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Vor 100 Jahren

Vor 100 Jahren

MANUEL D’ALLURA Rechtsanwalt – Kanzlei D’Allura & Gschnitzer

Grunddienstbarkeiten

Was ist eine Grunddienstbarkeit und wie entsteht sie? Was ist eine Zwangsdienstbarkeit und wie wird die zu zahlende Entschädigung berechnet? Die Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Nutzungsrecht, das es dem Eigentümer eines Grundstücks erlaubt, über das Grundstück eines anderen zu gehen/fahren, um zu seinem Grundstück zu gelangen. Das Dienstbarkeitsrecht besteht somit in der Last, die einem Grundstück (herrschendes Grundstück) zum Nutzen eines einem anderen Eigentümer gehörenden Grundstücks (dienendes Grundstück) auferlegt wird. Es handelt sich um ein dingliches und nicht um ein persönliches Recht, d. h. das Recht steht dem Eigentümer nur als Eigentümer des herrschenden Grundstückes zu. Die Übertragung des Eigentums an dem herrschenden Grund hat die automatische Übertragung des Dienstbarkeitsrechts zur Folge, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Übertragungsurkunde erwähnt wird. Da es sich um ein dingliches Recht handelt, kann die Grunddienstbarkeit nicht getrennt vom herrschenden Grundbesitz an Dritte übertragen werden. Der Zweck einer Grunddienstbarkeit besteht darin, den Nutzen der Durchquerung eines Grundes zu verwirklichen, um einen anderen Grund zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die Gründe verschiedenen Eigentümern gehören. Die Durchquerung kann zu Fuß oder mit einem Fahrzeug erfolgen. Es wird daher zwischen Durchgangs- und Durchfahrtsdienstbarkeiten unterschieden. Eine Grunddienstbarkeit für die Durchfahrt unterscheidet sich von einer Grunddienstbarkeit für den Durchgang dadurch, dass sie einen breiteren Anwendungsbereich hat, da sie die zusätzliche Anforderung erfüllt, Personen und Güter mit Fahrzeugen zum und vom herrschenden Grundstück zu transportieren. Das dienende Grundstück kann mit einem Tor verschlossen oder eingezäunt werden, aber in jedem Fall muss dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks der Durchgang ermöglicht werden, etwa durch die Übergabe der Torschlüssel. Es ist möglich, eine Grunddienstbarkeit durch Vertrag, Testament, Ersitzung oder durch Widmung des Familienvaters zu begründen. Eine Zwangsdienstbarkeit wird hingegen durch ein Gerichtsurteil begründet, das die Modalitäten für die Ausübung festlegt und die Entschädigung bestimmt, die der Eigentümer des dienenden Grundstücks jenem des herrschenden Grundstücks zu zahlen hat. Das Gesetz sieht eine Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks vor, dem Eigentümer des Grundstücks, das keinen Zugang zur öffentlichen Straße hat, ein Durchfahrtsrecht zu gewähren. Für den Zugang zur öffentlichen Straße ist der kürzeste Weg zu wählen, der das Grundstück am wenigsten beeinträchtigt. Wenn es sich bei dem zu durchquerenden Grund um einen Hofraum, einen Garten oder ein Haus handelt, ist es nicht möglich, eine Dienstbarkeit zu begründen. Wenn eine Grunddienstbarkeit eingerichtet wird, muss der Eigentümer des herrschenden Grundstücks, der das Wegerecht erwirbt, dem Eigentümer des dienenden Grundstücks eine Entschädigung zahlen. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der dazu dient, dem Eigentümer des durch die Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks für den entstandenen Schaden zu entschädigen. Bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung sind zwei Faktoren zu berücksichtigen: der tatsächliche Schaden, der durch die Passage verursacht wurde und die Wertminderung, die der Grundbesitz durch den Übergang erleidet. Einigen sich die Parteien nicht auf den Wert der Entschädigung, so wird dieser vom Gericht festgesetzt.

In der Burkhardklamm in Ridnaun

verschiedenste Art und Weise auf fremden Gründen bewegen. Was wäre, wenn jeder Grundbesitzer auf sein Recht beharren und die Nutzung seiner Gründe untersagen würde? Um eine Entwicklung in diese Richtung im Vorhinein zu unterbinden, braucht es von uns allen einen größeren Re-spekt vor Grund und Boden sowie Respekt vor unserer Natur. Durch Handlungsweisen nach diesen Grundsätzen können viele Konflikte in der Nutzung unserer Natur- und Kulturlandschaft im Vorfeld großteils vermieden werden. Im Zuge der Eigenregiearbeiten gab es eine sehr gute Zusammenarbeit mit Gemeinden, Bezirksgemeinschaft, Tourismusverbänden, AVS, GRW und Unternehmen. Auch der Koordinator der Forstarbeiter des Forstinspektorats Sterzing Manfred Kruselburger sowie seine Gruppenführer leisten gewissenhafte Arbeit und realisieren zahlreiche hochqualitative Projekte, die auch für die Bevölkerung des Wipptales einen Mehrwert darstellen.

IPhilipp Oberegger, Leiter des Forstinspektorates Sterzing

Forstinfotage

6. Dezember: Gemeinde Sterzing und Gemeinde Pfitsch, Vigil-Raber-Saal Sterzing 7. Dezember: Gemeinde Franzensfeste, Gemeinde Freienfeld, Vereinshaus Trens 13. Dezember: Gemeinde Brenner, Gemeindesaal im Rathaus Gossensaß 14. Dezember: Gemeinde Ratschings, Gemeindesaal im Rathaus Ratschings Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr.

Eigenregie-Projekte (Auswahl)

• Instandhaltung Burkhardklamm, Ridnaun • Neubau Löschteich Mittewalder Alm, Franzensfeste • Lebensraumverbesserung Sattelberg, Brenner und Schaferhütte, Stilfes • Sanierung Hofzufahrt Kandlerhof, Ried • Waldpflegemaßnahmen in allen Gemeinden • Neuanlage/Sanierung Kreuzweg Stilfes (Leader) • Neubau Wanderwege Roßkopf (Furl-Kastellacke, Roßkopf-Köpfl) • Neubau Landschaftsrundweg Sterzing • Lawinenverbauung Kalcher Alm • Sanierung Militärstraße Schlüsseljoch (Interreg) • Außerordentliche Instandhaltung der Wanderwege (Senges, Wiesen, Tulfer,

Hochfeiler, Trens, Ridnaun, Telfes, Pflersch ...) • Weideverbesserung Furth und Toffring • Skitourenlenkung Ratschings • Biozellen Franzensfeste und Pflersch • Neubau Forstwege (Wiesen, Jaufental, Gospeneid, Franzensfeste, Ried ...) • Verschiedene Behebungen von Unwetterschäden Nähere Informationen in den jeweiligen Forststationen und im Forstinspektorat Sterzing

Vom Batterie-Bastler zum Roboter-Elektriker

Michael Burger alias Mike aus Vahrn war das Kabelziehen und Steckdosenmontieren als Bauelektriker zu wenig herausfordernd – und deshalb begab er sich auf die Suche nach etwas Neuem. Schon als Kind machte er auch vor Batterien als Bastelutensil nicht halt und deshalb war schnell klar, dass er einen technischen Beruf erlernen wollte. Er besuchte daher die Fachrichtung Industrie- und Gebäudeautomation an der BFS Bruneck. Dort entdeckte er seine Leidenschaft für Elektrotechnik und Mechatronik und schloss dort auch seine Ausbildung ab. „Es ist natürlich immer schwierig, mit 14 Jahren zu entscheiden, welchen Beruf man für sein Leben wählt. Umso wichtiger ist es deshalb, auf seinem Berufsweg gefördert und gefordert zu werden – da hatte ich Glück“, findet Mike. „Progress habe ich als eine der wenigen innovativen Firmen im Bereich Automation wahrgenommen und ich wollte in eine große Firma, die mir viele Möglichkeiten bieten kann.“ Die automatisierten Maschinen und Roboter sowie das Reisen haben ihn von Anfang an gereizt. Bereits während seiner Probezeit war er auf Montage in Thailand und konnte sich konstant weiterentwickeln. „Mir war wichtig, fernab von der Heimat neue, spannende Orte besuchen zu können – die Herausforderung hat mich gereizt.“ Als er Produktionsleiter der Elektrik wurde, konnte er ab 2017 wieder mehr lokal arbeiten und führt nun erfolgreich 18 Mitarbeiter. Aber was zählt, ist: Mike lebt weiterhin seinen Kindheitstraum und arbeitet mit hochautomatisierten Industrierobotern.

Was macht die PROGRESS GROUP?

Unsere Mission ist es, nachhaltig bessere Lebensbedingungen für Menschen zu schaffen. Wir sind eine Unternehmensgruppe, die sich auf Maschinen und Software für die Automatisierung der Betonfertigteilproduktion spezialisiert hat und zudem ein eigenes Fertigteilwerk am Firmensitz in Brixen betreibt. Betonfertigteile enthalten Bewehrungsstahl, um die Widerstandsfähigkeit von Bauten zu erhöhen. Um Bewehrungselemente wie Bügel, Matten, Körbe oder Leitern herstellen zu können, werden verschiedene automatisierte Maschinen benötigt. In der Progress entwickeln und bauen wir diese Anlagen, individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten.

Infos auf www.progress-m.com

Michael alias Mike Burger, Produktionsleiter Elektrik bei Progress Maschinen & Automation, hat mit seinen 28 Jahren bereits seinen Traum verwirklichen können – er arbeitet mit innovativen Robotern.

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Der neue Treffpunkt für Genießer

Nach 20 Jahren Tätigkeit präsentiert sich das arbor in Sterzing mit einem neuen Konzept: In unserer Zirmstube „arbor Stube“ servieren wir abends von 19.00 bis 22.00 Uhr (nur auf Reservierung, limitierte Sitzplätze) unsere bestehende „arbor Küche“. Neu hinzu kommt das „arbor’s wine & bistro“, das mittags von 11.00 bis 14.30 Uhr und abends ab 18.00 Uhr geöffnet ist (Mittwoch und Donnerstag Ruhetag). Mittags können Sie Gerichte aus der arbor Bistroküche, dazu glasweise erlesene Weine aus lokalen, nationalen und internationalen Gewächsen, die von unserer Sommelière Doris Siller empfohlen werden, genießen. Am Abend hingegen verwandelt sich „arbor’s wine & bistro“ in eine Weinbar, wo glasweise verschiedene Weine, diverse Destillate, Rum, Whiskey, aber auch Biere serviert werden. Dazu servieren wir kleine Gerichte und allerhand Köstlichkeiten. Unsere Weinkarte mit mehr als 300 Positionen reicht von renommierten Kellereien bis hin zu kleinen unbekannten Winzern.

Am Mittwoch, den 14. Dezember laden wir ab 18.00 Uhr zu einem Umtrunk anlässlich des Jubiläums „20 Jahre arbor“ und der Neueröffnung von „arbor‘s wine & bistro“ herzlich ein!

arbor’s wine & bistro, der neue Treffpunkt für Genießer in Sterzing!

Buchtipp Der Wolf im Visier

Wölfe ziehen wieder in vielen Ländern ihre Fährte. Sie sind dabei, den Alpenraum neu zu erobern. In Zeiten des allgemeinen Artenverlustes freuen sich viele Menschen über die Rückkehr des Wolfs, doch zeigte sich rasch: Der Beutegreifer frisst, was für ihn leicht zu erbeuten ist, vor allem Schafe und Ziegen, aber auch Ponys und Kälber werden vom Wolf gerissen. Die betroffenen Tierhalter schlagen Alarm, die unterschiedlichen Einstellungen zum Thema Wolf spaltet die Bevölkerung in Stadt und Land. Das Interesse für diese Art ist jedenfalls groß. Das Buch „Der Wolf im Visier“, herausgegeben von Heinrich Aukenthaler, stellt rund 90 Fragen über den richtigen Umgang mit dem Wolf, über Herdenschutz oder Sicherheit und die Möglichkeit einer Koexistenz, auf viele davon gibt es keine einfache Antwort. Zur Beantwortung dieser Fragen wurden Fachleute der Wildbiologie und des Wildtiermanagements aus Italien, Österreich, Deutschland, der Schweiz und Norwegen gebeten. Auch Weidetierhalter, Jäger, Tierärzte und Rechtsexperten kommen zu Wort. Möglichst ohne zu werten, werden unterschiedliche Sichtweisen wiedergegeben. Unter den Autoren sind auch Heinrich Aukenthaler und Anton Staudacher aus Freienfeld. Wenn sich am Ende der Lektüre das Bild zum Wolf rundet, dann ist ein Ziel dieses Buches erreicht: ein möglichst umfassendes Bild vom Wolf im Alpenraum und darüber hinaus zu vermitteln. Das Buch umfasst 354 Seiten und ist im Buchhandel erhältlich.

Übergabe an die nächste Generation und Umzug in neue Räumlichkeiten

Rag. Johann Tock hat beinahe 50 Jahre das Wirtschaftsleben im Wipptal mitgeprägt, als allseits beliebter und bekannter Wirtschafts- und Steuerberater. 1976 hatte er sein Unternehmen mit nur einem Angestellten gegründet. Nach dem Umzug im Jahr 1981 in die Büros im City Center wurde das Büro stetig ausgebaut, aktuell sind zwölf Mitarbeiter beschäftigt. Seit mehr als vier Jahrzehnten bietet das Studio Tock Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Arbeitsrechtsberatung, Lohnausarbeitung sowie die Erstellung von EU-Bilanzen und hat die kompetente Beratung und kontinuierliche Betreuung von Unternehmen jeglicher Größenordnung, Freiberuflern, Freiberuflersozietäten, Einzelunternehmen, Gesellschaften, Genossenschaften, Verbänden und Vereinen gewährleistet.

Im Jahr 2001 wurde Martin Tock, der Sohn von Johann Tock, im Unternehmen tätig und hat nunmehr eine mehr als 20-jährige Erfahrung in diesem Bereich. Er ist insbesondere auf Unternehmensberatung, Controlling, Buchhaltung und Steuerfragen spezialisiert, kümmert sich aber auch passioniert um Firmengründungen und -umstrukturierungen sowie immobilienrechtliche Fragen und Baubegleitungen. Aktuell ist Martin Tock auch im Verwaltungsrat der Unternehmensberater im hds tätig.

Im Jahr 2014 kam Schwiegertochter DDr. Stefanie Eisendle ins Team. Nach zwei Studientiteln, die sie in Italien und den USA erworben hat – davon ein fünfjähriges Magistratsstudium der Rechtswissenschaften in Bologna – suchte sie nach einer neuen Herausforderung; inzwischen ist sie seit fast einem Jahrzehnt in das Team des Studio Tock integriert. DDr. Stefanie Eisendle ist auf Steuerberatung, Arbeitsrechtsberatung und Vertragsausarbeitungen sowie Wirtschaftsberatung und Unternehmensberatung spezialisiert. Sie hat Zusatzausbildungen u. a. in Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht in Mailand und Rom absolviert.

Nach beinahe fünf Jahrzehnten aktiven Schaffens wird Johann Tock nun langsam in den wohlverdienten Ruhestand treten. Er übergibt die Leitung des Studio Tock an DDr. Stefanie Eisendle, die das Unternehmen ab Jahresbeginn führen und die langjährigen Kunden des Studio Tock gemeinsam mit Martin Tock und dem gesamten Team des

Studio Tock weiterhin kompetent und passioniert betreuen wird. Johann Tock wird weiterhin einzelne ausgewählte Beratungen nach Terminabsprache in seinem Büro im City Center wahrnehmen. Das neue Studio Tock hingegen ist inzwischen in größere Räumlichkeiten umgezogen, da die bisherigen Büros im City Center der steigenden Anzahl an Mitarbeitern nicht mehr gewachsen waren. Es befindet sich nun in der Gänsbacherstraße 36 in Sterzing.

SlUDID

TOCK

STEUERBERATUNG ARBEITSRECHTSBERATUNG

LOHNAUSARBE IHING

BUCHHALTUNG

UNTERNEHMENSBERATUNG

VERTRAGSBERATUNG

START-UP & GRÜNIJERBERATUNG C:ONTRO LING

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