BAYERN
Für ein funktionierendes Gesundheitssystem! Seite 7
BAYERN
Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften
MÄR | APR 2018 B 2428 E ISSN 0173-3796
NACHRICHTEN
Seite 9
IM FOKUS
Das neue Bayerische Kabinett
ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN
Seite 16
IM FOKUS
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BAYERN HAT EINE NEUE STAATSREGIERUNG!
EDITORIAL
BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 18
SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.
Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de
Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de
Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de
LIEBE LESERINNEN UND LESER, ein kurzer Blick in die Wetter-App hat mir versprochen, dass Sie diese Zeilen bei frühlingshaften Temperaturen von 18 Grad lesen werden. Sollte das jetzt nicht geklappt haben, machen Sie bitte nicht mich dafür verantwortlich! Ich finde ohnehin, dass es schon viel zu lange dauert, bis endlich der Sommer wieder vor der Tür steht. Verschiedentlich habe ich auch schon darüber nachgedacht, ob man nicht ganz allgemein dazu übergehen sollte, die Ostereier eher um den 24. Dezember herum zu suchen und stattdessen jetzt um diese Zeit die Kugeln aufhängt, auf denen sich die Regentropfen doch auch viel hübscher spiegeln würden. Aber das ist wahrscheinlich nur die Ungeduld. Das Stichwort. Denn ungeduldig mussten wir auch auf die Bildung einer neuen Bayerischen Staatsregierung warten. Alle Mitglieder im Kurzportrait sowie ein Interview mit dem neuen Bayerischen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat finden Sie in unserem Fokus. Im Rechtsteil haben wir nochmal die Berechnung der Versor gungsansprüche aufgegriffen. Es kommt eben doch häufiger vor, dass man neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst ein Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft hatte. Bei der Frage, was passiert, wenn Renten- und Pensionsansprüche nebeneinanderstehen, hat es in letzter Zeit ein paar Neuerungen gegeben. Ein interessantes Urteil dazu, das sich mit den wesentlichen Erwägungen in diesem Zusammenhang auseinandersetzt, finden Sie in der Rubrik „Aus der Rechtsprechung“. Und auch der Europäische Gerichtshof ist mit weiteren Entscheidungen zum Arbeitszeitrecht vertreten. Wo fängt Arbeitszeit an, wo hört sie auf und wie müssen nach europäischen Vorgaben Ruhezeiten eingehalten werden? Viel Spaß beim Lesen – hoffentlich an einem lauschigen Plätzchen in der Frühlingssonne bei mindestens 18 Grad!
Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse
Mit sonnigen Grüßen vom gesamten Redaktions-Team Ihre
rosch@bbb-bayern.de
Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
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INHALT
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1101 010 011010011100 7 FÜR EIN FUNKTIONIERENDES GESUNDHEITSSYSTEM!
9 ZUSCHLAG ZUR GEWINNUNG VON IT-FACHKRÄFTEN
ZUR AKTUELLEN LAGE 5 Bewegte Zeiten! Rolf Habermann, Vorsitzender
BAYERN 6 Behindertenbeauftragte Badura zum Gespräch beim BBB 6 BBB-Frauenvertretung im Gespräch mit MdL Gottstein 7 Für ein funktionierendes Gesundheitssystem! 8 Beteiligungen und Veröffentlichungen 8 Bilanz nach drei Jahren „Behördenverlagerung“ – Es hat sich einiges getan! 9 Finanzministerium reagiert auf Fachkräftemangel – Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften 10 Bildschirmbrillen – Wer übernimmt die Kosten? 11 Interview – Genug gespart – es reicht!
IM FOKUS 12 TITELTHEMA: Bayern hat eine neue Staatsregierung! 14 Interview – Albert Füracker persönlich! 16 Das neue Bayerische Kabinett
BUND 18 Experten-Treffen in Speyer – Öffentlichen Dienst aufgabengerecht ausstatten 18 Bundesjugendausschuss – dbb Bundesjugendleitung ist wieder komplett 19 Internationaler Frauentag – dbb bundesfrauenvertretung fordert: Bessere steuerliche Entlastung von berufstätigen Müttern und Alleinerziehenden 19 Zukunft des öffentlichen Dienstes – Schäfer: Digitalisierung hat Grenzen
16 DAS NEUE BAYERISCHE KABINETT
TARIF 20 „Ballungsraumzulage“ – Erhöhung der ergänzenden Leistung 20 Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen – dbb drängt auf Tariflösungen 21 Arbeitgeber provozieren Warnstreiks – Keine Fortschritte bei den TVöD-Tarifverhandlungen
BEAMTENRECHT 22 Im Überblick: Rente und Versorgung – was wird angerechnet? 23 Erhebliche Überbelastung beim Bundesverwaltungsgericht 23 Höhe der Versorgung und andere Alterssicherungsleistungen 24 Aus unserem Rechtsschutz 25 Bereitschaftsdienste können auch Arbeitszeit im Sinne des EU-Rechts sein
TARIFRECHT 26 Handlungsbedarf besteht – Sachgrundlos befristete Verträge 26 EuGH schafft Rechtsklarheit zur wöchentlichen Mindestruhezeit von 24 Stunden
VERBAND 27 28 29 29 30 31
Kreisausschuss Ingolstadt – Neuwahlen Buchvorstellung – Arbeitsschutzgesetze 2018 BBB-Hauptvorstand zu Gast bei der DBV/AXA Horst Krumpholz † Beamtenbundjugend an der Universität Passau Alterssicherung der Landwirte darf auf die Versorgung angerechnet werden
ZUR AKTUELLEN LAGE
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BEWEGTE ZEITEN! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir blicken auf bewegte Zeiten zurück, die uns nun endlich ein wenig zur Ruhe kommen lassen.
GEDANKENAUSTAUSCH IM LANDTAG
Mit Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen und einer der zwei Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, kam BBB-Chef Rolf Habermann im Bayerischen Landtag zu einem kurzem Gedankenaustausch zusammen, an dem auch der haushaltspolitische Sprecher Thomas Mütze teilnahm: Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst, Herausforderungen des demographischen Wandels, das Berufsbeamtentum als effektive und auch moderne Beschäftigungsform – die Themen waren vielfältig.
Bayern hat eine neue Staatsregierung, wir haben einen Ministerpräsidenten verabschiedet, der in seiner 10-jährigen Amtszeit den Wert des öffentlichen Dienstes erkannt und danach gehandelt hat. Gleichzeitig dürfen wir einen Ministerpräsidenten begrüßen, der direkt aus der zentralen Schaltstelle des öffentlichen Dienstes, dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat kommt und damit wie sonst kaum einer die Sachlage vor Ort kennt. Beiden Staatsmännern gebührt meine aufrichtige Hochachtung und mein besonderer Dank! In ihrer Amtszeit hat der bayerische öffentliche Dienst ein neues Gesicht erhalten. Erfolgsprojekte wie das bundesweit einmalige Neue Dienstrecht in Bayern, die immer bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Festschreibung einheitlicher Einkommensrunden waren dabei nur die herausragendsten Bausteine. Der bayerische öffentliche Dienst steht gut da – mehr als gut! Er hat ein neues Selbstbewusstsein, einen weit über die Landesgrenzen hinaus anerkannten Ruf und motiviertes, kompetentes Personal! Um es mit den Worten des ehemaligen Finanzministers und neuen Ministerpräsidenten zu sagen: Es ist nirgends besser Beamter zu sein, als in Bayern! Diese Entwicklung macht mich glücklich, denn es bedeutet auch, dass wir als Bayerischer Beamtenbund unsere Arbeit nicht allzu schlecht gemacht haben. Und sie lässt mich zuversichtlich in die Zukunft blicken. Ich freue mich auf weiterhin gute Zusammenarbeit – mit dem neuen Ministerpräsidenten und mit unserem in Zukunft ersten Ansprechpartner Albert Füracker, dem neuen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Als
bisheriger Staatssekretär im gleichen Ministerium bringt er bereits die besten Kenntnisse mit! Auch auf Bundesebene hatten wir eher unruhige Zeiten. Noch mit der letzten Ausgabe mussten wir, neben der unklaren Situation bei der Koalitionsbildung, um die Standards bei der Beihilfe fürchten. Aber auch hier waren wir erfolgreich! Die Einheitsversicherung wurde verhindert! Die von der SPD befürwortete Einheitsversicherung ist abgewendet. Eine wissenschaftliche Kommission soll bis Ende 2019 Vorschläge für ein neues Vergütungssystem vorlegen. Die Verhandlungsführer aus Bayern haben Schwerstarbeit geleistet und konnten einen überragenden Erfolg verzeichnen. Ein herzliches Dankeschön für ihren Einsatz geht auch hier an (inzwischen) Bundesinnenminister Horst Seehofer, Landtagspräsidentin Barbara Stamm, Gesundheitsministerin Melanie Huml, den Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt, den CSUGeneralsekretär Markus Blume und den CSU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer sowie alle anderen Beteiligten. Wort gehalten! Nun kann sich die Aufmerksamkeit endlich wieder den inhaltlichen Fragen widmen. Diese werden wir in den kommenden Wochen und Monaten intensiv angehen, bevor dann im Herbst die nächste Landtagswahl ansteht. Die personell neu aufgestellte Staatsregierung hat nun Zeit, ihre Visionen, Lösungen und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wir dürfen also gespannt sein! Mit den besten Grüßen verbleibe ich Ihr
Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
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BAYERN
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Behindertenbeauftragte Badura zum Gespräch beim BBB Beitrag: Wolfgang Kurzer
V. l. n. r.: Rolf Habermann, Irmgard Badura und Wolfgang Kurzer
Die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern waren Themen beim gemeinsamen Gespräch zwischen Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Wolfgang Kurzer, Vorsitzender der AGSV Bayern (Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern) und Rolf Habermann Anfang Februar. Dem Freistaat kommt eine besondere Vorbildfunktion beim Thema Barrierefreiheit insgesamt und der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu. Der Freistaat erfüllt zwar die gesetzliche Beschäftigungspflicht; die Quote ist aber seit nunmehr fünf Jahren leicht rückläufig. In Bayern sind immer noch
überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderungen arbeitssuchend, darunter auch viele gut qualifizierte Akademiker. Es gilt die Anstrengungen zur Einstellung zu verstärken und noch vorhandene Barrieren zu überwinden. Badura und Habermann unterstützen ausdrücklich die von der AGSV Bayern im Rahmen der Überarbeitung der Teilhaberichtlinien vorgeschlagene Teilfreistellung für Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Menschen. Dies wäre ein sichtbares Zeichen, dass die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung vom Dienstherren anerkannt und verstärkt unterstützt wird. Badura und Habermann bekräftigten, dass sie ihre Zusammenarbeit intensivieren werden und die AGSV Bayern auch weiterhin einbeziehen und unterstützen werden.
BBB-Frauenvertretung im Gespräch mit MdL Gottstein Beitrag: Gerlinde Woppmann
Die Vorsitzende der BBB-Frauenkommission, Gerlinde Woppmann, und die frauenpolitische Sprecherin der Freien Wähler MdL Eva Gottstein trafen sich zu einem Gedankenaustausch im Maximilianeum, um über geschlechterspezifische Unterschiede in der Bezahlung, den Entwicklungsmöglichkeiten und den Karrierechancen im öffentlichen Dienst zu diskutieren. Gleichstellungsgesetz ohne Durchsetzungskraft Das Bayerische Gleichstellungsgesetz verbiete zwar die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten, in der Praxis sei es jedoch oftmals anders. Wegen familiärer Verpflichtungen könnten Möglichkeiten der Fortbildung nur bedingt genutzt werden, so Woppmann. Auch schreibe das Gesetz vor, dass Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in geeigneter Weise zu ermöglichen sei, also keine Kann-Bestimmung, sondern eine verbindliche gesetzliche Vorgabe. Tatsächlich bestimmten jedoch oftmals die notwendige Auslastung einer Bildungseinrichtung oder die Verfügbarkeit von Dozenten das Fortbildungsangebot und Ort und Zeit einer Fortbildung. Geschlechtersensible Begleitung Auch die Auswertungen von Beurteilungen in der Vergangenheit habe immer wieder gezeigt, dass gerade Mütter in Teilzeit schlechter abschneiden.
Frauengespräche: MdL Eva Gottstein (links), frauenpolitische Sprecherin der Freien Wähler, und die Vorsitzende der BBBFrauenkommission Gerlinde Woppmann
Nachdem Frau MdL Gottstein vor ihrer Tätigkeit als Abgeordnete als Realschullehrerin und als Rektorin eingesetzt war, wurden die vorliegenden Auswertungen der Beurteilungen im Realschulbereich im Beurteilungszeitraum 2011 bis 2014 besonders unter die Lupe genommen. So wurden 13 Prozent der Vollzeitkräfte mit hervorragend oder sehr gut beurteilt, aber nur 3 Prozent der Teilzeitkräfte. Ähnliche Ergebnisse gibt es auch bei den anderen Schularten und bei der Verwaltung. Eine gute Beurteilung sei Voraussetzung für die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens und damit für eine Führungsaufgabe. Teilzeitbeschäftigte würden hier zu wenig wahrgenommen. Welcher Chef oder welche Chefin mache sich die Mühe, eine Führungs- oder eine Projektaufgabe auch in Teilzeit zu vergeben. Es gibt sie aber, diese mutigen Vorgesetzten und es gibt ausreichend positive Erfahrungen hierzu. Woppmann forderte eine Sensibilisierung im Vorfeld von Beurteilungsaktionen und eine enge geschlechtersensible Begleitung im Entstehungsprozess.
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Für ein funktionierendes Gesundheitssystem! Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml war im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene bei den Diskussionen gegen eine Einheitsversicherung in erster Reihe dabei. Eine Nachbetrachtung.
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ir haben in Deutschland ein gut funktionierendes Gesundheitssystem und eine hervorragende medizinische Versorgung. Das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung sichert die derzeit hohe Versorgungsqualität. Deswegen muss der bestehende Wettbewerb von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung erhalten bleiben. Er trägt wesentlich zu Stabilität und Innovationskraft unseres Gesundheitswesens bei.
Es freut mich sehr, dass es uns gelungen ist, bei den Koalitionsverhandlungen im Bund eine sogenannte Bürgerversicherung zu verhindern. Dafür habe ich mich im Interesse der Patientinnen und Patienten vehement eingesetzt und werde auch künftig dafür einstehen. Auch wäre es aus meiner Sicht mit dem verfassungsrechtlich geschützten Alimentationsprinzip nicht vereinbar, Beamte zwangsweise der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen. Statt voreiligem Aktionismus mit unwägbaren finanziellen und rechtlichen Risiken wird nun sorgfältig geprüft, ob und wie die Vergütungssysteme modernisiert werden können. Dagegen wäre es völlig falsch, unser gut funktionierendes System ohne Not zu zerschlagen und durch ein riskantes Experiment zu ersetzen. Das Wort „Bürgerversicherung“ klingt zwar schön – Tatsache ist aber, dass damit längere Wartezeiten und eine schlechtere medizinische Versorgung wie bei Ländern mit bestehender Einheitsversicherung für alle drohen.
Dort werden medizinische Leistungen viel stärker rationiert. Diese Länder sehen meist nur eine Grundversorgung auf niedrigem Niveau vor. Nur wer den Arzt direkt bezahlen oder sich eine Zusatzversicherung leisten kann, hat dort Zugang zur Spitzenmedizin – außerhalb der Einheitsversorgung. Das ist dann wirk liche Zwei-Klassen-Medizin. Nirgendwo sonst in Europa verfügen Patienten z. B. über einen derart schnellen Zugang zu innovativen Arzneimitteln wie in Deutschland. Von der Zulassung bis zur Markteinführung vergehen in Deutschland im Schnitt nur 3,5 Monate, während es in den Niederlanden 9,7 und in Spanien sogar fast 16 Monate sind. Ferner besteht in den Niederlanden für Erwachsene weder Anspruch auf Physiotherapie noch auf Zahnmedizin, es gibt keinen direkten Zugang zum Facharzt und keine Befreiung vom Selbstbehalt bei geringem Einkommen. In Frankreich besteht eine Eigenbeteiligung von 30 Prozent beim Haus- und Facharzt bzw. von 70 Prozent ohne Überweisung. Das möchte ich den Versicherten in Deutschland ersparen.
Es ist eine Illusion, dass eine „Bür gerversicherung“ die Beiträge der Versicherten entlasten könnte. Auch finanziell ist ein Einheitssystem ein hochriskantes Manöver – ohne jeden sachlichen Grund. Denn die Finanzentwicklung der Gesetzlichen Kran kenversicherung ist derzeit erfreulich: Versicherte können 2018 sogar von insgesamt niedrigeren Beitragsniveau profitieren. Dagegen zeigt das Beispiel der Niederlande, dass die Einführung einer Einheitsversicherung mit über proportional hohen Beitragssteigerungen verbunden ist.
Das Nebeneinander von Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung sichert die derzeit hohe Versorgungs qualität – auch, weil wir über die Privat versicherten im Moment die Chance haben, dass viele Innovationen angestoßen werden und davon auch die gesetzlich Versicherten profitieren. Zum Beispiel bei dem ein oder anderen technischen Gerät – das gäbe es ohne PKV nicht in den Arztpraxen, wo es aber für alle Patienten zur Verfügung steht.
Zugleich sehe ich durchaus auch Re formbedarf bei der Privaten Kranken versicherung. Im Interesse der privat Versicherten sollten dazu in dieser Legislaturperiode zumindest einzelne, zielgerichtete Verbesserungen erfolgen. Ich hoffe sehr, dass die Koalition auf Bundesebene nicht durch dogmatische Hürden der SPD daran gehindert wird, wichtige Themen wie Beitragsent wicklung und -anpassung in der PKV anzugehen.
Richtig ist aber, dass wir dringend eine Reform der Finanzierungsströme der Gesetzlichen Krankenkassen brauchen. Ein fairer Wettbewerb zwischen den Kassen ist aktuell nicht möglich. Das wollen wir ändern. Erforderlich ist deshalb vor allem ein regionaler Ausgleichsfaktor. Ziel ist dabei, dass bayerische Versichertengelder den Menschen in Bayern auch ausreichend zugutekommen. Das ist derzeit nicht der Fall.
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BETEILIGUNGEN Entwurf zur Änderung der ZulassungsAusbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Rechtspfleger- und Gerichtsvollzieherdienst (Ausbildungsordnung Justiz – ZAPO – J) Gesetz über den Vollzug des Jugend arrestes Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV); Entwurf einer Bekanntmachung zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Beihilfeverordnung (VV-BayBhV) Fachverordnung bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst (FachV-btuD) Änderung der Hochschulwahlordnung Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst (FachV-VetD) Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (ZALBV)
VERÖFFENTLICHUNGEN Entschädigung und Kostenpauschale für die Mitglieder des Bayerischen Landtags, GVBl 5/2017, Seite 64 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesamt für Finanzen und der Bayerischen Trennungsgeldverordnung; GVBl. Nr. 3,2018, Seite 64 Bayerisches Teilhabegesetz I [BayTHG I]; GVBl. Nr. 1, 2018, Seite 2 Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag Altersversorgung; FMBl. Nr. 4, 2018, Seite 30 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern; GVBl. Nr. 3, 2018, Seite 55
BILANZ NACH DREI JAHREN „BEHÖRDENVERLAGERUNG“
Es hat sich einiges getan! Drei Jahre nach dem offiziellen Start der größten Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte zeigt eine Bilanz deutliche Fortschritte: Über ganz Bayern verteilt haben bereits 37 Behörden und staatliche Einrichtungen mit mehr als 650 Personen ihren Dienstbetrieb aufgenommen. Nun habe man die nächste Stufe gestartet, so Dr. Markus Söder im Februar in seiner damaligen Funktion als Finanz- und Heimatminister. Das Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ bringe mit rund 540 Arbeitsplätzen Impulse für Mittelfranken und Niederbayern.
HAND IN HAND MIT DEN BESCHÄFTIGTEN
Söder betonte ausdrücklich, dass sich die schrittweise Umsetzung Hand in Hand mit den Beschäftigten ohne Zwangsversetzungen, aber mit einem Personalrahmenkonzept sehr bewährt habe. Das war auch die grundlegende Forderung des BBB: Keine Versetzungen gegen die Willen der Beschäftigten und umfassende Absicherung derer, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht wechseln können, oder wollen. Dem weitgehend reibungslosen Ablauf kommt auch der Zeitrahmen bis 2025 entgegen. Auf anfängliche Verwerfungen bei der Umsetzung konnte zwischenzeitlich umfassend reagiert werden. „Denn nur motivierte Beschäftigte sichern den hohen Qua litätsstandard der Verwaltung und tragen maßgeblich zum Gelingen der Verlagerungen bei“, betonte der Finanzminister.
WEITERE PROJEKTE 2018
Im Jahr 2018 gehen voraussichtlich weitere elf Behörden mit mehr als 90 Beschäftigten und 260 Studierenden in Betrieb. Zudem wird der Personalaufbau an den bislang eingerichteten Standorten mit 133 Beschäftigten fortgesetzt. Bis Ende 2018 sollen damit insgesamt 48 Behörden und staatliche Einrichtungen mit rund 1.150 Personen den Dienstbetrieb aufgenommen haben. Damit werden 75 Prozent der Projekte mit mehr als 1/3 des gesamten Verlagerungsvolumens vor Ort sein. Bis Ende 2020 wird der schrittweise Aufbau weitergehen. Insgesamt sollen bis dahin rund 1.400 Personen an den Zielorten tätig sein.
„BEHÖRDENSATELLITEN“
Außerdem will der Freistaat durch sog. Behördensatelliten die Ballungsräume entlasten und Pendlern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem erleichtern. In einem Pilotprojekt werden an vier Standorten rund um den Verdichtungsraum München Behördenzentren für jeweils bis zu 20 Arbeitsplätze eingerichtet. Neben der Zeit- und Kostenersparnis für pendelnde Beschäftigte sollen die Behördensatelliten auch dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen in den Metropolen zu verringern. Derzeit wird das Konzept zur Umsetzung erstellt, das im 2. Quartal 2018 dem Bayerischen Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenver lagerungen“ sieht insgesamt 64 Verlagerungsprojekte im Umfang von 3.155 Personen (2.225 Arbeits- und 930 Studienplätze) vor. Startschuss für diese größte Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte war im März 2015 und ist Bestandteil der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsre gierung.
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FINANZMINISTERIUM REAGIERT AUF FACHKRÄFTEMANGEL
Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften
Um dem Fachkräftemangel im IT-Bereich des öffentlichen Dienstes zu begegnen, wurde mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2018 rückwirkend zum 1. Januar 2018 mit Art. 60a Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) ein neuer Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften (IT-Fachkräftegewinnungszuschlag) eingeführt. Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit Schreiben vom 2. März 2018 mitteilt, soll das ein Instrument darstellen, mit dem auf dringenden Personalbedarf zielgenau reagiert werden kann. Die Vergabe ist im Einzelfall zu prüfen und hinsichtlich Höhe und Vergabedauer an die jeweiligen Anforderungen anzupassen. NSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS
Anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik sowie in der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz mit dem Schwerpunkt Technik mit einem Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, die auf einem Dienstposten in der Informationstechnologie eingesetzt sind. Voraussetzung für eine Gewährung ist damit ein erfolgreicher Abschluss im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik (FH) an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern beziehungsweise ein erfolgreich abgeschlossener Diplom- (FH) oder Bachelor-Studiengang der Informatik, Wirtschafts- oder Verwaltungsinformatik, Mathematik, Physik oder in vergleichbaren Studiengängen.
Die Vergabe ist möglich an Beamte, die zum Zeitpunkt der Besetzung des Dienstpostens erstmalig in ein Beamtenverhältnis bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich des BayBesG berufen werden oder von einem Dienstherrn außerhalb des Geltungsbereichs des BayBesG in ein Beamtenverhältnis beim Freistaat Bayern übernommen werden. Eine Gewährung ist auch in den Fällen möglich, in denen während eines bestehenden Beamtenverhältnisses oder nach Beendigung eines vorhergehenden Beamten-
verhältnisses eine berufliche Höher- oder Weiterqualifizierung durch ein Studium im IT-Bereich erfolgt ist, der Beamte nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik oder der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz mit dem Schwerpunkt Technik in der 3. Qualifikationsebene angehört und ab dem Jahr 2018 ein entsprechender Dienstposten der 3. Qualifikationsebene erstmalig mit diesem Beamten oder dieser Beamtin im anspruchsberechtigenden Bereich besetzt wird. Ausdrücklich nicht erfasst sind Beamte, die sich im Rahmen der modularen oder Ausbildungsqualifizierung höher qualifizieren.
HÖHE DES ZUSCHLAGS UND HÖCHSTMÖGLICHE BEZUGSDAUER
Der Zuschlag kann monatlich bis zu 400 Euro betragen. Er ist bei Teilzeitbeschäftigung nach Art. 6 BayBesG entsprechend zu kürzen. Er fließt nicht in die Berechnung der jährlichen Sonderzahlung ein und nimmt nicht an Bezügeerhöhungen teil. Er vermindert sich nach fünf Jahren der tatsächlichen Zahlung um 40 v. H., nach weiteren drei Jahren um 30 v. H. des Ausgangsbetrags und entfällt nach einer Gesamtbezugsdauer von insgesamt zehn Jahren. Art. 60a BayBesG enthält keine Frist für eine höchstmögliche rückwirkende Gewährung, so dass bei Erfüllung der
persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich auch eine zeitlich ich länger zurückreichende Zahlungsaufnahme erfolgen kann. Der Zeitpunkt der rückwirkenden Zahlungsaufnahme darf nicht vor dem Zeitpunkt der Besetzung des Dienstpostens oder der Ernennung in das Beamtenverhältnis liegen.
ZEITLICHE GELTUNGSDAUER DER VORSCHRIFT UND EVALUIERUNG
Art. 60a BayBesG tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird bis zu diesem Zeitpunkt eine Evaluierung von Einsatz und Wirkung des IT-Fachkräftegewinnungszuschlags vornehmen.
KONKURRENZ ZUM ZUSCHLAG ZUR SICHERUNG DER FUNKTIONS- UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT NACH ART. 60 BAYBESG Der Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit nach Art. 60 BayBesG und der Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften stellen zwei unterschiedliche Instrumente der Personalgewinnung und Personalbindung dar. Bei Art. 60a BayBesG handelt es sich um eine Spezialregelung für Beamtinnen und Beamte der 3. Qualifikationsebene auf bestimmten Dienstposten; eine gleichzeitige Zahlung beider Zuschläge ist deshalb nicht zulässig.
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Bildschirmbrillen – Wer übernimmt die Kosten? Eine Altersnahbrille ist für die Bildschirmarbeit geeignet, wenn sie ein ausreichend großes Sehfeld besitzt und bei noch ausreichendem Akkommodationsvermögen scharfes Sehen auf Entfernungen zwischen Tastatur (ca. 40 cm) und Bildschirm (ca. 50 bis 70 cm) ermöglicht. Wenn bei stärker eingeschränktem Akkommodationsvermögen die Altersnahbrille für die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht, oder die Universalgleitsichtbrille zwar für den Alltag ausreicht, aber zu Beschwerden bei der Bildschirmarbeit führt, ist eine Bildschirmbrille notwendig. Wer übernimmt die Kosten? Nach dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV) hat der Arbeitgeber bzw. Dienstherr seinen an einem Bildschirmarbeitsplatz Beschäftigten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Der Sehtest kann durch den Betriebsarzt, aber auch durch eine andere fachkundige Person erfolgen. Erweist sich aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese zu ermöglichen. Entsprechendes gilt bei Auftreten von Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn als Untersuchungsergebnis feststeht, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Die Kosten für die augenärztliche Untersuchung und für die Beschaffung einer Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber bzw. Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt für die Beschäftigten des Freistaates Bayern ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittelund Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen. Diese Listen werden immer wieder aktualisiert und sind im Intranet (www.stmf.bybn.de) abrufbar. Die letzte Änderung erfolgte am 21. Februar 2018. Weitere Hinweise sind im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat – FMBl. 2009, Seite 266 – zu finden.
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INTERVIEW
GENUG GESPART – ES REICHT!
B Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales wird es eng. Immer neue Aufgaben ohne mehr Personal stellen die Beschäftigten vor große Herausforderungen. Ein Interview mit dem Vorsitzenden des GdV-Landesverbandes Bayern, Manfred Eichmeier.
BB: Herr Herr Eichmeier, mit der Verwaltungsreform 2005 wurde das ZBFS gegründet, gleichzeitig aber auch ein Einsparziel von 540 Stellen (30 Prozent) beschlossen. Sie haben als damaliger Vorsitzender des Hauptpersonalrats (HPR) beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales (StMAS) und später als Landesvorsitzender der GdV die weitere Entwicklung hautnah verfolgt. Wie ist der Stand bei den Stelleneinsparungen?
Manfred Eichmeier: Rund 395 von 540 Stellen wurden bisher abgeliefert. Bis 2022 bleiben also immer noch rund 145 Stellen, die es gilt einzusparen . Und wie fällt Ihre Bilanz nach fast 15 Jahren Verwaltungsreform aus?
Der Reformdruck hat dazu geführt, dass wir uns neu aufgestellt und sinnvolle Rationalisierungsmaßnahmen eingeleitet haben. Mit Aufgabenkritik, Teilprivatisierung des ärztlichen Dienstes, Verbesserungen in der EDV, Digitalisierung und Überprüfung aller Arbeitsprozesse wurde versucht, das Einsparziel zu erreichen. Andererseits ist unsere personelle Situation dramatisch. Wegen des schmalen Einstellungskorridors nähert sich das Durchschnittsalter der Beschäftigten rasant der 50. Die Fehlzeiten steigen. Ist das Einsparziel noch zu erreichen?
Eigentlich haben wir das Einsparziel von 540 Stellen bereits erreicht. Seit 2005 wurden uns viele zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne dass eine Kompensation erfolgte. Zu nennen sind hier vor allem der Übergang vom Erziehungsgeld zum Elterngeld (Mehrbedarf ca. 40 Stellen), Förderaufgaben im Umfang von ca. 40 Stellen, das Betreuungsgeld (32 Stellen) und das ElterngeldPlus (23 Stellen). Der Anstieg der Geburtenrate tut ein Übriges. Warum erfolgte für die zusätzlichen Aufgaben keine Gegenrechnung mit den Stelleneinsparungen?
Da müssen Sie das Kabinett und den Haushaltsgesetzgeber fragen. An den Stellenforderungen hat es jedenfalls nicht gelegen. ZBFS und StMAS haben den Mehrbedarf bei den Haushaltsverhandlungen immer geltend gemacht. Eine echte Evaluierung hat aber nie stattgefunden. Die Formulierung im Haushaltsgesetz 2017/2018 zum Artikel 6b HG, dass „der restliche Stellenabbau einer Prüfung unterzogen wurde, die Prüfung aber unter der Prämisse erfolgte, dass Verwaltungsreformen nachträglich nicht in Frage gestellt werden sollen“ spricht für sich. Hinzu kommt, dass die Sozialverwaltung nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht und der Haushaltsgesetzgeber zuletzt seine Schwerpunkte im Bereich Bildung und innere Sicherheit gesetzt hat. Was hat die GdV unternommen, um die Personalprobleme aufzuzeigen?
Wir haben intensive Gespräche mit Frau Staatsministerin Emilia Müller und Herrn Staatssekretär Johannes Hintersberger und allen Fraktionen im Landtag geführt. 2017 wurden von der Opposition 6 Anträge im Landtag zum Stopp des Stellenabbaus bzw. zur Ausbringung neuer Planstellen eingebracht, wobei zwei davon auch im Plenum behandelt wurden. Auch die Presse hat das Thema aufgegriffen. Die Bemühungen haben aber noch zu keinem positiven Ergebnis geführt. Immerhin haben wir für die uns 2018 neu übertragenen Aufgaben mit dem Nachtragshaushalt 25 neue Stellen bekommen. Das löst die Personalprobleme aber nicht. BBB: Wie soll es weitergehen?
Als nächsten Schritt hat die GdV eine Unterschriftenaktion („Genug gespart – es reicht“) zur Abschaffung des Art. 6b HG beschlossen. Die Aktion ist sehr gut angelaufen. Wir kämpfen hier auch für die anderen noch vom Art. 6b HG betroffenen Bereiche und würden uns freuen, wenn weitere Verbände nachziehen würden. Wir hoffen auch auf die Unterstützung des BBB.
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IM FOKUS
BAYERN HAT EINE NEUE STAATSREGIERUNG!
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BAYERN HAT EINE NEUE STAATSREGIERUNG! Am 16. März 2018 wurde Markus Söder im Bayerischen Landtag zum neuen Bayerischen Ministerpräsidenten gewählt. In der darauffolgenden Woche ernannte er sein Kabinett. Er startet mit deutlichen Veränderungen.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder bei seiner Vereidigung mit Landtagspräsidentin Barbara Stamm
A
m 16. März 2018, zwei Tage nachdem der ehemalige Ministerpräsident Horst Seehofer mit seinem Rücktritt aus dem Amt den Weg freigemacht hatte, trat Dr. Markus Söder das höchste bayerische Amt an. Mit seiner Vereidigung im Bayerischen Landtag nahm er offiziell die Geschäfte auf. „Machen und kümmern wird mein Motto sein“, sagte der 51-jährige CSU-Politiker nach seiner Vereidigung im Landtag. „Wir sind für die Bürger da, nicht die Bürger für uns.“ Mit 99 von 169 Stimmen erhielt er 100 Prozent der Stimmen der anwesenden CSU-Fraktionsmitglieder. Noch am gleichen Tag zog Söder in seinen neuen Amtssitz, die Staatskanzlei am Franz-Josef-Strauß-Ring ein.
HABERMANN: DANK DEM ALTEN UND DEM NEUEN MINISTERPRÄSIDENTEN „Wir verlieren einen großartigen Finanzminister – aber wir gewinnen einen Ministerpräsidenten, der die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst gut kennt!“, so BBB-Chef Rolf Habermann. Besonderer Dank gebühre aber auch dem neuen Bundesinnenminister Horst Seehofer. Während ihrer gemeinsamen Amtszeit haben sie dem bayerischen öffentlichen Dienst ein völlig
neues Gesicht verliehen. Erfolgsprojekte wie das bundesweit einmalige Neue Dienstrecht in Bayern, die immer bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Festschreibung einheitlicher Einkommensrunden waren dabei nur die herausragendsten Bausteine. „Beamter zu sein, ist nirgends besser als in Bayern!“, so der BBB-Chef, und fügt hinzu, dass dies natürlich auch für die Zukunft der Maßstab sei. In seiner Antrittsrede kündigt Söder eine erste Regierungserklärung nach Ostern an. Das Zehn-PunkteProgramm der CSU-Fraktion müsse mit Leben erfüllt werden. Nach der langen Wartezeit, die die zähen Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene mit sich gebracht haben, muss nun wieder zur Alltagspolitik zurückgefunden werden. Neue Impulse werden dabei unter anderem durch eine umfassende Kabinettsumbildung gesetzt.
UMBILDUNG DER MINISTERIEN Als Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 21. März 2018 seine neue Mannschaft der Öffentlichkeit präsentierte, waren einige neue Gesichter dabei. Bis wenige Minuten vor der Vorstellung in der Landtagsfraktion war kaum etwas nach außen gedrungen. Söder nannte
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die neue Staatsregierung ein Signal für Erneuerung und Aufbruch. „Das gesamte Kabinett wird jünger, und es wird weiblicher“. Zur Stellvertreterin des Ministerpräsidenten wurde die Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr Ilse Aigner bestimmt, zum weiteren Stellvertreter der Staatsminister des Inneren und für Integration Joachim Herrmann. Zeit zur Bewährung bleibt allerdings nur bis 14. Oktober. Dann wird ein neuer Landtag gewählt. Der Personalwechsel bringt auch einen veränderten Zuschnitt der Ministerien mit sich: Neu geschaffen wurde das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Es übernimmt alle Zuständigkeiten des bisherigen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, die sich auf den Bau und den Verkehr beziehen. Dazu gehört insbesondere auch der Wohnungsbau als zentrales Zukunftsthema, der deshalb in der Ressortbezeichnung erscheinen soll. Erfasst werden auch die Angelegenheiten der Enteignung. Zudem erhält es vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Zuständigkeit für die staatliche Immobilienverwaltung (Immobilien Freistaat Bayern) sowie die Zuständigkeit für die staatlichen Bau-, Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaften (ins- besondere Stadibau GmbH). Die restlichen Aufgaben des bisherigen Innenministeriums verbleiben bei diesem. Zusätzlich übernimmt es vom bisherigen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die Zuständigkeit für die Integrations- und Migrationspolitik einschließlich der Sozialleistungen für Asylbewerber, weshalb es künftig die Bezeichnung Staatsministerium des Inneren und für Integration führt. Das bisherige Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wird geteilt: Das neue Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst übernimmt alle Zuständigkeiten des bisherigen Staatsministeriums betreffend die Wissenschaft und Kultur (einschließlich der thematisch zugehörigen Stiftungen) sowie die Rundfunkaufsicht. Das künftige Staatsministerium für Unterricht und Kultus erhält die übrigen Zuständigkeiten des bisherigen Staatsministeriums. Die Staatskanzlei übernimmt vom Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie die Zuständigkeit für Medien, Medienförderung, Medien- und Filmpolitik. Das Staatsministerium führt dementsprechend künftig die Bezeichnung Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie.
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Der Zuschnitt der übrigen Staatsministerien bleibt unverändert. Wie bisher wird die Leitung der Staatskanzlei einem Staatsminister als Sonderaufgabe übertragen. Demselben Staatsminister wird die Zuständigkeit für Bundesangelegenheiten zugewiesen. Die Koordinierung der Digitalisierung, die Zuständigkeit für Rundfunk und Medien und die Europaangelegenheiten (einschließlich der Beziehungen Bayerns nach außen) werden einem weiteren Staatsminister in der Staatskanzlei als Sonderaufgabe übertragen.
DAS FINANZMINISTERIUM UNTER NEUER LEITUNG Besonders interessant aus Sicht des öffentlichen Dienstes ist natürlich die Neubesetzung im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Mit Albert Füracker steht dort ein Mann an der Spitze, der bisher schon Kompetenz und Weitsicht als Staatssekretär in diesem Ressort bewiesen hat. Einen ersten Einblick in seine künftige Arbeit verschafft er auf den kommenden Seiten.
ERSTE AUSBLICKE Dass der neue Ministerpräsident auch auf das Vertrauen der Bevölkerung zählen darf, verheißen die unmittelbar nach dem Amtswechsel steigenden Umfragewerte. Nach Angaben des Hamburger Umfrage-Instituts GMS im Auftrag von „17.30 SAT.1 Bayern“ klettert die CSU um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vormonat. Damit bleibt sie aber immer noch weit hinter dem Ergebnis des Jahres 2013 (47,7 Prozent). In einer Pressekonferenz nach der ersten Sitzung des Kabinetts in neuer Zusammenstellung gab Söder erste Linien vor: Auf der Agenda standen der Aufbau einer Grenzpolizei sowie eines Landesamts für Asyl und Abschiebungen. Bis Mai 2018 soll ein Detailkonzept zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei vorgelegt werden. Zur Koordination wird eine neue Direktion der Bayerischen Grenzpolizei mit Dienstsitz in Passau errichtet, die zum 1. Juli 2018 ihren Betrieb aufnehmen soll und eine Stärke von 1.000 Personen haben soll. Auch das künftige Landesamt für Asyl, mit Dienstsitz in Ingolstadt - Manching und Außenstellen, soll als rechtlich selbständige Landesoberbehörde auf ca. 1.000 Mitarbeiter zählen dürfen. Zur Beschleunigung der Asylverfahren wurden bereits im Nachtragshaushalt 2018 weitere 50 Planstellen für Richterinnen und Richter, 25 Stellen für nichtrichterliches Personal und 7 Planstellen für IT-Kräfte zur Verfügung gestellt. Nun sollen nochmals 25 Stellen dazukommen.
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ALBERT FÜRACKER PERSÖNLICH! Der neue Bayerische Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Gespräch mit BBB-Chef Rolf Habermann
R
olf Habermann: Sehr geehrter Herr Staatsminister, herzlich willkommen in Ihrem neuen Amt! An erster Stelle natürlich die Frage: Haben Sie sich schon etwas eingelebt?
Albert Füracker: Nachdem ich bereits in den vergangenen viereinhalb Jahren als Finanzstaatssekretär im Haus am Odeonsplatz tätig war, kenne ich die vielfältigen Strukturen und Aufgaben des Ministeriums. In Nürnberg habe ich von Anfang an aktiv am Aufbau des zweiten Dienstsitzes, dem Heimatministerium, mitgewirkt. Die Berufung als Finanzminister betrachte ich – ohne, dass ich irgendeine Form von Überheblichkeit zum Ausdruck bringen möchte – als Bestätigung meiner bisherigen Arbeit. Räumlich ändert sich mein Büro. Gleich bleiben wird mein Wille, mich mit voller Energie zum Wohle des Freistaats Bayerns einzusetzen. Jetzt mit mehr Verantwortung, bisher war ich Stellvertreter, jetzt Chef – eine Herausforderung, derer ich mir bewusst bin. Ich gehe sie optimistisch, motiviert und mit Mut, aber auch mit Demut an. Wir werden vieles weiterentwickeln und auch neue Akzente setzen. Das heißt nicht, dass jetzt sofort alles neu erfun-
den werden muss. Wir werden die Behördenverlagerung weiter vorantreiben, ebenso die Heimatstrategie und den Breitbandausbau. Der Schuldenabbau und die finanzpolitischen Themen, die Debatten um unser Steuersystem – all das wird uns jeden Tag fordern. In meinem besonderen Fokus aber stehen für mich selbstverständlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gibt es etwas, das Sie ganz persönlich mit dem öffentlichen Dienst verbindet?
Bayern verfügt über einen sehr leistungsfähigen öffentlichen Dienst und ist auch deswegen auf allen Gebieten spitze. Die hervorragenden Leistungen unseres öffentlichen Dienstes fordern im Gegenzug eine faire Honorierung. Die Spitzenleistungen, die unsere Beamten täglich erbringen, liegen unter anderem an der besseren Bezahlung im Bund-Länder-Vergleich. Wir zahlen gutes Geld für gute Arbeit. Damit gewinnen wir auch in Zukunft den notwendigen qualifizierten Nachwuchs für einen effizienten öffentlichen Dienst im Freistaat. Unser hohes Niveau werden wir natürlich auch in Zukunft halten. So ist es besser, Beamter in Bayern zu sein als in anderen Bundesländern, da die bayerische Besoldung im Länder-
vergleich im absoluten Spitzenbereich liegt. Der Freistaat steht zu seinen Beamten. Haben Sie eine „Zukunftsvision“ für den bayerischen öffentlichen Dienst vor Augen?
Ja. Der öffentliche Dienst 2030 ist nach meiner Vorstellung das lebendige Rückgrat eines starken und modernen Freistaats Bayern. Er nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung in vollem Umfang – sowohl bei der Ausgestaltung der eigenen Arbeitsprozesse als auch beim Angebot von Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Dazu verfügt er natürlich auch über die notwendige qualitative und quantitative Ausstattung. Der Freistaat Bayern ist einer der beliebtesten Arbeitgeber im Beruferanking der jungen Leute und bietet Beschäftigung mit hohem Ansehen in der Öffentlichkeit. Wie werden Sie die Fäden Ihrer Vorgänger aufgreifen?
Mein Ziel ist es, so wie bisher die jeweils aktuellen Herausforderungen bestmöglich zu meistern. Ein Beispiel: Mit unserem neuen 4-Punkte-Programm kümmern wir uns einerseits um die Gewinnung von IT-Fachkräften und andererseits um bezahlbaren Wohnraum. Daran werden wir weiter-
arbeiten. Leitmotiv ist dabei der starke und sichere Rechtsstaat, den der öffentliche Dienst garantiert. Einen weiteren Faden, den ich gerne aufgreife, ist der stabile Gesprächsfaden zum BBB und die damit verbundene hervorragende Zusammenarbeit mit dem BBB als Spitzenorganisation der bayerischen Beamtinnen und Beamten. Gute Lösungen entwickeln sich viel besser aus einem Miteinander als aus einem Gegeneinander. Insofern haben wir meines Erachtens auch nicht bloß einen Gesprächsfaden zum BBB, sondern wir führen einen dauerhaften Dialog! Und welche Rahmenbedingungen sind Ihnen besonders wichtig?
Der Rahmen ist eindeutig: Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein als irgendwo anders auf der Welt. Und bei den Rahmenbedingungen gibt es für mich drei zentrale Elemente. Mir liegt sehr viel daran, dass der öffentliche Dienst optimale Rahmenbedingungen dafür bietet, um ein ausgefülltes Arbeitsleben und zugleich ein funktionierendes Familienleben zu haben. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen nicht wählen müssen, ob sie sich auf die Arbeit oder ob sie sich auf ihre Familien konzentrieren wollen, sondern sie sollen beides auch
ALBERT FÜRACKER, MDL STAATSMINISTER DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT PERSÖNLICHE DATEN geboren am 3. Februar 1968 in Parsberg, katholisch, verheiratet, vier Kinder AUSBILDUNG UND BERUFLICHER WERDEGANG 1974 – 1978 Grundschule Lupburg 1978 – 1985 Gymnasium Parsberg bis zur mittleren Reife 1985 – 1988 Ausbildung Landwirt 1988 – 1990 Technikerschule Triesdorf, Abschluss staatl. geprüfter Techniker für Landbau 1990 – 2008 Übernahme des elterlichen Vollerwerbsbetriebes, Vollerwerbslandwirt bis 2008 POLITISCHER WERDEGANG seit 1990 Gemeinderat seit 1990 Kreisrat 2002 – 2014 stellv. Landrat 2002 – 2010 2. Bürgermeister 2013 – 2018 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat seit 21. 3.2018 Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat PARLAMENTARISCHE FUNKTIONEN seit 2008 Mitglied des Landtags 2009 – 2013 Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2012 – 2013 Mitglied der Kommission zur Parlamentarischen Begleitung der Energiewende
als Vorbildfunktion für alle Branchen parallel haben können. Der öffentliche Dienst muss für junge Menschen Perspektiven bieten. Dazu gehört zunächst, mit einer exzellenten Ausbildung einzusteigen. Wir haben daher das größte Aus- und Aufbauprogramm unserer Ausbildungsstätten in der Geschichte Bayerns aufgelegt. Damit binden wir motivierte Beschäftigte von morgen an uns. Und der öffentliche Dienst ist für mich eine Einheit. Das heißt vor allem: Wenn es finanzielle Verbesserungen im Tarifbereich gibt, dann sind auch zielidentische Verbesserungen im Beamtenbereich folgerichtig. Was bedeutet die Digitalisierung für die Menschen im öffentlichen Dienst?
Die Digitalisierung bietet neue Chancen. Niemand soll sich deswegen Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen müssen. Die Digitalisierung ermöglicht völlig neue Arbeitsprozesse, die die Arbeitsqualität insgesamt steigern werden. Insofern braucht der öffentliche Dienst eine umfassende IT-Unterstützung. Aber IT kann den Menschen im öffentlichen Dienst sicher nicht ersetzen.
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Dr. Florian Herrmann
Georg Eisenreich
LEITER DER STAATSKANZLEI, STAATSMINISTER FÜR BUNDESANGELEGENHEITEN
STAATSMINISTER FÜR DIGITALES, MEDIEN UND EUROPA
Dr. Florian Herrmann ist seit 21. März Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten. Der Rechtsanwalt ist seit 20. Oktober 2008 Mitglied des Landtags und dort bisher Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport. Er wurde am 7. Dezember 1971 in Kelheim geboren und ist verheiratet.
Georg Eisenreich ist seit 21. März 2018 Staatsminister für Digitales, Medien und Europa. Vom 10. Oktober 2013 bis 13. März 2018 war er Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Der Rechtsanwalt gehört dem Bayerischen Landtag seit 2003 an. Er wurde am 6. Dezember 1970 in München geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder.
Franz Josef Pschierer
Ilse Aigner
Prof. Dr. Winfried Bausback
STAATSMINISTER FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE UND TECHNOLOGIE
STAATSMINISTERIN FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHR
STAATSMINISTER DER JUSTIZ
Franz Josef Pschierer ist seit 21. März 2018 Staatsminister für Wirtschaft, Energie und Technologie. Vom 10. Oktober 2013 bis 21. März 2018 war er Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. Zuvor war er Staatssekretär im Finanzministerium und IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung. Der Sozialwissenschaftler arbeitete als Redakteur, bevor er 1994 in den Landtag einzog. Er wurde am 1. Juli 1956 in Haunstetten geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Ilse Aigner ist seit 21. März 2018 Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr. Seit 10. Oktober 2013 ist sie Stellvertreterin des Ministerpräsidenten. Vom Oktober 2013 bis März 2018 war sie Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Die staatlich geprüfte Elektrotechnikerin war von 2008 bis 2013 Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie wurde am 7. Dezember 1964 in Feldkirchen-Westerham geboren.
Prof. Dr. Winfried Bausback ist seit 10. Oktober 2013 Staatsminister der Justiz. Der Unterfranke studierte Rechtswissenschaft in Würzburg und habilitierte 2002. Im April 2008 wurde er Professor an der Bergischen Universität Wuppertal. Mitglied des Landtags ist er seit 2008. Prof. Dr. Winfried Bausback wurde am 22. Oktober 1965 in Aschaffenburg geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder.
Kerstin Schreyer
Melanie Huml
Gerhard Eck
STAATSMINISTERIN FÜR FAMILIE, ARBEIT UND SOZIALES
STAATSMINISTERIN FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE
STAATSSEKRETÄR IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN UND FÜR INTEGRATION
Kerstin Schreyer ist seit 21. März 2018 Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales. Vom 1. März 2017 bis 21. März 2018 war sie Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung. Die in den Bereichen Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie Tätige ist seit 20. Oktober 2008 Mitglied des Bayerischen Landtages. Sie wurde am 29. Juni 1971 in München geboren, ist geschieden und hat ein Kind.
Melanie Huml ist seit 10. Oktober 2013 Staatsministerin für Gesundheit und Pflege. Dem Kabinett gehört sie seit 2007 an, zuerst als Sozialstaatssekretärin, von 2008 bis 2013 als Umweltstaatssekretärin. Die Ärztin zog 2003 in den Bayerischen Landtag ein. Sie wurde am 9. September 1975 in Bamberg geboren und ist verheiratet.
Gerhard Eck wurde am 14. Oktober 2009 Innenstaatssekretär. Seit 21. März 2018 ist er Staatssekretär im Staatsministerium des Innern und für Integration. Vom 10. Oktober 2013 bis 21. März 2018 war er Staatssekretär im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Der selbstständige Bauplaner ist seit 1998 Mitglied im Bayerischen Landtag. Er wurde am 24. Januar 1960 in Schweinfurt geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder.
DAS NEUE BAYERISCHE KABINETT Söders Team: Acht Männer, fünf Frauen, im Schnitt 51 Jahre alt, werden künftig die Ministerien leiten. Unterstützung erhalten sie von ihren jeweiligen Staatssekretären.
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Joachim Herrmann
Prof. Dr. Marion Kiechle
Albert Füracker
STAATSMINISTER DES INNERN UND FÜR INTEGRATION
STAATSMINISTERIN FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
STAATSMINISTER DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT
Prof. Dr. Marion Kiechle ist seit 21. März 2018 Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst. Nach dem Studium der Humanmedizin erhielt sie 1995 die Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und habilitierte im selben Jahr. Sie wurde am 4. April 1960 in Oberkirch/Baden geboren und ist verheiratet.
Albert Füracker ist seit 21. März 2018 Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vom 10. Oktober 2013 bis 21. März 2018 war er Finanzstaatssekretär. Der Oberpfälzer ist staatlich geprüfter Techniker für Landbau und gehört seit 2008 dem Bayerischen Landtag an. Er wurde am 3. Februar 1968 in Parsberg geboren, ist verheiratet und hat vier Kinder.
Bernd Sibler
Dr. Marcel Huber
Michaela Kaniber
STAATSMINISTER FÜR UNTERRICHT UND KULTUS
STAATSMINISTER FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
STAATSMINISTERIN FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Bernd Sibler ist seit 21. März 2018 Staatsminister für Unterricht und Kultus. Er war bereits 2007 und 2008 sowie ab 9. November 2011 Kultusstaatssekretär. Vom 10. Oktober 2013 bis 21. März 2018 war er Staatssekretär im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Der Niederbayer ist seit 1998 Mitglied des Bayerischen Landtags. Er wurde am 19. Februar 1971 in Straubing geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Dr. Marcel Huber ist seit 21. März 2018 Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz. Zuvor war er Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben sowie Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz bzw. Gesundheitsminister. Der promovierte Tierarzt war bereits seit 2007 als Umweltstaatssekretär und ab 2008 als Staatssekretär im Ministerium für Unterricht und Kultus Mitglied des Kabinetts. Er wurde am 10.1.1958 in Mühldorf am Inn geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder.
Michaela Kaniber ist seit 21. März 2018 Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie ist seit 2013 Mitglied des Bayerischen Landtags und war dort Mitglied in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie für Wissenschaft und Kunst. Sie wurde am 14. September 1977 in Bad Reichenhall geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder.
Josef Zellmeier
Carolina Trautner
Dr. Hans Reichhart
STAATSSEKRETÄR IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHR
STAATSSEKRETÄRIN IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS
STAATSSEKRETÄR IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT
Josef Zellmeier ist seit 21. März 2018 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Er war zuletzt in der Bayer. Finanzverwaltung tätig und ist seit 6. Oktober 2003 Mitglied des Bayerischen Landtags. Zellmeier wurde am 31. Mai 1964 in Mallersdorf geboren und ist verheiratet.
Carolina Trautner ist seit 21. März 2018 Staatssekretärin für Unterricht und Kultus. Die Apothekerin ist seit 7. Oktober 2013 Mitglied des Bayerischen Landtags und war dort Mitglied in den Ausschüssen für Bildung und Kultus, für Eingaben und Beschwerden und für Gesundheit und Pflege. Sie wurde am 25. Mai 1961 in Augsburg geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Dr. Hans Reichhart ist seit 21. März 2018 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Der promovierte Jurist ist seit 7. Oktober 2013 Mitglied des Bayerischen Landtags. Er wurde am 20. Juni 1982 in Burgau geboren und ist verheiratet.
Joachim Herrmann leitet seit 16. Oktober 2007 das Innenministerium. Zuvor führte der Jurist die CSU-Landtagsfraktion. Bereits 1998 und 1999 war Herrmann als Sozialstaatssekretär Mitglied des Kabinetts. Mitglied des Landtags ist er seit 1994. Joachim Herrmann wurde am 21. September 1956 in München geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder.
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BUND
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EXPERTEN-TREFFEN IN SPEYER
Öffentlichen Dienst aufgabengerecht ausstatten Eine aufgabengerechte Personal ausstattung des öffentlichen Dienstes hat der dbb Bundes vorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich einer Expertentagung am 21./22. März 2018 am Deut schen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer angemahnt. „Die Bewältigung der Flüchtlingskrise, während der es staatlicherseits an allen Ecken und Enden knirschte, war ein gutes Beispiel dafür, was es heißt, wenn der öffentliche Dienst über Jahrzehnte auf Kante genäht wird durch Stellenkürzungen und pauschale Stelleneinsparungen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach in der Podiumsdiskussion „Die Zukunft des öffentlichen
Dienstes“. Vor diesem Hintergrund sei das klare Bekenntnis der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu einem starken und handlungsfähigen Staat, das auch im Stellenausbau der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck gebracht werde, ein positives Signal. Angesichts der in großer Zahl anstehenden Ruhestandseintritte – zwischen 25 und 30 Prozent der Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren – komme es dabei insbesondere auf eine effektive Nachwuchsgewinnung an. „Wenn wir als Staat und Gesellschaft auch in Zukunft handlungsfähig bleiben wollen, muss uns qualifizierter Nachwuchs etwas wert sein. Dazu passt es nicht, dass jüngere Menschen bislang häufig mit befristeten Verträgen im öffentlichen Dienst konfrontiert sind, die ihnen keinerlei Perspektive aufzeigen“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende. In weiteren Privatisierungen staatlicher Aufgaben sieht Silberbach keine tragfähige Alternative zu einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst: „Die jahrzehntelange Erfahrung mit diversen Projekten zeigt, dass ‚Privat vor Staat‘ eigentlich nie reibungslos verläuft. ÖPP-Projekte sind häufig auch nicht kostengünstiger – Gewinne werden privatisiert, aber die Kosten beziehungsweise Verluste tragen am Ende der Staat und seine Bürger“, erläuterte Silberbach, darauf hätten nicht zuletzt auch die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder mehrfach hingewiesen.
BUNDESJUGENDAUSSCHUSS
dbb Bundesjugendleitung ist wieder komplett
Spitzentreffen in Königswinter: Der Bundesjugendausschuss der dbb jugend
Der Bundesjugendausschuss der dbb jugend (Bund) hat sich vom 16. bis 17. März 2018 im dbb forum siebengebirge in Königswinter getroffen. Nach über drei Monaten in minimierter Besetzung stellte die Nachwahl eines stellvertretenden Vorsitzenden für die Bundesjugendleitung einen
der wichtigsten Tagesordnungspunkte dar. Karoline Herrmann, Vorsitzende der dbb jugend (Bund): „Ich bin sehr froh, dass wir mit der Wahl von Philipp Mierzwa in der Bundesjugendleitung jetzt wieder vollzählig sind und unsere gesteckten Ziele in die Tat umsetzen können.“
Der Bundesjugendausschuss ist nach dem Bundesjugendtag das zweithöchste Gremium der dbb jugend (Bund). Circa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Landesjugendleitungen und Fachgewerkschaften aus ganz Deutschland treffen sich mindestens zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst, um über jugend- und gewerkschaftspolitische Themen zu diskutieren und sich abzustimmen. Auf diesem Frühjahrs-Bundesjugendausschuss stand nach dem Rücktritt von Robert Kreyßing (VBOB Jugend) aus der Bundesjugendleitung im Dezember 2017 eine Nachwahl auf der Tagesordnung. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden der dbb jugend (Bund) wurde Philipp Mierzwa (DVG-Jugend) aus Hessen gewählt. Damit ist die Bundesjugendleitung wieder komplett. Ein weiteres Highlight dieses Bundesjugendausschusses war eine Jugendaktion in Moers, die im Rahmen der Einkommensrunde 2018 stattfand.
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INTERNATIONALER FRAUENTAG
dbb bundesfrauenvertretung fordert: Bessere steuerliche Entlastung von berufstätigen Müttern und Alleinerziehenden Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2018 hat die dbb bundesfrauen vertretung die Konzeptionslosigkeit der neuen Bundesregierung bei der Besteuerung von Familien bemängelt. „Der Koalitionsvertrag lässt kein zielführendes Konzept erkennen, wie Familien sinnvoll steuerlich entlastet werden können. Die Politik setzt die steuerliche Förderung von Ehen und Familien nach dem Gießkannenprinzip fort, anstatt auf die Einführung von steuerlichen Erleichterungen für Alleinerziehende und den Abbau von Fehlanreizen durch das Ehegattensplitting hinzuwirken“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 7. März 2018 deutlich. Die aktuelle Steuerpolitik ziele an den Wünschen junger Paare nach mehr Partnerschaftlichkeit bei der Organisation von Familie und Erwerbsleben vorbei. „Die Einführung des Faktorverfahrens
bei der Besteuerung von Ehepaaren als Regelverfahren in Verbindung mit der Abschaffung der Lohnsteuerklasse V ist hier zielführend“, so Wildfeuer. Darüber hinaus müsse die Politik sich an neue Konzepte zur besseren steuerlichen Entlastung von Eltern mit Kindern wagen und die Lebensrealitäten von berufstätigen Müttern und Alleinerziehenden zentral einbeziehen. „Seit vielen Jahren werben wir dafür, im Besteuerungsverfahren den Kinderfreibetrag nicht wie bislang vom Einkommen, sondern als gleichen Steuerbetrag direkt von der Steuerschuld abzuziehen – beispielsweise durch eine Steuer erstattung in der Einkommensteuerveranlagung. Auch die Einführung eines allgemeinen Steuerabzugsbetrags in der Höhe des Existenzminimums eines Kindes,
der zu einer auszuzahlenden Negativsteuer führen kann, ist eine denkbare Alternative und könnte das Kindergeld ablösen“, führte Wildfeuer aus.
ZUKUNFT DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES
Schäfer: Digitalisie rung hat Grenzen
„Die Digitalisierung wird die Pro bleme durch den demografischen Wandel im öffentlichen Dienst nicht lösen“, schreibt der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedhelm Schäfer, in einem Gastkommentar für den „Behördenspiegel“ (Ausgabe März 2018). In den kommenden zehn Jahren würde deutlich mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Bund, Ländern und Kommunen in den Ruhestand gehen. Dies geschehe in einer Situation, die die Bürger schon heute als „Mangelwirtschaft” wahrnehmen würden. „Über viele Jahre haben die Aufgaben für die öffentliche Verwaltung zugenommen, gleichzeitig wurde jahrelang Personal
abgebaut. Dies führte zu Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten und nicht zuletzt häufig zu Verzögerungen oder gar Einschränkungen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen“, so Schäfer. Überlegungen, dass sich das Problem des Personalmangels angesichts sinkender Bevölkerungszahlen und zunehmender Digitalisierung praktisch von selbst erledige, erteilte Schäfer eine klare Absage: „Wer glaubt, alleine durch Rationalisierung den Personalmangel zu beheben, der irrt.“ Erstens gebe es bereits heute so wenig Personal und Stellen, dass diese Lücke alleine durch digitale Lösungen nicht zu schließen sei. Zweitens erfordere die Digitalisierung mit Blick auf notwendige Fachkräfte sowie Aus- und Weiterbildung anfangs mehr statt weniger Personal. „Drittens: Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass der Digitalisierung auch Grenzen gesetzt sind“, erklärte Schäfer. „Die Polizistin auf der Straße, der Pfleger im Krankenhaus, die Lehrerin in der Schule, der Erzieher in der Kita – um nur einige Beispiele zu nennen – werden auch zukünftig nicht zu ersetzen sein. Moderne Technik hin oder her: Daseinsfürsorge ist auch in Zukunft ein Dienst von Menschen für Menschen.“
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TARIF
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„BALLUNGSRAUMZULAGE“
Erhöhung der ergänzenden Leistung Anspruch auf Zahlung der ergänzenden Leistung („Ballungsraumzulage“) besteht für staatliche Beschäftigte in Bayern, wenn sowohl der Sitz der Behörde oder Dienststelle der sie angehören bzw. bei der sie überwiegend tätig sind, als auch ihr Hauptwohnsitz im „Verdichtungsraum München“ liegen, der im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) definiert ist. Die Ballungsraumzulage stellt zwar nicht annähernd einen Ausgleich für die enormen Lebenshaltungskosten in und um München, aber doch immerhin eine spürbare Erleichterung dar. Dies umso mehr, als sich der BBB mit einigen Forderungen wie etwa der Erhöhung und Dynamisierung durchsetzen konnte. Zuletzt wurde durch eine Änderung des Bayerischen Besol dungsgesetzes im Rahmen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 die Ballungsraumzulage, die Beamten im Verdichtungsraum München gewährt wird, rückwirkend zum 1. Januar 2018
sehr deutlich um 50 Prozent erhöht. Wie vom BBB gefordert, ist es nun beabsichtigt, in Anlehnung an den Beamtenbereich auch für die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Bayern die ergänzende Leistung rückwirkend ab 1. Januar 2018 zu erhöhen. Dem dbb beamtenbund und tarifunion wurde deshalb vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat der Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) mit der Bitte um Unterzeichnung zugeleitet. Dies ist selbstverständlich – einvernehmlich mit dem BBB – umgehend erfolgt. Der Änderungstarifvertrag enthält neben den notwendigen Änderungen der §§ 2 und 3 des TV-EL weitere redaktionelle und rechtsbereinigende Änderungen.
INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT FÜR AUTOBAHNEN UND ANDERE BUNDESFERNSTRASSEN
dbb drängt auf Tariflösungen Die Verunsicherung der Beschäftigten bei den Straßenbauverwaltungen in ganz Deutschland im Zusammenhang mit dem Übergang der Bundesautobahnen bis zum 1. Januar 2021 auf den Bund ist groß und wird heftig diskutiert. Einziger Fakt bisher ist die Gesetzesgrundlage, nach der die Infrastrukturgesellschaft gegründet werden soll. Nach Meinung der VDStra. Fachgewerkschaft der Stra ßen- und Verkehrsbeschäftigten eine überflüssige Maßnahme: Die Gründung der Gesellschaft verursacht hohe Kosten, bindet viel Personal der einzelnen Ver kehrsministerien der Länder, der Stra ßenbauverwaltungen und Landesbetriebe und das gerade zu einem Zeitpunkt, an dem ein Investitionshoch im Bereich der Sanierung und des Neubaus der Infrastruktur ansteht.
TARIFLÖSUNGEN SIND NÖTIG! Die Geschäftsführung der dbb Bundes tarifkommission (BTK) hat am 16. März 2018 in Berlin mit Vertretern der Bun
desministerien des Innern, für Verkehr sowie für Finanzen die Grundlage für zeitnahe Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des künftigen Fernstraßen-Bundesamts sowie der zu errichtenden bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft Autobahnen geschaffen. Besonderer Bedarf für neue Regelungen besteht etwa in der Eingruppierung, da es in der Entgeltordnung des Bundes zum TVöD an spezifischen Merkmalen für die Berufsgruppen im Straßenbau und Straßenbetriebsdienst fehlt.
LANDESBESCHÄFTIGTE: WECHSELBEREITSCHAFT MUSS ERKLÄRT WERDEN Der dbb verlangt für die Tarifbeschäf tigten im Straßenbau und Straßenbetriebsdienst der Länder ein Höchstmaß an Schutz ihrer Interessen. Der Gesetz geber sieht vor, dass die Länder bis spätestens zum 1. Januar 2019 die Bereitschaft dieser Beschäftigten zum Wechsel
individuell erfragen und dem Bund außerdem einen Verwendungsvorschlag machen. Der dbb hat klargestellt, dass die Erklärung zur Wechselbereitschaft zum Anfang des kommenden Jahres keine Festlegung für den späteren Übergangszeitpunkt sein darf. Konkret fordern die Gewerkschaften den Abschluss eines Tarifvertrags mit dem Bund. Die Erklärung der Wechselbereitschaft vom Land auf den Bund darf in keinem Fall die Möglichkeit ausschließen, dem Übergang auf den Bund gemäß § 613a BGB zu widersprechen.
BUND UNTER DRUCK
Wegen der Vorgaben des Gesetzgebers steht nur ein begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. Die Landesbeschäftigten genauso wie ihre Arbeitgeber, Tarifgemeinschaft deutscher Länder und das Land Hessen, erwarten die notwendigen Klärungen und Entscheidungen des Bundes, auf den die Bundesautobahnen bis zum 1. Januar 2021 übergehen
TARIF
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ARBEITGEBER PROVOZIEREN WARNSTREIKS
Keine Fortschritte bei den TVöD-Tarifverhandlungen
diesem Hintergrund bietet sich die Einkommensrunde 2018 als Chance an, dringend notwendige Zukunftsinvestitionen in das Personal auf den Weg zu bringen.
2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen erwarten zu recht, dass die seit 26. Februar 2018 laufende TVöDTarifrunde zügig zu einem fairen und zukunftsweisenden Abschluss geführt wird. Aber während die Forderungen der Gewerkschaften seit 8. Februar 2018 feststehen und sie verhandlungsbereit sind, haben sich die Arbeitgeber in den ersten beiden Verhandlungsrunden – in leider schlechter Tradition – darauf beschränkt, die Forderungen zurückzuweisen, ohne selbst ein verhandlungsfähiges Angebot zu präsentieren.
Allerdings ist der Verhandlungsauftakt zur Einkommensrunde am 26. Februar 2018 in Potsdam ohne Arbeitgeberangebot verstrichen. Auch die zweite Runde am 13. März endete ergebnislos. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach übte deshalb harsche Kritik an den Arbeitgebern: „Wenn die Arbeitgeber in dem Tempo weiterverhandeln, dann brauchen wir für diesen Abschluss länger als die Bundestagsparteien zur Regierungsbildung. Für mich war das heute und gestern eher eine Tarifverschleppung als eine Tarifverhandlung“, kritisierte Silberbach den bisherigen Verhandlungsverlauf. Das Verhalten der Arbeitgeber sei umso unverständlicher, als die staatlichen Steuereinnahmen seit Monaten in bisher nicht gekanntem Aus maß sprudeln und gleichzeitig immer neue Meldungen über fehlendes Personal und über Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst einträfen.
DIE FORDERUNGEN DES DBB
ineare Entgelterhöhung von 6 ProL zent, mindestens jedoch 200 Euro Laufzeit: 12 Monate Auszubildende: 100 Euro Entgelterhöhung Verbindliche Zusagen zur Übernahme Tarifierung einer Ausbildungsvergütung für betrieblich-schulische Ausbildungsgänge 20 Prozent Nachtarbeitszuschlag auch im Besonderen Teil Krankenhäuser
Zusätzlich wird unter anderem gefordert: Erhöhung des Wechselschicht- und Schichturlaubs 20 Prozent Zuschlag für Samstagsarbeit auch im Besonderen Teil Krankenhäuser Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit auch in den Besonderen Teilen Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen Zusage, auf regionaler Ebene über ein kostenloses landesweites Nahverkehrsticket zu verhandeln Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende um einen Tag
erbesserung der Regelungen zur KosV tenübernahme des Ausbildenden beim Besuch auswärtiger Berufsschulen Verhandlungszusage über Erweiterungen der Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte Fortschreibung der Regelungen zur Altersteilzeit Der dbb hatte diese Forderungen vorher unter anderem bundesweit in zahlreichen Branchentagen bei den unterschiedlichsten Bundes- und Kommunalverwaltungen ausgelotet.
ARBEITGEBER MAUERN
Eigentlich müssten die Arbeitgeber von Bund und Kommunen verstanden haben, dass auch sie einen vorzeigbaren Abschluss brauchen, der Perspektiven bietet. Junge Menschen machen schließ lich immer häufiger einen Bogen um den öffentlichen Dienst; gut qualifizierte Fachkräfte wechseln immer häufiger vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft; Krankenhäuser, Kitas oder Verwaltungen können immer häufiger wegen Personalmangel die von der Politik versprochenen Leistungen nicht im gewünschten Maße erbringen. Vor
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Die Arbeitnehmer des Landes, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt und die bayerischen Beamten haben zuletzt zum 1. Januar 2018 eine Einkommenserhöhung von 2,35 Prozent erhalten.
Einer von zahlreichen Weckrufen für die Ar beitgeber: Hier am 20. März Warnstreik und Demo in Kiel
DBB REAGIERT MIT INTENSIVIERTEN WARNSTREIKS
Letztlich blieb dem dbb keine andere Wahl, als die Warnstreiks weiter zu intensivieren. Silberbach wörtlich: „Die Arbeitgeber brauchen diesen Weckruf.“ Viele Tausend Kolleginnen und Kollegen haben sich daraufhin im gesamten Bundesgebiet in zahlreichen Städten an Streiks und Demos beteiligt. Auch die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind für den 12. April 2018 zu Warnstreik und Demo in Nürnberg aufgerufen. Die nächste und vorerst letzte verabredete Verhandlungsrunde findet am 15./16. April 2018 in Potsdam statt.
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BEAMTENRECHT
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IM ÜBERBLICK
Rente und Versorgung – was wird angerechnet?
Wenn neben dem Versorgungsanspruch auch noch Rentenanwartschaften aus einer Tätigkeit vor, während oder nach dem Beamtenverhältnis bestehen, kann es vorkommen, dass Teile davon nicht in vollem Umfang ausgezahlt werden. Treffen Bezüge aus verschiedenen Alterssicherungssystemen zusammen, sollen die Gesamtleistungen des Dienstherrn nicht die Versorgung eines „Nur“-Beamten übersteigen. Denn die Versorgung ist auf Beamte zugeschnitten, die ihre gesamte Berufslaufbahn im öffentlichen Dienst verbringen. Die einzelnen Fälle, in denen die Versorgungsbezüge wegen Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen (teilweise) ruhen, regelt Art. 85 BayBeamtVG. Danach werden die Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze bezahlt. Die Grenzen der Anrechnung wiederum werden durch den Alimentationsgrundsatz vorgegeben.
WELCHE RENTEN WERDEN ANGERECHNET?
Auf die Versorgung angerechnet werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Nr. 1), aus einer zusätzlichen Altersoder Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (z. B. VBL – Nr. 2), Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Nr. 3), der gesetzlichen Unfallversicherung (Nr. 4) und nach derzeitigem Wortlaut grundsätzlich Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Nr. 5) sowie Betriebsrenten (Nr. 6). Im Zusammenhang mit diesen Anrechnungsvorschriften kommt es immer wieder zu rechtlichen Unsicherheiten, die bereits mehrfach gerichtlich zu klären waren. Derzeit steht aus diesem Grund eine Neuregelung zur Nr. 5 der Vorschrift an. Ganz aktuell hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 24.01.2018 entschieden, dass die Einbeziehung der Renten aus der Alterssicherung der Landwirte rechtmäßig ist (Az.: 3 ZB 16.1962, vgl. „Aus der Rechtsprechung“). Die frühere Nr. 6 der Vorschrift, nach der auch Betriebsrenten auf die Versorgung anzurechnen waren, wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) bereits Anfang 2015 für nichtig erklärt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass diese privaten Kassen anders als die Rentenkassen nicht geprägt sind von den Prinzipien der Solidarität und des sozialen Ausgleichs. Sie beruhen vielmehr auf dem Versicherungsprinzip und damit einem völlig anderen Finanzierungs- und Leistungssystem. Insbesondere hätten die Rentenleistungen ihre Grundlage in der Einzahlung durch den Beamten selbst. Der Staat hat in diesem Zusammenhang keinerlei finanziellen Aufwand. Mit im Wesentlichen gleicher Begründung wurde nun auch die Nr. 5 dieser Anrechnungsvorschrift in der Entscheidung des BayVerfGH vom 06.12.2017 für nichtig erklärt. Erfasst werden
hiervon die Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, wie beispielsweise die Ärzteversorgung oder die Rechtsanwaltsversorgung sowie aus einer befreienden Lebensversicherung. Eine Neufassung durchläuft bereits das Gesetzgebungsverfahren. Bis dahin gelten vorläufige Regelungen (vgl. Seite 23) Danach soll es grundsätzlich auch weiterhin bei einer Anrechnung bleiben, aber eben nur dann, wenn ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber einen Finanzierungsbeitrag geleistet hat. In beiden Entscheidungen haben die Richter des BayVerfGH die Gelegenheit wahrgenommen, um ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anrechnungstatbestände im Übrigen keinen Verstoß gegen die hergebrachten Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums darstellen. Ein das Alimentationsprinzip prägender Grundsatz besteht darin, dass die Versorgung unabhängig von der Bedürftigkeit des Ruhestandsbeamten zu leisten ist. Daher kann sich die öffentliche Hand hinsichtlich ihrer Alimentationspflicht grundsätzlich nicht dadurch entlasten, dass sie den Beamten auf Einkünfte verweist, die er von privater Seite erhält.
WAS WIRD NICHT ANGERECHNET?
Nicht anrechenbare Renten sind bei Ruhestandsbeamten die Hinterbliebenenrenten aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit des (verstorbenen) Ehegatten und bei Witwen und Waisen Renten aufgrund einer eigenen Beschäftigung.
WIE ERRECHNET SICH DIE HÖCHSTGRENZE DER ANRECHNUNG?
Für Ruhestandsbeamte errechnet sich die Höchstgrenze pauschal durch Ansetzen des Höchstruhegehaltsatzes unter Zugrundelegung der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Wird das Ruhegehalt durch um einen Versorgungsabschlag gemindert, ist diese Minderung auch bei der Berechnung der Höchstgrenze entsprechend zu berücksichtigen. Gleiches gilt für einen Versorgungsaufschlag.
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Erhebliche Überbelastung beim Bundesverwaltungsgericht Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist mit 1459 anhängig gemachten Verfahren im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 12 Pro zent zurückgegangen. Gleichwohl wies der Präsident des BVerwG, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, in diesem Zusammenhang auf eine erhebliche Überbelastung des Ge richts hin. Denn die Komplexität der Verfahren nahm erheblich zu.
GRÜNDE, ...
Ein Grund für die erhebliche Überbelastung ist der Anstieg der Verfahren, für die das BVerwG in erster und letzter Instanz zuständig ist. So z. B. Klagen gegen Vereinsverbote, die der Bundesinnenminister verhängt hat, Rechtsschutzersuchen von Ausländern, deren sofortige Abschiebung ein Landesinnenminister gem. § 58a Aufenthaltsgesetz angeordnet hat, sog. „Gefährder“ (Durchschnittliche Verfahrensdauer: 6 Monate und 2 Tage), oder Klagen von Betroffenen oder Umweltverbänden gegen Behördenentscheidungen, mit denen große Infrastrukturprojekte genehmigt werden (Durchschnittliche Verfahrensdauer: 11 Monate und 10 Tage).
PROGNOSE, ...
Die Überbelastung ergebe sich in erster Linie aus der erhöhten Bearbeitungsdauer der Verfahren. Allein für die Bearbeitung erstinstanzlicher Verfahren ist mittlerweile etwa ein Drittel der gesamten richterlichen Arbeitskraft des Gerichts beansprucht. Im „Kerngeschäft“ des BVerwG als Revisionsgericht ist bei vielen Revisionen ebenfalls eine zunehmende Komplexität der Verfahren erkennbar. Hintergrund sei u.a. die immer kompliziertere Gesetzgebung.
Für das Jahr 2018 wird weiterhin eine zunehmende Belastung erwartet. U. a. die Migrationswelle, die jetzt auch das BVerwG erreicht habe, werde zu einer zunehmenden Belastung führen. Im Jahr 2017 wurde schon bei den Verwaltungsgerichten der historische Höchststand erreicht.
MASSNAHMEN
Da das möglichst zügige Betreiben der Verfahren im dringenden öffentlichen Interesse liegt, soll der Personalbestand des BVerwG von derzeit 55 Richterinnen und Richtern aufgestockt werden.
Geschäftsbelastung am BVerwG
Quelle: BBB
1458 1523 721
1372 1405 688
1459 1412 733
1658 1664 727
1459 1407 782
2013
2014
2015
2016
2017
Eingänge
Erledigungen
Anhängig am Jahresende
Höhe der Versorgung und andere Alterssicherungsleistungen Künftig wirken sich Alterssicherungsleistungen aus berufsstän dischen Versorgungseinrichtungen und befreienden Lebensver sicherungen nur noch dann auf die Höhe der auszuzahlenden Beamtenversorgungsbezüge aus, wenn der Arbeitgeber auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse geleistet hat. Für diese Sachverhalte bleibt die Rechtslage unverändert, im Übrigen findet keine Anrechnung mehr statt. Damit wird eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs umgesetzt, der Ende des vergangenen Jahres Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des
Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) für nichtig erklärt hatte. Die Änderung erfolgt rückwirkend zum 6. Dezember 2017 statt, dem Zeitpunkt der Entscheidung und durchläuft bereits das Gesetzgebungsverfahren. Alle Sachverhalte, die künftig nicht mehr von der Anrechnungsvorschrift erfasst werden, sollen künftig im Rahmen der einzelfallbezogenen Ermessensausübung bei der Berücksichtigung von Kannvordienstzeiten einfließen, Art. 24 Abs. 4 BayBeamtVG. Soweit sich Änderungen ergeben, werden die Betroffenen informiert. Etwaige Nachzahlungen erfolgen von Amts wegen.
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Aus unserem Rechtsschutz WAHLBEEINFLUSSUNG Despektierliche Äußerungen des Vorsitzenden des ÖPR (örtlicher Personalrat) und des HPR (Hauptpersonalrat) gegenüber einer im Betrieb vorhandenen Gewerkschaft und deren Mitglieder rechtfertigt keine Wahlanfechtung. Mit dem Verfahren ist die Wahl des örtlichen Personalrates angefochten worden. Anfechtungsgrund ist, dass auf einer Personal versammlung, wenige Tage vor der Wahl, der Vorsitzende des ÖPR und des HPR sich zu einer Gewerkschaft und deren Mitgliedern geäußert hat, so dass der Vorwurf der Wahlbeeinflussung besteht. Das Verwaltungsgericht (VG) München ist davon ausgegangen, dass ungeachtet der Neutralitätspflicht die Grenze der Sittenwidrigkeit, die für eine Wahlanfechtung vorliegen müsse, noch nicht überschritten sei (VG München, Az. M 14 P 16.1396, Beschluss vom 27.09.2017). Das Beschwerdeverfahren ist beim Baye rischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) anhängig.
FRAUENFÖRDERUNG IN NRW In § 19 Abs. 6 Satz 2 LBG NRW ist geregelt, dass Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Grün de überwiegen. § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW bestimmt, dass in der Regel von einer im Wesentlichen gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Sinne von Satz 2 auszugehen ist, wenn die jeweils aktuelle dienstliche Beurteilung der Bewerberin und des
Mitbewerbers ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist. Diese Regelung führt in Auswahlverfahren in der Praxis dazu, dass bei gleichwertigem Gesamturteil der jeweils aktuellen dienstlichen Beurteilung, die Frauenförderung herangezogen wird, bevor eine inhaltliche Ausschöpfung der dienstlichen Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt ist. Ferner führt diese Regelung dazu, dass die vorangegangene dienstliche Beurteilung nicht in den Blick genommen wird. Nach Auffassung des zuständigen Dienstleistungszentrums verstößt § 19 Abs. 6 S. 3 LBG NRW gegen Art. 33 Abs. 2 GG, zumal auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwal tungsgerichts vor der Anwendung einer Frauenquote zunächst sämtliche leistungsbezogenen Kriterien ausgeschöpft werden müssen. Es muss also bei gleichwertigem Gesamturteil zunächst eine inhaltliche Ausschöpfung der dienstlichen Beurteilungen erfolgen und – sollte dann immer noch ein Leistungsgleichstand bestehen – auch auf die Vorbeurteilungen zurückgegriffen werden. Darüber hinaus ist nach Ansicht des Dienstleistungszentrums fraglich, ob das Land NRW über die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung verfügt. Es liegen bereits erstinstanzliche Entscheidungen in Eilverfahren vor, in denen den Antragstellern Recht gegeben wurde (z. B. VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016, Az. 1 L 616/16). In mehreren vom zuständigen Dienstleistungszentrum betriebenen Verfahren hat die Gegenseite Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW erhoben (u.a. Az. OVG: 6 B 1152/16; 6 B 1131/16). Das OVG NRW hat die Beschwerden zurückgewiesen (BBB-Nachrichten Mai/Juni 2017, Seite 20).
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Bereitschaftsdienste können auch Arbeitszeit im Sinne des EU-Rechts sein Wer sich innerhalb von 8 Minuten am Arbeitsplatz einzufinden hat, leistet auch zuhause Arbeitszeit, so der EuGH. DIE RECHTSLAGE IN BAYERN
Nicht jede dienstliche Inanspruchnahme des Beamten durch den Dienstherrn ist Dienst im arbeitszeitrechtlichen Sinn. Es muss sich auch der Intensität nach um Dienst handeln. Deshalb wird Dienst bereitschaft - der Beamte hält sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Platz außerhalb des privaten Bereichs zu jederzeitigem unverzüglichem Einsatz bereit – als Arbeitszeit gewertet, Ruf bereitschaft hingegen nicht. Denn hier hält sich der Beamte an einem privaten Ort für einen Abruf zur alsbaldigen Dienstaufnahme bereit.
DAS VERFAHREN VOR DEM EuGH
Nun hatte ein belgischer Feuerwehrmann vor dem Arbeitsgerichtshof in Brüssel geklagt. Er sah die Zeit, die er zu Hause verbringe, dabei aber verpflichtet sei, dem Ruf zum Einsatz innerhalb von 8 Minuten Folge zu leisten, als Arbeitszeit. Dem EuGH wurde die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.
DIE ENTSCHEIDUNG BERUHT AUF EINEM SONDERFALL Der Gerichtshof stimmte ihm zu (EuGH-Urteil vom 21. Februar 2018 –
C-518/15). Die Verpflichtung, sich innerhalb von 8 Minuten am Arbeitsplatz einzufinden, schränke objektiv die Möglichkeit ein, sich den persönlichen und sozialen Interessen zu widmen. Maßgeblich war vor allem die zeitliche Komponente von 8 Minuten. Bei einer solchen zeitlichen und implizit auch örtlichen Begrenzung sei die persönliche Freiheit des Beamten so extrem eingeschränkt, dass dies als Sonderfall einen Sachverhalt darstelle, der als Arbeitszeit anzusehen sei. Dann sei nicht mehr von einer alsbaldigen, sondern von einer unverzüglichen Dienstaufnahme auszugehen.
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Handlungsbedarf besteht
Sachgrundlos befristete Verträge Der öffentliche Dienst nimmt bei Befristungen, insbesondere sachgrundlosen, eine unrühmliche Spitzenstellung ein – ungeachtet aller Personalnöte. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelt hat, bekommen 57 Prozent der im öffentlichen Dienst neu eingestellten Mitarbeiter einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. In der freien Wirtschaft sind die Befristungszahlen deutlich niedriger: Zwölf Prozent im Baugewerbe, 19 Prozent in der Finanzbranche, 27 Prozent im Bereich Fahrzeug- und Maschinenbau. Vor allem junge Menschen sind davon betroffen und stehen deshalb oft vor Schwierigkeiten bei der Familienplanung. Wenn der Staat auf diese Entwicklung nicht reagiert, steht die Funktions- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Spiel. Bereits heute ist abzusehen, dass dem Fachkräfte bedarf im öffentlichen Dienst nur durch eine unverzügliche Änderung der Einstellungspolitik begegnet werden kann. Der öffentliche Dienst muss wieder ein attraktiver und arbeitnehmerfreundlicher Arbeitgeber mit Zukunftsperspektiven und sozialer Sicherheit für seine Beschäftigten werden.
Eine Befristung muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt werden. Nach § 14 TzBfG ist eine Befristung mit sachlichem Grund und ohne sachlichen Grund zulässig. Fehlt der Sachgrund, kann die Befristung bis zu zwei Jahre umspannen. Innerhalb des Gesamtzeitraums von 2 Jahren darf der befristete Vertrag dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Die „Verlängerung“ muss vor Ende des bisheri gen Zeitvertrags vereinbart werden, d. h. sich unmittelbar ohne Un terbrechung an den vorhergehenden Vertrag anschließen. Bundesarbeitsgerichts-Präsidentin Ingrid Schmidt hofft auf eine wirksame gesetzliche Missbrauchskontrolle bei befristeten Arbeitsverträgen. Problematisch seien Kettenbefristungen oder die Kombination befristeter Verträge und sachgrundloser Befristungen. Dadurch könnte es passieren, dass Arbeitnehmer über viele Jahre hingehalten würden. Union und SPD hatten sich bei den Koalitionsverhandlungen unter anderem darauf verständigt, die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund künftig auf 18 Monate zu begrenzen. Allein davon dürften keine großen Änderungen zu erwarten sein.
EuGH schafft Rechtsklarheit zur wöchent lichen Mindestruhezeit von 24 Stunden Nach EU-Recht haben Arbeitnehmerin nen und Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass diese eine kontinuierliche wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden erhalten. Doch wann ist diese Ruhezeit zu gewähren? Direkt im Anschluss oder auch noch sechs Tage später? Ist es theoretisch möglich, bis zu zwölf Tage am Stück zu arbeiten? Darü ber hat nun der EuGH am 9. November 2017 (Az: C-306/16) entschieden.
DAS URTEIL
Die wöchentliche Mindestruhezeit kann an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums erfolgen. Folglich kann die Ruhezeit innerhalb einer Zeitspanne von zwei Wochen auch direkt auf den Beginn des ersten Siebentageszeitraumes und auf das Ende des zweiten Siebentageszeitraumes gelegt werden. Es ist daher theoretisch möglich, bis zu zwölf Tage am Stück zu arbeiten.
BEGRÜNDUNG/HINTERGRUND Der Wortlaut der Richtlinie sieht keinen festen Zeitpunkt für die wöchentliche
Ruhezeit vor. Die Formulierung „pro Siebentageszeitraum“ legt keinen Zeitpunkt fest, sondern ist vielmehr als Bezugszeitraum zu verstehen. Der Wortlaut legt nur fest, dass unabhängig von einem konkreten Zeitpunkt eine wöchentliche Ruhezeit während eines Siebentageszeitraums zu gewähren ist. Auch der Sinn und Zweck der EU-Richtlinie, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, stehe einer solchen Interpretation nicht entgegen. Maßgeblich ist nur, dass generell angemessene Ruhezeiten gewährleistet werden. Die Mitgliedstaaten haben daher bei der Umsetzung dieser Regelung einen gewissen Spielraum.
NATIONALES RECHT
Deutschland hat mit dem in § 9 ArbZG geregelten Verbot der Sonntagsarbeit einen Ruhetag pro Woche erwirkt. Doch für bestimmte Arbeitnehmergruppen, die bei Not- und Rettungsdiensten, in Kranken-
häusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen beschäftigt sind, besteht eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit, § 10 ArbZG. Um dennoch ausreichend Ruhezeiten zu gewährleisten, erhalten diese Arbeitnehmergruppen einen Ersatzruhetag, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss, § 11 Abs. 3 ArbZG.
SONDERREGELUNGEN
Die tariflichen Sonderregelungen in §§ 41, 42 und 43 TV-L für Ärztinnen und Ärzte sowie für nichtärztliche Beschäftigte in Universitätskliniken und Krankenhäusern sehen jeweils in ihren Fassungen zu § 6 Abs. 5 TV-L für den Fall regelmäßiger Sonntagsarbeit vor, dass innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage zu gewähren sind. Ebenso ist dies in § 6 Abs. 5 TV-Ärzte geregelt. Da die Ruhezeiten auf Anfang eines Zwei-Wochen-Zeitraums gelegt werden kann, ist insoweit eine Beschäftigung bis zu zwölf Arbeitstage in Folge möglich. Die tariflichen Regelungen stehen daher mit den Regelungen des ArbZG und der EU-Arbeitszeitrichtlinie im Einklang.
VERBAND
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Kreisausschuss Ingolstadt: Neuwahlen Das neu gewählte Führungsteam im BBB-Kreisauschuss Ingolstadt: Beisitzerin Julia Blatt, Kassier Robert Schirmer, Schriftführerin Claudia Schredl, stv. Vorsitzender Werner Kundmüller, Vorsitzender Willi Schelchshorn, Rechnungsprüfer Norbert Knoblach, Beisitzer Josef Braun, stv. Vorsitzende Evelyn Sporer und LotharBreunig (v.l.).
Exakt mit Ablauf ihrer satzungsgemäßen Amtszeit hat sich die Vorstandschaft im Kreisausschuss Ingolstadt neu aufgestellt: Dabei wurde Kollege Wilhelm Schelchshorn, der bisherige Vorsitzende, für neuerlich fünf Jahre im Amt bestätigt. In den weiteren Positionen ergaben sich mit den Neuwahlen jedoch diverse Veränderungen. Im BBB-Kreisausschuss Ingolstadt schließen sich die örtlichen Vorsitzenden von 24 Fachgewerkschaften und -verbänden im Bayerischen Beamtenbund zusammen; sie repräsentieren annähernd 3.000 organisierte Beamte und Tarifbeschäftigte aus Landes- und Kommunalbehörden in Ingolstadt sowie aus den Bundeswehrdienststellen in Manching. Der Kreisausschuss wählte neben Lothar Breunig (Verband der Beamten der Bundeswehr – VBB) mit Werner Kundmüller (Bayerischer Philologenverband – bpv) und Evelyn Sporer (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband – BLLV) zwei neue stellvertretende Vorsitzende sowie mit Claudia Schredl (Verband der Lehrer an beruflichen Schulen – VLB) eine neue Schriftführerin. Robert Schirmer (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer – GDL) führt weiterhin die Kasse. Neben Josef Braun (Kath. Erziehergemeinschaft – KEG) rückte Julia Blatt (Verband Bau und Umwelt in Bayern – VBU) als zweite Beisitzerin neu in den Vorstand ein. Als Rechnungsprüfer fungieren zukünftig Norbert Knoblach (Verband der höheren Verwaltungsbeamten in Bayern – VHBB) und Gerhard von der Grün (Gewerkschaft der Kommunalen Beamten und Arbeitnehmer – KOMBA).
Aus persönlichen Gründen kandidierte die bisherige stellvertretende Vorsitzende Karin Leibl vom BLLV nicht mehr. Verabschiedet wurde auch Sabrina Andresen als Vertreterin der dbb jugend bayern. Eingangs der Tagesordnung referierte Bürgermeister Albert Wittmann als Vertreter der Stadt Ingolstadt in seinem Grußwort zu Entwicklungen, die für Ingolstadt prägend und für die Stadtverwaltung auch eine Herausforderung darstellen. Der Kreisausschuss vertritt vor Ort die berufspolitischen Positionen und Anliegen des BBB und richtet seinen Blick deshalb insbesondere auf die Arbeitsund Personalsituation in den Behörden, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Darüber bietet er regelmäßig Betriebsbesichtigungen und andere informative Veranstaltungen an. Das Spektrum seiner Mitglieder reicht von den Finanzbeamten bis zu den Zollbeamten, von den Lokomotivführern bis zu den Zivilbeschäftigten der Streitkräfte, von den Lehrkräften in den verschiedenen Schularten bis zu den Kommunalbeschäftigten, von den Polizisten bis zu den Mitarbeitern der Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge (WTD 61). In seinem Geschäftsbericht zur abgelaufenen Amtsperiode verwies Vorsitzender Wilhelm Schelchshorn u.a. auf die guten Ergebnisse der BBB-Fachgewerkschaften und -verbände bei den Personalratswahlen in 2016 und auf die gebotene Solidarität der Beamtenschaft bei Aktionen zur Durchsetzung von Forderungen in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in den Bundesländern (TV-L).
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VERBAND
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BUCHVORSTELLUNG
Arbeitsschutzgesetze 2018 ZUM WERK
Die Textsammlung enthält alle wichtigen aushangpflichtigen Vorschriften zu Arbeitszeit, Gleichbehandlung, Sonntagsarbeit, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Elternzeit, Beschäftigtenschutz. Weitere wichtige Arbeitsschutzgesetze betreffen Arbeitssicherheit, Arbeitsstätten, Gefahrstoffe, Gleichbehandlung, Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz, Urlaub, Gesetzliche Unfallversicherung.
VORTEILE AUF EINEN BLICK
für den aktuellen Pflichtaushang alle wichtigen aushangpflichtigen Vorschriften in einem Band mit Aufhängeschlaufe
ZIELGRUPPE
Das Werk wendet sich an alle Arbeitgeber und Betriebe, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften, Gewerbeaufsichtsbehörden.
ZUR NEUAUFLAGE
Die 59. Auflage bringt die bewährte Textsammlung auf den Stand 01.01.2018 und berücksichtigt alle Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.
C.H.Beck, 2018 (59. Auflage) ISBN: 978-3-406-71786-4 473 Seiten, Softcover mit Schlaufe Preis: 13,90 Euro
VERBAND
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BBBHauptvorstand zu Gast bei der DBV/AXA Schon seit langem besteht eine enge und sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Beamtenbund und der DBV, einem Unternehmen der AXA Gruppe. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist in den Sparten Leben, Kranken, Haftpflicht, Hausrat und Unfall Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk und hält dort attraktive Angebote für Mitglieder bereit.
Fred Hennig (r.), Direktionsbevollmächtigter öffentlicher Dienst der DBV/AXA für den Freistaat Bayern, hieß rund 40 Sitzungsteilnehmer willkommen. Neben ihm BBB-Chef Rolf Habermann
Der BBB-Hauptvorstand war deshalb wieder einmal gerne mit seiner Sitzung zu Gast im Gebäude der DBV/AXA in der Münchner Ridlerstrasse. Fred Hennig, seit rund zehn Jahren Direktionsbevollmächtigter öffentlicher Dienst der DBV/AXA für den Freistaat Bayern und in stetigem engen und freundschaftlichen Kontakt mit dem BBB, konnte am 8. März rund 40 Sitzungsteilnehmer begrüßen.
Auf der umfangreichen Tagesordnung des Hauptvorstandes standen unter anderem die Vorberatungen des BBB-Haushaltes, über den am 25. April der BBB-Hauptausschuss zu beschließen haben wird sowie die laufenden TVöD-Tarifverhandlungen.
Horst Krumpholz † Am 10. Dezember 2017 verstarb nach langer Krankheit im Alter von 77 Jahren Horst Krumpholz, ehemaliger Landes- und Bundesvorsitzender der BTE Gewerkschaft Mess und Eichwesen. Der Diplom-Ingenieur begann seinen Berufsweg nach Ausbildung und Prüfung im gehobenen eichtechnischen Dienst als Sachbearbeiter im Eichamt Ingolstadt, dessen Leitung er 1979 übernahm und bis zu seiner Pensionierung im Sommer 2001 innehatte.
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(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 88-0 F 089 / 55 25 88-50 bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann Anzeigen: Michael Rosch, rosch@bbb-bayern.de Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Fotos: Bayerische Staatsregierung (Titel, 16, 17), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (7), BBB (5, 6, 23, 29), BTE (29), C.H.Beck (28), dbb (18), dbb jugend (18), dbb jugend bayern (30), Manfred Eichmeier (11), Sebastian Gabriel (15), ©iStock.com/Charnchai Guoy (19), ©iStock.com/VolhaA Ramanchuk (9), Kundmüller (27), Rolf Poss (12), Marco Urban (19), Friedhelm Windmüller (21)
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Horst Krumpholz stand von 1978 bis 2001 dem BTE Landesverband Bayern als Vorsitzender vor und vertrat in dieser Zeit seinen Fachverband im BBB-Hauptausschuss. Von 1982 bis 2002 fungierte er auch als BTE Bundesvorsitzender, wodurch er zugleich Mitglied im dbb Bundeshauptvorstand war und seit 1991 der dbb Expertenkommission Technik angehörte. Die seit 1992 erscheinenden „Informationen zum Eichwesen“ verdanken ihre Existenz dem damaligen Bundesvorsitzenden, der sich beharrlich und energisch für die Schaffung dieser eigenen BTE Publikation eingesetzt hatte. Bei allen Gelegenheiten wie Tagungen und Sitzungen verteilte er die Informationen unermüdlich und konnte damit den Bekanntheitsgrad seines Verbandes auch auf politischer Ebene enorm steigern. Mit großem Einsatz führte er auch seinen Kampf 1993 bis 2002 gegen die Privatisierung des Eichwesens. In Anerkennung seines vielfältigen ehrenamtlichen Engagements, auch beim Aufbau des Bundes der Technischen Eichbeamten in den neuen Bundesländern, wurde ihm 2002 das Bundesverdienstkreuz verliehen.
kompensiert Id-Nr. 1871191 www.bvdm-online.de
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VERBAND
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Beamtenbundjugend an der Universität Passau
Stephan Brunner, Lena Oelschlegel, Christoph Strehle, Universitätspräsidentin Prof. Dr. Carola Jungwirth, Julia EbnerDischinger, Staatssekretär Bernd Sibler, MdL, Roland Kufner (v. l.)
Am 21. Februar 2018 informierte sich die dbbjugend bayern unter Leitung von Landesjugendleiterin Lena Oelschlegel in einem Gespräch mit Universitätspräsidentin Prof. Dr. Carola Jungwirth und – damals noch Staatssekretär – Bernd Sibler, MdL und stv. BBB-Kreisausschussvorsitzender im Landkreis Deggendorf, über aktuelle Entwicklungen an der Universität Passau. Die Universität Passau wurde 1978 gegründet und ist die einzige Universität im Regierungsbezirk Niederbayern. Im Jahr 2018 feiert sie ihren 40. Geburtstag. Dies war auch Anlass für die Beamtenbundjugend, die Universität zu besuchen, die als staatliche Institution zum Bereich des öffentlichen Dienstes gehört. Prof. Dr. Carola Jungwirth stellte das Profil der Universität mit dem Leitthema „Digitalisierung, vernetzte Gesellschaft und (Internet)Kulturen“ und den Schwerpunktthemen „Europa und globaler Wandel“ und „Migration, nachhaltige Entwicklung und gerechte Ordnung“ vor. Im aktuellen THE-Ranking zählt die Universität Passau weltweit zu den 250 besten Hochschulen.
Die Universität Passau hat im Jahr 2017 Leitlinien zu den Beschäftigungs- und Qualifikationsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses verabschiedet, deren Ziel es ist, im Hinblick auf befristete Arbeitsverträge und Arbeitszeitumfang bessere Rahmenbedingungen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen. Für eine gezielte Nachwuchsförderung seien auch Zielvereinbarungen sowie eine verpflichtende Betreuungsvereinbarung von Doktorandinnen und Doktoranden mit der jeweiligen Betreuerin bzw. dem jeweiligen Betreuer von großer Bedeutung. Landesjugendleiterin Lena Oelschlegel unterstrich die Ausführungen von Prof. Dr. Jungwirth, denn es gibt viele Überschneidungspunkte mit Themenfeldern der Beamtenbundjugend, wie beispielsweise die Digitalisierung im Behördenbereich, Fragen um befristete Arbeitsverträge, verantwortungsvoller Umgang mit Migration und Integration bis hin zum Schul-, Bildungs- und Hochschulbereich. Generell vertritt die Beamtenbundjugend die jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Jubiläumsjahr wolle man verstärkt mit den Hochschulgruppen der Universität Passau, die dem
Dachverband der Beamtenbundjugend angehören, kooperieren. Der Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bernd Sibler unterstrich ebenfalls die Ausführungen. Sibler, der selbst von 1990 bis 1995 Gymnasiallehramt (Deutsch/Geschichte) an der Universität Passau studierte, ging auf die Geschichte ein. Vor mehr als 40 Jahren konnte man in Niederbayern mit Ausnahme des Theologiestudiums kein Hochschulstudium beginnen. Mit den Hochschulen Landshut und Deggendorf, dem neuen Wissenschaftsstandort Straubing und der Universität Passau sei nun auch in Niederbayern eine wichtige und erfolgreiche Hochschullandschaft entstanden, die als Gewinn für die Region weiterentwickelt werden soll. Neben der regionalen sei insbesondere die internationale Ausrichtung der Universität Passau zu verfolgen. Ein „Mega-Thema“ für die kommenden Jahre sieht Bernd Sibler aufgrund der fortschreitenden Technisierung unserer Gesellschaft in der Digitalisierung.
AUS DER RECHTSPRECHUNG
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BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 18
ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE DARF AUF DIE VERSORGUNG ANGERECHNET WERDEN Der Kläger dieses Verfahrens erhält neben seinen Versorgungsbezügen eine Rente aus der landund forstwirtschaftlichen Alterskasse. Dieser Rentenbezug führt bei dem Kläger zu einem Ruhen der Versorgungsbezüge in der Höhe der Rente aus der land- und forstwirtschaftlichen Alterskasse. VERWALTUNGSGERICHT REGENSBURG, URTEIL VOM 20.7.2016, AZ.: RO 1 K 15.1679
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat keinen Anspruch auf die begehrte Zahlung ungekürzter Versorgungsbezüge. Die angegriffene Entscheidung des Landesamts für Finanzen findet ihre Rechtsgrundlage in Art. 85 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 BayBeamtVG und ist rechtlich nicht zu beanstanden. Art. 85 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG bestimmt, dass Versorgungsbezüge neben Renten nur bis zum Erreichen der in Abs. 2 bezeichneten Höchstgrenze bezahlt werden. Nach Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG gelten Renten nach dem Gesetz über die Altersversorgung der Landwirte als Renten i.S.d. Satzes 1. Art. 85 Abs. 5 Satz 1 BayBeamtVG regelt darüber hinaus, dass bei Ermittlung der nach Abs. 1 anzusetzenden Rente der Teil der Rente außer Ansatz bleibt, der auf freiwilligen Beitragsleistungen oder auf eine Höherversicherung beruht. Durch die Überleitungs- und Übergangsvorschrift des Art. 101 Abs. 5 Satz 1 BayBeamtVG soll durch die Anwendung des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3, 5 und 6 auf Leistungen, die vor dem 1. Januar 2011 zugestanden haben, der Betrag der Versorgungsbezüge nach Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens- und Kürzungsvorschriften nicht unter den Betrag fallen, der vor dem 1. Januar 2012 ohne Berücksichtigung von Kann-Dienstzeiten i.S.d. Art. 24 Abs. 4 zuletzt zugestanden hat; die Anrechnung sonstiger Renten i.S.v. Art. 85 Abs. 1 bleibt unberührt. Insoweit verweist das Gericht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.12.2003 (Az. 1 BvR 558/99) und aus neuerer Zeit insbesondere auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungs-
gerichtshofs vom 1.4.2015 (Az. 3 BV 13.49). In der zuletzt angeführten Entscheidung führt der BayVGH aus, dass die Anrechnung der Rente auf die Versorgungs bezüge gem. Art. 85 Abs. 1 BayBeamtVG nicht gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG bzw. Art. 103 Abs. 1 BV verstoße (BayVGH, a.a.O., Rn. 19 ff.). Die gezahlten Versorgungsbezüge seien öffentlich-rechtliche vermögensrechtliche Ansprüche, die ihre Grundlage in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis haben, das in Art. 33 Abs. 5 GG bzw. Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV eine verfassungsrechtliche Sonderregelung erfahren hat. Auch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 BV) liege nicht vor. Insbesondere könne sich ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 118 Abs. 1 BV nicht daraus ergeben, dass der Bund und einige Bundesländer bzw. Stadtstaaten in ihren gesetzlichen Versorgungsregelungen von der Anrechnung der Renten im Sinne §§ 11 ff. ALG abgesehen haben. Der Gleichheitssatz werde nämlich nicht verletzt, wenn ein Landesgesetzgeber innerhalb seines Kompetenzbereiches von der Gesetzgebung des Bundes bzw. anderer Länder abweichende Regelun gen treffe, auch wenn dadurch die Einwohnerinnen und Einwohner seines Landes mehr belastet oder begünstigt würden. Vielmehr seien unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Ländern verfassungsrechtlich nicht nur möglich, sondern sogar gewollt, denn die Ermöglichung von Vielfalt sei ein wesentliches Element des Bundesstaats. Auch stehe die Regelung weder im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot noch zum rechtsstaatlichen Grundsatz des
Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Eine echte Rückwirkung in Form einer Rückerstreckung des zeitlichen An wendungsbereichs der Norm liege bei der im Jahre 2011 in Kraft getretenen Regelung des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayBeamtVG nicht vor. Die Norm greife nicht ändernd in eine Rechtslage ein, die vor ihrem Inkrafttreten am 1.1.2011 für rentenbeziehende Versorgungs empfänger bestanden habe. Der zeitliche Anwendungsbereich bleibe allein auf die Zukunft beschränkt. Durch die Regelung würden gerade nicht rückwirkend bereits ausgezahlte Versorgungsbezüge gekürzt. Die Regelung wirke vielmehr auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft und stelle sich deshalb als eine unechte Rückwirkung dar. Eine solche sei mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes vereinbar, soweit sie zur Förderung des Gesetzeszweckes geeignet und erforderlich sei und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht der Dringlichkeit, der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleibe. Dies sei vorliegend der Fall. Die von Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayBeamtVG betroffenen Beamten hätten nicht von vornherein darauf vertrauen dürfen, dass für sie günstige Gesetzesvorschriften betreffend ihre Altersversorgung für alle Zukunft unverändert weitergelten und zugesagte Leistungen auf Dauer konstant bleiben würden. Das Gericht verkennt dabei nicht, dass es dadurch in einigen Fällen wie z. B. dem des Klägers zu gewissen (aber noch hinzunehmenden) Härten kommen kann, wenn Beamte über einen sehr langen Zeitraum (beim Kläger von 1965 bis 2012) Beträge einzahlen und die daraus erworbene Rente später voll auf die Ruhestandsbezüge angerechnet wird.