Datenzugang
Handlungsempfehlungen ▪
Ein gesetzlicher Anspruch auf Datenzugang gegenüber Unternehmen wird abgelehnt. Der BDI spricht sich sehr deutlich für vertragliche Lösungen auf Basis des geltenden Rechts aus.
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Der Gesetzgeber sollte Maßnahmen ergreifen, wodurch die freiwillige und eigenverantwortliche Bereitstellung von Daten stimuliert wird.
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Der Zugang zu Daten des öffentlichen Sektors und die Nutzung dieser Daten sollten, soweit diese nicht schutzbedürftige Daten von Unternehmen oder Privaten umfassen, ausgebaut werden.
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Eine verpflichtende Weitergabe von Unternehmensdaten an den öffentlichen Sektor ist auf klar definierte Einzelfälle als ultima ratio zu beschränken. Die getätigten Aufwendungen zur Aufbereitung der Datensätze müssen dabei adäquat kompensiert werden.
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Rechtssicherheit für die Anonymisierung personenbezogener Daten muss geschaffen werden.
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Die Möglichkeit zur Unterstützung von gegenseitigen „Datenpartnerschaften“ in Form von Datenkooperationen und Datenaustausch zwischen Wettbewerbern muss kartellrechtlich gewährleistet werden, um die bestehende Rechtsunsicherheit der Unternehmen durch eine Klarstellung der kartellrechtlichen Vorgaben zu reduzieren.
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