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aus dem bezirk affoltern I Nr. 29 I 165. Jahrgang I Dienstag, 12. April 2011
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«Standort für eine Golfanlage bewilligungsfähig» Zürcher Regierung begründet ihren Vorentscheid zugunsten des Golfplatzes im Oberamt Der Regierungsrat hat die Anfrage der Kantonsräte Eva Torp und Hans Läubli zum geplanten Golfplatz auf dem Gemeindegebiet Hausen, Kappel und Baar dahin gehend beantwortet, dass «...der Standort für eine Golfanlage als bewilligungsfähig beurteilt werden kann.» ................................................... von martin platter Die inzwischen zurückgetretene SPKantonsrätin Eva Torp und der wiedergewählte Hans Läubli (Grüne) hatten am 10. Januar Fragen an den Regierungsrat eingereicht, die sich mit den Fruchtfolgeflächen (FFF) des geplanten Golfplatzprojektes im Oberamt befassten. Beispielsweise, wie der Regierungsrat die Freigabe von 37 Hektaren FFF auf dem Gemeindegebiet von Hausen (20 ha) und Kappel (17 ha) begründe? Ob der Kanton Zürich über genügend FFF verfüge und welcher Qualitätsklasse diese im Zielgebiet angehörten? Ob die zuständigen Bundesämter informiert wurden, wie das die Raumplanungsverordnung ab drei ha Verlust von FFF verlange. Bezug nehmend auf das gescheiterte Golfplatzprojekt
in Bonstetten-Wettswil: Mit welcher Begründung sich der Kanton Zürich über den Bundesgerichtsentscheid hinwegsetze, wonach FFF gemäss Raumplanungsverordnung zwingend der Landwirtschaftszone zuzuordnen sind und nicht etwa der Erholungszone Golf?
Regierungsrat präzisiert Unklarheiten Die Antwort des Regierungsrates entspricht den Angaben, die auch die Projektinitianten anlässlich der öffentlichen Informationsveranstaltungen bekannt gegeben hatten (im «Anzeiger» vom 4. März). Sie präzisiert zudem Unklarheiten: «FFF, die beim Bau der Golfanlage nicht angetastet werden und deren Grösse mindestens ¼ ha (2500 Quadratmeter) beträgt, werden nach Zürcher Praxis weiterhin als FFF geführt und bleiben somit dem Kontingent des Kantons erhalten», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Dies gelte auch für FFF, bei denen nur der Oberboden – ohne Schädigung des Unterbodens – abgetragen und so deponiert werde, dass er ohne Weiteres rückgeführt werden könne. Diese Rückführung müsse durch Hinterlegung einer Bürgschaft
oder Bankgarantie sichergestellt werden, so der Regierungsrat weiter. Es erfolge somit keine Freigabe von 37 ha FFF. Ausgedeutscht heisst das, dass der Regierungsrat tatsächlich nur mit dem effektiven «Landverlust» rechnet, der für den Bau des Clubgebäudes, der Parkplätze und die befestigten Wege benötigt wird. Die Projektverfasser bezifferten diesen auf drei Prozent, was knapp 2,5 ha entspricht. Dazu kommen weitere vier Prozent der Landfläche für Greens, Tees, Sandbunker, Versickerungsmulden und Chart-Wege. Das entspricht bei 83 ha Gesamtfläche rund 3,3 ha, für dessen Rückbau Bürgschaft oder Bankgarantie fällig werden. Das gesamte Umland, das gemäss Initianten nach Fertigstellung des Projektes sogar noch eine grössere Biodiversität als heute aufweisen werde, kommt demnach in der Auffassung des Regierungsrates keinem Verlust von FFF gleich.
Keine Böden von hoher Qualität «Im Rahmen der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans wurde der gegenwärtige Stand der vorhandenen FFF durch eine Feldprüfung ermittelt. Mit 44 350 ha wird die vom Bund ge-
forderte Mindestfläche von 44 400 ha knapp nicht erreicht», gibt der Regierungsrat zwar zu. Die Praxis des Kantons Zürich bezüglich Golfplätzen sehe deshalb vor, dass der Anteil bester Ackerflächen der Nutzungseignungsklassen (NEK) 1 bis 3, im Projektperimeter eines Golfplatzes nicht über dem entsprechenden kantonalen Durchschnitt von 37 Prozent liegen dürfe. Bei einem höheren Anteil werde der Standort für ein Golfplatzprojekt aus Sicht des Kantons als ungeeignet beurteilt. «Beim Golfplatz Baar-Hausen-Kappel sind keine Böden der NEK 1 bis 3 betroffen. Der Perimeter liegt hauptsächlich auf Flächen der NEK 5 (84 Prozent), die ackerbaulich als futterbetonte Fruchtfolge genutzt werden. Weitere zwei Prozent der Böden im Perimeter eignen sich noch für eine ackerbaulich stark eingeschränkte Fruchtfolge (NEK 6). Auf der restlichen Fläche sind nur Wies- und Weidelandnutzung möglich (NEK 7)», führt der Regierungsrat aus. Eine umfassende Interessenabwägung habe deshalb ergeben, dass der Standort für eine Golfanlage im Oberamt als bewilligungsfähig beurteilt werden kann. ................................................... > Weitere Bericht auf Seite 5
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Gratislose Glücksgöttin Fortuna fährt im Unteramt mit dem Postauto. > Seite 9
Weiterhin tiefe Arbeitslosenquote im Säuliamt Die Zahl der Arbeitslosen hat sich im Säuliamt erneut leicht verringert. Die Quote verharrt bei 2,8 Prozent – deutlich unter dem kantonalen Mittel. Laut der monatlichen Erhebung des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen im März gegenüber dem Vormonat im Säuliamt um acht auf 679 Personen. Das entspricht einer Quote von 2,8 Prozent. Geringere Arbeitslosigkeit weisen nur die Bezirke Andelfingen (1,7%), Meilen (2,5%) und Pfäffikon (2,7%) auf. Kantonal liegt die Quote bei 3,5%. Das sind 0,1% weniger als im Vormonat. Laut AWA hat sich die Arbeitslosigkeit in den meisten Branchen und Berufsgruppen rückläufig entwickelt. «Erfreulicherweise entwickeln sich die Exporte weiterhin robust, was sich in sinkenden Arbeislosenquoten im Industriesektor niederschlägt», schreibt das AWA. (-ter.)
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Der Schutzplan für Maschwander Allmend wird überarbeitet Die Maschwander Allmend liegt auf Zuger Gebiet; sie grenzt an den Kanton Zürich – und steht genauso unter Erholungsdruck wie das Gebiet Hasplen an der Lorze, wo jetzt ein Besucherlenkungskonzept umgesetzt wird («Anzeiger» vom 8. April). Deshalb will der Kanton Zug den Schutzplan überarbeiten und restriktive Nutzungsbedingungen einbauen. Im Rahmen einer Vernehmlassung hat der Gemeinderat Maschwanden seine Zustimmung zu den neuen Massnahmen gegeben. Zug wird das Werk demnächst präsentieren. (-ter.) Die Maschwander Allmend – auch ein beliebtes Wandergebiet. (Bild Werner Schneiter)
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