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Sprachwissenschaft: Joseph Thomas Haller aus Ridnaun
from ERKER 04 2021
by Der Erker
Joseph Thomas Haller
Ein großer Erforscher der ladinischen Sprache aus Ridnaun – Teil 1
von Paul Felizetti
Vor nunmehr 200 Jahren ist Joseph Thomas Haller (1781 – 1853) aus Ridnaun zu einem regelrechten Pionier der damals noch in den Kinderschuhen steckenden Erforschung der ladinischen Sprache geworden. Er hat auch eine beachtliche Beamtenkarriere hingelegt, die ihn vom damals ärmlichen Hochtal von Ridnaun in die prunkvolle Residenzstadt Salzburg geführt hat.
Um die zehnte Abendstunde des 13. Dezember 1781 erblickte in Ridnaun im Haus Nr. 30 Joseph Thomas Haller das Licht der Welt. Tags darauf wurde er von seinem Paten Thomas Kuen von Kalchern zur Kirche getragen und vom Kuraten Johann Gabriel Umhaus getauft.
Die Eltern des Neugeborenen waren der Mesner Peter Haller und dessen Ehefrau Maria Anna Hofer. Die beiden hatten sich am 12. Februar 1781 in der Kuratiekirche von Ridnaun das Ja-Wort gegeben. Peter Haller hatte ursprünglich eigentlich Einsiedler werden wollen, hatte dann aber „Haus und Mesnerei“ übernommen und sich für den Ehestand entschieden. Das Amt des Dorflehrers übte er vermutlich seit 1773 aus, wobei er seinen Schützlingen nicht nur das Lesen und Schreiben, sondern auch die Christenlehre beizubringen hatte. Seine Braut Anna Maria Hofer war Organistin, was für die damalige Zeit sicherlich eher ungewöhnlich war. Auch ihr Vater Simon Hofer war Organist im Dekanat Zams, bei Landeck im Oberinntal gelegen. Dieser stammte aus Rodeneck und war in Zams nicht nur als Organist, sondern auch als Mesner und Lehrer an der dortigen einklassigen Schule tätig – eine Kombination von Tätigkeiten, wie sie damals in Tirol gang und gäbe war, wobei der Verdienst als Organist oft um einiges höher angesetzt war als jener des Schulmeisters. Nachdem es in Ridnaun wohl auch nicht viel anders gewesen sein wird, lohnt sich vielleicht ein kurzer Blick auf die 1779 vom zuständigen Pfarrer und Dekan erlassenen Richtlinien für den Zamser Organisten, Mesner und Lehrer Simon Hofer.
Eintrag im Taufbuch der Kuratie Ridnaun
Richtlinien für Organist, Mesner und Lehrer
Als Organist sollte er es unterlassen, „Tänzlein, eitle Menuette und dergleichen in der Kirche unanständige Stücke zu schlagen und übel lautende, halbweltliche Lieder zu singen“. Auch sollte er beim Amt „keine anfangende Schüler oder solche Knaben singen lassen, deren Gesang zum Gelächter dient und das Volk in der Andacht störet“. Als Mesner hatte er genauestens darauf zu achten, dass die Glocken pünktlich geläutet würden. Das Glockenhaus und die Sakristei waren stets zu verschließen und deren Schlüssel nur ehrbaren Leuten, „durchaus keinem Buben oder Weibsbild“, anzuvertrauen. Die Turmuhr hatte er höchstpersönlich oder durch taugliche Leute, „keineswegs durch Buben oder Kinder“ rechtzeitig aufzuziehen. Ausdrücklich wurde er daran erinnert, dass die Feldarbeit auf keinen Fall von der persönlichen Verrichtung des Dienstes entschuldige. Er hatte immer anwesend zu sein, „so oft ein Priester etwas zu verrichten hat“, überhaupt sollte der Mesner ohne Erlaubnis des Pfarrers nicht vom Ort abwesend sein. Die Kirchenparamente mussten in guter Ordnung gehalten werden und „sowohl im Aufrichten als auch im Abnehmen der Altarzierden kein ungeschickter Bub, noch weniger ein Weibsbild zu Hülf genommen werden“. Die Lichter an den Altären sollten „nicht zum Schaden der Kirche und mit Unehrbietung von ungeschickten oder halbnackenden Buben anzunden oder ausgelöscht werden“. Als Schulleiter sollte sich Hofer an die Vorschriften halten, „was immer die unwissenden Aeltern der Schulkinder dawider murrten“. Die vorgeschriebene Schulzeit war genau einzuhalten sowohl für das Lesen und Schreiben als auch für die Christenlehre. Die Schulkinder sollte er zwar „mit Sanftmut traktirn, aber auch von bösen Aeltern derselben nicht abschrecken lassen, dieselbe nach Maß des Verbrechens mit Bescheidenheit zu strafen“. Von allen Schulkindern sollte tunlichst eine genaue Aufschreibung und Tabelle „der Fehigkeit, des Fortganges und des Ausbleibens“ erstellt werden. Auch bei den Christenlehren in der Kirche hatte er anwesend zu sein. Die Schulstube musste sauber und mäßig warm gehalten werden. Die „Mägdlein“ hatten getrennt von den Knaben ihre „Oerter“ allein zu besetzen. Als Schulleiter hatte er überdies dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder ehrbar gekleidet waren, in der Kirche sich „züchtig“ verhielten, auf der Gasse keine Unanständigkeiten betrieben, sondern „ohne Umschweife“ nach Hause gingen. Dem Lehrer wird dabei ein probates Mittel ans Herz gelegt:
„Dieses wird um so leichter sein, je genauere Zucht mit den eignen Kindern gehalten wird, sintemal überhaupts ein Schulhalter durch das gute Beyspiel die beste Zucht einführen kann. Daher wäre es allerdings anständig, daß ein Kirchendiener und Schulhalter mit öftern Gebrauch der hh. Sakramente das Volke und die Kinder zu erbauen sich befleiße.“
Pfarrers Hund und Lehrers Kinder ...
So werden wohl auch im Hause des Ridnauner Mesners und Dorfschullehrers Peter Haller höchstwahrscheinlich besonders strenge Sitten geherrscht haben. Dass es mit den eigenen Kindern und dem guten Vorbild aber nicht immer und überall ganz genau nach Wunsch funktioniert hat, beweist wohl am besten der alte und weit verbreitete Spruch „Pfarrers Hund und Lehrers Kind die Schlimmsten im Dorfe sind“. Und Kinder gab es in der Familie Haller gar einige. Dem erstgeborenen Joseph Thomas folgten nämlich sieben weitere Geschwister: Maria Theresia (1783), Johann Georg (1786), Anna Maria (1788), Magdalena (1790), Theresia (1793, gestorben 1796), Peter (1796) und Ignaz (1800). Zumindest zwei der Söhne – Ignaz und Johann – traten beruflich in die Fußstapfen des Vaters. Im Jahr 1818 ersuchte nämlich Peter Haller, dass sein Sohn Ignaz, der den Lehrberuf anstrebte, die erforderliche Prüfung bei der Schul-Distrikts-Inspection in Stilfes ablegen könne, da er nicht über die notwendigen Mittel verfügte, um die Reisekosten nach Innsbruck zu bestreiten. Dieser sei ihm auch bereits mehrere Jahre hilfreich zur Seite gestanden, weshalb er ihn wegen seines hohen Alters und der geschwächten Gesundheit weder beim Schulunterricht noch beim Mesnerdienst entbehren konnte. Der Bitte wurde stattgegeben, doch heimste sich der Dekan für diese eigenmächtige Entscheidung einen Verweis von Seiten des Konsistoriums ein, da der Betreffende zum Zeitpunkt der Ausstellung des Anstellungsdekretes gerade militärlosungspflichtig wurde. Im Juli 1821 bat dann Peter Haller um Anstellung eines Schulgehilfen, zuerst für seinen Sohn Ignaz und nach dessen Übersetzung nach St. Jakob bei Bozen für dessen Bruder Johann. Um 1823 scheint Ignaz als Lehrer in Andrian auf. Johann hatte den Schulpräparandenkurs in Bozen absolviert. Bruder Peter hingegen ist als Gerichtskanzlist in Enneberg und Welsberg nachweisbar.
Wirtschaftlich scheint es um den Ridnauner Mesner und Lehrer Peter Haller nicht allzu gut bestellt gewesen zu sein. Bereits im Jahr 1806 sah er sich genötigt, den Ridnauner Kuraten Jakob Hofer beim fürstbischöflichen Konsistorium in Brixen zu verklagen, weil ihm dieser die in der Steiner’schen Stiftung vorgesehenen zwölf Gulden vorenthielt, mit der Begründung, „dass die Zinsen nicht mehr einlaufen“. Der Stilfer Pfarrer und Dekan Johann Baptist von Tschusi, der sich mit der Angelegenheit herumzuschlagen hatte, hielt schließlich den Kuraten zur Zahlung an und forderte sogar eine Aufbesserung der entsprechenden Stiftung. Als Haller 1807 mit einer neuerlichen Klage beim Konsistorium vorstellig wurde, wurde er mit dem Hinweis abgespeist, „dass er das Ordinariat nicht mehr belästigen soll“ oder sich an ein weltliches Gericht wenden möge, falls er das Geld beim Kirchpropst eintreiben wolle. Auch mit seiner Bitte an die Gemeinde Ridnaun, ihm ein ödes Grundstück im Ausmaß von rund 600 Quadratklaftern zur Urbarmachung zu überlassen, musste Peter Haller sich lange Zeit über mehrere Instanzen und am Ende vermutlich sogar erfolglos herumschlagen. Schließlich ist im Jahr 1825 „vom freih. v. Sternbachischen Landgerichte Sterzing ... die
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Eröffnung eines Konkurses über das gesammte im Lande Tyrol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögens des Peter Haller, Meßners und Schullehrers in Ridnaun gewilliget worden“.
Interessanterweise lässt sich kein einziges der Kinder - mit Ausnahme der bereits im Kindesalter verstorbenen Theresia - im Sterbebuch der Pfarre Ridnaun finden. Auch der Tod der Ehefrau Hallers, Maria Anna Hofer, ist dort nicht verzeichnet. Es deutet alles darauf hin, dass die gesamte Familie von Ridnaun weggezogen ist, vermutlich nach dem Tod von Peter Haller, der am 21. April 1830 im Alter von 76 Jahren verstorben ist. Dieser hatte bereits 1826 als Schulmeister resigniert. Nachdem beim Eintrag im Sterbebuch nichts über den Familienstand des Verstorbenen zu lesen ist, kann vielleicht angenommen werden, dass seine Frau noch am Leben war und sie danach zu einem ihrer Kinder gezogen ist.
Ausbildung und berufliche Laufbahn
Joseph Thomas Haller muss ein auffallend helles Köpfchen gewesen sein. Bereits 1793 kam er zum Besuch der Normalhauptschule nach Innsbruck und dann nach zwei Jahren auf Betreiben seines Onkels mütterlicherseits Aloys Hofer in das renommierte Gymnasium des Prämonstratenserstiftes Wilten. Dieser war 1791 in das dortige Kloster eingetreten und hatte den Ordensnamen Adrian angenommen. Der in Wilten herrschende Erziehungsstil entsprach allerdings wohl nicht ganz den Vorstellungen des jungen Internatsschülers, wenn er ihn später als „bigott, intolerant und hart“ bezeichnete. 1799 übernahm Joseph Thomas Haller – vermittelt vom Sarntaler Franziskanerpater Herkulan Oberrauch – die Stelle eines Hauslehrers im Hause eines „Professors v. W.“. Während seiner philosophischen und juridischen Studien an der Universität Innsbruck hatte er eine lebensbedrohliche Lungenentzündung zu überstehen. Nach dem 4. juridischen Kurs zog er im Herbst 1805 als Haus- und Hofmeister von Hofrat Ficker nach Wien. Im März 1807 kehrte er schließlich in seine Tiroler Heimat zurück, um seine Berufslaufbahn anzutreten. Es war eine Zeit, in der Tirol gerade unruhige Zeiten erlebte und in der sich das Kriegsjahr 1809 zusammenbraute. Im März 1808 trat Haller als Rechtspraktikant den Posten eines Zweiten Assessors am Landgericht Pergine und Vezzano in Welschtirol an und legte im Dezember desselben Jahres in Trient erfolgreich die vorgesehenen Staatsprüfungen ab. Am 18. Mai 1810 wurde er „durch allerhöchste Rescripte“ zum Assessor am Landgericht Rattenberg befördert. Es war dies allerdings nur ein ganz kurzes Intermezzo, denn bereits am 12. November desselben Jahres kam er als Ziviladjunkt nach Silz im Bezirk Imst im Oberinntal. Auch im Privatleben trat eine große Veränderung ein. In Stams trat Joseph Thomas Haller nämlich am 1. März 1813 mit Maria Kleinherz aus Silz vor den Traualtar. Seine Frau sollte ihm bis zu ihrem frühen Tod am 24. Juni 1828 nicht weniger als elf Kinder schenken. Die berufliche Laufbahn führte Joseph Thomas Haller bald weiter ins Pustertal, wo ihm am 6. September 1813 in Bruneck die Stelle in gleicher Funktion wie in Silz übertragen wurde, bevor er im Juni 1814 zum Landrichter von Enneberg, dessen Arbeitsgebiet die acht Gemeinden Abtei, Campill, Colfuschg, Corvara, St. Martin in Thurn, Welschellen, Wengen und Enneberg umfasste, aufstieg. Wie der Chronist bemerkt, waren es Zeiten der Anarchie, die ganz besonders die Beamten in Tirol zu spüren bekamen, die auf der einen Seite großen Druck von Seiten der vorgesetzten bayerischen Behörden verspürten und auf der anderen Seite der ablehnenden Haltung eines Großteils der Tiroler Bevölkerung gegen die verhassten Verordnungen der ungeliebten Besatzungsmacht ausgesetzt waren. Nicht selten befand sich die Beamtenschaft in größter Geldnot und hatte „keine Kreuzer für Fleisch“. Neun Jahre lang wirkte Joseph Thomas Haller in der Folge als Landrichter in Enneberg. Nächster Wirkungsort war Bozen, denn am 2. August 1823 hat „Seine k. k. Majestät [Franz] ... den Landrichter von Enneberg Joseph Haller, zum Rathe bei dem Civil- und Kriminal-Gerichte in Botzen, allergnädigst zu ernennen geruht“, wo er im Februar 1824 sein neues Amt antrat. Am 13. Dezember 1828 wurde er – kurz nach dem Tod seiner Ehefrau – zum Rat des Stadt- und Landrechtes von Salzburg ernannt. Im Februar 1829 übersiedelte er in die Mozartstadt, wo er am 7. Februar 1829 seinen Diensteid ablegte. Das „Stadt- und Landrecht“ war damals die höchste Justizstelle im Land Salzburg. Zugleich übte Haller das Amt eines Depositen-Kommissärs aus. Quartier nahm er am Alten Waagplatz 72 in der Salzburger Altstadt. Am 4. Oktober 1830 heiratete Joseph Thomas Haller ein zweites Mal. Um 6.00 Uhr morgens gab der in der Zwischenzeit 47-jährige Witwer im Salzburger Dom der gerade einmal 19 Lenze zählenden Maria Purgauner aus Kastelruth, Tochter des Bäckermeisters Johann Purgauner und dessen Gattin Maria Mehlhofer, deren schriftliche Einwilligung zur Eheschließung vorlag, sein Jawort. Im Mai 1831 erblickte ihr Sohn Karl Ferdinand Matthäus das Licht der Welt, der allerdings nach zehn Tagen verstarb. Das junge Glück
Ridnaun um 1900: Kirche, Widum und Schulhaus
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dauerte nicht lange. Die zweite Frau des Landrats verstarb am 16. Februar 1833 im Alter von nur 22 Jahren an „Lungensucht“. Ihre letzte Ruhestätte fand sie auf dem nahe dem Waagplatz gelegenen altehrwürdigen Friedhof von St. Peter. Drei Jahre später, am 11. April 1836, vermählte sich Joseph Thomas Haller ein weiteres Mal, wiederum in dem den hll. Rupert und Virgil geweihten Salzburger Dom. Die dritte Frau des Salzburger Stadt- und Landrates war die 24-jährige Katharina Strobl, aus Köstendorf bei Salzburg gebürtig. Sie schenkte neun Kindern das Leben, so dass sich Haller als stolzer Vater von insgesamt 21 Kindern rühmen konnte. Mit allerhöchster Entschließung vom 25. Jänner 1850 wurde Joseph Thomas Haller auf sein Ansuchen hin pensioniert. Da er über viele Jahre sehr gut gearbeitet hatte, wurde ihm das volle Gehalt auch in der Pension gewährt (1.800 Gulden Grundgehalt und 200 Gulden Personalzulage pro Jahr). Allerdings vermerkte der damalige Abt von St. Peter, P. Albert Nagnzaun OSB, der mit Haller offensichtlich persönlich bekannt war, in seinem eigenen handschriftlichen Tagebuch, dass sich Haller „nach seiner Dienstesjubilierung als Gehilfe eines Advo-
Der altehrwürdige Friedhof von St. Peter zu Füßen der Festung Hohensalzburg
katen verwenden ließ, um seine zahlreiche Familie leichter erhalten zu können“. Am 19. Jänner 1853 um 4.00 Uhr morgens starb der jubilierte Stadt- und Landrat im Alter von 71 Jahren an Brustwassersucht, „eine Frau und 11 Kinder hinterlassend“. Seine letzte Ruhestätte fand er mit einem Begräbnis 3. Klasse am 21. Jänner 1853 im Friedhof von St. Peter. Es wird wohl nur eine einfache Grabstätte gewesen sein, die leider nicht mehr erhalten ist. Schon in einem „Verzeichnis der um 1880 noch lesbaren Grabinschriften“ kommt der Name Joseph Thomas Haller nicht mehr vor. Im Friedhofsbuch von St. Peter wird als letzter Wohnort „Dompfarre N° 170“ vermerkt. Auch die Salzburger Zeitung vom 4. Februar 1853 berichtete vom Tod des Landrates „von Riederaun in Tirol geb.“. Hallers Ehefrau – sie war 83 Jahre alt – ist in der Franz-Joseph-Straße N. 33 am 30. Juni 1894 an „Marasmus Senilis“, d. h. an Altersschwäche verstorben und wurde, wie im Sterbebuch der jenseits der Salzach gelegenen Pfarre St. Andrä vermerkt, nicht auf dem Friedhof von St. Peter begraben, sondern nach Neumarkt am Wallersee überführt und dort am 2. Juli der geweihten Erde übergeben. E