Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst
ISSN 1437-8337
Nr. VII / 33. Jg / 27. Woche
G 1805
Berlin und Bonn / Juli 2017
www.behoerdenspiegel.de
Kommunen und KMUs digitalisieren
Agenda Rüstung
Die Spreu vom Weizen trennen
Wolfgang Tiefensee über die Regionalentwicklung
Generalleutnant Benedikt Zimmer zur Umsetzung
Dirk Taron hält Spielhallenbetreiber
in Thüringen ........................................... Seite 15
der strategischen Ziele .......................... Seite 45
an der kurzen Leine .............................. Seite 48
Mieter gefunden? (BS/mfe) In die ehemalige Berliner Liegenschaft des Bundesinnenministeriums (BMI) an der Adresse Alt-Moabit 101d könnten bald wieder Beamte und Tarifbeschäftigte einziehen. Die Bundestagsverwaltung führt derzeit über eine Anmietung von Teilflächen Gespräche. Einziehen würden insbesondere Mitarbeiter der für die Bearbeitung von Petitionen und Eingaben zuständigen Unterabteilung. Hintergrund der Verhandlungen ist der Umstand, dass der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses nicht rechtzeitig zum anstehenden Mandatswechsel fertig wird. Deshalb muss die Bundestagsverwaltung die bisher genutzten Gebäude an der Schadowstraße 12 und 13 zeitnah freiziehen und für eine Nutzung durch Abgeordnete vorbereiten.
Verklagt (BS/jf) Im Streit um die die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die EUKommission wie erwartet den letzten Schritt gegangen. In dem 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt worden. Die EU-Kommission sieht durch die in der HOAI festgelegten Mindestsätze für einzelne Ingenieur- und Architektenleistungen die Niederlassungsfreiheit behindert. Demgegenüber argumentiert die Bundesregierung, durch die Mindestsätze sei die Planungsqualität gewährleistet. Kammern und Verbände, darunter die Bundesarchitektenkammer (BAK), unterstützen die Bundesregierung. “Wir bleiben bei unserer Linie”, sagte BAK-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. Sie gehe davon aus, dass die HOAI auch vor dem EuGH bestehe.
Neuer Höchststand (BS/mfe) In Deutschland gibt es so viele gewaltbereite Rechtsextremisten wie noch nie. Laut des neuesten Verfassungsschutzberichts des Bundes zählen 12.100 Anhänger zu diesem Milieu. Das sind mehr als die Hälfte aller als rechtsextrem eingestuften Personen. Dementsprechend nahm im abgelaufenen Kalenderjahr auch die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten weiter zu. Waren 2015 noch 1.408 derartige Delikte aktenkundig geworden, waren es 2016 bereits 1.600. Nicht viel besser sieht es im Bereich des Linksextremismus aus. Zwar war die Zahl der Strafund Gewalttaten, die von Mitgliedern der Szene verübt wurden, im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Gleichzeitig nahm das entsprechende Personenpotenzial allerdings um sieben Prozent auf 28.500 Anhänger zu.
Noch längst kein Gleichgewicht Privatwirtschaft, Öffentlicher Dienst und Verbände können besser werden (BS/Jörn Fieseler) “Die Quote wirkt”, stellen Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und ihr Partei- und Amtskollege, Justizminister Heiko Maas, anlässlich der Bilanz des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst fest. Es ist jedoch nur ein weiterer Schritt zu mehr Gleichberechtigung. Die paritätische Besetzung ist noch längst nicht erreicht, wie auch ein Blick in die 23 obersten Bundesbehörden zeigt. Und bei den Gewerkschaften gibt es ebenfalls Verbesserungspotenzial. Die vorgeschriebene Größenordnung von Frauen in Aufsichtsräten von 30 Prozent ist zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes fast erreicht. In den 104 börsennotierten und voll paritätisch bestimmten Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, ist die Frauenquote um 6,3 Prozent auf insgesamt 28,1 Prozent gestiegen. In den Aufsichtsgremien, in denen der Bund die Mitglieder bestimmen kann, sind über ein Drittel Frauen. In wesentlichen Gremien liegt der Anteil sogar bei 41,8 Prozent. Für die stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, ist die Bilanz kein Grund, sich auf dem bisher Erreichten auszuruhen: “Die Geschlechterquote sollte auch für Aufsichtsräte und Vorstände nicht börsennotierter Unternehmen gelten.” Das wäre der nächste Schritt. Ebenso ist der Öffentliche Dienst noch weit von einer paritätischen Besetzung der Leitungsfunktionen entfernt. In den obersten Bundesbehörden sind durchschnittlich 34 Prozent der Leitungsfunktionen mit Frauen besetzt. Spitzenreiter ist, wie der Gleichstellungsindex 2016 des Statistischen Bundesamtes zeigt, nach wie vor das Familienministerium mit rund
Es gibt die guten Beispiele, wo sich der Anteil von Frauen in Leitungspositionen im Öffentlichen Dienst im Gleichgewicht befindet. Andere haben hier noch viel zu tun. Und was für die obersten Bundesbehörden gilt, gilt auch für die Gewerkschaften. Foto: BS/Sabrina Haselbach, pixelio.de
56 Prozent. Genau paritätisch ist die Verteilung im Bundesrat und im Bundesverfassungsgericht. Am meisten hat das Bundesgesundheitsministerium zugelegt. Um 20 Prozent ist der Frauenanteil erhöht worden, auf
nunmehr knapp 42 Prozent. Auf den letzten Plätzen liegen das Auswärtige Amt (27 Prozent), das Bundesverteidigungsministerium (26 Prozent), die Beauftragte für den Datenschutz und das Bundesfinanzministerium
(je 23 Prozent) sowie der Bundesrechnungshof (22 Prozent). “Um den Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden zu erhöhen, reicht eine rein gesetzliche Quotenlösung nicht aus”, unterstreicht Helene Wildfeuer,
Kommentar
Viel Feind, viel Ehr’? – Fehlanzeige! (BS) Angesprochen auf Oberleutnant Franco A. erwiderte die Verteidigungsministerin in einem FernsehInterview Ende April: “Unterschiedliche Fälle gehören für mich inzwischen zusammen zu einem Muster: Die Bundeswehr hat ein Haltungsproblem. Und eine Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen.” Fairerweise darf der Hinweis nicht fehlen, dass der Begriff “Haltung” zuerst in der Frage des Moderators gefallen ist. Haltung hat etwas mit “Gesinnung” und “Contenance” zu tun. Man denke in diesem Zusammenhang an die Unterscheidung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik des Soziologen Max Weber: Richtschnur für verantwortungsvolles Handeln sei mehr dessen erzielte Wirkung als die “richtige” Gesinnung. Auch das gerade in der Bundeswehr viel gerühmte “Führen mit Auftrag”, als Gegenmodell zum “Führen mit Befehl”, ist mitdenkend ergebnisorientiert. Mit ihrem verbalen Rundumschlag hatte die Ministerin eine Lawine der Unmutsäußerungen losgetreten: kritische Äußerungen von mitdenkenden Soldaten sind Legion. Daraufhin sah die
Ressortchefin sich bemüßigt, in einem “offenen Brief” an alle ihre Untergebenen zu schreiben: “So manches verkürzte öffentliche Urteil über die Bundeswehr erscheint in seiner Pauschalität überzogen und ungerecht.” Bezog sie das auch auf ihre eigenen Aussagen? Wenn sie diese nicht schnell korrigiere, werde das die Motivation der Truppe tiefgreifend beeinflussen und das Vertrauen in die politische Leitung schwächen, sagte der Bundesvorsitzende des DBwV, André Wüstner. Wenige Tage später hat die Ministerin vor der militärischen Führungsspitze erklärt: “Ich wünschte, ich hätte diese Sätze (über Dank und Anerkennung an die Adresse
der Soldaten) in dem Interview vorweg gesagt. Es tut mir leid, dass ich es nicht getan habe.” Die militärische Führung zeigte sich damit ostentativ zufrieden, obwohl die Ministerin sich lediglich für diese Unterlassung entschuldigte, nicht jedoch für ihre ursprüngliche Wortwahl. Ohnehin ist sie offenkundig hauptamtlich im Wahlkampf-Modus und sicher denkbar unglücklich über den Zeitpunkt dieser Debatte. Zur Vergewisserung: Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Kameradschaft, Staatsbürgertum in Uniform und Remonstration sind staatstragende Güter, die auch für die politische Leitung und die militärische Führung gelten! Dr. Gerd Portugall
Kommen und Gehen
Vorsitzende der Bundesfrauenvertretung im DBB Beamtenbund und Tarifunion. Hinderlich seien vor allem die Beurteilungsund Beförderungsstrukturen. Doch auch im DBB ist in Sachen Frauenförderung noch Luft nach oben. Der Anteil weiblicher Personen in der Bundesleitung liegt bei 22 Prozent (zwei von neun). Und damit genauso hoch wie im Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Beim Marburger Bund liegt der Frauenanteil in dem Gremium bei 30 Prozent. Damit erreicht die Ärztegewerkschaft immerhin die für die Privatwirtschaft vorgesehene Quote. Diesen Organisationen würde ein höherer Frauenanteil sicherlich nicht schaden. Zumindest beim DBB besteht kurzfristig die Chance, dass sich dies ändern könnte. Dazu müsste sich bis zum Gewerkschaftstag noch die eine oder andere Kandidatin finden. Und die muss auch gewählt werden. Wie es geht, zeigen ausgerechnet die Gewerkschaften im DGB. Dem 13-köpfigen Verdi-Bundesvorstand gehören sieben Frauen an. Beim DGB selbst sind die vier Vorstandssitze paritätisch besetzt. Und bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen die Frauen vier von zehn Personen.