Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 22864 I AZ 8910 Affoltern a. A.
aus dem bezirk affoltern I Nr. 44 I 165. Jahrgang I Freitag, 3. Juni 2011
Eine Taverne?
Unbestritten
Maschwanden: Der «Kreuz»-Besitzer hat das Projekt überarbeitet. > Seite 3
40 Stimmberechtigte an der Obfelder Gemeindeversammlung: Ja zu allen Anträgen. > Seite 7
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Mit Spass Der Ottenbacher Gesundheitstag war ein Erfolg. > Seite 9
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Schnell umsetzen Der Ämtler FDP-Präsident zum Projekt einer Energieregion Knonauer Amt. > Seite 11
Affoltern darf vier Millionen Franken behalten Erfolgreiche Einsprache beim Gemeindeamt gegen Abbau des Eigenkapitals Die Verantwortlichen der Gemeinde Affoltern haben sich beim Gemeindeamt erfolgreich gegen einen weiteren Abbau des Eigenkapitals gewehrt. Es hätte in den Jahren 2010 und 2011 sonst um weitere vier Millionen Franken reduziert werden müssen. ................................................... von martin platter Peter Häggi ist erleichtert. «Das war ein harter Kampf», sagt der Leiter der Affoltemer Finanzabteilung und meint damit die Einsprache des Bezirkshauptorts gegen das Gemeindeamt. Dieses hatte finanzschwache Kommunen, die wie Affoltern Steuerfussausgleichszahlungen des Kantons beziehen, seit 20 Jahren dazu gezwungen, bei negativem Rechnungsabschluss ihr Eigenkapital um jährlich zehn Prozent zu reduzieren. Häggi bezeichnet dies als «unfair» und «rechtlich nicht haltbar». Zentrumsgemeinden wie Affoltern hätten zahlreiche, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen zu erbringen, die kaum beeinflusst werden können; beispielsweise im Sozial- und Gesundheitswesen. Durch den erzwungenen Abbau des Eigenkapitals würden diese Ge-
meinden in eine Schuldenwirtschaft getrieben.
Konzentrierte Einsprache So weit ist es im Bezirkshauptort nicht gekommen. Mit der Annahme des neuen Finanzausgleichs durch das Zürcher Stimmvolk am 15. Mai hat sich das Gemeindeamt auf den Standpunkt gestellt, dass die 10-ProzentKlausel nicht mehr gerechtfertigt sei und diese kurzerhand abgeschafft. Häggi vermutet jedoch, dass die Volksabstimmung lediglich ein Vorwand war, um sich elegant aus der Affäre zu ziehen. Die Gemeinden Affoltern am Albis, Humlikon, Oetwil am See, Ossingen und Unterstammheim hatten sich noch unter der alten Gesetzgebung gegen die 10-Prozent-Regel gewehrt. Mit der Begründung, dass dafür die Rechtsgrundlage fehle. «Aufgrund der wackligen, eventuell sogar fehlenden gesetzlichen Basis wollte sich das Gemeindeamt nicht auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einlassen», ist Häggi überzeugt. Dennoch will Rechtsanwalt Tomas Poledna, der die Einsprache ans Gemeindeamt formuliert hat, prüfen, ob weitere Rückforderungen möglich sind. Vor 2010 hatte es allerdings keine Gemeinde gewagt, die Praxis des Gemeindeamtes anzufechten «wegen der einseitigen
Abhängigkeit», wie Häggi vermutet. Aber vielleicht hat gerade das Gemeindeamt selber mit der rückwirkenden Ausserkraftsetzung definitiver Steuerbescheide einen Präzedenzfall geschaffen.
Gemeinde 2. Klasse Es ist aber nicht nur der willkürlich anmutende Gesetzeserlass der Verwaltung, der den Finanzverwaltern in den ohnehin schon gebeutelten Gemeinden sauer aufstösst. «Im Vergleich zu den finanzstarken Gemeinden werden wir behandelt wie Kindergärtner. Unsere Jahresrechnung wird inzwischen nicht weniger als sechsmal geprüft», erklärt Häggi. Seit 2009 erfolgt die erste (materielle) Prüfung durch eine professionelle Revisionsgesellschaft. Dazu kommt die politische Prüfung durch die Rechnungsprüfungskommission. Als Finanzausgleichsgemeinde muss der Gemeinderat den Rechnungsentwurf der Abteilung Gemeindefinanzen im Gemeindeamt einreichen, welche die dritte Prüfung vornimmt. Nach der Genehmigung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat (vierte Prüfung) wird die Rechnung zur Abnahme dem Stimmvolk vorgelegt und danach dem Bezirksrat (fünfte Prüfung). Anschliessend geht sie nochmals ans Gemeindeamt, wo sie ein sechstes Mal
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Reduzierte Variante Umfahrung Ottenbach: IG will weiter mit politischen Mitteln kämpfen. > Seite 11
Sektion Affoltern der Naturfreunde wird aufgelöst An einer extra einberufenen Versammlung vom vergangenen Freitag haben die Mitglieder im Restaurant Löwen in Affoltern beschlossen, die Sektion Affoltern der Naturfreunde Schweiz per Ende dieses Jahres aufzulösen. Der Beschluss kam mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit zu Stande. Die Mitglieder des Outdoor-Sportvereins treffen sich künftig in einer unabhängigen Gruppe zu ihren Freizeitaktivitäten. Ihrem Hobby Wandern wollen sie ohne das aufwändige Vereins-Korsett frönen. Sie sind aber offen für alle Interessierten, die mitmachen möchten. Die Vereinsmitglieder werden nun ohne ihr Dazutun Direktmitglieder des Landesverbandes der Naturfreunde Schweiz, ausser sie unterzeichnen eine anderslautende Erklärung (Austritt oder Übertritt in eine der umliegenden Sektionen in Baar, Zug, Oberfreiamt-Oberrüti oder Zürich Üetliberg). Auskunft geben die interimistischen Vorstandsmit-
Peter Häggi, Leiter der Affoltemer Finanzabteilung, ist sichtlich zufrieden mit dem Bescheid des Gemeindeamtes. (Bild Martin Platter)
glieder (www.naturfreunde-affoltern.ch)
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geprüft wird. Dass Häggi die Abnahme der Rechnung an der Gemeindeversammlung nicht als Prüfung mitzählt, sagt viel über den Zustand unserer demokratischen Struktur aus. Eine allfällige Ablehnung durch das Stimmvolk kommt lediglich einem Misstrauenserweis gleich. Nicht mehr und nicht weniger.
Mehr Schutz für die Maschwander Allmend Mit einer Revision des Schutzplanes will der Kanton Zug die Maschwander Allmend besser schützen. Kernpunkt unter den Massnahmen bilden eindeutige Regeln für Hunde, die auf die Naturschutzanliegen abgestimmt und räumlich differenziert sind: So gilt künftig ein generelles Hundeverbot im südlichsten Teil der Allmend, im «Rüss-Spitz». Dort hat der Bestand an bodenbrütenden Vögeln drastisch abgenommen. Als Grund sieht der Kanton die starke Zunahme von Erholungssuchenden mit Hunden. «Ein generelles Hundeverbot ist dort vertretbar», hält Zugs Baudirektor Heinz Tännler fest. Im mittleren Teil der Moorlandschaft – zwischen Mühlaustrasse und Allmend – müssen die Vierbeiner angeleint werden, während im Gebiet südlich der Mühlauerstrasse kein Leinenzwang besteht. Es gibt allerdings nicht nur Einschränkungen. Im Zuge von Lenkungsmassnahmen sind ab Mühlau westwärts an der Reuss neue Erholungsplätze und ein Wanderweg auf dem Damm entstanden. Am letzten Freitag wurde die öffentliche Auflage der Teilrevision des Schutzplans gestartet. ................................................... > Bericht und Interview auf Seite 5
500 22 Viele Erholungssuchende nutzen an schönen Tagen die Maschwander Allmend. Unser Bild zeigt Wanderer auf der Allmendstrasse. Ab der rechten Seite dieser Strasse bis zum «Rüss-Spitz» gilt fortan ein Hundeverbot. (Bild Werner Schneiter)
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