Nr. III / 35. Jg / 11. Woche www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / März 2019
Vorreiter sucht Mitstreiter Dr. Andreas Dressel über die doppelte Schuldenbremse als neues Ziel ................ Seite 7
Digitale Daseinsvorsorge
(BS/wim) Der Digitale Staat beleuchtet am 2. und 3. April wieder die Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation. Mit Keynotes u.a. von Staatsministerin Dorothee Bär und einem breitgefächerten Programm wird darüber diskutiert, wie der Weg in die digitale Zukunft von Staat und Verwaltung erfolgreich umgesetzt werden kann. In diesem Jahr blickt der Digitale Staat zum niederländischen Nachbarn. Staatssekretär
Raymond Knops wird darstellen, wie die Digitalisierung der Verwaltung dort umgesetzt wird. Neben dem Hauptprogramm gibt es zudem wieder drei thematische Programmstränge sowie ein “Meet and Match”, mehrere Pitch Events und die “Nacht des Scheiterns”.
Weitere Informationen zum Digiwww.digitaler-staat.org .
EU rügt zu wenige Alternativen (BS/ab) Deutschland droht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt zu werden.
Denn die EU-Kommission hält die Umsetzung der Richtlinie zum Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe (AFID, 2014/94/EU) für unbefriedigend.
Aus ihrer Sicht treibt die Bundesregierung den Netzausbau für die Alternativen nicht genügend voran, wie sie im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens mitteilte. Auch wenn die Regierung daran arbeite, die Ladeinfrastruktur auszubauen, sei ein anderer Teilaspekt besonders kritisch: Es geht der EU um die grenzüberschreitende Mobilität.
Diese sei aufgrund fehlender nicht gewährleistet, wodurch ausländische Fahrzeuge inten. Das Bundesverkehrsministerium muss nun eine zweite Stellungnahme abgeben. Ist diese nicht zufriedenstellend, landet der Fall vor dem EuGH.
Überwachung bei Hinterziehung
(BS/ab) Hessen fordert eine Erweiterung der Strafprozessordnung, um bei besonders schwerer Steuerhinterziehung auch die Überwachung der Telekommu“Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen”, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer kürzlich beschlossenen Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hierfür ergänzen. Dieser hat die Telekommunikationsüberwachung der beim Zoll angesiedelten Finanzkontrolle
Beschaffungsamt treibt Digitalisierung an Dr. Birgit Settekorn zum übergreifenden System für den Beschaffungsprozess ........ Seite 8
Dem Wohl der Patienten verpflichtet Stabsfeldwebel Jörg Inslob über die medizinische Pflege bei der Bundeswehr ...................... Seite 48
Wider die Verfassungsfeindlichkeit
Parteizugehörigkeit versus beamtenrechtliche Treuepflicht
(BS/Jörn Fieseler) Bundesinnenminister Horst Seehofer hat angekündigt, die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaften mit den Verpflichtungen von Beamten und Tarifbeschäftigten zu prüfen. Die Frage stellt sich aktuell in Zusammenhang mit der AfD (siehe Seite 5 in dieser Ausgabe), es hat sie aber schon einmal gegeben: 1972, mit dem sogenannten Radikalenerlass als Antwort. Drei Jahre später hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich in einem Beschluss klar zur Treuepflicht von Beamten geäußert. Seitdem sind die rechtlichen Regelungen eindeutig. Es bleibt eine Schwäche des Rechtsstaates, die zugleich seine Stärke ist.
Der Erlass zur Beschäftigung von Radikalen im Öffentlichen Dienst gab das wieder, was damals schon in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern normiert war: “In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zudem aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen.” Dies ist Ausdruck der in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten
“ist auf die Beamtenschaft kein Verlass mehr, so sind die Gesellschaft und ihr Staat in kritischen Situationen verloren”, heißt im Beschluss 2 BvL 13/73 des BVerfG vom 22. Mai 1975. -
te darf an Erscheinungen des Staates Kritik üben, sogar für Änderungen der bestehenden Verhältnisse eintreten, solange er sich innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens bewegt und die darin vorgesehenen Mittel nutzt. Zugleich fordert die Treue“nicht nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Ver-
Kommentar
-
Beamte leisten Ihren Amtseid auf die Verfassung und sind verpflichtet, die freiheitliche demokratische Ordnung zu achten und sich aktiv für diese einzusetzen. In ihrem Rahmen können sie sich auch politisch engagieren.
Foto: BS/Stiebel
fassung, sondern insbesondere, dass sich jeder Beamte eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren”, heißt es in dem Beschluss weiter. Bei verbotenen Parteien und Vereinen ist dies eindeutig.
“Bei nicht verbotenen Parteien und Organisationen muss der Beamte etwa aus Protest eine Veranstaltung verlassen, in der Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes erfolgen und für eine Unterrichtung solche Angriffe sorgen”, erläutert Friedhelm Schäfer, Zweiter
Sicherheitspolitik – wie selbstverständlich darüber sprechen
(BS) Während sich andere Gesellschaften wie selbstverständlich mit ihrer Sicherheitspolitik intensiv auseinandersetzen, ist die Befassung damit in Deutschland unterentwickelt. Zudem sollte ein Blick heute immer zugleich auf die Innere und Äußere Sicherheit gelegt werden. Dazu fünf Thesen.
Islam statt rechts Auf der Suche nach rechten Extremisten und Terroristen, auch
(siehe Seite 12), die zeigt, wie marginal dieses Thema zahlenmäßig ist. Es entsteht der Eindruck, dass die real hohe existierende Terrorgefahr von islamistischer Seite zugunsten eines innenpolitisch in Wahlzeiten hilfreich passenden Rechtsradikalismus verschoben wird.
Cyber- folgt Atomzeitalter
effektiver als eine Cyber-Waffe. Sie bringt keine eigenen Kräfte in Gefahr, ist kostengünstig und präzise platziert, kann bedarfsgerecht dimensioniert werden. Der Angreifer kann anonym bleiben. Den Stromausfall in Venezuela
lohnt es sich in seinen Ursachen, insbesondere in seinen Wirkungen zu betrachten.
Welle folgt auf Welle Analysen – auch laut Zahlen der UN – kommt eine neue, mächtigere Flüchtlingswelle auf Europa zukommen. An den Außengrenzen der EU ist bisher kaum etwas passiert. Grenzen müssen kontrolliert und die inneren Strukturen müssen resilient gemacht werden, das gilt für den juristischen Rahmen wie die materielle Unterstützung. Sich mit 2015 zu beschäftigen, macht nur Sinn, um die nächste Migrationswelle zu antizipieren.
Lage der Lage
Fast alle Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einer verteidigungsbereiten Gesellschaft sind in Deutschland verloren gegangen.
Truppentransportwege müssen neu erkundet und Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Kommunen und Polizei neu geübt werden. Es gibt viele Lagezentren und Leitstellen, alle fokussiert auf das jeweilige “Silo”. Die Bundeswehr betrachtet die militärischen Aspekte, das BSI die Cyber-Verläufe, das Auswärtige Amt die ferne Lage in Afrika und die Polizei die vor Ort. Notwendig wäre ein gemeinsames Lagebild, eine übergeordnete Zusammenfassung der für die Organisationen wichtigen Einzelbilder.
Digital statt föderal
Zentrale Datenbanken, die auch für Ersteinschreiter, also den Polizisten auf der Straße, zur Verfügung stehen, müssen her. Digital
R. Uwe Proll
Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik beim DBB Beamtenbund und Tarifunion. Oder er tritt aktiv und für die Öffentlichkeit sichtbar gegen diese Ziele ein. Doch während bei der Einstellung von Bewerbern schon der Zweifel ausreicht, ob sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten,
muss bei schon verbeamteten Personen ein begangenes konkretes Dienstvergehen vorliegen. In einem Disziplinarverfahren ist die Verletzung jener Amtsdie bloße Mitgliedschaft für eine Entfernung aus dem Öffentlichenterlich noch nicht entschieden. Allgemein wird dies verneint. Zudem sie dem Dienstherrn nicht kenntlich gemacht werden muss. Aber: “Wenn Beamte solchen Organisationen bei Anlass aktiv entgegen treten müssen, legt das den Schluss nahe, dass sie nicht Mitglied sein dürfen. Denn regelmäßig stärkt schon die Mitgliedschaft die Position der Vereinigung und durch die Zahlung von Beiträgen erfolgt auch eine Schäfer.
Es muss jeder Einzelfall für sich geprüft und entschieden werden. Dabei sind Beamte nach wie vor Staatsbürger. Auch für sie gilt das Rechtsstaatsprinzip: Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Selbst jemand, der die freiheitlich demokratische Grundordnung angreift, wird nach deren Regeln und Normen beurteilt. Daran wird auch die aktuelle Prüfung im Bundesinnenministerium (BMI) nichts ändern. Neue Normen oder eine Verschärfung bestehender Regeln sind daher unwahrscheinlich.
Man in the middle
Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst ISSN 1437-8337 G 1805
Brücken bauen statt Mauern: Ob zwischen Staaten, zwischen Politik und Wirtschaft, zwischen den verschiedenen föderalen Ebenen oder zwischen einzelnen Individuen, ohne kooperatives Handeln ist meist kein Fortschritt zu erzielen. In einer zunehmend globalisierten Welt gilt dies umso mehr. Dennoch zeigen sich in der Praxis immer wieder Versuche zu Alleingängen – meist bleibt es bei den Versuchen.
Foto: BS/©Gajus, stock.adobe.com
Kooperation
All in?
Pläne für den Dritten
Glücksspieländerungsstaatsvertrag ......................... Seite 6
Wird es helfen?
Bündnis für Luftreinhaltung unterzeichnet ............ Seite 23
Seit an Seit digitalisieren
Land und Kommunen unterzeichnen
E-Government-Pakt ................................................ Seite 26
Innen Spiegel
Bund und Bremen Kooperationsprojekt mit Nachahmungscharakter ......................................... Seite 32
In Eigenregie Bundestagsfraktionen betreiben eigene IT-Netze ...................................................... Seite 34
Problemfall Personalbindung Ungewisse Zukunft für Integrierte Projektteams ....Seite 37
Smart, smarter, Smart City!
Digitaler Staat 2019 bespricht intelligente Stadtentwicklung
Nur gemeinsam stark Behörden und Unternehmen müssen zusammenarbeiten ................................................ Seite 38
Wider die moderne Sklaverei Kooperationsplattform geplant ............................. Seite 41
(BS/Michael Harbeke) Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Genese einer modernen Bürger- zu einer Digitalgesellschaft. Denn die Digitalisierung, als Charakteristikum des Fortschritts, revolutioniert die digitale Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Der Kongress “Digitaler Staat”, der am 2. und 3. April im Premierenkino Kosmos in Berlin stattfinden wird, behandelt die intelligente, auf digitalen Daten basierende Entwicklung von Smart City und Smart Country.
Eine Bürgermeisterrunde wartet am Eröffnungstag als eines der Highlights des Digitalen Staates 2019 auf. Oberbürgermeister und Landräte sprechen auf dem Podium über Vorzeigeprojekte der Digitalisierung ihrer Städte und schildern ihre Erfahrungen
der Verwaltungsmodernisierung praxisorientiert. Die Städte Düsseldorf, Hannover, Köln und Ludwigsburg sowie der Salzlandkreis werden bei dieser Debatte in den Mittelpunkt gerückt. Düsseldorfs OB Thomas Geisel wird gemeinsam mit seinen Amtskollegen
1. Mannheimer Sicherheitstag
Stefan Schostok (Hannover) und Werner Spec (Ludwigsburg) sowie dem Landrat Markus Bauer (Salzlandkreis) vor dem Auditorium in Diskussion treten. Der Erfahrungsaustausch der Kommunalpolitiker soll Wege über Stadtgrenzen hinaus auf-
zeigen, wie Digitalisierung als Multiplikator Früchte trägt. Die Etablierung und Nutzung digitaler Rathäuser, wo Online-Bürgerportale die Kommunikation zwischen Einwohnerschaft und Amt erleichtern sollen, wird aus der Perspektive der Verwaltungsbeamten und Bürger besprochen. Die Stadt ist nicht das Maß aller Dinge Außerdem wird die digitale Transformation des ländlichen Raumes als Fortschrittsmotor Deutschlands ausdrücklich hervorgehoben. Der Digitale Staat liefert grundlegenden Stoff zum Aspekt Smart Country. Denn Deutschland sollte nicht nur in den Städten digital gut aufgestellt sein, sondern muss auch in der Fläche mit modernen Technologien punkten, um das Abwandern seines Humankapitals in die urbanen Ballungsgebiete zu verhindern.
Digitale Daseinsvorsorge verbessern
folgreich zu bewältigen, muss die digitale Verwaltung zu einer intelligenten Verwaltung heranreifen.
Pfade zur intelligenten
Verwaltung
Veranstaltungspartner:
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.mannheimer-sicherheitstag.de
Der Kongress-Schwerpunkt “Digitale Daseinsvorsorge” wägt Chancen und Herausforderungen der Verwaltungsmodernisierung in Stadt und Land ab. Im Fachforum “Smart City und Smart Country – Deutschland auf dem Weg ins digitale Zeitalter” liefern Experten aus Behörden, Politik und Wissenschaft am 3. April Impulse zu den neuesten Trends und Innovationen im Bereich Smart Governance. Es spricht u. a. Dr. Michael Frehse, Abteilungsleiter Heimat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Um die Digitalisierung technologisch und logistisch er-
Sie hat sich als Innovationsträgerin zu bewähren, um den digitalen Transformationsprozess zu meistern, der auf sie eindringt. Der gleichnamige Vortrag, gehalten von Susanne Diehm am 3. April, Mitglied der Geschäftsleitung, SAP Deutschland, trägt Thesen zusammen, Behörde 4.0 gelingt. Weitere Informationen zum Digitalen Staat und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es via www.digitaler-staat.org. Dort können das ausführliche Programm heruntergeladen oder in der Bildergalerie des Vorjahres Eindrücke aufgespürt werden. Wer täglich Social Media News erhalten möchte, hat auf der Homepage Gelegenheit, die Tweets des kongressbegleitenden Twitter-Accounts @digitaler_staat zu verfolgen. Dieser nimmt Stellung zu Programmpunkten, Referenten und Ausstellern sowie anberaumten Aktionen rund um den Digitalen Staat.
Impressum Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de Herausgeber und Chefredakteur R. Uwe Proll Leiter der Berliner Redaktion Jörn Fieseler Leiter der Bonner Redaktion Guido Gehrt Redaktion Adrian Bednarski, Marco Feldmann (Innere Sicherheit, Katastrophenschutz), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Guido Gehrt (IT, ITK-Politik, Haushalt), Michael Harbeke (Online-Redaktion), Katarina Heidrich, Lora Köstler-Messaoudi (Haushalt, Finanzen), Wim Orth (Digitale Gesellschaft), Dr. Gerd Portugall (Verteidigung, Wehrtechnik), R. Uwe Proll (Politik, Parlament), Benjamin Stiebel (IT, IT-Sicherheit), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Büro Brüssel Hartmut Bühl Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030/ 726262212, Fax 030/72626-2210 Layout Beate Dach, Cornelia Liesegang, Susan Wedemeyer Verlag Bonn Anzeigen / Redaktion Vertrieb, Tel. 0228/97097-0, Fax 0228/ 97097-75 Verlag Berlin Redaktion Vertrieb, 10317 Berlin, Kaskelstr. 41, Tel. 030/557412-0, Fax 030/557412-57 Anzeigenleitung Helga Woll, gültige Anzeigenpreisliste Nr. 28/2017, Jahresabonnement (12 Ausgaben) 9,80 Euro (inkl. Porto und MwSt.) Bankverbindungen Volksbank Köln Bonn eG
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Behörden Spiegel / März 2019 Seite 2 Inhalt
Fotoquellen Seite 1 Foto 1: BS/Senatskanzlei Hamburg, Bina Engel Foto 2: BS/BeschA Foto 3: BS/privat Beilagenhinweis In Teilauflagen des Behörden Spiegel finden Sie im März eine Beilage der Technischen Akademie Wuppertal. Und der Gesamtauflage des Behörden Spiegel liegt in diesem Monat eine Beilage der ProSeminaris GmbH zum Kongress “Zukunft Dienstrecht” bei. Foto o oto t Fot Fo o F ©e © :© etrye onic s tock do .ado be.c be om
Sicherheit – Lebenswerte Stadt 05. April 2019, Mannheim
Urbane
Aktuelles Öffentlicher Dienst
Berlin und Bonn / März 2019
Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de
Kompliziertes Komplettpaket
Berufsgruppen
erhalten unterschiedlich mehr / Zahlreiche Übernahmen angekündigt
(BS/Jörn Fieseler) Es war ein hartes Ringen: Fast 45 Stunden, an drei Tagen, teilweise bis in die frühen Morgenstunden verhandelte der Vorstand der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Spitzen der Gewerkschaften. Lange Zeit stand der Arbeitsvorgang im Mittelpunkt. Am Ende der letzten großen Verhandlungsrunde von Verdi-Chef Frank Bsirske stand ein Ergebnis, das selbst den letztjährigen Abschluss von Bund und Kommunen noch übertrifft. Und das viele strukturelle Änderungen beinhaltet. Doch jede Seite musste am Ende Zugeständnisse machen.
Schon in der zweiten Runde waren die Entgeltordnungen das alles überragende Thema. Dies setzte sich auch in der dritten Runde fort. Es wurde über Bedarfe diskutiert, jedes Detail gerechnet, diese gegeneinander abgewogen und wieder diskutiert. Oftmals saßen die Verhandlungsführer von Arbeitgebern und Gewerkschaften über einzelne Tabellen gebeugt. Schließlich galt es, zwischen allen Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst einen konsensfähigen Kompromiss zuhoffte Angebot der Arbeitgeber blieb aus.
Ebenso wie die Vertreter von Funk und Fernsehen mussten auch die insgesamt 260 Mitglieder der Bundestarifkommissionen bestehend aus Verdi (circa 100 Personen), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW, rund 70 Genossen), DBB Beamtenbund und Tarifunion (DBB, etwa 50 Mitglieder) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP, mehr als 40 Teilnehmer) ausharren. Lange Zeit gab es nichts zu vermelden. Bsirske sprach am zweiten Tag der dritten Verhandlungsrunde von geschafften zehn bis 20 Prozent. Die ersten konkreteren Neuigkeiten gab es erst am dritten Verhandlungstag gegen 18:30 Uhr: “Wir sind an einem entscheidenden Punkt der Verhandlungen angekommen”, ließ Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz als TdL-Vorsitzender verlauten.
Rund vier Stunden später, um 22:40 Uhr, die Nachricht: Es gibt ein Ergebnis. Und das obwohl die Bundestarifkommissionen (BTKen), die alle Angelegenheiten bei Tarifverträgen beschließen, noch nicht zugestimmt hatten. Allerdings hatten die vorgeschalteten Verhandlungskommissionen dies bereits getan, sodass es als sicher galt, das die BTKen ebenso entscheiden würden.
8,4 Prozent mit Mindestbeträgen
In drei Schritten über eine Laufzeit von 33 Monaten werden die allgemeinen Tabellenentgelte aus Anlage B zum TV-L erhöht: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 stiegen die Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent. Um das gleiche Volumen steigen die Gehälter ein Jahr später und um weitere 1,4 Prozent ab demtieren jeweils die Einstiegsstufen in den Entgeltgruppen zwei bis 15. 4,5 Prozent im ersten Jahr, 4,3 Prozent 2020 und 1,8 Prozent im darauffolgenden Jahr. Für die übrigen Stufen gibt es eine lineare Erhöhung von 3,01 Prozent, 3,12 Prozent und 1,2 Prozent, mindestens aber um 100 Euro, 90 Euro oder 50 Euro je nach Kalenderjahr. “Das ist das beste Ergebnis seit vielen Jahren und ein guter Tag für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes”, frohlochte ein strahlender VerdiChef am Ende der Verhandlungen (für die Erhöhungen für das Jahr 2019 siehe Tabelle).
Die lineare Erhöhung inklusive Mindestbeträgen wird zusätzlich übertragen auf die Tabellen für Ärzte (Anlage D) sowie die Pau-
Entgelttabelle TV-L allgemein (gültig ab 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019)
Entgeltstufe 123456
E 15 4596,695023,855209,415868,476367,556558,57
E 14 4161,824550,354812,705209,415817,265991,78
E 13Ü – 4198,444422,395209,415817,265991,78
E 13 3837,264198,444422,394857,495458,945622,71
E 12 3458,403763,344288,024748,725343,775504,08
E 11 3346,423628,983891,314288,024863,905009,81
E 10 3228,233502,943763,344025,674524,794660,53
E 9 2873,643129,673272,553667,364000,094120,10
E 8 2699,452945,153064,193177,313302,323379,70
E 7 2537,722772,502933,233052,293147,553230,87
E 6 2494,172724,882843,942963,013040,383123,72
E 5 2394,632617,732736,792849,892939,192998,72
E 4 2284,362504,642653,452736,792820,142873,70
E 3 2254,602468,912528,442623,682701,072766,55
E 2 2099,832296,272355,812415,332552,242695,13
E 1 – 1897,441927,181962,901998,632087,92
-bauarbeiter und das Personal im Hubschrauberinstandhaltungsbetrieb.
Zu dem Gesamtpaket sagte
Bsirske: “Damit haben wir die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes für Fachkräfte und Berufseinsteiger nachhaltig verbessern können. Das ist ein Erfolg für beide: Gewerkschaften und Arbeitgeber.”
Mrd. Euro. Das sei für die Länder parallel gewähre er aber auch für 33 Monate Planungssicherheit, so Kollatz. “Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Beschäftigten anwicklung der Länder teilhaben – ohne dass wir die Finanzierung von Neueinstellungen und den Abbau des Investitionsstaus und der Schulden aus dem Blick verlieren.”
Nicht ganz so optimistisch zeigte sich der sächsische Finanzminister Dr. Matthias Haß, der zu den stellvertretenden Vorsitzenden der TdL gehört. “Mein Ziel war ein bezahlbares Ergebnis.”
Zwar hält auch er die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes, insbesondere für Fachkräfte, für enorm wichtig, gleichzeitig sei es aber auch notwendig, künftige Haushalte dauerhaft nicht über Gebühr zu belasten. Der Freistaat Sachsen sei nach wie vor eines der finanzschwachen Länder mit großen Herausforderungen.
“Vor diesem Hintergrund habe ich mir ganz klar eine geringere Anhebung gewünscht und sehr dafür gekämpft, die Kosten zu begrenzen”, gab Haß zu.
Zehn Mal Eins-zu-eins-Übernahme angekündigt
KNAPP
Warnung vor Urlaubsverfall
(BS/ab) Noch vorhandene Urlaubstage verfallen nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer diese nicht rechtzeitig genommen hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der Arbeitgeber ist demnach in “klar und rechtzeitig” vor dem Verfall zu warnen. Wenn dieser Hinweis unterbleibe, dürfe sich der Arbeitgeber nicht auf denfall von Urlaubstagen berufen. Ferner stünde dem Arbeitnehmer für die verlorenen Urlaubstage ein Ersatzanspruch zu. Ein einmaliges Bitten, den zustehenden Urlaub zu nehmen, genüge dabei nicht. Momentan sei noch unklar, was unter “rechtzeitig” verstanden werden könnte. Dies müssen künftig Arbeitsgerichte im Einzelfall prüfen.
Zwischen 17 und 39
Prozent
Hätten beim Auftakt nicht mit diesem Ergebnis gerechnet: Verdi-Chef Frank Bsirske und DBB-Boss Ulrich Silberbach
schalentgelte nach dem PkwFahrer-TV-L. Darüber hinaus werden in diesem Bereich die Beträge der individuellen Zwischen- und Endstufen sowie die Tabellenwerte in den Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü um die gleichen Beträge erhöht. Angebot in der Pflege Demgegenüber erhalten diehe Anlage C zum TV-L) lediglich die drei linearen Erhöhungen, während die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (nach Anlage G zum TV-L) nur die linearen Erhöhungen für die Jahre 2020 und 2021 bekommen. Für beide Bereiche hatten die Länder bereits im November 2018 ein Angebot vorgelegt, Dezember 2018 nochmals aufgewertet wurde. Allerdings sind in beiden Bereichen im Rahmen der Eingruppierung auch neue Entgelttabellen vereinbart worum zusätzlich 120 Euro angehoben. Darüber hinaus werden auch die Zulagenbeträge in der Anlage F zum TV-L um die lineare Erhöhung gesteigert. Und zusätzlich steigen in Krankenhäusern der Zuschlag für Samstagsarbeit sowie der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit. Auszubildende sowohl in der sowie Praktikanten bekommen
darüber hinaus einen Festbetrag von jeweils 50 Euro für die Jahre 2019 und 2020. Auszubildende, deren Entgelte nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder – Gesundheit – gezahlt werden, erhalten in diesem Jahr 45,50 Euro und im nächsten ebenfalls 50 Euro mehr. Zusätzlich wird der Urlaubsanspruch auf 30 Tage pro Jahr um einen Tag angehoben.
Angleichungszulage und Garantiebetrag
Auch bei den Lehrern hat die TdL den bisherigen Kurs fortgesetzt. Nachdem vor vier Jahren der DBB eine Angleichungszulage von 30 Euro ausgehandelt hatte und vor zwei Jahren die GEWgetreten war, wurde diese Zulage rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 105 Euro erhöht.
Außerdem werden die Garantiebeträge bei Höhergruppierung um 100 Euro für die Entgeltgruppen eins bis acht sowie um 180 Euro für die Entgeltgruppen neun bis 14 erhöht. Der Garantiebertrag ist jedoch auf den Unterschiedsbetrag bei der stufengleichen Zuordnung begrenzt.
Neben den Entgelten und Zulagensteigerungen sind weitere neue Zuordnungen von Tätigkeitsmerkmalen Bestandteil des Abschlusses. Diese umfassen Berufsgruppen wie Pferdewirte und -pfleger, Tierpfleger, Lagerarbeiter, Wasserbauer und
Abstriche auf beiden Seiten Keine Einigung gab es hingegen beim Arbeitsvorgang. Dieser ist die Grundlage für eine differenzierte Eingruppierung anhand des zeitlichen Umfang, in dem eine bestimmte Anforderung innerhalb der auszuübenden Tätigkeit erfüllt sein muss. Er war vor allem den Arbeitgebern ein besonderes Anliegen und würde in einer neuen Entgeltordnung münden. Doch die Tarifvertragsparteien vereinbarten lediglich unmittelbar nach der Redaktion der Tarifverträge und Anlagen, die Gespräche zu diesem Thema wieder aufzunehmen. “Wir haben den Frontalangriff der Länderarbeitgeber auf die Grundlagen der Entgeltordnung abgewehrt”, kommentierte DBB-Chef Ulrich Silberbach das Ergebnis. Was harmlos klinge, hätte zum Teil zu deutlich schlechteren Eingruppierungen für die Beschäftigten geführt. “Das hätte jede lineare Erhöhung aufgefressen.” Silberbach fand jedoch auch kritische Töne: “Gerade in den Mangelberufen hätten wir die Wettbewerbsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes nachhaltiger stärken müssen und können.” Darauf werde man in der nächsten Tarifrunde zurückkommen. Darüber hinaus wurden zu zwei weiteren Themen Gespräche vereinbart: zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte und zu den Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen. Der Tarifvertrag gilt für die rund 800.000 Tarifangestellten in den Ländern und kostet rund sieben
Des Weiteren kündigte Berlins Finanzsenator an, für die Hauptstadt die Übernahme des Ergebnisses auf die Beamten zu prüfen. In Berlin gibt es einen Plan für die Angleichung an die durchschnittliche Besoldung der westdeutschen Flächenländer.
Dazu müssten jährlich rund 1,1 Prozent auf die Besoldungserhöhungen dieser Länder draufgesattelt werden. Diese Prüfung soll zeitnah erfolgen, innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen, so Kollatz gegenüber dem Behörden Spiegel. Auch in Sachsen werde die Übernahme des Ergebnisses in den nächsten Wochen beraten.
Der stellvertretende Vorsitzende der TdL aus Niedersachsen, Finanzminister Reinhold Hilbers, kündigte sein Vorhaben an, die inhalts- und wirkungsgleiche Übernahme aller Bestandteile zu realisieren, die sich auf den Beamtenbereich übertragen lassen. Insgesamt haben bereits zehn Länder die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme angekündigt. Neben Niedersachsen sind dies Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dabei wollen Brandenburg und Rheinland-Pfalz sogar noch 0,5 Prozent bzw. zwei Prozent auf das Ergebnis aufschlagen. In Bremen hat Finanzsenatorin Karoline Linnert eine zeitlich verzögerte Übernahme angekündigt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, zeitnah mit den Gewerkschaften Gespräche zu Übertragung des Ergebnisses aufzunehmen. Noch nicht geäußert hat sich das Saarland. Hessen plant laut Koalitionsvertrag zwar ebenfalls eine Übernahme des Tarifergebnisses, verhandelt aber erst Ende März den Abschluss.
(BS/jf) Der Anteil weiblicher Führungskräfte in den Bundesministerien hat sich zwischen 1998 und 2017 im Durchschnitt um 26 Prozent erhöht. Die größten Anstiege verzeichneten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (+ 39,7 Prozent), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (+37,4 Prozent) und das Bundesverkehrsministerium (28,5 Prozent). Die geringsten Steigerungen verzeichneten hingegen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (+ und das Bundesinnenministerium (+ 19 bzw. + 19,2 Prozent). Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/7925) auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zurück.
Den größten Anteil an weiblichen Führungskräften an der Belegschaft verzeichnet demnach weiterhin das Bundesfamilienministerium mit 56,3 Prozent. Den geringsten das Auswärtige Amt mit 25,5 Prozent.
186 Mio. Euro für eine Stunde Arbeitszeit (BS/jf) 41 Stunden beträgt die Arbeitszeit für Beamte im Öffentlichen Dienst des Bundes. Würde diese um eine Stunde reduziert, ergäbe sich für die Verwaltung ein zusätzlicher Personalbedarf von 4.647 Beamten. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Besoldung gemäß der Stufe A10 wären damit Kosten in Höhe von etwa 186 Mio. Euro verbunden.
Würde die Arbeitszeit auf 39 Stunden abgesenkt, benötigte der Bund 9.294 neue Stellen, die mit zusätzlichen 371 Mio.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor (Drucksache 19/7774). Darin teilt die Bundesregierung weiter mit, das derzeit etwas mehr als elf Prozent der 181.250 Bundesbeamten aus unterschiedlichen Gründen nicht 41 Stunden die Woche arbeiten. 3.128 Beamte sind schwerbehindert (rund 1,7 Prozent), 15.731 haben mindestens ein Kind unter zwölf Jahren (etwa 8,7 Prozent) Angehörige (0,34 Prozent). Akuell gibt es konkrete Pläne, die Arbeitszeit zu reduzieren.
(v.l.). Foto: BS/Fieseler
Grafik: BS/Liesegang, Quelle: Behörden Spiegel, eigene Berechnungen, Fieseler
Esmuss nicht immer ein gewalttätiges Vorgehen gegen einen Beamten sein, das auf die psychische Verfassung eines Staatsdieners Auswirkungen hat. Auch verbale Beleidigungen wie etwa “für jedes Stadionverbot … Bulle Tot” sind nicht folgenlos, erläutert Sven Steffes-Holländer, Chefarzt Psychosomatik der Heiligenfeld Klinik in Berlin.
Solche Vorfälle, in der medizinischen Fachsprache als Trauma bezeichnet, können Angstzustände, Verhaltensstörungen, Sucht, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) auslösen. Gerade letztere sind sehr schwer zu erkennen.
Erste Anzeichen: Verhaltensänderungen
“Generell gilt es bei PTBS, zwischen zwei Typen von Traumata zu unterscheiden”, so der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie / Sozialmedizin. Typ-I-Traumata werden durch einmalige, unerwartete Vorfälle hervorgerufen, die mit einer akuten Lebensgefahr verbunden sind. Hierzu zählen unter anderem Verkehrsunfälle oder Gewalterlebnisse. Demgegenüber sind Typ-II-Traumata solche, die durch langanhaltende, sich wiederholende Ereignisse entstehen, deren Verlauf unvorhersehbar ist. Zu diesen zählen langanhaltende Naturkatastrophen ebenso wie Folter, Inhaftierung oder wiederholte Vergewaltigungen.
Letztere werden im Gehirn besonders gespeichert und könnten zu Intrusionen führen, zu einem viralen unkontrollierbaren Wie-
Erkennen, thematisieren, heilen
Posttraumatische Belastungsstörungen bei Einsatzkräften
(BS/jf) 2017 verzeichnete die Polizei über 73.000 Fälle von Gewalt gegen Einsatzkräfte. Tendenz: weiter steigend. Betroffen sind nicht nur Polizisten, sondern auch Sanitäter, Feuerwehrkräfte, aber auch Mitarbeiter in Jobcentern oder in der Steuerverwaltung. Die betroffenen Beamten und Angestellten gilt es zu versorgen. Das ergibt sich schon aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Doch nicht nur die körperlichen Folgen sind zu behandeln, sondern auch die seelischen.
auswirken. Zu den Risikofaktoren gehören Ereignisse wie der Tod oder die Verletzung eines persönlich bekannten Kollegen, die Gefährdung der eigenen Person oder Situationen, in denen Kinder die Leidtragenden sind, berichtet Steffes-Holländer. Aber auch eine schlechte Bezahlung und Ausstattung, Feindseligkeiten durch Bürger in Form von Beleidigungen, eine andauernde Arbeitsüberlastung oder Wechselschichten können einegar Fälle, in denen Einsatzkräfte erleben müssen, dass ihre Arbeit nutzlos ist bzw. sich nichts verändert, hallen nach, erläutert der Chefarzt Psychosomatik.
die Liebe zu den Mitmenschen wirkt sich schützend aus. Ein Schutz- oder Risikofaktor sei die soziale Unterstützung. “Fehlt sie, ist es ein Risikofaktor. Ist sie vorhanden, wirkt sie schützend”, so der Mediziner.
Aufgabe für Vorgesetzte und Personalräte
Beleidigungen, Schicksalsschläge oder selbst erlebte bzw. erlittene Gewalt können bei Beamten und Angestellten zu posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Sie zu erkennen und zu behandeln, ist nicht leicht.
dererleben der Ereignisse vergleichbar mit einem Alptraum, erklärt der Mediziner. Dies könne wiederum zu Veränderungen in den Stimmungen und Kognitionen führen, etwa zu Trauer, Schuld, Scham, Wut, Leere oder zu einem Interessensverlust und Rückzug. Auch das Aktivitätsund Erregungsniveau bleibe nicht unberührt, zum Beispiel in Form von Stress, Schreckhaftig-
trationsproblemen, durch eine erhöhte Nervosität oder Reizbarkeit bis hin zum Suchtverhalten, z. B. dem übermäßigen Genuss von Alkohol. Dabei könne ein Suchtverhalten auch ein Akt der Selbstbehandlung sein.
Erschwerend komme hinzu, dass eine PTBS meist zeitverzögert auftrete. Es komme zu einer Art Schockstarre ohnefortmaßnahmen laufen damit ins
Reichen zwei Parameter?
BDVR hält Rechtsentwicklung für richtig
(BS/jf) Die Richterbesoldung in Berlin in den Besoldungsgruppen R 1 bis 3 für die Jahre 2009 bis 2015 ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig. Nun befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall. Dabei geht es vor allem um das 2015 entwickelte Prüfschema zur Feststellung der Unteralimentation.
2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) über die Besoldung der Kollegen in Berlin zu entscheiden. Auf der Grundlage des vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelten Prüfschemas kam es zu dem Ergebnis, dass zwei der insgesamt fünf vorgegebenen Parameter überschritten waren.
Nach der Rechtsprechung des BVerfG müssen aber mindestens drei Parameter erfüllt sein, damit von einer verfassungswidrigen Unteralimentation ausgegangen werden könne.
Das sahen die Leipziger Richter vom höchsten Verwaltungsge-
richt anders. Sie entwickelten das Prüfschema weiter. Wenn nur zwei Parameter in besonders deutlicher Weise erfüllt seien, liege ebenfalls eine Unteralimentation vor. Am Ende stand ein Aussetzungs- und Vorlagenbeschluss.
Den bearbeiten aktuell die Verfassungshüter in Karlsruhe und haben Arbeitgebern wie Verbänden nun Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) stimmt dem Vorgehen der Leipziger Richter “uneingeschränkt zu”, wie dessen Vorsitzender Dr. Robert Seegmüller mitteilte. Die Erfüllung einer evident unangemessenen Alimentation sei ausnahmsweise schon bei der Erfüllung von zwei Parametern anzunehmen, wenn zumindest bei einem die Differenz um mehr als fünf Prozent überschritten sei. “Dies scheint nicht zuletzt deshalb geboten, weil der Gesetzgeber sonst der Versuchung erliegen könnte, die geringstmögliche Besoldung zu wählen, mit der drei Parameter nur knapp unterschritten, zwei Parameter aber deutlich überschritten werden”, so der BDVRVorsitzende. Zudem komme es
durch die pauschalisierende Betrachtungsweise zu erheblichen Verzerrungen zulasten der Besoldungsempfänger. Damit würde ein Niveau zugrunde gelegt, welches tatsächlich nie erreicht würde. Darüber hinaus sei auch der Mindestabstand der Nettoalimenation der Beamten zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau nicht eingehalten. Dieser müsse laut Rechtsprechung des BVerfG 15 Prozent ausmachen. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit einem eigens entwickelten Berechnungsmodell in jahreweiser Berechnung festgestellt, dass die Besoldung der Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 diesen Abstand deutlich unterschritten habe. Das Ergebnis würde für die Jahre ab 2010 sogar noch deutlicher ausfallen, wenn die gestiegenen Beiträge für die private Krankenversicherung eingerechnet würden.
Wann in Karlsruhe über die Berliner Richterbesoldung entschieden wird, steht noch nicht fest. Das Verfahren kann aber noch eine Weile dauern, bis alle Stellungnahmen ausgewertet und gegenübergestellt worden sind.
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Leere”, sagt Steffes-Holländer. Wie bei allen Krankheiten gibt es auch bei der PTBS Faktoren, die eine solche Krankheit begünstigen oder sich schützend
Im Gegenzug würden Menschen mit einem starken Selbstbild, hoher sozialer Motivation, einer konstruktiven Lebensphilosophie und Ausgeglichenheit weniger anfällig für eine PTBS sein. Auch ein hohes Maß an Aufgeschlossenheit, Fürsorglichkeit, Hilfsbereitschaft oder
Aber nicht jedes Anzeichen, das bei den Kollegen festgestellt werde, sei gleich ein Indiz für eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Erkennen sei entsprechend schwierig. Helfen könne, darüber im Kollegen-, Familien- oder Freundeskreis zu sprechen. Aber dies sei gerade für Einsatzkräfte und insbesondere Männer immer noch eine große Hürde, weiß SteffesHolländer: “Das verhindert den Weg in eine professionelle Begleitung.” Entsprechend komme neben den Vorgesetzten auch den Personalräten eine große Bedeutung zu. Besonders den Personalräten, die als Kontaktmöglichkeit außerhalb der Hierarchie stehen. Beide müssen in der Lage sein, die Symptome zu erkennen und zu deuten. Grundvoraussetzung ist dafür, dass Vorgesetzte und Personalratsmitglieder den Umgang mit psychischen Erkrankungen beherrschen.
Es sind nicht nur “die in Brüssel”
Betrug im öffentlichen Förderwesen (BS/Ingo Sorgatz) “Betrugsbekämpfungsmaßnahmen auf EU-Ebene offenbar nicht ausreichend”, so überschrieb diese Zeitung im Januar 2019 auf Seite 12 einen Beitrag, der, aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zitierend, deutliche Schwächen im Umgang mit EU-Fördermitteln aufzeigt. Vier Aspekte wurden besonders kritisiert, doch auch deutsche Verwaltungen sind nicht immer fehlerfrei.
Angeprangert wurden in dem Bericht insbesondere erstens betrugbegünstigende Informabeteiligten Behörden, zweitens ein erheblicher Reformbedarf bei der Anti-Betrugsbehörde OLAF, drittens die mangelhafte Aufklärungs- und Rückforderungsquote in Verdachtsfällen und viertens das Fehlen eines wirksamen Präventionssystems. Wenn laut Europäischem Rechnungshof sieben von zehn EU-Bürgern den Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts als wahrnehmen, so mag das auf den ersten Blick zwar zum Zurücklehnen und zum Fingerzeig auf “die in Brüssel” verleiten. Zumal es für Deutschland keine vergleichbaren Erhebungen gibt. Und sicherlich, beim Stichwort Förderbetrug in der EU stellen wir uns nur zu gern klischeehaft die ins Nichts führende Brücke in Italien, den nur auf dem Pa-chen Großbetrieb in Rumänien oder längst abgewrackte, aber munter weiter subventionierte Fährschiffe in Griechenland vor. Aber liegen wir damit immer richtig? Kann sich Deutschland eines national “sauberen” Förderwesens rühmen, frei von Betrug und Korruption? Die Antwort lautet Nein. Auch hierzulande sind die Jahresbemerkungen von Bundes- und Landesrechnungshöfen wiederkehrend gut gefüllt mit Fällen von Fördermittelverschwendung und zweckwidriger Verwendung bis hin zu Betrugs- und Korruptionsfällen. Aktuell und mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl nicht ohne politischen Zündstoff erregt die Brandenburgische Investitionsbank (ILB) derzeit mit dem Verdacht einer Korruptionsaffäre Aufsehen. Wie lokale Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Neuruppin berichten, wird gegen eine ehemalige Referatsleiterin der Bank und ein Unternehmerehepaar, dessen Firmen in den letzten Jahren 20 Millionen Euro Fördergelder erhalten haben, wegen des Verdachts der
Ingo Sorgatz, Erster Kriminalhauptkommissar und Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ist nach langer Tätigkeit im kriminalpolizeilichen Bereich seit mehreren Jahren für Interne Revision und Korruptionsprävention zuständig.
Vorteilsannahme ermittelt. In der Region sind solche Vorfälle nicht fremd, denkt man etwa an den vor einigen Jahren öffentlich gewordenen Skandal um zweckentfremdete Fördermittel beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Besonders pikant seinerzeit, dass die frühzeitige Aufdeckung der Vorkommnisse und Rückforderung von Fördermitteln laut Rechnungshof offenbar auch dadurch erschwert wurde, dass die zuständige Senatsverwaltung die notwendigen Verwendungsnachweisprüfungen nicht rechtzeitig durchgeführt hatte.
Regelmäßige Mahnungen
Risiken stehen in manchen Fördergebieten aber immer wieder Fragen im Mittelpunkt, die sich darauf beziehen, ob die richtigen Themen und Förderziele mit geeigneten und zuverlässigen Projektnehmern bedient werden. Die Beispiele hierzu sind ebenfalls zahlreich, besonders im Fokus stehen derzeit zum wiederholten Male etwa die Förderungen zugunsten des Moscheen-Verbandes Ditib. Betreibt man nach Vorfällen anlassbezogene Nachlesen, so ist es indes nicht so, dass diese stets überraschend kommen. Erfahrungsgemäß sind Misswirtschaft und dolose Handlungen gerade in solchen Förderprogrammen begünstigt, in denen das präventive interne Kontroll- und Evaluationssystem nur schwach ausgeprägt ist. Prüfer mahnen regelmäßig beispielsweise nicht gegebene Compliance-Standards bei Projektnehmern, Personalmängeln geschuldete Rück-
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stände in der Verwendungsnachweisprüfung, gut gemeinte, aber aufgrund risikobelasteter Fördermittelnehmer schlecht umgesetzte Projekte an, die möglicherweise im Nachgang mehr Probleme verursachen, als Und auch Deutschland schafft es derzeit nicht, eine lange überfällige Entschlackung des nationalen Förderwesens wirklich voranzubringen. Letzteres wird voraussichtlich wohl erst dann wieder ernsthafter in den Fokus rücken, wenn die für Förderprogramme verfügbaren Haushaltsmittel in Bund und Ländern knapper werden. Ansatzpunkte, bei der Fördermittelvergabe hier und da etwas genauer hinzusehen, Mittel einzusparen sowiesich ganz sicher in den Haushaltsplänen vieler Behörden.
Mehr zum Thema
Der Behörden Spiegel greift die aktuellen Entwicklungen rund um das Förderwesen in zwei Seminaren auf. Die Betrugsund Korruptionsaufdeckung, das Risikomanagement und die Revision im Zuwendungsverfahren sind Themen des Seminars “Öffentliches Förderwesen auf dem Prüfstand” am 29. April 2019 in Berlin. Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und der Gewährung von Fördermitteln ist Gegenstand der Veranstaltung “Vergaberecht und Fördermittel” am 24. Mai 2019 in Düsseldorf.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www. fuehrungskraefte-forum.de, Suchwort “Förderwesen” oder “Fördermittel”
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 4 Aktuelles Öffentlicher Dienst
BfV unterliegt vor Gericht
Bezeichnung als “Prüffall” unzulässig
(BS/mfe) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) vorerst nicht mehr als “Prüffall” bezeichnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln im Wege eines Eilverfahrens. Begründet wurde der Beschluss damit, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine Partei werde als “Prüffall” bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte.
Äußerungen von Hoheitsträgern wie dem BfV, durch die in die Rechte einer politischen Partei eingegriffen wird, bedürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- sowie des Bundesverwaltungsgerichtes einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung. An dieser fehle es im vorliegenden Fall, so die Kölner Richter. Zudem komme der Bezeichnung als “Prüffall” in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Aus diesem Grunde sei das Vorgehen des BfV rechtswidrig und unverhältnismäßig. BfV wollte keine Unterlassungserklärung abgeben
Das BfV hatte sein Agieren für rechtmäßig erachtet und die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt. Die Verwaltungsrichter entschieden nun, dass aus diesem Grunde Wiederholungsgefahr bestehe und dem Antrag zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen sei. Schließlich stünden in diesem Jahr in Deutschland noch die Europawahl und mehrere Landtagswahlen an, an denen die AfD teilnehmen wolle.
Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichtes, der für jeden Fall der Zuwiderhand-
lung ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro vorsieht, wird das BfV keinen Rechtsbehelf einlegen. Nicht verfahrensrelevant war die inhaltliche Bewertung der AfD-Positionen. Gleiches galt für die BfV-Einstufung der “Jungen Alternativen” (JA) sowie der Gruppierung “Der Flügel” als Verdachtsfälle, bei deren Bearbeitung auch nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz kommen dürfen.
Heftige Kritik durch AfD
Der Bundessprecher der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen, sagte zu dem Beschluss: “Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Recht sstaates ist.” Damit sei die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.
Roland Hartwig, Leiter der vom AfD-Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe “Verfassungsschutz”, kritisierte: “Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht. Herrn Hal-
Weltweite Sicherheitslage sehr volatil
Exportkontrolle gewinnt wieder an Bedeutung (BS/mfe) Die weltweite Sicherheitslage ist immer volatiler. Dies gilt nicht nur für die Entwicklungen etwa im Iran oder in Russland, sondern auch mit Blick auf den Fortgang des Brexits. Da kann es nicht wirklich verwundern, wenn der Präsident des Bundesamtes für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA), Andreas Obersteller, feststellt: “Exportkontrolle findet sich wieder verstärkt auf der politischen Agenda”.
denwang hätte dies klar sein müssen.” Offensichtlich sei der politische Druck aber zu stark gewesen.
Alice Weidel, Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, geht noch weiter. Sie fordert die sofortige Absetzung Haldenwangs: “Personelle Konsequenzen müssen her. Haldenwang hat gezeigt, dass ihm die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amtes fehlt.” Er sollte sofort abgesetzt und das Amt mit jemandem besetzt werden, der politisch neutral und im tatsächlichen Sinne des Verfassungsschutzes agiere.
Außerdem meint er: “Nicht nur Deutschland, sondern die gesamte EU kann sich der Sogwirkung der disruptiven Geopolitik nicht entziehen.” Auch seine Behörde merke immer mehr, dass sich die wachsenden Unsicherheiten in der Welt auch in der Exportkontrolle widerspiegelten. Grundsätzlich merkte Obersteller an: “Die Entwicklungen im Außenhandel und damit auch der Exportkontrolle befinden sich stets im Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs und dem Schutz der nationalen und internationalen Sicherheitsinteressen.” Sicherheitsfragen und Risikobewertungen seien zentrale Punkte eines jeden Exportkontrollsystems. Aus diesem Grunde prognostizierte Obersteller auf den Exportkontrolltagen in Berlin: “Es erscheint als naiv, zu glauben, dass das Thema Exportkontrolle wieder unter die politische und gesellschaftliche Aufmerksamkeitsschwelle verschwinden wird.”
Der BAFA-Präsident bedauerte zugleich, dass es auf europäischer Ebene bisher noch nicht zu einer Novellierung der Dual-
Use-Verordnung gekommen sei. “Trotz großer Bemühungen aus Berlin und Eschborn konnten die Verhandlungen in Brüssel nicht vor der Wahl zum Europäischen Parlament in diesem Jahr abgeschlossen werden.”
Der Europäische Rat habe überraschend keine einheitliche Haltung erreichen können. Auch dies sei leider ein Beispiel für die widerstreitenden, bislang nicht vereinbarten Interessen innerhalb der Europäischen Union. Für die Bundesrepublik sei die Novellierung jedoch von großer Bedeutung, da mehr als 50 Prozent aller Dual-Use-Ausfuhren aus der Europäi schen Union aus Deutschland kämen. Die nach eigener Aussage “kleine Schwester der Exportkontrolle”, die Investitionsprüfung, beleuchtete Christine Hochstatter
Die Referatsleiterin im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) u nterstrich, dass das Thema Investitionsprüfung vor allem seit 2016 an Bedeutung gewonnen habe. Grund dafür seien die seitdem massiv angestiegenen ausländischen Direktinvestitionen gewesen, insbesondere durch chinesische Erwerbungen
in Deutschland. Grundsätzlich seien solche Käufe sehr wichtig für die hiesige Wirtschaft. Problematisch würden die Direktinvestitionen allerdings, sofern sie durch ausländische staatliche Stellen subventioniert oder gar gesteuert würden und damit industriepolitisch motiviert seien. Besonders problematisch seien sie darüber hinaus, wenn durch sie Sicherheitsaspekte der Bundesrepublik betroffen seien. Um hier gegensteuern zu können, gebe es zwei Verfahren der Investitionsprüfung. Zum einen Investitionsprüfung. Sie beziehe sich vor allem auf Unternehmen aus dem Sicherheits- und Verteidigungssektor und müsse durch jeden ausländischen Erwerber durchlaufen werden. Hier müsse das BMWi Erwerbe explizit genehmigen. Zum anderen gebe es die sektorenübergreifende Investitionsprüfung. Sie beziehe sich nur auf Erwerbe durch Nicht-EU-Ausländer. Geprüft werde dabei, ob eine unionsfremde Direktinvestition eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hierzulande darstelle, erläuterte Hochstatter
BfV-Präsident Thomas Haldenwang (Foto) musste eine juristische Niederlage
Gutachten soll Klarheit schaffen
Umstrittene Frequenzen im 450-MHz-Bereich
(BS/leh) Mit Blick auf die Bedarfe der Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) an sicherer Kommunikation beabsichtigte die Bundesnetzagentur (BNetzA), das zum 1. Januar 2021 frei werdende Frequenzspektrums von 4,74 MHz im Frequenzbereich 451,00 bis 455,74 MHz/461,00 bis 465,74 MHz für diesen Nutzerbereich bereitzustellen. Eine Anfang letzten Jahres durchgeführte Frequenzbedarfsabfrage offenbarte allerdings eine widerstreitende Interessenlage, die bis heute nicht in Ausgleich gebracht werden konnte. Der gordische Knoten soll nun mithilfe eines Gutachtens durchschlagen werden.
Dem von der BNetzA favorisierten nationalen Betreibermodell für KRITIS steht die Forderung der Bundesanstalt für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) gegenüber, dieses Frequenzspektrum ihnen und der Bundeswehr für eine exklusive nationale Nutzung zu widmen. Die mit der Klärung der widerstreitenden Interessen seit Mitte 2018 befassten B undesministerien (Bundesverkehrs-, Bundeswirtschaftsund Bundesinnenministerium) konnten untereinander bislang keine Einigung über den kleinen zur Verteilung anstehenden “Kuchen” von nicht einmal fünf MHz herbeiführen. Die unterschiedlichen kommunikationstechnischen Anforderungen hatte der Behörden Spiegel bereits in der letzten Oktober-Ausgabe be-
MELDUNG
leuchtet (S. 39). Nunmehr soll ein Gutachten zur Entscheidungsfindung beitragen. Das BMVI beauftragte Mitte Februar die aus der WIK-Consult GmbH und P3 communications GmbH bestehende Arbeitsgemeinschaft mit diesem Gutachten. Ziel des in drei Arbeitspakete gegliederten Gutachtens ist es, über die künftige Verwendung der im 450-MHz-Bereich frei werdenden Frequenzen eine faktenbezogene fachliche Gesamtdarstellung zu liefern, auf deren Grundlage eine sachgerechte politische Entscheidung getroffen werden kann.
Zuerst sollen Verwendungsszenarien der Nutzergruppen BOS, Bundeswehr und Energiewirtschaft zusammengetragen und dargestellt werden. Darauf baut die Darstellung der kommunikationstechnischen Anforderungen und technischen Realisierungs-
Für einen modernen Bildungsföderalismus
DigitalPakt Schule: Mehrheit der Opposition lobt Einigung (BS/ab) Der Vermittlungsausschuss hat sich auf die Grundgesetzänderung zum DigitalPakt Schule geeinigt. Von den maximalen Forderungen wie der 50/50-Kostenteilung ist der Bund abgewichen und auch bei der Kontrollfunktion musste er teils Abstriche in Kauf nehmen.
varianten auf. Zum Schluss erfolgt eine Bewertung der Realisierungsvarianten. Dabei wird auch berücksichtigt werden, zu welchem Zeitpunkt Anwendungen tatsächlich zum Einsatz kommen werden.
Die Vergabe des verteidigungsoder sich erheitsspezifischen Auftrags erfolgte als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. Das Ergebnis der Studie wird für Ende Mai erwartet.
Ob bereits im Bereich der BOS kursierende Aussagen, eine Entscheidung in der Sache sei längst gefallen – Gutachten hin oder her – Fake News sind, auf Wahrsagefähigkeiten beruhen, durch Teilnahme am “Flurfunk” eines Ministeriums erlangt wurden oder sich auf Zusagen höheren Orts stützen, konnte nicht geklärt werden.
BNetzA stellt Eckpunkte für sicheren Netzbetrieb vor
(BS/stb) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Eckpunkte zusätzlicher Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze und -dienste veröffentlicht. Dabei geht es um den sicheren Betrieb von Netzen und Datenverarbeitungssystemen und um die Verarbeitung personenbezogener Daten. So sollen technische Systeme nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen werden, die nationale Sicherheits-, Geheimschutzund Datenschutzbestimmungen zweifelsfrei einhalten. Kritische Kernkomponenten sollen nur Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingesetzt werden dürfen. Außerdem
sollen bei Zulieferung Abnahmeprüfungen erfolgen. Dabei sei nachzuweisen, dass der vorab geprüfte Quellcode am Ende der Lieferkette auch tatsächlich in den verwendeten Produkten zum Einsatz komme. Was genau als kritische Kernkomponenten gilt, werde einvernehmlich durch Hersteller, Verbände und Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben nun Gelegenheit zur Kommentierung der Eckpunkte. Ein Entwurf für die neuen Sicherheitsanforderungen soll im Einvernehmen mit dem BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Frühjahr erstellt werden. Der Bedarf für die Neuregelung ergibt
sich in erster Linie aus den anhaltenden Diskussionen um die Vertrauenswürdigkeit des chinesischen Herstellers Huawei, der als wichtiger Ausrüster für das kommende 5G-Mobilfunknetz gilt. Die USA haben Huawei bereits wegen Sicherheitsbedenken vom nationalen Ausbau ausgeschlossen und drängen westliche Partner, es ihnen gleichzutun. Hierzulande stellen sich die Netzbetreiber hinter Huawei und auch das BSI sieht keinen Anlass für einen Ausschluss. Mit den verschärften Sicherheitsanforderungen will die Bundesregierung Bedenken ausräumen und einen schnellen Ausbau des 5G-Netzes unter Beteiligung des chinesischen Ausrüsters ermöglichen.
Neben der zukünftigen Gewährung von möglichen Finanzhilfen für die kommunale Bildungsinfrastruktur können ebenso unmittelbar damit verbundene und befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden nach der vorge-ziert werden. Zudem dürfe die Bundesregierung im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und, je nach Anlass, auch die Vorlage der Akten verlangen. Damit würde die zweckentsprechende Mittelverwendung kontrolliert und gewährleistet. Jedoch darf der Bund wie ursprünglich geplant keine Erhebung bei den Behörden durchführen.
der Länder bei Bundesprogrammen in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und För-
derung des öffentlichen Nahverkehrs wurde sich darauf geeinigt, dass diese sich die Kosten nicht zur Hälfte mit dem Bund teilen müssen. Stattdessen würden die Mittel des Bundes zusätzlich zu den Landesmitteln bereitgestellt.
Dafür wiederum kann er die Mittel im sozialen Wohnungsbau befristen und in regelmäßigen Abständen prüfen, um Kontrolle auszuüben.
Selbst die oppositionellen Bundestagsfraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und der Linken stimmten geschlossen für die Grundgesetzänderung.
Für diese ist der DigitalPakt ein erster Schritt hin zum modernen Bildungspluralismus.
Britta Haßelmann, erste Parlamentarische Geschäftsführerin de r Bündnis90/Die Grünen-
Bundestagsfraktion und Mitglied im Vermittlungsausschuss, begrüßte das Ergebnis: Vor allem sei es positiv, dass die Investitionen ebenso im Personalbereich bei der Bildung getätigt werden könnten.
Die Linke wandte ein, es müsse nachgelegt werden, erklärt Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion. Es brauche Lösungen für eine dauerhafte Finanzierung, mehr Gestaltungswillen beim Bund und es müssten ebenso weitere Bildungseinrichtungen wie Bibliotheken und Volkshochschulen miteinbezogen werden. Die AfD-Fraktion stimmte geschlossen dagegen, weil sie nach eigenen Aussagen zum Grundgesetz und dem darin verankerten Föderalismus stehe.
Seite 5 Behörden Spiegel / März 2019 Bund
einstecken. Foto: BS/Feldmann
Diese hatte unter anderem die Verschmelzung von vier Landespolizeidirektionen mit 37 nachgeordneten Polizeidirektionen zu zwölf Großpräsidien vorgesehen und von Anfang an nicht nur seitens der Oppositionsparteien, sondern auch aus Kreisen der Gewerkschaften, der Landräte und Kommunen eine breite Debatte, Zweifel und Kritik ausgelöst. Und schon bald nach deren Einführung bestätigten sich viele der vorgebrachten Bedenken. Auch eine erste 2015 vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung attestierte Nachbesserungsbedarf.
Nach der Landtagswahl 2016 wechselte die Landesregierung im Mai von Rot-Grün auf GrünSchwarz. Im Oktober 2016 startete die neue Regierungskoalition eine umfassende Evaluierung der von der Vorgängerregierung eingeführten Polizeistrukturreform. Im März 2017 lagen die Ergebnisse der Evaluation vor.
Mehr Orts- und Bürgernähe
Die von der Expertengruppe vorgeschlagene und von der CDUFraktion präferierte Erhöhung der regionalen Polizeipräsidien von zwölf auf 14, das sogenannte “14er-Modell”, wurde von den Grünen nicht mitgetragen. Zugestanden wurde aber eine Prüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines 14. regiona-
Endlich Einigung erzielt
Gesetzentwurf über die Korrekturen der Polizeireform liegt vor
(BS/Gerd Lehmann) Die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs hat nach langem Hin und Her beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Polizeistruktur 2020 (Polizeistrukturgesetz 2020) in den Landtag einzubringen. Damit wird die Korrektur der von der rot-grünen Vorgängerregierung 2014 eingeführten Polizeistrukturreform eingeleitet.
len Polizeipräsidiums zu einem späteren Zeitpunkt. Die Zielsetzung des dem Landtag nunmehr zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzes zur Umsetzung der Polizeistruktur 2020 ist die Optimierung der Orts- und Bürgernähe. So jedenfalls steht es in der Präambel des Gesetzes. Die Umsetzung der Polizeistruktur 2020 führt zu einer Veränderung der äußeren Aufbauorganisation der Polizei Baden-Württemberg durch das sogenannte “13erModell” im Bereich der regionalen Polizeipräsidien mit Wirkung zum 1. Januar 2020. Dabei werden das Polizeipräsidium Tuttlingen aufgelöst, der regionale Zuschnitt der Polizeipräsidien Karlsruhe, Konstanz und Reutlingen verändert und die Polizeipräsidien Pforzheim und Ravensburg neu gebildet. Der bereits im Rahmen der Polizeistrukturreform 2014 angestoßene, aber aufgrund der Evaluation der Polizeistrukturreform ausgesetzte Neubau des Polizeipräsidiums Aalen wird nunmehr wieder vorangetrieben und soll im Herbst 2020 abgeschlossen sein. Die Unterbringung der
In Baden-Württemberg liegt nach langem politischem Ringen nun der Gesetzentwurf für eine erneute Reform der Landespolizei vor.
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neuen Polizeipräsidien Pforzheim und Ravensburg erfolgt im Rahmen von Umbaumaßnahmen, die ebenfalls im Laufe des Jahres 2020 realisiert sein sollen. Die Kosten für die Korrekturen an der Polizeistruktur werden aktuell mit 120 Millionen Euro beziffert. 2017 war noch von 71
Einführung von ViVA 2.1 bei Polizei in NRW
Mobile Workflows in Vorbereitung / Zukunftsfähigkeit hinterfragt
(BS/Gerd Lehmann) Mit der Version 2.0 des neuen IT-Verfahrens ViVA (Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft) wurde im Februar 2017 das seit 2003 betriebene Polizeiliche Auskunftssystem (POLAS) der nordrhein-westfälischen Polizei abgelöst und die elektronische Kriminalakte eingeführt. Nunmehr steht die Einführung der Version 2.1 von ViVA unmittelbar bevor. Damit soll auch das bisherige Vorgangsbearbeitungssystem IGVP sukzessive abgelöst werden.
Die erfolgreiche Einführung eines neuen IT-Systems hängt stark von der Akzeptanz der Nutzer ab. Sie müssen unter anderem von der Nützlichkeit und Gebrauchsfähigkeit eines Systems überzeugt sein. Bei der Einführung von ViVA 2.0 standen beide Komponenten auf dem Prüfstand und in der Kritik. Dabei war vielen Nutzern zunächst nicht klar, dass sich die Nützlichkeit des Verfahrens, insbesondere unter den Aspekten der Einmalerfassung und Mehrfachnutzung, erst nach Einführung der Vorgangsbearbeitungskomponente erweisen kann. Zweifel an der Gebrauchsfähigkeit von ViVA waren insbesondere dort zu vernehmen, wo das Anderssein und die mangelnde Routine im Umgang mit dem Neuen als Problem empfunden wurden.
Und ViVA unterscheidet sich grundlegend von der bisherigen Anwendung IGVP. Zugleich habe sich die Handhabungssicherheit seit der Einführung von ViVA
2.0 aber deutlich erhöht, heißt es aus dem Düsseldorfer Innenministerium. Dennoch wirken die gewonnenen Erfahrungen immer noch nach und erklären zumindest im Ansatz die Skepsis, die der nunmehr anstehenden Einführung von ViVA 2.1 mancherorts entgegengebracht wird.
Und dies, obwohl die in der Version 2.0 von ViVA festgestellten Fehler und Schwächen inzwischen größtenteils beseitigt sind und notwendige Optimierungen laufend umgesetzt werden.
Verbesserte Barrierefreiheit
Auch für Menschen mit Behinderungen hat sich einiges getan.
ViVA weist ein deutliches Mehr bei der Kontrast- und Farbdarstellung wurden beseitigt, Funktionen des Screenreaders und einzelner Sprach- oder Brailleausgaben wurden optimiert. An weiteren Verbesserungen wird gearbeitet. Zudem besteht die
Zusage, die Barrierefreiheit von VIVA nach der Einführungsphase der Version 2.1 und der Behebung von fachlichen Fehlern und der “Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0” begutachten zu lassen.
Schulung eine Mammutaufgabe
Mit der Schulung der fast 40.000 Beschäftigten der Polizei, die ViVA 2.1 künftig nutzen werden, wurde bereits begonnen. Um die Mitarbeiter möglichst optimal auf ihre jeweils zu bearbeitenden Aufgaben vorzubereiten, sind für jeden einzelnen Fortbildungen von mindestens fünf Tagen vorgesehen. Für diese Mammutaufgabe sind derzeit rund 400 Multiplikatoren im Einsatz. Unmittelbar nach Abschluss der Schulung soll mit der Erfassung der Vorgänge begonnen werden. Die vollständige Ablösung des bisherigen Systems der Vorgangserfassung und -bearbeitung wird mindestens zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Alle im bisherigen IT-System gespeicherten Vorgänge müssen in ViVA 2.1 neu erfasst werden. Einer der Vorteile von ViVA besteht in der Möglichkeit, die einmal aus zugelassenen Drittverfahren im Rahmen von Abfragen ermittelten und für polizeiliche Zwecke nutzbaren Daten auch mehrfach unmittelbar für die weitere Vorgangsbearbeitung nutzen zu können.
Parallel zur Einführung von ViVA 2.1 wird derzeit an einer Schnittstelle zu mobilen Endgeräten gearbeitet. Ein erster Pilot mit der Anwendung mViVAAuskunft ist in ausgewählten Behörden für die Jahresmitte geplant. Der Beginn für den mobilen Endgeräten ist im Laufe des Jahres vorgesehen. Die ersten Anwendungen werden ein sicherer, noch auszuwählender polizeilicher Messenger und die
Millionen Euro die Rede. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird in Kürze gerechnet. Trotz der fortgeschrittenen Zeit besteht laut Stuttgarter Innenministerium nach derzeitigem Stand kein Grund zur Annahme, dass sich die Änderungen bei der äußeren Aufbauorganisation und die wesentlichen Anpassungen der inneren Aufbauorganisation innerhalb des Projekts Polizeistruktur 2020 verzögern. Das aktuell laufende Stellenbesetzungsverfahren sowie die Planungen der Baumaßnahmen zur
interimistischen Unterbringung in Pforzheim, Calw und Ravensburg liegen im Zeitplan. Mehr Bürgernähe verspricht sich die Landesregierung auch davon, dass einfach gelagerte Verkehrsunfälle, auch die mit schweren Folgen, künftig durch die Polizeireviere aufgenommen werden. Damit soll die Polizei schneller als bisher am Unfallort sein. Damit aber weiterhin ein hoher Qualitätsstandard bei komplexen Verkehrsunfällen gewährleistet werden kann, verbleibt die spezialisierte Ver-
All in?
Anwendung mViVA-Auskunft mit integrierter Scan-Funktion zum Einlesen von Dokumenten sein.
Mit der Anwendung mViVAAuskunft können Fahndungsabfragen in verschiedenen poli zeilichen Systemen sowie Auskunftsabfragen in den zugelassenen Systemen des Kraft fahrtbundesamtes, des Bundesverwaltungsamtes, des Bundesamtes der Justiz sowie im bundesweiten Einwohnermeldewesen durchgeführt werden. Mit der Scan-Funktion können Dokumente wie Reisepass, Personalausweis, Führerschein (deutscher Karten-Führerschein) und Kennzeichen visuell über die Kamera des Smartphones eingelesen und die entsprechenden Felder zur weiteren Abfrage in mViVA befüllt werden. In einem der nächsten Schritte wird daran gearbeitet, bestimmte Anwendungsfälle, wie etwa die Aufnahme von Verkehrsunfällen der Kategorie 5 (Verkehrsunfall mit Sachschaden), mobil mit dem Smartphone aufzunehmen und nach ViVA zu übertragen.
Bedingung: modularer Aufbau Ist mit einer Ablösung von ViVA durch ein bundeseinheitliches Programm zu rechnen beziehungsweise wie wird dessen Fortbestand gegebenenfalls gesichert? Dazu heißt es aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium, dass im Rahmen des Programms “Polizei 2020” langfristig auch Komponenten für ein sogenanntes bundesweit einheitliches Vorgangsbearbeitungssystem (eVBS) angestrebt würden. Der modulare Aufbau von ViVA sei dabei Voraussetzung dafür, eine Integration der in Nordrhein-Westfalen etablierten polizeilichen Bearbeitungsprozesse in eine solche Architektur sicherzustellen. Zu diesem Zweck würden bereits aktuell in Zusammenarbeit mit dem Hersteller die weiteren Schritte zur Zukunftsfähigkeit der Anwendung geplant.
kehrsunfallaufnahme wie bisher bei den zentralen Verkehrspolizeidirektionen.
Neue Schutzpolizeidirektion Neben einer Reihe weiterer Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit werden die verkehrsund allgemeinpolizeilichen Aufgaben künftig innerhalb einer neuen Schutzpolizeidirektion gebündelt. Damit soll nach Vorstellungen des Innenministeriums eine Verzahnung von Spezialisten und Generalisten einhergehen. Unter dem gemeinsamen Dach der Schutzpolizeidirektion sollen die Polizeireviere stärker als bisher bei allgemeinpolizeilichen Lagen unterstützt und die polizeiliche Basis gestärkt werden.
Auf Drängen der SPD hatte Grün-Rot in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, keine Polizeifreiwilligen mehr einzustellen, sie nicht mehr auf Streife zu schicken und den Dienst auslaufen zu lassen. Nach der Regierungsübernahme 2016 kündigte die grünschwarze Koalition eine neue Grundlage für den Einsatz der ehrenamtlich Tätigen an. Doch die Vorstellungen, welche Aufgaben diese in Zukunft übernehmen und wie sie ausgerüstet sein sollen, klaffen bis heute weit auseinander. Die Grünen wollen Ehrenamtliche ohne Waffen, die vorwiegend präventiv tätig werden. Die CDU setzt hingegen auf bewaffnete Hilfskräfte, die mit der Polizei auf Streife gehen. Die Hoffnung, dass das Problem des freiwilligen Polizeidienstes im Rahmen der Polizeistruktur 2020 eine Lösung erfährt, wird sich wohl nicht erfüllen.
Pläne für den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (BS/Katarina Heidrich) Da sich bisher die Länder nicht auf einheitliche Regelungen für ein europarechtskonformes und an strengen Qualitätskriterien ausgerichtetes Glücksspielrecht einigen konnten, will Hessen notfalls einen Alleingang vollziehen, nachdem Schleswig-Holstein schon Sonderregelungen beanspruchte. Beim Thema Online-Glücksspiel fordert die Regierungskoalition, den Markt “endlich rechtlich wie faktisch kohärent zu regulieren”. Am 30. Juni 2019 läuft die Experimentierphase im Bereich der Sportwetten aus.
20 Konzessionen für Sportwetten-Anbieter sollten von Hessen erteilt werden. Mehrere abgelehnte Unternehmen hatten allerdings geklagt und letztlich Recht bekommen. Bis jetzt gibt es keine vernünftige Lösung für die Vergabe von Online Glücksspiellizenzen. Die schwarz-grüne Regierung kündigt an, falls bis zum Ablauf der Experimentierklausel keine zufriedenstellende Regelung bei der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages mit den anderen Ländern erzielt werden kann, den Glücksspielstaatsvertrag zum Ende des Jahres 2019 zu kündigen. Dieser Bereich soll dann für das Land eigeninitiativ und eigenständig unter Beachtung der hessischen Leitlinien für eine erfolgreiche Ausgestaltung des Glücksspielrechts geregelt werden. Somit könnte das Land künftig eigene Lizenzen vergeben. Um die Gesetzgebungskompetenz für Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ebenfalls auf die Länder zu übertragen, soll zudem eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Rückenwind für ihre Pläne erhält die schwarz-grüne Koalition in Hessen aus der Opposition heraus. Die FDP-Landtagsfraktion fordert ebenfalls einen Ausstieg aus dem “untauglichen Glücksspielstaatsvertrag” und die Schaffung eines eigenen modernen Regelwerks, in dem der graue Markt im Bereich der Sportwetten und des Online-Gamings eingedämmt, zuverlässige Anbieter in die Legalität geholt und künftig Steuereinnahmen planungssicher generiert werden können. Währenddessen meldet die Niedersächsische Staatskanzlei, dass eine Unterzeichnung
des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 21. März 2019 geplant sei. Dieser enthalte nunmehr die notwendigen punktuellen Regelungen, um die Blockadesituation im Bereich der Sportwetten aufzulösen und einen rechtssicheren Vollzug zu ermöglichen. Vorgesehen ist darin, die Experimentierphase bis zum Ende der Laufzeit des Staatsvertrages am 30. Juni 2021 zu verlängern und die bisherige Beschränkung der Anzahl der Konzessionen auf 20 aufzuheben. Damit würde auch die Notwendigkeit einer Neugestaltung des Vergabeverfahrens entfallen. Der Punkt also, an dem man beim letzten Mal vor den Gerichten gescheitert ist. Zuständig für die Konzessionserteilung solle weiterhin die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen bleiben. Doch
selbst wenn es zu einer Unterzeichnung nach der Ministerpräsidentenkonferenz kommt, muss das Gesetz wiederum durch die Landtage der Bundesländer. Wie dieses Mal ist, bleibt fraglich. Ein Blick in andere EU-Länder könnte Deutschland zumindest eine Inspirationshilfe in Sachen langfristiger Glücksspielregulierung sein: Schweden z. B. zeigt, dass durch Restriktionen beim Bonus und ein einheitliches Sperrsystem auch im Internet die Einhaltung von Spielerschutzstandards möglich ist. Wo ein Verbot nicht zum Ziel führt, muss man über eine angemessene Regulierung nachdenken. Dazu braucht es allerdings Einigkeit. Auch ein einheitliches Spielersperrsystem macht erst Sinn, wenn gesperrte Spieler nicht in der Illegalität unkontrolliert weiterspielen können.
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
(BS) Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) wurde 2008 zwischen allen 16 deutschen Bundesländern beschlossen und sollte bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schaffen. Im Jahr 2011 trat er jedoch wieder außer Kraft, da die Ministerpräsidenten der Länder seine Fortgeltung über dieses Datum hinaus nicht beschlossen hatten. Trotzdem galten die enthaltenen Bestimmungen in den Ländern bis zum Inkrafttreten eines neuen Staatsvertrags fort. 2012 trat der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft (1.GlüÄndStV), an dem sich SchleswigHolstein allerdings zunächst nicht beteiligte. Das Land beschloss ein eigenes “Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels”. In Folge der Landtagswahl 2012 trat Schleswig-Holstein im darauffolgenden Jahr doch dem 1. GlüÄndStV bei, der Sonderweg wurde im Nachhinein durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. 2018 sollte der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV) den Ersten ablösen. Sein Inkrafttreten scheiterte jedoch daran, dass ihn nicht alle Bundesländer ratifizierten. So läuft am 30. Juni 2021 der derzeitig gültige Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus. Eine Neuauflage ist ungewiss.
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 6 Länder
Foto: BS/© Photocreatief,
Behörden Spiegel: Herr Finanzsenator, wie lässt sich die aktuelle Haushaltslage in Hamburg mit wenigen Worten beschreiben?
Dr. Dressel: Wir sind sehr zufrieden. Wir haben im Januar einen Abschluss für das Jahr 2018 vorgelegt, in dem wir im Kernhaushalt – bereinigt um den Sondereffekt durch die HSHNordbank-bedingte Kreditaufnahme – über 900 Millionen Euro Altschulden getilgt haben.
Ursprünglich waren im Haushaltsplan für das Jahr 2018 lediglich 219 Millionen Euro für die Schuldentilgung vorgesehen. Immerhin mussten wir im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Privatisierung der HSH Nordbank eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2,44 Milliarden Euro leisten, um mit einer Ablösung der sogenannten SunriseGarantie den Weg zum Verkauf der Bank frei zu machen. Durch die hohe Tilgungsleistung bleibt aber die aus diesem Sondereffekt resultierende Nettoneuverschuldung mit 1,53 Milliarden Euro deutlich unter der von der Bürgerschaft hierfür bewilligten Neuverschuldung.
Dass es gelungen ist, diese HSH-Delle in unserer Verschuldungsbilanz so klein wie möglich zu halten, ist schon eine große Leistung aller Beteiligten und minimiert die Belastungen in der Zukunft. Unsere konkret am Wachstum der Stadt ausgerichtete, stringente Ausgabenpolitik sowie sehr hohe Steuereinnahmen und ein niedriges Zinsniveau haben zu diesem hervorragenden Ergebnis beigetragen. Wir werden diesen erfolgreichen Pfad von Investieren und Konsolidieren in den kommenden Jahren weitergehen.
Behörden Spiegel: Sie wollen also auch in den absehbar “nicht so fetten Jahren” das hohe Investitionsniveau in der Stadt aufrechterhalten?
Dr. Dressel: Auf jeden Fall. Wir wollen eine konjunkturun-
Vorreiter sucht Mitstreiter
Hamburg will bis 2024 auch doppische Schuldenbremse einhalten
(BS) Der von der EU-Kommission angewiesene Verkauf und die Abwicklung der HSH Nordbank, der ehemaligen gemeinsamen Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein, hat in der Freien und Hansestadt im vergangenen Jahr – auch dank günstiger konjunktureller Rahmenbedingungen – ein weniger tiefes Loch in den Haushalt gerissen als ursprünglich angenommen. Nach Erfüllung der kameralen Schuldenbremse, die ab 2020 von allen Ländern einzuhalten ist, hat man sich in Hamburg für 2024 das nächste Ziel gesetzt: die Einhaltung einer doppischen Schuldenbremse. Im Interview mit dem Behörden Spiegel animiert Finanzsenator Dr. Andreas Dressel.
abhängige Investitionspolitik gestalten, die gewissermaßen in Lebenszyklen von Immobilien und Anlagen denkt und rechnet. Wir müssen dafür sorgen, die öffentliche Infrastruktur in Ordnung zu bringen und durch ein konsequent hohes Investitions- und Instandhaltungsniveau auch im Sollbereich zu halten. Ein privater Immobilieneigentümer würde genauso vorgehen. Nichtsdestotrotz wird dies natürlich eine große Herausforderung bleiben.
Behörden Spiegel: Die Länder müssen bis 2020 die Schuldenbremse des Grundgesetztes erfüllen. Wie ist Hamburg diesbezüglich aufgestellt?
Dr. Dressel: Wir haben die Schuldenbremse früher erfüllt, als es überhaupt notwendig war.
Insofern blicken wir schon weiter und wollen uns nicht nur mit der kameralen Schuldenbremse begnügen, sondern auch die doppische Schuldenbremse einhalten.
Diese haben wir uns selbst in der Landeshaushaltsordnung auferlegt und wollen schrittweise bis 2024 auch die doppische schwarze Null erreichen. Hierauf sind wir sehr stolz, da Ländern ihres Gleichen sucht. Wir haben uns diesen harten Weg jedoch bewusst verordnet, da wir der Überzeugung sind, dass ein echter generationengerechter Haushalt nur doppisch veranschlagt sein kann, da nur von einem solchen Haushalt alle Zukunftsbelastungen, Zukunftsrisiken und Rückstellungen berücksichtigt werden.
Behörden Spiegel: Hamburg ist ja unter den Ländern immer noch Vorreiter, was die Doppikeinführung angeht. Warum tun sich andere Länder hier schwerer?
Dr. Dressel: Die Doppik hat im politischen Raum nicht nur Freunde, weil sie natürlich die parlamentarische Budgetsteuerung verändert. Für manche Haushälter in den Parlamenten ist das kamerale System einfacher zu handhaben, weil man hier eine Million draufpacken oder dort eine Million wegnehmen kann, ohne eine tatsächliche Output- und Ergebnisorientierung. Die Doppik kann hier Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich besser sichtbar machen und verbessert die Steuerungsmöglichkeiten. Durch ihre Langfristperspektive ermöglicht sie zudem eine nachhaltige Generationengerechtigkeit. Deshalb würde ich mir sehr wünschen, dass nach Erreichen der kameralen Schuldenbremse weitere Länder dem Hamburger Beispiel folgen würden, die Doppik einzuführen.
“Deshalb würde ich mir sehr wünschen, dass nach Erreichen der kameralen Schuldenbremse weitere Länder dem Hamburger Beispiel folgen würden, die Doppik einzuführen.”
Dr. Andreas Dressel ist seit März 2018 Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg. Zuvor war er sieben Jahre Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Behörden Spiegel: Zumal man auf EU-Ebene ja bereits geraume Zeit über die EPSAS, also die Einführung einheitlicher Rechnungslegungsstandards in den Mitgliedsstaaten, diskutiert. Hier würde man sich beim Umstieg von der Doppik wesentlich leichter tun als aus einem kameralistischen System.
Dr. Dressel: Absolut richtig. auch im ständigen Austausch mit dem zuständigen EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger, der ein hohes Interesse an der Einführung der EPSAS hat. Man kann darüber diskutieren, ob gewisse Staatsschuldenkrisen aufgetreten wären, wenn wir seinerzeit schon ein solches transparentes Haushaltssystem gehabt hätten. Im Nachgang ist dies aber ein bisschen “hätte, hätte, Fahrradkette”. Trotzdem schützt ein solches System natürlich davor, hektische, symbolpolitische Aktionen durchzuführen. Man ist nämlich die ganze Zeit dazu gezwungen, die Langfristperspektive des eigenen haushälterischen Tuns
Frankfurter Prüfungsstandard
Transparenz bei der Jahresabschlussprüfung betrauter Beteiligungsunternehmen
Foto: BS/Senatskanzlei Hamburg, Bina Engel
im Blick zu haben, da diese Teil der Haushaltstransparenz und Haushaltswahrheit und -klarheit ist.
Deswegen plädiere ich auf allen Ebenen dafür, diesen Langfristblick zu wagen. Wir stellen hier gerne unsere Erfahrungen zur Verfügung und bieten Unterstützung an.
Behörden Spiegel: Bis Ende des Jahres muss die Grundsteuer vom Gesetzgeber neu geregelt werden. Wie relevant ist diese Steuer eigentlich für die Freie und Hansestadt Hamburg?
Dr. Dressel: Mit über 400 Millionen Euro Einnahmen, die wir in Hamburg aus der Grundsteuer erzielen, ist sie durchaus wichtig, ohne dass ihr Wegfall letztlich für uns existenzbedrohend wäre. Wir können und wollen auf diesen Betrag jedoch nicht verzichten und bringen uns daher auch in die aktuell laufenden Verhandlungen entsprechend aktiv ein, damit dieses Instrument in neuem Gewande erhalten bleibt. Behörden Spiegel: Das Thema gleichwertige Lebensverhältnisse
ist momentan stark in der Diskussion. Was erwarten Sie von der Arbeit der von der Bundesregierung eingerichteten gleichnamigen Kommission?
Dr. Dressel: Zunächst ist es wichtig und absolut richtig, dass wir die ländlichen Räume unterstützen, damit diese an den Wachstumsperspektiven dieses Landes partizipieren können und nicht weiter abgehängt werden. Dies darf aber natürlich nicht zulasten der leistungsstarken Metropolräume gehen, etwa durch eine große Umverteilung aus dem städtischen ins ländliche Umfeld. Es ist vielmehr eine gesamtstaatliche Aufgabe und Herausforderung, hier gemeinsam über Verbesserungen und etwaige Unterstützungsleistungen zu diskutieren.
Für uns ist es dabei wichtig, dass Instrumente wie das Hafenprivileg, die Einwohnerveredelung und die weiteren wichtigen Parameter aus den Bund-Länder-Finanzbeziehungen erhalten bleiben, weil wir für ganz Deutschland wichtige nationale Aufgaben wahrnehmen. Deswegen darf die Unterstützung der ländlichen Räume nicht auf Kosten der Metropolen und Stadtstaaten geschehen. Wir bringen uns aktiv mit unserer Expertise in die verschiedenen Arbeitsgruppen der Kommission ein, weil natürlich Städte und auch Stadtstaaten gerade ein Stück weit immer auch ein Labor für wichtige Entwicklungen sein können, etwa in Bereichen wie Integration oder Sozialraumgestaltung. Daher bin ich auch überzeugt, dass wir letztendlich zu guten Ergebnissen kommen werden.
MELDUNG
(BS/Lars Scheider) Die Jahresabschlussprüfung ist für das Beteiligungsmanagement eines der wichtigsten Instrumente im Rahmen der Überkompensationskontrolle als Beihilfengewährende Stelle. Insofern ist die Dokumentation der Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung, wie das Beispiel der Stadt Frankfurt am Main zeigt.
Durch den Hauptausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) wurde am 7. September 2011 der Prüfungsstandard PS 700 verabschiedet. Gemäß Ziffer 3.3 des IDW PS 700 efolgt eine abschließende Beurteilung und Berichterstattung des Abschlussprüfers im Rahmen des Jahresabschlusses. Gemäß Ziffer 3.3.2 kann es zu einem eingeschränkten Testat oder einem Versagen des Testats durch den Wirtschaftsprüfer kommen (ggf. Rückstellugen und Hinweis im Lagebericht).
Gravierende Veränderungen
Parallel hat die Umsetzung des EU-Beihilfenrechts das Beteiligungsmanagement in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Denn mit dem Erlass eines Betrauungsakts allein ist es nicht getan. Trennungsrechnung und Überkompensationskontrolle beispielsweise zählen zu den laufenden Aufgaben, deren Überprüfung durch den Abschlussprüfer im Zusammenhang mit der jährlichen Abschlussprüfung daher auch bereits im Frühjahr 2014 vom Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main auf den Weg gebracht wurde. Wie wichtig dieses Thema ist, wird durch das Prüfverfahren der EU-Kommission im Bereich
Wirtschaftförderung (SA.44264/ MX) deutlich. Im Schreiben vom 31.01.2019 weist die EUKommission ausdrücklich darauf hin, dass “…insbesondere eindeutige Betrauungsakte, die eine Beschreibung des Ausgleichsmechanismus und ex ante aufgestellte Parameter für die Berechnung, Überwachung und Änderung der Ausgleichsleistungen umfassen, fehlen”. “Darüber hinaus sind Betrauungsakte häufig unbefristet und/oder es gibt keine buchhalterische Trennung zwischen (möglichen) Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) und (höchstwahrscheinlich) kommerziellen Tätigkeiten (…). Aus einer vordaher, dass für eine Reihe von Fördermaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht überzeugend nachgewiesen werden kann, dass die Anforderungen der DAWI-Vorschrift erfüllt sind (…).”
Eigener Prüfungsstandard
Basierend auf den gewonnenen Erfahrungen in den ersten Jahren der Geltung des IDW PS 700 hat das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main das Prozedere im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung optimiert, um für alle Seiten das Handling transparenter zu gestalten. Dazu wurde ein
Ass. jur. Lars Scheider ist Abteilungsleiter Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei der Stadt Frankfurt am Main. Foto: BS/privat
Prüfungsstandard für die Jahresabschlussprüfung betrauter Beteiligungsunternehmen von dem Beteiligungsmanagement der Stadt entwickelt (siehe www. beteiligungsmanagement.stadt. frankfurt.de).
Drei denkbare Varianten
Bei der prüferischen Würdigung beihilferechtlicher Themen ist zu beachten, dass für ein Unternehmen je nach einschlägiger EU-Rechtsnorm die folgenden Nachweisvarianten denkbar sind:
• Trennungsrechnung und Überkompensationskontrolle,
• nur Überkompensationskontrolle,
• zweckgerechte Verwendung von Fördermitteln nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO; “Mittelverwendungsnachweis”).
Die für die zu prüfende Gesellschaft jeweils einschlägigen Nachweise sind in jedem Jahr aufgrund der Geschäftsentwicklung (z. B. Neuaufnahme eines
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs bei einem bisher nur mit DAWI-Tätigkeiten betrauten Unternehmen) bzw. aufgrund einer veränderten beihilferechtlichen Einordnung (z. B. Aufhebung einer Betrauung nach Freistellungsbeschluss wegen der Zuordnung als AGVO-Fall) hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und der richtigen Durchführung zu überprüfen. Die Auswahl der PrüfungshandErmessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Angaben in dem Mittelverwendungsnachweis ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Mittelverwendungsnachweises. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Mittelverwendungsnachweises. Mit dem Frankfurter Prüfungsstandard für die Jahresabschlussprüfung von betrauten städtischen Beteiligungsunternehmen wurde durch eine klare Strukturierung der Anforderungen an das Berichtswesen ein hohes Maß an Transparenz geschaffen, um den gesetzlichen Anforderungen des europäischen Beihilfenrechts Rechnung zu tragen.
Neue Veranstaltung
Die aktuellen Entwicklungen relevanter Regelungen des EUBeihilfenrechts und die damit verbundenen Risiken sind Thema einer neuen Veranstaltung des Behörden Spiegel am 25./26. Juni 2019 in Bonn. Ziel der Beihilfenrechtstage 2019 ist es, den Teilnehmern eine umfassende Vorbereitung auf die Überprüfung des eigenen Beteiligungsportfolios zu ermöglichen sowie die Transparenz und Kontrolle des Beteiligungsportfolios zu verbessern. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.beihilfenrechtstag.de .
(BS/jf) Generalanwalt Maciej Szpunar hält die Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU-Recht. Dies sagte er in seinen Schlussanträgen im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In Deutschland löste das Plädoyer Bedauern aus. Die HOAI behindere in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren. Diese könnten sich durch die vorgegebenen Sätze nicht mit niedrigeren Preisen im Markt etablieren.
“Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben”, sagte Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK). Die Bundesregierung habe, wie auch die europäischen Berufsorganisationen der Architekten und Ingenieure und die Interessenverbände der Bauherren in Deutschland, ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden müsse. Statt die Bauherren vor einem ruinösen Preiswettbewerb zu schützen, werde durch das Verfahren gegen die Die Entscheidung der Richter des EuGH wird für den Sommer 2019 erwartet. Erfahrungsgemäß etwa sechs Monate nach Verkündung der Schlussanträge. Bauherren, Architekten und Ingenieure hoffen, dass die Richter Vernunft walten lassen, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen “Davos-Erklärung zur Baukultur”. Wenn nicht, stelle sich die Frage, was mit anderen Honorarordnungen für weitere freie Berufe geschehe.
Seite 7 Behörden Spiegel / März 2019 Finanzen / Vergaberecht
Bald passé?
Beschaffungsamt treibt Digitalisierung voran
Bedarfserhebungstool 5.0 bringt große Vorteile für Nutzer (BS/Dr. Birgit Settekorn) Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) baut die elektronische Beschaffung weiter konsequent aus. Eingebunden in das unter der Federführung des Bundesinnenministeriums betriebene Großprojekt “IT-Konsolidierung Bund” arbeitet das BeschA daran, den Behörden im Bund eine vollständige Digitalisierung ihrer Einkaufsprozesse zu ermöglichen. Ziel ist die Bereitstellung eines übergreifenden Systems für den gesamten Beschaffungsprozess. Dieses System soll das Bindeglied zwischen Bedarfserhebung, Vergabemanagement / E-Vergabe (VMS) und Leistungsabruf aus dem Kaufhaus des Bundes (KdB) darstellen und dortige Funktionen als vorgangsführendes System ergänzen.
Anfang dieses Jahres wurde nun das Bedarfserhebungstool (BET) in der Version 5.0 bereitgestellt, um den Prozess der Bedarfsmeldung und Bündelung zu unterstützen. Frei nach dem Motto “Excel war gestern” wird im webbasierten Tool der Bedarf von Behörden aus der gesamten Bundesverwaltung gemeldet und in den zentralen Vergabestellen, die das Kaufhaus des Bundes befüllen, gebündelt und für die Ausschreibung strukturiert. Das alleine entfacht bei den nutzenden Behörden noch keine Jubelstürme, die großen Vorteile aber werden bei einer tiefergehenden Betrachtung deutlich.
Klare Vorteile im Arbeitsprozess
Das neue Bedarfserhebungstool ist deutlich transparenter für den Anwender, erleichtert seinen Nutzern die tägliche Arbeit durch ein medienbruchfreies Handling, macht Schluss mit lästigen Übertragungsfehlern durch ein integriertes elektronisches Bedarfsmanagement und leistet einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Bundesverwaltung.
Eine deutliche Verbesserung ergibt sich zunächst durch die steigende Transparenz beim BET 5.0: Im Bedarfserhebungstool kann die bedarfsmeldende Behörde den Bearbeitungsstand ihrer Meldung direkt nachvollziehen und wird zusätzlich per Mail über einen Statuswechsel informiert. So erfährt der Bedarfsmelder, ob die Meldung schon bearbeitet oder das Produkt auch wirklich in einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben wird. Der Melder wird auch darüber informiert, wenn eine Bezugsquelle durch Zuschlag auf einen Lieferanten zur Verfügung steht und über welche Rahmenvereinbarung der elektronische Abruf im Kaufhaus
Dr. Birgit Settekorn ist seit dem 1. Juli 2013 Direktorin des Beschaffungsamtes des BMI. Foto: BS/BeschA
des Bundes erfolgen kann. Diese Möglichkeiten der Statusverfolgung bietet das Tool ebenfalls bei Einzelvergaben an, sodass auch in diesen Fällen eine ständige Nachvollziehbarkeit über den Satus der Beschaffungsmaßnahmen gegeben ist.
Ein weiterer großer Vorteil ist die medienbruchfreie Bearbeitung: Eine Excel-Tabelle verschickt man und dann muss zur weiteren Bearbeitung jemand händisch die gemeldeten Daten in ein anderes System eingeben. Das BET ermöglicht es dagegen, Daten zu aggregieren und über Schnittstellen an andere Systeme zu übergeben. Auch dieser Mehrwert schlägt sich direkt in der praktischen Arbeit der Nutzerinnen und Nutzer nieder.
Mit den systemintegrierten Bedarfserhebungen und Bedarfsmeldungen realisieren wir einen Medienwechsel und eine Kommunikationsverschiebung hin zu einem integrierten elektronischen Bedarfsmanagement. Außerdem eröffnet das BET neue Wege bei der internen Zusammenarbeit:
Da verschiedene Nutzergruppen an ein und demselben Vorgang arbeiten, können gegebenenfalls abteilungsübergreifend neue Organisations- und Kommunikationsstrukturen entwickelt und etabliert werden. So ermöglicht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe ein gemeinsames Arbeiten an einem Beschaffungsvorgang. Für die Behörden der
qanuun-aktuell
Von Spaßbremsen und Bedenkenträgern von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Liest man die zahlreichen Stellenanzeigen in Fachpublikationen für ComplianceBeauftragte, dann meint man, jedem gratulieren zu müssen, der so eine kluge Berufswahl trifft. Gerne würde ich mich über so viel Zuspruch freuen, aber mir kommt anderes zu Ohren. Solange nichts passiert und Compliance-Beauftragte geräuschlos agieren, also nichts zu meckern haben, am besten meckern könnten, solange werden sie akzeptiert, vielleicht sogar geschätzt. Der Wind kann sich dann sehr schnell drehen, sobald eine Wunde innerhalb der Organisation gefunden wird und der Compliance-Beauftragte seinen Finger in selbige legt. Das hat – ausweislich einer Magazin-Recherche – etwa der Compliance-Beauftragte des DFB erfahren müssen, als er Anfang 2018 darauf hingewiesen hat, wie bereits zehn Jahre zuvor ein Steuerberater, dass die aus Mitgliedsbeiträgenstandsreisen die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden könnten, von zweifelhaften Beraterverträgen und Zuschüssen zu (privaten) Geburtstagsempfängen ganz zu schweigen. Der
Bundesverwaltung entstehen bei der Nutzung des BET keine zusätzlichen Lizenzkosten. Insbesondere im Hinblick auf die Bündelung von IKT-Bedarfen wird die Relevanz der Digitalisierung dieses Unterstützungsprozesses deutlich. Einzelbedarfe von Behörden können einer laufenden Bedarfserhebung zugeordnet werden und fließen so in die Ausschreibung ein. Bündelungspotenziale können durch Bedarfsvermutungen oder Produktvorschläge erkannt und validiert werden. Durch diese Schritte entsteht für Vergabestellen ein strukturierter Bedarf an IT-Unterstützungsleistungen für die Bundesverwaltung. So trägt das BET zur Standardisierung von IKT-Bedarfen bei und leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zur Digitalisierung der Bundesverwaltung durch die Ausschreibung moderner IKTTechnik.
BET stärkt Digitalisierung
Das Bedarfserhebungstool stellt nun sämtliche Services zur Verfügung, die im Rahmen der ITKonsolidierung gefordert wurden.
Auf der Basis eines schnellen elektronischen und medienbruchfreien Bedarfshandlings und -austausches kann jeder Anwender nun auf effiziente Werkzeuge zurückgreifen, die den Arbeitsprozess deutlich verbessern. So wird der öffentliche Einkauf in Deutschland weiter digitalisiert und optimiert.
Nicht verwunderlich, dass die E-Vergabe als zentrale elektronische Plattform für sämtliche bundes- und europaweiten Vergabeverfahren weiter wächst: Mittlerweile setzen über 900 Vergabestellen aus Bund, Ländern und Kommunen online Beschaffungen in Milliardenhöhe um. Und über 60.000 Teilnehmer aus der Privatwirtschaft sind mittlerweile auf der Plattform registriert, um an den digitalen Vergabeprozessen zu partizipieren.
Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e. V. In jeder Ausgabe des Behörden Spiegel kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention.
Foto: BS/www.qanuun.org
Vorstand des DFB nahm den Bericht zur Kenntnis. Punkt. Der Compliance-Beauftragte ist gegangen. Ausgegrenzt-Sein, Misstrauen und letztendlich das Gefühl von Vergeblichkeit sind für den Compliance-Beauftragten die Konsequenz solcher Erfahrungen. Spaßbremse ist man in den Augen derer, die meinen, man solle nicht alles so eng sehen. Sie wollen nicht hören, dass ihr Verhalten rechtlich bedenklich ist. So sucht sich der vermeintliche Bedenkenträger ein anderes Unternehmen und hofft, dort auf eine Leitung zu treffen, die Compliance nicht nur als Feigenblatt betrachtet, sondern Integrität ernst meint. Ich wünsche ihm dafür viel Glück!
Entscheidungen zum Vergaberecht
RÜCKVERSETZUNG
Plattform-Absturz Änderung war nicht angekommen Einen Tag vor Ende der Angebotsfrist muss der Auftraggeber auf eine Bieterfrage reagieren. Aus ihr ergibt sich, dass die Vergabeunterlagen noch einmal geändert werden müssen. Diese Änderung soll wie üblich über die Vergabeplattform an die Interessenten ausgereicht werden. Doch die Software stürzt ab. Daraufhin entscheidet sich der Auftraggeber, die Än derung den Bietern per E-Mail mitzuteilen. In der aufkommenden Hektik übersieht er ausgerechnet die Information an den fragenden Bieter, der das Versehen rügt. Die Angebote sind bereits eingegangen, der Auftraggeber versetzt das Verfahren zurück und bittet um neue Angebotsabgabe. Der im ersten Durchgang führende Bieter reicht ein neues Angebot, diesmal mit fünf Prozent höherem Nachlass, ein und liegt wieder an erster Stelle. Parallel zur Einreichung des zweiten Angebotes betreibt er ein Nachprüfungsverfahren, das sich gegen die Rückversetzung richtet. Er begehrt also den Zuschlag auf sein ungeschmälertes erstes Angebot.
Die Vergabekammer bestätigt seine Überlegungen bezüglich der Rückversetzung. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für die Aufhebung: Sie kann wirksam, aber rechtswidrig sein. So war es hier: Der Rückversetzungsgrund überzeugt, er liegt aber in der Verantwortung des Auftraggebers, denn der hätte nach dem Absturz die Angebotsfrist verlängern können. So hätte der Bieter zwar keinen Anspruch auf den Zuschlag zum alten Preis, aber wohl einen auf Schadenersatz genau in der Höhe der Differenz seiner beiden Angebotssummen. Er hätte ihn nur, hat ihn aber nicht. Denn in der Nachprüfung stellte sich auch heraus, dass sein Angebot wegen einer fehlerhaften Referenz nicht wertbar war.
VK Südbayern (Beschl. v. 06.09.2018, Az.: Z3-3-3194-124-07/18)
AUFTRAGGEBER
Al le Informationen sind über das zentrale Einstiegsportal für die elektronische Beschaffung in Deutschland unter https://ebeschaffung.bund.de abrufbar.
MELDUNG
Neues Sorgfaltspflichtgesetz?
(BS/jf) Die Einhaltung menschenrechtlicher Standards für Unternehmen entlang der Lieferkette soll beständiger werden. Notfalls will Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) diese per Gesetz erzwingen. “Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel”, sagte Müller mit Blick auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte.
Der Minister will per Gesetz die Dokumentations- und Be-
benennen und Sanktionen vorsehen. “Wir überziehen nichts, wir machen auch keinen Mittelständler damit kaputt”, so Müller Kommt es zu einer verbindlichen Regelung, wird dies auch die öffentliche Beschaffung erfassen und sich mindestens auf die Eignungsprüfung auswirken.
des jeweiligen Loses. Andernfalls könnte es dazu führen, dass auch ein vollständig ausziertes Teilvorhaben dem Vergaberecht unterworfen werde. Mit dem Vergaberecht solle aber nur die Verwendung öffentlicher Mittel geregelt werden. Dass ein Teil des Auftrages auch den möglicherweise der Förderung unterliegenden Parkplatz betrifft, konnte unbeachtet blei-men, das dort verbaut werden sollte, entspricht nur wenigen Prozenten des Gesamtauftrages, sodass es allein nicht zu einer Förderung von über 50 Prozent des Auftrages führen kann. Aufgrund der fehlerhaften Angabe des Nachprüfungsweges muss die HwK alle Kosten des Verfahrens tragen.
VK Bund (Beschl. v. 16.11.2018, Az.: VK 1-99/18)
DATEIFORMAT
Produktneutralität verletzt
Losweise Beurteilung Zuschusshöhe ist maßgeblich Eine Handwerkskammer (HwK), die per se nicht öffentlicher Auftraggeber ist, erhält für die Errichtung eines Bildungs- und Konferenzzentrums erhebliche öffentliche Fördermittel. Der Förderbescheid teilt das einheitliche Bauvorhaben jedoch anhand einer Raumliste in zwei Bereiche auf: Das Bildungszentrum wird bezuschusst, das Konferenzzentrum nicht. Die Frage der Bezuschussung des gemeinsam genutzten Parkplatzes blieb offen. Für die Räume des Konferenzzentrums und den Parkplatz schreibt die HwK die Installation von Veranstaltungstechnik aus. Sie gibt dabei die Vergabekammer des Bundes als Nachprüfungsstelle an. Ein Bieter macht von der Möglichkeit der Nachprüfung Gebrauch, bleibt aber erfolglos. Die Vergabekammer kommt zu dem Schluss, dass der Nachprüfungsweg gar nicht eröffnet ist. Denn zu betrachten sei nicht die Bezuschussung der Gesamtmaßnahme, sondern
Aber technisch alternativlos Der Auftraggeber betreibt ein komplexes Messsystem, in dem nach einigen Jahren des Betriebes einzelne Messgeräte ersetzt werden müssen. Für diese Ersatzbeschaffung verlangt er, dass die Messdaten in einem bestimmten Dateiformat ausgegeben werden müssen, damit sie in Echtzeit weiterverarbeitet werden können. Im Vergabevermerk legt er dazu die Begründung nieder, dass die Datenverarbeitung mit einer eigens dafür entwickelten Software vorgenommen werde, die nur dieses spezielle Dateiformat verarbeiten könne. Das Dateiformat wird nur von einem einzelnen Anbieter exklusiv verwendet. Alle anderen Messgeräte-Hersteller müssen ihren Datenoutput umrechen, um Dateien dieses Formates zu erzeugen. Ein Messgeräteanbieter rügt daher die Festlegung auf das Dateiformat der Konkurrenz. Er stört sich daran, dass er bereits vor dem Zuschlag für eine Teststellung die Datenemulation auf das spezielle Format entwickeln müsse. Damit sei die Produktneutralität verletzt, ihm entstehe ein Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Konkurrenten, der dieses Datenformat standardmäßig nutzt. Die Vergabekammer stimmt der Ansicht zu, dass auch die Beschränkung auf ein bestimmtes Dateiformat die Produktneutralität verletzen könne. In Anbetracht der Tatsache, dass die Geräte in ein bestehendes Messnetz integriert werden müssten, sei die Beschränkung auf das Format aber gerechtfertigt.
VK Bund (Beschl. v. 09.11.2018, Az.: VK 2-98/18)
MENGENFEHLER
Vordersatz: null
Irrtümliche Bedarfsposition Wer eine Brücke bauen will, braucht ein Traggerüst, bis die Brücke fertig ist. Das ist eigentlich für jeden fachkundigen Bieter klar. Deswegen haben die meisten Bieter auch einen Fehler im Leistungsverzeichnis stillschweigend korrigiert. Der Auftraggeber hatte nämlich für die Errichtung des Traggerüstes einen Pauschalpreis gefordert, ihn im Vordersatz aber irrtüm-
lich mit der Menge “0” angesetzt. Damit war an dieser Stelle nur noch eine informatorische Preisabfrage enthalten, die Fast alle Bieter haben diese Position dennoch zum Gesamtpreis addiert – bis auf einen. Der erkannte den Irrtum und bot dafür einen neunfach überhöhten Preis und war mit dem Rest seines Angebotes unschlagbar preisgünstig. Statt aber nun die Ausschreibung aufzuheben, hat der Auftraggeber den Gerüstpreis nachträglich zum Angebotspreis addiert, wodurch dieser Bieter vom ersten Platz verdrängt wurde. Gegen dieses Wertungsergebnis zieht er erfolgreich im unterschwelligen Verfahren vor die Vergabekammer Sachsen-Anhalt. Die bescheinigt nämlich, dass der Auftraggeber keinesfalls mehr nach Eröffnung der Angebote sein Leistungsverzeichnis ändern kann – auch nicht, um einen offensichtlichen Fehler zu bereinigen, denn dann sind die eingegangenen Angebote mit der Ausschreibung nicht mehr deckungsgleich. So war das Verfahren zurückzuversetzen. Der BGH hat kürzlich für derartige Fälle eine neue Lösungsmöglichkeit geschaffen: den Ausschluss aufgrund unzulässiger Spekulation mit Bedarfspositionen. (Vgl. “Überhöhte Bedarfsposition” in BS 01/2019, S. 8, in dieser Rubrik) Wäre dieser eine Bieter ausgeschlossen worden, hätten in der Praxis alle anderen, die den Fehler von sich aus korrigiert hatten, keine Möglichkeit gehabt, einen Zuschlag mit Hinweis auf die unzulässige Fehlerkorrektur anzugreifen.
VK Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 25.09.2018, Az.: 3 VK LSA 58/18)
PERSONALKAPAZITÄT
Beschäftigter Chef
Art der Mitarbeit ist unerheblich Drei Architekten sollten mindestens im Planungsbüro beschäftigt sein, damit es die nötige Personalstärke hat, um auch auf unvorhergesehene Vorkommnisse auf der Baustelle reagieren zu können. Ein Büro mit sieben Beschäftigten wunderte sich, dass sein Konkurrent nun zum wiederholten Male bei derartigen Ausschreibungen den Zuschlag erhalten sollte. Schließlich hat doch dessen Inhaber nur zwei Angestellte. Diesmal beantragte das größere Büro die Nachprüfung. Die Vergabekammer sieht in der Bürogröße jedoch kein Problem.
“Beschäftigt” sei in diesem Zusammenhang nicht arbeitsrechtlich zu verstehen. Es komme nicht darauf an, wie viele Angestellte das Büro habe, sondern darauf, wie viele Personen tatsächlich zur Verfügung stünden. Der mitarbeitende Büro-Eigentümer muss daher mitgezählt werden. Ein Chef mit zwei Angestellten ergibt also die geforderte Mindestzahl von drei Beschäftigten.
VK Nordbayern (Beschl. v. 26.11.2018, Az.: RMFSG21_3194-3-31)
Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München und Unkel/ Rh. (Oppler Büchner PartGmbB)
jeden Monat im Behörden Spiegel
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 8 Vergaberecht
Behörden Spiegel: Herr von Wietersheim, was macht die Praxis nach der Vergaberechtsreform 2016?
von Wietersheim: Die Praxis steht bei der Digitalisierung vor großen Aufgaben. Zahlreiche Vergabestellen befinden sich noch am Anfang, vor allem im kommunalen Bereich. Parallel zur E-Vergabe beobachte ich eine zunehmende Zentralisierung. Das hat Folgen auf die Professionalisierung der Mitarbeiter. Hinzu kommen weitere praxisrelevante Vorhaben wie die Einführung der elektronischen Rechnung, die VergabestatistikVerordnung oder der Aufbau des Wettbewerbregisters inklusive des Aufbaus einer digitalen Abfragemöglichkeit.
Behörden Spiegel: Bleiben wir bei der E-Vergabe: Zur Vereinheitlichung gibt es zwar den Standard X-Vergabe, trotzdem klagen die Bieter, sie müssten zu viele Plattformen bedienen.
von Wietersheim: Ich glaube, dass die Plattformvielfalt für die Bieter noch zunehmen wird. Mir liegen Berichte von Bietern vor, die bis zu 120 Tools im Einsatz haben und pflegen müssen.
Wenn jedes Tool nur zweimal jährlich mit einem Update aktualisiert werden muss, kann man sich den Aufwand ausrechnen.
Zugleich wissen wir, dass diese Updates nicht immer gemacht werden und es sofort zu Kommunikationsproblemen kommt. Hier bahnt sich ein Problem für den Wettbewerb an. Kleinere Bieter werden sich auf wenige Auftraggeber beschränken. Dadurch werden die Angebote pro Ausschreibung noch weiter zurückgehen. Deshalb steigt der Druck auf die X-Vergabe. Die öffentlichen Auftraggeber sollten schon aus Eigeninteresse bei der Entwicklung und Einführung dieses Standards voranschreiten.
Behörden Spiegel: Welche konkreten Maßnahmen empfehlen Sie den Vergabestellen?
“Mehr Wettbewerb ist immer besser”
Zwischen Statistikverordnung, Wettbewerbsregister und Datenschutz
(BS) Der Druck auf die X-Vergabe steigt, ist sich Mark von Wietersheim, Geschäftsführer des forums vergabe e. V., sicher. Im Interview mit dem Behörden Spiegel spricht er über die Umsetzung der E-Vergabe, Wertgrenzen für zentrale Beschaffungen, die Zusammenlegung der VOB/A und der VGV und über die im Herbst anstehenden forum vergabe-Gespräche in Fulda mit der Verleihung des International Procurement Awards. Die Fragen stellte Jörn Fieseler.
von Wietersheim: Die Zentralisierung ist der richtige Weg, um die Zahl der Vergabestellen zu reduzieren. Mit Blick auf densungen zu verwenden und Standardbietertools einzusetzen.
Außerdem sind Rahmenverträge eine gute Lösung, Beschaffung einer dezentralen Leistungserbringung: Letztlich lässt sich mit Rahmenverträgen mit mehreren Teilnehmern auch der Wettbewerb sichern.
Behörden Spiegel: So vielfältig wie die Kommunen, so heterogen die Schwellenwerte, ab denen das Vergabeverfahren zentral durchgeführt werden soll: Welche Wertgrenze wäre aus Ihrer Sicht die beste?
von Wietersheim: Das lässt sich nicht pauschal festlegen, das ist eine Frage der Verfahrensund der Stellenzahl. Es ist eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen, dies selbst festzulegen. Es ist nämlich eine Frage des Subsidiaritätsprinzips: Jede Ebene macht das, was sie machen kann. Was nicht mehr durchgeführt werden kann, sollte abgegeben werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei der Zentralisierung auch nur die EU-weiten Verfahren abgegeben werden.
Behörden Spiegel: Könnte sich der Schwellenwert für die Anwendung der E-Vergabe (ab 25.000 Euro) nicht als Wertgrenze etablieren?
von Wietersheim: Es erscheint mir nicht sinnvoll, zwei unterschiedliche Prozesse zu instal-
“Das deutsche Vergaberecht wird nicht an der Zusammenlegung genesen oder an der Trennung kaputtgehen – oder umgekehrt”, sagt Mark von Wietersheim, Geschäftsführer des forums vergabe e. V. Foto: BS/Grazyna Fait, forum vergabe e. V.
lieren, nur weil ein Auftragswert überschritten ist. Deshalb kann sich dieser Schwellenwert als Grenze abzeichnen, vor allem, wenn Kommunen keine E-Vergabelösung anschaffen wollen. Ist eine E-Vergabelösung bereits im Einsatz, werden im Zweifel sämtliche Verfahren darüber abgewickelt, unabhängig von der Höhe des Auftrages. Langfristig wird mit der elektronischen Rechnung und der E-Akte der Papierprozess sowieso aussterben.
Behörden Spiegel: Sie haben die Statistikverordnung und das Wettbewerbsregister angesprochen. Wie ist der Stand?
von Wietersheim: Beim Wettbewerbsregister gibt es einen Aufbaustab und gewisse Fristenankündigungen, derzeit wird als möglicher, aber ehrgeiziger Zeitpunkt für die Einführung 2020 genannt. Eine der Herausforderungen dürfte im Zugriffssystem liegen. Wenn Sie überlegen, dass alle Vergabestellen einen Zugang brauchen, wahrscheinlich mit personalisierten Zugängen, und es fast im sechsstelligen Bereich Zugriffsrechte geben wird, wird der Umfang dieser Aufgabe deutlich.
Hebelwirkung Beschaffung
Zwei Spitzenleistungen ausgezeichnet
Bei der Statistikverordnung gibt es erste Ankündigungen für die nähere Zukunft. Es ist sinnvoll, dass wir belastbare Größen über das Vergabewesen in Deutschland bekommen, über Verfahrenszahlen, Auftragsgrößen etc. Diese Angaben sind notwendig, um nachjustieren zu können.
Behörden Spiegel: Bleibt noch das politische Thema, die Zusammenlegung der VOB mit der VgV. von Wietersheim: Das deutsche Vergaberecht wird nicht an der Zusammenlegung genesen oder an der Trennung kaputtgehen – oder umgekehrt. Die Diskussion ist seit Längerem versachlicht worden.
In der Baupraxis spielen vor allem die Teile B und C der VOB eine sehr große Rolle, das ist früher in der Debatte zu kurz gekommen. Diese beiden Teile sollen bestehen bleiben, sodass die sachliche Frage bleibt, ob eine Einbindung dieser beiden Teile in die VgV funktionieren würde. Klar ist, in zentralen Vorschriften dürfen sich die Regelungen nicht unterscheiden. So halte ich es für einen grundlegenden Fehler der jetzt abgelösten VOB/A 2016, eigene Nachforderungs-
regelungen gestellt zu haben. Es bleibt aber auch zu fragen, warum es für einen sehr großen und dabei einheitlichen und homogenen Wirtschaftsbereich wie dem Baubereich nicht auch einheitliche eigene Rahmenbedingungen geben sollte. Die Hauptsache ist aber immer, dass die Vergabeverfahren und die Baudurchführung funktionieren.
Behörden Spiegel: Im Sepvergabe-Gespräche in Fulda statt. Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte?
von Wietersheim: Natürlich wird es um die Digitalisierung gehen. Wir wollen uns den Beschaffungsprozess – Stichwort Zentralisierung – anschauen, aber auch die Mitarbeiterkompetenzen hinsichtlich der Professionalisierung. Darüber hinaus wollen wir uns aber auch mit schweren Verfehlungen auseinandersetzen. Ebenso werden wir in einem Workshop auf den Datenschutz bei der öffentlichen Auftragsvergabe eingehen. Das alles hängt zusammen mit der Komplexität des Vergabeverfahrens: Je mehr Gestaltungsmöglichkeiten Sie geben, desto mehr Kompetenzen brauchen Sie, um diese Möglichkeiten zu nutzen. Und je mehr Sie zentralisieren, desto eher können Sie den Mitarbeitern Aufstiegschancen bieten.
Behörden Spiegel: Wo sind beim Vergaberecht und Datenschutz noch offene Punkte?
donymisierung etwa von Referenzen oder Mitarbeiterangaben. Ich genommen wird.
Behörden Spiegel: Im Rahmen der Gespräche wird der International Procurement Award (IPA) verliehen. Welche Bedeutung hat der Preis?
von Wietersheim: Der IPA ist ein bemerkenswertes Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement und Ausdruck unserer gemeinnützigen Aufgabe, initiiert Privatperson. Wir fördern damit die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Inzwischen sind die vergaberechtlichen Promotionen über die ganze Republik verteilt und beleuchten ganz unterschiedliche interessante Aspekte. Aber wir erreichen auch das EU-Ausland und haben von dort Bewerbungen. Allerdings erhalten wir kaum Bewerbungen aus den Wirtschaftswissenschaften. Diese könnten sich mehr mit dem Vergaberecht auseinandersetzen, wo es strenggenommen doch ein wirtschaftliches Thema ist. Nehmen Sie nur die Relevanz des Beschaffungsvolumens für die Gesamtwirtschaft. Das versuchen wir, mit dem Preis zu verbessern.
Behörden Spiegel: Derzeit wird der Preis in einer Kategorie verliehen und Master-Arbeiten müssen mit Dissertationen verglichen werden. Gibt es Überlegungen, hier eine Unterteilung vorzunehmen und eine zweite Kategorie einzurichten?
(BS/jf) Ein kompletter Rollout und eine Innovationspartnerschaft sind die Gewinner des diesjährigen Preises “Innovation schafft Vorsprung”. Die Gewinner wurden beim elften Tag der öffentlichen Auftraggeber gekürt. Der Preis soll den Umdenkungsprozess in der Beschaffung fördern.
Ausgezeichnet wurden einerseits der Deutsche Wetterdienst (DWD) und andererseits der Landkreis Schaumburg. Letzterer erhielt die unter öffentlichen Auftraggebern begehrte Trophäe in der Kategorie “innovatives Produkt”.
Jury die Konstanz und der komplette Rollout von Spannungsstabilisierungsanlagen für die insgesamt 100 Liegenschaften. Regulär darf die Spannung im Stromnetz Schwankungen von bis zu zehn Prozent unterliegen, erläutert Nils Althoff, Energiemanager im Schaumburger Kreis.
Da die elektrischen Betriebsmittel so ausgelegt sind, dass sie ihre Nennwerte bei minimal zulässiger Spannung erreichen müssen, ist eine Stabilisierung der anliegenden Spannung nach unten möglich. Mit den Anlagen kann die Spannung konstant auf 215 Volt gehalten werden.
Mit dem ersten Projekt konnte bereits so viel Strom pro Jahr eingespart werden, wie 17 Einfamilienhäuser verbrauchen. Inzwischen hat der Landkreis in zwölf Liegenschaften Spannungsstabilisatoren eingebaut, mit einer jährlichen Stromeinsparung von acht Prozent und damit von rund 56.000 Euro. Weitere Anlagen sollen folgen. Der DWD wurde in der Kategorie “Innovationen im Beschaffungsprozess” prämiert. Weniger das Produkt, sondern viel mehr
Strahlende Gesichter und herzliche Stimmung bei Preisträgern und Gratulanten (v.l.n.r.): Christian Hirte (BMWi), Nils Althoff, Fritz Klebe (beide Preisträger Landkreis Schaumburg), Tobias Pötzsch, Thomas Schuhmacher, Hilke Heeren (alle Preisträger Deutscher Wetterdienst), Dr. Silvius Grobosch und Matthias Berg (beide BME e. V.). Foto: BS/Tanja M. Marotzke, BME
der Weg zur Entwicklung eines Hagelsensors überzeugte die Einkauf verzeichnete eine interessante Reise hinsichtlich der Positionierung in der Behörde. Der Hagelsensor wird für standardisierte meteorologische Meldungen (METAR-Meldungen) an Flughäfen benötigt. Die METARMeldungen dienen der Sicherung des Flugverkehrs. Allerdings ergab eine Marktuntersuchung, dass für die Erfassung von Hagel alle gängigen Sensoren nicht zwischen starkem Regen und Hagelkörnern, geschweige denn deren Größe, unterscheiden können. Deshalb entschied sich der DWD für die Beschaffung mittels einer Innovationspartnerschaft. Das
Verfahren wurde in zwei Stufen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass der Markt mit der Innovationspartnerschaft nicht recht umzugehen wusste. Nur ein Unternehmen beteiligte sich. “Im Rahmen des Verfahrens war vor allem die vertragliche Fokussierung auf die Entwicklung des Leistungsgegenstandes eine zentrale Herausforderung”, berichtet Thomas Schuhmacher, Referatsleiter Beschaffung beim DWD. Im Ergebnis konnten nach einer Verhandlungsrunde die Leistung und das erste Angebot konkretisiert und verbessert werden. Parallel sank der Preis der Seriengeräte um knapp zehn Prozent. Erfolgsentscheidend für Schuhmacher war das
partnerschaftliche Miteinander auf beiden Seiten. Und: “Es gibt noch keine Rechtsprechung zu dem Verfahren. Sie können alles selbst ausprobieren.” Allerdings bedarf es für eine Innovationspartnerschaft eines umfassenden Vertragsmanagements. “Man muss sich aus dem Dunstkreis der Vergabestelle entfernen und einerseits Wege entwickeln zu einem strategischen Einkauf und andererseits als Beschaffer weiter agieren”, so Schuhmacher abschließend. “Strategische Ziele der Beschaffung werden noch zu wenig genutzt”, kritisiert Dr. Silvius Grobosch, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) e. V. Dabei könne die öffentliche Beschaffung eine Vorreiterrolle einnehmen, wenn schon ein Prozent vom jährlich 350 Mrd. umfassenden Beschaffungsvolumen in Deutschland genutzt würde. “Wir brauchen in der öffentlichen Verwaltung mehr innovatives Denken”, sagt Christian Hirte , Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). In den letzten elf Jahren habe das Themengebiet schon gut etabliert werden können, es sei jedoch ein Kulturwandel und der komme einem Marathon gleich, ergänzt Dr. Ole Janssen, Leiter der Unterabteilung Innovationsund Technologiepolitik im BMWi.
von Wietersheim: Einerseits bei den Referenzen, andererseits bei den E-Vergabesystemen und den in der Datenschutzgrundverordnung geforderten Löschfunktionen und dem vorgesehenen Löschungsanspruch. Dies wird wohl nicht in allen E-Vergabesystemen vorgehalten. Mein Eindruck: Das ist überwiegend lösbar. Es verlangt vielleicht beispielsweise eine gewisse Pseu-
von Wietersheim: Ja, das stimmt und wir haben schon wiederholt über eine zweite Kategorie nachgedacht. Aber zwei Aspekte bremsen uns: Erstens, die Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury gelesen und bewertet. Das geschieht nicht über Nacht. Und eine zweite so Kategorie ist nicht so einfach zu Zweitens schwankt die Anzahl der abgegebenen Arbeiten. Nehmen Sie die letzte Reform 2016. Kurz davor haben wir deutlich weniger Arbeiten bekommen, weil klar war, dass sich die Rechtslage ändert. Nach der Reform braucht es eine Zeit, bis die Arbeiten dann den aktuellen Stand widerspiegeln. Wir hoffen, dass die Bewerbungszahlen jetzt wieder steigen. Wie sagt es der Vergaberechtler: Mehr Wettbewerb ist immer besser.
Beratung für Bewerter und Bieter Ausschreibungen · Submissionen
Seite 9 Behörden Spiegel / März 2019 Beschaffung / Vergaberecht
Eine Freude, in Deutschland zu sein
Ein Gespräch mit Kanadas Botschafter Stéphane Dion in Berlin
(BS/ps) Mit “a mare usque ad mare” auf seinem Wappen ist die Lage Kanadas gut beschrieben. Es liegt von “Meer zu Meer”, dem Atlantik im Osten bis zum Pazifik im Westen. Im Norden geht’s zum Nordpol und südlich in die USA. 37 Millionen Einwohner, 3,6 pro Quadratkilometer (km2), leben in dem mit 9.984.670 km2 nach Russland zweitgrößten Staat der Erde. Dafür haben sie eine Königin, Elisabeth II., als nominelles Staatsoberhaupt. Kanadischer Botschafter und Sondergesandter für die Europäische Union und Europa im dagegen eher überschaubaren Deutschland, das von der Fläche her fast 28 Mal in sein Land passe, ist seit Juni 2017 Stéphane Dion.
Botschafters Rezept Selbstgefangene Forelle
Es gibt kein besseres und leckeres Gericht für mich als die Forelle, die ich am selben Tag in einem Bach irgendwo in den Laurentinischen Bergen – ein nordwestlich des Sankt-Lorenz-Stroms in der kanadischen Provinz Québec gelegenen Bergkette – beim Fliegenfischen (Methode des Angelns) gefangen habe. Wir essen sie mit Freunden, einfach im Ofen gebacken, mit Beurre Blanc (klassische Buttersoße der französischen Küche), Weißwein, Sauerampfer und Reis. Ich weiß nicht warum, aber der Fisch, den man selbst fängt, ist immer am leckersten!
auf Twitter unter: “AmbStephaneDion” und die Kanadische Botschaft bei Facebook und Twitter unter “KanadaBotschaft”.
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 10 Diplomaten Spiegel D
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Nationale
--Dion---Von Friedensmissionen bis Klimaschutz-Dion---Dion--
Joseph Jacques Jean Chrétien,
Justin Trudeau
und globale Handlungsfelder
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Dion---------
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Vielfalt kann Stärke bedeuten
Donald Trump.
Justin TrudeauDion
Pierre Elliott Trudeau,
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Sprichwörtliche Bescheidenheit
Pierre Elliott Trudeau
Stéphane Dion
Mark Twain
Franz Schuberts Lob über Deutschland
Dion
Seit Sommer 2017 vertritt er Kanadas Interessen in Deutschland: Seine Exzellenz Botschafter Stéphane Dion. Fotos: BS/Dombrowsky
Berlins Wahrzeichen in der Uniform der “Royal Canadian Mounted Police” – der kanadischen Polizei, genannt Mounty.
Abteilung 1 Zentrale Aufgaben
Leitung: Michael Markmann -7144
Stellv. Leitung: Wolfgang Köhler -7141
Referat 11
Organisation, Koordinierung, Steuerung und Personal NLSchB und NLQ
Martin Wächter (m.d.W.d.G.b.) -7183
Referat 12
Haushalt, Finanzplanung, zentrale Vergabestelle
Beauftragter für den Haushalt
Wolfgang Köhler -7141
Referat 13
Leitung Sebastian Böhrs -7234
13.1 Personal Sebastian Böhrs -7234
13.2 Innerer Dienst
Heiko Grams -7496
Referat 14
Kultusministerium des Landes Niedersachsen
Minister Grant Hendrik Tonne
Foto: BS/Philipp von Ditfurth, Presse- und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregierung
Staatssekretärin Gaby Willamowius -7106
Abteilung 2 Schulformübergreifende Angelegenheiten
Leitung: Jan ter Horst -7207
Stellv. Leitung: Birgit Wenzel -7201
Referat 21
Europäische und Internationale Angelegenheiten des Geschäftsbereichs, Schulpflicht, Rechtsund Verwaltungsangelegenheiten
Christel Schröder -7280
Referat 22
Arbeit und Gesundheit in Schulenund Studienseminaren
Karin Kayser -7314
Referat 23
Politische Bildung, Gedenkstätten, Globales Lernen und Mobilität, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Claudia Schanz -7160
Referat 24
Leitung: Thomas Castens 7293
Abteilung 3 Allgemein bildendes Schulwesen, Kirchen
Leitung: Heiner Hoffmeister -7213
Stellv. Leitung: Andreas Stein -7239
Referat 31
Qualitätsentwicklung, Eigenverantwortliche Schule, Fokusevaluation, Eltern- und Schülervertretungen, Landesschulbeirat
Gesa Johannes -7215
Referat 32
Leitung: N. N. -7282
32.1 Grundschulen N. N. -7278
32.2 Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen N. N. -7282
Referat 33
Leitung: Andreas Stein -7239
33.1 Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs, Deutsche Schulen im Ausland Andreas Stein -7239
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Dienstrecht
Martina Zapfe -7065
Referat 15
Gesetzgebung, Schulträger, übergreifende Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
Gerald Nolte -7049
24.1 Berufliche Orientierung
Petra Peter -7189
24.2 Schulsport, Gesundheitsförderung, Schulpsychologie
Thomas Castens -7293
Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierungin Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder
Diane Witte (m.d.W.d.G.b.) -7125
Referat 25
Migration, Kultur, Sprachbildung, Schulsozialarbeit, Ganztag
Birgit Wenzel -7201
33.2 Gesamtschulen Andreas Lust-Rodehorst -7330
Referat 34
Unterrichtsversorgung, Einstellung, Bedarfsplanung der allgemein bildenden Schulen
Gudrun Köppen-Castrop -7240
Referat 35
Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, Personalentwicklung in Schulen
Jörg Hoffmeister -7272
Referat 36
Abteilung 4 Berufliche Bildung
Leitung: Melanie Walter -7374
Stellv. Leitung: Dr. Dag Danzglock -7356
Referat 41
Grundsätzliche und übergreifende Angelegenheiten des berufsbildenden Schulwesens, Schulformen BBS, Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
Friedrich-Wilhelm Krömer -7372
Referat 42
Qualitätsmanagement und Steuerung, Schulinspektion BBS, Statistik, Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte
Frauke Keck-Pergner -7397
Referat 43
Schulische Berufsbildung Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, berufsübergreifender Lernbereich sowie Digitalisierung BBS
Cornelia Frerichs -7368
Referat 44
Gewerblich-technische Berufsbildung, Integration durch berufliche Bildung
Georg Weßling -7395
Referat 45
Betriebliche und überbetriebliche Berufsausbildung, Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen, LABB, Europäische Strukturfonds
Dr. Dag Danzglock -7356
Geschäftsstelle “Bündnis Duale Berufsausbildung”
Dr. Dag Danzglock -7356
Abteilung 5 Frühkindliche Bildung, Inklusion, Digitalisierung
Leitung: N. N.
Stellv. Leitung: Ute Wormland (m.d.W.d.G.b.) -7260
Referat 51
Frühkindliche Bildung, Qualitätsentwicklung und Finanzen
Dr. Monika Lütke-Entrup -7333
Referat 52
Modellvorhaben, Fortbildung, Aufsicht und Beratung in der Kindertagesbetreuung (Fachbereich II Landesjugendamt)
N. N.
Referat 53
Inklusion im Bildungswesen, Förderschulen
Ute Wormland -7260
Referat 54
Bildung in der digitalen Welt Beauftragter für digitale Bildung
Matthias Günther (m.d.W.d.G.b.) -7156
Referat 55
Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten, Datenschutz, IT, E-Government, Informationssicherheit, Projekt “IT2020”
Monika Weichsel (m.d.W.d.G.b.) -7179
Hausanschrift
Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12
Verehrte Leserinnen und Leser!
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Kirchen und Religionsgemeinschaften, Schulen in freier Trägerschaft, Rechts-und Verwaltungsangelegenheiten
N. N.
30159 Hannover
Postfach 161, 30001 Hannover
Telefon: 0511 / 120-0
Telefax: 0511 / 120-7450
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Ministerbüro Leitung: Wolfgang Toboldt -7111 Pers. Referentin des Ministers: Naemi Hüsemann -7110
Sebastian Schumacher -7148 Jasmin Schönberger -7198 Gleichstellungsbeauftragte Claudia Kohlstedt -7142
Vertreterin: Jeanette Salamon -7137 2. Vertreterin: Christina Jagemann -7157 Referat 01 Parlaments-und
Bernd Maschke -7150 Christin Obst -7109 Grundsatzfragen, Sonderaufgaben und zentrale Vorhabenplanung Tanja Meister -7145 Projekt “Bildung 2040” Nina Graf -7384
1.
Kabinettsangelegenheiten, allgemeine Koordination
Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: MK Niedersachsen Stand: 01.03.2019 Behörden Spiegel / März 2019 Seite 11 Personelles
Wachsende Gefahr
(Behörden Spiegel) Die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter, die die Bundesrepublik ablehnen und nicht für einen Staat, sondern für eine GmbH halten, nimmt immer weiter zu. Gingen die Experten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) 2016 noch von rund 10.000 Personen in diesem Spektrum aus, waren es 2017 bereits 16.500. Und im dritten Quartal des letzten Jahres waren es schon 19.000. “Hotspots” der sehr heterogenen Szene sind Süd- und Ostdeutschland sowie Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung
Verteilung der Reichsbürger in Deutschland*
Zahl der Reichsbürger in Deutschland
Zahl der als rechtsextrem eingestuften Reichsbürger und Selbstverwalter
297 Erlaubnisse
Berlin 15 Erlaubnisse
Brandenburg
37 Erlaubnisse
Hamburg
6 Erlaubnisse
Saarland 4 Erlaubnisse
Sachsen
68 Erlaubnisse
Bundesweit 910 Erlaubnisse
Geführte Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte und Soldaten mit möglicher Zuordnung zur Reichsbürgerszene 2018
*verschiedene Stichtage
Quellen: BS/Verfassungsschutzberichte, Bundestagsdrucksache 19/7844, Berlin: Antwort auf die Schriftliche eigene Recherche
Quellen: BS/Bundestagsdrucksache 19/7844
Waffenrechtliche Erlaubnisse und entzogene waffenrechtliche Erlaubnisse* bei Reichsbürgern
358 entzogene Erlaubnisse
8 entzogene Erlaubnisse
25 entzogene Erlaubnisse
über 560 entzogene Erlaubnisse
*verschiedene Stichtage
Quellen: BS/Bundestagsdrucksache 19/7844, Drucksache 18/17814 im Abgeordnetenhaus Berlin, Verfassungsschutzberichte, eigene Recherche
26 % Frauen
74 % Männer
Reichsbürger Geschlechterverteilung
Quelle: BS/Bundesamt für Verfassungsschutz
Illustration: BS/Liesegang unter Verwendung von © DanielMendler, stock.adobe.com; © mcbudi, stock.adobe.com; www.staatenbund-deutschesreich.info; Landeskriminalamt Brandenburg
Bayern Thüringen Sachsen Brandenburg Niedersachsen Hessen Bremen Hamburg Berlin Saarland Baden–Württemberg Rheinland–Pfalz Sachsen–Anhalt Nordrhein–Westfalen Schleswig–Holstein Mecklenburg–Vorpommern 2.500 120 500 1.000 2.750 1.400 120 130 230 350 670 560 450 1.327 4.200 60 110 60 27 10 79 650 50 19.000 950 bundesweit 0 4.200 Behörden Spiegel / März 2019 Seite 12 Daten & Fakten
81 1 2 4
Kommune
Behörden Spiegel
Berlin und Bonn / März 2019
Nicht mehr als ein Sandkorn in der Wüste
Welche Rolle spielt die BImA in der “Wohnungskrise”?
(BS/Katarina Heidrich) Frankfurt a. M., Köln, Berlin und München: Überall dort, wo der Mangel an bezahlbarem Wohnraum am größten ist, verzeichnet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die höchsten Leerstandsquoten. Entsprechend sieht die Bundesregierung darin ein ungenutztes Potenzial, die angespannten Wohnungsmärkte zu entlasten. Anders die BImA, die den Handlungsspielraum selbst als begrenzt einschätzt. Es werden längst andere Wege identifiziert, die zu einer langfristigen Entspannung führen können.
Die BImA ist derzeit mit einem Besitz von rund 468.000 Hektar und etwa 36.000 Wohnungen eine der größten Immobilieneigentümerinnen in Deutschland. Der Leerstand beträgt insgesamt rund 2.495 Wohneinheiten, das sind etwa sieben Prozent. Der sogenannte marktaktive Leerstand, also leerstehende, kurzfristig vermietbare Wohnungen, beläuft sich hingegen nur auf 830 Wohneinheiten (2,29 Prozent).
Diese stehen dem Wohnungsmarkt in der Regel innerhalb von vier Monaten nach Freizug zur Verfügung.
Die Bundesanstalt sieht sich selbst aber nicht unbedingt in der Rolle, einen weitreichendenhen zu haben. “Die BImA verfügt bundesweit betrachtet nur über 0,1 Prozent des Mietwohnungsbestandes in Deutschland. Mit ihrem Bestand von 36.000 Wohnungen im Vergleich zu privaten und anderen öffentlichen Wohnungsbauunternehmen ist sie als Wohnungseigentümerin nicht marktrelevant. Die Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Berlin allein verfügen beispielsweise über mehr als 300.000 Wohnungen”, heißt es von dort. Änderungen in der Verbilligungsrichtlinie
Zur Entlastung auf dem Wohnungsmarkt trage hingegen nur die gemeinsame Anstrengung aller Akteure bei, die “sowohl für die Rahmenbedingungen als auch für die Schaffung von Wohnraum selbst sorgen können”. Ein Wink mit dem sprichwörtlichen Zaunpfahl in Richtung Politik und Wohnungsbaugesel lschaften. Entsprechend setzt die bayrische Landeshauptstadt auch nicht auf den Verkauf von Wohnungen aus Bundeseigentum, sondern nutzt andere Möglichkeiten (siehe
Ein einseitiger Fokus auf BImA-Verkäufe in den Großstädten wird das Wohnungsproblem nicht beheben – dies kann nur Teil eines Gesamtkonzepts sein.
dazu Seite 14). Anders als die vergleichsweise geringe Zahl an entbehrlichen Wohneinheiten der Behörde könnte die “neue” Verkaufspolitik, bei der künftig freie Liegenschaften leichter und schneller für den (sozialen) Wohnungsbau mobilisiert werden sollen, einen Beitrag leisten. Allerdings gebe es laut BImA keine “Zielmarke”, wie viele Wohnungen durch Immobilienverkäufe an Kommunen in den nächsten Jahren bundesweit entstehen sollen.
Fraglich ist, ob die im letzten Jahr überarbeitete Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Bundesliegenschaften (VerbR) zu einer nennenswerten Änderung der Geschäftspraxis der BImA führt. Die VerbR 2018 enthält im Wesentlichen Vergünstigungen für Kommunen, die für den Bund entbehrliche Flächen zum Zwecke des Wohnungsbaus kaufen möchten. So ist etwa die Kap-
12. Bürgermeisterkongress
pungsgrenze von 80 Prozent bei der Berechnung der Höhe des Kaufpreisabschlages für den sozialen Wohnungsbau entfallen.
“Dies trägt zu einer administrativen Vereinfachung bei und ermöglicht eine Verbilligung von bis zu 100 Prozent des Grundstückskaufpreises – also ein Kaufpreis von null Euro,” kündigt die BImA an. Bei mehreren verbilligungsfähigen Nutzungsarten sei zudem eine Mehrfachgewährung des Kaufpreisabschlages für die jeweilige Nutzungsart möglich.
“Zur Klarstellung in der Praxis und zu einer administrativen Vereinfachung sowie Verfahrensbeschleunigung”, füht laut BImA ebenfalls, dass sich der Kaufpreisabschlag für den sozialen Wohnungsbau (25.000 Euro je Sozialwohnung) auf den Kaufpreis für die gesamte für den Wohnungsbau (gemischt frei finanzierter und sozialer)
Risiken und Katastrophen in Deutschland
7. – 8. Mai 2019
Dorint Hotel, Magdeburg
www.buergermeisterkongress.de
Top-Themen:
• Extremwetter – Probleme für Städte und Gemeinden
vorgesehen ist, auch wenn nurnungen entstehen. Der Erfolg der VerbR muss sich jedoch erst noch herausstellen. In der Vergangenheit hat die BImA lediglich zwölf Liegenschaften für sozialen Wohnungsbau vergünstigt abgegeben, während 2.026 Liegenschaften weiterhin zum Höchstpreis veräußert wurden.
Private Dritte können einsteigen Darüber hinaus wurde zugunsten der Kommunen eine Weiterveräußerungsmöglichkeit an private Dritte, wie etwa Wohnungsbauinvestoren, aber auch Genossenschaften, ohne Rückder Verbilligung geschaffen, soweit sich die Kommune des Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe beziehungsweise des Verbilligungszweckes bedient. “Hierdurch wird die Attraktivi-
tät des Liegenschaftserwerbs für Länder und Kommunen, insbesondere für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus, erhöht,” heißt es von der Bundesanstalt, die damit rechnet, dass die Neuregelung zu einer höheren Nachfrage bei den Kommunen führt. Den Fokus auf die ländlichen Räume setzen Allerdings stellt sich die Frage, wie sinnvoll und vor allem nachhaltig eine Regelung ist, die die Abgabe von verbilligten Flächen an Private ermöglicht. Mit Urteil des Bundesgerichtshofes wurde entschieden, dass die Sozialbindung von Wohnungen nicht unbefristet bestehen darf. Wenn die Kommunen nun also Flächen zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verbilligt weitergeben, gibt es keine Garantie, dass die Mieten in einigen Jahren nicht wieder stark steigen. Für eine langfristig positive Perspektive auf dem Wohnungsmarkt braucht es eine Gesamtstrategie, die nun nach dem Aus der Gebäudekommission wieder auf null steht. Zu einer solchen muss auch gehören, den Fokus auf die ländlichen Räume zu setzen. “Wir werden das Problem der Wohnungsknappheit nicht allein in den Großstädten lösen können. Ländliche Räume können eine wichtige Entlastungsfunktion für die oft überhitzten Wohnungsmärkte in den Großstädten übernehmen und so zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beitragen. Bund und Länder sind gefordert, ihre Förderpolitik entsprechend anzupassen und auch Behörden- und Wirtschaftsstandorte zu dezentralisieren,” ist sich Bernd Düsterdiek, Referatsleiter im Dezernat Umwelt und Städtebau des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), sicher.
www.behoerdenspiegel.de
KNAPP
Grundsteuer: Wertabhängige Reform?
(BS/ab) Die Grundsteuer soll alleine von den Eigentümern getragen werden, so der Vorschlag der SPD. Damit solle verhindert werden, dass eine Erhöhung der Grundsteuer direkt auf die Mieter umgelegt würde. Kritisch hingegen betrachtet dies der Deutsche Landkreistag (DLT). Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: “Es wäre völlig sachwidrig, vom bewährten Prinzip der Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter abzugehen: Diese nutzen vor Ort die kommunale Infrastruktur und sind Einwohner einer Gemeinde.” Sinnvoll sei daher eine wertabhängige Reform, die die Situation auf den Wohnungsmärkten unverzerrt widerspiegle. Das bedeute auch, dass in herausgehobenen Wohnlagen mehr Grundsteuer anfalle als in Gebieten mit schwachem Wohnungsmarkt. Bis Ende des Jahres müssen sich der Bund und die Länder auf eine neue Berechnung der Grundsteuer einigen, welche dann ab spätestens 2025 wirksam werden soll.
Drei Prozent in zwei Jahren (BS/ab) Von fünf Verwaltungsleistungen bei 300 Kommunen sind gerade mal 19 Prozent vollständig digitalisiert. Dies geht aus dem Digitalisierungs-Index des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (ÖFIT) hervor. Dies ist ein leichter Anstieg von drei Prozentpunkten verglichen zu 2017. Grundsätzlich lässt sich beim Gesamtindex für die Digitalisierung des kommunalen Angebots beobachten, dass in fast allen Aspekten eine Verbesserung stattfand. Vor allem bei der Nutzung der Basiskomponenten wie dem Servicekonto oder E-Payment falle es am stärksten auf. Trotzdem ist es fraglich, ob bis 2022 das Ziel des Online-Zugangsgesetzes, alle 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten, erreicht wird.
Eine Veranstaltung des
Beratend: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
• Die demografische Entwicklung – eine wachsende Herausforderung in den Kommunen
• Mein Krisenfahrplan – die Katastrophe vor Ort
Foto: BS/© galitskaya, stock.adobe.com
Bernd Kasper, pixelio.de; Lichtkunst.73, pixelio.de; panimia, pixabay.com; M.Großmann, pixelio.de
Die Kommunen sind Schlüsselakteure für einen positiven Umschwung in Richtung einer klimafreundlichen Gesellschaft, wie es Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, in ihrem Grußwort zur Eröffnung der zwölften Klimaschutzkonferenz des Deutschen Städteund Gemeindebundes (DStGB) beschrieb. Passend zu ihrer Einleitung stand die gesamte Veranstaltung unter dem Leitsatz “Kommunen aktiv für den Klimaschutz”. So befasste man sich neben allgemeinen Entwicklungen rund um Klimawandel und politische Herausforderungen mit konkreten Beispielen, wie Städte in Deutschland beim Wandel zu Nachhaltigkeit und Erneuerbaren Energien vorangehen. Ein Beispiel ist hierbei die Stadt Dortmund, die ein “Handlungsprogramm Klimaschutz 2020” aufgesetzt hat, um Strukturwandel und Klimaschutz gemeinsam anzugehen. Aber auch Konzepte neuer Mobilität wurden besprochen, wie beispielsweise die Entwicklung intelligenter Elektromobilitätskonzepte für das Rheinquartier in Lahnstein. Für die Umweltministerin sind dies genau die Felder, bei denen die Kommunen am meisten tun können, dabei aber auch Unterstützung brauchen. So steht für Schulze grundsätzlich fest, dass “nach dem Hitzesommer 2018 das Jahr 2019 ein Jahr der Entscheidungen für einen besseren Klimaschutz werden muss”. Daher arbeite man derzeit an einem Bundesklimaschutzgesetz, welches in seiner aktuellen Form von der Union jedoch noch
Die Zeit wird immer knapper
Was Kommunen noch für den Klimaschutz tun können
(BS/Wim Orth) Die Menschheit ist auf dem Weg, unsere Erde systematisch zu zerstören. Der vergangene Sommer bot einen Vorgeschmack auf die Zukunft, geprägt von einer monatelangen Hitzewelle, verdörrten Ernten und einer ganzen Reihe von Temperaturrekorden. Auch der in den letzten Zügen liegende Winter hat einige Kälterekorde aufgestellt, für Lawinen und abgeschnittene Dörfer in Alpen und Erzgebirge gesorgt und sogar die Niagara-Fälle auf der Grenze von Vereinigten Staaten und Kanada teilweise zufrieren lassen. “Man kann heute bereits mit belastbaren Daten voraussagen, dass die Menschheit auf eine Katastrophe zusteuert, wenn sich nichts ändert”, so Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joachim Schellnhuber auf der zwölften Klimaschutzkonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Ende Februar in Bonn. Durch die immer häufiger auftretenden Wetterkapriolen ist unser Klima spätestens seit 2018 wieder mehr in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Und damit auch die Städte und Gemeinden und deren Rolle beim Umgang mit den neuen Herausforderungen.
abgelehnt werde. Die Ministerin ist aber fest entschlossen, ein konsensfähiges Gesetz auf den Weg zu bringen.
Die Altlasten müssen weg
Auch für Roland Schäfer, den ersten Vizepräsidenten des DStGB und Bürgermeister von Bergkamen, steht fest, dass das Jahr 2018 vielen Menschen im Land die Augen in Sachen Klimawandel geöffnet haben “Der Klimawandel hat aktive Folgen und Konsequenzen, die wir langsam alle direkt zu spüren bekommen.”
Zu dieser Entwicklung gehöre auch, dass sich die Themen mehr und mehr in eine Richtung wandelten, bei der es, anstatt um Prävention, verstärkt um die Arbeit mit den Folgen gehe. Gleichzeitig seien auch neue Mobilitätsformen ein zentrales Zukunftsthema: “Fahrverbote verschieben die Probleme nur und sind zudem eine Art der Enteignung der Bürger mit Dieselfahrzeug vor der Haustür. Stattdessen sollte man sich um eine Stärkung der E-Mobilität und einen besseren Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kümmern,
berät neben seiner Forschung unter anderem die Bundeskanzlerin sowie als Mitglied des päpstlichen Rates der Wissenschaften im Vatikan den
den die Menschen auch nutzen wollen. Dafür müssen endlich die autogerechten Städte weg und stattdessen eine Förderung des Fahrrad- und Fußverkehrs in den Städteplanungen der Kommunen Einzug halten.” Die Kommunen seien bei der neuen Entwicklung hin zu klimafreund-
lichen Infrastrukturen in den meisten Gebieten direkt an den wichtigsten Schaltpunkten, wie beispielsweise bei den Bebauungsplänen, der Energieversorgung sowie der Müllentsorgung. Dennoch braucht es laut Schäfer eine nachhaltige Förderung von Bund, Ländern und Europäischer
Digitalisierung in der kommunalen Praxis
Paderborn als Leitkommune in der “Digitalen Modellregion OWL”
(BS/Christiane Boschin-Heinz) Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat Ende des Jahres 2017 beschlossen, Ostwestfalen-Lippe zur digitalen Modellregion zu entwickeln und die Stadt Paderborn zur ersten Leitkommune einer digitalen Modellregion in Nordrhein-Westfalen zu ernennen. Die digitalen Modellregionen (weitere sind Aachen, Gelsenkirchen, Soest und Wuppertal) sollen die Digitalisierung von Stadt und Region vorantreiben und für die Bürgerinnen und Bürger praktisch erlebbar machen, wie die Digitalisierung den Umgang mit Ämtern und Behörden sowie das Leben in der Stadt vereinfacht und bequemer macht. Die Kommunen sind, auch aufgrund der Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern, der ideale Ort, um innovative Projekte zu entwickeln, auszuprobieren und dabei voneinander zu lernen. Die Best Practices sollen schließlich auf andere Städte und Kreise übertragen werden.
Der IT-Standort Paderborn hat Tradition. Bereits mit dem Wirken von Heinz Nixdorf hat sich Paderborn auf die digitale Wertschöpfung eingestellt. Die mehr als 300 IT-Unternehmen mit gut 10.000 Arbeitsplätzen, die starke Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie die höchsten universitären Ausgründungsraten in NRW bilden das Fundament für den digitalen Wandel. Hebel für die Digitalisierung in Paderborn sind allgegenwärtig entstehende lokale Daten, welche über die Bündelung in einem Open-DataPortal schlanke städtische Prozesse, innovative Bürger-Dienste und neue Geschäftsfelder für etablierte Unternehmen und Start-ups ermöglichen.
In ihrer Rolle als Leitkommune arbeitet Paderborn in Ostwestfalen-Lippe intensiv mit dem Kreis Paderborn, der Stadt Delbrück, der kreisfreien Stadt Bielefeld und der Bezirksregierung Detmold zusammen. Das Projekt-
MELDUNG
Christiane Boschin-Heinz ist als Chief Digital Officer (CDO) Leiterin der Stabstelle Digitalisierung der Stadt Paderborn. Foto: BS/Stadt Paderborn
büro der Modellregion ist bei der Stabsstelle für Digitalisierung der Leitkommune Paderborn angegliedert. Potenzielle Antragsteller werden hier fachlich beraten und von der Projektidee bis hin zur Antragstellung begleitet.
Nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Sommer 2018 wurden bereits zahlreiche Projekte in der “Digitalen Modellregion OWL” bewilligt. Dazu gehört das Projekt “Digitales Bürgerbüro” der Stadt Paderborn. Ziel des Projektes ist es, mit einer Multikanalstrategie innerhalb der Verwaltung voll elektronisch zu
Wohnungsmangel in München abfedern (BS/kh) Die Zahl der Wohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt ist im vergangenen Jahr gewachsen, allerdings nicht im anvisierten Maße. Während der Zuwachs an gefördertem Wohnraum den Zielvorgaben für 2018 entsprach, gibt es insgesamt noch eine Lücke. Dem will Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) entgegenwirken, indem in der Stadt mehr Werkswohnungen entstehen sollen. Eine Möglichkeit etwa sei, den Firmen bei der
Ausweisung und Genehmigung von Gewerbe entgegenzukom-ten, Mitarbeiterwohnungen zu bauen. Eine andere – restriktivere – Möglichkeit könne auch sein, städtische Gewerbegrundstücke nur noch an Firmen zu vergeben, die auf dem Gelände zusätzlich auch Werkswohnungen bauen. In jedem Fall sei es hilfreich, so Reiter, künftig nicht mehr so streng zwischen Gewerbe- und Wohngebieten zu unterscheiden.
arbeiten, um Medienbruchfreiheit bis in die Fachanwendungen zu gewährleisten, die Prozesse zu beschleunigen und damit einen besseren Bürgerservice zu bieten. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft sollen die Vorteile einer digitalen Verwaltung bei allen ihren Kontakten erleben – sowohl online als auch beim telefonischen Kontakt und bei persönlichen Besuchen vor Ort. Intelligente Verknüpfung von Daten
Eine intelligente “Digitale Ortsnetzstation mit Multifunktionalem Energie- und LeistungsServer (DigOS-MELS)” steht in einem Kooperationsprojekt der FH Südwestfalen zusammen mit dem örtlichen Energieversorger Westfalen Weser Netz als Schlüsselkomponente zur Digitalisierung elektrischer Verteilnetze im Fokus. Die intelligente digitale Stromverteilung in Kombination mit einem elektronischen Netzregler mit Batteriespeicher wird dafür sorgen, dass die Energie zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist.
Unternehmen aus der Region, die Stadt Paderborn und die Universität Paderborn arbeiten im Pilotprojekt “Schlosskreuzung” daran, den Straßenverkehr zusionen zu senken, die Lebensqualität der Anwohner sowie die Standortattraktivität für Pendler und ortsansässige Unternehmen zu steigern. Dies geschieht durch
Union: “Die Kommunen können nicht alles alleine stemmen”, so der DStGB-Vizepräsident. Vor allem die Digitalisierung sieht Schäfer dabei als große Chance: “Wir können durch digitale Anwendungen wie smarte Verkehrssteuerung, smarte Energiesysteme und Sharing-Möglichkeiten die Energieeffizienz unserer Gesellschaft deutlich steigern.”
Die wissenschaftliche Basis für den Tag setzte der Mitgründer und Direktor Emeritus des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joachim Schellnhuber. Der studierte Physiker nimmt in der fortschreitenden Klimaforschung immer beklemmender wirkende Aussichten wahr: “Der Klimawandel ist mit Händen zu greifen. Am 24. Februar gab es in Wales den wärmsten Wintertag jemals in ganz Großbritannien. Man muss also nur aus dem Fenster gucken, um zu sehen, wie sich das Klima entwickelt.” Um zu retten, was noch zu retten sei, brauche es nun “eine rapide Transformation der Gesellschaft. Dabei muss anders leben aber nicht automatisch schlechter leben heißen, denn die moderne Forschung bietet genug Möglichkeiten, das Leben gleichzeitig besser zu machen”, so der Wissenschaftler. Gleichzeitig war es Schellnhuberverständnis bei der Entwicklung der globalen Durchschnittstem-
peratur zu korrigieren. Zwar sei diese seit den 1960er-Jahren stetig angestiegen, aber das hieße nicht, dass die Welt sich in den kommenden Jahrzehnten lediglich gleichmäßig leicht erwärmen werde: “Es gibt eine ganze Reihe von Kippelementen im Erdsystem, die vom Klimawandel verändert werden. Gleichzeitig ändern sich die Bewegungsmuster in der Atmosphäre. Die Summe dieser langfristigen Veränderungen führt zu einer Häufung klimatischer Extremereignisse.” Beispiele für diese Kippelemente seien unter anderem die Golfströme über dem Atlantik, das ewige Eis an Nord- und Südpol oder der Jetstream. Das westantarktische Eisschild sei dabei schon teilweise gekippt und unrettbar verloren. Auch die Korallenriffe seien kaum noch zu retten.
Holzbauweise für besseres Klima
Als mögliche Maßnahme für einen aktiven Klimaschutz durch Städte und Gemeinden, aber auch Länder und den Bund, nannte Schellnhuber vor allem einen Umstieg bei den Materialien für den Häuserbau: “Würden wir alle Häuser in Holzbauweise errichten, könnten wir unser Klimaproblem bereits um 30 bis 50 Prozent lösen. Die Gewinnung von Stahl und Beton ist nämlich extrem klimaschädlich.” So gebe es auch für Hochhäuser die Möglichkeit, diese auf Basis von Holz stabil sowie feuer- und erdbebensicher bis zu 50 Stockwerke hoch zu bauen. Zudem lobte er das Ergebnis der Kohlekommission als “gequälten, aber guter Kompromiss, der vor allem in der Lausitz helfen wird, denn dort gibt es im Gegensatz zum rheinischen Kohlerevier ansonsten kaum wirtschaftliche Infrastruktur” (siehe dazu Behörden Spiegel, Januar 2019, Seite 19). Mit dem Beschluss sei nun eine gute Chance gegeben, dort eine Industrie auf ökologisch wertvoller Basis aufzubauen.
Verbesserungen vor Ort
eine intelligente Steuerung der Lichtsignalanlagen basierend auf zahlreichen Echtzeit-Daten und den Einsatz von Algorithmen. Sicherheit und Komfort für die Bürgerschaft ist das Ziel des Projekts “INSPIRE”, in dem die Feuerwehren von Stadt und Kreis Paderborn, Polizei und Ordnungsamt, die Universität und der neu gegründete Verein safety innovation center e. V. miteinander kooperieren. Durch die intelligente Verknüpfung und Darstellung von Daten, wie beispielsweise Wetterdaten, Daten aus Personenstrommessungen, Bildaufnahmen von Drohnen, Daten aus dem Smart Home und digitalen Gebäudeplänen und der Auswertung von SocialMedia-Daten im Umfeld eines Unglücksfalls, soll den Einsatzkräften bereits auf dem Weg zur Unglücksstelle ein umfangreiches Lagebild zur Verfügung stehen.
Anfang dieses Jahres wurde das Projekt “Open-Data-Portal Paderborn” gestartet, welches zum einen die Basisplattform zur Speicherung und Verarbeitung der Daten Paderborns und das Portal für den Zugriff auf bereitgestellte Daten bildet, zum anderen aber auch konkrete Anwendungsbeispiele aus den Bereichen Mobilität, Tourismus und Bürgerbeteiligung liefert. Über das zentrale Open-Data-Portal werden zahlreiche Paderborner Projekte inhaltlich und technologisch miteinander verbunden. Die digitale Modellregion Paderborn ist in Bewegung und auf einem guten Weg, die digitale Transformation der Region voranzutreiben.
Forderungen an die Bundesregierung (BS/kh) Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in einem Gespräch mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Kanzleramtsminister Prof. Dr. Helge Braun (CDU) über die aktuellen Herausforderungen und Anliegen in den Städten, Landkreisen und Gemeinden ausgetauscht. Zentrale Themen dabei waren die Flüchtlingsfinanzierung, die Ganztagsbetreuung für Schulkinder und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister M arkus Lewe (Münster), des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager (Kreis Ostholstein) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Erster Bürgermeister Dr. Uwe Brandl (Abensberg), machten bei dem Treffen ihre Forderung nach Fortsetzung des Engagements durch den Bund deutlich: “Die Finanzierung der Flüchtlingskosten ist derzeit bis Ende 2019 geregelt. Die Kommunen brauchen aber Planungssicherheit darüber hinaus. Die Städte, Landkreise und Gemeinden leisten nach wie vor Großes für die Integration und Versorgung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen sowie abgelehnten, aber geduldeten Flüchtlingen. Deshalb muss sich der Bund weiter zu seiner Verantwortung für diese Aufgabe bekennen und sich an den Kosten der Länder und Kommunen maßgeblich beteiligen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind offenbar nicht einfach. Wir erwarten von beiden Seiten, die Anliegen der Kommunen dabei zu berücksichtigen.”
Hinsichtlich der KoalitionsPläne zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Schulkinder sind sich die Präsidenten der
kommunalen Spitzenverbände einig, dass Angebote für ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern Aufgabe der Schulen und damit Ländersachse sei. Daher sollte, ihrer Meinung nach, die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag vereinbarten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in die Zuständigkeit der Länder legen und nicht in einem Bundesgesetz regeln.
Zu ihrer Mitarbeit in der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse erklären die Präsidenten Lewe, Sager und Brandl: “Durch die Kommission ist die Erwartung geweckt worden, dass die Politik stärker auf Chancengerechtigkeit zwischen wirtschaftsstarken und strukturschwachen Kommunen achten muss. Wir appellieren deshalb an die Bundesregierung, substanzielle Verbesserungen auf den Weg zu bringen, die für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und ihre Kommunen spürbar werden. In weiten Bereichen haben wir kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.” Um die geweckten Erwartungen erfüllen zu können, müsse die Bundesregierung auch zusätzliche Steuermittel bereitstellen undband- und Mobilfunkversorgung gewährleisten.
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 14 Kommunalpolitik
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joachim Schellnhuber
Pontifex. Auf der zwölften Klimaschutzkonferenz des DStGB erklärte er die Dynamiken in der Klimaerwärmung und was noch getan werden könne, um den Wandel zumindest einzudämmen. Foto: BS/Henning Angerer
Behörden Spiegel: Im Zuge der Migrationsbewegungen der vergangenen Jahre ist in Deutschland der Begriff der “Bleibeperspektive” in Bezug auf Asylsuchende langsam aber sicher in den allgemeinen Wortschatz eingedrungen. Wie stehen Sie zu dem Begriff?
Prof. Dr. Paul Mecheril: Der Begriff wurde erstmals im Rahmen des sogenannten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes im November 2015 eingeführt und ist beispielhaft für die gegenwärtige Verschärfung des politischen Wunsches nach Kontrolle und Regulation der transnationalen Bewegungen von Menschen. Diese Bewegung verstehe ich als Ausdruck eines globalen Selbstbestimmungsrechtes, das politisch nicht zugestanden wird. “Bleibeperspektive” ist erstens Teil dieser Weigerung, in dem durch juristisch wie wissenschaftlich nicht begründete und politisch willkürliche Regelungen zwischen Menschen so unterschieden wird, dass einige ihr Menschenrecht, ein gutes und sicheres Leben zu führen, in Anspruch nehmen können, andere nicht. Das zeigt die ganz existenzielle Bedeutung, die dieser Begriff und seine Handhabe mit sich bringen. Zweitens ist der Begriff “Bleibeperspektive” Teil der politischen Suggestion und Illusion, dass die Bewegung von Menschen über Grenzen hinweg sich regeln ließe wie Wasser durch dosiertes Zu- und Aufdrehen eines Hahnes. Wären Menschen keine Menschen, hätte es die Migrations- und Integrationspolitik viel einfacher. Und die Praxis der “Bleibeperspektive” auch.
Behörden Spiegel: Sie bevorzugen in Ihrer Forschung zur Migrationsgesellschaft kritische Ansätze. Welche Bedeutung hatspektive aus dieser Sichtweise?
Mecheril: Aus der Sicht der kritischen Migrationsforschung stellt die Unterscheidung von Menschen mit Bleibeperspektive und Menschen ohne Bleibeperspektive eine Art buchhalterische Selektion nach Gruppenzugehörigkeit dar, die gleichzeitig mit einer Entwertung der Menschl ichkeit von Personen einhergeht. Angesichts der gegebenen globalen Realität massiver Ungleichheit auf rechtlicher, politischer, ökologischer und ökonomischer Ebene stellt das, mit Hanna Arendt gesprochen, Recht auf Rechte, und damit das Recht zu gehen und zu bleiben, eine Art von Status dar, den wir alle in Deutschland beanspruchen, das jedoch bei der Praxis “Bleibeperspektive” nur einer ausgewählten Personengruppe zuteil wird. Und das in einigen Fällen auch mit der Möglichkeit des Widerrufs, denn die Bleibeperspektive kann sich schnell wieder ändern, wenn das Heimatland von der Politik zu einem sicheren Herkunftsland erklärt wird.
Gerechte Verhältnisse für
alle schaffen
Migranten sollten nicht pauschal nach Herkunft beurteilt werden
(BS) Bei der Entscheidung über die Zukunft von Zuflucht suchenden Migranten in Deutschland bewerten die Behörden streng nach Herkunftsland, ob ein Anrecht auf Schutz besteht oder nicht. Nur mit einem solchen Anrecht dürfen Geflüchtete hierzulande anschließend Integrationskurse und Qualifizierungsmaßnahmen besuchen. Prof. Dr. Paul Mecheril, Direktor des Centers for Migration, Education and Cultural Studies an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, befasst sich in seiner Forschung schwerpunktmäßig mit Migrationspädagogik. Er plädiert im Gespräch mit dem Behörden Spiegel für eine migrationsfreundlichere Politik sowie eine sinnvollere Auslegung des Integrationsgesetzes. Die Fragen stellte Wim Orth.
ellen Fallprüfung zu tun, obwohllich einen rechtlichen Anspruch auf eine Einzelfallentscheidung besitzt. Wenn sich die Behörden nur an den Herkunftsländern und ihrer vermeintlichen Sicherheit und der sogenannten Gesamtschutzquote orientieren, geraten aufgrund und zugunsten der behördlichen Kriterien die Einzelschicksale der Menschendet eine Art Pauschalisierung der Gruppen statt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es die damit verbundenen Regeln und die Bürokratie extrem schwierig für Schutzsuchende machen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.
Behörden Spiegel: Viele Menschen halten sich trotz einer schlechten Bleibeperspektive und abgelehntem Asylantrag in Deutschland auf. Gerade diese Menschen haben aber kaum Möglichkeiten, an Bildungs- und -
Situation auf diese Menschen?
Prof. Dr. Paul Mecheril fordert von der Politik einen konstruktiveren Umgang mit Migration in Deutschland.
Foto: BS/Universität
existenziellen Druck. Anderseits aus zwei Gründen nur sehr selten Anwendung: Zum einen ist
Integration” angeheftet bekommen kann. Und zum anderen mangelt es an Information und Aufklärung der Betroffenen. Dieten kennt diese Möglichkeit gar einzige Perspektive für sie dar, legal im Land bleiben zu können. Stattdessen werden immer mehr Menschen von der Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten ausgeschlossen. Da sehe ich einen starken Widerspruch.
Behörden Spiegel: Die Debatte von fehlender Aufklärung und damit einhergehend auch mit einem Mangel an Verständnis seitens der deutschen Gesellschaft geprägt. Sollte hier eine klare
Strategie aus der Politik kommen, wie das Thema im öffentlichen Diskurs konstruktiv angegangen werden kann?
Mecheril: Solange die Debatte auch aus der Spitze der Politik so geführt wird, wie es aktuell geschieht, ist es durchaus fraglich, ob die Öffentlichkeit so ohne Weiteres ein angemessenes Verständnis der globalen Migrationstatsache entwickeln kann und wird. Wenn Bundesinnenminister Horst Seehofer öffentlich erklärt, die Migration sei “die Mutter aller Probleme” und er zur Lösung dieser Problematik Ankerzentren einrichten will, dann ist das eine Politik und Rhetorik, die unweigerlich zu Spaltungen und Ausgrenzungen im Land führt. Auch Begriffe wie “Asyl-
tourismus” helfen nicht dabei, einen ausgewogenen Diskurs zu fördern. Stattdessen führen solche Diskussionen, die zu einem Negativbild der Migrationstatsache nicht nur einladen, sondern dieses aktiv befördern, in der Konsequenz zu mehr Hasskommunikation und auch Gewalt Ich weiß gar nicht genau, ob die amtierende Politik in Berlin ein klares Interesse daran hat, für eine konstruktive Aufklärung der aktuellen migrationsgesellschaftlichen Verhältnisse zu sorgen. Statt von der Mutter aller Probleme zu sprechen, sollte man sich lieber damit konstruktiv auseinandersetzen, wie gerechte Verhältnisse aussehen und geschaffen werden können, die sich nicht allein auf SachsenAnhalt, Deutschland oder auch nur Europa beziehen. Wir leben auf einem einzigen, von uns geteilten Globus und haben diesen gemeinsam zu verantworten. Wie dieser Verantwortung Rechnung getragen werden kann, ist eine der zentralen Fragen der gegenwärtigen und auch zukünftigen Wirklichkeit. Ich wünschte mir eine Politik, die sich verstärkt mit dieser Realität auseinandersetzt und Realpolitik machen würde.
“Der Gesetzgeber hat im Integrationsgesetz die Möglichkeit geschaffen, ein Bleiberecht aufgrund nachhaltiger Integration zu vergeben.”
Mecheril: Ja, daran, dass sich viele Menschen trotz attestiert schlechter Bleibeperspektive weiterhin in Deutschland aufhalten, also bleiben, oder zynisch gesagt, offensichtlich eine gute Bleibeperspektive haben, zeigt, wie irreführend und suggestiv der Begriff und die Praxis “Bleibeperspektive” sind. Der Ausschluss von Bildungs-, Qua-kursen verstärkt hierbei die Ausgrenzungsmechanismen enorm und stellt für die betroffenen Menschen ein Kernproblem ihrer Lebenssituation dar. Dabei sieht die Praxis bekanntermaßen häumit abgelehnten Anträgen aus einer Reihe von Gründen gar nicht ausgew iesen werden können. Allerdings müssen sie mit Sanktionen wie dem Entzug ihrer Arbeitserlaubnis und Kürzungen bei den Sozialleistungen leben. Diese Vorgehensweise soll grundsätzlich dazu dienen, dass die Menschen in der Folge von sich aus das Land verlassen wollen und die Ausreise schnell durchgeführt werden kann. Das passiert aber im Normalfall so gut wie nie. Die bessere Alternative wäre somit, allen Einreisenden unabhängig vom Herkunftsland zunächst immer die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen und ihnen auch im Falle einer Ablehnung die Chance zu geben, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und sich so unabhängig von Sozialleistungen zu machen.
Behörden Spiegel: Wie wirken sich die Unterscheidungen von Menschen aus verschiedenen Heimatländern und damit verbundenen Perspektiven auf die Praxis in den Ausländerämtern aus?
Mecheril: In den Ämtern wird die Erfolgschance eines Asylantrages zunächst anhand des jeweiligen Herkunftslandes bestimmt, entsprechend der Vorgaben des Bundes. Allerdings hat eine solche Vorgehensweise kaum etwas mit einer individu-
Behörden Spiegel: In §25b des Integrationsgesetzes wird jungen Menschen ein Bleiberecht in Aussicht gestellt, wenn sie sich erfolgreich in die Gesellschaft integriert haben. Wird dieser Paragraf überhaupt angewendet?
Mecheril: Der Gesetzgeber hat im Integrationsgesetz die Möglichkeit geschaffen hat, ein Bleiberecht aufgrund nachhaltiger Integration zu vergeben. Dies knüpft zum einen die Möglichkeit, ein würdevolles Leben zu führen, an Leistungen und setzt Menschen unter einen zuweilen
Seite 15 Behörden Spiegel / März 2019 Kommunalpolitik
Oldenburg
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 16 Personelles
Seite 17 Behörden Spiegel / März 2019 Personelles
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 18 Personelles
“Energiemanagement”
Ohne
Energiecontrolling keine Energieeinsparung
Die Energieaufwendungen insgesamt (für Straßenbeleuchtung, Verwaltungsgebäude, Schulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Bäder u.v.m.) stellen einen erheblichen Anteil der laufenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in kommunalen Haushalten dar. Zentrales Ergebnis unserer 180. Vergleichenden Prüfung “Energiemanagement” war, dass die Hälfte der geprüften Kommunen nicht einmal eine systematische und kontinuierliche Erfassung der Energieverbräuche durchführten. Insofern war es nicht verwunderlich, dass ohne fundierte Datengrundlage eine zielgerichtete strategische Ausrichtung und operative Umsetzung des Energiemanagements dort nicht möglich war. Nur die Kommunen, die bereits ein effektives Energiecontrolling implementiert hatten, konnten ihre Energieverbräuche in den senken. Insofern besteht ein deutlicher Entwicklungsbedarf in der Einführung und konsequenten Anwendung eines effektiven, umfangreichen Energiecontrollings. Auch die Straßenbeleuchtung als Teil des kommunalen Energiemanagements “durchleuchteten” wir. Allein in diesem Bereich haben wir bei den 18 geprüften Kommunen (6.700 bis 27.400 Einwohner) ein jährliches Ergebnisverbesserungspotenzial von 1,7 Mio. Euro festgestellt. Das sind fast 100.000 Euro pro Gemeinde.
MELDUNG
von Dr. Ulrich Keilmann
Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat
Zur besseren Vergleichbarkeit wurden Kennzahlen gebildet, in denen die Stromverbräuche und Kosten ins Verhältnis zu der Größe beleuchteter Straßenkilometer gesetzt wurden. Im Vergleich der Stromverbräuche für die Straßenbeleuchtung schnitt die kleinste Gemeinde des Vergleichsrings mit 4.100 kWh je Straßenkilometer am besten ab. Dafür gab es im Wesentlichen zwei Ursachen:
Einsatz energiesparender
LED-Technik
Die Kommune hatte kontinuierlich die Leuchtmittel gegen LED-Technik ausgetauscht. Deswegen ist es ratsam, die Verbräuche der Straßenbeleuchtung regelmäßig zu erfassen, auszuwerten und den Betrieb auf Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Die sukzessive Umrüstung der Leuchtmittel auf energiesparende Beleuchtungstechnik ist grundsätzlich zu befürworten. Über einen längeren Zeitraum lassen sich so erhebliche Energie- und Kosteneinsparungen realisieren. Dennoch setzt auch diese Maßnahme eine Wirtschaftlich-
KfW-Papier zu Green Bonds für Kommunen (BS/gg) Klima- und Umweltschutz erfordern in den Kommunen massive Investitionen
in die öffentliche Infrastruktur. Doch ist es angesichts des enormen Investitionsrückstandes vor
Niedrigere Standards, mehr Transparenz
keitsberechnung voraus, da sich die höheren Anschaffungskosten amortisieren müssen. Erfreulicherweise nutzten viele Kommunen zur Investition in diesen Bereichen entsprechende Förderprogramme.
Auch die Größe und Lage der Kommune spielt beim Stromverbrauch eine nicht unerhebliche Rolle. So war es der Kommune im eher ländlich geprägten Umfeld möglich, eine Nachtabschaltung vorzunehmen. Im eher städtisch geprägten Umfeld ist dies aus Gründen der Sicherheit schwieriger zu realisieren. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, den Stromverbrauch zu senken. Zum Beispiel können einzelne Leuchten oder Straßenzüge nachts abgeschaltet oder gedimmt werden. Vereinzelt gibt es sogar Pilotkommunen in Europa, die “intelligente Straßenleuchten” installiert haben.
Diese erkennen, ob jemand in der Nähe ist und steuern dementsprechend die Helligkeit ihrer Leuchten automatisch.
Lesen Sie mehr zum Thema “Straßenbeleuchtung” und “Energiemanagement” im Kommunalbericht 2015, Hessischer Landtag, Drucksache 19/2404 vom 12. November 2015, S. 264 ff. Neben der Straßenbeleuchtung wurden auch die Bereiche Gebäude, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Schwimmbäder geprüft. Der vollständige Kommunalbericht ist kostenfrei unter rechnungshof. hessen.de abrufbar.
Mecklenburg-Vorpommern will Kommunen die Doppik erleichtern (BS/gg) Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat Mitte Februar den Gesetzentwurf zu einem Doppik-Erleichterungsgesetz beschlossen. Der Entwurf des Ministeriums für Inneres und Europa wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen erarbeitet und enthält Rechtsanpassungen und Deregulierungen.
Seit nunmehr sieben Jahren führen alle Kommunen im Land ihre Haushaltswirtschaft nach doppischen Grundsätzen. Das doppische Gemeindehaushaltsrecht hat sich nach Ansicht der Landesregierung grundsätzlich bewährt, dennoch habe die Praxis gezeigt, dass an der einen oder anderen Stelle im Interesse vor allem der kleineren Gemeinden Anpassungen sinnvoll seien, um den Aufwand zu reduzieren. Im Kern des Doppik-Erleichterungsgesetzes soll es darum gehen, Standards zu senken, die Transparenz der Doppik zu verbessern, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen beziehungsweise flexibler zu gestalten und die Rechtssicherheit bei den Kommunen als Anwender zu stärken. Zudem soll auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens eine Re-
MELDUNG
gelung geschaffen werden, die es ermöglicht, Fehler von Haushaltssatzungen auch nach Ablauf des Haushaltsjahres zu heilen. Eine wirksame Vereinfachung des doppischen Haushaltsrechtes, so die Landesregierung, sei allerdings nur im Dreiklang von Änderung der Kommunalverfassung, der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift, die als Anlage auch die verbindlichen Muster für die kommunalen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse enthält, zu erreichen. Der Gesetzentwurf berücksichtige daher Vorschläge für eine Änderung der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungsgesetzes. Parallel dazu würden gegenwärtig Änderungen zu den untergesetzlichen Regelungen erarbeitet. In diesem Rahmen
seien auch Vereinfachungen bei den verbindlich vorgegebenen Mustern vorgesehen, mehrere würden sogar gänzlich entfallen. “Hauptkritikpunkt einiger kommunaler Vertreter, insbesondere von Bürgermeistern und Gemeindevertretern kleinerer Gemeinden, am derzeitigen Regelwerk für die Doppik war, dass es zu kompliziert und überfrachtet sei. Da muss ich den Kritikern teilweise recht geben. Das haben wir im Doppik-Erleichterungsgesetz aufgegriffen”, so Innenminister . “Mit den vorgesehenen Erleichterungen und Transparenzerhöhungen wird die kommunale Doppik deutlich handhabbarer und verständlicher.” Der Entwurf des Doppik-Erleichterungsgesetzes wird nun im Schweriner Landtag beraten.
Ort schwierig, die erforderlichen Investitionen zur Steigerung der Über Green Bonds, ein speziell für diese Herausforderung entwickeltes Finanzierungsinstrument, informiert ein aktuelles Papier von KfW Research, welches die KfW Bank auf ihrer Homepage zum kostenlosen Download anbietet.
Sparkassen erwirtschafteten im vergangenen Jahr zehn Milliarden Euro (BS/gg) Die deutschen Sparkassen haben im Geschäftsjahr 2018 ein operatives Ergebnis vor Bewertung in Höhe von zehn Mil-
liarden Euro erzielt. Das Jahresergebnis liegt mit 2,2 Milliarden Euro um knapp 100 Millionen Euro über dem Ergebnis des
Vorjahres. Die Zahlen wurden auf der Bilanzpressekonferenz der Sparkassen-Finanzgruppe in Frankfurt/Main präsentiert.
Beihilfenrechtstage 2019
Herausforderungen des EU-Beihilfenrechts im öffentlichen Sektor 25. bis 26. Juni 2019, Bonn
Seite 19 Behörden Spiegel / März 2019
/ Kommunaler Haushalt
Personelles
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Spurenstoffe und vierte Reinigungsstufe
Wie Baden-Württemberg seine Wasserressourcen schützt
(BS/ Dr. Andre Baumann*) Als Folge unseres Lebensstils finden wir heute in fast allen Gewässern eine Vielzahl von Stoffen wie Arzneimittelrückstände, Röntgenkontrastmittel, Biozide, Flammschutzmittel, künstliche Süßstoffe, synthetische Duftstoffe, Weichmacher, Korrosionsschutz- und Flammschutzmittel u. a. Sie werden zumeist nach Gebrauch von alltäglichen Produkten mit dem häuslichen Abwasser über kommunale Kläranlagen in die Oberflächengewässer eingetragen.
Dr. Andre Baumann ist Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
Foto: BS/UM Baden-Württemberg
Kommunale Beleuchtung
LED-Straßenlampen mit Nachtabsenkung einzeln steuern (BS/Wolfgang Endrich*) Damit Kommunen den Stromverbrauch ihrer LED-Straßenbeleuchtung zusätzlich reduzieren können, hat euroLighting eine neue integrierte Nachtabsenkung für LED-Einschraublampen entwickelt. So lässt sich zu bestimmten Zeiten die Leistung der Straßenlampen drosseln und ihr Stromverbrauch nochmals um bis zu 50 Prozent senken. Die Beleuchtungsstärke ist für jede einzelne Lampe individuell einstellbar.
Wie alles begann
Die westlichste Kreisstadt der Bundesrepublik wird zur Smart-City-Modellkommune (BS/ Wolfgang Dieder/Eduard Sudheimer*) Als im Oktober 2018 der bundesweite Wettbewerb Stadt.Land. Digital an den Start ging und Projekte gesucht wurden, die mit intelligenten Lösungen die Digitalisierung von Städten und Regionen vorantreiben, war für uns in Heinsberg sofort klar: Da machen wir mit. Mit unserem Projekt “Heinsberg Smart City” stellten wir uns der Expertenbewertung und durften auf der Bundeskonferenz Stadt.Land.Digital im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) unsere Initiative vorstellen.
Wolfgang Dieder ist Bürgermeister der Stadt Heinsberg.
Foto: BS/Fotostudio Lisse, Heinsberg
Einschraublampe von euroLighting mit integrierter Nachtabsenkung
Foto: BS/euroLighting
*Wolfgang Endrich ist Geschäftsführer von euroLighting.
Von Bürgern für Bürger
Eduard Sudheimer ist Geschäftsführer der Alliander Netz Heinsberg GmbH.
Foto: BS/Alliander Netz Heinsberg GmbH
Smart, erneuerbar und digital
Der Prozess zur Reglementie------------Kriterien sollen-----------Behörden Spiegel / März 2019 Seite 20 Kommunalwirtschaft / Beleuchtung
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Vorstände und Bürgermeister gefragt
IT-Sicherheit bei Stadtwerken und Netzbetreibern
(BS) Bei der Cyber-Sicherheit sind die regionalen Energieversorger auf gutem Weg, aber noch längst nicht da, wo sie sein müssten. Die Einführung eines soliden Sicherheitsmanagements ist aufwendig und erfordert klares Engagement. Nicht nur von den Vorständen, sondern auch von Bürgermeistern, die über ihren Sitz im Aufsichtsrat Verantwortung tragen, wie Dr. Bernd Benser anmerkt. Der Geschäftsführer des Trainings- und Schulungszentrums Gridlab unterstützt Netzbetreiber und Stadtwerke bei der Gewährleistung der Sicherheit in den Elektrizitätsnetzen. Im Interview mit dem Behörden Spiegel spricht er über praktische Herausforderungen beim Umgang mit den Gefahren im Cyber-Raum. Die Fragen stellte Benjamin Stiebel.
Behörden Spiegel: Kürzlich gab es Berichte über die steigende Anzahl der Meldungen von ITSicherheitsvorfällen bei KRITISBetreibern. Letztes Jahr hatte das BSI mehrmals öffentlich vor Cyber-Angriffen im Bereich der Stromversorgung gewarnt. Ist das ein Zeichen für ein Steigen der Sensibilität oder dafür, dass die Risiken zunehmen?
Benser: Ich glaube beides. Zum einen ist natürlich die Awareness das Thema redet, desto mehr Leute befassen sich damit und desto intensiver wird die Auseinandersetzung. Wir sind sicherlich wachsamer geworden, wir haben andere und bessere Schutzsysteme. Das heißt, AnGleichzeitig steigt aber auch die Zahl derjenigen, die entsprechende Angriffe durchführen.
Behörden Spiegel: Mit welchen Formen von Angriffen haben die Betreiber es zu tun?
Benser: Wir wissen, dass es für den einen oder anderen eine sportliche Herausforderung ist, zu schauen, wie weit man
Das geschieht zum Teil jenseits -
ist die Organisierte Kriminalität, also insbesondere Erpressungstatbestände. Schließlich haben wir es auch mit terroristischen Organisationen oder mit anderen Nationalstaaten als Tätergruppen zu tun.
hat, ist aber schwierig. 2015 gab Webserver des Netzbetreibers 50 Hertz Transmission. In dem feststellen, dass der Ursprung in Weißrussland und China lag, wir wussten aber nicht, wer dazumindest gebilligt war. Gewissheit gibt es aber nicht.
Sieht bei der IT-Sicherheit sowohl die Vorstände als auch die Aufsichtsgremien von Stadtwerken in der Pflicht: Dr. Bernd Benser (GridLab). Foto: BS/Privat
Mehr Sorge als andere Nationalstaaten macht mir aber tatsächlich der chaotische 13-Jährige, der versucht, in ein SCADA-tur eines Energieversorgers zu gelangen. Nationalstaatliche An-scher Konstellationen durchaus vorhersagen und mich darauf vorbereiten.
Behörden Spiegel: Ist das Szenario eines durch Cyber-Angriffe verursachten Blackouts realistisch?
Benser: Grundsätzlich ja. Das einem Übertragungsnetzbetreiverursacht werden. Genauso großen Flächennetzbetreibern den Übertragungsnetzbetreiber in die Knie zwingen. Möglich ist das durchaus. Ursache muss aber nicht unbedingt ein Angriff auf die IT-Systeme sein, auch ein haptischer Angriff oder das Handeln eines Innentäters mannigfaltig.
Behörden Spiegel: Wie müssen sich die Betreiber dagegen wappnen?
Benser: Das Dauerplädoyer lautet zum einen: Bewusstsein
IT-Welt. Das geht am besten über Schulungen und andere Awareness-Maßnahmen. Zum anderen muss für einen Tag X vorgesorgt werden. Wenn wir insen so viele Resilienzsysteme wie möglich anspringen. Einen absoluten Schutz gibt es nun einmal nicht und wird es auch
weiß, dass das 50-Hz-Netz über -
Das heißt, die Zivilgesellschaft muss sich vorbereiten, das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite müssen die KRITIS-Betreiber ein Auge darauf haben, wie sie hinsichtlich IT-Sicherheit aufgestellt
auch die Aufsichtsgremien sind gefragt. Bei regionalen Energieversorgern schließt das auch die Bürgermeister der Städte und Gemeinden ein.
Behörden Spiegel: Halten sie Sicherheit für Energieversorger für ausreichend?
Benser: Es gibt schon eine Menge Regularien zur IT-Sicherheit, zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Wir wissen aber auch,
Transparenz schafft Akzeptanz
Anforderungen an das Beteiligungsmanagement (BS/Katarina Heidrich) Öffentliche Unternehmen stehen vor der Schwierigkeit, zur Daseinsvorsorge mit nicht-unternehmerischem Handeln in eine unternehmerische Tätigkeit zu treten. Um Konflikte zu vermeiden, sei es sinnvoll, das Handeln des Beteiligungsmanagements transparent darzustellen, betont Dr. Andreas Dressel (SPD), Finanzsenator von Hamburg, auf dem Tag der Beteiligungsverwaltung des Behörden Spiegel.
dass bei Weitem noch nicht alle erfüllen. Umso dringender ist es,antwortung gerecht werden. Sie müssen den Finger immer wieder in die Wunde legen und sich von wie das Sicherheitsmanagement aufgestellt ist. Das erfordert natürlich, dass der Bürgermeister zumindest einen groben Überweiß, welche Anforderungen zu erfüllen sind.
Behörden Spiegel: Wie viele Betreiber hinken denn bei der Benser: Einen genauen ÜberJahres haben die gerade wieder Hamburg als erster Betreiber eiDas ist ein sehr gutes Zeichen, aber das ist natürlich auch ein großer Player. Dass die Kleinen sich etwas schwerer tun, solliegt auf der Hand. Schließlich Arbeitszeit. Es muss viel Überlegung vorausgehen, Prozesse überprüft werden. Schließlichimmer jemanden geben, der es sich auch ernsthaft zur Aufgabe macht, für die IT-Sicherheit im Unternehmen zu sorgen. Bei -
neben anderen wichtigen Dingen zu erfüllen hat. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, Sicherheit geben. Die Cyber Akademie veranstaltet in Kooperation mit dem Behörden Spiegel und GridLab den Workshop “Informationssicherheit für Geschäftsführer von Stadtwerken und Netzbetreibern” am 15. Mai in Berlin. Weitere Informationen und Anmeldung unter www. cyber-akademie.de, Suchwort: “Stadtwerke”
In der Hamburger Bürgerschaft gibt es einen eigenen Ausschuss für Beteiligungen. “Es ist gut, an dieser Stelle wahrgenommen wird”, so Dressel. Beispielweise “heißes Thema”, das oft zu Kontroversen führe, wie der Finanz-bericht, in dem ein horizontaler werde, schaffe Transparenz undternehmens, erläutert Dressel Allerdings bestünde in Bezug auf die Kontrollgremien der Beteiligungsunternehmen schon zwei Probleme personeller Art, wie Jörg Dehm (CDU), Oberbürsei das oftmals eine fehlende Professionalisierung. Wenn ein Oberbürgermeister beispielweise im Aufsichtsrat eines Unternehmensnisse der Branche habe. Zum anderen stelle sich neben den fachlichen Anforderungen dasden sich in einem Spannungsfeld zwischen Interessen der Gesellschaft, der Geschäftsleitung sowie eigenen. Als Kreistagsmitglied seien sie dann zusätzlich noch den Interessen des Kreises verder Stadt, erläutert Dehm, derordnungspolitischen Streit um wirtschaftlicher Betätigung habe es schon mit den ersten Betrieben gegeben, so der ehemalige Oberbürgermeister. Das Prinzip der staatlichen Daseinsvorsorge sei entstanden, als sich dieland durch Industrialisierung des 19. Jahrhunderts verdoppelt
Gas, Wasser und später Strom mehr habe sichergestellt werdenhebliche Hygienemängel bei der Abwasser- und Müllentsorgung und der Bedarf nach Mobilität in den wachsenden Großstädten staatliches Handeln erfordert. Besonders durch unbestimmte Rechtsbegriffe, die Mehrdeutigzugelassen hätten. Am Beispiel der Sander Reisen GmbH verdeutlicht er dies: Die Gesellschaft sei ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Hagener Straßenbahn AG, die wiederum ein Tochterunternehmen die wieder eine Tochter der Stadt Hagen sei. Eine solche UnüberDehm, dass durch solche Subunternehmen die Gefahr bestehe, dass Löhne gezahlt werde. Auch dies führe nicht unbedingt zu zunehmender Allgemeinen. Neben Transparenz für den Oberbürgermeister a. D. auf die Gesellschafterebene gehoben werden. Außerdem sollteDehm
Foto:BS/Heidrich
Seite 21 Behörden Spiegel / März 2019 Kommunalwirtschaft / Stadtwerke
Dr. Andreas Dressel beim Hamburger Tag der Beteiligungsverwaltung.
Mobilität wird sich deutlichsierung wird Mobilität besserbilitätsangebote, die sich stärker an den Bedürfnissen der Nutzergitalisierung zu nutzen, eröffnet neue Wege in der Optimierung von Verkehrsflüssen und der Vernetzung von verschiedenen und Gemeinden bei, weil Stau-,NRW als größte Modellregion
Die nordrhein-westfälische Verkehrspolitik ehrgeizige Ziele Bundesland zu einer Modellregi– mit intelligenter Verkehrsführung, neuen, vernetzten Mobilitätskonzepten, digitalen AngeboMöglichkeiten, die Digitalisierung für bessere Mobilität bietet, zu nutzen, gilt es, sowohl kurz, mitbauen wir dafür gerade eine neue
Die neue Abteilung bekommt organisatorisch und personell passende Strukturen, um interdisziplinär zukunftsweisende Handlungskonzepte zu entwi-
“Dieteilweise sehr langwierigen Genehmigungsverfahren und weiteren bürokratischen Hürden bremsen den traler Ansprechpartner, der auf kommunaler Seite das Thema Genehmigungen betreut, kann hier deutlich Abhilfe schaffen”, so Marc Kessler Kritisch sei insbesondere das Thema alternative Verlegemethoden, weil die Kommunen sich vielfach noch gegen diese sper-
dazu leisten, dass bestehende Denn mit alternativen Verfahren wie der Verlegung in geringer Tiefe kann der Glasfaserausbau kostengünstiger und schneller Insgesamt beinhaltet die Studie kurz-, mittel- und langfrisallem eine Nachfrageförderung für den Hausanschluss sei ein besonderes Anliegen, so Kessler. Einen Anreiz per Gutschein
Mobilität 4.0 in Nordrhein-Westfalen
Von ehrgeizigen Zielen zur praxisnahen Umsetzung
(BS/Hendrik Wüst) Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Mobilität ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und ist für viele Voraussetzung, um ihrer Arbeit nachzugehen. Dabei wollen sie selbst entscheiden, wie sie von A nach B kommen.
in die heterogene Akteurslandschaft ein – moderierend, förÖPNVDigitalisierungsoffensive
wir gemeinsam mit den Zweckverbänden, den Verkehrsverbünden und -unternehmen ein
lung von Echtzeitinformationen sind zentrale Aspekte die Entwicklung und Optimierung von E-Ticketing-Systemen sowie ver-projekte, wie das “nextTicket”
Teilnehmern oder der laufendezielen auf die Erprobung von Smartphone-basierten, elektro-
Hendrik Wüst ist Verkehrsminister des Landes NordrheinWestfalen.
Foto: BS/VM, Mark Keppler
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land zur Erprobung eines grenzüberschreitenden ID-Ticketings
einer App buchbar und bezahlbar das Smartphone, die Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen
Kommunale Vernetzungsangebote
Die Mobilität der Zukunft liegt in der Vernetzung der verschie-gängige, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsketten sorgen für eine bessere Auslastung der unterschiedlichen Verkehrsträ-
es sein, die Verkehrsträger und die verschiedenen Mobilitätsangebote so intelligent zu vernet zen, dass intermodale Mobilität eine A lternative zum individuell eingesetzten Auto oder
Dazu fördern wir im kommunalen Bereich Mobilstationen, die als Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern zu intermodalen Umsteigepunkten ausgebautzern den bequemen Umstieg von
rund 460 weitere Mobilstationen Nordrhein-Westfalen damit weitdesland fördert seine Kommunen auf konkrete und direkte Weise
Im Mittelpunkt der MobilitätsSchon heute fahren in Nordrhein-
zeuge, die von Kunden nach Bedarf per App angefordert werden Deutschland war “MyBus” der Duisburger Verkehrsgesellschaft; viele weitere Angebote sind in Für autonomes Fahren gerüstet
Ihre vollständige transformative Kraft werden diese OnDemandAngebote aber erst entwickeln,rhein-Westfalen ist für die Erprobung dieser Zukunftstechnologie verfügt bereits über umfangreiche Erfahrungen und Testmöglichkeiten – von der Simulation über eine Teststrecke unabhängigbegleitet diese TestanwendungenSüdwestfalen werden automati-
Interessante Ansätze, aber nicht bahnbrechend?
Tiefbaustudie und die Engpasslösungen
(BS/ab) Die sogenannte WIK-Tiefbaustudie des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) schlägt mehrere Lösungsansätze vor, wie Kapazitätsengpässe im Tiefbau beseitigt werden könnten. Während manche insbesondere vom Verband als wichtig erachtet werden, stellt sich die Frage: Sind die Lösungen das, was die Kommunen weiterbringt?
dafür zu bieten, sich freiwillig
Dadurch könnten die Kosten für den Glasfaser-Hausanschluss
“Die in der Studie gewonnenen Erkenntnisse sind ganz überwieder dort angesprochenen Vorder Umsetzung, viele sind in der Diskussion, einige erscheinen derzeit nicht wirklich zielführend”, merkt Alexander Handschuh, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes der heterogenen Struktur der Kommunen in Deutschland und
dem unterschiedlichen Status quo des Breitbandausbaus falle es schwer, pauschale Aussagen
Die Etablierung eines zentralen Ansprechpartners für ausbauende Unternehmen sei für sehrwiegende Zahl der deutschen Kommunen würden damit die gelöst, so Handschuh. Die personellen Engpässe seien kein reines Breitbandausbauproblem und die Kommunen würden Allgemein stünden Städte und Gemeinden vor einem immensen Investitionsstau, dessen Abbautisiert hierbei die Bundesregie-
Wirtschafts- und Gesundheitsförderung
Attraktive Gestaltung anhand von Betzdorf erläutert (BS/Hans Güldenpenning*) Wie gelingt es, bestimmte Wirtschaftsregionen und ländliche Regionen attraktiv zu gestalten? Im Fall der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain in Rheinland-Pfalz wurde nach dem Ausbau der Region mit zukunftsfähiger Glasfaserinfrastruktur daran gedacht, wie die Wirtschaftsregion auf dieser Grundlage weiterentwickelt werden kann. Das Ziel dabei war der Aufbau und die Erprobung eines kommunalen Netzwerkes für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) von Klein- und Kleinstunternehmen (KLU).
Das Modellvorhaben startete im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und -
jahr 2017, der Aufbau des Netzwerkes erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen der MOOVE GmbH als BGM-Experte in enger Abstimmung mit der regionalen Entwicklungsgesellschaft
Integration in dieses Netzwerkgion auch qualitativ hochwertige Dienstleister des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie Kooperationspartner der Bereiche Gesundheit und Arbeitsschutz, Gesetzliche Krankenversicherungen, Gewerkschaften und Be-
• Die Verbandsgemeinde Betz-tenkirchen erstreckt sich über 25 Quadratkilometer mit über
•
das Thema Gesundheit bereit
• Sechs Dienstleister aus der
•onalentwicklungsgesellschaft
innerhalb der bereits bestehenden Strukturen der Verbandsgemeinde, Berufsgenossen-
• Aktuell sind 52 Unternehmen -
menanfragen werden geprüft
• Es wurde ein System aus Gesundheitskoordinatoren der jeder Betrieb einen festgelegten Gesundheitskoordinator, welcher für das Unternehmen die Gesundheitskommunikation sowie -Koordination im Netz-
• Zum digitalen Ansatz zählt eiNetzwerkpartner und die Implementierung einer Struktur,rung des Netzwerkaustauschs wissenschaftliche Grundlage
*Hans Güldenpenning ist freier Journalist und Fotograf.
Bundes gewesen ist, viel zu lange auf einen marktgetriebenen Versäumnisse bekommen die Kommunen als Ausfallbürgen
“Vielerorts herrscht mit Blick auf den Breitbandausbau und die Genehmigungsverfahren Unsicherheit hinsichtlich des Einsatzes alternativer Verlegetechnologien”, erläutert Handschuh.
Das sei bedauerlich, da diese Unsicherheiten durch verbindli-Verlegevorhaben beseitigt werdenhalb ein rasches Handeln vom Unklar seien auch die Haftungs“Wir brauchen eindeutige, nicht abdingbare Haftungsregelungen, zu denen selbstverständlich auch die reguläre Gewährleistung nach
Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie arbeiten gemeinsam daran, Systeme in dieautonomen Schienenverkehr und auch zur autonomen Binnen-feld mit allen ihr zur Verfügung Aktuell begleiten wir Vorhaben Entwicklungs- und Geschäfts-ches Beispiel ist die Urban-Air-
zum Thema urbane Mobilität innerhalb und zwischen Me-als 40 Institutionen und Unternehmen, wie etwa Airbus oder Aachen-Merzbrück bauen wir für geräuscharmes elektrischesterium fördert den Ausbau mit für bessere Mobilität zu nutzen, Verkehrsträger zu vernetzen und ihren ganz individuellen Bedürfnissen entsprechend Angebote zu zukunftsweisender Verkehrspo-
gabe- und Vertragsordnung für Völlig inakzeptabel ist es, hier Aufweichungen zu fordern, mit der durchschaubaren Begründung, dies würde den Ausbau beschleunigen”, bezieht er Stellung und sieht die Unternehmen
“Wir warnen in diesem Zusammenhang eindringlich davor, die Verantwortlichkeit für den schleppenden Breitbandausbau und vor allem für die eklatante Unterversorgung in den ländli-
Kautschuk-Belag im neuen Look
Der Allrounder für jeden Einsatzbereich (BS/Doris Janik*) Bestseller in neuem Gewand: Mit einem überarbeiteten Design- und Farbspektrum sowie einer zusätzlichen Oberflächenvariante präsentiert sich der Kautschuk-Belag noraplan signa von nora systems. Der weltweit meistverkaufte nora Kautschukboden überzeugt durch seine Vielseitigkeit im Hinblick auf Zubehör, Farb- und Funktionsvielfalt. Er liegt in Krankenhäusern, Schulen und Universitäten ebenso wie in öffentlichen Gebäuden, ist also ein Allrounder für jeden Einsatzbereich. Mit 48 Farben im Standardsortiment bietet noraplan signa eine große Auswahl für kreative Raumgestaltungen.
Auch funktional ist der Kautschukboden ein Alleskönner und unterstützt den Systemgebeispielsweise als ableitfähige Bahnenware oder in unterschiedlichen Dicken (zwei und drei Milbesonders hoher Trittschalldämmung ist Bestandteil des Sortiunterschiedlichen technischen und funktionalen Eigenschaften umfasst das noraplan signa
masse oder Sockelleisten für den Weiteren ist noraplan signa auch als nTx-Variante erhältlich, bei welcher der Klebstoff bereits an der Unterseite des Bodenbelags
ne besonders rutschhemmende -
noraplan signa besonders emissionsarm und sorgt damit für eine
Überarbeitetes Farbspektrum Überarbeitet wurden auch das -
Die Granulateinstreuungen sind nun noch besser auf die jeweiligechen von kühlen Grautönen über warmes Beige bis hin zu
signa unzählige Kombinationsmöglichkeiten und schafft auf diese Weise auch über unterschiedliche Bereiche hinweg eine
*Doris Janik ist Pressereferentin bei nora systems GmbH
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Behörden Spiegel / März 2019 Seite 22 Kommunale Infrastruktur / Elektromobilität
Das Pilotprojekt in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain in RheinlandPfalz möchte die Wirtschaftsregion stärken. Foto: BS/www.vg-bg.de
Wird es helfen?
Bündnis für Luftreinhaltung unterzeichnet
(BS/ab) Die Stadt Stuttgart und große ansässige Arbeitgeber sowie das Bundesland Baden-Württemberg haben das “Bündnis für Luftreinhaltung” unterzeichnet. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte darüber: “Ich freue mich deshalb sehr, dass wir auf die Unterstützung der Stuttgarter Unternehmen bauen können. Das Bündnis ist ein Zeichen, dass wir gemeinsam Verantwortung für die Luft in unserer Stadt übernehmen und eine neue Mobilitätskultur schaffen wollen.” Aber nicht allen geht das Bündnis weit genug.
Gudrun Heute-Bluhm, Oberbürgermeisterin a. D. und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, begrüßt dies ebenso: “Diese Unternehmen haben mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen erheblichen Anteil am Verkehrsaufkommen in der Stadt. Die Allianz zeigt, dass nicht immer die Stadt oder das Land den “Schwarzen Peter” bei der Luftreinhaltung haben. Jedes Unternehmen, jeder einzelne Verkehrsteilnehmer kann seinen Teil zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart leisten. Von dem großen Maßnahmenpaket, das das Bündnis geschnürt hat, versprechen wir uns erhebliche Verbesserungen.”
Erste Maßnahmen sind bekannt
Deshalb sollen noch Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 von den Bündnispartnern umgesetzt werden, dazu gehören
unter anderem:
• bedarfsgerechter Ausbau der Lademöglichkeiten, hierbeisind über 1.700 Ladesäulen geplant;
• im Jahr 2019/20 wird der Anteil der elektrifizierten Fahrzeuge in den dienstlichhöht werden, teilweise bis zu circa 40 Prozent;
• Kostenloses Fahren von Mitarbeitern im ÖPNV bei “Feinstaubalarm”;
• Home-Office-Angebote und mobiles Arbeiten für Mitarbeiter;
• Angebot eines Job- und/oder Firmentickets durch den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) sowie ein attraktiver ÖPNV;
• Förderung von Fahrgemeinschaften;
• Einsatz von Werks- und Shuttlebussen;
• Errichtung von Radabstellanlagen, Ausbau der Ladepunk-
te für Pedelecs, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten sowie Rad-Leasing bzw. Kaufangebote für Fahrräder und Pedelecs.
Dabei betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), dass es “keine schönen Absichtserklärungen, sondern gezielte und ambitionierte Maßnahmen” beinhalte, die die Bündnispartner umsetzen wollten. Das große Ziel sei die Verhinderung der Dieselfahrverbote. “Wir verstehen den Ärger der Dieselfahrerinnen und -fahrer in Stuttgart – und wir wollen nicht, dass diese die Versäumnisse anderer ausbaden müssen. Und wir wollen keine Schwächeren”, so Kretschmann anlässlich der Unterzeichnung.
Quelle ausgeblendet
Kia e-Soul debütiert in Genf
Hocheffizienter Elektroantrieb in zwei Varianten (BS/Dirk Frischknecht*) Der Kia Soul war 2009 das erste Fahrzeug einer koreanischen Marke, das den renommierten Red Dot Award erhielt. Zehn Jahre und Dutzende von Designpreisen später feiert jetzt die dritte Generation des “kantigen” Kultautos auf dem Genfer Autosalon ihre Europapremiere. Nachdem Kia 2014 die Elektroversion Soul EV eingeführt hat, wird die neue Generation des Crossovers in Europa nun nur noch mit Elektroantrieb angeboten und trägt künftig den Namen e-Soul.
Es ist bereits das dritte weltweit vermarktete E-Mobil der Marke und besitzt – wie der jüngst gestartete Kia e-Niro – mit bis zu 452 Kilometern Reichweite und standardmäßigem Schnellladeanschluss echte Langstreckenqualitäten. Bei allen Neuerungen hat der Crossover auch in der dritten Generation seine besonderen Stärken vom großen Platzangebot über die Variabilität bis zur außergewöhnlich umfangreichen Serienausstattung beibehalten. Das in Gwangju in Korea produzierte Modell wird ab April 2019 in Deutschland eingeführt. Wie für jeden Kia gilt auch für den e-Soul die SiebenJahre-Kia-Herstellergarantie, die die Batterie miteinschließt.
Die Stadt Stuttgart hat seit Jahren mit der Luftreinhaltung zu kämpfen. Deshalb wurde nun das “Bündnis für Luftreinhaltung” geschlossen.
MELDUNG
Knapp 20 Mio. für umweltfreundliche Busse
(BS/ab) Bis zu 389 umweltfreundliche Busse können für die badenwürttembergischen Kommunen im Jahr 2019 beschafft werden und damit den ÖPNV attraktiver gestalten. Hierfür hat das Bundesland ein Förderprogramm aufgelegt, welches ein Volumen
von 17,7 Mio. Euro hat. Zudem stehen einmalig 2,7 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Aufstockung resultiert dabei aus zu wenig abgerufenen oder nicht zweckentsprechend genutzten Fördergeldern der Vorjahre. Konkret unterstützt das Förder-
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heißt das Bündnis zwar willkommen, kritisiert jedoch, dass der “ernst der Lage immer noch nicht begriffen wird”. “Mit begrüßenswerten Fahrgemeinschaften und der Förderung des Radverkehrs alleine werden die Luftqualitätswerte insbesondere für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) nicht erreicht. Interessant ist es, dass der Maßnahmenkatalog keine einzige Maßnahme beinhaltet, die Quelle der NO2-Belastung anzugehen”, so Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er sieht die Automobilkonzerne in der Pflicht, vor allem die Dieselfahrzeuge der Euro-Norm-5/6 auf eigene Kosten nachzurüsten. Mit den geplanten Mini-Maßnahmen lasse sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht erfüllen.
“Der Soul hat seine Pionierrolle für Kia und einen größeren Markt seit seiner Einführung beibehalten”, sagt Emilio Herrera, Kia Motors Europe. “Vor einem Jahrzehnt gehörte er zu den Mitbegründern des Segments kleiner Crossover-Fahrzeuge und der Soul EV war anschließend der erste rein elektrisch angetriebene Crossover. Nun betreten wir wieder Neuland, indem wir auf Modellvarianten mit Verbrennungsmotor verzichten und den e-Soul ausschließlich mit zwei verschiedenen Elektroantrieben anbieten.”
Sparsamer
Reichweiten-Champion
Der Kia e-Soul wird in zwei Antriebsvarianten angeboten, die sich sowohl in der Batteriekapazität als auch in der Motorleistung unterscheiden. Identisch ist in beiden Fällen das hohe Dreh-
moment von 395 Nanometern (Vorgänger: 285 Nanometer; plus 39 Prozent), dass wie bei Elektroautos üblich, schon ab dem Start zur Verfügung steht und eine sportliche Fahrweise ermöglicht. Zur großen Reichweite des neuen Modells trägt maßgeblich die neue Generation der LithiumPolymer-Batterien bei. Die Zellen des Akkus zeichnen sich durch eine sehr hohe Energiedichte aus (plus 21 Prozent gegenüber dem Vorgänger), daher sind die Batterien im Verhältnis zu ihrer hohen Kapazität relativ leicht und kompakt. Hinzu kommen verschiedene Technologien der Energierückgewinnung. So nutztte Wärmepumpensystem das Kühlwasser des Elektroantriebs zur Wärmegewinnung. Und das innovative Belüftungs- und Klimatisierungssystem ermöglicht es, nur den Fahrerplatz zu klimatisieren und die Ventilation an den anderen Plätzen vollständig abzuschalten – im Gegensatz zu konventionellen Systemen, bei denen durch das Schließen der Lüftungsdüsen nur der Luftstrom umgeleitet wird.
Bis zu 648 Kilometer Reichweite
programm die Anschaffung von Fahrzeugen mit Antrieben auf Basis regenerativer Treibstoffe und von Hybridbussen – wofür rund 4,6 Millionen Euro verfügbar mit rund 9,2 Millionen Euro in die Flottenerneuerung durch emissi-
onsärmere Fahrzeuge. Daneben werden kommunale Bürgerbusse unterstützt. Statt 200.000, würden 400.000 Euro hierfür bereitstehen. Für das Jahr 2020 ist zudem eine Fortzsetzung des Programms mit dazugehöriger Förderrichtlinie geplant.
Neue Mobilität
Strategien für Kommunen und öffentliche Fuhrparks
Top-Referenten:
Veranstaltungspartner:
Die kraftvollere Version wird von einem 150 kW (204 PS) starken Elektromotor angetrieben und hat durch ihre 64-kWh-Batterie eine kombinierte Reichweite von 452 Kilometern. Das Grundmodell mit 100 kW (136 PS) und
39,2-kWh-Akku kann bis zu 277 Kilometer weit fahren, bevor die Batterie wieder geladen werden muss. In der 150-kW-Version sprintet der Fronttriebler mit Reduktionsgetriebe in 7,9 Sekunden auf Tempo 100 und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 167 Stundenkilometern. Die zweite Motorisierung bleibt mit 9,9 Sekunden ebenfalls unter der Zehn-Sekunden-Marke (Spitze: 155 km/h). Das Grundmodell verbraucht durchschnittlich 14,5 kWh pro 100 Kilometer, die stärkere Version 15,7 kWh. Im City-Zyklus begnügt sich die Topmotorisierung sogar mit 10,9 kWh je 100 Kilometer und fährt daher mit einer Batterieladung bis zu 648 Kilometer weit – das ist mehr, als viele benzinbetriebene Fahrzeuge im Stadtverkehr mit einer Tankfüllung schaffen. Bei Reichweite und Verbrauch muss der e-Soul keinen Vergleich scheuen: Die 150-kW-Version des Kia-Crossovers übertrifft selbst Topseller in der Reichweite und unterbietet sie zudem im Stromverbrauch. Der Kia eSoul ist serienmäßig schnellladefähig und verfügt über den europäischen Standardstecker (CCS). Die Batterien beider Antriebsvarianten können an einer 100-kW-Station jeweils in nur 42 Minuten von 20 auf 80 Prozent geladen werden.
*Dirk Frischknecht ist Key Account Manager Fleet bei Kia Motors Deutschland.
THEMEN DER KONFERENZ, u. a.:
► Moderne Mobilitätskonzepte für die Kommune
► Elektromobilität in NRW
► Flächendeckende Infrastrukturen für Elektromobilität
► E-Busse: viel Potenzial für deutsche Innenstädte
► Nachhaltige Mobilitätsstrategien und klimafreundliche Verkehrsentwicklung
7. Mai 2019, Düsseldorf www.kommunale-mobilitaet.de
Seite 23 Behörden Spiegel / März 2019 Kommunale Infrastruktur / Elektromobilität
Foto: BS/Nikiko, CC0, pixabay.com
Der neue Kia e-Soul debütiert in Genf und zeigt, dass auch E-Fahrzeuge hohe Reichweiten vollbringen können. Foto: BS/Kia
Eine Veranstaltung des Fotos: Toby Giessen, Behörden Spiegel; www.duesseldorf.de; www.dormagen.de
Thomas Geisel Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
Tanja Gaspers Kämmerin und Projektleiterin „Elektromobile Stadtverwaltung Dormagen“
Michael Schramek Vorsitzender des Vorstandes Netzwerk intelligente Mobilität e. V., Fachlicher Leiter der Tagung
Ausgangspunkt für die Entscheidung zum Ausbau der Videoüberwachung in Mannheim war der seit 2014 erhebliche Anstieg von Straßenkriminalität im Mannheimer Innenstadtbereich. Wiederholte Umfragen unter Bürgern zeigten eine deutliche Zustimmung und mehrheitlich positive Bewertung des Vorhabens. Dies spiegelte auch eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen Ende 2018 wider: 85 Prozent gaben an dass sie eine Videoüberwachung befürworten.
Nicht nur ein Prinzip
Mehrere Prinzipien kennzeichnen den sogenannten “Mannheimer Weg 2.0“. Dazu gehört z um einen “Sicherheit durch Kooperation”. In Mannheim wurde bereits ab 2001 eine Videoüberwachung durchgeführt, gemeinsam durch Stadt und Polizei. Diese Videoüberwachung war so erfolgreich, dass sie 2007 abgeschaltet werden musste.
Die Kriminalitätszahlen waren
Kommunale Ordnung
Der “Mannheimer Weg 2.0” Stadt setzt auf “Intelligente Videoüberwachung”
(BS/Christian Specht*) Im Dezember 2018 erfolgte in Mannheim der Startschuss für die sogenannte “Intelligente Videoüberwachung” durch den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU). Dies bedeutete einen weiteren Meilenstein in dem europaweiten Pilotprojekt, das von der Stadt Mannheim gemeinsam mit der Polizei seit Anfang 2017 betrieben wird.
so weit zurückgegangen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung nicht mehr gegeben waren. Die nun neuerdings eingeführte Videoüberwachung knüpft an die bewährte Kooperation von Stadt und Polizei von damals an.
Zum anderen gehört zu den Prinzipien “Sicherheit durch Intervention”. Die maßgebliche Leitlinie bei der Videoüberwachung lautet “Prävention durch Intervention”, der sogenannte “Mannheimer Weg”. Das heißt, es der Monitore durch Polizeibeamte statt, um im Bedarfsfall eine schnelle Hilfeleistung vor Ort zu veranlassen. Die Gewährleistung
Die “Vision Zero”
von Sicherheit ist eine interdisziplinäre Herausforderung. Die Videoüberwachung ist insofern ein Mosaikstein und Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes, das die Stadt Mannheim in enger Zusammenarbeit mit der Polizei durchführt. Die Sicherheitsbehörden stehen angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung zunehmend vor der Frage, welche neuen Technologien sie zur Optimierung von Maßnahmen und Prozessen einsetzen. Das Mannheimer Pilotprojekt zur sogenannten “Intelligenten Videoüberwachung” basiert auf der softwarebasierten Analyse von Bewegungsmustern. Die Zu-
Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit
(BS/Dr. Walter Eichendorf*) Immer noch sterben viel zu viele Menschen auf Deutschlands Straßen. Seit einigen Jahren sind die Zahlen nahezu unverändert: neun Menschen pro Tag, etwa 200 pro Monat und insgesamt rund 3.200 Menschen im Jahr. Das kann uns nicht kaltlassen. Der hohe Preis der Mobilität war schon vor 50 Jahren das Hauptmotiv, mehr für die Sicherheit auf unseren Straßen zu tun.
Am 26. Juni 1966 wurde der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) unter maßgeblichemverkehrsministers Georg Leber gegründet. Zu jener Zeit kamen rund 20.000 Menschen auf deutschen Straßen ums Leben. Um diese Zahl zu reduzieren, sollte der DVR fortan als der Kompetenzträger und das Netzwerk für die Verkehrssicherheit mit möglichst vielen Unterstützern aus verschiedensten Bereichen wirken: Politik, Forschung, Industrie, Verbände.
Der DVR hat entscheidend zur Gesetzgebung beigetragen, zum
Alkoholverbot für Fahranfänger.
Über seine Zielgruppenarbeit und seine Kampagnen wie “Runter vom Gas” oder “Begleitetes Fahren mit 17” spricht er alle Verkehrsteilnehmenden direkt an.
S eine Arbeit leitet der DVR von der aus dem Arbeitsschutz stammenden Strategie “Vision Zero” ab. Ihr Kern ist, dass kein Mensch mehr im Straßenverkehr schwer oder tödlich verletzt wird. Konkret bedeutet das: Die Infrastruktur muss so angelegt werden, dass schwere Verletzungen oder gar der Tod verhindert werden. Gleiches gilt für alle Verkehrsmittel. Wirklichkeit werden kann die “Vision Zero” jedoch nur, wenn rechtliche Regelungen entsprechend angepasst werden. Mit Erfolg hat der DVR den Grundgedanken der “Vision Zero” in die Politik getragen. So ist sie im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene zum ersten Mal benannt. Um die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr nachhaltig zu senken, sind jedoch politischer Wille und konkrete Handlungen nötig. Was ist zu tun? Diese Frage beantwortet der DVR mit seinen zehn Top-Forderungen. Ein klarer Fokus liegt dabei auf der
Sicherheit auf Landstraßen. Dort ereigneten sich 2017 deutlich mehr als die Hälfte aller tödlichen Unfälle. 1.795 Menschen starben dabei. Meist war die Ursache zu schnelles Fahren. Aus diesem Grund fordert der DVR, die Höchstgeschwindigkeit auf schmalen Landstraßen auf 80 Stundenkilometer zu reduzieren, keine neuen Bäume mehr an und vorhandene mit Schutzeinrichtungen zu versehen. Um die hohe Unfallzahl auf Landstraßen zu senken, sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Strecken mit Baumbestand nahe der Fahrbahn auf 70 Stundenüberwacht werden.
D iese Maßnahmen kommen einer gefährdeten Zielgruppe besonders zugute, den Motorradfahrenden. 71 Prozent aller get öteten Motorradfahrenden starben 2017 auf Landstraßen. Auch der Schutz von Radfahrenden und Gehenden ist ein Schwerpunkt der Arbeit des DVR. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad oder Pedelec, auch Ältere. Vor dem Hintergrund des dichter werdenden Verkehrs in Städten stellt diese Entwicklung die Verkehrssicherheit vor neue Herausforderungen. Das Gebot der Stunde lautet daher, die Infrastruktur anzupassen. Stellschrauben sind dabei die Breite von Rad- und Gehwegen, ihre Führung und Sichtbarkeit sowie die Überwachung durch Fahrradstaffeln. Zudem bietet der technische Fortschritt Potenzial, die Sicherheit zu erhöhen. Seit 2014 setzt sich der DVR, auf nationaler und europäischer Ebene, zum Beispiel für die Einführung von Abbiegeassistenten ein. Erfreulich ist dabei der Einsatz des Bundesverkehrsministeriums, mit dessen Hilfe die Nachrüstung
Seecontainer als Lärmschutz
von Abbiegeassistenten in Lkws gefördert wird. Das Thema Infrastruktur wird die Debatte über die Verkehrssicherheit auch in den kommenden Jahren entscheidend bestimmen. Es gilt, den zunehmenden VerteilungsIn größeren Städten geht der Trend bei jungen Menschen häueiner vernetzten Mobilität.
Parallel dazu schreitet die Digitalisierung unaufhaltsam voran. Neue Assistenzsysteme helfen schon heute, die Spur, den richtigen Abstand oder die passende Geschwindigkeit zu halten. Langfristig werden wir mit hoch automatisierten Fahrzeugen unterwegs sein. Autos werden intelligent und lernfähig sein. Daraus ergeben sich neue Fragen für die Verkehrssicherheitsarbeit: Wie kann der Mensch die Kontrolle über die Maschine behalten? Wie schützen wir Fahrzeuge vor Hackerangriffen und gewährleisten eine sichere Fahrt?
Mit genau diesen Fragen setzt sich der DVR auseinander. Seine Aufgabe wird es sein, sichere Lösungen für die Mobilität vonkunft beginnt heute.
*Dr. Walter Eichendorf ist Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).
Save the Date
Die aktuellen Entwicklungen rund um die kommunale Verkehrssicherheit stehen im Fokus der gleichnamigen Veranstaltung des Behörden Spiegel am 3./4. Juni 2019 in Bonn, bei der der DVR Partner ist. Mehr unter: www.kommunaleverkehrssicherheit.de
Finden Großveranstaltungen statt, bedeutet dies für Anwohner eine hohe Geräuschkulisse und für die Stadt Beschwerden. Die Bloedorn Container GmbH liefert deutschlandweit Seecontainer, die als effektiver Lärmschutz eingesetzt werden. Der Aufbau erfolgt schnell und unkompliziert. Auch die Kosten sind gering. Geeignet sind die Container für Veranstaltungen, aber ebenso als Lärmschutz auf Baustellen.
Informationen zu den Seecontainern gibt es auf www.bloedorn-container.de
ständigkeit liegt bei der Polizei. Es geht dabei nicht um die biometrische Gesichtserkennung, sondern um die automatisierte Erkennung von potenziell strafbaren Verhaltensweisen wie beispielsweise Schlagen, Treten oder Stürzen. Mithilfe eines hinterlegten Algorithmus erkennt das System verdächtige Verhaltensmuster und gibt dem Polizeibeamten am Bildschirm einen Hinweis. Mithilfe dieses Systems soll die Videobeobachtung verbessert werden, bei gleichzeitiger Reduktion des Grundrechtseingriffs. Mit einem Wort: Es handelt sich um einen intelligenten Videoschutz. Frühzeitige Erkennung wichtig Eine hohe Sicherheitsgewährleistung setzt voraus, dass sämtliche sich anbahnenden Gefahrenlagen, aus denen sich typischerweise Straftaten entwickeln können, frühzeitig erkannt werden, um zeitnah durch den Einsatz von Polizeibeamten vor Ort helfen zu können. Diese Prämisse war Ausgangspunkt für die Überlegung, eine algorithmenbasierte Beobachtung einzusetzen. Bei einer ausschließlich manuellen Beobachtung besteht ein erhöhtes Risiko, dass sicher-
heitsrelevantes Geschehen in der mehr – nicht rechtzeitig – erkannt wird. In Zukunft sollen mithilfe der computergestützten Bildauswertung unverdächtige Sequenzen auf der Beobachtungsebene ausAufmerksamkeit der Beamten – in Abgrenzung zur alltäglichen Normallage – auf potenziell kriminalitätsrelevante Situationen fokussiert. Kurzum: Es geht um die Reduktion auf das Wesentliche. Dieser Ansatz kennzeichnet eine moderne Sicherheitsarchitektur. Denn es geht nicht um die Menge der Daten, die erhoben werden, sondern es kommt darauf an, von den entscheidenden Informationen Kenntnis zu erlangen. Das “intelligente” Videosystem ersetzt den Menschen nicht, sondern es assistiert ihm. Der Mensch steht als Entscheidungsträger im Mittelpunkt: Er und nicht die Software entscheidet, ob es sich um eine Gefahrensituation handelt und Polizeikräfte vor Ort einschreiten müssen. Die algorithmenbasierte Bildanalyse stellt ein lernendes System dar. Zunächst wurde sie unter Laborbedingungen getestet, nun lernt sie unter realen
Einsatzbedingungen im öffentlichen Raum. Sobald sie einen hinreichenden Funktionsgrad bezüglich der Verhaltensmustererkennung erreicht hat, soll durch Anonymisierung beziehungsweise Verpixelung dem Datenschutz noch besser Rechnung getragen und die Eingriffsintensität noch deutlicher reduziert werden. Kein Selbstzweck
Zu betonen ist, dass Sicherheit kein Selbstzweck und kein Wert für sich allein ist, sondern stets im Verhältnis zu anderen Zielwerten wie Freiheit und Aufenthaltsqualität zu verstehen ist. Es ist ein Mittel, um Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der Einsatz von Videokameras ist kein Allheilmittel. Aber wenn sie darauf angelegt ist, in Gefahrensituationen schnell zu helfen, wenn sie so innovativ ist, dass sie es schafft, möglichst zielgerichtet und punktuell polizeilich relevante Situationen zu erfassen und wenn sie Teil eines umfassenden Gesamtsicherheitskonzepts ist – dann ist eine solche Videoüberwachung ein wichtiger Baustein, um für mehr Sicherheit und Freiheit der Menschen im öffentlichen Raum zu sorgen.
*Christian Specht ist Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent der Stadt Mannheim.
Die “Intelligente Videoüberwachung ist auch Thema auf dem 1. Mannheimer Sicherheitstag am 5. April 2019. Mehr unter: www. mannheimer-sicherheitstag.de
Mehr Sicherheit für Plätze
Prager Stadtverwaltung setzt auf Dallmeier-Lösungen
(BS/Josua Braun*) Der Prager Wenzelsplatz, mit 45.000 Quadratmetern einer der größten städtischen Plätze in Europa, und der Altstadtplatz blicken auf eine lange Geschichte zurück. Damals wie heute bilden sie wichtige Touristen- und Verkehrsknotenpunkte. Um für die Sicherheit der täglichen Menschen- und Verkehrsströme zu sorgen, vertraut die Prager Stadtverwaltung in Sachen Sicherheitstechnik neben herkömmlichen Kameras auch auf eine Lösung des Regensburger Unternehmens Dallmeier.
Die Lösung sowohl für den Wenzels- als auch den Altstadtplatz besteht aus Panomera®-Modellen der Topline-Serie. Mit dem Multifocal-Sensorsystem Panomera® können enorme Weiten und Flächen erfasst werden. Der Vorteil: Die Kombination von Gesamtübersicht bei gleichzeitig höchsgroße Plätze von hoher Wichtigkeit und mit dieser KameraTechnologie können auch weiter entfernte Objekte mit derselben Objekte im vorderen Bildbereich. Mehrere Operatoren können in das gleiche Bild hineinzoomen. Dabei bleibt das Gesamtgeschehen stets im Blick und wird weiter aufgezeichnet. Wo bislang mehrere Megapixel-Kameras notwendig gewesen wären, ergeben sich deutlich geringere Anforderungen an die Benutzer, da weniger Bilder erfasst werden müssen. Ebenso sinken die Kosten für die Infrastruktur, da eine einzige Panomera® einen weitaus größeren Bereich erfasst und weniger Installationspunkte notwendig sind. Das sorgt kundenseitig für Einsparungen sowohl in der Infrastruktur als auch beim Betrieb und Management und verringert somit die Gesamtbetriebskosten.
Planung, die überzeugt
In der Projektplanungsphase erstellte Dallmeiers 3D-Spezialistenteam, zusammengesetzt
eine dreidimensionale Simulation der Kundenumgebung. In dem 3D-Modell simulierte das Team die realen Kameramodelle und -standorte beziehungsweise Installationspunkte und somit Blickwinkel und Reichweiten. Das fertige 3D-Modell wurde dem Kunden gemeinsam mit dem Integrationspartner KH Servis in
Prag präsentiert und umfasste die komplette Lösung inklusive Kameras und weiterer notwendiger Komponenten. Die Stadtverwaltung und die Polizei zeigten sich von dieser Art der Projektvisualisierung begeistert, zumal durch diese Vorgehensweise auch eine exakte Kalkulation der Kosten erfolgen konnte, die dem Kunden Sicherheit in Aufwand und Umfang des Projektes gab. Die 3D-Planung gewährleistet weiterhin, dass sich während oder nach der Installation keine Überraschungen einstellen, weder im technischen noch im wirtschaftlichen Bereich. “What we plan is what you get” nennt Dallmeier diesen Ansatz. Neben den technischen Vorteilen, die Panomera® bietet, überzeugten den Kunden die durch die 3D-Visualisierung erreichte Planungssicherheit und Dallmeier erhielt Ende 2017 den Zuschlag für die Umsetzung des Projektes.
Testlauf im Echtbetrieb im Dallmeier FAT-Centre
Vor der Installation durchlief die geplante Lösung den Dallmeier Factory-Acceptance-Test (FAT) im Regensburger FAT-Centre. Sämtliche Komponenten wurden dort zusammengestellt und die
getestet. Zum FAT-Centre-Test war auch KH Servis zur Schulung in Regensburg, um für die Vor-Ort-Installation vorbereitet zu sein und sich gleichzeitig vom reibungslosen Betrieb des Systems zu überzeugen. Mit der Installation der Multifocal-Sensorsysteme wurde der Wunsch nach erhöhter Sicherheit und Interventionsmöglichkeiten umgesetzt. Die Kameras dienen zur Beobachtung von Situationen und sorgen im Bedarfsfall für ein schnelles Eingreifen, aber auch für eine schnelle Aufklärung von Vorkommnissen. Im Falle von Straftaten kann das Videomaterial separat als Beweismittel abgespeichert werden.
Das Fazit des Dallmeier-Integrationspartners KH Servis in Prag: “Wir haben hochprofessionell zusammengearbeitet, nicht nur die Qualität der Systeme und des Bildmaterials, sondern auch die überzeugende Planungsphase mit der damit einhergehenden Planungssicherheit haben die Stadtverwaltung und die Kriminalpolizei letztendlich von der Dallmeier-Lösung überzeugt.”
*Josua Braun ist Senior Produkt Marketing Manager bei der Dallmeier electronic GmbH & Co.KG.
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 24
In Tschechiens Hauptstadt Prag werden mehrere Plätze inzwischen durch Kameratechnik von Dallmeier überwacht. Foto: BS/© Christopher Oliver, stock.adobe.com
Digitaler Staat
Wir lassen Sie auch nach unserer
Jahrestagung nicht hängen!
Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / März 2019
Dem Menschen dienen
Staats- und Verwaltungshandeln in Zeiten der Digitalisierung
(BS/Guido Gehrt) Die digitale Transformation stellt das Staats- und Verwaltungshandeln vor zahlreiche neue rechtliche, aber auch ethische Herausforderungen. Ist der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes in einer digitalisierten Welt noch zeitgemäß und wirkungsvoll? Welchen Einfluss hat Künstliche Intelligenz auf Verwaltungshandeln? Wieweit soll der Staat die Möglichkeiten der technischen Entwicklung ausschöpfen und wo müssen aus ethischen Gründen Grenzen gezogen werden? Diese und weitere Themen diskutierte unter der übergeordneten Fragestellung “Brauchen wir eine neue Staatskunst?” ein hochkarätig besetztes Kolloquium im Bremer Rathaus.
“Bei der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf das Staats- und Verwaltungshandeln bewegen wir uns in einem Spannungsraum zwischen Tradition und Moderne”, so Bremens Bürgermeister Dr. Carsten Sieling. Die Grundwerte und Grundstruktur der Verfassung müssten erhalten bleiben. Der Staat müsse die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung gestalten. Initiativen wie die Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union seien vor diesem Hintergrund sehr zu begrüßen.
Mit Blick auf die sich verändernde Arbeitswelt wünscht er sich noch mehr tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen für die Arbeit 4.0. Dieses Feld sei derzeit nach seiner Ansicht noch nicht hinreichend im Blick.
Für den Bremer Regierungschef sind Digitalisierungsministerien
Digitalisierung ein Gesamtprojekt in allen Ressorts, bei dem es durch Schaffung eines eigenen Ministeriums nicht zu einer Parzellierung kommen dürfe.
Eines müssen man bei allen Bemühungen innerhalb dieses Transformationsprozesses stets im Blick haben: “Die Digitalisierung soll den Menschen dienen”, so das Fazit des Bürgermeisters. Was ist “alte” Staatskunst?
Bevor man über eine “neue” Staatskunst diskutieren könne, müsse man sich zunächst einmal der alten vergewissern, befand die Finanzsenatorin der Hansestadt Bremen, Karoline Linnert Diese zeichne sich insbesondere durch Rechtstaatlichkeit, Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip aus. Eine “gute” Digitalisierungsstrategie müsse auch dieses berücksichtigen. Wichtig sei es daher, auch zukünftig al-
len Bürgern die Möglichkeit zu geben, auf staatliche Angebote zuzugreifen, erklärte Linnert. Wo dies der Einzelne nicht könne, müsse er entsprechend durch Lotsen unterstützt werden. In diesem Zusammenhang war ihr
Menschwürde orientieren und so gestaltet sein, dass auch zukünftig Ermessensentscheidungen und eine Einzelfallbewertung grundsätzlich möglich seien und es nicht nur “Ja/Nein-Entscheidungen” gebe.
Antworten auf diese Herausforderung ließen sich jedoch oftmals nur auf internationaler Ebene
“Wir sind jetzt schon alle absolut gläsern”, so Barley. Entwicklungen wie Micro-Targeting seien
KNAPP
men bei KI-Lösungen stark: “Wir brauchen mehr Transparenz, welche Kriterien den Algorithmen zugrunde liegen”, forderte sie. Ethische Grenzen ziehen Insgesamt müssten sich die Regeln für die digitale Welt konsistent an den Rechten in der analogen Welt orientieren. Hier gelte es auch für den Staat, die technologische Entwicklung auf ethischen Grundlagen voranzutreiben. Dies könne mitunter auch bedeuten, “auch als Staat den Versuchungen des technisch Machbaren zu widerstehen. So halte sie die Schaffung einer zentralen staatlichen Datenbank für gefährlich. “Wir müssen aufpassen, dass nicht in den Händen des Staates eine Agglomeration alle objektivierbar macht”, so die Bundesjustizministerin.
Weitere Diskussion auf “Digitaler Staat”
Neue Digitalisierungsstrukturen (BS/wim) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) strukturiert seine Digitalisierungsbemühungen neu. Im Haushaltsjahr 2018/19 wurde zu diesem Zweck eine neue “Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt (DA)” geschaffen. Für diese Abteilung gibt es im Haushaltsplan 19 neue Planstellen. Neben der neuen Digitalisierungsabteilung gibt es im BMAS drei Fachgremien zum Thema, die sich teilweise unter andeleuten zusammensetzen: Eine “Plattform Digitale Arbeitswelt“, eine “Fokusgruppe Künstliche Intelligenz” sowie einen B”ITVder Webseiten-Richtlinie”.
Bundestag präsentiert
neue App
Brauchen wir eine neue Staatskunst? Mit dieser Frage beschäftigten sich in der Oberen Halle des Bremer Rathauses u. a. Bremens Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Bremens Finanzsenatorin
zudem die Barrierefreiheit des Zugang ein Kernanliegen.
Transparenz beim KI-Einsatz Mit Blick auf die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung, etwa in der Steuerverwaltung, sei es wichtig, dass entsprechende KI-Lösungen auch transparent und nachvollziehbar seien. “Hier müssen wie intensive Debatten führen, damit an dieser Stelle kein Wildwuchs entsteht”, so die Finanzsenatorin. Die Prozesse müssten sich generell an der
04. Juli 2019 in Stuttgart
Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley sieht die Verfassung grundsätzlich auch für die Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet. Man brauche keine speziellen digitalen Grundrechte. In den Artikeln des Grundgesetzes würden Werteentscheidungen getroffen, die man, gemeinsam mit dem Bundesverfassungsgericht, in die jeweilige Zeit transformieren könne und müsse.
Allerdings müsse man dafür Sorge tragen, dass es im Internet keine rechtsfreien Räume gebe.
nicht neu, jedoch böten sich mit der Digitalisierung hier deutlich mehr Möglichkeiten. Die Bürger erwarteten Schutz vom Staat, damit diese nicht zu “Datenliefermaschinen” würden. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) habe man ein “scharfes Schwert gegen diese Konzerne” geschaffen, so Barley Der Erfolg der EU-DSGVO zeige sich auch daran, dass mittlerweile über 50 Staaten weltweit diese Regelung kopieren wollten. Auch Barley machte sich für mehr Transparenz der Algorith-
Den Themen “Digitale Staatskunst” und “Digitale Ethik” widmet der diesjährige Kongress “Digitaler Staat”, der am 2./3. ersten Veranstaltungstag ein eigenes Fachprogramm. Zu den Vortragenden und Diskutanten zählen hier u. a. Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a. D., Universität Leipzig, der CDO/CIO der baden-württembergischen Landesregierung Stefan Krebs, Dorothea Störr-Ritter, Landrätin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, und Lena-Sophie Müller, Geschäftsführerin der Initiative D21 e. V. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit zum Kongress unter www.digitaler-staat. org
(BS/wim) Der Bundestag hat eine neue Version der kostenlosen App “Deutscher Bundestag” für mobile iOS- und Android-Geräte veröffentlicht. Mit der App lassen sich sämtliche Plenardebatten sowie alle fernsehöffentlichen Anhörungen und Ausschusssitzungen per Livestream abrufen. Zudem informiert die Anwendung über die Tagesordnung einer Sitzungswoche und die aktuellen Themen der Ausschüsse.
Neue Dachmarke “Digital Austria” (BS/wim) Die Bundesregierung Österreichs hat ihre neue digitale Dachmarke “Digital Austria” vorgestellt. Unter diesem Schlagwort sollen von nun an die zentralen Vorhaben im Bereich Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung in der Alpenrepublik zusammengefasst werden. Die neu eingerichtete Webseite www.digitalaustria.gv.at soll dabei als zentrale Plattform für sämtliche Aktivitäten der österreichischen Bundesregierung zur Digitalisierung dienen.
Baden-Württemberg 4.0
Baden-Württemberg 4.0
Das Rennen ist eröffnet: mit OZG, KI und VUCA auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung 4.0
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), der Einzug von Lösungen auf der Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) und eine sich wandelnde Arbeitswelt auch in der öffentlichen Verwaltung (VUCA) prägen derzeit maßgeblich die Diskussionen rund um das Thema Verwaltungsmodernisierung. Angesichts dieser und weiterer Entwicklungen wie “digital first” oder “once-only” wird sowohl die interne Organisation in den Behörden als auch deren äußerer Auftritt gegenüber Bürgern und Unternehmen in den nächsten Jahren einem grundlegenden Wandel unterworfen sein.
Diesen Transformationsprozess begleitet der Kongress “Baden-Württemberg 4.0” nun bereits seit 2017, dem Jahr, als die Landesregierung Baden-Württembergs mit der Verabschiedung der Digitalisierungsstrategie “digital@bw” das Thema ganz oben auf der politischen Agenda platziert hat, um das Land zu einer digitalen Leitregion in Deutschland und Europa zu machen, damit Baden-Württemberg auch zukünftig ein starker Wirtschaftsstandort bleibt. Der Digitalisierung der Verwaltung kommt auf diesem Wege eine Schlüsselrolle zu. Das Rennen ist eröffnet!
Linnert. Fotos: BS/Freie Hansestadt Bremen, Senatorin für Finanzen
Karoline
Eine Veranstaltung des in Zusammenarbeit mit ››› www.bw-4-0.de ‹‹‹ #bw40
Wieso beschäftigen wir uns mit Distributed-Ledger-Technologien zur Umsetzung des Gedankens einer selbstbestimmten Identitätsverwaltung?
Jeder von uns kennt die Situation, dass man Dienste gerne online über sein Smartphone in Anspruch nehmen möchte, dafür aber gegenüber dem Diensteanbieter die eigene Identität (z. B. im Form eines Personalausweises) bzw. eine Legitimation (z. B. in Form eines Führerscheins oder einer Gesundheitskarte) nachgewiesen werden muss. Stellenweise sind sogar noch weitere Dokumente, wie beispielsweise ein Ausbildungszeugnis, erforderlich.
Hier bieten Distributed-LedgerTechnologien zusammen mit internationalen Entwicklungen des World Wide Web Consortiums w3c (Decentralized Identity – DID) und der Decentralized Identity Foundation medienbruchfreie Lösungen an. Neben den augenscheinlichen Einsatzfeldern in der öffentlichen Verwaltung sind Anwendungsfälle selbstbestimmter Identitätsverwaltung in der Privatwirtschaft greifbar nahe, z. B. bei IoT und Industrie 4.0, wo Credentials für Objekte durch Unternehmen, beispielsweise den Hersteller von Geräten, ausgestellt werden können. Zusammengenommen bieten sich immense Chancen für die sektorenübergreifende Digitalisierung.
Selbstbestimmte Identitätsverwaltung ist keine Aufgabe für eine einzelne Behörde. Was muss getan werden, um an dieser Stelle einen großen Schritt in der Digitalisierung nach vorne zu machen?
Erst wenn wir uns in behördenübergreifenden Szenarien bewegen, macht eine auf DID basierende Lösung für selbstbestimmte Identitäten wirklich Sinn, weil hier erst die Vorteile zum Tragen kommen. Damit übergreifende Lösungen geschaffen werden können, müssen behördenübergreifende Standards festgelegt werden, die die Interoperabilität der möglichen unterschiedlichen Ausprägungen einer Blockchain sicherstellen, sodass Identitäten
“DieKooperationspartner setzen das EGovG BW unter Berücksichtigung der Ziele und Vorgaben des OZG im Sinne eines kooperativen EGovernments auf der Basis der E-Government-Infrastruktur service-bw gemeinsam um”, heißt es zu Beginn der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Gemeindetag, dem Städtetag sowie dem Landkreistag. Die Kooperationspartner wollen bis 2022 die wichtigsten Verwaltungsleistungen in Form standardisierter, digitaler Prozesse auf service-bw zur Nutzung durch alle Bürger und Unternehmen in BadenWürttemberg bereitstellen. Die Standardprozesse sollen dann über den Portalverbund auch aus anderen angeschlossenen Portalen abgerufen werden können. Die Kommunen sollen die Standardprozesse in ihre eigenen Webseiten integrieren können. In der Vereinbarung unterstreichen die Partner ihre Unterstützung und “once-only”. Land und Kommunen wollenterentwicklung von service-bw partnerschaftlich zusammenarbeiten. Koordiniert werden soll die gemeinsame Arbeit durch einen Lenkungskreis, der hierzu eingerichtet werden soll. Dieses Gremium soll paritätisch mit drei Vertretern des Landes und je einem Vertreter der Kommunalverbände, bei jährlich wechselndem Vorsitz, besetzt werden. Die
Selbstbestimmte Identitätsverwaltung
Entwicklungen in Deutschland, Europa und der Welt
(BS/Dr. Hans-Günter Gaul/Helmut Nehrenheim) Distributed-Ledger-Technologien (DLT), vor allem bekannt durch die Blockchain-Implementierung Bitcoin, sind nach wie vor ein Hype-Thema. Die teilweise verzweifelt anmutende Suche nach Einsatzfeldern für diese Technologie (“Wir haben eine Lösung und suchen noch das passende Problem!”) hat jedoch in der öffentlichen Verwaltung erste Früchte getragen. Es ist schon eine Vielzahl von Konzepten entwickelt worden, aus denen schon einige Prototypen, aber auch bereits flächentaugliche Anwendungen entstanden sind. Zu einem der interessantesten Einsatzfelder für Distributed-Ledger-Technologien in der öffentlichen Verwaltung darf die selbstbestimmte Identitätsverwaltung, vielen besser bekannt als Self Sovereign Identity (SSI), gezählt werden. Eine Zielsetzung dabei ist, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, umzusetzen. Als Vertreter des Zusammenschlusses der Initiative Blockchain in der Verwaltung Deutschland (BiVD) und der Community-of-Practice Blockchain des NExT-Netzwerks haben wir für den Behörden Spiegel die Zielsetzung und den aktuellen Status hinterfragt.
lösungsübergreifend gegenseitig vollständig anerkannt werden, so eine Art “Trusted Identity”. Um den Gedanken des Single-Digital-Marktes weiter umzusetzen, müssen wir über diese Standards auf europäischer Ebene reden. Hierzu gibt es seit einiger Zeit entsprechende Arbeitskreises an denen wir beteiligt sind.
Wie funktioniert selbstbestimmte Identitätsverwaltung?
Der Bürger, aber auch juristische Personen (z. B. Firmen, Behörden, Ämter), können über eine Applikation auf mobilen Geräten ihre Identitätsdaten selbst eingeben und speichern. Diese Daten sind durch einen privaten Schlüssel im sogenannten
Das alleine reicht jedoch nicht: Die Identität muss durch eine und bestätigt werden. Über den Credential / Verified Claims) können weitere Berechtigungen (z. B. Führerschein) oder Dokumente (z. B. Geburtsurkunde) zu der eingerichteten Identität hinzugefügt werden.
Ist dies erfolgt, kann der Bürger mit seinen Identitätsdaten überall dort digital agieren, wo zur Feststellung seiner Identität normalerweise ein Personalausweis, eine Gesundheitskarte
oder ein Führerschein vorgelegt werden müsste. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Informationen und Dokumente zum Umfeld der Identität im Wallet zu hinterlegen, wie beispielsweise das KfZ-Kennzeichen oder ei n Abschlusszeugnis.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die personenbezogenen Daten und Dokumente liegen nicht in der Blockchain. DLT dient nur dazu, die signierten Hashwerte der Identitäten und der
Die eigentlichen Daten sind OffChain gespeichert und durch Verschlüsselung vor unberechtigten Zugriff abgesichert.
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit selbstbestimmte Identitätsverwaltung im Alltag funktioniert?
Ein wichtiges Thema dürfte hier die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens sein. Ebenso gilt es, die öffentliche Verwaltung und die Privatwirtschaft zu motivieren, attraktive Angebote zu schaffen. Die Entwicklung einer Applikation, des Wallets also, gestaltet sich technisch eher einfach. Für Europa insbesondere notwendig ist, dass diese neue Identitätslösung kompatibel mit den EU-Regularien (eIDAS) ist.
Welche Ansätze müssen wir verfolgen, um die selbstbestimmte Identitätsverwaltung im Markt zu etablieren?
Bürger und Unternehmen gehen immer noch sehr verhalten mit der Nutzung der eID-Funktion
des Personalausweises oder einem Bürgerkonto um, weil derzeit noch wenige Angebote existieren, die genutzt werden können. Nicht anders verhält es sich mit selbstbestimmten Identitäten. Wenn nicht zeitgleich mit der Einführung benutzerfreundliche Angebote geschaffen werden, z. B. Carsharing, KfzAnmeldung, Anwohnerparkausweise, wird sich der Nutzen nicht entfalten können. Öffentliche Verwaltung und Privatwirtschaft müssen diese Angebote jedoch erst schaffen. Eine Voraussetzung dafür, dass dies erfolgen kann, ist die transparente Darstellung des Entwicklungspfades unseres Ansatzes. Im Rahmen der European Blockchain Partnership wird bereits an Beispielen gearbeitet.
Was sind die größten Hürden?
Eine große Hürde ist, die behördenübergreifende Zusammenarbeit zielorientiert zu betreiben und mit agilen Methoden schnell vorzeigbare Ergebnisse zu präsentieren. Die Entscheiund die Frage der notwendigen Anschubfinanzierung geklärt werden. Darüber hinaus sind die Bemühungen in Richtung eines “Single-Digital-Markets” auf europäischer Ebene mit zu betrachten. Die aktive Rolle des CIOs des Landes NordrheinWestfalen hat insbesondere dazu beigetragen, auch direkt an Entwicklungen der EU-Kommission beteiligt zu werden und so das Know-how direkt über BiVD und NExT weiterzugeben.
Seit an Seit digitalisieren
Land und Kommunen unterzeichnen E-Government-Pakt
Welche Rolle spielen dabei Informationssicherheit und Datenschutz?
Das Schöne an der selbstbestimmten Identitätsverwaltung ist, dass der Datenschutz bereits eingebaut ist. Der Identitätsinhaber entscheidet, welche Daten seiner Identität er wem preisgeben möchte. Die Identitätsdaten werden – einschließlich eines lokalen Back-ups – im direkten Hoheitsbereich des Inhabers angelegt und auch dort gespeichert. Auch bei der InformationssicherAnsatz von den Sicherheitselementen, die die Blockchain mit sich bringt.
Wenn wir drei Wünsche frei hätten, was würden wir uns wünschen?
Die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens, verstärkte Förderung für den Ausbau des erforderlichen Ökosystems und Implementierung einer bundesweiten DistributedLedger-Infrastruktur.
Was ist die Community-of-Practice?
Die Initiative Blockchain in der Verwaltung Deutschland (www.BiVD-Initiative.de) hat im
Mai 2018 unter der Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NordrheinWestfalen die Arbeit aufgenommen. Der BiVD möchte gemeinsam mit Partnern aus Behörden von Bund, Ländern, kommunalen Dienstleistern, Partnern aus der Industrie, Start-ups und Institutionen und Initiativen in ganz Europa eine belastbare, rechtssichere und zukunftsorientierte Infrastruktur für digitale Verwaltungsdienste entwickeln. Ein wenig früher, im Januar 2018, wurde das Netzwerk Experten digitale Transformation der Verwaltung (www.NExT-Netz.de) gegründet. NExT ist ein ressortübergreifendes Netzwerk aus Vordenkenden und aktiv Gestaltenden der Digitalisierung im öffentlichen Sektor mit dem Anspruch, die digitale Transformation der Öffentlichen Verwaltung maßgeblich zu gestalten und voranzubringen. Die Aktivitäten von NExT beschränken sich nicht nur auf den Einsatz von Distributed Ledger Technologien. Die Werkstatt Neue Technologien strebt an, rund um die verschiedenen Technologien sogenannte Communities-of-Practice aufzubauen, um den Erfahrungsaustausch zu intensivieren und zu verst etigen. Der Zusammenschluss der Initiative BiVD und der Community Blockchain von NExT ist ein konsequenter Schritt, Kräfte zu bündeln und konstruktive Zusammenarbeit an konkreten Zielen vorzuleben.
Dr. Hans-Günter Gaul ist ITDirektor bei der Bundesnotarkammer und Vorstand des NExT e.V.
Foto: BS/Bundesnotarkammer
Helmut Nehrenheim ist Referent beim CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Digitalisierungsministerium NRW und Leiter der Initiative Blockchain in der Verwaltung Deutschland (BiVD). Foto: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
(BS/Guido Gehrt) Die Landesregierung Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände haben im Februar in Stuttgart einen E-Government-Pakt unterzeichnet. In der Kooperationsvereinbarung wird die Infrastruktur von service-bw als zentrale Drehscheibe für die gemeinsame Umsetzung des E-Government-Gesetzes (EGovG BW) und des Onlinezugangsgesetzes (OZG) festgelegt.
eventuelle Fehlentwicklungen zu korrigieren. Zudem kann auch der Lenkungskreis bei Bedarf Anpassungen der Vereinbarung vorschlagen.
Klares Bekenntnis
Für Digitalisierungsminister
Thomas Strobl ist der Pakt ein klares Commitment zu einer zentralen Plattform und standardisierten Prozessen bei der Digitalisierung der Verwaltung. Bereits heute binden 684 Kommunen, darunter 27 der 35 Landkreise, Inhalte von service-bw auf ihren Homepages ein. Kommunen, Digitalisierungsministerium und ITEOS entwickeln aktuell bereits gemeinsam digitale Angebote für service-bw. Durch den Pakt soll diese Zusammenarbeit auf eine neue Stufe gestellt werden.
Unterzeichneten in Stuttgart den E-Government-Pakt zwischen Land und Kommunen, v.l.n.r: Roger Kehle (Gemeindetag), Digitalisierungsminister Thomas Strobl, Gudrun Heute-Bluhm (Städtetag) und Dr. Alexis von Komorowski (Landkreistag) Foto: BS/Digitalisierungsministerium Baden-Württemberg, Steffen Schmid
IT-Dienstleister ITEOS (Kommunen) und BITBW (Land) können Vertreter ohne Stimmrecht entsenden. Entschieden wird nach dem Mehrheitsprinzip. Das Land stellt den Kommunen die Softwarekomponenten von service-bw kostenfrei bereit. Für Entwicklung, Bereitstellung und
von mindestens drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, wobei der kommunale Budgetanteil auf maximal 1,5 Millionen Euro gedeckelt ist. Bis zu einer endgültigen Einigung zur pauschalen Abrechnung der Betriebskosten der Standardprozesse und zur Abrechnung der Betriebskosten der indivi-
duellen Prozesse der Kommun auf service-bw wollen Land und Kommunen die Betriebskosten aller Prozesse je zur Hälfte tragen, wobei auch hier der kommunale Beitrag auf maximal 200.000 Euro gedeckelt ist. Inhalt und Wirkung des EGovernment-Paktes sollen Ende des Jahres evaluiert werden, um
“Den Städten sind zwei Punkte bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen wichtig: Erstens brauchen die innovativen Vorreiter den Freiraum, um Neues wagen zu können, und zweitens muss jede Innovation allen Kommunen zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt werden, betonte Gudrun HeuteBluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. Beides würde mit dem E-GovernmentPakt erreicht.
Bei der Weiterentwicklung von service-bw gehe es nicht um eine einfache Eins-zu-eins-Übersetzung von bisher analogen in digitale Prozesse, erklärte Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg. “Wir werden die zugrundeliegenden Strukturen auf den Prüfstand stellen und, wo nötig, verbessern und entbürokratisieren. Um auf diesem neuen Weg Erfolg zu haben, müssen wir aber auch mutig sein und Fehler zulassen. Wir brauchen hier eine Kultur des Learnings by Doing”, forderte Kehle. “E-Government ist zuallererst ein Instrument zur Schaffung von mehr Bürger- und Wirtschaftsnähe. Die Verwaltung wächst sozusagen heraus aus den Landratsämtern und zieht ein in die Wohnzimmer der Bürgerinnen und Bürger, aber auch in die Büros von Wirtschaft, Handel und Gewerbe”, sagte Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg. Mit dem E-Government-Pakt werde ein wichtiges Signal gesetzt, dass Kommunen, Land und ITEOS an einem gemeinsamen Strang zögen, um Verwaltungsleistungen über service-bw von der analogen in die digitale Welt zu überführen. Der aktuelle Stand und zukünftige Projekte des E-Governments in Baden-Württemberg werden auch im Rahmen des dritten Kongresses “Baden-Württemberg 4.0” am 4. Juli 2019 in Stuttgart diskutiert.
Weitere Informationen unter www.bw-4-0.de
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 26 Informationstechnologie
Der OZG-Katalog hat eine für ein Verwaltungsdokument eher ungewöhnliche Struktur. Er gliedert sich nicht nach rechtlichen oder ministeriellen Zuständigkeitskriterien, sondern thematisch nach Lebens- und Geschäftslagen, in denen sich Bürger und Unternehmen be-derung in 14 Themenfelder entstanden. In jedem Themenfeld gibt es jeweils eine Federführung auf Länder- und auf Bundesseite. Auf Länderseite hat diese Hamburg für das Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung (UFE). Dieses Feld wiederum gliedert sich in acht Geschäftslagen, denen die einzelnen Verwaltungsleistungen zugeordnet sind. Die Verwaltungsleistungen sind nun zunächst darauf gescannt worden, was schon nutzerfreundlich digital existiert und deshalb nicht bearbeitet werden muss (wenige Fälle) und was im besonderen Interesse der Nutzerinnen und Nutzer liegt.
Die Interessen wurden durch bundesweite Befragungen und Kontakte mit Kammern und Ver-
Wie in allen Themenfeldern operieren wir mit zwei unterschiedlichen Vorgehensmodellen: Digitalisierungslabore , um einzelne wichtige und komplexe Prozesse und/oder Prozesse mit großem Veränderungspotenzial detailliert zu betrachten und Themenfeldlabore , um eine größere Anzahl kleinerer und/ oder gleichartiger Prozesse mit vermutlich kleinerem Prozessveränderungspotenzial kompakt zu analysieren.
Für die Labore haben wir zunächst zwei Themenkomplexe ausgewählt: Sondernutzung und Unternehmensgründung. Das erste Thema ist vordergründig unspektakulär, springt einem aber bei Gesprächen mit Handwerkskammern und -betrieben
Nicht nur alte Prozesse digitalisieren
Unternehmensdienste aus der Sicht von Unternehmen denken
(BS/Jörn Riedel) Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) steht die deutsche Verwaltung vor einer sehr großen Aufgabe und grundlegenden Veränderung. Über 4.000 Leistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen bis 2022 online zugänglich sein. Schnell haben Bund, Länder und Kommunen erkannt, dass diese Aufgabe nur arbeitsteilig zu bewältigen ist. Ausgangspunkt dieses Vorgehens ist der sogenannte OZG-Katalog. Schon dieser Katalog an sich ist ein Fortschritt. Das OZG regelt, dass alle Leistungen bis 2022 online erreichbar sein sollen. Leider regelt das Gesetz nicht, was “alle” Verwaltungsleistungen sind. Statt dies nun durch akademische Interpretation des Gesetzes zu klären, ist man den pragmatischen Weg gegangen und hat aus allen möglichen Quellen einen Katalog zusammengestellt. Nach ein paar “Qualitätssicherungsschleifen” ist der Katalog gut – aber nicht perfekt. Dieser Mut zum “Guten” ist auch eine der Voraussetzungen für den weiteren Erfolg.
Jörn Riedel, Amt für IT und Digitalisierung in der Senatskanzlei, ist CIO der Freien und Hansestadt Hamburg. Foto: BS/privat
fast schon entgegen und ist für die Verwaltung erstaunlich aufwendig und damit für die Antragkeine Baustelle kommt in Gang ohne eine Sondernutzung von Straßenraum, auch wenn nur ein Schuttcontainer auf der Straße stehen soll. Aber auch jedes Café, dessen Betreiber Tische auf dem Gehweg aufstellen wollen, braucht eine solche Genehmigung. Unternehmensgründungen möchte natürlich jede Stadt erleichtern und neue Unternehmen haben in dieser Phase andere Sorgen, als bürokratische Prozesse fehlerfrei abzuwickeln. Insbesondere die Labore sind ein hervorragendes Instrument, um die Verwaltungsprozesse wirklich neu zu denken, bevor sie automatisiert werden. Dazu ist Design Thinking, was auch regelmäßig bei der Entwicklung von Hamburger Online-Prozessen geeignetes Vorgehensmodell. Aber beim überregionalen Ein-
satz gibt es einen Unterschied: Wenn wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung zusammenbringen, haben diese bisher alle in gleichen oder ähnlichen Prozessen gearbeitet und müssen sich erst einmal von Gewohntem freimachen.
Treffen Beschäftigte aus diversen Ländern und Kommunen aufeinander, wird sofort deutlich, dass auf der Basis gleicher oder ähnlicher Gesetze anders gear-
beitet wird – und schon ist das Argument: “Das haben wir aber immer so gemacht” erledigt. Erstaunlich schnell lässt sich in solchen Laboren ein neues Prozessdesign entwickeln.
Die Herausforderung nach der Kreativitätsphase ist dann für die Vorgesetzten, dass sie das Ergebnis nicht zerreden lassen und die Veränderung auch durchstehen. Im Kern geht es immer um die gleichen Fragestellungen: Wie kann man dem Kunden die mehrmalige Angabe von Daten ersparen, die in den Behörden schon vorliegen, und welche intelligenten Assistenten lotsen den Kunden durch den Prozess?
Das lässt sich an dem Beispiel Sondernutzung gut zeigen: In der Befragung der Unternehmen war der größte Schmerzpunkt, dass man als Antragsteller nicht so recht weiß, was die Verwaltung von einem will. Ist dies einmal geklärt, ist der eigentliche Antrag nicht so schwer. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass einem nicht ganz klar ist, wie lange die Beantragung dauert und an welcher Stelle im Prozess der eigene Antrag gerade steckt. Für die Verwaltung und die Unternehmen ist ein enormer Aufwandstreiber, dass zu jeder Sondernutzungstermine kosten viel Zeit und sind schwer abzustimmen, weil alle beteiligten Parteien Zeit dafür haben müssen. Bei den Unternehmen gibt es zwei typische Nutzergruppen mit unterschiedlichen
Das Themenfeld Unternehmungsführung und -entwicklung umfasst acht Geschäftslagen mit insgesamt 78 Verwaltungsleistungen. Besonderheiten des Themenfeldes liegen in den branchenspezifischen und wiederkehrenden Leistungen sowie in den Schnittstellen zu den Kammern.
Quelle: BS/BMWI, Themenfeld UFE
SERIE: DIE OZG-UMSETZUNG
Themenfeld “Unternehmensführung und -entwicklung”
verlängern müssen. Hier wird schnell deutlich, dass die Lösung in einer Differenzierung nach Anlässen, Unternehmenstypen und Komplexität der Situation liegen muss. Der Antrag für einen einzelnen Bauschuttcontainer in einer Wohnstraße wird im Vergleich zu einer Baustelle in einem engen Innenstadtquartier immer einfach sein – und das muss sich auch widerspiegeln.
Bedürfnissen: (Bau-)Unternehmen, die regelmäßig Sondernutzungsanträge stellen und (Gastronomie-) Un ternehmen, die genau einen Antrag (für Tische etc. vor ihrem Restaurant) stellen und diesen Antrag regelmäßig
Durch die Nutzung von Geodaten kann zudem die komplexe sprachliche Beschreibung des Ortes der Sondernutzung durch einfache Einzeichnung ersetzt werden. In einfachen Fällen kann dies dann auch den Ortstermin entbehrlich machen. Insbesondere in großen Städten gibt es in der Regel sehr gute Geodaten, die die aktuelle Situation auch visuell erfassbar machen.tischen Fragestellungen der Verwaltung macht deutlich: Das OZG ist eine enorme Chance für besseren Verwaltungsservice für Unternehmen. Ganz konkret und nicht theoretisch. Voraussetzung für den Erfolg ist: Erst Prozesse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen her neu strukturieren, gegebenenfalls Recht anpassen und dann IT-Verfahren umsetzen. Das Ziel des OZG ist erreichbar, wenn die Arbeitsteilung gelebt wird und Digitalisierungslabore als Weg zur konsequenten Modernisierung – unter Beschränkung auf das Unverzichtbare – genutzt werden.
Seite 27 Behörden Spiegel / März 2019 Informationstechnologie
“Anlass, sich mit dem Thema Prozessmanagement auseinanderzusetzen, war die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die es galt, bis Ende des Jahres 2009 umzusetzen”, erklärt Prof. Dr. Michael Breidung, Betriebsleiter des Eigenbetriebs IT-Dienstleistungen der LHD. “Dazu benötigten wir ein effektives Werkzeug, welches es uns ermöglichte, unsere Prozesse im Hinblick auf die neue Richtlinie entsprechend zu überblicken und zu bewerten.
Die PICTURE-Prozessplattform mit dem Prozessregister hat sich dabei für uns als sehr hilfreich erwiesen.” Innerhalb kurzer Zeit gelang es, 200 Prozesse zu erfassen, anhand derer schließlich die für die Richtlinie relevanten Prozesse die Richtlinie in Gänze erfolgreich umgesetzt werden konnte. Mittlerweile umfasst das Prozessregister der LHD 3.500 Prozesssteckbriefe. Prof. Breidung schlussfolgert: “Das sind inzwischen so viele, dass darüber nachgedacht werden kann, Prozessmanagement als Verwaltungssteuerungsinstrument einzusetzen.” Denn aus einer Managementperspektive heraus kann Prozessmanagement, neben den indirekten und mittelbaren Steuerungsinstrumenten wie einerseits dem Haushalts- und
Die dritte Säule
Prozessmanagement bei der strategischen Verwaltungssteuerung
(BS/Katja Spenrath*) Verwaltungsmanagement und -entwicklung ist eine komplexe und herausfordernde Aufgabe. Das weiß auch die Landeshauptstadt Dresden (LHD), die Prozessmanagement seit 2008 aktiv betreibt. Im Rahmen von Sachsens landesweiter Verwaltungsentwicklung sichert der Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Dresden die Verfügbarkeit der IT- und TK-Systeme der Dresdner Stadtverwaltung sowie die Weiterentwicklung der städtischen IT- und TK-Systemlandschaft. Prozessmanagement und Verwaltungsentwicklung spielen dabei eine zentrale Rolle.
andererseits dem Stellenplan, als dritte Säule der strategischen Verwaltungssteuerung angesehen werden. “Die Steuerung über den Haushalt oder den Stellenplan bekämpft oftmals nur die Symptome eines Problems, löst aber kein bestehendes oder gar die Ursachen des Problems”, erläutert Dr. Lars Algermissen, Geschäftsführer der PICTURE GmbH. Prof. Breidung betont, dass zunächst nahezu alle Prozesse erfasst sein müssen, um Prozessmanagement als strategisches Steuerungselement einzusetzen. Langfristig ermöglicht dies, an den richtigen Stellschrauben zu drehen und erfolgreiche Ergebnisse zu erzielen. Zum einen können schnellere und qualitativ hochwertigere Entscheidungen getroffen werden, zum anderen lässt Prozessmanagement situatiim Tagesgeschäft zu – beispiels-
In Dresden gibt es Überlegungen, das Prozessmanagement als zusätzliches Verwaltungssteuerungsinstrument einzusetzen. Foto: BS/©Rawf8, stock.adobe.com
weise bei Überlastungsanzeigen des Personals, Inkrafttreten neuer Gesetze oder auch bei Führungskräftewechseln. Als der Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen sah er sich auf der einen Seite der Herausforderung gegenüberste-
E-Rechnung ist einfach
Mit dem Sparkassen-Rechnungs-Service
(BS/Volker Müller*) Die Einführung der E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft steht derzeit im Fokus. Seit November 2018 muss die unmittelbare Bundesverwaltung elektronische Rechnungen akzeptieren und setzt dabei auf die vom IT-Planungsrat beschlossene X-Rechnung. Die weiteren Bundesbehörden folgen im November 2019. Auch Kommunen müssen unter bestimmten Voraussetzungen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, um damit bis zum 18. April 2020 zumindest die Vorgaben der Europäischen Richtlinie (2014/55/EU) zu erfüllen – sofern es darüber hinaus keine spezifischen Vorgaben des Landesgesetzes gibt.
Die elektronische Rechnungsstellung bietet Chancen sowohl für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft als auch für eine modernezienzgewinne, Kosteneinsparungen und weniger Papierverbrauch liegen klar auf der Hand. Doch zunächst kommen auf Kommunen initiale Aufwände bei der Einführung und Prozessumstellung auf die E-Rechnung zu.
Handlungsbedarf im Zuge der E-Rechungseinführung
Wie das Forschungsinstitut ibi research in ihrer Studie vom November 2018 zum Umsetzungsstand der E-Rechnung bei kommunalen Institutionen herausfand, sind sich Kommunen der Relevanz des Themas zwar durchaus bewusst, aber in der Umsetzung längst noch nicht so weit, Rechnungen auch elektronisch zu empfangen und weiterzuverarbeiten.
Gerade mal jede fünfte Kommune (19 Prozent) konnte zum Erhebungszeitpunkt (Mitte September 2018) bereits Rechnungen elektronisch empfangen und weiterverarbeiten. Und allen Digitalisierungsanstrengungen zum Trotz drucken 68 Prozent der Empfänger digitaler Rechnungen diese auch noch nach Erhalt aus und bearbeiten sie manuell weiter. Ein ebenso hoher Anteil (68 Prozent) gibt die Daten aus einer elektronischen Rechnung manu-
ell in das behördeneigene IT-System ein. Durch den Medienbruch geht viel Potenzial zur Zeit- und Kosteneinsparung verloren, wie die Studie eindrucksvoll belegt: Beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Rechnung vom Eingang bis zur Zahlung bei einem rein papierbasierten Prozess fast 21 Stunden, sind es nur noch 13 Stunden, wenn Papierrechnungen in einen digitalen der ganze Vorgang vollständig digital erledigt, reduziert sich der Zeitaufwand auf lediglich neun Stunden.
39 Prozent der befragten Kommunen waren zum Erhebungszeitpunkt noch überhaupt nicht bereit für die E-Rechnung, weil sie weder konkrete Umsetzungsschritte eingeleitet noch sich (28 Prozent) mit dem Thema beschäftigt hatten (sieben Prozent) oder glaubten, die Umsetzung nicht pünktlich bis zum Stichtag abschließen zu können (vier Prozent).
Immerhin 43 Prozent der Befragten hatten zum Erhebungszeitpunkt bereits mit der Umsetzung begonnen und waren zuversichtlich, die Vorgaben zur E-Rechnung bis April 2020 zu erfüllen.
Diese Ergebnisse zeigen einerseits, dass zahlreiche Kommunen bereits auf einem guten Weg zur Verwaltungsmodernisierung sind. Andererseits legen
sie auch offen, dass vielerorts noch Handlungsbedarf besteht. Dabei drängt die Zeit, denn bis zum Stichtag sind es weniger als 14 Monate.
Sparkassen-RechnungsService für die Verwaltung
Als spezialisierter Lösungsanbieter der Sparkassen-Finanzgruppe für E-Government arbeitet GiroSolution eng mit den Sparkassen zusammen, um den Kommunen vor Ort die Umstellung auf elektronische Rechnungen zu erleichtern. Gemeinsam wurde der S-Rechnungs-Service erarbeitet, eine Lösung in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner crossinx, mit der Rechnungen schnell, sicher und einfach elektronisch empfangen, verarbeitet und versendet werden können.
Durch den Einsatz von elektronischen Rechnungen ergeben sich für Kommunen neben hohen Kosteneinsparungspotenzialen beim Rechnungseingang und -ausgang weitere Vorteile, wie z. B. eine Verschlankung von Verwaltungsprozessen, Reduktion von Fehlern bei der Erfassung und Verarbeitung von Rechnungen und damit verbundene Zeiteinsparungen. Gleichzeitig kommen Kommunen auf dem Weg zur digitalen Kommune einen großen Schritt voran und setzen die Gesetzesvorgaben um.
Weitere Informationen auf “Digitaler Staat”
Informieren Sie sich über den S-Rechnungs-Service bei der Veranstaltung “Digitaler Staat” vom 2.bis 3. April 2019 in Berlin. Im Rahmen des Fachforums zur E-Rechnung stellen wir den SRechnungs-Service vor. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich am Stand von GiroSolution zu den Lösungen für die Themen E-Payment, E-Rechnung und kommunales Schuldenmanagement zu informieren.
*Volker Müller ist Geschäftsführer der GiroSolution GmbH.
hen, den Ressourcenbedarf, den Prozessmanagement erfordert, zu decken und Motivation in der Belegschaft für das Thema aufzubringen. “Es wurde deutlich, dass die Dokumentation der Prozesse Problem löst, so konnten wir der Herausforderung begegnen. Prozessdokumentation erfolgte und erfolgt in Dresden nie zum Selbstzweck. Es gibt stets eine Herausforderung, die bewältigt werden möchte”, erläutert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes. Zum anderen sollte die Dokumentation verwaltungsweit
vereinheitlicht werden, was schließlich durch eine erlassene Dienstordnung gewährleistet werden konnte. So nutzen mittlerweile alle Ämter der Stadtverwaltung mit etwa 7.000 Beschäftigten einheitlich die PICTURE-Methode zur Prozesserfassung, Schnittstellen zu anderen Systemen sparen zeitaufwendige Aktualisierungen. “Ich Stelle ein und verwende sie an ganz vielen Stellen”, so Prof. Breidung. Ein “Mindestset”, das bei den Prozesserhebungen erfasst sein muss, sichert die Qualität der Prozessdarstellungen. Die Fachämter pflegen dabei ihre Prozesse eigenverantwortlich und halten diese aktuell. Dafür besitzen ausgewählte Mitarbeiter in den jeweiligen Fachämtern “redaktionelle Verantwortlichkeiten”. So wird sichergestellt, dass verwaltungsweit zuverlässige Informationen verfügbar sind. Die Prozesse werden schließlich in unterschiedlichen Ämtern genutzt. Die Federführung des Themas liegt bei der Fachabteilung “Organisation” des Haupt- und Personalamtes der LHD. Heutige Treiberthemen der LHD sind die Einführung eines Informationssicherheitsmanagements
und das Onlinezugangsgesetz. Hierbei geht es unter anderem darum, geeignete Vorgänge zulichkeiten festzustellen, wobei Prozessmanagement erneut eine tragende Rolle spielen wird. Einmal mehr kommt es der Landeshauptstadt Dresden hier zugute, dass sie Prozessmanagement von Anfang an als verwaltungsweites Projekt erkannt hat.
Organisationen, die mit Prozessmanagement anfangen möchten, sich aber noch nicht so recht trauen, rät Prof. Breidung: “Irgendwann tatsächlich einmal anfangen: den ersten Prozess erfassen. Außerdem den Blick dafür schärfen, wie das eigene Prozessmanagement in zehn Jahren aussehen könnte und diese Überlegungen für die aktuelle Datenerhebung mitberücksichtigen.”
*Katja Spenrath ist in der PRArbeit bei der PICTURE GmbH tätig.
Mehr zum Thema
Aktuelle Fragen und Hilfestellungen rund um die Bedeutung von Prozessmanagement zur Verwaltungssteuerung thematisiert das Fachforum “Organisationsgestaltung und Prozessmanagement” auf dem Digitalen Staat vom 2. – 3. April 2019 in Berlin.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.digitalerstaat.org
Optimistisch mit Aussicht auf Hemmnisse
Schwerpunkte des IT-Planungsrates und Kritik am Digitalisierungsprozess (BS/ab) “Hauptaugenmerk des IT-Planungsrates ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Vor allem müssen wir die Qualifizierungen der Mitarbeiter und in der Verwaltungsausbildung mitdenken. Die zukünftigen und aktuellen Verantwortlichen müssen auch mit den Lösungen umgehen können”, erörterte HansHenning Lühr, Staatsrat im Finanzressort der Freien Hansestadt Bremen. Der Vorsitzende des IT-Planungsrates 2019 sprach über die Schwerpunkte für das kommende Jahr auf der Governikus-Tagung. Aber auch kritische Worte wurden bei der anstehenden Digitalisierung des Öffentlichen Dienstes und der Dienstleistungen laut.
Lühr: “Wir müssen sehen, dass wir die Beschäftigten und die Gewerkschaften in den Gestaltungsprozess miteinbeziehen.” Er glaube, dass es keinen hohen Stellenabbau geben werde. Aber individuellen Ängsten der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst, inausreiche, müsse konsequent begegnet werden. “Wir wollenDes Weiteren müssten die Kommunen stärker miteinbezogen werden. “Die kommunale Ebene weiß, wie Verwaltung funktioniert und wie Dienstleistungen erbracht werden müssen. Wir benötigen das Fachwissen für die Digitalisierung.” Dazu sei er auch in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden.
13 von 14 Themenfeldern vergeben
Bei der Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge durch das OZG werde ebenso darauf geachtet, dass sich Ziele gesetzt würden, merkte Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und CIO des Bundes, an. “Sobald wir das Ziel kennen, können wir konstruktiv handeln. Dies kann an manchen Stellen auch ohne Gesetzesänderungen vonstattengehen. Sollten jedoch rechtliche Hürden da sein, werden wir analysieren, inwieweit wir sie beseitigen können.”
Ferner lieferte Vitt einen Zwischenstand: Beim OZG seien momentan 13 von 14 Themenfeldern verteilt, jeweils unter der Federführung eines Bundeslandes und der Co-Federführung des passenden Bundesministeriums. Die Grundidee bei jedem Themenfeld umfasse zwei Digitalisierungslabore. Eins sei für die Planung und
Organisation zuständig und das zweite für die digitale Umsetzung. Die Umsetzung beinhalte DesignThinking-Workshops, standardisierte Vorgehensweisen und agile Prozesse. Entscheidend sei noch, dass die Länder danach bereit seien, die Lösung der jeweils anderen Bundesländer zu übernehmen.
Kritik aus verschiedenen
Perspektiven
Damit Deutschland bei der Digitalisierung vorankomme, brauche es Menschen auf den Führungsebenen, die die Digitalisierungsthemen und ihre Chancen erkennen, sich derer annehmen und vorantreiben, betonte Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats. Ludewig kritisierte den Stand der Digitalisierung in Deutschland und die Rolle der öffentlichen Hand hierbei: “Das deutsche System ist auf Rechtskonformität gemünzt, dazu, dass wir nicht kundenorientiert arbeiten.” Dabei sehe er auch in dem OZG eine Chance.
Einen weiteren kritischen Aspekt warf Dr. Martin Hagen, Abteilungsleiter Zentrales IT-Management und Digitalisierung aus dem Finanzressort der Freien Hansestadt Bremen, auf: “Eine der größten Schwierigkeiten ist die Eins-zu-eins-Beziehung zwischen dem Antragsteller und der Behörde.” Es sei rechtlich nicht möglich, als Antragsteller einer Behörde die Erlaubnis zu erteilen, dass sie alle anderen notwendigen Behörden in dem Dienstleistungsprozess anschreibe und die Leistung für den Antragsteller beantrage. “Hier brauchen wir einen Konsens und eine Lösung”, betonte er.
Hinzu komme die “Liebe zum Papier und den Schriftformerfordernissen”, die die Digitalisierung ausbremse, merkte Prof. Dr. Peter Parycek, Leiter des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (ÖFIT) am Fraunhofer Fokus Institut, an. Im Vergleich mit seinem Heimatland Österreich kenne die deutsche Verwaltung wesentlich mehr Schriftformerfordernisse, welche die “Leute auf das Amt zwingen”.
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 28 Informationstechnologie
Dr. Johannes Ludewig, Klaus Vitt, Dr. Stephan Klein (Moderator), Hans-Henning Lühr und Prof. Dr. Peter Parycek diskutieren über die Digitalisierung in den deutschen Behörden (v.l.n.r.). Foto: BS/Sandra Ritschel, Governikus
Initiative D21 präsentiert die Zahl des Monats
Dieser Weg ...
... wird kein gerader sein – Citizen Journey durch behördliche Prozesse (BS/Roland Dathe*) Schon der Dichter Matthias Claudius wusste: “Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“. Für die Studie eGovernment Monitor 2018 der Initiative D21 und fortiss haben wir uns einmal die Reise der Bürgerinnen und Bürger durch die behördlichen Prozesse genauer angeschaut und zugehört, was diese uns erzählen kann.
24%
Nur 24 Prozent der Behördenangelegenheiten werden über Webseiten oder E-Mail abgeschlossen.
Es liegt nicht (nur) am Gehalt!
IT-Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung (BS/Prof. Dr. Helmut Krcmar/Robert Zepic) Die öffentliche Verwaltung sieht sich zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, Stellen in der IT mit geeigneten Fachkräften zu besetzen. Eine Untersuchung des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik der TU München zeigt nun, dass unter Informatikstudenten vor allem das schlechte Image der Verwaltung sowie die mangelnde Bekanntheit von Einstiegsmöglichkeiten für die geringe Arbeitgeberattraktivität verantwortlich sind.
Der Freund und Helfer der Polizei
Künstliche Intelligenz (KI) als kleines Helferlein (BS/ab) Ob Verkehrsdaten, GPS-Tracker, TKÜ oder Verkehrs- und Kennzeichenüberwachung, Überwachungskameras sowie Ausweis- und Personenkontrollen: Die Polizei muss eine teils unstrukturierte Datenmenge filtern, analysieren und bewerten. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Analysetools ist unverzichtbar.
erenetzwerken zu finden und
Weitere Informationen und detailliertere Ergebnisse der Studie sind nachzulesen in: Thiersch, K.; Blank, T.; Zepic, R.; Krcmar, H. (2019): Arbeitgeber(un)attraktivität der öffentlichen Verwaltung für IT-Nachwuchskräfte. In: Verwaltung & Management 25 (1), S. 28-36.
115 in Bremerhaven gestartet
MELDUNG- -
-Henning Lühr
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Jochen Dahlke
Dahlke
Martina
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Fabian Schladitz
Dominik Ku-
Dr. Thomas Schweer
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*Roland Dathe ist Pressereferent bei der Initiative D21.
Prof. Dr. Helmut Krcmar ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik der TU München.
Robert Zepic ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl. Fotos: BS/TU München
Bund und Bremen
Kooperationsprojekt mit Nachahmungscharakter
(BS/Petra Waldmüller-Schantz*) Über das Thema E-Rechnung wurde und wird seit einigen Monaten häufig gesprochen und berichtet. Vor allem auch über Nutzen, Potenziale und Herausforderungen. Grund genug, das Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates, bei dem der Bund und die Freie Hansestadt Bremen die Federführung übernommen haben, auch auf der Governikus Jahrestagung als eines der Fokusthemen näher zu beleuchten.
Daniela Riegler, Bereichsleiterin Consulting des projektbegleitenden Beratungsunternehmens
Schütze AG, und Rainer Heldt, Leiter des Referats Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Unternehmer und Gesamtprojektleiter E-Rechnung der Freien Hansestadt Bremen, gewährten in einem Podiumsgespräch, moderiert durch GovernikusProkurist und Portfoliomanager Stefan Rauner, einige Ein- und Ausblicke in das Projekt.
Hintergrund beziehungsweise Auslöser des Steuerungsprojektes ist die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung. Mit der Richtlinie werden öffentelektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. sich bei einer elektronischen Rechnung im Sinne der Richtlinie um einen strukturierten Datensatz handeln muss. Im Juli 2016 wurde in der Folge das ERechnungs-Gesetz durch das Bundeskabinett beschlossen. Die größten Herausforderungen im Projekt waren zum einen die unterschiedlichen Fristsetzungen, die sich aus der Gesetzgebung ergeben. Der Bund, allen voran, musste Ende November 2018 bereit sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, die Länder haben ein weiteres Jahr Karenz. Bremen wollte sich dieses eine Jahr mehr nicht gönnen
und hat relativ früh im Projekt deutlich gemacht, dass das Land gemeinsam mit dem Bund an einem Strang zieht und ebenfalls Ende 2018 bereit für die E-Rechnung ist. Recht früh wurden die Bremer Handels- und Handwerkskammern einbezogen, um die Akzeptanz der betroffenen Rechnungssteller zu erhöhen. Daraus resultierte, dass es unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten benötigt, um den Rechnungsstellern eine Varianz an Kanälen zur Verfügung stellen zu können. Im nächsten Schritt sollen diese auch befähigt werden, mehr und mehr den XRechnungs-Standard in ihre Systeme zu integrieren. Wenn das Kooperationsprojekt Ende 2019 endet, sollen alle öffentlichen Auftraggeber auf Landes- und kommunaler Ebene in der Lage sein, E-Rechnungen zu
empfangen. Ab 27.11.2020 sindtet, Rechnungen an die öffentliche Verwaltung elektronisch zu stellen. Allzu viel Zeit bleibt hier also nicht mehr.
Eine weitere Herausforderung im Projekt war, dass einige Grundvoraussetzungen parallel zum Projekt noch geschaffen werden mussten. Erst im Juni 2017 wurde die europäische Norm veröffentlicht, auf deren Basis die strukturierten Datensätze grenzübergreifend im europäischen Binnenmarkt übermittelt werden können. Der daraus resultierende Standard XRechnung und die Entscheidung, auf die bereits im Vergabeprozess entstandene PEPPOL-Infrastruktur aufzusetzen, waren Ergebnisse, die zu Anfang des Projektes noch nicht
Treffen der Start-up-Szene
GovTech.Pioneers im Wiener Rathaus
Wichtig war und ist den Projektbeteiligten, innerhalb des Projektes eine Art Blaupause geschaffen zu haben, die auch von anderen Bundesländern übernommen werden können, die den vorhandenen unterschiedlichen Infrastrukturen Rechnung tragen. Somit war natürlich der Blick in Richtung der vorhandenen Komponenten aus den Anwendungen des IT-Planungsrates eine logische Schlussfolgerung. So konnte ein modularer Ansatz in der Architekturskizze und die einfache Nachnutzung bestehender Anwendungen zielführend verfolgt werden. Durch eine sehr offene und transparente Kommunikation aller Projektbeteiligten war es möglich, relativ schnell eine solche Blaupause zu erstellen. Dem Projekt haben sich dann relativ schnell die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.
Das Erfolgsrezept des Projektes ist Vernetzung, Kooperation, Transparenz und die Bereitschaft, nicht erst auf die Fertigstellung sämtlicher Grundvoraussetzungen zu warten. Natürlich wird man auch Unternehmenskonten künftig in die E-Rechnungsplattformen einbinden. Auf diese zu warten, wäre aber schlicht und ergreifend nicht möglich gewesen.
*Petra Waldmüller-Schantz ist Director Communications bei der Governikus GmbH & Co. KG.
(BS/gg) Im dritten Jahr ihres Bestehens findet die Veranstaltung GovTech.Pioneers am 2. April nun erstmalig im Wiener Rathaus statt. Hier treffen Entscheidungsträger des öffentlichen Sektors, führende Politiker und Investoren auf 70 handverlesene Start-ups. Die Besucher des Events lernen die Innovatoren hinter dem 400-Milliarden-Dollar-Markt kennen und erfahren mehr über die neuesten Trends in den Bereichen Citizen Collaboration, Cyber Security und Education Tech sowie über die dahinter liegenden Technologien wie Blockchain, künstliche Intelligenz und intelligente Daten.
“Die Geschwindigkeit technologischer Innovation hat sich in den letzten Jahren rapide erhöht”, so Margare te Schramböck, österreichische Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
“Davon ist auch der öffentliche Sektor nicht ausgenommen. Unser Ziel ist es, moderne Rahmenbedingungen zu schaffen, um digitale Innovationen für Wirtschaft und Verwaltung zu fördern. Das GovTech.Pioneers leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist wichtiger Impulsgeber.”
Auf dem Weg zur Digitalisierungshauptstadt “GovTechs sind für Wien auf dem Weg zur Digitalisierungshauptstadt ganz wichtig. Wir öffnen das Wiener Rathaus und wollen bei GovTech.Pioneers in die innovative Welt eintauchen, um wieder Ideen, Impulse und Partner für die Stadt der Zukunft Peter Hanke, Wiener Stadtrat für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales. Sprecherin auf dem Event ist u. a. Sari Ladin-Sienne, der Stadt Los Angeles. Sie ist Strategin in der amerikanischen Politik und fokussiert sich darauf, Unternehmen mithilfe von dur chdachten Datenanwendungen dabei zu unterstützen, ihre Ziele zu erreichen. Als Chiefles setzt sie ihre Vision für eine Stadt um. Daneben wird u. a. Neil Walsh, UN-Leiter für Internet-Kriminalität und Geldwäschebekämpfung bei der UNODC (United Nations Office on Drugs and
Crime), über die Bekämpfung von Internetkriminalität aus der Sicht der Vereinten Nationen informieren. Er spezialisiert sich auf Initiativen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Internetkriminalität und zur Vorbeugung von 16 der 70 Start-ups nehmen am Pitching-Wettbewerb des Events teil. Dieser ist in vier Kategorien eingeteilt: Cyber Security, Citizen Collaboration, Education Technology und GovTech im Allgemeinen. Zusätzlich zu den Pitches und Ausstellungsmöglichkeiten werden auch Workshops angeboten. Diese behandeln Kernthemen “Business und Produktivität”, “Gesundheitswesen”, “Zusammenarbeit zwischen Staat und BürgerInnen” und “künstliche Intelligenz im öffentlichen Sektor”.
GovTech.Pioneers wird vom Bundesrechenzentrum, STARTeurope, der IÖB (innovationsfördernde öffentliche Beschaffung), dem Bundesministerium für Finanzen, der Stadt Wien, dem Bundesministerium für Digitales und Wirtschaftsstandort und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie unterstützt.
Weitere Informationen unter pioneers.io/events/govtech-pi oneers19#
Intelligentes Scannen
PDV und Ricoh vereinbaren strategische Partnerschaft (BS/gg) Der Software-Dienstleister PDV GmbH und die Ricoh Deutschland GmbH haben eine strategische Partnerschaft vereinbart, um ihre Kompetenzen bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen im öffentlichen Sektor zu bündeln. Kern der Kooperation ist die einfache Gewährleistung medienbruchfreier Verwaltungsverfahren.
Um täglich Tausende Papierdokumente rechtskonform, insbesondere gemäß der Technischen Richtlinie zum Ersetzenden Scannen (RESISCAN), ohne Datenverlust in adäquate digitale Dokumente zu überführen, bietet die PDV die Lösung VIS-Scan an. Ganze Dokumentenstapel werden gescannt und KI-basiert der Extraktion der Metadaten werden die Dokumente direkt an das nachgelagerte System übergeben. Zur Gewährleistung der Integrität von Dokumenten, die einem normalen, hohen oder sehr hohen Schutzbedarf unterliegen, greifen während des Scan-Prozesses unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen. In Kombination mit den Multifunktionssystemen von Ricoh soll den Nutzern nun eine Lösung für die Arbeit in der digitalen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. PDV-Geschäftsführer Dirk Nerling unterstreicht die Bedeutung der Partnerschaft: “Die vollständige medienbruchfreie und rechtskonforme Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist ein
großes Thema bei unseren Kunden. Mit VIS-Scan reduzieren wir die Komplexität der Verwaltungsarbeit, weil wir den Nutzern eine sehr einfach zu bedienende ScanLösung mit höchstmöglichem Automationsgrad bereitstellen.” Und Nerling fügt hinzu: “Ricoh ist ein starker Technologiepartner, der mit seinen innovativen Produkten unsere Lösung hervorragend ergänzt. Gemeinsam stärken wir unsere Marktposition als Premiumpartner der Verwaltung.” Marcus Mauch, Director Sales bei Ricoh Deutschland, erklärt: “Das Druck- und Dokumentenmanagement ist auch und ganz besonders im öffentlichen Sektor ein wichtiger Enabler für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Denn noch immer wird die Mehrheit verwaltungskritischer Informationen in Papierform verarbeitet. Die Verbindung unserer neuen und intelligenten Technologien mit der Lösungskompetenz von PDV bildet eine starke Grundlage, um Kunden im öffentlichen Sektor einen völlig neuen Mehrwert bieten zu können.”
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 32 Informationstechnologie
Diskussion zum Thema E-Rechnung: Daniela Riegler, Schütze AG (rechts), und Rainer Heldt, Freie Hansestadt Bremen (links), im Gespräch mit Stefan Rauner, Governikus (Mitte) Foto: BS/Governikus GmbH & Co. KG
Aus ISIS12 wird in diesem Zuge ISIS12 2.0. Die Änderung des Namens zeigt schon an, dass inhaltlich einige Neuerungen zu erwarten sind, aber auch die Kontinuität zum bisherigen ISMS. Die größte Neuerung ist wohl, dass die BSI-IT-Grundschutz-Kataloge nicht mehr Grundlage der empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen sein werden. Stattdessen orientiert sich die Weiterentwicklung in Richtung der ISO/IEC 27001. Nutzerfreundlich und skalierbar
tice-Beispiele und der Wunsch zahlreicher Anwender, von ISIS12 möglichst organisch zu einer ISO/IEC-27001-Zertifizierung zu kommen. Trotzdem wird nicht auf die Nutzfreundlichkeit verzichtet werden, die ISIS12 vor allem auszeichnet.
Um nachvollziehen zu können, was das bedeutet, lohnt es sich, kurz auf die generelle Struktur von ISIS12 einzugehen: ISIS12 wurde im Netzwerk des Bayerischen IT-Sicherheitsclusters e. ein möglichst gut strukturiertes ISMS zu schaffen, das durch seine gute Skalierbarkeit Organisationen ganz unterschiedlicher Größe ermächtigt, ein ISMS mit einer hohen Erfolgsquote selbst einzuführen.
Erleichterte Migration zur
ISO/IEC 27001
So entstand eine Struktur aus zwölf Schritten, die dem Vorgehensmodell nicht nur seinen Namen gaben, sondern die auch ganz konkrete und nachvollziehbare Sicherheitsmaßnahmen enthalten. Didaktisch wird ISIS12 mit aufeinander abgestimmtem Handbuch und Software unterstützt, sodass gerade auch kleinere Organ isationen mit wenigen Mitarbeitern möglichst viele Maßnahmen in Eigenregie umsetzen können.
ISIS12 2.0 IM ÜBERBLICK
Was ändert sich, was bleibt gleich?
(BS/Sandra Wiesbeck, Michael Gruber) ISIS12 hat sich in den vergangenen Jahren als ein Standard unter den Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) etabliert. Beliebt ist das ISMS vor allem deshalb, weil es in seinen konkreten zwölf Schritten klare Handlungsanweisungen bietet und daher mit vergleichsweise geringer externer Unterstützung eingeführt werden kann, was zu einer hohen Fertigstellungsquote führt. Zuletzt wurde ein Zusatzmodul zur Umsetzung der DSGVO integriert. Aktuell wird ISIS12 modernisiert und als ISIS12 2.0 künftig noch mehr Praxisnähe beweisen.
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass mehrere Schritte im Vorgehensmodell an die ISO/ IEC 27001 angepasst werden: In Schritt acht wird beispielweise eine optionale Risikoanalyse eingearbeitet. In den Schritten zehn bis zwölf werden zukünftig interne Audits, die Messung der kontinuierlichen Verbesserung
Das Zusatzmodel ISIS12/DSGVO, das als neueste Erweiterung aktuell schon im Einsatz ist, wird auch für die Version 2.0 angeboten – als sinnvoller Beitrag zur Integration des Datenschutzmanagementsystems in das ISMS.
Ausblick
Dem Bayerischen IT-Sicherheitscluster e. V. ist es wichtig, den Markt zu bringen, das nicht nur die bisherigen Ansprüche an ISIS12 erfüllt, sondern noch einen Schritt weiter geht. Daher wird die Entwicklung noch etwas Zeit benötigen, soll aber perspektivisch noch 2019 abgeschlossen sein. Aktuell wird mit der Veröffentlichung im dritten Quartal gerechnet.
In zwölf Schritten zur Informationssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen: ISIS12 in der aktuellen Fassung
Aber auch für größere Organisationen mit erhöhten Risikoanforderungen wird ISIS12 2.0 nochmals interessanter, da diese durch die erleichterte Migration zur ISO/IEC 27001 künftig bes-
ser abgedeckt werden können. Besonderer Wert wird bei der Weiterentwicklung von ISIS12 darauf gelegt, dass Anwender ihre bereits erhobenen Datenbestände benutzerfreundlich
in die Version 2.0 übernehmen können. Die bislang verwendeten Rahmenbedingungen bleiben unverändert – bisherige Nutzer der A nwendung müssen sich nicht umstellen. Die Struktur
Sicher in die Cloud
So gelingt die Migration (BS) Was für viele Unternehmen schon lange Standard ist, wird auch für Behörden immer interessanter: die Auslagerung von Teilen der IT-Infrastruktur in die Cloud und die Nutzung einzelner Cloud-Anwendungen. Grund für Zurückhaltung sind aber immer wieder Bedenken, dass mit der Abgabe der Kontrolle über Ressourcen die IT-Sicherheit und der Datenschutz infrage stehen. Tatsächlich kann sich bei entsprechender Wahl der Partner, durchdachter Planung und gut organisierter Durchführung das Sicherheitsniveau sogar erhöhen.
Hauptantrieb für die Nutzung von Cloud-Diensten sind meist die Aussicht auf Kostenersparnis und die schnelle und einfache Bereitstellung von Anwendungen per Mausklick. Die hohen Anfangsinvestitionen und der fallen weg.
Doch bei der Migration zu CloudDiensten ist organisatorisch, rechtlich und sicherheitstechnisch einiges zu beachten, damit
kommen und Risiken minimiert werden können. Cloud ist nichtsatzszenario und Umfang der zu nutzenden Ressourcen, können sich die Auswirkungen auf den eigenen Betrieb beträchtlich unterscheiden.
Das Seminar “IT-Sicherheit bei der Nutzung von Cloud-Diensten” hilft Entscheidern, IT-Leitern sowie IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragten dabei, den Umzug in die Cloud sicher zu gestalten. Die entscheiden-
den Unterschiede zwischen den verschiedenen Cloud-Modellen werden vorgestellt, die Auswirkungen auf die IT-Sicherheit und rechtliche Aspekte betrachtet und die wichtigen Grundsätze und Maßnahmen für die Datensicherheit und Organisation bei der Nutzung von Cloud-Diensten 21. März in Berlin statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.cyber-akademie. de, Suchwort “Cloud”
Künstliche Intelligenz stärkt IT-Abwehr von Jan Lindner, Vice President Northern Continental Europe bei Panda Security
Künstliche Intelligenz ist nicht nur ein Trendthema, sondern birgt auch weitreichende Optimierungsmöglichkeiten und Chancen für Unternehmen, Industrie und Co. Da erstaunt es, wie selten entsprechende Technologien im Zusammenhang mit IT-Sicherheit zum Einsatz kommen. Für eine Studie von HfS Research wurden weltweit 100 Geschäftsführer und Führungskräfte zu deren Erwartungen, Strategien und Investitionsvorhaben in puncto KI befragt. Das Ergebnis zeigt, dass Sicherheitsaspekte im Hinblick auf die Implementierung
haben. Ein klares Zeichen, dass die Möglichkeiten und Vorteile von KI-basierten Lösungen unterschätzt werden. Denn entsprechende Technologien sind längst auf dem Markt und tragen dazu bei, effektiv und sicher geschäftskritische sowie sensible Daten und Systeme zu schützen.
So kann eine IT-Security-Lösung letztlich nur dann den bestmöglichen Schutz bieten, wenn sie auch auf selbstlernende Systeme in Big-DataUmgebungen zugreift. Anders lässt sich die Vielzahl an Unregelmäßigkeiten innerhalb eines
Netzwerkes, die gegebenenfalls auf eine mögliche Cyber-Bedrohung schließen lassen könnten, nicht beobachten und in Echtzeit überprüfen. Das aber ist elementar, um die Ausführung schadhafter Vorgänge zu verhindern. Die Zahlen sprechen fürrity werden aktuell eine Billionen Events täglich geprüft und verarbeitet und das bei hoher Transparenz für den User. Dies ist nur ein Beispiel, wie hilfreich und – aus meiner Sicht auch zwingend notwendig – Künstliche Intelligenz in Sachen ITSecurity ist.
Ihr Jan Lindner
Grafik: BS/Bayerischer IT-Sicherheitscluster e. V.
mit Handbuch, Katalog und unterstützender Software hat und wird daher beibehalten. Wie bisher sollen auch in Zukunft alle Dokumente für Kommunen
In Eigenregie
Sandra Wiesbeck ist Vorstandsvorsitzende im Bayerischen ITSicherheitscluster e. V. und Michael Gruber ist Geschäftsführer von BSP-SECURITY und leitet die Weiterentwicklung von ISIS12.
Fotos: BS/Bayerischer IT-Sicherheitscluster e. V., BS/BSP-SECURITY
Bundestagsfraktionen betreiben eigene IT-Netze (BS/Benjamin Stiebel) Die Informationssicherheit ist organisatorisch und operativ eine Daueraufgabe – auch für den Deutschen Bundestag. Während das Kernnetz als gut gesichert gilt, lässt der Umgang der Abgeordneten mit digitalen Konten, Daten und Geräten in der täglichen Arbeit teils zu wünschen übrig (siehe Behörden Spiegel Februar 2019, S. 35). Auf einem wieder anderen Blatt steht die IT der einzelnen Fraktionen. Diese wird jeweils in Eigenregie und mit durchaus unterschiedlichen Schwerpunkten betrieben.
Neben dem von der Bundestags-lakom für die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter gibt es im Bundestag gesonderte IT-Strukturen, die von den einzelnen Fraktionen betrieben werden. Diese dienen den Referenten und weiteren immerhin ein- bis zweihundert inhaltliche Arbeit in den Gremien unterstützen und die internen Treffen und Veranstaltungen organisieren. Die Verantwortung für Betrieb und IT-Sicherheit liegt klar in Händen der Fraktionen, die dafür eigene IT-Abteilungen wie auch auf sonstige betriebliche und organisatorische AngelegenDie Bundestagsverwaltung legt den Fraktionen nahe, ein umfassendes IT-Sicherheitskonzept aufzusetzen und steht beratend zur Seite. Konkrete Vorgaben technischer Natur ergeben sich aber nur für die gesicherten und abgeschirmten Schnittstellentionsnetzen.
Nach dem Cyber-Angriff auf den Bundestag 2015 wurde die Netzarchitektur überarbeitet, insbesondere gibt es nun eine deutliche Segmentierung zwischen dem Kern- und den Fraktionsnetzen. So soll es Schadsoftware und Angreifern zusätzlich erschwert werden, sich im ganzen System auszubreiten.
eine zusätzliche eigene Firewall Außerdem laufen Server dort redundant in verschiedenen Räumen. Andere Fraktionen setzen dagegen eher auf ein solides Back-up-Management, um vor Ausfällen und Datenverlust gefeit zu sein. Alle Fraktionen stehen im Austausch mit der Bundesverwaltung. Aus der Fraktion Die Linke heißt es, dass man sich auch bei der Beschaffung und grundsätzlichen Fragen zur Sicherheitsarchitektur eng abstimme. Andere Fraktionen betonen dagegen ihre Eigenverantwortung im IT-Betrieb.
Zunehmend wird versucht, gemeinsame Dienste für sicheren Datenaustausch oder Kommunikation zu etablieren. So wird in einer Fraktion über die Anschaffung eines sicheren Messengers mit Telefoniefunktion als WhatsApp-Alternative nachgedacht. Wenig Vertrauen gegenüber dem BSI
Zurückhaltend ist der Bundestag bei der Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in Interesse der Gewaltenteilung hat die im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums verortete Cyber-Sicherheitsbehörde keine Kontroll- oder Überwachungs-ment und die Fraktionen, wird aber zu konzeptionellen Fragen
und bei konkreten Bedrohungen und Vorfällen zu Rate gezogen. Seit dem Angriff von 2015 sind Bundestagsverwaltung und der Ältestenrat als geschäftsführendes Gremium der Behörde gegenüber etwas offener eingestellt. So werden mittlerweile Blacklists für die automatisierte Abwehr vom BSI bezogen.
Bei den Fraktionen ist die Skepsis zum Teil größer. Ein Rückgriff auf die Kompetenzen gerade bei akuten Bedrohungssituation gilt zwar als unverzichtbar. Es wird aber vermieden, Einblicke in die eigene IT-Organisation, geschweige denn in die Systeme zu geben. So sei das Angebot des BSI, Handys von Mitarbeitern auf Schadsoftware zu prüfen, von der Linken-Fraktion abgelehnt waren noch bis 2014 durch den Verfassungsschutz beobachtet worden. Zu den Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums kein besonders vertrauensvolles Verhältnis, ist aus der Fraktion zu hören.
Eine bessere Basis für die Zusammenarbeit sowohl des Bundestages als auch der Fraktionen mit dem BSI gäbe es nach Meinung vieler Abgeordneter, wenn die Bonner Behörde aus der Zuständigkeit des BMI entlassen und als unabhängige zentrale Stelle für die Informationssicherheit neu aufgestellt würde (mehr dazu auf Seite 33).
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 34 IT-Sicherheit
Zugang ins Darknet zu bekommen, ist nicht schwer. Man lädt den frei im Internet erhältlichen Tor-Browser herunter und installiert ihn, wie man es kennt. Dabei handelt es sich um eine -
oder Safari schnell zurecht. Nun kann man beliebige Webseiten aufrufen. Das Suchen und Aufbauen dauert aber etwas länger als gewohnt. Das liegt daran, Nutzer und Web-Seite nicht den direkten Weg durchs öffentliche Internet geht.
Im Hintergrund läuft die TorAnfrage durch das Tor-Netz – ein Netzwerk aus einigen Tausend Knoten. Sinn und Zweck der Umlenkung: anonymes Surfen.
Adresse eines Nutzers sichtbar und dieser damit potenziell zu-ert. Die Anfrage wird zufällig über seinen Nachfolger. Am Ziel kom--
ben der Web-URL zeigt an, welche Knoten aktuell genutzt werden, bei Bedarf kann eine neue Route generiert werden. Zum Beispiel langsam läuft oder ein Webdienst -
Knoten kommen. So will Googlelyse massenhaft gezielt erfragter Suchergebnisse Rückschlüsse auf den geheimen Suchalgorithmus gezogen werden. Würden dieden Tor-Knoten kommen, könnte Google so ein Muster nur schwer erkennen.
Rund 8.000 Torknoten gibt es. Industrieländern. Spitzenreiter
IT-Sicherheit
Anonym ins Web
So funktioniert das Darknet
(BS/Benjamin Stiebel) Das Darknet in seiner meistgenutzten Form basiert auf dem Tor-Netzwerk. Ziel des dahinterstehenden Tor Projects ist es, Kommunikation und Datenaustausch ohne Preisgabe der Identität zu ermöglichen. Die Anonymisierung hindert Webseitenbetreiber daran, das Surfverhalten der Besucher zu analysieren und gegebenenfalls mit anderen Datentöpfen in Verbindung zu bringen. Genauso soll Regierungen die Überwachung von Aktivitäten von Bürgern oder Organisationen erschwert werden. Erschwert wird aber auch der Zugriff auf diejenigen, die die Technologie für illegale Zwecke nutzen.
den USA, den Niederlanden undrichtungen und gemeinnützige Organisationen, aber auch MediNicht nur surfen lässt es sich über das Tor-Netzwerk. Auch Dateiaustausch, Sofort-Kommukönnen mit entsprechenden Tools anonym realisiert werden. Dabei werden aber stets nur Urbeziehungsweise Datenpaketenlung muss noch zusätzlich erfolgen, um kompromittierende zu schützen. Webdienste im Dunkeln Beim Tor-gestützten Darknet im engeren Sinne handelt es sich um Webseiten, die nicht nur mit dem Tor-Browser anonym besucht werden können, sondern deren eigene Herkunft ebenfalls
klassische Angebote, die auch im
Beiträge. Allerdings blockieren gerade in diesen Ländern die Netz. Das stellt keine Schwierigkeit dar, weil die einzelnen Tor-Knoten öffentlich bekannt sind. Nutzer können dann nur durch zusätzliche Hürden wie oder sogenannte Bridges – in Netz nutzen. Der Staat und die hier seit Jahren ein technisches Katz-und-Maus-Spiel.
Schließlich gibt es die illegalen Angebote, die für den zweifelhaf-ze dienen als Umschlagsplatz fürgen. Nachdem einige große Anbieter wie Alphabay und Hansa in den letzten Jahren nach aufwenwerden konnten, hat sich der seit 2013 bestehende Dream Marketübrigen kriminellen Geschehen organisieren sich außerdem Tei-
im Darknet und tauschen oder -
Die Anonymisierung der überfolgt über die Tor-Software für Diensteanbieter. Der Dienstdungen zu Knoten auf, die späDienst einen Schlüssel, der mitlegt wird. Als Nutzer braucht man nun lediglich statt einer gewöhnlichen URL den Hash-
Wert des öffentlichen Schlüssels im Browser einzugeben – in der Den Rest erledigt die Software: zwischen Nutzer und HiddenKnoten, auf den beide letztlich anonym zugreifen und Daten austauschen.
Technologien, die bekanntestestand die nutzerfreundlichste und meistgenutzte Technologie. Rund zwei Millionen Nutzer bewegen sich ständig im TorDeutschland. Schätzungsweisesollen auch tatsächlich Hidden
Ein Gespür für Informationssicherheit
Sensibilisierung als erste Aufgabe für kommunale Verwaltungen
(BS/Prof. Dr. Robert Müller-Török und Prof. Dr. Birgit Schenk) Im Wintersemester 2018/2019 entstand in Zusammenarbeit der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg mit dem kommunalen IT-Dienstleister ITEOS ein Handlungsleitfaden, der auf insgesamt 308 Seiten für den kommunalen Praktiker Hilfestellung zur Informationssicherheit leistet, so wie in den Jahren zuvor bereits Handlungsleitfäden zu den Themen E-Government in Baden-Württemberg, EU-DSGVO und Open Data entstanden sind. Und Hilfestellung scheint mehr als notwendig zu sein. Denn wenn man sich Nachrichten aus der Welt durchliest, so zeigt sich, dass es jederzeit auch jede noch so kleine Kommune in Deutschland treffen kann.
kompletten und mehrwöchigen Ausfall der gesamten Informationstechnik, wie er beispielsweise Medienberichten zufolge die Kommune Matanuska-Susitna im US-Bundesstaat Alaska im Juli 2018 traf, bis hin zu einer Ransomware-Attacke, die ein
Suchmaschinen wie Grams, dasdene etablierte Medien bieten ihre Inhalte auch im Darknet für Whistleblower eingerichtet.
oder Iran, in denen Inhalte imsiert werden, nutzen Journalis-
Sicher in Sozialen Netzwerken
Modern kommunizieren – bewusst und regelkonform (BS) Es wird gepostet, getwittert, geliked, es werden Bilder geteilt und Sprachnachrichten verschickt. Sehr versiert gleiten wir durch den Social-Media-Alltag, die Grenzen zwischen analoger und digitaler Kommunikation sind aufgeweicht. Welche Informationsquelle unsere Posts, Tweets, Likes und Shares für Cyber-Kriminelle darstellen, das ist den wenigsten bewusst.
Gezielten Hacker-Angriffen auf Behörden und Unternehmen, aber auch Betrugsmaschen wie mehr oder weniger aufwendige klopfen interessante Organisationen zunächst auf Schwachstellen ab und sammeln nützliche Infor-
zugängliche Quellen genug Mate-ten – nicht zuletzt Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter teils unwissend, teils leichtsinnig überchen. Auch noch so unscheinbare Informationshäppchen können in den Händen eines gewieftenleteil werden, wenn er seinen nächsten Angriff plan.
Deshalb ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter zu einem bewussten Umgang mit modernen Kommunikationsmedien heute eine zentrale Herausforderung und muss bei Konzepten zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz mitbedacht werden. Dazu gehört die wichtige Unterscheidung
und öffentlichen Informationen.
in Social-Media-Guidelines und
zelnen Mitarbeiter unbekannt oder die konkrete Umsetzung wurde nicht gelernt.
dersetzung mit den möglichen
differenzierteren Umgang mit Sozialen Medien bewegen. Im Seminar “Social Media Awareness – sicherer in Sozialen Netzwer-
und genutzt werden können und
9. April in Berlin statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.cyberakademie.de, Suchwort: “Social Media Awareness”
Alaska und Ohio mögen geogra-land iegen, aber in den Maßstäben des Internets ist das wenige Millisekunden, quasi nur einen Mausklick entfernt. Und so traf “es” zum Jahreswechsel 2017/2018 auch das Landesamt
sachte dort einen mehrwöchigen Komplettausfall der Beihilfe, oderkaskrankenhaus in Neuss – beide mitten in Deutschland gelegen. Sorglosigkeit bis in höhere Sphären der Verwaltung Was ist nun die zentrale Heder Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen in Bezug auf Informationssicherheit?
Nun, zuallererst Sensibilisieeines “Gespürs” für Informationssicherheit. Wenn man sich beispielsweise ansieht, wie leichtgläubig einfachen, das heißt nicht fortgeschritten oder gar
Robert Müller-Török ist Professor für Informationsmanagement und E-Government und Birgit Schenk ist Professorin für Verwaltungsinformatik und Organisation an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Fotos: BS/HVF Ludwigsburg
geglaubt wird, mag man zweifeln, ob jedem Kommunalbeamten oder Bürger überhaupt eigentlich funktioniert. Diese Sorglosigkeit setzt sich leider bis in höhere Sphären der des Landes Baden-Württemberg,sen – oder behauptet, es wäre
zurückzusetzen.
Authentisierung wird für Nutzerweises zwar auch angeboten,
wundern, wenn die eID sich nichtnügt eine UserI D, basierendKonto – und das, beispielsweise bei Landesbeamten, nicht einmalnem dienstlichen Dass hier der Identitätsdiebstahl erleichtert-
sigt werden, ist offensichtlich. Keine Bank würde es wagen, ein Online-Banking-Zugangspasswort mittels einfacher Mail zurücksetzen zu lassen. Im Gegenteil, die Bundesanstalt für leichtfertigen Umgang mit der Informationssicherheit umgehend abstellen.
Leider genügt in Baden-Würt-thentisierung”, um Online-Anträge einzureichen, Rückmeldungen “sicher” digital zu erhalten oder Dokumentensafe zu hinterlegenrufen.
Dieser wenig sensible Umgangein Amt, eine Hochschule oder
IT-Sicherheitstag Sachsen
Anmeldung unter: www.sicherheitstag-sachsen.de
Veranstalter:
Benutzer gerade nicht im Raum ist, ohne dass der Bildschirm wäre.
Änderung der Verwaltungskultur vonnöten
Deshalb kann die erste Aufgabe kann nur lauten: Sensibilisierung der Mitarbeiter durch Schulung und Aufklärung. Im erwähnten Handlungsleitfaden
Kapiteln zu ISMS, Infrastruktur, Geräten & Netz, System &
Nötig ist zu allererst eine Änderung der Unternehmens- beziein der das Hinweisen auf Sicherheitslücken belohnt und nicht bestraft wird.
Leitfaden für kommunale Praktiker
Der neue “Handlungsleitfaden Informationssicherheit – zur Umsetzung in kommunalen Verwaltungen” kann direkt bei ITEOS unter https://www. iteos.de/,Lde/start/projekte/ handlungsleitfaeden.html bezogen werden. Öffentliche Stellen erhalten den Leitfaden kostenfrei.
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Seite 35 Behörden Spiegel / März 2019
. Juni , Dorint Hotel Dresden J ni DorintHotel Dresden
Fotos: © SMI/C. Reichelt SAVE THE DATE
Neues aus der Cyber Akademie
Themenseite in Kooperation mit:
März 2019
Rund die Hälfte deutscher Unternehmen von Cyber-Vorfällen betroffen
(CAk) Die Vorstände und Geschäftsführer in der deutschen Wirtschaft sind Treiber der Digitalisierung. Gleichzeitig sind 46 Prozent der deutschen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren Opfer von CyberKriminalität, Wirtschaftsspionage oder sonstigen IT-Sicherheitsvorfällen geworden. Die Gefahr, in den nächsten zwölf Monaten Opfer einer Cyber-Attacke zu werden, schätzen 57 Prozent als hoch oder sehr hoch ein, nur 18 Prozent gehen von keiner akuten Bedrohung aus.
DDOS-Attacken, Phishing, Social Engineering oder Krypto-Trojaner: Cyber-Attacken sind in der deutschen Wirtschaft alltäglich – und sie werden in Zukunft weiter zunehmen. Das sind zentrale Ergebnisse der Umfrage "IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen", bei der knapp 100 Entscheider der deutschen Wirtschaft durch die Cyber Akademie und Rochus Mummert befragt wurden.
Die Digitalisierung ist in den meisten deutschen Unternehmen Chefsache. Bei 38 Prozent der Befragten wird die digitale Transformation am stärksten vom Vorstand oder der Geschäftsführung getrieben, 22 Prozent haben einen eigenen Digitalverantwortlichen. Die IT-Abteilung dagegen gilt nur in 15 Prozent der Fälle als Treiber, noch geringer fällt der Wert für die Führungskräfte (14 Prozent) oder die Mitarbei-
Deutsche Unternehmen stehen nach wie vor im besonderen Fokus von CyberKriminellen. Foto: CAk/© metamorworks, stock.adobe.com
Security muss stärker in das Bewusstsein der Führungskräfte gelangen und als Wettbewerbs- und Standortvorteil erkannt, gewertet und umgesetzt werden”, sagt Florian Lindemann von der Cyber Akademie und Co-Autor der Studie.
Die Fachkompetenz des Führungspersonals beim Thema IT-Sicherheit in der Umfrage wird häufig als ausbaufähig angesehen: 38 Prozent der Studienteilnehmer benoten sie zwar mit “gut” oder “sehr gut”, aber genauso viele der Befragten (39 Prozent) attestieren den Führungskräften gerade einmal durchschnittliche, 23 Prozent sogar unterdurchschnittliche oder mangelhafte Kenntnisse.
Angriffswege – Phishing und Social Engineering
46 Prozent der befragten Unternehmen waren in den vergangenen zwei Jahren von Cyber-Kriminalität, Wirtschaftsspionage oder anderen IT-Sicherheitsvorfällen betroffen. Lediglich 29 Prozent können
der Studien-Teilnehmer schätzen mögliches Fehlverhalten als hohes bis sehr hohes Risiko ein. Zum Vergleich: Mängel in der IT-Infrastruktur oder beim Passwortschutz halten nur 19 Prozent bzw. 34 Prozent für ein hohes Risiko. So gelten auch folgende Faktoren als größte Hürden für einen wirksameren Schutz bei der IT-Sicherheit: “Unaufmerksame Mitarbeiter” sagen 71 Prozent der Befragten, “zu geringe Aufmerksamkeit durch das Führungspersonal” (57 Prozent) und "Fachkräftemangel in der IT-Branche" (52 Prozent). Dagegen sind “zu wenig finanzielle Mittel” oder "gesetzliche Vorgaben" etwa beim Datenschutz bei der Minderheit der Unternehmen ein Problem.
Aber bei der Vermittlung der Sicherheitsvorgaben gibt es noch Verbesserungspotenzial. Die Mehrheit der Unternehmen informiert die Mitarbeiter, etwa per E-Mail oder Flyer (85 Prozent) – und dabei bleibt es in den meisten Fällen. Zum Beispiel gehören Schulungen nicht zum Standard: 50
Zentrum für Informationssicherheit
Digitale Souveränität –Cyber-Risiken erkennen, analysieren und beheben
Grundlagen der Kryptologie
07.05.-08.05.2019, Düsseldorf
22.10.-23.10.2019, München
Datenschutz-Praxis: Aufbau und Umsetzung eines Datenschutz-Management-System (DSMS)
09.05.2019, Bonn
07.11.2019, München
Datenschutzbeauftragte/r in der öffentlichen Verwaltung
13.05.-17.05.2019, Hannover
25.11.-29.11.2019, Bonn
Beschäftigtendatenschutz nach neuem Datenschutzrecht
14.05.2019, Bonn
12.11.2019, Berlin
Netzwerk- und WLAN-Sicherheit
14.05.-16.05.2019, Berlin
17.09.-19.09.2019, Düsseldorf
Einführung in Kryptowährungen – Funktionsweise, Nutzung, Nachverfolgung
22.05.2019, Frankfurt am Main
24.09.2019, Bonn
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: (neue) Anforderungen für die Praxis
23.05.2019, Bonn
26.11.2019, Berlin
Rechtssichere Vertragsgestaltung gem. DSGVO
28.05.2019, Berlin
21.11.2019, Düsseldorf
Phishing-Attacken und Social Engineering bleiben die Hauptangriffswege für Cyber-Kriminelle. Besonders die Sorge vor Reputationsschäden veranlasst viele Unternehmen dazu, Angriffe nicht zu melden oder zur Anzeige zu bringen. Foto: CAk/Consens Communications
ter allgemein (drei Prozent) aus. Und wer definiert die IT-Sicherheitsstrategie? Bei 36 Prozent der befragten Unternehmen ist der Chief Information Security Officer (CISO) dafür verantwortlich, gefolgt vom CIO (27 Prozent) oder Führungskräften
auf niedrigeren Leveln (19 Prozent). In den Händen des CEOs liegt die Sicherheitsstrategie nur in Ausnahmefällen. “Zweifelsohne ist die IT-Sicherheitsstrategie am besten bei einem CISO aufgehoben. Unsere Umfrage zeigt, dass dies immer mehr Unternehmen in Deutschland erkennen. Noch allerdings gibt es diese Position bei rund zwei Dritteln nicht”, sagt Linus Gemmeke, Partner bei Rochus Mummert.
Deutliches Verbesserungspotenzial bei
Security-Awareness
Von einer hohen Bedrohungslage geht die Mehrheit aus: 57 Prozent der Befragten schätzen die Wahrscheinlichkeit, in den nächsten zwölf Monaten zum Ziel von Cyber-Kriminalität zu werden, als hoch oder sehr hoch ein, lediglich 18 Prozent halten das für eher unwahrscheinlich.
Aber das konkrete IT-Sicherheitsbewusstsein im eigenen Unternehmen und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen ist vor allem bei den Treibern der Digitalisierung auf Ebene der Vorstände und Geschäftsführer noch nicht hinreichend ausgeprägt. “Cyber
Attacken in diesem Zeitraum definitiv ausschließen, 25 Prozent können keine verlässlichen Angaben dazu machen. Zum Hintergrund: “Bei Cyber-Kriminalität gibt es eine hohe Dunkelziffer: In Deutschland dauert es im Durchschnitt um die 200 Tage, bevor ein Sicherheitsvorfall überhaupt bemerkt wird. Und viele der Angriffe werden nach wie vor aus Angst vor Reputationsschäden nicht zur Anzeige gebracht”, sagt Florian Lindemann von der Cyber Akademie.
Größere Unternehmen werden deutlich häufiger Opfer: In knapp 60 Prozent der Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sind in den vergangenen zwei Jahren IT-Sicherheitsvorfälle registriert worden.
Dagegen sind nur 40 Prozent der kleinen
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern betroffen. Unter den Angriffsarten liegen Phishing-Attacken mit Abstand vorne: 73 Prozent der Unternehmen haben sie in den vergangenen zwei Jahren registriert. Es folgen nach Häufigkeit: Social Engineering (58 Prozent), Krypto-Trojaner (38 Prozent), Schadsoftware (35 Prozent) und DDOSAttacken (19 Prozent).
“Risikofaktor Mensch”, Fachkräftemangel und zu geringe Schulungsmaßnahmen
Als größte Schwachstelle für die ITSicherheit werden bei der Umfrage die eigenen Mitarbeiter gesehen: 60 Prozent
Prozent der Unternehmen setzen sie nur an, wenn es einen konkreten Vorfall gegeben hat. Anlassunabhängige, regelmäßige Schulungen gibt es bei 37 Prozent. Ob die Sicherheitsrichtlinien entsprechend befolgt werden, lassen 64 Prozent der Unternehmen mithilfe von internen oder externen Audits untersuchen. Angekündigte Tests führen 21 Prozent durch, unangekündigte 16 Prozent. Vollkommen ohne Überprüfung kommen 19 Prozent aus. “Menschliche Fehler wird es immer geben, das kalkulieren Entscheider zu Recht ein”, sagt Linus Gemmeke von Rochus Mummert. “Die Risiken sind also erkannt. Nur könnte darauf häufig noch konsequenter mit passenden Maßnahmen reagiert werden: zum Beispiel mit zielgerichteten Schulungen oder Krisensimulationstrainings.”
Zur Studie
Für die Studie haben Rochus Mummert und die Cyber-Akademie im Januar und Februar 2019 insgesamt 93 Entscheider in deutschen Unternehmen aus allen Branchen und im öffentlichen Sektor befragt. 50 Prozent der Studienteilnehmer arbeiten in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, 30 Prozent in Unternehmen mit 51 bis 1.000 Beschäftigten und 20 Prozent in kleineren Unternehmen.
Cyber Risk Management: Cyber-Risiken ermitteln, analysieren und bewerten
04.06.2019, Frankfurt am Main
05.11.2019, Bonn
Datenschutz bei der Polizei – EU-DSGVO, BDSG-Neu, RI-Richtlinie & Co 04.06.-05.06.2019, Bonn 04.12.-05.12.2019, Berlin
Best Practice EU-Datenschutzgrundverordnung
06.06.2019, Bonn
22.10.2019, Berlin
Mitarbeiterkontrollen: zulässig und gefährlich?
06.06.2019, Frankfurt am Main
05.12.2019, Berlin
Weitere Informationen zu diesen und anderen Seminaren unter: www.cyber-akademie.de
Seite 36 Behörden Spiegel / März 2019 Cyber Akademie
Sicherheit & Verteidigung
Behörden Spiegel
www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / März 2019
Nachfolger dringend gesucht
Sonderwagen 4 müssen rasch ersetzt werden
(BS/Marco Feldmann/R. Uwe Proll) Sie sind schon über 30 Jahre alt und nicht gegen den Beschuss mit Hartkerngeschossen geschützt. Damit bieten sie angesichts grundlegend veränderter Bedrohungslagen keinen optimalen Schutz mehr für Polizisten. Die Rede ist von den Sonderwagen 4, die bei den Bereitschaftspolizeien von Bund und Ländern immer noch im Einsatz sind. Schneller Ersatz tut Not. Doch dabei gibt es massive Probleme, vor allem hinsichtlich der Anerkennung militärischer Standards für den Polizeibereich.
Zwar wurde der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Andreas Backhoff, beauftragt, eine neue Generation an Sonderwagen zu beschaffen. Für die Bereitschaftspolizeien der Länder sollen 45 Fahrzeuge und für die Bundesbereitschaftspolizei zehn Sonderwagen 5 erworben werden. Dafür stehen in den nächsten vier Jahren 64 Millionen Euro zur Verfügung. Bisher wurde aber noch nicht einmal der Zuschlag an ein Unternehmen erteilt, wie das Bundesinnenministerium (BMI) mitteilt. Ein zentraler Grund für die Verzögerungen dürfte sein, dass ein entsprechendes Vergabeverfahren im Dezember letzten Jahres nach einer Rüge von Rheinmetall in den Zustand vor Veröffentlichung zurückversetzt und die Bekanntmachung wiederholt werden musste. Das neue Verfahren, das laut BMI den Bestimmungen der Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) unterliegt, läuft momentan noch. Nach Angaben des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (BeschA) wird es unter dem Aktenzeichen B 18.13 – 5523/18/VV:2 geführt. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. In dessen Rahmen konnten sich interessierte Unternehmen bewerben. Die Mitarbeiter des BeschA prüfen anschließend umfassend die Eignung der Firmen. Als geeignet eingestufte Anbieter erhalten dann die Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines konkreten Angebotes aufgefordert. Aus gut informierten Kreisen war zu vernehmen, dass dieses engere Teilnehmerfeld jedoch noch nicht feststeht. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird allerdings noch in diesem Monat gerechnet. Vielmehr gab es kürzlich einen erneuten Nachprüfungstermin
vor der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Aus dem BeschA hieß es hierzu, dass es dort zwar eine mündliche Verhandlung gab, aber noch kein Beschluss vorläge. Erst wenn dies der Fall sei, laufe eine zweiwöchige Beschwerdefrist zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort ist noch kein entsprechendes Verfahren bekannt.
Nicht schwerer als 16 Tonnen
An Fahrzeugmodellen, die als potenzielle Nachfolger der veralteten Sonderwagen 4 infrage kämen, mangelt es jedenfalls nicht. Gefordert wird ein gelän degängiges, geschütztes Mehrzweckfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 16 Tonnen sowie Platz für neun Personen. Des Weiteren muss der Sonderwagen in der Lage sein, Sperren zu räumen. Auch muss er über eine CBRNSchutzbelüftungsanlage sowie einen Schutz gegen ballistische Bedrohungen und gegen seitliche Ansprengung mit mindestens 50 Kilogramm TNT-Äquivalent gemäß NATO-Standard 4569 verfügen. Dieser vereinheitlicht die Schutzstufen für Insassen von Logistik- und leichten Panzerfahrzeugen, umfasst Gefährdungen durch Projektile, Artille-
rie und Sprengfallen und ist in unterschiedliche Level unterteilt.
Des Weiteren müssen Unternehmen, um den Zuschlag erteiltte Qualitätsmanagement- und Umweltmanagementsysteme verfügen. Angestrebt wird laut Ausschreibung eine zehnjährige Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer. Begründung für diese lange Dauer: “Eine angemessen lange Versorgung der Polizeien mit einheitlichen Fahrzeugen muss gewährleistet sein. Eine kürzere Vertragslaufzeit würde zu einer nicht vertretbaren Fahrzeugvielfalt führen und die bundesweit erforderliche Interoperabilität einschränken.” Entsprechend dem Vorgängerfahrzeug sei eine Nutzungsdauer von etwa 30 Jahren beabsichtigt. Neben dem Bau der Sonderwagen wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhält, auch die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge erwartet. Probleme bereitet einzelnen Firmen der Umstand, dass die militärische Norm, die ihre Fahrzeuge ohne Weiteres erfüllen, vom BeschA für den Polizeibereich nicht anerkannt wird. Das macht langwierige und kostspielige Umrüstungen und Neulizensierungen erforderlich. Vom BeschA selbst
war hierzu – mit Verweis auf die besonderen VertraulichkeitsStellungnahme zu erhalten.
Survivor R ist eine Möglichkeit
So muss derzeit etwa der Survivor R von Rheinmetall MAN Military Vehicles in der Schweiz umgerüstet werden. Das Fahrzeug, das in Kooperation mit Achleitner entwickelt wurde, basiert auf einem 4x4-Lkw-Fahrgestell von MAN und weist eine Kabine aus Panzerstahl auf. Der Survivor erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 Stundenkilometern und verfügt über Personen Platz.
Das Fahrzeug kann unter anderem mit einem Räumschild beziehungsweise -gitter, einem Schutzgitter für Scheiben und nicht-letalen Wirkmitteln und Wirkmittelwerfern ausgestattet werden. Im Einsatz sind derartige Fahrzeuge momentan unter anderem bei den Polizeien in Berlin, Sachsen und NordrheinWestfalen.
Krauss-Maffei Wegmann (KMW) will eventuell mit einem modifizierten Dingo 2 ins Rennen gehen. Der Dingo 2 HD Polizei, wobei HD für “Heavy Duty” steht, unterscheidet sich hinsichtlich
Problemfall Personalbindung
Ungewisse Zukunft für Integrierte Projektteams
des Fahrgestells erheblich vom Ausgangsmodell. Sein zulässiges Gesamtgewicht beträgt 14,8 Tonnen. Zuladungen von maximal drei Tonnen sind möglich. Transportiert werden können in dem 326 PS starken Gefährt, das auf einem Unimog-Fahrgestell basiert, maximal zehn Personen. Das Fahrzeug bietet Schutz vor Mienen, improvisierten Sprengsätzen sowie ballistischen Bedrohungen.
MPV eine weitere Variante?
Iveco wiederum will sich möglicherweise – eventuell in Kooperation mit KMW – an der derzeitigen Ausschreibung mit einem Medium Protected Vehicle (MPV) beteiligen. Das Fahrzeug stammt aus der GFF4-Familie und verfügt über eine durchgehende Sicherheitszelle, die Fahrerkabine und Missionsraum miteinander verbindet. Es schützt seine Insassen vor ballistischen Gefahren, Minen und improvisierten Sprengsätzen. Die Nutzlast beträgt mehr als vier Tonnen und die Motorleistung mehr als 330 kW. Von KMW heißt es, dass für die momentane Ausschreibung beide Systeme denkbar wären. Noch sei aber nicht entschieden, mit welchem Modell man ins Rennen gehen wolle. Gleiches gelte für die Frage, ob man eine Bietergemeinschaft mit Iveco bilde oder als Generalunternehmer für die Firma agiere. Ein weiterer potenzieller Bewerber könnte Achleitner sein. Die Firma hat seit Ende 2016 ein High Mobility Vehicle (HMV Survivor I) bei der Hamburger Polizei im Einsatz. Das Fahrzeug verfügt über ein Gesamtgewicht von bis zu zwölf Tonnen und eine Nutzlast von maximal 2.000 Kilogramm. Transportiert werden können zehn Personen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110 Stundenkilometern. Die Motorenleistung beträgt 285 PS.
KNAPP
BMVI kontert Vorwürfe (BS/mfe) Am Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) war heftige Kritik laut geworden (Behörden Spiegel, Januar 2019, Seite 22). Diese weist das Haus von Minister Andreas Scheuer (CSU) nun von sich. So sei das aktuelle Verkehrssicherheitsprogramm Ende 2011 veröffentlicht worden. Aus diesem Grunde habe man auch 2011 als Basisjahr gewählt. Hinsichtlich der “Halbzeitbilanz”, die sich allerdings nur auf drei Aktionsjahre (2012 bis 2014) bezog, heißt es, dass diese mit einer frühzeitigen Intensivierung von Maßnahmen des Bundes zu einer weiteren Reduktion der Getötetenzahlen im Straßenverkehr beitrage. Zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung hätten die Unfalldaten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik lediglich bis zum Jahre 2014 vorgelegen.
Erste positive Bilanz
(BS/mfe) Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat eine erste positive Bilanz zu den Einsätzen von Distanzelektroimpulsgeräten in den Oberzentren des Landes gezogen. “In 38 der bislang erfassten Taser-Einsätze in den Monaten November bis Januar genügte in zwei von drei Fällen allein die Androhung des Taser-Einsatzes, um Übergriffe auf Dritte oder Einsatzkräfte der Polizei abzuwenden”, so der Ressortchef. Die meisten Nutzungen der Geräte gab es mit 18 Fällen im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz. Es folgen die Präsidien Westpfalz in Kaiserslautern (elf), Trier (vier), Mainz (drei) und Rheinpfalz in Ludwigshafen (zwei). Dem Einsatz des Distanzelektroimpulsgerätes ging in 15 Fällen eine konkrete Bedrohung von Polizeibeamten voraus. In 24 Fällen drohte oder reagierte der Störer vor Androhung des Einsatzes mit Widerstand gegen die Einsatzkräfte und stand zudem Drogen oder Medikamenten. Die Geräte wurden in zwölf Fällen im Distanzmodus oder im direkten Kontakt eingesetzt.
(BS/Dr. Gerd Portugall) Die wehrtechnische Industrie in Deutschland braucht einen langen Atem. Waffensysteme und andere Rüstungsgüter werden aufgrund des – nicht aufhaltbaren – technischen Fortschritts immer komplexer und damit auch immer teurer. Entsprechend ziehen sich militärische Beschaffungsvorhaben hierzulande auch zeitlich immer mehr in die Länge. Wie lange kann die Industrie das noch verkraften?
Lange Ausschreibungsverfahren – mittlerweile in aller Regel europaweit – stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen. Anders als Großkonzerne stoßen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an ihre Kapazitätsgrenzen. Selbst wenn einmal eine ministerielle Auswahlentscheidung (AWE) vorliegt, kann trotzdem viel Zeit ins Land gehen, bis es endlich einmal zu einer – verbindlichen – Vertragsunterzeichnung kommt, die erst unternehmerische Planungssicherheit herstellt.
Entwicklung neuer Technik in Vorleistung, um überhaupt bei einer Ausschreibung mitbieten zu können. Das dabei eingesetztelisierte Experten, zum Beispiel Ingenieure und IT-Fachleute – müssen für den Fall der Beauftragung im Unternehmen
gehalten werden. Gerade solche Spezialisten sind aber auch auf dem zivilen Industriemarkt sehr gefragt, d. h. die Gefahr der Abwerbung besteht permanent. Wie aus der Privatwirtschaft auch zu hören ist, stelle sich nicht nur das Problem der Personalbindung aufseiten der Industrie, sondern erschwerend auch das Problem von Personalvakanzen aufseiten des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Solche Beschwerden kann man nur hinter vorgehaltener Hand aus der wehrtechnischen Industrie vernehmen. Schließlich wollen deren Vertreter öffentlich –verständlicherweise – keine Kundenschelte betreiben, erst recht nicht, wenn es sich national um einen einzigen Kunden handelt, der Kriegswaffen beschaffen darf: die Bundeswehr.
Da können sich Vertreter von Interessenverbänden schon deutlicher äußern. Andreas Sedlmayr, Geschäftsführender Geund Mittelstandsbeauftragter des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. (BDSV), erklärte gegenüber dem Behörden Spiegel: “In der Tat kann auch ich bestätigen, dass Entscheidungsund Beschaffungsprozesse beim BAAINBw oft zeitintensiv sind. Neben unbesetzten Dienstposten tragen auch lange Mitzeichnungswege und Entscheidungsprozesse mit umfassenden Absicherungen dazu bei.”
Übergangsweise, so ist aus der Industrie zu vernehmen, lässt sich Fachpersonal in anderen Projekten einsetzen, doch ab einem bestimmten Zeitpunkt muss “Licht am Ende des Tunnels” sichtbar werden, da besonders
chend teuer ist und diese Investition absehbar wieder ins Un-
Der CPM (nov.)
“In diesem Zusammenhang”, so Andreas Sedlmayr weiter, “ist es aber sicherlich auch eine interessante Fragestellung, ob sich das Instrument ITP (Integriertes Projektteam) insgesamt bewährt hat? Neben allem Aufwand für die Unternehmen sind ja auch zahlreiche vergaberechtliche Hürden zu beachten.”
Im November 2012 wurde der novellierte CPM vom damaligen Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) erlassen. Diese Novellierung wurde aufgrund der Konzeption des neuen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr notwendig.
Die Bedarfsermittlung ist Teil des sogenannten “Integrierten Planungsprozesses” im Planungsamt der Bundeswehr (PlgABw). Der Integrierte Planungsprozess verknüpft die bis dahin getrennten Hauptprozesse Bundeswehrplanung, Rechnungswesen und Controlling. Hierzu gehört auch das Fähigkeitsmanagement. Kommt eine materielle Lösung zur Schließung einer Fähigkeitslücke infrage (Planungskategorie “Rüstung” und gegebenenfalls “Betrieb”), werden Integrierte Projektteams unter Leitung des PlgABw eingerichtet. Dem jeweiligen IPT gehören bevollmächtigte Vertreter des BAAINBw sowie der potenziellen Nutzer/Betreiber und, soweit vergaberechtlich möglich, Vertreter der Industrie an.
Soweit die Theorie. Dass die Praxis ganz anders aussehen kann, wurde bereits eingangs gezeigt.
Noch nicht alles automatisiert (BS/mfe) Die Messtechnik des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist zwar schon weitgehend, aber noch nicht vollständig automatisiert. Entsprechende Messtechsich teilweise noch in der Erprobung. Bis 2023 sollen alle Messungen und WetterbeobachMomentan arbeiten nach DWDAngaben 160 der 182 Bodenmessstationen vollautomatisch.
An den übrigen 22 Stationen – darunter 16 Flugwetterwarten – sind momentan noch menschliche Wetterbeobachter im Einsatz. DWD-Präsident Prof. Gerhard Adrian sagte dazu: “Automatisierung ist für den DWD kein Selbstzweck. Unsere gesetzlichen Aufgaben wachsen kontinuierlich, die Zahl der Beschäftigten stagniert aber.” Das Personal der Wetterwarten werde dringend für andere, nicht automatisierbare Tätigkeiten benötigt. Zudem betonte Adrian, dass durch die Automatisierung keine Wettervorhersage schlechter geworden sei.
Die Sonderwagen 4 (links) sind deutlich überaltert und entsprechen nicht mehr vollumfänglich den heutigen Schutzanforderungen. Deshalb braucht es zeitnah Ersatzbeschaffungen. Denkbar wäre unter anderem der Survivor (rechts).
Foto: BS/zeesenboot, CC BY 2.0,flickr.com
Foto: BS/Dombrowsky
Europäischer Polizeikongress
Das unterstrich auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Prof. Dr. Günter Krings (CDU). Er betonte auf dem Europäischen Polizeikongress (EPK): “Eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung in einer globalisierten und vernetzten Welt gelingt nur gemeinsam. Unerlässlich sind der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen: zwischen den Behörden auf der nationalen sowie der internationalen Ebene, daneben aber auch zwischen den Behörden und der Wirtschaft.” Nicht nur, dass Sicherheitsbehörden und Wirtschaftsunternehmen dabei gegenseitig von ihrem Die Wirtschaft spiele darüber hinaus eine immer wichtigere Rolle in der gesamten Sicherheitsarchitektur. Zwar nähmen ihre Beschäftigten grundsätzlich keine hoheitlichen Aufgaben war. Dennoch seien sie ein zentraler Eckpfeiler und leisteten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
Wirtschaft muss Beitrag
leisten
Das gelte auch für den technischen Bereich, so der Christdemokrat. “Wir brauchen gute Wirtschaftsunternehmen mit wegweisenden Ideen, denn der Staat ist nicht immer in der Lage, für jede Neuerung der sich rasant entwickelnden Kommunikations- und Informationstechnik eine passgenaue Speziallösung selbst vorzuhalten”,
Nur gemeinsam stark
Behörden und Unternehmen müssen zusammenarbeiten
(BS/Marco Feldmann) Aktuelle sicherheitspolitische Probleme können von den Polizeien nur im Verbund mit kommunalen, Sozial- und anderen Behörden aus den Bereichen Bildung, Teilhabemanagement und Arbeit effektiv gelöst werden. Dafür braucht es zum einen Netzwerke und zum anderen einen möglichst nahtlosen Informationsaustausch. Dabei ist aber nicht nur der Staat gefragt, sondern auch Bürger und Arbeitgeber in gleichem Maße.
Nicht nur im Rahmen Gemeinsamer Zentren (Foto) braucht es einen engen und vertrauensvollen Austausch zwischen den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Auch im Rahmen anderer Formate sowie bi- und multilateral muss die Zusammenarbeit ausgebaut und verstetigt werden. Andernfalls geraten die Behörden gegenüber Straftätern ins Hintertreffen.
unterstrich Krings. Mit Blick auf die voranschreitende Digitalisierung verlangte der CDUPolitiker auf der Tagung, die vom ehemaligen Inspekteur der nordrhein-westfälischen Polizei
Dieter Wehe moderiert wurde, zudem: “Wir brauchen ein gemeinsames Vorgehen gegen die zunehmendenBedrohungenaus
dem Cyber-Raum.” Während die Gefahrenabwehr grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder falle, verlange der überregionale Charakter von Bedrohungen aus dem Digitalen ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern. Kriminelle oder terroristische CyberAktivitäten machten schließlich
Vernetzung entscheidend
Kriminalitätsbekämpfung heute nur noch grenzüberschreitend möglich (BS/mfe/por) Wolfgang Sobotka (ÖVP), Erster Präsident des österreichischen Nationalrates, betonte, dass dieser Kongress sich im Laufe der Jahre als “richtungsweisend für die europäische Polizeiarbeit” erwiesen habe. Gerade die deutsche Polizeiarbeit sei “schon früh international vernetzt” gewesen – “heute ein unbedingtes Muss”, so der ehemalige österreichische Innenminister.
Ziel der österreichischen EURatspräsidentschaft im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres sei es gewesen, die Union zu stärken. Ermutigt vermerkte der Vorsitzende der ersten Parlamentskammer der Alpenrepublik, dass sich diese Präsidentschaft positiv auf die Zustimmungswerte seiner Landsleute gegenüber der europäischen Integration ausgewirkt habe.
Sobotka warf einen Blick zurück in das Jahr 1997 des ersten Europäischen Polizeikongresses, um auf die seither teils dramatischen Veränderungen hinzuweisen. Damals hatte die Österreich, das damals gerade erst seit zwei Jahren der Union angehörte, habe man sich das erste Mal mit der DNA-Analyse auseinandergesetzt. Die europäische Sicherheitslage aktuell verschärft sah er in Bezug auf den Nachbarkontinent Afrika durch die dortigen Phänomene Terrorismus und Migration, wo-
Betonte die Bedeutsamkeit internationaler Vernetzung im Bereich der Polizeien: Wolfgang Sobotka (ÖVP), Vorsitzender des österreichischen Nationalrates. Foto: BS/Dombrowsky
sche Entwicklung hin zu immer mehr Bevölkerungswachstum erschwerend hinzukomme. In diesem Zusammenhang müssten Asyl und Migration sprachlich und rechtlich deutlich unterschieden werden: “Es gibt kein Menschenrecht auf Migration!” Die Integration in den eu-
ropäischen Aufnahmeländern könne nur gelingen, wenn deren Sprachen erlernt und deren Werte respektiert würden, so Sobotka. Keinesfalls dürfte sich der staatliche Kontrollverlust
Informationsaustausch muss funktionieren Erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung gelingt nur, wenn Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern eng zusammenarbeiten. Dafür sei ein effektiver Informationsaustausch erforderlich, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Prof. Dr. Günter Krings (CDU). Zudem warb er für eine noch engere Kooperation zwischen Sicherheitsbehörden und Unternehmen. Des Weiteren machte Krings deutlich, dass es in einem Rechtsstaat keine Informationsverluste zwischen Polizei und Justiz geben dürfe. Vielmehr brauche es hier einen medienbruchfreien Austausch.
nicht an den Landesgrenzen halt. Für mehr internationale Zusammenarbeit machte sich auch der Botschafter Rumäniens in Deutschland, Emil Hurezeanu, am Vorabend des Kongresses stark. Angesichts zahlreicher Herausforderungen wie etwa dem bevorstehenden Brexit, der Notwendigkeit einer
abgestimmten Asylpolitik sowie effektiverer Rückführungen und mit Blick auf die Zukunft des Schengen-Raumes sei dies der einzig richtige Ansatz. Ebenfalls einer engen Kooperation bedürfe es im Kampf gegen Menschenschmuggel, verlangte Robert Crepinko, Leiter des European Migrant Smuggling Centers (EMSC) beim Europäischen Polizeiamt Europol. Hier brauche es nicht nur die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Staaten, sondern auch die Unterstützung durch Europol und die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union Eurojust, sekundierte Mathias Schaef, Abteilungsleiter für Kriminalitätsbekämpfung im Bundespolizeipräsidium.
Zahlreiche Akteure gefordert
Und der Leiter des nordrheinwestfälischen Landeskriminalamtes (LKA), Frank Hoever, unterstrich, dass es beim Vorgehen gegen Strukturen der Organisierten sowie der Clan-Kriminalität nicht nur auf den internationalen Austausch zwischen den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
ankomme. Vielmehr brauche es zusätzlich die Kooperation unterschiedlicher Behörden, etwa der Polizei und des Ordnungsamtes. Dabei könne Technik zwar unterstützen, die Polizeibeamten jedoch nicht gänzlich ersetzen. Dies gelte insbesondere bei der Analyse von Videomaterial, wie Thomas Radszuweit verdeutlichte. Den am Ende jedes automatisch vorgenommenen Auswerteprozesses erformüsse auch in Zukunft ein Polizeibeamter vornehmen, so der Leiter der Grundsatzabteilung des Stabes im Hamburger LKA. Noch deutlicher äußerte sich der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens. Er sagte: “Technik alleine ist nur ein Placebo.” Zwar helfe Videobeobachtung zweifellos beim Kampf gegen Straftaten. Die Videos im öffentlichen Raum sollten seines Erachtens aber nur dann eingesetzt werden, wenn zugleich eine ausreichend große Zahl an Polizisten rasch eingreifen könne. Auch der Mannheimer Polizeipräsident Thomas Köber unterstrich die Bedeutsamkeit kurzer Interventionszeiten.
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Der 23. Europäische PolizeiFebruar 2020 in Berlin statt. www.europaeischer-polizeikongress.de
Asylsystem muss verbessert werden
Illegale Migration ist Kernthema für die europäische Sicherheitspolitik (BS/stb) Für die EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2019 hat sich Rumänien die Sicherheitspolitik als eine Priorität gesetzt. Vor allem im Bereich der Migration und im Kampf gegen den Terrorismus wolle man wichtige Diskussionen führen und Entscheidungen auf den Weg bringen.
“Wir sind uns im Klaren über die Komplexität und die politischen Unwägbarkeiten bei den Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht”, betonte Raed Arafat, Staatssekretär im rumänischen Ministerium für Innere Angelegenheiten. “Was wir brauchen, ist mehr Einigkeit und konstruktive Kooperation in Europa.” Die Ratspräsidentschaft Rumäniens stehe unter dem Motto: “Kohäsion, ein gemeinsamer europäischer Wert”. Das Programm des Vorsitzes ruhe auf vier Säulen: einem Europa der Konvergenz, einem sichereren Europa, einem Europa als starker globaler Akteur und einem Europa der gemeinsamen Werte.
Als Schwerpunkt im Bereich der Sicherheitspolitik nannte Arafat Asyl und Migration: “Es ist nicht möglich, über Sicherheit in Europa zu sprechen, ohne über illegale Migration zu sprechen”, so der Staatssekretär. Große Aufmerksamkeit gelte einer Stärkung von Frontex und anderen Grenzschutzorga-
Der Staatsekretär im rumänischen Innenministerium, Raed Arafat, nannte den Umgang mit illegaler Migration als Kernthema für die aktuelle EU-Ratspräsidentschaft seines Landes. Foto: BS/Dombrowsky
nisationen. Ziel müsse hier eine einheitliche Herangehensweise an die Umsetzung von Grenzschutzmaßnahmen sein. Es solle aber nicht nur um die Sicherung der Außengrenzen gehen. Auch über Binnenwanderung müsse man sich in der EU besser verständigen. “Das europäische Asylsystem muss dringend
Arafat. Insbesondere auf eine erfolgreichere Rückkehrpolitik wolle man hinarbeiten. Die laufenden Diskussionen dazu im Rat wolle Rumänien noch während seines Vorsitzes zum Ende führen. Auch sei die konstruktive Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern ausbaufähig. Der Staatsekretär räumte aber ein: “Wir müssen auch unsere Arbeit im Rat noch besser koordinieren und einen ständigen Dialog aufrechterhalten.”
Auf operativer Ebene erfordere konstruktive Kooperation außerdem einen standardisiertenperabilität von Datensammlungen der Sicherheitsbehörden lägen dem Europaparlament Regulierungsvorschläge vor. Eine Abstimmung werde im April erwartet. Neben Migration und Asyl wolle sich Rumänien um weitere Schwerpunkte der Sicherheitspolitik bemühen, wie Arafat ausführte. So werde man den Kampf gegen Drogenschmuggel zum Thema machen.
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 38
Foto: BS/Dombrowsky
Bundespolizei weiterhin gefordert
Sekundärmigration nach Deutschland auf konstant hohem Niveau
(BS/Marco Feldmann) Auch wenn die Situation nicht mehr so dramatisch wie in den Jahren 2015 und 2016 ist, hat die Bundespolizei dennoch weiterhin Migrantenbewegungen zu bewältigen. Besonders herausfordernd sei die Sekundärmigration. Das berichtete der Vizepräsident des Bundespolizeipräsidiums, Jürgen Schubert. So verzeichne man eine Zunahme an Seeanlandungen und allein auf dem griechischen Festland warteten rund 70.000 Migranten auf die Weiterreise nach Deutschland.
Schubert konstatierte: “Sekundärmigration ist heute ein Schleuser- und Kriminellengeschäft.” Weitere Probleme seien die zeitnahe Beschaffung von Passersatzpapieren und die Durchführung von Rückführungen. So habe die Bundespolizei im vergangenen Jahr von 57.000 Rückführungen nur 26.000 erfolgreich abschließen können. Mit Blick in die Zukunft verlangte er einen Ausbau der EU-Grenzschutzagentur Frontex, ein integriertes Grenzmanagement sowie ein einheitliches Entry-/Exit-System. Ebenso erforderlich seien ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten in den Hauptherkunftsländern der Migranten und ein einheitliches Rückkehrmanagement.
Dissens bei künftiger Frontex-Rolle
Ebenfalls für eine weitere Stärkung von Frontex plädierte Luigi Iandoli vom Zentraldirektorat für Immigration und Grenzpolizei Italiens. Seiner Meinung nach sollte die Agentur im Grenzmanagement nicht mehr nur eine moderierende und unterstützende Rolle einnehmen. Dies gelte nicht nur bei der Anfertigung von Analysen oder Dossiers, sondern unter anderem auch bei der Organisation Agentur.
Anders sah das Oberstleutnant Jaroslaw Ruta von der polnischen Grenzpolizei. Er be-
trachtet Grenzschutz weiterhin als primäre Aufgabe der Nationalstaaten. Aus diesem Grunde dürfe Frontex auch künftig nur eine unterstützende Funktion zukommen. Außerdem müsse der Subsidiaritätsgrundsatz beachtet werden, verlangte Ruta. Schubert gab zu bedenken, dass Frontex angesichts des geplanten Personalaufwuchses in den kommenden Jahren, der aus seiner Sicht sukzessive erfolgen müsste, keine einfache Agentur bleiben könne. Zudem zeigte er sich überzeugt, dass im Schengen-Raum Binnengrenzkontrollen vorerst weiterhin erforderlich sein werden. Durch die Freizügigkeit gesichert werden. Die Bedeutsamkeit eines effektiven Grenzschutzes unterstrich auch Daniel-Traian Tache, Chef der Direktion für Grenzüberwachung und Grenz-
Digital aufrüsten
übertritt im Bukarester Innenministerium. Einig waren sich Iandoli und Ruta hingegen bei der Forderung nach einer Reform der Dublin-Verordnung. Diese funktioniere in der aktuellen Form nicht, konstatierten die beiden unisono.
Auf das Recht eines jeden Staates zur Sicherstellung eines wirksamen Grenzschutzes wies der ehemalige Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Matthias Seeger, hin. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Außengrenzenschutz im Schengen-Raum “löchrig wie ein Schweizer Käse” sei. Der Leiter der Bayerischen Grenzpolizei, Alois Mannichl, machte deutlich, dass weder die Bayerische Polizei noch die Bundespolizei angemessen auf den Flüchtlingszustrom in den Jahren 2015 und 2016 vorbereitet gewesen seien. Er unterstrich: “Für einen si-
Austausch über Grenzen
Deutsch-österreichisches Parlamentariertreffen
(BS/Dr. Gerd Portugall) Auf dem 22. Europäischen Polizeikongress in Berlin trafen sich Parlamentarier aus Österreich mit ihren Kollegen aus Deutschland sowie mit Polizeioffizieren aus verschiedenen bilateralen Zentren der grenzübergreifenden Polizei- und Zollzusammenarbeit zum gemeinsamen Informations- und Meinungsaustausch.
cheren Grenzraum müssen wir sowohl das Personal als auch die Technik sinnvoll einsetzen.”
Seine Mitarbeiter führten im Grenzgebiet zu Österreich und Tschechien unter anderem bereits Maßnahmen der Schleierfahndungen durch. Inzwischen auch vermehrt in Uniform und nicht mehr nur in Zivilkleidung. Des Weiteren seien seine Kräfte seit Jahresbeginn auch für die grenzpolizeilichen Aufgaben an den Flughäfen in Nürnberg und Memmingen verantwortlich. Und an der deutsch-österreichischen Grenze führe man – in enger Abstimmung mit der Bundespolizei – eigene, temporäre Grenzkontrollen durch, so Mannichl.
Drohnen für den Grenzschutz?
Den technischen Möglichkeiten bei der Grenzüberwachung und -kontrolle widmeten sich Prof. Dr. Zulima Sánchez von der Juristischen Fakultät der Universität Salamanca sowie Simon Dufaut von IDEMIA und Günther Mull, CEO von DERMALOG. Sánchez berichtete, dass in Italien derzeit der Nutzen von Drohnen (UAVs) für die Grenzüberwachung getestet werde. Mull und Dufaut wiederum unterstrichen die Bedeutsamkeit von biometrischen Lösungen. Dabei könne es sowohl um IrisErkennung als auch um Fingerabdruckscanner und Gesichtserkennungssoftware gehen.
Einen Überblick über die Polizeiarbeit der rund 60 grenzübergreifenden “Gemeinsamen Zentren” (GZ) gab eingangs Klaus Wolf, Erster Polizeihauptkommissar für EU-Zusammenarbeit am Potsdamer Bundespolizeipräsidium. Diese binationalen Einrichtungen unterstützen zum Beispiel bei der Rechtshilfe im Grenzverkehr. Ulf Buschmann, Koordinator des GZ der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in der westpolnischen dass es in seiner Dienststelle eine regelrechte “Sprachbarriere” gebe, weshalb deutsche Polizisten regelmäßig zum Bundessprachenamt nach Hürth geschickt würden. Auf Nachfrage erläuterte Buschmann, dass er
zwar dienstliche Weisungen erteilen könne. Er sei aber nicht deren Disziplinarvorgesetzter. Diese befänden sich in den entsendenden nationalen Polizeibehörden. Ebenso überrascht wie beeindruckt zeigte sich Jörg Hansen, polizeipolitischer Sprecher der FDP im schleswigholsteinischen Landtag und ehemaliger Polizeibeamter, im Rückblick über die Leistung des “Einsatzkommandos Cobra” der österreichischen Polizei bei den schweren Ausschreitungen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg. Werner Herbert, auch ExPolizist und FPÖ-Abgeordneter im Wiener Nationalrat, erklärte ein einheitliches digitales Kommunikationssystem der europäischen Polizeien zwar für “wünschenswert, aber wir sind noch weit davon entfernt”.
Die Herausforderungen der globalisierten Welt
Polizei braucht besseres Handwerkszeug im Kampf gegen Cyber Crime (BS/stb) Die Kriminalität im Netz boomt. Während Cyber-Kriminelle tun, was Erfolg verspricht und dabei die technischen Möglichkeiten für ihre illegalen Geschäftsmodelle ausschöpfen, tun sich Behörden schwer, mit den dynamischen Entwicklungen Schritt zu halten. Nicht nur bei der technischen Ausstattung, auch in der Rechtssetzung ist Tempo gefordert.
Die Organisierte Kriminalität (OK) erkenne im Netz zunehmend neue Geschäftsmodelle, so der Leiter der Gruppe Cybercrime im Bundeskriminalamt (BKA), Markus Koths. “Die Nummer eins ist immer noch Ransomware. Hier haben wir in den letzten Jahren gesehen, dass Cyber-Kriminelle auch Gefahren für Leib und Leben in der realen Welt in Kauf nehmen.” Das berühmteste Beispiel dafür ist die Wannacry-Kampagne, die in Großbritannien auch Krankenhäuser lahmgelegt hatte. “Das Rückgrat der heutigen massenhaften Cyber-Kriminalität ist aber Crime as a Service”, so der Leitende Kriminaldirektor.
Diese im Darknet angebotenen
Dienstleistungen würden auch einer breiten Schicht technisch weniger versierter Personen den Weg zu digitalen Straftaten eröffnen.
Gesetze an neue
Bedingungen anpassen
“Unsere bewährten kriminalistischen Methoden stoßen mittlerweile an Grenzen”, stellte Koths klar. Es sei erforderlich, die gesetzlichen Regeln an die
herrschenden Gegebenheiten anzupassen. Dem schloss sich Alexander Seger, Leiter der Abteilung Cyber Crime beim Cybercrime Convention Committee im Europarat an. “Täter können ermittlungsrelevante Daten grenzübergreifend hin- und herschieben. Die Befugnisse der Polizei, um diese entsprechend zusammenzubekommen, sind aber sehr begrenzt”, so Seger. Die Zugriffsvoraussetzungen seien für verschiedene Datenkategorien und über die europäischen Ländergrenzen hinweg sehr unterschiedlich gestaltet. Die Rechtshilfe sei oftmals langwierig und manchmal auch vergebens. “Viele konkrete Fragen sind noch offen”, kritisierte Seger. “Darf die Polizei zum Beispiel auf einen Clouddienst zugreifen, wenn sie bei der Verhaftung einen offenen Rechner beschlagnahmt?” Klare Befugnisse seien unbedingt nötig, auch um Vertrauen in den Rechtsstaat zu schaffen – bisher heiße es bei Cyber Crime noch zu oft: “Die Polizei kann sowieso nichts machen.” Schon heute fallen beim Großteil aller Straftaten digitale Beweismittel an.
Zum Handwerkszeug der Polizei gehören daher mittlerweile auch IT-forensische Tools und Lösungen zur Datenaufbereitung und -analyse. “Die Polizei braucht die bestmögliche Ausrüstung, um ihre Aufgaben bestmöglich erledigen zu können”, betonte in dem Zusammenhang Jan Lindner, Vice President Northern Continental Europe bei Panda Security. An der Umsetzung hapere es jedoch gerade im Bereich der Informationstechnologie noch. “Es gibt massive Probleme bei den Behörden, neue Technologien zeitnah zu prüfen und zu implementieren”, so Lindner Beschaffungsprozesse müssten dringend beschleunigt werden, wolle man verhindern, dass technische Lösungen bei Inbetriebnahme schon wieder veraltet sind.
Angesichts begrenzter Ressourcen empfehle es sich für die digitale Aufrüstung, den Verbund mit der Industrie zu suchen, machte Dirk Kunze vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen klar. “Wenn wir alle allein arbeiten, kommen wir schnell an unsere Grenzen”, so der Beamte.
Demokratiefeindliche Strömungen und Digitalisierung brauchen neue Strategien (BS/wim) So, wie sich die Gesellschaft immer mehr in Richtung einer globalisierten und dynamischen Struktur bewegt, so geschieht diese Entwicklung parallel immer schneller und akuter auch mit der Kriminalität. Die Präsidenten von Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellten dar, wie die demokratische Grundordnung in einer globalisierten Welt geschützt werden kann und wie sich die Fokuspunkte der Kriminalitätsbekämpfung im globalisierten Zeitalter verschieben.
BKA-Chef Holger Münch referierte über die Herausforderungen der Bekämpfung von Straftaten in einer von den Megatrends Globalisierung und Digitalisierung geprägten Welt. Die mit diesen verbundenen Umwälzungen verglich Münch mit jenen aus der Zeit der industriellen Revolution: “Wir sehen neue gesellschaftliche Gräben sowie Verteilungs- und Lagerkämpfe. Und diese gesellschaftlichen Prozesse wirken sich natürlich auch auf eine neue Art der Kriminalität aus, die internationaler, mobiler, vernetzter und digitaler agieren kann.”
IS weiterhin eine Bedrohung An diese Herausforderungen müsse sich die Polizei extremsere Kooperationen mit anderen Behörden durchzuführen. Dies gelte nicht nur im Innern, sondern im Hinblick auf supranationale Probleme wie die weiterhin akute Bedrohung durch islamistischen Terror vor allem auch im europäischen Ausland. In diesem Zusammenhang warnte Münch insbesondere davor,
die militärische Niederlage des sogenannten Islamischen Staates (IS) als Ende der Bedrohung durch diesen zu sehen: “Das Kalifat ist zwar quasi nicht mehr existent, die Ideologie besteht aber fort. Der IS agiert heute mehr und mehr wie eine klassische Terrororganisation und wir müssen weiterhin mit Versuchen rechnen, Terroranschläge zu begehen.” Um diesem Umstand zu begegnen, solle das “Gefährdermanagement” in Deutschland standardisiert
werden, um die Einstufungen und den Umgang mit diesen möglichst einheitlich zu gestalten. Neben der internen Zusammenarbeit solle aber auch die EU-weite Vernetzung und Koordinierung optimiert werden, so Münch Vernetzung auch bei Extremisten Grundsätzlich müsse eine wehrhafte Demokratie stärker sein als die Sorgen und Gefährdungen der Bürger. Neben der Bedrohung durch terroristische Anschläge vonseiten des Islamismus müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) laut Präsident Thomas Haldenwang hierbei vor allem auf die quantitativ weiter zunehmenden Phänomene politischer Extremisten von links und rechts reagieren, die extrem gut vernetzt seien. So riefen Linksextreme mehr und mehr auf digitalem Wege zu Straftaten und zivilem Ungehorsam auf, während Rechtsextreme vermehrt versuchten, nach Vorfällen über das InterDiskurs zu nehmen.
Seite 39 Behörden Spiegel / März 2019
Diskutierten über Grenzsicherung (v.l.n.r.): Luigi Iandoli, Oberstleutnant Jaroslaw Ruta, Fritz Rudolf Körper (Moderator), Jürgen Schubert und DanielTraian Tache. Foto: BS/Dombrowsky
Europäischer Polizeikongress
Verlangte eine zeitgemäße Polizei: Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA). Foto: BS/Dombrowsky
Blick in die Runde des deutsch-österreichischen Parlamentariertreffens Foto: BS/Dombrowsky
Immer wieder Anlass für Streit in der Asylpolitik ist die Einstufung von Herkunftsländern als sicher. Aktuell strebt die Bundesregierung das für Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien an. Nachdem der Bundestag bereits zugestimmt hat, sind nun die Länder gefragt. Die ursprünglich im Februar angesetzte Abstimmung im Bundesrat wurde verschoben, weil sich ein Scheitern aufgrund der Ablehnung der meisten Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen oder Linken abgezeichnet hatte.
Dass die Bestimmung als sichere Herkunftsländer in diesen Fällen richtig und notwendig sei, daran ließ Bayerns Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann (CSU), keinen Zweifel. “Es geht hier um Staaten, bei denen ganz offensichtlich die Mehrheit der Antragsteller keine Aussicht auf Asyl hat”, betonte er in einer Diskussionsrunde mit seinen Amtskollegen aus drei weiteren Bundesländern. Man müsse sich klar machen, dass die Einstufung keine Pauschalabfertigung bedeute. “Sicheres Herkunftsland heißt nicht, dass kein ordentliches Herrmann. “Es gibt immer eine Einzelfallprüfung.” Es gehe nur darum, die Abschiebung zu erleichtern, wenn eine Ablehnung bereits erfolgt sei. Bei den Balkanstaaten habe man sehen können, dass der Status als sichere Herkunftsländer schnell zum Zusammenbruch des Schleusersystems geführt habe. Für Georgien und die Maghreb-Staaten erwartet Herrmann ähnliche Effekte. “Mit der Visafreiheit für Georgien sind zuhauf Kriminelle in unser Land gekommen”, so der Staatsmi-
Es braucht einen starken Staat
Kriminelle Migranten, IS-Rückkehrer und Clans in den Griff bekommen
(BS/Benjamin Stiebel) Der Umgang mit Menschen, die aus anderen Ländern kommen und die freiheitlich-demokratische Ordnung stören oder unterwandern, stellt die Sicherheitspolitik und damit die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vor Herausforderungen. Der Blick richtet sich sowohl auf radikale Ausländer, die das Asylsystem für ihre Zwecke missbrauchen, als auch auf deutsche Staatsbürger, die sich im Ausland radikalisiert haben und nun zurückkehren. Und eine dritte Gruppe gerät immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit: Nachkommen von Einwanderern aus zweiter oder dritter Generation, die sich in kriminellen Clan-Strukturen dem Zugriff des Rechtsstaates entziehen.
nister. “Es war blauäugig, das Land nicht gleichzeitig auch als sicheres Herkunftsland zu bestimmen.” Auch Boris Pistorius (SPD), Niedersächsischer Minister für Inneres, befürwortete eine Änderung des Asylgesetzes und stellte klar: “Ich bin sicher, dass die Zustimmung im Bundesrat auch noch kommen wird.” Er räumte aber ein: “Die Probleme bei der praktischen Durchführung von Abschiebungen werden damit nicht verschwinden. Vor allem die Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten gestaltet sich nach wie vor schwierig.” Die Hoffnung bestehe darin, dass in Zukunft weniger Menschen ohne Aussicht auf Asyl einwandern
und dass die Verfahren bei diesen Herkunftsländern deutlich verkürzt werden könnten, so der Hannoveraner Innenminister. IS-Rückkehrer im Blick
Für Aufregung hatte kürzlich US-Präsident Donald Trump gesorgt, als er europäische Staaten aufgefordert hatte, Hunderte gefangene IS-Kämpfer zurückzuholen und in ihren Herkunftsländern vor Gericht zu stellen. Davon zeigten sich die Teilnehmer der Diskussionsrunde wenig beeindruckt.
“Ich kann die Aufgeregtheit der Debatte nicht verstehen”, sagte Nordrhein-Westfalens Minister des Innern, Herbert Reul (CDU). Auch Herrmann stellte klar, dass
Vom Bedarf bis zum System
Kooperationen zwischen Industrie und Sicherheitsbehörden stärken (BS/iga/ab) Bernd Manthey, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder a. D., unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden. Er plädierte aber auch für eine präzise Definition des Bedarfs für Sicherheitskräfte. Was dann an Ergebnissen möglich ist, zeigt das Beispiel eines MessengerDienstes.
“Es geht vor allem darum, in der praktischen Polizeiarbeit, und zwar vom täglichen Dienst bis zu den außergewöhnlichen Einsatzlagen, unsere Sicherheitskräfte so auszurüsten, auszustatten und auszubilden, dass sie in der Lage sind, sehr effektiv und sehr sicher alle möglichen Situationen zu bewältigen”, sagte Manthey
Gegen den Willen von Ministern
Er sprach des Weiteren über die “Scheu der Behördenvertreter, Marktforschung zu betrei-nition des Bedarfs dessen, was die Sicherheitskräfte brauchen, mutig sein, ergänzte Manthey
Ferner kritisierte er, dass die politischen Verantwortlichen für den Bereich der Inneren Sicherheit in einigen Bundesländern den Einsatz verschiedener Hilfsmittel wie beispielsweise Wasserwerfer, Gummigeschosse oder Taser beschränken würden. “Diese Dinge sind zwar vorhanden und kommen weltweit zum Einsatz, aber hierzulande gibt es einige Landesinnenminister, die sagen: “Das möchte
Fordert mehr Marktforschung bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Sicherheitskräfte: Bernd Manthey, Inspekteur
ich nicht”, so Manthey Dr. Jörg Hennemann, Head of Marketing Police, Military & Competition bei Schmidt & Bender, sagte, die Anforderungen an Ausrüstung und Ausstattung müssten gehinaus legte er großen Wert auf die Förderung des Dialogs zwischen den Sicherheitsbehörden und der Industrie. “Unser Messenger bietet alle Funktionalitäten, die von an-
deren Nachrichtendiensten bekannt sind. Aber der Vorteil hierbei: Er bündelt Mitarbeiter- und Datenschutz”, betonte Christopher Bick, CEO von stashcat. Vor allem bei Fahndungen würden Bilder geteilt, welche im eigenen System blieben.
Beispiel Niedersachsen
Bei der Polizei Niedersachsen kommt exemplarisch der modi-ger (NiMes) zum Einsatz. Dieser weise eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf und vor allem brauche es nicht alle Handynummern der gesamten 23.500 niedersächsischen Polizeibeamten. Es werde auf das zentrale Kontaktbuch zugegriffen.che und private Trennung. Weitere Funktionalitäten wie ein Kalender, Umfragemodul oder Dateiablagemöglichkeiten und eine Channel-Funktion könnten dem Kurznachrichtendienst hinzugefügt werden. “Auch auf gefährliche Standorte können Sie mittels Standortmarkierung hinweisen”, zeigte Bick die Möglichkeiten des MessengerDienstes auf.
Tweets des US-Präsidenten der Weiterführung seriöser Sicherheitspolitik hierzulande nicht im Weg stünden. Mit Blick in die Zukunft forderte der Staatsminister die Bundesregierung zur zügigen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes auf. Dadurch soll es möglich werden, Personen die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sie freiwillig und ohne Erlaubnis seitens Deutschlands eine zweite angenommen haben. Aktuell sei die Sachlage jedoch klar, so wiederum Reul, wenn es sich um inhaftierte Deutsche handele, deren Staatsangehörigkeit nicht aberkannt werden
könne. “Wir werden diese Personen lieber früher als später entgegennehmen und in die Obhut der deutschen Gefängnisse übergeben.” Voraussetzung sei eine vernünftige Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort. Dem schloss sich auch Pistorius an. Es gehe nicht um die Frage, ob diese Staatsbürger ins Land gelassen würden oder nicht, sondern um die Organisation der Rückführung. “Wir müssen wissen, wer wann kommt und welche Vorwürfe gegen ihn vorliegen”, so Pistorius. Gegebenenfalls müsse sofort inhaftiert werden. “In den Fällen, wo dies nicht möglich ist, müssen wir uns aber klar machen, dass wir es mit Gefährdern zu tun haben, die entsprechend beobachtet werden müssen. Das ist aufwendig und teuer, aber nicht vermeidbar.” Der Berliner Senator für Inneres, Andreas Geisel (SPD), ergänzte, dass die Sicherheitsbehörden sich nicht nur mit Beobachtung und der Überstellung an die Justiz beschäftigten. “Wir machen uns auch seit Jahren Gedanken über Deradikalisierungsmaßnahmen für die rückkehrenden Kämpfer, genauso aber auch der rückkehrenden Frauen und Kinder.” Gerade Kinder, die in einem Umfeld ständiger Gewalt groß geworden seien, könne man nicht einfach
in die Schulen schicken. Die Kämpfer selbst würden, wenn sie auf freiem Fuß seien, schnell wieder in ihre ursprünglichen radikalen Peergroups zurückkehren. “Wir müssen auch den Dialog mit gemäßigten islamistischen Gruppierungen suchen, um Auffangstationen zur schaffen”, regte der Innensenator an. Davon, dass Rückkehrer direkt in vorbildliche demokratische Strukturen integrierbar seien, könne man jedenfalls nicht ausgehen.
Regeln durchsetzen
Einen langen Atem brauche der Staat auch im Umgang mit Clans, waren sich Geisel und Reul einig. Die Integration sei bei Migranten aus arabischen Staaten in den 80er-Jahren verschlafen worden. So hätten sich Parallelgesellschaften gebildet, die in ihren extremsten Ausprägungen den Rechtsstaat aushöhlen und öffentlich missachteten. “Lange ist nicht reagiert worden, nun ist es allerhöchste Zeit, sich um das Problem zu kümmern”, so Reul. Wichtig sei es, durch langfristigen und hartnäckigen Druck auf die kriminellen Strukturen den Eindruck dauerhaft zu stören, dass Clans in einem Straßenzug nach ihren eigenen Regeln bestimmen könnten.
Geisel ergänzte: “Es beginnt mit Nadelstichen wie der konsequenten Ahndung von Falschparkern oder regelmäßigen Lebensmittelprüfungen.” Letztlich würde die gesamte Bandbreite der zur Verfügung stehenden Mittel von Ordnungsamt, Polizei, Zoll und Steuerfahndung eingesetzt. “Wir müssen zeigen, dass der Staat handelt und seine Regeln auch durchgesetzt werden”, brachte Reul es auf den Punkt.
“Zukunftspreis Polizeiarbeit” verliehen
Sechs Bachelor- und Masterarbeiten mit 5.000 Euro prämiert (BS/mfe) Auch in diesem Jahr bot der Europäische Polizeikongress wieder die Bühne für die Verleihung des “Zukunftspreises Polizeiarbeit”. Dieses Mal wurden insgesamt sechs Arbeiten von Absolventen aus den Fachhochschulbereichen Polizei, Justizvollzug und Sicherheitsmanagement sowie von Universitäten ausgezeichnet. Das Gesamt-Preisgeld betrug 5.000 Euro. Damit wurde die Exzellenz der polizeilichen Ausbildung – sowohl im Bachelor- als auch im Masterbereich – gewürdigt.
Manuela Siegemund, Masterabsolventin der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, erhielt für ihre Arbeit zur automatisierten De-Anonymisierung von Transaktionen eines Bitcoin-MixingDienstes 2.000 Euro. In ihrer Abhandlung entwickelte sie eine Methode, Bitcoin-Zahlungen zu korrelieren und einem Pseudonym zuzuordnen. Über 1.500 Euro konnte sich Dr. Julia Fricke freuen. Sie wurde für ihre an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen verfasste Arbeit mit dem Titel “Big Data und Künstliche Intelligenz –Chancen und Risiken für die Polizeiarbeit der Zukunft” geehrt. Fricke zeigt auf, dass Big DataAnalysen sowohl aus strategischer, als auch aus (kriminal-) taktischer Sicht effektive Instrumente sein können. Dies gilt insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität (OK) sowie Cyber Crime. 1.000 Euro Preisgeld erhielt Konstantin Freuer von der sächsischen Polizei. Er wurde für seine Bachelorarbeit “Wachrütteln durch Rüttelstreifen
Auch in diesem Jahr wurde auf dem Europäischen Polizeikongress wieder der “Zukunftspreis
– Mit einseitig wirkenden Rüttelstreifen Falschfahrten verhindern” geehrt. Über 500 Euro konnte sich Jonas Zinnäcker von der hessischen Polizei mit seiner Bachelorarbeit “Grundlagen der Virtuellen und Erweiterten Realität – Zukunftsweisende Technologie für die Polizei” freuen.
Zwei Sonderpreise von Jury vergeben
Darüber hinaus wurden von den Jurymitgliedern, unter denen sich zahlreiche Polizeiexper-
ten befanden, zwei Sonderpreise vergeben. Die Ehrungen gingen zum einen an Sonja Kessler von der nordrhein-westfälischen Polizei für ihre Bachelorarbeit “Bienen: Untersuchung der Praxistauglichkeit von Bienen alsren wurde Oliver Quaas von der Polizei Hamburg ausgezeichnet. Seine Abhandlung trägt den Titel “Gefährdet Gesichtserkennungssoftware in Kameraüberwachungssystemen unsere Persönlichkeitsrechte?”.
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Diskutierten über den Umgang mit Gefährdern, IS-Rückkehrern und kriminellen Clans in Deutschlands Großstädten: Die Innenminister und -senatoren der Länder Bayern, Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Foto: BS/Dombrowsky
Polizeiarbeit” verliehen. Prämiert wurden (v.l.n.r.): Manuela Siegemund, Dr. Julia Fricke, Konstantin Freuer, Jonas Zinnäcker, Oliver Quaas und Sonja Kessler. Foto: BS/Dombrowsky
Europäischer Polizeikongress
der Bereitschaftspolizeien der Länder a. D. Foto: BS/Dombrowsky
“Wirglauben, der Schleusungsdruck ist nach wie vor sehr hoch”, sagte Schaef in der Abschlussdiskussion auf dem Europäischen Polizeikongress. Zwar sei nicht jeder der 160.000 Antragstellenden ein eingeschleuster Migrant, doch gebe es eindeutige Indizien für diese Einschätzung. Zum einen gebe es unter den Antragstellenden schätzungsweise rund 20.000 Menschen, die ein Schengen-Visum besäßen. Zum anderen gebe es sehr viele Scheinehen. Auf einer Insel in Dänemark seien im Jahr 2017 an die 5.000 Trauungen durchgeführt worden, aber nur 50 davon mit dänischen Paaren. “Die Scheinehen werden in Ländern mit einem sehr liberalen Eherecht geschlossen, anschließend erfolgt der Wechsel nach Deutschland”, so der Abteilungsleiter. Beides deute auf Schleuserbanden und Organisierte Kriminalität hin. Diese habe wiederum zugenommen. 2007 verzeichnete die Bundespolizei 42 Verfahren, zehn Jahre später waren es 51 – ein Anstieg um rund 20 Prozent.
Vom Menschenhandel zur Prostitution
“Der Menschenhandel hat überwiegend das Ziel der sexuellen Ausbeutung”, unterstrich Frank Hoever, Direktor des Landeskriminalamtes NordrheinWestfalen. Jedes Jahr erstelle seine Behörde ein “Lagebild Menschenhandel”, mit rund 90 Verfahren. Dabei handle es sich in den meisten Fällen um ein Bandendelikt. Vor allem junge Frauen und Mädchen aus Rumänien, Bulgarien und zunehmend aus Nigeria würden sexuell und wirtschaftlich ausgebeutet. “Das ist moderne Skla-
Sichtlich stolz zeigte sich Julian Reichelt, Chefredakteur der Bild-Zeitung, dass es möglich gewesen sei, den Abschuss des Malaysia-Airlines-Fluges MH17 im Juli 2014 über der Ukraine umfassend zu recherchieren, obwohl kein freier Zugang zu den russischen Archiven bestanden habe. Gleichwohl gelte in der Branche: “Geheim ist sexy.” Deshalb bestehe immer die journalistische Verlockung, jedes Dokument veröffentlichen zu wollen, auf dem der “Geheim”-Stempel prange.
Staatswohl versus Transparenz
Demgegenüber erwiderte Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, dass auch Journalisten sich an “Recht und Gesetz halten” müssten. Er zeigte sich irritiert,dienvertretern bereits kurz nach Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Deutschen Bundestages zu dort besprochenen Inhalten erhalte. Er habe als damaliges stellvertretendes Mitglied des NSA-Untersuchungsausschusses mitbekommen, wie Großbritannien damit gedroht habe, die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit Deutschland einzuschränken, “weil regelmäßig Verschlusssachen durchgestochen” worden seien. Letztlich bestehe geradezu
Wider die moderne Sklaverei
Menschenhandel eine Frage der Ressourcen / Kooperationsplattform geplant
(BS/Jörn Fieseler) Rund 160.000 Asylanträge wurden 2017 in Deutschland registriert, berichtete Mathias Schaef, Abteilungsleiter Kriminalitätsbekämpfung im Bundespolizeipräsidium. Darunter seien 2.600 Schleusungsdelikte aufgedeckt worden. Fast 50 Prozent weniger als 2015. Das Hellfeld sinke, doch Entwarnung könne nicht gegeben werden – auch nicht mit Blick auf den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Zumal es die Schleuser Wanderwilligen sehr einfach machten.
verei”, so Hoever. Dabei würden die Frauen stark unter Druck gesetzt, da sie selbst straffällig geworden seien, etwa durch eine illegale Einreise, Drogenkonsum oder weil sie keine Steuern abgeführt hätten.
Opferschutz stärken
Die Täter selbst stammen ebenfalls aus den genannten Ländern, aber auch aus Deutschland und der Türkei. Das Vorgehen laufe in drei Schritten ab: Zuerst würden die jungen Frauen und Mädchen im Ausland unter Vorspiegelung falscher Tatsachen angeworben, anschließend nach Deutschland geschleust und hier letztlich sexuell ausgebeutet. Deshalb sei der Opferschutz von immenser Bedeutung. “Wir müssen die betroffenen Frauen stabilisieren und ihre Aussagefähigkeit erhalten”, erläuterte Hoever. Denn diese Aussagen seien der einzige Weg, die Täter zu überführen. Darüber hinaus würden viele Kontrollen zu einer besseren Erkenntnislage führen, betonte der LKA-Direktor. Deshalb habe man in NRW ein Fachkonzept erstellt und an Kolleginnen und Kollegen aber auch an die Ordnungs- und Sozialämter weitergegeben, damit diese nach Indizien für Prostitutionsfälle suchen beziehungsweise diese als solche erkennen könnten. Zu diesen zählten etwa verängs-
tigte Frauen mit Verletzungen, Frauen, die versteckt würden oder weder über einen Haustürschlüssel noch über ein eigenes Einkommen verfügten.
30.000 Fälle an Europas Küsten
“Wir haben bei Europol im Bereich der Organisierten Kriminalität über 5.000 Gruppen verzeichnet, von kleinen Banden bis hin zu übergreifend, in Netzwerken arbeitenden Organisationen”, berichtet Robert Crepinko, Leiter des European Migrant Smuggling Centers (EMSC) bei Europol. Er verdeutlichte die gesamteuropäische Lage: Letztes
Jahr seien allein an den Küsten über 140.000 Menschen aufgefangen worden, 2.200 seien bei der Überquerung des Mittelmeers zu Tode gekommen, insgesamt habe seine Behörde 30.000 Fälle von Menschenschmuggel beziehungsweise -handel erfasst.
Bring drei, einer frei
Die Vielzahl der registrierten Fälle wundert Andrea Di Nicola nicht. Der Professor und wissenschaftliche Koordinator für Kriminologie an der juristischen Fakultät der Universität Trento hat die Bedeutung der Sozialen Netzwerke beim Menschen-
Was bleibt vertraulich?
Geheimhaltung versus öffentliches Interesse
handel untersucht und Dinge entdeckt, “die vorher unbekannt waren und die ich nicht für möglich gehalten hätte”. Ein Großteil der Kommunikation spiele sich im normalen Internet ab, ein Zugang zum Darknet sei gar nicht erforderlich. “Sämtliche Informationen sind sehr leicht zugänglich, es gibt Tausende von Seiten mit Kontaktdaten und Chatmöglichkeiten”, fasste Di Nicola die Ergebnisse seiner Untersuchung zusammen. Die einzige Voraussetzung sei die arabische Sprache. Die Schmuggler wiederum seien sehr aktiv, würden zügig reagieren und böten Koopera-
tionen entlang des “Arbeitsprozesses” in bester Qualität an. So gebe es zahlreiche Hinweise, wer am besten Pässe fälschen könne, bei wem zuverlässige Informationen über Reiserouten oder Kontakte zu bereits Angekommenen zu bekommen seien, selbst ein kompletter Rundum-Service werde angeboten, inklusive Rabattmöglichkeiten. “Manche Angebote waren überschrieben mit dem Slogan “Bring drei, einer frei””, so Di Nicola. Die Sozialen Medien würden regelrecht als Reisebüro genutzt.
Vorschlag von Europol
Allerdings zeigte sich der Professor aus Sicht der Universitätslehre skeptisch. Die Ergebnisse beruhten zwar auf einer umfassenden Recherche, Beweise im Sinne der Wissenschaft seien sie jedoch nicht. Deshalb gelte es, weiter zu überlegen, wie die wissenschaftliche Forschung und die praktische Ebene besser kollaborieren könnten, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis zu überführen.
Aus Sicht von Europol wäre eine zusätzliche Kooperationsplattform ein erster Schritt. An dieser sollten auch Drittstaaten beteiligt werden, erläutert Crepinko Ziel sei, den Austausch von Informationen über die Schleuser, deren Vorgehensweise und Straftaten in der EU und den beteiligten Staaten kenntlich zu machen und gleichzeitig neue Erkenntnisse zu sammeln. Denn letztlich sei das Dunkelfeld bei Schleusungen nach wie vor hoch, so Schaef. Und damit am Ende eine Frage der Kon-geführt würden, desto höher die Aufklärung. Damit sei es eine Frage der Ressourcen.
Wirtschaftsverbände, koordiniert vom BMI, zusammen.
(BS/Dr. Gerd Portugall) Die Balance zwischen Geheimhaltung und öffentlichem Interesse war Gegenstand einer Diskussion zwischen Vertretern von Sicherheitsbehörden und Medien. Gerhard Schindler, ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) und Moderator dieser Runde, stellte eingangs fest, dass Geheimnisverrat genauso alt sei wie das vermeintlich “älteste Gewerbe”, die Prostitution.
Mehr “Wertschätzung für die Arbeit der Sicherheitsbehörden” wünschte sich Wilfried Karl, Präsident der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) aus München.
Dieter Schürmann, Landeskriminaldirektor im Düsseldorfer Innenministerium, führte mediale Falschmeldungen zumindest zum Teil auf den kommerziellen Druck zurück, dem der Journalismus heutzutage ausgesetzt sei.
Herausforderungen für deutsche Unternehmen
Die Problemlage auf den Punkt brachte Andreas Ebert, Leiter Know-how- und Prototypenschutz der Volkswagen AG: “Die Organisierte Kriminalität (OK) ist besser organisiert als die Unternehmen.” Erschwerend komme hinzu, dass QuantenComputing die “klassische Kryptierung” aufbreche. Deshalb sei “Security by Design” unverzichtbar, so Ebert. Mit anderen Worten: Sicherheitsanforderungen an Soft- und Hardware müssten schon während der Entwicklungsphase eines Produktes berücksichtigt werden, um spätere Sicherheitslücken zu verhindern.
ein “Dilemma” zwischen dem Staatswohl auf der einen Seite und der öffentlichen Transparenz auf der anderen. Dagegen laute die wichtigste Regel im Journalismus: “Die Geschichte muss stimmen”, so Georg Mascolo, Leiter des Rechercheverbunds von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Erst an zweiter Stelle folge der Ehrgeiz, eine Meldung möglichst als Erster zu bringen. Entsetzt und empört zeigte er sich über den
Mordfall an dem saudischen Journalisten Jamal Khashoggi Schnell seien beide Seiten sich einig gewesen, dass das öffentliche Interesse an Informationen dort zurückstehen müsse, wo es um Leib und Leben gehe. Als ein erfolgreiches Beispiel hierfür nannte Mascolo die Entführung von Jan Philipp Reemtsma im Jahr 1996. Obwohl die Medien von dem Fall gewusst hätten, sei nichts veröffentlicht worden. Auch dürften echte Staatsge-
heimnisse nicht medial gelüftet werden. In diesem Zusammenhang sagte Mascolo, dass es Diskussionsrunden zwischen allen Beteiligten “wie hier heute morgen öfters geben” solle. An die Vertreter der Sicherheitsbehörden gewandt, appellierte er: “Erzwingen Sie öffentliche Debatten, wenn durch eine Veröffentlichung dem Staat ein Schaden entstanden ist.” Dadurch lasse sich die Gefahr einer Wiederholung minimieren.
Im Fachforum “Initiative Wirtschaftsschutz” ging es um einen anderen Aspekt der Geheimhaltung, nämlich bei Wirtschaftsunternehmen, aber auch in Wissenschaft und Forschung, so Martina Kessow, Referentin im Bundesministerium des Innern (BMI).
Die 2016 gestartete “Initiative Wirtschaftsschutz” von Staat und Wirtschaft hat sich zum Ziel gesetzt, zentrale Unternehmenswerte für Deutschland und seine Wirtschaft besser zu schützen. Dazu arbeiten mehrere Sicherheitsbehörden und
Johannes Abrech, Head Security Intelligence and Liaison für Konzernsicherheit der Deutschen Post DHL Group, wusste zu berichten, dass Lagerhäuser des Unternehmens in Mexiko durch Drohnen gesichert würden. Hacker solle man permanent “als Marktteilnehmer betrachten”, um sich auf diese Gefahr dauerhaft einzustellen“ so Prof. Dr.-Ing. Frank Gillert von der Forschungsgruppe Sichere Objektidentität am Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften der Technischen Hochschule Wildau. Außerdem empfahl er eine Abwendung vom Patent und stattdessen eine Hinwendung zum Setzen von technischen Standards.
Seite 41 Behörden Spiegel / März 2019
Europäischer Polizeikongress
In Sachen Schleusung und Menschenhandel müsse die Kooperation weiter verbessert werden, sind sich Robert Crepinko, Andrea Di Nicola, Moderator Dr. August Hanning, Frank Hoever und Mathias Schaef einig. Fotos: BS/Dombrowsky
Diskutierten über das Verhältnis zwischen Geheimhaltung und öffentlichem Interesse (v.l.n.r.): Wilfried Karl, Georg Mascolo, Gerhard Schindler, Julian Reichelt, Staatssekretär Stephan Mayer und Dieter Schürmann. Foto: BS/Dombrowsky
“InWien waren 2017 rund 51 Prozent der Tatverdächtigen Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Es betrifft uns alle, nicht nur die Polizei. Die Wurzel des Problems liegt darin, dass die Menschen durch mangelnde Teilhabe, Bildung und Arbeitsperspektiven beim Integrationsprozess stagnieren und hoffnungslos werden”, meinte General i. R. Karl Mahrer, Bereichssprecher für Polizeiangelegenheiten und Abgeordneter im Nationalrat der Republik Österreich.
Auch in Deutschland spiegelt sich das Thema der kriminellen Migranten wider: “Wir haben eine Sicherheitsbefragung in unserer grün-geführten Stadt durchgeführt. Hierbei kam heraus, dass sich knapp zwei Drittel der Befragten mehr Polizeipräsenz im öffentlichen Raum wünschen”, betonte Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister der Stadt Tübingen. Ungefähr die Hälfte der Befragten habe angegeben, dass das Sicherheitsgefühl in den letzten Jahren gelitten habe. Dabei ging Palmer auf ein Grundproblem der Migration ein: “Die Linken und die Rechten blenden bei der Integration jene Seiten aus, die ihnen nicht passen und vereinfachen es sich deshalb sehr.”
Umdenken erforderlich
Der Politiker betonte ebenso, auf die Rückfrage der Moderatorin Souad El Hasnaoui, dass Integration in der Mehrheit der Fälle erfolgreich sei. Jedoch brauche es ein Umdenken. “Wenn eine Person vier Jahre auf ihre Asyl- oder Flüchtlings-
Großes Gefälle innerhalb der EU
Migration zwischen Straffälligkeit, Erwartungen und dem Mittelweg
(BS/Adrian Bednarski) Für manche ist es ein migrationspolitischer Albtraum. Jedoch ist es die Realität in Brüssel: Die Belgier sind in der eigenen Hauptstadt die Minderheit. Die städtische Polizei zeigt dabei, dass es vor allem auf Kooperation und Kommunikation ankommt, um Integration und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Aspekte, die auch für Wien und deutsche Städte hilfreich sind.
entscheidung wartet, dann ist der Ausgang des Verfahrens zweitrangig. Wichtig ist dann, ob die Integration gelingt.” Wenn jemand arbeiten könne, es wolle und die Sprache beherrsche, so forderte er, “dann lasst ihn doch arbeiten”.
Fehlende Härte und Förderung
Ferner kritisierte der Grüne, dass “stärkere Repressionen nicht zu den straffälligen Gruppen und die Förderung der Integration nicht zu den Integrationswilligen” kämen. “Wir schieben in Deutschland arbeitende, gut integrierte Familienväter ab. Jene, die ehrlich sind und nicht untertauchen, wenn die Abschiebung droht. Die Straffälligen hingegen tauchen ab”, kritisierte er. Palmer sprach sich dafür aus, mehrfach straffällig gewordene Migranten in sichere Landesanstalten zu bringen, um sie von dort ausgehend dann abzuschieben. “Zudem brauchen wir Geduld und klar formulierte Erwartungen. Wenn eine Person aus einem Land kommt, in dem Homosexualität geächtet und Frauen nicht gleichberechtigt sind, spielen diese Lebenserfahrungen mit eine Rolle im Integrationsprozess. Sie sind nicht vergessen.” Diesen Menschen müsse konsequent und
Ohne Intuition nützt es nichts
Der Polizist und die KI als Terrorabwehr-Duo (BS/ab) Filme wie RoboCop, Terminator und Minority Report haben eines gemeinsam: Die Künstliche Intelligenz (KI) ist übertrieben. Selbst Wissenschaftler sehen sie in dieser Form erst in einer fernen Zukunft, wie Andreas Kleinknecht von Microsoft Deutschland berichtet. Wohingegen die aktuelle KI wirklich hilfreich bei der Bewältigung von Datenmengen und bei der Terrorbekämpfung sei.
Die Polizei und ihre Analysemöglichkeiten werden durch diedert. Jedoch ist es nicht möglich und sinnvoll, dermaßen viele Beamte für diese Aufgaben zu entbehren und sie stundenlang Daten analysieren zu lassen. “Die riesigen Datenmengen zu verarbeiten und gleichzeitig die Datensicherheit einzuhalten, sind schwierige Unterfangen”, erläuterte Michael Hohensee, Manager Customer Advisory Fraud & Security Intelligence bei SAS North Europe, Middle East and Africa (EMEA). Im Bereich der Cyber-Kriminalität sei eine Verdreifachung der Straftaten innerhalb von zehn Jahren erkennbar. Hierbei müsse der Täter mittlerweile sogar kein Spezialist sein. Vor allem der Terrorismus sei eine besondere Herausforderung. “Unser Ansatz ist ein analytischer Ermittlungsarbeitsplatz”, erklärte Hohensee. Durch automatisierte Erkennung und KI-basierte Lerneffekte würde die Arbeit der Polizei vereinfacht und die Datenmenge analysierbar. Ein Anwendungsszenario sei die Terbestimmter Charakteristika
und Verhaltensmuster würden Indikatoren abgeleitet. Diese würden helfen, einen potenziellen Täter in die unterschiedlichen Radikalisierungsphasen einzuordnen.
Basis bleibt der Mensch Bereits heutzutage gebe es eine Vielzahl an Diensten, die die menschliche Kognition bei Weitem überstiegen, so Andreas Kleinknecht, der bei Microsoft Deutschland den Geschäftsbereich Public Sector leitet und Mitglied der Geschäftsführung ist. Die Basis sei weiterhin maschinelles Lernen und damit der Mensch, der die Algorithmen programmiere. “Jeder besitzt diese bereits auf seinem Smartphone wie z. B. Spracherkennungen”. Wichtig für die Zukunft sei vor allem, dass die Programmierteams ein hohes Maß an Diversität aufweisen müssten. Denn nur dann könne auch die KI in unterschiedlichen Strukturen denken und analysieren. Ferner mahnte er zur Umsichtigkeit mit der Gesichtserkennung und notwendigen Regulierungen, damit zweckentfremdet werde.
kontinuierlich vermittelt werden, dass es in Deutschland anders funktioniere. Das Thema löse unterschiedliche Gefühle aus, sodass die Basis oft in den Hintergrund rücke, nämlich diegration bedeutet die friedliche Koexistenz. Wohingegen Integration dann gelungen ist, wenn die Einheimischen und jene mit Migrationshintergrund einander vertrauen, sich gegenseitig respektieren und akzeptieren”, erläuterte Michael Goovaerts, Polizeichef der Stadt Brüssel. Eine Stadt, in welcher die Belgier die Minderheit stellen. Die Polizei dürfe auch fordern und ihre Erwartungen formulieren. Jedoch
werde ein stark kooperativer Ansatz mit den unterschiedlichen Migrantengemeinschaften verfolgt, über den Integration gefördert werde. “Hierfür hat jede Gemeinschaft einen Berater vor Ort, der nach Möglichkeit denselben kulturellen Hintergrund aufweist. Er steht im engen Kontakt und erläutert uns, was die Menschen vor Ort bewegt”, so der Polizeichef. Die Polizei habe hierbei auch Vorbildcharakter.
Die Diversität innerhalb der Polizei müsse erhöht werden, um Verständnis und Kenntnisse über die Welt der Migranten in den eigenen Reihen zu besitzen. Dabei begegneten den Polizisten im Alltag viele Schwierigkeiten.
Eine davon sei Rassismus. “Wir müssen jegliche Form des Rassismus bekämpfen”, so Palmer Trotzdem dürften jene, die Rassismus erfahren hätten, diesen nicht als Vorwand benutzen, um beispielsweise den Rechtsstaat auszuhebeln und sich der Polizei zu entziehen. “Es existieren Fälle, in denen Polizisten Rassismus unterstellt wird, weil sie jemanden kontrollieren, der beispielsweise afrikanisch aussieht.”
Polizei orientiert sich an Statistiken
Dabei orientierten sich die Ordnungshüter nur an den Statistiken und die Kontrolle einer
Anhebung von TETRA auf IP
älteren Dame sei, statistisch gesehen, nicht sinnvoll und erziele weniger Erfolge, merkte der Oberbürgermeister an. Auch die EU bewege das Thema. Diese habe zwar keine Gesetzgebungsbefugnisse hinsichtlich der regionalen Migration, trotzdem engagiert sie sich stark in dem Themenfeld: “Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe und vor allem spielt sie sich lokallen Mittel, um Integration dort zu fördern”, so Matthias Oel, Direktor für Migration, Mobilität und Innovation in der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission. Interkultureller und interreligiöser Diskurs notwendig Im derzeitigen Finanzrahmen stünden den Mitgliedsstaaten insgesamt 900 Millionen Euro zur Verfügung. Jedoch werde der neue Finanzrahmen wesentlich aufgestockt. “Es zeigt sich, dass wir ein großes Erfahrungsgefälle hinsichtlich der Migrations- und Integrationserfahrungen innerhalb der EU haben.” Während Westeuropa damit vertrauter sei, habe Osteuropa noch seine Schwierigkeiten. Es brauche deshalb nicht nur den interkulturellen, sondern auch den interreligiösen Diskurs, den die Politik intensivieren müsse. Durch interkulturell breitgefächerte Stadtteile würde schließlich auch die “GhettoBildung” unterbunden. Denn: Europa würde in den nächsten Jahren vor die Herausforderung gestellt, eine Migration zu schaffen, um dem negativen Trend der
BOS-Digitalfunk zukunftssicher machen (BS/leh) Das parallel zum Europäischen Polizeikongress veranstaltete BOS-Anwenderforum “Zukunft des BOS-Digitalfunks und der Leitstellen” fand mit rund 120 Teilnehmern wieder regen Zuspruch. Das breite Interesse an diesem Thema wurde auch durch die hohe Anzahl von Teilnehmern aus der Industrie und der Wirtschaft unterstrichen.
Der Abteilungsleiter Betrieb der BDBOS, Claus-Dieter Spletter, widmete sich aktuellen Themen rund um das BOS-Digitalfunknetz und informierte vor allem darüber, wie der Digitalfunk zukunftssicher aufgestellt werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei die Anhebung der TETRA-Systemtechnik auf den IP-Standard im Rahmen der Netzmodernisierung. Mit dieser Maßnahme soll die Funktionalität und Zuverlässigkeit der BOS-Sprachkommunikation mindestens bis zum Jahr 2030 sichergestellt werden. Die Netzmodernisierung ist zugleich die technologische Grundlage für die Realisierung einsatzkritischer Datendienste als integrale Ergänzung zum TETRA-Sprechfunk. Aus Sicht der BDBOS ist die Nutzung eines dedizierten BOS-Breitbandnetzes in Kombination mit der Nutzung eines oder mehrerer Mobilfunknetze kommerzieller Anbieter, also eine hybride Netzarchitektur, das Zukunftsmodell. Wege in die neue digitale Welt zeigten auch Bernhard Klinger von der Hytera Mobilfunk GmbH und Stephan Kornrumpf von Ericsson auf. Beide bestätigten die grundsätzliche Eignung von LTE/5G für die einsatzkritische Kommunikation der BOS. Hybrid Terminal Evolution war
das Thema von Michael Wolf von der Airbus Land Communications GmbH und von Tuncay Sandikci von Samsung. Airbus und Samsung Deutschland haben eine Technologiepartnerschaft vereinbart, um gemeinsam auf der Basis der LTE/5G-Technologie eine neue Generation sicherer Kollaborations-Plattformen für den professionellen Einsatz zu entwickeln. Unter dem Dach eines “Hybrid Tactical Managements” sollen künftig Apps und Anwendungen sowohl in TETRA-Netzwerken als auch in Breitbandnetzen laufen.
Eine Lösung, die auch bei Ausfall der Kommunikationsnetze und/oder der Energieversorgung funktioniert, stellte der Geschäftsführer der VITES GmbH, Martin Gassner vor. Mit dem VIKOMOBIL, ein als Fahrzeuganhänger konzipierter mobiler Kommunikationsknoten, kann für die BOS eine sichere, mobile und energieautarke Breitbandkommunikation zwischen Einsatzorten und entfernten Leitstellen beziehungsweise Lagezentren per integriertem SATCOM-System für EUTELSAT, LTE-Konnektivität, GPS und ein integriertes HiMoNN-System hergestellt werden. Die Vernetzung von Lageinformationen in Krisensituationen stand im
Mittelpunkt des Beitrages von Peter Beckmann vom Düsseldorfer Innenministerium. Die besondere Herausforderung sei die heterogene und inkompatible Leitstellenlandschaft der BOS, insbesondere der nichtpolizeilichen Akteure. Ein Expertenforum, in dem 28 Anbieter und Anwender vertreten seien, erarbeite derzeit eine Blaupause für den Datenaustausch. Im Mittelpunkt stehe die Herstellung der Interoperabilität auf semantischer, physikalischer und syntaktischer Ebene.
Volker Hartwein, von der Frequentis Deutschland GmbH stellte in diesem Zusammenhang EPISECC, das europäische Gemeinschaftsprojekt zur Vernetzung von Leitstellen, und die einschlägigen Aktivitäten der Frequentis AG in Sachen Vernetzung von Leitstellen und Lageinformation vor.
Axel Kukuk von der Motorola Solutions GmbH und Robert Köhler von Avigilon, einem Unternehmen der Motorola Solutions, präsentierten neueste Technologielösungen für die Polizei. Aufgrund des zunehmenden Bedarfs der BOS an Datenanwendungen als Ergänzung der Sprachkommunikation sei die Nutzung des kommerziellen Mobilfunks mangels Alternati-
ven kein Tabu mehr. Und das nicht nur in Deutschland. Die Kantonspolizei St. Gallen gehört zu den Pionieren. Sie setzt bereits seit 2015 bei ihren täglichen Arbeitsprozessen konsequent auf mobile Technologien. Das umfassende Programm “KAPOgoesMOBILE” stellte Thomas Diem von der Kantonspolizei St. Gallen vor. Über den bereits zurückgelegten und auch den weiteren Weg der Bayerischen Polizei in die mobile Zukunft berichtete Georg Ringmayr vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Während bei der Bayerischen Polizei der Instant-Messaging-Dienst Teamwire Basis eingesetzt wird, nutzt die Polizei in Niedersachen und Hessen für die Kommunikation und den Datenaustausch den Messenger stashcat, den der CEO der stashcat GmbH, Christopher Bick, vorstellte.
Ob am Schreibtisch im Büro oder während der Streife auf dernehmend auch per Social Media statt. Über das Ob und Wie, über Erfahrungen, Chancen und Risiken des Einsatzes von Social Media bei BAO-Lagen informierte die Leiterin des Social-Media-Teams der Berliner Polizei, Yvonne Tamborini
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 42
Europäischer
Debattierten über die Gemeinschaftsaufgabe Integration (v.l.n.r.): Michel Goovaerts, Karl Mahrer, Souad El Hasnaoui (Moderatorin), Matthias Oel und Boris Palmer. Foto: BS/Dombrowsky
Polizeikongress
Er galt als Drahtzieher des Anschlagsversuchs des sogenannten “Unterhosenbombers” auf den Flug nach Detroit im Dezember 2009 und war im Jemen im Januar 2011 wegen Anstiftung zum Mord an Ausländern in Abwesenheit zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Man hatte mit ihm aber zugleich auch den Sprecher der Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAP) zum Schweigen gebracht und damit der Al-Qaida-Propagandamaschine insgesamt einen empseinem Tod verlor die Al-Qaida Stimme, die in zahllosen Predigten und Propagandavideos die Botschaften Osama bin Ladens und der Al-Qaida weltweit verbreiteten Muslime radikalisierte und neue Dschihadisten rekrutierte. In den Jahren danach gelang es Strafverfolgern, Politik, Nichtregierungsorganisationen und Providern gemeinsam und mühsam, sozusagen Stück für Stück, seine über 70.000 Video- und Audiobotschaften aus dem Internet und den Sozialen Medien zu löschen und Kopien zu verbannen. Nur noch wenige sind verblieben.
Nachfolger ist gefunden
Längst hat al-Awlaki aber einen “würdigen” Nachfolger gefunden: den in Ägypten geborenen Prediger und islamischen Rechtsgelehrten Yusuf al-Qaradawi, der als Autor von über 120 Büchern und Schriften überaus produktiv war. Er gilt als der neue spirituelle Führer der weltweiten Muslimischen Bruderschaft, residiert seit 1961 in Doha und hat auch die katarische Staatsbürgerschaft angenommen.
Seine Funktionen als Vorsitzender der “Union of Good” (gegründet zur Finanzierung der Terrororganisation Hamas), der “International Union of Muslim Scholars” (IUMS) in Doha und als
Provider stärker gefordert
Stimme des Hasses und der Hetze muss verstummen
(BS/Uwe Kranz) Als 2011 der amerikanische “bin Laden des Internets“, Anwar al-Awlaki, von einer US-Drohne im Jemen gesichtet und getötet worden war, glaubte man, einen der wichtigsten Drahtzieher weltweiter Terroranschläge eliminiert zu haben. Der westlich gebildete Prediger kommunizierte und interagierte nicht nur mit dreien der 9/11-Attentäter, sondern auch schon zuvor mit Major Nidal Hasan, der als islamistischer Attentäter im November 2009 in Fort Hood 13 US-Soldaten ermordete.
Gründer des European Council for Fatwa and Research (ECFR) in Dublin erlauben es ihm, seine extremistischen Hetz- und Hassreden im digitalen Raum zu verbreiten.
xuellen auf. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Uwe Kranz, Terrorismusexperte des Behörden Spiegel, fordert ein härteres Vorgehen gegen islamistische Hassprediger.
Foto: BS/Dombrowsky
Mit seiner wöchentlichen Fernsehsendung “Die Scharia und das Leben” beim katarischen Fernsehsender Al Jazeera erreicht er über 60 Millionen Menschen weltweit. Diese werden von ihm mit seinen weit über das Religiöse hinausgehenden Botschaften zunehmend radikalisiert. Zum Beispiel indem er die Bombenund Brandanschläge auf Israel und die Tötung von Juden rechtfertigt, Selbstmordattentate im palästinensischen “Befreiungskampf” als “Märtyrertod” billigt oder zur Tötung amerikanischer “Besatzungs”-Soldaten im Irak aufruft. Außerdem leugnet er den Holocaust zwar nicht direkt, preist ihn aber als “eine gerechte Strafe Allahs für die Juden”, fordert die Todesstrafe für Apostasie sowie außerehelichen Geschlechtsverkehr und ruft zur Tötung von Homose-
Damit geriert sich als “globaler Mufti”, als “New Media Shaykh”, der mit seinem zunehmend rigorosen Diskurs dem islamistischen Terrorismus die religiöse Basis und Rechtfertigung verschafft und jedweden Säkularismus strikt ab lehnt. Mittels seiner Fatwas treibt er damit –bis zur endgültigen Einführung der Scharia in der Ummah – international zunehmend ein paralleles Rechtssystems voran.
Gefährlichen Irrtum begangen
Ihm dafür das Prädikat “Symbol der Toleranz” zu verleihen, was sonst namhafte Wissenschaftler vor rund zehn Jahren wagten, war geradezu grotesk und kontraproduktiv. Gleiches gilt für einen von wohlmeinenden Islamwissenschaftlern verfassten Sammelband über sein Wirken, worin er regelrecht zur islami-lisiert wurde.
Ein gefährlicher Irrtum, wie sich bald zeigte. Denn er war es schließlich, der ab Mai 2013 weltweit am medienwirksamsten mit seiner folgenschwersten und gefährlichsten Fatwa zum Dschihad aufrief und die Muslime aus aller Welt aufforderte, nach Sy-
Ökosystem Kryptowährungen
Funktionsweise, Nutzung und Nachverfolgung (BS) Bitcoin, Ethereum und Monero: In den Medien hört man von diesen Kryptowährungen meistens nur, wenn der Kurs wieder einmal in ungeahnte Höhen gestiegen ist – oder wenn Kriminelle sie für ihre Zwecke genutzt haben. Rund um Kryptowährungen hat sich in den letzten Jahren ein beachtliches Ökosystem gebildet. Handelsplätze, Produkte und Dienstleistungen für jeden erdenklichen Zweck sind nur noch einen Mausklick und eine Transaktion entfernt. Auf Schwarzmärkten im Internet haben sich Kryptowährungen längst zum Bezahl-Standard entwickelt.
Doch woher kommen Kryptowährungen? Wie wird das virtuelle Geld generiert? Und wie funktionieren Handel und Finanztransaktionen ohne klassische Banken als Vermittler? Diese und viele weitere Fragen werden im Seminar “Einführung in Kryptowährungen” der Cyber Akademie beantwortet. Darin unternehmen interessierte Teilnehmer einen Streifzug durch die Geschichte der Kryptowährungen von Bitcoin
über Ethereum, EOS, Tether und Monero. Außerdem lernen sie anhand von Demonstrationen und Übungen, wie Kryptowährung gekauft und verkauft werden können, wie das Bezahlen mit Bitcoin und Co funktioniert und wie das virtuelle Geld sicher gespeichert und aufbewahrt wird. Zusätzlich werden Mittel und Möglichkeiten aufgezeigt, öffentlich zugängliche Informationen über die Blockchain – Basis der
vermeintlich anonymen Währungen – zu nutzen und Zahlungsströme nachzuvollziehen. Das Seminar “Einführung in Kryptowährungen – Funktionsweise, Nutzung, Nachverfolgung” am Main statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.cyberakademie.de, Suchwort “Kryptowährung”
Aufbau von ZITiS geht voran
Bis 2022 sollen es 400 Stellen sein (BS/stb) Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) hat im Februar 113 Stellen besetzt. 20 der frisch eingestellten Kollegen werden die Arbeit erst in den nächsten Monaten, nach Ende ihrer Kündigungsfristen bei ihren bisherigen Arbeitgebern, antreten. Insgesamt stehen der Behörde im Jahr 2019 190 Stellen zur Verfügung.
Politisches Ziel ist ein schrittweise weiterer Aufwuchs auf zunächst 400 Stellen bis 2022. 2019 sollen bei ZITiS laut Jahresarbeitsprogramm mehr als 30 Einzelprojekte bearbeitet werden. Auftraggeber sind Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Abstimmung der Aufgaben erfolgt einstimmig in einem Beirat aus diesen Behörden und ZITiS selbst. Als zentrale Forschungs- und Entwicklungsstelle ohne eigene Befugnisse soll ZITiS informationstechnische Bedarfe der Sicherheitsbehörden in
den Bereichen Big-Data-Analyse, und Telekommunikationsüberwachung bedienen, wobei die Nachfrage bei den letzten beiden Themen am größten ist. Ergebnisse in Form von Softwarelösungen und Methodenwissen sollen grundsätzlich auch von anderen Bundes- und Länderbehörden genutzt werden können. Die Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern ist über das BKA in seiner Zentralstellenfunktion institutionalisiert. Derzeitiger Standort der im Frühjahr 2017 gegründeten ZITiS ist
ein Gewerbegebiet im Münchner Stadtteil Bogenhausen. Geplant ist ein Neubau auf dem Gelände der Universität der Bundeswehr, das gemeinsam mit dem Forschungsinstitut Cyber Defence (CODE) bezogen werden soll. Teure IT-Infrastruktur soll dort von beiden Institutionen geteilt werden. Der Standort München ist bewusst als führender Standort bei Forschung und Entwicklung im IKT-Bereich gewählt worden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit mit Industriepartnern und Forschungseinrichtungen ist vorgesehen.
rien zu kommen, um gegen das Regime und die Ungläubigen zu kämpfen.
Es sind insbesondere seine jahrelangen Fatwas, Aufrufe und Rechtfertigungen für Selbstmordattentate, die diesen Prediger so gefährlich machten und immer noch machen. Es reicht eben nicht, dass sich nur die saudischen Religionswächter strikt gegen Selbstmordattentate aussprechen, weil der Islam den Suizid in jeder Form verbiete. Deshalb ist es auch folgerichtig, seine diesbezüglichen Äußerungen in und auf allen Medien zu löschen.
Seit Juni 2017 steht al-Qaradawi auch auf der Terrorliste von Ägypten, Bahrain, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Im Januar 2018 wurde der inzwischen 91-Jährige in Ägypten in Abwesenheit zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Im September 2017 wurde er von Interpol nach einer Analyse seines Verfahrens in Ägypten aus der “online-wanted list” gestrichen. Schriften müssen verboten werden
Wegen seiner Hetzschriften und -auftritte hat er Einreiseverbote für die USA, Großbritannien, Frankreich und Tunesien erhalten. Neben diesen rein physischen Auftrittsverboten braucht es aber auch Maßnahmen im digitalen Raum. Seine Hass- und Hetzschriften gehören verboten, aus der Medienwelt insgesamt gelöscht, damit nicht noch mehr
MELDUNG
Polizei wird entlastet
(BS/mfe) In Baden-Württemberg dürfen künftig private Firmen Schwertransporte begleiten. Dadurch wird gleichzeitig die Polizei entlastet, die bisher alleine für diese Aufgabe zuständig war. Dafür soll ein im Herbst 2017 gestarteter Pilotversuch nun in den Regelbetrieb übergehen. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/ Die Grünen) sagte dazu: “Der Pilotbetrieb hat gezeigt, dass geschulte Privatdienstleister einen sicheren Transport ermöglichen.” Dadurch
junge Menschen intellektuell in-
Daesh gilt zwar als militärisch besiegt, aber seine ideologische, seine digitale Basis ist nach wie vor ungebrochen. Zudem verfügt er immer noch über geschätzte rund 400 Millionen US-Dollar, mit denen er seine Propagandamaschinerie und RekrutieAl-Qaradawis Medienwirksamkeit hat auch schiitische Nachahmer gefunden: Das Counter Extremismus Projekt (CEP) wies kürzlich auf die Terrorgruppe Kataib Hezbollah (KH) hin, die im Auftrag des Irans vornehmlich in Syrien und dem Irak operiere und verantwortlich sei für die Tötung Hunderter US-Soldaten, Zivilisten und Helfer der Vereinten Nationen. Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft Diese Gruppe betreibe seit mehreren Jahren eine eigene Webseite auf der Internetplattform GoDaddy und rufe zu Attentaten auf – eigentlich ein klarer Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen des Providers und zwingend ein Grund für Löschung der Inhalte und Sperrung des Verbreiters. GoDaddy weigerte sich jedoch, unter Berufung auf die angeblich höherwertigere Meinungsfreiheit, dies zu tun und verwies darauf, dass man ja mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeite. Die inkriminierten Inhalte blieben im Netz. Das ist aber nicht ausreichend. In der künftig noch
stärker erforderlichen präventivorientierten Bekämpfung des Terrorismus muss der Fokus auch auf der Verhinderung der Radikalisierung, verstärkt auf der Bekämpfung der Entstehung von “home-grown terrorists”, liegen. Die bisherigen Bemühungen von Google, Twitter, YouTube & Co in der Erkennung und Löschung extremistischer oder gar terroristischer Inhalte sowie in der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sind, obwohl zigtausende Inhalte gelöscht werden konnten, längst nicht ausgeschöpft.
könnte sich die entlastete Polizei stärker um die Verkehrssicherheit sowie die Einhaltung der Verkehrsregeln kümmern. Und Innenminister Thomas Strobl (CDU) ergänzte: “Wenn wir die Polizei bei der Begleitung der Transporte entlasten können, dann haben wir viel gewonnen.” Kernaufgabe der Polizisten sei schließlich der Schutz der Bürger. Ermöglicht wird das veränderte Vorgehen durch eine gesetzliche Änderung auf Bundesebene und die Einführung des sogenann-
Serie
TERRORZIELE (TEIL 29)
Da geht deutlich mehr. Die erforderliche Software ist längst entwickelt, um erkannte extremistische Inhalte in einer globalen Datenbank zu erfassen u nd künftige Uploads in den verschiedenen Sozialen Medien zu verhindern. Die Zusammenarbeit mit den Providern ist rechtlich noch zu mühsam und durch grundsätzliche Vorbehalte erschwert.
Angesichts europaweit ständig wachsender Zahlen von einheimischen Salafisten, rückkehrenden Foreign Terrorist Fighters (FTF) sowie entlassenen (und demnächst vermehrt zu entlassenen) Gefangenen aus deutschen, europäischen (und “syrakischen”) Gefängnissen ein längst überfälliger Schritt. Diese Kader sind allesamt zumindest radikalisiert, größtenteils gewaltbereit und von dem Willen beseelt, den großen Auftrag der beiden islamistischen Anführer von Al-Qaida und Daesh umzusetzen. Dieser lautet: sich zu sammeln, neu zu strukturieren und auszustatten – und den Kampf in die eigene Heimat zu tragen.
ten Verwaltungshelfer-Modells. Dabei werden die bei einem Großraum- und Schwertransport erforderlichen amtlichen Anordnungen verlagert. Und zwar weg von den bisher begleitenden Polizeibeamten, hin zu den entlang der Fahrstrecke jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Diese erstellen dann verkehrsrechtliche Anordnungen, die von den privaten Verwaltungshelfern mithilfe spezieller Begleitfahrzeuge dann umgesetzt werden.
Seite 43 Behörden Spiegel / März 2019 Innere Sicherheit
Innere
Wie Städte (wieder) Verantwortung übernehmen
(BS/David Beck*) Gemeindeverwaltungen beziehungsweise deren jeweilige Ordnungsbehörde setzen inzwischen europaweit regelmäßig eigene uniformierte Außendienste ein, um bestimmte Aufgaben städtischer Sicherheitspolitik umzusetzen. In Deutschland unterscheiden sich diese unter dem Sammelbegriff “Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)” zusammengefassten Dienste gemäß dem föderalen Polizeisystem unter anderem hinsichtlich ihrer Ausbildung, Ausstattung und hoheitlichen Befugnisse.
Erkennbar ist allerdings ein allgemeiner, bundesweiter Trend: Es kommt zu einer personellen und strukturellen Aufrüstung dieser Dienste, welche oftmals die Rolle einer “neuen Stadtpolizei” einnehmen sollen. Am Beispiel Baden-Württembergs kann dies besonders gut betrachtet werden: Kam es dort bis in die 1970erJahre noch zu einer Verstaatlichung der bis dahin bestehenden Stadtpolizeien, wurde diese Entscheidung später – zumindest ansatzweise – wieder rückgängig gemacht. So sind seit Ende der 1990er-Jahre alleine in diesem Bundesland mindestens 30 KODs entstanden, welche auf Grundlage des baden-württembergischen Polizeigesetzes und mittels hoheitlicher Befugnisse für Sicherheit und Ordnung sorgen.
Städtische Ordnungshüter gehen inzwischen in zahlreichen baden-württembergischen Städten auf Streife. Dazu gehören unter anderem Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Ausgestattet mit Handschließen, Reizstoffsprühgeräten, Einsatzstöcken und –zumindest in der Landeshauptstadt – Schusswaffen, sollen sie vor allem bürgernahe und präventive Polizeiarbeit leisten, aber auch Ordnungswidrigkeiten ahnden, bei Bedarf den Verkehr regeln, Platzverweise erteilen und unter Umständen unmittelbaren Zwang anwenden.
Polizei musste andere Aufgaben übernehmen
Doch wie kam es zu dieser ReKommunalisierung polizeilicher Tätigkeitsbereiche? Am konkre-
ten Fall Baden-Württembergs können hierfür zwei ursächliche Gründe ausgearbeitet werden. Zum einen musste die Landespolizei ab den 1990er-Jahren bei einer allenfalls gleichbleibenden Personalstärke vermehrt anspruchsvollere Aufgabenfelder (etwa bei der Verfolgung von Cyber Crime und Terrorismus) bearbeiten, wodurch es zu einer Vernachlässigung bestimmter proaktiver Tätigkeitsbereiche wie der polizeilichen Fußstreife kam. Zum anderen veränderte sich nahezu zeitgleich das Sicherheitsempfinden der lokalen Bevölkerung: Regelmäßig ungeahndet gebliebene Ordnungsstörungen wie Lärm oder die Vermüllung des öffentlichen Raumes wurden dabei im Sinne der Broken-Windows-Theorie als eine Ursache hierfür wahrgenommen, der wieder stärker entgegengetreten werden sollte – nicht zuletzt durch uniformierte Präsenz auf den Straßen.
Grenzen verschwimmen
Es liegt nahe, dass die oben aufgezählten Gemeinden dieses Dilemma möglichst schnell und –scheinbar – unkompliziert mittels eines KODs lösen wollten. Und in der Tat können KODs bei der Eindämmung niedrigschwelliger Erfolge leisten. Umfragen wie die der Stadtverwaltung Karlsruhe bestätigen dies.
Es ist allerdings auch eine Tendenz erkennbar, dass KODs vermehrt zur repressiven Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und der Eindämmung von Straftaten
eingesetzt werden. In der Folge verschwimmen Zuständigkeitsgrenzen und Angriffe auf KODMitarbeiter werden systemimmanent.
Zentrale Fragen weiter ungeklärt
Wichtige Fragen bleiben also auch 20 Jahre nach Einführung der ersten KODs ungeklärt. Welche Aufgabenfelder sollten KODs regelmäßig ausüben? Nach welchen Standards soll man deren Mitarbeiter hierauf vorbereiten?
sauber und organisatorisch sinnvoll die lokalen Zuständigkeiten zwischen der Landespolizei als Hauptakteur auf der einen Seite und dem sich daneben stetig weiter zur “Stadtpolizei” entwickelnden KOD auf der anderen Seite?
Das baden-württembergische Landesinnenministerium hat angekündigt, einige dieser Punkte noch innerhalb der derzeitigen Legislaturperiode mittels einer Durchführungsverordnung zu klären. Die Thematik Kommunaler Ordnungsdienste bleibt also weiterhin spannend.
*David Beck hat in Berlin den Bachelorstudiengang Sicherheitsmanagement absolviert. Seine Abschlussthesis mit dem Titel “Die Re-Kommunalisierung polizeilicher Tätigkeitsbereiche mittels Kommunaler Ordnungsdienste – eine Fallanalyse am Beispiel Baden-Württembergs” wurde im September 2018 beim Verlag für Polizeiwissenschaft veröffentlicht.
Einsatzrealität wird sich wandeln
Auswirkungen der Digitalisierung auf die Feuerwehr der Zukunft (BS/Willi Wendt/Patrick Drews*) Digitalisierung und Industrie 4.0 stellen zwei zentrale Aspekte eines grundlegenden Wandels der Arbeits- und Lebenswelt in den nächsten Jahren dar. Dieser Wandel wird auch die Einsatzwirklichkeit der Feuerwehren verändern. Bereits jetzt sind digitale Systeme in der Gefahrenabwehr eingeführt. Diese Systeme sind allerdings Insellösungen, die selten vernetzt und für den spezifischen Einsatzzweck optimiert sind.
Durch die Vernetzung dieser und weiterer Systeme sowie den Austausch von Daten über Verwaltungsgrenzen hinweg entstehen enorme Chancen für eine bessere Einsatzbewältigung. Die Gegenseite besteht aber aus Abhängigkeiten von IT-Infrastruktur und möglichen Cyber-Angriffen.
Im vorbeugenden Brandschutz besteht mit dem Building Information Modelling (BIM) bereits heute ein etabliertes Werkzeug, mit dem bereits vor Abnahme das Gebäude in Augenschein genommen und notwendige Anpassungen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes angemerkt und deren Übernahme überprüft werden können. Mit 3D-GIS-Anwendungen können Anleiter-Situationen nachgestellt werden. Die Bereitstellung vonverhütungsschauen auf mobilen Endgeräten erleichtert die Arbeit der Mitarbeitenden und beschleunigt Prozesse.
Noch lange kein Notrufservice über Twitter
Die Anreicherung des Notrufes mit Standort- und Bilddaten kann mittlerweile über Drittanbieter gelöst werden. Allerdingszung freigeben. Mit eCall werden fünf Standardparameter zum Notruf übermittelt: Ähnliche Parameter wären auch beim Notruf über das Smartphone denkbar. Auch Social Media spielt in der Informationsverbreitung vieler
Ein Restrisiko bleibt
Innovationen können auch bei Polizeien scheitern (BS/mfe) Ohne eine gewisse Innovationsbereitschaft kann es keinen technischen Fortschritt im Polizeibereich geben. Schließlich beinhalte jeder Versuch auch die Möglichkeit des Irrtums, da Innovationen grundsätzlich der Erkundung künftiger Bedarfe dienten. Problematisch sei jedoch, dass bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) tendenziell eher Wissen um Bewährtes belohnt werde.
Für Innovationsbereitschaft gelte das nicht, unterstrich der niedersächsische Landespolizeidirektor Knut Lindenau. Vielmehr bevorzugten Entscheider evolutiv-behutsame Modernisierungsprozesse. Hinzu komme der Umstand, dass politische Entscheidungen teilweise auch So habe zum Beispiel Niedersachsen entschieden, bei der Auswertung von Videoaufnahmen grundsätzlich auf die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware zu verzichten, erläuterte Lindenau. Darüber hinaus hemmten vergaberechtliche Bestimmungen teilweise die Einführung von Innovationen bei den Polizeien. Gleich es gelte für rechtliche Bestimmungen. Diese harmonisierten nicht immer mit den t echnischen Möglichkeiten, kritisierte der Polizeipräsident Unterfrankens, Gerhard Kallert Innovationsfördernd wirkten ebenenübergreifender Vernetzung, dynamische Vernetzungsprozesse, ein stärkeres MatrixDenken sowie das transparente und kollaborative Lösen von Aufgaben. Zudem komme es darauf an, Spezialwissen wertzuschätzen und auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hohem Veränderungs- und Gestaltungswillen zu setzen. Technisch setze Niedersachsen bereits auf den Messengerdienst NIMes, der inzwischen bereits rund 14.000 Nutzer habe, und plane den Aufbau eines “Facebook für die Polizei”, erläuterte Lindenau. Ebenso wichtig seien einheitliche Lageinformationen
nichts sei schlimmer als unterschiedliche Geoinformationen mit differierenden Zeitstempeln, betonte Holger Ziehm von Esri Deutschland.
Künftig müssten Geoinformationen fusioniert und möglichst in einem einzigen Lagebild zusammengefasst und dargestellt werden. Man müsse vom SiloDenken wegkommen. Die Lösung der Zukunft heiße Plattformwelt, so Ziehm auf dem ersten Behörden Spiegel-Symposium “Neue Technologien bei der Polizei” in Würzburg.
Klarer Mehrwert für BOS
Bundespolizei und Technisches Hilfswerk (THW) bereitgestellten Daten und Dienstleistungen des BKG werden künftig bundesweit über das BKA auch allen Länderpolizeien zur Verfügung stehen. Diesen Kunden könne das ZKI-DE unter anderem dreidimensionale Darstellungen,sen und Personenströmen sowie Dichteabschätzungen anbieten. Und Letztere sogar fast in Echtzeit, so Lange Weitere Themen waren unter anderem Echtzeitinformationen für Polizeiführer, digitale Einsatzunterstützung und digitales Kräftemanagement sowie die Vernetzung von Leitstellen der Feuerwehr und der Polizei. Das nächste Symposium “Neue vom 4. bis 6. Mai 2020 erneut in Würzburg statt.
Unterstrich die Bedeutsamkeit von Innovationsbereitschaft bei der Entwicklung neuer Technologien: Knut Lindenau, Landespolizeidirektor Niedersachsens.
Foto: BS/Feldmann
Feuerwehren inzwischen eine wichtige Rolle. Dennoch wird der Notrufservice über Twitter sehr wahrscheinlich noch lange auf sich warten lassen. Chat-Dienste könnten aber zusätzlich zur Notruf-SMS, die bereits angeboten wird, durchaus hilfreich sein. Damit könnten Bilder vom Einsatzort samt Standortformationen, wenn es Verständigungsprobleme gibt, standardmäßig übermittelt werden. Gleiches gilt auch bei Ausfall von Notrufnummern. Brandmeldeanlagen, die nicht nur über den Sammelmelder, sondern weitere Informationen wie Anzahl der ausgelösten Melder, Örtlichkeit oder in Verbindung mit Gebäudeleittechnik die Personenanzahl im Gebäude übermitteln, können eine bedarfsgerechtere Alarmierung von Einsatzkräften herbeiführen.
Potenziale nutzen
In digitalen Prozessen zur Unterstützung der Einsatzbewältigung liegen große Potenziale, die es auszuschöpfen gilt: Durch die automatische Nutzung von Einwohnermeldedaten inklusive des Alters der Hausbewohner lassen sich die Personenanzahl in einem Gebäude und ihr Hilfsbedarf abschätzen. Sensornetzwerke können genutzt werden, um die Ausbreitung von Schadstoffen sehr schnell zu erfassen. Außerdem kann die Nutzung von Drohnendaten dabei helfen, Ausbreitungen besser zu erkennen, um
nur einige Beispiele zu nennen. Interessant wird die Entscheidungsunterstützung insbesondere dann, wenn den Entscheidern bereits bewertete Informationen vorgelegt werden können: zum Beispiel Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in der Ausbreitungsrichtung einer Gefahrstoffwolke. Wenn nun Zeitläufe für Alarmierung, Anfahrt und Transport durch ein intelligentes System auf Basis der aktuellen Zeit, der Einsatzbereitschaft und des Verkehrs abgeschätzt werden können, hilft das den Führungskräften, “vor die Lage” zu kommen. Systemsicherheit äußerst wichtig
Bei allem Optimismus ist aber auch die Kehrseite zu betrachten: Digitale Systeme bieten den Raum für Manipulation und Angriffe. Die Systemsicherheit und Autarkie muss bei der KRITISFeuerwehr an erster Stelle stehen.
Aber auch der Faktor Mensch ist zu betrachten: Entscheidungsunterstützungssysteme helfen nur dann, wenn der Mensch die Daten interpretieren kann oder bei einem dezidierten Entscheidungsvorschlag den Algorithmus kennt, der diesen Vorschlag zustande kommen lässt.
*Willi Wendt ist Leiter des Teams “Urban Data und Resilience” am Fraunhofer IAO in Stuttgart. Patrick Drews ist dort wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Treibstoffsicherheit
Wie sicher ist unsere Treibstoffversorgung in der Zukunft?
Donnerstag, 11. April 2019, AMERON Hotel Königshof, Bonn
Fotos: ©Sven Petersen, stock.adobe.com, ©Jeanette Dietl, stock.adobe.com, ©Petair, stock.adobe.com, ©Sandor Jackal, stock.adobe.com
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Geodaten können für die BOS eine große Hilfe sein, unterstrich auch Ulrike Rothe vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Bei ihrer Nutzung könnten unter anderem Informationen und Informationsebenen gegenseitig überlagert werden. Zudem seien auf der Basis von Geodaten Sichtbarkeits- und Veränderungsanalysen möglich. Damit könnten verschiedene Zeitstände an ein und derselben Stelle oder Region analysiert werden. Dies biete den BOS einen deutlichen Mehrwert, etwa in Hinblick auf die Festlegung von Observationspunkten, zeigten sich Rothe und Carolin Lange vom Zentrum für Kriseninformation beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (ZKI-DE) überzeugt. Die bisher vorwiegend für Bundesbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA), Sicherheit
/ Katastrophenschutz
Die Kommune als Polizei
Eine Veranstaltung des Behörden Spiegel www.brennpunkttage.de
Neues aus der Wehrtechnik
Signalerfassender Sensor auf MALE UAS getestet
General Atomics
(BS) Das Freisinger Unternehmen Raytheon Deutschland GmbH hat in gemeinsam mit General Atomics Aeronautical Systems (GA-ASI) durchgeführten Flugtests die Leistungsfähigkeit eines neuen und bislang einzigartigen passiven Sensors für elektronische Aufklärung (ELINT), des sogenannten “Advanced Radar Detection System” (ARDS), nachgewiesen.
ARDS ist ein digitaler, vollständig passiv arbeitender Radarsensor, der von Raytheon Deutschland entwickelt und hergestellt wurde. Es ist eine plattformunabhängige Weiterentwicklung des “digitalen Emitter Location-Systems” (dELS), das wiederum tronic Combat Reconnaissance”) der deutschen und italienischen Luftwaffe eingesetzt wird. Mit diesem System können Radarquellen zuverlässig
Im Rahmen der Flugtests wurde ARDS in einer Altitude Long-Endurance Unmanned Aerial System”) vom Typ MQ-9A “Predator B” vom kaliforaerodynamischen Tests konnte das digitale ARDS im mehrstündigen Einsatz seine Zuverlässigkeit für den Dauerbetrieb zeigen. Gleichzeitig wurde die Leistungsfähigkeit des Systems mit extrem hoher Verarbeitungsgeschwindigkeit und bisher unerreichter Lokalisierungsgenauigkeit unter Beweis gestellt. Neben der Sensorleistung wurden Datenlinks sowie entsprechender Komponenten einer Bodenstation getestet.
Die erfolgreiche Integration des in Deutschland entwickelten ARDS wurde durch die offene Systemarchitektur des MQ-9 ermöglicht. Der Radarsensor ist ITAR-frei, d. h. er unterliegt nicht
Neue Motorräder für die VJTF
BMW
(BS) Der deutsche Leitverband der NATO“Speerspitze“ VJTF (“Very High Readiness Joint Task Force”), die Panzerlehrbrigade 9 aus dem niedersächsischen Munster, erhielt Anfang März die ersten 29 von insgesamt 84 neuen BMWMotorrädern. Mit diesem technischen Zuwachs will die Schnelle Bundeswehr-Eingreiftruppe der Atlantischen Allianz ihre Führungsfähigkeit erhöhen: Die Krafträder sollen zukünftig als mobiles Meldemittel bei Truppenmärschen eingesetzt werden.
“Die Motorräder erhöhen die Führungsfähigkeit unserer Truppe”, erklärte Brigadegeneral Ullrich Spannuth, Kommandeur der VJTF und der Panzerlehrbrigade 9. “Verbindung ist unverändert wichtig und ein wesentliches Element – dafür sind diese Fahrzeuge exzellent geeignet”, so der Heeresgeneral.
Die Soldaten werden später auf den Motorrädern als sogenannte “Krad-Melder” eingesetzt.
Diese sollen die Verbindung von verschiedenen Truppenteilen auf einem Marsch herstellen und halten. Ist der Funk gestört oder die digitale Verbindung ausgefallen, so können die motorisierten Meldekräfte diese Verbindungslücke schließen.
Die unabhängigen Krad-Melder sind zudem dafür geeignet, leichtes Material – wie zum Beispiel Karten, Befehle oder Speicher-Sticks – zu transportieren. Es ist außerdem mit ihnen sehr viel einfacher und unauffälliger, die “nähere Umgebung des Marschbandes zu erkunden”, so General Spannuth weiter.
Die neuen 29 Motorräder sind die erste Marge der insgesamt 84 Maschinen. Später soll jede Kompanie der Brigade über zwei Krafträder verfügen und immer im Team eingesetzt werden. Abschließend fasste Brigadegeneral Spannuth bei der feierlichen Übergabezeremonie in der Lüneburger Heide zusammen: “Wir haben das, was wir für unseren Auftrag brauchen.”
Vizeadmiral Carsten Stawitzki, Abteilungsleiter Ausrüstung im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), betonte bei dieser Gelegenheit die Erfüllung der geforderten “Quantität und Qualität” – und zwar “so schnell wie möglich”. Lange und komplexe Prozesse der Beschaffung seien beim Krad-Projekt vermieden und das “Potenzial erkannt” worden.
Laut Admiral Stawitzki sind die Motorräder ein Teil der “Trendwende Material” der Bundeswehr. Er sagte dazu: “Über diesen intelligenten Beschaffungskanal werden der Truppe Fähigkeiten
Laserwaffenstation erprobt
Rheinmetall
der US-Regierung. Die neue Sensoroption steht beispielhaft für die Erweiterung des Missionsspektrums des MQ-9-Plattformsystems um eine zur signalerfassenden Aufklärung (SIGINT – “Signals Intelligence”).
Seit 2006 betreibt die U.S. Air Force die MQ-9A “Predator B”. Im Rahmen eines groß angelegten Modernisierungsauftrages werden 122 Flugzeuge des Typs MQ-9A “Block 1” auf den “Block-5”-Standard umgerüstet. Kern der Weiterentwicklung: verbesserte Stromerzeugung, sichere Kommunikation und höhere Datenübertragungsraten.
Gleichzeitig erweitert die US-Luftwaffe ihre “Predator-B”-Flotte. Die Auslieferung der zusätzlichen Systeme im Gesamtwert von 296 Millionen US-Dollar wird bis 2021 erfolgen. Sie bilden das neue Rückgrat der amerikanischen Luftwaffe bei unbemannten Flugsystemen.
Mehr Informationen unter www.ga.com
(BS) Der Unternehmensbereich “Defence” der Rheinmetall AG hat jetzt umfangreiche Testreihen mit einer neuen Laserwaffenstation abgeschlossen. In Kombination mit einem Laser hat die Waffenstation bei den Erprobungen im Dezember sowohl ihre Schnelligkeit als auch ihre Präzision unter Beweis gestellt. Die Waffenstation kann Laser mit Leistungen bis hin zur Größenordnung von 100 Kilowatt (kW) aufnehmen. Drohnen und Mörsergranaten wurden bei den Erprobungszentrum Ochsenboden im Kanton Schwyz in einsatzrelevanten Entfernungen bekämpft. Die Laserwaffenstation ist nun das letzte Glied der vom Düsseldorfer Konzern entwickelten Technologie hin zu einem vollständigen Waffensystem. Es besteht aus den Komponenten Laserquelle, Strahlführungssystem, Optik und Bewegungssystem.
Die bewegliche Laserwaffenstation übernimmt dabei die Aufgabe, den Laserstrahl mechanisch auf das Ziel auszurichten. Mit der jetzt erfolgten Realisierung einer speziell für die Anforderungen eines Laserwaffensystems ausgelegten Station hat Rheinmetall nun alle Hauptbaugruppen eines zukünftigen Laserwaffensystems verfügbar.
Die Laserwaffenstation wurde mit den in zahlreichen Tests verwendeten Strahlführungsmodulen und den im Hause Rheinmetall verfügbaren Hochleistungslasern kombiniert. Sie ist so ausgelegt, dass sie mit der in naher Zukunft verfügbaren Laserquelle von 20 kW – aus demselben Hause – kombinierbar ist. Alle Baugruppen sind Teilstreitkraft-übergreifend, modular und skalierbar ausgelegt und unabhängig von der Bedrohungslage und den militärischen Plattformen einsetzbar.
Die besonderen Leistungsparameter der Laserwaffenstation sind die genaue mechanische Richt-
barkeit und der unbegrenzte seitliche Schwenkbereich (“Azimuth”) sowie eine Höhenrichtbarkeit (“Elevation”) von über 270 Grad. Die Systemarchitektur (EN DIN 61508) ist eng auf das bei der Bundeswehr eingeführte Flugabwehrsystem “Mantis” ausgerichtet und bietet damit auch die notwendigen Schnittstellen zur Anbindung an übergeordnete Luftverteidigungssysteme.
Die Laserwaffenstation für die Tests in der Schweiz ist in beziehungsweise auf einem Container montiert. Rheinmetall hat aber auch schon eine Laserkanone auf dem Dach eines Radpanzers GTK (Gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug) “Boxer” zu Testzwecken installiert. Als Energie- oder Strahlenwaffen wird eine neue Generation von Systemen bezeichnet, die mit gebündelter Energie militärische Ziele bekämpfen kann. Neben Laserwaffen versteht man darunter u. a. auch nicht-tödliche sog. “Plasmakanonen”. Mehr Informationen unter www.rheinmetall.com
ermöglicht, die sie dringend braucht. Mit der Nutzung von marktverfügbaren Mitteln müssen diese nicht aufwendig und langfristig entwickelt werden.”
Auch Oberstleutnant Jan Woywod, der zuständige Projektleiter, sagte: “Well done! Wir sind auf dem richtigen Weg.” Die Auslieferung der Kräder zeichne sich “im Vergleich zu früher durch den hohen Fortschritt in der Beschaffungszeit aus: “Von der Anforderung Ende des vergangenen Jahres bis zur Auslieferung jetzt im März sind lediglich dreieinhalb Monate vergangen.”
Oberstabsfeldwebel Detlef Hanke gab einen kurzen Einblick in die Fahreigenschaften der BMW F 850
GS: “Das Krad ist für Straßen- wie Geländefahrten geeignet. Es zeichnet sich durch seine Motorisierung, Fahrwerk, Bereifung und Bodenfreiheit aus”, sagte der Instandsetzungsfeldwebel. Die Motorräder sind mit 95 PS, Antiblockiersystem (ABS) und einer Antriebsschlupfregelung (ASR) gegen Reifendurchdrehen ausgestattet. Sie sind und durch ihre Vielseitigkeit mit einer zivilen Reise-Enduro vergleichbar.
Die Panzerlehrbrigade 9 aus Munster bildet den Leitverband der VJTF und stellt den Kern des multinationalen Gefechtsverbandes. Die Brigade dient der NATO als “Speerspitze” und muss in der Lage sein, innerhalb von zwei bis drei Tagen auf jede Art von Bedrohungen zu reagieren.
Die VJTF besteht aus rund 8.000 Soldaten, davon 5.000 aus Deutschland, von denen wiederum 80 Prozent Heeressoldaten sind.
Mehr Informationen unter www.bmw-motorrad.de
Veranstaltungspartner:
EU-Innovationsförderung für Sicherheit und Verteidigung
Chancen und Herausforderungen für Unternehmen • Best Practices • Informationen zur Beantragung
11. April 2019, Berlin
Themen, u. a. :
• Setting the Scene: Verteidigungskooperation im Kontinuum von Forschung, Fähigkeitsentwicklung und Priorisierung (PESCO, PADRA, CARD, CDP, OSRA)
• Auf dem Weg zum EDF: EU-Förderprogramme im Sicherheits- und Verteidigungssektor
• Themengenese und Projektauswahl: Verfahren und institutionelles Setting EU / Mitgliedsstaaten
• Erwartungen an EU-Innovationsförderung in Industrieperspektive: eine politisch-strategische Reflexion
• Rahmenbedingungen und Gestaltung der industriellen Kooperation in Großprojekten
• Triple Helix: Wie kann die Konsistenz von Forschungs- und Fähigkeitsentwicklung in der Praxis gelingen?
Medienpartner:
www.fuehrungskraefte-forum.de
Wehrtechnik
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 45
Eine MALE UAS vom Typ MQ-9A “Predator B – Block 5” Foto: BS/Portugall
Die Laserwaffenstation von Rheinmetall Foto: BS/Rheinmetall
B BS/ Portuugagalugall, F l eldm eld ann, ann ©Kovalenko ko I, s s , stock to ado .adobec be.c .ccomom, ©Gorodenkokoff ff f s ,s s st stock. ck. k. k adob ado a e.co e m
Die F 850 GS ist ein Mittelklasse-Motorrad vom Typ Allround-Enduro der Marke BMW. Foto: BS/BMW
Während man in der Anfangszeit der KI-Forschung eher versuchte, Probleme und Aufgaben algorithmisch – d. h. mit Methoden der Regelungstechnik – zu lösen, setzte sich später die Erkenntnis durch, dass Intelligenz nur durch ein selbstlernendes System nachgebildet werden kann. Eine Methode für ein solches selbstlernendes System ist die des Künstlichen Neuronalen Netzwerks (KNN). Im Grunde ist ein KNN nichts anderes als der Versuch, die Funktionsweise des menschlichen Gehirns in stark vereinfachter Form künstlich nachzubilden. Die Grundlage hierfür sind Methoden aus Mathematik und Informatik, deren Ursprünge Jahrzehnte zurückreichen. Die deutsche Forschung hat hier immer wieder entscheidende Impulse und Beiträge geliefert.
Ei n Künstliches Neuronales Netzwerk kann schneller, treffsicherer und ausdauernder sein als der Mensch. Es kann Lösungs-licher Sicht zunächst unsinnig erscheinen, in ihrer Anwendung sind. Letzteres wurde insbesondere beim Erlernen des Spiels “Go” festgestellt. Das KNN entdeckte taktisch wirkungsvolle Spielzüge, die auch ein erfahrener Go-Spieler niemals in Erwägung gezogen hätte. Darüber hinaus wird ein solches Netzwerk auch nicht müde, es arbeitet 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche mit immer gleicher Präzision und Geschwindigkeit. Wenn heute im Allgemeinen von Künstlicher Intelligenz gesprochen wird, dann ist damit mei st die Anwendung eines Künstlichen Neuronalen Netzwerks gemeint. In schmalen, klar abgegrenzten Anwendungsbereichen ist dieser Ansatz äußerst effektiv – beim Erkennen von Bild-, Sprach- oder Videoinhalten beispielsweise. Außerhalb der Systeme jedoch klanglos. Ein auf Hunde trainiertes KNN wird treffsicher jeden Hund erkennen, es wird jedoch nicht in der Lage – was für den Menschen eine triviale Aufgabe wäre. Vergleicht man die Intelligenz eines Künstlichen Neuronalen
Enormes Potenzial
Künstliche Intelligenz im Amt für Heeresentwicklung
(BS/Oberstleutnant Thomas Doll, Hauptmann Thomas Schiller) Amazons “Alexa” und Apples “Siri” sind in aller Munde. IBM hat mit “Watson” in der Quizsendung “Jeopardy” die stärksten Kandidaten geschlagen und der Google Tochter DeepMind ist es gelungen, mit “AlphaGo” den weltbesten Spieler im ostasiatischen Brettspiel “Go” zu besiegen. Die Potenziale der Künstlichen Intelligenz (KI) scheinen groß. Aber was steckt eigentlich hinter den genannten Errungenschaften und was ist aus Sicht der Heeresentwicklung zu tun?
Netzwerks mit der eines Menschen, dann ist ersteres der Spezialist für eine sehr schmale Aufgabe. Deshalb werden alle aktuellen Ansätze der Anwendung von KI auch als “schwache” KI bezeichnet. Der Mensch hingegen ist der Generalist für ein sehr breites Spektrum an Aufgaben. Auch in Bereichen, in denen er sich gar nicht auskennt, vermag weiterzuhelfen. Ergänzt man nun die Fähigkeiten des Menschen mit denen eines KNN, so sind –zumindest für manche Aufgaben – deutlich bessere Ergebnisse zu erwarten. Der Mensch bleibt in seiner Verantwortung und entscheidet selbst, wird hierbei jedoch, wo immer möglich, durch ein solches Netzwerk bestmöglich unterstützt.
Was ist aus Sicht der Heeresentwicklung zu tun?
Aus militärischer Sicht ist eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen denkbar, für die im Folgenden zunächst exemplarisch drei Beispiele genannt und kurz angerissen werden sollen. Offensichtlich ist z. B. der Einsatz von KI-Methoden in der Luftbildauswertung, zielen doch sehr viele Anwendungen von KNN auf die Optimierung der optischen Bildauswertung. Ein entsprechend trainiertes Künstliches Neuronales Netzwerk könnte hier deutlich schneller als ein Luftbildauswerter. Der bräuchte die gelieferten Ergebnisse dann nur noch zu sichten und abschließend zu bewerten. Des Weiteren ist im Bereich der Autonomie und Robotik ein deutlicher Innovationsschub durch den gezielten Einsatz von KNN zu erwarten. Zu guter Letzt sei die Informationsverarbeitung in großen Stäben genannt. Auch hier könnten Künstliche Neuronale Netzwerke wirkungsvoll zur
Die Experten der Bundeswehr für “Operations Research”/Modellbildung und Simulation (OR/M&S) sind bereits heute die in der Wirtschaft begehrten “Data Scientists”.
Anwendung gebracht werden, um den ständig wachsenden Insteuern, als es der Stab heute selbst zu leisten vermag. Diese drei Beispiele lassen sich noch leicht ableiten. Doch wie können auch weniger offensichtliche Anwendungsfälle gefunden werden, um auch hier – in der Heeresentwicklung – gezielt Bedarfsträgerforderungen zu formulieren?dungsfällen mit Potenzial zur Optimierung der militärischen Prozessabläufe im Einsatz, über alle Truppengattungen und Domänen hinweg, ist ein Schlüsselelement der innovativen Weiterentwicklung des Heeres geworden. Das Amt für Heeresentwicklung (AHEntwg) in Köln hat sich dieser Aufgabe angenommen und mit dem Neuansatz “Technology meets Capabilities” (TmC) 2018/2019 ein Format geschaffen, mit dem Forschung, Industrie und das AHEntwg gezielt zusammenarbeiten können, um die oben beschriebene Aufgabe zu bewältigen.
In enger Kooperation mit den Fraunhofer-Instituten Naturwissenschaftlich-Technische Trend-
Smarte Führungsunterstützung
Foto: BS/Bundeswehr, AHEntwg I 5 (2)
analysen (INT) und Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) wurden zunächst die fachlichen Grundlagen zum Thema Künstliche Intelligenz und Künstliche Neuronale Netzwerke erarbeitet und im Rahmen einer umfassend angelegten Informationsveranstaltung im Amt für Heeresentwicklung vermittelt.
Mit zusätzlicher Unterstützung des Fraunhofer-Verbunds Verteidigungs- und Sicherheitsforschung (VVS) wurden Potenziale und Herausforderungen sowie technische und technologische Aspekte aufbereitet und vorgestellt.
Auf der so geschaffenen Wissensbasis werden derzeit, im Rahmen einer breit angelegten Workshop-Reihe, KI-Anwendungsfälle zur inkrementellen Weiterentwicklung des Heeresbesondere darum, die oben beschriebenen Stärken von KNN in klar umrissenen und abgegrenzten Prozessabschnitten militärisch nutzbar zu machen. Mittelfristig soll so eine Verbesserung in Effektivität undtruppengattungsübergreifenden
33. AFCEA-Fachausstellung steht vor der Tür (BS/por) Am 10. April wird es wieder soweit sein: Dann öffnet die 33. AFCEA-Fachausstellung für zwei Tage ihre Tore im Bonner Maritim Hotel. Dabei handelt es sich um das “Flaggschiff“ der Veranstaltungen von AFCEA Bonn e. V., dem Anwenderforum für Fernmeldetechnik, Computer, Elektronik und Automatisierung. Diese “olivgrüne CeBIT” ist der alljährliche Treffpunkt der IT-Community der Bundeswehr sowie der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BOS).
Die mehr als 150 Aussteller auf über 2.900 Quadratmetern Aus-den sich Aussteller vom kleinen Betrieb über mittelständische Unternehmen bis zur Vertretung von Großkonzernen, von der ITvon IT-Ausbildung, vom Hardware-Lieferanten für die “Kampfzone” bis zum Lieferanten sehr spezialisierter Software-Anwendungen. Themenschwerpunkte sind Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Kompetenzaufbau, Cyber Cluster Bonn, Sichere Cloud, Mensch-MaschineInteraktion und nationale und internationale Entwicklungen in diesen Bereichen.
Nachdem in den Anfängen der Fachausstellung fast ausschließlich deutsche Firmen teilgenommen hatten, beteiligen sich seit Jahren auch Firmen aus dem europäischen Ausland, 2019 erstmalig eine Firma aus Finnland, aber auch aus Nordamerika (zum Beispiel Haivision Video at Work und Textron Systems), Japan und Israel (etwa Mellanox Technologies Ltd. und Rafael Advanced Defense Systems Ltd.).
Neben dem Kernbereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind auch Lösungen für spezielle Anwendungsfelder vertreten: unter anderem administrative und logistische Lösungen im Umfeld von SASPF (Standard-AnwendungsSof tware-Produkt-Familien), dem Bundeswehr-Projekt zur Einführung betriebswirtschaftlicher Standard-Software. Aber auch komplexe Geoinformationssysteme (GIS), spezielle Gradie Auswertung und die Speicherung von Informationen/Big
Data (auch in der Cloud), robuste Hardware-Lösungen für Rechner und Displays sowie nicht zuletzt Lösungen für die IT-Sicherheit und Cyber Security werden gezeigt.Die AFCEA Fachausstellung wird wieder an beiden Tagen durch ein Symposium mit der Thematik “Smarte Führungsunterstützung im 21. Jahrhundert” begleitet. Nach Themenfeldern rund um digitale Souveränität und Sicherheit geht es dieses Jahr vor allem um digitale Kompetenz, das Zusammenwirken der Systeme und die Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI).
Blick in den Saal “Maritim” auf die 32. AFCEA-Fachausstellung des vergangenen Jahres
Am ersten Tag des Symposiums wird vormittags Prof. Dr. Peter Martini, Leiter des FraunhoferInstituts für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) sowie Ordinarius der Universität Bonn, referieren. Für die Nachmittagssitzung ist Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner , Inspekteur des Sanitätsdienstes, angefragt.
Am zweiten Tag soll morgens der künftige Kommandeur des
Prozessen, erreicht werden. Das Fraunhofer-Institut IAIS unterstützt hierbei mit KI-Fachexpertise. Grundlage der Betrachtung ist eine die Workshop-Arbeit begleitende Analyse der Fähigkeitslage nach Ressourcenverbünden, Ressourcen und deren Potenzial für das Einbringen von KI-Elementen. Die Ergebnisse des “Technology meets Capabilities” 2018/2019 werden unter der Schirmherrschaft der genannten Fraunhofer-Gesellschaft im Rahmen eines Innovationstags im April dieses Jahres im Zusammenwirken mit der Industrie vorgestellt werden. Das Ziel ist die Einbringung der Künstlichen Intelligenz in den Prozess der Heeresentwicklung und damit die Forderung als Bedarfsträger, KI in den Truppengattungen und Fähigkeitsdomänen zur Anw endung zu bringen. Das Thema “Künstliche Intelligenz” bedarf darüber hinaus weitergehender Forschung. Diese wird im Heer mit den Studien “Grundlagen der Künstlichen Intelligenz zursatzrelevanter KIAnwendungsfälle für zukünftige Landoperationen” und “Simulationsgestütztes Reinforcement Learning” durchgeführt.
Die Erfolge im Bereich der Künstlichen Intelligenz der letzten Jahre sind offensichtlich.
IBMs “Watson”, DeepMinds “AlphaGo Zero” oder auch verbreitete Produkte wie Amazons “Alexa” oder Apples “Siri” verdeutlichen das Potenzial der “neuen” Technologie.
Zusammenfassung
Der methodenbasierte Ansatz aus Mathematik und Informatik ist ausgereift. Die verfügbare Rechenleistung ist vorhanden und wächst Jahr für Jahr. Die erforderlichen Datenmengen sind digital vorhanden oder lassen sich simulationsgestützt generieren. Eine erfolgreiche Umsetzung verlangt nach passenden Rahmenbedingungen. Künstliche Intelligenz benötigt Fachpersonal, aber auch klare rechtliche und ethische Handlungsspielräume. Und KI benötigt eine ehrliche und klare Kommunikation. Gelingt es, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, wird die KI ihr enormes Potenzial entfalten können, Abläufe und Prozesse zu optimieren. Der Mensch wird so in seinem Entscheiden und Handeln zukünftig bestmöglich unterstützt.
Oberstleutnant Thomas Doll ist Dezernatsleiter “Operations Research”/Modellbildung und Simulation (OR/M&S) im Amt für Heeresentwicklung.
Hauptmann Thomas Schiller ist Referent für Modellbildung und Simulation im Amt für Heeresentwicklung.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit beschäftigen sich beide u. a. mit Künstlicher Intelligenz und deren Anwendung in den Landstreitkräften.
Fotos: BS/Bundeswehr
How to do Business with NATO?
Deutliche Positionen von Admiral Nielson (BS/por) “Unsere Gegner können und wollen die NATO herausfordern.” Das sagte Mitte Februar der deutsche Admiral Manfred Nielson, Stellvertretender Alliierter Oberkommandierender Transformation (SACT) des Nordatlantischen Bündnisses, auf einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) in Bonn. Besondere Bedrohungen gingen dabei von “aufkommenden disruptiven Technologien” aus. Zu diesen Technologien zählte er beispielsweise autonome Systeme, Künstliche Intelligenz (KI) und Quanten-Computing.
Um sich diesen Herausforderungen zu stellen, “sind wir auf Zusammenarbeit mit der Industrie angewiesen” – hin zu einer engen Vernetzung. Aber: “Militär und Industrie müssen schneller und flexibler werden”, so Admiral Nielson. “Ich setzte dabei auch auf die Unternehmen des Mittelstandes.” Während neue Technologien in den Vereinigten Staaten erst einmal als Chancen gesehen würden, betrachte man diese hierzulande eher als Risiken. Er ist für diese Einschätzung gut positioniert, da sich sein Hauptquartier in Norfolk im US-Bundesstaat Virginia Skepsis gegenüber industriellen Neuerungen gefährde deutsche Technologieführerschaft.
Foto: BS/Portugall
Kommandos Informationstechnik der Bundeswehr (KdoITBw), Konteradmiral Dr. Thomas Daum, sprechen. Für den Nachmittag ist Sabine Bendiek, Vorsitzende der Geschäftsführung der Microsoft Deutschland GmbH, vorgesehen.
Weitergehende Informationen zur AFCEA-Fachausstellung afcea.de/veranstaltungen/.
Gerade bei der Logistik gelte: “Es geht nicht mehr ohne die zivile zier. Krisengebiete seien dabei kein Hinderungsgrund mehr. So hätten zum Beispiel TransportLogistikunternehmens FedEx während des Irakkrieges mit der gleichen Sicherheitsausstattung wie Maschinen der US-Luftwaffe Falludscha, d. h. das Herz des sunnitischen Aufstandes, an-
Admiral Nielson berichtete auch von den Umbauplänen für sein Oberkommando in Norfolk: Es solle zu einem Kommando für Innovation und Weiterentwicklung innerhalb der Atlantischen Allianz erweitert werden, das frühzeitig neue Trends identi-krete Fähigkeitsanforderungen ableite. Auf Beschluss des NATOGipfels von Prag im Jahr 2002 war das neue “Allied Command Transformation” (SACT) aufge-
Hielt die Keynote auf der Veranstaltung ”How to do Business with NATO?”: Admiral Manfred Nielson.
Foto: BS/Portugall
stellt worden, das sich mit der Wandlung und Anpassung der NATO-Strukturen nach dem Ende des Kalten Krieges befasste. Zu seinen Aufgaben zählte u. a. die Auswertung von Operationen und Übungen sowie die Überprüfung der NATO-Standards.
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 46 Wehrtechnik
Das Segelschulschiff “Gorch Fock” wurde von der Bundeswehr 1958 in Dienst gestellt. Eine mehrwöchige Ausbildungsfahrt auf Hoher See bildet den Höhepunkt für fast alle Offzieranwärter und -anwärterinnen der Marine. Neben der Vermittlung von seemännischen Basisfähigkeiten ist die “Gorch Fock” wesentlicher Bestandteil einer teilstreitkraftbezogenen Traditions- und Identitätsbildung.
Das Schulschiff geriet bereits 2010 in die Kritik, als es zu einemwärterin während einer Enterübung kam. Der Fortbetrieb des Schiffes durch die Marine stand schon damals ernsthaft auf dem Prüfstand. Man entschied sich jedoch für die Weiterführung der Ausbildung auf Grundlage eineszepts und verschärfter Sicherheitsanforderungen. So wurde beispielsweise an der Marineschule in Mürwik, einem Stadtteil von Flensburg, ein Übungsmast auf dem Trockenen installiert.
Nun gerät die “Gorch Fock” erneut unter Beschuss, diesmal durch den Bundesrechnungshof, wegen explodierender Kosten bei der Sanierung des Dreimasters und wegen Korruptionsvorwürfen der Hamburger Staatsanwaltschaft. Das Segelschulschiff der Marine wird zurzeit auf einer Werft instandgesetzt. Die Reparatur soll Medienberichten zufolge statt ursprünglich veranschlagter zehn Millionen nunmehr 135 Millionen Euro Haushaltsmittel verschlingen.
Empirische Daten
Ungeachtet der Kostensituation und der Bedeutung des Schiffes für das Seelenleben der Marine stellt sich die Frage nach dem Sinn und dem konkreten Nutzen seines Betriebs. Die Perspektive einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage leisten. Im Auftrag des BMVg hat das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam (ZMSBw) in mehreren Befragungswellen Offzieranwärter und -anwärterinnen der Marine während ihrer einjährigen Ausbildung mittels Fragebögen befragt.
Die Langzeitstudie lief seit dem Jahr 2005. Untersuchungsgegen-
Befragungsergebnisse zur “Gorch Fock”
Welchen Nutzen hat das Segelschulschiff für die Offizierausbildung?
(BS/Dr. Gregor Richter*) Die “Gorch Fock” steht wegen unerwarteter Kostensteigerungen bei ihrer Sanierung und wegen Korruptionsvorwürfen in der öffentlichen Kritik. Welchen Beitrag kann das Segelschulschiff in der Offizierausbildung tatsächlich leisten? In einer vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beauftragten Langzeitstudie hatten junge Soldaten und Soldatinnen Gelegenheit, sich zu der Thematik zu äußern.
ein wichtiger Personalbindungsfaktor. Der ZMSBw-Bericht empZweck der Ausbildungsreise noch klarer und deutlicher vermittelt werden sollte, um Verständnis für die Ausbildung aufzubauen. Offen bleibt aber letztlich, ob der Ausbildungsabschnitt auf dem Segler überhaupt notwendig ist, womit die Frage nach dem Nutzwert des Weiterbetriebs der “Gorch Fock” aufgeworfen wird: Nur 14 Prozent der Befragten können am Ende ihrer Zeit in Mürwik der Aussage “Die Ausbildung auf der Gorch Fock war notwendig, um ein guter MarineHingegen steht für immerhin 23 Prozent fest, dass die Ausbildung auf der “Gorch Fock” heute nicht mehr zeitgemäß sei und 29 Prozent hätten auf die Ausbildungsreise auf der “Gorch Fock” auch verzichten können. Immerhin 29 Prozent der Befragungsteilnehmer geben zudem zu Protokoll, dass die Ausbildung überwiegend theoretisch gewesen sei. Auf einem Segeltörn auf Hoher See, bei der man die Kraft des Windes und des Meeres spüren soll, hätte man wohl andere Erfahrungen erwartet.
Empfehlung
Identität der jungen Soldaten und Soldatinnen sowie die Evaluation der Ausbildung an der Marineschule. Letztmalig wurde die Crew VII/2015 untersucht; an der Befragung zu Beginn der Ausbildung dieses Jahrgangs nahmen 216, an der Befragung
Ein nicht unerheblicher Anteil hat, wie der Vergleich der Teilnehmerzahlen zeigt, innerhalb der einjährigen Ausbildungsphase die Marine aus diversen Beweggründen wieder verlassen.
Im Folgenden liegt der Fokusnachwuchses dieser letzten Befragungswelle, die wie ihre Vorgängercrews auch einige Fragen zur “Gorch Fock” beantworten -anwärterinnen wurden nach ihrer Zufriedenheit mit zehn Aspekten der seemännischen Basisausbildung gefragt. Dabei waren
“sehr zufrieden”, “zufrieden” oder “eher zufrieden” mit ihren Ausbildern zusammengefasst 71 Prozent, mit der Kameradschaft auf dem Schiff 72 Prozent und mit ihren persönlichen Leistungen an Bord 66 Prozent. Hier bekommt der Ausbildungsabschnitt auf dem Segler also relativ gute Noten Mit 58 Prozent Zufriedenheitsanteil zur seemännischen Basisausbildung insgesamt kann man, angesichts der hohen körperlichen und mentalen Herausforderungen, die ein für die meisten jungen Soldaten und Soldatinnen erstmaliger, mehrwöchiger Törn auf Hoher See mit sich bringt, vonseiten der Ausbildungsleiter und der Marineschule durchaus zufrieden sein. Was jedoch die Vorbereitung auf die spätere Verwendung betrifft, so zeigten sich nur 44 Prozent der befragten Anwärter und Anwärterinnen zufrieden; im Vergleich
zu den anderen neun abgefragten Aspekten erhält dieser Aspekt den relativ schlechtesten Wert. Wenn die zukünftige Verwendung nicht im Ausbildungsbetrieb – was ja für die überwiegende Mehrheit der Fall sein wird –, hat seiner ganzen Bundeswehrkarriere mit dem Segelschulschiff und mit Segelschiffen im Allgemeinen kaum mehr etwas zu tun. Das Meinungsbild der befragten Anwärter und Anwärterinnen legt es also nahe, dass ein fest eingeplanter Ausbildungsabschnitt auf einem Segler für die dienstlichen Aufgaben auf modernen Kriegsschiffen der Bundeswehr nur in bedingtem Umfang zweckmäßig ist.
Dabei handelt es sich nicht um einen einmaligen statistischen Ausreißer: Auch die Crews der 2013er und 2014er Befragungswelle äußern sich kritisch über
Der ranghöchste Soldat der Bundeswehr
Ein Portrait des aktuellen Generalinspekteurs
den Nutzwert der Ausbildungsfahrt mit der “Gorch Fock”. Hinzu kommt, dass die Gesamtzufriedenheit mit der seemännischen Basisausbildung weniger von dergung, der Unterbringung, den Freizeitmöglichkeiten oder den Ausbildern an Bord abhängt, sondern – so die statistische Analyse des entsprechenden ZMSBw-Forschungsberichts Nr. 116 aus dem Jahr 2017 – vor allem von den Ausbildungsinhalten (r=0,64**) und eben der Vorbereitung auf die spätere dienstliche Verwendung (r=0,60**). Beide Korrelativergleichsweise hohen Wert und h. beide Faktoren – Ausbildung und spätere Verwendung – haben Gesamtzufriedenheit. Zufriedenheit mit der Ausbildung und ihre generelle Sinnhaftigkeit sind nicht zuletzt auch
Die Befragungsergebnisse an der Marineschule sollten also Anlass für die Bundeswehrführung sein, bei der aktuellen Debatte um die Weiterführung oder Einstellung des Betriebs des Schulschiffes neben der Kostenentwicklung auch kritisch die seemännische Notwendigkeit desausbildung im Auge zu behalten. Nur wenn die angekündigte Gesamtevaluation zu dem Ergebnis kommt, dass auf das Schulschiff in der Marineausbildung nicht zu verzichten ist, lohnt auch ein entsprechender Einsatz von Steuermitteln für die Instandsetzung und den Betrieb oder gar eine Ersatzinvestition.
*Dr. Gregor Richter, Wissenschaftlicher Direktor, ist Projektleiter am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw). Die Ergebnisse aller Befragungen an der Marineschule seit 2005 sind als Forschungsberichte auf der Seite www.zmsbw.de herunterladbar.
(BS/Dr. Gerd Portugall) Im kommenden Monat wird General Eberhard Zorn ein Jahr im Amt des Generalinspekteurs (GI) der Bundeswehr sein. Bei den 14. Petersberger Sicherheitsgesprächen im vergangenen Herbst sagte er in seiner Keynote: “Als Kern meines Aufgabenbereichs verstehe ich die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.” Um diese Kernaufgabe ist er sicher nicht zu beneiden, wenn man sich die aktuellen Materialprobleme bei den deutschen Streitkräften vergegenwärtigt.
Mitte April des vergangenen Jahres ist Generalleutnant Eberhard Zorn , damals Abteilungsleiter Personal im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), durch Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen das Amt des Generalinspekteurs der Bundeswehr eingeführt und zugleich zum General befördert worden. Er trat damit die Nachfolge von General Volker Wieker dem 15. Generalinspekteur – an, der seit Januar 2010 im Amt und mit etwas mehr als acht Jahren damit der dienstälteste GI in der Geschichte der Bundeswehr war. Neulich berichtete General Zorn, dass er gerne Truppenbesuche unangekündigt absolviere, da er am realen Ist-Zustand der Einheiten interessiert sei. Falls der Kommandeur dann nicht vor Ort sei, nehme er gerne auch Vorlieb mit dessen Stellvertreter. Dabei habe er schon viele bemerkenswerte Persönlichkeiten kennengelernt.
Seine imposante militärische Laufbahn nahm bereits Anfang der 1990er-Jahre eine entscheidende Wendung: Von 1991 bis 1993 absolvierte der Heeresof-
ralstabslehrgang (LGAN) an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Mit der Beförderung zum Major wurde der gebürtige Saarbrücker –nicht zuletzt dank seiner Französischkenntnisse – nach Paris versetzt. Dort absolvierte er von 1993 bis 1995 auch noch den französischen Generalstabslehrgang (CSEM – “Cours supérieur d’état-major” für Heeressoldaten) am Collège interarmées de Défense (CID).
Werdegang
Seine erste Generalsverwendung hatte er in seiner saarländischen Heimat: Im Januar 2010 übernahm Eberhard Zorn als Kommandeur die Luftlandebrigade 26 in Saarlouis und wurde auf diesem Posten kurze Zeit später zum Brigadegeneral ernannt. Dieses Kommando hatte er bis Ende Januar 2012 inne. Anschließend leistete er in Vorbereitung auf seine Aufgaben als Leiter der Stabsgruppe des Generalinspekteurs der Bundeswehr Dienst im BMVg. Mitte Juni 2014 wurde Zorn Kom-
mandeur der Division Schnelle Kräfte (DSK) im hessischen Stadtall endorf und erhielt in dieser Verwendung die Beförderung zum Generalmajor. Im Oktober 2015 übernahm er das Amt des Abteilungsleiters Führung Streitkräfte (FüS). Verbunden damit war die Beförderung zum Generalleutnant. Im August 2017 war Eberhard Zorn dann Abteilungsleiter Personal im Verteidigungsministerium geworden.
Als Achtzehnjähriger trat Eberhard Zorn 1978 in die Bundeswehr ein, und zwar ins Heer. An der Artillerieschule im rheinland-pfälzischen Idar-Obersteindet. Hiernach absolvierte er ein Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der Universität der Bundeswehr in Hamburg, das er als DiplomKaufmann abschloss. Außerdem machte er die FallschirmsprungAusbildung an der Luftlande- und
Lufttransportschule (LL/LTS) im oberbayerischen Altenstadt. Es folgten Verwendungen u. a. als Batteriechef und als Kommandeur des Panzerartilleriebataillons 295 in Immendingen.
Im Auslandseinsatz
Als Generalstabsoffizier war Eberhard Zorn im Auslandseinsatz als G4 (für Logistik und Versorgung) und Abteilungsleiter im Stab des GECONIFOR(L) (“German Contingent Implementation Force – Land”). Diese Mission fand im Rahmen der IFOR-Friedenstruppe (“Implementation Force”) unter NATO-Kommando in Bosnien-Herzegowina statt. Dabei war er in der kroatischen Hafenstadt Trogir stationiert. Wenige Jahre später ging er als G3 (für Führung, Organisation und Ausbildung) sowie als stellvertretender Abteilungsleiter im Stab der “Multinational Division South-East” (MND SE) von SFOR (“Stabilisation Force”), der Nachfolgemission von IFOR, nach Mostar, der Hauptstadt der Herzegowina. Auch diese multinationale Schutztruppe stand unter NATO-Kommando.
MELDUNG BAKS-Arbeitspapier zum Rüstungsexport (BS/por) Die Debatte um Rüstungsexporte aus Deutschland hat jüngst wieder Fahrt aufgenommen. “Um zu dieser Diskussion beizutragen, möchte die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) verschiedene Positionen dazu näher beleuchten”, so BAKS-Präsident D r. Karl-Heinz Kamp . In der neuesten Ausgabe Nr. 5/2019 der Arbeitspapiere Sicherheitspolitik schreibt Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) über Restriktionen, Regelungsbedarfe und den europäischen Kontext deutscher Rüstungsexporte. “Rüstungsexport steht in Deutschland von jeher mehr in der öffentlichen Kritik als in anderen europäischen Ländern”, so Dr. Atzpodien. “Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass wir in Deutschland bereits denkbar restriktive Grundsätze der Exportkontrolle insbesondere für Kriegswaffen praktizieren.” Dies erschwere insbesondere den “Zusammenhalt mit unseren unmittelbaren europäischen Partnern und Verbündeten”.
unter www.baks.bund.de .
Seite 47 Behörden Spiegel / März 2019 Verteidigung
Ein Bild aus besseren Tagen: die ”Gorch Fock”, das Segelschulschiff der Deutschen Marine Foto: BS/yetdark, CC BY-SA 2.0, flickr.com
Gibt als ranghöchster Soldat der Bundeswehr die Richtung vor: General Eberhard Zorn – hier auf der Berliner Sicherheitskonferenz im vergangenen November. Foto: BS/Dombrowsky
Dem Sanitätsfeldwebel unterstehen in seiner Station 20 Mitarbeiter: vier Soldaten, der Rest sind Zivilisten – teils in Voll-, teils in Teilzeit. “Alle 20 Mitarbei ter sind staatlich examinierte Gesundheits- unditätsfeldwebel. Ein Drittel von aus dem Bereich Anästhesie um Anästhesisten, es können
Die Station
Bettplätze – einschließlich der -
1.000 Patienten durch die Station
Abstand sind die meisten – rund 90 Prozent – Zivilisten, das heißt, nur etwa jeder zehnte Patient ist auch tatsächlich Soldat.
“Um die Stationsmitarbeiter in allem Traumapatienten akquiInslob “Bei Schwersttraumata sind in -
Traumapatienten, die von der Intensivstation kommen, aber noch nicht auf die Normalstation seien Patienten, die frisch von der-
hohes Alter.
Eintritt in die Bundeswehr als Wehrpflichtiger Jörg Inslob -
seiner Dienstzeit verbrachte eraus.
Im Anschluss an seinen Wehrdienst absolvierte er in den-
entdeckte ich mein Faible für die Inslob. Nachkrankenhaus zunächst weiter der Intensivstation.
Wieder zurück in der Bundeswehr
Da er seine Wehrdienstzeit insbehalten hatte, bewarb er sich beimen und arbeitet seit Mai 2001 am Bundeswehrzentralkran-
wurde er bereits nach vier Monaten zum Feldwebel ernannt.
Sanitätsakademie der Bundes2002 hinein.solvierte er bei der Bundeswehr--
bilden zu können. 2010 wechselte er dann in die Notaufnahme.
wechsel verbunden: von der In-
Dem Wohl der Patienten verpflichtet
Als Sanitätsfeldwebel bei der Bundeswehr
(BS/Dr. Gerd Portugall) Stabsfeldwebel Jörg Inslob ist seit November 2013 pflegerischer Leiter – militärisch gesprochen: Führer der Teileinheit (TE) – der Anästhesiologischen Intermediate Care Station am Bundeswehrzentralkrankenhaus (BwZKrhs) in Koblenz. Man merkt ihm schnell an, dass er dort nicht “nur” dient, sondern in seinem Element ist und gleichzeitig fest in sich ruht.
der “European Union Naval Forcedes multinationalen MarineverS chleusernetzwerken auf der zentralen Mittelmeerroute bei-
werden. Die Soldaten haben außerdem tausende Menschention ist nach einem somalischen-
der Sani tätsfeldwebel an der im Südwesten des westafrikanischen Mali teil. Dort war er TE-Führer der Intensivstation des Feldlazaretts in Koulikoro. rationssaal.
der räumlichen Nähe zum militärischen Teil des Köln-Bonner
Sanitätssoldat. Von November
Gesundheitswesen teil.
Auslandseinsätze auf drei Erdteilen
Bisher war Stabsfeldwebel Inslob -
diese Missionen zwischen acht und zwölf Wochen.
Grenzstadt Termez im Süden
Drehscheibe für den ISAF-Ein-
Usbekistan aus ist der Sanitäts-
nistan. In Mazar-i Sharif unterhielt dieSchwer- und Schwerstverletzten. -
zunächst zurück nach Termez, und dann mit dem Airbus weiter nach Köln-Bonn.
Teilrepublik.
Bamako sowie auf der GrundUN-Sicherheitsrates beschloss die Europäische Union im Felischen Streitkräfte. Die Bundeswehr hat für die darunter Pioniere und Sanitäter des Kommandos Schnelle Ein-
-
Bereitschaften am Heimatstandort muss er MEDEVAC-Bereitschaften schieben, die jeweils eine Woche dauern. In taktischer
bus A310, der unter anderem Bundeswehrzentralkrankenhaus
(BS/por) Das Krankenhaus wurde 1952 bis 1955 für die französische Armee als Standortlazarett gebaut und 1957 von der Bundeswehr als Lazarett übernommen. Durch die Öffnung auch für Zivilpatienten entstand 1970 das Bundeswehr-Zentralkrankenhaus (BwZKrhs) Koblenz. 1987 wurde es akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-GutenbergUniversität in Mainz.
Das Haus verfügt über 506 Betten, die auch für die Behandlung von Zivilpatienten zur Verfügung stehen. Insgesamt gibt es 23 verschiedene Kliniken bzw. Fachabteilungen, 17 angegliederte fachärztliche Untersuchungsstellen und zwei Funktionsstellen zur ambulanten Behandlung. Jahresdurchschnittlich verzeichnet das BwZKrhs ca. 15.000 stationäre Fälle und 237.000 ambulante Kontakte.
Im Zentralkrankenhaus sind momentan rund 1.400 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 320 Ärzte und Apotheker. Wesentliche Aufgabe des Hauses ist die Ausbildung von Mitarbeitern. So absolvieren im BwZKrhs etwa 200 Ärzte ihre Fachweiterbildungen. Im gleichen Maße trifft dies für die Mitarbeiter in der Pflegeausbildung und Ausbildung als medizinisches Assistenzpersonal zu. Rund 140 Mitarbeiter werden derzeit hier ausgebildet.
Das Bundeswehr-Zentralkrankenhaus ist eine Einrichtung der Schwerpunktversorgung, u. a. für die traumatologische Notfallversorgung. Insgesamt umfasst es ein breites Spektrum
Patienten werden aber auch auf die anderen Bundeswehr-Krankenhäuser verteilt. “In der Sechsund der Zwölf-Stunden-Bereitschaft wird fast nur das Koblenzer Bundeswehr-Zenabsolvieren aber alle Bundeses noch Bereitschaften für die
In den Kosovo
Die Auslandseinsätze Nummer zwei und drei – zum einen imfeldwebel auf dem Westbalkan, -
im operativen und konservativen Bereich. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für die Soldaten im Einsatz durch Ausbildung und Abstellung von Sanitätsoffizieren und nicht-ärztlichem Fachpersonal ist eine der Schwerpunktaufgaben des BwZKrhs. In der Verantwortung der Klinik-Anästhesie, Intensivmedizin und Notfallmedizin liegt auch der Rettungsdienst. Das Krankenhaus
Auf Hoher See Anders als im Kosovo hatte Stabsfeldwebel Inslob bei Mission Nummer vier keinen festen Boden mehr unter den Füßen:telmeerinsel Kreta an Bord deszurück. Im Sanitätsbereich des Tenders Bord ist ein Sanitätsmeister, als Zusatzpersonal kann auch ein Schiffsarzt mitfahren. In Sizilien endete die Dienst-Seereise von Stabsfeldwebel Inslob
Stabsfeldwebel Inslob 2018 im Einsatz im malischen Koulikoro am Ufer des Niger Foto:
satzkräfte Sanitätsdienst im stationiert.
unterhält ein eigenes Notfall- und Rettungszentrum. Mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Bundesverteidigungsministerium, den Krankenkassen und der
zuständigen Behörde des Landes für den Rettungsdienst ist die Mitwirkung des BwZKrhs festgelegt worden. Rund um die Uhr stehen ein Notarzt-Einsatzfahrzeug und einer von fünf in Rheinland-Pfalz stationierten Intensivtransportwagen im Rahmen des “Dual-Use”Systems für die Region bereit. 2006 wurde dem Bundeswehr-Zentralkrankenhaus durch den rheinland-pfälzischen Innenminister die Kompetenz eines Notfallmedizinischen Zentrums übertragen. In Kooperation mit dem ADAC wird ganzjährig ein Rettungshubschrauber eingesetzt, wobei das medizinische Rettungspersonal vom BwZKrhs gestellt wird. Ebenso sind ständig Ärzte und medizinisches Assistenzpersonal in Bereitschaft, um verwundete, verletzte oder erkrankte Soldaten, aber auch Zivilpersonen, im Rahmen einer medizinischen Evakuierung (MEDEVAC) aus den Einsatzländern abzuholen, während des Fluges zu betreuen und in heimische Krankenhäuser zu bringen.
Auch der sechste AuslandseinDezember soll es wieder nach im Nordosten im Rahmen der MINUSMA-Mission der Vereinten Nationen. Die militärische mit der Resolution 2100 des UN-Sicherheitsrates im April
VJTF-Bereitschaft
Nordatlantische Bündnis noch -
Bereitschaftszeitraum keine Urlaubssperre, es kann aber sein, dass der Sanitätsfeldwebel im
Privates
Jörg Inslobweiler, wo er bis zum Abitur zur Er lebt mit Frau und zwei Kin-bies sind – neben der Familie
Behörden Spiegel / März 2019 Seite 48 Die letzte Seite
Ganz in seinem Element: Stabsfeldwebel Jörg Inslob an einem Bettenplatz in seiner Anästhesiologischen Intermediate Care Station Foto: BS/Portugall
BS/privat
Das Bundeswehr-Zentralkrankenhaus Koblenz
Luftbild vom Bundeswehr-Zentralkrankenhaus in Koblenz Foto: BS/BsZKrhs