News
NoVA: Nutzfahrzeuge teils deutlich teurer!
Die kommende Steuerreform wird den Nutzfahrzeugmarkt grundlegend ändern. Denn ab 1. Juli 2021 sind auch alle leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor NoVA-pflichtig. Auch wenn die Berechnungsformel etwas humaner ist als jene für Pkw: Die Preissteigerungen sind teils drastisch. Und das ist erst der Anfang … Text: Roland Scharf, Foto: Shutterstock
M
anche nennen es eine versteckte Steuerreform, andere lediglich das Schließen eines Schlupflochs. Wieder andere sehen darin den Kahlschlag einer gesamten Branche, doch egal, wie man es nennt, eines steht definitiv fest: Die kommende Ökologisierung der Fahrzeugbesteuerung macht nicht nur alle neuen Pkw teurer (und nicht nur „die großen Stinker“, wie vom Vizekanzler verlautbart), sondern erstmalig auch sämtliche Nutzfahrzeuge der Kategorie N1 bis 3,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht. Die türkis- grüne Regierung hat nämlich nicht einfach nur die Normverbrauchsabgabe über all die Pritschen- und Kastenwagen gestülpt. Sie hat auch die Berechnungsformel massiv verschärft, wobei sich die Eckdaten bis 2024 sukzessive verändern. Doch der Reihe nach. Bei Personenkraftwagen wird zuerst der bisherige Freibetrag von 115 Gramm CO2 je Kilometer weiter abgesenkt. 2021 um drei Gramm, von 2022 bis 2024 dann schon jeweils um fünf Gramm auf gerade einmal 97 Gramm. Der nächste Schritt ist die stufenweise Senkung des Malusbetrags bis ebenfalls 2024. Dieser klettert in diesem Zeitraum von 50 auf 80 Euro. Ab 2021 wird er schon ab einem CO2-Ausstoß von 200 Gramm fällig, ab 2024 bereits bei 155 Gramm. Zusätzlich zu der Anpassung der Berechnungsformel passt man auch die letzte schützende Hand für besonders verbrauchsintensive Fahrzeuge an, nämlich die Deckelung der NoVA. Diese liegt derzeit bei 32 Prozent, was laut dem Gesetzesentwurf ab Mitte 2021
4
NUTZFAHRZEUG.KOMPASS
Geschichte sein wird. Geplant ist eine Anhebung auf 50 Prozent, wobei alle zwölf Monate dann zehn Prozentpunkte dazukommen. Bis 2024 liegt die neue NoVA-Obergrenze somit bei schlanken 80 Prozent. Man muss kein Einstein sein, um schnell draufzukommen, dass all das dramatische Auswirkungen haben wird auf Nutzfahrzeuge, die aufgrund ihres Gewichts und des zwangsläufig hohen Luftwiderstands nun einmal keine großen Verbrauchswunder sein können. Daher hat man sich für die Berechnung der N1-Normverbrauchsabgabe zumindest auf einen kleinen Kompromiss einigen können: So liegt der Freibetrag bei 165 Gramm CO2 und der Malusgrenzwert bei 253 Gramm. Der Aufschlag jedes weiteren Gramms pro Kilometer bleibt hingegen bei 50 Euro.
Aufschläge in fünfstelliger Höhe All das hat – ohne zu übertreiben – dramatische Auswirkungen auf sämtliche Fahrzeugpreise. Es gibt praktisch kein herkömmlich angetriebenes leichtes Nutzfahrzeug mehr – abgesehen von den ganz kleinen Klassen – das nicht mehr kosten wird. Nur ein paar Beispiele, wie teuer gebräuchliche Varianten demnächst sein werden. Ein schlicht bestückter VW T6 mit dem Basismotor mit 90 PS, preislich derzeit bei 24.900 Euro netto angesiedelt, kommt auf einen CO2-Ausstoß von 185 Gramm. Das ergibt eine N1-NoVA von 996 Euro. Ein Nissan Navara – einer der beliebtesten Pick-ups weltweit, beginnt bei 27.390 Euro. Der Standardmotor leistet 163 PS und emittiert 184 Gramm CO2. Das ergibt vier Prozent NoVA, sprich 1.095 Euro. Ganz anders bei den größeren Brummern. Ein Mercedes Sprinter der „Vollfett-Variante“ mit 190 PS, Automatik, extralangem Radstand, Hochdach und Heckantrieb kommt auf 48.959 Euro netto. Sein Verbrauch von 12,5 Litern ergibt 327 Gramm CO2 je Kilometer. Das ergibt 32 Prozent NoVA, also 15.667 Euro, zu denen noch 3.700 Euro obendrauf dazukommen, weil der Malusgrenzwert um 74 Gramm überschritten wurde. Ergibt alles in allem eine Abgabenhöhe von schlanken 19.367 Euro. Hier also von dem Schließen eines Schlupflochs zu sprechen, so wie es Verkehrsministerin Leonore Gewessler jüngst gemacht hat, ist mehr als gewagt. Schließlich ist diese Gruppe N1 so weitläufig ausgelegt, dass sie als Möglichkeit genutzt wurde, um zum Beispiel PS-starke Pick-ups