BBB Nachrichten Mai/Juni 2018

Page 1

BAYERN

MAI | JUN 2018 B 2428 E ISSN 0173-3796

Beihilfepaket vereinbart! Seite 07

BAYERN

Regierungserklärung

NACHRICHTEN

Seite 12

TARIF

Einkommensrunde Seite 22

ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN

IM FOKUS

HAUPT AUS SCHUSS 2018 Seite 14



EDITORIAL

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de

Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de

Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de

da sind sie wieder! Diese warmen Sommergewitter. Gerade noch scheint die Sonne, plötzlich ein starker Windzug und im nächsten Moment steht man klatschnass da und fragt sich, wo das jetzt eigentlich herkam. Und jetzt mal Hand auf´s Herz – ist das nicht ein wunderschönes Gefühl? Wenn wir mal kurz Frisuren, Lederschuhe, den nächsten Termin und das alles ausblenden ... . Ich mag das sehr gerne! Noch bin ich nicht so weit, mit meinen Söhnen und ihren Freunden in die übergroßen, tiefen Pfützen zu springen, aber wer weiß ... Gar nichts von dunklen Gewitterwolken hat unsere aktuelle Ausgabe für Sie! Neben den guten Nachrichten aus dem Bereich der Beihilfe, den Neuerungen und anstehenden Herausforderungen im politischen Bereich und natürlich dem Bericht über die sehr erfolgreiche Zusammenkunft des Hauptausschusses finden Sie im Rechtsteil wieder einige interessante Urteile. In unserer Rubrik „Im Überblick“ haben wir diesmal die Beförderung ein wenig genauer angesehen. Berufliches Fortkommen ist schließlich für alle wichtig. Dementsprechend finden sich auf unserer Seite „Aus der Rechtsprechung“ interessante Ausführungen zum Schadensersatzanspruch bei unterbliebener Beförderung. Selbstverständlich finden die Tarifbeschäftigten, die unter den TVöD fallen, für den VKA-Bereich auch gleich die neue Entgelttabelle, auf die man sich Mitte April geeinigt hat. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Blättern und Lesen – hoffentlich bei allerbestem Wetter. Aber falls Sie mit dem Pfützenspringen anfangen, sagen Sie mir Bescheid!

Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse

Mit herzlichen Grüßen vom gesamten Team Ihre

rosch@bbb-bayern.de

Anette Egle Chefredakteurin BBB-Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de

3


4

INHALT

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

7 BEIHILFEPAKET VEREINBART!

12 DAS BESTE FÜR BAYERN

ZUR AKTUELLEN LAGE 5 Neubesetzung an zahlreichen Stellen! Rolf Habermann, Vorsitzender

BAYERN 6 6 7 9 10

14 BBB-HAUPTAUSSCHUSS 2018

TARIF 22 Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen: Dritte Verhandlungsrunde bringt Ergebnis 23 TVöD Entgelttabelle für den Bereich VKA

BEAMTENRECHT

Beteiligungen und Veröffentlichungen Wichtige Änderungen beim Familienzuschlag Beihilfepaket vereinbart! „Wir machen das Berufsbeamtentum zukunftsfest“ Das öffentliche Dienstrecht in neuen, sehr bewährten Händen 12 Das Beste für Bayern

24 Im Überblick: Beförderung – wichtiger Teil des beruflichen Fortkommens 25 BVerfG: Lebenszeitbeamten als Verwaltungsrichter auf Zeit verfassungskonform 26 Hoheitliche Tätigkeiten: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin

IM FOKUS

TARIFRECHT

12 TITELTHEMA: BBB-Hauptausschuss 2018

27 BAG: Teilzeitbeschäftigter kann keine Erhöhung der Arbeitszeit erzwingen

BUND

VERBAND

20 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes – Der „Brexit“ im Beamtenrecht 21 dbb Chef Silberbach zum Europatag – Bürgernahes Europa: Öffentlicher Dienst unverzichtbar

29 Kreisausschuss Deggendorf – Staatsminister Bernd Sibler referiert bei der Frühjahrsversammlung 2018 30 Kreisausschuss Würzburg 30 Kreisausschuss Schwandorf 30 Kreisausschuss Kronach

AUS DER RECHTSPRECHUNG 31 Unterbliebene Beförderung: Schadenersatz nur bei ernsthafter Beförderungschance


ZUR AKTUELLEN LAGE

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

5

NEUBESETZUNG AN ZAHLREICHEN STELLEN! Liebe Kolleginnen und Kollegen,

FÜHRUNGSWECHSEL BEIM AUSSCHUSS ÖFFENTLICHER DIENST

ein Ministerpräsident beim jährlichen Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes. Das hat es meines Wissens – und zumindest während meiner inzwischen 16-jährigen Amtszeit – noch nie gegeben! Ich denke, wir dürfen das als Anerkennung werten. Als Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, als Anerkennung des bayerischen öffentlichen Dienstes an sich, aber auch als Anerkennung der gemeinsamen Arbeiten an zahlreichen erfolgreichen Projekten in der Zeit, in der Ministerpräsident Dr. Markus Söder als Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem für uns zuständigen Ministerium, vorstand.

Wolfgang Fackler (Mitte) löst Tobias Reiß (links) als Vorsitzender des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes ab.

Als „Beamten-Ministerpräsident“ – so hat er sich in seiner Rede genannt – werden wir sicher mit ihm weitere Herausforderungen in bewährter Zusammenarbeit bewältigen.

Reiß wurde von seiner Fraktion zum stellvertretenden Vorsitzenden und parlamentarischen Geschäftsführer berufen.

Und dass Herausforderungen auf uns zukommen werden, lässt die Regierungserklärung deutlich erwarten. In einem 10-Punkte-Plan soll Bayern in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen rasante Fortschritte machen. Die Verwaltung ist dabei auch in Punkten, die sie nicht unmittelbar betreffen, immer tragende Grundlage – wie bei allen staatlichen Projekten! An zahlreichen Stellen ist der öffentliche Dienst, seine Kompetenz und Leistungsfähigkeit gefragt. Nachdem bereits im Herbst die nächsten Landtagswahlen anstehen, soll alles möglichst schnell angegangen werden, in allen Richtungen zumindest ein Anfang gestartet werden. Wir werden das aufmerksam begleiten! Besonders freut es mich, dass die Zusammenarbeit mit unserem neuen obersten Dienstherrn im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Staatsminister Albert

Füracker, so schnell in Fahrt gekommen ist und bereits hervorragend funktioniert. Seine Amtszeit hat erst vor wenigen Wochen begonnen und schon heute können wir erste Verbesserungen bei der Beihilfe vermelden. Wir haben ein Beihilfepaket geschnürt, das zum Teil Aspekte aufgreift, die bereits jahrelang im Argen lagen. Aus meiner Sicht ein gelungener Einstieg! Mit dem Staatminister selbst hat sich auch das Team unserer Ansprechpartner im Finanzministerium verändert. Zahlreichen unserer langjährigen Gesprächspartner konnten wir zum beruflichen Aufstieg gratulieren. Völlig zu Recht – denn sie alle, zusammen mit ihren Mitarbeitern, verbinden herausragende Kenntnisse mit Zuverlässigkeit und außergewöhnlichem Geschick bei der Erarbeitung notwendiger Lösungen. Somit war es mir auch ein besonderes Anliegen, in dieser Ausgabe gerade diese Menschen zu Wort kommen zu lassen und einen ersten Einblick in ihre Fähigkeiten und Persönlichkeit zu ermöglichen. Einen Wechsel gab es auch an der Spitze des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes – eine für unsere Verhandlungen ebenfalls nicht zu unterschätzende Position. Mit Wolfgang Fackler hat hier jemand das Ruder übernommen, der den öffentlichen Dienst auch aus eigener Erfahrung kennt. Auch er hat sich Zeit genommen, uns seine Person ein wenig näher zu bringen. So – mit neuer Besetzung an zahlreichen Schlüsselstellen – starten wir in die kommenden spannenden Wochen und Monate. Ich bin sehr zuversichtlich! Mit besten Grüßen Ihr

Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.


6

BAYERN

BETEILIGUNGEN ntwurf einer Verordnung E zur Änderung von Schulordnungen zum Schuljahr 2018/2019 ntwurf einer Verordnung E über abweichen­de Regelungen vom Bayerischen Hoch­schul­­gesetz und vom Bayerischen Hochschulpersonalgesetz an bayerischen Hochschulen (Hochschulabwei­chungs­ verordnung – HschAbwV) ntwurf eines Gesetzes E zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei (Grenzpolizeigesetz) ntwurf eines Gesetzes E zur Änderung des Beamtenstatus­gesetzes, vgl. Seite 20

VERÖFFENTLICHUNGEN nderung der BekanntÄ machung zum Vollzug der Bayerischen Bei­ hilfeverordnung; FMBl. Nr. 6, Seite 38 erordnung zur Änderung V der Landes­wahlordnung; GVBl. Nr. 4, Seite 74 erordnung zur Än­ V de­rung der StMFLHZuständigkeitsver­­ ordnung; GVBl. Nr. 4, Seite 112 ayerisches RichterB und Staats­anwalts­gesetz (BayRiStAG); GVBl. Nr. 5, Seite 118 esetz zur Änderung G des Haus­haltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – NHG 2018); GVBl. Nr. 5, Seite 162

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

Wichtige Änderungen beim Familienzuschlag der Stufe 1 Bei Überschreitung des „Eigenmittelgrenzbetrags“ sollte Berechtigung überprüft werden! Mit dem Gesetz zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 286) wird der Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 wegen Aufnahme einer Person in den Haushalt ab 1. Juli 2018 neu geregelt.

WICHTIG: BETROFFENE MÜSSEN IHRE ANSPRÜCHE GELTEND MACHEN! DEM DIENSTHERRN FEHLT UNTER UMSTÄNDEN DER EINBLICK IN DIE PERSÖNLICHEN VERHÄLTNISSE. Bisher können neben z. B. verheirateten bzw. in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten (= Berechtigte) auch diejenigen den Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten, die eine Person nicht nur vorübergehend aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet sind. Es geht dabei beispielsweise um die Aufnahme von Kindern, Eltern oder Geschwistern. Dabei gilt aber momentan noch eine wichtige Einschränkung, der sogenannte Eigenmittelgrenzbetrag. Stehen für den Unterhalt der aufgenommenen Person ausreichend Mittel zur Verfügung, entfällt die Leistung eines Familienzuschlags. Die Regelung hat sich in der Praxis als äußerst arbeitsintensiv erwiesen. Nun wird sowohl auf das Vorliegen einer gesetzlichen oder sittlichen Unterhaltsverpflichtung als auch auf die Prüfung der Eigenmittel der aufgenommenen Person verzichtet wird. Dadurch entfallen umfangreiche Nachweispflichten.

NEUER BERECHTIGTENKREIS

Künftig gehören zur Stufe 1 des Familienzuschlags Berechtigte, die e in Kind, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde (generelle Kindergeldberechtigung), e inen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder

e ine andere Person, deren Hilfe sie aus gesundheitlichen Gründen bedürfen, nicht nur vorübergehend in ihrer Wohnung aufgenommen haben. Als in der Wohnung aufgenommen gelten dabei auch Kinder, die z. B. wegen eines Studiums an einem anderen Ort, Internatsaufenthalts etc. – ohne, dass die häusliche Verbindung (z. B. Vorhaltung eines eigenen Zimmers in der Wohnung, familiäre Bindung usw. aufgehoben wird – untergebracht sind. Entsprechend zum Wegfall des Eigenmittelgrenzbetrags wird hier künftig nicht mehr die Kostentragung durch den Berechtigten verlangt. Neben der Wohnungsaufnahme von (kindergeldanspruchsberechtigten) Kindern führt künftig die Wohnungsaufnahme von nahen Angehörigen (z. B. Elternteil) dann zur Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1, wenn diese nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig sind. Die bisherige Regelung der Wohnungsaufnahme von anderen Personen, deren Hilfe die/ der Berechtigte aus gesundheitlichen Gründen benötigt, wird fortgeführt. Die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 wegen Wohnungsaufnahme einer anderen Person aus beruflichen Gründen entfällt.

ÜBERGANGSREGELUNG

Für die Fälle, in denen der Familienzuschlag der Stufe 1 künftig entfällt, ist eine Übergangsregelung von längstens vier Jahren vorgesehen. Danach wird der Familienzuschlag der Stufe 1 nach Art. 36 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BayBesG in der bis 30. Juni 2018 geltenden Fassung übergangsweise weitergewährt, solange und soweit die bisher geltenden Tatbestandsvoraussetzungen ununterbrochen vorliegen, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2022.

ANSPRÜCHE PRÜFEN

Wichtig: Wer bisher wegen Überschreitung des Eigenmittelgrenzbetrags vom Familienzuschlag der Stufe 1 ausgeschlossen war, sollte seine Ansprüche prüfen.


BAYERN

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

7

Beihilfepaket vereinbart! Der neue Finanz­minister Albert Für­acker setzt Zeichen: Im ersten Arbeitsgespräch haben er und BBB-Chef Rolf Habermann sich auf ein Beihilfe­paket geeinigt, das wichtige Bereiche angeht. KRANKENHAUSRECHNUNGEN

Künftig wird die Möglichkeit bestehen, dass Krankenhausrechnungen zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle direkt abgerechnet werden, sofern der Beihilfeberechtigte dies wünscht und die Beihilfestelle der Direktabrechnung zustimmt. Dann müssen Beihilfeberechtigte nicht mehr in Vorleistung treten oder sich gegen unberechtigte Zahlungsforderungen selbst zur Wehr setzen, sondern können dies direkt den Beihilfestellen überlassen. Die neuen Abrechnungsmodalitäten bei Krankenhausbehandlungen werden derzeit bundesweit abgestimmt. Die Umsetzung wird also noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

HEILBEHANDLUNGEN

Für Heilbehandlungen (wie z. B. Krankengymnastik, Massagen und Fangopackungen) werden die beihilfefähigen Höchstbeträge im Schnitt um etwa 30 % angehoben. Damit werden Erhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nachvollzogen, die

dort allerdings nur gestaffelt in mehreren Schritten erfolgen.

SEHHILFEN

Sehhilfen sind künftig auch über das 18. Lebensjahr hinaus beihilfefähig. Bisher ist das nur bei Vorliegen einer gravierenden Sehschwäche der Fall. Die aktuellen Höchstbeträge bleiben und liegen zwischen 31,00 Euro und 92,50 Euro zuzüglich etwaiger Mehrbeträge bei besonderen Indikationen.

GRENZBETRAG

Der Grenzbetrag für die Einreichung von Anträgen wird abgeschafft. Künftig können Rechnungen sofort eingereicht werden, ohne dass eine Mindestsumme von 200,00 Euro erreicht sein muss. Die nötigen Änderungen der Beihilfeverordnung sind bereits in Arbeit. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2019 geplant. Ziel, so auch Staatsminister Albert Füra-

cker, sei es, mit diesen Verbesserungen zu zeigen, dass der Freistaat Bayern zu seinen Beamtinnen und Beamten stehe. Man setzt sich mit diesen Maßnahmen klar von anderen Ländern ab. Anstatt Beamtinnen und Beamte in andere Versicherungssysteme abzudrängen, wie dies z. B. in Hamburg versucht wird, gibt Bayern ein deutliches Bekenntnis zum System der Beihilfe und gegen Bestrebungen zur Einheitsversicherung ab. Weiterhin ist im Gespräch, auch die Ausschlussfrist für die Einreichung von Anträgen auf drei Jahre zu verlängern. Bisher können Rechnungen nur innerhalb Jahresfrist eingereicht werden. Die Sommerpause im Landtag würde allerdings eine rechtzeitige Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes verhindern. Die Thematik kann daher frühestens von der im Oktober zu wählenden Regierung angegangen werden. Alle Bestimmungen werden unter Beteiligung des BBB angepasst.


8

BAYERN

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18


BAYERN

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

9

„Wir machen das Berufs­beamten­tum zukunftsfest“ Wolfgang Fackler ist seit Mitte April Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Baye­rischen Landtag. Seine Karriere führte ihn an zahlreichen Stellen, auch in die öffentliche Verwaltung. Ihm ist der Alltag des öffentlichen Dienstes bestens vertraut. Ein Gastbeitrag

A

ls neuer Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes ist es mir eine große Freude, mich Ihnen kurz vorstellen zu dürfen. Sie alle kennen diesen Ausschuss, weil er ein einzigartiger Spezialausschuss in Deutschland ist. Ich freue mich, diesem Ausschuss vorzustehen, auch weil ich vor allem mit Ingrid Heckner und Prof. Dr. Walter Eykmann zwei Vorgänger habe, die diesen selbstbewussten Ausschuss geprägt haben. Auch deshalb gehe ich meine Aufgabe mit hoher Motivation an. Der öffentliche Dienst ist mir gut vertraut: Ich war fünf Jahre im mittleren Dienst, fünf Jahre im höheren Dienst und dazwischen acht Jahre in der freien Wirtschaft tätig. Ich kenne deshalb sowohl das Innenleben als auch die Außensicht und schätze die Motivation und den Fleiß sowie das Engagement unserer Beamten. Seit 2013 gehöre ich dem Bayerischen Landtag an und war seitdem fast fünf Jahre Mitglied im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sowie im Haushaltsausschuss. Damit sind mir die Prioritäten des Freistaats wohl bekannt, aber auch die Handlungsfelder und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Freistaat Bayern ist ein moderner und attraktiver Arbeitgeber. Ich will, dass dies so bleibt, nicht zuletzt mit Blick auf die künftigen Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung. Deshalb haben wir mit dem Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des öffentlichen Dienstes dessen Attraktivität weiter gesteigert, indem wir die Ballungsraumzulage um 50 % erhöht, einen IT-Fachkräftegewinnungszuschlag eingeführt und die Ausweitung

des Wohnbauprogramms für Staatsbedienstete beschlossen haben. Weiter wurde das Pilot­pro­ jekt „Behördensatelliten“ angestoßen, wo­durch, ebenso wie mit unserer Initiative für eine Teilzeitausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gefördert wird. Die Mitarbeiter sind das Kapital eines jeden Unternehmens und auch für den öffentlichen Dienst von hohem Wert. Schon Bismarck wusste: „Nur mit guten Beamten kann man trotz schlechter Gesetze ein Land regieren.“ Andersherum ist dies nicht der Fall. In Bayern haben wir gute Beamte und gute Gesetze. Deshalb läuft es und wir stehen gut da! Der hohe Stellenwert, den der öffentliche Dienst für uns hat, spiegelt sich nicht nur in der im Ländervergleich besten Bezahlung wider, sondern auch in unserem klaren Bekenntnis zum Berufsbeamtentum. Trotz kritischer Stimmen halten wir an dem System der Beihilfe und der Beamtenversorgung fest. Mit einer soliden Haushaltspolitik, einer Schuldentilgung in Milliardenhöhe und dem Pensionsfonds machen wir das Berufsbeamtentum zukunftsfest. Ich möchte auch künftig einen starken, modernen und effizienten Staat. Und ich möchte, dass wir gemeinsam und konstruktiv den öffentlichen Dienst weiterentwickeln. Hierzu zählt auch die Digitalisierung, von der ich überzeugt bin, dass sie deutlich mehr Vorteile als Nachteile für die Beschäftigten bringen wird. Wir wollen dabei keine Experimente. Augenmaß und Fingerspitzengefühl sind es, die uns dabei leiten müssen. Ich stehe für die Zukunft bereit und freue mich auf den Dialog mit Ihnen.

Kurzinfo: 43 Jahre, katholisch, verheiratet, zwei Kinder, SteuerJurist, Oberregierungsrat a. D. seit 2001 Mitglied der Jungen Union seit 2003 Mitglied der CSU seit 2008 Stadtrat in Donauwörth seit 2009 CSU-Ortsvorsitzender in Donauwörth 2011 Sport­referent des bis 2014 Donau­wörther Stadtrats seit 2014 Kreisrat seit 2014 CSU-Fraktionsvorsitzender im Donauwörther Stadtrat seit 2015 Stv. Kreisvorsitzender CSU Donau-Ries seit 7. Ok­tober 2013 Mitglied des Landtags FUNKTIONEN IN DER FRAKTION Vorsitzender des AK Fragen des öffentlichen Dienstes AG Bürokratieabbau und Behördenverlagerung AG Junge Gruppe AG Wehrpolitik FUNKTIONEN IM LANDTAG Mitglied des Sozialpolitischen Arbeitskreises Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes


10

BAYERN

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

§ § §§ § B § § § § §§§§ §§§§ § § § § § § § § § INTERVIEW

DAS ÖFFENTLICHE DIENSTRECHT IN NEUEN, SEHR BEWÄHRTEN HÄNDEN Ein Gespräch mit dem neuen Amtschef des Finanzministeriums, dem neuen, für den öffentlichen Dienst zu­ ständigen Ministerial­ direktor und der neuen Personalabteilungs­ leiterin.

BB: Sehr geehrter Herr Hübner, sehr geehrter Herr Dr. Voitl, sehr geehrte Frau Dr. Lang, in Ihren Händen liegt seit Neuestem das bayerische öffentliche Dienstrecht. Was macht die bayerische Verwaltung in Ihren Augen zu etwas Besonderem?

Hübner: Da hilft der Blick von außen. Ich war in meiner Laufbahn einige Zeit in der bayerischen Vertretung in Bonn und Berlin. Und aus meiner dortigen Erfahrung kann ich sagen, dass die bayerischen Beamtinnen und Beamten bundesweit für ihre Kompetenz hoch geschätzt werden, über Parteigrenzen hinweg. Außerordentliche Leistungsbereitschaft und außerordentliche Leistungsfähigkeit fallen auf. Dr. Voitl: Die bayerische Verwaltung zeichnet ihre Lösungsorientierung aus. Wir arbeiten daran, Dinge möglich zu machen. Hübner: So ist es. Das ist nicht selbstverständlich. Ich denke gerade an manchen Kontakt mit der EU-Kommission: dort habe ich am eigenen Leib erfahren, wie es ist, wenn man von anderen Beamten extrem bürokratisch behandelt wird. Bayern ist dagegen mit seiner bürgerfreundlichen Verwaltung vorbildlich. Dr. Lang: Das ist auch der Grund, warum ich mich am Anfang meiner beruflichen Laufbahn für die bayerische Staatsverwaltung entschieden habe. Ich will für den Staat arbeiten, aber nicht für eine verwaltungsorientierte, son-dern für eine bürgerorientierte Verwaltung – und genau das macht die Stärke des bayerischen öffentlichen Dienstes aus.

Herr Dr. Voitl, Sie haben von Anfang an das Neue Dienstrecht in Bayern mitgestaltet. Welches Resümee ziehen Sie?

Dr. Voitl: Das Neue Dienstrecht in Bayern hat das bayerische Beamtenrecht auf eine neue, höhere Stufe gebracht, auch durch die intensive Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden. Mit der Abschaffung des Laufbahngruppensystems haben wir etwas bundesweit Einmaliges aus der Taufe gehoben. Und das entfaltet auch Wirkung: Neid und Bewunderung für unseren öffentlichen Dienst halten sich die Waage. Krönender Abschluss: der „Meistertitel“, den wir im September 2016 feiern konnten, als uns in Berlin von der Deutschen Gesellschaft für gute Gesetzgebung der Erste Preis für das beste deutsche Gesetz verliehen wurde. Erster Preis – ein gutes Stichwort zum Thema Wettbewerb. Wettbewerb im Bund-Länder-Bereich und Wettbewerb um die besten Köpfe. Wo stehen wir?

Dr. Voitl: Die anderen Länder in Deutschland beneiden uns darum, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten in Bayern am besten besolden, das beste Beihilferecht haben und mit dem Neuen Dienstrecht in Bayern ganz neue Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten in allen Fachlaufbahnen geschaffen haben. Ich spüre das seit vielen Jahren auf allen beamtenpolitischen Veranstaltungen, die ich im Bundesgebiet als Referent, Redner oder Podiumsteilnehmer besuche. Den Vogel schoss eine Journalistin aus NRW bei einem dbb-Forum in Berlin ab, die gleich nach Bayern


§ § §§ § §§ § § §§§§§ § § §§ § §§ § § §§ BAYERN

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

11

mitkommen wollte. Wir können uns dem Wettbewerb problemlos stellen. Dr. Lang: Den Wettbewerb um die besten Köpfe merken wir, aber wir nehmen ihn nicht als etwas Bedrohliches wahr. Er ist für uns Ansporn, die Beschäftigungsbedingungen kontinuierlich so fortzuentwickeln, dass der Wettbewerb einen positiven Ausgang für uns nimmt. Aktuellstes Beispiel ist unser Paket zur weiteren Stärkung des öffentlichen Dienstes in Bayern. Das hilft uns bei der Gewinnung von IT-Fachkräften und bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum.

Darum treiben wir die Regionalisierung von Verwaltung voran. Das ist im Übrigen auch im Sinne unserer Beschäftigten, die wohnortnah eingesetzt werden können. Dr. Lang: Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Beschäftigungsbedingungen. Wir dürfen hier nicht stehen bleiben. Die Digitalisierung mit ihren Auswirkungen wurde gerade angesprochen. Und ein optimales Miteinander von Familie und Beruf ist genauso essentiell. Wir sollten hier zu noch mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit kommen.

Was wird Sie in den nächsten Jahren am meisten beschäftigen?

Herr Hübner, eine letzte Frage: Woran denken Sie beim „Beamten mit Ärmelschoner“?

Hübner: Ich sehe zwei Arbeitsschwerpunkte: Die Digitalisierung und die Regionalisierung von Verwaltung. Wir müssen gezielt und aktiv neue Technologien nutzen, um die wachsenden Aufgaben effizient zu bewältigen. Und die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von uns, dass Verwaltungsgänge virtuell stattfinden können, also online. Andererseits wollen wir auch eine Verwaltung vor Ort sein, mit Behörden, die man aufsuchen kann.

Hübner: Das ist doch ein Zerrbild, in dem viele Vorurteile kulminieren. Korrekte Amtsausübung, die in einer Massenverwaltung auch mühsam sein kann, ist etwas Wichtiges und Gutes. Und noch eins: Ich habe bei vielen Gelegenheiten Urkunden an junge Absolventinnen und Absolventen aus-gehändigt. Es ist wirklich eine große Freude, dort motivierte junge Leute zu sehen, die bereit sind,

Jahrgang 1964, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München und in Oxford, 1993 Eintritt in die bayerische Finanzverwaltung, seit 2000 verschiedene Referatsleiterfunktionen im Ministerium, 2013 Bestellung zum Leiter der Abteilung Recht des öffentlichen Dienstes und Personalverwaltung, 2018 Bestellung zum Ministerialdirektor, ständigen Vertreter des Amtschefs im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie zum Leiter des Dienstsitzes Nürnberg.

Dr. Nicole Lang

Leiterin der Abteilung Recht des öffentlichen Dienstes und Personalverwaltung

einiges auf sich zu nehmen, auch z. B. einen heimatfernen Umzug zu ihrem ersten Einsatzort. Natürlich sieht man bei den jungen Kolleginnen und Kollegen schwerpunktmäßig nicht Ärmelschoner, sondern Jeans und T-Shirt – das ist ein schönes Zeichen der Vielfalt des öffentlichen Dienstes.

Jahrgang 1964, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg, 1992 Eintritt in die bayerische Finanzverwaltung, 1997 bis 1999 Bayerische Vertretung beim Bund in Bonn und Berlin, danach Rückkehr ins Finanzministerium u. a. als Leiter des Ministerbüros, seit 2007 Abteilungsleiter, seit 2013 Ministerialdirektor, 2018 Bestellung zum Amtschef im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor, ständiger Vertreter des Amtschefs im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Harald Hübner

Amtschef im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Jahrgang 1973, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, 1999 Eintritt in die bayerische Finanzverwaltung, von 2004 bis 2007 Tätigkeit bei der CSU-Landtagsfraktion, danach verschiedene Referatsleiterfunktionen im Ministerium u. a. als Leiterin des Ministerbüros und des Staatssekretärsbüros, seit 2018 Leiterin der Abteilung Recht des öffentlichen Dienstes und Personalverwaltung.


12

BAYERN

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

REGIERUNGSERKLÄRUNG FÜR BAYERN

DAS BESTE FÜR BAYERN „Das Beste für Bayern“ – der Titel, unter den der neue Ministerpräsident Dr. Markus Söder seine Regierungserklärung gestellt hat, beinhaltet zahlreiche Punkte, die sich auch auf die Arbeitssituation der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auswirken werden. Es geht um viele Stellen, aber auch um neue Auf­ gaben und Herausforderungen, die künftig zu bewältigen sind.

B

ayern sei weltoffen und traditionell zugleich, man setze gleichermaßen auf einen starken und liberalen Staat, Leistung müsse sich lohnen und Stadt und Land Hand in Hand gehen. Das seien die grundlegenden Prämissen, anhand derer sich das Regierungsprogramm in einem Zehn-Punkte-Plan orientiere.

der Bayerischen Grenzpolizei, soll zum 1. Juli in Passau eingerichtet werden.

waltschaften und ebenso viele für den Justizvollzug geschaffen.

Gleichzeitig wird mehr Polizeipräsenz vor Ort angestrebt. Zusätzlich zu den 2.000 schon beschlossenen Stellen werden weitere 1.000 Stellen und eine Reiterstaffel mit 200 Polizeipferden geschaffen.

Um die Eigenständigkeit der bayerischen Justiz zu stärken, wird wieder das Bayerische Oberste Landesgericht eingerichtet.

SICHERHEIT AUSBAUEN, RECHTSSTAAT STÄRKEN

Um Asylverfahren zu verkürzten, gibt es künftig das Landesamt für Asyl mit Sitz in Manching und rund 1.000 Mitarbeitern, das zum 1. August seine Arbeit aufnimmt. Gleichzeitig werden 100 neue Verwaltungsrichter eingestellt und 100 Stellen für Gerichte, Staatsan-

Man werde unter anderem die Bayerische Grenzpolizei mit 1.000 Stellen errichten, die den Grenzraum sichern und vor illegaler Einwanderung schützen soll. Die Zentrale, die neue Direktion

MODERNITÄT DURCH DIGITALISIERUNG

Bayern soll zu einem der modernsten Länder Europas werden. Bis 2025 sollen alle Haushalte im Land an das Gigabit-Netz angeschlossen sein, die Mobilfunkversorgung soll verbessert werden und die Verwaltung in zwei Jahren komplett digital sein. Parallel


BAYERN

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

soll das „digitale Klassenzimmer“ vorangetrieben werden, sowie für eine verbesserte digitale Teilhabe für Arbeitnehmer gesorgt werden.

FORSCHUNGSAVANTGARDE

Raumfahrt werde mit dem Raumfahrtprogramm „Bavaria One“ wieder zur bayerischen Schlüsseltechnologie. Ziel sei die Entwicklung unbemannter, suborbitaler Flugkörper, Erdbeobachtung und Quantensensorik. Man wolle mit der Entwicklung eines Quantencomputers beginnen und die künstliche maschinelle Intelligenz voranbringen. Mit dem Bau eines Healthcare-Robotik-Zentrums für künstliche Gliedmaßen sowie Assistenten für Pflegebedürftige, einem Forschungsinstitut für neue Immun- und Infektionskrankheiten, einem hochschulübergreifenden Bayerischen Krebsforschungszentrum und dem weltweit modernsten digitalen OP-Saal für die Kardiologie beim Herzzentrum München, solle die Forschung in allen Bereichen vorangetrieben werden. Und weitere visionäre Projekte sollen folgen: Bayern solle zu einer führenden Pilot- und Produktionsregion für individuellen Flugverkehr wie etwa Flugtaxis werden und Techniken erarbeiten, die den Transport mit 1.000 km/h – solargetrieben und ohne Lärmbelästigung – ermöglichen. Und auch die Hochschullandschaft solle ausgebaut werden, mit im Endausbau 18.000 neuen Studienplätzen.

MITTELSTAND UND HANDWERK

„Made in Bavaria“ – die Staatsregierung will stärker Kümmerer für die bayerische Wirtschaft sein. In einer gemeinsamen Wirtschaftsagentur sollen die bekannten Institutionen „Bayern International“, „Invest in Bavaria“ sowie neu „Invest daheim“ vereint und gestärkt werden.

MEHR WOHNUNGEN, EIGENTUM UND INTELLIGENTEN VERKEHR Investitionen im Wohnungsbau sollen massiv ausgebaut werden und bis 2025 500.000 Wohnungen errichtet werden. Dazu soll noch im Juli mit der Bayern-

13

Heim eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft gegründet werden, die den privaten Sektor und Kommunen dabei unterstützt. Zudem wird die Bayerische Bauverwaltung mit 250 Stellen verstärkt. Bei staatlichen Wohnungen soll fünf Jahre lang auf Mietpreiserhöhungen verzichtet werden, und eine bayerische Eigenheimzulage sowie ein bayerisches Baukindergeld Plus eingeführt werden, wovon vor allem Einheimische profitieren sollen.

werden zusätzlich eine einheitliche Tarifbindung für alle Pflegekräfte und eine bessere Bezahlung. Von einem Bayerischen Landespflegegeld (1.000 Euro pro Jahr) sollen alle Pflegebedürftigen in Bayern profitieren.

Das Autoland Bayern setze nicht auf Fahrverbote, sondern auf Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und Elektromobilität. In Bayern soll die Anschaffung von 2.000 Bussen, 100 Trambahnen sowie 50 U-Bahnen finanziert und bis 2020 der gesamte öffentliche Nahverkehr mit WLAN ausgestattet werden. Der Straßenausbau werde mit 20 Mio. Euro finanziert.

Die Angebote für Hospiz- und Palliativarbeit in ganz Bayern werden aufgestockt. In Bayern soll ein weiteres Kinderhospizzentrum eingerichtet und die ehrenamtliche Hospizarbeit finanziell gestärkt werden.

BESSERE KINDERBETREUUNG UND MEHR BILDUNG Alle Formen der Kinderbetreuung sollen anerkannt sein. Man werde ein bayerisches Familiengeld einführen: für das zweite und dritte Lebensjahr pro Kind 250 Euro monatlich, insgesamt 6.000 Euro. Ab dem dritten Kind 300 Euro monatlich pro Kind. Bis 2020 sollen 30.000 neue Betreuungsplätze für die bis 6-Jährigen geschaffen werden. Bis 2025 10.000 neue Hortplätze. Zusätzlich sollen 2.000 Tagespflegepersonen finanziert werden. In den Schulen werden man eine Bildungsoffensive Plus starten und zusätzlich zu den bereits 2.000 beschlossenen Stellen nochmals 2.000 schaffen. Ein Programm „Schulsozialarbeit“ werde mit 500 Schulpsychologen und Sozialpädagogen starten.

In einem Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg sollen Pflegemaßnahmen koordiniert und an der Hochschule in Kempten ein Zentrum „Digitale Pflege“ eingerichtet werden.

UMWELT SCHÜTZEN, LANDWIRTSCHAFT STÄRKEN Der innovative Ackerbau soll mit dem 1.000-Feldroboter-Programm gestärkt werden. Gleichzeitig sei der Schutz der Natur und die Artenvielfalt von besonderer Bedeutung. Geplant sind u. a. ein Biodiversitätszentrum, ein Walderlebnis- und Eichenzentrum, das „Zentrum Naturerlebnis alpin“ und ein Donauaquarium.

DEMOKRATIE IN BAYERN

Politischem Extremismus wird eine klare Absage erteilt, insbesondere im Internet. Dazu wird die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit neu aufgestellt werden. Als erstes Bundesland wird Bayern eine Amtszeitbegrenzung von zehn Jahren für den Ministerpräsidenten einführen.

BAYERISCHE IDENTITÄT BEWAHREN

GESUNDHEIT UND PFLEGE

Die medizinische Versorgung – gerade im ländlichen Raum – soll verbessert, Krankenhäuser gezielt mit 3 Milliarden Euro gestärkt werden.

Bayern sei weltoffen, aber jeder, der hier leben möchte, müsse sich an Werte, Sitten und Gebräuche anpassen. Insbesondere in Schulen müsse auf die Zuwanderung reagiert werden. Aus den bisherigen Übergangsklassen werden Deutschklassen gemacht, in denen neben intensiver Sprachförderung auch Wertekunde unterrichtet werde.

Freiberufliche Hebammen sollen mit 1.000 Euro jährlich unterstützt werden, 1.000 eigene bayerische stationäre Pflegeplätze und 500 Kurzzeitpflegeplätze eingerichtet werden. Angestrebt

Die nächsten Wahlen stehen im Oktober 2018 an. Bis dahin kann das Regierungsprogramm nicht umgesetzt werden. Ziel sei es aber, an allen Stellen zu beginnen.


14

IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2018

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

BBB-HAUPT­ AUSSCHUSS 2018 Die jährliche Zusammenkunft des zweithöchsten Gremiums des BBB, dem Hauptaus­ schuss, wurde in diesem Jahr prominent besucht: Ministerpräsident Dr. Markus Söder hielt die Fest­rede, die Spitzenkandidaten aller im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien kamen zu Großworten vorbei und auch zahlreiche Mitarbeiter des Finanz­ ministeriums – nach der politischen Umstrukturierung der Staatsregierung mit neuen Aufgaben betraut – waren zu Gast.

D

er öffentliche Dienst im Jahr der bayerischen Landtagswahlen 2018. Welche Erwartungen haben die Beschäftigten an die zukünftige Politik? Wo sehen die Parteien die Schwerpunkte der kommenden Jahre? Was bringt das Regierungsprogramm der gerade neu formierten Bayerischen Staatsregierung? Rund 200 Delegierte aller 54 im BBB zusammengeschlossenen Fachgewerkschaften sind Ende April aus ganz Bayern und allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in München zusammengekommen, um aktuelle Themen zu besprechen, sich ein Bild der politischen Lage zu machen und das verbandsinterne Arbeitsprogramm abzuarbeiten.

PROFIL GEWINNEN! Im öffentlichen Dienst heißt es, Profil zu gewinnen! Er muss konkurrenzfähig in allen Bereichen blei­ben und seiner Vorbildfunktion gerade bei den nichtmonetären Beschäftigungsbedingungen gerecht werden. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in jeder Lebensphase, Gesundheitsmanagement und lebenslange Weiterentwicklung sind grundlegende Themen. Das machte auch BBB-Chef Rolf Habermann in seiner Eröffnungsrede deutlich. Neue und innovative – kurz bayerische – Lösungen wünsche sich der Bayerische Beamtenbund für die im kommenden Jahr anstehende Einkommensrunde

im bayerischen öffentlichen Dienst, forderte Habermann. „Ideenreich und engagiert nehmen wir jede Herausforderung an, die mit dem Regierungswechsel auf die Beschäftigten zukommt!“ Aber die Beschäftigungsbedingungen müssen stimmen, so der Vorsitzende. Mit den im Herbst anstehenden bayerischen Landtagswahlen verbleibe der personell neu aufgestellten Bayerischen Staatsregierung nur wenig Zeit zu zeigen, was sie könne. Dabei sei eine gute, verlässliche und fachkundige Verwaltung immer die Basis. Vor allem auf lange Sicht sei der Erhalt eines kompe­ tenten und einsatzbereiten Personalstammes von besonderer Bedeutung. Habermann: „Das bedeutet nicht nur anständige Bezahlung, sondern auch ein weit gefasstes Programm, um die Beschäftigten im aktiven Arbeitsleben zu halten“. Dabei gehe es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jeder Lebensphase (z. B. Pflege), um Gesundheitsmanagement, Eigenverantwortung, Fortbildung und Aufstiegsmöglichkeiten.

ACHTSAME STELLENAUSSTATTUNG Auch bei der Stellenausstattung müsse achtsam gehandelt werden. „Neue Aufgaben brauchen auch mehr Hände, die sie erledigen“, stellte der BBB-Chef klar. Jahrzehntealte Stellenstreichprogramme, wie sie der Staatshaushalt noch immer enthält, haben hier nichts verloren.


IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2018

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

15


16

IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2018

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18


IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2018

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

17


18

IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2018

Einen besonderen Gruß richtete er an den Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und gratulierte ihm nochmals zur kurz zuvor erfolgten Wahl zum Bayerischen Ministerpräsidenten. Es sei ein außergewöhnliches Ereignis und eine große Ehre, den Ministerpräsidenten bei einer Sitzung des BBB-Hauptausschusses begrüßen zu dürfen. Der neue Bayerische Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, war zu seinem Bedauern aufgrund unaufschiebbarer Termine im Zusammenhang mit seinem neu angetretenen Amt verhindert, an der Tagung teilzunehmen. Neben den besten Grüßen ließ er aber übermitteln, dass ein Besuch im kommenden Jahr bereits jetzt fest eingeplant sei und er sich auf die künftige enge Zusammenarbeit mit dem BBB freue. Erste Gespräche haben zwischenzeitlich bereits stattgefunden.

SÖDER: „BEAMTENMINISTERPRÄSIDENT“ Der gerade einen Monat zuvor vom Amt des Finanzministers in das des Ministerpräsidenten gewechselte Dr. Markus Söder betonte, er habe sich stets als „Beamten-Minister“ gefühlt. Nun sehe er sich eben als „Beamten-Ministerpräsident“. Er werde seiner Philosophie treu bleiben: es sei Aufgabe des Staates, für eine Stärkung der Demokratie zu sorgen. Dafür sei auch eine anständige Bezahlung im öffentlichen Dienst grundlegend.

Thomas Kreuzer

„‚SYSTEM HABERMANN‘ FUNKTIONIERT AUCH IN SCHWIERIGEN ZEITEN“

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

In der Flüchtlingskrise habe Bayern und seine Staatsverwaltung gezeigt, wie gut man im Stande ist, unvorhergesehene Herausforderungen zu bewältigen. Alle Schutzsuchenden seien gut untergebracht worden. In anderen Bundesländern hinke man da noch deutlich hinterher. Der „Bayern-Bonus“, der bei Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zusätzlich ausgezahlt wurde, solle die Anerkennung ausdrücken, die der Freistaat gegenüber seinen Mitarbeitern empfinde. Denn der Staat dürfe auch seine eigenen Leute nicht vergessen. Die Regierungserklärung und die nun anstehenden Projekte brächten viel Neues, Chancen und Veränderungen mit sich, die auch den öffentlichen Dienst beträfen. Es stehe eine spannende Zeit bevor. Ausdrücklich bedankt er sich bei Vorsitzendem Rolf Habermann für dessen stets faire Verhandlungsführung in den vergangenen Jahren und sichert auch künftig eine gute Zusammenarbeit zu. In Anerkennung der erfolgreichen Projekte während seiner Zeit als Finanzminister, seinem besonderen persönlichen Einsatz und den stets aufrechterhaltenen von gegenseitigem Respekt getragenen Dialog, überreichte der BBB dem Ministerpräsidenten eine Münze zu seiner aktuellen Amtseinführung.

Natascha Kohnen

„‚SPARDIKTAT ALS MASS ALLER DINGE‘ UND ‚SCHLANKER STAAT‘ MÜSSEN DER VERGANGENHEIT ANGEHÖREN“ Rücken der Beamtinnen und Beamten geben. Wichtig seien künftig ganz andere Aspekte: Nach ihrer Einschätzung werde zum Beispiel die Frage des bezahlbaren Wohnraums die soziale Herausforderung des 21. Jahrhunderts werden.

GRUSSWORTE DER FRAKTIONEN Thomas Kreuzer (Vorsitzender der CSU-Fraktion) stellt nochmals klar, dass seine Partei sich ausdrücklich zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums bekenne. Das Geheimnis des „Systems Habermann“ liege in dessen fairer, verständnisvoller und von Vertrauen geprägter Verhandlungsführung auch in schwierigen Zeiten. Daran erinnere man sich dann in guten Zeiten und könne dies auch entsprechend honorieren. Die Landesvorsitzende der Bayern-SPD Natascha Kohnen überbrachte auch die Grüße des SPD-Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher. Sie forderte von der Staatsregierung, dass das „Spardiktat als Maß aller Dinge“ und der „schlanke Staat“ der Vergangenheit angehören müssten. Es dürfe keine Haushaltskonsolidierung mehr auf dem

Hubert Aiwanger

„WIR WOLLEN AM BERUFSBEAMTENTUM FESTHALTEN“ Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger überbrachte die Grüße der Freien Wähler. Er versicherte, dass seine Fraktion am Berufsbeamtentum festhalten wolle. Ebenso erteilte er der immer wieder ins Gespräch gebrachten Bürgerversicherung eine deutliche Absage. Es gäbe im Staat genug andere Dinge, die noch nicht ihren reibungslosen Ablauf gefunden hätten. Deshalb solle man nicht Hand an Dinge legen, die erwiesenermaßen funktionierten. Den Beamtinnen und Beamten sage er weiterhin die uneingeschränkte Unterstützung der Freien Wähler zu. „Ohne Beamte läuft in diesem Staat nichts!“, so Aiwanger.


IM FOKUS

HAUPTAUSSCHUSS 2018

Ludwig Hartmann (Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betonte die Wichtigkeit einer guten Personalausstattung. Insbesondere erwähnt er dabei den Umwelt- und den Bildungsbereich. Eben noch habe Ministerpräsidenten Söder davon gesprochen, „man müsse auch etwas für die Einheimischen tun“. Das treibe ihn um. Man müsse dem helfen, der Hilfe brauche.

Ludwig Hartmann

„WICHTIG IST EINE GUTE PERSONALAUSSTATTUNG“ WOLFGANG FACKLER – DER NEUE VORSITZENDE IM AUSSCHUSS ÖFFENTLICHER DIENST Ein weiterer Gast, dem eine Teilnahme am diesjährigen Hauptausschuss besonders am Herzen lag, war der Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes Wolfgang Fackler, der gerade Mitte April dieses Amt von Tobias Reiß übernommen hatte. Letzterer wurde von seiner Fraktion zum stellvertretenden Vorsitzenden und parlamentarischen Geschäftsführer berufen. Wolfgang Fackler berichtet kurz über seinen bisherigen Werdegang. Als gelernter Jurist und Finanzbeamter kenne er das Innenleben und die Außenansicht der Behörden. Er denke, er sei deshalb gut auf seine neue Aufgabe vorbereitet. Es bräuchte keine Experimente, die durch Mark und Bein gingen, alles könne auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl gelingen.

DBB BUNDESVORSITZENDER ULRICH SILBERBACH dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach überbrachte die Grüße des Deutschen Beamtenbundes.

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

Er äußert sich anerkennend über die Politik in Bayern und die erfolgreiche Arbeit des BBB. Ausdrücklich lobt er die klare Haltung Bayerns gegen die Bürgerversicherung und warnt vor der Mogelpackung des sogenannten „Hamburger Modells“.

DAS ARBEITSPROGRAMM AM NACHMITTAG Für den Nachmittag standen Gremienund Haushaltsfragen sowie eine Änderung der Rechtschutzordnung auf dem Programm. Eingeleitet wurde der zweite Teil der Sitzung aber zunächst durch einen Vortrag von Dr. Patricia Appel zur Resilienz. Mit dem Begriff „Resilienz“ sei die psychische Widerstandsfähigkeit von Menschen gemeint – also die Fähigkeit, schwierige Situationen zu meistern und sie gesund zu überstehen, erläuterte sie. Anschaulich gab sie Anregungen, wie Achtsamkeit und Resilienz im beruflichen und privaten Alltag gelingen und wie in schwierigen Situationen die Lebensfreude bewahrt werden kann. Dr. Alexander Voitl, der zum 1. Mai 2018 zum Ministerialdirektor im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ernannt worden war, ging in seinem Fachvortrag auf aktuelle

19

Themen ein, unter anderem auf das Programm zur Gewinnung von IT-Fachkräften, die Ballungsraumzulage, Staatsbedienstetenwohnungen, Stellenhebungen/ Beförderungen, die Einheitsversicherung sowie das Gesetz zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ein.

NEUER BEISITZER IM HAUPTVORSTAND Nachdem Prof. Mathias Pfeil mit Wirkung zum 31. März 2018 seinen Rücktritt aus dem BBB-Hauptvorstand erklärt hatte, war der dem VHBB als einem der 19 mitgliederstärksten Mitglieds-verbänden zustehende Sitz im BBB-Hauptvorstand neu zu besetzen. Gewählt wurde der neue Vorsitzende des Verbandes, Landtagsvizepräsident Peter Meyer.

ERWEITERUNG DER RECHTSCHUTZORDNUNG Mit einer Änderung der Rechtschutzordnung ist künftig sichergestellt, dass auch Hinterbliebene von Mitgliedern Rechtsberatung in Versorgungsangelegenheiten erhalten können. Weitere Änderungen waren aufgrund von Vorgaben der dbb Rechtschutzordnung notwendig geworden. Die neue Rechtsschutzordnung ist auf der Homepage des BBB veröffentlicht.

Wolfgang Fackler

Ulrich Silberbach

„WIR BRAUCHEN KEINE EXPERIMENTE, DIE DURCH MARK UND BEIN GEHEN“

„LOBENSWERT IST DIE KLARE HALTUNG BAYERNS GEGEN DIE BÜRGERVERSICHERUNG“


20

BUND

BBB­NACHRICHTEN MAI | JUN 18

ENTWURF EINES GESETZES ZUR ÄNDERUNG DES BEAMTENSTATUSGESETZES

Der „Brexit“ im Beamtenrecht Der für März 2019 zu erwartende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat auch Auswirkungen auf das deutsche Dienstrecht.

Während die Folgen für die britische, aber auch für die europäische Wirtschaft noch nicht absehbar sind, bestehen im Beamtenrecht hierfür klare Regelungen. So müssen für eine Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten verschiedene persönliche und sachliche Ernennungsvoraussetzungen erfüllt werden. In ein Beamtenverhältnis darf u. a. nur berufen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Im Gegenzug sind Beamtinnen und Beamte kraft Gesetzes entlassen, wenn sie nach Berufung in das Beamtenverhältnis keine entsprechende Staatsangehörigkeit mehr besitzen. Die Folge: Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union würde Letztgenanntes grundsätzlich auch für Beamtinnen und

Beamte mit ausschließlich britischer Staatsangehörigkeit gelten bzw. britische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger könnten künftig in Deutschland nicht mehr zu Beamtinnen/Beamten ernannt werden. Für den Bund besteht mit § 31 Absatz 1 Nummer 1 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes bereits die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Erfordernis oben genannter Staatsangehörigkeiten auch nachträglich zu erteilen, wenn hierfür ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Ziel des nunmehr vorgelegten Gesetzesentwurfs ist es, für die Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Beamtenstatusgesetzes eine vergleichbare Möglichkeit zu schaffen. So sieht die geplante Änderung die Möglichkeit vor, Beamtinnen und Beamte im Geltungsbereich des Beamtenstatusge-

setzes, die nicht mehr über eine der in § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Beamtenstatusgesetzes genannten Staatsangehörigkeiten verfügen, im Beamtenstatus zu halten. Bereits nach bestehender Rechtslage kann für die Berufung in das Beamtenverhältnis durch § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes eine Ausnahme von oben genannten Staatsangehörigkeiten zugelassen werden, wenn für die Gewinnung der Beamtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Interesse besteht oder bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sowie anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals andere wichtige Gründe vorliegen. Der vorliegende Gesetzesentwurf zeichnet diese Ausnahmevorschrift in den Entlassungstatbeständen nach und ermöglicht insofern einheitliche Maßstäbe in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten bei Ernennung und Entlassung.


BUND

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

21

DBB CHEF SILBERBACH ZUM EUROPATAG

Bürgernahes Europa: Öffentlicher Dienst un­verzichtbar Zum Europatag am 9. Mai 2018 hat dbb Chef Ulrich Silberbach die europäische Einigung gewürdigt. Entscheidend für den zukünftigen Erfolg des Zusammenschlusses seien starke öffentli­ che Dienstleistungen.

„Wir sollten den Europatag zum Anlass nehmen, die positiven Entwicklungen durch die Europäische Union hervorzuheben. Gerade weil dieser Ehrentag dieses Jahr in eine Zeit der Verunsicherung über die europäische Zukunft fällt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende. In den Debatten werde noch zu oft übersehen, wie einzigartig der europäische Zusammenschluss ist – und zwar weltweit. Um die Akzeptanz der Europäischen Union in der Bevölkerung zu steigern, müsse diese für die Bürgerinnen und Bürger aber im All­tag noch sichtbarer werden. „Diese Bürger­nähe wird nur durch starke öffentliche Dienstleistungen erreicht. Das ist für das Vertrauen in den europäischen Einigungsprozess ausschlaggebend“, stellte Silberbach heraus.

Der Europatag solle daher auch ein An­lass sein, die besonderen Leistungen der Menschen anzuerkennen, die in den öffent­lichen Diensten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Institutionen für das Gemeinwohl arbeiten. „In den Krisenjahren hat sich vielerorts klar gezeigt, dass gut funktionierende öffentliche Dienste wichtige Stabilisatoren sind. Sie sind der Kitt, der unsere Gesellschaften und damit auch die europäische Ordnung zusammenhalten. Sie sind Teil der europäischen Identität. Wir müssen uns wieder mehr bewusstmachen, was die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Lebens für ein soziales, sicheres und innovatives Europa leisten.“


22

TARIF

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen

Dritte Verhandlungsrunde bringt Ergebnis Nach bundesweiten starken Warnstreiks und Demos – unter anderem in Nürnberg – und bis zuletzt kontroversen Verhandlungen verständigte sich der dbb am 17. April 2018 mit dem Bund sowie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarif­ abschluss in der Einkommensrunde 2018. Durchgesetzt wurde eine Erhöhung der Entgelte im Gesamtvolumen von 7,5 Prozent. NEUE ENTGELTTABELLE/ LINEARE ENTGELTERHÖHUNG Im Kern der Einigung stand die Verabschiedung einer neu strukturierten Entgelttabelle. Die Tabellenerhöhungen fallen für alle Entgeltgruppen und -stufen unterschiedlich aus. Die Notwendigkeit dafür ergab sich aus den seit Anfang an vorhandenen systematischen Brüchen und der Entwicklung seit der Vereinbarung des TVöD im Jahr 2005, die durch verschiedene Sockel- und Mindestbeträge die Wertigkeiten der verschiedenen Entgeltgruppen zunehmend verschoben hat.

Die zehnprozentige Kürzung der Einstiegsgehälter wurde rückgängig gemacht und auch die weiteren Stufenwerte spürbar angehoben. Schließlich hat sich mittlerweile auch bei den Arbeitgebern die Erkenntnis durchgesetzt, dass die bisherige Tabellenstruktur und das Niveau nicht mehr ausreichen, um ausreichend Fachkräfte gewinnen zu können. Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Außerdem wurden die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte geglättet und dadurch gerechter gestaltet. Erreicht wird dieser Prozess durch drei Erhöhungsschritte zum 1. März 2018, 1. April 2019 sowie 1. März 2020. Eine Mindestanhebung von ca. 90 Euro bei der ersten Steigerung und ca. 80 Euro bei

der zweiten Steigerung sorgt für einen angemessenen Zugewinn bei den unteren Einkommensgruppen. Diese Mindestanhebung wird dadurch verstärkt, dass die Beschäftigten von Entgeltgruppe 1 bis Entgeltgruppe 6 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten. Durchschnittlich beträgt die Einkommenserhöhung – die bereits nach 25 Monaten erreicht wird – 7,5 Prozent.

AUSZUBILDENDE, PRAKTIKANTINNEN UND PRAKTIKANTEN Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro und ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro. Darüber hinaus wird der Urlaubs­an­ spruch der Auszubildenden, Prakti­ kantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die außer Kraft getretene Übernahmeregelung für Auszubildende wird über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020 wieder in Kraft gesetzt.

BETRIEBLICH-SCHULISCHE AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSE UND DUALE STUDIENGÄNGE

Von den Tarifvertragsparteien wurde verabredet, betrieblich-schulische Ausbildungsverhältnisse und duale Studiengänge zu tarifieren.

ALTERSTEILZEIT

Die bestehenden Regelungen zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden bis zum 31. August 2020 verlängert.

LEISTUNGSGEMINDERTE BESCHÄFTIGTE

Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zu dieser Tarifeinigung nehmen die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zur Fortentwicklung der Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte auf. Dabei werden die Regelungen für den Bereich der Bundeswehrfeuerwehren einbezogen.

BESONDERE REGELUNGEN FÜR DEN BUND

Auslandszuschlag etc. Die Werte für den Auslandszuschlag, die Bereitschaftsdienstentgelte, die Entgelttabelle für die Ärztinnen und Ärzte sowie für die Beschäftigten im Pflegedienst werden zum 1. März 2018 um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent sowie zum 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent erhöht. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die höchste Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe.


TARIF

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

Einführung der Entgeltgruppe 9c Zum 1. März 2018 wird eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt. Dies gilt für Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung, deren Tätigkeit sich aus der Entgelt­ gruppe 9b heraushebt.

BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIE VKA

selschichtarbeit wird zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 jeweils um einen zusätzlichen Urlaubstag bei entsprechender Veränderung der Höchstgrenzen erhöht. Zusätzlich werden 2022 die Höchstgrenzen um einen weiteren Urlaubstag erhöht.

ozial- und Erziehungsdienst, S Beschäftigte in der Pflege, indivi­ duelle Endstufen Die Tabellenwerte für die die Beschäftig­ ten im Sozial- und Erziehungsdienst [Anlage C VKA)] und die Tabellenwerte für die Beschäftigten in der Pflege [Anlage E (VKA)] werden jeweils zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020 erhöht. Auch hierbei beträgt das Gesamtvolumen 7,5 Prozent und es kommt auf die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe an. Zusätzlich erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen S2 und S4 sowie P5 und P6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro mit Wirkung zum 1. März 2018. Individuelle Endstufen erhöhen sich um denselben Prozentsatz wie die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe. Krankenhäuser Künftig beträgt der Zuschlag für Nachtarbeit nicht mehr 15 Prozent, sondern 20 Prozent. Der Zusatzurlaub bei Wech-

23

Zudem werden – nach Veröffentlichung der Gesetzesänderungen zur Kranken­ hausfinanzierung (Refinanzierung der Personalkosten in der Pflege) – Ver­han­d­lungen über die Erhöhung des Zeitzuschlages bei Samstagsarbeit bei Schichtund Wechselschichtarbeit sowie die Einrechnung der Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit aufgenommen. T V-V (Versorgungsbetriebe) Die Tabellenentgelte, dynamisierten Zulagen und Zuschläge des TV-V werden ab dem 1. März 2018 um 3,19 Prozent, ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und 1. März 2020 um weitere 1,06 Prozent erhöht.

vorlegen wird, welches das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Bundesbeamten übertragen wird.

KEINE AUSWIRKUNG HAT DER ABSCHLUSS AUF DIE BEAMTEN DER LÄNDER. DIE BAYERISCHEN BEAMTEN HABEN ZULETZT – ORIEN­TIERT AM TARIFABSCHLUSS DES TV-L – MIT WIRKUNG ZUM 1. JAN­UAR 2018 EINE BESOLDUNGSANPASSUNG IN HÖHE VON 2,35 PROZENT ERHALTEN.

ÜBERTRAGUNG AUF DEN BUNDESBEAMTENBEREICH

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020

Erst zahlreiche Protestaktionen – wie hier am 12. April 2018 in Nürnberg – bewegten die Arbeitgeber zum Einlenken

TVöD Entgelttabelle für den Bereich VKA Gültig vom 1. März 2018 bis 31. März 2019 (+ 3,2 % durchschnittlich)  Hinzu kommen 250,00 Euro Einmalzahlung für die Entgeltgruppen 1 bis 6 Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

E15Ü

5.765,67

6.390,93

6.983,30

7.378,23

7.470,36

E15

4.584,49

5.000,77

5.260,14

5.840,78

6.339,54

6.667,67

E14

4.151,65

4.528,23

4.841,03

5.245,42

5.788,30

6.119,17

E13

3.827,03

4.196,02

4.479,41

4.893,73

5.433,88

5.683,28

E12

3.430,90

3.796,05

4.276,90

4.741,63

5.315,77

5.578,27

E11

3.312,60

3.656,01

3.941,33

4.311,77

4.836,69

5.099,20

E10

3.194,27

3.497,22

3.775,33

4.064,56

4.501,99

4.620,12

E9c

3.099,42

3.349,91

3.637,10

3.888,65

4.214,62

4.392,69

E9b

2.865,63

3.126,71

3.273,66

3.685,60

3.975,34

4.245,23

E9a

2.818,96

3.049,32

3.234,09

3.647,35

3.739,87

3.975,66

E8

2.656,52

2.890,09

3.017,56

3.137,78

3.269,20

3.343,02

E7

2.493,12

2.729,06

2.877,36

3.004,81

3.111,25

3.189,58

E6

2.446,41

2.662,97

2.788,15

2.909,22

3.007,98

3.081,00

E5

2.347,55

2.555,40

2.673,48

2.794,54

2.894,01

2.955,27

E4

2.236,29

2.438,63

2.587,48

2.676,80

2.766,11

2.818,41

E3

2.201,29

2.407,15

2.462,55

2.564,71

2.641,37

2.711,60

E2Ü

2.084,42

2.297,88

2.374,56

2.476,80

2.547,07

2.599,50

E2

2.037,85

2.234,74

2.290,29

2.354,37

2.495,22

2.642,56

E1

1.827,17

1.858,18

1.896,96

1.933,11

2.026,15

Vorläufige Werte ohne Gewähr – vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion (Stand 20. April 2018).


24

BEAMTENRECHT

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

IM ÜBERBLICK

Beförderung – wichtiger Teil des beruflichen Fortkommens Der Aufstieg in eine höhere Position ist an zahlreiche Vorgaben gebunden. Neben Qualifikationen und persönlicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind viele Vorschriften zu beachten, die weitere Vorgaben machen. Für den Einzelnen nicht ganz leicht überschaubar. Ob Abstandszeiten zwischen den einzelnen Beförderungen, Mindestdienstzeiten oder Erprobungszeiten – selbst wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, kann nicht immer mit einer Beförderung gerechnet werden. Denn ohne vorhandene Beförderungsstelle, d.h. eine besetzbare Planstelle, ist auch bei besten Voraussetzungen keine Beförderung möglich.

VERBOT DER SPRUNGBEFÖRDERUNG

Es gilt der Grundsatz, dass die Beförderungsämter zu durch­laufen sind, Art. 17 Abs. 1, S.1 LlbG. Eine verbeamtete Per­ son wird auf der Qualifikationsebene eingestellt, für die sie die Qualifikationen erworben hat. Anschließend findet ein kontinuierliches Aufsteigen innerhalb der Ämter der jewei­ ligen Qualifikationsebenen statt.

WANN IST DIE BEFÖRDERUNG MÖGLICH?

Eine Beförderung kann nicht erfolgen, wenn sich die Beamtin/der Beamte noch in der Probezeit befindet, Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 LlbG. Das Beförderungsverbot bezieht sich dabei auf die laufbahnrechtliche Probezeit, nicht auf den Status des Be­ amten­verhältnisses auf Probe. Hintergrund ist, dass sich die Beamten während der Probezeit im Eingangsamt der Laufbahn einarbeiten und bewähren sollen. Denn solange noch nicht einmal geklärt ist, ob eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen wird, kann regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass der Beamte den mit einem höheren Amt verbundenen höheren Anforderungen gewachsen ist. Auch muss zwischen den einzelnen Beförderungen grundsätzlich mindestens ein Jahr liegen, Art. 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 LlbG. Der Beamte soll sich nämlich zunächst nach seiner Beförderung erst einmal in dem Beförderungsamt bewähren, bevor ihm ein höheres Amt im Wege der Beförderung übertragen werden kann. Weitere zeitliche Voraussetzung ist eine Mindestdienstzeit nach Art. 17 Abs.1 S. 1 Nr. 3 LlbG. Diese Regelung gilt für Beamte, die sich bereits in einem Beförderungsamt befinden und in ein höheres Amt befördert werden wollen. Die Dauer der Mindestdienstzeit ist nach den Qualifikationsebenen

gestaffelt. Als regelmäßige Mindestdienstzeit ist die Dauer von drei Jahren festgelegt. Die Berechnung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten Beförderung. Hintergrund der Beförderungswartezeit ist, dem Beamten die Gelegenheit zu geben, ein gewisses Mindestmaß an Erfahrungen in dem niedrigeren Amt zu sammeln, um den anspruchsvolleren Aufgaben des Beförderungsamtes gewachsen zu sein. Während der Mindesterprobungszeit gilt ein Beförderungsverbot, Art. 17 Abs.1 S.3 Nr.4 LlbG. Die Erprobung auf einen höherwertigen Dienstposten beträgt mindestens drei Monate und soll sechs Monate nicht überschreiten.

WELCHE ROLLE SPIELEN BEURTEILUNGEN?

Wie immer für das Aufsteigen im Arbeitsleben ist für eine Beförderung Eignung, Befähigung und die fachliche Leistung der Beamtin/des Beamten grundlegend (Leistungsgrundsatz). Festgestellt wird dies anhand der letzten Beurteilung, die auch eine gewisse Prognose für die Zukunft gibt. Denn es muss zu erwarten sein, dass den Anforderungen des höheren Amtes voll entsprochen wird. Auch muss zu erwarten sein, dass das Beförderungsamt noch für eine angemessene Zeit ausgeübt werden kann. Die letzte Beurteilung spielt nur dann keine große Rolle, wenn bereits eine leistungsbezogene Auswahl für die Besetzung des Beförderungsdienstpostens stattgefunden hat und die Beamtin/ der Beamte auf dem Beförderungsdienstposten erfolgreich erprobt wurde. Denn dann hat bereits eine leistungsbezogene Auswahl stattgefunden.

BEFÖRDERUNG IN EIN AMT EINER HÖHEREN QUALIFIKATIONSEBENE Für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A7, A10 oder A14 gelten besondere Vorgaben, Art. 17 Abs. 6 LlbG. Denn dann muss als zusätzliche Voraussetzung zudem noch der Erwerb der Qualifikation für die höhere Qualifika­ tionsebene nachgewiesen werden. Die Qualifikation kann entweder nach den allgemeinen Vorgaben des Art. 6 LlbG für den Einstig in der entsprechenden Qualifikationsebene, im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung gemäß Art.37 LlbG oder im Rahmen der modularen Qualifizierung gemäß Art. 20 LlbG erworben werden.


BEAMTENRECHT

25

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

BVerfG: Lebenszeitbeamten als Ver­wal­ tungs­richter auf Zeit verfassungskonform Beamte auf Lebenszeit dürfen in außergewöhnlichen Situationen eines vorübergehend erhöhten Personalbedarfs als Richter auf Zeit an den Verwaltungsgerichten erster Instanz eingesetzt werden, so das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 22.03.2018, Az.: 2 BvR 780/16). Allerdings sei § 18 VwGO verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein Richter auf Zeit nach Ablauf seiner Amtsperiode nicht erneut bestellt werden darf. Die entsprechenden Vorschriften wurden mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 geschaffen (§§ 17 Nr. 3, 18 VwGO). Von ihnen wurde bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht.

BVerfG: RICHTER MÜSSEN NICHT AUSNAHMSLOS AUF LEBENSZEIT ERNANNT WERDEN Das BVerfG beurteilt den auf einen nur vorübergehenden Personalbedarf beschränkten Einsatz von Beamten auf Lebenszeit als Rich­ter auf Zeit als grundsätzlich verfassungsgemäß. Ein Verfassungsgebot der lebenslangen Anstellung aller Berufsrichter stehe der auf außergewöhnliche Bedarfssituationen beschränkten Verwendung von Richtern auf Zeit nicht entgegen. Leitbild des Grundgesetzes und maßgebliche Grund­lage für eine rechtsstaatliche, die Gewährung effektiven Rechtsschutzes verwirklichende Justiz sei nach Art. 97 Abs. 2 Satz 1 GG der hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellte Richter.

Die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit fordere aber nicht generell eine Ernennung der Richter auf Lebenszeit. Auch unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts sei die lebenslange Anstellung von Richtern jedenfalls nicht ausnahmslos geboten. Es müsse allerdings der grundsätzliche Vorrang des Lebenszeitrichterverhältnisses gewahrt bleiben. Die gesetzliche Voraussetzung des „nur vorübergehenden Personalbedarfs“ sei daher eng auszulegen und nur in einer außergewöhnlichen, nicht durch herkömmliche Instrumente der Personalbewirtschaftung handhabbaren Belastungssituation erfüllt.

GRUNDSATZ DER GEWALTEN­TEILUNG

Das auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung beruhende Verbot der personellen Verflechtung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt sei ein Verbot der gleichzeitigen Aufgabenwahrnehmung in zwei Staats-

gewalten. Es werde durch die zeitliche Aufeinanderfolge von Tätigkeiten in beiden Staatsgewalten nicht verletzt.

RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT UND UNPARTEILICHKEIT GEWÄHRLEISTET Ebenso seien die richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht verletzt und es gebe keinen Grund, das Nebeneinander von Richtern mit unterschiedlichem Status zu beanstanden. Auch die vorgegebene Amtsdauer beurteilte das Gericht als verfassungskonform.

WIEDERHOLTE ERNENNUNG UNZULÄSSIG

Durch die Möglichkeit der wiederholten Er­nennung nach Ablauf der Amtszeit würde die Fortführung der richterlichen Tätigkeit allerdings dem kontrollierenden Zugriff der Exekutive geöffnet. § 18 VwGO sei deshalb ver­fassungskonform dahin auszulegen, dass die erneute Bestellung ausgeschlossen ist.


26

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

BEAMTENRECHT

Hoheitliche Tätigkeiten:

Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin Einer Rechtsreferendarin sollte bei der Ausübung hoheitlicher Tätig­keiten mit Außenwirkung (z. B. Wahrnehmung des staats­ anwaltlichen Sitzungs­ dienstes, Vernehmung von Zeugen und Sachverstän­ digen in der Zivilstation) keine Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale tragen, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die religiöswelt­anschauliche Neutra­ lität der Dienstausübung einzuschränken.

Dagegen wehrte sie sich gerichtlich. Zwar wurde die Klage durch den VGH München mit Urteil vom 07.03.2018 (Az: 3 BV 16.2040) als unzulässig ab­ge­wiesen, aber das Gericht ging dabei umfassend auf eine mögliche Grundrechtsverletzung der Klägerin ein.

KEINE TIEFGREIFENDE GRUNDRECHTSVERLETZUNG

Für eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung reiche es nicht aus, dass die Betroffene die von ihr beanstandete Maßnahme subjektiv als dis­kriminierend empfinde. Auch eine Stigmatisierung, die geeignet ist, das Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen, sei nicht gegeben. Vielmehr diene die Auflage der Sicherung des staatlichen Neutralitätsgebots. Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten (BVerfG, B.v. 27.6.2017 – 2 BvR 1333/17). Durch das Tra-

gen religiös konnotierter Kleidungsstücke oder Symbole kann es zu einem Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit einerseits und dem staat­lichen Neutralitätsgebot andererseits kommen. Auch eine Beschränkung des Verbots des Tragens religiöser Symbole allein auf (weibliche) muslimische Religions­angehörige ist mit der streitigen Auflage ersichtlich nicht verbunden, sondern sie erfasst auch religiöse Symbole u. dgl. von Angehörigen sonstiger Reli­gionsgruppen. Da die Klägerin nur von der Ausübung ho­heit­ licher Tätigkeiten ausgeschlossen war, konnte sie im Übrigen ein normales Referendariat von zweijähriger Dauer ableisten.

NEUE RECHTSLAGE

Zwischenzeitlich haben sich zudem die rechtlichen Umstände geändert. Am 1. April 2018 ist die Neufassung des Art. 73a Abs. 11 Nr.6 i.V.m. Art. 11 des Bayerischen Richter- und Staats­anwaltsgesetzes (GVBl. 2018 S. 118) in Kraft getreten (Art. 74 Abs. 1 BayRiStAG). Dort ist für Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälte und Landesanwältinnen eine der Auflage entsprechende Vorgabe geschaffen worden.


TARIFRECHT

27

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

BAG:

Teilzeitbeschäftigter kann keine Erhöhung der Arbeitszeit erzwingen Berücksichtigt ein Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der seine Arbeitszeit aufstocken möchte, trotz Eignung nicht bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes, geht der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB unter, sobald die freie Stelle besetzt ist. Der Arbeitgeber kann dann zwar zu Scha­ densersatz verpflichtet sein, dieser ist aber auf einen finanziel­ len Ausgleich beschränkt. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 18. Juli 2017 (Az: 9 AZR 259/16).

DER FALL

Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 1989 als Krankenschwester beschäftigt. Sie war ab dem 1. August 2006 in unter­ schiedlichem zeitlichem Beschäftigungsumfang tätig. Seit Oktober 2011 wurde sie in Teilzeit mit 50 Prozent der Regelarbeitszeit einer Vollzeitarbeitskraft beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. Februar 2015 äußerte die Klägerin gegenüber der Beklagten unter Hinweis auf § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ihr Interesse an einer Vollzeitstelle. Zum 1. April 2015 stellte die Beklagte fünf examinierte Krankenschwestern in Vollzeit ein, ohne die Klägerin vorab über die freien Stellen zu informieren. Die Klägerin ist der Auffassung, sie habe gemäß § 9 TzBfG einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Mit ihrer Klage macht sie die Zustimmung zu einer Erhöhung ihrer Arbeitszeit von 19,5 Stunden pro Woche auf 39 Stunden pro Woche geltend. Die Klage hatte zunächst vor dem Arbeitsgericht Erfolg. Auf die Berufung der Beklagten wies das Landesarbeits­ gericht (LAG) die Klage ab.

DIE ENTSCHEIDUNG

Das BAG hat entschieden, dass die Be­ klag­te nicht dazu verpflichtet ist, das An­ge­bot der Klägerin, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 39 Stunden

zu erhöhen, anzunehmen. Die Klägerin hat weder einen Aufstockungsanspruch aus § 9 TzBfG, noch ergibt sich ein solcher im Wege des Schadensersatzes. Grundsätzlich gibt § 9 TzBfG teilzeit­ beschäftigten Arbeitnehmern einen Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung bei der Besetzung eines freien Arbeits­ platzes bei gleicher Eignung. Zum maß­geblichen Zeitpunkt, dem Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LAG, gab es im Betrieb der Beklagten allerdings keine freie Stelle mehr. Der Beklagten ist die Erfüllung des Anspruchs der Klägerin aus § 9 TzBfG durch die Besetzung der freien Stellen gemäß § 275 Abs. 1 BGB unmöglich geworden. Der Umstand, dass die Klägerin regelmäßig Mehrarbeit in erheblichem Umfang geleistet hat, begründet ebenfalls keinen Anspruch. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einen neuen Arbeitsplatz schafft, auch nicht zum Abbau von Überstunden. Zwar steht der Klägerin Schadensersatz zu, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigung verletzt. Der Schadensersatzanspruch führt aber nicht dazu, die Arbeitszeit zu erhöhen und eine entsprechende Vertragsänderung

in Form eines Vollzeitarbeitsvertrags abzuschließen. Ein solcher Anspruch widerspräche der Wertung des § 15 Abs. 6 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, wonach bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen ein Benachteiligungsverbot grundsätzlich kein Anspruch auf die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses besteht. Es besteht lediglich ein Anspruch auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile.

DAS FAZIT

Der dbb setzt sich schon lange dafür ein, Teilzeitbeschäftigten einen Rückkehr­­ anspruch auf eine Vollzeitstelle zu garan­tie­ren. Ziel ist es unter anderem, Frauen, die wegen der Kindererziehung in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln, den Einstieg in die Vollzeit zu erleichtern. Der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode hatte festgeschrieben, einen entsprechenden Rechtsanspruch zu schaffen. Der Vertrag wurde aber in diesem Punkt nicht erfüllt. Der neue Bundesarbeitsminister Heil hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt, der Beschäftigten ab dem 1. Januar 2019 das Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeit gewähren soll.


28

VERBAND

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

BBB-Chef Rolf Habermann und Fred Hennig (AXA/DBV) besprechen die in den kommenden Monaten an­ stehenden gemeinsamen Projekte

ANZEIGE

Fred Hennig war mehr als 30 Jahre in un­ter­ schiedlichsten Funktionen als Führungskraft im gehobenen Dienst tätig. Seit Mitte 2008 ist er Direktionsbevollmächtigter der AXA/ DBV für den öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern. Seit dieser Zeit ist er für die Zusammenarbeit mit den Verbänden zuständig und steht auch im engen regel­mäßigen Kontakt mit dem Bayerischen Beamtenbund. Hier erörtert er mit BBB-Chef Rolf Habermann (rechts) aktuelle Themen und die anstehenden aktuellen Projekte. Fred Hennig ist der Vorsorgespezialist in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten des dbb vorsorgewerk in Bayern und kann unter fred.hennig@dbv.de kontaktiert werden.

ANZEIGE

EXISTENZSCHUTZVERSICHERUNG

Auch im Extremfall auf der sicheren Seite Krebs, Gehörverlust, ein schwerer Unfall: Manche Ereignisse können von einem Tag auf den anderen die gesamte finanziel­le Exis­tenz in Frage stellen. Spezielle Exis­tenz­schutz­ver­ sicherungen decken in nur einem Vertrag die häufigsten Risiken ab. Sie sind vor allem für Neueinsteiger in diesen Bereich ideal. Der Verlust des Einkommens – insbesondere aufgrund schwerer Krankheit – zählt immer noch zu den am meisten unterschätzten Ri­si­ken in Deutschland. Dabei ist die Gefahr auch bei Beamten und Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes gar nicht so selten. Laut Statistischem Bundesamt verunfallten sich im Jahr 2015 rund 9,73 Mio. Menschen. Mehr als zwei Drittel der Unfälle ereigneten sich außerhalb der Dienstzeit. Das Problem: Mögliche vorzeitige Ansprüche, etwa eine – meist nur knapp bemessene – Erwerbs­minderungsrente vor allem bei jungen Beschäftigten, decken oft nur einen Bruchteil des Einkommensverlustes ab. Mit der speziellen Existenzschutzversicherung (ESV) in Zusammenarbeit mit dem

langjährigen Kooperationspartner der DBV Deutsche Beamtenversicherung bietet das dbb vorsorgewerk wertvollen Schutz. Sie ist vor allem ideal für all jene, die diesen Bereich bisher noch gar nicht abgedeckt haben. Das Besondere einer Existenzschutzver­ siche­­rung: In nur einem Produkt sind hier alle wichtigen Risiken vereint – etwa eine schwere Krankheit. Ebenso abgedeckt sind der Ver­lust von Grundfähigkeiten wie Hören und Sehen, Pflegebedürftigkeit oder Unfall. Im Versicherungsfall wird die vereinbarte monatliche Rente gezahlt und gleicht die Versorgungslücke weitestgehend aus. Eine eigene Variante der ESV gibt es speziell für Beamtenanwärter, Angestellte im öffentlichen Dienst und Auszubildende Um auch bei noch geringem Einkommen einen wichtigen Schutz zu ermöglichen, bucht die ESV-Start in jungen Jahren einen vergünstigten Einstiegsbeitrag ab. BBB-Mitglieder erhalten für beide Versionen einen Rabatt von 3 Prozent.

Lassen Sie sich von den Kollegen des dbb vorsorgewerk beraten: Mo-Fr in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 030.40816444 oder per Mail an vorsorgewerk@ dbb.de. Gerne wird Ihnen auch eine fachmännische Beratung vor Ort vermittelt. Mehr unter www.dbb-vorteilswelt.de

Einen wertvollen Risikoschutz bietet auch die Existenzschutzversicherung für Kinder der DBV. Auch hier kann zum Beispiel eine schwere Krankheit samt dauerhaften Beeinträchti­ gun­gen massive Folgen nach sich ziehen. Auch bei Unfällen greift die Versicherung – wichtig, da Kinder vom Gesetzgeber hier nur während der Zeit im Kindergarten, im Hort oder in der Schule beziehungsweise auf den Hin- und Nachhauseweg abgesichert sind. In Form einer monatlichen Rente, die bei Bedarf bis zum 67. Lebensjahr gezahlt wird, springt die Existenzschutzversicherung im Schadensfall ein. Gleichzeitig bewahrt sie mitunter die Familie davor, finanziell in Bedrängnis zu kommen – eine Gefahr, von der besonders Alleinerziehende betroffen sind. Die Existenzversicherung für Kinder kann bereits ab dem sechsten Monat abgeschlossen werden – und natürlich winkt auch hier ein Mitgliedsvorteil in Höhe von 3 Prozent!


VERBAND

BBB­NACHRICHTEN MAI | JUN 18

29

KREISAUSSCHUSS DEGGENDORF

Staatsminister Bernd Sibler referiert bei der Frühjahrsversammlung 2018 Julia EbnerDischinger, Ferdinand Augustin, Staatsminister Bernd Sibler, Stadtrat Oliver Antretter, Martin Peschl, Roland Kufner (v.l.)

Für die Frühjahrsversammlung des Kreisausschusses Deggendorf am 24. April hatte Vorsitzender Ferdinand Augustin als Referenten den neuen Staatsminister für Unterricht und Kultus und stellvertretenden BBB-Kreisausschussvorsitzenden Bernd Sibler, MdL, sowie Stadtrat und CSU-Landtagslistenkandidaten Oliver Antretter gewinnen können. Bernd Sibler, selbst ausgebildeter Lehrer, hob hervor, dass er nun Minister des „größten Beamtenapparates“ in ganz Bayern sei, gefolgt von Polizei und Finanzwesen. Da die Beamten eine besondere Loyalitätsverpflichtung gegenüber dem Staat hätten, habe der Freistaat auch eine besondere Fürsorgeverpflichtung gegenüber seinen Beamten und Beschäftigten. Er bedankte sich für den geleisteten Dienst und die gute Arbeit der Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Mit dem Nachtragshaushalt 2018 habe man zahlreiche Verbesserungen zur Stärkung des öffentlichen Diensts umgesetzt. Sibler ging im Weiteren unter anderem auf die Behördenverlagerung ein, die für den Regierungsbezirk Niederbayern sieben Verlagerungsprojekte im Umfang von 395 Arbeitsplätzen vorsehe. Für den Raum Deggendorf soll die Autobahndirektion Südbayern mit 160 Mitarbeitern bis zum Jahr 2025 aufgebaut werden. Wichtig war Sibler dabei, zu betonen, dass niemand gegen seinen Willen nach Deggendorf versetzt wurde und in Zukunft wird.

Weiteres Thema waren die Stellenmehrungen. Im Bereich der Inneren Sicherheit/Polizei konnte zum 1. März 2018 ein Einstellungsrekord von 963 Polizistinnen und Polizisten verzeichnet werden; darunter auch jeweils zwei neue Kräfte für die Polizeiinspektionen in Deggendorf und Plattling. Zum 1. September 2018 würden weitere 800 Neueinstellungen folgen. Diese Erhöhung setze sich aber fort. Im Bereich Bildung folgten in den kommenden Jahren 2.000 zusätzliche Stellen an den bayerischen Schulen sowie durch die „Bildungsoffensive Plus“ weitere 2.000 neue Stellen. Zudem wolle man die Schulsozialarbeit mit 500 Kräften stärken. Der Staatsminister sieht für die kommende Zeit Herausforderungen durch den demographischen Wandel. Sehr wichtig sei ihm die Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften im öffentlichen Dienst. Ihm seien attraktive Beschäftigungsbedingungen durch eine gute Besoldung und ein innovatives und leistungsorientiertes neues Dienstrecht wichtig. Im Anschluss daran stellte sich der CSU-Landtagslistenkandidat Oliver Antretter vor. Als Stadtrat und Integrationsbeauftragter der Stadt Deggendorf konnte er die besten Grüße von Oberbürgermeister Dr. Christian Moser übermitteln. Da sich Antretter lange Jahre im Polizeidienst befinde, kenne er die Situation der Beamten und des öffentlichen Dienstes.

IMPRESSUM Verleger:

(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 88-0 F 089 / 55 25 88-50 bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann Anzeigen: Michael Rosch, rosch@bbb-bayern.de Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Fotos: Bayerischer Landtag/Cara-Irina Wagner (9), Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (11), BBB (23, 28), BBB/Andreas Gebert (Titel, 11, 15-19), CSU-Fraktion (5), Rainer Glissnik (30), ©iStock.com/ melis82 (20), ©iStock.com/AndreyPopov (27), ©iStock.com/sumkinn (12), KA Deggendorf (29), KA Schwandorf (30), KA Würzburg (30), Ludwig Rasch/Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (7), Anna Olivia Weimer (3, 5)

Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting T 08671 / 50 650 mail@geiselberger.de Design und Layout: mattweis GmbH Isartalstraße 44 80469 München T +49 89 720 59 09-0 agentur@mattweis.de

Print

kompensiert Id-Nr. 1872274 www.bvdm-online.de


30

VERBAND

BBB­NACHRICHTEN MAI | JUN 18

KREISAUSSCHUSS WÜRZBURG

KREISAUSSCHUSS SCHWANDORF

Markus Nitsch, Wolfgang Meischner (v.l.) Matthias Derleth, Norbert Mitnacht, Volkmar Halbleib MdL, Gerhard Neubauer, Hubert Schömig, Gerald Ganz. (v.l.)

Zur Kreisausschussversammlung mit politischer Beteiligung begrüßte Vorsitzender Hubert Schömig MdL Volkmar Halbleib. Neben dem anhaltenden Personalnotstand stand auch die Diskussion um die Bürgerversicherung im Fokus dieser Veranstaltung. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion sprach sich zu Beginn klar für den öffentlichen Dienst aus und lobte die hohe Qualität der geleisteten Arbeit der Beschäftigten. Er selbst komme aus dem öffentlichen Dienst. Daher sei ihm das gut funktionierende Beihilfesystem auch bestens vertraut. Er bezeichnete den Begriff „Zwei-Klassen-Medizin“ als unglücklich, da die Erfahrungen zu den beiden Systemen kontrovers ausfielen. Eine Nivellierung zu Lasten der privat Versicherten sei auch für ihn der falsche Weg. Er erkannte an, dass sich das Beihilfesystem für den Staat bewährt habe, sprach sich aber für ein Wahlrecht für Beamte aus. Für Beamte in unteren Statusämtern fielen prozentual deutlich höhere Versicherungsbeiträge an. Das sei auch der „wunde Punkt“ in dem System. In der Diskussion mit den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde deutlich, dass die Unterschiede nicht im System, sondern eher am finanziellen Aufwand der Versicherten liegen. Gutsituierte Menschen könnten sich – egal in welchem System – eine bessere Versorgung erkaufen. Die geführten Neiddebatten seien daher kontraproduktiv und unsachlich. Es gäbe Möglichkeiten, auch innerhalb des Systems Lösungen zu finden, um niedrige Einkommensgruppen zu entlasten. Der Stimmkreisabgeordnete wies auf die Sicherung der Grundversorgung hin. Hierfür seien Honoraranreize für Landärzte erforderlich. Daneben hat sich die Rechnungsstellung im Beihilfesystem bewährt. Das sei auch im Kassensystem eine sinnvolle Ergänzung. Bei der Personalgewinnung im öffentlichen Dienst hätten alle Bereiche der Verwaltung Probleme. Das treffe nicht nur den Lehrerbereich, die Polizei und Justiz. Volkmar Halbleib kenne die Probleme. Die Schaffung neuer Stellen sei bei der Bevölkerungsentwicklung unumgänglich. Er wies in diesem Zusammenhang auf neue Stellen im Nachtragshaushalt hin. Außerdem werde er sich für einen Stopp des Stellenabbaus und die Rückführung der Wiederbesetzungssperre einsetzen. Um qualitativ hochwertige Bewerber für den öffentlichen Dienst zu gewinnen würden aber zusätzliche Anreize benötigt. Hier sei auch der staatliche Wohnungsbau ein wichtiges Instrument, so Halbleib. Der hohe Altersschnitt im öffentlichen Dienst, gerade auch im Raum Unterfranken, gäbe Grund zur Sorge. Die Konkurrenz zur freien Wirtschaft ist groß. Die anwesenden Mitglieder des Kreisausschusses waren sich mit dem Abgeordneten einig, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter zu steigern sei, um das nötige Bewerberpotenzial zu gewinnen. Der Kreisausschussvorsitzende bedankte sich am Schluss der Veranstaltung bei dem Abgeordneten für dessen aufrichtige und klare Worte sowie für dessen Einsatz als Abgeordneter für den öffentlichen Dienst.

Ein interessantes und aufschlussreiches Gespräch führte Kreisausschussvorsitzender Wolfgang Meischner mit dem Leiter der Arbeitsagentur Schwandorf, Herrn Markus Nitsch. Der Diplomtheologe arbeitete 15 Jahren als katholischer Priester in der Osttürkei und als Gefängnisseelsorger. Als Arbeitsvermittler gelangte er zur Arbeitsagentur und qualifizierte sich für Führungsaufgaben. Nach der Leitung der Arbeitsagentur in Stendal (Sachsen-Anhalt) wurde ihm die Führung der zweitgrößten Arbeitsagentur in Bayern anvertraut. Er hat das System „KISS“ – keep it short and simple – bundesweit angeregt; Mitteilungen und Informationen sollen für den Betroffenen transparent, einfacher und schneller überbracht werden. Eine auch für andere Verwaltungen lobenswerte Idee. Es ist davon auszugehen, dass für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur, die einen Haustarifvertag haben, die Abschlüsse der derzeitigen TVöDTarifverhandlungen übernommen werden. Für die Mitarbeiter müsste wegen der ständig zunehmenden Digitalisierung die psychische Belastung durch mehr Freiräume entschärft werden. Die Werbung für Fachkräfte sollte durch Prämien unterstützt werden.

KREISAUSSCHUSS KRONACH

Die unterschiedlichsten Themen wurden beim Diskussionsabend des Kreisausschusses Kronach angesprochen. Kreisausschussvorsitzender Franz-Josef Wich (rechts) freute sich über eine engagierte Diskussion mit MdL Jürgen Baumgärtner (2. von rechts)


AUS DER RECHTSPRECHUNG

31

BBB-NACHRICHTEN MAI | JUN 18

UNTERBLIEBENE BEFÖRDERUNG: SCHADENSERSATZ NUR BEI ERNSTHAFTER BEFÖRDERUNGSCHANCE Der für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung erforderliche adäquat kausale Zusammenhang zwischen der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs und dem Schaden setzt voraus, dass der Beamte ohne den Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG voraussichtlich befördert worden wäre. Seine Beförderung muss bei hypothetischer Annahme eines rechtmäßigen Auswahlverfahrens jedenfalls ernsthaft möglich gewesen sein. Aus den Gründen: [...] Die Klägerin wäre bei rechtmäßiger Gestaltung des Auswahlverfahrens voraussichtlich nicht befördert worden, sodass es an der Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden fehlt.

BVERWG 2 C 12.14 – URTEIL VOM 19.03.2015

Der für einen beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch erforderliche adäquat kausale Zusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und dem Schaden setzt voraus, dass der Beamte ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG voraussichtlich befördert worden wäre. Seine Berücksichtigung muss nach Lage der Dinge jedenfalls ernsthaft möglich gewesen sein. Für diese Annahme muss fest­ gestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vor­ gehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 <108>, vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f. und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerw GE 148, 217 Rn. 45). Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. [...] Bei einer danach zu treffenden Auswahlentscheidung hätte die

Klägerin voraussichtlich keine ernsthafte Beförderungschance besessen. [...] bb) Zutreffend ist allerdings die Ausgangserwägung, dass der Dienstherr für die Auswahlentscheidung eine Eignungsprognose abzugeben hat, die sich grundsätzlich nicht in der Bewertung der bislang gezeigten Leistungen erschöpft. Das maßgebliche Gesamturteil muss auf die Anforderungen des zu vergebenden Amtes bezogen sein. Dies gilt auch für die Einreihung in eine Rangliste, wenn diese maßgeblich für die nachfolgenden Beförderungen sein soll (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 14). Insbesondere wenn die Anforderungen des angestrebten Amtes – etwa im Hinblick auf typischerweise wahrzunehmende Führungsaufgaben – nicht identisch mit denjenigen des bisherigen Amtes sind, müssen daher zusätzliche Erwägungen angestellt werden. Hierfür sind die in der dienstlichen Beurteilung ausgewiesenen Befähigungseinschätzungen heranzuziehen. Auswahlerwägungen, die diesen Maßstäben genügen, hat die Beklagte nicht angestellt. Die vom Oberverwaltungsgericht fest­gestellten Tatsachen bieten aber eine ausreichende Grundlage für den Schluss, dass eine Auswahl der Klägerin auch bei ordnungsgemäßem Auswahlverfahren nicht ernsthaft möglich gewesen wäre. Der Abstand ihrer Leistungsnote von denjenigen Notenwerten, die

bei Zugrundelegung der hypothetischen Beförderungs­rangliste und der sich aus den haushaltsrechtlichen Bindungen der Beklagten noch für eine Berücksichtigung in der Beförderungsrunde 2008 ausgereicht hätten, ist zu weit und die Anzahl der in ihren bisherigen Leistun­ gen besser beurteilten Mitbewerber damit zu groß, um bei einer hypothetischen Alternativbetrachtung für das Jahr 2008 von einer reellen Beförderungschance ausgehen zu können. [...] Art. 33 Abs. 2 GG dient dem Interesse der bestmöglichen Besetzung öffentlicher Ämter. Ausgewählt werden soll der Bewerber, der für die künftige Amts­tätigkeit am besten geeignet ist. Die Auswahlentscheidung erfordert daher eine vorausschauende Aussage darüber, ob und wie der Bewerber die ihm in dem angestrebten Amt obliegenden beamtenrechtlichen Pflichten erfüllen wird (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 <296>). Für den Vergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt kann und muss auf die im bisherigen Amt erbrachten Leistungen zurückgegriffen werden. Nur die im bisherigen Amt gezeigten Leistungen bieten eine hinreichende Tatsachengrundlage für den Prognoseschluss, ob sich der Beamte auch in dem angestrebten höheren Amt voraussichtlich bewähren wird (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - BVerwGE 145, 112 Rn. 23 f.).



Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.