BBB Nachrichten November/Dezember 2018

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BAYERN

NOV | DEZ 2018 B 2428 E ISSN 0173-3796

Antrittsbesuch bei Albert Füracker

NACHRICHTEN

Seite 7

TARIF

Einkommensrunde öffentlicher Dienst 2019: Länder müssen Rückstand aufholen Seite 23

BEAMTENRECHT

Äußeres Erscheinungsbild bei Beamten

ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN

Seite 24

DER NEUE BAYERISCHE

LAND

TAG IM FOKUS

Seite 10



EDITORIAL

BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 18

SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de

Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de

Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de

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LIEBE LESERINNEN UND LESER, jetzt mal ganz ehrlich ... Kann mir jemand erklären, warum Weihnachten jedes Jahr schneller kommt? Gefühlt habe ich gerade noch im Bikini am Pool gelegen, plötzlich fällt der erste Schnee und ich laufe wie ein auf­ gescheuchtes Küken in alle Richtungen, um schnell noch Adventskalender, Plätzchenrezepte, Nikolausstiefel und Glühweinbecher zusammenzuraffen und rechtzeitig alles seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzuführen (niemand will den Glühwein aus dem Nikolausstiefel ...). Und trotzdem: Wer möchte diese Zeit schon missen! Je mehr Trubel, desto besser! Turbulent waren auch die Arbeiten an der aktuellen Ausgabe. Bis zuletzt haben wir auf die Besetzung der letzten Posten gewartet, um Ihnen ein möglichst vollständiges Bild der neuen Staatsregierung und des 18. Bayerischen Landtags mit den handelnden Personen liefern zu können. Wir sind sehr stolz, dass es in großen Teilen geklappt hat. Natürlich werden wir in der kommenden Ausgabe dieses Bild vervollständigen. Wie gewohnt finden Sie aber auch eine ganze Palette aktueller Berichte und Zusammenfassungen. Die Rubrik „Überblick“ auf Seite 24 befasst sich mit dem äußeren Erscheinungsbild von Beamten. Was muss, was kann und was darf der Beschäftigte im öffentlichen Dienst tragen? Auf dem Kopf, der Haut, oder als Schmuck. Auf europäischer Ebene tut sich Neues beim Urlaub. Der Europäische Gerichts­ hof hat sich mit Vererblichkeit und dem Recht auf Auszahlung befasst. Noch sind die Voraussetzungen nicht ganz geklärt, aber einen ersten Einblick liefern wir auf Seite 27. Nicht vollständig geklärt ist auch immer noch der Sachverhalt um die Start­ gutschriften in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Auch hierzu der aktuelle Stand auf Seite 28. Nun wünsche ich Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit! Lassen Sie das Küken hinter sich! Mit besinnlichen Grüßen aus der Redaktion

Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse

Ihre

rosch@bbb-bayern.de

Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de


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INHALT

BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 18

7 ANTRITTSBESUCH BEI ALBERT FÜRACKER

10 DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

ZUR AKTUELLEN LAGE 5 BBB gratuliert dem Ministerpräsidenten 5 Auf in die nächste Legislaturperiode! Rolf Habermann, Vorsitzender

BAYERN 6 Beteiligungen und Veröffentlichungen 6 Bayerische Inklusionsrichtlinien: Auch Teilfreistellung der Schwerbehindertenvertretung möglich 6 Änderungen der Beihilfeverordnung ab 1. Januar 2019 in Kraft 6 Beihilfe: Probleme mit Zahnarztrechnungen vermeiden! 7 Antrittsbesuch bei Albert Füracker 9 Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle 9 Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten

IM FOKUS 10 TITELTHEMA: Der neue Bayerische Landtag

BUND 20 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Richtiges Signal 20 Gesundheit/Pflege: „Linke Tasche, rechte Tasche: Das funktioniert nicht mehr ewig“ 21 Herbstsitzung der dbb bundesfrauenvertretung in Dresden: Gleichstellungsgesetzgebung: Sachsen kann Vorbild sein!

24 ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD BEI BEAMTEN

TARIF 22 Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen 22 Bundesfernstraßenreform 23 Einkommensrunde öffentlicher Dienst 2019: Länder müssen Rückstand aufholen

BEAMTENRECHT 24 Im Überblick: Äußeres Erscheinungsbild bei Beamten 25 Erinnerung zum Jahreswechsel: Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung und Verjährung! Ansprüche rechtzeitig geltend machen! 26 Gerichtliche Überprüfung der amtsangemessenen Alimentierung

TARIFRECHT 27 EuGH: Urlaub kann ausgezahlt und vererbt werden 27 Überarbeitung der Durchführungshinweise zum TV-L sowie Aktualisierung der Durchführungshinweise zum TVÜ-Länder 28 Neue Überprüfung der Startgutschrift der VBL 28 BAG ruft EuGH zur TV-L-Stufenzuordnung bei Auslandsbezug an

VERBAND 29 Kreisausschüsse Günzburg, Dillingen, Neu-Ulm, Memmingen, Unterallgäu: „BBB-Oktoberfest“ in Leipheim 29 Kreisausschuss Straubing-Bogen: Anton Bachl neuer Vorsitzender 30 dbb Bundesseniorenkongress 2018: Seniorenvertretung des dbb mit neuer Führungsspitze


ZUR AKTUELLEN LAGE

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AUF IN DIE NÄCHSTE LEGISLATURPERIODE! Liebe Kolleginnen und Kollegen,

BBB GRATULIERT DEM MINISTERPRÄSIDENTEN

Unmittelbar im Anschluss an die konstituierende Sitzung des neuen Landtags konnte BBB­Chef Rolf Habermann dem frisch gewählten Minis­ terpräsidenten Dr. Markus Söder die Glückwünsche der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes überbringen. Gemeinsam mit den Regie­ rungsparteien soll nun die konstruktive Zusammenarbeit fortgesetzt werden. Im Sinne des Koalitionsvertrags stehen einige Projekte an, die der BBB intensiv begleiten wird.

es ist geschafft! Wir haben gewählt, die neue Staatsregierung und der 18. Bayerische Landtag haben sich konstituiert und wir wissen, wer an den Schlüsselpositionen sitzt, die für das Schicksal des öffent­ lichen Dienstes verantwortlich sind. Wir werden sehen, wie sich die neue Regierungskoalition im politischen Alltag bewährt. Der Koalitionsvertrag macht uns sehr zuversichtlich. Ein klareres Bekenntnis zum öffentlichen Dienst und insbesondere zum Berufs­ beamtentum kann man sich kaum wünschen. Viele unserer Anliegen wurden ausdrücklich aufgegriffen. Uns erwarten spannende Projekte. Neben den Beschäftigungsbedingungen, die u. a. die Gesundheit am Arbeitsplatz und die immer bessere Vereinbarkeit von Privat­ und Berufsleben aufgreifen, werden wir uns mit Nachwuchsgewinnung und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes befassen. Dabei soll die Weiter­ entwicklung des Dienst­ und Arbeits­ rechts natürlich nicht zu kurz kommen. Auch der Landtag ist – z. B. mit der an­ stehenden Einkommensrunde – gefragt, im Hinblick auf die Anerkennung der Leistungen des öffentlichen Dienstes Stellung zu beziehen. Bisher bestand im Bayerischen Landtag in beamtenrecht­ lichen Fragen in der Regel fraktionsüber­ greifende Einigkeit. Das hat zu Ergebnis­ sen geführt, für die wir – nicht nur als Beschäftigte, sondern als Bürgerinnen und Bürger, Dienstleister, und Partner der freien Wirtschaft – über die Landes­ grenze hinweg beneidet werden. Nun sind weitere Fraktionen in das Parlament eingezogen. Wir vertrauen darauf, dass der bayerische Weg in gleicher Weise fortgeführt wird. Mit Wolfgang Fackler als Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffent­ lichen Dienstes und Josef Zellmeier an der Spitze des Haushaltsausschusses im

Bayerischen Landtag haben wir zwei kompetente, verlässliche und erfahrene Ansprechpartner im Parlament in den Gremien, die die Geschicke der Beschäf­ tigten wesentlich mitbestimmen. Aber auch andernorts befindet sich der Bayerische Beamtenbund bereits wieder im aktiven politischen Geschehen. Mit dem im Amt bestätigten Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder hat bereits ein erster kurzer Austausch stattgefunden und auch der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat hat sich die Zeit genommen, den BBB­Vorstand zu einem Antrittsbesuch einzuladen. Aber natürlich finden derzeit an allen Stellen zahlreiche Einzelgesprä­ che statt. Die Arbeiten nehmen wieder Fahrt auf. Zunächst aber dürfen alle noch einmal kurz das Tempo ein wenig zurückneh­ men. Zumindest die allermeisten von uns, die in den Tagen vor Weihnachten und um den Jahreswechsel die „stade Zeit“ mit anderen Schwerpunkten verbringen. Im Hintergrund wird in der Zeit vor Weihnachten aber natürlich auch am Entwurf des Haushalts gearbei­ tet, der die Grundlage des politischen Handelns der kommenden zwei Jahre bildet. Darauf werden wir ein wachsames Auge haben. Ihnen allen, die hoffentlich die Advents­ wochen und anschließenden Feiertage entspannt genießen können, wünsche ich eine besinnliche und erholsame Zeit, einen guten Rutsch durch den Jahres­ wechsel sowie einen guten Start in das Jahr 2019! Mit kollegialen Grüßen Ihr

Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.


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BAYERN

BETEILIGUNGEN Entwurf einer Neubekanntmachung der bisherigen Teilhaberichtlinien als Bayerische Inklusionsrichtlinien (siehe nebenstehend) Entwurf einer Bayerischen Lotto-Personalvertretungsverordnung (BayLPVV) Entwurf eines LehrplanPLUS Mittelschule für das Pflichtfach Informatik sowie das Wahlfach Informatik und digitales Gestalten Entwurf einer Verordnung zum Erlass einer Straßenverkehr-/Transportbegleitungsverordnung und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

VERÖFFENTLICHUNGEN Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst (Fachverordnung bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst – FachVbtuD); GVBl. Nr. 20, Seite 755 Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung; GVBl. Nr. 21, Seite 794 (siehe nebenstehend)

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BAYERISCHE INKLUSIONSRICHTLINIEN

Auch Teilfreistellung der Schwerbehindertenvertretung möglich Mit der kürzlich erfolgten Beteiligung zur Überarbeitung der Teilhabericht­ linien und Neubekanntmachung als Bayerische Inklusionsrichtlinien durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sind nun auch einige Änderungen künftig zu erwarten. So wurde beispielshalber für Dienst­ stellen mit weniger als 100 schwerbe­ hinderter Menschen die Möglichkeit

der Teilfreistellung von Vertrauensper­ sonen ausdrücklich geregelt und die nö­ tige „tatsächliche Erforderlichkeit“ näher konkretisiert. Nach der Neufassung ist dies nun möglich, soweit regelmäßig in der jeweiligen Dienststelle ein der Teil­ freistellung zugänglicher tatsächlicher Aufwand anfällt (zum Beispiel soweit aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich, eine Freistellung von bis zu 20 Prozent bei einer Dienststelle mit 20 Schwerbehinderten).

Änderungen der Beihilfeverordnung ab 1. Januar 2019 in Kraft

Beihilfe: Probleme mit Zahnarztrechnungen vermeiden!

Im Bayerischen Gesetz­ und Verord­ nungsblatt Nr. 21 vom 13. November 2018 wurde die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfever­ ordnung (BayBhV) vom 12. Oktober 2018 (siehe BBB­N 9/10 2018, S. 6) veröffentlicht. Damit können die darin enthaltenen Änderungen wie vorgese­ hen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Schwerpunkte der Änderungen sind:

Die Gebühren für zahnärztliche Leistungen werden innerhalb eines bestimmten Rahmens nach Gebüh­ rensätzen bemessen. Der 2,3­fache Satz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Immer wieder werden in Zahnarztrechnungen allerdings höhere Sätze veranschlagt.

die Anhebung der seit 1996 (!) un­ veränderten beihilfefähigen Höchst­ beträge für Heilbehandlungen an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, vergleichbar den Anpassungen im GKV­Bereich; Aufhebung der einschränkenden Regelungen für Sehhilfen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr; Aufhebung des Grenzbetrags (= 200 Euro) zur Stellung eines Bei­ hilfeantrags aufgrund verbesserter technischer Rahmenbedingungen; Anpassung der BayBhV in verschie­ denen Bereichen an die aktuelle Sach­ und Rechtslage auf der Basis von zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung sowie neuer fachli­ cher Bewertungen.

In letzter Zeit kam es vermehrt zu beihilferechtlichen Beanstandun­ gen bei Zahnarztrechnungen. Auf Initiative des BBB fand im März 2018 dazu ein Gespräch zwischen der Bayerischen Landeszahnärzte­ kammer und dem Staatsministeri­ um der Finanzen, für Landesent­ wicklung und Heimat statt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass bei Überschreitung des 2,3­fachen Satzes eine individuelle Begrün­ dung unter Präzisierung der in der Gebührenordnung enthaltenen Grundvorgaben erforderlich ist. Standardformulierungen sind nicht ausreichend. Es ist deshalb dringend anzuraten, den Zahnarzt darauf hinzuweisen.


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ANTRITTSBESUCH BEI ALBERT FÜRACKER Einer der ersten Termine des im Amt bestätigten Finanzministers Albert Füracker gebührte dem BBB-Vorstand. Im Trubel rund um die Kabinettsbildung bei Weitem keine Selbstverständlichkeit. Aber der Minister nahm sich die Zeit, aktuelle Themen zu erörtern und auch einen Ausblick auf die kommende Legislaturperiode zu geben.

D

er neue Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern stoße bei den Beschäftigten auf große Aner­ kennung, betonte der BBB­Vorstand. Die Forderungen des BBB wurden in großem Umfang aufgenommen und in einem eigenen Abschnitt zum öffentlichen Dienst heißt es: „Die Beamten und die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst sind ein Grundpfeiler der Stabilität Bayerns. Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung gehören untrennbar zusammen.“ Ein deutlicheres Bekenntnis zum öffentlichen Dienst in seiner derzeitigen Ausgestaltung könne man sich kaum wünschen, so BBB­Chef Habermann. Zahlreiche wichtige Themen, wie die Weiter­ entwicklung des Dienstrechts, familien­ freundliche Arbeitsbedingungen, angemes­ sene Einkommensrunden und Nachwuchs­ gewinnung greift der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf. Dem entsprach auch das Wahlverhalten der bayerischen Beamtinnen und Beamten, die

überdurchschnittlich häufig der Regierungs­ partei der vergangenen Legislaturperiode (und auch SPD und Grünen) ihr Vertrauen aussprachen. Mit ihrer Stimmabgabe zeigten sie deutlich die Zufriedenheit mit den bishe­ rigen Entwicklungen im öffentlichen Dienst.

kurz vor den Wahlen geschnürten Beihilfe­ pakets steht nichts mehr im Wege. Künftig werden vor allem die Höchstbeträge für ver­ ordnete Heilbehandlungen angehoben und einschränkende Regelungen für Sehhilfen ab dem 18. Lebensjahr beseitigt.

Thematisiert wurde auch die Mütterrente II. Nach der Mütterrente I, die in Bayern als ein­ zigem Land wirkungsgleich und systemkon­ form in die bayerische Beamtenversorgung übernommen wurde, wird nun auch die Mütterrente II übertragen. Sobald die Ver­ öffentlichung auf Bundesebene erfolgt, sollen die Neuregelungen im bayerischen Beamten­ versorgungsrecht angegangen werden.

Auch die kürzlich gestiegene Zahl beihilfe­ rechtlicher Beanstandungen bei Zahnarzt­ rechnungen sollte auf Intervention des BBB demnächst der Vergangenheit angehören.

Mit Veröffentlichung im Gesetz­ und Ver­ ordnungsblatt Mitte November sind nun auch alle Voraussetzungen geschaffen, damit am 1. Januar 2019 die Verordnung zur Än­ derung der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 12. Oktober 2018 in Kraft treten kann. Der Umsetzung des mit der Staatsregierung

Wichtig war es dem Finanzminister noch­ mals zu betonen, dass eine Abschaffung oder Kürzung von Sonderzahlungen für Beam­ tinnen und Beamte oder gar eine Erhöhung der Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst nie im Gespräch waren und auch in Zukunft kein Thema sein werden. Hier gab es kurz vor dem Wahlen Irritationen. Im Landtag hatten sich entsprechende Gerüchte wie ein Lauffeuer verbreitet. Ohne jegliche sachliche Grundlage, betonte Füracker.



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Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle Seit 1. November 2018 können in Bayern die in der Regel kosten­intensiven Krankenhausrechnungen unter gewissen Voraus­setzungen direkt zwischen Beihilfestelle und be­ handelndem Krankenhaus abgerechnet werden. Dies war Bestandteil des zwischen BBB und Finanzministerium ge­ schnürten Beihilfepakets.

WAS BEDEUTET DIREKTABRECHNUNG?

Bei der Direktabrechnung sendet die Klinik die Rechnung direkt an die Beihilfestelle. Diese überweist die festgesetzte Beihilfe unmittelbar an das Krankenhaus, sodass der Beihil­ feberechtigte oder seine beihilfeberechtigten Angehörigen sich nicht mehr um die Bezahlung der oft hohen Summen kümmern müssen. Ergeben sich bei der Rechnungsprüfung Fragen, so klärt die Beihilfestelle diese unmittelbar mit dem Krankenhaus. Können Unklarheiten nicht ausgeräumt werden, sind jedoch eventuelle Rechtsstreitigkeiten nach der Bei­ hilfefestsetzung zwischen dem Patienten und dem jeweiligen Krankenhaus zu klären.

2.)  dass das Krankenhaus am Verfahren der Direktabrech­ nung teilnimmt. Dies kann durch die Klinik sowohl generell als auch im jeweiligen Behandlungsfall erfolgen. Beide Voraussetzungen sollten vor oder spätestens bei der Auf­nahme im Krankenhaus erfragt werden.

WIE IST DAS VERFAHREN DER DIREKT­ABRECHNUNG?

Im Krankenhaus muss ein Antrag auf Direktabrechnung ge­ stellt werden. Dadurch wird das behandelnde Krankenhaus er­mächtigt, der Beihilfestelle die Rechnung zu übersenden. Die Beihilfestelle wiederum wird ermächtigt, die festgesetzte Beihilfe an das Krankenhaus zu überweisen. Über die Festsetzung der Beihilfe zu den Krankenhaus­kosten ergeht, wie sonst auch, ein Beihilfebescheid.

Etwaige nicht beihilfefähige Leistungen werden weiterhin vom Krankenhaus mit dem Beihilfeberechtigten abgerechnet.

VORAUSSETZUNG FÜR DIE DIREKT­ABRECHNUNG IST ...

1.)  die Zulassung des Krankenhauses für den Bereich der ge­setzlichen Krankenversicherung, es sich also nicht um eine sogenannte „Privatklinik“ oder eine Klinik im Aus­ land handelt und

Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten Derzeit befindet sich beim Staatsminis­ terium der Finanzen und für Heimat eine Bekanntmachung zur Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Neben­ge­bie­ ten (BayVwVBes) in Vorbereitung. Die Überarbeitung ist, wie das Finanz­ ministerium mitteilt, u. a. aufgrund ver­ schiedener bereits erfolgter Änderungen des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) erforderlich: rgänzung des Art. 31 Abs. 2 Satz 3 E BayBesG (Berücksichtigungsfähige

Zeiten), um die Geltung des Verbots der Mehrfachberücksichtigung von Beschäftigungszeiten auch für Zeiten klarzustellen, die in allen Qualifika­ tionsebenen für die Ausnahme von der Einstellung in dem besoldungs­ rechtlich festgelegten Eingangsamt nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 Leis­tungslaufbahngesetz (LlbG) heran­ gezogen wurden. Vereinfachung/Änderung des Fa­mi­ lien­zuschlagsrechts (siehe BBB-N 9/10-2018, S. 8). Aufnahme von Verwaltungsvor­ schriften zu dem mit dem Nachtrags­

haushaltsgesetz 2018 neu in das BayBesG eingefügten Art. 60a (Zu­ schlag zur Gewinnung von IT-Fach­ kräften). Erhöhung der Ballungsraumzulage um 50 Prozent. Anpassungen aufgrund der Dyna­ misierung der Stellen- und Erschwer­ niszulagen sowie der Ballungsraum­ zulage (Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2017/2018) in den maßgebli­ chen Verwaltungsvorschriften. Aktualisierung der Beträge der Unter­ haltsbeihilfen für Dienstanfänger und Rechtsreferendare.


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IM FOKUS

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 18

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG CSU und Freie Wähler haben sich zur Regierungsbildung auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der bei zahlreichen Themen die Richtung vorgibt. Dem öffentlichen Dienst ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Das „Personal“, das die kommende Legislaturperiode bestreiten wird, steht! Die Posten in Staatsregierung und im Landtag sind vergeben. Jetzt können die inhaltlichen Themen angegangen werden.

DAS WAHLERGEBNIS CSU

37,2 % Die Grünen

17,6 %

Freie Wähler

11,6 % AfD

10,2 % SPD

9,7 % FDP

5,1 %

U

nmittelbar nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen, aus denen die Regierungskoalition von CSU und Freien Wählern hervorgegangen ist, hat sich Anfang November der neue Landtag konstituiert. Eine Woche danach wurden Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) und als sein Stellvertreter Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als künftige Regierungsspitze gewählt. Zwischenzeitlich sind sämtliche Minister und Staatssekretäre in ihre Ämter berufen. 18 Männer und Frauen bilden das Bayerische Kabinett. Auch die Posten im Landtag sind seit Ende November verteilt. Knapp 9,5 Millionen Bayern waren am 14. Oktober 2018 zur Landtagswahl aufgerufen. 18 Parteien und Wählergruppen hatten insgesamt 1923 Kandidaten nominiert. Bei einer Wahlbeteiligung von 72,4 Prozent blieb die CSU mit 37,2 Prozent stärkste Kraft, hat aber die absolute Mehrheit im Landtag verloren. Wahlgewinner waren die Grünen mit 17,6 Prozent der Stimmen. Ihnen folgten die Freien Wähler (11,6) und die AfD (10,2). Die SPD erreichte nur 9,7 Prozent. Die FDP zog mit 5,1 Prozent wieder in den Landtag ein. Für den 18. Bayerischen Landtag bedeutet das, dass sich 205 Männer und Frauen die kommenden fünf Jahre den Platz im Plenarsaal teilen müssen. Es ist der größte Landtag der Nachkriegszeit:

In der vergangenen Legislaturperiode bestand das Parlament nur aus 185 Personen. Grund sind die Überhangmandate. Die CSU hat in zahlreichen Wahlkreisen ein Direktmandat erhalten – mehr, als ihr nach der Gesamtstimmenzahl zustanden. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsplätze. Und so verteilen sich die Sitze auf die Fraktionen: Die CSU hat 85 Plätze inne, 38 Plätze werden von den Grünen besetzt, 27 von den Freien Wählern, 22 von der SPD, die gleiche Anzahl von der AfD und 11 von der FDP. Dass in diesem Jahr auch das 100jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts begangen wird, spiegelt sich allerdings nicht im Parlament wider. Nur 55 Abgeordnete sind weiblich. Noch ist man im Maximilianeum damit beschäftigt, die neu verteilten Räume zu beziehen. Nicht alle Mitarbeiter werden dort Platz finden. Teilweise muss auf die Praterinsel oder in die Ismaningerstraße ausgewichen werden. Aber spätestens, nachdem Ende November die Ausschüsse besetzt werden, kann die inhaltliche Arbeit intensiv aufgenommen werden. Dabei hat man sich für eine Neuaufteilung entschieden. Im Bayerischen Landtag werden künftig 14 Ständige Ausschüsse tagen, also einer mehr als in der vorausgegangenen Wahlperiode. Zudem werden die Zuständigkeiten bei einigen Ausschüssen neu verteilt.


IM FOKUS

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

4 WIRTSCHAFT, LANDESENTWICKLUNG, ENERGIE, MEDIEN UND DIGITALISIERUNG (18 Mitglieder)

DIE SITZVERTEILUNG

38

27 22

85

11

27

Die Freie SPD Grünen Wähler

CSU

FDP

AfD

DIE AUSSCHÜSSE

5 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (18 Mitglieder)

1 STAATSHAUSHALT UND FINANZFRAGEN (22 Mitglieder)

6 ARBEIT UND SOZIALES, JUGEND UND FAMILIE (18 Mitglieder)

2 VERFASSUNG, RECHT, PARLAMENTSFRAGEN UND INTEGRATION (14 Mitglieder)

7 WISSENSCHAFT UND KUNST (18 Mitglieder)

3 KOMMUNALE FRAGEN, INNERE SICHERHEIT UND SPORT (18 Mitglieder)

14 WOHNEN, BAU UND VERKEHR (18 Mitglieder)

MÜTTERRENTE II FÜR BEAMTENVERSORGUNG

Der öffentliche Dienst ist bei den Verhandlungen besonders in den Fokus genommen worden. Zahlreiche wichtige Themen wurden im Vertrag verankert.

VERSTÄRKTE NACHWUCHSGEWINNUNG

„Wir wollen auch weiterhin für die beste Bezahlung der Beamten im bundesweiten Vergleich sorgen.“ Wie zwischen 2013 und 2018 streben die Koalitionsparteien eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses

12 UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (18 MITGLIEDER) 13. GESUNDHEIT UND PFLEGE (18 Mitglieder)

9 FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES (14 Mitglieder)

„Die Beamten und die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind ein Grundpfeiler der Stabilität Bayerns. Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung gehören untrennbar zusammen.“ So der Auszug aus dem Koalitionsvertrag, auf den sich CSU und Freie Wähler schon am ersten Novemberwochenende verständigt hatten.

BESOLDUNG GANZ VORN

11 BUNDES- UND EUROPAANGELEGENHEITEN SOWIE REGIONALE BEZIEHUNGEN (14 Mitglieder)

13 GESUNDHEIT UND PFLEGE (18 Mitglieder)

auf die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Arbeitszeit und Sonderzahlung bleiben unangetastet, bestätigt der Vertrag.

„Wir sagen Ja zum Beamtenstatus und zum Berufsbeamtentum. Die Einführung einer Bürgerversicherung lehnen wir ab“, heißt es auf Seite 56 des Vertrags. „An der Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer halten wir fest.“ (S. 36)

10 EINGABEN UND BESCHWERDEN (14 Mitglieder)

BILDUNG UND KULTUS (18 Mitglieder)

8

Den Rahmen für künftige Projekte seitens der Staatsregierung steckt der Koalitionsvertrag, auf den sich CSU und Freie Wähler in Rekordgeschwindigkeit eeinigt haben, ab:

„JA“ ZUM BEAMTENSTATUS – KEINE „BÜRGERVERSICHERUNG“

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Nach der Mütterrente I, die Bayern als einziges Land wirkungsgleich und systemkonform auf die bayerische Beamtenversorgung übertragen hat, soll auch die Mütterrente II übertragen werden, sobald sie im Rentenrecht umgesetzt ist.

Ein leistungsstarker Dienst braucht die besten Köpfe. Alle Berufsanfänger sollen beim Berufseinstieg durch eine Erhöhung der Einstiegsbesoldung bessergestellt werden. Dazu soll jeweils die erste Altersstufe in allen Besoldungsgruppen gestrichen werden. Zudem wollen die Koalitionspartner ein ressortübergreifendes Karriereportal im Netz entwickeln und das laufende Ausbau- und Modernisierungsprogramm für die Ausbildungsstandorte des Freistaates fortführen. NOCH FAMILIENFREUNDLICHERE ARBEITSBEDINGUNGEN

Vereinbarkeit von Familie und Beruf trägt wesentlich zur Attraktivität des Arbeitsplatzes bei.

CSU und Freie Wähler wollen die Höchstbeurlaubungsdauer für die Betreuung minderjähriger Kinder erhöhen sowie die Möglichkeit zur Ansparung von Erholungsurlaub bei Beamten mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen ausbauen. VERSORGUNG

Ausdrücklich wollen die Koalitionspartner Vorsorge für eine langfristige Finanzierung der Versorgungsausgaben für die Beamten des Freistaats Bayern treffen. Ziel ist dabei eine stabile Personalquote. Am Vorhaben des Schuldenabbaus bis 2030 halten sie fest. NEUEINSTELLUNGEN UND STELLENMEHRUNGEN

Schwerpunktthemen bleiben weiterhin u. a. Sicherheit, Bildung und Justiz. Dort sollen gezielt neben weiteren Maßnahmen schnelle Neueinstellungen bzw. Stellenmehrungen stattfinden. Hierzu finden sich auch für weitere Bereiche zahlreiche Details im Vertrag.

Mit den Passagen des Koalitionsvertrags können die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zunächst zuversichtlich in die kommende Legislaturperiode starten. Es stehen einige Projekte an. Auch über den Vertrag hinaus. Der BBB wird hier ein aufmerksamer Begleiter, kritischer Prüfer und ideenreicher Initiator sein.


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IM FOKUS

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DR. MARKUS SÖDER

MINISTERPRÄSIDENT

DER ÖFFENTLICHE DIENST – GARANT DER BAYERISCHEN ERFOLGSGESCHICHTE

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ayern ist stark und stabil. Der Freistaat ist das sicherste Land in Deutschland mit einem erstklassigen Bildungssystem und besten Standortbedingungen für die Wirtschaft. Unser Land funktioniert. Zu verdanken ist dies ganz wesentlich der täglichen Arbeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten. Sie sorgen für Recht und Ordnung, für Sicherheit und für Gerechtigkeit, sie bereiten unsere Kinder aufs Leben vor, sie geben dem Staat ein menschliches Gesicht. Auch für die neue Bayerische Staatsregierung ist klar: Bayern bleibt nur dann stark und stabil, wenn auch der Öffentliche Dienst in Bayern stark und stabil ist. Im Mittelpunkt steht dabei natürlich die Besoldung. Seit 2013 hat der Freistaat Bayern die Tarifabschlüsse zeit- und inhaltsgleich auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Im Vergleich zum Bund und den anderen Ländern steht Bayern damit bei der Besoldung mit an der Spitze. Im Januar 2019 beginnen die nächsten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Auch diesmal streben wir eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse an. Arbeitszeit und Sonderzahlungen bleiben unangetastet. Auch hinsichtlich der Pensionen gilt Verlässlichkeit und Stabilität. Mit unserer generationsgerechten Finanzpolitik sind wir durch das Zwei-Säulen-Konzept aus Schuldentilgung und Pensionsfonds für künftige Versorgungsausga-

ben gut gerüstet. Neben der kraftvollen Schuldentilgung greift der Bayerische Pensionsfonds, der bereits einen Betrag von rund 2,8 Mrd. Euro umfasst. Seit 2013 haben wir ihm – neben den Versorgungszuschlägen – jährlich 100 Mio. Euro zugeführt, ab diesem Jahr sind es 110 Mio. Euro. Die Entlastung unserer Beschäftigten in den Ballungsräumen ist für die nächsten Jahre ein wichtiges Handlungsfeld. Wir erhöhen die Ballungsraumzulage und unterstützen mit der Errichtung von Staatsbedienstetenwohnungen nicht nur die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, sondern tragen auch zur Entlastung der angespannten Wohnungssituation in den Ballungsräumen insgesamt bei. Daneben ermöglichen wir mit Behördensatelliten heimatnahes Arbeiten und entschärfen die Pendlerströme. Daueraufgabe bleibt daneben, den Öffentlichen Dienst weiterhin kontinuierlich auf ein optimales Miteinander von Beruf und Familie auszurichten. Mit der Möglichkeit zu familienbedingten Beurlaubungen, einem sog. Sabbatjahr, nicht nur für ein Jahr, sondern bis zu fünf Jahre und einer konkreten Karriereunterstützung nach einer Familienauszeit, haben wir bereits wichtige Impulse gesetzt. Wir werden diese Möglichkeiten fortentwickeln. Durch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnen wir zusätzliche Möglichkeiten für flexible Arbeitsformen und neue Freiräume für die individuelle Lebensgestaltung der Beschäftigten.

Mit dem Koalitionsvertrag der neuen Staatsregierung haben wir nicht nur die Fortsetzung all dieser Maßnahmen vereinbart, sondern auch noch weitere Schwerpunkte, etwa für die Nachwuchsgewinnung, gesetzt. Denn wir wollen die besten Köpfe für den Freistaat gewinnen. Um alle Berufsanfänger beim Berufseinstieg besserzustellen, erhöhen wir die Eingangsbesoldung durch Streichung der jeweils ersten Altersstufe in allen Besoldungsgruppen. Für noch bessere Entwicklungsmöglichkeiten richten wir ein ressortübergreifendes Karriereportal im Netz ein und führen das laufende Ausbau- und Modernisierungsprogramm für die Ausbildungsstandorte des Freistaates fort. All dies zeigt: Das Bekenntnis zum Öffentlichen Dienst ist der Bayerischen Staatsregierung ein besonderes Anliegen. Nur wenn der Staat im Wettbewerb um die besten Bewerber attraktive Bedingungen bietet, kann er den hohen Standard halten. Die Maßnahmen haben bereits Wirkung gezeigt. Allein in diesem Jahr werden voraussichtlich über 5.000 Personen eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst beginnen. Allen bayerischen Beamtinnen und Beamten ein herzliches Dankeschön! Sie sind ein unverzichtbarer Teil unseres starken Bayern. Wir haben allen Grund, auch weiterhin optimistisch in die Zukunft zu blicken. Gemeinsam mit Ihnen werden wir die bayerische Erfolgsgeschichte fortschreiben.


IM FOKUS

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

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ALBERT FÜRACKER

B

ayerischer Staatsminister der Finanzen und für Heimat – nur sehr wenige Kinder oder Jugendliche dürften diesen Posten angeben, wenn sie nach ihren Berufswünschen gefragt werden. Auch ich hätte mir das nicht träumen lassen, als ich 1985 meine Ausbildung zum Landwirt begann und fünf Jahre später den Abschluss als staatlich geprüfter Techniker für Landbau machte. Doch wie so häufig kommt es anders als man denkt. Nach Jahren als Vollerwerbslandwirt auf dem elterlichen Hof und ersten Stationen in der Kommunalpolitik führte mich mein Weg 2008 in den Bayerischen Landtag. Heute bin ich als Finanz- und Heimatminister nicht nur für Staatshaushalt, Steuerverwaltung, Heimatpolitik und das Gros der Staatsbetriebe und Liegenschaften des Freistaats verantwortlich, sondern auch für die bayerischen Beamtinnen und Beamten. Der Koalitionsvertrag trägt hier deutlich die Handschrift des bisherigen Kurses für einen starken öffentlichen Dienst, den wir auch künftig fortsetzen werden: Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung gehören zusammen. Sie dienen dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger und der bayerischen Wirtschaft! Hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen seiner Beamtinnen und Beamten nimmt Bayern im Ländervergleich eine Vorreiterrolle ein. Im Frühjahr 2019 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Wir streben auch diesmal eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Die bayerische Strategie der Tarifübertragung auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten ist neben der bundesweit einmaligen bayerischen Sonderzahlung der wesentliche Grund dafür, dass die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und

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GRUSSWORT DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERS DER FINANZEN UND FÜR HEIMAT Beamten im Vergleich zu den anderen Ländern in der Regel deutlich höher ist. Im Ländervergleich liegt die Besoldung in Bayern mit an der Spitze. Ein besonderes Anliegen ist mir auch die Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst: die besten Köpfe sollen zum Freistaat kommen. Um hier noch attraktiver zu sein, wollen wir zukünftig alle Berufsanfänger beim Berufseinstieg besserstellen und werden dazu die Eingangsbesoldung durch Streichung der jeweils ersten Dienstaltersstufe in allen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A und R erhöhen. Das wird z. B. für einen Grundschullehrer in A 12 circa 2.000 Euro mehr Gehalt im Jahr bedeuten! Daneben wird es auch im Rahmen der stetigen Fortentwicklung des Beihilfesystems wesentliche Verbesserungen geben, beispielsweise bei der vollelektronischen Stellung von Beihilfeanträgen oder durch eine deutliche Anhebung der beihilfefähigen Höchstsätze für Heilbehandlungen. Der Freistaat nimmt also auch in diesem Bereich weiterhin eine Spitzenstellung im Vergleich mit Bund und Ländern ein. Bayern verdankt seine einzigartige Position in Deutschland und der Welt einer langjährigen Politik der Stabilität, Kontinuität und Weitsicht. Das gilt besonders für das Finanzressort: Ein ausgeglichener Haushalt und eine ausgewogene Steuerpolitik sind die Basis eines starken Staates und des wirtschaflichen Erfolges seiner Unternehmen und seiner Bevölkerung. Mit unserer ganzheitlichen Heimatpolitik schaffen wir zukunftsfähige Strukturen und bewahren Bayerns besondere kulturelle Identität. Als Staatsminister freue ich mich darauf, auch in Zukunft hart für diese Ziele zu arbeiten. Für ihre erfolgreiche Verwirklichung ist eine leistungsfähige Verwaltung unverzichtbar.


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IM FOKUS

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

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DER 18. BAYERISCHE LANDTAG UND SEINE FÜHRENDEN KÖPFE

ILSE AIGNER Präsidentin

KARL FRELLER I. Vizepräsident

THOMAS GEHRING II. Vizepräsident

ALEXANDER HOLD III. Vizepräsident

MARKUS RINDERSPACHER V. Vizepräsident

DR. MARKUS SÖDER Ministerpräsident

DR. FLORIAN HERRMANN Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien

JOACHIM HERRMANN Staatsminister des Innern, für Sport und Integration

GERHARD ECK Staatssekretär im Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

DR. HANS REICHHART Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr

DIE AUSSCHÜSSE

DIE FRAKTIONSVORSITZENDEN

DIE MINISTER

DAS PRÄSIDIUM

Staatsregierung, Landtagsplenum, Fraktionen, Ausschüsse und natürlich jeder einzelne Abgeordnete – viele sind an der Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst beteiligt. Ein Blick auf die wichtigsten Persönlichkeiten:

HUBERT AIWANGER Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

ROLAND WEIGERT Staatssekretär im Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

THORSTEN GLAUBER Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz

MICHAELA KANIBER Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

THOMAS KREUZER

KATHARINA SCHULZE

LUDWIG HARTMANN

FLORIAN STREIBL

AUSSCHUSS FÜR STAATSHAUSHALT UND FINANZFRAGEN

AUSSCHUSS FÜR VERFASSUNG, RECHT, PARLAMENTSFRAGEN UND INTEGRATION

AUSSCHUSS FÜR KOMMUNALE FRAGEN, INNERE SICHERHEIT UND SPORT

JOSEF ZELLMEIER Vorsitzender

PETRA GUTTENBERGER CHRISTOPH MAIER Stv. Vorsitzender Vorsitzende

MARTIN RUNGE Vorsitzender

AUSSCHUSS FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST

AUSSCHUSS FÜR BILDUNG UND KULTUS

AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE

ROBERT BRANNEKÄMPER, Vorsitzender

MARKUS BAYERBACH Vorsitzender

CLAUDIA KÖHLER Stv. Vorsitzende

DR. WOLFGANG HEUBISCH, Stv. Vorsitzender

EVA GOTTSTEIN, Stv. Vorsitzender

MANFRED LÄNDNER Stv. Vorsitzender

BERNHARD SEIDENATH RUTH WALDMANN Stv. Vorsitzender Vorsitzender AUSSCHUSS FÜR BUNDES- UND EUROPAANGELEGENHEITEN SOWIE REGIONALE BEZIEHUNGEN

TOBIAS GOTTHARDT Vorsitzender

FRANZ RIEGER Stv. Vorsitzender


GÜLSEREN DEMIREL Schriftführerin

DR. GERHARD HOPP Schriftführer

ANGELIKA SCHORER Schriftführerin

WALTER TAUBENEDER Schriftführer

GEORG EISENREICH Staatsminister der Justiz

PROF. DR. MICHAEL PIAZOLO Staatsminister für Unterricht und Kultus

ANNA STOLZ Staatssekretärin im Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus

BERND SIBLER Staatsminister für Wissenschaft und Kunst

ALBERT FÜRACKER Staatsminister der Finanzen und für Heimat

KERSTIN SCHREYER Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales

CAROLINA TRAUTNER Staatssekretärin im Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

MELANIE HUML Staatsministerin für Gesundheit und Pflege

JUDITH GERLACH Staatsministerin für Digitales

KATRIN EBNER-STEINER

MARKUS PLENK

MARTIN HAGEN

HORST ARNOLD

AUSSCHUSS FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN

AUSSCHUSS FÜR ARBEIT UND SOZIALES, JUGEND UND FAMILIE

LEOPOLD HERZ Vorsitzender

DORIS RAUSCHER Vorsitzende

MARTIN SCHÖFFEL Stv. Vorsitzender

THOMAS HUBER Stv. Vorsitzender

DIE FRAKTIONSVORSITZENDEN

DR. WOLFGANG HEUBISCH VI. Vizepräsident

AUSSCHUSS FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

ROSI STEINBERGER Vorsitzende

ERIC BEISSWENGER Stv. Vorsitzender

AUSSCHUSS FÜR EINGABEN UND BESCHWERDEN

AUSSCHUSS FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHR

AUSSCHUSS FÜR FRAGEN DES ÖFFENTL. DIENSTES

STEPHANIE SCHUHKNECHT, Vorsitzende

SEBASTIAN KÖRBER Vorsitzender

WOLFGANG FACKLER Vorsitzender

HARALD SCHWARTZ Stv. Vorsitzender

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT, LANDESENTWICKLUNG, ENERGIE, MEDIEN UND DIGITALISIERUNG

SANDRO KIRCHNER Vorsitzender

MARTIN STÜMPFIG Stv. Vorsitzender

MANFRED EIBL Stv. Vorsitzender

DIE MINISTER

DAS PRÄSIDIUM

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MARKUS GANSERER Stv. Vorsitzender

DIE AUSSCHÜSSE

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

IM FOKUS


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IM FOKUS

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

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WOLFGANG FACKLER ALTER NEUER VORSITZENDER IM AUSSCHUSS FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES Unter den 14 ständigen Ausschüssen, die im Landtag eingerichtet wurden, befasst sich einer ausschließlich mit Fragen des öffentlichen Dienstes. Er ist damit bundesweit nicht nur einmalig, sondern auch besonderer Ausdruck des Stellenwerts, den der öffentliche Dienst für das bayerische Staatswesen einnimmt. Unter Leitung von MdL Wolfgang Fackler (CSU) nimmt er nun seine Arbeit auf.

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or gut einem halben Jahr habe ich den Vorsitz des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes übernommen. Ich freue mich, dass mein bisheriger Einsatz belohnt wurde und ich diese verantwortungsvolle Aufgabe nun fortsetzen darf. Damit werden Stabilität, Kontinuität sowie Effizienz garantiert. Schließlich habe ich mich bereits in viele Themen intensiv eingearbeitet und gute Kontakte zu Beschäftigten, Gewerkschaften und Verbänden geknüpft. Auch mein sehr gutes Wahlergebnis in meinem Stimmkreis Donau-Ries mit 46,1% ist für mich Bestätigung und Auftrag zugleich. Diesen Rückenwind möchte ich für meine weitere politische Arbeit nutzen, um mit Leidenschaft, Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein für unseren Freistaat Bayern und seine rund 400.000 Beschäftigten und Pensionäre tätig zu werden. Der Freistaat Bayern ist ein moderner und attraktiver Arbeitgeber. Ich möchte, dass dies so bleibt. Der Koalitionsvertrag stellt dafür die richtigen Weichen und macht deutliche Aussagen. Er gibt ein klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum, auch mit Blick auf die Lehrerschaft, ab und erteilt eindeutige Absagen an Einheitsrente, Einheitskrankenkasse oder Sparprogramme für den öffentlichen Dienst. Die Koalition erkennt klar an, dass unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein Grundpfeiler für die Stabilität Bayerns sind. Deshalb wollen wir in den nächsten fünf Jahren auch die bundesweit beste Bezahlung für unsere Beamtinnen und Beamten als Honorierung ihrer ausgezeichneten Leistungen beibehalten. Zudem geht es um die Zukunft der Alterssicherungssysteme und die Herausforderungen

der modernen Arbeitswelt in Zeiten der Digitalisierung. Es muss aber auch um die Außendarstellung und das Image des Öffentlichen Dienstes gehen. Die Bedeutung der Tätigkeit unserer Beamtinnen und Beamten für unsere Gesellschaft und unser Gemeinwesen muss stärker zum Ausdruck kommen. Nicht die Beamten sind verantwortlich für eine als überbordend wahrgenommene Bürokratie, sondern überzogenes Anspruchsdenken einer zunehmend individualisierten Gesellschaft, das leider zu oft in rechtlichen Auseinandersetzungen mündet. Auf der anderen Seite wünsche ich mir dienstleistungsbewusste Beamte, die mit den Bürgern bei der Regelung von Verwaltungsangelegenheiten kooperieren und ihnen sagen, wie etwas geht - und nicht, warum etwas nicht geht. Hier bedarf es von allen Seiten eines respektvollen Umgangs und eines kooperativen Miteinanders. Insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung müssen wir uns Gedanken machen, wie wir Behörden unter Beachtung des Datenschutzes besser untereinander vernetzen können. Oft wird es als Fehlentwicklung dargestellt, wenn Angaben bei Behörden erneut gemacht werden sollen, obwohl diese bei anderen Stellen schon vorliegen. Der Datenschutz stellt hier aber hohe Hürden. Eine bessere Vernetzung wäre ein Signal für Effizienz und hätte nicht das Ziel, die bürgerliche Freiheit einzuschränken. Ich stehe für einen starken, modernen und effizienten Staat. Deshalb freue ich mich auf meine Arbeit im Sinne unserer Beschäftigten, unserer Bürger und unseres Freistaats.


IM FOKUS

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

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DER AUSSCHUSS FÜR FRAGEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES UND SEINE BESETZUNG Unter den 14 ständigen Ausschüssen, die in dieser Legislaturperiode vom Landtag eingerichtet wurden, nimmt der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes eine Sonderrolle ein. Nicht nur, dass er sich ausschließlich mit den Angelegenheiten der Beschäft igten befasst. Kein anderes Bundesland verfügt über ein vergleichbares Gremium, das derart spezialisiert ist. Sämtliche Gesetzentwürfe und Anträge werden hier beraten, bevor sie ins Plenum gehen und Empfehlungen für Beschlüsse an die Vollversammlung abgegeben. Alle Parteien entsenden Vertreter.

FDP

CSU

GRÜNE WOLFGANG FACKLER

DR. WOLFGANG HEUBISCH

Vorsitz

HOLGER DREMEL

ALFRED GROB

MAX GIBIS

MARKUS GANSERER Stellvertretender Vorsitz

VOLKER BAUER

GERALD PITTNER

ANDREAS JÄCKEL

WOLFGANG HAUBER

THOMAS GEHRING

ANNA TOMAN

ARIF TAS¸ DELEN

MARKUS BAYERBACH

AFD

FREIE WÄHLER

SPD


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IM FOKUS

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

DIE SPRECHER FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST Jede Fraktion bestimmt einen Sprecher für den öffentlichen Dienst, der sich speziell mit den Belangen der Beschäftigten befasst und hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Für die CSU ist das MdL Wolfgang Fackler, der das Amt des Vorsitzenden im Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes innehat. Auch die anderen Fraktionen entsenden ihre Spezialisten in den Ausschuss. Hier haben wir sie um ein kurzes Statement gebeten.

BBB-NACHRICHTEN NOV | DEZ 18

GERALD PITTNER

MARKUS GANSERER

FREIE WÄHLER

Bündnis 90 / Die Grünen

„Ich habe größten Respekt vor der Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres öffentlichen Dienstes, schließlich ist eine effiziente und gut ausgebildete Verwaltung entscheidend für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Zu den aktuell drängendsten Zukunftsfragen zählen für mich die Digitalisierung und eine nachhaltige Personalpolitik, die den demografischen Wandel besser berücksichtigt. Das hohe Ansehen des öffentlichen Dienstes allein wird künftig nicht mehr ausreichen, um den Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs zu decken. Daher ist es wichtig, Vorteile wie Aufstiegschancen, Gesundheitsmanagement sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker herauszustellen.“

„Mein Anspruch ist es, Politik für Menschen zu machen, und in keinem anderen Ausschuss ist man so nah an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen wie im Ausschuss für den Öffentlichen Dienst. Wir sind – dies ist übrigens einmalig in Deutschland – ausschließlich für die Angelegenheiten der dort Beschäftigen zuständig. Dies kommt meiner Überzeugung entgegen, dass ohne eine motivierte und leistungsstarke Verwaltung kein guter Staat zu machen ist. Ebenso möchte ich an einer bürgernahen Verwaltung und somit an einem positiven Bild der Verwaltung als Dienstleister für Menschen und Wirtschaft mitwirken. Es freut mich daher, dass ich meine Arbeit im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes fortführen darf.“

DR. WOLFGANG HEUBISCH FDP

MARKUS BAYERBACH AfD

Markus Bayerbach ist 55 Jahre, Förderlehrer, verheiratet, selbst Beamter und BLLV Mitglied. Als Beamter war er bis zum Einzug in den Landtag an Grund- und Mittelschulen in Kempten und Augsburg tätig. Er ist langjähriger Vertrauensmann für schwerbehinderte Menschen im Bereich des Schulamtes Augsburg Stadt und somit mit vielfältigen Personalfragen vertraut. Als Mitglied des Stadtrates in Augsburg (seit 2014) spielen personelle Entscheidungen immer wieder eine wichtige Rolle in seiner Tätigkeit. Zudem ist er selbst schwerbehindert und als Mitglied des Behindertenbeirats der Stadt Augsburg, mit den spezifischen arbeitsmarkttechnischen Problemstellungen der Personen mit Handikaps vertraut.

TREFFEN MIT DEN VORSITZENDEN

„Ich freue mich schon, in den kommenden Jahren für die FDP-Fraktion Mitglied im Ausschuss „Öffentlicher Dienst“ zu sein. Aus meiner Ministerzeit weiß ich, wie wichtig der öffentliche Dienst für die Politik, aber auch die Gesellschaft ist. Ohne die vielen ausgezeichneten MitarbeiterInnen, die mit mir zusammengearbeitet haben, wäre diese Zeit sicher nicht so erfolgreich gewesen. Deswegen freut es mich umso mehr, nach meiner Rückkehr in den Bayerischen Landtag nun für den Bereich des öffentlichen Dienstes Verantwortung übernehmen zu können.“

ARIF TAS¸ DELEN SPD

Wir wollen in Bayern einen starken öffentlichen Dienst mit Tarifbeschäftigten und Berufsbeamtentum, er ist die entscheidende Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat. Wichtige Faktoren hierbei sind gute Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung, attraktive Arbeitsplätze sowie Vergütung, betrieblicher Gesundheitsschutz und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders am Herzen liegt uns, die Beförderungssituation zu verbessern. Für viele ist trotz lebenslangen engagierten Einsatzes die Endstufe nicht erreichbar. Um den Beförderungsstau abzubauen, fordern wir die Schaffung weiterer Beförderungsmöglichkeiten. Mit einer Verdoppelung des jährlich dafür im Staatshaushalt vorgesehenen Betrags von fünf auf zehn Millionen Euro können angemessene Aufstiegschancen realisiert werden.

BBB-Vorsitzender Rolf Habermann mit den Vorsitzenden der für den öffentlichen Dienst bedeutsamsten Ausschüsse: Wolfgang Fackler (links; Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes) und Josef Zellmeier (rechts; Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen)


IM FOKUS

DER NEUE BAYERISCHE LANDTAG

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DER BBB GRATULIERT DEN ABGEORDNETEN DES 18. BAYERISCHEN LANDTAGS! Der 18. Bayerische Landtag hat bereits seine Arbeit aufgenommen. Sowohl konstituierende Sitzung wie auch die interne Verteilung der Aufgaben haben bereits im November stattgefunden.

genen Jahre, insbesondere natürlich im Bereich des öffentlichen Dienstes. Allen neu und wiedergewählten Abgeordneten die besten Glückwünsche zu ihrer Wahl!

Den ausgeschiedenen Mitgliedern des Landtags gilt der besondere Dank des BBB für ihr Engagement der vergan-

Auch aus den Reihen der BBB-Fachverbände sind zahlreiche Mitglieder im neuen Landtag vertreten:

MARKUS BAYERBACH, AFD Schwaben Mitglied im BLLV Vorsitzender im Ausschuss für Bildung und Kultus

HOLGER DREMEL, CSU Bamberg-Land Mitglied in der DPolG

EVA GOTTSTEIN, FREIE WÄHLER Oberbayern Mitglied im brlv Stv. Vorsitzende im Ausschuss für Bildung und Kultus

PETRA GUTTENBERGER, CSU Fürth Mitglied in der bfg Vorsitzende im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration

WOLFGANG FACKLER, CSU Donau-Ries Mitglied in der bfg Vorsitzender im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes VOLKMAR HALBLEIB, SPD Unterfranken Mitglied in der DVG Bayern

KARL FRELLER, CSU Nürnberg-Süd Mitglied der KEG und im brlv Erster Vizepräsident des Bayerischen Landtags

JOCHEN KOHLER, CSU Nürnberg-West Mitglied in der KOMBA Bayern

MANFRED LÄNDNER, CSU Würzburg-Land Mitglied in der DPolG Stv. Vorsitzender im Ausschuss für kommunale Fragen, innere Sicherheit und Sport

DR. BEATE MERK, CSU Neu-Ulm Mitglied im VHBB

PROF. DR. MICHAEL PIAZOLO, FREIE WÄHLER Oberbayern Mitglied im vhw Staatsminister für Unterricht und Kultus

FRANZ JOSEF PSCHIERER, CSU Kaufbeuren Mitglied in der KEG

BARBARA REGITZ, CSU Nürnberg Nord Mitglied in der KEG und im BLLV

BERND SIBLER, CSU Deggendorf Mitglied der KEG und im bpv Staatsminister für Wissenschaft und Kunst

WALTER TAUBENEDER, CSU Passau-West Mitglied in der KEG Schriftführer des Präsidiums

PROF. DR. GERHARD WASCHLER, CSU Passau-Ost Mitglied im bpv

MARGIT WILD, SPD Oberpfalz Mitglied im BLLV

JOSEF ZELLMEIER, CSU Straubing Mitglied in der bfg Vorsitzender im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen

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BUND

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PFLEGEPERSONAL-STÄRKUNGSGESETZ

Richtiges Signal Als „richtiges Signal“ hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand für Tarifpolitik Volker Geyer das geplante Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) begrüßt. Gleichwohl gebe es weiteren Handlungsbedarf, so Geyer. „Die zahlreichen zurückliegenden Pflegereformen hatten hauptsächlich die Pflegebedürftigen im Fokus. Zwingend mit der Sicherstellung einer hohen Qualität pflegerischer Versorgung verbunden ist aber auch die Situation der Pflegefachkräfte – insbesondere ihre Arbeitsbedingungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – der dbb war im Rahmen der Verbändeanhörung frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden – wird nun endlich auch etwas für die Beschäftigten vor Ort getan. Man kann lange Klagelieder über den Fachkräftemangel in der Pflege singen, wenn man aber an den Arbeitsbedingungen und der Attraktivität des Berufs nichts ändert, helfen warme Worte herzlich wenig“, machte Geyer anlässlich der Sachverständigenanhörung des Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 10. Oktober 2018 in Berlin deutlich.

Neben der Umsetzung der langjährigen dbb Forderung nach einer vollständigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen sieht das Gesetz unter anderem vor, dass künftig die krankenhausindividuellen Personalkosten aus den Fallpauschalen herausgerechnet und gesondert vergütet werden. „Wir müssen davon wegkommen, dass die Krankenhäuser die pflegerisch Beschäftigten nur als Kostenfaktor betrachten. Der vorgelegte Gesetzentwurf leistet hier einen entscheidenden Beitrag“, unterstrich der dbb Vize.

GESUNDHEIT/PFLEGE

„Linke Tasche, rechte Tasche: Das funktioniert nicht mehr ewig“ Eine langjährige Forderung des dbb ist erfüllt: Die Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden künftig wieder paritätisch finanziert. Gleichzeitig steigen jedoch die Beiträge zur Pflege­versicherung. „Der dbb fordert seit langem eine gerechte Lastenverteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“, so der dbb Chef Ulrich Silberbach am 8. Oktober 2018 anlässlich der Anhörung zum GKV-Versicherungsentlastungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Es gebe jedoch bei der Entlastung der Beitragszahler noch Luft nach oben. „Aus unserer Sicht gehören Zuzahlungen für Arznei­mittel, Rezeptgebühren oder die täglich zu entrichtenden zehn Euro bei stationärem

Krankenhausaufenthalt abgeschafft, um die Versicherten weiter zu entlasten. Hier darf jetzt nicht auf halber Strecke Halt gemacht werden.“ Zumal die Versicherten an anderer Stelle demnächst stärker zur Kasse gebeten würden: Der Entwurf des Pflege­versicherungsBeitragssatzanpassungsgesetzes (BSAG) aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2019 um insgesamt 0,5 Prozentpunkte auf künftig 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Ein­nah­men anzuheben. Der im Gegensatz zum allgemeinen Bei­tragssatz nicht paritätisch finanzierte Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozent soll bleiben.


BUND

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HERBSTSITZUNG DER DBB BUNDESFRAUENVERTRETUNG IN DRESDEN

Gleichstellungsgesetzgebung: Sachsen kann Vorbild sein! Auf der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung in Dresden berieten sich am 28. September 2018 die Frauenvertreterinnen der dbb Gewerkschaften mit Vertreterinnen und Vertretern des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und der sächsischen Landesregierung zur Reform der sächsischen Gleichstellungsgesetzgebung im Rahmen der dbb Initiative „Zeitgemäße Personalentwicklung im öffentlichen Dienst“. Die dbb bundesfrauenvertretung und der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen haben dabei für die Umsetzung einer zeitgemäßen Gleichstellungsgesetzgebung im Freistaat Sachsen geworben, welche die Vorzeichen des digitalen und demografischen Wandels vorausschauend einbezieht. „Sachsen hat jetzt die Chance, die Gleichstellung im Land einen Quantensprung voranzubringen und Vorbild für andere Landesverwaltungen zu sein“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, auf der Herbstsitzung der dbb bundesfrauenvertretung deutlich. Darüber hinaus eröffne die Digitalisierung etwa über die Einführung

Die bayerischen Delegierten mit Helene Wildfeuer (4. v. l.) auf der Herbstsitzung der dbb bundesfrauenvertretung in Dresden

von mobiler und flexibler Arbeit für alle Beschäftigten neue Spielräume, um eine zeitgemäße und diskriminierungsfreie Verwaltungskultur zu schaffen. „IT-Ausstattung, digitale Infrastruktur, Arbeitszeitregelungen und Gleichstellung müssen zusammen gedacht werden. Nur so kann die öffentliche Verwaltung auch in den ländlichen Gebieten gut ausgebildeten Frauen eine aussichtsreiche und attraktive berufliche Zukunft ermöglichen“, hob die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung hervor.


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TARIF

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Bezahlung schulischer Aus­bildungen in Ge­sund­­ heitsberufen Die Gewerkschaften konnten sich am 30. Oktober 2018 mit den Arbeitgebern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Tarifverträge für die Auszubildenden in betrieblich schulischen Gesundheitsberufen einigen. Es besteht allerdings noch ein beiderseitiger Erklärungsvorbehalt bis 14. Dezember 2018. Tarifgemeinschaft deutscher Länder Für die betroffenen Auszubildenden an Universitätskliniken wird ein TVA-L Gesundheit vereinbart, der im Wesentlichen dem TVA-L Pflege entspricht. Ob auch psychiatrische Landeskliniken im Bereich der TdL einbezogen werden, wird noch geprüft Zusätzlich konnte vereinbart werden, dass die Auszubildenden zur/zum Notfallsanitäter/-in in den Geltungsbereich des TVA-L Pflege aufgenommen werden. Die Regelungen treten ab 1. Januar 2019 in Kraft. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber­verbände Der Geltungsbereich des TVAöD-Pflege wird ab dem 1. Januar 2019 um die oben genannten Auszubildenden erweitert. Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden damit bereits gemäß der Einigung aus der letzten Einkommensrunde zum 1. März 2019 um jeweils 50 Euro erhöht.

Bundesfernstraßenreform Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat sich am 31. Oktober 2018 in Berlin mit der Arbeitgeberseite, der Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen (IGA), auf eine Eckpunktevereinbarung verständigt. Diese soll als Grundlage für die nun anstehenden Tarifverhandlungen für die neu gegründete IGA dienen. Darüber hinaus ist es den Gewerkschaften gelungen, sowohl mit dem Bund als auch mit den Ländern einen Tarifvertrag zur Absicherung der Beschäftigten bei der Erklärung der Wechselbereitschaft zu unterzeichnen. Grundsätzlich sollen die künftigen Tarifvertragsregelungen für die IGA dem TVöD (Bund) folgen. Es werden zwei Tarifverträge abgeschlossen, die das neue Beschäftigungsverhältnis und den Bestandsschutz regeln. Die Tarifverhandlungen sollen bis Ende Januar 2019 abgeschlossen werden. In Bayern haben der ehemalige Staatssekretär Josef Zellmeier und Staatsminister Albert Füracker dazu ergänzend mit dem dbb eine Vereinbarung zur Sicherung der Interessen der betroffenen Mitarbeiter beim Übergang der Autobahnverwaltung an den Bund geschlossen. Damit werden den Mitarbeitern über die gesetzlichen Garantien hinausgehende Zusagen zu einem sozialverträglichen Übergang gemacht. Der Freistaat Bayern wird keine Kündigungen aussprechen. Jeder Mitarbeiter kann wählen, ob er zum Bund wechseln oder beim Freistaat Bayern bleiben will. Wer sich für einen Wechsel entscheidet, hat ein einjähriges Rückkehrrecht. Rückkehrwillige können sich auch später auf offene Stellen der Bayerischen Staatsbauverwaltung bewerben.


TARIF

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EINKOMMENSRUNDE ÖFFENTLICHER DIENST 2019

LÄNDER MÜSSEN RÜCKSTAND AUFHOLEN Am 21. Januar 2019 starten die Tarifverhandlungen für die rund eine Million Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist). Dabei gilt es insbesondere, den Einkommensrückstand auf Bund und Kommunen mindestens aufzuholen. Der gegenwärtige Rückstand der Länderentgelte auf die nach dem TVöD bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt, auch bei den Azubis, rund 2,4 Prozent. BRANCHENTAGE: STIMMUNGEN UND MEINUNGEN DER BESCHÄFTIGTEN Mit welcher Forderung konkret dbb und ver.di, die gemeinsam für die Gewerkschaften verhandeln, in die Einkommensrunde gehen, wird Ende Dezember 2018 festgelegt. Bis dahin sammelt der dbb bei 20 dbb Branchentagen bundesweit Stimmungen und Meinungen der Beschäftigten. Auftakt der bewährten Branchentage war am 22. Oktober 2018 bei der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz. Zum diesmal einzigen Branchentag in Bayern trafen sich Mitglieder der VDStra – Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten am 24. Oktober 2018 in Hirschaid, um über spezielle Probleme und Forderungen aus dem Bereich der Autobahnmeistereien zu sprechen. dbb Chef Ulrich Silberbach erläuterte beim Auftakt in Chemnitz, dass die Einkommensrunde dafür sorgen müsse, dass der öffentliche Dienst die richtigen Leute in der benötigten Anzahl habe, um seine Aufgaben weiterhin gut erfüllen zu können. Besonderes Augenmerk werde man erneut auf den Berufsnachwuchs legen. JUGEND BRAUCHT VERLÄSSLICHE PERSPEKTIVEN Klar sei aber auch, dass die Jugend endlich verlässliche Perspektiven will, wie es nach der Ausbildung für sie weitergeht. Dass die Länder noch immer nicht in der Lage seien, die Übernahme zu garantieren, sei ein

Skandal. Verwaltung, Bildung, Sicherheit, Justiz – die Arbeitgeber sollten froh sein, wenn sich überhaupt noch junge Leute fänden, die die vielen harten Jobs im öffentlichen Dienst erledigen wollen, und diese jungen Leute halten. In Sachen Befristung werde streckenweise noch viel verantwortungsloser agiert als in der Privatwirtschaft. „Das muss aufhören“, forderte Silberbach im Weiteren. ÜBERTRAGUNG AUF BEAMTE: BAYERN VORBILDLICH Mittelbare Bedeutung hat die Einkommensrunde auch für die rund 2,3 Millionen Beamten und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Hier machte der dbb Bundesvorsitzende deutlich, dass die Einkommensrunde erst dann zu Ende sei, „wenn das lineare Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen übertragen wird“. Das funktioniere in den einzelnen Ländern unterschiedlich gut, beziehungsweise unterschiedlich schlecht. Im Optimalfall übernimmt eine Landesregierung das lineare Volumen

des Tarifabschlusses. Bayern mache das beispielsweise sehr zuverlässig. Für viele andere Landesregierungen sei die Beamtenbesoldung dagegen in den letzten Jahren zu einem Steinbruch geworden, aus dem man sich bedient, wenn der Haushalt knirscht. „Nullrunden haben manche Länder an den Rand der Verfassungsmäßigkeit gebracht, deswegen werden wir auch für die berechtigte Teilhabe der Beamtinnen und Beamten geschlossen auftreten“, so Silberbach. DREI VERHANDLUNGSTERMINE VEREINBART Die Tarifverhandlungen starten am 21. Januar 2019 in Berlin, danach sind zwei weitere Verhandlungstermine für den 6./7. Februar 2019 und 28./29. Februar/1. März 2019 (beide in Potsdam) vereinbart.

Bis Ende November 2018 fanden 20 dbb Branchentage im gesamten Bundesgebiet statt. Im Anschluss daran werden die Diskussionsergebnisse zusammengestellt, analysiert und fließen in die Forderungsfindung und letztlich den Forderungsbeschluss am 20. Dezember 2018 der dbb-Gremien ein. Im oberfränkischen Hirschaid wurde am 24. Oktober über spezielle Probleme und Forderungen aus dem Bereich der Autobahnmeistereien gesprochen.


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BEAMTENRECHT

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IM ÜBERBLICK

Äußeres Erscheinungs­ bild bei Beamten Tattoo, Piercing, grüne Haare oder Kopftuch, wie hat ein Beamter auszusehen? Viele Aspekte spielen bei der recht­lichen Bewertung des äußeren Erscheinungsbildes eine Rolle. Welche Tätigkeit übt die Beamtin oder der Beamte aus? Bloße modische Erscheinung oder religiöses Motiv? Eine ganz klare Regelung für alle Berufsgruppen der Beamten ist nicht möglich. Der jeweilige Einzelfall ist entscheidend.

1. WAS SIND BEAMTE?

Das Beamtenverhältnis ist ein öffentlichrechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Es begründet Rechte und Pflichten, die ausschließlich öffentlich-rechtlicher Natur sind. Gleichzeitig müssen Grundrechte aber auch im Rahmen der Rechtsbeziehung aus dem Beamtenverhältnis gelten. Da das Institut des Berufsbeamtentums ebenfalls Verfassungsrang hat, liegt häufig eine Kollision mit den Grundrechten vor, die im Rahmen einer Güterabwägung zu lösen ist. Aber eine Abwägung zwischen den einzelnen Grundrechten der Beamten und dem Institut des Berufsbeamtentums muss nicht für alle Ämter gleich ausfallen. Hinsichtlich der einzelnen Laufbahnen und Ämterebenen kann es verschiedene rechtliche Antworten geben. Denn die einzelnen Ämter versuchen, sich auf unterschiedliche Art und Weise für den Rechtsstaat einzusetzen.

2. ART. 75 BayBG – DIENSTKLEIDUNG

(1) Beamte und Beamtinnen dürfen bei Ausübung des Dienstes ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche Gründe erfordern dies. (2) Soweit es das Amt erfordert, kann die oberste Dienstbehörde nähere Bestim­ mungen über das Tragen von Dienst­ kleidung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild der Beamten und Beamtinnen treffen. Dazu zählen auch Haar- und Barttracht sowie sonstige sichtbare und nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale. Art. 75 BayBG schränkt das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit ein. Daher sind Dienstkleidungen nur auf die

Fälle beschränkt, in denen ein besonders großes Bedürfnis besteht, die Legitimation der Beamtin oder des Beamten für dienstliche Maßnahmen schon äußerlich kundzumachen. Sinn und Zweck der Dienstkleidung und damit der Grundrechtseinschränkung ist es, den einzelnen Amtsträger entsprechend kenntlich zu machen und seine Amtsautorität und Neutralität unmissverständlich auszudrücken. So muss eine Polizistin oder ein Polizist als Ordnungshüter erkennbar sein und durch seine Präsenz das Gefühl der Sicherheit geben. Bei Lehrern, die fast ausschließlich im Schulgebäude präsent sind, ist eine Dienstkleidung dagegen nicht erforderlich.

3. TATTOOS BEI POLIZISTEN?

Nach Art. 75 Abs. 2 BayBG wird die oberste Dienstbehörde ermächtigt, durch konkrete Ge- oder Verbote die gesetzlich verankerte Grundpflicht zur Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes näher auszugestalten. Auch Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild, wie z. B. Haar- und Bart­tracht sowie sonstige sichtbare und nicht sofort ablegbare Erscheinungsbilder, können darin verfasst werden, soweit die­se erforderlich sind, Art. 75 Abs. 2 S. 2 BayBG. So erließ etwa das Bayerische Innenministerium eine Bekanntmachung vom 7. Februar 2000 über das Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei. In Nr. 3 der Bekanntmachung ist Folgendes geregelt: Im Dienst – ausgenommen Dienst­ sport – dürfen Tätowierungen, Brandings, Mandies (durch Henna verursachte Hautverfärbungen) und Ähnliches nicht sichtbar sein. (...)

Mit Urteil vom 14. November 2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Bekanntmachung des Bayerischen Innenministerium zulässig sei. Der VGH war der Ansicht, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, zu beurteilen, ob sich die gesellschaftliche Anschauung zu Tätowierungen im Allgemeinen und besonders bei Trägern hoheitlicher Gewalt in den letzten Jahren wesentlich geändert hat und somit für die Änderung der bestehenden Vorgaben ein Anlass bestehe. Da es sich um einen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers handle, habe das Gericht aufgrund der Gewaltenteilung nicht die Möglichkeit, dies zu beurteilen.

4. GLAUBENS- UND GEWISSENSFREIHEIT

Das Grundrecht der Religionsfreiheit ist ein traditionell hohes Verfassungsrechtsgut, bei dem nur sehr gewichtige Gründe eine Einschränkung recht­ fertigen. Auch hier muss eine Abwägung der unterschiedlichen Güter von Verfassungsrang (Berufsbeamtentum gegen Religionsfreiheit) stattfinden und je nach Art der Ämterebene und Gewicht des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit entschieden werden. So ist immer zu prüfen, ob die Sicher­ stellung des Rechtsstaats und die ord­nungsgemäße Ausübung des Amtes gewährleistet werden kann und inwieweit die Ausübung des Grund­rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit tangiert wird.


BEAMTENRECHT

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ERINNERUNG ZUM JAHRESWECHSEL: GRUNDSATZ DER ZEITNAHEN GELTENDMACHUNG UND VERJÄHRUNG!

Ansprüche rechtzeitig geltend machen! KEINE UNFALLFÜRSORGE ­ANSPRÜCHE

ANFECHTUNGSRECHT BEI KONKURRENTENKLAGEN UNTERLIEGT VERWIRKUNG

AnsprücheVOM (URTEIL aus dem 30.08.2018, Beamtenverhältnis, AZ. 2 C 10.17): auf Versorgungsbezüge Das Recht sowie auf Besoldung des Beamten, verjähren seinen innerhalb Bewerbungsverfahrensvon drei Jahren (vgl. anspruch Art. 12 BayBG, in Fällen Art. der 8 Bayerisches Rechtsschutzhinderung BeamtVG, Art. durch 13 BayBesG). die Anfechtung Die Verjährung der beginnt Ernennung mit dem einesSchluss Konkurrenten des Jahres, geltend in dem zu machen, der Anspruch unterliegt entstanden der Verwirkung. ist. Ansprüche, Im entschiedenen die im Jahr 2015 Fall war es nachsind, entstanden Auffassung müssen des alsoBundesverwaltungsgerichts spätestens bis 31. Dezember 2018 einer bei derStudienrätin zuständigenim Behörde Dienstegeltend des Freistaates gemacht worden Thüringen sein. zumutbar, binnen eines Jahres nach Ernennung der Kollegin zur Oberstudienrätin Besonderheiten gelten zusätzlich diese für Ernennung Besoldungsansprüche, anzufechten. Gesetzlicher die sich nichtAnknüpfungspunkt unmittelbar aus demfür Gesetz dieseergeben. Jahresfrist Nach ist der § 58 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (VwGO). bedürfen sie einer vorherigen Geltendmachung. Erst ab dem Folgemonat werden sie gewährt. Ebenfalls zu beachten ist das Erfordernis der zeitnahen Gel­tend­­ machung, das die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt hat. Als zur Deckung eines aktuellen Bedarfs bestimmte Leistung könne sie nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden.

OHNE UNFALL­MELDUNG

(URTEIL VOM 30.08.2018, AZ. 2hat C 18.17): Das Bundesverwaltungsgericht dazu ausgeführt (BVerwG Die Obliegenheit der Beamten, Unfälle v. gesetzlich 4.05.2017;geregelte 2 C 60/16): Wenn die bisherige Alimentation beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürnicht ausgereicht hat, einen amtsangemessenen Lebenszusorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig schnitt zu gewährleisten, musste der betroffene Beamte eigenes davon, ob derhierfür Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Vermögen einsetzen oder Schulden aufnehmen (wenn Unfall hat.nicht-amtsangemessene Das Gesetz fordere vonLebensführung einem Beamten,vermeiden der er eine aktuell oder später Unfallfürsorgeansprüche geltend ma- erwollte). Diese „Vorleistung“ nachträglich auszugleichen, chen will, aus ein Rechtsgründen aktives Tun in Form einer fristgebundenen scheint geboten; Grenze hierfür ist grundUnfallmeldung. sätzlich nur die Einrede der Verjährung. Ausnahmen von der rückwirkenden Regelungspflicht hat das Bundesverfassungsgericht aber im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen anerkannt. Gerade bei besoldungsrechtlichen Normen sei überdies zu beachten, dass die Alimentation des Beamten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darstelle. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes sei daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten.


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BEAMTENRECHT

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Gerichtliche Überprüfung der amtsangemessenen Alimentierung Beamte haben Anspruch darauf, dass ihre Besoldung entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung gewährt wird. Zur Konkretisierung des weiten Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers bei der praktischen Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verschiedene volkswirtschaftlich nachvollziehbare Parameter aufgestellt (Urteil vom 17.11.2015, Az.: 2 BvL 5/13), denen indizielle Bedeutung bei der Ermittlung des verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentationsniveaus zukommt. Ist die Mehrheit dieser Parameter erfüllt, besteht zunächst eine Vermutung für eine verfassungswidrige Unteralimentation. Diese Vermutung kann durch die Berücksichtigung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung widerlegt oder weiter erhärtet werden (Nullrunde, Kostendämpfungspauschale…). Ergibt die Gesamtschau, dass die als unzureichend angegriffene Alimentation grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen ist, bedarf es der Prüfung, ob dies im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann. Die Überprüfung der amtsangemessenen Alimentierung gestaltet sich demzufolge außerordentlich kompliziert. Dem BVerfG lagen bisher von Gerichten aus BadenWürttemberg (betreffend Richter), Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein Aussetzungs-

und Vorlagebeschlüsse vor, die die Frage der amtsangemessenen Alimentation der entsprechenden Landesbeamten und Richter für unterschiedliche Besoldungsgruppen und unterschiedliche Jahre zum Gegenstand haben. Nunmehr hat auch das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 30. Oktober 2018 (Az. 2 C 32.17) die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 ebenso wie die Besoldung der Beamten in der Besoldungsgruppe A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016 für verfassungswidrig zu niedrig bemessen erachtet und zwei Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Auf Bestreben und mit Unterstützung des dbb Landesbundes Niedersachsen hatten Beamte gegen die dortige Streichung des sogenannten Weihnachtsgeldes seit 2005 und die daraus nach ihrer Auffassung resultierende Unteralimentierung geklagt. Das BVerfG hat noch nicht bekannt gegeben, wann eine Entscheidung über eine bzw. über mehrere der oben genannten Vorlagebeschlüsse getroffen wird, und ob mit einer solchen Entscheidung eine Konkretisierung der von ihm in den Jahren 2015 aufgestellten Kriterien zur Bemessung der amtsangemessenen Alimentation erfolgen wird. Alle genannten Länder liegen im bundesweiten Besoldungsranking deutlich bis sehr deutlich hinter dem führenden Freistaat Bayern.


TARIFRECHT

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EUGH:

Urlaub kann ausgezahlt und vererbt werden In zwei Entscheidungen hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erneut über Fragen zum Jahresurlaub geurteilt.

URLAUBSANSPRUCH GEHT MIT TOD NICHT UNTER Im ersteren Fall ersuchte das Bundesarbeitsgericht (BAG) den EuGH zu klären, wie das Unionsrecht auszulegen ist, wonach jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen erhält und dieser Anspruch außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf. Das BAG wies darauf hin, dass der Gerichtshof 2014 bereits entschieden hat, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht mit seinem Tod untergeht. Es sei jedoch fraglich, ob diese Rechtsprechung auch dann gelte, wenn eine solche finanzielle Vergütung nach dem nationalen Recht nicht Teil der Erbmasse werde, wie dies in Deutschland der Fall sei. Mit seinem Urteil vom 6. Novem­ber 2018 (Az.: C-569/16 und C-570/16) bestätigt der EuGH, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod untergeht. Außerdem können die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers eine finanzielle Vergütung für den von ihm nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Sofern das nationale Recht eine solche Möglichkeit ausschließt und sich daher als mit dem Unionsrecht unvereinbar erweist, können sich die Erben unmittelbar auf das Unionsrecht berufen.

ARBEITGEBER MUSS ANGEMESSEN AUFKLÄREN

Im zweiten Urteil hatten das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das BAG den EuGH angerufen, um zu klären, ob

das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Verlust des nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs und den Verlust der finanziellen Vergütung für diesen Urlaub vorsieht, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragt hat. Sie haben den Gerichtshof daher ersucht, in diesem Kontext das Unionsrecht auszulegen, wonach der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf. Mit seinem Urteilen vom 6. November 2018 (Az.: C-619/16 und C-684/16) hat der EuGH diesbezüglich entschieden, dass das Unionsrecht es nicht zulässt, dass ein Arbeitnehmer die ihm gemäß dem Unionsrecht zustehenden Urlaubstage und entsprechend seinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Urlaub automatisch schon allein deshalb verliert, weil er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses (oder im Bezugszeitraum) keinen Urlaub beantragt hat. Diese Ansprüche können nur untergehen, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber z. B. durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt wurde, die fraglichen Urlaubstage rechtzeitig zu nehmen, was der Arbeitgeber zu beweisen hat. In beiden Sachverhalten hat der EuGH festgestellt, dass die vorstehenden Grundsätze unabhängig davon gelten, ob es sich um einen öffentlichen oder einen privaten Arbeitgeber handelt.

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Überarbeitung der Durchführungshinweise zum TV-L sowie Aktualisierung der Durchführungshinweise zum TVÜ-Länder Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat seit dem Zeitpunkt der letztmaligen Aktualisierung der Durchführungshinweise zum TV-L (Oktober 2016) eine Reihe von Regelungen getroffen, die die Durchführungshinweise ergänzen bzw. ändern. Diese Regelungen wurden jetzt in die Durchführungshinweise zum TV-L eingearbeitet. Soweit es sich, wie zum Beispiel bei den Hinweisen zu § 12 TV-L und den Hinweisen zur Entgeltordnung zum TV-L, um sehr umfangreiche Regelungen handelt, wird in den Durchführungshinweisen auf die entsprechenden Schreiben des Staatsministeriums verwiesen. Darüber hinaus wurde unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen tarifvertraglichen Änderungen eine Reihe von redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. Des Weiteren hat das Finanzministerium in den Durchführungshinweisen zum TVÜLänder unter Berücksichtigung der seit dem Zeitpunkt der letztmaligen Aktualisierung (Oktober 2013) erfolgten tarifvertraglichen Änderungen eine Reihe von redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. Die Durchführungshinweise sind im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVÜ-Länder – Durchführungshinweise)) bzw. stehen im Internet als Download zur Verfügung unter www. stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/ tarifvertrag.zip.


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TARIFRECHT

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Neue Überprüfung der Start­gutschrift der VBL Die Zusatzversorgung für die Tarif­b e­schäftigten des öffentlichen Dienstes (VBL) wurde im Jahr 2002 grundlegend reformiert. Das bis dahin geltende Gesamt­­versorgungssystem wurde ge­­­schlossen und auf ein neues Versorgungspunktemodell umgestellt. Die im Gesamtversorgungssystem erworbenen Anwartschaften wurden als Startgutschriften zum 31. Dezember 2001 er­rechnet und in das neue Versorgungspunktemodell überführt. Eine Startgutschrift erhielt grundsätzlich, wer am 1. Januar 2002 pflichtversichert war und das 55. Lebens­jahr noch nicht vollendet hatte. Die Be­rechnung erfolgte auf der Grundlage des § 18 Abs. 2 Betriebsrentengesetz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem ersten Grundsatz­ urteil im Jahr 2007 die Berechnung der Startgutschriften auf der Grundlage des § 18 Abs. 2 Betriebsrentengesetz beanstandet. Auch das daraufhin von den Tarifvertragsparteien mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum ATV am 30. Mai 2011 vereinbarte Vergleichsmodell hat der BGH mit Urteil vom 9. März 2016 beanstandet. Daraufhin haben sich die Tarifvertragsparteien mit dem 10. Änderungstarifvertrag zum ATV am 8. Juni 2017 auf eine Neuregelung verständigt, die diesen Bedenken Rechnung trägt.

Die VBL hat dementsprechend im August 2018 begonnen, die Start­gutschriften vom 31. Dezember 2001 auf der Basis der ver­ein­barten Neuregelung neu zu überprüfen. Nach der alten Regelung wurde zur Berechnung des Vomhundertsatzes jedes Jahr mit dem Faktor 2,25 multipliziert. Das Ergebnis wurde in Versorgungspunkte umgerechnet und als Startgutschrift zum 31.Dezember 2001 überführt. Bei der Neuregelung wird der Faktor 2,25 abhängig vom Beginn der Pflichtversicherung verändert. Alles andere bleibt gleich. Dabei wird die Zeit vom Beginn der Versicherung bis zum möglichen Renteneintrittsalter berechnet. Anschließend werden 100 v. H. durch die erreichbare Zeit geteilt. Dies ist der neue Faktor. Er beträgt mindestens 2,25 und höchstens 2,5 v. H. pro Pflichtversicherungsjahr. Wenn ein Versicherter beispielsweise 23 Jahre alt war, als er erstmals im öffentlichen Dienst beschäftigt wurde, erhält er für jedes Versicherungsjahr 2,38 Prozent seiner Voll-Leistung. Der so ermittelte Faktor wird dann mit der bis zum 31.Dezember 2001 zurückgelegten Pflichtversicherungszeit vervielfältigt. Ist der neue Vomhundertsatz höher, wird dieser dann als Grundlage für die neu zu berechnende Startgutschrift dienen.

UNBEDINGT BEACHTEN

Sofern es Beanstandungen gibt, ist eine Widerspruchsfrist von 6 Monaten nach Zugang des Schreibens von der VBL einzuhalten. Danach können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

BAG ruft EuGH zur TV-L-Stufen­ zuordnung bei Auslandsbezug an Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt gem. § 16 Abs. 2 TV-L die Stufenzuordnung unter (vol­ler) Anrechnung der Zeiten aus diesem vorherigen Arbeits­verhältnis. Eine bei einem anderen Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung hingegen wird nicht voll angerechnet.

(AEUV) haben die Arbeitnehmer insbesondere das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei auf­zuhalten, sich dort frei zu bewegen und nach den geltenden Rechts- und Verwaltungs­ vor­schriften eine Beschäftigung aus­ zu­üben. Die ergänzenden Regelungen zur Freizügigkeit nach Art. 45 AEUV sind insbesondere in der Verordnung (EU) Nr. 492/2011, der sog. Freizügigkeits-Verordnung, geregelt.

War der andere Arbeitgeber im Ausland, könnte das zu einer Rechte-Kollision führen. Denn die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Sie verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung der Arbeitnehmer der Mitgliedsstaaten aufgrund der Staatsangehörigkeit in Bezug auf einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt anderer Mitgliedsstaaten.

Die Parteien streiten über die Berücksichtigung von nicht voll anerkannten Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, nämlich Frankreich, bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Nach Art. 45 Abs. 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Mit ihrer Klage hat die Klägerin geltend gemacht, die Privile­gie­rung der beim selben Arbeitgeber erworbenen einschlä-

gigen Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L verstoße gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und die un­mittelbar wirkenden unions­rechtlichen Arbeitnehmerfrei­zügig­keits­ bestimmungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 18. Oktober 2018 (Az.: 6 AZR 232/17 (A)) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Auslegung von Art. 45 Abs. 2 AEUV sowie Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 ersucht. Für den BAG ist entscheidungserheblich, ob die § 16 Abs. 2 TV-L innewohnende Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfrei­zügigkeit durch den mit der Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrungszeiten nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L bezweckten Schutz befristet beschäftigter Arbeitnehmer gerechtfertigt ist. Dieser Schutz ist wegen einer europarechtlichen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge unionsrechtlich geboten.


VERBAND

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KREISAUSSCHÜSSE GÜNZBURG, DILLINGEN, NEU-ULM, MEMMINGEN, UNTERALLGÄU

„BBB­Oktoberfest“ in Leipheim

Während Karl-Heinz Brunner (2.v.l.) die Bürgerversicherung als einzige Lösung zur Sicherung der Kranken-und Altersversorgung sieht, vertrat Georg Nüßlein (3.v.l.) die Meinung, dass es gerade das zweigleisige Versorgungssystem ist, das langfristig die Finanzierung sichert.

Rund 80 Mitglieder der Kreisausschüsse Neu-Ulm, Günzburg, Dillingen, Memmingen und Unterallgäu trafen sich in Leipheim zu ihrem traditionellen „Oktoberfest“. Auf den Tag genau ein Jahr nach der Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages wurde mit den MdBs Dr. Georg Nüßlein (CSU), Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) sowie Alexander Kulitz (FDP) eine Podiumsdiskussion zum Thema „200 Tage GroKo“ veranstaltet. Ekin Deligoez (B90/Grüne) musste leider krankheitsbedingt kurzfristig absagen. Es wurde eine Vielzahl von Themen angesprochen.

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KREISAUSSCHUSS STRAUBING-BOGEN

Anton Bachl neuer Vorsitzender

Bei den Neuwahlen des Kreisausschuss-Vorstandes wurde dieser vergrößert und Anton Bachl zum neuen Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Vorsitzende Hubert Lehner kandidierte nicht mehr. Die Vorstandsmitglieder Wolfgang Demlehner, Reinhard Müller und Josef Wagner wurden in ihren Ämtern erneut bestätigt. Ergänzend in die Vorstandschaft wurden die Kollegen Wieland Meyer und Manfred Schötz gewählt. Insgesamt vertritt der BBB-Kreisausschuss StraubingBogen mehr als 3500 Mitglieder.

Der neugewählte Vorstand. Hubert Lehner (2. v. r.) gratuliert seinem Nachfolger Anton Bachl (r). Der frühere JVBLandesvorsitzende und BSBD-Bundesvorsitzende Bachl gehörte lange Zeit dem BBB-Hauptvorstand an.


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VERBAND

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IMPRESSUM Verleger:

(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 88-0 F 089 / 55 25 88-50 bbb-verlag@bbb-bayern.de

DBB BUNDESSENIORENKONGRESS 2018

Seniorenvertretung des dbb mit neuer Führungsspitze

gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann Anzeigen: Michael Rosch, rosch@bbb-bayern.de Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Fotos: AfD (14, 15, 17, 18, 19), Arp (14); Bayerische Staatskanzlei (14, 15), BBB (5, 7, 18), Bildarchiv Bayerischer Landtag (14, 15, 17, 19), Stefan Boesl (17), Dominik Butzmann (14), CSU (14, 15, 17, 19), CSU-Fraktion /Judith Häusler (14), dbb (21, 23), FDP (14, 15, 17, 18), Fraktion B90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag (14), Freie Wähler (14, 15, 17, 18, 19), Sebastian Gabriel (13), Andreas Gregor (15), Leopold Herz (15), Manfred Jahreiß (15), ©iStock.com/DragonImages (4), ©iStock.com/marchmeena29 (20), ©iStock.com/noipornpan (9), ©iStock.com/ Sirintra_Pumsopa/TheYok (Titel, Fokus), KA Günzburg (29), KA Straubing-Bogen (29), Andreas Köhler (14), Rolf Poss (14, 15), Stefan M. Prager (14, 15, 17, 18), Pia Regnet (15), Birgitt Schlauderer (14), Markus Söder Facebook-Page (12), Markus Sommer (15, 16, 19), SPD (14, 15, 17, 18), StMUK/Koch Kitzingen (15), Marco Urban (30), Anna Olivia Weimer (3, 5) Die im Rahmen der Kandidatenvorstellungen veröffentlichten Bilder wurden uns von den jeweiligen Kandidaten zur Verfügung gestellt. Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting T 08671 / 50 650 mail@geiselberger.de Design und Layout: mattweis GmbH Isartalstraße 44 80469 München T +49 89 720 59 09-0 agentur@mattweis.de

ID-Nr. 1876028

Willi Renner und Johanna Markl im Gespräch mit dem neuen Vorsitzenden, Horst Günter Klitzing

„Ob Jung, ob Alt – Zusammenhalt“: Unter diesem zusammenführenden Motto fand am 29. und 30. Oktober in Berlin der 2. dbb Bundesseniorenkongress statt. Für die Seniorenkommission des Bayerischen Beamtenbundes nahmen der Kommissionsvorsitzende Willi Renner sowie das Kommissionsmitglied Johanna Markl teil. Sie beglückwünschten den neugewählten Vorsitzenden Horst Günter Klitzing (DPhV) zu seiner Wahl und führten erste Gespräche über die künftige Arbeit mit ihm. Als zweiter Vorsitzender wurde Siegfried Damm von der VDStra. gewählt. Dem Vorstand gehören erneut Max Schindlbeck (BLLV/VBE) sowie Klaus-Dieter Schulze (KOMBA) an; neu in das Gremium gewählt wurde Anke Schwitzer (DSTG). Der bisherige Vorsitzende Wolfgang Speck sowie seine Stellvertreterin Uta Kramer-Schröder (Mitglied des BBB-Hauptvorstands) hatten sich nicht erneut zur Wahl gestellt und wurden für ihre Verdienste im Aufbau der dbb Seniorenvertretung zum Ehrenvorsitzenden bzw. Ehrenmitglied ernannt. Der Kongress hatte darüber hinaus über Arbeitsschwerpunkte der nächsten Jahre zu beraten und verabschiedete eine große Zahl von Anträgen. Die Gesellschaft über Grenzen, auch über Generationengrenzen hinweg weiter zu entwickeln, dieses Anliegen der dbb Seniorenvertretung fand bei allen Redebeiträgen in der öffentlichen Veranstaltung Anerkennung und Unterstützung.




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