BAYERN
Doppelhaushalt 2019/2020 Seite 7
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JAN | FEB 2019 B 2428 E ISSN 01733796
NACHRICHTEN
Die Fraktionsvorsitzenden im Porträt Seite 10
BAYERN
Mehr als „nur zu viel Stress“? Seite 18
ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN
IM FOKUS
Seite 20
EDITORIAL
BBB-NACHRICHTEN JAN | FEB 19
SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.
Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de
Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de
LIEBE LESERINNEN UND LESER, Anfang Januar habe ich die Lehrerin meines Sohnes (4. Klasse, hauptsächlich Fußball im Kopf, Lehrerwechsel – den Rest können Sie sich denken ...) um einen Termin in ihrer Sprechstunde gebeten. „Der 05.03. wäre noch frei“, kam über das Hausaufgabenheft postwendend zurück. Puh!!! Kommentar des Mannes an meiner Seite: „Terminkalender wie ein Vorstandsvorsitzender!“ Alles halb so wild! Nur ein Versehen beim Monat ... Aber manchmal ist es eben doch so. Der Terminkalender quillt schon zu Jahresbeginn auf nicht absehbare Zeit über, auf dem Schreibtisch türmen sich unerledigte Angelegenheiten und auch im Privaten kann nicht immer alles rund laufen. Das ist hin und wieder schon mal zu überleben. Hält es aber zu lange an, kann es einfach auch mal zu viel sein. Wo der Stress nur viel Stress ist und an welchem Punkt eigentlich seelische Erkrankungen beginnen, erläutern uns die Spezialisten von der Schön Klinik Roseneck ab Seite 18. Sie haben extra eine Hotline eingerichtet! Darüber hinaus finden Sie in dieser Ausgabe viiiiele „Köpfe“! Es war uns ein Bedürfnis, dem politischen Geschehen ein „Gesicht zu verleihen“. Wer sind denn eigentlich die Menschen, die dort die Arbeit machen? Wir wollen Ihnen einen Blick hinter die Kulissen ermöglichen. Die Reihe werden wir auch künftig fortsetzen.
Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de
Im Fokus steht dieses Mal die Einkommensrunde 2019. Was die Tarifpartner für die Angestellten der Länder aushandeln, gibt die Richtung für die Beamtinnen und Beamten in Bayern vor, Seite 20. Und noch kurz an die Lehrerin meines Sohnes: Danke für das nette Telefonat! Ich freue mich darauf, wenn wir uns demnächst kennenlernen! Mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion – in der wir wann immer möglich Stress vermeiden (!)
Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse
Ihre
rosch@bbb-bayern.de
Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
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INHALT
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7 DOPPELHAUSHALT 2019/2020
10 DIE FRAKTIONSVORSITZENDEN IM PORTRÄT
ZUR AKTUELLEN LAGE 5 Gespräch im Landtag 5 2019 – Die neue Staatsregierung gewinnt an Kontur Rolf Habermann, Vorsitzender
BAYERN 6 Beteiligungen und Veröffentlichungen 6 Änderung des Personenstandsgesetzes: Drittes Geschlecht wird auch bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst berücksichtigt 6 Beamte unverzichtbar 7 Doppelhaushalt 2019/2020 8 Hubert Aiwanger, Stv. Ministerpräsident, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie 9 Dr. Hans Reichhart, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr 10 Die Fraktionsvorsitzenden im Porträt 11 Thomas Kreuzer, CSU 12 Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen 13 Horst Arnold, SPD 14 Martin Hagen, FDP 15 Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und seine Besetzung 16 Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen 17 Landtagsausschüsse für Fragen des öffentlichen Dienstes sowie Staatshaushalt und Finanzfragen: Die Stellvertretenden Vorsitzenden 18 Mehr als „nur zu viel Stress“ ... oder, wo fangen seelische Erkrankungen an?
IM FOKUS 20 TITELTHEMA: Einkommensrunde 2019
20 EINKOMMENSRUNDE 2019
BUND 23 2017: Anzahl der Pensionierungen von Lehrkräften erneut zurückgehend 23 100 Jahre dbb: Verteidigung der Demokratie: Der öffentliche Dienst ist gefordert 23 Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit
BEAMTENRECHT 25 Niedersächsische Regelung zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit verfassungswidrig 25 Rechtswidrige Sparmaßnahme: Vorrübergehende Absenkung der Eingangsbesoldung in BadenWürttemberg verfassungswidrig
TARIFRECHT 26 Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel erfolglos 26 Aktualisierung der Durchführungshinweise zur Ballungsraumzulage 27 Altersgrenze – Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts 28 BAG-Urteil zu Ausschlussfristen und Mindestlohn
VERBAND 29 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz, 30 Jahre Friedliche Revolution: vereint in Einigkeit und Recht und Freiheit!?: 60. dbb Jahrestagung am 7. und 8. Januar in Köln 30 Kreisausschuss Regensburg: Kreisausschuss-Sitzung mit MdL Wolfgang Fackler 30 Kreisausschuss Kronach: Jahresabschluss 31 Kreisausschuss Aschaffenburg: Trauer um Dr. Josef Gareis 31 Zahlen Daten Fakten 2019 31 Kreisausschuss Passau: „Fasching einmal anders“
ZUR AKTUELLEN LAGE
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2019 – DIE NEUE STAATS REGIERUNG GEWINNT AN KONTUR Liebe Kolleginnen und Kollegen,
GESPRÄCH IM LANDTAG
Die ehemaligen Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Walter Eykmann (Fragen des öffentlichen Dienstes, links im Bild) und Manfred Ach (Staatshaushalt und Finanzfragen, rechts im Bild), beide Träger der BBB-Ehrenmedaille, sowie BBB-Chef Rolf Habermann trafen im Landtag den im Oktober neu gewählten Bayerischen Landtagsvizepräsidenten Karl Freller (zweiter von links). Bei der Erörterung ging es unter anderem um den Doppelhaushalt 2019/2020, bei dessen Erarbeitung sich der Bayerische Beamtenbund für die Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wieder stark einsetzen wird.
wir sind schon ganz in der politischen Arbeit des Jahres 2019 angekommen. Die Ende letzten Jahres Gewählten bzw. Berufenen richten sich an ihren Arbeitsplätzen ein, immer noch müssen Mitarbeiter gefunden und Abläufe organisiert werden. Trotzdem: die Räder stehen nicht still. Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde beim Sonderparteitag Mitte Januar zum CSU-Vorsitzenden gewählt und steht nun auch an der Spitze der Partei, die, gemeinsam mit den Freien Wählern, die Regierung stellt. Ihm auch an dieser Stelle nochmals meine herzlichsten Glückwünsche. Er hat die Arbeiten des BBB bereits in den letzten Jahren in vielerlei Hinsicht unterstützt und war uns stets ein zuverlässiger Verhandlungspartner. Ich freue mich auf die Fortsetzung dieser gewinnbringenden Zusammenarbeit. Verbunden ist diese Neuwahl aber auch mit dem Abschied von Horst Seehofer auf Landesebene. Ihm gilt mein Dank für die langen Jahre der Zusammenarbeit, in denen er immer ein offenes Ohr für die Belange des öffentlichen Dienstes gezeigt hat. Wenn Sie diese Ausgabe erhalten, wird die erste gemeinsame Klausurtagung der neu gewählten Regierungskoalition in St. Quirin bereits Ergebnisse gezeigt haben. Es geht um die Erstellung des Doppelhaushalts 2019/2020. An sich schon keine leichte Aufgabe. In einer Koalition noch schwieriger. Erstmals in Regierungsverantwortung eine echte Herausforderung. Aber CSU und Freie Wähler haben in ihrem Koalitionsvertrag bereits deutlich gemacht, dass ihnen der öffentliche Dienst wichtig ist, dass hier weiter Fortschritt gemacht werden soll, und dass hier ein Schwerpunkt staatlichen Handelns liegen wird. Ich gehe davon aus, dass das auch in der Erarbeitung des Haushalts seinen Niederschlag finden wird.
Was hier auch seinen Niederschlag finden muss – und nach meinen Informationen auch wird – ist die aktuell anlaufende Einkommensrunde im Einflussbereich der Länder. Die 2. Verhandlungsrunde steht vor der Tür und auch die 3. ist bereits terminiert. Momentan verhandeln noch die Tarifvertragsparteien die Entlohnung der Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder. Die Länder sind (bis auf Hessen) in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossen. Sie können nur ein einheitliches Ergebnis abschließen. Auch hier müssen also erst Kompromisse gefunden werden. Wenn es dann – im Anschluss – um die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Bayern geht, hat allein der Freistaat Bayern das Wort. Hier liegen uns bereits umfassende Zusagen vor – zuletzt durch Ministerpräsident Söder –, eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung vorzunehmen. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, zahlreiche Persönlichkeiten aus Staatsregierung und Landtag zu gewinnen, uns das politische Tagesgeschäft ein wenig näher zu bringen. Das sind die Menschen, die sich und ihre Arbeit tagtäglich an den Schlüsselpositionen der Politik für uns einbringen. Hier geben sie uns einen kleinen Einblick. Mit ihnen und ihren Mitarbeitern werden die Gremien des BBB in engem Kontakt stehen, wenn es darum geht, den kommenden Doppelhaushalt und auch die kommenden Projekte auszuhandeln. Auch 2019 legen wir uns für Sie ins Zeug! Mit kollegialen Grüßen Ihr
Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
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BETEILIGUNGEN Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fachschulordnung, der Fachakademieordnung und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen
VERÖFFENTLICHUNGEN Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung bei der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern (Bayerische LottoPersonalvertretungsverordnung – BayLPVV);
GVBl. Nr. 24, Seite 846 Vierte Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten; FMBl. Nr. 16,
Seite 186
Änderung des Personenstandsgesetzes
DRITTES GESCHLECHT WIRD AUCH BEI STELLENAUSSCHREI BUNGEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST BERÜCKSICHTIGT Der Bundestag hat am 13. Dezember 2018 die Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) beschlossen. Bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen kann künftig neben den Angaben „weiblich“ und „männlich“ oder der „Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe“ auch die Bezeichnung „divers“ gewählt werden, wenn eine Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht möglich ist. Mit dem Beschluss hat das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 2019/16) umgesetzt. Die bisherige Pflicht, eine Person dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz (GG) normierte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG geregelte Diskriminierungsverbot gewertet. Das dritte Geschlecht wird zukünftig auch bei Stellenausschreibungen für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, so zum Beispiel „Juristinnen und Juristen (m/w/d), Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d)“ berücksichtigt.
Beamte unverzichtbar
Am Rande des Landtagsplenums sprach gestern BBB-Chef Rolf Habermann den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Parteivorsitzenden der Freien Wähler Hubert Aiwanger auf die Pressemeldung über den Neujahrsempfang des Bundes der Selbstständigen 2019 in Rott am Inn an. Dort hatte Aiwanger die
Bedeutung der Handwerker betont und darauf hingewiesen, dass mittlerweile viele auch staatliche Vorhaben wie der Breitbandausbau mangels Handwerkern, Baufirmen etc. nicht mehr umgesetzt werden könnten. Vieles scheitere deshalb nicht am fehlenden Geld oder fehlender Planung und Verwaltung, sondern an Menschen, welche die Beschlüsse der Politik vor Ort umsetzen. Habermann berichtete über teilweise emotionale Reaktionen, da der Eindruck entstand, Aiwanger habe sich gegen die Bedeutung der Beamtenschaft ausgesprochen, betonte aber auch, dass Aiwanger sich in
der Vergangenheit stets für die Beamten stark gemacht habe. Das zeige nicht zuletzt der mit dem Regierungspartner geschlossene Koalitionsvertrag. Staatsminister Aiwanger bedauerte die Fehlgewichtung seiner Äußerung, die auch nicht zu seinen stets beamtenfreundlichen politischen Aktivitäten der Vergangenheit passen würden. Allein das Zusammenspiel der verschiedenen Berufsgruppen mache eine Gesellschaft und damit auch den Staat stark. Für diesen Zusammenhalt werde er sich wie bisher auch künftig mit aller Kraft einsetzen.
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DOPPEL HAUSHALT 2019/2020 Wahlen und Regierungsbildung liegen noch nicht lange zurück – während sich die Fraktionen im Landtag in ihren neuen Büros einrichten, steht schon die nächste große Herausforderung an. Der Doppelhaushalt 2019/2020 ist zu beraten. Auch der BBB hat seine Positionen gegenüber dem Landtag zum Ausdruck gebracht.
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er Haushalt ist Grundlage für die gesamte Staatstätigkeit der kommenden zwei Jahre. Eine Nachjustierung ist erst wieder mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 möglich. Umso wichtiger, dafür zu sorgen, dass aus Sicht der Beschäft igten wesentliche Projekte hier angemessen verankert werden. Ohne finanzielle „Unterfütterung“ kommen auch die besten Vorschriften nicht zur Geltung.
von Leistungselementen, die ein Kernelement des Neuen Dienstrechts in Bayern sind.
Schon im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien zahlreiche Punkte aufgegriffen, die den Beschäft igten im öffentlichen Dienst wichtig sind. Das ist ein deutliches Zeichen der Aufmerksamkeit und Anerkennung.
Überprüft werden sollte in diesem Zusammenhang – und vor allem mit Blick auf mögliche demotivierende Wirkungen – insbesondere die aktuell fehlende vollständige Anerkennung von Reisezeiten als Dienstzeit.
In einer Eingabe an den Landtag hat der BBB weitere Punkte aufgelistet, die nicht vernachlässigt werden dürfen.
Auch die Situation in den Ballungszentren verlangt Nachjustierungen. In die Ballungsraumzulage sollten alle Anwärter einbezogen und der entsprechende Betrag auf das allgemeine Niveau angehoben werden. Bei ihnen ist der Grundbetrag deutlich geringer, obwohl sie den gleichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind – bei wesentlich geringerem Einkommen. Entsprechendes gilt für Dienstanfänger, deren Grundbetrag noch niedriger angesetzt ist.
So sind selbstverständlich die Mittel für die anstehende Einkommensrunde im Haushalt einzustellen. Die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung ist ein nicht zu unterschätzender Motivationsanreiz. Gleichzeitig geht es auch weiterhin um eine ausreichende Stellenausstattung und die Realisierung
Aber auch Einzelprobleme, die ihren Niederschlag in nötigen Haushaltsmitteln finden, sollten über dem Großen und Ganzen nicht vergessen werden. Zumal sie eng verknüpft sind mit Motivation und Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei der Nachwuchsgewinnung.
Ein weiterer Punkt ist die Ministerialzulage, die – wie alle anderen Zulagen – ruhegehaltfähig werden muss, um gerade denjenigen, die in besonderer Verantwortung und zeitlicher Beanspruchung tätig sind, gerecht zu werden. Gerade angesichts des sich in verschiedenen Bereichen verschärfenden Fachkräfte- und – ganz allgemein – Nachwuchsmangels müssen hier auf allen Ebenen Maßnahmen ergriffen werden. Es geht darum, gutes Personal zu gewinnen und möglichst lange im Arbeitsleben zu halten. Das erfordert, so der BBB in seiner Eingabe, ein umfassendes Gesamtkonzept, das von der bestmöglichen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in jeder Lebensphase, über Gesundheitsmanagement im präventiven und (re) integrativen Bereich, bis hin zu Konzepten zur Sicherstellung effizienter Arbeitsorganisation und kompetentem, vorausschauendem Führungsverhalten reicht. In dieser Langfristigkeit und Nachhaltigkeit müssen diese Vorhaben auch in die finanziellen Planungen mit einbezogen werden, um konsequent umgesetzt werden zu können.
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HUBERT AIWANGER STV. MINISTERPRÄSIDENT BAYERISCHER STAATSMINISTER FÜR WIRTSCHAFT, LANDESENTWICKLUNG UND ENERGIE
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er direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern war mir als Politiker schon immer wichtig. Das gilt für mich an der Spitze einer obersten Landesbehörde auch für die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst. Deshalb habe ich mir bei meinem Amtsantritt vorgenommen, die Mitarbeiter meines Hauses persönlich kennenzulernen und ihre zahlreichen Einzelaufgaben in Erfahrung zu bringen. Ich konnte mittlerweile beinahe jedem Referat im Ministerium einen Besuch abstatten und bin begeistert von dem hohen Sachverstand und dem Willen, sich für das Wohl unserer Heimat einzusetzen. WIE IN EINEM UHRWERK BRAUCHT ES JEDES RÄDCHEN IN DER ÖFFENT LICHEN VERWALTUNG, WENN UNSER GEMEINWESEN AM ENDE AUF HOHEM NIVEAU FUNKTIONIEREN SOLL. Bayerische Beamte zeichnen sich nicht nur durch eine besondere Leistungsfähigkeit, sondern auch durch ein hohes Maß an Loyalität und politischer Neutralität aus – Eigenschaften, die ich sehr zu schätzen weiß. Eine starke und effiziente Verwaltung dient nicht nur unseren Bürgern. Sie ist auch ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Deshalb wird es mit mir auch keine Experimente geben: Das Berufsbeamtentum, das Alimentationsprinzip und die Beamtenpensionen müssen weiterhin unverrückbare Eckpfeiler unserer Staatsverwaltung sein. Wir brauchen auch weiterhin motivierte, bestens ausgebildete Beamte, Angestellte und gut ausgestattete Behörden. Der Öffentliche Dienst muss attraktiver werden, um weiterhin gute und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden zu können. Sparund Kürzungsorgien der Vergangenheit darf
es nicht wieder geben. Ich will aber dennoch Staatsaufgaben stets kritisch hinterfragen und unnötige Bürokratie abbauen. Die vielen Aufgabenfelder im Wirtschaftsministerium machen mir Freude, es gibt viel zu tun. Ich habe mir das Wirtschaftsministerium bewusst ausgewählt, weil es sehr viele Schnittstellen in so viele Bereiche unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens hat: Vom Mittelstand bis in die internationale Wirtschaft, von Tourismus bis HighTech, von erneuerbaren Energien bis hin zur Landesplanung. Wir müssen in Bayern auf vielen Feldern unseren technologischen Vorsprung halten und ausbauen: in der Automobilindustrie, beim Maschinenbau, in der Medizintechnik ebenso wie bei der künstlichen Intelligenz. In der Forschung ist Bayern spitze, bei der Umsetzung in marktreife Produkte ist aber teilweise noch Potenzial nach oben. Wirtschaftspolitik stößt auch schnell auf ethische Fragen: Im Bereich der Gen- und Biotechnologie wollen wir in Bayern weiterhin verantwortungsvoll bleiben. In der deutschen Forstwirtschaft ist das Gebot der Nachhaltigkeit schon vor Jahrhunderten beachtet worden, dies muss Vorbild für viele andere Wirtschaftsbereiche sein. Der Klimawandel mit häufiger werdenden Extremwetterereignissen in unseren Breitengraden erfordert eine kohlenstoffärmere Wirtschaft. Viele Herausforderungen, vor denen wir stehen. Deshalb ist heute ein starker Staat mit einer starken Verwaltung möglicherweise mehr denn je die Grundvoraussetzung, um wettbewerbsfähig zu bleiben, für Wohlstand zu sorgen und zugleich die Zukunft unserer Kinder und unserer Heimat zu sichern.
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DR. HANS REICHHART BAYERISCHER STAATS MINISTER FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHR
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IR BAUEN FÜR BAYERN! Nichts ist näher am Menschen als das eigene Dach über dem Kopf oder der Weg zur Arbeit, zur Schule und in den Kindergarten. Im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wollen wir gemeinsam bei diesen Themen die Zukunft für Bayern gestalten. Sie betreffen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar und bilden die Grundlage für ein funktionierendes Zusammenleben aller Menschen im Freistaat. Gleichzeitig baut die Bayerische Staatsbauverwaltung die Leuchttürme, die Bayern noch heller strahlen lassen: Das Konzerthaus München genauso wie internationale Verkehrsverbindungen, etwa die Bahnstrecke München – Prag, die wir jetzt noch schneller machen. Die Mega-Themen Wohnen, Bauen und Verkehr fordern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsbauverwaltung täglich aufs Neue heraus. Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind deshalb über 10.000 Beschäftigte tätig. Eine bunte Mischung aller Fachdisziplinen macht uns aus: hervorragend ausgebildete Ingenieure und Techniker, Architekten, Wirtschaftswissenschaftler, Juristen und Geografen sowie versierte Verwaltungsfachleute aller Fachrichtungen. Uns alle eint die gemeinsame Aufgabe: Wir bauen für Bayern! Eine Funktion in der Bayerischen Staatsbauverwaltung zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus. Wir ermöglichen fast immer eine heimatnahe Verwendung. Es gibt das Ministerium im Herzen Münchens genauso wie die Landesbaudirektion an drei Standorten, die Autobahndirektionen Nord und Süd, 22 Staatliche Bauämter, die Immobilien Freistaat Bayern an acht Standorten und unsere Straßen- und Autobahnmeistereien in
ganz Bayern. Die Aufgaben an diesen Dienststellen könnten vielfältiger nicht sein – ein fachlicher oder örtlicher Wechsel bietet sich genauso an wie eine kontinuierliche Tätigkeit an einem Ort. Denn uns ist beides wichtig: Wir wollen hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten bieten und gleichzeitig ein familienfreundlicher Arbeitgeber sein. Ich bin selbst Familienvater und weiß, dass es manchmal nicht leicht ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Deshalb wollen wir hier unseren Beschäftigten möglichst weit entgegenkommen: Mit flexiblen Arbeitszeiten, mit der Möglichkeit der Wohnraumarbeit, mit maßgeschneiderten Möglichkeiten der Rückkehr nach der Elternzeit. Bei uns wird niemand abgehängt, wenn er sich einige Jahre der schönsten Aufgabe der Welt widmet: seiner Familie. Eines muss ich nicht extra betonen: Wer bei uns arbeitet, hat einen der sichersten Arbeitsplätze, die es gibt. Auf dieser soliden Grundlage können Entwicklungen in jede Richtung stattfinden: Mit breit gefächerten Ausbildungsmöglichkeiten und einem einzigartigen Programm an Fortbildungen unterstützen wir alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich während der gesamten Laufbahn. Bayern ist eine der erfolgreichsten Wirtschaftsregionen der Welt. Die Lebensqualität und das Lebensgefühl im Freistaat sind legendär. Diese Spitzenposition wollen wir halten – und jeden Tag noch ein Stückchen besser werden. Das ist Verdienst und Anspruch der hart arbeitenden Menschen in der freien Wirtschaft, der Väter und Mütter, der unzähligen Ehrenamtler. Das ist aber vor allem die tägliche Herausforderung für die vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Deswegen will ich für die Bayerische
Staatsbauverwaltung Top-Leute gewinnen. Ich bin überzeugt: Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille. Ich freue mich sehr über die Aufgabe, die der Ministerpräsident mir übertragen hat. Bayern ist stark und stabil. Das Fundament dafür legt buchstäblich jeden Tag die Staatsbauverwaltung. Ich danke von Herzen allen, die hart für dieses Ziel arbeiten. Gemeinsam werden wir die einzigartige Erfolgsgeschichte des Freistaats Bayern fortschreiben!
STUDIUM Oktober 2002 bis Juli 2006: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau August bis Dezember 2004: Auslandsstudium an der Capital University Columbus, Ohio (USA) Juli 2006: Erste Juristische Staatsprüfung 2006/2007: Promotion zur Erlangung des akademischen Grades Dr. jur. zum Thema „Die Vermögensabschöpfung im Strafverfahren“ Zweite Juristische Staatsprüfung BERUFLICHE TÄTIGKEIT Oktober 2007 bis November 2009: Referendariat am Landgericht Passau Januar 2010 bis September 2011: Richter am Amtsgericht Dillingen September 2011 bis September 2012: Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg September 2012 bis Oktober 2013: Richter am Amtsgericht Dillingen seit Oktober 2013: Abgeordneter des Bayerischen Landtags März 2018 bis November 2018: Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat seit November 2018: Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT seit 2008 Mitglied des Marktgemeinderates seit 2013 Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern seit 2014 Vorsitzender der CSU-Fraktion im Kreistag
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DIE FRAKTIONS VORSITZENDEN IM PORTRÄT In der 18. Wahlperiode (2018-2023) sind sechs Fraktionen im Bayerischen Landtag vertreten. Die Fraktionsvorsitzenden sind Thomas Kreuzer (CSU), Katharina Schulze und Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian Streibl (FREIE WÄHLER), Katrin Ebner-Steiner und Markus Plenk (AfD), Horst Arnold (SPD) und Martin Hagen (FDP).
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ie Fraktionsvorsitzenden geben den Ton an – innerhalb und außerhalb ihrer Fraktionen. Sie bestimmen über Aufgabenverteilung und haben in Verhandlungen mit anderen Fraktionen die Verhandlungsführung
inne. Sie sind im politischen Geschehen im Bayerischen Landtag die prägenden Persönlichkeiten. Wir haben sie gebeten, ihrer Funktion in einem kurzen Beitrag ein Gesicht zu verleihen. In dieser und der nächsten Ausgabe stellen sie sich vor.
LUDWIG HARTMANN
THOMAS KREUZER
FLORIAN STREIBL
KATHARINA SCHULZE
HORST ARNOLD
KATRIN EBNERSTEINER
MARTIN HAGEN MARKUS PLENK
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WIR BEKENNEN UNS MIT NACHDRUCK ZUM BERUFS BEAMTENTUM UND SEINEN GRUNDSÄTZEN. THOMAS KREUZER
VORSITZENDER DER CSUFRAKTION IM BAYERISCHEN LANDTAG
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homas Kreuzer ist 1959 in Kempten geboren, wo er bis heute lebt. Nach dem Besuch von Volksschule und Gymnasium studierte er in Augsburg Jura und arbeitete nach Referendariat und Staatsexamen viele Jahre als Richter und Staatsanwalt in der Bayerischen Justiz, zuletzt als Richter am Landgericht Kempten. 1994 zog er erstmals als direkt gewählter Abgeordneter für den Stimmkreis Kempten/ Oberallgäu in den Bayerischen Landtag ein, dem er seither angehört. Dort war er schwerpunktmäßig in der Innenund Rechtspolitik tätig, leitete mehrere Untersuchungsausschüsse und war stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion, bevor er 2011 in die Staatsregierung berufen wurde, zunächst als Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus und anschließend für zwei Jahre als Leiter der Staatskanzlei. Nach der Landtagswahl 2013 wurde er zum Vorsitzenden der CSU-Landtagsfraktion gewählt und im Oktober 2018 für die neue Legislaturperiode in diesem Amt bestätigt. Daneben gehört er seit fast 35 Jahren dem Stadtrat seiner Heimatstadt Kempten an. Er ist Mitglied des CSU-Präsidiums und leitet den Arbeitskreis Juristen seiner Partei. Als Vorsitzender des Kuratoriums und Ehrensenator setzt er sich besonders auch für die Belange der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ein.
Thomas Kreuzer betont: „Aufgrund meiner eigenen beruflichen Laufbahn als Richter und Staatsanwalt ist mir nur allzu bewusst, dass der Öffentliche Dienst eine der tragenden Säulen unseres Staates ist. Er gewährleistet Sicherheit, Recht und Ordnung und genießt zu Recht großes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade auch als Mitglied der Staatsregierung im Kultusministerium und in der Staatskanzlei konnte ich erleben, wie stark unsere kompetenten und motivierten Beschäftigten im Öffentlichen Dienst dazu beitragen, dass der Freistaat Bayern heute in fast allen Bereichen an der Spitze im Ländervergleich steht.“ Aus dieser Überzeugung heraus sei die weitere Stärkung des Öffentlichen Dienstes der Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Kreuzer verweist dabei auf eine Vielzahl von Maßnahmen – allein im Nachtragshaushalt 2018 – wie zusätzliche Stellen im vierstelligen Bereich, die verstärkten Anreize zur Nachwuchsgewinnung im IT-Bereich, das Wohnungsprogramm für Staatsbedienstete oder die Erhöhung der Ballungsraumzulage um 50 Prozent. „Auch in der neuen Legislaturperiode gilt für uns: Diesen Kurs für einen starken Öffentlichen Dienst werden wir fortsetzen, damit wir Bayern auch hier unsere Spitzenstellung im Vergleich mit
dem Bund und den anderen Ländern behalten! Hier setzen wir insbesondere auf die Übertragung der Ergebnisse der laufenden Tarifverhandlungen auf den Beamtenbereich, eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Abbau von Befristungen und zusätzliche Anreize zur Nachwuchsgewinnung wie die Erhöhung der Einstiegsgehälter. Wir wollen auch in Zukunft das modernste Dienstrecht in Deutschland haben, das den Öffentlichen Dienst für gut ausgebildete und motivierte junge Menschen attraktiv macht. Nicht zuletzt wollen wir die Chancen der Digitalisierung in der Verwaltung verstärkt nutzen und werden unsere Beschäftigten dabei nicht allein lassen!“ Diese Agenda zeige, so Kreuzer, dass der Öffentliche Dienst in Bayern für die CSU-Landtagsfraktion und für die Koalitionsregierung aus CSU und Freien Wählern einen hohen Stellenwert habe. „Wir bekennen uns mit Nachdruck zum Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen – wie wir auch auf Bundesebene mit der Absage an eine Bürgerversicherung unter Beweis gestellt haben – und werden auch in Zukunft unseren Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ein verlässlicher Partner sein!“
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ir wollen einen starken öffentlichen Dienst für alle Menschen in Bayern. Das Berufsbeamtentum sehen wir als wesentlichen Teil des öffentlichen Dienstes und angemessene Form der Beschäftigung für hoheitliche Aufgaben des Staates.
unter Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten diskutieren, in welchen Bereichen wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig sind. Der pauschale Stellenabbau nach Art. 6b des Haushaltsgesetzes muss damit der Vergangenheit angehören.
Nach den zahlreichen rechtlichen Änderungen im Zuge der Einführung des neuen Dienstrechts ist es jetzt an der Zeit, den öffentlichen Dienst erstens personell besser zu organisieren, ihn zweitens attraktiver für jungen Menschen zu machen und ihn drittens an gesellschaftliche Änderungen anzupassen.
Schließlich gehört zum Personalkonzept auch, dass die Stellenpläne angemessene Beförderungsmöglichkeiten erhalten müssen, um den Beförderungsstau aufzulösen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Zur zukunftsfesten Aufstellung des öffentlichen Dienstes gehört zweitens, dass wir verstärkt junge Menschen dazu bringen müssen, in den öffentlichen Dienst zu gehen und mit attraktiven Arbeitsbedingungen dafür
An erster Stelle steht eine personelle Neuaufstellung. Wir brauchen ein klares Personalkonzept.
LUDWIG HARTMANN
FRAKTIONSVORSIZENDER BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM BAYERISCHEN LANDTAG In den vergangenen Jahren wurden wiederholt lediglich akute personelle Notstände ausgeglichen, es wurde reagiert statt agiert, und gleichzeitig wurden pauschal Stellen abgebaut. Beides steht einem funktionierenden öffentlichen Dienst in Bayern entgegen. Das war schlechte Politik auf dem Rücken der Beschäftigten. Der Personaleinsatz muss nach unseren Vorstellungen langfristig kalkuliert und insbesondere an den steigenden Bevölkerungszahlen ausgerichtet werden. Das gilt für die Polizei ebenso wie für Justiz, Schulen und Finanzverwaltung. Zu einem neuen Personalkonzept gehört auch eine Aufgaben- und Personalbedarfsanalyse, mit der endlich herausgearbeitet werden kann, was der Staat leisten soll und was nicht. Wir müssen
fordern wir umfassende Unterstützungsund Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten im Staatsdienst. Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gehört auch der bessere Schutz der Bediensteten. Die Gewalt gegen Staatsbedienstete steigt, besonders bei der Polizei, aber auch in anderen Bereichen. Wir wollen unsere Beschäftigten schützen durch mehr Gewaltprävention, eine systematische Risikobewertung in gefährdeten Bereichen und verstärkte Personalschulung im Umgang mit Konfliktsituationen. Und jeder Fall muss konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt werden. Drittens wollen wir Vielfalt, Teilhabe und Integration gezielt fördern, um die interkulturelle Öffnung der Verwaltung voranzutreiben. Der öffentliche Dienst
DER ÖFFENTLI CHE DIENST MUSS VORBILD SEIN BEI GLEICHEN CHAN CEN FÜR FRAUEN UND MÄNNER.
sorgen müssen, dass sie dabei bleiben. Hierfür brauchen wir an erster Stelle eine bessere Eingangsbesoldung. Nachholbedarf gibt es im öffentlichen Dienst bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Verbesserungen etwa in Form von freien Tagen zur Betreuung von Kindern sind wichtig, sollten aber nicht nur für Beamtinnen und Beamte, sondern auch für Tarifbeschäftigte gelten. Der öffentliche Dienst in Bayern soll künftig eine Vorreiterrolle bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf einnehmen, mit flexiblen Arbeitszeiten, mit der Schaffung weiterer Tele-Arbeitsplätze und Homeoffice-Angeboten. Um die bayerische Verwaltung komplett ins digitale Zeitalter zu überführen,
braucht mehr Menschen mit Migrationshintergrund, im Polizeidienst ebenso wie in den Ämtern, die ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Realität in Bayern sein sollten. Der öffentliche Dienst muss Vorbild sein bei gleichen Chancen für Frauen und Männer. Deshalb schlagen wir eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes vor und wollen eine gut ausgestattete Landesgleichstellungsstelle schaffen, Teilzeitangebote auch in den höheren Führungsebenen ausbauen und eine verbindliche Quote bei der Gremienbesetzung auf allen Ebenen einführen.
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wichtig, die Bedingungen für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst so gut zu gestalten wie möglich. Daran haben wir die Staatsregierung bisher gemessen und werden das auch in Zukunft tun. Wir sind der Meinung, dass hier nicht gespart werden darf. Allerdings passierte genau dies in der Vergangenheit: Ich erinnere nur an die Einführung der 42-Stunden-Woche, Absenkung der Eingangsbesoldung oder die verspätete Übernahme von Tarifergebnissen. Die SPD-Landtagsfraktion wird daher auf die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen dringen. Gespart wird immer nach der Wahl!
HORST ARNOLD
VORSITZENDER DER BAYERN SPDLANDTAGSFRAKTION
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in starker Staat schafft die besten Voraussetzungen für ein gerechtes und soziales Bayern. Wir wollen deshalb in Bayern einen starken öffentlichen Dienst mit Berufsbeamtentum und Tarifbeschäftigten. Das gilt sowohl für Justiz, Polizei und einen gerechten Steuervollzug als auch für Schulen, Hochschulen und für den Erhalt und Ausbau der staatlichen Infrastruktur. Ich bin der Meinung: Ein starker Staat braucht Beamte. Mir liegt viel daran, das Beamtentum im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft um die besten Köpfe attraktiv zu halten. Dazu gehören eine gute Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und eine gute Bezahlung. Immer wichtiger wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten, aber auch durch verlässliche Regelungen zum Arbeitszeitschutz. Hier ist der öffentliche Dienst Vorreiter. Mehr Spielräume für die Mitarbeiter bedeuten auch mehr Service für die Bürger. Der Staat muss sich intensiv um gute Arbeitsbedingungen bemühen, denn nicht nur in der Wirtschaft, auch im öffentlichen Dienst droht ein Fachkräftemangel. In Bayern fehlen heute schon Richter, Staatsanwälte und Polizisten, Lehrer für bestimmte Fächer und Verwaltungsfachleute. Deshalb ist es so
Die SPD will die Personalvertretung stärken und hat bereits in der letzten Legislaturperiode ein Personalvertretungsgesetz eingebracht. Dieses enthält als zentrales Element die Allzuständigkeit und sorgt dafür, dass sich der Personalrat und die jeweilige Dienststellenleitung auf Augenhöhe begegnen können. Die bisherigen Regelungen mit der Aufzählung der Mitbestimmungstatbestände sind weder sinnvoll noch zeitgemäß.
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BAYERN BRAUCHT STARKE BEAMTE FÜR EIN SOZIALES BAYERN.
Die Beförderungssituation ist in vielen Bereichen der Beschäftigten des Freistaats sehr angespannt. Für viele ist trotz lebenslangen engagierten Einsatzes die Endstufe nicht erreichbar. Um den Beförderungsstau abzubauen, fordern wir die Schaffung weiterer Beförderungsmöglichkeiten. Wir wollen, dass Beamtinnen und Beamte überall in Bayern gut leben können. Allerdings ist es beispielweise für Beamtinnen und Beamte der Polizei schwer, in Großstädten zu leben. Dafür gibt es die Ballungsraumzulage, die aus unserer Sicht völlig unzureichend ist. Daher hat die SPD eine Verdopplung gefordert.
bis 2009 bereits in Bayern gab. Stattdessen flossen zuletzt jährlich nur noch 100 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt in den Bayerischen Pensionsfonds. Das waren bis 2017 über drei Milliarden Euro weniger an Vorsorge für künftige Pensionen, als es gesetzlich ursprünglich vorgesehen war.
Die SPD steht zur Beamtenversorgung. Sie ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine klassische Versicherung, sondern Ausdruck der Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie ist kein besonderes Privileg, sondern Gegenleistung für die Verpflichtung des Beamten zur hoheitlichen Tätigkeit und für die besonderen Pflichten, die sich aus seinem Dienst- und Treueverhältnis ergeben. Wir pochen darauf, dass der Staat hier Vorsorge trifft und im sogenannten Pensionsfonds Mittel anspart, wie es sie
Wir wollen ein gerechtes und soziales Bayern schaffen, sichern und ausbauen. Dieses Bayern braucht seine leistungsfähigen Beamten!
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ls „neues Gesicht“ in der bayerischen Landespolitik freue ich mich über die Gelegenheit, mich den Leserinnen und Lesern der BBB-Nachrichten vorzustellen. Mein Name ist Martin Hagen, ich wurde 1981 im italienischen La Spezia als Sohn deutscher Eltern geboren. Aufgewachsen bin ich in der Rosenheimer Gemeinde Feldkirchen-Westerham. Nach meinem Studium der Politikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München war ich unter anderem als Pressesprecher und Geschäftsführer tätig, bevor ich mich als Strategie- und Kommunikationsberater selbständig gemacht habe. Heute lebe ich mit meiner Frau und unseren beiden Töchtern in Baldham im Landkreis Ebersberg. Als Familienvater ist es mir ein Herzensanliegen, dass es unseren Kindern später mal mindestens so gut geht wie unserer Generation heute. Das ist auch ein Antrieb für meine politische Arbeit: Bayern muss sich auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Oder wie ich es in meinem 2017 erschienenen Buch „Das neue Bayern“ formuliert habe: Unser Land braucht ein Update! Für dieses Ziel arbeite ich seit 2018 als Abgeordneter und FDP-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag. Als Spitzenkandidat hatte ich bei der Landtagswahl im Oktober die Ehre, die Liberalen nach fünfähriger Abstinenz zurück ins Maximilianeum zu führen. Unsere elfköpfige Fraktion versteht sich als Stimme der modernen bürgerlichen Mitte im Maximilianeum. Wir setzen uns für individuelle Freiheit, soziale Marktwirtschaft und einen starken, liberalen Rechtsstaat ein. Gerade für letzteren braucht es eine leistungsfähige Beamtenschaft. Bayern kann stolz sein auf seine Beamtinnen und Beamten, die bundesweit zurecht einen hervorragenden Ruf genießen. Eine effiziente staatliche Verwaltung ist die Voraussetzung für ein funktionierendes modernes Gemeinwesen. Die Politik muss sich deshalb ihrer Verantwortung für die Beamtinnen und Beamten bewusst sein. Sie darf nicht ignorieren, dass der Staat als Arbeitgeber in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels zunehmend
im Wettbewerb steht. Wer die besten Köpfe will, muss auch gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und attraktive Karrierewege bieten. Als Liberaler möchte ich einen schlanken Staat, der sich so wenig wie möglich in das Leben seiner Bürger einmischt – der aber da, wo es drauf ankommt, stark und handlungsfähig ist. Ein solcher Staat braucht einerseits gute Gesetze und andererseits auch gute Beamtinnen und Beamte, die sie umsetzen. An guten Gesetzen wollen wir als FDP-Fraktion in der kommenden Legislaturperiode mitwirken. Zu tun gibt es in Bayern genug: Wir brauchen beispielsweise mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung, müssen durch kluge Wirtschaftspolitik die Weichen für den Wohlstand von morgen stellen und die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzen. Wir müssen eine gute Alten- und Krankenpflege sicherstellen und dafür sorgen, dass das Leben in der Stadt bezahlbar und das Leben auf dem Land attraktiv bleibt.
Vorschläge machen und die Regierung mit eigenen Impulsen antreiben. Dabei freue ich mich über die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Beamtenbund und namentlich mit seinem Vorsitzenden Rolf Habermann. Unabhängig davon, ob man in einer konkreten politischen Frage mal einer Meinung ist oder nicht, erlebe ich unseren Austausch immer als sachlich, konstruktiv und von der gemeinsamen Überzeugung geleitet, dass ein starkes Berufsbeamtentum für den Freistaat unverzichtbar ist.
MARTIN HAGEN
VORSITZENDER DER FDP FRAKTION IM BAYERISCHEN LANDTAG
Als Oppositionsfraktion sind unsere Möglichkeiten natürlich begrenzt, aber wir wollen das Beste draus machen: Den Finger kritisch in die Wunde legen, wo es notwendig ist, aber auch konstruktive
BAYERN MUSS SICH AUF DIE HERAUS FORDERUNGEN DER ZUKUNFT VOR BEREITEN.
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DER AUSSCHUSS FÜR STAATSHAUSHALT UND FINANZFRAGEN UND SEINE BESETZUNG Neben dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ist unter den 14 ständigen Landtagsausschüssen der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen derjenige, der die Geschicke des öffentlichen Dienstes ganz wesentlich mitbestimmt. Seine vorrangige Aufgabe ist die Beratung des Staatshaushalts, der für zwei Jahre aufgestellt wird, wobei die
Zahlen für das jeweilige zweite Haushaltsjahr im Rahmen eines Nachtragshaushalts angepasst werden. Solange im Haushalt keine Mittel zur Verfügung gestellt werden, können auch die besten Projekte nicht umgesetzt werden. Ihm gehören insgesamt 22 Abgeordnete aus allen im Landtag vertretenen Parteien an.
FDP JOSEF ZELLMEIER Vorsitz
MARTIN BACHHUBER
CSU
FREIE WÄHLER
GRÜNE HANS HEROLD
JOHANNES HINTERSBERGER
DR. HELMUT KALTENHAUSER
MICHAEL HOFMANN
DR. GERHARD HOPP
HARALD KÜHN
BARBARA FUCHS
LUDWIG HARTMANN
STEFFEN VOGEL
ERNST WEIDENBUSCH
GEORG WINTER
CLAUDIA KÖHLER Stellvertretender Vorsitz
TIM PARGENT
TOBIAS GOTTHARDT
GERALD PITTNER
HARALD GÜLLER
KATRIN EBNERSTEINER
FERDINAND MANG
AFD BERNHARD POHL
FLORIAN RITTER
SPD
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ch bin 1964 geboren und als „Spätberufener“ seit 2012 mit meiner Frau Sabine verheiratet. Mein fast fünfähriger Sohn Josef und die gut einjährige Tochter Elisa vervollständigen unsere Familie. Ich gehöre dem Bayerischen Landtag seit 2003 an. Zuerst über die Niederbayernliste der CSU gewählt, konnte ich 2008 das Direktmandat für die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen übernehmen. Aufgrund meiner ehrenamtlichen Erfahrung übte ich in der CSU-Landtagsfraktion bis 2013 die Aufgabe des jugendpolitischen Sprechers aus. Ab 2013 war ich stellvertretender Vorsitzender
Dass ich einmal Beamter werden sollte, war mir nicht in die Wiege gelegt. Denn ich stamme aus einer Kaufmannsfamilie, die seit 1903 im Einzelhandel mit Lebensmitteln und Textilien tätig ist. Nach dem Abitur am Johannes-Turmair-Gymnasium in Straubing habe ich den Wehrdienst in Roding und Bogen abgeleistet, anschließend Rechtswissenschaft in Regensburg studiert. Als ich nach dem zweiten Staatsexamen erfuhr, dass die Finanzverwaltung in Niederbayern dringend Juristen sucht, habe ich mich beworben. Die Einweisungszeit als Sachgebietsleiter absolvierte ich am Finanzamt Dingolfing, hernach war ich
ters von Laberweinting aus, wie früher schon mein Großvater. Obwohl ich mir vorgenommen hatte, diese aus eigener Anschauung sehr zeitintensiven Aufgaben zu meiden, schlugen 1983 die Gene durch. Ich wurde trotz anfänglicher Gegenwehr zum Vorsitzenden des wieder gegründeten JU-Ortsverbandes Laberweinting gewählt, war dann auch stellvertretender Kreis- und Bezirksvorsitzender. 1997 folgte der Vorsitz der CSU Laberweinting, 2011 der Kreisvorsitz der CSU Straubing-Bogen. Kommunalpolitisch bin ich seit 1996 als Kreisund Gemeinderat. Ehrenamtlich war ich vor allem in der kirchlichen Jugendarbeit engagiert, unter anderem als Vorsitzender der Katholischen Landjugend (KLJB) sowie als Kreisvorsitzender des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). 20 Jahre habe ich den Kreis-
JOSEF ZELLMEIER VORSITZENDER DES AUSSCHUSSES FÜR STAATSHAUSHALT UND FINANZFRAGEN
und parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. Sehr wechselhaft war das Jahr 2018 für mich. Im März wurde ich von Ministerpräsident Markus Söder in das Amt des Staatssekretärs für Wohnen, Bau und Verkehr berufen. Seit Dezember 2018 darf ich nun den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen leiten. Dabei kommen mir auch meine Erfahrungen aus dem Ausschuss für den Öffentlichen Dienst zugute, in dem ich von 2008 bis 2013 mitgearbeitet habe. Genau in diese Zeit fiel die Erarbeitung der großen Dienstrechtsreform. Als Haushälter will ich dazu beitragen, dass ihre Ziele weiterhin umgesetzt und bei Bedarf modifiziert werden. DER FREISTAAT HAT ALLEN GRUND, STOLZ AUF SEINEN ÖFFENTLICHEN DIENST ZU SEIN. DAS SOLL AUCH IN ZUKUNFT SO BLEIBEN!
am Finanzamt Deggendorf tätig. 1996 übernahm ich an der Bearbeitungsstelle Straubing des damaligen Finanzamts München II das Sachgebiet für die beschränkt Steuerpflichtigen. Hinzu kam die zentrale Umsatzsteuerveranlagung für alle ausländischen Unternehmer aus Österreich und Italien sowie eine Rechtsbehelfsstelle. Da ich Interessenvertretung für sehr wichtig erachte und die Bearbeitungsstelle einen aktiven Ortsverband hatte, wurde ich Mitglied der Bayerischen Finanzgewerkschaft. In der bfg habe ich den Arbeitskreis der Steuerjuristen (AST) mitgegründet und war dort als Mitglied des Führungsteams bis zur Wahl in den Landtag tätig. Im Gegensatz zur Berufswahl hat mich anscheinend die Veranlagung zum ehrenamtlichen und politischen Engagement geführt. Denn mein Vater übte 28 Jahre lang das Amt des Bürgermeis-
jugendring Straubing-Bogen geleitet. Hinzu kamen viele weitere Ehrenämter. Einige übe ich immer noch aus. Dazu zählt der Vorsitz des KLB-Bildungswerks Niederbayern-Oberpfalz und der Landesvorsitz der Karpatendeutschen Landsmannschaft.
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LANDTAGSAUSSCHÜSSE FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES SOWIE STAATS HAUSHALT UND FINANZFRAGEN: DIE STELL VERTRETENDEN VORSITZENDEN In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein bestimmtes Politikfeld. Sie beraten Gesetzentwürfe und Anträge und geben Empfehlungen für Beschlüsse an die Vollversammlung ab. Damit werden inhaltlich die Sitzungen und Entscheidungen der
D
er Öffentliche Dienst in Bayern ist der Grundstein einer gut funktionierenden Verwaltung.
Als Gemeinderätin, Sozial- und Schulreferentin in meinem Heimatort Unterhaching im Landkreis München sehe ich täglich, wo es brennt und welche zuneh menden Aufgaben die Kommunen und damit die BeamtInnen und MitarbeiterInnen im Öffentlichen Dienst zu erfüllen haben: Energiewende, Bildungschancen, Kinderbetreuung, SeniorInnenunterstützung, Wohnraummangel, Asylpolitik. Die Aufgaben im Öffentlichen Dienst erweitern sich permanent und erfordern neue Kompetenzen. Unsere Aufgabe als PolitikerInnen in Verantwortung ist die proaktive Gewin nung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen und Nachwuchskräften für den Öf-
Vollversammlung vorbereitet. Diejenigen für Fragen des öffentlichen Dienstes sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen sind die Ausschüsse, die die Belange des öffentlichen Dienstes wesentlich beeinflussen: Ihre Stellvertretenden Vorsitzenden im Porträt.
fentlichen Dienst. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die leistungsgerechte Bezahlung und Absicherung im Alter, eine bedarfsgerechte Ausstattung mit modernsten Sachmitteln müssen dabei selbstverständlich sein. Als Arbeitgeber trägt Bayern eine große Verantwortung für die Menschen und die Aufgaben im Öffentlichen Dienst – von der Verwaltung über die Polizei bis hin zu den Lehrkräften. Seit vielen Jahren fordert unsere Fraktion, Lehrkräfte nicht befristet anzustellen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Personalmangel in den Finanzämtern und den Gerichten beseitigt wird. Leistungsfähige Verwaltung braucht Investitionen, braucht mehr Personal bei Polizei und Verwaltung, braucht eine Ausbildungsoffensive sowie ständige Weiterbildung.
rufsleben lang im Öffentlichen Dienst gearbeitet hat. Als Betriebswirtin werde ich im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen dafür arbeiten, die Herausforderungen für ein gelingendes Miteinander angesichts der rasanten Entwicklungen und Chancen unserer Zeit zu meistern und tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Ich bin weiterhin vor Ort in Ehrenämtern aktiv und werde mit meinem Wissen, meiner Erfahrung und meinem Praxisbezug anpacken.
Persönlich prägte mich der Beruf meiner Mutter, die als Erzieherin ihr ganzes Be-
CLAUDIA KÖHLER
TESSA GANSERER
STELLVERTRETENDE VORSITZENDE DES AUSSCHUSSES FÜR STAATS HAUSHALT UND FINANZFRAGEN
STELLVERTRETENDE VORSITZENDE DES AUSSCHUSSES FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES
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ls 2003 die damalige Staatsregie rung die Forstreform angekündigt hat, regte sich breiter Widerstand, nicht nur unter den Beschäftigten, sondern auch in weiten Teilen der Gesellschaft. Diese und weitere Einsparbeschlüs se aus der Ära Stoiber sind sicher vielen Beschäftigten noch schmerzhaft in Er innerung. Ich habe damals gerade in Weihenstephan Forstwirtschaft studiert. “Wer den Sumpf trockenlegen möchte, darf sich nicht mit den Fröschen unterhalten“, so wurde damals die Forstreform verteidigt. Mein Weg führte mich deshalb als Praktikantin zur Grünen Fraktion im
Bayerischen Landtag, weil ich nicht nur die Forstreform an und für sich, sondern die Art und Weise, wie diese über die Köpfe der Betroffenen hinweg beschlossen wurde, für grundfalsch gehalten habe. Zehn Jahre später habe ich das erste Mal selbst ein Mandat für die Grünen errungen. Bei der Besetzung der Ausschüsse habe ich mich gerne für einen Sitz im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes beworben, denn ich bin der Überzeu gung, dass ohne eine motivierte und leistungsstarke Verwaltung kein guter Staat zu machen ist. In dieser neuen Legislaturpe
ririode möchte ich als stellvertretende Ausschussvorsitzende weiterhin an einer bürgernahen Verwaltung und somit an einem positiven Bild der Verwaltung als Dienstleisterin für Menschen und Wirtschaft mitwirken. Damit die Verwaltung die von der Politik definierten staatlichen Aufgaben erfüllen kann, ist eine gute personelle und technische Ausstattung von Nöten. Dabei wird es in Zukunft nicht nur darum gehen, die nötigen Planstellen bereit zu stellen, sondern diese auch mit den besten Köpfen besetzen zu können. Deswegen ist es mir ein wichtiges Anliegen, den Öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu gestalten.
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Mehr als „nur zu viel Stress“ ... oder, wo fangen seelische Erkrankungen an?
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s gibt viele Gründe, warum Menschen an ihre Belastungsgrenzen kommen und mitunter darüber hinweggehen. Es kann etwas mit „Veranlagung“ zu tun haben, mit der eigenen Persönlichkeit und den Menschen, mit denen man es zu tun hat. Es kann an Erfahrungen liegen, die man früher gemacht hat und daran, dass die aktuelle Situation so belastend ist, dass sie einen schlicht überfordert und man nicht damit umgehen kann. Irgendwie gerät man dann in eine Dynamik, aus der man nicht mehr herauskommt. Parallel dazu entwickeln sich Symptome, sei es eine gedrückte Stimmung, seien es Ängste, Frustessen oder etwas anderes. Weil es einem schlecht geht, leiden soziale Beziehungen und Arbeitsfähigkeit. Weil man weniger positive Erlebnisse hat und sich zurückzieht, im Sinne eines Teufelskreises, nehmen die Symptome zu. Die Lebensqualität sinkt deutlich. Menschen, die solche Probleme haben, gab es immer. Die aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft und Arbeitswelt, zunehmende Beschleunigung, Leistungsdruck und ausgedünnte soziale Netzwerke, tragen absehbar dazu bei, dass zumindest einige daraus erwachsende Störungen häufiger wurden. In jedem Fall fällt es Betroffenen schwerer, mit entsprechenden Einschränkungen zurecht zu kommen. Alles muss schnell gehen und funktionieren, egal, wie es einem geht. Freiräume gibt es immer weniger. Der persönliche Rückhalt – zumindest gefühlt – ist oft gering ...
„BODENHAFTUNG IN EINER ZUNEHMEND DEN BODEN VERLIERENDEN GESELL SCHAFT ZU FINDEN, IST EINE DER ÜBERLEBENS WICHTIGEN HERAUSFOR DERUNGEN, VOR DER MEN SCHEN HEUTE STEHEN.“ PROF. ANDREAS HILLERT Sie merken schon: Der Einstieg in das Thema „seelische Erkrankungen“ ist schwierig. Auch weil das Thema Aspekte anspricht, die unangenehm sind und die – mehr oder (hoffentlich) weniger – jeder von uns kennt, sei es aus eigener Erfahrung, sei es im Familien- und Freundeskreis. War die Stimmung schon einmal soweit am Boden, dass es schwerfiel, sich wieder „aufzuheitern“? Je größer „der Stress“, unter dem wir stehen, umso geringer wird das Spektrum unserer Möglichkeiten, etwa Konflikte angemessen zu lösen. Der eine zieht sich zurück, der andere tut alles, was von ihm verlangt wird, weil er Konflikte nicht aushalten kann. Ein anderer bekommt Heißhungerattacken. Solange solche Konstellationen nur gelegentlich auftreten, gehört es zum Leben dazu. Zum Problem und zu dem, was Ärzte und Psychotherapeuten als psychische bzw. psychosomatische Störungen bezeichnen, wird es, wenn eine – mitunter schwer bestimmbare – Grenze überschritten wird. Auch bayerische Beamte leiden unter Stress, psychischen Belastungen und daraus resultierenden Problemen. Dank einer in Kooperation mit dem Bayeri-
schen Beamtenbund durchgeführten Untersuchung („Stress-Monitor Projekt“ – BBB Nachrichten März/ April 2016, S. 14 –17) ist bekannt, wie es bayerischen Beamten geht. Einerseits unterscheiden sich einzelne Berufsgruppen, etwa bzgl. dem Erleben einer Gratifikationskrise („Ich investiere mehr Energie in den Beruf, als ich dafür zurück bekomme“). Diesbezüglich erleben sich z. B. Lehrkräfte als besonders belastetet. Andererseits sind bayerische Beamte insgesamt in etwa so gesund bzw. belastet wie die Bevölkerung. Konkret leiden etwa 7,5 Prozent der befragten Beamten innerhalb eines Jahres unter den Symptomen einer Depression, 5 Prozent unter denen einer Angststörung. Die Tabelle fasst die komplexe Situation zusammen, die weitgehend der bayerischer Beamter entspricht. Laut Stress-Report der Bundesregierung (die ersten vier Zeilen) erlebt knapp die Hälfte zunehmenden Stress, viele fühlen sich überfordert und erschöpft. BGS meint den „Bundes-Gesundheits-Survey“, also eine Untersuchung, bei der eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe u.a. bzgl. der Häufigkeit seelischer Erkrankungen untersucht wird. Und schließlich zeigen Stressmonitor-Daten, dass sich ca. 30 Prozent der Befragten erschöpft und ca. 10 Prozent „Burnout“ fühlen, wovon wiederum 37 Prozent bzw. 17 Prozent unter einer Depression leiden. Also: Sich „ausgebrannt“ zu fühlen, heißt nicht zwangsläufig, dass man krank ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass dahinter eine seelische Erkrankung – also mehr als „zu viel Stress“ – steht, ist deutlich erhöht.
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PROF. DR. PHIL. DR. MED. ANDREAS HILLERT Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie. Er ist Chefarzt an der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee. Interessen und Forschungsschwerpunkt ist die Interaktion von beruflichen Belastungen und psychosomatischer Gesundheit („Burnout“)
CHRISTIANE GODAU Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Leiterin der Ambulanz der Schön Klinik Roseneck
Angesichts dessen dürfte es auch in Bayern keine Behörde und keine Schule geben, in der es nicht bereits z. B. unter Depression leidende Mitarbeiter gab. Risiko-Konstellationen, etwa Einsamkeit bzw. das Fehlen von als unterstützend erlebten Mitmenschen, erhöhen die Wahrscheinlichkeit seelischer Belastung. Schön zu wissen, und nun?
Einen Termin bei einem von Kasse und Beihilfe anerkannten Psychotherapeuten zu finden ist schwierig, die Wartezeiten – aktuell in München z. B. gut ein halbes Jahr – sind hoch.
STRESSREPORT
„MENSCHEN MIT PSYCHI SCHEN PROBLEMEN NEH MEN VIEL ZU SELTEN PROFESSIONELLE HILFE IN ANSPRUCH.“ DR. MARTIN GREETFELD In der Hoffnung, Sie trotz der schwierigen Thematik eben darauf neugierig gemacht zu haben, mit besten Grüßen Andreas Hillert, Martin Greetfeld und Christiane Godau
Zunahme von Stress in den letzten 2 Jahren
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Überforderung durch Arbeitsmenge
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subjektiv negativer allgemeiner Gesundheitszustand
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körperliche und emotionale Erschöpfung
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Diagnose einer Depression bei Männern BGS
Das Thema „vom chronischen Stress zu seelischen Erkrankungen“ ist viel zu komplex, um es mit „guten Ratschlägen“ abhandeln zu können, etwa „Dann machen Sie sich mal weniger Stress!“. Die Antwort auf die Frage, wo seelische Erkrankungen anfangen, wurde einleitend skizziert: Da, wo Menschen in eine Sackgasse geraten sind, aus der sie aus eigener Kraft, mit ihren Strategien, nicht herauskommen. Bezogen auf die verschiedenen Diagnosen kann das freilich recht unterschiedlich aussehen. Wenn man davon ausgeht, dass es mehr als ein vorrübergehendes Problem ist, sind die Hemmungen, einen Arzt oder einen Psychotherapeuten aufzusuchen, oft hoch. Einerseits, weil es in unserer Gesellschaft Überwindung kostet, sich selber als „seelisch krank“ zu „outen“. Und selbst wenn man sich durchgerungen hat, an wen wendet man sich? In wieweit kann der Hausarzt weiterhelfen?
5,5
Diagnose einer Depression bei Frauen
11,2
Burnout-Selbstidentifikation STRESSMONITOR
„IN EINEM GESPRÄCH IN DER AMBULANZ LÄSST SICH OFT VIELES KLÄREN, WAS EINEM ANSONSTEN MÖG LICHERWEISE LANGE AUF DER SEELE LIEGT.“ CHRISTIANE GODAU
Die Autoren danken dem Bayerischen Beamtenbund, dass es möglich ist, über die häufigsten Störungsbilder (Chronischer Stress, Burnout und Depression, Angststörungen, Essstörungen und akzentuierte Persönlichkeiten) in den folgenden Ausgaben der BBB Nachrichten im Rahmen einer kleinen Serie informieren zu können.
DR. MED. MARTIN GREETFELD Facharzt für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie. Er ist Chefarzt an der Schön Klinik Roseneck, Prien am Chiemsee sowie der Schön Klinik Tagesklinik in München. Interessenund Forschungsschwerpunkt ist die Behandlung von Essstörungen sowie die Interaktion von Ernährungstrends und psychischer Gesundheit
10
... davon positives Screening auf Depression
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Ausgebranntsein-Selbstidentifikation
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... davon positibes Screening auf Depression
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TERMINVEREINBARUNG FÜR BBBMITGLIEDER Wenn Sie sich angesichts erheblicher seelischer Belastungen fragen, ob eine therapeutische Unterstützung sinnvoll sein könnte, oder zur Klärung der Frage, welche Art der Therapie für Sie in Prien, Rosenheim oder München zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll, notwendig oder richtig wäre (ambulant/akut stationär/Reha), wenden Sie sich gerne an unser Team der Ambulanz: Terminvereinbarung unter Tel. 08051 68100189.
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IM FOKUS
EINKOMMENSRUNDE 2019
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EINKOMMENSRUNDE 2019
Am 21. Januar 2019 hat die Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst der Länder begonnen. Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 6./7. Februar 2019 in Potsdam angesetzt. Wie immer geht es zunächst nur um die Bezahlung im Tarifbereich (TV-L). Erst im Anschluss wird die Beamtenbesoldung festgelegt.
IM FOKUS
EINKOMMENSRUNDE 2019
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DER DBB FORDERT: Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens 200 Euro Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro Erhöhung der Pflegetabelle zusätzlich um 300 Euro Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs-/praxisintegrierten dualen Studiengängen
WEITERE ZIELE SIND: Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung, die die Arbeit der heutigen Beschäftigten angemessen honoriert Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte, insbesondere Realisierung der Paralleltabelle Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht-/Schichtarbeit in Unikliniken und Krankenhäusern um 50 Prozent Erhöhung des Samstagszuschlags in Universitätskliniken und Krankenhäusern auf 20 Prozent Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende/Praktikanten auf 30 Tage Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich
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on den Zuständigkeiten schwer zu durchschauen: Der Tarifbereich, in dem die Bezahlung vertraglich ausgehandelt wird, ist unterteilt in die Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen (TVöD) und die Tarifbeschäftigen der Länder (TV-L). Die Besoldung der Beamten der Länder (einschließlich Kommunen) hingegen wird sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern jeweils gesondert per Gesetz festgelegt. Gleichwohl ist natürlich allen Beteiligten an einem gewissen Gleichklang in Einkommensfragen zwischen Tarif- und Beamtenbereich gelegen. Das wird allerdings nicht nur durch die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche erschwert. Auch die Unterschiede der Systeme und die dadurch differenzierten Handlungsnotwendigkeiten machen einheitliche Forderungen schwierig. Während Bund und Kommunen die neuen Gehälter ihrer Beschäftigten bereits letztes Jahr ausgehandelt haben,
sind nun die Länder an der Reihe. Dabei wird in der Regel zunächst das Tarifergebnis ausgehandelt und anschließend eine Lösung für die im Beamtenstatus Beschäftigten gefunden. Im Ländervergleich schneidet Bayern bei der Beamtenbesoldung mehr als gut ab. Mit anderen Ländern bestehen teilweise Besoldungsdifferenzen von über zehn Prozent. Und auch für die kommende Einkommensrunde hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder im seinem Neujahrsgruß an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bekräftigt, dass die Staatsregierung die Spitzenstellung des Freistaats bei der Besoldung bewahren wird. Die Ergebnisse der kommenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder wolle man auch diesmal zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger übertragen. Dabei blieben auch Arbeitszeit und Sonderzahlungen unangetastet.
Bevor aber der Landtag sich mit dem Gesetz über eine Bezügeanpassung befassen wird, stehen auf Bundesebene erst noch die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern an, den Gewerkschaften auf der einen Seite und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf der anderen Seite.
DIE FORDERUNGEN Am 20. Dezember 2018 haben die Gremien des dbb beamtenbund und tarifunion die Forderungen zur Einkommensrunde 2019 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Land Hessen für eine zwölfmonatige Laufzeit beschlossen: Ziel ist eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens 200 Euro (weitere Einzelheiten, siehe Kasten oben). Um die Beschäftigungsbedingungen für den Nachwuchs attraktiver zu machen, fordert der dbb für die Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler eine Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro monatlich,
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IM FOKUS
EINKOMMENSRUNDE 2019
die Rückkehr zur Übernahme von Auszubildenden, sowie die Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs-/praxisintegrierten dualen Studiengängen. Weiterentwicklung der Entgeltordnung Die zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Entgeltordnung für den Bereich des TV-L basiert im Wesentlichen auf den Tätigkeitsmerkmalen der alten BAT-Vergütungsordnung in Verbindung mit einer besseren Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zu den Entgeltgruppen. In der Einkommensrunde 2017 wurde unter Erstellung eines Zeitplans vereinbart, das die Entgeltordnung weiterentwickelt werden soll. Danach soll mit der Einkommensrunde 2019 auch über das Inkrafttreten von Änderungen entschieden werden. Die Verhandlungen laufen – nach mehrmonatiger Weigerung der TdL – seit Ende Oktober 2018. Einigungen konnten noch nicht erzielt werden. Insbesondere lehnt die TdL die Vereinbarung einer stufengleichen Höhergruppierung, ebenso wie die Entzerrung der Entgeltgruppe 9 durch Vereinbarung einer Entgeltgruppe 9c ab. Beides erstaunt, da sowohl Bund als auch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) die beiden Punkte mit den Gewerkschaften für den Bereich des TVöD vereinbart haben. Unterpunkt: Entgeltordnung der Lehrkräfte Der dbb hat nach dem Inkraftsetzen der erstmals tariflichen Eingruppierung von Lehrkräften zum 1. August 2015 in der Einkommensrunde 2017 mit den Ländern vereinbart, dass eine
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Weiterentwicklung von Eingruppierung und Entgeltordnung erst wieder in der Einkommensrunde 2019 zur Verhandlung ansteht. Dabei verfolgt der dbb zwei Ziele: Einerseits gilt es, die Situation der heutigen Lehrkräfte zu verbessern, andererseits sehen die Gewerkschaften die Notwendigkeit, dem immer weiter um sich greifenden Lehrkräftemangel durch eine Verbesserung der tariflichen Eingruppierungsregeln entgegenzutreten. Hierbei erwarten sie die Unterstützung der Arbeitgeber.
GUTE GRÜNDE FÜR DIE ANHEBUNG DER EINKOMMEN Es gibt gute Gründe für eine Anhebung der Einkommen. Mancherorts häufen sich Überstundenberge, psychische Belastungen und oft nicht genügend Prävention stellen Belastungen für die Beschäftigten dar. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stagniert auf durchgehend hohem Niveau. Mit zunehmendem Alter steigt aber auch die Sensibilität gegenüber den tagtäglichen Belastungen und steigenden Anforderungen. Da ist eine vernünftige Bezahlung unerlässlich – auch im Sinne der Nachwuchsgewinnung. Hier muss ein Schwerpunkt der künftigen politischen Arbeit liegen, der nicht zuletzt auch die Einkommensbedingungen mit umfasst. Zudem steigt die Inflationsrate. Lag sie 2016 noch bei 0,5 Prozent, wird für 2018 ein Satz von 1,9 prognostiziert. Und schon für 2019 geht man von einer Preissteigerungsrate in Höhe von 2,1 Prozent aus.
GUTE VORAUSSETZUNGEN FÜR ERHÖHUNGEN Die wirtschaftlichen Bedingungen lassen eine angemessene Anpassung durchaus zu: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat am 7. November 2018 sein Jahresgutachten 2018/2019 vorgelegt und sagt eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 1,5 Prozent voraus. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten soll mit knapp 33,5 Millionen einen Höchststand erreichen und auch die Zahl der Arbeitslosen soll weiter absinken. Damit wird aber auch qualifiziertes Personal immer knapper, der Wettbewerb härter.
STEUERSCHÄTZUNGEN BLEIBEN AUF HOHEM NIVEAU Trotz einer etwas schwächer erwarteten Konjunktur bleiben die Steuereinnahmen nach Einschätzung der 154. Steuerschätzung im Oktober 2018 gegenüber der Prognose vom Mai 2018 auch weiterhin auf hohem Niveau. Im Vorfeld: Branchentage Berufsgruppen aus dem gesamten Bundesgebiet haben im Vorfeld der Einkommensrunde bis Ende November der dbb Forderung bei den dbb-Branchentagen Nachdruck verliehen und geholfen, Problemfelder und Forderungen quer durch alle Mitgliedsgewerkschaften des dbb zusammenzustellen. Straßenwärter, Polizei, Finanzverwaltung, soziale Berufe oder Lehrer – jede Berufsgruppe konnte ihre Ziele deutlich machen.
TERMINE ZUR EINKOMMENSRUNDE 2019 20.12.2018: Forderungsfindung 21.01.2019: 1. Verhandlungsrunde, Berlin 06.02.-07.02.2019: 2. Verhandlungsrunde, Potsdam 28.02.-02.03.2019: 3. Verhandlungsrunde, Potsdam
BUND
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2017:
100 JAHRE DBB
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden bundesweit im Jahr 2017 rund 24.400 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in den Ruhestand versetzt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies – auf hohem Niveau – einen zweitmaligen Rückgang seit dem Jahr 2009.
Vor 100 Jahren wurde der Deutsche Beamtenbund gegründet. Beim Festakt am 4. Dezember 2018 mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen.
Anzahl der Pensionierungen von Lehrkräften erneut zurückgehend
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug die Zahl der Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern im Jahr 2017 mit 24.400 etwa 4,2% weniger als im vorangegangenen Jahr (2016: 25.500). Noch vor zwanzig Jahren war allerdings regelmäßig nur ein etwa halb so großer Personenkreis von Lehrerinnen und Lehrern in den Ruhestand versetzt worden. Vor dem Jahr 1999 lagen die jährlichen Neuzugänge beständig unter 11.000 Lehrerinnen und Lehrern, seit 2006 bei über 18.000, während der Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2016 bei knapp über 24.000 Ruhestandszugängen liegt. Der Anteil derjenigen Lehrkräfte, welche im letzten Jahr aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig ausgeschieden sind, betrug wie im vorangegangenen Jahr 2016 rund 3.000 Personen, was einem Anteil von 12% der Ruhestandsversetzungen entspricht. Seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 hat sich bis heute der Anteil der aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Lehrkräfte verhältnismäßig deutlich verringert und in den letzten Jahren verstetigt. Noch bis einschließlich zum Jahr 2001 war mehr als jede zweite verbeamtete Lehrkraft aufgrund von Dienstunfähigkeit pensioniert worden.
Verteidigung der Demokratie: Der öffentliche Dienst ist gefordert
„Die Legitimation unseres Rechtsstaates wird von unterschiedlichen Seiten in Frage gestellt. Wir im öffentlichen Dienst dürfen nicht nur auf die Politik schauen und von dort allein die Bewahrung unseres Staates und unserer Gesellschaft erwarten. Wir alle sind gefordert und als Beschäftigte im öffentlichen Dienst sogar in besonderer Weise. Wir sind Recht und Gesetz verpflichtet. Wir dienen immer und zuerst der freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung, die das friedliche Zusammenleben unserer gesamten Gesellschaft ermöglicht“, sagte Silberbach. Angesichts der Rolle des Beamtenbundes während der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten nahm Silberbach auch den dbb als gewerkschaftlichen Dachverband in die Pflicht: „Geschichtsvergessenheit können und dürfen wir uns nicht leisten. Nicht in der Gesellschaft und im Land. Und auch nicht als Spitzenorganisation und Sozialpartner, der für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spricht.“ Sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für den dbb gelte deshalb: „Wer nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer Verfassung steht, für den ist bei uns kein Platz.“
Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit Der Bundesrat hat am 23. November 2018 abschließend über das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit beraten. Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz nun in Kraft getreten. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verständigt. Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Vereinbarung umgesetzt werden, indem Arbeitnehmern die Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitszeitumfang nach einem vorab bestimmten Zeitraum ermöglicht wird. Nach bisherigem Recht besteht nach dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit, aber kein gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit mit anschließender Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber oftmals unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen. Diese „Teilzeitfalle“ soll das vorliegende Gesetz nunmehr beseitigen. Beschäftigt ein Arbeitgeber in der Regel insgesamt mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können diese, sofern ihr Arbeitsverhältnis länger als
sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren verringert wird (sog. Brückenteilzeit). Nach Ablauf der Brückenteilzeit kehrt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurück. Für Arbeitgeber, die 46 bis 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, wurde eine Staffelung („Zumutbarkeitsgrenze“) eingeführt. Diese Arbeitgeber sollen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen. Der dbb hat das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
BEAMTENRECHT
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BBB-NACHRICHTEN JAN | FEB 19
Niedersächsische Regelung zur Besoldung bei begrenzter Dienst fähigkeit verfassungswidrig Mit dem am 14. Dezember 2018 veröffentlichten Beschluss vom 28. November 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass die niedersächsischen Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit verfassungswidrig sind und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Regelung mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2020 zu treffen (2 BvL 3/15).
einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit nicht vorzeitig aus dem aktiven Dienst aus. Ihre Verpflichtung, sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen, bleibe unberührt. Kommen sie dieser Verpflichtung im Umfang ihrer verbliebenen Arbeitskraft nach, müsse sich ihre Besoldung an der vom Dienstherrn selbst für amtsangemessen erachteten Vollzeitbesoldung orientieren.
Die der Entscheidung zu Grunde liegende Besoldungsregelung sieht vor, dass aus gesundheitlichen Gründen begrenzt dienstfähige Beamte lediglich eine an der freiwilligen Teilzeitbeschäftigung orientierte Besoldung erhalten.
Die bayerische Regelung unterscheidet sich deutlich von der angegriffenen niedersächsischen Regelung.
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass der Gesetzgeber die durch die begrenzte Dienstfähigkeit eingetretene Störung des wechselseitigen Pflichtengefüges zwar besoldungsmindernd berücksichtigen darf. Begrenzt dienstfähige Beamte scheiden aber anders als bei
Dort erhalten begrenzt Dienstfähige Dienstbezüge wie bei einer freiwilligen Teilzeitbeschäftigung, mindestens jedoch in Höhe des Ruhegehalts, das ihnen bei Versetzung in den Ruhestand zustünde. Hinzu kommt ein Zuschlag, der sich grundsätzlich auf 5 Prozent der Vollzeitbezüge beläuft. Dieser Zuschlag konnte bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 unter bestimmten Umständen
vollständig aufgezehrt werden, seither beträgt er monatlich mindestens 150 Euro. Das Bayerische Besoldungsgesetz (Bay BesG) sieht im Unterschied dazu einen deutlich höheren Zuschlag vor (50 Prozent der Differenz zwischen Teilzeit- und Vollzeitbesoldung) und orientiert sich gesetzestechnisch, wie vom BVerfG gefordert, an der Vollzeitbesoldung (vgl. Art. 7 i. V. m. Art. 59 BayBesG). Außerdem müssen begrenzt Dienstfähige in Bayern nicht mit deutlichen Gehaltseinbußen rechnen, wie sie das BVerfG für niedersächsische Beamte festgestellt hat. Das BVerfG verweist in seinem Beschluss sogar mehrfach in positivem Zusammenhang auf die gesetzliche Regelung in Bayern. Das lässt den Schluss zu, dass die bayerische Vorschrift auch im Lichte dieser aktuellen Rechtsprechung des BVerfG nicht zu beanstanden ist.
RECHTSWIDRIGE SPARMASSNAHME:
Vorrübergehende Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden Württemberg verfassungswidrig 2012 sieht es in Baden-Württembergs Kassen nicht rosig aus, das Land muss sparen. Auch Beamte und Richter sollen nach Ansicht der Landesregierung einen Beitrag hierzu leisten. Baden-Württemberg beschließt daher als Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts ab dem Jahr 2013 unter anderem eine Absenkung der Eingangsbesoldung für neu eingestellte Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 12 und höher in Höhe von acht Prozent sowie für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 9 und A 10 in Höhe von vier Prozent. Anfang 2018 hat die Landesregierung die Eingangsbesoldung wieder auf das bisherige Niveau angehoben. Doch die vorrübergehenden Einschnitte sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 16. Oktober 2018 (2 BvL 2/17) festgestellt. Der
Zweite Senat des BVerfGs bemängelte in seiner Entscheidung eine ganze Reihe von Fehlern in der streitgegenständlichen Regelung. So missachte sie, dass die Besoldungshöhe nach unmittelbar amtsbezogenen Kriterien zu bemessen sei. Auch liege ein Verstoß gegen das Gebot der Besoldungsgleichheit vor, weil die Absenkung nur einen Teil der Beamten und Richter treffe. Es seien nur einzelne Besoldungsgruppen und neu in den Dienst kommende Beamte und Richter betroffen. Außerdem fehle ein schlüssiges und umfassendes Konzept zur Haushaltskonsolidierung als Voraussetzung für die Belastung der Beamten- und Richterschaft, so die Richter. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann hat bereits angekündigt, allen von der Absenkung der Eingangsbesoldung Betroffenen die zurückbehaltenen Gehaltsanteile rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 zu erstatten.
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TARIFRECHT
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Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungs klausel erfolglos Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag verletzt nicht die negative Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG, solange sich daraus nur ein faktischer Anreiz zum Gewerkschaftsbei tritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 14. November 2018 (Az.: 1 BvR 1278/16) die Verfassungsbeschwerde eines gewerkschaftlich nicht organisierten Beschäftigten nicht zur Entscheidung angenommen, der sich durch eine sogenannte „Differenzierungsklausel“ in einem Tarifvertrag benachteiligt sah.
BVerfG: KEIN „GENERAL PRÄVENTIVER" DRUCK, EINER GEWERKSCHAFT BEIZUTRETEN Das BVerfG konnte nicht, wie vom Beschwerdeführer ausgeführt, einen „gene ralpräventiven“ Druck, einer Gewerkschaft beizutreten, erkennen. Eine individuelle Zwangswirkung sei nicht erkennbar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gehe jedenfalls nachvollziehbar davon aus, dass kein höherer Druck erzeugt wird als derjenige, der sich stets ergebe, wenn individualvertragliche Vereinbarungen hinter den Abreden zurückbleiben, die eine Gewerkschaft im Wege eines Tarifvertrages nur für ihre Mitglieder treffen kann.
BESCHWERDEFÜHRER RÜGT STICHTAGSREGELUNG FÜR GE WERKSCHAFTSMITGLIEDSCHAFT IN SOZIALTARIFVERTRAG
STRUKTURELLE UNTERLEGENHEIT DES BESCHWERDEFÜHRERS BEI ARBEITSVERTRAGSSCHLUSS HIER AUFGEFANGEN
Der Beschwerdeführer hatte sich gegen Bestimmungen zu Überbrückungs- und Abfindungsleistungen in einem Sozialtarifvertrag gewandt. Bestimmte Leistungen sollten danach nur Beschäftigten zukommen, die an einem vereinbarten Stichtag Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft waren. Der Beschwerdeführer erhielt die Leistungen nicht, da er keiner Gewerkschaft angehörte. Er wurde lediglich arbeitsvertraglich und durch einen Sozialplan begünstigt. Seine Klage auf die weiteren Leistungen waren erfolglos geblieben.
Das BVerfG vermochte auch keine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG, einen Arbeitsvertrag frei zu schließen und daher auch aushandeln zu können, erkennen. Abhängig Beschäftigte befänden sich beim Abschluss von Arbeitsver trägen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit, weshalb Vorkehrungen zu treffen seien, um sie zu schützen. Schutz davor, dass eine Unterlegenheit ausgenutzt werde, könnten Tarifverträge bewirken.
Aktualisierung der Durchführungs hinweise zur Ballungsraumzulage Im Rahmen eines Maßnahmenpaketes zur weiteren Stärkung des öffentlichen Dienstes in Bayern wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 vom 22. März 2018 für die Beamtinnen und Beamten beschlossen, die Ballungsraumzulage rückwirkend zum 1. Januar 2018 um 50 Prozent zu erhöhen. Die Maßnahme wurde – wie von BBB und dbb gefordert – durch
den Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 28. Februar 2018 zum TV-EL auf die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern übertragen. Der Änderungstarifvertrag Nr. 5 wurde mit Bekanntmachung vom 28. Mai 2018 (FMBl. S. 104) im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bekanntgegeben.
GRUNDRECHTLICHE SCHUTZ INTERESSEN DES BESCHWER DEFÜHRERS NICHT VERLETZT Das BVerfG sieht jedenfalls keine An haltspunkte dafür, dass grundrechtliche Schutzinteressen des Beschwerdeführers verletzt worden wären, die einer Anwendung tarifvertraglicher Sonderrege lungen für vor dem Stichtag eingetretene Gewerkschaftsmitglieder entgegenstünden. Das BAG habe das geprüft und die Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft an einem Stichtag für sachlich begründet erachtet. Sie hebe auf den besonderen Kündigungsschutz derjenigen ab, die gerade zuvor bereits Mitglied gewesen seien, weshalb ein Stichtag erforderlich gewesen sei, um verlässlich zu bestimmen, wer die vereinbarten Leistungen erhalten würde. Zudem sei die Gewerkschaft ohnehin nur befugt, Abreden für ihre Mitglieder zu treffen, und könne schon aufgrund der Tarifautonomie nicht als verpflichtet angesehen werden, dabei alle Beschäftigten gleichermaßen zu berücksichtigen.
KEINE AUSZEHRUNG DES SOZIALPLANVOLUMENS DURCH TARIFVERTRAGLICHE VEREIN BARUNGEN Es liege auch kein Grund vor, generell anzunehmen, dass Sozialplanvolumina durch eigenständige tarifvertragliche Vereinbarungen zugunsten von Mit gliedern der Gewerkschaften und zulasten der Nichtorganisierten ausgezehrt werden, so das BVerfG weiter.
Aufgrund der Änderung des TV-EL haben sich redaktionelle Änderungen bei den Hinweisen zur Durchführung des TV-EL ergeben. Die aktualisierten Durchführungshinweise sind im In tranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal / Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder / Änderungstarifverträge und weitere Informationen / TV-EL) und stehen im Internet als Download (www.stmf. bayern.de/download/entwtvuel2006/ tarifvertrag.zip; Rubrik: TV-EL) zur Verfügung.
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Altersgrenze – Hinaus schieben des Beendigungs zeitpunkts Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2018 (Az.: 7 AZR 70/17), dass die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, wirksam ist. Der im Juli 1949 geborene Kläger war bei dem beklagten Land als Lehrer an einer berufsbildenden Schule mit einem Unterrichtsdeputat von 23 Wochenstunden beschäftigt. Nach der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regelung in § 44 Nr. 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) endete das Arbeitsverhältnis wegen Erreichens der Regelaltersgrenze am 31. Januar 2015. Am 20. Januar 2015 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des 31. Juli 2015 endet. Mit Schreiben vom 3. Februar 2015 ordnete die Schulleiterin zunächst an, dass der Kläger in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2015 jederzeit widerruflich über seine vertraglich festgelegte Regelstundenzahl hinaus
weitere 4 Wochenstunden Unterricht zu erteilen hatte. Mit Schreiben vom 4. März 2015 wurde sodann die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit des Klägers mit Wirkung vom 1. Februar 2015 auf 25,5 Wochenstunden erhöht. Der Kläger hat mit der vorliegenden Klage die Feststellung begehrt, dass sein Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der vereinbarten Befristung am 31. Juli 2015 geendet hat. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Die Befristung des Arbeitsvertrags ist wirksam. Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben und ist mit Unionsrecht vereinbar. Die Befristung zum 31. Juli 2015 ist nach § 41 Satz 3 SGB VI gerechtfertigt. Dabei kam es nicht darauf an, ob eine Hinausschiebensvereinbarung voraussetzt, dass nur der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird. In der Vereinbarung vom 20. Januar 2015 wurde nur der Beendigungszeitpunkt hinausgeschoben. Die vertragliche Abrede über die Arbeitszeiterhöhung wurde erst sechs Wochen später und damit nicht im Zusammenhang mit der Vereinbarung über das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts getroffen.
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BAGUrteil zu Ausschluss fristen und Mindestlohn Mit Urteil vom 20. Juni 2018 (Az.: 5 AZR 377/17) stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass sowohl arbeitsvertragliche als auch tarifliche Ausschlussfristen, die den Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall in Höhe des Mindestlohnes ausschließen, unwirksam sind. Der Kläger war bei der Beklagten seit 2012 – zuletzt mit einem Stundenlohn von 13,00 Euro brutto – beschäftigt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 17. September 2015 das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. Oktober 2015. Nach Erhalt der Kündigung meldete sich der Kläger krank und legte der Beklagten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Die Beklagte gewährte dem Kläger nur für den Monat September Entgeltfortzahlung. Der Kläger forderte die Entgeltfortzahlung auch für Oktober 2015. Sein Entgeltfortzahlungsanspruch sei nicht aufgrund einer tariflichen Ausschlussfrist verfallen, weil die Ausschlussfristregelung den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnehme. Das BAG urteilte, dass die Beklagte dem Kläger Entgeltfortzahlung für den Monat Oktober 2015 in Höhe des Mindestlohnes zu zahlen habe. Der Anspruch auf Mindestlohn sei nicht durch die tarifliche Ausschlussfristenregelung verfallen. Hinsichtlich der Differenz zwischen der arbeitsvertraglich vereinbarten Stundenvergütung von 13,00 Euro brutto und dem Mindestlohn sei der Entgeltfortzahlungsanspruch aufgrund der Ausschlussfrist allerdings verfallen. Nach Auffassung des BAG folgt der Entgeltfortzahlungsanspruch des Klägers für die Zeit seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit aus § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) i.V.m. § 4 Abs. 1 EFZG. Danach habe der Arbeitgeber für die Zeit, die infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausfalle, das Entgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall bei Erbringung der Arbeitsleistung erhalten hätte. Damit habe der Arbeitnehmer auch während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Der Anspruch folge jedoch nicht unmittelbar aus § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), weil nach dieser Bestimmung der Mindestlohn nur für tatsächlich geleistete Arbeit zu entrichten sei. Da der Arbeitnehmer im Falle der Arbeitsunfähigkeit jedoch so zu stellen sei, als habe er gearbeitet, bleibe ihm auch der Mindestlohn als untere Grenze des fortzuzahlenden Entgelts erhalten. Zugleich gebiete es der Schutzzweck vom § 3 Satz 1 MiLoG, den Entgeltfortzahlungsanspruch in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entsprechend zu sichern. Das habe zur Folge, dass Vereinbarungen, welche die Geltendmachung des fortzuzahlenden Mindestlohnes i.S.v. § 3 Satz 1 MiLoG beschränken, insoweit unwirksam seien. Zu solchen Vereinbarungen gehörten nicht nur arbeitsvertragliche, sondern auch tarifliche Ausschlussfristen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weist demzufolge darauf hin, dass nach § 3 Abs.1 MiLoG Vereinbarungen unwirksam sind, welche die Geltendmachung des Mindestlohnanspruchs ausschließen oder beschränken. Die Ausschlussfrist nach § 37 TV-L finde demnach keine Anwendung für Ansprüche aus der Entgeltfortzahlung in Höhe des Mindestlohns. Mindestlohnansprüche unterlägen allerdings der Verjährung.
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Angesichts des schwindenden Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen forderte dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach massive Investitionen in den öffentlichen Dienst.
2019
100 JAHRE FRAUENWAHLRECHT, 70 JAHRE GRUNDGESETZ, 30 JAHRE FRIEDLICHE REVOLUTION: VEREINT IN EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT!?
60. dbb Jahrestagung am 7. und 8. Januar in Köln Wenngleich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und Bundesinnenminister Horst Seehofer kurzfristig ihre vorgesehenen Ansprachen bei der 60. dbb Jahrestagung wegen Erkrankung bzw. der aktuellen politischen Entwicklung absagen mussten, konnte den Teilnehmern auch dieses Jahr wieder ein attraktives Programm geboten werden. DBB CHEF ULRICH SILBERBACH: VERTRAUEN IN STAAT GEHT VER LOREN „Die Menschen verlieren das Vertrauen in den Staat, in seine Institutionen, in Regierende und Parteien. Man glaubt nicht mehr, dass sie in der Lage sind, die Probleme zu lösen“, sorgte sich dbb Chef Ulrich Silberbach zum Auftakt der 60. dbb Jahrestagung. Dies sei auch eine Folge jahrzehntelanger neoliberaler Attacken auf den Staat und „die Rache der schwarzen Null“.
mit Blick auf die Rolle der neuen Medien für gesellschaftliche Debatten. Dennoch gelte es, auch die positiven Effekte der Digitalisierung zu betonen.
NORDRHEINWESTFALENS MINIS TERPRÄSIDENT ARMIN LASCHET: BEKENNTNIS ZUM BERUFSBEAM TENTUM „Wenn wir die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst haben wollen, müssen wir bessere Voraussetzungen schaffen“, mahnte NRW-Ministerpräsident Laschet. „Das Selbstverständnis der Beamtenschaft ist eine der großen Stärken unseres Staates. Gleich, welche politischen Farben die Spitze eines Ministeriums trägt, die Sacharbeit geht stets vor. Deshalb stehe ich leidenschaftlich zur Tradition des deutschen Berufsbeamtentums.“
STAATSSEKRETÄR STEPHAN MAYER VERTRITT MINISTER HORST SEE HOFER Dank des starken öffentlichen Dienstes sei Deutschland heute ein international geachtetes Land und eine der stärksten Volkswirtschaften weltweit, so Staatssekretär Stephan Mayer stellvertretend für Minister Horst Seehofer. Der öffentliche Dienst sei der Garant für das Zusammenleben in Einigkeit und Recht und Freiheit in Deutschland.
EXPERTENRUNDE ZU AKTUELLEN THEMEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES Peter Biesenbach, Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages und Prof. Dr. Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina stellten sich nach der krankheitsbedingten Absage von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble spontan als Experten für eine Fragerunde zur Verfügung. Dabei wurde eine Vielzahl von Themen angesprochen.
BUNDESJUSTIZMINISTERIN KATARI NA BARLEY ZUR DIGITALISIERUNG „Bei der rasanten Veränderung, die die Digitalisierung mit sich bringt, ist gerade die Dynamik besorgniserregend, die soziale Netzwerke mit sich bringen“, erläuterte die Bundesjustizministerin
„ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST“ Zum Abschluss der Jahrestagung diskutierte eine hochkarätig besetzte Runde vor dem Hintergrund „100 Jahre Frauenwahlrecht“ über den Stand der
Gleichstellung in Deutschland und die Situation von Frauen im öffentlichen Dienst.
In ihrem Impulsvortrag unterstrich Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin der Humboldt-Viadrina Governance Plattform, die Bedeutung des öffentlichen Dienstes für ein „friedliches und produktives Zusammenleben“. Wie in vielen anderen Organisationen und Unternehmen gebe es aber auch hier die Tendenz, Frauen eher dann in Führungsverantwortung zu holen, „wenn der Karren im Dreck steckt“. Das sei ein Fehler. Prof. Dr. Ute Klammer betonte, dass der 100. Jahrestag zum Frauenwahlrecht Mut geben könne – aber auch bedenklich stimmen müsse. „Wir haben in den vergangenen 100 Jahren viel Stagnation und auch einige Rückschritte erleben müssen“, sagte die geschäftsführende Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation. Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen, warb dafür, alte Rollenbilder abzulegen. „Wir sollten – wie die Männer – in Netzwerken aktiv sein. Wir Frauen müssen die tradierten Rollenbilder, die immer noch nachwirken, ablegen.“ „Wir sind noch lange nicht am Ziel“, befand auch Thomas Eigenthaler, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter. Der dbb Vize forderte ein Ende des „Gönnerhaften“, das vielen Förderungsbemühungen für Frauen in Verwaltungen bisweilen immer noch latent anhänge.
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KREISAUSSCHUSS REGENSBURG
Kreisausschuss-Sitzung mit MdL Wolfgang Fackler
MdL Wolfgang Fackler mit Kreisausschussvorsitzender Ingrid Reger
Der Vorsitzende des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Herr MdL Wolfgang Fackler, war zu Gast beim BBB-Kreisausschuss Regensburg. Kreisausschussvorsitzende Ingrid Reger konnte zahlreiche Mitglieder, die die Gelegenheit zum Gedankenaustausch nutzen wollten, begrüßen. Herr Fackler betonte in seinem Eingangsstatement, dass die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bayern das Kapital des Freistaates seien. Ein großer Pluspunkt am öffentlichen Dienst sei die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Er stellte klar, dass in Bayern am bestehenden Beihilfesystem festgehalten werde und legte ein klares Bekenntnis gegen die sog. Bürgerversicherung ab. Ein Schwerpunkt der Bayerischen Staatsregierung liege in der nächsten Legislaturperiode auf der Nachwuchsgewinnung und Digitalisierung im öffentlichen Dienst. Von den Lehrerverbänden wurde in der anschließenden Diskussion kritisiert, dass „Jung“-Lehrer, die die Staatsnote knapp verfehlt hätten, vor den Ferien ausgestellt worden seien, um sie dann nach den Ferien wieder einzustellen. Auch müsse ein Wechsel von Gymnasiallehrern an eine Berufsschule erleichtert werden; entsprechende Sonderprogramm sollten wieder neu aufgelegt werden. Herr Fackler wurde gebeten, sich bei der TV-L-Tarifrunde 2019 für ein faires Ergebnis und für die anschließende zeit- und inhaltsgleiche Übertragung (inkl. eines Ausgleichs bei den Beamten für strukturelle Verbesserungen, die bei den Tarifbeschäftigten ausgehandelt werden) auf den Beamtenbereich zu verwenden.
KREISAUSSCHUSS KRONACH
Jahresabschluss
Der Kreisausschuss Kronach war im zu Ende gehenden Jahr 2018 wieder sehr aktiv, stellte Vorsitzender Franz Josef Wich im Dezember fest. Neben zahlreichen Treffen zum Kommunikationsaustausch gab es etliche besondere Veranstaltungen. Er erinnerte an eine Veranstaltung mit Odette Eisenträger-Sarter, die über die Problematik von Kunststoff im Abfall informierte. Intensiv wurde mit MdL Jürgen Baumgärtner diskutiert, es entwickelte sich ein konstruktiver Gedankenaustausch. Kronacher Mitglieder beteiligten sich im April bei einer Protestveranstaltung in Nürnberg im Rahmen der Einkommensrunde. Auf Einladung von MdB Hans Michelbach waren zahlreiche Mitglieder in Berlin. Landtagsvizepräsidentin Inge Aures war zu Gast beim Beamtenbund in Kronach. SPD-Landtagskandidat Dr. Ralph Pohl stellte sich den Fragen des Beamtenbundes. An zwei Samstagen traf man sich zum Fahrsicherheitstraining. Abschließend fand nun der Jahresabschluss in Marktrodach statt. Für 2019 ist auch schon wieder viel geplant und vorbereitet. Marktrodachs Bürgermeister Norbert Gräbner freute sich, dass der Beamtenbund nach Marktrodach zum Gasthaus Stegner kam. Er war lange Zeit selbst Mitglied im Beamtenbund. Beamte seien das Rückgrat der Demokratie und ein Grund dafür, dass es uns in Deutschland so gut gehe. Ohne Beamte würde vieles in unserem Staat nicht funktionieren. Sie seien Grundlage dafür, dass Recht und Ordnung in unserem Land funktionierten.
Nach wie vor ein großes Ärgernis ist die sog. Wiederbesetzungssperre. Es sei nicht nachvollziehbar, warum diese immer noch nicht abgeschafft worden sei. Die Gewinnung von Nachwuchs ist in fast allen Bereichen der Verwaltung ein brennendes Anliegen. Frau Reger zeigte am Beispiel der Finanzverwaltung auf, dass hier noch großer Handlungsbedarf bestehe. Auch die Ärzte in den Gesundheitsämtern haben ein gewaltiges Nachwuchsproblem. Der Leiter des Gesundheitsamtes Regensburg, Herr Dr. Pregler, schilderte, dass in München eine Facharzt-Stelle ausgeschrieben wurde mit erreichbarer Endstufe A 14. Auch die stellvertretenden Leiter großer Gesundheitsämter sollten mindestens bis A 15 befördert werden können. Obwohl sich Herr Fackler fast zwei Stunden Zeit für den Kreisausschuss genommen hatte, konnten gar nicht alle Anliegen abgehandelt werden. Frau Reger bedankte sich ganz herzlich und wünschte ihm alles Gute.
Im Jahr 2018 wurde im Kreisausschuss engagiert gearbeitet und auch für 2019 ist schon viel vorbereitet. Zu sehen sind am Tisch mit BBB-Kreisvorsitzendem Franz Josef Wich Kassierer Reinhard Horn, BLLVKreisvorsitzender Jens Schmidt, Gerhard Klatte, der vorherige BBB-Kreisausschussvorsitzende KarlHeinz Hühnlein sowie Marktrodachs Bürgermeister Norbert Gräbner und dessen Frau Olga (v.l.).
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KREISAUSSCHUSS ASCHAFFENBURG
Trauer um Dr. Josef Gareis † Der Kreisausschuss Aschaffenburg trauert um Herrn Dr. Josef Gareis.
Dr. Josef Gareis stand sieben Jahre an der Spitze des Kreisausschusses Aschaffenburg
Als 1. Vorsitzender hat Dr. Gareis ab dem 11. Oktober 1999 für den Kreisausschuss Aschaffenburg wahrhaft wertvolle Dienste geleistet. Dank vielfältiger und abwechslungsreicher Veranstaltungen sowie intensiver Betreuung der Mitglieder hat er dem Kreisausschuss zu neuem Aufschwung verholfen und damit auch ganz wesentlich zu dessen weiterem Bestehen beigetragen. Darüber hinaus war er auch als Delegierter für Hösbach und Alzenau im Bayerischen Philologenverband (bpv) sehr aktiv und kämpfte im Landesverband Bayern der Deutschen Schulgeographen leidenschaftlich für die Stärkung
Zahlen Daten Fakten 2019 Zum Start in das neue Jahr 2019 ist auch die aktuelle Ausgabe der Informationsbroschüre „Zahlen Daten Fakten“ des dbb beamtenbund und tarifunion erschienen.
des Faches Geographie. Für seinen unermüdlichen Einsatz erhielt er im Jahr 2007 mit der Pro-Meritis-Medaille des Bezirkes Unterfranken die höchste unterfränkische Auszeichnung des bpv. Leider musste Dr. Gareis krankheitsbedingt bereits im Jahr 2006 den Vorsitz des Kreisausschusses aufgeben. Anlässlich seiner Verabschiedung hat ihm der damalige stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes Wilhelm Renner die Ehrenurkunde des BBB für besondere Verdienste zusammen mit einem persönlichen Dankesschreiben des BBB-Vorsitzenden Rolf Habermann überreicht. Der BBB wird Herrn Dr. Josef Gareis ein ehrendes Andenken bewahren.
KREISAUSSCHUSS PASSAU
„Fasching einmal anders“
Sie erlaubt eine objektive Orientierung über die wichtigsten Eckdaten des öffentlichen Dienstes und liefert eine belastbare Datengrundlage, aufbauend auf den jeweils neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter, auf Informationen der Bundesministerien und auf eigenen Berechnungen des dbb. Das statistische Zahlenmaterial der aktuellen Ausgabe reflektiert vor allem ein Grundproblem des öffentlichen Dienstes in Deutschland: Der jahrelange Personalabbau wirkt sich spürbar auf seine Funktionsfähigkeit aus. Deutschland ist nicht mehr ausreichend für die Bewältigung besonderer Situationen gerüstet. So fehlen dem Staat nach aktuellen Schätzungen des dbb mehr als 200.000 Beschäftigte, besonders in den Kommunalverwaltungen. Neues Personal wird fieberhaft gesucht. Der Arbeitsmarkt kann den Bedarf kaum decken, weil qualifiziertes Personal zunächst ausgebildet werden muss. Die Gewinnung motivierten Nachwuchses für den öffentlichen Dienst wird daher eine der dringlichsten Aufgaben für die kommenden Jahre bleiben. Die vollständige Broschüre kann auf der Homepage des dbb (www.dbb.de) sowie der des BBB (www.bbbbayern.de) eingesehen werden
Kurz vor Beginn des Theaterabends traf sich Stadtrat Siegfried Kapfer (4. v.l.) mit den Hauptdarstellern und dem Regisseur hinter dem Vorhang in der Kulisse.
Unter dem Motto „Fasching einmal anders“ initiierte der BBB-Kreisausschussvorsitzende und Passauer Stadtrat Siegfried Kapfer Anfang Januar für seine BBB-Mitglieder einen Besuch im Passauer Stadttheater, wo die Passauer Volksbühne mit der Komödie „Hier sind Sie richtig“ von Marc Camoletti unter der Regie von Gerold Haas gastierte.