ABA_42_2011

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Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 22864 I AZ 8910 Affoltern a. A.

aus dem bezirk affoltern I Nr. 42 I 165. Jahrgang I Freitag, 27. Mai 2011

Neuer Präsident

Leitlinien

Baugenossenschaft Alterswohnungen: Urs Laederach folgt auf Anita Hausheer. > Seite 3

Der Gemeinderat Hausen hat sechs Legislaturschwerpunkte definiert. > Seite 3

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Einsturz einer Scheune Ziel erreicht -

Mitten im Dorf Ottenbach – die Ursache ist noch unklar. > Seite 5

Viel Lob für die altersgerechten Wohnungen in Aeugst. > Seite 5

Uto Kulm: Nicht bewilligte Bauten müssen abgebrochen werden Stallikon gewährt Hotelier Giusep Fry eine Frist von sechs Monaten Die Bau- und Planungskommission Stallikon hat entschieden, dass die Uto Kulm AG die nicht bewilligten Bauten im Sinne der rechtskräftigen Verfügung der kantonalen Baudirektion vom 13. März 2009 abbrechen muss. Für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands wird Giusep Fry eine Frist von sechs Monaten ab Rechtskraft des Entscheids gewährt. ................................................... von urs e. kneubühl Die Bau- und Planungskommission der Gemeinde Stallikon hat am vergangenen Dienstag, 24. Mai, entschieden: Im Falle der nicht bewilligten Bauten der Uto Kulm AG auf dem Üetliberg rechtfertigt sich ein weiteres Zuwarten mit Vollstreckungsmassnahmen nicht und den öffentlichen Interessen wird nur mit dem Abbruch der zonen-

widrigen Bauten gebührend Rechnung getragen. Der Bauherrschaft wird für den Abbruch eine angemessene Frist von sechs Monaten ab Rechtskraft des Entscheides gewährt. Gegen den Beschluss der Stalliker Behörde kann die Uto Kulm AG den Rechtsmittelweg beschreiten. Gemäss der telefonischen Stellungnahme von Ronald Haug, Mediensprecher der Uto Kulm AG, wird das weitere Vorgehen seitens der Bauherrschaft zurzeit geprüft.

Nein von Kanton und Bund Bereits im März 2009 hatte die kantonale Baudirektion die Bewilligung für die bereits ausgeführten Bauten verweigert, die Stalliker Baubehörde eingeladen, bis spätestens drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung die erforderlichen Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verfügen. Die Bauherrschaft focht in der Folge sowohl den regierungsrätlichen Beschluss, als auch die entsprechende

Stalliker Verfügung bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich an. Dort wurde der Rekurs unter Ausnahme der Verweigerung der Aussenbeleuchtung abgewiesen. Die dagegen erhobenen Beschwerden wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im April 2010 und das Bundesgericht im März dieses Jahres ab. Damit steht rechtskräftig fest, dass die nachträgliche Verweigerung der Bewilligung durch die Baudirektion mit Verfügung vom 13. März 2009 zu Recht erfolgte. Giusep Fry, der Besitzer des Hotels Uto Kulm, muss folglich nach dem Kiosk weitere illegal erstellte Bauten abreissen, darunter auch den grossen Wintergarten.

Neue Zonenordnung als Chance Allerding bestanden auf Uto Kulm die berechtigten Hoffnungen, dass durch den im Januar 2011 gefällten Entscheid des Bundesrates, Uto Kulm künftig nicht mehr der Landwirtschaftszone zuzuordnen, die illegal er-

Schweizer Meisterschaften im Streckensegelflug in Hausen 44 Segelflieger und -fliegerinnen tragen vom 28. Mai bis 5. Juni auf dem Flugplatz in Hausen die Schweizer Meisterschaften im Streckensegelflug

aus. Sie werden – je nach Wetter – 200 bis 500 km zurücklegen. Ziel ist, die Strecke so schnell wie möglich zu absolvieren. Zuschauer können die Flug-

wege in Hausen auf einem Bildschirm verfolgen. ................................................... > Bericht auf Seite 25

Segelfliegen ist kein Einzelsport – ob fliegen im Verband oder zu zweit im Doppelsitzer: Teamfliegen macht einfach Spass. (Bild zvg.)

stellten Bauten nachträglich legalisieren zu können. Nicht zuletzt, weil der Bundesrat die Meinung vertrat, dass die vom Zürcher Kantonsparlament Mitte letzten Jahres entsprechend vorgenommene Anpassung des kantonalen Richtplans unabhängig davon, wie das Bundesgericht im Rechtsstreit über die illegale Bauten entscheidet, genehmigt werden kann. Stallikon ist allerdings nicht der Meinung, dass diese laufende Gesetzesrevision mit grosser Wahrscheinlichkeit in kurzer oder wenigstens in absehbarer Zeit den rechtswidrigen Zustand beheben wird: «Da allerdings mit der Festsetzung des Gestaltungsplans, gemäss Ausführungen der Baudirektion, frühestens im Herbst 2011 zu rechnen ist und danach eine weitgehende rechtliche Überprüfung der Plansatzfestsetzung auf dem Rechtsmittelweg offen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die heute baurechtswidrigen Bauten in absehbarer Zeit materiell rechtmässig werden.»

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Wanderführer Ein neues Projekt des Vereins Idee Reppisch (VIR) . > Seite 7

Aussichtsreiche Listenplätze für die Ämtler Die Ämtler SVP-Nationalräte Toni Bortoluzzi und Hans Kaufmann haben erneut aussichtsreiche Listenplätze erhalten. Keine Überraschungen an der Delegiertenversammlung am Dienstag in Uitikon: Mit 301 gegen 19 Stimmen und zwei Enthaltungen haben die Delegierten die vom Kantonalvorstand formierte Nationalratsliste abgesegnet. Hinter Christoph Blocher, der auch Ständeratskandidat ist, Anita Borer und Christoph Mörgeli ist Toni Bortoluzzi auf Platz vier zu finden – einen Rang hinter seinem parteiinternen Ergebnis bei den Wahlen von 2007. Der Affoltemer Schreinereiinhaber braucht sich wohl keine Sorgen zu machen um seine Wiederwahl. Ebenso Hans Kaufmann aus Wettswil: Er ist auf Platz 11 zu finden – ebenfalls einen Rang hinter seinem vor vier Jahren erzielten Wahlergebnis. Platz 31 nimmt der im Frühjahr in den Kantonsrat gewählte Mettmenstetter Landwirt Martin Haab ein. (-ter.)

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Missbrauchtes Kantonswappen Betrüger erschwindeln mit fiesen Tricks überteuerte Werbeaufträge. Auch Ämtler Firmen sind betroffen. Allein aus dem Säuliamt ist eine ganze Anzahl von Gewerbetreibenden, Handwerkern, Ärzten und sogar das Kloster Kappel in der Hochglanzbroschüre mit einem Inserat vertreten. Einige der Inserenten haben nicht einmal Kenntnis vom Inseratekatalog, sämtliche Angaben sind von Homepages abgekupfert. Die Broschüren werden den Gemeinden kommentarlos zugestellt, in der Hoffnung, dass die Verwaltungen diese an die Bevölkerung verteilen. Der Umschlag ist so gestaltet, dass mit dem Kantonswappen der Anschein eines amtlichen Charakters vorgetäuscht wird. Einige der Anzeigen erscheinen offensichtlich ohne das Wissen der Inserenten. Wieder andere wurden mit einem Faxschreiben aufgefordert, den Insertionsauftrag mit einer Unterschrift rückgängig zu erklären. Nur wer den Teil mit den kleingedruckten Bedingungen sorgfältig liest, merkt, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Das Inkasso für die Firma Incom Solutions Ldt. mit Sitz in London besorgt ein deutsches Anwaltsbüro. Der Kassensturz, Konsumentenzeitschriften und entsprechende Foren im Internet warnen bereits seit Jahren vor den Machenschaften dieser Firma. (mm) ................................................... > Bericht auf Seite 7

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