BBB Nachrichten März/April 2019

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BAYERN

Doppelhaushalt 2019/2020 Seite 7

IM FOKUS

MÄR | APR 2019 B 2428 E ISSN 0173-3796

NACHRICHTEN

Einkommensrunde 2019 Seite 14

BEAMTENRECHT

Leichterer Zugang zur PKV für Beamte auf Widerruf Seite 24

ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN

BESOLDUNG ZIEHT NACH IM FOKUS

Seite 14

TARIFABSCHLUSS STEHT!



EDITORIAL

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de

Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de

Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de

LIEBE LESERINNEN UND LESER, mit Haustieren ist das so eine Sache .... Können Sie sich noch an den wichtigsten Satz von Forrest Gump erinnern? „Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen. Man weiß nie, was man bekommt.“ ... Genau so ist das mit Haustieren! Gerade sitzt da noch das kleine süße Katzenbaby und schaut einen mit großen runden Augen an. Man kann nicht anders, als ihm ein neues zu Hause zu geben. Wenn es dann dumm läuft, verwandelt sich die kleine Zuckerschnute aber schon nach ein paar Monaten in einen großen missmutigen Stubenkater mit leichtem Bauchansatz, der morgens noch vor Sonnenaufgang nach Futter brüllt und einen in den eigenen vier Wänden gerade noch als akzep­tablen Dosenöffner duldet. ... aber natürlich nur, wenn es dumm läuft .... Meine Nachbarin hatte da leider kein Glück, was mich – trotz großer Zuneigung zu Katzen – immer noch davon abhält, meinen Kindern den lang gehegten Haustierwunsch zu erfüllen. Ich möchte diese Geschichte jetzt nicht auf andere Lebensbereiche übertragen ;-), aber Forrest Gump hatte schon irgendwie recht. Da ist es gut zu sehen, dass zumindest der Freistaat Bayern seinen Beschäftigten mit der aktuellen Einkommensrunde Verlässlichkeit bietet. Alles Wichtige haben wir im Fokus für Sie ausführlich zusammengestellt. Außerdem setzen wir unsere Reihe zur Gesundheit am Arbeitsplatz fort. Namhafte Spezialisten bemühen sich, Ängste abzubauen und für Gefahrensituationen zu sensibilisieren. Ein Stück weit, hat jeder auf sich selbst aufzupassen. Aber jeder kann auch sein Umfeld unter­ stützen, schwierige Situationen zu überwinden oder schon im Vor­feld zu umgehen. Als Schokoladenliebhaberin möchte ich noch kurz etwas zu Pra­linen sagen: Die meisten haben keinerlei Ähnlichkeit mit dicken, missmutigen Stubenkatern! Das gilt natürlich auch für die überwiegende Zahl der Haustiere. In diesem Sinne verbleibe ich mit besten Grüßen aus der Redaktion, mögen unzählige Pralinen Ihr Leben bereichern!

Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse

Ihre

rosch@bbb-bayern.de

Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de

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INHALT

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7 DOPPELHAUSHALT 2019/2020 IM LANDTAG

14 EINKOMMENSRUNDE 2019

ZUR AKTUELLEN LAGE 5 Im Landtag 5 Einkommensrunde 2019 bis 2021 – Gemeinsam erfolgreich! Rolf Habermann, Vorsitzender

BAYERN 6 6 7 8 9 10

Beteiligungen und Veröffentlichungen Stimmen aus dem Landtag Doppelhaushalt 2019/2020 im Landtag Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo Landtagspräsidentin Ilse Aigner Viele Kinder erfordern mehr Fachkräfte: Initiative für ein „Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern“ 11 Aus dem Europäischen Parlament MdEP Ulrike Müller zur Datenschutzgrundverordnung 12 Depression: Wenn die Stimmung anhaltend am Boden ist. Wo fangen Depressionen an, was steckt dahinter, wie werden sie behandelt?

IM FOKUS 14 TITELTHEMA: Einkommensrunde 2019

24 LEICHTERER ZUGANG ZUR PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

BUND 20 Europäische Gleichstellungspolitik: Neue EU-Standards fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie 20 Gespräch zum Jahreswirtschaftsbericht 2019 20 dbb Nachwuchskampagne: „Die Unverzichtbaren“ gehen in die 5. Staffel

TARIF 21 Tarifeinheitsgesetz: dbb legt erneut Verfassungsbeschwerde ein 21 Projektgruppe für Aufwertung der Sozialen Berufe 21 Eingruppierung bei der Autobahn GmbH auf der Zielgeraden

BEAMTENRECHT 22 VerfGH Bayern bestätigt Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen 24 Beamte auf Widerruf: Leichterer Zugang zur Privaten Krankenversicherung 25 Hinweispflicht des Dienstherrn auf Verfall von Urlaub

TARIFRECHT 26 26 27 27

Wechselschichtarbeit – Beginn der Monatsfrist Stellenbewerbung von Schwerbehinderten – AGG Bundesarbeitsgericht zum Urlaubsrecht Arbeitsunfall durch Organisationspflichtverletzung

VERBAND 28 28 29 29 30

Claudia Kammermeier in den LPA berufen Ingrid Heckner wird „Ehren-Polizistin“ „Sag zum Abschied leise Servus ...“ Kreisausschuss Memmingen: Trauer um Erwin Dreer † Kreisausschuss Deggendorf: Frühjahrshauptversammlung mit Christian Bernreiter 30 Kreisausschuss Schwandorf: Im Gespräch mit Dr. Thomas Goppel 30 dbb Ehrenvorsitzender Werner Hagedorn † 31 Buchbesprechung


ZUR AKTUELLEN LAGE

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EINKOMMENSRUNDE 2019 BIS 2021 – GEMEINSAM ERFOLGREICH! Liebe Kolleginnen und Kollegen,

IM LANDTAG

es ist geschafft! Wir können zufrieden auf den sehr erfolgreichen Abschluss dieser Einkommensrunde blicken. Die Verhandlungen waren lang, manchmal zäh und überwiegend schwierig. Aber das Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir haben gemeinsam – mit allen Beschäftigten über die verschiedenen Bereiche und Ebenen hinweg – ein Ergebnis gefunden, mit dem wir zufrieden sein können. Vor allem hier in Bayern.

Mit Prof. Dr. Gerhard Waschler (li.), Landesvorsitzender des Arbeitskreises Öffentlicher Dienst der CSU, und Otto Lederer (re.), beide Mitglieder im Landtagsausschuss für Bildung und Kultus, erörterte BBB-Chef Rolf Habermann neben bildungspolitischen Themen auch Problematiken des aktuell zu erstellenden Haushalts sowie der Einkommensrunde. Gemeinsam wolle man bestmögliche Lösungen für die Beschäftigten in Bayern erarbeiten. Die aktuellen Gesetzesvorhaben lassen dabei einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft zu.

Noch in der Nacht des Tarifabschlusses Anfang März hat Finanz- und Heimatminister Albert Füracker die Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zugesagt – zeitgleich und systemgerecht, für Beamte, Versorgungsberechtigte und Anwärter. Und heute, einen Monat später, können wir hier in dieser Ausgabe die vorläufigen neuen Tabellen 2019 abdrucken. Das ist eine beachtliche Leistung, ein Verhalten, das von Anerkennung gegenüber den Beschäftigten zeugt. Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern hat bewiesen, dass sie zu ihren Zusagen steht. Sie setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um und baut die Stärke des bayerischen öffentlichen Dienstes weiter aus. Und wenn jetzt Einzelne skeptisch die Augenbraue anheben: Ja. Es gibt Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenbereich. Und ja. Wo manch ein Tarifbeschäftigter mit einem Mindestbetrag rechnen darf, muss sich ein Beamter mit etwas weniger zufrieden geben. Das habe ich nicht übersehen. Gleichzeitig darf letzterer aber z. B. auf ein Weihnachtsgeld zählen, das nicht erst wieder 2023 an Einkommensanpassungen teilnimmt – sondern auch in den kommenden Jahren ansteigt. Genau so können sich Anwärter im zweiten Schritt auf eine um 50 Euro höhere Anpassung freuen, als ihre Kollegen in Ausbildung im Tarifbereich. Sie sehen also: In der Gesamtschau dürfen alle zufrieden sein. Und manche Anpassungen lassen sich im Besoldungssystem schon rein wegen der zu beachtenden verfassungs-

rechtlichen Vorgaben nicht umsetzen. Dieser grundgesetzliche Schutz ist ein hohes Gut, auf das wir besonderen Wert legen. Unter diesem Aspekt macht mich das Ergebnis besonders stolz! Wir haben es geschafft, für alle Beschäftigten, über die Bereiche, Einkommensebenen und rechtlichen Vorgaben und Regelungsbereiche hinweg, ein mehr als ansehnliches Ergebnis zu erreichen. Und das, obwohl der Tarifabschluss zwischen Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft der Länder bundesweit ausgehandelt, das bayerische Besoldungsgesetz vom Bayerischen Landtag erlassen werden muss. Es sind genau diese Ergebnisse, wofür wir arbeiten. Das ist der Grund, weshalb wir uns in einer Interessenvertretung zusammengeschlossen haben. Mit vereinten Kräften verleihen wir unserer Stimme mehr Gewicht. Gemeinsam können wir uns für Beschäftigungsverhältnisse einsetzen, die im (End)Ergebnis allen gerecht werden. Selten zeigt sich das so anschaulich wie in dieser Einkommensrunde. Insofern freut es mich auch, dass mit der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit der Ministerialzulage eine langjährige BBBForderung erfüllt wurde. Damit wird endlich ein Gleichklang mit anderen gleichartigen Zulagen erreicht. Und wir haben deutlich gemacht – wir setzen uns (gemeinsam!) für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes ein! Wir decken Missstände auf und schaffen bestmögliche Bedingungen – unabhängig von Beschäftigungsbereich oder beruflicher Hierarchien. Das macht uns glaubwürdig. Das macht uns stark. Und das macht uns erfolgreich. Es ist mir eine Ehre, auf Ihre Unterstützung zählen zu dürfen! Ich freue mich auf weitere gemeinsame Erfolge! Mit kollegialen Grüßen Ihr

Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.


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BETEILIGUNGEN

STIMMEN AUS DEM LANDTAG

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021,

siehe Seite 14 ff Änderung der Richtlinien für die Zusatzversorgung im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge (Bayerische Zusatzförderungsrichtlinien – BayZfR) und der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge (Bayerische Wohnungsvergaberichtlinien – BayWoVR) Zweite Änderung der Lehramtsprüfungsordnung; (LPOI) vom 13.03.2008 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Fixierung im bayerischen Justizvollzug Entwurf einer Neufassung der „Bekanntmachung zum Freistellungsjahr für Beschäftigte an staatlichen Schulen“ Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

VERÖFFENTLICHUNGEN Verordnung zur Änderung der Fachschulordnung, Fachakademieordnung und Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen;

GVBl. Nr. 2, Seite 6 Vierte Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten;

FMBl. Nr. 16, Seite 186

ERSTATTUNG DER KOSTEN FÜR BILDSCHIRMBRILLEN Dem Rahmenvertrag mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen sind zwischenzeitlich weitere Optiker beigetreten. Die aktualisierten Listen sind im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Kostenerstattung für Bildschirmbrillen bzw. www.bybn.de; Rubrik: Personalwesen).

CLAUDIA KÖHLER

Bündnis 90 / Die Grünen

„Unvorstellbar hohe Summen werden für die Wahlversprechen der schwarzorangen Landesregierung gebunden und lassen auf Jahre hinweg keinen Spielraum mehr“, erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, und verweist auf die Erste Lesung zum Gesetzentwurf der schwarz-orangen Landesregierung in der Plenarsitzung am 13. März. „Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fahren hier schlechter, als wenn sie das Geld auf die Bank oder unters Kopfkissen legen, denn jetzt wird auch noch tief in die Rücklage gegriffen.“ Claudia Köhler fordert nachhaltige, vorwärtsgewandte Investitionen, die nicht leichtfertig die wirklichen Herausforderungen der Zukunft ignorieren und den Kommunen auf der Tasche liegen. „Strabs, Strebs, Familiengeld und Landespflegegeld belasten den Haushalt für nachfolgende Generationen, ohne strukturelle Verbesserungen zu schaffen.“

DR. HELMUT KALTENHAUSER FDP

„Unverantwortlich“ sei der Entwurf Fürackers. Er plündere das Sparbuch des Freistaats, ohne ausreichend zu tilgen oder zu investieren. Belastungen würden auf kommende Generationen verschoben. In Zeiten von Rekordeinnahmen des Staates würden Rücklagen verschleudert, so Kaltenhauser. Mit ihren Wahlversprechen habe sich die Staatsregierung „schwer verkalkuliert“.

BERNHARD POHL FREIE WÄHLER

„Rekordhaushalt, finanzpolitische Stabilität, Schuldentilgung statt Neuverschuldung: Das war schon bisher ein Merkmal der bayerischen Staatsregierung. Ich freue mich, dass die Bayern-Koalition diesen Weg konsequent weitergeht“, betont der haushaltspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Pohl verweist auch auf die intensiven und kollegialen Vorbereitungen der Regierungsfraktionen mit der Bayerischen Staatsregierung. „Wir haben den Haushalt gemeinsam gestaltet und verantworten ihn. „Wir haben geliefert! Rekordinvestitionen in gleichwertige Lebensverhältnisse. So viel Geld für die Kommunen wie noch nie. Stärkung aller Familien – gerade auch derer, die die Mittelschicht und damit das Rückgrat unserer Gesellschaft bilden. Das ist unser Markenzeichen“, so Pohl.

HARALD GÜLLER SPD

Der haushaltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion fordert, beim aktuellen Haushalt klare soziale und ökologische Schwerpunkte zu setzen. „Wir wollen, dass das Geld im Haushalt zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt wird. Der Mensch und die Zukunftsfähigkeit des Freistaats, gerade auch in ökologischer Hinsicht, müssen immer im Mittelpunkt der Haushaltsplanung stehen“, unterstreicht Güller. Die SPD-Fraktion fordert kraftvolle Investitionen in den ÖPNV. Das sei ein Beitrag zu effektivem Umwelt- und Klimaschutz und entlaste auch noch die Innenstädte. Mittelfristig müsse geprüft werden, ob der öffentliche Nahverkehr für alle kostenlos gemacht werden kann. Auch beim Wohnungsbau und der Kita-Versorgung müsse viel mehr getan werden, als es der Entwurf der Staatsregierung vorsehe, so Güller weiter. Insgesamt legt die SPD-Fraktion zirka 100 Änderungsanträge zum Doppelhaushalt vor.


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DOPPELHAUSHALT 2019/2020 IM LANDTAG

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ie geplanten Verbesserungen seien auch in Anerkennung der Arbeit der Beschäft igten im öffentlichen Dienst in Bayern im Entwurf aufgenommen worden. Grundlage eines starken Staates sei eine funktionierende Verwaltung und über eine solche verfüge man zum Glück in Bayern, so der Finanzminister.

Daher werde man auch alles dafür tun, das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf Beamte und Versorgungsempfänger zu übertragen. Dies sei aber aufgrund der strukturellen Änderungen, die in der tariflichen Entgelttabelle vorgenommen worden seien, alles andere als einfach. Nach dem für den bayerischen Staatshaushalt vorgelegten Entwurf kommt dieser zum 14. und 15. Mal in Folge im allgemeinen Haushalt ohne neue Schulden aus. Der Abbau der Staatsverschuldung wird mit insgesamt 1 Milliarde Euro fortgeführt. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind insgesamt 4.306 neue Stellen und Gesamtausgaben von 124,7 Milliarden Euro vorgesehen. Rund 17 Milliarden Euro davon stehen für Investitionen in die Zukunft zur Verfügung. „Damit erreicht der Freistaat im Jahresdurchschnitt 2019/2020 eine Investitionsquote von 13,7 Prozent, wodurch Bayern im Verhältnis zu den vergleichbaren westdeutschen Flächen-

ländern weiter an der Spitze liegen wird. Zentrale Vorhaben werden mit zukunftsgerichteten Schwerpunktsetzungen kraftvoll umgesetzt“, betonte Füracker vor dem Landtag. Der öffentliche Dienst müsse im Wettbewerb um den besten Nachwuchs im Land konkurrenzfähig erhalten werden. Jungen Leuten komme es nicht mehr ausschließlich auf Bezahlung an. Immer mehr werde auch die umfangreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschätzt und die insgesamt große Flexibilität bei der Arbeitszeit. Der öffentliche Dienst und sein kompetentes Personal seien ein grundlegender Faktor, den Wirtschaftsstandort Bayern attraktiv zu machen. Den Vorteil, den man hier bereits in den vergangenen Jahren erarbeitet habe, wolle man nicht vernachlässigen. Auch BBB-Chef Habermann zog eine positive Bilanz. Die Vorgespräche seien nicht einfach gewesen. Nun aber sei ein kraftvolles Paket geschnürt worden. FOLGENDE PUNKTE SIEHT DER VON DER STAATSREGIERUNG VORGELEGTE ENTWURF VOR: 4.306 neue Stellen Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Bildung und Sicherheit. Der Stellenabbau nach Art. 6 b des

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Noch bevor die erste Lesung zum Doppelhaushalt 2019/2020 im Landtag angesetzt war, empfing Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für Heimat, im bayerischen Finanzministerium den BBB-Vorstand, um den Gesetzentwurf intensiv zu erörtern.

Haushaltsgesetzes wird in dieser Form nicht mehr fortgeführt Formal werden zwar weiter Stellen abgebaut. Sie bleiben aber zur Verfügung der jeweiligen Ressorts und können anderweitig verwendet werden. 940 noch abzubauende Stellen konnten damit gerettet werden. Art. 6 i des Haushaltsgesetzes: Das Stellenhebungsprogramm wird weiter fortgeführt und zusätzlich im Volumen erweitert Seit 2009 läuft das Stellenhebungsprogramm, das zunächst der Einführung des Neuen Dienstrechts in Bayern zu einem wirkungsvollen Start verhelfen sollte. Mit dem Jahr 2014 waren die ursprünglich zugesagten Mittel aufgebraucht. Seitdem wird das Programm fortgesetzt – mit diesem Doppelhaushalt sogar mit erhöhtem Volumen. Befristete Verträge sollen deutlich reduziert werden. Zahlreiche Stellen sollen – entgegen bisheriger Planungen – vor Ort auch weiterhin zur Verfügung stehen. „kw“-Vermerke, die ursprünglich bis 2019 angesetzt waren, wurden auf das Jahr 2026 verschoben.


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IM PORTRÄT:

KULTUSMINISTER PROF. DR. MICHAEL PIAZOLO

D Am 12. November 2018 wurde der 1959 geborene Stuttgarter in das Amt des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus in der Regierung Söder berufen. Schon seit 2008 saß der studierte Jurist und Politikwissenschaftler für die Freien Wähler im Landtag, unter anderem auch im Ausschuss für Bildung und Kultus. Bildungsfragen liegen ihm am Herzen. Den BBB-Nachrichten stand er gerne für ein Statement zur Verfügung.

er Lehrerberuf hat in unserer Gesellschaft eine ganz entscheidende Bedeutung: Lehrerinnen und Lehrer sind Vorbilder, sie geben Halt und bieten Unterstützung, oft auch über die Schule hinaus. Im Bewusstsein dieser Herausforderung üben sie ihren Beruf mit viel Leidenschaft und Überzeugung aus. Dass Lehrer ihren Beruf lieben, durfte ich schon als kleines Kind erfahren, denn ich komme aus einer Pädagogenfamilie. Meine Eltern gaben mir schon früh einen Einblick in die tägliche Arbeit eines Lehrers, die ganz gewiss nicht mit dem Gong der letzten Schulstunde endet und sich nicht auf Leistungsmessung und Stoff pauken beschränkt.

Wir begreifen Schule als Lern- und Lebensraum, in dem sich Schüler wie Lehrer wohlfühlen sollen. Zentral ist aus unserer Sicht die Freude am Lernen, die eine begeisterungsfähige Lehrkraft vermittelt. Es ist Aufgabe unserer Schulen, unsere Schülerinnen und Schüler für ein selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben fit zu machen. Das gelingt unter anderem, weil wir in Bayern mit unserem mehrgliedrigen und durchlässigen Schulsystem ein gut funktionierendes Modell haben, in dem die Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Anlagen, Interessen und Talenten einen Bildungsweg finden können, der ihnen entspricht.

Lehrkräfte bereiten ihre Schülerinnen und Schüler auf das Leben vor. Es ist wie beim Sport: Ein Übungsleiter möchte seine Mannschaft mit jedem Training ein Stück besser machen. Gleiches will der Pädagoge, der täglich vor seiner Klasse steht, diese begleitet und voranbringt. Jeden Tag ein Stückchen weiter.

Wenn ich auf die letzten Monate zurückblicke, haben wir Vieles schon erreicht: Wir stellen neue Lehrer ein: 5.000 sollen es bis zum Jahr 2023 sein. Für angehende Erstklässler, die zwischen Juli und September sechs Jahre alt werden, schaffen wir aktuell einen flexiblen Einschulungskorridor und geben den Eltern so mehr Entscheidungsspielraum. Darüber hinaus erweitern wir das Ganztagsangebot an allen Schularten.

Ich weiß, welch verantwortungsvolle Arbeit täglich in den Schulen geleistet wird. Deshalb honorieren wir als Kultusministerium, einer der größten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, diesen Einsatz entsprechend mit zusätzlichen Qualifikationsmöglichkeiten und Aufstiegschancen. In Bayern sind rund 95 Prozent der Lehrkräfte verbeamtet. Anders als andere Bundesländer haben wir in Bayern nie an der Notwendigkeit des Beamtenstatus für unsere Pädagogen gezweifelt. Die Verbeamtung, eine überdurchschnittliche Bezahlung und verschiedene Beförderungsmöglichkeiten machen den Lehrerberuf in Bayern besonders attraktiv.

Unsere Maßnahmen berühren jeden unmittelbar, der in Bayern groß wird. Bis in die kleinsten Schulen vor Ort können sie das Leben einer ganzen Generation prägen. Dieser Verantwortung bin ich mir bewusst. Deshalb ist es mein Ziel als Kultusminister, das gut funktionierende Schulsystem dauerhaft noch besser zu machen. Gemeinsam mit unseren qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern arbeiten wir jeden Tag daran. Immer ein Stückchen weiter.


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LANDTAGSPRÄSIDENTIN ILSE AIGNER Im vergangenen November hat der 18. Bayerische Landtag Ilse Aigner zur Präsidentin gewählt. Schon in ihrer Antrittsrede hob sie die Bedeutung der Demokratie hervor und betonte, sie wolle das Amt „unparteiisch“ führen – „nicht thronend über den Fraktionen, sondern allen Abgeordneten zugewandt und sehr nahe an den Bürgerinnen und Bürgern“. In diesem Sinne stand sie den BBB Nachrichten für einen Gastbeitrag zur Verfügung.

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eitdem ich politische Ämter bekleide, habe ich mich stets auf einen starken und kompetenten Beamtenapparat verlassen können. Nach meiner Wahl zur Präsidentin des Bayerischen Landtags war es mir ein großes Anliegen, zeitnah das Gespräch mit dem Bayerischen Beamtenbund zu suchen. Beim Austausch mit dem Vorsitzenden Rolf Habermann hat sich gezeigt, dass sich in meiner neuen Funktion ähnliche Fragestellungen und Herausforderungen ergeben, wie zuvor in meiner Eigenschaft als Ministerin. Im Bundeslandwirtschaftsministerium, im bayerischen Wirtschaftsministerium und auch im bayerischen Bauministerium machten fachlich versierte, zielorientiert handelnde, aber auch kritisch reflektierende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese obersten Bundes- und Landesbehörden zu schlagkräftigen Akteuren im politischen Tagesgeschäft. Sinnvolle Entscheidungen an der politischen Spitze basieren immer auf einer qualitativ hochwertigen Zuarbeit. Oder anders gesagt: Gutes Regieren geht nur mit einer guten Beamtenschaft. Was für die Exekutive gilt, trifft genauso auf die Legislative zu. Das Landtagsamt ist sicherlich eine ganz besondere Behörde mit vielen Alleinstellungsmerkmalen. Außerhalb des Regierungsapparates stehend ist es gleichsam eine Serviceeinheit, die für das Funktionieren der bayerischen Volksvertretung Sorge trägt und damit eine elementare Position in unserer Demokratie einnimmt.

Von meinem ersten Tag als Präsidentin an habe ich hier eine engagierte, aufgeschlossene Mitarbeiterschaft kennengelernt, die mit breit aufgestelltem Sachverstand im Dienst der Abgeordneten und damit aller Bürgerinnen und Bürger wirkt. Die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen aus ganz unterschiedlichen fachlichen Bereichen und erbringen im konstruktiven Miteinander eine höchst beeindruckende Teamleistung für unseren Freistaat. In den vergangenen Monaten habe ich hier erfahren und erlebt, dass gerade angesichts der thematischen Breite der Aufgabenfelder in diesem Haus hervorragende und motivierte Mitarbeiter die tragende und unverzichtbare Säule des Parlamentarismus in Bayern sind. Hinzu kommt, dass das Landtagsamt als Verwaltungsbehörde der bayerischen Volksvertretung Vorbildfunktion hat. So wie die Abgeordneten als Repräsentanten der Bevölkerung gewählt sind, stehen auch die Beschäftigten des Amtes beispielhaft für die Tätigkeit in unserem demokratischen Staatswesen. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses können beispielgebend nach außen wirken und sollen darum in hohem Maße modernen und familienfreundlichen Ansprüchen genügen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird bei uns großgeschrieben und mit vielfältigsten Modellen zur Heim-, Tele- und Wohnraumarbeit, mit flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten gefördert. Seit 2007 hat das Landtagsamt das audit berufundfamilie bereits vier Mal erfolgreich durchlaufen,

das Zertifikat wurde beim letzten Verfahren sogar dauerhaft bestätigt. Zudem unterhält der Bayerische Landtag in eigener Trägerschaft ein Kinderhaus mit 39 Plätzen, das auf große Nachfrage stößt. Motivation und Arbeitsfreude sind elementar für das Funktionieren geregelter Abläufe ebenso wie für ein angenehmes Betriebsklima. Deshalb unterstütze ich auch alle Maßnahmen, die das soziale Miteinander und die Teamstrukturen innerhalb meines Hauses noch weiter verbessern können. Dazu tragen Betriebsausflüge ebenso bei wie gemeinsame kulturelle oder sportliche Unternehmungen. Im Landtagsamt setzen wir auf ein durchdachtes Konzept zum Gesundheitsmanagement, das für alle Mitarbeiter zielgruppengerechte Angebote bereithält. Als Präsidentin des Landtags weiß ich einen starken öffentlichen Dienst ebenso zu schätzen wie auch als Ministerin. Deshalb habe ich stets ein offenes Ohr für die Anliegen des BBB wie natürlich auch aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Haus. Die bayerischen Beamten leisten hervorragende Arbeit. Und dank der Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Länder auf unsere Beamtenschaft werden die Staatsbediensteten in Bayern auch künftig zu Recht zu den bestbezahlten in Deutschland gehören. Für die Zukunft wünsche ich uns weiterhin ein gedeihliches Miteinander zum Wohle aller Beschäftigten und für eine bestmögliche Entwicklung des Freistaates.


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VIELE KINDER ERFORDERN MEHR FACHKRÄFTE

Initiative für ein „Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern“ Im Rahmen eines Auftaktgesprächs lud Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL, den Bayerischen Beamtenbund e.V. ein, der Initiative für ein „Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern“ beizutreten. Ziel ist eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des Erzieherberufes durch verschiedene Maßnahmen, um über mehr Betreuungsangebote und über mehr qualifiziertes Personal langfristig zu verfügen. Vorstellbar für die Attraktivitätssteigerung des Erzieherberufes sind eine Vielzahl von Maßnahmen. Angesprochen wurde dabei die Einführung eines Leitungsbonus für diejenigen, die eine Einrichtung leiten.

Gute Kräfte sollen die Leit- und Ausbildungsfunktionen übernehmen um gut ausgebildeten Nachwuchs zu fördern.

Betreuungsangebote nun auch zu späterer Stunde benötigt. Dieses Problem könnte so angegangen werden, dass die Öffnungszeiten von den Erziehungseinrichtungen an die Arbeitszeiten der Eltern angepasst werden.

Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, wurde vorgeschlagen, zusätzlich zu den Fachkräften auch mehr Tagesmütter einzustellen. Diese sollen gut ausgebildete Fachkräfte gerade nicht ersetzten, sondern ergänzend herangezogen werden. Gerade bei Arbeiten, die in Massen anfallen (z. B. Schuhe zubinden), wäre dies eine große Hilfe.

Für den Erfolg dieses Bündnisses ist es wichtig, dass neben den Gewerkschaften auch die Arbeitgeberseite mit am Tisch sitzt, um schnelle, effektive und umsetzbare Lösungen auszuarbeiten.

Durch die flexibleren Arbeitszeiten in der heutigen Arbeitswelt werden

Der BBB freut sich über weitere konstruktive Gespräche!


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AUS DEM EUROPÄISCHEN PARLAMENT

MdEP ULRIKE MÜLLER ZUR DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Ulrike Müller ist seit 2014 Mitglied im Europäischen Parlament und bei den Europa­Wahlen am 26. Mai Spitzenkandidatin ihrer Partei FREIE WÄHLER. Ihr politischer Werdegang ging kontinuierlich von der lokalen Ebene hinaus in die europäische Welt: 1996 wurde Ulrike Müller Mitglied im Kreistag Oberallgäu und Gemeinderätin in Missen­Wilhams. Sechs Jahre später wurde sie dort 2. Bürgermeisterin und stellvertretende Landrätin. 2008 kam sie in den Bayerischen Landtag und war dort im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Seit 2014 ist Ulrike Müller stellvertretende Landesvorsitzende ihrer Partei in Bayern und Vize­Präsidentin der Europäischen Demokratischen Partei (EDP).

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lrike Müller hat die europäische haben – so Müller – die DSGVO ohne destag eingereicht ist. Müller kritisiert, Datenschutz-Grundverordgroße Schwierigkeiten eingeführt. In dass bis heute niemand in der deutschen nung (DSGVO) im April 2016 Deutschland dagegen wurden Anfang Politik öffentlich eingestanden hat, dass mit beschlossen. Die DSGVO, 2018 gravierende Widrigkeiten augendie DSGVO nur hier zu solchem Verseit Mai 2018 in Kraft, sorgt für mehr fällig: „So, wie Sie diese neue Regelung druss geführt hat. Sicherheit im Umgang mit personenerleben und in Ihrem Alltag umsetzen bezogenen Daten. Sie bietet Vorteile – müssen, ist es keine europäische, son„WIR MÜSSEN GARANTIEREN, z. B. das Recht auf Vergessen, das Recht dern eine bundesdeutsche Verordnung. DASS DIE EUROPA-WAHLEN zur Überprüfung, Änderung und Es ist der Deutsche Bundestag, der NICHT MANIPULIERT WERDEN!“ Übertragung von Daten und erweiterte die Öffnungsklausel nutzte, um mit Informations- und Reaktionspflichten Beschluss vom 27. April 2017 das Daten- Ulrike Müller hat aus dem bundesdeutbei Datenlecks. Die neuen Regeln der schutzrecht zu novellieren und die DSschen Drama um die DSGVO gelernt: DSGVO betreffen auch Behörden und GVO – unnötig! – zu verschärfen“, führt „Derartige europäische Veränderungen öffentliche Einrichtungen, für die bisher Müller aus. Sie fährt fort: „In Deutschmüssen in ihrer nationalen Implemeneigene datenschutzrechtliche Regularien land schimpft man zurecht. Aber auf die tierung sehr aufmerksam begleitet und bestanden. Die DSGVO gilt nun für alle Falschen! Geschimpft wurde und wird den Bürgerinnen und Bürgern deutlich gleichermaßen, allerdings enthält sie auf Europa – das Problem geschaffen besser erklärt werden. Diese Erfahrung eine Öffnungsklausel, die unter anderem und in seiner monströsen Form ausgestärkt mich in meiner Überzeugung, spezifische nationale Regelungen für den staltet hat aber die Bundesregierung. dass Bürokratie-Abbau und die Entöffentlichen Sektor möglich macht, z. B. Inhaltlich ist die DSGVO, wie sie von lastung von Behörden und Betrieben, landesspezifische Datenschutzgesetze, der EU erlassen wurde, in Ordnung.“ von Mittelstand und Vereinen ein das Bundesmeldegesetz oder Gesetze dringendes Anliegen ist – dafür arbeite „NUR IN DEUTSCHLAND SORGT zum eGovernment. ich auf der europäischen Ebene.“ Mit DIE DSGVO FÜR SOLCHEN VERBlick auf die Europa-Wahl ist ihr die DRUSS.“ „DIE DSGVO, WIE VON DER EU Cybersicherheit ein großes Anliegen: ERLASSEN, IST IN ORDNUNG!“ „Datenschutz wird immer relevanter, je Ulrike Müller war diejenige, die dieses stärker wir zur Informationsgesellschaft Diese Öffnungsklausel, so erklärt Ulrike Problem erstmals öffentlich gemacht hat. werden. Da Verwaltungsprozesse Müller, ist der entscheidende Punkt, Über Wochen hat sie mit ihren Büros zunehmend digitalisiert werden und wenn man verstehen will, warum die in Brüssel und Kempten sowie auf den die Cyberkriminalität zunimmt, steht DSGVO in Deutschland Probleme sozialen Medien Aufklärungsarbeit geauch der öffentliche Sektor vor neuen bereitet: “Im Europa-Parlament haben leistet. Sie startete eine Postkartenaktion, Herausforderungen. Wir müssen nun wir im Blick gehabt, dass die DSGVO um mit den Stimmen der Unterzeichner ganz konkret sicherstellen, dass die eben nicht zu einem Hindernis für bei Bundesjustizministerin Katharina Europa-Wahlen nicht manipuliert werVerwaltung, KMUs, Vereine und andere Barley zu protestieren. Sie legte eine den und ein wirklich demokratisches Organisationen werden darf.” Was ist Petition gegen diese nationale Ausgeund demokratisch gewähltes Parlament also passiert? Alle anderen EU-Länder staltung der DSGVO auf, die beim Bunzusammentritt.“


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Depression:

Wenn die Stimmung anhaltend am Boden ist. Wo fangen Depressionen an, was steckt dahinter, wie werden sie behandelt?

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epressionen sind häufig. Jedes Jahr erleiden etwa acht Prozent aller Erwachsenen eine depressive Episode.

Es dürfte keine Behörde, keine Schule und keine sonstige Institution geben, in der nicht auch unter Depressionen leidende Menschen tätig sind. Wie gehen Sie in Ihrem Bereich mit dem Thema um? Halt! Nicht mit der Tür ins Haus fallen. Versuchen wir zunächst zu klären, was „Depression“ ist bzw. umgekehrt: Wie fühlt man sich, wenn man gesund ist? Was ist „normal“, zumal wenn etwas im Leben nicht so läuft, wie man es gerne hätte? So einfach diese Fragen sind, wenn man sie unterschiedlichen Menschen stellt und die Antworten vergleicht, dann wird deutlich, wie schwer bis unmöglich es ist „Normalität“, was Befindlichkeit und Stimmung anbelangt, zu definieren. Haben wir einen Anspruch darauf, psychisch unbelastet und glücklich zu sein? Oder reicht es aus, wenn man den Alltag irgendwie meistert? Jenseits dessen, was in der Gesellschaft als „normal“ gilt, gab es immer Menschen, deren Stimmung entweder vorübergehend oder auch längerfristig niedriger, gedrückt war. Darunter sind vom Charakter her „schwermütige“ Menschen, die man früher Melancholiker nannte (weil man annahm, dass bei ihnen zu viel „schwarze Galle“ im Körper vorhanden sei), aber auch solche, die sich vorher soweit gut gefühlt hatten und die Stimmung dann quasi in den Keller rutschte. Entweder, weil es dafür konkrete Anlässe, etwa Trauerfälle oder

sonstigen erheblichen Stress gab. Oder mitunter auch einfach so, depressiv aus „heiterem Himmel“. Depressive – also mit „gedrückter Stimmung“ einhergehende – Zustände zu erkennen, noch normale von kranken zu unterscheiden und die Ursachen von letzteren zu erfassen, beschäftigt Menschen seit der Antike. Definitive Antworten hierauf gibt es bis heute nicht. Früher haben Ärzte versucht, depressive Zustände nach den vermuteten Ursachen zu unterscheiden. Eine endogene, also „von innen heraus“ (bezogen auf die genetische Veranlagung) auftretende und ansonsten „grundlose“ Depression: Betroffene seien eigentlich nicht traurig-niedergeschlagen, sondern leiden unter einem „Gefühl der Gefühllosigkeit“ und massiver Antriebsstörung, die jeweils gegen Abend etwas besser werden. Neurotische Depressionen hingegen resultieren demnach aus einer belasteten Kindheit. Defizite (etwa durch zu strenge Eltern) führen letztlich dazu, dass Lebensaufgaben nicht bewältigt werden können und sich eine depressive Symptomatik manifestiert. In den vergangenen Jahrzehnten wurde deutlich, dass eine solche Unterscheidung in den meisten Fällen praktisch unmöglich ist. Letztlich kann jede seelische Problematik, je nach individueller Konstellation, ABB. 1

Ursachen auf unterschiedlichen Ebenen haben. Dies bezeichnet man als „biopsychosoziales Modell“. Wer Eltern hat, die unter einer Depression litten, hat selber ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Wer psychisch stabil ist, etwa weil er gelernt hat, mit Konflikten souverän umzugehen, verringert sein Erkrankungsrisiko. Letztlich hat das soziale Umfeld, sei es die Familie, sei es der Beruf, im Positiven wie im Negativen Einfluss darauf, ob man psychisch gesund bleibt. Eindeutige „Schuldzuweisungen“, etwa: „Ich habe eine Depression, weil die Arbeit so stressig ist“, greifen dabei – nach allem was man wissenschaftlich weiß – zu kurz. Dass es Betroffene nicht selten anders erleben, hat auch etwas damit zu tun, dass Menschen mit Zuständen, die sie sich nicht erklären können, nur schwer umgehen können. Nachdem viele Menschen heute Stress (s. Beitrag BBB-Nachrichten Jan/Feb 2019, S. 18-19) in der Arbeit haben, liegt es nahe, eben darin auch die Ursache von ... nicht zuletzt depressiven Zuständen zu sehen. Ärzte und Therapeuten definieren eine „Depression“ bzw. eine depressive Störung, entsprechend der International Classification of Diseases der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10) wie folgt (s. Abb.1):

HAUPTSYMPTOME Gedrückte, depressive Stimmung Interessenverlust, Freudlosigkeit Antriebsmangel, erhöhte Ermüdbarkeit

2

2

2

+

+

+

ZUSATZSYMPTOME verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit vermindertes Selbstwertgefühl u. Selbstvertrauen Gefühle von Schuld und Wertlosigkeit negative u. pessimistische Zukunftperspektiven Suizidgedanken, -handlungen Schlafstörungen verminderter Appetit

2

3–4

>4

SYMPTOME > 2 WOCHEN leichte

mittel­ gradige

schwere

DEPRESSIVE EPISODE


BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Etwa die Hälfte aller Menschen, die an einer Depression erkrankt, sucht nie einen Arzt oder Therapeuten auf. Offenbar kann es auch bei manifester Symptomatik gelingen, wenn man seinen Tagesrhythmus beibehält, mit Kollegen redet und etwas Sinnvolles tut, Depressionen zu überwinden bzw. sie solange auszuhalten, bis sie von alleine abklingen. Wenn der Schweregrad größer ist und/oder aversive Arbeitsbedingungen dazukommen, ist der Weg zum Arzt oder Therapeuten und eine Krankschreibung ohne Alternative. Die Behandlungen von Depressionen, entsprechend deren vielschichtigen Ursachen, kann auf mehreren Ebenen erfolgen. Psychotherapie fokussiert darauf, Betroffene zu unterstützen, die Symptomatik zu bewältigen, etwa indem Auslösende- und/oder die Symptomatik aufrechterhaltewnde Belastungskonstellationen reduziert werden. Beratende und stützende Gespräche führt zunächst oft der Hausarzt; dieser überweist wenn nötig zu einem Facharzt oder psychologischen Psychotherapeuten. Reicht eine ambulante Behandlung nicht aus, ist eine stationäre Behandlung indiziert. In mittelschweren und schweren Fällen werden Depressionen heute zudem mit Medikamenten, sogenannten Antidepressiva, behandelt. Es handelt sich um Substanzen, die mit bestimmten Überträgerstoffen (insbesondere Serotonin) im Gehirn interagieren und u.a. die zwischen Nervenzellen befindliche Serotoninmenge erhöhen. Ihre eigentliche Wirkung entfalten diese Medikamente erst dann, wenn sie in ausreichender Dosis und längerfristig eingenommen werden. Üblicherweise braucht es 2 bis 3 Wochen, bis die Wirkung eintritt. Abhängig machen diese Medikamente nicht, gleichwohl können beim Absetzen

ABB. 2 BURNOUTERLEBEN

Öffentlicher Dienst

„EIN VERTRAUENSVOLLES, STÜTZENDES MITEINANDER AM ARBEITSPLATZ TRÄGT IN VIELEN FÄLLEN DAZU BEI, DASS SEELISCHE ERKRANKUNGEN GUT BEWÄLTIGT WERDEN KÖNNEN.“ PROF. DR. PHIL. DR. MED. ANDREAS HILLERT

„BEI DEPRESSIONEN TRAGEN LANGE KRANKSCHREIBUNGEN, WENN KEINE ANGEMESSENE THERAPIE ERFOLGT, NICHT SELTEN ZUR CHRONIFIZIERUNG DES PROBLEMS BEI.“ CHRISTIANE GODAU

„BEI AUSGEPRÄGTER DEPRESSIVER SYMPTOMATIK IST EINE KOMBINATION VON PSYCHOTHERAPIE UND ANTIDEPRESSIVABEHANDLUNG INDIZIERT.“ DR. MED. MARTIN GREETFELD

TERMINVEREINBARUNG FÜR BBB-MITGLIEDER Wenn Sie sich angesichts erheblicher seelischer Belastungen fragen, ob eine therapeutische Unterstützung sinnvoll sein könnte, oder zur Klärung der Frage, welche Art der Therapie für Sie in Prien, Rosenheim oder München zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll, notwendig oder richtig wäre (ambulant / akut stationär / Reha), wenden Sie sich gerne an unser Team der Ambulanz: Terminvereinbarung unter Tel. 08051 68100189.

Lehrer Unternehmen Öffentlicher Dienst

ANGSTSTÖRUNG

Legt man diese Kriterien zugrunde und untersucht eine repräsentative Gruppe von Menschen, zeigt sich, dass etwa 8,5 Prozent aller Erwachsenen jedes Jahr zumindest für zwei Wochen unter einer depressiven Symptomatik leiden. Eben dies fand sich auch bei bayerischen Beamten im Stress-Monitor-Projekt wieder. Dabei bestand ein eher geringer Unterschied zwischen den verschiedenen Berufsgruppen (s. Abb. 2).

13

Lehrer Unternehmen Öffentlicher Dienst

DEPRESSION

BAYERN

Lehrer Unternehmen 0

2

4

6

8

10

12

14

unangenehme Begleiteffekte auftreten weshalb, in Absprache mit dem Arzt, ein stufenweises Vorgehen angemessen ist. Wichtig ist, dass Betroffene, wenn sie selber und/oder die Angehörigen erheblich unter depressiven Symptomen leiden, nicht versuchen, die Zähne zusammen zu beißen, etwa weil sie sich selber die Schuld für ihre Symptomatik geben. In solchen Fällen können Depressionen lebensgefährlich werden. Wenn Betroffene die Hoffnung auf Besserung verlieren, sich selber die Schuld geben und lebensmüde/suizidale Gedanken auftreten ... sind umgehende Maßnahmen erforderlich. Nicht zuletzt haben alle großen psychiatrischen Kliniken einen 24 Stunden am Tag erreichbaren Notdienst. In den meisten Fällen, soweit sie nicht spontan abklingen, lassen sich Depressionen gut behandeln. Auch wenn es einige Monate dauern kann, sind die meisten Betroffenen anschließend wieder in der Lage, ein normales Leben zu führen. Zurück in Ihre Behörde, Ihre Schule bzw. Ihren Arbeitsplatz: Wie gehen Sie dort mit dem Phänomen „psychische Erkrankungen“ um? Eine erhebliche Erleichterung für Betroffene ist es, wenn über „Depression“ offen gesprochen werden kann. Je unterstützender das diesbezügliche Klima gerade am Arbeitsplatz ist, umso unverkrampfter gestaltet sich der Umgang damit und je besser ist die Chance, dass Betroffene, auch wenn sie länger krankgeschrieben waren, wieder (zumeist im Rahmen einer stufenweisen Widereingliederung) erfolgreich in die Arbeit zurückkehren können.

16 %


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IM FOKUS

EINKOMMENSRUNDE 2019

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Am 2. März 2019 haben sich Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Einkommenserhöhungen im Tarifbereich der Länder geeinigt. Während andere Länder sich nun in einem zweiten Schritt für eine zeitgleiche

TARIFABSCHLUSS STEHT!

BESOLDUNG ZIEHT NACH und systemgerechte Übertragung stark machen müssen, hat Bayern unmittelbar nach Bekanntwerden des Ergebnisses die Übernahme auch für seine Beamtinnen und Beamten angekündigt.


IM FOKUS

EINKOMMENSRUNDE 2019

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

I

n der Nacht vom 2. auf den 3. März 2019 lag endlich das Ergebnis vor. Die Tarifverhandlungen für die Lan­ desbeschäftigten wurden nach langen und schwierigen Verhandlungen been­ det. Seit Aufstellung der Forderungen der Gewerkschaften Ende des vergange­ nen Jahres hatten sich die Tarifpartner um eine Einigung bemüht. Das Papier zur Tarifeinigung ist lang, 14 Seiten, detailliert und trifft zahlreiche Sonderregelungen. Grundsätzlich werden die Tabellenentgelte zum 1. Januar 2019 um ein Gesamt­ volumen von 3,2 Prozent erhöht. Darin sind enthalten die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro; zum 1. Januar 2020 um ein Gesamt­ volumen von 3,2 Prozent erhöht. Darin sind enthalten die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro; zum 1. Januar 2021 um ein Gesamt­ volumen von 1,4 Prozent erhöht; darin sind enthalten die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro.

Zu den neuen Tabellenwerten zum 01.01.2019 vgl. Seite 19.

Daneben werden die monatlichen Entgelte der Auszubildenden, Prakti­ kantinnen und Praktikanten zum Januar 2019 und 2020 um jeweils 50 Euro erhöht und der Urlaubs­ anspruch für diesen Personenkreis auf 30 Tage jährlich angehoben. Gleichzeitig wird allerdings die Jahressonderzahlung nach § 20 TV­L für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Erst nach dem Jahr 2022 nimmt sie wieder an allgemeinen Erhöhungen teil.

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Das Papier zur Tarifeinigung ist lang

DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE Anhebung der Tabellenentgelte in drei Schritten um 3,2 Prozent (01.01.2019), 3,2 Prozent (01.01.2020) und 1,4 Prozent (01.01.2021), jeweils im Gesamtvolumen. Bis zum 01.01.2021 mindestens um insgesamt 240 Euro Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte in zwei Schritten um 50 Euro (01.01.2019) und 50 Euro (01.01.2020) Erhöhung der Pflegetabelle um zusätzlich 120 Euro Erhöhung der Angleichungszulage für Lehrkräfte um 75 auf 105 Euro (01.01.2019) 30 Tage Urlaub für Auszubildende Die Laufzeit beträgt 33 Monate bis 30. September 2021


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EINKOMMENSRUNDE 2019

IM FOKUS

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Besoldungstabelle 2019

Gültig ab 01. 01.2019; Quelle: Gesetzentwurf der Staatsregierung vom 20.03.2019

Besoldungsordnung A – Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe

2-Jahres-Rhythmus Stufe 1

Stufe 2

3-Jahres-Rhythmus Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

4-Jahres-Rhythmus

Stufe 6

Stufe 7

Stufe 8

Stufe 9

Stufe 10

Stufe 11

A3

2 219,18

2 267,12

2 315,10

2 363,05

2 411,01

2 458,98

2 506,93

2 554,89

2 602,84

-

-

A4

2 271,87

2 328,28

2 384,78

2 441,23

2 497,69

2 554,15

2 610,59

2 667,03

2 723,47

-

-

A5

2 303,71

2 359,92

2 416,07

2 472,26

2 528,41

2 584,58

2 640,77

2 696,95

2 753,12

-

-

A6

2 361,32

2 423,01

2 484,65

2 546,32

2 608,02

2 669,71

2 731,39

2 793,04

2 854,70

-

-

A7

2 445,22

2 522,84

2 600,46

2 678,05

2 755,68

2 833,30

2 888,69

2 944,12

2 999,57

-

-

A8

2 523,95

2 590,29

2 689,73

2 789,21

2 888,64

2 988,14

3 054,43

3 120,71

3 187,03

3 253,33

-

A9

2 652,14

2 717,37

2 823,52

2 929,64

3 035,81

3 141,95

3 214,92

3 287,91

3 360,86

3 433,85

-

A 10

2 840,07

2 930,73

3 066,70

3 202,75

3 338,73

3 474,73

3 565,39

3 657,28

3 750,01

3 842,78

-

A 11

-

3 239,15

3 378,49

3 517,83

3 658,46

3 801,03

3 896,04

3 991,11

4 087,07

4 184,02

4 280,93

A 12

-

-

3 633,24

3 803,19

3 973,17

4 145,18

4 260,78

4 376,33

4 491,91

4 607,49

4 723,06

A 13

-

-

-

4 250,62

4 437,85

4 625,03

4 749,83

4 874,63

4 999,46

5 124,25

5 249,07

A 14

-

-

-

4 516,84

4 759,59

5 002,34

5 164,21

5 326,05

5 487,87

5 649,73

5 811,57

A 15

-

-

-

-

5 226,85

5 493,76

5 707,31

5 920,81

6 134,34

6 347,88

6 561,38

A 16

-

-

-

-

5 765,40

6 074,06

6 321,04

6 568,01

6 814,95

7 061,89

7 308,84

Gemäß des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019. Beträge ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Besoldungsordnung B (Monatsbeträge in Euro) B2

B3

7 621,29

8 069,96

B4 8 539,91

B5 9 079,10

B6 9 588,23

B7

B8

B9

B 10

B 11

10 083,53

10 599,72

11 240,68

13 231,04

13 744,03

Anwärtergrundbetrag (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe A 3 bis A 8 übrige Besoldungsgruppen

Stufe 1 verheiratet /verpartnert 132,48 139,08

251,41

Eingangsamt, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt A 3 bis A 4

Grundbetrag 1 089,33

258,01

A 5 bis A 8

1 209,93

A 9 bis A 11

1 263,85

A 12

1 403,44

A 13

1 435,21

A 13 + Zulage gemäß Art. 33 Satz 1 BayBesG

1 470,08

Stufe 2 1 Kind

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 118,93 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 368,59 Euro. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,76 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind - in der Besoldungsgruppe A 3 um je 28,76 Euro, - in der Besoldungsgruppe A 4 um je 23,01 Euro und - in der Besoldungsgruppe A 5 um je 17,26 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach Art. 35 Abs. 2 - in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 123,06 Euro - in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 130,65 Euro

„Wir begrüßen die Ergebnisse der Ver­ handlungen als einen wichtigen Schritt zur Teilhabe der Kolleginnen und Kollegen an der allgemeinen Einkommensentwick­ lung“, erklärte BBB­Chef Rolf Habermann

Der sprichwörtliche ehrliche Kompromiss

unmittelbar nach Ende der Verhandlun­ gen. „Es ist ein guter Schritt zur Verbes­ serung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.“ Auch dbb­Vorsitzender Ulrich Silberbach zeigt sich zufrieden: „Wir haben mit dieser Einigung Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung gehalten und gleichzeitig einen Frontalangriff der Länderarbeitgeber auf die Grundlagen der Entgeltordnung abgewehrt.“ Die TdL­For­ derung nach „Neubewertung des Arbeits­ vorgangs“ klinge vielleicht harmlos, hätte aber flächendeckend zu einer zum Teil deutlich schlechteren Eingruppierung für die Beschäftigten geführt. Das hätte jede lineare Erhöhung aufgefressen. Das konn­ ten die Gewerkschaften verhindern. Das Gesamtpaket der Einigung bezeich­ nete Silberbach als „den sprichwörtlichen


IM FOKUS

EINKOMMENSRUNDE 2019

ehrlichen Kompromiss“. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen, die deutliche Aufwertung der Pflegetabelle im Krankenhausbereich und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden. Schmerzhafte Zugeständnisse seien vor allem bei der Vertragslaufzeit und beim Thema Struk­ turverbesserungen zur Bekämpfung des Fach­ kräftemangels hinzunehmen.

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

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DEMO IN NÜRNBERG

ÜBERNAHME IN BAYERN SOFORT Während in anderen Ländern noch hart um eine Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich gerungen werden musste, kündigte der bayerische Finanz­ und Heimatminister Albert Füracker diese noch in der Nacht der Tarifeinigung an. „Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein!“, betonte er. Wie im Vorfeld mit dem BBB vereinbart, werden Besoldungs­und Versorgungsbezüge zeitgleich und systemgerecht entsprechend erhöht. „Wir begrüßen es sehr, dass in Bayern für eine einheitliche Teilhabe der Beschäf­ tigten an der allgemeinen Einkommensent­ wicklung gesorgt wird“, lobte BBB­Chef Rolf Habermann. „Das ist ein wichtiges Element, um den öffentlichen Dienst als Arbeitsplatz attraktiv zu machen“. Die schnelle und umfas­ sende Reaktion des bayerischen Finanz­und Heimatministers sei bundesweit einmalig und ein Zeichen besonderer Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten!

ERSTER ENTWURF LIEGT SCHON VOR! Seit dem 20. März 2019 liegt nun ein erster Entwurf für die künftige Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten vor. Es ist ein Entwurf, der zunächst den Ressorts zur Stellungnahme zugeleitet wird und dem BBB zur frühzeitigen Informa­ tion überlassen wurde. Noch sind, zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens durch den Landtag Änderungen möglich. Gleichwohl zeichnen sich natürlich die grundlegenden Regelungen deutlich ab.

ZEIT- UND VOLUMENGLEICHE ÜBERTRAGUNG Das Tarifergebnis wird damit ZEIT­ und VOLUMENGLEICH, aber systemkonform auf den Beamtenbereich übertragen. Dem Gesamtvolumen der Erhöhung der tarif­ lichen Entgelte entsprechend werden die Bezüge rückwirkend ab 1. Januar 2019 und in den folgenden Jahren erhöht.

N

achdem die ersten beiden Runden der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder ohne Ergebnis zu Ende gegangen waren, forderten über 1.700 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 27. Februar 2019 die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lautstark auf, in der anstehenden dritten Runde ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Sie reihten sich damit in die bundesweite Welle von Warnstreiks und Protestkundgebungen ein.

Vor Ort auch – neben Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, und Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung – BBB-Vorstandsmitglied und stellvertretender Bundes- und bayerischer Landesvorsitzender der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra.) Klaus Eckl:

render Staat, Ein funktionie Dienstleister als effektiver nnen und Bürger, ri für die Bürge denstellend ie fr kann nur zu otivierten und arbeiten mit m eiterinnen starken Mitarbrn. e und Mitarbeit


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IM FOKUS

HINTERGRUND Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind insgesamt rund 3,3 Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist und gesondert Verhandlungen führt), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat. Zu unterscheiden sind die Bereiche des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), der Regelungen für Bund und Kommunen trifft, sowie TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder), der für die Angestellten der Länder gilt. Für die rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen) sind nach der Praxis der vergangenen Jahre die Tarifergebnisse im Bereich des TV-L maßgebend für Besoldung und Versorgung. Die Bezüge der Bundesbeamten orientieren sich am TVöD. Im Bereich der Kommunen überschneiden sich daher die unterschiedlichen Regelungsbereiche.

EINKOMMENSRUNDE 2019

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

DIE ECKPUNKTE DES ENTWURFS Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2019 Erhöhung um 3,2 Prozent zum 01.01.2020 Erhöhung um 1,4 Prozent zum 01.01.2021 Anwärterinnen und Anwärter er­ halten ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro und ab 01.01.2020 eine Erhöhung um 100 Euro. Damit geht Bayern über den Tarifbereich hinaus, der im zweiten Schritt die Erhöhung auf 50 Euro begrenzt. Durch Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen erfolgt eine weitere Besserstellung im Sinne der Nachwuchsgewinnung. Die Regelung zur Erhöhung des Er­ holungsurlaubs für Auszubildende und Praktikanten wird 1:1 im Be­ amtenbereich umgesetzt. Anwärter haben künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die erforderliche Än­ derung der Urlaubsverordnung wird zeitnah auf den Weg gebracht.

Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig: Entsprechend zur Personalsicherung im Bereich der Nachwuchsgewinnung durch Streichung der ersten Stufe in allen Besoldungsgruppen soll auch in der Beamtenversorgung gehandelt werden. Die Ministerialzulage soll nun wie alle anderen Zulagen ruhege­ haltsfähig werden um auf die zu­ nehmenden Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung und ­bindung an obersten Dienstbehörden zu reagie­ ren. Es gilt vor allem die langfristige Tätigkeit und den Verbleib qualifizier­ ter Bediensteter bis zum Ruhestand attraktiver zu gestalten. Damit wird einer langjährigen Forderung des BBB Rechnung getragen. Weihnachtsgeld bleibt unangetastet. Das Tarifergebnis sieht hier ein „Einfrieren“ auf dem Stand von 2018 vor. Erst ab 2022 nimmt die Sonder­ zahlung dort wieder an allgemeinen Anpassungen teil. Demnächst: Übertragung der Mütter­ rente II in das Bayerische Versor­ gungsrecht. Als einziges Bundesland wird Bayern hier zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 01.01.2019 Wirkung entfalten. Die erhöhten Bezüge werden voraussichtlich mit den Juni­Bezügen ausbezahlt (in­ klusive der bis dahin nachzuzahlenden Bezüge).

BBB begrüsst Verhandlungsergebnisse


IM FOKUS

EINKOMMENSRUNDE 2019

VOLUMENGLEICH, ABER SYSTEMKONFORM! Die Anknüpfung des prozentualen Erhö­ hungssatzes an das Tarifergebnis sichert für alle Statusgruppen des öffentlichen Dienstes langfristig eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung. Der im Tarifbereich vorgesehene Min­ destbetrag fließt in das für die Erhöhung der Besoldung und Versorgung maßgeb­ liche Gesamtvolumen ein. Gleichzeitig wurden z. B. beim Weihnachtsgeld und den Anwärterbezügen über das Tarif­ ergebnis hinausgehende Maßnahmen getroffen. Das entspricht auch verfas­ sungsrechtlichen Vorgaben, die durch die Grundsätze des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vorgegeben sind.

BBB: WORT GEHALTEN! Der BBB begrüßt den aktuellen Entwurf als klares Bekenntnis zum Berufsbeam­ tentum. Die Koalitionsfraktionen haben

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BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt Wort gehalten, ihre Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt (Streichung der ersten Stufe) und für eine einheitliche Einkommensstruktur im öffentlichen Dienst gesorgt. Nun werden sich die Gremien des BBB mit dem Entwurf intensiv befassen und das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam begleiten.

TV-L Entgelttabelle TV-L AT (Gültig ab 01.01.2019) EG

TV-L ( TdL)

Stufe 1

Entgelttabelle (+ 3,01 % mindestens + 100 Euro* bzw + 4,50 % in Stufe 1**)

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

E 15Ü

5 702,11

6 329,14

6 924,22

7 314,52

7 410,52

-

E 15

4 596,69

5 023,85

5 209,41

5 868,47

6 367,55

6 558,57

E 14

4 161,82

4 550,35

4 812,70

5 209,41

5 817,26

5 991,78

-

4 198,44

4 422,39

4 812,70 5 209,41

5 817,26

5 991,78

E 13

3 837,26

4 198,44

4 422,39

4 857,49

5 458,94

5 622,71

E 12

3 458,40

3 763,34

4 288,02

4 748,72

5 343,77

5 504,08

E 11

3 346,42

3 628,98

3 891,31

4 288,02

4 863,90

5 009,81

E 10

3 228,23

3 502,94

3 763,34

4 025,67

4 524,79

4 660,53

E 9b

2 873,64

3 129,67

3 272,55

3 667,36

4 000,09

4 120,10

E 9a

2 873,64

3 129,67

3 177,31

3 272,55

3 667,36

3 777,39

E8

2 699,45

2 945,15

3 064,19

3 177,31

3 302,32

3 379,70

E7

2 537,72

2 772,50

2 933,23

3 052,29

3 147,55

3 230,87

E6

2 494,17

2 724,88

2 843,94

2 963,01

3 040,38

3 123,72

E5

2 394,63

2 617,73

2 736,79

2 849,89

2 939,19

2 998,72

E4

2 282,66

2 504,64

2 653,45

2 736,79

2 820,14

2 873,70

E3

2 251,56

2 468,91

2 528,44

2 623,68

2 701,07

2 766,55

E 2Ü

2 165,31

2 367,71

2 445,10

2 540,36

2 605,84

2 659,39

E2

2 089,82

2 296,27

2 355,81

2 415,33

2 552,24

2 695,13

E1

-

1 897,44

1 927,18

1 962,90

1 998,63

2 087,92

E 13Ü

Hinweis zu EG 9a: Überleitung aus „kleiner“ EG 9 in bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag > Stufen 4, 5 und 6 * Mindestanhebung um 100 Euro ab Stufe 2 in den Entgeltgruppen 1 bis 15Ü sowie in Stufe 1 der EG 2Ü und EG 15Ü ** Anhebung der jeweiligen Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 ( ohne Stufe 1 der EG 2Ü und EG 15Ü ) um 4,5 Prozent Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion ( Stand März 2019 ); Entgelttabelle zu § 15 TV-L – gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion; Stand: März 2019


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BUND

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

EUROPÄISCHE GLEICHSTELLUNGSPOLITIK

Neue EU­Standards fördern die Ver­ einbarkeit von Beruf und Familie Europäische Kommission, Rat und Parlament haben sich nach schwierigen Verhandlungen auf die neue Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (COM(2017)253) geeinigt. Die Richtlinie wird die EU-Mutterschutzrichtlinie sowie die Rahmenvereinbarung der Sozialpartner über Elternurlaub ersetzen. Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, begrüßt den Beschluss ausdrücklich als „wichtigen Schritt in Richtung eines sozialen Europas“. „Für viele europäische Staaten ist diese Einigung auf verbindliche Mindeststandards ein riesiger Schritt in der Gleichstellungspolitik, aber in Deutschland dürfen bisher erreichte Standards durch die Richtlinie

auf keinen Fall gefährdet werden“, betonte Helene Wildfeuer. „Ich würde mir wünschen, dass Deutschland seiner Vorbildrolle gerecht wird, die Forderungen der Sozialpartner ernst nimmt und in einigen Punkten vielleicht sogar weitergehende Maßnahmen verabschiedet.“

VERBESSERTE STANDARDS FÜR ELTERNZEITEN Auch für den gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit sieht die Richtlinie wichtige Standards vor, die Auswirkungen auf das deutsche Recht haben. „Der Anspruchszeitraum für Elternzeit wird endlich sinnvoll erweitert. Elternzeit soll nun bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres eines Kindes genommen werden können.

Gespräch zum Jahres­ wirtschaftsbericht 2019 Anlässlich des Jahreswirtschaftsberichts 2019 trafen sich zu Beginn dieses Jahres Vertreter der Bundesregierung und für den dbb beamtenbund und tarifunion die stellvertretenden Vorsitzenden Thomas Eigenthaler und Astrid Hollmann, um die Positionen zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen auszutauschen. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Dr. Ulrich Nussbaum (parteilos) sprach in seinem Eröffnungsstatement von drei der Bundesregierung wichtigen, wesentlichen Zukunftsfeldern: Digitaler Wandel, Arbeitsmarkt und Entlastung der Bürger bei Steuern und Abgaben. Die Vertreter des dbb machten in ihren Statements deutlich, dass der dbb in der Vergangenheit seine Rolle als konstruktiver Gesprächspartner bewiesen habe und selbstverständlich auch zukünftig bei der Lösung von Problemen gesprächsbereit sei. Insoweit wurde auch verdeutlicht, dass der dbb erwartet, zum Zukunftsdialog des BMAS beteiligt zu werden, in dem die zentralen Zukunftsfragen des Sozialstaats diskutiert werden.

HINTERGRUND Unter dem Titel „Soziale Marktwirtschaft stärken – Wachstumspotenziale heben, Wettbewerbsfähigkeit erhöhen“ stellt die Bundesregierung mit dem Jahreswirtschaftsbericht 2019 zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Themenschwerpunkte dar. Darüber hinaus bilanziert sie die Maßnahmen aus 2018 und gibt einen Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung für das laufende Jahr.

Das ermöglicht Eltern langfristig mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Betreuungsaufgaben. Hier erwarten wir eine rasche Umsetzung auf Bundesebene“, fordert Wildfeuer.

VATERSCHAFTSURLAUB IST „GLEICHSTELLUNGSPOLITISCH VORBILDHAFT“ In einigen Punkten geht die Richtlinie über deutsche Standards hinaus, zum Beispiel: „Die Einführung von zehn Tagen bezahlter Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt eines Kindes, der sogenannte Vaterschaftsurlaub, ist sehr zu begrüßen“, betont Wildfeuer. „Auch, dass dieser Anspruch unabhängig von dem im nationalen Recht definierten Familienstand besteht, ist gleichstellungspolitisch vorbildhaft.“ Der sogenannte Vaterschaftsurlaub gilt nach EU-Richtlinie künftig auch für unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare.

DBB NACHWUCHSKAMPAGNE

„Die Unverzichtbaren“ gehen in die 5. Staffel Und wieder heißt es „And action!“ für fünf Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst, die Werbung für den Berufsnachwuchs machen: Die dbb Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“ geht mit neuen Gesichtern in die fünfte Staffel. Online und auf Plakaten an rund 9.000 Schulen bundesweit machen seit dem 25. Februar 2019 wieder fünf junge Beschäftigte auf den Arbeitgeber öffentlicher Dienst aufmerksam. Eine Justizfachwirtin, eine Diplom-Verwaltungswirtin aus dem Auswärtigen Amt, eine Leistungssachbearbeiterin im Jobcenter, eine Referentin für Klima und Luftqualität und ein Kämmerer informieren diesmal über ihre Berufe und ihre Berufung. dbb Chef Ulrich Silberbach freut sich, „dass wir für unsere neue Runde in der Nachwuchswerbung erneut so tolle und motivierte junge Kolleginnen und Kollegen gewinnen konnten“. Nach wie vor drücke beim Personal landauf, landab der Schuh: „Dass uns derzeit trotz aller lobenswerten Aufstockungen in vielen Bereichen der Behörden und Verwaltungen nach wie vor mindestens 200.000 Kolleginnen und Kollegen fehlen, ist leider nichts Neues. Neu ist immerhin das massiv verstärkte Werben von Dienstherrn und Arbeitgebern um Berufsnachwuchs. Endlich hat die Erkenntnis, dass der demografische Wandel auch den öffentlichen Dienst mit voller Wucht treffen wird, das aktive Bewusstsein der politischen Exekutive erreicht“, stellt Silberbach fest, macht aber ebenso deutlich: „Wenn der öffentliche Dienst all das, was er heute leistet, weiterhin leisten und seine Performance auch gerne noch ein bisschen steigern soll, brauchen wir mehr Personal. Überall. Punkt.“ Deswegen würden „Die Unverzichtbaren“ auch 2019 wieder Werbung für die Arbeit im öffentlichen Dienst machen, so der dbb Bundesvorsitzende.


TARIF

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

TARIFEINHEITSGESETZ

dbb legt erneut Verfas­ sungsbeschwerde ein Arbeitnehmer können in Deutschland frei über die Gewerkschaft ihrer Wahl entscheiden. Es bleibt den Beschäftigten nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes überlassen, ob sie sich einer Gewerkschaft anschließen und wen sie mit der Vertretung ihrer Interessen in Tarifverhandlungen betrauen. „ZWANGSTARIFEINHEIT“

Dies wollten in Anbetracht des zunehmenden Einflusses so genannter „Spartengewerkschaften“ verschiedene Kräfte ändern und trieben die Idee einer „Zwangstarifeinheit“ voran. Am 15. Juli 2015 trat trotz massiver Proteste und Widerstände zahlreicher Gewerkschaften und Experten das Tarifeinheitsgesetz (TEG) in Kraft. Danach soll nur noch die jeweils mitgliederstärkere Gewerkschaft im Betrieb die Tarifhoheit haben. Berufsspezifische Arbeitnehmervereinigungen, beispielsweise zahlreiche Fachgewerkschaften unter dem Dach des dbb, sind theoretisch gehindert, eigene Tarifverträge für ihre Mitglieder abzuschließen. Zugleich werden die Mitglieder der kleineren Gewerkschaft faktisch ihres Koalitionsrechts und ihrer Tarifautonomie beraubt.

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Projektgruppe für Aufwertung der Sozialen Berufe Am 25. Februar 2019 hat sich Volker Geyer, dbb Fachvorstand für Tarifpolitik, mit Caren Marks, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) getroffen. Dabei ging es um die geplante SGB VIII-Reform, das Gute-KitaGesetz und die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher. Geyer begrüßte ausdrücklich, dass das Ziel einer Aufwertung der Sozialen Berufe durch eine eigenen Projektgruppe im Ministerium verfolgt werden soll. „Wir engagieren uns seit Jahren für das Thema. Es ist gut, wenn das BMFSFJ dieses Anliegen nun mit einem Team unterstützt“, so Geyer. Staatssekretärin Marks zeigte sich offen für eine stärkere Zusammenarbeit mit dem dbb in diesem Bereich.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT VERLANGT NACHBESSERUNGEN

Der dbb und viele weitere betroffene Gewerkschaften und Berufsverbände legten unverzüglich Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 11. Juli 2017 in einem auch unter den Verfassungsrichtern umstrittenen Urteil, dass das TEG zwar in die Koalitionsfreiheit eingreift und Grundrechte beeinträchtigen kann, gleichwohl aber „weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar“ ist. Allerdings solle der Gesetzgeber bis Ende 2018 noch schützende Vorkehrungen zugunsten kleinerer Gewerkschaften schaffen. Dieser Maßgabe kam die amtierende große Koalition Ende November 2018 mit dem „Qualifizierungschancengesetzes“ nach und verankerte dort eine unter Experten als wenig sinnvoll erachtete „Verbesserung“ des Minderheitenschutzes.

RECHTE DES DBB WERDEN NACH WIE VOR BESCHNITTEN

dbb-Chef Ulrich Silberbach kritisierte, dass allein das intransparente Gesetzgebungsverfahren geeignet sei, den dbb in seinen Rechten zu beschneiden. Sowohl durch das „gehetzte Durchpeitschen“ des Gesetzes in allerkürzester Zeit als auch durch die nichterfolgte Beteiligung der betroffenen Gewerkschaften seien Öffentlichkeit und betroffenen Gewerkschaften gleichsam ausgeschaltet worden. „Die vorgesehene MiniKorrektur ist überhaupt keine Lösung“, so Silberbach. Der dbb legt erneut Verfassungsbeschwerde gegen das TEG in seiner geänderten Fassung ein.

Eingruppierung bei der Autobahn GmbH auf der Zielgeraden „Der dbb ist den gesteckten Zielen bei der Eingruppierung für die Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes mit dem heutigen Verhandlungstag ein erhebliches Stück nähergekommen. Jetzt fehlen noch die letzten Detailabstimmungen“ stellte dbb Verhandlungsführer Volker Geyer am Ende der dritten Verhandlungsrunde am 18. März 2019 fest. Die Verhandlungen werden am 5. April 2019 in Berlin fortgesetzt. Bis dahin wird eine gemeinsame Fachgruppe aus Vertretern von dbb, ver.di und der Arbeitgeberseite an möglichst einigungsfähigen Texten zum künftigen Eingruppierungstarif bei der Autobahn GmbH des Bundes arbeiten.


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BEAMTENRECHT

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

VerfGH BAYERN BESTÄTIGT

Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen Richterinnen, Staatsanwältinnen und Landesanwältinnen dürfen in Bayern bei Gerichtsverhandlungen auch fortan kein Kopftuch tragen. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 14.03.2019 entschieden und die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft gegen die bayerische Regelung der Amtstracht bei Gericht abgewiesen. Die Pflicht des Staates, die Neutralität der Justiz zu gewährleisten, überwiege die Glaubensfreiheit. Auch sei unter Gleichheitsaspekten nicht zu beanstanden, dass Kreuze in Gerichtssälen weiterhin zulässig seien, da dadurch die Neutralität des einzelnen Amtsträgers nicht in Frage gestellt werde (Az.: Vf. 3-VII-18).

R

ichterinnen, Staatsanwältinnen und Landesanwältinnen dürfen in Bayern bei Gerichtsverhand­ lungen auch fortan kein Kopf­ tuch tragen. Dies hat der Bayerische Ver­fassungsgerichtshof am 14.03.2019 entschieden und die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft gegen die bayerische Regelung der Amtstracht bei Gericht abgewiesen. Die Pflicht des Staates, die Neutralität der Justiz zu gewährleisten, überwiege die Glaubensfreiheit. Auch sei unter Gleichheitsaspekten nicht zu beanstanden, dass Kreuze in Gerichtssälen weiterhin zulässig seien, da dadurch die Neutralität des einzelnen Amtsträgers nicht in Frage gestellt werde (Az.: Vf. 3-VII-18).

ISLAMISCHE RELIGIONS­ GEMEIN­SCHAFT RÜGTE KOPFTUCHVERBOT FÜR RICHTERINNEN UND STAATS­ANWÄLTINNEN

Gemäß Art. 11 Abs. 2 BayRiStAG dürfen Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Landes­ anwälte und Landesanwältinnen in Ver­handlungen sowie bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können. Die Antragsteller, eine islamische Religionsgemeinschaft und deren Präsident, erstrebten die Nichtigerklärung der Regelung. Sie rügten Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissens­freiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Die Regelung sei mit dem Ziel geschaffen worden, Richterinnen mit Kopftuch von den Verhandlungen auszuschließen. Das Kreuz sei hingegen weiterhin in den Verhandlungsräumen erlaubt. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der Bayerischen Verfassung.


BEAMTENRECHT

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

VerfGH: PROZESSBETEILIGTE ZWANGSWEISE RELIGIÖSEM BEKENNTNIS STAATLICHER REPRÄSENTANTEN AUS­ GESETZT Der VerfGH hat die Popularklage abgewiesen. Art. 11 Abs. 2 BayRiStAG verstoße nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Art. 107 Abs. 1 und 2 der Bayerischen Verfassung (BV). Der VerfGH führt aus, dass das Grundrecht der Amtsträger auf freie Bekundung ihres Glaubens im Wider­ streit zur negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Prozessbeteiligten stehe. Daraus ergebe sich zwar grundsätzlich kein Anspruch darauf, fremde Glaubensbekundungen oder Symbole zu unterbinden oder durch den Staat vor der Konfrontation mit fremden Glau­ bens­bezeugungen geschützt zu werden. Etwas anderes gelte jedoch dann, wenn der Einzelne durch eine vom Staat geschaffene Lage ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens oder seiner Symbole ausgesetzt wird. Für die Prozessbeteiligten stelle es eine unausweichliche Situation in diesem Sinn dar, wenn sie dem Zwang ausgesetzt werden, an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen, an der staatliche Repräsentanten mitwirken, die ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis nach außen kundtun. Bei der Tätigkeit in der Gerichtsverhandlung oder bei sonstigen gerichtlichen Amtshandlungen mit Außenwirkung trete die Wahrnehmung der staatlichen Funktion in den Vordergrund. Daher könne das Tragen religiös konnotierter Kleidung oder Symbole auch nicht dem Bereich der privaten Selbstdarstellung des Amtsträgers zu­ge­ ordnet werden.

die Gewähr von Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten böten. Im Gegensatz dazu stehe das Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Kleidungsstücke oder Symbole. Da es grundsätzlich geeignet sei, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des jeweiligen Amtsträgers zu begründen, werde das verfassungsrechtliche Gebot der Neu­tra­ lität der Gerichte beeinträchtigt.

SCHUTZ DER NEUTRALITÄT DER JUSTIZ ÜBERWIEGT GLAUBENSFREIHEIT Im Fall des Aufeinandertreffens widerstreitender Verfassungsgüter müsse der Gesetzgeber einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den kollidierenden verfassungsrechtlich geschützten Werten schaffen, fährt der VerfGH fort. Hier habe er bei seiner Abwägung die institutionelle Neutralität der Justiz in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Wertordnung als besonders schützenswertes Gut angesehen. Auf der anderen Seite habe er berücksichtigen dürfen, dass die Person des Amtsträgers bei der Ausübung der ihm übertragenen Funktion tendenziell hinter seinem Amt zurücktritt und bei der privaten Selbstdarstellung im Rahmen der Amts­ tätigkeit das Gebot der Mäßigung gilt. Dementsprechend sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber den Verfassungsgütern, die mit dem Verbot geschützt würden, größeres Gewicht beigemessen hat als der mit der angegriffenen Regelung verbundenen Beeinträchtigung des Grundrechts der Amtsträger auf freie Bekundung ihres Glaubens.

NEUTRALITÄTSGEBOT BEEINTRÄCHTIGT

GLEICHHEITSSATZ NICHT VERLETZT: KREUZE IN VER­ HANDLUNGSRÄUMEN KEINE GEFAHR FÜR NEUTRALITÄT DES AMTSTRÄGERS

Laut VerfGH steht das Grundrecht der Amtsträger auf freie Bekundung ihres Glaubens ferner im Widerstreit zur Pflicht des Staates zu weltanschaulichreligiöser Neutralität, die in besonderer Weise für den Bereich der Justiz gelte. Der Staat müsse gewährleisten, dass die Gerichte mit Richtern besetzt sind, die unabhängig und unparteilich seien und

Auch den Gleichheitssatz des Art. 118 Abs. 1 BV sieht der VerfGH nicht ver­ letzt. Der Popularklage sei nicht zu ent­ nehmen, woraus die Antragsteller einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz her­lei­ ten wollten. Sie zeige insbesondere nicht auf, dass das angegriffene Verbot zwischen einzelnen Religionen oder Welt­ anschauungen unterscheiden würde. Ein

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Verstoß gegen den Gleichheitssatz könne nicht damit begründet werden, Kreuze seien in Verhandlungsräumen weiterhin erlaubt. Die Ausstattung von Verhandlungsräumen betreffe ersichtlich einen anderen Sachverhalt als das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Symbolen durch die betroffenen Amtsträger. Dies ergebe sich schon daraus, dass die Ausstattung des Verhandlungsraums Angelegenheit der Gerichtsverwaltung und daher nicht geeignet sei, Zweifel an der Unabhängigkeit und Neutralität des einzelnen Amtsträgers hervorzurufen.

DISKRIMINIERUNGSVERBOT EBENFALLS NICHT VER­ LETZT Schließlich verneint der VerfGH auch einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 118 Abs. 2 Satz 1 BV. Die angegriffene Regelung knüpfe nicht am biologischen Geschlecht des jeweili­gen Amtsträgers an. Es sei auch nicht er­sicht­lich, dass in erster Linie Frauen beein­­träch­ tigt würden. Art. 11 Abs. 2 BayRiStAG betreffe nicht nur das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen, sondern vielmehr alle religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke oder Symbole, die Zweifel an der Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung ihrer Trägerin oder ihres Trä­gers an Recht und Gesetz hervorrufen könnten. Davon umfasst seien auch Kleidungsstücke, die ausschließlich oder vorwiegend von Männern getragen würden, wie etwa die Kippa oder der Dastar. Im Übrigen verfolge der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich nicht zu bean­standender Weise das Ziel, Beeinträchtigungen des verfassungsrechtlichen Gebots der Neutralität der Justiz zu verhindern und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Gerichte zu bewahren. Die angegriffene Regelung habe angesichts dieses Normziels objektiv nichts mit einer Differenzierung aufgrund des Geschlechts zu tun.


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BEAMTENRECHT

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Beamte auf Widerruf: Leichterer Zugang zur Privaten Kranken­ versicherung

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat in Zusammenarbeit mit vielen seiner Mitgliedsunternehmen die bestehende Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung auf Beamte auf Widerruf ausgedehnt. Der BBB hat bereits mehrfach über diese Öffnungsaktion berichtet. Eine ganze Reihe von Versicherungsunternehmen bietet Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien eine gesicherte Möglichkeit, eine beihilfekonforme Private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse sowie mit begrenztem Risikozuschlag abschließen zu können. Diese Öffnungsaktion ist ein zentrales Element, damit die Verpflichtung zum Abschluss eines Krankenversicherungsschutzes auch von Beschäftigten umgesetzt werden kann, die anderenfalls z. B. unter hohen Risikozuschlägen zu leiden hätten, oder denen ein Eintritt in ein privates Versicherungsverhältnis aufgrund Vorerkrankungen versagt wäre.

INHALT DER ÖFFNUNGS­ AKTION

Die neue, erweiterte Öffnungsaktion dehnt diese Möglichkeit nunmehr auch Beamte auf Widerruf aus. Auch für diesen Personenkreis gilt: Anspruch auf Aufnahme in beihilfekonforme Krankheitskostentarife Kein Aufnahmehöchstalter Keine Leistungsausschlüsse Begrenzung eventueller Risikozuschläge auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags

VORAUSSETZUNGEN

Beamtenanwärter müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion stellen. Diese Frist gilt auch, wenn das Beamtenverhältnis bereits im Jahr 2018 begonnen wurde. Der Verband der privaten Krankenversicherer hat zu weiteren Einzelheiten ein eigenes Merkblatt zusammengestellt, abzurufen unter www.pkv.de. Beamte auf Widerruf mussten bislang für die Übergangsphase bis zum Eintritt in das Beamtenverhältnis den Weg über den sogenannten Basistarif (Leistungsniveau entsprechend der gesetzlichen Versicherung) wählen, oder Mitglied der gesetzlichen Versicherung werden. Eine für jeden beruflichen Abschnitt passende Privaten Krankenversicherung, die ergänzend neben die Beihilfe tritt oder auch eine Absicherung in der Privaten Krankenversicherung in Form von Anwartschaftsversicherungen, z. B. bei freier Heilfürsorge, stellt eine wichtige Komponente für eine attraktive Ausgestaltung der Gesundheitsabsicherung von Beamtinnen, Beamten und Versor-

gungsempfängern dar. Mit der aktuellen Erweiterung der Öffnungsaktion wird nun endlich der Zugang zur Privaten Krankenversicherung, gerade am Anfang des Berufslebens ermöglicht. Dies stellt vor dem Hintergrund vielfacher Bestrebungen hin zu einer Einheitsversicherung oder dem Sonderweg des sogenannten „Hamburger Modells“ ein klares Signal dar, das bestehende System besondere Betonung zu verleihen. Auch Beamte auf Widerruf haben künftig über die erweiterte Öffnungsaktion schon im frühen Stadium der Beamtenlaufbahn die Möglichkeit, mit der Bildung von Altersrückstellungen zu beginnen. Es bleibt dabei: Beihilfesystem im Zusammenspiel mit der ergänzenden Privaten Krankenversicherung ist der vorrangige und systemkonforme Weg der Absicherung im Krankheitsfall von Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern.


BEAMTENRECHT

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Hinweispflicht des Dienstherrn auf Verfall von Urlaub Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im November 2018 (Az. C-619/16 und C-684/16) ent­schieden, dass erworbene Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch untergehen, wenn kein Antrag auf Gewährung des Urlaubs gestellt wird, vgl. BBB-Nachrichten Ausgabe November / Dezember 2018, Seite 27. Die Ansprüche können nur dann unter­gehen, wenn der Dienstherr den Beschäftigten durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt hat, die fraglichen Urlaubstage recht­zeitig zu nehmen. Obwohl der Entscheidung ein Vorab­ent­scheidungs­ verfahren des Bundesarbeits­gerichts zu Grunde lag, hat sie auch Kon­se­quenzen für den Beamtenbereich. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat mitgeteilt, dass Beschäftigte künftig umfassend aufgeklärt werden.

Danach gilt, dass der Erholungsurlaub möglichst im jeweils laufenden Kalen­der­jahr voll eingebracht wer­den soll. Urlaub, der nicht bis um 30. April des folgenden Jahres bzw. innerhalb der vor Ort verlängerten Einbringungsfrist angetreten und nicht nach § 8 UrlMV angespart wird, verfällt. Der Urlaubsanspruch verfällt ebenfalls mit der Beendigung des Beamtenverhält­nisses.

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TARIFRECHT

BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Wechselschichtarbeit – Beginn der Monatsfrist Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden.

DAS BAG ÄUSSERTE SICH WIE FOLGT:

So wird der Begriff der Wechselschicht im § 7 des TV-L als auch des inhalts­ gleichen TVöD definiert.

2. Der Wortlaut der tariflichen Rege-

Probleme ergeben sich im Bereich der Wechselschicht vor allem dann, wenn die Monatsfrist für die Nachtschichten berechnet werden muss. Mit Urteil vom 24. Mai 2018 (Az: 6 AZR 191/17) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage zu beschäftigten, wie die Monatsfrist zu der insoweit zum TV-L wortgleichen Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K zu berechnen ist.

1. Der maßgebliche Monatszeitraum be-

ginne nicht mit dem Ende der letzten Nachtschicht des Vormonats, son­dern mit jedem Ende einer Nachtschicht.

lung weise keinen Bezug zu einem Kalendermonat auf. Die Tarifnorm gebe vielmehr einen zeitlichen Rahmen von einem Monat vor. Um Wechselschichtarbeit zu leisten, müsse die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf dieser Zeitspanne erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen werden. Maßgeblich sei demnach der Zeitmonat.

3. Für den Anspruch auf die Wechsel-

schichtzulage sei es ohne Belang, ob in diesem Kalendermonat über das

für § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K ausreichende Maß hinaus Nachtschichten geleistet wurden. Selbst wenn Beschäftigte in diesem Monat mehr als zwei Nachtschichten geleistet haben, erhielten sie nur einmal die Wechselschichtzulage. Hierauf sei der Belastungsausgleich beschränkt. 4. Soweit eine Nachschicht auf den

Vormonat für den Anspruch auf die Wechselschichtzulage bereits angerechnet worden ist, sei diese Nachtschicht für den Folgemonat hinsichtlich der Wechselschichtzulage gleichsam „verbraucht“. Jede Nachtschicht werde nur einmal berücksichtigt. Das Ende dieser Nachtschicht löse jedoch den Lauf der Monatsfrist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K zukunftsbezogen aus.

Stellenbewerbung von Schwerbehinderten – AGG Bei Stellenausschreibungen von öffentlichen Arbeitgebern, müssen schwerbehinderte Bewerber auch dann zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, wenn die Stelle nur intern ausgeschrieben wurde. Bei einer Bewerbung um mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil, ist grundsätzlich für jede Bewerbung ein Auswahlgespräch zu führen. Darüber hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 01.11.2018 entschieden (Az.: 21 Sa 1643/17).

ZUR VORGESCHICHTE:

Der schwerbehinderte Kläger hatte sich um zwei intern ausgeschriebenen Stellen mit identischem Anforderungsprofil bei der Beklagten in unterschiedlichen Städten beworben. Der Kläger wurde von der Beklagten nur wegen der zu besetzenden Stelle in der Hauptstadt zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Für ein Vorstellungsgespräch bzgl. der Stelle in Cottbus erhielt der Kläger dagegen keine Einladung zu einem Gespräch. Bei der Besetzung beider Stellen wurde der Kläger nicht berücksichtigt.

ENTSCHEIDUNG DES LAG BERLINBRANDENBURG

Das LAG verurteilte die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung. Der Kläger sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden, weil er nicht in Bezug auf die in Cottbus zu besetzende Stelle zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei. Hintergrund der Entscheidung ist die Regelung des § 165 S. 3 SGB IX, mit der das Ziel verfolgt wird, dass schwerbehinderte Menschen die gleichen Bewerbungschancen erhalten. Entschließe sich der öffentliche Arbeitgeber zur Durchführung von Auswahlgesprächen, müsse er einen schwerbehinderten Bewerber zu einem derartigen Gespräch einladen, auch wenn die Stelle nur intern ausgeschrieben worden sei. Bei Mehrfachbewerbungen um Stellen mit identischem Anforderungsprofil ist zu unterscheiden, ob auch das Auswahlverfahren identisch gelagert ist: Die Einladung zu nur einem Gespräch genügt nur dann, wenn das Auswahlverfahren identisch ist, d.h. dass die Auswahlkommission sich aus denselben Personen zusammensetzt und zwischen den jeweiligen Auswahlentscheidungen nur wenige Wochen liegen. Im Übrigen müssen jeweils gesonderte Auswahlgespräche geführt werden. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.


TARIFRECHT

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BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Bundesarbeitsgericht zum Urlaubsrecht

Arbeitsunfall durch Orga­ nisationspflichtverletzung

In der Ausgabe der BBB-Nachrichten von Nov/Dez 2018, Seite 27, wurde über zwei Urteile des EuGH berichtet, die das Urlaubsrecht betreffen. Nun hatte sich das BAG bei ähnlichen Fällen an den Urteilen des EuGHs orientiert:

Eine Organisationspflichtverletzung des Arbeitgebers, aus der keine gesundheitsschädigende Einwirkung beim Versicherten resultiert, sondern nur eine Nothilfemaßnahme für eine berufsunabhängige Gesundheitsstörung unterbleibt, erfüllt insoweit nicht die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls. Das entschied das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 14.12.2018 (Az: L 8 U 4654/17).

AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES ARBEIT­ GEBERS

Urlaub darf nicht einfach verfallen, hat das Bundes­arbeits­ gericht entschieden (Az.: 9 AZR 541/15). Wer nicht rechtzeitig gewarnt wurde, kann seinen Anspruch nachträglich einfordern. Grundsätzlich gilt § 7 Abs. 3 BurlG: Der Urlaubs­an­spruch verfällt, wenn er bis zum Jahresende nicht gewährt und genommen wird. Nur soweit der Ar­beit­geber einer entsprechenden Antragstellung des Arbeitnehmers nicht entsprochen hat, konnte der Arbeitnehmer bisher Schadensersatz verlangen. Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung erlischt der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nun allerdings in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor rechtzeitig über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat und der Arbeitnehmer dennoch seinen Urlaub nicht genommen hat. Denn der Arbeitgeber habe „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage [ist], seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihm – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun“, so der EuGH, an dessen Urteil sich das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung orientiert. Das Finanzministerium hat bereits angekündigt, entsprechende Belehrungen vornehmen zu wollen (s. Seite 24).

VERERBUNG VON URLAUBSANSPRÜCHEN Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, ist abzugelten, § 7 IV BUrlG. Mit Urteil vom 22.01.2019 stellte das Bundesarbeitsgericht nun fest, dass die europarechtskonforme Auslegung des BUrlG ergibt, dass der Resturlaub auch dann abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Vom Abgeltungsanspruch der Erben erfasst ist, neben dem Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach BUrlG von 24 Werktagen, auch der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 I 1 SGB IX a.F. Aber auch der Urlaubsanspruch nach § 26 TVöD ist von dem Abgeltungsanspruch der Erben erfasst. Denn das Bundesarbeitsgericht stellte in seinem Urteil vom 22.01.2019 (Az.: 9 AZR 45/16) zudem fest, dass dem TVöD nicht zu entnehmen sei, dass die Erben das Verfallrisiko für den tariflichen Mehrurlaub bei Beendigung des Arbeits­ver­ hältnisses durch den Tod des Beschäftigten tragen.

VORGESCHICHTE

Der Kläger, als Gleisbauarbeiter tätig bei der DB Netz AG, er­litt auf der Arbeitsstelle einen Herzinfarkt, war zunächst bewusstlos und wurde durch seine Arbeitskollegen über ca. 55 Minuten reanimiert. Der Kläger erlitt eine hypoxische Hirnschädigung. Auf den Antrag, das Ereignis als Arbeitsun­fall anzuerkennen, erging der mit der Klage angefochtene ablehnende Bescheid, da es sich um eine innere Erkrankung handele. Dem schloss sich auch das Sozialgericht an. Es liege eine als schicksalsmäßig zu bewertende innere Ursache für das Auftreten des Herzinfarkts vor und somit kein Arbeitsunfall.

ALLGEMEINES ZUR GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG

Die gesetzliche Unfallversicherung ist zurückzuführen auf Reichskanzler Otto von Bismarck. Die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) festgeschrieben. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle, sowie Berufskrankheiten. Erfasst sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden. Laut § 8 Abs. 1 SGB VII, ist ein Unfall ein, von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

DAS LSG WIES DIE BERUFUNG DES KLÄGERS ZURÜCK

Ausnahmsweise wird ein durch unversicherte innere Umstände in Gang gesetzte Kausalkette dann als Unfall im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen, wenn die Folgen des Unfalls durch die Besonderheit der versicherten Verrichtung wesentlich verschlimmert wurden, wie z. B. beim Sturz bei der Arbeit wegen eines nicht versicherten Schwächeanfalls von der Leiter. Ein solcher Geschehensablauf konnte hier aber nicht festgestellt werden. Die Schädelprellung hat zu den Gesundheitsschäden allenfalls geringfügig beigetragen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur die im Gesetz definierter Versicherungsfälle versichert. Dabei gehört eine Organisationspflichtverletzung des Arbeitgebers nicht dazu. Unabhängig davon konnte der Senat ein schuldhaftes Zögern bei der Leistung von erster Hilfe durch die am Ereignisort anwesenden Arbeitskollegen nicht feststellen. Die Vorhaltung eines Defibrillators zur Anwendung durch Laien ist nicht verpflichtend gesetzlich geregelt.


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BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

Claudia Kammermeier in den LPA berufen Claudia Kammermeier, stellvertretende BBBVorsitzende, ist künftig stellvertretendes Mitglied im Landespersonalausschuss (LPA). Im Rahmen einer Feierstunde wurde ihr von Ministerialdirektor Dr. Alexander Voitl, dem ständigen Vertreter des Amtschefs im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, die durch den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder unterzeichnete Urkunde ausgehändigt. Ihre Amtszeit in dem Gremium beträgt fünf Jahre. Der Landespersonalausschuss ist kraft Gesetzes (Art. 112 Bayerisches Beamtengesetz) dazu berufen, auf die einheitliche Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (das sind alle Regelungen, die sich mit den beamtenrechtlichen Verhältnissen befassen) hinzuwirken. Als unabhängige Stelle hat der Landespersonalausschuss unter Berücksichtigung sowohl der personalwirtschaftlichen Bedürfnisse als auch des Leistungsprinzips zu einer Objektivierung der Personalentscheidungen beizutragen. Dazu sind ihm eine Reihe von Entscheidungsund Mitwirkungsbefugnissen eingeräumt, vgl. Art. 115 Bayerisches Beamtengesetz.

Ingrid Heckner wird „Ehren­Polizistin“ Ingrid Heckner, früher langjährige Vorsitzende des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes und Trägerin der BBB-Ehrenmedaille, ist jetzt auch „Ehren-Polizistin“. Als Anerkennung für ihren Einsatz wurde die CSU-Kreisvorsitzende beim jüngsten Empfang des CSU-Arbeitskreises „Polizei und Innere Sicherheit“ für die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein und Berchtesgadener Land zum Ehrenmitglied ernannt. Unter dem Beifall der Gäste gratulierten die AK-Vorsitzenden Reiner Reißl (Altötting-Mühldorf), Walter Ponath (Traunstein) und Robert Eberherr (BGL) sowie Justizminister Georg Eisenreich, Festredner des Empfangs. „Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Justiz und eine starke Polizei“, sagte der Minister. Für die Staatsregierung sei diese Forderung aber nicht nur ein Lippenbekenntnis, die Politik lasse Taten folgen, sorge für Verbesserungen der personellen und Sachausstattung, wofür im Doppelhaushalt 2019/20 Milliardensummen enthalten seien. Bayern sei das sicherste Bundesland und wolle es bleiben – nicht zuletzt dank der Mitarbeiter von Polizei und Justiz: „Sie machen einen großartigen Job“, lobte Eisenreich.


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BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

„Sag zum Abschied leise Servus ...“ ... mit diesem Zitat verabschiedet sich der 58-jährige Fred Hennig, Direktionsbevollmächtigter der AXA/ DBV für den öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern nach 41 Dienstjahren beim Vorsitzenden des BBB, Rolf Habermann, in den Vorruhestand. Er beendet zum 30. April 2019 seine Tätigkeit.

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KREISAUSSCHUSS MEMMINGEN

Trauer um Erwin Dreer †

Begonnen hatte der gebürtige Franke seine Laufbahn im April 1978 im mittleren Polizeivollzugsdienst. Nach zahlreichen Verwendungen in unterschiedlichen Funktionen wurde Hennig im gehobenen Dienst eingesetzt. Seit mehr als 10 Jahren stand er dem BBB und seinen Mitgliedern stets mit hoher Fach- und Sachkompetenz als Vorsorgespezialist des dbb vorsorgewerk zuverlässig zur Verfügung. „Du wirst uns sehr fehlen, lieber Fred“ so die Worte von BBB-Chef Rolf Habermann. Angesprochen auf seine nunmehr neue Freizeit verwies Hennig auf seine Hobbies: Reisen und Tauchen, welche mit der neuen Spenderniere jetzt wieder möglich sind. Wir sagen Fred Hennig herzlichen Dank für die immer hervorragende und freundschaftliche Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute!

Erwin Dreer lenkte über Jahrzehnte hinweg sehr erfolgreich die Geschicke des BBBKreisausschusses Memmingen

Der Kreisausschuss Memmingen trauert um seinen Vorsitzenden Erwin Dreer, der am 28. Januar 2019 im Alter von 79 Jahren plötzlich verstorben ist.

Erwin Dreer gehörte dem Verband des Vermessungsdienstes in Bayern (VVB) an und war bis zu seiner Pensionierung am 1. Januar 2005 als Technischer Amtsrat im Staatlichen Vermessungsamt Memmingen beschäftigt. Er war ununterbrochen vom 18. Januar 1974 bis zu seinem Tod in der vordersten Reihe des Kreisausschusses Memmingen tätig. Von diesen mehr als 45 Jahren leitete Herr Dreer gut 32 Jahre als Vorsitzender die Geschicke des Kreisausschusses. In dieser außergewöhnlich langen Zeit prägte er wie kein anderer in positivster Weise die Entwicklung des Kreisausschusses Memmingen. Dank seiner intensiven Betreuung der Mitglieder sowie immer interessanter und abwechslungsreicher Veranstaltungen trug er mit seiner ehrenamtlichen Arbeit maßgeblich zum Wohle des Ausschusses bei. Der Kreisausschuss Memmingen verliert mit Erwin Dreer einen allzeit hilfsbereiten und liebevollen Kollegen. Der BBB wird ihm ein stets ehrendes Andenken bewahren.

BBB-Chef Rolf Habermann sagt „Servus“ zu Fred Hennig (li.) nach über 10 Jahren stets hervorragender Zusammenarbeit.


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BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

KREISAUSSCHUSS DEGGENDORF

Frühjahrshauptversammlung mit Christian Bernreiter Am 11. März 2019 begrüßte Vorsitzender Ferdinand Augustin (re.) die anwesenden Gäste aus zahlreichen Fachgewerkschaften zur Frühjahrshauptversammlung des Kreisausschusses Deg­gendorf. Als Ehrengäste konnte er u.a. den Ehrenvorsitzenden des Kreisausschusses, Alt-Oberbürgermeister Dieter Görlitz (li.) und Landrat Christian Bernreiter (Mitte), der auch Präsident des Bayerischen Landkreistages ist, herzlich willkommen heißen. Zudem freute sich Augustin über das Erscheinen von dbbjb-Bezirksjugendleiterin Julia Ebner-Dischinger sowie zahlreicher weiterer Vertreterinnen und Vertreter der Beamtenbundjugend. Landrat Christian Bernreiter referierte zum Thema „Aufbau und Aufgaben des Landratsamtes – Investitionen in den nächsten Jahren“. Neben dem Amt des gewählten Landrats gibt es den Kreistag, mit 60 gewählten Kreisräten. Das Landratsamt ist die Verwaltungsbehörde für den Landkreis und zugleich die unterste Verwaltungsbehörde des Freistaates Bayern. Im Landkreis Deggendorf hat das Landratsamt ca. 380 Mitarbeiter/-innen im Haus, insgesamt verfügt es über ca. 560 Mitarbeiter/-innen. Zu den Aufgaben gehören der Vollzug der Bundes- und Landesgesetze z. B. Baurecht, die Sicherung der Daseinsvorsorge, die Rechtsaufsicht über die Kommunen bestehend aus Städten, Märkten und Gemeinden sowie freiwillige Leistungen wie eine Beratungsstelle für Ehrenamtliche. Des Weiteren ist das Landratsamt Träger bzw. Sachaufwandsträger für 18 Schulen im Landkreis Deggendorf und zuständig für das Donau-Isar-Klinikum Deggendorf-Dingolfing-Landau und den Kreisbauhof (Kreisstraßenbau mit 306 km Länge). Im Bereich der Jugendhilfe konnte Bernreiter einen Anstieg der Mitarbeiter konstatieren, und zwar seit seinem Amtsantritt 2002 von 18 Stellen auf nun 60 Stellen 2019. Als Investitionen in den nächsten Jahren nannte Bernreiter den Kauf eines Verwaltungsgebäudes und den Bau eines Mitarbeiterparkplatzes am Landratsamt Deggendorf. Das Investitionsvolumen bei den Schulen beläuft sich auf Gesamtkosten von ca. 178 Millionen Euro. Im Anschluss hatte die anwesenden Mitglieder Zeit zur Diskus­ s­ion. Christian Bernreiter erläuterte abschließend das neue Ruf-Bus-Sys­tem, das nun auch Schüler nützen können, sowie erfreuliche Fortschritte bezüglich der Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Landkreis Deggendorf. Ehrenvorsitzender Dieter Görlitz lobte das Engagement von Land­rat Christian Bernreiter hinsichtlich seiner Ausführungen. Kreis­ausschuss-Vorsitzender Ferdinand Augustin bedankte sich für das interessante Referat, freute sich über das zahlreiche Erscheinen der anwesenden Gäste und gab einen Überblick über kommende Veranstaltungen.

KREISAUSSCHUSS SCHWANDORF

Im Gespräch mit Dr. Thomas Goppel

Im Rahmen des CSU-Neujahrsempfangs in Schwandorf konnte Kreis­ausschussvorsitzender Wolfgang Meischner (li.) ein interessantes Gespräch mit Staatsminister a. D. Dr. Thomas Goppel führen. Der promovierte Volksschul­leh­ rer forderte einen integrativen Zusammenschluss von Jung und Alt, zum einen um bewährte und erfahrene Menschen in alle gesellschaftliche Bereiche einzubinden, zum anderen müssten sich junge Leute weiterentwickeln, um die vielfältigen Herausforderungen in Technik und Zukunftselektronik zu meistern. Grundlage des Handelns müsste ein christ­liches Menschenbild sein, das nicht nur in die Landespolitik hineinreicht, sondern auch ein friedliches und solidarisches Europa gestaltet. Fundament dafür sei eine funktionierende demokratische Staatsordnung und ein verlässlicher öffentlicher Dienst.

DBB EHRENVORSITZENDER

Werner Hagedorn † dbb Ehrenvorsitzender Werner Hagedorn ist am 17. Februar 2019 im Alter von 89 Jahren friedlich verstorben. Seit 1969 war Werner Hagedorn (DStG) Mitglied des Bundeshauptvorstands und ab 1972 Mitglied im Bundesvorstand des dbb. Am 5. November 1987 wurde er vom dbb Bundesvertretertag zum dbb Bundesvorsitzenden gewählt; er hat dieses Amt bis 1995 mit großem Engagement ausgefüllt. Werner Hagedorn hat den dbb beamtenbund und tarifunion maßgeblich geprägt – auf politischer Ebene als auch verbandsintern. Große und bis heute andauernde Bedeutung hatten zwei Aufgabenbereiche: Zum einen ging es ihm um die stärkere Verankerung des Tarifbereichs im dbb. Zum anderen fiel die Wiedervereinigung Deutschlands in seine Amtszeit. Ein großes Anliegen war ihm darüber hinaus auch stets die europäische Arbeit und das Engagement für die neu gegründete Dachorganisation CESI. Werner Hagedorn wurde wegen seines zugewandten Auftretens und seiner Persönlichkeit auch weit über den dbb hinaus anerkannt und in hohem Maße geschätzt.


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BBB-NACHRICHTEN MÄR | APR 19

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BUCHVORSTELLUNG

Bundesdatenschutzgesetz – BDSG Zum Werk

Der deutsche Gesetzgeber hat in dem neugefassten BDSG zum einen Ergänzungen und Spezifizierungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen und gleichzeitig die EU-Richtlinie zur Datenverarbeitung im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit umgesetzt. Das neue BDSG bleibt damit ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzrechts in Deutschland, dessen eigenständige Kommentierung sich deshalb aufdrängt. Dabei wird den europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen. Besonderer Wert wurde auf die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von DS-GVO und BDSG sowie dem bereichsspezifischen Datenschutz gelegt. Insgesamt zeichnet sich das von Praktikern und wissenschaftlichen Experten des Datenschutzes gemeinsam erarbeitete Werk durch seine klare Systematik und wissenschaftliche Fundiertheit aus. Es konzentriert sich auf das Wesentliche und gibt einen Überblick über die aktuelle Literatur.

Zur Neuauflage

Für die 13. Auflage wurde das Werk unter der Herausgeberschaft von Gola/Heckmann in der bewährten Qualität des Gola/Schomerus komplett neu bearbeitet. Das neue Autorenteam besteht aus den Herausgebern und Datenschutzexperten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung.

Zielgruppe

Für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwälte, Richter, Bürger sowie die Ausbildung im Datenschutzrecht an Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen.

Sie geben alles. Wir geben alles für Sie:

mit der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung. Spezialist für den Öffentlichen Dienst.

Sie leisten täglich viel im stressigen Arbeitsalltag. Die DBV Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Beamte bietet Ihnen Schutz von Anfang an – egal, was kommen mag. Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen Betreuer in Ihrer Nähe beraten oder informieren Sie sich unter www.DBV.de.

Gola/Heckmann: Bundesdatenschutzgesetz – BDSG C.H.BECK, 3. Auflage 2019, 792 Seiten, Hardcover (In Leinen), 85 Euro ISBN 978-3-406-72878-5



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