BBB Nachrichten November/Dezember 2015

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BAYERN

Nachtragshaushalt 2016 Seite 6

NOV | DEZ 2015 B 2428 E ISSN 0173-3796

NACHRICHTEN

BAYERN

Personalratswahlen 2016 Seite 11

BEAMTENRECHT

Vorteilsannahme Seite 21

ZEITSCHRIFT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST IN BAYERN

IM FOKUS

FEHLZEITENBERICHT 2014

NUR 9,9 TAGE FEHLEN DIE BESCHÄFTIGTEN IHREN DIENSTSTELLEN. Seite 12


EDITORIAL

SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

Christine Bodony Beamten- und Laufbahnrecht bodony@bbb-bayern.de

Annette Ondracek Versorgung, Rechtsschutz ondracek@bbb-bayern.de

Vanessa Kasperkowitz Versorgung, Rechtsschutz, Personalvertretungsrecht kasperkowitz@bbb-bayern.de

Michael Rosch Besoldungs- und Tarifrecht, Beihilfe, Kreisausschüsse rosch@bbb-bayern.de

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LIEBE LESERINNEN UND LESER, haben Sie sich auch schon „Ich hab Polizei“ auf Youtube angeschaut? Der letzte Coup von Jan Böhmermann. Falls nicht, sollten Sie das unbedingt nach­holen! Kaum ein Abend unter Freunden vergeht ohne Diskussion: Werbung oder Schmähkritik? In diesem Zusammenhang bin ich auch auf ein anderes Video gestoßen, das vor einigen Monaten die Runde machte: Ein kleiner blauer Schlumpf steht da, mit hängenden Armen, mitleiderregendem Blick und sagt mit herzer­ weichender Schlumpfstimme: „Ich fühle mich krank! Ich glaub’ ich hab Montag!“ Im bayerischen öffentlichen Dienst arbeitet er offenbar nicht. So gesund, wie der hier angesie­ delte Durchschnittsbeschäftigte, ist in Deutsch­ land kaum ein anderer. Allerdings zeigt ein Blick auf die Details, dass an manchen Stellen eben doch noch etwas zu tun bleibt. Im Fokus ab Seite 12 haben wir uns das näher angesehen. Passend zur bevorstehenden Zeit der Weihnachts­ einladungen und Geschenkübergaben haben wir dann im Abschnitt „Beamtenrecht“ einen Beitrag zur Vorteilsannahme aufgenommen. Welche Geschenke darf man annehmen? Wann ist die Grenze der zulässigen Aufmerksamkeiten überschritten? Ein nicht ganz einfaches Thema, das niemandem zum Verhängnis werden sollte. Wir verabschieden uns für dieses Jahr, danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, Ihre Anteil­ nahme und Ihre – zum Glück nicht zu häufige – konstruktive Kritik, stülpen unsere Nikolaus­ mützen über und stürzen uns auf Plätzchenteig und Bastelsachen. Mit den allerbesten Wünschen für Feiertage und Jahreswechsel grüßt das BBB-Redaktionsteam! Herzlichst Ihre

Anette Egle Chefredakteurin BBB Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de


INHALT

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6 FLÜCHTLINGSSTRÖME UND SICHERHEITSLAGE BESTIMMEN DIE HAUSHALTSBERATUNGEN IM LANDTAG

8 IHR VORSCHLAG ZÄHLT! – INNOVATIVE IDEEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

11 SCHULUNGEN VON WAHLVORSTÄNDEN, TERMINE

ZUR AKTUELLEN LAGE

BEAMTENRECHT

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21 Im Überblick: Verbot der Vorteilsannahme für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – Schöne Bescherung, Schenken verboten?! 22 Vorgriffsregelung: Beihilfe bei gravierender Sehschwäche 22 Bundesverwaltungsgericht: Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig 23 Bundesverwaltungsgericht: Keine versorgungsrechtliche Besserstellung von Beamten mit langen Vordienstzeiten gegenüber „Nur-Beamten“ 23 Urteil des VG Ansbach zur Bewilligung von Trennungsgeld: Wann ist eine Wohnung die „eigene“? 24 Berücksichtigung von gesellschaftlich relevanten Vordienstzeiten: Welche Rechtslage ist anzuwenden?

Sprachlos … Rolf Habermann, Vorsitzender

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Nachtragshaushalt 2015 Ihr Vorschlag zählt! – Innovative Ideen für den öffentlichen Dienst Veröffentlichungen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz BBB unterstützt weiterhin das Studium an der VWA Im Gespräch mit dem obersten bayerischen Verfassungsrichter Max Schmidt ist Vorsitzender der Stiftung Wertebündnis in Bayern Personalratswahlen 2016

IM FOKUS 12 TITELTHEMA: Fehlzeitenbericht 2014: Nur 9,9 Tage fehlen die Beschäftigten ihren Dienststellen

BUND 17 Demografie-Strategiekongress – Öffentlicher Dienst braucht demografievorsorgende Stellenpolitik 17 Equal Pay Day 2016 – dbb bundesfrauenvertretung plädiert für gesetzliche Lösung 18 dbb jugend zur Shell-Studie – Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver machen

TARIF 19 Einigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Annahme in der Urabstimmung 20 Entgeltordnung für den TVöD – Bereich VKA: Klausursitzung der Lenkungsgruppe

TARIFRECHT 25 TV-L:Urlaub bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen 25 Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

VERBAND 26 Landesversammlung des Verbandes des landwirtschaftlich-technischen Dienstes 26 Kreisausschuss Kronach – Im Bayerischen Landtag 26 Heinz Gradt 95 Jahre 27 Ingeborg Strohmeier verstorben 27 Franz Miksch verstorben 27 Kreisausschuss Neuburg-Schrobenhausen 28 Kreisausschüsse Nürnberg und Roth-Schwabach 29 Kreisausschuss Regensburg – Neuwahlen 29 Ehrenvorsitzender Dieter Kattenbeck – 60 Jahre BBB-Mitglied 29 BBB-Tarifausschuss tagt in München 30 20. Delegiertentag des BBB 30 Eine Doppel-CD zum Doppel-Jubiläum – Ein besonderes Geschenk für Volksmusikfreunde

BUCHVORSTELLUNG 28 Das neue Dienstrecht in Bayern


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ZUR AKTUELLEN LAGE

SPRACHLOS …

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

STAATSMINISTER HUBER UND ROLF HABERMANN IM GESPRÄCH

BBB­Chef Rolf Habermann hatte die Gelegenheit, mit Staatsminister Dr. Marcel Huber, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, über die aktuellen Herausforderungen des öffent­ lichen Dienstes zu sprechen. Im Vordergrund stand ganz klar die Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise. Gerade die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten mancherorts schier Unglaubliches. Staats­ minister Huber spricht allen Kolleginnen und Kollegen für deren Einsatz und Engagement seinen allerhöchsten Respekt aus. Die Belastbarkeit der Be­ schäftigten habe aber auch ihre Grenzen. Unterstützung kommt nun durch die Schaffung von 5449 neuen Stellen u.a. in der Verwaltung, bei der Polizei, in der Justiz und an den Schulen.

die letzte Ausgabe des Jahres 2015. Normalerweise geht es in dieser Jahreszeit hauptsächlich um die abschließenden Haus­ haltsberatungen im Landtag und natürlich überwiegend um die Vorbereitung auf die anstehenden Feiertage. Ganz anders in diesem Jahr. Wir alle stehen noch unter dem Eindruck der Geschehnisse von Paris. Und nicht nur Paris. An immer nähergelegenen Orten dringt der Terror in unser Leben vor, zuletzt in Hannover und Dortmund. Manch einer verzichtet inzwischen auch auf den Besuch des heimischen Weih­ nachtsmarktes. Wir betrauern Tote und müssen mit ansehen, wie Misstrauen keimt. Das macht mich sprachlos! Gleichzeitig – und hier liegt die bemer­ kenswerte Kehrseite der Ereignisse – dürfen wir aber auch miterleben, wie ganz Europa auf einer Welle der Soli­ darität davon getragen wird: „Je suis Paris!“ – Wir halten zusammen! Gerade dieser Zusammenhalt ist es auch, der den öffentlichen Dienst, speziell hier in Bayern, derzeit in besonderer Weise prägt. Er steht – sei es in punkto Sicher­ heitslage oder Flüchtlingsströmen – vor Herausforderungen, die nur bewältigt werden können, wenn Hand in Hand ge­ arbeitet wird: Legislative und Exekutive, Dienstherren und Beschäftigte, Tarif­ und Beamtenbereich, Chefetage und Sachbearbeiter. Es ist ein gutes Gefühl, zu sehen, dass auch die Politik verstanden hat. Das zei­ gen auch meine zahlreichen intensiven

Gespräche der vergangenen Tage und Wochen. Der aktuelle Nachtragshaushalt beweist: Man sieht, dass der öffentliche Dienst Herausragendes leistet. Wir alle können stolz sein auf die Leistungen, die unsere Kolleginnen und Kollegen täglich vor Ort erbringen. Man hat aber auch erkannt, dass vielerorts die Grenze der Leistungsfähigkeit erreicht ist. Und reagiert. Belastungsgrenzen sind nicht unendlich dehnbar. Dass damit noch nicht alle Widrigkeiten aus dem Weg geschafft sind, versteht sich von selbst. Stellen müssen besetzt, Mittel investiert werden, Gebäude gefunden, Verfahren neu strukturiert werden. Das alles lässt sich nicht von gleich auf sofort umsetzen. Aber davor muss der bayerische öffentli­ chen Dienst keine Angst haben. Das hat er schon bewiesen. Wir halten zusammen! Wir stehen – als Beschäftigte, als Verwal­ tung und als Interessenvertretung – als starke Partner Seite an Seite. Trauer und Besorgnis angesichts der weltweiten Ereignisse sind mit Sicherheit nicht so schnell überwunden. Aber es gibt auch Lichtblicke! In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Wünschen für die bevorstehen­ den Feiertage und einen guten Start im neuen Jahr.

Ihr

Rolf Habermann Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.


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BAYERN

NACHTRAGSHAUSHALT 2015

FLÜCHTLINGSSTRÖME UND SICHERHEITSLAGE BESTIMMEN DIE HAUSHALTSBERATUNGEN IM LANDTAG Die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit den nicht abreißen wollenden Flüchtlingsströmen sind und bleiben das bestimmende Thema beim aktuellen Nachtragshaushalt 2016, der derzeit im Landtag beraten wird. Gleichzeitig kann auch die weltweite Sicherheitslage, die dem Terror klare Grenzen aufzeigen muss, den bayerischen Staatshaushalt nicht unberührt lassen.

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uletzt hat der Ministerrat in seiner Sitzung vom 24. November 2015 einem Konzept von Innenminister Joachim Herrmann zur Verstärkung der bayerischen Sicherheitsbehörden zugestimmt. Im Mittelpunkt der Planungen stehen 300 neue Stellen für Polizei, Verfassungsschutz, Steuerfahndung und Sozialverwaltung in Bayern. Diese ergänzen die bereits im Januar 2015 beschlossenen 100 zusätzlichen Stellen für bayerische Sicherheitsbehörden. Auch die Ausstattung der Sicherheitskräfte wird mit 65 Millionen Euro u. a. für die Schutz­ ausstattung oder auch das Einsatztraining verbessert. Die neuen Stellen und die zusätzlichen Ausstattungsmittel werden noch in den Entwurf zum Nachtragshaushalt 2016 eingebracht. Insbeson­ dere die Schleierfahndung soll mit 150 neuen Stellen aufgestockt werden. Sie könne damit auch die intensiven Grenzkontrollen der Bundespolizei noch engmaschiger gestalten. Notfalls können laut Herrmann vom Bund auch Aufgaben der Grenzsicherung über­ nommen werden. Weiter profitieren Spezialeinheiten der Polizei (50 Stellen) und Kriminalpolizei (50 Stellen). Schon im Oktober hatte das Kabinett mit weiteren umfangreichen Maßnahmen auf die Flüchtlingssituation reagiert. Dr. Markus Söder stellte sein Konzept für die Finanzierung der notwendigen Mehrausgaben im Bereich Zuwanderung und Integration vor, das weiterhin ohne Neuverschuldung auskommen wird. Bereits der Anfang August beschlossene Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2016 enthielt gegenüber dem Stammhaushalt zusätzliche Ausgaben für Asyl von rund 922 Millionen Euro. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Zugangsprognose für 2015 am 19. August 2015 von 450.000 auf 800.000 Flüchtlinge erhöht habe, müssten die bisherigen Ansätze ebenfalls angepasst werden. Ins­ gesamt wurden für Zuwanderung und Integration noch einmal Mehrbedarfe von rund 1,79 Milliarden Euro festgestellt.

Allein für das im Oktober 2015 im Ministerrat beschlossene Son­ derprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ ist für 2016 ein Volumen von rund 489 Millionen Euro eingeplant. Zusammengenommen werden für die Bewältigung des Flücht­ lingsstroms im Jahr 2016 voraussichtlich rund 3,25 Milliarden Euro bereitgestellt. BBB Eingabe verdeutlicht Arbeitssituation Mit einer Eingabe hat sich auch der BBB in die Landtagsbe­ ratungen eingebracht, um die Situation der Beschäftigten zu verdeutlichen. Es ist ein Merkmal speziell des bayerischen öffentlichen Dienstes, dass er in der Lage ist, den Ansturm von Menschen, die derzeit in Deutschland ein neues Leben beginnen möchten, zu bewältigen. Das ist sowohl dem Einsatz der Beschäftigten, als auch der besonderen Reaktion der Dienstherrn zu verdanken, die alles im Rahmen der rechtli­ chen Grenzen Mögliche getan haben, um die Aufgabenflut zu minimieren, den Beschäftigten Freiräume zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen. Die aktuelle Situation könne aber kein Dauerzustand bleiben. Man nähere sich zunehmend der Kapazitätsgrenze und habe sie mancherorts bereits über­ schritten – räumlich oder personell. Neben den aktuellen Maß­ nahmen müssten die Bemühungen auch auf anderen Ebenen fortgesetzt werden. Gerade solche Möglichkeiten, die auch im finanziellen Aufwand als verträglich anzusehen seien, sollten genutzt werden, um den Beschäftigten den fortdauernden Rückhalt der Dienstherren angesichts ihres umfassenden Ein­ satzes zu demonstrieren. Zum Beispiel bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, aber auch im Bereich der bürokratischen Anforderungen gebe es noch eine Vielzahl weiterer Ansatz­ punkte. Wichtig sei es, schnelle Lösungen voranzubringen.


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BAYERN

Peter Winter

Volkmar Halbleib

Alexander Muthmann

Claudia Stamm

VORSITZENDER DES AUSSCHUSSES FÜR STAATSHAUSHALT UND FINANZFRAGEN IM BAYERISCHEN LANDTAG, CSU

PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER HAUSHALTS- UND FINANZPOLITISCHER SPRECHER

FINANZ- UND HAUSHALTSPOLITISCHER SPRECHER DER FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION

HAUSHALTSPOLITISCHE SPRECHERIN DER FRAKTION BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN IMBAYERISCHEN LANDTAG

Der Nachtragshaushalt 2016 steht im Zeichen der aktuellen Herausforderun­ gen durch den enormen Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Bayern. Trotz der damit verbundenen Mehrausgaben und der zusätzlichen 5.449 Stellen für die Unterbrin­ gung, Versorgung, Bildung und Integration nehmen wir keine Leistungskürzungen zur Finanzierung der Kosten im Asylbereich vor. Weitere 600 Stellen sind für die Verbesserung der inneren Sicherheit und für die Behör­ denverlagerungen vorgese­ hen. Wir als CSU­Fraktion haben uns bei den Haus­ haltsberatungen auch dafür eingesetzt, zielgerichtet in die Barrierefreiheit staatlicher Gebäude, die Verbesserung der Unterbringung unserer Polizei sowie die Kultur im ländlichen Raum zu inves­ tieren. Wir führen unsere solide Haushaltspolitik fort. Wir geben nur das Geld aus, das wir vorher erwirtschaftet haben. Das verstehen wir unter generationengerechter Finanzpolitik.

Seehofer ist Merkels Musterschüler Der Regierungsentwurf ist aus vier Gründen bemerkenswert. Erstens ist er ein Haushalt des Ministerpräsidenten, nicht des Finanzministers. Spätestens seit seinem Flüchtlingsgipfel am 7. Oktober 2015 und den daraus resultierenden insgesamt 3,25 Milliarden Euro für Zuwanderung und 3.772,5 Stellen für das Sonder­ programm „Zusammenhalt und Integration“ hat Seehofer den Hut auf. Er schmeißt, zweitens, seinen Stellenstopp vom November 2013 mit insgesamt 5449 zusätzlichen Stellen und Beschäftigungs­ möglichkeiten über den Hau­ fen. Drittens verabschiedet sich die Staatsregierung von der Schuldentilgung. 550 Millionen Euro können nicht mehr im regulären Haushalt getilgt werden, sondern nur durch Rückzahlungen der BayernLB, die bislang in der Haushaltsrücklage lagen. Und Viertens: Seehofer macht im Wesentlichen das, was angesichts der Flüchtlinge in Bayern erforderlich ist. Er ist Merkels Musterschüler. Das demonstrative Abwatschen der Kanzlerin auf seinem Parteitag hätte er sich sparen können.

Die Haushaltsverhandlungen stehen ganz im Zeichen der Flüchtlingsproblematik. Mit einer Verdreifachung der Asylausgaben innerhalb eines Jahres erreicht nun auch der bayerische Staatshaushalt die Grenze seiner Belastbarkeit. Erfreulich ist, dass Bayern ohne neue Schuldenaufnah­ me auskommt. In Anbetracht der derzeitigen Herausforde­ rungen bezweifle ich aber, dass die Staatsregierung ihr Versprechen, Bayern bis 2030 zu entschulden, wirklich einhalten kann. Mit den Stel­ lenmehrungen bei Schulen, Justiz und im Bereich Innere Sicherheit wird den aktuellen Herausforderungen und den Forderungen der FREIEN WÄHLER weitgehend Rech­ nung getragen. Trotzdem wird die Opposition in den Haushalt zu wenig einge­ bunden. Viele sinnvolle Vor­ schläge, wie unsere Anträge zur Erhöhung der Förder­ mittel für die Sanierung von Wasserversorgungs­ und Ab­ wasseranlagen und auch zur Wohnraumförderung werden von der CSU abgelehnt. Das ist nicht nachvollziehbar.

Flucht und Verlagerung Beim zentralen Thema der Haushaltsberatung, der Unterbringung und Integration von Asylbe­ werbern und Flüchtlingen, würde ich mir wünschen, dass die Staatsregierung endlich ihre Rhetorik ihren Zahlen anpasst. Das, was jetzt eingestellt wurde, war überfällig, aber ist in vielen Bereichen ein guter Ansatz. Beim Wohnungsbau fällt uns jetzt auf die Füße, dass jahrzehntelang nicht genug für Einkommensschwache bereit gestellt wurde. Bei der Verlagerung von Behördenteilen bietet der Nachtragshaushalt einen Vorgeschmack auf zukünftige Kosten: für Bauen, Mieten und 200 zusätzliche Planstel­ len, die keinen produktiven Nutzen für die Verwaltung haben. Was er nicht bietet, ist ein finanzieller Rahmen dafür. Den kennt die Staats­ regierung nicht. Sie fährt hier blind durch einen selbst verursachten Kostennebel. Sinnvolle Ausgaben für den öffentlichen Dienst müssen aber das Ziel haben, Arbeits­ bedingungen zu verbessern, Nachwuchskräfte aufbauen und für Pensionen vorzu­ sorgen.


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BAYERN

INTERVIEW

Ihr Vorschlag zählt! – Innovative Ideen für den öffentlichen Dienst Ein Gespräch zwischen dem bayerischen Finanz- und Heimatminister, Dr. Markus Söder, und BBB-Chef Rolf Habermann über ein Projekt, das es den Mitarbeitern erlaubt, am Arbeitsplatz eigene Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen, die in der Vergangenheit mit Prämien bis zu 10.000 Euro ausgezeichnet wurden. Ein bayerisches Erfolgsmodell!

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olf Habermann: Herr Staatsminister, am 11. Dezember werden von Ihrem Haus Förderpreise für innovative Ideen an bayerische Beschäftigte übergeben. Was verbirgt sich dahinter?

Dr. Markus Söder: Seit knapp 50 Jahren gibt es das Vorschlagswesen in der bayerischen Staatsverwaltung. Seither wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tausende Verbesserungsvorschläge eingereicht, zu einem nicht unerheblichen Teil angenommen, prämiert und in der Praxis erfolgreich umgesetzt. Für besonders herausragende Verbesserungsvorschläge, die sich beispielsweise durch ih­ ren hohen Nutzen oder ihr großes Einsparpotential für den Freistaat auszeichnen, stellt die Bayerische Staatsregierung regelmäßig Förderpreise zu Verfügung. Dies ist gute Traditi­ on, denn ein moderner, innovativer öffentlicher Dienst lebt von frischen Ideen und neuen Impulsen! Deswegen wollen wir Beschäftigte, die sich mit ihren Vorschlägen in besonde­ rer Art und Weise um die Organisation der Verwaltung ver­ dient gemacht haben, im Rahmen der Festveranstaltung am 11. Dezember in Nürnberg noch einmal gesondert würdigen und für ihr Engagement und ihre Verdienste auszeichnen.


BAYERN

Aus welchen Bereichen werden Ideen ausgezeichnet?

Wir werden herausragende Vorschläge aus den unterschied­ lichsten Gebieten auszeichnen, die dem Freistaat eine Menge Geld sparen und die Arbeit für viele Beschäftigte erleichtern. Die Preisträger kommen dabei aus den Bereichen Verwaltung, Steuer, Staatsfinanz, Landwirtschaft und Forsten, Bau, Umwelt sowie Polizei. Neben der enormen Bandbreite der Vorschläge hat mich auch der Einfallsreichtum der Preisträger sehr beein­ druckt: Von der Entwicklung von Schulungsplattformen über Nachhaltigkeitskonzepte für Waldbesitzer bis hin zu effektiven Hilfsmitteln für die Kriminalitätsbekämpfung war alles dabei. Und um zu zeigen, wie wichtig uns das Thema Innovation ist, lassen wir uns das auch etwas kosten! Deswegen werden wir für besonders wertvolle Vorschläge aus den Jahren 2011 – 2014 knapp 60.000 EUR an 29 Preisträger ausschütten. Besonders am Herzen liegt mir dabei auch der Sonderpreis „Familienfreund­ liche Verwaltung“, der heuer erstmalig für einen Vorschlag für mehr Familienfreundlichkeit in der Verwaltung vergeben wird. Warum sind Ihnen die Vorschläge Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so wichtig?

Staat und Gesellschaft stehen ständig vor neuen, großen Herausforderungen. Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der voranschreitenden Digitalisierung sind Innovationen notwendig, um sich dem ständigen Erneuerungs- und Veränderungsprozess anzupassen. Zum Erhalt der hohen Effizienz und Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung ist es von zentraler Bedeutung, das enorme Poten­ zial an Erfahrungen und Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitar­ beiter verstärkt zu nutzen und in die Verwaltung einzubringen. Starker Staat, aktive Bürger, erfolgreiche Unternehmen – das gehört in Bayern zusammen! Lohnt es sich denn auch für die Beschäftigten, einen Vorschlag einzureichen?

Natürlich, weil jeder von Verbesserungen in der Verwaltung profitiert! Unser gemeinsames Ziel ist es, die Verwaltung und die zum Teil komplexen Abläufe auf allen Ebenen zu vereinfa­ chen, zu beschleunigen oder in sonstiger Weise stetig weiter zu verbessern. Die bereits prämierten Verbesserungsvorschläge zeigen: Oft sind es kleine, einfache Änderungen, die die Arbeit erleichtern. Und es lohnt sich auch für jeden persönlich! Für jeden angenommenen Verbesserungsvorschlag gibt es je nach Kosten und Nutzen des Vorschlages attraktive Geld- oder Sach­ prämien im Wert von bis zu 10.000 Euro! Wer kann sich melden, was für Vorschläge können eingereicht werden und wie läuft das dann ab?

Jeder Fortschritt beginnt mit einer Idee und in jedem Arbeits­ umfeld gibt es Dinge, die verbesserungsfähig sind. Deswegen mein Appell an alle Beschäftigten: Jeder kann mitmachen! Wer eine zündende Idee hat, die neuartig ist, spürbar etwas verbessert und damit zur Effektivität und Effizienz der Verwaltung beiträgt, der sollte seinen Vorschlag unter www. bayern.de oder direkt per Mail oder Post bei dem jeweils zuständigen Innovationszirkel in den Behörden einreichen. Eine rasche Bewertung und Umsetzung der Vorschläge ist uns wichtig. Deswegen wollen wir auch in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen ein Konzept erarbeiten, um unser derzeitiges System noch effizienter, attraktiver und benutzer­ freundlicher zu gestalten. In jedem Falle zählt die Kreativität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

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VERÖFFENTLICHUNGEN erordnung über die Vergütung für Be­ V am­tinnen und Beamte im Vollstreckungs­ dienst (Bayerische Vollstreckungsver­ gütungsverordnung – BayVollstrVV), GVBl 13/2015 arifverträge für die Arbeitnehmerinnen T und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder, FMBl 12/2015 arifverträge für Auszubildende und T Praktikantinnen / Praktikanten im öffent­ lichen Dienst der Länder, FMBl 12/2015 ekanntmachung zur Anpassung der in B § 9 Abs. 3 der Bayerischen Nebentätig­ keits­verordnung enthaltenen Höchstbeträge an das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2015 / 2016, FMBl 13/2015 andesbezirkliche Tarifverträge; L Änderung der Tarifverträge über eine ergänzende Leistung, FMBl 13/2015 nderung der Bekanntmachung über die Ä Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, FMBl 13/2015 orbereitung und Durchführung der V regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen 2016 (WahlPersV2016Bek), FMBl 14/2015

BILDSCHIRMBRILLEN

Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr hat seinen am Bildschirmarbeitsplatz Beschäftigten unter anderem im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen, sofern als Untersuchungsergebnis feststeht, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Dem entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung treten zunehmend Optiker bei. Die zuletzt am 8. Oktober 2015 aktualisierten Listen sind im Intranet (www.stmf.bybn.de) abrufbar.


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BBB unterstützt weiterhin das Studium an der VWA Aus Anlass des Wechsels im Ver waltungsrat der VWA München war der Vorstandsvorsitzende der VWA München, Prof. Dr. Guido Eilenberger, zu Gast beim BBB.

Im Gespräch mit dem obersten bayerischen Verfassungsrichter

Dabei sicherte BBB­Chef Rolf Habermann die Unterstützung des BBB auch für die Zukunft zu. Nach dem Ausscheiden von Albert Spiegl, der 21 Jahre den BBB im Verwaltungsrat der VWA vertrat, konnte die Konti­ nuität der Zusammenarbeit durch die Berufung von Max Schmidt in den Verwaltungsrat nicht besser unterstrichen werden. Max Schmidt, Vorsit­ zender des Bayerischen Philologenverbandes, wird seine hochrangigen Kenntnisse und Verbindungen im Bildungsbereich zum Wohle der VWA mit einbringen. Prof. Eilenberger begrüßte die Entscheidung und freut sich auf die Zusammenarbeit. V.l.n.r.: Peter Küspert und Rolf Habermann

Mit Peter Küspert, seit März Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichts­ hofs und zugleich auch des Münchner Oberlandesgerichts, tauschte sich BBB Vorsitzender Rolf Habermann zur aktuellen Lage des öffentlichen Dienstes aus. Diskutiert wurden neben der Ent­ wicklung im Bereich der Rechtsprechung auch die Herausforderungen durch den derzeitigen Ansturm von Flüchtlingen sowie die gesamtpolitische Sicherheits­ lage mit Blick auf die Bedrohung durch den Terrorismus. V.l.n.r.: Albert Spiegl, Prof. Dr. Guido Eilenberger, Max Schmidt, Rolf Habermann

Max Schmidt ist Vorsitzender der Stiftung Wertebündnis in Bayern Das Wertebündnis Bayern wurde im März 2010 auf Initiative von Minister­ präsident Horst Seehofer gegründet. Die Zielsetzung dieses deutschlandweit einmaligen Bündnisses ist die Wertebil­ dung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierzu organisiert das Wertebündnis Bayern verschiedene Projekte, etwa in den Bereichen Demo­ kratiebildung, Medienkompetenz und interkulturelle Kommunikation. Inzwi­ schen gehören ihm über 130 Organisa­ tionen, Institutionen, Verbände, Vereine und Stiftungen aus der Zivilgesellschaft an. Bislang war das Wertebündnis ein loser Zusammenschluss der beteiligten

Bündnispartner, der in der Anfangspha­ se eng an die Staatskanzlei angebunden war. Mit der Stiftungsgründung zum 1. Oktober 2015 wurde die Arbeit des Wertebündnis Bayern jetzt für die Zu­ kunft abgesichert. Die Stiftung Wertebündnis Bayern verfügt als gemeinnützige Verbrauchs­ stiftung des öffentlichen Rechts über ein Vermögen von rund 2,5 Mio. Euro. Zum ersten Stiftungsvorstand wur­ den der langjährige Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbandes, Max Schmidt, als Vorsitzender und

Ministerialrätin Dr. Andrea Taubenböck als stellvertretende Vorsitzende und Geschäftsführerin bestellt. Mitglieder des Kuratoriums sind u. a.: Alois Glück, Landtagspräsident a.D. und Präsident des Zentralkomitees der deut­ schen Katholiken a. D., Christa Stewens, Staatsministerin a. D., Dr. Marcel Huber, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenhei­ ten und Sonderaufgaben, MdL.


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ie Personalvertretungen sorgen dafür, dass in jeder Dienststelle die zu Gunsten der Beschäftigten bestehenden Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden. Für den Einzelnen können sie von erheblicher Bedeutung sein. Sie sind an nahezu allen Vorgängen beteiligt, die das berufliche Dasein und Fortkommen betreffen. Viele der aktuell tätigen Personalräte stammen aus den Mitgliedsverbänden und Fach­ gewerkschaften des BBB. Sie greifen auf die besondere Sachkunde des ge­ werkschaftlichen Hintergrunds zurück und gewährleisten damit eine optimale Betreuung der Beschäftigten. Dass hier durchgehend mit überragender Kom­ petenz gearbeitet wird, zeigen die stets beeindruckenden Wahlergebnisse.

Im kommenden Jahr stehen umfang­ reiche Neuwahlen an. Die Amtszeit der 2011 gewählten Personalvertretungen (örtliche Personalräte, Bezirks­, Haupt­ und Gesamtpersonalräte) und der 2013 gewählten Jugend­ und Auszubilden­ denvertretungen (örtliche Jugend­ und Auszubildendenvertretungen, Bezirks­, Haupt­ und Gesamtjugend­ und Auszubildendenvertretungen) endet am 31. Juli 2016. Die Neuwahlen sind nach gesetzlichen Vorgaben in der Zeit vom 1. Mai 2016 bis 31. Juli 2016 durchzuführen. Im Interesse einer rei­ bungslosen Durchführung der Wahlen im gesamten Geltungsbereich des Baye­ rischen Personalvertretungsgesetzes hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat – als zuständiges Fachressort – allen Bereichen Dienstag, den 21. Juni 2016 als einheitlichen Wahltermin empfohlen. Die Vorbereitungen beginnen schon lange vor diesem Datum und laufen ge­ rade an. Hier sind allerdings zunächst die Wahlvorstände gefragt, später auch diejenigen, die sich als Kandidaten zur Verfügung stellen. Wie gewohnt, wird der BBB auch dieses Mal wieder ein umfangreiches Schulungsprogramm zur Verfügung stellen.

SCHULUNGEN VON WAHLVORSTÄNDEN In Vorbereitung der Personalratswahlen 2016 bietet der BBB zahlreiche Schulun­ gen von Wahlvorständen an. Themen sind insbesondere: Bekanntgabe des Wahlvorstandes, Erlass des Wahlaus­ schreibens, Behandlung von Wahl­ vorschlägen, Urnen­ und Briefwahl, Feststellung des Wahlergebnisses und konstituierende Sitzungen. Kosten: 110,00 Euro (inkl. Verpflegung). Den Teilnehmerbeitrag erstattet bei Vor­ liegen der Voraussetzungen der Diens­ therr entsprechend der Vorschriften des BayPVG. Auch sind die Anreisekosten von der Dienststelle zu ersetzen. MÜNCHEN SeminarNr.: WaVo-Mchn-A-16 Termin: 27.01.2016 Anmeldeschluss: 07.01.2016 SeminarNr.: WaVo-Mchn-B-16 Termin: 04.02.2016 Anmeldeschluss: 14.01.2016 SeminarNr.: WaVo-Mchn-C-16 Termin: 10.03.2016 Anmeldeschluss: 18.02.2016 AUGSBURG SeminarNr.: WaVo-Aug-A-16 Termin: 09.03.2016 Anmeldeschluss: 17.02.2016

SeminarNr.: WaVo-Aug-B-16 Termin: 15.03.2016 Anmeldeschluss: 23.02.2016 NÜRNBERG SeminarNr.: WaVo-Nbg-A-16 Termin: 17.02.2016 Anmeldeschluss: 27.01.2016 SeminarNr.: WaVo-Nbg-B-16 Termin: 02.03.2016 Anmeldeschluss: 10.02.2016 REGENSBURG SeminarNr.: WaVo-Reg-A-16 Termin: 26.01.2016 Anmeldeschluss: 05.01.2016 SeminarNr.: WaVo-Reg-B-16 Termin: 02.02.2016 Anmeldeschluss: 12.01.2016 WÜRZBURG SeminarNr.: WaVo-Wü-A-16 Termin: 22.02.2016 Anmeldeschluss: 01.02.2016 SeminarNr.: WaVo-Wü-B-16 Termin: 07.03.2016 Anmeldeschluss: 15.02.2016 Ein Anmeldeformular steht unter www.bbb-bayern.de/service/seminare. html zur Verfügung.


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IM FOKUS

FEHLZEITENBERICHT 2014

FEHLZEITENBERICHT 2014

NUR 9,9 TAGE FEHLEN DIE BESCHÄFTIGTEN IHREN DIENSTSTELLEN. „Pumperlgsund“ titelte die Süddeutsche Zeitung am Tag nach der Bekanntgabe der Fehlzeiten der Beschäftigten des Freistaats Bayern 2014. Nur 9,9 Tage waren die bayerischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes im vergangenen Jahr durchschnittlich krank. Die Erhebung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zeichnet ein differenziertes Bild und weist Leitlinien für die Zukunft.


IM FOKUS

FEHLZEITENBERICHT 2014

9,9

Tage – das entspricht exakt vier Prozent aller Arbeitstage. In der Bundesverwaltung ist die Zahl der Fehltage doppelt, in Berlin fast vier Mal so hoch. Und auch gegen­ über vielen Branchen der Wirtschaft, bei denen die Mitarbeiter zum Teil deutlich längere Fehlzeiten haben, stellt das einen Spitzenwert dar. Seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1995 hat sich damit der Krankenstand um fast zwei Tage reduziert. Das sei nicht zuletzt dem zunehmenden Erfolg des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zuzuschreiben, wird geschlussfolgert. Frauen und Männer liegen bei den Fehltagen gleichauf Das Geschlecht spielt im internen Ver­ gleich keine Rolle. Frauen (10,0 Fehltage) und Männer (9,9 Fehltage) liegen fast gleichauf. Gesetzlich und ärztlich ver­ ordnete Mutterschutzfristen wurden von der Erhebung nicht erfasst. Inwieweit allgemeine Schwangerschaftsbeschwer­ den außerhalb der Mutterschutzfrist für Fehlzeiten verantwortlich sind, kann in der Praxis aus Datenschutzgründen nicht festgestellt werden. In den Erhebungen werden die Krankheitsgründe nicht vermerkt. Große Unterschiede bei den Ressorts Ganz anders sieht es aus, wenn man die einzelnen Ressorts untereinander vergleicht, oder auf die Einkommensver­ hältnisse abstellt. Staatskanzlei, Finanz­ ministerium und Wirtschaftsministe­ rium dürfen auf gesunkene Fehlzeiten in den eigenen Reihen blicken. In allen anderen Bereichen sind hingegen Erhö­ hungen zu verzeichnen. Seinen Grund dürfte das auch in der Personalstruktur der verschiedenen Ministerien haben. Denn auch bei einem Vergleich unter

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Fehlzeiten 2014 nach Besoldungs- und Entgeltbereichen. Quelle: BayStMFLH

14,2 Tage 5,7 % bis A8 bzw. E8 u. vglb.

11,3 Tage 4,5 % A9 – A12 / E9 – E12 u. vglb.

5,4 Tage 2,2 % ab A13 bzw. E13 u. vglb.

Berücksichtigung der Besoldungs­ bzw. Entgeltgruppe zeigt sich, dass hier sehr wohl ein ausschlaggebendes Kriterium für die Anzahl der Fehltage zu verorten ist. So seien Beschäftigte im höheren Dienst mit 5,4 Tagen deutlich seltener krank als Mitarbeiter im gehobenen (11,3 Tage) und im mittleren und einfachen Dienst mit 14,2 Tagen (vgl. Tabelle oben). Die Ursachenforschung für diese zentrale Feststellung des Berichts sei schwierig, so heißt es in der Auswertung. Zwar seien die körperlich anstrengenderen und auch mit einem höheren Gesundheitsrisiko verbundenen Tätigkeiten vor allem in den unteren Besoldungs­/Entgeltgruppen angesiedelt. Dies allein könne aber nicht die Ursache für derart deutliche Unterschiede zwi­ schen den Besoldungs­/Entgeltbereichen sein. Die Ressorts haben – abhängig von den zu erfüllenden Aufgaben – eine sehr unterschiedliche Zusammensetzung ihres Personals aus den Besoldungs­/ Entgeltbereichen. Mehr Verantwortung, weniger Fehlzeiten Die Erhebung bezeichnet die Vermutung als naheliegend, dass die Fehlzeiten mit der steigenden Verantwortung im Beruf zurückgehen. Je mehr Beschäftigte selbst gestalten und entscheiden könnten, desto höher seien Motivation und auch die Dienstbereitschaft. Andererseits habe schon vor einigen Jahren ein von der Gesundheitsverwaltung im Rahmen einer anonymisierten Auswertung von über 8.000 Einstellungsuntersuchungen eines Bewerberjahrgangs festgestellt, dass bereits bei Bewerbern für die unteren Besoldungsgruppen der Gesundheitszu­ stand im Durchschnitt weniger gut und deshalb die Ablehnungs­ und Zurück­ stellungsquote bei Bewerbern des einfa­ chen Dienstes um 44 Prozent höher war als bei Bewerbern des höheren Dienstes.

Es sei daher zu vermuten, dass auch das Gesundheitsbewusstsein von Anfang an mit steigender Qualifikation stärker ausgeprägt sei. Auch Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hätten gezeigt, dass die Bildung offenbar einen wesentlicher Einflussfaktor für die Gesundheit darstelle. In der Beschäftigtenstruktur seien daher auch die Ursachen für die unterschied­ lich hohen Fehltage bei Beamten (9,6 Tage) und Arbeitnehmern (10,6 Tage) zu verorten. Aber mehr Kurzzeiterkrankungen Beim Vergleich der Erkrankungsdauer zeigt sich, dass der Rückgang der Fehlzeiten seit dem Jahr 2001 vor allem auf der Reduzierung der Mittel­ und Langzeiterkrankungen (4 Tage bis 6 Wochen, bzw. über 6 Wochen) beruht. Die Kurzzeiterkrankungen (bis zu 3 Arbeitstage) hingegen sind seit 2001 stetig gestiegen und haben im Jahr 2014 mit 2,3 Tagen den bislang höchsten Wert erreicht. Langzeiterkrankungen sind nur geringfügig um 0,2 Tage auf 3,5 Tage gestiegen und haben wieder den Wert aus 2009 erreicht. Bei mittlerer Erkrankungsdauer ist seit der letzten Erhebung ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Der Bericht verortet hier Erfolge der positiven Auswirkungen der Maßnahmen im Rahmen des Betriebli­ chen Eingliederungsmanagements und des Gesundheitsmanagements. Beides sei in den Köpfen der Füh­ rungskräfte bereits heute fest verankert. Denn die Wechselwirkungen zwischen Fehlzeiten, dem Betriebsklima in den Organisationseinheiten, der Motivation der Beschäftigten und der in vielen Berei­ chen steigenden Arbeitsbelastung dürften nicht unterschätzt werden. Um sowohl den personalverwaltenden Dienststellen als auch den Beschäftigten die Möglich­ keit zu bieten, sich über verschiedene Themen der Gesundheitsförderung zu informieren, wurde eine zentrale Infor­ mationsseite zum Gesundheitsmanage­ ment bereitgestellt. Dort werden die im Handlungsleitfaden zum Behördlichen Gesundheitsmanagement speziell für den bayerischen öffentlichen Dienst entwi­


IM FOKUS

14

FEHLZEITENBERICHT 2014

bis A8 bzw. E8 u. vglb. Beamte

A9 – A12 / E9 – E12 u. vglb.

4 Tage | 1,6 %

6 Tage | 2,4 %

10,4 Tage | 4,2 %

11,5 Tage | 4,6 %

14,8 Tage | 5,9 %

13,1 Tage | 5,2 %

Fehlzeiten 2014 nach Dienstverhältnissen bzw. Besoldungs- und Entgeltbereichen. Quelle: BayStMFLH

ab A13 bzw. E13 u. vglb.

Arbeitnehmer

ckelten Maßnahmen fortgeführt. Die Datenerhebung wurde vom zustän­ digen Abteilungsleiter Dr. Alexander Voitl auch dem Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorge­ stellt. Er betonte, Fehlzeiten müssten zur „Chefsache“ erklärt werden: „Es besteht zweifellos ein Zusammenhang zwischen Führungsstärke, Arbeitsklima und Fehl­ zeiten“. Die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) sah den öffentlichen Dienst bereits auf einem guten Weg. Überall gebe es Gesundheitsbeauftragte. Und schon jetzt bedeute Gesundheitsma­ nagement für die jeweiligen Dienststel­ lenleiter nicht „ein paar Euro in Rücken­ kurse zu investieren“, sondern sei tief in deren Bewusstsein eingedrungen. Nicht nur bei der Flüchtlingsthematik habe der öffentliche Dienst zuletzt zusammen mit den Ehrenamtlichen wieder gezeigt, wie leistungsfähig und leistungswillig er sei. Die Opposition nannte es zwar erfreu­ lich, dass der Krankenstand seit zehn Jahren auf einem niedrigen Niveau blei­ be. „Aber wir dürfen nicht alles in den Himmel loben“, gab der stellvertretende Ausschussvorsitzende Günther Felbinger (FREIE WÄHLER) zu bedenken. Im Kul­ tusministerium beispielsweise würden Krankheitstage von Lehrern in den Fe­ rien nicht erfasst. Stefan Schuster (SPD) forderte, vor allem die Fehlzeiten der

untere Entgeltgruppen und von Frauen im Auge zu behalten. Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) pochte darauf, dem Thema Mobbing mehr Bedeutung zukommen zu lassen. Bisher erkenne das Finanzministerium den Ausdruck nicht als Rechtsbegriff an. „Mir fehlt der Hin­ weis“, kritisierte die Abgeordnete, „wie Mobbing im öffentlichen Dienst erkannt und entgegengewirkt wird.“ Folgerungen für den öffentlichen Dienst Im Rahmen einer detaillierten Problema­ nalyse zieht die Erhebung umfangreiche Schlussfolgerungen für den öffentlichen Dienst und bietet Lösungsansätze für den Berufsalltag. Denn die positiven Entwick­ lungen der vergangenen Jahre dürften nicht dazu führen, die Bemühungen zur weiteren Senkung des Krankenstandes zu vermindern. Insbesondere in den Teilbe­ reichen mit einem überdurchschnittlich hohen Krankenstand seien Gegenmaß­ nahmen unerlässlich. Anerkannte Mittel hierzu seien Mitarbeitergespräche, ­be­ fragungen, Rückkehrergespräche und die nach den Arbeitsschutzvorschriften erfor­ derlichen Arbeitsplatzanalysen. Daneben ließen sich u.a. durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Defi­ zite im beruflichenv, aber auch Probleme im privaten Umfeld der Beschäftigten häufig frühzeitig feststellen, um im Ein­ zelfall Abhilfe zu schaffen beziehungswei­ se Hilfe anzubieten. Die Ursachen, die zu Fehlzeiten führen und auf die Vorgesetzte Einfluss nehmen können, identifiziert die Erhebung in verschiedensten Bereichen, vgl. Übersicht Seite 15. Handlungsbedarf sieht der Bericht auch in Bezug auf die signifikanten Unterschiede zwischen den Besoldungs­/ Entgeltbereichen. Hier wird vorge­ schlagen, vor allem bei der Fortbildung der Führungskräfte in Techniken und Methoden des Personalmanagements weiterhin die Wichtigkeit eines niedrigen Krankenstandes zu betonen und ein dazu erforderliches besonderes Augen­ merk auf die Fehlzeiten zu vermitteln. Die Umsetzung der Erkenntnisse solle in den laufenden Dienstbetrieb einfließen und nicht nur im Mitarbeitergespräch auf der Tagesordnung stehen. Gleich­ zeitig solle das allgemeine Gesundheits­ bewusstsein mit ausreichend Bewegung und ausgewogener Ernährung geschärft und gefördert werden.

BBB: umfassendes Gesamtkonzept Effektives Fehlzeiten­ und Gesundheits­ management könne nur ein langfristig angelegter fortlaufender Prozess sein. Das sieht auch der Bayerische Beamtenbund so und befindet sich speziell in diesem Be­ reich in enger Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Stellen. Durch prä­ ventives und frühzeitiges Handeln lassen sich Leistungsbereitschaft, Flexibilität, In­ novationskraft und körperliche Leistungs­ fähigkeit der Beschäftigten erhalten. Dass das vielfältige positive Auswirkungen weit über den persönlichen Bereich hinaus hat, versteht sich von selbst (Kostenvermei­ dung, Erhalt von Fachwissen etc.) Gerade das sind die Gründe, warum sich der BBB bereits seit Jahren um einen weiter gefass­ ten Blickwinkel bemüht. Dennsämtliche Aspekte des Gesundheitsmanagements, der Möglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Fehlzeitenvermeidung können nicht gesondert betrachtet werden. Es geht um ein durchgehendes, in den Verzahnungen ineinandergreifendes Gesamtkonzept von Prävention, Rehabilitation und allgemei­ ner Gesundheitsförderung, eine Vielzahl kleiner und größerer Hilfestellungen, die auch die entsprechende Kompetenz der Vorgesetzten fordern und damit deren Sensibilisierung bereits im Rahmen der Ausbildung. Das Finanzministerium weist aber auch darauf hin, dass alle Bemühungen nicht darüber hinweg täuschen dürften, dass ein gewisses Maß an krankheitsbeding­ ten Abwesenheitszeiten medizinisch nicht zu vermeiden sei. Das macht ein besonderes Augenmerk auf Bereiche mit überdurchschnittlich hohen Fehlzeiten zur vorrangigen Aufgabe.


IM FOKUS

FEHLZEITENBERICHT 2014

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MÖGLICHE URSACHEN VON FEHLZEITEN UND LÖSUNGSANSÄTZE ZU DEREN VERMEIDUNG Ursachen

Lösungsansätze

Mangelnde Motivation und Identifikation mit der beruflichen Tätigkeit

Entwicklung und Umsetzung von Personalentwicklungskonzepten (inhaltlich befriedigende bzw. abwechslungsreiche Tätigkeiten, die relativ selbständig und eigenverantwortlich gestaltet werden können, insbesondere Arbeitsplatzwechsel Umsetzung moderner Führungsgrundsätze (Anerkennung für besondere Leistungen, Lob, demokratischer Führungsstil (Vorgesetztenseminare), Mitbe­ stimmung, Information, Verbesserung der Kommunikationsstrukturen usw.) Bei Auffälligkeiten sollten in begründeten Einzelfällen von allen dienstrecht­ lichen Möglichkeiten (wie z. B. Pflicht zur Vorlage eines (amtsärztlichen) Attestes bereits ab dem ersten Krankheitstag, Anordnung zur Vorlage eines amts­ bzw. polizeiärztlichen Gesundheitszeugnisses als Nachweis für die Dien­ stunfähigkeit, personenbedingte Kündigung) Gebrauch gemacht werden. Gespräche durch die Personalverwaltungen bei überdurchschnittlichen Fehlzeiten aufgrund Krankheit und Arztbesuchen, zum Teil mit Beteiligung der Personal­ oder Schwerbehindertenvertretung, Einzelgespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten zur Ursachenerforschung bei häufigeren Kurzzeiterkrankungen ohne ärztliches Attest, auch wenn die Voraussetzun­ gen zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements noch nicht erfüllt sind. Angemessene Berücksichtigung von Fehlzeiten im Rahmen der Beurteilung, bei der Leistungsbesoldung sowie bei der Entscheidung über Bewilligung beziehungsweise Widerruf von Nebentätigkeitsgenehmigungen.

Schwieriges Arbeitsumfeld

Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufgrund von Arbeitsplatz­/Bewe­ gungsanalysen (Lichtverhältnisse, Lärm, Standort und Einstellungen von Bildschirmen, „Gesundheitsstähle“, Arbeitsausrüstung usw.), aber auch bereits im Rahmen von Renovierungs­ und Baumaßnahmen Prävention mittels Gesundheitsmanagement, Schulungen der Mitarbeiter im persönlichen Verhalten (Rückenschule, Entspannungsübungen, Augentraining, Stressmanagement, Ernährungsberatung, usw.) Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Befreiung von Nacht­ und Schichtdiensten bei nachgewiesenen gesundheit­ lichen Problemen insbesondere im Polizeibereich, Umsetzungen in weniger belastende Bereiche Wiedereingliederung (Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM)

Probleme mit Kollegen und Vorgesetzen

Mitarbeitergespräche Führungsseminare zum Thema Fehlzeiten und Gesundheitsmanagement (nicht nur auf freiwilliger Basis) Bei signifikant höheren Fehlzeiten in einzelnen Bereichen können Defizite auch im Bereich der Personalführung vorliegen, die sich in den Beurteilun­ gen der Vorgesetzten niederschlagen sollten. Berücksichtigung von sozialen Kompetenzen bereits bei der Personalaus­ wahl, insbesondere bei der Auswahl von Führungspersonal Umsetzungen (beispielsweise im Rahmen der Personalentwicklung)

Private und seelische Probleme

„Offenes Ohr“ und Hilfe zur Selbsthilfe“ durch die Vorgesetzen und Kollegen, nicht nur bei Mitarbeitergesprächen Vermittlung einer gesunden Lebensweise mit ausreichend Bewegung und einer ausgewogenen Ernährung Dienstvereinbarung über das Vorgehen bei Suchtkrankheiten, Alkoholleitfaden

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Fehlzeiten der Beschäftigten des Freistaats Bayern 2014


BUND

DEMOGRAFIE-STRATEGIEKONGRESS

Öffentlicher Dienst braucht demografie­ vorsorgende Stellenpolitik

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EQUAL PAY DAY 2016

dbb bundesfrauen­ vertretung plädiert für gesetzliche Lösung

Am 22. September 2015 fand der Demografie-Strategiekongress der Bundesregierung in Berlin statt. Im Rahmen dessen hat sich der dbb insbesondere für das viel diskutierte Modell der demografievorsorgenden Stellenpolitik stark gemacht. Um dem demografischen Wandel, der in den kommenden Jahren zu massiven Ruhestandsabgängen beim Personal von Bund, Ländern und Kommunen führen wird, zu begegnen, soll ein zentraler Stellenpool eingerichtet werden, aus dem den Bundesressorts temporär Planstellen und Stellen zur Einstellung von qualifiziertem Nachwuchs- und Fachpersonal in Mangelbereichen zur Verfügung gestellt werden können. Diese Stellen sollen automatisch in den zentralen Stellenpool zurückfallen, nachdem die Nachwuchskraft auf die durch den dann regulären Altersabgang frei gewordene Stelle überführt worden ist. Diese Stellen seien so wieder für andere Ressorts verfügbar, ohne dass es zu einem dauerhaften Stellenaufwuchs komme. Der Staat mit seinem Personaltableau stehe in Zukunft vor immensen Herausforderungen: Der Altersdurchschnitt im öffentlichen Dienst liege bei 45,1 Jahren. Selbst wenn die Altersgrenze ausgeschöpft werde, gingen in den nächsten zehn Jahren beim Bund knapp 29 Prozent und bei den Ländern knapp 26 Prozent der Beschäftigten in den Ruhestand. Große Teile der öffentlichen Verwaltung brechen damit in einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne weg. Insbesondere unter den Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingskrise werde deutlich, dass es in der Verwaltung nach ständigen Kürzungen und Wiederbesetzungssperren mittlerweile keinerlei Reserve mehr gebe. Der Strategiekongress Demografie „Wohlstand für alle Generationen?“ bildet zusammen mit den Demografiegipfeln das zentrale Forum für den Dialogprozess zur Demografiestrategie der Bundesregierung, der die unterschiedlichen Ebenen und Initiativen zur Gestaltung des demografischen Wandels zusammenführt und an dem der dbb in verschiedenen Arbeitsgruppen beteiligt ist.

Um junge, gutausgebildete Frauen für verantwortungsvolle Jobs im öffentlichen Dienst zu gewinnen, müssen sich Politik und öffentliche Arbeitgeber stärker für gerechte Bezahlstrukturen einsetzen. „Wir plädieren für eine gesetzliche Lösung, um geschlechterbedingte Entgeltunterschiede aufzuheben“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 3. November 2015 am Rande des Equal Pay Day Forum im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin. Gründe für Entgeltdiskriminierungen in „typischen Frauendomänen“ im öffentlichen Dienst müssten intensiv geprüft werden – etwa im Erziehungsdienst und im Gesundheitswesen. Insbesondere müsse die Diskussion über die Eingruppierung weiter fortgesetzt und zu einem Abschluss gebracht werden. Um die Entgeltunterschiede im öffentlichen Dienst auch im Beamtenbereich weiter zu minimieren, forderte Wildfeuer geschlechtersensible Beurteilungskriterien. Leistung werde noch immer an der Arbeitszeit gemessen. Das bekommen dann vor allem die überwiegend weiblichen Teilzeitkräfte zu spüren. „Was ist meine Arbeit wert?“ Danach fragt die Kampagne zum Equal Pay Day 2016 und wirft einen Blick auf die Einkommensperspektiven junger Menschen. Auf drei Diskussionsforen in Berlin, Frankfurt am Main und Düsseldorf werden im Vorfeld des Equal Pay Day am 19. März 2016 Lösungsansätze und positive Konsequenzen der Entgeltgleichheit mit Vertreterinnen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst diskutiert.


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BUND

DBB JUGEND ZUR SHELL-STUDIE

Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver machen Mit Blick auf die Ergebnisse der jüngsten Shell-Jugendstudie hat die dbb jugend verstärkte Anstrengungen der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gefordert, um die Attraktivität dieses Sektors als Arbeitsplatz zu steigern. Jugendliche hätten heute sowohl hohe Bildungsund Berufserwartungen als auch hohe Ansprüche an ihre Arbeitgeber. Der Beruf solle sicher, aber auch interessant sein. Über 90 Prozent meinen, dass Familie und Kinder gegenüber der Arbeit nicht zu kurz kommen dürfen. Für rund vier Fünftel der Jugendlichen ist es wichtig, dass sie ihre Arbeitszeit kurzfristig an ihre Bedürfnisse anpassen können. Drei Viertel möchten in Teilzeit arbeiten können, sobald sie Kinder haben. Karriereorientierung steht hinter der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben sowie der Planbarkeit von Berufstätigkeit zurück. Der öffentliche Dienst müsse hierauf reagieren. Insbesondere gelte das im Hinblick auf Aufstiegsverfahren

und durchlässige Laufbahnen. Mehr Flexibilität sei hier notwendig. Um dem Sicherheitsbedürfnis des Nachwuchses in Sachen Arbeitsplatz entgegenzukommen, müssten die öffentlichen Arbeitgeber zudem ihre massive Befristungspraxis aufgeben. Einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsfor-

VORSORGE FÜR DEN PFLEGEFALL

schung zufolge liegt der Befristungsanteil der 15-24 Jährigen im öffentlichen Dienst bei 25 Prozent. Der Staat sollte die klugen Köpfe, in die er während der Ausbildung investiert hat, übernehmen, anstatt sie ziehen zu lassen.

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Wer allein auf die staatliche Hilfe zählt, hat sich verrechnet Pflege ist ein aktuelles Thema: Bereits heute liegt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bei rund 2,5 Millionen – Tendenz steigend. Die gesetzliche Pflegeversicherung bzw. die Beihilfe ist jedoch nur eine Teilabsicherung und übernimmt die anfallenden Kosten im Pflegefall nur unzureichend. Zusätzliche private Vorsorge, u.a. mit dem staatlich geförderten „Pflege-Bahr“, ist sinnvoll und ratsam. Doch wie kann eine bedarfsgerechte, private Pflegevorsorge aussehen? Pflege kann teuer werden „Ich habe am meisten Angst davor, einmal selbst zum Pflegefall zu werden.“ 81 % der Befragten antworteten so auf eine repräsentative forsa-Umfrage*. Damit lag diese Befürchtung an erster Stelle. Weniger bedrückt hat die Menschen die Aussicht auf Altersarmut, Berufsunfähigkeit oder Krankheit. Erstaunlich aber dies: Für all diese weniger befürchteten Fälle war besser vorgesorgt worden als für den Pflegefall. Möglicherweise liegt das an Unwissenheit. Zwar ist jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte automatisch auch pflegepflichtversichert, die gesetzliche Pflegeversicherung bzw. Beihilfe ist jedoch nur eine Teilabsicherung und übernimmt die anfallenden Kosten im Pflegefall nur unzureichend.

Pflegevorsorge Flex und Pflege-Bahr schließen Versorgungslücke Seit 2013 soll auch die neue staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, der sogenannte „Pflege-Bahr“, zu mehr privater Vorsorge ermuntern. Jede private Pflegeversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllt, wird vom Staat mit einem Zuschuss gefördert. Ein Kunde erfüllt bereits ab einem monatlichen Beitrag von 10 Euro die Voraussetzungen für die staatliche Förderung von maximal 60 Euro im Jahr. Die DBV Krankenversicherung bietet über das dbb vorsorgewerk beispielsweise den Pflege-Bahr zusätzlich zu ihren bereits bewährten Pflegezusatzversicherungen – Pflegevorsorge Flex und Akut – an.

Welche Möglichkeiten für Sie bestehen, rechnen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in der Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerk gerne aus. Diese sind montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 030.4081 6444 für Sie da. *Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der AXA Krankenversicherung


TARIF

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EINIGUNG IM SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENST

Annahme in der Urabstimmung Nach acht Monaten intensiver Tarifverhandlungen, mehrwöchigen Streiks, einer Schlichtung und einer kontroversen öffentlichen Debatte konnte der dbb am 30. September 2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst in der 9. Verhandlungsrunde eine Einigung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erzielen. Die VKA war in den ersten 6 Verhandlungsrunden nur zu marginalen Zugeständnissen bei einigen ausgewählten Berufsgruppen bereit. Daraufhin vereinbarten die Tarifvertragsparteien die Durchführung einer Schlichtung im Juni. Anfang August wurde vom dbb und seinen Fachgewerkschaften im Sozial- und Erziehungsdienst eine Befragung über die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission durchgeführt. Über 60 Prozent der befragten Mitglieder sprachen sich gegen die Annahme des Schlichterspruchs aus. Einer der wesentlichen Gründe war, dass die Einigungsempfehlung nicht gleichermaßen Verbesserungen für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vorsah. Es konnten schließlich folgende über den Schlichterspruch hinausgehende Verbesserungen vereinbart werden: Erzieher Das Volumen im Erzieherbereich innerhalb der Entgeltgruppen S 8a (Erzieher) und S 8b (Erzieher mit besonders schwierigen Tätigkeiten) wird so umverteilt, dass die Zugewinne gleichmäßiger auf alle Stufen verteilt werden. Dies führt in der S 8a zu einer Anhebung der Beträge gegenüber der aktuellen Entgelttabelle zwischen 93 und 138 Euro. Von der Umverteilung profitieren insbesondere jüngere Beschäftigte. In der S 8b führt die Umverteilung zu einem Plus von durchschnittlich 85 Euro im Monat. Beschäftigte in der Tätigkeit von Erziehern erhalten ebenfalls die Werte der neuen S 4, wobei die Stufe 4 als Endstufe beibehalten wird. Erzieher mit fachlich koordinierenden Aufgaben verbleiben in der S 9, wobei die neuen Werte der S 9 mit den Tabellenwerten der S 8b identisch sind. Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelungen vorhandenen Beschäftigten der Stufe 1 und 2 gilt Besitzstand.

Sozialarbeiter und Sozialpädagogen Bei den Sozialarbeitern und Sozialpädagogen mit Garantenstellung in der S 14 wird es Erhöhungen in allen Stufen zwischen 30 und 80 Euro geben. Der Schlichterspruch sah für diese Entgeltgruppe nur eine Anhebung um 80 Euro in der Stufe 6 vor. In der S 11 und S 12 verbleibt es bei den im Schlichterspruch vorgesehenen erhöhten Tabellenwerten. Die Beschäftigten in der Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen (S 8) werden der neuen Entgeltgruppe S 8b zugeordnet, wobei die Stufe 4 wie bisher die Endstufe ist. Behindertenhilfe / Handwerklicher Erziehungsdienst Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe S 7 (S 5 Fallgruppe 1 alt) und der Entgeltgruppe S 8b (S 8 Fallgruppe 3 alt) werden redaktionell angepasst. Leiter von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugend­ liche mit wesentlichen Erziehungs­ schwierigkeiten sowie deren ständige Vertreter Das Einigungspapier sieht für die Vertreter von Leitern von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten von kleinen Einrichtungen (unter 40 Plätze) eine Anhebung der Eingruppierung von der S 9 in die S 11 vor. Sonstige Regelungen Höhergruppierung – ggf. Antrag stellen! Die Einigung sieht für diejenigen, die am 1. Oktober 2005 aus dem BAT in den TVöD übergeleitet wurden und denen ein Wahlrecht zum Wechsel in die S 8 oder S 9 eingeräumt wurde und die weiterhin Entgelt nach der Anlage A zum TVöD erhalten, die Möglichkeit vor, ihre Eingruppierung nach dem Anhang zu der Anlage C (VKA) bis zum 29. Februar 2016 zu beantragen. Im Einigungspapier wurde festgehalten, in welchen Fällen das Höhergruppierungsverfahren nach § 17 Abs. 4 TVöD (betragsmäßige Höhergruppierung) Anwendung findet und wann das Tabellenentgelt stufengleich ersetzt wird. In den Fällen, in denen die Höhergruppierung

Der Wortlaut des Einigungspapiers sowie nähere Informationen sind unter www.dbb.de/sozial-underziehungsdienst zu finden

nach § 17 Abs. 4 TVöD erfolgt, werden die Beschäftigten nur auf Antrag in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Hierfür ist eine Antragsfrist bis zum 30. Juni 2016 vorgesehen. Beschäftigte, die aus einer individuellen Endstufe einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet oder höhergruppiert werden, erhalten in der höheren Entgeltgruppe das Entgelt ihrer bisherigen individuellen Endstufe zuzüglich des Zuordnungs- bzw. Höhergruppierungsgewinns, den ein Beschäftigter erhält, der aus der Stufe 6 seiner bisherigen Entgeltgruppe der höheren Entgeltgruppe zugeordnet oder in diese höhergruppiert wird. Die Tarifvertragsparteien haben sich weiter darauf verständigt, dass falls im Rahmen der neuen Entgeltordnung für den Bereich der VKA die stufengleiche Höhergruppierung vereinbart wird, diese zeitgleich auch für die kommunalen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gilt. Jahressonderzahlung Für Beschäftigte, die in der S 9 im Tarifgebiet West eingruppiert sind, beträgt die Jahressonderzahlung 90 Prozent des Monatsgehalts anstatt wie bisher 80 Prozent. Davon profitieren Heilpädagogen mit Fachschulausbildung sowie Erzieher mit fachlich koordinierenden Aufgaben. Urabstimmung In der Urabstimmung stimmten 64,04 Prozent der Mitglieder in den beteiligten dbb Fachgewerkschaften für die Annahme des Tarifkompromisses. Inkrafttreten und Laufzeit Die Laufzeit bleibt bei fünf Jahren und der Termin zum Inkrafttreten unverändert rückwirkend beim 1. Juli 2015.


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TARIF

ENTGELTORDNUNG FÜR DEN TVÖD – BEREICH VKA

Klausursitzung der Lenkungsgruppe Im Oktober 2013 vereinbarte die auf Spitzenebene angesiedelte Steuerungsgruppe für die Verhandlungen über eine Entgeltordnung für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dass Verhandlungen über einzelne konkrete Tätigkeitsmerkmale innerhalb von Arbeitsgruppen aufgenommen werden. Die Arbeitsgruppen haben Ende 2013 ihre Arbeit aufgenommen. In einer Klausur­sitzung vom 26. bis 28. Oktober 2015 hat die Lenkungsgruppe die bisher in den Arbeitsgruppen erzielten Verhandlungsstände bewertet. Die Lenkungsgruppe be­fasste sich insbesondere mit den folgenden Themen: Berufe im Gesundheitswesen Bezüglich des Aufbaus und der Struktur neu zu vereinbarender Tätigkeitsmerkmale im Gesundheitswesen sind sich die Tarifvertragsparteien etwas näher gekommen. Meinungsverschiedenheiten bestehen aber noch immer bezüglich der Wertigkeiten und genauen Eingruppierungen der verschiedenen Berufe im Gesundheitsbereich. Sparkassen Schwerpunkt in dieser Verhandlungs­ kom­mission sind die unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der Eingruppierung von Kundenberatern im sogenannten Men­gengeschäft. Die Gewerkschaften for­dern hier eine Eingruppierung in eine künftig zu vereinbarende Entgeltgruppe 9b (entspricht der sogenannten großen Entgeltgruppe 9), die VKA sieht hier le­dig­lich eine

Zuordnung zur neu zu vereinbarenden Entgeltgruppe 9a (entspricht der sogenannten kleinen Entgeltgruppe 9). Meister, Techniker, Ingenieure In dieser Verhandlungskommission bestehen bezüglich der materiellen Zuordnung der Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen nur noch wenige Meinungsverschiedenheiten. Streitig ist noch, ob bei Vermessungsingenieuren die Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 13 bis 15 der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (Abschnitt V Ziffer 4 des „gemeinsamen Papieres“ vom 21. Oktober 2013) zur Anwendung gebracht werden soll. IT / Datenverarbeitung Die Lenkungsgruppe hat sich im Rahmen ihrer Klausurtagung darauf verständigt, auf der Basis der allgemeinen Tätigkeits­ merkmale (Abschnitt V Ziffer 2 des „ge­-

­ einsamen Papieres“ vom 21. Oktober m 2013) mit dem materiellen Niveau der entsprechenden Merkmale der Entgeltordnung des Bundes weiter zu verhandeln. Rettungsdienst / Feuerwehr Hier konnten nur geringe Fortschritte er­zielt werden. Offen sind beispielsweise noch die Zuordnung von Tätigkeiten zu einer Entgeltgruppe bei Disponenten in Leitstellen, Schichtführern in Leitstellen, Leitern von Leitstellen und Leitern von Rettungswachen, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter. Schulhausmeister Bezüglich der Eingruppierung der Schulhausmeister konnte keinerlei Annäherung erzielt werden. Ärzte im öffentlichen Gesundheits­ dienst Die Lenkungsgruppe hat sich darauf verständigt, das Thema Eingruppierung / Zulage für die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst noch vor der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe erneut zu erörtern. Die Lenkungsgruppe trifft sich erneut am 21. und 22. Dezember 2015.


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BEAMTENRECHT

IM ÜBERBLICK VERBOT DER VORTEILSANNAHME FÜR BESCHÄFTIGTE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES

Schöne Bescherung, Schenken verboten?! Was tun mit einem Geschenkgutschein von Schülern, die zum Schuljahresende ihre Dankbarkeit zum Ausdruck bringen wollen? Oder mit einem Buch zu Weihnachten? Zwanzig Euro, die der Patient nach der Genesung auf dem Krankenhaus-Nachtschrank hinterlässt? Mit der Schachtel Pralinen, die eine Rentnerin auf die Polizeiwache bringt, weil die Beamten den Dieb ihrer Handtasche gefunden haben? Polizisten, Lehrer, Erzieher, Krankenpfleger – Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen sie sich fragen müssen: Darf ich das annehmen? Ist das schon Vorteilsannahme? Verbot der Vorteilsannahme Die Unbestechlichkeit ist eine der wesentlichen Pflichten des Beamten. Daher müssen Beamtinnen und Beamte jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein und sich nicht ausschließlich an sachlichen Erwägungen zu orientieren. Deshalb besteht nach § 42 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) das Verbot, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf das Amt zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.

gewährt wird. Es ist auch ohne Bedeutung, ob der Vorteil der Beamtin oder dem Beamten unmittelbar oder nur mittelbar (z. B. Zuwendung an Angehörige) zugutekommt. In Bezug auf das Amt ist ein Vorteil immer dann gewährt, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt, dass die Beamtin oder der Beamte ein bestimmtes Amt bekleidet oder bekleidet hat. Zum Amt gehören neben dem Hauptamt auch jede Nebenbeschäftigung innerhalb des öffentlichen Dienstes, jedes Nebenamt und jede Nebentätigkeit, zu deren Übernahme die Beamtin oder der Beamte verpflichtet ist.

Was versteht man unter „Vorteil“? Belohnungen und Geschenke sind alle Zuwendungen in Bezug auf das Amt, auf die die Beamtin oder der Beamte keinen Rechtsanspruch hat und die sie oder ihn materiell oder auch immateriell objektiv besser stellen (Vorteil). Ein Vorteil besteht auch dann, wenn zwar die Beamtin oder der Beamte eine Leistung erbracht hat, diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Gegenleistung steht.

Ausnahmen – Geringfügige Zuwendungen sind erlaubt Ausnahmen vom Annahmeverbot bedürfen der Zustimmung des Dienstherren, die grundsätzlich im Voraus eingeholt werden muss. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn durch die Annahme weder eine unsachgemäße Beeinflussung der Amtsführung noch der Anschein einer solchen Beeinflussung zu erwarten ist und der Zuwender eine solche Beeinflussung auch nicht beabsichtigt. Bestimmte Vorteile sieht die Verwaltung in Bayern „allgemein als stillschweigend genehmigt“ an. Eine solche stillschweigende Genehmigung gilt ausdrücklich insbesondere für die Annahme geringwertiger Aufmerksamkeiten, von Geschenken von Mitarbeitern und für Teilnahme an Bewirtungen sowie sonstige Vorteile bei Anlässen mit dienstlichem Bezug, soweit sie den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen (VV-BeamtR, Abschnitt 9, Nr. 3.1.3.5 bis 8). In Bayern hat man im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine feste Wertobergrenze für stillschweigend genehmigte Zuwendungen festgesetzt. Die Einstufung als geringwertig bzw. den gesellschaftlichen Gepflogenheiten hängt von der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ab.

Ein derartiger Vorteil kann beispielsweise liegen in der Zahlung von Bargeld, der Überlassung von Gutscheinen oder Gegenständen (z. B. Schmuck, Fahrzeuge, Baumaschinen), besonderen Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z.B. zinslose oder zinsgünstige Darlehen, Rabatte), der Zahlung unverhältnismäßig hoher Vergütungen für private – auch genehmigte – Nebentätigkeiten (z. B. Vorträge, Gutachten), der Vermittlung oder der Vergabe von Nebentätigkeiten, der Überlassung von Fahrkarten oder Flugtickets, der Mitnahme auf Reisen oder Bewirtungen, der Gewährung von kostenloser oder unangemessen verbilligter Unterkunft, einer besonderen Ehrung oder Einladung zu einer besonderen Veranstaltung (z. B. Galaveranstaltungen, Konzerte, Empfänge), erbrechtlichen Begünstigungen (z. B. Einsetzung als Erbe), der Überlassung von sonstigen – auch geringwertigen – Zuwendungen und Geschenken. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Vorteil von der zuwendenden Person unmittelbar oder in ihrem Auftrag von Dritten

Rechtsfolgen Verstöße gegen das Verbot der Vorteilsannahme stellen ein sehr schwerwiegendes Dienstvergehen dar, sodass Beamtinnen und Beamten disziplinarische Maßnahmen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten bis zur Aberkennung des Ruhegehalts drohen. Darüber hinaus erfüllen Verstöße gegen das Verbot der Vorteilsannahme vielfach einen Straftatbestand der Korruptionsdelikte (§§ 331 ff. Strafgesetzbuch).


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BEAMTENRECHT

Vorgriffsregelung

BEIHILFE BEI GRAVIERENDER SEHSCHWÄCHE Der Bayerische Verwaltungsgerichts­hof (BayVGH) hat im Urteil vom 14. Juli 2015 (Az. 14 B 13.654) entschieden, dass die im bayerischen Beihilferecht enthaltene Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwen­dungen für Sehhilfen von Erwachsenen bei Vorliegen einer gravierenden Sehschwäche nicht mit der verfassungs­rechtlich gewähr­leisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar ist (vgl. BBB Nachrichten 7/8-2015, Seite 27). Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat nun in einem Schreiben vom 28. September 2015 klargestellt, dass bis zu einer entsprechenden Anpassung der Bayerischen Beihilfeverordnung bei der Abrechnung von Aufwendungen von Sehhilfen eine Vorgriffsregelung gilt. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayBhV soll künftig in folgender Fassung anzuwenden sein: „2. nach Vollendung des 18. Le­bens­­­jahres nach schriftlicher augen­ärztlicher Verordnung bei lindheit beider Augen (Diagnose­schlüssel a) B H 54.0) oder b) Blindheit eines Auges und Sehschwäche des anderen Auges (Diagnoseschlüssel H 54.1) oder c) g ravierender Sehschwäche beider Augen (Diagnoseschlüssel H 54.2) oder d) erheblichen Gesichtsfeldausfällen oder e) g ravierender Sehschwäche ab -10,0 dpt.“ Die Erweiterung des Buchstaben e ist bei Aufwendungen für entsprechende Sehhilfen anzuwenden, die seit dem 14. Juli 2014 beschafft wurden. Soweit erforderlich, soll im Rahmen der Festsetzung von der Anwendung der Jahresfrist (Art. 96 Abs. 3 a BayBG bzw. § 48 Abs. 6 BayBhV) abgesehen werden.

Bundesverwaltungsgericht

ANKREUZVERFAHREN BEI DIENSTLICHEN BEURTEILUNGEN GRUNDSÄTZLICH ZULÄSSIG Mit Urteilen vom 17. September 2015 (Az. 2 C 13.14, 2 C 15.14 und 2C 18.14) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dienstliche Beurteilungen auch ohne zusätzliche individuelle textliche Begründung im Ankreuzverfahren erstellt werden dürfen. Allerdings müssen die Bewertungskriterien hinreichend differenziert, die Noten­ stufen textlich definiert sein und muss das Gesamturteil begründet werden. Die Kläger sind Beamte des gehobenen Dienstes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, bei der Bundespolizei und in der Zollverwaltung. Sie wenden sich gegen im Ankreuzverfahren erstellte dienstliche Beurteilungen (Regelbeurteilungen). Das Bundesverwaltungsgericht hat die von den Vorinstanzen ausgesprochenen Verurteilungen zur Erteilung neuer dienstlicher Beurteilungen im Ergebnis bestätigt. Es hat aber die von den Berufungsgerichten vertretenen Rechtsansichten zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen – zum Teil deutlich – korrigiert. Wie aus der Begründung hervorgeht, müssen dienstliche Beurteilungen hinreichend aussagekräftig sein, um eine Bestenauswahl bei Beförderungsentscheidungen zu ermöglichen. Dieser Zweck könne glei¬chermaßen erreicht werden, wenn Leistung, Eignung und Befähigung der Beamten mittels individueller Texte bewertet werden wie wenn dies im Ankreuzverfahren geschieht. Allerdings müssen die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sein. In einem solchen Fall könnten die im Ankreuzverfahren erstellten dienstlichen Beurteilungen mit Hilfe der vorgegebenen Ankertexte auch als aussagefähige Fließtexte dargestellt werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Einzelbewertungen. Das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung hingegen bedürfe in der Regel einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbewertungen hergeleitet werde. Das gelte insbesondere dann, wenn sich aus den Einzelbewertungen ein uneinheitliches Leistungsbild ergibt oder wenn das Gesamturteil nach einer anders gestuften Notenskala zu bilden ist als die Einzelbewertungen. Die Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils seien umso geringer, je einheitlicher das Leistungsbild sei. Entbehrlich sei eine solche Begründung nur dann, wenn sich die vergebene Gesamtnote dergestalt aufdrängt, dass eine andere Gesamtnote nicht in Betracht kommt. Dienstliche Beurteilungen müssen hinsichtlich der Einzelbewertungen nicht begründet, wohl aber auf entsprechende Nachfrage oder Rüge des Beamten im weiteren Verfahren (Beurteilungsgespräch, Widerspruchsverfahren, gerichtliches Verfahren) plausibilisiert werden. Wenn es eine Dienstpostenbewertung gibt, könne der Beurteiler den Schweregrad der wahrgenommen Aufgaben einordnen und brauche hierzu in der am Statusamt auszurichtenden dienstlichen Beurteilung keine Ausführungen zu machen. Das gelte gleichermaßen für gebündelte wie für nicht gebündelte Dienstposten. Auf die Rechtmäßigkeit der Dienstpostenbündelung komme es hierbei nicht an.


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BEAMTENRECHT

Bundesverwaltungsgericht

KEINE VERSORGUNGSRECHTLICHE BESSERSTELLUNG VON BEAMTEN MIT LANGEN VORDIENSTZEITEN GEGENÜBER „NUR-BEAMTEN“ Außerhalb des Beamtenverhältnisses verbrachte Arbeitsjahre dürfen dann nicht zugunsten des Beamten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn die aus diesen Arbeitsverhält­nissen erworbenen und gezahlten Altersversorgungsansprüche zusammen mit der Pension höher sind als die Pension, die der Beamte erhielte, wenn er von Anfang an Beamter gewesen wäre. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.11.2015 (Az. 2 C 22.14) entschieden. Der Kläger war bis zu seinem Ruhestand ca. 19 Jahre lang verbeamteter Professor. Zuvor war er ca. 20 Jahre lang an Universitäten in den USA tätig und hat in dieser Zeit Alters­versorgungsansprüche erworben. Bei der Festsetzung seiner Pensionsansprüche wurden fünf seiner Arbeitsjahre in den USA berücksichtigt. Der Kläger begehrt die Berücksichtigung der übrigen 15 Jahre. Sein Begehren ist bei seinem Dienstherrn und in den Vorinstanzen erfolglos geblieben, weil die Pension und die Altersversorgungsbezüge aus den USA nebeneinander gezahlt würden und er in der Summe dieser Beträge schon ohne Berücksichtigung

der Arbeitsjahre in den USA mehr erhalte, als wenn er in seinem gesamten Berufsleben als Beamter tätig gewesen wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers ebenfalls zurückgewiesen. Zur Begründung hat es auf den Zweck der Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes abgestellt, die eine Berücksichtigung von Vordienstzeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses bei der Beamtenpension ermöglichen (§§ 10 ff., § 67 Abs. 2 BeamtVG). Dieser Zweck bestehe darin, Personen, die nach Tätigkeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses erst im vorgerückten Lebensalter Beamte werden, unter bestimmten Voraussetzungen versorgungsrechtlich „Nur-Beam­ten“ gleichzustellen; der betroffene Personenkreis soll nicht schlechter-, aber auch nicht bessergestellt werden. Wenn die Berücksichtigung von Vordienstzeiten zu einem höheren Pensionsanspruch als bei einem „Nur-Beamten“ führen würde, habe sie zu unterbleiben.

Urteil des VG Ansbach zur Be­willigung von Trennungsgeld

WANN IST EINE WOHNUNG DIE „EIGENE“? Ein Anspruch auf Bewilligung von Tren­ nungsgeld hängt nicht vom Bestehen eines gesetzlichen oder vertraglichen Verfügungsrechts an der Wohnung ab. Das hat das VG Ansbach mit Urteil vom 20. Oktober 2015 (Az. AN 1K 15.00193) entschieden. Die Klägerin (Studienreferendarin) lebt seit acht Jahren mit ihrem Lebens­ gefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Sie bewohnen gemeinsam ein Reihenhaus, das käuflich erworben wurde. Die Klägerin ist nicht Eigentümerin. Im Zweiten Ausbildungsabschnitt des Vorbereitungsdienstes wurde der Klägerin eine neue Dienststelle zugewiesen, die 69 km vom bisherigen Wohnort entfernt liegt.

Die zuständige Stelle lehnte den Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld ab, da die Klägerin an ihrem Wohnort keine eigene Wohnung habe. Das VG Ansbach hat dem nun widersprochen. Die Klägerin habe gemäß Art. 23 Abs. 2 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRK) i.V.m. § 8 der Bayerischen Trennungsgeldverordnung (BayTVG) einen Rechtsanspruch auf Bewilligung von Trennungsgeld. Bei der Klägerin handele es sich entgegen der Auffassung der Beklagten nicht um eine Berechtigte ohne eigene Wohnung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayTVG). Die Wohnung, die die Klägerin zusammen mit ihrem Lebensgefährten bewohne, sei ihr zuzu-

rechnen. Aus dem Sinn und Zweck der Vorschriften sowie aus einem Vergleich der trennungsrechtlichen Vorschriften sei es gerade nicht notwendig, dass eine bestimmte Rechtsposition, etwa Eigentümer oder Mieter der Wohnung, vorliege. Ebenso haben bereits das VG Augsburg (Az. AU 2 K 12.33) wie auch das VG Bayreuth (Az. B 5 K 09.884) in ähnlich gelagerten Fällen entschieden. Das Urteil des VG Ansbach ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wird von den Juristen des dbb Dienstleistungszentrums Süd geführt.


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BEAMTENRECHT

BERÜCKSICHTIGUNG VON GESELLSCHAFTLICH RELEVANTEN VORDIENSTZEITEN

WELCHE RECHTSLAGE IST ANZUWENDEN? Den Bezügestellen liegen Anträge von bereits vor dem 01.01.2012 eingestellten Beamten vor, die eine Berücksichtigung des Wehrdienstes nach der ab 01.01.2012 gültigen Rechtslage begehren. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat nun in einem Schreiben u.a. klargestellt, welche Rechtslage in diesen Fällen maßgeblich ist.

M

aßgebliche Rechtslage für nach dem 31.12.2011 eingestellte Bewerber

Gemäß Art. 30 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) erfolgt bei der erstmaligen Begründung eines Beamtenverhältnisses mit Anspruch auf Grundbezüge zu einem bayerischen Dienstherrn die Zuordnung zur ersten mit einem Grundgehaltsbetrag ausgewiesenen Stufe der maßgeblichen Besoldungsgruppe. Entscheidend für die Zuordnung zu einer bestimmten Stufe ist nach dem Wortlaut des Gesetzes der Beginn des Beamtenverhältnisses zu einem bayerischen Dienstherrn. Für Bewerber, deren erstmaliger Einstellungszeitpunkt nach dem 31.12.2011 liegt, gilt daher uneingeschränkt die neue Rechtslage.

Stufenneufestsetzungen Bei Stufenneufestsetzungen ab dem 01.01.2012 ist die neue – ab 01.01.2012 geltende – Rechtslage anzuwenden. Obwohl nach Art. 30 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BayBesG grundsätzlich nur bei der erstmaligen Begründung eines Beamtenverhältnisses mit Anspruch auf Grundbezüge zu einem bayerischen Dienstherrn eine Stufenzuordnung erfolgt, wird in bestimmten Sonderkonstellationen (Wiedereinstellungen, Neueinstellungen, Wechsel der Besoldungsordnung, höherrangiger Qualifikationserwerb), die der erstmaligen Begründung eines Beamtenverhältnisses mit Anspruch auf Grundbezüge gleichzustellen sind, eine Stufen­neuzuordnung vorgenommen. Insofern ist es gerechtfertigt, auf den Zeitpunkt der Stufenneufestsetzung abzustellen.

Maßgebliche Rechtslage für vor dem 01.01.2012 eingestellte Bewerber Bei Bewerbern, die vor dem 01.01.2012 eingestellt wurden, ist bei Entscheidungen über die Stufenfestsetzung stets die alte, bis 31.12.2011 geltende Rechtslage zugrunde zu legen, sofern kein Fall der Stufenneufestsetzung (vgl. oben) vorliegt. Für die Festsetzung der Stufe ist immer die Rechtslage anzuwenden, die zum Einstellungszeitpunkt galt. Die Frage, welche Stufe festzusetzen ist, ist nach der gesetzgeberischen Konzep­

tion des BayBesG zu einem bestimmten Stichtag – konkret: dem Tag der Einstellung – zu bewerten.

Bestandskräftiger Bescheid über die Stufen­ festsetzung Hat ein Beamter, der vor dem 31.12.2011 eingestellt wurde, bereits einen bestandskräftigen (teilweise ablehnenden) Bescheid über die Stufenfestsetzung erhalten, so ist dieser trotz Änderung der Rechtslage regelmäßig nicht zu ändern.

Kein bestandskräftiger Bescheid über die Stufenfestsetzung Hat ein Beamter noch keinen bestandskräftigen Bescheid über die Festsetzung der Stufe erhalten, so besteht ein Anspruch auf Verbescheidung. Für die Entscheidung ist jedoch nach den oben dargestellten Grundsätzen zu verfahren, d.h. es ist die Rechtslage anzuwenden, die zum Einstellungszeitpunkt (bzw. zum Zeitpunkt der Stufenneufestsetzung) galt.

ZUSAMMENFASSUNG Sachverhalt

Anwendbares Recht

Erstmalige Einstellung vor dem 01.01.2012

Alte Rechtslage (bis 31.12.2011)

Stufenneufestsetzung ab dem 01.01.2012 wegen Neueinstellung Wiedereinstellung Wechselfall oder höherrangigem Qualifikationserwerb

Neue Rechtslage (ab 01.01.2012)

Erstmalige Einstellung ab dem 01.01.2012

Neue Rechtslage (ab 01.01.2012)


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TARIFRECHT

TV-L

URLAUB BEI WECHSEL IN EINE TEILZEITTÄTIGKEIT MIT WENIGER WOCHENARBEITSTAGEN Gemäß eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Land­ent­wicklung und Heimat vom 9. November 2015 soll für den Bereich des TV-L bei einer Verringerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unter gleichzeitiger Redu­zierung der wöchentlichen Arbeitstage künftig eine Verminderung des bis zum Zeitpunkt des Arbeitszeitwechsels erworbenen Urlaubsanspruchs unterbleiben. Angestrebt wird, bereits bei Stellung des Antrags auf Verminderung der Arbeitszeit unter gleichzeitiger Reduzierung der wöchentlichen Arbeitstage mit der / dem Beschäftigten die Problematik eines evtl. noch bestehenden Resturlaubs zu erörtern und eine ein­ver­nehmliche Lösung anzustreben, wonach der bestehende Resturlaub möglichst vor der Arbeitszeitänderung eingebracht wird. (Siehe zur Thematik auch BBBNachrichten September / Oktober 2015, S. 24.).

TARIFEINHEITSGESETZ VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Mit am 9. Oktober 2015 veröffentlichtem Beschluss lehnte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von drei – nicht im dbb organisierten – Spartengewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz (TEG) ab, betonte aber gleichzeitig, dass das Ergebnis im Hauptverfahren über die Verfassungsbeschwerden völlig offen sei. Die Verfassungsrichter behielten sich zudem ausdrücklich vor, bei einer erheblichen Änderung der Tariflandschaft doch noch eine einstweilige Anordnung gegen das TEG zu erlassen, bevor eine Entscheidung im Hauptverfahren fällt.

Abschlusses des zuletzt abge­schlossenen Tarifvertrags im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Das Gesetz wurde von Beginn der Planungen an vom dbb und seinen Fachgewerkschaften gemeinsam mit zahlreichen weiteren Berufsvertretungen wie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, dem Deutschen Journalisten-Verband und der Pilotenvereinigung Cockpit scharf als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kritisiert und ist mittlerweile Gegenstand mehrerer Verfassungsbeschwerden.

Das Tarifeinheitsgesetz sieht vor, dass bei kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar sind, die zum Zeitpunkt des

Mitte November 2015 hat nun auch der dbb eine in Zusammenarbeit mit dem Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler erstellte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.


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VERBAND

Landesversammlung des Verbandes des landwirtschaft­ lich­technischen Dienstes Ministerialdirektor Hubert Bittlmayer war der Hauptreferent bei der Landesversammlung des Verbandes des landwirtschaftlich-technischen Dienstes (VLTD) am 15. Oktober in Ingolstadt. Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal am Auwaldsee warteten 250 gespannte VLTD-Mitglieder auf seine Rede. Vor den Ausführungen von MD Bittlmayer gab es Grußworte des VELA-Vorsitzenden Georg Stark und der stellvertretenden BBBVorsitzenden Claudia Kammermeier. Sie betonte, dass ein starker BBB für jede Fachgewerkschaft bei ressortübergreifenden Themen unverzichtbar sei. MD Bittlmayer ging in seinem Referat nicht nur auf die Situation der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung ein, er benannte auch die Auswirkungen weltweiter Veränderungen. So wie die steigende Nachfrage nach Milchprodukten in China positive Auswirkungen hatte, hätten jetzt die Handelssanktionen gegenüber Russland unmittelbar negative Auswirkungen auf jeden Milchbauern in Bayern. Als öffentliche Verwaltung müssten wir unser Handeln immer wieder neu überprüfen und natürlich die Anforderungen der Gesellschaft berücksichtigen. Wäre es bis weit nach dem Krieg Hauptaufgabe der Verwaltung gewesen, die Nahrungsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, habe sich das spätestens seit den 80er Jahren verändert. Das „Sattwerden“ war selbstverständlich, die Bereitstellung hochwertiger Nahrungsmittel rückte in den Fokus. Heute erwarte der Verbraucher nicht nur hochwertige Nahrungsmittel, sie müssten per se gesund sein. Auch an die Produktion in der Landwirtschaft würden geänderte Anforderungen gestellt. Der Verbraucher stelle Fragen nach dem Tierwohl, Umgang mit den natürlichen Ressourcen und vielem anderen mehr. Diesen Fragen müssten wir uns in der Verwaltung stellen. Der Stellenabbau werde bis ins Jahr 2019 weitergehen. Um diesen Abbau von rund 100 Stellen zu erbringen, werde das Konzept dazu in den nächsten Monaten vorgestellt und dann bis 2019 umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sprach Herr Bittlmayer den Kolleginnen und Kollegen ein großes Lob aus, den Spagat zwischen zusätzlichen Aufgaben und Personalabbau bravourös gemeistert zu haben. In der abschließenden Diskussion ging MD Bittlmayer auf verschiedenst gelagerte Fragen der VLTD-Mitlieder ein. Vorsitzender Herbert Hecht bedankte sich beim Amtschef für seine Ausführungen, besonders dass er sich so umfassend Zeit genommen habe, um die Fragen der Kolleginnen und Kollegen zu beantworten.

250 VLTD-Mitglieder waren zur Landesversammlung nach Ingolstadt gekommen

KREISAUSSCHUSS KRONACH

Im Bayerischen Landtag Im Plenarsaal des Bayerischen Landtags begrüßte MdL Jürgen Baumgärtner (CSU) nahezu hundert Bürgerinnen und Bürger aus seinem Stimmkreis Kronach und Lichtenfels. Mit dabei auch Mitglieder des Bayerischen Beamtenbundes dieser Region. Er habe Platz 168, erläuterte der Wahlkreisabgeordnete. „Ganz schön weit hinten.“ Es sei ein langer Weg nach vorne. Neben ihm sitze Christine Haderthauer. „Ich habe verstanden“, erklärte MdL Baumgärtner. „Nach vorne dauert es lange, nach hinten kann es ganz schön schnell gehen.“ Klar bezog er Stellung zu den Fragen seiner Besucher. Diese drehten sich vor allem um die Frankenwaldklinik Kronach, den Hausärztemangel, den öffentlichen Nahverkehr, Stromtrassen sowie die Ansiedlung gut ausgebildeter Flüchtlinge.

MdL Jürgen Baumgärtner (vorne links) empfing auch zahlreiche Mitglieder des BBB-Kreisausschusses Kronach im Landtag. Vorne rechts neben dem Landtagsabgeordneten ist der Kronacher BBB-Kreisausschussvorsitzende Franz-Josef Wich zu sehen.

HEINZ GRADT

95 Jahre Am 17. November 2015 feierte der Ehrenvorsitzende des Kreisausschusses Würzburg, Heinz Gradt, seinen 95. Geburtstag. Heinz Gradt übernahm das Amt des Vorsitzenden des BBB-Kreisausschusses Würzburg im Jahre 1965. In den ersten Jahren musste er noch Aufbauarbeiten leisten, um die örtlichen Vertreter der BBB-Fachverbände in den Kreisausschuss einzubinden. Unter seiner Leitung war der Kreisausschuss einer der aktivsten in ganz Bayern. Er organisierte Veranstaltungen, die weit über Würzburg hinaus Aufmerksamkeit fanden. Nicht zuletzt aufgrund seiner außerordentlich guten Vernetzung konnte er viel dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern und das Ansehen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu heben. 2001 gab er das Amt aus Altersgründen ab. Für seine Verdienste wurde er vom Bayerischen Beamtenbund mit dem Ehrenzeichen in Gold ausgezeichnet – nur eine Auszeichnung von vielen. Wir wünschen Heinz Gradt noch viele gesunde und zufriedene Jahre!


VERBAND

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Ingeborg Strohmeier †

Franz Miksch †

Kurz vor ihrem 63. Geburtstag ist Ingeborg Strohmeier nach schwerer Krankheit ver­­storben. Mit ihr verlieren wir eine zuver­lässige und engagierte Interessenvertreterin, die dem Bayerischen Beamtenbund jahr­zehntelang die Treue gehalten hat. 1982 wurde sie aus den Reihen der vbs-Jugend in die Landesjugend­leitung der Beamtenbundjugend Bayern gewählt und arbeitete bis 1994 zuverlässig mit. Zu Ihrem Zuständigkeitsbereich gehörte die Vorbereitung und Organisation von Seminaren für den Nachwuchs im öffentlichen Dienst oder die Öffentlichkeitsarbeit für die Jugend­organisation.

Am 10. September 2015 verstarb im Alter von 91 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit der Ehrenvor­sitzende des Kreisausschusses Hof, Franz Miksch. Franz Miksch war über 40 Jahre Vorsitzender des Kreis­ausschusses Hof. Im Jahr 1950 trat er in die Bayerische Finanzge­werkschaft ein. Bereits im selben Jahr übernahm er das Amt des Orts- und Kreisvorsitzenden der bfg Tirschenreuth. Anschließend bekleidete er diese Ämter in Weiden und schließlich Hof.

Als stellvertretende Vorsitzende des Frauenausschuss des Bayerischen Beamtenbundes, dem sie seit 1983 angehörte, setzte sie sich mit viel Herzblut und vollem Engagement für frauen- und familienpolitische Themen ein. Sie scheute sich nicht, Missstände offen anzusprechen und für Verbandspositionen mit Nachdruck einzutreten. Sie konnte miterleben, wie zahlreiche Forderungen und Positionen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfüllt und in Gesetze gegossen wurden. Mit ihr verlieren wir einen lieben Menschen, auf den man immer zählen konnte und der mit Offenheit, Zielorientierung, Disziplin, aber auch mit viel Humor durchs Leben ging. Unser Mitgefühl gehört ihren Angehörigen.

Im April 1959 wurde er auch Vorsitzender des BBB-Kreis­ausschusses Hof. Dieses Amt übte er mit Umsicht und großem Engagement aus. Er war stets ein überzeugter Vertreter des Be­am­ten­ tums. Als er am 2. Dezember 2004 sein Amt aus Altersgründen abgab, wählte ihn der Kreis­ausschuss aufgrund seines langjährigen Einsatzes für den Bayerischen Beamtenbund zum Ehrenvorsitzenden des Kreisausschusses Hof. Im Laufe seiner langen Amtszeit hatte er mit allen BBB-Vorsitzenden seit Angelo Kramel zusammen­ gearbeitet. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken be­wah­ren.

KREISAUSSCHUSS NEUBURG-SCHROBENHAUSEN

Leistungsfähige Verwaltung Bayerischer Beamtenbund wählt neuen Kreisausschuss Der Bayerische Beamtenbund (BBB) ist die führende Organisation der Gewerk­ schaften des öffentlichen Dienstes in Bayern. 54 Fachverbände mit rund 200.000 Mitgliedern sind unter diesem Dach organisiert. Im Landkreis NeuburgSchrobenhausen betrifft dies zwölf Ver­bände mit 1.800 Mitgliedern. Turnusgemäß fand nach fünfjähriger Amtszeit die Neuwahl des BBB-Kreisausschusses in Neuburg statt. Vorsitzender Simon Euringer wurde einstimmig wiedergewählt. Vor der Entlastung des Vorstandes berichtete Vorsitzender Simon Euringer über die Tätigkeiten des Kreisausschusses im ablaufenden Amtsturnus. Trotz hochkarätiger Referenten bei Informationsveranstal-

tungen bedauerte er, habe das Interesse der im öffentlichen Dienst Beschäftigten stetig abgenommen. Gleichwohl werde man weiterhin versuchen, mit attraktiven Angeboten auf die Mitglieder zuzugehen. Die Verbandsarbeit des BBB sei gerade in den letzten Jahre besonders erfolgreich gewesen: Das neue Dienstrecht und die aktuellen Tarifabschlüsse in Bayern hätten bundesweit Modellcharakter. Ein weiteres Schwerpunktthema war die aktuelle Lage des öffentlichen Dienstes in Bayern im Lichte der Flüchtlingsproble­ matik. Man war sich einig, dass derzeit nahezu jeder Fachbereich „am Limit“ arbeite, gleichzeitig aber auch klar werde, welche Leistungsbereitschaft und -kapa­

zi­tät die Verwaltung des Freistaates zu bieten habe. Von der Verbandsspitze werde die Politik nachhaltig an ihre Fürsorgepflicht erinnert. Brandaktuell kam die Meldung herein, dass der Bayerische Landtag in den Nachtragshaushalt insgesamt 5.449 neue Planstellen einstellen werde. Bei der anschließenden Neuwahl des Kreis­ausschusses konnten die weiteren Kernämter allesamt besetzt werden: stellvertretender Vorsitzender Josef Voigt (Schulen, BLLV), Schatzeisterin Ursula Pietsch (Justizverwaltung) und Josef Reil (Justizvollzug) als Kassenprüfer. (Neuburger Rundschau vom 20.10.2015)


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VERBAND

KREISAUSSCHÜSSE

IM GESPRÄCH

Zu einer gemeinsamen Sitzung der BBB-Kreisausschüsse Nürnberg und Roth-Schwabach in Nürnberg hatte der Nürnberger Kreisausschussvorsitzende Gerhard Schmidt zusammen mit seinem Kollegen Richard Gelenius aus Schwabach das Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtags, Stefan Schuster, MdL, eingeladen.

Fred Hennig war mehr als 30 Jahre in unterschiedlichsten Funktionen als Führungskraft im gehobenen Dienst tätig.

Nürnberg und Roth­Schwabach

Im Mittelpunkt der Diskussion stand der öffentliche Dienst in seiner Vielfalt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwandererthematik. Dabei kamen auch allgemeine Fragen und sonstige Themen nicht zu kurz, vor allem die Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst. Man will weiterhin eine konstruktive Verbindung pflegen.

Jürgen Bälz, Gerhard Sixt, Richard Gelenius, MdL Stefan Schuster (SPD), Gerhard Schmidt (v.l.)

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Sehr gute und enge Zusam­ menarbeit auch für die kom­ menden Jahre vereinbart

Seit Mitte 2008 ist er Direktionsbevollmächtigter der axa / DBV für den öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern. Seit dieser Zeit ist er für die Zusammenarbeit mit den Verbänden zuständig und steht auch im engen regelmäßigen Kontakt mit dem Bayerischen Beamtenbund. Hier erörtert er mit BBB-Chef Rolf Habermann (links im Bild) aktuelle Themen und die anstehenden aktuellen Projekte. Fred Hennig ist der Vorsorgespezialist in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten des dbb vorsorgewerk in Bayern und kann unter fred.hennig@dbv.de kontaktiert werden.

BUCHVORSTELLUNG

Das neue Dienstrecht in Bayern

D

as Beamtenrecht in Bayern wurde in Folge der Föderalismusreform I im Jahr 2011 insgesamt neu geordnet. Das bisherige (Bundes-) Beamtenrechtsrahmengesetz wurde abgeschafft, die bisherige Zuständigkeitsstruktur völlig verändert. Das neue bayerische Beamtenrecht regelt nun sämtliche Vorschriften, die sich mit Besoldung und Versorgung befassen. Die vorliegende Einführung stellt das neue Recht vor – von der Einstellung und Anwärterzeit des Beamten bis zum Eintritt in den Ruhestand einschließlich eines Überblicks über die Versorgungsbezüge. Zahlreiche Übersichten und Schaubilder, die über ein gesondertes Verzeichnis erschlossen werden, bieten einen schnellen Überblick über die Neuerungen der Reform. Die 2. Auflage enthält die neueste Rechtsprechung zum neuen Dienstrecht sowie erste gesetzgeberische Änderungen zum Leistungslaufbahnrecht und zum Besoldungsrecht. Die Autoren, beide Beamte im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, haben die Dienstrechtsreform in Bayern von Anfang an maßgeblich begleitet. Guter Rat für Beamte und deren Berufsvertretungen, Personalreferenten, sowie Personalabteilungsleiter der jeweiligen Dienstherren: Landesministerien, nachgeordnete Landesbehörden, Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaats Bayern unterliegen.

C.H.Beck Verlag, 2. Auflage 2015 ISBN: 978-3-406-68381-7 kartoniert, 156 Seiten Preis: 25,00 Ð


VERBAND

KREISAUSSCHUSS REGENSBURG

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Neuwahlen

(Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München T 089 / 55 25 88-0 F 089 / 55 25 88-50 bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann Anzeigen: Michael Rosch, rosch@bbb-bayern.de Erscheinungsweise: Sechs mal im Jahr. Konditionen für Mitglieder: Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Fotos: Quellen: BBB (5, 10, 28, 29), Bündnis ’90 / Die Grünen Landtagsfraktion Bayern (7), CSU-Fraktion (7), DVG Bayern (27), Forum Equal Pay Day und BPW Germany e.V. (17), Rainer Glissnik (26), Heinz Gradt (26), Jens Heilmann (8), ©iStock. com (19), ©iStock.com / TimEKlein (18), ©iStock.com / TommL (22), ©iStock.com /simonox (Titel, 12–15), Kreisausschuss Hof (27), Kreisausschuss Nürnberg (28), Kreisausschuss Regensburg (29), Alexander Muthmann (7), Rolf Poss / Bildarchiv Bayerischer Landtag (7), Henning Schacht (17), SPD-Landtagsfraktion (7), Verband des landwirtschaftlich-technischen Dienstes (VLTD) (26), Anna Olivia Weimer (3, 5) Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting T 08671 / 50 650 mail@geiselberger.de Design und Layout: Robert&Horst, Agentur für Design und Kommunikation Isartalstraße 44 80469 München T 089 / 23 555 20 hello@robertundhorst.de

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kompensiert Id-Nr. 1551786 www.bvdm-online.de

Nach fünf Jahren standen am 21. Oktober 2015 wieder Neuwahlen beim BBBKreisausschuss Regensburg an. Als Wahlleiter und gern gesehener Gast fungierte der langjährige Bundesvorsitzende der DStG und stellvertretende Bundesvorsitzende des DBB (und ehemaliger BBBKreisausschuss-Vorsitzender von Regensburg!), Dieter Ondracek. Auf launige und kurzweilige Weise führte er die Abstimmungen durch. Die bisherige Vorsitzende des Kreisausschusses Regensburg, Ingrid Reger (bfg), stellte sich erneut zur Verfügung und wurde nach der Entlastung der Vorstandschaft einstimmig wieder gewählt. Ebenso einstimmig wurden gewählt Rudolf Straubinger (GdV) und Siegfried Hümmer (BLLV) als stellvertretende Vorsitzende. Sowie in weitere Ämter Anneliese Göschl (bfg), Gabi Berger (bfg), Evi Waitzinger (bfg), Theresia Weiß (VLB), Martina Sixt (bfg), Franz Härtl (BDZ), Karlheinz Rath (DVG), Wolfgang Unterholzner (KOMBA) und Reinhold Demleitner (DVG). Die Vorsitzende dankte für das entgegengebrachte Vertrauen und für die gute Zusammenarbeit. Den auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Horst Bogner (BLLV) sowie Lutz Hauschild (VHBB) sprach sie für deren langjährige Tätigkeit den herzlichsten Dank aus. Nach den Wahlhandlungen wurden die Anträge des BBB-Kreisausschusses Regensburg zum Delegiertentag des BBB im kommenden April in Unterschleißheim beraten und heiß diskutiert. Waren doch Thema die Auswirkungen der enormen Flüchtlingswelle auf den öffentlichen Dienst. Die Vorsitzende nimmt als gewählte Vertreterin des Regierungsbezirks Oberpfalz am BBB-Delegiertentag teil. Anschließend ließen die Mitglieder des Kreisausschusses die Sitzung mit einem gemütlichen Beisammensein ausklingen. Auf weitere fünf Jahre!

Der neu gewählte Vorstand mit Vorsitzender Ingrid Reger (vordere Reihe, Mitte)

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EHRENVORSITZENDER DIETER KATTENBECK

60 Jahre BBB­Mitglied Dieter Kattenbeck war von 1989 bis Anfang 2002 Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes. Der BBB-Delegiertentag wählte ihn im Januar 2002 zum Ehrenvorsitzenden. Kattenbeck kommt aus dem Bereich der Finanzverwaltung, in die er am 3. Oktober 1955 eingetreten ist, gleichzeitig wurde er Mitglied im Verein der Finanzbeamten in Bayern – heute Bayerische Finanzgewerkschaft – und damit auch BBB-Mitglied. BBB-Vorsitzender Rolf Habermann nahm dies zum Anlass, seinen Vorgänger im Rahmen der Hauptvorstandssitzung am 14. Oktober für dessen 60-jährige Mitgliedschaft zu ehren. Er ließ dabei die vielfältigen Ämter, die Dieter Kattenbeck bei dbb jugend bayern, bfg, BBB und dbb bekleidete sowie seinen beruflichen Werdegang Revue passieren. Ein Gruß ging auch an den langjährigen BBB-Rechnungsprüfer Ernst Hofmann, der zeitgleich mit Dieter Kattenbeck in die Finanzverwaltung, die bfg und damit auch in den Beamtenbund eingetreten war.

Ehrenvorsitzender Dieter Kattenbeck (links), BBB-Mitglied seit 60 Jahren, mit Vorsitzendem Rolf Habermann

BBB-Tarifausschuss tagt in München Der im kommenden April bevorstehende BBB-Delegiertentag sowie die ebenfalls anstehende TVöD-Tarifrunde 2016 waren die zentralen Themen der Sitzung des BBB-Tarifausschusses am 10. November in München. Unter anderem wurden die Anträge des Tarifausschusses zum Delegiertentag abgestimmt und beschlossen.


VERBAND

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28. – 29. APRIL 2016

20. DELEGIERTENTAG DES BBB IN UNTERSCHLEISSHEIM TO 1 TO 2 TO 3 TO 4 TO 5 TO 6 TO 7 TO 8 TO 9 TO 10 TO 11 TO 12 TO 13 TO 14 TO 15 TO 16 TO 17

Eröffnung und Begrüßung Annahme der Tagesordnung Wahl der Tagungsleitung, des Schriftführers und der Mandatsprüfungskommission Organisatorische Einführung Beschlussfassung über die Geschäftsordung und Wahlordnung Satzungsänderungen Geschäftsbericht Kassenbericht (Haushalt) Bericht der Rechnungsprüfer Entlastung des Vorstandes Wahl des Vorstandes Wahl der Beisitzer und des Vertreters der dbb-jugend für den Hauptvorstand Wahl von drei Rechnungsprüfern Ehrungen gem. §17 Abs. 10 BBB-Satzung Haushaltsvoranschlag 2016 und Haushaltssatzung mit Beitragsregelung Anträge Verschiedenes

EINE DOPPEL-CD ZUM DOPPEL-JUBILÄUM

Ein besonderes Geschenk für Volksmusikfreunde 2015 feiert der Verein für Volkslied und Volksmusik e.V. (VVV) seinen 50. Geburtstag und gedenkt seines Mitbegründers Wastl Fanderl, der heuer 100 Jahre alt geworden wäre. Zum Doppeljubiläum hat der Verein eine Doppel-CD herausgegeben, auf der über sechzig Gruppen den klingenden Beweis für lebendige bayerische Volksmusik liefern – traditionell und aktuell. (Spieldauer ca. 156 Minuten). Aus dem Kreis der renommierten Vereinsmitglieder singen und spielen unterschiedlichste Gruppen aus dem Allgäu, Ober- und Niederbayern, Oberösterreich und Tirol. Namhafte Gesangs- und Musikgruppen haben die volkskulturelle Landschaft Bayerns geprägt. Sie haben auch neue Lieder und Musikstücke geschaffen und wurden zu Wegbereitern eines neuen Bewusstseins für Volkslied und Volksmusik. Auch heute noch gelten sie als Vorbilder für viele jüngere Gruppen. Für die besondere Mischung aus Jung und Alt Die liebevoll gestaltete hat der VVV viele neue Aufnahmen gemacht Doppel-CD erscheint in und rare Tondokumente u.a. aus dem Volkseinem soliden Schuber musikarchiv des Bezirks Oberbayern und aus zum Preis von 19,50 Euro dem Archiv des Bayerischen Rundfunks auszzgl. Versand. gesucht. Zusatzinformationen zu Musikern www.volksliedvolksmusik.de und Quellen finden sich im 56 Seiten starken Begleitheft.



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