Behörden Spiegel Januar 2020

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Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. XI / 36. Jg / 3. Woche

Berlin und Bonn / Januar 2020

Die Truppe bleibt der Hauptfokus Martin Kaloudis zur Arbeit der BWI ������������ Seite 24

Kapazitäten fehlen (BS/mfe) Im deutschen Katas­ trophen- und Zivilschutz fehlt es an einigen Ressourcen. Das gilt unter anderem für die Kapazitäten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) in den Bereichen der Notstrom- sowie der Trinkwasserversorgung. Diese müssten dringend ausgebaut werden, fordert der neue THW-Präsident Gerd Friedsam. Gleiches gelte für Ressourcen in Hinblick auf CBRN-Gefahren, ist er sich mit seinem Amtsvorgänger Albrecht Broemme einig. Aber auch die Fähigkeiten zur Resilienz sowie zum Selbstschutz der Bevölkerung müssten gestärkt werden, verlangt Berlins Landesbranddirektor, Dr. Karsten Homrighausen. Das gelte ganz besonders für die Bewohner von Großstädten und Ballungsräumen. Der Staat allein könne hier nicht alles leisten.

Planungen abgeschlossen (BS/stb) Für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) in Leipzig sind die technischen Planungen erstellt und mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Sachsens, Andreas Schurig, abgestimmt worden. Dort soll der IT-Betrieb von fünf Ländern im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gebündelt werden. Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen versprechen sich so effektivere Arbeit. Das GKDZ soll bis 2021 arbeitsfähig werden und den Probebetrieb aufnehmen. TKÜ-Aufgaben der Länder sollen dann schrittweise übernommen werden. Für das GKDZ sind 35 Stellen veranschlagt. Eine erste Ausschreibung lief bereits 2019, weitere sollen folgen.

Selbst schießen (BS/wim) Um der Manipulation von Porträtfotos für die Benutzung in Personalausweisen und Reisepässen vorzubeugen, sollen sie zukünftig direkt von den Mitarbeitern der kommunalen Pass- und Ausweisstellen gemacht werden. Für diese und weitere Neuregelungen im Bezug auf die Sicherheit der Personalpapiere hat das Bundesinnenministerium (BMI) einen entsprechenden “Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen” ausgearbeitet. Vor allem die Praxis des sogenannten “Morphings”, des digitalen Verschmelzens mehrerer Gesichtsbilder zu einem einzigen Gesamtbild, soll mit der neuen Regelung vermieden werden. Die Aufgabe des Fotografierens soll daher ausschließlich in den rund 5.500 Bürgerämtern direkt bei der Antragsstellung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck sollen in den Passstellen digitale Automaten aufgestellt werden, bei denen neben dem Foto auch Fingerabdrücke und Unterschrift digital erfasst werden.

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Wissen, Standards und Zertifizierung

Frau, jung, konservativ und digital

Arne Schönbohm über die Waffen des BSI ������������������������������������������������������ Seite 33

Dorothee Bär zu ihrer Tätigkeit als Staats­ ministerin für Digitalisierung ���������������������� Seite 44

Mit einem blauen Auge 300.000 Beschäftige fehlen / Staat muss handeln (BS/Jörn Fieseler) Fast täglich gibt es neue Berichte über Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes. Damit verbunden: die Sorge um den Nachwuchs. Wer geht künftig zur Polizei oder in die Stadtverwaltung, wenn Beleidigungen und Anfeindungen an der Tagesordnung sind? Und: Wer von den jetzigen Beschäftigten macht das noch wie lange mit? Schon jetzt wird die Leistungsfähigkeit des Staates angezweifelt, ist der Personalbedarf eklatant hoch. Der Ruf nach mehr Personal kann jedoch nicht die einzige Antwort sein. Kurz vor Weihnachten wurde ein Mitarbeiter des Vollstreckungsdienstes der Stadt Köln bei einem Hausbesuch erstochen, in der Silvesternacht vielerorts Polizisten mit Feuerwerkskörpern beworfen. Diese Vorfälle sind nur der kleinste, sichtbare Teil. Die Masse von Beleidigungen und Anfeindungen wird öffentlich schon fast nicht mehr wahrgenommen. “Es scheint fast so, als sei der Dienst für Staat und Allgemeinheit mittlerweile geradezu eine Einladung an Dritte, sich gegenüber diesen Menschen abfällig, respektlos und aggressiv zu verhalten”, konstatiert Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des DBB Beamtenbunds und Tarifunion (DBB). “Das geht uns alle an: Demokratinnen und Demokraten, Politik und Gesellschaft”, betont Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und mahnt: Es dürfe nicht sein, dass junge Menschen gar nicht mehr in Erwägung zögen, ein öffentliches Amt zu übernehmen oder in den Staatsdienst einzutreten, weil sie sich nicht dem Spießrutenlauf aussetzen wollten. Denn um es mit seinen Worten zu sagen: “Wir brauchen jeden, die Demokratie braucht jeden, dem der Nachbar, die Gemeinde, die Region,

Trotz aller Leistungsbereitschaft ist der Öffentliche Dienst angeschlagen. Damit er mit einem blauen Auge davon kommt, muss die Digitalisierung konsequent umgesetzt werden. Foto: BS/AntiD, stock.adobe.com

in der er lebt, nicht egal ist.” Insbesondere im Öffentlichen Dienst. In dem Sinne ist es äußerst besorgniserregend, dass die Straftaten “gegen den Staat” im Jahr 2018 erneut gestiegen sind – auf rund 22.000 Delikte beziffert Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) deren Anzahl. “Wir unternehmen hier alles, um dies zu ändern”, unterstreicht er. Das muss aber mehr sein als ein Appell an die Gesellschaft, Haltung zu zeigen.

Vielleicht kommt der respektlose, sogar aggressive Umgang jedoch daher, dass der Staat immer häufiger versagt? (vgl. Seite 18) Beispiele dafür gibt es genug. Täter, die aus der U-Haft entlassen werden müssen, weil es keinen rechtzeitigen Verhandlungstermin gibt. Oder bei den Erziehern. Mancherorts muss schon der Personalnotstand ausgerufen werden, wenn eine Erzieherin ausfällt. Können Kinder nur noch “aufbewahrt”, statt gefördert werden?

Der DBB-Vorsitzende beantwortet die Frage deshalb mit einem klaren “Ja”. 300.000 Menschen würden im Öffentlichen Dienst fehlen, die Leistungserbringung sei gefährdet. Unter anderem fehlen 21.000 Beschäftigte in der Steuerverwaltung (siehe hierzu Seite 7). Deshalb fordert er von “der Politik”, für eine aufgabengerechte Personalausstattung zu sorgen. Doch der Ruf nach immer mehr Personal kann nicht die einzige Lösung sein. Die zusätzlichen

Stellen für die Polizei aus den letzten Jahren dienen in erster Linie dazu, die Altersabgänge auf der Straße zu kompensieren. Das reicht nicht. Verwaltungsabläufe müssen so standardisiert und vereinfacht werden, dass sie künftig digital ablaufen. Das meint nicht nur die elektronische Kommunikation mit dem Bürger, wie sie bei den 575 Verwaltungsdienstleistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) angedacht ist. Es ist löblich, dass Seehofer ankündigt, der Bund wolle die Leistungen, für die er allein zuständig ist, schon bis Ende 2020 umgesetzt haben. Wichtiger ist aber, die Digitalisierung an dieser Stelle nicht enden zu lassen. Die Prozesse innerhalb der Verwaltung müssen neu gestaltet werden. Darin liegt das eigentliche Potenzial der Digitalisierung. Die Prozesse so zu gestalten, dass weniger als 300.000 Menschen benötigt werden. Das weiß auch Silberbach: “Wir brauchen eine tragfähige Kombination aus Personalverstärkung, Aufgabenkritik, Digitalisierung und Attraktivitätssteigerung für die Nachwuchsgewinnung.” Damit könnte der Öffentliche Dienst noch einmal mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davonkommen.

Kommentar

Stau, Frust und ohne Plan (BS/Uwe Proll) Von der “Wir-schaffen-das”-Kultur wäre deutlich mehr vonnöten, schaut man auf die großen, für die Gesellschaft insgesamt existenziell wichtigen Vorhaben. Energie- und Mobilitätswende, Wohnungsbau, Rentensystem und vieles mehr. Zu viel läuft ohne Plan in einem Land, das stolz ist auf seine Ingenieurskunst und eine unvergleichbar präzise und nachhaltige Ministerialbürokratie. Doch wieso können beide traditionell für den Standort Deutschland so wichtigen Berufsgruppen derzeit nicht verhindern, dass zu viel planlos läuft? Nehmen wir die Energiewende: raus aus Braun- und Steinkohle, raus aus der Kernkraft, reduzierte Gasverbrennung, kein Fracking einerseits, zum anderen Windparks offshore und, in flacher wie gebirgiger Topografie, Geothermie und Solarenergie. Es fehlt jedoch das Netz, um die Energie vom Norden zu den industriellen Verbrauchern in den Süden zu transportieren. Neue Gasturbinenwerke werden im Süden daher wahrscheinlich. Das AKW Neckarsulm wird abgeschaltet und gleichzeitig angekündigt ,französischen Strom zu kaufen – inklusive Atomstrom. Wo ist der Plan, von Ingenieuren berechnet und entworfen und von Beamten geprüft und genehmigt? Auch die Mobilitätswende ist eine eklektizistische Erscheinung, alles, was irgendwie “umweltfreundlich” erscheint, wird gefördert:

E-Mobilität, obwohl Herstellung und Entsorgung der Batterien eine gigantische Umweltbelastung darstellen, zudem ein Kampf um die dafür notwendigen Ressourcen bereits entbrannt ist. Ein Plan auch hier: Fehlanzeige. Natürlich sind sich entwickelnde Marktkräfte statt Planwirtschaft gesund, schaffen nachhaltige ökonomische Strukturen, doch wir reden hier von der Abwicklung bisheriger Produktions- und Verteilsysteme, ohne dass ein Plan für das Neue existiert, geschweige denn dieses bereits etabliert wäre. Ingenieure und Beamte dieses Landes, vereinigt Euch! Befreit euch vom “political business”, das den nächsten Wahltermin im Blick hat. Ein Plan lässt sich nicht auf vier Jahre beschränken oder noch kurzatmiger. Dieses Land braucht viele Pläne – Beamte, Ministerien und Behörden stehen

bereit – ohne politische Vorgaben –, für die Zukunftsfähigkeit zu arbeiten. Man muss sie nur lassen, auf wissenschaftlichen, rechtlichen und machbaren Grundlagen zu arbeiten, statt auf ideologisierten. Das wird nicht einfach, denn längst werden zahlreiche Fachbehörden von politischen und nicht von Fachbeamten geleitet. Was für Ministerien sinnvoll ist, um politische Ziele zu erreichen, gilt nicht für nachgeordnete Fachbehörden. Die Parteienwirtschaft im Öffentlichen Dienst sollte endlich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Nicht dass ein leitender Beamter oder Tarifbeschäftigter keine politische Position oder Parteimitgliedschaft haben sollte, doch aber sicher keinen Parteiauftrag bei der Erledigung seiner Fachaufgabe. Uwe Proll

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt


Inhalt

Seite 2

Behörden Spiegel / Januar 2020

Das Jahr 2020 hat gerade erst begonnen. Dennoch zeichnen sich bereits erste Entwicklungen im Öffentlichen Dienst ab, die alle Beteiligten länger beschäftigen und begleiten werden. Dies gilt insbesondere für Trends im IT- und Digitalisierungsbereich. Foto: BS/Андрей Яланский, stock.adobe.com

Trends 2020

Quo vadis Öffentlicher Dienst?

Ein Aufruf an Europa

System vor dem Zusammenbruch?

Zwischen Attraktivität, Heimat und Identität ............... Seite 3

Nachhaltigkeit der öffentlichen IT-Beschaffung stärken ...... 29

Luftsicherheitskontrollen müssen dringend reformiert werden ....................................................... Seite 35

Die Dampfmaschine des 21. Jahrhunderts

Die Lage 2029

Der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein zu Künstlicher Intelligenz .................................................... 26

Ein Blick in die Zukunft der Cyber-Sicherheit ..............Seite 31

Marketingabteilungen für IT-Bereich fehlen

Schluss mit Facebook und Twitter?

Aufgabe sollte in Alltagsorganisation übernommen werden.................................................. Seite 36

“Herkules-Aufgabe” IT-Konsolidierung Bund Berliner Digital Initiative legt Position vor ................. Seite 27

Soziale Netzwerke könnten für Behörden Tabu werden ............................................................... Seite 33

Impressum Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de

Innen Spiegel

Zahlreiche Veranstaltungen 2020 wird Jahr der Inneren Sicherheit beim Behörden Spiegel (BS/mfe/rup) Auch in diesem Jahr veranstaltet der Behörden Spiegel wieder zahlreiche Tagungen und Kongresse im Bereich der Inneren Sicherheit. Den Anfang macht der Europäische Polizeikongress. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto “Rechtsstaat durchsetzen”. Die effektive Durchsetzung rechtsstaatlicher Regeln, von Gesetzen und Vorschriften, eben des Rechtsstaates, ist europaweit das innenpolitische Thema. Das Recht durchzusetzen gilt es nicht nur an den Grenzen, sondern Grenzen müssen auch im Alltag und Umgang miteinander wieder eingehalten werden. Organisierte (OK) oder Clan-Kriminalität haben in den letzten Jahren den Rechtsstaat zunehmend unterwandert. Ein starker Auftritt tut daher not. Doch damit ist es nicht getan, denn Informationen müssen mithilfe modernster Analysetools gesammelt werden, um undurchsichtige Strukturen zu durchschauen. Big Data, Predictive Policing und KI werden helfen. Auch eine solide Grundausstattung ist bei Ausrüstung und Kommunikation notwendig. All diese Facetten werden auf dem Europäischen Polizeikongress beleuchtet, der sich als Informationsplattform

für Entscheidungsträger der Polizeien und Sicherheitsbehörden versteht. In diesem Jahr findet der Europäische Polizeikongress am 4. und 5. Februar im bcc Berlin Congress Center statt. Dort wird darüber hinaus die neueste Ausgabe des “Handbuchs Innere Sicherheit – BOS-Führer” vorgestellt. Diese Sonderpublikation der Behörden Spiegel-Gruppe erscheint alle zwei Jahre und ist das Adress- und Nachschlagewerk für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Schriftenreihe “Moderne Polizei” wird fortgesetzt Anlässlich des Europäischen Polizeikongresses erscheint auch wieder eine Ausgabe der Behörden Spiegel-Schriftenreihe “Moderne Polizei”. Parallel dazu wird ein rein englischsprachiges Kongressmagazin veröffentlicht. In der Schriftenreihe “Moderne

Polizei” sind 2020 weitere Ausgaben geplant. In diesen wird es um die Themen Internationale Polizeimissionen, vorausschauende Polizeiarbeit und Mobile Policing gehen. Eine Sonderpublikation plant der Behörden Spiegel auch anlässlich der Digitalfunkmesse PMRExpo in Köln. Auch finden 2020 erneut Polizeitage in verschiedenen Städten Deutschlands statt. Dieses Format veranstaltet der Behörden Spiegel zusammen mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bereits seit 2010. Auf diesen Tagesveranstaltungen setzen sich die Teilnehmer mit aktuellen innenpolitischen Themen sowie für die Sicherheitsbehörden relevanten Entwicklungen und Fragestellungen auseinander, nutzen die Plattform der Veranstaltung für Diskussion, Information und Fortbildung und suchen den fachübergreifenden Dialog. Neben den Mitgliedern der Gewerkschaft der Polizei richtet

sich die Veranstaltung an die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auf Länder- und Bundesebene. Ebenfalls angesprochen werden Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, der Ministerien, der Parlamente sowie der Sicherheitsbehörden benachbarter Staaten.

Polizeitage terminiert In diesem Jahr machen die Polizeitage Station in Düsseldorf, Kiel und – schon traditionell – in München. In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt geht es am 25. März um Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte. Eröffnet wird die Veranstaltung durch Landesinnenminister Herbert Reul (CDU). In der schleswigholsteinischen Landeshauptstadt Kiel findet die Veranstaltung am 17. November statt, in München am 1. Dezember. Eine Veränderung ist bei den Newslettern des Behörden Spiegel geplant. Der bisherige Newslet-

ter “Netzwerk Sicherheit” soll in “Netzwerk Sicherheit und Polizei” umbenannt werden. Er soll weiterhin wöchentlich erscheinen, jedoch künftig ohne Themen aus den Bereichen Bevölkerungsund Katastrophenschutz.

Zusätzlicher Newsletter in Planung Diese sollen nunmehr Eingang finden in einen neuen Behörden Spiegel-Newsletter: den Newsletter für Feuerwehr und Katastrophenschutz (Rettung, Feuer, Katastrophe). Dessen Veröffentlichung ist zunächst alle 14 Tage vorgesehen, später ebenfalls wöchentlich. Er ergänzt dann das Angebot des Behörden Spiegel, zu dem auch noch der wöchentlich erscheinende Newsletter “E-Government, Informationstechnologie und Politik” gehört. Außerdem ist er speziell auf die Interessen der Kräfte der nicht-polizeilichen BOS abgestimmt.

Fotoquellen Seite 1 Foto 1: BS/Giessen Foto 2: BS/Dombrowsky Foto 3: BS/ Bundesregierung, Jesco Denzel Beilagenhinweis Einer Teilauflage des Behörden Spiegel liegt eine Beilage der Technischen Akademie Wuppertal bei.

Herausgeber und Chefredakteur Uwe Proll Leiter der Berliner Redaktion Jörn Fieseler Leiter der Bonner Redaktion Guido Gehrt Redaktion Marco Feldmann (Innere Sicherheit, Katastrophenschutz), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Guido Gehrt (IT, ITK-Politik, Haushalt), Michael Harbeke (Online-Redaktion), Katarina Heidrich, Bennet Klawon, Tanja Klement, Lora Köstler-Messaoudi (Haushalt, Finanzen), Wim Orth (Digitale Gesellschaft), Thomas Petersdorff, Dr. Gerd Portugall (Verteidigung, Wehrtechnik), Dr. Eva-Charlotte Proll, Benjamin Stiebel (IT, IT-Sicherheit), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Büro Brüssel Hartmut Bühl Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030/726 26 22 12, Fax 030/726 26 22 10 Layout Beate Dach, Marvin Hoffmann, Karin Vierheller, Susan Wedemeyer Verlag Bonn Anzeigen/Redaktion/Vertrieb Tel. 0228/970 97-0, Fax 0228/970 97 75 Verlag Berlin Redaktion/Vertrieb 10317 Berlin, Kaskelstr. 41 Tel. 030/55 74 12-0, Fax 030/55 74 12 57 Anzeigenleitung Helga Woll, gültige Anzeigenpreisliste Nr. 31/2020, Jahresabonnement (12 Ausgaben) 9,80 Euro (inkl. Porto und MwSt.) Bankverbindungen Volksbank Köln Bonn eG BAN: DE25 3806 0186 3015 6470 18 BIC: GENODED1BRS Postbank IBAN: DE24 3701 0050 0022 6905 09 BIC: PBNKDEFF Geschäftsführung Helga Woll Leitung Unternehmensentwicklung und Digitalisierung Dr. Eva-Charlotte Proll Vorsitz Herausgeber- und Programmbeirat Dr. August Hanning, Staatssekretär a. D. Reimar Scherz, Brigadegeneral a. D. Im Falle höherer Gewalt und Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Belieferung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Zeitung und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen (auch Werbeeinschaltungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Auflagenkontrolle durch

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Aktuelles Öffentlicher Dienst Behörden Spiegel

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Berlin und Bonn / Januar 2020

KNAPP

Quo vadis Öffentlicher Dienst?

Deutliches Plus

Zwischen Attraktivität, Heimat und Identität (BS/Jörn Fieseler) Acht Monate hat es gedauert, bis der Antrag der ThyssenKrupp AG zum Bau einer Feuerverzinkungsanlage in Dortmund genehmigt war und der erste Spatenstich erfolgte. Und das nur, weil der zuständige Beamte die rasche Genehmigung im Vorfeld zusagte. Sonst wäre die Anlage nämlich nicht im Regierungsbezirk Arnsberg gebaut worden. Das Beispiel zeigt: Der Öffentliche Dienst ist ein Standortfaktor. Doch damit er auch weiterhin für leistungsstarke, hoch motivierte und engagierte Menschen ein attraktiver Arbeitgeber bleibt, müssen die Rahmenbedingungen stetig verbessert werden. Außerdem ist an der Gefühlslage zu arbeiten. dort anbiete, wo die Menschen leben würden.

Nur ein leistungsstarker Öffentlicher Dienst könne umfangreiche Planungsverfahren oder Genehmigungen zum Bau von Kraftwerken umsetzen, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf der diesjährigen Jahrestagung des DBB Beamtenbunds und Tarifunion. Aber: “Wenn wir in Deutschland so planen wie immer, dann wird in 20 Jahren noch nichts fertig sein”, mahnt er zugleich. Der Öffentliche Dienst, er müsse fortentwickelt werden, die Attraktivität für neue Beschäftigte weiter erhöht werden. In NRW gebe es deshalb eine Attraktivitätsoffensive (siehe Behörden Spiegel, November 2019, Seite 6). Im Mittepunkt stünden Aspekte jenseits des Gehalts.

Digitalisierungstarifvertrag ja, Arbeitszeit nein Die Bezahlung wird jedoch immer fester Bestandteil der Attraktivität eines Arbeitsplatzes bleiben. Das wird sich auch in der diesjährigen Tarifrunde zwischen den Gewerkschaften auf der einen Seite und Bund und Kommunen auf der anderen Seite zeigen. “Wir erwarten deutliche Signale. Es geht um Wertschätzung und Wettbewerbsfähigkeit”, unterstrich der DBB-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. Man dürfe sich nicht auf dem guten Ergebnis im Länderbereich ausruhen. Darüber hinaus werde die Diskussion um einen Digitalisierungstarifvertrag zunehmen. “Wir müssen die Grundfragen der Digitalisierung in einem Tarifvertrag regeln und damit die Verunsicherung bei den Mitarbeitern abbauen”, zeigte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aufgeschlossen gegenüber diesem Vorhaben. Insbesondere die Qualifizierung der Beschäftigten müsse hier in den

Föderalismus stärken

Wohin steuert der Öffentliche Dienst? Die Frage wird bei jedem Thema anders entschieden werden. Fest steht, es wird nicht nur durch ruhiges Fahrwasser gehen. Foto: BS/Repina Valeriya, stock.adobe.com

Blick genommen werden. Anders beim Thema Arbeitszeit. Dieses Thema hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Fahrt aufgenommen. “Flexibilität und Souveränität sind hier die Stichworte”, erläuterte Silberbach. Gerade den jüngeren Generationen brenne dieses Thema förmlich auf den Nägeln. Zugleich forderte der Bundesvorsitzende die Reduzierung der 41 Stunden Woche für Beamte. “Es ist ein Spagat zwischen Personal und Arbeitszeitverkürzung”, entgegnete See­hofer. Jeder Finanzminister würde sagen, dass beides zusammen nicht möglich sei. Für den Innenminister sei deshalb die Devise, erst das Personal aufzubauen und anschließend die Stunden zu reduzieren. Nicht vorher. Demgegenüber soll beim Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) nun endlich Bewe-

gung in die Modernisierung der Regularien aus dem Jahr 1974 kommen. “Es wird eine Modernisierung und Fortentwicklung geben”, versprach Seehofer. Und am Ende sollen nur Verbesserungen stehen, wie beim Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG). Zugleich bremste der Innenminister die Erwartungen der Gewerkschaften. “Es muss ein Gemeinschaftswerk werden.” Heißt: Nicht alle Forderungen der Arbeitnehmervertreter werden am Ende umgesetzt.

Disparitäten beseitigen, ­Heimat fördern Und noch ein ganz anderer Aspekt treibt den Bundesinnenminister um: “Wir haben enorme Disparitäten in den Ländern.” Manche Regionen seien stark überhitzt, während andere ausbluten würden, so Seehofer mit

Blick auf den demografischen Wandel. Wenn sich bis zu vier Polizisten in München ein Zimmer und dessen Miete teilen und am Wochenende z. B. nach Ostfranken pendeln würden, dann müsse der Dienstherr mehr machen: eine aktive Struktur- und Raumpolitik. Der Bund unterstütze dies durch die Verlagerung von Bundesbehörden und Wissenschaftseinrichtungen in den Osten der Republik. Diese Struktur- und Regionalpolitik sei ein essenzieller Bestandteil der Heimatstrategie. Zu dieser gehöre auch, dass niemand gegen seinen Willen versetzt werde. “Wenn das Bundesverwaltungsamt in Magdeburg eine Außenstelle neu einrichtet, dann sind die Mitarbeiter dafür aus dem Raum Magdeburg zu gewinnen,” so Seehofer. Denn zur Attraktivität eines Arbeitgebers gehöre es auch, dass er die Arbeitsplätze

“Wir müssen uns um unsere föderale Staatsstruktur bemühen”, sagte auch Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble. Der Föderalismus sei kein starres Konstrukt, das heutige Kompetenz­ wirrwarr und die intransparente Finanzverflechtung würden völlig falsche Anreize setzen. “Wenn wir über den Fortbestand von Bund, Ländern und Kommunen sprechen, dann mit einem echten föderalen Wettbewerb und mit klaren Zuständigkeiten”, so Schäuble. Für den Bundestagspräsidenten gehört zum Föderalismus die regionale Identität. In diesem Kontext bemängelt er die Ergebnisse einer Studie, wonach sich 52 Prozent der Menschen aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als Ostdeutsche fühlen würden. Diese Zuordnung überlagere die regionale Vielfalt. Daher müsse man sich fragen, ob die Lebenserfahrung der Bürgerinnen und Bürger aus der früheren DDR zu wenig anerkannt worden sei? Und ob, trotz des damals erforderlichen Personalumbaus, ostdeutsche Staatsdiener nicht doch eine zweite Chance verdient hätten? Und ob durch die weiterhin hohe Zahl von früheren westdeutschen Führungskräften auf den Spitzenpositionen in den neuen Ländern die Identitätsbildung beeinträchtigt wurde? Auch mit diesem Aspekt muss man sich im Öffentlichen Dienst auseinandersetzen. Es könnte damit begonnen werden, dass bei den amtlichen Statistiken nur noch nach Bundesländern, nicht mehr aber zwischen Ost und West unterschieden wird.

(BS/jf) Die Tarifverdienste sind im vergangenen Jahr voraussichtlich um durchschnittlich 3,1 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt das Statistische Bundesamt anhand erster Berechnungen. Das wären die höchsten Lohnzuwächse seit 2014, teilten die Statistiker mit. Ohne Sonderzahlungen, die bspw. in den Tarifverträgen von Bund, Ländern und Kommunen jeweils mit dem Novembergehalt ausgezahlt werden, beläuft sich der Zuwachs auf rund 2,7 Prozent. Dem stehe ein Anstieg der Verbraucherpreise um 1,5 Prozent gegenüber, sodass die Verdienstentwicklung der Tarifbeschäftigten deutlich über der Inflationsrate liege. Trotzdem darf davon ausgegangen werden, dass die Gewerkschaften für die diesjährige Tarifrunde mit Bund und Kommunen erneut eine Forderung von um die sechs Prozent aufstellen werden.

Kein Personalproblem (BS/jf) Bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) und der Wasserstraßenund Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind trotz der Reformen der letzten vier Jahre rund zwölf Prozent der Stellen nicht besetzt. Trotzdem sieht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kein Personalproblem. Aktuell seien 1.262 Stellen bei der WSV und weitere 158 Stellen bei der GDWS unbesetzt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 19/15370). Diese befänden sich in “unterschiedlichen Stadien der Besetzungsverfahren”. Dabei habe sich besonders das zen­ trale Stellenmanagement bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), dem ITDienstleister der WSV, bewährt. Insgesamt soll die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nach dem Zeit- und Maßnahmenplan des Ministeriums Ende 2025 abgeschlossen sein.


Aktuelles Öffentlicher Dienst

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Neue Lösungen durch neue Wege

A

uf der anderen Seite fehlt es uns heute nicht an Ideen. Wir leiden eher an Ideenverstopfung bzw. zerreden Ideen vorschnell. Sehr häufig führt das zu Frust und Resignation. Das betrifft nicht nur Verwaltungen. Es fehlen Verantwortliche oder Ressourcen und deshalb bleiben die Ideen irgendwo in einem Flaschenhals stecken. Verrückte und mutige Ideen werden ganz besonders schnell wieder verworfen. Besonders bei einem selbst. Das gilt auch für die häufigen “ja, aber” unter uns, mit denen wir neue Ideen unter Beschuss nehmen. Durch diese Einstellung leidet langfristig unser Potenzial zur Problemlösung, z. B. von Verwaltungsherausforderungen. Wissen und Techniken werden benötigt, wie Ideen entstehen, diese zugelassen, ausgewählt und bewertet werden. Der Prozess des Systematic Creative Thinking bietet dazu eine Struktur und einen anschlussfähigen Prozess in sieben Phasen. Als methodischer Ansatz ist er im strategischen und operativen Verwaltungshandeln anwendbar, also auch im Tagesgeschäft. Innerhalb der sieben Phasen wird jeweils immer zwischen den zwei Denkphasen, dem Divergieren und Konvergieren, gewechselt. Diese Phasen gilt es strikt zu trennen.

Unproduktive Beratungen verringern Die Trennung der Denkphasen fördert die Offenheit und bietet eine Möglichkeit, die Kreativität zu erhöhen. Das kommt letztlich der Innovationsfähigkeit zugute. Des Weiteren werden durch die Trennung der Denkphasen weniger Ideen und Themen zer-

Mit Systematic Creative Thinking ein kreativer Bürokrat werden (BS/Vanessa Burgardt) Verwaltungen fällt es oft schwer, die aktuellen Herausforderungen, die sich ihnen stellen, mit ihren traditionellen Methoden praktikabel zu lösen. Zu sehr sind sie an konventionelle Methoden der Problemlösung gewöhnt. Meistens werden Probleme auch nur aus der naheliegenden Perspektive betrachtet. diskutiert, warum z. B. etwas nicht geht. Unproduktive Beratungen werden dadurch z. B. verringert. Systematic Creative Thinking richtet sich an offene Fragestellungen, deren Lösung im Moment noch nicht klar ist. Das Thema wird so zum Treiber und sorgt für Relevanz. Zwei Beispiele: “Es wäre schön, wenn unsere Beratungen mit klaren Entwicklungen enden.” “Es wäre schön, wenn wir im Team eine Regel hätten, wie wir mit kurzfristigen Anfragen umgehen.” Hier ist das “Wie” völlig offen.

Ausgangspunkt Motivation Ausgangspunkt von Systematic Creative Thinking ist Ihre Motivation für ein Thema. Ohne ein Thema, welches Sie nicht intensiv beschäftigt, hat der Prozess keinen Erfolg. Ihre Motivation für ein Thema, Ihre Lust auf etwas Neues ist sozusagen das Salz in der Suppe. Denn niemand wird Ihnen die Motivation für ein Thema geben. Der Erste Schritt im Prozess umfasst das Verstehen (Lernen), worum es genau geht bei Ihrer Motivation. Neugier ist gefragt, um gute Fakten- und Ideenfragen zu generieren. Ziel des Verstehens ist es, ausgehend von der Frage oder dem Thema, das Problem gemeinsam verstanden zu haben und dass in einer Spra-

wann ist eine Idee gut? Hier geht es im Prozess um die Entwicklung und Anwendung Vanessa Burgardt ist Diplom-Verwaltungswirtin, angemessener systematische OrganisatiKriterien zur Ideonsberaterin und Trainerin enauswahl und und arbeitet bei der Stadt -bewertung. Leipzig. Hat die Idee Foto: BS/privat Potenzial, so erlernen Sie in der Phase “Lösungen che gesprochen wird. Nur auf formulieren”, wie das Potenzial der Basis eines gemeinsamen ihrer gewählten Ideen mit LöVerständnisses können Ideen sungsansätzen untersetzt wergeneriert, bewertet und ausge- den kann. Das ist noch nicht alles. wertet werden. Insofern ist die Qualität von Fragen der Aus- Schließlich muss Ihre Idee auch gangspunkt des gesamten krea- bei potenziellen Interessentiven Prozesses. Je besser Sie zu gruppen oder Ihrem AuftraggeBeginn über die “Bodenqualität” ber auf Akzeptanz stoßen. LerBescheid wissen, desto besser nen Sie, wie Sie den Mehrwert können Sie später mit der Phantasie loslegen.

Doch dazu braucht es vorher noch ein gemeinsames Ziel. Dieses zu formulieren, ist eine hohe Kunst. Mit einer gut formulierten Herausforderung geht es in die Phase der Ideengenerierung mittels verschiedener Kreativitätstechniken. So ist jede Idee im Moment ihrer Geburt wertvoll und wird festgehalten, denn Ideen sind formbar und können weiterentwickelt werden. Doch

Zulagenregelungen aus BesStMG auf Tarifbereich übertragen (BS/jf) Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die neuen Zulagenregelungen aus dem in Kraft getretenen Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) auf den Tarifbereich übertragen. Auch die Prämienregelung wurde übernommen. diese gesetzlich, tariflich und außertariflich geltenden Zulagenansprüche zusammenfassend dargestellt. Bestehende Zulagen für Polizei, Nachrichtendienste, BSI/ZITiS gelten ebenso weiter wie die sogenannte Ministerialzulage. Ebenso sind die neu eigeführten Zulagen für Beamte und Soldaten der Cyber-Verteidigung bei der Bundeswehr, bei der Bundesanstalt für den

Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beim Bund und beim Informationstechnikzentrum Bund sowie die Zulage zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des IT-Betriebs und der ITInfrastruktur der Bundeswehr übertragen worden. Ebenso gilt die neue Prämie für besondere Einsatzbereitschaft für Tarifbeschäftigte.

In Berlin war beispielsweise im Jahr 2018 jeder Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst im Durchschnitt 40 Tage krank. Besonders hoch waren die Krankenstände bei Polizei und Feuerwehr. Feuerwehrleute waren im Schnitt 60,1 Tage krank, Bedienstete der Polizei fehlten 50,5 Tage. Lehrer, Erzieher und andere Mitarbeiter an Berliner Schulen fehlten 2018 32,8 Krankentage. Bei länger andauernden Arbeitsunfähigkeitszeiten, insbesondere im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen, kann ein Erkrankungsbild entstehen, dass Prof. Michael Linden von der Berliner Charité 2009 erstmals als Arbeitsplatzphobie bezeichnete. Die Angst vor der Arbeit lässt sich in der Regel durch eine negative Lernerfahrung erklären

in der öffentlichen Verwaltung 16. – 20. März 2020, Berlin

Bildnachweis: ©Bits and Splits, Fotolia.com

Detaillierte Informationen und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de; Suchwort „Antikorruption“

Im letzten Schritt erfahren Sie, wie Sie alle wichtigen Festlegungen zu Ihrer Idee bzw. Lösung für das weitere Vorgehen treffen und dokumentieren können. Denn wenn nicht alle Beteiligten eine schriftlich fixierte Grundlage kennen, werden immer so viele Ideen und Vorstellungen im Umlauf bleiben, wie an ihrem Prozess beteiligt. Mit Systematic Creative Thinking durchlaufen Sie also einen Prozess, mit welchem Sie Ihre kreativen Denkfertigkeiten und Ideenfitness trainieren können, um Veränderungen anzugehen, anstatt weiterhin Probleme zu

Mehr zum Thema Wie sich Verwaltungsherausforderungen systematisch und kreativ mittels Systematic Creative Thinking lösen lassen, thematisiert die Autorin in einem Seminar des Behörden Spiegel am 17./18. März 2020 in Leipzig. In sieben Schritten wird erläutert, wie aus dem Wunschdenken ein Handlungsplan wird. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www. fuehrungskraefte-forum.de, Suchwort “Creative”.

(BS/Sven Steffes-Holländer*) Der Krankenstand der öffentlichen Verwaltung ist im Branchenvergleich mit anderen Arbeitsbereichen auch unter Berücksichtigung spezifischer Charakteristika (z. B. Alters- und Geschlechterstruktur, Beschäftigung Schwerbehinderter etc.) sehr hoch! Dieses Phänomen gilt für alle Verwaltungsebenen und ist schon in den letzten 20 Jahren festzustellen. Die Ursache sind immer häufiger auftretende psychische Erkrankungen.

Antikorruptionsbeauftragte /r

Ihre Dozenten: Ingo Sorgatz Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ist als Erster Kriminalhauptkommissar in einer obersten Sicherheitsbehörde des Bundes seit mehreren Jahren für die Interne Revision und Korruptionsprävention zuständig.

Offen für Neues

Arbeitsplatzphobie und ihre Folgen

ZERTIFIKATSLEHRGANG

Die öffentliche Hand steht vor der verantwortungsvollen Aufgabe, innerhalb ihres Kompetenzbereiches ein Korruptionspräventionssystem zu schaffen. Eine wesentliche Maßnahme in diesem Sinne ist die Berufung einer/s Antikorruptionsbeauftragten. Er/sie ist Ansprechpartner/-in für alle Mitarbeiter/-innen hinsichtlich korruptionsrelevanter Verdachtsmomente und trägt wesentlich dazu bei, ein funktionsfähiges Präventionssystem in eine Behörde oder sonstige öffentliche Einrichtung zu implementieren. Alle wesentlichen Aufgabengebiete der/des Antikorruptionsbeauftragten werden in diesem Zertifikatslehrgang vorgestellt und praxisnah vermittelt.

Ihrer Idee herausarbeiten können in der Phase “Akzeptanz” erkunden.

verwalten. Doch aufgepasst: Nichts geht, wenn sich Ihre innere Haltung querstellt. Keine Methode wirkt, wenn Sie an “Ja, aber, geht nicht und deshalb haben wir das schon immer so gemacht” glauben! Wollen und Übung macht letztlich den Ideenprofi aus Ihnen. Werden Sie ein kreativer Bürokrat.

Angst vor der Arbeit?

Gemeinsames Ziel als Grundlage

Angepasst

Bei den meisten Zulagen in den Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) A und B existieren dynamische Verweise, sodass Änderungen automatisch auf den Tarifbereich übertragen werden. Anders sieht es bei den Zulagen aus, die in den Vorbemerkungen zu den BBesO A und B aufgelistet sind. Aus diesem Grund hat das BMI im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium

Behörden Spiegel / Januar 2020

Dr. Stefanie Lejeune Rechtsanwältin, Staatssekretärin a. D., ist Ombudsfrau zur Korruptionsprävention und in der Kanzlei GÖHMANN Rechtsanwälte als Of Counsel tätig.

Mit fachlicher Unterstützung von

und verursacht einen hohen Leidensdruck bei den Betroffenen. Ob eine Arbeitsplatzphobie im medizinischen Sinne vorliegt, kann nur ein Facharzt oder Psychotherapeut diagnostizieren.

Zwischen Furcht und Selbstwert Bei Patienten aus dem Öffentlichen Dienst kein unbekanntes Erkrankungsbild. Die Symptome sind eine stark ausgeprägte Furcht vor dem Arbeitsplatz oder damit in Verbindung stehenden Situationen, ein deutliches Vermeidungsverhalten, körperliche Reaktionen wie Herzklopfen, Schweißausbruch, Zittern oder Mundtrockenheit, Beklemmungsgefühl, Atemprobleme oder Übelkeit. Die Symptome können auf dem Weg zur Behörde, am Arbeitsplatz selbst, am Abend vor dem nächsten Arbeitstag, zum Ende des Urlaubs oder auch in der Nacht in Form von Albträumen auftreten. Gleichzeitig stellt die Leistung am Arbeitsplatz für viele Beschäftigte im öffentlichen Sektor eine zentrale Säule ihres Selbstwerts dar. Deshalb schränken arbeitsplatzbezogene Ängste die Lebensqualität auch besonders umfassend ein. Nur bei Vermeidung oder Verlassen des Arbeitsplatzes kommt es zu einem Nachlassen dieser Ängste. Das Vermeidungsverhalten wirkt belohnend, da es die Angst reduziert. In der Konsequenz kommt es regelhaft zur Arbeitsplatzvermeidung, das heißt in der Mehrzahl der Fälle zu einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit (“Krankschreibung”). Weiterhin besteht die Gefahr, dass sich das Vermeidungsverhalten auf andere Bereiche ausdehnt, wie zum Beispiel durch Vermeidung des Ortsteils, in welcher die Behörde liegt, Vermeidung von Kontakt mit Kollegen oder Vorgesetzten oder sogar Angstattacken, wenn nur das Gespräch auf den Arbeitsplatz kommt.

Vielfältige Ursachen Psychische Erkrankungen führen zu deutlich häufigeren Abwesenheitszeiten als vergleichbare körperliche Leiden, vor allem psychosomatische Erkrankungen (als organische Beschwerden aufgrund unbe-

wältigter seelischer bzw. psychosozialer Probleme, jedoch ohne krankhaften körperlichen Befund). Die Gründe für die Entstehung einer Arbeitsplatzphobie können sehr vielfältig sein: Frühere negative Erfahrungen am Arbeitsplatz, wie Mobbing oder Einschüchterung, ein fehlendes Vertrauensverhältnis innerhalb der Abteilung, hohe Stressbelastung, Überforderung, Versagensängste, die fehlende Verarbeitung traumatischer Erlebnisse im Dienst oder eine hohe Rate an Umstrukturierungen kommen als mögliche Ursachen infrage.

Appell gegen die Angst Die Behandlung von Arbeitsplatzphobien ist eine Herausforderung, da eine der erfolgreichsten Behandlungen von Phobien – eine langsame Gewöhnung an den angstauslösenden Reiz, die zu einer Angstverminderung führt – schwierig ist, da der Arbeitsplatz in der Therapie nicht genau reproduzierbar ist. Einsetzbare Behandlungsmöglichkeiten sind Situations- und Verhaltensbeschreibungen, die Entwicklung von Bewältigungskompetenzen, das Erlernen von Entspannungsmetoden, Prinzipien des Angstmanagements sowie Unterstützung bei Konfliktklärungen wie z. B. einer Begleitung und Unterstützung im betrieblichen Eingliederungsmanagement. Eine Angst vor der Arbeit kann weitreichende Folgen haben und bis zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Die Erkrankung kann jeden treffen – egal wie alt, egal in welcher Position. Es ist wichtig, die Betroffenen bei der zeitnahen Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen, um die Spirale der Angst durchbrechen zu können. *Sven Steffes-Holländer ist Chefarzt der Heiligenfeld Klinik Berlin und Facharzt für Psychosomatische Medizin.


Aktuelles Öffentlicher Dienst / Bund

Behörden Spiegel / Januar 2020

Agiles Führen – Baustein für modernes Verwaltungshandeln? (BS) Das Schlagwort der agilen Verwaltung ist in aller Munde. Die Erwartungshaltung an eine moderne Verwaltung von innen wie außen zwingt nun zum Handeln. Braucht es dafür ein anderes, agiles Mindset in den Führungsetagen? Die Antwort lautet: JA!

Dynamik und Geschwindigkeit nehmen ständig zu und hinterlassen Spuren im Verwaltungshandeln. Damit ändern sich auch die Anforderungen an Führungskräfte. Gehört es zu den Grundbausteinen von Führung, Orientierung zu bieten und damit Sicherheit zu geben, scheint Agilität eher das Gegenteil zu fordern. Hierbei geht es eher um Flexibilität, Neuorientierung bzw. permanentes Reagieren auf Einflussfaktoren. Die zunehmende Zahl von digitalen Eingangskanälen verstärkt diese Effekte. Waren noch Mitte der 80er-Jahre Reaktionen innerhalb einer Woche – meist per Brief – normal, so wird es heute innerhalb einer Stunde bzw. eines Tages erwartet. Auch in der Belegschaft ist ein Wandel in der Erwartungshaltung an Führung erkennbar. Hier steigt der Erwartungsdruck an die Geschwindigkeit,

Beate van Kempen leitet die Abteilung “Produktmanagement Verbundlösungen” beim LVR Infokom.

Foto BS/privat

mit der Entscheidungen gefällt und kommuniziert werden – zumindest bei der Generation “Y”. Ohne wie ein “Fähnchen” auf alles zu reagieren, braucht es eine innere Stabilität, welche den Wandel als Normalität akzeptiert. Eine erkennbare Führungslinie, die nicht immer schnurgeradeaus geht, sondern kurvig verläuft, um auf Einflussfaktoren reagieren zu können. Dieses dynamische FührungsParadigma muss kommuniziert, der Umgang damit gemeinsam

fixiert werden. Somit wird ein aktiver Dialog des Führungsverhaltens etabliert, um Nachvollziehbarkeit im Handeln des Vorgesetzten wie auch das Wissen um Grenzen und Leitlinien sicherzustellen. Ein verändertes Miteinander zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, welches Zeit, Vertrauen und eine gute Kultur braucht, gleichzeitig jedoch ein stabiles wie bewegliches(!) Verwaltungsmanagement etablieren kann: eine Basis für modernes Verwaltungshandeln nach innen wie nach außen. Wie neue Führungskraft in der Behörde entfaltet werden kann ist Gegenstand der Veranstaltung “Zukunft Führung” am 18. und 19. Juni 2020 in Höhr-Grenzhausen. Weitere Informationen unter www.fuehrungskraefte-forum. de, Suchwort “Zukunft Führung”.

Ziebs zurückgetreten Termin für Neuwahl des DFV-Präsidenten noch unklar (BS/mfe) Der bisherige Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Hartmut Ziebs, ist zurückge­ treten. Er beklagte unter anderem fortgesetzte Intrigen und Behinderungen seiner Arbeit sowie das fehlende Vertrauen der Mitglieder des DFV-Präsidialrates. Außerdem seien zahlreiche Hassbotschaften und Drohungen gegen seine Familie eingegangen. Ziebs forderte im Zuge seiner Rücktrittserklärung zugleich den Amtsverzicht jener fünf DFVVizepräsidenten, die ihn massiv kritisiert hatten. Er schrieb: “Unter “Amtsverzicht” verstehe ich hier neben dem Rücktritt auch den Verzicht auf eine neue Kandidatur für DFV-Spitzenämter.” Diese wollen der Aufforderung jedoch nicht nachkommen. Nach Ziebs’ Rückzug steht nun vorerst sein bisheriger Ständiger Vertreter Hermann Schreck an der Spitze des DFV. Zusammen mit einem weiteren Vizepräsidenten vertritt er den Verband gerichtlich und außergerichtlich nach außen. Schreck ist bereits seit 2011 einer der DFV-Vizepräsidenten. Im DFV-Präsidium ist er bislang für die Bereiche Katastrophenschutz und Brandschutzerziehung verantwortlich.

Mehrere Probleme Ein neuer DFV-Präsident kann nur durch eine Delegiertenversammlung gewählt werden. Ein vorgegebener Zeitraum, in dem diese Neuwahl stattfinden muss, existiert nicht. Terminiert werden kann eine neue Delegiertenversammlung nur durch die Delegiertenversammlung selbst. Einberufen werden muss eine Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jährlich sowie bei Bedarf stattfinden muss, mit einem Vorlauf von mindestens acht Wochen.

Derzeit gibt es nach Informationen des Behörden Spiegel zwei Möglichkeiten. Entweder findet eine DFV-Delegiertenversammlung mit Neuwahl des Präsidenten im Juni im Zuge der Interschutz-Messe in Hannover statt. Oder die Delegierten tagen bereits Anfang April in Erfurt. In Hinblick auf diesen Termin gibt es jedoch einige Probleme, wie die Redaktion erfuhr. So kann der Präsident nicht mehr zu dieser Delegiertenversammlung einladen und der Präsidialrat ist dazu offenbar nicht berechtigt. Möglicherweise könnte jedoch der Ständige Vertreter einladen. Es hätten aber bereits Wahlvorschläge für einen neuen DFV-Präsidenten beim bisherigen Präsidenten oder dessen Ständigen Vertreter eingehen müssen. Denn: Wahlvorschläge für die Wahl des Präsidiums müssen spätestens 16 Wochen vor der Delegiertenversammlung eingereicht werden und mindestens drei Monate vor dem Termin den Präsidenten erreichen.

sogar zu einem dritten Wahlgang, stehen dann nur noch zwei Kandidaten zur Auswahl. Dort ist gewählt, wer die einfache Stimmenmehrheit erhält.

Creative Information Technology Center eröffnet Das BAMF macht agil – Jetzt auch in Berlin (BS/stb) Mit dem Creative Information Technology Center (CIC) am Berliner Standort in der Badenschen Straße setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen agilen Kurs bei der Digitalisierung fort. Im neuen Zentrum sollen nicht nur digitale Lösungen für den internen Einsatz entwickelt werden. Der Fokus liegt vielmehr auf behördenübergreifenden Projekten zum Beispiel zur Nutzung von Cloud- oder BlockchainTechnologien. Außerdem ist das CIC als Knotenpunkt für den Austausch mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft gedacht. Bei der Planung und baulichen Umsetzung wurde Wert da­rauf gelegt, ein offenes und auf kooperatives und kreatives Arbeiten ausgerichtetes Umfeld zu schaffen. Besucher aus Politik, Ministerien und Unternehmen aus der Digitalbranche sollen regelmäßig empfangen werden, um Wissen auszutauschen und ggf. Projekte anzubahnen. Vor allem neue Technologien will das BAMF erproben. Zunächst im Bereich von Cloud und Blockchain. Berlin sei bewusst als Standort gewählt worden, um sich vor Ort mit zentralen Akteuren zu vernetzen und die ansässige ITCommunity, vor allem digitale Start-ups, nutzen zu können, heißt es aus der IT-Abteilung des BAMF. “Mit dem CIC wird das Bundesamt nicht nur Teilnehmer oder Adressat der Digitalisierung, sondern treibt diese aktiv und gestalterisch voran.” In den Rahmen des Plattformgedankens gehört auch, dass das Behördennetzwerk NExT im CIC seine Geschäftsstelle haben wird. Der Verein versteht sich als gemeinnütziges, unabhängiges Netzwerk für die Verwaltung und will die Gestaltung der digitalen Transformation vorantreiben. Mitglieder sind Vordenker und Entscheider aus vielen Bundesbehörden, Schirmherr ist Innenstaatssekretär und Bundes-CIO Klaus Vitt. Der Behörden Spiegel unterstützt das Behördennetzwerk NExT als Partner. Das BAMF erhofft sich vom CIC auch positive Effekte nach innen. So will es sich für dringend

benötigte Nachwuchskräfte im IT-Bereich attraktiver machen. Dabei sollen auch neue Wege der Personalgewinnung gegangen werden. Geplant sind Hackathons – Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer in kurzer

nen Teams vor. Produkte werden frühzeitig ausgerollt und in kurzen Zyklen überarbeitet und erweitert, um schnelle Ergebnisse zu produzieren und Erfahrungen von Anwenderseite unmittelbar berücksichtigen zu können.

Beim Creative Information Technology Center in Berlin setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewusst auf offene Architektur und Ergonomie, um kreative Zusammenarbeit zu fördern und sich als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Foto: BS/BAMF

Zeit in Teamarbeit soft- oder hardwarebasierte Lösungen für gestellte Probleme finden sollen.

Digitaler Vorreiter BAMF Als Plus für IT-Experten gilt auch die Arbeit nach den Grundsätzen der agilen Softwareentwicklung. Damit und mit einem bewusst offen und kreativ gestalteten Arbeitsumfeld hat das BAMF bereits seit 2017 Erfahrungen in seinem IT-Labor am Hauptstandort in Nürnberg sammeln können. Die agile Methodik sieht insbesondere regelmäßigen moderierten Austausch in klei-

Ausgelöst durch die massenhafte Einwanderung vor einigen Jahren war das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum digitalen Vorreiter in der Bundesverwaltung geworden. In kurzer Zeit wurden interne Prozesse überarbeitet, um dem erhöhten Antragsaufkommen zu begegnen. Unter Nutzung neuer Technologien wurden unter anderem Spracherkennungssysteme und Auslesesysteme für mobile Endgeräte sowie BotSysteme zur automatisierten Bearbeitung der E-Mail-Eingänge eingeführt.

BND sorgt für mehr Transparenz Auslandsnachrichtendienst mit multimedialer Ausstellung Hartmut Ziebs ist nicht mehr Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Wann sein Nachfolger gewählt wird, ist noch unklar. Foto: BS/Dombrowsky

Auf der Delegiertenversammlung werden die Mitglieder des DFV-Präsidiums einzeln und per schriftlicher Abstimmung für eine sechsjährige Amtsperiode bestimmt. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer die Stimmen von mehr als der Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereint. Gleiches gilt für einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang. Kommt es

Wann die nächste Delegiertenversammlung stattfinden wird, war vom DFV nicht zu erfahren. Von dort heißt es nur recht schwammig, dass das Präsidium Schreck als Ständigen Vertreter bestätigt habe und sich der DFV “aktuell in einer herausfordernden Situation” befinde. Die notwendigen Prozesse sollten deshalb “nicht überstürzt oder in Eile oberflächlich, sondern mit Bedacht und solide sowie in Gemeinsamkeit durchgeführt werden können.” Und Schreck selbst sagt: “Mit Blick auf die Nachfolge von Hartmut Ziebs streben wir im Benehmen mit unseren Mitgliedsverbänden die zeitgerechte Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin an.”

vielseitige Behörde weitergehen werden.” Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), hat im Rahmen der Festveranstaltung zur Umbenennung die bisherige Arbeit des BVA gewürdigt und betonte die Bedeutung des BAS für das Funktionieren der Sozialversicherung. Zudem wies er darauf hin, dass nun auch im Namen zum Ausdruck komme, was inhaltlich längst vollzogen sei: die stetige Weiterentwicklung des früheren BVA von einer

Aufsichtsbehörde zu einem Bundesamt mit weiteren vielschichtigen Verwaltungs- und Finanzierungsaufgaben. Mit gegenwärtig circa 590 Beschäftigten, die sich auf acht Abteilungen und 47 Referate verteilen, führt das BAS die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Zudem nimmt das Bundesamt wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr.

In Stichwahl reicht einfache Stimmenmehrheit

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(BS/mfe) Der Bundesnachrichtendienst (BND) setzt auf noch mehr öffentliche Nachvollziehbarkeit und Darstellung seiner Arbeit. Nachdem zunächst ein Besucherzentrum in Berlin eingerichtet wurde, gibt es dort nun auch eine interaktive Dauerausstellung. Zu sehen sind circa 120 Exponate. Darunter einige besonders interessante Dinge wie etwa eine Uranzentrifuge, eine von Schleppern teuer verkaufte, aber nicht hochseetaugliche Kinderschwimmweste und eine Sprengstoffweste. Die Ausstellungsinhalte verteilen sich auf zwei Geschosse. Im Erdgeschoss wird gezeigt, unter welchen Rahmenbedingungen der BND arbeitet. Dort finden sich unter anderem interaktive Stelen mit herausgehobenen Exponaten zu den Arbeitsschwerpunkten des Nachrichtendienstes sowie Informationen zur allgemeinen Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Kontrolle von Nachrichtendiensten. Im Obergeschoss wird die operative Arbeit des BND präsentiert. Dort finden sich neben Daten und

Fakten zum BND interaktive Vi­ trinen zur Darstellung der unterschiedlichen Beschaffungsarten und eine Mitarbeiterwand. Dort werden zahlreiche unterschiedliche Berufsbilder und Tätigkeitsfelder präsentiert, die im BND vertreten sind. Außerdem dort zu finden ist ein Geschichtsbereich. In diesem werden Ereig-

nisse der internationalen, der deutsch-deutschen sowie der BND-Geschichte in überlappenden Timelines dargestellt und mit Exponaten unterlegt. Gesehen haben die Ausstellung bereits rund 20.000 Personen aus 250 Besuchergruppen. Einzelpersonen ist ein Besuch noch nicht möglich.

In der Ausstellung werden unterschiedliche Exponate präsentiert.

MELDUNG

Aus BVA wird BAS (BS/kh) Zum Jahreswechsel ist das im Jahr 1956 gegründete Bundesversicherungsamt (BVA) in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) umbenannt worden. Der Präsident des BAS, Frank Plate, erklärt: “Die Umbenennung ist ein Meilenstein in der Geschichte des Hauses. Der Blick in unsere Geschichte hat mir gezeigt, dass wir bereits viele Veränderungen gemeistert haben. Daher ist der neue Name eine Bestätigung für unseren Weg, den wir als moderne und

Im Besuchenzentrum des Bundesnachrichtendienstes (BND) können sich Bürger über die Arbeit des Auslandsnachrichtendienstes informieren. Fotos: BS/Feldmann


Länder

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Digitalisierung auf Sächsisch

Kommentar

IT-Vorhaben der neuen Kenia-Koalition in Dresden

Foto: BS/Tjark Thönßen

Deutschland braucht eine Reform des Föderalismus Konstantin Kuhle ist Innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.

(BS) Ende des vergangenen Jahres jährte sich der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz zum dritten Mal. Bei dieser Tat starben elf Menschen und 55 weitere wurden verletzt. Die Aufarbeitung in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages dauert an. Aber schon heute ist klar: Die mangelhafte Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Verfassungsschutz- und Polizeibehörden des Bundes und der Länder trug dazu bei, dass die Tat nicht verhindert werden konnte. Wie schon bei der viel zu späten Aufdeckung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) im Jahr 2011 zeigt sich, dass die föderale Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland durch die aktuellen Gefahren in den Bereichen Extremismus und Terrorismus an ihre Grenzen gerät.

Braucht es im 21. Jahrhundert wirklich 16 Landesämter für Verfassungsschutz? Wie können die Bereiche Beschaffung, Digitalisierung und Datenweitergabe zeitgemäß organisiert werden? Warum erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten oftmals auf der Grundlage loser Absprachen und nicht auf Basis transparenter Gesetze? Will der Rechtsstaat die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig effizient schützen, darf er sich den Antworten auf solche Fragen nicht verschließen. Es ist an der Zeit, die Herausforderungen an der Schnittstelle von Föderalismus und Sicherheit konzentriert anzugehen. Schon in den Jahren 2006 und 2009 hat unser Staatswesen mit zwei Föderalismusreformen gezeigt, dass es zu grundlegenden Reformen in der Lage ist. Man sollte diese Erfahrungen nutzen und

eine gemeinsame Kommission aus Bundes- und Ländervertretern bilden, die Vorschläge erarbeitet. Reibungsverluste, unnütze Doppelarbeiten sowie eine fehlende oder unvollständige Informationsweitergabe müssen durch eine gemeinsame Anstrengung bekämpft werden. Geschieht dies im Rahmen einer Debatte auf Augenhöhe zwischen Bund und Ländern, so müssen letztere auch keine Angst vor einem schleichenden Kompetenzverlust haben. Ein solcher würde sich eher einstellen, wenn nötige Reformen weiter verschleppt werden. Ein weiteres Abwarten jedoch kann nicht die Reaktion auf die Bedrohungen der Inneren Sicherheit sein. Wer angemessen auf die terroristischen Ereignisse der vergangenen Jahre und die extremistischen Bedrohungen von heute reagieren will, der sollte Strukturreformen nicht im Wege stehen.

“Verbrechen an den Kindern” Lehrerverband übt Kritik an Quereinsteiger-Praxis (BS/Katarina Heidrich) Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, hält den Einsatz von Quereinsteigern als Lehrer an Schulen für “absurd”. Den Bundesländern wirft er vor, die Seiteneinsteiger nur unzureichend für ihre neue Aufgabe zu qualifizieren. Die Zahlen zeichnen allerdings ein uneinheitliches Bild im Bundesgebiet. Es sei “ein Verbrechen an den Kindern”, dass bundesweit pädagogische Laien ohne ausreichende Vorbereitung und Qualitätssicherung tätig seien. “Innerhalb von zwei Wochen UniAbsolventen, die noch nie etwas von Pädagogik und Didaktik gehört haben, per Crashkurs zur Grundschullehrkraft auszubilden, das ist doch absurd”, so Meidinger. Dazu komme, dass es für die Quereinsteiger nicht genügend Ausbildungslehrer gebe. Alles in allem zeige sich hier ein “völliges Versagen” und die geringe Wertschätzung einer notwendigen Berufsprofessionalität seitens der Politik. Die reagiert teilweise mit Unverständnis auf die harsche Kritik. Hessens Kultusminister und Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Alexander Lorz (CDU), betont, dass mittelfristig einige Länder nicht ohne Quereinsteiger auskommen würden. “Aber wir sind uns bewusst, dass diese auch entsprechend qualifiziert werden müssen”, so Lorz. In Hessen hatten im Oktober 2018 insgesamt 6.300 Lehrkräfte keine abgeschlossene Lehrerausbildung. An Grundschulen unterrichten 1.500 ohne pädagogische Fachkenntnisse. Das sind zehn Prozent aller Grundschullehrer.

Kein pauschaler Lehrer­ mangel Gerade dort fehlen auch die meisten ausgebildeten Lehrer. Aufgrund veralteter Bevölkerungshochrechnungen hatte sich die KMK in ihren Bedarfsprognosen verrechnet, seit Ende letzten Jahres steht fest: Der Lehrermangel wird deutlich größer als bisher angenommen. Bis 2025 sollen nicht nur 15.300 Grundschullehrer deutschlandweit fehlen, wie von der KMK berechnet, sondern insgesamt 26.300. Nach den Zahlen kann der Bedarf bis 2025 nicht mit voll ausgebildeten Grundschullehrern gedeckt werden. Daher würden alle Länder ihre Bemühungen weiter verstärken, Quereinsteiger gezielt fortzubilden und zu qualifizieren, so Lorz. “Richtig bleibt, dass je-

de gegebene Unterrichtsstunde besser ist als eine ausgefallene.” Deutschlandweit ist in den vergangenen Jahren der Anteil von neu eingestellten Quereinsteigern an öffentlichen Schulen von unter drei Prozent auf 13 Prozent gestiegen. Allerdings mit großen regionalen Unterschieden. Der KMK-Präsident wehrt sich deshalb auch gegen den pauschalen Begriff “Lehrermangel”. Der

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rend in Bayern und dem Saarland nach Angaben der KMK im Jahr 2018 kein einziger Seiteneinsteiger eingestellt wurde, war in Mecklenburg-Vorpommern mehr als jede fünfte Stelle mit ihnen besetzt. In Bremen rund jede vierte und in Brandenburg mehr als jede dritte. Berlin mit 40,1 Prozent und Sachsen mit 50,2 Prozent verzeichneten den größten Bedarf.

(BS/bk) Das erste Dreierbündnis in Sachsen und die dritte Kenia-Koalition auf Länderebene – nach SachsenAnhalt und Brandenburg – erblickte kurz vor Weihnachten das Licht der Welt. Für Thomas Popp (CDU) bedeutete die Kabinettsbildung einen Aufstieg zum Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungs­ modernisierung. Für seinen Geschäftsbereich hat sich die Koalition in der nächsten Legislaturperiode einiges vorgenommen. Das “Softwareland” Sachsen, wie es im Koalitionsvertrag genannt wird, bescheinigt sich selbst schon hervorragende Voraussetzungen für die digitale Transformation. Dennoch möchte die neue Regierung den Wandel finanziell und beratend weiter unterstützen. Zur effizienten Bündelung der Aufgaben und Prozesse soll eine Digitalagentur, wie in anderen Bundesländern schon geschehen, gegründet werden.

freuen. Dies ist auch nötig, da die Plattform Amt24 zu einer landesweiten Verwaltungsplattform weiterentwickelt werden soll. Entsprechend den zeitlichen Vorgaben des OZG plant die Koalition, bis 2022 einen Großteil ihrer Dienstleistungen, wie das Beantragen von Elterngeld oder Wohngeld, Geburts- und Gewerbeanzeige, elektronisch anzubieten. Dazu sollen die Behörden und Kommunen stärker finanziell unterstützt werden. Wie hoch

Unternehmen vom SAX.CERT profitieren und mit dessen Hilfe Sicherheitslücken in Soft- und Hardware schließen. Die Klimadebatte und Umweltanstrengungen machen aber auch nicht vor dem Thema Digitalisierung halt. Deshalb will sich die neue Landesregierung eine Green-IT-Landesstrategie geben und möglichst energiesparend und umweltschonend bei Nutzung und Entsorgung von Hardware handeln. Neben den zahlreichen Vorhaben im Bereich der Digitalisierung bleibt vieles im Koalitionsvertrag vage. Ungeklärt sind die technische und personelle Ausstattung sowie der finanzielle Rahmen der Maßnahmen.

Brandenburger bei Breit­ bandausbau konkreter

Thomas Popp (CDU) hatte seit 2018 die Position des Landes-CIO inne, hier auf dem IT-Sicherheitstag des Behörden Spiegel in Dresden. Foto: BS/Stiebel Die Agentur soll die Digitalstrategie des Freistaates, welche 2019 in der dritten Auflage erschien und durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erstellt wurde, fortführen und weiterentwickeln. Die Themen, der sich die Digital­ agentur annehmen soll, reichen von Teilhabechancen über eine Open-Data-Strategie bis hin zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt.

Digitalisierungsoffensive in der Verwaltung Neben der Strategiefindung soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vorangetrieben werden. Dafür kann sich Popp als Verantwortlicher über ein eigenes Budget im Haushalt

das Budget oder die Förderung ausfallen sollen, ist dabei noch nicht bekannt. Bei allen Vorhaben der Digitalisierung von Dienstleistungen und Prozessen in der Verwaltung sieht der Koalitionsvertrag auch eine Stärkung der IT-Sicherheit vor. Das Computer Emergency Response Team des Freistaates Sachsen (SAX.CERT) soll seine Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vertiefen und zum IT-Sicherheitszentrum ausgebaut werden. Die Aufgabe des Zentrums wird es sein, sächsische Verwaltungen und Betreiber von Kritischen Infrastruktur beim Thema Sicherheit zu unterstützen. Zusätzlich sollen auch kleine und mittelständische

Im Vergleich zur einen Monat älteren Kenia-Koalition in Brandenburg werden kleine Unterschiede in der Herangehensweise durchaus deutlich. Während sich die Koalition in Sachsen in Sachen Glasfaser- und Mobilfunkausbau nur allgemein für eine flächendeckende Versorgung ausspricht, nennt die Potsdamer Koalition konkrete Daten und Fristen für ihre Vorhaben. So soll in Brandenburg Glasfaser bis 2025 flächendeckend zur Verfügung stehen und der Mobilfunkstandart 4G/LTE zügig vorangetrieben werden. Um eine vollständige Abdeckung des Mobilfunknetzes zu erreichen, schlagen die Brandenburger Maßnahmen in ihrem Koalitionsvertrag, wie die Bereitstellung von Flächen und Gebäuden des Landes für die Errichtung von Funkmasten, vor. Bedeutende Gewerbestandorte sollen so noch vor Ende der Legislaturperiode voll versorgt sein. Doch auch in der Potsdamer Vereinbarung werden noch keine konkreten Aussagen zur Personalausstattung oder Finanzierung getroffen.

Drehscheibe für Einwanderung Arbeitsrechtliche und ausländerrechtliche Aufgaben verknüpft (BS/bk) In Bonn werden zwei neue Stellen für ausländische Fachkräfte eingerichtet. Hintergrund ist das ab 1. März in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Zum einen nimmt die Zentrale Servicestelle Berufs­ anerkennung (ZSBA) unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Arbeit auf. Zum anderen entsteht auf Landesseite die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE).

Ein Buch und eine Aktentasche machen noch keinen Pädagogen: Der Deutsche Lehrerverband kritisiert Quereinsteiger. Foto: BS/Pexels, pixabay.com

Bedarf sei von Region zu Region, von Schulform zu Schulform und letzten Endes auch von Unterrichtsfach zu Unterrichtsfach verschieden. Lorz gesteht aber ein: “Wir haben Regionen, da finden die Kultusministerien einfach nicht mehr genug Bewerber für die Plätze.”

Abnehmende Qualität In Hamburg etwa müsste laut Bildungssenator Ties Rabe jeder zehnte Abiturient Lehrer werden, um den Bedarf der wachsenden Stadt zu decken. Auch er ist der Meinung, im Notfall sei es besser, in begrenztem Maße ebenfalls Quereinsteiger einzusetzen als Unterrichtsstunden ausfallen zu lassen. Die Anforderungen und erforderlichen Qualifizierungen der angehenden Lehrer bei Unterrichtsbeginn sind in den Ländern indes völlig unterschiedlich. Und auch das Ausmaß an Einsätzen von Quereinsteigern fällt bundesweit nicht einheitlich aus. Wäh-

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Hessen (GEW) schließt sich indes Meidingers Kritik an. “Niemand würde sich von einer Krankenschwester am offenen Herzen operieren lassen”, kritisiert der stellvertretende GEW-Vorsitzende Tony Schwarz die aktuelle Situation. Quereinsteiger würden genutzt, um die Unterrichtszahlen gut aussehen zu lassen, “während die Qualität den Bach runtergeht”. Die GEW bemängelt zudem, dass Quereinsteiger verstärkt an Schulen in schwierigen sozialen Lagen eingesetzt würden, was die Chancenungleichheiten der Kinder erhöhe. Darüber hi­naus belaste ihre Betreuung auch die vollausgebildeten Kollegen. Schwarz fordert eine verbesserte Qualifikation und vor allem, den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten, damit es langfristig wieder mehr ausgebildete Lehrfachkräfte gibt.

Als zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte im Ausland soll die ZSBA Einwanderer sowie Einwanderungsinteressierte von Anfang an bei der Beratung in Fragen des Anerkennungsverfahrens von Berufsabschlüssen begleiten. Sie soll die bisher zuständigen Stellen bei der kommunikationsintensiven Beratung entlasten sowie das Anerkennungsverfahren transparenter und effizienter gestalten. Das ZSBA ist der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zugeordnet. Die ZAV erweitert so ihr Dienstleistungsangebot für Fachkräfte im Ausland.

Ausländerbehörde tätig sein. Die Zuständigkeit für das neue Fachkräfteeinwanderungsverfahren wurde dazu auf die Bezirksregierung Köln übertragen.

Bund-Land-Kooperation wird geschlossen Die ZFE wird aktiv nach der Antragstellung durch den Arbeitgeber mit der Vollmacht der ausländischen eingestellten Fachkraft und erteilt, sofern alle Voraussetzungen vorliegen, die Vorabzustimmung im Visumverfahren. Die Zentralstelle wird kurz nach der ZSBA ihre Tätigkeit Anfang März aufnehmen.

ZFE als Unterstützung Die Servicestelle soll zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen und wird vier Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 3,5 Millionen Euro pro Jahr finanziert. Zusätzlich stellt das BMBF einmalig 500.000 Euro für den Aufbau der Stelle zur Verfügung. Im gleichen Zuge beschloss die Landesregierung NordrheinWestfalens, die ZFE in Bonn einzurichten. Die Stelle wird dabei das ZSBA unterstützen und als

In Bonn entstehen Anlaufstellen für ausländische Fachkräfte. Foto: BS/jacqueline macou, pixabay.com

Beide neu eingerichteten Stellen sollen sich jeweils ergänzen und eng mit einander kooperieren.

So sollen arbeitsrechtliche und ausländerrechtliche Aufgaben eng miteinander verknüpft und Synergieeffekte geschaffen werden. Dazu wird derzeit zwischen der BA und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW eine Verwaltungsvereinbarung ausgearbeitet.

Landesamt für Einwanderung in Berlin Beide Stellen sind jedoch nicht für die Berufsanerkennung von Geflüchteten und Arbeitsmigranten, die sich schon in Deutschland befinden, zuständig, sondern die jeweilige Agentur für Arbeit des Wohnortes der Personen sowie die zuständige Anlaufstelle des Förderprogramms “Integration durch Qualifizierung (IQ)”. Seit Anfang des Jahres hat auch das Land Berlin ein eigenständiges Landesamt für Einwanderung. Die neue Behörde nehme als service- und beratungsorientierte Willkommensbehörde eine Schlüsselstellung für die Steuerung und Gestaltung der Einwanderung in Berlin ein, heißt es aus der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.


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MELDUNGEN

Investitionsprogramm in der Kritik (BS/lkm) Der brandenburgische Rechnungshof kritisiert in seinem Jahresbericht 2019 den von der neuen Kenia-Koalition geplanten Zukunftsinvestitionsfonds, da die Schulden des Landes damit einen neuen Höchststand erreichen werden. Die Gesamtverschuldung des Landes werde sich zum ersten Mal seit dem Jahr 2010 wieder erhöhen. Der Fonds soll ein Volumen von einer Milliarde Euro haben. Mit

dem Fonds sollen Projekte in Regionen gefördert werden, die Infrastruktur für Mobilität und digitalen Datenverkehr ausgebaut werden. Der Landesrechnungshof warnt, dass die Rückzahlung des Kredits den Landeshaushalt in späteren Jahren spürbar belasten könne. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage sei in den letzten Jahren stetig angestiegen und mittlerweile auf einem Rekordniveau.

Ausgaben stärker als Einnahmen gestiegen (BS/lkm) In den ersten drei Quartalen 2019 sind die öffentlichen Ausgaben um 5,7 Prozent und die öffentlichen Einnahmen um 4,3 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, errechnet sich hieraus für den Zeitraum von Januar bis einschließlich September 2019 ein Finanzierungsüberschuss von 18,8 Milliarden Euro. In den ersten drei Quartalen 2018 hatte der Überschuss 32,1 Milliarden Euro betragen. Die Ausgaben des Bundes stiegen in den ersten drei Quartalen 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent auf 293,6 Milliarden Euro. Die Einnahmen nahmen um 1,9 Prozent auf 297,1 Milliar-

den Euro zu. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsüberschuss für den Bund von 3,6 Milliarden Euro. Obwohl auch bei den Ländern der Ausgabenzuwachs (+6,9 Prozent auf 302,2 Milliarden Euro) den Anstieg bei den Einnahmen (+4,8 Prozent auf 319,5 Milliarden Euro) übertraf, wiesen sie in den ersten drei Quartalen 2019 einen Finanzierungsüberschuss von 17,3 Milliarden Euro aus. Bei den Kommunen stiegen die Ausgaben um sechs Prozent auf 198,3 Milliarden Euro und die Einnahmen um 4,4 Prozent auf 197,9 Milliarden Euro. Damit ergibt sich hier ein Finanzierungsdefizit von 0,4 Milliarden Euro.

Erstmals grüne Bundeswertpapiere (BS/lkm) Der Bund beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2020 erstmals grüne Bundeswertpapiere zu begeben. Wie die für das Schuldenmanagement des Bundes zuständige Finanzagentur mitteilte, will die Bundesregierung damit die Entwicklung nachhaltiger Finanzmärkte und insbesondere des grünen Marktsegments unterstützen. Perspektivisch soll Marktteilnehmern die Möglichkeit gege-

ben werden, entlang der gesamten Zinskurve des Bundes in Grüne Bundeswertpapiere zu investieren. Der Marktauftritt wird in Form von sogenannten grünen Zwillingsanleihen gestaltet. Dabei emittiert der Bund im Rahmen seines Standardmarktauftritts neben einem konventionellen Bundeswertpapier ein grünes Wertpapier mit gleicher Fälligkeit und gleichem Kupon.

Haushalt ohne Regierung Thüringens Haushalt für 2020 steht (BS/lkm) In Thüringen wurde im Herbst 2019 ein neuer Landtag gewählt. Eine neue Regierung gibt es noch nicht, aber der Haushalt für 2020 steht. Während man im Landtag immer noch an einer Regierungsbildung feilt und aktuell eine Projektregierung in Betracht zieht, haben die Kommunen Planungssicherheit und können – unabhängig von den Diskussionen in Erfurt – ihre Arbeit machen. Ende November endete die Amtszeit der rot-rot-grünen Landesregierung; sie ist seitdem geschäftsführend im Amt. Nach heftigen Debatten hatte die Regierung bereits im Sommer letzten Jahres den Haushalt für eine Zeit verabschiedet, zu der sie gar nicht mehr an der Regierung sein wird. Laut einem Gutachten des Potsdamer Staatsrechtlers Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt verstoße der Haushalt damit gegen die Verfassung. Der Haushaltsbeschluss für die Zeit nach der Landtagswahl komme faktisch einer Selbstverlängerung der 6. Wahlperiode gleich und verletze das Budgetrecht des 7. Thüringer Landtags. CDU-Fraktionschef Mike Mohring wieß zudem darauf hin, dass Ministerpräsident Bodo Ramelow mit dem beschlossenen Haushalt angesichts der erwarteten schwierigen Mehrheitsverhältnisse nach der Landtagswahl seine Amtszeit um wenigstens 12 Monate ausdehnen könne. Denn laut dem Gutachten “hat der Landtag kein Recht, nachträglich selbstständig Änderungen am Haushalt vorzunehmen”. Die Opposition forderte, deshalb den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Doch der Antrag wurde mit rotrot-grüner Mehrheit abgelehnt. Mit der Vorwegnahme des Haushalts habe man vor allem für Kommunen, Vereine und die Wirtschaft im Freistaat Planungssicherheit schaffen wollen. Das

Land, Städte und Gemeinden sollten nicht ohne Geld in der Luft hängen. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert betonte, dass es damals schon absehbar war, dass zu Beginn der neuen Legislaturperiode unabhängig von der ausstehenden Regierungsbildung ein Haushalt nicht fristgerecht bis zum Beginn des Haushaltsjahres hätte aufgestellt werden können. “Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine neue Landesregierung gibt, muss niemand mit Verzögerungen bei bestehenden Maßnahmen oder neuen Vorhaben und Investitionen rechnen. Niemand sitzt im Ungewissen, alles läuft weiter. Auch neue Projekte können begonnen werden”, so die Finanzministerin.

Rekordvolumen Der Haushalt hat ein Volumen von 11,1 Mrd.Euro und kommt ohne neue Schulden aus. Zum Ausgleich der wegfallenden Straßenausbaubeiträge sind Zahlungen an die Kommunen in Höhe von 20 Millionen Euro eingeplant. Ihnen stehen außerdem im Kommunalen Finanzausgleich dauerhaft 100 Millionen Euro mehr zur Verfügung. “Mit dem beschlossenen Haushalt können zum Beispiel die so dringend benötigten Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten ohne zusätzliche Hürden oder Wartezeiten eingestellt werden”, so Taubert.

Finanzen

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Bundesrechnungshof rügt Geldverschwendung Prüfer sehen viel Verbesserungspotenzial (BS/lkm) Abhängig von Tauchtiefe, Strömungslage, Temperaturen und Gewässer gibt es bei Tauchtätigkeiten der Bundeswehr 84 und der Bundespolizei 71 verschiedene Varianten für die Zulagen. “Zu unübersichtlich”, “in sich nicht schlüssig” und “zu komplex” findet der Bundesrechnungshof, deswegen das Zulagewesen des Bundes. Doch auch in anderen Bereichen sieht er Verbesserungsbedarf bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat im Dezember seine Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes vorgestellt. Die 28 Prüfungsergebnisse befassen sich unter anderem mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, Beschaffungen bei der Bundeswehr, dem Verkehrsträger Schiene, der IT, Mindereinnahmen im Steuerbereich, Zulagen im Besoldungsrecht des Bundes sowie der Bundesagentur für Arbeit. In seinem Bericht kritisiert der Rechnungshof unter anderem Subventionen für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV), da sie den Einsatz von Bussen mit einem höheren Kraftstoffverbrauch begünstigt. Die Unternehmen des ÖPNV erhalten eine Steuerentlastung für die gezahlte Energiesteuer auf verbrauchte Kraftstoffe. Da der ­ÖPNV überwiegend Dieselfahrzeuge einsetzen würde, werde zu 99 Prozent Diesel subventioniert. Diese Subvention belaufe sich seit dem Jahr 2000 auf 1,2 Mrd. Euro. Der Einsatz effizienter, umweltfreundlicher und schadstoffarmer Fahrzeuge werde dabei nicht belohnt. Denn die Subvention ist verbrauchsabhängig: je höher der Verbrauch, desto höher die Entlastung. “Diese Förderlogik ist aus der Zeit gefallen. Sie bietet dem ÖPNV keinen Anreiz, verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge einzusetzen”, moniert der Rechnungshof. Zudem bezweifeln die Prüfer, dass die Subvention den Umstieg vom Privat-Pkw auf den ÖPNV wirksam fördert. Sie empfehlen eine Förderung, die Schadstoffklassen und Energieeffizienz der Fahrzeuge berücksichtigt.

Zulagewesen vereinfachen Verbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof auch bei den Zulagen in der Besoldung des Bundes. Sie seien unübersichtlich und in sich nicht schlüssig. Für die Zulage bei Tauchtätigkeiten beispielsweise bestehen bei der Bundeswehr 84 und bei der Bundespolizei 71 verschiedene Fallkonstellationen. Die Höhe der Zulage hängt im Wesentlichen von der Tauchtiefe sowie davon ab, ob die Bediensteten

Das Zulagewesen der Bundeswehr ist sehr komplex. Allein bei den Tauchern gibt es je nach Tauchtiefe, Strömung und Wassertemperatur hunderte Varianten. Die Bundeswehr hat deshalb rund 100 sogenannte Zulagenbeauftragte zusätzlich eingesetzt, um eine möglichst fehlerarme Bearbeitung sicherzustellen. Der Rechnungshof kritisiert diesen hohen Verwaltungsaufwand und fordert eine Vereinfachung des Zulagewesens. Foto: BS/Horst Schmidt, stock.adobe.com

in einer Strömung mit oder ohne Strömungsschutz und ob in Seewasserstraßen, auf offener See oder in Binnenwasserstraßen bei Lufttemperaturen von weniger als drei Grad Celsius tauchen. Die Zulage wird stundenweise erfasst und abgerechnet. Sie beträgt zurzeit zwischen 3,88 Euro und 31,24 Euro je Stunde. Der monatlich ausgezahlte Betrag war den Prüfern zufolge in rund einem Drittel aller Fälle, in denen diese Zulage gezahlt wurde, kleiner als 100 Euro. Mithin würden viele Taucher geringe und wenige hohe Zahlungen erhalten. “Mit 19 verschiedenen Stellenzulagen und 27 verschiedenen Erschwerniszulagen mit Hunderten Varianten ist das Zulagenwesen kaum zu durchblicken”, kritisieren die Prüfer. Das Abrechnen der Zulagen erfordere in einigen Bereichen erhebliche Personalressourcen. So habe die Bundeswehr rund 100 sogenannte Zulagenbeauftragte zusätzlich eingesetzt, um eine möglichst fehlerarme Bearbeitung sicherzustellen. Für die Zulagenbeauftragten fallen laut Bundesrechnungshof jährlich Personalausgaben von 8,5 Mio. Euro an. “Die Komplexität im Zulagenwesen führt zu hohem Verwaltungsaufwand und Fehlzahlungen – häufig zulasten der Beschäftigten”, kritisieren die Prüfer. Das BMI sollte unverzüglich eine umfassende Bestandsaufnahme mit dem Ziel beginnen, das Zulagenwesen grundlegend zu vereinfachen. Das BMI hat

in einer Stellungnahme dazu erklärt, dass Zulagen immer an den besonderen Umständen der konkreten Tätigkeiten orientiert und daher per se individuell aufgabenbezogen seien. Generalisierende oder pauschalierende Regelungen seien nur für gleichartige Aufgaben sinnvoll. Nach Ansicht des BMI werde die plakative Bezeichnung des Zulagenwesens als “undurchdringlicher Dschungel“ der Komplexität dieses Rechtsgebiets nicht gerecht. Der Verwaltungsaufwand bei der Zulage für Tauchtätigkeiten sei gerechtfertigt, um die unterschiedlichen Erschwernisse angemessen abzugelten. Pauschale Zulagen würden den besonderen Belastungen nicht gerecht.

Falsche Gehälter für Soldaten Laut Bundesrechnungshof berechnet die Bundeswehr seit Jahren das Gehalt für neu eingestellte Soldaten falsch – häufig zu deren Lasten. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) müsse endlich die vom Bundestag geforderten wirksamen Kontrollmechanismen einführen und den Soldaten das richtige Gehalt auszahlen. Bereits 2013 hatte der Bundesrechnungshof aufgezeigt, dass die Bundeswehr Gehaltsstufen in vielen Fällen falsch festgesetzt hatte. Der Bundestag forderte daraufhin vom BMVg, fehlerfreie Zahlungen sicherzustellen. 2017 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Bundeswehr die Gehaltsstu-

fen weiterhin fehlerhaft und verspätet festsetzt. Teilweise dauert die Bearbeitung der Stufenfestsetzung mehr als zwei Jahre. Auch wirksame Kontrollmechanismen fehlen noch immer.

Zu viel Leitungspersonal Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt es dem Rechnungshof zufolge zu viel Leitungspersonal. 2012 gliederte die BA Aufgaben und Personal aus ihren Agenturen für Arbeit aus. Ihre Organisationsstrukturen passte sie aber nicht an. In fast jeder dritten Agentur ist der Geschäftsführung nur noch eine Bereichsleitung unterstellt. Erst diese Bereichsleitung führt mehrere direkt unterstellte Bereiche. Solche “einzügigen” Unterstellungsverhältnisse seien zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit müsse ihre Organisationsstrukturen so anpassen, dass sie für das Aufgabenprofil adäquat sind und dabei möglichst wenige Hierarchieebenen mit angemessenen Leitungsspannen vorsehen, fordern die Rechnungsprüfer. “Der Bundesregierung fehlt es offensichtlich am Willen zur Kontrolle und wirtschaftlichen Mittelverwendung. Dieses Verhalten führt dazu, dass das Vertrauen in unser Steuer- und Finanzsystem verloren geht”, kritisierte Ekin Deligöz, Obfrau der Grünen im Rechnungsprüfungsausschuss und Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Steuer-Taskforce steht in den Startlöchern Schwerer Start für Spezialeinheit des Bundes (BS/lkm) Eine neue Spezialeinheit des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll zukünftig Tricksereien und großangelegten Steuerbetrug wie CumEx schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben. Doch Personalprobleme, EU-Recht und der Föderalismus werden der Taskforce die Arbeit schwer machen. Die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz geplante Taskforce soll Daten zu Steuerbetrug wie im Fall der “Cum-Ex”-Geschäfte zentral sammeln und auch Befugnisse zur Steuerfahndung bekommen. Der Cum-Ex-Fall habe deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gebe, in denen global agiert werde, um Steuern bewusst zu hinterziehen, heißt es in der Begründung. Bei den als Cum-Ex bekannt gewordenen Aktiengeschäften kam es in großem Umfang zu mehrfacher Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer. Cum-Ex gilt als größter Steuerskandal der deutschen Geschichte. Deutschland sind dem BMF zufolge dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Spezialeinheit soll so schnell wie möglich eingerichtet werden, um Verstöße zügiger aufzuklären und vor allem, um neue Gestaltungsmodelle schneller

zu erkennen und somit Missbrauch gezielt vorzubeugen und abzustellen. Der Personal- und Mittelbedarf der Spezialeinheit ist bereits im Bundeshaushalt 2020 eingeplant.

Personalprobleme Insgesamt sollen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) 43 neue Stellen und im Bundesfinanzministerium weitere fünf Stellen geschaffen werden. Für die Task Force will das BMF Spezialisten aus der Finanzbranche gewinnen. Ab Juli 2020 müssen auch grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem BZSt gemeldet werden. Dafür sollen dort 84 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Doch das BzSt hat bereits jetzt Probleme, offene Stellen zu besetzten. Rund jede zehnte Position ist dort nicht besetzt, wie aus einer Aufstellung des Finanzministeriums für die Grünen-Fraktion

hervorgeht. Demnach sind derzeit 222,5 Stellen offen.

Sache der Länder Neben dem Problem, qualifiziertes Personal für die Spezialeinheit zu finden, wird sich die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden mitunter kompliziert gestalten. Denn nicht überall begrüßt man die Pläne des Bundesfinanzministers. Im BMF betont man, dass Steuerbetrug wie Cum-Ex in einem hochspezialisierten Umfeld mit sehr komplexen Strukturen stattfindet. Bei der Aufdeckung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt komme es deshalb ganz besonders auf die Bündelung von Expertise an, die die Steuerbehörden vor Ort einzeln oft nicht leisten könnten. Zudem würden die Länder durch die Arbeit der tast-Force entlastet. Bayerns Finanzminister Albert Füracker sieht sich hier aber zu Unrecht vom Bund gegängelt. Die

Steuerfahndung sei ureigenste Länderaufgabe. Bayern bekämpfe seit Jahren erfolgreich jeglichen Steuerbetrug. Ein Eingriff des Bundes sei daher “völlig unnötig”, so Füracker. So habe man mit der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) bereits vor Jahren eine erfolgreiche Initiative gestartet. Seit 2017 widme sich zudem ein Spezialkräfteteam der SKS speziell den Cum-Ex-Fällen. Eingeschränkt wird die Arbeit der Steuer-Taskforce auch durch EU-Recht. Es setzt den Aufsichtsbehörden aktuell sehr strenge Grenzen, für die Weitergabe von Daten für steuerliche Zwecke. Scholz muss also nicht nur die Bundesländer davon überzeugen, dass die neue Spezialeinheit funktioniert und nicht zu Doppelstrukturen führt, er muss auch rechtliche Änderungen auf EU-Ebene herbeiführen, damit seine Einheit Erfolge vorweisen kann.


Beschaffung / Vergaberecht

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Ist die Zukunft des Einkaufs digital?

Behörden Spiegel / Januar 2020

► Entscheidungen zum Vergaberecht

Öffentliche Beschaffung und elektronische Marktplätze (BS/ Prof. Dr. Michael Eßig/Dr. Andreas H. Glas) Während Millionen Konsumenten tagtäglich über webbasierte Systeme einkaufen, nutzen öffentliche Auftraggeber diese Möglichkeit der Bedarfsdeckung noch relativ selten. Um zu beurteilen, auf welche Weise elektronische Marktplätze durch die öffentliche Beschaffung schon jetzt sinnvoll eingesetzt werden können, führt die Forschungsgruppe für Recht und Management öffentlicher Beschaffung (FoRMöB) der Universität der Bundeswehr München eine von Amazon Business in Auftrag gegebene Studie durch. Dabei werden öffentliche Auftraggeber auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen, Sektorenbereich) berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass gerade im Rahmen des Direktauftrags ein Einkauf über elektronische Marktplätze viele Vorteile verspricht. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang elektronische Marktplätze von öffentlichen Auftraggebern angenommen werden. Allerdings fehlen hierzu empirische Daten und eine strukturierte Analyse. Aus diesem Grund adressiert die Studie der Universität der Bundeswehr München zwei Fragestellungen: Erstens, wie können elektronische Marktplätze im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe genutzt werden (Potenzialdimension)? Und zweitens, wie werden elektronische Marktplätze bereits heute genutzt (Realisierungsdimension)?

Potenzialdimension Da sich elektronische Marktplätze insbesondere für standardisierte Produkte besonders eignen, fokussierte die Studie zunächst Bedarfe von geringem Wert, also im Unterschwellenbereich. Hier legt §14 der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) fest, dass “Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden können (Direktauftrag). Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.” Während große Plattformen wie bspw. das Kaufhaus des Bundes primär angeschlossenen Auftraggebern (des Bundes) als Abrufplattform für eine Rahmenvereinbarung und damit für ein vorgeschaltetes Vergabeverfahren dienen, setzen Direktaufträge ein solches Verfahren eben gerade nicht voraus. Gleichzeitig erfordert das Wechselgebot, den Auftragnehmer tatsächlich und zu niedrigen Transaktionskosten

intensiv nutzen. Sie legen ein festes Konto an und verknüpfen dieses mit einem Rollenmodell der OrganiProf. Dr. Michael Eßig ist Inhaber des Lehrstuhls für sation. So hat die Beschaffung und Supply Mazentrale Beschafnagement an der Universität fungsstelle den der Bundeswehr in München, Überblick über alle Bestellvorgänge, den einzelnen Auftrag löst aber die Stelle aus, bei der der Bedarf entsteht. Dadurch Dr. Andreas H. Glas, ist Prowerden Prozessjektleiter am Lehrstuhl. kosten und -zeiten gespart und Fotos: BS/privat gleichzeitig die Transparenz erhöht. Vielen Auftragauswechseln zu können. Elek- gebern ist aber die Rolle des tronische Marktplätze sind in elektronischen Marktplatzes als ihrer Vermittlerrolle zwischen Vermittler zu einer großen Zahl Auftraggeber und Auftragneh- möglicher Auftragnehmer (und mer genau dafür geeignet. So- eben gerade nicht als Verkäumit können beim Direktauftrag fer) noch unklar – zumal vergaauch elektronische Marktplätze berechtlich die Vermittlerrolle genutzt werden. Da gerade bei wenig auftaucht. Im deutschen Direktaufträgen die Prozesskos- Recht ist dies nicht definiert, ten im Verhältnis zum Beschaf- in der (allerdings für Direktfungsvolumen besonders groß vergaben gar nicht relevanten) sind, bietet sich der Einsatz von EU-Richtlinie 2014/24 werden elektronischen Marktplätzen ge- “Nebenbeschaffungstätigkeiten” radezu an. nur in den Erwägungsgründen am Rande erwähnt. Realisierungsdimension Es existieren bei einigen BefragUm zu ergründen, wie öffentli- ten noch Unsicherheiten oder che Auftraggeber elektronische Vorbehalte über die Abläufe Marktplätze bereits heute nutzen, (bspw. “Ist ein Kauf auf Rechwurden Fallbeispiele erhoben. nung möglich”). Einige Anbieter Die Idee ist, einen Kanon an Im- gehen auf solche Unsicherheiplementierungsmöglichkeiten für ten schon jetzt ein und entwiunterschiedliche Ebenen (Bund, ckeln spezifische Angebote für Länder, Kommunen, Sektoren- öffentliche Auftraggeber. Damit bereich) zu generieren und die wird der strategische Fit zwiErgebnisse, Chancen und Risiken schen der Angebotsstruktur der Marktplatzbetreiber und dem Bedabei zu analysieren. Dabei zeigt sich, dass bestimmte schaffungsverhalten öffentlicher öffentliche Auftraggeber elek­ Auftraggeber erhöht. tronische Marktplätze durchaus

Zunehmende Tendenz

qanuun-aktuell Uranus steht im Stier von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune Ehe das neue Jahr weiß, dass es bereits geboren wurde, wird es sehr laut und sehr hitzig begrüßt. Die – leider – inzwischen silvestertypischen Übergriffigkeiten und Dezibel-Extreme sind mit Vernunft-Kategorien nicht mehr zu erfassen. Verlässt man rationales Gebiet, dann erläutert etwa das Jahreshoroskop 2020, dass diese Aggressionen am Revolutionsplaneten Uranus liegen. Dort wird erklärt, er stünde das ganze Jahr im Stier und würde alles durcheinanderwirbeln, vom Klima bis zur Wirtschaft oder Politik. Tja, wenn das so ist, denkt man dann als Mensch, dann kann man ja gar nichts dafür, dass es einen danach gelüstet, einmal so richtig destruktiv zu sein, egal wen oder was man trifft. Uranus könnte ja auch woanders stehen als im (zornigen) Stier. Wie gut, dass die Astrologie, die gegenwärtig gerade eine echte Renaissance erfahren soll, nicht die (einzige) Grundlage weitreichender politischer Entscheidungen ist, wenn man manchmal auch den gegenteiligen Eindruck hat. Erwartungsgemäß wird auch nach diesem Silvester, mit verletzten Polizisten, Feuerwehrleuten und einigen toten Primaten,

Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e. V. In jeder Ausgabe des Behörden Spiegel kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention. Foto: BS/www.qanuun.org

der Ruf laut, es müsse etwas geschehen. Nur was? Es ist eine Sache, Gesetze, wie etwa den Bußgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr, sanktionstechnisch zu verschärfen und eine andere, diese Gesetze auch umzusetzen. Wenn Personalknappheit unbearbeitete Fälle anwachsen lässt, nutzen die eingriffsintensivsten Gesetze nichts, im Gegenteil entsteht der Eindruck, der Staat tue ja nichts, was die extremen Kräfte zu neuen Aggressionen ermutigt. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fallen gemeinhin nicht vom Himmel, aber eine mutige Zivilgesellschaft, die rücksichtsvolles Verhalten konsequent einfordert, wäre schon mal ein Anfang.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass der öffentliche Sektor schon jetzt einen großen Spielraum hat, ob und wie elektronische Marktplätze genutzt werden können. Insbesondere beim Direktauftrag bestehen kaum vergaberechtliche Hürden, sodass sich für geringwertige Bedarfe die Nutzung von prozesseffizienten Lösungen wie elektronischen Marktplätzen geradezu anbietet. Die Ergebnisse zeigen zudem die Tendenz auf, dass die Nutzung elektronischer Marktplätze im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zunehmen wird.

MELDUNG

Kein Aprilscherz (BS/jf) Zum 1. April 2020 hat das Beschaffungsamt im BMI (BeschA) seinen zweiten Dienstsitz in der Haarbergstraße 61 in Erfurt angemietet. Das Gebäude im Südosten von Erfurt gehört zum Kompetenzzentrum der Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und Solartechnik und ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem ÖPNV sehr gut zu erreichen. In der neuen Liegenschaft sollen 75 Arbeitsplätze entstehen. Die zu besetzenden Stellen sind vorwiegend in der Beschaffung für die Bereiche IT und Innere Sicherheit angesiedelt. Die aktuellen Stellenausschreibungen sind bereits auf der Internetseite des BeschA unter www.bescha. bund.de unter der Rubrik Service zu finden.

► NASSZELLEN

Stahl statt Beton Leistungsverzeichnis ist maßgeblich Bei der Ausschreibung von Fertignasszellen hatte der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung als Material “Beton” angegeben. Im Leistungsverzeichnis hingegen schrieb er: “Kompakte Sanitärzelle in Betonbauweise… Selbstverständlich können gleichwertige Lösungen angeboten werden.” Der preislich günstigste Bieter hatte abweichend von der Überschrift einen Nasszellentyp in reiner Stahlblechbauweise angeboten und sollte dafür den Zuschlag erhalten. Sein auf Platz zwei liegender Konkurrent meinte, das sei nicht gleichwertig und verwies dazu auf die Auftragsbekanntmachung. Die Vergabekammer weist dieses Argument zurück. Die Auftragsbekanntmachung beschreibe den Auftragsgegenstand nur in sehr allgemeiner Form. Sie dürfe nicht so eng verstanden werden, dass eine weitergehende Konkretisierung durch das LV nicht mehr möglich sei. Es sei auch mit der Auslegungssystematik der Vergabeunterlagen schlicht nicht vereinbar, wenn Konkretisierungen im LV gegenüber der Bekanntmachung unbeachtlich blieben. Insofern sei es zulässig gewesen, erst im LV auf die Möglichkeit hinzuweisen, auch gleichwertige Lösungen aus anderem Material anzubieten – zumal das LV selbst schon unter Ziffer 1 nur noch von Nasszellen ohne Materialvorgabe sprach. Allerdings müsse die Gleichwertigkeit der beiden Lösungen geprüft und hinreichend dokumentiert werden. An der Dokumentation mangelte es in der Vergabeakte, weswegen die Rückversetzung und eine erneute Gleichwertigkeitsprüfung angeordnet wurde. VK Bund (Beschl. v. 19.08.2019, Az.: VK 1-55/19)

► PREISSTAFFEL

Teure Wäsche Kalkulationsvorgabe missachtet Das Krankenhaus will einen neuen Vertrag zur Bereitstellung von Mietwäsche schließen. In der Bekanntmachung war als Zuschlagskriterium unter anderem der Kostenersatz bei Wäscheverlust genannt. Danach sollte der Auftragnehmer in einem Konzept darstellen, wie er solche Verluste abrechnet. Maximal dürfe bei Verlust 70 Prozent des Einkaufswertes berechnet werden. Ein geringerer Satz führe zu einer besseren Bewertung. Ein Bieter bietet Wäscheteile an, die alle mit einem RFID-Chip versehen sind, sodass von jedem einzelnen Teil erfasst werden kann, wann es aus der Wäscherei ans Krankenhaus ausgeliefert wird und wann es zurückkommt. Auch die Zahl der Waschgänge ist damit exakt bekannt. In seinem Angebot macht dieser Bieter den Kostenersatz bei Verlust davon abhängig, wie oft das verlorene Teil bereits gewaschen wurde. Bei weniger als 30 Waschgängen werden danach das 1,0 bis 0,8-fache eines Basispreises fällig, bei mehr als 40 Wäschen sinkt der Faktor auf unter 0,7. Der Auftraggeber begründet mit der Überschreitung bei relativ neuer Wäsche den Ausschluss. Der

Bieter verteidigt sich damit, dass sein Angebot so zu verstehen gewesen sei, dass der Basispreis bereits nur 70 Prozent des Einkaufspreises betrage. Das allerdings war in dieser Deutlichkeit dem Angebot nicht zu entnehmen. Deswegen gelangt die Vergabekammer zu der Schlussfolgerung: Bei erst wenig gewaschenen Teilen weicht das Angebot von der zwingenden 70-Prozent -Vorgabe der Vergabeunterlagen ab. Sein Ausschluss war zwingend. VK Rheinland (Beschl. v. 09.07.2019, Az.: VK 20/19-L)

► SPEKULATION

Preisaufklärung unglaubwürdig Verschobene Preise beim Betonabbruch Der Auftraggeber schrieb die Sanierung einer Straße aus, wobei die bestehende Betondecke abgebrochen und teils als Tragschicht neu eingebaut, teils entsorgt werden sollte. Das Abbruchmaterial musste für den Wiedereinbau aufbereitet und zwischengelagert werden. Das preislich führende Angebot wies einen extrem geringen Preis für den Abbruch der ca. 24 cm dicken Betondeckschicht auf und zugleich einen extrem überhöhten Preis für die Beseitigung der darunter liegenden ca. 20 cm dicken pechhaltigen Tragschicht. Der Auftraggeber befürchtete, dass hier eine klassische Mischkalkulation vorliegt, denn die genaue Dicke der beiden Schichten variiert, sodass der Auftragnehmer später nahezu unkontrollierbar in der Abrechnung Massen von der billigen in die überteuerte Position verschieben könnte. Deswegen schloss er das Angebot aus. Der Bieter wehrt sich dagegen vor der Vergabekammer, bleibt aber erfolglos. Der Vergleich mit Preisen des einzigen Konkurrenten – aber vor allem der Vergleich mit einer Vielzahl von Angeboten aus dem ersten Bauabschnitt der gleichen Sanierungsmaßnahme bestätige die extremen Abweichungen von marktüblichen Preisen für die beiden Positionen. Vor allem aber misslang der Erklärungsversuch des Bieters. Er trug vor, er habe Kostenminderungen in die preiswerte Position einkalkuliert, die durch eine Zwischennutzung des Abbruchmaterials möglich seien. Eine solche Zwischennutzung war aber nach dem LV nicht zulässig. So blieb es bei dem Ausschlussgrund, dass jedenfalls in der niedrigen Position offensichtlich nicht der geforderte Preis angegeben war. VK Lüneburg (Beschl. v. 29.04.2019, Az.: VgK-06/2019)

► KOSTENSCHÄTZUNG

Nur der Planer kann’s Individuelle Leistung richtig berechnen Bei der Sanierung eines Schulgebäudes soll die Fassade neu verkleidet werden. Der Auftraggeber stellt sich dafür eine goldeloxierte, hinterlüftete Aluminiumfassade vor, die die Optik eines Ziegelmusters erhalten solle, welche durch Lochung der Aluminiumbleche hervorgerufen werden soll. Zur Kostenschätzung verwendete der Auftraggeber das digitale Standardleistungsbuch Bau.

Eine Mitarbeiterin ließ sich von diesem Programm durch die Abfrage der verschiedenen Leistungsbestandteile führen und kam so zu einem erwarteten Preis. Der aber lag bei nur rund 40 Prozent des einzigen wertbaren Angebotes. Gegen die darob ausgesprochene Aufhebung des Verfahrens wendet sich der Bieter. Die Vergabekammer bestätigt die Bestandeskraft der Aufhebung, hält sie aber für rechtswidrig. Die Kostenschätzung sei grob fehlerhaft erfolgt. Sie folgt dem Bieter, der vorträgt, dass im Gegensatz zur Annahme des Auftraggebers aufgrund der unterschiedlichen Geometrie der Bleche für nahezu jedes Blech das Lochmuster einzeln entworfen werden müsse. Dieser hohe individualisierte Fertigungsaufwand könne mit einfachen Standardeintragungen in das Kalkulationsprogramm gerade nicht abgebildet werden. Es wäre erforderlich gewesen, dass der Fachplaner, der die Fassade entworfen hat, die Kostenschätzung begleitet, weil er als Einziger in der Lage gewesen wäre, die erforderlichen Ausführungsdetails kalkulatorisch abzubilden. VK Sachsen (Beschl. v. 10.07.2019, Az.: 1/SVK/018-19)

► AKTENEINSICHT

Urkundenvorlegung Auch unter der Schwelle möglich In Nachprüfungsverfahren nach dem GWB zieht die Vergabekammer die Vergabeakte an sich und gewährt dem Antragsteller – soweit erforderlich – Einblick in diese Unterlagen. Unterhalb der Schwellenwerte ist ein solches Verfahren nicht normiert. Hier muss ein benachteiligter Bieter vor den Zivilgerichten seine Ansprüche durchsetzen. Ein Dachdecker, dem der Auftraggeber die Eignung abgesprochen und den er aus dem Verfahren ausgeschlossen hatte, versucht im Nachgang Schadenersatz für den verlorenen Auftrag zu erlangen. Er glaubt, er sei nur deswegen ausgebootet worden, weil er über die Vergütung aus einem Vorauftrag mit dem Auftraggeber im Streit liegt. Sein Problem: Er könnte das nur anhand der Vergabeakte nachweisen, in die ihm der Auftraggeber aber keinen Einblick gewährt. Das Landgericht Oldenburg sieht das Dilemma und weist den Ausweg. Es ordnet die Urkundenvorlegung nach § 142 der Zivilprozessordnung (ZPO) an und verpflichtet den Auftraggeber, die Einsichtnahme zu gewähren. Dies sei zur Wahrung des rechtlichen Gehörs geboten. Der unterlegene Bieter habe auch unterhalb der Schwellenwerte einen Anspruch darauf, Entscheidungen der Vergabestelle nachzuprüfen. Eine Dokumentation nach § 20 VOB/A diene nicht nur der Überprüfung des Vergabeverfahrens durch die Rechnungsprüfungsbehörden, sondern auch dem Rechtsschutz des Bieters. Deswegen sei die Dokumentation als Beweismittel im Schadenersatzprozess verwendbar. LG Oldenburg (Beschl. v. 02.10.2019, Az.: 5 O 1810/19)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München und Unkel/Rh. (Oppler Büchner PartGmbB)

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Beschaffung / Vergaberecht

Behörden Spiegel / Januar 2020

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Marktgerecht dank Dialog

MELDUNG

EU-Schwellenwerte leicht gesunken

Rahmenvertrag zur Barrierefreiheit über 45 Mio. Euro erläutert

(BS/Jörn Fieseler) Voraussichtlich im Februar schreibt das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) einen Rahmenvertrag “Beratung und Testing zur Barrierefrei- (BS/jf) Die Europäische Kommisheit” aus. Um sowohl die anstehende Ausschreibung für Marktteilnehmer als auch die bereitzustellenden Leistungen für die Bedarfsträger optimal auszugestalten, hat das BeschA einen sion hat die Schwellenwerte für Marktdialog durchgeführt. Das Instrument wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angewendet, bietet jedoch für Bedarfsträger, Beschaffer und Marktteilnehmer einen Mehrwert. europaweite Ausschreibungen Im Zuge der EU-Richtlinie “über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen” (EU 2016/2102) mussten Webseiten, die nach dem 23. September 2018 online geschaltet worden sind, bereits bis zum gleichen Tag im Jahr 2019 für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen nutzbar sein. Für alle übrigen Seiten gilt der 23. September 2020 als Zielmarke. Mobile Anwendungen müssen bis zum 23. Juni 2021 hindernisfrei sein. Es gehe um eine gebrauchstaugliche IT für alle Nutzerinnen und Nutzer, unterstrich Klaus Werth, Referatsleiter innerhalb der Dienstekonsolidierung im BMI, den besonderen Stellenwert der Barrierefreiheit. Diese müsse nicht als Pflichtaufgabe angesehen werden, sondern als Selbstverständlichkeit. Es sei eine Frage der Haltung. Deshalb dürfe die Barrierefreiheit inte­graler Bestandteil eines Programmes sein und nicht bloß ein Annex. Bei allen künftigen Beschaffungen werde dies berücksichtigt, doch bei bestehenden Angeboten müsse die Barrierefreiheit nachträglich erreicht werden.

ZIB zu Beginn des Marktdialoges. Dessen Ziel sei es, mehr Marktgerechtigkeit herzustellen.

Zahlreiche Detailfragen

Erläuterte während des Marktdialoges den Stellenwert der Barrierefreiheit für die IT der Bundesverwaltung: Klaus Werth, Referatsleiter innerhalb der Foto: BS/BeschA Dienstekonsolidierung im BMI.

Mehr Marktgerechtigkeit “Vor diesem Hintergrund gehen wir von einem erhöhten Bedarf an Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Accessibility und barrierefreier IT in der Bundesverwaltung aus”, begründete Felix Zimmermann, Leiter der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des BMI. Deshalb bereite die ZIB die Ausschreibung des Rahmenvertrages vor. Dieser solle Bundesbehörden einerseits die Möglichkeit bieten, bestehende Software, Apps, Intra- und Internetseiten hinsichtlich der Barrierefrei-

heit zu testen. Andererseits sollten sie sich hinsichtlich deren Verbesserung beraten lassen können. Darüber hinaus sieht Zimmermann einen gesteigerten Beratungsbedarf bei der Erstellung von barrierefreien Dokumenten sowie im Bereich Schulung und Sensibilisierung. “In Zeiten des digitalen Arbeitsplatzes der Zukunft und neuer gesetzlicher Anforderungen möchten wir die Chance ergreifen, gemäß unserem gesellschaftlichen Auftrag die Inklusion und Partizipation von Menschen mit Behinderung voranzutreiben”, so der Leiter der

Rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen an der Veranstaltung teil, die intensiv über die Ausgestaltung der Ausschreibung, die Herausforderungen und Möglichkeiten der ZIB und der Marktteilnehmer diskutierten. Dabei wurde deutlich, dass es sich größtenteils um Vertreter kleinerer Unternehmen handelt, die sich auf einzelne Aspekte bei der Prüfung von Barrierefreiheit spezialisiert haben. Die einen etwa auf WebAnwendungen und Apps, die anderen etwa auf Pdf-Dokumente. Neben der Losgröße stand vor allem die Prüftiefe in der Diskussion. Soll am Ende der Prüfung nur die Aussage stehen, ob die Webseite oder Anwendung barrierefrei ist oder nicht? Soll ein Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen erstellt werden? Wie lange soll ein Test durchgeführt werden? Soll weiter geprüft werden, wenn bereits feststeht, dass der Prüfgegenstand nicht barrierefrei ist? Erfolgt die Prüfung anhand von Standards

Bundesweit einheitlicher Prozess Bund, Bremen und NRW wollen Beschaffungsprozess standardisieren (BS/jf) Ein vollständig digitaler Beschaffungsprozess von der Ausschreibung über den Zuschlag bis zur Bezahlung der gelieferten Waren, Dienstund Liefer- oder Bauleistungen ist bislang noch eine Illusion. Bislang ist nur die Kommunikation mit den Bietern während der Bekanntmachung und im Rahmen von Bieterfragen digital. Ein ambitioniertes Projekt soll nun Abhilfe schaffen. Im Rahmen einer Bund-LänderKooperation haben das Bundesministerium des Innern (BMI), die Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen sowie die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) das “Kooperationsprojekt zur standardbasierten Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs- und Beschaffungsprozesses” gegründet. Insgesamt soll bis August 2022 der Beschaffungsprozess durch digitale Lösungen nutzerfreundlicher, zugänglicher und attraktiver werden. Im Rahmen des Projektes soll die digitale Beschaffung von der Bedarfsermittlung bis zur Bezahlung neu konzipiert und pilotiert werden. Am Ende soll eine Lösung stehen, die von

Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen genutzt werden kann.

Erheblich einfacher “Wenn sich ein Unternehmen auf eine öffentliche Ausschreibung bewirbt, muss es egal sein, in welcher Region es seinen Sitz hat und wo es sich bewirbt: Der gesamte Prozess muss bundeseinheitlich sein”, unterstreicht Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister, Prof. Dr. Andreas Pinkwart. Auf diese Weise würde das öffentliche Vergabewesen für die Wirtschaft attraktiver und effizienter werden. NRW sei mit seinem digitalisierten Fachverfahren schon gut aufgestellt, jetzt gelte es, den

Prozess weiter zu vereinfachen und die bürokratischen Hürden abzubauen, so der FDP-Politiker weiter. Durch das Verfahren werde das Verfahren erheblich vereinfacht, sowohl für Auftragnehmer als auch für die öffentliche Verwaltung, ergänzt Bremens Staatsrat für Finanzen, Henning Lühr. Auf Initiative des Stadtstaates ist dieses Vorhaben im Anschluss an die Bund-Länder-Kooperation zur Umsetzung des elektronischen Rechnungsstandards “X-Rechnung” ins Leben gerufen worden.

Zur Mitarbeit eingeladen Als Ergebnis dieser Initiative zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll die

konsequente Verwirklichung des Once-Only-Prinzips und eines standardbasierten Datenaustausches stehen. S o würden öffentliche Verwaltung und Bieter gleichermaßen von unbürokratischen Zahlungsmöglichkeiten und einem beschleunigten Datenaustausch sowie von mehr Datenklarheit, verlässlicheren Bedarfsprognosen und einem medienbrucharmen Gesamtprozess profitieren. Auch Wirtschafts- und Interessenverbände sind eingeladen, sich durch regelmäßige Beteiligung einzubringen. Allerdings muss es sich erst zeigen, ob die 32-monatige Laufzeit für die Erarbeitung eines standardisierten Prozesses ausreicht.

wie den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines; WCAG)? Aber auch die Anforderungen an die Bieter wurden thematisiert. So wurde etwa vorgeschlagen, die Fähigkeiten der Bieter (Skills) als Anforderungen zu definieren. Auch sollte auf Zahlen wie die Anzahl der Mitarbeiter oder der Umsätze verzichtet werden. Stattdessen wurde vorgeschlagen, ein Skalierungskonzept zu fordern, aus dem hervorgeht, wie die Bieter bei steigenden Abrufen aus dem Rahmenvertrag trotzdem die Qualität der Prüfungen sicherstellen können. Am Ende wurde deutlich, dass die voraussichtlich hohen Auftragsvolumina den Markt mit seinen eher kleineren Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellen. Was nun Eingang in die Ausschreibungsunterlagen findet, müssen die Mitarbeiter der ZIB entscheiden. Planmäßig soll der Zuschlag im zweiten Quartal 2020 erfolgen.

neu festgelegt. Seit dem 1. Januar 2020 gelten für Bauleistungen 5,35 Mio. Euro als Grenzwert. Auch für Konzessionsvergaben und für Bauleistungen nach der Sektorenrichtlinie und der Richtlinie Verteidigung und Sicherheit ist dieser Wert einheitlich festgeschrieben worden. Liefer- und Dienstleistungen von zentralen Regierungsbehörden müssen ab 139.000 Euro europaweit ausgeschrieben werden. Für alle anderen öffentlichen Auftraggeber gilt die Schwelle von 214.000 Euro. Werden Liefer- und Dienstleistungen nach der Sektorenrichtlinie und der Richtlinie Verteidigung und Sicherheit vergeben, müssen die Auftragswerte höher als 428.000 Euro sein. Damit sind die Schwellenwerte gegenüber dem Vorjahr gesunken. Für Bauleistungen und Konzessionen sind sie um rund 200.000 Euro herabgesetzt worden. Bei Liefer- und Dienstleistungen liegt die Differenz zwischen 5.000 und 15.000 Euro.

Beratung für Bewerter und Bieter Ausschreibungen · Submissionen


Diplomaten Spiegel

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A

ll das basiert auf einem soliden, umfassenden, bewährten Vertragswerk einschließlich bester Beziehungen zwischen Berlin und Bern. Dass diese weiter gedeihlich so bleiben, darum kümmert sich “vor Ort” Dr. Paul Seger, 61, Schweizer Botschafter. Er hält es dabei mit einem ehemaligen Spitzendiplomaten, der über seinen Job sinngemäß sagte: “Ein guter Diplomat braucht einen scharfen Verstand, einen kühlen Blick, ein warmes Lächeln, einen harten Schädel und einen starken Magen.” “Zusammengefasst”, so Seger, “ist ein guter Botschafter Interessenvertreter, Sympathieträger, Brückenbauer, Kommunikator, Analytiker und Manager in einem.”

Behörden Spiegel / Januar 2020

Ähnlicher, als man denkt Ein Gespräch mit dem Schweizer Botschafter Dr. Paul Seger in Berlin (BS/ps) Man spricht deutsch, französisch, italienisch oder rätoromanisch in den Kantonen zwischen Genf und Appenzell, von Bern bis Lugano und versteht sich: unus pro omnibus, omnes pro uno – ein Schweizer für alle, alle für einen. So steht es in der Kuppel der Eingangshalle des Berner Bundeshauses. Nicht nur dieses, “Wir sind ein Volk, und einig wollen wir handeln” (Schiller, Wilhelm Tell II,2), verbindet uns mit den Nachbarn jenseits des Bodensees, sondern noch viele andere kulturelle, politische, wirtschaftliche und sprachliche Gemeinsamkeiten sowie rund 300.000 Deutsche, die in der friedlichen Alpenrepublik leben. Sie sind, nach den Italienern, die zweitgrößte Ausländergruppe. Umgekehrt leben fast 90.000 Schweizer in der Bundesrepublik, dem wichtigsten Handelspartner der Eidgenossen.

Ähnlicher als gedacht Nach Jurastudium und Promotion kommt er 1983 in das “Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten”, das Außenministerium in Bern, und 1986 als Diplomat nach Kinshasa in die Demokratische Republik Kongo. Es folgen u. a. Stationen in New York, Buenos Aires, Den Haag, als Botschafter in Liechtenstein, Myanmar und seit August 2018 bei uns. Für Seger gehen die deutschschweizerischen Verbindungen weit über die rein wirtschaftliche Dimension hinaus. Wobei ein jährliches Handelsvolumen von über 100 Milliarden CHF (Schweizer Franken) und die Tatsache, dass die Schweiz der viertgrößte Investor in Deutschland ist, für sich sprechen. “Viel prägnanter sind aber die historischen, sprachlichen, kulturellen und zwischenmenschlichen Beziehungen, die unsere beiden Länder über sämtliche Geschicke der Zeit hinweg verbinden”, erläutert der 61-Jährige. Ein schönes Beispiel sei die 500-Jahr-Feier des “Ewigen Bundes” zwischen der baden-württembergischen Stadt Rottweil und der alten Eidgenossenschaft vom 7. und 8. September dieses Jahres. “Soweit es bilaterale Baustellen gibt, wie etwa Energie- und Verkehrsfragen oder den Flughafen Zürich, ergeben diese sich aus dem Umstand, dass wir als unmittelbare Nachbarn sozusagen “Tür an Tür” wohnen. Je länger ich hier auf meinem Posten bin und Land und Leute kennenlerne, desto mehr stelle ich fest, dass wir uns ähnlicher sind, als wir es uns jenseits aller gängigen Klischees zugestehen möchten”, unterstreicht Seger.

Innovationen-Weltmeister Made in Germany hüben – Swiss made drüben. Dort im Südwesten ist man weltweit führend in den Bereichen Innovation, Wissenschaft und Technologie. Die Schweizer exportieren z. B. zwölf Mal mehr Produkte im IT-Bereich als Käse und Schokolade zusammen und sind überdies grandiose Erfinder: Quarz-Armbanduhren, klappbare Taschenmesser, Schokolade, künstliche Hüftgelenke, die Computer-Maus, Nescafé oder Cortison, um nur einige zu nennen. “Wir führen seit neun Jahren das weltweite InnovationsRanking der “Weltorganisation für geistiges Eigentum” an und haben 2019 dabei wieder den ersten Platz erreicht”, berichtet seine Exellenz stolz. Da die Schweiz über wenig natürliche Ressourcen verfüge, müsse sie auf die grauen Zellen ihrer Bevölkerung setzen und geschickt in Bildung, Innovation und Forschung investieren. Über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder rund 22 Milliarden CHF flössen jährlich in Forschung und Entwicklung (F&E). “Damit zählen wir zu den Staaten, die im Verhältnis zu ihrem BIP am meisten dafür ausgeben. Das Interessante dabei ist, dass zwei Drittel der Schweizer F&E-Ausgaben von der Privatwirtschaft stammen. Auch un-

auf die Förderung des Friedens, des Rechts, des Ausgleichs und des Dialogs. Hier spielt natürlich Genf als einzigartiger und sehr geschätzter Ort für internationale Friedensgespräche eine zentrale Rolle. Abgesehen davon war und ist die Schweiz in verschiedenen Vermittlungsprozessen erfolgreich. So konnte jüngst ein jahrelanger Bürgerkrieg in Mosambik dank unserer Vermittlung mit einem Friedensvertrag beigelegt werden. Schließlich übt die Schweiz verschiedene Schutzmachtmandate für Staaten aus, welche untereinander die diplomatischen Beziehungen wegen eines Streites abgebrochen haben, zum Beispiel für die USA im Iran”, erläutert Seger die di­ plomatischen Aktivitäten.

Beziehungsrahmenvertrag mit der EU

Seit rund 18 Monaten in Deutschland: Seine Exzellenz Dr. Paul Seger, Botschafter der Schweizerischen Eidgenossenschaft

ser Modell der Forschungsförderung ist ziemlich unorthodox und setzt in erster Linie auf die Eigeninitiative der Forschenden, Wettbewerb und internationale Kooperationen. Unser Kronju-

wel ist natürlich die “Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ)”, die in ihrem Bereich weltweit zu den besten Forschungsinstitutionen gehört (im Top University Ranking 2020

belegt sie Platz sechs).”

Berühmt und präsent “Auch ihre Schwesterinstitution, die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne

Botschafters Rezept Zürcher Geschnetzeltes mit Rösti

Zutaten für 4 Personen: 1 Zwiebel, 250 g braune Champignons, glatte Petersilie, Salz und Pfeffer, 1 EL Mehl 30 g Butaris oder Öl,

600 g Kalbsgeschnetzeltes von Nuss, Bäggli (Schweinebacke), Huft (Hüfte) oder Filet, 40 g Butter, 4 cl Cognac, 1 dl Weißwein, 1,5 dl Vollrahm, 2 EL Kalbsfond, 1,5 kg Kartoffeln, 240 g Butter.

Zubereitung Geschnetzeltes: Zwiebel fein schneiden. Champignons in Scheiben schneiden. Petersilie grob hacken. Das Kalbfleisch würzen und leicht mehlen. Butaris in einer Bratpfanne erhitzen und Kalbfleischstreifen darin anbraten. Kurz bevor sie “medium” sind, in ein Sieb geben und den Fleischsaft mit einer Schüssel auffangen. In der gleichen Pfanne die Butter schmelzen. Zwiebeln dazugeben, glasig werden lassen und die Champignons mitdünsten. Mit Cognac und Weißwein ablöschen und die Sauce einkochen. Nun Rahm, Kalbsfond und den aufgefangenen Fleischsaft dazugeben. Die Sauce bis zur gewünschten Konsistenz einkochen lassen. Kalbfleisch hinzufügen und nochmals erwärmen – nicht mehr kochen, sonst wird das Fleisch zu fest. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Das Geschnetzelte auf vorgewärmten Tellern anrichten und mit wenig Schlagrahm und Petersilie garnieren.

Zubereitung Rösti: Festkochende Kartoffeln halb gar (al dente) kochen – und zwar idealerweise am Vortag. Am Folgetag die Kartoffeln schälen, mit der groben Reibe raffeln und mit Salz und Pfeffer würzen. Die Masse vorsichtig mischen und dann in einer kleinen Pfanne in Butterschmalz langsam braten. Den Rand von der Pfanne zur Rösti hin mit geklärter Butter ab und an beträufeln. Wenn am Rand zu sehen ist, dass die Rösti goldgelb brät und die Masse kompakt scheint, die Rösti gekonnt (mit Schwung) wenden. Entweder in der Luft oder einen Teller auf die Pfanne legen und die Rösti darauf stürzen. Anschließend die Rösti mit der rohen Seite nach unten erneut in die gebutterte Pfanne gleiten lassen und unter Kontrolle ausbacken. Weintipp: Schweizer (leichter) Pinot Noir. En Guete!

Fotos: BS/Dombrowsky

(EPFL), und die Universität Zürich rangieren unter den 100 besten Universitäten weltweit. Gemessen daran, dass es in der Schweiz über 12 Universitäten gibt, ist dies eine ziemlich gute Quote. Nicht vergessen sollte man auch die verschiedenen PharmaFirmen (Cluster) rund um Basel, wie Hoffmann-La Roche und Novartis, welche mit unseren Universitäten kooperieren.” Mit der Großforschungseinrichtung CERN in Genf, dem Geburtsort des World Wide Webs, hat die Schweiz eine einmalige Anlage zur Kernforschung (Teilchenbeschleuniger) und mit dem 57 km langen Gotthard-BasisTunnel den längsten und tiefsten der Welt. Die Fahrt zwischen dem Kanton Uri und dem Tessin endet pünktlich! Nach 20 Minuten. Nicht mal so lange braucht 1962 die Schweizerin Ursula Andress, um in dem Film “James Bond jagt Dr. No”, als Honey Ryder ob ihres weißen Bikinis bis heute berühmt zu sein. Seit 1956 zeitlos schön und weltweit noch präsenter dürfte eine andere Eidgenossin sein – die Helvetica-Schrift. In dieser oder einer verwandten werden übrigens die Heidi-Bücher gedruckt – Johanna Spyris Welterfolg über das Waisenmädchens aus Graubünden. Oder der “Zauberberg” von Thomas Mann, der, neben Nobelpreis-Literatur, ebenfalls über die “umwerfende einmalige Schönheit” der Schweiz schreibt.

Diskrete Sachkompetenz Die “Schöne” ist seit dem Wiener Kongress (1814–15) neu­ tral, ohne der Welt gegenüber passiv oder gleichgültig zu sein. Ihr Engagement geschieht in den Konfliktherden dieser Welt meistens hinter den Kulissen mit diskreter Sachkompetenz und Vertrauen, dank ihrer international anerkannten Neutralität aktiv aufbauen zu können. “Für unser international stark vernetztes Land ist der Einsatz für eine friedliche, gerechte und nachhaltige Welt Verpflichtung und Chance zugleich. Gerade weil wir über keine militärische Keine Botschaft hat so eine räumliche Nähe zu Bundeskanzleramt und Bundestag wie die der Eidgenossen. Das und politische Macht verfügen, Schweizerische Botschaftsgebäude in der Otto-von-Bismarck-Allee kann von beiden aus gesehen werden. legen wir unseren Schwerpunkt

Zur EU unterhält Bern, auch wenn diese derzeit in keiner guten Verfassung sind, beste Beziehungen auf vielen Ebenen. “Obwohl die Schweiz kein EUMitglied ist, sieht sie sich sehr wohl als integralen Bestandteil von Europa. Aufgrund ihrer engen internationalen Verflechtung liegt eine handlungsfähige EU in unserem Interesse. Seit der Ablehnung eines Beitritts zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) im Jahre 1992 hat die Berner Regierung mit mehrfacher Unterstützung durch die Wähler an der Urne den Ausbau und eine Stärkung ihrer Beziehungen mit der EU mittels bilateraler Verträge bestätigt. Um diese auch künftig zu sichern, sind wir nun daran, unseren Beziehungen mit der EU mit einem Institutionellen Rahmenvertrag ein Dach zu geben. Solche Verhandlungen sind komplex und der BrexitProzess macht das Verhältnis zu Brüssel nicht einfacher. Mit Geduld, Ruhe und Besonnenheit lassen sich langfristige und ausgewogene Lösungen mit der EU in beiderseitigem Interesse finden”, so der eidgenössische Diplomat.

Dieser dienstbare Butler stand ursprünglich vor einem kolonialen Hotel und fand seinen Weg über einen Trödlerladen in Rangun (Myanmar) in die Schweizer Botschaft in Berlin.

Letztes Wort Letzte Frage – mit wem würde Dr. Paul R. Seger gerne für einen Tag tauschen? “Als Hundenarr am liebstem mit einem Hundezüchter. Wir besaßen zweimal einen zotteligen Bobtail und einen solchen Hund hätte ich gerne wieder. Das scheiterte allerdings bislang am Veto meiner besseren Hälfte...” “Vielleicht einen persönlichen Satz zum Abschluss. Ich bin auch aus familiären Gründen sehr glücklich, in Berlin zu sein. Mein Großvater Max Seger wurde nämlich als Deutscher im Schwarzwald geboren. Er kam 1918 nach Ende des I. Weltkrieges in die Schweiz. Genau 100 Jahre später kehre ich nun als Schweizer Botschafter in das Land meiner Vorfahren zurück. Damit schließt sich sozusagen ein persönlicher Kreis.”


Personelles

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Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg

Leitungsbüro, Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten Büroleiter: Felix Schrandt Pers. Referentin M: Gertrud Bierwirth Pers. Referent St Stolper und Vertreter des Büroleiters: Christoph Schorn Pers. Referent/in St Ubbelohde: N.N. Referent für Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten: Christian Scharp Sachbearbeiterin: Pamela Pinkawa Mitarbeiterin: Bettina Hinz

Foto: BS/Bildhaus Karoline Wolf

Angelika Scherfig

Vertreterin: Susanne Martens Sekreteriat: Petra Schröder Sabrina Röbisch

-6031

Jobst-Hinrich Ubbelohde Sekreteriat: NN

Abteilung 3 Steuer

Anette Wagner

-6200

-6110 -6101 -6102

Vertreterin: Antje Fischer

-6210

Vertreter: Markus Semer

-6340

Sekretariat: Annett Barthel

-6201

Sekretariat: Gloria Schütze

-6301

Referat 21

-6110

Haushaltsgrundsatzreferat Antje Fischer

-6210 Referat 22

Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Finanzverfassung, Bundesrat, Finanzministerkonferenz, EU- und internationale Angelegenheiten Dr. Frank Rehbein

-6120

Referat 13 Haushalt des Ressorts, Beauftragte für den Haushalt Epl. 12 und 20, Stellenplan und Stellenbewirtschaftung, Landesinterne Unterstützungsstelle zur Umsetzung der Neuregelung des § 2b UStG -6130 Referat 14

Landeshaushalt Einzelpläne 05-MBJS und 06-MWFK und 10-MLUK, Überregionale Finanzbeziehungen im Bildungsund Forschungsbereich Knut Kijewski-Borgel Referat 24 Landeshaushalt Einzelpläne 02-Stk, 04MdJ, 07-MSGIV, 12-MdFE und 20-Allg. Finanzverwaltung, Prüfung von Bauanträgen und Raumbedarfsplänen

Annetraud Wingert

-6250

Referat 26

Michael Sturm

-6260

Referat 27 Liquiditäts- und Schuldenmanagement, Landesschuldenverwaltung, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Fachaufsicht LHK, Versorgungsfonds, Kreditaufnahme und Schuldenverwaltung Sondervermögen Finanzierungsfonds Flughafen BER Gisela Wiehoff

-6270

Referat 28 Betrieb Rechnungswesen Neues Finanzmanagement (NFM) und Lizenz-Management Customer Center of Expertise (Customer COE) Jana Fink (m.d.W.d.G.b.)

-6291

Hauptpersonalrat Vorsitzender: Hans-Holger Büchler -6702 Stellv. Vors.: Ulrich Wolters -6703

-6430 -6401 -6402

Klaus Salomon

-6310

Katharina Keßler

Organisation und Automation in der Steuerverwaltung, Personalbedarfsberechnung Steuerverwaltung und Neue Steuerungselemente Jörg-Uwe Jordan

-6320

Referat 33 Abgabenordnung, Steuerverfahrensrecht, Finanzgerichtsordnung, Steuer­ erhebung (Buchhaltung, Erlass und Stundung, Vollstreckung, Zahlungsverkehr der Finanzämter), Petitionen Dr. Andreas Damm

-6330

Referat 34 Einkommensteuerrecht, Bilanzsteuerrecht, Anteilsbewertung für ertragsteuerliche Zwecke, Personengesellschaften, Steuerabzug vom Kapitalertrag und Abgeltungssteuer, Altersvorsorge, Risikomanagement (für den Fachbereich), Investitionszulage (einschl. Sonderprüfung), Investmentsteuer­gesetz, Umwandlungssteuergesetz, Steuerberatungswesen -6340 Referat 35

-3400

Vertreterin: Dr. Irene Heuser Sekretariat: Susanne Schmadtke

-3410 -3401

-6420

Referat 43

Dr. Irene Heuser

-3410

Referat 52 Außenbeziehungen (Polen, Ostseeraum u. a.), Internationalisierung Christian Schärf

-3420

Referat 53 Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG) Ursula Bretschneider

-3440

Referat 54 EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik, Koordinierung EU-Förderung Bescheinigungsbehörde Interreg Va Brandenburg – Lubuskie Katrin Müller-Wartig

-3426

Referat 55

Beteiligungen des Landes an privatrechtlichen Unternehmen, Verwaltung des Sondervermögens Finanzierungsfonds Flughafen BER

Vertretung des Landes bei der Europäischen Union Dr. Marcus Wenig

00322 / 7 37 74 50

-6430

Referat 46 Vermögenssicherung und -zuordnung (einschließlich Preußenvermögen), Offene Vermögensfragen, Bodenreformvermögen, WGT-Vermögen und Fiskalerbschaften Reinhard Bodenstab

-6460

Referat 47

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalanlagegesellschaften, Umwandlungssteuergesetz (ausgenommen Einbringung in PersGes), Gemeinnützigkeitsrecht, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, beschränkte Einkommensteuerpflicht, EU-Harmonisierung, (direkte Steuern), Betriebsprüfung, illegale Beschäftigung, Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Lutz Rensing

-6410

Finanzkontrolle der EU-Fonds – Prüfbehörde und Bescheinigende Stelle mit unmittelbarem Vortragsrecht bei der Hausleitung

Johannes Werner

Reiner Kneifel-Haverkamp

Politik, EU-Recht, Entwicklungspolitik

Referat 42

Vera Fiebelkorn

Abteilung 5 Europaangelegenheiten

Referat 51

Bürgschaften, Wirtschaftsförderung und Landesplanung, Staatsaufsicht über öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und den ostdeutschen Sparkassenverband, Beteiligung des Landes an öffentlichrechtlichen Kreditinstituten, Versicherungsaufsicht über die brandenburgischen Versorgungswerke der Freien Berufe,Mitwirkung an der Versicherungsaufsicht über das Versorgungswerk des Landtages, Umsetzung von EU-Recht auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen

Liegenschaftspolitik, staatlicher und öffentlich geförderter Hochbau, Fachaufsicht über den BLB Iris-Andrea Stelzig

-6510

-6350 Referat 36

Lohnsteuer-, Einkommensteuerrecht, Risikomanagement (für den Fachbereich), Lohnsteueraußenprüfung, Kirchensteuer, steuerliche Vermögensbildung, steuerliche Sparförderung, Familienleistungsausgleich, Einheitsbewertung, Bedarfsbewertung, Grund-, Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Bodenschätzung, Sachverständige Anja Peitz

-6360

Stabsstelle Controlling und Zielvereinbarungen mit den Finanzämtern und dem Bund, Steuerpolitik und Gesetzesfolgenabschätzung (StCo) Referentin Diana Heinrich -6322 Referent Uwe Michael Neumann -6393

Personalrat Vorsitzender: Thomas Schierwald -6060 Stellv. Vors.: Marc-Michael Harden -6332

Vertreter: Johannes Werner Sekreteriat: Andrea Walter Ricarda Spatz

-6400

Umsatzsteuer (einschl. Sonderprüfung), Einfuhrumsatzsteuer und Zölle, Grundsatzfragen des Eu-Steuerrechts (indirekte Steuern), Eu-Steuerharmonisierung, Grundwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherung- und Feuerschutzsteuer, Spielbankabgabe, Verbrauchsteuern, (z. B. Energie- und Stromsteuer, Tabaksteuer), Kommunale Aufwandsteuern, Finanztransaktionssteuer

Markus Semer

Landeshaushalt Einzelpläne 01-LT, 03-MIK, 08-MWAE, 11-MIL, 13-LRH und 14-VerfG

Hauke Roth

Referat 41

-6240

Kommunaler Finanzausgleich und Kommunalfinanzen

-6041

Referat 31

-6230

Referat 25 -6140

Referat 32

Referat 23

Norbert Potthast

Personal, Aus- und Fortbildung

-6020

Benennende Stelle für die Förderperiode 2014 – 2020 gemäß Artikel 123 und 124 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Artikel 21 der Verordnung (EU) Rates vom 17. Dezember 2013 (ESI-VO)

Abteilung 4 Landesvermögen, Liegenschafts- und Bauverwaltung

-6300

Ulrich Hartmann

Besoldung, Versorgung, Beihilfe, Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung, Fachaufsicht über die ZBB

Doreen Kuhrau

Sekretriat Stefanie Wolf

Referat 12

Petra Kohl

Amtschef Frank Stolper

-6100

Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik (ohne Steuerverwaltung), Innerer Dienst, Vergabestelle des MdF, Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich, Innenrevision, Justiziariat, Controlling der Kreditaufnahme, des Liquiditäts- und Schuldenmanagements und der Sondervermögen

Dr. Annette Fischer

-6001 -6002 Staatssekretär für Europa Beauftragter für Brandenburgisch-Polnische Beziehungen

Abteilung 2 Haushalt

Referat 11

Susanne Martens

Ulrich Michaelis Birgit Schultz

Staatssekretär der Finanzen -6007 -6005 -6011 -6012 -6009

Abteilung 1 Zentrale Aufgaben

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10 14473 Potsdam Telefon: 0331 / 866-0 Telefax: 0331 / 866-6888 E-Mail: poststelle@mdfe.brandenburg.de Internet: www.mdfe.brandenburg.de

Ministerin Katrin Lange

Sekreteriat:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PÖA) Pressesprecher: Ingo Decker Pressereferent: Thomas Vieweg Sachbearbeiter: Giso Siebert Sachbeabeiterin: Jana Kuste Mitarbeiterin: Johanna Puchta

Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg Stand: Januar 2020

Gleichstellungsbeauftragte Katrin Gebhardt -6434 Sabine Beier (Vertreterin) -6416

Verehrte Leserinnen und Leser! Sollten Sie Interesse an Organigrammen haben, die in früheren Ausgaben veröffentlicht wurden, besteht die Möglichkeit, diese über ein Abonnement der Behörden Spiegel-App zu erhalten. Dort finden Sie rückwirkend bis Januar 2014 alle Ausgaben. Die App ist erhältlich im Apple App Store, Google Play Store und Amazon Appstore.

Schwerbehindertenvertretung Karin Schuck -6724 Anett Hellmeier (1. stellv. Mitglied) -6237

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen des Geschäftsbereichs Maik Harbarth 0355 / 4991-4220


Sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung ! Seminar-Highlights im März 2020 Vergaberecht IT-Verträge für die öffentliche Hand

04.03.2020, Hamburg

Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

10.03.2020, Bonn

Vergaberecht für Anfänger

11.03.2020, Bonn

Personal- und Dienstrecht Tag des Eingruppierungsrechts

12.03.2020, Bonn

Rechtlich richtiger Umgang mit kranken Mitarbeiter/-innen

17.03.2020, Bonn

Wissenstransfer in Behörden

31.03. – 01.04.2020, Berlin

IT und Digitalisierung Die E-Akte als Kern der Verwaltungsdigitalisierung

03.03.2020, Bonn

Elektronische Rechnungen und Rechnungsworkflow

04.03.2020, Bonn

Onlinezugangsgesetz und Digitalisierung

05.03.2020, Bonn

Kommune Deeskalation und Selbstschutz am Behördenarbeitsplatz Update Jugendschutz

05.03.2020, Bonn 12.03.2020, Berlin

Wie führe ich einen Kommunalen Ordnungsdienst?

18. – 19.03.2020, Berlin

Organisation und Management Ideenmanagement und Vorschlagswesen Antikorruptionsbeauftragte/r in der öffentlichen Verwaltung

10.03.2020, Berlin 16. – 20.03.2020, Berlin

Erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Behörden 16. – 19.03.2020, Düsseldorf

Führung und Kommunikation Soft Skills für Behördenleiter und Verwaltungsführungskräfte

03.03.2020, Hamburg

Mitarbeiter motivieren und Teams erfolgreich entwickeln

05. – 06.02.2020, Bonn

Richtiges Delegieren im digitalen Zeitalter

30. – 31.03.2020, Berlin

Detaillierte Informationen und weitere Termine unter: www.fuehrungskraefte-forum.de


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Berlin und Bonn / Januar 2020

Zersplitterung der Stadträte

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Kommunalpolitik wird zunehmend schwieriger

(BS/jf) “Gebaut”, “genutzt”, “ge-

(BS/Lora Köstler Messaoudi/Gerd Lehmann) In Nordrhein-Westfahlen und Bayern stehen in diesem Jahr die Kommunalwahlen an. Seit dem Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde hat die pflegt” und “gemanagt” – das Zahl der politischen Gruppierungen in den Kommunalparlamenten stark zugenommen und die dortige Arbeit maßgeblich verändert – meist erschwert. Dennoch scheiterte NRW mit sind die vier Kategorien, in denen der Wiedereinführung einer Sperrklausel. der mit insgesamt 100.000 Euro Für Landtags- und Bundestagswahlen halten nahezu alle Verfassungsrechtler und Politikwissenschaftler eine Sperrklausel für verfassungsrechtlich geboten. Bei den Kommunalwahlen sind die Auffassungen jedoch nicht eindeutig. Bei gesetzgebenden Körperschaften seien klare Mehrheiten zur Sicherung einer politisch aktionsfähigen Regierung unentbehrlich. Kommunalvertretungen üben aber keine Gesetzgebung aus. Vielmehr seien ihnen in erster Linie verwaltende Tätigkeiten anvertraut. Dennoch wird für die Kommunalebene eine Sperrklausel von vielen Seiten begrüßt. Sie schafft stabile Mehrheiten und wirkt der Zersplitterung der Stadträte und der Kreistage entgegen. Viele Kommunalpolitiker klagen, dass die Fragmentierung der Räte zu einer geringeren Sitzungs- und Verwaltungseffizienz führe. Ratssitzungen hätten sich in den größeren Kommunen durch die Abschaffung der Sperrklausel deutlich verlängert. Kritiker der Sperrklausel argumentieren, sie verfälsche den Wählerwillen und führe zu Wählerverdruss. Sie sei undemokratisch, weil Parteien nicht die gleichen Chancen hätten.

Endlose Diskussionen anstatt Ergebnisse Im bayerischen Arnsberg sind mittlerweile elf Gruppierungen im Stadtrat vertreten. Dr. Uwe Brandl, Bürgermeister der Stadt Abensberg und Präsident des Bayerischen Gemeindetags, sieht darin ein Problem: “Dieser Aufwuchs hat naturgemäß dazu geführt, dass sehr viel diversere Ansichten im Stadtrat vertreten werden. Das Eintreten für unterschiedliche Positionen macht Demokratie natürlich aus. Doch die Kommunalpolitik lebt maßgeblich auch von

Kommunalpolitik nicht nur bunt bleiben, sondern auch ineffektiv, zermürbend und zäh. Ende 2017 kippte jedoch der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung. Er sah durch die Sperrklausel den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verletzt. Dass die 2,5 Prozent-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinderäte und Kreistage erforderlich sei, sei nicht ausreichend begründet, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter stimmten zwar zu, dass Demokratie vor Ort womöglich anstrengender geworden sei. Jedoch bedeute Anstrengung noch keine Überforderung und schon gar keine existenzielle Gefährdung der Demokratie.

Sperrklausel muss ­ausreichend begründet sein Ohne Sperrklausel bei Kommunalwahlen sind immer mehr Kleinstparteien und Einzelvertreter in den Räten vertreten. Diese Entwicklung wird von vielen mit Sorge gesehen, denn sie erschwert die Arbeit in den Räten. Foto: BS/ Rawpixel.com/Stock adobe

der Geschwindigkeit, in der sie Entscheidungen fällt und umsetzt. Die Bürger erwarten keine endlosen Diskussionen, sondern Ergebnisse.” Auch in NRW sieht man die Zersplitterung in den Stadträten kritisch. 16 Jahre und vier Kommunalwahlen (1999, 2004, 2009, 2014) nach der Abschaffung der kommunalen Sperrklausel in NRW hat sich die Arbeit in den Kommunalvertretungen fundamental verändert. Die Zahl der Kleinstparteien, Protestgruppen und Einzelvertreter ist dort zum Teil erheblich gestiegen. In den Städten, Kreisen und Gemeinden Nordrhein-Westfalens wurden in den Stadträten und Kreistagen zuletzt neben einer hohen Anzahl von Einzelmandatsträgern bis zu 13 Parteien gezählt – pro Kommune durchschnittlich acht Fraktionen und Gruppierungen.

“Je mehr Gruppen im Rat vertreten sind, desto schwieriger wird automatisch die Mehrheits- und Koalitionsbildung. Auch Ratsund Ausschusssitzungen werden komplizierter und dauern mitunter bis spät in den Abend. Demokratie in Städten und Gemeinden wird nicht nur vom Gedanken getragen, die Bevölkerung im Rat zu repräsentierten, sondern auch von dem Ideal, dass Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen”, erklärte ein Sprecher des Nordrhein-Westfälischen Städtetages gegenüber unserer Zeitung. Neben der Fragmentierung in den Stadträten gibt es aber auch Vorteile. Dank fehlender 2,5-Prozent-Hürde schafften es auch kleine, engagierte Gruppen wie zum Beispiel Deine Freunde in Köln in die Stadträte. Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker

lobte sie für ihren unabhängigen Geist und Sachverstand. Auch Andreas Kost, Kommunalexperte von der Uni Duisburg-Essen, findet, dass viele der kleinen, freien Wählergruppen die kommunalen Parlamente mit ihrem Sachverstand bereichern, jedoch meist nur bei einzelnen spezifischen Themen, wie beispielweise die Tierschutzpartei mir ihrer EinPunkt-Agenda.

Keine Demokratiegefährdung Nordrhein-Westfahlen versuchte dennoch 2016, die Sperrklausel für Kommunalwahlen wieder einzuführen. Erstmals sollte die Klausel bei den Kommunalwahlen 2020 zum Einsatz kommen. Im Landtag hatten sich CDU, SPD und Grüne auf eine 2,5-Prozent-Klausel für die Kommunalwahlen geeinigt. Mit einem Nein zur Sperrklausel würde die

Für die Wahlen im Regionalverband Ruhr hielt der Verfassungsgerichtshof die Sperrklausel dagegen für zulässig. Er bleibt damit bei seiner Auffassung, dass ein drohender Funktionsverlust der Gemeinde- und Kreisvertretungen konkret belegt werden muss. Wenn das gelingt, ist eine Sperrklausel also denkbar. Aber zu ihrem eigenen Bedauern musste NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) vor Kurzem mitteilen, dass der von der Landesregierung beauftragte Gutachter keine “Funktionsstörungen” im Sinne des Verfassungsgerichtshofes feststellen konnte. Man werde daher keinen neuen Versuch unternehmen, die Sperrklausel zu etablieren. “Dies bedauere ich persönlich, denn die Zersplitterung der Räte fordert die kommunale Selbstverwaltung heraus”, so Scharrenbach. Sollten nach der Kommunalwahl im September jedoch tatsächlich Funktionsstörungen nachweisbar sein, soll ein neuer Anlauf genommen werden.

Fotos: mojolo, stock.adobe.com und Igor , stock.adobe.com

13. 1 3. B Bürgermeisterkongress ürgermeisterkongress

S AV E

dotierte Bundespreis Stadtgrün vergeben wird. Damit sollen außergewöhnliches Engagement für urbanes Grün, vielfältige Nutzbarkeit, gestalterische Qualität, innovative Konzepte und integrative Planungsansätze gewürdigt werden. Ab sofort können sich Städte und Gemeinden mit ihren Stadtgrün-Projekten bewerben. Der von den drei kommunalen Spitzenverbänden unterstützte Award sei ein wichtiger Baustein für die Umsetzung des Weißbuches Stadtgrün. Er wird im September 2020 in Berlin vergeben. “Für lebenswerte Städte brauchen wir grüne Freiräume”, sagte Bundesinnen- und Bauminister Horst Seehofer, dessen Ressort den Preis zum ersten Mal auslobt. Weitere Informationen unter: www.bundespreis-stadtgruen.de

DLT kritisiert Notfallversorgungsreform (BS/wim) Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Reform der Notfallversorgung sorgt beim Deutschen Landkreistag (DLT) für starke Kritik. Nach dem Papier sollen die Notfallambulanzen der Krankenhäuser künftig durch Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Standorten ersetzt sowie Krankenkassen und Kassenärzte stärker bei der Planung des kommunalen Rettungsdienstes eingebunden werden. Beide Punkte sieht der DLT als inakzeptabel an. Neben einer Schwächung der medizinischen Flächenversorgung werde der kommunale Rettungsdienst gleichzeitig zu einem “reinen Erfüllungsgehilfen” von Krankenkassen und Kassenärzten. Statt funktionierende Systeme zu beschneiden, solle stattdessen über eine Neuausrichtung der kassenärztlichen Notfallversorgung nachgedacht werden.

THE D AT E

HEIMAT, DIE STADT

24. – 25. Juni 2020 2 LLeonardo e Hotel, Weimar

www.buergermeisterkongress.de Eine Veranstaltung des


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Zahlen & Daten

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Kommunalpolitik

Behörden Spiegel / Januar 2020

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Personalmanagement Das Personalmanagement umfasst alle Aufgaben und Leistungen, die eine personalverwaltende Stelle im Mitarbeiterlebenszyklus erbringt, wie Einstellungen, Personalentwicklung, Weiterbildung. Die einzelnen Bereiche des Personalmanagements sind in Ansicht 1 abgebildet:

Personalmanagement und Personalbemessung von Dr. Ulrich Keilmann Personalkostenplanung zusammen. Die Sockelkapazität umfasst damit eine Gesamtkapazität von 0,5 Vollzeitäquivalenten und entspricht einem

Als Führungs- und Leitungsanteil wird eine Leitungsspanne von 1:10 Vollzeitäquivalenten für die Bemessung vorgesehen.

Personalbedarfsplanung Personalbedarfsplanung sind alle Maßnahmen zur Ermittlung des derzeitigen und zukünftigen quantitativen und qualitativen Bedarfs an Führungskräften und Mitarbeitern.

Personalwirtschaft Hier steht die Bewirtschaftung des Stellenplans sowie die tarifgerechte Eingruppierung und amtsangemessene Besoldung im Vordergrund. Parallel werden mit der Personalbewirtschaftung auch die Ergebnisse der Personalbedarfsplanung realisiert

Personalentwicklung

Ansicht 1: Personalmanagement

Personalorganisation Die Personalorganisation beschreibt, wo und in welchem Umfang die personalwirtschaftlichen Aufgaben in der Verwaltung wahrgenommen werden. Insofern ist das Betreuungsverhältnis eine wichtige Kennzahl. Sie zeigt an, mit welchem Personalaufwand das vorhandene Personal betreut wird. Das von uns im Kommunalbericht 2015 entwickelte Bemessungsmodell für personalwirtschaftliche Aufgaben unterscheidet regelmäßig zwischen einer ­Sockelkapazität und einem variablen Anteil für personalwirtschaftliche Aufgaben. Wir haben dieses Modell in Ansicht 2 für größere Kommunen (15.000 bis 30.000 Einwohner) weiterentwickelt. Die Sockelkapazität ist der fixe Anteil im Bemessungsmodell. Er ist ein pauschaler Wert und setzt sich aus 0,2 Vollzeitäquivalenten für die Personalentwicklung sowie 0,3 Vollzeitäquivalenten für Grundsatzaufgaben (inklusive Ausbildung) und

wöchentlichen Arbeitsvolumen von rund 2,5 Arbeitstagen. Für personalwirtschaftliche Aufgaben setzen wir eine Betreuungsquote von 1:230 an. Dabei wird vorausgesetzt, dass eine qualifizierte Personalsachbearbeitung von Beschäftigten mit entsprechenden Voraussetzungen erfolgt.

Ansicht 2: Bestandteile der Soll-Personalausstattung für personalwirtschaftliche Aufgaben

Von Smart Services profitieren

W

er auf dem Land lebt, hat oft weite Wege zurückzulegen. Das Auto ist für die Mehrheit der Bewohner ländlicher Regionen daher unverzichtbar. Die hohe Mobilität führt absurderweise jedoch dazu, dass viele Wege oft noch länger werden. Denn wenn der Einkauf zunehmend im weiter entfernten, größeren Supermarkt getätigt wird, müssen die kleineren Geschäfte im Ort irgendwann mangels Umsatzes schließen. CrowdMyRegion zeigt, was sich gegen diesen Teufelskreis tun lässt. Zentrales Element ist “Emmas App”, mit der sich Nachbarn gegenseitig bei alltäglichen Besorgungen helfen können. Wird ein Kuchen beim Bäcker drei Dörfer weiter bestellt, kann die Abholung dank der App von einem Nachbarn erledigt werden, der dort sowieso jeden Abend vorbeifährt. Dieser intelligente Dienst – ein Smart Service – kann zudem genutzt werden, um bestehende Ladengeschäfte oder öffentliche Orte wie das Rathaus in digitale Marktplätze zu verwandeln. Dort können dann auch Menschen ohne Smartphone über Terminals Bestellungen aufgeben und diese dort abholen. In der Praxis wird Emmas App seit Februar in der Rhein-NeckarRegion getestet. Nicht nur Dörfer haben mit dem Problem des Ladensterbens zu kämpfen. Auch der lokale Einzelhandel in Städten leidet. In Bottrop beispielsweise, wo die großen Einkaufszentren der nahegelegenen Städte Essen und Oberhausen viel Kaufkraft abziehen. Der boomende Onlinehandel befeuert den Trend leerstehender Geschäfte zusätzlich.

Die Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung und Förderung von Führungskräften und Beschäftigten, die von der Personalverwaltung zur Erreichung spezieller Zwecke zielgerichtet, systematisch und methodisch geplant, realisiert und evaluiert werden. Die Verzahnung der einzelnen Elemente der Personalentwicklung bildet die Grundlage für ein zukunftsorientiertes Personalmanagement. Personalentwicklung ist dabei als ein längerfristig

die detaillierte Abbildung aller einzelnen Leistungen, sondern vielmehr um die zusammenfassende Bündelung in den definierten Aufgabenfeldern. Aus dieser Analyse lässt sich ein Kennzahlensystem Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche­ für die Bemessung Prü­fung kommunaler Körper­schaf­ten des Personalbedarfs beim Hessischen Rechnungshof in je Aufgabenfeld entDarmstadt. wickeln. Die ZuordFoto: BS/privat nung der Personalressourcen sowie die angelegter Prozess zu verstehen, in dem örtlichen Leistungsmengen werden im die Ziele und Bedarfe der Verwaltung Rahmen der Vor-Ort-Prüfung abgefragt und die beruflichen Perspektiven sowie und plausibilisiert. das Leistungsvermögen der BeschäftigIn einem zweiten Schritt werden ten aufeinander abgestimmt werden. den eingesetzten Ressourcen Orientierungswerte zur Bemessung einer Personalverwaltung und -abrechSoll-Personalausstattung gegennung übergestellt. Dabei haben wir ausDie Personalverwaltung umfasst die Durchschnittswerte zurückgegriffen. Summe aller administrativen perso- Hilfsweise können auch statistische nalbezogenen Aufgaben im Lebenszy- Orientierungswerte genutzt werden. In einem dritten Schritt ist zu prüfen, klus eines in der Verwaltung tätigen Beschäftigten unter Anwendung der welche Maßnahmen die Kommunen Regelungen des geltenden Rechts. ergreifen müssen, um die Ergebnisse Dabei kommt der Personalabrechnung der Personalbedarfsbemessung umvor dem Hintergrund der monatlich zusetzen: Stellenmehrbedarf: Identifikation auszuzahlenden Gehälter und Bezüge ein besonderer Stellenwert zu. von Maßnahmen für die personalwirtschaftliche Umsetzung. Hier kommen Personalcontrolling je nach Umfang zum Beispiel die ErhöDas Personalcontrolling definiert Art hung der wöchentlichen Arbeitszeit von und Umfang der steuerungsrelevanten Teilzeitkräften oder auch NeueinstelInformationen für den Personalbereich. lung von Beschäftigten (gegebenenfalls Die Ausgestaltung des Controllings Übernahme von Auszubildenden) in sollte dabei spezifisch auf die Bedarfe Betracht. der Kommune ausgerichtet sein und Stellenminderbedarf: Überprüfung insbesondere der Gemeindegröße ent- der Öffnungszeiten in Bezug auf Sachsprechen. gerechtheit und im Verhältnis zu den Aus übergreifenden kommunalen anfallenden Aufgaben. Identifikation Zielen gilt es, diese für das Perso- von weiteren organisatorischen Maßnalwesen zu operationalisieren und nahmen, um die vorhandenen Bemit Maßnahmen und Kennzahlen zur schäftigten angemessen auszulasten Zielerreichung zu hinterlegen. oder Umsetzung von Beschäftigten, Reduzierung der Arbeitszeit. Personalbemessung Kein Handlungsbedarf besteht, wenn Um den Kommunen bei der Personal- das Bemessungsergebnis die aktuelle bedarfsbemessung eine Hilfestellung Stellenausstattung widerspiegelt. zu geben, haben wir das Vorgehen zur Lesen Sie mehr zum Thema “PersoPersonalbedarfsbemessung modellartig zusammengefasst: Im ersten Schritt nalmanagement” im Kommunalbericht werden die typischerweise wahrgenom- 2018, Hessischer Landtag, Drucksache menen Aufgaben definiert und eine 19/6812 vom 13. Dezember 2018, S. Zuordnung der Personalressourcen 194 ff. Der vollständige Kommunalbeund Leistungsmengen zu den Aufgaben richt ist kostenfrei unter rechnungshof. vorgenommen. Dabei geht es nicht um hessen.de abrufbar.

BMWi-geförderte Digitalisierungsprojekte für Kommunen (BS/ Guido Zinke*) Budgetdruck, Ladensterben, Verödung von Innenstädten und Landflucht – den deutschen Städten und Gemeinden mangelt es ganz gewiss nicht an Herausforderungen. Dass die Kommunen auch noch ihren Platz in der digitalisierten Welt finden sollen, empfinden viele als eine weitere Belastung. Doch die Digitalisierung eröffnet gerade im lokalen und regionalen Bereich neue Möglichkeiten. Welche das sind, zeigen vier vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Technologieprogramm “Smart Service Welten” geförderte Projekte. Um die Bottroper Innenstadt – und andere Innenstädte – zu beleben, arbeitet das Projekt “LOUISE” ebenfalls mit einer digitalen Plattform. Auf dieser können sich Verbraucher mit den stationären Einzelhändlern in der Region vernetzen. Auf der Webplattform kann so zum Beispiel ein Nutzer herausfinden, ob jemand in Bottrop Schuhe repariert. Ist das der Fall, kann er ebenfalls über die Plattform die Schuhe zur Reparatur von einem lokalen Spediteur abholen lassen. Damit das überall und umweltfreundlich funktioniert, darf ein im Projekt eingesetztes E-Lastenrad die Fußgängerzone befahren. Ist der Auftrag erfüllt, werden die Schuhe vom Boten entweder zurückgebracht oder an eine zuvor ausgewählte Abholstation geliefert. Das Projekt eröffnet somit lokalen Händlern internetbasierte Geschäftsmodelle und macht sie wettbewerbsfähiger. Das Instandhalten kommunaler Infrastruktur kostet viel Geld. Ein typisches Beispiel dafür ist die Betriebsführung der Wasserwirtschaft. So müssen etwa Sinkkästen (umgangssprachlich: “Gullys”) regelmäßig in festgelegten Abständen gereinigt werden. Diese Methode hat jedoch den Nachteil, dass die Sinkkästen selbst dann gereinigt werden, wenn sie gar nicht verstopft sind.

Wie das mit digitalen Technologien verhindert werden kann, hat das Projekt “Kommunal 4.0” in der Stadt Siegen gezeigt. Auf einer digitalen Plattform zur Bewirtschaftung von Sinkkästen laufen u. a. Daten von Füllstandsensoren und Niederschlagsprognosen zusammen. Mithilfe von Gefährdungsklassifizierungen und einem entsprechenden Algorithmus kann so individuell für jeden Sinkkasten der ideale Zeitpunkt zur Reinigung bestimmt werden. Das spart Personal- sowie Fahrtkosten und führt gleichzeitig zu saubereren – und damit besser funktionierenden Sinkkästen. Die Entscheidung für einen Wohnort könnte künftig auch davon abhängen, welche digitalen Dienste die Bewohner am jeweiligen Standort nutzen können. Welche Smart Services die Attraktivität eines Wohnquartiers tatsächlich erhöhen würden, untersucht das Projekt “Quartier Zukunft” in einem ausgewählten Quartier in Rüsselsheim. Zu den Favoriten der Bewohner im Modellquartier gehören u. a. die intelligenten Stromzähler der Stadtwerke, die eine smarte Abrechnung und automatische Stromkostenkontrolle ermöglichen sollen. Neben weiteren Smart-Home-Lösungen wird im

Quartier auch über eine Mobilitätsstation nachgedacht, an der etwa ein Carsharing für Elektrofahrzeuge und eine digitale

Parkraumüberwachung erprobt werden können. Alle vier Projekte zeigen beispielhaft, dass Smart Services den

Kommunen helfen, ihre Aufgaben effizienter zu bewältigen und ein attraktives Umfeld für ihre Bürger zu schaffen. Vom Aufbau digital vernetzter Plattformen profitieren daher nicht zuletzt immer auch die Städte und Gemeinden. *Guido Zinke, Leiter der Begleitforschung des Technologieprogramms “Smart Service Welt II” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie


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Personelles

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Kommunalpolitik / Personelles

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m September hat der Rat der Stadt Lüdenscheid das “Aktionsprogramm Klimaschutz” beschlossen. Dabei handelt es sich um einen umfangreichen Katalog von angedachten sowie bereits eingeleiteten Maßnahmen, mit denen unsere Stadt nachhaltiger, ökologischer und klimafreundlicher werden soll. Das Aktionsprogramm steht für Konsequenz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden zur Grundlage allen kommunalen Handelns. Unser Ziel: Bis 2030 wollen wir den CO2-Ausstoß um 55 Prozent reduzieren. Eine zentrale Rolle spielt das Thema Energieeffizienz. Wir prüfen regelmäßig, wie wir die Energieeffizienz bestehender städtischer Gebäude sukzessive erhöhen können. Zudem wollen wir auf möglichst vielen Dächern unserer Liegenschaften Photovoltaik-Anlagen aufbauen und für eine “grüne” Bedachung sorgen.

Gründach-Pflicht Wesentlich mehr Handlungsspielraum bieten Neubauten. Für städtische Gebäude und private Bauten sollen mindestens der Passivhaus-Standard und eine Pflicht für Solar- und Gründächer gelten. Zudem sollen Recycling-

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Mannigfacher Maßnahmen-Mix Lüdenscheid mit Aktionsprogramm Klimaschutz (BS/Dieter Dzewas) Auch wenn es einige Zeitgenossen noch so vehement tun: Der Klimawandel lässt sich nicht leugnen. Jeder Einzelne muss sein Handeln hinterfragen – und nach Möglichkeiten suchen, sich für den Klimaschutz einzubringen. Hierbei müssen auch die Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen. Baustoffe verwendet und auf eine nachhaltige Bauweise gesetzt werden. Diese Vorgaben stellen insbesondere für Privatpersonen auch finanzielle Herausforderungen dar. Daher arbeitet die Stadt Lüdenscheid unter anderem mit der Verbraucherzentrale NRW zusammen, um Bürgern etwa mit Energieberatungen und Thermografie-Aktionen Unterstützung anzubieten. Die Gründach-Pflicht und das Verbot von Steingärten sind in Kombination mit dem Ausbau grüner Flächen ein wichtiger Schritt – vor allem in den Innenstädten. Grünflächen nehmen neben CO2 auch Wasser auf, speichern es und geben durch dessen Verdunstung kühle Luft an die Umgebung ab. Das ist vor allem im Sommer wichtig, um dem Aufheizen von Betonflächen in der City natürlich entgegenzuwirken. Auch Bäume und Wasserflächen

es dafür konkrete umwelt- und klimafreundliche LöDieter Dzewas ist seit 2014 sungen braucht. als Bürgermeister der VerDaher erarbeiten waltungschef der Stadt Lüwir mit der Uni denscheid. Münster ein Rad verkehrskonzept. Foto: BS/Stadt Lüdenscheid Sogenannte “Mobilitätsstationen” für Pendler, die an Ortseingängen eingerichtet wersorgen für Abkühlung – und sind den, könnten in Kombination mit zudem wichtig für die Biodiversi- der Ausweitung des ÖPNV-Angetät. Ein weiterer Nebeneffekt: Ei- bots ein probates Mittel werden. ne grüne Innenstadt ist deutlich Das Thema “Smart City” wird attraktiver als eine Betonwüste. hierbei auch von großer Bedeutung sein. Die Digitalisierung Austausch mit der ermöglicht eine intelligente ener­Wissenschaft gieeffiziente Steuerung – von BeEine entscheidende Rolle spielt leuchtung über Verkehrssteueauch das Thema Verkehr. Ob rung (Stichwort: Smart Parking) sich eine autofreie Innenstadt bis hin zur Gebäudesystembis 2030 realisieren lässt, lassen technik. Von Vorteil ist für uns, wir analysieren. Klar ist, dass dass wir in Lüdenscheid viele innovative Unternehmen und auch Weltmarktführer haben, die genau darauf spezialisiert sind. Mit denen stehen wir ebenso in

Neue Maßstäbe für Verwaltung und Organisation

einem engen Austausch wie mit dem Lüdenscheider Standort der Fachhochschule Südwestfalen. Lüdenscheid ist ein grüner Industrie-Standort und soll es bleiben. Nachhaltigkeit soll – stärker als bisher schon – ein zentraler Bestandteil der heimischen Produktion werden. Der Name unserer Stadt soll ein Synonym für einen Standort werden, an dem klimaneutral hochwertige Waren für die ganze Welt hergestellt werden. Als Stadtverwaltung beschäftigen wir uns zudem mit dem Ausbau und der Förderung von Elektromobilität und der dafür erforderlichen Infrastruktur. Unser städtischer Fuhrpark umfasst derzeit je zwei elektrisch betriebene Pkws und Kleintransporter, die im Stadtgebiet zum Einsatz kommen. Für weitere Strecken schaffen wir demnächst zwei Hybrid-Fahrzeuge an. Angedacht ist auch, durch “Job-Tickets” oder “Job-Fahrräder” Anreize für Mitarbeiter der Verwaltung zu schaffen, für den Weg zur Arbeit und nach Hause auf den Pkw zu verzichten.

Ein weiterer zentraler Bestandteil des Aktionsprogrammes ist die Kooperation und Vernetzung mit unterschiedlichen Akteuren. Als Teil des NRW-Projekts “Global Nachhaltige Kommune” erarbeitet ein Team der Verwaltung mit Vertretern der Stadtgesellschaft Projekte und Strategien zum Thema Klimaschutz. Besonders stolz sind wir darauf, am Projekt “Climate Smart Minicipalities” mitzuwirken. Hier tauschen sich sechs NRW-Kommunen mit sechs Partnerstädten im US-Bundesstaat Minnesota über Energieeffizienz und Erneuerbare Energien aus. Unsere US-Partnerkommune White Bear Lake plant, unser Aktionsprogramm zum Klimaschutz als Maßstab für eigene Anstrengungen zu übernehmen. Das ist für uns eine tolle Auszeichnung. Der Wandel und der Schutz des Klimas werden uns alle in den kommenden Jahren weiter beschäftigen – in einem großen Ausmaß. Das bedeutet große Anstrengungen und eine Umgewöhnung. All das ist nicht nur mit viel (Überzeugungs-)Arbeit verbunden, sondern auch mit hohen Kosten – sowohl für die Stadt als auch für die Wirtschaft und nicht zuletzt für die Bürger. Wir sollten und müssen aber bereit sein, diesen Preis zu bezahlen, denn es ist eine Investition in die Zukunft aller Menschen und des Planeten.

Ausgezeichnete Corporate-Health-Strategien

Deeskalation im Warteraum

(BS/Gret Beccard*) “Unternehmen tragen die Verantwortung für die Menschen, die dort arbeiten”, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anlässlich der Verleihung des Corporate Health Awards 2019. Der Schirmherr des Preises freute sich, “dass so viele Arbeitgeber dieser Verantwortung gerecht werden und Warum man aggressives Kundenverhalten ganzheitlich betrachten sollte!? sich vorbildlich um die Gesundheit ihrer Beschäftigten kümmern”. Auch die öffentliche Verwaltung wurde ausgezeichnet. (BS/Ronald Mikkeleitis) Gewalttätige Übergriffe gegenüber Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes sind leider keine Seltenheit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden immer häufiger zur Zielscheibe von Aggres347 Unternehmen und Behörden tina Groetzki, Sales Managerin bei über 40.000 Beschäftigten einen sionen, Wut und Gewalt. Für Betroffene und Arbeitgeber ist es unabdingbar, über ein gut geschultes Wissen und Verbände haben sich um WW At Work. Der LWL gewann hohen Stellenwert”, unterstrich im Umgang mit aggressiven Bürgerinnen und Bürgern zu verfügen. Doch nicht nur das. Auch das Umfeld kann die Auszeichnung für exzellentes den Sonderpreis für seine Kam- Dr. Alexander Dietrich, berufsmä- entscheidend sein. Corporate Health Management beworben und sich einem anspruchsvollen wissenschaftlichen Auswahlverfahren gestellt. Im Bereich öffentliche Verwaltung belegten die Berliner Wasserbetriebe den ersten Platz. In dem mehrstufigen expertengestützten Evaluationsprozess haben der nachhaltige Ansatz des Berliner Unternehmens beim Einstiegsqualifizierungsprogramm über die Konzepte für den Wissenstransfer und die besondere Sensibilisierung der Führungskräfte für die Unternehmenskultur überzeugt.

Rahmenbedingungen für gesunde Lebensweise Ebenfalls ausgezeichnet wurde der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Der Regionalverband erhielt den Sonderpreis “Gesunde Ernährung”. Der Sonderpreis wird von WW At Work gefördert. “Wir freuen uns, dass das Bewusstsein für gesunde Ernährung am Arbeitsplatz stetig und über die vielen kreativen Maßnahmen, um Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, gestiegen ist. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem Programm die Menschen zu einem gesünderen Lebensstil inspirieren und dabei helfen, ihr Verhalten nachhaltig positiv zu verändern”, sagte Laudatorin Bet-

pagne “LWL isst gesund”. “Damit positioniert sich der Verband als Vorreiter im Bereich gesunde Ernährung. Die Kampagne setzt auf kreatives Marketing ebenso wie auf den Transfer im Alltag”, unterstrich Groetzki. “Eine gesunde Ernährung ist heute immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein sehr wichtiges Anliegen. Als Arbeitgeber wollen wir die Rahmenbedingungen für eine gesunde Lebensweise legen”, erläuterte Dr. Georg Lunemann, Erster Landesrat und Kämmerer des LWL bei der Preisübergabe. Die Bemühungen des LWL seien ein weiterer wichtiger Baustein, um die Attraktivität als großer öffentlicher Arbeitgeber in WestfalenLippe weiter zu stärken.

Arbeitsbedingungen im ­Vordergrund Darüber hinaus gewann die Landeshauptstadt München den Sonderpreis “Mental Health”. Die Stadt konnte mit passgenauen Angeboten für die Förderung der psychischen Gesundheit auch auf der Ebene der Verhaltensund Verhältnisprävention ebenso punkten wie beim individuellen Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Beschäftigten. “Gesundheitsmanagement hat für die Stadt München mit ihren

ßiger Stadtrat und Personal- und Organisationsreferent der bayerischen Landeshauptstadt. Was vor gut 15 Jahren mit einzelnen Projekten begonnen habe, habe sich zu einem strategisch wichtigen Thema entwickelt, das die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen in den Vordergrund stelle. Bereits zum zehnten Mal wurde der Corporate Health Award vom Forschungsinstitut EuPD Research und dem Handelsblatt vergeben. Weitere Auszeichnungen wie das Qualitätssiegel erhielten unter anderem das Landrats­ amt Karlsruhe, das Bezirksamt Neukölln von Berlin und die Bundesstadt Bonn. “Ich ermutige jede Behörde und jedes Unternehmen, sich die Preisträger als Vorbilder zu nehmen und gerade in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt in die Gesundheit der Beschäftigten zu investieren. Das hilft nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – auch die Unternehmen profitieren von einer fitten und motivierten Belegschaft”, so der Schirmherr. Alle Preisträger und weitere Infos zur Bewerbung: www.corporatehealth-award.de *Gret Beccard ist freie Journalistin für Wirtschaftsthemen (D/A/CH).

Man stelle sich vor: Im Sommer betritt ein Bürger ein Dienstgebäude. Dort angekommen, findet er bereits im Flur eine lange Schlange von Menschen vor, die auf den Fahrstuhl warten. Das gesuchte Amt befindet sich im sechsten oder siebten Stock, genau ist das nicht herauszufinden. Zwei der vier Fahrstühle sind kaputt, in der Schlange warten viele Frauen mit Kinderwagen und ältere Menschen mit Rollator. Das scheint der Normalzustand zu sein, in der Behörde funktioniere nie etwas – ist aus der Warteschlange zu hören. Nach 15 Minuten endlich ein Platz im überfüllten Fahrstuhl. Die Fahrt geht in den siebten Stock. Dort angekommen, wieder ein heillos überfüllter Wartebereich. Der entgegenschlagende Geruch lässt jedem Besucher sofort die Sprache verschlagen und trotz sommerlicher Bekleidung bricht jedem sofort der Schweiß aus – kein Wunder bei gefühlten 37 Grad Raumtemperatur. Geöffnete Fenster oder eine Klimaanlage? Fehlanzeige! Und zu allem Überfluss ist der Raum seit Wochen nicht geputzt worden und völlig verdreckt. Ablenkungsmöglichkeiten für die eingepferchten Wartenden – ebenfalls Fehlanzeige. Auch eine Anzeige, wer als Nächster an der Reihe ist,

sen Zuständen ist es kein Wunder, wenn Bürgerinnen und Bürger schon heftig unter Strom stehen, wenn sie den zuständigen Mitarbeiter erreicht haben. Deshalb ist es notwendig, Probleme in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Fahrstühle müssen funktionieren, Wartebereiche lassen sich freundlicher gestalten und müssen vor allem sauber sein. Deshalb sollte umfänglich erfasst werden, was eine Aggression auslösen bzw. verstärken könnte. Auch sollten Mitarbeiter sich Gedanken machen, wo sie vielleicht selbst aktiv einschreiten können, um zu entschärfen. Leicht ist das nicht, aber das sollte man auch nicht immer unbedingt erwarten. Aber: Der persönliche Einsatz lohnt sich für alle Beteiligten.

Ronald Mikkeleitis ist seit 2004 Leiter des Außendienstes in einem Berliner Ordnungsamt und führt seit vielen Jahren Seminare zu den Themen Gewalt, Deeskalation, Gefahrenfrüherkennung und der damit verbundenen Eigensicherung durch. Foto: BS/privat

ist nicht erkennbar. Die Wartenden wehren sich heftig laut gegen andere Wartende, wenn sich eine Tür öffnet und der Satz gerufen wird: “Der Nächste bitte!” Schließlich die Auskunft von einer völlig genervten Sachbearbeiterin, dass die gesuchte Verwaltungsmitarbeiterin eine Etage tiefer sitzt. Anstelle des Aufzuges wird die Treppe genutzt. Doch im Treppenhaus wieder das Vorbeidrängen an Menschen, die Zigaretten rauchen, was streng verboten ist. Aber es kontrolliert ja niemand. Bei die-

Mehr zum Thema Wie Beschäftigte gegen Gewalt im dienstlichen Alltag geschützt werden können, was zur Eigensicherung notwendig ist und welche Pflichten dem Dienstherrn obliegen, thematisiert der Autor in einem Seminar des Behörden Spiegel am 22./23. Juni 2020 in Berlin. Weitere Informationen unter www.fuehrungskraefte-forum.de, Suchwort “Gewalt”.

MELDUNG

Zurück zur Sachlichkeit (BS/jf) Zum Beginn des neuen Jahres forderte der Deutsche Landkreistag einen sachlichen Umgang bei der Kreisumlage. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach den kreisangehörigen Kommunen kein formalisiertes Anhörungsverfahren zustehe, solle man zur

befriedenden Auslegung des geltenden Rechts zurückkehren. Die Landkreise müssen zwar die gemeindliche Finanzsituation berücksichtigen, seien aber nicht der Ausfallbürge, wenn die Länder nicht für eine ausreichende Finanzausstattung sorgen würden.


Kommunaler Haushalt

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ie Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern haben das Haushaltsjahr 2018 mit einem positiven Finanzierungssaldo von 173 Mio. Euro abschließen können. Zum vierten Mal in Folge sei damit unter dem Strich ein dreistelliger Millionenbetrag erwirtschaftet worden. “Addiert man diese Überschüsse, kommt man auf eine beachtliche Summe von 839 Mio. Euro”, so die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Dr. Martina Johannsen. Einschränkend müsse aber da­ rauf hingewiesen werden, dass es auch etliche Kommunen gäbe, die die schwarze Null nicht erreicht hätten. Sehr erfreulich sei, dass die Kommunen im Jahr 2018 deutlich mehr investiert hätten als im Vorjahr. Dennoch lägen die Investitionen noch immer unter dem Niveau des Jahres 2000. Für die Kommunen im Land bleibe damit eine wichtige Aufgabe, die Investitionen weiter zu steigern und auch dauerhaft auf einem hohen Niveau zu halten. Mit Blick auf die steigenden Kommunalzuweisungen vom Land in den kommenden Jahren bestünden dazu nun Spielräume. Durch die Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen stiegen die Landeseinnahmen ab 2020 gegenüber 2019 auf ein deutlich höheres Niveau. Die Kommunen hätten hierdurch Mehreinnahmen von fast 300 Mio. Euro. “Die Kommunen müssen sich nun an

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Spielraum für Kommunalinvestitionen Rechnungshof sieht noch Luft nach oben (BS/lkm) Für das kommende Jahr sind die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommer gut aufgestellt. In seinem jüngsten Kommunalfinanzbericht fordert der Landesrechnungshof die Kommunen deshalb zu mehr Investitionen auf, mahnt aber in Anbetracht der sich eintrübenden Konjunktur mit geringeren Steuerzuwächsen auch eine vorsorgliche Haushaltsführung mit Risikoabschlägen auf der Einnahmeseite an.

Mecklenburg-Vorpommerns Kommunen erhalten im kommenden Jahr höhere Finanzausgleichsleistungen und Zuweisungen zum Breitbandausbau. Daneben sind sie laut Rechnungshof auch Nutznießer des neu aufgelegten Sondervermögens “Feuerwehr M-V” oder der finanziellen Kompensation des Landes für die weggefallenen Straßenbaubeiträge. Diese neuen Spielräume sollen die Kommunen u. a. für mehr Investitionen nutzen. Foto: BS/Sabine Stiel, RoboAdvisor, pixabay.com

ihrer Aussage messen lassen, dass sie am besten wüssten, wie die Mittel vor Ort ausgegeben werden sollten”, sagte Dr. Johannsen.

Mangelhafte Umsetzung der Doppik In seinem Bericht kritisiert der Landesrechnungshof zudem die Umsetzung der kommunalen Doppik im Land. Sie ist seit dem Haushaltsjahr 2012 Pflicht

in allen Kommunen. Trotz einiger Fortschritte sei der nach wie vor zum Teil “erhebliche und rechtswidrige Zeitverzug” noch nicht abgebaut, moniert der Rechnungshof. Aufgrund einer weitestgehenden Abschaffung kommunaler Gesamtabschlüsse und mangels Regelungen für kommunale Beteiligungsberichte bestünde die Gefahr erheblicher Intransparenz. “Bei der Einfüh-

Sparkasse und Volksbank Reaktion auf Kostendruck

rung der Kosten- und Leistungsrechnung gibt es nach wie vor keine Fortschritte”, so Johannsen. Diese sei aber ein Kernelement der Doppik. Auch bei der kommunalen Zusammenarbeit sieht der Rechnungshof Nachholbedarf. Die Gemeindestruktur im Land sei nach wie vor vergleichsweise kleinteilig und dadurch im Ländervergleich auffällig. Mit dem Gemeinde-Leitbildgesetz habe das Land darauf reagiert und das Ziel verfolgt, auf Basis freiwilliger Fusionen zukunftsfähige Gemeindestrukturen zu schaffen. Allerdings seien lediglich 27 statt der avisierten 200 amtsangehörigen Gemeinden weggefallen. “Das Ziel des Gesetzes wurde damit nicht erreicht”, bemerkte Johannsen. Das Land plane derzeit leider keine weiteren Schritte. Damit versäume es, die Kommunen bei der Bildung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen zu unterstützen. “Der Landesrechnungshof empfiehlt, den aus der Kleinteiligkeit resultierenden Problemen durch verstärkte Zusammenarbeit der betreffenden Kommunen entgegenzuwirken”,

sagte Johannsen. Das Land solle Kooperationsbestrebungen der Kommunen zielgerichtet fördern.

Fehlinvestition in Premiumwasser Der Rechnungshof prüfte auch die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und machte in seinem Bericht unter anderem auf eine kuriose Investition der Kreisstadt Parchim aufmerksam. Die Stadtwerke in der Kreisstadt Parchim stiegen zusammen mit einem Tochterunternehmen in das Ultra-Premium-Mineralwassergeschäft ein. Doch kurz nach Start mit dem Luxus-Wasser schrieb das Unternehmen Minus181 deutliche Verluste. Die Kleinstadt Parchim ist seit 2017 zu rund 30 Prozent an Minus181 beteiligt. Das Unternehmen bringt Mineralwasser im Ultra-Premium-Segment auf den Markt. Das Mineralwasser sollte für knapp 27 Euro je Liter vor allem über die Fünf-Sterne-Plus Hotellerie und die Spitzengastronomie überregional angeboten werden. In ihrem Kommunal-Finanzbericht kritisieren die obersten Kassenprüfer

die Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken und Minus 181. Die kommunale Beteiligung habe mit einem öffentlichen Zweck nichts zu tun und sei nach der Kommunalverfassung unzulässig. In dem Beschluss der Stadtvertretung zur Gründung des Unternehmens, beschrieb die Stadt den öffentlichen Zweck des Unternehmens mit der Steigerung des Bekanntheitsgrades und des Ansehens der Stadt in Kreisen, die sonst nicht von ihr Kenntnis nähmen, insbesondere bei potenziellen Investoren, in der Steigerung der Effizienz der Trinkwassergewinnung und in der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Für die Rechnungsprüfer sind diese Erwartungen der Stadt jedoch nicht schlüssig. Laut Rechnungshof hat das Unternehmen bis Ende 2018 Verluste in Höhe von 651.000 Euro erwirtschaftet und damit das Eigenkapital um rund zwei Drittel vermindert. Medienberichten zufolge wurden im Jahr 2018 anstatt der angepeilten Verkaufsmenge von 7.000 Flaschen, lediglich 373 Flaschen des Premium-Wassers verkauft. Das Unternehmen wirft bisher entgegen der Kommunalverfassung keinen Ertrag für den Haushalt der Stadt ab. “Schon deshalb sollte die Stadt ihre Anteile an der Gesellschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgeben oder veräußern”, sagte Dr. Johannsen.

Trübe Aussichten 2020 wird für Saarlands Kommunen teuer

(BS/lkm) Saarlands Kommunen blicken düster in die Zukunft. Neue Gesetzes- und Reformvorhaben von Bund und Land werden die kommunalen (BS/lkm) In Hessen entsteht bundesweit die erste gemeinsame Filiale zwei- Haushalte massiv belasten. Unter diesen Voraussetzungen werden auch mit dem Saarlandpakt kaum Entlastungen in den kommunalen Haushalten er Banken. Die Taunussparkasse und die Frankfurter Volksbank eröffneten spürbar sein, warnt der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT). im Dezember sieben sogenannte FinanzPunkte. Beide Institute reagieren Anfang des Jahres greift für fidamit auf den Kostendruck und geändertes Verbraucherverhalten. nahverkehrs (ÖPNV) im Saarland nanzschwache Kommunen im Saarland der sogenannte Saarlandpakt. Er wurde Ende 2018 von der Landesregierung auf den Weg gebracht und Ende 2019 vom Landtag beschlossen. Mit ihm sollen klamme Kommunen teilentschuldet und ihre Investitionskraft gestärkt werden. Mit einer Laufzeit von 45 Jahren ist das Programm sehr langfristig angelegt. Jährlich stehen 50 Mio. Euro zur Verfügung. Saarlands Kommunen begrüßten den Pakt: “Die kommunalen Haushalte gewinnen dadurch neue, dringend erforderliche finanzielle Spielräume”, so der SSGT. Doch nun drohen Mehrkosten und neue Aufgaben für die Kommunen die erhoffte Wirkung des Paktes zu verpuffen. Laut SSGT werden die dringend erforderlichen finanziellen Spielräume, die die Kommunen durch den Saarlandpakt gewinnen sollten, teilweise an anderer Stelle wieder einkassiert. Eine zusätzliche finanzielle Last nach der anderen rolle künftig auf die saarländischen Städte und Gemeinden zu. In den meisten Fällen zwar nicht unmittelbar – MELDUNG aber letztlich doch mittelbar über die Kreisumlage. “Der kommuAltschuldenübernahme wäre unsolidarisch nalen Seite entstehen zusätzli(BS/lkm) Der Deutsche Landkreistag hat sich wiederholt gegen eine che Kosten, welche weder durch Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund positioniert das Land noch durch den Bund und stattdessen mehr Zukunftsinvestitionen in gleichwertige Lebens- ausgeglichen werden”, so der Präverhältnisse gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager: “Die Bedin- sident des Saarländischen Städgungen für eine Altschuldenübernahme sind überhaupt nicht erfüllt. te- und Gemeindetages, BürgerKeines der betroffenen Länder hat sich in den vergangenen Monaten meister Hermann Josef Schmidt zu seiner Alleinverantwortung für die finanzielle Lage ihrer Kommunen aus Tholey, sowie der stellvertrebekannt und dargestellt, wie es eine künftige Unterfinanzierung seiner tende Präsident, OberbürgermeisKommunen unterbinden werde.” Es gehe bei der Gleichwertigkeit ter Jörg Aumann, Neunkirchen. vor allem darum, etwas für die ländlichen und strukturschwachen So fallen beispielsweise mit dem Räume zu tun und dadurch das Land zusammenzuhalten. Das Ab- Angehörigen-Entlastungsgesetz tragen kommunaler Altschulden in eingen Bundesländern wäre kein “erhebliche Mehrkosten größeren Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Der Bund sollte nicht die falschen Umfanges” für die kommunalen Prioritäten setzen und durch unsolidarisches Verhalten die Ziele der Haushalte an. Hinzu komme, dass die “Hilfe zur Pflege” durch Gleichwertigkeitsdebatte in ihr Gegenteil verkehren.

Gemeinsam wollen Sparkasse und Volksbank rund 50 Standorte zusammenlegen. Mit den FinanzPunkten werden eine Sparkasse und eine Volksbank erstmalig in Deutschland gemeinsame Räumlichkeiten nutzen, um für ihre Kunden erreichbar zu bleiben. “Wie alle Banken in Deutschland beobachten auch wir seit Längerem eine sinkende Kundenfrequenz in den Geschäftsstellen – trotz einer nach wie vor vorhandenen hohen Akzeptanz. Das ist für uns ein klarer Kundenauftrag”, sagt Oliver Klink, Vorstandsvorsitzender der Taunus Sparkasse. Mit den FinanzPunkten biete man das, was der Kunde verlangt. “Ein ganz neuer Gedanke – sowohl für uns als auch für unsere Kunden”, so Klink weiter. Banken und Sparkassen seien aufgefordert, ihren Kunden neue Antworten zu geben. “Mit unserer Lösung, den gemeinsam von Volksbank und Sparkasse betriebenen Finanz-

Punkten, sichern und stärken wir unsere Präsenz in der Region.” In den FinanzPunkten sollen im Regelfall zwei Tage pro Woche Mitarbeiter des einen und zwei Tage Mitarbeiter des anderen Geldinstitutes vor Ort sein. Mit einem Lichtkonzept in Rot und Blau sollen die Kunden sofort erkennen, welche Bank am jeweiligen Tag vor Ort ist. Durch die getrennte zeitliche Präsenz der Bankberater in den Filialen soll auch sichergestellt werden, dass Bankgeheimnis und Datenschutz gewährleistet werden. Zudem sorge eine komplett getrennte IT-Infrastruktur für den notwendigen Schutz von Kundendaten. “Wir nutzen gemeinsame Räumlichkeiten, bleiben dabei aber selbstverständlich Wettbewerber. Die Kunden können sich also weiterhin vor Ort für das Institut ihres Vertrauens entscheiden”, ergänzt Eva Wunsch-Weber, Vorstandsvorsitzende der Frankfurter Volksbank.

Im Saarland gibt es seit Anfang des Jahres ein Entschuldungsprogramm für finanzschwache Kommunen. Jedoch gibt es auch viele Mehraufgaben von Bund und Land, die die Kommunen teilweise selbst finanzieren müssen, so dass von der Wirkung des Saarlandpaktes nicht mehr viel übrigbleibt. Die Kommunen zeigen sich enttäuscht. Foto: BS/PDPics, pixabay.com

die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft sowieso steigen werde. Noch in der Zukunft liegend, aber in seinen finanziellen Auswirkungen noch gravierender, ist der ab 2025 vom Bund geplante Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in den Grundschulen, ergänzt die Geschäftsführerin des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Barbara Beckmann-Roh: Die Investitionskosten für den Ausbau der bevorstehenden Systeme würden auf insgesamt 7,5 Milliarden Euro geschätzt, die jährlichen Betriebskosten für diese zusätzlichen

Plätze ab dem Jahr 2025 auf 4,45 Milliarden Euro. Zwar habe das Bundeskabinett ein Gesetz für die Errichtung eines Sondervermögens auf den Weg gebracht, mit welchem der Bund in den Jahren 2020 und 2021 die Länder mit insgesamt zwei Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsstruktur für die Ganztagesbetreuung unterstützen möchte. “Schon jetzt ist nach den genannten Zahlen aber offenkundig, dass diese Mittel bei Weitem nicht ausreichen werden, um bundesweit die Umsetzung eines Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter zu finanzieren”, kritisiert Beckmann-Roh.

Fehlende Konnexität Weitere Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte in Millionenhöhe stehen laut SSGT auch durch die Pläne des Landes zur Reform des Öffentlichen Personen-

im Raum. Die hierfür erforderlichen Mittel müssten nach Auffassung von Schmidt und Aumann von Bund und Land aufgebracht werden. Die Abwälzung eines erheblichen Teils der Kosten auf die Landkreise im Saarland als Aufgabenträger des ÖPNV würde mittelbar die Haushalte der Städte und Gemeinden treffen. Ebenfalls auf Landesebene führe die “Geschwisterkindregelung” dazu, dass die Städte und Gemeinden künftig Mehrkosten in Höhe von ca. acht bis zehn Mio. Euro jährlich tragen müssten. Denn die Entlastung der Eltern durch die neu geregelte Geschwisterkindermäßigung werde durch eine entsprechende Belastung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken finanziert, die sich am Ende über die Kreisumlage wieder bei den Städten und Gemeinden niederschlage. “Hier hat sich das Land an keiner Stelle mit der Frage der möglichen Konnexitätsrelevanz (“Wer bestellt, bezahlt!”) auseinandergesetzt”, kritisiert der Kommunalverband. Diese Mehrbelastungen würden noch erhöht durch zukünftige Herausforderungen wie Kosten des Klimawandels und Digitalisierung der Verwaltungen. Erschwerend komme hinzu, dass die derzeitige Eintrübung der Konjunktur mit den strukturellen Belastungen der saarländischen Industrie die finanzielle Ausgangslage der Kommunen im Saarland eher verschlechtere, da Steuereinnahmen – besonders die Gewerbesteuer – wegbrächen. “Wenn die Entwicklung weiter in diese Richtung geht, befürchten wir, dass der durch den Saarlandpakt angestrebte Entlastungseffekt in den Ergebnishaushalten der Städte und Gemeinden kaum mehr spürbar bleibt”, so Schmidt und Aumann. Beide hoffen daher, dass der Bund sich im ersten Halbjahr 2020 zu einer Altschuldenhilfe insbesondere für die klammen Kommunen in den Ländern Saarland, Rheinland/ Pfalz, Hessen und NordrheinWestfalen durchringt.


Kommunalwirtschaft / Stadtwerke

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Für mehr Wettbewerb

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erbotene Beihilfe nach Artikel 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV), besser bekannt als Teil des sog. Lissabon-Vertrages, ist jeder Vorteil ohne angemessene Gegenleistung, den der Empfänger – z. B. städtische Beteiligungsunternehmen – unter marktüblichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Eine solche verbotene Beihilfe liegt vor, wenn staatliche Mittel für bestimmte Unternehmen den Wettbewerb verfälschen sowie den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umfasst der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit – unabhängig von ihrer Rechtsform und Art ihrer Finanzierung (sog. funktionaler Unternehmensbegriff). Dabei wird die wirtschaftliche Tätigkeit weit verstanden: “Jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten.”

Charakter ist entscheidend Für den Begriff wirtschaftliche Tätigkeit kommt es weder auf die gesellschaftsrechtliche Organisationsform an noch auf eine mögliche Gewinnerzielungsabsicht oder Gemeinnützigkeit. Vielmehr ist maßgeblich der wirtschaftliche Charakter der Tätigkeit, nicht ihre Zielsetzung. Ob für eine bestimmte Dienstleistung ein Markt existiert, kann davon abhängen, wie die Dienstleistung in dem betroffenen Mitgliedsstaat organisiert ist. Es können sich daher Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten ergeben. Ferner kann sich die Einstufung einer Dienstleistung als wirtschaftlich aufgrund politischer Entscheidungen und wirtschaftlicher Entwicklungen ändern. Eine öffentliche Zuwendung ist nur dann eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe, wenn und soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigt (Art. 107 Abs. 1 AEUV). Damit ist die sog. Binnenmarktrelevanz bzw. die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels eine Kernvoraussetzung des Beihilfenverbots. In der Vergangenheit wurde von der EU-Kommission grundsätzlich bei der Gewährung staatlicher Mittel für bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige von dem Vorliegen einer Verfälschung

Behörden Spiegel / Januar 2020

Herausforderungen des EU-Beihilfenrechts im öffentlichen Sektor (BS/Lars Scheider) Das EU-Beihilfenrecht ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem Steuerungs- und Kontrollinstrument der EU-Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) gegenüber der nationalen Ebene geworden. Angesichts der erheblichen finanziellen Risiken, die mit dem EUBeihilfenrecht verbunden sind, ist eine gründliche und fachkundige Aufarbeitung notwendiger denn je. Dabei ist die Anwendung des Europäischen Beihilfenrechts eines der komplexesten und schwierigsten Themen der Verwaltung bzw. des “Konzernverbunds Stadt” insgesamt. Denn häufig sind schon die Begrifflichkeiten Europäischer Institutionen nicht leicht verständlich. sowie die dadurch erfolgende Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten ausgegangen (weite Auslegung). Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH genügte sogar die (potenzielle) Möglichkeit der Beeinträchtigung des Wettbewerbs. In ihrer jüngeren Entscheidungspraxis hat die EU-Kommission bestimmt, dass hypothetische oder vermutete Auswirkungen nicht ausreichen, sondern festgestellt werden muss, warum die Maßnahme den Wettbewerb verfälscht / zu verfälschen droht. Die staatliche Stelle ist dabei selbst direkt als sog. “Beihilfen gewährende Stelle” betroffen, wenn sie staatliche Zuschüsse zuwendet Bürgschaften oder Darlehn gewährt. Im Rahmen des sog. Betrauungsverfahrens soll eine Überkompensation bzw. eine Quersubventionierung anderer erwerbswirtschaftlicher Unternehmensbereiche verhindert werden. Der Artikel 6 des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 (K 2011 9380) sieht hierbei eine regelmäßige Kontrolle der Höhe der Ausgleichszahlungen, die begünstigte (Beteiligungs-) Unternehmen erhalten haben, vor. Hiernach haben alle Verwaltungsebenen im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicherzustellen, dass die vorgesehene Kontrolle durchgeführt wird. Die Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts erstrecken sich natürlich auch auf den sog. Kernhaushalt, also den gesamten Verwaltungsbereich der jeweiligen Gebietskörperschaft. Denn die finanzielle Förderung externer Organisationen mit dem Ziel, auf diese Weise Allgemeinwohlziele zu erreichen, spielt im Haushalt der öffentlichen Hand schon immer eine wichtige Rolle und wird vor dem Hintergrund einer veränderten Rolle des bürgerschaftlichen Engagements immer wichtiger. Empfänger (Organisationen) können Private, Vereine, Stiftungen, Privatunternehmen oder andere selbständige Einrichtungen sein, die oftmals von Kirchen oder freien

währende Stelle), einer Melde- und Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission. Ass. jur. Lars Scheider ist Abteilungsleiter Betei­li­ Dabei bestehen gungs­management der für die einzelStadt­kämmerei der Stadt nen LegitimatiFrankfurt am Main. onsinstrumente durchaus unterFoto: BS/privat schiedliche Regelungen. Die Meldungen gemäß gemeinnützigen Organisationen Artikel 9 des Beschlusses der getragen werden. Hier geht es EU-Kommission 2012/21 sind also um Mittelgewährung, die alle zwei Jahre zu machen und die kommunale Sphäre verlas- sind erstmals zum 30.06.2014 sen und somit das kommunale (für 2012/2013) sowie zum Gesamtvermögen mindern, so- 30.06.2016 (für 2014/2015) dass ein besonderes Interesse durchgeführt worden. Dabei besteht, die entsprechenden werden von der EU-Kommission Entscheidungen und deren Um- auch Stichproben in Deutschsetzung im Einklang mit europä- land in den einzelnen Bunischen und anderen Vorgaben desländern durchgeführt. Der zu gestalten. aktuelle Meldetermin für Betrauungen nach dem FreistelNächster Termin im Juni lungsbeschluss war für die JahDie öffentliche Hand unterliegt, re 2016/2017 der 30.06.2018. wenn sie staatliche Zuschüsse Der nächste Meldetermin gemäß gewährt (als sog. Beihilfen ge- Artikel 9 des Freistellungsbe-

schlusses der EU-Kommission für die Jahre 2018 und 2019 ist der 30.06.2020.

Verfahren vereinfacht Bei dem jüngsten Legitimationsinstrument, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), gibt es hingegen keine Meldefristen mehr, sondern es gibt stattdessen eine Veröffentlichung sowie eine Kurzanmeldung der Gebietskörperschaft mithilfe der zuständigen obersten

Landesbehörde (Landeswirtschaftsministerium) über eine elektronische Webanwendung (SANI – Statement Aid Notification Interactive). Nach Freigabe im Bundesland geht die Kurzmitteilung an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), welches die Daten ebenfalls durch Freigabe (Validierung) an die EU-Kommission übermittelt. Um die Brisanz und die Schwierigkeiten des Themas angemessen bewältigen zu können, ist der gemeinsame Austausch wichtiger denn je. Auch unter Einbezug der Ministerialebene oder anderer Ansprechpartner, beispielsweise aus dem Wissenschaftsbereich, aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Beratungspraxis, öffentlichen Unternehmen oder der europäischen Institutionen – das zeigt auch die Erfahrung aus der Vergangenheit.

Mehr zum Thema Die aktuellen Entwicklungen relevanter Regelungen des EU-Beihilfenrechts und die damit verbundenen Risiken sind Thema der Beihilfenrechtstage des Behörden Spiegel am 22./23.. Juni 2020 in Bonn. Ziel der Beihilfenrechtstage 2020 ist es, den Teilnehmern eine umfassende Vorbereitung auf die Überprüfung des eigenen Beteiligungsportfolios zu ermöglichen sowie die Transparenz und Kontrolle des Beteiligungsportfolios zu verbessern. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.beihilfenrechtstag.de

Kommunale Klagewelle bleibt aus Nur wenige Städte folgen Bonner Vorbild der Klage gegen Problem-Diesel (BS/Wim Orth) Knapp fünf Jahre ist es inzwischen her, dass der systematische Testbetrug bei Dieselfahrzeugen von Volkswagen aufgeflogen ist. Der Fall wog so schwer, dass mit der Musterfeststellungsklage sogar ein neuer Rechtssachverhalt geschaffen wurde, damit geschädigte Kunden ohne große finanzielle Belastung gegen den Konzern vorgehen können. Während hunderttausende Privatkunden auf diesem Wege gegen VW vorgegangen sind, blieb eine große Klagewelle vonseiten der Länder und Kommunen trotz prominentem Vorreiter aus. So war es die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn, die von Volkswagen auf gerichtlichem Wege die Rückerstattung des Gesamtkaufpreises für insgesamt 24 Fahrzeuge verlangte, die mit dem Dieselmotor betrieben werden, bei dem das Unternehmen in Abgastests die manipulierte Software eingesetzt hatte. Anfang Februar läuft die Frist für eine Einigung mit einem Vergleich aus, an dem VW derzeit arbeitet. Laut dem Unternehmen könnte dieser bereits fertig sein, allerdings habe die Stadt Bonn die Kilometerstände der Autos nicht geliefert und somit für Verzögerungen gesorgt.

Andere Städte prüften ebenfalls eine mögliche Klage, wovon die meisten am Ende allerdings absahen. So entschied sich beispielsweise die Landeshauptstadt Düsseldorf, bei der 18 Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks mit den entsprechenden Dieselaggregaten ausgestattet sind, gegen eine Klage. Während die kommunalen Spitzenverbände keine Empfehlung für die Kommunen aussprechen, haben sich einige wenige Städte hingegen dem Bonner Beispiel angeschlossen. Aus der Wuppertaler Verwaltung heißt es zu der Klage, obwohl es nur rund eine hand-

voll Fahrzeuge seien, habe man eine besondere Verantwortung gegenüber dem Bürger, aus dessen Steuergeldern der Fuhrpark nunmal bezahlt werde. Zudem könne man in einem solchen Fall des serienmäßigen Betrugs nicht einfach Gnade vor Recht ergehen lassen, sondern müsse den Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Ähnlich sieht man es auch in Bielefeld, wo im Fuhrpark des städtischen Umweltbetriebes ein Dutzend betroffener Fahrzeuge im Einsatz sind. Die Ostwestfalen fordern daher einen Schadensersatz von 200.000 Euro. Dritter und bundesweit letzter Kläger ist laut

Beteiligungsverwaltung Tag der Beteiligungsverwaltung 11.–12. Februar 2020, Hamburg

Vom passiven Verwalten zum aktiven Steuern Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.beteiligungsverwaltung.org/anmeldung/

Volkswagen die Stadt BadenBaden. Einen zentralen Grund für die geringe Zahl an Klagen sieht VW selbst in den langfristig bestehenden Vertragsbeziehungen mit vielen Kommunen. Zudem gebe es für Großkundenklagen andere rechtliche Rahmenbedingungen im Vergleich zu Einzelklagen, die Volkswagen im Regelfall gute Erfolgschancen in Aussicht stellten. Abgesehen davon ist man bei VW grundsätzlich der Ansicht, dass den Kunden trotz der Manipulationen kein Schaden entstanden sei, da die Autos im Verkehr genutzt werden könnten und die Sicherheit nicht beeinträchtigt sei.


Kommunale Infrastruktur / Kommunale Sicherheit

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Behörden Spiegel / Januar 2020

Kooperation institutionalisiert

Mobilitätslösungen für Stadt und Land

Mobile Überwachungsgruppe in Innsbruck arbeitet eng mit Polizei zusammen

BMBF unterstützt kommunale Projekte bei der Erstellung von Mobilitätskonzepten

(BS/pet) Längst beschränkt sich die Arbeit Kommunaler Ordnungsdienste (KODs) nicht mehr auf das Ausstellen von Straftiktes oder die Überwachung von Grünanlagen. Einher mit der Kompetenzerweiterung gehen indes Probleme, die mitunter rechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen können. Eine ähnlich komplexe Gemengelage existiert auch im Nachbarland Österreich.

(BS/wim) Im Rahmen der “Forschungsagenda Nachhaltige urbane Mobilität” fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Fördermaßnahme “MobilitätsWerkStadt 2025” innovative kommunale Modellprojekte. Im Vordergrund der Förderung soll dabei eine partizipative und wissenschaftlich fundierte Entwicklung von integrierten, lokal passenden Konzepten für eine nachhaltige Mobilität stehen. Diese sollen anschließend in der Praxis getestet, umgesetzt und ausgewertet werden.

Anders als in Deutschland ist man in der Alpenrepublik allerdings um einiges flexibler, sagt Elmar Rizzoli, Leiter des Amts für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen der Stadt Innsbruck. Auf den ersten Blick unterscheidet sich die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG), der KOD der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck nicht sonderlich von ihren deutschen Ablegern. Im Jahr 2005 gegründet, erfuhr die MÜG über die Jahre hinweg einen schrittweisen Ausbau nicht nur ihrer Kompetenzen, sondern auch ihrer Mitarbeiterzahlen. Zählte das Team der im Amt für Allgemeine Sicherheit beheimateten Überwachungsgruppe anfangs gerade einmal fünf Beschäftigte, so sind es heute 45.

Mehr Spielraum empfohlen So weit, so gut. Vergleichbare Entwicklungen gab es während der letzten Jahrzehnte auch in Deutschland. Doch bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Und hier zeigen sich mitunter erhebliche Unterschiede. Insgesamt hätte es ihn überrascht, welche Zuständigkeitsprobleme in Deutschland herrschten, er-

klärt Rizzoli. Zwar sei die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Tirol nicht frei von Komplikationen, im Großen und Ganzen habe man aber größere Spielräume, wenn es um den operativen Bereich ginge.

Gemeinsame Zielorientierung vorhanden Ein Beispiel: Prostitution. Nach anfänglichen Abstimmungsproblemen mit den Vollzugskräften der Polizei einigte man sich auf ein gemeinsames Vorgehen und richtete eine SOKO ein. Das liegt inzwischen mehr als sechs Jahre zurück. Aber auch zuvor gab es schon diverse Kooperationen zwischen Polizei und Ordnungsdienst. Die vielen Großveranstaltungen, die man seit Gründung der MÜG erlebt habe – darunter etwa die Fußball-Europameisterschaft 2008 –, hätten dazu beigetragen, dass die Zusammenarbeit mit der Polizei nicht mehr nur projektbezogen, sondern bis zu gewissen Graden “institutionalisiert” ablaufe, so Rizzoli. “Uns eint eine gemeinsame Zielorientierung, die sich nicht nur auf die Vollzugsarbeit auf den Straßen beschränkt, sondern bis in die organisatorischen Ebenen hinein-

reicht. Das gestaltet das Vorgehen vor Ort um einiges leichter.”

Qualitativ andere ­Bedrohungslage Und das braucht es auch: Zwar fördert ein Blick in die Kriminalitätsstatistik unveränderte Zahlen zutage, qualitativ habe sich die Bedrohungslage inzwischen aber gewandelt. “Wo früher eine verbale Auseinandersetzung, da heute ein körperlicher Übergriff, im schlimmsten Fall sogar mit Messer”, bemerkt Rizzoli. Um auf Situationen wie diese vorzubereiten, bietet die MÜG berufsbegleitende Schulungen an. Diese betreffen nicht allein die körperliche Prävention, sondern auch die rechtliche. Hin und wieder ist es schon vorgekommen, dass Mitarbeiter der MÜG wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angezeigt wurden. Überhaupt sei die Situation komplizierter geworden, sagt Rizzoli. Um den Vollzugsdienst nicht weiter zu erschweren, müsse man sich an der Verbotslage orientieren – nicht am gesetzlich abgezirkelten Bereich dessen, was man eigentlich solle. Der am ehesten ins Auge fallende Unterschied zwischen Österreich und Deutschland sei denn auch ein mentaler, so Rizzoli.

Chancengleichheit durch Glasfaser für alle Aufklärung ist nötig, um auch digital weniger affine Behörden mitzunehmen (BS/Hardy Heine*) Dass die Digitalisierung in Deutschland nicht zügig genug vorankommt, ist inzwischen oft genug festgestellt worden. Trotz aller Rückschläge sollten die zentralen Ziele für die digitale Zukunft aber nicht aus dem Auge verloren werden. Eines der wichtigsten Anliegen von Gesellschaft und Politik ist dabei die Versorgung des Landes in der Fläche bis 2025 mit einer ernstzunehmenden digitalen Infrastruktur. Nur mit einem unbürokratischen Abruf von Fördermitteln und Unterstützung der Kommunen durch bessere personelle Ausstattung für die Breitbandthemen ist das ehrgeizige Ziel noch erreichbar. Bei der Diskussion rund um Breitbandausbau und neue Technologien werden häufig eine Menge Begriffe diskutiert: Dabei geht es um die 5G-Technologie und Zukunftsbranchen sowie um die Breitbandversorgung im Allgemeinen. Was allerdings immer wieder übersehen wird, ist eine grundlegende Problematik mit den Begrifflichkeiten an sich. Diese sind in vielen Gemeinden und Behörden nämlich nicht immer klar definiert. Dementsprechend sei ein direkter Austausch sowie nachhaltige Basisarbeit ein wichtiges Fundament, damit objektiv und für alle verständlich klar wird, wie die derzeitige Infrastruktur überhaupt aussieht und wie man darauf aufbauend mit weiteren Planungen anfangen kann. Grundsätzlich gehört zu einer Umsetzung von digitalen Infrastrukturen, dass die Kommunen sich schlau machen müssen. Was verbirgt sich hinter Begriffen wie Kupferleitung, aber vor allem auch hinter Abkürzungen wie DSL, FTTC, FTTB, FTTH, LTE oder 5G. Das ist meist mühsam, denn es ist nicht immer klar, welche Bandbreiten tatsächlich bei den einzelnen Regionen und Haushalten ankommen. Glasfaser bis in die Wohnung, Gebäude und Firmen als Zukunftstechnologie – genau diese Aufklärungsarbeit ist bei zahlreichen Kommunen und Bürgermeistern dringend notwendig.

Nicht alle Behörden sind digital aufgestellt Denn was in der Diskussion rund um das digitale Deutschland häufig verdrängt wird, ist die Tatsache, dass Themen wie beispielsweise FTTH in der breiten Öffentlichkeit gar nicht so präsent sind, wie es in Fachkreisen immer angenommen wird. Stattdessen ist ein solches Wissen stark abhängig vom En-

gagement der jeweiligen Bürgermeister, Verwaltungen und der regionalen Akteure, die den Breitbandausbau vorantreiben wollen. Und es sollte eigentlich normal sein, dass man dieses Wissen nicht überall gleichermaßen voraussetzen kann, es ist ja immer auch abhängig von der Größe der Kommunen und den Ressourcen, die diese haben, um sich mit Spezialthemen auseinandersetzen zu können. Dieser Umstand sollte Fachleuten und Digitalisierungstreibern in den Behörden, aber auch Mitarbeitern der ITK-Branche deutlich machen, dass es an der Basis noch viel mehr Aufklärungsarbeit benötigt, als gemeinhin angenommen wird. Gerade Telekommunikationsexperten und Anbieter sollten sich in der Pflicht sehen, an dieser Stelle noch nachzuarbeiten. In den Verbänden und überregionalen Veranstaltungen ist das Thema Glasfasertechnologie natürlich omnipräsent, aber dort, wo die Ausbauwege entschieden werden, an der Basis und dort, wo Giganetze gebaut werden sollen und letztlich zum Einsatz kommen sollen, muss ganz genau klar sein, worum es geht und wo die Reise hingehen sol.

Viele Technologien stiften anfangs eher Verwirrung Gleichzeitig sorgen die vielen verschiedenen Anwendungsbereiche neuer Technologien häufig für Verwirrung. Bestes Beispiel ist hier das 5G-Netz. Dieses wird gepriesen, von der Elektromobilität über die Industrie 4.0 bis hin zur Landwirtschaft zahlreiche Bereiche der Daseinsvorsorge und darüber hinaus digital umsetzen zu können. Während sich viele Behördenvertreter dabei mit Fragen nach dem besten Anbieter auseinandersetzen oder welche Daten ver-

fügbar und verlässlich sind, sollte man zunächst die Infrastruktur gezielt angehen, um nicht den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen. Letztlich muss man dabei sehen, dass ohne die Basis eines Glasfaserausbaus in der Fläche gar keine umfangreichen 5G-Netze entstehen können. Dabei ist es zusätzlich durchaus relevant, zu schauen, welche Optionen es in den jeweiligen Regionen gibt. Denn natürlich kann man die quasi “zugeteilten” Breitbandanbindungen innerhalb der Landkreise, Städte oder des Landes nutzen, aber das wird auf lange Sicht so nicht funktionieren können. Das jährliche Datenvolumen und damit der Bandbreitenbedarf erhöhen sich mittlerweile um 40 bis 50 Prozent. Wenn man dies mit einberechnet, können verlässliche Strukturen also nur dann geschaffen werden, wenn die Investitionen zukunftssicher getätigt werden und nicht nur den kurzfristigen Bedarf abdecken. Letztlich müssen alle Marktteilnehmer diesen Weg konsequent mitgehen, um gemeinsam ans Ziel zu kommen. Dort, wo man investiert und neue Kommunikationswege aufgebaut werden, sollte konsequent auf Glasfaser gesetzt werden. Zahlreiche Verwaltungen haben das eindrucksvoll gezeigt und gleich die angrenzenden Schulen, Gesundheitseinrichtungen bis hin zu den Sportstätten, Bahnhöfen oder gar der örtlichen Feuerwehr angeschlossen. Die digitale Verwaltung bedeutet nämlich auch Daseinsvorsorge, also die Einwohner und regionale Wirtschaft mit allen angrenzenden Infrastrukturen abzusichern. *Hardy Heine ist Koordinator Breitbandausbau und Ansprechpartner für Kommunen bei der DNS:NET.

Nicht erst seit gestern sind die Innenstädte und Zubringer im Lande tagtäglich überfüllt. Um die Menschenströme auf nachhaltigem Wege zu steuern, braucht es zukünftig neue Konzepte, die das BMBF nun erforschen will. Foto: BS/JerzyGorecki, pixabay.com

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek sieht Mobilität für die Bürger als einen Lebensaspekt, der “völlig selbstverständlich zum modernen Leben” dazugehöre. Dagegen sehe die derzeitige Realität allerdings “mit Staus, Dreck und Lärm oft anders aus. Wir arbeiten heute in den Städten daran, dass Deutschland die erste Adresse für die nachhaltige Mobilität der Zukunft wird. Das Auto gehört sicher dazu. Daneben gibt es aber noch zahlreiche weitere gute Ideen, welche die Menschen in den BMBF-MobilitätsWerkstätten vor Ort entwickeln und einbringen werden. Dafür unterstützten wir 50 Mobilitätsmanagerinnen und -manager, die den Dialog zwischen Bürgern, Kommunen und Wissenschaft anstoßen, moderieren und voranbringen”, erläutert die Ministerin ihre Pläne, um die Wende hin zu einem nachhaltigeren Verkehr zu schaffen. Die Mobilitätsmanagerinnen und -manager sollen sich ab diesem Januar vor Ort um das Thema Mobilität kümmern und repräsentieren dabei in Summe etwa 250 Kommunen, die die Förderanträge teils in Regionalverbünden, auf Landkreisebene oder auch als einzelne Stadt oder Gemeinde eingereicht hatten. Die Vorhaben verteilen sich dabei über das gesamte Bundesgebiet. In einem ersten Schritt plant das BMBF, Kommunen dabei zu unterstützen, gemeinsam mit

Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung die verschiedenen Anforderungen an nachhaltige Mobilität miteinander zu definieren und auf lokaler Ebene Antworten zu finden. “Der Wandel des Mobilitätssystems ist ein langfristiger Prozess – gleichzeitig sind aber rasch wirksame Impulse zur Entlastung der ­Städte notwendig und möglich. Ziel unserer Forschungsagenda ist es einerseits, Nachhaltigkeits­ innovationen in die Praxis zu bringen. Andererseits soll eine wissenschaftlich fundierte Basis für das langfristige Innovationsund Transformationsmanagement in Kommunen geschaffen werden“, so Ministerin Karliczek.

Förderung auf ­Wettbewerbsbasis Die neue Fördermaßnahme besteht dabei aus einem Drei-Phasenmodell auf Wettbewerbsbasis. Im Fokus der ersten Phase steht dabei die Konzepterstellung, in der anschließenden zweiten Phase sollen die erarbeiteten Mobilitätskonzepte dann in einem Reallabor erprobt und umgesetzt werden. Die dritte Phase widmet sich abschließend dem Transfer und der Verstetigung der Ergebnisse und Erkenntnisse.

Akzeptanz als zentraler Faktor Ein wichtiger Aspekt in dem Projekt ist auch, die Bevölkerung von den neuen Ideen zu

überzeugen. Denn technologische Ansätze alleine werden wohl nicht ausreichen, um die Nachhaltigkeitsprobleme im Verkehrssektor ganzheitlich zu lösen. Gleichzeitig müssen auch Bedenken und Vorbehalte in der Bevölkerung abgebaut sowie die Vorteile der neuen Hilfsmittel für alle ersichtlich herausgearbeitet werden. Dieser Aufgabe ist sich auch Karliczek bewusst: “Die Technik muss auch von den Menschen akzeptiert werden. Sie muss individuellen Wünschen gerecht werden, Freiheiten schaffen und für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zugänglich sein – unabhängig von ihrem Wohnort”, so die Ministerin. Das Bundesforschungsministerium setze deshalb auf einen systemischen Ansatz der Mobilitätsforschung. Da Veränderungen nur im Zusammenspiel von gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnissen, sozialem Verhalten, Stadt- und Infrastrukturplanung sowie technologischen Innovationen entstünden, wolle man auf diese Weise erarbeiten und aufzeigen, welche Ansatzpunkte für eine nachhaltigere Mobilität geeignet seien und wie man diese angehen könne.

BMBF will nachhaltige Mobilitätssysteme entwickeln Die Inhalte der geplanten Konzepte sind dabei vielfältig und unterscheiden sich individuell von Kommune zu Kommune. In der Breite der Themen geht es beispielsweise unter anderem darum, innovative Mobilitätsangebote zu testen, Mobilitätsstationen zu etablieren, den Stadt-Umland-Raum besser miteinander zu vernetzen, die Verkehrssteuerung zu verbessern sowie um Aspekte wie eine bessere Einbindung des öffentlichen Nahverkehrs oder auch zu zeigen, wie praxistauglich autonome und emissionsfreie Transportfahrzeuge heute schon sein können. Ziel der Gesamtmaßnahme ist es laut BMBF, durch Forschung zu nachhaltigeren kommunalen Mobilitätssystemen beizutragen. Nachhaltigkeit soll hier so gedeutet werden, dass die individuellen Bedürfnisse nach Mobilität und Teilhabe erfüllt werden, die Umwelt- und Lebensqualität steigt und der Wirtschaftsstandort gleichzeitig attraktiv bleibt.


Kommunale Sicherheit

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und 70 Prozent der Notrufe in der EU werden über den Mobilfunk abgesetzt, so eine Auswertung der Europäischen Kommission. Oft wissen Anrufer in einer Not- oder Unfallsituation nicht genau, wo sie sich befinden. Und es vergeht viel Zeit, bis die Hilfs- und Rettungskräfte den Unglückort finden. Insbesondere im ländlichen Raum ohne nahe Straßenschilder ist es schwierig, seinen Standort zu beschreiben. Auch bei Sprachbarrieren oder aus medizinischen Gründen eingeschränkter räumlicher Orientierung des Notrufenden kann eine genaue Festlegung des Notfallortes unmöglich sein. Die von Google und der British Telecom entwickelte “AdvancedMobile-Location”-Technik, kurz AML, löst das Problem. AML ist ein quelloffener Dienst zur Posi­ tionsbestimmung von Anrufern über Mobilfunk bei Nutzung der Notrufnummer 112. AML ist kei­ ne App, sondern in das Betriebs­ system des Smartphones (bei An­ droid ab Version 4.0 und bei iOS ab Version 11.3) integriert. Für die Standortbestimmung nutzt AML nicht nur die Funkzellen­ position, hier sind die Unsicher­ heitsradien sehr groß, sondern insbesondere auch andere in die Smartphones integrierte Funkti­ onen zur Positionsbestimmung wie WLAN und GPS. Wählt ein Anrufer die Notrufnummer 112, aktiviert das Smartphone auto­ matisch die Funktionen zur Po­ sitionsbestimmung, auch wenn diese am Endgerät dauerhaft deaktiviert wurden. Die Koordi­ naten des ermittelten Standortes werden per Internetübertragung oder per SMS automatisch an definierte Empfänger übertragen. Einige Leitstellen in Deutsch­ land halten bislang Smartphones mit Messengerdiensten bereit, über die der Notrufende seinen Standort übermitteln kann. Dies setzt aber einen vorherigen ge­ genseitigen Austausch der Mobil­ funkrufnummern und die Instal­ lation derselben Messenger-App voraus. Andere Leitstellen senden dem Anrufer eine SMS mit einem Hyperlink, den der Anrufer auf seinem Smartphone-Webbrowser

Behörden Spiegel / Januar 2020

Rettung durch Standortbestimmung AML-Notruftechnik nun auch in Deutschland (BS/Gerd Lehmann) Was in anderen europäischen Ländern schon lange zum Standard zählt, ist nun auch in Deutschland im Einsatz: die Positionsbestimmung von Anrufern bei der Nutzung der Notrufnummer 112 über Mobilfunk. Geht es nach dem verabschiedeten “European Electronics Communication Code” dann wird AML ab Dezember 2020 Pflicht für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). die Leitstelle der Berliner Feuer­ wehr. Das Team der Freiburger Leitstelle hatte sich bereits im Vorfeld stark für die AML-Technik in Deutschland engagiert. Die an den Standorten Freiburg und Berlin installierten Server bilden redundant den nationalen AMLEndpunkt. Seit Oktober 2019 realisieren Freiburg und Berlin gemeinsam mit den Mobilfunkanbietern Te­ lekom, Telefónica und Vodafone die AML-Ortungstechnik bundes­ weit zusammen mit Google und Apple und stellen für den Notruf 112 über Mobilfunk deutsch­ landweit Standortdaten bereit. Aktuell sind bereits mehr als ein Drittel der rund 250 Leitstellen in Deutschland an die beiden AML-Endpunkte angebunden. Die Anbindung weiterer Leitstel­ len schreitet voran. Sobald der Hilfesuchende die 112 wählt, Wird die Feuerwehr per Handy alarmiert, können die Disponenten in den Leitstellen nun auch den Standort des Anrufers sendet sein Mobiltelefon auto­ matisch Positionsdaten an den ermitteln. Foto: BS/Stefan Leupold, pixelio.de nationalen AML-Endpunkt. Die Erst im Sommer 2019 testierten auf einen Notrufenden ist dann Leitstelle, die den Notruf entge­ öffnen muss. Durch Öffnen des gennimmt, erhält die Positions­ Links werden die Positionsda­ die Datenschutzbehörden dem nicht mehr möglich. ten an die Leitstelle übermittelt. AML-Verfahren die datenschutz­ Viel Zeit und Energie kostete daten für diesen Notruf. Ganz perfekt ist die neue Not­ Hierfür ist allerdings das aktive rechtliche Unbedenklichkeit. Die es auch, alle drei deutschen Mitwirken des Notrufenden und Rufnummern der Notrufenden Mobilfunkbetreiber, Deutsche ruftechnik aber noch nicht. Sie eine Freischaltung der Ortungs­ werden nur als Hash in der Da­ Telekom, Vodafone und Tele­ funktioniert nicht im “Limited dienste auf dem Smartphone des tenbank des AML-Endpunkts fónica Deutschland, davon zu Service Mode”. Der tritt ein, Notrufenden erforderlich. Da­ gespeichert. Vor Erzeugung des überzeugen, dass die Integration wenn ein Mobilfunkteilnehmer durch ergibt sich eine längere Hashs wird die Rufnummer der AML-Technik in ihre Sys­ den Notruf 112 wählt, aber das Wartezeit, bis die Positionsdaten mit Zufallsfolgen verkettet. Ein teme einen Mehrwert darstellt. Netz seines Mobilfunkbetreibers in der Leitstelle eintreffen. Rückschluss vom gespeicherten Schwierig war es zudem, aus dem am Standort nicht verfügbar ist. Bundesweiter Vorreiter in der Hash auf die Rufnummer eines Kreis der in Deutschland föderal Der “Limited Service Mode” er­ Ortung von Notrufen ist das Bay­ Datensatzes ist zu keinem Zeit­ aufgestellten nichtpolizeilichen möglicht dann zwar den Notruf erische Rote Kreuz (BRK) mit punkt möglich. Im nationalen Behörden und Organisationen über ein anderes Netz, das am einem bereits 2017 gestarteten AML-Endpunkt werden die ein­ mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Standort verfügbar ist. Unter Test der AML-Technik in sei­ gehenden Daten den zuständigen Kandidaten zu finden, die den dieser Bedingung ist nur der nen acht Integrierten Leitstellen. Leitstellen für 60 Minuten zum Aufbau und das Management der Sprachanruf möglich, aber kei­ Trotz des positiven Verlaufs die­ Abruf zur Verfügung gestellt. AML-Empfangstechnik für ganz ne Standortermittlung. Das ist vor allem in ländlichen Gebieten ses Pilotprojektes waren die offizi­ Anschließend werden die Da­ Deutschland besorgen. Von den rund 250 deutschen ein Problem, weil hier nicht alle elle Aufnahme des Wirkbetriebes ten in der Datenbank gelöscht. in Bayern und die bundesweite Zur Evaluierung werden ledig­ Leitstellen, die den Notruf 112 Mobilfunknetze gleich ausgebaut Einführung des Verfahrens bis lich noch technische Daten wie entgegennehmen, waren zu guter sind. Darüber hinaus ist auch die vor Kurzem nicht möglich. Die Zeitstempel, Netzbetreiber und Letzt gerade zwei dazu bereit: die Standortermittlung bei Notrufen datenschutzrechtliche Prüfung Genauigkeiten der Positionsdaten Integrierte Leitstelle Freiburg/ mit einem Dual-SIM-Smartphone zog sich über zwei Jahre hin. gespeichert. Ein Rückschluss Breisgau-Hochschwarzwald und noch nicht hundertprozentig ge­

währleistet. Es besteht die Ge­ fahr, dass die anrufende Nummer von der Rufnummer abweicht, die im AML-Datenpaket über­ mittelt wird. Die Integrierte Leitstelle Frei­ burg/Breisgau-Hochschwarz­ wald (ILS Freiburg) wird von der Stadt Freiburg, dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der gemeinnützigen Rettungs­ dienst-GmbH des Deutschen Roten Kreuzes betrieben. In der ILS laufen alle Notrufe aus dem Gebiet der Stadt Freiburg und des Landkreises BreisgauHochschwarzwald auf. Die 2011 errichtete ILS hat vor Kurzem die technische Erneuerung der be­ stehenden Leitstellentechnik am Standort der Hauptfeuerwache Freiburg sowie der Ersatznot­ rufabfragestelle im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald auf der Basis eines innovativen Re­ dundanzkonzeptes mit einem Auftragswert von mehreren Mil­ lionen Euro vergeben. Vorgesehen ist der Einsatz des Kommunikationssystems AS­ GARD mit Anbindung an den landeseinheitlichen DigitalfunkKonzentrator inklusive Rück­ fallebenen und des Einsatzleit­ systems (iSE COBRA) inklusive Schnittstellen zu vorhandenen und neuen technischen Subsys­ temen sowie der Technik für den Einsatzleitwagen (ELW2). Das neue System soll Mitte 2021 in Betrieb genommen werden. Die von der Stadt Berlin be­ triebene Leitstelle der Berliner Feuerwehr arbeitet als “Integrier­ te Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst”. In der Leitstelle erfolgt die komplette Einsatzfüh­ rung mit der Notrufannahme, der Disposition der Einsatzmittel und deren Führung über Funk. Unter der Regie der Berliner Se­ natsverwaltung für Inneres und Sport sowie in enger Zusammen­ arbeit von Feuerwehr und Polizei laufen seit 2006 Planungen für eine künftige Kooperative Leit­ stelle Berlin. Die Umsetzung des Vorhabens ist für 2021 vorgese­ hen. Dann müssten Polizei und Feuerwehr in der Bundeshaupt­ stadt keine getrennten Leitstellen mehr betreiben.

Baustellen kritisch

Direktionen adé

Lärmschutz mit legoartigen Containern

Berliner Feuerwehr erhält neue Struktur

(BS/Sandra Kirschbaum*) Baustellenlärm gehört mit zu den Lärmarten, die Anwohner am meisten stören. Dennoch werden die Möglichkeiten zum Lärmschutz nicht immer ausgeschöpft – auch weil insbesondere bei Baustellen eine sowohl effektive als auch flexible und mobile Lösung benötigt wird. Seecontainer bieten hier erstaunliche Vorteile.

(BS/mfe) In Zukunft wird es bei der Berliner Feuerwehr keine Direktionen nach dem bisherigen Muster mit regionaler Zuständigkeit mehr geben. Vielmehr sollen im Rahmen des Projektes “Struktur 2020” sechs Abteilungen geschaffen werden. Ziel der Reform sei es, das Handeln aller Organisationsbereiche auf den Einsatz als Kerndienstleistung in optimaler und gleichwertiger Qualität auszurichten.

Wie Legosteine lassen sich See­ container bis zu sechsfach sta­ peln und zu bis zu zehn Meter hohen Wänden zusammenbauen. Gesichert werden die Stahlboxen mit Twistlocks jeweils an allen vier Ecken. Mit einer entspre­ chenden, durch einen Statiker berechneten Ballastierung halten Containerwände hohen Windlas­ ten stand – und das völlig ohne Abspannvorrichtungen, die viel Platz benötigen. Zudem lassen sich Container­ wände mittels Stapler einfach und schnell versetzen. “Sie kön­ nen mit der Baustelle wandern und dort zum Einsatz kommen,

wo gerade viel Lärm entsteht”, erklärt Mathias Weber, Ge­ schäftsführer Bloedorn Container GmbH. Das Unternehmen hat sich seit einigen Jahren auf den Bau solcher Containerwände spe­ zialisiert und weiß um die Vorteile gerade für Großbaustellen. Für den Bau eines Kraftwerks setzte das Unternehmen erst kürzlich eine 250 Meter lange Container­ wand zusammen. Beschwerden von Anwohnern und teure Verzö­ gerungen im Bauablauf konnten durch die effiziente Maßnahme bisher vermieden werden. *Sandra Kirschbaum arbeitet bei Bloedorn Container.

Containerwände eignen sich sehr gut zum Lärmschutz, unter anderem auf Baustellen. Foto: BS/Bloedorn

und Auswertung” sowie “Opera­ tive Maßnahmen” mit mehreren mobilen Fahndungseinheiten. Zusätzlich sollen auch die instal­ lierten Videoüberwachungsanla­ gen zur Unterstützung eingesetzt werden. Diese modernen Geräte waren erst kürzlich in Betrieb genommen worden und werden nun erprobt. Ein Grund für ihre Installation war auch der Um­ stand, dass Görlitz erheblich von grenzüberschreitender Krimina­ lität betroffen ist.

Weiter wurde eine engere Ko­ operation zwischen der Polizei­ direktion und der Stadt Görlitz vereinbart. Dabei sollen ein kri­ minalpräventiver Rat eingerichtet sowie die Zusammenarbeit von Kommune und Polizei gestärkt werden. Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller (CDU) sagte zu der Zusammenarbeit: “Unsere Sicherheitsmaßnahmen für Görlitz und die Oberlausitz setzen gezielt auf einen vernetz­ ten Ansatz.”

MELDUNG

SoKo für Görlitz (BS/bk/mfe) Die Polizeisonder­ kommission “Argus” hat mit ihrer Arbeit in Görlitz begonnen. Sie soll zur Erhöhung der Sicher­ heit in der Region beitragen. Die Kommission wird von Polizeirätin Susanne Heise geleitet. Haupt­ aufgabe der Sonderkommission ist die Bekämpfung der grenz­ überschreitenden Kriminalität in Görlitz und der Region. Die Kom­ mission bestehend aus 59 Be­ amtinnen und Beamten gliedert sich in die Abschnitte “Ermittlung

Das erläutert der Projektlei­ ter der Neuorganisation, Per Kleist. Außerdem gehe es da­ rum, in der gesamten Behörde ein ganzheitliches Verständnis für die Aufgaben und Abläufe zu erzeugen und bisher vorhan­ dene Schnittstellenprobleme zu minimieren. “Bei der Umstruk­ turierung haben wir uns neben verschiedenen Feuerwehren im In- und Ausland vor allem an der Münchener Aufbauorganisation orientiert”, sagt Kleist. Die dorti­ ge Berufsfeuerwehr habe schon länger eine prozessorientierte Abteilungsstruktur. Der Aufbau der Berliner Feuerwehr hingegen, der eher regional ausgerichtet sei, sei hingegen schon rund 20 Jahre alt. Künftig wird sie eher aufgaben­ orientiert ausgestaltet sein. Es wird zwei Einsatzvorbereitungs­ abteilungen geben. In der einen

befassen sich die Mitarbeiter mit Brandschutz, Technischer Hilfe und Katastrophenschutz. In der anderen wird der Rettungsdienst ressortiert. Deren Leiter wird erstmals ein Arzt sein. In diesem Zusammenhang wird zudem der Ärztliche Leiter Rettungsdienst unmittelbar an die Behörden­ leitung angegliedert. In einer anderen Abteilung wird die Einsatzsteuerung angesiedelt. Dazu zählen dann unter ande­ rem die Leitstelle, der Lagedienst sowie der IT-Bereich. Letzterer wird dabei aus dem Zentralen Service für Verwaltung und Lo­ gistikaufgaben herausgelöst, der laut Kleist in Zukunft auch eine der sechs Abteilung bilden wird. Eine weitere Abteilung stellt die Berliner Feuerwehr- und Ret­ tungsdienstakademie (BFRA) dar. “Diese bleibt im Vergleich zu heute unangetastet”, sagt Pro­

jektleiter Kleist. Kernstück der neuen Struktur wird ihm zufol­ ge die Abteilung Einsatzbetrieb. Dort hinein werden alle Wachen der Berufsfeuerwehr sowie alle Freiwilligen Feuerwehren res­ sortiert. Kleist erklärt: “Dort wird es zwar weiterhin eine gewisse regionale Gliederung geben. Aber wir haben dann nur noch einen Abteilungsleiter als Prozessver­ antwortlichen und nicht mehr drei Direktionsleiter.” Die Umsetzung der Reform will der Projektleiter zügig angehen. “Zunächst möchten wir die kon­ zeptionellen Abteilungen, also die beiden Einsatzvorbereitungs­ abteilungen sowie jene für die Einsatzsteuerung, neu aufstel­ len.” Danach soll die operativ tätige Abteilung Einsatzbetrieb folgen. “Abgeschlossen sein soll die Umorganisation spätestens bis Mitte 2021”, so Kleist.

ist die starke Auslastung der Schule. Im Jahr 2019 gingen über 14.000 Anmeldungen auf 5.000 Plätze ein. Zwar ist eine Erhöhung auf 8.000 Lehrgangs­ plätze geplant, aber um eine weitere Entlastung zu gewähr­

leisten, sollen Schulungen für angehende Gruppen- und Zug­ führer sowie Wehrleiter bei den Landkreisen vor Ort angeboten werden. Dafür wurden schon fünf neue Stellen für Lehrper­ sonal geschaffen.

MELDUNG

Lehrgang begonnen (BS/bk) In Sachsen ist ein de­ zentraler Pilotlehrgang für Lei­ ter einer Freiwilligen Feuerwehr gestartet. Damit wurde erstmals außerhalb der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule in Nardt geschult. Hintergrund


Digitaler Staat Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / Januar 2020

Behörden-Apps in der Kritik

KNAPP

Bundesrechnungshof nimmt Angebote der Bundesverwaltung unter die Lupe

FITKO nimmt als AöR die Arbeit auf

(BS/Guido Gehrt) Der Bundesrechnungshof beanstandet in seinen aktuellen Bemerkungen u. a. verschiedene App-Angebote der Bundesverwaltung. Mehrere im Papier nicht namentlich (BS/stb) Zu Jahresbeginn hat genannte Bundesbehörden hätten für eigene App-Angebote insgesamt 4,9 Mio. Euro ausgegeben, ohne nachgewiesen zu haben, dass die Apps notwendig und wirtschaftlich waren. die Föderale IT-Kooperation Auch hätten die Behörden nicht deren Erfolg kontrolliert. Zudem hätten sie vielfach das Vergaberecht missachtet. (FITKO) als Anstalt öffentlichen Der Bundesrechnungshof (BRH) prüfte in den Jahren 2016 bis 2018 die Beschaffung von insgesamt 18 Apps in sechs Bundesbehörden. Diese Apps sollten die Nutzer überwiegend über Sachthemen aus dem Bereich der jeweiligen Behörde informieren. So zum Beispiel mit der App “Waldfibel”, einem Angebot des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die deutschen Wälder, oder mit der App “Wissen wappnet” des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) über Verbraucherrechte. Die App “Behördenwegweiser” (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi) informierte über Behörden und Formalitäten, die bei Unternehmensgründungen von Bedeutung sind. Mithilfe der App “einfach erfasst” (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS) konnten Arbeitszeiten von Beschäftigten elektronisch erfasst werden. Die geprüften Bundesbehörden ließen laut BRH die Apps für insgesamt 2,3 Millionen Euro entwickeln und zahlten in der Folge weitere 2,6 Millionen Euro für Betrieb (Support, Wartung, Updates und Werbung). Wie die Prüfer herausfanden, kostete bei einer App allein die Werbung den Bund 6,28 Euro pro Download, gemessen an den tatsächlichen Downloadzahlen bis zum Ende der Kampagne. Mit Blick auf das Haushaltsrecht stellt der Rechnungshof fest, dass Bundesbehörden Ausgaben nur leisten dürfen, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Vor jeder Beschaffung müsste zudem deren Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Hierzu müssten sie die angestrebten Ziele konkretisieren und sämtliche Lösungsalternativen prüfen, mit denen sie diese Ziele erreichen könnten. Dabei seien

alle mit der jeweiligen Alternative verbundenen Einnahmen und Ausgaben – auch künftige – einzubeziehen. Außerdem seien die Behörden verpflichtet, den Erfolg zu kontrollieren und festzustellen, ob und inwieweit die angestrebten Ziele erreicht wurden, welchen Beitrag die Beschaffung zur Zielerreichung leistete und ob sie wirtschaftlich war.

alltäglich über Smartphones und Apps. Daher erwarteten sie, dass die Bundesregierung relevante Informationen ähnlich einfach und komfortabel anbiete. Die vom BRH genannten Alternativen könnten einen solchen Service gerade nicht leisten.

Kein “Nice-to-have” zulasten des Bundeshaushaltes

“Zeitgemäßes Angebot” reicht nicht Der BRH stellt bei seiner Prüfung fest, dass die Behörden überwiegend nicht dokumentiert hätten, warum die jeweilige App zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig gewesen sei. Vielmehr hätten sie nur begründet, warum eine App wünschenswert gewesen sei, etwa weil sie ein “zeitgemäßes Angebot” darstelle. Eine der Behörden habe bereits über eine inhaltsgleiche Webversion verfügt, die auch für Mobiltelefone und Tablets geeignet gewesen sei. Welchen Mehrwert diese App haben sollte, sei nicht ersichtlich gewesen. Neben der App für die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten habe die Behörde auf ihrer Webseite einen “digitalen Stundenzettel” angeboten, der die gleiche Funktion erfüllt habe. Keine der Behörden habe messbare Ziele festgelegt. Unterlagen zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hätten ganz gefehlt oder nicht den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprochen. Insbesondere hätten Ausführungen zu Lösungsalternativen gefehlt. So hätten die Behörden nicht geprüft, ob z. B. Broschüren in Papierform oder als PDF-Dokument oder eine mobile Webseite ausreichend gewesen wären. Auch sei nicht untersucht worden, ob eigenes Personal die Apps zumindest teilweise hätte entwickeln können. Bei fünf Behörden seien vor der Entscheidung für eine App künf-

Sind Behörden-Apps ein “Nice-to-have” oder ein notwendiger und sinnvoller Teil der behördlichen Aufgabenerfüllung? Hier gehen die Meinungen zwischen dem Bund und dem Bundesrechnungshof auseinander. Foto: BS/thodonal, boffixpics, stock.adobe.com

tige Ausgaben für Betrieb und Werbung nicht berücksichtigt worden. Eine Erfolgskontrolle des App-Angebots habe es in keiner Behörde gegeben.

Viele Fragen auch bei der Vergabe Auch mit Blick auf das Vergaberecht gibt es Kritik des Rechnungshofes an den AppAngeboten. Das Vergaberecht verpflichte die Bundesbehörden, Aufträge grundsätzlich in einem größtmöglichen Wettbewerb zu vergeben. Hiervon dürften sie nur dann abweichen, wenn ein vergaberechtlicher Ausnahmetatbestand vorliege. Drei der geprüften Behörden hätten Vergabeverfahren mit eingeschränktem Wettbewerb durchgeführt, diese Ausnahmen jedoch entweder gar nicht begründet oder sich auf nicht zutreffende Ausnahmetatbestände berufen. Die Behörden seien außerdem verpflichtet, das Vergabeverfahren durchgängig so zu dokumentieren, dass jede Stufe des

Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der getroffenen Entscheidungen vollständig festgehalten werden. Bei vier der geprüften Behörden sei das Vergabeverfahren lückenhaft dokumentiert gewesen.

BMI: Apps Teil der behörd­ lichen Aufgabenerfüllung Das Bundesinnenministerium (BMI) hat sich als das innerhalb der Bundesverwaltung für Digitalisierung und Modernisierung zuständige Ressort in einer mit den beteiligten Behörden abgestimmten Stellungnahme zu den Beanstandungen des Bundesrechnungshofes geäußert. Darin vertritt das BMI die Auffassung, dass die Anschaffung derartiger Anwendungssoftware, entgegen der Einschätzung des BRH, sehr wohl ein notwendiger und sinnvoller Teil der behördlichen Aufgabenerfüllung sei. Die Apps böten einen hohen Mehrwert bei gleichzeitig hohem Nutzerkomfort. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger kommunizierten

In der Replik auf die Stellungnahme des BMI hält der BRH an seinen Beanstandungen fest. Das BMI behaupte zwar, die Apps seien für die Aufgabenerfüllung der Behörden notwendig und hätten einen Mehrwert. Die Behörden würden dieses jedoch nach wie vor nicht begründen. Sie hielten es für ausreichend, dass die Apps einfach und komfortabel informierten. Ein Nice-to-have rechtfertige aber keine Ausgaben zulasten des Bundeshaushaltes. Die Behörden hätten nach Ansicht der Prüfer begründen müssen, warum eine solche Serviceleistung erforderlich ist. Keine Behörde habe vorgetragen, die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Erfolgskontrolle zwischenzeitlich durchgeführt zu haben. Der BRH gehe deshalb davon aus, dass die Behörden bislang ihren haushaltsrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen seien. Er fordert das BMI auf, darauf hinzuwirken, dass die Behörden unverzüglich die erforderlichen Nachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise sei der Betrieb der App einzustellen, sofern deren Weiterbetrieb Ausgaben verursache. Das BMI müsse auch dafür sorgen, dass künftig jede Bundesbehörde bei der Beschaffung einer App die Hinweise des Bundesrechnungshofes beachte. Mehr zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes lesen Sie auf Seite 7.

Rechts (AöR) mit Sitz in Frankfurt am Main offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Sie unterstützt den IT-Planungsrat sowohl organisatorisch als auch fachlich bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Das neue Gremium wird die bisherigen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des ITPlanungsrats bündeln und soll die Verwaltungsdigitalisierung koordinieren. Als kleine und agile Organisation soll die FITKO die Kooperation zum Ausbau der digitalen Verwaltung in Deutschland flexibel und konstant vorantreiben. Sie soll die föderale IT-Strategie und -Architektur erarbeiten und umsetzen sowie gemeinsame digitale Lösungen entwickeln und fördern. Mit dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) schafft die FITKO einen Instrumentenkasten zum standardisierten Wissenstransfer. Die AöR verwaltet außerdem im Auftrag des IT-Planungsrats das Digitalisierungsbudget – 180 Millionen Euro – für die nächsten drei Jahre. Die Mittel werden zu rund zwei Dritteln von den Ländern und zu rund einem Drittel vom Bund bereitgestellt.

Höferlin ist Nachfolger von Schulz (BS/wim) Nachdem der bisherige Vorsitzende des Bundestagsausschusses Digitale Agenda, Jimmy Schulz (FDP), im November des vergangenen Jahres verstorben war, wurde Ende Dezember sein Nachfolger gewählt. Ab sofort ist Manuel Höferlin Vorsitzender des Ausschusses. Der FDP-Politiker sowie IT-Unternehmer aus Rheinland-Pfalz sitzt seit 2017 im Bundestag. Den weiteren freigewordenen Platz für die Liberalen im Ausschuss übernimmt Mario Brandenburg, der auch Obmann für seine Fraktion sein wird.


Informationstechnologie

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B

ehörden Spiegel: Herr Kaloudis, seit rund einem Dreivierteljahr sind sie nun Chief Executive Officer bei der BWI GmbH. Wie sahen ihre ersten Eindrücke aus, als sie das Amt übernommen haben?

Behörden Spiegel / Januar 2020

Die Truppe bleibt der Hauptfokus BWI sieht sich neben der engen Bindung zum BMVg aber auch offen für neue Projekte

(BS) Der Hauptfokus für die Arbeit der BWI GmbH dreht sich schon immer ganz speziell um die Bedürfnisse von Bundeswehr und Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in allen Fragen des nichtmilitärischen Bereichs. Seit dem 1. April 2019 ist Martin Kaloudis neuer Chief Executive Kaloudis: Ich habe zu Beginn Officer (CEO) und Vorsitzender der Geschäftsführung. Im Gespräch mit dem Behörden Spiegel erklärt Kaloudis, wie das Unternehmen in Zukunft eine relativ zwiegespaltene Si- den Spagat schaffen will, seinen Kernkunden BMVg und Bundeswehr einen noch besseren Service als bisher zu bieten, gleichzeitig aber auch tuation vorgefunden. Einerseits andere Bereichen des Public Sectors bei der Digitalisierung zu unterstützen. Die Fragen stellte Uwe Proll.

haben wir ein Unternehmen mit rund 4.800 Mitarbeitern, davon für mich mit meinen Kollegen 600 Soldatinnen und Soldaten, der Geschäftsführung und des die allesamt ein bemerkens- Management-Teams sehe. wert hohes Kompetenzniveau Behörden Spiegel: Wie sahen sowie eine enorme Willenskraft mitbringen, sich für die Bun- Ihre ersten Schritte aus, nachdeswehr und das BMVg ein- dem Sie sich einen Überblick über zusetzen, um der Truppe die die Gesamtsituation der BWI verbestmögliche IT zur Verfügung schafft haben? zu stellen. Dies ist verbunden Kaloudis: Wir haben zunächst mit einer exzellenten Leistungsqualität für unsere Kunden. damit begonnen, eine AufbauAndererseits haben wir aber auch und Ablauforganisation innerein Haus, das bis zu einem gewis- halb der BWI zu implementiesen Grad noch in einem Selbst- ren, die für die Anforderungen findungspround Wünsche zess steckt. des BMVg op“Bundeswehr und Die Verändetimiert ist. Darung für so ein BMVg sind und bleiben bei haben wir nicht nur den Unternehmen, unsere wichtigsten Bereich des vom privatwirtKunden.” schaftlichen in Accountings, einen stärkeren sondern auch behördlichem Kontext, ist einfach die Technik voll auf die Bundesenorm, da kommen immer wieder wehr ausgerichtet. Zusätzlich hamal Fragen auf, welche Rolle der ben wir uns kurz nach unserem Gesellschafter und die Gesell- Amtsantritt dazu entschlossen, schaft im Rahmen der unterneh- gemeinsam mit dem Verteidimerischen Steuerung einnehmen gungsministerium eine Untersollen und welche Leistungsan- nehmensstrategieentwicklung reize es gibt. Grundsätzlich ha- zu erarbeiten. Dabei analysieren ben wir aber eine Menge Energie wir unsere Ziele für die BWI auf in unserem Haus. Diese in die der einen Seite und für die Zurichtigen Bahnen zu lenken, ist sammenarbeit mit dem BMVg eine der Hauptaufgaben, die ich auf der anderen Seite. Diese Ziele

Behörden Spiegel: Neben der BWI ist auch das ITZBund einer der großen IT-Dienstleister des Bundes. In der ursprünglichen Strategie sollten beide als Generalunternehmer gemeinsam die Aufgabe der IT-Konsolidierung des Bundes stemmen. Nach der neuen Strategie soll sich die BWI nun doch vorwiegend auf die Konsolidierung von BMVg und Bundeswehr konzentrieren. Wie bewerten Sie dies? Kaloudis: Bundeswehr und BMVg sind und bleiben unsere wichtigsten Kunden. Das ist unser Kerngeschäft und bietet uns in Zukunft wesentliche WachsSeit April letzten Jahres ist Martin Kaloudis neuer CEO der BWI GmbH. Vor tumsfelder in neuen Digitalisieseiner Zeit in Meckenheim war er als Chief Operating Officer (COO) und Mitglied rungsbereichen. Und da man bei der Geschäftsführung bei der DB Kommunikationstechnik GmbH aktiv, wo er der Ausweitung der Geschäftsunter anderem ebenfalls für den reibungslosen Betrieb der Netze des Konzerns tätigkeit nie vergessen sollte, wo verantwortlich war. Foto: BS/Giessen man ursprünglich herkommt, sind wir als BWI-Geschäftsfühgleichen wir anschließend mit auf unseren Weg in die Zukunft rung der Bundeswehr und den unserem aktuellen Leistungs- aktiv mitzunehmen. Dabei geht Sicherheitsbehörden natürlich portfolio und den vorhandenen es vor allem um Arbeitsprinzipi- ganz besonders verschrieben. Mitteln ab, um zu sehen, wie wir en und Fragen der Zusammen- Dieses Commitment heißt aber ein noch besserer Partner für arbeit, damit die BWI auch in nicht, dass wir nicht auch in Ministerium und Truppe wer- Zukunft weiter erfolgreich sein anderen Bereichen unsere Unterden können. Zudem haben wir kann. Das bringen wir nun in stützung anbieten können. Wir ein internes Kulturprogramm die Mitarbeiterschaft und parallel sind da offen, zumal es für das ausgearbeitet, um unsere Mit- messen wir, ob die Maßnahmen Großprojekt IT-Konsolidierung arbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgreich sind. ganz bestimmt mehr als eines einzelnen IT-Dienstleisters bedarf.

IT-Dienstleister gründen “govdigital eG” Neue Genossenschaft soll Erforschung der Blockchain vorantreiben (BS/gg) Um innovative Ideen rund um die Blockchain-Technologie für die öffentliche Hand voranzutreiben, haben Mitte Dezember insgesamt zehn Konsortialpartner in Berlin den Start der neuen Blockchain-Genossenschaft “govdigital” besiegelt. Die öffentlichen IT-Dienstleister möchten mit diesem Schritt nicht nur die Entwicklung von Blockchainanwendungen, sondern auch die Erforschung weiterer neuer Technologien vorantreiben und eine bundesweite Netzwerkinfrastruktur für diese Anwendungen schaffen. Ein Fokus wird absehbar darin liegen, das Potenzial der Blockchain- bzw. “Distributed Ledger Technology” für die Zusammenarbeit von Verwaltungs- und Identifikationsvorgängen auszuloten. Es geht darum, im Sinne einer digitalen Daseinsvorsorge für öffentliche Verwaltungen und andere öffentliche Institutionen eine sichere und verbindliche bundesweite Kommunikation zu gewährleisten. Ziel ist es, notwendige Infrastruktur wie Server und Datenbanken in zertifizierten Rechenzentren zur Verfügung zu stellen und zu betreiben. Auf Basis dieser Infrastruktur können kommunale genauso wie Landes- und Bundesbehörden Anwendungen für die öffentliche Hand entwickeln und anbieten. “Gemeinsam greifen wir die Innovationsdynamik der Blockchain auf und wollen diese für unsere Verwaltungen zugänglich machen”, erklärt Dieter Rehfeld, Vorsitzender des govdigital-Aufsichtsrates und Vorsitzender der Geschäftsführung des Gründungsmitglieds regio iT GmbH. “Dies ist ein wichtiger Beitrag für die nächste Stufe der Digitalisierung des Public Sectors, der diesen auch für Start-Ups attraktiver machen wird.” Dass die neue Genossenschaft zur richtigen Zeit kommt, zeigen nicht nur erste Förderprogramme in Ländern wie NordrheinWestfalen. Auch die Bundesregierung will mit ihrer jüngst beschlossenen “BlockchainStrategie” explizit digitalisierte Verwaltungsdienstleistungen vorantreiben und würdigte da­ rin erste kommunale Ansätze zur Technologieentwicklung. “Künstliche Intelligenz und die Blockchain sind wichtige Technologien für eine moderne, service­orientierte öffentliche Verwaltung”, unterstreicht

Die Führungsriege der neu gegründeten Genossenschaft auf einem Bild: (v.l.n.r.) stv. Aufsichtsratsvorsitzender Jochen Felsner, Geschäftsführer Matthias Kammer, Vorstandsmitglied Rudolf Schleyer, Aufsichtsratsvorsitzender Dieter Rehfeld sowie Aufsichtsratsmitglied Dr. Rolf Beyer. Abwesend ist der zweite Vorstand Torsten Koß. Foto: BS/Dirk Hasskarl

der Beauftragte des Bundeswirtschaftsministeriums für die Digitale Wirtschaft und Startups, Thomas Jarzombek. “Für Dienstleistungen von öffentlichen Stellen brauchen wir eine sichere, vertrauenswürdige und leistungsstarke Infrastruktur. Die Initiative govdigital bringt viele relevante Akteure von Ländern und Kommunen zusammen, um Verwaltungsdienste auf Blockchain- oder KI-Basis zu ermöglichen”, so Jarzombek. “Ich freue mich über die Gründung der Genossenschaft und auch über das Interesse an der europäischen Blockchain Services Infrastruktur. Govdigital kann wesentliche Beiträge für einen digitalen Aufbruch leisten.” Applikationen sollen öffentlichen Institutionen künftig die Möglichkeit schaffen, Echtheitsnachweise, Bescheinigungen und Abrechnungen einfacher und kostengünstiger durchzuführen. Praktische Beispiele sind die Validierung von Zeugnissen und Führerscheinen, Nachbarschaftsstrom-Verträge

oder rechtssichere Nachweise von Entsorgungswegen. Dazu ist die Genossenschaft darauf ausgerichtet, verschiedene Services bereitzustellen. Das kann “Blockchain as a Service” (BaaS) sein ebenso wie die Durchführung von Transaktionen (Validierung) oder die Nutzung der Blockchain-Infrastruktur “Blockchain- Infrastruktur as a Service” (BIaaS) für den Betrieb von Apps. “Die Potenziale sind erkannt”, betont Rudolf Schleyer, govdigital-Vorstand und Vorstandsvorsitzender des Gründungsmitglieds AKDB. “Nun geht es darum, all diese Vorhaben mit ihren Akteuren sinnvoll zu vernetzen. Nur gemeinsam und im Austausch wird es uns gelingen, mit den Möglichkeiten der Blockchain Nutzen zu stiften.” Das Modell der Genossenschaft erscheint dafür maßgeschneidert, es ist öffentlich und kommunal geprägt: Die Mitglieder begegnen sich auf Augenhöhe, gleichzeitig können jederzeit Interessenten hinzustoßen – bei

vergleichbar geringem bürokratischen und finanziellen Aufwand. Die Gründungsmitglieder sind die AKDB, Bundesdruckerei, Dataport, ekom21, Governikus, KDO, Stadt Köln, krz Lemgo, regio iT und SIT. “Die Blockchain steht für Dezentralität und Partizipation, das zeichnet diese Technologie aus. Sie erlaubt es, Beteiligung, Souveränität und Gemeinsamkeiten auszubauen. Und daran wollen wir auch im übertragenen Sinne anknüpfen”, erklärt Matthias Kammer. Der govdigitalGeschäftsführer und ehemalige Vorstandsvorsitzende von Dataport zeigt sich beeindruckt vom bundesweit großen Interesse für die Genossenschaft und ist sich sicher, dass schon bald weitere Partner hinzustoßen werden. Es geht aber längst nicht nur um Blockchain. Der Ansatz ist breiter und technologieoffen. “Ich bin davon überzeugt, dass die Digitalisierung und hier insbesondere die Künstliche Intelligenz den öffentlichen Sektor weiter verändern wird”, sagt Torsten Koß, govdigital-Vorstand sowie Vorstand des Gründungsmitglieds Dataport AöR. “Unsere Chance heute ist, dass wir diese Veränderungen gemeinsam gestalten können. Wenn wir das nicht tun, dann gestaltet Digitalisierung uns.” Govdigital hat ihren Sitz in Berlin und bezieht Räumlichkeiten in der Vitako-Geschäftsstelle in Berlin-Mitte. Vitako – die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister – hat den Gründungsprozess eng begleitet und wird auch künftig mit der neuen Genossenschaft verbunden sein. Weitere Informationen zur neuen Genossenschaft finden sich unter: www.govdigital.de

diese Technik weitestgehend irrelevant, aber die Digitalisierung landbasierter Operationen ist nur mit der Leistung von 5G und ohne Kabelbindung möglich. Bei den alten Technologien können Datenpakete eine halbe Sekunde unterwegs sein, das ist für eine effektive Gefechtsbereitschaft jedoch zu langsam. Mit der neuen Technologie ist diese Kommunikation hingegen in Millisekunden abgeschlossen. Die Bundeswehr beschäftigt sich schon lange mit dem Potenzial von 5G und jetzt, wo die Technologie sukzessive verfügbar wird, werden wir die Anwendungsgebiete gemeinsam mit der Bundeswehr analysieren und erproben. Beispielsweise planen wir, mobile Basisstationen aufzubauen, die wir der Truppe dann im Einsatz zur Verfügung stellen können. Durch 5G ergeben sich da ganz neue Möglichkeiten. Behörden Spiegel: Bislang hat die BWI bei ihren Aufträgen für die Bundeswehr ausschließlich die sogenannte weiße IT, also jene abseits der militärischen In­ frastrukturen, betreut. Inzwischen gibt es allerdings auch Überlegungen, die BWI bei der grünen, also militärisch eingesetzten IT ebenfalls mit einzubinden. Lassen sich diese beiden IT-Zweige heutzutage überhaupt realistisch trennen?

Kaloudis: Die Begrifflichkeiten der grünen und weißen IT sind im Zuge des “Herkules”Projektes geschaffen worden, um eine Abgrenzung zwischen den beiden Feldern möglich zu machen. Da es bei der IT aber eine so klare Trennlinie nicht geben kann und in einem ganzheitlich Behörden Spiegel: Neben der gedachten IT-System auch nicht IT-Konsolidierung sind die Netze geben sollte, ist diese Terminolodes Bundes aktuell das zweite gie nicht differenziert genug und große Digitalprojekt. Die BWI ist ja wird deshalb nicht mehr in der selbst auch Netzbetreiber: könnte Form genutzt. Jede IT ist bereits heute kritisch man die vorhandene Kapazität aus Ihren Netzen nicht auch in für die Einsatzfähigkeit der Trupdie Strategie für die Netze des pe. Wenn Logistik- oder AbrechBundes mit aufnehmen? nungsprozesse ausfallen, hat das eine gesamtheitliche Auswirkung Kaloudis: Grundsätzlich sollte auf die gesamte Bundeswehr. man aus technologischer Sicht Insofern würde ich im Rückblick immer auf das Prinzip der Econo- auch eher davon sprechen, dass my of Scale setzen, also Schächte die BWI schon immer einsatzund Übertragungskabel so gut relevante IT-Systeme der Bunwiederverwenden wie möglich. deswehr betrieben hat. Da wir Andererseits haben wir bei der aktuell auf einem WachstumsBundeswehr natürlich ganz an- kurs unseres Portfolios sind, dere Schutzbedarfe als in ande- werden wir auch weiter in Beren Bereichen der Bundes-IT, reiche hineinwachsen, die man sodass eine Zusammenführung in der Vergangenheit als grüne der Netze des Bundes für die IT bezeichnet hätte. Zwei für uns öffentliche Verwaltung mit den wichtige Wachstumsgebiete sind BWI-Infrastrukturen aktuell kein dabei die Digitalisierung des HeeThema ist. Das Netz der BWI ist res, mit der automatisch eine zudem Bestandteil des Weitver- große Einsatznähe einhergeht, kehrsnetzes der Bundeswehr und sowie die Digitalisierung der muss daher Gesundheitsein gewisses versorgung “Die Bundeswehr bein der TrupSicherheitsniveau erfüllen, pe. Zusätzlich schäftigt sich schon sodass wir die lange mit dem Potenzi- schauen wir Netze physikauns gemeinal von 5G.” lisch getrennt sam mit der laufen lassen Bundeswehr müssten. Das an, wie die BWI ist aber nicht nur im öffentli- in Liegenschaften im Ausland chen Sektor so, sondern auch bestimmte IT-Dienste direkt vor in anderen Industrien. Ich habe Ort anbieten könnte, um die Solviele Jahre bei der Deutschen daten zu entlasten und diesen Bahn gearbeitet und dort sind einen besseren Fokus auf ihre beispielsweise die Netzwerke für eigentliche Arbeit, nämlich die Bürokommunikation ebenfalls militärischen Aktivitäten, zu streng von denen für die Leit- ermöglichen. Das werden wir und Sicherheitstechnik getrennt. erstmalig in einem Pilotprojekt im Kosovo erproben. Gerade in solBehörden Spiegel: Bei den In­ chen Gebieten ist eine Trennung frastrukturen gesellt sich in naher zwischen grüner und weißer IT Zukunft zusätzlich noch das 5G- realistisch überhaupt nicht mögNetz dazu. Welche Bedeutung hat lich. Sie sehen, die Bundeswehr die neue Technologie für Bundes- betraut uns mit verschiedensten Aufgaben: vom stabilen, siwehr und BWI? cheren Betrieb im Inland über Kaloudis: 5G bietet einige IT-Unterstützung im Ausland Vorteile gegenüber seinen Vor- bis hin zu den auf die Zukunft gängertechnologien, denn die ausgerichteten DigitalisierungsLatenzzeiten werden damit so programmen. Wir wollen in all marginal klein, dass eine Echt- diesen Bereichen Top-Leistungen zeitkommunikation auch zwi- erbringen und so dazu beitragen, schen Maschinen problemlos dass die Bundeswehr ihre vielmöglich sein wird. Für die Kom- fältigen Aufgaben erfolgreich und munikation unter Menschen ist effektiv bewältigen kann.


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Digitaler Staat 2020 – agil, legitim und elegant Zukunftsfähige Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung müssen agil, legitim und elegant sein. Diese drei Begriffe setzt der Kongress Digitaler Staat 2020, zu dem erneut Innovatoren, Modernisierer und Trendsetter zu intensiven Diskussionen apa azusammenkommen. art rtt vitall vit Ein zentrales Thema wird dabei die laufende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sein, die der Verwaltungsdigitalisierung derzeit sehr viel Dynamik verleiht. Dabei soll auch die Frage diskutiert werden, was nach der Umsetzung des OZG geschehen soll, um den Weg in die digitale Zukunft der Verwaltung erfolgreich fortzuentwickeln. responsive e Dorothee n vve desig design n Die Schirmherrschaft des Kongresses haben erneut Bär,gStaatsministerinnfür Digitalisierung im Bundeskanzleramt, und Bremens Finanz-fle ga g am mifica ca ation o on exiib bel staatsrat Hans-Henning Lühr Übernommen. Die begleitende Fachausstellung und verschiedene Side-Events bieten zudem die Möglichkeit, sich umfassend über Angebote für die digitale Verwaltung zu informieren sowie Netzwerke zu knüpfen digiita d tal al und zu pflegen.

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Mehr Interaktion – le eg eg ga al neue Formate der Fachforen

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Die Vielfältigkeit der Themen des Kongresses werden auch bei der Präsentation und Diskussion der Inhalte ihren Niederschlag finden. So werden in den Fachforen verschiedene Formate genutzt, um für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Informationsgewinn und Interaktivität bestmöglich zu verknüpfen.

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Werkstatt Labor Fachforum

www.digitaler-staat.org

www.faceb

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Erfolgsmodelle

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Eine Veranstaltung des


Informationstechnologie

Seite 26

K

I ist also schon längst in unserem Alltag angekommen. Hochentwickelte Algorithmen beantworten sofort und zuverlässig unsere Fragen und versorgen uns zu jeder Zeit mit Informationen. In den kommenden Jahren wird KI in der Medizin, in der Verwaltung, im Bereich Bildung, in der Wirtschaft und in der Wissenschaft – kurzum in allen Lebensbereichen – eingesetzt werden und diese Bereiche weiter durchdringen. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten und Chancen. Medizinische Therapien werden ausgereifter, Klimaprognosen präziser, die Energieversorgung intelligenter. Der Einsatz von KI wird ebenso nachhaltige Veränderungen zur Folge haben wie die industrielle Revolution vor 200 Jahren und sich damit auch langfristig auf gegenwärtig noch vertraute und bekannte Prozesse, Organisationen und Produkte auswirken. KI ist die Dampfmaschine unserer Zeit mit dem Potenzial, Digitalisierung insgesamt auf eine neue Ebene zu heben.

Handlungsrahmen ­beschrieben Schleswig-Holstein hat den Handlungsrahmen für den Einsatz von KI beschrieben. Wir haben unsere Ziele definiert, unsere aktuellen Handlungsfelder festgelegt und in diesen bereits konkrete Maßnahmen abgestimmt. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit unserer klein- und mittelständischen Unternehmen, die zur wirt-

M

üssen die Mitarbeiter von Behörden Daten aufspüren und auswerten, stoßen Standardsuchmaschinen ganz schnell an ihre Grenzen. Die benötigten Informationen sind nämlich meist über verschiedene Systeme, Wikis oder Verzeichnisse verstreut und lagern sowohl auf eigenen Festplatten als auch teilweise bereits in der Cloud. Diese verteilten, ständig anwachsenden unstrukturierten und auch strukturierten Datenbestände lassen sich nur mit einer professionellen Suchmaschine effizient nutzbar machen. Moderne Lösungen wie der iFinder5 elastic bringen ein breites Set an Standardkonnektoren mit, über die sich alle erdenklichen Datenquellen anbinden lassen – von E-MailAnwendungen über ContentManagement- und Dokumentenmanagementsysteme bis hin zu Netzlaufwerken, die auch Petabyte an Daten beherbergen

Die Dampfmaschine des 21. Jahrhunderts Der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein zu Künstlicher Intelligenz (BS/Dirk Schrödter) Ich verstehe Künstliche Intelligenz als grundlegende Innovation, die unseren Alltag, also unser Leben und Zusammenleben sowie unser Arbeiten und Zusammenarbeiten von Grund auf verändern wird. Die rasanten Veränderungen der letzten Jahre zeigen, wie technische Entwicklungen unsere Gewohnheiten und Abläufe bereits tiefgreifend verändert haben. Eine, vielleicht sogar die wichtigste Schlüsseltechnologie, ist die Künstliche Intelligenz (KI). KI wird uns im Alltag beständig begleiten und begegnen und leistet dieses auch schon, ohne dass wir dieses bewusst wahrnehmen oder bemerken. schaftlichen Stärke unseres Landes beitragen, durch die Unterstützung des Einsatzes von KI nachhaltig unterstützen. Wir wollen die weltweite Sichtbarkeit unserer Hochschulen in ausgewählten Forschungsgebieten der KI und bei der Verknüpfung mit Digital Learning und Mensch-Maschine-Interaktionen erhöhen und ausbauen. Wir wollen die gewonnenen KI-Kompetenzen gemeinsam mit unseren Unternehmen zum Wohle unseres Landes wertschöpfend übersetzen und Strukturschwächen, soweit diese im Vergleich zu anderen Bundesländern noch vorhanden sind, mit neuen Technologien überwinden. Wir wollen Pioniere beim Einsatz von KI in der Verwaltung sein und so eine effizientere und bürgerfreundlichere Verwaltung schaffen. Daraus werden ganz konkrete Standortvorteile für unser Land erwachsen. Wir wollen KI nutzen, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Schleswig-Holstein zu leisten, weshalb wir den Einsatz von KI in den Aufgabenfeldern Klimaschutz und Energiewende besonders forcieren.

Wir wollen und müssen aber auch die Akzeptanz des Einsatzes von KI in der Bevölkerung steigern und möglichen Vorbehalten wirksam und überzeugend begegnen. Das bedeutet für uns, an der Erklär- und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, die KI-unterstützt sind, zu arbeiten.

Handlungsfeld ­­ KI@Verwaltung Mit dem Handlungsfeld KI@ Verwaltung adressieren wir uns als Verwaltung selbst. Es wird entscheidend für die weitere Entwicklung von KI sein, dass Politik das notwendige Wissen über KI-Systeme und deren Anwendungsmöglichkeiten erhält. Für uns als Land SchleswigHolstein steht fest, dass KI uns dabei helfen wird, den Service unserer Verwaltungsangebote weiter zu steigern. So können beispielsweise KI-gesteuerte Chat-Bots Routine-Dienstleis-

Dirk Schrödter, Staats­ sekretär, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein: Das Nutzbarmachen von Künstlicher Intelligenz für Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung gehöre zu den bedeutsamsten Zukunftsprojekten für unser Land. Foto: BS/Staatskanzlei Schleswig-Holstein

tungen übernehmen. Daran arbeiten wir bereits ganz konkret. Langes Sitzen im Wartesaal fällt weg – ein Gewinn für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Unternehmen. Zudem wird die Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöht, denn die so freigewordenen Kapazitäten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können gezielt für komplexere Fachaufgaben und Lebenslagen eingesetzt werden. Für die Beschleunigung von Planungsprozessen zum Beispiel eine hochwillkommene Möglichkeit. Mit der Digitalisierung und ­insbesondere dem Einsatz von KI bieten wir unseren Bürgerinnen

und Bürgern sowie unseren Unternehmen ein Mehr an Service. Verwaltung wird zukünftig rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erreichbar sein. Ein unschätzbarer Standortvorteil. Das volle Potenzial werden wir jedoch nur dann ausschöpfen können, wenn wir zugleich unsere internen Prozesse verändern und digital gestalten. Wir dürfen nicht Analoges einfach nur digital abbilden, sondern wir müssen unsere bisherigen Prozesse für die digitale Welt vollständig neu denken.

Digitale Prozessketten ­brauchen digitales Denken Digitale Prozessketten sind unser Ziel. Dazu brauchen wir digitales Denken in der Verwaltung. Hier sehe ich eine unserer größten Herausforderungen. Ich bin mir jedoch sicher, dass die digitale Transformation der Verwaltung durch den demografischen Wandel beschleunigt wird. In den nächsten acht Jahren werden rund 30 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung von Schleswig-Holstein in den Ruhestand treten. Es ist absehbar,

Moderne Enterprise Search für Behörden Intelligente Suche, Wissensmanagement und smarte Informationslogistik (BS/Franz Kögl*) Unternehmenssuchmaschinen eignen sich auch hervorragend für Behörden. Mit innovativen Lösungen wie dem iFinder5 elastic können sie selbst Datenbestände von Milliarden Dokumenten effizient auswerten und neben der reinen Suche auch umfassende KI-basierte Analysen betreiben. Auch wenn es “Enterprise” Search heißt: Von einer Software für unternehmensweite Suche können auch Behörden ganz erheblich profitieren. können: Die Nutzer erhalten bei ihren Suchen eine 360-GradSicht auf alle wichtigen Informationen, können sich flexibel von allen Seiten relevante Informationen erschließen und Zusammenhänge erkennen. Mit leistungsfähigen und kombinierbaren Filtern können sie die Treffer für ihre Suchen schnell und intuitiv eingrenzen und durch individuelle Suchprofile personalisieren. Eine integrierte Rechteverwaltung stellt dabei sicher, dass in ihren Trefferlisten nur Daten angezeigt werden, für die sie Zugriffsbefugnisse haben. Der Nutzen von modernen Enterprise-Search-Lösungen

f­ ür­­Behörden geht aber weit ü ­ ber die reine Suche hinaus. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning kann etwa der iFinder5 elastic Muster in Daten erkennen, Daten miteinander in Beziehungen setzen und Zusammenhänge aufzeigen.

Lösung für schnelle und umfassende Analysen Damit ermöglicht er schnelle und umfassende Analysen. Dazu zählen etwa fallspezifische Recherchen; Big-DataAnalytics-Anwendungen; Analysen von DSGVO-relevanten Daten, beispielsweise bei Auskunftsersuchen durch Bürger;

E-Discovery-Anwendungen zur Sicherstellung und Identifizierung ermittlungsrelevanter Daten; oder forensische Analysen zur Erkennung und Aufdeckung von Betrugsfällen. Insgesamt erhalten Behörden damit ein intelligentes, suchbasiertes WissensmanagementTool, das sich separat oder integriert in übergeordneten Plattformen wie dem Intranet oder Portalen nutzen lässt. Der iFinder5 elastic ist skalierbar und wächst mit dem Datenbestand mit. Behörden sind damit in der Lage, auch Datenbestände von Milliarden Dokumenten auszuwerten. Durch ihre Man-

dantenfähigkeit kann die Lösung zentral installiert und administriert werden und beliebig viele Standorte oder Ämter einer Behörde mit – auch individuell maßgeschneiderten – Suchlösungen bedienen.

Neue Dokumente sofort durchsuchbar Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Lösung ist ihre Echtzeitsuche in NetAppFilesystemen. Der iFinder5 elastic ist die bis dato einzige Enterprise-Search-Lösung, die über einen zertifizierten Net­ App-Push-Konnektor verfügt. Durch ihn werden Änderungen

Chancen von KI erkennen und nutzen

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iner neuen Studie zufolge hat sie eine höhere Genauigkeit bei der Früherkennung von Brustkrebs als Radiologen. Sie kann Bewegungsszenarien vorhersagen und Autofahrer wie Passanten vor Unfällen schützen. Obendrein ist KI derzeit damit beschäftigt, Ludwig van Beethovens unvollendete 10. Sinfonie fertigzustellen. Dies nur einige Entwicklungen, die jüngst publiziert wurden. Künstliche Intelligenz ist facettenreich und verfügt über ein atemberaubendes Entwicklungstempo. Wir kennen heute von KI erst den kleineren Teil ihrer Einsatzmöglichkeiten. Es ist daher schwer, unter den gegebenen Umständen auch nur fünf Jahre vorauszuschauen. In der Enquete-Kommission “Künstliche Intelligenz” versuchen wir dennoch, über aktuelle tagespolitische Fragen bei KI hinauszudenken. Indem wir den Blick etwas weiter in die Zukunft richten, zeichnen wir ein Bild davon, wo wir in Deutschland und in Europa in Zukunft auf dem Gebiet der Künstlichen

Behörden Spiegel / Januar 2020

Enquete-Kommission hat gute Vorschläge erarbeitet (BS/Ronja Kemmer) Ein KI-Programm für die weitere Zukunft? Das gibt es nicht. Eine einzige allgemeingültige Definition von KI? Die fehlt. Einen “KI-Champion”, der den Takt vorgibt? Noch nicht ausgemacht. Stattdessen arbeiten KI-Forscher weltweit an hochspezialisierten Projekten. Es ist schwer, nicht davon fasziniert zu sein, was Künstliche Intelligenz alles schon kann. Intelligenz stehen wollen und erarbeiten Empfehlungen, welche Schritte notwendig sind, um den Weg dorthin erfolgreich beschreiten zu können. Klar bleibt aber bei allen Strategien: Es braucht Flexibilität und der Diskurs braucht Offenheit.

Vielfältige Erwartungen In unserer Enquete-Arbeit zeigte sich schnell, dass die Erwartungen an KI politisch weit auseinanderliegen. Die Liste der Fragen, mit denen sich die Mitglieder der Enquete-Kommission KI befassen sollen, wurde stetig länger. Denn es geht hier nicht einfach um eine Technik, die mit ihren Chancen und Risiken, ihren Innovationspotenzialen und Nebenfolgen in einem Bericht zusammengefasst und mit Handlungsoptionen für den

Gesetzgeber versehen werden kann. Vielmehr betrifft der Kern der Debatte uns selbst als Menschen, unsere Werte, unsere Ansprüche an Arbeit und Leben, Perfektion und Fehlertoleranz, Sicherheit und Vertrauen. Gerade in der Projektgruppe “KI & Staat” wurde dies deutlich: Künstliche Intelligenz hat ein riesiges Potenzial für Verwaltungsmodernisierung und hat in vielen Bereichen auch schon zu Verbesserungen geführt. Beispiele sind Risiko-ManagementSysteme bei der Steuerprüfung, intelligente Verkehrssteuerungssysteme oder Bürgeramtsroboter, die Wartezeiten verkürzen. Doch wird der Wunsch, Abläufe zu vereinfachen, zu beschleunigen, intelligenter zu machen – wie es ja in vielen kleineren europäischen Ländern

bereits gelingt – hierzulande von vielen leider noch misstrauisch beäugt. Lassen sich beim Einsatz von KI jegliche Diskriminierungen ausschließen, bleibt die Entscheidungshoheit wirklich beim Menschen oder bauen wir eine “Black-Box”? Zu viel Skepsis, die unseren Fortschritt hemmt. Ich bin überzeugt: Die öffentliche Verwaltung kann ein Wegweiser hin zu einer guten Gestaltung von Künstlicher Intelligenz werden. Gerade hier besteht die Chance, mit Start-ups und Forschungseinrichtungen zu kooperieren, intensiv in Innovationslaboren und Testfeldern

Ronja Kemmer ist Mitglied des Deutschen Bundestags und Obfrau der CDU/CSUFraktion für die EnqueteKommission “Künstliche Intelligenz” im Deutschen Bundestag. Foto: BS/Tobias Koch

zu arbeiten, Daten transparent zu machen und durchzusetzen, dass KI-Anwendungen für die Menschen verständlich und nachprüfbar sind. Aber dafür bedarf es Mut. Mut zur Veränderung. Gründliche Überlegung und Prüfung ja. Aber keine Angst. Deutschland muss nicht den amerikanischen oder chinesischen Ansatz nachahmen. So

dass wir viele Stellen nicht mehr besetzen können, weil es uns schlicht an Nachwuchs mangelt. Der Druck wächst also, sich darüber Gedanken zu machen, wie wir Routinetätigkeiten noch schneller automatisieren können und welchen rechtlichen Rahmen wir dafür schaffen müssen.

Entscheidungen noch besser datengestützt gestalten Der Einsatz von KI kann uns in der Verwaltung aber auch an einer ganz anderen Stelle helfen. Er wird uns dabei unterstützen, unsere Entscheidungen noch besser datengestützt zu gestalten. Noch immer verfügen wir über zu wenig Wissen darüber, welche Daten wir als Verwaltung eigentlich haben, um diese in ihrer Gesamtheit durch geschickte Kombination und durch maschinelles Lernen für uns systematisch nutzbar zu machen. Wir werden also eine Datenplattform aufbauen müssen, um alle Möglichkeiten des Einsatzes von KI in der Verwaltung auch wirklich nutzen zu können.

Potenziale nutzen – Folgen im Blick haben Der Landesregierung Schleswig-Holstein geht es darum, die Potenziale von KI für SchleswigHolstein – in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung – zu nutzen und dabei gleichzeitig die Folgen für die Gesellschaft im Blick zu behalten. Daran arbeiten wir täglich.

von Dokumenten auf NetAppFilesystemen ohne langwieriges Crawling sofort verarbeitet. Alle Änderungen – auch an Zugriffsrechten – können damit von der Suchmaschine in Echtzeit berücksichtigt werden. Der iFinder5 elastic der IntraFind Software AG ist bereits bei mehreren Bundesämtern, Landeskriminalämtern, Landesverwaltungen und Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Einsatz. IntraFind (www.intrafind.de) ist ein führender Spezialist für Enterprise und Cognitive Search und das einzige in Deutschland ansässige Unternehmen mit Listung im Gartner Magic Quadrant für Insight Engines. Das Unternehmen ist Aussteller auf dem Europäischen Polizeikongress am 4./5. Februar 2020 in Berlin (Stand B46). *Franz Kögl ist Vorstand der IntraFind Software AG.

bereitwillig, wie sich die Mehrheit der Chinesen durch ein Kreditpunktesystem überwachen lässt, wollen das die Deutschen aus guten Gründen nicht und beim Umgang mit Daten haben wir andere Vorstellungen als die USA. Dafür gibt es vielversprechende Alternativen. Die Enquete-Kommission hat gute Vorschläge erarbeitet – im Wirtschafts-, Gesundheits- und staatlichen Bereich. Bei einigen Fragen konnte nach intensiven Diskussionen zwischen den Fraktionen und Sachverständigen breiter Konsens gefunden werden. Einige Punkte bleiben umstritten. Und das ist auch nicht schlimm. Denn kontroverse Debatten führen zu neuen Ideen. Vonseiten der CDU/CSU werden wir dabei auch im weiteren Prozess diejenigen sein, die bei KI vor allem Chancen erkennen und nutzen wollen. Die Summaries der ersten drei Projektgruppen wurden veröffentlicht unter www.bundestag. de/ausschuesse/weitere_gre mien/enquete_ki/sonstige_ver oeffentlichungen.


Behörden Spiegel / Januar 2020

D

ie Diskussion um die ITKonsolidierung des Bundes wurde vor zehn Jahren über eine Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages angeregt. Ein Bericht des Bundesinnenministeriums zeigte seinerzeit die desolate Lage der Gesamtsituation: mehrere hundert Rechenzentren bzw. Serverräume, keine Standardisierung und damit auch mangelnde Sicherheitsvoraussetzungen. Getrieben durch den Haushaltsausschuss des Bundestages hat sich dann die Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministeriums (BMI) auf den Weg gemacht, eine Diskussion über die Konsolidierung des Bundes im Bereich der Rechenzentren und der Fachverfahren auf den Weg zu bringen. Federführend waren zeitweise das Bundesinnenministerium, hier Staatssekretär Klaus Vitt, das Bundesfinanzministerium, hier Staatssekretär Werner Gatzer (derzeit) und das Bundesverteidigungsministerium (früher Staatssekretärin Katrin Suder, heute Staatssekretär Benedikt Zimmer). Nachdem diese Diskussionsprozesse weitestgehend in Differenzen ausgetragen wurden, liegt nun eine neue Kostenschätzung für das Gesamtvorhaben vor. Statt von knapp unter einer Milliarde Euro soll das Gesamtvorhaben 3,5 Milliarden Euro ausmachen. Dazu gehören die Ertüchtigung der einzelnen Ressorts für den Übergang in eine zentrale IT, die Ertüchtigung vor allem der BWI als Tochter der Bundeswehr für die Übernahme von Kunden aus dem Kreis der Bundesressorts und der weitere Ausbau des ITZBund, früher Zivit (Rechenzentrum des Bundesfinanzministeriums). Die Bemühungen, getrieben durch den Haushaltsausschuss, blieben dann aber stecken, auch wegen der Kostenexplosion.

Informationstechnologie

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“Herkules-Aufgabe” IT-Konsolidierung Bund Berliner Digital Initiative legt Position vor (BS/Uwe Proll) Die IT-Konsolidierung des Bundes hat bereits einen langen Weg hinter sich. Nach intensiven Diskussionen im letzten Jahr wurde eine Neuausrichtung vereinbart. Ein zufriedenstellender Abschluss des Projekts ist damit in noch weitere Ferne gerückt. Welche drängenden Fragen und Schwierigkeiten jetzt angegangen werden müssen und wie das Großvorhaben nun zum Erfolg gebracht werden kann, damit hat sich die Berliner Digital Initiative intensiv beschäftigt und legt ihre Position vor. Der Think Tank befasst sich seit 2009 unter Moderation des Behörden Spiegel und der Cyber Akademie mit technischen und organisatorischen Innovationen in der Verwaltungsmodernisierung.

Neuer Ansatz und neue Schwierigkeiten Das Bundeskanzleramt hat sich nun moderierend in den Prozess eingeschaltet und in einer einvernehmlichen Regelung wurde festgehalten, dass das BMI für die Konsolidierung der Dienste und das BMF für die Konsolidierung des Betriebes zuständig sein sollen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die BWI (Bundeswehr) nur noch als Unterauftragnehmer des ITZBund (BMF) tätig werden soll. Daraus ergeben sich aktuell Probleme, weil einige der BWIKunden nun rückabwickeln müssen. Das bedeutet für die betreffenden Ressorts Reinvestition in die hauseigene IT. Im Haushalt für das nächste Jahr gar nicht vorgesehen ist das Personal. Generell sollen Mitarbeiter vom ITZBund betreut bzw. übernommen werden, müssen aber wegen der beschränkten Kapazitäten mit einer zeitlich nach hinten versetzten Übernahme rechnen, also einer Einordnung in die Priorisierungsliste des ITZBund. Die zersplitterte und föderale Struktur einheitlich möglicher

Informationstechnologien wird dabei sowohl weiterhin durch Ressort- wie auch Ländergrenzen blockiert. Die Rückabwicklung der IT einiger BWI-Kunden führt nun zu einem Neuaufbau in technologischer, infrastruktureller, personeller und, in Lizenzsicht, einzelner Ministerien. Damit dürfte der IT-Konsolidierung ein Verlängerungsschub von etlichen Jahren folgen. Das ITZBund hat bekanntgegeben, dass eine neue Priorisierung der Abfolge der Integration einzelner Ressorts in den ITKonsolidierungsprozess damit notwendig werden würde. Realistisch betrachtet bedeutet das, dass die IT-Konsolidierung des Bundes sich um mindestens fünf Jahre in ihrer Gesamtheit verzögert. Hinzu kommt, dass das ITZBund wegen seiner neuen Ausschließlichkeit als zentraler IT-Dienstleister deutlich mehr Personal benötigt.

Viele Fragen offen Daraus ergeben sich Fragen, die die Bundesregierung noch nicht beantwortet hat: Wie soll das ITZBund personell

und strategisch ausgestattet werden, um seiner Aufgabe als einziger zentraler Dienstleister der IT-Konsolidierung gerecht werden zu können? Das ITZBund wird als Anstalt des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Ob mit einer relativen Eigenkompetenz und einem Aufsichtsrat oder weiterhin als eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesfinanzministerium in direkter Weise untersteht, ist noch unklar. Wäre es an dieser Stelle nicht sinnvoll, dem letztlich erfolgreichen Modell des Verteidigungsministeriums zu folgen und eine ÖPP zu organisieren, die in Sachen konsequenter Standarisierung, Einsatz des Personals in gemischter Form aus öffentlichen und privaten Ressourcen sowie einer vertraglichen Grundlage über die Leistungserbringung zwischen Privat und Öffentlich in der Lage wäre, in einem gesetzten Zeitrahmen die Umsetzung der Konsolidierung zu gewährleisten? Im Verteidigungsministerium wurde bereits eine Diskussion darüber geführt, ob nicht ein Herkules II sinnvoll für die Realisierung dieses Vorhabens, der

IT-Konsolidierung des Bundes sei. Betrachtet man alle Vor- und Nachteile des Herkules-Prozesses, aus dem sich die mittlerweile erfolgreich tätige BWI ergeben hat, ergibt sich durchaus zwingend die Überlegung, dass eine öffentlich-private Kooperationsgemeinschaft zur Erreichung der Ziele der IT-Konsolidierung als durchaus sinnvoll erscheint. Nicht nur vor dem Hintergrund, dass die Diskussion über zehn Jahre läuft und bisher ohne Erfolg geblieben ist, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass eine Kostenkontrolle derzeit nicht gegeben ist. Diese könnte durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen öffentlichen und privaten Investoren in eine ÖPPGesellschaft eindeutig geregelt und damit auch gedeckelt werden. Trotz aller schmerzhaften Prozesse der Bundeswehr bei der Realisierung des HerkulesVorhabens, das zum erfolgreichen Abschluss der BWI führte, die mittlerweile wieder zurück in den Besitz des Bundes gegangen ist, scheint dies eine sinnvolle Perspektive zu sein. Zudem wurde bisher Thema IT- und Cyber-Sicherheit bei dem gesamten Projekt vernachlässigt. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat dies in einer Stellungnahme dezidiert dargelegt, der Haushaltsausschuss des deutschen Bundetags hat es aufgegriffen und auch hierzu ein Konzept vor Freigabe der Finanzmittel von der Bundesregierung verlangt.

Thesen zum Fortgang der IT-Konsolidierung Bund These 1: Der Bund wird nicht in der Lage sein, in den nächsten Jahren aufgrund der eingetretenen Rückabwicklung von Einzelkunden der BWI zurück in die eigenen Ressorts der Bundesministerien zu einer konsequenten und stringenten Linie in der Umsetzung des IT-Konsolidierungsverfahrens zu kommen. These 2: Eine Kostendeckelung ist bei Betrieben und öffentlichen Unternehmen ohne vertragliche Grundlage erfahrungsgemäß nicht zu kontrollieren und damit sind “unkontrollierte” weitere Budgetaufstockungen unausweichlich. These 3: Eine konsequente Umsetzung von Standarisierung, Vereinheitlichung und Zusammenführung – und somit auch Reduzierung der Eigenwege der Ressorts in Sachen IT – ist nur durch eine zentrale, marktwirtschaftlich orientierte ÖPP zu erreichen. These 4: Bei Bildung einer neuen Bundesregierung wird es zur Neuressortierung kommen. Die Diskussion muss bereits jetzt darüber geführt werden, welche Verantwortlichkeiten ein Digitalisierungsministerium hat – besonders mit Blick auf das Gesamtbudget –, welche Rolle weiterhin das BMI (strategisch, konzeptionell mit Blick auf die Verwaltung selbst), das BMF mit Blick auf den Betrieb und das Bundeskanzleramt mit Blick auf die strategische Koordination des Gesamtprozesses behalten werden. Wer weitere Papiere der Berliner Digital Initiative erhalten möchte, kann diese bei der Cyber Akademie unter lukas.schaefer@cyber-akade mie.de anfordern.


Informationstechnologie

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Mut und neues Mindset

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ransformation bedeutet 30 Prozent technischer Wandel und 70 Prozent neuer Mindset. In einem stark strukturierten und hierarchiegeprägten Verwaltungsapparat, der mitunter nicht von Vertrauenskultur geprägt ist, wird also eine hybride 180-Grad-Drehung erforderlich, die den alten und bisher bewährten Strukturen widerspricht. Die gewünschte neue Kultur entsteht nicht auf dem Papier und nicht von heute auf morgen, sondern durch Erfahrungen und ein wiederkehrendes Erleben der Neuerungen. Die Digitalisierung ist nicht wie andere Change-Prozesse. Sie ist rasanter, disruptiver und erfordert von allen Beteiligten, allen voran der Verwaltungsleitung, eine Schippe mehr Mut und Vertrauen, weil niemand den konkreten Fahrplan schon mal durchlaufen hat. Einen individuellen Digitalisierungs-Mindset zu kreieren und zu beleben, gehört derzeit zu der Königsdisziplin. Alles soll sofort perfekt sein und keiner weiß, was sich wirklich dauerhaft be-

Behörden Spiegel / Januar 2020

Digitale Transformation und Partizipation (BS/Martina Dierks*) Viele Verwaltungen sind gerade froh, dass sie ihre individuelle und bedarfsorientierte Digitalisierungsstrategie und Roadmap erfolgreich erstellt oder zumindest die ersten Ideen dafür zusammengeschrieben haben. Der erste Überblick über Projekte und eine Priorisierung sind somit erfolgt und die Ziele und guten, agilen und zukunftsorientierten Vorsätze für die Digitalisierungs-Ära verschriftlicht.

Das “Wie?” kann in neuen, agilen, Martina Dierks leitete fünf interdisziplinären Jahre die Zentrale VergabeTeams erarbeitet stelle und zeitweise auch die und der VerwalOrganisationsentwicklung im tungsleitung bei Kreis Soest und ist heute Bedarf zur Zuals Personal- & Businessstimmung vorgeCoach, Trainerin und Beratestellt werden. rin selbstständig tätig. Es bedarf in jedem Fall eines Foto: BS/privat neuen InnovatiHauptsache transparente der Digitalisierung komplett ent- onsmanagements und ControlKommunikation fallen. Digitalisierung ist und lings und eines regelmäßigen, Austauschplattformen, ob di- bleibt Chefsache. Die Navigation transparenten, internen Komgital oder analog, verschaffen in der Transformation muss mit munikations- und WissensmaWissenstransfer und Verständnis Mut und Willenskraft von der nagements. Möchte man, dass alle Mitarbeifür die gemachten Erfahrungen Verwaltungsleitung erfolgen und und bieten ein Forum, um sich die Bearbeitung gefördert und ter oder bestimmte Teams verweiter zu optimieren und neue gefordert werden. Dies vor allem nünftige Entscheidungen treffen, Ideen zu generieren. Persönliche mit nötigen finanziellen und per- ist es erforderlich, ihnen auch Gespräche dürfen nicht aufgrund sonellen Ressourcen. die notwendigen Informationen in Gänze zukommen zu lassen. Ansonsten werden Möglichkeiten erarbeitet und Entscheidungen getroffen, die nicht passen und nur zu einem Verzug in der Umsetzung führen. Zentrales Element bei der E-Government Strategie Eine stetige Rückkopplung an (BS/Christian Seidl) Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) bringt klare Vorteile für die öffentliche Ver- die Verwaltungsleitung und ein waltung und ist ein wichtiger Teil der Digitalisierungsstrategie. Einige Behörden, Kommunen und öffentliche Zwischenbericht sind auch hier Betriebe sind daher schon mit der Umsetzung beschäftigt oder sind bereits in der Lage, elektronische Rech- dringend erforderlich, um das nungen zu verarbeiten. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, um sicherzustellen, dass bis spätestens April 2020 Gesamtgefüge aus der Verwalalle Kommunen in Deutschland die Voraussetzungen schaffen, um E-Rechnungen zu empfangen, weiterzu- tungsleitung zu steuern. Diese verarbeiten und revisionssicher abzulegen. Die Grundlage dafür bildet die EU-Richtlinie 2014/55/EU. Um die Transformation ist zeitaufwendig, bestmögliche Wirkung zu erzielen, ist es eine unabdingbare Notwendigkeit, die Lieferanten zu verpflichten, aber überfällig im europäischen ihre Rechnungen ausschließlich elektronisch zu liefern. Gefüge! währt. Deshalb ist es wichtig, sich agil aufzustellen und mit kleinen, aber kurzfristig umzusetzenden Verbesserungen erstmal anzufangen. Der gewohnte Anspruch der Perfektion macht dabei keinen Mut. Erfahrungen und frühzeitig erkannte Fehler sollten gelobt werden und die Meinungen der Mitarbeitenden stetig eingeholt werden.

Die E-Rechnung

Da der Termin 18. April 2020 vor der Tür steht, wird der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung auch für mittelständische Unternehmen höchst relevant. Viele Kommunen, kommunale Betriebe und andere öffentliche Verwaltungen arbeiten hart daran. Die Frage ist, ob die meisten von ihnen es schaffen werden, in der Kürze der Zeit die Anforderungen zu erfüllen, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Viele unterschätzen den zeitlichen Aufwand von der Zielsetzung über die Planung bis zur Umsetzung.

Prozess einzubinden. Dies schafft Klarheit und Vertrauen, welches die Basis für eine schnelle und reibungslose Umsetzung sind.

Vorteile und Einsparpotenziale

Das Konzept des elektronischen Rechnungsaustausch ist einfach und genial! An Stelle des bestehenden langsamen, fehleranfälligen und ressourcenverschwendenden Übermittlungs- und Bearbeitungsprozesses mittels Papier- und bildhaften PDFRechnungen tritt nun ein schnelles und präzises, aber auch sicheres und umweltfreundliches Je früher, desto besser elektronisches Verfahren, bei Angesichts der zeitlichen Vor- dem alle Prozessbeteiligten, vom gabe und der unterschiedlichen Sender bis hin zum Empfänger, Komplexität, die E-Invoicing ha- nicht nur Zeit, Papier und Kosten sparen, sondern dadurch auch einen erheblichen ökologischen Beitrag leisten. Mit einem digitalen Archiv können Kommunen auch Christian Seidl ist Geschäftsführer der TIE Kinetix GmbH. den Aufwand für die AufbewahFoto: BS/TIE Kinetix rung der Unterlagen erheblich reduzieren. Kelben kann, raten wir unseren lerarchive und riesige Mengen Kunden, rechtzeitig mit dem an Aktenordnern gehören damit Projekt zu beginnen. So kann der Vergangenheit an. die elektronische Rechnungsstellung und die Verarbeitung elek- Formate und automatische Konvertierung tronischer Eingangsrechnungen ohne Zeitdruck und Schritt für Wenn wir von E-Rechnung Schritt umgesetzt werden. Es sprechen, handelt es sich imgeht dabei nicht darum, nur die mer um strukturierte Daten, EU-Richtlinie und das jeweilige die zwischen den ERP-Systemen E-Rechnungsgesetz bzw. dessen ausgetauscht werden. Dabei gibt Verordnung zu erfüllen, sondern es unterschiedliche Formate wie darum, den größtmöglichen Nut- beispielsweise XRechnung und zen zu erzielen. Es geht um den ZUGFeRD. Ein E-Invoicing Prokompletten Auftragsprozess vom vider wie TIE Kinetix stellt mit Angebot über die Auftragsbestä- seiner Plattform den sicheren tigung zur Rechnung. Je nach Transport (z. B. via PEPPOL) und Größe der jeweiligen Kommune/ die präzise Übersetzung zwischen Behörde und die Anzahl der zu- unterschiedlichen Formaten sigehörigen öffentlichen Betriebe cher. Beispielsweise sorgt ein wird die Umsetzung unterschied- elektronischer Rechnungseinlich umfangreich sein. Kleinere gang für eine teilautomatische Gemeinden sind weniger auf- Zuordnung einer empfangenen wendig und haben deshalb eine E-Rechnung, sodass die Prüdeutlich kürzere Umsetzungs- fung dieser Rechnung direkt zeit. Ein sehr wichtiger Punkt im Anschluss ebenfalls teilauist, die Mitarbeiter, die mit der tomatisiert erfolgen kann. Eine Verarbeitung von Rechnungen sachliche Prüfung wird deutbetraut sind, frühzeitig in den lich erleichtert, da bereits alle

notwendigen Daten im System vorliegen und nicht erst in den Rechnungsdokumenten mit abweichender Struktur gesucht werden müssen. Die dabei gewonnene Zeit kann beispielsweise für komplexe Rechnungen, wie sie bei Bauvorhaben üblich sind, genutzt werden. Als Fazit kann man festhalten: Die ERechnung bringt große Vorteile für Behörden/Kommunen, deren Mitarbeiter und unsere Umwelt. Das bietet die E-Rechnung: • einfacher Zugriff auf Rechnungsdaten, direkt aus der ERP-Anwendung, • Zeitersparnis durch schnellere Verteilung der Rechnungen. • Zeitersparnis durch effizientere Arbeitsabläufe, • niedrigere Kosten für Papier, Druck und Porto, • Einhaltung von Zahlungszielen und Ersparnisse durch Skontomöglichkeit, • Fehlervermeidung durch automatisierte Plausibilitätsprüfungen, • Platzeinsparung / Papier-Archive fallen weg.

Über TIE Kinetix TIE Kinetix liefert seit mehr als 32 Jahren Lösungen für Supply Chain, Commerce und Marketing an Hersteller, Lieferanten, Kommunen und Behörden. Die Lösungen von TIE Kinetix bieten verschiedene Module, die Ihr Unternehmen beim Versand und Empfang von Rechnungen unterstützen und diese mittels PEPPOL Access Points oder über das E-Rechnungs-Portal FLOW von TIE Kinetix auszutauschen. Das Unternehmen bietet mit seinem hochqualifizierten und globalen Team seinen Kunden Expertise, Support und Lösungen an, um Geschäftsvorgänge 100 Prozent elektronisch mit all ihren Lieferanten, Kunden und Partnern abzuwickeln, unabhängig davon, ob es sich um Behörden oder Wirtschaftsunternehmen handelt. Das Unternehmen ist seit 2016 zertifizierter PEPPOL Access Point Service Provider, Gründungsmitglied mehrerer EInvoicing-Standards und Mitglied des FeRD Competence Center “Standards, Formats & Inte­ gration”.

Bei den Mitarbeitenden und den Führungskräften muss Vertrauen in die Neuerungen entstehen und wachsen können. Zuvor muss aber erstmal, disruptiv und vernetzt denkend, der lähmende interne Müll der Vergangenheit auf den Tisch. Ähnlich wie beim Ausmisten des Kleiderschranks müssen unterschiedliche Kategorien gebildet werden: von “gut und bewährt und weiter modern” bis “passt nicht mehr und ist nicht mehr zeitgemäß”. Die Bedarfsliste für neue, moderne Sachen darf dabei gleich mit auf den Tisch.

Vertrauen und Werte als Anker nutzen Klare interne Werte zu positionieren, um den Mitarbeitenden und sich selbst bei den Entscheidungen zu Neuerungen einen Entscheidungsrahmen, Sicherheit und Verlässlichkeit zu geben, ist dabei am Wichtigsten. Die Mitarbeitenden sind der wichtigste Part. Sie sind der Motor und die notwendig vielfältig denkenden Gehirne, die den Transformationsprozess mitgestalten wollen, umsetzen und leben. Dies kann zum Teil durch Partizipation bewirkt werden und sollte unbedingt für die Verwaltung genutzt werden.

Vertrauen und WIR-Kultur Mitarbeitende wollen bei gravierenden Veränderungen mitbestimmen. Dies ergab zuletzt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Oktober 2019. Mit der Mitbestimmung der Mitarbeitenden steigt das Vertrauen und die Mitarbeiterbindung. Veränderungen werden stärker akzeptiert. Es entsteht eine Wir-Kultur. Mit neuen Veranstaltungs-/Besprechungsformaten und agilen Methoden wie World Cafés, Barcamps und neuen agilen MeetingMethoden wie “Kill a stupid rule” oder “start doing – keep doing – stop doing” wird der Change in modifizierter Art erlebbar, transparent und effizient. Ob eine Partizipation der Mitarbeiter und/oder der Politik sinnvoll ist, kann im Rahmen der Risiko- und Chancenanalyse zu Einzelthemen in den Fachbereichen stattfinden, in die die Digitalisierung ebenfalls Einzug erhalten haben sollte. So wird auch die mittlere Führungsebene aktiviert, die digitalen Themen für den eigenen Bereich zu eruieren und zu durchdenken.

Fortbildungsangebot Das Seminar “Digitale Transformation und Partizipation” am 19./20. Mai 2020 in Berlin wird diese Themen aus der Praxissicht betrachten und vertiefen, mit Beispielen hinterlegen und erlebbar machen. Weitere Informationen zu der Veranstaltung unter: www. fuehrungskraefte-forum.de

Viele Gemeinsamkeiten Umsetzung der E-Rechnung bei Bund und Ländern in Deutschland (BS/Dr. Lars Rölker-Denker*) Die Fortschritte bei der Verwendung elektronischer Rechnungen in Europa wurden auf dem Exchange Summit in Wien diskutiert. Dabei wurde auch der Stand der Implementierung des Standards XRechnung für elektronische Rechnungen in Deutschland vorgestellt, insbesondere mit Blick auf die Gemeinsamkeiten bei Bund und Ländern hinsichtlich der konkreten Umsetzungen. Bei näherer Betrachtung sind die Gemeinsamkeiten zwischen den Ländern trotz föderalistischer Strukturen beachtlich. Alle zentralen und dezentralen Auftraggeber bei Bund, Ländern und Kommunen sind zur Annahme von elektronischen Rechnungen im Format XRechnung verpflichtet, zudem ist die Nutzung des PEPPOL-Netzwerks für den Versand und Empfang von Rechnungen bei Bund und vielen Ländern möglich bzw. in Planung. Damit können Versender davon ausgehen, dass XRechnungen in der gesamten Verwaltung angenommen werden und mit PEPPOL einen einheitlich sehr verbreiteten Transportmechanismus haben. PEPPOL bezeichnet darüber hinaus eine webservicebasierte Infrastruktur zur sicheren Übermittlung von Daten im Kontext der elektronischen Beschaffung und wird von der Organisation OpenPEPPOL weiterentwickelt und betrieben.

KoSIT ist PEPPOL National Authority Die KoSIT ist für Deutschland die PEPPOL National Authority und somit Ansprechpartnerin für alle rechtlichen und technischen Fragen für den Betrieb von PEPPOL in Deutschland. Damit steht mit PEPPOL schon heute eine Infrastruktur für weitere Aspekte der elektronischen Beschaffung bereit. Weiterhin stehen für den Rechnungsempfang mit dem ZRE und dem OZG-RE zwei bundesweite Eingangsplattformen zur Verfügung, die gemeinsam von BMI und BMF betrieben werden. Der ZRE (Zentraler Rechnungseingang des Bundes) dient der elektronischen Rechnungseinreichung mit der unmittelbaren Bundesverwaltung und wird technisch vom ITZBund betrieben, während der

OZG-RE (OnlinezugangsgesetzRechnungseingangsplattform des Bundes) durch die mittelbare Bundesverwaltung und, nach Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und einzelnen Bundesländern, durch die jeweiligen Bundesländer und deren Kommunen genutzt werden kann. Der OZG-RE wird technisch von der Bundesdruckerei betrieben. Der Freistaat Thüringen ist hier das erste Bundesland, dass dieses Portal seit November 2019 nutzt, Berlin wird dieses Jahr folgen.

Europäische Norm auf internationales Niveau heben Eine weitere interessante Entwicklung sind die verschiedenen Bestrebungen, die der XRechnung zugrunde liegende europäische Norm auf ein internationales Niveau zu heben. Schon heute wird der europäische E-Rechnungsstandard weltweit genutzt. Mit dem Beitritt zum PEPPOLNetzwerk verpflichten sich die Mitgliedsländer, zeitgleich das PEPPOL-eigene elektronische Rechnungsformat PEPPOL BIS 3.0 zu implementieren, welches ebenfalls auf der EN 16931 beruht. Neueste Mitgliedsländer im PEPPOL-Netzwerk sind Singapur, Australien und Neuseeland. Wie die elektronische Rechnung international wird, müssen Auftraggeber der deutschen Verwaltung damit rechnen, dass sie auch von Firmen außerhalb der EU elektronische Rechnungen bekommen.

Bund und Bremen besonders gefordert Für den Bund und die Freie Hansestadt Bremen gilt dies wegen der Lieferantenverpflichtung zur verpflichtenden Einreichung von elektronischen Rechnungen

ab November 2020 in besonderem Maße. Im Zuge des Exchange Summits wurden weitere internationale Aktivitäten verkündet. So gibt es erste Abstimmungstreffen zwischen CEN und ISO, zudem kündigte OpenPEPPOL die weitere Entwicklung eines Kerndatensatzes für die elektronische Rechnungsstellung an.

Interoperabilität vorantreiben Das Global Interoperability Framework (GIF) schlussendlich möchte sich den unterstützenden Artefakten und Komponenten widmen, welche die internationale Interoperabilität vorantreiben sollen. Alle europäischen und internationalen Entwicklungen werden von der KoSIT beobachtet, ggf. begleitet und für die nationale Umsetzung vorbereitet.

KoSIT bietet Unterstützung Für alle Rückfragen zum Standard XRechnung, aber auch zu europäischen und internationalen Aktivitäten steht die KoSIT unter xrechnung@finanzen. bremen.de zur Verfügung. Die PEPPOL National Authority ist unter peppol@finanzen.bremen. de erreichbar. *Dr. Lars Rölker-Denker arbeitet in der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), die beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen angesiedelt ist.

Mehr zum Thema Mehr zum Thema E-Rechnung erfahren Interessierte u. a. auf dem Digitalen Staat am 3./4. März in Berlin oder auf dem kommenden E-Rechnungs-Gipfel, der am 26./27. Mai in Fulda stattfindet.


Behörden Spiegel / Januar 2020

Informationstechnologie

Seite 29

Agilität und Verwaltung

Ein Aufruf an Europa

Passt das zusammen?

Nachhaltigkeit der öffentlichen IT-Beschaffung stärken

(BS/Falk Golinsky/Thomas Michl*) Agilität lässt sich nicht in einem Satz beschreiben und schon gar nicht von jetzt auf gleich einführen. Es werden viele Facetten des täglichen Arbeitslebens berührt. Agilität ist eine Haltung, wie wir die Zusammenarbeit auf allen Ebenen gestalten.

(BS/Guido Gehrt) Das Auftragsvolumen öffentlicher IT-Beschaffung in der Europäischen Union wird nach Schätzungen der EU-Kommission bis zum Jahre 2021 eine Gesamtsumme von 45 Milliarden Euro erreichen. Dieses Investitionsvolumen solle gezielt für eine nachhaltige IT-Beschaffung eingesetzt werden, fordert Dell Technologies in einem Aufruf an die Regierungen der Europäischen Union.

Das Agile Manifest und die agi­ len Prinzipien geben hier Ori­ entierung. In der Verwaltung werden insbesondere die agilen Prinzipien als starres Regelwerk gesehen. Ja, in der Verwaltung gibt es viele Regelungen, doch Prinzipien sind nicht in Stein gemeißelt. Agile “Werkzeuge” entfalten im richtigen Umfeld ihre Stärken und tragen dazu bei, bessere Ergebnisse zu erzielen. Eine ers­ te Orientierung bietet die Un­ terscheidung zwischen einfach, kompliziert und komplex. Einfache Abläufe lassen sich standardisieren. Wir können das Ergebnis prognostizieren, kennen jeden Einzelschritt, um das Ziel zu erreichen, wie z. B. die Ausstellung eines Personal­ ausweises. Etwas schwieriger wird es bereits, wenn Sachverhalte kompliziert werden, wir wenig Erfahrung mit gleichartigen Vor­ gängen, Projekten oder Themen haben, auf die wir zurückgrei­ fen können und die nicht ohne Weiteres standardisierbar sind. Wird es komplex, stoßen wir an unsere Grenzen. Wir können keine Aussage darüber treffen, welche Auswirkungen unser Handeln hat. Es sind keinerlei vergleichbare Erfahrungswerte vorhanden oder es gibt eine Viel­ zahl möglicher Einflussfaktoren. Wie bei einer Erstbesteigung eines Berges bleibt uns nur ei­ ne Möglichkeit: Wir tasten uns Schritt für Schritt, auf der Suche nach der möglich besten Route dem Gipfel hinauf, immer bereit unsere Annahmen zu korrigie­ ren. Agile Methoden entfalten ihre Stärke genau hier: in hoch kom­ plizierten und komplexen Auf­ gabenstellungen.

Grenzen und Mythen der Agilität Auch wenn so mancher den Eindruck hat, dass Agilität eine Wunderwaffe ist, mit der sich alle Probleme einer verkrusteten Struktur im Sinne einer höheren organisatorischen Anpassungs­ fähigkeit lösen lassen, so hat die Agilität ihre Grenzen. Viele Probleme, an denen Organisati­ onen kranken, lassen sich nicht ausschließlich durch agile An­ sätze lösen. Sie müssen ergänzt werden durch Organisations-, Team-, Strategieentwicklung und Moderationstechniken. Dabei ranken viele Mythen um das Thema Agilität. Mit einigen wollen wir an dieser Stelle auf­ räumen. Agilität bedeutet nicht nur Sc­ rum. Scrum ist nur eine von über 40 anerkannten agilen Ansätzen. Ein weitverbreiteter Irrglaube in diesem Zusammenhang ist, dass es ausreicht, motivierte Menschen zu Scrum Mastern auszubilden, die dann nach ei­ nem zweitägigen Seminar ein Projekt herumreißen können. Daneben braucht es vor allem Zeit, die notwendigen Erfahrung zu sammeln.

geht darum, die Menschen zu befähigen, ihnen einen Rahmen zur Verfügung zu stellen, in dem sich das volle Potenzial jedes Einzelnen entfalten kann. Agilität ist keine Frage des Al­ ters. In unserem Netzwerk er­ leben wir, dass viele Menschen endlich so arbeiten können, wie sie sich es sich schon seit vielen Jahren wünschen. Agilität bedeutet nicht einfach planlos machen. Zwar erschei­ nen die agilen Ansätze im Ver­ gleich zu den klassischen Me­ thoden einfach. Dennoch steckt der Teufel im Detail. Agilität lässt sich nicht einfach von oben ver­ ordnen und einführen. Sie ist ein kultureller und mitunter schmerzhafter Wandel. Agilität heißt nicht mehr Arbeit in weniger Zeit. Wer sich mit agilen Arbeitsweisen ernsthaft auseinandersetzt, wird feststel­ len, dass sehr viel kommuniziert wird. Nicht die eigentlichen Zahl der Aufgaben steigt an, sondern die Geschwindigkeit des Ler­ nens, um die Aufgabenerledi­ gung und die Zusammenarbeit zu verbessern.

Gemeinsamkeiten agiler Methoden Sämtliche agilen Ansätze weisen bestimmte Gemeinsam­ keiten auf. Agile Ansätze sind • i t e r a t i v - i n k r e m e n t e l l , i n möglichst kurzen Zyklen werden potenziell umsetzbare Zwischenergebnisse erzeugt und nächste Schritte ange­ passt; • auf Selbstorganisation aus­ gerichtet, die jeweiligen Teams entscheiden, was der beste Weg zur Umsetzung ist; • kunden- und anwender­ fokussiert, sie richten sich an den Bedarfen derer aus, die am Ende mit den Ergebnissen arbeiten; • nutzenorientiert, Fortschritt bemisst sich im Mehrwert des Auftrags. Im Forum Agile Verwaltung verstehen wir agile Ansätze als Erweiterung der Werkzeugkiste, auf die situativ zurückgegriffen wird. Agilität bedeutet für uns, nicht unkritisch das Bestehende über Bord zu werfen. Sondern vielmehr situativ zu fragen, welcher Ansatz im gegebenen Kontext der zielführende ist. An­ ders jedoch die Haltung, die sich hinter der Agilität verbirgt. Hier sind wir zutiefst überzeugt, dass sie nach dem Weshalb unseres Handelns fragt. Diese Haltung trägt dazu bei, den Öffentlichen Dienst in eine Zukunft zu füh­ ren, die seiner Tradition und Aufgabenstellung gerecht wird.

Führungsaufgaben verändern sich Agilität bedeutet nicht, dass die Führungskraft ausgedient hat. Ganz im Gegenteil: Füh­ rungsaufgaben ändern sich. Es

*Thomas Michl und Falk Golinsky sind Mitglieder im Forum Agile Verwaltung e. V.

Agiler Werkzeugkasten auf Digitaler Staat Am 3. und 4. März 2020 stellt das Forum Agile Verwaltung den oben beschriebenen agilen Werkzeugkoffer auf dem Digitalen Staat in Berlin vor. Weitere Informationen zum Kongress unter www.digitaler-staat.org

Durch gemeinsame Anstrengun­ gen zur Förderung von Nach­ haltigkeit bei der Beschaffung von IT-Produkten könnten die Regierungen der EU-Länder ne­ gative ökologische Auswirkun­ gen begrenzen und gleichzeitig die Lebenszykluskosten der er­ worbenen Produkte und Dienst­ leistungen reduzieren, erklärt Louise Koch, im Unternehmen als Corporate Sustainability Director EMEA für das Thema Nachhaltigkeit verantwortlich. Die EU-Richtlinie zur Auftrags­ vergabe aus dem Jahre 2014 hatte die Möglichkeiten öffent­ licher Auftraggeber gestärkt, bei Ausschreibungen nicht nur den Preis, sondern weitere Kriterien – einschließlich der Nachhaltigkeit – zu berücksichtigen. Obwohl die meisten EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie seit rund zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, ergab eine Analyse der Europä­ ischen Kommission, dass noch immer mehr als die Hälfte der öffentlichen Aufträge in der EU auf Grundlage des niedrigsten Preises vergeben werden.

Fehlender Dialog Untersuchungen, die Dell Technologies beim Beratungs­ unternehmen Oxford Analytica in Auftrag gegeben habe, hät­ ten gezeigt, erläutert Koch, dass ein fehlender Dialog mit der ITIndustrie und ein Mangel an Beratung bei der Anwendung

und Best Practi­ ces berücksichti­ gen. Wichtig seien sind darüber hi­ Louise Koch, Corporate Sustainability Director EMEA des naus der Aufbau Unternehmens Dell Technovon Kapazitäten, logies, ist eine international der Austausch erfahrene und anerkannte über bewährte Expertin für das Thema NachVerfahren und haltigkeit im IT-Bereich. Berichte zu den Fortschritten in Foto: BS/Dell den Mitgliedslän­ dern. relevanter sozialer und ökolo­ 2. Die Regierungen der Mit­ gischer Nachhaltigkeitskriterien gliedsstaaten sollten standard­ zentrale Hürden bei der Ein­ mäßig die Nachhaltigkeit bei führung einer nachhaltigen IT- öffentlichen Aufträgen berück­ sichtigen, die Zusammenarbeit Beschaffung sind. Sowohl auf der politischen Ebe­ mit der IT-Industrie fördern und ne als auch auf Seiten der IT- die praktische Umsetzung durch Industrie bestehe daher ein kla­ Kapazitätsaufbau und geeignete rer Handlungsbedarf, um diese Instrumente für öffentliche Auf­ Hindernisse zu überwinden und traggeber unterstützen. 3. Die IT-Branche sollte mit der sicherzustellen, dass die EU bei der nachhaltigen Beschaffung Europäischen Kommission und führend werde, so Koch weiter. den nationalen Interessengrup­ Um dies zu erreichen, habe Dell pen im öffentlichen Auftragswe­ Technologies drei Forderungen sen zusammenarbeiten und sich formuliert: mit ihnen zu Best Practices und 1. Die Europäische Kommissi­ Innovationen austauschen, um on sollte die Entwicklung und die Nachhaltigkeit im IT-Lebens­ Verbreitung sektorspezifischer zyklus zu verbessern. Wichtig sei Leitlinien bei der Umsetzung ebenso eine Kooperation mit der der sozialen und ökologischen Responsible Business Alliance Nachhaltigkeit im öffentlichen (RBA) bei der Definition und Wei­ Auftragswesen unterstützen. terentwicklung gemeinsamer An­ Sie sollte zudem mit relevanten forderungen für Nachhaltigkeit Branchen, Experten und natio­ in der Lieferkette. Die RBA ist nalen Interessengruppen zusam­ ein Non-Profit-Industrieverband, menarbeiten und dabei beste­ dessen Mitglieder sich zur Ein­ hende internationale Leitlinien haltung eines Corporate Social

Responsibility (CSR) Codes für globale Lieferketten verpflichtet haben. Die Förderung von nachhaltigen globalen Praktiken stehe voll im Einklang mit der Zielsetzung von Dell Technologies, Technologien für den menschlichen Fortschritt zu schaffen, erklärt Koch.

80 Prozent Reduktion bis Ende 2020 “Unsere Lösungen verfügen über eine Reihe von Nachhal­ tigkeitszertifikaten und Umwelt­ gütesiegeln. Nachhaltigkeit ist uns ein Treiber für Produktin­ novationen”, erläutert die Nach­ haltigkeitsexpertin. Bereits seit 2012 habe das Unternehmen die Energieintensität seiner Pro­ dukte um 60 Prozent reduziert und nähere sich dem selbst ge­ setzten Ziel von 80 Prozent bis Ende 2020. “Dell Technologies kennt die wirtschaftlichen und ökologi­ schen Vorteile eines Kreislauf­ modells aus erster Hand. Es ist eine Win-win-Situation, die gleichzeitig den Energiebedarf, die Kosten und den ökologischen Fußabdruck reduziert”, erläu­ tert Koch. “Durch eine enge Zu­ sammenarbeit aller Akteure in diesem Bereich können wir die Anstrengungen zur Bewältigung kritischer Herausforderungen, einschließlich der Bekämpfung des Klimawandels, beschleu­ nigen.”


Informationstechnologie

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Behörden Spiegel / Januar 2020

Jubiläums-Flagge zeigen

Zusammenschluss

HZD feiert 2020 zwei runde Geburtstage

regio iT und civitec Siegburg fusionieren

(BS/gg) Für die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist das Jahr 2020 ein besonderes, begeht der (BS/gg) Die regio iT GmbH mit Sitz in Aachen und der civitec Zweckverband Kommunale InformationsverIT-Dienstleister der hessischen Landesverwaltung in diesem Jahr doch gleich zwei Jubiläen. arbeitung Siegburg fusionieren zum 01. Januar 2020, das neue Unternehmen firmiert unter dem im Markt etablierten Namen regio iT. Der Vertrag wurde am Freitag vor Weihnachten in Aachen notariell beurkundet. der hessischen Verwaltung ab- Als nun größter kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen betreut die regio iT künftig mehr als 14 Am 1. Januar 1970 trat das geschlossen sein. Ein Meilenstein Millionen Einwohner in NRW direkt und indirekt mit Services. Gesetz über die Errichtung der

HZD und Kommunaler Gebietsrechenzentren (KGRZ) in Kraft. Es war die Geburtsstunde der HZD in Wiesbaden. Der Zentrale folgte 1990 die Außenstelle im osthessischen Hünfeld, wo bis heute vor allem die IT der Justiz im Mittelpunkt der Aufgaben steht. “Für uns heute gleich zwei gute Gründe, doppelt zu feiern und das Jubiläumsjahr 2020 auf besondere Art einzuläuten“, so Joachim Kaiser, Direktor der HZD. 1970 startete die HZD als klassische Datenverarbeitungsbehörde mit einem Rechenzentrum, das über drei DatenverarbeitungsSysteme und zusammen gerade mal 400 Kilobyte Speicherleistung verfügte. In fünf Jahrzehnten hat sich die HZD zum modernen Full IT-Service Provider entfaltet – heute übrigens mit rund 3.000 Servern und einem Gesamtspeicher von weit über 2.000 Terabyte. Mit der planmäßigen Migration von fast 70.000 Arbeitsplätzen auf den HessenPC

Anlässlich von 50 Jahren Hessischer Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) Wiesbaden und 30 Jahren HZD Hünfeld hissten Direktor Joachim Kaiser und der Technische Direktor Thomas Kaspar die Jubiläums-Flagge vor der HZD-Zentrale. Foto: BS/HZD

3.0 wird im Jubiläumsjahr zudem die langfristig verfolgte Strategie der Konsolidierung und Standardisierung aller IT-Arbeitsplätze

für die HZD und ihre Kunden aus den unterschiedlichsten Ressorts. Die HZD unterstützt die hessische Landesverwaltung seit 50 Jahren in allen Fragen der Informations-/Kommunikationstechnologie. Ob Rechenzentrum, Soft- und Hardware, Sicherheitslösungen, Projektmanagement, Beratung oder IT-Beschaffung – die HZD betreibt, entwickelt und liefert moderne und zukunftsorientierte IT-Lösungen für eine leistungsstarke Verwaltung. Dazu treibt sie Innovationen voran und kooperiert mit Hochschulen für eine fundierte Ausbildung der IT-Spezialisten von morgen. An zwei Standorten (Wiesbaden und Hünfeld) arbeiten heute rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der digitalen Transformation. In diesem Prozess kommt der HZD als zentralem Full ITService Provider und operativem Arm der hessischen Landesverwaltung eine Schlüsselrolle zu.

Wechsel im AdV-Vorsitz Auf Niedersachsen folgt Bayern (BS/gg) Der Leitende Ministerialrat Tobias Kunst aus Bayern hat zum 1. Januar 2020 den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) übernommen. Zum 1. Januar 2020 wechselte der Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) von Niedersachsen nach Bayern. Neuer Vorsitzender für die Jahre 2020 und 2021 ist der Leitende Ministerialrat Tobias Kunst vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Tobias Kunst, geboren im Jahr 1966, ist seit 2010 Referatsleiter am Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, seit 2018 zuständig für Organisation, Haushalt und Personal der Bayerischen Vermessungsverwaltung und des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Nach seinem Studium der Geodäsie an der Technischen Universität München und der Referendarausbildung war er als Projektleiter von Verfahren der Ländlichen Entwicklung (Flurneuordnung, Dorferneuerung) tätig.

Übergabe des Staffelstabes des AdVVorsitzes von Siegmar Liebig (rechts; Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Hannover) an Tobias Kunst (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) Foto: BS/AdV

Nach seinem Wechsel 1997 in die Bayerische Vermessungsverwaltung betreute er zunächst Projekte der Öffentlichkeitsarbeit am Bayerischen Landesvermessungsamt (heute: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) in München und wurde nach einer mehrjährigen Referententätigkeit am Bayerischen Staatsministerium der Finanzen zum Leiter des Vermessungsamts Traunstein bestellt, bevor er als Referatsleiter in das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zurückkehrte. In den Jahren 2008 bis 2011 stand er dem DVW Bayern e.V. – Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement vor. Innerhalb der AdV wirkte Kunst seit 2010 im Arbeitskreis Liegenschaftskataster und im Arbeitskreis Public Relations und Marketing sowie in verschiedenen Arbeitsgruppen mit. 2018/2019 war er stellvertretender Vorsitzender der AdV.

Relaunch von Open.NRW Portal bietet mehr Übersicht bei Open Government-Aktivitäten (BS/gg) Open.NRW, das Internet-Portal für Open Data und Open Government der Landesregierung NordrheinWestfalen, präsentiert seit Ende vergangenen Jahres sein Angebot in einer neuen Umgebung. Mit dem Neustart will Open.NRW einen wichtigen Beitrag für mehr Beteiligung und Zusammenarbeit zwischen Staat, Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Wissenschaft leisten. Mit dem neu gestalteten Portal setze man ein klares Zeichen für eine offene und innovative Verwaltungskultur, so Wirtschaftsund Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. “Wir möchten unsere führende Rolle beim Thema Open Government ausbauen. Dazu streben wir einen intensiveren Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, eine umfangreiche Veröffentlichung von Verwaltungsdaten und mehr Transparenz an”, so der Minister weiter. Auf dem Portal stehen viele nützliche Angebote, etwa aus den Bereichen Umwelt, Verkehr, Bildung und Gesundheit, zur kostenfreien Nutzung bereit, etwa die App BORISplus.NRW,

mit der Käufer und Verkäufer von Immobilien jederzeit Informationen zum Grundstücksmarkt mobil abrufen können. Mit der App “Hike&Seek” können sich die Nutzer individuelle Wanderrouten zusammenstellen und dabei historisches Hintergrundwissen über die Umgebung erfahren. Die Grundlage für die App liefern die vom Land bereitgestellten Geländedaten. Der optimierte Zugang zu den offenen Verwaltungsdaten des Landes und der NRW-Kommunen ist eine der wichtigsten Neuerungen. Zudem können alle Behörden ab sofort schnell und einfach Daten im Internet veröffentlichen. Auch die Kommunen sollen das dafür notwendige Tool ab Mitte 2020 ebenfalls kostenfrei nutzen können. Darüber hinaus bietet das neue Portal mehr Platz für redaktionelle Inhalte: Bürger, Landesbehörden und Kommunen können nun auf umfangreiche In-

formationen zu Open GovernmentProjekten, Leitfäden, Broschüren, Open-Source-Software, Ansprechpartnern und auf einen Terminkalender zugreifen. So können sie sich über praktische Beteiligungsund Unterstützungsmöglichkeiten für die Umsetzung von Open Government informieren. Nordrhein-Westfalen hat sich zu den Prinzipien des Open Government bekannt, um Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung zu öffnen und die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Auch zukünftig soll kontinuierlich und gemeinsam mit den Nutzern an der Weiterentwicklung des neuen Portals gearbeitet werden. Geplant ist unter anderem, das Angebot um Möglichkeiten zur Datenvisualisierung zu ergänzen sowie die Datenveröffentlichung durch Behörden zu unterstützen. Das Open.NRW-Portal findet sich unter www.open.nrw.

Für Raunen im Publikum sorgte dabei die völlig selbstverständlich vorgetragene Aussage des litauischen Außenministers Linas Antanas Linkevičius, dass die jährliche Steuererklärung für den durchschnittlichen Litauer Bürger in ungefähr einer Minute abgeschlossen ist. Sämtliche Daten würden aus dem vorherigen Jahr übernommen und mithilfe von vollständig offenen und einheitlich verwalteten Bürgerdaten digital auf Aktualität gegengeprüft. Anschließend müsse der Bürger nur noch selbst überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat, und könne entweder Angaben ändern oder die Erklärung vollständig digital einreichen. Vizekanzler Deividas Matulionis ergänzt, dass es die digitale Steuererklärung in Litauen zudem bereits seit 15 Jahren gibt. Auch den für digitale Verwaltungsleistungen zwingend notwendigen, tiefgreifenden Datenschutz hat das Land offenbar im Griff. Laut Vizekanzler Matulionis ist das Land im ITU-Index für Cyber-Sicherheit in den letzten Jahren bis auf den vierten Rang geklettert – weltweit. Hierfür habe

Im Bild (v.l.n.r.): Klaus Pipke (Verbandsvorsteher des civitec), Dieter Ludwigs (Geschäftsführer der regio iT), Marcel Philipp (Oberbürgermeister der Stadt Aachen), Dr. Christian Becker (Vors. der regio iT-Gesellschafterversammlung), Dieter Rehfeld (Vors. der regio iT-Geschäftsführung), Thomas Neukirch (Geschäftsführer des civitec), Michael Servos (Vors. des regio iT-Aufsichtsrates).

man die Cyber-Sicherheit komplett in einer Einheit im Verteidigungsministerium konsolidiert.

EU-Mitgliedschaft als Treiber der Digitalisierung Ein wichtiger Faktor für die digitale Erfolgsgeschichte sei dabei die Osterweiterung der Europäischen

Foto: BS/regio IT

Union gewesen: “Die EU-Mitgliedschaft hat politische Barrieren abgebaut und die digitale Welt erlaubt uns, geografische und bürokratische Grenzen zu überwinden, indem wir Wirtschaft und öffentliche Dienstleistungen ständig verbessern und erweitern”, so Matulionis.

Digitale Innovation nachhaltig gestalten Ambivalentes Verhältnis von Klimaschutz und Digitalisierung (BS/pet) Als die großen Hype Themen der Gegenwart stehen Klimaschutz und Digitalisierung in einem merkwürdig ambivalenten Verhältnis. Zwar gelten digitale Technologien als ressourcensparend, immerhin ist ihr Betrieb nicht mehr auf analoge Träger, wie zum Beispiel Papier angewiesen, ihre Produktionsbedingungen sind es hingegen ganz und gar nicht. Nicht nur benötigen sie jede Menge Energie, auch seltene Metalle wie Cobalt und Tantal müssen unter schwierigen Bedingungen in Krisenländern abgebaut werden. Es scheint, als ließen sich Natur und Digitaltechnik aktuell noch auf keinen grünen Nenner bringen. Wie sie sich künftig besser ausbalancieren lassen oder – mehr noch – wie digitale Strategien selbst zur einer umsichtigen Klimastrategie beitragen können – darüber diskutierte man auf dem elften Bonner Netzwerkabend, einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bonn und des Amts für Wirtschaftsförderung der Bundesstadt Bonn. Dass Produktion und Betrieb digitaler Geräte nicht sonderlich energiesparend sind, dürfte hinlänglich bekannt sein. Dass eine einzige Transaktion via Blockchain aber ebenso stromintensiv ist wie der Betrieb eines Kühlschranks für ganze sieben Jahre, dürfte doch so manchen in Erstaunen versetzen. Pfleglicher Umgang mit Ressourcen sieht anders aus. Nichtsdestoweniger sei es in der aktuellen Situation falsch, in Hysterie zu verfallen und die Digitalisierung als Klimakiller zu verteufeln, meint Prof. Dr. Tobias Kollmann von der Universität DuisburgEssen. Für ihn handelt es sich lediglich um Kinderkrankheiten, die schon in nicht allzu ferner Zeit beseitigt werden könnten.

Mehr noch: In Anbetracht der Tatsache, dass digitale Techniken absehbar nur noch größeren Raum in unserem Leben beanspruchen würden, könne eine Antwort auf die Klimafrage einzig mit digitalen Lösungen erfolgen. Was derzeit noch fehle, sei der Wille, dies auch in ein politisches Programm umzumünzen. Zwar liegt mit dem “Zukunftsvertrag” seit 2015 eine Nachhaltigkeitsagenda der UN vor, ein Blick ins Papier offenbart aber, dass Digitalisierung kein einziges Mal vorkommt. Das sei so nicht hinnehmbar, erklärt Marie Müller-Koné vom Bonn International Center for Conversion (bcc) und fordert Regulierungen für mehr Transparenz in der Herstellung von IT-Produkten: “Was wir brauchen, ist ein Lieferkettengesetz, das Licht ins Düster digitaler Produktion bringt. Mit anderen Worten: Richtlinien, die klar vorgeben, unter welchen Umständen die Beschaffung von Ressourcen für IT-Erzeugnisse verboten ist.” Inakzeptabel sei beispielsweise der Handel mit Kriminellen oder Regimen, in denen Kinderarbeit zur Normalität gehöre. Unternehmen, die solche Kollateralschäden trotzdem billigend in Kauf nähmen, müssten mit strengen Sanktionen bedacht werden. Auf lange Sicht – und im Sinne der Nachhaltigkeit – müsse man daraufhin arbeiten, Wirtschaftskreisläufe zirkulär auszurichten.

Förderung grüner Start Ups Eine zentrale Rolle könnten hierbei Start Ups einnehmen, die sich vornehmlich auf Innovationen im grünen Sektor konzentrieren. Das habe auch die deutsche Unternehmenslandschaft erkannt, sagt Axel Menneking vom “hub:raum” Investmentfond der Deutschen Telekom AG. Um grünen Technologien die Startbedingungen zu erleichtern, bräuchte es aber insgesamt mehr Wagniskapital, schließt er an. Dieses sei in Deutschland zwar nach wie vor rar gesät, zarte Anfänge eines Umdenkens seien inzwischen allerdings zu verspüren. Menneking sieht vor allem die Politik in der Pflicht, diese Tendenz zum Dauertrend auszuweiten: “Um den Anschluss – zumal im grünen Sektor – nicht zu verlieren, müssen transparente Förderprogramme her, um jungen Unternehmen den Weg durch das gefürchtete Valley of Death zu bahnen.” Dasselbe Umdenken äußere sich aber auch an anderer Stelle, gibt Stephan Grabmeier, Purpose Innovation Contributor, zu verstehen. Nachhaltigkeit und Verpflichtung gegenüber den Ressourcen der Welt seien mittlerweile in den etablierten Unternehmen angekommen. Und das nicht nur als Teil des Bandrings, der Außendarstellung, sondern als eine Kernkomponente der Corporate-identity.

MELDUNG

Erste OZG-Leistung geht online (BS/wim) Ende des vergangenen Jahres wurde die erste Leistung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) freigeschaltet. Seitdem können Bewohner von Schleswig-Holstein auf digitalem Wege ihren Wohngeldantrag bearbeiten und abschicken. Das Wohngeld unterstützt bundes-

weit jährlich etwa 592.000 Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten; nach der Wohngeldreform 2020 werden es sogar rund 660.000 Haushalte sein. Der Online-Antrag ist entsprechend der OZG-Vorgaben nutzerfreundlich und effizient ge-

staltet, übersichtlich gestaltet und die verwendete Sprache ist einfach und klar formuliert. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise hochgeladen. Anschließend wird der fertige Antrag digital an die zuständige Wohngeldbehörde übermittelt.


IT-Sicherheit

Behörden Spiegel / Januar 2020

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Foto: BS/popout, stock.adobe.com

(BS) Wir nehmen den Jahresanfang zum Anlass, einen weiten Blick in die Zukunft der Cyber-Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu werfen. Wir versetzen uns ins Jahr 2029 und veröffentlichen vorab Auszüge aus dem Lagebericht des Bundesamts für Cyber-Sicherheit (BCS), Nachfolger des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Vorgestellt wird der Bericht durch den Bevollmächtigten der Bundesregierung für Cyber-Sicherheit, der im Range eines Staatsministers im Bundeskanzleramt ressortiert ist. Gewähr für das Eintreten der vorsichtigen Prognosen übernehmen weder die Redaktion noch der Autor Oliver Wege, Leiter der IT-Leitstelle und ehemaliger landesweiter IT-Sicherheitsmanager einer Landesverwaltung. Ein Blick in die Zukunft eben. Doch alles kann schneller kommen, als man denkt.

t | BCS-Lageberich er-Sicherheit (BCS) Bundesamt für Cyb

er-Sicherheit – die Lage der Cyb

29 in Deutschland 20

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2022 2023 2024 2025

2027

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Zeitleiste der BCS-Beteiligungen (früher BSI) zur Abwehr wesentlicher Cyber-Angriffe und IT-Sicherheitsvorfälle in Deutschland: 2011 Beginn wesentlicher Cyber-Angriffe in Deutschland (No-Name-Crew) 2015 Hilfestellung zur Abwehr des Hackerangriffs auf den Bundestag 2017 Abwehr des Hackerangriffs auf das Datennetz der Bundesverwaltung 2019 Doxing-Vorfall: Veröffentlichung privater Daten deutscher Politiker/Prominenter 2020 Abwehr eines Ransom-Angriffs auf die Bundesverwaltung 2020 Aufklärung von Manipulationsvorwürfen bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2020 2021 Krisenübung LÜKEX 2021 mit der Simulation eines Cyber-Angriffs

Bundesam

t für Cyber-S iche

rheit (BCS) | BCS-Lage bericht

– die Lage der Cyber-S ic

herheit in De 3.6.5 Neu utschland 2029 es KI-Syst em für D Einem deu L P tschen Fo rschertea liche Inte m der Fra lligenz” (K unhofer G I) ist es g sarial Net esellschaft elungen, works (GA aus dem B eine neue N) zu entw in Konku ereich “Kü Anwendu ickeln. Bei rrenz zuei nstn g für Gen n ei ander ges n em Bereich d er ative Adve G A N werden etzt. Erste er Bilderg rzwei neuro Tests fan enerierun und das zw den berei nale Netze g statt, w eite neuro ts o vo b ei r einigen ein neuro nale Netz dann, wie Jahren im nales Net den Detek sonst bei z einen B tiv spielt. KI-Verfah Aus den G ilderfälsch re D n üblich, iese Netzk ANs wurd er fast keine ombinatio en dann so zwei GAN Trainingsd n brauch genannte s bestand t a te C n en y cleGANs en mehr zum . Damit so ler aus U Lernen. llten beisp twickelt, d rlaubsfoto ielsweise ie s ermögli zu Verfahren n ächst nur Gemälde cht werden ; zunächst aus im Stil ber . 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BCS-B eteiligun Aufdeckung der missbräuchlichen Staatstrojaner-Nutzung durch Hackergruppe g b ei der Ab Schon un wehr wese sere Vorlä ntlicher uferbehörd technik (B Hilfe bei der Abwehr eines IT-Angriffs auf die Industriesteuerungsanlage eines Cyber-An e, das Bu SI), war a griffe in ndesamt n der Aufklä beteiligt deutschen Wasserversorgungsunternehmens (Wasseraufbereitungsanlage) Deutschla für Sicher rung und und bega nd heit in der Behebung nn bereit Response In formation s vo 2 n 0 IT Abwehr des ersten KI-Virus (Virus auf Basis der Künstlichen Intelligenz) Teams) a 1 7 -S sic m h it er dem Aufb sicherheits ls wirksa damals d me Reakti au von M vorfällen as NIS-RL o IR n T a -U s Begrenzung eines Stromausfalls in Deutschland aufgrund eines Komplettausfalls u (Mobile In msetzung f Cyber-A Informati ngriffe. D sgesetz (U onssicher cident ie Grundla msetzung heit für D der IT-Steuertechnik der Offshore-Windparks in der Nordsee bei einem Winterdas neue eu ge bildete d er ts ch IT E U-Richtlin -Sicherhei land). Zw sturm (in der Freien Hansestadt Bremen konnte aufgrund der Lage im deutschen ischenzeit ie zur Net tsgesetz 3 gibt dem lich wurd z- und BCS wesen .0 auf wei Stromnetz die Versorgung nicht mehr aufrechterhalten werden – sogenannter “Bremen e dieser A te Teile d tlich meh nsatz über er r B Gesellsch efugnisse Blackout”) aft ausged . ehnt und Das vorliege nd der IETF-Stan e Dokument wurde mi Hilfe bei der Begrenzung eines deutschlandweiten Stromausfalls durch eine Gasmangelt dem Signa dardisierun turverfahre g) elektron isch signiert. n XMSS (eX tended Me verursachte erhöhte Stromabnahme im Winter durch Bereitstellung von ITDer entsprec rkle Signatur hende Schlü e Sche ssel zur Prüfu ng der Signa me) aus der Gruppe Reservekapazitäten und hochverfügbaren Kommunikationskanälen der Merkle-S tur kann au ignaturen (na f den Webs eiten des BC - 22 S herunterge ch RFC 8391 laden werde Hilfe bei der Aufklärung eines IT-verursachten Todesfalls im Krankenhaus

2029 Untersuchung zur baldigen Funktionsfähigkeit von Quantencomputern (laufend)

n.


IT-Sicherheit

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Schotten dicht?

I

n welcher Bundesbehörde der schwere Vorfall seinen Anfang genommen hat, darüber herrscht Schweigen (“Opferschutz”). Klar ist jedoch, dass dieses erste Eindringen Nebenwirkungen für die gesamte Bundesverwaltung hatte. Im Namen mehrerer bereits befallener Bundesbehörden wurden weitere schadhafte Mails verschickt. Folge waren weitere Infektionen. Betroffen waren über den Umweg auch nachgeordnete Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI), so das Technische Hilfswerk. Auch das Ministerium selbst blieb nicht verschont. Über Art und Ausmaß der Schäden lässt sich im Moment nichts Sicheres sagen. Im Zuge der Bereinigung mussten teils IT-Systeme heruntergefahren werden. Auch öffentliche Einrichtungen in Hessen hatten um den Jahreswechsel mit Emotet zu kämpfen. Kurz vor Weihnachten ist die Stadtverwaltung Frankfurt am Main offline gegangen, um eine Verbreitung des Schädlings einzudämmen. Einfallstor war hier ein Rechner in einem Bürgeramt. Auch in Bad Homburg und der Stadt Alsfeld sind zeitweise sämtliche Server heruntergefahren worden. Die Ursache mit hoher Wahrscheinlichkeit auch hier: Emotet. Die Universität Gießen hatte einen schweren Befall schon Anfang Dezember 2019 festgestellt. Reparaturarbeiten dauern dort noch an und werden sich voraussichtlich noch bis in den Februar hinziehen. In Bayern waren das Klinikum Fürth und die Stadtverwaltung Nürnberg betroffen. Während letztere glimpflich davongekommen ist, konnten im Krankenhaus vorübergehend keine Patienten im Rahmen des Rettungsdienstes aufgenommen werden. Planbare Operationen wurden verschoben. In einer früheren Angriffswelle im September waren unter anderem die niedersächsische Stadt Neustadt am Rübenberge, die Medizinische Hochschule Hannover und das Berliner Kammergericht betroffen gewesen.

Sicher durch Abschottung? Nach den jüngsten Fällen reagierten Teile der öffentlichen Verwaltung mit restriktiven Richtlinien beim Empfang externer Mails. Im BMI und Teilen des nachgeordneten Bereichs werden Links aus Nachrichten entfernt und durch einen Hinweis ersetzt: “Die URL wurde aus ITSicherheitsgründen entfernt.” Wenn angehängte Dokumente

Behörden gehen vor Emotet in Deckung (BS/Uwe Proll/Benjamin Stiebel) Um ihre IT-Systeme vor Infektionen zu schützen, greifen einige Behörden zu drastischen Mitteln und blockieren den Empfang von URLs oder Anhängen in E-Mails. Für die Sicherheit ist das ein Plus, für die alltägliche Arbeit der Beschäftigten teils eine Katastrophe. Anlass war eine neue Angriffswelle mit der Schadsoftware Emotet vor Weihnachten. Dieses Mal war auch der Bund betroffen. Nun stellt sich die Frage, wie in der Zukunft mit den Risiken umzugehen ist. Makros, Skripte oder ausführbaren Code enthalten, wird die Mail nicht durchgestellt. Außerdem dürfen Anhänge keine aktiven Links enthalten. Damit sind auch Informationssammlungen, Strategie- oder Positionspapiere oder Info-Mailings nicht zustellbar. Das betrifft auch den behördenübergreifenden Mail-Verkehr im IVBB (Informationsverbund Berlin-Bonn). Zwar gilt das Regierungsnetz selbst als sicher. Offenbar kann oder möchte man aber derzeit Mails angeschlossener Stellen nicht vertrauen. Ähnliche Regeln wie das BMI setzt auch der IT-Dienstleister IT.NRW, der für Kommunikation der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Bei der Polizei des Landes, die ihre IT-Infrastruktur separat betreibt, gelten keine Einschränkungen. Auch in Niedersachsen gibt es keine einheitliche Linie. Die Finanzverwaltung geht besonders restriktiv vor. Dort werden alle Mails mit Links oder angehängten Microsoft-Office-Dokumenten generell geblockt. Eine Information des Absenders erfolgt nicht. Die Einschränkung wird explizit mit dem Schutz vor Emotet begründet. In anderen Teilen der niedersächsischen Landesverwaltung gilt das nicht. Mails werden durchgelassen, Mitarbeiter erhalten nur einen Warnhinweis bei Nachrichten von außerhalb, dass sie auf keine Links klicken sollten. Durch die IT-Sicherheitsbrille besehen, sind die Maßnahmen geeignet, Risiken deutlich zu senken. Schließlich sind E-Mails mit schadhaften Links oder Anhängen nach wie vor das Einfallstor Nummer eins für Viren, Trojaner oder Ransomware. “Nicht nur Unbedarfte fallen leicht auf gut gemachte Phishing-Mails rein. Keiner sollte davon ausgehen, dagegen gefeit zu sein”, warnt Joachim Weide, Sicherheitsexperte bei G4C (German Competence Centre against Cyber Crime). In dem Verein vernetzen sich Unternehmen aus der Finanz- und IT-Sicherheitsbranche für einen vertrauensvollen Austausch. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit

(Ausfall-)sichere Netzwerke für die intelligente Stadt Die Grundlage für eine funktionierende Smart City ist letztlich die Vernetzung ihrer einzelnen Komponenten und Akteure. Dabei müssen die Betreiber Sorge dafür tragen, dass alle Systeme untereinander und mit einer Steuerzentrale über ein Netzwerk verbunden sind, das höchstmöglichen Schutz und Redundanz bietet. Schließlich hängt von den smarten Systemen in einer Stadt viel ab, man denke

Nach erneuten Infektionen mit der Schadsoftware Emotet setzen einige Behörden nun auf Abschottung. E-Mails mit Links oder Anhängen werden abgewiesen oder um die potenziell gefährlichen Inhalte erleichtert. Foto: BS/Attapol, stock.adobe.com

in der Informationstechnik (BSI) sind Kooperationspartner. Die Entscheidung, Links zu blockieren, findet Weide in der gegenwärtigen Situation nachvollziehbar. Sie hat aber ihren Preis. Von Mitarbeitern aus dem Geschäftsbereich des BMI ist zu hören, dass normale Arbeitsabläufe massiv gestört sind. Die behördenübergreifende gemeinsame Arbeit an Dokumenten ist erschwert. Genau wie der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit Bürgern, Verbänden, Vereinen oder Unternehmensvertretern. Sowohl Dritten als auch den Mitarbeitern selbst sind die Einschränkungen bei der Kommunikation nur schwer zu vermitteln. Manche geben Links derweil über Umwege weiter, zum Beispiel als Bilder. Nutzer müssen die URLs dann aber händisch im Browser eingeben. Viele Beschäftigte haben sich zunächst über die unzeitgemäße Arbeitsweise beschwert. Mittlerweile können zumindest PDFs empfangen werden. Diese werden in Bilder umgewandelt und dabei von sämtlichen Links und aktiven Inhalten befreit. Doch wo liegt die Alternative? “Anhänge und Links auf Schadsoftware zu untersuchen, ist schwierig, aber durchaus möglich”, sagt Weide. Die meisten Schädlinge würden durch vernünftig konfigurierte Lösungen auf dem Stand der Technik herausgefiltert. “Aber hundertpro-

zentigen Schutz gibt es nirgendwo”, stellt der Fachmann klar.

Tausendsassa Emotet Das Problem mit Emotet: Der von BSI-Präsident Arne Schönbohm schon im Dezember 2018 als “weltweit gefährlichste Schadsoftware” bezeichnete Trojaner ist nicht nur besonders erfolgreich darin, auch in solide abgesicherten Netzwerken Fuß zu fassen. Die möglichen Schäden sind auch besonders weitreichend. Eine automatisierte Auswertung des Mail-Verkehrs bereits betroffener Nutzer erlaubt Emotet die Ableitung persönlich und authentisch wirkender Phishing-Mails im Namen von Kollegen, Geschäftspartnern und sonstigen Kontakten. Grundlage sind Methoden, die zuvor nur von professionellen und langfristig durchgeführten Angriffen auf besonders kritische Ziele bekannt waren. Einmal auf dem Rechner, kann Emotet weitere Schadsoftware nachladen, mit der Zugangsdaten abgezogen oder ein vollständiger Fernzugriff auf Systeme realisiert werden kann. Typisch ist eine Verschlüsselung von Daten mittels Ransomware und die Erpressung von Lösegeld. Anders als bei früheren Kampagnen werden zumeist keine Pauschalforderungen gestellt. Vielmehr sehen sich die Täter häufig zunächst in den kompromittierten Netzwerken um und passen das Lösegeld individuell an Zahlungsfähigkeit

und Sensibilität der vorgefundenen Daten und Systeme an. Von Emotet nachgeladene Software kann zur automatisierten Weiterverbreitung auch verschiedene Sicherheitslücken nutzen, die in nicht optimal abgesicherten Netzwerken vorkommen. Auch den “EternalBlue” getauften Windows-Exploit, der schon 2017 die massenhafte Verbreitung der Ransomware WannaCry ermöglicht hatte. Die potente Cyber-Waffe war ursprünglich von der NSA entwickelt und für eigene Zweck genutzt worden – bis sie kriminellen Hackern in die Hände fiel. Dass Emotet technisch so mächtig und vielseitig ist, macht es besonders beliebt. Im Sommer 2019 gab es bereits über 30.000 Varianten. Nach wie vor kommen täglich neue dazu und diese können dann eben nicht immer sofort durch Standard-Virenscanner erkannt werden. “Darum ist die Sensibilität bei den Nutzern nach wie vor der wichtigste Aspekt,” sagt G4C-Vertreter Weide.

Beil oder Florett? Wie geht es nun weiter? Anhänge und Links per se zu blocken, ist der falsche Weg. E-Mail ist der vorherrschende Kommunikationsweg für die Arbeit in allen Branchen und Sektoren. Behörden brauchen intensiven Kontakt mit Dritten und das Gros (80% schätzen Experten) der relevanten Inhalte im Mailverkehr kommt in Form von Anhängen daher. Das Ziel kann nicht Minimierung von Risiken durch größtmögliche Einschränkung sein. Vielmehr muss eine Verhältnismäßigkeit zwischen Sicherheit und Anwendbarkeit erreicht werden. Das gebieten schon die immer wieder erneuerten Bekenntnisse zu mehr zeitgemäßer, digitaler Verwaltung. Statt die Verbindungen mit dem Beil zu kappen (vgl. die Karikatur auf der Titelseite), muss mit dem technischen Florett reagiert werden. So gibt es Sandboxing-Lösungen, mit denen – eine durchdachte Konfiguration und Einbettung in die Systemlandschaft vorausgesetzt – sicher gesurft werden kann. Der

Eine digitale Stadt ist möglich...

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is zu 400 Millionen Stunden investieren die Deutschen insgesamt pro Jahr in Behördengänge, das errechnete der Spiegel. Da mittlerweile der überwiegende Teil der Haushalte hierzulande über einen Internetzugang verfügt, ließe sich viel dieser Zeit einsparen, wenn zumindest ein Teil der Besuche vor Ort durch Online-Dienstleistungen ersetzt werden könnte. Angst vor Datenmissbrauch müssen Bürger dabei nicht haben, einerseits schützt die DSGVO von rechtlicher Seite ihre persönlichen Informationen, andererseits gibt es immer ausgeklügeltere IT-Sicherheitskonzepte.

Behörden Spiegel / Januar 2020

… wenn man sie richtig absichert (BS/Oliver Eibel) In Deutschland wird schon seit Jahren über die Digitalisierung der Verwaltung diskutiert. Viel mehr aber auch nicht. In der Umsetzung haben wir den Anschluss an Pioniere wie Estland längst verloren. Bei uns haben Konzepte für eine digitale Stadt vielfach noch mit Skepsis zu kämpfen. Manche Bürger haben sogar Angst davor. Doch mit modernen Technologien ist es möglich, eine smarte Stadt so zu gestalten, dass sie sicher ist. etwa an Ampeln. Wenn diese falsch geschaltet sind, kann das großen Schaden anrichten. In der Stadt von morgen werden auch Krankenhäuser und andere kritische Einrichtungen vernetzt. Dabei hat Ausfallsicherheit oberste Priorität. Ähnlich wie es heute schon Notstromgeneratoren in wichtigen Gebäuden gibt, wird es in Zukunft auch Fall-back-Mechanismen geben, um die Konnektivität aufrechtzuerhalten, sollte eine primäre Leitung ausfallen. Geschehen kann das leicht, es muss nicht einmal kriminelle Energie im Spiel sein. Oft reicht es, wenn bei Bauarbeiten ein wichtiges Kabel durchtrennt wird. Moderne Technologien wie SDWAN machen eine redundante Auslegung von Netzwerkinfrastrukturen möglich, die diese Risiken beherrschbar machen. SD-WAN steht dabei für Software Defined Wide Area Network.

wichtige Systeme, wie zum Beispiel öffentliche WLAN-Hotspots würden dann im Zweifel zuerst abgeschaltet werOliver Ebel ist Area Vice President Central Europe bei den, sodass ihre Citrix CE. Ressourcen für Foto: BS/Citrix wichtigere Dienste zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Datenströme Eine dynamische Lastverteinicht mehr an physische Kanäle lung in SD-WAN-Netzwerken gekoppelt sind und sich flexibel sorgt auch im Regelbetrieb für umleiten lassen. Im Falle eines eine optimale Performance und durchtrennten Kabels ließe sich Optimierung der Übertragungsder zugehörige Datenverkehr kosten. Vermeidbare Ausgaben etwa über eine Mobilfunkver- für ungenutzte Leitungen entbindung umleiten. Im zentralen fallen. Zahlreiche MonitoringRechenzentrum der Stadt lassen Funktionen sorgen dafür, dass sich Richtlinien für diverse Vor- die städtische IT-Abteilung stets fälle definieren. Priorisierung den vollen Überblick über ihr bestimmter Anwendungen er- Netzwerk behält. So können laubt es, kritischem Datenver- die Experten bereits bei den kehr Vorrang einzuräumen, et- ersten Anzeichen von Störunwa von Ampelanlagen. Weniger gen Maßnahmen ergreifen und

Ausfälle verhindern. Sollte es zu einem Angriff auf Teile der In­ frastruktur kommen, lassen sich die betroffenen Bereiche vom restlichen Netzwerk abkoppeln, das so nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Neue Lösungen für smarte Arbeitsplätze Ist erst einmal die Basis auf Netzwerkebene geschaffen, ergeben sich viele Potenziale für eine effiziente Kooperation zwischen verschiedenen Stellen der digitalen Stadt. Für den Bürger wäre es sehr praktisch, wenn verschiedene Behörden digitale Akten untereinander übermitteln könnten. Dies würde viele Behördengänge sparen, was dann wiederum auch den Ämtern nutzt. Heute stellt sich die Situation jedoch eher so dar, dass einzelne Behörden mit eigenen Insellösungen arbeiten. Die IT entspricht dort in vielen Fällen

vom BSI mitentwickelte Browser in the Box ist nur ein Beispiel. Andere Verfahren basieren auf Whitelisting von Links. Klickt der Nutzer einen Link, erfolgt vor der eigentlichen Anfrage im Hintergrund eine gesicherte Testanfrage. Wird kein verdächtiges Verhalten festgestellt, wird der Zugriff durchgelassen, die Maschine beobachtet den Netzverkehr aber weiter. Für den Nutzer bedeutet das ledigilich eine kleine Verzögerung. Erst wenn durch verschiedene Nutzer eine gewisse Anzahl von Verbindungen zu der Adresse ohne Auffälligkeiten aufgebaut worden ist, kommt der Link auf eine Whitelist und kann auch ohne gesonderte Testanfrage geöffnet werden. Dass normales Arbeiten und hohes Sicherheitsniveau sich verheiraten lassen, zeigen positive Beispiele aus der Bundesverwaltung. Beim BSI wurde anders als beim BMI nach der jüngsten Emotet-Welle kein konkreter Handlungsbedarf gesehen. Die Infrastruktur der Cyber-Sicherheitsbehörde ist gut abgesichert, Das Risiko eines Durchdringens von Schadsoftware durch die Analyse-Systeme ist gering. Auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vertraut man nach wie vor den eigenen Sicherheitssystemen. Alle Mails werden geöffnet und auf Herz und Nieren gescannt. Reguläre Links und Anhänge können entsprechend unberührt durchgelassen werden. Das BMVg ist ein Musterbeispiel für Standardisierung und Zentralisierung in der IT. Darin liegt die materielle Voraussetzung für ein hohes IT-Sicherheitsniveau. Es ist kein Zufall, dass der Bundesrechnungshof in seiner jüngsten Kritik zum Stand der IT-Konsolidierung des Bundes insbesondere auch die Vernachlässigung der IT-Sicherheit gerügt hat. Keine Frage: Die Verantwortlichen haben das Thema auf dem Schirm. Die Verwaltung ist sichtlich um sicheren IT-Betrieb bemüht. Das zeigen auch die jüngsten Reaktionen. Aber solange es nicht gelingt, eine zentrale und standardisierte IT-Infrastruktur zu schaffen, wird ein konsistentes IT-Sicherheitsmanagement auf hohem Niveau schwer zu erreichen sein. Nur wer seine Strukturen kennt, kann Risiken gut einschätzen und eindämmen. Nur mit klaren und standardisierten Strukturen können Standard-Maßnahmen wie Patchmanagement und Back-UpPflege ordentlich funktionieren.

nicht mehr dem Stand der Technik. Solche Legacy-IT birgt auch den Nachteil, dass sie modernen Sicherheitsanforderungen nicht mehr gewachsen ist. Ein modernes Konzept für kommunale IT könnte dagegen so aussehen: Alle Daten liegen auf einer Private Cloud, die in einem zentralen Rechenzentrum gehostet wird. Damit ergeben sich auch keine Komplikationen hinsichtlich DSGVO. Auf diesen zentralen Speicher können Mitarbeiter dann von ihren jeweiligen Endgeräten zugreifen, auch mobil. Die Sicherheit der Bürgerdaten gewährleisten dabei moderne Authentifizierungslösungen, die sich nicht mehr nur auf Benutzernamen und Passwörter verlassen. Stattdessen kommt Multifaktorauthentifizierung zum Einsatz. Dabei wird der Faktor Wissen (z. B. Passwort) mit einem weiteren kombiniert, das kann etwa ein HardwareToken sein oder auch ein biometrisches Merkmal wie der Fingerabdruck. Eine leistungsfähige Endgeräte-Managementsoftware sorgt dafür, dass verlorene oder gestohlene Geräte nicht zum Risiko werden, diese lassen sich einfach zentral sperren.


Behörden Spiegel / Januar 2020

B

ehörden Spiegel: Herr Schönbohm, mit dem ITSicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) will die Bundesregierung nochmals Betreiber Kritischer Infrastrukturen und weitere Unternehmen adressieren. Welche Branchen werden womit rechnen müssen?

IT-Sicherheit

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Wissen, Standards und Zertifizierung

geregelt, wie man im Einzelnen zusammenarbeiten will und ich denke, das ist der richtige Weg. Nicht “one size fits all”, sondern jedes Land entscheidet nach seinem besonderen Bedarf und die (BS) Wie verwundbar sensible IT-Systeme häufig sind, zeigte jüngst eine neue Welle von Infektionen mit der Schadsoftware Emotet (mehr dazu auf Zusammenarbeit wird dann im Seite 32). Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) laufen die Fäden der Cyber-Sicherheit für die Zielgruppen Staat, Wirtschaft Rahmen von Amtshilfeersuchen und Gesellschaft zusammen. Mit dem Präsidenten Arne Schönbohm sprach Uwe Proll über Regulierung im IT-Bereich, digitale Souveränität in einer oder anderen Möglichkeiten umarbeitsteiligen Welt und die Kooperation mit Ländern und Kommunen. gesetzt. Schönbohm: Derzeit befindet Am Ende haben wir vor allem eisich der Referentenentwurf in die Wirtschaft darauf zugreifen teilungsübergreifend sehr eng ne Vielzahl an Informationen, die der Ressortabstimmung. Dieser kann. Außerdem fließen die Er- und intensiv zusammenarbeitet. wir teilen können. Zum Beispiel sieht vor, die Pflicht auszuweikenntnisse aus der Cyber-Ab- Und das gelingt dann auch flexi- hat das BSI für den Bund die siten, IT-Störungen zu melden und wehr in die branchenspezifischen bel über verschiedene Standorte cheren Endgeräte auf Apple- oder Mindestsicherheitsstandards einSicherheitsstandards sowie in hinweg. Samsung-Basis auf Herz und zuhalten. Bisher sind hiervon nur die Zertifizierungs- und ZulasNieren geprüft und Betreiber Kritischer Infrastruktusungsprozesse ein, wo dann bezugelassen. Dieses sonders auf die entsprechenden Wissen können wir ren betroffen. Künftig sollen auch “Wir verfolgen das Schwachstellen geachtet wird. auch den Ländern weitere Unternehmen erfasst Konzept der sogenannten gerne zur Verfügung werden, wenn ein besonderes Genauso beraten wir aber auch öffentliches Interesse besteht. die Bürgerinnen und Bürger, integrierten Wertschöpfungskette stellen, wenn sie die gleichen Geräte zu Wie dies letztlich definiert wird zum Beispiel wenn wir feststelder Cyber-Sicherheit.” den gleichen Sicherund welche Branchen direkt adlen, dass Smartphones auf dieressiert werden, bleibt im Gesetzse Weise kompromittiert sind. heitsbedingungen gebungsverfahren abzuwarten. Wir weisen die Händler darauf Behörden Spiegel: Wie sehen nutzen wollen. Um solche einfaGenaue Kennzahlen und Kriterihin und sprechen, wenn es not- Sie das Verhältnis des BSI zu chen Themen der Amtshilfe geht wendig ist, auch eine öffentliche den Landessicherheitsbehör- es zunächst. In Berlin, Freital, en folgen dann voraussichtlich im Warnung aus. Rahmen einer Rechtsverordnung. den? Und wie sollte es inhaltlich Stuttgart, Wiesbaden, Hamburg Das heißt, wir bieten techno- wie organisatorisch gestaltet und Brüssel haben wir die VerBei der Umsetzung des ersten Arne Schönbohm (hier auf dem Fachkongress Public-IT-Security des Behörden bindungsbeamten. IT-Sicherheitsgesetzes wurden Spiegel) ist seit 2016 Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informa- logisches Know-how aus einer werden? Die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise nicht die Energie- tionstechnik (BSI). Foto: BS/Stiebel Hand. Kernpunkt ist der operaversorger per se adressiert, sontive Schutz der Regierungsnetze Schönbohm: Jedes Land hat sind unsere Schnittstelle zu dern die Anlagen, die bestimmte werden, der Rest wird zugekauft. unheimlich viel, um “intellectual und davon ausgehend profitie- da seine eigenen Strukturen. den Ländern, aber auch zu den Schwellenwerte überschreiten, Das Gesamtsystem ist aber “Ma- property” auch von deutschen Un- ren, wie in einer Spirale nach Mal sind die Digitalisierungsmi- Kommunen und der regionalen zum Beispiel solche, die 500.000 de in Germany” und erfüllt die ternehmen zu stehlen. Wie lässt außen, unsere verschiedenen nister für die Cyber-Sicherheit Wirtschaft. Sie bieten InformaEinwohner versorgen. Sobald Qualitätsanforderungen des Ge- sich der Cyber-Spionage ein Riegel Zielgruppen wie Länder, Kom- zuständig, mal sind es die Fi- tionen, vermitteln Beratung und das alles feststeht, kann man samtsystemverantwortlichen. In vorschieben? munen, Wirtschaft, Gesellschaft. nanzminister oder die Innen- nehmen auch Informationen auf, eine Abschätzung vornehmen, vielen anderen Bereichen ist es Grundlage ist eine deutlich ef- minister. Wir haben Absichts- welche Bedarfe vor Ort bestehen, Schönbohm: Das Thema wird fizientere Organisation, die wir erklärungen mit elf Ländern sodass wir das entsprechend wie viele Unternehmen betroffen ähnlich, denken wir an die Mosein werden. bilfunkinfrastruktur 5G oder an von den deutschen Behörden geschaffen haben und die ab- unterschrieben. Dort haben wir berücksichtigen können. Künstliche Intelligenz. Wir leben ganz intensiv bearbeitet, sowohl Behörden Spiegel: Im Rahmen in einer sehr arbeitsteiligen Welt. vom Bundesnachrichtendienst des IT-SiG 1.0 gab es Kritik an Aus BSI-Sicht ist es daher be- als auch vom Bundesamt und den den Schwellenwerten. So hatten sonders wichtig, dass Software Landesämtern für Verfassungseinige Bundesländer bemän- und Hardware, die eingesetzt schutz. Im Grunde ist das aber gelt, dass Stadtwerke, die zum werden, auch genau das tun, nichts Neues. Informationen zu Soziale Netzwerke könnten für Behörden Tabu werden Beispiel nur 80.000 Einwohner was sie sollen. Es ist von elemen- sammeln ist neben der Prostituversorgen, nicht erfasst wurden, tarer Bedeutung, dass wir die tion eines der ältesten Gewerbe (BS/Benjamin Stiebel) Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink hat obwohl auch diese Kritische In­ Souveränität haben, die Risiken der Welt. Neu und spannend sind massive Zweifel, dass Behörden rechtmäßig Accounts auf Sozialen Netzwerken betreiben können. Er droht frastrukturen seien und man sich allein vernünftig bewerten zu kön- nur die Möglichkeiten, die sich notfalls mit Abschaltung. Die Diskussion ist nicht neu und Brink mit seiner Position nicht allein. Gestärkt durch Regulierung gewünscht hätte. nen und daraus die richtigen aus der Digitalisierung ergeben. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einschlägige Gerichtsentscheidungen könnten die AufsichtsSchlüsse zu ziehen. Deshalb arbeiten wir beispiels- behörden nun ernst machen. Da spielen Prüfung, weise für den Bereich der Kriti“Eine Ausweitung der Pflicht zur Auditierung und Zer- schen Infrastrukturen intensiv Zum Jahreswechsel hat Brink Einhaltung von Mindeststandards tifizierung eine ganz an branchenspezifischen Sicher- seinen eigenen Twitter-Account zentrale Rolle. heitsstandards, um das Sicher- gelöscht und will nun prüfen, ob ist der richtige Weg.” andere Behörden es ihm gleichheitsniveau zu erhöhen. Behörden Spiegel: Von großer Bedeutung ist eine tun müssen. Seit Monaten habe Schönbohm: Das hören wir Das heißt Zertifizierung und Zulas- sichere Ende-zu-Ende-Verschlüs- er bereits Gespräche geführt auch aus der Wirtschaft. So sung von Produkten ist die Voraus- selung. Wir haben die ersten und empfiehlt den öffentlichen ergab gerade eine Umfrage des setzung für die Inbetriebnahme Mobilfunkchips zertifiziert, die Stellen in seinem ZuständigTÜV-Verbands, dass rund zwei hierzulande. Rein technisch sieht ein Hochsicherheitselement ent- keitsbereich bereits die AbmelDrittel der Unternehmen gerne das BSI ja auch kein Argument halten, so dass von Endgerät zu dung. Komme seine Behörde zur eine Regulierung hätten. War- gegen die Nutzung der Amazon- Endgerät sicherer kommuniziert Auffassung, dass bei Twitter um? Weil man festgestellt hat, Cloud bei der Bundespolizei oder werden kann. rechtswidrig Daten verarbeitet dass ohne gesetzliche Vorgaben gegen Huawei-Technik, oder? würden, so würde sie zuerst Behörden Spiegel: Das BSI er- Warnungen und Verwarnungen ein gewisses Sicherheitsniveau Schönbohm: Es geht bei der hält im Jahr 2020 neue Stellen. aussprechen und schließlich immer erkämpft und gegen einen kaufmännischen Geschäftsfüh- technischen Betrachtung nicht Eine große Außenstelle in Frei- Anordnungen. “Und das können rer durchgesetzt werden muss. um das eine oder das andere tal ist gerade eröffnet worden, wir rechtlich auch durchsetzen”, Öffentliche Stellen werden sich vielleicht bald dauerhaft aus den Sozialen Netzwerken verabschieden müssen. Andernfalls könnten Sanktionen seitens Gibt es aber eine gesetzliche Re- Unternehmen. Es geht darum, eine Kompetenz-Außenstelle in betont Brink. der Datenschautzaufsichtsbehörden die Folge sein. gelung, dann wird diese eben dass bestimmte Daten unter be- Saarbrücken kommt dazu. Zu umgesetzt. Das ist wie bei der stimmten Umständen verarbeitet den klassischen Aufgabenfeldern Verantwortung liegt auch Foto: BS/stockfotocz, stock.adobe.com beim Nutzer Anzahl der Feuerlöscher, die vor- werden können, wenn man ein kommt nun verstärkt der digitageschrieben ist und entsprechend entsprechendes Sicherheitsni- le Verbraucherschutz hinzu. Wie Über jeden, der Facebook oder ein ergangen. Ob die damalige Über Umwege zum Ziel? beschafft wird. Eine Ausweitung veau hat, zum Beispiel ein C5- werden Rollen und Aufgaben in Twitter nutze, würden Profile Anordnung zur Deaktivierung Das Anliegen Brinks und seiner angelegt, so der Datenschützer. der Facebook-Seite des Vereins Amtskollegen ist nicht die Verder Pflicht zur Einhaltung von Cloud-Testat. Für uns verhält es Zukunft verteilt? “Dabei gibt es enge rechtliche rechtskonform war, muss nun bannung der Sozialen NetzwerMindeststandards, wie sie der sich aus rein technischer Sicht Schönbohm: Wir haben vor Regeln und die werden auf die- das Oberverwaltungsgericht ke aus der Verwaltung, sondern Referentenentwurf des IT-Sicher- nicht anders als bei der Kfzheitsgesetzes 2.0 vorsieht, ist also Überprüfung. Es ist vollkommen rund zwei Jahren begonnen, ab- sen Plattformen aus unserer Schleswig entscheiden. Für die dass die Anbieter ihre Plattformen der richtige Weg. irrelevant, ob man einen Skoda, teilungsübergreifende Prozesse Sicht in vielen Bereichen über- Landesdatenschutzbeauftragte rechtskonform betreiben. “Ich Volkswagen, Toyota oder Ford einzuführen. Wir verfolgen das schritten.” Das ist nicht neu. Marit Hansen steht aber fest, erwarte, dass nun Behörden und Behörden Spiegel: Zurzeit wird überprüft. Sie müssen alle ein Konzept der sogenannten inte­ Grundlage für Brinks Vorstoß ist dass Behörden nach aktuellem Unternehmen nicht nur bei Faceviel über digitale Souveränität ge- ähnliches Bremsverhalten ha- grierten Wertschöpfungskette der ein Gerichtsurteil des Europäi- Stand keine Fanpages bei Fa- book, sondern auch bei anderen sprochen. Ein weites Feld, bei dem ben und über eine entsprechende Cyber-Sicherheit. Der jahrelan- schen Gerichtshofes von 2018. cebook betreiben können. Auch Dienstleistern Rechtskonformität ge Aufbau und die Bündelung Darin wurde klargestellt, dass der Bayerische Landesdaten- einfordern werden”, sagt Hansen. auch nicht immer ganz klar ist, Knautschzone verfügen. von Know-how Betreiber von Facebook-Fan- schutzbeauftragte Prof. Thomas was genau gemeint ist. Wie lässt Ob das bei den Betreibern fruchsich das Thema aus Ihrer Sicht und Kompe- pages mitverantwortlich für die Petri und der Bundesdaten- tet, darf aber bezweifelt werden. “Es ist von elementarer Bedeutung, so diskutieren, dass man auch tenz hat das Verarbeitung der Nutzerdaten schutzbeauftragte Ulrich Kelber Die geteilte Verantwortung zwizu konkreten Erkenntnissen und BSI zu einer und damit auch für eventuelle hatten sich dieser Auffassung schen Facebook und Fanpage-Bedass wir die Souveränität haben, RiHandlungsspielräumen kommt? Behörde ge- Verstöße sind. In der Folge hat angeschlossen und die Stellen treibern ist seit anderthalb Jahren siken vernünftig bewerten zu können macht, in der nun kürzlich das Bundesverwal- in ihrem Zuständigkeitsbereich juristisch klargestellt. Geändert und daraus die richtigen Schlüsse zu die Fäden der tungsgericht entschieden, dass zur Abschaltung aufgefordert. hat sich am Geschäftsmodell Schönbohm: Eine wichtiDabei sind sich die Daten- und den Nutzungsbedingungen Cyber-Sicher- eine Datenschutzbehörde im ge Frage beim Thema digitale ziehen.” heit zusam- Sinne der Gefahrenabwehr die schützer bewusst, dass moderne in dem Zusammenhang nichts. Souveränität ist die nach dem m e n l a u f e n . Deaktivierung einer Facebook- Kommunikationskanäle wichtig Ein Umdenken könnte eintreten, Ort der Wertschöpfung. Ist es Natürlich gibt es auch politische Aus diesen Fäden stricken wir Fanpage anordnen darf. entscheidend, wo ein Produkt für die Öffentlichkeitsarbeit der wenn die Aufsichtsbehörden im Datenschützer gehen davon Verwaltung sind. Für die Polizei großen Stil die Stilllegung von oder eine Dienstleitung entsteht, Erwägungen und Diskussionen. jeweils passende Pullover in zum Beispiel in Dresden oder Das BSI beurteilt dagegen allein unterschiedlichen Größen und aus, dass die Rechtsprechung ist die Präsenz auf Twitter in Fanpages von Behörden und Uneben im Silicon Valley? Auch die die Technik und deren Risiken. Farben für die unterschiedlichen sich auf andere Plattformen Krisensituationen wichtig, um ternehmen anordnen. RückenFrage, wo die Steuerung stattfin- Es gibt keine Behörde weltweit, Anforderungen von Staat, Wirt- übertragen lässt. Damit könn- schnell verlässliche Informa- wind dafür hätten sie, wenn das ten sich Behördenauftritte in tionen verbreiten zu können. Oberverwaltungsgericht die Andet, spielt beispielsweise beim die mehr Hochsicherheitszerti- schaft und Gesellschaft. Ein Beispiel: Wir beobachten den Sozialen Medien generell Brink bedauert seinen selbs- ordnung des ULD von 2011 für Thema Plattformökonomie eine fizierungen ausgesprochen hat größere Rolle. Der dritte Aspekt als das BSI. Entsprechend haben und bewältigen Angriffe auf das untersagen lassen, sofern die tauferlegten Twitter-Verzicht. rechtskräftig erklärt. Wenn sich ist gerade für uns von besonderer wir auch ein großes Know-how Regierungsnetz. Unsere Erkennt- Anbieter den Datenschutz nicht Das Medium habe ihm direkte reihenweise Fanpage-Betreiber in Bedeutung: Das Thema Zertifi- und ein Alleinstellungsmerkmal nisse teilen wir mit den Ländern einwandfrei gewährleisten. Kommunikation mit den Bür- Deutschland verabschieden, wird Die Gerichtsurteile sind in ei- gern ermöglicht, jedoch könne er Facebook handeln müssen. Anzierung und Auditierung. Man weltweit bei der Überprüfung und und den Betreibern Kritischer Inmuss sich klar machen, dass Testierung solcher Technologien. frastrukturen. Wir stellen Wissen nem seit 2011 andauernden als Leiter der Aufsichtsbehörde dere Anbieter könnten mitziehen. Den Preis zahlen bis dahin dann zu genutzten Schwachstellen in Rechtsstreit zwischen dem Un- nicht auf einer Plattform aktiv bei großen Automobilkonzernen Behörden Spiegel: Einige Län- die Malware Information Sharing abhängigen Landeszentrum für sein, die möglicherweise den aber die, die Facebook als Komteilweise nur noch zehn Prozent der Software selbst geschrieben der, allen voran China, investieren Platform (MISP) ein, sodass auch Datenschutz und einem Ver- Datenschutz verletze. munikationskanal nutzen wollen.

Die Waffen des BSI im Kampf für mehr Cyber-Sicherheit

Schluss mit Facebook und Twitter?


Cyber Akademie

Seite 34

Behörden Spiegel / Januar 2020

Themenseite in Kooperation mit:

Neues aus der Cyber Akademie

Januar 2020

Dem digitalen Täter auf der Spur (CAk/Marian Kogler) Die ITForensik beschäftigt sich mit der Auswertung digitaler Spuren zur Aufklärung von Vorfällen auf und mit IT-Systemen. Man unterscheidet wischen der Computerforensik, die sich mit der Analyse von IT-Systemen beschäftigt (beispielsweise mit der Klärung der Frage, was an einem beliebigen Tag zwischen 18 und 23 Uhr auf einem System geschehen ist), und der Datenforensik, in der bestimmte Daten analysiert werden (zum Beispiel die Analyse, ob ein bestimmtes Video manipuliert wurde). Die Tätigkeit des IT-Forensikers umfasst nach IT-Grundschutz drei Phasen: Sicherstellung (secure), Analyse (analyze) und Präsentation (present). In der Sicherstellungsphase werden sämtliche für den Sachverhalt potenziell relevanten Daten für die spätere Auswertung gesichert. Die Priorisierung erfolgt dabei nach Flüchtigkeit: Während beispielsweise Arbeitsspeicherinhalte nur im laufenden Betrieb gesichert werden können und sich stets ändern, kann die Festplatte eines ausgeschalteten Rechners noch Tage später ohne Änderung gesichert werden. Nach Möglichkeit ist in dieser Phase ein forensisches Duplikat zu erstellen, das heißt, eine 1:1-Kopie des fraglichen Datenträgers, die durch kryptografische Verfahren auf Übereinstimmung mit dem Original geprüft wird, ohne dabei das Original selbst zu verändern. Die Spreu vom Weizen trennen In der Phase der Analyse erfolgt die Sichtung der gesicherten Daten. Dabei sind zunächst relevante von nicht relevanten Daten zu separieren – während in der Sicherstellungsphase die Sammlung möglichst vieler potenzieller Daten im Vordergrund steht, soll hier die Spreu vom Weizen getrennt werden. Bei den Analysemethoden orientiert sich der Forensiker am Stand der Technik und konzentriert sich üblicherweise auf forensische Artefakte, die durch bestimmte Handlungen entstehen. Die Analyse erfolgt dabei, abgesehen von Ausnahmefällen, stets auf Kopien (forensischen Duplikaten oder notfalls nicht-authentifizierten Kopien), nicht auf den Originaldaten. Da die Kopien durch kryptografische Verfahren jederzeit auf Veränderung geprüft werden können, stellt dies einen zusätzlichen Schutz vor Manipulation dar. Bei der Phase der Präsentation erfolgt eine Zusammenstellung der gefundenen forensischen Artefakte zu einem Zeitstrahl, der die W-Fragen (Wer hat was wann wo wie warum getan?) beantwortet. Die Präsentation erfolgt so, dass sie auch für Nicht-Fachkundige verständlich ist und als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen kann. Das Ergebnis ist üblicherweise ein Bericht, ein Gutachten und/oder eine Präsentation. Die Nadel im Heuhaufen IT-Systeme generieren bei zahlreichen Tätigkeiten forensische Artefakte, die anschließend durch den IT-Forensiker ausgewertet werden können. Am ergiebigsten sind erfahrungsgemäß Arbeitsplatzrechner, die nicht nur zahlreiche forensische Artefakte erzeugen, sondern auch einfache Möglichkeiten zur Sicherstellung der Daten bieten. Server erzeugen zwar viele forensische Artefakte und Protokolleinträge, allerdings werden diese aufgrund der häufig großen Zahl an gleichzeitig stattfindenden Aktivitäten bereits nach kurzer Zeit wieder überschrieben, sodass eine Auswertung weiter zurückliegender Zeiträume erschwert wird.

Zentrum für Informationssicherheit

Digitale Souveränität – Cyber-Risiken erkennen, analysieren und beheben Daten auf der Festplatte können anders als beispielsweise Arbeitsspeicherinhalte noch Tage nach dem Ausschalten des Rechners sichergestellt werden. Foto: CAk/trashthelens, stock.adobe.com

Smartphones und Tablets ermöglichen aufgrund ihrer geschlossenen Architektur häufig keine einfache Sicherstellung von Daten, eine vollständige Betrachtung ist in den meisten Fällen also nicht möglich. Eine forensische Untersuchung stützt sich daher auf Daten aus möglichst vielen Quellen und von möglichst vielen Geräten, auch wenn nach kurzer Zeit der Analyse erkannt werden kann, dass eine bestimmte Quelle nicht relevant ist. Grenzen der Forensik Die größte Schwachstelle der IT-Forensik liegt in der Beschränkung auf Daten. So ist es beispielsweise üblicherweise möglich, nachzuvollziehen, welches Benutzerkonto eine bestimmte Handlung durchgeführt hat; es ist jedoch ebenso üblicherweise nicht möglich, nachzuvollziehen, welche Person tatsächlich zum Zeitpunkt der Handlung das System bediente. Dass Passwörter weitergegeben oder ausspioniert werden, ist ein Risiko, das jedem Praktiker der IT-Sicherheit bekannt ist. Es sind also hundertprozentig sichere Aussagen zu Tätigkeiten von Einzelpersonen mit rein IT-forensischen Methoden nicht möglich. Ein weiteres Risiko für forensische Auswertungen liegt in der Anti-Forensik. Antiforensische Maßnahmen sind Maßnahmen, die eine forensische Auswertung erschweren, verunmöglichen oder in die falsche Richtung lenken sollen. Beispielsweise können Daten sicher gelöscht werden: Während die Nutzung der Löschfunktion im Betriebssystem dem Forensiker eine Wiederherstellung ermöglicht, gibt es zahlreiche, einfach zu bedienende Werkzeuge, die eine nicht wiederbringliche Löschung von Daten versprechen – und dies meist auch halten. Fallstudie Industriespionage Der Automobilzulieferer “AutoFast GmbH” stellt Gaspedale mit spezieller Beschichtung für mehrere Automobilhersteller her. Einem Mitarbeiter der AutoFast fiel auf einer Auslandsreise auf, dass ein in Asien ansässiges Unternehmen gleichartige Gaspedale zu einem wesentlich günstigeren Preis anbietet, obwohl das Auftragen der Beschichtung und ihre Zusammensetzung Betriebsgeheimnis ist. Im Rahmen einer umfassenden unternehmensinternen Untersuchung wurden verschiedene Möglichkeiten betrachtet, wie es zu dem Plagiat kommen konnte. Die Untersuchung des Arbeitsplatzrechners und des E-Mail-Kontos eines Mitarbeiters, der in der Mittagspause gegenüber Kollegen über seine Bereitschaft zur Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sprach, ergab keine Auffälligkeiten. Auf dieser Basis wurde die Hypothese, dass es sich um Industriespionage gehandelt haben könnte, zunächst verworfen. Als jedoch wenige Monate später ein zweites Plagiat, diesmal eines anderen Gaspedals, das noch nicht einmal in der Massenproduktion und auf dem Markt war, auftauchte, gewann die Untersuchung wieder an Fahrt.

Diesmal erfolgte eine umfangreiche forensische Untersuchung. Es wurden im Verlauf von drei Wochenenden forensische Duplikate von insgesamt 28 Arbeitsplatzrechnern und sieben Servern erstellt, zusätzlich wurden 15 Diensthandys und die E-Mail-Konten von 35 Mitarbeitern gesichert. Dabei wurden zunächst die dienstlichen E-Mails durch den Forensiker aufbereitet und durchsuchbar gemacht. In der anschließenden Suche fiel auf, dass ein Mitarbeiter, “Herr Spielmann”, vor fünf Monaten über ein soziales Netzwerk für berufliche Belange mit einem Mitarbeiter des plagiierenden Unternehmens Nachrichten austauschte. Die E-Mails enthielten zwar den Namen des Gesprächspartners, aber nicht die Nachrichten selbst, sodass ein erster Verdacht begründet war, aber noch keine definitive Aussage getroffen werden konnte. Gewissheit durch Forensik Die Analyse der Geräte von Herrn Spielmann wurde daher vorgezogen. Das Diensthandy enthielt Fragmente der Nachrichten, aus denen hervorging, dass Herr Spielmann vom Gesprächspartner dazu aufgefordert wurde, eine Datei herunterzuladen und diese auf seinem Arbeitsplatzrechner auszuführen. Die Datei selbst war nicht mehr auffindbar, allerdings ergab eine Untersuchung des Rechners, dass dort tatsächlich Schadsoftware ausgeführt wurde, die durch die verwendete Antivirensoftware nicht erkannt wurde. Die Schadsoftware besitzt zahlreiche Spionage- und Verbreitungsfunktionen. Die forensische Untersuchung der weiteren Systeme offenbarte das Ausmaß der Kompromittierung: Alle sieben Server und 17 der 28 untersuchten Arbeitsplatzrechner waren von dem Schädling befallen. Die Kompromittierung dauerte bereits vier Monate an, ohne dass sie bemerkt wurde. Zeitstempel und Zugriffsprotokolle bestätigten schließlich den Verdacht: Von verschiedenen Arbeitsplatzrechnern aus wurden über einen Zeitraum von drei Monaten insgesamt 1.392 Dateien an einen anonym angemieteten Server in Pakistan geschickt. Anschließend konnte die Schadsoftware von den betroffenen Rechnern entfernt und Herrn Spielmann die Entlassung ausgesprochen werden.

Gemeinsam mit Marian Kogler bietet die Cyber Akademie unter anderem folgende Seminare an: • Praxiskurs “Darknet” (5. bis 6. Mai 2020, Bonn) , • Einführung in Kryptowährungen (7. Mai 2020, Bonn). Weitere Informationen und Anmeldung unter www.cyber-akademie.de Marian Kogler ist Geschäftsführer der syret GmbH und Dozent der Cyber Akademie (Kontakt: marian.kogler@ syret.de) Foto: CAk/privat

IT-Risikomanagement – Identifikation, Bewertung und Bewältigung von Risiken 18.02.2020, Berlin IT-Notfallplanung – vorausschauende Vorbereitung auf den IT-Notfall 19.-20.02.2020, Berlin Datenschutz bei der Polizei – EU-DSGVO, BDSG-Neu, RI-Richtlinie & Co. 03.-04.03.2020, Berlin Cyber Risk Management: Cyber-Risiken ermitteln, analysieren und bewerten 03.03.2020, Bonn Cyber Security Management: Cyber-Sicherheit praxisnah steuern 04.03.2020, Bonn Benutzerberechtigungsmanagement – praxisnah und kompakt 05.03.2020, Bonn Zertifizierter Business Continuity Manager (mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation) 09.-13.03.2020, Köln Datensicherheit und Datenschutz bei der Verarbeitung von Massendaten 10.03.2020, Berlin Mac-Forensik – digitale Spuren auf Mac-Systemen 10.-12.03.2020, Berlin Wenn der Drucker zum Sicherheitsrisiko wird – Security-Praxis in Druck- und Dokumenteninfrastrukturen 17.03.2020, Hannover Arbeitsrecht in der digitalisierten Arbeitswelt 18.03.2020, Berlin Grundlagen der Datenbanksicherheit 19.03.2020, Berlin Webanwendungssicherheit und Penetrationstests 24.03.2020, Düsseldorf Informationssicherheit nach BSI-Grundschutz und ISO 27001 im Praxisvergleich 25.03.2020, Berlin Cyber Security für das interne und externe Audit 26.03.2020, Bonn Blockchain-Technologie: Funktionsweise und Bausteine 30.03.2020, Sankt Augustin

Weitere Informationen zu diesen und anderen Seminaren unter: www.cyber-akademie.de


Sicherheit & Verteidigung Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / Januar 2020

System vor dem Zusammenbruch? Luftsicherheitskontrollen müssen dringend reformiert werden (BS/Marco Feldmann/Uwe Proll) Die Passagierkontrollen an zahlreichen deutschen Flughäfen scheinen in ihrer derzeitigen Form nicht mehr zukunftsfähig zu sein. Ein Unternehmen hat beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) kürzlich Anträge auf vorzeitige Vertragsaufhebungen gestellt. Betroffen waren die Airports in Düsseldorf und Köln/Bonn. Auch wenn das BeschA dem Wunsch nur für Ersteren nachgekommen ist, handelt es sich um ein unüberhörbares Alarmsignal. Denn es ist bisher noch unklar, ob sich für den Flughafen der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt, wo Kötter Aviation Security noch bis Ende Mai die Passagier- und Gepäckkontrollen durchführt, überhaupt ein neuer Dienstleister wird finden lassen. Von mehreren mit den Vorgängen vertrauten Personen ist zu hören, dass am Düsseldorfer Flughafen innerhalb der stark migrantisch geprägten Belegschaft zum Teil mafiöse Strukturen herrschten. Es werde versucht, den Arbeitgeber zu erpressen, indem zwar alle eingeteilten Mitarbeiter zur Arbeit erschienen, sich dann aber während des Dienstes in erheblicher Zahl krankmeldeten. In Köln soll das Drohpotenzial der Arbeitnehmer ebenfalls recht hoch sein. Dieses Gebaren erschwert dem Dienstleister die Aufrechterhaltung der Kontrolltätigkeit erheblich. Auch macht es den Auftrag für andere Sicherheitsunternehmen nicht attraktiv. Denn bei einer Neuvergabe käme es zu einem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Betriebsübergang. Dabei würden Mitarbeiter vom bisherigen zum neuen Unternehmen wechseln. Damit würde man sich folglich sehenden Auges dieses Problem ins Haus holen. “Bewirbt sich aber keine Firma für die Passagier- und Gepäckkontrollen am Düsseldorfer Flughafen zu für den Bund akzepta­ blen Bedingungen, gibt es keinen Plan B”, warnt Ernst G. Walter. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) unterstreicht, dass die Bundespolizei selbst diese Aufgabe personell nicht mehr wahrnehmen könne. Dafür gebe es schlicht nicht mehr genügend bundeseigene Luftsicherheitsassistenten. Walter prognostiziert für die Zukunft einen deutlichen

Anstieg der Luftsicherheitsgebühr, nicht nur in Düsseldorf. Bisher ist diese noch bei zehn Euro pro Passagier gedeckelt.

Ausgaben werden steigen Damit die Unternehmen auch tatsächlich wirtschaftlich erfolgreich und zumindest leicht gewinnbringend arbeiten können, muss wohl auch der Satz der Kontrollstunden an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn erhöht werden. Von Kötter war zu vernehmen, dass sich die Rahmenbedingungen für ihre Dienstleistungen so sehr verändert hätten, dass aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht keine andere Wahl bestanden hätte, als die Initiative zu ergreifen und auf eine einvernehmliche Vertragsbeendigung hinzuwirken. Derzeit zahlt der Bund noch 35 Euro pro Kontrollstunde. Aufgrund der recht hohen Tariflöhne – Luftsicherheitsassistenten, die in der Passagierkontrolle tätig sind, verdienen in Kürze ohne Zuschläge pro Stunde 19,10 Euro und kommen mit Zulagen auf ein monatliches Gehalt von 3.500 bis 4.000 Euro – braucht es hier wohl Steigerungen. Ob der Satz jedoch direkt auf 70 bis 75 Euro pro Kontrollstunde steigen muss, ist umstritten. Einzelne Unternehmensvertreter beharren sogar auf dem Standpunkt, dass auch mit 35 Euro pro Kontrollstunde wirtschaftlich kalkuliert werden könnte. Eines betonen sie dabei immer wieder: Die relativ hohen Vergütungen helfen den Firmen sehr, überhaupt noch Bewerber für offene Stellen zu finden. Strittig ist zudem, wie ein künftiges Regime der Luftsicherheitskontrollen aussehen könnte. Vertreter der Sicherheitsfirmen plädieren dafür, das unternehmerische Risiko nicht allein dem Dienstleister aufzubürden, sondern

Wird nicht schnell gehandelt, besteht die Gefahr, dass das bisherige System der Luftsicherheitskontrollen in Deutschland wie ein Kartenhaus zusammenbricht. Foto: BS/bunte Bilder, stock.adobe.com

Öffnungsklauseln in künftige Verträge aufzunehmen. Gewerkschafter wollen wieder mehr Einfluss der öffentlichen Hand. So plädiert Walter für eine Ausweitung des in Bayern angewandten Modells. An den dortigen Flughäfen (München und Nürnberg) sind Luftsicherheitsassistenten im Einsatz, die bei Firmen angestellt sind, die dem Freistaat gehören. Diese Struktur sowie der Umstand, dass dort fast ausschließlich auf Vollzeitverträge gesetzt werde, führe zu einer stärkeren Bindung des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber, meint Walter. Der ehemalige Staatssekretär im Brandenburger Innenministerium und frühere Stabschef im Polizeipräsidium Düsseldorf, Hans-Jürgen Hohnen, sieht das anders. Er meint: “Mir ist nicht bekannt, dass an den Flughäfen in München und Nürnberg der

Krankenstand niedriger ist als an den anderen Flughäfen, wo keine Mitarbeiter halbstaatlicher Firmen im Einsatz sind.” Und er sagt voraus: “Wird die Luftsicherheitskontrolle gänzlich durch den Staat vorgenommen, zeigen frühere Erfahrungen, dass der Krankenstand der Mitarbeiter auch im Staatsdienst immer schon recht hoch war. Trotz wirklich guter Bezahlung scheint neben - zum Teil auch unregelmäßigem - Schichtdienst, hohem Zeitdruck und großer Angst, etwas Verbotenes zu übersehen, auch die soziale Anerkennung – auch von Passagieren - sehr bedeutsam zu sein.” Außerdem berichtet Hohnen, dass in Düsseldorf früher Tarifbeschäftigte, die dem lokalen Polizeipräsidium unterstanden, und Vollzugsbeamte der Landespolizei für die Luftsicherheitsaufgaben zuständig waren. Der Zuständigkeitsübergang an den

damaligen Bundesgrenzschutz (BGS), die heutige Bundespolizei, sei erst in den neunziger Jahren eingeleitet worden. Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wiederum schwebt eine Bundesanstalt für Luftsicherheitsaufgaben vor. Auch der Präsident des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), Udo Hansen, sieht Anpassungsbedarf im System der Luftsicherheit. Problematisch sei die Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen und Fachaufsichten. Es brauche dringend ein einheitliches Berufsbild. Für sinnvoll hält der BDLS-Präsident darüber hinaus eine Differenzierung der Passagiere an den Luftsicherheitskontrollstellen. Es brauche eine möglichst automatisierte Kontrolle “unproblematischer”, unauffälliger Passagiere, damit mehr Zeit für die eingehende Überprüfung und Kontrolle relevanter Personen bleibe.

Andere Staaten schon weiter Im Ausland existieren derartige Ansätze teilweise bereits, etwa in Israel. Automatisierungsbestrebungen gibt es in anderen Staaten auch bei der Grenzkontrolle. So bietet BorderXpress Selbstbedienungskioske an. Die Lösung ist bereits an über 40 Flug- und Seehäfen im Einsatz. Änderungen stehen anscheinend auch in Deutschland an. So sollen die Dienstleister im Bereich der Passagier- und Gepäckkontrollen künftig nicht mehr für einzelne Kontrollstunden bezahlt werden. Maßgebliches Kriterium soll die Zahl der stündlich kontrollierten Personen werden. Erstmals soll diese Kennzahl bei der für dieses Jahr vorgesehenen Ausschreibung für den Flughafen Halle/Leipzig relevant werden. Die Zuschlagsentscheidung für Düsseldorf wird im März erwartet.

KNAPP Neue Einheit in Berlin (BS/mfe) Bei der Berliner Polizei hat eine neue Einheit ihren Dienst in einer ebenfalls neuen Dienststelle aufgenommen. Die Kräfte der Brennpunkt- und Präsenzeinheit (BPE) der neuen Direktion fünf (City) sind künftig an besonders kriminalitätsbelasteten Orten tätig. Die Einheit umfasst vorerst 65 Beamte, bis April sollen es 125 sein. Sie sollen Brennpunkte und touristisch hoch frequentierte Bereiche noch stärker in den polizeilichen Fokus nehmen. Unterdessen hat auch das Berliner Landeskriminalamt (LKA) eine neue Abteilung erhalten. Das LKA acht ist eine zweite Staatsschutzabteilung, deren Mitarbeiter sich auf islamistischen Extremismus und Terrorismus fokussieren. Die Bekämpfung der übrigen Phänomene der politisch motivierten Kriminalität (links-, rechts- und religiös motiviert) erfolgt weiterhin im LKA fünf (“allgemeiner polizeilicher Staatsschutz”).

Erfassung unzulässig? (BS/mfe) Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hält den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung (KESY) im Aufzeichnungsmodus für unzulässig. Das Potsdamer Innenministerium bleibt jedoch zunächst bei seiner Rechtsauffassung, dass die Nutzung zulässig sei und will das Programm zunächst nicht abschalten. Bis Anfang Februar will das Haus von Ressortchef Michael Stübgen (CDU) nun jedoch eine Stellungnahme gegenüber der Datenschutzbeauftragten abgeben. Hartge hat die ihrer Meinung nach bestehenden datenschutzrechtlichen Verstöße gegenüber dem Brandenburger Polizeipräsidium beanstandet. Sie ist der Auffassung, dass die von der Polizei herangezogene Bestimmung der Strafprozessordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage für den KESYEinsatz im Aufzeichnungsmodus darstellt.


Innere Sicherheit

Seite 36

Behörden Spiegel / Januar 2020

Neuer Ansatz

Marketingabteilungen für IT-Bereich fehlen

NRW bekämpft Clan-Kriminalität behördenübergreifend

Aufgabe sollte in Alltagsorganisation übernommen werden

(BS/Marco Feldmann) Nordrhein-Westfalen geht neue Wege im Kampf gegen Clan-Kriminalität. Künftig soll (BS/Marco Feldmann) In Bayern verfügt die Landespolizei noch nicht über eine zentrale Marketing- und Perdiesem ­Phänomen in der Metropolregion Ruhr stärker behördenübergreifend begegnet werden. Hierzu wird sonalrekrutierungsbehörde. Das führt zumindest für den Bereich der IT-Fachkräfte zu Problemen. Denn bei eine “Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität” (“SiKo Ruhr”) eingerichtet. diesen Spezialisten ist die Polizei des Freistaates kaum bekannt. Und selbst wenn sie es bei einigen ist, gilt sie nicht unbedingt als attraktiver Arbeitgeber. Sie hat ihren Sitz in Essen und soll Mitte des Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Vertreten sein werden Mitarbeiter von Landes- und Bundespolizei, Finanzverwaltung, Zoll und Kommunen. Sie sollen Informationen über Clan-Strukturen sammeln sowie Maßnahmen gegen derartige Kriminalität bündeln und koordinieren. Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte: “Die SiKo Ruhr wird deutschlandweit einmalig. Hier treffen Kompetenz auf Wissen, Kenner der lokalen Szene auf kriminalistische Strategien.” Sie werde ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von ClanKriminalität werden, zeigte sich der Düsseldorfer Ressortchef überzeugt.

Schon gute Erfahrungen gesammelt Der Essener Polizeipräsident Frank Richter erklärte: “Wir haben in Essen und Mühlheim an der Ruhr die besten Erfahrungen in der engen Zusammenarbeit

aller staatlichen Institutionen gemacht und dabei festgestellt, wie stark ein Rechtsstaat sein kann, wenn alle Partner ihre Möglichkeiten im Sinne eines gemeinsamen Ziels einbringen.” Mit der Realisierung der Projektidee erwarte er “einen Quantensprung bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität im Ruhrgebiet”, so Richter. Der Präsident der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, die für Nordrhein-Westfalen zuständig ist, Andreas Jung, meinte: “Mit dem Schreibtisch für die Bundespolizei können die Möglichkeiten der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität in NordrheinWestfalen noch vernetzter und wirksamer eingebracht werden.” Und Paul Bischof, Duisburger Beigeordneter für Sicherheit und Recht, unterstrich: “Diese behördenübergreifende Zusammenarbeit ist auch aus kommunaler Sicht ein richtiger und wichtiger Schritt, damit wir konkret vor Ort

effizienter gegen kriminelle Clans vorgehen können.”

Als Blaupause dienen Die Resultate und vernetzten Arbeitsweisen der “SiKo Ruhr” sollen als Blaupausen für andere Städte im gesamten Bundesgebiet dienen. Ihre Mitarbeiter sollen auch präventiv tätig werden. Gemeinsam mit Pädagogen, Sozialarbeitern und Wissenschaftlern ist die Entwicklung von Aussteigerprogrammen vorgesehen. Die Sicherheitskooperation soll aus einem festen Mitarbeiterstab von etwa zehn Personen bestehen. Anlassbezogen sollen weitere Institutionen Verbindungspersonen entsenden können. Mit Blick auf die Anforderungen an die SiKo sagte der Minister: “Wir erwarten hier keine schnellen Erfolge. Das ist komplettes Neuland und Grundlagenforschung in einem sehr schwierigen Umfeld. Aber immerhin: Wir säen. Und wir hoffen, irgendwann auch zu ernten.”

Zentralstelle geplant BfV soll Rechtsextremismus im Öffentlichen Dienst aufklären (BS/mfe) Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine neue “Zentralstelle zur Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im Öffentlichen Dienst” einrichten. Er dringt auf eine möglichst rasche Arbeitsaufnahme. Neben dem BfV soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) für diese Aufgabe zusätzliches Personal erhalten. Zuletzt hatte es innerhalb verschiedener Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie in der Bundeswehr Fälle rechtsextremistischer Gesinnung gegeben. Erst kürzlich war ein Angehöriger des Kommandos Spezialkräfte (KSK) suspendiert worden. Auch innerhalb der Bundespolizei waren in mehreren Fällen Disziplinarverfahren eingeleitet worden. BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte bei der letzten öffentlichen Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) erläutert, dass

sich das rechtsextremistische Personenpotenzial hierzulande auf rund 24.100 Personen belaufe. Die Hälfte davon gilt als gewaltorientiert.

Zahlreiche Verdachtsfälle Der Präsident des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), Dr. Christof Gramm, hatte berichtet, dass die Zahl der von seiner Behörde bearbeiteten Verdachtsfälle seit 2017 kontinuierlich angestiegen sei. Aktuell bewege man sich bei rund 500 Verdachtsfällen allein im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Die Zahl der “im

Ergebnis tatsächlich erkannten Extremisten” liege über alle Phänomenbereiche hinweg bei rund zehn Personen pro Jahr, von denen die Hälfte Rechtsextremisten seien. Zusätzlich zu den zehn erkannten Extremisten habe man derzeit rund 30 Personen in der Bundeswehr identifiziert, bei denen Erkenntnisse über fehlende Verfassungstreue vorlägen. Nicht nur Extremisten, sondern auch Bundeswehrangehörige mit fehlender Verfassungstreue hätten in der Bundeswehr nichts verloren, so Gramm vor den Mitgliedern des PKGr.

Technisch vieles möglich Leitstellen können zu Drehscheiben werden (BS/mfe) Aus Leitstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) heraus können heute bereits zahlreiche verschiedene Datenformate und Informationen versendet werden. Dazu gehören etwa Fahndungs- und Vermisstenbilder, GIS-Daten sowie Kartenmaterial. Denkbar sei aber noch viel mehr, findet Stefan Wächter. Der Referent für BOS-Digitalfunk, Breitband und Leitstellen im niedersächsischen Innenministerium erachtet perspektivisch auch die Steuerung von Drohnen und externen Anlagen aus Leitstellen heraus für denkbar und technisch machbar. Gleiches gelte für Warnmeldungen an die Bevölkerung in Form von Push-Nachrichten auf geo­ referenzierte Endgeräte sowie die Übertragung von Videos in die Leitstelle. Hierbei könne es sich unter anderem um Luftaufnahmen zwecks Verkehrs- oder Waldbrandüberwachung oder um Material aus Überwachungskameras im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) handeln, so Wächter.

Technisch sei dabei vieles denkbar. Allerdings sei nicht alles sinnvoll und auch tatsächlich umsetzbar. Denn bereits heute sei das Leitstellenpersonal stark ausgelastet und müsse zahlreiche unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Und Nachwuchskräfte seien in diesem Bereich immer schwieriger zu gewinnen, unterstrich Wächter. Dies gelte insbesondere für IT-Fachpersonal, da hier die Bezahlung im Öffentlichen Dienst verglichen mit der Privatwirtschaft relativ niedrig sei.

Bezahlung stärker am Markt orientieren

tieren, verlangte Wächter. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass IT-Sicherheit und Datenschutz auch in Leitstellen einen immer größeren Stellenwert einnähmen und für diese Themenbereiche mehr Fachpersonal als bisher vorhanden erforderlich sei. Stefan Wächter spricht zum ­ hema “Neue Herausforderungen T für Leitstellen” auch auf dem BOSAnwenderforum am 5. Februar 2020. Dieses findet parallel zum Europäischen Polizeikongress des Behörden Spiegel im bcc Berlin Congress Center statt.

Die Entlohnung müsse sich künftig stärker am Markt orien-

Weitere Informationen unter: www.europaeischer-polizeikon gress.de

Nordrhein-Westfalen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass mehr als die Hälfte der Studierenden angehende Polizisten seien . Innenminister Herbert Reul (CDU) findet: “Dem tragen wir

nun Rechnung. Wo Polizei drin ist, soll auch Polizei draufstehen.” Die Hochschule ist mit mehr als 12.000 Studierenden Europas größte Verwaltungshochschule. Sie verfügt über zehn Standorte.

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Hochschule umbenannt (BS/mfe) Die bisherige Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen trägt einen neuen Namen. Sie heißt nun Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung

Aber ohne eine solche Zentralisierung beginnt jedes einzelne Werbeprojekt wieder von vorne und verursacht sich stets wiederholende Aufwände und Kosten, die bei zentraler Beauftragung deutlich geringer wären. Die Resultate einzelner Projekte wie jenes zur Anwerbung von ITExperten müssten dringend in eine derartige Struktur überführt werden. Denn Werbung erfordert ständige Prozessüberprüfungen und läuft leer, wenn sie nicht in einer dauerhaften Struktur organisiert ist. Unter Umständen ist die Polizei dann im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft weniger oder überhaupt nicht konkurrenzfähig. Kurzfristig scheint es diesbezüglich jedoch eher wenig Aussicht auf Besserung zu geben. Schließlich wurde die Zuständigkeit für die Werbung für den Vollzugs-

dienst kürzlich an die Bayerische Bereitschaftspolizei übergeben. Das Projekt zur Anwerbung von Fachkräften im IuK-Bereich, das aus 26 unterschiedlichen Arbeitspaketen besteht, wechselt im kommenden Monat dorthin. Das Problem: Dort existiert bisher keine zentrale Marketingabteilung. Vielmehr wird der bisherige Ansatz weiterverfolgt, derartige Aufgaben organisationsübergreifend in Projektstrukturen wahrzunehmen. Nicht viel besser sieht es offenbar in Sachsen aus. Dort existiert keine zentral gesteuerte Werbekampagne für die Einstellung von IT-Spezialisten bei der Landespolizei. Es wird nur an den einzelnen Universitäten geworben. Offizielle Einstellungsbehörde für IT-Experten im Polizeidienst ist die Hochschule der Sächsischen Polizei. Die Auswahltests werden

hingegen von Mitarbeitern des Bereitschaftspolizeipräsidiums durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen erfolgen die Anwerbung und Einstellung von Informatikern dezentral bei den einzelnen Polizeibehörden. Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) ist nur dann zentral für die Einstellung von Regierungsbeschäftigten im Polizeidienst zuständig, wenn sie im Bereich der Bekämpfung von Kinderpornografie tätig werden. Es existiert allerdings noch keine Kampagne für die Anwerbung von Regierungsbeschäftigten im Polizeidienst, sondern nur für die Rekrutierung von Vollzugsbeamten. Aus dem LAFP war jedoch zu hören, dass sich dies mittelfristig ändern soll. Des Weiteren soll es ab September ein duales Studium “Verwaltungsinformatik” geben.

MELDUNG

Offensichtlich zu wenige Frequenzen (BS/mfe) Es existieren offensichtlich zu wenige Frequenzen für breitbandige Anwendungen im professionellen Mobilfunk. Das kritisiert Bernhard Klinger, Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes Professioneller Mobilfunk (PMeV). Deutlich werde das Problem dadurch, dass immer noch keine Entscheidung über die Zuteilung der Frequenzen im 450-MHz-

Spektrum gefallen sei. Sie müssten zum Jahr 2021 hin jedoch neu vergeben werden, so Klinger. Aufgrund dieses nicht allzu großen zeitlichen Puffers werde und müsse zeitnah eine Entscheidung getroffen werden, um Planungssicherheit herzustellen. Bisher beanspruchten sowohl die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicher-

heitsaufgaben (BDBOS) als auch die Energiewirtschaft den Frequenzbereich jeweils exklusiv für sich. Hierzu meint Klinger: “Ein gemeinsames Vorgehen beider Parteien im Verbund mit dem PMeV wäre sinnvoll gewesen. Dafür ist es – zumindest für den 450-MHz-Bereich – jetzt jedoch zu spät.” Er appelliert, dass ein solcher Ansatz bei späteren Frequenzvergaben verfolgt wird.

Den Menschen nicht vergessen Technik ist zwar vieles, aber nicht alles (BS/mfe) Neue Technologien können die Polizeiarbeit unterstützen und erleichtern. Das gilt etwa für die Vorhersage von Einbruchswahrscheinlichkeiten, mobiles Arbeiten oder den Einsatz von Körperkameras. Komplett ersetzen kann moderne Technik den einzelnen Beamten aber nicht. Und das ist auch weder politisch noch gewerkschaftlich gewollt. So meint etwa Wolfgang Hauber, Abgeordneter der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, dass technische Innovationen zwar zahlreiche Möglichkeiten böten, den Polizisten im Einsatzalltag zu helfen. Schlussendlich müsse jedoch immer der Mensch die endgültige Entscheidung über das Ergreifen oder Unterlassen einer Maßnahme treffen. Eine vollautomatisierte Strafverfolgung sei nicht möglich. Grenzen für neue Technologien bei der Polizei setzten zudem die jeweiligen parlamentarischen Mehrheiten sowie die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, findet Alfred Grob von der CSU-Fraktion im Münchner Landtag. Es komme immer wieder darauf an, das Bedürfnis nach Sicherheit mit dem nach Freiheit auszubalancieren. Ähnlich äußert sich Stefan Schuster von den Sozialdemokraten im Freistaat. Er plädiert für einen ausgewogenen Einsatz neuer Technologien bei der Polizei. Bei deren Nutzung müssten alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ethischen Vorgaben eingehalten werden.

Nicht alles technisch ­Mögliche zulassen Der FDP-Landtagsabgeordnete Alexander Muthmann findet einerseits: “In einer digitalisierten Welt müssen auch die Sicherheitsbehörden die rechtlich zulässigen technologischen Möglichkeiten nutzen können.” Andererseits räumt er ein: “Nicht alles, was technisch möglich ist, wollen wir auch rechtlich zulassen.” Das sieht CSU-Mann Grob anders. Er meint, dass die Behörden

Diskutierten über den Einsatz moderner Technik bei der Bayerischen Polizei (v.l.n.r.): Wolfgang Hauber (Freie Wähler), Peter Schall (GdP), Uwe Proll (Moderator), Alfred Grob (CSU), Alexander Muthmann (FDP) und Stefan Schuster (SPD). Foto: BS/Feldmann

und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) technisch immer auf dem neuesten Stand sein müssten. Darüber hinaus komme es darauf an, polizeiliche Softwareanwendungen so zu gestalten, dass sie zwischen verschiedenen Bundesländern möglichst kompatibel seien. Dies erleichtere grenzüberschreitende Einsätze.

Ressourcen müssen aus­ reichend vorhanden sein Auf die Erforderlichkeit ausreichender Fortbildungskapazitäten angesichts des fortschreitenden technologischen Wandels und der Digitalisierung weist der bayerische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hin. Peter Schall ist zwar grundsätzlich für neue Technologien bei der Polizei. Er unterstreicht jedoch zugleich: “Wir müssen nicht auf jedes neue Pferd aufspringen.” Insbesondere dann

nicht, wenn nicht genügend Ausund Fortbildungskapazitäten und ausreichende finanzielle Mittel vorhanden seien. Und Schall findet, dass die Polizei angesichts der Digitalisierung wegkommen müsse von ihrem Ansatz, alle Beamten als Generalisten auszubilden. Für diese Forderung erhält Schall Zustimmung von Muthmann. Auch er plädiert für neue Ansätze bei der polizeilichen Aus- und Fortbildung. Anders sehen das die Abgeordneten Hauber und Grob. Hauber betont, dass die Polizei aus seiner Sicht weiterhin Generalisten benötige. Sie seien vor allem im Streifen- und Schichtdienst notwendig. Deshalb konstatiert er: “Der normale Streifenpolizist muss ein Allrounder sein.” Und Grob meint: “Die Bayerische Polizei benötigt so viele Generalisten wie möglich und so wenige Spezialisten wie nötig.”


Innere Sicherheit

Behörden Spiegel / Januar 2020

Terrorwelt im Umbruch

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as zerbombte Anwesen wurde von den US-Kräften mit Hellfire-Raketen und Missiles beim Verlassen des Areals dem Erdboden gleichgemacht. Die Leichenteile erfuhren eine unverzügliche “Meeresbestattung” der robusteren Art. Schon einen Tag später konnte auch die Jagd auf den internationalen Pressesprecher und potenziellen Nachfolger Abu al-Hassan al-Muhajir in Ain al-Bayda, nahe dem nordsyrischen Jarablus, mit einem CIA-Luftangriff abgeschlossen werden. Kurz darauf gab die Türkei bekannt, auch die Schwester des Terror-Anführers, Rasmija Awad, mit ihrer Familie im nordsyrischen Asas festgenommen zu haben. Alle Informationsmaterialien und Daten, die bei diesen Zugriffen sichergestellt werden konnten, wanderten zur Auswertung zu den Auswertezentren verschiedener Nachrichtendienste. Deren Analysten sprechen von wahren “Schatzfunden” und “Goldminen”. Ganz sicher werden den Sicherheitsbehörden damit in den nächsten Wochen tiefe Einblicke in den Daesh ermöglicht, denen weltweit Schläge gegen die Organisation, Festnahmen und Sicherstellungen folgen werden.

Ableben durch Daesh ­bestätigt Kurz nach der US-amerikanischen Aktion bestätigte der Daesh auch offiziell den Tod des Mannes, der die Terrororganisation fast eine Dekade lang führte. Er hatte den Islamischen Staat im Irak (ISI) 2010 übernommen. Nach Ansicht des US-Militärs galt er damals als am Boden zerstört. Aus dem kleinen Haufen 200 bis 300 verbliebener Kämpfer des ISI formte er, vor allem mithilfe von Haji Bakr, einem ehemaligen Geheimdienstoffizier der irakischen Armee, strategisch durchdacht, Schritt für Schritt, die Struktur

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tionierten Virtual-Plotter-Modells (VPM) “herabgesunken”. Dass derartige Attentate aber dennoch durchaus das Zeug dazu haben, Hunderte oder vielleicht gar Tausende Menschen zu ­töten, hat zuletzt im Juni 2018 die rechtzeitige Festnahme des Kölner Rizin-Attentäters bewiesen.

Al-Baghdadis Tod mischt Karten neu (BS/Uwe Kranz) Daesh-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi sprengte sich am Ende eines der Fluchttunnel seines letzten Domizils im syrischen Barischa, nahe der türkischen Grenze, mit einer Selbstmordweste in die Luft. Dabei riss er zwei seiner Töchter mit in den Tod. Die Soldaten klaubten Leichenteile und Datenträger mit sieben Terrabyte Datenmaterial aus den Trümmern. seines kommenden Kalifates. Taktisch klug betrieb er eine schleichenden Infiltration Syriens durch ein Da‘wa-gestütztes Spionagesystem zur Vorbereitung der Machtübernahme, Erfassung und Eliminierung eventueller Gegner und zum Aufbau der Terrororganisation Jabhat al-Nusra. Zusätzlich begünstigt wurde dies ab 2011 durch den Abzug der US-Truppen aus dem Irak und den Ausbruch des sogenannten “Bürgerkriegs” in Syrien. Schon 2013 gelang ihm der Aufbau des Islamischen Staats im Irak und in Syrien (ISIS), nach weiterer Ausweitung seiner Machtbasis in Syrien auch ISIL genannt, weil die gesamte Levante Teil seines Kalifats sei. Im Juni 2014 rief er sein Kalifat aus, verlangte Gehorsam von allen Muslimen und forderte von der Welt, sein blutiges Kalifat künftig den Islamischen Staat zu nennen. Diesem Aufruf sind leider allzu viele gefolgt.

Nicht unbedingt auf sicherere Welt wetten Schon der Tod Osama bin ­Ladens 2011 führte nicht zum Ende von Al-Qaida und seinen Filialen. Im Gegenteil: Er führte zusätzlich zur Entstehung des noch radikaleren, noch brutaleren Daesh und zur konkurrie-

Uwe Kranz, Terrorismusexperte des Behörden Spiegel, gibt keine Entwarnung. Die Gefahrenlage sei weiterhin angespannt, die terroristischen Organisationen befänden sich derzeit nur in einem Umbruch. Foto: BS/Dombrowsky

renden Rivalität, zu einem für die Welt tödlichen Wettkampf dieser beiden großen Terrororganisationen um den ersten Platz. Der Tod Al-Baghdadis bedeutete zunächst einen erfolgreichen, ja einen großen Schlag gegen die Terrorzentrale des Daesh in Syrien und im Irak. Stimmt dies aber auch für seine Terrororganisation und deren Provinzen? Angesichts der Entwicklung des islamischen Terrors weltweit, sollte man nicht wetten, dass aus der Tötung der Anführer zugleich eine sicherere Welt entstünde. Weltweit war daher natürlich von höchstem Interesse, wer nach seinem Tod die Nachfolge antreten werde.

Nachfolger gefunden Einer der ersten Namen, der fiel, war der von Abdullah Qardash, auch bekannt unter dem Namen Hajji Abdullah al-Afari. Auch er gehörte der irakischen Saddam-Armee an, zuletzt war er als Offizier im Daesh für muslimische Angelegenheiten zuständig. Die Wahl der Shura, eine Art Regierungsrat der Terrororganisation, fiel innerhalb weniger

4 . – 5 . Februar 2020

Tage auf Amir Muhammad Sa’id Abdal-Rahman Al-Mawla, auch bekannt als Hajii Abdallah. Die Schnelligkeit, mit der die Reaktion auf Al-Baghdadis Tod, die Neuwahl seines Nachfolgers, die Wahl des neuen Pressesprechers und die PR-mäßige Umsetzung all dessen erfolgte, zeigt, dass die entscheidungspolitischen und bürokratischen Strukturen des Daesh nach wie vor voll intakt sind. Als offiziellen Nachfolger des Kalifen verkündete der Daesh jedoch Abu Ibrahim al Hashimi al-Qurayshi, über den weltweit weder Informationen noch Bilder vorliegen. Die Verkündung des Namens des neuen Kalifen wurde von seinem neuen Pressesprecher, genannt Abu Hamza al-Qurayshi, vorgenommen, dessen Name aber ebenfalls bislang unbekannt war und ist. Man muss davon ausgehen, dass es sich um eigens für die neue Positionen gegebene Kriegsnamen handelt. Sie sollen offenbar eine unmittelbare Nachfolge der beiden vom arabischen Handelsstamm der Quraisch suggerieren, dem einst auch Mohammed entstammte. Damit sollen wohl deren Legitimationen überhöht und die Akzeptanz zur Unterwerfung (Treueid) unter dem neuen Kalifen eingefordert werden. Hajii Abdallah dürfte aktuell der Nachfolger sein. Auch zur aktuellen “Gefechtslage” macht die über siebenminütige Botschaft eine eindeutige Aussage: “Do not be happy America, for the death of Sheikh al-

Schwerpunkte diversifiziert

Baghdadi” warnte der Absender und fragte mahnend, ob Amerika nicht sehe, dass der (Islamische) Staat nun “an den Türschwellen von Europa und Zentralafrika” stehe.

Der Daesh hat seine operativen Schwerpunkte längst diversifiziert. Neben dem immer noch schwelenden Flächenbrand mit einer nach Abzug der USTruppen leider stetig zunehmenWeitere Taten sehr den Zahl an hochgefährlichen ­wahrscheinlich Brandnestern in seinem ehemaWeitere Botschaften und Taten ligen “syrakischen Reich”, vor sind in sehr naher Zukunft zu allem im Krisenstaat Irak, hat erwarten, schließlich trägt Kalif er sein Unternehmen auf neue Hashimi al-Qurayshi von nun an Produktions- beziehungsweise eine schwere Last. Er muss die Produktbereiche umgestellt. Im Terrorgruppe weltweit anführen, asiatischen Raum (Afghanistan, die Provinzen auf sich, den neuen Pakistan, Philippinen) wird er Kalifen, vereinen und einschwö- inzwischen gar als eine Terrorren sowie die Führungsstruktu- organisation eingestuft, die geren stabilisieren und straffen. fährlicher sei als die Taliban oder Außerdem geht es darum, Geld Al-Qaida. und Ausrüstung heranzuschafIm west- und zentralafrikanifen und die Moral der Truppe in schen Bereich hat der Daesh dieser schweren Phase zu stär- eine neue Terrorzentrale auf der ken. Dafür muss er publizistische Basis seiner ehemaligen westafund terroristische “Glanzpunkte” rikanischen Provinz und Boko setzen, die das Feuer der Be- Haram aufgebaut und seinen geisterung neu entflammen oder Einflussbereich drastisch ausfortdauern lassen. geweitet. Kein Zweifel: Die Welt des islamischen Terrors ist im Umbruch. Serie Dies gilt aufseiten der sunnitiTERRORZIELE (TEIL 37) schen Terroristen vor allem für den Daesh und seine weltweiten Provinzen, für die al-Qaida Die Androhung, dass der Daesh­ und ihre weltweiten Filialen und an der Türschwelle Europas für die Hayat Tahrir al-Sham in stehe, lässt sich unschwer als Syrien mit ihren diversen ReAnkündigung vermehrter islami- bellengruppen. Aufseiten der scher Attentate in der EU inter- schiitischen Terroristen gilt es pretieren. Denn in der Tat haben vor allem für den Iran, seine diese in den vergangenen Jah- al-Quds-Truppen und -Milizen, ren deutlich nachgelassen und seine Proxy-Krieger im Gazasind auf das Niveau von Messer-, Streifen (Hamas/PIJ), im Libanon Beil- oder Fahrzeugattacken im (Hisbollah), im Irak (PMF/U) und Rahmen des vom Daesh perfek- in Syrien.

Europa: Rechtsstaat durchsetzen

Referenten 2020, u. a.

Horst Seehofer Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Quelle: Henning Schacht

Michael O’Flaherty Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Fabrice Leggeri, Exekutivdirektor Frontex Quelle: Tomek Pikula

Quelle: Vogus

Holger Münch Präsident Bundeskriminalamt Quelle: BS/Dombrowsky

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Innere Sicherheit

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Erhöhungen für Bundespolizisten

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ie Polizeizulage steigt um 40 Prozent auf 190 Euro an. Bisher wurden nur 133,75 Euro gezahlt. Außerdem wird die Stellenzulage im maritimen Bereich um 40 Prozent sowie um den Betrag der bisherigen und nun weggefallenen Erschwerniszulage auf einen Betrag zwischen 76 und 136 Euro erhöht. Bislang waren es 53 bis 118 Euro. Auch die Stellenzulagen im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb der Bundespolizei wachsen an. Die Zulage für flugzeugtechnisches Personal steigt von 38 bis 81 Euro auf 53 bis 113 Euro. Die Zulage für Beamte in fliegerischer Verwendung nimmt von 387 auf 540 Euro zu und jene für Flugtechniker steigt von 309 auf 435 Euro. Ebenfalls einen Zuwachs verzeichnet die Zulage für luftfahrttechnisches Prüf- und freigabeberechtigtes Personal. Sie nimmt von 107 auf 150 Euro zu. Auch der Auslandsverwendungszuschlag für besondere Einsätze wird in all seinen sechs Stufen deutlich angehoben. In der höchsten Stufe wird der Netto-Tageszuschlag nach Informationen aus dem Bundesinnenministerium (BMI) von 110 auf 145 Euro erhöht.

Auch völlig neue Zulagen geschaffen Darüber hinaus gibt es nunmehr eine neue Stellenzulage für die Verwaltungsbeamten bei der Bundespolizei. Je nach Besoldungsgruppe beläuft sie sich auf 70 bis 140 Euro. Und auch für Begleitungen von Rückführungen auf dem Luftweg existiert eine neue Erschwerniszulage. Zudem erhalten Angehörige der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft ab sofort eine Erschwerniszulage in Höhe von 188 Euro. Bisher wurde eine derartige Zulage nur den Tatbeobachtern in dieser Einheit gewährt. Diese Ausweitung des Empfängerkreises bewertet die Abteilungsleiterin Beamtenpolitik der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Gudrun Hoffmann, positiv. Gleiches gilt im Grundsatz auch für das gesamte BesStMG. Einzelne

Polizeizulage aber auch im Bund weiterhin nicht ruhegehaltfähig (BS/Marco Feldmann) Mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) und der entsprechenden Mantelverordnung sind im Bereich der Bundespolizei zahlreiche Zulagen erhöht worden. Davon profitieren gezielt aktive Beamte. Ruhegehaltfähig sind die Zulagen allerdings nicht. sollten vielmehr die Beamten während der aktiven Dienstzeit unterstützen. Ihre Ruhegehaltfähigkeit wirke hingegen ausschließlich im Ruhestand und sei kein geeignetes Argument bei der Nachwuchsgewinnung. Zudem hätte die Ruhegehaltfähigkeit nur Auswirkungen auf die Höhe der Pension und sei angesichts des Niveaus der Beamtenversorgung – auch im Verhältnis zur gesetzlichen Rente – nicht erforderlich. Hinzu komme, dass jeder Euro, der in Pensionen investiert werde, für Attraktivitätssteigerungen bei den aktiven Beamten fehle.

Sonderregelung nicht ­begründbar

Für die aktiven Beamten der Bundespolizei (Foto) wird zwar die Polizeizulage erhöht. Ruhegehaltfähig ist die Zahlung aber weiterhin nicht. Foto: BS/Bundespolizei

Punkte hält die Gewerkschafterin allerdings weiterhin für kritikwürdig. So sei die Berechnung der Erschwerniszulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg relativ bürokratisch.

Zulagenverordnung hätte mit geregelt werden sollen Außerdem hätte sie sich gewünscht, dass die Erschwerniszulagenverordnung im Zuge der Reform gleich mit angepasst worden wäre. Dann wären zum Beispiel auch Wechselschichtsund Sicherheitszulagen novelliert worden. Und noch etwas Grundsätzlicheres stößt Hoffmann sauer auf: Die Tatsache, dass die Polizeizulage im Bund weiterhin nicht ruhegehaltfähig ist. “Aus

unserer Sicht sollte dies unbedingt der Fall sein. Außerdem brauchen wir eine dynamisierte Polizeizulage in Höhe von 300 Euro”, verlangt Hoffmann. Sie hält die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für einen “Ausdruck der Wertschätzung” und für einen wichtigen Aspekt der Attraktivität der Polizei als Arbeitgeber. Momentan ist die Polizeizulage nur in drei Bundesländern ruhegehaltfähig (Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen). Bundesweit war sie es zeitweise, genauer gesagt zwischen 1990 und 1998.

eine Abkehr von der seitdem beim Bund praktizierten Leitli-

“Knast-O-Mat” für Nordrhein-Westfalen seiner Hilfe sollen Interessierte herausfinden können, ob sie für eine Arbeit als Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) infrage kommen. Der “KnastO-Mat” besteht aus 20 Fragen. Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte: “Wir suchen Menschen mit Charakter.

Dieser Beruf hat Schwierigkeiten, die es sonst nicht gibt.” Dabei handele es sich um die ständige Begegnung “mit Menschen, die nicht glücklich sind”. Es gehe um einen Kampf um menschliche Schicksale, so Biesenbach. Dafür sei nicht jeder Bewerber tatsächlich geeignet.

Personalwechsel in M-V (BS/mfe) Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hat zwei hochrangige Beamte von ihren bisherigen Positionen abberufen. Das gilt zum einen für den Leiter der Polizeiabteilung im Schweriner Innenministerium, Frank Niehörster. Zum anderen hat der Chef des Landeskriminalamtes (LKA), Ingolf Mager, seinen Posten verlassen. Niehörster wurde innerhalb des Innenministeriums umgesetzt und leitet nun die Allgemeine

Abteilung im Hause. Auch Mager wechselt ins Innenministerium und übernimmt dort laut Caffier neue Aufgaben. Er ist jetzt im Verfassungsschutz tätig. Neuer Leiter der Polizeiabteilung ist Konrad Herkenrath, bisher Leiter der Allgemeinen Abteilung. Zudem hat Herkenrath Erfahrungen als Behördenleiter innerhalb der Landespolizei. Mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Direktors des LKA ist Rogan Liebmann betraut. Er war zuletzt Leiter der Kriminalpolizeiinspektion.

Ingolf Mager ist nicht mehr Direktor des Landeskriminalamtes (LKA) Mecklenburg-Vorpommern. Er wechselte ins Schweriner Innenministerium. Foto: BS/LKA M-V

Von Dienstausübung entbunden (BS/mfe) Frank Nürnberger, bisheriger Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Brandenburger Innenministerium, ist mit sofortiger Wirkung von der weiteren Dienstausübung entbunden worden. Diese Entscheidung traf der neue Ressortchef Michael Stübgen (CDU). Grund ist ein nicht ausreichend vorhandenes Vertrauensverhältnis. Nürnberger soll in den einst-

weiligen Ruhestand versetzt werden. Dies ist möglich, da Nürnberger in seiner bisherigen Position politischer Beamter war und somit jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Die Leitung der Potsdamer Verfassungsschutzabteilung übernimmt vorerst Nürnbergers bisherige Stellvertreterin Dr. Heike Wagner.

nie darstellen, nur alimentativ geschuldete Besoldungsbestandteile versorgungswirksam werden zu lassen. Stellenzulagen gehörten explizit nicht zu diesen Elementen, sondern stellten einen pauschalen Ausgleich für Tätigkeiten in Bereichen mit höheren Anforderungen dar. Sie

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte die Ruhegehaltfähigkeit im Rahmen des BesStMG abgelehnt, weil eine Sonderregelung, wonach nur die Polizeizulage ruhegehaltfähig würde, fachlich nicht zu begründen sei. Sie berge ein hohes Konflikt- und Ungleichbehandlungspotenzial, da die übrigen Zulagen weiterhin nicht ruhegehaltfähig wären. Bezieher der Ministerialzulage oder der Verfassungsschutzzulage könnten sich dann benachteiligt fühlen. Auch das Plenum des Bundestages hatte einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Fachlich zu vertreten wäre

allenfalls, sämtliche Zulagen wieder für ruhegehaltfähig zu erklären. Dies würde bis 2030 jedoch mit Mehrkosten in Höhe von etwa 1,4 Milliarden Euro einhergehen, schätzen Fachleute im Ministerium. Allein die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage würde in diesem Zeitraum circa 637 Millionen Euro kosten.

Gewerkschaft geht von ­geringerer Belastung aus Andere Zahlen nennt die GdPAbteilungsleiterin Hoffmann. Ihren Berechnungen zufolge würde eine Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und den polizeilichen Teil des Zolls im Endausbau 2025 – je nach konkreter Ausgestaltung – zu einer jährlichen Haushaltsmehrbelastung zwischen 32 und 19 Millionen Euro führen. Dabei wird für die Bundespolizei zwischen 2020 und 2030 von jährlich 1.000 Ruheständen ausgegangen. Außerdem werden ein maximaler Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der letzten Bezüge und eine durchschnittliche Bezugsdauer der Pension von 15 Jahren angenommen. Des Weiteren wird von einer nichtdynamisierten Polizeizulage und der Tatsache ausgegangen, dass sich 2020 bereits neun Jahrgänge ohne Ruhegehaltfähigkeit in Pension befinden. Aus dem BMI verlauten hingegen jährliche Mehrkosten von 54 Millionen Euro allein für die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage. Angesichts dieser unterschiedlichen Zahlen kann der Fortgang der Entwicklung mit Spannung beobachtet werden.

Neues Fachgebiet eingerichtet DHPol stärkt internationale Beziehungen in Polizeiausbildung

(BS/Lars Wagner) Seit nunmehr 30 Jahren engagiert sich Deutschland in Internationalen Polizeimissionen (IPM), um in Krisengebieten den Aufbau rechtstaatlicher Strukturen zu fördern und die Sicherheitssituation Leitlinie würde aufgegeben vor Ort zu stabilisieren. Der Bedarf an den im internationalen Vergleich hervorragend ausgebildeten deutschen Eine Rückkehr hierzu würde Polizisten steigt stetig.

MELDUNGEN (BS/mfe) Bisher kennt man den Ansatz nur für Bundes- und Landtagswahlen: den sogenannten Wahl-O-Mat. Dabei handelt es sich um einen Online-Fragebogen zur Abfrage von Einstellungen und Präferenzen. In Nordrhein-Westfalen gibt es nun auch einen “Knast-O-Mat”. Mit

Behörden Spiegel / Januar 2020

Steht nicht mehr an der Spitze der Verfassungsschutzabteilung im Brandenburger Innenministerium: Frank Nürnberger. Foto: BS/Feldmann

Die Anzahl der Krisenherde bleibt weltweit hoch und Entwicklungen wie der internationale Terrorismus und zunehmende Migrationsströme führen dazu, dass Deutschland ein ganz konkretes Interesse an Stabilisierungsbemühungen in deren Ursprungsländern hat. Hieraus erwächst auch ein politischer Anspruch, der bereits im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode formuliert und 2016 in einem Beschluss des Deutschen Bundestages konkret umgesetzt wurde. Neben Verbesserungen in der Vorbereitung und den Personalfragen von Missionen wurde auch die Einrichtung eines Fachgebietes für Internationale Polizeimissionen an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) gefordert. Mit zunächst auf fünf Jahre befristeten Projektmitteln des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde ein solches Fachgebiet zu Beginn des Jahres 2018 eingerichtet und arbeitet seit Anfang letzten Jahres als Fachgebiet “Internationale Polizeiliche Beziehungen” (IPB) mit der vorgesehenen Personalausstattung.

Zahlreiche Formate entwickelt Im Bereich der Ausbildung fördert das Fachgebiet seither die Integration internationaler polizeilicher Bezüge in die Ausbildung des höheren polizeivollzuglichen Dienstes. Das wird im Rahmen des Moduls zehn (“Die Praxis europäischer und internationaler Zusammenarbeit”) des MasterStudiengangs “Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement” umgesetzt. Darauf aufbauend können die Studenten durch das Angebot des Fachgebiets IPB internationale Bezüge im Rahmen

eines Wahlpflichtmoduls und der Master-Arbeit vertiefen. Bereits im Dienst befindliche Führungskräfte der Polizeien von Bund und Ländern werden an der DHPol durch ein umfangreiches Seminarangebot fortgebildet. In diesem Bereich entwickelt das Fachgebiet IPB Formate wie Arbeitstagungen, Workshops, internationale Führungskräftetrainings und Seminare, die sich beispielsweise mit Themen wie Joint Investigation Teams, IPM, Europol, Interpol, Frontex, und den Vereinten Nationen befassen und teils in Kooperation mit den europäischen polizeilichen Fortbildungseinrichtungen durchgeführt werden und an den Dienstsitzen der internationalen Einrichtungen selbst.

Systematische Auswertung fehlt bislang Mit dem Anstieg des deutschen Engagements in Polizeimissionen wächst ebenfalls die Forderung nach einer grundlegenden, systematischen und wissenschaftlich fundierten Auswertung von Polizeimissionen, die an Polizeihochschulen und -akademien bisher gänzlich fehlt und an freien Hochschulen ebenfalls nicht umfassend durchgeführt wird. Es ist jedoch nahezu unmöglich, lineare Wirkungsmechanismen und Zusammenhänge einer Mission aufgrund ihrer komplexen Umgebung und der zahlreichen Akteure konkret zu messen. Die Forschung des Fachgebiets IPB widmete sich daher der Frage, wie ein wissenschaftlich belastbares

und umsetzbares Konzept zur Evaluation von IPM aussehen könnte.

Methodologie wird k­ommendes Jahr getestet Nach einer ersten Metastudie nahm das Fachgebiet an einem Forschungsprojekt des “Effectiveness of Peace Operations Network” teil und organisierte eine Forschungskonferenz an der DHPol mit Evaluierungswissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern, Polizeiführungskräften sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren, die weitere Impulse für die Entwicklung einer Evaluationsmethodologie gab. Diese Methodologie wird das Fachgebiet im Rahmen einer Evaluation eines bilateralen polizeilichen Projektes im kommenden Jahr testen und weiterentwickeln, um langfristig die Entwicklung einer Evaluationspraxis in Internationalen Polizeimissionen voranzubringen Ob das Fachgebiet “Internationale Polizeiliche Beziehungen” dauerhaft in die Struktur der DHPol integriert werden wird, wird auf Basis einer dann durchzuführenden Evaluation entschieden. Die bisherigen Rückmeldungen aus den Bereichen der Aus- und Fortbildung sowie der Forschung fallen bereits ausgesprochen positiv aus.

LKD i. H. Dipl.-Krim. Lars Wagner ist Leiter des Fachgebiets II.6 (“Internationale Polizeiliche Beziehungen”) an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol). Foto: BS/DHPol


Innere Sicherheit / Katastrophenschutz

Behörden Spiegel / Januar 2020

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arauf weist Hans-Joachim Koppert, Vorstand des Geschäftsbereichs Wettervorhersage im Deutschen Wetterdienst (DWD), hin. Denn nur wenn das gelinge und eine sichere Wettervorhersage für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen möglich sei, könne es auch wirksame Wetterwarnungen geben. Schließlich basierten diese auf den Vorhersagen, auch wenn es immer eine Unsicherheit gebe und Wetterwarnungen grundsätzlich nur im Kontext verstanden werden könnten. Um diesen herzustellen, würden zahlreiche Nutzer der DWD-WarnWetter-App die verfügbaren Radardaten betrachten.

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Immer größere Datenmengen Wettervorhersagen deutlich anspruchsvoller (BS/Marco Feldmann) Die Menge der Daten, die für eine Wettervorhersage benötigt werden und darin einfließen, wächst kontinuierlich an. Sie stammen dabei aus verschiedensten Systemen, unter anderem von Satelliten, Wetterstationen sowie Forschungsschiffen. Angesichts der Datenflut werde es immer wichtiger, die Daten effektiv zu visualisieren.

Nicht nur Wetterwarnungen In der Applikation seien im Übrigen nicht nur klassische Wetter­ warnungen verfügbar, sondern auch Warnungen vor Sturmfluten, Hochwasserereignissen und Lawinengefahren, erläutert Koppert. Darüber hinaus gebe es Informationen zur aktuellen Wetterlage vor Ort sowie Vorhersagen für die kommenden zwei Stunden und für einen Zeitraum von mehreren Tagen. Die entsprechenden Warnungen würden vom DWD zudem über die Sozialen Medien verbreitet. Dieser Kommunikationsweg werde immer wichtiger, meint DWD-Präsident Prof. Dr. Gerhard Adrian. Mit Blick in die Zukunft berichtet Koppert, dass der DWD derzeit an der dreidimensionalen Visualisierung von Wetterdaten arbeite. Bisher sei dies nur in zwei Dimensionen möglich. Sollte dies gelingen, könnten Wettervorhersagen künftig in Verbindung mit virtueller Realität erfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt der künftigen Arbeit des DWD seien Verbesserungen der Wettervorhersagen im Bereich der Kurz-

Für eine gute Wettervorhersage komme es entscheidend darauf an, die Vielzahl an zu berücksichtigenden Daten gut zu visualisieren. Darauf macht Hans-Joachim Koppert, Vorstand des Geschäftsbereichs Wettervorhersage im Deutschen Wetterdienst (DWD), aufmerksam. Foto: BS/Peter Füssel, DWD

Kündigt Verbesserungen der Wettervorhersagen im Bereich der Kurz- und Kürzestfristen an: DWD-Präsident Prof. Gerhard Adrian. Dafür schafft der Wetterdienst ein millionenschweres Rechenzentrum an. Foto: BS/Feldmann

und Kürzestfristen. Dafür werde gerade ein neues Rechenzentrum im Wert von mehr als 100 Millionen Euro beschafft, ergänzt Adrian.

onaler Partner, unter anderem aus den USA, Großbritannien und Frankreich”, erklärt der Geschäftsbereichsleiter. Denn: “Ein einzelnes Modell reicht nicht aus. Wir müssen uns auch andere Projektionen anschauen.” Dabei gelte es, sowohl globale als auch regionale Modelle zu berücksichtigen. Erstere seien mit einer Gitterweite von 100 Kilometern deutlich gröber als regionale Modelle. “Diese haben

Noch mehr Variablen zu berücksichtigen Deutlich aufwendiger als Wettervorhersagen seien Klimaprojektionen, erläutert Tobias Fuchs, Leiter des DWD-Geschäftsbereichs Klima und Umwelt. Denn in diese Rechnungen müssten noch deutlich mehr Faktoren als bei Wettervorhersagen einbezogen werden. Am wichtigsten seien Daten zum Austausch zwischen der Atmosphäre und den Ozeanen. Aber auch Angaben zur Bodenbeschaffenheit, zu Wasser- und Eisgebieten sowie zur Vegetation müssten in den

zugrundeliegenden Gittermodellen berücksichtigt werden. Um die Klimaprojektionen, die für einen Zeitraum von Jahrzehnten bis Jahrhunderten gerechnet würden, auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse durchführen zu können, kooperiere der DWD sehr eng mit dem Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg, so Fuchs. Im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels kooperiert der DWD auf Bundesebene darüber hinaus unter anderem mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). “Neben selbst gerechneten Klimaprojektionen nutzen wir auch die internati-

Im Einsatz für die Streitkräfte Zentrum Brandschutz der Bundeswehr bündelt Verantwortung (BS/Andreas Sagurna) Das Zentrum Brandschutz der Bundeswehr (ZBrdSchBw) ist für die Sicherstellung des Abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung bei Dienststellen der Bundeswehr verantwortlich, die aufgrund eines erhöhten Gefahrenpotenzials die Vorhaltung einer Bundeswehr-Feuerwehr(BwF)-Einheit erfordern. Die dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Bonn zugehörige Dienststelle wurde im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr am 1. Oktober 2012 aufgestellt. Ziele sind die Bündelung und Zentralisierung der fachlichen und organisatorischen Verantwortung für die gesamte BwF. Das Zentrum hat seinen Sitz in Sonthofen im Allgäu und ist vergleichbar mit der Branddirektion einer kommunalen Berufsfeuerwehr. Dem ZBrdSchBw gehören rund 3.600 Feuerwehrbeamtinnen und -beamte an. Die wahrzunehmenden Aufgaben beinhalten den Einsatz von Personal und Material, die Organisation der notwendigen Logistik sowie die Inübunghaltung der Kolleginnen und Kollegen bei der BwF deutschlandweit.

Vier Koordinierungsstellen deutschlandweit Zur Sicherstellung und Wahrnehmung der Führungsfähigkeit des ZBrdSchBw in der Fläche sind vier regionale Koordinierungsstellen eingerichtet. Sie entsprechen in ungefähr Regionaldirektionen und führen die jeweils zugordneten Einheiten der BwF im regionalen Zuständigkeitsbereich. Bei Großschadensereignissen übernehmen sie die Einsatzleitung im Bereich der BwF. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) teilt die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz zwischen Bund und Ländern auf. Diese Kompetenzverteilung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Zuständigkeit für die Wahrnehmung des Brandschutzes durch die Bundeswehr. Das Brandschutzrecht fällt als Teil des Gefahrenabwehrrechtes (Polizei- und Ord-

bei kommunalen Feuerwehren, bis hin zu den spezifischen Gefahren, welche bei den Andreas Sagurna ist Direktor Einrichtungen des Zentrums Brandschutz der Bundeswehr. der Bundeswehr Foto: BS/Zentrum Brandschutz auftreten können. der Bundeswehr Hier sind Spezialkenntnisse in der Flugzeugbrandbekämpfung, Schiffsbrandbenungsrecht) grundsätzlich in den kämpfung, Brandbekämpfung in Zuständigkeitsbereich der Länder Untertageanlagen/Schutzbauten (Artikel 30 und 70 Absatz 1 GG). wie auch für die Bekämpfung von Die Zuständigkeit der Länder für Wald- und Vegetationsbänden die Gefahrenabwehr und den auf munitionsbelasteten Flächen Brandschutz ist unabhängig von der Truppenübungsplätze und den Eigentumsverhältnissen und wehrtechnischen Dienststellen der Nutzung der Liegenschaften notwendig. Dies schließt auch für Verteidigungszwecke gegeben. die Technische Hilfeleistung in Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 diesen Bereichen mit ein. Für GG räumt dem Bund die aus- diese Aufgaben stehen rund 730 schließliche Gesetzgebungs- Fahrzeuge zur Verfügung. kompetenz auf dem Gebiet der Verteidigung ein. Daraus ergibt Unterstützung für kommunale Wehren sich eine Regelungskompetenz des Bundes im vorbeugenden Die BwF unterstützt die komund abwehrenden Brandschutz munalen Feuerwehren im Rahsowie eine aus den Verwaltungs- men der nachbarschaftlichen kompetenzen gemäß den Arti- Löschhilfe, wenn ein direktes keln 87a und 87b GG abgeleitete Amtshilfeersuchen durch die eigene Vollzugskompetenz für kommunalen Leitstellen bei der bestimmte Bereiche, wie etwa um Unterstützung zu ersuchenTruppenübungsplätze, Unterta- den BwF eintrifft. In jüngster geanlagen, Flugplätze und Mari- Vergangenheit war dies unter nestützpunkte. Die Zuständigkeit anderem bei dem ausgedehnten ist gegeben, wenn ein spezielles Waldbrand auf dem ehemaligen militärisches Gefahrenpotenzial Truppenübungsplatz Lübtheen in besteht. Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Darüber hinaus kommt es Weites Aufgabenspektrum fast wöchentlich zu AnforderunDas Aufgabenspektrum der gen der BwF zur Unterstützung BwF reicht von der allgemei- der zivilen Feuerwehren, etwa nen Brandbekämpfung, wie bei Großbränden.

für den europäischen Raum eine Gitterweite von zwölf Kilometern und für die meisten Regionen außerhalb Europas nur eine Gitterweite von 25 Kilometern”, erläutert Fuchs.

Unsicherheit nimmt zu Die bisher verfügbaren Klimaprojektionen des DWD reichen bis zum Jahr 2100. Dabei gilt laut Fuchs: “Die Unsicherheit wird umso größer, je weiter wir

in die Zukunft schauen.” Dann gebe es zahlreiche Unsicherheitsfaktoren. Das größte Problem sei, dass der exakte Ausstoß von Treibhausgasemissionen so weit in die Zukunft hinein nur sehr schwer zu prognostizieren sei. Gleiches gelte für das Aerosol und den exakten Zustand der Atmosphäre. Außerdem gebe es Rückkopplungen und sich selbstverstärkende Prozesse, wie etwa den weiteren Rückzug der Eisgebiete, sagt Fuchs. Trotz all dieser Unsicherheiten konstatiert der DWD-Geschäftsbereichsleiter: “Die Projektionen zeigen einen klaren Anstieg der Mittel- und Extremtemperaturen.” Außerdem sei ein extremer Anstieg von Hitzewellen zu erwarten, ganz besonders stark im Zeitraum zwischen 2071 und 2100. Und das sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. “Auch Starkniederschläge werden in Zukunft zunehmen”, sagt Fuchs voraus. Des Weiteren zeigten die Modelle, dass die Sommer hierzulande trockener und die Winter feuchter werden würden. Damit einher ginge eine leicht anwachsende Waldbrandgefahr. Zudem werde es den Projektionen zufolge häufigere, intensivere und länger andauernde Dürren geben, warnt Fuchs. Er schränkt jedoch ein: “Das sind alles Projektionen auf Basis der zu erwartenden Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre, keine Wettervorhersagen.”

Erhebliche Übermittlungsprobleme Geoinformationen liegen zwar oft vor, aber nicht für die Feuerwehren (BS/mfe) Nahezu alle Informationen, die sich in der Verfügungsgewalt der öffentlichen Verwaltung befinden, weisen einen örtlichen Bezug auf. Egal ob Bebauungspläne, Angaben zu Leitungsnetzen oder Stadtkarten: Bei allen von ihnen handelt es sich um Geoinformationen. Diese liegen zwar in aller Regel in den Kommunen vor, werden aber nur in sehr geringem Ausmaß an die Feuerwehren vor Ort oder die Katastrophenschutzeinheiten weitergegeben. Hier ist noch viel Luft nach oben. Das findet auch Sven Dunkel. Der Brandoberamtsrat ist bei der Branddirektion Frankfurt am Main Sachgebietsleiter Nachrichtentechnik und elektrotechnischer Brandschutz. Er plädiert diesbezüglich für Festlegungen, wie diese Geoinformationen künftig zielgerichteter als bisher fließen und in welchem Datenformat sie vorliegen sollen. Denn momentan gebe es bei der Übermittlung, sofern sie überhaupt stattfinde, noch große Schnittstellenproblematiken. Insbesondere wenn es zu Einsätzen außerhalb der eigenen Gemeindegrenzen komme. Deren Zahl werde perspektivisch jedoch immer weiter zunehmen. Damit würden sich auch die Schnittstellenschwierigkeiten verstärken,

prognostiziert der Sachgebietsleiter für Nachrichtentechnik. Gleiches gelte mit Blick auf den Auf- und Ausbau des 5G-Netzes hierzulande, so Dunkel. Zudem könne der notwendige Pflegeaufwand der Geodaten durch die Einbindung vorhandener Datenbestände minimiert werden. Dies würde den knapper werdenden Personalressourcen der Feuerwehren entgegenkommen.

Stärkere Kompatibilität ­erforderlich Angesichts all dessen brauche es mehr Kompatibilität der Systeme, findet der Leiter des Referates für Informations- und Kommunikationstechnik (Referat sieben) in der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb).

Auch an einer stärkeren Zertifizierung vorhandener Software führe kein Weg vorbei, da ansonsten die Schnittstellenproblematik kaum erfolgreich gelöst werden könne. Wünschenswert wäre darüber hinaus aus Dunkels Sicht, wenn das Thema Geoinformationen in die Lehrpläne der Landesfeuerwehrschulen sowie der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) aufgenommen würde. Zugleich müsse im Bereich des Brandund Katastrophenschutzes die Bedeutsamkeit von Geoinformationen noch stärker erkannt werden. Es brauche dort mehr Expertise für diesen Bereich. Dies erfordere auch eine entsprechende Nachwuchsgewinnung, meint Dunkel.


Wehrtechnik

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Behörden Spiegel / Januar 2020

Neues aus der Wehrtechnik Bundeswehr beschafft “Enforcer”

Zehn Jahre Bundesverband

MBDA

BDSV

(BS) MBDA ist vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit der Lieferung von Lenkflugkörpersystemen vom Typ “Enforcer” beauftragt worden. Der Vertrag wurde Ende Dezember unterzeichnet. Mit der Beschaffung dieser Lenkflugkörper sollen die Anforderungen der Bundeswehr an ein leichtes, präzises, bei Tag und bei Nacht einsetzbares Lenkflugkörpersystem mit einer Reichweite von mehr als 1.800 Metern erfüllt werden. Mit dem schultergestützten “Enforcer” hat MBDA seine Lenkflugkörperfamilie im Bereich “Battlefield Engagement” komplett erneuert. Diese hatte mit “Brimstone 3” begonnen und wurde mit dem Lenkflugkörper mittlerer Reichweite MMP, der seit vergangenem Jahr von den französischen Streitkräften genutzt wird, fortgesetzt. “Enforcer”, MMP und “Brimstone” bilden nun den Kern des Lenkflugkörper-Portfolios, von dem das Unternehmen hofft, dass zahlreiche Weiterentwicklungen folgen werden. Das Wirkspektrum umfasst sowohl stationäre als auch bewegliche leicht gepanzerte Ziele sowie Ziele in und hinter Deckungen, gegen die auch im urbanen Umfeld die erforderliche Wirkung erzielt werden soll. “Enforcer” wird die ungelenkte Munition des Wirkmittels 90 ergänzen. Mit diesem Wirkmittel 1800+ bekommt die Bundeswehr die Fähigkeit, bewegliche und stationäre

(BS) Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) hat sich im September 2009 gegründet und im Januar 2010, d. h. vor genau zehn Jahren, seine Arbeit aufgenommen. Hervorgegangen ist er aus dem Ausschuss Verteidigungswirtschaft (AVW) beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Derzeit sind mehr als 220 Unternehmen (einschließlich Tochterunternehmen) – von Airbus bis zur ZF Friedrichshafen AG – in BDSV und BDSV Exhibitions, vormals Gruppe Wehrtechnische Messen, organisiert. Aus Anlass der Verbandsgründung ist Ende des vergangenen Jahres eine Festschrift erschienen. In seinem Grußwort betonte Armin Papperger, Präsident des BDSV und Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG, dass die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie “keine Industrie wie jede andere” sei, “da sie stets in politische Vorgänge und Erwägungen eingebunden, zugleich aber auch davon in starkem Maße abhängig ist”. Über das vergangene Jahrzehnt sei es gelungen, den BDSV sowohl in der Berliner und Brüsseler Arbeit mit Ministerien und Abgeordneten als auch in der Defence Community – unter anderem mit der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT), Interessenvertretungen der Teilstreitkräfte, sicherheitspolitisch orientierten Think Tanks und weiteren Organisationen dieses Themenbereiches

Der Lenkflugkörper “Enforcer” im Anschlag

Foto: BS/MBDA

Hochwertziele in 500 bis 1.800 Metern Entfernung zu bekämpfen. Etwa 76 Millionen Euro soll die Qualifizierung und Beschaffung von zunächst 850 Lenkflugkörpern zur Ausstattung der Spezialkräfte kosten. Das leichte Waffensystem soll von einem Soldaten allein getragen und gegen Infrastruktur, ungepanzerte und leicht gepanzerte Ziele eingesetzt werden können. “Enforcer” ist das Ergebnis einer multinationalen MBDA-Entwicklungskooperation. Der modulare Aufbau des Lenkflugkörpers soll zukünftige Entwicklungsoptionen für Land-, Luft- und Seeanwendungen eröffnen. Mehr Informationen unter www.mbda-systems.com

Zusammenarbeit bei Raketen

Layered Air Defence

Rheinmetall/Thales

Diehl Defence

(BS) Die Rheinmetall Waffe Munition GmbH (RWM) und Thales haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der zukünftigen Entwicklung, Qualifizierung und Produktion von gelenkten und ungelenkten 70-mm-Raketen (2.75-Zoll-Raketen) für Hubschrauber sowie möglichen weiteren Plattformen in Deutschland unterzeichnet. Die 70-mm-Raketensysteme von Thales werden derzeit am Unterstützungshubschrauber (UHT) – ein Euphemismus für “Kampfhubschrauber” – “Tiger” eingesetzt; die Zulassung am militärischen Mehrzweckhubschrauber H145M von Airbus Helicopters wurde bereits beantragt. Als Teil der Vereinbarung führt die Rheinmetall Waffe Munition GmbH das Team gegenüber dem deutschen Kunden Bundeswehr an.

RWM und Thales bringen nach eigenen Angaben komplementäre Fähigkeiten mit, insbesondere im Rahmen des “Tiger”-Mk3-Programms (gelenkte Rakete im Modus “Lock-on before Launch”, erweiterte Kommunikation zwischen dem Raketensystem und der Plattform, Identifizierung, Fernsteuerung, etc.). Teilnehmer dieses Upgrade-Programms sind die europäische Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) mit Sitz in Bonn, Airbus Helicopters sowie Deutschland, Frankreich und Spanien. Ab Mitte der 2020-Jahre soll der aufgerüstete “Tiger Mk3” in Dienst gestellt werden können. Mehr Informationen unter www.rheinmetall.com und www.thalesgroup.com

Mehr Informationen unter www.bdsv.eu

und Trägerfahrzeuge werden in diesem Fall von deutschen Partnerfirmen produziert und durch Diehl Defence zum Gesamtsystem integriert, dessen Auslieferung bereits in diesem Jahr beginnen soll. Mit Schweden hat sich die erste europäische Nutzernation des IRIS-T-Luft-Luft-Lenkflugkörpers für eine “Dual-Role”-Anwendung des Flugkörpers im Rahmen des Luftverteidigungssystems kurzer Reichweite IRIS-T SLS entschlossen. Mitte des vergangenen Jahres wurden erste Systeme an den Nutzer übergeben. Nach Unternehmensangaben erfolgt die Vertragserfüllung im bisher vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmen. Mehr Informationen unter www.diehl.com

Cyber Innovation Hub wird verstetigt (BS/Benjamin Stiebel) Mit dem “Cyber Innovation Hub” hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ein Experiment gewagt. Die erste “Digital Innovation Unit” in der Bundesverwaltung sollte als kleines, agiles Team auf Tuchfühlung mit der “Start-up”-Szene gehen und mit vielen Freiheiten ausgestattet, digitale Ideen für die Bundeswehr vorantreiben. Nun wird das für erfolgreich befundene Pilotprojekt als Abteilung innerhalb der BWI GmbH weitergeführt. Eine Auszeichnung, die allerdings das Ende der agilen Kultur im Hub einleiten könnte, wie manche befürchten.

Beheimatet jetzt den “Cyber Innovation Hub” der Bundeswehr: die BWI GmbH – hier deren Unternehmenssitz in Meckenheim-Merl bei Bonn. Foto: BS/Portugall

Datenbank auf, die später automatisiert eine Vorauswahl potenzieller Partner treffen können soll, wenn im Verteidigungsressort digitale Projekte anstehen.

Weiter wie gehabt? Die Verstetigung des “Cyber Innovation Hubs” ist auf Basis einer Evaluation und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch das BMVg gebilligt und

vom Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages im Herbst des vergangenen Jahres beschlossen worden. Mit der Eingliederung in die bundeseigene BWI GmbH, den IT-Dienstleister für die Bundeswehr, stehen personelle Veränderungen ins Haus. So haben der “Chief Executive Officer” (CEO) und Leiter, Marcel “Otto” Yon, sowie die “Chief Financial Of-

ficer” (CFO), Anja Theurer, den CIH zum Jahreswechsel verlassen. Auch bei den Mitarbeitern gibt es einigen Schwund. In der “Start-up”-Szene ist ein Rückzug des Gründerteams nach erfolgreichem Start allerdings nicht ungewöhnlich und hohe Mitarbeiterfluktuation wird im Sinne des Netzwerkausbaus und des Wissenstransfers häufig positiv gesehen.

Foto: BS/BDSV

– “als maßgebliches Sprachrohr für die übergreifende Interessenartikulation unserer Industrie im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu etablieren”, so der Verbandspräsident. “Unser Augenmerk”, so Papperger weiter, “liegt auf einem Dreiklang aus den Themen der nationalen Beschaffung, der richtigen Strukturierung unserer Rolle bei europäischen Kooperationen und schließlich der Handhabung von Rüstungsexportkontrolle mit politischem Augenmaß im europäischen Kontext.” Das sind in der Öffentlichkeit teils heftig umstrittenen Themen, welche die Verbandsmitglieder umtreiben.

Drei Jahre Start-up-Feeling

D

er Cyber Innovation Hub (CIH) der Bundeswehr war 2017 in Berlin – als Hochburg für junge, kreative Unternehmen – eingerichtet worden. In einer Zeit des immer schnelleren Wandels und wachsender Herausforderungen ist der Hub angetreten, einen Raum für eine freiere und auf schnelle Umsetzung von Projekten ausgerichtete Kultur zu bieten. Das Ziel: digitale Innovationen schneller in die Hand der Soldaten und der zivilen Mitarbeiter zu bringen. Der Instrumentenkasten: agile Methodik, flexible missionsorientierte Organisation und jede Menge Unternehmergeist. Das Team aus Projektmanagern, “Agile Coaches”, IT-Fachleuten, Juristen und Unternehmern setzt sich zu je etwa einem Drittel aus Zivilisten, Reservisten und aktiven Soldaten zusammen. Bisher seien rund 80 Projekte konzipiert und angestoßen worden, heißt es aus dem “Engagement-Team”, die meisten mit verschiedenen Partnern aus der Bundeswehr. Davon seien neun abgeschlossen, 18 liefen noch. Der Rest ist nie begonnen worden oder in einer frühen Phase im Sande verlaufen. Auch das gehört zum agilen Mantra: Vorhaben schnell angehen, dabei Fehlschläge in Kauf nehmen und daraus lernen. In Eigenregie betreut der CIH außerdem eine Online-Plattform für die Reservearbeit, die “Bw Community”, und baut eine weltweite “Start-up”-

(BS) Basierend auf dem Lenkflugkörper IRIS-T SL, der nach Maßgaben der Deutschen Luftwaffe insbesondere zur Wirkung gegen “Cruise Missiles” und hochfliegende UAV (“Unmanned Aerial Vehicles”) entwickelt und qualifiziert wurde, hat Diehl Defence das Luftverteidigungssystem IRIS-T SLM im internationalen Markt platziert. Mit seiner mittleren Reichweite und der großen Höhenabdeckung wird eine Schutzschicht unterhalb der Fähigkeiten des Lenkflugkörpersystems “Patriot” PAC-3 MSE erreicht. Basierend auf offenen Schnittstellen, vereint das System in seiner ersten Anwendung ein modernes Multifunktionsradar mit einem leistungsfähigen und skalierbaren Gefechtsstand. Radar und Führungssystem sowie Kommunikationssystem

Armin Papperger, Präsident des BDSV

Mit der Suche eines neuen CIHLeiters im Rang eines Abteilungsleiters will sich die BWI nach eigenen Angaben Zeit lassen, um einen geeigneten Nachfolger für die “großen Fußstapfen” zu finden, die Yon hinterlasse. Bis dahin leitet Matthias Görz die Geschäfte des Hubs interimsweise. Dass es mit dem CIH weitergeht, spricht für seinen Erfolg in der Pilotphase und ist auch ein Zeichen an andere Bundesministerien und die Länder, dass kleine Innovationsplattformen in der öffentlichen Verwaltung ihren Platz haben können. Die Eingliederung in die Organisationsstruktur der BWI sehen jedoch viele Mitstreiter und Beobachter mit Bauchschmerzen. Innovationsfreude und Macher-Mentalität würden am besten in loser, projektbezogener Struktur gedeihen. “Digital Innovation Units” zeichneten sich gerade dadurch aus, dass sie unabhängig und eigenverantwortlich Ideen entwickeln und umsetzen könnten. Die Kritiker hätten den Hub lieber als eigene GmbH gesehen, die Projekte mit Unterstützung der Ministerin abseits der üblichen Abstimmungsund Genehmigungsprozesse im

Ressort durchgeführt hätte. An innovativen Projekten wird es zunächst jedenfalls nicht mangeln. Für einige der noch vor dem Jahreswechsel begonnenen Vorhaben steht nun in diesem Jahr die praktische Erprobung an. So wurden in Zusammenarbeit mit einem Berliner “Start-up” in wenigen Monaten Prototypen für Flugsimulatoren für die Luftwaffe konzipiert und für einen Bruchteil des marktüblichen Preises angeschafft. Die Geräte sollen nun getestet und ihre Auswirkung auf Leistung und Motivation in der Flugausbildung evaluiert werden. Bereits angelaufen ist der Test eines sicheren “Messengers” mit rund 5.000 Nutzern im Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr (CIR). Die Lösung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und wird im eigenen Rechenzentrum gehostet. Die Idee ist es, eine sichere Alternative zum Marktführer WhatsApp zu bieten, dessen Nutzung im Dienst zwar verboten, aber dennoch weit verbreitet ist. Über einen Zeitraum von sechs Monaten soll zudem ein System für Videosprechstunden mit mehreren Bundeswehr-Krankenhäusern erprobt werden. Das soll vor allem im Bereich der Nachsorge die Versorgung verbessern helfen, indem die Soldaten bei der Wahrnehmung von Terminen zeitlich entlastet werden. Auch hier hat die sichere Datenübertragung oberste Priorität.


Wehrtechnik

Behörden Spiegel / Januar 2020

CH-47F oder CH-53K?

F

ür die Bundeswehr-Beschaffung sind im Haushaltsentwurf 2020, verteilt auf die Jahre bis 2032, ursprünglich insgesamt 5,6 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Überraschenderweise wurde Ende des vergangenen Jahres bekannt, dass der Haushaltsentwurf komplett um die Gesamtsumme bereinigt, d. h. gestrichen, worden ist. Damit verzichtet das BMVg auf die parlamentarische Verpflichtungsermächtigung mit der Begründung, dass für 2020 noch kein entsprechender Vertragsabschluss geplant sei. Ursprünglich hatte der Haushaltsauschuss des Bundestages Anfang November 2018 in einer sogenannten Bereinigungssitzung den Weg freigemacht für die Finanzierung des Nachfolgemodells für den CH-53G. Ende Februar des vergangenen Jahres hatte dann das BAAINBw auf der europäischen Ausschreibungsplattform TED den Beginn des Teilnahmewettbewerbes für das STH-Programm veröffentlicht. Gewünscht war damals von Kundenseite, dass der erste neue Hubschrauber 2023, spätestens 2024, an die Deutsche Luftwaffe übergeben werde. Die Auslieferung der bestellten Maschinen sollte dann insgesamt bis 2031, spätestens 2032, abgeschlossen sein. Laut Ausschreibung muss der neue STH in der Lage sein, mindestens 30 Soldaten oder zehn Tonnen als Innenlast zu transportieren. Von den Ausmaßen her soll der Spähwagen “Fennek” in das Luftfahrzeug passen. Die Reichweite soll über den 400 Kilometern des CH-53G liegen. Praktisch alle Klimazonen kommen als mögliche Einsatzgebiete in Betracht. Nur: “High, hot and dust” drücken die Nutzlastkapazitäten nach unten.

Bieterschlacht um Hubschrauber-Nachfolge für Bundeswehr (BS/Dr. Gerd Portugall/Marco Feldmann) Die Bundeswehr benötigt dringend einen modernen Schweren Transporthubschrauber (STH). Die aktuell geflogenen Exemplare des CH-53 “Stallion” in den G-Versionen (G, GS, GA und GE; “G” für Germany) sind über vierzig Jahre alt. Gleichzeitig zeigt die Bundespolizei erstmals Interesse an einem solchen Großraum-Helikopter.

Die Kriterien Zukunftsfähigkeit, moderne logistische Unterstützung, Infrastruktur, weites taktisch-operatives Einsatzspektrum einschließlich möglicher Leistungsreserven sowie Standardisierung sollten bei der Entscheidungsfindung maßgeblich berücksichtigt werden, nicht nur der Anschaffungspreis.

Fast 100 Hubschrauber bei der Bundespolizei

Beide Bewerber waren auf der ILA Berlin Air Show 2018 am Boden und in der Luft zu sehen: ein CH-47F der U.S. Army (links) und ein CH-53K des U.S. Marine Corps (rechts). Foto: BS/Portugall

zu Lockheed Martin gehört, mit Rheinmetall Aviation Services aus Bremen. Airbus Helicopters hofft trotzdem weiterhin, bei Wartung und Weiterentwicklung des künftigen deutschen STH zum Zuge zu kommen.

Die Marktlage

Rückblicke

Der Weltmarkt für schwere Transporthubschrauber ist auf der Anbieterseite sehr überschaubar. Der größte Helikopter überhaupt ist der Mil Mi-26, der noch aus ursprünglich sowjetischer Produktion stammt, aber bis auf den heutigen Tag in Russland hergestellt wird. Er kann eine Nutzlast von bis zu 20 Tonnen tragen. Daneben gibt es noch den chinesischen Z-8, einen Nachbau des französischen “Super Frelon”. Beide Länder kommen sowohl aus übergeordneten politischen als auch aus praktisch-logistischen Gründen als Mitbewerber nicht infrage. Der europäische Markt ist zu klein für STH. Deshalb hat Airbus Helicopters kein entsprechendes Modell im Angebot. Der “Super Frelon” ist veraltet. Seine Produktion wurde 1981 in Frankreich eingestellt und in den dortigen Streitkräften 2010 außer Dienst gestellt. Damit kommen letztlich nur zwei Modelle als Nachfolger für den Bundeswehr-CH-53 in Frage: der CH-47F “Chinook” von Boeing und der CH-53K “King Stallion” von Sikorsky. Deshalb kooperieren die USHersteller bei diesen Modellen nicht nur mit internationalen Partnern, wie zum Beispiel Boeing mit dem kanadischen Flugsimulator-Hersteller CAE und Sikorsky mit dem britischen TriebwerkBauer Rolls-Royce. Auch mit deutschen Partnerunternehmen wird zusammengearbeitet: Boeing mit Diehl Defence aus Überlingen und Sikorsky, das seit 2015

Der CH-53 war Anfang der 1960-er-Jahre in den USA durch Sikorsky entwickelt worden. Zwischen 1972 und 1975 wurden insgesamt 110 Exemplare für die Bundeswehr durch die VFW-Fokker (Vereinigte Flugtechnischen Werke) in Speyer in Lizenz gefertigt. Ausgeliefert damals an das Heer, wurde die “germanisierte” Version des CH-53G, nach spezifisch deutschen Anforderungen ausgestattet. 2012 wurde entschieden, den CH-53 im Rahmen des “Fähigkeitstransfers” vom Heer in die Luftwaffe zu “versetzen”. Der operativ-taktische Einsatzschwerpunkt des CH-53G ist – immer noch – der schnelle Transport von Truppen und Material sowie die medizinische Evakuierung durch die Luft (AirMedEvac). Als sich der Bedarf einer Nachfolgelösung langsam abzuzeichnen begann, hatte Deutschland – zusammen mit Frankreich – 1999 das Projekt “NATO HeavyLift Helicopter” initiiert, das zwar in einer bilateralen Regierungsvereinbarung mündete, später aber nie mehr aufgegriffen worden ist. 2006 unterzeichneten Boeing und Airbus eine Kooperationsvereinbarung, wonach auf Basis des CH-47 “Chinook” ein neues STH-Modell entwickelt werden sollte. Auch dieses Projekt verlief im Sande.

Der CH-47F (“Foxtrott”) Auch wenn der Erstflug des “Chinook” fast 60 Jahre zu-

Technische Daten Modell

CH-53G

CH-47F

CH-53K

Nutzlast

5,5 t

10,9 t

15,9 t

Passagiere

bis zu 36

bis zu 55

bis zu 55

Reichweite

400 km

740 km

850 km

rückliegt (1961), so ist dieses bewährte Flugmuster kontinuierlich immer weiterentwickelt worden – unter anderem auch hin zu größerer Nutzlast von mittlerweile 10,9 Tonnen. Aktuell haben die Streitkräfte von mehr als 20 Staaten diesen Typ in Dienst gestellt. Boeing wirbt daher mit dem Slogan “die Welt fliegt CH-47”. Es stellt sich aber die Frage nach der technologischen Innovationsfähigkeit des Hubschraubers für die nächsten Jahrzehnte. Die F-Version (Erstflug 2001) soll um mehrere Millionen Euro preiswerter sein als die KVersion von Sikorsky. Und das, obwohl mit bis zu 55 Passagieren gleichviel Soldaten transportiert werden können wie mit dem Konkurrenzprodukt. Mit einer Reichweite von rund 740 Kilometern erfüllt der “Chinook” die Bundeswehr-Vorgaben genauso wie bei der Nutzlast und den Passagieren.

Der CH-53K (“Kilo”) Bedarf nach dieser Version war zuerst vom U.S. Marine Corps angemeldet worden, das bisher auch der einzige Nutzer dieses Modells ist. Auch wenn dieser Typ äußerlich ähnlich aussieht wie die Vorläuferversionen (Erstflug 1964), so handelt es sich bei der “King Stallion” praktisch um ein komplett neues Luftfahrzeug (Erstflug 2015) – einschließlich neu entwickeltem Triebwerk und Getriebe. Dies impliziert als Kehrseite der Medaille möglicherweise Anfangsrisiken (Stichwort “Kinderkrankheiten”). Der CH-53K erzeugt mit drei Triebwerken von General Electric eine Leistung von insgesamt 16.800 Kilowatt (kW), während es beim “Chinook” mit zwei AlliedSignal-Turbinen 7.058 kW sind. Dafür verursachen drei Triebwerke möglicherweise höhere Betriebskosten als zwei. Bei der Nutzlast liegt der “Kilo” mit 15,9 Tonnen um etwa ein Drittel über dem “Foxtrott”. Die Reichweite beträgt rund 850 Kilometer. Bis zu 55 Soldaten können an Bord gehen. Damit erfüllt auch der Sikorsky die Bundeswehr-Vorgaben. Der Nutzlast-Innenraum des CH-53K ist etwas breiter.

Qual der Wahl

Quelle: BS/Eigene Recherche

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Aufgrund des Preisunterschiedes zwischen “Foxtrott” und “Kilo” ergeben sich im Beschaf-

fungsfalle unter Beibehaltung der bisher kalkulierten 5,6 Milliarden Euro unterschiedliche Stückzahlen für die Bundeswehr: Danach kursieren Angaben von 60 CH-47F versus 44 CH-53K. Danach stellt sich die Alternative für das BAAINBw wie folgt dar: Entweder mehr Hubschrauber des älteren Modells mit etwas geringeren Leistungsparametern oder weniger Exemplare des neueren

Produktes mit etwas besseren technischen Daten. Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang der größere Kostenanteil für die gesamte Nutzungsdauer (“Life Cycle”) bleiben. Schätzungen belaufen sich auf rund 30 Milliarden Euro. Gefordert wird von der Bundeswehr eine Sicherstellung der Materialversorgung über 30 Jahre ab Auslieferung des letzten Exemplars.

Die Fliegergruppe der Bundespolizei verfügt derzeit über 94 Hubschrauber verschiedener Gewichtsklassen. Dazu gehören 23 mittlere Transporthubschrauber vom Typ AS 332 L1/ H215, 19 leichte Transport- und Mehrzweckhubschrauber vom Typ H155, 24 Aufklärungs- und Beobachtungsmaschinen vom Typ H135, zehn Schulungshelikopter für die Luftfahrerschule für den Polizeidienst vom Typ H120 sowie 18 Zivilschutzhubschrauber des Typs H135. Der Bundespolizei-Flugdienst ist damit der zweitgrößte Betreiber ziviler Luftfahrzeuge hierzulande und eine der größten polizeilichen Flugdienstorganisationen weltweit. Der Anteil der uneingeschränkt einsatzfähigen Hubschrauber beträgt 75 Prozent. Das ist nach Einschätzung von Fachleuten ein sehr guter sogenannter Klarstand. Bis zum Jahr 2031 will die Bundespolizei insgesamt 44 neue Transporthubschrauber erwerben. Das Beschaffungsvolumen beträgt mehr als 1,7 Milliarden Euro. Noch befindet sich das Ausschreibungsverfahren in der Vorbereitung, sodass offiziell noch keine Angaben über etwaige Hersteller oder Modelle möglich sind. Es wird aber gemunkelt, dass die Bundespolizei mit dem Gedanken spielt, erstmals einen Schweren Transporthubschrauber beschaffen zu wollen, um schnell mehr Einsatzkräfte verlegen zu können.

Der “Leguan” auf dem Vormarsch Brückenlegesystem erfreut sich wachsender Nachfrage (BS/Dr. Gerd Portugall) Landstreitkräfte benötigen bei der Überwindung von Wasserhindernissen ab einer bestimmten Tiefe technische Hilfsmittel. Technisch und finanziell anspruchsvoll sind Brückenlegepanzer, d. h. gepanzerte Transport- und Verlegefahrzeuge mit Eigenantrieb, die eine Brückenkonstruktion mitführen und durch eingebaute Mechanismen auslegen und wieder einholen können. Relativ neu auf dem Markt ist der “Leguan” von KMW. Das dänische Beschaffungsamt DALO (“Danish Defence Acquisition and Logistics Organization”) und die Münchener Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG (KMW) haben Mitte Dezember des vergangenen Jahres einen Vertrag über die Beschaffung von sieben Brückenlegesystemen vom Typ “Leguan” auf “Leopard- 2”-Fahrgestell unterzeichnet. Der Auftrag umfasst insgesamt sechs dieser Kettenfahrzeuge, ein umfassendes Peripheriepaket, Ausbildungssimulatoren und ein zusätzliches Trägerfahrzeug. Die Auslieferung der Brückenleger soll Ende 2022 beginnen. Damit vollzieht der NATO-Partner Dänemark als neunte Nation einen Generationswechsel hin zur Panzerschnellbrücke “Leguan” auf “Leopard-2”-Chassis und setzt dabei nach Unternehmensangaben “auf die hohe Leistung, die Zuverlässigkeit und die einzigartige Interoperabilität dieses Systems.”

Zahlreiche Nutzer in verschiedenen Versionen Wenige Tage vor der Vertragsunterzeichnung mit dem dänischen Beschaffungsamt hat KMW im Rahmen einer feierlichen Übergabe die ersten beiden “Leguan”Brückenlegesysteme an das niederländische Beschaffungsamt DMO (“Defence Materiel Organisation”) übergeben. 2016 hatten sich die Niederlande für einen bilateralen Beschaffungsansatz zusammen mit Deutschland entschieden und insgesamt acht so-

Die Panzerschnellbrücke “Leguan” auf dem Fahrgestell des “Leopard 2” – hier in der deutschen Version auf dem Tag der Bundeswehr im vergangenen Jahr in Koblenz Foto: BS/Portugall

genannte “Close Support Bridges” (CSB) in der Version “Leguan” auf “Leopard-2”-Fahrgestellen, Zusatzausrüstung und Ausbildungssimulatoren bestellt. 2021 soll das letzte Fahrzeug an die Niederlande geliefert werden. Insgesamt betreiben Armeen aus 19 Ländern das “Leguan”System auf unterschiedlichen Mobilitätsplattformen. KraussMaffei Wegmann hat dieses Brückensystem auf eine Reihe verschiedener Trägerfahrzeuge verlastet. So verwenden die USA das Chassis des M1 “Abrams” für ihren M104 “Wolverine”, Belgien ein “Leopard-1”-Chassis,

Schweden und Finnland ein “Leopard-2”-Chassis und die Streitkräfte Malaysias verwenden Fahrgestelle des polnischen Kampfpanzers PT-91 (PMC“Leguan”). Der “Leguan” ist in der Lage, eine Brücke bei einem Gesamtgewicht von 10,5 Tonnen mit 26 Metern Länge oder alternativ zwei Brücken mit je 14 Metern Länge unter Gefechtsbedingungen zu transportieren und zu verlegen. Die Bundeswehr bestellte im Oktober 2016 ein erstes Los von sieben Gesamtsystemen, die sich gerade in der Auslieferung befinden.


Verteidigung

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n diesem Zusammenhang gibt es einen erneuten militärischen Wettbewerb zwischen den Staaten, der sich sowohl in den gegenwärtigen Raketen- und Nuklearbedrohungen als auch in der Stärkung der konventionellen Fähigkeiten äußert. Neben den traditionellen Risiken sollen asymmetrische und hybride Bedrohungen berücksichtigt werden, während der internationale Terrorismus weiterhin eine immanente Bedrohung darstellt.

Behörden Spiegel / Januar 2020

Europa und seine Herausforderungen Der italienische Verteidigungsminister nimmt exklusiv Stellung (BS/Minister Lorenzo Guerini) Wir leben in einer Zeit, in der die Unsicherheiten zahlreicher sind als die Gewissheiten und die Geschwindigkeit des Wandels uns keine Ablenkungen oder Verzögerungen zulässt. Es ist eine Welt ohne hegemoniale Akteure, die uns umgibt, in der Großmächte hervortreten, aber auch “aufstrebende” und/oder “wiederaufstrebende” Akteure sowie nichtstaatliche Subjekte eine zunehmende Rolle spielen wollen.

Unterschiedlichste Herausforderungen Die Entwicklung von immer weiter verbreiteten Technologien setzt uns zunehmend CyberBedrohungen aus, und zwar in einem Szenario, in dem die kybernetische Dimension von Konflikten zu der traditionellen hinzukommt und sie noch gefährlicher macht. Darüber hinaus sind wir mit einer zunehmenden Digitalisierung konfrontiert, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Daher ist es wichtig, in die Digitalisierung zu investieren, um die richtigen Entscheidungen mit der erforderlichen Geschwindigkeit treffen zu können. Schließlich ist der Klimawandel eine weitere Ursache für Destabilisierung, die das Risiko humanitärer Krisen erhöht und die Migrationsströme verschärft. Diese Phänomene treten direkter auf der Südseite des Kontinents auf, dem sogenannten “erweiterten Mittelmeerraum”, von dem einige der unmittelbarsten Herausforderungen für unsere Sicherheit ausgehen. Die Südflanke der Europäischen Union (EU) und der Atlantischen Allianz (NATO) ist in der Tat von gefährlichen Instabilitätsfaktoren betroffen und es ist klar, dass die Sicherheit Europas untrennbar mit der Stabilität des Mittelmeerraums und im Mittelmeerraum verbunden ist. Dies erfordert integrierte und synergetische Initiativen auf europäischer Ebene – nicht nur in der physischen Dimension, sondern auch in der mehrdimensionalen Wirklichkeit, in

“I

ch habe 1976 als Marineoffiziersanwärter angefangen, jetzt knüpfe ich daran an”, sagt der entschieden auftretende Mann mit Dankbarkeit in der Stimme. Er löst für das Kontingent am Horn von Afrika administrative Aufgaben. Termine, Kommandowechsel, Belobigungen, Disziplinarstrafen, alles geht über seinen Schreibtisch. Der 62-Jährige war über Jahre IT-Chef in mehreren Medienunternehmen, unter anderen als Prokurist bei der Frankfurter Rundschau. Im Gemeinschafts-

weiterhin ausgewogen und mit einem authentischen 360°-Ansatz ausrichten sollen. In dieser Hinsicht bestätigt das “Package on the South” das Bewusstsein des Bündnisses, sich den Herausforderungen, die von der Südflanke ausgehen, systematisch stellen zu müssen. Es umreißt die politisch-strategische Ausrichtung für die Umsetzung der Bemühungen im Süden, die sich auf den Hub in Neapel konzentrieren. Das gestiegene Bewusstsein, dass der Mittelmeerraum die Beteiligung aller an der Sicherheit erfordert, soll sicherstellen, dass die innerhalb der Vereinten Nationen, der EU und der NATO unternommenen Anstrengungen synergetisch genutzt werden und dass die multilateralen Erfahrungen hervorgehoben werden. Unter diesen hat sich insbesondere die “5+5-Verteidigungsinitiative” von je fünf nordafrikanischen und südeuropäischen Staaten als wirksames Instrument für den “kooperativen Aufbau von Sicherheitsund Verteidigungskapazitäten” erwiesen.

Technologische Innovationen vonnöten Der italienische Verteidigungsminister Lorenzo Guerini – hier auf der Berliner Sicherheitskonferenz 2019 – sagt das fortgesetzte Engagement seines Heimatlandes im erweiterten Mittelmeerraum zu. Foto: BS/Dombrowsky

der unsere potenziellen Gegner bereits tätig sind.

Erneuertes Gefühl der Solidarität Im Rahmen eines erneuten Gefühls der Solidarität auf europäischer und transatlantischer Ebene sollen gemeinsame und umfassende Fähigkeiten zum Verständnis und zur Bekämpfung von Bedrohungen entwickelt werden, um in Krisengebieten einzugreifen und eine dauerhafte Stabilität zu fördern. Die Stärkung der Europäischen Union ist eine wesentliche Vo­ raussetzung. In diesem Rahmen soll das Thema der europäischen Verteidigung als grundlegendes Stück eines politischen Europas eingefügt werden. Ein unverzichtbares Stück, um auf der

Weltbühne zu bestehen. Die Größe der Herausforderungen geht über die Kapazitäten der einzelnen Länder hinaus. Die Lösungen können daher nur gemeinsam sein und sind aus italienischer Sicht zwangsläufig in Europa zu finden. Wir sind daher aufgerufen, im Rahmen der sog. Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mehr Verantwortung zu übernehmen, weil der Verzicht auf eine europäische Dimension der Verteidigung eine Verzögerung des Integrationsprozesses bedeuten würde.

Unterstützung durch Italien zugesagt In diesem Sinne wird Italien weiterhin die Stärkung der Gemeinsamen Sicherheitspolitik

gemäß dem Bestreben der Union unterstützen. Ziel ist es, im Zusammenwirken mit der NATO eine größere strategische Autonomie zu erreichen, sowohl in technologischer und industrieller Hinsicht als auch in Bezug auf die Interventionskapazitäten. Dies bedeutet eine stärkere Integration von Ressourcen und Kapazitäten, wobei auch die Möglichkeiten genutzt werden, die Anreizinitiativen wie die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) und der Europäische Verteidigungsfonds (EDF) zur Verfügung stellen. Gleichzeitig muss die Wirksamkeit des Vorgehens der Union in Krisengebieten gesteigert werden, in denen sich der Extremismus entwickelt, der die terroristische Bedrohung aus-

löst. Dies ist möglich, indem die Stabilisierungsinitiativen und der Kapazitätsaufbau durchgeführt werden während der Menschenhandel im Mittelmeerraum bekämpft wird (Operation “Sophia”). Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit den Ländern von Nordafrika und der Sahelzone im Bereich der Sicherheit und Steuerung der Migrationsströme verstärkt werden. Die Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in demselben Bereich soll ebenfalls wieder aufgenommen werden. Die strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO soll ebenfalls konsolidiert werden. In Bezug auf alle seine Aufgaben und strategischen Richtungen wird das Atlantische Bündnis seine Bemühungen

Am Arbeitsplatz der Truppe in Dschibuti Reservisten erfüllen in der Bundeswehr wichtigen Dienst (BS/Dr. Roger Töpelmann*) Dschibuti. Ende 2019. Gert Krause, Fregattenkapitän der Reserve, (d. R.) ist schon zum dritten Mal in einem Auslandseinsatz der Bundeswehr. In Dschibuti wird er noch bis Ende Dezember bleiben. Dann geht es zurück ins hessische Altenstadt zu seiner Frau und Familie. werk der Evangelischen Publizistik, dem zentralen Medienhaus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), wirkt er aktuell als Technischer Leiter. Von dieser Tätigkeit ist der Reservist für die Bundeswehr freigestellt, um hier bei der EU NAVFOR (“European Union Naval Force”)

Somalia – Operation “Atalanta” Personalengpässe abzufedern. Ein derart hohes Engagement würde dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Peter Tauber gefallen. Selbst Reservist, hat er jüngst den Einsatz der Reserve höchst gelobt. “Unsere Soldatinnen und Soldaten erfüllen auch

unter schwierigen Bedingungen ihren Auftrag”, sagte er dem Internetportal der Bundeswehr.

Deutsche Verantwortung in der Welt “Klar, die Bedingungen sind nicht einfach”, pflichtet Krause im Gespräch mit dem Sprecher des Militärbischofs bei. “In der Bundeswehr hat sich alles verändert”, sagt Krause. Seit dem Aussetzen der Wehrpflicht wurde die Marine drastisch reduziert. Heute stellt sie mit 17 .000 Frauen und Männern die kleinste Teilstreitkraft (TSK) der Bundeswehr. Zu den Auslandseinsätzen der deutschen Soldaten sagt Krause ganz entschieden: “Ich glaube, wir müssen das machen.” Deutschland müsse Verantwortung in der Welt übernehmen. Andere Nationen sind seit vielen Jahren mit von der Partie. Die Franzosen an vorderster Stelle. Mit “Mirage”-Kampfflugzeugen, die mit ohrenbetäubendem Lärm über das Flughafenareal in Dschibuti preschen. Italiener, Spanier, die USA, Japan und China sind beteiligt. Die Volksrepublik hat aus strategischen Gründen ein hervorstechendes Interesse. Sie will hier ihre Handelsrouten nach Europa schützen. Aber möglich ist eher: Die eine Militärmacht ist da, weil die anderen auch da sind.

Die Bundeswehr hat für ihre 80 Soldaten Kapazitäten in einem der beiden großen Hotels in der Stadt angemietet. Die Franzosen haben den Vorteil, mit ihren Familien auf dem französischen Areal dicht am Flughafen leben

Abschließend möchte ich auch bei den technologischen Innovationen verweilen. Die Notwendigkeit, die Auswirkungen neuer Technologien zu überwachen, ist offensichtlich. Die Stärkung des Engagements für die Zusammenarbeit wird in der Lage sein, potenzielle Bedrohungen zu identifizieren und mit einer gemeinsamen Vision mögliche Lösungen zu finden. In Anbetracht der Herausforderungen, die vor uns liegen, müssen unsere Anstrengungen fortgesetzt werden, um die internationale Zusammenarbeit zu stärken und gemeinsame Lösungen zu finden, zu denen der Verteidigungsbereich einen entscheidenden Beitrag leisten kann. In diesem Zusammenhang wird Italien weiterhin ein höheres Integrationsniveau fördern, um ein immer höheres Sicherheitsniveau für Europa und die Europäer zu gewährleisten.

nern und Fahrzeugen, wird von Militärpfarrer Frank LeßmannPfeifer geleitet. Heute wirken der Evangelische Militärbischof Sigurd Rink und Militärdekan Christoph Sommer aus Rostock mit, die hier auf Truppenbesuch sind. Krause sagt, die gottesdienstlichen Feiern erinnerten ihn immer neu an die für ihn unumstößlichen Werte, an seine Verbundenheit mit seiner Familie. Er erlebe dort Momente des Innehaltens und der Ruhe.

Fregattenkapitän der Reserve Gert Krause vor einem Flugzeughangar in ­Dschibuti bei seinem dritten Auslandseinsatz Foto: BS/Privat

zu können. Die Flugzeughangars der Deutschen befinden ebenso auf dem Areal der Nation mit der Trikolore. Die Deutschen haben sie von den Franzosen angemietet. Krause spricht von den Gottesdiensten der deutschen Community mit echter Sympathie. Die Feier im Hangar, neben Contai-

Im Alltag eines Soldaten sei das nicht allein eine willkommene Abwechslung, sondern ein Band nach Zuhause. *Dr. Roger Töpelmann ist Sprecher des Evangelischen Militärbischofs in der Stabsstelle Kommunikation der EKD in Berlin.


Verteidigung

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ie offizielle deutsche Position gegenüber dem Iran ist eindeutig: Das Land “destabilisiert mit der aktiven Unterstützung von Terrorismus und Gewalt seit Langem massiv” die gesamte Region und “bedroht damit auch Israel”. Dessen General Soleimani sei “einer der Hauptverantwortlichen für den Export von Terror und Gewalt mit vielen Toten” gewesen. Nicht umsonst habe er auf der Terrorliste der Europäischen Union (EU) gestanden. Die Handlungsweise der Vereinigten Staaten im Fall des iranischen Kommandeurs sei “in der nationalen Verantwortung Washingtons” erfolgt und nicht als Teil der internationalen Koalition” gegen den salafistischen “Islamischen Staat”.

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Der Bundeswehr-Einsatz im Irak Aktuelle Entwicklungen und Hintergründe (BS/Dr. Gerd Portugall) Die Bundeswehr beteiligt sich seit 2015 an einer multinationalen Militärkoalition im Kampf gegen die sunnitische Terrormiliz des sogenannten “Islamischen Staates” (IS) im Irak, in Jordanien und über Syrien. Bis zum US-Drohnenangriff auf Generalleutnant Qasem Soleimani, Kommandeur der iranischen Quds-Brigaden, am Flughafen von Bagdad war das deutsche Engagement in der Region nicht unmittelbar vom Dauerkonflikt zwischen den USA und dem Iran berührt. Das hat sich jetzt geändert.

Jüngste Entwicklungen im Irak In der Nacht vom 7. Januar auf den 8. Januar führte der Iran die erwarteten Angriffe gegen zwei militärische Einrichtungen der US-Streitkräfte im Irak durch. Der eine Militärschlag richtetet sich gegen den Luftwaffenstützpunk Ain al-Assad in der westirakischen Provinz Anbar. Mehrere ballistische Raketen trafen auch das zweite Zielgebiet in Erbil, Hauptstadt und Regierungssitz des kurdischen Autonomiegebietes im Nordirak. In Erbil sind auch 102 Bundeswehr-Soldaten zu Ausbildungszwecken stationiert. Da es im Vorfeld des Angriffs wohl Warnungen gegeben hat, konnte das deutsche Kontingent entsprechend rechtzeitig Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, “die sich bewährt haben” – so das BMVg. Das deutsche Camp wurde nicht getroffen. Folglich kamen auch keine Bundeswehr-Soldaten zu Schaden. Das Berliner Verteidigungsministerium verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Schadensaufnahme außerhalb des deutschen Lagers den irakischen und US-amerikanischen Streitkräften obliege.

Als noch ausgebildet wurde: Beginn der Einweisung der kurdischen Peschmerga im Rahmen der sogenannten “Multiplikatoren-Ausbildung” in die Handhabung des G3-Sturmgewehrs durch einen Soldaten der Bundeswehr auf einer Schießanlage nahe der nordirakischen Stadt Erbil. Foto: BS/Bundeswehr, Sebastian Wilke

Generell gelte: “Der Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten hat unverändert höchste Priorität.” Trotzdem: “Erbil wird weiter betrieben”, so Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer nach der Sondersitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zur jüngsten Entwicklung im Irak und in der Kurdenregion. Es würden nur diejenigen Soldaten aus Erbil abgezogen, die ohnehin das Ende ihrer Kontingentzeit erreicht hätten oder deren Ablösung sich bereits vor Ort befinde. Dies betreffe etwa 26 Bundeswehr-Angehörige. “Alle

Im Westen nichts Neues Kommen wir zunächst zu “Im Westen nichts Neues”: Alter Wein in neuen Schläuchen: Es gab bereits bisher den von der Rechtsprechung gebilligten “einsatzbedingten Sofortbedarf”, der auch bereits in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) angelegt war. Dieser ist nun näher kodifiziert. De facto bringt die Neuregelung insoweit nicht viel Neues. Das Verfahren erinnert an das Vorgehen im Steuerrecht, welches auch immer komplexer und komplizierter wird. Im Steuer-

Erste deutsche Reaktionen Aufgrund der durch die Tötung des iranischen Quds-Kommandeurs entstandenen Sicherheitslage war die Präsenz des deutschen Einsatzkontingentes im Irak bereits in der Nacht vor dem iranischen Raketenschlag “um das aktuell nicht benötigte Personal vorübergehend reduziert” worden, so das BMVg. Die drei im Anti-IS-Hauptquartier in Bagdad stationierten deutschen Soldaten wurden zusammen mit Militärangehörigen anderer Nationen

durch das Hauptquartier der USgeführten Operation “Inherent Resolve” nach Kuwait verlegt. Die 32 im zentralirakischen Taji eingesetzten Bundeswehr-Soldaten wurden mit einem Airbus A400M der Deutschen Luftwaffe auf den von der Bundeswehr mitgenutzten Fliegerhorst Al-Asrak in Jordanien geflogen. Damit ist der deutsche Anteil der Ausbildung der irakischen Nationalarmee – zumindest vorübergehend – eingestellt. Mit der Entscheidung, die Bundeswehr-Ausbilder zur Schulung der kurdischen Peschmerga-Miliz im Nordirak, zumindest zunächst, nicht zurückzubeordern – trotz

des iranischen Raketenangriffs auf Erbil –, setzt die Bundesregierung gegenüber den irakischen Kurden ein deutlich anderes Signal als die Trump-Administration mit ihrem einseitig verkündeten Truppenabzug im vergangenen Oktober gegenüber den syrischen Kurden. Verteidigungsministerin KrampKarrenbauer hatte zuvor den Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, angewiesen, in ständiger Abstimmung mit dem Einsatzführungskommando (EinsFüKdoBw) in Geltow bei Potsdam die Sicherheitslage im Irak zu überwachen. Auch der Deutsche Bundestag wird

Die Wende, die keine ist

U

m es kurz machen: Der Entwurf lässt sich mit folgenden Bewertungen kennzeichnen: “Im Westen nichts Neues.” “Kein großer Wurf” – Wesentliches fehlt. Viel zu kompliziert – keine Ver­ einfachung, zusätzliche Regelungen werden installiert. Warum diese Beurteilungen? Weil die tatsächlich notwendige radikale Vereinfachung sowie vor allem die Aufnahme der grundgesetzlich über Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) geforderte und nötige “Verpflichtung zur besten Ausrüstung” erneut nicht festge­schrieben wird.

anderen Kräfte bleiben vorerst auch in Erbil”, so die deutsche Verteidigungsministerin.

Das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BS/Karl-Heinz Gimmler*) Am 30. Oktober des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit sowie zur “Optimierung der Vergabestatistik” verabschiedet. Dieser soll entsprechend zum Koalitionsvertrag vergaberechtliche Spielräume für die Vereinfachung und Beschleunigung von Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich entscheidend fördern. Er betrifft insoweit bestimmte Beschaffungen der Bundeswehr sowie verwandter innerer Sicherheitsbereiche wie Katastrophenschutz und Bundespolizei. recht läuft es mit der Wirkung der immer weiteren Komplizierung und Verästelung auch wie folgt ab: Verwaltung und Rechtsprechung lösen ein Problem und erfinden eine neue Rechtsfigur, diese “verselbstständigt” sich in der Rechtsprechung und wird irgendwann vom Gesetzgeber mit allen komplizierten Details ins Gesetz übernommen. So schafft man es, dass das Einkommensteuergesetz (EstG), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) und viele andere Steuergesetze seit Jahrzehnten vom Umfang her immer weiter anschwellen und immer unverständlicher werden – für die Vergabe im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich ein Bärendienst.

Verteidigungspolitische Schlüsseltechnologien

Ein kleiner Lichtblick ist, dass tatsächlich – allerdings über ein relativ kompliziertes Verfahren – anerkannt wird, dass Art. 346 Abs. 1 des Vertrages Rechtsanwalt Karl-Heinz Gimmler ist Fachanwalt für über die Arbeits­ Steuerrecht, Spezialanwalt weise der Eufür Kontraktlogistik- und ropäischen Union Logistik-Outsourcing-Recht, (AEUV/”Lissa­ Oberstleutnant d. R., Lehrbon-Vertrag”) mit beauftragter sowie BundesLeben gefüllt wird. arbeitskreisleiter für SicherDanach können heitspolitik der Werte-Union. nunmehr sogenannte “verteidiFoto: BS/Privat gungspolitische

Nach der Rechtsprechung des EuGH (Foto: eine Sitzung der Großen Kammer) in Luxemburg räumt das Europarecht den Mitgliedsstaaten bei der Rüstungsbeschaffung ein weites Ermessen ein, falls “wesentliche Sicherheitsinteressen” gewahrt werden sollen. Foto: BS/Gerichtshof der Europäischen Union

Schlüsseltechnologien” vom Vergabeverfahren freigestellt werden – und sonstige Rüstungsbeschaffungen nicht? Diese verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien werden festgestellt durch einen Be­ schluss des Bundeskabinetts, zum Beispiel über das Weißbuch oder das Strategiepapier zur starken Verteidigungsindustrie in Deutschland. Dies verkompliziert wieder das Verfahren, zusätzlich zu der noch immer 45 – zum Teil lange – Paragrafen aufweisenden VSVgV, diese wie­ der mit zahlreichen Verweisen auf andere gesetzliche Regelungen …

Der Grundfehler liegt erneut darin, nicht schlicht die Möglichkeiten zu nutzen, die das Europarecht seit 1957 (seit Gründung der EWG!) bietet, heute in Art. 346 AEUV geregelt, wonach nämlich “jeder Mitgliedstaat die Maßnahmen ergreifen kann, die seines Erachtens für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich sind, soweit sie der Zeugung von Waffenmunition und Kriegs­ material betreffen”. Insoweit wird auf die umfassende Rüstungsgüter-Liste vom 15. April 1958 verwiesen, die seinerzeit diese Befrei-

ung – insbesondere vom Vergaberecht – konkretisiert hat. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) räumt dieser Artikel den Mitgliedsstaaten ein weites Ermessen ein, lediglich offenkundig nicht sicherheitspolitische Interessen, zum Beispiel eine Umsatzsteuerbefreiung oder sonstige rein wirtschaftspolitische Ziele fallen eben nicht darunter. Insbesondere auch die EU-Richtlinie zur Koordinierung zur Vergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit lässt ausdrücklich Art. 346 AEUV unberührt. Warum nicht den Weg gehen, die Verordnung zur Vergabe im Bereich “Verteidigung und Sicherheit” von 2012 – VSVgV – schlicht “einzudampfen auf einen ”europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässigen Minimalbestand” von vier bis fünf Paragrafen, die im Wesentlichen aussagen, dass Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich unter Beachtung des Art. 346 AEUV weitgehend frei gestaltet werden, jedoch selbstverständlich Missbrauch und Willkür durch eine sachgerechte Vergabe vorgebeugt werden muss.

Wesentliches fehlt Was fehlt? Es fehlt die längst überfällige Kodifizierung der Pflicht zur optimierten Rüstung. Diese konkretisiert die Schutzpflicht des Staates gegenüber

fortlaufend über die aktuelle Entwicklung der Lage informiert.

Hintergründe Nach der militärischen Eroberung eines zusammenhängenden Gebietes im Nordwesten des Iraks und im Osten Syriens durch den IS rief dessen Anführer, Abu Bakr al-Baghdadi, Ende Juni 2014 in Mossul, der zweitgrößten Stadt des Iraks, ein Kalifat und sich zum “Kalifen Ibrahim” aus. Schon Ende August desselben Jahres beschloss die Bundesregierung, den Irak mit militärischer Ausrüstung zu unterstützen. Diesem Beschluss folgte der Bundestag im Januar 2015 und übertrug der Bundeswehr ein Mandat zur Ausbildungsunterstützung (“Capacity Building Iraq” – CBI) für die irakischen Streitkräfte. Seitdem bildeten deutsche Soldaten irakische Kräfte unter anderem im Sanitätsdienst, bei der ABCAbwehr, in Logistik und bei der Truppenführung aus. Nach den IS-Terroranschlägen in Paris vom Januar und November 2015 beschloss der Bundestag nur wenige Tage später erstmals den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation. Erweitert wurde das Mandat “Counter Daesh” (CD) hinsichtlich des Einsatzes von deutschen Besatzungsmitgliedern an Bord von AWACS-Aufklärungsflugzeugen der NATO. Seitdem fliegen deutsche Aufklärungsflugzeuge vom Typ “Tornado” und Tankflugzeuge vom Typ Airbus A310 MRTT Missionen im Luftraum über Syrien und dem Irak. Sie sind auf der jordanischen Luftwaffenbasis Al-Asrak stationiert, nachdem sie wegen eines Streites um Besuchsrechte durch Bundestagsabgeordnete mit der türkischen Regierung dorthin verlegt wurden. Die landgebundene Ausbildung im Irak erfolgte an den Standorten Erbil im Nordirak und in Taji im Zentralirak.

seinen Soldaten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (s. o.). Nur diese optimierte Rüstung gibt auf dem Gefechtsfeld Erfolg und schützt damit unmittelbar die Soldaten sowohl durch optimierte Passivals auch Aktivrüstung. Was fehlt weiterhin? Es fehlt auch die Wende weg von der Total-Verrechtlichung der Bundeswehr. Dazu sei des Weiteren das Beispiel der Arbeitszeitverordnung für Soldaten angeführt – ein Monstrum, welches die Bundeswehr nicht attraktiver, sondern ineffizienter macht und bei unseren Bündnispartnern nur Kopfschütteln hervorruft. Abschließend an die Adresse der neuen Ministerin: Es ist anzuerkennen, dass begonnen wird, gute neue Akzente zu setzen. Wer zwischen den Zeilen liest, erkennt, dass einige Weichen in verteidigungspolitischer Sicht und Lagebeurteilung anders gestellt wurden oder werden.

Keine Denkverbote mehr Wer den Gedanken an Flugzeugträger oder eine von Deutschland als “Lead Nation” geführte “robust bewaffnete” Sicherheitszone in Nord-Syrien anspricht, zeigt, dass die über lange Zeit gesetzten und der neuen Lage nicht mehr angemessenen “Grenzen des Denkens” – sicherheitspolitische Mainstream-Denkverbote – nicht mehr gelten sollen. Deutschland und die Bundeswehr sollen wieder sicherheitspolitisch “zukunftsfähig” gemacht werden. Hier darf ein frohes “nur weiter so” geantwortet werden – ein wesentlicher “Kriegsschauplatz” kann dazu die Entrümpelung der in deutscher verwaltungsrechtlicher Gründlichkeit überbordenden Rechtsregelungen sein.


Die letzte Seite

Behörden Spiegel / Januar 2020

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it über 35.000 Followern bei Instagram und 91.000 bei Twitter folgen Dorothee Bär so viele Menschen in sozialen Netzwerken wie kaum einer anderen Politikerin oder einem anderen Politiker. Sie beschreibt sich selbst als Instalover, Mama, Politikerin, Gamerin, Jägerin, Fränkin, Bayerin und TeilzeitBerlinerin. Ihre Posts sorgen durchaus für Gesprächsstoff: mal bunt mit Plüscheinhorn, mal sportlich dem FC Bayern verbunden – aber immer authentisch. Sie agiert nach vorne. Die Unmittelbarkeit Sozialer Medien beeindruckt Bär überhaupt nicht, wie die symptomatische Flugtaxidebatte zeigt, für die sie zu Beginn ihrer Amtszeit als Staatsministerin belächelt wurde. Sie macht das, was sie für richtig hält. Ein Jahr nach ihrer Forderung für Flugtaxis steht sie in Ingolstadt mit einem solchen Piloten auf dem Rathausplatz.

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Frau, jung, konservativ und digital Staatsministerin für Digitalisierung (BS/Dr. Eva-Charlotte Proll) Das Amt der Staatsministerin für Digitalisierung und Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung bekleidet Dorothee Bär seit März 2018. Sie koordiniert, bündelt und repräsentiert die Digitalpolitik der Bundesregierung. Sie beeinflusst die Digitalpolitik nicht nur durch ihre Ämter als Mitglied im Parteivorstand der CSU und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, sondern gestaltet den digitalen Wandel, indem sie ihn vorlebt.

Grundsätze im Digitalen Da sich Bär in Sozialen Medien auch privat zeigt, verfolgt sie den Grundsatz, zwar über ihre drei Kinder zu schreiben, sie aber nicht zu zeigen. Dabei hat sie schon den Snapchat-Account ihrer ältesten Tochter befüllt, als Ausleihgebühr sozusagen, da ihr eigenes Handy kurz vor einer Dienstreise kaputtging. Verheiratet ist sie seit 2006 mit dem Landrat des Landkreises Hof, Oliver Bär. Für sie ist es wichtig, dass Menschen jeden Alters Zugang zu politischen Themen und zu den früher unnahbaren Politikern erhalten und dadurch will sie zur Meinungsbildung und Transparenz beitragen. Das spannende an ihrem Amt sei es, wie sie selbst sagt, die Digitalisierung tagtäglich voranzubringen und viele unterschiedliche Bürgerinnen und Bürger mit ihren digitalen Initiativen kennenzulernen. Und natürlich zu sehen, wie sich Fortschritt sichtbar mache. Mit ihren Visionen ist sie ein Vorbild für viele: Sie fordert, gerade im Digitalen mehr zu wagen, auf Erfolge zu schauen und nicht nur auf die Bedenkenträger zu hören. Ideen zu haben und Visionen zu verbreiten scheint nicht gerade “Deutsch” zu sein. Das ist laut der Staatsministerin ein Grund, warum viele Erfolge in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen würden. Sie konstatiert: “Fortschritt braucht Mut, auch, wenn man damit keine schnellen Achtungserfolge erzielt. Mir fällt auf, dass früher Menschen älterer Generation ihren Kindern gerne gesagt haben, sie sollen es einmal besser haben. Heutzutage höre ich diesen Wunsch fast nicht mehr. Da ist die ältere Generation

Dorothe Bär: “Digitale Themen sind aus der Tagespresse nicht mehr wegzudenken.” Als Staatsministerin für Digitalisierung bei der Bundeskanzlerin koordiniert Dorothee Bär die Digitalpolitik der Bundesregierung, da Digitalisierung als Querschnittsthema jedes Ministerium betrifft. Foto: BS/Bundesregierung, JescoDenzel

schon froh, wenn es den Kindern genauso gut geht, wie ihnen.“ Um selbstbestimmt Veränderungen gestalten zu können braucht es “mutige Macher und Zukunftsvisionäre”.

Echte Stories hinter den Posts Morgens nach dem Aufstehen checkt Bär mal als erstes Facebook, mal Instagram und mal Twitter – alles in einem “Affenzahn zwischen Bett und Dusche”. Dabei legt sie sich zum einen nicht auf ein Medium fest. Zum anderen bedient sie ihre Kanäle selbst. Das beeindruckt auch Jugendliche wie Merlin Bloch von der Fokusgruppe JUGEND aus Burglengenfeld. Auf der Suche nach einer Schirmherrin für ihre Präventionsarbeit von und für Jugendliche im Bereich Sucht kommt für den 20-jährigen Bloch keine bessere Person infrage als Dorothee Bär. “Es beeindruckt Jugendliche viel mehr, wenn sie wissen, die Stories hinter den

Posts sind echt und werden nicht von einem professionellen Presseteam bearbeitet“. Als Bloch, der die Fokusgruppe seit 2014 leitet, die Projekte im Kanzleramt vorstellt, zeigt sich Bär begeistert von dem ehrenamtlichen Engagement der Gruppe, der auch schon zehnjährige Schülerinnen und Schüler angehören. Auch wenn ihr das nicht oft passiere, konstatiert sie, dass sie bei Terminen die Zweitälteste im Raum sei. Dabei hat die gebürtige Bambergerin eine beachtliche Karriere gemacht. Mit 14 Jahren trat Bär in die Junge Union ein, 1994 dann in die CSU. Zum Politikstudium zog es sie in die bayerische Landeshauptstadt München und sie engagierte sich als Landesvorsitzende des RCDS. Seit 2001 ist sie Mitglied im CSU-Parteivorstand. Mit 24 Jahren wurde Bär bei der Bundestagswahl 2002 über die Landesliste in den Deutschen Bundestag gewählt. 2009 kandidierte sie direkt und zog wieder

Die aktuelle Diskussion zur Einrichtung eines Digitalisierungsministeriums helfe, das Thema weiter in der Öffentlichkeit zu priorisieren, deutete Bär im Gespräch mit Dr. Eva-Charlotte Proll an. Foto: BS

ein. Von 2009 bis 2013 war Bär stellvertretende Generalsekretärin der CSU und für die gesamte CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sprecherin für den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Von Dezember 2013 bis März 2018 war sie Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dort hat sie sich für Förderungen der Computerspielebranche und flächendeckende digitale Infrastruktur eingesetzt. Sie besetzt bis heute eine Nische in der Politik: Frau, jung, konservativ und digitalaffin. Ihr Amt und ihre Aufgaben kann sie selbst gestalten und muss sich nicht nach der Agenda eines Vorgängers richten.

Digitalpolitik hat sich verändert Dabei hat sich auch die Digitalpolitik und die Einstellung der Gesellschaft zum Digitalen verändert. Lange Zeit wurde dem Thema keine Priorität beigemessen. Als die CSUlerin vor 17 Jahren in den Bundestag einzog, war die Digitalisierung im Unterausschuss des Kulturausschusses angesiedelt. 2013 teilte sich Bär im Verkehrsministerium die Zuständigkeit für die Digitale Agenda mit dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium. Damals, sagt Bär, sei es schwierig gewesen, alle Häuser zu einem Austausch einzuladen und zwischen ihnen zu kommunizieren. Seit März 2018 ist Digitalisierung Cheffinnensache der Kanzlerin mit Bär als Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin. Dies helfe enorm bei der Koordinierung, um das Querschnittsgebiet Digitalisierung an einer Stelle zusammenlaufen zu lassen. Ihr Amt der Besoldungsstufe B11 gibt der Digitalpolitik der Bundesregierung ein Sprachrohr. Das Bundeskanzleramt hat zum Beispiel das Digitalkabinett eingerichtet, ein Format, in dem sich das Kabinett ausschließlich mit Themen der Digitalisierung auseinandersetzt, sowie die Umsetzungsstrategie namens “Digitalisierung gestalten” entworfen, die die Digitalisierungsvorha-

ben der Ressorts bündelt. Das Kanzleramt entwickelt gerade ein Monitoring-Tool, das sog. Dashboard, mit dem der Umsetzungsstatus der Digitalisierungsvorhaben aller Ressorts nachvollzogen werden kann. Laut Bär ist dies “wichtig, um für die Bürgerinnen und Bürger größtmögliche Transparenz bei unserer Arbeit zu schaffen, Vertrauen zu gewinnen und für eine gewisse Disziplin innerhalb der Ressorts bei der Realisierung der Umsetzungsstrategie zu sorgen”. Gesundheit, Mobilität und Bildung seien dabei drei Lebensbereiche, in denen die Digitalisierung für jeden einen spürbaren Mehrwert bringe: “Telemedizin und Digitalisierung in Diagnostik und Therapie bergen immense Potenziale für die Lebensverbesserung der Menschen. Die Digitalisierung ist auch für Inklusion und Teilhabe ganz besonders wichtig”, findet Bär und um die Digitalisierung in diesem wichtigen Bereich voranzutreiben, steht sie im stetigen Austausch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Auch den Infrastrukturausbau als Grundlage für alles andere erwähnt Bär. Aus ihrer Sicht sind mit der neuen Mobilfunkstrategie die Weichen gestellt, die Grundvoraussetzungen für einen flächendeckenden Ausbau geschaffen. Sie fordert, nun gedanklich einen Schritt weiterzugehen und sich auf die Zukunftsthemen zu konzentrieren.

Geht nicht gibt’s nicht Bei ihrem Amtsantritt war Bär der festen Überzeugung, dass sie die nächsten Jahre hauptsächlich mit technischen Themen bei

der Umsetzung der deutschen Digitalpolitik beschäftigt sein würde. Schnell stellte sie fest, dass die größten Hürden für eine schnelle Digitalisierung in den Köpfen der Menschen liegen: “Digitalisierung ist nicht nur eine technische, sie ist insbesondere eine soziale Revolution.” Ihr Motto lautet “Geht nicht gibt’s nicht”. So hat sie es sich zur persönlichen Aufgabe gemacht, die Skepsis Einzelner vor dem digitalen Wandel aufzulösen. Viele Gespräche, in denen es um die Angst der Menschen vor Digitalisierung geht, entschärft sie und reichert sie mit Chancen und Beispielen an. Deshalb ist es aus ihrer Perspektive wichtig, Bürgerinnen und Bürgern aufzuzeigen, inwiefern ihre Belange bei der Digitalpolitik berücksichtigt werden und dass der Staat Rahmenbedingungen schafft, die Halt und Stabilität für die Zukunft geben. So stößt die 42-Jährige in vielerlei Hinsicht Diskurse an, die größere Umwälzung erfordern. Das Themenspektrum reicht von Start-up-Förderung über Telemedizin bis hin zu Verwaltungsdigitalisierung. Der Bereich der digitalen Bildung in der Schule ist für die ein Herzensthema: “Sie darf nicht davon abhängig sein, wo ein Kind gerade zur Schule geht oder welche Klasse es womöglich besucht.” Deutschland versage derzeit in der Fläche, Schülerinnen und Schüler digital fit zu machen. Auch ihre eigenen Kinder würden später in Berufen tätig sein, auf die Schulen nicht vorbereiteten. Es fehle der Druck, “disruptiv zu denken”. Als positives Beispiel nennt Bär Großbritannien – dort gebe es in Grundschulen einmal die Woche Programmierunterricht. Und so lässt sich Bär nicht von föderalen Hemmschuhen beirren. Anfang Dezember veranstaltete sie den Chancenkongress “Digitale Bildung” mit über 100 Akteuren aus Politik, Forschung, Wirtschaft, Schulen, Behörden und der Zivilgesellschaft. Jeder müsse sich fragen, wie er persönlich zu einer Stärkung der digitalen Transformation in der Bildung beitragen könne. Bär spricht von einer besonderen Herausforderung, neben der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, auch den Präsidenten der Kultusministerkonferenz, Prof. Dr. Alexander Lorz an einen Tisch zu bringen. Fortschritt in der digitalen Bildung zu erreichen, so Bär, sei “extrem schwierig, wenn es unterschiedliche Systeme gibt, die nebeneinander herlaufen”.

Veränderung selbst bestimmen Was manchmal fehle, so die Staatsministerin Bär, seien ein klarer Blick, Mut zum Wandel und eine Antwort auf die Frage: “Was wollen wir in unserer Zukunft haben und was nicht?”. Bär ist der Überzeugung, in einer Zeit zu leben, die “uns die Chance gibt, das selbst zu bestimmen. Die Chance sollten wir ergreifen.” Wichtig – in sozialen Medien wie im echten Leben – ist nicht nur der Inhalt der Botschaft, sondern wer sie wie transportiert. Die Person hinter der Meldung steht genauso im Fokus. So muss die Beauftragte für Digitalisierung auch Ahnung davon haben. Das hat Bär die vergangenen zwei Jahre bewiesen.

Information Für diese Reportage begleitete Dr. Eva-Charlotte Proll die Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär über mehrere Termine hinweg. Dorothee Bär übernimmt am 3. und 4. März die Schirmherrschaft für den Kongress Digitaler Staat des Behörden Spiegel. Auf dem Kongress stehen die Themen Agilität, Legitimität und Eleganz im Zentrum der Diskussionen um die Verwaltungsdigitalisierung.


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