Behörden Spiegel August 2018

Page 1

Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. VIII / 34. Jg / 32. Woche

Berlin und Bonn / August 2018

G 1805

www.behoerdenspiegel.de

Klare Priorität Nummer eins

Verstetigen und vernetzen

Machen, dass es schön klingt

Dr. Matthias Kollatz zu Ausbildung, Personalentwicklung und Besoldung........ Seite 7

Norbert Barthle über die Deutsch-Griechische Versammlung ������������ Seite 14

Sonja Rebel zur Schnittstelle zwischen Kunst und Technik...................... Seite 44

Leichter Anstieg bei OK-Verfahren (BS/mfe) Die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) hat sich zuletzt etwas erhöht. Waren es 2016 noch 563, verzeichnete das Bundeskriminalamt (BKA) im letzten Jahr bereits 572 entsprechende Verfahren, von denen rund 80 Prozent internationale Bezüge aufweisen. Hauptbetätigungsfeld der Straftäter ist die Rauschgiftkriminalität. Auf sie entfielen zuletzt 36,2 Prozent der Verfahren. Es folgen Eigentumsdelikte (16,4 Prozent) und Wirtschaftskriminalität (elf Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden durch Organisierte Kriminalität lag 2017 bei etwa 210 Millionen Euro, wie das einschlägige BKA-Lagebild zeigt. Im Jahr zuvor war es noch rund eine Milliarde Euro gewesen. Experten gehen jedoch von einem großen Dunkelfeld aus.

Vier auf einen Streich (BS/kh) Viel Verkehr und schlechte Luft: Zahlreiche Städte stehen vor demselben Problem. Um die Umwelt, die Fahrgäste sowie das Verkehrsaufkommen zu entlasten und gleichzeitig einen Schritt in Richtung Mobilität der Zukunft zu gehen, startet Hamburg einen individuellen OnDemand-Shuttle-Service. Das neue öffentliche Verkehrsmittel namens “ioki”-Shuttle ohne festen Fahrplan und Linien ist per App bestell- und mit dem normalen HVV-Ticket nutzbar. Senator Frank Horch lobt: “Es hält die Menschen umweltfreundlich mobil, nutzt die Chancen der Digitalisierung und stärkt den öffentlichen Nahverkehr.” Ziel sei zudem, möglichst viele Fahrtanfragen zu bündeln, um Strecken und Fahrzeuge optimal auszulasten, heißt es seitens der Verkehrsbetriebe.

Für 14.000 freie Lehrerstunden (BS/ab) Niedersachsen investiert in frühkindliche Bildung. So soll die vorschulische Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen neu ausgerichtet werden. Hierfür werden 32,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt, damit die Träger zusätzliche Pädagogen unbefristet einstellen und bereits vorhandene ihre Verfügungs- und Leistungszeiten aufstocken können. Durch diese Sprachförderungen sollen circa 14.000 Lehrerstunden frei werden, die wieder für die Arbeit an den Grundschulen eingesetzt werden können. Darüber hinaus entlastet das Land die Eltern und verzichtet auf Kindergartengebühren. Die Betreuung von Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung ist für Eltern an fünf Tagen pro Woche für jeweils acht Stunden kostenlos.

Die Lücke wird bleiben Infrastrukturinvestitionen zwischen Planungsbeschleunigung und Mittelverteilung (BS/Jörn Fieseler) Das vom Bundeskabinett verabschiedete Planungsbeschleunigungsgesetz trifft auf breite Zustimmung. Zu Recht, ist es doch ein konkreter Schritt, um Infrastrukturprojekte schneller realisieren zu können. Es kann aber nicht mehr als ein Anfang sein. Der Investitionsstau von rund 160 Mrd. Euro lässt sich nicht allein durch die Beschleunigung von Planungsprozessen beheben. Dafür müssen auf anderen Feldern notwendige Voraussetzungen geschaffen werden. “Das Planungsbeschleunigungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt dar, um Verkehrsprojekte auf Bundesebene schneller und unbürokratischer planen und zur Baureife führen zu können”, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, stellvertretend für die gesamte Baubranche. Ein wichtiges Instrument zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren sei dabei die Plangenehmigung, die insbesondere beim Ersatzbau von Brücken aber noch stärker genutzt werden könne. Ähnlich äußerte sich Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebunds (DStGB). Es müsse Vorhaben von übergeordnetem gesamtgesellschaftlichem Interesse geben, die gegenüber Anforderungen bei Bau, Planung, Ausschreibung oder Umwelt- und Naturschutzstandards vorrangig zu gewichten seien. Doch das Gesetz bezieht sich ausschließlich auf die Planung von Verkehrswegen des Bundes. Damit hat sich das Bundesverkehrsministerium auf den Bereich fokussiert, für den es originär zuständig ist. Das mag zu schnelleren Beratungen in der parlamentarischen Debatte führen, greift aber zu kurz. “Wir sehen die Notwendigkeit, Beschleunigungspotenziale auch für die kommunale Ebene zu heben, um den von der KfW

Kommunen im Jahr 2016 den Investitionsstau von 136 Mrd. Euro um zehn Mrd. Euro reduzieren, ist er im Folgejahr um über 30 Mrd. Euro angestiegen – entgegen allen Anstrengungen. Den Kommunen fehlt es trotz sprudelnder Steuereinnahmen an Geld. Wo sie dieses am Ende herbekommen, ist zweitrangig, solange sie überhaupt etwas bekommen. Die Forderung von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, scheint die einfachste Lösung zu sein: Die Kommunen partizipieren stärker am Steueraufkommen als bisher (siehe Behörden Spiegel, Juli 2018, Seite 22). Allerdings stellt sich die Frage, wie sich dies auf die kommunalen Finanzausgleichssysteme in den Ländern auswirkt. Sinnvoller wären dauerhafte Regelungen, wie sie im Rahmen Die Lücke zwischen notwendigen Investitionen und tatsächlich verausgabten Geldern von Bund, Ländern und Kommunen der Konjunkturpakete in Kraft lässt sich auf absehbare Zeit nicht schließen. Nicht nur beim Brückenbau. Foto: BS/© hayoshka, stock.adobe.com waren. Im besten Fall wird sogar das Kooperationsverbot für den Bund aufgehoben. Und schlussermittelten, gewaltigen Investiti- für Urbanistik (Difu), wonach len und Erwachsenenbildung. endlich braucht es neben den onsstau von rund 160 Milliarden allein für den Ersatzneubau bei Weitere 17,8 Mrd. Euro fehlen finanziellen Ressourcen auch Euro abzubauen”, unterstreicht Brücken rund elf Mrd. Euro bis für öffentliche Verwaltungsge- die personellen Kapazitäten in Babiel. Das KfW-Kommunalpa- 2030 beziehungsweise 630 Mio. bäude und 8,3 Mrd. Euro für den Bauverwaltungen. An dieser nel 2018 weist bei der Straßen- Euro jährlich investiert werden Sportstätten und Bäder. Diese Stelle kann auch ein modernes Bereiche werden vom Planungs- Baumanagement helfen: “Es und Verkehrsinfrastruktur einen müssen. Aber: Der Investitionsstau um- beschleunigungsgesetz nicht müssen traditionelle Leitbilder Investitionsrückstand von 38,6 wie die “strikte Trennung von Mrd. Euro aus. Knapp ein Viertel fasst nicht nur die Verkehrsin­ abgedeckt. Unabhängig von der Planung Planen und Bauen” überdacht der ermittelten Gesamtsumme. frastruktur, sondern auch HochDer Hauptgeschäftsführer der bauten. Die meisten Mittel, fast zeigt die Entwicklung beim KfW- und bei Großprojekten mehr Bauindustrie verweist auf eine ein Drittel (47,7 Mrd. Euro / 30 Kommunalpanel das eigentli- zusammengefasste Vergaben zuStudie des Deutschen Instituts Prozent), fehlen im Bereich Schu- che Kernproblem: Konnten die gelassen werden”, fordert Babiel.

Kommentar

Zukunft Personal (BS) Der Chor der öffentlichen Auftraggeber betont auffällig häufig die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes: sicherer Arbeitsplatz, familienfreundliche Dienstzeiten, keine Einschränkung der Lebensqualität durch “Turbokarrieren”. Der Beamtenbund setzt dagegen interessanterweise in seiner Imagekampagne auf den Begriff “Die Unverzichtbaren” und trifft damit exakt das Kernproblem. Einen “Job” im Öffentlichen Dienst – besonders verbeamtet – sollte der Bewerber als Berufung verstehen, nicht als Beruf, der ihm an anderer Stelle doch deutlich mehr Einkommen verspricht. Familienfreundliche Dienstzeiten: Das Gegenteil erfährt jeder Polizeianwärter spätestens nach einigen Wochen. Mehrere Millionen Überstunden schiebt die deutsche Polizei vor sich her. Ohne Aussicht auf Besserung. In Leitungsgremien, Stabs- und Pressestellen oder Schulen geht es Großteils schlimmer her als in der Wirtschaft. Unter Berufung auf das öffentliche Amt wird alles restlos abverlangt. Es gibt auch Gegenbeispiele und dies nicht wenige. Das Arbeitsleben im Öffentlichen Dienst kann nach wie vorurteilsgerecht “entspannt” sein. In den nächsten zehn Jahren werden 1,2 Millionen Be-

schäftigte aus dem Öffentlichen Dienst ausscheiden. Nun sei ja die Bewerberlage gut, heißt es seitens der öffentlichen Arbeitgeber immer wieder. Doch die Realität ist eine ganz andere. Es mag ja sein, dass sich zahlreiche Juristen für den Öffentlichen Dienst interessieren, doch bei MINT ist derzeit Ebbe. Das trifft zahlreiche Fachbereiche des Bundes und der Länder. Bei der Polizei zeigt sich das Dilemma in anderer Weise. Die Innenminister sprechen hier von 1:11 oder 1:8 (offene Stelle/Bewerber). Doch das Land Berlin konnte vor zwei Jahren trotz mehrerer Runden die offenen Stellen für Polizei-

anwärter nicht besetzen. Viel schlimmer: Tatsache ist, dass in den Ländern die Einstellungsvoraussetzungen systematisch, wenn nicht sogar dramatisch, gesenkt wurden, das gilt auch für den Bund. Die Fehlertoleranz bei Diktaten wurde erhöht, die Körpergröße gesenkt, die Sprachqualifikation niedriger angesetzt, die sportlichen Anforderungen verringert. Lösung in Sicht? Flexibilisierung des Dienstrechts: vor allem Portabilität von unten nach oben und von innen nach außen und umgekehrt. Bisher gilt: einmal Polizist – immer Polizist. R. Uwe Proll

Zurückrudern


Inhalt

Seite 2

Behörden Spiegel / August 2018

Damit eine Organisation funktioniert, müssen zahlreiche Zahnräder ineinandergreifen und alle Abläufe stimmen. Das gilt insbesondere für die öffentliche Verwaltung. Schließlich gibt es dort viele Kontakte mit dem Bürger. Foto: BS/© Oli_ok, stock.adobe.com

Organisation Am Service ausgerichtet

Den Austausch intensivieren

Enge Kooperation

Strategie für die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz vorgelegt ........................................ Seite 23

Ein Plädoyer für die internationale Zusammenarbeit in der Cyber-Sicherheit ............................................. Seite 32

DWD und BSH profitieren gegenseitig von Synergien .......................................................... Seite 39

Dem Warte-Frust ein Ende?

EU-Cybersecurity Act noch 2018?

Inhouse-Beratung der Bundeswehr

Effizientere Bürgerämter durch Bürgerbeteiligung ... Seite 24

EU auf dem Weg zum gemeinsamen Zertifizierungsrahmen ........................ Seite 33

“Deutschland muss auch im IT-Bereich verteidigt werden” .................................................... Seite 40

Moderne Verwaltung braucht modernes Denken ..... Seite 26

Die Ausnahme wird zur Regel

Zustand der Atlantischen Allianz Deutsche Sichtweisen ............................................... Seite 42

Gemeinsames Bürgerportal

Scharfe Kritik am Bayerischen Polizeiaufgabengesetz .............................................. Seite 37

“Ohne agile Prozesse geht es nicht”

Städte und Kreise aus NRW kooperieren ................. Seite 27

Harmonisierung unbedingt erforderlich Die Cyberwehr ist da Baden-Württemberg startet Pilot für Cyber-Nothilfe-Netzwerk ............................................ Seite 31

Informationsarchitektur der Polizeien muss angeglichen werden ................................................. Seite 38

Fotoquellen Seite 1 Foto I: BS/Fieseler Foto II: BS/BMZ Foto III: BS/Stiebel

Beilagenhinweis Der Gesamtauflage des Behörden Spiegel liegt eine Broschüre der ProSeminaris GmbH mit dem Titel “Personal und Dienstrecht: Praxisseminare im Herbst 2018” bei.

Impressum Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de

Innen Spiegel

PITS wird zehn Der IT-Sicherheitskongress für Staat und Verwaltung (BS/stb) Im September lädt der Behörden Spiegel zum zehnten Mal zur PITS (Public-IT-Security), dem Fachkongress Deutschlands für IT- und Cyber-Sicherheit bei Staat und Verwaltung. Der digitale Staat kann nur gelingen, wenn Zuverlässigkeit und Vertrauen bei der Verarbeitung sensibler und personenbezogenener Daten gewährleistet werden können. Informationssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für alle Modernisierungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung. Seit mittlerweile zehn Jahren setzt die PITS als Treffpunkt für die Verantwortlichen für IT- und Cyber-Sicherheit in Bund, Ländern und Kommunen hier wich-

tige Impulse in den notwendigen Diskussionen. Am 10. und 11. September werden sich Teilnehmer und Referenten aus Verwaltung, von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten, den Streitkräften sowie IT-Dienstleistern wieder im Berliner Hotel Adlon treffen, um sich intensiv über wachsende Herausforderungen und innovative Lösungsansätze für den digitalen Staat auszutauschen. Die diesjährige PITS steht unter

dem Titel “Sicherheit und Risiko – Strategien für eine erfolgreiche Digitalisierung”. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie angesichts zunehmender Bedrohungen im Cyber-Raum und wachsender Anforderungen der Betrieb von IT-Infrastrukturen, Fachverfahren und Dienstleistungen zuverlässig, agil und sicher gemanagt werden kann. Schwerpunktthemen sind die Resilienz Kritischer Infrastrukturen, der Schutz vor Wirtschaftsspionage und Cyber

Defence. Beim großen EUROCyber-Sicherheitsgipfel zum 10. Jubiläum der PITS werden die Teilnehmer Perspektiven der grenzübergreifenden Kooperation in Europa diskutieren. Eröffnet wird der Kongress durch Prof. Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramtes. Als weitere hochkarätige Teilnehmer werden unter anderem der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Klaus Vitt, Die Digitalisierungsminister

von Nordrhein-Westfalen, Prof. Andreas Pinkwart, und Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, sowie der Beauftragte für Vereinte Nationen, Cyber-Außenpolitik und Terrorismusbekämpfung im Auswärtigen Amt, Dr. Thomas Fitschen, erwartet. Weitere Informationen zum Programm der PITS 2018 finden Sie auf Seite 34 und auf der Kongress-Website www.publicit-security.de .

Vom Ankommen zur Integration

Fachforum Flucht, Migration und Integration

6. November 2018, Maritim Bonn

Themen der Veranstaltung sind unter anderem: • Integration als Chance – nicht nur für NRW

• Zwischen Verheißung und Verhinderung: Integration – das große Missverständnis?

Herausgeber und Chefredakteur R. Uwe Proll Leiter der Berliner Redaktion Jörn Fieseler Leiter der Bonner Redaktion Guido Gehrt Redaktion Adrian Bednarski, Marco Feldmann (Innere Sicherheit, Katastrophenschutz), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Guido Gehrt (IT, ITK-Politik, Haushalt), Michael Harbeke (Online-Redaktion), Katarina Heidrich, Lora Köstler-Messaoudi (Haushalt, Finanzen), Wim Orth (Digitale Gesellschaft), Dr. Gerd Portugall (Verteidigung, Wehrtechnik), R. Uwe Proll (Politik, Parlament), Benjamin Stiebel (IT, IT-Sicherheit), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Büro Brüssel Hartmut Bühl Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030/ 726262212, Fax 030/72626-2210 Layout Beate Dach, Cornelia Liesegang, Susan Wedemeyer Verlag Bonn Anzeigen / Redaktion / Vertrieb, Tel. 0228/97097-0, Fax 0228/ 97097-75 Verlag Berlin Redaktion / Vertrieb, 10317 Berlin, Kaskelstr. 41, Tel. 030/557412-0, Fax 030/557412-57 Anzeigenleitung Helga Woll, gültige Anzeigenpreisliste Nr. 28/2017, Jahresabonnement (12 Ausgaben) 9,80 Euro (inkl. Porto und MwSt.) Bankverbindungen Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE06370501980007503063, BIC: COLSDE33; Berliner Bank AG, IBAN: DE03100708480482263100 BIC: DEUTDEDB110; Postbank, IBAN: DE24370100500022690509 BIC: PBNKDEFF Geschäftsführung Helga Woll Vorsitz Herausgeber- und Programmbeirat Dr. August Hanning, Staatssekretär a. D. Reimar Scherz, Brigadegeneral a. D. Im Falle höherer Gewalt und Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Belieferung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Zeitung und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen (auch Werbeeinschaltungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Auflagenkontrolle durch

• Kommunales Integrationsmanagement:

Lösungsansätze für nachhaltige berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten

• Vergabe von Betreuungsleistungen im Rahmen des SGB VIII für minderjährige, unbegleitete Jugendliche • Alternative freiwillige Ausreise: Überblick der Ausreiseprogramme und Auswirkung auf die aktuellen Flüchtlingszahlen

• Aktueller Stand des Asyl- und Ausländerrechts

• Das Ehrenamt als unverzichtbare Ebene: Strategien zur nachhaltigen Weiterentwicklung der ehrenamtlichen Strukturen

• Mehrwert interkultureller Öffnungsprozesse – Herausforderungen und Hindernisse im beruflichen Alltag von Behörden

Satz Spree Service und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin Druck Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach Erfüllungsort und Gerichtsstand Bonn Zentrale Anschrift Verlag / Redaktion / Anzeigenleitung 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 57 Zentrale Sammelnummern Telefon: 0228/970 970 Telefax: 0228/970 97-75 Altpapieranteil 100% Für Bezugsänderungen:

Eine Veranstaltung des

www.fluechtlingskongress.de


Aktuelles Öffentlicher Dienst Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / August 2018

Übernahme bei Schlägen

KNAPP Neue BGM-Servicestelle geplant

Fast alle Länder haben Regelungen für die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen (BS/Jörn Fieseler) Zwischen 2014 und 2017 ist die Zahl der Beamten in Baden-Württemberg, die Opfer einer vorsätzlichen Körperverletzung wurden oder deren Freiheit betroffen war, um zwölf Prozent (absolut 260 Personen) auf 2.400 gestiegen. In rund 82 Prozent der Fälle waren Polizisten betroffen. Grund genug für die derzeitige grün-schwarze Regierung, zu reagieren und eine Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen im Beamtengesetz einzuführen. Damit steht das Land nicht alleine da. Neben dem Bund haben bereits elf weitere Bundesländer ein entsprechendes Gesetz erlassen. “Unsere Polizistinnen und Polizisten halten oft genug für uns alle und für unsere Sicherheit den Kopf hin – im wahrsten Sinne des Wortes. Deshalb ist es mir ganz persönlich ein wichtiger Punkt: Wir sind in Sachen Schmerzensgeld dabei, die bundesweit polizeifreundlichste Lösung auf den Weg zu bringen”, erklärt Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl zu dem kürzlich im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf. Es sei schlimm genug, wenn eine Polizistin oder ein Polizist im Dienst verletzt werde. Wenn das Opfer dann eventuelle Schmerzensgeldansprüche nicht durchsetzen könne, weil der Täter mittellos sei, sei das ein zweiter Schlag ins Gesicht der Beamtin oder des Beamten. “Da muss der Staat, da muss der Dienstherr einspringen und das Schmerzensgeld auszahlen – und dann muss er schauen, wie er sich das Geld vom Täter zurückholen kann”, so Strobl weiter. Freude auch bei den Gewerkschaften: “Der BBW begrüßt, dass jetzt eine Rechtsgrundlage für die Übernahme titulierter Schmerzensgeldansprüche geschaffen werden soll, die weder einen Mindestbetrag noch einen Vollstreckungsversuch voraussetzt. Dies ist angesichts der zunehmenden Gewalt gegen öffentlich Beschäftigte, insbesondere gegen Beamtinnen und Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst, längst überfällig”, sagte der Vorsitzende des BBW Beamtenbund Tarifunion, Kai Rosenberger. Zugleich fordert die Interessensorganisation, die Regelung auf verbale Angriffe auszudehnen und Rechtsschutz zur gerichtlichen Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen zu gewähren. Dieser

Innenministerium mit jährlichen Kosten von rund 60.000 Euro. Tendenz steigend.

Differierende Mindestschadenshöhe

Können Beamte berechtigte Schmerzensgeldansprüche von den Tätern nicht geltend machen, soll in Baden-Württemberg, ähnlich wie in elf anderen Bundesländern, der Dienstherr einspringen und die Forderung auszahlen und übernehmen. Foto: BS/©olly, Fotolia.com

Forderung schließt sich Martin Kunzmann, Landesvorsitzender des Bezirks Baden-Württemberg des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), an. Er sieht in dem Gesetzentwurf einen “Erfolg der Arbeit des DGB”.

Untersuchung aus Bayern als Grundlage Für die Ermittlung der erwarteten Kosten hat das Land Straftaten gegen die Freiheit der betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht einberechnet, sondern nur Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Die Zahl der durch eine vorsätzliche Körperverletzung betroffenen Beamten erreichte 2016 mit 2.302 Personen einen Höchststand. 2017 waren es 2.175 Beamte. “Allerdings klagt nicht jede durch einen tätlichen Angriff verletzte Beamtin bzw. jeder tätlich

verletzte Beamte zwangsläufig auch ein Schmerzensgeld gegen den Schädiger ein”, heißt es in der Gesetzesbegründung. Deshalb hat man zum Vergleich eine Untersuchung des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (STMFLH) für die weiteren Berechnungen herangezogen. Demnach haben im Freistaat lediglich 3,7 Prozent der Beamten ein Schmerzensgeld eingeklagt. Übertragen auf Baden-Württemberg wären dies etwa 80 Fälle im Jahr. Durch die Verabschiedung dieses Gesetzes dürfte die Fallzahl jedoch steigen, so die Prognose.

Mindestens 60.000 Euro pro Jahr Zudem habe das STMFLH ermittelt, dass in rund 60 Prozent der Klagen die titulierten An-

sprüche nicht oder nur teilweise vollstreckt werden konnten. Für den Flächenstaat im Südwesten bedeutet dies voraussichtlich 48 Fälle pro Jahr. Hinsichtlich der Höhe der Schmerzensgeldansprüche kommt die bayerische Untersuchung zu dem Ergebnis, dass es bei kleineren Verletzungen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt. Dazu zählen etwa geringfügige Platz- oder Schürfwunden oder leichte Prellungen. In den Fällen, in denen ein Schmerzensgeldanspruch zugesprochen wurde, lag dieses meistens zwischen 550 und 1.000 Euro. Die Spanne reichte von 200 bis 10.000 Euro. Als Mittelwert hat das bayerische Finanzministerium eine Forderungshöhe von 1.250 Euro berechnet. Von diesen Zahlen ausgehend, rechnet das baden-württembergische

Laut Gesetzesentwurf verzichten bislang lediglich Hamburg und Bremen auf einen ersten Vollstreckungsversuch. BadenWürttemberg wird hier das dritte Land sein. Bei der Mindestschadenshöhe ist das “Ländle” das vierte Land, was auf eine solche verzichtet. Laut einer Übersicht des DGBBundesvorstandes, die dem Behörden Spiegel vorliegt, haben bislang nur MecklenburgVorpommern, Hamburg und Bayern eine Null-Euro-Grenze vorgesehen. Im Bund sowie in Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beträgt die Mindesthöhe 250 Euro, in Brandenburg und Sachsen sind es 300 Euro, in Hessen sogar 500 Euro. Im Ergebnis erhält Baden-Württemberg damit eine Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen, “die in dieser Kombination im Ländervergleich am umfassendsten der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Beamtinnen und Beamten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, Geltung verschafft”. Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf in der Verbändeanhörung. Die erste Lesung im Landtag in Stuttgart ist im vierten Quartal 2018 geplant. In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und in Sachsen sind die entsprechenden Gesetze im Juni oder Juli 2018 verabschiedet worden. Bislang keine Regelung haben die Länder Berlin, Niedersachsen, Thüringen und das Saarland erlassen (siehe Seite 4).

(BS/jf) “Wir erarbeiten ein verpflichtendes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) mit einheitlichen Eckwerten”, gab Katrin Lange, Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg, bekannt. Grund ist der überdurchschnittlich hohe Krankenstand in der brandenburgischen Landesverwaltung. Rechnerisch fehlte jede Person im Landesdienst 2016 im Durchschnitt 25 Tage. Ab 2019 sollen deshalb jährlich drei Millionen Euro zusätzlich für gesundheitsfördernde Angebote für die Landesbediensteten bereitgestellt werden. “Vorgesehen ist unter anderem eine zentrale Servicestelle, die das Gesundheitsmanagement der Landesverwaltung steuert”, betonte Lange. Aufgabe der Servicestelle werde es sein, Empfehlungen zur gesundheitsfördernden Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld zu geben.

Zuviel Geld für Extern (BS/jf) Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr rund 146,2 Mio. Euro für externe Berater ausgegeben. Wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilte, waren dies über 45 Prozent mehr als im Vorjahr. “Es ist in keiner Weise nachvollziehbar und schon gar nicht akzeptabel, dass sich der Staat externen Sachverstand zu Preisen im dreistelligen Millionenbereich einkauft, anstatt auf die ausgewiesene Kompetenz der Kollegen in den Ministerien und Behörden zurückzugreifen”, kritisierte der DBB-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. Dadurch laufe der Staat einerseits Gefahr, unterwandert zu werden, andererseits würde er den Eindruck erwecken, “es aus eigener Kraft nicht zu schaffen”. Dauerhaft externe Berater in der Behörde zögen den Vorwurf der Unfähigkeit des Hauses nach sich.

Zukunft Personalentwicklung Schlüsselfaktor eines erfolgreichen Öffentlichen Dienstes

5. – 6. September 2018, Maritim Hotel, Bonn

Themen und Referenten, u. a.: Die strategische Personalentwicklung spielt im Öffentlichen Dienst eine immer wichtigere Rolle. Wie kann die Personalseite diese Entwicklung nicht nur begleiten, sondern aktiv mitgestalten? Die Antwort: durch den Übergang von einer verwaltenden Personalwirtschaft zu einem strategischen und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigenden Personalmanagement. Der Behörden Spiegel widmet dieser Entwicklung die Tagung „Zukunft Personalentwicklung“, die aktuelle Trends und Herausforderungen vorstellt und zu Diskussionen mit namhaften Referentinnen und Referenten aus dem Personalbereich einlädt.

► Aktuelle Trends der Personalentwicklung – Lehren für den Öffentlichen Dienst? Dr. Walter Jochmann, Geschäftsführer Kienbaum Consultants ► Unternehmenskultur erkennen, entwickeln, verändern: Schlüsselfaktor für Personalentwicklung Prof. Sonja Anja Sackmann, Ph.D., Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie, Universität der Bundeswehr ► Der „Kampf“ um die besten Talente – interne und externe Kommunikation zur Bewerber- und Nachwuchsgewinnung Prof. Dr. Stefan Jarolimek, Deutsche Hochschule der Polizei ► Coaching im Öffentlichen Dienst? Erfahrungen aus der Berufspraxis Prof. Dr. Peter Weber, Fachhochschule der Diakonie ► Personalmanagement in der Praxis: Personalplanung und -gewinnung, Personaleinsatz und -betreuung, Personalentwicklung sowie Nachfolgeregelung und Wissenstransfer Dolores Burkert, Amtsleiterin Stadt Köln

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de ► Suchwort „Zukunft Personalentwicklung“

Eine Veranstaltungsreihe des


Aktuelles Öffentlicher Dienst / Gesundheit

Seite 4

Behörden Spiegel / August 2018

Wider die Normalisierung

Eignung, Neigung und Leistung

DGB-Veranstaltung zum Thema “Gewalt gegen Beschäftigte”

Einstiegsqualifizierung für Flüchtlinge im Öffentlichen Dienst

(BS) Das Leben in Deutschland ist so sicher wie nie zuvor. Und dennoch ist eine Verrohung der Gesellschaft (BS/jf) Die Zahl der Flüchtlinge, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, nimmt stetig zu. Dies geht aus feststellbar, die sich in den letzten Jahren auch durch die hohe Zahl von Gewaltdelikten gegen Beschäftigte Statistiken des Bundesinnenministeriums (BMI) hervor. Ein mögliches Beschäftigungsverhältnis ist dabei des Öffentlichen Dienstes bemerkbar macht. die Einstiegsqualifizierung. Diese wird bereits in der Rentenversicherung Bund erfolgreich praktiziert. Grund genug für das BMI, per Rundschreiben über dieses Instrument zu informieren. Gegen diese Entwicklung und für mehr Respekt in unserer Gesellschaft setzt sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein. Die Tagung “Wider die Normalisierung! Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und privatisierten Dienstleistungssektor” soll einen Beitrag dazu leisten. Neben der Vorstellung der gleichnamigen DGB-Publikation, die Handlungsansätze zur Prävention und Nachsorge enthält sowie Betroffene zu Wort kommen lässt, werden am Donnerstag, 20. September 2018, in Berlin Ursachen, Auswirkungen sowie persönliche Erlebnisse im Mittelpunkt des Tages stehen. Zudem können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in verschiedenen Foren wie “Das

Aachener Modell als Instrument der systematischen Präventionsarbeit”, “Konfliktbewältigung und Deeskalationsstrategien” sowie “Zur psychischen Regulation bei/nach Bedrohungen oder Übergriffen am Arbeitsplatz” umfassend über die Themen informieren. Die Veranstaltung richtet sich an Beschäftigte, Interessenvertretungen, Arbeitgeber/Dienstherren sowie Interessierte. Sie ist von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet anerkannt und die Teilnahme ist kostenfrei.

Handlungsansätze gegen Gewalt gegen Beschäftigte stehen am 20. Spetember 2018 im Mittelpunkt einer Veranstaltung des DGB. Illustration: BS/Ini Neumann

Das vollständige Programm und die Anmeldemöglichkeit (bis 14. September) finden Sie auf www.dgb.de/beamte .

Gesünder Arbeiten im Wechselschichtdienst Neue Dienstvereinbarung unterzeichnet (BS/jf) “Mir liegt sehr am Gesundheitsschutz unserer Polizistinnen und Polizisten”, sagte Roger Lewentz, Innenminister aus Rheinland-Pfalz, nachdem er sich mit dem Hauptpersonalrat (HPR) der Polizei auf gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Wechselschichtdienstes geeinigt hat. Dienstherr und HPR haben sich auf einen gemeinsamen Rahmen für den Wechselschichtdienst geeinigt. Ein einheitliches Modell für alle Dienststellen soll es nicht geben, vielmehr sollen sie ab 1. Januar 2019 eigene Schwerpunkte setzen können. Grundsätzlich sollen Schichtlängen nicht länger als acht

Stunden dauern. Die Vereinbarung sieht allerdings Ausnahmen vor, um etwa belastungsorientiert oder zur Generierung zusätzlicher Freizeiten hiervon abweichen zu können, teilte das Innenministerium mit. Unmittelbar auf jede Belastungszeit soll eine Erholungsphase kommen, indem bei der Dienstplangestal-

tung ausschließlich vorwärtsrotierende Blockmodelle verwendet werden. Außerdem soll der Zusatzurlaub auf dann bis zu sechs Arbeitstage erhöht werden. “Weniger Belastung bedeutet gleichzeitig einen Schritt zu gesünderen Arbeitsbedingungen”, so der Innenminister.

BVerfG versus BAG

Mit der Förderung von Flüchtlingen durch die Einstiegsqualifizierung nach § 54a zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) soll der Bedarf an Fachkräften auch über die Nutzung des Potenzials der Flüchtlinge gedeckt werden. Damit würde auch ein Beitrag zur Integration von Zuwanderern mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus geleistet. Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich im Endeffekt um ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum zur Vorbereitung auf eine anerkannte Berufsausbildung. Diese Qualifizierungsmaßnahme sollte möglichst in Vollzeit absolviert werden. Sind Kinder zu erziehen oder ältere Angehörige zu pflegen, kann die Arbeitszeit auf mindestens 20 Wochenstunden gekürzt werden. Das zu zahlende Entgelt ist laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts mit 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung angemessen. Der Betrag kann aber auch darunter liegen, wenn öffentliche Mittel verwendet würden, was der Fall ist. Auch können die Arbeitgeber Zuschüsse zur Vergütung durch die Arbeitsverwaltung erhalten. Diese belaufen sich auf eine Höhe von bis zu 231 Euro pro Monat zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Ziel der Einstiegsqualifizierung ist es, die Neigung und

Eignung der Teilnehmenden festzustellen sowie die Ausprägung verschiedener Kompetenzen. Dazu soll das Praktikum Inhalte der angestrebten Ausbildungsberufe enthalten. Ein Sprachkurs ist jedoch grundsätzlich kein Bestandteil dieser Maßnahme. Die Dauer beträgt zwischen sechs und zwölf Monaten, davon sollten 70 Prozent im jeweiligen Betrieb durchgeführt werden. Außerdem endet die Vertragslaufzeit mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres, um einen nahtlo-

sen Übergang in die Ausbildung zu ermöglichen. Generell sind die Teilnehmer nach Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit für das angestrebte Berufsbild auszuwählen. Das Rundschreiben ist in der Datenbank des Bundesministeriums des Innern gespeichert. Die darin enthaltenen Hinweise sind mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt.

MELDUNG

Zurück in die Bundeszuständigkeit (BS/jf) Die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (Deutsche Dienststelle, (WASt) soll per Gesetz in das Bundesarchiv überführt werden. Bislang handelt es sich bei der Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Wehrmachtsauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene (WASt) um eine Behörde des Landes Berlin. Die Behörde, deren Name eine wörtliche Übersetzung aus der damaligen amerikanischen Bezeichnung ist, erhielt ihren Status aus zeitgeschichtlichen Gründen im Rahmen des Viermächtestatus über Berlin.

Sie nimmt aber ausschließlich Bundesaufgaben wahr und wird dafür gemäß Verwaltungsvereinbarung vom Bund mit 14,5 Mio. Euro (Stand 2017) finanziert. Nun soll diese Organisation bereinigt werden, da mit der Wiedervereinigung vor 28 Jahren die Gründe für die Sonderstellung der Einrichtung entfallen sind. Die Dienststelle verfügt über 4.300 Tonnen Akten- und Karteimaterial, überwiegend aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, aber auch über Restbestände aus den vorherigen Jahrzehnten. Jährlich werden über 35.000 Anfragen zu Dienstzeit-, Verbleibsund Kriegsgräberangelegenheiten an die Behörde gestellt.

Für einen besseren Überblick Ressourcenplanung und Leistungssteuerung im Führungsbereich

(BS/Claudia Christine Siegel) Neue Ansprüche an Zusammenarbeit, Feedback und den Wert von Arbeit, aber Das Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot auch neue Formen der Arbeit in agilen Teams oder netzwerkartigen Strukturen verändern die Arbeit in Organisationen. Daher gilt für Dienstleister im Öffentlichen Dienst wie auch in der freien Wirtschaft gleichermaßen: (BS/Jürgen Kutzki*) Das Vorbeschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist verfassungsgemäß. Es kann Das zuverlässige Planen von Ressourcen, Kapazitäten und Verfügbarkeiten sowie die Leistungssteuerung im allerdings – entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) – nicht dahingehend ausgelegt Führungsbereich sind essenziell für den Erfolg einer Organisation! Aber weshalb ist eine Ressourcenplanung werden, dass eine weitere sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien zulässig ist, so dringend zu nutzen? wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). LeistungskennÜber eine gute RessourcenplaMehrere Beschäftigte hatten auf Entfristung ihres Arbeitsvertrages geklagt, also die Feststellung, dass die Befristung unwirksam ist und ihr Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Sie trugen vor, die jeweils zuletzt vereinbarte Befristung ihres Arbeitsverhältnisses sei unwirksam. Die Befristung ohne sachlichen Grund verstoße gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), weil sie bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren. Ihre Klagen wurden allerdings abgewiesen. In mehreren Fällen erhoben die Arbeitnehmer Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung, in einem Fall legte das Arbeitsgericht Braunschweig dem BVerfG den Rechtsstreit vor.

Wiederholung beim selben Arbeitgeber verboten Dreh- und Angelpunkt des Rechtsstreits ist das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt die Befristung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein im Gesetz genannter Befristungsgrund vorliegt. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund ist zwischen denselben Vertragsparteien nur einmal für die Dauer von bis zu zwei Jahren erlaubt. (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG); damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Das Gesetz sieht keine zeitliche Grenze vor. Im Jahr 2011 hatte das BAG entschieden, dass Arbeitsverträge ohne Sachgrund erneut befristet

werden dürfen, wenn die vorherige Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt. vor.

Keine Drei-Jahres-Frist Das BAG hatte die Drei-JahresFrist durch Auslegung des Gesetzes fortentwickelt und sich dabei an der gesetzlichen Regelfrist für die Verjährung von Ansprüchen (§ 195 BGB ) orientiert. Diese Rechtsprechung wurde von der Praxis als “richtig” und pragmatisch empfunden, aber die Lehre und die Instanzgerichte sahen darin eine Überschreitung der Rechtsfortbildungsmoeglichkeit des BAG. Manche Landesgesarbeitsgerichte (LAG) verweigerten sogar dem BAG “seine Gefolgschaft” und entschieden anders, so das LAG BW und das LAG Düsseldorf. Das “mutige” Arbeitsgericht Braunschweig legte sogar direkt einen Rechtsstreit dem BVerfG vor, weil er verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese BAG-Rechtsprechung hatte. Somit war klar, dass das BVerfG für Klarheit sorgen musste. Dies hat es jetzt getan und zwar sehr deutlich, wenn man bedenkt, dass es um eine Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ging.

Grenzen der Rechtsfortbildung Das BVerfG wirft dem BAG vor, die Grenzen der Rechtsfortbildung überschritten zu haben. Das BVerfG wörtlich: “Richterliche Rechtsfortbildung darf den klaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen und durch ein eigenes Regelungsmodell erset-

zen. Hier hatte sich der Gesetzgeber klar und erkennbar gegen eine solche Frist entschieden.” Mehr als deutlich, diese Festellung des BVerfG. Man kann die “bisherige” Rechtsprechung des BAG für richtig gehalten haben, als praxisnah; auch sorgte sie für Planungssicherheit bei den Behörden. Aber es kann nicht Aufgabe des Gerichts sein, solch wünschenswerte (praxisnahe) Entscheidungen zu treffen: Dies ist Aufgabe des Gesetzgebers! Somit ist dieser aufgerufen, den § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG zu ändern, die Drei-Jahres-Frist hat sich ja nunmehr seit 2011 als “sinnvoll” erwiesen, obgleich verfassungswidrig, da das BAG “seine” Grenzen verkannt hatte. Als Praxis-Tipp kann man nun allen Arbeitgebern nur anraten, in die Ausschreibungen und Verträge eine Klausel aufzunehmen, dass “ein Vorbeschäftigungsverhältnis nicht bestand”! *Rechtsanwalt Jürgen Kutzki ist Dipl.-Verwaltungswirt und Mediator in Karlsruhe.

Mehr zum Thema Der Autor führt in Bonn am 6. November 2018 ein PraktikerSeminar zum “TzBfG” durch, inklusive aktueller Rechtsprechung des BVerfG und Vertragsklauseln. Weitere Informationen unter: www.fuehrungskraefte-forum.de, Suchwort “Befristung”.

nung lässt sich von der kompletten Prozess- und Projektplanung, Planung von Klein- oder Großaufträgen, komplexen Aufgabenstellungen bis hin zur regelmäßigen Terminplanung und To-do’s alles effizient und übersichtlich organisieren. Wenn nicht sicher ist, ob ein Mitarbeiter ausreichend Kapazität hat, eine Aufgabe zu bearbeiten, kann eine Organisation nur schlecht einen zuverlässigen Arbeitsablauf oder Prozessplan entwerfen – für den es sich den internen Schnittstellen und/oder externen Kunden gegenüber verpflichtet. Die Ressourcenplanung liefert eine Antwort auf die Fragen “Wann haben wir Zeit, die nächste Aufgabe zu bearbeiten?” und “Wie können wir die nächste Aufgabe zuverlässig in unsere Planung integrieren?”. Sie steht in aller Regel am Anfang der Planung eines Prozesses oder Arbeitsablaufes und organisiert die notwendigen Ressourcen dafür. Für die Ressource Personal (eigene und externe Beschäftigte) müssen dabei relevante Kennzahlen berücksichtigt werden, welche u. a. unterschiedliche Arbeitszeiten, Auslastung, Urlaub, krankheitsbedingte Ausfälle oder andere Fehlzeiten sein können. Zudem sind wichtige Erfordernisse wie Kompetenzen, Erfahrung und vor allem die Qualifikation eines Beschäftigten zu berücksichtigen. Doch wie genau ist zu planen? Ist es wirklich sinnvoll, wenn die Führungskraft von jeder Ressource täglich auf Stundenbasis weiß, woran diese arbeitet? Oder genügt die Planung auf Wochen

größen sowie die Bereitschaft der Führungskraft, bei Abweichungen geeignete KorrekClaudia Christine Siegel ist professionelle Managementturmaßnahmen Beraterin und Inhaberin der zu treffen. Zudem Siegel4Success Managementsind regelmäßige beratung. Beurteilungen Foto: BS/privat der qualitativen Aspekte in der bzw. Monaten sowie auf Ebene Leistungserbringung vorzunehvon Arbeitspaketen? Wo liegt men. Dies kann über die Bedas Optimum an Aufwand und sprechung von definierten Ziele Nutzen, um für nötige Entschei- und deren Erreichungsgrad sowie dungen ausreichend informiert über ein regelmäßiges Feedback zu sein? Die Genauigkeit bei der zu konkreten Arbeitsproben erPlanung muss immer sinnvollen folgen. Darüber hinaus können Anforderungen dienen. Aber was Methoden aus den Bereichen sind diese sinnvollen Anforde- Zeitmanagement, Steuerung von rungen? Die Planung muss nicht Arbeitsabläufen, Fördern von auf jede einzelne Ressource und selbständigem Arbeiten als auch auf jeden einzelnen Vorgang he- Führung bei Unter- und Überruntergebrochen sein. Es sollte lastung herangezogen werden. Solche Handlungsoptionen in reichen, wenn bekannt ist, wer wann in welchem Prozess arbei- der Führung sorgen für die nötet, welche Arbeitspakete und tige Sicherheit im Umgang mit damit welche Verantwortlich- unterschiedlichem Leistungskeiten verteilt sind und welche verhalten und können sowohl in Fortschritte bzw. offenen Themen der praktischen Arbeit als auch zu verzeichnen sind. in Seminaren und Workshops Die Erbringung der vertraglich erlernt werden. vereinbarten Arbeit eines Beschäftigten erfordert jedoch nicht nur eine adäquate Planung seiner Ressource, sondern auch eine konsequente Steuerung seiner Das Kapazitäts- und Ressourcenmanagement von FührungsLeistung. Welche Möglichkeiten kräften steht im Mittelpunkt der Steuerung stehen hierbei eines Seminars des Behörden einer Führungskraft zur VerSpiegel vom 27. bis 28. Nofügung? Leistungssteuerung vember 2018 in München. beschreibt die Etablierung und Weitere Informationen unter: regelmäßige Anwendung von Syswww.fuehrungskraefte-forum.de temen der quantitativen Messung Suchwort “Ressourcenmanagevon (Zwischen-)Ergebnissen. Vo­ ment”. raussetzungen für deren sinnvolle Anwendung sind einschlägige

Mehr zum Thema



Bund / Länder

Seite 6

Behörden Spiegel / August 2018

Im Schatten des Wolfes Personalwesen und Dienstrecht Praxisseminare im September 2018

Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung 04.09.2018 – 05.09.2018, Bonn

Zukunft Personalentwicklung 05.09.2018 – 06.09.2018, Bonn

Generationenorientiertes Personalmanagement in Behörden 11.09.2018, Berlin

Zeugnisrecht kompakt 11.09.2018, Bonn

Wissensmanagement in der öffentlichen Verwaltung 17.09.2018 – 18.09.2018, Berlin

Mitarbeitergespräche effizient und nachhaltig führen 17.09.2018 – 19.09.2018, Berlin

Zukunftsfähige Personalpolitik in Zeiten von Demografie, Digitalisierung und Wertewandel 24.09.2018 – 25.09.2018, Berlin

Die Führungskraft als Coach 26.09.2018 – 28.09.2018, Hamburg

Beförderungsauswahl vor Gericht 27.09.2018, Berlin

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 27.09.2018, Bonn Detaillierte Information und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de

Bildn B Bi Bil Bild ildn ldn d ach achwe hw is: h is s ©press press pre pres smas maste m er, Fo otolia o .com ol com m

Präventionsmaßnahmen, Schadensersatz und Kritik an ihm (BS/Adrian Bednarski/Katarina Heidrich) Tierliebhaber waren schockiert: Kürzlich wurde im Landkreis Bautzen ein Wolf erschossen und mit einem Betonklotz in einem See versenkt. Ist ein Nebeneinander von Nutztier und großem Raubtier in Deutschland überhaupt möglich? Bislang gilt Canis Lupus – der Wolf – als bedrohte Tierart und ist laut Anhang IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) besonders zu schützen. Fakt ist, die Zahl der Wölfe hat zugenommen. Aber ebenso die Ausgleichszahlungen für gerissenes Vieh. Die Länder setzen auf Präventivmaßnahmen. Doch es mehren sich die Stimmen, die den Schutzstatus des Wolfes ändern wollen. 2016/17 verzeichnete die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) 60 Rudel, 18 Paare und zwei territoriale Einzeltiere mit 218 Welpen in den Ländern Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Es ist der letzte Zeitraum, in dem die Daten zwischen allen Bundesländern abgeglichen wurden. Auch wenn die genaue Zahl der Tiere nicht bekannt und nicht jedes Bundesland davon betroffen ist, so hat jedes seine eigenen Wolfsmanagementpläne bzw. Richtlinien. Diese beinhalten, neben der rechtlichen Situation sowie biologischen Angaben zum Wolf und seiner Historie, ebenfalls Zuständigkeiten, Schadensausgleich sowie Präventionsmaßnahmen.

Nuancen im Schutz Als effektive Maßnahme gelten Elektro- und Maschendrahtzäune. Je nach Bundesland variieren aber die vorgeschriebenen Zaunhöhen von 90 Zentimetern für Elektrozäune, wie in Thüringen, Brandenburg, Baden-Württemberg sowie Niedersachsen, bis zu über zwei Metern Gesamthöhe bei Drahtgeflechtszäunen auch in Brandenburg. Bayern ermöglicht es in diesem Kontext, dass sich Nutztierhalter mobile Elektrozäune kostenlos ausleihen können. Auch in Schleswig-Holstein können Halter Zäune ausleihen, wenn nach einem Angriff ein Wolfsverdacht besteht. Allerdings nur für einen Zeitraum von drei Wochen. Ebenso wie die Höhe der Zäune variiert die festgeschriebene Mindestspannung von 2.000 Volt in Thüringen und bis zu 4.000 Volt in Baden-Württemberg. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Unterwühlschutz – damit die Wölfe sich nicht durchgraben können – welcher selbst oft unter Strom steht. Hinsichtlich der präventiven Maßnahmen zeigen sich dann teilweise deutliche Unterschiede und manchmal Detailfragen. Das Saarland fördert keine präventiven Maßnahmen, weil der Wolf dort bisher nicht sicher nachgewiesen wurde. In Rheinland-Pfalz sind noch keine Rudel oder Paare registriert, trotzdem investiert das Land in das Präventionsgebiet “Westerwald” und ermöglicht eine Förderung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Andere Bundesländer bezuschussen mit bis zu 75 Prozent, wie Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, oder 80 Prozent, wie NordrheinWestfahlen, Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen, die präventiven Maßnahmen. Zu den geförderten Präventionsmaßnahmen gehören neben Zäunen auch Herdenschutzhunde. Wobei beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern deren Anschaffung und Ausbildung mit bis zu 75 Prozent fördert. Baden-Württemberg hingegen zahlt einen Festbetrag von 1.950 Euro pro Jahr, wenn die Herden mindestens 60 Muttertiere umfassen. Mit dieser jährlichen Summe sollen neben den Ausbildungskosten auch jene für das Futter, die Unterbringung sowie Versicherung und die Tierarztkosten gedeckt werden.

Entschädigung ja… Parallel zu den Bestandszahlen hat sich die bundesweite Zahl der Ausgleichszahlungen für wolfsverursachte Schäden zwischen 2012 und 2016 mehr als versiebenfacht. Beliefen sich die Zahlungen 2012 noch auf unter

Grafik: BS/Dirk Heider; Recherche: NABU; Quellen: national: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW); international: IFAW/AfN Wolf (PL), BAFU (CH), ONCFS (F), KORS (A), Friends of the Earth (CZ)

20.000 Euro, waren es vier Jahre später fast 140.000 Euro. Das Entschädigungsverfahren läuft dabei oft nach einem ähnlichen Schema ab: Der Riss des Tieres muss innerhalb von 24 Stunden der jeweiligen Stelle gemeldet werden. Ein Gutachter untersucht den Tierkadaver und protokolliert jede Verletzung. Besonders Bisse an der Kehle oder dem Nacken gelten als Indizien auf einen Wolfsriss. Wenn das der Fall ist, wird eine Probe entnommen, um mittels eines genetischen Tests Gewissheit zu bringen. Erst danach erhalten Bauern oder Viehbesitzer die Entschädigung. Anders in Bayern: Hier reicht ein Bildnis des Risses, welches abgeglichen wird, um die Entschädigung zu erhalten.

... aber zu bürokratisch und niedrig? Die Verbände der Weidetierhalter selbst halten die “derzeitige Praxis für unzulänglich” und fordern eine “grundlegende Neujustierung”, heißt es vom Deutschen Bauernverband (DBV). Die Verbände fordern die Einführung einer B-Probe durch ein akkreditiertes Labor, da sie Zweifel an der Genauigkeit der bisherigen Analyse haben. Zudem fordern sie eine Umkehr der Beweislast – eine Entschädigung soll bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden könne. Auch der Deutsche Landkreistag (DLT) betont die rechtlichen Lücken bei Ausgleichszahlungen: “Soweit die Länder hier allein nach Billigkeitserwägungen freiwillige Zahlungen leisten, genügen derartige Entschädigungen nach unserer Auffassung nicht.

Vielmehr bedarf es rechtlicher Ansprüche auf die vorgesehenen Fördermittel und Entschädigungsleistungen.” Darüber hinaus sei die Einrichtung eines funktionierenden Meldesystems sowie die Digitalisierung von Antragsverfahren sinnvoll.

Kurzlebige Prävention Selbst die Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Nutztiere sind umstritten. Der Wolf ist ein “Kulturfolger”, betont man seitens des Deutschen Städteund Gemeindebundes (DStGB). So zeigten sich Maßnahmen wie das Aufstellen von Wolfszäunen schnell als überholt und ungeeignet. Wölfe würden sehr schnell lernen, auch höhere Barrieren zu überwinden. Mit zunehmender Wolfsdichte werde sich dieses Phänomen verschärfen, mahnt der Spitzenverband an. Zudem könnte die finanzielle Unterstützung immer nur einen Teil des entstandenen Schadens ausgleichen. An einigen Stellen in Ostdeutschland könne man, laut DStGB, bereits beobachten, dass sich die Weidetierhaltung aus der freien Fläche zurückziehe. Mit Blick auf eben diese tradierte landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft mit Weidetierhaltung müsse das Nebeneinander von Nutztier und Wolf hinterfragt werden. Es wird bezweifelt, ob dies im dicht besiedelten Deutschland überhaupt zielführend sei.

Überdenken des Status? Noch deutlicher werden die Weidetierhalter-Verbände: Bei den in Deutschland lebenden

Wölfen handle es sich nicht um eine eigenständige Population, sondern um den Westrand des Nordosteuropäischen Vorkommens. Da diese einen günstigen Erhaltungsstand auswiesen, bestehe keine Notwendigkeit mehr, den Wolf in Anhang IV (strenger Schutz für Arten in dieser Kategorie) der FFH-Richtlinie zu belassen. Damit könnte das direkte Tötungsverbot aufgehoben werden. Hinzu kommt eine Grundkritik an den Managementplänen: “Managementpläne für Wölfe sollten angesichts der rasant zunehmenden Ausbreitung des Wolfes dringend überarbeitet werden, ebenso wie die Präventions- und nachfolgenden finanziellen Unterstützungsmaßnahmen im Schadensfall”, spricht sich der DLT aus. Damit Menschen, Nutztiere und Wölfe nebeneinander leben könnten, sollten die Länder ihre Managementpläne dahingehend ausrichten, dass sich gerade in dichter besiedelten Räumen keine ungeregelten Populationsdichten einstellten. Undogmatische Regelungen könnten die Akzeptanz des Wolfes steigern, dazu gehöre aber, dass “die Existenz von Rindern und Schafen nicht mehr dem Wolf untergeordnet wird”, so der DStGB. Einige der Managementpläne der Länder stammen aus dem Jahr 2010. Wobei manche Bundesländer, wie Brandenburg und Thüringen, ihre Pläne momentan überarbeiten.


Länder / Finanzen

Behörden Spiegel / August 2018

B

ehörden Spiegel: Herr Senator, Berlin ist eine wachsende Stadt mit Wachstumsschmerzen. Was heißt das mit Blick auf das Personal und den Personalbedarf in dieser Legislatur? Kollatz: Dank Geburtenüberschuss und Zuzügen wächst Berlin jährlich um 40.000 Einwohner. Entsprechend muss auch die Verwaltung wachsen. Parallel scheiden aber durchschnittlich 4.000 Beschäftigte bis 2024 altersbedingt pro Jahr aus. Um beiden Herausforderungen gerecht zu werden, haben wir im aktuellen Doppelhaushalt 5.000 neue Stellen vorgesehen. Nicht jeder, der ausscheidet, wird einfach ersetzt. In bestimmten Bereichen legen wir gezielt zu, beispielsweise bei “Bauen und Wohnen” und “Jugend und Soziales”. Und natürlich auch in der Finanzverwaltung. Denn: In einer wachsenden Stadt gibt es auch mehr Steuererklärungen zu bearbeiten. Dafür mehr Personal bereitzustellen, ist die eine Seite. Auf der anderen Seite versuchen wir, unsere Geschäftsprozesse zu verändern, indem wir mehr digitalisieren und dadurch die Produktivität verbessern. Behörden Spiegel: Bleiben wir bei den 5.000 Stellen. Wie wollen sie diese besetzen? Kollatz: Wir haben die Ausbildungsbudgets deutlich erhöht. Und wir bieten, wo es möglich und sinnvoll ist, duale Ausbildungen an. Vor allem bei der Gewinnung von Bauingenieuren, Informatikern oder Sozialarbeitern. Es kommt praktisch jedes Jahr eine Fachrichtung hinzu. Behörden Spiegel: Wie sieht die duale Ausbildung aus? Kollatz: Wir haben zwei Modelle. Ein Modell basiert auf Stipendien. Diese kommen vor allem bei Informatikern zum Einsatz. Bei den Bauingenieuren wählen wir einen anderen Weg. Wir stellen die Leute ein und ordnen sie ab zum Studieren. Das Studium erfolgt an einer kooperierenden Hochschule, die Praktikumsphasen in unserer Verwaltung. Wir haben seit drei Jahren eine Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) über 20 Studienplätze pro Jahr geschlossen. Wenn es nach mir ginge, dann würden wir nicht jedes Jahr, sondern jedes Semester 20 Plätze besetzen – also 40 pro Jahr. Denn wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir künftig mehr mit Berufsanfängern arbeiten. Diese müssen wir bestmöglich auf die Tätigkeiten bei uns vorbereiten.

Behörden Spiegel: Gibt es auch Praktikumsphasen in der Privatwirtschaft? Kollatz: Das regelt die Hochschule, hängt aber auch vom Studiengang ab. Wenn unterschiedliche Stationen verlangt werden, dann ja. Behörden Spiegel: Muss sich die Berliner Verwaltung auf die neuen Berufsanfänger anders

Klare Priorität Nummer eins Berlins Finanzsenator über Ausbildung, Personalentwicklung und Besoldung (BS) “Wir bieten, wo es möglich und sinnvoll ist, duale Ausbildungen an. Vor allem bei der Gewinnung von Bauingenieuren, Informatikern oder Sozialarbeitern”, sagte Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen in Berlin. Im Interview mit dem Behörden Spiegel sprach er über verkürzte Bewerbungszeiten, Quereinsteiger im Öffentlichen Dienst, die Zusammenarbeit zwischen Bezirken und Senatsverwaltung, die Einrichtung von sogenannten Karrierepfaden und die Angleichung der Besoldung an den Durchschnitt der Länder. Die Fragen stellte Jörn Fieseler. einstellen, als dies in früheren Jahren der Fall war? Kollatz: Selbstverständlich. Ich persönliche halte es für das Wichtigste, die Bewerbungszeiten zu verkürzen. Viele Leute wollen tatsächlich in Berlin arbeiten, aber sie wollen trotzdem nicht beliebig lange warten. Anfang 2015 lag die durchschnittliche Dauer für ein Stellenbesetzungsverfahren bei 5,3 Monaten. Aktuell sind wir bei weniger als vier Monaten. Unser Ziel ist es, diese Zeit generell auf drei Monate abzusenken, wobei zwei Senatsverwaltungen dieses Ziel schon erreicht haben. mit Quereinsteigern arbeiten, Unser E-Recruiting-Verfahren desto mehr arbeiten wir mit andeist hierfür ein zentrales Element. ren Anforderungsprofilen. Nach Gerade junge Leute sind es ge- der Einstellung wollen wir die wohnt, sich elektronisch zu be- Menschen ermutigen, sich die werben. Klar müssen vor Unter- fehlenden Qualifikationen berufszeichnung eines Arbeitsvertrages begleitend anzueignen. Solche Zeugnisse im Original vorgelegt Effekte gibt es nicht nur in Berlin, werden. Für das Auswahlver- die gibt es landauf und landab. In Berlin haben wir zudem fahren sind Originaldokumente den Notenaber nicht von durchschnitt Belang. Außer“Ich persönliche halte es abgesenkt. dem können an für das Wichtigste, die Das war eieiner elektronischen Bewerne meiner Bewerbungszeiten zu bung mehrere ersten Entverkürzen.” Stellen parallel scheidungen arbeiten. Anals Finanzsesonsten müssten pro Verfahren nator. Im Januar 2015 habe ich teils mehrere Hundert Bewerbun- einen Beschluss in den Senat gen von einer Stelle zur anderen eingebracht, dass wir mit dem getragen werden. Abschluss der Ausbildung nicht mehr einen Notendurchschnitt Behörden Spiegel: Wie ist die von 2,5 verlangen, sondern von 3,5. Wer halbwegs ordentlich Bewerberlage in Berlin? bestanden hat, den stellen wir Kollatz: Allgemein ist das Inte- nachher auch ein. Wichtig ist, resse an Berlin relativ hoch. Wir dass solche Entscheidungen einprofitieren vom Namen der Stadt heitlich für ganz Berlin getroffen und davon, dass junge Menschen werden. gerne hier leben wollen. Und: In einer Gesellschaft, die sich Berlin ist günstiger als manch zur Vollbeschäftigung entwiandere Stadt in Deutschland, wie ckelt, müssen die öffentlichen beispielsweise München. Dem- Arbeitgeber höhere Anstrengunentsprechend haben wir in ganz gen unternehmen, die künftigen vielen Berufsgruppen hohe Be- Beschäftigten selbst auszubilden. werberzahlen. Außer es handelt sich um überregionale MangelbeBehörden Spiegel: Sie haben rufe. Mit diesen müssen wir uns kürzlich eine Dienstvereinbarung noch stärker auseinandersetzen. zum Personalmanagement unterDie duale Ausbildung ist für mich zeichnet. Was sind deren wesentlichen Merkmale? daher der richtige Weg. Anders sieht es beim LehrerKollatz: Es ist gut, dass die mangel in Deutschland aus. Da müssen wir auch auf Querein- Dienstvereinbarung endlich steiger zurückgreifen. Das ist unterzeichnet wurde. Daran per se erst mal nicht schlecht. ist seit 2008 gearbeitet worden. Sie können auch viel dazu bei- Als Finanzsenator habe ich die tragen, dass ein frischer Wind Personalverantwortung seit unin die Dienststelle kommt. Aber gefähr einem Jahr. Es ist unser man muss bei ihnen prüfen, ob Ehrgeiz, eine Reihe von Maßnahes gesonderte Qualifikationsbe- men, über die eine sehr lange dürfnisse gibt. Zeit diskutiert wurde, endlich abzuschließen. Inhaltlich geht es Behörden Spiegel: Und wie ist um die Themen Personalgewines um die Qualität der Bewer- nung, Wissensmanagement, aber benden bestellt? Mussten Ein- auch Personalentwicklung. Wie gangsvoraussetzungen abgesenkt gehen wir mit Aufstiegschancen werden? für unsere Mitarbeiter um? Dazu haben wir landesweite Standards Kollatz: Nun, das Thema Quer- aufgestellt. einsteiger hat immer etwas mit Behörden Spiegel: Erstreckt Anforderungen zu tun. Prinzipiell wird weniger auf der formalen sich diese Dienstvereinbarung Schiene verlangt. Je mehr wir auch auf die Zusammenarbeit

MELDUNG

Sondervermögen “Digitale Infrastruktur” (BS/kh) Für den Breitbandausbau sowie den “Digitalpakt Schule” will die Bundesregierung Milliarden investieren. Um mit dem Vorhaben schnellstmöglich beginnen zu können, hat das Bundeskabinett die Einrichtung eines Sondervermögens “Digitale Infrastruktur” beschossen. Bereits im Jahr 2018 stellt das Bundesfinanzministerium dafür 2,4 Milliarden Euro aus Steuermehreinnahmen zur Verfügung. Insgesamt sind für den

Seite 7

Breitbandausbau zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode vorgesehen, für die Digitalisierung von Schulen sind es fünf Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden bis 2021. Zur Finanzierung stehen neben den Steuerüberschüssen die Einnahmen aus der Bereitstellung von Mobilfunklizenzen zur Verfügung. Bundestag und Bundesländer müssen allerdings noch der dafür notwendigen Grundgesetzänderung zustimmen.

“Angenommen, die übrigen Bundesländer setzen den Tarifabschluss eins zu eins um, würden wir jedes Jahr die Prozentsätze um 1,1 Prozent erhöhen.” Seit knapp vier Jahren im Amt und seit einem Jahr für das Personal zuständig: Berlins Senator für Finanzen Dr. Matthias Kollatz. Foto: BS/Fieseler

zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung? Kollatz: Weniger. Es geht vor allem darum, gemeinsame Strukturen für die Zusammenarbeit von Dienststellen und Beschäftigtenvertretungen zu schaffen. Einheitliche Standards zu erreichen ist das Ziel, von der Personalbedarfsplanung über die Personalgewinnung bis zu unterschiedlichsten Aspekten der Personalentwicklung. Ein Beispiel für ein Themenfeld, in dem wir schon einen berlinweiten Standard haben, ist die Dienstpostenbewertung. Mit ganz wenigen Ausnahmen wenden die Dienststellen des Landes bereits seit Jahren das Bewertungsmodell der KGSt an. Die Erfahrungen mit diesem System sind sehr gut, es gewährleistet eine hohe Qualität. Gegenwärtig bewertet die KGSt im Auftrag Berlins die Dienstposten der bezirklichen Amtsleitungen. Die entsprechenden Gutachten dazu werden demnächst vorliegen. Ich bin auf die Ergebnisse sehr gespannt und offen für Veränderungen unserer bisherigen Einheits-Einstufung. Behörden Spiegel: Gehören zur Personalentwicklung auch sogenannte Karrierepfade zwischen Bezirken und Senatsverwaltung? Kollatz: Das ist der zweite Schritt. Zur Reform des Dienstrechts, insbesondere des Laufbahnrechts, haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen in unser personalpolitisches Aktionsprogramm aufgenommen. Hierzu erfolgt natürlich auch eine enge Abstimmung mit den Bezirken. Gemeinsames Ziel ist es, unsere Bestimmungen an die Regelungen des Bundes anzugleichen. Der Bund hat hier eine Reihe von guten Ideen, ein paar davon wollen wir übernehmen. Aktuell arbeiten wir weiter an dem Thema der Durchlässigkeit innerhalb und zwischen den Laufbahngruppen. Dies trifft vor allem auf den allgemeinen Verwaltungsdienst zu, wo wir sowohl bei den Senatsverwaltungen als auch bei den Bezirksämtern große Personalbedarfe identifiziert haben. Zur Förderung besonders

leistungsstarker Beamtinnen und Beamte bestehen bereits die Möglichkeiten des Praxisaufstieges, des Bewährungsaufstieges und von Qualifizierungsfortbildungen sowie der dienstlichen Qualifizierung für die Aufgaben in Führungsämtern. Bei Letzterem wollen wir die Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte, die fachspezifische Hochschulabschlüsse außerhalb des Dienstes nachgeholt haben, ausbauen. Zusätzlich arbeiten wir gegenwärtig für einige Laufbahnfachrichtungen am Konzept einer Verwendungsbeförderung zum Einsatz erfahrener und besonders spezialisierter Beamtinnen und Beamten in höheren Ämtern bei den Bezirksämtern und den Senatsverwaltungen. Behörden Spiegel: Bei der Besoldung will Berlin bis 2021 den Durchschnitt der Bundesländer erreichen. Wie ist der aktuelle Stand? Kollatz: Wir sind auf einem guten Weg, haben schon einiges erreicht, aber auch noch einiges vor uns. 2010 hat man angefangen, sich dieses Themas anzunehmen. Nach mehreren Nullrunden wurden bis 2013 wieder Gehaltserhöhungen in der Größenordnung von 1,5 bis zwei Prozent vorgenommen, unabhängig vom Tarifabschluss. 2014 und 2015 wurden auf das Tarifergebnis jeweils 0,5 Prozent draufgeschlagen. Das waren schon wahrnehmbare Summen damit begann das Aufholen. Für die Jahre 2017 und 2018 haben wir die Erhöhungen im Besoldungsgesetz festgeschrieben und holen nun in doppelt so großen Schritten auf. Parallel gibt es einen Fahrplan bis zum Jahr 2021. Angenommen, die übrigen Bundesländer setzen den Tarifabschluss eins zu eins um, würden wir jedes Jahr die Prozentsätze um 1,1 Prozent erhöhen, um das Ziel zu erreichen. Hinzu kommt, dass wir das Anpassungsdatum sukzessive nach vorne ziehen. Bisher haben wir die Besoldung im August angehoben. 2019 wird es der 1. April sein, 2020 der 1. Februar und 2021 erfolgt die Besoldungsanpassung zum 1.

Januar. Dann wären wir sogar überdurchschnittlich, weil die Bundesländer im Mittel die Besoldungserhöhung im März vornehmen. Damit werden die Ausgaben für die Berliner Beamtinnen und Beamten sich in dieser Wahlperiode um rund zwei Milliarden Euro erhöhen, auch aufgrund unserer Anstrengungen bei den Jahressonderzahlungen. Behörden Spiegel: Was ist bei den Sonderzahlungen unternommen worden? Kollatz: Früher wurde das sogenannte Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt ausgezahlt, teilweise sogar nur ein prozentualer Anteil des Monatsgehalts als Sonderzahlung. Inzwischen gibt es absolute Beträge. Bis zur Besoldungsstufe A9 gab es 2017 1.000 Euro. Diesen Wert haben wir auf 1.300 Euro angehoben. Das war bereits eine deutliche Anhebung. Eine weitere Erhöhung auf 1.550 Euro ist geplant. Ab A10 aufwärts gab es seit letztem Jahr 800 Euro. Diesen Betrag haben wir auf 900 Euro angehoben. Behörden Spiegel: Von gewerkschaftlicher Seite wurde das Ziel, den Durchschnitt der Länder zu erreichen, schon kritisiert und gefordert, man müsse die Spitzenposition im Besoldungsvergleich einnehmen. Wie sehen Sie das? Kollatz: Man darf dabei nicht die Situation vergessen, woher wir kommen. In vielen Bereichen war die Situation äußerst schwierig. Wir hatten beispielsweise die mit Abstand niedrigste Investitionsquote. Viele haben Berlin als Bundesland keine Zukunft vorausgesagt. Als größter Empfänger im Länderfinanzausgleich sind wir außerdem schnell dem Verdacht ausgesetzt, dass wir uns ein bequemes Leben zulasten anderer machen wollen. Aber: Der Durchschnitt der Länder ist eben nicht die Luxushängematte, die andere bezahlen dürfen. Wir haben seit sechs Jahren positive Haushaltsabschlüsse. Der Schuldenstand ist von 63 Milliarden Euro auf 58 gesunken. Der Durchschnitt der Länder bei der Verschuldung liegt bei 30 Prozent des regionalen Bruttoinlandprodukts. Auch hier wollen wir diese Marke erreichen. Wir lagen im Maximum bei 65 Prozent, Ende 2017 bei rund 45 Prozent und Ende 2018 vielleicht bei 42 Prozent. Wenn wir solide weiterarbeiten, schaffen wir die 30 Prozent. Nur so erhalten wir unsere Steuerungsfähigkeit. Auch wenn die Zinsen wieder steigen. Diese Zahlen zeigen, dass die Ausrichtung auf den Durchschnitt der Länder für Berlin bereits eine große Errungenschaft ist. Behörden Spiegel: Letzte Frage: Wird es in Berlin eine Mütterrente für Beamtinnen geben? Kollatz: Im Rahmen unseres personalpolitischen Aktionsprogrammes erst mal nicht. Wir und auch die Beschäftigten haben andere Prioritäten. Das Angleichen der Besoldung hat bei allen die klare Priorität Nummer eins.


Beschaffung / Vergaberecht

Seite 8

Behörden Spiegel / August 2018

E-Rechnung im Bauwesen meistern

► Entscheidungen zum Vergaberecht

Chancen und Herausforderungen der verpflichtenden Einführung ► RÜGE

Ausschluss möglich Vorgetäuschte Marktkenntnis Kann eine Rüge den Ausschluss des Rügenden nach sich ziehen? Die Vergabekammer Baden-Württemberg hält das für möglich. Der zugrunde liegende Fall sah folgendermaßen aus: Ein Bieter hoffte, den Auftrag noch zu erlangen, wenn nur der besser platzierte Konkurrent ausgeschlossen würde. Er kannte das Konkurrenzunternehmen nicht und folgerte daraus, dass es wohl nicht leistungsfähig sein könne. In seiner Rüge verwies er auf seine angebliche umfassende Marktkenntnis und erklärte der Vergabestelle, das Angebot des Konkurrenten müsse ausgeschlossen werden, weil der weder die nötige technische noch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitze und auch nicht geeignet sei. Dabei unterstellte er, dass der Konkurrent weder das erforderliche Material besitze noch den geforderten Umsatz oder gar die geforderten Referenzen habe vorlegen können. Das ließ die Vergabekammer aufhorchen: Konnte der so gescholtene Konkurrent doch für alle diese Behauptungen das Gegenteil belegen. Diese Rüge, beschied sie, ging nicht nur ins Blaue hinein, was schon nach alter Rechtsprechung unzulässig sei. Sie verstoße zudem gegen das neue Verbot, irreführende Informationen zu übermitteln, die das Vergabeverfahren erheblich beeinflussen könnten, denn offenbar habe der rügende Bieter die behauptete Marktkenntnis gar nicht gehabt, sonst hätte er nicht lauter Fehlannahmen getroffen. Die Vergabekammer hat es damit bewenden lassen, die Nachprüfung abzuweisen. § 124 GWB aber kennt als Sanktion für die Missachtung dieses Verbotes den fakultativen Ausschluss. VK Baden-Württemberg (Beschl. v. 23.01.2018, Az.: 1 VK 57/17)

► ABWEICHUNG

Falsche Einheit Umrechnung unmöglich In der Regel werden öffentliche Aufträge in Einheitspreisverträgen vergeben. Das bedingt, dass für den Preis eine Mengeneinheit festgelegt werden muss. Diese Festlegung trifft der Auftraggeber in seinem Leistungsverzeichnis. Nun kann es aber vorkommen, dass ein Bieter dies nicht genau liest und seinen Preis auf eine andere Einheit bezieht. So ist es in einem Angebotsverfahren geschehen, in dessen Rahmen unter anderem Preise für einen Reparaturservice abgefragt wurden, hier insbesondere die Kosten der Anfahrt. Der Auftraggeber wollte ursprünglich einen Preis pro Kilometer Anfahrstrecke wissen. Der zum Zuschlag vorgesehene Bieter hatte für diese wertmäßig eher untergeordnete Position jedoch einen Preis pro Stunde Anfahrtzeit benannt. In der mündlichen Verhandlung vor der Vergabelammer, die eigentlich einen ganz anderen Anlass zur Nachprüfung hatte, fiel dieser Fehler auf. Hier erklärte der Auftraggeber auf Nachfrage, er habe, um dennoch zu einem Wertungsergebnis zu kommen, die Stundensätze in Kilometerkosten umgerechnet. Das aber sei nicht möglich, be-

scheinigt die Kammer. Erstens sei eine solche Umrechnung willkürlich (anders als etwa die Umrechnung von Tonnen in Kilogramm). Zweitens ändere die Angabe einer anderen als der geforderten Einheit die Vergabeunterlagen ab. In der Summe könne das nur die Folge haben, dass dieses Angebot ausgeschlossen werden müsse. VK Sachsen (Beschl. v. 04.10.2017, Az.: 1/SVK/022-17)

► ZUSCHLAGSVERBOT

Nachricht wirkungslos Vergabekammer muss zustellen Im Verhandlungsverfahren über die Lieferung technischer Gase fühlt sich ein Bieter mangelhaft informiert. Er rügt die Intransparenz des Verfahrens und entschließt sich letzten Endes, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Dazu hat er die Bedenkzeit maximal ausgenutzt, denn er stellt den Antrag am Nachmittag des Freitages vor Ende der Wartefrist. Der Zuschlag soll ab Montag möglich sein. Wegen dieser kurzen Restzeit sendet er seine Antragsschrift nicht nur an die Vergabekammer, sondern auch an den Auftraggeber zur Kenntnis. Ungeachtet dessen schickt der Auftraggeber am Montagmorgen kurz nach sieben Uhr eine E-Mail mit dem Betreff “Zuschlag” an einen Konkurrenten und teilt ihm mit, ihm den Auftrag “erteilen zu wollen”. Die Vergabekammer verwirft den Nachprüfungsantrag als unstatthaft. Der Zuschlag sei wirksam erteilt. Die schwammige Formulierung im Zuschlagsschreiben sei angesichts des klaren Betreffs eindeutig. Der Auftraggeber war auch an der Zuschlagserteilung nicht gehindert. Die Vorabzustellung des Antrags durch den Antragsteller löse das Zuschlagsverbot noch nicht aus. Das GWB verlange dazu ausdrücklich die Zustellung durch die Vergabekammer, der eine Prüfung auf offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit vorausgehen müsse. Ein Trost bleibt dem Bieter dennoch: In der Sache hatte er Recht. Das Verfahren war intransparent. Seinem (hilfsweise gestellten) Fortsetzungsfeststellungsantrag gab die Vergabekammer statt. VK Bund (Beschl. v. 22.12.2017, Az.: VK 1-135/17)

► STROMKONZESSION

Rechtswegbelehrung falsch Auftraggeber muss Kosten tragen Ob ein Wegenutzungsvertrag für die Verlegung von Stromleitungen eine Konzession im Sinne der EU-Konzessionsvergaberichtlinie ist oder nicht, darüber wollte sich der Auftraggeber mit einem Bieter streiten, dem der Zuschlag dafür verwehrt werden sollte. In seiner Vergabebekanntmachung jedenfalls erklärte er, die zuständige Rechtsmittelinstanz sei die örtliche Vergabekammer. Der Bieter wunderte sich darüber, war er doch der Ansicht, die ordentlichen Gerichte seien zuständig. Dennoch reichte er neben seinem Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Landgericht auch einen Nachprüfungsantrag ein. Der wurde, wie von ihm erwartet, als

unzulässig zurückgewiesen. Dennoch begehrte er, dass die Kosten dem Auftraggeber auferlegt werden sollten. Damit konnte er sich durchsetzen. Der Vergabesenat beim OLG Frankfurt entschied schließlich, dass der Auftraggeber die Kosten tragen müsse – nicht aber die Aufwendungen, für die andere Regelungen gelten. Die Belehrung sei falsch gewesen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) weise für die umgangsprachlich als Stromkonzession bezeichneten Wegenutztungsverträge ausdrücklich den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu. Dies gehe als Spezialvorschrift den Bestimmungen des GWB vor. Ob es sich nun um Konzessionverträge im Sinne der Konzessionsvergaberichtlinie handele, bleibe unerheblich. Denn schließlich erfülle auch der ordentliche Rechtsweg selbstverständlich die europarechtlichen RechtsschutzAnforderungen. OLG Frankfurt (Beschl. v. 16.04.2018, Az.: 11 Verg 1/18)

► VORHALTEKOSTEN

Ohne Vertrag kein Anspruch BGH verneint Analogie zu § 642 BGB Im September 2017 war an dieser Stelle von einem Urteil des OLG Rostock berichtet worden, das einem Unternehmer einen Schadenersatz zusprach für die Vorhaltung einer Stahlgleitwand, während er auf den über ein Jahr verzögerten Zuschlag wartete. Dieses Urteil hat nun der Bundesgerichtshof aufgehoben. Während die Rostocker Richter eine Analogie zwischen der unterlassenen Mitwirkung des Bestellers (§ 642 BGB) zur unterlassenen Erteilung des Zuschlages herstellten, kommt der BGH zu einem anderen Ergebnis. Die Ansprüche aus § 642 BGB seien ausschließlich begründet, wenn bereits ein Vertrag zwischen Besteller und Auftragnehmer existiere. Das ist aber nicht der Fall, wenn der Zuschlag noch gar nicht erteilt ist. Die Vorhaltekosten vor dem Zuschlag seien wie Akquisekosten des Bieters zu bewerten, denn weil es keinen Kontrahierungszwang im Vergabeverfahren gebe, sei – auch bei wiederholter Bindefristverlängerung – bis zum Zuschlag gar nicht klar, ob der Auftrag überhaupt erteilt werde. Zudem war der Bieter beim verzögerten Zuschlag auch nicht verpflichtet, sich unmittelbar leistungsbereit zu halten. Vielmehr hätte er in Anwendung von § 2 Abs. 5 VOB/B eine neue Bauzeit verhandeln können. Entstünden ihm durch die Verzögerung dann höhere Kosten, könnte er diese geltend machen. Der Bieter wäre also besser beraten gewesen, seine eigene Stahlgleitwand anderweitig einzusetzen und bei Auftragsbeginn dann ggf. zu höherem Preis eine andere anzumieten. BGH (Urt. v. 26.04.2018, Az.: VII ZR 81/17)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München und Unkel/ Rh. (Oppler Büchner Part GmbB)

jeden Monat im Behörden Spiegel ◄

(BS/Georg Kuhnert) Künftig werden insbesondere Baurechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung weitgehend elektronisch gestellt. Die E-Rechnungsverordnung ist für Bundesministerien und Verfassungsorgane ab dem 27. November 2018 und für nachgeordnete Bundesbehörden ab dem 27. November 2019 bindend. Dies trifft im Besonderen die Bauverwaltungen der Länder, die im Zuge der Organleihe die Bundesbaumaßnahmen durchführen. Zudem müssen die Bundesländer im Oberschwellenbereich der Vergabe ab dem 18. April 2020 die EU-Richtlinie zur E-Rechnung umsetzen. Die Bauunternehmen übermitteln künftig dem “Zentralen Rechnungseingang BUND (ZRE)” die Rechnungen der Bundesverwaltung digital im strukturierten Format “XRechnung”. Behörden können eingehende Rechnungsdaten medienbruchfrei einsehen, verarbeiten und zur Auszahlung bringen. Die rechnungsstellenden Unternehmen können Portokosten etc. einsparen. Vor allem aber sind aufgrund der großen Volumina der Baurechnungen hohe Einsparungen bei den rechnungsempfangenden Baubehörden zu erwarten. Der Wechsel von der papier- zur datengetriebenen Rechnungsbearbeitung bietet die Chance für eine grundlegende Optimierung der Rechnungsprozesse, etwa durch die Beseitigung manueller Dateneingaben oder die Parallelisierung von Prüfschritten.

Komplexe Herausforderungen Die Umsetzung der E-Rechnung für eine einfache Rechnungsstellung ist schon komplex und zeitlich ambitioniert. Zum Beispiel stellt bereits die zeitlich unterschiedliche Bereitstellung der beiden Basisdienste E-Rechnung (ZRE) und E-Akte Bund eine He­rausforderung dar. Im Baubereich sind zusätzlich die unterschiedlichen Baucontrolling-IT-Systeme anzubinden. Je nach Ausgangssituation muss deshalb die IT und vor allem die Organisation in den Baubehörden für die E-Rechnung an unterschiedlichen Stellen ertüchtigt werden. Die heterogene IT-Systemlandschaft muss durch Schnittstellen mit dem ZRE verbunden werden. Insbesondere behördeneigene FinanzsoftwareInseln erfordern hier individuelle Lösungen. Werden die Posteingänge bisher dezentral bearbeitet, ändern sich diese Abläufe zwangsläufig mit dem neuen zentralisierten System des ZRE bzw. landeseigenen Zentrallösungen. Baubehörden müssen den Rechnungsstellern zudem eigene Dokumentenablagen für größere digitale Dokumente, z. B. Aufmaße etc., bereitstellen. Im Baubereich erhöhen allein die deutlich größere Anzahl an Prüfern und die vielschichtigen Rechnungsworkflows im Vergleich zur Rechnungsprüfung im Sachhaushalt die Komplexität der digitalen Abbildung. Zudem muss bei der Einbindung externer fachlicher Bauprüfer (Objektüberwachung und Projektsteuerung) der Zugriff auf Daten geprüft und die Datensicherheit gewährleistet werden. Die digitale Transformation erfordert es, die vielen Mitarbeiter quer durch die ganze Organisation inklusive der externen Prüfer zu schulen und mitzunehmen.

Durchgängige digitale Bearbeitung Der Anspruch bei der Umsetzung der E-Rechnung im Baubereich sollte über die Erfüllung regulativer Anforderungen hi­ nausgehen. Das heißt, elektronisch erhaltene Rechnungsdaten müssen durchgängig in einem IT-gestützten Workflow bis zur Bezahlung bearbeitet werden. Papierrechnungen unterhalb der Bagatellgrenzen sollen digitalisiert und digital geprüft werden. Die Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung im Baubereich gelingt mit einem zweistufigen Vorgehen: 1. Ist-Analysen für maßgeschneiderte Behördenlösungen: Trotz der zentralen Annahmeplattform der Bundesverwal-

Gehören zur aussterbenden Art: Rechnungen im Papierformat. Foto: BS/Gila Hanssen, pixelio.de

ternutzung der digitalen Daten bei der Bauplanung (Stichwort “BIM” – Building Information MoGeorg Kuhnert ist Senior Business Consultant im Bedeling) kann die Rechnungsstelreich Public Sector Consulting bei msg systems. lung deutlich verkürzen. Bei Foto: BS/privat den erheblichen Investitionen in tung (ZRE) und der möglichen IT-Systeme und Schnittstellen, Nachnutzung der Plattform durch ausgelöst durch die E-Rechnung, die Bundesländer bleiben die sollten Baubehörden daher vor großen Unterschiede in den allem bei der Sollkonzeption auf Organisationsstrukturen, Pro- gemeinsame Lösungen für gleichzessabläufen und technischen artige Probleme und auf StanRahmenbedingungen innerhalb dardprodukte der landes- bzw. der einzelnen Baubehörden. Ge- bundeseigenen IT-Dienstleister rade diese Behörden benötigen setzen. Angesichts unterschiedliindividuelle Ist-Analysen, damit cher Ausgangssituationen in den passgenaue Lösungen erarbeitet Baubehörden bedarf es dieses werden können. Aufgrund der zweistufigen Vorgehens, um die kurzen Frist müssen zudem auch vielfältigen Herausforderungen vielfach Übergangslösungen ge- zu meistern. funden werden. 2. gemeinsame, zentrale und standardisierte Soll-Konzepte: Die E-Rechnung ermöglicht die Zentralisierung und StandardiDie Einführung der E-Rechnung sierung von Baurechnungsproim Bauwesen ist Gegenstand eines Seminars des Behörden zessen mit dem Ziel, die KomSpiegel am 12. Oktober 2018 plexität zu senken und Effizienz in Berlin. zu steigern. Der vollständige Weitere Informationen unter: elektronische Datenbestand erwww.fuehrungskraefte-forum.de , schließt neue Möglichkeiten der Suchwort “Bauwesen”. Steuerung und Auswertung der Rechnungsbearbeitung. Die Wei-

Mehr zum Thema

qanuun-aktuell Pekuniäres Reinheitsgebot von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune Bier und Reinheitsgebot bilden in den Köpfen zahlreicher Mitteleuropäer eine selige Allianz, schließlich soll das Bier, das einen heißen Sommer erträglicher macht, nicht gesundheitsgefährdend sein. Pekuniär betrachtet geht das Reinheitsgebot noch deutlich weiter, es darf nicht nur jeder nicht sein Geld drucken, wie es ihm gefällt, sondern der Staat möchte auch noch wissen, was man damit anstellt. Das Thema Steuern lassen wir jetzt beiseite, das interessiert den Staat auch, aber genauso spannend ist die Geldwäsche. Dachten unbescholtene Dienstleister und Rechtsanwälte bislang, dass dieses Thema für sie weit weg sei, belehrt einen § 2 GwG eines Besseren. Jeder, dessen täglich Brot das Geld- und Immobiliengeschäft ist, muss sich seines Risikos bewusst sein. Er muss sich seine Geschäftspartner genau ansehen und auch das Geld, das diese mitbringen. Pecunia non olet ist dann ein schlechter Rat. Immobilientransaktionen sind besonders bei der Organisierten Kriminalität (OK) beliebt, um nicht ganz legales Geld ein bisschen “legaler” zu machen. Das Aufdecken solcher Waschvorgänge und die Beschlag-

Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e. V. In jeder Ausgabe des Behörden Spiegel kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention. Foto: BS/www.qanuun.org

nahme der mit Schwarzgeld erworbenen Güter ist ein wichtiger Schritt, um der OK das Handwerk zu legen. So hat die jüngste Beschlagnahme von 77 Immobilien in Berlin eine deutschlandweite Aufmerksamkeit erlangt und all jene aufhorchen lassen, die dachten, Geldwäsche sei ein zahnloser Tiger, der nur den Bürokratenhengst zum Wiehern bringt. Geldwäsche-Prävention gewinnt stattdessen im Zusammenhang mit der Implementierung von Compliance-Maßnahmen an Bedeutung und fordert die Einführung einer Überwachungsstruktur ebenso wie die Sensibilisierung der Beschäftigten. Geld stinkt – manchmal – eben doch.


Beschaffung / Vergaberecht

Behörden Spiegel / August 2018

Seite 9

Praxisleitfaden mit Übertragungspotenzial (BS/Henrik-Christian Baumann/Julia Fritz/Olaf Volz/Alexander Bock*) Mit der UfAB 2018 existiert seit Kurzem ein aktueller, an den geltenden Rechtsrahmen seit der Vergaberechtsmodernisierung angepasster und vollständig überarbeiteter Praxisleitfaden für die Durchführung von ITBeschaffungen (siehe auch Behörden Spiegel, Mai 2018, Seite 10). Damit steht der Praxis wieder ein wertvolles Hilfsmittel auf aktuellem Stand bereit, um (IT-)Beschaffungen zu planen, zu designen und umzusetzen. Ein entscheidender Unterschied der neuen UfAB gegenüber den vorherigen Fassungen ist die Abkehr vom bisherigen modularen Aufbau. Stattdessen wird der Anwender nun chronologisch durch die wesentlichen drei Phasen eines Beschaffungsprozesses geführt. Insbesondere die wertvollen Hinweise und Anleitungen für die Vergabepraxis und die Darstellung praktikabler und anerkannter Bewertungsmethoden machen die UfAB 2018 auch auf Beschaffungen außerhalb der IT übertragbar. Ziel der UfAB 2018 ist unter anderem die weitgehende Vereinheitlichung und Standardisierung der IT-Vergaben in der Bundesverwaltung, auch zur Reduzierung von Verwaltungsaufwänden und zur Realisierung wirtschaftlicher Beschaffungsvorhaben unter Berücksichtigung technologischer Trends und Herausforderungen unserer Zeit. Hintergrund für den steigenden Beschaffungsbedarf an IT-Leistungen ist vor allem die Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Daher ist gerade eine professionelle Ausrichtung und wertschöpfende Gestaltung der Beschaffung von IT-Leistungen mehr denn je gefordert. Mit der UfAB 2018 soll nicht nur die Anwendung regelkonformer Vergabeprozesse unterstützt werden, die naturgemäß essenzieller Baustein im Beschaf-

fungsablauf ist. Sie vermittelt zudem konkrete Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung von Beschaffungsstrategien und verdeutlicht einmal mehr das zwingende Bedürfnis, sich mit dem Beschaffungsgegenstand und dem konkreten Markt sowie den Mitteln vergaberechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld des förmlichen Vergabeverfahrens intensiv auseinanderzusetzen und eine klar strukturierte Planung der Beschaffung vorzunehmen. Gerade die Planung stellt die Weichenstellung für eine erfolgreiche und hochwertige Beschaffung und hat insofern massive Hebelwirkung. Hierbei müssen auch etwaige Schnittstellen, multidisziplinäre Fragen- und Aufgabenstellungen in den Blick genommen, eingehend analysiert und bewertet werden, um den Beschaffungsgegenstand vollständig zu erfassen, Risiken zu identifizieren und eine valide Zeitplanung zu erzielen. Flankierend bieten Markterkundung und Marktkonsultation einen unverzichtbaren Mehrwert für die Festlegung des Leistungsgegenstandes und dessen Verprobung mit dem Markt. Mit konkreten Hinweisen und Empfehlungen für das Design einer Beschaffung stellt die UfAB 2018 zudem eine probate Hilfe insbesondere zur Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens sowie

zur Erstellung der Vergabeunterlagen dar. Mit dem Design erfolgt die Umsetzung und Realisierung der vorherigen Planung der Beschaffung. Die UfAB 2018 zeigt dem Anwender hier den vergaberechtlichen Rahmen auf, zugleich aber auch die mit dem Vergaberecht einhergehende Gestaltungsvielfalt, die strukturiert aufbereitet wird. Bestandteil des Beschaffungsprozesses ist schließlich die eigentliche Durchführung des Vergabeverfahrens, in der UfAB 2018 abgegrenzt und jeweils abschließend beschrieben nach den einzelnen Vergabeverfahrensarten und deren jeweiligem prozessualen Ablauf. Gerade hiermit gehen wertvolle Handlungsanleitungen einher, inklusive einer Zusammenstellung sämtlicher vom Beschaffer im konkreten Vergabeverfahren zu

Mehr zum Thema Die zielführende Verwendung der UfAB 2018 ist Thema eines Seminars des Behörden Spiegel am 11. Oktober 2018 in Düsseldorf. Weitere Informationen unter: www.fuehrungskraefte-forum. de, Suchwort “UfAB”.

absolvierenden Schritte. Eine hohe Praxisrelevanz weist die UfAB 2018 auch durch ihren klaren IT-Bezug auf. Anknüpfend an Vorfassungen werden beispielsweise Themen wie OpenSource-Software behandelt und bei den einzelnen Phasen des Beschaffungsprozesses, etwa bei der Beschaffungskonzeption und Vertragsgestaltung, kompakt aufbereitet. Ebenso wird auf die Verwendung der unterschiedlichen EVB-IT-Musterverträge eingegangen, ausgehend von den vertragsrechtlichen Grundlagen bis hin zur konkreten Abgrenzung der Vertragstypen. Außerdem greift die UfAB 2018 eine Vielzahl von aktuellen Trends und technologischen Entwicklungen auf. Beispielsweise wird der Komplex Open Data (Nutzung vorhandener oder entstandener Datenbestände, z. B. Geodaten) erstmals aus der Beschaffungsperspektive beleuchtet. Insoweit verfolgt die UfAB 2018 den Ansatz – wie beispielsweise auch zu Fragen des Datenschutzes nach der DSGVO oder der agilen Vorgehensmodelle –, hinsichtlich bestehender Herausforderungen zu sensibilisieren und mit Lösungsansätzen zu unterstützen. *Henrik-Christian Baumann und Julia Fritz arbeiten beide bei KPMG Law, Olaf Volz bei IMTB BMC und Alexander Bock bei IMTB IKV.

Objektspezifisch und individuell

Vergaberecht und Vergabemanagement Praxisseminare im September 2018

Vergaberecht für Auftragnehmer und Bieter 13.09.2018, Hamburg

20 wichtigste Entscheidungen im Vergaberecht 14.09.2018, München

Vergaberecht für Anfänger 18.09.2018, Berlin

Vergaben im ÖPNV für Aufgabenträger 18.09.2018, Bonn

Wie Hersteller bei Ausschreibungen kompetent unterstützen (BS/Doris Janik*) Leistungsverzeichnisse zu erstellen, ist je nach Gewerk sehr komplex, selbst für versierte Planer und Architekten. Neben spezifischen Normen beinhalten sie anforderungsgerechte Parameter und Ausführungsdetails, die zeitaufwendig zu recherchieren sind und Generalisten sehr viel Detailwissen abverlangen. Hier können Unternehmen mit branchenspezifischem Know-how unterstützen. Die öffentliche Hand ist verpflichtet, ein wettbewerbsoffenes, produktneutrales Leistungsverzeichnis zu erstellen. Trotzdem bestehen im Rahmen der Beschaffungsautonomie Freiräume, objektiv sinnvolle Eigenschaften zu spezifizieren. Dies betrifft auch Leistungen/Produkte, die kostenmäßig anspruchsvoller sind, aber ihre Wirtschaftlichkeit in der Nutzungsdauer erbringen. Naturgemäß gibt es für privatwirtschaftliche Bauten und Auftragsvergaben keine solchen standardisierten Vergabeverfahren und auch keine Auflagen zur Neutralität. Dies erleichtert es, die gewünschten Leistungen/ Produkte buchstäblich beim Namen zu nennen.

Projektkoordinatoren beraten Planer Um einen individuellen Beratungsansatz während der gesamten Planungs- und Bauphase sowie darüber hinaus verfolgen zu können, verfügt beispielsweise der Kautschukboden-Hersteller nora systems über ein Team, das auf die Projektkoordination spezialisiert ist. Die elf Mitarbeiter, die in enger Abstimmung mit dem Außendienst vor Ort und dem Kundeninnendienst arbeiten, beraten ausschließlich Entscheider von Bauprojekten, und das ganz individuell. Die Zusammenarbeit beginnt schon im Vorfeld der Ausführung eines Bauvorhabens. Die Projektkoordinatoren sprechen mit den Planern über die Beschaffenheit des Untergrundes, erfragen spezifische Anforderungen der Endnutzer und klären, ob der Belag auf einer Fußbodenheizung installiert werden soll und welche Arten von Sockelleisten gewünscht sind. Aber auch andere Aspekte wie

etwa die Frage, ob das Gebäude später zertifiziert werden soll, sind wichtig. Ein Beispiel: Wenn es um den Bodenbelag für ein Labor geht, ermitteln die Projektkoordinatoren, um welche Art von Labor es sich handelt – ein Chemielabor, ein Schullabor oder einen Reinraum – und welche Chemikalien dort benutzt werden. Ein zusätzliches Plus: Durch die Fragen der Projektkoordinatoren wird der Planer sensibilisiert und kann möglicherweise kritische Punkte, die im Verlauf des Bauvorhabens zu Problemen führen würden, schon im Vorfeld erkennen.

keting erarbeiteten relevanten Textbausteine für Vorbemerkungen, Fußbodenaufbauten und gewünschte Bodenbeläge. Diese Basisinformationen, die dann individuell auf die Projekte zugeschnitten werden, sind äußerst detailliert. Aus den einzelnen Modulen werden die Ausschreibungstexte erstellt und in den gängigen Dateiformaten zur Verfügung gestellt. Ohne langes Suchen für den Planer. Ganz wichtig: Die Ausschreibungstexte sind rechtskonform, immer auf

dem fachlich aktuellen Stand und speziell für die öffentliche Hand produktneutral gehalten. Auch das übliche “Nachtragsmanagement” wird damit erschwert.

Rechtssichere und produktneutrale Texte Anschließend wird ein auf der Aufbauempfehlung basierender individueller Ausschreibungstext erstellt. Eine Datenbank beinhaltet die vom nora Produkt-Mar-

19.09.2018, Berlin

Vergabe und Gestaltung von Wartungsverträgen Weitere Informationen unter: www.nora.com *Doris Janik ist Pressereferentin der nora systems GmbH.

19.09.2018, Berlin

Beschaffung von Postdienstleistungen 20.09.2018, Bonn

Anwendungstechnik prüft Gegebenheiten vor Ort Eine fachkompetente Beratung ist nicht nur bei Neubauten, sondern vor allem bei Umbauten und der Sanierung von Gebäuden unerlässlich. Hier sind die Planer auf die Expertise der Hersteller angewiesen. Bei den meisten Bauvorhaben herrscht großer Zeit- und Kostendruck. So ist die Frage, ob der Estrich bei einer Sanierung im Gebäude verbleiben kann, essenziell. In solchen Fällen sehen sich nora Anwendungstechniker im Vorfeld die Gegebenheiten auf der Baustelle an. Dort nehmen sie Proben vom Estrich oder gegebenenfalls auch vom Altbelag und überprüfen, ob es Hohlstellen im Boden oder andere Auffälligkeiten gibt. Danach erstellen sie eine individuelle Empfehlung für Bodenaufbau und Verlegung.

Vergabeverfahren und Vertragsgestaltung in agilen IT-Projekten

Beratung für Bewerter und Bieter Ausschreibungen · Submissionen

Zentrale Vergabestelle: aufbauen – organisieren – gestalten – leiten 26.09.2018 – 27.09.2018, Bonn

Neue EVB-IT Dienstleistung – was ist jetzt zu tun? 27.09.2018, Berlin

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen 27.09.2018, Berlin

Detaillierte Information und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de

Fot Fo Fot oto: oto to: o:: ©press pressmaste m maste r, Fotolia Fotolia.com .com

Endlich ist sie da – die neue UfAB 2018


Personelles

Seite 10

Behörden Spiegel / August 2018

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit; Stand: August 2018

Ministerin Svenja Schulze Foto: BS/BMU, Sascha Hilgers

Parlamentarische Staatssekretärin

Staatssekretär

Rita Schwarzelühr-Sutter

Jochen Flasbarth

Persönliche Referentin RR’in Anastasia Guretskaya

Abteilung P Planung, Strategie; Presse, Kommunikation MinDirig Volker Meier -2003 / -4203

Unterabteilung P I Planung, Strategie RDir’in Heike Werner -2009 Referat P I 1 Büro der Ministerin Yeliz Bercht -2060 (Un­mittelbar Frau Ministerin unterstellt)

Referat P I 2 Internationales und Protokoll MinR’in Melanie Klußmann -2006 Referat P I 3 Strategische Planung Sascha Vogt -2990 Referat P I 4 Kabinett und Parlament MinR Dr. Philipp Behrens -2140 Referat P I 5 Zusammenarbeit mit den Ländern, UMK, Bundesrat RDir’in Claudia Koll -2080

Abteilung Z Zentralabteilung, Verwaltung, Haushalt, Forschung Dirk Meyer -4100 / -4101 / -2100 / -2101

Unterabteilung P II Presse, Kommunikation Sprecherin der Ministerin Regine Zylka -2017 Referat P II 1 Presse RDir Nikolai Fichtner -2160 Referat P II 2 Öffentlichkeitsarbeit, OnlineKommunikation MinR Arne Wiechmann -2150 Referat P II 3 Bürgerkom­munikation RDir’in Dr. Elke Mayer -4280 Referat P II 4 Veranstaltungen RDir’in Martina Hildebrand -2152 Referat P II 5 Reden MinR Thomas Verres -2170

Unterabteilung Z I Verwaltung MinDirig Stefan Süsterhenn -2105 / -4078 / -2106 Arbeitsgruppe ZI1 Personal einschl. Geschäftsbereich, Personalent­wick­lung Leiter: MinR Helmut Alda -2110 Mitglied: MinR’in Martina Bleischwitz -2111 Referat Z I 2 Organisation, Verwaltungscon­ trolling, Verwaltungs­ modernisierung MinR Laurent Lüttge -2120 / -3548 Referat Z I 3 Justiziariat, Zentrale Vergabestelle, Datenschutzrecht MinR Hartmut Pellens -3680 Referat Z I 4 Innerer Dienst, Sprachendienst MinR Gerd Schablitzki -3110 / -4490 Referat Z I 5 Informations- und Kommunikations­ technik RDir Dr. René Birkner -2480

Persönliche Referentin RR’in Anja Betker Büroleiter MinR Peter Stutz

-2032 / -4031

Unterabteilung Z II Haushalt, Förderangele­ genheiten MinDirig Klaus Püschel -2203 / -6473 / -2204 (Beauftragter für den Haushalt)

Referat Z II 1 Haushalt MinR Matthias Metje -6354 RDir Andreas Woitecki -2130 Referat Z II 2 Beteiligungsver­ wal­tung, Wirt­ schaft­­lich­keit im Programmhaus­ halt, Kontrollstelle ESF/EFRE RDir Dr. Jochen Gebauer -4090 Referat Z II 3 Förderangelegen­ heiten N.N. Referat Z II 4 Wissensmanage­ ment, MIZ/Bibliothek, Krisenmanage­ ment MinR’in Carola Schmidt -2112

Unterabteilung Z III Forschung, Bildung, gesellschaftliche Gruppen Ingrid Müller -3105 / -3106

Referat Z III 1 Forschung MinR Dr. Jürgen Jakobs -2090 Referat Z III 2 Bildung, Deutsche Bundesstiftung Umwelt MinR Robert Hennies -2250 Referat Z III 3 Gesellschaftliche Gruppen und Verbände, Verbände­ förderung, Tourismus, Sport MinR’in Dr. Stefanie Pfahl -2220 Referat Z III 4 Digitalisierung und Gesellschaft RDir Dr. Florian Kammerer -4760

Referat Z II 5 Innenrevision, Korruptions­ vorsorge; Korruptionsbe­ kämp­fung N.N. (Unmittelbar Herrn AL Z unterstellt)

Referat Z I 6 Förderung UN-Standort Bonn, UN-Campus MinR’in Beate Frey-Stilz -3122

Unterabteilung G I Grundsatzange­ legen­heiten, planungsrelevante Rechtsetzung Dr. Ulrich Hatzfeld -2205 / -2206

Unterabteilung G II Gesellschaftspoli­ tische Grund­satz­ fragen, Bürger­ beteiligung N.N.

Referat G I 1 Nachhaltigkeit, Grundsatzfragen, übergreifende Angelegenheiten der Umweltpolitik MinR Ulrich Weidemann -2230

Referat G II 1 Gesellschafts­ politische Grundsatzfragen, Berichte RDir Michael Marten -4050

Referat G I 2 Fachübergreifende Angelegenheiten des Umweltrechts, Recht der Umweltprüfungen MinR Dr. Christoph Sangenstadt -4352 Referat G I 3 Informationsfrei­ heitsrecht, Umwelthaftungs­ recht, Bessere Rechtsetzung MinR Matthias Sauer -2253 Referat G I 4 Nachhaltige Verbraucher­ schutz­politik, Produktbezogener Umweltschutz MinR Dr. Ulf Jaeckel 22 60 Referat G I 5 Wirtschaft, Innovation, Beschäftigung, nachhaltige Unternehmens­ führung RDir’in Nilgün Parker 24 50

Referat G II 3 Urbaner Umweltschutz, Flächenverbrauch, Umweltangelegen­ heiten der Raumordnung, Demografie MinR’in Elisabeth Wessel -2211 Referat G II 4 Soziale Angelegenheiten der Umweltpolitik, Soziale Gerechtig­keit N.N. Referat G II 5 Umweltinformati­ onen, Statistik Rolf Bräuer -2210

Geheimschutzbeauftragte * RDir ‘in Anne Jung

-2123

Hauptpersonalrat Vorsitzender: Arno Graff

IT-Beauftragter (IT-Strategie) MinR Rudolf Herlitze

-2490

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im BMU Petra Ballmann -4542

Datenschutzbeauftragter* RDir Hans-Georg Stotzem

-2124

Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Christian Kluge (UBA) 0340-2103-2681

*unmittelbar Herrn Staatssekretär unterstellt

Örtlicher Personalrat Vorsitzende: Claudia Goeke

Referat G II 2 Grundsatzange­ legen­heiten der Bürgerbeteiligung in der Umwelt­ politik, Bürgerbeteili­ gungs­prozesse MinR Dr. Michael Münnich -4082

-2731/ -4254

-4838

-2023 / -4023

Abteilung G Grundsätzliche und übergreifende Angelegenheiten der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit, gesellschaftspolitische Grundsatzfragen MinDir Dietmar Horn -2207 / -2209

Gleichstellungsbeauftragte* MinR ’in Astrid Krumwiede

Sponsoringbeauftragte und Ansprechperson für Korruptionsvorsorge ORR‘in Julia Hügel (i. V.)

-2034

Abteilung IK Internationales, Europa, Klimaschutz MinDir Dr. Karsten Sach -2200 / -2201

Unterabteilung IK I Internationales MinR Norbert Gorißen -2310

Unterabteilung IK II Europa MinDirig’in Dr. Eva Kracht -2305 / -2306

Referat IK I 1 Grundsatzangele­ gen­heiten, G7/G20, Völkerrecht, Handelsrecht MinR Christian Lindemann -2350

Referat IK II 1 EU-Koordinierung, Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten RDir’in Ilka Hirt -2320

Referat IK I 2 Vereinte Nationen, 2030-Agenda; Zusammenarbeit mit Schwellenund Entwicklungs­ ländern MinR Stephan Contius -2340 Referat IK I 3 Internationale Finanzierung und Umweltpolitik, mulitilaterale Entwicklungs­ banken N.N. Referat IK I 4 Internationale Zusammenarbeit zu Umwelt, Energie und Städten, OECD und Zusam­men­arbeit mit OECD-Ländern MinR’in Dr. Vera Rodenhoff -3640 Referat IK I 5 Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und Zentralasiens; Zusammenarbeit mit Afrika, MENARegion MinR Jürgen Keinhorst -2370

Referat IK II 2 Europäische Grundsatz- und Rechtsfragen RDir’in Dr. Julia Werner -2380 Referat IK II 3 Nachhaltige umweltverträgli­che Wirtschaft in der EU; Nachhaltige umweltverträg­liche Finanzierung in der EU N.N. Referat IK II 4 Zusammenarbeit mit östlichen EUMitgliedsstaaten, Europäische Klimaschutz­ini­tiative, M.d.W.d.G.b. MinR’in Dr. Silke Karcher -3601 Referat IK II 5 Europäische Klima- und Energiepolitik; Neue Marktme­ cha­nismen, EUEmissionshandel MinR’in Dr. Silke Karcher -3601

Unterabteilung IK III Klimaschutzpolitik MinDirig Berthold Goeke -3605 / -3606 Arbeitsgruppe IK III 1 Grundsatzangele­ genheiten des Klimaschutzes, Klimaschutzplan Leiter: MinR Dr. Harald Kohl -3610 Mitglied: Andrea Meyer -3613 Referat IK III 2 Rechtsangelegen­ heiten Klima­ schutz und Energie, Klimaschutzgesetz MinR Dr. Dirk Weinreich -3662 Referat IK III 3 Nationale Klimaschutz­ initiative, Klimaschutz in Wirtschaft und Kommunen MinR Dr. Sven Reinhardt -4750 Referat IK III 4 Klimaschutz und Energiewende RDir’in Dr. Ingrid Hanhoff -3630 Referat IK III 5 Klimaschutz und Energieeffizienz Martin Waldhausen -3670

Referat Umwelt in der Ständigen Vertretung bei der EU RDir’in Luisa Rölke 00322-787-1140

-2050 / -2056

Referat IK III 6 Internationaler Klimaschutz MinR’in Nicole Wilke -2360 Referat IK III 7 Internationale Klimaschutz­ initiative N.N.

-4227 / -2052 / -2053

Legende

Jugend- und Ausbildungsvertretung Sarah Walkewitz

-4807

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Vorsitzender: Stefan Miethig (UBA)

-2053

Aufgaben werden in Bonn wahrgenommen Aufgaben werden in Berlin wahrgenommen Aufgaben werden teilweise in Berlin und Bonn wahrgenommen


Personelles

Behörden Spiegel / August 2018

Seite 11

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn (Bad Godesberg) Postanschrift: Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Liefer- und Zustellanschrift: über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn Fernruf: 0228 99/305-0 Telefax: 0228 99/305-3225 Internet: http://www.bmu.de E-Mail: Poststelle@bmu.bund.de

Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin Köthener Straße 2-3, 10963 Berlin Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Postanschrift (Briefe): 11055 Berlin Liefer- und Zustellanschrift (Pakete): Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin Fernruf: 030 18/305-0 Telefax: 030 18/305-3225

Parlamentarischer Staatssekretär Florian Pronold Persönliche Referentin RDir’in Joan Mirbach

Abteilung S Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz MinDir Dr. Wolfgang Cloosters -2800 / -4067 / -2801

Unterabteilung SI Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen MinDirig Thomas Elsner -2950 / -3162 Arbeitsgruppe S I 1 Atomrecht, Länderausschuss für Atomkern­ energie, Rechts­aufsicht bei Atomkraftwerken und Forschungs­ reaktoren Leiter: MinR Dr. Siegbert Schneider -2818 Mitglied: RDir Lars Beyer -2812 Referat S I 2 Planung und Ausführung Haushalt S, Koordinierung, GRS-Beteiligungs­ verwaltung MinR’in Ursula Adenauer -2840 RDir’in Mechthild Heinemann -2817 Referat S I 3 Bundesaufsicht bei Atom­kraft­ werken MinR Volker Wild -2850 Arbeitsgruppe SI4 Internationale Angelegenheiten der nuklearen Sicherheit, des Strahlen­ schutzes und der nuklearen Verund Entsorgung Leiterin: MinR’in Dr. Martina Palm -2890 Mitglied: RDir’in Dr. Christine Wassilew -6190 Referat S I 5 Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Reak­tor­­ sicherheit, Kerntechnisches Regelwerk, Multilaterale regulatorische Zusammenarbeit RDir Kai Weidenbrück -2880

Unterabteilung S II Strahlenschutz MinDirig Dr. Christian Greipl -2905 / -2906 Referat S II 1 Strahlenschutz­ recht RDir’in Dr. Goli-Schabnam Akbarian -2913 MinR’in Elisabeth Meyer zu Rheda -2911 Referat S II 2 Grundsatzange­ legen­heiten des Strahlenschutzes MinR Dr. Axel Böttger -2960 Referat S II 3 Bundesaufsicht im Strahlenschutz RDir’in Dr. Andrea Bock -2948 Referat S II 4 Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen; Nichtionisierende Strahlung Dr. Birgit Keller -2920 Referat S II 5 Notfallschutz, Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, Radioökologie RDir Ralf Stegemann -2970

Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung MinDirig Peter Hart -2805 / -2806

Abteilung WR Wasserwirtschaft, Ressourcenschutz MinDir’in Dr. Regina Dube -2500 / -4539 / -2501

Unterabteilung WR I Wasserwirtschaft, Bodenschutz MinDirig Dr. Jörg Wagner -3805 / -3806

Arbeitsgruppe S III 1 Recht der nuklearen Entsorgung Leiterin: MinR’in Gisela Bordin -2864 Mitglied: MinR Walter Kühne -2866

Referat WR I 1 Allgemeine, grundsätzliche sowie internationale und europäische Angelegenheiten der Wasserwirtschaft MinR Thomas Stratenwerth -2790

Referat S III 2 Grundsatzange­ legen­heiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung N.N.

Referat WR I 2 Recht der Wasserwirtschaft MinR Dr. Frank Hofmann -2520

Referat WR II 2 Recht der Kreislaufwirtschaft MinR Dr. Frank Petersen 2560

Referat WR I 3 Gewässerschutz, Schutz der Oberflächenge­wässer und des Grundwassers RDir Lutz Keppner -2541

Referat WR II 3 Branchenbe­ zogene Produktverantwor­tung MinR’in Heike SchroederBehrendt -2567

Referat S III 3 Sonstige Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung MinR Dr. Christian Götz -2931 Referat S III 4 Endlager Konrad und Morsleben MinR Dr. Karl-Heinz Kölschbach -2953 Referat S III 5 Schachtanlage Asse; Entsorgung von geringfügig kontaminierten Stoffen MinR’in Dr. Renate Sefzig -2980

Referat WR I 4 Zusammenarbeit in internationalen Flussgebieten, Wasserwirtschaft­ liche Übereinkommen, Internationales Recht des Gewässerschutzes MinR’in Heide Jekel -2521 Referat WR I 5 Meeresschutz MinR‘in Heike Imhoff -2527 Referat WR I 6 Hochwasserschutz MinR’in Anette van Dillen -2507

Referat S I 6 Sicherung von kerntechnischen Ein-Richtungen und von Kernbrennstofftransporten, nuklearspezifische Gefahrenabwehr, Fachkunde RDir Dr. Edgar Mergel -2870

Unterabteilung WR II Ressourcenschutz, Kreislaufwirtschaft Reinhard Kaiser -3405 / -3406 / -2551

Referat WR I 7 Altlasten, nachsorgender Bodenschutz, Bergrecht MinR Andreas Bieber -3420 RDir Michael Heugel -3430

Referat WR II 1 Allgemeine, grundsätzliche und internationale Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen MinR Dr. Andreas Jaron -2570

Referat WR II 4 Siedlungsabfälle, Thermische Behandlung von Abfällen, Produktions­ abfälle, gefährliche Abfälle, Deponierung MinR Hans-Peter Ewens -2583 DirProf Dr. Michael Siemann -2590 Referat WR II 5 Ressourcenpro­ duk­tivität in der Kreislaufwirt­schaft, Wertstoffrück­ gewinnung MinR Thomas Schmid-Unterseh -2572 Referat WR II 6 Nationale und grundsätzliche Angelegenheiten der Ressourcen­ effizienz MinR Dr. Harald Bajorat -3410 Referat WR II 7 Europäische und internationale Angelegenheiten der Ressourcen­ effizienz, Rohstoffpolitik MinR’in Birgit Schwenk -3440

-2042 / -4042

Abteilung IG Immissionsschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemikaliensicherheit; Umwelt und Gesundheit Gertrud Sahler -2400 / -4074 / -2401 Unterabteilung IG I Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Verkehr MinR’in Dr. Anita Breyer -2405 / -4075 / -2406 Referat IG I 1 Immissionsschutz­ recht MinR‘in Dr. Susan Krohn -2410 Arbeitsgruppe IG I 2 Anlagen- und gebietsbezogene Luftreinhaltung Leiter: MinR Dr. Hans-Joachim Hummel -2430 / -2434 Mitglied: MinR Dr. Gordo Jain -2421 Arbeitsgruppe IG I 3 Schutz vor Lärm und Erschütterungen Leiter: MinR Dr. Bernd Hilger -2440 Mitglied: RDir Dr. Rudolf Brüggemann -2441 Referat IG I 4 Anlagensicherheit MinR Georg Arens -2460 Referat IG I 5 Umwelt und Verkehr, Elektromobilität MinR Uwe Brendle -2330 Referat IG I 6 Technik der Luftreinhaltung im Verkehr und bei Brenn- und Treibstoffen, Biokraftstoffe RDir Falk Heinen -2470

Unterabteilung IG II Umwelt und Gesundheit, Chemikaliensi­ cherheit MinDirig Dr. Axel Vorwerk -2705 / -4076 / -2706 Referat IG II 1 Grundsatzfragen der Chemikalien­ sicherheit, Chemikalienrecht MinR Dr. Christian Meineke -2730 Referat IG II 2 Umwelt und Gesundheit MinR’in Dr. Birgit Wolz -2720 Referat IG II 3 Internationale Chemikalien­ sicherheit, Nachhaltige Chemie MinR’in Dr. Jutta Emig -2710 Referat IG II 4 Chemikalien, Risikobewertung und Risiko­ manage­ment MinR Dr. Jakob-Matthias Drossard -2711 MinR Dr. Jörg Lebsanft -2687 Referat IG II 5 Pflanzenschutz­ mittel, Biozide, Arzneimittel MinR’in Dr. Sabine Gärtner -2741 Referat IG II 6 Nanotechnologie und neuartige Materialien, OECD Chemikalienpolitik MinR’in Dr. Anke Jesse -2128

Abteilung N Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung MinDir’in Dr. Elsa Nickel -2600 / -2601

Unterabteilung N I Naturschutz MinDirig’in Dr. Christiane Paulus -2605 / -2606 Referat N I 1 Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes, Abteilungskoordinierung MinR Dr. Kilian Delbrück -2610 Referat N I 2 Gebietsschutz, Natura 2000 MinR’in Inka Gnittke -2620 Referat N I 3 Artenschutz MinR Gerhard Adams -2631 Referat N I 4 Internationale Angelegenheiten der biologischen Vielfalt MinR’in Dr. Almuth OstermeyerSchlöder -2760 Referat N I 5 Meeresnaturschutz MinR’in Nicola Breier -2619

Unterabteilung N II Nachhaltige Naturnutzung MinDirig Rudolf Ley -3305 / -3306 Referat N II 1 Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege MinR Dr. Stefan Lütkes -2670 Referat N II 2 Naturschutz und Infrastruktur, Eingriffe in Natur und Landschaft MinR Alfred Walter -2640 Referat N II 3 Naturschutz und Energie MinR Bernd-Ulrich Hildebrandt -2660 Referat N II 4 Waldschutz und nachhaltige Waldbewirt­schaftung, Biologische Vielfalt und Klimawandel Dr. Horst Freiberg -2650 Referat N II 5 Natur- und Umweltschutz in der Landwirtschaft Dr. Heidrun Kleinert -2785 RDir Frank Klingenstein -2766 Referat N II 6 Vorsorgender Bodenschutz, Moorschutz RDir’in Mechthild Caspers -2676

Referat IG II 7 Gesundheit und Klimawandel RDir’in Dr. Jutta Litvinovitch -2750

Verehrte Leserinnen und Leser! Sollten Sie Interesse an Organigrammen haben, die in früheren Ausgaben veröffentlicht wurden, besteht die Möglichkeit, diese über ein Abonnement der Behörden Spiegel-App zu erhalten. Dort finden Sie rückwirkend bis Januar 2014 alle Ausgaben. Die App ist erhältlich im Apple App Store, Google Play Store und Amazon Appstore.


Diplomaten Spiegel

Seite 12

Behörden Spiegel / August 2018

Immer auf Augenhöhe

MELDUNGEN

Zehn in sechs Jahren

Ein Gespräch mit Tansanias Botschafter Dr. Abdallah Possi in Berlin (BS/ps) “No et locker lassa”, hieß es Anfang der 50er-Jahre im deutschen Südwesten, als es um den Zusammenschluss der Länder Württemberg-Baden, Baden und WürttembergHohenzollern zum “Ländle” Baden-Württemberg ging. Und weil man dort bekanntlich “älles kann, außer Hochdeitsch”, ist dieser seit 1952 ein Erfolg. Zwölf Jahre später schlucken die Schlauen in den ehemals britischen Mandatsgebieten Tanganjika und Sansibar wohl ebenfalls die eine und andere “bittere Pille” und werden 1964 zur Republik Tansania. Der Landesname setzt sich aus “Tan”(-ganjika), “San”(-sibar) und der römischen Bezeichnung “Azania” für die ostafrikanische Küste zusammen. Die Union ist mit 945.087 km2 gut zweieinhalb Mal so groß wie Deutschland. Seine knapp 56 Millionen Einwohner haben viel Platz. Auf einen Quadratkilometer kommen gerade mal 52. Das weite Land am indischen Ozean grenzt im Norden an Kenia, Uganda, Ruanda, Burundi, die Demokratische Republik Kongo im Westen und Sambia, Malawi und Mosambik im Süden. Es ist Anrainer der drei größten afrikanischen Binnengewässer: Viktoria-, Tanganjika- und Malawisee. Auf seinem Staatsgebiet liegen der Kilimandscharo, mit 5.895 Metern höchster Berg des Kontinents, und die Serengeti, Nationalpark und Weltkulturerbe der UNESCO. Bis heute unvergessen sind der Verdienst und vor allem der Film von Bernhard und Michael Grzimek über den Bestand der Savanne und ihre Tieren: “Serengeti darf nicht sterben”. Galt unser Ansehen in Tansania, das zwischen 1895 und 1918 die deutsche Kolonie Deutsch-Ostafrika war, schon seit jener Zeit als gut, so ist es, seit jenem Oskar-prämierten Dokumentarfilm von 1959, sehr gut, problemfrei und freundschaftlich.

Für mehr Zusammenarbeit Als Dr. Abdallah Possi im Januar 2016 Botschafter in Deutschland wird, ist das für ihn zunächst eine große Überraschung. Der heute 39-jährige Jurist hatte nach dem Studium an den Universitäten in tansanischen Daressalam sowie im ErlangenNürnberg, wo er auch promovierte, zunächst zuhause als Anwalt, Dozent und als stellvertretender Minister im Büro des tansanischen Premiers gearbeitet. Dabei habe er nie gedacht, “einmal als Diplomat in Deutschland zu dienen”. Wobei sich das ganz gut trifft, Possi spricht deutsch. “Als meine zuvörderste Aufgabe sehe ich dabei, die politische Zusammenarbeit unserer Staaten weiterzuentwickeln. Dabei muss ich, da die Grenzen zwischen Diplomatie und internationalem Handel fließend sind, Prioritäten setzen, damit Tansania für In-

Seit über zwei Jahren in Deutschland: Seine Exellenz Dr. Abdallah Possi, Botschafter von Tansania.

vestitionen interessant bleibt”, erklärt er.

Sorge über Populismus in Europa Was bislang auch gelang. Denn die diplomatischen Beziehungen zu der afrikanischen Republik sind seit ihrer Aufnahme 1961 sehr zufriedenstellend, was wohl der auskömmlichen Politik und vielen gemeinsamen Überzeugungen beider Länder zuzuschreiben ist. “Wenn sich Staaten gegenseitig respektieren, ist die politische Beziehung immer gut”, so Possi. Und da zählt eben, dass Deutschland dem Land immer auf Augenhöhe begegnet sei. Das Bild, das die Tansanier von ihm haben, ist “natürlich davon abhängig, wen Sie fragen, ob die Leute gebildet sind, eher einfach und welche Weltanschauung sie vertreten. Ganz unvoreingenommen lässt sich sagen, dass die Deutschen gemocht werden, man vertraut dem “Made in Germany” in Technik, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und sogar im Fußball.” Allerdings war zum Zeitpunkt des Interviews noch nicht klar, dass der amtierende Weltmeister dieses Mal schon in der Vorrunde untergehen würde. Aber das ist eine andere Geschichte. “Dennoch sind einige in meiner Heimat besorgt über den Populismus in Europa, weil sie aus der Geschichte wissen, wohin das führen kann, was etwa durch Deutschland im Zweiten Weltkrieg passiert ist oder mit den Afrikanern während der Kolonialzeit”, berichtet der Botschafter.

Hort des Friedens Doch bislang ist unser guter Ruf (noch) nicht beschädigt und der tansanische bei uns erst recht nicht. So gilt Tansania hierzulande, wie auch inner- und außerhalb Afrikas, als “Hort Zwei Statuen heimischer Kunst schmücken das Büro des Friedens”, des Botschafters. Sie sind aus einem Hartholz namens ist Mitglied der "Mpingo" geschnitzt. Das Holz stammt von den in Vereinten NatioTansania weit verbreitetn Grenadill-Bäumen, die zu nen, der Afrikaniden Palisanderhölzern zählen. schen Union, der

Fotos: BS/Dombrowsky

Botschafters Rezept TANSANISCHE FISCHPFANNE Zutaten (4 Portionen): 1 kg Viktoria- oder Rotbarschfilet, 1 El Zitronensaft, 3 Knoblauchzehen gepresst, 1 TL Zimt, gemahlen, getrockneter Thymian, Paprikapulver, Salz, Pfeffer (frisch gemahlen), 150 g frischer Blattspinat, 300 ml Kokosmilch, 2 Zwiebeln, 1 Knoblauchzehe, 40 g Butter, 220 g geschälte Garnelen, küchenfertig, 40 g Mehl, 1 Msp. gemahlener Curry, 1 Msp. gemahlener Koriander Zubereitung: Fischfilet waschen, trocken tupfen und mit Zitronensaft beträufeln. Gepressten Knoblauch mit Zimt, Thymian, Paprikapulver, Pfeffer und 1 Prise Salz mischen, den Fisch damit einreiben und min. 1 Std. im Kühlschrank marinieren. Blattspinat putzen und in feine Streifen schneiden. Mit Kokosmilch in einem Topf zum Kochen bringen, köcheln lassen, bis der Spinat weich und die Flüssigkeit etwas reduziert ist. Etwas abkühlen lassen. Zwiebeln und Knoblauchzehe schälen und fein hacken. In der Hälfte der heißen Butter glasig dünsten. Die Garnelen waschen, trocknen und ca. 3 Min. mitgaren. Spinat mit Kokosmilch fein pürieren, zu den Garnelen geben und weiter köcheln lassen. Das marinierte Fischfilet in Stücke schneiden. Mehl mit etwas Salz, Curry und Koriander mischen, den Fisch darin wenden. Fisch in der restlichen Butter von beiden Seiten ca. 6 min. goldbraun braten. Mit der Spinat-Garnelen-Sauce anrichten. Dazu schmeckt knuspriges Fladenbrot mit viel Sesam. Kann mit Ugali (Maisbrei), Chapati (Fladenbrot) oder Reis serviert werden

WTO (World Trade Organization) und im Übrigen seit Langem eines der wichtigsten Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Subsahara-Afrika. 68,4 Prozent der Bevölkerung leben und arbeiten im ländlichen Raum, dessen Produktion für die Selbstversorgung des Landes reicht. Seit 2000 geht der Anteil von Cash Crops, also landwirtschaftlichen Produkten, die für den Export und nicht zur Selbstversorgung des Landes bestimmt sind, z. B. Kaffee, Baumwolle, Tee, Tabak usw., zugunsten der einheimischen Lebensmittelversorgung zurück. Hauptexportprodukte sind aber, neben Gold, nach wie vor die eben genannten Erzeugnisse. Daneben sind die Baumwollproduktion, der Bergbau und der Ausbau von Transportinfrastrukturen wichtige Wirtschaftszweige mit erheblichem Wachstums- und Investitionspotenzial. Von 2005 bis 2014 stiegen die ausländischen Anlagen von 1,3 auf 3,7 Milliarden US-Dollar. Dazu der Diplomat: “Nicht zuletzt, weil

wir über viele qualifizierte Arbeitskräfte verfügen und so auch diesbezüglich ein attraktives Investitionsziel sind.”

Plädoyer für mehr Investitionen Und das nicht nur für deutsches Kapital, sondern global. Und so versucht die Regierung in Daressalam auf die Bedürfnisse und Wünsche aller Interessenten einzugehen, ohne sich dabei auf einen zu verlassen, um so ihre Investitionsanforderungen umzusetzen. “Wir können es daher gut verstehen, wenn deutsche Unternehmen heute nach solchen Möglichkeiten suchen und zögern nicht, sie bei uns willkommen zu heißen. Dies erscheint uns der einzige Weg zu sein, um den Ansprüchen unserer ständig wachsenden Bevölkerung gerecht zu werden. Wir ermutigen Investoren daher, im Agrar- und Lebensmittelbereich, der Lederindustrie, Medizin-und Pharmaindustrie, Textil, Energie und Bergbau (in Nickel, Kohle und Eisen) zu investieren”, wirbt Pos-

si. Das gilt auch für einen anderen wichtigsten Wirtschaftszweig – den Tourismus, der sich vor allen Dingen im Norden und in den Küstengebieten des Landes konzentriert. Strandurlaub auf Sansibar und den umliegenden Inseln, Trekking am Kilimandscharo, Safari in der Serengeti – das sind drei der wichtigsten Urlaubs-Schwerpunkte in Tansania, die mehr als 30 Prozent des Exporterlöses ausmachen. “Und das alles findet sich nur bei uns”, so der Botschafter. Und weiter: “Oder der Ngorongoro-Krater mit einer Höhe bis zu 2.300 Metern, das 50.000 Quadratkilometer große Selous-Wildreservat oder Bagamoyo, einer unserer ältesten Orte überhaupt.” Seine Gründung reicht bis ins achte Jahrhundert zurück. Er war die erste Hauptstadt von DeutschOstafrika und einer der bedeutendsten Handelshäfen an der ostafrikanischen Küste. “Als Tourist haben sie bei uns quasi die Qual der Wahl. Wenn‘s um Erholung geht, kommt die Welt zu uns.”

(BS/jf) Im März 2018 hat die Bundesregierung vier russische Diplomaten des Landes verwiesen. Dieses Vorgehen ist nicht alltäglich, aber auch kein Einzelfall. Bereits im August/ September 2017 mussten zwei vietnamesische Diplomaten die Koffer packen und die Reise in ihr Heimatland antreten. Die Bundesregierung reagierte damit auf die Entführung des vietnamesischen Ex-Geschäftsmannes Thrin Xuan Thangh aus dem Berliner Tiergarten. Des Weiteren wurden im Februar 2012 vier syrische Diplomaten und Botschaftsmitarbeiter im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen syrische Oppositionelle in Deutschland des Landes verwiesen, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag mitteilt (Drucksache 19/2651). Darin schreibt sie auch, dass mit der statistischen Erfassung dieser Daten erst im Jahr 2012 begonnen wurde. Wann und wie viele deutsche Diplomaten aus anderen Ländern verwiesen und die Heimreise nach Deutschland antreten mussten, wird hingegen statistisch nicht erfasst. Die russischen Diplomaten mussten nach dem Giftgasanschlag auf den russischen ExSpion Sergej Skripal im englischen Salisbury aus Deutschland ausreisen.

Auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft (BS/ab) Die 28 Europäischen Mitgliedsstaaten planen, ab 2019 mit Albanien in Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union zu treten. Deutschland unterstützt dabei das Land auf seinem demokratischen und rechtsstaatlichen Transformationsprozess. Es ist ein Kooperationsland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich auf die Schwerpunkte Abwasserentsorgung, Wasser- und Energieversorgung, Abfallmanagement, aber auch auf eine ökologische und soziale Marktwirtschaft konzentriert. Landwirtschaftliche Unternehmen sowie Betriebe in ländlichen Regionen werden durch Kredite, Fortbildungen und Beratung unterstützt. Das Land selbst hat in den Bereichen der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit betreffend verschiedene Reformen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem die Reformen des Wahlrechts und der öffentlichen Verwaltung, die Sicherstellung der Funktionalität des Parlaments sowie die Bekämpfung der Korruption und der Organisierten Kriminalität. “Wir wissen zu schätzen, dass die Reformleistung eine beeindruckende politische Kraftanstrengung gewesen ist, die Mut und Durchsetzungskraft in einem nicht einfachen Umfeld unter Beweis gestellt hat. Darauf kann man in Albanien stolz sein", äußerte sich Heiko Maas (SPD), Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten.

37,5 Mio. Euro für Griechenland (BS/jf) Die Europäische Kommission hat Griechenland im Rahmen des Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) 37,5 Mio. Euro als zusätzliche Soforthilfe gewährt. Den Großteil in Höhe von 31,1 Mio. Euro erhalten die griechischen Behörden, um die vorläufigen Dienstleistungsangebote für Migranten zu unterstützen, wie z. B. Gesundheitswesen, Dolmetschen und Lebensmittelversorgung oder zur Schaffung zusätzlicher Unterkünfte. Weitere 6,4 Mio. Euro gehen an die Internationale Organisation für Migration (IOM).


Kommune Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / August 2018

“Alles besser als Arbeitslosigkeit!”

KNAPP Sicherheitsgefühl stärken

Geplantes Teilhabechancengesetz stößt auf Skepsis (BS/Katarina Heidrich) Auf Länderebene verzeichnet Bremen die höchste Arbeitslosenquote. Im Juli 2018 betrug sie dort zehn Prozent, zum Vergleich: In Bayern liegt sie bei 2,7 Prozent. Im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 ist die Arbeitslosengeld-(ALG)-II-Quote in der kreisfreien Stadt Bremen um 0,9 Prozentpunkte auf 15 Prozent gestiegen, die Quoten für Kinder-, Jugend- und Altersarmut stiegen ebenfalls. Langzeitarbeitslosigkeit ist also häufig ein regionales Phänomen. Doch kann das neue Teilhabechancengesetz hier wirklich Abhilfe schaffen? Die kommunalen Spitzenverbände meinen: Nein! Auch andere Kritiker befürchten Verwerfungen am Arbeitsmarkt, wie einst bei den wirkungsarmen Instrumenten ABM-Stellen oder Ein-Euro-Jobs. Als langzeitarbeitslos gelten erwerbsfähige Personen, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind. Laut dem aktuellen Ar­ beitsmarktbericht der Bundes­ agentur für Arbeit ist deren Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 89.000 auf 810.000 gesunken. Auch der Anteil der Langzeitar­ beitslosen an allen Arbeitslosen lag mit 34,8 Prozent unter dem Wert des Vorjahres von 35,7 Pro­ zent. Zwischen August 2017 und Juli 2018 verringerten sich die Zugänge in Arbeitslosigkeit um fünf Prozent und die Abgänge um vier Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen: die Abgangschan­ cen aus Ar­beitslosigkeit steigen nicht im selben Maße wie die Zugangsrisiken sinken. Oder an­ ders gesagt, weniger Menschen wer­den arbeitslos, aber die, die es sind, bleiben es auch über einen längeren Zeitraum. Um dem – bundesweit nicht gleicher­maßen verteilten – Pro­ blem der Langzeitarbeitslosigkeit bei­zukommen, will die Bun­des­ regierung das Ge­setz­ge­bungs­ verfahren zum “Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechan­ cen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt” noch in diesem Jahr abzuschließen. Das “Teil­ habechancengesetz” befindet sich derzeit noch in der regierungsin­ ternen Abstimmung, es ist aber geplant, dass die Jobcenter das neue Instrument im kommenden Jahr anwenden können.

Jobcenter entscheiden selbst Vier Milliarden Euro sind bis 2022 für das Gesamtkonzept “MitArbeit” veranschlagt, die die Jobcenter nach eigenem Ermes­ sen einsetzen sollen, da sie “die jeweilige Arbeitsmarktsituation vor Ort und den konkreten För­

Ohne Arbeit: Langzeitbeschäftigungslose sollen durch das Teilhabechancengesetz eine neue Aufgabe bekommen. Foto: BS/Dietmar Meinert, pixelio.de

derbedarf eines jeden Leistungs­ berechtigten am besten kennen”, so eine Sprecherin des zustän­ digen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Zudem habe sich die Bundes­ regierung verständigt, im Zu­ sammenhang mit der Stärkung des Ver­waltungskostentitels im Sozial­gesetzbuch (SGB) II bis zum Jahr 2022 weitere insge­ samt knapp 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen durch intensive, individuelle Betreuung zu verbessern und den Menschen konkrete Beschäftigungschancen anzubieten. Bis zu 150.000 Men­ schen sollen teilnehmen können. Letzteres soll durch zwei neue Regelinstrumente erfüllt werden. Personen, die seit min­destens zwei Jahren ar­beitslos sind, sol­ len durch das Programm “Einglie­ derung von Langzeitarbeitslosen” Chancen auf sozialversiche­ rungspflichtige Beschäftigungs­ verhältnisse auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt erhalten. Hierfür ist ein zwei­jähriger Lohnkostenzu­ schuss angedacht, der im ersten Jahr 75 Prozent beträgt und im zweiten auf 50 Prozent sinkt. Es besteht eine Nachbeschäftigungs­ pflicht des Arbeitgebers von sechs Monaten nach dem Ende der Förderung. Flankierend erfolgt ein beschäftigungsbegleitendes Coaching. Diese Betreuung soll auch Teil des zweiten Instruments sein, dem Programm “Teilhabe am Ar­ beitsmarkt”. Dieses richtet sich an Personen, die für mindestens sieben Jahre in den letzten acht Jahren ALG-II-Leistungen bezo­ gen haben. Hier soll der Zuschuss zum Arbeitsentgelt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent be­ tragen und in jedem weiteren Jahr um zehn Prozentpunkte sinken. Die maximale Förder­ dauer beträgt fünf Jahre, es gibt keine folgende Nachbeschäfti­ gungspflicht. Allgemein ist die Rede von der Schaffung eines “so­zia­­len Arbeits­

marktes”, der diese geförderten Be­schäftigungsverhältnisse um­ fassen soll. Der Name mutet irre­ führend an vor dem Hintergrund, dass – entgegen verschiedener Befürchtungen – laut BMAS “kei­ ne Beschränkung der er­brachten Tätigkeiten erfolgt”. So unterlä­ gen diese auch nicht den Krite­ rien Zusätzlichkeit, öffent­liches Interesse oder Wettbewerbsneu­ tralität. Die Arbeitsverhältnisse sollen “bei allen Arten von Arbeit­ gebern gefördert werden können”.

Ruf nach Tariflohn Bedenken und offene Fragen gibt es im Vorfeld zahlreiche. Beispielsweise wie viele der neu­ geschaffenen Jobs sich nach Ende der Förderung noch hal­ ten werden können. Oder wofür genau die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden sollen. Ein Kritikpunkt, der von vielen ge­ teilt wird, ist die Zuschusshöhe für das Programm “Teilhabe am Arbeitsmarkt”. Diese orientiert sich lediglich am Mindestlohn,

der derzeit bei 8,84 Euro brutto pro Stunde liegt. Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), fordert eine Bezuschus­ sung in Höhe des ortsüblichen Tariflohns. “Diese Grundlage bedeutet, dass diejenigen, die den Job bekommen, oft dann nicht so viel Geld nachher in der Tasche haben, dass sie wirklich aus dem Hartz-IV-Bezug raus­ kommen. Das zweite Problem ist, dass wahrscheinlich an den Stellen, wo es nötig wäre, die Jobs gar nicht entstehen können, die hier gebraucht werden.” Denn gerade die öffentliche Hand und viele gemeinwohlorientierte Ver­ bände und Organisationen sind an Tarifstrukturen gebunden. “Dadurch fällt es tarifgebun­ denen Unternehmen, Kommu­ nen und Wohlfahrtsverbänden deutlich schwerer, Arbeitsplätze bereit-zustellen. Die Lücke zwi­ schen Mindestlohn und Tariflohn können sie oft nicht mit eige­ nen Mitteln schließen”, ergänzt Verena Göppert, stellvertreten­ de Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages (DST). Gerd Landsberg, Hauptgeschäfts­ führer vom Deutschen Städte und Gemeindebund, nennt den Ansatz “ an sich sinnvoll” und betont, alles sei besser als Arbeitslosig­keit. Aber auch er schließt sich der Kritik an und warnt vor einer Diskrimi­ nierung “vom ersten Tag an”. Bundesarbeits­minister Hubertus Heil (SPD) dazu: “Das werden wir im parlamentarischen Verfahren miteinander besprechen, aber der Koalitionsvertrag sagt, “auf Basis Mindestlohn” und deshalb beschließen wir jetzt erst mal einen Gesetzentwurf und reden dann darüber, wie wir das Pro­ blem auch noch lösen.”

(BS/mfe) Die Polizeipräsenz in der Fläche sollte verstärkt wer­den, meint der Erste Vizepräsident des Deutschen Städte- und Ge­ mein­debundes (DStGB), Roland Schäfer. Denn der zunehmenden Verunsicherung der ­Menschen müsse wirksam be­geg­net werden. Das Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Justiz dür­ fe keinen Schaden nehmen. Mit mehr Poli­zisten auf der Straße sei es aber nicht getan. Vielmehr seien alle Akteure gefragt. Aus diesem Grunde müsse auch auf kom­munaler Ebene einiges un­ter­ nommen werden. Teil­weise seien es recht einfache Maßnahmen, die eine große Wirk­samkeit hät­ ten. Dabei könne es sich etwa um Bürgerdialoge, eine ver­besserte Beleuchtung des öf­fentl­ichen Rau­ mes, veränderte Sicht­verhältnisse durch bauliche Maß­nahmen, ei­ ne intensivere Video­beobachtung oder ver­stär­kte Kontrollen durch n ungsämter handeln, die Ord­ so Schäfer. Recht und Gesetze müssten nicht nur gelten, sondern auch konsequent angewandt und durchgesetzt werden.

“Amt statt Strand” (BS/ab) “Deutsche Behörden ar­ beit­en nicht sehr bürger­freund­ lich”, attestiert Bitkom-Präsident Achim Berg. Laut einer Umfrage seines Verbandes benötigen 49 Prozent der Be­fragten rund zwei Stunden (inklusive Anfahrt) für ei­ nen Behördengang wie Kfz-­­Anmel­ dung oder Wohnsitz­um­meldung. Weitere elf Prozent seien bis zu drei Stunden unterwegs. Ein Drit­ tel (34 Prozent) benötigt bis zu einer Stunde. Viele Bürger wür­ den extra Urlaub nehmen. “Für diese heißt es Amt statt Strand”, so Berg. Deshalb plädiert er für digi­tale Bürgerämter, wie sie in Dänemark etabliert seien. “Die Digi­talisierung der Verwaltung ist neben dem Aufbau von Giga­ bitnetzen die Grundlage für ein digitales Deutschland.” (Auf S. 25 lesen Sie ein Interview Achim Berg.)

www.oeffentliche-infrastruktur.de Veranstalter

13. Bundeskongress

Öffentliche Infrastruktur 2018

Infrastruktur mit Zukunft – effizient, nachhaltig, digital 4. D 4 Dezember b 2018 2018, H Hotel t l Adl Adlon B Berlin li Themen auf dem Kongress u.a. » Bildungsinfrastruktur und Schulsanierung – Leistungsphase 0, Wirtschaftlichkeit, Entwicklung » Smart Cities, smarte Kommunen » Entwicklung von Maut und Bundesinfrastrukturgesellschaft » Infrastruktur und Budget » Flächendeckende Infrastrukturen für Mobilität

Themenpartner

» Immobilienmanagement der öffentlichen Hand – Trends und Tendenzen » Bundesverkehrswegeplan 2030 – Masterplan für die Verkehrsinfrastruktur? » Kommunikationsinfrastruktur – Glasfasernetze und Mobilfunkstandard 5G » Planen, Bauen, Betreiben – Zukünftige Anforderungen meistern

Fotos: © j mel, fotolia.com

» Bauen 4.0 – effizient, nachhaltig, digital


Kommunalpolitik

Seite 14

D

ie Antwort liegt jetzt in einem 50-seitigen Abschlussbericht vor, der an den Landtag übergeben wurde. Das Papier fasst die Ergebnisse der Beratungen der letzten Monate innerhalb der Arbeitsgruppe “In Kooperation – gemeinsam stark” zusammen. Der Gruppe gehörten der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Landkreistages, der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, die Oberbürgermeister der drei kreisfreien Städte Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Cottbus, die Geschäftsführer der beiden kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter der Staatskanzlei, des Ministeriums der Finanzen sowie des Ministeriums des Innern und für Kommunales an.

211 Mio. für Teilentschuldung Der Abschlussbericht gliedert sich in mehrere Kapitel, die sich ganz konkret mit den drei oben genannten Themenbereichen befassen. Ziel des vorgeschlagenen Teilentschuldungsprogrammes ist es, die Kassenkreditbestände von Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel um mindestens die Hälfte des Kassenkreditbestandes zum 31. Dezember 2016 abzusenken. Dafür stellt das Land – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – ab dem 1. Januar 2019 Landesmittel in Höhe von rund 211 Millionen Euro zur Verfügung.

Hand in Hand neue Wege gehen Verwaltungsmodernisierung in Brandenburg (BS/Katrin Lange) Brandenburg stellt die Weichen für eine starke und zukunftssichere Verwaltung. In den vergangenen sechs Monaten haben Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Familie intensiv und erfolgreich über die Modernisierung der kommunalen Verwaltung beraten. Ausgangspunkt war eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Dietmar Woidke und ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen SPD und Die Linke aus dem vergangenen Jahr. Sie benannten drei zentrale Themenbereiche: die Teilentschuldung der kreisfreien Städte, die Digitalisierung der Verwaltung und freiwillige interkommunale Zusammenarbeit insbesondere im Bereich kreislicher Aufgaben. Im Kern ging es darum, wie die Verwaltung in Brandenburg angesichts der vielfältigen Herausforderungen durch den demografischen und strukturellen Wandel zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Sie sollen in fünf jährlichen Tranchen ausgezahlt werden. Die drei kreisfreien Städte haben sich ihrerseits verpflichtet, einen eigenen Entschuldungsbeitrag in Höhe von mindestens zehn Prozent des Kassenkreditbestandes mit Stand 31. Dezember 2016 zu leisten. Die drei Städte können ihren Entschuldungsbeitrag über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren strecken. Dazu schließen das Land und die drei Städte jeweils Konsolidierungsvereinbarungen ab. Geplant ist, den ersten Betrag der Teilentschuldungshilfe des Landes bis zum 30. Juni 2019 auf der Grundlage der jeweiligen Vereinbarung auszuzahlen.

Ohne Kommunen ist Digitalisierung nicht denkbar Der zweite Themenbereich der Arbeitsgruppe befasste sich mit der Digitalisierung der Verwaltung. Diese sollte aus meiner Sicht nicht als Gefahr, sondern als Chance begriffen werden. In den Verwaltungen spüren wir bereits jetzt die Auswirkungen des

Barthle: Es hat mich nicht nur gefreut sondern auch geehrt, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mich als ihren persönlich Beauftragten mit dieser Aufgabe betraut hat. Ich nehme diese auch sehr ernst, aber zugegebenermaßen habe ich anfangs unterschätzt, mit wie viel Arbeit das Thema verbunden ist. Die Deutsch-Griechische Versammlung ist ein Juwel, so etwas gibt es nicht noch einmal. Entsprechend sind die Aufgaben hochspannend. Ich war inzwischen schon einmal in Griechenland und habe die dortigen Akteure kennengelernt. Es gibt vor Ort eine breite Zustimmung zur Arbeit der DGV. Allerdings gibt es auch politisch bedingte unterschiedliche Einschätzungen. Meine Aufgabe ist es, diese teilweise vorhandenen politischen Ressentiments noch auszuräumen und die Arbeit der DGV auf die Zukunft auszurichten. Behörden Spiegel: Und was sind mit Blick auf die Zukunft die zentralen Schwerpunkte? Barthle: Der Kernansatzpunkt ist, dass bisher Geleistete weiter zu verstetigen und die Arbeit auf kommunaler und regionaler Ebene sehr stark zu vernetzen. Es ist ein großer Erfolg gewesen, einerseits den Deutschen Städteund Gemeindebund (DStGB) und andererseits den, frei übersetzt, Zentralverband der Gemeinden Griechenlands (KEDE) sowie die Organisation der Gouverneure (ENPE) auf regionaler Ebene miteinzubeziehen. Letztere sind die wichtigsten Ansprechpartner. Wenn sich die Gouverneure für Projekte engagieren, funktionieren diese. Wenn dann noch die notwenige Unterstützung von Regierungsseite kommt – in Deutschland geschieht dies durch meine Person – dann hat man eine gute Struktur. Behörden Spiegel: Welche Schwerpunkte wollen Sie setzen?

gehen von Land und Kommunen ist deshalb besonKatrin Lange ist Staatseders wichtig. Dakretärin im Ministerium des Innern und für Kommunazu hat die Landesles Brandenburg und leiteregierung bereits te eine Arbeitsgruppe “In das E-GovernKooperation – gemeinsam ment-Gesetz bestark”. schlossen, das voraussichtlich im Foto: BS/Karoline Wolf, BILDHAUS Herbst vom Landtag verabschiedet werden wird. Das demografischen Wandels. Wegen Gesetz bildet die Grundlage für sinkender Bevölkerungszahlen die Zusammenarbeit zwischen in ländlichen Regionen werden Land und Kommunen auf dem Verwaltungsdienstleistungen Gebiet der Digitalisierung der zum Teil weniger in Anspruch Verwaltung. genommen. Digitalisierte Verwaltung macht Verwaltungsdienst- Modellkommunen als Basis leistungen bequem von zuhause Vereinbart wurde in der Araus möglich. Interne Abläufe in beitsgruppe, dass die praktische den Verwaltungen können damit Umsetzung der Digitalisierung effizienter, transparenter und in Modellkommunen vorangebürgerfreundlicher gestaltet trieben werden soll. Damit kann werden. aus meiner Sicht eine gute AusAllerdings ist die Digitalisie- gangsbasis für eine landesweite rung ohne die kommunale Ebene Digitalisierung der Verwaltung in nicht denkbar. Die meisten Ver- Brandenburg geschaffen werden. waltungsleistungen werden dort Gesucht werden mehrere Komerbracht. Ein kooperatives Vor- munen, die zusammen mit dem

Land ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen für das Onlinezugangsgesetz umsetzen und so eine Vorreiterrolle einnehmen. Das Gesetz sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online über Verwaltungsportale anbieten. Gemeinsam mit den Modellkommunen können wir Blaupausen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung schaffen.

Mehr interkommunale Zusammenarbeit Die dritte Säule des Abschlussberichtes betrifft die freiwillige interkommunale Zusammenarbeit. Sie ist ein langjährig bewährtes Mittel, um öffentliche Aufgaben auf kommunaler Ebene zu erfüllen. Vor dem Hintergrund des strukturellen und demografischen Wandels in Brandenburg wird die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit in Zukunft weiter wachsen. Der Abschlussbericht stellt die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit umfassend

Verstetigen und vernetzen

B

ehörden Spiegel: Sie sind der neue Beauftragte der Deutsch-Griechischen Versammlung. Wie ist Ihr erster Eindruck?

Behörden Spiegel / August 2018

Norbert Barthle zur Deutsch-Griechischen Versammlung (BS) Im März 2018 übernahm Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Aufgaben seines Vorgängers Hans-Joachim Fuchtel und wurde zum Beauftragten der Deutsch-Griechischen Versammlung (DGV) ernannt. Im Gespräch mit dem Behörden Spiegel erläutert er die zentralen Schwerpunkte der DGV, ihren Unterschied zur klassischen Städtepartnerschaft, den Mehrwert für deutsche Kommunen, sich zu beteiligen, und wann dafür die beste Gelegenheit ist. Die Fragen stellte Jörn Fieseler. Barthle: Wir streben eine fach-, beziehungsweise themenbezogene Zusammenarbeit an. Das ist anders als bei einer klassischen Städtepartnerschaft. Die haben sich in vielen Bereichen zwar bewährt aber, überspitzt gesagt, auch etwas totgelaufen. Die Begeisterung deutscher Kommunen, neue Städtepartnerschaften einzugehen, hält sich in Grenzen. Inhaltlich spielt das Thema Abfallwirtschaft eine große Rolle. Überhaupt stehen Energie- und Umweltfragen im Fokus. Ich ini­ tiiere gerade Lesepartnerschaften, um die MINT-Fächer in den Schulen zu stärken. Das ist mein Verständnis unserer Arbeit: Dinge ins Leben zu rufen, die dann selbsttragend sind. Darüber hinaus ist mir die Einbindung unserer kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in diese Kooperationen sehr wichtig. Hier gibt es noch viel Potenzial sowohl für diejenigen Mittelständler, die bisher kaum eine Chance hatten, ihr Geschäft ins Ausland auszuweiten, als auch für griechische Unternehmen, ihre Produkte nach Deutschland zu exportieren, vor allem landwirtschaftliche Produkte. Behörden Spiegel: Und welche Bereiche wollen Sie konkret unterstützen? Barthle: Generell gilt es individuell auszuloten, welcher Beitrag für welche Region geleistet werden kann. Bei meiner ersten Reise nach Griechenland war das Thema Tourismus ein Schwerpunktthema. Wenn Griechenland das Ganzjahresangebot im Tourismus erreichen und ausweiten will, braucht es einfach Kooperationen und Zusammenarbeit. Es ging ums Wandern, Radfahren und den spirituellen Tourismus. Was mit den Pilgerwegen in Deutschland und anderen europäischen Ländern

“Das ist mein Verständnis unserer Arbeit: Dinge ins Leben zu rufen, die dann selbsttragend sind.”

Hat sich nicht nur gefreut, sondern auch geehrt gefühlt: Norbert Barthle (links) bei seiner Ernennung als Beauftragter der Deutsch-Griechischen Versammlung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel im Beisein seines Vorgängers HansJoachim Fuchtel. Foto: BS/BMZ

erreicht wurde, kann auf Griechenland übertragen werden. Behörden Spiegel: Was sind aus Ihrer Sicht Best-PracticeBeispiele? Barthle: Das, was erschaffen worden ist, ist durchaus bemerkenswert. Kein Wunder. Nicht umsonst ist die DGV 2016 mit dem Carl-Goerdeler-Preis als beispielhafte kommunale Zusammenarbeit ausgezeichnet worden. Jetzt ist die Zeit gekommen, die Früchte der bisherigen Arbeit zu ernten. Vieles ist angebahnt worden und es gibt auch ein paar Leuchtturmprojekte. Sei es die Abfallverwertung auf den Inseln oder Projekte zur Energieeinsparung durch LED-Straßenbeleuchtung. Behörden Spiegel: Wo ist der Mehrwert für die deutschen Kommunen? Barthle: Die Städte und Gemeinden können, was internationale Zusammenarbeit betrifft, in der Zusammenarbeit in der DGV Kompetenzen erwerben, die weit über die DGV ausstrahlen. Sie können sich so ein weltoffenes Profil zulegen, das kommt ihnen

zum Beispiel zugute, wenn es um die Neuansiedlung von Unternehmen geht. Für viele Kommunen entstehen gerade im Hinblick auf KMU und deren Chancen vielleicht neue Perspektiven. Behörden Spiegel: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der DGV in Ihrem Wahlkreis Backnang/Schwäbisch Gmünd? Barthle: In meinem eigenen Wahlkreis habe ich sehr engen Kontakt zur griechischen Community. Ich habe insbesondere in Backnang eine sehr lebendige griechische Community. Die möchte ich noch mehr einbeziehen. Diese Leute sind wiederum sehr gut vernetzt. Auch in die örtliche Unternehmerschaft hinein. Sie haben teilweise selbst kleine Betriebe. Da möchte ich noch mehr mobilisieren und sie mit einbinden. Das lässt sich auch über den Wahlkreis hinaus in anderen Orten bewerkstelligen. Da ist auch noch Potenzial zu heben. Behörden Spiegel: Und bei den Kommunen in Ihrem Wahlkreis? Barthle: Die sind teilweise engagiert in der Entwicklungszusam-

menarbeit, teilweise sogar sehr. In meiner Heimatstadt Schwäbisch Gmünd gibt es eine große Bereitschaft, sich einzusetzen. Das beobachte ich bei vielen Kommunen in meiner Heimatregion, auch über den Wahlkreis hinaus. Es gibt unglaublich viele Initiativen, die sich mit Entwicklungszusammenarbeit beschäftigen. Und bei allem Verständnis für den Schwerpunktkontinent Afrika, der ist uns gerade schon sehr wichtig, bietet Griechenland schon sehr viel Entwicklungspotenzial. Behörden Spiegel: Warum wird das Modell der DGV nicht auf andere Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit übertragen? Barthle: Das liegt an dem spezifischen Charakter. Entwicklungszusammenarbeit ist Aufgabe des Ministeriums und erstreckt sich auf die sogenannten Schwellen- oder Entwicklungsländer. Griechenland ist kein Entwicklungsland, sondern EU-Mitgliedsstaat und Geburtsort der Demokratie. Deshalb sind wir eine spezifische Einrichtung. Es war damals eine gute Idee der Bundeskanzlerin, die DGV in einer Zeit, in der das Ansehen Deutschlands nicht das Beste war, zu initiieren. Dadurch hat sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Griechenland massiv entspannt. Das spürt man. Ich war jetzt mit Regierungsvertretern in Gesprächen in Athen und in Thessaloniki, da ist inzwischen eine ganz andere

dar, fasst den jetzigen Stand der Zusammenarbeit zusammen und skizziert damit Möglichkeiten, wie Kommunen in Brandenburg auf weiteren Feldern zusammenarbeiten könnten. Allerdings wurde in den Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und Kommunen auch deutlich, dass Brandenburg im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit wichtige Hausaufgaben bereits gemacht hat. Wesentliche Grundlage ist das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg, das erst vor wenigen Jahren in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden novelliert und dabei noch kommunalfreundlicher ausgestaltet wurde. Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Dennoch hat die Arbeitsgruppe vereinzelte Punkte identifiziert, in denen Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Landesregierung geprüft werden sollen. Die Ergebnisse in diesem Bereich sollen bis Ende des Jahres in ein Konzept einfließen, das der Landtag unabhängig von der Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben hat. Die intensiven mehrmonatigen Beratungen in der Arbeitsgruppe haben gezeigt, wie wichtig es ist, Hand in Hand neue Wege zu gehen. Manchmal ist es zielführender, auf dem Vorhandenen aufzubauen und bewährte Strukturen behutsam, aber gleichwohl entschieden zu verändern.

Grundatmosphäre entstanden. Inzwischen telefoniert Alexis Tsipras mit Angela Merkel und umgekehrt. Das war zu Beginn der Syriza-Regierung schon sehr schwierig, hat sich inzwischen aber zum Positiven gewandelt. Das ist auch ein Verdienst der DGV. Diese kleine, aber kampfstarke Truppe hat viel erreicht. Das möchte ich weiter vorantreiben, vor allem in Griechenland, in dem ich die DGV noch mehr aus der parteipolitischen Ecke heraushole, in der sie noch steckt. Dazu habe ich mit Gregor Gysi, dem Vorsitzenden unserer deutschen Parlamentariergruppe, Kontakt aufgenommen. Er wird mich im November nach Kreta begleiten. Behörden Spiegel: Sie meinen zur nächsten Konferenz der DGV. Was erwarten Sie von dieser Veranstaltung? Barthle: Ich habe noch keine erlebt. Mir wurde gesagt, dass die Jahrestagungen das Highlight innerhalb eines Jahres sind, weil sich die ganze DGV-Community trifft und es eine gute Plattform ist, um Best-Practice-Beispiele vorzustellen. Und natürlich dient die Versammlung zum gegenseitigen Austausch und zum Netzwerken. Deshalb wäre es schön, wenn auch von deutscher Seite eine rege Beteiligung stattfinden würde. Trotz der längeren Anreise. Ich hoffe, mit der DGV VIII können wir einen wirksamen Impuls für die Kooperation in dieser Legislaturperiode setzen. Behörden Spiegel: Hätten an einer Mitgliedschaft in der Versammlung interessierte deutsche Kommunen auf Kreta die Möglichkeit zu einem ersten unverbindlichen Kennenlernen? Barthle: Selbstverständlich, ich freue mich über jeden neuen Partner. Wir sind auch an Bereichen aus der Wirtschaft interessiert. Wenn also die IHK oder andere Institutionen sich einbringen wollen, dann gerne. Anmeldungen an Herrn Jakob Defer hier im BMZ (Anmerkung der Redaktion: jakob.defer@bmz. bund.de).


Behörden Spiegel / August 2018

Personelles

Seite 15


Seite 16

Personelles

Behörden Spiegel / August 2018


Personelles / Kommunalpolitik

Seite 17

Nicht leicht, aber lernbar

MELDUNG

Reden und Grußworte schreiben

Nur vier Neuwahlen (BS/jf) In Thüringen ist die erste Phase der freiwilligen Gebietsreformen abgeschlossen. 13 neue Kommunen sind aus vormals rund 60 Gemeinden entstanden. Aber: In lediglich vier neuen Kommunen dürfen die Einwohner ein neues Stadt­ oberhaupt wählen. Die Wahlen werden in den Gemeinden durchgeführt, die komplett neu entstanden sind. Dies ist zwei Mal der Fall: In Drei Gleichen im Landkreis Gotha und in Föritztal im Kreis Sonneberg. Außerdem sind in den Städten Ilmenau und Schleusingen die bisherigen Bürgermeister Gerd-Michael Seeber und Klaus Brodführer (beide CDU) ausgeschieden und in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Ursprünglich sollten die Neuwahlen bereits im vergangenen April stattfinden, aufgrund weiterer Eingemeindungen in das Stadtgebiet sind die Wahlen verschoben worden. Am 14. Oktober 2018 soll in Schleusingen gewählt werden. Bis 31. August 2018 um 18:00 Uhr können Wahlvorschläge für den Posten des hauptamtlichen Bürgermeisters eingereicht werden. In Ilmenau soll eine Woche später am 21. Oktober 2018 ein neuer Oberbürgermeister gewählt werden. In den eingegliederten Gemeinden finden keine Neuwahlen statt. Die Amtsinhaber der Kommunen, in die diese eingegliedert wurden, führen ihr Mandat weiter aus.

Behörden Spiegel / August 2018

(BS/Steffen Reith) Karl-Heinz Schmidt (53) ist seit zehn Jahren Bürgermeister der 5.000-Einwohner-Gemeinde Neuenkirchen. Er ist gelernter Jurist und selbstverständlich auch DiplomVerwaltungswirt. Er hat den Beruf des Bürgermeisters also von der Pike auf gelernt. Im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern gibt er sich freundlich und kompetent. Da macht ihm keiner was vor. Er ist in allen Themen drin und braucht selten Rücksprache, um sich bei Anfragen konkret zu äußern. Nur eines kann er halt nicht: Grußworte sprechen oder Reden halten. Da gibt er sich fahrig, wirkt oft schlecht vorbereitet und schleudert dem Publikum eine Worthülse nach der anderen entgegen. Dass er auch noch jede Pointe versemmelt, muss eigentlich gar nicht mehr erwähnt werden. Die Neuenkirchener wissen, dass Reden halten nicht die Stärke ihres Gemeindeoberhauptes ist. Die einen nehmen es zwar als Schwäche hin, stellen aber seine Kompetenz in den Vordergrund. Die anderen machen sich über ihn lustig. Sie tauschen sich über die neuesten eigenwilligen Textkreationen aus und überbieten sich mit Anekdoten aus den vergangenen zehn Jahren. Noch schlimmer: Leute aus den Nachbargemeinden machen sich über die Neukirchener lustig, weil sie meinen, dass sie alle ähnlich auftreten und sprechen wie ihr Bürgermeister. Schmidt weiß natürlich selbst um seine Schwäche. Er hat auch schon über verschiedene Wege versucht, diese Problematik zu beheben. Das meist aber nur halbherzig. Denn schließlich hat ein Bürgermeister nicht so richtig viel Zeit. Und die kann man ja besser nutzen, meint der Gemeindechef. Lieber zum Wohle der Bürger als an der Selbstdarstellung arbeiten – das ist seine ehrbare Meinung. Seine Parteifreunde von der Bürgerliste sind da anderer Ansicht – die haben

Schmidt auch die Reden schreibt, kann sich die Gemeinde nicht leisSteffen Reith (48) ist gelernten. Eine Agenter Tageszeitungsredakteur tur oder einen und einer von zwei Gefreischaffenden schäftsführern der KommuRedenschreiber? nikationsagentur Bensing & Kann man mal Reith. machen. Aber Foto: BS/privat eine dauerhafte Beschäftigung? gar Angst, dass Schmidt bei den Das gibt der Neuenkirchener kommenden Wahlen unterliegt. Etat nicht her. Denn schließlich sind AußenEs müsste also jemanden indarstellung und gutes Reden in nerhalb der Verwaltung geben, den vergangenen Jahren noch der dem Bürgermeister hilft. Der wichtiger geworden. ihm einen Text schreibt und ein Die Mitarbeiter der Gemein- Manuskript in die Hand drückt, deverwaltung sind auch nicht das ihm Sicherheit verleiht. Ein glücklich über das Auftreten Text, der gut formuliert ist und ihres Chefs, den sie aufgrund den der Chef zur Not ablesen seiner freundlichen Art alle sehr kann. Egal, ob er ein neues Feumögen. Was kann man tun? Ei- erwehrfahrzeug einweiht oder nen Pressesprecher, der Herrn zum Jubiläum des Sportvereins

geht oder gar den Haushalt einbringt. Es gibt viele Karl-Heinz Schmidts in Deutschland. Es gibt viele Landräte, Bürgermeister oder Behördenleiter, die Hilfe bei Grußworten oder längeren Reden benötigen. Es gibt aber nur wenige Mitarbeiter in Kommunen oder in Behörden, die ihren Chef beziehungsweise ihre Chefin da unterstützen können. Weil sie noch nie eine Rede oder ein Grußwort verfasst haben. Weil sie sich davor sträuben. Weil das ja so schwer ist. Es mag ein bisschen überzogen formuliert sein, aber letztlich ist es Fakt: Wer ein bisschen Talent und Spaß am Schreiben hat, der kann auch ein Grußwort beziehungsweise eine längere Rede verfassen. Es ist halt so wie bei allem: Übung macht den Meister. Ein bisschen Training, mögli-

cherweise ein Seminar – und schon geht solch ein Grußwort locker von der Hand. Wer einem schlechten Redner wie Bürgermeister Schmidt unter die Arme greifen und ihm ein gutes Manuskript reichen kann, der gewinnt an Vertrauen und hat bei seinem Vorgesetzten dauerhaft einen Stein im Brett. Es lohnt sich, Reden schreiben zu können.

Save the Date Am 18. Oktober 2018 leitet der Autor ein Seminar mit dem Titel “Reden schreiben für Behördenleitungen und Verwaltungsführungskräfte” in Bonn. Anmeldungen unter: www. fuehrungskraefte-forum.de , Suchwort “Reden schreiben”

Bundesbürger, die “Reichsbürger” sein wollen Die wachsende Herausforderung für die öffentliche Verwaltung (BS/ Martina Schröder) Geht’s ums Geld, scheuen sie keine Mühen, seitenlange Abhandlungen über die Unrechtmäßigkeit angewandter Gesetze und Verordnungen aus ihren selbsternannten Königreichen zu verfassen. Gemeint sind Reichsbürger. Doch wie sollen Verwaltungsmitarbeiter mit diesen umgehen? Wann zum erstem Mal behauptet wurde, dass die Bundesrepublik nicht existieren würde, ist unklar. Man geht aber davon aus, dass die Reichsideologie genauso alt ist wie die Bundesrepublik selbst. Der Grundstein für das aktuelle Phänomen der Reichsbürgerbewegung wurde spätestens in den 1980er-Jahren gelegt. Im Jahr 1985 gründete Wolfgang Gerhard Günter Ebel (*1939), ein ehemaliger Mitarbeiter der “Deutschen Reichsbahn” der DDR, die erste “kommissarische Regierung des Deutschen Reiches”. Aus der “Kommissarischen Reichsregierung” (KKR) spalteten sich unzählige andere “Reichsregierungen” ab, die zwar die gleiche Grundideologie, die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als illegale Kons­ truktion, verfolgten, aber ansonsten nur nebeneinander betrieben wurden.

Konfliktpotenzial Leistungsverpflichtung Ein Großteil der heutigen Reichs­ideologen tritt hingegen als Einzelpersonen auf. Dabei lässt nicht unbedingt jeder schriftliche oder persönliche Kontakt unmittelbar erkennen, dass es sich um ein Anliegen eines “Reichsbürgers” handelt. Spätestens jedoch, wenn sich der Absender aus dem Königreich Deutschland outet oder der Personalausweis mit der Begründung abgelehnt wird, man

der Basis ihrer eigenen Rechtsgrundlagen aus einem behördlichen Bescheid eine persönliche Haftung des Beschäftigten, einen Hochverrat oder machen aus einer Foto: BS/privat Vollstreckung eine Plünderung, auf die nach der Haager Landkriegsordnung die Todesstrafe stehen würde. Objektiv betrachtet sind solche Drohungen natürlich abwegig und absurd. Trotzdem können sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derart beeindrucken, dass sie bei ihrer Tätigkeit an Sicherheit und Souveränität verlieren.

Martina Schröder, beschäftigt im Öffentlichen Dienst und selbstständige Trainerin mit jur. Staatsexamen, ist zertifizierte Wirtschaftsmediatorin, Psych. Beraterin und zertifizierte Krisenkommunikationsmanagerin (DGfKM).

gehöre nicht zum Personal der BRD, ist die Sachlage eindeutig. Die meisten Konflikte zwischen Behördenbeschäftigten und Reichsideologen liegen jedoch in einer Leistungsverpflichtung begründet, die von einer oder mehreren Behörden geltend gemacht werden. Sie beziehen Kindergeld oder Sozialleistungen. Sobald aber ein Bußgeld zu bezahlen ist oder Unterhaltsforderungen bestehen, wird die Rückzahlung mit der Begründung abgelehnt, dass die angewandten Rechtsgrundlagen eines nicht existenten Staates ungültig seien.

Erfundene Argumente Dabei werden gezielt falsche Schlussfolgerungen eingesetzt. Hierzu werden auch Gerichtsurteile zitiert, denen ein zusätzlicher, frei erfundener Inhalt beigefügt wird, mit dem Ziel, die Beschäftigten in der Verwaltung in ihrem Verwaltungshandeln zu verunsichern. Reicht das nicht aus, konstruieren sie auf

Keine Diskussionen Dies bewirkt bei den Beschäftigten der Verwaltungen zunächst das Bedürfnis, die Argumente der Reichsbürger widerlegen zu wollen. Ein fataler Reflex, der zu endlosen Diskussionen führt, weil gerade die Reichsbürger, die in Behörden vorsprechen, die Taktik der “Rechtsfolgenverwirrung” perfekt beherrschen. Aus diesem Grund gibt es in Broschüren und Handlungsempfehlungen der Bundesländer und Landesämter für Verfassungsschutz nur eine klare Empfehlung: “Keine Diskussionen führen!” Aber was dann

stattdessen unternehmen? Ein Redeschwall bricht nicht alleine davon ab, dass dem Gegenüber nicht widersprochen wird. Diese Situation stellt eine Herausforderung an die Kompetenz der Gesprächsführung, Deeskalation und Selbsteinschätzung dar. Mit etwas Übung ist es möglich, konfliktgeladene Gespräche professionell und trotzdem emphatisch in der Art und Weise zu führen, dass im dicksten Dissens-Dschungel ein Konsens gefunden wird, der das Gespräch im “eigenseitigen” Einverständnis beenden lässt. Dazu bedarf es eines Gesamtpakets aus Information, Wissen, konkreten Handlungsstrategien und sozialen Kompetenzen, das den Beschäftigten den Schrecken nimmt und für den täglichen Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern eine solide Grundlage schafft.

Mehr zum Thema Der professionelle und handlungssichere Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern ist Thema eines Seminars des Behörden Spiegel am 25. Oktober 2018 in Frankfurt am Main. Weitere Informationen unter: www.fuehrungskraefte-forum.de , Suchwort “Reichsbürger”

jobspiegel Wir finden den richtigen Job

Finden Sie mit uns die Führungskräfte für den Öffentlichen Sektor! Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen und stehen Ihnen mit unserer Expertise selbstverständlich zur Verfügung. www.behoerdenspiegel.de/stellenmarkt/

Stellen m Hier ins arkt erieren !


Kommunaler Haushalt

Seite 18

Behörden Spiegel / August 2018

“Länderübergreifender Städtevergleich”

Heterogene Großstädte von Dr. Ulrich Keilmann

Städte über 100.000 Einwohnern sind regelmäßig kreisfrei. Eine vollständige Vergleichbarkeit ist deswegen nicht gegeben, weil im Flächenländervergleich schon die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen nicht homogen ist. Dennoch lohnt unter Maßgabe dieser Limitation ein “Blick über den Tellerrand”. Schon die Grunddaten (u. a. Einwohner, Fläche und daraus resultierend die Einwohnerdichte) sind heterogen. Der Einwohnerschnitt der kreisfreien Städte liegt deutschlandweit bei etwa 200.000 Einwohnern. Frankfurt hat nicht nur in Hessen eine herausragende Stellung. Mit rund 750.000 Einwohnern hat die Stadt ungefähr so viele Einwohner wie die übrigen vier hessischen kreisfreien Städte zusammen. Auch die Wirtschaftsstruktur der kreisfreien Städte (s. linken Teil der Tabelle) ist heterogen. Unter Einbeziehung sämtlicher kreisfreien Städte ab 100.000 Einwohnern bildete Wolfsburg beim Bruttoinlandsprodukt mit 136.695 Euro je Einwohner den Spitzenwert. Bottrop rangierte mit 20.022 Euro je Einwohner am unteren Ende des Rankings. Frankfurt war 2014 mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von 92.378 Euro je Einwohner mit weitem Abstand die wirtschaftsstärkste kreisfreie Stadt Hessens. Der Vergleichswert der kreisfreien Städte ab 500.000 Einwohnern beträgt mit 58.143 Euro je Einwohner nicht einmal zwei Drittel dieses Wertes. Offenbach hatte mit 37.546 Euro je Einwohner das geringste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt unter den fünf Großstädten in Hessen. Bei der Kaufkraft hatten Darmstadt (47.662 Euro je Haus-

halt) und Kassel (34.996 Euro je Haushalt) die Extremwerte unter den hessischen Großstädten. Deutschlandweit hatte München mit 51.296 Euro je Haushalt den höchsten und Rostock mit 33.614 Euro je Haushalt den niedrigsten Wert.

Steuereinnahmen im Vergleich

Wirtschaftsstruktur und ausgewählte Steuern der kreisfreien Städte 2016

Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat

Steuern sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der kreisfreien Städte. Ihre Steuereinnahmen können die Städte jedoch nur bedingt beeinflussen. Ein Hebesatzrecht haben sie nur bei den Realsteuern. Zudem haben sie Möglichkeiten, die sonstigen Gemeindesteuern (z. B. Hundesteuer) zu beeinflussen. Letztere verzeichnen, ähnlich wie die Grundsteuer A, jedoch in der Regel nur ein vergleichsweise geringes Aufkommen. Weitere wichtige Steuerarten sind für die Städte die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Sie sind aber nicht direkt beeinflussbar. Der rechte Teil der Tabelle zeigt für das Jahr 2016 ausgewählte Aufkommens- und Hebesatzdaten sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Grundsteuer B hat deutschlandweit Duisburg mit 855 Prozent den Höchsthebesatz der kreisfreien Städte ab 100.000 Einwohnern

Anteil daran hat Frankfurt mit allein einem Netto-Aufkommen der Gewerbesteuer von 2.108 Euro je Einwohner. Dagegen hatte das unmittelbar an Frankfurt angrenzende Offenbach das geringste Aufkommen aus der Gewerbesteuer (netto) und den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer.

rigen kreisfreien Städte. Gleichwohl produzierte Frankfurt 2016 ein Defizit von rund 80 Millionen Euro. Im Vorjahr hatte die Stadt noch einen Überschuss von 73 Millionen Euro. Hier wird nicht nur die Volatilität der Gewerbesteuer deutlich. Es spielen viele Faktoren eine Rolle: Die Stadt wächst und verändert sich. Es ist vor allem aber auch eine Frage der selbstgesetzten Standards bei den Pflichtaufgaben und den freiwilligen Leistungen. Auch Wiesbaden zeichnete sich durch ein stark ausgeprägtes freiwilliges Leistungsangebot aus und Darmstadt gewährte freien Kita-Trägern ohne Kontrolle der

und Regensburg mit 395 Prozent den niedrigsten Wert. Insofern waren die hessischen Werte nicht auffällig (von Kassel mit 490 Prozent bis Offenbach mit 600 Prozent). Bei der Gewerbesteuer hatte 2016 Oberhausen mit 550 Prozent den Höchsthebesatz. Am niedrigsten fiel der Wert in Ulm und Wolfsburg mit jeweils 360 Prozent aus. In Hessen war die Spannweite von 425 Prozent in Darmstadt bis 460 Prozent in Frankfurt gering und auch im Flächenländervergleich nicht auffällig. Außergewöhnlich sind dagegen die hessischen Städte und Gemeinden bei der Steuerkraft. Einen ganz wesentlichen

Wesentliche Prüfungsergebnisse Frankfurt war in den Jahren 2004 bis 2016 die steuerstärkste Stadt Hessens. Die Steuereinnahmen (netto) je Einwohner waren im Durchschnitt etwa doppelt so hoch wie die der üb-

Tabelle: Eigene Darstellung, Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Bertelsmann Stiftung, Statistisches Bundesamt

dort gesetzten Standards eine 100-prozentige Restkostenabdeckung. Damit wurden Fehlanreize gesetzt. Offenbach dagegen überraschte durch erstmals wieder positive Finanzzahlen. Aber die Lasten der Vergangenheit wiegen noch schwer. Allein der Verkauf von 90 Prozent des Klinikums für einen Euro – bei Zahlungen und Verpflichtungen von insgesamt 385 Millionen Euro – ist hier zu nennen. Und obwohl das Klinikum seit 2015 im Aufwind ist, hat die Stadt nichts davon: Sie verzichtet bis einschließlich 2023 auf eine Gewinnbeteiligung. Kassel hat die Trendwende geschafft und ist ein Beispiel für erfolgreiche Konsolidierung. Sie wurde als erste hessische Stadt aus dem Schutzschirm entlassen. Hier zeigt sich, dass Konsolidierung oft auch mit vermeintlich kleinen Schritten – wie den Parkgebühren – beginnt. Insgesamt gilt: Kommunen mit defizitären Haushalten sollten vor allem freiwillige Leistungen bzw. selbst gesetzte Standards hinterfragen. Andernfalls sind die heutigen kommunalen Leistungen später zu refinanzieren. Dies widerspräche dem nachhaltigen Verwaltungshandeln im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit. Vielmehr gilt prospektiv für alle: “Heute schon an morgen denken!” Alleine ein denkbarer Konjunkturrückgang birgt erhebliche finanzielle Risiken – nicht nur für die hessischen Städte. Lesen Sie mehr zum Thema “Großstädte” im sog. Großstädtebericht, Hessischer Landtag, Drucksache 19/5335 vom 28. November 2017 oder unter rech nungshof.hessen.de.

Leih deiner Stadt Geld Plattform sucht Pilotkommunen (BS/kh) Die KfW und das Fintech CrowdDesk bieten auf der Plattform “LeihdeinerStadtGeld” Gemeinden die Möglichkeit zum Crowdlending. Kommunen können dort ihre Vorhaben präsentieren und um Kleinstkredite ihrer Bürger werben. “Die Kooperation zwischen CrowdDesk und KfW soll dabei helfen, Crowdlending auch zu einem festen Bestandteil des Finanzierungsbaukastens eines jeden Kämmerers zu machen”, so Johannes Laub, Mitgründer und Geschäftsführer von CrowdDesk. Als Finanzdienstleister berät “LeihdeinerStadtGeld” die Kommunen bezüglich bürgernaher Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus übernimmt die Online-Plattform die gesamte Administration und den Abwicklungsprozess, ohne zusätzliche Einbindung personeller oder technischer Ressourcen ihrer kommunalen Kunden. Im Gegensatz zum klassischen Crowdfunding geht es hierbei nicht um Gewinnbeteiligung im Erfolgsfall. Die Bürger bestimmen selbst die Höhe, in welcher sie einen Kredit an eine Kommune vergeben wollen und in welches

“LeihdeinerStadtGeld” bietet Bürgern die Möglichkeit, Kommunen bei der Umsetzung von Projekten vor Ort finanziell zu unterstützen – nicht mit Riesensummen, sondern mit Kleinstkrediten. Foto: BS/S. Hofschlaeger, pixelio.de

Projekt das Geld investiert wird. “Sie genießen die Vorzüge eines marktüblichen Zinses und mit Ende der Kreditlaufzeit die Rückzahlung des Bürgerkredits”, heißt es seitens der Betreiber. Wer die Gemeinde besonders unterstützen will, kann aber auch auf die Zinszahlungen komplett oder teilweise verzichten. Somit werden die Zinskosten für die Kommune gesenkt. Die KfW setzt ihr Netzwerk ein zur Unterstützung der Plattform bei der Suche nach Pilotkommunen. Ziel der auf zwei Jahre angelegten Kooperation ist es laut CrowdDesk, “Erfahrungen mit dem Finanzierungsinstrument Crowdlending für kommunale Infrastrukturprojekte zu sammeln und dieses in Deutschland bekannter zu machen”. Weitere Informationen unter: www.leihdeinerstadtgeld.de

MELDUNG

Grundprinzip bleibt (BS/jf) Nordrhein-Westfalens Kommunen erhalten im kommenden Jahr 12,07 Mrd. Euro aus der Gemeindefinanzierung des Landes. Insgesamt steigt die Finanzkraft der Städte und Gemeinden um 1,432 Mrd. Euro. Grund zur Freude gebe es trotz mehrerer Entlastungen jedoch nicht. Ziel der Landesregierung ist eine gerechtere Finanzmittelverteilung. Besonders berücksich-

tigt werden die Aufwands- und Unterhaltungsaufwendungen der Kommunen. Dafür stellt das Land neuerdings insgesamt 120 Mio. Euro pauschal zur Verfügung. Zudem wird auf dem kommunalen Finanzbeitrag zum “Stärkungspakt Stadtfinanzen” verzichtet. Dies hätte vermeintlich reiche Kommunen betroffen, die dafür rund 91 Mio. Euro mitfinanzieren sollten und dafür größtenteils extra Kredite

aufnehmen mussten. Auch andere Kommunen werden beim Stärkungspakt um weitere 30 Mio. Euro entlastet, teilte NRWKommunalministerin Ina Scharrenbach mit. Das Grundprinzip aber bleibt erhalten: Städte und Gemeinden, die mehr eigene Steuererträge verzeichnen konnten, bekommen weniger Schlüsselzuweisungen aus dem landesseitigen Finanzausgleich des Folgejahres.


Kommunale Wirtschaft / Stadtwerke

Behörden Spiegel / August 2018

Hunger auf Extrawurst

N

icht mautpflichtige Ausnahmen gibt es bisher viele: von Kraftomnibussen über Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr bis zu Fahrzeugen des Schausteller- und Zirkusgewerbes. Ebenfalls mautbefreit sind solche, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst genutzt werden. Diese stammen gemeinsam mit den mautpflichtigen Fahrzeugen der Müllabfuhr aber meist von ein und demselben kommunalen Betrieb. Bundesweit sind rund 18.600 Fahrzeuge für kommunale Unternehmen registriert. Allein aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts ab 7,5 Tonnen werden davon etwa 5.500 Lkws von der Maut betroffen sein. Vor allem im ländlichen Raum müssen die Abfalltransporter in vielen Fällen die Bundesfernstraßen nutzen und können nicht auf alternative Straßen ausweichen, aber selbst durch die Städte verläuft ein Teil des Netzes. Die Mautausweitung auf alle Bundesstraßen seit dem 1. Juli 2018 trifft sie also.

Sind weitere Ausnahmen möglich? Das Bundeskabinett hat kürzlich den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Entwurf des fünften Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Darin enthalten ist eine weitere geplante Mautbefreiung: Elektro-Lkws sollen von der Mautpflicht ausgenommen werden, um Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher, leiser Lkws zu schaffen. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) wird ein Großteil der bereits heute zugelassenen rund 12.000 ElektroNutzfahrzeuge davon profitieren. Dies stößt übergreifend auf Zustimmung, doch weitergehende Forderungen schließen sich an. Der Bundesrat hat dem Antrag Sachsens zugestimmt, der die Bundesregierung auffordert, zu prüfen, ob eine Mautbefreiung für Fahrzeuge möglich ist, die zur Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden. Die Länder wollen vermeiden, dass höhere Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen – insbesondere in ländlich geprägten Regionen. Außerdem fordert der Bundesrat eine Differenzierung der Kosten für verkehrsbedingte – vor allem nächtliche – Lärmbelastung. Diesem Wunsch stimmt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) zu und geht noch einen Schritt weiter. Er fordert eine Mautbefreiung für alle Lkws über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht der öffentlichen Abfall- und Abwasserbeseitigung sowie der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung.

Höhere Kosten gleich höhere Endpreise? Die Bundesregierung plant zudem, die Mautsätze zum 1. Januar 2019 zu erhöhen, um sie an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens anzupassen. “Von dieser Änderung sind auch die Mitgliedsunternehmen des VKU betroffen, die zur Erfüllung ihrer kommunalen Unternehmensauf-

Immer mehr Forderungen nach Ausnahmen bei der Mautpflicht (BS/Katarina Heidrich) 160 Fahrzeuge zählt der Fuhrpark der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM). Davon 64 Reinigungs- und Streufahrzeuge und 47 Lkws für die Abfallabfuhr. Mit Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen kommen auf das kommunale Unternehmen jährliche Mehrkosten von rund 50.000 Euro zu. Abstrus: nur aufgrund der abfallspezifischen Fahrzeugtypen. Denn die sind mautpflichtig, während Fahrzeuge des Straßen- einschließlich Winterdienstes von der Infrastrukturabgabe befreit sind. Hiergegen mehren sich Vorwürfe sowie Forderungen nach weiteren Ausnahmen. gaben entweder selbst oder durch beauftragte Dritte die Bundesfernstraßen benutzen müssen. Diese Fahrzeuge müssen daher im Allgemeinwohlinteresse von der Mautpflicht generell ausgenommen werden”, verlangt der Verband in einer Stellungnahme. Mangels finanzierbarer umweltschonender Alternativen zu den kommunalen Fuhrparks könnten die Unternehmen nicht einfach durch die Beschaffung solcher die Mautlast senken, moniert der VKU. Im Gegenteil: Die finanzielle Belastung durch den Austausch im Fuhrpark würde nicht gesenkt werden. Zu bedenken gibt der Verband, dass “entgegen der Annahme der Bundesregierung im Gesetzentwurf finanzielle Auswirkungen auf die Verbraucher zu erwarten” seien. Auch diese Forderung wird von anderer Seite nochmals erweitert. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) fordern in einem gemeinsamen Schreiben an Scheuer und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Mautbefreiung für alle Fahrzeuge der Entsorgungswirtschaft, also auch private. Ansonsten, mahnen sie, finde eine Ungleichbehandlung privater und kommunaler Unternehmen statt. BDE-Präsident Peter Kurth: “Dies wäre eine einseitige Privilegierung der staatlichen Entsorgungswirtschaft.” Der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock ergänzt: “Es steht zu befürchten, dass dann eine neue Rekommunalisierungswelle auf die privaten Unternehmen zukommen könnte.”

Warnung vor Wettbewerbsverzerrungen Der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hingegen lehnt beide möglichen Befreiungen ab – sowohl für kommunale Entsorgungsunternehmen als auch für gewerbliche Abfalltransporte. Zum einen fürchtet man auch hier massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten des privaten Gewerbes. Zum anderen fehlten für eine zusätzliche Befreiung der gewerblichen Anbieter schlicht die Kontrollmöglichkeiten, heißt es seitens des Verbands. Demgegenüber fordert der Bundesrat zusätzlich, auch weiterhin land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge insgesamt von der Mautpflicht auszunehmen. Seit dem 1. Juli 2018 gilt dies nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

MELDUNG

Photovoltaik-Pflicht für Neubauten (BS) Tübingen führt als erste deutsche Kommune eine Pflicht für Photovoltaik-Dachanlagen bei allen Neubauten ein. Betroffen sind sowohl private als auch industrielle Bauvorhaben. Jedes neugebaute Haus soll als Niedrigenergiehaus nach dem sogenannten KfW-EffzienzhausStandard 55 errichtet werden und eine Photovoltaikanlage auf dem Dach aufweisen. Die Mindestleistung der Anlagen wird noch von der Stadtverwaltung definiert. “Die Stadt regelt entweder über Kaufverträge oder über Bebauungspläne, dass in

Seite 19

neuen Baugebieten jedes Haus eine Solaranlage haben muss”, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) den Grundsatzbeschluss. Werden Grundstücke bebaut, die vorher der Stadt gehörten, wird die Auflage in den Grundstückskaufverträgen festgelegt. Ansonsten erfolgt dies über einen städtebaulichen Vertrag. Eine Befreiung von der PhotovoltaikPflicht sei möglich, wenn für die Pflichterfüllung des E-WärmeGesetzes eine Solarthermieanlage auf dem Dach errichtet werde, wie es in dem Beschluss heißt.

ten wollen. Diese Politik wollen wir mit dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben fortschreiben”, wie Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, erklärt.

Keine weiteren Pläne

Ob beim Grillen oder der Mautpflicht: Wird eine Extrawurst gebraten, mehren sich Wünsche nach weiteren. Foto: BS/chrisshots, CC BY 2.0, flickr.com

von maximal 40 km/h eingesetzt werden. Bis zum 1. Januar 2019 herrscht nun zunächst eine Kulanzregelung zur sogenannten “Bauernmaut”.

“Hintergrund dieser Regelung ist, dass wir unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nicht mit unnötiger Bürokratie und mit unnötigen Kosten belas-

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert hingegen eine Lkw-Maut auch für kommunale Straßen und eine Maut für Fernbusse. Damit greift der kommunale Spitzenverband Empfehlungen des federführenden Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundestag an den Bundesrat auf. So seien “Fernbusse in die Mautpflicht einzubeziehen, da sie genau wie Nutzfahrzeuge

im Güterkraftverkehr in besonderem Maße Kosten für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Bundesstraßen verursachen und dadurch auch die intermodalen Wettbewerbsbedingungen für Straßen- und Schienenverkehr harmonisiert werden. Kraftomnibusse im ÖPNV sollen hingegen ausgenommen bleiben, da eine weitere Belastung für das Gemeinwohl kontraproduktiv wäre”, empfehlen die Ausschüsse im Sinne des von der Bundesregierung intendierten Nutzerprinzips. Laut BMVI gibt es allerdings “keine Pläne für eine Ausweitung der Lkw-Maut” für diese Fahrzeuge. Auch bei Lkws zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen werde weiterhin auf die Mauterhebung verzichtet – entgegen der Forderung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Warum die genannten Fahrzeugklassen allerdings nicht “bemautet” werden sollen und welche jährlichen Einnahmen eine Mautpflicht dieser generieren würde, lässt das Ministerium offen. Die abschließende Entscheidung zum Bundesfernstraßenmautgesetz und zu möglichen Mautbefreiungstatbeständen wird im Herbst erwartet.


Zahlen & Fakten

Seite 20

Behörden Spiegel / August 2018

Breitbandinvestitionen und Förderanträge in Deutschland (BS) Die Investitions- und Förderlandschaft im Breitbandausbau ist sehr heterogen. Zum einen können Fördermittel aus unterschiedlichen Fonds (EFRE, Bundesförderung- und Landesförderung, GAK und ELER) stammen, zum anderen hat jedes Bundesland seinen individuellen Bedarf, wodurch auch bei der Anzahl der Förderanträge manche mehr, andere weniger stellen.

Bisherige und geplante Investionen in den Breitbandausbau Bei den Fördersummen wurden die jeweiligen Mittel aus den unterschiedlichen Förderfonds zusammenaddiert. Manche Bundesländer besitzen bereits vorläufige Fördergelder, haben aber bis zum Stichtag diese noch nicht verausgabt.

BB

3,6 Mrd.

bis zu

Bundesförderung

514 k. A.

12 Mrd.

Bundesinvestitionen in den kommenden Jahren

0,36

BE

341

BW

500

BY

1.500

HB HE

k. A.

HH

0

1.000 bis 2.022

2,7

600 k. A. mind. 6,5

MV

0,79

NI

20,8

1.312 1.430 bis 2.022

1.140

NRW RP

0

SH

k. A.

SL

kein Förderbedarf*

SN

k. A.

124

5.000 bis 2.025

120

kein Förderbedarf mind. 512

123

ST

465

318

TH

bis

Ist-Summe (Stichtag: 31. März 2018) in Millionen

2.020

zukünftige Investitionen in Millionen (Stichtag: kommende Landtagswahl)

mind. 55

*im Saarland werden die Netze eigenwirtschaftlich ausgebaut, es bedürfe zur Zielerreichung keiner Förderung.

1,2

1,2

M-net

NetCologne

1,5

3,7

Tele Columbus

sonstige (u.a. Bürgerinitiativen, eigener Ausbau)

1,8

EWE-Gruppe

6,5

Telefónica (o2)

40,1

Telekom

Marktanteile der führenden BreitbandAnbieter in Deutschland an den 32,5 Mio. Breitbandfestnetzanschlüssen in % (Stand: 2017)

10,5

Unitymedia

13,8

1&1

19,7

Vodafone

Anzahl der Förderanträge

2823

Der Förderbedarf ist in den Bundesländern unterschiedlich. Dies spiegelt sich auch bei den Anträgen wider.

2200

Förderanträge eingegangen

bewilligt

Förderung nach Projektanzahl (nicht nach Anträgen)

536 536

182 164 93* 93 33

147

11

147

25

11

24 k.A.

BW

BB

HE

MV

NI

NRW

RP

SL

3400

2200 43

57

33

171

40

32 k.A.

SN

ST

SH

TH

BY

*MV fördert in Projektgebieten

Illustration: BS/Dach; unter Verwendung von Grafiken © kid_a und © ribkhan, stock.adobe.com

Alle Grafiken und bildlichen Darstellungen unterliegen dem Copyright. Nachdruck oder andere Vervielfältigungen nur mit Genehmigung des Behörden Spiegel.


Kommunale Infrastruktur

Behörden Spiegel / August 2018

Seite 21

Das Wasser steht bis zum Hals

Begehrt wie warme Semmeln!

Hardware-Nachrüstungen bei Dieseln eine schwierige Alternative?

Lastenfahrräder als vielseitige Alternative

(BS/Adrian Bednarski) Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat vor Kurzem entschieden, dass die Fahrverbote in Baden-Württemberg nicht per se Diesel der Euro-5-Norm ausschließen dürfen. Damit wurde gerichtlich bestätigt, was in Studien schon feststand. Orientieren sich andere Verwaltungsgerichte am Stuttgarter Urteil, wird der Druck auf die belasteten Städte größer. Denn wenn es an einem mangelt, dann sind es die kurzfristigen Alternativen. Wie handeln also die Städte?

(BS/Adrian Bednarski) Lastenräder und auch Lastenpedelecs sind bereits seit einigen Jahren auf dem Markt integriert und dienen als ökologische Alternative für den Bürger. Und mittlerweile entdecken nicht nur Unternehmen diese für sich. Auch für Kommunen bieten sich Vorteile. Die Räder könnten langfristig die Innenstädte sauberer und autofreier gestalten. Hierfür fehlt es nur am Feinschliff und der abschließenden Einigung mit dem Gewerbe.

Der ADAC Baden-Württemberg hat es in einer Studie bereits praktisch ausprobiert. Er hat vier Fahrzeuge (zwei Pkws und zwei Transporter) durch SCR-Systeme (Selective Catalytic ReductionSysteme) nachgerüstet. Alle vier Diesel-Fahrzeuge entsprechen dabei der Euro-5-Norm. Aus den Tests resultierte, dass unter ungünstigen Bedingungen (also sehr kalten Temperaturen und einem kalten Motor) bis zu 50 Prozent weniger Stickoxide ausgestoßen würden als ohne Nachrüstung. Hochgerechnet könnten die Emissionen im Straßenverkehr um bis zu 25 Prozent gesenkt werden, wenn eine flächendeckende Nachrüstung der Diesel mit der Euro-5-Norm durchgeführt würde. Ein Gutachten des Bundesverkehrsministeriums, das sogenannte Wachtmeister-Gutachten, kommt zu ergänzenden Schlüssen: Zum einen sei es sinnvoll und sicher, die Nachrüstung durch den Fahrzeughersteller durchführen zu lassen. Zum anderen bewege sich dies in einem Kostenrahmen, der realisierbar sei. Wobei es Anbieter gebe, die Hardware-Nachrüstungen liefern könnten, die ohne den Hersteller durchführbar seien. Der Gutachter Prof. Dr.-Ing. Georg Wachtmeister von der Technischen Universität München verweist auf die Stadt London, welche den Schadstoffausstoß ihrer Dieselbusse mittels Nachrüstung auf das Level eines Euro-6-Norm Fahrzeuges verringere.

Zwischen Ablehnung und Ausprobieren Aber die Nachrüstung birgt Risiken für die Städte: “Zum einen gibt es keine gesetzlichen Grundlagen hierfür”, erläutert Max Keldenich aus der Stadtverwaltung Kiel. Dementsprechend bleibe auch die Kostenfrage ungeklärt und es herrsche keine Investitionssicherheit. Die Stadtwerke Tübingen beispielsweise haben die Nachrüstung auf eigene Kosten durchgeführt (sie nennen es “Refreshing”) und dies exemplarisch anhand von 26 Bussen getan. Dies habe aber 220.000 Euro gekostet,

Umstellung des Fuhrparks auf E-Fahrzeuge an.

Individuelle Probleme

Kurzfristige Alternativen fehlen, langsam steht das Wasser bis zum Hals: Können Hardware-Nachrüstungen abhelfen? Foto: BS/lassedesignen, stock.adobe.com

weil es keine Fördermittel hierfür gegeben habe, erläutert Sabine Schmincke, Sprecherin der Stadt Tübingen. Dafür würden diese Busse nun der Euro-6-Norm entsprechen. “Die Kommune selbst hat zwei Radlader mit Rußpartikelfiltern auf eigene Kosten umgerüstet”, ergänzt sie.

Zwischen Pedelecs, E-Mobi­ lität und Neuanschaffung In der Praxis zeigt sich auch, dass Nachrüstungen nicht so einfach machbar sind, wie sie oft dargestellt werden. Bei den Tübinger Stadtwerken etwa sei es bei drei Fahrzeugen nicht möglich gewesen, wie Schmincke mitteilte. Auch aus der Stadt Essen kommen Zweifel, diese aber an der Wirtschaftlichkeit: “Nachrüstungen, wie sie derzeit in der Diskussion stehen, also von Euro 4 oder 5 auf Euro 6, kämen zum aktuellen Zeitpunkt nur für einen kleinen Bruchteil unserer Fahrzeuge in Betracht und wurden bisher nicht durchgeführt. Denn dabei wäre zusätzlich zu prüfen, ob sich aufgrund des Alters und der Laufleistung des Fahrzeugs eine solche Nachrüstung oder eher eine Neuanschaffung mit einer alternativen Antriebsart rechnet”, erklärt Jasmin Trilling, stellv. Sprecherin der Stadt Essen. Auch deshalb peile der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen ein 30-Prozent-Ziel für die

Aber hier zeigt sich auch wieder: Jede Stadt braucht eine andere Lösung. E-Mobilität ist nicht überall umsetzbar: In Tübingen seien verschiedene E-Bus-Modelle getestet worden. Jedoch sei durch die besondere Topografie und die Liniennetz-Systematik (Querschnittslinienpläne) kein serienreifer E-Bus gefunden worden, der die Anforderungen in vollem Umfang erfülle. Ein entscheidendes Problem sei die Reichweite bei E-Fahrzeugen. Eine Herausforderung, welche sich ebenso in der Stadt Garbsen wiederfindet. “Unsere drei E-Fahrzeuge können in unseren Servicebetrieben noch nicht in allen Bereichen eingesetzt werden”, sagt Christina Lange von der Stadt Garbsen über die EMobilitätsgrenzen. Bei den zukünftigen Ersatzbeschaffungen werde deshalb ein besonderes Augenmerk auf die technischen Entwicklungen gelegt und abgewartet, welche zweckdienlich erschienen.

Alle gegen einen Die Luftqualität muss besser werden. “Aber Diesel-Fahrverbote sind unsozial und das falsche Signal. In erster Linie ist die Automobilindustrie mit Soft- und Hardware-Lösungen gefragt. Die Bundesregierung muss mehr Druck machen”, betont Kufen. Dass die Automobilindustrie stärker in die Pflicht genommen werden muss, ist ein Standpunkt, den alle vier gefragten Kommunen vertreten. Die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) vertritt diesbezüglich folgende Position: “Wer wie ich weitere Fahrverbote ernsthaft vermeiden will, kommt um die HardwareNachrüstungen für ältere Diesel nicht herum. Die Diesel-Besitzer dürfen aber nicht für die massiven Fehler der Autobranche büßen. Die Autobranche sollte die betroffenen Fahrzeuge daher auf eigene Kosten nachrüsten.” Aber ob es geschehen wird, zeigt sich erst im September dieses Jahres, wenn die Regierung abschließend berät.

Am Beispiel von Berlin, München und Stuttgart zeigen sich die Potenziale: Das Förderprogramm der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) für Lastenräder stieß auf eine immens hohe Nachfrage. “So wurden bereits am ersten Tag über 1.000 Anträge eingereicht – mehr als bewilligt werden können”, heißt es aus dem Hause der SenUVK. Deshalb soll die Fördersumme für das kommende Jahr erhöht werden und sich auf 500.000 Euro belaufen. Die aktuelle Summe für Einzelpersonen ist bereits verbraucht. Jene Mittel für gewerbliche oder freiberufliche Nutzer befänden sich noch in der Prüfungsphase. “Lastenräder werden immer beliebter im privaten und beruflichen Alltag. Die Transporträder sind praktisch, umweltfreundlich und eine preiswerte Alternative zum Auto in der Stadt. Mit Elek­trounterstützung ist der Fahrspaß auch auf längeren Strecken und mit schwereren Lasten garantiert”, so die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther. In der bayerischen Hauptstadt München spiegelt sich ein ähnliches Bild wider. Hier werden nur Lastenpedecles – also Lastenräder mit Elektromotor – gefördert. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 682 Pedelecs mit einer Summe von 586.371 Euro bezuschusst. In diesem Jahr sind es bereits 430 Stück, welche bisher eine Fördersumme von 656.386 Euro umfassen. Bis 2020 läuft die Förderung über das Gesamtförderprogramm München eMobil.

Ökologischer Transporter-Ersatz “Lastenfahrräder sind wichtig, vor allem im Zusammenhang mit der “letzten Meile” in den Innenstädten können sie einen großen Beitrag leisten, um diese zu erschließen”, zeigt Martin Armbruster, stellvertretender Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart, die Vorteile der ökologischen Alternative für die Wirtschaft auf. Denn: Stuttgart will eine autofreie Innenstadt

Lastenfahrräder erfreuen sich seit Längerem einer großen privaten Beliebtheit. Dies zeigen auch die hohen Nachfragen bei der Förderung ebensolcher Transportmittel: Sie gehen weg wie die warmen Semmeln. Foto: BS/boedefeld1969, stock.adobe.com

haben. In den bisherigen Konzepten sollen die Räder seitens der Kuriere und Express-Paketdienstleister (KEP-Dienstleister) dafür genutzt werden, um von den zentralen City-Depots die Pakete zu verteilen. Vor allem die Elektrolastenräder seien attraktive Alternativen, weil sie bis zu 400 Kilogramm transportieren könnten und gleichzeitig die Kräfte der Kuriere schonten. Ein Lastenrad könne somit eine Transporter-Ladung tragen, so Armbruster. Die Lastenräder selbst werden in zwei Pilotprojekten in Stuttgart getestet. Zum einen eins, bei dem mobile Sammelstellen aufgestellt werden, von wo die Pakete danach mittels Lastenrädern ausgeliefert werden. Dies ist ein Modell, welches so ähnlich auch in München getestet wird. Zum anderen werden leerstehende Plätze in Parkhäusern als mobile Depots angemietet und von dort aus werden die Räder zur weiteren Auslieferung vom KEP-Dienstleister genutzt. Auch seitens der Einwohner würden die Fahrräder eine positive Resonanz erzielen. “Die Bürger sind interessiert, es gab bisher auch noch keine Unfälle mit den Fahrrädern, obwohl diese eine gewisse Kraft mit sich tragen”, so der stellvertretende Abteilungsleiter aus der Wirt-

schaftsförderung. Noch weitere Vorteile zeigen sich: Zum einen würden Staus gemieden, wodurch die Pünktlichkeit steige. Zum anderen sei die Auslieferung auch eine geeignete Arbeit für Studenten und Menschen, die keinen Autoführerschein besäßen, wodurch mehr Arbeitsplätze besetzt würden.

Noch offene Fragen Gleichzeitig existiert noch Klärungsbedarf. Unklar sei beispielsweise, wo die Depots entstehen sollen, genauso wie deren Definition, erläutert Armbruster. Denn bedingt durch die enge Bauweise in Stuttgart sei es schwierig, geeignete Standorte zu finden. Auch die Kostenfrage sowie Errichtung und Betrieb seien noch nicht geklärt. Dabei wollen sich die KEP-Dienstleister nicht darum drücken, sondern im Gegenteil: “Die meisten KEPs wollen ihre eigenen Depot-Standorte haben, um damit auch gleichzeitig werben zu können, wie nachhaltig sie agieren.” “Im Endeffekt sehen die Leute nun einmal den Lieferanten als “Vertreter” der KEP. Es ist somit eine Imagefrage”, erklärt er. Zudem brauche es noch den verschlossenen Stellplatz, der gesichert sein müsse, damit die Fahrräder untergebracht werden könnten.

Public Risk & Compliance 2018 Risikomanagement g und Korruptionsprävention in öffentlichen Institutionen 17. – 18. Oktober 2018, Bonn

Themen und Referenten, u. a.:

www.public-compliance.info

Foto: © Sikov, Fotolia.com

Identifikation, Bewertung und Dokumentation von Risiken in der Praxis Nicole Köhnen, Fachdienst Organisation, Stadt Sankt Augustin Compliance: Was ist das und brauchen wir das für die öffentliche Hand? Prof. Dr. Beatrix Weber, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Implementierung eines Korruptionspräventionssystems Ralf Kriesemer, Leiter Referat Antikorruption, Stadt Neuss Einführung eines Internen Kontrollsystems Siham Skocic, Zentrale Dienste, Stadt Karlsruhe Good Governance: warum die Bundesbank nicht nur die Finanzen im Blick hat Claudia Kuntz, Abteilung Organisation, Deutsche Bundesbank Three Lines of Defence – systematische Herangehensweise an Risiken Bettina Volprecht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Umgang mit Machtpromotoren und politischem Widerstand Richard Schütze, Rechtsanwalt, Berliner Akademie für Medienrhetorik und Kommunikation

Eine Veranstaltung des:


Kommunale Ordnung

Seite 22

Behörden Spiegel / August 2018

Weiteren Rekord aufgestellt

Cottbus erhält Sicherheitszentrum

Dallmeier präsentiert neue Panomera® S8 Ultraline

Ordnungsamt und Landespolizei sollen enger zusammenarbeiten

(BS/Josua Braun*) Die patentierte Dallmeier Panomera® Multifocal-Sensortechnologie ermöglicht nun bereits seit 2011 die flächendeckende Videoabsicherung weitreichender Areale wie etwa der Kölner Domplatte oder einer Vielzahl von Fußballstadien und Flughäfen auf der ganzen Welt. Die neue Panomera® Ultraline-Serie bietet dabei eine besonders hohe effektive Auflösung. Dallmeier stellt das erste Modell der neuen Serie vor, die Panomera® S8 Ultraline, die bis zu 190 Megapixel bei 30 Bildern pro Sekunde (fps) erreicht.

(BS/mfe) Im brandenburgischen Cottbus soll in der Innenstadt ein Sicherheitszentrum entstehen. Vorgesehen ist eine Besetzung durch Kräfte des Ordnungsamtes und der Landespolizei. Wünschenswert wäre aus Sicht von Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) und Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) auch die Einbeziehung des städtischen Verkehrsbetriebes. Vorerst ist das allerdings noch nicht konkret geplant. Das Vorhaben ist kein Einzelfall.

Das Panomera®-Konzept hat die Videotechnik revolutioniert: bis zu acht Sensoren in einer Kamera ermöglichen es, enorme Weiten und Flächen in einer vollkommen neuen Auflösungsqualität zu erfassen. Durch weniger Kameras und deutlich weniger Infrastruktur- und Management-Aufwand reduzieren sich dadurch die Gesamtkosten von Videolösungen signifikant. Gleichzeitig können Kundenvorgaben bei Pixeldichte und Abdeckung exakt erfüllt werden. Der erste Vertreter der neuen Ultraline-Serie, die Ultraline S8, verfügt über einen hervorragenden Dynamikbereich von 130 dB UWDR effektiv und bietet damit einen extremen Panomera®Effekt. Dies ermöglicht eine Auflösung über 125 px/m bis zu einer Entfernung von 160, 104 oder 82 Metern, wodurch auf der gesamten Strecke die Wiedererkennung von Personen ermöglicht wird.

Das Identifizieren von Personen (250 px/m) wird modellabhängig bis zu einer Entfernung von 46 Metern unterstützt, die Beobachtung (62 px/m) sogar bis zu einer Entfernung von 322 Metern. Dies entspricht einem immensen Objektraum von mehr als 26.000 Quadratmetern mit durchgängiger Schärfentiefe.

Permanente Erfassung des Objektraums Das Multifocal-Sensorsystem erfasst und speichert sämtliche Bereiche des Objektraums in maximaler Detailauflösung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Operatoren im LiveBetrieb auf einen bestimmten Bereich konzentrieren (multipler Detail-Zoom) oder ob interessante Bereiche auf Basis von Video Content Analysis im Detail dargestellt werden (multiples AutoTracking). Die Aufzeichnungen der Panomera® beinhalten immer das gesamte Geschehen und

erlauben die Auswertung jedes Vorgangs. Wie alle Dallmeier-Kameras wird auch das neue Panomera®Modell komplett in Deutschland am Dallmeier-Standort Regensburg gefertigt. Dies ist bereits ein wesentlicher Aspekt der Datenschutz- und Datensicherheitsstrategie des Herstellers, da so etwa der unberechtigte Zugriff durch “Backdoors” ausgeschlossen ist. Insgesamt 14 Funktionen, wie zum Beispiel das Einrichten von privaten Zonen, People Masking und modernste Verschlüsselungs- sowie Authentifizierungstechnologie in der Verarbeitungskette der DallmeierLösungen stellen sicher, dass die hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an Datenschutz und Datensicherheit erfüllt werden. *Josua Braun ist Senior Produkt Marketing Manager bei der Dallmeier electronic GmbH & Co.KG.

MELDUNG

Neue Wege bei der Parkraumbewirtschaftung (BS/ab/mfe) Im brandenburgischen Cottbus soll die Parkplatzsuche noch in diesem Jahr mit der App “Park and Joy” erleichtert werden. Das Ziel: Schneller die freien Parkplätze finden, um damit auch die Umwelt zu schonen. Aber nicht nur hierfür soll die App verwendet werden. “Unsere Bürgerinnen und Bürger bekommen einen besseren Überblick über freie Parkplätze. Der Suchverkehr kann damit reduziert und die Luftqualität verbessert werden”, freut sich der Cottbusser Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU). Es sei ein wichtiger Schritt hin zur digitalen Stadt – insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Mobilität in der Innenstadt. Die App zeigt am Reiseziel die wahrscheinlich freien Parkplatzmöglichkeiten an. Hierfür erhalten die Parkplätze Sensoren, die den Belegungsstand an die App senden. Das wird mittels der neuen Funktech-

Schneller einen freien Parkplatz finden: Städte setzen auf Smartphones und Apps. Foto: BS/Michael Gaida, pixabay.com

nologie “Narrow Band Internet of Things” (NB-IoT) erreicht. Der Vorteil dieser Technologie sei ein geringerer Energieverbrauch bei größerer Reichweite. Daneben binde die App aber auch anonymisierte Nutzungs-, Wetter- sowie Kalenderdaten als Vorhersage-

informationen neben den Sensoren ein. Zudem können über die Anwendung die Parkgebühren bezahlt werden. Unterdessen können Parkgebühren in Bonn mittlerweile per Smartphone entrichtet werden. Dafür kooperiert die Stadtverwaltung mit dem Verein Smartparking, in dem momentan sieben Handy-Parken-Anbieter Mitglied sind. Die Mitglieder des Zusammenschlusses statten alle rund 120 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet mit Hinweisen zum Handy-Parken aus. Die Geräte selbst werden nicht abgebaut. Damit hat jeder Autofahrer weiterhin die Möglichkeit, auch mit Kleingeld seine Gebühren zu bezahlen. Ob das Entgelt entrichtet ist, erkennen die Mitarbeiter des Verkehrsaußendienstes der Bundesstadt mithilfe eines Abgleichs des Kennzeichens mit einem zentralen Online-System. Das Projekt ist Teil der Initiative “Digitales Bonn”.

Geprüft wird hingegen, ob ein Sprechzimmer der Revierpolizei eingerichtet werden kann. Besetzt sein soll das neue Sicherheitszentrum, dessen Inbetriebnahme noch für dieses Jahr vorgesehen ist, wochentags von zehn bis 18 Uhr. Für die Bereitstellung sowie den Unterhalt der Räumlichkeiten ist dabei die Cottbuser Stadtverwaltung verantwortlich. Innenminister Schröter sagte zu der geplanten Einrichtung: “Mit dem neuen Sicherheitszentrum wird es zukünftig einen zentral gelegenen Anlaufpunkt für Sicherheit und Ordnung für die Bürger mitten in der Cottbuser Innenstadt geben. Die Einrichtung des neuen Zentrums wird nicht zulasten der Polizeipräsenz auf der Straße gehen.” Die verstärkte Anwesenheit von Vollzugsbeamten in der Innenstadt müsse – wohl auch wegen der dortigen Auseinandersetzungen in den vergangenen Monaten – beibehalten werden, solange das notwendig sei. Und Oberbürgermeister Kelch ergänzte: “Das neue gemeinsame Zentrum ist ein klares Signal für mehr Sicherheit in der Innenstadt.”

Kaum gemeinsame Dienststellen Eine ähnliche Einrichtung existiert seit 2009 bereits in der ebenfalls kreisfreien märkischen Stadt Brandenburg an der Havel. Auch in Berlin gibt es eine gemeinsame Wache von Bundes- und

Doppelstreifen von Landespolizei und kommunalem Ordnungsamt (Foto) gibt es bei Weitem nicht überall in Deutschland. Im brandenburgischen Cottbus könnten diese aber bald Wirklichkeit werden. Hier soll ein Sicherheitszentrum entstehen, in dem beide Behörden vertreten sind. Foto: BS/Proll

Landespolizei sowie dem Ordnungsamt. Noch nicht ganz so weit sind die Verantwortlichen in Stuttgart. Dort existieren zwar Sicherheitspartnerschaften und auch Kooperationen zwischen dem Städtischen Vollzugsdienst und der Landespolizei in Form gemeinsamer Einsätze, etwa gegen gewerbsmäßiges Betteln. Gemeinsame Dienststellen gibt es aber noch nicht. Ähnlich verhält es sich im hessischen Offenbach. In der dortigen Stadtwache ist bisher nur das Ordnungsamt präsent. Eine

Beteiligung der Landespolizei ist jedoch in Planung. Und auch ganz im Norden der Republik, in Flensburg, existieren noch keine gemeinsamen Dienststellen oder Doppelstreifen. Gleichwohl finde eine enge Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Behörden, etwa dem Jugendamt, und der Landespolizei statt. Des Weiteren existiere eine intensive Kooperation zwischen der Bundes- und der Landespolizei einerseits und den dänischen Behörden andererseits, heißt es.

MELDUNG

Düsseldorf hat Manifest unterzeichnet (BS/mfe) Verantwortliche der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf haben ein Sicherheitsmanifest unterschrieben. Das Dokument steht unter dem Motto “Sicherheit, Demokratie und Städte: Zur Ko-Produktion von Politiken der urbanen Sicherheit” und enthält Empfehlungen und Forderungen der Kommunen zu unterschiedlichen Aspekten der urbanen Sicherheit. Diese

richten sich sowohl an die Politik in der Bundesrepublik als auch an die Europäische Union. Zudem sind in dem Papier die strategischen Arbeitslinien des Europäischen Forums für urbane Sicherheit (EFUS) fixiert. In diesem Zusammenschluss ist die 600.000 Einwohner-Stadt ebenso Mitglied wie im DeutschEuropäischen Forum für urbane Sicherheit (DEFUS). Der Düsseldorfer Beigeordnete für Recht

und Ordnung, Christian Zaum, sagte zu der Unterzeichnung: “Die öffentliche Sicherheit muss als grundlegendes Menschenrecht und als grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige gesellschaftliche (Stadt-)Entwicklung anerkannt werden.” Sie sei ein Gemeinschaftsgut sowie ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie, so Zaum, der auch Vorsitzender des kriminalpräventiven Rates in Düsseldorf ist.

Bundeskongress

Kommunale Ordnung

26. − 27. September 2018 in Hamburg

Refe Referenten er auf dem d Kongress u.a.::

C Christoph B Balzer Der Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung des Landkreises Ostholstein widmet sich den unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs „Kommunale Ordnungsdienste“.

C Christian S Specht Der Erste Bürgermeister Mannheims erläutert die neue und moderne Videoüberwachung in seiner Stadt.

Informationen und Anmeldung unter: www.kommunale-ordnung.de

Falko Droßmann Der Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte geht auf die Bedeutung kommunaler Sicherheit in der deutschen Sicherheitsarchitektur ein.

Eine Veranstaltung des


Digitaler Staat Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn /August 2018

Am Service ausgerichtet

KNAPP Neue Digitalstrukturen

Strategie für die digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz vorgelegt (BS/Guido Gehrt) Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat im Sommer unter der Überschrift “Digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz” eine E-Government- und IT-Strategie für das Land beschlossen. Diese setzt eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag “Rheinland-Pfalz 2016-2021” um und konkretisiert die in der ressortübergreifenden “Strategie für das digitale Leben in Rheinland-Pfalz” dargelegten Ziele für den Bereich “Digitale Verwaltung und E-Government”. Ausgangspunkt der Strategie ist das Serviceversprechen der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz. Diese will eine bürger- und wirtschaftsorientierte Verwaltung sein, die ihr Leistungsangebot qualitativ hochwertig und nutzerfreundlich anbietet. Ebenso versteht man sich als offene und transparente Verwaltung, die empfänglich für Ideen und Impulse der Bürger ist, diese in Entscheidungsprozesse einbindet und über ihr Handeln informiert. Als sichere und vertrauenswürdige Verwaltung will man zudem verantwortungsvoll mit den Daten umgehen und anvertrautes Wissen sicher verwahren. Eine effiziente und leistungsfähige Verwaltung soll zudem die Effizienzpotenziale der Digitalisierung heben, ihre Prozesse überprüfen, reorganisieren und digitalisieren sowie die IT effizient betreiben. Zum Serviceversprechen zählt auch der Anspruch, eine innovative und nachhaltige Verwaltung zu sein, die in der Lage ist, sich agil zu verändern, indem sie die Digitalkompetenzen der Mitarbeiter stärkt, Spielräume für Innovation schafft und nutzt, ihrer Vorreiter- und Vorbildfunktion für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere mit Blick auf das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahre 2030, gerecht wird sowie gute Ideen schnell umsetzt. Als letztes Charakteristikum will die Landesverwaltung eine moderne Verwaltung sein, welche die neuen digitalen Verwaltungsabläufe auch im Verwaltungsaufbau und in der internen Organisation abbildet. Das Serviceversprechen der digitalen Landesverwaltung Rheinland-Pfalz soll als Richtschnur für die Digitalisierungsvorhaben der Landesverwaltung in den kommenden Jahren dienen. Dabei soll es Wirkung sowohl nach außen als auch nach innen zei-

und Bezügeabrechnung, die um weitere Module ergänzt werden soll. Dadurch soll die Landesverwaltung auf leistungsfähige und hochverfügbare IT-Services aus der rlp-Cloud zugreifen können und bei ihrer Aufgabenerledigung bestmöglich unterstützt werden.

Mehr Kooperation

Das Serviceversprechen an Bürger und Unternehmen soll bei der Umsetzung der Digitalen Verwaltung Rheinland-Pfalz die Richtung und damit verbundene Manöver vorgeben. Foto: BS/Koziol Kamila, stock.adobe.com

gen; Außenwirkung bei der Frage, welche Angebote den Bürgern unterbreitet werden, wie diese Leistungen nutzen können und was sie dabei erwarten dürfen. Innenwirkung, wenn Entscheidungen über IT-Infrastrukturen, Prozessoptimierung und IT-Investitionen getroffen werden.

OZG wichtigstes E-Government-Vorhaben Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist erwartungsgemäß auch das wichtigste E-Government-Vorhaben der Rheinland-Pfälzer in dieser Legislaturperiode. Die Landesregierung will das OZG gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften im Land umsetzen und mit dem Rheinland-Pfalz-Portal einen gebündelten Zugang zu allen digitalen Angeboten im Lande schaffen. Neben den OnlineServices der Verwaltung sollen

das Angebot offener Daten ausgebaut und auf der TransparenzPlattform weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sich die Bürger ein Bild des Handelns von Politik und Verwaltung machen können. Die Landesregierung will die Voraussetzungen dafür schaffen, die Modernisierungschancen der Digitalisierung für die Verwaltung zu nutzen, indem Prozesse optimiert, Innovationspotenziale gehoben und die Rahmenbedingungen für modernes Arbeiten in der Verwaltung verbessert werden.

IT-Architektur konsolidieren Die Informations- und Kommunikationstechnik soll in den nächsten Jahren stärker standardisiert und konsolidiert werden, um die Effizienz zu steigern, die Interoperabilität zu erhöhen und die IT-Sicherheit zu gewähr-

leisten. Das wichtigste IT-Vorhaben der Legislaturperiode ist daher die Standardisierung und Konsolidierung des IT-Betriebs im Landesbetrieb Daten und Information (LDI). Durch eine sukzessive Zentralisierung der IT-Infrastrukturen sowie der ITBasis- und Querschnittsdienste sollen zudem die IT-Stellen der einzelnen Behörden entlastet werden. Hierzu hat man eine entsprechende IT-Architektur geschaffen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Darüber hinaus sollen die gemeinsamen Basis- und Querschnittsdienste ausgebaut werden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) und die dritte Phase der Einführung des integrierten Personalmanagements für Rheinland-Pfalz (IPEMA), einer Lösung für integriertes Personalmanagement

Die gestiegene politische Bedeutung der Digitalisierung der Verwaltung und der Verwaltungs-IT soll sich auch in den Kooperations- und Steuerungsstrukturen widerspiegeln. So soll der Chief Information Officer (CIO) künftig in der Staatssekretärskonferenz anlassbezogen über wichtige ITPlanungen und IT-Projekte informieren. Darüber hinaus soll auch die Abteilungsleitung der IT-Zentralstelle die Konferenz der Zentralabteilungsleitungen über wesentliche IT-Vorhaben unterrichten. Neben einer engen Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinweg soll auch die staatlichkommunale Kooperation vertieft werden, damit Entscheidungen abgestimmt und gemeinsam getroffen werden können. Hierfür soll ein gemeinsames Gremium – ein IT-Kooperationsrat – von Land und kommunalen Gebietskörperschaften eingerichtet werden, um die Digitalisierungsvorhaben besser koordinieren zu können.

Nächster Schritt: E-Government-Gesetz Als rechtliche Grundlage für die Umsetzung vieler der in der Strategie festgeschriebenen Ziele hat die Landesregierung kurz vor der Sommerpause den Entwurf eines E-Government-Gesetzes auf den Weg gebracht, der nun ins Gesetzgebungsverfahren und die Verbändeanhörung geht.

2018: Digitalisierungsoffensive 4.0 für NRW

(BS/wim) Der Freistaat Sachsen strukturiert seine Digitalisierungsbemühungen neu und siedelt den CIO aus dem Staatsministerium des Innern (SMI) in die Staatskanzlei um. Neuer CIO des Landes ist seit dem 1. August Thomas Popp, der die Stelle zusätzlich zu seinem bisherigen Posten als Amtschef übernimmt. Die Umsiedlung war aus Sicht der Landesregierung nötig geworden, da das Thema zentral gesteuert werden soll, um so das Thema IT als Gesamtaufgabe für alle Ressorts zu definieren. Da die Staatskanzlei eine Richtlinienkompetenz für die weiteren Ressorts des Landes innehat, soll die sächsische Digitalisierung in Zukunft zentral aus der Regierungszentrale geleitet und koordiniert werden. Zudem gibt es im Innenministerium des Landes Baden-Württemberg seit dem 1. August eine Digitalisierungsabteilung. Leiter der neuen Abteilung, die sich aus vier Digital-Referaten und der Stabsstelle Digitalisierung zusammensetzt, ist Andreas Schütze. Schütze untersteht in seinem Posten direkt Stefan Krebs, dem CIO/CDO des Landes.

Urlaub digital (BS/wim) Auf das Smartphone wollen sieben von zehn Befragten (73 Prozent) nach einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom auch im Sommerurlaub nicht mehr verzichten. Bei den 14- bis 29-Jährigen kommt die Studie sogar auf 91 Prozent. Das Tablet nutzen gut vier von zehn Bundesbürgern (41 Prozent), und mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Urlauber nimmt sogar den Laptop mit auf Reisen. Auch tragbare Mobilgeräte, sogenannte Wearables wie Smartwatch (25 Prozent) und Fitnesstracker (22 Prozent), werden gerne im Urlaub getragen. Jeder Fünfte (22 Prozent) nimmt seine Bücher auf digitalem Wege mit in den Urlaub und liest auf seinem E-Book-Reader.

Zukünftige IT-Strategien in Nordrhein-Westfalen

Land, Kommunen, Regionen, IT-Dienstleister – kooperative Modellakteure und innovative Treiber 8. November 2018 in Düsseldorf / Neuss Prof. Dr. Andreas Pinkwart Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet den Kongress mit der Digitalisierungsoffensive 4.0 für NRW.

Anja Weber

Hartmut Beuß

Die Vorsitzende des DGB NRW beschreibt künstliche Intelligenzen als Gestaltungs- und/ oder Konfliktfeld für Personalräte.

Der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalens für Informationstechnik (CIO) reflektiert Ziele und Schwerpunkte der E-GovG-Projekte.

Ausführliche Informationen zum Programm und Anmeldung unter:

www.e-nrw.info Eine Veranstaltung des


Informationstechnologie

Seite 24

Behörden Spiegel / August 2018

Dem Wartezeit-Frust ein Ende? Effizientere Bürgerämter durch Bürgerbeteiligung (BS/ab) Wenn ein Bürger in eine neue Stadt zieht, hat er eine gesetzliche Frist von zwei Wochen einzuhalten, um sich umzumelden. Aber in den Berliner Bürgerämtern sind Wartezeiten für einen Termin von vier bis sechs Wochen gängiger Alltag. Auch um diesen Widerspruch aufzulösen, möchte die Stadt eine neue Verwaltungssteuerung etablieren und bürgerfreundlicher sowie effizienter werden. Wie: durch optimierte Prozesse mit mehr Bürgerbeteiligung. Exemplarisch verlief dies nun bei der Online-Terminvergabe für ein Berliner Bürgeramt. In einem Praxistest durften sich zehn Bürger über zwei Tage hinweg mittels der Prototypen online für einen Termin anmelden. “Die erste Schnittstelle mit der Verwaltung ist die Terminvereinbarung. Hierbei wollen wir gemeinsam mit den Bürgern ein kundenfreundliches Terminmanagement entwickeln”, betonte Staatssekretärin Sabine Smentek bei der Vorstellung des “Use Experience Lab zur OnlineTerminvergabe der Bürgerämter”. Deshalb sei im Vorfeld eine Umfrage vorgenommen worden, an der sich knapp 4.780 Bürger beteiligten und Impulse lieferten, wie die Prozesse bei der Terminvergabe verbessert werden könnten. Auch seien gleichzeitig die Bezirksregierungen mit einbezogen worden. Denn ein weiterer Aspekt des Projektes ist eine gemeinsame Steuerung bei der Terminvergabe.

1,3 Millionen Termine pro Jahr Das Ziel sei es, 1,3 Millionen Termine, als Mindestangebot, auf alle Bürgerämter Berlins bezogen, pro Jahr anzubieten. Hierfür würden nun pro Mitarbeiter sechs Termine pro Stunde angeboten. “Hierbei erwarten wir nicht, dass der Mitarbeiter sechs Termine pro Stunde abarbeitet. Denn es geht nicht um Fließbandarbeit. Wenn der Kunde schwierige Fragen hat, dann wird er dementsprechend beraten und es wird sich Zeit genommen. Es geht um eine Strukturierung und Vereinheitlichung des Terminangebots”, betonte Smentek.

Standards und mehr Transparenz Aktuell gebe es viele Bürgerämter, die weniger als sechs Termine pro Stunde und Mitarbeiter anböten. Was durch die neue Verwaltungsvorschrift, die aktuell dem Senat vorliege, geän-

A

uf Basis dieses Eckpunktepapiers will die Regierung nun bis Ende November ein konkretes Strategiepapier zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz erarbeiten. Forschungsministerin Karliczek will vor allem den Forschungsstandort Deutschland ausbauen und europäisch vernetzen, denn die KI “hält Einzug in unseren Alltag und wir wollen, dass diese Technik den Menschen hilft. Daher stellen wir den Nutzen für den Menschen in unserem Lande in den Mittelpunkt unserer KI-Strategie.” Mithilfe von attraktiven Arbeitsund Forschungsbedingungen sowie zusätzlichen Professuren und neuen Kompetenzzentren sollen Spezialisten sowie Nachwuchskräfte in die deutschen Institute gelockt werden, um das Land wieder in die Weltspitze der technischen Innovationen zu bringen, so Bundeswirtschaftminister Peter Altmaier. Für ihn ist die Künstliche Intelligenz “nicht irgendeine Innovation – sie ist eine Basis-Innovation, die unsere Wirtschaft und unser Leben insgesamt verändern und verbessern wird. Deshalb wollen wir, dass Anwendungen von Künstlicher Intelligenz auch nicht irgendwo auf der Welt entwickelt und umgesetzt werden, sondern hier bei uns in Deutschland und Europa.” Um diese hehren Ziele zu erreichen, wird es aber nicht mit reiner Technologie getan sein. Deshalb will Arbeitsminister Hu-

Initiative D21 präsentiert die Zahl des Monats

Suchen ist einfach ... ... (zurecht)finden nicht immer (BS) Offline kann es manchmal ganz einfach gehen: Man klebt den Hinweis “Bitte keine Werbung“ an seinen Briefkasten und schon ist das Problem gelöst. Der Briefkasten wird nicht mehr mit Prospekten und kostenlosen Zeitungen vollgestopft. Jeder, der ein E-Mail-Postfach hat, weiß aber, dass es online nicht immer ganz so leicht ist, die Werbung auszuschließen. Auch abgesehen von den unerwünschten Spam-Mails lauert an fast allen Ecken und Enden im Internet Werbung auf uns.

Die Hauptstadt möchte ihre Verwaltung modernisieren, strukturieren und digitalisieren. Erste Schritte wurden durch den Praxistest mit den Bürgern gemacht. Das Teilprojekt steht stellvertretend für mehr Bürgerbeteiligung auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung.

Foto: BS/Allie Caulfield, CC BY 2.0, flickr.com

dert werden soll, um Standards zu schaffen. Zudem soll bei der Online-Terminvergabe als neues Feature eine Benachrichtigungsfunktion eingeführt werden, die dem Bürger Bescheid gibt, wenn ein Termin zu seiner Wunschzeit frei geworden ist. Durch die Terminbuchung über das ServiceKonto – es geht optional auch ohne – können die Ämter dann einsehen, wann die Personen die Termine haben und rechtzeitige Erinnerungs-E-Mails verschicken. Gleichzeitig solle auch die Abmeldung vereinfacht werden, wenn die Bürger bei dieser Erinnerung feststellten, dass der Termin nicht notwendig sei. Denn häufig buchten die Bürger mehrere Termine für ein Anliegen, die vielfach verfielen.

Was kommt noch? Das obige Projekt stellt nur ein Teilprojekt einer großen Verwaltungsmodernisierung dar. Auch die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten, insbesondere im Baubereich, sollen in Einklang gebracht werden. Genauso wie die Verfahren beschleunigt wer-

den sollen. Dies sind allesamt Ziele, die im Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung an den Berliner Senat übermittelt wurden. Damit dies bürgernah geschieht, sollen weitere Möglichkeiten der Bürgerbefragung etabliert werden. Dazu würden eine IdeenWerkstätte sowie eine Online-Ideenschmiede gehören, in welchen die Bürger und Mitarbeiter ihre Ideen einbringen könnten. Auch die Rekrutierung neuer Bewerber soll verbessert werden: Sammelausschreibungen und Sammelbesetzungen gleichartiger Stellen, ein zentrales Bewerberbüro in jedem Bezirk, Auswahlgremien, die schneller zusammentreffen und entscheiden und die dementsprechenden rechtlichen Anpassungen. Die Berliner Verwaltungen sollen in diesem Zuge auch ein moderneres Arbeitsumfeld erhalten, z.B. durch Telearbeit, Sanierung von maroden Gebäuden, einheitliche Hinweisschilder und ein Corporate Design für die Websites.

Es ist nur schwer möglich, werblichen Inhalten gänzlich zu entkommen. Von den Onlineauftritten großer Zeitungen bis hin zu Suchmaschinen: Fast alle haben kommerzielle Anzeigen auf ihren Seiten. Das ist jedoch meist Werbung, die deutlich als solche zu erkennen ist. Was aber, wenn Werbung und Inhalt nicht so leicht zu unterscheiden sind? Auch in klassischen Papierzeitungen gibt es werbliche Inhalte, die erst auf den zweiten Blick als solche zu erkennen sind – und nur mit dem kleinen Hinweis “Anzeige” darüber als solche kenntlich gemacht sind. Online hingegen ist es noch einmal viel direkter, denn wer einen werblichen Link anklickt, ist potenziell nur wenige Klicks von einem Kauf entfernt. Auf den gängigen Suchmaschinen etwa erscheinen über den normalen Suchergebnissen Anzeigen – und das ist bei Weitem nicht für jeden erkenntlich. Auch sonst lauert an vielen Stellen offensichtliche und weniger offensichtliche (Schleich-)Werbung. Die moderne Technik erlaubt immer zielgerichtetere und raffiniertere Werbung, was gerade für unerfahrenen, Benutzerinnen und Benutzer schwer erkennbar sein kann. Wann und wo können sie sich auf die ihnen angezeigten Inhalte verlassen? Bei der Studie D21 OnlineIndex 2017/18 gaben gerade einmal 54 Prozent der Befragten an, bei den Treffern von

54 %

Gerade einmal jeder Zweite erkennt bei Suchergebnissen sicher Werbung. Suchmaschinen zu erkennen, welche davon Werbung sind und welche nicht. Ein Blick auf die Unterschiede zwischen den Generationen verdeutlicht die Problematik: Hier zeigen sich die jungen Generationen, die mit dem Internet groß geworden sind, überdurchschnittlich kompetent. Den über 65-Jährigen hingegen fällt die Unterscheidung zwischen werblichen und nicht werblichen Inhalten besonders schwer, drei von vier fühlen sich hier unsicher. Wieso aber ist das überhaupt von Relevanz? Das Internet nimmt einen immer größeren Anteil in unserem Leben ein – sei es bei der Suche nach Informationen, beim Einkauf oder bei der digitalen Verwaltung. Generationsübergreifend müssen sich die Menschen im Internet bewegen, dort zurechtfinden, Verträge abschließen und vieles mehr. Daher ist es umso wichtiger, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt sicher und selbstbestimmt bewegen können. Wichtig ist es dabei, auch diejenigen zu unterstützen, die keine sogenannten “Digital Natives” sind. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen ist daher unerlässlich – natürlich beginnend bei

Künstliche Intelligenz “Made in Germany” Bundesregierung stellt Eckpunktepapier für eine KI-Strategie vor (BS/Wim Orth) Im Zuge ihrer Digitalisierungsbemühungen setzt sich die Bundesregierung nun ntensiver mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) auseinander. “Um das Land in diesem Themenbereich in die Weltspitze zu führen”, haben Bundesforschungsministerin Anja Karliczek und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Mitte Juli gemeinsam ein neues Eckpunktepapier vorgestellt, das von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales in das Kabinett eingebracht wurde. bertus Heil “genauso viel in die Kompetenzen der Menschen investieren wie in Technologie”, um die Expertise für die Weltspitze hierzulande erschließen und weitergeben zu können. Gleichzeitig sieht Heil es als unerlässlich an, dass Mensch und Maschine in Zukunft sinnvoll zusammenarbeiten: “Wir brauchen Kooperation statt Konkurrenz zwischen Menschen und Maschinen. Nur so können wir auch die menschliche Produktivität durch neue Technologie zur Entfaltung bringen.” Zur Förderung von KI-Systemen, die den Menschen bei seiner Arbeit sinnvoll unterstützen können, soll eine neu zu gründende “Denkfabrik Digitale Arbeitsgemeinschaft” herausarbeiten, welche “menschzentrierten Anwendungen” in der Arbeitswelt von Künstlicher Intelligenz übernommen oder zumindest unterstützt werden können.

Zwölf Handlungsfelder für KI Neben den von den Ministern erklärten Zielen, deren Erreichen die Bundesregierung auf “Grundlage europäischer Werte wie der Unantastbarkeit der

Mit Künstlicher Intelligenz arbeitende Systeme können dem Menschen – wie bei diesem Pflegeroboter – durchaus nützlich sein. Um einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen und das Fachwissen ins Land zu holen, hat die Bundesregierung im Juli ein Eckpunktepapier vorgestellt, aus dem bis November eine konkrete KI-Strategie erarbeitet werden soll.

Foto: BS/Alexander Svensson, cc by 2.0, flickr.com

Menschenwürde, der Achtung der Privatsphäre und des Gleichheitsgrundsatzes” im Übrigen als ihre Pflicht definiert, sowie der aktuellen Ausgangssituation definiert das Eckpunktepapier auch insgesamt zwölf sogenannte Handlungsfelder, die auf ihre Sinnhaftigkeit und ihren mögliche Nutzen im Zusammenhang

mit Künstlicher Intelligenz gezielt analysiert werden sollen. Auch in dieser Liste ist es das Hauptziel, Wissenschaft und Forschung in Deutschland und Europa zu fördern, “um Innovationstreiber zu sein”. Dazu soll unter anderem auch der Arbeitsmarkt angepasst werden, um den Strukturwandel proaktiv zu gestalten und durch

Innovationswettbewerbe und Förderprogramme Gründungen von Technikunternehmen wie Startups zu unterstützen. Die Wirtschaft soll zudem auch unterstützt werden, indem die Daten der öffentlichen Verwaltung, aber auch jene aus der Wissenschaft “verstärkt für die KI-Forschung geöffnet und deren wirtschaftliche und gemeinwohldienliche Nutzung im Sinne einer Open-Data-Strategie ermöglicht” werden sollen. Dies soll in der Folge im Zuge einer allgemeinen internationalen Vernetzung zu einem europäischen Datenraum erweitert werden. Zudem soll auch ein verbindlicher Ordnungsrahmen erarbeitet und definiert werden, um Rechtssicherheit für alle Seiten zu gewährleisten. Neben den mittelfristigen Zielen, die aus dem Eckpunktepapier zu einer verbindlichen Strategie ausgearbeitet werden sollen, hat die Bundesregierung einige Sofortmaßnahmen mit besonders hoher Priorität definiert. So sollen bei der Förderung von Wissenschaft und Innovationstreibern “entsprechende Schwerpunkte

der schulischen Laufbahn, über berufsbegleitende Maßnahmen bis zu Fortbildungsangeboten für Seniorinnen und Senioren. Doch es zeigt auch, dass sich nicht nur jeder Einzelne zurechtfinden muss, sondern dass auch die Betreiber von Webseiten, Plattformen und Services eine große Verantwortung tragen. Das ist umso stärker ein Grund für eine bedienfreundliche, nutzerorientierte und unkomplizierte Ausgestaltung der Angebote, damit sich die Menschen dort gut zurechtfinden und sicher fühlen. Dafür unerlässlich ist eine stärkere Einbeziehung der Zielgruppe schon bei der Erstellung von Angeboten und die Berücksichtigung der Wünsche; vor allem aber der Perspektivwechsel weg vom Anbieter hin zum “Kunden” ist wertvoll. Dies ist auch eine Chance für digitale Verwaltungsangebote, die aktuell an vielen Stellen ausgebaut werden bzw. werden sollen, um hier eine Vorreiterrolle einzunehmen, den zukünftigen Benutzerinnen und Benutzern zuzuhören und simple, aber funktionale Angebote zu erstellen, die einen echten Mehrwert bieten und für jedermann verständlich sind.

im Bereich KI gesetzt” werden und auch “die Gewinnung und der Halt von KI-Expertinnen und -Experten in Deutschland genießen programm- und politikübergreifend unmittelbare Priorität”. Dazu sollen Kompetenzzentren aufgebaut und jene in Zusammenarbeit mit Frankreich weiter ausgebaut werden sowie die Infrastruktur für die Arbeit mit der neuen Technologie weiter ausgebaut werden.

Experten mit ins Boot holen Die Basis für die nun vorgestellten Eckpunkte bauen laut Regierung “unter anderem auf den Empfehlungen des Fachforums Autonome Systeme der Hightech-Strategie vom 20. März 2017 und der Expertenanhörung auf Einladung der Bundeskanzlerin am 29. Mai 2018 sowie Vorarbeiten der Bundesministerien auf”. Für die Erstellung des Strategiepapiers sollen weitere Expertenanhörungen stattfinden, bei denen beispielsweise über die rechtlichen Rahmenbedingungen Künstlicher Intelligenz diskutiert werden soll. Und auch die mit dem Thema befassten Verbände, Organisationen und Institutionen sollen mit ins Boot geholt werden. Die Strategie für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz soll dann schließlich Ende November fertiggestellt werden, damit sie am 3. und 4. Dezember auf dem Digitalgipfel 2018 in Nürnberg vorgestellt werden kann.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / August 2018

B

ehörden Spiegel: Herr Berg, wie schätzen Sie den aktuellen Stand der Digitalisierung in Deutschland ein? Berg: Die Digitalisierung in Deutschland läuft in vielen Bereichen gut. In einigen Feldern sind wir in führender Position und teilweise setzen wir auch Standards. Das ist nicht immer unbedingt so sichtbar, da sich diese Expertise mehr im Business-to-Business-Bereich als im Business-to-CustomerBereich abspielt. Gerade bei unserem starken Mittelstand sehe ich durchaus einige sehr interessante Ansätze. Da müssen wir unser Licht nicht unter den Scheffel stellen. Im europäischen Vergleich sind wir durchaus in der Lage, den Takt vorzugeben. Behörden Spiegel: Was sind die wichtigsten Punkte, die man hierzulande bei der weiteren Entwicklung beachten muss?

Berg: Die zentrale Frage ist, was wir tun müssen, um vor die Welle der Entwicklung zu kommen. Da sehe ich sehr viele gute Ansätze im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Das Thema Digitalisierung ist inzwischen in Berlin angekommen. Aus meiner Sicht gibt es drei wesentliche Handlungsfelder. Ganz vorne: digitale Bildung und Forschung, nicht nur in Schule, Studium und Weiterbildung. Wir als Bitkom fordern 40 Lehrstühle im Bereich der künstlichen Intelligenz. Zudem sollte jeder zweite Euro der öffentlichen Forschungsförderung in digitale Themen investiert werden. Uns fehlen ca. 55.000 IT-Spezialisten, wodurch das Wachstum massiv gehemmt wird. Thema zwei ist die Infrastruktur, und damit meine ich nicht nur den Breitbandausbau. Man macht oft den Fehler zu denken, wenn es überall schnelles Internet gibt, dann läuft die Digitalisierung von selbst – aber das ist völliger Unsinn. Zum einen muss man gleichzeitig auch 4G- und 5G-Netze weiter ausbauen. Aber Festnetz und Mobilfunk sind bei Weitem nicht alles. Behörden Spiegel: Sie meinen die intelligente Vernetzung der Infrastruktur? Berg: Genau, es geht hier auch um Themen wie Smart Grids, also die Frage, wie man Strom intelligent erzeugen, verteilen und vermarkten kann. Zusätzlich muss die Verkehrsführung intelligent gemacht werden, mit allem, was zur Infrastruktur der Straßen, Schienen und der Wasserwege gehört. Der dritte zentrale Punkt ist der Bereich der digitalen Verwaltung. Das Thema ist wirklich noch in den Kinderschuhen. Das beginnt bei der Schriftformerfordernis für Verwaltungsakte, die schon durchweg digitalisiert sind, und geht bis zum Bürgerportal. Leider gibt es in Verwaltungsfragen einen gewissen digitalen Verdruss in der Bevölkerung. Das liegt daran, dass es nur wenige spürbare positive Effekte der digitalen Verwaltung gibt, sei es bei der Beantragung eines Anwohnerparkplatzes oder eines

Den digitalen Takt vorgeben Bitkom-Präsident Achim Berg sieht Deutschland auf gutem Weg (BS) Die Digitalisierung in Deutschland kommt mehr und mehr in Fahrt. Die Expertise hierzulande wächst, die digitale Verwaltung setzt sich mehr und mehr durch und in einigen Industriesparten werden inzwischen internationale Standards gesetzt. Bitkom-Präsident Achim Berg erklärt im Gespräch mit dem Behörden Spiegel, welche Herausforderungen für ein spürbar digitalisiertes Deutschland noch gemeistert werden müssen und was sich im Land tun muss, um eine digitale Spaltung zu vermeiden. Die Fragen stellten R. Uwe Proll und Wim Orth. neuen Personalausweises. All diese Leistungen kann man nur sehr schwierig oder gar nicht digital nutzen. Da gibt es definitiv Nachholbedarf. Man muss die Bevölkerung abholen, damit sich auch weniger digital-affine Menschen mitgenommen fühlen. Denn das Schlimmste, was uns passieren kann, ist eine Vertiefung der digitalen Spaltung in der Bevölkerung. Das erzeugt Ängste und führt zu Entfremdung. Wer von der Digitalisierung ausgeschlossen ist, fühlt sich oft auch von der Gesellschaft insgesamt ausgeschlossen und ist anfälliger für politisch extreme Positionen. Gegen solch eine Spaltung muss die Bundesregierung aktiv werden, aber auch die Wirtschaft. Behörden Spiegel: Wie kann man so einer Spaltung entgegenwirken? Berg: Das ist mit Sicherheit nicht mit einer Werbekampagne getan. Wir brauchen ein Programm “Digital für alle”, das gerade diejenigen erreicht, die sich im digitalen Abseits fühlen: Ältere, Menschen mit einem formal geringeren Bildungsstatus, Technikskeptiker. Ein solches Programm muss von den Schulen bis zu den Altersheimen reichen. Und dann sollten wir jedes Jahr einen Tag ganz ins Zeichen der Digitalisierung stellen: ein Digitaltag, wie es ihn in der Schweiz schon gibt. Damit lässt sich viel erreichen, vor allem im Sinne einer Breitenwirkung. Wichtig sind aber auch die ganz praktischen Anwendungen. Davon werden wir künftig mehr sehen, z. B. rund um das Smart Home und weshalb nicht auch beim Smart Government. Behörden Spiegel: Über das Thema E-Government wird in Deutschland ja schon seit 20 Jahren diskutiert, es gibt aber nur wenige wirklich nutzbare Dienste wie beispielsweise ELSTER. Einige weitere Verfahren existieren zwar, werden aber kaum genutzt, weil der Bürger eben relativ wenig direkt mit der Verwaltung zu tun hat. Glauben Sie, dass es da einen wirklichen Bedarf gibt? Berg: Es gibt nicht nur den Bedarf, sondern auch die Notwendigkeit für solche Dienste. Wichtig ist, dass diese Verfahren alle untereinander verzahnt sind. Es ist doch keinem Menschen zu erklären, dass ich den Leuten auf dem Einwohnermeldeamt per Geburtsurkunde nachweisen muss, wann und wo ich geboren bin. Und wenn sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, was ja online schon möglich ist, erleben Sie bürokratische Komplexität in Reinform. Hier wurde der alte analoge Prozess eins zu eins ins Digitale übertragen und nicht neu konfiguriert. U. a. müssen Sie Ihre Geburtsur-

MELDUNG

Smart Country Start-up Award des Bitkom (BS) Der Digitalverband Bitkom lobt im Rahmen der Smart Country Convention vom 20.–22. November in Berlin erstmals den “Smart Country Start-up Award” aus. Der Preis wird in den Kategorien Smart City und E-Government an Start-ups vergeben, die neuartige Ideen für die digitale Stadt von morgen präsentieren. Das Ziel dabei ist es stets, die Digitalisierung in den Städten und Gemeinden voranzutreiben.

Seite 25

Ausgewählt werden sechs Finalisten, die auf der Smart Country Convention in einem Pitch gegeneinander antreten. Neben einem kostenlosen Messestand auf der Convention und einer kostenfreien Get StartedMitgliedschaft für alle Finalisten winkt dem Gesamtsieger zudem ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die Bewerbungsfrist für alle Start-ups endet am 30. September.

Der Chefredakteur und Herausgeber des Behörden Spiegel, R. Uwe Proll (links), und Bitkom-Präsident Achim Berg sprachen über die Herausforderung, die fortschreitende Digitalisierung auch im Alltag sichtbar zu machen. Foto: BS/Orth

kunde einscannen, ein Formular ausdrucken und unterschreiben, dann wieder einscannen und ans Amt schicken. Das ist doch ein völliger Bruch zwischen Online- und Offline-Welt, digitale Steinzeit. Behörden Spiegel: Die Bundesregierung hat einiges zum Thema Digitalisierung im Koalitionsvertrag stehen. Wenn man sich aber die Ressortverteilung anschaut, dann sticht da kein einzelnes Ressort als treibende Kraft hervor. Fehlt Ihnen da nicht ein Impuls? Berg: Ich begrüße grundsätzlich, dass man mit Dorothee Bär eine Staatsministerin für Digitales im Kanzleramt benannt hat. Digitalisierung ist nicht die Aufgabe einer eigenen Behörde, sondern im Prinzip müssen alle die Digitalisierung vorantreiben. Dieses im Kanzleramt zu koordinieren, halte ich für die richtige Entscheidung. Was aber fehlt, ist die Ausstattung dieses Amts. Eine Digitalstaatsministerin braucht mehr als eine Visitenkarte, sie braucht Rechte und Ressourcen. Hier muss nachgebessert werden. Behörden Spiegel: Das Digitalisierungsbudget war in den Koalitionsverhandlungen zwischenzeitlich gestrichen worden, wurde am Ende aber doch teilweise eingeführt. Glauben Sie, dass es überhaupt finanzieller Impulse größeren Ausmaßes bedarf, um die Digitalisierung einen Schritt nach vorne zu bringen? Berg: Es braucht auf jeden Fall Impulse, und zwar für alle Bereiche der digitalen Welt. Wenn ich beispielsweise beim Thema Verwaltung den Open-DataGedanken lebe und öffentliche Daten frei zur Verfügung stelle, dann treibe ich damit ganze Industrien an. Dabei muss Datenschutz großgeschrieben werden und das wird er durch die Datenschutzgrundverordnung ja auch. Diesen europäischen Ansatz begrüßen wir sehr, auch wenn man mit Sicherheit über Teile der Verordnung diskutieren kann. Beispielsweise hätte ich mir mehr Rechtssicherheit gewünscht. Aber grundsätzlich ist die DSGVO ein wichtiges Instrument, um Vertrauen in die Digitalisierung zu stiften. Auf dieser Basis müssen nun Impulse von den Verwaltungen kommen. Es gibt für so viele Dinge Geld und Budgets, da sollte man auch stärker in die digitale Zukunft investieren. Die Digitalisierung wird in den nächsten Jahren das entscheidende Thema für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft sein. Ich halte zum Beispiel für fragwürdig, dass der Breitbandausbau auf dem Land durch die Versteigerungserlöse im Mobilfunk finanziert werden

soll. Dabei sollte es bei der Frequenzversteigerung nicht darum gehen, möglichst viel Geld zu erlösen, sondern möglichst schnell superschnelle Mobilfunknetze zu bekommen. Jenen in die Tasche zu greifen, die Milliarden in die Netze investieren sollen, macht für mich wenig Sinn. Behörden Spiegel: Sie haben die Datenschutzgrundverordnung angesprochen. Es gibt in Deutschland eine hohe Datenschutzsensibilität, gleichzeitig werden aber häufig Dinge wie das Once-OnlyPrinzip gefordert. Wie kann da ein gesunder Spagat geschafft werden? Berg: Es ist grundsätzlich erstmal gut, dass viele Bundesbürger eine hohe Sensibilität für Daten haben und sie nicht einfach so herausgeben. Teilweise sind

die Bedenken bei dem Thema aber auch etwas überzogen. Der Punkt ist, dass wir auf der einen Seite klare Datenschutzgesetze brauchen, auf der anderen Seite Daten aber auch nutzbar machen müssen. Da denke ich nicht an zielgerichtete Werbung, mir geht es z. B. um Individualmedizin oder individuelle Verkehrsangebote. Dieses Spannungsfeld kann man nur lösen, indem man darüber aufklärt, was mit den Daten der Bürger passiert und was damit gemacht werden darf und was nicht. Dabei ist auch wichtig, dass man nicht alle Unternehmen und Vereine über einen Kamm schert. Denn ein Großkonzern kann solche IT-Themen wie beispielsweise die Umsetzung der DSGVO viel einfacher behandeln als ein kleines Unternehmen. Gerade jetzt bei der Einführung war das für die Kleinen ja teilweise ein unfassbar großer Aufwand. Viele wissen ja schon gar nicht mehr, wie sie mit Visitenkarten umgehen sollen. Da brauchen wir dringend Klarheit. Behörden Spiegel: Der Bitkom war jahrelang einer der wichtigsten Träger der CEBIT. Sie waren dieses Jahr weiterhin dabei, planen aber zusätzlich erstmals eine eigene Veranstaltung. Was ist dafür der Grund? Berg: Wir sind auch weiterhin Partner der CEBIT, das ist eine ganz wichtige Messe für uns. Auch ihr neues Format begrüßen

wir sehr, diese Kombination aus einer klassischen Messe plus Diskussionsveranstaltungen und Konferenzen. Und auch den Festivalaspekt finden wir sehr spannend. Damit adressiert die CEBIT vor allem den B2B-Sektor. Gerade für die öffentliche Hand braucht man aber eine Plattform, die sich ganz gezielt und exklusiv mit der Digitalisierung von Verwaltungen und öffentlichen Dienstleistungen rund um Smart Cities und Smart Regions beschäftigt. Der politische Wille zur Digitalisierung des öffentlichen Raums ist da, auch das Geld ist meist nicht das Pro­ blem, man weiß aber nicht, wie man es anpacken soll. Diese Lücke wird die Smart Country Convention schließen. Dort wird Digitalisierung erklärt, gleichzeitig kann man sich die neuesten Technologien und Lösungen für den Public Sector im Praxisbetrieb anschauen. Genau dafür veranstalten wir nun jährlich im Herbst die Smart Country Convention in Berlin. Sie ist eine Kombination aus Messe und Kongress. Zusätzlich bietet sie Mitarbeitern der Verwaltungen und des öffentlichen Sektors aber auch durchgängig zertifizierte Weiterbildungen zu Digitalthemen an. Man kann also eine Weiterbildung mit Kongress- und Messebesuch kombinieren. Das Interesse an der Veranstaltung ist enorm. Wir haben jetzt bereits mehr als 5.000 Vorbestellungen von Tickets für die Erstveranstaltung vom 20. bis 22. November. Alle großen Unternehmen sind dabei, das Bundesinnenministerium ist aktiv und für unser Parnerland Dänemark kommt der Ministerpräsident und bringt drei Minister aus seinem Kabinett mit. Für jede und jeden, die mit der Digitalisierung in Verwaltung und öffentlichen Diensten zu tun haben, ist die Smart Country Convention ein Muss.

NEW EVENT!

Global Cyber Security Conference Call for papers

Let us know about your topic suggestions for the Global Cyber Security Conference in the form of a short abstract. /// Teilen Sie uns Ihre Themenvorschläge für die Global Cyber Security Conference in Form eines kurzen Abstracts mit.

Call for Host Town

If your town is interested in hosting the Global Cyber Security Conference, let us know by reference of a brief abstract. /// Wenn Ihre Stadt Ausrichter der Global Cyber Security Conference werden möchte, teilen Sie uns dies mit einer Kurzdarstellung mit.

organized by

in cooperation with

Contact: Cyber Akademie, Florian Lindemann, florian.lindemann@cyber-akademie.de www.behoerdenspiegel.de

https://de-de.facebook.com/BehoerdenSpiegel/

https://twitter.com/behoerdennews


Informationstechnologie

Seite 26

“Ohne agile Prozesse geht es nicht”

Behörden Spiegel / August 2018

MELDUNG

BGH bestätigt Abschaffung der Störerhaftung

Moderne Verwaltung braucht modernes Denken

(BS/stb) Beim Schlagwort Digitalisierung denkt man in erster Linie an moderne Technologie. Erfolgreich ist diese aber vor allem dort, wo sie mit (BS/wim) Der Bundesgerichtshof Motivation und Bereitschaft zur Modernisierung von Arbeitsabläufen zusammenkommt. (BGH) hat Ende Juli die Ende Verwaltung kann digital und agil. Wenn sie muss. Das stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter Beweis, als es aus der Krise heraus ein zentrales Kerndatensystem für das Asylverfahren entwickelte, das nun behörden- und ebenenübergreifend hunderten von Stellen unmittelbar zur Verfügung steht. Die Bundesbehörde hat das als Fundament genutzt, um eine ambitionierte Digitalisierungsagenda mit 40 Projekten auf den Weg zu bringen. Die Hälfte sei bereits abgeschlossen, so Dr. Markus Richter. Der Vizepräsident und frühere Abteilungsleiter für Infrastruktur und IT im BAMF berichtete, dass heute das gesamte Asylverfahren ausschließlich elektronisch ablaufe. Vor allem der Rechtsverkehr mit den Gerichten laufe deutlich effizienter ab als zuvor. “Das BAMF ist die erste Behörde, die das besondere elektronische Behördenpostfach nutzt”, so Richter. “Früher konnte es Monate dauern, bis die Verwaltungsgerichte Akten erhielten, heute liegen sie praktisch sofort vor.” Noch fortschrittlicher geht es zu, wenn Gerichtspost im BAMF eingeht. Insgesamt 23 Bot-Systeme nehmen Anfragen entgegen, erkennen das jeweilige Anliegen und leiten es automatisiert an die richtigen Mitarbeiter weiter. Damit könne man Lastspitzen deutlich flexibler abfangen, als

Warb für den Portalverbund als wichtige Grundlage für ein zeitgemäßes EGovernment: Innenstaatssekretär Prof. Günter Krings (CDU). Fotos: BS/Stiebel

es mit rein menschlicher Arbeitskraft möglich sei, erklärte Richter bei einem Politischen Frühstück des Behörden Spiegel im Berliner Hotel Adlon. Das Bundesamt will sich aber nicht auf den bisherigen Erfolgen ausruhen, sondern auch weiterhin das Potenzial digitaler Technologien für sich ausloten. “Unser Anspruch ist es, auf Knopfdruck sagen zu können, wann eine bestimmte Person wo im Asylprozess behandelt wurde. Wir prüfen, inwieweit dies auf Basis der Blockchain-Technologie umgesetzt werden kann.” Ziel ist es, bei Unregelmäßigkeiten oder bei Straftaten schneller aufklären zu können.

So dynamisch läuft die Digitalisierung aber nicht überall in der Verwaltung ab. Gerade wenn es um Dienstleistungen des Staates für Bürger und Unternehmen gehe, liege Deutschland gerade mal im Mittelfeld, bedauerte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Prof. Günter Krings. Im Zuge der rasanten Digitalisierung im privaten und im Unternehmensumfeld wachse die Erwartungshaltung schneller, als die Angebote des Staates mithalten könnten. “Es gibt zwar einzelne hervorragende Angebote, aber nicht flächendeckend und nicht ausreichend vernetzt. Das ist auch ein Preis des Föderalismus”, so Krings. Eine Verknüpfung der Services im Portalverbund sei essenziell. “Man kann wirklich nicht verlangen, dass der Bürger auswendig weiß, ob in einem bestimmten Fall Bund, Land oder Kommune zuständig ist”, stellte Krings klar.

tinger warnte jedoch davor, alte Prozesse blindlings digitalisieren zu wollen. Entscheidend sei es vielmehr, Abläufe neu zu denken und agil und nachsteuerbar aufzustellen. Nur so könne man langfristig mit der wachsenden Dynamik mithalten. Er räumte ein: “Solche nicht unmittelbar sichtbaren Innovationen sind leider sehr mühselig. Ohne agile Prozesse geht es aber nicht.” Um Digitalisierung in der Verwaltung leben zu lassen, müsse man alle Mitarbeiter mitnehmen, so Handgrätinger weiter. “Sie müssen die Menschen motivieren, in dieser neuen Welt zu denken. Eine gewisse “IT-Fitness” ist die Voraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung.”

Fehlt der Gesamtplan? Der Kritik schloss sich auch Steven Handgrätinger an. “Im Moment baut jeder sein eigenes Haus. Stadtentwicklung würde so absolut nicht funktionieren. Was fehlt ist ein Gesamtplan”, so der Leiter des Geschäftsbereichs öffentliche Auftraggeber bei Bechtle. Bürger seien es aus ihrem Alltag gewöhnt, dass vieles online erledigt werden kann. Das müsse auch in der öffentlichen Verwaltung Standard werden. Handgrä-

2017 beschlossene gesetzliche Anpassung des Telemediengesetzes zur sogenannten Störerhaftung mit kleinen Einschränkungen bestätigt. Somit können Betreiber unverschlüsselter, offen zugänglicher WLANs nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn in dem offenen Netzwerk von Dritten illegal Daten für Filesharing-Dienste hochgeladen werden. Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil zum Umgang mit offenen WLAN-Hotspots, die auch von staatlichen Stellen mehr und mehr im öffentlichen Raum angeboten werden und die somit im Missbrauchsfall keine Haftungsklagen mehr zu befürchten haben. In dem der Sache zugrunde liegenden Fall war die Rechtehalterin eines Computerspiels gegen einen Mann vorgegangen, über dessen offenen Internetanschluss das Spiel auf einer Tauschbörse illegal und kostenlos zum Download angeboten wurde. Nach zwei Abmahnungen im Jahr 2011 hatte sie Anfang 2013 eine Unterlassungserklärung eingefordert, die der Mann jedoch mit der Begründung ablehnte, nicht selbst gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.

Sperrung des Zugangs möglich Steven Handgrätinger, Geschäftsbereichsleiter öffentliche Auftraggeber bei Bechtle, betonte die Rolle flexiblerer Prozessgestaltung bei der Digitalisierung.

Neben der nationalen Grundsatzentscheidung hat der BGH zudem erklärt, dass bei der neuen gesetzlichen Regelung “keine durchgreifenden unionsrecht-

Der Bundesgerichtshof hat Ende Juli die Neuanpassung des Telemediengesetzes zur Störerhaftung weitgehend bestätigt. Somit müssen Betreiber öffentlicher WLANs keine Haftungsklagen mehr befürchten, wenn Dritte über den Zugang illegal Daten zum Download anbieten. Foto: BS/Bundesgerichtshof, Nikolay Kazakov

lichen Bedenken” bestünden – das Gesetz ist also mit EU-Recht vereinbar. Zusätzlich wurde aber explizit der Weg offengehalten, einen Zugang, über den Dritte urheberrechtswidrige Uploads durchführen, per Gericht sperren zu lassen. Die Art der Sperrung lässt der BGH dabei offen, diese kann je nach Sachlage von einer Registrierungspflicht für die Nutzer des Zugangs über eine Passwortverschlüsselung bis hin zur vollständigen Sperrung reichen.

Im Westen viel Neues NRW stellt KI-Eckpunkte und E-Rechnungsgesetz vor (BS/wim) Das Land Nordrhein-Westfalen macht ernst bei der digitalen Transformation. Innerhalb weniger Wochen wurden von Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart ein Gesetz zur E-Rechnung sowie ein Eckpunktepapier vorgestellt, mit dem das Land sich zu einer führenden Instanz beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln soll. Dieses hehre Ziel erklärte das Digitalisierungsministerium nach einem Treffen von Pinkwart mit führenden Forschern, Digitalverantwortlichen in Industrie und Finanzsektor sowie Gründern und Vertretern der digitalen Innovationszentren. Das Land sei zwar jetzt schon in einer bundesweit führenden Rolle, in Zukunft soll diese aber ausgebaut und auf die internationale Ebene ausgeweitet werden. Der Digitalminister sieht die KI als eines der zentralen Innovationsfelder der Zukunft: “Künstliche Intelligenz wird in Zeiten der Digitalisierung immer wichtiger: Die smarte und sichere Nutzung großer Datenmengen kann das Leben für die Bürgerinnen und Bürger besser machen, etwa in den Bereichen Gesundheit und Mobilität. Gleichzeitig eröffnet Big Data der Industrie sowie dem Finanz- und Dienstleistungssektor ganz neue Perspektiven. Es ist eine Frage der Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft, das nötige Know-how zu besitzen und anzuwenden, um neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Deshalb wollen wir gemeinsam Nordrhein-Westfalen zum führenden Standort der KI weiterentwickeln. Die Voraussetzungen sind hervorragend: Unser Land verfügt über exzellente Forschung, die weit über unsere Region hinaus ausstrahlt. Diese Stärken wollen wir noch besser vernetzen und den Austausch mit Wirtschaft und Start-ups intensivieren.” Bei dem Treffen ging es unter anderem um KI-Anwendungen in den Bereichen Automatisierung, Gesundheit, Maschinenbau, Mobilität und Versicherungen. Zudem wurden Fragen bespro-

chen, wie man beispielsweise in Zukunft mit der Mitarbeitergewinnung umgehen solle und wie man eine bestmögliche Datenund Rechtssicherheit herstellen kann. Das Ziel der Beratungen ist es, ein möglichst ganzheitliches Konzept zur sinnvollen Forschung und Arbeit mit dem Thema KI in NRW vorzulegen. Auch der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Schritt in Richtung Digitalisierung getan, indem eine gesetzliche Grundlage für die Einführung der E-Rechnung in NRW geschaffen wurde. Ab dem 1. April 2020 können Unternehmen Rechnungen elektronisch bei öffentlichen Auftraggebern einreichen. Dazu erklärte Pinkwart: “Mit der Änderung des E-GovernmentGesetzes Nordrhein-Westfalen setzen wir die mit dem ersten Entfesselungspaket begonnenen Maßnahmen für einen Neustart in der Wirtschaftspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen fort. Wir legen den rechtlichen Rahmen für den nächsten wichtigen Schritt der Digitalisierung: die elektronische Rechnungsstellung.” Sie biete Chancen sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung. Von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung versetze man Unternehmen und Behörden in die Lage, ihre Prozesse von Anfang bis Ende zu digitalisieren, so Pinkwart weiter. Die Umsetzung soll nun schnell vorangetrieben werden. Unmittelbar nach der Sommerpause sollen hierzu die Rahmenbedingungen für die Einreichung der elektronischen Rechnungen konkretisiert werden. Hierzu stimme man sich mit dem Bund und den anderen Ländern ab, erklärte Pinkwart.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / August 2018

D

ie Stadt Buenos Aires hatte über Jahre immer wieder mit Starkregen, Überflutungen und damit verbundenen Personenund Sachschäden zu kämpfen. Um dieses Problem anzugehen, nutzten die Verantwortlichen vor Ort gemeinsam mit SAP bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt das Internet of Things (IoT). In einem ersten Schritt wurde dabei die Informationskette über Sensoren an kritischen Stellen der Kanalisation erweitert. Diese Sensoren übermitteln Daten, die etwa einen Rückschluss auf Verstopfungen oder Verengungen geben, an eine zentrale Plattform. Dort werden die Daten in ein Datenmodell transferiert und dienen so als Grundlage für Analysen und mögliche Workflows, um Prozesse in den Back-EndSystemen – insbesondere bei der Instandhaltung der Kanalisation – anzustoßen. Über eine Schadens-App für die Bürger wurde die IoT-Informationskette um eine weitere Informationsquelle ergänzt. Beide Informationsstränge werden auf der Plattform zusammengeführt und für die Analyse und Maßnahmensteuerung verwendet. In Buenos Aires konnte dadurch ein Starkregen, der die Niederschlagsintensität aus den Vorjahren übertraf, deutlich besser gemanagt werden und die bislang gefürchteten Überflutungsszenarien wurden abgewendet. Diese Expertise soll in Zukunft auch deutschen Kommunen nutzen können, erklärt Susanne Diehm, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin Public Services & Healthcare bei die SAP Deutschland SE & Co. KG: “IoT Anwendungsfälle prägen aktuell auch die deut-

Vom Himmel bis unter die Erde Die unterschiedlichen Dimensionen von Smart-City-Lösungen (BS/gg) Das Unternehmen SAP engagiert sich bereits seit mehreren Jahren weltweit in zahlreichen Kommunen beim Thema Smart Cities. Die lokalen Herausforderungen waren dabei höchst unterschiedlich. Während beispielsweise in der Kriminalitätshochburg Kapstadt Lösungen im Umfeld der öffentlichen Sicherheit im Zentrum standen, suchte die Stadt Buenos Aires nach Lösungen, um dem Wetterphänomen Starkregen zu begegnen. Eine Erkenntnis war jedoch in allen Projekten identisch: Ohne den Einsatz einer IT-Plattform kann kein nachhaltiger Nutzen aus den Projekten für den Ausbau zur Smart City gezogen werden. Von diesen global gesammelten Erfahrungen sollen nun auch Kommunen in Deutschland profitieren. sche Smart-City-Bewegung. Anfänglich noch sehr auf einzelne Fachbereiche bezogen, reift nun mehr und mehr der Gedanke einer Datenplattform, über die sich unterschiedliche Use Cases abbilden lassen.”

Smartes Wassermanagement in Frankreich IoT und Vernetzung spielen auch bei dem Projekt “Smart Infrastructure – Water Management” im französischen Antibes eine zentrale Rolle. Die zunehmende Urbanisierung erhöht auch den Druck, die kommunale Wasserversorgung besser zu managen, gegen Verunreinigung zu schützen und mögliche Lecks frühzeitig zu entdecken. In Antibes wird heute durch den Einsatz von Predictive Maintenance und die Überwachung des Leitungssystems über Kameras, Drohnen und Sensoren die Kritische Infrastruktur Wasserversorgung nicht nur intelligenter, sondern auch sicherer gesteuert, so Diehm: “Viele IoT-Projekte sind heute noch stark auf den Aspekt Prozessinnovation ausgelegt. Gerade bei Kritischen Infrastrukturen kann IT darüber hinaus Erweiterungen der bestehenden Sicherheitskonzepte ermöglichen und damit die Säulen Innovation

Die eigentliche Innovation des Systems Cargo sous terrain liegt in einer neuartiSusanne Diehm ist Leiterin des Geschäftsbereiches Public gen Kombination Services & Healthcare und von praxisgeprüfMitglied der Geschäftsleitung ten Technologien. bei der SAP Deutschland SE Es kann Paletten & Co. KG. und andere BeFoto: BS/SAP hältnisse aufnehmen und eignet und Sicherheit unter dem Dach sich sowohl für die Versorgung der Digitalisierung zusammen- mit Frischwaren und Gütern wie auch für die Entsorgung von Abführen.” “Ein neues Verkehrsnetz für fällen und das Recycling. In den Güter” oder “Menschen oberir- Städten bietet Cargo sous terrain disch – Güter unterirdisch” So mit der City-Logistik Lösungen umschreiben die Gründer plaka- für die drängendsten Verkehrstiv einen revolutionären Ansatz, probleme. Dabei sollen Erneuder in der Schweiz verfolgt wird. erbaren Energien zum Einsatz Mit “Cargo sous terrain” soll ein kommen. Ein erster Zwischenabschnitt nachhaltiges, automatisiertes Gesamtlogistiksystem entstehen, zwischen Härkingen-Niederbipp welches einen flexiblen, unter- und Zürich mit ca. 70 km soll irdischen Transport von Palet- bis 2030 entstehen. Danach soll ten und Behältern für Pakete, flächendeckender Ausbau in der Stückgüter, Schüttgut inklusive gesamten Schweiz erfolgen. Zwischenlagerung erlauben soll. Eine zentrale Rolle bei der UmTunnel verbinden Produktions- setzung kommt den sogenannten und Logistikstandorte mit Bal- Hubs zu, in denen Paletten anlungsräumen. In der City verteilt und abgeliefert und an die in Cargo sous terrain die trans- sechs Meter Tiefe befindlichen portierten Güter zusammen mit unbemannten Fahrzeuge überPartnern in umweltschonenden geben werden. Die Fahrzeuge Fahrzeugen und leistet einen können mit einer konstanten Beitrag zur Entsorgung. Geschwindigkeit von 30 km/h

IT-Trends nutzbar machen Innovation Hub und Innovation Lab in Lübeck (BS) Die Lübecker MACH AG widmet sich derzeit intensiv den Themen neue Technologien und IT-Trends. So wurde Anfang des Jahres ein Innovation Hub im Unternehmen geschaffen. Ende des Jahres folgt dann die Eröffnung eines Innovation Labs. Über die Zielsetzungen dieser Institutionen sprach der Behörden Spiegel mit der Leiterin des Innovation Hubs, Lena Müller-Ontjes, sowie dem MACH Vorstandsvorsitzenden Rolf Sahre und Prof. Dr. Michael Herczeg, Direktor des Instituts für Multimediale und Interaktive Systeme (IMIS) der Universität zu Lübeck. Das Interview führte Guido Gehrt. Behörden Spiegel: Frau Müller-Ontjes, Sie sind Leiterin des MACH Innovation Hubs. Was verbirgt sich hinter diesem Namen? Müller-Ontjes: Der Innovation Hub ist ein neuer Bereich im Unternehmen, den wir seit Anfang des Jahres aufbauen. Das heißt nicht, dass wir uns in der Vergangenheit nicht mit Innovation beschäftigt hätten, doch angesichts des schnellen technologischen Fortschritts haben wir uns entschieden, eine schlagkräftige Einheit zu schaffen, die sich ganz auf neue Technologien und IT-Trends konzentriert. Der Innovation Hub dient dabei dazu, Wissen aufzubauen, welches wir im Unternehmen weitergeben und mit dem dortigen Fachwissen verknüpfen. Wir bringen also Technologie und Fachwissen zusammen, um dann sehr schnell Prototypen zu schaffen. Wir wollen den Innovation Hub u. a. auch dazu nutzen, um neue Technologien in bestehende Produkte zu integrieren. So haben wir unter anderem mit Unterstützung der Universität zu Lübeck binnen weniger Monate zwei Showcases entwickelt, die wir auf der CEBIT vorstellen konnten. Dazu erhielten wir sehr viel positives Feedback sowie Anregungen zur Weiterentwicklung von den Besuchern. Behörden Spiegel: Herr Prof. Herczeg, Sie sind einer der angesprochenen externen Unterstützer des Innovation Hubs. Welche Rolle kommt Ihnen dabei zu? Prof. Herczeg: Mein Institut beschäftigt sich mit MenschComputer-Interaktion und hat eine starke arbeitswissenschaftliche Fundierung. Das heißt, wir

Seite 27

gemeinsam mit der Landesregierung und der Universität zu Lübeck ins Leben rufen werden. Ministerpräsident Daniel Günther wird das Lab am 19. Dezember persönlich eröffnen. Behörden Spiegel: Wie unterscheidet sich das Lab vom Hub?

Stellten auf der CEBIT erste Showcases des Innovation Hubs vor: Prof. Dr. Michael Herczeg, Direktor des Instituts für Multimediale und Interaktive Systeme (IMIS) der Universität zu Lübeck, Lena Müller-Ontjes, Leiterin MACH Innovation Hub, und Rolf Sahre, Vorstandsvorsitzender MACH AG. Foto: BS/MACH AG

wollen verstehen, wie die Menschen arbeiten, was sie können und was sie brauchen, um dies in entsprechende Systemlösungen umsetzen. Wenn es um neue Interface-Technologien geht, dann ist es natürlich toll, wenn man sozusagen im Back-End große Systeme wie etwa ein ERP-System hat, um diese Kontextualisierung von Arbeit in einer neuen Weise zu denken. Das haben wir im Institut gemeinsam mit dem MACH Innovation Hub mit einer Augmented-Reality-Anwendung für das Bauamt exemplarisch gezeigt. Hier geht es schlichtweg darum, eine Anwendung zu situieren, also sie in den Kontext zu bringen, wo sie hingehört. Wenn beispielweise ein Mitarbeiter des Bauamtes irgendwo eine Genehmigung einholen muss, dann ist das Büro der schlechteste Ort, wo man das realisieren kann. Das macht man besser dort, wo man auch qualifiziert die Entscheidung treffen kann, am Bau selbst. Für ein derartiges Beispiel ist Augmented Reality hervorragend geeignet. Gemeinsam haben wir es geschafft, in kürzester Zeit

eine Highend-Interface-Lösung mit einer Highend-ERP-Lösung zusammenzubringen. Behörden Spiegel: Herr Sahre, der Hub ist ja nur die Säule, mit der MACH gemeinsam mit Partnern Innovationen aufgreifen und “auf die Straße” bringen möchte. Sahre: Richtig. Für uns stand grundsätzlich die Frage im Raum, wie wir als mittelständisches Unternehmen Innovationen noch stärker in den Mittelpunkt stellen können. Was ist denn eigentlich eine Innovation? Hierzu braucht es meiner Meinung nach drei Dinge: eine technische Idee, ein konkretes Kundenproblem und ein Geschäftsmodell. Mit dem Innovation Hub stellen wir dies sichtbar ein Stück weit aus der Organisation heraus. Hinzu kommt, dass wir aufgrund unseres Wachstums zum Jahresende einen zweiten Standort in Lübeck in der Nähe der Universität beziehen werden. Hier soll dann sowohl der Innovation Hub als auch ein Innovation Lab untergebracht werden, welches wir

Sahre: Während das Innovation Hub die Funktion hat, neue Ideen zu verproben, Prototyen zu bauen, die dann unmittelbar in unsere Produkte einfließen, wird es im Lab darum gehen, dass Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft intensiv zusammenarbeiten. Das Lab folgt einem offenen, kooperativen Ansatz. Jede Behörde, aber auch jede Forschungseinrichtung oder jedes Unternehmen kann grundsätzlich Teil dieser “MitmachBewegung” werden. Neben Hub und Lab werden wir als dritten Baustein ein gemeinsames Büro mit der schleswigholsteinischen Landesregierung in San Francisco eröffnen, sodass wir direkt Trends und Technologien im Silicon Valley beobachten und ins Lab herüberholen können, um sie für unsere Anforderungen zu adaptieren. Die Lösungen, die für unsere Kunden in der öffentlichen Verwaltung geeignet sind, gehen dann ins Innovation Hub und werden dort verfeinert und soweit möglich mit bestehenden Produkten verknüpft. Die Lösungen, die für andere Partner tauglich sind, können dann auch von diesen aufgegriffen werden. Ziel all dieser Bemühungen ist es, die Arbeitsweise in den Behörden zum Besseren zu verändern und zu zeigen, wie neue Technologien zu neuen Arbeitsweisen führen können.

Waren transportieren und sich dabei frei auf den Bahnen bewegen bzw. zu Zügen gekoppelt werden. Ein weiterer Erfolgsfaktor liegt in der intelligenten City Logistik. Hier sollen neue Technologien wie Machine Learning, IoT, Big Data und Blockchain miteinander verknüpft werden, um so die Voraussetzungen für ein “Digital Supply Chain Management” zu schaffen: “Das Spannende am Projekt sous Terrain ist sicherlich, dass man das Thema Logistik ganzheitlich betrachtet und neu erfindet. In Deutschland finden sich heute viele Konzepte zur Optimierung des Transportaufkommens auf Basis der bestehenden Infrastruktur. Das Schweizer Beispiel könnte helfen, den Fokus auf das Kernproblem zu lenken und Lösungen ganzheitlich anzugehen.”

“Smart Waste” in Heidelberg Seit Ende 2017 kooperieren die Stadt Heidelberg und SAP beim Thema Smart Waste. Mit ­Pepperl & Fuchs als Lieferant von Sensoren, der Firma Smart City Solutions als Start-up im Bereich LoRA WAN und der SAP mit der SAP Cloud Platform wurde hier die Idee einer intelligenteren Entsorgung der über die Stadt verteilten Altglas-Container partnerschaftlich umgesetzt, erklärt die SAP-Vorständin: “Nachdem das Team aus den unterschiedlichen Abteilungen der Beteiligten sich gefunden hatte, konnte die technische Umsetzung starten. Fünf Wertstoffcontainer wurden innerhalb weniger Wochen an die Entsorgungsprozesse über die Plattform angebunden.” Mithilfe der Visualisierung über die SAP-Connected-Goods-Lösung seien die Interessenvertreter schnell an einen Tisch gebracht worden und es hätten so neue

Erkenntnisse gewonnen werden können. So konnte beispielsweise das Entsorgungsunternehmen feststellen, dass man für den Einsatz der Fahrzeuge in Zukunft nicht mehr alleine auf das Erfahrungswissen der jeweiligen Fahrer angewiesen ist und damit die Möglichkeit hat, neue und weniger erfahrene Fahrzeugführer zum Einsatz zu bringen. Ein echter Vorteil bei der Gewinnung von Fachkräften am Arbeitsmarkt. Nach erfolgreichem Abschluss des Proof of Concept (POC) sollen die Erkenntnisse auch für die anstehenden Smart-CityProjekte genutzt werden. Als eines der nächsten Projekte ist in Heidelberg etwa ein smarter Winterdienst geplant: “SAP unterstützt die Stadt Heidelberg bei der Umsetzung der Zukunfts­ ideen von technologischer und methodischer Seite. Gerade bei der Definition und Ausprägung der smarten Dienste helfen innovative Workshop-Formate wie Design Thinking, den Fokus auf die Bedürfnisse des Bürgers bzw. des Kunden zu legen.” Da die ersten Wellen der SmartCity-Bewegung durch die konkreten Herausforderungen im Management von Megacities ausgelöst wurden, sollte es laut Susanne Diehm nicht allzu sehr verwundern, warum es in Deutschland bisher nur wenige Leuchturmprojekte zu diesem Thema gibt: “Die Landschaft der deutschen Städte und Gemeinden ist – in der Industrie würde man sagen – mittelständisch geprägt. Und genau da liegt die Chance für Deutschland: Deutsche Städte und Gemeinden können die Blaupause für dieses “mittelständische” Segment liefern und dabei die internationalen Erfahrungen einfließen lassen. Als international agierendes Unternehmen bringen wir derartige Projekterfahrungen mit und bieten den deutschen Kunden eine Vernetzung mit ihren Kolleg(inn)en im Ausland.” Mit dem Wettbewerb des Bitkoms zur Digitalen Stadt sei 2016 der Startschuss gegeben worden, so Diehm. Inzwischen hätten auch einige Bundesländer an diesen Gedanken angeknüpft und eigene Förderprojekte auf den Weg gebracht.

Gemeinsames Bürgerportal Städte und Kreise aus NRW kooperieren (BS/gg) Die Städte Münster und Hamm sowie die Kreise Coesfeld und Warendorf haben die Errichtung eines gemeinsamen Bürgerportals beschlossen. Betrieben werden soll die Plattform durch den kommunalen IT-Dienstleister citeq aus Münster. Die Beteiligten haben sich darauf verständigt, das Bürgerportal der regio iT (Aachen) als Gemeinschaftsverfahren in ein eng abgestimmtes Gemeinschaftsprojekt einzuführen. “Das gemeinsam erarbeitete Konzept lässt unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Umsetzung der Vorhaben zu. Die Größe der Portal-Anwendergemeinschaft sorgt dabei für Zukunftssicherheit und stärkt unsere Innovationskraft”, erklärte Münsters Stadtrat Wolfgang Heuer. “Die Kooperation ist für den wirtschaftlichen und effizienten Betrieb unserer Verwaltung von großer Bedeutung. So haben wir die Chance, unsere hochgesteckten Ziele in der vorgegebenen Zeit zu erreichen”, so Jürgen Schickhoff, Leiter des Amtes für Organisation und Informationsverarbeitung der Stadt Hamm. “Da wir ein gemeinsames Ziel ansteuern, können wir bei den komplexen Aufgaben exzellent voneinander lernen”, fügte Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau vom Kreis Coesfeld hinzu. Kreisdirektor Stefan Funke vom Kreis Warendorf hob hervor, dass jetzt Bürger, die bereit seien, sich einmal zu registrieren, ihre ge-

speicherten Daten vielfach nutzen könnten: “Die Anmeldung am Bürgerportal erfolgt dann automatisch in dem jeweils erforderlichen Vertrauensniveau”, so Funke. Das Bürgerportal der regio iT basiert auf der technischen Grundlage der Open-SourcePortalsoftware Liferay CE und lässt sich an die Bedürfnisse der Städte und Kreise anpassen. Das Portal erlaubt den Bürgern das selbständige Anlegen eines Benutzerkontos. Die Kommunikation mit der Verwaltung läuft über eine verschlüsselte Browsersession, sodass keine persönlichen Daten über unverschlüsselte E-Mails versendet werden. Die Bürger können nach Dienstleistungen und Ansprechpartnern in der Verwaltung suchen, Termine vereinbaren und über Formulare Anträge stellen. Um sich sicher gegenüber ihrer Verwaltung auszuweisen, können sich die Bürger am Bürgerportal anmelden. Dabei unterstützt sie der landesweit verfügbare Dienst Servicekonto.NRW, der neben der Authentisierung über Kennung und Passwort auch den Einsatz der elektronischen Identität des Personalausweises ermöglicht.


Informationstechnologie

Seite 28

Ideengeber der Verwaltung

M

ittels einer flexiblen, agilen Umsetzung werden beispielsweise Bürger-Services, Blockchain-Piloten oder ein digitaler Ratgeber für KMU zur Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Einbeziehung der Bürger, die durch den Einsatz moderner Methoden wie Design Thinking sichergestellt wird. “Die Innovation Factory ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie, die digitale Verwaltung noch näher an den Bürgern auszurichten und damit wieder einen Spitzenplatz in Europa einzunehmen. Das BMF war und ist immer einer der Vorreiter der digitalen Verwaltung gewesen”, führte Bundesminister Löger aus. Die Initiativen zur Automatisierung von Familienbeihilfe und Arbeitnehmerveranlagung sind europäische Referenzbeispiele. Seit 2003 ist FinanzOnline das zentrale Portal der Finanzverwaltung, insgesamt 650 Mio. Euro konnten dadurch an Verwaltungskosten eingespart werden. Derzeit nutzen 4,6 Mio. Österreicher diesen Service, der vom BRZ technisch betreut wird. Anfang 2018 wurde das Portal neu gelauncht und dabei noch benutzerfreundlicher gemacht. Mittels Co-Creation wurden die Ideen von Usern gesammelt und, wo bereits möglich, in die Neugestaltung miteinbezogen. “Der Innovationsgeist und die Offenheit machen Mut, diesen Weg der kollaborativen Zusammenarbeit

E

ine gute Möglichkeit, um Budgets freizuschaufeln, ist, bei Standard-Software wie Microsoft Office auf gebrauchte Lizenzen zurückzugreifen. Denn damit lassen sich in der Regel zwischen 20 bis 50 Prozent im Vergleich zum Neukauf sparen. Ein noch höherer Preisvorteil ist drin, wenn man sich für eine Vorgängerversion entscheidet, zum Beispiel für ein Microsoft Office 2013 statt eines aktuellen Office 2016. Für viele Anwender ist das durchaus eine Überlegung wert, denn häufig benötigen sie die neuesten Funktionen gar nicht und sind mit der älteren Ausgabe genauso gut oder sogar besser bedient.

Bedarfsgerecht und wirtschaftlich vorgehen Wer neue Software kauft, hat hingegen keine Wahl. Denn große Hersteller bieten stets nur die aktuelle Version ihrer Programme an und kündigen die vorherige ab. Das bedeutet auch: Selbst wenn eine Behörde gezielt Office 2013 benötigt, weil Office 2016 nicht mit bestehenden Fachanwendungen kompatibel ist, muss

Behörden Spiegel / August 2018

Österreichisches BRZ startet Innovation Factory (BS/gg) Ende Juni wurde die BRZ Innovation Factory in Wien im Beisein der österreichischen Bundesminister Margarete Schramböck und Hartwig Löger feierlich eröffnet. In der Innovation Factory hat das BRZ die Möglichkeit, Workshops zu veranstalten und Prototypen zu entwickeln, um Prozesse der Verwaltung gemeinsam mit Kunden und Partnern neu zu denken.

Christine Sumper-Billinger (Geschäftsführerin BRZ), Margarete Schramböck (Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort), Hartwig Löger (Bundesminister für Finanzen) und Markus Kaiser (Geschäftsführer BRZ) bei der Eröffnung der Innovation Factory in Wien. Foto: BS/BRZ, Alek Kawka

auch weiterzugehen, die Innovation Factory ist ein weiterer Meilenstein dabei”, so Löger.

Aufbau der Plattform oesterreich.gv.at Mit dem Aufbau der Plattform “oesterreich.gv.at” wird ein einheitlicher Zugang zu den Angeboten der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Dabei werden Verwaltungsverfahren und Informationsangebote einheitlich on-

line zugänglich gemacht. “Unser klares Ziel ist es, die häufigsten Behördenwege sicher auf einer Plattform zugänglich zu machen und damit das Leben der Menschen zu erleichtern. Wir wandeln uns vom electronic zum mobile government und wir stellen die Kunden und die Nutzerfreundlichkeit in den Mittelpunkt”, so Digitalministerin Margarete Schramböck. Technischer Umsetzungspartner bei österreich.gv.at

ist das BRZ. “Die Anforderungen der Kunden ändern sich, daher muss auch die Verwaltung sich weiterentwickeln. Wir müssen das vorhandene Innovationspotenzial heben und dazu müssen wir die Expertise aller Partner einbringen. Entwicklung im stillen Kämmerchen funktioniert heute nicht mehr, daher binden wir die Bürger frühzeitig bei der Entwicklung ein.” “Unsere Aufgabe ist die Effizi-

enzsteigerung der Abläufe für die Bürger, für die Unternehmen und die Verwaltung selbst”, skizzierte Markus Kaiser, Geschäftsführer des BRZ seine Ziele. Würden standardisierte Prozesse automatisiert, könnten sich die Mitarbeiter der Verwaltung auf wesentliche Aufgaben konzentrieren. Die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und dem BRZ sei dabei eine sehr enge, die daraus hervorgegangenen Automatisierungs-Lösungen hätten Beispielcharakter. “Wenn wir diesen Weg konsequent weiter gehen, können wir wieder Europameister in der Digitalisierung werden und sogar Estland überholen”, gibt sich Kaiser überzeugt.

Die virtuelle Gemeinde “Kettenbruck” Auf dem Weg dorthin liegt “Kettenbruck”. Neben dem BRZ sind zahlreiche Partner aus der Verwaltung, der Forschung sowie aus der Privatwirtschaft beim Aufbau dieser virtuellen Gemeinde beteiligt. “Ziel ist es, ein Web-Portal für Demo-Cases und Blockchain-Piloten, aber auch weitere relevante Showcases zur

So profitieren Behörden von gebrauchter Software Budget für wichtige Digitalisierungsprojekte freischaufeln

digitalen Transformation zu realisieren. Damit wird eine Brücke zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung geschlagen”, so Kaiser. “Die Innovation Factory ist nicht nur ein Raum, es ist auch eine Arbeitsweise”, erklärte Christine Sumper-Billinger, Geschäftsführerin des BRZ. Der Anspruch der Kunden an das BRZ habe sich in den letzten Jahren geändert, weg vom reinen Dienstleister: “Wir sind der Ideengeber der Verwaltung, wenn es um digitale Transformation geht.” Mit mehr als 1.200 Mitarbeitern ist das BRZ eines der größten ITUnternehmen Österreichs, dementsprechend vielfältig sind die Aufgabenstellungen und Chancen für IT-Spezialisten. Partnerschaften mit der Privatwirtschaft, Hochschulen und internationalen Institutionen wie Euritas ermöglichen eine enorme Projektvielfalt. “Unsere Lehrlinge haben die Chance, mehrere Wochen im Ausland ein Praktikum zu absolvieren, unsere Trainees können nach der Ausbildungsphase in multinationalen Projekten mitarbeiten”, führte Sumper-Billinger aus. Das BRZ wurde jüngst als drittbester Arbeitgeber Österreichs ausgezeichnet. “IT ist eine Wachstumsbranche und wir suchen derzeit einerseits Trainees und haben weitere 60 Stellen ausgeschrieben. Die Chance, in der Innovation Factory arbeiten zu können, ist also da”, resümierte Sumper-Billinger.

bracht. Zudem dürfen Vorbesitzer der Software diese nach dem Verkauf nicht weiter nutzen und müssen eventuelle Kopien unbrauchbar machen.

(BS/bb) Gebrauchte Software zu kaufen oder zu verkaufen, ist eine gute Möglichkeit, um IT-Budgets zu entlasten – insbesondere in Zeiten, in denen diese für wichtige Digitalisierungsprojekte benötigt werden. Viele Behörden sind daher bereits auf dem Gebrauchtsoftware-Markt aktiv. Trotzdem stehen manchmal noch rechtliche Bedenken im Wege. Dabei ist der Handel mit gebrauchten Lizenzen laut höchstrichterlicher Urteile in Abwicklung erfahrenem Händler überlassen Deutschland und der EU legal. Behörden, Ämter und Verwaltungen, die den An- und Verkauf von Gebrauchtsoftware noch nicht auf ihrer Agenda haben, sollten sich daher jetzt damit auseinandersetzen. Der Einkauf von gebrauchten sie die deutlich teurere aktuelle Lizenz erwerben. Der Kunde erhält dann ein Downgrade-Recht. Das heißt, er darf Office 2013 einsetzen, auch wenn er Office 2016 gekauft hat. Aber wer möchte schon gerne für etwas zahlen, das er gar nicht nutzt?

Auf dem GebrauchtsoftwareMarkt ist gängige Anwendersoftware dagegen sowohl in aktuellen als auch in älteren Versionen erhältlich. “Der große Vorteil von Gebrauchtsoftware ist, dass Behörden bedarfsgerecht genau die Lizenzen erwerben können,

Mehr zum Thema Weitere Informationen zur rechtssicheren Beschaffung gebrauchter Software finden sich im Leitfaden “Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software-Lizenzen durch öffentliche Auftraggeber.” Dieser steht zum Download bereit unter: www.behoerdenspiegel.de Stichwort “Sonderpub likationen” in der oberen Menüleiste. Zudem findet am 27. November 2018 das Seminar “Gebrauchte Softwarelizenzen für Behörden” in Berlin statt. Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de, Suchwort “gebrauchte Software”.

die sie benötigen”, weiß Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG. “Sie haben die Freiheit, das zu kaufen, was sie möchten – und nicht die Version, die ihnen der Hersteller vorschreibt.” Auf der anderen Seite lohnt es sich für öffentliche Einrichtungen, einmal den eigenen Softwarebestand zu überprüfen. Gibt es vielleicht ungenutzte Lizenzen, die man verkaufen könnte? Auch das ist eine gute Möglichkeit, um strapazierte IT-Budgets zu entlasten. “Um Behörden beim Verkauf von Lizenzen optimal zu unterstützen haben wir bei LizenzDirekt einen Mitarbeiter, der hierauf und auf die möglichen rechtlichen Fallstricke bei öffentlichen Stellen spezialisiert ist”, ergänzt Thyen.

Auch wenn die Hersteller es nicht gerne sehen: Der Handel mit gebrauchter Software ist legal. Er beruht auf dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechtsgesetzes.

Der Handel mit Gebrauchtsoftware ist legal Zunächst liegt das Verbreitungsrecht der Software beim Hersteller. Hat er sie jedoch einmal verkauft, wurde dieses Recht bereits ausgeübt und hat sich damit erschöpft (Erschöpfungsgrundsatz). Anschließend darf der neue Eigentümer die Software weiterverkaufen – vorausgesetzt die Lizenz wurde erstmals mit Zustimmung des Herstellers und unbefristetem Nutzungsrecht im Europäischen Wirtschaftsraum in Umlauf ge-

Lizenzen bringt jedoch auch eine Menge an bürokratischem Aufwand mit sich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten öffentliche Stellen daher mit einem seriösen und erfahrenen Händler zusammenarbeiten, der exakt dokumentiert, woher die Lizenzen stammen. Zudem sollte er eine Haftungsfreistellung beim Kauf, eine Versicherung für Vermögensschäden sowie vorgangsbezogene Testate von Wirtschaftsprüfern mitliefern. Auf diese Weise können Behörden, Ämter und Verwaltungen strapazierte IT-Budgets mithilfe von Gebrauchtsoftware ohne Risiko oder bürokratischen Aufwand entlasten und stattdessen in wichtige Digitalisierungsprojekte investieren.

MELDUNG

Mehr IFG-Anträge

91 Mio. Euro Fördervolumen Neue Förderrichtlinien, Konzepte und Ideen der Modellkommunen (BS/Wilfried Kruse*) Die “Geburt” der Förderrichtlinien, auf deren Basis die von der Landesregierung angekündigten Fördermittel von 91 Mio. Euro auf die Modellkommunen und -regionen verteilt werden sollen, war komplizierter als gedacht und hat länger gedauert als geplant – aber sie sind jetzt da. Und mehr noch: NRW-Wirtschafts- und Digitalisierungsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart ruft auf der Basis eines 64 Seiten umfassenden Strategiepapiers alle “digital stakeholders” zum offenen und konstruktiven Diskurs in Sachen Digitalisierung für NRW auf. Die Modellregionen sind auf der Basis der Bezirksregierungen jetzt verbindlich deklariert, mit den zum Teil schon bekannten Modell-/Leitkommunen: Die Stadt Soest mit Beteiligung von Iserlohn, Lippstadt und dem Kreis Soest, die Stadt Paderborn mit Beteiligung von Bielefeld, Dellbrück und dem Kreis Paderborn, die Stadt Wuppertal mit Beteiligung von Solingen und Remscheid, die Stadt Aachen mit Beteiligung der Städteregion Aachen sowie die Stadt Gelsenkirchen mit Beteiligung von Bottrop und dem Kreis Recklinghausen. Die Vernetzung untereinander, die Übertragbarkeit, die Kooperation mit Wirtschaft und Wissenschaft mit dem Ziel, den Digitalisierungsprozess gemein-

schaftlich zu beschleunigen, ist wesentliches Kernanliegen der Förderrichtlinien. In jeweiligen Gesamtkonzepten der Modellregionen sollen E-Government Projekte vorgeschlagen, mit dem Ministerium abgestimmt und in ein Ranking gebracht werden. Erwartet werden dazu seitens der Landesregierung, über die Übertragbarkeit hinaus, Standardisierung, Interoperabilität und Innovation. Digitale Stadtentwicklungen, Smart Cities mit den Schwerpunkten auf Mobilität, Energie, Umwelt, Gesundheit, Wissenstransfers und vieles mehr sollen dabei besonders in den Fokus genommen werden. Die weiteren Förderkonditionen werden die einzurichtenden Projektbüros der Modellregionen

Zukünftige IT-Strategien in Nordrhein-Westfalen 8. November 2018 Düsseldorf / Neuss und -kommunen noch vor einige Herausforderungen im Verfahren stellen; angesichts des avisierten Fördervolumens im Einzelfall in Höhe von bis zu 80 Prozent, in Kommunen, die im Haushaltssicherungskonzept arbeiten müssen oder Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspakt erhalten, bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ist das aber sicher lohnenswert. Dass im

Einzelfall und mit ministerieller Genehmigung auch innovative Ideen und Projekte außerhalb der Modellkommunen gefördert werden können/sollen ist eine innovative Öffnungsklausel, die auch außerhalb der jetzt ausdrücklich verfassten und festgelegten Modellplattform für Ideen und Mitmachbereitschaft im Weiteren sorgen kann. Der jüngste, aktuell von Minis­ ter Pinkwart Anfang Juli 2018 vorgestellte Diskursentwurf zur übergreifenden Digitalisierungsoffensive für NRW verstärkt diese Offenheit und verdient intensive Mitarbeit aller “digital stakeholders” in NRW, die diese Gunst der Stunde intensiv nutzen sollten, bevor die Landesregierung zum Jahresende ihr Digitalisierungs-

programm verbindlich machen will. Auf “e-nrw” werden dazu jedenfalls am 8. November 2018 in Neuss auch in diesem Jahr wichtige Impulse zu erwarten und zu liefern sein. Die hochrangige Besetzung des Kongresses, mit Minister Prof. Pinkwart persönlich an der Spitze, bietet auch dafür beste Gelegenheit und Garantie. *Wilfried Kruse, Geschäftsführender Gesellschafter IVM², ist fachlicher Leiter und Moderator des Verwaltungskongresses “enrw”, den der Behörden Spiegel am 8. November 2018 in Neuss veranstaltet. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.e-nrw.info

(BS/gg) Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff hat im Juli ihren 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 vorgelegt. Bei den Bundesbehörden gingen in diesen beiden Jahren insgesamt 21.805 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ein. Damit wurden die Zahlen der Jahre 2014/2015 deutlich überschritten (damals waren es 18.139 Anträge). “Die erneute Steigerung der IFGAnträge zeigt deutlich, dass das Recht auf Informationszugang inzwischen zum “Werkzeugkoffer” des mündigen Bürgers in einer auf Offenheit, Diskurs und Partizipation angelegten Gesellschaft geworden ist. Der Staat ist nicht länger die unzugängliche Trutzburg, in der Verwaltungsinformationen “hinter Schloss und Riegel” versteckt bleiben”, so Voßhoff.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / August 2018

I

n einer aktuellen Studie hat McKinsey in sechs Ländern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA, Kanada und Mexiko) systematisch die Zufriedenheit der Bürger mit Leistungen bestimmter Behörden untersucht – allein in Deutschland wurden über 3.000 Personen zu 29 verschiedenen Leistungen repräsentativ befragt. Das ernüchternde Ergebnis: Bei der Zufriedenheit fällt der öffentliche Sektor weit hinter der Privatwirtschaft zurück. Dabei lohnt es sich für Staat und Gesellschaft durchaus, sich um die Zufriedenheit der “Kunden” zu kümmern. Direkte Interaktionen mit Behörden bestimmen das Bild, das Bürger vom Staat und seinen Institutionen haben. Diese Erlebnisse prägen maßgeblich, wie Bürger die staatliche Aufgabenerfüllung beurteilen und letztlich, ob und inwieweit sie ihm vertrauen. Die Befragung liefert dafür konkrete Zahlen: Zufriedene Behördenkunden vertrauen mit einer zehnmal höheren Wahrscheinlichkeit dem Staat und seinen Stellen als unzufriedene. Und wenig überraschend, aber nicht unwichtig: Wer zufrieden ist, beschwert sich

Zufriedenheit schafft Vertrauen

negatives Erlebnis – ein unhöflicher Servicemitarbeiter, eine falsche Auskunft – kann dabei den Gesamteindruck, den ein Bürger von einer Behörde gewinnt, maßgeblich und nach(BS/Dr. Julia Klier/Thomas Weber) “Zufriedenheit schafft Vertrauen” – wegen dieser Erkenntnis bieten immer mehr Unternehmen ihren Kunden ein haltig beeinträchtigen. Leider herausragendes Einkaufs- und Service-Erlebnis. Innovationsführer wie Amazon und Apple setzen in puncto Kundenorientierung regelmäßig neue gilt das umgekehrt für positive Schlüsselmomente nicht in gleiMaßstäbe. Die Konsequenz: Bürger erwarten auch von öffentlichen Dienstleistern entsprechend mehr Service. cher Weise. Die Untersuchung im Umgang mit ei- zufrieden sein (“Der Mitarbeiter zeigt, dass sich negative Schlüsdeutlich seltener öffentlich oder ner Behörde haben, hat mir geholfen…”), aber die Ge- selmomente rund dreimal stärker leitet rechtliche Schritte ein. Mit zu verstehen und samterfahrung mit dem Service auf die Zufriedenheit auswirken geringerer Zufriedenheit verbunaus Bürgersicht op- kann trotzdem unbefriedigend als positive. dene gesellschaftliche “Kosten” timal zu gestalten. bleiben (“… aber es ist kaum zu wie Vertrauensschwund oder Ein besseres Bürgererlebnis erEs kommt nicht nur glauben, dass ich wegen so etwas fordert von der Verwaltung weder Reputationsverlust lassen sich darauf an, einzelne überhaupt anrufen musste!”). durch bessere Dienstleistungen hohe operative Ausgaben noch 3. Zentrale Anforderungen und große Investitionen. Systemadeutlich reduzieren. Kontaktpunkte zu Organisationen mit einem überverbessern, sondern Schlüsselmomente kennen. tisch umgesetzte Verbesserungen ragenden Kundenerlebnis haben die Erfahrung des Bürger erwarten im Behörden- senken die Kosten – oder sind im unabhängig von der Branche Bürgers auch über kontakt einen zuverlässigen und ungünstigsten Fall kostenneu­ Zeit und verschiede- transparenten Service, eine qua- tral. In der Privatwirtschaft fühbestimmte Gemeinsamkeiten. Dr. Julia Klier ist Partner und Thomas Weber ne Kanäle (ggf. sogar litativ hochwertige und schnelle ren erfolgreiche Projekte in der Projektleiter bei McKinsey & Company. Insbesondere drei ErfolgsfakBehörden) hinweg Bearbeitung sowie freundliche Regel binnen zwei bis drei Jahren toren kann auch die öffentliche Foto: BS/McKinsey & Company Verwaltung nutzen: zu optimieren. Wer und kompetente Kontaktperso- zu einer Kostensenkung von 15 1. Konsequent die Bürgerperbeispielsweise eine nen. Es kommt darauf an, die bis 25 Prozent. spektive einnehmen. Den einen den gilt es also, sich ein genau- Steuererklärung vorbereitet und für die jeweilige Dienstleistung Von einem herausragenden typischen Bürger, dessen Be- eres Bild von den Bürgern, mit dann wegen einer entsprechen- relevantesten Einflussfaktoren Bürgererlebnis profitieren am dürfnisse und Verhaltensweisen denen sie typischerweise inter- den Frage im Finanzamt anruft, zu kennen und ihnen aus Bür- Ende alle – Staat und Behörden, Rückschlüsse auf alle anderen agieren, zu verschaffen und indi- mag mit dem Telefongespräch gersicht gerecht zu werden. Ein Bürger und Mitarbeiter. Bürger zulassen, gibt es nicht. viduelle Prioritäten zu verstehen. Daher wird auch eine pauschale 2. Das Gesamterlebnis gestalDienstleistung, die sich an alle ten. Um den Bedürfnissen der gleichermaßen richtet, letztlich Bürger gerecht zu werden, gilt niemandem gerecht. Für Behör- es, das Gesamterlebnis, das sie

Eine Chance für Staat und Gesellschaft

Eine Lösung für alle!

Kompetenzzentrum “eBehördenakte” im Ennepe-Ruhr-Kreis

Top-ITler werden immer unabhängiger Möglichkeiten der Beschäftigung von IT-Freelancern in Behörden (BS/Arne Hosemann*) Der deutsche Arbeitsmarkt boomt: Die Arbeitslosenzahlen sind so niedrig wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch der Anteil hoch qualifizierter Akademiker befindet sich auf einem Rekordniveau. Im Zuge der digitalen Transformation sind vor allem Tech-Experten sehr gefragt – trotz dieser guten Ausgangslage tut sich die Wirtschaft, aber vor allem der Öffentliche Dienst schwer damit, top-qualifizierte ITler zu finden. Worin liegt dieser Mangel an Fachkräften begründet und wie kann man ihm begegnen? Die öffentliche Verwaltung hat es dabei traditionell noch schwerer, Talente für eine Vollzeitbeschäftigung anzuziehen, da die Privatwirtschaft in der Regel flexiblere Arbeitsmodelle im Rahmen einer Festanstellung und oft auch ein höheres Gehalt bietet. Ein weiterer Grund dafür, dass sich nur wenige ITler für eine Festanstellung in Behörden finden lassen, ist, dass sich viele als Freelancer selbstständig machen. Laut der IT-Freelancer-Studie 2018 einer großen Personalberatung in Deutschland sind 62,8 Prozent der Tech-Freelancer mit dem Schritt in die Selbstständigkeit sehr zufrieden und haben sich bewusst gegen eine klassische Festanstellung entschieden. Tech-Experten setzen immer weniger auf Jobsicherheit, sondern legen Wert darauf, sich ihre Projekte frei aussuchen zu können und von ihrem Wunschort aus arbeiten zu können. Diese Vo­ raussetzungen sind im Rahmen einer Festanstellung bei Unternehmen aus der Privatwirtschaft eher gegeben als bei Behörden. Gleichzeitig ist der Digitalisierungsbedarf in der Verwaltung mindestens ebenso groß wie in der Privatwirtschaft. Eine sinnvolle Möglichkeit, den Fachkräftemangel in Behörden zu lösen, ist der Einsatz von Freelancern. Der Bewerbungsprozess im Öffentlichen Dienst nimmt, auch aufgrund von rechtlichen Rahmbedingungen, schnell einige Monate in Anspruch. Gerade in IT-Angelegenheiten steht diese

Seite 29

Zeit oft gar nicht zur Verfügung. Freelancer stehen ihren Auftraggebern zeitnah zur Verfügung, Projekte können so umgehend angestoßen werden – während die Personalsuche nach geeigneten Vollzeitangestellten Projekte um Monate verzögern kann. Freelancer besitzen Expertise in Bereichen, die in der Stammbelegschaft nicht vorhanden ist oder erst noch z. B. durch Fortbildungsmaßnahmen geschaffen werden müsste, und können so die Arbeitsprozesse deutlich entlasten. Das Gehalt ist für die Topfünf-Prozent der Tech-Experten dabei nicht notwendigerweise der ausschlaggebende Faktor. Entscheidend ist für sie die inhaltliche Herausforderung, aber auch der Arbeitsort. Die Zukunft ist Remote-Arbeit. Der Freelancer sitzt also in Berlin, Barcelona oder Belgrad und arbeitet aus der Ferne am Projekt. Darauf müssen sich Behörden, die eine Beschäftigung von IT-Freelancern in Erwägung ziehen, bei denen Remote-Arbeit bislang den absoluten Ausnahmefall darstellt, einstellen. Die Personalauswahl im IT-Sektor ist zeitaufwendig, inhaltlich anspruchsvoll und verursacht hohe Kosten. Doch wie schafft es eine Stadtverwaltung einer Kleinstadt, die sich nicht unmittelbar in der Nähe einer Metropolregion befindet, geeignete Toptalente, die sich in den Tech-Metropolen Europas konzentrieren, auf eine projektbasierte Beschäftigung im

Öffentlichen Dienst aufmerksam zu machen? Ob es sinnvoll ist, die Suche nach den passenden TechExperten outzusourcen, stellt sich heraus, wenn man sich die folgende Frage vor Augen hält: Ist das Thema so komplex und wichtig, dass die Qualität der IT-Experten entscheidend ist (im Gegensatz zu einer reinen Kapazitätserweiterung)? Dann ist es sinnvoll, nicht nur Freelancer ausfindig zu machen, sondern auch gründlich ihre Fähigkeiten zu testen, z. B. über Coding-Tests. Neben dem Zugang zu Top-ITlern benötigt es also bei der Personalauswahl fachspezifisches Know-how. Um an Top-ITler zu kommen, welche die digitale Transformation im Öffentlichen Dienst vorantreiben, müssen Behörden neue Wege gehen. Dazu gehört, dass sie über die Beschäftigung von Freelancern nachdenken, die führend in ihrem jeweiligen Fachgebiet sind und neueste Programmiersprachen und -frameworks beherrschen. Laut einer im Herbst 2017 veröffentlichten Studie, die von Edelman Intelligence in Auftrag gegeben wurde, wird die Mehrheit der Beschäftigten in den USA bis zum Jahr 2027 als Freiberufler tätig sein. Dieser Trend ist in ähnlicher Form auch in Deutschland zu beobachten. Da sich bereits heute immer weniger Tech-Talente eine Festanstellung vorstellen können, ist es umso wichtiger, sich an ihren Bedürfnissen zu orientieren, die sich vor allem im Wunsch nach Remote-Arbeit und der Freiheit, an inhaltlich attraktiven Projekten mitzuarbeiten, äußern. Die Suche nach Top-IT-Freelancern wird auch in der Zukunft von Behörden eine große Rolle spielen. Die Verantwortlichen sollten ehrlich analysieren, welche Kompetenzen der Suche und des Testings sie inhouse leisten können und entsprechend entscheiden, wie sie das Thema Outsourcing angehen. *Arne Hosemann ist einer der beiden Gründer der FreelancerPlattform ExpertLead.

(BS/Volker Staupe) Ist interkommunale Zusammenarbeit etwas von Früher, sind hausweite Standards unerwünscht oder Kalkulierbarkeit von Kosten uninteressant? Die Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises meinen dazu: NEIN! Hausweit gleiche Standards und gut kalkulierbare niedrige Kosten sind Effekte, die mit der Einführung einer “eBehördenakte” und einem zugehörigen Kompetenzzentrum für die interkommunale Zusammenarbeit gern genutzt werden. Die Stadt Witten befasst sich seit 2007 mit dem Umstieg von dem Auslaufmodell Papierakte (“pAkte”) auf die Basiskomponente jeglicher Form des E-Governments, die elektronische Akte (E-Akte). Der Start verlief so, wie er nicht selten in deutschen Behörden vor über zehn Jahren verlief. Viel Enthusiasmus – wenig Wissen – viele Irrtümer – Gefahr des Versandens der Idee. Es wurden FallE-Akten kreiert und eingesetzt, also eine Rechtsamtsakte, eine Wohngeldakte oder eine Steueramtsakte. Jedes Datenblatt (also Titelblatt) sah vollständig anders aus, zum Teil wurden Fachverfahren in den E-Akten richtiggehend nachgebaut. Das Ergebnis: Gut gemeint, schlecht gemacht!

Es geht auch ohne Aktenplan Das verursachte früh ein Störgefühl bei den handelnden Personen. Und statt eines Versandens der Idee kam es zu einem Neustart. Der Gedanke, eine immer gleiche für alle Aufgabenbereiche identisch nutzbare Akte anzubieten, war geboren und wurde konsequent umgesetzt. Das gab es übrigens früher schon einmal, es nannte sich Papierakte. In der neuen E-Akte gibt es identische Datenfelder und sie wird in gleicher Art sowohl im Sozialamt, bei der Kasse, bei der Rechnungsprüfung, als Personalakte oder Ausländerakte eingesetzt. Die Schildchen auf den Papierakten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer…) werden zum Aktennamen. Auf den Punkt gebracht war es das auch schon. So entstand die Standard E-Akte oder die “eBehördenakte”. Nebenbei bemerkt ist ein “Aktenplan” vollständig entbehrlich. Das ist ein Begriff aus der Papierwelt, Ordnung stellt man in der eBehördenakte anders dar. Für den ungewöhnlichen Fall, dass eine kommunale Behörde heute noch real einen Aktenplan hausweit konsequent lebt, kann der auch gern integriert werden. In Witten wird die “eBehördenakte” in Projektform seit 2013 in der Verwaltung ausgerollt. Im Rathaus arbeiten heute nahezu 100 Prozent aller Mitarbeitenden mit der “eBehördenakte” – also ohne jegliche Art von “pAkten”. Mehrere Umfragen bestätigen: Ein verpflichtender Umstieg auf die elektronische Aktenführung ist ein wesentlicher Eckpunkt

zusammenarbeiten. Betreut wird die Lösung durch Witten, weil hier die längste Erfahrung vorhanden ist. Dort wird Volker Staupe ist Projektleiter dms bei der Stadt Witten. Personal eingestellt, welches die Foto: BS/privat Dienstleistungen für alle anderen für gutes E-Government. Ein erbringt. Damit muss nicht jede zentrales Hemmnis wiederrum Stadt eigenes Personal mit der die zu geringe Zusammenarbeit Aufgabe betrauen. Durch die von Behörden zur Entwicklung zentrale Erledigung der Aufgagemeinsamer Lösungen. Das ha- ben sind der Personalbedarf und ben die Städte im Ennepe-Ruhr- damit auch die Kosten deutlich niedriger – ohne dass die Qualität Kreis verstanden. zu kurz kommt. Kreisweite Zusammenarbeit Das Kompetenzzentrum “eBeDa die Umstellung in Witten hördenakte” bei der Stadt Witten funktioniert hat, lag der Gedanke betreut die Lösung nicht nur nahe, die gleiche Akte in den technisch, auch Service Desk anderen Städten des Kreises und andere Arbeitshilfen steeinzusetzen. Nicht aus einem hen zusätzlich zur Verfügung. Sparzwang heraus, sondern al- Die Akte wird auch stadtüberlein aus Vernunftgründen. greifend weiterentwickelt. Die In den Städten Witten, Her- Kommunikation untereinander decke, Hattingen, Wetter, Ge- wird ebenfalls standardisiert. So velsberg und Schwelm sind die kann die “eBehördenakte” ihre notwendigen öffentlich-rechtli- Wirkung noch besser entfalten chen Vereinbarungen durch die und auch inhaltlich nach den Stadträte bereits beschlossen Anforderungen der Nutzenden worden. In der Stadt Ennepe- im Kreisgebiet weiterentwickelt tal befindet der Rat anfangs der werden. zweiten Jahreshälfte über die Zusammenarbeit. Mit Ausnah- Bitte nachmachen me von Schwelm und Ennepetal Lassen auch Sie sich von dem haben die anderen fünf mit der Bild eines Verwaltungsgebäudes hausweiten Einführung begon- vollständig ohne pAkten inspinen. Die beiden anderen wollen in rieren. Ein Copyright auf den der zweiten Jahreshälfte folgen. Wittener Weg gibt es nicht und Alle wollen auf dem Gebiet der ist auch keinesfalls gewollt. Also “eBehördenakte” sehr intensiv mein Appell: Bitte nachmachen!


Seite 30

Rechenzentren in der öffentlichen Verwaltung / IT-Sicherheit

I

Rechenzentren sicher betreiben

Behörden Spiegel / August 2018

Bedarf standardisierte Services automatisiert zusammenstellen. Nur so werden wir den steigenden Sicherheitsstandards bei gleichbleibend hoher Qualität gerecht. Für die Zukunft fokussieren (BS/Andreas Gundlack) Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung stellt die Online-Verfügbarkeit zentraler Bürgerdienste in den Mit- wir uns zunehmend auf unsere telpunkt. Das ist richtig so. Bürger und Unternehmen sollen künftig die digitalen Verwaltungsdienstleistungen auf allen staatlichen Ebenen schnell, Kernkompetenzen, stärken daeinfach und sicher in Anspruch nehmen können. So regelt es das Onlinezugangsgesetz. Einmal gemeldet, sollen Daten innerhalb der Verwaltung bei unsere Prozess-Know-hows vielfach verwendet werden können (Once-Only-Prinzip). Dafür ist eine sichere Identifizierung unerlässlich. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: und setzen auf Shared Services. Der Umgang mit den Behörden soll schneller, effizienter, bequemer, kostengünstiger und transparenter werden. So die Theorie. Seit Jahren kooperiert das ITDZ Berlin mit Partnern aus WirtStruktur im Bereich digitaler schaft und Wissenschaft. Immer Bürgerservices müssen abgewichtiger wird dafür auch die baut werden. Technisch müssen Zusammenarbeit mit weiteren Landesdienstleistern. Statt in die Rechenzentren im Dienst der öffentlichen Verwaltung stark jeder Behörde und jedem Bundesland für dieselben Prozesse aufrüsten, um die immer gröeigenes Personal auszubilden, ßeren Herausforderungen zu ist es vor dem Hintergrund der bewältigen. Die Gewährleistung von IT-Sicherheit folgt einem fehlenden IT-Experten sinnvoller, Katz-und-Maus-Spiel: Längst deutschlandweit Kompetenzzensind auch Einrichtungen der tren einzurichten und sich mit einzelnen Themenfeldern zu speöffentlichen Hand Ziele hochqualifizierter Angriffe geworden, zialisieren. Ganz nach dem Motto wie die jüngste Vergangenheit “Think global, act local” schließen nicht zuletzt am Beispiel der sich für uns die gezielte Fördeunter WannaCry oder Spectre/ rung von lokalem Mittelstand Meltdown bekannt gewordenen und die Zusammenarbeit mit Sicherheitsvorfälle zeigt. internationalen Partnern nicht Gestiegen sind auch die zu Server der Hauptstadtverwaltung werden in die beiden hochsicheren Rechenzentren des ITDZ Berlin integriert. Kunden aus. Vor allem die mittelständiverarbeitenden Datenmengen. können unter anderem über Selfservice-Portale auf standardisierte Dienste zugreifen. Foto: BS/ITDZ Berlin, Petras schen Partner vor Ort punkten Weltweit verdoppelt sich das mit ihren flexiblen Lösungen Datenvolumen, IT-Abteilungen beherrscht. Dabei erschweren trum Berlin (ITDZ Berlin) steht arbeitenden mit Zugang zu den und kurzen Reaktionszeiten. werden bis 2020 das 50-fache demografischer Wandel und nicht zuletzt seit Inkrafttreten des Daten sicherheitsüberprüft. Wir Aktuell prüfen wir im Rahmen Politische und technische der bisherigen Informationen zu Fachkräftemangel die Situati- E-Government-Gesetzes Berlin setzen verstärkt auf den Ausbau unser Virtualisierungsstrategie Herausforderungen verwalten haben. Stetig wach- on zunehmend. Wie müssen die (Mai 2016) vor diesen zentralen der Rechenzentren und haben und der Anbindung an unsere In Deutschland stehen eine sende Informationsmengen und Rechenzentren der öffentlichen Herausforderungen. Im Auftrag allein 2018 mehr als 25 Millionen BerlinCloud die Nutzung und Bereitstellung von Microservices stark industriell geprägte Wirt- gesteigerte Ansprüche an die Verwaltung heutzutage aufge- des Landes betreiben wir zwei Euro investiert. von lokalen, kleineren Anbietern. schaft und ein ebenso stark Datenverfügbarkeit benötigen stellt sein, um die technischen hochsichere Rechenzentren, Für die strategische Ausrichausgeprägter Föderalismus der immer komplexere IT-Systeme, und personellen Herausforderun- beide sind seit 2015 nach ISO Automatisierung, Standardisierung und Virtualisierung Umsetzung der digitalen Trans- die den höchsten Sicherheitsan- gen zu meistern und gleichzeitig 27001 mit dem BSI-Zertifikat tung der Rechenzentren der Zuformation entgegen: Geringe An- sprüchen gerecht werden müs- den Schutz der Bürgerdaten zu ausgezeichnet. Als bislang erstes Bedingt durch den immer stär- kunft sind Investitionen in die und einziges Unternehmen in keren Fachkräftemangel müs- Sicherheit und Technik unerlässreize zur Nutzung neuer Techno- sen. Gebraucht wird außerdem gewährleisten? logien sowie eine uneinheitliche Fachpersonal, das diese Technik Auch das IT-Dienstleistungszen- Deutschland ist das ITDZ Ber- sen IT-Prozesse zunehmend lich. Im ITDZ Berlin setzen wir konsequent auf lin auch mit dem BSI-Zertifikat den Dreiklang nach neuem Standard überprüft. aus StandardiDarauf sind wir stolz! Andreas Gundlack, AbteiMELDUNG lungsleiter Infrastruktur sierung, AutoSicherheit geht vor und Basisdienste im ITDZ matisierung und Konsortium begleitet Berlin, berichtet über die Virtualisierung. Im strategischen Fokus unserer ADIC soll disruptive Technologien vorantreiben strategische Ausrüstung Und fragen uns Rechenzentren steht die konseIT-Konsolidierung beim Rechenzentrumsbebereits heute, wie (BS/stb) Um die Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich der quente Umsetzung sicherheitstrieb des Hauptstadt-ITwir die Themen (BS/gg) Seit Anfang Juli unter- Cyber-Sicherheit voranzutreiben, will die Bundesregierung eine neue relevanter Maßnahmen: Neben Dienstleisters. Big Data und stützt ein Konsortium aus fünf Behörde unter dem Arbeitstitel “Agentur für Disruptive Innovationen sicheren und auditierten Prozes Data Analytics mittelständischen IT-Beratungs- in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien” (ADIC) einrichten. sen sowie den jährlichen Audits Foto: BS/ITDZ Berlin, Petras ganz im Sinne unternehmen die unmittelbare Der Startschuss soll noch in diesem Jahr erfolgen. Zunächst ist noch die durch das BSI führen wir regelserviceorientiermäßige Penetrationstest durch. Bundesverwaltung dabei, die Standortfrage zu klären. Sicherheitsanforderungen, wie standardisiert und automati- ter Bürgerdienstleistungen für Voraussetzungen für die Überführung des IT-Betriebs zu den Die Innovationsagentur soll mög- Aufbaustabes im Rahmen der sie auch unser Gesetzgeber siert ablaufen. Dazu konsoli- die Verwaltung zugänglich und IT-Dienstleistern des Bundes zu lichst agil an neuen Lösungs- Code-Jahrestagung der Universi- durch das E-Government-Gesetz dieren wir aktuell im Rahmen nutzbar machen können. Daschaffen. Bis zum Jahr 2022 ansätzen arbeiten können. Die tät der Bundeswehr. Derzeit laufe vorschreibt. von Deutschlands größtem bei spielen Datenschutz und Um den gestiegenen Ansprü- IT-Projekt Server der Berliner Datensicherheit die wichtigste will der Bund 80 Prozent des Idee besteht darin, kleine Teams noch eine umfangreiche StandIT-Betriebes bei zentralen IT- kurzfristig auf vielversprechende ortanalyse. “Wir schauen uns chen zum Schutz der Datenmen- Verwaltung konsequent in den Rolle. Entsprechende MaßnahDienstleistern bündeln und so Technologien anzusetzen, um alle Orte genau an, die irgendwie gen und damit der hohen Zahl Rechenzentren des ITDZ Berlin. men setzen wir bereits heute um. mehr IT-Effizienz und -Sicherheit diese schnell evaluieren und infrage kommen könnten. Ei- an Servern gerecht zu werden, Sogenannte End-of-Life-Systeme Unsere Rechenzentren sind gut gewährleisten. dann entweder weiterverfolgen ner der wichtigsten Faktoren ist hat das ITDZ Berlin ein auto- überführen wir gleichzeitig in aufgestellt. Gemeinsam müssen Als wichtige Voraussetzung oder ggf. auch fallen lassen zu natürlich die Verfügbarkeit von matisiertes Patch-Management unsere BerlinCloud. Verstärkt wir noch mehr über diese Theauf diesem Weg hatte das Be- können. Vorbild für die Arbeits- Personal.” IT-Experten müssten für den Betrieb eingeführt. Es setzen wir dabei auch auf den men sprechen, damit Sicherschaffungsamt des Bundesmi- weise ist die US-amerikanische entweder in unmittelbarer Nähe ermöglicht, 1.000 Server in zehn Einsatz von Selfservice-Portalen: heitsbedenken einer Nutzung von nisteriums des Innern (BMI) den Behörde DARPA (Defense Advan- zur Verfügung stehen oder an Minuten gleichzeitig zu aktua- Auf Knopfdruck können sich digitalen Bürgerdiensten nicht ressortübergreifenden Rahmen- ced Research Projects Agency), einen entsprechend attraktiven lisieren. Zudem sind alle Mit- unsere Kunden jederzeit nach länger im Wege stehen. Standort gelockt werden können. vertrag “IT-Konsolidierung Bund: die für die Streitkräfte forscht. Angekündigt wurde die neue Nach der Kabinettsitzung soll Unterstützungsleistungen für die Auftraggeberfähigkeit” (Los 1) Agentur bereits im Koalitions- sich der Haushaltsausschuss ausgeschrieben. Der Zuschlag vertrag der Regierungspartei- des Bundestages mit dem Thema wurde nun an die ]init[ AG als en. Entsprechend sind bereits befassen, sodass der Startschuss Generalunternehmer in einem Finanzmittel im Bundeshaus- noch vor Jahresende erfolgen Neuer Vorstand für Digitale Transformation Konsortium mit der akquinet AG, halt vorgesehen. Die Umsetzung könnte. Beginnen wolle man mit etwa 20 (BS/gg) Zum 1. September übernimmt Torsten Koß bei Dataport als Vorstand den neuen Unternehmensbereich der ISB AG, der SINC GmbH und erfolgt in Zusammenarbeit des der 4Soft GmbH erteilt. Über den Bundesministeriums der Vertei- bis 30 Mitarbeitern und perspek- Digitale Transformation. Damit ist der dreiköpfige Vorstand mit Dr. Johann Bizer, Andreas Reichel und Koß Rahmenvertrag können Bundes- digung (BMVg) und des Bundes- tivisch auf bis zu 80 anwachsen, wieder komplett, nachdem Claudia Güsken zum September 2017 in den Vorstand der Hamburger Hochbahn behörden, die in den nächsten ministeriums des Innern (BMI). so Boeck weiter. Dabei sei ein re- AG gewechselt war. Unter anderem mit der Stand- gelmäßiger Wechsel im Personal Jahren die BetriebskonsolidieKoß soll bei Dataport den neu rung durchführen, eine Orga- ortfrage wird sich das Kabinett durchaus gewünscht, um Know- Torsten Koß blickt bereits auf entstandenen Unternehmensnisations- und Prozessberatung in Lauf der nächsten Wochen how- und Erfahrungsaustausch viele Jahre Erfahrung im öffentlibereich Digitale Transformation auf Basis eines standardisierten befassen. “Der Standort wird von zu fördern. Erwogen wird auch, chen Sektor zurück. Der 52-jähaufbauen. Ein Bereich, der die Vorgehensmodells abrufen und eklatanter Bedeutung für den den Hauptstandort um weitere rige Wirtschaftswissenschaftler Entwicklung der öffentlichen IT so die reibungsfreie Überführung Erfolg der Agentur sein”, sagte dezentrale Außenstellen im Bun- stieg nach dem Studium als Acin den Trägerländern von DataDr. Myriam Boeck, Leiterin des desgebiet zu ergänzen. count Manager für den Bereich ihres IT-Betriebs vorbereiten. port entscheidend beeinflussen Public Services bei SAP ein. Von soll. “Wir freuen uns auf die Zu2003 bis 2007 war er dort Leiter sammenarbeit mit Torsten Koß. des Geschäftsbereiches Public Mit ihm werden wir die digitale Services, ehe er als Partner zu Transformation der öffentlichen Roland Berger Strategy Consultants wechselte. Verwaltung erfolgreich weiter Ungewissheit beim EU-Datenschutzrecht Dort war er insbesondere in der entwickeln” betonte Dr. Johann Bizer, Vorstandsvorsitzender von (BS/stb) Ursprünglich war vorgesehen, die ePrivacy-Verordnung zusammen mit der EU-Datenschutzgrundver- Beratung des öffentlichen Sektors Dataport. ordnung (DSGVO) zu verabschieden. Widerstände aus Politik und Industrie könnten dazu führen, dass das tätig, darunter Bundes- und LanIm Dataport-Umfeld hat sich Gesetz noch Jahre auf sich warten lässt. desbehörden, Kommunen und Koß in den vergangenen Jahren Hochschulen. Seit 2010 arbeitete Die ePrivacy-Verordnung soll Plattformbetreiber befürchten er- EU-Ratspräsidentschaft des Lan- er als freier Unternehmensbera- Mit Torsten Koß konnte Dataport ei- bereits als Projektleiter einen EU-weit einheitliche daten- hebliche Schäden für daten- und des soll bis Dezember lediglich ter sowie als Senior Advisor für nen erfahren Public-Sector-Experten Namen gemacht. So führte er als neuen Vorstand gewinnen. das elektronische Personenschutzrelevante Regelungen für werbegetriebene Geschäftsmodel- ein Statusbericht veröffentlicht Roland Berger. die elektronische Kommunikati- le und stellen sich entsprechend werden. Die EU-Wahlen könnFoto: BS/Dataport standsregister in den Ländern on einführen. Darin sollen unter lautstark gegen eine Verschär- ten weitere Verzögerungen mit Neuer Unternehmensbereich Bremen, Schleswig-Holstein und Digitale Transformation anderem Bedingungen für die fung der geltenden Regeln. Auch sich bringen, sodass mit einem Entscheidung wie folgt: “Tors- Hamburg ein. Vor zwei Jahren Datenerhebung im Internet mit- auf politischer Ebene deutet alles Inkrafttreten frühestens Ende Michael Richter, Staatsekretär ten Koß ist ein ausgewiesener übernahm er die Projektleitung tels Cookies, Trackern und Ana- auf weitere Verschleppung hin. 2019 zu rechnen ist. Anwend- im Ministerium der Finanzen Kenner der öffentlichen IT, der für die Einführung des Personallysetools festgelegt werden. Ziel Die Hoffnung auf eine gemeinsa- bar wäre die Verordnung dann des Landes Sachsen-Anhalt und die Entwicklung unseres Unter- managementsystems “Kopers” in ist der Schutz der Privatsphäre me Position bis Jahresende hat bei zweijähriger Übergangsfrist Vorsitzender des Verwaltungsrats nehmens Dataport weiter nach den Behörden und Betrieben der Freien und Hansestadt Hamburg. von Bürgern. Webseiten- und Österreich zerschlagen. Unter der erst 2021. von Dataport, kommentierte die vorne bringen wird.” n der Praxis stehen den digitalen Bürgerservices sinkende Nutzerzahlen und steigende Skepsis entgegen. Bedenken, die in Umfragen zur Akzeptanz digitaler Verwaltungsangebote genannt werden, sind die Einhaltung des Datenschutzes und die Gewährleistung eines hohen IT-Sicherheitsniveaus. Über 50 Prozent der Befragten in Deutschland teilen diese Vorbehalte: Im Mittelpunkt stehen Angst vor Datendiebstahl und mangelnder Sicherheit bei der Übertragung von Daten sowie Unkenntnis darüber, was mit den Daten nach der Erhebung passiert. Das Sicherheitsbedürfnis ist umso stärker ausgeprägt, je sensibler die betroffenen Daten sind. Die Datenverarbeitung und Datenspeicherung geschieht in den Rechenzentren der öffentlichen Verwaltung. Der sichere Betrieb dieser Rechenzentren bildet das Fundament der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Wie also steht es um die Sicherheit öffentlicher Rechenzentren? Sind die Bedenken der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gerechtfertigt?

Fundament der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung

Cyber-Agentur sucht Standort

Torsten Koß zu Dataport

ePrivacy-Verordnung weiter verzögert


IT-Sicherheit

Behörden Spiegel / August 2018

Kein weiteres Beschaffungsamt

B

ehörden Spiegel: Herr Karl, ZITiS soll als Dienstleister für deutsche Sicherheitsbehörden tätig werden. Betrifft das nur die Bundesebene?

Karl: Unsere Kunden sind im Errichtungserlass des Bundesinnenministeriums (BMI) explizit genannt. Das sind Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundespolizei. Über die Zentralstellenfunktion von BKA und BfV erreichen wir auch die Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz. Auch wenn Bund- und Länderbehörden unterschiedliche Aufgaben haben, gibt es schließlich kaum Unterschiede bei den technischen Anforderungen in den zentralen Arbeitsbereichen von ZITiS. Wenn es um konkrete Projekte und die entsprechenden Ressourcen geht, stimmen wir uns im Beirat mit den drei Bundesbehörden ab. Aber natürlich sind wir mit den Landesbehörden im regelmäßigen Austausch.

ZITiS forscht und entwickelt an Technologien für Polizei und Nachrichtendienste (BS) Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) soll als Dienstleister der deutschen Sicherheitsbehörden Forschungsund Entwicklungskompetenzen für Methoden, technische Lösungen und Werkzeuge mit Cyber-Bezug bündeln. Im Behörden Spiegel-Interview sprach ZITiS-Präsident Wilfried Karl über Aufgaben der jungen Behörde, sektorübergreifende Zusammenarbeit und Personal-Recruiting. erlaubt und für eine Ermittlung notwendig ist? Das ist nicht neu, aber die technische Entwicklung schreitet ständig voran. Modernere Hardware und modernere Zugangssperren werden uns noch über Jahre immer wieder vor neue Herausforderungen stellen.

“Meines Erachtens wird Big Data in Zukunft der wichtigste Themenbereich.”

Behörden Spiegel: Ähnliches dürfte ja auch für den Bereich Kryptoanalyse gelten. Wie können Sie Ermittler unterstützen, auf verschlüsselte Daten zuzugreifen?

Karl: Es gibt heute Verschlüsselungsmethoden, die mathematisch nicht zu brechen sind. Wir maßen uns nicht an, hierfür eine Lösung zu finden. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, mit entsprechender Hardware Behörden Spiegel: Was sind und schlauen Algorithmen sowie Ihre zentralen Arbeitsbereiche? den entsprechenden Experten zu Ergebnissen zu kommen. Etwa Karl: Mit Beginn unserer Arbeit wenn eine Verschlüsselung nicht haben wir eine Umfrage unter ordentlich implementiert wurde oder wenn Anden drei Kun“Modernere Hardware wender Fehler den durchgeführt, welche und Zugangssperren wer- gemacht haProbleme sie ben. Wenn wir den uns noch über Jahre Methoden finan ZITiS heranvor neue Heraus-­ den, dann steltragen würden. len wir sie unDas Ergebnis fo­rde­­r­ungen stellen.” seren Kunden war ein sehr zur Verfügung. dicker Katalog Wir ändern übrigens nichts an mit Bedarfen, die sich in vier Kategorien zusammenfassen der Kryptopolitik der Bundesrelassen: Digitale Forensik, Tele- gierung. Es geht hier nicht um kommunikationsüberwachung eine Schwächung von Krypto(TKÜ), Kryptoanalyse und Big verfahren. Weder durch SchlüsData – auch in dieser Reihen- selhinterlegungspflichten noch folge der Priorität. Für Big Data durch den Einbau von Hintertügab es noch nicht so viele An- ren. Es geht darum, im Rahmen fragen. Meines Erachtens wird von Ermittlungen an relevante das aber in Zukunft der wich- Daten zu gelangen, wo es techtigste Themenbereich. Wenn Sie nisch noch möglich ist. heute z. B. in einem Fall von Wirtschaftskriminalität Daten Behörden Spiegel: Über das beschlagnahmen, dann ist das BKA als Zentralstelle wird das nicht nur ein Aktenordner mit ein Projekt Polizei 2020 zur Verbessepaar Blättern Papier. Da kommen rung des gemeinsamen Informaschnell hunderte Terabyte an un- tionswesens der Polizei verfolgt. strukturierten Daten zusammen. Teil dessen sind auch Instrumente Ein polizeilicher Ermittler muss in den Bereichen digitale Forenin vertretbarer Zeit das für den sik, TKÜ und Big Data, die ja Fall relevante Material identifizie- gleichzeitig ins Aufgabengebiet ren und sichten. Dafür braucht von ZITiS fallen. Wie wird die man immer mehr maschinelle Zusammenarbeit bzw. AufgabenUnterstützung, um Daten zu teilung koordiniert? kategorisieren, zu übersetzen Karl: Wir arbeiten nicht ins und zu ordnen. Ich glaube, eine künstliche Intelligenz einzufüh- Blaue hinein, sondern in der ren, die die Ermittler bei die- Abstimmung mit unseren Kunser noch sehr manuellen Arbeit den. Dazu gehört das BKA. Polizei unterstützt, wird eine unserer 2020 ist ein großes Projekt mit vielen Teilprojekten. Wenn in diegrößten Aufgaben sein. sem Rahmen Teilprojekte durch Behörden Spiegel: Sie sagten, ZITiS bearbeitet werden sollen, digitale Forensik steht an erster dann wird das entsprechend abStelle der Bedarfe. Woran fehlt gestimmt. Bisher ist das nicht der es da aus Ihrer Sicht? Fall, da wir auch erst mit einem kleinen Jahresarbeitsprogramm Karl: Wir beschäftigen uns vor begonnen haben. Ausschließen allem mit dem Überwinden von will ich es aber nicht, wenn sich Zugangssperren. Beschlagnahm- z. B. ein Entwicklungsauftrag te Festplatten, Notebooks, Han- ergibt oder wenn Forschungsdys, aber auch Spezialhardware bedarf besteht. oder Cloud-Speicher sind heute Behörden Spiegel: Am Ende in aller Regel zugangsgeschützt. Die Frage ist: Wie kommen Sie müssen Produkte her. Eine relativ an die Daten, wenn es rechtlich enge Zusammenarbeit mit der

MELDUNG

Breger mit neuer Aufgabe (BS/por) Florian Breger, bisheriger Geschäftsbereichsleiter “Verteidigung” für die IBM Deutschland, hat im Juli die Leitung des Geschäftsbereichs “Öffentliche Auftraggeber” übernommen. Daneben fungiert der studierte Physiker und Wirtschaftswissenschaftler als Geschäftsführer des reaktivierten Chapters München von AFCEA, dem Anwenderforum für Fernmeldetechnik, Computer, Elektronik und Automatisierung.

Seite 31

Florian Breger leitet den Geschäftbereich “Öffentliche Auftraggeber” bei IBM Deutschland. Foto: BS/Privat

Wilfried Karl (l.), Präsident der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), sprach mit R. Uwe Proll über den Aufbau des neuen Dienstleisters der deutschen Sicherheitsbehörden. Foto: BS/ZITiS

Industrie ist da unbedingt erforderlich. Wie ist diese strukturiert? Karl: Es hat natürlich einen Grund, dass wir in München sitzen. Denn hier haben wir die Umgebung, die wir brauchen und nutzen werden: Universitäten, Forschungsinstitute und vor allem Industrieunternehmen. Auch wenn ZITiS eine Zielgröße von 400 Mitarbeitern hat, werden wir selten allein in den genannten Kernbereichen forschen und entwickeln. Wir müssen Aufträge an die Industrie vergeben. Das tun wir jetzt schon. In unserem ersten Jahresarbeitsprogramm haben wir zwölf Projekte und fast alle in Zusammenarbeit mit Instituten und der Industrie. Wir wollen diese Möglichkeiten nicht nur jetzt nutzen, wo wir noch wenige Ressourcen haben, sondern auch im weiteren Aufbau und in der langfristigen Arbeit von ZITiS. Behörden Spiegel: Dieser kooperative Ansatz steht auch hinter der Entscheidung, ZITiS im geplanten Neubau der UniBw zusammen mit dem Forschungsinstitut Cyber Defence zu verorten? Karl: Ja. Viele der Themen, die vom Forschungsinstitut Cyber Defence und ZITiS in der Grundlagenforschung bearbeitet werden, überlappen sich fachlich. Da macht es natürlich Sinn, dieses Know-how nicht zwei Mal aufzubauen, nicht zwei Mal das gleiche Labor einzurichten, nicht zwei Mal Fachkräfte auszubilden, sondern gemeinsam an den Problemen zu arbeiten. Entsprechend haben sich das

BMI und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) entschieden, das auch in einem gemeinsamen Gebäude zu tun. Wir werden auch gemeinsame Labore haben und an manchen Themen gemeinsam forschen. Die Ausschreibung des Generalunternehmers läuft bis Herbst, sodass der Bau aller Voraussicht nach im 2019 beginnt. Ich bin zuversichtlich, dass wir in wenigen Jahren einziehen können. Behörden Spiegel: Wie kommen Ihre Kunden an die Produkte, um die es letztlich geht? Karl: Das kommt darauf an. Entweder entwickeln wir ein Verfahren oder ein Produkt z. B. in Zusammenarbeit mit einem In­stitut und übergeben das dann an unsere Kunden. Oder wir finden auf dem deutschen oder internationalen Markt ein Produkt, das sich technisch und vor unserem rechtlichen Hintergrund für den Einsatz eignet. Das können wir dann evaluieren und unseren Kunden empfehlen. Kaufen müssen sie es dann allerdings selbst. Oder wir entwickeln eine Lösung zusammen mit der Industrie und die bietet ein entstehendes Produkt dann direkt an. Behörden Spiegel: ZITiS ist also nicht als Beschaffungs- oder Vergabestelle gedacht, die teure Innovationen für verschiedene Behörden einkauft? Karl: ZITiS ist auf keinen Fall ein weiteres Beschaffungsamt. Wir können nicht für andere Behörden beschaffen, obwohl

schon einige mit diesem Ansinnen an uns herangetreten sind. Wir haben ein eigenes Budget für Forschung und Entwicklung. Wenn es aber um ein Produkt geht, das wir empfehlen oder mit der Industrie entwickelt haben, dann müssen es die Behörden selbst mit ihrem eigenen Budget beschaffen. Behörden Spiegel: Könnten Sie nicht mit der Industrie Konditionen aushandeln und Rahmenverträge abschließen?

dann mit einem entsprechenden technischen Problem an uns herantritt, dann werden wir natürlich daran arbeiten. Zuvor muss aber politisch entschieden werden, wer überhaupt zuständig sein soll. Behörden Spiegel: Das Thema Personal-Recruiting war seit der Geburt von ZITiS ein großes Thema. Wir erfolgreich waren Sie denn bis jetzt? Karl: Dazu möchte ich ein bisschen ausholen. Wenn Sie eine Behörde wie ZITiS gründen, haben Sie zwei Alternativen. Sie können sich Personal aus Abteilungen und Referaten anderer Behörden zusammenholen und unter ein neues Dach setzen. Der Vorteil ist, dass Sie gleich eine Menge Leute haben und loslegen können. Die andere Möglichkeit ist, bei null anzufangen. Dieses Vorgehen ist zukunftssicherer, denn Sie können die Organisation und Prozesse so etablieren, wie Sie sie brauchen. Ganz wichtig ist, dass Sie auch ein anderes Arbeitsklima schaffen können, das besser für Innovationen geeignet ist, als wenn Sie ganze Bereiche mit ihrer entsprechenden Kultur übernehmen. Wir haben uns deshalb für die zweite Alternative entschieden.

Karl: Das kann man schon. Da werden wir durchaus schon tätig. Bei Rahmenverträgen geht es aber nicht nur um finanzielle Vorteile. ZITiS kann als zentraler Point of Contact gegenüber der akademischen Welt und auch der Industrie auftreten. So können Behörden Spiegel: Es ist aber wir die Bedarfe bündeln – auch sicher nicht leicht, entsprechendes die der Länderbehörden. Mit Pro- Fachpersonal zu finden? blemen, die manche Behörden Karl: Als wir im Mai 2017 anvielleicht mit dem einen oder anderen Produkt hatten, können gefangen haben, waren wir fünf wir auf die Hersteller zugehen. Leute. Ich habe mich über die Außerdem können wir nicht nur Berichterstattung der Tagespresfinanzielle Konditionen aushan- se im Sommer gewundert, die deln, sondern sich darüber auch bewirken, lustig gemacht “ZITiS ist auf keinen dass ein Prohat, dass wir Fall ein weiteres noch nicht 120 dukt speziellen Beschaffungsamt.” Stellen besetzt Anforderungen hatten. So viele entsprechend angepasst wird. Wir haben da Planstellen wurden uns zu Beeinfach ein ganz anderes Gewicht ginn zur Verfügung gestellt, aber als eine kleine Behörde mit sin- natürlich kann man nicht in vier Monaten so viele Leute einstellen. gulären Problemen. Wir haben zunächst begonnen, Behörden Spiegel: Ein viel- die Verwaltung aufzubauen und diskutiertes Thema ist die aktive Leute einzustellen, die weiteres Cyber-Abwehr bis hin zum sog. Personal rekrutieren. Jetzt haben Hackback. Das BMI hat schon wir weit mehr als die Hälfte der gegen Ende der letzten Legislatur Stellen besetzt. Ich habe mal das einen Fünfstufenplan zur Cyber- Ziel ausgegeben, bis Jahresende Abwehr ausgearbeitet. Diskutiert 80 Stellen zu besetzen. Ich glaube wird noch, wie man das auf eine das schaffen wir schon früher. gesetzliche Grundlage bekommt. Darauf können wir alle stolz sein, Ist ZITiS in das Thema involviert? vor allem diejenigen, die die Arbeit hier gemacht haben. Karl: Wenn überhaupt, dann Das vollständige Interview finnur in technologischer Hinsicht. Wenn einem unserer Kunden den Sie auf www.behoerdendie Aufgabe im operativen Sinne spiegel.de unter dem Suchbegriff übertragen werden sollte und er “Wilfried Karl”.

Die Cyberwehr ist da Baden-Württemberg startet Pilot für Cyber-Nothilfe-Netzwerk (BS/stb) Brennt ein Gebäude, rückt die Feuerwehr an. Wenn es nach einem IT-Vorfall “brennt”, soll in Baden-Württemberg zukünftig die “Cyberwehr” helfen. Damit will das Land vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter die Arme greifen, denen es oft an den Mitteln fehlt, sich IT-sicher aufzustellen. Der erste Standort hat am 1. August in Karlsruhe die Arbeit aufgenommen. Der Karlsruher Pilot ist Startpunkt für die geplante Ausweitung der Cyberwehr im ganzen Land im Lauf der nächsten zwei Jahre. Adressaten sind nicht Großkonzerne wie Bosch und Daimler, denn diese können sich den Schutz ihrer IT auf hohem Niveau leisten. Es geht um KMU, die über schützenswertes Knowhow verfügen, aber nicht immer über ausreichend IT-Sicherheitsexpertise. Gerade im Ländle gibt es viele sog. Hidden Champions – kleinere Betriebe, die in speziellen technologischen Nischen weltweit marktführend sind. Damit sind sie attraktive Ziele für Cyber-Kriminelle und -Spione, die es auf Betriebsgeheimnisse abgesehen haben. Gefährdet sind aber auch alle anderen Unternehmen sowie Steuerberater, Ärzte und Rechtsanwälte, die besonders sensible

Daten verarbeiten. Melden sich diese nach einem Angriff bei der Cyberwehr, rückt aber nicht sofort ein Einsatzwagen an. Das wäre auch kontraproduktiv, denn die Angst vor Reputationsschäden hält ohnehin schon viele davon ab, offen mit IT-Sicherheitsvorfällen umzugehen. Dementsprechend sollen sich auch Ermittlungsbehörden nur mit Einverständnis der Betroffenen einschalten können. Die Cyberwehr verfolgt ein anderes Ziel, wie Thomas Strobl, baden-württembergischer Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration erklärt: “Für die Strafverfolgung bei Cyber-Angriffen sind weiterhin die Polizei, das Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaften zuständig. Wenn Daten jedoch durch eine kriminelle Aktion vom Computer verschwinden, brauchen die Betroffenen eine Soforthilfe, da-

mit der Bildschirm nicht dunkel bleibt.” Die Cyberwehr fungiert als erste Anlaufstelle im Notfall. Betroffene können dort anrufen und es wird zunächst eine Einordnung der Schwere eines Vorfalls vorgenommen, dann werden Verantwortlichkeiten für das weitere Vorgehen festgestellt. Im zweiten Schritt erfolgt eine Beratung durch Experten, die schon fachlich in die Tiefe geht. Geklärt wird dabei auch, ob ein Einschreiten des LKA notwendig wäre oder ob der Vorfall meldepflichtig nach Datenschutz- oder IT-Sicherheitsgesetzen ist. Bis hierhin soll die Notfallhilfe kostenlos sein. Ist neben einem eventuellen LKAEinsatz eine handfeste technische Unterstützung vor Ort notwendig, kann das Land dies allerdings nicht mehr finanzieren. Hier springen auf Empfehlung

Dienstleister ein. Die Cyberwehr ist im Kern also eine Netzwerkplattform, die von Cyber-Angriffen betroffenen Unternehmen einen einheitlichen Zugang zu Hilfsangeboten von Verwaltung und Unternehmen bietet. Dazu Digitalisierungsminister Strobl: “Cyber-Sicherheit können wir nur mit neuen Kooperationen und Partnerschaften bewältigen. Genau diese Pionierarbeit machen wir in Baden-Württemberg mit der Cyberwehr. Staat und Wirtschaft ziehen an einem Strang.” Eine zentrale Aufgabe für den weiteren Aufbau des CyberwehrNetzwerkes wird es sein, einen Pool an geeigneten Dienstleistern zu generieren. Um ein ausreichendes Qualitätsniveau sicherzustellen, sollen konkrete Kriterien ausgearbeitet werden, anhand derer interessierte Unternehmen zertifiziert werden.


IT-Sicherheit

Seite 32

Behörden Spiegel / August 2018

Den Austausch intensivieren

Gemeinsames Lagebild

Ein Plädoyer für die internationale Zusammenarbeit in der Cyber-Sicherheit

Kooperation von BSI und ANSSI

(BS/Peter Fischer) Für die Schweiz steht seit Langem fest, dass ohne internationale Zusammenarbeit keine nachhaltige Verbesserung der CyberSicherheit möglich ist. In der kürzlich verabschiedeten Neuauflage der “Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken” wird diese Haltung bekräftigt. Gerade weil die Zusammenarbeit in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen und verstärkter staatlicher Aufrüstung im Cyber-Raum nicht einfacher geworden ist, muss der gegenseitige Austausch weiter intensiviert werden. Im Grundsatz sind sich alle einig. Kaum ein Land verzichtet in seiner nationalen Cyber-Strategie darauf, die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit hervorzuheben. Begründet ist dies durch den grenzüberschreitenden Charakter des Cyber-Raums, in welchem Angreifer mühelos global agieren können, während die staatliche Gewalt nach wie vor stark territorial gebunden ist. Dieser Umstand macht die internationale Zusammenarbeit zu einem unverzichtbaren Element der Bemühungen für eine Erhöhung der Cyber-Sicherheit.

Deutschland und die Schweiz haben gemeinsame Ziele Auch die Schweiz betont in ihrer neuen “Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken 2018–2022” die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit. Das Engagement der Schweiz für die internationale Kooperation ist als eines von sieben strategischen Zielen aufgeführt und die internationale CyberSicherheitspolitik als eigenes Handlungsfeld definiert. Die Ziele der Schweiz decken sich dabei mit jenen, welche Deutschland in seiner Cyber-Sicherheitsstrategie von 2016 festhält. Beide Länder wollen sich aktiv in die entsprechenden internationalen Gremien einbringen, den bilateralen Austausch mit anderen Staaten pflegen und den internationalen Ausbau von Cyber-Fähigkeiten fördern. Beide verstehen zudem ihr Engagement für die internationale Kooperation nicht nur als Bestandteil ihrer nationalen Schutzmaßnahmen

B

ehörden Spiegel: Herr Professor Meier, was sind die Herausforderungen für eine umfassende IT-Sicherheit in der Forschung und für Systemadministratoren, die mit den Behörden ja quasi auch mittelgroße bis große Unternehmen zu versorgen haben? Meier: Die Herausforderung ist im Prinzip die Digitalisierung an sich. An allen Ecken und Enden wird immer mehr Informationstechnik eingesetzt, die leider nicht fehlerfrei ist und die zum Teil ganz anders genutzt wird als ursprünglich vorgesehen. So gibt es in vielen älteren Gebäuden Gerätschaften, die durchaus schon zehn oder 20 Jahre alt sind und heute plötzlich mit dem Internet vernetzt werden. Das bringt zum einen natürlich ganz neue Möglichkeiten der Nutzung, aber eben auch des Missbrauches von dieser Informationstechnik mit sich. Und leider ist es einfach so, dass man fehlerfreie Systeme heute noch nicht hinbekommt, woraus die Bedrohung resultiert, dass tatsächlich missbräuchlich auf diese Systeme zugegriffen werden kann. Dazu kommt, dass die heutigen Geräte für Bürokommunikation, aber auch unsere Smartphones, ungefähr alle zwei bis fünf Jahre ausgetauscht werden. Da hat man im Grunde einen kontinuierlichen Wechsel von den Betriebssystemen und von den konkreten Geräten. Und da ist das Problem, dass man ganz neue Systeme im Regelfall ganz zu Beginn noch nicht richtig versteht. Die Probleme ergeben sich nämlich immer erst, wenn Systeme eine Weile in Betrieb sind. Und wenn man die Systeme dann endlich verstanden hat, kommt schon die neue Generation in den Umlauf.

(BS/gg) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und sein französisches Pendant ANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information) haben gemeinsam das erste “Deutschfranzösische IT-Sicherheitslagebild” veröffentlicht. Dieses stellt mit Ransomware und Crypto-Mining Bedrohungen in den Mittelpunkt, die Neben diesen sind viele Regierungen in der Staat, Wirtschaft und Gesellschaft grenzübergreifend betreffen.

Der Schweizer Delegierte für die Informatiksteuerung des Bundes, Peter Fischer, ruft zu intensiverem Austausch und Stärkung des gegenseitigen Vertrauens in der internationalen CyberPolitik auf. Foto: BS/Informatik

steuerungsorgan des Bundes

positiven Anzeichen gibt es aber verschiedene Entwicklungen, welche die internationale Zusammenarbeit erschweren oder gar verunmöglichen.

Politische Hemmnisse gegen Cyber-Risiken, sondern auch als Beitrag zur internationalen Sicherheits- und Friedenspolitik. Wenn sich also alle Länder einig sind, dass internationale Zusammenarbeit wichtig ist, bedeutet dies auch, dass heute intensiv kooperiert wird? Zunächst kann festgestellt werden, dass in den letzten Jahren mindestens auf europäischer Ebene tatsächlich ein gemeinsam geteilter Wille zur stärkeren Zusammenarbeit feststellbar ist. Beispiele wie die im Juni durchgeführte paneuropäische Übung “Cyber-Europe” verdeutlichen, dass die europäischen Staaten die Herausforderungen im Bereich Cyber-Sicherheit gemeinsam angehen wollen. Solche Übungen dienen nicht nur der Vorbereitung auf mögliche Szenarien und der Erkennung von allfälligen Schwachstellen, sondern führen auch zu einem besseren gegenseitigen Verständnis und zu einer Vertiefung des Vertrauens zwischen den Akteuren. Sie bilden so die Grundlage für den Auf- und Ausbau einer gemeinsamen Cyber-Sicherheitspolitik in Europa.

Der globale Dialog im Bereich Cyber-Sicherheit gestaltet sich äußerst schwierig, weil die Positionen der Großmächte USA, Russland und China fundamental auseinandergehen. Weiter verschärft hat sich die Problematik durch die Diskussionen um russische Einflussnahme auf Wahlen in westlichen Ländern mittels gezielter Cyber-Angriffe. Viele Regierungen reagieren auf die wachsende Bedrohung durch staatlich initiierte oder unterstützte Cyber-Angriffe mit einer Aufstockung der eigenen offensiven Cyber-Kapazitäten. Dies führt wiederum dazu, dass sich andere Staaten umso stärker bedroht fühlen, was zu einer Dynamik führt, welche viele Experten als eigentliches Cyber-Wettrüsten bezeichnen. Es ist klar, dass eine solche Entwicklung für die internationale Zusammenarbeit alles andere als förderlich ist. Besonders bedenklich ist aber, dass das gegenseitige Vertrauen auch zwischen befreundeten Staaten nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Seit dem Bekanntwerden der umfassenden staatlichen Spionageaktivitäten im Zuge der Snowden-Enthüllungen

Zusammenarbeit mit anderen Staaten vorsichtig geworden. Informationen über Vorfälle, aktuelle Bedrohungen und effektive Schutzmaßnahmen werden, wenn überhaupt, nur noch selektiv geteilt.

Vertrauen stärken Diesen negativen Entwicklungen gilt es entgegenzutreten. Wenn sich die Fachleute verschiedener Länder nicht mehr austauschen, haben Cyber-Angreifer ein leichtes Spiel. Das gegenseitige Vertrauen muss deshalb zwingend wieder gestärkt werden. Dazu sind gemeinsame Übungen ein geeignetes Mittel. Diese müssen durch einen vertieften Austausch auf politischer Ebene über bilaterale Gespräche oder im Rahmen der internationalen und regionalen Organisationen ergänzt werden. Vor allem aber sollte auf der bestehenden, sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten verschiedener Länder aufgebaut werden. Operativ tätige Sicherheitsexperten kennen sich oft seit Jahren und haben ein gutes Vertrauensverhältnis auf persönlicher Ebene. Sie wissen, welche Informationen mit wem unter welchen Umständen geteilt werden können. Die Aufgabe der Politik ist es, den Rahmen für diesen Austausch so abzustecken, dass eine fruchtbare Zusammenarbeit möglich ist, ohne in Gefahr zu laufen, die Kontrolle über die Verbreitung von heiklen Informationen über die Sicherheit des Landes aus der Hand zu geben.

Zur Verbesserung der CyberSicherheit in Deutschland und Frankreich sowie auch auf gesamteuropäischer Ebene arbeiten die beiden Cyber-Sicherheitsbehörden schon seit vielen Jahren eng zusammen. Mit dem gemeinsamen Lagebild vertiefen sie die Zusammenarbeit mit dem Ziel, den steigenden Herausforderungen einer digitalisierten, vernetzen Welt wirksam zu begegnen. Das deutsch-französische ITSicherheitslagebild soll einmal im Jahr erscheinen. Es greift jeweils ein oder zwei aktuelle ITSicherheitsthemen auf und trägt dazu die jeweiligen nationalen Erkenntnisse und Erfahrungen vergleichend zusammen. Die erste Ausgabe des Lagebilds thematisiert die Gefährdungslage durch Ransomware und CryptoMining, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Wirtschaftsunternehmen vom Betreiber Kritischer Infrastrukturen bis hin zu den KMU unmittelbare Auswirkungen hat. Die unkontrollierte Ausbreitung von Angriffswerkzeugen erhöht die Gefährdung und begünstigt Angriffskampagnen, deren Konsequenzen verheerend sein können. “Die einseitige Verbesserung nationaler Fähigkeiten im Bereich der Cyber-Sicherheit ist weder in Frankreich noch in Deutschland ausreichend, um der aktuellen Gefährdungslage angemessen zu begegnen. Diese verlangt von uns vielmehr, unsere Anstrengungen noch enger zusammenzuführen”, so ANSSI-Generaldirektor

Weiterbildung von zentraler Bedeutung “Das Verständnis für den sicheren Betrieb rennt den Entwicklungen hinterher!” (BS) Ein Angriff auf die IT-Systeme kann jedes Unternehmen und jede Organisation treffen. In Zeiten von Fake News und Wahlbeeinflussungen rücken vor allem Behörden immer mehr in den Fokus potenzieller Hacker, die für andere Staaten agieren oder um das Vertrauen in die Demokratie zu beschädigen. Die größte Schwachstelle ist dabei weiterhin der Mensch selber. Um Hilfestellungen für IT-Fachleute und andere Mitarbeiter gleichermaßen zu geben, gibt es an sieben Standorten in Deutschland das von der Fraunhofer Academy ins Leben gerufene Lernlabor “Cybersicherheit”. Der Behörden Spiegel sprach mit dem Leiter des Bonner Labors, Prof. Dr. Michael Meier, über die Gefahren im digitalen Raum und das Angebot der Fraunhofer-Institute in Deutschland. Das Interview führte Wim Orth. Behörden Spiegel: Also läuft die IT-Sicherheit im Grunde ständig den neuen Trends hinterher? Meier: Genau, im Prinzip rennt das Verständnis für den sicheren Betrieb immer den aktuellen Entwicklungen hinterher. Man muss sich an Systeme gewöhnen und verstehen, wie man sie richtig und sicher benutzt, und daher ist auch immer der Faktor Mensch von entscheidender Bedeutung. Bei vielen Sicherheitsvorfällen ist der Mensch mit beteiligt. Von Schuld spreche ich dabei allerdings ungern, da Mitarbeiter in Unternehmen dieser Situation ausgesetzt werden, ohne die Hintergründe der IT zu verstehen. An der Stelle ist die Weiterbildung und Schulung von allen Mitarbeitern, die IT nutzen, von ganz wesentlicher Bedeutung. Behörden Spiegel: Sehen Sie jetzt schon Entwicklungen, die sich so langsam anschleichen und vor denen man sich jetzt schon präventiv schützen kann? Meier: Zuerst einmal ist es den Cyber-Kriminellen grundsätzlich egal, wie sie ihre Beute machen und wo sie herkommt. Dementsprechend wandelt sich der Markt ständig. In der Vergangenheit gab es den Trend, dass man viel auf Manipulationen beim Onlinebanking gesetzt hat. Dabei hat man im Wesentlichen versucht, mit Schadsoftware den

mineller dementsprechend auch extrem hohe Summen fordern könnte, aber das geschieht fast gar nicht. Für die Zukunft würde es mich nicht wundern, wenn die Kriminellen zielgerichtet Angriffe auf Organisationen mit hochwertigen Daten ausführen würden, wo man dann mit einer einzigen gezielten Attacke extrem hohe Lösegelder generieren könnte.

Prof. Dr. Michael Meier ist Inhaber des Lehrstuhls für IT-Sicherheit am Institut für Informatik der Universität Bonn und Leiter der Abteilung Cyber Security bei Fraunhofer FKIE. Foto: BS/Fraunhofer FKIE

Internetbrowser des Opfers zu manipulieren, sodass man anschließend in der Lage war, die durchgeführten Transaktionen zu fälschen und auf ein anderes Konto umzulenken. Die Gefahr ist immer noch da, aber inzwischen ein bisschen vom neuen Ransomware-Trend abgelöst worden. Da ist dann also das neue Prinzip, dass man eine Schadsoftware in die Rechner der Opfer einschleust und deren Daten verschlüsselt, damit man für die Entschlüsselung ein Lösegeld fordern kann. Was mich dabei aber tatsächlich etwas überrascht, ist der Fakt, dass gerade in Unternehmen die Wertigkeit von entsprechenden Daten ja sehr hoch sein kann und man als Kri-

Behörden Spiegel: Sie meinen also Angriffe, die in den meisten Fällen auf Social Engineering basieren würden? Meier: Social Engineering spielt dabei tatsächlich eine große Rolle. Die Frage für die Täter ist ja immer die, wie man die Schadsoftware am einfachsten auf den Rechner des Opfers bekommt. Da gibt es ganz verschiedene Vorgehensweisen. Zum einen sind das natürlich Fehler in den ITSystemen, die man systematisch auszunutzen versuchen kann. Zum anderen ist das aber eben auch das Social Engineering, also der Versuch, Menschen zu überzeugen, dass sie den Tätern einen kleinen Gefallen tun. Und im schlechtesten Fall macht das ein Mitarbeiter aus Gutgläubigkeit mit, und schon hat man die Schadsoftware im System. Behörden Spiegel: Über den Umgang mit solchen Vorfällen gibt es ja unterschiedliche Meinungen. Halten Sie es für sinnvoll, solche

Angriffe zu publizieren oder ist es tendenziell besser, dabei Geheimhaltung zu forcieren? Meier: Ich finde es immer gut, wenn Dinge passieren, dass diese auch publiziert werden. Das ist in der analogen Welt doch auch so. Wenn in eine Bank eingebrochen wird und dort der Safe leer geräumt wird, steht das auch in der Zeitung. In der IT gibt es da allerdings ein Kulturproblem. Da wird leider sehr schnell Häme ausgeschüttet, wenn mal was passiert. Da heißt es dann: “Die haben ihre Computer nicht im Griff.” So ein Verhalten verhindert einen offenen Umgang mit solchen Vorfällen, der allerdings sehr nützlich wäre, damit wir alle aus solchen Angriffen lernen können, wie wir uns besser darauf einstellen können. Behörden Spiegel: In Ihrem Institut bieten Sie Schulungen gegen Cyber-Angriffe an. Was geben Sie den Teilnehmern mit an die Hand? Meier: Richtig, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung haben wir eine Initiative gestartet und ein sogenanntes “Lernlabor Cyber-Sicherheit” eingerichtet. Die Idee dahinter ist, dass sich Fraunhofer-Institute, die sich mit IT-Sicherheit beschäftigen, zusammen mit kooperierenden Hochschulen Weiterbildungs-

Guillaume Poupard. BSI-Präsident Arne Schönbohm ergänzte: “Der Cyber-Raum kennt keine Grenzen, die Bedrohung ist international. Daher müssen auch unsere Antworten auf die Risiken der Digitalisierung grenzübergreifend sein. Frankreich und Deutschland sind Vorreiter in Europa auf dem Gebiet der Cyber-Sicherheit. Die gemeinsame Analyse der Cyber-Lage schafft Synergien und macht uns gemeinsam noch stärker. Die intensive Zusammenarbeit mit unserer Partnerbehörde ANSSI ist überdies Ausdruck der von der Bundesregierung beschlossenen engen Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich, insbesondere im Kontext der geplanten Unterzeichnung eines aktualisierten Élysée-Vertrages.” Die Gefährdungslage durch Ransomware wird von beiden Behörden übereinstimmend auch mehr als zwei Jahre nach Bekanntwerden der ersten Vorfälle als besorgniserregend bewertet. Die Betroffenheit und die Wirkung der RansomwareAngriffe jedoch ist insbesondere hinsichtlich der 2017 aufgetretenen globalen RansomwareWellen WannaCry und NotPetya in Deutschland und Frankreich unterschiedlich. Diese Erfahrung unterstreicht die Notwendigkeit eines noch intensiveren grenzübergreifenden Austauschs. Das gemeinsame Lagebild von BSI und ANSSI steht auf der Webseite des BSI (www.bsi.bund.de) zum Download zur Verfügung.

zentren einrichten wollen, die Lernlabore. Da gibt es sieben in ganz Deutschland und eines davon betreiben wir in Bonn mit Beteiligung von Fraunhofer FKIE und der Hochschule Bonn Rhein/Sieg. Unser Schwerpunkt umfasst die Themen “Hochsicherheit und Emergency Response”. Gemeinsam bauen wir Weiterbildungsmodule auf, die sich insbesondere an Menschen richten, die ihre Ausbildung schon lange hinter sich haben und im Job fit gemacht werden sollen für aktuelle und vielleicht auch perspektivische Herausforderungen der IT-Nutzung. Behörden Spiegel: Richtet sich das Programm nur an Leute mit IT-Fachwissen oder auch an unerfahrenere Nutzer? Meier: Wir bieten Kurse für alle, die grundsätzlich mit einem Computer umgehen können. Im Grundlagenbereich geht es darum, die Leute erst mal he­ ranzuführen an das Thema und auch Grundlagen zu vermitteln. Da haben wir klassische Einführungsmodule in die IT-Sicherheit, in denen grundlegende Konzepte und Vorgehensweisen für sichere Systeme vermittelt werden. Die Kurse für IT-Facharbeiter erfordern dann natürlich schon Vorwissen, da es konkret in die Materie geht, denn das sind ja die Menschen, die mögliche Vorfälle aufklären müssen, also die Analyse und Abwehr von Cyber-Angriffen. Themen aus der aktuellen Forschung, die in der Praxis noch gar nicht relevant sind, lassen wir dabei aber außen vor. Es geht uns darum, die Menschen in Verwaltung und Wirtschaft für ihren Alltag fit zu machen. Und das tun wir mit den neuesten Erkenntnissen, die wir vorliegen haben.


IT-Sicherheit

Behörden Spiegel / August 2018

Seite 33

Keine Chance dem Blackout

H

eutige Forderungen nach Resilienz erfolgen meist im Zusammenhang mit Kritischen Infrastrukturen. Diese umfassen – in den Worten des früheren Bundesinnenministers – solche Systeme, bei denen es kritisch wird, wenn sie ausfallen. Sie müssen schon heute besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Künftig wird es zusätzlich auf solche Akteure ankommen, die über digitale Vernetzung in sonstiger Weise mit Kritischen Infrastrukturen zu tun haben – wie die hundertausenden kleinen und mittleren Betriebe. Der Grund liegt in der steigenden Wechselseitigkeit von Gefährdung der und Abhängigkeit von der Digitalisierung, die im Begriff der Industrie 4.0 abgebildet werden, aber weit darüber hinausreichen. Es geht um die Resilienz der Gesellschaft, in der bewährte Schablonen der IT-Sicherheit ihre

Risiko auch für Betreiber Kritischer Infrastrukturen werden.

Mehr Abwehrfähigkeit durch digitale Aufklärung

Resilienz Kritischer Infrastrukturen (BS/Dr. Michael Littger*) Es war ein kalter Februartag, als der Informatiker Piero Manzano in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, weil alle Stromnetze in Europa ausfielen und mit ihnen die Ampelssyteme, Kommunikation, Trinkwasserversorgung. Der Beginn dieser Erzählung stammt aus dem Bestseller “Blackout” von Marc Elsberg, doch zeigen Verflechtungen und Vernetzung des Romans die Quellen einer gesellschaftlichen Verletzlichkeit, die in der Sicherheitspolitik zu einem neuen Paradigma geführt haben: Resilienz. Ursprünglich von der Psychologie verwendet, um Menschen mit hoher Krisenbelastbarkeit zu beschreiben, zielt Resilienz in der IT-Sicherheit auf bestmögliche Beherrschung von Gefährdung und Schadenswirkung, um im Krisenfall schnell zur Normalität zurückzukehren.

Gültigkeit verlieren. So beschreibt der BSI-Lagebericht ein Bedrohungs- und Gefährdungsbild, das durch Sabotage, Spionage, Technikversagen, Naturkatastrophen sowie Sorglosigkeiten im Berufsalltag geprägt ist und nicht länger nach Innen und Außen differenziert. Auch klassische Verantwortungszuschnittte der IT-Sicherheit büßen in dem Maße an Bedeutung ein, wie holistische Betrachtungsweisen an Bedeutung gewinnen. Und anstelle einzelner Gefährdungen wird die Vermeidung von SchaMichael Littger ist Geschäftsführer von Deutschland sidenseintritten zur cher im Netz e. V. zentralen Frage, die aus der allge Foto: BS/DsiN, Rafalzyk meinen Verwundbarkeit der digital

Das Zwiebelmodell zur Stärkung der Resilienz veranschaulicht Schutzfaktoren von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Foto: BS/DsiN

vernetzten Gesellschaft erfolgt. Um dem Blackout Kritischer Infrastrukturen und seinen Folgen entgegenzuwirken, wird es darauf ankommen, die Resilienz der digi-

EU-Cybersecurity Act noch 2018? EU auf dem Weg zum gemeinsamen Zertifizierungsrahmen

talen Gesellschaft zu stärken. Alle Schutzfaktoren von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft müssen wirksam ineinandergreifen. Zur Veranschaulichung hilft das Modell einer Zwiebel, deren Ringe den Einzelnen schützen und ihn zugleich einbinden. Eine erste Annäherung lässt vier Kreise erkennen:

Zwiebelmodell: Resilienz

(BS/stb) Um IT-Produkte und Dienstleistungen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltung sicherer 1) Der äußere Ring steht für die zu machen, will die EU einen gemeinsamen Rahmen für Sicherheitszertifizierungen schaffen. Der Verordnungsinternationale Verantwortung. vorschlag der Kommission vom letzten Herbst hatte zunächst einige Diskussionen ausgelöst. Jetzt sieht es so Sie ermöglicht eine Orientieaus, als könnte der “Cybersecurity Act” schon bis Ende des Jahres in Kraft treten. rung zu grenzüberschreitenZiel des Verordnungsvorschlages ist es, IT-Produkte und Dienstleistungen durch Marktanreize sicherer zu machen und Nutzer in die Lage zu versetzen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Das betrifft längst nicht nur Privatanwender. Sicherheitszertifikate spielen auch eine wichtige Rolle für verlässliche Lieferund Dienstleistungsketten in der Industrie und für den sicheren IT-Betrieb bei Kritischen Infrastrukturen. IT-Zertifikate gibt es schon lange – beim EU-Vorstoß geht es vor allem darum, bestehende Zertifizierungssysteme zu harmonisieren und zukünftige von vornherein EU-weit auszurichten. So soll ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt für vertrauenswürdige IT-Produkte und -Services entstehen. Eine Schlüsselrolle auf diesem Weg ist der europäischen CyberSicherheitsbehörde ENISA (European Network and Information Security Agency) zugedacht. Sie soll bei der gegenseitigen Anerkennung und bei der Neuentwicklung von Zertifizierungsschemata koordinieren. Dafür und für weitere neue Aufgaben soll die Agentur mit dem Cybersecurity Act mehr Geld und Stellen bekommen. Kritik kam hier insbesondere aus Frankreich und Deutschland. Die beiden

Länder haben eine Führungsrolle in Fragen der Cyber-Sicherheit und langjährige Erfahrungen mit Sicherheitszertifizierungen. Würde die Kompetenz in die Hände der auch nach dem geplanten Ausbau vergleichsweise kleinen EU-Behörde gelegt, wäre das eher ein Rückschritt, so lautete die Befürchtung von Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), und seinem französischen Counterpart Guillaume Poupard, Direktor von ANSSI (Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information). Sie forderten ein gemeinsames europäisches System, in dem die Mitgliedsstaaten Hauptakteure bleiben. Mittlerweile haben sich die Wogen aber bereits weitgehend geglättet. Noch unter der bulgarischen Ratspräsidentschaft haben die Mitgliedsstaaten einen Kompromiss erarbeitet. Geplant ist die Einrichtung einer “European Cybersecurity Certification Group” aus Repräsentanten der für die Cyber-Sicherheitszertifizierung zuständigen nationalstaatlichen Behörden. Diese soll auch in Zusammenarbeit mit sonstigen Stakeholdern wie Industrie- und Verbraucherverbänden ENISA bei der Harmonisierung bzw. Neuentwicklung

von Zertifizierungsschemata unterstützen. “Wir werden hier eng mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten”, erklärt dazu ENISA-Direktor Prof. Udo Helmbrecht. “In Bereichen, in denen noch keine Zertifikate existieren, werden wir gemeinsam welche entwickeln. Dort, wo es schon Zertifikate gibt, die den Anforderungen entsprechen, werden wir auf die Harmonisierung in der Union hinarbeiten. Gibt es mehrere Kandidaten aus verschiedenen Mitgliedsstaaten, sind natürlich Konflikte möglich.” Auch der Binnenmarkt- und der Industrieausschuss haben ihre Stellungnahmen bereits abgegeben, sodass die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission nach der Sommerpause beginnen können. Da im Grundsatz Einigung besteht, stehen die Chancen gut, dass die Verordnung noch vor Ende der Legislatur und den Neuwahlen 2019 – vielleicht sogar schon im Dezember 2018 – beschlossen wird. Diskutiert wird noch, ob Zertifikate auf der höchsten von drei vorgesehen Vertrauenswürdigkeitsstufen verpflichtend sein sollen, wie es das Parlament fordert. Betreffen würde das Produkte für den Einsatz in Kritischen Infrastrukturen wie Stromnetz oder Wasserversorgung.

Willkommen in der Realität oder DSGVO – die Zeit danach

den und global abgestimmten Lösungsansätzen. Plattformen für entsprechende Verabredungen bieten Gesprächsforen der G20 und G7, das Internationale Governance Forum (IGF) sowie

die Vereinten Nationen (UN). 2) Regulatorische Schutzmechanismen werden dem zweiten Ring zugeordnet. Rechtsvorgaben können Schutz und Sicherheit stärken. Die NISDirektive auf europäischer Ebene adressiert vorrangig Kritische Infrastrukturen. Auch Sondergesetze enthalten relevante IT-Sicherheitsanforderungen sowie auch die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Aussicht eines zweiten IT-Sicherheitsgesetzes ist Gegenstand des Fachkongress PITS (Public-IT-Security) 2018. 3) Auf dem dritten Ring finden sich technologisch getriebene Innovationen der Wirtschaft als Schutzfaktor einer resilienten Gesellschaft. Sie wenden sich an KMU und bieten auch Kritischen Infrastrukturen Lösungsansätze. Sie stehen in gewisser Abhängigkeit zur Regulierung und können auch durch Sicherheitsstandards oder Empfehlungen wie dem BSI-Grundschutz beeinflusst werden. 4) Im Kern des Zwiebelmodells stehen Anwender und Nutzer – KMU, Behörden sowie Einzelpersonen. Sie tragen Verantwortung für eigene Betriebe sowie auch für Vorkehrungen gegen kleinere Vorfälle bis hin zum Ausfall (kritischer) Versorgungsleistungen. Über DDoSAttacken können sie selbst zum

blieb der Daten-GAU aus. Die Datenschützer, Consultingunternehmen und nicht zuletzt neueste Technologien haben zu einer deutlichen Erhöhung des Sicherheitslevels bezüglich sensibler Daten in den Unternehmen geführt. Gerade die neuen Technologien, sogenannte Datenschutzmodule, sind in der Lage, personenbezogene Daten in unstrukturierten Dateien zu lokalisieren und einen wahrscheinlichen Datenmissbrauch im Vorfeld anzuzeigen. Ebenso

wird das Verändern, die Vervielfältigung und die mögliche Weitergabe dieser Daten erkannt, dokumentiert und in Echtzeit angezeigt. Es ist also eine sinnvolle Investition, wenn man die bestehende Cyber-Security-Infrastruktur um ein solches Modul erweitert. Nicht nur, um der DSGVO zu genügen, sondern um Ihre Daten und damit auch Ihre Reputation wirksam vor den Cyber-Kriegern zu schützen. Ihr Jan Lindner

Deutschland sicher im Netz e. V. (DsiN) wurde auf dem DigitalGipfel der Bundesregierung für digitale Aufklärungsarbeit gegründet und steht seit 2006 unter der persönlichen Schirmherrschaft des Bundesministers des Innern. Der Verein ist Partner des Fachkongresses PITS 2018 (10.–11. September in Berlin), zu dem der Autor einen Kongressimpuls zum gleichnamigen Thema halten wird. Im September 2018 lädt DsiN außerdem zum Stakeholder-Dialog für digitale Aufklärungsarbeit.

. Oktober , Hannover Congress Centrum (HCC)

Cyber-Sicherheitstag g Niedersachsen Die Veranstaltung:

2018 wird beim Cyber Sicherheitstag Niedersachsen die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft im Fokus stehen. Denn die aktuelle Bedrohungslage, von Hack bis Verschlüsselungstrojaner in Personalbüros zeigt, das Cyber-Sicherheit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und es gilt, alle Beteiligten nachhaltig zu vernetzen, um gemeinsam für Staat, Kommune und Wirtschaft eine höhere Resilienz im digitalen Zeitalter zu erreichen. Eine gemeinsame Veranstaltung von

von Jan Lindner, Geschäftsführer Panda Security

Mit der Verschärfung der DSGVO wurden die Anforderungen an alle Betroffenen deutlich erhöht. Gleichzeitig verbreitete sich auch Unsicherheit, ja teilweise auch Angst, ob man der Aufgabe gewachsen sei. Kann doch ein Verstoß nicht nur wirtschaftliche Sanktionen oder hohe Geldstrafen mit sich bringen, sondern auch die Reputation eines Unternehmens komplett zerstören. Doch die Welt dreht sich weiter und zumindest bisher

Die Wirkungen und das Verhältnis der benannten Schutzfaktoren zueinander bedürfen weiterer Diskussionen. Augenfällig ist aber das Nachholbedürfnis von KMU bei IT-Sicherheit im Kern des Modells: Es geht um nicht geschulte Mitarbeiter bis zu fehlenden Notfallplänen. Angebote in der beruflichen Ausbildung, wie das Projekt “Bottom-Up”, fördern das Grundverständnis für Sicherheit am Arbeitsplatz. Auch der Erfahrungsstausch untereinander, wie ihn die IT-Sicherheit@ Mittelstand in Kooperation mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag ermöglicht, wird wichtiger. Diese Angebote sollten von Betrieben stärker angenommen werden. Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss im Koalitionsvertrag, die digitale Befähigung in der Gesellschaft und Wirtschaft für mehr CyberSicherheit zu verstärken, das Problem der digitalen Aufklärung klar adressiert. Hier wird es darum gehen, Themenfelder, Akteure und Zielgruppen so einzubinden, dass die Abwehrfähigkeit der Gesellschaft gegen digitale Bedrohungen in der Gesamtheit wirksam verbessert wird.

und

Kontakt Programm: S. Thiel, Kontakt Ausstellung: S. Bauer Telefon: 0228 / 970 970

www.sicherheitstag-niedersachsen.de


PITS Der Fachkongress2018 Deutschlands für IT- und Cybersicherheit bei Staat und Verwaltung

10.–11. September 2018, Hotel Adlon, 10117 Berlin

Technologie-Partner:

Foto: © Jakub Jirsak, Fotolia.com

Sicherheit und Risiko Strategien für eine erfolgreiche Digitalisierung

Keynotes und Eröffnung der PITS 2018

Christian Pegel Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes MecklenburgVorpommern

Prof. Dr. Andreas Pinkwart Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Klaus Vitt Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Prof. Dr. Reinhard Posch CIO des Bundes der Bundesregierung Österreich

Andreas Könen Abteilungsleiter – Abteilung CI „Cyberund IT-Sicherheit“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Jos de Groot Direktor des Bereichs Digitalisierung im Niederländischen Wirtschaftsministerium

Karl-Heinz Lander Leiter der Stabsstelle Informationstechnik und IT-Sicherheitsmanagement im Saarländischen Ministerium für Finanzen und Europa

Arne Schönbohm Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Generalleutnant Ludwig Leinhos Inspekteur Cyber- und Informationsraum beim Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) der Bundeswehr

Mag. Walter Unger OberstdG und Leiter Abt. Cyber Defence & IKT-Sicherheit im Abwehramt Österreich

Daniel Kleffel Präsident des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Bayern (LSI)

Brigadegeneral Dr. Michael Färber Stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung Cyber-/Informationstechnik (CIT) im Bundesministerium der Verteidigung

Dr. Thomas Fitschen Sonderbeauftragter für CyberAußenpolitik und Cyber-Sicherheit des Auswärtigen Amts

Dipl.-Ing. (FH) Mag. Heinrich Krispler MSc Colonel, Deputy CIS/Cyber Director and Branch Chief Policy and Requirements European Union Military Staff, European External Action Service

Dr. Burkhard Even Abteilungsleiter Spionageabwehr / Geheim- und Sabotageschutz im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Prof. Dr. Helge Braun Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben

Weitere Referenten, u. a.:

Das neue Moderatoren-Duo der PITS 2018: Frank Moses, CISO, Stabsstelle Informationstechnik und IT-Sicherheitsmanagement im Saarländischen Ministerium für Finanzen und Europa

Burkhard Dregger MdA, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

Eine Veranstaltung des

Joanna Schmölz Vize-Direktorin beim Deutschen Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI)

Security-Partner „Mobile Sicherheit“

Themenpartner

Thomas Rehbohm, CISO, Zentrales IT-Management und Digitalisierung öffentlicher Dienste bei der Senatorin für Finanzen in der Freien Hansestadt Bremen


Sicherheit & Verteidigung Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / August 2018

Wiedereinsetzung der Wehrpflicht

KNAPP

Eine realistische und praktikable Option für die Rekrutierung von Soldaten?

Neue Version (BS/Dr. Gerd Portugall) Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen “Großwetterlage” in Europa – hervorgerufen durch die russische Annexion der Krim und den Krieg im ukrai- des “Leopard 2” nischen Teil des Donbas sowie durch den islamistischen Terrorismus an Europas Peripherie – rückt die Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Fokus. Doch die Bundeswehr (BS/por) Das Panzerbataillon 414 braucht mittelfristig nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Soldaten. im niedersächsischen LohheiErste Stimmen in Union und AfD fordern die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. Diese war 2011, das heißt 21 Jahre (!) nach der deutschen Wiedervereinigung sowie 20 Jahre nach der Auflösung von Warschauer Pakt und Sowjetunion, ausgesetzt worden – nicht abgeschafft. Die “Kann”-Bestimmung des Artikels 12 a Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) zur Wehrdienstverpflichtung wurde nicht angetastet.

Kritik an der Aussetzung Viele äußern sich heute kritisch zur Aussetzung der Wehrpflicht. So hält der Wehrbeauftragte des Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels (SPD), die Entscheidung von 2011 für einen “Fehler”. Ähnlich bewerten dies auch Vertreter von Bundeswehrverband (DBwV) und Reservistenverband (VdRBw). Ließe sich die Uhr wieder zurückdrehen? Die Reaktivierung der Wehrpflicht in Deutschland nennt Dr. Bartels “illusionär”. Alle

Zwischen 1957 und 2011 haben in der Bundesrepublik insgesamt 8.406.489 Wehrpflichtige den Militärdienst geleistet. Foto: BS/Portugall

Strukturen der Wehrpflicht seien geschleift worden, es fehle an Ausbildern, Einheiten, Unterkünften und Ausrüstung. Moderne, hochkomplexe Waffensysteme und hybride, asymmetrische Konfliktszenarien benötigen professionelle Soldaten. Es ist nicht mehr damit getan, mit Helm und Gewehr in die Schlacht zu ziehen.

Das Berufsbild des Soldaten hat sich seit den Massenheeren des 20. Jahrhunderts dramatisch gewandelt. Und ein Ende des Wandels vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung moderner Streitkräfte ist nicht in Sicht. Außerdem würden alte Pro­ bleme “wiederauferstehen”: Begründbarkeit der Wehrpflicht,

Kommentar

Soziale Arbeit besser honorieren (BS) Während die “Wehrpflicht” für die Truppe keine Lösung ihrer Personalprobleme bringen würde, wäre der Stopp ihrer Aussetzung für Freiwillige Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW, Krankenhäuser und Pflege die Rettung vor dem Austrocknen. Alleine bei den Freiwilligen Feuerwehren fehlen 50.000 Frauen und Männer. Brandwachen werden aufgelöst oder zusammengelegt. Viele der “Freiwilligen” waren ja nie ganz freiwillig dort, sie leisteten anstelle des Wehrdienstes Zivildienst, früher Ersatzdienst. Ein soziales Pflichtjahr einzuführen bedarf einer Grundgesetzänderung, für die eine parlamentarische Mehrheit nicht in Sicht ist. Welche Wege gäbe

es, Freiwillige oder ehrenamtlich Tätige zu motivieren? Die gesamtstaatlichen Sozialausgaben, die sich in diesem Jahr einer Billion nähern, bieten reichlich finanziellen Spielraum, um freiwillige oder ehrenamtliche Gemeinwohltätigkeiten attraktiver zu gestalten. Anreise- und Verpflegungskosten, Kleiderzuschuss, Tagessätze, Gefahrenzulagen, berufsbezogene Weiterbildung, Prämien,

Erholungsurlaub … Statt durch immer weiter steigende “Transferleistungen” auch das “Nichtstun” attraktiv zu machen, sollte die “Soziale Arbeit” im Sinne einer Leistungserbringung honoriert werden. Der freiwillige Einsatz bei Feuerwehren und THW oder in der Pflege muss doch deutlich – auch finanziell – attraktiver sein als “Nichtstun”.

R. Uwe Proll

Wehrgerechtigkeit, “Zwei-Klassen-Armee” bei Auslandseinsätzen. Zu Letzterem: Trotz der Re-Fokussierung auf Landesund Bündnisverteidigung sollen multinationale friedenssichernde oder friedensschaffende Militärmissionen in Nah und Fern auch künftig nicht ausgeschlossen sein.

Europäische Lösungen? Als ein weiteres Rekrutierungs”Tool” wird innerhalb wie außerhalb der Bundeswehr diskutiert, ob nicht EU-Ausländer in den deutschen Streitkräften Wehrdienst leisten könnten. Bereits im Weißbuch von 2016 ist nachzulesen, dass “die Öffnung der Bundeswehr für Bürgerinnen und Bürger der EU nicht nur ein weitreichendes Integrationsund Regenerationspotenzial für die personelle Robustheit der Bundeswehr” böte, sondern sie wäre “auch ein starkes Signal für eine europäische Perspektive” bei der Verteidigung. In Luxemburg und in Belgien können EU-Bürger bereits in den jeweiligen Streitkräften dienen. Als Hinderungsgrund erweist sich jedoch in beiden Staaten, dass sie jeweils drei offizielle

Berliner Sicherheitskonferenz 2018

Amtssprachen haben, die alle von den Rekruten zumindest kursorisch beherrscht werden sollten. Spanien geht da einen anderen Weg. Dort werden Soldaten aus spanisch-sprachigen Ländern, also im Wesentlichen aus Lateinamerika und aus dem zentralafrikanischen Äquatorialguinea, rekrutiert. Ähnlich verhält es sich in Großbritannien. Dort werden auch Bürger des “Commonwealth of Nations” angeworben. Die meisten von ihnen stammen aus Fidschi, Ghana, Jamaika und Südafrika. Auch Bürger der Republik Irland können in den Streitkräften Ihrer Majestät dienen. Bereits seit 1816 werden Nepalesen für die britische Gurkha-Brigade angeworben. Einen zusätzlichen Anreiz stellt häufig die Verknüpfung von Wehrdienst und dem Erwerb der jeweiligen Staatsbürgerschaft dar. In den klassischen Einwanderungsländern Kanada und USA ist diese Praxis schon lange gang und gäbe. Bekanntestes Beispiel hierfür in Europa ist die französische Fremdenlegion. Außerdem werden sog. “militaires commissionnés” eingestellt, um den Personalbedarf zu decken.

Staatsrechtliche Beschränkung Hierzulande steht in Art. 12 a Abs. 1 GG lediglich: “Männer können (...) zum Dienst in den Streitkräften (...) verpflichtet werden.” Dass es sich dabei um deutsche Staatsbürger handeln müsse, geht aus dieser Bestimmung nicht hervor. Dafür regelt § 37 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes (SG) eindeutig: “In das Dienstverhältnis eines Soldaten darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist.” Allerdings kann das BMVg gemäß Abs. 2 “in Einzelfällen Ausnahmen” zulassen.

European Security and Defence – remaining transatlantic, acting more European

BSC

de hat im Juli 17 Kampfpanzer vom Typ “Leopard 2” der neuen Version “A6M A2” erhalten. Mit der Nachrüstung eines neuen Führungsinformationssystems und neuen Funkgeräten ist diese Panzerversion in der Lage, in einem niederländischen Verband mitzukämpfen. Auch ein neues Nachtsichtgerät für den Fahrer ist eingebaut worden. Das Panzerbataillon 414 ist seit 2016 der niederländischen 43. Mechanisierten Brigade unterstellt. Durch die Nachrüstung kann das Bataillon besser mit der niederländischen Brigade kommunizieren. Die 17 modifizierten Panzer entsprechen der Stärke einer Kompanie plus drei Reservefahrzeugen. Sie sind mit dem niederländischen Führungsinformationssystem ELIAS und niederländischen Funkgeräten ausgestattet.

LKA bekommt neue Abteilung (BS/mfe) Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) soll eine neue Abteilung zur Terrorismusbekämpfung und zentralen Überwachung von Gefährdern erhalten. Das sieht ein Erlass von Innenminister Herbert Reul (CDU) vor. Die Abteilung soll etwa 250 Mitarbeiter umfassen, die ihre Arbeit Anfang kommenden Jahres aufnehmen. Stammen werden die Beschäftigten aus anderen LKA-Abteilungen sowie verschiedenen Polizeipräsidien. Bisher sind noch die örtlich zuständigen Polizeibehörden für die Kontrolle der landesweit etwa 300 Gefährder zuständig. Innerhalb der neuen LKA-Abteilung soll es auch ein Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) geben. In dieses sollen Polizisten aus allen Kreispolizeibehörden entsandt werden. Vorbild dafür ist das GTAZ auf Bundesebene.

Berlin Security Conference

17 t h C o n g r e s s o n E u r o p e a n S e c u r i t y a n d D e f e n c e

27. – 28. November 2018, Vienna House Andel’s Berlin

Weitere Informationen: www.euro-defence.eu

Fotos: Dombrowsky

Die Berliner Sicherheitskonferenz Eine der größten Veranstaltungen zur Europäischen Sicherheit und Verteidigung Treffpunkt von bis zu 1.000 Teilnehmern aus mehr als 50 Ländern Internationales Forum für Abgeordnete, Politiker und Angehörige der Streitkräfte, der Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und der Industrie Partner in 2018: Niederlande Frühere Partner: Russland, Großbritannien, Türkei, USA, Frankreich, Schweden Nationale und internationale Aussteller – Deutschlands führender unabhängiger Veranstaltet vom Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Das Progra mm der BS C 2018 wir auf der Ho d am 15. A mepage w ugust ww.euro-d efence.eu v eröffentlich t

Eindrücke von der BSC 2017


Innere Sicherheit

Seite 36

Gefahr wird unterschätzt

U

nd dennoch vergleichbar deutlich mehr, als die signifikant reicheren arabischen Staaten, wobei bemerkenswert ist, dass die saudische International Islamic Relief Organization (IIRO) besonders viel für die Humanitäre Hilfe im Jemen ausgibt (1,6 Milliarden US-Dollar). Ausgerechnet jenes Land, das erst durch die saudisch geführte Kriegsallianz in den Ruin geführt wurde. Die Zahl der Flüchtlinge dürfte weit höher liegen, denn Binnenflüchtlinge sind in dieser Zahl gar nicht erfasst. Laut des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) stieg die Zahl der Asylbewerber in der EU signifikant auf 431.000 im Jahr 2013, 627.000 im Jahr 2014 und um die 1,3 Millionen sowohl 2015 als auch 2016 – und die meisten davon in Deutschland. Eine Dunkelfeldforschung existiert europaweit noch weniger als eine ordnungsgemäße Aufnahme, Registrierung, Zuordnung und Identifizierung von Asylbewerbern, Konventions-Flüchtlingen oder einfach nur Wirtschafts- oder Sonstige-Notlagen-Flüchtlingen.

Sehr wenige erfolgreiche Rücküberstellungsersuchen Die erschreckend niedrige Zahl gelungener Rücküberstellungsgesuche, der sogenannte EASYGap, multiple Identitäten wie in den herausragenden Fällen des tunesischen Terroristen Tarek Belgacem, des Berlin-Attentäters Anis Amri, der 14 Identitäten besaß, des Tunesiers Fathi Ben M., der in Berlin als islamistischer Gefährder und Dealer gefasst wurde, oder gar der schon skurrile Fall des Bundeswehrsoldates Marco A.: das alles sind nur wenige Highlights des Versagens inmitten dieser Gemengelage. Besonderer Augenmerk verlangt der Schmuggel (meist männlicher) unbegleiteter minderjährige Asylbewerber (UMA), von denen 2016 in Europa circa 34.000 statistisch erfasst wurden. Die

J

edoch hat sich spätestens seit der sogenannten Grenzöffnung im September 2015 gezeigt, dass das ach so perfekte deutsche Rechtsstaatssystem gefährliche Lücken aufweist, die über den Umweg des Stimmzettels zu gar nicht überraschenden Konsequenzen führen. Es geht um die Frage der justiziellen Kontrolle staatlichen Handelns und der Einflussmöglichkeiten des Bürgers. Diese Frage hat für die staatliche Autorität gewaltige Auswirkungen. Wenn der Bürger merkt, dass etwas nicht stimmt, dass gegen staatliche Grundentscheidungen, die eventuell verfassungswidrig sein könnten und die hochgradig kontrovers in der Bevölkerung gesehen werden, er sich im politischen Handeln der gewählten Parteien nicht wiederfindet und dass auch justiziell keine Möglichkeit besteht, zu handeln, so führt dies zur Suche nach Alternativen.

Belastung wird Jahrzehnte anhalten Das Problem ist, dass grundsätzlich eine sogenannte Klagebefugnis, also die denkbare Verletzung in eigenen Rechten, vorhanden sein muss. Der Bürger kann eben nicht allgemein Rechtmäßigkeit einfordern. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Wird ein anderer rechtswidrig begünstigt, kann sich hiergegen der Bürger eben nicht wehren. Dies führt jedoch im Endeffekt dazu, dass etwa durch eine bloße Regierungsentscheidung wie die sogenannte Grenzöffnung de facto etwa fünf bis sechs Prozent des Bundeshaushalts auf Jahreszehnte hinaus gebunden werden. Schließlich geht das Bundesfinanzministerium von circa 19 Milliarden Euro Bundeskosten zur Bewältigung der

Behörden Spiegel / August 2018

Islamistischer Terrorismus ist “blinder Fleck” (BS/Uwe Kranz) Über 2,5 Millionen Migranten werden jährlich von Schmugglern illegal über die Grenzen der Welt getrieben, meist unter menschenunwürdigen, ausbeuterischen, lebensgefährlichen bis tödlichen Umständen. Die Schmuggler generieren damit mindestens sieben Milliarden US-Dollar, errechnete das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) für das Jahr 2016. Diese sieben Milliarden US-Dollar entsprechen ziemlich genau der Summe, welche alle Mitgliedsstaaten der EU oder alle Bundesstaaten der USA weltweit für Humanitäre Hilfe ausgeben: welch ein Armutszeugnis.

Serie TERRORZIELE (TEIL 25) Schwerpunkte lagen dabei in Griechenland, Italien, Bulgarien und Spanien. Auch hier ist das Dunkelfeld enorm: Das europäische Polizeiamt Europol informierte im Februar 2016, dass in den Jahren 2014 und 2015 alleine in Italien über 10.000 UMA untergetaucht seien. Der italienische Geheimdienst meldete im Dezember 2016, dass der berüchtigte Terroristenführer Muhaxheri Lavdrim mit 400 Kämpfern als Flüchtlinge getarnt nach Europa eingereist sei. Schon 2014 wurde über die Ausbildungsbataillone des Daesh berichtet, in die Kinder ab acht Jahren und Jugendliche zwangsrekrutiert wurden, wo ihre “Ausbilder” sie einer rigorosen Gehirnwäsche unterwarfen und ihnen das terroristische Mordhandwerk beibrachten. Diese heute islamistischen Teens und Twens sind – als UMA getarnt –besonders zu fürchten. Übrigens: Bei mindestens dreifachen Betreuungskosten sollten Altersbestimmungsgutachten und Identitätsprüfung bei jedem vernünftigem Zweifel Pflicht sein.

Bis zu 6.000 Kämpfer im “Syrak” Insgesamt sollen bis zu 6.000 EU-Kämpfer in dem “syrakischen Reich” gekämpft oder gelebt haben, über 1.500 seien inzwischen

in ihre Heimatstaaten zurückgekehrt. Diese ehemaligen Foreign Terrorist Fighters (FTF) sind ausgebildete europäische Terroristen, zumeist Jungerwachsene, die einst für den Daesh kämpften und sich nachweislich nur zu einem geringen Teil völlig von dessen Ideologie abkehrten. Die restlichen Kämpfer wurden gefangen genommen oder getötet, kämpfen den mörderischen Dschihad in anderen Krisenregionen der Welt oder harren auf Weisungen, wie zum Beispiel die etwa 300 britischen Ex-DaeshKämpfer, die sich in der Türkei aufhalten sollen. Der offizielle Sprecher des Daesh, Abu Muhammad al-Adnani, der im August 2016 bei einem Luftangriff in der Nähe des syrischen Aleppo getötet wurde, spottete wenige Monate vor seinem Tod, dass der Daesh nur rund 60 Kämpfer einsetzen musste, um die Anschläge in Paris, Brüssel, London und Berlin zu begehen, und fragte die europäische Staatengemeinschaft drohend: “Wie viele unserer Löwen sind in die EU eingereist? Zehn? Fünfzig? Hundert? Mit Gottes Willen werdet ihr es bald herausfinden!”

Terror und Flüchtlingsthematik eng verknüpft Die Erkenntnisse, die die europäischen Sicherheitsbehörden in den vergangenen fünf Jahren sowohl nach vollendeten als auch verhinderten Terroranschläge erlangten, demonstrieren eindrücklich, wie eng der islamistische Terror mit der Flüchtlings-

fachheit halber gleich selbst das gesamte lukrative Geschäft, so wie die Al-QaidaFiliale JNIM oder die Daesh-Provinz West-Afrika ISWAP oder seine Provinz KTB in Libyen. In Nordafrika und in Europa versuchen sie zudem, in den Flüchtlingscamps und in Asylbewerberheimen mit allen Mitteln Fuß zu fassen und zu agitieren, um neue Kämpfer zu rekrutieren oder neue Zellen in Europa zu bilden.

Der Terrorexperte des Behörden Spiegel, Uwe Kranz, meint, dass die Terrordimension, die der Migrationsproblematik inhärent ist, ein fataler “blinder Fleck” in der Politik der Europäischen Union ist. Foto: BS/Dombrowsky

problematik verwoben ist. In die meisten Anschläge waren Flüchtlinge oder Asylbewerber involviert. Alle waren polizeibekannt, meist wegen Gewaltdelikten. Fast alle hatten Islamistenkontakte, waren als Gefährder oder “Personen von besonderem Interesse” bekannt, unterlagen der Überwachung, einer trug sogar elektronische Fußfesseln. Über die Hälfte war mit Haftbefehl gesucht, vorbestraft und hatte bereits eine “Dschihad-Reise” absolviert. Seit November 2015 stiegen zudem die Zahlen der vollendeten und versuchten Terroranschläge des Daesh in Europa abrupt und signifikant um das Drei- bis Vierfache an. Welcher Beweise bedarf es noch? Terroristen haben nicht nur in erheblichem Maße selbst Migration hervorgerufen, sondern sich auch in das Geschäft der Menschenschmuggler eingenistet. Sie erheben Zwangsabgaben für ihre Finanzierung und verlangen Transportkontingente für ihre als Flüchtlinge getarnten Kämpfer – oder übernehmen der Ein-

Eindeutige Ziele Die Ziele sind klar: Einführung der Scharia, Parallelwelten von innen nach außen, islamische Expansion, Schaffung der Umma, der Gemeinschaft der Muslime als Staat, Rückeroberung von Rom und al-Andalus, wie es der Daesh-Sprecher Al-Adnani schon im Februar 2015 verkündete, sowie die Vernichtung des Staates Israel und aller Juden, wie es die Hamas, die Hisbollah und der Iran offiziell vor und von der internationalen Staatengemeinde unwidersprochen immer wieder verkünden. Viel zu lange wurden (und werden) die Phänomene Terrorismus und irreguläre Migration weitgehend getrennt behandelt, scheut man die intellektuelle Auseinandersetzung mit Fakten und Wahrheiten. Für beide Bereiche gibt es eine schier unübersehbare

Zurück in die Zukunft des demokratischen Rechtsstaates Deutschland weist gefährliche Rechtsschutz- und Demokratielücken auf (BS/Karl-Heinz Gimmler) Deutschland ist nicht nur ein Rechts- sondern auch ein Rechtswegestaat. Wir begreifen uns als erstklassig durch effektiven Rechtsschutz gegenüber staatlichem Handeln geschützt. Mehrere Instanzen und verschiedene Spezialgerichtsbarkeiten, wie die allgemeine Verwaltungs- und die Finanzgerichtsbarkeit, scheinen dies zu bestätigen. Flüchtlingskrise aus. Wegen dieser Exekutiventscheidung sind Länder und Kommunen ebenfalls auf Jahrzehnte hinaus belastet und kommunale Handlungsspielräume werden gefährlich eingeengt.

Klagebefugnis des Bürgers nicht gegeben Bei alldem fehlt eben die unmittelbare Betroffenheit des Bürgers. Unmittelbar ist der Bürger natürlich nicht betroffen, wenn Hunderttausende von Personen eventuell zu Unrecht nach Deutschland hineingelassen werden. Es wird ihm ja nichts unmittelbar genommen. Damit ist eine Klagebefugnis eben nicht gegeben. Die damit gegebene fundamentale Legitimitätskrise des politischen Systems tritt jedoch erst deswegen ein, weil die, die zur Kontrolle der Regierung befugt wären – nämlich der Bundestag und gegebenenfalls andere öffentlichrechtliche Körperschaften – weder die demokratischen noch die justiziell vorgesehenen verfassungsmäßigen Wege beschreiten. Bayern hat eben nicht das nach dem Grundgesetz mögliche BundLänder-Streitverfahren eröffnet.

Vorbehalt des Bundestages Auf Bundesebene kommt grundsätzlich die verfassungsrechtliche Organklage in Betracht. Hier kann zum Beispiel der Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz gerügt werden, in der Ausprägung der “Etathoheit”, Musterbeispiel ist hier

auch im Kommunalbereich zu betrachten. Die Kommunen und Kreise können letztlich ihr durch das Grundgesetz geschützte Recht auf kommunale Selbstver Foto: BS/Kanzlei Gimmler waltung geltend machen und rügen, faktisch über die laufende Klage gegen die die Bindung – und den fehlenden sogenannte Grenzöffnung von vollen Ausgleich – von immen2015 im Hinblick darauf, dass sen Ausgaben in diesem Recht wesentliche Entscheidungen in verletzt zu sein. Voraussetzung der Demokratie immer durch ist rechtswidriges Handeln des den Bundestag gefasst werden Bundesstaats, andererseits auch müssen. Bei einer sehr langen durch Fehlen von komplettem Haushaltsbindung von fünf bis Ausgleich. Dies wäre im Wege sechs Prozent des Bundeshaus- der allgemeinen Leistungsklage halts durch eine bestimmte Ex- – oder auch gegebenenfalls im ekutiventscheidung kann dies Wege der Anfechtungsklage bei schwerlich verneint werden. Als den Verwaltungsgerichten – gelBeispiel ist zu nennen, dass der tend zu machen. Diese könnten Einsatz von 50 Soldaten im Nord­ hierüber sogar inzident entscheiirak selbstverständlich “schon” den, denn es geht nicht um verwesentlich ist. fassungswidrige Gesetze, sondern um deren Anwendung durch die Länder und Kommunen: eine Exekutive, ein klassischer Fall für Frage des politischen Willens das Verwaltungsgericht. Daher Die Länder wiederum können ist auch der Weg der Kommuim Bund-Länder-Streit rügen, nalverfassungsbeschwerde nicht dass gegen den Grundsatz der unmittelbar gegeben, denn dort Bundestreue verstoßen wird, geht es um Gesetze. Man sieht: wenn sie mit unabsehbaren Fol- Es bestehen durchaus Möglichgekosten belastet werden durch keiten, für den Bürger unangreifEntscheidungen, an denen sie bares Handeln der Exekutive zu nicht mitwirken konnten oder einer gerichtlichen Kontrolle zu die ansonsten verfassungswid- bringen. Es ist eine Frage des rig sind. Soweit ersichtlich und politischen Willens auf allen bisher kaum angedacht, ist die Ebenen. Für den Bürger ist dies alles Entsprechung zur Länderebene Karl-Heinz Gimmler ist Fachanwalt für Steuerrecht, Transport- und Speditionsrecht, Spezialanwalt für Kontraktlogistik- und Logistik-Outsourcing-Recht, Lehrbeauftragter und Oberstleutnant der Reserve.

relativ unbefriedigend. Sein Einfluss ist in der deutschen Demokratie – gerade auch im internationalen Maßstab – ex­ trem gering. Die Parteien bestimmen de facto das Personal der Landtage und des Deutschen Bundestages. Ab Landtagsebene aufwärts haben die Abgeordneten ein eigenes hohes Interesse, sich mit der politischen Leitung gut zu stehen.

Plebiszitäre Elemente als Lösung Eine Lösung könnte die Einführung plebiszitärer Elemente sein, wo sich der Volkswille unmittelbar bahnbrechen kann. Zwar ist

Literatur in allen tangierten Wissenschaftszweigen. Forschungen über deren Schnittmengen, Korrelationen und Interaktionen sind jedoch rar. Die scheinbar unendliche Geschichte der meines Erachtens seit vielen Jahren verfehlten europäischen Asyl- und Migrationspolitik, insbesondere die deutsche hochemotionale, fast beckmesserische Polit-Diskussion um reine Begrifflichkeiten wie Transitzonen, Express- oder Transitzentren, Transitverfahren, Ankereinrichtungen/-zentren, regionale Ausschiffungsplattformen, gar Haftzonen, geschlossene Lager oder Masseninternierungslager, soll hier nicht Gegenstand der Betrachtung sein. Nur an das alte römische Rechtsprinzip ultra posse nemo obligatur (über das Können hinaus sei niemand verpflichtet) sollte hier einmal erinnert werden. Dieses bedeutet, dass jede Verpflichtung ihre Grenze dort haben muss, wo die Selbstzerstörung beginnt. Die aktuelle Diskussion zeigt aber erschreckend und überdeutlich, dass die der Migrationsproblematik innewohnenden Terrordimension ein fataler, vielleicht letaler “blinder Fleck” in dieser EU-Politik und vor allem in der aktuellen deutschen Innenpolitik ist. Das muss sich ändern, denn Regulieren und Registrieren sind die eine, Identifizieren und Investigieren die andere Seite der gleichen Medaille. Gehandelt werden muss jetzt, ehe der nächste konkrete Hinweis auf einen Anschlag kommt oder ehe der nächste Anschlag stattfindet. Sicherlich: Die Kontrolle der Migrationsströme funktioniert nicht automatisch auch für die Bekämpfung des Terrorismus und kann auch Gegenteiliges bewirken. Zudem ist nicht jeder Migrant oder Asylbewerber ein (potenzieller) Terrorist. Eine sorgfältigere Analyse und Entwirrung dieses gordischen Knotens ist aber zwingend erforderlich.

die Schweiz hierfür durch ihre stark plebiszitäre Verfassung ein immer wieder genanntes Paradebeispiel, jedoch ist die Frage, ob dies in Deutschland passt. Das in letzter Zeit häufig gescholtene Österreich ist hingegen ein gutes Beispiel. Dort wurde 2013 durch eine Volksbefragung, die in der Alpenrepublik viel leichter möglich ist als in Deutschland, die Wehrpflicht nicht abgeschafft. Auch der Bundespräsident hat dort aufgrund der unmittelbaren Wahl durch das Volk eine ganz andere Stellung als hierzulande. Dies alles sind Mittel, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken und die zunehmende Legitimitäts- und Gerechtigkeitslücke in Deutschland zugunsten eines wieder voll funktionierenden demokratischen Verfassungsstaates zu schließen. Gewinner sind die am Rechtsstaat interessierten Demokraten – also (hoffentlich) wir alle.

MELDUNG

Neuer Inspekteur für die Bayerische Polizei (BS/wim) Harald Pickert (54) ist neuer Inspekteur der Bayerischen Polizei. Er folgt auf den bisherigen Inspekteur, Thomas Hampel, der zum Präsidenten des neuen Landesamtes für Asyl und Rückführungen ernannt wurde. Bisher war Pickert Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Innenminister Herrmann sieht ihn optimal gerüstet für die neue Aufgabe: “Harald Pickert hat sich in unterschiedlichen verantwortungsvollen Aufgabenbereichen bei den Polizeipräsidien München und Oberbayern Süd hervorragend bewährt”. Der Minister schätze an Pickert vor allem seine um-

Koordiniert die Arbeit der Polizei im Freistaat Bayern: Harald Pickert. Foto: BS/Polizei Bayern

fangreichen Erfahrungen bei der Kriminal- und Schutzpolizei, seine hohe Fachkompetenz sowie seine herausragenden Führungsqualitäten und persönlichen Kompetenzen. Pickerts bisherige Stelle im Polizeipräsidium Oberbayern Süd wird die Leitende Polizeidirektorin der Inspektion Augsburg Eva Schichl (59) übernehmen.


Innere Sicherheit

Behörden Spiegel / August 2018

Die Ausnahme wird zur Regel

B

ehörden Spiegel: Frau Schulze, was sind Ihre Hauptkritikpunkte am neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetz?

Schulze: Der Begriff der “drohenden Gefahr” wurde bereits 2017 als neue Grundkategorie in das Bayerische Polizeiaufgabengesetz eingeführt. Vorher konnte die Polizei erst dann tätig werden, wenn eine konkrete Gefahr die Gefahrenabwehr erforderlich gemacht hat. Jetzt wird der Tätigkeitsbereich der Polizei weit ins Gefahrenvorfeld vorverlagert. Behörden Spiegel: Wie bewerten Sie denn den Begriff? Schulze: Der Begriff ist unscharf und wird die zuständigen Polizeieinsatzkräfte und Gerichte vor enorme Anwendungsprobleme stellen. Die CSU hat diesen Begriff in diesem Jahr nun auf beinahe alle polizeilichen Befugnisse ausgedehnt und macht die Ausnahme zur Regel. Die Freiheit stirbt scheibchenweise und das lassen wir nicht zu. Wir Grüne möchten, dass alle Menschen in Bayern frei und sicher leben können. Bayern ist das sicherste Bundesland, dank der guten Arbeit unserer Polizei. Es leuchtet mir nicht ein, warum die CSU Bürgerrechte mit dem neuen Gesetz einschränkt. Wir brauchen mehr Polizistinnen und Polizisten, eine gute Ausstattung und enge europäische Zusammenarbeit. Außerdem eine starke Zivilgesellschaft und die Wahrung der Bürgerrechte – so geht seriöse Innenpolitik. Behörden Spiegel: Droht durch das neue Polizeiaufgabengesetz eine Aufweichung des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten? Schulze: Ja, die Einführung des Begriffs der “drohenden Gefahr” verschiebt die polizeilichen Befugnisse weit ins Gefahrenvorfeld. Die informationelle Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz weicht da-

Seite 37

Scharfe Kritik am Begriff der “drohenden Gefahr” im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (BS) Katharina Schulze befürchtet ein immer früheres polizeiliches Tätigwerden im Gefahrenvorfeld. Grundlage dafür bildet das Bayerische Polizeiaufgabengesetz, gegen das die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Münchner Landtag zusammen mit ihrer Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates klagt. Ihr stößt unter anderem der Terminus der “drohenden Gefahr” auf. Die Fragen stellte Marco Feldmann. durch bedrohlich und in verfassungswidriger Weise auf. Wir schützen das Trennungsgebot. Das haben wir aus gutem Grund in unserem Land.

“Die Freiheit stirbt scheibchenweise und das lassen wir nicht zu.”

Behörden Spiegel: Weshalb wenden Sie sich auch gegen den Drohneneinsatz bei Bayern s Polizei? Schulze: Die Polizei darf jetzt unbemannte Luftfahrtsysteme einsetzen. Diese Drohnen können mit Kameras bestückt werden, um Ansammlungen zu filmen und zu überwachen. Durch moderne Kameratechnik ist es möglich, aus der Luft eine große Menschenmenge detailliert zu erfassen. Hier liegt ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit vor, da das Bewusstsein der potenziellen Beobachtung und Aufzeichnung den Betroffenen faktisch von der Ausübung grundrechtlicher Freiheit abhalten kann.

Die Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, übt massive Kritik am neuen Polizeiaufgabengesetz im Freistaat. Sie befürchtet unter anderem ein Aufweichen des Trennungsgebotes. Foto: BS/Andreas Gregor

Schulze: Mit der Einrichtung dieser Stelle kommt der Gesetzgeber einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes im Urteil zum BKA-Gesetz nach Vorabsichtung der erfassten Daten durch eine unabhängige Stelle nach. Es handelt sich also nicht um eine Stärkung der Rechte der Betroffenen, sondern um eine von unserer Verfassung vorgegebenen

Notwendigkeit aufgrund der tiefen Eingriffe in die Grundrechte. Behörden Spiegel: Ihre Fraktion und Sie haben vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Gesetz geklagt. Mit welcher Begründung? Schulze: Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz hat die Polizei

von der CSU zusätzliche verfassungswidrige Eingriffsbefugnisse bekommen. Wir richten uns mit der Klage insbesondere gegen die erweiterte DNA-Analyse, die Durchsuchung von PCs und Speichermedien in der Cloud und die Ausdehnung des Begriffs der “drohenden Gefahr” auf beinahe alle Bereiche des allgemeinen Polizeirechts. Behörden Spiegel: Und was versprechen Sie sich von dem Verfahren? Schulze: Die Verfassung des Freistaats Bayern eröffnet den Landtagsfraktionen die Möglichkeit mittels einer sogenannten Meinungsverschiedenheit nach Artikel 75 Absatz 3 vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klären zu lassen, ob durch ein Gesetz die Bayerische Verfassung unzulässig geändert wurde.

Es handelt sich bei dem Verfahren deshalb um eine abstrakte Normenkontrolle, mit der wir die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes vom Gericht prüfen lassen. Wir sind zuversichtlich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof unserer Einschätzung folgen wird. Behörden Spiegel: Wie weit ist das Verfahren fortgeschritten und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Schulze: Die Gegenseite hat bei Gericht eine Fristverlängerung für ihre Erwiderung auf unsere Klage erwirkt. Vor der Landtagswahl im Oktober ist deshalb nicht mehr mit Neuigkeiten im Verfahren zu rechnen. Behörden Spiegel: Planen Sie, gegebenenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen? Schulze: Ja, das ist durchaus möglich. Wir prüfen derzeit die Erfolgsaussichten einer Klage in Karlsruhe. Allerdings sind die Zulässigkeitshürden hier sehr hoch und anders als vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof können wir nicht als Grünen-Fraktion klagen.

Behörden Spiegel: Und was haben Sie gegen Bodycams? Schulze: Beim Bodycam-Einsatz kritisieren wir nur das sogenannte Pre-Recording: Die Bodycams werden künftig also nicht erst dann aufzeichnen, wenn eine Situation eskaliert, sondern sollen durchgängig filmen und speichern. Auch der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz hält dies für verfassungsrechtlich hoch problematisch.

Save the

Date

Behörden Spiegel: Wird der Datenschutz durch die Einrichtung einer unabhängigen Stelle durch das neue Gesetz nicht sogar gestärkt?

Versuch läuft bis Februar Mecklenburg-Vorpommerns Polizei erprobt Bodycams (BS/mfe) Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns testet Körperkameras. Erprobt werden die drei Systeme unterschiedlicher Hersteller bis Mitte Februar kommenden Jahres in den Polizeihauptrevieren Anklam, Schwerin und Rostock-Reutershagen. Jede dieser Dienststellen wird mit 13 Geräten eines Typs ausgestattet. Nach jeweils zwölf Wochen werden die Modelle zwischen den Hauptrevieren getauscht, sodass am Ende der Pilotphase jede Dienststelle alle Testgeräte erproben konnte. Möglich macht das Projekt eine Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MecklenburgVorpommerns. Darin war erst im April eine neue Befugnis zum Einsatz von Bodycams aufgenommen worden. Eingesetzt werden dürfen sie im öffentlichen Straßenland sowie – unter engen Voraussetzungen – auch in Wohn- und Geschäftsräumen. Dies ist etwa in Fällen häuslicher Gewalt statthaft. Die Speicherfrist von Aufnahmen in Mecklenburg-Vorpommern beträgt zwei Wochen, sofern das Material nicht für laufende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren benötigt wird. Das sogenannte “Pre-Recording” ist erlaubt. Die Beamten, die die Körperkameras tragen, tragen spezielle Einsatzwesten. Auf diesen wird auf die Videoaufzeichnung hingewiesen. Des

Weiteren weisen die Polizisten vor Nutzung der Geräte mündlich auf die Kameras hin. Und auch das polizeiliche Gegenüber kann die Bodycam-Verwendung erkennen. Je nach Modell entweder anhand einer LED-Funktionsleuchte oder über einen Monitor am Gerät. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte zu dem Projekt: “Ich bin überzeugt, dass der Kameraeinsatz aufgrund der offenen Aufzeichnung in vielen Fällen zur Deeskalation beitragen wird.” Leider gerieten Polizisten selbst immer wieder ins Visier von Gewalttätern und würden Opfer von Attacken. Hierzu meinte der Christdemokrat: “Als Innenminister werde ich mich damit nicht abfinden und diese physische Gewalt gegen die Repräsentanten des Staates nicht akzeptieren.” Bislang wurden rund 231.000 Euro für das Projekt investitiert.

Horst Seehofer Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Quelle: Henning Schacht

Quelle: Behörden Spiegel/Dombrowsky

Holger Münch Präsident des Bundeskriminalamtes Quelle: Bundeskriminalamt

Fabrice Leggeri Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz

MELDUNG

Über 6.500 Waffen nach Amnestie (BS/jf) Im Zuge der im Waffengesetz bundesweit eingeräumten Waffenamnestie sind in Rheinland-Pfalz bis zum Stichtag 1. Juli 2018 6.651 Schusswaffen abgegeben worden. Darunter

3.076 Langwaffen und 3.575 Kurzwaffen sowie 311 sonstige Waffen wie Hieb- und Stoßwaffen. Zudem wurden erhebliche Mengen an Munition (über 125.000 Patronen) sichergestellt.

www.europaeischer-polizeikongress.de


Innere Sicherheit

Seite 38

S

chleswig-Holstein hat sich bereits in den vergangenen Jahren mit dem Thema einer, damals noch zugegeben regionalen, IT-Architektur proaktiv auseinandergesetzt. Schon früh sind wir der Frage nachgegangen: “Was wissen wir schon und wie können wir es dann abrufen, wenn wir es benötigen?”. Die Beurteilung jeder (Sicherheits-)Lage ist nur dann möglich, wenn ausreichende und valide Informationen zu den einzelnen Lagefeldern zur Verfügung stehen. Nur so können Entschlüsse gefasst werden, die polizeiliches Handeln frühzeitig, ressourcenangemessen und effektiv zum Ziel führen. Optimal ist dieser Anspruch erfüllt, wenn Polizei “vor der Lage” und auch tatsächlich handlungsfähig ist. Frühzeitige Erkenntnisse erlauben dann auch verschiedene Handlungsoptionen.

Mit Hochdruck angegangen “Polizei 2020” steht dabei für ein Gesamtprojekt verschiedener Einzelprojekte, die auch in unserem Bundesland mit Hochdruck angegangen werden. So nutzen wir ein selbst entwickeltes Vorgangsbearbeitungssystem (@rtus), das inzwischen in Kooperation mit der Bundespoli-

Behörden Spiegel / August 2018

Harmonisierung unbedingt erforderlich Informationsarchitektur der Polizeien muss angeglichen werden (BS/Dr. Torsten Holleck) Durch die “Saarbrücker Agenda” vom 30. November 2016 hat die Innenministerkonferenz (IMK) einen Prozess auf den Weg gebracht, der nicht weniger zum Ziel hat als die Harmonisierung der Informationsarchitektur aller Bundesländer und des Bundes für die Aufgabenwahrnehmung der Inneren Sicherheit. Jeder Experte für Innere Sicherheit weiß, welche Kraftanstrengungen zur Erreichung dieses Ziels in einem föderalen System erforderlich sind. Dabei steht die Erforderlichkeit für ein solches Projekt, das inzwischen als “Polizei 2020” deutliche Konturen annimmt, außer Frage. zei und der Hansestadt Bremen genutzt wird und sich in einem permanenten, sehr dynamischen Weiterentwicklungsprozess befindet. Die Daten aus diesem System sind inzwischen Grundlage für eine Anwendung zur Lageauswertung und -analyse. Dabei ist die Kombination mit geobasierten Daten und einer entsprechenden visuellen Aufarbeitung mittlerweile auch keine Zukunftsmusik mehr. Daneben wenden wir, wie jedes andere Bundesland auch, entsprechende Fallbearbeitungssoftware (hier MERLIN) an, die ebenso regelmäßig fortentwickelt wird. In einer Kombination aus @rtus und MERLIN bedienen wir derzeit die ersten Ausbaustufen des “Polizeilichen Informationsund Analyseverbundes” (PIAV) als Teil des Informationssystems zur unverzüglichen Bereitstel-

Justiz in einer elektronischen Dr. Torsten Holleck ist AbErmittlungsakte teilungsleiter Polizei im Migerecht werden nisterium für Inneres, Ländzu können soliche Räume und Integration wie auch VerSchleswig-Holstein. waltungsaufgaben ähnlich wie Foto: BS/Ministerium für andere Ressorts Inneres, ländliche Räume und der LandesverIntegration Schleswig-Holstein waltung elektronisch zu steuern. lung ausgewählter Daten in Es geht also nicht nur um einer gemeinsam genutzten die Kompatibilität zwischen Verbundanwendung zur länder­ den Bundesländern und dem übergreifenden, operativen und Bund, sondern auch zu andestrategischen Kriminalitätsana- ren Zusammenarbeitspartnern, insbesondere der Justiz. Hinzu lyse. kommen Projekte, die das mobile Kompatibilität sehr wichtig Arbeiten in unterschiedlichsten Wir befassen uns in weiteren Ausprägungen und AnwendunProjekten mit der Einführung gen ermöglichen sollen. Hierfür stehen in unseren Ämvon E-Akten, um zukünftig auch den gesetzlichen Anforderungen tern hochkompetente Mitarbeiter in der Kommunikation mit der zur Verfügung, die in enger Ab-

stimmung mit dem Digitalisierungsministerium operieren. Uns ist dabei wichtig, dass nicht nur die bloße “Digitalisierung und Vernetzung” professionell und strukturiert angegangen werden muss. Von mindestens ebenso großer Bedeutung ist die Wirkung innerhalb der Landespolizei, auf jeder Dienststelle und bei jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter. Denn so vielseitig digitale Anwendungen und Verfahren auch sind, ohne die motivierten und gut ausgebildeten Frauen und Männer auf unseren Dienststellen taugt das beste digitale System nichts. Die Schnittstelle “Mensch – Maschine” ist auch digital ein sensibler Faktor, dem gar nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt werden kann. Für die Begleitung und Realisierung der Vorhaben, die spürbare Auswirkungen auf Kernbereiche

polizeilicher Arbeit haben, wird eine Erhöhung vorhandener Personalkapazitäten erforderlich werden. Die Vielzahl und Wirkungstiefe der einzelnen Digitalisierungsprojekte bedarf einer intensiven und zentralen gesamtstrategischen Betrachtung. Wirkungszusammenhänge der Projekte sind auch im Lichte der bereits vorhandenen digitalen Arbeitsumgebung zu analysieren und zu bewerten, um zwingende Handlungsnotwendigkeiten zu identifizieren und zu initiieren.

Zusammenarbeit fortentwickeln Digitalisierung beeinflusst direkt und unmittelbar den Kernbereich polizeilicher Arbeit von fast 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landespolizei. Die Weiterentwicklung der Kultur der Zusammenarbeit und der Aufbau einer strukturierten, transparenten und zielgruppenorientierten Kommunikation in diesem Veränderungsprozess ist zentrales Anliegen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wird diese Aufgaben unmittelbar in meiner Polizeiabteilung konzentrieren. Dort ist auch die Programmleitung Polizei 2020 für SchleswigHolstein angebunden.

Weniger Taten, aber höherer Schaden

Mehr Fälle für Beschwerdestelle

Bundeskriminalamt hat “Bundeslagebild Korruption” präsentiert

Niedersachsen: Zahl der Eingaben zu Polizeibeamten angewachsen

(BS/mfe) Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland zwar weniger Korruptionsstraftaten als 2016. Gleichzeitig stieg die geschätzte Schadenssumme aber auf rund 291 Millionen Euro an. Dieser Zuwachs sei vor allem auf ein in Bayern geführtes Verfahren zurückzuführen, bei dem 2017 eine mehrstellige Millionensumme in Rede stand, heißt es im neuesten entsprechenden Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA).

(BS/mfe) Die Beschäftigten der Beschwerdestelle für Bürger und Polizei im Hannoveraner Innenministerium mussten im vergangenen Jahr acht Prozent mehr Fälle bearbeiten als noch 2016. Insgesamt gingen 689 Hinweise ein. Der Anteil von Beschwerden, die den Polizeibereich betrafen, nahm leicht zu. Er stieg von 59 auf 61 Prozent.

Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Korruptionsdelikte demnach 2017 um 25 Prozent auf 4.894 ab. Das ist die niedrigste Zahl seit einem halben Jahrzehnt. Zurückzuführen sein dürfte das insbesondere auf immer besser etablierte ComplianceStrukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf eine höhere Sensibilisierung von Mitarbeitern für die Problematik. Gleichwohl muss auch berücksichtigt werden, dass nur ein kleiner Teil der in diesem Feld begangenen Straftaten tatsächlich polizeilich bekannt wird. Oftmals schrecken Verantwortliche vor Anzeigen zurück, weshalb es ein großes Dunkelfeld gibt. Hierzu sagte BKA-Präsident Holger Münch: “Korruption schädigt das Grundvertrauen des Bürgers in die Unabhängigkeit, Unbestech-

Absolut betrachtet gingen betreffend die Landespolizei im vergangenen Jahr 418 Hinweise ein. Darunter waren 296 verhaltensbezogene und acht interne Beschwerden sowie 15 Fälle ausdrücklichen Lobes. 69 Eingaben waren fachlicher Natur. Von den 296 verhaltensbezogenen Beschwerden hatte mehr als die Hälfe (58 Prozent) das Benehmen oder die Kommunikation der Beamten im Allgemeinen zum Gegenstand. Zudem wurden die Anzeigenaufnahme (neun Prozent), die Art und Weise der Ermittlungen (19 Prozent) und Kontrollen im Straßenverkehr (drei Prozent) gerügt. Von den bereits final geprüften verhaltensbezogenen Eingaben zur niedersächsischen Polizei erwiesen sich acht Prozent als begründet, fünf Prozent als teilweise begründet

Den “Nehmern” im Bereich von Korruptionsdelikten ging es im letzten Jahr insbesondere um das Erlangen von Bargeld. Das zeigt das neueste “Bundeslagebild Korruption” des Bundeskriminalamtes (BKA). Foto: BS/Rainer Sturm, pixelio.de

lichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates und der Wirtschaft.” Daher sei es wichtig, dass jeder Korruptionsverdacht gemeldet werde. Hauptmotiv auf der “Geberseite” war dem Lagebild

zufolge im letzten Jahr das Erlangen von Aufträgen im Dienstleistungs- und Baugewerbe oder von behördlichen Genehmigungen. Den “Nehmern” ging es vor allem um Bargeld.

und 45 Prozent als unbegründet. Acht Prozent der Fälle konnten nicht aufgeklärt werden und in 34 Prozent war keine abschließende Entscheidung notwendig. Im Zusammenhang mit zwölf Beschwerden über Polizeibeamte wurden gegen diese Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Die Hälfte davon stellten die zuständigen Staatsanwälte ein, die übrigen sind noch offen. in 16 Fällen führten Vorgesetzte aufgrund der Eingaben Personalgespräche mit den betroffenen Polizisten.

Gutes Resultat Der Staatssekretär im niedersächsischen Innenministerium, Stephan Manke, erklärte zu den Zahlen: “Nach dreieinhalbjährigem Bestehen ist die Beschwerdestelle zu einem wichtigen Anlaufpunkt für die Anliegen

der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Beschäftigten im gesamten Geschäftsbereich des Innenministeriums geworden.” Die mit der Schaffung der Stelle verfolgten Ziele, die Qualität der behördlichen Arbeit kontinuierlich zu verbessern, gegenüber der Öffentlichkeit eine möglichst große Transparenz zu schaffen und die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen sicherzustellen und zu erhöhen, könnten als erfüllt betrachtet werden. “Insbesondere zum Bereich der Polizei ist zu sagen, dass die Anzahl der Beschwerden in Relation zu den vielen Öffentlichkeitskontakten durch rund 22.000 Polizeibeschäftigte verschwindend gering und ein Zeichen der hervorragenden Arbeit aller Polizeiangehörigen in Niedersachsen ist”, so Manke.

www.polizeitage.de

Veranstaltungsübersicht

POLIZEITAGE 2018

Updates zu Themen und Termin en: www.polize itage.de

4. September 2018 // Hannover: Bürgernah, robust, digital: Niedersachsens Polizei

auf dem Weg in die Zukunft 9. Oktober 2018 // Berlin: Gewalt gegen Polizisten 5. Dezember 2018 // München: Sicherheitsarchitektur im Föderalismus Weitere Informationen unter www.polizeitage.de Eine Veranstaltung des Behörden Spiegel und der Gewerkschaft der Polizei (GdP)


Innere Sicherheit / Katastrophenschutz

Behörden Spiegel / August 2018

Seite 39

Einsatzkräfte in Not

Enge Kooperation

Wenn fehlende Anerkennung die Psyche belastet

DWD und BSH profitieren gegenseitig von Synergien

(BS/Dr. Silke Rommelfanger*) Öffentliche Übergriffe gegen Einsatzkräfte, insbesondere der Polizei, nehmen (BS/mfe) Ihre Behörden arbeiten in zahlreichen Bereichen zusammen. Das unterstreichen sowohl Prof. Gerbundesweit zu, der Respekt vor diesen Berufsgruppen schwindet. Das hat auch Auswirkung auf die psychische hard Adrian als auch Monika Breuch-Moritz. Die Rede ist vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem BunGesundheit der Betroffenen. desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Sie tauschen untereinander Daten aus und lassen diese dann in ihre jeweiligen Dienstleistungen einfließen. Und auch bei Warnungen zu meerbedingten Gefahren Risikofaktor. So existieren erhebliche Synergien. Polizeibeamte, Rettungskräfte oder Feuerwehrleute, die beleidigt und provoziert werden – das scheint mittlerweile fast zum Dienstalltag zu gehören. Pöbeleien, Schaulustige, die Einsätze behindern und Angriffe bis hin zu körperlicher Gewalt haben in ganz Deutschland zugenommen. In dieser Hinsicht sprechen die polizeilichen Kriminalstatistiken der letzten Jahre eine deutliche Sprache.

Genereller Respektsverlust Einen Grund für diese Entwicklung sehen Gewerkschaften in einem generellen Respektverlust gegenüber öffentlich Beschäftigten. Ein Konflikt, der auch die psychische Gesundheit der Betroffenen bedroht, ist doch die Anerkennung aus der Bevölkerung maßgeblich für das seelische Gleichgewicht. “Helfende Berufe sind häufig mit dem Motiv zum altruistischen Verhalten verbunden”, weiß Dr. phil. Lars Hölzel, Leitender Psychologe an der Parkklinik Wiesbaden Schlangenbad und Experte für berufsbedingte Störungen. Dabei würden starke Belastungen oder gar persönliche Gefährdungen

können sich etwa posttraumatische Belastungsstörungen entwickeln. Durch den Wandel in der Gesellschaft sind daher nicht nur Foto: BS/Parkklinik Gewerkschaften und Ärztekamauch bei schlechter Bezahlung mern alarmiert. Sie fordern mit dem Gefühl kompensiert, mehr Schutz und eine stärkeeinen wichtigen Dienst an der All- re Verfolgung der Täter. Auch gemeinheit zu leisten. “Fällt die Gesundheitsexperten sind begesellschaftliche Wertschätzung unruhigt: sie befürchten eine als stabilisierender Schutzfaktor massive Zunahme psychischer weg, erhöht sich die Wahrschein- Störungen innerhalb der betroflichkeit für eine psychische Er- fenen Branchen. krankung”, so Hölzel. Unterstützung finden Hilfesuchende bei den psychologischen Depressionsgefahr Beratungen der eigenen Behörde, Wird etwa die Erwartungshal- bei psychosozialen Diensten und tung, für positive Taten auch spezialisierten Kliniken wie der positives Feedback zu erhal- Parkklinik Wiesbaden Schlanten, dauerhaft gestört oder gar genbad. ins Gegenteil verkehrt, können Weitere Informationen unter sich Depressionen entwickeln. In Arbeitsbereichen, die regel- www.parkklinik-schlangenbad.de mäßig mit traumatischen Ereignissen konfrontiert werden, gilt *Dr. Silke Rommelfanger ist Gedie Diskreditierung durch die schäftsführerin der Agentur arÖffentlichkeit als zusätzlicher tikoo – PR für Kultur und Marken. Dr. phil. Lars Hölzel ist Leitender Psychologe der Parkklinik Wiesbaden Schlangenbad und spezialisiert auf die Behandlung von Depressionen sowie berufs- und stressbedingten Störungen.

Westen im Test Neue Ausstattung für Niedersachsens Polizei (BS/mfe) Bei der niedersächsischen Polizei wird eine neue Überziehschutzweste erprobt. Der ballistische Schutz, der bisher unter der Uniform getragen wurde, ist bereits in die Weste integriert. Sie lässt sich zudem schnell an- und ausziehen und bietet Stauraum für zahlreiche Einsatzmittel wie Handschellen, Funkgeräte oder Smartphones. Die neue Weste wird nun mehrere Monate lang in den Polizeiinspektionen Göttingen und Hildesheim getestet. Ziel des Projekts ist ihre landesweite Einführung. Des Weiteren tragen die Polizeibeamten in Niedersachsen künftig Poloshirts unter den Überziehschutzwesten. Sie haben im Gegensatz zu den bisherigen Uniformhemden und -blusen keine Knöpfe mehr, sondern kleine Klettverschlüsse. Dadurch soll

die von sogenannten Sekundärgeschossen ausgehende Gefahr minimiert werden. Knöpfe können hier nämlich schwere Verletzungen verursachen, wenn sie unter der Schutzweste durch den Geschossaufprall in den Körper eindringen. Ebenfalls erprobt werden ein Basecap statt der bisher verwendeten Schirmmütze und eine gelbe Übergangsjacke, die mit einer aktiven Beleuchtung

versehen ist. So lassen sich per Knopfdruck blaue LED-Streifen ein- und ausschalten. Hierzu sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD): “Mit Blick auf die dunkle Jahreszeit haben wir uns in Sachen Eigensicherung und Erkennbarkeit etwas Besonderes einfallen lassen.” Die aktive Beleuchtung mache die Arbeit der Beamten im Streifendienst sicherer, wenn es dunkel sei, so der Hannoveraner Ressortchef.

Die Grundrechte von Terroropfern EU-Richtlinie zum Umgang mit Terror tritt bald in Kraft (BS/Wim Orth) “Terroristische Handlungen zählen zu den schwersten Verstößen gegen die universellen Werte der Menschenwürde” und “stellen zudem einen der schwersten Angriffe auf die Grundsätze der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit dar”. So definiert es die Europäische Union in ihrer Richtlinie zur Terrorbekämpfung, die im vergangenen Jahr beschlossen wurde und zum 8. September 2018 von allen Staaten in ihr nationales Recht eingepasst sein muss. Eines der zentralen Elemente: der Opferschutz. Auf dem Fachkongress “Wenn der Terror trifft”, den der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Bensberg veranstaltete, erklärte Alena Koudelkova, Legal Officer bei der Europäischen Kommission, die neue Richtlinie 2017/541. Das Hauptziel der Richtlinie sieht sie darin, dass bestimmte Handlungsmuster durch Terroristen explizit unter Strafe gestellt werden und gleichzeitig die Rechte von Opfern gestärkt werden.

Sofort verfügbar In der Praxis heißt das, dass die Mitgliedsstaaten und die nationalen und internationalen Hilfsorganisationen im Fall der Fälle vorbereitet sein müssen. Alle Hilfsdienste für die spezifischen Anforderungen von Terroropfern sollen somit möglichst sofort zur Verfügung stehen.

Individuelle Schutzniveaus Neu in der aktuellen Richtlinie ist dabei, dass Opfer nun ein Recht auf eine individuelle Begutachtung ihrer spezifischen Schutzbedürfnisse erhalten. So

soll in einem ersten Schritt untersucht werden, welche Opfer in einer Schadenslage die verletzlichsten sind und somit den breitesten Schutz benötigen. In einem zweiten Schritt soll dann analysiert werden, welche individuellen Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. So soll das Recht auf Schutz gegen den Täter genauso gewahrt werden wie das Recht auf Schutz gegen möglichen Schaden, der beispielsweise seelisch durch den anschließenden Gerichtsprozess auf das Opfer zukommen könnte. Diese neuen Regelungen müssen von nationaler Seite geprobt werden, um im Ernstfall bereit für solche Situationen zu sein.

Einfacherer Rechtsweg Zusätzlich sieht die Richtlinie vor allem vor, den rechtlichen Umgang der Opfer mit ihrer Situation möglichst einfach zu gestalten. So soll man beispielsweise in der Lage sein, Kompensationsansprüche auch vor einem Gericht im Heimatland geltend zu machen, auch wenn die Terrorlage in einem anderen EU-Staat

vorgelegen hat. Für diese Zwecke sei die internationale Kooperation untereinander zwingend notwendig, so Koudelkova.

Bei Verzögerungen drohen Strafen Die EU ist derzeit im Austausch mit ihren Mitgliedsstaaten, um die Opferrechte pünktlich in nationales Recht umgesetzt zu bekommen. Wenn dies nicht rechtzeitig geschieht, drohen den Mitgliedsstaaten rechtliche Probleme. Bei der Umsetzung der Richtlinie soll es in Zukunft aber Hilfe aus Brüssel geben, die die Mitglieder in Anspruch nehmen können. So plant die EU, ein Koordinationszentrum aufzubauen, welches zum einen den Mitgliedsstaaten und Hilfsorganisationen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen helfen soll, und zum anderen die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Hauptakteuren beim Opferschutz stärken soll. Zudem soll das Zentrum ein Knotenpunkt für Expertise sein, bei dem sich alle Akteure Hilfe holen können.

Breuch-Moritz sagt: “Unsere Warndienste stützen sich auf DWD-Modelle. Außerdem fließen meteorologische Daten vermehrt in elektronische Seekarten ein.” Des Weiteren kooperiere man in den Bereichen Klimatologie und Klimaforschung. “Wir betreiben gemeinsam Messstationen und auf unseren Schiffen fahren gelegentlich auch Kollegen und Kolleginnen des DWD mit.” Adrian ergänzt: “Heutzutage sind Meteorologie und Ozeanografie eng miteinander verknüpft. Das gilt auch für die Koppelung von Wind- und Wasserstandsvorhersage.” Darüber hinaus erhalte seine Behörde vom BSH Daten zur Eiskartierung und berate im Gegenzug dessen Schiffe. Das gelte etwa im Bereich spezieller Wettervorhersagen für durch das BSH durchzuführende Wracksuchen sowie für deutsche Forschungsschiffe. Auf einem von diesen, der “Polarstern” würden sogar ein DWD-Bordmeteorologe

ordnungs- und Umweltbehörde ist und über entDie Präsidentin des Bunsprechende Kondesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), troll- und UnterMonika Breuch-Moritz, lobt sagungsrechte die Zusammenarbeit mit den verfügt, ist der Kollegen vom Deutschen DWD keine klasWetterdienst (DWD). sische Eingriffsbehörde. “Wir Foto: BS/BSH geben nur Empfehlungen he­ und ein -wettertechniker mit- raus, etwa im Bereich des Luftfahren. Sie seien unter ande- verkehrs, ohne eine Beratung rem für die Flugwetterberatung durch uns hebt in Deutschland des bordeigenen Hubschrau- kein Verkehrsflugzeug ab. Wir bers verantwortlich. “Auch bei erstellen aber auch unter andeDienstleistungen für Betreiber rem Seegangsvorhersagen“, sagt von Offshore-Windparks gibt es der DWD-Präsident. große Überschneidungen zwiBreuch-Moritz betont: “Bei der schen meiner Behörde und dem Freigabe der Bauarbeiten von BSH”, fügt Adrian hinzu. Offshore-Anlagen stützen wir uns oftmals auf DWD-Daten.” Oftmals auf DWD-Daten anDer DWD halte die jeweiligen gewiesen Parameter ja ohnehin vor. Dazu Im Gegensatz zum BSH, das in meint Adrian: “Das können zum der ausschließlichen Wirtschafts- Beispiel Angaben zur Windlast zone unter anderem Bau-, Raum- sein.”

Ein Amt mit vielen Aufgaben (BS/mfe) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verfügt über ein vielfältiges Aufgabenportfolio. Dieses kommt vor allem in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik zum Tragen, da für die Küstenmeere die jeweiligen Bundesländer verantwortlich sind. In der AWZ hingegen ist das BSH unter anderem Kartographie-, Bau-, Raumordnungs- und Umweltbehörde. Seine rund 900 Beschäftigten, von denen rund 500 in Hamburg tätig sind und die aus etwa 100 Berufsbildern kommen, genehmigen unter anderem Offshore-Windparks und Pipelines, erstellen Seekarten und kontrollieren die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen im Seeverkehr. Insbesondere bei Letzterem kooperieren sie eng mit den

Polizeibehörden. Außerdem ist das BSH für Seevermessung, Wracksuche sowie die Überwachung in Nord- und Ostsee im Hinblick auf Klimawandel und Umweltveränderungen zuständig. Des Weiteren ist das BSH Zulassungsbehörde und verantwortet die Marktüberwachung für sicherheitsrelevante Schiffsausrüstung. Dazu gehören laut Präsidentin Monika Breuch-Moritz Navigationseinrichtungen wie Kompasse, aber auch Rettungsringe und -boote. Die BSH-Beschäftigten stellen auch Flaggenzertifikate sowie Befähigungsnachweise für Seeleute aus und bieten Warndienste an. Dazu gehören Wasserstands- und Gezeitenvorhersagen, Warnungen vor Sturmfluten sowie vor Eisgang. Hier arbeiten sie eng mit dem Deutschen Wetterdienst zusammen.

Kommunikation ist alles Zur Bevölkerungswarnung gehört vor allem die Information (BS/jf) Das Warnsystem von Erdmännchen vor Fressfeinden funktioniert bestens. Während die einen auf Nahrungssuche sind, überwachen andere aufrecht stehend die Umgebung und alarmieren die Artgenossen. Im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz soll dies ähnlich sein. Doch Anspruch und Realität sind nicht deckungsgleich. Entsprechend groß sind die Anstrengungen, Warnsysteme zu verbessern. Auch in der Schweiz. “Beim Starkregenereignis in Münster 2014 sind knapp drei Viertel der Bevölkerung nicht gewarnt worden. Und die, die erreicht wurden, fühlten sich zu großen Teilen nicht genügend Informiert”, berichtete Prof. Dr. Henning G. Goersch von der Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften. Dieses Ergebnis sei nicht nur auf Münster beschränkt. Die Gründe lägen allerorts in einem mangelhaften Feedback. Es reiche nicht aus, wenn der Empfänger wahrscheinlich erreicht werde. “Warnen ist Kommunikation”, so Goersch. Das beinhalte auch ein Feedback. Zudem seien im Katastrophenoder Bevölkerungsschutz unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen. Entsprechend müsse von allen angesprochenen Zielgruppen eine Rückmeldung kommen. Goersch plädierte deshalb dafür, ein Warnsystem “von der letzten zur ersten Meile zu denken”, sprich vom Menschen, der gewarnt werden soll, und nicht von der Gefahrendetektion oder der technischen Übermittlung ausgehend. Zugleich sollten Warnungen an die Bevölkerung häufiger evaluiert werden, um Defizite aufzuzeigen.

Applikationen im Einsatz Ein Vorgehen, das die Schweiz bereits praktiziert. 2011 und 2017 sind im deutsch-französischen Teil der Schweiz zwei Befragungen genau zu diesem

te beziehungsweise Applikation “Alertswiss.ch” nicht mehr nur zur Vorsorgekommunikation, sondern ab Herbst auch zur Ereigniskommunikation genutzt werden.

Vorsorge und Ereigniskommunikation

Erläuterte das Warnsystem in der Schweiz: Dr. Olive Wetter vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). Foto: BS/Dombrowsky

Thema durchgeführt worden, berichtete Dr. Olive Wetter vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). Vor sieben Jahren sei die Bevölkerung gegenüber Gefahrenlagen sensibilisiert gewesen, fühlte sich in einer solchen aber ebenfalls schlecht informiert. Allerdings wurden die Absender von Warnungen als vertrauenswürdig eingestuft, so der BABS-Mitarbeiter weiter. Die Studie vom vergangenen Jahr bestätigte diesen Trend. Zwar seien die Sensibilität gegenüber Katastrophenrisiken und die Wahrnehmung von Gefahren noch höher als 2011 gewesen, allerdings sei auch das Informationsbedürfnis gestiegen. Insbesondere bei technischen Katas­ trophen, wie Stromausfällen oder Cyber-Angriffen. Deshalb soll die bereits vorhandene Websei-

Je nach Schadenslage wird die Bevölkerung informiert (Stufe eins), gewarnt (Stufe zwei) oder alarmiert (Stufe drei). Dazu werden auf der zweiten Stufe Verhaltensweisen empfohlen, die bei einer Alarmierung zwingend zu befolgen seien. Diese wiederum sind mit Piktogrammen versehen, um auch unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen. Entwickelt wurden die Piktogramme zusammen mit den Kantonen, um ein schweizweit einheitliches System zu etablieren. Allerdings sind die warnenden Behörden nicht diejenigen, die vor Ort eine Katastrophe bewältigen müssen. Deshalb hat der Bund im letzten Jahr ein Handbuch für Helfer herausgegeben, um einen einheitlichen Wissens- und Informationsstandard zu etablieren. Dieses Konzept ist in den Kantonen Solothurn und Aargau weiterentwickelt worden. Demnach sind in jeder Gemeinde Treffpunkte einzurichten, die einerseits als Informationsstelle fungieren, andererseits auch als Sammelstellen bei Evakuierungen genutzt werden, berichtete Wetter abschließend.


Wehrtechnik

Seite 40

Behörden Spiegel / August 2018

Neues aus der Wehrtechnik Neue Führungsspitze

100 Prozent Beteiligung an LANCOM

BWI GmbH

Rohde & Schwarz

(BS) Zum 1. August hat die BWI GmbH, der ITDienstleister für Bundeswehr und Bund, eine neue Führungsspitze bekommen: Hans-Jürgen Niemeier, vormals CONET, ist für eine Übergangszeit von neun Monaten neuer CEO (Chief Executive Officer) der Inhouse-Gesellschaft des Bundes. Bernd Klinder, vormals ThyssenKrupp, trägt als neuer COO (Chief Operating Officer) Verantwortung. Dr. Jürgen Bischoff, bisheriger kommissarischer CEO des Unternehmens, wird neuer CRO (Chief Resources Officer), d. h. zuständig für Human Resources (Personal) und für Financial Resources (Finanzen). Die neue Position des CMO (Chief Marketing Officer) soll im September durch Generalleutnant Frank Leidenberger besetzt werden. Er soll als Vertreter des Bundes das Verständnis für den Kunden Bund und seine Kultur in der Geschäftsführung weiter stärken. Bereits Ende Juni hatte der Aufsichtsrat der BWI GmbH personelle und organisatorische Än-

derungen in der Geschäftsführung beschlossen: Der damalige Geschäftsführer und CEO, Ulrich Meister, war “mit sofortiger Wir- V.l.n.r.: Dr. Jürgen Bischoff, Brukung” von seiner no Scherzl, Hans-Jürgen Niemeier, Funktion freige- Bernd Klinder und Stefan Knoth stellt worden. Als Foto: BS/BWI Grund wurde genannt, dass sich “ausgewählte strategische Positionen” zwischen Aufsichtsrat und CEO auseinanderentwickelt hätten. Außerdem stand die Geschäftsführerin Finanzen, Katharina Hollender, “leider aus persönlichen Gründen” für ihre Aufgaben als Geschäftsführerin nicht mehr zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.bwi.de

(BS) Rohde & Schwarz (R&S) ist seit November 2016 mehrheitlich an der LANCOM Systems GmbH beteiligt gewesen. Zur Festigung der anvisierten Wachstumsstrategie beider Unternehmen baut der Münchner Technologiekonzern seine Beteiligung am deutschen Hersteller von Netzwerkinfrastrukturlösungen für Wirtschaft und Verwaltung nun auf 100 Prozent aus. LANCOM Systems soll als eigenständige Tochter innerhalb des Konzerns agieren. LANCOM Gründer Ralf Koenzen und Co-Geschäftsführer Stefan Herrlich werden die Geschäfte des Netzwerkunternehmens mit Firmensitz in Würselen weiterführen und übernehmen zusätzliche Aufgaben innerhalb des Gesamtkonzerns. Koenzen wird bei Rohde & Schwarz den neu gegründeten Geschäftsbereich “Networks & Cybersecurity” leiten, in den auch die Rohde & Schwarz Cybersecurity integriert wird. Stefan Herrlich wird Mitglied des Aufsichtsrats der R&S Cybersecurity. R&S bündelt in dem Tochterunternehmen seit 2016 das Portfolio

für Informationsund Netzwerksicherheit. Das Gefährdungspotenzial für Unternehmen, Behörden und Kritische Infrastrukturen DAS R&S-Hauptquartier in Münsteige rasant an. chen Foto: BS/Rohde & Schwarz Dementsprechend wolle sich Rohde & Schwarz verstärkt in diesem Markt engagieren und verstehe sich als europäischer Anbieter: “Wir freuen uns, LANCOM mit seiner großartigen Erfolgsgeschichte langfristig fest an uns zu binden”, sagte Bosco Novak, Mitglied der Geschäftsleitung bei R&S und Aufsichtsrat der Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH. Mehr Informationen unter www.rohde-schwarz. com/de

Erstes gepanzertes Brückenlegesystem GFB übergeben

Erweiterung eines bestehenden Großauftrags angekündigt

BAAINBw

Rheinmetall

(BS) Im Juli wurde auf dem Gelände des Herstellers Krauss-Maffei Wegmann (KMW) in München die erste von sieben Gefechtsfeldbrücken (GFB) zunächst an den Auftraggeber, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), und im Anschluss an die Pioniertruppe als Nutzer übergeben. Die GFB ist ein gepanzertes Brückenlegesystem auf dem Fahrgestell des Kampfpanzers “Leopard 2”, das zwei verlegbare Brücken von je 14 Metern und eine Brücke mit einer Länge von 26 Metern umfasst. Die Brücken sind aus Aluminium gefertigt und mit Fahrzeugen bis zu einer militärischen Lastenklasse (MLC) 80 (fahrzeugabhängig bis circa 80 Tonnen) belastbar. Zum System gehören auch ein geschützter Sattelzug zum Transport der Brückenelemente sowie eine computerunterstützte Ausbildungseinrichtung. Vor der eigentlichen Übergabe nutzten Jacques Roosenboom, Projektleiter Gefechtsfeldbrücke (CSB Leguaan NL) der niederländischen “Defensie Materieel Organisatie” (DMO), und Brigadegeneral Thorsten Puschmann, Abteilungsleiter “Kampf” im BAAINBw, die Möglichkeit, um ein “Memorandum of Understanding” (MoU) zu unterzeichnen, das die Beauftragung von drei weiteren Systemen für die Niederlande beinhaltet und die enge Zusammenarbeit beider Staaten bekräftigt. In Vertretung der Präsidentin des BAAINBw lobte General Puschmann die kurze Entwicklungsdauer des Systems gerade im Hinblick auf den durch

die “Very High Readiness Joint Task Force” (VJTF) 2019 entstandenen Zeitdruck. Nur durch die reibungslose Zusammenarbeit und das außergewöhnliche En- Ralf Ketzel (2.v.l.), Bereichsleiter g a g e m e n t a l l e r Kampfsysteme bei KMW, übergibt Beteiligten aus die erste GFB an Brigadegeneral Bundeswehr und Thorsten Puschmann (2.v.r.) vom Industrie sei die BAAINBw. zeitgerechte Be- Foto: BS/Bundeswehr, Frank Künkler reitstellung des Systems Gefechtsfeldbrücke nunmehr gesichert. “Wir haben das alles im vereinbarten Zeit- und Kostenrahmen geschafft. Der Teamgedanke, den wir hier haben, ist für mich beispielgebend für viele Rüstungsprojekte – wenn alle mitmachen, geht es”, so der Abteilungsleiter “Kampf”. Bevor die neue Gefechtsfeldbrücke beim Panzerpionierbataillon 130 in Minden tatsächlich in die Nutzung gehen kann, wird sie zunächst eingehenden Prüfungen bei der Wehrtechnischen Dienststelle für landgebundene Fahrzeugsysteme, Pionier- und Truppentechnik und beim Ausbildungszentrum Pioniere unterzogen. Die neue Brücke soll dann Ende dieses Jahres in Minden eintreffen. Mehr Informationen unter www.baainbw.de

Research Centre in der Nähe von Anglesea getestet und abgenommen. Dieses liegt rund 125 Kilometer südwestlich von Melbourne. M a r c o V a n Ein RMMAV-Lkw des australischen L i e s h o u t , d e r Heeres Foto: BS/Rheinmetall Chief Operations Officer von Rheinmetalls Australiengeschäft, hebt hervor, dass alle Partner des “Land-121-Phase5B”-Programms eng zusammenarbeiten und stetig ihre Expertise in die an den Commonwealth gelieferten Fahrzeuge und Aufbauten einbringen. “Eine australische Beteiligung ist ein wichtiger Punkt des Land 121-Phase-5B-Programms”, so Van Lieshout. “Klein- und mittelständische Unternehmen aus Queensland, New South Wales, Südaustralien und Victoria werden in das Projekt eingebunden sein.” RMMVA hat mehr als 150 Beschäftigte an vier australischen Standorten und stellt den australischen Streitkräften verschiedene Serviceleistungen bereit. Hierzu zählen Projektmanagement, “System Engineering” und Integration, Lebenszyklusunterstützung, Reparatur und Instandhaltung sowie Ersatzteilmanagement. Mehr Informationen unter www.rheinmetall.com

Inhouse-Beratung der Bundeswehr

D

r. Popp hatte einst Elek­ trotechnik, Software-Ergonomie und Medizintechnik in Hannover, Aachen und Boston/ Massachusetts studiert. Jetzt hat er im Rahmen des Themenfelds “IT-Management” die Leitung strategischer Beratungsprojekte für das BMVg übernommen. Zu diesen Projekten gehören aktuell unter anderem die Arbeiten an der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Agentur für disruptive Innovation in der Cyber-Sicherheit. Aber auch die Restrukturierung der Abteilung Cyber- und Informationstechnik (CIT) im Verteidigungsministerium sowie die ITKonsolidierung des Bundes und Steuerung der Digitalisierung der Bundeswehr insgesamt stellen weitere Projekte dar. Der IT-Fachmann machte deutlich, dass sich die Tätigkeitsfelder der BWI GmbH und der BwConsulting GmbH sehr gut ergänzen: Während erstere sich eher um die technischen Aspekte der Bundeswehr-IT kümmere, oblägen letzterer vorzugsweise die organisatorischen, prozessbezogenen und kulturellen Aspekte. Sein neuer Arbeitgeber wurde als Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH

(BS) Rheinmetall begrüßt ausdrücklich die Ankündigung des Commonwealth of Australia, demnächst weitere Logistikfahrzeuge und Aufbauten für die australischen Streitkräfte beschaffen zu wollen. Im Rahmen des Vorhabens “Land 121 Phase 5B” soll Rheinmetall MAN Military Vehicles Australia (RMMVA) mehr als 1.000 Militär-Lkws und über 800 Aufbauten an die Australian Defence Force (ADF) ausliefern. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung des gegenwärtig laufenden Projektes “Land 121 Phase 3B”. Die Lieferungen sollen 2019 beginnen und bis 2024 laufen. Michael Wittlinger, Leiter des Bereiches Rheinmetall Logistikfahrzeuge und Mitglied der Geschäftsführung der Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH, betont den Anspruch des Unternehmens, ein hochleistungsfähiges logistisches Rückgrat für die ADF zu schaffen. “Wir sind sehr stolz darauf, die hervorragende Zusammenarbeit mit der ADF fortsetzen zu können”, so Wittlinger. “Wir werden eng mit unserem Netzwerk aus australischen Partnern und Zulieferern zusammenarbeiten, damit die australischen Streitkräfte diese hoch mobilen Lkws und Aufbauten im Rahmen militärischer Operationen in ganz Australien einsetzen können.” Im Rahmen des gegenwärtigen Vorhabens “Land 121 Phase 3B” liefert RMMVA bereits geschützte und ungeschützte Militär-Lkws sowie Aufbauten von seiner Integrationseinrichtung in Brisbane aus. Die Fahrzeuge werden wiederum auf dem 1.000 Hektar großen Gelände des Australian Automotive

“Deutschland muss auch im IT-Bereich verteidigt werden” (BS/Dr. Gerd Portugall) Das erklärte Dr. Hans-Joachim Popp gegenüber dem Behörden Spiegel. Seit Mai verstärkt er als Principal die BwConsulting GmbH in den Themengebieten “IT-Management”, “Cyber-Abwehr” und “Digitalisierung”. Die BwConsulting ist die Inhouse-Beratungsgesellschaft der Bundeswehr. Sie unterstützt mit methodischen und fachlichen Kompetenzen die strategischen Projekte des alleinigen Gesellschafters BMVg. Damit will sie Veränderungen möglich machen und eine nachhaltige Weiterentwicklung des gesamten Verteidigungsressorts fördern. (g.e.b.b.) im August 2000 in Köln gegründet und im Januar 2017 in BwConsulting umfirmiert.

IT-Sicherheit im Fokus Ein Vorhaben, das Dr. Popp besonders am Herzen liegt, ist die weitere Optimierung der Informationssicherheit für die deutschen Streitkräfte. Ziel müsse es sein, die schon recht weit entwickelten Governance-Strukturen für die organisatorische und technische IT-Sicherheit weiter zu vereinheitlichen sowie die heute noch verteilte Verantwortung zu bündeln und mit hoher Durchsetzungskraft auszustatten. Die Anliegen der “grünen” und der “weißen” IT seien sehr verwandt und sollten gerade bei der bekanntermaßen knappen Personalausstattung in Zukunft nur noch gemeinsam angegangen werden. Dr. Popp weiß, wovon er redet. Von 2005 bis 2018 war er als Chief Information Officer

(CIO) für die IT-Anwendungslandschaft des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) verantwortlich. Dabei musste er Erfahrungen an der “Cyber-Abwehrfront” machen, die ihm offenkundig sehr nahe gegangen sind. Das Schlimmste, so der IT-Experte, sei die Ungewissheit gewesen, ob ein Angriff tatsächlich nachhaltig abgewehrt worden oder ob der Angreifer weiterhin im Besitz von hochrangigen Zugriffsrechten gewesen sei und sich weiter im IT-System des DLR habe bewegen können. Zehn Jahre lang habe er genau gewusst, wie die Theorie der ITund Cyber-Sicherheit aussieht. “Die praktische Abwehrarbeit bringt aber noch völlig andere Aspekte mit sich. Sie kann sehr nervenaufreibend sein”, berichtete Dr. Popp. “Mit diesen Erfahrungen war es für mich ein logischer Schritt, etwas zum Schutz der Streitkräfte und zur Stabilisie-

Dr. Hans-Joachim Popp auf der PITS 2017 Foto: BS/Dombrowsky

rung der Gesellschaft als Ganzes beizutragen. Die Mitarbeit bei der BwConsulting gibt mir dazu die optimalen Möglichkeiten.”

Das digitalisierte Gefechtsfeld “Bei der Bundeswehr-IT wird es wirklich kritisch”, so der Principal. “Die Sicherheit der Informationsflüsse in Friedenszeiten kann im Einsatz für die Durch-

setzungskraft der Streitkräfte entscheidend sein. Ein wichtiger, bisher aber zu wenig beachteter Aspekt ist die Resilienz der IT-Systeme. Wir müssen gerade mit zunehmender Digitalisierung auch andere Medien als Sicherungssysteme einbauen. Wenn die IT-Systeme weg sind, müssen wir immer noch handlungsfähig sein. Auch Komponenten, die nach ihrer erstmaligen Programmierung nicht mehr veränderbar sind, wie z. B. TPM-Systeme, werden verstärkt Einzug halten.” Sehr wichtig sei auch, die Struktur und Organisation der internen Systeme vor dem digitalen Gegner zu verbergen. Digitale Sabotageakte mit direkt sichtbaren Schäden seien leichter aufklärbar und daher weniger kritisch als Angriffsszenarien mit langer Vorlaufzeit ohne sichtbare Wirkung. Immerhin sei tröstlich: “Im digitalen wie im realen Leben gibt es das perfekte Verbrechen

extrem selten. Menschen machen Fehler und geben so den Forensikern immer wieder eine Chance.” Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte im Juni 2015 erklärt: “Das Internet ist für uns alle Neuland.” Auch die Bundeswehr habe hier natürlich Nachholbedarf, so Dr. Popp. Aber sie habe anderen Organisationen auch vieles voraus. “Der Umgang mit großen, aber sehr seltenen Risiken, mit Aufklärung und elek­ tronischer Kampfführung (EloKa) ist in den Genen der Bundeswehr von jeher vorhanden. Und das wird uns bei der Bewältigung der Herausforderungen sehr helfen”, betonte er. “Machen wir uns nichts vor: ein Scheitern beim Aufbau der Cyber-Abwehr ist gar keine Option! Das muss uns gelingen!” Das hohe militärische Gut der Kampfmoral gelte ebenfalls in der digitalen Welt: IT-Verantwortliche – auch und gerade in der Bundeswehr – müssten höchste Anerkennung und Unterstützung erfahren. “Bei der extremen Komplexität der vernetzten Systeme und den mannigfaltigen Angriffsszenarien benötigen die IT-Leute auch unsere moralische Unterstützung, um durchzuhalten”, unterstrich Dr. Popp.


Wehrtechnik

Behörden Spiegel / August 2018

F

ür die neue Fassung wurde der CPM (nov.) aus dem Jahr 2012 überarbeitet und um neue Verfahren erweitert, die den sehr heterogenen Anforderungen unterschiedlicher Rüstungsprojekte Rechnung tragen sollen. Grundlage aller Verfahren bildet weiterhin das bereits im CPM (nov.) enthaltene Basisverfahren. Von diesem ausgehend, werden nun vier weitere Verfahrensarten, je nach Komplexität und Umfang des Bedarfs, Vereinfachungen oder weitergehende Regelungen kodifiziert.

Novellierter CPM 2018 Neue Dienstvorschrift für Beschaffungen der Bundeswehr (BS/Prof. Dr. Heiko Höfler) Mit Wirkung vom 4. Juni 2018 wurde eine Neufassung des sog. “Customer Product Managements” (CPM 2018) durch Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) in Kraft gesetzt. Damit handelt es sich um ein Grundsatzdokument zum Verfahren der Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung in der Bundeswehr.

Weitere Verfahrensarten Hauptaufgabe während der Nutzungsphase ist es, die Ein-

aufbau des Basisverfahrens sollen zu Beginn eines Projekts die speziellen Verfahrensbestimmungen anhand der relevanten Rahmenbedingungen, wie einschlägigen internationalen Verfahrensnormen, erarbeitet werden.

Fazit

In der Gesamtschau zeigt sich, dass der neue “Customer Product Management” keine grundlegenden Änderungen, sondern eher Prof. Dr. Heiko Höfler eitet zusammen mit Dr. Robert eine neue Strukturierung durch Glawe am 12. September die Aufteilung in verschiedene 2018 in Berlin das Seminar Verfahrensarten darstellt. Da “Rüstungsbeschaffung nach die Regeln für das vereinfachte novelliertem CPM. Die neue Verfahren und die Sofortinitiazentrale Dienstvorschrift der tive für den Einsatz schon vor Bundeswehr über den Ablauf der Novellierung des CPM durch von Beschaffungsvorhaben und Einzelerlasse bestanden, sind vergaberechtliche Verortung”. lediglich das Verfahren für die Beschaffung von IT-Bedarf und Mehr Informationen für multinationale Projekte als unter www.fuehrungskraefteNeuerungen anzusehen. forum.de Im Hinblick auf die Einbeziehung der industriellen Fachkompetenzen ist insbesondere die neue Möglichkeit einer Innovaauf die umfassende Erstellung tionspartnerschaft für die Erarvon CPM-Dokumenten und das beitung von Lösungsvorschlägen Durchlaufen aufwendiger Prüf- positiv zu bewerten. Auch an schritte, wie auch die integrier- anderen Stellen betont der CPM te Nachweisführung, verzichtet zwar, dass die Industrie in den Beschaffungsprozess frühzeitig werden. Bei multinationalen Projekten mit eingebunden werden soll, alwird, wegen der speziellen Ab- lerdings führt er dabei vorrangig läufe bei internationalen Koope- die Inhouse-Gesellschaften des rationen, die Möglichkeit eines Bundesministeriums der Verindividuellen Projektaufsatzes teidigung an, sodass eine Eingegeben. Ausgehend vom Grund- beziehung von außenstehenden Industrieunternehmen wohl eher die Ausnahme darstellen wird. Prof. Dr. Heiko Höfler ist Partner der Anwaltskanzlei Schon jetzt wird Oppenhoff & Partner in Hamdiese Möglichburg. Er ist als Berater auf keit, wohl wegen Industrieseite mit Großproamtsseitiger verjekten im Verteidigungssekgaberechtlicher tor befasst. Außerdem ist er Bedenken, nur Oberstleutnant der Reserve sehr verhalten in der Luftwaffe. Foto: BS/privat Anspruch genommen.

Mehr zum Thema

Basisverfahren Das Basisverfahren gliedert sich in Analyse-, Realisierungs- und Nutzungsphase. Während des ersten Teils der Analysephase muss eine “Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung” (FFF) identifiziert und beschrieben werden. Im nächsten Teil sollen die FFF in technische Leistungswerte umgesetzt und auf dieser Basis alternative Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Bei besonders komplexen Sachverhalten kann die Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs und seit Neufassung des CPM auch einer Innovationspartnerschaft in Betracht gezogen werden. Ziel der Realisierungsphase ist die rechtzeitige Bereitstellung einsatzreifer Produkte im vorgegebenen Finanzrahmen. Dazu soll ein Vergabeverfahren durchgeführt und im Anschluss daran die ordnungsgemäße Leistungserbringung, unter anderem durch eine integrierte Nachweisführung, überwacht werden. Im Anschluss an einen erfolgreichen Leistungsnachweis wird dann die Genehmigung zur Nutzung erteilt.

Seite 41

Bei dringendem Einsatzbedarf sieht die Sofortinitiative für den Einsatz (SiE) die schnellstmögliche Bereitstellung von Produkten vor. Hier ein Spähwagen “Fennek” des “Joint Fire Support Teams” (JFST) in Afghanistan mit der Beobachtungs- und Aufklärungsausstattung “BAA II”. Foto: BS/Hensoldt, Carl Schulze

satzfähigkeit des Produkts zu erhalten und Möglichkeiten zur Produktverbesserung zu dokumentieren. Für Bedarf an sogenannter handelsüblicher IT soll bei vergleichbarem Einsatzprofil zu zivilen Bereichen auf bereits am Markt verfügbare Produkte zurückgegriffen werden. Neuentwicklungen oder umfangreiche Produktanpassungen sind für diese Bedarfe nicht vorgesehen. Insofern muss sich schon die funktionale Forderung an ver-

fügbaren Lösungen orientieren, sodass die Analysephase erheblich verkürzt wird. Bei dringendem Einsatzbedarf sieht die Sofortinitiative für den Einsatz (SiE) die schnellstmögliche Bereitstellung von Produkten vor. Jeder Verfahrenseinleitung ist hier eine operative Entscheidung über die Dringlichkeit des Bedarfs vorgeschaltet, wobei danach unterschiedliche Realisierungswege zur Bedarfsdeckung, wie unter anderem eine direkte Vorlage an die Leitung des Bun-

desministeriums der Verteidigung bei besonders dringlichen Projekten, vorgesehen sind. Im Regelfall soll aber das Basisverfahren SiE durchgeführt werden, welches sich insbesondere durch eine verkürzte Analysephase auszeichnet. Der CPM sieht ein vereinfachtes Verfahren für Projekte mit einem Gesamtprojektvolumen von bis zu 500.000 Euro vor, um den Beschaffungsaufwand auf ein dem Projektumfang angemessenes Maß zu reduzieren. So kann

Letzter Bundeswehr-“Tiger” abgenommen Feierstunde bei Airbus Helicopters in Donauwörth (BS/por) In einer Feierstunde mit mehreren hundert Gästen aus Industrie, Politik und Streitkräften hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) Ende Juli bei der Airbus Helicopters Deutschland GmbH in Donauwörth den letzten von insgesamt 68 Kampfhubschraubern des Typs “Tiger” für die Bundeswehr von der Industrie abgenommen. von 68 Helikoptern dieses Typs für die Bundeswehr liegen 13 Jahre, in denen sich die Anforderungen an das Fluggerät – nicht zuletzt auch durch die Teilnahme an Einsätzen in Afghanistan und Mali – immer wieder geändert haben. Um das gemeinsame Projekt effektiv umsetzen zu können, hatten die Partnerstaaten seinerzeit die europäische Organisation für Rüstungskooperation (“Organisation Conjointe de Coopération en matière d´Armament” – OCCAR)

mit den umfangreichen Managementaufgaben beauftragt. Die Projektleitung auf deutscher Ämterseite wird durch das Referat L4.3 im BAAINBw wahrgenommen. Eine wichtige Rolle kam dabei in all den Jahren der Güteprüfstelle der Bundeswehr in Donauwörth zu. In Kürze wird dieser Helikopter an das Kampfhubschrauberregiment 36 im nordhessischen Fritzlar übergeben. Das fliegende Regiment ist Teil der Division Schnelle Kräfte.

Foto: Bundeswehr

Der “Tiger” ist ein multinationales Rüstungsprojekt von Frankreich, Spanien und Deutschland. Er dient nicht nur der Bekämpfung von Panzern, sondern soll auch die Unterstützung von luftbeweglichen Operationen und Bodentruppen, den Begleit- und Konvoischutz, die bewaffnete Aufklärung sowie die Bekämpfung von sogenannten Hochwertzielen sicherstellen. Zwischen der Lieferung des ersten “Tigers” im Jahr 2005 und der Abnahme des nunmehr letzten

Praxisseminare Sicherheit und Verteidigung Rüstungsbeschaffung nach novelliertem CPM 12.09.2018, Berlin Preisrecht und Preisprüfung bei Verteidigungsaufträgen 20.09.2018, Berlin Belasteten und traumatisierten BOS-Einsatzkräften begegnen 25.10.2018, Berlin Vergabe verteidigungs- und sicherheitsspezifischer Aufträge 26.11.2018, Berlin

www.fuehrungskraefte-forum.de


Seite 42

Verteidigung

W

“Nicht so verzagt!”

ährend die USA und einige andere Länder immer schon über der Marke von zwei Prozent lagen, rangiert Deutschland bisher bei ca. 1,2 Prozent; aber auch Frankreich hat Nachholbedarf, zugleich aber auch längst ein klares Bekenntnis zur Erreichung des Zwei-ProzentZieles abgelegt. Anders ist es in Deutschland: In der Koalitionsvereinbarung vom Februar 2018 hatten sich CDU/CSU und SPD mühsam auf einen moderaten Aufwuchs der Verteidigungsausgaben verständigen können, der bei erwarteter Erhöhung des BIP gerade einmal den Status quo von ca. 1,2 Prozent wahrte. Inzwischen gibt es einen Kabinettsbeschluss zum Haushalt für 2019, der eine Steigerung des Verteidigungshaushalts von 2018 auf 2019 in Höhe von rund vier Milliarden Euro auf absolut 42,9 Milliarden Euro vorsieht; auch dies entspricht jedoch lediglich 1,31 Prozent des deutschen BIP. Bis 2022 ist ein absoluter Anstieg der Ausgaben auf 43,9 Milliarden Euro vorgesehen. Eine deutliche Bewegung in Richtung der zwei Prozent ist dabei noch nicht zu erkennen. (Mehr dazu auch im unteren Artikel auf dieser Seite.)

Mehr Geld für Verteidigung Warum sind wir hier nach wie vor so verzagt? Neben dem Druck vonseiten Donald Trumps, die Vereinbarungen von Wales einzuhalten, gibt es auch eine

Behörden Spiegel / August 2018

Nachbetrachtung zum Brüsseler NATO-Gipfel 2018 (BS/Dr. Hans Christoph Atzpodien) Im Vorfeld des Brüsseler NATO-Gipfels am 11./12. Juli 2018 hatte es vermehrte Diskussionen über Deutschlands finanziellen Beitrag zu den Verteidigungsausgaben des Bündnisses gegeben. Bekanntlich hatten sich die Staats- und Regierungschefs der NATOLänder 2014 in Wales – auch unter dem Eindruck der Ereignisse auf der Krim – verpflichtet, ihre Verteidigungsausgaben bis 2024 schrittweise zu erhöhen. Hiernach sollten alle Länder, deren Verteidigungsaufwendungen noch unter zwei Prozent ihres Brutto-Inlandsproduktes (BIP) lagen, diese Ausgaben bis 2024 in Richtung der genannten zwei Prozent anheben. Menge guter Gründe, mehr Geld für Verteidigung in die Hand zu nehmen. Die Anforderungen der Bündnisverteidigung an der NATO-Ostgrenze stellen die Bundeswehr, vor allem das Heer, vor große Herausforderungen. Kurzfristig muss Deutschland die Führung bei der sogenannten NATO-Speerspitze VJTF (“Very High Readiness Joint Task Force”) übernehmen, mittelfristig steht die Aufstellung einer voll ausgerüsteten und digitalisierten Heeres-Division bis 2027 und die Stellung zwei weiterer voll ausgerüsteter Divisionen bis 2032 an. Demgegenüber war das Heer erst im März in einem sorgfältig erarbeiteten Thesenpapier zu dem Schluss gekommen: “So ist die zu fordernde und mit Recht von Streitkräften zu erwartende Einsatzbereitschaft bereits heute – erst recht unter den Rahmenbedingungen künftiger Innovationszyklen – nicht zu erreichen, sicherzustellen und zu halten.” Ebenfalls im Frühjahr hatte zunächst der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr.

zu bewegen. Bisweilen wird die Zahl als solche angeführt: rund 80 Milliarden Dr. Hans Christoph Atzpodien ist Hauptgeschäftsführer Euro – dies entdes Bundesverbandes der spräche geschätzt Deutschen Sicherheits- und zwei Prozent vom Verteidigungsindustrie e. V. voraussichtlichen in Berlin. BIP der Jahre Foto: BS/BDSV 2024/2025 – seien unrealistisch, Hans-Peter Bartels, und sodann weil nicht finanzierbar, vor allem das Verteidigungsministerium aber auch nicht umsetzbar. Vor selbst einen insgesamt höchst Kurzem merkte der haushaltspounbefriedigenden “Klarstand” litische Sprecher der SPD-Bundes vorhandenen Bundeswehr- destagsfraktion, Johannes Kahrs, Geräts konstatieren müssen; im an, eine derartige Größenordnung Juni 2018 beklagte der neue In- sei schon deshalb unrealistisch, spekteur der Luftwaffe öffentlich weil die Beschaffungsorganisafür seine Teilstreitkraft einen tion des Bundesverteidigungs“Tiefpunkt der Einsatzbereit- ministeriums ja schon mit dem heutigen Beschaffungsvolumen schaft”. Angesichts solcher Rahmenbe- nicht umgehen könne, ohne am dingungen wird in der Öffentlich- Jahresende Geld zurückzugeben. keit aktuell immer deutlicher die Frage gestellt, welcher Plausibili- Moderne Einkaufsstandards vonnöten sierung es denn noch bedarf, um die Bundesregierung zu einem Dies ist die Defensiv-ArgumenBekenntnis entsprechend ihrer tation der Verzagten! Stattdessen Zwei-Prozent-Zusage von Wales sollten angesichts des erreichten

“Tiefpunktes der Einsatzbereitschaft” die Ärmel aufgekrempelt und die in der Tat altbackene Beschaffungsorganisation endlich nach modernen Einkaufsstandards reformiert werden, so wie es auch im Koalitionsvertrag vom Februar dieses Jahres angekündigt wird. Die Privatwirtschaft macht es in vielen Bereichen vor, wie mit weniger Personal und weniger Zeit wesentlich mehr Einkaufsvolumen durchgesetzt werden kann, ohne dass die beschaffende Stelle dabei Nachteile erleidet. Die Bestandteile der dringend notwendigen Beschaffungsmodernisierung der Bundeswehr sind seit Langem bekannt: Standardisierung von Routinebeschaffungen, Musterverträge, die keine langwierigen Verhandlungen mehr erfordern, Rahmenverträge mit Ersatzteilbevorratung zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft, Übergang zu funktionaleren Ausschreibungsmustern, Anwendung moderner, die Industriekompetenz einbeziehender Vergabeverfahren.

Wie schrieb doch das Kommando Heer – also die Bundeswehr selbst – in dem bereits erwähnten Thesenpapier vom März 2018? Zitat: “Die derzeitige Beschaffungspraxis ist darauf ausgerichtet, Risiken möglichst auszuschließen und strebt maximale (rechtliche) Sicherheit und Regelkonformität an. Immer komplexere, sich gegenseitig teils sogar widersprechende Regelungen erzeugen immer höheren sequenziellen Abstimmungsbedarf und vielfältige Schnittstellen. Die in diesem Rahmen agierenden Akteure sind oft überfordert und werden zudem an Zielen gemessen, die von denen der Truppe, dem eigentlichen Leistungserbringer des Gesamtunternehmens Bundeswehr, entkoppelt sind. Die zu fordernde Agilität innerhalb der Prozesse wird dadurch strukturell unmöglich gemacht. Darüber hinaus werden in dem Ringen um unanfechtbare Ausschreibungen und die Vergabe von Hauptaufträgen weitere zeitliche Verzögerungen, Folgeprobleme während der Nutzungsphase erzeugt sowie der Verzicht auf innovative Lösungsansätze billigend in Kauf genommen.”

Resümee Wer einen solchen Zustand für unabänderlich hält, der darf sich nicht wundern, wenn er von Präsident Trump wegen der Nicht-Erreichung der zwei Prozent Abmahnungen und “blaue Briefe” erhält!

Zustand der Atlantischen Allianz

OSZE-Mission in der Ukraine

Deutsche Sichtweisen

Die Bundesrepublik engagiert sich

(BS/por) Mitte Juli trafen sich alle Staats- und Regierungschefs der Atlantischen Allianz (NATO) zum diesjährigen Gipfel in der belgischen Hauptstadt – erstmals im gerade erst fertiggestellten neuen Hauptquartier. Nach der gemeinsamen zweitägigen Veranstaltung in Brüssel betonte die deutsche Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, es seien “sehr grundsätzliche Diskussionen” geführt worden. Dies ist eine sehr diplomatische Umschreibung dafür, dass allem Anschein nach Sinn und Zweck des Nordatlantischen Bündnisses infrage gestellt wurden. Von wem? Vor allem vom US-Präsidenten.

(BS/por) In ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt die Bundesregierung die zentrale Rolle der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für die Beendigung bewaffneter Konflikte in Europa. So soll in der Ukraine die sog. “Special Monitoring Mission” (SMM) zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen gestärkt werden.

“Selten ist ein NATO-Gipfel mit so viel Spannung erwartet worden”, erklärte im Vorfeld des Treffens der 29 Staats- und Regierungschefs Michael Rühle, Referatsleiter in der Abteilung für neue Sicherheitsherausforderungen im Hauptquartier der Allianz in Brüssel, gegenüber dem Behörden Spiegel. “Die Stimmung ist gedrückt. Die Ereignisse der letzten Jahre – vom “Brexit” bis zur Flüchtlingskrise und vom Streit über das Atomabkommen mit dem Iran bis zu amerikanischen Strafzöllen auf europäische Importe – haben weithin Befürchtungen geweckt, dass der Westen sich als Werte- und Handlungsgemeinschaft auflösen könnte.” Aufgelöst hat sich die transatlantische Gemeinschaft bisher offenkundig nicht. Ihre Grundfeste wurden aber durchaus erschüttert, ohne dass das Allianzgebäude sofort eingestürzt wäre. “Der NATO-Gipfel in Brüssel scheint ja so gerade noch einmal gut gegangen und an der ganz großen Katastrophe vorbeigeschrammt zu sein”, resümierte Dr. Karl-Heinz Kamp, Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) in Berlin, ebenfalls gegenüber dem Behörden Spiegel.

Deutschland unterstützt die Ukraine-Mission der OSZE in finanzieller und personeller Hinsicht. Schließlich hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zusammen mit den Präsidenten Frankreichs, Russlands und der Ukraine Mitte Februar 2015 in der weißrussischen Hauptstadt Minsk ein Maßnahmenpaket zur Konfliktlösung (Minsk II) ausgehandelt. Die deutsche Unterstützung erfolgt dabei in enger Abstimmung zwischen den Ressorts des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesinnenministeriums. Zurzeit arbeiten 26 Deutsche in der OSZE-Mission – sowohl als Bobachter entlang der Kontaktlinie als auch am Hauptsitz in Kiew. Gemeinsam mit Frankreich stellt Deutschland auf Nachfrage der SMM Erkenntnisse aus der Satellitenaufklärung zur Verfügung. Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) unterstützt die Beobachtermission durch Schulungen der zivilen OSZEMitarbeiter in Kiew in der Identifizierung und Klassifikation von Waffen und Fahrzeugen. Für die tägliche Arbeit der SMMPatrouillen stellt das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr Landkarten sowie

Lastenteilung im Bündnis Beim Thema “Lastenteilung im Bündnis” hat Donald Trump die Europäer bereits mehrfach für ihre zu geringen Verteidigungsausgaben gerügt. “In der Tat bleiben viele Verbündete weit hinter den von ihnen auf dem Gipfel von Wales 2014 selbst vereinbarten Zielen zurück”, so Rühle. “Daher muss sichergestellt werden, dass die Zahlen wenigstens tendenziell nach oben weisen.” (Mehr dazu auch in dem Beitrag von Dr. Atzpodien auf dieser Seite.) Genau diese Hinweise erfolgten sowohl vonseiten der Bundes-

Treffen des Nordatlantischen Rates auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs mit Georgien und der Ukraine Foto: BS/NATO

kanzlerin als auch vonseiten der Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen. Letztere erklärte in Brüssel, Deutschland habe sich kräftig in Richtung des ZweiProzent-Zieles von 2014 bewegt. Die Bundesregierung stehe für eine kontinuierliche und deutliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben in den kommenden Jahren. In diesem Kontext wies die Ministerin darauf hin, dass der Verteidigungshaushalt im Entwurf der Bundesregierung für 2019 um elf Prozent steige. Im Jahr 2024, dem Zieldatum für den BIP-Anteil von zwei Prozent, werde die Bundesregierung den Wehretat etwa um 80 Prozent gesteigert haben. So will die Bundesregierung bei den Verteidigungsausgaben 1,5 Prozent des BIPs erreichen. Das entspräche aktuell in etwa den Werten für die Türkei und Bulgarien. Der deutsche Wert für 2017, das letzte bisher abgeschlossene Jahr, beträgt 1,24 Prozent. “Das ist die richtige Richtung, in die wir uns bewegen”, sagte Dr. von der Leyen beim Gipfeltreffen. In die Richtung Zwei-Prozent-Anteil “bewegen” heißt aber auch, dort mit ca. 1,5 Prozent deutlich noch nicht zum vereinbarten Zeitpunkt

angekommen zu sein. Dass die jüngsten Zahlen aus dem BMVg den US-Präsidenten zufriedenstellen, darf deshalb bezweifelt werden. Stets verweist Donald Trump in diesem Zusammenhang auf den im Bündnis mit Abstand höchsten Anteil von 3,57 Prozent der Vereinigten Staaten. “Die eigentliche Tragik liegt darin, dass viele im Bündnis die aktuelle Lage beklagen, zu den erforderlichen Schritten aber offenbar nicht bereit sind”, so Dr. Kamp. 2017 haben nur vier europäische Staaten (Polen mit 1,99 Prozent aufgerundet mitgerechnet) das “Klassenziel” zwei Prozent erreicht, 22 europäische Staaten hingegen nicht. “Während die Erkenntnis, dass Europa sein Schicksal stärker in die eigenen Hände nehmen müsse, auf breite Zustimmung stößt”, so der BAKS-Präsident, “verweigern sich nach wie vor einige in der NATO der Einsicht, dass dies vor allem mit Ressourcen zu tun hat.”

Fazit Und das wiederum hat viel mit dem “Primat der Innenpolitik” zu tun, das in aller Regel – außer bei extremen äußeren Bedro-

hungslagen – gilt. Eine der wichtigsten innenpolitischen Handlungsfelder, wenn nicht sogar das wichtigste überhaupt, dreht sich nun einmal um Ressourcenverteilung. Hinzu kommen beim Thema “Militär” spezifisch deutsche Empfindlichkeiten: “Da wird von Rüstungswettläufen und Aufrüstung fabuliert”, so Dr. Kamp, “während es allein darum geht, die Bundeswehr so auszustatten, dass sie ihren Auftrag erfüllen kann. Das hat auch viel mit politischer Verantwortung gegenüber den Frauen und Männern in Uniform zu tun, die ihre Gesundheit oder gar ihr Leben für die Sicherheit anderer riskieren.” Erstmals in ihrer Geschichte ist die Atlantische Allianz massiv von innen heraus bedroht. Dessen müssen sich alle beteiligten Akteure bewusst sein. Nur festzustellen: “Gefahr erkannt, Gefahr gebannt”, wird nicht ausreichen. Vielmehr muss aktiv um den Fortbestand der Atlantischen Allianz – als Interessen- und (!) Wertegemeinschaft – gerungen werden, wenn das bisher erreichte Niveau an Sicherheit in Europa erhalten bleiben soll.

Atlanten zur Verfügung. Damit die OSZE-Mission ihre Bilddaten aus Kameras, Drohnen und Satelliten entsprechend analysieren kann, wurden im vergangenen Jahr erstmalig SMM-Beobachter als Luftbildauswerter durch die Bundeswehr geschult. Im Februar 2014 war in der Ostukraine ein bewaffneter Konflikt um die Region Donbass zwischen pro-russischen Separatisten und Sicherheitskräften der Zentralregierung in Kiew ausgebrochen. Es kam dabei zu den schwersten Artillerie- und Panzergefechten in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Nach UN-Angaben sind bisher insgesamt mehr als 10.000 Menschen in der Ostukraine getötet worden. Die 57 Teilnehmerstaaten der OSZE setzen seit März 2014, also bereits einen Monat nach Ausbruch der Kämpfe, eine zivile und unbewaffnete Beobachtermission in der gesamten Ukraine ein. Seit ihrem Beginn 2014 ist die Zahl der Beobachter aus 44 Mitgliedsstaaten von 100 auf aktuell etwa 700 angestiegen. Das Personal soll mit dem aktuellen Mandat 2018/2019 von derzeit insgesamt rund 1.200 auf 1.400 Mitarbeiter erweitert werden. Diese SMM ist damit die größte Feldmission in der Geschichte der OSZE.

OSZE-Beobachter überwachen die Bewegung schwerer Waffen in der Ostukraine. Foto: BS/OSZE


Verteidigung

Behörden Spiegel / August 2018

S

o blieb ihm zum Beispiel nichts anderes übrig, als sei­n en 50. Geburtstag nicht zuhause im Kreis seiner Lieben, sondern im Militärlager im Nord­irak zu begehen. An diesem Tag hatte sich ein Journalist aus der Heimat zum Besuch des deutschen Kontingents angemeldet, dessen Betreuung Oberstleutnant Fonrobert übernahm. Abends wurde dann “mit einem Dr. Oetker-Törtchen samt Kerze und einer Flasche Rotkäppchen-Sekt” im Kreis der Kameraden noch etwas gefeiert. Das war für ihn aber in Ordnung, weil er sich freiwillig erstens für diesen Einsatz und zweitens zu diesem Zeitpunkt gemeldet hatte. Oberstleutnant Fonrobert ist Pressestabsoffizier im Presseund Informationszentrum (PIZ) der Streitkräftebasis (SKB) in Bonn. Bisher war er noch nicht im Auslandseinsatz gewesen. Zwar war er von Juni bis September 2013 beim Logistischen Umschlagpunkt Trabzon am Schwarzen Meer in der gleichnamigen türkischen Hafenstadt stationiert – im Zusammenhang mit der Rückverlegung der deutschen Ausrüstung aus Afghanistan. Der Umschlagpunkt galt aber als “Auslandsdienststelle”, nicht als “Auslandseinsatz”.

Vorbereitung Zu jedem deutschen Einsatzkontingent gehört immer auch eine “Pressezelle”, in der Regel bestehend aus einem Presseoffizier für die Presse- und Redaktionsarbeit sowie einem Pressefeldwebel zu dessen Unterstützung und gerne auch zum Fotografieren. Oberstleutnant Fonrobert erfuhr im Frühjahr 2016, dass für Anfang 2017 eine entsprechende Stelle in der Ausbildungsmission für die Sicherheitskräfte im Nordirak zu besetzen war. Prompt meldete er sich dafür. Einige Zeit später konnte er die entsprechende Einsatzvorbereitung beginnen. Dazu gehörte auch die Beantragung eines Visums in der Botschaft der Republik Irak in Berlin – das Kurdengebiet ist ein Teil des Iraks und international staatlich nicht anerkannt. Anders als bei anderen Auslandseinsätzen reichte eine BundeswehrKomman­ d ierung nicht. Ihm

I

n den kommenden Jahren werden in Deutschland wichtige rüstungspolitische Weichen gestellt. Zahlreiche in- und ausländische Unternehmen stehen dabei im Wettbewerb zueinander. Insbesondere luft- und landgestützte Plattformen sind davon betroffen. Schwimmende Einheiten hingegen werden weitgehend noch national entwickelt und beschafft.

Unbemannte Flugsysteme Um das künftige Taktische Luftverteidigungssystem (TLVS) stehen zwei Produkte in Konkurrenz: Da ist auf der einen Seite das Flugabwehr-Raketensystem “Patriot” des US-Herstellers Raytheon. Dieser kooperiert bei der Luftverteidigung der Bundeswehr eng mit der Rheinmetall AG. Auf der anderen Seite gibt es das “Medium Extended Air Defense System” (MEADS), das vom US-Konzern Lockheed Martin zusammen mit MBDA Deutschland und MBDA Italia entwickelt worden ist. Die Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs zugunsten von MEADS wurde 2015 getroffen. Zwei Jahre später begannen die Vertragsverhandlungen mit dem BAAINBw. In diesem Jahr soll die Industrie erneut zu einem Angebot aufgefordert werden. Nach bisheriger Planung soll die Einführung des TLVS ab 2025 beginnen. Ab etwa 2025, zur im gleichen Zeit, soll bereits die Euro-Drohne

Seite 43

Einsatzerfahrungen aus Nahost Ein Vierteljahr als Presseoffizier im Nordirak (BS/Dr. Gerd Portugall) Wenn man von einem Auslandseinsatz der Bundeswehr hört, denkt man zuerst an Gefahrenlage, militärischen Auftrag, Ausrüstung oder Ähnliches. Neben Spektakulärem ereignet sich aber auch viel vermeintlich Alltägliches bei solchen multinationalen Missionen. Beides erlebte Oberstleutnant Ulrich Fonrobert, Pressestabsoffizier im siebten deutschen Einsatzkontingent im Nordirak.

sich manchmal Herausforderungen u. a. in Sachen Ordnung oder Pünktlichkeit. Während deren Offizierskorps auf militärfachlicher Qualifizierung beruhte, wird man Unteroffizier auf­ grund seines Alters oder seiner Clanzugehörigkeit – mit anderen Worten: “Sie hatten keine Ausbildung.” Die kurdischen Sicher­ heitskräfte waren hochmoti­viert und kampferfahren, hatten aber Nachholbedarf, wenn es um koordiniertes Vorgehen in Gruppe oder Zug ging. “Die gut drei Monate im Nord­irak waren eine tolle Erfahrung, die mir noch einmal eine ganz andere Kultur und einen mir bislang sehr fremden Teil der Welt gezeigt haben”, so Oberstleutnant Fonrobert in seinem Abschluss-Statement gegenüber dem Behörden Spiegel.

Sicherheitspolitischer Hintergrund Oberstleutnant Ulrich Fonrobert vor der Betreuungseinrichtung “Oase” im multinationalen Militärlager auf dem Gelände des alten internationalen Flughafens von Erbil (links). Ausbildung der kurdischen Peschmerga im Häuserkampf durch die Bundeswehr (rechts) Fotos: BS/Privat

wurde statt­dessen ein Dienstpass, ähnlich dem Diplomatenpass, ausgestellt. Nach der Feststellung der Einsatztauglichkeit und den Pflichtimpfungen durch den Sanitätsdienst ging es im November zur militärischen Vorausbildung auf den bayerischen Truppenübungsplatz Wildflec­k en. Zwei Wochen lang erfolgte die infanteristische Einsatzlandunspezifische Ausbildung (ELUSA). Dabei musste der Berufssoldat feststellen, dass alles schwerer geworden ist und er nicht mehr gewohnt war, sich mit einer schweren Ausrüstung – allein die Schutzweste wiegt 15 Kilo – im Feld zu bewegen. Bei der anschließenden einwöchigen Einsatzlandspezifischen Ausbildung (ELSA) im bayerischen Bi­ schofswiesen standen Kultur und Geschichte auf dem Lehrplan.

Ankunft im Einsatzland Dann war es schließlich soweit: Ende Januar 2017 ging es mit knapp 100 Kilo Gepäck in einer Germanwings-Linienmaschine von Köln/Bonn nach Wien und von dort aus weiter mit Turkish Airlines in die Kurdenhauptstadt Erbil. Stolz verweisen deren Einwohner, von denen es über eine Million gibt, dass ihre Stadt rund

7.000 Jahre alt und somit eine der ältesten ununterbrochenen Siedlungsgebiete der Menschheit sei. Auf dem Gelände des alten internationalen Flughafens von Erbil befindet sich ein multinationales Militärlager. Dort wurde das “7. Deutsche Einsatzkontingent Ausbildungsunterstützung Nord­ irak”, und damit auch Oberstleutnant Fonrobert, einquartiert. Das Camp ist Standort des international besetzten “Kurdistan Training Coordination Centers” (KTCC), dessen Kommandeur im Wechsel ein italienischer und ein deutscher Oberst ist. Das 7. Kontingent wurde von Gebirgsjägern geführt, den zweitgrößten Anteil – u. a. mit Feldjägern, Führungsunterstützung und ABC-Abwehr – stellte die SKB. Die Unterbringung im Camp (inoffiziell von den deutschen Soldaten “Camp Stefan” ge­ nannt) erfolgte in klimatisierten Containern. WLAN-Anschlüsse waren vorhanden, d. h. skypen mit Zuhause war kein Problem. Nach Dienstschluss wurde für die individuelle Fitness gerne die “Church of Steel” aufgesucht. Der Tag klang dann meistens in der “Oase”, also in der Betreuungseinrichtung für die Bundes­ wehr, aus. Im Lager selbst habe

“ein großes Sicherheitsgefühl” vorgeherrscht. Zur Sicherheits­ lage außerhalb erklärten zumin­ dest die Bewohner Erbils, dass ihre Stadt sicherer sei als viele europäische Metropolen, die immer wieder von Terroranschlägen erschüttert würden. Im Einsatz absolvierten die Soldaten eine Sieben-Tage-Woche, d. h. sie waren täglich im Dienst. Lediglich der Samstagvormittag wurde ruhig angegangen. Was soll man auch mit freien Tagen in einem Bundeswehr-Lager im Nordirak anfangen? Es habe immer etwas zu tun gegeben, aber er habe sich nie überarbeitet oder gestresst gefühlt, so der Presseoffizier.

Militärische Ausbildung der Kurden Das Militärlager durfte grundsätzlich nicht bzw. nur zu dienstlichen Zwecken verlassen werden. Dies galt insbesondere für die Anteile, welche die Ausbildung auf Übungsplätzen und Schießbahnen z. B. in Bnaslawa durchführten. Auch für den Presseoffizier gab es einige Gelegenheiten, das Camp zu verlassen. Aus Sicherheitsgründen wurden zivile, aber gepanzerte Pick-ups mit kurdischen Fahrern eingesetzt. In den Fahrzeugen

trugen die deutschen Soldaten über den Uniformen zivile Jacken. Das Kernstück der Sicher­ heitskräfte im kurdischen Auto­ nomiegebiet bilden die Peschmerga, die mehr den Charakter von Milizionären bzw. Reservisten als von regulären Soldaten besitzen. Daneben gibt es noch die Zeravani, eine paramilitärische Gendarmerie-Truppe, die kein Teil der Peschmerga-Verbände sind. Die Peschmerga werden dem Clan des Präsidenten des kurdischen Autonomiegebietes, Masud Barzani, mit Schwerpunkt im Westen des Landes zugeordnet; die Zeravani zählen zur Sippe des 2017 verstorbenen ehemaligen irakischen Staatspräsidenten Dschalal Talabani im Osten des Kurdengebietes. Die kurdischen Führer taten kund, worin ihre Streitkräfte ausgebildet werden sollten. Sehr begehrt war die Schulung am deutsch-französischen Panzerabwehr-Raketensystem “Milan”, das von Deutschland an die Peschmerga geliefert wurde. Auch die Entschärfung von Sprengfallen (IED) und der Umgang mit Handfeuerwaffen standen auf dem Lehrplan. Die Peschmerga waren quasi “Teilzeitsoldaten”, so Oberstleutnant Fonrobert. Daraus ergaben

Industrielle Synergien oder Konkurrenz? Multinationale Implikationen von Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr (BS/Dr. Gerd Portugall) US-Präsident Donald Trump fordert seit geraumer Zeit insbesondere von der Bundesrepublik mehr Anstrengungen bei der Verteidigung – nicht zuletzt auch wegen des Handelsbilanzdefizits der Vereinigten Staaten. Gleichzeitig positionieren sich US-amerikanische Rüstungsunternehmen bei fast jedem größeren Beschaffungsvorhaben der deutschen Streitkräfte. Auch hier “America first”? Die Europäer, insbesondere die Regierungen in Berlin und Paris, versuchen, dagegenzuhalten. Der anstehende Brexit des Vereinigten Königreiches könnte zur entscheidenden “Achillesferse” dieser europäischen Bemühungen werden. von Airbus, Dassault und Leonardo für MALE (“medium-altitude, long-endurance”) verfügbar sein. Als Übergangslösung soll die bewaffnungsfähige “Heron TP” von IAI (Israel Aerospace Industries) und in Kooperation mit Airbus beschafft werden. Dagegen ist rechtlich – erfolglos – der USKonkurrent General Atomics vorgegangen.

Bemannte Flugsysteme Für den in die Jahre gekommenen Schweren Transporthubschrauber CH-53GS/GE/GA – der erste für die Bundeswehr wurde 1972 gebaut – wird ein moderner Nachfolger gesucht. Airbus Helicopters hat keinen großen Cargo-Hubschrauber im Angebot. Deshalb werden die beiden großen HelikopterHersteller aus den Vereinigten Staaten diesen Wettbewerb wohl unter sich ausmachen. Marktverfügbar ist zum einen der CH47F “Chinook” von Boeing und zum anderen der CH-53K “King Stallion” von Sikorsky. Sikorsky wiederum gehört seit 2015 dem größten Rüstungskonzern der Welt: Lockheed Martin.

Gemeinsamer Nachfolger gesucht: links ein deutscher Eurofighter und rechts eine französiche “Rafale” auf der ILA Berlin Air Show 2018. Foto: BS/Portugall

Als Übergangslösung bis zur vollen Einsatzbereitschaft der deutschen Airbus-Transporter vom Typ A400M wird Deutschland sechs C-130J “Super Hercules” von Lockheed Martin beschaffen. Ab 2021 soll eine gemeinsame deutsch-französische C-130JStaffel einsatzbereit sein. Auch bei den Kampfflugzeugen sind Modernisierungen angesagt. Dies gilt insbesondere für das Mehrzweck-Kampfflugzeug (engl. MRCA) “Tornado”, der ab 1983

bei der Bundeswehr eingeführt wurde. Deutschland, Großbritannien und Italien waren an dessen Entwicklung beteiligt. Während die deutschen “Tornados” noch bis maximal 2035 fliegen sollen, will Großbritannien seine “Tornados” bereits ab kommendem Jahr ausmustern. Nachfolger in der RAF wird der bereits im Zulauf befindliche “Joint Strike Fighter” der 5. Generation, die F-35A “Lightning II” von Lockheed Martin.

Auch hierzulande positioniert sich Lockheed Martin für die “Tornado”-Nachfolge mit seiner F-35A. Das BMVg scheint jedoch mittlerweile einen modernisierten Eurofighter zu präferieren, um dann gemeinsam mit Frankreich einen Nachfolger der 6. Generation für den Eurofighter und die “Rafale” zu entwickeln und zu bauen. Im Juli des vergangenen Jahres hatte nämlich der deutsch-französische Ministerrat in Paris das FCAS-Projekt (“Future Combat Air System”) beschlossen. Eingeführt werden soll dieses System dann ca. zwischen 2035 und 2040. Ausdrücklich sind auch andere europäische Staaten eingeladen, sich an diesem bisher bilateralen Projekt zu beteiligen. Im Juli dieses Jahres ist es Großbritannien auf der Farnborough Air Show gelungen, die Fachwelt zu überraschen: Erstmals wurde ein Modell des künftigen Kampfflugzeuges “Tempest” der 6. Generation im Originalmaßstab vorgestellt, das zwischen 2025 und 2035 von BAE Systems, Leonardo und MBDA entwickelt werden soll,

Nach den Terroranschlägen in Paris von Mitte November 2015 hatte der Bundestag bereits Anfang Dezember beschlossen, Frankreich und die internationale Koalition gegen die Terrormiliz des sog. “Islamischen Staats” (IS) auch militärisch zu unterstützen. Ein Bestandteil dieses deutschen Engagements war die Ausbildung der Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung im Nordirak. Seit Einsatzbeginn wurden fast 18.000 Peschmerga unter Bundeswehr-Beteiligung trainiert, davon mehr als 6.000 direkt durch deutsche Soldaten. Inzwischen gilt der IS im Irak zwar als geschlagen, aber noch nicht als endgültig besiegt. Mittelfristig soll es darum gehen, lokale Sicherheitskräfte auch im Zentralirak auszubilden und zu beraten. Das sog. “Capacity Building”, d. h. dieser Fähigkeits­ aufbau, will damit eine Brücke zwischen dem Nord- und dem Zentralirak schlagen. Das bisher letzte Irak-Mandat, das der Bundestag Ende März dieses Jahres gebilligt hat, ist zunächst auf sieben Monate, d. h. bis Ende Oktober, befristet. Die Personalobergrenze für das aktuelle Mandat sank von bislang 1.350 auf nun 800 Soldaten. Nach Bundeswehr-Angaben hat die Ausbildungsmission im Irak bis Ende des vergangenen Jahres 29,5 Millionen Euro gekostet.

um die britischen Eurofighter abzulösen. Auch andere Staaten sollen sich an dem Vorhaben beteiligen. Dabei ist von Schweden, Japan, Südkorea und der Türkei die Rede. Alle bis auf Schweden sind bereits Nutzer der amerikanischen F-35A. Das wäre eine direkte Konkurrenz zum deutschfranzösischen FCAS und würde die Stabilität und Integration einer europäischen Rüstungsindustrie konterkarieren.

European Main Battle Tank Die 2015 gegründete deutschfranzösische Panzer-Holding KNDS (KMW + Nexter Defense Systems) mit Firmensitz in Amsterdam hat auf der diesjährigen Rüstungsmesse Eurosatory bei Paris den hybriden Demonstrator des “European Main Battle Tank” (E-MBT) erstmals öffentlich ausgestellt. Das Chassis stammt von KMW, der Turm – inklusive Ladeautomatik – von Nexter. Ab etwa 2030 will die Bundeswehr das Projekt MGCS (“Main Ground Combat System”) als Nachfolger für den Kampfpanzer “Leopard 2” realisiert haben. Dafür hatten sich das deutsche Familienunternehmen Krauss-Maffei Wegmann (KMW) sowie sein französisches Pendant, der Staatsbetrieb Nexter, zusammengeschlossen. Großbritannien hingegen will künftig ganz auf eigene Kampfpanzer verzichten und stattdessen Schützenpanzer vom Typ “Ajax” von General Dynamics beschaffen.


Die letzte Seite

Behörden Spiegel / August 2018

Machen, dass es schön klingt

S

onja Rebel arbeitet im Berliner Funkhaus am HansRosenthal-Platz. Der denkmalgeschützte Bau ist nicht nur architektonisch, sondern auch rundfunkhistorisch bemerkenswert – beherbergte er doch von 1948 bis 1993 den Sender RIAS. Heute produziert hier das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio vor allem sein Kulturprogramm für den Sender Deutschlandfunk Kultur sowie Teile von Deutschlandfunk Nova. Wenn Rebel durch die Treppenhäuser und Flure geht, spielt das Funkhaus den ganzen Charme der alten Zeiten aus, als Radio­beiträge noch aus Tonbandabschnitten zusammengesetzt wurden. Der Eindruck verfliegt aber schnell, sobald sie eines der modern ausgestatteten Tonstudios betritt. Dort setzt sie vor allem Beiträge in Zusammenarbeit mit den Radioredakteuren um. “Ich unterstütze die Autoren dabei, ihre Texte gut einzusprechen und mache, dass am Ende alles schön klingt”, bringt Rebel es auf den Punkt. Dazu gehört auch, die Kollegen richtig vor dem Mikrofon zu platzieren und je nach Bedarf technisch nachzuhelfen: Klingt die Stimme zu dumpf oder treten Zischlaute auf der Aufnahme zu stark hervor, helfen Filter. Andere Probleme, wie unerwünschte Nebengeräusche, lassen sich auch im Nachhinein im Schnittprogramm ausbügeln. Knifflig kann das vor allem bei O-Tönen werden, die die Autoren mitbringen – die sind nämlich selten unter optimalen akustischen Bedingungen eingefangen worden. Ist der Anspruch an den Wohl­ klang besonders hoch, verbringt sie auch mal einige Stunden nur damit, Schmatzer aus Aufnahmen herauszuschneiden. “Wenn du das den ganzen Tag gemacht

Sonja Rebel arbeitet an der Schnittstelle zwischen Kunst und Technik (BS/Benjamin Stiebel) Den größten Teil ihrer Arbeitszeit sitzt sie vor dem Computer – einen klassischen Bürojob hat sie aber nicht. Neben Tastatur und Maus bedient Sonja Rebel auch noch mehrere Pulte mit Schiebereglern und Knöpfen. Ein paar Lautsprecher sind ständig auf sie gerichtet. Als Mediengestalterin ist Sonja Rebel vor allem für den guten Ton zuständig. Neben dem technischen Fachwissen, die Mischpulte und Tonbearbeitungsprogramme zu bedienen, braucht sie für ihren Job Kreativität, eine musikalische Ader und natürlich ein gutes Gehör.

“Als Tontechnikerin brennt man natürlich dafür, den Klang, soweit es geht, zu optimieren.”

Im Tonstudio versucht Sonja Rebel “das beste Klangergebnis für den besthörenden Zuhörer zu produzieren”. Ein fein nuanciertes Gehör ist da ein Muss.

weiß sie auch als Ersthörerin zu schätzen. Manchmal hätten Autoren zuvor schon so lange an ihren Texten gefeilt, dass sie schon fachblind geworden seien. “Da sind sie oftmals ganz froh, wenn man ihnen einen Hinweis gibt, wenn etwas inhaltlich sch­w er zu verstehen ist oder wenn es Wortdopplungen gibt.” Und auch in der konkreten Um-

Wenn Musiker im Deutschlandfunk Kultur aufspielen, hat die Medientechnikerin zuvor schon die passenden Mikrofone ausgesucht und positioniert.

hast, kannst du dich nicht mehr normal unterhalten”, lacht Rebel. “Weil du dann nur noch auf die Schmatzgeräusche deines Gegenübers achtest.”

Mehr als Technik Spannender findet sie es da, den Beitrag aus den fertig bearbeite­ ten Einzelteilen zusammenzusetzen. Dann werden Erzählertexte, O-Töne, Musikausschnitte und Atmos – also Aufnahmen von atmosphärischen Klangkulissen – nach den Vorstellungen des Autors zu einem großen Ganzen und “zum Klingen gebracht”. Das erfordere viel Fingerspitzengefühl, erzählt die Tontechnikerin. Einerseits im Umgang mit der Technik, um Übergänge so zu gestalten, dass ein stimmiger Beitrag herauskommt. Andererseits auch im Umgang mit den Autoren. Die hätten zum Teil sehr unterschiedliche Herangehensweisen. Während einige sich aus dem technischen Bereich komplett heraushalten, gibt es andere, die sich so weit mit Tonbearbeitung auskennen, dass sie sich teils mit sehr kon­kreten Umsetzungsvorstellungen einbringen oder aber ihre Texte von vornherein selbst aufnehmen und schneiden. Für die meisten ist Rebel aber mehr als nur eine Technike­rin. Man

Seite 44

setzung ist es mit technischen Fähigkeiten allein nicht getan. Spaß hat die 25-Jährige vor allem am gestalterischen Teil ihrer Aufgabe. Die Bestandteile eines Beitrages so aneinanderzusetzen, dass Abstände stimmig sind, die Lautstärken gerade beim Einsatz von Musik und Klangkulissen harmonisch wirken – kurz: “dass alles schön fließt” –, erfordert ein gutes Gehör und einen gewissen kreativen Nerv. Für Rebel ist jedenfalls klar: “Wenn man die Aufgaben stumpf und ohne jede Emphase wie eine Maschine abarbeiten würde, dann würde es absolut nicht klingen.” Das gilt besonders, wenn im Radio Musik gemacht wird. Für die Sendung “Tonart” werden manchmal neue Künstler ins Funkhaus eingeladen, die zuerst interviewt werden und dann einen Song spielen. Wenn Sonja Rebel die “Musikecke” dafür im Studio aufbaut, hat sie viel mehr Gestaltungsspielraum, als wenn es nur um Sprecheraufnahmen geht. Schon bei der Vorbereitung kann sie mit dem Klang spielen, indem sie Mikrofone aussucht und nach ihren Vorstellungen im Raum positioniert. “Es gibt ein unheimliches Spektrum an Mikrofonen – für unterschiedliche Schalldrücke, mit unterschiedli-

Fotos: BS/Stiebel

chen Richtcharakteristiken und Frequenzspektren. So ergeben sich ganz unterschiedliche Klangeigenschaften”, erklärt Rebel.

Die Musik macht den Tontechniker Anders als es zum Beispiel bei Aufnahmen für richtige Musikalben wäre, muss die Tontechnikerin in sehr kurzer Zeit den bestmöglichen Klang finden. Für die Vorbereitung hat sie nur rund eine halbe Stunde und auch für die Nachbearbeitung ist wenig Zeit. “Das ist manchmal etwas unbefriedigend, denn als Tontechnikerin brennt man natürlich dafür, den Klang, soweit es geht, zu optimieren”, so Rebel. “Allerdings sollen diese Aufnahmen ja keine CD-Qualität haben, sondern gerade so klingen, als wären sie spontan im Studio entstanden.” Dass sie mittlerweile immer öfter Musik aufnehmen kann, findet sie aber klasse. Als sie vor rund zweieinhalb Jahren im Funkhaus Berlin angefangen hat, sei das nur einmal im Monat vorgekommen. “Jetzt kann es passieren, dass man zwei Bands an einem Tag aufnehmen kann”, freut sich Rebel. Den Sinn fürs Musikalische teilt die junge Mediengestalterin mit den meisten ihrer Kollegen beim Deutschlandradio. Fast alle spielen ein Instrument oder singen in ihrer Freizeit. Sonja Rebel hatte schon ab der ersten

Klasse Geigenunterricht genom- sie jeden Tag bei Wind und Wetmen und in der Schule und im ter mit dem Fahrrad zur Arbeit, Kirchenorchester gespielt, am immerhin 20 Minuten von der liebsten Stücke aus dem Barock. charlottenburger Wohnung, die Auch gesungen hatte sie schon in sie mit ihrem Partner teilt. ihrer Kindheit. Ihr Vater war Vorstand des Kammerchors in ihrem Multimedial aufgestellt Heimatort Schwabmünchen Die (ton-)technische Seite hat bei Augsburg. “Ich durfte dort sie sich zum ersten Mal für ihre auch mitsingen. Die haben et- Seminararbeit im Abitur zu eigen was anspruchsvollere klassische gemacht. Darin hat sie sich mit Stücke gesungen und das fand dem Verhältnis von Original und ich ganz toll”, erinnert sie sich Bearbeitung beschäftigt und für zurück. den praktischen Geige spielt ReTeil mit Tonpro“Wenn man die bel heute nicht grammen gearAufgaben stumpf und beitet. Trotzdem mehr aktiv. Dafür sei ihre ohne jede Emphase wie hätte sie beinahe eine andere, Wohnung zu eine Maschine abar­ wenn auch hellhörig; und in beiten würde, dann einem Orchester nicht wenimitzuspie­l en, würde es absolut nicht ger musikali­ ließe sich schwsche Karriere klingen.” er mit Ihren Areingeschlagen. beitszeiten vereUrsprünglich inbaren. “Dafür singe ich jetzt in wollte sie nämlich Geigenbaueinem Jazz-Pop-Chor. Wir proben erin werden. Im Einstellungs­ einmal die Woche direkt hier im test für die begehrte Ausbildung Funkhaus, das ist natürlich sehr wurde sie Zwölfte – angenommen wurden nur die ersten zehn. praktisch.” Danach hatte Rebel sich bei Zuhause hört sie übrigens wenig Musik. “Ich habe ja auf Arbeit vielen öffentlich-rechtlichen immer Beschallung. Wenn man Sendeanstalten auf die nicht dann nach Hause kommt und viel weniger nachgefragte Auseinfach mal “nichts” ist, ist das bildung zur Mediengestalterin irgendwie schön.” Einen Aus- Bild und Ton beworben. Dass gleich zum vielen Sitzen vor das Deutschlandradio mit dem dem Rechner und den Laut- Fokus auf Ton als einzige zu­ sprechern verschafft sie sich mit gesagt hatte, empfindet sie heute Sport wie Laufen und Bouldern. Außerdem fährt

Das Deutschlandradio (BS/stb) Das Deutschlandradio ist aus den vorherigen Sendern Deutschlandfunk, RIAS (Rundfunk im amerikanischen Sektor) und Deutschlandsender Kultur (ehemals “Stimme der DDR”) hervorgegangen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde es 1994 durch einen Gründungsstaatsvertrag als nationaler Hörfunk für das wiedervereinigte Deutschland eingerichtet – manche sprechen von staatsnahem Rundfunk. Heute werden drei Programme gesendet: Deutschlandfunk und das Digitalradio Deutschlandfunk Nova aus Köln sowie Deutschlandfunk Kultur und Teile von Deutschlandfunk Nova aus Berlin. Das Deutschlandradio hat Korrespondentenbüros in allen 16 Landeshauptstädten sowie in Frankfurt. Darüber hinaus wird ein weltweites Korrespondentennetz, teils in Zusammenarbeit mit der ARD, unterhalten. Träger der Körperschaft sind die Länder sowie ARD und ZDF. Dem Verwaltungsrat obliegt die Kontrolle des Intendanten und der Beschluss des Haushalts. Er besteht aus acht Mitgliedern, die von ARD, ZDF, Ländern und Bundesregierung ernannt

Aus dem ehemaligen RIAS-Funkhaus am Hans-Rosenthal-Platz in Berlin sendet heute Deutschlandfunk Kultur. Foto: BS/Markus Bollen

werden. Der Hörfunkrat überprüft die Einhaltung des Gründungsstaatsvertrags und er genehmigt den Haushalt. Darin sitzen insgesamt 40 gewählte Vertreter: 16 aus den Ländern, drei vom Bund, 16 aus Landes- und fünf aus Berufsverbänden. Finanziert wird das werbefreie Deutschlandradio über den Anteil am steuerähnlichen Rundfunkbeitrag (2,6 Prozent). Im Geschäftsjahr 2016 beliefen sich die Erträge daraus auf rund 214 Millionen Euro.

als Glücksfall. Nicht nur, weil dort auf die zwei bis drei Stellen pro Jahr jeweils etwa einhundert Bewerber kommen. Sie glaubt auch, dass sie beim Fernsehen nicht so glücklich geworden wäre wie beim Radio. Die dreijährige Ausbildung in Köln ist aber grundsätzlich multimedial ausgerichtet. Kraft einer Kooperation mit dem WDR wird auch beim Deutschlandradio die Produktion von Bildinhalten vermittelt. Gut so, denn auch diese Expertise konnte Sonja Rebel schon zum Einsatz bringen. So hat sie für das Webangebot von Deutschlandradio an sechs Kurzfilmen unter dem Titel “Radiokunst: Hinter den Kulissen” mitgedreht und geschnitten. In Zukunft könnten sogar regelmäßig Filmaufgaben auf die Mediengestalter im Funkhaus Berlin zukommen, glaubt Rebel. “Wir haben die Hoffnung, dass es mit dem Deutschlandfunk Nova mehr wird, weil bei diesem Sender mehr Fokus auf die multimediale Begleitung auch in den Sozialen Medien gelegt wird.” Auch wenn sich Rebel in der Tontechnik nach wie vor eher zuhause fühlt als beim Film, ist sie über Vielfalt in den Aufga­ ben froh. Darum hat es sie auch schon früh zum Berliner Standort gezogen, wo sie sich bei Musik­ aufnahmen und dem einen oder anderen Filmprojekt häufiger künstlerisch einbringen kann. “Es ist sonst nicht leicht, in dem Beruf Fuß zu fassen, aber der Betrieb gibt sich Mühe, dass man übernommen wird und auch dort unterkommt, wo man hinwill”, sagt Rebel. Nach einem Jahr als Trainee und einer Verlängerung um ein weiteres halbes Jahr ist sie nun seit über einem Jahr fest als Tarifbeschäftige im Funkhaus Berlin angestellt.

Funkhaus oder Nervenklinik? Besonders für Berlin spricht noch etwas anderes. Mit über 40 Neuproduktionen im Jahr und mehreren Ausstrahlungen pro Woche ist das Deutsch­landradio Kultur eine Instanz im Bereich Hörspiele. Und die findet Sonja Rebel besonders spannend – egal ob Krimis, Kinderhörspiele oder innovative Klangpoesie. Anders als bei den meisten anderen Radiobeiträgen arbeitet sie hier über gut zwei Wochen eng im Team mit einem Toningenieur, Regisseur und der Regieassistenz sowie mit den Schauspielern zusammen an einem großen Projekt. Dazu gehören oft auch Dis­ kussionen über die richtige klangliche Umsetzung einer künst­lerischen Idee und zuweilen Experimente mit akustischen Effekten. Auch wenn sich heute vieles im Nachhinein digital verwirklichen lässt und Geräusche zumeist aus Datenbanken bezogen werden, ermöglicht das Hörspielstudio von Deutschland­ radio dem geneigten Regisseur noch viel “handwerkliche” Klangproduktion. Mit verschieden beschaffenen Wänden, Böden, Treppen und Türen können unterschiedlich klingende Räume und Untergründe oder auch mal eine sich öffnende Verandatür simuliert werden. F ü r i h r b i sh eri g es Li eb lingsstück, den Krimi “So bitterkalt”, haben Rebel und das restliche Hörspielteam das Studio allerdings verlassen und verschiedene Stellen im Gebäude, im Keller und im Innenhof als Klangkulisse für den Schauplatz des Stücks genutzt – die psychia­ trische Klinik “Sankt Patricia”. “Das war schon klasse, wie sich unser Haus dann im Hörspiel in eine Nervenheilanstalt verwandelt hat.” Wenn Sonja Rebel jetzt durch die automatischen Glastüren im Funkhaus Berlin geht, werden diese für sie wohl noch lange wie die gefährlich krachenden Sicherheitstüren der Klinik klingen.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.