FLEET MANAGEMENT Fahrzeugpflege
Der erste Eindruck zählt Der Dienstwagen gilt nach wie vor als Visitenkarte eines Unternehmens. Auch hierbei gilt: Der erste Eindruck zählt. Deshalb sollten die Flottenverantwortlichen darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht nur technisch, sondern auch optisch in einem einwandfreien Zustand sind. Text: Rafael Künzle
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as kann also getan werden, um den Fuhrpark in einem sauberen Zustand zu halten? Man kann zum Beispiel die Fahrer in die Pflicht nehmen.
Die Verantwortung der Fahrer Aus diesem Grund empfehlen wir, einige Guidelines vorzugeben, welche befolgt werden sollten: • Zumindest einmal im Monat sollte der Fahrer sein Fahrzeug reinigen. Die Waschstrasse ist eine Möglichkeit, schonender wäre aber eine manuelle Wäsche mit dem Hochdruckreiniger. • Dazu zählt auch die Innenreinigung. Denn das Reinigen der Türrahmen etc. verhindert unnötigen Schmutz, der sich auch auf die Arbeitskleider übertragen könnte. • Eine regelmässige Scheibenreinigung dient nicht nur der Optik, sie reduziert auch die Unfallgefahr. • Mindestens einmal die Woche sollten der Innenraum und der Kofferraum ordentlich aufgeräumt werden. Um die oben genannten Punkte zu gewährleisten, macht eine entsprechende Passage in den Fahrzeug-Überlassungsverträgen Sinn, welche die Fahrer zur regelmässigen Fahrzeugpflege verpflichtet. Darin sollten die wichtigsten Aspekte anhand einer Checkliste enthalten sein. Werfen Sie zusammen mit den Fahrern ab und an einen Blick in die Autos. So weiss auch der Fahrer, dass es sich
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beim Thema Pflege nicht nur um Floskeln handelt. Notorische Schmutzfinke sollten entsprechend mit Konsequenzen rechnen müssen, was sich schnell im Unternehmen herumspricht und oft Wunder bewirkt. Für gewöhnlich bedarf es jedoch keiner Sanktionen, da sich die meisten Fahrer/-innen über die Notwendigkeit eines sauberen Fahrzeugs bewusst sind. Wichtiger ist es, die nötigen Utensilien zur Instandhaltung im Unternehmen (soweit möglich) bereitzustellen. Beispielsweise: • Staubsauger für eine gründliche Innenreinigung; • Mikrofasertücher und Pflegeprodukte, um die Armaturen sauber und staubfrei zu halten; • feuchte Reinigungstücher helfen, Sitze und Türrahmen sauber zu halten. • Auch ein Mülleimer im Wagen trägt zur allgemeinen Sauberkeit des Innenraums bei. Dieser muss aber regelmässig geleert werden, um unangenehme Gerüche zu vermeiden. • Nach der Wintersaison sind Winterdreck und Streusalzreste mit einem Dampfstrahler gründlich zu entfernen. Reinigungsdienst als Alternative Eine Überlegung wert ist auch ein profes sioneller Reinigungsdienst. Dadurch können die Fahrer/-innen Zeit einsparen, die sie für das Kerngeschäft nutzen können. Um die Zeitersparnis zu maximieren, könnte man
beispielsweise von dem «Vor-Ort-Service» oder den Hol- und Bringservices Gebrauch machen, die von den vielen Reinigungsdiensten angeboten werden. Bevor man sich für einen professionellen Reinigungsservice entscheidet, sollte man sich allerdings über dessen Wirtschaftlichkeit Gedanken machen. Die verhältnismässig hohen Preise sprengen nämlich schnell das Budget, welches für die Pflege des Fuhrparks vorgesehen ist. Tankkarte als probates Mittel Eine Tankkarte ist für Unternehmen ein einfaches Mittel, um die Sauberkeit zu erhöhen. Denn damit lassen sich die Waschanlagen der Stamm- und Vertragstankstellen einfach nutzen. • Der Fahrer erspart sich in erster Linie die Wegzeit und muss nicht in Vorleistung treten. Zudem sind in der Regel alle für eine ausgiebige Autopflege notwendigen Utensilien bereits vorhanden. • Das Unternehmen spart zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten, da das Sammeln und Kleben von Bons und Kassenzetteln entfällt. Die Krux mit den Poolfahrzeugen Das mit der Sauberkeit bei Poolfahrzeugen ist meist nicht so einfach, da es sich nicht um personengebundene Fahrzeuge handelt und sich entsprechend auch keiner für die Sauberkeit verantwortlich fühlt. Es empfiehlt sich, klare Richtlinien für die Nutzung von Poolfahrzeugen festzulegen. So sollte nicht nur das Rauchen, sondern auch das Essen und Trinken nach Möglichkeit unterlassen werden oder zumindest nur Lebensmittel zugelassen werden, die keine Flecken oder Gerüche hinterlassen (z. B. Wasser).