Behörden Spiegel Juli 2019

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Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. VII / 35. Jg / 27. Woche

Berlin und Bonn / Juli 2019

G 1805

www.behoerdenspiegel.de

Luftqualität verbessern

Erleb- und anfassbar

Schönschrift für Obama

Rita Schwarzelühr-Sutter zu Maßnahmen gegen Feinstaubbelastung....................................... Seite 5

Randolph Stich über die Digitalisierung des ländlichen Raums......................................... Seite 22

Brenda Dybowski ist Kalligraphin im Auswärtigen Amt.......................................... Seite 40

Innovative Ideen gesucht (BS/mfe) Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt Projekte zur Anpassung an den Klimawandel künftig mit jeweils bis zu 300.000 Euro. Gefördert werden kommunale Vorhaben sowie der Aufbau regionaler Kooperationen. Gleiches gilt für die Entwicklung von Bildungsmodulen und Anpassungskonzepten für Unternehmen, etwa zum Umgang mit Hitzeperioden oder Hochwasser. Projektskizzen können zwischen dem 1. August und dem 31. Oktober 2019 eingereicht werden. “Unsere Umwelt wird durch den Klimawandel verletzlicher”, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Auch in Deutschland müsse man sich dringend an dessen Auswirkungen anpassen.

Neue Taskforce (BS/mfe) In Rheinland-Pfalz wird beim Verfassungsschutz eine Taskforce “Gewaltaufrufe rechts” eingerichtet. Ihre Mitarbeiter sollen sich rechtsex­ tremistischer Hetze im Internet widmen. Dafür ist auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt (LKA) und der Justiz vorgesehen. Dort soll insbesondere mit der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus sowie der Landeszentralstelle Cyber Crime kooperiert werden. Es käme darauf an, sowohl rechtsextreme Einzeltäter als auch entsprechende Verbindungen und Netzwerke schneller zu erkennen und zu bekämpfen, erklärte Innenminister Roger Lewentz (SPD). Hintergrund ist der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Dieser war offenbar rechtsextremistisch motiviert.

Teilergebnis erzielt (BS/jf) Ab dem1. Juli 2019 soll der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- und Schichtarbeit in kommunalen Krankenhäusern auf 20 Prozent angehoben werden. Auf dieses erste Ergebnis haben sich die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) und die Gewerkschaften Verdi und DBB Beamtenbund und Tarifunion (DBB) in den derzeit laufenden Tarifverhandlungen für Sonderregelungen geeinigt. Im September sollen die bereits 2018 vereinbarten Gespräche fortgesetzt werden. Thema: die Einrechnung von Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit. Diese sind noch abhängig von der Refinanzierung der daraus resultierenden Kosten durch das neue PflegepersonalStärkungsgesetz. “Ohne die Zusicherung der Refinanzierung sind die Ausgaben für die kommunalen Krankenhäuser nicht zu stemmen”, sagte Dr. Dirk Tenzer, Vorsitzender des zuständigen Gruppenausschusses der VKA.

Kein Allheilmittel Zentralisierung allein löst nicht alle Probleme (BS/Marco Feldmann/Benjamin Stiebel) Zentral oder föderal? Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern kann unterschiedlich organisiert werden. In zahlreichen Politikfeldern wird die Frage der Aufgabenwahrnehmung und Kompetenzverteilung stetig diskutiert. Doch unabhängig von der konkreten Ausgestaltung darf eines nie passieren: eine Flucht aus der Verantwortung. Diese Gefahr ist jedoch jeder Form der Kooperation immanent. So hat kürzlich etwa das Land Berlin die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Abwehr von Cyber-Spionage ausgebaut. Auch im Bereich der Cyber-Abwehr in Verwaltungsnetzen könnten bald mehr Kompetenzen an den Bund übertragen werden. Die “Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung” sieht vor, dass Länder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Dienstleister für die Absicherung ihrer Netze beauftragen können. Der ehemalige Staatssekretär im Brandenburger Innenministerium, Hans-Jürgen Hohnen, meint: “Einzelne Bundesländer können für die Bewältigung globaler Herausforderungen nicht hinreichend gewappnet sein. Bei allem Föderalismus, wir müssen ihn aber auch zeitgemäß leben.” Er hält Plattformen wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) grundsätzlich für sinnvoll. Hohnen gibt aber auch zu bedenken: “Es ist fraglich, ob solche ohne gesetzliche Grundlagen versehenen Lösungen allein ausreichen, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden.” Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete und Polizeibeamte Clemens Binninger tritt für eine Bündelung von Kompetenzen ein. “Das brauchen wir beim gewaltbereiten politischen Ex­

Hilft nicht immer und schmeckt auch nicht allen: So, wie keine Medizin gegen alle Leiden hilft, ist mehr Zentralisierung nicht immer das beste Mittel. Foto: BS/monropic, stock.adobe.com

tremismus, der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der Cyber-Sicherheit.” Er geht sogar so weit, für diese Felder eine Eingliederung der Aufgabenbereiche ins Bundeskriminalamt (BKA) und der entsprechenden Fachabteilungen der Landesämter für Verfassungsschutz in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu fordern. Dabei sollen diese Organisationseinheiten dann als Außenstellen

von BKA beziehungsweise BfV an ihren heutigen Standorten verbleiben. Wichtig ist die klare Regelung von Zuständigkeiten, wie das Beispiel Onlinezugangsgesetz (OZG) zeigt. Bei der Verwaltungsdigitalisierung galt Föderalismus lange als großer Bremsklotz. Doch eine Zentralisierung kommt für viele schon aus technischen Gründen nicht infrage. Schließlich werden auf allen Ebenen schon funkti-

onierende Dienste, Plattformen und Infrastrukturen betrieben. Mit der gesetzlichen Verpflichtung, die wichtigsten Verwaltungsdienste online anzubieten, ist Zusammenarbeit zur Dringlichkeit geworden. Statt Lösungen vorzugeben, sollen Systeme geteilt, verbunden oder vernetzt werden. Zentral ist nur die Koordination. Es gibt aber Verbesserungspotenzial. “Wir bräuchten Vereinbarungen zwischen

Kommentar

Zur Silberhochzeit ein neuer Vertrag (BS) Vor 25 Jahren beschlossen Bundestag und Bundesregierung, nach Berlin zu ziehen. Im Bonn/BerlinGesetz heißt es seither, “dass insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundestadt Bonn erhalten bleibt” (§ 4). Doch das Gesetz wurde an dieser Stelle dauerhaft gebrochen. Von 20.000 Beschäftigen sind 13.700 in Berlin ansässig, das sind 68,5 Prozent. Von den aktuellen 2.000 Neueinstellungen sind es sogar 85 Prozent. Diesen Rutschbahneffekt zu stoppen, sieht der aktuelle Koalitionsvertrag vor: “Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region Bonn sowie den Ländern NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung (Bonn-Vertrag) schließen.” Die Koalition hat Halbzeit – für manche gar Endzeit –, passiert ist nichts. Durch die Übernahme des Bauressorts ist Bundesinnenminister Horst Seehofer “der Bundesbeauftragte für den BonnBerlin-Umzug”. Die “Region Bonn” (darunter firmieren die Stadt, drei Landkreise, unterstützt durch die

Staatskanzleien NRW (federführend) und Rheinland-Pfalz) sorgt sich, dass der Rutschbahneffekt mühsam Erreichtes infrage stellt. Um die verbliebenen sechs Ministerien herum sind Strukturen entstanden, die fürs ganze Land Bedeutung haben. So ist mit 20 Einrichtungen Bonn der einzig relevante deutsche UN-Standort mit globaler Ausstrahlungskraft. Klima, Umwelt und Wissenschaft sind die Cluster. Entwicklungshilfe ein weiteres mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), dem UN Volunteers Programme, der GIZ und einem Dutzend weiterer Einrichtungen. Dies Beispiel zeigt, was passieren würde, wenn das BMZ Bonn verließe. Das Cluster hätte keinen Regierungsansprechpartner mehr vor Ort, was

UN-Organisationen und NGOs zwingend scheint. “Die Region” will nun ihrerseits im September Verhandlungen über den Bonn-Vertrag mit der Bundesregierung aufnehmen und appelliert schon mal an den Bund, zu erkennen, welche internationale Bedeutung erreicht worden ist. Dies solle der Bund im nationalen Interesse unterstützen. Daher wird vordergründig kein Geld zur Kompensation gefordert, sondern “Projektunterstützung” bei Verkehrsin­ frastruktur und Kulturangebot fürs internationale Publikum. Alles entscheidend jedoch ist die Ministerialpräsenz. Das Personal sitzt mit am Tisch, denn es geht um den Verbleib am Rhein und die Ministerialzulage.

R. Uwe Proll

Abrissängste

den Ebenen, die zur gemeinsamen Nutzung von Diensten verpflichten”, so Dorothea StörrRitter, Landrätin im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und Mitglied des Normenkontrollrats. Bei der anstehenden Registermodernisierung ist Zentralisierung eigentlich auch vom Tisch. Bestehende Systeme sollen weiterentwickelt und besser vernetzt werden. Ein jüngst durch die Innenministerkonferenz befürworteter Vorschlag des Bundesinnenministeriums wirft aber Fragen auf. Ein Kerndatensystem mit einem allgemeingültigen Identifier soll das Management von Personenidentitäten im dezentralen Gefüge ermöglichen. “Abgesehen von datenschutzrechtlichen Vorbehalten steht zu befürchten, dass in eine einmal eingerichtete zentrale Datenbank sukzessive immer mehr Daten wandern werden”, sagt Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag und beratendes Mitglied im IT-Planungsrat. Das alles zeigt: Zentralisierung ist keineswegs das Allheilmittel. Kompetenzabgaben von Ländern an den Bund sind nur zielführend, wenn im Zuge derer die Steuerungsfunktion des Bundes anerkannt wird. Ein solcher Schritt macht jedoch nicht in allen Bereichen Sinn. Auch mit Blick auf die Digitalisierung gilt: ebenenübergreifende Steuerung ja, Zentralisierung nein.


Inhalt

Seite 2

Behörden Spiegel / Juli 2019

Alexandre Dumas hat in seinem Roman “Die drei Musketiere” schon seinerzeit zum Ausdruck gebracht, was heute für Behörden und staatliche Ebenen Kernbestandteil bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist: zusammenhalten und -arbeiten. Unabhängig davon, ob es sich dabei um die Kooperation von Bund und Ländern, Kommunen oder um die Einbindung Privater handelt. Getreu dem Motto: “Einer für alle, alle für einen”. Foto: BS/Kuco, stock.adobe.com

Musketierisches Agieren Aus der Praxis für die Praxis

Passend bauen

Internationale Luftfahrtmesse bei Paris

BOS-Beschaffertage: Einkauf von Feuerwehrfahrzeugen im Mittelpunkt .............................................................. Seite 7

Verwaltung bereitet Plattformen auf den Austausch von Online-Diensten vor .....................................................Seite 21

Alles drehte sich um die 5. und 6. Generation der Kampfjets ............................................................. Seite 37

Grenzen überwinden

Führungsaufgabe für Staat und Verwaltung

Für Gemeinschaftsprojekte von Bedeutung

Stadtentwicklung in Ballungsgebieten umdenken ..... Seite 11

Freistaat Sachsen priorisiert die Informationssicherheit ................................................ Seite 28

EU-Kommission konkretisiert Anforderungen ............. Seite 39

Impressum

Innen Spiegel

Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de

Jobsicherheit als Nonplusultra Studie “Azubi-Recruiting Trends 2019” (BS/Michael Harbeke) Schüler, Bewerber und Auszubildende haben genaue Vorstellungen von ihrer Zukunft. In Zeiten des Fachkräftemangels werden sie von Unternehmen stark umworben. Ganz klar, dass die Erwartungshaltung an potenzielle Arbeitgeber wächst. Freiraum und Ausgeglichenheit gewinnen im Job an Bedeutung. Auch im Öffentlichen Dienst steht die Work-Life-Balance weit oben auf der Agenda, wie die Studie “Azubi-Recruiting Trends 2019”, die der Behörden Spiegel zum dritten Mal in Folge begleitet, belegt. Die Vereinbarkeit von Freizeit und Beruf liegt dem behördlichen Nachwuchs am Herzen. Der Wunsch nach einer erfolgreichen Karriere ist ihm nicht so erstrebenswert wie Flexibilität und Freiraum. Flexible Arbeitszeiten (92,9 Prozent) sowie Freizeit am Wochenende und an Feiertagen (89,5 Prozent) werden von fast allen Befragten der Zielgruppe als wichtigste Kriterien ihrer JobWahl bezeichnet (“sehr wichtig” und “eher wichtig”).

deren Entscheidungsfindung. Stabilität und Sicherheit sollten die Arbeitgeber ihrem Nachwuchs nach erfolgreich bestandener Ausbildung bieten. Denn das seien elementare Voraussetzungen, damit der Karriereweg nach der Übernahme im angestammten Haus weiterhin Früchte trage.

relle Aufstiegsmöglichkeiten im Lehrbetrieb werden von einer großen Mehrheit begrüßt (85,5 Prozent). Auch ein hohes Gehalt sollte es schon sein (80,5 Prozent), aber der Wunsch nach Jobsicherheit (97,5 Prozent) ist bei ihnen mit am höchsten ausgeprägt.

92,9 %

89,5 %

62,3 %

62,2 %

68,7 %

68,0 %

keine langen Anfahrtszeiten zur Arbeit

Lernen für die Schule während der Arbeitszeit und nicht in der Freizeit

39,1 % 17,7 %

eine geringere Arbeitszeit (z. B. 35 statt 39 Stunden pro Woche)

flexible Arbeitszeiten

feste Arbeitszeiten

16,8 %

mehr als 30 Tage Urlaub

keine Überstunden

Überstunden nur in geringem Umfang

keine Schichtarbeit

freie Wochenenden und Feiertage

“sehr wichtig” und “eher wichtig”

Die Work-Life-Balance muss stimmen: Azubis möchten auch nach ihrer Abschlussprüfung flexible Arbeitszeiten und Freiraum – am besten bei ihrem Lehrbetrieb in einer Festanstellung – vorfinden. Grafik: BS/Karin Vierheller

98,7 Prozent der Befragten möchten sich in einer guten Arbeitsatmosphäre wiederfinden und streben vor allem eine Festanstellung an (96,2 Prozent). Zeitverträge werden von der Zielgruppe als “No-Go” interpretiert. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder ein duales Studium sowie gene-

Berufseinsteiger möchten von ihrem Ausbilder abgeholt und mit Zusatzleistungen unterstützt werden. Ganz oben auf der Wunschliste steht bei 75,9 Prozent die Übernahmegarantie nach der Abschlussprüfung. Doch nicht jede Behörde kann diese Erwartungshaltung erfül-

Maßnahmen (16,3 Prozent) und Mitarbeiter-Events (6,6 Prozent) legt der Nachwuchs keinen großen Wert. Selbst eine Prämie bei bestandener Abschlussprüfung steht bei den Berufsanfängern nicht sehr hoch im Kurs (17,5 Prozent). 62,9 Prozent der teilnehmenden behördlichen Ausbildungsbetriebe bieten eine solche Belohnung bereits an.

Planvoll in die Zukunft

77,5 %

Umzug unerwünscht 68,7 Prozent der Studienteilnehmer des Öffentlichen Dienstes möchte keinen langen Weg zur Arbeit in Kauf nehmen. Aussagekräftig ist das Mobilitätsverhalten der Schüler, Bewerber und Azubis. 36,4 Prozent von ihnen würden auf keinen Fall umziehen. 27,3 Prozent wären für einen Umzug offen, sofern der Arbeitgeber Wohnraum zur Verfügung stellen und die Berufseinsteiger bei der Wohnungssuche unterstützen würde. Selbst ein “sehr attraktives” Ausbildungsangebot eines möglichen Ausbilders bewege laut Umfrage nur 16,7 Prozent der Studienteilnehmer des Öffentlichen Dienstes zu einem Umzug. Komfort und Heimatbezug spielen also eine übergeordnete Rolle bei

len, denn nur 39,2 Prozent der an der Studie teilnehmenden Ausbildungsverantwortlichen sichern ihren Azubis die erhoffte Übernahme auch zu. Die Ausbilder stellen hingegen Benefits wie u. a. die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen (84,5 Prozent) sowie die

Unterstützung bei Nachhilfe und Prüfungsvorbereitungen (75,3 Prozent) in Aussicht. Hier herrscht eine Diskrepanz in der Wahrnehmung vor, denn die Finanzierung vermögenswirksamer Leistungen interessiert lediglich 37,5 Prozent der befragten Azubis. Ebenfalls finden es nur 42,3 Prozent notwendig, dass ihnen der Lehrherr bei berufsschulischen Fragen unter die Arme greift. Auch auf Teambuilding-

Fotoquellen Seite 1 Foto 1: BS/BMU, Susie Knoll Foto 2: BS/MDI RLP, Torsten Silz Foto 3: BS/Harbeke Beilagenhinweis Einer Teilauflage des Behörden Spiegel liegt eine Broschüre der Technischen Akademie Wuppertal bei.

Und noch ein Sachverhalt kristallisiert sich bei den Azubi-Recruiting Trends 2019 deutlich heraus: Die Auszubildenden verfolgen einen festen Zukunftsplan. Getreu dem Motto “Warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Glück liegt so nah” möchten 62,9 Prozent bei ihrem Ausbildungsbetrieb nach dem erfolgreichen Abschluss der Lehre bleiben. 21,2 Prozent spielen mit dem Gedanken, nebenberuflich zu studieren, aber weiterhin für ihren Lehrherrn zu arbeiten. Ein Vollzeitstudium streben nur 4,6 Prozent an. Ein ebenso verschwindend kleiner Wert von 2,0 Prozent will nicht mehr im Ausbildungsberuf arbeiten und eine komplett andere Richtung einschlagen. Die Studie legt nahe, dass die Azubis im Öffentlichen Dienst auf Kontinuität setzen und nicht für Wechselstimmung stehen. Insgesamt wurden vom Institut u-form Testsysteme 5.176 Schüler, Bewerber, Auszubildende und Ausbildungsverantwortliche zu aktuellen Themenkomplexen wie u. a. Ausbildungsmarketing und Azubi-Recruiting befragt. An der Studie nahmen für den Öffentlichen Dienst 200 Auszubildende sowie 22 Schüler und Bewerber teil. Auf Behördenseite standen 141 Ausbildungsverantwortliche Rede und Antwort.

Herausgeber und Chefredakteur R. Uwe Proll Leiter der Berliner Redaktion Jörn Fieseler Leiter der Bonner Redaktion Guido Gehrt Redaktion Adrian Bednarski, Marco Feldmann (Innere Sicherheit, Katastrophenschutz), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Guido Gehrt (IT, ITK-Politik, Haushalt), Michael Harbeke (Online-Redaktion), Katarina Heidrich, Lora Köstler-Messaoudi (Haushalt, Finanzen), Wim Orth (Digitale Gesellschaft), Dr. Gerd Portugall (Verteidigung, Wehrtechnik), R. Uwe Proll (Politik, Parlament), Benjamin Stiebel (IT, IT-Sicherheit), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Büro Brüssel Hartmut Bühl Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030/726 26 22 12, Fax 030/726 26 22 10 Layout Beate Dach, Marvin Hoffmann, Karin Vierheller, Susan Wedemeyer Verlag Bonn Anzeigen/Redaktion/Vertrieb Tel. 0228/970 97-0, Fax 0228/970 97 75 Verlag Berlin Redaktion/Vertrieb 10317 Berlin, Kaskelstr. 41 Tel. 030/55 74 12-0, Fax 030/55 74 12 57 Anzeigenleitung Helga Woll, gültige Anzeigenpreisliste Nr. 30/2019, Jahresabonnement (12 Ausgaben) 9,80 Euro (inkl. Porto und MwSt.) Bankverbindungen • Volksbank Köln Bonn eG IBAN: DE25 3806 0186 3015 6470 18 BIC: GENODED1BRS • Deutsche Bank IBAN: DE97 1007 0124 0302 6556 00 BIC: DEUTDEDB110 • Postbank IBAN: DE24 3701 0050 0022 6905 09 BIC: PBNKDEFF Geschäftsführung Helga Woll Leitung Unternehmensentwicklung und Digitalisierung Dr. Eva-Charlotte Proll Vorsitz Herausgeber- und Programmbeirat Dr. August Hanning, Staatssekretär a. D. Reimar Scherz, Brigadegeneral a. D. Im Falle höherer Gewalt und Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Belieferung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Zeitung und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen (auch Werbeeinschaltungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Auflagenkontrolle durch

Satz Spree Service und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin Druck Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach Erfüllungsort und Gerichtsstand Bonn Zentrale Anschrift Verlag/Redaktion/Anzeigenleitung 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 57 Zentrale Sammelnummern Telefon: 0228/970 97-0 Telefax: 0228/970 97 75 Altpapieranteil 100% Für Bezugsänderungen:


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Berlin und Bonn / Juli 2019

An der Sache vorbei

KNAPP Amtsbezüge regeln

Gesetzesvorhaben lässt “Übeltäter” Öffentlichen Dienst außen vor (BS/Jörn Fieseler) Die Zahlen sprechen für sich: Bei den sachgrundlosen Befristungen ist der Öffentliche Dienst in weiten Teilen alles andere als ein Vorbild. Was für die Seite der Arbeitgeber ein notwendiges Element für Flexibilität am Arbeitsmarkt ist, ist für Interessenvertreter der Beschäftigten ein schlimmes Übel, das es auszumerzen gilt. Länder wie Berlin und Sachsen verzichten deshalb schon auf diese Form von Arbeitsverträgen. Die Bundesregierung plant, die sachgrundlose Befristung mittels einer Quote für die Privatwirtschaft zu reglementieren. Doch dieses Vorhaben löst nur weiteren Unfrieden aus und geht die tatsächliche Ursache nicht an. 8,3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland waren laut IAB-Betriebspanel 2017 befristet beschäftigt. Im Öffentlichen Dienst mit 9,5 Prozent fast jeder Zehnte, während es in der Privatwirtschaft rund jeder 14. Mitarbeiter war (7,1 Prozent). Noch deutlicher ist der Vergleich zur Metall- und Elektroindustrie. Dort beträgt der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse lediglich vier Prozent. Ähnlich traurig für den Staat ist das Bild bei den Übernahmen in unbefristete Arbeitsverhältnisse: Während 2017 gerade einmal jeder Vierte (25 Prozent) dies schaffte, war es in der Privatwirtschaft mit 42 Prozent fast jeder Zweite. Zwar konnte sich der Öffentliche Dienst laut Ulrich Silberbach auf 39 Prozent steigern. Doch hat sich der Abstand zur Privatwirtschaft dadurch kaum verringert. Dort werden inzwischen 52 Prozent übernommen. “Der Staat ist Schlusslicht im Kampf gegen die sachgrundlose Befristung”, kritisiert der Bundesvorsitzende des DBB Beamtenbunds und Tarifunion und fordert deshalb ihre Abschaffung. Demgegenüber sieht das Bundesinnenministerium die befristete Beschäftigung als notwendig an. Im öffentlichen Sektor hätten Arbeitgeberkündigungen nur eine untergeordnete Rolle, auch geringfügig Beschäftigte, Leiharbeiter und freie Mitarbeiter würden weitaus seltener eingesetzt als in der Privatwirtschaft. Zudem halte sich der Bund an eine eigens auferlegte 2,5-Prozent-Grenze für sachgrundlos unbefristete Arbeitsverträge, wie in den Haushaltsgesetzen 2018 und 2019 jeweils nachzulesen sei. Demnach gelte diese Grenze für alle Bundesbehörden und werde am jeweiligen Stellensoll

Das Ziel ist klar, doch der geplante Gesetzentwurf zur Begrenzung von befristeten Arbeitsverträgen geht nach Meinung vieler daran vorbei. Am Ende könnte er dem Öffentlichen Dienst sogar schaden. Foto: BS/eugenwalter, stock.adobe.com

im entsprechenden Kapitel des Etats gemessen, heißt es unter anderem in der Antwort auf eine Anfrage im Bundestag (Drucksache 19/9838). Eben diese Quote soll laut Koalitionsvertrag auf die Privatwirtschaft übertragen und für alle Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten verbindlich werden. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf. Dieser sollte schon zum Sommer fertig sein, ist nun aber für den Herbst angekündigt, doch zufrieden ist mit dem bisherigen Vorhaben kaum einer. “Dieses Gesetz macht in dieser Form überhaupt keinen Sinn”, echauffiert sich Dr. Rainer Dulger, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall. Es gehe an den tatsächlichen Bedürfnis-

sen des Arbeitsmarktes vorbei. 70 Prozent der Mitglieder seiner Branche seien Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern. Für diese bedeute das Gesetz, lediglich ein bis zwei Personen sachgrundlos befristen zu können. Damit würden die bestraft, bei denen die sachgrundlose Befristung kein Problem sei, so der Arbeitgeberverbandspräsident. “Wenn schon eine Quote, dann muss damit der Befristungswahnsinn im Öffentlichen Dienst gedeckelt werden.” Die Unternehmen bräuchten hingegen die Flexibilität. Die gebe es aber nur mit der sachgrundlosen Befristung. “Die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Befristungen mit Sachgrund spielen in der Praxis kaum eine Rolle, weil sie durch die Rechtsprechungspraxis des Bundesarbeitsgerichtes

(BAG) sabotiert wurden”, sagt Prof. Dr. Richard Giesen, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Oppositionspolitiker Markus Kurth von den Grünen möchte daher erst die Sachgründe rechtssicher gestalten, damit mehr Flexibilität ermöglichen und erst danach die sachgrundlose Befristung abschaffen. Dem schließt sich Gabriele Hiller-Ohm von der SPD an – neben der Einführung der Quote. Wenn dies geschehe, sollte auch gleich die sogenannte Haushaltsbefristung gestrichen werden, fordert Silberbach. Der Öffentliche Dienst sei der einzige, dem dieser Befristungsgrund zur Verfügung stünde. Gerade für diese Flexibilität fehlte es jedoch an geeig-

neten Maßnahmen, entgegnet der Bundestagsabgeordnete Till Mannsmann (FDP). Der Liberale befürchtet, dass die Wirkungen der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht analysiert worden seien. Die Intention alle zeitlich begrenzt Eingestellten würden unbefristete Arbeitsverträge bekommen, werde sich nicht erfüllen. Stattdessen würden gar keine Einstellungen vorgenommen, warnt er. “Bei Arbeitgebern kann nicht jede Flexibilisierungsmöglichkeit eingeschränkt werden, während sie bei den Arbeitnehmern ausgeweitet werden”, ergänzt Wilfried Oellers (CDU). Der Wegfall der Haushaltsbefristung würde zweifellos dazu zählen. Mehr noch: Befristete Arbeitsverhältnisse würden haushalterisch nicht über den Stellenetat abgerechnet, sondern über die Sachausgaben. Will der Gesetzgeber die Befristungspraxis tatsächlich eindämmen, muss er nicht die Regularien für das Instrument verkomplizieren, sondern schlicht die Zahl der Stellen erhöhen. Dies wäre ganz im Sinne des Gewerkschaftsvertreters, der für eine aufgabenangemessene Personalausstattung plädiert. In dem Kontext sind die bisherigen zusätzlich gebilligten Stellen im Bundeshaushalt 2019 positiv zu bewerten, um Entfristungen vornehmen zu können. Aber: Nicht immer gibt es für kurzfristige Bedarfe sofort neue Stellen. Und wenn das notwendige Personal nicht eingestellt werden kann, müssten andere Wege gesucht werden, die Aufgaben zu erfüllen. Entweder durch Leiharbeiter oder durch den Einkauf externer Berater. Dies sollte ebenfalls bedacht werden, bevor an einem arbeitsrechtlichen Rädchen gedreht wird.

(BS/jf) Bündnis 90/Die Grünen wollen die Amtsbezüge des Bundespräsidenten gesetzlich regeln. Bisher seien nur die Ruhebezüge normiert. Das widerspreche aus Gründen der Transparenz und des Gesetzesvorbehalts dem Demokratieprinzip. Denn die Bezüge amtierender Bundespräsidenten und die Ausstattung ehemaliger Bundespräsidenten mit Personal würden bislang ausschließlich mit Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gestaltet. Deshalb schlägt die Fraktion vor, die Bezüge des Bundespräsidenten auf zehn Neuntel derjenigen der Bundeskanzlersin festzulegen. Deren Grundgehalt beträgt laut Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung Einzweidrittel der Besoldungsstufe B 11. Dies sind rund 14.157 Euro Grundgehalt. Entsprechend beträgt das Grundgehalt für die Kanzlerin circa 23.500 Euro. Der Bundespräsident würde dann etwas mehr als 26.100 Euro monatliches Grundgehalt bekommen. Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/10759) ist an den Innen- und Haushaltsausschuss überwiesen worden.

Altersgrenze verteidigt (BS/jf) Der niedersächsische Landesrechnungshof hat die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ab Vollendung des 60. Lebensjahres kritisiert. Dies führe dazu, dass das Land viel früher als geplant Versorgungsleistungen zahlen und neue Beamten einstellen müsse. Deshalb solle die Regelung spätestens 2022 evaluiert werden. Martin Kalt, Landesvorsitzender des Nierdersächsischen Beamtenbunds und Tarifunion (NBB), hält dagegen: “Dies ist der einzige Vorteil, den die Beamten in Niedersachsen gegenüber Kollegen aus anderen Bundesländern und dem Bund haben. Diese Altersgrenze sollte daher nicht geändert werden.”

Zukunft Personalentwicklung Schlüsselfaktor eines erfolgreichen Öffentlichen Dienstes

4. – 5. September 2019, Bonn KEY-NOTES:

Die strategische Personalentwicklung spielt im Öffentlichen Dienst eine immer wichtigere Rolle. Wie kann die Personalseite diese Entwicklung nicht nur begleiten, sondern aktiv mitgestalten? Die Antwort: durch den Übergang von einer verwaltenden Personalwirtschaft zu einem strategischen und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigenden Personalmanagement. Der Behörden Spiegel widmet dieser Entwicklung die Tagung „Zukunft Personalentwicklung“, die aktuelle Trends und Herausforderungen vorstellt und zu Diskussionen mit namhaften Referentinnen und Referenten aus dem Personalbereich einlädt.

ZUKUNFTSWEISENDE THEMEN, u. a.: ► Wissenstransfer als eine zentrale Aufgabe für Personalverantwortliche und Führungskräfte Doreen Molnár, Referentin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ► Führungsinstrument Personalmanagement Prof. Dr. Gottfried Richenhagen, Institut für Public Management der FOM Hochschule ► Personalplanung, Personalgewinnung und Wissensmanagement auf Behördenebene Dirk Lönnecke, Kreisdirektor Landkreis Soest ► Behördliches Gesundheitsmanagement als Teil einer Gesamtstrategie Kerstin Spreen, Stabsstelle Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Gesundheit, Stadt Bochum ► Chancen und Herausforderungen für Employer Branding in der öffentlichen Verwaltung Andreas Steffen, Nationales E-Government Kompetenzzentrum

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de ► Suchwort „Zukunft Personalentwicklung“

Silvia Bechthold, Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsamts

Jürgen Mathies, Staatssekretär im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westphalen Eva Irrgang, Landrätin des Landkreises Soest

Eine Veranstaltungsreihe des


Aktuelles Öffentlicher Dienst / Gesundheit

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Behörden Spiegel / Juli 2019

Einführung in NRW?

Trend zum nutzer–zentrierten Ansatz

Diskussion über die pauschale Beihilfe im Landtag

Lebenslanges Lernen und systematischer Wissenstransfer als Notwendigkeit

(BS / jf) Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben eins gemeinsam: Die pauschale Beihilfe ist bereits umgesetzt oder deren Einführung ist konkret geplant. Anders in NRW. Dort wird über den Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den Dienstherrn ebenso wie in MecklenburgVorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein diskutiert. Befürworter sehen darin eine Ausgestaltung des bisherigen Rechts, während Gegner unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken vorbringen.

(BS / Dr. Bernd Janson) Wissen als Ressource steigt weiter in der Bedeutung, da Anforderungen an den Einzelnen als auch an die Gesamtorganisation immer komplexer werden. Die Komplexität der Wissensaufnahme und -verarbeitung bis zur -weitergabe nimmt zu. Auch die IT trägt hierzu bei, denn es gibt viele Tools, die Automatisierung versprechen, aber dann doch immer wieder manuelle Eingaben und Arbeiten des Menschen verlangen. Analogie zum autonomen Fahren besteht. Autonomes Fahren kann funktionieren, aber zur Sicherheit sollte derzeit noch der Mensch eingreifen können, so die aktuelle Diskussion zu dem Thema.

Die beihilferechtlichen Regelungen können hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten zwischen Beihilfe und einer Teilversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Vollversicherung in der GKV oder PKV ausgewogener gestaltet werden, unterstreicht Nicolaus Böttcher vom Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg. Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gebiete es nicht, einem Beamten mehr zu gewährleisten als das, was den Mitgliedern der GKV als medizinisch gebotene Behandlung garantiert werde, zitiert der Referent für Besoldungs- und Ver­sorgungsrecht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2002.

Kein neues Wahlrecht Zudem seien die Systeme der GKV und der privaten Vorsorge einschließlich ergänzender Beihilfe gleichwertig, wie das Bundesverwaltungsgericht am 15. Dezember 2005 entschieden habe. Deshalb könne eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung eingeführt werden, die es dem Dienstherrn ermögliche, sich im höheren Maße an dem Beitrag für eine Krankenvollversicherung durch Gewährung einer prozentual anteiligen Pauschale am Versicherungsbeitrag zu beteiligen. Damit werde lediglich ein finanzieller Ausgleich für den Abschluss einer Vollversicherung gewährt. “Die pauschale Beihilfe begründet kein neues Wahlrecht”, ergänzt Nils Kamm-

radt, Bundesbeamtensekretär bei Verdi. Die Wahlmöglichkeit bestehe bereits, nur der bisherige Nachteil werde ausgeglichen.

Frage der Zulässigkeit Demgegenüber sieht Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn keine “hinreichend gewichtigen Gründe für eine Abkehr vom bislang selbst erwählten Modell des Beihilfensystems im Wege einer Erleichterung des Zugangs zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte”. Vor allem das verfassungsrechtlich gebotene Alimentationsprinzip spreche dagegen. Der gewählte Weg der Beihilfezahlungen gewähre grundsätzlich eine angemessene Versorgung im Krankheitsfall und trage damit den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 V GG Rechnung. “Eine Veränderung des gegenwärtigen Modells ist daher aus verfassungsrechtlicher Sicht jedenfalls nicht geboten”, so der Wissenschaftler. Außerdem sei fraglich, ob eine solche Änderung verfassungsrechtlich zulässig wäre. “Dies ist und bleibt umstritten.” Zwar sei die finanzielle Entlastung der Beamtinnen und Beamten mit geringem Einkommen und Familien ein unterstützenwertes, wichtiges Anliegen. Der erleichterte Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung sei jedoch nicht der geeignete Weg. Es würden diejenigen in die GKV wechseln, die überwiegend kei-

ne kostendeckenden Beiträge zahlen würden. Die finanziell Leistungsstarken würden nicht in die Gemeinschaft aufgenommen. Ähnlich argumentiert Roland Staude, Landesvorsitzender des DBB Beamtenbunds und Tarifunion in NRW.

Bessere Mittelverwendung Zudem kritisiert er die bisher angenommen Einführungskosten. In einem Gesetzentwurf der SPD sind diese für den Landeshaushalt mit zwölf bis 13 Mio. Euro angegeben. “Viel zu wenig”, meint der Beamtenvertreter. Die Summe ergebe sich aus der Annahme, dass zwischen 6.000 und 7.000 Landesbeamte die pauschale Beihilfe beantragen würde. Aktuell seien jedoch sechs Prozent der rund 263.000 Beamten des Landes freiwillig gesetzlich versichert. Entsprechend müsse von bis zu 15.780 Beamten ausgegangen werden, die einen Antrag stellen könnten. Bei angenommen 2.440 Euro Pauschalsatz pro Jahr und Person würden sich die Kosten für den Landesgesetzgeber auf 38,5 Mio. Euro belaufen. Noch nicht eingerechnet seien die Personen, die sich bei Neueinstellung für dieses System entschieden. Dieses Geld könne sinnvoller eingesetzt werden, so Staude. Beispielsweise für die Stärkung des Gesundheitsmanagements, die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale oder die Verringerung der Wochenarbeitszeit, welche mit 41 Stunden nicht gesundheitsfreundlich sei.

Dennoch geht der Trend zum nutzerzentrierten Ansatz, der die naive Technikgläubigkeit ablegt und die Frage behandelt: Was braucht der Akteur, der Mensch, um den Anforderungen seines Arbeitsplatzes gerecht zu werden? Nutzeroberflächen und Schnittstellen zu digitalisiertem Wissen verbessern sich stetig. “Plug-andPlay”-Funktionalitäten und die umgreifende “App-Kultur” erleichtern den digitalen Zugang zu Inhalten und Wissen. Gegenwärtig versprechen die aktuellen Entwicklungen des Themas der Künstlichen Intelligenz weiteren Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer digitaler Wissensspeicher. Wobei zunächst eine spürbare Entlastung statt weiterer Komplexität durch Technologien ein erster Schritt wäre.

Standard: R2D2 und C3PO Die Vorstellung, sich mit Computern zu unterhalten und auf manuelle Eingaben weitestgehend zu verzichten, scheint greifbar nah. Da die Anstrengungen bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenzen (z. B. bei HomeRobotern oder im Pflegebereich) weltweit enorm wachsen, ist davon auszugehen, dass Künstliche Intelligenz sehr schnell Einzug nehmen wird und die Gesellschaft und damit auch die öffentliche Verwaltung beeinflusst. Die Auswirkungen dieser neuen Technologietrends auf die Herausforderung des Wissens­ transfers in Organisationen und zwischen diesen können nur ansatzweise beschrieben werden. Aber man braucht nur einen Schritt weiter zu denken. Die Menschheit, und insbesondere die breite Allgemeinheit und nicht nur eine kleine Forschergruppe, wird anfangen, mit Maschinen zu sprechen und zu leben. Maschinen werden uns Auskunft zu Themen geben und selbstständig Sachverhalte recherchieren. R2D2 und C3PO aus Krieg der Sterne werden zum Standard. Wie schnell das geht, hängt von vielen Faktoren ab, aber in einer globalisierten Welt nimmt das Tempo stetig zu. Wie kann sich die öffentliche

wand das verbunden ist, um eine fundierte Planung Dr. Bernd Janson ist Unternehmens- und Politikberadurchzuführen ter bei Wissen zu Wirtschaft und die passen(WzuW) und leitet das Semiden Ressourcen nar “Wissensmanagement in zur Verfügung zu der öffentlichen Verwaltung”. stellen. Es ist eine problematische Foto: BS / privat Schere zwischen Bedarf und Umsetzung erkennbar, da die WahrVerwaltung auf diesen sich rasch nehmung im Management und entwickelnden Trend vorberei- die Bereitschaft, Wissenstransfer ten und zukunftsfähig bleiben?­ strategisch und in RealisierungsHierzu bieten strategische Wis­ projekten zu platzieren, eher absenstransferansätze Orientie- nimmt. Das Seminar “Smartes Corporung, die Kommunikationswege zwischen Orten der Wissensent- rate Learning und Wissensmastehung und -verwendung etab- nagement” am 23.–24. September lieren, und das auf eine smarte 2019 in Düsseldorf bietet den Art und Weise, welche dem Nut- Teilnehmenden einen Ansatz zur zer Transparenz und Nutzer- Entwicklung und Einführung von freundlichkeit bietet. Herausfor- Maßnahmen, die auf den Füßen derungen bzw. Aufgaben werden der gesamten Organisation steht. kategorisiert, Vergleichsfälle aus Inhaltlich gestaltet wird das Seder Vergangenheit zitiert und minar neben dem Autor durch Tools zur Bewältigung der Auf- Experten wie Ulrich Zuber von gabe vorgeschlagen. Dies soll der Organisations- und Digizudem sicher und vertrauensvoll talisierungsberatung des Bungeschehen, solange der Nutzer desverwaltungsamts, Dr. Philipp das möchte. Die Datenhoheit Bitzer, Geschäftsführer bei der liegt damit beim Nutzer. Dieser smarTransfer GmbH, und Sven Prozess kann auf beliebig vie- Wuscher, Geschäftsführer des le Fragestellungen angewendet Bundesverbandes Wissensbiwerden, denn der Nutzer wählt lanzierung und Mitarbeiter der abgängig von der Aufgabe seine Geschäftsstelle der Plattform InWissensquellen und Tools als dustrie 4.0. Best-Practice-Ansätze aus. Damit die gesamte Organisation davon lernt, werden die bestehenden Transferprozesse protokolliert und ausgewertet. Die effektivsten und effizientesten werden prämiert und zur Verwendung empfohlen, vergleichbar mit Produkten oder Kaufempfehlungen in digitalen Kaufplattformen. Das Management und die IT-Abteilungen haben dabei die Aufgabe, die Verfügbarkeit von neuen Wissenstransferprozessen zu prüfen, diese bei geeigneter Bewertung zu testen, z. B. über Pilotprojekte, und bei bestandenem Test zur Anwendung für die Belegschaft freizugeben. Strategisch ist dabei zu entscheiden, welche Themen aktuell und in Zukunft auf die jeweilige Organisation zukommen und mit wieviel Auf-


Bund / Länder

Behörden Spiegel / Juli 2019

B

ehörden Spiegel: Welche konkreten Gefahren bzw. gesundheitlichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger bestehen durch Feinstaub PM10, PM 2,5 und Ultrafeinstaub vor allem in Städten?

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“Wir haben eine gute Nachricht” Wie dem Feinstaub entgegengewirkt wird

(BS) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesumweltministerium, spricht über die Gefahren von Feinstaub. Aber auch über die Maßnahmen zur Reduktion dessen. Hierbei offenbart sich: Gleichwohl, wenn die Feinstaub-Konzentration zurückgeht, so besteht Schwarzelühr-Sutter: Zuerst weiterhin Handlungsbedarf. Denn der Feinstaub-Grenzwert der EU ist schwächer als die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. Die Fragen einmal haben wir eine gute stellte Adrian Bednarski.

Nachricht: In Deutschland und Europa geht die Feinstaub-Konzentration zurück. Die gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie geltenden Grenzwerte für Feinstaub wurden in den vergangenen drei Jahren – abgesehen von einer Ausnahme – flächendeckend eingehalten. Es stimmt aber, dass die Feinstaub-Grenzwerte der EU schwächer als die derzeitigen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation sind. Da gibt es Handlungsbedarf, das hat auch die Nationale Akademie der Wissenschaften, die Leopoldina, kürzlich festgestellt. Denn hohe Feinstaubkonzentra­ tionen erhöhen u. a. das Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenkrebs zu erkranken. Die Bundesregierung hat die Stellungnahme der Leopoldina deshalb jetzt an die Europäischen Kommission übermittelt. Diese überarbeitet die Luftqualitätsrichtlinie derzeit und wird einen Vorschlag für die FeinstaubGrenzwerte machen. Behörden Spiegel: Welche Lösungsansätze verfolgt das Bundesumweltministerium, um den Feinstaubanteil zu reduzieren?

Öfen wärmen und bringen Stil in ein Wohnzimmer. Aber sie können genauso wie die Art und Weise des Heizens und des Heizmaterials enormen Einfluss auf die Feinstaubbelastung haben. Foto: BS / maho, stock.adobe.com

Schwarzelühr-Sutter: Da wir schon einige Feinstaubquellen verringern konnten, hat sich die Ursache für die Feinstaubbelastung deutlich verändert. Heute stammt der Feinstaub insbesondere aus Kleinfeuerungsanlagen, Reifenabrieb, Bremsverschleiß und Straßenabrieb, und die sekundäre Feinstaubbildung durch Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft ist entscheidend.

Durch die bereits 2010 erfolgte Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die insbesondere die Minderung von Emissionen aus Holzfeuerungen zum Ziel hat, konnte ein weiterer Anstieg der Partikelemissionen aus diesem Bereich zumindest verhindert werden. Die Übergangsfristen zur Einhaltung der neuen Emissionsgrenzwerte für Einzelraum-

Gutachten in der Phase der Finalisierung Vergabe der 450-MHz-Frequenzen lässt auf sich warten (BS / Gerd Lehmann) Das für Ende Mai angekündigte Gutachten, mit dessen Hilfe der gordische Knoten der widerstreitenden Interessen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) und den Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) über die künftige Nutzung des im 450-MHz-Bereich frei werdenden Spektrums von 2 x 4,74 MHz durchschlagen werden soll, ist noch nicht fertiggestellt. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) befindet sich das Gutachten derzeit in der Phase der Finalisierung. Bekanntlich wurde die aus der WIK-Consult GmbH und P3 communications GmbH bestehende Arbeitsgemeinschaft Mitte Februar mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, nachdem die seit Mitte 2018 mit der Angelegenheit befassten Bundesministerien (BMVI, BMWI und BMI) keine Klärung der widerstreitenden Interessen herbeiführen konnten.

BDBOS oder KRITIS Zum einen beansprucht die BDBOS das 450-MHz-Frequenzspektrum für den Aufbau eines (Daten-)Funknetzes für die BOS und die Bundeswehr in Ergänzung zum bestehenden Digitalfunknetz, das fast ausschließlich der Sprachkommunikation dient. Zum anderen beanspruchen KRITIS-Betreiber dieses Spektrum für den Aufbau eines sicheren, flächendeckenden, hochverfügbaren und kosteneffizienten Funknetzes und begründen dies

mit der Umsetzung der Energiewende und deren Digitalisierung. Die unterschiedlichen kommunikationstechnischen Anforderungen der jeweiligen Bedarfe hatte der Behörden Spiegel bereits in der Vergangenheit mehrfach beleuchtet (zuletzt Ausgabe Mai 2019, Seite 5).

Drei Arbeitspakete Das in drei Arbeitspakete ge­ gliederte Gutachten der beauftragten Arbeitsgemeinschaft soll den beteiligten Bundesministerien als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe der Frequenzen im 450-MHz-Bereich dienen. Ob das Gutachten diesen Zweck tatsächlich erfüllt und zur Lösung beiträgt, muss sich noch erweisen. Zweifel sind angebracht. Aus Insiderkreisen wurde bekannt, dass sich das Gutachten im Wesentlichen nur auf den objektivierbaren Teil der unterschiedlichen Vorhaben der potenziellen Bedarfsträger beschrän-

ken wird. Eine Bewertung der Vorstellungen und insbesondere der Realisierungsmöglichkeiten sollen sich die Berater nicht zugetraut haben. Es wird vermutet, dass sie damit jedweden Verdacht der Befangenheit von vornherein ausschließen wollen. Beide Unternehmen gehören zu den bevorzugten Beratern des professionellen Mobilfunks. Die P3 communications GmbH ist Premiumberater der BDBOS.

Frühestens August Das BMVI erwartet das Gutachten nunmehr Mitte Juli. Der Entscheidungsprozess soll im Anschluss an dessen Abnahme angestoßen werden. Zuvor sind Gespräche auf Fachebene innerhalb der Ressorts vorgesehen. Damit zeichnet sich ab, dass die Vergabe des kleinen, zur Verteilung anstehenden Kuchens von fünf MHz im 450-MHz-Bereich frühestens Ende August erfolgen wird.

Dritter Glücksspielstaatsvertrag Eckpunkte sollen bis zum Herbst stehen (BS / gg) Nachdem sich die Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz im März dieses Jahres darauf geeinigt hatten, einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu schaffen, der die bestehende Regelung im Jahre 2021 ablösen soll, will man nun bis Oktober entsprechende Entwürfe vorlegen, die dann auf der Jahrestagung der Chefs der Staatskanzleien erörtert werden sollen. Dies erklärte der Verhandlungsführer der B-Länder, Staatssekretär Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, im Rahmen einer Diskussionsrunde auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM) in Bonn. Die Konferenz der Chefs der Staatskanzleien im Mai habe gezeigt, dass es in den Bereichen Sportwetten, Sperrdatei und Erhalt des Lottomonopols ein

hohes Einigungspotenzial gebe. Noch nicht einig sei man sich in der Frage, ob es zukünftig eine zentrale oder mehrere Vollzugsbehörden geben solle. Auch im Bereich Online-Casino sei noch keine Verständigung erreicht. Für Liminiski ist allerdings klar, dass es ohne eine Regelung dieses bislang noch ungeregelten – und illegalen – Bereiches keine neue Gesamtregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland geben kann. Den derzeit vielversprechendsten Ansatz, um

zu einer Einigung zu gelangen, sieht er in einem Opt-in / OptOut-Modell, bei dem jedes Land selbst entscheiden kann, ob es Online-Casino zulässt oder nicht. Der DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles fordert indes eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages, insbesondere auch, um zu verhindern, dass chinesische und russische Online-Casino-Anbieter diese Phase nutzen, um sich auf dem hiesigen Markt nachhaltig und unkontrolliert zu etablieren.

feuerungsanlagen laufen Ende 2024 aus, d. h. der noch laufende Austausch hochemittierender Öfen wird bis dahin zu weiteren Minderungen führen. Da die Freisetzung der Schadstoffe in niedriger Höhe unmittelbar zur Belastung der Atemluft beiträgt, hat die Bundesregierung eine Anpassung der Vorgaben zu den Ableitbedingungen im Fall neuer Anlagen angekündigt, die vor allem zu einer Verbesserung der Luftqualität im unmittelbaren Umfeld der Emissionsquellen führen wird. Parallel zu neuen ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt es aber auch, die Betreiber und Besitzer solcher Öfen besser aufzuklären, da die Emissionen von Kamin- und Kachelöfen auch stark von der Art und Weise des Heizens und dem Heizmaterial abhängen. Falsche, nicht zugelassene Brennstoffe führen z. B. oft zu hohen Emissionen. Behörden Spiegel: Und was ist mit dem Feinstaub aus dem Verkehr und der Landwirtschaft? Schwarzelühr-Sutter: Im Bereich Verkehr wird sich die Post-

Euro-6-Abgasgesetzgebung auf EU-Ebene künftig auch mit den durch Reifen- und Bremsabrieb entstehenden Partikelemissionen befassen. Zudem werden wir auf eine zügige Umsetzung des Nationalen Luftreinhalteprogramms zur Verminderung der Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft hinwirken, da ein Großteil dieser Emissionen aus großen Tierhaltungsanlagen, durch die Einarbeitung von Gülle in den Boden sowie aus der

Biogaswirtschaft und der Harnstoffdüngeranwendung stammt. Behörden Spiegel: Inwiefern könnte Stadtgrün hierbei eine tragende Rolle spielen, wie exemplarisch das Moos als Feinstaubbinder in Stuttgart getestet wird? Schwarzelühr-Sutter: Stadtgrün ist aus vieler Hinsicht wich­ tig für saubere Luft. Bäume können generell Staub binden. Auch die von Ihnen genannten Moose können helfen, ihr Beitrag ist aber gering. Behörden Spiegel: Wie, denken Sie, wird sich das Thema entwickeln und welche Konsequenzen könnten auf die Kommunen zukommen (Stichwort: Fahrverbote 2.0)?

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, spricht über die Herausforde­rung Feinstaub. Foto: BS / BMU, Susie Knoll

Schwarzelühr-Sutter: Wir müssen zeitnah die Maßnahmen aus dem Nationalen Luftreinhalteprogramm umsetzen. Dies ist ein zentrales Instrument zur Minderung der Feinstaubbelastung, da es Maßnahmen für eine direkte Minderung der Feinstaub-Emissionen sowie der Vorläufersubstanzen wie Ammoniak enthält. Insbesondere diese gilt es zu reduzieren, ebenso die Belastung durch Feinstaub aus der Holzfeuerung. Wenngleich die Kommunen selbst über Maßnahmen vor Ort entscheiden, rechne ich nicht damit, dass hier der Fokus auf Fahrverboten liegen wird, da dem Verkehr – anders als bei Stickstoffdioxid – nicht der überwiegende Teil der Belastung zuzurechnen ist.

Euroraumes. Künftig würden die Länder ihr Aktienvermögen von rund 3,6 Milliarden Euro nur in Unternehmen investieren, die in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung auf Basis zahlreicher Kennzahlen zu den am besten bewerteten zählten. Dabei gälten insbesondere internationale Normen und Standards zum Schutz der Umwelt sowie ethische und soziale Kriterien, die von der UN formuliert worden seien, teilte das Finanzministerium NRW mit. Dementsprechend seien

Geschäftsfelder und Praktiken ausgeschlossen, die sozialen oder ethischen Grundsätzen widersprächen. Das Land verfolge schon seit Längerem eine Nachhaltigkeitsstrategie. “Jetzt auf nachhaltige Kapitalanlagen zu setzen, ist der logische nächste Schritt”, sagte Dr. Patrick Opdenhövel, Staatssekretär im NRWFinanzministerium. Konkret würden nun schrittweise 1,4 Milliarden Euro, die bisher noch in börsengehandelten Indexfonds investiert seien, in neue, nachhaltige Indizes überführt.

MELDUNG

Aufeinander abgestimmt (BS/jf) Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen kooperieren beim Anlagevermögen. Die vier Länder wollen die Mittel aus ihren Pensionsfonds künftig nach miteinander abgestimmten nachhaltigen Kriterien anlegen. Dazu beauftragten die vier Länder nach Abschluss eines Vergabeverfahrens eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG, zwei nachhaltige Aktienindizes zu entwickeln. Einen für die Eurozone und einen für Anlagen außerhalb des

KOMMENTAR

Klare Haushaltsansätze für Digitalisierung Der Bundeshaushalt ist mehr als die Buchführung des Staates. Welche Mittel wohin fließen, ist eine politische Entscheidung und legt Prioritäten der Regierung fest. Zugleich ist er ein Steuerungselement des Parlaments, denn das Haushaltsrecht ist sein Königsrecht. Somit gibt er uns Parlamentariern eine wirksame Kontrollmöglichkeit der Politik der Regierung. Insbesondere kann der Haushaltsausschuss Mittel sperren, um Druck bei bestimmten Projekten zu machen. So geschehen zum Beispiel, als das Mammutprojekt IT-Konsolidierung Bund stockte oder jüngst bei der Festlegung der 5x5G-Modellregionen. In der laufenden Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung in der Digitalpolitik viel vorgenommen. Mit der Umsetzungsstrategie “Digitalisierung gestalten” wurde ein umfangreiches Aufgabenbuch mit 111 Vorhaben vorgelegt. Als Parlamentarier der Koalitionsfraktionen begleiten wir diesen Prozess konstruktiv und treiben ihn voran, das gilt insbesondere für den Ausschuss Digitale Agenda sowie auch den Haushaltsausschuss. Die Herausforderung dabei: Es gibt keinen eigenen Digitalhaushalt und damit aktuell auch keine übersichtliche Aufstellung aller Ausgaben für Digitalisierung. Jedes Ministerium verortet zahlreiche Digitalisierungsprojekte in

seinen Einzelplänen, ob es um Zuwendungen an Dritte geht oder um Projekte, die die Digitalisierung der Bundesverwaltung selbst betreffen. Es gibt keine genaue Definition dessen, was als Digitalisierungsprojekt gilt und was nicht. Doch wir brauchen eine transparente Gesamtübersicht, um wirklich nachvollziehen zu können, welche Prioritäten die Regierung in ihrer Digitalpolitik setzt, ob die Maßnahmen sinnvoll ineinandergreifen und Investitionen zielgenau getätigt werden, um dann gegebenenfalls nachsteuern zu können. Das gilt sowohl für die Bereiche, in denen wir aufholen wollen, wie der digitalen Bildung, Verwaltung oder Infrastruktur. Es gilt aber auch für konsequente Investitionen in Schlüsseltechnologien. Notwendig ist eine nationale Kraftanstrengung, um weltweit wettbewerbsfähig bleiben zu können.

Strategisch muss sich das auch in Haushaltszahlen darstellen: Die in der Strategie “Künstliche Intelligenz” (KI) der Bundesregierung angekündigten drei Milliarden Euro Investitionen für die Erforschung und Anwendung müssen auch fließen – als zusätzliche Mittel und nicht als schöngerechnete Summe bereits bestehender Projekte. Die in der Haushaltsvorlage des Finanzministers vorgesehene eine Milliarde ist nicht genug. Es ist zudem unklar, welche konkreten (Förder-Maßnahmen in welchen Häusern bereits laufen und zur KI-Strategie gezählt werden. Hier wird der Ausschuss Digitale Agenda Transparenz einfordern. Wie herausfordernd die ressortübergreifende Koordinierung der Digitalpolitik Bundesregierung ist, liegt auf der Hand. Umso wichtiger ist die Begleitung und Kontrolle durch das Parlament. Und um diese Aufgabe effektiv wahrnehmen zu können, brauchen wir eine transparente Aufschlüsse­ lung und Zusammenfassung der Digitalisierungsansätze des Bundeshaushalts, die die ambitionierte Digitalpolitik mit Zahlen untermauert. Tankred Schipanski Tankred Schipanski ist MdB und digitalpolitischer Sprecher der CDU / CSU-Fraktion. Foto: BS / Tobias Koch


Finanzen / Beschaffung / Vergaberecht

Seite 6

Neu erschienen

Behörden Spiegel / Juli 2019

► Entscheidungen zum Vergaberecht

Pflichtlektüre für Haushälter und Entscheider (BS/jf) Es ist der umfangreichste Länderfinanzbericht in Deutschland: Das Jahrbuch öffentliche Finanzen 2019, das bereits zum elften Mal in Folge publiziert wird. Auf 583 Seiten werden nicht nur die einzelnen Landeshaus­ halte beleuchtet, sondern auch die wichtigsten fiskalpolitischen Themen umfangreich und pointiert diskutiert. “Was in der Luft liegt, kommt auch im Jahrbuch an”, sagte Prof. Dr. jur. Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München und einer der Herausgeber des Jahrbuches bei der Vorstellung des Werkes. In diesem Jahr vor allem der föderale Finanzausgleich. Angesichts der zunehmenden Zentralisierung von Aufgaben und Kompetenzen beim Bund gebe es für die Gliedstaaten zwei Möglichkeiten, wohin sie sich entwickeln könnten. Diese zeichnen die Autoren Dr. Michael Thöne, geschäftsführender Vorstand des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität Köln, und der ehemalige sachsen-anhaltinische Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) in ihrem Beitrag “Der Weg zu starken Ländern und Regionen” auf. Entweder die Länder würden zu Werkstätten des Bundes degradiert, die nur noch dezentral die Aufgabenerfüllung übernähmen, während der Bund zentral steure. Oder sie nähmen die bisherige Entwicklung zum Anlass, sich als Gegenpol zum Bund zu entwickeln, fasst Korioth zusammen.

Zwischen Werteverzehr und Kassenkrediten Er selbst glaubt nicht an eine substanzielle Rückverlagerung zu den Ländern. Für ihn ist ein postföderaler Bundesstaat mit einer unumkehrbaren Zentralisierung von Kompetenzen, Aufgaben und Ausgaben beim Bund wahrscheinlicher. Die Frage für die Zukunft werde lauten, was machen Länder, denen viel Geld zur Verfügung stünde, die aber wenig Entscheidungsbefugnisse hätten. Denn bei der Vorstellung des Buches wurde deutlich: zahlreiche Akteure befinden sich trotz unterschiedlicher Herausforderungen dabei, die Haushaltslage besser in den Begriff zu bekommen.

In Hamburg seien seit 2013 drei Aspekte für die Haushaltsführung prägend, beschreibt Staatsrätin Bettina Lentz von der Finanzbehörde Hamburg das Haushaltsgebahren der Freien und Hansestadt: transparent, expansiv und nachhaltig. Mittelfristiges Ziel sei es, den Werteverzehr bis 2024 zu stoppen und auch im doppischen Haushalt den Ausgleich zu erreichen. Dieser wurde 2015 eingeführt und auf einen Produkthaushalt umgestellt. “Jedes Produkt wird dadurch transparent und diskutierbar”, so Lentz. Inzwischen würden die Fachverwaltungen immer mehr Kennzahlen setzen, da sie deren Wichtigkeit für die Steuerung erkannt hätten. Gleichzeitig dürfe die Zahl nicht ins Unermessliche steigen. 1.000 Kennzahlen sollten für die Steuerung der Freien und Hansestadt ausreichen, meint die Staatsrätin.

Wachsende Städte Zudem führe die Stadt eine Strategie der langen Linien. Für die Haushaltsbasis würden die letzten 14 Jahre rückwirkend betrachtet. Gleichzeitig sei eine gewaltige Aufgabe zu bewältigen: Für die jährlich zuziehenden Menschen sei die Infrastruktur im Sinne der Daseinsvorsorge bereitzustellen. So seien allein 31 Schulen noch zu bauen. Eine Situation, die Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof vom Berliner Finanzsenat sehr gut kennt. Auch Berlin wächst. Jährlich um bis zu 40.000 bis 50.000 Einwohner. Hinzu käme, dass mit der Charité, dem Vivantes-Klinikkonzern und der BVG die jeweils größten Beteiligungen Europas in ihrem Segment

in der Bundeshauptstadt verortet seien. Diese würde, mit dem Brexit und dem Wegfall Londons aus der EU, dann die größte Stadt Europas werden, erläutert Sudhof. Parallel müssten die Entwicklungen der Vergangenheit bewältigt werden, die Verwaltung aufgabengerecht mit Personal ausgestattet und die Schulden reduziert werden. Dabei betonte die Finanzstaatssekretärin, dass die damaligen Spar-Entscheidungen zum jeweiligen Zeitpunkt richtig und notwendig gewesen seien.

Sichere Investitionsbasis schaffen Im Gegenzug haben Länder wie das Saarland, aber auch Rheinland-Pfalz und NordrheinWestfalen, die Aufgabe, die hohen Kassenkredite zu senken. Das Saarland habe jüngst eine Mrd. Euro Kommunalschulden in Landesschulden umgewandelt, erläutert Staatssekretär Prof. Dr. Ulli Meyer aus dem Finanzministerium des Saarlandes. Ziel sei es, diese weiter zu senken. Keine einfache Aufgabe, da sich das Land mitten im Strukturwandel befinde und damit höhere Sozialausgaben einhergingen. “Dieser Strukturwandel ist nur durch einen Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen”, so Meyer. Womit sich die Frage stellt, welche Kompetenzen und Aufgaben dann am Ende für die Länder übrig bleiben?

Martin Junkernheinrich, Stefan Korioth, Thomas Lenk, Henrik­ Scheller, Matthias Woisin (Hrsg.): Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2019, Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft 245, Berliner WissenschaftsVerlag, 2019, 85,00 Euro. Foto: BS/Wedemeyer

► PRÄSENTATION

Datei vorab erforderlich Rechtslage anders als nach VOF Die Vergabekammer Südbayern weist auf eine kleine, aber für die Verfahrensführung bedeutsame Änderung der Rechtslage gegenüber der VOF hin. Danach müssen Auftraggeber wertungsrelevante Angaben aus einer Präsentation zusätzlich schriftlich einfordern. Im vorliegenden Fall waren stattdessen mündliche Aussagen in der Präsentation zur Punktevergabe in mehreren Zuschlagskriterien herangezogen worden. Der Auftraggeber hatte zwar die Tischvorlagen für die Präsentationstermine zuvor schriftlich angefordert, dabei aber nicht mitgeteilt, dass in der Präsentation die (graduelle) Einhaltung der Zuschlagskriterien abgefragt werden würde. So hat ein Bieter ausführlich zu allen Kriterien Stellung bezogen, ein zweiter wollte dies erst mit dem finalen Angebot tun. Er bekam wegen der “dünneren” Präsentation für etliche Kriterien geringe Punktzahlen. Als finales Angebot wurde nur noch eine Preisangabe angefordert und gewertet. Das geht nicht mehr, sagt die Vergabekammer dazu. Die alte Rechtsprechung, die, auf die VOF gestützt, solche Präsentationswertungen zuließ, ist nicht mehr einschlägig. Angaben über die Erfüllung der Zuschlagskriterien sind integrale Bestandteile eines Angebotes. § 81 VgV verbietet jetzt aber jede Form der mündlichen Angebotsabgabe. Zudem ist zu beachten, dass die Angebote aus Gründen der Gleichbehandlung mit gleicher First angefordert werden müssen. Auch das ist bei der Wertung von Aussagen in Präsentationen nicht möglich, weil diese ja in nacheinander folgenden Terminen stattfinden. VK Südbayern (Beschl. v. 02.04.2019, Az.: Z3-3-3194-1-43-11/18)

qanuun-aktuell “K”-Themen von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune Aktuell scheint es kein politisches Thema zu geben, dass nicht mit dem Buchstaben “K” beginnt. Von Kanzlerin über Koalition bis zu Klima und – an dieser Stelle natürlich – Korruption. Dass alles – ein bisschen weiter gedacht – irgendwie miteinander zusammenhängen könnte, erscheint nicht zwingend, ist aber so. Wenn diese Koalition es nicht schafft, auf die drängenden Klimafragen eine Antwort zu finden, scheinen ihre Tage und jene der Kanzlerin gezählt. Sicherlich dürfte sich das Thema Korruption kaum im direkten Zusammenhang mit dieser Kanzlerin und Koalition stellen, aber Klimaschutz ist ohne Korruption nicht zu denken. Solange wirtschaftliche Not Menschen in anderen Erdteilen dazu zwingt, ihre Flora und Fauna zu opfern, wird der Klimawandel nicht gebremst werden. Es ist eine Binsenweisheit, dass bezüglich der meisten Entscheidungen, die getroffenen werden, um Monokulturen anzulegen oder Rohstoffvorkommen, die Natur und Menschen gnadenlos auszubeuten, die Entscheider sehr oft mit “Geschenken” zu ihrem illegalen oder zumindest illegitimen Tun ermuntert werden.

Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e. V. In jeder Ausgabe des Behörden Spiegel kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention. Foto: BS/www.qanuun.org

Deshalb ist auch Korruptionsbekämpfung aktiver Klimaschutz! So simpel diese Erkenntnis scheint, so bitter ist sie: Es ist leichter, national bestimmten Energiegewinnungsformen und Plastiktüten den Kampf anzusagen als globales Gewinn- und Machtstreben in die richtige Richtung zu lenken. Allerdings fängt jeder mühsame Weg mit kleinen Schritten an und so ist es richtig, sich zu überlegen, was man national bzw. europaweit – angemessen – verbessern kann, um global zeigen zu können, was machbar ist. Nur wer global die Volkswirtschaften von Korruption befreit, kann beim Klimaschutz einen entscheidenden Schritt vorankommen.

MELDUNG

Zuschlag erteilt (BS/jf) Die Umsetzung des Nationalen BIM-Kompetenzzentrums als zentrale Anlaufstelle zu allen Bauprojekten der öffentlichen Hand kann in die nächste Phase gehen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Zuschlag an die planen-bauen 4.0 GmbH vergeben. Aufgabe des Zentrums ist es, zur Planungsmethode Building Information Modeling und deren Einsatz Erfahrungen und Erkenntnisse zu bündeln, das so gewonnene Wissen zu Projekten und Prozessen von Experten aufzuarbeiten und anschließend durch Veranstaltungen und Fortbildungen weiterzuvermitteln. Zudem sollen sämtliche Informationen über eine Online-Plattform öffentlich zugänglich sein. Ab 2020 sollen alle Infrastrukturprojekte des Bundes mit der BIM-Methode geplant und realisiert werden. Aus dem Hochbau sollen zuerst ausgewählte BIMPilotprojekte evaluiert und abgeschlossene Vorhaben ausgewertet werden. “Weiterer Bestandteil des Kompetenzzentrums wird das Baukosteninformationszentrum (BKI) der Architektenkammern der Länder werden”, betont Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. Ihre Institution ist neben mehreren Verbänden einer der Gesellschafter der planen bauen 4.0.

► REFERENZEN

Sporadisch genügt nicht Dauerhafte Leistungs­ erbringung nötig Die Stadt erwartet von den Bietern um den Auftrag zur Notfallrettung die Vorlage einer Referenz, die darlegt, dass in der Vergangenheit bereits ein Auftrag für diese Leistung ausgeführt wurde. Die Referenzanforderung sagt nichts darüber aus, wie oft oder wie lange die frühere Leistungserbringung erfolgt sein müsse. Ein Bieter legte darob eine Referenz vor, die ihm bescheinigte, dass seine Krankentransportwagen “bei Bedarf” auch für die Notfallrettung eingesetzt worden seien. Auf Nachfrage beim Referenzgeber stellt sich heraus, dass der Einsatz im Einzelfall angefordert wurde, wenn kein Rettungswagen mehr zur Verfügung stand. Ist eine solche Referenz ausreichend? Die Vergabekammer verneint das und gibt dem Auftraggeber recht, der das Angebot ausgeschlossen hatte. Zunächst fehlt es an der eindeutigen Beauftragung mit Leistungen der Notfallrettung. Denn dieser Vorauftrag umfasste nur die Verpflichtung, im Bedarfsfall einzuspringen, nicht aber diejenige, die regelmäßig für die Notfallrettung erforderlichen Rettungsmit-

tel vorzuhalten oder gar eine Rettungswache zu betreiben. Ausgehend von den Angaben des Referenzgebers ergab sich zudem, dass nur 0,5 Prozent des Auftragsvolumens diese Notfalleinsätze betrafen. Dies zeige, dass die Referenzleistung auch vom Leistungsumfang her nicht mit der hier zu vergebenden vergleichbar sei. Auch wenn keine ausdrückliche Mindestanforderung an die Referenzen gestellt war, ist der Ausschluss hier nicht zu beanstanden, weil die vorgelegte Referenz die Eignung nicht belegen kann. VK Brandenburg (Beschl. v. 31.08.2018, Az.: VK 14/18)

► SCHRIFTFORM

Cloud ungeeignet Fehlerhafte elektronische ­Übermittlung In der Cloud ist es nicht sicher, dass niemand die Daten klaut. Das musste sich ein Bieter in einem Verfahren einer Technologiepartnerschaft vorhalten lassen, der sein Angebot irrtümlich auf den Online-Speicher des Auftraggebers hochgeladen hatte, der eigentlich nur für den Austausch technischer Datenblätter und ähnlicher, nicht wertungsrelevanter Unterlagen gedacht war. Das Verfahren der Technologiepartnerschaft zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass innovative technische Lösungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu entwickeln sind. Und in dem möglicherweise umfangreiche technische Dokumentationen auch Bestandteil des Angebotes sind, die den Server einer typischen E-Vergabe-Plattform überfordern könnten. So war es hier: Der Auftraggeber verlangte die Einreichung der Angebotsunterlagen auf dem Postweg – unter Beifügung einer CD mit allen technischen Anlagen und einer Angebotskopie als PDF-File. Der Bieter vergaß beim Versand die CD und übermittelte deren gesamten Datenbestand ersatzweise in die Auftraggeber-Cloud. Das wurde ihm zum Verhängnis, denn dabei war auch das Angebots-PDF. Auf die Cloud konnten aber alle mit dem Projekt befassten technischen Mitarbeiter des Auftraggebers jederzeit zugreifen. Damit war die Angebotsintegrität nicht bis zum Schlusstermin gewährleistet. Das Angebot musste ausgeschlossen werden. VK Lüneburg (Beschl. v. 30.11.2018, Az.: VgK-46/2018)

► SCHULKANTINE

Kein Mitspracherecht Vergabeverfahren ohne Schüler Eine große Zahl von Eltern und Schülern einer Gesamtschule legten Wert darauf, dass an ihrer Schule das Mittagessen vor Ort frisch zubereitet wird. Die Stadtverwaltung allerdings sah das anders. Sie hatte im Verfahren für die Neuvergabe der Konzession auf eine solche Vorgabe in den Vergabeunterlagen verzichtet. So konnte sich ein internationaler Großcaterer gegen den bisherigen lokalen Anbieter durchsetzen. Das rief Eltern- und Schülervertreter auf den Plan, die alles unternahmen, um die Vergabe zu stoppen. Die Linkspartei beantragte gar in der Stadtverordnetenversammlung, dem erfolgreichen Bieter den Zuschlag zu

verweigern. Ein Schüler zog vor das Verwaltungsgericht und bemängelte das Verfahren: Er sei nicht an der Auswahl beteiligt worden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof weist dieses Begehren letztinstanzlich zurück. Ein Schüler hat keinen Rechtsanspruch darauf, am Verfahren beteiligt zu werden – weder an der Aufstellung der Kriterien noch an der Auswahl des Konzessionärs. Die Umstellung von VorOrt-Zubereitung zur externen Anlieferung stelle keinen beteiligungspflichtigen Eingriff in das pädagogische Konzept der Schule dar und greife auch entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht in seine Menschenwürde ein. Auch eine Beteiligung der Schulkonferenz – der auch Schülervertreter angehören – war nicht erforderlich. Die Vorschrift über die Beteiligung der Schulkonferenz an der Entscheidung über das Warenangebot eines Schulkiosks lasse sich nicht auf das Angebot der Schulkantine übertragen. VGH Hessen (Beschl. v. 15.06.2018, Az.: 7 B 846/18)

► VERHANDLUNGSVERFAHREN

Rückzug endgültig Kein Rechtsschutz ohne ­Angebot Im Verhandlungsverfahren – nach ergebnislosem Offenem Verfahren – hatte sich ein Bieter über seinen Konkurrenten so geärgert, dass er in einer Kurzschlussreaktion dem Auftraggeber mitteilte, er ziehe sich aus dem Verfahren zurück. Zwei Tage später reute ihn das. Er rief den Auftraggeber an und wollte wieder ins Verfahren zurück. Der aber lehnte das ab. Darauf schaltete der Bieter einen Rechtsanwalt ein, der nun die Aufhebung der Aufhebung des vorherigen Offenen Verfahrens verlangte, um seinen Mandanten ins Rennen zurückzubringen. Diese Strategie ging nicht auf. Das OLG Brandenburg erklärt dem Bieter, sein Nachprüfungsantrag sei bereits unzulässig gewesen. Denn durch seinen erklärten Rückzug aus dem Verfahren habe er den Status als Bieter verloren. Er musste nicht mehr über den beabsichtigten Zuschlag informiert werden, weswegen sein Nachprüfungsantrag sich nicht auf eine fehlende Vorinformation stützen und den Zuschlag nichtig machen konnte. Auch konnte ihm kein Schaden dadurch entstehen, dass er unberücksichtigt blieb. Um im Verfahren zu bleiben, hätte er einfach seinem erklärten Rückzug zum Trotz ein Angebot abgeben müssen. So aber blieb auch sein Vorgehen gegen das vorherige Offene Verfahren erfolglos. Denn weil ja beide Verfahren zusammenhängen, war auch das erste Verfahren durch den Zuschlag im zweiten abgeschlossen und nicht mehr angreifbar. OLG Brandenburg (Beschl. v. 25.09.2018, Az.: 19 Verg 1/18)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München und Unkel/Rh. (Oppler Büchner PartGmbB)

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Beschaffung / Vergaberecht

Behörden Spiegel / Juli 2019

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ier der oben beschriebenen Löschfahrzeuge waren am Flughafen Stuttgart im Einsatz, drei für die ständige Bereitschaft, eins als Redundanzfahrzeug. Allerdings mit Ausfallzeiten von 50 bis 60 Tagen pro Kalenderjahr. Viel zu viel für den Flughafen. Wären zwei Fahrzeuge parallel ausgefallen, hätten Maschinen wie ein Airbus A320 oder größer nicht mehr am Stuttgart Airport landen können. Pro Stunde hätte dies einen Verlust von 100.000 bis 120.000 Euro bedeutet, bei 16 Stunden Flugbetrieb 1,6 bis 1,9 Mio. Euro pro Tag, berichtet An­ dreas Rudlof, Leiter der Abteilung Brandschutz und Gefahrenabwehr am Stuttgarter Flughafen.

Konsens statt Dissens Parallel sammelte seine Abteilung weitere Daten über die Fahrzeuge. Wie oft waren sie in Reparatur

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Aus der Praxis für die Praxis BOS-Beschaffertage: Einkauf von Feuerwehrwehrzeugen im Mittelpunkt (BS / Jörn Fieseler) Vier Achsen, ein Gewicht von 42 Tonnen, inklusive eines Wassertanks mit 12.500 Litern Fassungsvermögen, jeweils ein Motor mit über 700 PS Leistung für den Fahr- und für den Pumpbetrieb, Wert rund 1,1 Mio. Euro – die Parameter für Flughafenlöschfahrzeuge (FLF) ­zeigen: Sie sind etwas Besonderes. Genauso wie auch deren Beschaffung und die von Feuerwehrfahrzeugen allgemein. Der Bogen reicht von der Energieeffizienz über kartellrechtliche Fragen bis zur Einbindung von interner Revision und Fördermittelgebern. Zugleich zeigt sich, wie wichtig die Phase null bei der öffentlichen Auftragsvergabe ist. Anders bei der Energieeffizienz: “Auch Feuerwehren müssen die Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge beachten”, unterstreicht Dr. KayUwe Rhein, Abteilungsleiter der Stadt Mönchengladbach. Die im Februar 2019 überarbeitete Richtline schreibe der Bundesrepublik verbindliche Beschaffungsquoten für das Ziel “zero Emissions” vor. Bei leichten Nutzfahrzeugen

and Audit Scheme)-zertifiziert. Für uns war klar, dass die Fahrzeuge deshalb die Abgasnorm Euro 6 als technische Anforderung erfüllen müssen”, erläutert Rudlof. Eigentlich nicht mehr relevant für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen sind die Auswirkungen des Feuerwehrfahrzeugkartells von 2011. Zwar sei die Bildung eines sogenannten Submissionskartells, bei dem Absprachen oder Vereinbarun-

der Richter. Das höhere Risiko, dass möglicherweise ein kontaminiertes Unternehmen sich an der Ausschreibung beteilige, sei jedenfalls kein Grund, von der losweisen Vergabe abzuweichen. “Das gehe nur, wenn wirtschaftliche und / oder technische Gründe vorlägen, fügt Kleinschmidt hinzu. Aber auch dann gelte, diese zu dokumentieren und trotzdem den Wettbewerbsgrundsatz einzuhalten.

Besonders abschreckend seien jedoch Ausschreibungen mit bis zu 170 Seiten Umfang. Um dafür ein Angebot auszuarbeiten, seien rund zwei Wochen Bearbeitungszeit notwendig. Zeit, die das kleine Vertriebsteam nicht

habe. “Idealerweise umfasst eine Ausschreibung 20 bis 30 Seiten.” In Stuttgart konnten die neuen Fahrzeuge nach vier Jahren Vorbereitung und zwei Jahren Bauzeit in Betrieb genommen werden. Sie seien zwar etwas kleiner, hätten nur drei Achsen und nur noch einen Motor, seien dafür aber auch über drei Tonnen leichter als die Vorgängermodelle und hätten rund 750.000 Euro pro Stück gekostet. “Damit haben wir rund 350.000 Euro pro Fahrzeug gespart, hinzu kommt der Verkauf der Altfahrzeuge für rund 90.000 Euro pro Stück”, zeigt Rudlof abschließend das wirtschaftliche Ergebnis auf.

Machen oder lassen?

und für welchen Zeitraum? Welche Kosten waren damit verbunden? Im Gegenzug wurden Berechnungen durchgeführt, um die Vorteile einer Beschaffung von vier neuen, baugleichen Fahrzeugen bei Ausbildung, Unterhalt und Ersatzteilbevorratung beziffern zu können. “Auf diese Weise konnten wir erst die Controlling-Abteilung und dann die Geschäftsführung von einer frühzeitigen Ersatzbeschaffung überzeugen”, bilanziert Rudlof. Dieses Vorgehen entspricht den Empfehlungen von Astrid Kleinschmidt von der Revision im Landkreis Gießen. Besonders wenn Fördergelder bei der Beschaffung genutzt würden, müsse rechtzeitig Konsens mit dem Zuwendungsgeber hergestellt werden. “Ein Dissens lässt sich rückblickend nicht mehr aus der Welt schaffen.” In Stuttgart folgte nach der Entscheidung der Geschäftsleitung die Markterkundung über vorhandene Bieter und Fahrzeuge. “Dazu gehören auch Anfragen bei Fachfirmen und anderen Behörden”, ergänzt Kleinschmidt. Zudem müsse das Leistungsverzeichnis sehr sorgfältig erarbeitet werden, und zwar anforderungs-, DIN-Normen- und marktgerecht. “Wir haben das Pflichtenheft für Großlöschfahrzeuge der Arbeitsgemeinschaft Flughafenfeuerwehren zugrunde gelegt und um spezifische Anforderungen angepasst, etwa die maximalen Ausmaße der Fahrzeuge, damit sie in der Fahrzeughalle geparkt werden können”, erläutert Rudlof. Hinsichtlich der Verfahrensart ist die Schätzung des Netto-Auftragswertes maßgeblich, inklusi­ ve Wartungs- und Schulungskosten, wenn diese Leistungen Bestandteil der Ausschreibung sind. “Dokumentieren Sie die Ergebnisse und weisen Sie nach, wie sie darauf gekommen sind”, unterstreicht Kleinschmidt und empfiehlt, ein Vorsichtsprinzip anzuwenden: Sobald der geschätzte Auftragswert zehn Prozent unterhalb der EU-Schwellenwerte liege, solle EU-weit ausgeschrieben werden. Das war am Stuttgart Airport trotz der Eigenschaft als Sektorenauftraggeber angesichts der Anschaffungskosten im Millionenbereich keine Frage.

müssten 38,5 Prozent die Vorgaben erfüllen, bei Lkws bis 2025 zehn Prozent und bis 2030 15 Prozent. Daran müssten sich auch Feuerwehren beteiligen. Maßgeblich für die Berücksichtigung der Energieeffizienz im Vergaberecht sind die §§ 67 und 68 Vergabeverordnung (VgV). Ersterer gilt für die Beschaffung von Dienstleistungen, auch wenn für deren Ausführung Straßenfahrzeuge eingesetzt werden. Letzterer nur für die Beschaffung von Fahrzeugen. Jedoch sieht § 68 Abs. 4 VgV eine Ausnahme von Fahrzeugen vor, wenn diese für den Einsatz konstruiert und gebaut worden sind. Aber: “Nicht alle Komponenten werden ausschließlich für Feuerwehrfahrzeuge konstruiert, sondern allgemein für Lkws”, merkt Rhein an. Wie also mit dem Regelwerk umgehen?

Umweltkriterien interpoliert Er rät, sich mit der Berechnung der Energieeffizienzvorgaben gemäß Anlage drei zu § 68 VgV auch bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen auseinanderzusetzen und weitgehend bei einer Ausschreibung zu beachten. “Wir haben das gemacht und bei einer Ausschreibung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges die Ange­bote mit 70 Prozent Preis, 20 Prozent technischen Vorgaben und zehn Prozent Umweltkriterien gewertet”, ergänzt Jörg Lampe, Leiter des Fachbereichs Feuerwehr bei der Stadt Mönchengladbach. Dazu seien bei den Umweltkriterien der spezifische Kraftstoffverbrauch sowie der Ausstoß von Stickoxiden und Partikelmasse erhoben, die Werte anschließend gemäß Anlage drei zu § 68 VgV umgerechnet und anschließend interpoliert worden. “Der beste Anbieter bekam 100 Punkte, der Letzte null Punkte”, so Lampe. Als Untergrenze für die null Punkte habe man den doppelten Preis des Bestbieters festgesetzt. Besonders schwierig zu erheben sei dabei allerdings der spezifische Kraftstoffverbrauch. Denn dieser basiere nicht auf gefahrenen Kilometern, sondern auf der Betriebsleistung der Pumpen im Einsatz. Anders in Stuttgart: “Der Flug­ hafen ist EMAS(Eco Management

gen über Verhaltensweisen beim Wettbewerb um öffentliche Aufträge getroffen worden seien, ein fakultativer Ausschlussgrund. Doch hätten sich die Unternehmen damals selbst gereinigt und eine Zahlung an die kommunalen Spitzenverbände geleistet, führte Hermann Summa, stellvertretender Vorsitzender des Vergabe- und ersten Strafsenats am Oberlandesgericht Koblenz aus. Zudem sei die maximale Zeitspanne von drei Jahren nach Eintreten des betreffenden Ereignisses, die für den Ausschluss vorgesehen sei, schon längst abgelaufen.

Der Fall Scania Anders beim sogenannten LkwKartell. Die damals geständigen Unternehmen der MAN-Gruppe, Daimler AG, Iveco-Gruppe, Volvo /  Renault-Gruppe und der DAFGruppe dürften auch ohne Selbstreinigung wegen Ablauf der dreijährigen Frist sich spätestens ab September 2019 wieder um öffentliche Aufträge bewerben, so der Richter. Allerdings habe das Unternehmen Scania gegen den Bußgeldbeschluss der EU-Kartellbehörde Einspruch eingelegt und eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. “Dieses Verfahren ist noch anhängig”, so Summa. Je nach Ausgang könnte die Unternehmensgruppe künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen sein. “Verlangen Sie am besten eine Negativ-Eigenerklärung zu § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB sowie eine Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu § 123 Abs. 4 GWB”, schlägt Summa vor. Denn ein “kontaminiertes Unternehmen” scheide sowohl als unmittelbarer Vertragspartner, Nachunternehmer sowie als Eignungsverleiher aus. Die einzige Ausnahme beste­ he, wenn ein schlüsselfertiges Fahrzeug angeschafft werden solle und der Fahrgestellhersteller nur als Lieferant für den Fahrzeugausbauer gelte. Dann sei er nämlich kein unmittelbarer Vertragspartner. Aber: “Dann bekommen sie unter Umständen Schwierigkeiten mit § 97 Abs. 4 GWB, dem Gebot der Losvergabe”, betont

Beratung für Bewerter und Bieter Ausschreibungen · Submissionen

Vergaberecht und Vergabemanagement Praxisseminare im September 2019

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte

Datenschutz im Vergaberecht

Einführung in die EVB-IT

Dieses Seminar stellt die Regelungen des neuen Datenschutzrechts und seine Auswirkungen auf das Vergabeverfahren vor. Neben den Grundzügen des neuen Datenschutzrechts wird das Seminar auch speziell auf die Besonderheiten der Vergabe von datensensiblen Leistungen eingehen. Zuletzt führt das Seminar auch in die EU-Geschäftsgeheimnis-Richtlinie ein, die das Schutzniveau für Geschäftsgeheimnisse anhebt.

Die EVB-IT sind mit Vertretern der IT-Industrie abgestimmte Vertragsbedingungen der Öffentlichen Hand, die diese zur Beschaffung von IT-Leistungen einsetzt. Sowohl im Bund als auch in den Ländern ist die Anwendung der EVB-IT aufgrund des Haushaltsrechts verbindlich vorgegeben. Dieses Seminar macht Sie mit den Grundlagen der EVB-IT und den verschiedenen EVB-IT-Vertragstypen vertraut.

Termin/Ort: 13.09.2019, Düsseldorf

Termin/Ort: 17.09.2019, Berlin

Preisverhandlungen bei öffentlichen Aufträgen

Vergaberecht für Anfänger: Das 1×1 des Vergaberechts

Bisher weitgehend unbemerkt hat jedoch die Vergaberechtsreform das Verhandlungsverfahren für viele Beschaffungsgegenstände geöffnet. Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie Verhandlungsverfahren zu konzipieren sind und wie Verhandlungen mit Bietern über Leistung und Preise professionell und vergaberechtskonform geführt werden.

Anhand von einfachen Fällen werden die Grundlagen der Verfahrensgestaltung und der Ablauf eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens von der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zum Abschluss durch Zuschlagserteilung erläutert. Im interaktiven Austausch wird das erforderliche Wissen vermittelt, um vergaberechtliche Sachverhalte in der Praxis einordnen und lösen zu können.

Termin/Ort: 18.09.2019, Hamburg

Termin/Ort: 19.09.2019, Berlin

Zentrale Vergabestelle: aufbauen – organisieren – gestalten – leiten

Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

Zentrale Vergabestellen sind ein wesentlicher Knotenpunkt in der Verwaltung. Sie haben mit allen Fachabteilungen zu tun, sie beraten zu strategischen Beschaffungen und klären den operativen Einkauf. Dieses Seminar bietet Ihnen die Chance, Optimierungspotentiale für die Einrichtung Ihrer Vergabestelle zu gewinnen.

Nicht jede Ausschreibung einer Versicherung ist sinnvoll. Deshalb werden zunächst die Entscheidungskriterien für und gegen eine Ausschreibung besprochen. Es wird aufgezeigt, welche Änderungen auch ohne Ausschreibung möglich sind. Ist dann die Entscheidung für die Ausschreibung getroffen, ist zu prüfen, welche Versicherungen überhaupt sinnvoll und notwendig sind.

Termin/Ort: 25.-26.09.2019, Bonn

Termin/Ort: 26.09.2019, Frankfurt a.M.

Detaillierte Information und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de

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Wasser Marsch: Auch am Flughafen Stuttgart ist der Brandschutz gesichert. Im Mai 2019 wurden vier neue Flughafenlöschfahrzeuge vom Typ Panther (hier im Bild) in Betrieb genommen. Foto: BS/Rosenbauer International AG

“Vier Bieter haben an der Ausschreibung teilgenommen, einer ist während des Verfahrens abgesprungen, ein weiterer anhand der Servicequalität gescheitert”, beschreibt der Abteilungsleiter vom Flughafen Stuttgart sein Verfahren. Damit hatte er am Ende noch Glück. “Wir sind keine Angebotsfabrik. Ich habe 3,5 Mitarbeiter, die bundesweit Angebote für Großlöschfahrzeuge schreiben”, erklärt Hans Mayr, Vertriebsleiter Deutschland der Albert Ziegler GmbH. Seine Aufgabe und die seiner Mitarbeiter sei es, die Produktion auszulasten. Dazu müssten jährlich einige hundert Aufträge akquiriert werden. Die Erfolgsquote liege zwischen 40 und 80 Prozent. Ausschreibungen, bei denen er sich keine Chance ausrechne, würden gleich beiseitegelegt. “Wir werfen als erstes einen Blick auf die Bewertungsmatrix, um zu erkennen, was dem Kunden wichtig ist”, beschreibt Mayr das allgemeine Vorgehen. Auf dieser Basis werde schnell entschieden.


Diplomaten Spiegel

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er fiktive Sender, mit “E” und “i” geschrieben, hat weltweite hohe Einschaltquoten, vor allem mit der Ratgeber-Sendung “Frage an Radio Eriwan”: “Welcher Unterschied besteht zwischen dem Kapitalismus und dem Sozialismus?” Antwort: “Der Kapitalismus macht soziale Fehler und der Sozialismus kapitale.” Um weder den einen noch den anderen zu machen, studiert Smba­tyan nach dem Abitur Mathematik in Jerewan, Dresden und Leipzig. Von 1993 bis 1996 ist er Tutor an der mathematischen Fakultät der Humboldt Universität Berlin und studiert dort auch Volkswirtschaft. 1999 wechselt der heute 50-Jährige, als Referent an die armenische Botschaft nach Bonn, absolviert 2012 eine Diplomatenausbildung bei der Akademie des Auswärtigen Amtes und wird 2015 erstmals Botschafter in Berlin.

Behörden Spiegel / Juli 2019

Wirtschaftliche Revolution muss folgen Ein Gespräch mit dem armenischen Botschafter Ashot Smbatyan in Berlin (BS/ps) Armenien, das Ashot Smbatyan als Botschafter in Berlin repräsentiert, ist so groß wie Brandenburg, nur nicht so flach. Der 29.800 Quadratkilometer große Binnenstaat, mit über 4.000 Meter hohen Bergen, liegt zwischen Georgien, Aserbaidschan, dem Iran und der Türkei. Drei Millionen Menschen gibt es in der ehemals kleinsten Sowjetrepublik, die seit September 1991 eine unabhängige, demokratische Republik ist. Über zweimal so viele Armenier leben in Russland, den USA, Frankreich und Deutschland in der Diaspora. Der Reichste, Kirk Kerkorian (1917-2018) einst in den USA, gilt bisweilen als "König von Las Vegas" und Wohltäter, der nach dem schweren Erdbeben in seiner alten Heimat 1988, 200 Millionen US-Dollar für den Wiederaufbau spendet. Der unumstrittenste ist wohl der Chansonnier Charles Aznavour (1924-2018) und die "bekanntesten", dürften die Macher von Radio Eriwan sein.

Land als Brückenfunktion “Armenien hat im Jahr 2017 ein breiteres Rahmenabkommen mit der EU unterzeichnet, das der Bundestag am 4. April 2019 ratifizierte. Bis heute haben elf EULänder das Abkommen ebenfalls ratifiziert. Das CEPA-Abkommen ist ein wichtiges Dokument für uns, weil wir bei der Durchführung der Reformprozesse im Land eine vertiefte und erweiterte Zusammenarbeit mit der EU wünschen und anstreben”, erklärt der Botschafter. Armenien ist Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und hat enge Beziehungen mit der Russischen Föderation. “Diese besondere strategische Bündnispartnerschaft mit Russland wollen wir weiterhin pflegen. In diesem Sinne könnte Armenien eine Art Brückenfunktion zwischen der EU und der EAWU übernehmen.” Gleichzeitig würden seit der Unabhängigkeit die Beziehungen zu den USA wachsen, in denen viele Armenier lebten. “Ebenso unterhalten wir gute Beziehungen zur China. Unsere politische Maxime ist nicht “Entweder – oder”, sondern “Sowohl als auch”. Das ist ein Grundprinzip unserer Außenpolitik. Armenien ist das einzige Land, das Mitglied in der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit ist und gleichzeitig Kooperationen mit NATO knüpft”, berichtet der Diplomat.

Heimische Kunst: eines der Symbole Armeniens, der Granatapfel, geschaffen vom Künstler Haik.

Stolz auf die Entwicklung Deutschland nahm als eines der ersten Länder bereits 1991 diplomatische Beziehungen zu Armenien auf. “Die bilateralen Beziehungen wurden dynamisch erweitert und entwickeln sich gut. Es kam zu einer Vielzahl offizieller Besuche, die zur Entwicklung des politischen Dialoges dienten. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft einerseits sowie im parlamentarischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Bereich entwickelt sich dynamisch, worauf ich stolz bin”, unterstreicht Smbatyan. In der Europäischen Union sei Deutschland einer der engsten wirtschaftlichen Partner Armeniens und weltweit gesehen der drittstärkste Handelspart-

gleichberechtigten, souveränen Staaten widersprechen.” Und wie stehen die Chancen auf eine Deeskalation und einen tragfähigen Kompromiss im BergkarabachKonflikt mit Aserbaidschan?

Lösung für alle finden “Der Bergkarabach-Konflikt kann nur friedlich gelöst werden. Die Garantie der Sicherheit der Bevölkerung von Bergkarabach und ihr Status haben für Armenien höchste Priorität. Wir reden hier über die Existenz von etwa 150.000 Menschen. Dieser Umstand muss bei allen Verhandlungen immer als wichtigster Faktor betrachten werden.” “Ministerpräsident Paschinjan besteht deshalb darauf, dass sowohl Armenien und Aserbajdschan als auch Vertreter Bergkarabachs am Verhandlungstisch sitzen. Es ist uns wichtig, dass wir eine Lösung finden, mit der am Ende die Bevölkerung von Bergkarabach, Aserbaidschan und Armenien leben können. Es darf bei der Lösung dieses Konfliktes keine Gewinner oder Verlierer geben. Es muss mit Berg-Karabach gesprochen werden und nicht über Bergkarabach", so Smbatyan.

Erhalt des Alten und erschaffen von Neuem

Seit über vier Jahren als Botschafter der Republik Armenien in Deutschland: Seine Exzellenz Ashot Smbatyan.

Rezept des Botschafters Kürbis gefüllt mit Rosinen und Aprikosen-Reis (Für 4 Personen)

Zutaten: 1 Kürbis (ca. 1 kg Hokkaido- oder Muskatkürbis), 150 g Basmatireis, je 50 g ungeschwefelte Aprikosen und Rosinen, 1 EL Honig, 1 EL Ghee (geklärte Butter), 20 g Butter, Salz Zubereitung: Den Kürbis waschen und die obere Hälfte abschneiden. Mit einem Löffel von Kernen gründlich befreien. Die Innenseite mit Ghee einfetten. Den Ofen auf 200 Grad vorheizen. Die Rosinen und Aprikosen waschen und trocknen. Die Aprikosen zerkleinern. In der Pfanne das restliche Ghee erhitzen und darin Rosinen uns Aprikosen schwenken. Den Reis “bissfest” kochen. Die Butter gleich mit ins kochende Salzwasser geben. Das restliche Wasser abseihen. Die Rosinen und Aprikosen mit dem gar gekochten Reis mischen und damit den Kürbis füllen. Den Kürbis mit dem oberen Stück in eine passende Auflaufform stellen und in den heißen Ofen schieben. Nach 40 Minuten den Kürbis vorsichtig aus dem Ofen herausnehmen, den Deckel kurz abnehmen und Honig auf den Reis träufeln. Den Deckel wieder aufsetzen und für weitere 25 Minuten ins Backrohr schieben. Man schneidet den Kürbis ähnlich wie einen Kuchen in Stücke. Das Gericht wird immer warm gegessen. Für Armenier ist das jedoch ein Hauptgericht und kein Dessert. Daher passt hierzu auch...Rotwein!

ner. Großes Potenzial sieht der 50-Jährige im weiteren Ausbau wirtschaftlicher Kooperationen: “Ich denke, dass dies beiden Ländern langfristig von Nutzen sein wird.”

wenn es nicht immer leicht sein wird. Dafür benötigen wir und legen natürlich auch weiterhin großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Institutionen der Europäischen Union.”

Land des Jahres 2018

Aufbruchstimmung in Armenien

Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im letzten Dezember hat die Regierung von Premier Nikol Paschinjan über 70 Prozent der Stimmen erhalten. Inzwischen hat der Ministerpräsident angekündigt, dass der politischen Revolution eine wirtschaftliche folgen müsse. “Das ist nicht einfach”, sagt Smbatyan. Und weiter: “Unter diesem Aspekt ist unsere Regierung bestrebt, gegen Oligarchie und Korruption im Land vorzugehen. Weiterhin arbeitet sie an der Verstärkung der Rechtsstaatlichkeit. Mit einer Mehrheit des neuen Regierungsbündnisses im Parlament werden nun Reformen, wenn auch manchmal schmerzhaft, durchgeführt.” Die Zeitschrift “Economist” stufte Armenien im vergangenen Jahr als das “Land des Jahres 2018” ein. Grund hierfür waren die großen Fortschritte in Richtung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. “Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir den Weg, den wir eingeschlagen haben, weitergehen werden, auch

Nach der “samtenen Revolution” sind das Vertrauen und der Reiz, zu investieren, stärker geworden. So befinden sich bereits jetzt viele Projekte mit führenden deutschen Technologieunternehmen in der Entwicklung. “Diese Projekte werden von beiderseitigem Nutzen sein. Neben technologischen Investitionsmöglichkeiten haben wir selbstverständlich auch eine breite Palette an traditionellen Marktoptionen vorzuweisen. Zu nennen sind hier besonders die Textil, Wein- und Lebensmittelindustrie, insbesondere im Bio-Bereich. Auch dem Tourismus bieten sich in unserem kulturreichen Land vielfältige Möglichkeiten. Als Nation, die das Christentum im Jahre 301 als erste zur Staatsreligion erhob, profitieren wir noch heute von den einzigartigen Bauwerken jener Zeit.” Überall in Armenien könne man alte Kirchen, Klöster und Festungen finden. Daneben sei die 2.800-jährige Hauptstadt Jerewan, deren Gebäude in der

Mehrzahl aus rosafarbenem Tuffstein gebaut seien und die deshalbs auch “Pink City” genannt werde, eine Mischung aus Moderne und historisch Beschaulichem. "Hier ist für alle etwas dabei", wirbt Smbatyan. Neben dem heidnischen Tempel von Garni aus dem ersten Jahrhundert oder dem Kloster Geghard mit seinen in den Felsen gehauenen Räumen können Besucher in der weltweit längsten Seilbahn fahren, auf dem Karahundsch-Observatorium den klaren Sternenhimmel genießen oder auf den weltweit ältesten Weingütern in Areni die Seele baumeln lassen. “Wem das noch nicht genug der Köstlichkeit war, der kann dann in der Ararat Brandy Fabrik das Lieblingsgetränk von Winston Churchill probieren und genießen. Auch der in Armenien sehr beliebte Aktivtourismus (Wandern, Klettern etc.) ist eine willkommene Bereicherung. In Armenien gibt es eine Aufbruchsstimmung, bei der es sich lohnt, mitzumachen”, versichert der Botschafter.

Fotos: BS/Dombrowsky

Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich als Genozid zu akzeptieren. “Armenien hat bereits vor mehr als zehn Jahren versucht, ohne Vorbedingungen, diplomatischen Beziehungen zur Türkei aufzunehmen”, sagt der 50-Jährige. “Es mündete in der Unterzeichnung der sogenannten “Züricher Protokolle”, die seitens der Türkei nicht ratifiziert wurden.” “Wir sind noch immer bereit, ohne Vorbedingungen mit der Türkei diplomatische Beziehungen aufzunehmen. Doch unsere Bereitschaft scheint der türkischen Regierung leider nicht genug, um eine der letzten geschlossenen Grenzen Europas zu öffnen. Die aktuelle türkische Regierung diktiert unakzeptable Vorbedingungen für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und hält Armenien in einem Blockadezustand, die allen Regeln der Beziehungen zwischen

2019 ist Ashot Smbatyan 20 Jahre im diplomatischen Dienst, die meiste Zeit davon in der Bundesrepublik. Zählt man seine Studien hier dazu, ist das mehr als die Hälfte seines bisherigen Lebens. Vermisst er da noch was bei uns? “Ein wenig vermisse ich den Diskurs über mein Land, welches sich bemüht, seinen Teil zum besseren, stärkeren Europa beizutragen. Ab und zu auch die armenische Küche. Allerdings vermisse ich nicht nur Dinge, sondern freue mich auch über die Entdeckungen, die ich hier in Berlin gemacht habe, die es so in Armenien noch nicht gibt. Ich bin fasziniert vom Wiederaufbau der Berliner Museumsinsel. Hier verbindet sich das Altertum mit der Moderne. Und das ist das, was mich begeistert, die Erhaltung des Alten und die harmonische Erschaffung von Neuem.”

Im Leben Albert Einsteins Letzte Frage: Mit wem würden Sie gerne für einen Tag tauschen? “Als studierter Mathematiker, würde ich es äußerst interessant finden, einen Tag im Leben des Albert Einstein zu erleben. Und generell nur ein Tag? Diese Frist finde ich zu kurz.”

Letzte geschlossene Grenze Europas Anders beim 2009 begonnenen Annäherungsversuch mit der Türkei. Dieser ist mittlerweise ins Stocken geraten. Hintergrund ist die Weigerung Ankaras, den

Ausdruck der Verbundenheit: Neben der Flagge Armeniens (rechts) findet sich auch die daran angelehnte Flagge der Republik Arzach, bis 2017 Republik BergKarabach, im Büro des Botschafters. Letztere ist ein überwiegend von Armeniern bewohntes Gebiet in Aserbaidschan, das sich 1991 für unabhängig erklärte, doch von den Vereinten Nationen und dem Europarat nicht anerkannt ist.


Personelles

Behörden Spiegel / Juli 2019

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Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Büro der Minsiterin Vorzimmer der Minsiterin: Gritt Stoeckmann

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Persönliche Referentin: Simone Makowei

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Vertretung der Ministerin: Birgit Gärtner

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Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Stand: Juli 2019

Ministerin Katy Hoffmeister

Pressesprecher

Tilo Stolpe

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Foto: BS/Ecki Raff

Vorzimmer der Staatssekretärin Catrin Schütt

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Vertretung der Staatssekretärin: Otmar Fandel

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Staatssekretärin Birgit Gärtner -3005

-3009

Uwe Koop

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Abteilung 1

Abteilung 2

Abteilung 3

Justizvollzug, Ambulante Straffälligenarbeit und Gnadenwesen

Verfassung, Recht, wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Kirchenangelegenheiten, Normprüfung und Stiftungswesen

-3010

Vorzimmer: Manuela Schwarz

Leitung: Jörg Jesse

-3011

Vorzimmer: Ramona Behrens

Vertretung: Anett Sauer

-3160

Referat 100

Referat GemIT L

Koordinierungsreferat Personal, Grundsatzangelegenheiten, Personalangelegenheiten der Richter und Staatsanwälte, Personalkonzept

Leitung des Gemeinsamen IT-Betriebs für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Justizministerium (GemIT)

-3100

Dr. Lutz Rentzow

Vertretung: Stephan Hagemann

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Leitung: Dr. Reimer Groth

-3030

Vorzimmer: Birgit Koslowski

-3031

Vertretung: Inga Melinkat

-3350

Referat 200

-13500

Referat 300

Hendrik Plewka

-3200

Verfassungsrecht Dietmar Schmitz

-3300

Referat 310

Referat 210

Referat GemIT L1

Personalangelegenheiten der Richter und Staatsanwälte

Allgemeine Verwaltung des Gemeinsamen ITBetriebs für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Justizministerium (GemIT)

-3101

-3020

Sicherheit und Ordnung, Bau und Liegenschaften, Maßregelvollzug

Referat 101

Silke Bentrup-Figura

Peter Lückemann

Allgemeine Abteilung Leitung: Otmar Fandel

Stefan Wenzel

Koordinierungsstelle

Birgit Vorpahl

Aufsicht, Organisation, Vollzuglockerungen, Gesundheitsfürsorge Andrea Hanke

-3210

Justiziariat; Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht; Europarecht; Völkerrecht; Straf-, Verwaltungsrechtliche und Berufliche Rehabilitierung, Opferrente, Häftlingshilfegesetz Dr. Bernd Pfeifer

-3310

-13571 Referat 220

Referat 102 Personal, Organisation und Innerer Dienst des Ministeriums Dietrich Meyer

-3102

Referat GemIT 140 Entwicklung und Einführung eRV und E-Akte, Leiter des zentralen eRV-Projektes (insbesondere Projektsteuerung und -Planung), Vertretung in den Entwicklungsverbünden zu eRV/E-Akte Jörg Schiller

Katja Hückstädt

Dr. Ute Albrecht

-3120

Referat 230

Referat GemIT 141

Stephan Hagemann

Referat 240

Personalangelegenheiten des nichtrichterlichen Dienstes der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Projekt Dienstpostenbewertung für den nicht­ richterlichen Dienst der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung, ehrenamtliche Richter und Schöffen, Verwaltungsvorschriften

Gesetzgebung Justizvollzug, Vollzugsrecht, Wirtschaftsverwaltung, Eingaben, Petitionen, Gnadensachen

Anja Wolfram

Referat GemIT 142

Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften; Grundsatzangelegenheiten; Strafrechtliche Einzelsachen; Recht der Staatsanwaltschaften Holger Schütt

-3330

Referat 340 Strafverfahrensrecht; Gerichtsverfassung der Strafgerichtsbarkeit, Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, Koordination Europäisches Strafrecht

n.n -3116

Silvia Gerdts

-3320

-3230

Referat 104

Erna Buß-Krech

Einführung der elektronischen Akte

Katharina Herr

-3220

Arbeit, Bildung und Versorgung der Gefangenen und Untergebrachten, Wirtschaftsführung der Vollzugsbehörden, Dienst­kleidung der Beschäftigten, Öffentlichkeitsarbeit

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (eRV) und E-Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Materielles Strafrecht einschließlich Nebenstrafrecht; Handels- und Gesellschaftsrecht

Referat 330

-3112

Referat 103 Aus- und Fortbildung, Rechtsanwälte und Notare, Mediation

Referat 320

Personalangelegenheiten des Justizvollzuges und des Landesamtes für Ambulante Straffälligenarbeit; Eingaben und Beschwerden; Ausund Fortbildung

Eva Prüfer

-3340

-3240

Referat 350 Recht der Gerichtsorganisation; Zivilverfahrensrecht

-13590

-3350

Inga Melinkat

Referat 250

-3109

Haushalt, Controlling, Statistiken, Europäische Strukturfonds Referat 360

-3250

Tanja Klee

Bürgerliches Recht; Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Referat 110 Michael Baukhorn

Grundsatzangelegenheiten der Aufbau- und Ablauforganisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften, IT-Strategie und IT-Organisation, Gesamtstrategie “Justiz 2020”

Referat 260 Gestaltung der ambulanten und stationären Straffälligenarbeit, Informationstechnik, elektronische Aufenthaltsüberwachung

-3110

Andreas Labi

-3360

-3260

Justina Dzienko

Referat 370 Sachenrecht, Vereinigungsbedingtes Sonderrecht, Koordination Europäisches Zivilrecht, Handelsund Gesellschaftsrecht Dr. Benjamin Beischer

-3370

Referat 111 IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit und Datenschutz, Rat der IT-Verantwortlichen, Informationssysteme, Leitung Projekt Einrichtung Gemeinsamer IT-Betrieb, eVerwaltungsakte LaNa Dr. Detlef Krasemann

Referat 375 Wirtschaftlicher Verbraucherschutz Daniel Kohde

-3111

-3375

Referat 380 Referat 112

Kirchenangelegenheiten, Angelegenheiten der religiösen Gemeinschaften und der Sekten, Vertriebene

Fachverfahrenssteuerung Doris Diekmann-Struck

Katja Ellenrieder

-3113

-3380

Landesjustizprüfungsamt Referat 113 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Bestandsmanagement und Controlling, Justizgeschäfts­ statistiken und Personalbedarfsberechnung der bzw. für die Gerichte und Staatsanwaltschaften, Berufsrecht und Angelegenheiten der Gerichts­ vollzieher; Innen­revision, AG Sicherheit Andrea Ritter

Referat 390

Präsidentin:

-3113

Stiftungsaufsicht, Stifterberatung, Stiftungsrecht, Handels-und Gesellschaftsrecht, Sonn- und Feiertagsrecht

-3044

Gabriele Janke

Hans-Günther Roes

-3390

LJPA I Grundsatzangelegenheiten LJPA, Juristenausbildung, Justiziariat, Organisation und Durchführung der Zweiten juristischen Staatsprüfung Barbara Grabandt

NPS Normprüfstelle; Bessere Rechtsetzung, ressortübergreifender Bürokratieabbau Stephan Förster

-3490

-3043

Referat 120 Beauftragte für den Haushalt, Sach- und Personalhaushalt, Finanz- und Investitionsplanung, Bauund Unterbringungsangelegenheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften Anett Sauer

-3160

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Puschkinstraße 19-21 19055 Schwerin Telefon: 0585-588-Durchwahl

LJPA-1 LAMV Mecklenburg-Vorpommern

Organisation und Durchführung der Ersten juristischen Staatsprüfung Jens Brückner

Die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur -3042

Anne Drescher

-0585-734006

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Daten & Fakten

Seite 10

Behörden Spiegel / Juli 2019

Die Misere im Gesundheitsdienst (BS/Jörn Fieseler) Konkrete Zahlen zum Fachkrä�emangel im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gibt es nicht. Dass er dennoch vorhanden ist, zeigen die ste�gen Warnungen, Gesundheitsämter könnten ihre staatlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen. Doch die Zahl der Ärzte und besonders der Fachärzte im ÖGD steigt nur langsam. Parallel reduziert sich die Zahl der Beamten, wobei zu diesen nicht nur Ärzte gehören, sondern auch Verwaltungspersonal. Der Versuch einer Modellrechnung für eine erste Schätzung zeigt: Der Bedarf ist da. Und wahrscheinlich sogar deutlich höher als hier ausgewiesen. Doch angesichts der Bezahlung ist es schwer, gutes Ärztepersonal zu bekommen.

Gesundheitsämter nach Ländern

Beamte und Angestellte

80

25.000

60

20.000

21.286

21.402

21.220

20.585

21.125

21.555

21.725

2.022

1.971

1.930

1.845

1.785

1.675

1.640

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018*

15.000

40

10.000

20

5.000

0

0 BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH

*ohne Außenstellen

Beamte

*vorläufige Zahlen

Quelle: BS/eigene Recherche

Angestellte

Quelle: BS/eigene Berechungen; Sta�s�sches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, Jahrgänge 2012 bis 2018

Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst zwischen Ärzte im ÖGD zwischen 2012 und 2018 2012 und 2018 3.000 2.500 2.000 1.500

2.370

2.432

2.528

2.511

2.523

2.514

2.519

441

437

454

426

417

409

405

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

1.000 500 0

Ärzte

davon Fachärzte im ÖGD

Quelle: BS/Ärztesta�s�k der Bundesärztekammer, Jahrgänge 2012 bis 2018

Schätzung des durchschni�lichen Fachärztebedarfs in Öffentlichen Gesundheitsdienst nach Ländern BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH

Grundgehälter* für Fachärzte nach verschiedenen Tarifverträgen und Besoldungsgruppen 7.000,00 6.000,00 5.000,00 4.000,00 3.000,00 2.000,00 1.000,00

200

Gesamt: 2.857 Ärzte

300

400

500

davon Fachärzte im ÖGD: 764 davon Fachärzte ÖGD

Quelle: BS/Eigene Berechnungen basiertend auf der Einwohnersta�s�k 2018 des Sta�s�schen Bundesamtes, der Anzahl der Gesundheitsämter (s. o.) und den Annahmen aus der “detaillierten Darstellung der Grundlagen des Mustergesundheitsamtes”, Berlin 2010

Grafiken: BS/Hoffmann Alle Grafiken und bildlichen Darstellungen unterliegen dem Copyright. Nachdruck oder andere Vervielfältigungen nur mit Genehmigung des Behörden Spiegel.

600

Ärzte im Gesundheitsdienst werden entweder verbeamtet oder als Tarifangestellte eingestellt. Während bei der Besoldung das monatliche Grundgehalt vom Landesgesetzgeber abhängt, ist es beim TVöD vor allem eine Frage der Stufenzuordnung.

TV BG Kliniken

TV Helios

TV Asklepios

TV Ärzte/VKA

Besoldung A15****

Grundgehälter

TV-L Ärzte an Unikliniken

100

MDK-T (Version Ärzte) *****

0

TVöD (Ärzte im Gesundheitsdienst) ***

Besoldung A 14**

0,00

* Grundgehalt Stufe 1 ohne Zulagen und Zuschläge ** 3.928,48 (MV) bis 4.658,23 (BW) *** Fachärzte werden meistens sofort in Stufe 3 eingruppiert **** 5.064,95 (BE) bis 5.390,99 (BW) ***** Facharzt ohne sozialmedizinische Berufserfahrung Quelle: BS/eigene Recherchen, www.beamtenbesoldung.org, Marburger Bund, VKA, TdL


Kommune Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / Juli 2019

Grenzen überwinden

KNAPP Kooperation vereinbart

Stadtentwicklung in Ballungsgebieten umdenken

(BS/Katarina Heidrich) Die boomende Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main macht vor, wie es gehen könnte: Eine enge Zusammenarbeit von vier Bundesländern, die gemeinsam die (BS/mfe) Der Verband kommuHerausforderungen des demografischen Wandels meistern wollen. Dabei geht es um eine kooperative Regionalpolitik. Der vielerorts einseitige Fokus auf die Großstädte und den naler Unternehmen (VKU) und dortigen Wohnungsmangel verkennt Potenziale und Gefahren. der Deutsche Feuerwehrverband Das länderübergreifende Strategieforum FrankfurtRheinMain reiht sich ein in eine lange Tradition gemeinsamer Regionalplanung im Rhein-Main-Gebiet. 2018 ins Leben gerufen, versammelt der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer (CDU), regelmäßig Vertreter der Landesregierungen von Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg, Kommunalvertreter sowie Angehörige der Industrie- und Handelskammern, um als informelles Gremium Empfehlungen zu erarbeiten. “Das Strategieforum mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft bleibt nicht an regionalen Grenzen stehen, sondern beginnt, die boomende Metropolregion wirksam mitzugestalten. Es ist ein echtes Erfolgsmodell”, so Wintermeyer. Auch soll die regionale Entwicklung nicht an den Stadtgrenzen haltmachen, sondern ganz bewusst den ländlichen Raum miteinbeziehen. Denn man hat erkannt: Entwicklungen auf dem Land haben Auswirkungen auf die Städte und umgekehrt. Wo seitens der Bundespolitik oftmals das simple Credo “Bauen, Bauen, Bauen” gilt – wie zuletzt auch vom CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden, Ralph Brinkhaus, beim Tag der Immobilienwirtschaft des ZIA gefordert –, wird ein realistischer Blick auf das Stadt-Land-Gefälle in Deutschland verstellt. Denn zum einen fehlt es an personellen Kapazitäten innerhalb der Baubranche sowie den Verwaltungen und zum anderen fehlt es in den wachsenden Städten mehr und mehr an Flächen. Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), appelliert deshalb an die Kommunen: “Halten Sie Ihre Hände auf dem Grund und Boden, dessen Sie

(digitale) Infrastruktur. “Man kann den Prozess der Ungleichheiten nicht umkehren, aber man kann ihn politisch abmildern”, ist sich Südekum sicher.

BIP steigern

Um das zunehmende Stadt-Land-Gefälle abzumildern, ist es notwendig, jenseits von regionalen Grenzen zu denken und Kooperationen einzugehen. Foto: BS/Animaflora PicsStock, stock.adobe.com

noch habhaft werden können!”

Warum Stadt? Gleichzeitig müsse Politik und Verwaltung stärker das Umland der Großstädte in den Blick nehmen, so Bohle. Und vor allem den dortigen Leerstand nutzen. Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gehen davon aus, dass die Bevölkerung hierzulande bis 2025 auf 83,9 Millionen wachsen wird. Danach aber soll die Zahl wieder leicht sinken; man geht im Jahr 2035 von 83,1 Millionen Menschen aus. Doch was passiert dann mit all den heute schnell hochgezogenen Neubauten? Und lassen sich Bevölkerungsentwicklung und vor allem die Binnenmigration so vorhersagen, dass sich Stadtplanung überhaupt langfristig orientieren kann? Letztendlich nicht, wie Dr. Ralph Henger, Senior Economist für Wohnungspolitik und Immobilienökonomik beim IW, betont.

Die Gründe dafür, dass es derzeit viele, vor allem junge, Menschen in die Großstädte ziehe, lägen vor allem in der Arbeits- und Bildungsmigration. Mit Gründung einer Familie ziehe es viele von ihnen dann wieder in den ländlichen Raum. In fast der Hälfte der Kreise wurde laut dem Volkswirt in den letzten Jahren genau richtig oder zu viel gebaut. “Wir haben zu viel Neubau statt Umbau. Die Probleme der Wohnungsmärkte in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum bedingen einander”, so Henger.

Kapazitäten bündeln In diesem Zusammenhang muss die Wirtschaftspolitik in den Blick genommen werden. Prof. Dr. Jens Südekum, Lehrstuhlinhaber für International Economics am Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, betont, dass die

'19

KOMMUNALE SOMMERGESPRÄCHE

regionale Wirtschaftsstruktur in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern (noch) relativ ausgeglichen ist. Allerdings: “Ich fürchte, dass der technologische Wandel das Stadt-Land-Gefälle noch verstärken wird.” Denn es entstünden künftig vor allem urbane Jobs und Geschäftsmodelle. Dies könnte zu einer weiteren Polarisierung führen. Andererseits biete gerade die “Industrie 4.0” Chancen, durch Ansiedlung im ländlichen Raum diesen wieder zu stärken. Beispielsweise durch “Re-Shoring”, die Rückverlagerung von Industrieproduktionen nach Europa – wie es etwa Adidas mit seiner “Speedfactory” im fränkischen Ansbach vorgemacht hat. Dank Robotik und 3D-Druck entstehen hier individuelle Schuhe – aber es wurden auch 160 Arbeitsplätze geschaffen. Die Voraussetzungen dafür seien jedoch ein entsprechendes Fachkräftepotenzial sowie eine ausreichende

Neben der digitalen spielen alle Arten von Infrastruktur eine Rolle als Basis für wirtschaftlichen und sozialen Austausch, betont Hengers Kollege Dr. Christian Oberst. Er sieht in Anbindungen des Öffentlichen Personennahverkehrs ein regionalökonomisches Potenzial und Entwicklungschancen für strukturschwache Regionen. Hierfür sollten Kommunen, Kreise oder auch Länder ihre Infrastruktur- und Bauvorhaben bündeln. Für Stadterweiterungen, die man entlang der bereits bestehenden Infrastruktur leichter planen könne, seien besonders Kooperationen von Städten und Umlandgemeinden sinnvoll. Auch Kooperationen von Politik, Verwaltung, Immobilienwirtschaft und Bürgern bereits bei der Planung könnten helfen, Akzeptanz für Neu-Bebauung zu fördern und durch Durchmischung in den Siedlungen sicherzustellen, dass sich auch langfristig dort Menschen niederlassen möchten und können. Durch Gewerbeansiedlungen in Wohnquartieren entstehen zum einen Arbeitsplätze vor Ort, zum anderen wird der (Pendler-)Verkehr in die Großstädte hinein abgeschwächt. Denn Zustände wie in Brasilien, das den höchsten Verstädterungsgrad weltweit aufzeigt, könnten sich in geringerem Maße auch hierzulande entwickeln. Die Produktivität und damit das BIP sänken dort dramatisch, da die Leute vier bis sechs Stunden am Tag im Stau stünden, wie Prof. Elke Pahl-Weber vom Institut für Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin erläutert.

(DFV) haben eine engere Zusammenarbeit vereinbart. Die Präsidenten der beiden Verbände, Michael Ebling und Hartmut Ziebs, betonten: “Kommunale Unternehmen und Feuerwehren haben viel gemeinsam. Sie sind Stabilitätsanker vor Ort und übernehmen Verantwortung.” Außerdem förderten sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und trügen zu gleichwertigen Lebensverhältnissen bei. Ebling appellierte an die VKUMitglieder, das Engagement in Freiwilligen Feuerwehren weiter zu unterstützen. Und Ziebs sagte: “Gerade in Zeiten, in denen bei vielen Freiwilligen Feuerwehren tagsüber Einsatzkräfte jobbedingt fehlen, ist es umso wichtiger, dass in den kommunalen Unternehmen Menschen arbeiten, die ehrenamtlich in der Feuerwehr aktiv sind.”

Kommunale IT-GmbH gegründet (BS/mfe) In Sachsen ist KOMM24 gegründet worden. Dabei handelt es sich um eine kommunale ITGmbH. Beteiligt sind die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) und die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD). In dem Unternehmen sollen Kompetenzen gebündelt und gemeinsam neue OnlineVerwaltungsdienstleistungsangebote für die Bürger entwickelt werden. In den ersten 18 Monaten des Bestehens der GmbH sollen circa 60 digitale Bürgerdienste auf der Service-Plattform des Freistaates “Amt24” implementiert werden. Sie sollen unter anderem die Bereiche Melde- und Personenstandswesen, Gewerbeangelegenheiten und Führerscheinwesen betreffen.

SOZIALER WOHNUNGSBAU | NACHHALTIGER STRUKTURWANDEL | KLIMASCHUTZ VOR ORT

21.–23. AUGUST 2019 Kulturstadt Weimar

www.fuehrungskraefte-forum.de Eine Veranstaltung des:


Kommunalpolitik

Seite 12

B

ehörden Spiegel: Was sind in den nächsten Jahren die drängendsten Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft hinsichtlich der Nutzungsklasse Büroimmobilie?

Wende: Schwieriges Thema. Es setzt sich auf der einen Seite zusammen aus deutlich veränderten äußeren Einflüssen. Also aus Prozessen heraus. Beispielsweise dem der Digitalisierung. Dann haben wir einen klaren,demografischen Strukturwandel, der zu weiterem Zuzug und damit Wachstum und Stärkung der Metropolstädte führt. Auf der anderen Seite erleben wir Veränderungen von Arbeitsweisen und den Anforderungen der Nutzer. Die Menschen arbeiten viel dichter, interdisziplinärer, spontaner und internationaler zusammen. Wenn noch vor Jahrzehnten die klassische Einzeloder Zweierzelle im Büro die Anforderung war, hat sich die jetzige Generation deutlich geändert hin zu Kooperation, Open space, Gemeinschaft. Wir haben also aus der Nutzersicht deutlichen Einfluss, wir haben aus der Prozesssicht Einfluss und wir haben auf der anderen Seite ein statisches Gut: Das ist die Immobilie, die sich in der Struktur nicht großartig verändert. Sie wird ja nicht dem jeweiligen Wandel untergeordnet und neu gebaut, sondern für 50, 70, 100 Jahre erstellt. Aber im inneren Kern muss sie technisch, im Prozess und in der Nutzung angepasst werden. Das ist die große Herausforderung für Nutzer, aber auch für die Arbeitsstättenverordnung. Behörden Spiegel: Wie sieht dann das Büro der Zukunft aus? Wende: Wenn ich das wüsste, wäre ich jetzt Multimilliardär. Das

Behörden Spiegel / Juli 2019

Monofokussierung auf Wohnen Zur Zukunft der Büroimmobilie (BS) Wohnraummangel, Mietendeckel, sozialer Wohnungsbau: Für Politik und Verwaltung stehen Wohnimmobilien derzeit im Fokus. Im Gespräch mit dem Behörden Spiegel erläutert Andreas Wende, Ausschussvorsitzender Büroimmobilien beim Zentralen Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA), die Rolle der Büroimmobilien im politischen Diskurs und wie sich Bürokonzepte im Laufe der Zeit verändern. Die Fragen stellte Katarina Heidrich. flexibel und auch nicht so schnell, wie es im freien Markt der Fall ist, Andreas Wende bemängelt aber es ist klares eine einseitige Fokussierung auf Wohnimmobilien seitens Thema. Die öffentder Politik. liche Hand muss, Foto: BS/ZIA was Büroimmobilien angeht, auch attraktiv für Bewerber sein. Denn ändert sich und es gibt nicht für wir stellen fest, dass Standort, alle eine gleiche Thematik. Aber Umfeld und Immobilie wesentwas wir sehr deutlich feststellen, liche Faktoren bei der Wahl des ist, dass sich die Aufenthaltsqua- Arbeitgebers sind. lität eines Büros deutlich veränBehörden Spiegel: Braucht dert. Bei vielen Bürokonzepten, die man aktuell sieht, kann man es dazu auch Anpassungen kaum unterscheiden, ist das ein im Arbeitsrecht? Wie steht es Arbeits- und Wohnzimmer im beispielsweise um das Thema privaten Bereich oder ist es ein Arbeitszeit­erfassung, wenn die großes Unternehmen; da gibt es Grenzen zwischen Arbeitszeit und Loungebereiche, Sportangebote Freizeit in solchen Bürokonzepten oder eine gemeinsame Küche. immer mehr verschwimmen? Die Anforderungen der jungen Wende: Das ist eine der großen Nachwuchskräfte gehen komplett in eine andere Richtung, als wir Herausforderungen, vor der wir in den letzten Jahrzehnten Büro stehen. Wir haben bisher keine gedacht haben. Und wenn sich Lösung dafür, aber müssen eine der Mitarbeiter wohlfühlt, ist er erarbeiten. Denn: Wann fängt Arproduktiver und innovativer. beit an? Wenn ich morgens nach dem Frühstück auf mein Handy Behörden Spiegel: Lässt sich und nach Mails schaue, ist das das so eins zu eins auf Büroim- dann schon Arbeit und bin ich mobilien der öffentlichen Hand damit schon am Arbeitsplatz? Ich weiß es nicht. Darauf muss der übertragen? Gesetzgeber deutlich reagieren, Wende: Ich glaube, auch in der denn der Staat hat die Aufgabe, Verwaltung spielt die Frage “Wie die Vereinbarkeit von Berufsarbeite ich” eine immer größere und Privatleben zu gewährleisRolle. Das heißt, die Arbeits- ten. Aber sie müssen sich eben welten der Kommunen werden auch den digitalen Gewohnheisich genauso anpassen. Nicht so ten der Bevölkerung anpassen.

furt–Niederrad. Ehemals eine reine Bürostadt, die mittlerweile eine Wohn- und Infrastrukturstadt geworden ist. Das ist das, was auf uns zukommt, weg von einer Monostrukturierung. Aber die Politik ist zurzeit sehr Behörden Spiegel: Sie haben monofokussiert auf das Thema bereits die wachsenden Metro- Wohnimmobilien. Klar, weil das polregionen angesprochen. Gibt Thema jeden betrifft und recht es eine Konkurrenzsituation zwi- schnell sehr populär dargeschen Büro- und Wohnimmobili- stellt werden kann. Langfristig ist das aber ein Schaden für en in den Großstädten? uns, denn wir brauchen die “Sie sehen beispielsweise im Koaliti- durchmischten Städte. onsvertrag zwischen Union und SPD, L e i d e r i s t dass das Wort Entbürokratisierung auch in der jetzigen Bundas einzige ist, welches das Wort desregierung Büro enthält.” das Thema nicht ansatzWende: Es gibt deutschland- weise in dem Fokus, wie es aus weit kein klares, einheitliches unserer Sicht sein müsste. Sie Bild einer harten Konkurrenz- sehen beispielsweise im Koalitisituation. Aber es gibt immer onsvertrag zwischen Union und wieder Einzelfälle, beispielswei- SPD, dass das Wort Entbürokrase in Berlin, wo in einem Büro tisierung das einzige ist, welches die Mieter vertrieben werden das Wort Büro enthält. Und das und dann eine andere Nutzung ist falsch, denn jeder Dritte Beeingebracht wird. Wenn wir auf rufstätige in Deutschland arbeitet Gesamtdeutschland schauen, in einem Büro – und das muss dann haben wir klar sortierte genauso gefördert werden. Städte und Lagen, die für Büros sind und solche, die fürs Behörden Spiegel: Gibt es Wohnen sind. Aber gerade das Zahlen dazu, ähnlich wie beim Vermischen von Arbeiten und Wohnungsmarkt, wie hoch der Wohnen führt dazu, dass wir ei- Bedarf an Büroimmobilien in den ne stärkere Durchmischung von nächsten Jahren ist? ehemals reinen Büroquartieren Wende: Es gibt unabhängige haben. Und das heißt Urbanität. Nehmen Sie zum Beispiel Frank- Studien, wie beispielsweise von

Wir dürfen nicht vergessen: Je stärker wir regulieren, umso mehr beschneiden wir auch die Möglichkeiten von Menschen, überall und auch von zu Hause aus zu arbeiten.

“bulwiengesa”, die ermitteln, wie die Zahl der Projektflächen im Bürosegment im Jahr 2019 gestiegen ist. Die sagen: 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dort sehen Sie auch ganz klar die Not. Denn, wenn wir über Leerstände sprechen in den deutschen Märkten, dann sind fast alle Städte ausverkauft. Und das ist ein negatives Zeichen für die Städte, weil dort die Unternehmen letztendlich keine Chance mehr haben, zu wachsen. Das heißt steigende Mieten auf der einen Seite. Das hat etwas mit der Regulatorik zu tun, wenn man mehr in Energie beziehungsweise energetische Sanierung investieren muss oder in Baukosten, die dramatisch gestiegen sind. Und auf der anderen Seite sinkende Leerstandsquoten. In 35 Büromärkten in Deutschland haben wir eine Leerstandsquote von unter drei Prozent. Das ist ungesund für die Städte, weil in diesen drei Prozent auch unterdurchschnittlich qualitative Gebäude zu finden sind. Nehmen Sie zum Beispiel München mit 1,5 Prozent Leerstand. Unternehmen werden in ihren Wachstumsthemen beschnitten und müssen sich überlegen, woanders hinzugehen. Stuttgart: 2,2 Prozent, Köln: 2,8 Prozent, Hamburg bei knapp über drei Prozent. Also ganz klare Botschaft: Vollvermietung hört sich gut an, ist aber eigentlich nicht positiv. Wir brauchen einen gewissen Leerstand, auch für Interimsflächen. Der ZIA ist Themenpartner beim Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur 2019 des Behörden Spiegel, der am 3. Dezember in Berlin stattfindet. Nähere Informationen unter: https://www. oeffentliche-infrastruktur.de/

Um die Wette deckeln

Mehr Grün im Grau

Wie Berlin versucht, der Mietpreissteigerungen Herr zu werden

Ein Masterplan soll städtische Grünflächen sichern

(BS/Katarina Heidrich) Die Berliner Senatskoalition hat sich auf einen Mietenstopp für fünf Jahre geeinigt (BS/Katarina Heidrich) Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen “Masterplan Stadtnatur” will die Bunund Eckpunkte für den “Mietendeckel” beschlossen. Kritik daran kommt aus der Wohnungswirtschaft. Das desregierung die Kommunen dabei unterstützen, die Arten- und Biotopvielfalt in den Städten zu erhöhen Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen SE deckelt sich gleich lieber selbst. und natürliche Lebensräume zu schaffen. Insgesamt 26 Maßnahmen sollen mehr Grün in die Städte bringen. Das Berliner Mietengesetz - auch Mietendeckel genannt - soll für fünf Jahre die Mieten auf dem heutigen Stand einfrieren, um das Mieterrecht zu stärken. Bereits bestehende überhöhte Bestandsmieten könnten zudem abgesenkt werden. Im Falle von Modernisierungen, die zu einer Umlage von maximal 50 Cent pro Quadratmeter auf die Miete führen, müssen diese lediglich angezeigt werden. Höhere Umlagen bedürfen einer Genehmigung. Das Gesetz soll rückwirkend ab dem 18. Juni gelten und spätestens im Januar 2020 in Kraft treten. Doch die Rechtskraft bleibt fraglich: Trotz in einem Gutachten zum Ausdruck gebrachten Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hält der Senat an den Plänen fest. "Die vom Senat vertretene Auffassung zur landesrechtlichen Umsetzbarkeit des Vorhabens wird dadurch nicht erschüttert", so Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Das Gutachten besagt, dass die Länder keine Möglichkeit haben, das Mietpreisrecht eigenhändig zu ändern, wenn der Bund selbst eine "erschöpfende und abschließende Regelung" beabsichtigt - und dies sei der Fall. Weitere offene Fragen: Zum einen sind Neubauten ausgenommen. Was allerdings genau unter dem Begriff Neubau zu verstehen ist, kann auch die zuständige Senatsverwaltung nicht erklären. “Es kann sowohl ein Datum in der Vergangenheit festgelegt werden oder auch eine Regelung, wonach nur alle Erstvermietungen ab einem bestimmten Fertigstellungszeitraum betroffen wären”, heißt

Jeder Deckel bietet ein Schlupfloch.

Foto: BS/falco, pixabay.com

es von dort.Zum anderen sind die geförderten Sozialwohnungen vom Gesetz ausgeschlossen. Diese unterliegen zwar während der Preisbindung einem eigenen “Deckel”, doch fallen jährlich tausende aus der Sozialbindung, die nicht in gleichem Maße neu gebaut werden. Allein in Berlin gab es zum Jahresende 2017 rund 21.208 der geförderten Wohnungen weniger als im Vorjahr. Der Berliner Mieterverein begrüßt dennoch den Senatsbeschluss. “Eine öffentlichrechtliche Mietenkappung wird den Mieterschutz deutlich stärken”, so der Geschäftsführer, Reiner Wild. Der Verein verzeichnete nach Ankündigung des Mietendeckels “eine Flut von Anfragen zu Mieterhöhungen”. Anscheinend wollten mehrere Vermieter noch vor dem Stichtag höhere Mieten durchsetzen. Dr. Kai Warnecke, der Vorsitzende des Eigentümerverbands “Haus und Grund” sieht die Pläne kritisch. Eine Deckelung würde dazu führen, dass private Eigentümer entweder ihre Wohnungen verkauften oder keine Moderni-

sierungen mehr druchführten. Auch jede Art von Neubau würde unterdrückt werden, so Warnecke. Der Verband werde gegebenenfalls gegen das Gesetz klagen, kündigt er an. Derweil legt sich der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen selbst einen “Deckel” auf. In einer Erklärung gibt das Unternehmen an, Mieterhöhungen nach Modernisierungen nur noch vorzunehmen, wenn dadurch die Jahresbruttowarmmiete nicht mehr als 30 Prozent des Jahresnettoeinkommens der Mieter beträgt. Auch Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete sollen auf diese Weise begrenzt werden. Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, vermutet aber: “Die Belastung von 30 Prozent des Einkommens dürfte in vielen Fällen zu Mietsteigerungen führen. Etwa in den Außenbezirken haben Bewohner die Belastungsgrenze oft noch nicht erreicht. Die Deutsche Wohnen hätte dort also Luft für Erhöhungen.”

Mittlerweile leben mehr als drei Viertel der deutschen Bevölkerung in Städten. Allein Berlin beherbergt neben den knapp 3,6 Millionen menschlichen Bewohnern mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten. Als Erholungsraum für die einen und Lebensraum für die anderen gewinnen städtische Grünflächen in Zeiten von zunehmender Bodenversiegelung und Zubau an Bedeutung. Darüber hinaus verbessert Stadtgrün das Stadtklima. Selbst kleinere Grünanlagen können die Temperaturen im Vergleich zur bebauten Umgebung bereits um drei bis vier Grad senken. Dezentral in grüne Infrastruktur zu investieren, könne günstiger sein als beispielsweise große Wasserrückhaltebecken zu bauen, heißt es vom Bundesumweltministerium.

Zugang zur Natur Mit dem Masterplan Stadtnatur hat das Bundeskabinett ein Maßnahmenprogramm beschlossen, mit dem die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Das Programm umfasst rechtliche Anpassungen, die Verbesserung der Förderung von Stadtnatur, neue Formate der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erprobung neuer Ansätze und die Entwicklung von Arbeitshilfen für die Akteure vor Ort. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) betont: “Der jüngste Bericht des Weltbiodiversitätsrates hat uns deutlich vor Augen geführt, wie dramatisch der Schwund unserer biologischen Vielfalt

voranschreitet. Angesichts der vielerorts intensiven Landwirtschaft gewinnen die Städte mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen eine zunehmende Bedeutung für den Naturschutz. Zugleich ziehen immer mehr Menschen in die Städte. Ich will, dass trotzdem jeder Mensch in seinem Umfeld Zugang zur Natur hat. Wir wollen mehr unversiegelte Flächen, mehr Natur in Stadtparks, privaten Gärten, Sportstätten, Schulen und Kindergärten, an Gewässern, an Gebäuden und auf Brachen mit Grün.” Unter anderem beinhaltet der Masterplan einen neuen Förderschwerpunkt Stadtnatur beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt des Bundesumweltministeriums. Zudem soll das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden, um die kommunale Landschaftsplanung zu stärken. Neben einem bundesweiten Wettbewerb für Insektenschutz in den Kommunen soll es mehr Ökologieschulungen und Informationsmaterial für Klein-, Haus- und Gemeinschaftsgärten geben. Die Arten- und Biotopvielfalt in den Städten soll weiter erforscht und kartiert werden. Doch reicht das aus, um gegen den Verlust der biologischen Vielfalt anzukämpfen?

Gut, aber nicht genug Prof. Dr. Alexandra-Maria Klein, Leiterin des Lehrstuhls für Naturschutz und Landschaftsökologie an der Universität Freiburg, begrüßt den Masterplan als wichtige Förderung. Doch lasse er einen wichtigen Zusammenhang außer Acht:

“Die biologische Vielfalt, über die wir reden, die sehr stark zurückgegangen ist, geht nicht in den Städten zurück, sondern sie geht in der Agrarlandschaft zurück”, betont die Biologin. Deshalb sei gerade auch die Bildung ein wesentlicher Punkt im Masterplan. “Momentan sind die Menschen sehr weit davon weg, zu verstehen, wie Lebensmittel produziert werden und was biologische Vielfalt damit zu tun hat, was es bedeutet, gesunde Böden zu haben.” Klein kritisiert, dass der Masterplan nur in den Städten umgesetzt werden soll. Und dort müsse man genau hinschauen, was gemacht werden soll. Wirkliche Biotopvielfalt und damit Arterhalt könnten nur durch mehr Grünflächen mit verschiedensten einheimischen Pflanzen erzielt werden, so Klein. Auch der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) hätte für einen ehrgeizigeren Masterplan plädiert und bemängelt, dass die Ziele hinter dem Weißbuch Stadtgrün zurückblieben. Die bereits im Koalitionsvertrag angelegte Verengung des Masterplans auf den Schwerpunkt Arten- und Biotopvielfalt sei fachlich nicht zu rechtfertigen. Till Rehwaldt, Präsident des bdla, fordert die Bundesregierung auf, die Entwicklung und Unterhaltung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung mit verlässlichen Mitteln weiterhin sicherzustellen. “Zusätzlich brauchen wir ein eigenständiges substanzielles Förderprogramm für die grüne Infrastruktur, das die Fortsetzung der erfolgreichen Konzepte sicherstellt.”


Kommunaplolitik

Behörden Spiegel / Juli 2019

Seite 13

Neue Wege

“Wanderungssaldo und Wohnungsbau”

Die Bevölkerungsentwicklung seit 2011 ist heterogen

Krankenhausversorgung in der Fläche

von Dr. Ulrich Keilmann

Beispielsweise lag Hessen im o. a. Zeitraum mit einer Einwohnerzunahme von 3,7 Prozent im Vergleich der Bundesländer auf Rang sechs hinter Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen und Bayern. Die Zunahme der Einwohnerzahl in Hessen beruhte ausschließlich auf dem Wanderungsüberschuss in Höhe von 253.600 Personen aus der Auslandszuwanderung. Spannend in diesem Zusammenhang ist die Frage, wie der Wanderungssaldo den Wohnungsbau beeinflusst. Die Ansicht verdeutlicht, wie der Wohnungsbau die Wanderungsbewegungen zeitversetzt abbildet. Auf die Wanderungsverluste in den Jahren 1983 und 1984 folgte der Tiefpunkt der Bautätigkeit mit zeitlicher Verzögerung in den Jahren 1988 und 1989. Auf die starken Wanderungsgewinne von 1989 bis 1992 folgte der Höhepunkt des Wohnungsbaus in den Jahren 1993 bis 1995. Die Reaktion des Wohnungsbaus auf die seit 2011 wieder erhöhten Wanderungsgewinne mit der vorläufigen Spitze im Jahr 2015 war bisher nur vergleichsweise schwach ausgeprägt und indiziert damit eine Wohnungsknappheit nicht nur in den Ballungsräumen, sondern in der Summe für ganz Hessen.

Bundesland

2011

2016

absolut

in Prozent

Baden-Württemberg

10.512.441

10.951.893

439.452

4,2

Bayern

12.443.372

12.930.751

487.379

3,9

Berlin

3.326.002

3.574.830

248.828

7,5

Brandenburg

2.453.180

2.494.648

41.468

1,7

Bremen

652.182

678.753

26.571

4,1

Hamburg

1.718.187

1.810.438

92.251

5,4

Hessen

5.993.771

6.213.088

219.317

3,7

Mecklenburg-Vorpommern

1.606.899

1.610.674

3.775

0,2

Niedersachsen

7.774.253

7.945.685

171.432

2,2

Nordrhein-Westfalen

17.544.938

17.890.100

345.162

2,0

Rheinland-Pfalz

3.990.033

4.066.053

76.020

1,9

Saarland

997.855

996.651

-1.204

-0,1

Sachsen

4.054.182

4.081.783

27.601

0,7

Sachsen-Anhalt

2.276.736

2.236.252

-40.484

-1,8

Schleswig-Holstein

2.802.266

2.881.926

79.660

2,8

Thüringen

2.181.603

2.158.128

-23.475

-1,1

Deutschland

80.327.900

82.521.653

2.193.753

2,7

Quelle: BS/Statistisches Bundesamt; Datenbank Destatis, Stand: Mai 2018; Grafik: BS/Vierheller

her ist bei älteren Gebäuden die Wahrscheinlichkeit, dass bereits eine umfassende Sanierung auch der übrigen Gebäude- und Wohnungskomponenten durchgeführt wurde. Die Energieausweise liegen regelmäßig für die Wohnungen der Kommunen und ihrer wohnungswirtschaftlichen Beteiligungen vor, soweit sie nicht mit Denkmalschutz-

Energieverbrauch als ­Indikator

status belegt oder zum Abriss vorgesehen sind, denn diese Gebäude benötigen keinen Energieausweis. 2. D ie langfristigen Vermarktungsmöglichkeiten und die erzielbaren Mieten sind abhängig vom Zustand der Wohnungen. Unterlassene Modernisierungen gefährden den langfristigen Erfolg der städtischen Wohnungsbauunternehmen.

Lesen Sie mehr zum Thema “Kommunaler Wohnungsbau” im Kommunalbericht 2018, Hessischer Landtag, Drucksache 19 /6812 vom 13. Dezember 2018, S. 160 ff. Der vollständige Kommunalbericht ist kostenfrei unter rechnungshof.hessen.de abrufbar.

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Wohnungen in Einzelfamilienhäusern

Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

Sonstige Wohnungen

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BS/Hessisches Statistisches Landesamt; eigene Berechnungen; Stand: März 2018

Wenn sich die Personalsituation verschärft 93 Prozent der befragten Kommunen handeln dagegen (BS / ab) Die Herausforderungen, die der sich immer stärker abzeichnende Fachkräftemangel mit sich bringt, werden mittlerweile als deutlich gravierender eingeschätzt als im Jahr 2012, so die Kernaussage der Studie “Personalmanagement / Demografischer Wandel”. Die vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit herausgegebe Umfrage zeigt, dass seitens der Bewerber ein attraktives Arbeitsklima sowie eine moderne und zukunftsorientierte Organisationsstruktur als wichtig eingestuft werden. Aber auch, dass die Kommunen nicht mehr zögern, sondern aktiver werden. Ob Verwaltungsangestellter, ITFachkraft, Erzieher oder technische Berufe, bei all diesen Beschäftigungsgruppen sind mittelstarke bis starke Rückgänge bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen erkennbar, wie die Studie unter bundesweit fast 500 Befragten aufzeigt. “Im Vergleich zu 2012, als die Arbeitsplatzsicherheit noch mit deutlichem Abstand an erster Stelle gestanden hatte, hat sich bei der Umfrage 2018 ein anderer Faktor als noch wichtiger erwiesen und an die Spitze gesetzt: Das Bedürfnis nach flexibler Arbeitszeit steigt”, betont Alexander Handschuh, Sprecher des DStGB, im Kontext der Publikation. Daneben schätzen die Befragten aus der

Wir empfehlen, die energetische Modernisierung der Bestände zu prüfen und ggf. zu verstärken.

30.000 Wohnungen

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach der Substanz der Gebäude. Dabei ist der energetische Zustand der Gebäude ein zentraler Indikator. Zum einen zeigt er unmittelbar den erforderlichen ggf. übermäßigen Energiebedarf. Zum anderen gibt er mittelbar Aufschluss über den Modernisierungsbedarf. Denn je umfassender die energetische Sanierung erfolgt, desto massiver muss in die Bausubstanz eingegriffen werden und desto sinnvoller ist es, das Gebäude nicht nur energetisch, sondern umfassend zu modernisieren und zu sanieren. Daraus folgt: 1. Je niedriger der spezifische Energieverbrauch, desto hö-

(BS/Katarina Heidrich) Immer mehr private, immer weniger kommunale Krankenhäuser: Das ist keine neue Erkenntnis. Aber woran liegt diese Verschiebung? Wie sieht die Zukunft der Krankenhauslandschaft aus? Und wie sollte eine flächendeckende Gesundheitsversorgung ausgestaltet sein? Die Meinungen dazu gehen auseinander.

2016

Sicht der Bewerber ebenso eine gesicherte Laufbahnplanung und das Ansehen des Arbeitgebers inzwischen von “wichtig” bis fast “äußerst wichtig” ein.

Über Bedarf ausbilden Die Personalverantwortlichen in den Rathäusern ergreifen deshalb verstärkt Maßnahmen, um im Kampf um Fachkräfte die besseren Argumente auf ihrer Seite zu haben. Aber: In der OnlineBefragung zum demografischen Wandel erklärten knapp sieben Prozent der befragten Kommunen, noch keine Maßnahmen ergriffen zu haben. In der Vorgängerstudie war das bei fast jeder dritten Kommune der Fall. Mittlerweile bildet jede dritte Stadt

oder Gemeinde über Bedarf aus. Vor allem das Umsetzen innerorganisatorischer Maßnahmen ist verstärkt worden – vom Gesundheitsmanagement über Flexibilisierungen bis hin zur Telearbeit. Zentrale Ansatzpunkte für eine bessere Position der Kommunen im Wettbewerb um Fachkräfte sind zudem der Ausbau des EGovernments, die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen sowie das Schließen der immer noch vorhandenen Lücken bei der digitalen Infrastruktur. Dennoch zeigt die Studie, dass sich die Lage gegenüber dem Jahr 2012 verschärft hat. Die Anforderungen an das Personalmanagement und die Mitarbeitergewinnung steigen deutlich.

Personen

Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche­ Prü­ fung kommunaler Körper­schaf­ ten beim Hessischen Rechnungs­ hof in Darmstadt. Foto: BS/privat

2009

Prof. Dr. Volker Penter, Leiter Health Care der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sieht einige zentrale Themen, die die Zukunft der Krankenhausversorgung bestimmen werden. Zunächst seien da die Patienten selbst. Der Gesundheitsexperte spricht von neuen “Patienten 4.0”, auf die sich die Krankenhäuser einstellen müssen. Besonders junge Menschen, die selbst mit unterschiedlichsten digitalen Lösungen groß geworden sind, werden höhere Erwartungen von einem Mindestmaß an IT-Lösungen haben. Durch die steigende Verfügbarkeit von Wissen werden demnach auch die Informationsbedürfnisse steigen. Junge Patienten seien auch heute schon weitaus kritischer, was Diagnosen und Behandlungsansätze angeht, so Penter. Die Versorgung selbst werde künftig geprägt sein von personalisierter Medizin. Beispielsweise werden Pillen, deren Zusammensetzung individuell auf Krankheit und Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sei, an Bedeutung gewinnen.

International und spezialisiert Zudem werden sich die Krankenhäuser, Penter zufolge, immer mehr internationalisieren. Ein Trend, der sich schon jetzt zeige, denn einzelne private Träger seien bereits auf den globalen Märkten unterwegs. In Zukunft würden deutsche Krankenhäuser öfter ins Ausland gehen und vice versa. “China etwa interessiert sich enorm für den deutschen Gesundheitsmarkt”, so der Wirtschaftsprüfer. Aber es gebe auch Grenzen für solche Bestrebungen aus der Privatwirtschaft, denn die Bereitschaft der Kommunen, Krankenhäuser zu verkaufen, sei längst nicht mehr so hoch wie früher. Dadurch werde die transsektorale Arbeit, also Kooperationen zwischen Krankenhäusern und der Industrie, zunehmend an Bedeutung gewinnen. “Medizintechnische Unternehmen werden weit in das Krankenhausgeschehen eingreifen”, prognostiziert Penter. Das habe zwar finanzielle Vorteile für einzelne Häuser, verstärke aber insgesamt den Verdrängungseffekt der kommunalen. “Diese haben es sowieso extrem schwer, sich zukünftig zu be-

haupten”, betont Penter. Vor dem Hintergrund stetig sinkender investiver Fördermittel nach dem Krankenhausgesetz (KHG) seit Anfang der 90er-Jahre sei dies nicht verwunderlich. Penter kritisiert, dass das duale Finanzierungssystem nicht funktioniere. Die kleineren Häuser müssten sich überlegen, ob sie entweder mehr Behandlungen anböten oder speziellere, die teurer seien. Aber gerade für kleine, kommunale Kliniken sei es schwer, von Banken zusätzliches Kapital zu erhalten. Ob die Daseinsvorsorge gesichert wäre, wenn es auf dem Markt nur noch private Player gäbe, bleibt fraglich. Vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Abwanderung ins Ausland.

Über- oder Unterversorgung? Für bestimmte Operationen, die einer Routinemäßigkeit bedürfen, gibt es eine Mindestmengenregelung. Allerdings führten 2017 458 von 1.152 Kliniken (39,7 Prozent) komplexe Eingriffe durch, obwohl sie die vorgegebenen Fallzahlen unterschritten. Dies zeigt eine Auswer­tung des Science Media Centers (SMC) und der Weissen Liste der Bertelsmann Stif­tung. Im Interesse der Patienten sei dies ein Argument für zentrale, spezialisierte Häuser, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dieser befürwortet, die Bezahlung der Kliniken an Qualitätsmessungen zu knüpfen. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, spricht sich jedoch für eine flächendeckende Verfügbarkeit von Krankenhäusern aus. “Die Behauptung, dass 7.000 Herzinfarktpatienten überleben könnten, wenn sie in Großkliniken á la Dänemark eingeliefert würden, verkennt komplett, dass anerkannt ist, dass in zentralisierten Krankenhausstrukturen weniger Herzpatienten im Krankenhaus, dafür aber auf dem langen Weg dorthin versterben”, betont er mit Blick auf Äußerungen des Gesundheitsexperten Prof. Dr. Reinhard Busse. Dieser spricht von einer Überversorgung in Deutschland, “die enorm viel Geld verschlingt und zugleich die medizinische Qualität verschlechtert”. Zudem befeuere sie den Pflegenotstand, weil zu viele Krankenhäuser um zu wenig Personal konkurrierten.


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Personelles

Behรถrden Spiegel / Juli 2019


Kommunalpolitik / Personelles

Behörden Spiegel / Juli 2019

Jung folgt auf Lewe Erster ostdeutscher OB an der Spitze

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MELDUNGEN

Spec ist weg – neuer Ludwigsburger OB

100-Jährige im Stadtrat

(BS/ab) Prof. Dr. Matthias Knecht

(BS/kh) Die 100-jährige Lisel Heise wurde mit 991 Stimmen auf Platz eins der Liste der Wählergruppe “Wir für Kibo” gewählt und zieht somit in den Stadtrat des rheinland-pfälzischen Kirchheimbolanden ein. Ihr einziges Wahlkampfthema war die Wiedereröffnung des 2011 geschlossenen Freibads Thielwoog in der 8.000-EinwohnerStadt. Dieses fiel der klammen Stadtkasse zum Opfer, denn eine

(BS / har) Mit dem Leipziger Oberbürgermeister (OB) Burkhard Jung wird der neue Oberbürgermeister (SPD) gewinnt der Deutsche Städtetag (DST) erstmals einen Städtetag- von Ludwigsburg. Er gewann den präsidenten aus einer ostdeutschen Stadt. ersten Wahlgang mit 58,45 ProAuf der diesjährigen Hauptversammlung wählten die Delegierten den studierten Pädagogen, der dem Münsteraner OB Markus Lewe nachfolgt, für zwei Jahre in das Ehrenamt. Jung, der in den Reihen des Städtetages kein Unbekannter ist, engagiert sich schon seit Jahren im größten kommunalen Spitzenverband, welcher 3.400 Städte und Gemeinden

Mit Leipzigs Burkhard Jung (SPD) führt erstmals ein OB einer ostdeutschen Stadt den DST. Foto: BS /  Burkhard Jung

mit rund 52 Millionen Einwohnern vertritt. Bereits seit 2007 ist Jung Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages, wo er bis zum Vizepräsidenten aufsteigen konnte, dessen Amt er seit 2008 ausgeführt hat. Der Leipziger OB, der ursprünglich aus dem Kreis Siegen stammt, führt bereits seit 2006 die Amtsgeschäfte in der sächsischen Stadt, wo er seine kommunale Laufbahn 2001 begann. Jung, der Germanistik und evangelische Theologie auf Lehramt an der Westfälischen Wilhelms, Universität Münster studiert hatte, setzte sich zunächst als Leipziger Beigeordneter vor allem für die Belange der Jugend ein. In seiner neuen Funktion will er die Themen Mobilität, Wohnen und Digitalisierung vorantreiben.

zent der Stimmen. Der studierte Jurist und Verwaltungswissenschaftler war zuletzt als Dekan an der Hochschule Kempten tätig. Bei der Wahl wurde Knecht von der CDU, SPD und den Grünen unterstützt. Der amtierende OB Werner Spec (Freie Wähler) erhielt 29,44 Prozent der Stimmen. Vor acht Jahren gewann er noch die Wahl mit 77,8 Prozent der ausgezählten Stimmen. Mit einem Blick auf seine politischen Gegner sagte der neu gewählte OB: “Ich reiche Ihnen die Hand, wir werden unheimlich gute acht Jahre haben, meine Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist vorhanden – völlig wurscht, welches Parteibuch Sie haben.” Ferner dankte er Spec für seine

Dr. Matthias Knecht gewann die Wahl mit 58,45 Prozent der Stimmen. Foto: BS / Andreas Dalfert

Sanierung der Technik und des Beckens hätte nach Angaben der Gemeinde mehrere Millionen Euro gekostet. In dem Bad, das seit Anfang der 20er-Jahre bestand, habe sie als Dreijährige schwimmen gelernt, so Heise. Nun will sich die Rentnerin für ein neues Freibad im Ort einsetzen. Heise hat vier Kinder, neun Enkel und fünf Urenkel. Sie ist weltweit wohl das älteste Mitglied in einem öffentlichen Gremium.

16 Jahre Leistungen für die Stadt. Knecht wird sein Amt am 1. September 2019 antreten. Die anderen Kandidaten kamen bei der Wahl nicht über zehn Prozent der Stimmen: Jakob Novotný (parteilos): 8,57 Prozent, Konrad Kling (Die Partei): 1,87 Prozent, Heike Stefanie Baumbach (parteilos): 1,57 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 36,55 Prozent.

MELDUNG

Widerstand zwecklos (BS/jf) Landkreis Nordwestmeck- sieht vor, dass der Bürgermeister lenburg, Amt Neukloster-Warin, durch seinen Amtsvorgänger erGemeinde Glasin: Mit 19 Stim- nannt wird. Geschieht dies nicht, men Vorsprung (52 Prozent) hatte muss in einer ehrenamtlich verdie neu gewählte Bürgermeisterin walteten Gemeinde wie Glasin der Ute Marx (CDU) die Wahl gegen Amtsvorsteher die Einführung ihren Vorgänger im Amt, Joa- übernehmen. Da schon vorher chim Wittke (Unabhängige Wäh- bekannt wurde, dass Wittke Marx lergemeinschaft Glasin, UWGG) nicht ins Amt einführen wolle, gewonnen, doch der 83-Jährige waren sowohl ein Vertreter der weigerte sich, nach 27 Jahren Kommunalaufsicht als auch der ehrenamtlicher Tätigkeit, seine Leitende Verwaltungsbeamte des Nachfolgerin zu benennen. Am Amtes, Amtsvorsteher Frank Ende musste er sich dem Recht ­Meier, vor Ort und überzeugbeugen. ten den früheren Bürgermeister § 25 Abs. 3 Kommunalverfas- von der Rechtslage. Der nahm sung Mecklenburg-Vorpommern schließlich die Ernennung vor.

Die Universitätsstadt Gießen sucht zum 01.12.2019 eine/n

Leiter*in für das Rechtsamt

(Besoldungsgruppe A16 HBesG/Entgeltgruppe 15 TVöD). Nähere Informationen zu dem Aufgabengebiet, dem Anforderungsprofil der angebotenen Stelle und den Bewerbungsmodalitäten (Bewerbungsschluss ist der 30. Juli 2019) erhalten Sie unter www.giessen.de/Stellenangebote oder unter der Telefonnummer des Haupt- und Personalamtes 0641 306-1035 (Frau Gerlach). Online-Bewerbungen richten Sie bitte an bewerbung@giessen.de.

Zertifikatslehrgang

Antikorruptionsbeauftragte/r in der öffentlichen Verwaltung Bildnachweis: ©Bits and Splits, Fotolia.com

16.–20. September 2019, Berlin

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte

Die öffentliche Hand steht vor der verantwortungsvollen Aufgabe, innerhalb ihres Kompetenzbereiches ein Korruptionspräventionssystem zu schaffen. Eine wesentliche Maßnahme in diesem Sinne ist die Berufung einer/s Antikorruptionsbeauftragten. Er/sie ist Ansprechpartner/-in für alle Mitarbeiter/-innen hinsichtlich korruptionsrelevanter Verdachtsmomente und trägt wesentlich dazu bei, ein funktionsfähiges Präventionssystem in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Einrichtung zu implementieren. Alle wesentlichen Aufgabengebiete der/des Antikorruptionsbeauftragten werden in diesem Zertifikatslehrgang vorgestellt und praxisnah vermittelt.

Detaillierte Informationen und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de; Suchwort „Antikorruption“

Ingo Sorgatz Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ist als Erster Kriminalhauptkommissar in einer obersten Sicherheitsbehörde des Bundes seit mehreren Jahren für die Interne Revision und Korruptionsprävention zuständig.

Mit fachlicher Unterstützung von

Dr. Stefanie Lejeune Rechtsanwältin, Staatssekretärin a. D., ist Ombudsfrau zur Korruptionsprävention und ist in der Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE SEEWALD beschäftigt.


Kommunalwirtschaft / Stadtwerke

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I

n Norwegen sind die Kommunen für die Finanzierung und den Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung zuständig. Die Gemeinde Bergen hat die BKK bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend im Ganzen: BKK) ohne Ausschreibung mit dem Betrieb und der Wartung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Bergen beauftragt. BKK ist ein kommunales Unternehmen, an dem die Gemeinde Bergen sowie weitere norwegische Gemeinden und ein großes staatliches Unternehmen beteiligt sind. Die BBK ist Eigentümerin von einem Großteil der öffentlichen Straßenbeleuchtungsinfrastruktur in Bergen. Auf die Beschwerde eines Wettbewerbers hin untersucht die EFTA verschiedene Maßnahmen der Gemeinde Bergen: Erstens hat die EFTA Zweifel daran, dass die Vergütung für den Betrieb und die Wartung angemessen sei. Zweitens hat die Gemeinde auf eigene Kosten 12.000 LEDLampenfassungen beschafft und BBK zur Verfügung gestellt. BKK hat damit die alten Fassungen in der Straßenbeleuchtungsinfrastruktur ersetzt. Drittens soll die Gemeinde die Investitionskosten der BKK für die öffentliche Straßenbeleuchtung übernommen haben.

Rechtliche Rahmenbedingungen des Beihilfenrechts Ebenso wie in den EU-Mitgliedsstaaten sind in den EFTA-Mitgliedstaaten Norwegen, Island und Lichtenstein Beihilfen im Grundsatz verboten. Vereinfacht gesagt ist eine Beihilfe jede staatliche Maßnahme, die ein Unternehmen wirtschaftlich begünstigt und dadurch den Wettbewerb zwischen Unternehmen in der EU verzerren kann. Die EFTA prüft die Einhaltung der beihilfenrechtlichen Regelungen und übt entsprechende Aufgaben wie

Behörden Spiegel / Juli 2019

EFTA-Prüfverfahren eröffnet Beihilfenrechtliche Prüfung des Betriebs der Straßenbeleuchtung (BS/Glattfeld/Queisner) Die EFTA-Aufsichtsbehörde (nachfolgend: EFTA) hat ein beihilfenrechtliches, förmliches Prüfverfahren gegen Norwegen wegen der Finanzierung des Betriebs der öffentlichen Straßenbeleuchtungsinfrastruktur in der Gemeinde Bergen eröffnet. Die Behörde prüft, ob die Gemeinde einem überwiegend kommunal gehaltenen Unternehmen, welches die Straßenbeleuchtungsinfrastruktur in Bergen betreibt und wartet, unzulässige Beihilfen gewährt hat. Das EFTA-Prüfverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf deutsche Kommunen und Kommunalunternehmen nach sich ziehen. die EU-Kommission aus. Dabei orientiert sich die EFTA an der Spruchpraxis der europäischen Gerichte und der EU-Kommission. In dem hier relevanten Sachverhalt prüft die EFTA vor allem, ob BKK überhaupt ein Unternehmen ist und ob BKK von der Gemeinde Bergen begünstigt wurde.

Vorteil zugunsten der BKK? Notwendige Voraussetzung einer Beihilfe ist, dass sie einem Unternehmen gewährt wird. Ein Unternehmen ist jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Bestimmte hoheitliche Tätigkeiten, wie Polizei oder Feuerwehr, sind keine wirtschaftlichen Tätigkeiten. Auch andere Tätigkeiten wie die Revitalisierung öffentlicher Grundstücke durch Behörden hat die EU-Kommission als nicht wirtschaftliche Tätigkeiten eingeordnet. Die Finanzierung dieser Tätigkeiten unterliegt damit nicht dem Beihilfenrecht. Norwegen argumentiert, die BKK übe keine wirtschaftliche Tätigkeit aus. Es gebe keine privaten Abnehmer von Serviceleistungen für die Straßenbeleuchtungsin­ frastruktur. Deswegen sei die Tätigkeit auch nicht wirtschaftlich. Die EFTA ordnet demgegenüber die Tätigkeiten als wirtschaftlich ein. Auch auf Märkten, bei denen es nur öffentliche Abnehmer gebe, könne Wettbewerb zwischen den Unternehmen bestehen. Eine Tätigkeit bleibe auch dann wirtschaftlich, wenn die öffentliche

ist an die Spezifika der Transaktion anzupassen. Zum Beispiel gilt bei der Prüfung von Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand der Private Purchaser Test; bei Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand gilt der Private Investor Test. Die EFTA beEric Holger Glattfeld, Rechtszweifelt, dass der anwalt und WirtschaftsmeServicevertrag diator (MuCDR) ist Senior Manager bei der Pricewavon BKK mit der terhouseCoopers Legal AG Gemeinde BerRechtsanwaltsgesellschaft gen einem Priva(PwC Legal) im Bereich te Purchaser Test Energiewirtschaftsrecht und standhält, ob der Öffentliches Wirtschaftsrecht. Vertrag also zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurDr. Georg Queisner, Rechtsde. Die EFTA hält anwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, ist ebenfalls die zwischen der Senior Manager bei der PriGemeinde und cewaterhouseCoopers Legal BKK vereinbarte AG Rechtsanwaltsgesellschaft Vergütung für den (PwC Legal) im Bereich VerBetrieb und die gabe-, Beihilfen- und KarWartung im Vertellrecht. gleich zu anderen ihr bekannten Vergütungen für Fotos: BS/PwC Legal ungleich höher. In der Differenz erhält, den es unter normalen könne eine Beihilfe liegen. Die Marktbedingungen nicht erhalten Gemeinde Bergen macht geltend, hätte. Ob eine Maßnahme ein dass die BKK auf der Grundlage Unternehmen bevorteilt, wird ihrer Eigentümerstellung andein einen sog. Market Economy ren Unternehmen den Zugang zu Operator Test (MEOT) festgestellt. der öffentlichen StraßenbeleuchBei diesem Test wird geprüft, ob tungsinfrastruktur verweigert hasich die öffentliche Hand wie ein be. Sie habe deshalb kein anderes marktwirtschaftlich handelndes Unternehmen mit dem Betrieb Unternehmen verhält. Der Test und der Wartung beauftragen

Hand diese Tätigkeit aus Gemeinwohlinteresse beschaffe. Des Weiteren prüft die EFTA, ob die Gemeinde die BKK durch die drei o. g. Maßnahmen begünstigt hat. Ein Unternehmen wird begünstigt, wenn es einen Vorteil

können. Wegen dieser Monopolstellung habe die Gemeinde keine besseren Konditionen durchsetzen können. Der vergleichsweise hohe Preis sei damit marktüblich. Die EFTA hat diese Begründung bisher nicht akzeptiert, sondern verlangt weitere Nachweise. Die EFTA bezweifelt auch, dass ein privater Einkäufer die 12.000 LED-Fassungen für die Infrastruktur der BKK finanziert hätte. Die Gemeinde Bergen macht geltend, dass sie durch die neuen Fassungen ihre Stromkosten senken könne. Die EFTA ist zwar bereit, dieses Ziel anzuerkennen. Allerdings habe Norwegen auch bei diesem Punkt bisher versäumt, aussagekräftige Unterlagen zur Marktüblichkeit vorzulegen. Schließlich bezweifelt die EFTA, dass ein privater Einkäufer die Investitionskosten für die Finanzierung der LED-Fassungen übernommen hätte.

Bewertung Ob Norwegen die EFTA dadurch abschütteln kann, dass es den Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung zur nicht wirtschaftlichen Tätigkeit erklärt, erscheint äußerst fraglich. Auch anderen Tätigkeiten, die überwiegend oder ausschließlich von öffentlichen Auftraggebern in Anspruch genommen werden (z. B. Entwicklung von Wehrmaterial), hat die EU-Kommission bisher nicht ihre Wirtschaftlichkeit abgesprochen. Damit ist das Prüfverfahren in Norwegen auch ein wichtiges Si-

gnal für Kommunen in Deutschland. Ähnlich wie in Norwegen sind auch in Deutschland die Kommunen für die öffentliche Straßenbeleuchtung zuständig. Und auch in Deutschland beauftragen Gemeinden häufig (kommunale) Unternehmen ohne Ausschreibung. Die Beauftragung ohne Ausschreibung mag zwar mit dem Inhouse-Privileg oder durch die Tatsache, dass lediglich ein Unternehmen über die entsprechenden Eigentumsrechte (z. B. an den Verteilerschränken, Trafostationen etc.) verfügt, gerechtfertigt sein. Sieht der Auftraggeber aber von der Durchführung eines Vergabeverfahrens ab (das sich in der Regel bestens für den Nachweis der Marktüblichkeit eignet), muss er die Marktüblichkeit von Vertragsbedingungen durch andere Methoden nachweisen. Geeignet ist hier insbesondere ein Benchmarking, an dem sich die Vergütung zu orientieren hat. Auch andere Standardbewertungsmethoden kann die Gemeinde heranziehen, z. B. zur Ermittlung der Kapitalrendite einer Investition. Die EFTA wird in den nächsten Monaten den Sachverhalt sehr genau prüfen. Am Ende kann sie Norwegen dazu verpflichten, dafür zu sorgen, dass die Gemeinde unzulässige Beihilfen samt einer Verzinsung für den Zeitraum ihrer unzulässigen Gewährung zurückverlangt. Das kann erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Das Verfahren bedeutet für Kommunen und ihre Unternehmen in Deutschland, dass diese genau darauf achten sollten, dass sie die Marktüblichkeit ihrer Vergütung jederzeit nachweisen können. Auch in Deutschland ist keine Gemeinde davor gefeit, dass sich ein Wettbewerber bei der EU-Kommission über die Bedingungen beschwert, zu denen staatliche Stellen Direktaufträge vergeben.

3,6 Millionen Euro für Klärschlammentsorgung

“Es ist voller Klippen”

Kooperative Verbrennungsanlage geplant

EU-Beihilfenrecht: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

(BS/kh) Mehrere Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern planen eine gemeinsame Verbrennungsanlage in Rostock. Mit dieser soll ab 2024 der Klärschlamm von 15 kommunalen Wasser- und Abwasserverbänden entsorgt und dabei CO2-neutrale Fernwärme produziert werden. Das Bundesumweltministerium hat eine Förderzusage über 3,6 Millionen Euro getätigt.

(BS/jf) Überall dort, wo sich ein Markt gebildet hat, soll der Staat sich zurückhalten. Sowohl bei der Aufgabenwahrnehmung als auch bei der Finanzierung. Auf diesen einfachen Satz lässt sich das europäische Beihilfenrecht reduzieren. In der Praxis ist es jedoch deutlich komplexer, denn bei diesem Rechtsgebiet greift nicht die vertraute Verwaltungslogik. Stattdessen ist vom Markt aus zu denken.

“Es ist eine kommunale, solidarische Lösung”, sagte Rostocks Umweltsenator Holger Matthäus (Grüne), “die kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert arbeite.” Die Kapazität der Anlage sei mit 25.000 Tonnen pro Jahr durch das Aufkommen der Kommunen von derzeit 23.000 Tonnen fast ausgelastet, was eine sichere Kalkulation ermögliche. Die Anlage soll insgesamt jährlich 10.000 Tonnen CO2 aus der Fernwärmeherstellung einsparen und Wärme für 3.700 Haushalte liefern. Die Projektkosten belaufen sich auf rund 50 Millionen Euro.

In Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg), Schwerin und Stavenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wird der Klärschlamm vorgetrocknet, um dann zur endgültigen Entsorgung nach Rostock geschafft zu werden. In den Anlagen der beiden erstgenannten Standorte soll zudem Solarenergie zum Trocknen eingesetzt werden sowie Abwärme aus bereits vorhandenen Anlagen. Die Vortrocknung steigere den Heizwert des Materials und senke das Gewicht, sodass weniger Lkw-Transporte nötig würden.

Ziel der Kommunen ist eine langfristige Entsorgungssicherheit für Klärschlamm bei stabilen Preisen. Denn die Entsorgung des Materials ist teuer geworden: Innerhalb weniger Jahre sei der Entsorgungspreis auf dem Markt von 30 auf 200 Euro pro Tonne gestiegen und werde weiter steigen, so der Aufsichtsratschef der Klärschlamm-Kooperation MV (KKMV), Eckhard Bomball. Die eigene Entsorgung durch die Kommunen soll dagegen im schlimmsten Fall 95 Euro pro Tonne kosten.

MELDUNG

Branchenmindestlohn ist wichtiges Signal (BS/kh) Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft wird zum 1. Oktober 2019 steigen. Darauf haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) mit der Gewerkschaft Verdi geeinigt. Es handelt sich um eine dreistufige Erhöhung des Mindestlohns. Ab Oktober soll er von 9,10 Euro auf zehn Euro pro Stunde steigen. Ab dem 1. Oktober 2020 auf 10,25

und ab dem 1. Oktober 2021 auf 10,45 Euro. Einigkeit besteht zwischen den Tarifvertragsparteien, dass der neue Branchenmindestlohn auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Unternehmen der Entsorgungsbranche erstreckt werden soll und so breite Wirkung entfaltet. Auch für die tariflos Beschäftigten sei er ein wichtiges Signal. “Es ist erfreulich, dass auch die Arbeitgeberverbände die Notwendigkeit eines Mindest-

lohns erkannt haben”, so VerdiBundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Die Tarifbindung innerhalb der Branche habe über die Jahre zugenommen und doch gebe es noch zahlreiche Arbeitgeber, die sich der Tarifbindung entzögen. “Wir verbessern die Arbeitsbedingungen in der gesamten Abfallwirtschaft und stellen uns der Tendenz sinkender Löhne in der Branche klar entgegen“, betont VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth.

“Das EU-Beihilfenrecht ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt” fasst Dr. Hanns Peter Nehl, Rechtsreferent im Kabinett von Richter Dr. Viktor Kreuschitz am Gericht der Europäischen Union (EuG) zusammen. Erschwerend komme hinzu, dass das Thema vor allem durch Richterrecht geprägt sei. Prof. Dr. Joachim Erdmann aus dem niedersächsischen Justizministerium schätzt es entsprechend ein: “Es ist voller Klippen”, die es zu umfahren gelte. Für Erdmann ist die sogenannte Notation of Aid (NOA) eine unschätzbare Hilfestellung. Die Information der Europäischen Kommission (2016/C 262/01) beinhaltet Schlüsselkonzepte für den Begriff der staatlichen Beihilfe, “um in der Union eine einfachere, transparentere und kohärentere Anwendung dieses Begriffs zu ermöglichen”. Allerdings handelt es sich bei diesem Text um ein sogenanntes “SoftLaw”-Dokument. Für die Praxis sei es ein sehr guter Orientierungsrahmen, jedoch sei dieser nicht rechtsverbindlich, so Nehl. Generell liege eine Beihilfe vor, wenn ein wirtschaftlicher Vorteil ohne angemessene Gegenleistung gegeben werde, den das Unter-

Das Beihilfenrecht ist alles andere als einfach, zahlreiche Klippen müssen umschifft werden. Mit einem dreistufigen Verfahren lässt sich prüfen, ob eine wirtschaftliche Bevorteilung vorliegt. Foto: BS/boule1301; stock.adobe.com

nehmen unter marktüblichen Bedingungen nicht erhalten hätte und der den grenzüberschreitenden Handel beeinträchtige, heißt es in Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union (AEUV). Um zu prüfen, ob eine Beihilfe vorliegt, empfiehlt sich ein dreistufiges Verfahren. So ist nicht von einer wirtschaftlichen Bevorteilung auszugehen, wenn die Unterstützung nur geringfügig ist oder es sich im ein lokales Ereignis handelt. Beispiele hierfür seien die Entscheidungen der Kommission zu den sogenannten sieben bzw. fünf Zwergen verweist Prof. Erdmann auf die Dokumente IP/15/4889 und IP/16/3141. Ebenso liege keine Beihilfe vor, wenn die Kriterien aus dem “Altmark-Trans”-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 24. März 2003 erfüllt seien, ergänzt Dr. Michael Gayer,

Rechtsanwalt und Partner der Sozietät DLA Pieper. Träfen diese Aspekte nicht zu, müsse von einer Beihilfe ausgegangen werden. Dann gelte es, zu prüfen, ob diese freigestellt sei, führt Lars Scheider, Leiter des Beteiligungsmanagements der Stadt Frankfurt, aus. Dies wäre zum Beispiel bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) der Fall. Auch hier gelte einerseits die Geringfügigkeit, wenn in drei Jahren sämtliche Zuschüsse der öffentlichen Hand nicht mehr als 500.000 Euro betrügen. Andererseits könnten die Unternehmen anhand eines Freistellungsbeschlusses oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) formal betraut werden. Erst wenn dies nicht möglich sei, sei eine Notifizierung bei der Kommission notwendig, um eine Erlaubnis zu bekommen.


Kommunaler Haushalt

Behörden Spiegel / Juli 2019

“D

ie Kommunen werden aktuell so gut behandelt wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland”, erklärte Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städteund Gemeindebundes (DStGB). Durchaus ungewohnte und überraschende Worte aus dem Munde eines Verbandsvertreters und im besten Sinne Lobbyisten der Kommunen. Doch dieser nutzte die Gelegenheit seines Vortrags vor zahlreichen Kämmerern und Führungskräften aus Kämmereien bundesweit auch, um einige Botschaften in die kommunale Familie, aber auch an Bund und Länder zu senden. Ein Thema, welches derzeit auf allen drei Ebenen gleichermaßen intensiv diskutiert wird, ist die Neuregelung der Grundsteuer. Zur Einordnung der mitunter hitzig geführten Diskussion um die Konsequenzen der Novelle für das örtliche Mietniveau wies er da­rauf hin, dass die durchschnittliche Grundsteuerbelastung pro Kopf derzeit bei unter 200 Euro im Jahr liege, somit mit Blick auf die Gesamtkosten der Miete nicht allzu sehr ins Gewicht falle. Eine riesige Herausforderung sieht Zimmermann, sollte bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Grundsteuerreform durch Bundestag und Bundesrat gesetzlich auf den Weg gebracht sein, in der Anwendung der Regelung bis zum Jahre 2024. Der Personalaufwand für die Landesfinanzverwaltungen werde enorm sein. Ein weiteres zentrales Thema von Zimmermann war die Problematik der kommunalen Altschulden, die aktuell auch Gegenstand einer eigenen Arbeitsgruppe, der

Von Föko III bis Finanz-IT Breites Themenspektrum auf dem ersten Kämmerer-Gipfel (BS/Guido Gehrt) Zwar hat sich die Lage der öffentlichen Haushalte in den Kommunen in den vergangenen Jahren vielerorts gebessert, doch die Herausforderungen für die Verantwortlichen in den Kämmereien sind dadurch keineswegs geringer geworden. Nicht zuletzt der Einzug der Digitalisierung und die damit verbundenen zusätzlichen Potenziale hat die Themenvielfalt in den einzelnen Häusern nochmals erhöht. Eine Möglichkeit, sich hierüber einen fundierten Überblick zu verschaffen, bot im Juni der erstmals ausgetragene Petersberger Kämmerer-Gipfel. hochverschuldeten Kommunen bei den Kassenkrediten geklärt werden, ob und wie, über eine Steuerung und Minimierung des Zinsrisikos hinaus, auch die Tilgung der Schulden bei vorrangiger Verantwortung der Länder für die Kommunalfinanzierung realisiert werden kann. Folglich glaubt Zimmermann auch nicht, “dass der Bund die Altschuldenproblematik lösen wird”, sondern unterstrich mehrfach die Verantwortung der Länder. Als weitere Variante brachte er den Vorschlag ein, für den Abbau der Altschulden eine Art “öffentliche Bad Bank” einzurichten. Finanzpolitische Diskussion rund um die Finanzausstattung der Kommunen: Der Bundestagsabgeordnete Dr. André Berghegger (rechts) brachte u.a. eine Föderalismuskommission III ins Spiel. Mit ihm diskutierten Uwe Zimmermann, DStGB, und Detlef Holz, Bundesvorsitzender der BAG-Komm. Es moderierte Mechthild A. Stock, Kämmerin a. D. und Mitglied des Bundesvorstandes der BAG-Komm. Fotos: BS/Echtermann

Der DStGB fordert von der Kommission die Vorlage eines Modells, nach dem die Kommunen dauerhaft aufgabengerecht finanziell ausgestattet werden. Vor allem müssten die gemeind-

liche Steuerkraft weiter gestärkt und die Kommunen von Soziallasten weiter entlastet werden. Der Bund müsse dauerhaft weiter die flüchtlingsbedingten Mehrausgaben, vor allem für die Kosten der Unterkunft, übernehmen. Zudem sollen die Länder und der Bund die historische Niedrigzinsphase nutzen, um zu einer Lösung des kommunalen Altschuldenproblems zu kommen. Dabei müsse zugunsten der

– im Jahr 2006 haben alle großen Städte und Kreise beziehungsweise etwa 75 Prozent der hauptamtlichen und damit auch der kleineren Verwaltungen in Schleswig-Holstein freiwillig auf das transparentere und vergleichbarere Rechnungswesen umgestellt. “Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungssysteme müssen verschiedene Ebenen im Land erhebliche Kapazitäten und Doppelstrukturen vorhalten.

Auch verursachen die unterschiedlichen Buchführungen eine geringere Transparenz und Vergleichbarkeit sowie Ungleichbehandlungen im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren oder der Gewährung von Zuweisungen. Es ist deshalb an der Zeit, eine Vereinheitlichung hin zur Doppik herbeizuführen”, erklärte der zuständige Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.

von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Kommission “Gleichwertige Lebensverhältnisse”, ist.

Was tun mit den kommunalen Altschulden?

MELDUNG

Bis 2024 doppisch

(BS/gg) Bis zum Haushaltsjahr 2024 sollen alle Kommunen in Schleswig-Holstein flächendeckend auf die Doppik umgestellt haben. Mit dem Ende Juni vom Kabinett beschlossenen “Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Haushaltswirtschaft der Kommunen” will die Kieler Landesregierung eine vollständige Vereinheitlichung erreichen. Seit der Einführung der doppelten Buchführung – Doppik

Wachsende Kluft Investitionsbedarf in den Kommunen (BS/Katarina Heidrich) Der Investitionsstau in den Kommunen ist weiterhin hoch. Dies ist das Ergebnis des KfW-Kommunalpanels 2019. Der Investitionsrückstand beträgt demnach 138,4 Milliarden Euro. Fünfmal so viel, wie die Kommunen im letzten Jahr investiert haben. Am größten fällt der Investitionsrückstand mit rund 43 Milliarden Euro im Bereich Schulen und Erwachsenenbildung aus, gefolgt von der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit knapp 36 Milliarden Euro. Öffentliche Verwaltungsgebäude stehen mit 14 Milliarden Euro auf Platz drei. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, kritisiert vor allem die großen Unterschiede zwischen strukturschwachen und prosperierenden Städten und Regionen. Es seien mehr Investitionen nötig, um Schulen zu sanieren, Kitas zu bauen und den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. “Diese Investitionen stehen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Die Zukunftschancen der Menschen dürfen nicht davon abhängen, in welcher Region jemand lebt. Dafür muss der Bund auch Geld in die Hand nehmen. Jetzt ist die Zeit, in der vom Bund eingesetzten “Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse” Entscheidungen zu treffen, die das Leben der Menschen vor Ort verbessern", fordert er.

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Besonders vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Konjunkturschwäche sei es wichtig, die Innovationsfähigkeit der Städte dauerhaft zu sichern. Ein weiteres Problem sei der Bauboom. Denn obwohl viele Städte hier investieren wollten, fehle es oftmals an bezahlbaren Angeboten aus der Bauwirtschaft sowie an fähigem Personal. Für Dr. Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund liegt ein Grund dafür, dass es vor allem finanzschwachen Kommunen nicht gelingt, den Stau abzubauen, in der fehlenden Finanzierungsverantwortung der Länder für ihre Städte und Gemeinden. “Massive öffentliche Investitionen in Schulen, Straßen, Kitas und die Breitbandinfrastruktur sind nicht nur dringend notwendig, sondern schaffen sofort Nachfrage und würden die derzeit schwächelnde Konjunktur wieder ankurbeln. Diese doppelte Chance muss jetzt genutzt werden”, so Landsberg. Am Beispiel von Schwimmbädern und Sportanlagen macht Jan

Korte, Bundestagsabgeordneter der Linken, deutlich, dass es neben finanzieller Mittel auch den politischen Willen brauche. Zwar gebe es etwa das Millionenhilfsprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur”, doch seien von 400 Anträgen lediglich 67 Schwimmbadsanierungen bewilligt. “Nicht einmal ein Fünftel der Anträge von Kommunen, die beim Bund Mittel zur Sanierung ihrer Schwimmbäder und Sportanlagen beantragen, ist erfolgreich. Die Zahlen zeigen: Der Bedarf an finanzieller Hilfe in den Kommunen, die ihre Schwimmbäder und Sportanlagen sanieren müssen, ist riesig”, kommentiert Korte. Wer kommunale Infrastruktur aufgebe, nehme der Politik ihren Gebrauchswert und schade der Demokratie. “Das Gegenteil wäre nötig: Ein Investitionsprogramm in lebenswerte Nachbarschaften, das Kommunen gerade im Osten wieder in die Lage versetzt, positive Entscheidungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner zu treffen.”

FöKo III könnte klare Finanzstrukturen schaffen Die Finanzsituation der Kommunen sei grundsätzlich gut, befand Dr. André Berghegger, Mitglied des Deutschen Bundestages und Obmann der CDU/ CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss des Parlamentes. Zudem gebe es vielfältige Unterstützung des Bundes. Allerdings sei die Verwendung dieser Mittel nicht immer effizient, da es an entsprechenden Kontrollmechanismen fehle. Mit Sorge blickt er auf den Trend, immer detailiertere Regelungen zu den Finanzbeziehungen in die Verfassung zu schreiben. Die Verfassung sei ein Grundgesetz und kein Ausführungsgesetz.

schiedensten Herausforderungen in den Kämmereien. Der neue Kongress des Behörden Spiegel und der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten (BAG-KOMM) war dabei sowohl Informationsbörse als auch Plattform, um das bestehende Netzwerk zu pflegen und zu erweitern.

Zentral oder dezentral? Wie stellt man eine Finanz-IT am besten auf, um zukünftigen Anforderungen besser und schneller entsprechen zu können? Diesen Fragen gingen Dr. Isabel Nehmeyer-Srocke, Amtsleiterin der Kämmerei der Stadt Köln, und Nils Bubolz, Abteilungsleiter Interner Service der Kämmerei der Hansestadt Lübeck, nach.

Berghegger regte an, im Rahmen einer nächsten Föderalismuskommission von Bund und Ländern (FöKo) – dann die dritte ihrer Art – die Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen klar voneinander abzugrenzen und alle Ebenen angemessen mit Finanzmitteln auszustatten.

Kämmerer-Gipfel verbindet Der zweitägige Petersberger Kämmerer-Gipfel im Gästehaus der Bundesregierung, dem Grandhotel Petersberg, auf dem gleichnamigen Berg in Königswinter bei Bonn, bot den Teilnehmern ein breites Angebot an Diskussionsforen und tiefgreifende Einblicke erfahrener Referenten in den alltäglichen praktischen Umgang mit ver-

Dr. Karsten Novak, Direktor beim Hessischen Rechnungshof, informierte über den aktuellen Stand der Entwicklung der einheitlichen europäischen Rechnungslegungsstandards EPSAS. Da die Kommunen heute bereits überwiegend die Doppik eingeführt hätten, wäre ein Umstieg sie mit deutlich weniger Aufwand verbunden als aus kameralen Systemen.


Kommunale Infrastruktur

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Behörden Spiegel / Juli 2019

Kein Empfang in Sicht?

“Frischer Wind für Wiesbaden”

5G-Auktion beendet – aber weiterhin Unklarheiten

Wie eine Kampagne die Dieselfahrverbote mitabwendete

(BS/Adrian Bednarski) Obwohl die längste Versteigerung eines Mobilfunkstandards der deutschen Geschichte zu Ende ist, herrscht keine Jubelstimmung. Ein Blick offenbart, eine Baustelle zum digitalen und innovativen Deutschland ist fertig. Aber viele weitere noch offen stehen: Flächendeckung, Finanzierung und Rahmenbedingungen bieten weiterhin Konfliktpotenzial.

(BS/Roland Petrak) Wiesbadens Luft ist durch Stickoxide erheblich belastet. Die Konzentrationen sind in den letzten Jahren zwar stetig rückläufig, dennoch wird der Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel immer wieder überschritten. In der Folge drohte Hessens Landeshauptstadt ein Dieselfahrverbot. Darauf reagierte die Stadt mit einem ehrgeizigen Luftreinhaltplan, mit dem sie im Februar 2019 vor Gericht überzeugte. Das Dieselfahrverbot für Wiesbaden ist damit abgewendet und die Luftqualität wird weiter verbessert.

Bitkom-Präsident Achim Berg kritisiert die nun fehlenden Investitionsmöglichkeiten: “Die Netzbetreiber wurden in ein Auktions-verfahren gezwungen, in dem sie allein für das Recht der Frequenznutzung mehr als 6,5 Milliarden Euro in die Hand nehmen mussten.” Diese Mittel würden ihnen jetzt bei den ohnehin teuren Investitionen fehlen. Allein mit dem Geld für die Frequenzen hätten die Netzbetreiber mehr als 32.000 neue Mobilfunkmasten errichten können. Er sieht hierbei aber “verlässliche Rahmen-bedingungen sowie einfache, schnelle Verwaltungsverfahren für die neuen Mobilfunkstandorte” als Steuerungsinstrumente. Jedoch hafte an allem große Unsicherheit, bis hin zu der Grundsatzfrage, ob diese Frequenzversteigerung auch langfristig überhaupt rechtens sei. Das müssten letztlich die Gerichte entscheiden, so Berg.

Gesamtstrategie gefordert “Wir brauchen eine Gesamtstrategie für den Glasfaserausbau, um größtmögliche Synergien zwischen Festnetz- und Mobilfunkausbau zu ermöglichen. Nicht zielführend wäre dagegen eine davon losgelöste, “reine” Mobilfunkstrategie, wie sie von der Bundesregierung gerade vorbereitet wird”, betont der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) Dr. Stephan Albers. Denn der zukünftige Mobilfunkstandard werde festnetzbasierte Glasfaseranschlüsse bis mindestens in die Gebäude als “mobile Glasfaser” sinnvoll ergänzen, aber nicht ersetzen. Auch wenn dies seitens der Politik gerade für den ländlichen Raum gerne gewünscht wird.

Es wird begrüßt, aber... “Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt den Abschluss der Versteigerung der 5G-Frequenzen für den Nahbereich, mahnt aber sogleich an, schnelles mobiles Internet nun rasch flächendeckend auszubauen”, so Alexander Handschuh, Sprecher vom DStGB. Denn

5G – kommst du noch oder nicht? Obwohl die Auktion beendet ist, existieren weiterhin zu beseitigende Unklarheiten und Förderungsersuche, damit der neue Mobilfunkstandard sich flächendeckend etablieren kann. Foto: BS/George Thomas, CC BY 2.0, flickr.com

von einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse könne bei der Mobilfunkversorgung noch keine Rede sein. Die Versorgung erreiche häufig nicht annähernd das Niveau städtischer Bereiche. “Deshalb war die Entscheidung der Bundesnetzagentur, den Netzbetreibern aufzugeben, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte pro Bundesland mit Übertragungsraten von mindestens 100 Megabit/ Sekunde abzudecken, richtig”, betont Handschuh. Nun komme es darauf an, rasch eine effiziente Verbesserung der Mobilfunkinfrastruktur auch außerhalb der Ballungsräume zu schaffen, die für Privatpersonen und die professionellen Anwendungen ausreiche. Außerdem fordert der DStGB eine frühzeitige Frequenzvergabe für die Flächendeckung im ländlichen Raum, weil die frisch vergebenen Frequenzen nur eine begrenzte Reichweite haben und damit eher für die Städte und für Industrieanlagen angedacht sind.

Finanzierung schnell sichern Aber insbesondere die Flächendeckung erfordert hohe Investitionen. Eine finanzielle Forderung kommt deshalb vom Deutschen Landkreistag (DLT): Der Bund soll angesichts der sich verschlechternden Haushaltslage die im Koalitionsvertrag zugesagten zehn bis zwölf Milliarden Euro für den Breitbandausbau schnellstens zur Verfügung zu stellen. DLT-Präsident Landrat

Reinhard Sager begründet dies: Ohne die finanzielle Unterstützung drohe sonst ein “Breitbandund Mobilfunkausbau erster und zweiter Klasse in Ballungszentren und ländlichen Räumen”. Für die Landkreise seien diese Technologien nicht nur wirtschaftliche Standortfaktoren, sondern auch eine echte “Dableibevorsorge” gegen die Abwanderung von Menschen.

Förderung destruktiv? Wohingegen Albers, die Fördermittel kritisiert: “Wir müssen in erster Linie den eigenwirtschaftlichen Ausbau stärken und voranbringen. Hierzu können zum Beispiel zielgerichtet und unbürokratisch eingesetzte Glasfaser-Gutscheine (“Voucher”) für Endkunden und Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten.” Gleichzeitig fügt er hinzu: Wenn es denn eine Förderkulisse gebe, die den vorrangigen, eigenwirtschaftlichen Ausbau ergänze, dann müssten besonders schlecht versorgte und unwirtschaftlich erschließbare, zusammenhängende, bebaute Gebiete priorisiert werden. Denn das “bereits bestehende Problem der erheblichen Kostensteigerung bei gleichzeitigem Fachkräftemangel im Bereich Tiefbau und Planung würde durch eine Flutung des Marktes mit weiteren Fördermitteln deutlich verschärft und die Geschwindigkeit und Dynamik im Glasfaserausbau insgesamt erheblich hemmen”, begründet der Verbandsgeschäftsführer.

Herzstück des Luftreinhalteplans ist ein Maßnahmenpaket, das beispielsweise die Elektrifizierung der öffentlichen Busflotte ebenso vorsieht wie den Ausbau des Radwegenetzes, der Busspuren und eine Erhöhung der Parkgebühren. Vor dem wenig populären Wegfall von Autospuren und Parkplätzen wurde ebenso wenig Halt gemacht wie vor dem Umlenken von Lkws und Autos vom innenstadtnahen ersten auf den peripher verlaufenden zweiten Ring.

Flankierende, kreative Informationskampagne Um die Akzeptanz für die Infrastrukturmaßnahmen der Stadt zu erhöhen und gleichzeitig zu einer umweltschonenden Mobilität anzuregen, wurde flankierend die Informationskampagne “Frischer Wind für Wiesbaden” durchgeführt, die im September 2018 unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters startete. Dabei war die Leitidee: Mit einer humorvollen und originellen Ansprache wird Lust auf die Verkehrswende in Wiesbaden gemacht. Der Zuwachs an Lebensqualität, Spaß und sozialer Anerkennung stehen dabei im Vordergrund. Die für eine bessere Luft notwendigen Verhaltensänderungen wurden in Verbindung mit dem Ausbau der Infrastruktur und finanziellen Anreizen kommuniziert, um möglichen Widerständen und Befürchtungen Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Kampagneninhalte und -ziele wurden medienübergreifend (crossmedial) kommuniziert, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen und Menschen an den unterschiedlichsten Orten zu erreichen, sei es bei der Fahrt durch die Stadt, in der Schule, im Unternehmen oder auch bei einem Bier in der Kneipe. Klassische Kommunikationskanäle wie die Tagespresse, Internet und Printmedien wurden ergänzt um digitale Citylights, Bierdeckel für die Gastronomie, Brückenbanner, einen Videobeitrag

mit dem Rad nicht nur Fußgänger, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer ab. • Gesundheitliche Vorsorge: Eine halbe Stunde Bewegung am Tag reduziert das Risiko, einen Herzinfarkt zu bekommen, um 50 Prozent. Eine einfachere Vorsorge gibt es nicht. • V oll im Trend: Das Fahrrad passt zum modernen Lebensstil und gehört in Metropolen wie Kopenhagen, Berlin, Wien – aber auch in Nachbarstädten wie Mainz, Darmstadt und Frankfurt zum guten Ton. Aufklärende Motive wie dieses • W eitere Themen: Kinder zur fanden sich auf Plakaten, BierSchule laufen lassen, Parkdeckeln oder Citylights wieder. häuser nutzen, Kurzstrecken vermeiden, ÖPNV nutzen, Foto: BS/Umweltamt Wiesbaden, Scholz&Volkmer Homeoffice statt Berufsverkehr, Auto teilen, Fahrrad leihen, Buseines Poetry-Slammers und eine Infrastruktur, Kaufprämie für Licht-Installation, die die aktuelle Cargo-Bikes. NO2-Konzentration anzeigt.

Stets mit Augenzwinkern

Hohes Interesse klar messbar

Die Kampagnenmotive heben das Thema NO2-Belastungen und Mobilitätsverhalten stilistisch auf eine humorvolle Ebene und arbeiten mit adäquatem Textumfang, klarer Struktur und Tonalität. Augenzwinkern statt erhobener

Der Erfolg der Informationskampagne wurde evaluiert über die Anzahl der Kontakte, Rückmeldungen, Interaktionen, Partnerschaften und das Presseecho. Registriert bzw. hochgerechnet wurden beispielsweise 15.000 Zugriffe auf die Kampagnen-Webseite in den ersten drei Roland Petrak ist Leiter des Fachbereichs UmweltberaMonaten, 210.000 tung und -information mit Kontakte über Schwerpunkt Presse- und Citylight-Plakate, Öffentlichkeitsarbeit, Ausacht Schulen, die stellungen und Kampagnen. mit den Materia Foto: BS/Umweltamt Wiesbaden lien eigenständig für das Zur-Schule-laufen warben Zeigefinger, um eine Bereitschaft sowie Berichte in der lokalen und auszulösen, sich mit den Kam- regionalen Tagespresse sowie Kopagnenthemen zu beschäftigen. operationen mit Unternehmen • Beispiel: Fahrrad aus dem Keller und Institutionen. Mit der Kampagne “Frischer holen, 50 Prozent aller Autofahrten von Wiesbadenern sind Wind für Wiesbaden” ist es gelunkürzer als fünf Kilometer. Diese gen, über die rein fachliche InforStrecken können problemlos mation zu Stickoxidbelastungen, mit dem Fahrrad zurückgelegt Messwerten, Verkehrskennzahlen und Maßnahmenpaketen hinaus werden. • Unschlagbar schnell: Nichts in Kontakt mit der Bevölkerung bringt Sie im innerstädtischen zu treten. Die Stadt konnte so wirVerkehr so schnell ans Ziel wie kungsvoll ihre Aktivitäten für eine das Fahrrad. Auf Strecken bis bessere Luftqualität in die breite zu fünf Kilometern hängen Sie Öffentlichkeit kommunizieren.

Anrufsammeltaxi in Limburg Nicht aufgeben bis zur Erfolgsgeschichte (BS/Michael Stanke) Seit Jahren verfolgen wir in Limburg das Ziel, das ÖPNV-Angebot an den Nutzern zu orientieren. Sehr gute Erfahrungen haben wir in der Vergangenheit schon mit Angeboten zu bestimmten Großveranstaltungen gemacht, bei denen Sonderbusse zum Rücktransport stark angenommen wurden, wobei die Fahrgäste für den Hinweg die regulären Linienbusse nutzten. Die Betriebszeiten der Stadtlinie enden kurz nach 20 Uhr. Außerdem wussten wir aus einer Bevölkerungsumfrage, dass ein höheres Maß an Flexibilität beim Fahrangebot in den Abend- und Nachtstunden erwünscht ist.

D

as Anrufsammeltaxi (AST) kannten unsere ÖPNV-Experten, da es schon anderweitig eingesetzt wurde. AST ist ein Linienverkehr, der allerdings nur auf Vorbestellung fährt und auch unterwegs noch Zu- und Aussteige erlaubt. Wir haben mit einem Fachbüro versucht, ein für Limburg sinnvolles Betriebskonzept zu entwickeln. Im Mai 2015 war es dann soweit und wir gingen mit dem AST an den Start. Seinerzeit orientierten sich die Bedingungen an den üblichen Standards: Vorbestellung mindestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn, fester Fahrplan und ausgesuchte Haltestellen auf den Hauptachsen sowie ein Aufschlag auf das ÖPNV-Ticket. Den Zuschlag für die Beförderung erhielt ein heimisches Taxiunternehmen nach einer Ausschreibung – die Anrufzentrale wurde separat vergeben.

Anfangs wenig praktikabel Der Beginn war ernüchternd. Das AST wurde kaum angenommen –

warten mit der Verbesserung am Bahnhof in der Stadtmitte zu der Ankunftszeit von vier Regionalzügen aus Frankfurt/Wiesbaden Anruflinientaxis, die ganz ohne Vorbestellzwang zu nutzen sind. Die Betriebszeiten des AST sind bis 1 Uhr – an Wochenenden bis 3 Uhr – die Abfahrtmöglichkeiten bestehen im 15-Minuten-Takt. Außerdem wurde der Komfortzuschlag abgeschafft, sodass das AST mit regulären Zeitkarten zum normalen ÖPNV-Tarif nutzbar ist.

In die Marketing-Kiste greifen Werbung machen, wo es möglich ist: hier exemplarisch auf einem Bus. Foto: BS/Stadt Limburg an der Lahn

die Nutzerzahlen lagen bei knapp 120 Fahrten pro Monat. Wir haben uns daher zusammengesetzt und analysiert, warum das Angebot aus Nutzersicht wenig praktikabel ist. Ein Punkt war natürlich die lange Vorbestellzeit von 60 Minuten. Nach Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund (RMV) konnten

wir eine Verbesserung erreichen, indem die Vorbestellzeit zunächst auf 45 Minuten reduziert wurde – später sogar auf 30 Minuten. Weitere Verbesserungen waren, dass die starren Linien zugunsten einer flexiblen Fahrt (jede Haltestelle zu jeder Haltestelle) abgeschafft wurden. Zusätzlich

Entscheidend für jedes Angebot ist der Bekanntheitsgrad. Und da sah es beim AST gar nicht gut aus. Deshalb haben wir uns entschieden, mit einer Werbeagentur zusammenzuarbeiten, um das AST in den Köpfen der möglichen Nutzer zu verankern. Zentrale Bestandteile unserer Kampagne sind seitdem: Großflächenplakate mit bekannten lokalen Persönlichkeiten, Bodenaufkleber mit der ASTTelefonnummer vor Haltestellen

einen müssen wir handeln, um den ÖPNV als Teil des Umweltverbundes zu stärken und zum anderen befinden wir uns noch immer in einer andauernden Testphase, in der wir sicherlich noch an verschiedenen Stellschrauben drehen werden, die das System noch Michael Stanke ist erster Stadtrat von Limburg und weiter verbessern. in dieser Funktion zugleich Unsere nächsten Betriebsleiter der Stadtlinie Projekte stehen Limburg. Foto: BS/Stadt Limburg auch schon fest. Wir wollen zuan der Lahn sätzlich zu den Bestellungen per Telefon eine Inteim Juli 2018 auf heute über 2.700. gration in eine App erreichen, wir Das AST ist bei den Limburgern werden das gesamte Liniennetz angekommen, inklusive des Wer- der Stadtlinie untersuchen, ob wir AST-Linien zu regulären Linibespruchs “Abends das AST”. ennetzen umwandeln oder auch Umwandeln möglich? umgekehrt. Zudem wollen wir Natürlich kostet das ganze An- noch andere Ziele, zum Beispiel gebot auch Geld. Und im System den außerhalb liegenden ICEsteigen die Kosten für die Stadtli- Bahnhof, stärker in den ÖPNV nie Limburg, je besser das Ange- einbinden und somit besser mit bot angenommen wird. Aber zum dem Zentrum vernetzen.

und die Werbeflächen am Heck der Busse. Der Erfolg war unmittelbar spürbar – die Nutzerzahlen explodierten förmlich und steigen noch heute. Von 120 Fahrten im Monat auf 500 im Januar 2018 über 1.200


Behörden Spiegel / Juli 2019

Kommunale Infrastruktur

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Mehr Testfelder für innovative Lösungen

Keine faulen Ausreden mehr?

Logistikverkehr jetzt nachhaltig und zukunftsorientiert gestalten

Handlungsleitfaden für ein Mobilitätsmanagement

(BS / Dr. Heike van Hoorn) Jeder kennt das Bild: Die rechte Spur ist mal wieder vollgeparkt – zum Teil durch Zustell- und Lieferfahrzeuge. Ein Zustand, der sich in den letzten Jahren verschärft und vielfältige Gründe hat. Seit dem Jahr 2000 hat sich der KEP-Markt verdoppelt. Oder anders ausgedrückt: Die Zahl der Paketsendungen ist um 100 Prozent angestiegen – und die Kunden wünschen eine Lieferung in immer engeren, frei gewählten Zeitfenstern. Dabei nimmt der KEP-Markt nur fünf Prozent des Transportaufkommens auf der letzten Meile ein. Mit 19 und 76 Prozent beanspruchen das Stückgut und die Konsumgüter die anderen Marktsegmente. Stau, aber auch negative Umwelt- und Klimaauswirkungen sind die Folgen. Prognosen zeigen, dass das Aufkommen und Sendungsvolumen weiterhin steigen werden.

Von Fahrverboten und ­Kundenwünschen Werden Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte überschritten, reagieren die betroffenen Städte mit Fahrverboten und Sperrzonen. Außerdem zielen die ehrgeizigen deutschen und europäischen Klimaschutzziele auf eine nahezu vollständige Dekarbonisierung der Wirtschaft – also auch der Mobilität und Logistik – bis 2050. Zudem wirken sich veränderte Kundenwünsche und Bestellverhalten auf den Stadtverkehr und die letzte Meile aus: Amazon Fresh, Rewe Lieferservice und andere bringen Waren zum Wunschtermin an den Wunschort. Das erfordert neue Fahrzeuggrößen und verschiebt die Quelle-Ziel-Relation in der gesamten Logistikkette.

Branche erprobt innovative Lösungen Die Lösung dieser Probleme liegt nicht in Fahrverboten, denn die Versorgung muss gewährleistet bleiben, sondern in innovativen Lösungen für die letzte Meile. Diese werden bereits in einigen Städten getestet. Kommunen sollten daher Testfelder und Pilotprojekte fördern und den Liefer- und Ver-/Entsorgungsverkehr direkt in ihre Stadtplanung integrieren. Die Branche ihrerseits nutzt Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, um die Nachfrage vorauszuahnen; Sortiersysteme, Disposition und Fahrer wissen, wer wann wo zuhause ist. Experimente mit

MELDUNG

Städte über Grenzwert (BS/ab) 57 Städte haben den Jahresmittelwert des Stick­stoff­ dioxid(NO )-Grenzwerts von 40 ² Mikrogramm NO pro Kubikmeter ² Luft im Jahr 2018 überschritten. 13 Städte haben den Grenzwert, verglichen zum Vorjahr, eingehal­ten. Aber fünf liegen wieder geringfügig darüber. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), äußert sich hinsichtlich der Ergebnisse: “Die Luft in den Städten wird besser und der Trend geht in die richtige Richtung. Dennoch sieht man: Die bislang beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, damit wirklich überall der EU-Grenzwert für NO2 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten wird.” Deshalb brauche es neben den angelaufenen Software-Updates,eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel-Pkws mit Katalysatoren zur deutlichen Reduzierung des Stickoxidausstoßes, so die Präsidentin. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung solcher Katalysatoren würden vorliegen und Nachrüstunternehmen hätten erste Anträge auch für Pkws gestellt. “Nun kommt es darauf an, dass der Genehmigungsprozess rasch durchlaufen wird. Alle Automobilhersteller sind dazu aufgerufen, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.”

(BS / ab) 60 Prozent der 121 Bundesbehörden gaben an, dass ein umfas­sendes Mobilitätsmanagement bei ihnen noch nicht vorhanden sei. Dies zeigt der Handlungsleitfaden “Mobilitätsmanagement in der Bundesverwaltung” des Umweltbundesamts auf. Sein Hauptaugenmerk liegt aber vor allem auf einer strukturierten und praktisch orientierten Hersung sowie Einschränkung der angehensweise. Denn damit solllen den Behörden die Unsicherheiten Innenstadtzufahrt. Ein Beispiel bei der Implementierung eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements zeigt, mit welchen selbstgemach- genommen werde.

ten Problem wir uns das Leben schwer machen: Das Eichrecht wird bei der Abnahme von Ladesäulen regional unterschiedlich interpretiert, nicht bundesweit einheitlich.

Jetzt investieren, sonst ­drohen Strafzahlungen Der Staat muss eine Perspektive für kleine und mittelständische Unternehmen bieten, die die Transformation der Stadtlogistik nicht alleine bewältigen können. Baden-Württemberg ist Vorbild, denn es gewährt eine zusätzliche Umrüst- oder E-FahrzeugFörderung zu den vorhandenen Der stetig steigende Zuliefererverkehr blockiert die Straßen. Das Deutsche Bundesprogrammen. Verkehrsforum spricht sich deshalb für mehr Testfelder aus, um innovative Die öffentliche Hand hat selbst Lösungen entwickeln zu können. Foto: BS / Pictures news, stock.adobe.com eine Vielzahl von Möglichkeiten, in ihren eigenen Bereichen tätig Drohnenbelieferung und Liefer- Seite diesen Versorgungsauftrag zu werden: Sie kann kommunaroboter laufen, Microdepots, wie zu sichern und auf der ande- le Flotten nachhaltig umstellen in Berlin mit KOMODO, werden ren Seite die Ziele Verkehrsent- und Ver- und Entsorgungsfür die klimaneutrale Zustellung zerrung, Umwelt- und Klima- unternehmen neu ausrichten. per Rad errichtet. Einige Städte schutz sowie Lärmreduktion zu Auch öffentliche Mobilitäts- und weisen bereits Haltezonen für Lie- erreichen? Die Branche braucht Infra­strukturdaten helfen bei der ferfahrzeuge aus. Liefer- oder Pa- ausreichende Testfelder. In so- Optimierung der Verkehrsströme ketboxen bündeln die Lieferung genannten Reallaboren muss die und Logistikketten, deshalb wird an Knotenpunkten, Büros oder Branche ihre Lösungen in einem Open Data immer wichtiger. Wohnanlagen. Auch die Industrie sicheren Umfeld testen können, Insgesamt muss der Staat die nachhaltige Enerzieht mit: Der Street-Scooter von gieversorgung DHL ist als Neuentwicklung im weiter vorantreiRennen, es gibt Umrüstlösungen und am Gasantrieb und Wasserben sowie Strom­ stofflösungen wird gearbeitet. trassen und BreitDr. Heike van Hoorn bandversorgung ist die Geschäftsführerin des Öffentliche Hand muss Deutschen Verkehrsforums ausbauen. Schätmehr unterstützen e. V. zungsweise 250 Milliarden Euro Foto: BS / Erika Borbély Hansen Diese Innovationen der Branmüssen bis 2030 che brauchen einen innovativen für KlimaschutzRechtsrahmen. Daher erwarten maßnahmen im wir, dass die öffentliche Hand unterstützend zur Seite steht. außerhalb der Bürokratie und Verkehr aufgebracht werden. Denn Handwerker, Lieferverkeh- der Zulassungsregime. Das gilt Szenarien sehen mögliche Strafre, Zusteller fahren nicht zum ganz besonders für Drohnen, Ro- zahlungen für Deutschland im Selbstzweck, sondern erfüllen botik und autonome Fahrzeuge. europäischen LastenausgleichsEs gilt zudem, den Rechtsrah- verfahren je nach CO2-Preis bei einen Versorgungsauftrag: Bund, Länder und Gemeinden sollten men anzupassen. Das betrifft 50 bis 70 Milliarden Euro, wenn innovative Lösungen aktiv er- etwa die Zulassung von Lade- die CO2-Ziele bis 2030 verfehlt möglichen. und Tankinfrastruktur, die An- werden. Deshalb ist es nötig, jetzt Was können also Städte und forderungen an Nachtlieferungen das Geld für sinnvolle MaßnahGemeinden tun, um auf der einen und Transparenz bei der Zulas- men einzusetzen!

Das Umweltbundesamt hat mit dem DIFU zusammen einen praktisch orientierten Handlungsleitfaden für ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Behörden veröffentlicht. Foto: BS / fill, CC0, pixabay.com

Der Leitfaden soll insbesondere Bundesverwaltungen motivieren, mit gutem Beispiel voranzugehen. “Die Handlungsempfehlungen sind aber genauso gut auch für Landes- und kommunale Verwaltungen interessant”, betont Uta Bauer, Teamleiterin für Stadt- und Regionalverkehr im deutschen Institut für Urbanistik (DIFU). Der Leitfaden greift das Mobilitätsverhalten der eigenen Mitarbeiter und Besuchern den eigenen Fuhrpark und auch die nachhaltige Gestaltung von Dienstreisen auf. Er schneidet kurz die Definition und Rahmenbedingungen für Mobilitätsmanagement an, widmet

sich aber sogleich der Umsetzung und liefert Impulse für folgende Fragen: Wie wird ein Mobilitätsmanagement organisiert und wer übernimmt die Federführung? Wie können die Mitarbeiter mitgenommen werden? Welche nachhaltigen Mobilitätsmaßnahmen existieren? Es werden dabei zahlreiche Anregungen gegeben wie Pendlerbüros oder Mitfahrerbörsen. Viele dieser Fragen werden dabei mit Checklisten begleitet, damit eine strukturierte Herangehensweise möglich ist. Der Leitfaden kann auf www. difu.de kostenlos heruntergeladen werden.

MELDUNG

Sichere Umwidmung (BS/ab) Die Umwidmung einer Fahrbahn bzw. von Parkplätzen zugunsten eines Radweges ist nicht automatisch ein Entzug von Gemeingebrauch. Trotzdem sorgt dies noch regelmäßig für Unsicherheiten bei den Kommunen. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen bestätigt aber: Wird die komplette Straßenfläche als Radweg eingerichtet und damit bestimmten Verkehrsarten (Kfz-Verkehr) ent-

zogen, handelt es sich um eine Teileinziehung. Wenn nur eine Teilfläche Radweg und die Straße zu diesem Zweck quasi längst geteilt wird, ist es keine Teileinziehung, da die Straße nach wie vor dem gesamten Verkehr zur Verfügung steht. Beides stellt keine Entwidmung dar, bei welcher der öffentliche Gemeingebrauch entzogen würde. Denn dieser wird zwar verändert bzw. beschränkt, ist jedoch weiterhin gegeben.


Kommunale Ordnung

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Behörden Spiegel / Juli 2019

Leichter Waffenverbotszonen einrichten

Die Priorität auf die Schwächeren legen

Gemeinden benötigen jedoch zunächst Ermächtigungsgrundlage

Der Weg zur “Vision Zero” bleibt steinig, doch es gibt Lösungsmöglichkeiten

(BS / mfe) Kommunen könnten künftig möglicherweise leichter Waffenverbotszonen ausweisen. Sie wären (BS / mfe / wim) In Deutschland verunglückten im Jahr 2018 wieder mehr Radfahrer und Fußgänger tödlich dann auch im Umfeld von Kindergärten, Schulen sowie des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mög- im Straßenverkehr. Somit rückt zwar die Verkehrsüberwachung wieder in den Fokus, mit verhältnismäßig lich. Zunächst muss der Bund den Ländern jedoch eine entsprechende Verordnungsermächtigung erteilen. einfachen verkehrsplanerischen Eingriffen können Kommunen aber häufig auch für mehr Sicherheit sorgen. Um diese haben die Innenminis­ ter jüngst das Bundesinnenmi­ nisterium (BMI) gebeten. Bisher sind Waffenverbotszonen nur an kriminalitätsbelasteten Orten möglich. Dort ist das Führen von Messern jeglicher Art schon verboten. Hessen und Bremen sind bereits weiter. Dort exis­ tieren entweder bereits eine Ermächtigungsgrundlage für die Gemeinden oder es wurden schon entsprechende Bereiche eingerichtet (in Wiesbaden sowie rund um den Bremer Haupt­ bahnhof). Dort dürfen Personen anlassunabhängig kontrolliert werden. Werden dabei Waffen oder waffenähnliche Gegenstän­ de entdeckt, werden diese si­ chergestellt und der Betroffene muss ein Bußgeld entrichten. Die Bundespolizei hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach zeitlich begrenzte Waffenverbote erlassen und diese auf Allge­ meinverfügungen gestützt. In Berlin war dieses Vorgehen vom Verwaltungsgericht nachträglich jedoch beanstandet worden.

Hessens Ressortchef Peter Beuth (CDU) bezeichnete den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) als einen “Meilenstein im Kampf gegen Messerangriffe”. Man werde künftig den polizei­ lichen Kontrolldruck auf dieje­ nigen erhöhen, die mit Messern oder Waffen unterwegs seien und damit nichts Gutes im Schilde führten. “Springmesser werden wir gänzlich aus dem öffentli­ chen Raum verbannen”, kün­ digte Beuth an. Es gebe keinen vernünftigen Grund, ein solches Messer mitzuführen. “Rund um einen Kindergarten hat jemand mit einem Messer oder gar einer Pistole nichts zu suchen”, unter­ strich der Christdemokrat. Beuth hält Waffenverbotszo­ nen zwar grundsätzlich für “ein adäquates Mittel, um für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen.” Er gab jedoch auch zu bedenken, dass die Kommu­ nen die Einhaltung der Verbote gemeinsam mit der Polizei effektiv überwachen müssten. “Denn nur wenn der Kontrolldruck hoch und

die Strafen spürbar sind, ent­ faltet sich auch die gewünschte abschreckende Wirkung, die sich schnell herumsprechen wird”, so Beuth. Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, meint: “Es ist gut, Voraussetzungen schaffen zu wollen, Messerverbotszo­ nen in bestimmten Bereichen festzulegen. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Polizei und die Ordnungsämter praxistaugliche Regelungen an die Hand bekom­ men.” Und Ernst G. Walter, Bundes­ vorsitzender der DPolG Bun­ despolizeigewerkschaft, betont: “Wir dürfen nicht immer erst abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.” Jetzt sei Aktion und nicht nur Reaktion angesagt. “Präventiv eingerichtete Messerverbotszonen sowie ein Verbot des Tragens von Spring­ messern oder Messern mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern sind absolut richtig und erforderlich.”

“Rettungspunkte Forst” geschaffen Hannover will Unfallopfer schneller erreichen (BS / mfe) Hannovers Stadtverwaltung hat 15 sogenannte “Rettungspunkte Forst” geschaffen. Die Schilder, die in circa zwei Metern Höhe angebracht sind, sollen es verunglückten Menschen ermöglichen, im Notfall schnellstmöglich gezielt Rettungskräfte anzufordern. Die Schilder, die als Markierungspunkte dienen, enthalten unter anderem eine dreistellige Zahlenkombination und den Buchstaben “H” für Hannover. Wird diese dem Disponenten in der Leitstelle vom Betroffenen mitgeteilt, kann ein Rettungswa­ gen zielgerichtet entsandt wer­ den. Daneben befindet sich auf den Schildern jeweils ein grünes Feld. Auf diesem ist in weißer Far­ be symbolisch ein Sammelpunkt dargestellt (vier weiße Pfeile und eine stilisierte Menschenmenge). Außerdem ist auf den Schildern die Notrufnummer 112 zu finden. Die “Rettungspunkte Forst”, de­ ren Aufstellung auf einen Stadt­ ratsbeschluss zurückgeht, er­ gänzen die bereits vorhandenen Orientierungspunkte wie Spiel­ plätze und Fitnesseinrichtun­ gen. Voraussichtlich ab Oktober werden die genauen Positionen der Rettungspunkte auch über eine Smartphone-Applikation zu finden sein.

Hannovers Erste Stadträtin so­ wie Wirtschafts- und Umweltde­ zernentin Sabine Tegtmeyer-Dette (Bündnis 90/Die Grünen) sagte zu den neuen Markierungen: “Bei einem Spaziergang, beim Rad­ fahren, bei der Waldarbeit oder

Um Verletzte bei Unfällen im Wald schneller orten und erreichen zu können, hat die Hannoveraner Stadtverwaltung sogenannte “Rettungspunkte Forst” installiert. Foto: BS / Hendrik Borghorst, CC BY 2.0, flickr.com

bei anderen Aktivitäten im Wald kann es zu Unfällen kommen.” Häufig befänden sich die Verun­ glückten dann abseits größerer Straßen, was ein schnelles Auf­ finden durch die Rettungsdienste erschwere. “Möglicherweise feh­ len dann Orientierungspunkte, um den Unfallort genau zu be­ schreiben”, so Tegtmeyer-Dette. Diesbezüglich sei nun Abhilfe geschaffen worden. In Niedersachsen müssen Kom­ munen und private Waldbesitzer die Rettungspunkte, wenn sie auf dieses bundeseinheitlich ge­ staltete System zurückgreifen wollen, übrigens selbst auswei­ sen. In anderen Bundesländern werden die Rettungspunkte für die Kommunen hingegen durch die jeweiligen Forstverwaltungen ausgewiesen.

Angesichts wieder steigender Un­ fallzahlen bei Radfahrern und Fußgängern ist Deutschland noch deutlich entfernt vom Er­ reichen der “Vision Zero”, dem Absenken der Zahl der Verkehrs­ toten auf null. Das unterstrich der Präsident des Deutschen Ver­ kehrssicherheitsrates (DVR), Prof. Dr. Walter Eichendorf. Hinzu kommt, dass vorläufige Daten des Statistischen Bundes­ amtes für das vergangene Jahr ei­ ne Steigerung der Zahl der tödlich Verunglückten auf den hiesigen Straßen zeigen. Das musste der Staatssekretär im Bundesver­ kehrsministerium, Guido Beermann, einräumen. Eichendorf jedenfalls ist überzeugt: “Um die “Vision Zero” zu erreichen brau­ chen wir einerseits die Überzeu­ gung der Menschen. Andererseits ist auch eine Überwachung des Straßenverkehrs notwendig.” Dies seien zwei Seiten einer Medaille, die untrennbar zusammenge­ hörten. Und er ist sich sicher, dass Fahrerassistenzsysteme, wie etwa Notbremsassistenten, Leben retten und die Zahl der Verkehrstoten verringern.

Auch international Anstieg zu verzeichnen Dr. Hans Michael Kloth vom In­ ternational Transport Forum der OECD betrachtet die Verkehrs­ sicherheit als eine globale He­ rausforderung. Weltweit habe es 2015 1,25 Millionen Verkehrstote gegeben. Im vergangenen Jahr seien es bereits 1,35 Millionen gewesen. Weltweit betrachtet sei der Verkehr der achtgrößte Kil­ ler. Gleichwohl verlangte Kloth, sich bei der Messung von Ver­ kehrssicherheit von der reinen Fokussierung auf die Zahl der im Straßenverkehr Gestorbenen zu lösen. Prof. Dr. Peter König von der Hochschule Trier verlangte, den Menschen in den Mittelpunkt jeg­ licher Verkehrssicherheitsarbeit zu stellen. Ebenso wichtig sei die räumliche Trennung unter­ schiedlicher Verkehrsteilnehmer. Dadurch würden Konflikte ver­ mieden. Und das sei Grundlage jeder Verkehrssicherheitsarbeit, so der Wissenschaftler. Einen ganz ähnlichen Denk­ ansatz verfolgt auch Dr. Viktoria Wesslowski. Die Beraterin für

he Priorität einzuräumen und diese von Anfang an mit Zielen, Budget und verantwortlichen Personen zu koppeln, damit sie auch umgesetzt würden. Hierfür müssten die verwaltungsinternen Strukturen geschaffen werden.

Mehr Übersicht und Trennung der Verkehrsteilnehmer Präsentierte Möglichkeiten für mehr Sicherheit: Dr. Viktoria Wesslowski. Foto: BS / Orth

nachhaltige Mobilität, Radver­ kehr und Fußverkehr nannte im Rahmen des “Bundeskongresses Kommunale Verkehrssicherheit” des Behörden Spiegel in Bonn einige Fokuspunkte für die kom­ munale Verkehrsplanung, mit der man für mehr Sicherheit vor allem für die schwächeren Ver­ kehrsteilnehmer auf zwei Rädern und zwei Beinen sorgen könne: So brauche es beispielsweise eine hohe Qualität im Fußwegenetz mit geschlossenen Start-ZielWegen für infrastrukturell be­ deutende Standorte wie Schu­ len, auf denen der Fußverkehr priorisiert werde und man keine gefährlichen Passagen überwin­ den müsse. Außerdem brauche es eine effiziente und zuverlässige Beleuchtung, die in allen Jah­ reszeiten ihren Dienst tue. Hier nannte die Beraterin die Stadt Neustrelitz als Beispiel, wo die Straßenlaternen nicht die Straße, sondern den Fußweg beleuchten: “Straßenbeleuchtung braucht man eigentlich überhaupt nicht, denn die Autos leuchten ja selber. Viel wichtiger ist es, dass die Fuß­ gänger für alle Verkehrsteilneh­ mer sichtbar gemacht werden”, so Wesslowski. Gleichzeitig müs­ se es viel mehr Tempo-30-Zonen geben, da die Überlebenschancen bei möglichen Unfällen ungleich höher seien: “Bei Tempo 30 hat der Fußgänger eine Überlebens­ chance von 70 bis 80 Prozent, die bei Tempo 50 schon auf rund 20 Prozent absackt.” Passiere ein Unfall bei Tempo 70, sei die Überlebenswahrscheinlichkeit des Fußgängers bereits vernach­ lässigbar klein, so Wesslowski. Daher forderte sie, dass es bei kommunalen Bauvorhaben zum Standard werden müsse, Fußverkehrsstrategien eine ho­

Zur Priorisierung des Fuß- und Radverkehrs müsse gleichzeitig aber auch eine Zurückdrängung des stehenden motorisierten Ver­ kehrs kommen, erklärte Franz Linder von der P.3 Agentur für Kommunikation und Mobilität. In vielen Städten der Republik werde inzwischen so geparkt, dass selbst Fußgänger kaum noch auf dem Gehweg vorankämen. In seiner Heimat Köln und dem benachbarten Leverkusen würden zudem mehr als 80 Prozent aller Ladezonen fehlgenutzt und von Autos zugeparkt: “Die Bußgelder sind so lächerlich niedrig, dass das am Ende für die Falschpar­ ker billiger ist, als im Parkhaus zu stehen.” Gleichzeitig müssten die Transporter, für die die Zonen ursprünglich errichtet worden sei­ en, in der zweiten Reihe parken. Somit seien ein Verkehrschaos und Auffahrunfälle bereits vor­ programmiert. Einen weiteren Ge­ fahrenpunkt stellen laut Linder auch zugeparkte Kreuzungen dar, die so weder für Fußgänger noch für Rad- oder Autofahrer sinnvoll einsehbar seien. In diesem Bereich gebe es schon Lösungsmöglichkei­ ten, die aber noch zu selten zur Anwendung kämen, so Linder: “In Krefeld wurde eine solche Kreu­ zung beispielsweise mit Pollern dichgemacht, sodass niemand mehr im Kreuzungsbereich par­ ken kann.” Nun sei die Kreuzung übersichtlich für alle Verkehrsteil­ nehmer zu überblicken. Neben der Kreuzungsproble­ matik könne an Ampelknoten auch helfen, die verschiedenen Verkehrsteilnehmer proaktiv zu trennen, erklärte Wolfgang Bohle von der Planungsgemeinschaft Verkehr Hannover. Mit konflikt­ freien Ampelphasen oder vorgezo­ genen Haltelinien für Fahrräder könnte einfach und günstig an fast allen Kreuzungen für Ent­ spannung gesorgt und alle Ver­ kehrsteilnehmer könnten sicher von A nach B geleitet werden.


Digitaler Staat Behörden Spiegel

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Berlin und Bonn / Juli 2019

Passend bauen

KNAPP

Verwaltung bereitet Plattformen auf den Austausch von Online-Diensten vor (BS / Benjamin Stiebel) Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist angelaufen. Auf die arbeitsteilige Entwicklung neuer elektronischer Services in Bund-Länder-Tandems hat man sich geeinigt und erste Ergebnisse in Form von Steckbriefen oder Klick-Dummies liegen vor. Bis eine gemeinsame Landschaft von Online-Dienstleistungen geschaffen ist, müssen aber noch einige technische Hürden genommen werden. Die Fäden laufen bei den E-Government-Plattformen von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Ein Fragezeichen steht derzeit noch beim Thema Nachnutzung von Services. “Wenn in einem Land eine m ­ us­ter­ gültige Lösung für eine Verwaltungsdienstleistung mit ent­ spre­chender Breitenwirksamkeit ­vorliegt, werden wir diese auch gerne zur Nachnutzung übenehmen”, versichert der Amts­chef der Sächsischen Staatskanzlei und CIO (Chief Information Officer) des Freistaats Sachsen, Thomas Popp. “Eine komplette Neuentwicklung ist in solchen Fällen sicherlich nicht zielführend.” Auch wenn nicht immer ein fertiges Softwareprodukt übernommen werde, wolle man gegenseitig an den Projektergebnissen partizipieren, so Popp weiter. Konzeptionelle Vorarbeiten würden mittels des Föderalen Informationsmanagements (FIM) in standardisierter Form gesichert und dienten als Grundlage für Eigenentwicklungen.

E-Government-Plattformen fit machen Dienste, Servicekonten, digitale Postfächer, Bürgerportale: Technisch wird am Ende alles bei den verschiedenen E-GovernmentPlattformen zusammenlaufen. Alle Länder brauchen solche Basis-Infra­struk­turen, die teils auch grenzübergreifend genutzt, gemeinsam entwickelt oder gar betrieben werden. Dort, wo schon länger Portale betrieben werden, sind auch schon Neuentwicklungen vonnöten gewesen. So in Hamburg, wo voraussichtlich bis Ende des Jahres mit der schrittweisen Überführung aller Dienste das alte HamburgGateway durch die neue Online Service Infrastruktur (OSI) abgelöst wird. “Ziel war es, mit der Neuent­ wicklung der hohen Dynamik in der Digitalisierung ge­recht zu werden”, sagt der Projektleiter für die Plattform im Amt für IT und Digitalisierung der Han-

sestadt, Sebastian Berger. Das nach dem Projektstart beschlossene OZG habe die Beteiligten in diesem Ansatz noch bestätigt.

Modular konstruiert Die Nachnutzung im Sinne der OZG-Umsetzung habe eine große Rolle gespielt. Dabei halfen moderne IT-Architekturprinzipien. “Integrationsfähigkeit hat in OSI eine hohe Priorität”, so Berger. “Überall, wo es Standards gibt, setzen wir sie ein.” Das System ist modular aufgebaut und setzt an vielen Stellen auf nicht plattformgebundene Komponenten wie SoftwareBibliotheken und ContainerTechnologie. “Ein Designsystem erlaubt die Anpassung der Benutzeroberfläche von Services mit Buttons, Textfeldern oder anderen Elementen aus einem Baukasten”, erklärt Berger. Auch die Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie Plausibilitätsprüfungen oder Auto-VervollständigenFunktionen für Online-Formulare ließen sich über das System leicht aufsetzen. So werde schon bei der Einbindung von Fachverfahren externer Dienstleister verfahren. Damit sind auch Grundlagen für eine Nachnutzung von Diensten aus anderen Ländern geschaffen, sofern diese auch auf modulare Prinzipien setzen. Garantiert ist die gemeinsame Nutzbarkeit im technischen Sinne jedenfalls unter den Dataport-Ländern. OSI ist mandantenfähig ausgerichtet und wird in Trägerländern des IT-Dienstleisters sukzessive ausgebaut. In Sachsen-Anhalt und Bremen soll es noch 2019 aufgesetzt werden. In Schleswig-Holstein wird das Produktivgehen der Plattform bereits vorbereitet. Auch die Kommunen des Landes sind

Bund, Länder und Kommunen sollen wechselseitig ihre Online-Dienste nachnutzen können. Technische Wege dafür gibt es. Man muss sich aber noch auf standardisierte Schnittstellen einigen, damit Dienste und E-Government-Plattformen ohne großen Transferaufwand ineinandergreifen. Foto: BS / archmercigod, stock.adobe.com

an Bord. Demnächst soll Berlin als Nicht-Trägerland folgen. Unproblematisch dürfte die Nachnutzung im technischen Sinne auch zwischen Sachsen und Baden-Württemberg sein. In Fortsetzung einer längeren Vorgeschichte der Kooperation bilden die beiden Länder seit 2016 einen Entwicklerverbund. Eine gemeinsam in Auftrag gegebene Lösung für E-Government-Portale ist nun seit über einem Jahr bei den Partnern separat in Betrieb. Amt24 und service-bw haben unter der sichtbaren Oberfläche dieselben Funktionen. Die Weiterentwicklung durch den externen Dienstleister erfolgt nach einvernehmlichen Vorgaben. Auf kommunaler Ebene hat das durch die AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) entwickelte Bürgerservice-Portal die größte Verbreitung. Über 1.300 Kommunen setzen auf die Plattform. Auch bei diesen Lösungen sind

Modularität und einheitliche Strukturierung für einzubindende Dienste bereits umgesetzt.

Standards vonnöten Eine für das Thema Nachnutzung entsprechend gerüstete Plattform allein beantwortet aber noch nicht alle Fragen. “Wir könnten einen Dienst zwar als Softwarepaket übernehmen, müssten dann aber trotzdem noch Komponenten zur Kommunikation innerhalb der Plattform schaffen”, erklärt Peter Röhl, Leiter des Bereichs Digitale Lösungen bei Dataport. Schließlich würden sich sowohl die technischen Back-ends als auch angrenzende Systeme, z. B. zur Authentifizierung oder Bezahlung, unterscheiden. Röhl: “Dafür müssten bis ins Detail standardisierte Schnittstellen geschaffen werden. Hier haben wir noch eine große und komplexe Aufgabe vor uns.” Dem schließt sich Berger an: “Wir

müssen uns darüber bundesweit noch viel mehr Gedanken machen. Noch gibt es dafür keine befriedigenden Konzepte.” Technisch gebe es durchaus Lösungsmöglichkeiten, man müsse sich nur einigen. Dasselbe gilt auch bei einem anderen Kernthema bei der OZG-Umsetzung. Für die verpflichtende gegenseitige Anerkennung von Servicekonten sind ebenfalls bereits technische Wege ausgelotet. Konkrete Anforderungen an die Interoperabilität sind aber noch nicht definiert worden. Auf eine ganz andere technische Herausforderung macht Michael Diepold, Leiter der Stabsstelle Digitalisierung bei der AKDB, aufmerksam: “Wenn die OZG-Umsetzung gelingt und die Nutzung von Online-Diensten zur Regel wird – wovon wir ausgehen –, müssen die Infrastrukturen auch für hohe Leistungsspitzen bei einzelnen Services fit sein.” So bei der Beantragung von Wahlunterlagen, bei der in kurzer Zeit mit OnlineAnfragen im fünf- bis sechsstelligen Bereich zu rechnen sei. Auch bei Dienstleistungen für Unternehmen dürften Systeme nicht in die Knie gehen, z. B. wenn ein großer Fuhrpark erneuert werde, betont Diepold. Wenn die Außerbetriebsetzung zum Stichtag nicht funktioniere, könnten wirtschaftliche Schäden durch unnötig anfallende Kfz-Steuer und den verzögerten Verkauf entstehen. Ein Lösungsansatz auch hier: moderne IT-Architektur. “Mo­ nolithen schaffen Betriebsprobleme”, so der Stabsstellen­ leiter. “Ein Container-basierter Ansatz erlaubt die automatisierte Zuschaltung zusätzlicher Kapazitäten bei Leistungsspitzen.”

LSI vergibt erstes Sicherheitssiegel (BS/wim/stb) Das bayerische Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) hat erstmals das neue “Siegel Kommunale IT-Sicherheit” vergeben. LSI-Präsident Daniel Kleffel übergab das Siegel an den 1. Bürgermeister von Markt Postbauer-Heng, Horst Kratzer. Das Siegel soll dafür stehen, dass das Konzept einer Kommune die Grundwerte der Informationssicherheit erfüllt. Maßgabe sind Anforderungen des Bayerischen E-Government-Gesetzes. Verliehen wird das Siegel auf Basis einer Selbstauskunft ohne ein Audit vor Ort. Es gilt dem LSI zufolge als Vorstufe zu einem zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Ein vollwertiges, zertifiziertes ISMS lässt sich unter anderem auf Basis des BSI-ITGrundschutzes umsetzen.

DPMA schaltet E-Rechnung produktiv (BS/wim) Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als erste Bundesbehörde den Pilotbetrieb für die elektronische Rechnungsbearbeitung gestartet hatte, ist das Projekt E-Rechnung in der Behörde nun in den Produktivbetrieb übergegangen. Vom 1. Juli an bearbeitet das DPMA alle eingehenden Rechnungen vollständig auf digitalem Wege. So werden sämtliche Dokumente, die nicht ohnehin im Format der sogenannten XRechnung ankommen, von Seiten des Hauses digitalisiert, indem die Rechnungsvorgänge in ein eigens dafür konzipiertes SAP-Template eingespeist und dann ausschließlich elektronisch abgewickelt werden. Die elektronischen Rechnungen im Format XRechnung nimmt das DPMA über die Zentrale Rechnungsplattform des Bundes (ZRE Bund) entgegen. Die EU-Pflicht zur E-Rechnung tritt für alle Bundesbehörden am 27. November in Kraft.


Informationstechnologie

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Erleb- und anfassbar

E

ine zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist dafür Grundvoraussetzung. Bis zum Jahr 2020 werden von Landesseite daher 124,7 Mio. Euro für den Breitbandausbau bereitgestellt. Würde man alle Kabel zusammenlegen, die nach heutigem Stand mit öffentlichen Finanzmitteln in Rheinland-Pfalz für den Breitbandausbau verlegt werden, ergäbe sich eine Länge von 11.563 Kilometern. Wie kaum ein anderes Bundesland haben wir unsere Kreise in der Antragsstellung zu den Förderverfahren unterstützt. Wir haben so optimale Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bereits 24 Breitband-Projekte in 22 Landkreisen mit Bundes- und Landesmitteln in der Umsetzung sind. Dies sichert zudem die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land. Ein Projekt konnte bereits abgeschlossen und in Betrieb genommen werden.

Umsetzung des Online-­ zugangsgesetzes Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), welches bundesweit alle Behörden verpflichtet, ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 online anzubieten, stellt auch das Land Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen. Das hierfür im September 2017 gestartete Projekt orientiert sich bei der Umsetzung an einem landesweiten, zentralen Ansatz. Die bundesweite Arbeit an den Themenfeldern wird hierbei aufgegriffen und auf das Land übertragen. Ziel ist es, die Verwaltungsleistungen im Sinne des One-Stop-Governments über ein zentrales Transaktionsportal einschließlich E-PaymentKomponente anzubieten. Zugriff auf die Verwaltungsleistungen erhalten die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch ein Servicekonto, welches über eine Identifikations- und Authentifi-

OZG in der Praxis

D

as Nationale Reformprogramm der Bundesregierung bezeichnet das OZG als “die Basis für alle weiteren Schritte zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung”. Für die Umsetzung hat allein der Bund 500 Millionen Euro eingeplant. In der Zusammenschau mit den notwendigen Investitionen bei Ländern bzw. Kommunen gehen Experten aktuell von einem Gesamtinvestitionsvolumen von zwei bis drei Mrd. Euro für die OZG-Umsetzung aus. Doch noch wichtiger als politische Absichten, gesetzliche Grundlagen und die Bereitstellung finanzieller Ressourcen sind die richtigen Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung solch anspruchsvoller Zielsetzungen. Aber auch hier sind die aktuellen Entwicklungen vielversprechend. Grund dafür sind vor allem zwei vordergründig recht simple Aspekte, welchen aber vor allem in ihrer Kombination eine neue Qualität zukommt: die konsequente Ausrichtung an den Anforderungen von Bürgern und Unternehmen sowie neue Modelle und Methoden der Zusammenarbeit von Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen und Ressorts sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Selbstverständlich verfolgen öffentliche Verwaltungen bereits seit Jahren das Ziel, ihre Angebote und Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen möglichst kundenfreundlich anzubieten. Dies lässt sich vermutlich für alle ca. 20.000 Verwaltungen mit ihren insgesamt über 5.000 im Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LEIKA) auflisteten Aufgaben sagen. Aber bisher

Behörden Spiegel / Juli 2019

Digitalisierung des ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz (BS/Randolf Stich) Mit der ressortübergreifenden “Strategie für das digitale Leben in Rheinland-Pfalz” hat die Landesregierung ihre zentralen Ziele und Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung für die kommenden Jahre formuliert. Auf dem Gebiet der digitalen Verwaltung und des E-Governments wurden diese insbesondere durch die Strategie “Digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz” ergänzt. Die Strategie wurde Mitte 2018 vom Ministerium des Innern und für Sport ausgearbeitet und durch das Digitalisierungskabinett des Landes verabschiedet. Die darin beschrieben Themenfelder werden seither mit viel Engagement vorangetrieben, um die digitale Transformation der Landesbehörden und Kommunen in Rheinland-Pfalz zu gestalten. kationsfunktion verfügt. Das Land sucht bei der Umsetzung bewusst den engen Schulterschluss mit den kommunalen Gebietskörperschaften. Um eine gemeinsame E-GovernmentInfrastruktur für Landes- und Kommunalbehörden zu schaffen, sollen vorhandene Systeme zusammengeführt und Neuentwicklungen gemeinsam von Land und kommunalen Gebietskörperschaften durchgeführt werden. Bei der Umsetzung auf Bundesebene nimmt Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Schleswig-Holstein eine führende Rolle im – insbesondere für die Wirtschaft sehr wichtigen – Themenfeld “Umwelt” ein. Der Behörden Spiegel wird die Aktivitäten der beiden Bundesländer in der August-Ausgabe nochmals ausführlich beleuchten.

Wichtiges Instrument der kommunalen Entwicklung Die Digitalisierung ist vor allem in einem ländlich geprägten Bundesland wie Rheinland-Pfalz ein wichtiges Instrument für die Entwicklung der Kommunen. Sie ist ein sinnvoller Ansatz, das Handeln der Kommunalverwaltung durch Prozessoptimierung und Technikeinsatz effizienter zu gestalten. Das Land Rheinland-Pfalz möchte diese Entwicklung gemeinsam mit dem Breitbandausbau und der Umsetzung des Online-ZugangsGesetzes gestalten – sowohl in den Städten als auch auf dem Land.

Rheinland-Pfalz setzt dabei insbesondere auf erlebbare und anfassbare Lösungen als wichtige

zusammengebracht. Mit einer Förderung des Innenministeriums bis Ende 2021 von über 2,8 Mio. Euro werden Strukturen geschaffen, die diese Akteure Randolf Stich ist Staatssekretär und Amtschef im in Projekten und Ministerium für Inneres und Netzwerken zuSport Rheinland-Pfalz und sammenbringen. IT-Beauftragter der LandesDie stadteigeregierung. Er hat zudem ne KL.digital die Schirmherrschaft des GmbH ist hier erstmalig stattfindenden das Werkzeug Kongresses “Digitale Verfür Stadtverwalwaltung RLP” übernommen. tung und Stadt gesellschaft, um Fotos: BS/PwC Legal Digitalisierung in vielen HandLandmarken, um lokale Akteure lungsfeldern umzusetzen und zu motivieren, in entsprechende über die Auswirkungen der DiProzesse einzusteigen und diese gitalisierung auf Stadtraum und mitzugestalten. Die “herzlich di- -gesellschaft zu diskutieren. Gleichzeitig wird auch ganz gitale Stadt Kaiserslautern” und die “Digitalen Dörfer” sind zwei praktisch an den Herausfordesolcher sichtbaren Leuchtturm- rungen des kommunalen Allprojekte, die bereits bundesweit tags gearbeitet und es werden stets neue Projekte durch die Beachtung fanden. KL.digital aufgesetzt. Ein Leuchtturm der Zwei aktuelle Projekte kommen Digitalisierung dabei aus dem Bereich der öfDie Stadt Kaiserslautern ist fentlichen Sicherheit. Die Feuerwehrdrohne – eine ein idealer Standort für einen Leuchtturm der Digitalisierung. Koproduktion der BerufsfeuDie Technische Universität, die erwehr Kaiserslautern und der Hochschule, die Forschungsins- KL.digital GmbH – sendet live titute von Fraunhofer, DFKI und Bilder vom Brandherd nicht nur Max-Plank, verbunden durch an den Drohnenpiloten, sondern die Science and Innovation Alli- auch direkt an das Einsatzleitance, sowie zahlreiche etablierte fahrzeug und an die Leitstelle Unternehmen und neue Start- der Feuerwehr. Die “Mobile Glasfaserinfraups sind das ideale Umfeld, um nachhaltig zu wachsen. Der Bit- struktur” ermöglicht es, z. B. Kom-Wettbewerb Digitale Stadt auf Volksfesten große Datenim Jahr 2017 hat die Akteure mengen, z.B. von Polizeikame-

ras, problemlos zu übertragen. So wird Sicherheit ganz praktisch erhöht. Das mobile Glasfasernetz war auch auf dem diesjährigen Landesfest, dem Rheinland-Pfalz-Tag, im Einsatz, was zeigt, dass Lösungen einer Stadt durchaus übertragbar sind, wenn sie standardisiert sind und neben der Technik auch die Anwendungskompetenz übertragen wird.

Interkommunales Netzwerk Digitale Stadt Da die Digitalisierung für die Kommunen in finanzieller und personeller Hinsicht eine große Herausforderung darstellt, stehen in Rheinland-Pfalz von Anfang an die interkommunale Kooperation, der Austausch und das “Voneinander-Lernen” im Vordergrund, um langfristig den Kompetenzaufbau in den Verwaltungen zu fördern und redundante Entwicklungen zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund haben das Innenministerium und die Stadt Kaiserslautern mit der von ihr getragenen “KL.digital GmbH” am 17. April 2019 gemeinsam das “interkommunale Netzwerk

Wer sich näher über das breite Spektrum bereits laufender und geplanter Vorhaben und Projekte informieren und austauschen möchte, kann dies am 29. August 2019 auf dem erstmalig stattfindenden Kongress “Digitale Verwaltung RLP” in Mainz tun. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit unter: www.dv-rlp.de

OZG-Umsetzung als gemeinsame Bund-Länder-Mission (BS/Marco Brunzel) Der Start in die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist gut gelungen. Nun geht es auf die eigentliche Strecke. Die nächsten Wochen und Monate werden darüber entscheiden, ob die gemeinsame Mission von Bund und Ländern gelingt. die meisten Dokumente von Verwaltungen sind zur Vorlage bei anderen Verwaltungen und dokumentieren meist Sachverhalte, die an anderer Stelle oft sogar bereits digital vorliegen. Daher eröffnet ein durch Artikel 91 c GG realisierbarer informationstechnischer Verbund aller Verwaltungen aller föderaler Ebenen sehr bedeutende Effizienz- und Gestaltungspoten-

sind jedoch genau solche Per­ spektiven, wie sie vom Nationalen Normenkontrollrat oder der Expertenkommission Forschung und Innovation seit Jahren eingefordert werden. Denn nur so kann es Deutschland gelingen, den digitalen Entwicklungsrückstand aufzuholen und als einstiger “Erfinder des modernen Staates” (Stein/Hardenberg) an dessen digitaler Transformation aktiv mitzuwirken. Um die digitale Zukunft der öffentlichen Verwaltung gemeinMarco Brunzel ist Bereichsleiter für Digitalisierung und sam zu gestalten, E-Government in der Me­ sind neue Formen tropolregion Rhein-Neckar und Formate der GmbH. ZusammenarFoto: BS/MRN beit erforderlich. Dementsprechend sind der Bund und die Länder ziale stellt jedoch zugleich eine für ihren eingeschlagenen Weg enorme Herausforderung für das im Rahmen der OZG-Umsetzung arbeitsteilige Zusammenwirken ausdrücklich zu loben. Die für alle Themenfelder verbindlich sämtlicher Verwaltungen dar. Die Zusammenführung und festgelegte (und durch eng geNeuausrichtung von Verwal- führte Berater auch praktisch tungsprozessen auf der Basis umgesetzte) zeitlich und facheiner konsequenten nutzer- und lich verdichtete Zusammenarbeit datenzentrierten Verwaltungsin- von Experten und Praktikern in formatik (Once-Only-Prinzip, Per- Laboren hat sich bewährt und sonalisierung) eröffnet, insbeson- bei den meisten Beteiligten sehr dere in Kombination mit offenen, viel Motivation und persönliches maschinenlesbaren Schnittstel- Engagement ausgelöst. Auch zwilen (z. B. für das Zusammenwir- schen Bund und Ländern sowie ken mit der Wirtschaft) sowie den den kommunalen Vertretern ist Möglichkeiten der künstlichen (zumindest auf Arbeitsebene) eine Intelligenz, sehr weitreichende neue Kultur der Zusammenarbeit Entwicklungsperspektiven. Dies entstanden. Aber realistisch be-

Das “Interkommunale Netzwerk Digitale Stadt” ist direkt nach seiner Gründung in die Arbeit eingestiegen. Mit über 80 Vertreterinnen und Vertretern aus den rheinland-pfälzischen Kommunen war das erste Treffen am 14. Mai in Kaiserslautern ein voller Erfolg. Es zeigt sich, dass die Idee der Kooperation im Bereich der Digitalisierung verstanden und gelebt wird.

Premiere von “Digitale Verwaltung RLP”

Der Zauber des Anfangs verfolgte jede Verwaltung, mitunter sogar jede Fachabteilung, diese Ziele für sich selbst. Echte Kundenzentrierung bedeutet, vor allem die Zusammenhänge zwischen all diesen Leistungen in den Blick zu nehmen. Denn es ist bekannt, dass Bürger und Unternehmen es in bestimmten Lebens- und Geschäftslagen häufig mit einer Vielzahl von Verwaltungen und Zuständigkeiten zu tun haben. Die bisherigen Versuche, entsprechende Leistungen in unserem feingliedrig nach föderalen Ebenen, Aufgaben und Zuständigkeiten organisierten Verwaltungssystem stärker zu verzahnen oder gar neu zu organisieren, sind jedoch meist sehr schnell an Grenzen gestoßen. Genau an diesem Punkt haben Bundesinnenministerium und IT-Planungsrat bei der Planung der OZG-Umsetzung angesetzt. Für alle Themenfelder und Labore wurde eine konsequente Nutzerorientierung postuliert und auf der Basis entsprechender methodischer Vorgaben, Muster sowie projektübergreifend bereitgestellter Beratungsleistungen über ein kluges Programmmanagement auch in allen Teilprojekten verankert. In der Konsequenz wurden vermeintliche rechtliche, organisatorische und technische Umsetzungsprobleme einer innovativen Lösung zuerst einmal zurückgestellt. Eine solches Vorgehen eröffnet eine neue Dimension für die Verwaltungsmodernisierung. Denn

Digitale Stadt” ins Leben gerufen. Mit den vier Städten Andernach, Speyer, Wörth am Rhein und Zweibrücken fördert das Innenministerium bereits vier Kommunen, die gemeinsam mit Kaiserslautern das Netzwerk bilden. Neben weiteren Städten können auch ausgewählte rheinland-pfälzische Landkreise und Verbandsgemeinden einsteigen und eine Förderung erhalten, sodass das Netzwerk den gesamten ländlichen Raum abdeckt. Aus Sicht der Kommunalentwicklung geht es bei dem Netzwerk nicht in erster Linie um die Entwicklung technischer Lösungen, vielmehr steht im Mittelpunkt, wie die Kommunen im Kontext dieser und anderer neuer Herausforderungen insgesamt als attraktive Standorte für Leben, Wohnen und Arbeiten nach vorne gebracht werden können. Durch den Austausch im Netzwerk sowie die Einbindung wissenschaftlicher Expertise ist zudem sichergestellt, dass alle Ansätze nicht nur auf technisch hohem Niveau sind, sondern auch der Lebenserfahrung und der Alltagspraxis der Kommunen entsprechen.

trachtet sind mit Blick auf das oben skizzierte Mengengerüst der öffentlichen Verwaltung die im OZG-Prozess entstandenen Digitalisierungslabore nur erste “Hotspots” oder “Oasen der Innovation”. Daher gilt es, die in den Laboren bewährten Modelle und Methoden rasch und flächendeckend in die Praxis zu bringen. Dabei könnte regionalen Kompetenzverbünden in Form von Innovations- und Erprobungsräumen bzw. Reallaboren eine bedeutende Rolle zukommen. Auf Basis einer deutschlandweit einzigartigen Kultur, aber auch institutionellen Struktur der länder- und verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit, bestehen in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) besonders gute Voraussetzung für eine noch breitere Einbindung der kommunalen Ebene bzw. der Wirtschaft in den weiteren Prozess zur OZG-Umsetzung. Dies hat auch eine erst vor wenigen Wochen im Auftrag des BMWI erschienene Studie “Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume/ Reallabore” bestätigt. Daher ist es der konsequente nächste Schritt der MRN, sich auch als Vorreiter und mögliche Blaupause für den Aufbau regionaler Kompetenzverbünde im Rahmen der OZG-Umsetzung aufzustellen. Ziel ist es dabei, insbesondere die kommunale Ebene umfassend und kontinuierlich in den Prozess einzubinden und (in

enger Zusammenarbeit mit den drei Bundesländern der MRN: Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg) insbesondere auch zwingend erforderliche fachliche / personelle Ressourcen möglichst verwaltungs- bzw. länderübergreifend aufzubauen und zu nutzen. Auf der Basis der seit Jahren gelebten Praxis der länder­ übergreifenden Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist die Region zudem geradezu dafür prädestiniert, auch als Ort für die technische Umsetzung und Erprobung ausgewählter technischer Prototy-pen der OZG-Umsetzung zu fungieren. Dies betrifft vor allem die Themenfelder bzw. Labore Umwelt/Anlagenbetrieb sowie Bauen/Baugenehmigung sowie Breitbandausbau/Straßenraum, in denen die MRN auch bereits in den Digitalisierungslaboren aktiv war bzw. ist. Aktuell bemüht sich die Metropolregion im Verbund mit Branchenverbänden, Initiativen und Vereinen (z. B. AWV) und den Kammern, die Interessen – aber auch die möglichen Beiträge – der Wirtschaft im Rahmen der weitere OZG-Umsetzung zu ermitteln. Gleiches betrifft die Zusammenarbeit mit Wissenschaft sowie relevanten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Auch hier gibt es bereits zahlreiche bestehende Partnerschaften bzw. fachliche und strategische Anknüpfungspunkte (z. B. Universität Speyer, ÖFIT, fortiss, NEGZ etc.). Die erste Phase der OZG-Umsetzung, die Arbeit in den Themenfeldern und Laboren, hat gut funktioniert. Nun gilt es, mit der gesammelten Motivation und dem vielzitierten “Zauber des Anfangs” die nächste Etappe anzugehen.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / Juli 2019

S

chon im Vorfeld der Beschaf­ fung wirkte das ITZBund an der Erarbeitung des Lasten­ heftes und der Leistungsbe­ schreibung für die E-Akte Bund mit. In einer ersten Konzepti­ons­­phase erarbeitete das ITBund ver­ schiedene Dokumente und Unter­ lagenalsGrundlagezur­Anpassung der Standardan­wendung eGovSuite der Hersteller­firma Faba­ soft Deutschland GmbH an die Anforderungen der Bundesver­ waltung. Gemeinsam mit Faba­ soft erstellte das ITZBund bspw. den Fachtechnischen Einfüh­ rungsleitfaden (FTEL): Diese Handreichung hilft Behörden, die Standardanwendung wäh­ rend der Einführung gemäß ih­ res spezifischen Bedarfes aus­ zugestalten. Mit Unterstützung durch das ITZBund kann somit jede Behörde zu der Konfigu­ ration der E-Akte Bund gelan­ gen, die ihren Bedürfnissen ent­ spricht. Das ITZBund setzte sich auch mit dem Thema Schulungen für Anwenderinnen und Anwender auseinander: Im Ergebnis ent­ stand so ein Musterkonzept für die Nutzerbehörden. “Dies war uns deshalb so wichtig, weil eine hohe Anwenderakzeptanz essenziell für den Erfolg der EAkte Bund ist”, sagt Projektleiter Arndt Fabrice. Generell setzt hohe Akzeptanz außer einer nutzer­ freundlichen Bedienung auch eine nahtlose Integration in den digitalen Arbeitsplatz sowie eine gute Systemperformance voraus. Im Anschluss an die Phase der Feinprojektierung errichtete das ITZBund Schulungs-, Demo- und Testumgebungen. Dies war von hoher Bedeutung, da die Test­ phase schon im Vorfeld die Wei­ chen für den Erfolg der Einfüh­ rung stellt. Umso wichtiger war es dem ITZBund, realistische Szena­ rien zu entwickeln und passende Testumgebungen mit dem vollen Leistungsumfang des Produkts

Meilenstein der digitalen Verwaltung Das ITZBund und die Realisierung der E-Akte Bund (BS / Markus Reisener*) Das Jahr 2018 stand ganz im Zeichen der E-Akte Bund: Im Januar begann die Feinprojektierung, im Mai lag ein methodisches Einführungsmodell für alle Bundesbehörden vor und im November startete das Bundesamt für Justiz (BfJ) als erste Pilotbehörde mit dem produktiven Betrieb. 2019 folgen vier weitere Pilotbehörden, bevor mit Beginn des Jahres 2020 sukzessive die Einführung in der Fläche anlaufen wird. Bereitgestellt wird die E-Akte Bund vom Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), das am 4. Dezember 2018 den zentralen Basis- und Querschnittsdienst für den Einsatz bei den Pilotbehörden freigab. Mit diesem Startschuss endete für das ITZBund ein erfolgreicher Weg, der 2016 begonnen hatte. E-Akte Bund zur Verfügung zu stellen, da für Testnutzerinnen und -nutzer nur so eine sorgfäl­ tige Prüfung der Funktionen der Anwendung und der zukünftigen Arbeitsweise möglich ist.

E-Akte Bund als übergreifender Basisdienst Nach dem planmäßigen Ab­ schluss der Konzeptions- und Testphase folgte die konkrete Umsetzung der E-Akte Bund und ihre Bereitstellung als übergrei­ fender Basisdienst – zunächst für die ersten Pilotbehörden. Es werden weitere Bundesbehör­ den mit insgesamt etwa 20.000 Nutzerinnen und Nutzern folgen. Das ITZBund sorgt dafür, dass alle Bundesbehörden ein E-AkteSystem erhalten, das stabil und performant funktioniert sowie alle Aspekte der IT-Sicherheit erfüllt. Für die ersten Pilotbe­ hörden installierte das ITZBund eine flexible Infrastruktur, auf deren Basis man anschließend gemeinsam die dortigen E-AkteSysteme konfigurierte. In diesem Kontext sieht das ITZBund nicht nur die Pflege und Wartung der Systeminfrastruktur als seine Aufgabe an, sondern auch die Entwicklung eines reibungslosen Release-Managements, um die künftige Weiterentwicklung der E-Akte Bund voranzutreiben. Ein weiterer Schwerpunkt lag für den IT-Dienstleister im ver­ gangenen Jahr auf der Entwick­ lung von Integrationsmustern:

Dabei handelt es sich um Vor­ lagen für die Kommunikation zwischen unterschiedlichen Softwarekomponenten. Auf die­ se Weise wird die Anbindung bestehender Fachverfahren an die E-Akte Bund geregelt. Die Integrationsmuster sind deshalb von großer Bedeutung, weil sich das Potenzial der elektronischen

Aktenführung nur bei einer medienbruchfreien Anbindung an andere Fachverfahren und Anwendungen entfalten kann. Hierbei geht es zum Beispiel um das Zusammenspiel der E-Akte Bund mit der E-Rechnung oder dem Digitalen Zwischenarchiv des Bundes (DZAB).

So entfaltet die E-Akte Bund ihr volles Potenzial Die zentrale Entwicklung und Anbindung der E-Akte Bund an die E-Rechnung und das DZ­ AB sowie ihr zentraler Betrieb vermeiden Mehrfachentwicklun­ gen und sparen Ressourcen ein. “Die Zentralisierung sämtlicher Entwicklungs- und Bereitstel­ lungsarbeiten sind charakteris­ tisch für einen konsolidierten Basis- oder Querschnittsdienst der Bundesverwaltung”, erläutert

Planmäßig gestartet Die NExT-Kooperations-Initiative (BS / Jürgen Renfer) Das Netzwerk NExT der Vordenkenden und aktiv Gestaltenden der Verwaltungsmoder­ nisierung durch digitale Transformation startet im zweiten Jahr nach seiner Gründung planmäßig seine Kooperations-Initiative und lädt dafür alle Interessierten zum Dialog ein. NExT hat die Hausaufgaben des ersten Gründungsjahrs erledigt: effiziente Strukturen schaffen, gemeinsame Zusammenarbeit etablieren, konkrete Ergebnisse generieren. Mehrere sog. Werk­ stätten führen diese Arbeiten auf der Basis der Erfolge des ersten Netzwerk-Jahrs konse­ quent weiter fort. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, NExT über die bisherigen Aktivitäten hinaus für weitere Interessengruppen zu öffnen. Dafür zeichnet die NExT-Werkstatt “Kooperationen” verantwortlich und hat anläss­ lich des NExT-Halbjahres-Panels vom April 2019 die NExT-Koope­ rations-Initiative vorgestellt und abgestimmt. Dafür nötige Vorbe­

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Interessierte aus Wissenschaft, Verbänden und Einzelpersonen, die Beiträge zur Verwaltungs­ digitalisierung leisten möchten und können. Daneben können Veranstalter von Fach-Kongres­ sen und Anwenderforen sowie die einschlägige Fachpresse für Kooperationen in Betracht kommen. Schließlich stehen besondere Interessengruppen wie bspw. Start-ups, öffentlicherechtliche IT-Dienstleiter oder Analysten-Partner im Fokus der Kooperations-Initiative.

Ausbau der Vernetzung

Die Initiative widmet sich aus Kapazitätsgründen quartalswei­ se einzelnen Stakeholder-Grup­ pen, beginnend mit Interessierten aus Wissenschaft und Forschung. Jürgen Renfer ist CIO der Dafür nimmt die ­kommunalen Unfallversicherung NExT-Werkstatt Bayern. “Kooperationen” Foto: BS / privat einerseits Kontakt mit dort bereits identifizierten An­ sprechpartner(n)/innen auf, freut sich umgekehrt reitungen sind mittlerweile abge­ aber natürlich ebenso über di­ schlossen, sodass die Initiative rekte Kontaktaufnahmen über jetzt startklar ist. die beigefügte Kontaktadresse. Die NExT-Kooperations-Initia­ Das gilt gleichermaßen für Kon­ tive richtet sich vorwiegend an takte aus anderen Stakeholdernationale Akteure der Verwal­ Gruppen. NExT lebt vom direkten tungsdigitalisierung, legt aber Austausch, der nach Erstkontak­ ebenso auf internationale Kon­ ten i.d.R. per (Bild-)Telefon, Webtakte zum Austausch und zur Konferenz oder persönlich erfolgt. Impulsbildung nach dem Motto Die NExT-Macher versprechen “voneinander lernen, miteinander sich und den Interessenten von gestalten” wert. Die Koopera­ der Kooperations-Initiative eine tions-Initiative richtet sich an ebenso breite wie strukturierte

Der Behörden Spiegel ist Medienpartner des Netzwerks

Vernetzung erfolgreicher Digi­ talisierungsrezepte in den Be­ hörden und Unternehmen der öffentlichen Hand. Dafür wird gegenwärtig eine Datenbank als Plattform zur Katalogisierung und Kategorisierung zur Digita­ lisierungslandschaft mit praxis­ nahen Konzepten, Maßnahmen und Kontaktdaten erstellt. Be­ reits etabliert wurde der Verein NExT e. V., der neben der NExTKerngruppe steht und einen Kris­ tallisationspunkt für Kooperati­ onsinteressierte bildet. Je nach weiteren Entwicklungen sind hier bspw. Austauschformate oder Inkubatoren für spezifische Di­ gitalisierungsthemen denkbar. Der Erfolg der NExT-Koopera­ tions-Initiative hängt ebenso wie der bisherige Erfolg des jungen NExT-Netzwerks vom intensiven Engagement der Beteiligten ab. Die NExT-Macher wünschen sich daher eine breite Resonanz und hoffen, nicht nur möglichst viele, sondern vor allem auch mög­ lichst engagierte Interessenten für die Beteiligung an der NExTKooperations-Initiative gewinnen zu können. Sie möchten damit einen weiteren NExT-Beitrag zur erfolgreichen und zügigen Digi­ talisierung der Verwaltungsland­ schaft leisten. Kontakt: www.NExT-Netz.de Juergen.Renfer@Next-Netz.de

Arndt Fabrice. Und weiter: “Der zentrale Betrieb ermöglicht ein professionelles IT-Management und sorgt damit für hohe Sicher­ heit und Verfügbarkeit.” Da alle wesentlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Da­ tenschutz behördenübergreifend abgestimmt sind, entfallen in den Behörden redundante Einzelkon­

zeptionen. Allerdings kann eine übergreifende Abstimmung in der Praxis nur bei einer breiten Ko­ operation quer durch die gesamte Bundesverwaltung funktionieren: Im Fall der E-Akte Bund ist das ITZBund als Betreiber der Drehund Angelpunkt. Insbesondere im Verlauf des letzten Jahres, also während der Realisierung der E-Akte Bund, achtete der IT-Dienstleister deshalb auf ei­ nen kontinuierlichen Austausch zwischen den Beteiligten im Bun­ desministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bun­ desverwaltungsamt (BVA) sowie den Pilotbehörden und Fabasoft. Die zentrale Bereitstellung der E-Akte Bund gewährleistet ei­ nen standardisierten Austausch elektronischer Akten über Be­ hördengrenzen hinweg und er­ möglicht gleichzeitig die nahtlose

Anbindung behördenspezifischer Fachverfahren. Standardisieren lässt sich dank zentraler Bereit­ stellung aber auch die Einfüh­ rungsmethodik: Für die E-Akte Bund hat das Projektteam des BVA einen solchen Standard ent­ wickelt – und zwar aufbauend auf dem Organisationskonzept zur elektronischen Verwaltungsar­ beit sowie auf Erfahrungen aus anderen Beratungsprojekten. So­ mit gliedert sich das – von jeder Behörde eigenverantwortlich or­ ganisierte – Einführungsprojekt der E-Akte Bund in fünf zeitlich und inhaltlich überschaubare Phasen: Anbahnung, Initialisie­ rung und Schaffung der Voraus­ setzungen sowie Durchführung und Abschluss.

Bereitsteller und zugleich Einführungspartner Das ITZBund ist ein verlässli­ cher Partner bei der Einführung der E-Akte Bund. So steht jeder Pilotbehörde ein Kundenprojekt­ leiter des ITZBund zur Seite, der die jeweiligen Anforderungen in allen fünf Phasen aufnimmt und überdies Unterstützung bei allen Prozessen vor und während der Pilotierung leistet: In der Anbah­ nungsphase betrifft dies unter anderem die ersten Gespräche mit dem Hersteller Fabasoft sowie die methodische Anforderungs­ analyse auf der Grundlage von Checklisten zur Erfüllung eines bestimmten Reifegrades. Das

Reifegradmodell hilft Behörden herauszufinden, wie gut sie tech­ nisch und organisatorisch für eine erfolgreiche Einführung der E-Akte Bund aufgestellt sind. Momentan führt das ITZBund die Erfahrungen des vergangenen Jahres zu einer fortlaufenden Dokumentation zusammen. Dazu gehört insbesondere eine Samm­ lung spezifischer Anwendungs­ fälle einschließlich zugehöriger Problemlösungsansätze: Durch eine systematische Aufbereitung aller fachlichen und organisato­ rischen Erkenntnisse kann das Vorgehen während der Einfüh­ rung und des Betriebs der E-Akte Bund immer weiter verfeinert werden. Die folgenden Pilot- und Nutzerbehörden werden so von den Erfahrungen des ITZBund profitieren. *Markus Reisener, Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, ist Maßnahmenverantwortlicher “E-Akte Bund”.

MELDUNG

115-Hauptstadt Berlin (BS/gg) Die Bekanntheit der Behördenrufnummer 115 ist in Berlin am größten, so eine reprä­ sentative Befragung des Allens­ bacher Instituts für Demoskopie. 72 Prozent der Hauptstädter ken­ nen die einheitliche Behörden­ nummer, 42 Prozent konnten sogar spontan die Rufnummer 115 nennen. Die Befragung zeigt große Unterschiede zwischen den Bundesländern: In Bayern (32 Prozent) und Hessen (35 Prozent) ist die einheitliche Behördennum­ mer erst bei rund einem Drittel der Bürger bekannt. Nach Ber­ lin ist sie in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen am be­ kanntesten – bei rund der Hälfte der Bevölkerung (56 Prozent).


Informationstechnologie

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Vertrauen eingebaut Blockchain in der öffentlichen Verwaltung

Behörden Spiegel / Juli 2019

E-Rechnung als Türöffner Nur digitale Prozesse reichen jedoch nicht aus

(BS/stb) Mittelsmänner ersetzen, Prozesse rechtssicher abbilden und dabei Vertrauen zwischen Transaktionspartnern ermöglichen: Das verspricht die Blockchain. Vielversprechend ist das gerade für die öffentliche (BS/gg/wim) Die E-Rechnung kann weitaus mehr sein als “nur” ein weiteres Instrument im digitalen WerkVerwaltung, die besonders hohe Ansprüche an Verfahren stellt. zeugkasten. Sie kann auch als Beschleuniger und Türöffner für die weitere Digitalisierung des gesamten Beschaffungsprozesses sein. Wenn man sie denn lässt, denn das Abschneiden alter Zöpfe ist auch 20 Jahre nach Bei der Blockchain handelt es über Anwendungsmöglichkei- vertrauenswürdig und bedarf dem Regierungsprogramm “BundOnline 2005” die größte Herausforderung in der Verwaltung”, so Gabriele Mayer, Leiterin des Finanzmanagements im Bundesverwaltungsamt. Das Heben von Chancen und Potenzialen sich kurz gefasst um ein System, ten der neuen Technologie, aber keines Ersatzes.” Jacob Eberhardt, Blockchain- hänge an der Veränderungsbereitschaft der Verwaltung. Dabei habe sich die gesetzliche Verpflichtung als bei dem Transaktionen oder an- auch über mögliche Fallstricke dere Ereignisse dezentral von vie- aus. Referenten aus der Praxis Forscher an der Technischen hilfreicher Motor erwiesen. len Teilnehmern einvernehmlich in einer Datenbank festgehalten werden. Mittels Verschlüsselung werden neue Einträge (Blöcke) jeweils untrennbar ans Ende der Kette (engl. chain) geknüpft. Da jeder eine Kopie der Blockchain besitzt, ist eine Veränderung

brachten ihre Erfahrungen ein und stellten Nutzungs-Szenarien zur Diskussion.

Register effizient führen So beschrieb der Jurist und Start-up-Berater Markus Büch die Aufwände, die bisher mit

Universität Berlin, erklärte die Idee: “In der Blockchain werden nur Hashs verwendet, also eine Art elektronischer Fingerabdruck von relevanten Dokumenten. Gespeichert werden Information wie Erstellungs- oder Veränderungsdatum oder Attribute und Berechtigungen. Wer das Dokument besitzt, kann den Hash ermitteln und die Informationen abfragen, aus dem Hash lassen sich aber die sensiblen Daten nicht ableiten.”

Rechtssicher digitalisieren

Diskutierten die zahlreichen Fragen und Anregungen mit den Teilnehmern des Blockchain-Symposiums: (v. l.) Tim Bansemer, Markus Büch, Jacob Eberhardt, Joachim Lohkamp. Foto:BS/Stiebel

ohne Konsens nicht möglich. Interessant ist das überall da, wo Informationen sicher und zuverlässig gespeichert werden müssen, aber gegenseitiges Vertrauen nicht blind vorausgesetzt werden kann. “Die Blockchain leistet das, ohne dass es noch einer Vertrauen schaffenden mittleren Instanz bedarf, über die jede einzelne Transaktion gehen muss”, erklärt Tim Bansemer, Gründer von inblock.io und fachlicher Leiter des BlockchainSymposiums, das der Behörden Spiegel in Berlin veranstaltete. Die Teilnehmer aus Ministerien und Verwaltungsbehörden aller Ebenen tauschten sich lebhaft

einer Änderung der Unternehmensanschrift im Handelsregister einhergehen. “Die mehrfachen Medienbrüche machen den Prozess zu einer enormen Zeitverschwendung für Unternehmer und Notare gleichermaßen”, so Büch. “Das mithilfe eines Blockchain-Systems zu digitalisieren, wäre ein Riesenfortschritt.” Hier gelte, wie bei praktisch allen Anwendungsbeispielen im öffentlichen Bereich, dass die Registerdaten selbst nichts in der Blockchain zu suchen hätten. Büch: “Es geht hier nur um ein transparentes und verlässliches Kommunikationsmanagement. Das Handelsregister selbst ist

Auf dieser Basis ließe sich auch ein dezentrales Identitätsmanagement realisieren, erklärte Joachim Lohkamp, Gründer des Start-ups Jolocom. Damit könne die Digitalisierung in den heterogenen Infrastrukturen im öffentlichen Sektor Rückenwind bekommen. Ideal wäre eine plattformübergreifende Lösung, bei der eine digitale Identität mit aktuellen und verlässlichen Attributen oder Berechtigungen verknüpft wird – wie der Information, ob ein gültiger Führerschein vorliegt. Bei vielen Verwaltungsakten oder auch bei privaten Dienstleistungen würde dann eine einfache elektronische Abfrage der digitalen Identität genügen, wo früher Dokumente vorgelegt, geprüft, kopiert und hinterlegt werden mussten. “Wir haben in Deutschland gut durchdachte und sehr rechtssichere Prozesse”, sagte Lohkamp. “Die Blockchain erlaubt es uns, diese auf diesem hohen Niveau auch digital abzubilden und in vielen Fällen sogar handhabbarer zu machen.”

Die PlanningCloud Künstliche Intelligenz im Bereich Planen und Bauen

Um die Potenziale vollumfänglich zu heben, dürfe man in derartigen Prozessen Digitalisierung nicht nur als Verwandlung von Papier in elektronische Dateien verstehen, sondern müsse diese als Neugestaltung von Arbeitsabläufen begreifen, forderte Olivia Vorstheim von SAP. Weiter erklärte sie: “Nicht nur das Papier, sondern auch die Schritte, die für eine sichere und zuverlässige Übertragung und Aufbewahrung von Daten notwendig sind, müssen neu gedacht werden.” Unabhängig vom unterstützten Geschäftsprozess hätten die technischen Voraussetzungen für die Digitalisierung viele Gemeinsamkeiten. Die E-Rechnung könne hier als Vorreiter den Weg für weitere Prozesse bereiten.

Rechnung in Hessen zuständige Michalewicz. Für ihn ist insbesondere die Nutzerperspektive resp. die Nutzererfahrung ein zentraler erfolgskritischer Faktor bei allen Digitalisierungsprojekten. “Die neuen digitalen Prozesse müssen so gestaltet werden, dass die Nutzer eine direkte Vereinfachung zu vorher erkennen und einen direkten Gewinn aus der Vereinfachung erzielen können”, weiß er aus seiner Erfahrung bei der Steuerung und Standardisierung im Rahmen verschiedener Digitalisierungsprojekte zu berichten.

Die Entwicklung hört nie auf Der Einkaufs- und Rechnungsprozess müsse aber auf allen Seiten durchgängig digi-

Beim diesjährigen E-Rechnungs-Gipfel in Bonn drehte sich erneut zwei Tage alles um die elektronische Rechnung und deren Potenziale für Wirtschaft und Verwaltung. Foto: BS/Vereon Mike Hoehn, die-event-fotografen.de

Diese Einschätzung teilte auch Andreas Michalewicz aus dem Hessischen Ministerium der Finanzen. Alte Prozesse lediglich zu digitalisieren, reiche bei Weitem nicht aus, erklärte der für die landesweite Einführung der E-

talisiert sein, forderte Ministerialdirigent Erwin Schwärzer, Leiter der Unterabteilung DG I “Digitale Gesellschaft, Informationstechnik” im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): “Digitale Prozesse

nur bis zum Posteingang reichen nicht aus. Auch in den Behörden muss alles digital verarbeitet werden.” Nachdem die Pflicht inzwischen erfüllt sei, gehe es nun um die Kür. Hier gebe es allerdings noch einige Hürden zu nehmen, da zwar Geld vorhanden sei, sich die Gewinnung neuen Personals aber schwierig gestalte. Eine von vielen Parallelen zwischen Verwaltungsdigitalisierung und E-Rechnung: “Zentrales Ziel in beiden Bereichen ist eine vollständige Medienbruchfreiheit der Prozesse. Der digitale Einkaufsprozess muss für den Bürger so einfach wie möglich sein, sonst wird es nicht funktionieren.” Das 2018 eingeführte Zentrale Rechnungseingangsportal (ZRE) sei daher ein wichtiger Schritt gewesen, übergreifende Standards zu schaffen und Portale intelligent miteinander zu verknüpfen. Es gebe aber auch einige Themen speziell zur E-Rechnung, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes elektronische Rechnung (VeR), Stefan Groß. Zunächst müsse die bis April 2020 laufende Einführung des xRechnung-Formats in allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung weiter positiv gestaltet werden. Zudem müsse aber auch ein flächendeckendes Rechnungsmanagementsystem aufgebaut sowie für eine sichere Steuerkonformität gesorgt werden. Grundsätzlich müsse man sich darauf einstellen, “dass die Entwicklung nicht vorbei ist und auch niemals final abgeschlossen sein wird. Stattdessen müssen wir uns mit neuen Technologien wie der Blockchain, aber auch Robotics und Machine Learning auseinandersetzen”, so Groß abschließend.

Dank Micro-Virtualisierung

(BS/gg) Nach Einschätzung des KI-Forschers und ehemaligen Chefs von Google in China, Kai-Fu Lee, werden Technologien aus dem Bereich der sogenannten Künstlichen Intelligenz die globale Wirtschaft und GesellSicheres Surfen und Schutz vor unbekannter Schadsoftware schaft in geradezu revolutionärer Weise verändern. Historische Parallelen ließen sich bestenfalls zur Erfindung der Dampfmaschine oder der verbreiteten Nutzung der Elektrizität herstellen. Nur dass die Veränderungen (BS/Jochen Koehler) Behörden geraten zunehmend ins Visier von Cyber-Angreifern. Klassische Sicherheitsdiesmal sehr viel schneller kommen werden, weil diese Revolution zum ersten Mal softwarebasiert abläuft. lösungen sind gerade bei neuen Schadprogrammen oft wirkungslos. Die Micro-Virtualisierungs-Technologie von Bromium hingegen lässt die Angriffe ins Leere laufen, auch solche mit unbekanntem Schadcode. Führend im Bereich Künstliche Intelligenz sind gegenwärtig die USA und China. Dies wird, Kai-Fu Lee zufolge, auch so bleiben. Damit wollen sich die politischen Entscheidungsträger aber nicht so einfach abfinden. So hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Rahmen des Förderprogramms digitale Technologien kürzlich einen KI-Innovationswettbewerb ausgerufen. Dabei soll es nicht in erster Linie um Forschung und Entwicklung gehen, sondern um die Anwendung von KI in volkswirtschaftlich relevanten Ökosystemen. Häufig spielt innerhalb dieser Ökosysteme auch der öffentliche Sektor eine wichtige Rolle. Dies gilt in besonderem Maße für den Bausektor, der bei der Planung, Genehmigung und Bauausführung auf die öffentliche Verwaltung angewiesen ist. Mit diesem Ökosystem beschäftigt sich nun der Wettbewerbsbeitrag PlanningCloud, der zu den 35 Projektvorschlägen zählt, die aus insgesamt etwa 130 Bewerbungen für die Förderung in der Wettbewerbsphase ausgewählt worden sind. Entwickelt wurde die Projektskizze vom Berliner Unternehmen DEMOS E-Partizipation GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intel-

ligenz (DFKI). “Wir haben bis zum 16. August Zeit, unseren Projektantrag für die Umsetzungsphase auszuformulieren und vor allem ein überzeugendes Projektkonsortium zusammenzustellen”, erklärt Rolf Lührs, Geschäftsführer bei DEMOS. Zumindest im Hinblick auf die Bildung des Konsortiums scheint die PlanningCloud auf einem guten Weg zu sein. Nach Informationen des Behörden Spiegel sind Hamburg, Berlin, Freiburg, Kaiserslautern und die Metropolregion Rhein Neckar genauso mit von der Partie wie der öffentliche IT-Dienstleister Dataport, die Fraunhofer Gesellschaft und das Deutsche Institut für Urbanistik. Auch diverse Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wollen sich beteiligen. Darüber hinaus werden auch kommunale Spitzenverbände das Projekt als assoziierte Partner unterstützen. Aber wie genau soll KI jetzt im Bereich Planen und Bauen helfen können? “Zunächst geht es darum, die relevanten Daten zu digitalisieren. Allein das geltende Planrecht besteht aus etwa einer halben Million Bebauungsplänen, die wiederum Texte und Planzeichnungen beinhalten. Die Bebauungspläne liegen gegenwärtig meist als PDF auf kommunalen Web-Servern. Die kann man weder durchsuchen noch zur Verfahrensau-

tomatisierung nutzen” wie Rolf Lührs ausführt. Nur mithilfe von KI-Technologien wie Machine Learning sei überhaupt daran zu denken, alle in den Plänen enthaltenen Informationen zu digitalisieren. Aber das solle nur der Anfang sein. Vom KI-gestützten Einwendungsmanagement in der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Bauplanung auf Basis digitaler Modelle (BIM) bis zu teilautomatisierten Genehmigungsverfahren – Einsatzfelder für Künstliche Intelligenz gebe es reichlich. “Ziel der PlanningCloud ist es, mithilfe digitaler und intelligenter Technologien die Planung und Realisierung von Bauprojekten zu beschleunigen. Damit kann ein Beitrag für die Lösung vieler drängender gesellschaftlicher Probleme geleistet werden. Ob es um Klimawandel, ausreichenden Wohnraum in Großstädten oder neue Verkehrskonzepte geht – in all diesen Bereichen haben Bauwerke einen entscheidenden Anteil” meint Lührs. Dafür eröffneten digitale Technologien erhebliche Potenziale, um nicht nur schneller und kostengünstiger, sondern auch qualitativ besser und intelligenter planen und bauen zu können. Weitere Informationen zu diesem Projekt unter: www.planning cloud.ai

Regelmäßig warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor neuen Ransomware-Attacken. Die Angriffsmethoden sind äußerst vielfältig: Sie reichen von der Bereitstellung fingierter Software-Updates bis zur Nutzung von Sicherheitslücken in Browsern. Nach wie vor wird aber ein Großteil der Attacken mittels Phishing-Mails mit gefährlicher Schadsoftware durchgeführt. Gerade diese Angriffe werden immer raffinierter und komplexer und damit schwerer aufzuspüren. Das BSI empfiehlt zahlreiche Schutzmaßnahmen, hält aber auch fest, dass es keine hundertprozentige Sicherheit geben kann. Bezogen auf klassische Sicherheitsmaßnahmen ist diese Einschätzung völlig richtig. Die durch E-Mails und Downloads bestehenden Gefahren sind mit Sicherheitslösungen wie Firewalls, Web- und E-Mail-Filter oder Antiviren(AV)-Programmen nicht in den Griff zu bekommen, da sie auf die Malware-Erkennung angewiesen sind – zum Beispiel unter Nutzung von Signaturen. Selbst wenn die Lösungen auf dem neuesten Stand sind, können sie bisher unbekannte Schadsoftware wie einen neuen Virus in einem E-Mail-Anhang kaum aufspüren. Schon leicht modifizierte Schadprogramme

erkennen sie in aller Regel nicht. Durch Micro-Virtualisierung ist das Problem allerdings zu beseitigen. Diesen Weg geht Bromium mit seiner Software Secure Platform. Die Lösung ermöglicht das sichere Öffnen und Bearbeiten von Daten, die aus nicht vertrauenswürdigen Quellen stammen. So erfolgt etwa das Öffnen eines PDFs im E-Mail-Anhang oder eines heruntergeladenen Office-Dokuments ebenso wie der Aufruf einer fachverfahrensfremden Webseite in sogenannten Micro-VMs. Diese virtuellen Instanzen werden isoliert vom Betriebssystem ausgeführt, wenn Arbeitsplatzsysteme mit Windows 7 oder Windows 10 zum Einsatz kommen. Nach Beendigung eines isolierten Tasks wird die entsprechende Micro-VM automatisch gelöscht, gegebenenfalls durch Schadcode darin vorgenommene Verunreinigungen werden beseitigt. Das heißt: Es ist nicht länger relevant, ob Schadprogramme einen Rechner erreichen oder nicht. Ebenso wenig, ob diese als maliziös erkannt werden können. Eine Infizierung des Endgeräts und damit des Behördennetzes selbst

mit neuer, bisher unbekannter Schadsoftware ist durch den Einsatz von Micro-Virtualisierung somit nahezu ausgeschlossen. Nicht zuletzt entlastet die Lösung auch die Mitarbeiter, da sie nicht mehr jeden Klick auf einen E-Mail-Anhang überdenken müssen. Sie hebt damit nicht nur die Sicherheit auf ein neues Niveau, sondern verhindert auch eine Beeinträchtigung von Benutzerkomfort oder Produktivität. Die vielfach praxiserprobte Lösung nutzen inzwischen bereits zahlreiche Behörden und Kommunen, etwa die Landesverwaltung Baden-Württemberg oder die Stadtverwaltung Bonn. Auch der Informations- und Kommunikationsdienstleister Dataport, der die Landes- beziehungsweise Steuerverwaltungen in sechs Bundesländern sowie zahlreiche Kommunalverwaltungen betreut, setzt auf die Bromium Secure Platform.

Jochen Koehler ist Regional VP Sales Europe bei Bromium in Heilbronn. Foto: BS/Bromium


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / Juli 2019

Agile Verwaltung

D

er Begriff “agil” geht zurück auf das “Agile Manifesto for Software Development”, das 18 Softwareentwickler 2001 verabschiedeten. Bereits seit den 80erJahren tauchten Kritiken an den “Wasserfall”-artigen Prozessen der Ingenieurwissenschaften auf. In den 90er-Jahren wurde der Ruf nach einer iterativen Arbeitsweise laut. Seit Ende des Millenniums verbreiteten sich die Ansätze, die heute der Agilität zugeschrieben werden. Diese haben sich seitdem von der Softwareentwicklung hin zu einem umfassenden Verständnis von agiler Kultur weiterentwickelt. Das “Agile Manifest” und die Gründung der Agile Alliance 2001 sind somit keine Einzelleistungen, sondern Ausdruck eines Zeitgeistes.

Veränderung ist die neue Konstante (BS / Marcel “Otto” Yon / Anja Theurer*) Agilität ist nach Definition der Agile Alliance die Fähigkeit, Veränderung zu gestalten und auf Veränderung Serie des Bundeswehr Cyber ­Innovation Hubs zu reagieren. Es ist ein Ansatz, mit unsicheren, turbulenten Umgebungen umzugehen und in diesen erfolgreich zu sein. Große Organisationen im Behörden Spiegel waren traditionell stark, wenn sie ihre Rahmenbedingungen kontrollierten und besonders stabil funktionierten. Unsicherheiten wurden durch Planung gekontert. Agile Organisationen haben hingegen die ständige Veränderung in unkontrollierbaren Umgebungen zur Routine gemacht. In Richtlinien und Praktiken übereiner Welt, die sich immer schneller verändert, ist Anpassungsfähigkeit der neue Garant für Stabilität. lagert, je höher man in der militen Ergebnisverantwortung und Wertschöpfung. Siemens-CEO Joe Kaeser spricht in diesem Zusammenhang auch von einer “Eigentümerkultur”, die einen nachhaltigen Mehrwert für Stake­ holder generiert. Führungskräfte werden in einer agilen Organisation weniger in operative Vorgänge eingebunden. Dafür nehmen sie eine proaktive Rolle bei der Zusammenstellung der Teams, dem Einschwören auf ein gemeinsames Ziel und dem Beseitigen von systemischen Ineffizienzen ein. Gefragt sind Offenheit für Neues, Entscheidungsfreude und transformationale Führungskompetenzen. Das größte Missverständnis zur agilen Kultur liegt in dem Irrglauben, es gebe keine Vorgesetzten mehr und jeder könne sich selbst verwirklichen. Agile Kultur lässt Charisma und Vielfalt zu, bietet aber wenig Raum für Egos.

Gelebte Zusammenarbeit im Vordergrund Die Leitsätze des Agilen Manifests wurden im Kontext der Softwareentwicklung formuliert: 1. Individuen und Interaktionen über Prozessen und Werkzeugen; 2. Funktionierende Software über ausführlicher Dokumentation; 3. Kollaboration mit Kunden über Vertragsverhandlungen; 4. A npassungsfähigkeit über Einhalten von Plänen. Die Allgemeingültigkeit von Leitsatz 1 und 4 erschließt sich unmittelbar. Leitsatz 2 ließe sich wie folgt in Verwaltungshandeln übersetzen: “Tatsächlich erzielte Ergebnisse über Weisungen und Konzeptpapieren”. Und Leitsatz 3: “Gelebte Zusammenarbeit über Zuständigkeiten und Regeln”. Zum Ausdruck kommt, dass die tatsächlich gelebte Zusammenarbeit zwischen Menschen sowie Generierung realer Mehrwerte wichtiger sind als Regelwerke und Pläne. Der öffentliche Sektor besteht aus Strukturen, die der taylo­ ristischen Vorstellung einer funktionalen Aufgabenteilung entstammen – vergleichbar einer

Das agile Prinzip ist dem Militär keineswegs fremd. Mit dem Cyber Innovation Hub hat das BMVg einen Freiraum geschaffen, um agile Kultur im Kontext staatlichen Handelns zu erproben. Foto: BS / CIH

Maschine. Agile Organisationen hingegen sind nach der Definition von McKinsey (“The five trademarks of agile organizations”) frei kooperierende Netzwerke von Teams – vergleichbar einem Organismus. Agile Organisationen vermeiden Abhängigkeiten von anderen Abteilungen. Interdisziplinäre Teams verantworten die gesamte Wertschöpfungskette einer Aufgabe. Oberstes Ziel ist, Ergebnisverantwortung zu begünstigen und Entscheidungsgeschwindigkeit zu erhöhen.

Deutschland Digital 2020 Zweite Ausgabe des neuen Almanachs erscheint (BS / Wilfried Kruse*) Mit dem Titel “Deutschland Digital 2020 – Das Jahrbuch für E-Government und Verwaltungsmodernisierung in Bund, Ländern und Kommunen” präsentiert der Behörden Spiegel in Koopera2 tion mit IVM die zweite Auflage der bundesweit neuen Dokumentation seiner mittlerweile sechs Kongresse in Düsseldorf / Neuss, München, Stuttgart, Mainz und zweimal Berlin zur fortschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im föderalen Staat. Nach Erscheinen der Erstaus­gabe “Deutschland Digital 2019” zum letztjährigen “e-nrw”-Kongress soll auch die in Arbeit befindliche zweite Ausgabe Impulse und Beiträge der verschiedenen Kongresse gemeinsam und rückblickend aus 2018/2019 in kom­pakter Form nachvollziehbar machen. Das Werk soll für das kommende Jahr 2020 und die beginnende neue “digitale Dekade” aktuelle Themen und strategische Leitfäden weiterer Digitalisierung im föderalen Staat widerspiegeln und für die Zukunft aufzeigen.

Auf allen Digitalisierungskongressen verfügbar Das Jahrbuch wird 2019 wiederum zu “e-nrw” in Düsseldorf / Neuss erscheinen. Teilnehmer der Digitalisierungskongresse des Behörden Spiegel im Jahre 2020, also “Digitaler Staat” und “PITS” (beide Berlin), “Zukunftskongress Bayern” (München), “Baden-Württemberg 4.0” (Stuttgart) sowie der in diesem Jahr erstmalig stattfindenden Kongress “Digitale Verwaltung RLP” (Mainz) erhalten jeweils vor Ort ein persönliches Gratisexemplar des aktuellen Almanaches. Das Jahrbuch wird im DIN A4Format mit ca. 100 Seiten in einer Gesamtauflage von 5.000 Exemplaren gedruckt; darüber hinaus wird es auch als PDF

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elektronisch nach Erscheinen auf “e-nrw 2019” verfügbar gemacht. Unternehmen aus dem Digitalsektor bietet das Jahrbuch verschiedene Möglichkeiten der Präsentation von Produkten und Services mit Blick auf Bund, Länder und Kommunen. Der Behörden Spiegel als He­ rausgeber und IVM² als Verantwortlicher für den redaktionellen Teil stehen für Partner, die sich am Almanach und seinem bundesweiten, gesamtkonzeptionellen Anspruch beteiligen und ihn unterstützen wollen, gern zur Verfügung. Interessenten wenden sich bitte an Sebastian Bauer, bauer_sebastian@behoer­ denspiegel.de *Wilfried Kruse, Geschäftsführender Gesellschafter IVM², ist fachlicher Leiter und Moderator des Verwaltungskongresses “e-nrw”, den der Behörden Spiegel am 7. November 2019 in Neuss veranstaltet. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.e-nrw.info

Zukünftige IT-Strategien in Nordrhein-Westfalen 7. November 2019 Düsseldorf / Neuss

Agilität setzt auf eine Menschenzentrierte Führungs- und Zusammenarbeitskultur. Projekte und Organisationen werden rund um motivierte, vielfältige und veränderbare Teams gebaut. Dem stehen homogene, undurchlässi-

ge Laufbahnmodelle mit starren Dienstpostenstrukturen diametral entgegen. Das Verständnis von “Zuständigkeit” und “Dienstweg” der öffentlichen Hand ist der agilen Kultur fremd. An ihre Stelle tre-

Bundeswehr als Vorreiter Streitkräfte operieren stets “in der Lage” und passen sich unter komplexen Rahmenbedingungen fortlaufend an neue Gegebenheiten an. So verwundert es nicht, dass agile Prinzipien dem Militär keineswegs fremd sind. Allerdings wird diese Agilität durch Gesetze und vor allem interne

tärischen und zivilen Verwaltung aufsteigt. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat dies erkannt und im Weißbuch 2016 das Ziel formuliert, agiler zu werden. Mit dem Cyber Innovation Hub wurde eine Einheit gegründet, die mittels agiler Kultur die Innovationsfähigkeit der Bundeswehr stärkt. Der Hub ist aber auch ein Freiraum, um agile Kultur im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen des staatlichen Handelns zu erproben. Hierdurch könnten Impulse für die Modernisierung des öffentlichen Sektors insgesamt erwachsen. *Marcel “Otto” Yon ist CEO und Anja Theurer CFO des Bundeswehr Cyber Innovation Hubs, der ersten Digital Innovation Unit eines Bundesministeriums (mehr zu Digital Innovation Units im Behörden Spiegel November 2018, Seite 31). Mit der Initiative “Staat-up” engagieren sich die Autoren für den Einzug der agilen Kultur in den öffentlichen Sektor, die Befähigung von “Public Intrapreneurs” als Treiber von Veränderung und die Förderung der direkten Zusammenarbeit zwischen Staat und Start-ups. Die Autoren vertreten ihre persönliche Meinung, nicht die des BMVg. Kontakt: CEO@cyberinnovationhub.de


Informationstechnologie

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Ein (ernüchterndes!) Update

Hinweis Die erste Version des Beitrags von Dr. Sönke E. Schulz, “30 Tage E-Government: ein Erfahrungsbericht”, erschien Ende 2013 auf einem Online-Portal des Behörden Spiegel.

U

pdate: Dies hat sich in den vergangenen fünf Jahren nur minimal verändert. Und damit ist die Ernüchterung meines Erachtens umso größer! Viele Bemühungen, viel Gerede um das Onlinezugangsgesetz, viele Beraterstunden – und der Effekt für die Bürgerinnen und Bürger: gleich null. Ich nehme also die Geburt meines zweitens Sohnes im Januar 2019 zum Anlass, erneut über meinen Praxistest zu berichten.

Das Anmelden Es beginnt mit der Anmeldung: Das Kind ist geboren und die Meldebehörde möchte Kenntnis erlangen. Soweit, so richtig. Die Information der Geburtsklinik reicht aber nicht aus. Einzureichen sind – im Original oder beglaubigter Kopie – die Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde (§ 33 PStV). Da tauchen erste Fragen auf: Hätten wir ohne Geburtsurkunde denn überhaupt heiraten können (§ 12 PStG)? Muss dann nicht also diese Urkunde reichen? Oder, warum lassen sich die erforderlichen Daten nicht aus staatlichen Registern beziehen? Wie war das noch mit § 5 EGovG: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 können die vorzulegenden Nachweise elektronisch eingereicht werden (allerdings nur in elektronisch geführten Verfahren – hier nicht der Fall), nach § 5 Abs. 2 Satz 1 kann die zuständige Behörde die erforderlichen Nachweise, die von einer deutschen öffentlichen Stelle stammen, aber auch mit der Einwilligung des Verfahrensbeteiligten direkt bei der ausstellenden öffentlichen Stelle elektronisch einholen. Update: Hier ein erster Lichtblick. Zwar funktioniert die im Formular der Klinik angekündigte Information per E-Mail durch

Behörden Spiegel / Juli 2019

Zwei Lichtblicke Aber es gibt auch Positives zu vermelden: Die Elternzeit beim Arbeitgeber kann nichtförmlich beantragt werden.

30 Tage E-Government: ein Erfahrungsbericht

(BS/Dr. Sönke E. Schulz) Dass ich genau einen Monat nach der Geburt meines ersten Sohnes über E-Government und Bürokratie schreibe, bedeutet Update: Dies ist immer noch so zweierlei: Einerseits ist es ein gutes Zeichen für mich und ihn; er lässt dem Vater ausreichend Zeit und Ruhe, sich weiterhin um die Modernisierung geblieben – auch wenn man dem der deutschen Verwaltung zu sorgen. Andererseits ist es ein schlechtes Zeichen für das E-Government in Deutschland; gibt es doch weitgehend Antrag auf Elterngeld “eine formloErnüchterndes zu berichten. se Arbeitgeberbescheinigung oder die Stadt Kiel nicht (anders als vor fünf Jahren), auf Anruf wird aber freundlich bestätigt, dass alles zur Abholung bereitliegt. Und, oh Wunder: Die Abholung gelingt ohne Vorlage von Geburtsund Heiratsurkunde. Nummer ziehen, zehn Minuten warten, eine freundliche Gratulation, Kartenzahlung von zehn Euro und fertig ist der erste Schritt.

Die Formulare Nächstes Thema: Die Formulare für Kindergeld, Elterngeld, Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der Rente und vieles mehr. Als bekennender Anhänger der elektronischen Verwaltung ist man froh, dass man fast alle Formulare auch als PDF-Dokument im Netz findet. Aber auch elektronisch ausfüllen: in den wenigsten Fällen möglich. Elektronisch einsenden: ausgeschlossen! Also ausgedruckt und mit der Post zur Behörde. Update: Liebes Landesamt für soziale Dienste – wenn schon das Ausfüllen am Rechner möglich ist, dann doch bitte keine Zeichenbeschränkung bei der E-Mail-Adresse, die schon an der Standardlänge scheitert. Auch das Modell des Einheitlichen Ansprechpartners, der Lebenslage oder des OneStop-Govern­m ents ist noch nicht realisiert: Elterngeld beim Landesamt für soziale Dienste, Kindergeld bei der Familienkasse, aber kaum ist die Mutter Beamtin, ist natürlich wieder alles anders: Kindergeld beim Finanzverwaltungsamt, Erklärung zu den Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, und da beide Eltern die gleiche übereinstimmende Erklärung bei allen zuständigen Stellen abgeben müssen: zusätzlich – da die

Mutter Beamtin ist – wiederum beim Dienstherrn bzw. beim Finanzverwaltungsamt. Update: Auch der Umstand, dass die Eltern im Jahr 2019 beide in einem Beamtenverhältnis stehen, macht es nicht leichter. Zuständigkeit für einen Kommunalbeamten bei der Versorgungsausgleichskasse Schleswig-Holstein, Zuständigkeit für die Landesbeamtin beim Dienstleistungszentrum Personal – nur die Deutsche Rentenversicherung ist raus (auch wenn diese schon Tage nach der Geburt ausführliche Informationen an die glückliche Mutter sendet – natürlich per Briefpost).

Nichtförmlichkeit des Ver­ waltungsverfahrens Ein gutes Beispiel für das Auseinanderfallen des hehren Grundsatzes der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (hier: § 9 SGB X) und der gelebten Verwaltungspraxis: die übereinstimmende Erklärung der Eltern über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI. So heißt es im Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht zutreffend: “Mangels einer RechtsVorschr für die Form der Erklärung gilt der Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verf nach § 9 SGB X, und zwar auch für die Erklärungen der Eltern. Die Erklärungen sind deshalb nicht an eine bestimmte Form gebunden und können schriftl., mündl. oder bereits durch konkludentes Verhalten abgegeben werden”. Umgesetzt wurde dies mit dem Vordruck V 820 der Deutschen Rente – vier Seiten geballte Nichtförmlichkeit. Update: Mittlerweile müssen die Erklärungen aufgrund der beruflichen Situation bei der

Versorgungsausgleichskasse und beim Dienstleistungszen-trum Personal abgegeben werden. Auch hier gilt: Nichtförmliches Verwaltungsverfahren in Form eines mehrseitigen Formulars. Offenbar leidet nicht nur die Verwaltungspraxis an der beständigen – zum Teil nicht abgestimmten – Fortentwicklung der Förderinstrumente für junge Familien. Auch von konsistenter Gesetzgebung kann nicht die Rede sein. Als Beispiel mögen die zeitlichen Anforderungen an bestimmte Leistungen dienen: Altbekannt dürfte die Regelung sein, dass nach der Entbindung acht Wochen Mutterschutz (§ 6 MuSchG) besteht, verbunden mit der Zahlung von Mutterschaftsgeld (bzw. ähnlichen Leistungen). Das Elterngeld bemisst sich hingegen nach Lebensmonaten (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BEEG). Dies führt – wenn man die 14 maximal möglichen Monate wie folgt aufteilen will: Die ersten zwei Monate (!) die Mutter, die in dieser Zeit ja auch im Mutterschutz ist, und die weiteren Monate der Vater – zu einer “Lücke” von fünf Tagen. Zwei Monate sind nun einmal nicht acht Wochen. Die Elternzeit (§ 15 BEEG) ist – bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres – hingegen frei wählbar: Also unternimmt man den Versuch, der besseren Planbarkeit wegen Elternzeit beim Arbeitgeber für die Zeit vom 01.02 bis 31.12 zu beantragen – alles möglich, aber es folgt die berechtigte Frage, ob man die Elternzeit nicht lieber an die Bezugszeit des Eltern-

vom Arbeitgeber ausgefüllte Anlage A Nr. 23 beifügen” muss.

Dr. Sönke E. Schulz ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags. Foto: BS/S-H Landkreistag

geldes anpassen wolle. Gesagt, getan: Elternzeit vom 07.02 bis 06.01 – wie praktisch. Und dann noch einmal das Beispiel Zuordnung der Kindererziehungszeiten bei der Rente: wieder ein neues System. Es geht um die ersten 36 Kalendermonate nach Geburt des Kindes (§ 56 Abs. 5 SGB VI). Nicht Lebensmonate. Bei Geburt im November 2013 also Dezember 2013 bis November 2016. Und dann gibt es noch die sog. Kinderberücksichtigungszeit (§ 57 SGB VI) – diese wiederum beginnt mit der Geburt und umfasst die ersten zehn Lebensjahre. Es mag für jede Regelung sachliche Gründe geben oder gegeben haben: Im Interesse der Betroffenen und einer – immer wieder geforderten – guten Verwaltung scheinen die Regelungen nicht zu sein. Update: Die Folgen des Anspruchs des Gesetzgebers, für jeden die auch wirklich passende Lösung zu finden – egal wieviel Bürokratie die Erfassung möglichst jeder Lebenssituation versursacht – lässt sich hier beobachten: Neu sind Elterngeld plus und der Partnerschaftsbonus. Dies führt zur Anlage D (Bestimmung der Bezugszeiträume), die die Beantragung sicher nicht leichter macht. Ich habe das System schlicht nicht verstanden!

Selbst im Öffentlichen Dienst funktioniert dies sogar: Antrag per Post, Nachfrage per Telefon, Mitteilung der geänderten Zeiten per E-Mail. So einfach könnte vieles sein. Und auch der Anmeldevorgang bei der Kommune (hier: Stadt Kiel) scheint auf einem guten Weg: Nachdem die Unterlagen – physisch, als Papierdokument, beglaubigt usw. – eingereicht worden sind, folgt prompt eine (einfache E-, nicht De-)Mail mit Hinweisen, wann, wo und wie das Verfahren seinen Abschluss findet. Und außerdem: Terminvergaben erfolgen über die 115. Update: Es gibt auch noch Dinge, die funktionieren. Kurz nach Geburt erhält man nicht nur die Information der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch die Steueridentifikationsnummer des neuen Erdenbürgers (er wird sie sicher bald brauchen) und in Schleswig-Holstein den vorausgefüllten Antrag auf Kita-Geld für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres – natürlich alles per Post. Ob ich mich an diesen netten Service noch erinnern werde, wenn mein Sohn dann, nicht sofort, vielleicht eher so – wie wahrscheinlich üblich – in einem Jahr in die Krippe kommt, wird sich zeigen. Oder erinnert mich das Landesamt dann erneut, oder ist das Kita-Geld dann schon Vergangenheit?

Fazit: E-Government ist nicht alles Ach übrigens: bisher hat der Kleine noch keinen Schaden genommen. Er gedeiht, obwohl vermutlich Digital Native, in der analogen Formular-Welt ganz prächtig. Eine wichtige Erkenntnis trotz E-Govern­mentBegeisterung: Offenbar gibt es Wichtigeres!

MELDUNG

Hessischer E-Govern­ ment-Rat

Initiative D21 präsentiert die Zahl des Monats

Mehr Digitalkompetenzen Die Zukunft beginnt im Klassenzimmer (BS/Sabrina Dietrich*) Digitale Bildung ist ein drängendes Thema und wird dementsprechend heiß diskutiert. Die Wahrheit ist: Unsere Gesellschaft benötigt zwingend mehr Digitalkompetenzen. Und dabei geht es um mehr als Tablet-Klassen, Smartboards und KI im Schulunterricht. Kaum jemand lebt heute noch ohne das Internet und seine Technologien. Die analoge Eisscholle schmilzt rasend schnell und es wird zunehmend unmöglich, alle beruflichen und privaten Belangen “analog” erledigen zu können. Da das Digitale zum Leben gehört, ist es umso wichtiger, sich kompetent und sicher in einer digitalisierten Welt bewegen zu können.

Deutsche können Schritt halten – gerade einmal Seit Jahren belegt der D21-Digital-Index, dass die Mehrheit der Deutschen mit der technologischen Entwicklung Schritt halten kann. In der aktuellen Ausgabe der Studie erreichten sie einen Digital-Index von 55, bei einer Skala von eins bis bestmögli-

chen hundert also Mittelmaß. Das ist ok, kann aber nicht das anvisierte Ziel sein, um weiterhin als aufgeklärte und erfolgreiche Gesellschaft, aber auch als weltweite Wirtschaftskraft bestehen zu können. Und es kann auch nicht das Ziel eines jeden Einzelnen sein. Denn wer das Internet und seine Technologien nutzt, sollte auch wissen, was er tut. Die große Gesellschaftsstudie “D21-Digital-Index” bietet ein jährliches Lagebild zum Digitalisierungsgrad der Gesellschaft in Deutschland. Befragt werden knapp 20.500 BundesbürgerInnen ab 14 Jahren inklusive der Offliner. Damit bildet der D21-Digital-Index die gesamte deutsche Wohnbevölkerung ab. Zur Berechnung der Kennzahl werden die Subindizes Zugang,

Nutzungsverhalten, Kompetenz und Offenheit berücksichtigt. Zwar stieg dieser Wert im Vergleich zum vergangenen Jahr um zwei Index-Punkte an, es lässt sich aber noch immer eine digitale Spaltung erkennen.

Ohne gute Digital­ kompetenzen wird es nicht mehr gehen Die Deutschen müssen fitter werden im Digitalen. Aber welchen Einfluss hat Bildung auf den Digitalisierungsgrad der Gesellschaft? Einen hohen, das zeigen die Zahlen: Befragte mit niedriger Schulbildung weisen einen Digital-Index-Wert von nur 35 auf, deutlich abgeschlagen von denen mit hoher Bildung und einem Wert von 69. Bildung ist also der Schlüssel.

Auf welchem Wege und mit welchen Konzepten Medien- bzw. Digitalkompetenzen Einzug in die Schulbildung finden, müssen Fachleute entscheiden. Unumgänglich ist aber, dass sie es tun, denn ohne wird es zukünftig nicht mehr gehen. Wir müssen als Gesellschaft klären, was Bildung leisten können muss und erst dann können wir entschei-

von digitalen Technologien muss jedoch ebenso ernst genommen werden. Nur auf diese Art und Weise kann eine optimale Förderung aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet und ein entscheidender Schritt gegen die digitale Spaltung Deutschlands in Richtung einer kompetenten und vernetzten Gesellschaft gegangen werden. Denn was die

35

Die Gruppe von Personen mit niedrigem Bildungsstand weist lediglich einen Digital-Index-Wert von 35 auf.

den, welche Digitalstrategien und Technologien uns dorthin führen können.

Was junge Menschen lernen, nützt auch den älteren Sorgen und Bedenken bezüglich des Einsatzes von Technologie im Klassenzimmer müssen ausgiebig diskutiert werden, das Potenzial

jungen Menschen an Kompetenz und Wissen erwerben, geben sie auch an Ältere weiter. Damit profitieren wir an vielen wichtigen Stellen, wenn die Bildung auch den Zeitgeist im Blick behält. *Sabrina Dietrich ist Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Initiative D21.

(BS/gg) Um die behörden- und ebenenübergreifende IT-Kooperation von Bund, Land und Kommunen voranzubringen, wurde in Hessen nun der E-GovernmentRat konstituiert. Das Gremium ist im Hessischen E-GovernmentGesetz vorgesehen. Digital-Staatssekretär Patrick Burghardt ist als Chief Information Officier (CIO) der Hessischen Landesregierung Mitglied des Rates und laut Geschäftsordnung zugleich dessen Vorsitzender. Der E-Government-Rat ist in allen für die IT-Kooperation relevanten Angelegenheiten zu beteiligen. Dazu zählt auch die Weiterentwicklung der Strategien für die Digitalisierung in der Verwaltung und die Umsetzungsplanung des Landes und der Kommunen für die elektronische Verwaltung. Der E-Government-Rat soll zwei- bis viermal im Jahr nichtöffentlich tagen. Mitglieder sind, neben dem CIO, der Zentrale Informationssicherheitsbeauftragte der Landesverwaltung, Vertreter der Staatskanzlei, der Ministerien und des Landtags sowie des Hessischen Rechnungshofs, der kommunalen Spitzenverbände, der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung sowie der kommunalen Gebietsrechenzentren.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / Juli 2019

Raus aus den Silos

U

m zu “Smart Cities” oder “Smart Regions” zu werden, müssen Städte und Gemeinden ihre bisher in unterschiedlichen “Silos” vorhandenen Daten aus verschiedenen Dezernaten, Ämtern und Fachabteilungen zusammenführen. Vielfach sind bereits gut nutzbare Datenbestände vorhanden, allerdings sind sie mit Blick auf Formate und Qualität sehr heterogen. Notwendig ist es also, die Informationen zusammenzuführen und gegenseitig nutzbar zu machen. Datenplattformen sind geeignete Instrumente, um klassische Verwaltungsdaten, beispielsweise aus der Statistik oder dem Vermessungswesen, aus den Silos zu befreien und mit vielen “neuen” Datenmengen des digitalen Zeitalters zu verbinden. Daten bilden also die Basis intelligenter Städte und Regionen und haben entscheidenden Anteil daran, bislang voneinander getrennt agierende Subsysteme einer Stadt oder Gemeinde miteinander zu verknüpfen und durch intelligente Vernetzung Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen zu generieren. Um die daraus entstehenden Mehrwerte wirklich nutzen zu können, bedarf es einheitlicher Standards und interoperabler Schnittstellen. Auf diese Weise können die bislang getrennten Sektoren einer

Viele kommunale Verwaltungen stehen vor dem Problem, dass sie intern noch nicht alle Voraussetzungen geschaffen haben, um sich überhaupt nach außen digital öffnen zu können. Unter anderem sind IT-Infrastrukturen nicht auf dem notwendigen Stand, die Arbeitsorganisation, d. h. die Geschäftsprozesse, nicht auf eine digitale Transformation ausgerichtet, Umsetzungspläne sind daher eher technikgetrieben und vor allem fehlt es nicht selten an den Kompetenzen, in der “digitalen Welt” ankommen zu können. Erschwerend kommen neue oder veränderte ComplianceAnforderungen hinzu, bspw. mit der Datenschutz-Grundverordnung, die sich bei Digitalisierung noch einmal ganz anders stellen. Pointiert formuliert: Die Digitalisierung ist keine technische, sondern vielmehr im weitesten Sinne eine strategische und organisatorische Herausforderung. Damit Kommunen sich digital(er) aufstellen können, ist ein strukturiertes, schrittweises Vorgehen zu empfehlen, das im Folgenden kurz skizziert wird. Hieran können sich Kommunen und öffentliche Verwaltungen als ersten Anhaltspunkt für eine erfolgreiche Umsetzung orientieren.

1) Rahmenbedingungen und Ist-Situation feststellen Das zentrale Erkenntnisinteresse besteht darin, die Kontextfaktoren zu verstehen und einordnen zu können, d. h. Handlungsnotwendigkeiten (bspw. durch gesetzliche Verpflichtungen) oder -bedarfe zu bestimmen, Vorgaben und Restriktionen (bspw. bei den Ressourcen) festzustellen und Problemfelder und laufende (kritische) Projekte zu identifizieren. Methodisch bietet sich hier neben der Dokumentenanalyse eine Befragung der Fach- und Leitungsebene an. Dabei hat es sich bewährt, diese Ebenen unabhängig voneinander mit den gleichen Fragen zu konfrontieren, um nicht nur top-down zu blicken, sondern vor allem mögliche unterschiedliche Einschätzungen einzufangen, um diese im weiteren Verlauf der Zieldefinition zu konsolidieren.

2) Ziele und Handlungsfelder definieren In dieser Phase geht es darum, auf Basis der Erkenntnisse des ersten Schrittes realistische Ziele und Handlungsfelder für die Di-

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Digitalisierung verbessert Kooperationschancen zwischen Kommunen (BS/Dr. Gerd Landsberg) Die Digitalisierung eröffnet für Städte, Gemeinden und Regionen immense Chancen. Ziel des digitalen Umbaus ist es, intelligent vernetzte, “smarte” Ökosysteme zu schaffen. Unter dem Begriff “Smart Cities” oder “Smart Regions” werden also intelligent vernetzte Kommunen zusammengefasst. Eine digitale Stadt oder Gemeinde verknüpft das, was bisher getrennt war: verschiedene Sektoren, Systeme und bislang unabhängig voneinander operierende Bereiche. Digitale Lösungen bilden hierfür die Basis. den Austausch von Informationen zwischen mehreDr. Gerd Landsberg ist Haupt- ren Kommunen geschäftsführer des Deutschen und die EntwickStädte- und Gemeindebundes lung gemeinsamer (DStGB). Lösungen. “Smart Foto: BS/DStGB Cities” oder “Smart Regions” bilden also beste Bedingungen für eine Zusammenarbeit Kommune besser interagieren. über territoriale Grenzen hinweg. Gleichzeitig wird es auch möglich, Einheiten, die bislang organisatodie vorhandenen Datenbestände risch und verwaltungstechnisch verfügbar zu machen und mit voneinander getrennt waren, könDaten aus Privatwirtschaft und nen nun gemeinsam Lösungen Zivilgesellschaft zu kombinieren. erarbeiten, sich Aufgaben teilen Die intelligente Vernetzung auf und einen höheren SpezialisieDatenbasis bereitet nicht nur rungsgrad entwickeln. für die bessere Vernetzung der Diese unter dem Schlagwort städtischen oder gemeindlichen “Shared Services” zusammenSubsysteme den Weg, sondern gefassten Konzepte können die eröffnet auch völlig neue Perspek- Qualität der erbrachten Leistuntiven der Zusammenarbeit über gen signifikant erhöhen. So ist Stadt- und Gemeindegrenzen hin- es beispielsweise denkbar, dass weg. Einheitliche Datenformate sich Kommune A im Bereich der und Schnittstellen ermöglichen vernetzten Mobilität spezialisiert,

während Kommune B das digitale Tourismusmanagement übernimmt. Beide stellen ihre Lösungen der jeweils anderen Kommune zur Verfügung und können so ihre Ressourcen auf lediglich einen Bereich konzentrieren, ohne wie bisher beides abdecken zu müssen. Um derartige Konzepte Realität werden zu lassen, ist zwischen den beteiligten Kommunen eine Verständigung über die strategischen Ziele notwendig. Hier unterscheiden sich digitale Städte oder Regionen nicht wesentlich von den bisherigen, analogen Organisationen. Die gemeinsam geplanten Vorhaben müssen sich am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger ausrichten und dazu beitragen, den Standort zu stärken und die Lebensqualität zu verbessern. Bei stadt- oder gemeindeübergreifenden Konzepten ist es notwendig, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Was soll mit der Zusammenarbeit erreicht werden?

Welche spezifischen Stärken sind bereits vorhanden? Mit welchen Sektoren soll begonnen werden? Um die Zusammenarbeit bei der digitalen Transformation organisatorisch abzubilden, kann sich etwa die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft, einer Genossenschaft oder eines Zweckverbandes anbieten. Diese Organisationsform kann gleichzeitig die notwendige Flexibilität mit Blick auf Personalstruktur und Entscheidungsgeschwindigkeit ermöglichen. Für die gemeinsame Aufgabenerbringung gilt, was für

Smart Country Convention Smart City/Smart Region wird auch eines der zentralen Themen der “Smart Country Convention” sein, die der Bitkom und die Messe Berlin vom 22.-24. Oktober 2019 im CityCube Berlin veranstalten. Zu den Partnern der Veranstaltung zählen u. a. der DStGB und der Behörden Spiegel. Weitere Informationen unter: www.smartcountry.berlin

Schrittweises Vorgehen zum Erfolg Digitalisierung in Kommunen gestalten (BS/Stefanie Köhl) “Den meisten Städten und Gemeinden mangelt es nicht an digitalen Ambitionen. Doch angesichts knapper Kommunenkassen geht es vielerorts nur langsam voran.” An diesem Zitat eines Artikels von Haifa Rifai in der April-Ausgabe des Behörden Spiegel (S. 14) ist etwas Wahres dran. Daher bietet die dort vorgestellte “Orientierungshilfe zu Technologien, Finanzierung und Beschaffung” des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für digitale Services in Kommunen einen guten Leitfaden für die Praxis. Um diesen anwenden zu können, ist aber weit vorher anzusetzen, denn viele Landkreise und Kommunen müssen sich digital(er) aufstellen, um z. B. den (zukünftigen) Fachkräftemangel auszugleichen oder das Onlinezugangsgesetz (OZG) umzusetzen. Häufig wissen sie aber unabhängig von der Finanzierungsfrage gar nicht, wo und wie sie ansetzen sollen, zumal Digitalisierung mehr umfasst als einzelne digitale Services für ihre “Kunden”. unterstützen. Anschließend sind alle Maßnahmen nach Stefanie Köhl ist Geschäftsfüh- einem einheitlichen rerin der eGovernment Consul- Schema kriterienting and Development GmbH basiert zu priorisie(eGovCD). ren. In einem WorkFoto: BS/eGovCD shopformat können Priorisierungskriterien erarbeitet, in Kriterienklassen zusammengefasst gitalisierung zu definieren. Als und in ihrer Bedeutung gewichFormat bieten sich hier (Fokus- tet werden. Für die Priorisierung gruppen- bzw. Strategie-)Work- haben sich u. a. folgende Kriterien shops an. Vertreten sein sollten bewährt: in jeden Fall Entscheider, da hier Nutzen intern: Zu fragen ist, bereits die ersten Eckpfeiler für ob eine Maßnahme bspw. zur das Digitalisierungskonzept ge- Standardisierung von Abläufen setzt werden. Denn hier werden und Bearbeitungsergebnissen die Bedarfe der Leitungs- und oder zur Verkürzung von BearFachebene gegenübergestellt beitungszeiten beiträgt. Nutzen extern: Zu fragen ist, ob und konsolidiert, Ziele für die Digitalisierung definiert und die eine Maßnahme bspw. den Aufvordringlichen Handlungsbedar- wand für “Kunden” reduziert oder fe unter Berücksichtigung der zur Steigerung der Transparenz Rahmenbedingungen festgelegt. nach außen beiträgt. Eine Beteiligung von Vertretern Kosteneffizienz: Dient die Maßder Fachebene kann auch hier nahme der Sicherstellung der sinnvoll sein, um den gesamten Kosteneffizienz? Umsetzbarkeit/RahmenbedinProzess durch akzeptanzsteigernde Maßnahmen zu flankie- gungen: Diese Kriterien dienen ren, aber auch eine fachliche im Anschluss an die Priorisierung Absicherung zu erreichen. Der anhand des Nutzens und der KosWorkshop sollte extern moderiert teneffizienz der Feinjustierung werden, um eine neutrale Posi- und finalen Einschätzung der tion zwischen unterschiedlichen Umsetzbarkeit. Das Ergebnis des angewendeten Rationalitäten und Meinungen zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, Priorisierungsschemas ist eine dass so eher eine Einigung erzielt Rangliste der Maßnahmen, die wird und der Prozess insgesamt maßgeblich für die Erstellung weniger ressourcenintensiv ge- einer sogenannten Roadmap ist. staltet werden kann.

ziert werden zwischen Infrastrukturprojekten (Basiskomponenten wie bspw. DMS) und Projekten, die aus dem fachlichen Kontext auf dieser Infrastruktur aufsetzen (bspw. Bauplanung). Im Folgenden sind beispielhafte Aufgaben und zu erstellende Dokumente gelistet, die in eine Roadmap aufgenommen werden sollten: Arbeitsdokumente (bspw. • Aufgaben- und Prozessanalysen, Bestandsaufnahmen, Wirtschaftlichkeitsanalysen), • Beschlussdokumente (bspw. Leitbild, Dienstanweisungen), • Arbeitsstrukturen und Projektmechanismen (bspw. Kompetenzteams, Anwender-Board, Verantwortlichkeiten), • Kommunikationsmaßnahmen extern (bspw. Öffentlichkeitsarbeit), • Sensibilisierungs- und Akzeptanzmaßnahmen intern (bspw. regelmäßige Information über Projektfortschritt), • Qualifizierungsmaßnahmen (bspw. Schulungskonzepte für Führungskräfte und Beschäftigte). Die Roadmap bietet eine solide Planungsbasis aus der Big-Picture-Perspektive. Im nächsten Schritt können auf dieser Grundlage konkrete “Projektsteckbriefe” entwickelt werden, die als Basis für Leistungsbeschreibungen dienen. Hier setzt der oben erwähnte Praxisleitfaden des BMWi an.

3) Maßnahmen ableiten und priorisieren

5) Evaluation der Umsetzung

Aus der Zusammenführung der vordringlichen Digitalisierungsbedarfe und der bereits vorhandenen Projekte sind die Handlungsfelder weiter zu konkretisieren und mit dazugehörigen Maßnahmen zu unterlegen. Die Kernfrage hierbei ist, welche Maßnahmen zu welchem Handlungsfeld gehören und welches strategische Ziel sie

4) Roadmap erstellen

Eine Roadmap definiert die Umsetzung von Einzelprojekten in einer zeitlichen Abfolge und sollte einen Maßnahmenplan für die Dauer von mindestens fünf Jahren beinhalten. Die Planung umfasst folgende Ebenen: Strategie, Fachlichkeit aus Sicht von Organisation und Technologie, Infrastruktur sowie Projekt- und Change-Management. Es sollte bei der Projektplanung differen-

Strategien und Roadmaps sind nicht statisch. Vielmehr unterliegen sie sich ändernden Rahmenbedingungen, Bedarfen und Anforderungen sowie dem Fortschritt und Erkenntnisgewinn. Aus diesem Grund ist eine Evaluation nach ca. zwei Jahren zu empfehlen, um Erfahrungen und Feedback aller Ebenen zu erheben und die Erfahrungen

das Thema Digitalisierung insgesamt gilt: Kommunen benötigen für die digitale Transformation flexible Strukturen, die dem Querschnittscharakter des Umbauprojektes auch organisatorisch gerecht werden. Insgesamt bietet digitale Transformation hervorragende Voraussetzungen für eine verbesserte Zusammenarbeit über Ortsgrenzen hinweg und die gemeinsame, interkommunale Umsetzung von Smart City- oder Smart RegionKonzepten. Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden, die Verfügbarkeit von Daten bildet die Basis für gemeinschaftliche digitale Projekte. Allerdings müssen auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit über Orts-, Kreis- oder sogar Landesgrenzen geschaffen werden. Hier liegt noch eine Menge Arbeit vor der Politik. Das ist allerdings analoge Aufgabe. Es bleibt zu hoffen, dass sie gelöst wird.

kritisch zu reflektieren und zu bewerten. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse bei Bedarf Kurskorrekturen vorzunehmen sowie die Roadmap weiter fortzuschreiben. Kommunen und öffentliche Verwaltungen sind gut beraten, nicht wild “los zu digitalisieren”, sondern Konzepte zu entwickeln, die die Digitalisierungspotenziale und -bedarfe systematisch abschätzen und bewerten, Handlungsalternativen erkennen, Prioritäten strukturiert festlegen und Chancen und Risiken abwägen. Maßgebendes Ziel sollte es sein, Handlungs- und Investitionssicherheit herzustellen. Dieser Prozess legt die Grundlage für nachhaltige strategische Entscheidungen und daran anknüpfende Beschaffungen und sollte daher keinen IT-Schwerpunkt haben, sondern vor allem Machbarkeit, arbeitsorganisatorische Aspekte und auch Akzeptanzfragen berücksichtigen. Ein sehr gutes Beispiel ist der Landkreis Bergstraße, dessen Digitalisierungskonzept und -umsetzung die eGovCD mit diesem Vorgehen erfolgreich begleitet hat. “eGovCD als ausgewiesener Berliner Spezialist für akademisch fundierte und praktikable Digitalisierungsstrategien vermochte es, seine Expertise in das Zusammenspiel eines schwierigen und komplexen Projektumfelds einzubringen. Wir erzielten messbare Erfolge mit den auf Anraten der eGovCD eingeleiteten Sofortmaßnahmen”, so Gert Lefèvre, stellvertretender Abteilungsleiter E-Government, Kreis Bergstraße. Stefanie Köhl ist eine der Referentinnen des Seminars “Cloud und DSGVO – Gegensätze ziehen sich an?!”, welches der Behörden Spiegel in Kooperation mit eGovCD am 16. Oktober 2019 in Berlin durchführt. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit unter www.fuehrungskraefte-forum.de

MELDUNGEN

Neues EGovG (BS/wim) Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat für das Bundesland ein E-GovernmentGesetz (EGovG LSA) beschlossen. Der von der Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf wurde zuvor in den Ausschüssen für Inneres und Sport, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und für Finanzen beraten. Das Gesetz soll einen wesentlichen Baustein für die Digitale Agenda des Landes ausmachen. Für die Landes- und Kommunalverwaltung soll das Gesetz als Grundlage dienen, um ihr elektronisches Verwaltungshandeln rechtssicher zu gestalten. Das Gesetz formuliert Rahmenbedingungen, die die Organisation und Koordinierung der Informationsund Kommunikationstechnologie und des E-Governments in der Landesverwaltung fördern. Das Gesetz enthält eine Reihe von Detailregelungen für die Entwicklung der Landesverwaltung zu einer sicheren, modernen und bürgerfreundlichen “E-Government-Landschaft”.

Digitaler Tourismus (BS/wim) Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine neue Strategie vorgelegt, anhand derer die Erfolgskriterien und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung der Tourismuswirtschaft im Land vorgegeben werden sollen. Die vom Wirtschafts- und Digitalministerium in Auftrag gegebene Strategie soll als zielorientiertes, schlankes Konzept mit Handlungsempfehlungen für den Tourismus in Nordrhein-Westfalen dienen und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes leisten. Das Hauptziel der neu erarbeiteten Strategie sei es, die Digitalisierung im Tourismus zu stärken und enger mit der Standortentwicklung im Land zu verbinden. Zudem seien in dem Papier konkrete Maßnahmen enthalten, wie beispielsweise mithilfe digitaler Lösungen die Gästezufriedenheit gesteigert, die Vernetzung der Branche vorangetrieben werden und zudem die Wertschöpfung gesteigert werden könnten.


IT-Sicherheit

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“W

ir müssen das Thema Informationssicherheit als Führungsaufgabe verstehen. Dafür Bewusstsein zu schaffen, liegt mir besonders am Herzen.” Das sagte Thomas Popp zur Eröffnung des zweiten IT-Sicherheitstags Sachsen, den die Sächsische Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Behörden Spiegel in Dresden veranstaltete. Vor gut 200 Teilnehmern aus Landes- und Kommunalverwaltung sowie Wirtschaft und KRITISBetreibern betonte der Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei und CIO des Freistaats: “Die In-

Führungsaufgabe für Staat und Verwaltung Freistaat Sachsen priorisiert die Informationssicherheit (BS/Benjamin Stiebel) Die sächsische Landesregierung hat der Informationssicherheit einen Spitzenplatz auf ihrer politischen Agenda spendiert. Davon zeugt die Umressortierung des Aufgabenbereichs vom Innenministerium in die Staatskanzlei im letzten Jahr. Nun folgte die Verabschiedung eines eigenständigen IT-Sicherheitsgesetzes. Damit soll das Thema in allen Behörden zur Chefsache gemacht werden. Das kürzlich verabschiedete “Gesetz zur Neuordnung der Informations­sicherheit im Freistaat Sachsen” gilt für alle Stellen, die an das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) oder das Kommunale Datennetz (KDN) angeschlossen sind. Geregelt

Eröffnete den IT-Sicherheitstag Sachsen: der Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei und CIO des Freistaats Sachsen, Thomas Popp. Foto: BS / Stiebel

formationstechnik ist heute für die Verwaltung genauso wichtig, wenn nicht wichtiger, als klassische Arbeitsgrundlagen wie Gebäude oder Büromittel.”

Souveränität im IT-Betrieb Staat und Verwaltung müssten mehr Verantwortung für Entwicklung und Betrieb von sicherer Informationstechnik übernehmen. “Wir dürfen uns nicht nur auf Anbieter aus der Wirtschaft verlassen, sondern müssen selbst wieder Kompetenzen aufbauen”, so Popp. In dem Zusammenhang kündigte der CIO auch einen Stellenzuwachs für den IT-Dienstleister des Freistaats, den “Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste” (SID), an. “Wenn wir auf Grundlage von Gesetzen Daten von Bürgern und Unternehmen einholen, müssen wir auch in der Lage sein, diese Daten zu schützen.”

werde die klare Verantwortung der Führungsebene für die Informationssicherheit. Zwar sähen bereits viele Führungskräfte in den Landesbehörden Digitalisierung und Informationssicherheit schon als Chefsache, so Popp. In der Vergangenheit hätten es sich aber auch einige noch zu leicht gemacht und das Thema der ITAbteilung überlassen. Das sei jetzt nicht mehr möglich. Popp: “Es wird zum Beispiel eine jährliche Berichtspflicht geben. Damit kann sich keine Behördenleitung mehr damit herausreden, die Informationssicherheit habe nicht in ihrer Verantwortung gelegen.” Mit dem Gesetz werden außerdem erweiterte Meldepflichten für öffentliche Stellen sowie Befugnisse zur Analyse und Abwehr von Bedrohungen im Netzverkehr erweitert. “Die Gesetzesänderung war dringend notwendig”, bekräf-

tigte Christoph Damm, Leiter des beim SID angesiedelten Computer Emergency Response Teams des Freistaats (SAX.-CERT). “Bisher hatten wir nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Log-Auswertung.” Im Frühjahr seien dem SAX.CERT 16 Fälle bekannt geworden, in denen infolge einer Infektion mit der Schadsoftware Emotet Landesdaten abgeflossen seien. Die Informationen darüber kamen aber überwiegend von externen Quellen, teils aus dem Ausland, so Damm. “Mit den neuen verbindlicheren Meldepflichten dürfte sich die Herangehensweise der Verantwortlichen ändern. So bekommen wir eine bessere Lageübersicht und können besser auf Vorfälle reagieren.” Neuerdings ist das SAX.CERT auch offiziell für die Kommunen zuständig. Diese können sich nun Beratung sowie Dienstleistungen wie einen Warn- und Informationsdienst einholen.

Partnerschaften ausbauen CIO Popp räumte aber ein, dass nicht alle Herausforderungen der Informationssicherheit allein auf Ebene der Landesverwaltung gestemmt werden könnten. Daher begrüßte er die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Im Herbst letzten Jahres wurde bereits eine Absichtserklärung zur stärken Zusammenarbeit unterzeichnet. Seit Mai betreibe das BSI nun auch ein Verbindungsbüro für die Region Ost in Dresden als Ansprechstelle für Verwaltung und Unternehmen. Hier knüpfte BSI-Präsident Arne Schönbohm an. “Wir als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde haben Fähigkeiten und Erfahrungen, die wir auch gerne den Ländern und Kommunen zur Verfügung stellen möchten.” Gesetzliche Anpassungen vorausgesetzt, umfasse dies auch die Übernahme konkreter technischer Schutzmaßnahmen

Cyber-Politik: Verbraucherschutz mitdenken! Aber wie steht es um die Cyber-Abwehr? (BS / ab) “Wir brauchen dringend einen Dialog über Cyber-Sicherheit, der die Verbraucher betrifft. Denn Angriffe auf Kritische Infrastrukturen können durch Bot-Netze aus den privaten Haushalten kommen”, betont Gerd Billen, Staatssekretär aus dem Bundesjustizministerium. In diesem Kontext spielten auch die zukünftige Cyber-Abwehr-Strategie und -maßnahmen eine gewichtige Rolle. Viele Verbraucher wüssten nicht, wie sie sich schützen könnten und seien mit den Lösungsangeboten überfordert, erläutert Billen. “Es ist deshalb auch eine Aufgabe der Hersteller und Händler, sich darum zu kümmern, dass die Produkte sicher sind.” Denn als Verbraucher könne man sich nicht 24/7 mit Sicherheitsupdates, Features, Datenschutz und den neusten technischen Möglichkeiten für die Cyber-­S icherheit auseinandersetzen. “Einen wichtigen Schritt haben wir hierbei mit der verabschiedeten EU-Warenkaufrichtlinie getan, welche eine Updateverpflichtung vorsieht, die dem Produkt und dessen Lebenserwartung angemessen ist”, so der Staatssekretär.

Vorschriften können Preise erhöhen Kritisch betrachtet dies jedoch der Bitkom. Teresa Ritter, Bereichsleiterin Sicherheitspolitik bei dem Digitalverband, merkt an, dass die Unternehmen die Freiheit bräuchten, solche Anforderungen selbst zu regeln. Denn Sicherheitsleistungen wie verlängerte Updates würden sich auch

Behörden Spiegel / Juli 2019

im Preis widerspiegeln. Kosten und Nutzen müssten abgewogen werden, auch im Verbraucherinteresse.

Grundsätzliche Cyber-­ Verteidigung notwendig Andreas Könen, Abteilungsleiter für Cyber- und IT-Sicherheit im Bundesinnenministerium (BMI), erläuterte ferner, wie Deutschland sich vor Cyber-Angriffen schützen möchte: “Deutschland hat seit 2016 eine umfassende Strategie, wie der Staat auf Cyber-Angriffe reagiert. Aber es bleibt eine dynamische Entwicklung, in welcher neue Themen und neue Handlungserforder­ nisse entstehen.” Die aktive Cyber-Abwehr werde in diesem Zusammenhang auch notwendig sein. “Momentan existiert ein Leitfaden, wie mit einem CyberAngriff operativ umgegangen wird. Aber es bedarf der Diskussion, wie wir eine aktive CyberAbwehr rechtlich definieren.” Er betont dabei, dass es keine Militarisierung der Cyber-Verteidigung in Deutschland gebe und geben würde. Es handle sich um Zivilsicherheit und reine Abwehr. Dies bedeute: “Unsere

zivile Abwehr beinhaltet keine Vorab-Maßnahmen, sondern reagierende Maßnahmen.”

Bund zum Akteur machen Könen zeigt aber auch auf, dass die Gefahrenabwehr aktuell Aufgabe der Bundesländer ist. Die einzige Ausnahme sei internatio­ naler Terrorismus. “Deshalb benö­tigen wir einen Schritt, um den Bund mit zum Akteur zu machen. Erst dann kann in einem weiteren Schritt eine Behörde entsprechende Befugnisse für die Cyber-Abwehr erhalten”, so Könen. Hinsichtlich der oft diskutierten Hackbacks seien die Rahmenbedingungen viel komplexer. Denn es existiere ein informelles Trennungsgebot: Erstens die innere und äußere Sicherheit, zweitens die Trennung von militärischer und ziviler Sicherheit und drittens das nachrichtendienstliche und polizeiliche Handeln. “Wir kommen auf jeden Fall in eine Bredouille. Erst ist Abwehr in Cyber-Raum Polizeiangelegenheit, aber wenn diese ins Ausland führt, hat die Polizei keine Handhabung mehr”, erörtert der Abteilungsleiter. Auch dafür fehle es bisher an Lösungsmöglichkeiten.

in den Landesnetzen. Dabei gehe es nicht darum, den Partnern Angebote überzustülpen, stellte Schönbohm klar. “Je nach Interessenlage seitens des Landes diskutieren wir Möglichkeiten und entscheiden ganz individuell, in welchen Bereichen zusammenge-

arbeitet wird.” Möglich und mit Sachsen auch schon in die Wege geleitet seien Kooperationen zur Aus- und Fortbildung. Auch im Bereich der Mitarbeiter-Sensibilisierung und mit Beratung zu Sicherheitskonzepten stehe das BSI zur Verfügung. Bereits etabliert

sei der Informationsaustausch über den Verwaltungs-CERTVerbund. Schönbohm rief dazu auf, auch die Angebote der durch das BSI koordinierten Allianz für Cyber-Sicherheit noch stärker wahrzunehmen. “Hier tauschen die Teilnehmer kostenfrei Erfahrungen aus. Regelmäßig werden Whitepaper verteilt, wie zum Beispiel ein Leitfaden zur Sicherheit in Druckumgebungen.” Gerade kleine und mittelständische Unternehmen hätten viel zu gewinnen, warb der BSI-Präsident (zur Zusammenarbeit der sächsischen Landesverwaltung mit Unternehmen siehe Seite 30).

Digitale Diskurse im Blick (BS / stb) Souveräner Umgang im Digitalen endet nicht mit der Organisation von IT-Sicherheit. Der Staat sieht sich auch zunehmend mit den Folgen digitaler Technologien auf das gesellschaftliche ­Zusammenleben konfrontiert. So wird befürchtet, dass gezielte Desinformationskampagnen über Soziale Plattformen das Vertrauen der Bürger in Demokratie und Staat schwächen könnten. “Extremisten und staatliche Akteure verfolgen dieses Interesse und nutzen die Möglichkeiten, die Ihnen das Netz heute bietet”, so Gordian MeyerPlath, Präsident des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz, bei einer Diskussionsrunde auf dem IT-Sicherheitstag Sachsen. Das heute unter den Begriff “Fake News” gefasste Phänomen habe es im Grundsatz schon immer gegeben, ergänzte Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Sächsischen Staatskanzlei. “Mit den heutigen digitalen Mitteln lassen sich Falschnachrichten aber viel schneller produzieren und je nach Intention breiter oder auch zielgerichteter verbreiten.” Peter Welchering forderte daher, Plattformen wie Facebook als Medien wahrzunehmen und auch entsprechend zu regulieren: “Ich sehe hier ein klares Versagen beim Staat, der dabei zugesehen hat, wie sich am Datenschutz vorbei ein florierender, weltweiter Datenhandel entwickelt hat.” Die gezielte Ansprache der Nutzer aufgrund von automatisiert erstellten Profilen: sei die Voraussetzung für den Erfolg von Desinformationskampagnen, so der Journalist. Immer wieder wird befürchtet, mit gezielten Fake News oder durch die Verbreitung massenhafter gefärbter Berichte könnten sogar Wahlergebnisse durch fremde Mächte beeinflusst werden. Dies sei am ehesten bei A-oder-B-Entscheidungen zu befürchten, wie man es beim Brexit-Votum oder der US-amerikanischen Präsidentenwahl gesehen habe, erklärte Meyer-Plath. “In Deutschland gibt es solche Konstellationen seltener, daher ist eine Beeinflussung viel schwieriger. Der Versuch wird aber trotz-

dem unternommen”, so der Verfassungsschützer. Beim Kampf gegen Fake News gebe es ein Problem: Eine Widerlegung falscher Darstellungen komme meist deutlich verzögert und generiere in der Regel weniger Aufmerksamkeit als die ursprüngliche Falschmeldung. “Das saubere Ausermitteln dauert naturgemäß leider länger, als einfach etwas ins Netz zu stellen”, so Schenk. Innerhalb der Verwaltung müssten nun Kommunikationsabteilungen personell, aber auch mit zeitgemäßen digitalen Kompetenzen gestärkt werden, damit die neuen Kanäle sachgemäß bespielt werden könnten. “Wir müssen uns besser aufstellen, um irreführende Inhalte schneller erkennen und angemessen darauf reagieren können”, forderte der Staatsminister. Besonders die Polizei sei hier gefragt, waren sich die Diskussionsteilnehmer einig. Wenn in Gefahren­ lagen Gerüchte verbreitet würden, müsse schnell über die Sozialen Netzwerke Aufklärung betrieben werden. Dabei sei auch eine offensivere und transparente Kommunikation wünschenswert, wenn die Behörden noch kein umfassendes Lagebild hätten und einzelne Meldungen noch nicht bestätigen oder entkräften könnten.

Von links: Oliver Schenk, Uwe Proll (Moderator, Behörden Spiegel), Peter Welchering, Gordian Meyer-Plath Foto: BS  / Stiebel

MELDUNG

US-Kommunen zahlten Lösegeld (BS/stb) Die Stadtverwaltung von Lake City entschied sich, Erpressern 500.000 Dollar in Bitcoins zu zahlen, nachdem infolge eines Angriffs mit Verschlüsselungs-Software E-Mail-Systeme sowie Online-Bezahldienste zwei Wochen lang unzugänglich waren. Auch die Telefonie war zum Teil betroffen, lediglich Notrufe waren möglich. Die Aushandlung

eines Lösegelds zur Entschlüsselung der betroffenen Daten sei die effizienteste Methode gewesen, um die Kontrolle über die IT zurückzugewinnen, so die Stadtverwaltung. Kurz zuvor hatte bereits die Stadt Riviera Beach City 600.000 Dollar in Bitcoins an kriminelle Hacker gezahlt, um wieder auf ihre Daten und Systeme zugreifen

zu können. Zunächst hatte die Stadtverwaltung als Alternative die Anschaffung neuer Computer im Wert von über 900.000 Dollar erwogen. Ob die Zahlungen tatsächlich zur Freigabe der entschlüsselten Daten führten, war bis Redaktionsschluss offen. Unklar ist auch, ob es sich in beiden Fällen um dieselben Täter handelte.

Multifunktionsdrucker – das unterschätzte Risiko von Jan Lindner, Vice President Northern Continental Europe bei Panda Security

Immer noch werden Multifunktionsdrucker, die in das Netzwerk eines Unternehmens oder einer Behörde eingebunden sind, als Einfallstor für Cyber-Kriminelle unterschätzt. So werden sie, anders als Computer und mobile Endgeräte, häufig nicht in das Sicherheitskonzept integriert – obwohl sie täglich mit sensib­len Daten operieren und durch LAN- und WLAN-Schnittstellen ohne entsprechenden Schutz ein großes Sicherheitsrisiko darstellen. Eine von HP beauftragte Befragung zeigt, dass nur 16 Prozent von mehr als 300 IT-Entscheidungsträgern im Business das Risiko

erkennen. Hochrechnungen zufolge sind lediglich zwei Prozent von mehreren Hundert Millionen Geschäftsdruckern ausreichend gegen Angriffe geschützt. Dabei werden die ausgeführten Aufträge als digitale Kopien auf Druckern mit einer Festplatte zwischengespeichert – was bei nahezu allen größeren Systemen Standard ist – und sind somit im Falle eines Cyber-Angriffs gegebenenfalls abrufbar. Entsprechend stellen Multifunktionsdrucker, die mit sensiblen Daten in Berührung kommen, ein attraktives Angriffsziel für Hacker dar. Eine Cyber-Sicherheitslösung ist die erforderli-

che Maßnahme, die Sie vor Angriffen über Sicherheitslücken schützen kann. Alle laufenden Prozesse des Unternehmensnetzwerks sollten in Echtzeit überwacht und in regelmäßigen Abständen klassifiziert werden, um alle auftretenden Anomalien zu blockieren. Die Unterteilung in Good- oder Malware sowie deren Dokumentation spiegeln Ihre IT-Infrastruktur wider: Die bestehende Sicherheitslösung sollte Transparenz für Mitar­ beiter erzeugen und Ihnen einen Überblick über alle Netzwerk­ aktivitäten verschaffen. Ihr Jan Lindner


Public IT-Security (PITS) 2019

Behörden Spiegel / Juli 2019

Seite 29

Risiken in 5G-Netzen minimieren

Hochsicher vernetzen

Sicherheitsanforderungen der BNetzA

SD-WAN für verteilte Behördenstandorte

(BS/Dr. Wilhelm Eschweiler) Durch die stetig wachsende gesellschaftliche Bedeutung und das damit verbundene erhöhte Gefährdungspotenzial moderner Telekommunikationsnetze und- dienste ergibt sich die Notwendigkeit, höhere Sicherheitsanforderungen für kritische Netze und Dienste zu spezifizieren. Das Thema Sicherheit und Vertrauen spielt eine besonders große Rolle im Bereich der öffentlichen Netze. In der öffentlichen und besonders in der politischen Wahrnehmung wird das Thema sehr häufig stark verkürzt.

(BS/Roland Schneider*) Behörden wissen, dass sie ihre IT modernisieren müssen, wenn sie ihre Bürger effizient bedienen wollen. Dazu gehört eine Vielzahl an Maßnahmen, wie die Aktualisierung älterer, langsamerer Geräte, das Hinzufügen zusätzlicher Sicherheitsebenen wie Cloud-basiertes Sandboxing oder der Einsatz von Software Defined Wide Area Networking (SD-WAN). Dabei muss die Transformation ihrer IT mit einer Transformation ihrer Security einhergehen.

Folgt man den Schlagzeilen, dann geht es nur darum, ob chinesische Hersteller deutsche Netze ausrüsten dürfen. In Wirklichkeit geht es aber um sehr viel mehr dabei. 1. Deutschland hat einen sehr hohen Standard an Persönlichkeitsrechten den es zu verteidigen gilt. In Deutschland gilt beispielsweise das Fernmeldegeheimnis, und es ist der Datenschutz sicherzustellen. 2. Deutschland hat ein fundamentales Interesse daran, dass es nicht durch den Einfluss fremder Staaten auf Infrastrukturen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, möglicherweise über Kritische Infrastrukturen hinaus, erpressbar wird. 3. Deutschland als Wirtschaftsstandort muss frühestmöglich neue Technologien adaptieren. Dies gilt ganz besonders für 5G, eine Technologie, welche anders als die bisherigen Mobilfunktechnologien sämtliche Lebensbereiche erfassen wird. Die Bundesnetzagentur (BNetz­A) hat bereits seit dem ersten Telekommunikationsgesetz von 1996 immer wieder Sicherheitsanforderungen erarbeitet und nach dem Stand der Technik aktualisiert. Des Weiteren überprüft die BNetzA die Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen mit eigenem Personal vor Ort bei den Unternehmen und technischen Einrichtungen. Die hohen Anforderungen sowohl an die Sicherheit als auch Vertraulichkeit betreffen alle beteiligten Unternehmen und alle Mobilfunknetze und Technologien gleichermaßen und nicht etwa nur 5G oder Hersteller aus bestimmten Staaten.

Die Sicherung ihrer IT kann allerdings zur Herkulesaufgabe werden, denn die Netzwerke öffentlicher Verwaltungen bestehen heute aus einem Mix aus lokalen Ressourcen, vernetzten Niederlassungen und hybriden Multi-Cloud-Ökosystemen. Dabei müssen sie sensible Daten vor Bedrohungen schützen, während diese nahtlos über und zwischen diesen Umgebungen hinweg wechseln.

Schrittweise 5G-Einführung Die Einführung der 5G-Technologie wird in den ersten Schritten insbesondere an den bestehenden und installierten Mobilfunkbasisstationen über Software­ upgrades vorgenommen werden. Diese Aufrüstungsmaßnahmen bedingen daher, dass derjenige Hersteller sie unterstützt, dessen Technik sich zum Beispiel an der jeweiligen Basisstation im Einsatz befindet. Die Technik oder Software anderer Hersteller wäre höchstens bei einer vollständigen Umrüstung auf die Technik dieses alternativen Herstellers einsetzbar. Ein solches Vorgehen würde demnach zu einem sehr hohen Finanz- und Zeitbedarf führen. In den weiteren Schritten wird die Einführung von 5G dann nach einiger Zeit auch die Ertüchtigung des sogenannten Kernnetzes bedingen. In diesem Kernnetz werden die besonders empfindlichen Daten zum Beispiel zur Steuerung der Netze transportiert. Der Zeitraum bis zu deren Ertüchtigung kann demnach für eine gezielte Auswahl vertrauenswürdiger Produkte genutzt werden, bei gleichzeitiger Einhaltung des

Verteilte Behördenstandorte absichern

Die Bundesnetzagentur setzt Sicherheitsanforderungen an Telekommunikationsnetze und überprüft deren Einhaltung. Um Risiken bei der Verwendung der 5G-Technologie zu minimieren, werden ergänzende Vorgaben zur Gestaltung des Lieferantenmanagements entwickelt. Foto: BS/ shinonomeProduction, stock.adobe.com

hohen Sicherheitsniveaus, das durch die Bundesnetzagentur sichergestellt wird. Eine 100 prozentige Sicherheit kann und wird es naturgemäß aber nicht geben. Aufgrund der großen Bedeutung der 5G-Mobilfunknetze sowie der politischen Diskussion hat das Thema “Technische Schutzmaß-

management), erhöht werden. Dabei werden immer mehrere Maßnahmen in Kombination ihre Wirkung entfalten. Im Bereich des Lieferantenmanagements ist es beispielsweise denkbar, dass einerseits der Lieferant eine Vertraulichkeitserklärung abgibt und Einblick in seine Prozesse gewährt. Zusätzlich werden die Sicherheit und die VertraulichDr. Wilhelm Eschweiler ist Vizepräsident der Bundeskeit durch eine netzagentur. Zertifizierung Foto: BS/Bundesnetzagentur 2014 von Produkten und durch weitere Tests durch unabhängige, kompetente Stelnahmen” auch auf internationa- len erhöht. Das Ziel “möglichst sichere, ler Ebene eine außerordentlich große Bedeutung erlangt. Eine vertrauenswürdige Telekommunationale Einzellösung ist weder nikationsnetze und möglichst unter Sicherheits- noch unter sichere, vertrauenswürdige TeMarktaspekten realistisch. Sie lekommunikationsdienste” kann würde auch von Herstellern, nur erreicht werden, wenn bei Netzbetreibern oder Diensteer- der Festlegung von Sicherheitsbringern keinesfalls akzeptiert. anforderungen und bei der Umso wichtiger ist es, dass sich Festlegung sowie Umsetzung die BNetzA neben nationalen von technischen oder sonstigen Bemühungen auch an europäi- Schutzmaßnahmen eine große schen Entwicklungen beteiligt. Akzeptanz bei allen Beteiligten, Dies tut sie auf verschiedenen nämlich Herstellern, Betreibern, Ebenen. In jedem Fall sucht Diensteerbringern, aber auch die Bundesnetzagentur dabei Aufsichtsbehörden und Nutzern die Abstimmung mit den Te- von Netzen und Diensten besteht. lekommunikationsregulierern und den Aufsichtsbehörden für Informationssicherheit im Inund Ausland.

Akzeptanz bei allen Beteiligten notwendig

Zweigstellen wurden in der IT bei Behörden bisher oft stiefmütterlich behandelt. Sie hatten oft eine langsame und unzuverlässige Verbindung zum zentralen Rechenzentrum und ihre lokal zwischengespeicherten Daten waren meist veraltet. Immer mehr Behörden steigen daher jetzt auf SD-WAN um, damit sie ihre Zweigstellen besser an ihr Firmennetzwerk anbinden können. Die neue Technologie punktet mit hoher Flexibilität und schneller Performance. Doch auch bei der Security gibt es einiges zu beachten. Eine gute SD-WAN-Lösung enthält eine Next Generation Firewall (NGFW), die den Datenverkehr von Layer zwei bis Layer sieben einsehen und schützen kann. Ebenso wichtig sind IntrusionDetection- (IDS) und IntrusionPrevention-Systeme (IPS), um Angriffe zu erkennen und zu verhindern. Auch Application Awareness, Web-Sicherheit, AntiMalware- und Anti-Viren-Tools, Verschlüsselung und Hochleistungs-SSL-Inspection sollten integriert sein. Die Sicherheitsfunktionen müssen dabei nativ in die SD-WAN-Lösung eingebettet sein und nahtlos mit den Security-

Der eigens von Fortinet entworfene ASIC SoC4 liefert genug Performance, um SD-WAN und Next Generation Firewall in einem Gerät unterzubringen

Foto: BS/Fortinet

von Symantec in die SecurityFabric-Plattform von Fortinet integriert. So können Behörden und Unternehmen BedrohungsPartnerschaft für Security der informationen in Echtzeit abrufen Enterprise-Klasse und automatisiert auf Angriffe Besonders Behörden müssen mit Exploits und fortschrittlicher ihre sensiblen Daten professionell Malware reagieren. Zudem wird die Interoperabilität schützen. Fortinet und Symantec gehen eine Technologie-Partner- zwischen der SD-WAN-Technoloschaft ein, um ihren Kunden die gie von Fortinet für die Zusambesten Security-Lösungen auf menarbeit mit dem Web Security Service von Symantec über das “Technology Integration Partner Program (TIPP)” Roland Schneider ist Director Major Accounts Gov & Edu v o n S y­m a n t e c bei Fortinet. zertifiziert werden. Angesichts der Foto: BS/Fortinet Vielzahl sensibler Daten und stark regulierten Wordem Markt garantieren zu kön- kloads, die von Bundes-, Lannen. In verschiedenen Integrati- des- und Kommunalverwaltungen onsschritten vereinen die globalen sowie Bildungseinrichtungen verMarktführer im Sicherheitsbe- waltet werden, benötigen Behörreich ihre Cloud-, Netzwerk- und den eine Cyber-Security-Strategie Endpoint-Security. Fortinets der nächsten Generation. Fortibranchenführende Next-Genera- net bietet öffentlichen Verwaltion-Firewall (NGFW)-Funktionen tungen mit seinen fortschrittliwerden in Symantecs führenden chen Sicherheitslösungen und “Cloud-Delivered Web Security exklusiven Partnerschaften einen Service (WSS)” integriert. Kunden Bedrohungsschutz der Enterpriprofitieren von einer Best-of-Breed se-Klasse. Damit gelingt staatliCloud-Security-Lösung. Darüber chen und lokalen Behörden mit hinaus wird die branchenweit füh- verteilten Standorten die sichere rende Endpoint-Security-Lösung IT-Modernisierung. Lösungen zusammenarbeiten, die an anderer Stelle im Behördennetzwerk eingesetzt werden.

MELDUNG

EU Cyber Security Act in Kraft (BS/stb) Ende Juni ist der Cyber Security Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Damit wird die Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) mit neuem Mandat und

zusätzlichen finanziellen und personellen Mitteln zur EUAgentur für Cyber-Sicherheit ausgebaut. Die Agentur soll die Mitgliedsstaaten beim Aufbau von Fähigkeiten zur Cyber-Ab-

wehr unterstützen. Außerdem soll sie die Harmonisierung von Zertifizierungssystemen für ITProdukte und -Dienstleistungen in der Union koordinieren.

PITS – Public-IT-Security Der Fachkongress Deutschlands für IT- und Cyber-Sicherheit bei Staat und Verwaltung

Über die Implementierung der Sicherheitsanforderungen wird die BNetzA alles dafür tun, Sicherheitsrisiken bei der Verwendung der 5G-Technologie weitestgehend zu minimieren. Das Hauptaugenmerkt liegt hierbei auf dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses, dem Schutz personenbezogener Daten sowie der Verfügbarkeit von Netzen und Diensten. Die Sicherheit soll mit ergänzenden Anforderungen, wie zum Beispiel Vorgaben zur Gestaltung und zu Prüfvorgängen der Lieferketten (Lieferanten-

Public-IT-Security

PITS 2019: 2. - 3. September, Hotel Adlon Berlin

Die agile, hybride Bedrohungslage Herausforderung – Entwicklung – Austausch – Lösungen

Fokusthema 5G auf der PITS 2019 Der Ausbau von 5G-Netzen ist auch Fokusthema auf der Public-ITSecurity (PITS) 2019 des Behörden Spiegel. BNetzA-Vizepräsident Dr. Wilhelm Eschweiler wird am 3. September u. a. mit Axel Voss, MdEP, sowie Dr. Barbara Held, Abteilungsleiterin Betrieb bei der BDBOS, über Sicherheit und Vertraulichkeit in den kommenden Mobilfunknetzen diskutieren. Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung unter: https://www.public-it-security.de/

Eine Veranstaltung des

www.public-it-security.de


Cyber Akademie

Seite 30

Behörden Spiegel / Juli 2019

Themenseite in Kooperation mit:

Neues aus der Cyber Akademie

Juli 2019

Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen (BS/fl/stb) Im Freistaat Sachsen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kostenfrei IT-sicherheitsbezogene Dienstleistungen der Landesverwaltung nutzen. Unternehmer können Live-Hackings besuchen oder die Konfiguration ihrer Webseiten testen lassen. Im Rahmen des Projekts "HoneySens" können KMU auch eine innovative Lösung zur Erkennung und Beobachtung von Angreifern in Netzwerken mitnutzen. HoneySens wurde von der Landesverwaltung in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden entwickelt. Das System wurde ursprünglich für den Einsatz im Verwaltungsnetz (SVN) gestaltet und kann auch von Kommunen genutzt werden. Spezielle Sensoren simulieren Eigenschaften von Netzwerkdiensten inklusive typischer Sicherheitslücken, die für Angreifer interessant sind. Wer auf diese Honey Pots (Honigtöpfe) zugreift, entlarvt sich gegenüber den Administratoren als Eindringling. Die Sensoren sammeln zudem Informationen über dessen Vorgehensweise und Motivation. Das hilft bei der Gefahrenabwehr und bei der fortlaufenden Verbes-

serung der IT-Sicherheit im Netzbetrieb. Die zentral gemanagte IT-Sicherheitslösung kann derzeit von KMU in Sachsen testweise genutzt werden, berichtete Christoph Damm, Leiter des Computer Emergency Responce Teams des Landes (SAX.CERT). Landesweit nehmen bisher 19 Unternehmen teil, weitere können noch einsteigen. Die Sensoren werden samt zentraler Betriebslösung für sechs Monate zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die Praxistauglichkeit von HoneySens in KMU auszuloten. Seit April seien noch keine Hackerangriffe, dafür aber viele Fehlkonfigurationen in den Unternehmensnetzwerken erkannt worden, so Damm. Das Projekt läuft noch bis Ende September. Das Landes-CERT bietet außerdem den Scan von Webseiten an. Seit 2018 erfolgt diese Maßnahme schon zweimal monatlich für alle Webseiten der Landesverwaltung, so Damm. Auch KMU können die Integrität und die Aktualität ihrer Internetauftritte bewerten lassen und individuelle Sicherheitsempfehlungen erhalten. Schließlich können die regelmäßig von der Sächsischen Staatskanzlei gemeinsam mit Partnern wie der Volkshochschule oder der Verbraucherzentrale veranstalteten Live Hackings für Kommunen, KMU und Bürger besucht werden. KMU im Fokus von Cyber-Kriminellen KMU spielen eine entscheidende Rolle bei der gesamtgesellschaftlichen Gestaltung

der Informationssicherheit. So hätten 96 Prozent aller sächsischen Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter, wie Eric Fischer von der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim Landeskriminalamt (LKA) auf dem IT-Sicherheitstag Sachsen betonte. Ein erheblicher Teil der Wirtschaftskraft geht also entsprechend von diesem Bereich aus. Wer glaubt, KMU stünden bei professionellen Hackern nicht so hoch im Kurs wie Großkonzerne, irrt. Gerade in Deutschland liegt viel für Cyber-Spione interessantes Know-how bei den KMU. Außerdem ziele ein großer Teil der klassischen cyberkriminellen Maschen, mit denen das LKA zu tun habe, wie Phishing oder Ransomware, auf eher kleine Organisationen, die nur begrenzte Ressourcen für die IT-Sicherheit zur Verfügung hätten. So setzten die meisten Angreifer bei Erpressungskampagnen mit Ransomware auf kleine Ziele und kleine Lösegeldsummen, um unter dem Radar zu bleiben. Das LKA beobachte aber auch, dass Hacker nach automatisierten und auf Masse zielenden Angriffen nachstießen, so Fischer. Sobald die Angreifer durch Standard-Methoden Zugang zum Unternehmensnetz hätten, würden sie ihr Handeln anpassen und manuell vorgehen, um wertvolle Systeme und Informationen zu identifizieren und einen größtmöglichen kriminellen Nutzen zu erzielen.

Freistaat Sachsen baut beim KRITIS-Schutz auf das LKA (CAk/fl/stb) In Diskussionen um Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit wird häufig der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in den Mittelpunkt gerückt. So auch beim geplanten IT-Sicherheitsgesetz 2.0 der Bundesregierung, mit dem Betreiberpflichten, aber auch Möglichkeiten zur Unterstützung ausgeweitet werden sollen. Bei der Gefahrenabwehr in der Daseinsvorsorge sind aber auch die Länder gefragt. In Sachsen werden Maßnahmen vor allem im Landeskriminalamt (LKA) koordiniert. Im Freistaat gibt es über 30 KRITIS-Unternehmen. Eines davon ist das Klinikum Chemnitz. Wie komplex die IT-gestützten Prozesse im modernen Krankenhausbetrieb ausfallen, erklärte der Leiter der Stabsstelle Konzerndatenschutz, Dr. Andreas Schönherr in einem Fachforum auf dem IT-Sicherheitstag Sachsen. (Mehr zur Veranstaltung der Sächsischen Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Behörden Spiegel auf Seite 28.) Über 100 IT-Systeme seien im Klinikum im Einsatz, davon rund 20 von unmittelbarer Relevanz für die Patientenversorgung. Dazu kämen Systeme zur Gebäudeautomation z. B. zur Regelung von Anlagen für Heizung, Abwasser, Raumlufttechnik sowie ein IndoorMobilfunknetzwerk, das unter anderem für die mobile Visite für logistische Abläufe oder die Essenbestellung verwendet würde. Im besonders sensiblen Bereich erfolge der Betrieb von medizintechnischen Systemen. Schönherr sprach hier von rund 10.000 Systemen mit IT-Bezug. Davon seien 4.000 mit weiteren Systemen vernetzt – sei es über USB-Schnittstellen oder über IP-Netzwerke. Dass die Verwaltung und der sichere Betrieb eines solchen heterogenen Mixes an Systemen, eine Herkulesaufgabe sei, liege auf der Hand. In diesem Zusammenhang

Betreiber Kritischer Infrastrukturen wie Krankenhäuser müssen ihre IT-Infrastrukturen auf Herz und Nieren prüfen, um Risiken angemessen begegnen zu können. Im Ernstfall steht den über 30 KRITIS-Unternehmen im Freistaat Sachsen das LKA zur Seite. Foto: CAk/Romolo Tavani, stock.adobe.com

müsse mit einer Anzahl von potenziellen Schwachstellen gerechnet werden, wie Schönherr einräumte. Daher sei die Informationssicherheit risikoorientiert zu gestalten. Da nicht alle Systeme perfekt abgesichert werden könnten, seien Prozesse und Systeme auf ihr Risiko hin zu analysieren, um dann die richtigen Prioritäten setzen zu können. Zentrale Akteure beim KRIITS-Schutz Kommt es bei den KRITIS-Unternehmen im Freistaat zu Cyber-Bedrohungen, ist das LKA der zentrale Akteur aufseiten der Sicherheitsbehörden, wie Henrik Hohenlohe, Leiter des dort angesiedelten Cybercrime Competence Centers erklärte. Das beinhalte die Gefahrenabwehr sowie die Ermittlung und Strafverfolgung bei erfolgten Angriffen. Bei Sicherheitsvorfällen komme es besonders auf Schnelligkeit an. Zum einen muss gerade bei Kritischen Infrastrukturen Verfügbarkeit der Kernprozesse gewährleistet sein. Zum anderen verwischen professionelle Angreifer ihre Spuren in den Netzen, wenn sie die Chance dazu haben und erschweren damit die Aufklärung. Das LKA betreibt eine Quick Reaction Force (QRF) im 24/7-Betrieb aus ITErmittlern, IT-Forensikern und den Kollegen

der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), die erster Ansprechpartner für KRITIS- und andere Unternehmen ist. Bei bedeutenden Cyber-Angriffen führe die QRF die polizeilichen Erstmaßnahmen durch, erklärte Hohenlohe. Mit Übungen halte sich das Team reaktionsfähig. Die KRITIS-Schutzmaßnahmen des LKA beschränkten sich allerdings nicht auf die Reaktion im Angriffsfall. Vielmehr gehe man auch proaktiv und anlasslos auf die Betreiber im Land zu. Über die Teilnahme an Arbeitskreisen, Fachkongressen und anderen Veranstaltungen stelle man den Informationsaustausch sicher und weise auf die Arbeit des LKA hin. In Zusammenarbeit mit den Unternehmen könnten auch betreiberspezifische “IT-Laufkarten” erstellt werden, so Hohenlohe. Die Idee: So wie Feuerwehrlaufkarten den Beamten vor Ort die Vernetzung der Brandmeldeanlage und so den Weg zum ausgelösten Brandmelder zeigen, könnte eine IT-Laufkarte polizeilichen Ermittlern einen schnellen Überblick über die Server- und Netzstruktur zeigen. Im Idealfall wären auch zusätzliche Informationen über Zugangsbeschränkungen oder relevante interne und externe Ansprechpartner vermerkt. Die Zusammenarbeit des LKA mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zentraler CyberSicherheitsbehörde erfolgt über das neu eingerichtete Verbindungsbüro in Dresden. KRITIS-Betreiber müssen zum BSI als Aufsichtsbehörde gemäß IT-Sicherheitsgesetz eine Kontaktstelle betreiben, angemessene Sicherheitsstandards nachweisen und erhebliche Vorfälle melden. Im Gesundheitswesen sei ein Großteil der bisher eingegangenen Meldungen auf technisches oder menschliches Versagen zurückzuführen gewesen, berichtete Benjamin Honisch aus dem BSIReferat für die KRITIS-Sektoren Ernährung, Gesundheit, Transport und Verkehr. Das BSI sehe sich aber nicht in erster Linie nur als Aufsicht, sondern biete den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten zur Zusammenarbeit an, wie Honisch betonte.

Zentrum für Informationssicherheit

Digitale Souveränität – Cyber-Risiken erkennen, analysieren und beheben Mobile Device Security – Risiken und Schutzmaßnahmen 10.09.2019 – 12.09.2019, Bonn Datensicherheit und Datenschutz bei der Verarbeitung von Massendaten 11.09.2019, Bonn Datenschutz-Praxis – IT-Grundlagen für Datenschutzbeauftragte 12.09.2019, Bonn Hacking-Methoden in der Praxis: Vorgehen des Angreifers und Schutzmaßnahmen 17.09.2019 – 18.09.2019, München

Bewältigung von Risiken 17.09.2019, Hamburg Netzwerk- und WLAN-Sicherheit 17.09.2019 – 19.09.2019, Düsseldorf Herausforderung IT-Sicherheitsbeauftragte/-r 18.09.2019, Berlin IT-Notfallplanung – Vorausschauende Vorbereitung auf den IT-Notfall 18.09.2019 – 19.09.2019, Hamburg IT-Sicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten 19.09.2019, Bonn Personalrat und Datenschutz 19.09.2019, Hannover Webanwendungs-Sicherheit und Penetrationstests 19.09.2019, Berlin Einführung in Kryptowährungen – Funktionsweise, Nutzung, Nachverfolgung 24.09.2019, Bonn Arbeitsrecht in der digitalisierten Arbeitswelt 24.09.2019, Bonn Datenschutz-Praxis – Datenschutzaudits vorbereiten und durchführen 25.09.2019, Bonn Informationssicherheit nach BSI-Grundschutz und ISO 27001 im Praxisvergleich 06.09.2019, Bonn

Weitere Informationen zu diesen und anderen Seminaren unter: www.cyber-akademie.de


Sicherheit & Verteidigung Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / Juli 2019

Noch ist nicht alles Gold, was fliegt Drohnen zwar hilfreich für BOS / Einige Probleme bestehen aber fort (BS/Marco Feldmann/Dr. Gerd Portugall) Unbemannte Luftfahrzeuge können Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zwar in zahlreichen Fällen und Einsatzlagen unterstützen. Das gilt unter anderem bei der Vermisstensuche oder der Vermessung von Tatorten. Alle Probleme, die mit der Nutzung der Drohnen oder “Unmanned Aerial Vehicles” – UAVs) einhergehen, sind jedoch noch nicht gelöst.

D

as wird vor allem bei den Feuerwehren deutlich. Dort seien UAVs zwar bereits in der Anwendung, etwa bei Waldbrandeinsätzen, berichtet Norman Barth von der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg. Sie könnten den Kräften insbesondere bei großflächigen Einsätzen bei der Lageerkundung und -feststellung helfen. So sei es möglich, Schadensart, -umfang und -objekt noch besser zu identifizieren, ergänzt der stellvertretende Leiter der Cottbuser Berufsfeuerwehr, Uwe Schulze. Kritisch sei im Ernstfall aber, dass zu Einsatzbeginn oftmals kein Personal zum Fliegen der Drohne vor Ort sei, da bei den ersteintreffenden Kräften jeder bereits eine vordefinierte Aufgabe habe. Das UAV könne dann erst geflogen werden, sobald weitere Unterstützungskräfte eingetroffen seien. Dies führe jedoch zu Zeitverzug, räumt Schulze ein.

UAVs bisher oftmals noch unsichtbar Problematisch ist zudem, dass die unbemannten Systeme, die in aller Regel im bodennahen Bereich unterwegs sind, für Fluglotsen bisher unsichtbar sind. Hier könnte in Zukunft ein Traffic-Management-System der Deutschen Flugsicherung (DFS) Abhilfe schaffen. Dabei übermittelt ein spezielles Modem mit einer integrierten SIM-Karte (sogenanntes Hook-on-Device) per Mobilfunk die Position der Drohne sowie deren Kennung. Zusätzlich können Bild- und Messdaten in Echtzeit übertragen werden. Bedingung ist allerdings, dass die UAVs von den Herstellern serienmäßig mit einem LTEModul ausgestattet werden. Dann müssten die Nutzer nur noch die

Auch wenn Drohnen die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) schon in zahlreichen Einsatzlagen unterstützen können, unterliegen die Geräte dennoch weiterhin einigen Restriktionen. Außerdem können sie nicht immer zeitnah genutzt werden. Foto: BS / spuno, stock.adobe.com

SIM-Karte aktivieren, um das Management-System, das in einem DFS-eigenen Rechenzentrum betrieben wird und dessen Daten in einer DFS-eigenen Cloud gespeichert werden, verwenden zu können. Von der Lösung versprechen sich die Verantwortlichen eine Vervollständigung des Luftlagebildes. Außerdem könne die Technik den kommerziellen Betrieb unbemannter Fluggeräte, insbesondere außerhalb der Sichtweite des Steuerers, fördern, meint der CEO der DFS, Prof. Klaus-Dieter Scheurle. Hauptzielgruppen seien neben den BOS noch Vermessungsunternehmen sowie Firmen aus den Bereichen Transport und Logistik, ergänzt der Leiter UAS Traffic Management Solutions bei der DFS, Thilo Vogt, der inzwischen zur Droniq GmbH gewechselt ist, wo er im dreiköpfigen Führungsteam die Bereiche Business Development und Sales verantwortet. Das System, das laut Vogt möglichst im kommenden Jahr den Regel-

betrieb aufnehmen soll, wurde bereits der Bundespolizei vorgestellt. Dort ist die Direktion 11 für die Themen Drohnenbetrieb, -abwehr und -forensik federführend zuständig. Von dort heißt es, dass das von der DFS vorgestellte System nach einer ersten Einschätzung durch Mitglieder der Bundespolizei-Fliegergruppe geeignet sei, zur Erhöhung der Sicherheit sowie zur Reduzierung flugbetrieblicher Risiken beizutragen. Momentan werde das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für eine Integration der von der Bundespolizei betriebenen Hubschrauber geprüft. Diese bewegten sich aufgrund ihres Missionsprofils schließlich weitestgehend im sogenannten unkontrollierten Luftraum, wo auch die UAVs unterwegs seien. Dort komme es, insbesondere bei Großeinsätzen, auf eine effektive Kommunikation zwischen den einzelnen Fluggeräten an, unterstreicht Frank Seidlitz von der Polizei Brandenburg. Er ist

Mitglied des dreiköpfigen “Trupp Multikopter”, den die Behörde unterhält. In der Mark würden UAVs neben der Vermisstensuche unter anderem für die temporäre Überwachung von Gebäuden, Plätzen und Orten, das Aufspüren von Anlagen zum Anbau von Betäubungsmitteln sowie die Foto- und Videodokumentation für die Vermessung von Tatorten verwendet.

Teilweise noch am Anfang Noch in der Phase der Machbarkeitsstudie befinde sich diesbezüglich das Projekt Multikopter der ADAC Luftrettung, berichtet Geschäftsführer Frédéric Bruder Untersucht würden zum einen der Rettungsdienstbereich im bayerischen Ansbach und zum anderen in Rheinland-Pfalz die Rettungsdienstbereiche Bad Kreuznach und Mainz/Rheinhessen. Erste Ergebnisse sollen bereits Ende des Jahres vorliegen. Testflüge, die noch nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind, finden bereits statt. Vor-

gesehen für den späteren Realbetrieb sei ein mit einem Piloten und einem Notarzt besetzter Multikopter. “Im Vergleich zur bodengebundenen Notfallrettung könnte das Gerät vor allem im ländlichen Raum einen Zeitvorteil haben”, meint Bruder. Es handele sich jedoch nur um eine Ergänzung des bodengebundenen Rettungswesens, nicht um eine Substitution, betont er. Beim Betrieb von UAVs helfen können unterdessen sicherlich einheitliche Standards. Hier hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wichtige Vorarbeit geleistet. Die Behörde hat federführend gemeinsame, deutschlandweite Empfehlungen für den Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz erarbeitet.

Bei der Bundeswehr schon lange im Einsatz Bei Streitkräften sind Drohnen nicht mehr wegzudenken. Schon 2010 begann durch die deutsche Luftwaffe der Einsatz des unbemannten AufklärungsLuftfahrzeugs “Heron 1” des Herstellers Israel Aerospace Industries (IAI) in Afghanistan. Im westafrikanischen Mali fliegt die Bundeswehr die “Heron 1” seit Ende 2016 im Rahmen der UNStabilisierungsoperation MINUSMA. Von diesem Jahr an werden Drohnen-Besatzungen der Bundeswehr auf der neueren “Heron TP” in Israel ausgebildet. Diese gilt als Zwischenlösung, bis die europäische MALE-Drohne (“Medium-Altitude, Long-Endurance“) einsatzbereit sein wird. Innenpolitisch ist allerdings die Bewaffnungsfähigkeit von “Heron TP” und Euro-Drohne teilweise heftig umstritten. Mehr zu unbemannten Systemen auf Seite 37 dieser Ausgabe.

KNAPP Mehr Personal

(BS/mfe) Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Leiter aller 47 Kreispolizeibehörden aufgefordert, die Zahl ihrer Kräfte im Kampf gegen Kinderpornografie und den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen mindestens zu verdoppeln. Außerdem soll die Aufbereitung und Auswertung von Daten in diesem Deliktbereich künftig zentralisiert werden. Diese Aufgaben sollen bis Ende 2020 im Landeskriminalamt (LKA) gebündelt werden. Dabei soll neue Hard- und Software zum Einsatz kommen, um das Datenmaterial mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) zu sortieren und die Sachbearbeiter bei der anschließenden Sichtung zu entlasten. Des Weiteren wird landesweit und flächendeckend ein Controlling eingeführt. Die Polizeibehörden sollen die Zahl ihrer Ermittlungsverfahren in diesem Bereich in Zukunft monatlich ans LKA melden.

Übergabe des A319 OH an Bundeswehr (BS/por) Ende Juni ist am Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ein Airbus A319 OH (“Offener Himmel”) von der Lufthansa Technik AG an die Bundeswehr übergeben worden. Das Strahlflugzeug stellt eine Nationale Beobachtungsplattform für den Rüstungskontrollvertrag über den Offenen Himmel von 1992 dar. “Deutschland”, so Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) vor 250 geladenen Gästen, “setzt mit diesem neuen Flugzeug auch ein Signal: Wir wollen in schwierigen Zeiten das Engagement für weltweite Abrüstung neu beleben.” Niels Annen (SPD), Staatsminister im Auswärtigen Amt, ergänzte, der “Open-Skies”-Vertrag sei eine unverzichtbare Säule der Rüstungskontrolle im OSZE-Raum. “Wir setzen uns dafür ein, dass er trotz mancher Schwierigkeiten weiterhin funktioniert und von allen Seiten vollständig implementiert wird.”

Berlin Security Conference 2019

Europe and its external challenges – a 360° approach in uncertain times

Die Berliner Sicherheitskonferenz Eine der größten Veranstaltungen zur Europäischen Sicherheit und Verteidigung Treffpunkt von bis zu 1.000 Teilnehmern aus mehr als 50 Ländern Internationales Forum für Abgeordnete, Politiker und Angehörige der Streitkräfte, der Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und der Industrie Partner in 2019: Italien Frühere Partner: Russland, Großbritannien, Türkei, USA, Frankreich, Schweden, Niederlande Nationale und internationale Aussteller – Deutschlands führender unabhängiger Veranstaltet vom Zeitung für den Öffentlichen Dienst

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ht.

Fotos: Dombrowsky

26. – 27. November 2019, Vienna House Andel’s Berlin

Eindrücke von der BSC 2018


Innere Sicherheit

Seite 32

Behörden Spiegel / Juli 2019

Bisher nur aus dem Ausland bekannt

Niedersachsen geht voran

Sprengstoff sollte erstmals mit Rizin versetzt werden

Ermächtigungsgrundlage für “Section Control” geschaffen

(BS/Marco Feldmann) Kürzlich begann vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) die Hauptverhandlung gegen Sief Allah H. und seine Ehefrau Yasmin H. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, ein islamistisch motiviertes Attentat vorbereitet zu haben. Das Besondere daran: Sie wollten ihren Sprengstoff zum ersten Mal überhaupt in Deutschland mit dem Toxin Rizin versetzen.

(BS/mfe) Niedersachsen hat als erstes Bundesland überhaupt eine gesetzliche Grundlage für die abschnittsweise vorgenommene Geschwindigkeitsmessung geschaffen. Geregelt ist die sogenannte “Section Control” nunmehr im neuen Landespolizeigesetz. Vorausgegangen war ein gerichtliches Verbot eines entsprechenden Pilotprojekts auf der Bundesstraße sechs zwischen den Anschlussstellen Gleidingen und Laatzen.

Bei Rizin handelt es sich um eines der stärksten Pflanzengifte. Gewonnen wird es aus den Samen der Rizinuspflanze. Hervorrufen kann es unter anderem Übelkeit, Erbrechen und Magen-DarmKrämpfe sowie Herz-KreislaufBeschwerden oder Atemnot. Ein spezifisches Gegenmittel existiert derzeit nicht. Im Gegensatz zu Deutschland sind Vorfälle mit Rizin im Ausland gar nicht so selten. In den USA wurden entsprechend präparierte Briefe in der Vergangenheit an die Präsidenten Barack Obama und Donald Trump geschickt. Rizin ist im Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen als biologisches Kampfmittel gelistet. International ist der Umgang mit dem Pflanzengift sowohl im Biowaffen- als auch im Chemiewaffenübereinkommen geregelt. Die Rizin-produzierende Pflanze kann aber auch zivil genutzt werden. Sie ist damit ein klassisches Dual-Use-Gut.

Nun heißt es in Paragraf 32 Absatz 8 des neuen niedersächsischen Polizeigesetzes: “Die Verwaltungsbehörden und die Polizei dürfen im öffentlichen Verkehrsraum zur Überwachung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen durch eine Abschnittskontrolle technische Mittel offen einsetzen, um auf einer festgelegten Wegstrecke die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs zu ermitteln.” Dabei dürften mit dem technischen Mittel das Fahrzeug selbst, dessen Kennzeichen, seine Fahrtrichtung sowie Zeit und Ort erfasst werden. Fahrzeuginsassen hingegen dürfen nicht erkennbar sein. Wird bei der “Section Control” kein Geschwindigkeitsverstoß festge-

Toxin-Nachweis oftmals schwierig Der Nachweis von Rizin und anderen vergleichbaren biologischen Toxinen ist oftmals schwierig. Es existiert in aller Regel nur ein kleines Zeitfenster für den Nachweis aus menschlichen Proben, die Stoffe selbst sind bereits in kleinen Mengen hochtoxisch und Schnelltests geben nur erste Hinweise und bergen immer die Gefahr von falsch-positiven beziehungsweise falsch-negativen Ergebnissen. Um gerichtsfeste

Das Toxin Rizin wird insbesondere aus den Samen des sogenannten Wunderbaums (Foto) gewonnen. Es gilt als eines der gefährlichsten Pflanzengifte weltweit. Foto: BS/RKI

Ergebnisse zu erhalten, ist regelmäßig eine Kombination verschiedener Analyseverfahren in spezialisierten Laboren notwendig.

Keine originäre Zuständigkeit des Bundes In Deutschland obliegt die originäre Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung beim Auftreten von Gesundheitsgefahren, wie etwa Rizin, zunächst den lokalen Gesundheitsbehörden vor Ort. Das Robert KochInstitut (RKI) hat die Aufgabe, die Gesundheitsbehörden in den Bundesländern und Kommunen bei der Bewältigung von Krankheitsausbrüchen ebenso wie bioterroristischen Anschlagslagen zu beraten und zu unterstützen. Hierzu unterhält das RKI eine Beratergruppe für biologische

Einsatzlagen sowie eine “Einsatzgruppe Bio”. Deren Mitarbeiter können bundesweit und rund um die Uhr jeden biologisch kontaminierten Ort betreten, um Proben zu sichern und die Polizei bei der Spurensicherung und übrigen Tatortarbeit zu unterstützen. Ziele dabei sind, die bioterroristische Bedrohung zu beseitigen sowie die Verhinderung von Folgeanschlägen und der Weiterverbreitung von biologischen Agenzien beziehungsweise Krankheiten. Außerdem sind die Labore im Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (ZBS) des RKI die einzige Einrichtung in der Bundesrepublik, in der aktuell die Identifizierung und Charakterisierung aller bioterroristisch relevanten Agenzien möglich ist.

MELDUNG

Vollzug von Abschiebungen wird zentralisiert (BS/mfe) In Brandenburg ist künftig wieder zentral das Land selbst für die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig. Seit 1997 oblag diese Aufgabe in der Mark den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten. Die grund-

S

ie hatte schon zuvor die Aufnahme in die Chemiewaffenkonvention beantragt und wegen eines anderen Chemiewaffenanschlages UN-Kontrolleure eingeladen, die ausgerechnet zur Zeit des Ghuta-Anschlages im Land ihre Inspektionen durchführten. Darüber hinaus bestätigte das Chemiewaffenlabor des britischen Militärs, dass die Sarin-Proben nicht aus den syrischen Beständen stammten. 2014 wiesen zwei renommierte US-Wissenschaftler nach, dass die in Ghuta eingeschlagenen Giftgasgeschosse nur aus dem Rebellengebiet abgefeuert worden sein konnten. Ihre Reichweite habe bei maximal 2,5 Kilometern gelegen. Letztlich hat Syrien angeblich auch seine gesamten Giftgasbestände unter internationaler Kontrolle vernichtet – soll aber zuvor auch mehrere Hundert Tonnen versteckt oder an die Hisbollah geliefert haben. Zeitgleich entstanden mehr und mehr Anleitungen im Internet für die Herstellung von Chemiewaffen. Dazu gehörten unter anderem Chlorgas, Senfgas und das wesentlich schwerer herzustellende Sarin. Derartige Chemiewaffen wurden in der Zeit von 2014 bis 2016 tatsächlich auch von Terroristen produziert und nachweislich gegen Polizisten, Militär und Zivilisten eingesetzt. Die chemischen Anschläge forderten Tausende Opfer und produzierten darüber hinaus noch wirksame Bilder für die PR-Aktionen des Daesh. Selbst nachdem man im März 2016 den Chefingenieur des Da-

sätzliche aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit der lokalen Ausländerbehörden wird hingegen nicht berührt. Das Land übernimmt ausschließlich die Zuständigkeit für den Vollzug durchzuführender Abschiebungen.

stellt, sind die erhobenen Daten unverzüglich automatisch zu löschen. Anderenfalls dürfen sie zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gespeichert, genutzt und übermittelt werden. Die Polizeidirektion Hannover hat beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg bereits einen Abänderungsantrag zur Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gestellt.

DPolG schlägt Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor Von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) existiert derweil ein Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf Bundesebene mit einer Ermächtigungsgrundlage für die “Section Control”. Dies

Pilotprojekt geplant Smartphones für Nordrhein-Westfalens Polizei (BS/mfe) Bei der nordrhein-westfälischen Polizei wird ein Pilotprojekt zur flächendeckenden Einführung von Smartphones stattfinden. Beteiligt sind zunächst Beamte der Dortmunder Polizei sowie aus den Kreispolizeibehörden Wesel und Recklinghausen. Die Geräte sollen in der Praxis zunächst zwei Monate lang getestet werden. Ausgeliefert werden die Geräte, bei denen es sich um besonders robuste IPhones 8 handelt, schrittweise ab September. Bis zum Frühjahr kommenden Jahres sollen alle Behörden mit insgesamt 20.000 Smartphones ausgerüstet werden. Zugang wird dann jeder Polizist in Nordrhein-Westfalen haben, entweder als persönliche Ausstattung oder im Rahmen einer Pool-Lösung. Auf den Geräten stehen zunächst drei spezielle Applikationen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Messenger-Dienst, eine Auskunfts-App, die einen Abgleich

mit dem polizeilichen Datenbestand ermöglicht, sowie einen Dokumenten-Scanner. Dieser nutzt Künstliche Intelligenz (KI) zum Einlesen von Personalausweisen, Führerscheinen oder Auto-Kennzeichen. Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte zu dem Pilotprojekt: “Damit werden wir im Bereich der mobilen Kommunikation die am besten ausgestattete Polizei Deutschlands sein. Wir bringen die Technik an den Einsatzort und nicht den Einsatzort zur Technik.” Es würden Synergien geschaffen und Beamte entlastet, so der

Zweifel bleiben bestehen Nicht nur syrische Regierung könnte für Angriffe verantwortlich sein (BS/Uwe Kranz) Der Sarin-Angriff auf Ghuta bei Damaskus im August 2013 dürfte ein Fanal für Terroristen gewesen sein. Dabei erstickten bis zu 1.300 Menschen qualvoll, zumeist Zivilisten. Die Giftgasattacke soll angeblich durch Anhänger des syrischen Machthabers Baschar al-Assad verübt worden sein. Die Regierung in Damaskus bestreitet das. esh-Chemiewaffenprogramms, Suleiman Daoud al-Afari, festnehmen konnte und die USA massiv mehrere Produktionsstätten für Chemiewaffen des Daesh bombardierten, riss die Serie dieser Anschläge nicht ab. Auch die Daesh-Vorhut in Syrien verfügte schon früh über das Nervengift Sarin. Sie war zu Giftgaseinsätzen bereit und befähigt. Sie vereinte sich später übrigens mit anderen Terror- und Rebellengruppen unter dem Namen “Ha‘yat Tahir al-Sham” (HTS). Lesenswert sind in diesem Zusammenhang die Reportagen von Seymour M. Hersh. Im Juli 2016 habe ich an dieser Stelle erstmals darüber berichtet, dass die im niederländischen Den Haag angesiedelte und eigentlich weltweit geachtete internationale Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) öffentlich davor warnte, dass der Daesh zumindest über Restbestände syrischer Chemiewaffen verfüge beziehungsweise diese inzwischen in dem eroberten Mossul sogar selbst herstellen könne. Dort würden Produktionsstätten, Technik, Grundstoffe und Experten zur Verfügung stehen, hieß es. 2017 warnte dann auch das

Bundeskriminalamt (BKA) hierzulande vor der entsetzlichen Gefahr chemischer Anschläge, die eine “realistische Option” für Terroristen seien. Attentate mit Sarin, Senfgas oder Chlorgas auf Bahnhöfen, in Zügen oder Flugzeugen seien ebenso zu befürchten wie Trinkwasservergiftungen oder Entführungen von Transporten mit hochgefährlichen Ladungen wie Chlorgas, Brom oder Phosphor. Dass Syriens Präsident Baschar al-Assad sein eigenes Volk mit Giftgasbomben angreift, galt nicht nur als gesicherte mediale Erkenntnis. Die Vereinten Nationen haben bisher 40 Chemiewaffenangriffe dokumentiert, von denen 33 dem syrischen Regime oder seinen Verbündeten anzurechnen sind. Als im April 2017 auf Anordnung des US-Präsidenten Marschflugkörper auf den syrischen Luftwaffenstützpunkt asch-Schairat abgeworfen wurden, sollte dies eine Vergeltung für den tödlichen Sarin-Angriff auf Chan Schaichun sein, der

hätte den Vorteil, dass nicht alle Bundesländer eine eigene Rechtsgrundlage für die abschnittsweise vorgenommene Geschwindigkeitsmessung, etwa in ihren Polizeigesetzen, schaffen müssten. Demnach sollte die “Section Control nicht flächendeckend auf allen öffentlichen Straßen eingesetzt werden dürfen, sondern nur auf Abschnitten, die nach polizeilichen Erkenntnissen erwiesenermaßen besonders gefahrenträchtig sind. Sie dürfte dann ausschließlich aus Anlass einer auf dem überwachten Streckenabschnitt festgestellten konkreten Gefahrenlage erfolgen. Bisher enthält das Straßenverkehrsgesetz keine gesetzliche Ermächtigung für die polizeiliche und kommunale Verkehrsüberwachung.

zwei Tage zuvor stattfand. Für die Attacke war das syrische Regime verantwortlich gemacht worden. Damaskus selbst bestritt die Schuldzuschreibung vehement, nannte sie zu “hundert Prozent konstruiert” und wurde darin nur von Russland

Uwe Kranz, Terrorismusexperte des Behörden Spiegel, hinterfragt kritisch, ob tatsächlich nur das syrische Regime für Giftgasangriffe verantwortlich sein kann.

Foto: BS/Dombrowsky

unterstützt, das auch im UNSicherheitsrat sein Veto gegen die Vorverurteilung Syriens einlegte. Schon früh gab es allerdings viele Fragezeichen in diesem internationalen KriegsVexier, denen nicht ausreichend nachgegangen worden war. Es galt nur als gesichert, dass die festgestellten Symptome typischerweise bei Opfern von Sarin oder ähnlichen Giftgasen auftreten. Unklar blieb, wer die Sarin-Bomben abwarf. Die Sonderkommission der Vereinten Nationen, die nie vor Ort

recherchierte, kam jedoch im September 2017 auf der Basis von Fotomaterialien, Satellitenaufnahmen und Augenzeugenberichten zu dem Schluss, dass die auf den Fotos zu sehenden Splitter von einer zu Sowjetzeiten üblichen chemischen Bombe stammten, die von einem syrischen Militärflugzeug (SU-22) abgeworfen worden sei. Gegenüber diesem Ergebnis herrscht bis heute gehörige Skepsis. Die Beweise sind mehr als dünn, die Motivlage spricht dagegen eine eindeutigere Sprache. Auch die Frage, wer verantwortlich ist für die Giftgasbomben (vermutlich Chlorgas), die im April 2018 auf das syrische Duma abgeworfen worden waren, bleibt bis heute unbeantwortet. Waren es Assads Truppen oder doch Daesh- oder HTS-Rebellen? Die von der OPCW beauftragte Fact Finding Mission (FFM) kam zu dem Schluss, dass die Bomben durch Dach und Wände in die Wohnungen fielen. Das bedeute im Umkehrschluss, dass nur syrische Flugzeuge, die die Lufthoheit haben, sie aus größerer Höhe abgeworfen haben könnten. Ausgespart wurde in diesem Bericht, dass die Bomben ansonsten dort deponiert worden sein müssten.

Ressortchef weiter. Und Reul kündigte an: “Nach und nach werden wir weitere Anwendungen entwickeln, um die Digitalisierung der Polizei voranzutreiben. Das Smartphone wird so schnell eines der zentralen technischen Geräte innerhalb der Polizei werden.” Auch in Sachsen werden bei der Polizei landesweit Smartphones eingeführt. In einem ersten Schritt sollen 2.300 Geräte ausgereicht werden. Bis 2021 sollen 4.000 weitere Modelle vom Typ Samsung Galaxy A8 folgen. Bereits über Geräte verfügen die Beamten in Bayern.

Dies würde bedeuten, dass sie von Rebellen oder Terroristen platziert wurden, die dort die Bodenhoheit haben.

Serie TERRORZIELE (TEIL 33) Die USA, Großbritannien und Frankreich warteten diesen Bericht erst gar nicht ab, sondern beschossen schon kurz nach dem Vorfall in einer “Strafaktion” syrische Ziele. In der Folge mehrten sich jedoch die Zweifel an der “Urheberschaft” der Bomben. Die Tatsache, dass die OPCW einen eminent wichtigen Teilbericht vom Februar dieses Jahres einfach unterschlug, stimmt nachdenklich. Schlimmer: Mit der Einstufung “OPCW sensitive – Do not circulate” wird signalisiert, dass man die Einschätzung des Berichterstatters Ian Hederson bewusst geheim halten wollte. Dieser kam nämlich zu dem Ergebnis, dass seinen Analysen zufolge es “wahrscheinlicher ist, dass die beiden Bomben von Hand platziert wurden und nicht von einem Flugzeug abgeworfen wurden”. Angeblich sei diese Einschätzung weggelassen worden, weil die OPCW nicht mandatiert sei, die Verursacher eines Giftgasanschlages zu ermitteln. Es ist unfassbar, dass es keine Sanktionen für die Missachtung der UN-Konvention gibt. Dass die Weltöffentlichkeit hierüber erst Mitte Mai von einem Whistleblower informiert wurde – das ist der eigentliche Skandal.


Innere Sicherheit

Behörden Spiegel / Juli 2019

Befugnisse erweitert

Seite 33

KOMMENTAR

Chance vertan

FKS darf künftig früher prüfen

(BS) Das Musterpolizeigesetz ist

und Ankündigung Taten folgen

neut nicht mit diesem Vorhaben. Und das obwohl sie die Arbeit an einem Entwurf eines Gesetzestextes zuletzt selbst als ein Projekt von hoher politischer Priorität bezeichnet hatten. Ursprünglich wollten sie die Arbeit dazu beschleunigen und den Zeitplan zur Realisierung des Vorhabens straffen. Im zuständigen Arbeitskreis existiert jedoch noch kein für die Ressortchefs beschlussreifer Entwurf. Aktuell gilt: Außer Spesen nichts gewesen. Und auf Arbeitsebene ist aufgrund personeller Veränderungen auch Sachverstand verlorengegangen. Für die Zukunft sieht es nicht viel besser aus. Schließlich ist auf politischer Ebene vereinzelt bereits von vergebener Liebesmüh die Rede. Oder es heißt, dass unterschiedliche politische Mehrheiten sowie Meinungen der Akteure zu akzeptieren seien. Deshalb müsse weiterhin jedes Bundesland selbst über sein Polizeigesetz entscheiden, wird zur Begründung angeführt. Diese Argumentation ist nichts anderes als ein Eingeständnis. Darüber, dass es der Innenministerkonferenz (IMK) nicht gelungen ist, ihrer eigenen Beteuerung

für ein Musterpolizeigesetz hegen. Schließlich muss die IMK einstimmig entscheiden. Mit dem lange praktizierten Grundsatz, wonach Beschlüsse auch immer ein gegenseitiges Geben und Nehmen sind, scheint es jedoch nicht mehr weit her zu sein. Die anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen dürfen nicht als Entschuldigung dafür herhalten, das Thema weiter auf die lange Bank zu schieben. Es ist Eile geboten. Auch wenn ein Musterpolizeigesetz rechtlich betrachtet lediglich Leitlinien und gemeinsame Standards festlegt, sind diese zwingend erforderlich. Zum einen, um nicht als wortbrüchig dazustehen. Zum anderen, um der Fürsorgepflicht als Dienstherr gerecht zu werden. Denn Polizisten brauchen, insbesondere bei länderübergreifenden Einsätzen, absolute Rechtssicherheit. Das gilt ganz besonders mit Blick auf die Befugnisse, etwa im Bereich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der Ingewahrsamnahme und der Bewältigung von Versammlungslagen.

(BS/Marco Feldmann) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung kann in Zukunft schon früher beim Kampf gegen illegale Be- politisch tot. Die Innenminister zu lassen. Daran ändert auch schäftigung und Schwarzarbeit ansetzen. Bisher dürfen ihre Mitarbeiter hier nur Fälle prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen von Bund und Ländern befassten die Tatsache nichts, dass einige erbracht wurden. In Zukunft soll dies bereits möglich sein, sofern diese zwar noch nicht erbracht wurden, sich aber schon anbahnen. sich auf ihrer jüngsten Tagung er- Politiker weiterhin Sympathien Ebenfalls kontrollieren sollen die FKS-Kräfte Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um unberechtigterweise Sozialleistungen zu erhalten. Außerdem wird die Zwangsausbeutung zum FKSPrüfgegenstand. Damit erhalte die Einheit eine Zuständigkeit für die Verantwortlichen und Drahtzieher von Menschenhandel, erläutert der Vorsitzender der GdPZoll, Frank Buckenhofer. Bisher habe man nur gegen die “Hehler” des Menschenhandels vorgehen können. Buckenhofer begrüßt grundsätzlich auch die neue Verantwortlichkeit der FKS für die Kontrolle von Tagelöhner-Börsen und sogenannten Arbeiterstrichen. In diesem Zusammenhang kritisiert er jedoch: “Meine Kollegen haben hier zwar das Recht, Platzverweise auszusprechen. Ein Durchsetzungsgewahrsam ist jedoch nicht möglich.” Zudem

mögensabschöpfung – würden nicht genutzt. Und das trotz einer ekla­tanten Personalnot. Der Zoll brauche 4.000 weitere Stellen über das bereits anerkannte Soll hinaus in den Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung. Buckenhofer konstatiert: “Unsere Freude über das neue Gesetz hält sich in Grenzen. Es verfolgt zwar eine ehrenhafte Absicht, ist handwerklich aber schlecht gemacht.”

Personal reicht weiter nicht

Die Finanzkontrolle (FKS) des Zolls soll künftig erweiterte Prüfrechte erhalten.

Foto: BS/Guillaume Vachey, CC0 1.0, flickr.com

bemängelt er, dass bei der FKS zunehmend Doppelstrukturen zur Zollfahndung aufgebaut würden. “Bei der FKS entsteht immer

stärker eine parallele Behörde zum Zollfahndungsdienst.” Potenzielle Synergien – etwa in den Bereichen Forensik oder Ver-

Strafrahmen soll erhöht werden Schärferes Vorgehen gegen Missbrauch verlangt (BS/Marco Feldmann) Kindesmissbrauch und -pornografie könnten in Deutschland künftig strenger juristisch verfolgt und geahndet werden. Derartige Delikte sollten grundsätzlich als Verbrechen eingestuft werden. Damit wäre eine gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis verbunden. Das fordern die Mitglieder der Innenministerkonferenz (IMK) und bitten den Bund um entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten. Darüber hinaus sollte die Höchststrafe für den Besitz von kinderpornografischem Material von drei auf fünf Jahre angehoben werden. Für die Verbreitung solcher Bilder oder Videos sollten nicht mehr maximal fünf, sondern zehn Jahre Gefängnis drohen. Das erklärte der Sprecher der unionsgeführten Bundesländer (B-Länder) in der IMK, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU), in Kiel. Es müsse allerdings noch Einvernehmen mit den Justizministern der Länder hergestellt werden. Caffier zeigte sich aber optimistisch: “Hier haben wir bereits gute Signale erhalten.” Der derzeitige Vorsitzende der Konferenz, der schleswig-holsteinische Ressortchef Hans-Joachim Grote (ebenfalls CDU), ergänzte: “Kinderpornografie darf sich nicht weiter ausbreiten.” Und Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) meinte: “Der Konsum von Kinderpornografie ist kein Bagatelldelikt, sondern ein abscheuliches Verbrechen. Deshalb sollten wir es in Zukunft auch wie ein Verbrechen bestrafen.” Der Behörden Spiegel hatte auf dem vergangenen Europäischen Polizeikongress in Berlin zusammen mit dem Bündnis WhiteIT eine Petitionsschrift an die Besucher verteilt. In dieser wurde bereits gefordert, den Ermittlern mehr Befugnisse bei der Entdeckung und Bearbeitung sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und deren Darstellung in den Netzen einzuräumen. Die Petition, über die auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) informiert wurde, erhielt über 400 Unterschriften. Es gab positive Reaktionen aus dem Bundesinnen- und dem Bundesgesundheitsministerium.

Koordinierter gegen ClanKriminelle vorgehen Außerdem beschlossen die Innenminister, noch koordinierter gegen Clan-Kriminalität vorzugehen. Hierzu solle unter anderem ein entsprechendes Bundeslagebild beitragen, so der Sprecher der SPD-geführten A-Länder, Niedersachsens Ressortchef Boris Pistorius. Bundesinnenminister Seehofer ergänzte: “Ich begrüße sehr, dass die Länder

Kinderschänder könnten in Zukunft vor Gericht möglicherweise härter bestraft werden. Foto: BS/Michael Grabscheit, pixelio.de

inzwischen sehr engagiert gegen Clan-Kriminalität vorgehen. Und ich biete die Unterstützung durch meine Bundesbehörden an, wo immer das gewünscht ist.” Auch sicherte er zu, im Falle einer nachgewiesenen Mitwirkung bei Clan-Kriminalität den von den Ländern gewünschten Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Vorhandensein einer weiteren Staatsbürgerschaft schnell zu realisieren. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, kritisierte in diesem Zusammenhang, dass viel zu viel Zeit ins Land gegangen sei, wo sich die Strukturen dieser kriminellen Familienzirkel hätten tief verästeln und verfestigen können. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), meinte: “Im Bereich der Bekämpfung von Clan-Kriminalität sind sich die Innenminister zwar weitgehend einig und es ist auch richtig, die doppelte Staatsbürgerschaft bei Clan-Mitgliedern zu überdenken.”

Mehr Rückführungspersonal versprochen Die Ressortchefs einigten sich auch auf die Einführung eines bundesweiten Warntages sowie die Verlängerung des bestehenden Abschiebestopps für Flüchtlinge nach Syrien bis Ende dieses Jahres. Zudem sagte Bundesinnenminister Seehofer zu, die Zahl der bei der Bundespolizei für Rückführungen auf dem Luftweg vorhandenen Mitarbeiter von derzeit 1.300 auf 2.000 zu erhöhen.

Hierzu erklärte der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter: “Wir verweigern uns dieser wichtigen vollzugspolizeilichen Aufgabe nicht, sondern wollen aktiv daran mitwirken, dass auch bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Gesetze konsequent angewandt und durchgesetzt werden.” Er forderte gleichzeitig: “Insbesondere die Abzuschiebenden, die bereits straffällig geworden sind, müssen künftig rechtzeitig vor ihrem Rückführungstermin in Abschiebehaft beziehungsweise -gewahrsam genommen werden.” Anderenfalls könnten sie von der Bundespolizei nicht wie geplant außer Landes gebracht werden. Darüber hinaus soll härter gegen Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen vorgegangen werden. Die Innenminister wollen die gesetzlichen Grundlagen mit dem Ziel prüfen, dass bereits die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt. “Es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, einer Vereinigung anzugehören, ohne deren Ziele zu unterstützen”, erläuterte Caffier. Keine Übereinkunft konnten die Ressortchefs bezüglich einer Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan erzielen. Dissens bestand zudem hinsichtlich der Beteiligung von Fußballvereinen an den polizeilichen Kosten zur Absicherung der Partien. Und das sogar innerhalb der A-Länder. Die B-Länder sind nahezu geschlossen gegen solche Gebührenbescheide. Bremen will nun alle an der Idee interessierten Länder zum weiteren Meinungsaustausch einladen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt. Der Richterspruch zwinge andere Länder jedoch nicht, dem Weg der Hansestadt zu folgen, so Pistorius. Er unterstrich: “Mir leuchtet nicht ein, weshalb ich einen Veranstalter für das Verhalten seiner Besucher auf der An- und Abreise haftbar machen soll.” Des Weiteren wolle er sich nicht dem Vorwurf aussetzen, private Veranstalter würden auf diese Art und Weise Planstellen bei den verschiedenen Polizeibehörden bezahlen.

Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft begrüßte die Stärkung der Befugnisse und zusätzlichen FKS-Kompetenzen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Liebel machte jedoch deutlich, dass seine Gewerkschaft einen noch größeren Personalaufwuchs als bisher geplant bei der FKS für erforderlich halte.

MELDUNG

Aushandlung verlangt (BS/stb) Der Ministerrat hat die EU-Kommission ermächtigt, ein Abkommen mit den USA auszuhandeln, in dem der Zugang zu elektronischen Beweismitteln bei der Strafverfolgung geregelt wird. Ermittler sollen zukünftig leichter auf Daten wie E-Mails oder Fotos zugreifen können, die bei grenzübergreifend tätigen digitalen Dienstleistern gespeichert sind. Die Bereitstellungsfrist für den Datenzugriff zwischen den USA und der EU solle auf zehn Tage verkürzt werden.

Marco Feldmann

MELDUNG

Bald Überprüfungen? (BS/mfe) In Zukunft könnte es möglicherweise auch für Personen, die sich für den Polizeiberuf bewerben, Zuverlässigkeitsüberprüfungen geben. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte dazu: “Wir müssen uns – bei allem Ver-

trauen in die Unbescholtenheit unserer zukünftigen Beamtinnen und Beamten – die Frage stellen, ob wir alles tun, um zu verhindern, dass Reichsbürger, Extremisten oder auch Menschen mit Clan-Hintergrund zur Polizei kommen.”


Innere Sicherheit / Katastrophenschutz

Seite 34

Behörden Spiegel / Juli 2019

Große Gefahr für Mensch und Tier

Ab 2020 audiovisuell vernehmen

Zahlreiche Todesfälle durch multiresistente Keime

Rascher Fortschritt statt Schneckentempo

(BS/Marco Feldmann) In den (noch) 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommt es jährlich zu rund 670.000 Infektionen mit multiresistenten Keimen und circa 33.000 dadurch verursachte Todesfälle. In Deutschland sind es pro Jahr etwa 54.000 Infektionen mit antibiotikaunempfindlichen Erregern wie MRSA. Mittlerweile ist die Krankheitslast durch antibiotikaresistente Keime in Europa so hoch wie jene durch AIDS, HIV, Influenza und Tuberkulose zusammen.

(BS/Günter Krebs*) Rahmenbedingungen ändern sich ständig, aber Digitalisierung ändert die Welt radikal. Diese Radikalität lassen Justiz und Polizei in Deutschland vermissen. Immer noch nehmen Polizistinnen und Polizisten Tatbestände mit Kugelschreiber und Notizbuch auf, fahren mit der Unterlage zur Wache und tippen das Geschriebene dort in einen Computer. Und damit ist nicht sichergestellt, dass der Vorgang von allen Beteiligten zeitnah gelesen werden kann. Dabei gibt es längst digitale Lösungen – sicher und gerichtsverwertbar. Andere Länder nutzen sie bereits

Und nach Ansicht von Experten wird sie, wenn die staatlichen Behörden nicht stärker eingreifen, weiter zunehmen. Besonders hoch ist sie momentan in Südeuropa, relativ gering vor allem in den Niederlanden. Deutschland liegt hier im unteren Drittel. Aber auch in der Bundesrepublik besteht noch Verbesserungspotenzial. Übertragen und detektiert werden die Unempfindlichkeiten vor allem im stationären Krankenhausbereich. Weitere zentrale Faktoren für Antibiotikaresistenzen sind die übermäßige Abgabe solcher Mittel an Mensch und Tier und der damit anwachsende Selektionsdruck sowie zu geringe Durchimpfungsraten. Männer sind dabei hierzulande deutlich häufiger mit MRSA-Keimen infiziert als Frauen. Eine Krankheitslast besteht allerdings in allen Geschlechter- und Altersgruppen. Dabei ist die Inzidenz im Norden Deutschlands – im Gegensatz zur Lage im übrigen

Durch multiresistente Keime kommt es in Deutschland pro Jahr zu mehr als 50.000 Infektionen. Dabei handelt es sich um Ansteckungen mit Erregern, die gegen Antibiotika (Foto) unempfindlich sind. Foto: BS/Joujou, pixelio.de

Europa – deutlich höher als im Süden der Republik. Die Gründe für diese im Vergleich atypische Verteilung sind bisher noch unklar.

Öffentlicher Gesundheitsdienst von großer Bedeutung Mögliche Ansatzpunkte im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen sehen Fachleute in der Reduktion der Abgabemenge in allen Bereichen der Human- und

Veterinärmedizin. Es brauche einen sachgerechten therapeutischen Einsatz von Antibiotika. Schließlich hätten die Mittel nicht nur Auswirkungen auf den menschlichen Körper, sondern auch umwelttoxische Wirkungen. Aufgrund ihrer pflanzenwachstumshemmenden Effekte gelten sie auch als Umweltproblem. Ebenso wichtig seien Präventionsmaßnahmen gegen die Erregerübertragung im Gesundheitssektor, etwa durch häufiges Händewaschen, und die Überwachung von Keimen und Resistenzen. Hier kommt der ausreichenden Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie des medizinischen Personals über die drohenden Gefahren große Bedeutung zu. Ebenso wichtig ist ein personell ausreichend ausgestatteter Öffentlicher Gesundheitsdienst. Denn dieser gilt im Humanbereich als Dreh- und Angelpunkt für ein effektives Vorgehen gegen Antibiotikaunempfindlichkeiten.

Neuer Einsatzrekord erreicht Berliner Feuerwehr führt auch neue Funktion ein

Die gesetzliche Grundlage für eine Digitalisierung der Vernehmungspraxis ist vorhanden. Der Gesetzgeber hat in Teilen modernere Möglichkeiten nicht nur zugelassen, sondern sogar ausdrücklich vorgeschrieben – beispielsweise mit dem neuen Absatz 4 in §136 der Strafprozessordnung (StPO), gültig ab 1. Januar 2020. Und da die Regelung 2017 beschlossen wurde, könnte die Technik heute schon erprobt und das Personal geschult sein. Das hätte zudem den Vorteil, dass die Nutzer in den Dienststellen wahrnehmen, dass sich auch im polizeilichen Tagesgeschäft etwas bewegt. Es gibt zwar fortschrittliche (Video-)Anlagen, und aufgrund der Gesetzesvorgabe werden weitere beschafft. Was fehlt, ist eine Roadmap mit einer systematischen Ausweitung auf alltäglichere Fälle. Der Weg sollte schnell wegführen vom Merkbuch und Verhöraufzeichnungen auf DVD, die per Bote zum Gericht oder zur Anwaltskanzlei gelangen. Er sollte hinführen zur digitalisierten Aufnahme von Tatbeständen und Sichern von Beweismitteln vor Ort und deren manipulationssichere Speicherung und Übertragung über digitale Kanäle.

(BS/mfe) Die Berliner Feuerwehr hatte im vergangenen Jahr fast 464.000 Einsätze zu bewältigen. Das stellt einen neuen Höchstwert und eine Steigerung um rund fünf Prozentpunkte im Vergleich zu 2017 dar. Besonders stark war die Zunahme im Bereich der Rettungsdiensteinsätze. Deren Zahl stieg um über 18.000 auf mehr als Es lässt sich viel verbessern 390.000 an. Insgesamt sei die größte deutsche Berufsfeuerwehr 2018 alle 67 Sekunden zu einem Einsatz ausgerückt, so Berlins Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen. Seit 2008 hätten sich die Alarmierungen im Rettungsdienst um rund 50 Prozent erhöht. Er kritisierte eine “gewisse Vollkasko-Mentalität” der Bürger bei der Nutzung des Notrufs durch die Bürger. Zugleich musste Homrighausen einräumen, dass die Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten bei Bränden in der Bundeshauptstadt ohne Weiteres möglich sei. Anders sehe es jedoch beim Rettungsdienst und der dort geltenden Hilfsfrist von zehn Minuten aus. Hier habe man die “Messlatte leicht gerissen”, so der Landesbranddirektor. Die durchschnittlich erreichte Hilfsfrist habe hier zuletzt bei 10,23 Minuten gelegen. Auch wurde das Schutzziel-Soll dort nicht erreicht.

handelt es sich um operative Vertreter des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst. Ihre Einrichtung soll zur Steigerung des medizinischen Qualitätsmanagements beitragen. Wahrgenommen wird die Funktion jeweils durch hauptamtliche Oberärzte der Berliner Feuerwehr, die zugleich bestellte Leitende Notärzte in der Bundeshauptstadt sind. Dadurch ist in Zukunft jederzeit ein besonders erfahrener Notarzt der Feuerwehr kontaktierbar und verfügbar. Er oder sie kann dann als Ansprech-

partner für medizinisch indizierte Rückfragen, etwa durch Klinikärzte, und Konsultationen fungieren. Außerdem kommen dem Oberarzt vom Dienst Koordinierungsaufgaben bei besonderen Einsatzlagen zu. Allerdings wird der Oberarzt vom Dienst erst zu einem späteren Zeitpunkt zur fachlichen Begleitung der Einsatzleitung sowie zur Unterstützung der Einsätze vor Ort ständig in der Leitstelle der Feuerwehr anwesend sein, wie es das Berliner Rettungsdienstgesetz vorschreibt.

Vom Ausland lernen Die Liste der Argumente für den Einsatz audiovisueller Befragungstechnologie ist lang. Der Blick über die Republikgrenze hinweg zeigt zudem: In Deutschland besteht reichlich Potenzial für Verbesserungen, zahlreiche andere Länder sind weiter. Justiz und Polizei setzen dort bereits seit einigen Jahren auf ein digitales Vernehmungs- und Beweismittelmanagement. Die Verantwortlichen bei Scotland Yard sowie in Skandinavien, Island und Australien loben vor allem das Plus an Effizienz, die Sicherheit und die vielen Vereinfachungen. Bei den Pilotphasen mit kleineren Lösungen in Bayern, SchleswigHolstein und Nordrhein-Westfalen fallen die Urteile übrigens ähnlich aus. Das lässt hoffen, dass Polizeiarbeit in Deutschland insgesamt bald deutlich stärker digital unterstützt wird. *Günter Krebs ist Leitender Polizeidirektor a.D. Bis Mai 2014 war er als hamburgischer Projektverantwortlicher für Digitalfunk BOS tätig. Seitdem ist er mit seiner eigenen Firma “Projektleistungen Paus-Krebs GmbH” aktiv.

MELDUNG

Deutschland hilft Uganda (BS/mfe) Die Bundesrepublik hat angesichts der zweitgrößten Ebola-Krise weltweit, die sich in Ostafrika gerade vom Kongo aus nach Uganda ausweitet, ein Expertenteam in die Region entsandt. Vor Ort sind Mitglieder des Epidemiepräventionsteams

SEEG.Bei der “Schnell einsetzbaren Expertengruppe Gesundheit” handelt es sich um eine behördenübergreifende Kooperation. Beteiligt sind Experten des Robert Koch-Instituts (RKI), des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin (BNITM) und der

Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Sie helfen nun vor Ort beim Umgang mit dem Ebola-Ausbruch. Als möglichen Ansatzpunkt für Hilfe hat das ugandische Gesundheitsministerium bereits den Probentransport benannt.

Erderwärmung trifft nicht nur einzelne Staaten (BS/mfe) 2018 war hierzulande das wärmste Jahr seit dem Beginn der Wetteraufzeichnungen und entsprechender Temperaturzeitreihen im Jahre 1881. Die Jahresmitteltemperatur betrug 10,5 Grad Celsius. Der Wert liegt um 2,3 Grad Celsius über dem Mittelwert der internationalen Referenzperiode 1961 bis 1990. Auch in zahlreichen anderen Staaten war es deutlich zu warm und zu trocken. Diese Entwicklung zeigt, dass der Klimawandel – allen anderslautenden Behauptungen zum Trotz – eine weltweite Herausforderung ist. Damit erfordert er auch grenzüberschreitende, gemeinsame Lösungen. Nur wenn alle relevanten Akteure zusammenarbeiten, kann die globale Erderwärmung eingedämmt und begrenzt werden. Diesem internationalen Lösungsansatz hat sich auch der Europäische Katastrophenschutzkongress des Behörden Spiegel verschrieben. Er findet am 27. und 28. August im bcc Berlin Congress Center statt. Eröffnet wird die zweitägige Veranstaltung vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Florian Pronold. MoWird neuer Staatssekretär: Prof. Dr. dellen für die gegenseitige Hilfe Wolf-Dieter Lukas. Foto: BS/Dombrowsky im Katastrophenfall widmet sich

Insbesondere die Zahl der Rettungsdiensteinsätze, bei denen je nach Alarmierungsstichwort auch ein Notarzteinsatzfahrzeug (Foto) ausrückt, ist in Berlin erneut deutlich gestiegen. Foto: BS/Sebastian Rittau, CC BY 2.0, flickr.com

MELDUNG

Lukas wird neuer Staatssekretär (BS/mfe) Prof. Dr. Wolf-Dieter Lukas wird neuer beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Er folgt Anfang September auf Dr. Georg Schütte, der auf eigenen Wunsch aus dem BMBF ausscheidet, um sich beruflich anderweitig zu orientieren. Momentan leitet Lukas im Ministerium noch die Abteilung “Forschung für Digitalisierung und Innovationen”. Diesen Posten hat er bereits seit 2005 inne. Lukas studierte an der Freien Universität Berlin und promovierte an der Technischen Universität Darmstadt im Fach Physik. Ins

Beweise physisch transportieren zu müssen. Dank zeitgemäßer Client-Server-Architektur sollten Aufbewahrungs-lösungen in Form von DVD’s in Schränken hoffentlich bald der Vergangenheit angehören. Die Server-gestützte und sichere Aufbewahrung und Verwaltung digitaler Beweismittel ermöglicht einen schnellen, sicheren und zielgerichteten Zugriff auf die benötigten Daten gemäß Zugriffsberechtigung.

Klimawandel ist ein globales Phänomen

Oberarzt vom Dienst geschaffen Homrighausen berichtete darüber hinaus von der Einführung einer neuen Rolle bei der Berliner Feuerwehr. Dort gibt es nun Oberärzte vom Dienst. Dabei

Die technischen Voraussetzungen stimmen ebenfalls. Komplettlösungen, beispielsweise von Indico Systems und Sopra Steria, die bereits gemeinsam nennenswerte Projekte in Großbritannien realisiert haben. Derartige Systeme ermöglichen Verhöraufzeichnungen in Studioqualität, sowohl in speziellen Befragungs-

räumen als auch in kleineren Polizeistationen mit tragbarer Technik, sowie für die Befragung am Tatort als Handheld-Lösung. Die Polizei arbeitet damit effizienter: Dafür sorgen bis zu acht Audiokanäle, die gleichzeitig und abgesichert laufen, und es lassen sich mehrere Datenträger simultan ansteuern. Das spart Vernehmungspersonal. Per Live-Streaming können externe Ermittler an einer Vernehmung teilnehmen. Darüber hinaus können sie parallel Reaktionen von Beschuldigten oder Zeugen aufzeichnen, und sie können zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten Stimmverzerrungen sowie Bilderverpixelungen einsetzen, ohne die Originalaufzeichnung zu verändern. Der vernehmende Beamte wird gleichzeitig in Bild und Ton aufgenommen, um jederzeit eventuelle Vorwürfe der Beeinflussung durch dessen Mimik zu überprüfen. Die digitalen Hilfsmittel ermöglichen die Rückverfolgung sämtlicher Bearbeitungsschritte und Personen, die auf die Daten zugegriffen haben. Damit lässt sich die Echtheit einer Verhöraufzeichnung lückenlos überprüfen. Polizei, Staatsanwalt, Richter und Öffentlichkeit können sicher sein, dass Beweise vor Gericht verwertbar sind und nicht vermeintlich manipuliert wurden. Ein zusätzlicher Mehrwert digitaler Verhörtechnologie ist die einfache und schnelle Übertragung von Daten. Beweise können ad hoc allen Prozessbeteiligten digital zugänglich gemacht werden – für Anwälte, Staatsanwalt, Richter oder Ermittler anderer Polizeidienststellen – ohne die

BMBF trat er 1985 ein. Lukas ist Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin und Mitglied zahlreicher Fachgremien. Ressortchef Anja Karliczek (CDU) sagte zu der Personalentscheidung: “Ich freue mich sehr, dass ich Wolf-Dieter Lukas dafür gewinnen konnte, das Amt des Staatssekretärs zu übernehmen.” Er sei ein ausgezeichneter Kenner des Ministeriums und ein darüber hinaus angesehener Experte für Zukunftsfragen in Wissenschaft und Forschung. Nicht zuletzt habe Lukas die Förderung der Künstlichen Intelligenz (KI) durch das BMBF hervorragend vorangetrieben.

Raed Arafat, Staatssekretär im rumänischen Ministerium für Innere Angelegenheiten. Ebenfalls auf der Tagung sprechen wird der Abteilungsleiter für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz im Bundesinnenministerium (BMI), Franz-Josef Hammerl. Einen Ausblick über die künftige Klimaentwicklung in Europa gibt Tobias Fuchs, Leiter der Abteilung Klima- und Umweltberatung beim Deutschen Wetterdienst (DWD). Über die Anpassungsfähigkeit des europäischen Katastrophenschutzes an den Klimawandel diskutiert unter anderem der Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Albrecht Broemme. Und Colonel Philippe Chevet von der französischen Gendarmerie nationale spricht über Krisenmanagement bei hohem Konfliktpotenzial in urbanen Räumen. Zudem debattiert er – zusammen mit Prof. Dr. Frank Fiedrich, Inhaber des Lehrstuhls für Bevölkerungs-

schutz, Katastrophenhilfe und Objektsicherheit an der Universität Wuppertal, sowie Jochen Stein, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF) und Leiter der Bonner Feuerwehr, über Sicherheit bei Großveranstaltungen. Abgerundet wird das Programm durch zahlreiche Fachforen. Darin setzen sich Experten unter anderem mit der Bewältigung von Dürren und Waldbränden, dem Einsatz bei CBRN-Gefährdungen, der Logistik in der Katastrophenmedizin sowie dem baulichen Katastrophenschutz auseinander. Gleiches gilt für Übungsgelände, die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Katastrophenschutz, Netzwerke für den Hochwasserschutz und Ausrüstungsfragen. Weitere Informationen unter: www. katastrophenschutzkongress.de


Katastrophenschutz

Behörden Spiegel / Juli 2019

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Erstmals Deutschen gewählt

Das deconta DPV

Adrian steht künftig an WMO-Spitze

Teilmobile Dekon-P und Dekon-V

(BS/mfe) Der Präsident des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Prof. Dr. Gerhard Adrian, steht künftig an der (BS/Joachim R. Doose*) Mit dem deconta DPV kann stationär oder teilmobil eine große Anzahl Personen nach Spitze der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Adrian wurde in Genf gewählt und setzte sich dabei dem Kontakt mit gesundheitsgefährdenden beziehungsweise diesbezüglich verdächtigen Stoffen in verhältgegen einen weiteren Kandidaten, den Direktor des US-amerikanischen Wetterdienstes, durch. nismäßig kurzer Zeit dekontaminiert werden. Außerdem ist eine Zuführung zur medizinischen Erstversorgung ohne relevante Gefährdungs-/Kontaminationsverschleppung möglich. Er wird das Ehrenamt zunächst vier Jahre innehaben und weiterhin auch den DWD leiten. Zu seinen Aufgaben an der Spitze der Sonderorganisation der Vereinten Nationen gehören der Vorsitz über den alle vier Jahre stattfindenden WMO-Kongress, die Leitung der Exekutivratssitzungen sowie die Beaufsichtigung der Aktivitäten der Organisation und der Arbeit ihres hauptamtlichen Generalsekretärs. Adrian sagte zu seiner Wahl: “Die WMO ist die Schaltzentrale aller internationalen meteorologischen Aktivitäten.” Sie schaffe die Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammen-

arbeit der Mitgliedsstaaten, damit diese ihre wichtigsten Aufgaben zum Wohle ihrer Gesellschaften erbringen könnten. “Es ist deshalb unsere gemeinsame Verantwortung und mein Interesse, die WMO zu stärken”, so Adrian weiter. Seine Wahl sei aber auch eine Anerkennung des weltweiten deutschen Engagements beim Schutz vor Wettergefahren und der Anpassung an den Klimawandel. Die WMO hat ihren Sitz in Genf und ist die Nachfolgeorganisation der 1873 gegründeten “International Meteorological Organization”. Seit 1951 ist die WMO eine

Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Bereiche Meteorologie, Hydrologie und Klimatologie.

DWD-Präsident Prof. Dr. Gerhard Adrian ist neuer Präsident der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Er ist der erste Deutsche in diesem Amt. Foto: BS/Feldmann

Dauerhafte Stationierung? Ostdeutsche Bundesländer wollen schneller gegen Waldbrände vorgehen können (BS/mfe) Die Landesregierungen Sachsens und Brandenburgs wollen sich beim Bund dafür einsetzen, dass Bundeswehrhubschrauber künftig dauerhaft in der Region stationiert werden. Davon versprechen sich die Verantwortlichen ein effektiveres Vorgehen gegen Wald- und Vegetationsbrände. Vor allem in schwer zugänglichen Gebieten. Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller (CDU) sagte: “Die vielen Waldbrände im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass die lokalen Wehren zunehmend Probleme beim Löschen der Feuer haben.” Insbesondere im unwegsamen oder im munitionsbelasteten Gelände seien die Einsatzkräfte am Boden bei der Brandbekämpfung auf Luftunterstützung angewiesen. Hubschrauber der Bundeswehr könnten dabei eine wichtige Hilfe sein, so der Dresdner Ressortchef. In Sachsen gab es im vergangenen Jahr 200 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von 240 Hektar. In Brandenburg waren

es sogar 512 auf einer Fläche von 1.674 Hektar. Der Bund beabsichtigt bereits, neue Hubschrauber für die Bundeswehr zu beschaffen. Die sächsische und brandenburgische Landesre-

Bisher müssen Feuerwehren bei der Bekämpfung von Waldbränden aus der Luft auf Hubschrauber der Bundespolizei (Foto) oder der Bundeswehr zurückgreifen. Foto: BS/Bundespolizei

gierung bitten in diesem Zusammenhang um Prüfung der Frage, ob eines der neuen Geräte in der Region stationiert werden könnte. Ähnliches war zuletzt auch aus dem Erfurter Innenministerium zu hören. Bisher existieren in Deutschland keine ständig zur Brandlöschung verfügbaren Luftfahrzeuge. Bei Wald- und Vegetationsbränden müssen örtliche Feuerwehren deshalb Hilfeersuchen an die Bundespolizei, die Polizeien der Länder oder die Bundeswehr stellen. Deren Hubschrauber können jedoch nur im Rahmen ihrer Verfügbarkeit und ausschließlich im Wege der Amtshilfe für Löscharbeiten eingesetzt werden.

Die ersten DPV5-, DPV4- und DPV3-Anlagen wurden als Vorbereitung auf die EXPO2020 in Dubai stationär verbaut. Das deconta DPV besteht aus insgesamt bis zu fünf ampelgesteuerten und schleusenbasierten Linien, die vollautomatisiert betrieben und ohne besondere Einweisung durchlaufen werden können. Die erste Einheit – bestehend aus bis zu vier Linien – dient der Dekon-P. Die zweite Einheit ist grundsätzlich nur eine Linie und dient als DekonV dem ausschließlich liegenden Transport von Verletzten. Der Steuerungs- und Logistikbereich mit einer Materialschleuse zur Ausschleusung kontaminierter Bekleidung ist zwischen den beiden Einheiten angeordnet. Der Ablauf der Dekon-P erfolgt folgendermaßen: Die erste Schleuse dient der Zugangskontrolle. Daran schließt der Entkleidungsbereich an, in dem die Personen Ausrüstung und Kleidung ablegen und ausschleusen. Der Entkleidungsbereich ist zusätzlich mit vier Stiefelwaschanlagen ausgestattet. Im dritten Schritt erfolgt die Dekontamination in einer Duschkabine mit Regendusche und Sprühlanzen. Hier kann dem Duschwasser eine beliebige Dekontaminations- oder Seifenlösung automatisch beigemischt werden. Die Dauer des Duschvorganges ist vorab programmierbar oder individuell durch einen Operator festzulegen. Auf die Dekontaminationsdusche folgt eine Hygienedusche mit Klarwasser. Die Dauer des Duschvorganges kann ebenfalls individuell programmiert oder gesteuert werden. Im Anschluss

Mit dem deconta DPV können relativ rasch zahlreiche Personen dekon­taminiert werden. Foto: BS/deconta

kleiden sich die Personen mit Einwegkleidung an und verlassen das System zur weiteren medizinischen Erstversorgung und Untersuchung. Zur Vermeidung der Doppelbelegung einzelner Phasen und Schleusen ist jede Kammer mit einer Ampel ausgestattet, die signalisiert, ob die Kammer belegt ist, in kurzer Zeit frei wird oder betreten werden kann.

Kontamination kann verhindert werden Der Prozess zur Dekon-V liegend folgt dem gleichen Prinzip: Über drei Kammern werden die Verletzten dekontaminiert und mit Klarwasser geduscht, medizinisch erstversorgt und zur Weiterbehandlung ausgeschleust.

Durch vier Luftwechseleinheiten mit einer Leistungskapazität von je 6.000 Kubikmetern pro Stunde und ausgestattet mit Schwebstoff- und Aktivkohlefiltern kann das gesamte System je nach Lage in Über- oder Unterdruck versetzt werden, um eine Kontamination der Umgebung oder des Systeminnern zu verhindern. Das Abwasser der Duschen wird systemseits mehrstufig bis auf ein Millionstel gefiltert, bevor das vorgefilterte Abwasser durch insgesamt 1.000 Kilogramm Aktivkohle aus dem Systemkreislauf ausgeleitet wird. *Joachim R. Doose ist Bereichsleiter Zivil- und Katastrophenschutz bei der deconta GmbH.


Wehrtechnik

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Behörden Spiegel / Juli 2019

Neues aus der Wehrtechnik Angebotsabgabe für TLVS

Optionen für die deutsche Luftverteidigung

MBDA

Raytheon

(BS) Das TLVS-Bieterkonsortium, ein Joint Venture von MBDA Deutschland und Lockheed Martin, teilte Ende Juni mit, dass es dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) das Angebot über Entwicklung, Erprobung und Lieferung des Taktischen Luftverteidigungssystems (TLVS) vorgelegt habe. TLVS soll danach das künftige integrierte Luftverteidigungs- und Raketenabwehrsystem der Bundeswehr werden. Die Ausschreibung sieht einen vierphasigen Ansatz vor, bei dem das System entwickelt, integriert, erprobt und schließlich als einsatzfähiges Multimissionssystem geliefert wird. Das fertige System werde nach Unternehmensangaben “neue Fähigkeiten und deutliche Leistungssteigerungen gegenüber allen bekannten Systemen aufweisen.” “Ein Blick in die Schlagzeilen genügt, um festzustellen, dass sich allein in den letzten fünf Jahren das Spektrum gegnerischer Bedrohungen wesentlich vergrößert hat. Wir haben es heute mit einem Umfeld zu tun, in dem diese Bedrohungen weiter zunehmen werden”, erklärte in diesem Zusammenhang Dietmar Thelen, Geschäftsführer des Joint Ventures TLVS GmbH von MBDA. “Deutschland braucht eine zukunftssichere Lösung, die mit der zunehmenden Bedrohungslage wachsen kann”, so Thelen weiter. TLVS soll die in den späten 1960er-Jahren erstmals entwickelten “Patriot”-Systeme ersetzen. Das in diesem Jahr vorgelegte TLVS-Angebot biete Schutz vor einer deutlich größeren Bandbreite von Bedrohungen, unter anderem durch zwei missionsspezifische Abwehrraketen, erweiterte Sensorfähigkeiten, ein neues Kommunikationssystem, hochentwickelte Software-Algorithmen und höhere Cyber-Sicherheit. So werde TLVS beispielsweise das erste integrierte Luftverteidigungssystem sein, das mehrere Bedrohungen – auf

(BS) Der US-Konzern Raytheon teilte Ende Juni mit, dass der Mitbewerber “nach vierjähriger Verzögerung” dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sein Angebot für ein System zur bodengebundenen Luftverteidigung eingereicht habe. Während über die Höhe des Angebots noch nichts bekannt wurde, bleibe Raytheons Position unverändert: Deutschland müsse die Möglichkeit erhalten, aus verschiedenen Optionen die beste auswählen zu können. Der US-Konzern stehe weiterhin zur “Next Generation Patriot”. Dieses System sei ein “verlässliches, kampferprobtes und mit dem aktuellen TLVS-Angebot vergleichbares System.” Die “Next Generation Patriot” ermöglicht nach Herstellerangaben “die Entwicklung eines höchst effektiven, modular erweiterbaren und flexiblen Luftverteidigungssystems”, das dank des zusätzlichen Nah- und Nächstbereich-Schutzsystems (NNbS) des deutschen Partners Rheinmetall das gesamte Einsatzspektrum der Bundeswehr in der kurzen und mittleren Reichweite abdecke. Neben Deutschland setzten sechs weitere NATO-­ Staaten auf “Patriot” als Luft- und Raketenab­ wehrsystem: Griechenland, die Niederlande, Polen, Rumänien, Spanien und die USA. Dieses Luftver­ teidigungssystem ermögliche Deutschland die Interoperabilität mit seinen NATO-Verbündeten und fördere die Führungsrolle Deutschlands als NATO-Rahmennation. Am Rande der Paris Air Show erklärte Joseph P. DeAntona, Raytheon Vice President Business Development & Strategy, Integrated Air & Missile Defense, gegenüber dem Behörden Spiegel, dass sein Unternehmen “seit Jahrzehnten in Europa präsent” sei und dass rund 30 Prozent aller Partner weltweit von dort kämen. Deutschland sei nach den USA selbst und nach den Niederlanden der drittälteste “Patriot”-Kunde überhaupt.

Das Taktische Luftverteidigungssystem von MBDA Deutschland und Lockheed Martin: links das “Tactical Operations Center” (TOC), rechts das Lenkflugkörper-Startgerät Foto: BS / Portugall

kurze und mittlere Distanz – simultan verfolgen und abfangen könne und einen umfassenden 360-Grad-Schutz ermögliche. “Wir haben TLVS entsprechend den Anforderungen des Kunden ausgelegt. Unser Ansatz reduziert Risiken, unterstützt geringere Lebenszykluskosten und erhöht die Schlagkraft für Bündniseinsätze”, ergänzte Gregory Kee, Geschäftsführer des TLVS Joint Ventures von Lockheed Martin. “TLVS bietet Deutschland als NATO-Rahmennation ein hohes Maß an Systemunabhängigkeit in der Luftverteidigung.” Mit dem TLVS-Angebot gehe die langjährige Partnerschaft zwischen MBDA Deutschland und Lockheed Martin in eine neue Phase. Mit seinem integrierten “Plug-and-Fight-Interface” ist TLVS nach Herstellerangaben “weltweit das modernste vernetzte 360-Grad-Luftverteidigungssystem”. TLVS werde die Fähigkeit der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung deutlich erweitern. Mehr Informationen unter www.mbda-deutschland.de

Ein “Patriot”-Startgerät der Bundeswehr

Knud Michelson, Leiter Strategische Konzepte, Integrated Electronics Systems, Rheinmetall, ergänzte in Le Bourget, dass beide Unternehmen zusammen mit “Patriot” und dem NNbS eine “holistische Lösung” für die Bundeswehr anböten: von der Abwehr kleiner Drohnen bis hin zu ballistischen Raketen. DeAntona betonte in diesem Zusammenhang, dass gerade landgestützte Raketen die “billige Luftwaffe von armen Akteuren” seien. Dies habe zuletzt der Einsatz von ballistischen Raketen durch Huthi-Rebellen im Jemen gezeigt. Auch die “Kassam”-Raketen der palästinensischen Hamas gegen Israel seien hier beispielsweise zu nennen. Überhaupt verändere sich die Bedrohungslage aus der Luft kontinuierlich, so der Raytheon-Manager. Marschflugkörper und ganze Drohnenschwärme machen den Luftraum bereits unsicher. Russland hat im vergangenen Jahr verkündet, erfolgreich eine Hyperschall-Rakete getestet zu haben. Diese soll mit bis zu 20-facher Schallgeschwindigkeit jedes existierende Raketenabwehrsystem durchbrechen können. Mehr Informationen unter www.raytheon.com

Führungswechsel

Rüstungsexporte nach Bundesländern

Diehl

Bundestag

(BS) Dipl.-Kfm. Claus Günther (65), langjähriger Sprecher des Bereichsvorstands von Diehl Defence und Mitglied des Diehl-Vorstands, wird Ende Oktober dieses Jahres in den Ruhestand wechseln. Die Gesellschafter und Mitglieder des Aufsichtsrats dankten ihm bereits zum jetzigen Zeitpunkt für sein “langes erfolgreiches Wirken im Konzern”. Günther wird dem Unternehmen weiterhin beratend verbunden bleiben und auch seine Funktionen im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und anderen Gremien weiterhin ausüben. Seine Nachfolge als Sprecher des Bereichsvorstands von Diehl Defence und Mitglied im DiehlVorstand wird ab November Dipl.-Ing. (BA) Helmut Rauch (53) antreten. Rauch gehört dem Unternehmen Diehl seit 1990 an und ist bislang im Bereichsvorstand von Diehl Defence für Vertrieb, Programme und Entwicklung zuständig.

(BS) Die meisten Einzelgenehmigungen für Rüstungsgüter gingen im vergangenen Jahr nach Bayern und Baden-Württemberg. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/10392) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9853) hervor. Bayern erhielt demnach 2018 Genehmigungen für Güter mit einem Wert von 1,89 Milliarden Euro, Baden-Württemberg für Güter mit einem Wert von insgesamt 1,27 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweist allerdings darauf, dass die Zahlen nur beschränkt den tatsächlichen Produktions- und Ausfuhrstandort der Rüstungsgüter widerspiegeln. Die Statistik erfasse nur den Ort, an dem der Antrag für die Ausfuhrgenehmigung gestellt wurde. Anfragen an die Bundesregierung sind ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Oppositionsarbeit im Sinne der Gewaltenteilung.

Mehr Informationen unter www.diehl.com/defence

Wird das “Ruder” übernehmen: Helmut Rauch (2. v . r.) – hier während der Paris Air Show bei der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Diehl Defence und Safran Electronics & Defence zur Entwicklung einer neuen taktischen Luft-Boden-­ Bewaffnung für fliegende Plattformen. Foto: BS / Diehl Mehr Informationen unter www.bundestag.de

Foto: BS / Portugall

Neben den Ausfuhrwerten werden auch die Abnehmer der einzelnen Bundesländer aufgeschlüsselt: Die meisten Einzelgenehmigungen aus Bayern gingen an Algerien, Saudi-Arabien und Serbien; bei Baden-Württemberg sind die ersten drei Plätze von Algerien, Israel und Südkorea belegt. Foto: BS / Bundestag, Thomas Köhler, photothek.net

Passivradar und Kollisionswarnung für Drohnen Hensoldt (BS) Die Hensoldt Holding Germany GmbH präsentierte Ende Juni neue Entwicklungen in der Sensortechnologie auf dem Internationalen RadarSymposium in Ulm, das von der Deutschen Gesellschaft für Ortung und Navigation organisiert wurde. Während der Tagung im Ulmer KongressZentrum zeigte Hensoldt sein Passivradar "Twinvis" im Live-Betrieb. Nach Herstellerangaben werte das in einen Van eingebaute Gerät, ohne selbst zu strahlen, die Signalechos von Rundfunk- und Fernseh-Sendern aus, um in Echtzeit ein Luftlagebild im Umkreis von über 200 Kilometern zu erstellen. Ebenfalls zu sehen war das luftgestützte Überwachungsradar PrecISR. Dieses soll die neuesten Erkenntnisse im Bereich aktiver Gruppenantennen und digitaler Empfänger in einen skalierbaren Hochleistungssensor übersetzen und an Bord von Hubschraubern, Drohnen und Missionsflugzeugen installiert werden können. Ein hochmodernes Radar für die Flugsicherung und ein Kollisionswarn-Radar für Drohnen rundeten die Präsentation des Ulmer Sensor-Unternehmens ab. Mehr Informationen unter www.hensoldt.net

Auf dem Internationalen Radar-Symposium in Ulm im Live-Betrieb: das "Twinvis"-Passivradar Foto: BS / Hensoldt


Wehrtechnik

Behörden Spiegel / Juli 2019

A

m ersten Tag der Luftfahrtmesse unterzeichneten die Verteidigungsministerinnen Dr. Ursula von der Leyen (Deutschland), Florence Parly (Frankreich) und Margarita Robles (Spanien) – in Anwesenheit des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron – eine Vereinbarung zur Entwicklung des “Future Combat Air Systems”. Bis zu acht Milliarden Euro sollen in die gemeinsame Entwicklung investiert werden. Aktuell ist geplant, dass dieses Luftkampfsystem der 6. Generation ab 2040 einsatzfähig sein wird. Es handelt sich bei FCAS nicht lediglich um ein Kampfflugzeug, sondern um einen Systemverbund. Bei diesem “System of Systems ” werden bemannte Kampfflugzeuge (“Next Generation Fighters”) und unbemannte Flugkörper (“Remote Carriers”) in einen Verbund integriert werden. Darüber hinaus könnten Schiffe der Marine und Landfahrzeuge mit in den Verbund eingeschlossen werden. Alle Teilstreitkräfte könnten so eng zusammen agieren. Moderne Technologie – insbesondere dank Künstlicher Intelligenz (KI) – ermöglicht heute schon, dass große Datenmengen mit hoher Geschwindigkeit innerhalb des FCAS über eine “Cloud” Aufspüren und abwehren ausgetauscht werden könnten. Dies eröffnet u. a. die Möglichkeit, Sensordaten unterschiedlicher Waffensysteme zusammenzuführen. Dies sei “ein großer Tag für die europäische Verteidigungsunion ”, resümierte die deutsche Verteidigungsministerin nach der Enthüllung eines ersten Modells des neuen Kampfflugzeugs, das in Le Bourget offiziell unter “Next Generation Fighter” firmierte. Allerdings war bereits im vergangenen Jahr das britische Konkurrenzprojekt “Tempest” in Farnborough vorgestellt worden, das von BAE (“British Aerospace Electronic”) Systems gebaut werden soll. Damit wäre erstmals seit Jahrzehnten das Vereinigte Königreich nicht mehr an einem multinationalen Kampfjet-Programm in Europa beteiligt. Auch für die Modernisierung in der Bundeswehr sei das Vorhaben wichtig, so die deutsche Verteidigungsministerin in Le Bourget. Unterzeichnet wurde ein FCAS-Rahmenabkommen

Internationale Luftfahrtmesse bei Paris Alles drehte sich um die 5. und 6. Generation der Kampfjets (BS/Dr. Gerd Portugall) Ende Juni war es wieder soweit: Da traf sich die internationale Community der Luft- und Raumfahrt in Le Bourget zur weltweit größten Messe dieser Art, die alle zwei Jahre vor den Toren von Paris stattfindet. Besuchsdelegationen und Aussteller aus aller Herren Länder besuchten diese wichtigste internationale Industrieschau des Jahres. Von besonderer Bedeutung ist auf der diesjährigen Paris Air Show das europäische Kooperationsprojekt FCAS (“Future Combat Air System”) gewesen. Dieses Vorhaben gilt als zentral für das Weiterbestehen einer wettbewerbsfähigen und unabhängigen militärischen Luftfahrt in Deutschland und Europa.

Wurde feierlich von den Verteidigungsministerinnen Deutschlands, Frankreichs und Spaniens enthüllt: das Modell des “Next Generation Fighters” von Dassault und Airbus in Originalgröße. Foto: BS/Portugall

(“Framework Agreement ” ), in dem Projektorganisation und Managementstrukturen festgelegt werden. Daneben gibt es ein sogenanntes erstes Durchführungsabkommen, mit dem Deutschland den Arbeiten an einer bis Ende 2020 geplanten Konzeptstudie beitritt. “Ergebnis soll ein robustes Gesamtsystem mit einfacher Anpassbarkeit an unterschiedliche Rollen und technischer Aufwuchsfähigkeit sein ” , so Brigadegeneral Gerald Funke, Unterabteilungsleiter Planung I (Strategische Steuerung der Planung) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), neulich in einem Beitrag für den Behörden Spiegel. “Ein Betrieb unter Einsatz geringstmöglicher Ressourcen stellt ein zusätzliches Auslegungskriterium dar. Ein wesentlicher Fokus der Entwicklung liegt auf der Vernetzung dieses Systems mit anderen bemannten und unbemannten Systemen aus allen Dimensionen (neben Luft auch Weltraum, Land, See sowie Cyber- und In-

formationsraum)”, so General Funke weiter. Dr. von der Leyen sprach in Le Bourget auch von einem großen Schritt für die deutschfranzösische Zusammenarbeit. Die europäische Verteidigungsunion nehme so weiter Konturen an. Während Frankreich bei der FCAS-Entwicklung federführend sein soll – industrieseitig mit Dassault Aviation –, wird Deutschland – auch industrieseitig (KMW) – die Führungsrolle beim gemeinsamen Kampfpanzer-Projekt (“Main Ground Combat System” – MGCS) übernehmen, das ebenso aus miteinander vernetzten bemannten und unbemannten Plattformen bestehen soll.

Auch deutsche Industrie beim FCAS am Start Bereits zum jetzigen frühen Zeitpunkt wird auch die wehrtechnische Industrie hierzulande in das FCAS-Projekt eingebunden. So begleiten zum Beispiel die Diehl Aviation Holding GmbH mit Stammsitz in Nürnberg

und die Diehl Defence GmbH & Co. KG mit Sitz in Überlingen – beides Teilkonzerne der Diehl-Gruppe – einen der beiden Systemführer, Airbus Defense and Space nämlich, während der zweijährigen gemeinsamen Konzeptphase (“Joint-Concept”Studie). Diehl will damit seine Expertise im Bereich der Avionik (Cockpit, Integrated Modular Avionics, Avionics and Mission Computing Platforms, Flight Control) sowie Bewaffnung, Selbstschutz und multispektrale Sensorik einbringen. Auch die MBDA Deutschland GmbH aus Schrobenhausen plant, sich mit verschiedenen Subsystemen an dem FCAS-Projekt zu beteiligen: Im Gespräch sind unter anderem der LuftLuft-Lenkflugkörper für große Entfernungen “Meteor ” sowie Hilfssysteme, die das Eindringen in gegnerische Gebiete mithilfe von sogenannten “Remote Carriers” (RC) ermöglichen sollen. Diese RC verfügen über Tarneigenschaften und interagieren vernetzt mit anderen Waffensys-

temen und Plattformen. Damit lassen sich ferngesteuerte Mehrfachwirkungen erzielen sowie neue Funktionen für Effektoren wie Aufklärung, Zielerfassung und Täuschung feindlicher Sensoren bereitstellen. Der “Next Generation Fighter” soll einen anspruchsvollen zweistrahligen Antrieb (“Next European Fighter Engine ” – NEFE) bekommen. Im Rahmen einer nationalen Studie des BMVg ist die MTU Aero Engines AG mit Sitz in München bereits mit der Definition des Triebwerks befasst. Im Februar dieses Jahres haben MTU und der französische Triebwerkshersteller Safran Aircraft Engines in Paris einen Vertrag über ihre Zusammenarbeit beim Antrieb für das künftige Kampfflugzeug der nächsten Generation unterschrieben. Sie wollen bei diesem internationalen Programm gemeinsam die Führungsrolle bei der Entwicklung, Fertigung und Betreuung des Triebwerks übernehmen. Nach dem Abschluss wesentlicher Technologieentwicklungen zwischen 2024 und 2026 sollen bis 2031 Auslegung, Materialbeschaffung, Montage und Abwicklung aller Tests zur Triebwerkszulassung folgen. Von 2031 bis 2040 sind die Tests der Prototypen und die militärische Zulassung des Kampfflugzeugs geplant.

5. Generation: USA versus Türkei Dieses Jahr machte auch das aktuell teuerste Kampfflugzeug der Welt, die F-35A “Lightning II” von Lockheed Martin, seine Aufwartung in Le Bourget – zum nunmehr zweiten Mal nach 2016. Anders als vor zwei Jahren war dieser “Joint Strike Fighter” (JSF) mit Tarnkappeneigenschaft der 5. Generation diesmal nur am Boden, nicht aber auch in der Luft zu sehen. Die F-35 war als eventueller Nachfolger des Bundeswehr-“Tornados” im Ge-

Unbemannte Systeme

V

ernetzte Systeme werden immer komplexer, d. h. technologisch anspruchsvoller – und damit auch immer teurer. Deshalb tun sich wehrtechnische Unternehmen in Europa zusammen. Ein Beispiel dafür ist das gemeinsame Projekt MALE RPAS (“Medium-Altitude, Long-Endurance Remotely Piloted Air System”) von Airbus (Deutschland und Spanien), Dassault (Frankreich) und Leonardo (Italien). Thomas Reinartz, Head of Euro Drone Programs and Sales bei Airbus Defence & Space, sprach Anfang Juni auf dem Forum “Unbemannte Systeme” der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) in Bonn über dieses aktuelle europäische Drohnen-Projekt. Deutschland sei als größter künftiger Abnehmer des MALE RPAS Führungsnation bei der Entwicklung. 70 Prozent des Vorhabens würden allerdings unterbeauftragt, d. h. nicht durch Airbus, Dassault und Leonardo realisiert. Aufgrund des deutschen Luftrechts muss die künftige EuroDrohne zweimotorig sein. Die Partner verständigten sich dabei auf Turboprop-Triebwerke. Die beiden Motoren können nicht an den Tragflächen angebracht werden, weil Frankreich die Forderung aufstellte, dass das unbemannte Luftfahrzeug in den Airbus-Transporter A400M

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Ihnen gehört die Zukunft – zumindest teilweise (BS/por) Der Luftkrieg der Zukunft wird komplett vernetzt, auch in Verbindung mit land- und seegestützten Plattformen, und unter Einsatz ganzer Drohnenschwärme geführt werden. Das zeichnet sich schon seit geraumer Zeit ab. Diese revolutionäre Entwicklung macht aber auch nicht vor künftigen land- und seegestützten Operationen halt. Nicht nur Staaten nutzen diesen technologischen Fortschritt, wie zum Beispiel Aktionen der sunnitischen Terrormiliz des sogenannten “Islamischen Staates” (IS) in Syrien und im Irak gezeigt haben. passen müsse. Ohne Motoren sind die Flügel einklappbar. Die geplante maximale Flugdauer des künftigen europäischen MALE RPAS soll 24 Stunden betragen. In dem Höchstabfluggewicht von elf Tonnen ist eine maximale Zuladung von 2,3 Tonnen enthalten. Damit könnten “locker” zum Beispiel Marinesensoren eingebaut werden, wie Reinartz auf eine Frage aus dem Publikum hin sagte. Für ihn sei es bereits “der dritte Anlauf” in der Industrie für eine Euro-Drohne. Ein Problem dabei: Dassault sei bisher die enge Kooperation mit internationalen Partnerunternehmen überhaupt nicht gewohnt, wie die ersten FCAS-Gespräche (“Future Combat Air System”) gezeigt hätten, so der Airbus-Manager. Obwohl klar ist, dass die künftige EuroDrohne bewaffnungsfähig sein muss, wurden in der Präsentation keine Abbildungen von bewaffneten RPAS-Modellen gezeigt. Zu sensibel reagiere insbesondere die deutsche Öffentlichkeit auf dieses Thema.

von US-Präsident Obama 2016 in Hannover wollen die Unternehmen ihre Expertise in den Bereichen Radar, Funkerfassung und elektromagnetische Abwehrmaßnahmen sowie Führungsinformationssysteme und Lagedarstellung zukünftig noch enger koordinieren und bündeln. An Stelle der ursprünglich geplanten RQ-4E “Global Hawk” von Northrop Grumman will die Bundeswehr vier Exemplare der moderneren Baureihe MQ4C “Triton” beschaffen. Diese PEGASUS-Drohnen (“Persistent German Airborne Surveillance System”) sollen ab 2025 stationiert werden. Hier ein “Pegasus”Modell im Maßstab 1:10 mit deutschen Hoheitszeichen. Foto: BS/Portugall

Je wichtiger Drohnen als militärische Fähigkeiten werden, desto wichtiger werden auch Detektion und Abwehr fliegender unbemannter Systeme.

Aufspüren und abwehren Auf der die DWT-Veranstaltung begleitenden Ausstellung präsentierte zum Beispiel die Securiton GmbH mit Sitz im baden-württembergischen Achern den persönlichen Drohnenalarm “SecuriLocate Wingman” und zur Drohnenab-

wehr den “SecuriLocate Aartos Mini UAV Jammer”. Die MBDA Deutschland GmbH wirbt für ihren Hochenergie-Lasereffektor, der technisch in der Lage sei, ganze Schwarmangriffe durch Drohnen oder andere unbemannte Systeme abzuwehren. Die ESG, Diehl Defence sowie Rohde & Schwarz kooperieren beim Drohnenabwehrsystem “Guardion”. Aufbauend auf der Zusammenarbeit während des G7-Gipfels 2015 in Elmau und im Rahmen des Staatsbesuchs

Unbemannte Bodensysteme Die revolutionäre Entwicklung hin zu unbemannten Systemen macht aber auch nicht vor Landoperationen der Zukunft halt. Das machte General a. D. Riho Terras, ehemaliger Oberbefehlshaber der estnischen Streitkräfte, sehr anschaulich deutlich. Als Vertreter der Firma Milrem Robotics aus Tallin stellte er das “Unmanned Ground System” (UGS) “THeMIS” vor, das äußerlich eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Kleinstpanzer “Goliath” der Wehrmacht hat. “Die Killerroboter kommen”, warnte General a. D. Terras eindrücklich. Während im Westen noch über dieses Thema nachgedacht werde, würden Russen und Chinesen solche Systeme bereits einführen.

spräch gewesen. Letztlich hatte das BMVg jedoch dankend abgewunken. Neben dem “Next Generation Fighter” von Dassault und Airbus wurde in Le Bourget ebenfalls erstmals öffentlich ein Modell im Maßstab 1:1 des “Turkish Fighters” (TF) von Turkish Aerospace Industries (TAI) gezeigt. Dabei handelt es sich um ein Projekt für ein zweistrahliges All-Wetter-LuftüberlegenheitsKampfflugzeug der 5. Generation. Nachdem das Land am Bosporus bereits verschiedene westliche Kampfflugzeuge in Lizenz gebaut hat, handelt es sich hierbei um die erste heimische Kampfjetentwicklung. Das TF-Programm ist eine Kampfansage der Staatsführung in Ankara an das F-35-Programm der USA. Eigentlich sollte die Türkei am JSF-Programm teilnehmen. Die ersten beiden “Lightning II” wurden zwar vor einem Jahr offiziell an die Türkei übergeben, doch bleiben sie bis mindestens 2020 in den USA, um türkisches Personal auszubilden. Die Trump-Administration ist jedoch verärgert, dass die Regierung Erdogan das mobile allwetterfähige LangstreckenFlugabwehrsystem S-400 “Triumf ” des größten russischen Rüstungskonzerns Almas-Antei beschaffen wird. Deshalb soll die Ausbildung der anatolischen Piloten ausgesetzt werden. Es ist sogar von einem möglichen vollständigen Ausschluss der Türkei aus dem F-35-Programm die Rede. Groß ist in den USA die Sorge, dass Russland über S-400 in der Türkei an die “Stealth”-Technik der F-35 gelangen könnte. Prompt hat das russische Rüstungsunternehmen Rostec seine Absicht bekundet, dem TF-Programm beitreten zu wollen. Der Vereinigte Maschinenkonzern der Rostec-Gruppe mit Sitz in Moskau bekundete bereits seine Absicht, Technologie für das TF-Triebwerk beizusteuern. Türkische Rüstungsfunktionäre bestätigten, dass sie diese Option – einschließlich möglicher Kooperationsmodelle – bereits prüfen würden. Man kann dabei schon den Eindruck gewinnen, dass die Türkei sich langsam, aber sicher vom westlichen Bündnis wegbewegt – zumindest unter dem jetzigen Staatspräsidenten Erdogan.

Das russische Zehn-Tonnen-Ungetüm “Uran 9” – eine “eierlegende Wollmilchsau”, so Terras – soll bereits im syrischen Bürgerkrieg getestet worden sein. In einem kurzen Film – keine Animation, sondern real – zeigte der estnische General a. D. das unbemannte Kettenfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 1,5 Tonnen im Einsatz: Von diesem ferngelenkten UGS aus startete plötzlich eine Minidrohne zur Zielidentifikation. Nachdem diese erfolgt war, eröffnete die auf dem “THeMIS” montierte 50-mmWaffenanlage der norwegischen Kongsberg Gruppe das Feuer, um das aufgeklärte Ziel zu bekämpfen. Angedacht sei, dass künftig ein bemannter Kampfpanzer beim taktischen Vorrücken von mehreren unbemannten Kettenfahrzeugen umgeben würde, mit denen er digital vernetzt und diese damit von ihm steuerbar seien.

Unbemannte Boote Schon in den 1980er-Jahren betrieb die Bundeswehr ferngelenkte Minenräumboote der “Seehund”Klasse, gebaut von der Maschinenbau Kiel (MaK). Mittlerweile stehen die schwimmenden und tauchenden Systeme – z. B. das autonome Unterwasserfahrzeug “Seeotter Mk II” von Atlas Elektronik – den fliegenden und fahrenden technologisch in nichts mehr nach.


Verteidigung

Behörden Spiegel / Juli 2019

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as KdoTA ist der militärische Ansprechpartner in der zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ) in Deutschland. Wenn Hilfe und Unterstützung notwendig werden, leistet das Kommando einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Zivile Stellen werden nicht nur beraten, sondern im Notfall auch mit militärischen, oft hochspezialisierten Kräften unterstützt. Dann übernimmt das Kommando auch die Führung über diese Einsatzkräfte, unabhängig, von welcher Teilstreitkraft diese zur Verfügung gestellt werden. Über derartige Hilfeleistungen hinaus ist das KdoTA aber auch für alle querschnittlichen territorialen Aufgaben in Deutschland verantwortlich. So werden zum Beispiel alle Truppenübungsplätze aus dem KdoTA geführt, wie auch die über ganz Deutschland verteilten Einrichtungen zur Betreuung von Angehörigen der im Auslandseinsatz befindlichen Soldaten und Soldatinnen, die Jugendoffiziere der Bundeswehr, die über Sicherheitspolitik und Streitkräfte an Schulen und Universitäten informieren, oder aber die Sportfördergruppen der Bundeswehr, in denen unsere Spitzensportler betreut werden. Das Leitmotiv des KdoTA “Beraten, Bereitstellen, Führen” verdeutlicht diese komplexe Herausforderung. Seit seiner Aufstellung am 13. Januar 2013 kommt dem KdoTA also eine wesentliche Rolle in der Wahrnehmung nationaler territorialer Aufgaben zu. Das ehemalige Standortkommando Berlin wuchs zum KdoTA auf und hat die Aufgaben der vier aufgelösten Wehrbereichskommandos in Kiel, Mainz, Erfurt und München übernommen. Die Aufgaben des ehemaligen Standortkommandos Berlin werden jetzt im KdoTA wahrgenommen. Ansprechpartner des Landes Berlin ist der dem Kommandeur KdoTA direkt unterstellte General Standortaufgaben Berlin, der zugleich auch für das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung verantwortlich ist, das neben Sicherungsaufgaben vor allem auch protokollarische Aufgaben im BMVg für die Bundeskanzlerin und den Bundespräsidenten wahrnimmt. In den übrigen Bundesländern sind es die 15 dem KdoTA unterstellten Landeskommandos (LKdo), die Verbindung zu den Landesregierungen, den Kreisen und den kreisfreien Städten halten. Gerade durch ihre

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itte Juni war es wieder soweit: Bundesweit haben sich unter dem Leitmotiv “Willkommen Neugier” 14 Standorte am “Tag der Bundeswehr” beteiligt: vom schleswig-holsteinischen Jagel im Norden bis zum baden-württembergischen Pfullendorf im Süden, vom rheinlandpfälzischen Koblenz im Westen bis zum brandenburgischen Schlieben im Osten. An all diesen Orten präsentierten sich die deutschen Streitkräfte mit ihrem Personal, Material und mit ihren Fähigkeiten. Die Standorte Augustdorf, Faßberg, Stralsund und Schlieben waren bereits zum zweiten Mal Gastgeber des “Tags der Bundeswehr”. Hamburg und Ko­ blenz nahmen sogar schon das dritte Mal teil. Die Hälfte aller ausgewählten Standorte feierte dagegen eine echte Premiere: Bad Hersfeld, Cham, Dillingen, Erding, Jagel, Münster, Nordholz und Pfullendorf.

Beispiel Koblenz: abwechslungsreiches Programm Am sogenannten “Wasserplatz” auf dem Gelände der ehemaligen Wehrtechnischen Dienststelle für Pionier- und Truppengerät (WTD 51) im Koblenzer Stadtteil

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Das Kommando Territoriale Aufgaben Das Kommando zur Führung von Einsätzen im Inland (BS/Hauptmann Maik Schneider*) Seit dem 10. Januar 2018 ist Generalmajor Carsten Breuer Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin (KdoTA). Generalmajor Breuer wurde 2015 durch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zum Beauftragten für die Erstellung eines neuen Weißbuches berufen. Von 2016 bis Ende 2017 war er Abteilungsleiter Einsatz im Kommando Heer in Strausberg. Ein wesentliches Ziel seiner Führung ist es, bei unvorhergesehenen Ereignissen und kritischen Lagen eine schnelle und ununterbrochene Aufgabenwahrnehmung des Kommandos zu gewährleisten. regionale Ausrichtung leisten die Landeskommandos einen entscheidenden Beitrag, um schneller die Lage vor Ort bewerten und reagieren zu können. Die Landeskommandos führen dazu die insgesamt mehr als 30 Bezirks- und über 400 Kreisverbindungskommandos. Diese bilden ein dichtes Netzwerk zu allen zivilen Stellen in Deutschland. 30 den Landeskommandos zugeordnete Einheiten in Kompaniestärke (Regionale Sicherungsund Unterstützungskompanien) übernehmen Wach- und Sicherungsaufgaben von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr und unterstützen mit Manpower bei Katastropheneinsätzen. Sie sind das Rückgrat der zivilmilitärischen Zusammenarbeit im Inland. Zivil-militärische Zusammenarbeit findet aber auch in den Auslandseinsätzen statt. Das dort benötigte Personal wird im Wesentlichen durch das ebenfalls zum KdoTA gehörende Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr (ZentrZMZBw) in Nienburg/ Weser gestellt. Das Zentrum ist der Wissensträger im Bereich zivil-militärischer Zusammenarbeit im Inland und Ausland und darum mit der Ausbildung entsprechenden Fachpersonals beauftragt.

ZMZ – Amtshilfe und Einsätze im Inneren Schlüssel zum Erfolg ist eine belastungsfähige, erprobte und geübte Zivil-Militärische Zusammenarbeit, also die Kooperation von Bundeswehr und zivilen Behörden. Die schnelle, ununterbrochene Aufgabenwahrnehmung in kritischen Lagen gehört zu den höchsten Prinzipien des KdoTA. Vorrausschauendes Planen und Handeln sowie schnelle und umfassende Informationsweitergabe sind fundamentale Bestandteile dieses Prinzips. In einer Vielzahl von Übungen werden Durchhaltefähigkeit und Verfahren optimiert, scharfe Einsätze werden fortlaufend analysiert, um besse-

Innenansicht der Operationszentrale (OPZ)

re Ergebnisse zu erreichen. Die Einsätze der vergangenen Jahre – vom Elbe-Hochwasser 2013 über die Flüchtlingshilfe 2015/16 bis hin zu den Waldbränden und Schneeeinsätzen 2018/19 haben das KdoTA herausgefordert, aber auch ganz wesentlich zu seiner Weiterentwicklung beigetragen und seine Leistungsfähigkeit deutlich geschärft. Neben diesen Einsätzen mit medialer, bundesweiter Beachtung spielt das Kommando aber auch eine bedeutsame Rolle bei der Bekämpfung und Bewältigung katastrophischer Ereignisse, wie z. B. eines Terrorangriffs, aber auch in der Unterstützung verbündeter Streitkräfte bei deren Vorhaben, Übungen oder Einsätzen innerhalb Deutschlands (“Host Nation Support”). Die Streitkräfte können in Friedenszeiten im Inland nicht von sich aus außerhalb der Bundeswehr hoheitlich tätig werden. Das Grundgesetz setzt dem Einsatz im Inland klare Grenzen. Aber die Bundesländer, Regierungsbezirke und Landkreise können die Bundeswehr um Unterstützung bitten. Dies geschieht auf der Grundlage des Artikels 35 des Grundgesetzes. Erst nach der positiven Prüfung kann und darf die Bundeswehr zum Einsatz kommen. Diese Einsätze finden als Hilfeleistung im Inland im Rahmen der Amtshilfe statt, die

Foto: BS/KdoTA

eine der Kernaufgaben des KdoTA darstellt. Im Jahre 2018 kam es zu 225 Einsätzen im Rahmen der Amtshilfe. Die Schneekatastrophe in Süddeutschland 2019 zeigt die Komplexität solcher Einsätze und unterstreicht die Notwendigkeit der Führung aus einer Hand. Ausrüstung und Kräfte aus drei Militärischen Organisationsbereichen (Heer, Luftwaffe und Streitkräftebasis) kamen zum Einsatz und mussten zielgerichtet und abhängig vom örtlichen Bedarf schnell und zuverlässig den zivilen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Schulter an Schulter mit Polizeien, Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk sowie anderen zivilen Hilfsorganisationen haben bis zu 2.500 Kräfte der Bundeswehr geholfen, der Schneemassen Herr zu werden, Bevölkerung zu evakuieren, eingeschlossene Ortschaften wieder zugänglich zu machen und die dortige Bevölkerung mit dem Notwendigsten zu versorgen. Dabei stellt sich die Bundeswehr als “Dienstleister” dem zivilen Leiter im Einsatzraum zur Verfügung. Gemeinsam wird die Lage beurteilt und festgelegt, wann und wo die Bundeswehr mit ihren Kräften und Fähigkeiten zum Einsatz kommt. Die Leiter der Kreis- und Bezirksverbindungskommandos sind in

solchen Lagen in die Krisenstäbe vor Ort auf den unterschiedlichen Ebenen integriert. Sie nehmen so vor Ort schnell wahr, was die Herausforderungen sind, können beraten, welche Fähigkeiten der Bundeswehr zur Krisenbewältigung geeignet wären und vor Ort die Forderungen der zivilen Seite aufnehmen und unmittelbar an das KdoTA weiterleiten, das sich dann um die schnelle und zeitgerechte zur Verfügungstellung der angeforderten Kräfte und Mittel kümmert. Die Forderungen reichen von der Bereitstellung von Personal bis hin zum Einsatz von Satelliten und anderer Aufklärungstechnik. Da das KdoTA weder die Kräfte noch die Mittel selbst zur Verfügung hat, muss es dazu auf die Ressourcen der gesamten Bundeswehr zurückgreifen können. Hierfür ist nicht nur ein breit angelegter militärischer Sachverstand über die Fähigkeiten, Mittel und Einsatzgrundsätze von Waffensystemen und militärischer Ausrüstung vonnöten, sondern auch die Fähigkeit, unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen und umzusetzen, pragmatisch zu planen und mit den abgebenden Bereichen in der Bundeswehr zu koordinieren. Diese Aufgabe wird in der Operationszentrale des Kommandos wahrgenommen.

Die Operationszentrale Die Operationszentrale (OPZ) ist das Herzstück des Kommandos für die Führung von Einsätzen. Sie ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt. Im Normalbetrieb werden dort alle Meldungen über relevante Vorkommisse im gesamten Bundesgebiet gesammelt und ausgewertet, um so ein bundesweites Lagebild zu erhalten. Wichtig sind hierbei auch die Wetter- und Umweltdaten. Kommt es zu einem Hilfeeinsatz, wächst die OPZ auf bis zu 60 Personen auf. Die Zentrale ist dann in der Lage, mehrere Einsätze gleichzeitig zu führen. In diesem Fall werden in die OPZ auch zusätzliche Verbindungselemente der zivilen Behörden integriert, um den Schulterschluss

Tag der Bundeswehr 2019 Veranstalter bundesweit zufrieden (BS/por) Der fünfte “Tag der Bundeswehr” lockte in diesem Jahr fast 270.000 Besucher an 14 Standorte. Die Gäste nutzten dabei die Chance, einmal hinter die Kulissen zu schauen und mit Soldaten und Zivilangestellten der Bundeswehr ins Gespräch zu kommen. Das Transportflugzeug Airbus A400M “Atlas” überflog die beteiligten Standorte und beeindruckte mit teilweise sehr tiefen Überflügen. Gut besucht waren an den Standorten die Karrieretrucks der Bundeswehr. Hier informierten sich die Besucher über Karrierechancen in den zahlreichen Laufbahnen bei den Streitkräften. Metternich war der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr gleichsam “Hausherr” der ganztägigen Veranstaltung in der Rhein-Mosel-Stadt. Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner betonte in der Begrüßungsrede zur Mittagszeit seine Freude über den Anklang, den der diesjährige “Tag der Bundeswehr” bei der Bevölkerung aus der Region gefunden habe. Die Präsentation der deutschen Streitkräfte am Standort Koblenz mache ihn als Inspekteur des Sanitätsdienstes und als Leiter des für die Veranstaltung verantwortlichen Kommandos Sanitätsdienst ausgesprochen stolz. Der Sanitätsdienst war mit viel Gerät vertreten: unter anderem mit dem leichten geschützten Sanitätskraftfahrzeug “Eagle IV” BAT (Beweglicher Arzttrupp) von General Dynamics European

Landsystems (GDELS), dem schweren geschützten Sanitätskraftfahrzeug GTK “Boxer” von Krauss-Maffei Wegmann

Bv 206S von Hägglunds. Statisch wurde auch viel anderes Gerät gezeigt: unter anderem eine Panzerhaubitze 2000, gebaut

Großer Andrang bei zunehmend besserem Wetter herrschte beim Tag der Bundeswehr in Koblenz am Moselufer. Foto: BS/Portugall

(KMW), dem gepanzerten Luftlande-Kettenfahrzeug “Wiesel 2” von Rheinmetall Defence sowie dem Geländetransportfahrzeug

von KMW, ein Brückenlegepanzer “Biber” auf dem “Leopard 1”-Chassis, gebaut von Rheinmetall Defence, sowie ein Brücken-

legepanzer “Leguan” von KMW auf dem “Leopard 2”-Chassis. Ein Transportpanzer “Fuchs” von Rheinmetall MAN Military Vehicles sowie je ein Fahrschulpanzer für den “Leopard 1” und für die Panzerhaubitze 2000 konnten ebenfalls bestaunt werden. Es gab aber auch dynamische Vorführungen: von Freifallern der Luftlandetruppen über Pionierbrückenverlegung bis zur medizinischen Versorgung von Verwundeten. Selbst ein kettengetriebenes “Unmanned Ground Vehicle” (UGV) vom Typ RABE (“Roboter zur Aufklärung, Beobachtung und Erkundung”) wurde in Aktion gezeigt. Außerdem spielte das Heeresmusikkorps Koblenz auf. Die Hundeschule der Bundeswehr zeigte ihr hohes Ausbildungsniveau. Bekannte Sportsoldaten stellten sich für Interviews zur

und den schnellen, bruchfreien Austausch von Informationen sicherzustellen.

Ausblick Auch die nächsten Jahre werden Hilfseinsätze an der Tagesordnung sein. Das KdoTA steht bereit, hier weiterhin in gewohnter Qualität schnell und überzeugend zu helfen. Aber wir werden verstärkt auch unsere verbündeten und befreundeten Streitkräfte unterstützen müssen. Mit über 1.700 solcher Unterstützungen in den vergangenen zwei Jahren hat das KdoTA bereits einiges geleistet. Aber diese Zusammenarbeit mit multinationalen Truppen wird in Zukunft weiter ausgebaut und intensiviert werden. Die veränderte sicherheitspolitische Lage führt zu immer mehr und immer größeren Übungen in Deutschland und seinen Nachbarstaaten. Deutschland als logistische und geografische Drehscheibe – und damit das KdoTA – ist hier in besonderer Weise im Rahmen der Verlegung von Truppen in und durch Deutschland gefordert. Schwerpunkt wird dabei die Ausplanung von Verlegungen im Rahmen der NATO Response Force sein, aber auch die Unterstützung einer Großübung mit amerikanischen Truppen mit bis zu fünf Brigaden im Jahre 2020. Der Ausbau der territorialen Reserve wird weiter vorangetrieben: Hierbei soll die Attraktivität für den Reservedienst gesteigert werden. Die Vorteile liegen dabei im Wissensaustausch von Wirtschaft, zivilen Berufen und Militär, von aktiven und wehrübenden Soldatinnen und Soldaten, und das stellt in kontinuierlicher Weise für beide Seiten eine “Win-win-Situation” dar. Mit der intensiven Ausbildung von Ungedienten und der Aufstellung von Landesregimentern ist das KdoTerrAufgBw auch hier ein wichtiger Pfeiler, um die Bereitschaft zur Landes- und Bündnisverteidigung zu verbessern. Sollte es also in Zukunft zu einer Naturkatastrophe oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen in der Bundesrepublik kommen, steht das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin stets bereit – getreu dem Motto: Beraten. Bereitstellen. Führen. Jederzeit. Deutschlandweit. *Hauptmann Maik Schneider ist Angehöriger des Kommandos Territoriale Aufgaben.

Verfügung. Das Zentrum Innere Führung (ZInFü) führte Expertengespräche zu den Themen “Umgang mit einsatzgeschädigten Kameraden” und “Religionsvielfalt in den Streitkräften”. Auch zivile Feuerwehren und Rettungsdienste sowie das Technische Hilfswerk (THW) beteiligten sich an der Leistungsschau.

Politische Leitung und militärische Führung vor Ort Wie jedes Jahr, so gab es auch diesmal eine Ansprache von Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) per Videodirektschaltung – diesmal vom Fliegerhorst Faßberg. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zeigte sich in Begleitung des Inspekteurs der Marine, Vizeadmiral Andreas Krause, in ihrem Wahlkreis am Standort Stralsund. Nach der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum Juli 2011 gibt es nicht mehr so viele Berührungspunkte mehr zwischen Gesellschaft und Streitkräften. Die ganz überwiegend positive Resonanz auf die “Tage der Bundeswehr” zeigt das große Interesse in der Bevölkerung am Dienst der Soldaten im In- und Ausland – was die Veranstalter natürlich freut.


Wehrtechnik

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it der am 8. Mai 2019 veröffentlichten Bekanntmachung gibt die Kommission eine Orientierungshilfe zu den Möglichkeiten der kooperativen, also von zwei oder mehr EU-Mitgliedsstaaten angestrebten, Beschaffung von Verteidigungsgütern. Ihr Zweck ist die Förderung solcher Kooperationen durch die Verminderung von Rechtsunsicherheiten bei der Auslegung der Richtlinie 2009/81/EG, die der Harmonisierung von Auftragsvergaben im Bereich von Verteidigung und Sicherheit dient, und deren nationalen Umsetzungsnormen. Nicht nur im Hinblick auf die bevorstehenden deutsch-französischen Gemeinschaftsprojekte FCAS (Future Combat Air System) und MGCS (Main Ground Combat System) ist diese Bekanntmachung von Bedeutung.

Gemeinschaftsprojekte von Bedeutung EU-Kommission konkretisiert Anforderungen (BS/Dr. Robert Glawe) Die EU-Kommission hat eine neue Bekanntmachung zu den Leitlinien für die kooperative Beschaffung in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Richtlinie 2009/81/EG über Vergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich) veröffentlicht. Auch die Auftragsvergabe im Kontext internationaler Organisationen kann von der wettbewerblichen Vergabe befreit sein.

Vergabe im Kontext internationaler Organisationen Das soll gelten, wenn eine internationale Organisation für ihre regelmäßig in den Gründungsakten festgelegten Zwecke oder Ziele Beschaffungen von Verteidigungsgütern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätigt. Entscheidend komme es auf den klaren Zusammenhang zwischen Zwecken und Zielen der Organisation und dem Beschaffungsobjekt an. Eine Befreiung gilt auch für Aufträge von Mitgliedsstaaten, die nach den spezifischen Regeln einer internationalen Organisation vergeben werden müssen. Das soll etwa dann greifen, wenn ein Staat zur Auftragsausführung einen finanziellen Beitrag von einer internationalen Organisation erhält, der ihn zur Einhaltung besonderer Verfahrensregeln der Organisation verpflichtet.

Verfahrensmöglichkeiten gemeinsamer Beschaffung Die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedsstaaten kann demnach mit oder ohne Inanspruchnahme einer zentralen Beschaffungsstelle erfolgen. Streben die kooperierenden Mitgliedsstaaten eine Beschaffung ohne Inanspruchnahme einer zentralen Beschaffungsstelle an, haben sie die jeweiligen Zuständigkeiten und die anwendbaren nationalen Bestimmungen einschließlich der Rechtsmittel sowie die interne Organisation des Verfahrens festzulegen. Soweit die Parteien das Verfahren gemeinsam durchführen, haften sie gemeinsam für Unregelmäßigkeiten und Fehler. Zur Durchsetzung ihrer Rechte müssen sich Wirtschaftsteilnehmer aber nur an den für die Ausschreibung zuständigen Auftraggeber wenden. Erfolgt die Beschaffung unter Inanspruchnahme einer zentralen Beschaffungsstelle, kommen hierfür ein öffentlicher Auftraggeber eines federführenden Mitgliedsstaates oder eine europäische Einrichtung in Betracht. Bei der Nutzung eines nationalen öffentlichen Auftraggebers sollen die Bestimmungen des Sitzstaates der zentralen Beschaffungsstelle maßgeblich sein. Für die Einhaltung der rechtlichen Vor-

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ie verabschiedete Verschärfung beinhaltet drei wesentliche Aspekte: Erstens: Die Vorgabe des Koalitionsvertrages bezüglich der Fortführung einer eingeschränkten Genehmigungspraxis betreffend Drittländer – d. h. weder EU-, NATO- noch NATO-gleichgestellte Länder – soll umgesetzt werden. Dazu zählt auch die Vorgabe, dass der Export von Kleinwaffen in solche Drittländer grundsätzlich überhaupt nicht mehr genehmigt werden soll. Zweitens: Die politische Unterstützung für Rüstungskooperationen auf europäischer Ebene und die Stärkung der europäischen verteidigungsindustriellen Basis wird ausdrücklich betont. Damit wird untermauert, dass die bereits im Rahmen der “Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit” (PESCO) und dem Europäischem Verteidigungsfonds angelegte Förderung von europäischer Rüstungszusammenarbeit auch in die Abwägungen bei entsprechenden Ausfuhrentscheidungen einfließt. Drittens: Aktualisierungen der Politischen Grundsätze aus dem Jahr 2000 werden vorgenommen, die den Veränderungen der Exportkontrollregularien auf europäischer und internationaler Ebene seit der Erstfassung Rechnung tragen, wie zum Beispiel die Einbeziehung des im Jahr 2014 in Kraft getretenen UN-Vertrags über den Waffenhandel (“Arms Trade Treaty”).

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Die neue Bekanntmachung der EU-Kommission ist u. a. auch für das MGCS-Programm von Bedeutung – hier ein “Hybrid” von Krauss-Maffei Wegmann und Nexter auf der Eurosatory 2018. Foto: BS/Portugall

gaben ist die zentrale Beschaffungsstelle verantwortlich. Der öffentliche Auftraggeber erfüllt seine Pflichten, wenn die Beschaffungsstelle das betreffende innerstaatliche Recht anwendet.

Kooperation bei Entwicklung und Modernisierung Ein besonderes Augenmerk widmet die Kommission Kooperationsprogrammen, die der Entwicklung neuer Produkte dienen. Aufträge im Rahmen eines solchen Programmes sind vom Erfordernis der wettbewerblichen Vergabe befreit, wenn das Programm auf Forschung und Entwicklung beruht und dem Zweck der Entwicklung eines neuen Produktes dient. Nach Ansicht der Kommission gilt das auch

findung teilhaben müssen. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verteidigungshaushalte und Erfordernisse der nationalen Streitkräfte sollen die einzelnen Beiträge dennoch erheblich variieren können. Beteiligen Dr. Robert Glawe ist Fachanwalt für Vergaberecht bei Opsich weitere Mitpenhoff & Partner in Hamburg gliedsstaaten späund berät zu multinationalen ter vollwertig am Auftragsvergaben im VerteiProgramm, soll digungs- und Sicherheitsbeebenfalls die Ausreich. Foto: BS/Privat nahme von der wettbewerblichen Vergabe greifen. gramm setzt die Beteiligung von Dazu muss die Beteiligung in mindestens zwei Mitgliedsstaaten einer Vereinbarung formalisiert voraus, wobei alle Teilnehmer an werden und der beitretende Staat Chancen und Risiken sowie der die Rechte und Pflichten der anVerwaltung und Entscheidungs- deren Mitglieder genießen. für Kooperationsprogramme zur Modernisierung von Produkten, soweit diese zu wesentlichen Änderungen oder Verbesserungen führen. Ein Kooperationspro-

Schaffung von Konvergenz zwischen EU-Staaten Abschließend widmet sich die Kommission Beschaffungsentscheidungen im Rahmen der Schaffung von Konvergenz zwischen Mitgliedsstaaten (z. B. gemeinsame Nutzung oder Instandhaltung von Fähigkeiten), wobei die zu beschaffende Fähigkeit in einem der kooperierenden Staaten bereits vorhanden ist. Beschafft der eine Staat nun dieselbe Fähigkeit aus dem Bestand des anderen Staates, greift eine Befreiung von der wettbewerblichen Vergabe. Wird die benötigte Ausrüstung hingegen direkt vom Hersteller erworben, ist ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntgabe möglich, wenn den Auftrag aus technischen Gründen nur ein bestimmter Wirtschaftsteilnehmer ausführen kann. Auch

In den Rüstungsexport kommt Bewegung Neue Ausfuhrgrundsätze und Berichtszahlen der Regierung (BS/Dr. Gerd Portugall) Die Bundesregierung hat Ende Juni ihre neuen “Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern” im Kabinett verabschiedet. Damit setzt die Regierung die Vorgaben des Koalitionsvertrages vom März 2018 zur "Schärfung" der Grundsätze der rot-grünen Koalition aus dem Jahr 2000 um – wenn auch entgegen der vertraglichen Ankündigung mit einem Jahr Verspätung. Mit diesen aktualisierten Grundsätzen soll gemäß eigenem Bekunden die “restriktive und verantwortungsvolle Genehmigungspraxis der Bundesregierung unterstrichen und gleichzeitig die europäische Dimension betont werden.” Bereits eine Woche vor der Vorstellung der neuen “Politischen Grundsätze” hatte das Bundeswirtschaftsministerium den vorläufigen “Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2018” veröffentlicht.

Rüstungsexportbericht 2018 Danach wurden im vergangenen Jahr Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 4,82 Milliarden Euro erteilt. Das entspricht einem Rückgang um bemerkenswerte 22,8 Prozent, d. h. um fast ein Viertel im Vergleich zum Vorjahr. Doch Vorsicht: Großaufträge, zum Beispiel für Kriegsschiffe, bewirken regelmäßig erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte. Von den knapp fünf Milliarden Euro 2018 entfiel ein Anteil von 47,2 Prozent auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Letztere verbindet eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland: Australien, Neuseeland,

Algerien verfügt bereits über mehr als 100 Transportpanzer “Fuchs” (hier ein Bundeswehr-“Fuchs”) – teils aus Deutschland importiert, teils selbst in Lizenz hergestellt. Foto: BS/Portugall

Japan und die Schweiz. Im Vorjahr hatte der Anteil dieser – politisch unproblematischen – Staatengruppe lediglich 39,2 Prozent ausgemacht. 2018 stehen die USA mit erteilten Einzelgenehmigungen im Wert rund 525 Millionen Euro auf Platz eins dieser Gruppe. Es folgt als

“gleichgestelltes” Land Australien mit rund 434 Millionen Euro. Für politisch häufig umstrittene sog. “Drittländer” wurden 2018 Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 2,55 Milliarden Euro erteilt. Das entspricht einem Rückgang um 32,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Den höchsten Ge-

nehmigungswert im Jahr 2018 überhaupt verzeichnet mit rund 818 Millionen Euro Algerien, gefolgt in der Gruppe der Drittländer von Saudi-Arabien mit erteilten Einzelgenehmigungen für rund 416 Millionen Euro. Zwar steht im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD: “Wir werden ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.” Dazu zählt unzweifelhaft das wahabitische Königreich als eine der wichtigsten externen Kriegsparteien. Die sprichwörtliche “Hintertür” dieser Vereinbarung lautet jedoch: “Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben.” Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2018 auf 38,91 Millionen Euro. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 47,82 Millionen Euro. Der Koalitionsvertrag von 2018 regelt: “Ergänzend zu den Kleinwaffengrundsätzen vom

hier wird die wettbewerbliche Vergabe vermieden, da nur mit einem Unternehmen verhandelt wird. Technische Gründe sollen vorliegen, wenn vor der Festlegung einer Beschaffungsstrategie durch den Erwerber eine Initiative zur Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich begründet wird und die zu beschaffende Fähigkeit bereits in dem anderen Staat genutzt wird. Zudem muss ausschließlich der Erwerb der spezifischen Fähigkeit die Zusammenarbeit ermöglichen.

Auswirkungen der Bekanntmachung Der Bekanntmachung kommt – anders als einer Richtlinie – keine Rechtsverbindlichkeit zu. Sie bindet insbesondere nicht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ihr konsistenter Inhalt ist weniger revolutionär denn evolutionär. Insbesondere von einer – von den Mitgliedsstaaten mehrheitlich abgelehnten – Änderung der Richtlinie 2009/81/EG “durch die Hintertür” wird sich kaum sprechen lassen. Gleichwohl berühren die von der Kommission in den Blick genommenen kooperativen Beschaffungsszenarien einen gegenwärtig hoch relevanten Bereich der Rüstungsbeschaffung. Das betrifft etwa die gemeinsame Entwicklung von Rüstungsgütern, zu denken ist hier an FCAS, MGCS oder auch die Drohne MALE RPAS (MediumAltitude, Long-Endurance Remotely Piloted Aircraft System). Ebenso relevant sind mögliche Beschaffungen im Rahmen der Schaffung von Konvergenz zwischen den nationalen Streitkräften. Beispiele für die Schaffung von Konvergenz liefern etwa die Integration der niederländischen 43. Mechanisierten Brigade in die 1. Panzerdivision oder die intendierte gemeinsame Beschaffung von U-Booten durch Deutschland und Norwegen – als EWR-Mitglied an Unionsrecht gebunden –, die auch eine Zusammenarbeit bei Ausbildung, Übungen, Ersatzteilen und Instandhaltung begründen soll. Insoweit wird die Bekanntmachung einen Beitrag zur Kohärenz bei der Umsetzung der RL 2009/81/EG durch die Mitgliedsstaaten im Rahmen gemeinsamer Beschaffung leisten.

Mai 2015 sollen Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden.” So umfassten die Genehmigungen von Kleinwaffen für solche Staaten im gleichen Jahr bereits nur noch einen Wert von 403.703 Euro, während der Vorjahreswert noch 15,1 Millionen Euro betragen hatte. Das Bundeswirtschaftsministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der geringe Wert für Drittländer “ein deutlicher Indikator für die sehr restriktive Genehmigungspraxis der Bundesregierung bei Kleinwaffenexporten in Drittländer” sei.

Hintergrund Das Bundeswirtschaftsministerium weist in seinem Bericht da­rauf hin, dass Genehmigungswerte allein kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung der Exportkontrollpolitik seien. Für diese Beurteilung sei es vielmehr erforderlich, die einzelnen Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter zu betrachten. Unter den Begriff “Rüstungsgut” fallen nicht nur “klassische” Waffen wie Gewehre oder Panzer. Als Rüstungsgüter gelten z. B. auch beschusssichere Fahrzeuge für den Personenschutz, Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABCSchutzanzüge, Radaranlagen oder LKws, die mit einer Tarnlackierung versehen sind.


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enauso wie 2013, als dem damaligen US-amerikani­ schen Präsidenten, Barack Obama, im Schloss Charlottenburg ein Galadinner von Gastgebe­rin Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegeben wurde, wird sie wieder dabei sein, wenn der nächste Ehrengast sein Kommen ankündigt. Brenda Dybowski hat den Staatsakt noch lebhaft in Erinnerung, bezeichnet ihn als ein “faszinierendes Erlebnis.” Als Obama mit seiner Frau Michelle Deutschland seine Aufwartung machte, hatte sich Dybowski mit ihrer Kollegin Sabine Schwarz um die Organisation bemüht. Sämtliche Tischkärtchen und Menükarten, die die festliche Tafel schmücken, wurden im Vorfeld per Hand geschrieben oder mit einem PC-Programm gestaltet. Die Kalligraphinnen sind jedes Mal vor Ort, um missliche Feh­ ler zu verbessern und auf unerwartete Änderungen im protokollarischen Ablauf zu reagieren: “Auf einer hochoffiziellen Veranstaltung kann einiges passieren. Nicht selten geschieht es, dass falsch geschriebene Namen aus­ getauscht werden müssen. Es war sogar schon einmal so, dass ein geladener Gast seine Partnerin ohne Einladung mitgebracht hat. Das wirft den ganzen Plan über den Haufen. Dann heißt es, schnell und besonnen zu handeln. Man möchte niemanden düpieren.”

Behörden Spiegel / Juli 2019

Schönschrift für Obama

ner aufgrund seiner Geschichts­ trächtigkeit gleichsam liebten.

Verschwiegenheit ist Trumpf

Kalligraphin Brenda Dybowski beweist eine ruhige Hand (BS/Michael Harbeke) Schwungvoll und präzise gleitet der Federhalter über hochwertigen Karton. Ästhetisch anmutende Bögen und Linien formen sich zu Buchstaben, Silben, einem brillant leserlichen Wort. Die Kalligraphin des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, Brenda Dybowski, in ihre Arbeit versunken, bereitet das nächste Staatsbankett vor, schreibt akribisch in Englischer Schreibschrift die Namen der geladenen Ehrengäste, die später in Schloss Bellevue beim Bundespräsidenten dinieren werden, penibel auf Tischkärtchen. Sie ist Mitarbeiterin des Kalligraphischen Dienstes, der dem Referat 704, einem Referat des Protokolls, angegliedert ist.

Wirken im Verborgenen Der Kalligraphische Dienst bleibt stets im Hintergrund, fernab des glamourösen Dinners, bei dem das politische Berlin mit Washington D.C. auf die deutsch-amerikanische Freundschaft anstößt. Und das habe einen triftigen Grund, wie Dybowski bemerkt: “Die Festi­ vität gehört allein dem Staatsgast. Das Protokoll nimmt sich zurück, wahrt den Abstand, um die Qualität und den Komfort für

Utensilien und Produkte, die den Staatsgast ehren sollen: Der Kalligraphische Dienst gehört fest zum Protokoll des Auswärtigen Amtes dazu. Foto: BS/Michael Harbeke

Westberlin zurück. In ihrer Kindheit entwickelte die Angestellte im Öffentlichen Dienst ein sichtliches Talent für Musik und Kunst. Im Lette-Verein, einer Kunstschule, wurde sie nach der Mittleren Reife zur Grafikdesignerin ausgebildet, wo ihr auch das kalligraphische Rüstzeug nähergebracht worden

Paris geht, müssen zahlreiche Urkunden angefertigt werden. Solche Wechsel, erfolgen in dieser Phase sehr häufig, so dass wir uns wirklich anstrengen müssen, um unser Pensum zu erfüllen.”

Alles eine Frage der Balance

Außerdem sei es eine große He­ rausforderung, den alternierenden Mitarbeiterstab immer wieder neu zu informieren, ihn mit den Gepflogenheiten und Methoden des Kalligraphischen Dienstes vertraut zu machen: “Es wird enorm hektisch, wenn uns fehlerhafte Namenslisten erreichen und alle Daten überprüft werden müssen. Doch das lässt sich leider nicht immer verhindern.” “Jede Kalligraphin schreibt nach Möglichkeit ein komplettes Essen allein”, erklärt Dybowski: “Auch wenn wir beide die Englische Schreibschrift nach allen Regeln beherrschen, hat doch jede von uns ihren individuelMinimalismus pur: Fast wie zu Goethes Zeiten braucht es für die Kalligraphie len Duktus. Wir müssen auf nicht mehr als ein Tintenfass und einen Federhalter, um dem Papier Schönes Einheitlichkeit achten. Denn es zu entlocken. sähe komisch aus, fänden sich Foto: BS/Michael Harbeke unterschiedliche Handschriften die Würdenträger hochzuhalten.” war: “In den 80ern war das ja auf den Tischkarten der festliDoch die Haupttätigkeit Dy- noch eine ganz andere Zeit. Kallig- chen Tafeln vor. Absprache ist bowskis, die mit ihrer Kol- raphie war wirklich Handarbeit. also wichtig. Wenn einer ausfällt, legin die einzige praktizierende Es gab keinen Computer, der kann es schwierig werden. Doch Kalligraphin in einem Bundes­ unsere Arbeit erleichterte.” Dy- wir sind ein gutes Team.” Für ihren Job seien Konzenministerium der Bundesrepu­ bowski, die Kinder und Enkel hat, blik Deutschland ist, findet im beschäftigt sich in ihrer Freizeit tration und Ausgeglichenheit Auswärtigen Amt statt. In dem leidenschaftlich mit Kochen und das Nonplusultra: “Rücken, geschichtsträchtigen Gebäude Radfahren: “Da bekomme ich Schultern und Hände sind imam Werderschen Markt gelangt meinen Kopf frei und spanne vom mer stark beansprucht. Inneman über den von der Bundes­ Alltag aus. Ich halten tut manpolizei bewachten Lichthof in die bin froh, nicht chmal wirklich “Schuften im Akkord Räumlichkeiten der alten Re- schreiben zu Not.” Aber schadet nur dem zum Glück sei ichsbank, deren hohe marmorne müssen. Infreies Arbeiten Wände und hölzerne Vertäfe- spiration als Endprodukt.” möglich, denn lungen eine imposante Aura k a l l i g r a p h i ­ “Schuften im verströmen. In Dybowskis Büro sche Künstlerin laufen die Fäden zusammen, die brauche ich dann nicht mehr.” Akkord” schade dem Endprodukt. Dybowski schildert ihren Beruf Es brauche eben seine Zeit, wenn dazu beitragen, einen Staatsgast mit gebührenden Ehren zu emp- als ein “spannendes, aber auch Tinten trocknen und vorgezeichfangen. Hier gestaltet sie mit ihr- stressiges” Arbeitsfeld mit ho- nete Hilfslinien ausradiert werden er Schönschrift Dokumente mit hen Anforderungen: “Manchmal müssten. Der Kalligraphische Dienst habe Mehrwert für die Festivitäten und werden wir von Aufträgen förmAnlässe, die der Bundespräsi- lich überschüttet.” Besonders sich stark in seinem Wesen gedent, die Bundes­kanzlerin und in den Stoßzeiten Mai, Juni und wandelt. Seit den 90er-Jahren der Bundes­außenminister aus- Juli sei durch das sogenannte schreite die Technisierung unRotationsprinzip allerhand zu entwegt voran. Urkunden, Gästerichten. tun. Denn zu diesem Zeitpunkt buchblätter und Menükarten, Talent für Musik und Kunst wechseln viele Mitarbeiter ihre die früher per Hand geschrieben Dybowski wurde als Kind aus­ Botschaften und neue Gesich- worden seien, würden heute aufgewanderter Deutscher in Kana- ter kommen ins Auswärtige Amt grund der Fülle von Arbeitsaufda geboren und kam 1973 als nach Berlin: “Wenn der deutsche trägen mittels Sondersoftware Zehn­jährige mit ihren Eltern nach Botschafter von Tel-Aviv nach am Computer angefertigt. Das

Auch wenn Dybowski betont, sich nach außen hin nicht besonders stark mit ihrer Arbeit identifizieren zu wollen, merkt man ihr an, dass sie sich freut, wenn sie erzählt, dass bei so manchem Staatsbankett ein positives Feedback in ihr Büro gedrungen sei. Vielleicht ist ihre Bescheidenheit aber auch tiefes Wesen des Protokolls, bei dem “Verschwiegenheit eben Trumpf” sei. So wie im September 2018, als der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan in Deutschland weilte. Mit der Ausrichtung der staats­ tragenden Feierlichkeiten für den Ehrengast in Berlin waren Dybowski und ihre Kollegin eingespannt. Sie unterstreicht in diesem Zusammenhang die absolute Notwendigkeit der Zurückhaltung, die bei ihrem Beruf Grundvoraussetzung sei: “Wir bekommen die Gästelisten ausgehändigt und wissen, wer sich zum Staatsbankett einfindet, wer neben wem sitzt, welche Speisen gereicht, welcher Wein getrunken wird. Wenn solche intimen Informationen an die Öffentlichkeit dringen, wird die besondere Atmosphäre des Staatsbesuches unweigerlich gestört. Als Kalligraphin muss man achtsam sein, darf keine Interna verraten.” Dybowskis Vorgesetzte, Refe­ ratsleiterin Judith Urban, die zu unserem Gespräch kurz erscheint, hebt die Bedeutung des Kalli­ graphischen Dienstes in einem Plädoyer für dessen Kunstfertigkeit hervor: “Ich bin stolz auf unser Kalligraphie-Team. Der Kalligraphische Dienst ist eine einmalige Einrichtung, um den Staatsgästen ein schönes Ambiente zu schaffen. Das wird von unserem Haus, dem Auswärtigen Amt, sowie dem Bundespräsidialamt und dem Bundeskanzleramt auch in Zukunft hochgehalten.”

müsse nicht immer unbedingt ein im Jahr 2000 im Auswärtigen Manko sein, bemerkt Dybowski: Amt ihren Dienst antrat: “Der “Man hat einfach keine Zeit, alles damalige Referatsleiter des Promit Tinte und Feder zu schreiben. tokolls sagte zu mir: “Ihre FantaFrüher war es oft frustrierender. sie können Sie in der Kalligraphie Es gab Situaaber nicht aus­ leben, Frau Dytionen, wo man “Die Tinte darf bowski.” sich beim letzKreativität sei ten Buchstaben nicht ausbluten.” trotz der einge­ aufwendiger schränkten Urkunden verschrieben hat. Da kamen einem Schriftauswahl das Credo des fast die Tränen, da der gesamte Kalligraphischen Dienstes. Ins­ Text neu erstellt werden musste!” besondere die Recherche und Zusammenstellung formschöner Digitalisierung ”frisst” Papier Kartenmotive zeichne die ExzelEinen Verfall der Schreibschrift lenz des Referates aus. Da Bilder befürchtet Dybowski jedenfalls mehr als tausend Worte verrietnicht: “Der Bundespräsident, die en, würden es die weitgereisten Bundeskanzlerin und auch der Staatsgäste goutieren, wenn sie Bundesaußenminister legen auf historische Aufnahmen des alten das Traditionsbewusstsein des Berlins und seiner Umgebung Kalligraphischen Dienstes großen sähen. Insbesondere Sabine Wert.” Das einzige, was ihr Sor- Schwarz, Dybowskis Kollegin, gen bereite, sei die Diskrepanz, suche immer wieder Glanzstücke gutes Papier zu beschaffen. des preußischen Kulturbesitzes, Brenda Dybowski an ihrem ArbeitsPapier­fabriken erlebten wegen der wie Schloss Sanssouci, heraus, platz: dem Auswärtigen Amt am Werfortschreitenden Digitalisierung welches Asiaten und Amerika­ derschen Markt. Foto: BS/Brenda Dybowski ihren Niedergang. Hochwertiges Papier und Karton würden immer mehr zur Mangelware. Dank einer guten Quelle könne das Auswärtige Amt weiterhin seine Produkte von einer niederländi­ schen Papierfabrik beziehen, die (BS) Bei allen Staatsbesuchen möchte sich die Bundesrepubdas wertvolle Material besorgen lik Deutschland als tadellose Gastgeberin präsentieren. Um die Staatsbankette und Empfänge mit dem gebührenden Zeremoniell könne. zu begleiten, hat das Auswärtige Amt die Gestaltung ritualisierter Ohne hochwertigen Karton ginFestakte und Dankesbezeichnungen – von der Kranzniederlegung ge es einfach nicht, denn das an der Neuen Wache bis zur Überreichung eines Rosenbouquets Quali­tätsprodukt sei der Indikaan die Präsidentengattin – professionalisiert. Mit den staatstragentor für fein säuberliches und äsden Akten und Gesten stärkt es das internationale Band zwischen thetisches Schreiben: “Die Tinte den Nationen, leistet Annäherungsversuche an schwierige Partner, darf nicht ausbluten, sondern vertieft freundschaftliche Beziehungen. Für das aufwendige und muss mit der Faserstruktur des kostenintensive Prozedere gibt es eine spezielle Abteilung, die wie Kartons verschmelzen. Wenn man keine zweite als Herzkammer fungiert: Das Protokoll des Auswärtimit Tinte und Feder schreibt, gen Amtes (Abteilung 7) ist hauptverantwortlich für die Organisation sollte eine gute Bindung entstevon Staatsbesuchen. Es interpretiert sich dabei als die zentrale Inshen.” tanz, welche “Atmosphäre und Rahmen für die Politik” schaffe, wie Englische Schreibschrift – es auf seiner offiziellen Webseite heißt. Ihm steht der Protokollchef Maß aller Dinge Konrad Arz von Straussenburg vor, der den Rang eines Botschafters einnimmt. Der Kalligraphische Dienst des Auswärtigen Amtes ist dem Der Kalligraphische Dienst verProtokoll als Referat 704 angegliedert, das Referatsleiterin Judith wendet ausschließlich die EngUrban anführt. Im Mittelpunkt des Protokolls steht die Planung und lische Schreibschrift, welche nur Durchführung der Besuche von Staatsoberhäuptern, Regierungschefs in schwarz – unabhängig von der und Außenministern. Auslandsreisen des Bundespräsidenten, der regierenden Parteienfarbe – verBundeskanzlerin und des Bundesministers des Auswärtigen werden wendet werden darf. Sie charakebenfalls von ihm gemanagt. Das Protokoll ist darüber hinaus mit terisiert die Amtsschrift, welche der Betreuung diplomatischer und konsularischer Vertretungen besowohl bei den handschriftlichen schäftigt und übernimmt Ordensangelegenheiten (Referat 701). als auch bei den gedruckten DoEs veranstaltet internationale Konferenzen und Gipfeltreffen (Referat kumenten Verwendung findet. 702) und befasst sich mit Personalstatusfragen sowie der AusstelDie bürokratische Philosophie lung von Visen und Protokollausweisen (Referat 703). des Hauses wurde Dybowski vom ersten Tag an vermittelt, als sie

Das Protokoll des Auswärtigen Amtes


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