Leitmedium für den Öffentlichen Dienst
ISSN 1437-8337
Nr. XII / 39. Jg / 50. Woche
G 1805
Berlin und Bonn / Dezember 2023
Jeder Neuanfang basiert
www.behoerdenspiegel.de
auf einem Wertefundament
Das Jahresende und insbesondere das Weihnachtsfest stehen immer unter dem Zeichen der Hoffnung und der Zuversicht auf das Neue. In der Weihnachtsgeschichte wird das Jesuskind in eine dunkele Zeit hineingeboren. Alle Hoffnung auf eine bessere Zukunft wird auf dieses Kind projiziert. Doch das Kind wächst nicht ohne ein Fundament, welches seine Eltern schaffen. Auch nachhaltige Veränderungen, die Hoffnung verbreiten, wachsen auf einem gemeinsamen Wertefundament. Egal ob KI-Anwendungen, Gesetzesreformen oder die Art und Weise, wie wir unsere Umwelt gestalten, Veränderung braucht einen Boden, auf dem sie gedeihen kann. Mehr dazu auf Seite 2.
Grafik: BS/ Marvin Hoffmann unter Verwendung von Baobabay/mast3r/Mykola Syvak/Grgroup/inspiring.team/Amahce/nadia_snopek/elenabsl, stock.adobe.de
Schluss und Anfang gehören zusammen Die Schuldenbremse ist wie ein guter Vorsatz, im neuen Jahr mehr Gemüse zu essen (BS/Dr. Eva-Charlotte Proll) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil Mitte November die Bundesregierung nicht nur vor eine finanziell kaum lösbare Aufgabe gestellt, sondern sie damit auch aufgefordert, die große Frage nach dem Staatsverständnis zu beantworten: Wie soll der Staat steuern und auf der Basis welcher Leitlinien bietet er seinen Bürgerinnen und Bürgern eine Zukunftsperspektive?
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ie Entscheidung aus Karlsruhe hat die Umwidmung von Corona-Hilfen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) als verfassungswidrig und den Nachtragshaushalt 2021 für ungültig erklärt. Einerseits setzt sie so einen Schlussstrich unter die wesentlichen Differenzen der drei regierenden Ampelparteien. Diese haben versucht, mit Sonderfonds, Subventionen, Beihilfen und Fördertöpfen Fiskalpolitik zu machen. Natürlich hatte die Politik dabei unter Bewältigung alter Krisen wie Corona und Berücksichtigung neuer Hauptschauplätze wie der Ukraine keine leichte Aufgabe. Aber Adressfeld
die teils gegenteiligen Maßnahmen ohne klaren Steuerungsauftrag an den Staat führen nun zu einer Orientierungslosigkeit: Woher soll der Staat zukünftig sein Geld und sein Personal nehmen? Woher soll die Infrastruktur kommen und wer bildet künftige Generationen aus?
Viele Köche, kein Brei Wirtschaftsminister Robert Habeck möchte mit einer „transformativen Angebotspolitik“ die Wirtschaft klimaneutral gestalten und ausgleichende Sozialpolitik machen. Kredite und Subventionen sind dafür erforderlich. Finanzminister Christian Lindner proklamiert den schlanken Staat: auf keinen Fall Steuern erhöhen und Schuldenbremse einhalten. Bundeskanzler Olaf Scholz steht dazwischen und strebte erst Schäubles „schwarze Null“ an, bevor er krisenbedingt „Bazooka“ und „Doppelwumms“ verkündete. Kreative Buchführung war angesagt, um auf Krisen zu regieren und Notsituationen zu managen. Trotz eines schmalen Grats an Einigkeit hat Letzteres – so viel Zuversicht darf man am Jahresende äußern – funktioniert. Nach der politischen und medialen Erregung kurz vor Jahresende braucht es jetzt aber Klarheit. Andererseits ist die Schuldenbremse von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ein willkürlich fest-
gelegter Wert von vor zwölf Jahren, einer Zeit, in der man aus einer politischen und wirtschaftlichen Großwetterlage imstande war, eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit Verfassungsrang zu organisieren. Das BVerfG hat die Schuldenbremse als
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Der Staat braucht Regeln für die Zukunftsgestaltung.“
Regel „gehärtet“. Sie klang damals wie ein guter Vorsatz, im neuen Jahr mehr Sport zu machen, weniger zu trinken und mehr Gemüse zu essen. Wie aus einer Wundertüte reihte sich dann doch zur Aufnahme neuer Kredite Ausnahme an Ausnahme in Form von Sondervermögen oder anderer Schulden.
Money makes the world... Aber der Staat braucht weder alte Regeln für neue Herausforderungen noch deren Aufweichung ohne neue Konzepte. Er braucht erstens
eine solide Staatsfinanzierung. Laufende Ausgaben dürfen nicht über Schulden finanziert werden, sondern brauchen verlässliche Einnahmen. Zukunftsinvestitionen heißen so, weil sie für die Zukunft sind – ihre Wirkung entfaltet sich nicht im Vierjahresrhythmus.
Safety first! Sicherer im Straßenverkehr mit Kurvenmarkierungen für Motoradfahrer Seite 10
Zukunft braucht Ideen Der Staat braucht zweitens eine Idee von dem, was Zukunft ist. Es bringt nichts, über Begriffe wie Wohlstand oder Lebensqualität zu streiten. Auch wenn der Begriff Wohlstand altmodisch ist und aus den 50er- bzw. 60er-Jahren stammt, Lebensqualität lässt sich nicht vom Schattenhaushalt finanzieren. Die Zukunft basiert auf leistungsfähigen Strukturen. Die Zukunft basiert auf einer funktionierenden Infrastruktur und auf der Bildung künftiger Generationen. All das muss sich er- und wirtschaften lassen. Sparen ist kein kreativer Akt, Staatspessimismus genauso wenig. In dieser Hinsicht muss der Staat Weit- und Zuversicht ausstrahlen. Das kann er schlank oder stark, aber die Politik steht für seine Leistungsfähigkeit ein. Mehr dazu auf S. 11
Toleranz statt Konflikte Kommunen müssen nicht nur Konflikte mit Externen bewältigen. Auch intern kann es zu Reibereien kommen. Wie man diese lösen kann, zeigt das K3B. Seite 20
Ein tolles Team formen Fregattenkapitänin Inka Puttkamer ist eine der ersten weiblichen Kommandanten der Marine und dreifache Mutter. Seite 54
Inhalt
Seite 2
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Mit Vollgas ins neue Amt
Digitalisierung trifft Gesundheit .................................................................... Seite 3
Die große Parteispende
Eine neue und alte Obergrenze für Parteispenden ......................................... Seite 7
Sonne für Freiburg
Mehr Klimaresilienz dank vieler Projekte ..................................................... Seite 21
Wärmewende dank grüner Gase
Pilotprojekt Wasserstoff-Insel Öhringen ...................................................... Seite 27
Schwerpunktthema der Ausgabe
Jeder Neuanfang braucht Werte
Folgen Sie diesem Icon: Dieses Icon finden Sie auf mehreren Seiten der aktuellen Ausgabe. Es zeigt an, dass es sich bei dem jeweiligen Beitrag um einen Schwerpunktartikel zum Thema „Jeder Neuanfang braucht Werte“ handelt.
(BS) Der Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe umfasst eine ganze Bandbreite von Themen. Allen gemeinsam ist, dass sie auf gemeinsamen Werten basieren und daraus Vorstellungen von einem besseren Morgen entwickeln.
Hinter jedem Türchen eine neue Überraschung
Kommentar
Interessen nicht berücksichtigt (BS) Die junge Generation hat was zu sagen. Nicht nur in Sachen Klima und Arbeitsmarkt, nein: in allen politischen Angelegenheiten. Bei Wahlen gewinnen die Parteien in Deutschland ihre Stimmen aber nur, indem sie Belange der Altersgruppen 50 aufwärts adressieren. Das muss sich ändern. Welche Partei setzt sich abseits schöner Sonntagsreden für eine Erneuerung der völlig veralteten Ausstattung an Schulen, seien es Schreibtische oder Technik, ein? Hier muss der Staat mehr investieren. Gleiches gilt für die Infrastruktur. von Dr. Eva-Charlotte Proll Zwischen Schuldendebatte und der Realität klafft ein großes Loch. Haushälterische Buchungstricks – einer gewieft, der andere verfassungswidrig – missachten das Problem. Wenn Sondervermögen Konjunktur genießen, braucht Deutschland auch keine Schuldenbremse, denn das eine sind Schulden, das andere sind aber auch Schulden. Für beides müssen kommende Generationen aufkommen. Und nicht nur dafür – auch für Pflege- und Gesundheitskosten
der Babyboomer muss der Steuerzahler aufkommen, das Verhältnis der Zahlenden im Vergleich zu den Empfangenden kehrt sich noch um. Die Liste ließe sich fortsetzen, aber während das eine über Kredite finanziert werden muss (Investitionen), sind das andere laufende Kosten, die über eine Finanzierung auf Pump gradewegs in einen Generationen-Clash leiten. Die Interessen der Generationen Y und Z sowie nachfolgender werden nicht bedacht. Statt diese ernsthaft jenseits von „Greta“ zu erfragen, wird vorschnell geurteilt. Die EU gibt jungen Menschen eine Stimme – die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der kommenden Europawahl hat nicht nur symbolische Schlagkraft. Sie wird sich spätestens in den Parteiprogrammen wiederfinden, wenn auch diese Wählergruppe adressiert werden soll, um zu sagen: Ihr seid wichtig. Die Jungen sollten auch hierzulande mitentscheiden, wenn es um ihr künftiges Geld geht. Es wird Zeit, dass auch in Deutschland überall das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wird. Vielleicht würde sich die Politik dann auch trauen, Vorhaben auf der Agenda jenseits des Wahltermins zu priorisieren.
Kommentar
Wo Rechte sind, sind auch Pflichten
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Layout Beate Dach, Marvin Hoffmann, Maximilian Spuling, Karin Vierheller Satz Spree Service und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin Druck Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Monschau Herausgeber- und Programmbeirat Uwe Proll (Vorsitz) Im Falle höherer Gewalt und Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Belieferung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Zeitung und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen (auch Werbeeinschaltungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Auflagenkontrolle durch IVW (www. ivw.de). Jahresabonnement 9,80 Euro (12 Ausgaben inkl. Porto und MwSt.)
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Für Bezugsänderungen:
(BS) „Wir können es uns nicht mehr leisten, alles parallel anzubieten.“ Ein Ausspruch von Bundesfinanzminister Christian Lindner auf der Suche nach Einsparpotenzial für den unter massiven Druck geratenen Bundeshaushalt? Mitnichten, der Satz stammt von Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und CIO des Bundes. Recht hat er, denn die hybride Welt aus Papierakten und Datenbanken, die in der öffentlichen Verwaltung aktuell immer noch gelebt wird, ist hochgradig ineffizient und „extrem teuer“, wie auch Richter befindet. Die Zeit der analogen und digitalen Paralleluniversen muss in den Behörden ein Ende haben. Für einen Staat, der es mit der digitalen Transformation ernst meint und hier in der Weltspitze mitspielen will, gibt es daher zu „digital only“ keine Alternative – auch angesichts des hohen Investitionsbedarfs in anderen Bereichen, etwa der Infrastruktur. Da passt es ganz gut, wenn die Unionsfraktion im Bundestag die Einführung eines Rechtsanspruchs auf digitale Verwaltungsleistungen fordert und zudem die Nichteinhaltung dieser Digitalisierungspflichten mit Konsequenzen verknüpft
sehen will. Denn wenn ein solcher Anspruch in der Praxis auch nur den Hauch einer realistischen Chance auf Umsetzung haben soll, dann müssen alle vorhandenen Ressourcen auf das digitale Angebot konzentriert werden. Im Gegenzug darf und muss man von den Bürgerinnen und Bürgern dann aber auch erwarten, dass sie den digitalen Weg als den einzig gangbaren akzeptieren. Für Menschen, denen dieser begründet verschlossen ist, steht entsprechend Unterstützung bereit. Kann man den Bürgerinnen und Bürgern doch nicht zumuten? Kann man, wie unser Nachbarland Dänemark seit rund einem Jahrzehnt beweist, als dort die obligatorische Nutzung der Online-Bürgerservices sukzessive eingeführt wurde. von Guido Gehrt Wenn man also darüber diskutiert, hierzulande einen Rechtsanspruch auf Online-Services der Verwaltung zu fordern, muss eine schrittweise verpflichtende Nutzung dieses Angebotes zwingend mitdiskutiert werden. Denn wo Rechte sind, müssen auch Pflichten sein.
Behörden Spiegel / Dezember 2023
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ehörden Spiegel: Sie waren Deutschlands erste Digitalministerin und haben das Bayerische Digitalministerium mit Ihrem Team von Grund auf aufgebaut. Nun wagen Sie einen Neustart in einem Ministerium, das bereits seit zehn Jahren besteht. Inwiefern unterscheidet sich Ihre Arbeit dadurch?
Gerlach: Zunächst einmal freue ich mich, dass ich in ein so gut aufgestelltes Haus gekommen bin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind fachlich sehr versiert. Als deutschlandweit erste Digitalministerin habe ich gezeigt, dass ich etwas aufbauen und bewegen kann. Im Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist die Breite der Themen eine spannende Herausforderung. Bei der Einarbeitung habe ich mich erst mal auf die drängendsten Themen fokussiert – das war vor allem die anstehende Krankenhausreform. Am 23. November gab es dazu ja die Bund-LänderBeratungen in Berlin, bei denen ich gegenüber Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Position Bayerns vertreten habe. Und einen Tag später habe ich im Bundesrat rasche Finanzhilfen für Krankenhäuser gefordert. Sie sehen also: Es ist sofort mit Vollgas losgegangen! Behörden Spiegel: Wie kann man sich die Übergabe der Amtsgeschäfte an Ihren Nachfolger im Digitalministerium vorstellen? Gerlach: Weniger digital als man meinen würde. Ich habe mich mit dem Kollegen Fabian Mehring immer wieder ausgetauscht und gerade die ersten Tage in seinem neuen Amt vorbereitet, damit es nahtlos weitergehen kann. Mein Nachfolger selbst ist sehr engagiert und hat ein fachlich hoch kompetentes und motiviertes Haus übernommen. Ich bin mir sicher, dass meine ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihn tatkräftig dabei unterstützen, sich schnell einzuarbeiten. Behörden Spiegel: Auch im Staatsministerium für Gesundheit,
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m Öffentlichen Dienst suchen 16 Prozent der Mitarbeitenden aktiv nach einer neuen Stelle, verschicken Bewerbungen und hoffen auf einen Jobwechsel. Kein Grund zu großer Sorge für Arbeitgeber und doch eine ernüchternde Bilanz für den öffentlichen Sektor. Denn: In der Privatwirtschaft sind nur acht Prozent der Mitarbeitenden aktiv auf Jobsuche, prozentual gesehen also gerade einmal halb so viele wie im öffentlichen Sektor, so das Ergebnis der kürzlich veröffentlichten Studie „Mitarbeitendenzufriedenheit und Jobwechsel“ der Cubia AG, an der 1.038 Beschäftigte aus der Privatwirtschaft und 300 aus dem Öffentlichen Dienst teilnahmen. Weitaus größer fällt die Zahl der Jobsuchenden im Öffentlichen Dienst laut der Studie aus, wenn man noch diejenigen hinzurechnet, die zwar nicht proaktiv auf die Suche gehen, aber doch die Augen offenhalten und im Falle eines attraktiven Angebots bereit sind, die Stelle zu wechseln. Insgesamt umfasst die Anzahl der Aktiv- und Passivsuchenden dann 63 Prozent der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Zum Vergleich: Mit 61 Prozent fällt dieser Wert in der Privatwirtschaft nur unwesentlich niedriger aus. Ein kleiner Trost für Arbeitgebende: Immerhin fast jede und jeder Vierte ist nicht interessiert an einem Stellenwechsel, auch dann nicht, wenn ein Jobangebot vorliegen würde. Das gilt für den Öffentlichen Dienst wie für die Privatwirtschaft.
Aktuelles Öffentlicher Dienst
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Mit Vollgas ins neue Amt Digitalisierung trifft Gesundheit (BS) Judith Gerlach ist seit vergangenem Monat bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention. Zuvor war sie Staatsministerin für Digitalisierung in Bayern – und damit die erste Digitalministerin in ganz Deutschland. Wie sich die Arbeit in den Ministerien für sie unterscheidet, wie sie ihre Expertise aus dem vorherigen Amt nutzen will und welche Ziele sie im „neuen“ Ministerium hat, verrät sie im Interview mit dem Behörden Spiegel. Die Fragen stellte Ann Kathrin Herweg.
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Mein Ziel ist eine bestmögliche Gesundheitsversorgung und Pflege für die Bürgerinnen und Bürger – und zwar überall in Bayern.
die Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Und nicht zuletzt können neue Technologien dabei helfen, dass pflegebedürftige Menschen etwa durch digitale Assistenzsysteme länger daheimbleiben können – ein Wunsch, den die meisten Menschen haben. Judith Gerlach ist seit dem 8. November 2023 bayerische Staatsministerin für GesundFoto: BS/StMD, Anne Hufnagl heit, Pflege und Prävention.
Pflege und Prävention spielen Fragen der Digitalisierung eine nicht unerhebliche Rolle. Wie wollen Sie Ihre Expertise und Ihre Erfahrungen aus der Zeit als Digitalministerin für die Aufgaben im neuen Amt nutzen? Gerlach: Zwischen dem Digital- und dem Gesundheitsministerium gibt es viele Schnittstellen. Während der Corona-Pandemie haben die beiden Ministerien beispielsweise erfolgreich zusammengearbeitet und gemeinsam Innovationen im Bereich der Datennutzung vorangetrieben. Die bisherige Zusammenarbeit der beiden Häuser hilft mir nun auch in meinem neuen Amt als Gesundheits-, Pflegeund Präventionsministerin, weil die
Digitalisierung ein enormes Potenzial in den Bereichen Gesundheit und Pflege birgt. Ich sehe hier die Chance, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu verbessern, Abläufe im Behandlungsalltag zu vereinfachen sowie Diagnosen und Therapien durch die verantwortungsvolle Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung genauer auszurichten. Die Digitalisierung kann zudem einen wichtigen Beitrag dazu leisten, eine flächendeckend und qualitativ hochwertige Versorgung zu organisieren, die wachsende Zahl der chronisch Kranken gut zu betreuen, Fachkräfte zu entlasten, Ressourcen besser zu nutzen und den Bereich Gesundheit, Pflege und Prävention insgesamt auf
Behörden Spiegel: Was sind Ihre kurz-, mittel- und langfristigen Ziele als Ministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention? Gerlach: Gesundheit und Pflege berühren die Menschen. Sie bestimmen den Alltag von uns allen. Mein Ziel ist eine bestmögliche Gesundheitsversorgung und Pflege für die Bürgerinnen und Bürger – und zwar überall in Bayern. Zugleich ist es mir ein Herzensanliegen, die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege zu unterstützen, deren Leistungen herausragend sind. Viele Themen, die uns auch künftig beschäftigen werden und die gelöst werden müssen, liegen auf der Hand: die Krankenhausreform, die Arznei-
Bereit, zu gehen Ein Zwischenstand in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit (BS/Ann Kathrin Herweg) Der Arbeitsmarkt ist hart. Viele Stellen sind unbesetzt. Wenn Mitarbeitende sich bei ihrem Arbeitgeber nicht wohlfühlen, ist ein Jobwechsel häufig nicht schwer. Wie ist es um Mitarbeiterzufriedenheit und Wechselbereitschaft im Öffentlichen Dienst bestellt? Den Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst ist bewusst, dass die Branche mit starkem Fachkräftemangel zu kämpfen hat. 55 Prozent der Befragten empfinden es als leicht, in ihrem Berufsfeld einen anderen Job zu finden. Damit sind sie etwas optimistischer als Mitarbeitende aus der Privatwirtschaft, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt angeht. Von ihnen erachten es 46 Prozent als einfach, eine neue Stelle zu finden. Die Tatsache, dass im Öffentlichen Dienst deutlich mehr Mitarbeitende aktiv einen Stellenwechsel anstreben als in der Privatwirtschaft, lässt vermuten, dass Beschäftigte im Öffentlichen Dienst unzufriedener mit ihren Arbeitgebern sind. Die Zahlen bestätigen diese These nicht. Während in der Privatwirtschaft 13 Prozent der Befragten angeben, „eher“, „vollkommen“ oder „weitgehend unzufrieden“ zu sein, liegt der Wert im Öffentlichen Dienst deutlich darunter: bei lediglich acht Prozent. Gründe für Unzufriedenheit sind im öffentlichen Sektor v. a. die Karriereaussichten, die Kolleginnen und Kollegen im Team sowie die Höhe des Gehalts. Die klare Mehrheit der Mitarbeitenden in Verwaltung und Privatwirtschaft ist mit ihren Arbeitgebern zu-
frieden. Wichtige Faktoren, die dazu beitragen, sind der Sinn der Arbeit, die Führungskraft, aber auch das Image des Unternehmens.
Treue Mitarbeitende Der Öffentliche Dienst steht für Sicherheit. Viele Mitarbeitende schätzen genau das an ihrem Arbeitgeber. Da wundert es nicht, dass das Modell „lebenslange Beschäftigung“ besonders bei diesen Anklang findet. Während 44 Prozent von ihnen eine lebenslange Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber anstreben, sind es in der Privatwirtschaft nur 32 Prozent. Weitere 52 Prozent der Beschäftigten im
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mittelversorgung, die ambulante ärztliche Versorgung gerade auf dem Land, die notwendige Reform der Pflegeversicherung, die Herausforderungen des demografischen Wandels gerade für die Pflege und nicht zuletzt der Fachkräftemangel. Mein Anspruch ist es dabei, Bayern weiterhin auf Bundesebene eine starke Stimme zu geben. Aus Bayern heraus kamen in den letzten Jahren viele Impulse und wir sind in vielen Bereichen als Vorreiter vorangegangen, zum Beispiel beim deutschlandweit einmaligen Landespflegegeld. Daran will ich weiterarbeiten. Darüber hinaus werde ich die Prävention noch stärker in den Fokus rücken und einen Masterplan für Prävention und Gesundheitsförderung auflegen. Der Bogen spannt sich hier von der Gesundheitsförderung über eine gesunde Lebensweise, die Früherkennungsuntersuchungen, die Prävention von psychischen Erkrankungen und von Suchterkrankungen bis hin zu durch den Klimawandel erforderlichen Anpassungen: Hierzu gehören insbesondere der Hitzeschutz, die Reaktion auf das ver-
Öffentlichen Dienst gehen zwar von einigen Wechseln aus, wünschen sich aber jeweils langfristige Beschäftigungsverhältnisse. Nur fünf Prozent favorisieren mittel- bis kurzfristige Beschäftigungen. Ein großer Teil der Mitarbeitenden ist laut eigener Aussage zudem bereit, auch in schwierigen Situationen beim eigenen Arbeitgeber zu bleiben. Die Leidensfähigkeit von Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst ist an dieser Stelle minimal höher als bei denen in der Privatwirtschaft. Während der Pandemie hat sie allerdings in beiden Bereichen abgenommen. Schlechte Arbeitsbedingungen, die Höhe des Gehalts und negatives oder kritisches Verhalten der eigenen Führungskraft sind die drei Gründe, aus denen sich Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst laut Studie derzeit am ehesten vorstellen können, zu kündigen. Sie schätzen sich selbst so ein, dass sie mit diesen Faktoren in einem Arbeitsverhältnis besonders schlecht umgehen können. Die Realität sieht jedoch etwas anders aus. 58 Prozent der Befragten aus dem Öffentlichen Dienst haben bereits eine Kündigung hinter sich. Die bereits genannten Faktoren gehören
mehrte Auftreten allergener Pollen und auf die Etablierung nicht heimischer Krankheitserreger. Ganz persönlich möchte ich aber auch die Digitalisierung und den technologischen Fortschritt im Gesundheitsbereich vorantreiben. Präventionsschwerpunkt 2024 wird das Thema „Frauengesundheit – ein Leben lang“ sein.
dabei zu den wichtigsten Beweggründen. Übertroffen werden sie jedoch deutlich von einem anderen: Mehr als die Hälfte der Befragten, die bereits ein Arbeitsverhältnis gekündigt haben, taten das nach eigener Aussage, weil ihnen ein attraktiveres Angebot gemacht wurde. Während es insgesamt Ähnlichkeiten zwischen den Kündigungsgründen von Mitarbeitenden in Öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft gibt, finden sich einige Faktoren, die im Öffentlichen Dienst deutlich stärker zur Kündigungsmotivation der Beschäftigten beigetragen haben als in der Privatwirtschaft. Dazu gehören neben dem bereits genannten attraktiven Angebot auch die schlechten Arbeitsbedingungen, die fehlende Chance auf Weiterbildung sowie zu wenig Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten. Es zeigt sich, dass sich v. a. die Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst langfristige Beschäftigungsverhältnisse wünschen und weitgehend zufrieden mit ihren Arbeitgebern sind. Das hält sie jedoch nicht davon ab, nach anderen Jobs Ausschau zu halten oder bei einem besseren Angebot die Stelle zu wechseln. Wenn die Dienstherren ihre Beschäftigten halten möchten, müssen sie sich dessen bewusst sein, dass eine sinnstiftende Tätigkeit allein dafür nicht ausreicht. Auch Gehalt, das Verhalten der Führungskräfte und einiges mehr entscheiden darüber, ob Mitarbeitende ihrem Arbeitgeber die Treue halten.
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Aktuelles Öffentlicher Dienst
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Starke „psychologische Verträge“
as Wohlbefinden am Arbeitsplatz und damit gute Arbeitsbeziehungen und -bedingungen bilden eine wichtige Grundlage, sich für einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin zu entscheiden und längerfristig zu binden. Die Schilderung einer fiktiven Kollegin oder eines fiktiven Kollegen macht dies deutlich. „Wir schreiben das Jahr 2040. Seit 17 Jahren arbeite ich nunmehr in der öffentlichen Verwaltung. Damals hat mich die Kampagne zur Arbeitgebermarke in Zeiten der Diskussionen rund um das Thema New Work angesprochen. Für mich war und ist es Ansporn und Herausforderung zugleich, einen Beitrag zur Gemeinwohlorientierung zu leisten. Entscheidend war aber auch, neben Arbeitsplatzsicherheit und Bezahlung, das umfangreiche Angebot zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.“ Eine am Wohlbefinden am Arbeitsplatz ausgerichtete Personalstrategie beeinflusst das Engagement der Beschäftigten positiv und kann motivationsbedingte Fehlzeiten reduzieren. Auch steigen die Arbeitgeberreputation und das Image insbesondere mit Blick auf Rekrutierung und Bindung der Mitarbeitenden. Hinzu kommt ein positiver Zusammenhang zwischen Wohlbefinden, Leistung und WorkLife-Balance.
Langfristig gedacht Digitalisierung, Dekarbonisierung, Demografie und Diversität (die 4Ds) müssen gemeinsam und nachhaltig gemanagt werden. Auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Personalstrategien sollten daher die Ausgestaltung guter Arbeitsbeziehungen und
Arbeitgeberattraktivität etwas anders betrachtet (BS/Dr. Beatrix Behrens) Nachhaltiges Personalmanagement stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Nicht nur vertraglich festgelegte Regelungen spielen dabei eine Rolle, entscheidend sind vor allem auch die persönlichen Erwartungen. Stimmen die psychologischen Verträge (PV), bleiben Mitarbeitende gern bei ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin.
Unsicherheit im Veränderungs prozess
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Ausgewogener psychologischer Vertrag
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Bindung Engagement Zufriedenheit Schweizer HR-Barometer 2011, Unsicherheit und Vertrauen
Beitrag zur Leistungssicherung, wenn Erwartungen der Beschäftigten im psychologischen Arbeitsvertrag geklärt und zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden neu verhandelt werden Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden, in dem individuelle Lösungen der Personalabteilung und Arbeitsgestaltung unter Berücksichtigung der individuellen Berufs- und Lebensplanung abgestimmt werden Kooperationsgespräche und Führungskräfte- Feedback zur Unterstützung
Bewusste Nutzung personalpolitischer Angebote und Stellhebel zur Förderung von Engagement, Bindung und Zufriedenheit
Der psychologische Vertrag der Beschäftigten in laufenden Veränderungsprozessen. Das Ziel ist Nachhaltigkeit. Grafik/Quelle: BS/Behrens
Arbeitsbedingungen in jeder Lebensphase der Mitarbeitenden im Blick haben. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit (Kompetenz, Gesundheit, Motivation) der Beschäftigten zu fördern und zu erhalten. Diese Zielsetzung ist völlig kompatibel mit den Bestrebungen, ein nachhaltiges Personalmanagement in den Behörden zu etablieren. Dies geht in Theorie und Praxis weit über den Aufbau eines Diversitäts-
managements, ökologische Nachhaltigkeit oder Mobilarbeit hinaus. Gefordert sind alle Prozessfunktionen im Personalmanagement – von der Rekrutierung über das Lernen und die Personalentwicklung bis hin zum Gesundheitsmanagement und der Förderung von Diversität. Hierüber können die finanziellen, ökonomischen und sozialen Ziele der Verwaltung mit Blick auf das Außen- und Innerverhältnis evi-
Schlechte Prognose für Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Wenig Chancen trotz Fachkräftemangel (BS/Celina Lelle*) Auf den ersten Blick vermeldet das diesjährige „Inklusionsbarometer Arbeit“ gute Nachrichten: Die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist ebenso gesunken wie die Arbeitslosenquote – die Nachwehen der Corona-Pandemie scheinen überwunden. Doch trotz dieser positiven Entwicklung sind Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt weiterhin strukturell diskriminiert. Nicht nur konjunkturelle Schwankungen, sondern vor allem die unzureichende Einstellungsbereitschaft von Unternehmen stehen einer wirklichen Verbesserung entgegen. Nach wie vor beschäftigt mehr als ein Viertel der dazu verpflichteten Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderung. Zwar hat sich die Anzahl der Arbeitslosen mit Behinderung im vergangenen Jahr um rund fünf Prozent auf 163.507 reduziert, doch die Erholung währt nur kurz: Betrachtet man die Entwicklung im laufenden Jahr, so zeigt sich, dass der Wert seit April wieder höher liegt als im Jahr 2022. „Der konjunkturelle Abschwung ist mittlerweile auch auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Wir rechnen in Deutschland mit einer um 0,5 Prozent schrumpfenden gesamtwirtschaftlichen Leistung, die auch die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderung einmal mehr eintrübt“, kommentiert Prof. Dr. Bert Rürup, Präsident des Handelsblatt Research Institutes.
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Obgleich die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung 2022 auf einen Tiefstwert von fast elf Prozent gesunken ist, liegt sie noch immer mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine Quote – die zudem im Vergleich stärker sinkt. Der Anteil der langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung hat sich leicht auf rund 46 Prozent verbessert, doch vergrößert sich auch hier der Abstand zu langzeitarbeitslosen Menschen ohne Behinderung. Zudem stagniert die Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit, die einen weiteren Missstand in puncto Chancengleichheit beschreibt: Menschen ohne Behinderung haben eine mehr als doppelt so hohe Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden als Menschen mit Behinderung. Entscheidend für einen offenen und inklusiven Arbeitsmarkt ist die
Einstellungsbereitschaft der Arbeitgebenden, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Personalerinnen und Personaler. Trotz massivem Fachkräftemangel steigt die Bereitschaft, auch gut qualifizierte Menschen mit Behinderung einzustellen, nicht. Auch hier macht sich Ernüchterung breit: Fast 175.000 Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Der Anteil der Arbeitgebenden, die alle Pflichtarbeitsplätze besetzen, fällt jedoch auf 39 Prozent und markiert damit sogar den niedrigsten Wert seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers 2011. Keinerlei Menschen mit Behinderung beschäftigt noch immer mehr als jedes vierte Unternehmen. Ein wichtiger Hebel können die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende – kurz: EAA – sein, die zum 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufnahmen. Sie unterstützen Unternehmen hinsichtlich der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und sollen eine verlässliche Beratung und Begleitung gewährleisten. *Celina Lelle ist Mitarbeiterin bei der Aktion Mensch. Die komplette Studie finden Sie hier:
Die Einstellungsbereitschaft aufseiten der Unternehmen ist Voraussetzung für einen offeFoto: BS/Thilo Schmülgen nen und inklusiven Arbeitsmarkt.
denzbasiert und durchaus langfristig erreicht werden. Neben der Mitarbeitendenorientierung steht auch die Orientierung an den Bedürfnissen der Bürger und Bürgerinnen im Fokus. Dies entspricht auch dem Leitgedanken von „New Work“.
Der richtige Schwerpunkt Mit Blick auf die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance), die ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement prägen, wird gerade das „S“ und die Fokussierung auf die Mitarbeitenden im Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte immer bedeutsamer. Führung und Zusammenarbeit sowie ein von Wertschätzung und Akzeptanz geprägtes Betriebsklima sind wichtige Faktoren, um neue Talente zu gewinnen und zu binden. Neben den arbeitsvertraglichen und beamtenrechtlichen Regelungen spielt auch der nicht schriftlich fixierte „psychologische Vertrag“, also die Erwartungen von Bewerbenden und Mitarbeitenden eine Bedeutung.
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Starke psychologische Verträge könnten künftige Arbeitgebermarken auszeichnen.“
Insofern hat der PV einen großen Einfluss auch auf die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies sind bekanntlich wesentliche Vo raussetzungen für die Einführung eines nachhaltigen und die Inklusion fördernden Diversitätsmanagements. Starke PV könnten künftige Arbeitgebermarken auszeichnen.
PV als Stellhebel Wissenschaftlich begleitete interne Untersuchungen bei der Bundesagentur für Arbeit im Kontext der vor der Pandemie durchgeführten Engagementbefragungen zeigen deutlich den positiven Einfluss guter bzw. ausgewogener psychologischer Verträge auf die Performanz und die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden. Insgesamt sind starke psychologische Verträge wichtige Stellhebel zur Förderung des Engagements der Mitarbeitenden und sind eine wichtige Grundlage für die Leistungsund Innovationsfähigkeit der Verwal-
Dr. Beatrix Behrens leitet den Bereich Organisationsmanagement an der der Hochschule Bundesagentur für Arbeit und wirkt zugleich als Expertin für HRM und Public Management am European Institute of Public Administration Foto: BS/privat (EIPA) in Maastricht.
tung. Neben der Organisation sind Führungskräfte die entscheidenden „Vertragspartnerinnen und -partner“. Die Zukunft der Arbeit und insbesondere die hybride Arbeitswelt wird auf einem kontinuierlichen Dialog und Individualisierung sowohl in der Personalarbeit als auch bei Führung und Zusammenarbeit setzen müssen. Bezogen auf den PV als Managementinstrument gilt die Devise: Wenn viel versprochen und wenig gehalten wird, so kann dies zu Frust, Demotivation, inneren Kündigung oder erhöhter Personalfluktuation führen. Die Gefahr, PV situativ nicht einhalten zu können, besteht insbesondere bei Veränderungsprozessen. Mehr denn je ist auch ein Kulturwandel notwendig. Dieser will gut auf institutioneller und individueller Ebene kommuniziert sein. Da die Individualisierung in der Personal- und Führungsarbeit steigt, wird die Qualität des Dialogs zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften entscheidend. Dies trifft insbesondere auf die Fallkonstellation zu, wenn zum Beispiel einstmals vereinbarte Personalentwicklungsmaßnahmen durch Veränderungen nicht zeitnah oder gar nicht umgesetzt werden können. Deshalb sollten Führungsinstrumente und Verfahren dialogfördernd ausgerichtet sein. „Es wurden gleich zu Beginn die Erwartungshaltungen zwischen mir und meiner Arbeitgeberin geklärt!“, so die fiktive Stimme. „Wo diese später nicht einzuhalten waren, zum Beispiel wegen der Pandemie, wurde rechtzeitig mit mir der Dialog gesucht. Es wurden Alternativen aufgezeigt und neue Vereinbarungen getroffen. Gemeinsam haben wir so überwiegend eine neue Grundlage für die Zusammenarbeit und Förderung meines Engagements gefunden. Führung war immer präsent, der psychologische Vertrag wurde eingehalten und meine Erwartungshaltungen wurden nicht enttäuscht.“
Vielversprechendes Werkzeug Der PV kann nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen damit ein wertvolles Managementtool sein. Erfahrungen in der Praxis zeigen aber auch, dass Akzeptanzprobleme bezüglich des Begriffs drohen. Ein aufwendiger Implementierungsprozess mit dem Ziel, Einstellungen zu verändern und Akzeptanz zu schaffen, erscheint unabdingbar. In der praktischen Umsetzung sollten schon bei der Einstellung Erwartungshaltungen thematisiert und abgeklärt werden. Es gilt, Transparenz zu schaffen. Die gelebte Kultur von Führung und Zusammenarbeit ist entscheidend. Insofern sind ein offener Dialog im Rahmen von Führung und Zusammenarbeit sowie Offenheit, warum etwas nun doch nicht geht oder gar nicht möglich ist, geboten. „Neuverhandlungen“ von PV und damit Erwartungshaltungen sind im Laufe eines langen Berufslebens meistens erforderlich. Kooperationsgespräche und Führungskräftefeedbacks bieten schon heute die Möglichkeit. New Work und die Zukunft der Arbeit erfordern Transparenz und Offenheit sowie eine Individualisierung – und damit auch starke psychologische Verträge als Grundlage für die Gestaltung der Zukunft.
Aktuelles Öffentlicher Dienst
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mmer wieder wird die Forderung laut, das Beamtentum abzuschaffen. Das Grundgesetz stehe einer derartigen Reform jedoch im Wege, erklärt Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht a. D. „Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“, so heißt es in Artikel 33 Absatz 4. Ein solches besonderes Treueverhältnis gibt es ausschließlich zwischen Beamtinnen und Beamten und ihren Dienstherren. Es ist mit besonderen Rechten und Pflichten verbunden – das gelte für beide Seiten, so Di Fabio auf der Tagung „Zukunft Dienstrecht“ des Behörden Spiegel.
Das Rückgrat der Gesellschaft Beamtentum am Puls der Zeit (BS/Ann Kathrin Herweg) Das Berufsbeamtentum ist in die Jahre gekommen. Während der moderne Staat sich weiterentwickelt und auf aktuelle Krisen und Anforderungen reagieren muss, stellt sich die Frage, ob das Konzept Beamtentum heute noch zeitgemäß ist.
Spiegelbild der Treue Der Rechtsstaat sei darauf angewiesen, dass Beamtinnen und Beamte sich mit Hingabe ihrer Arbeit widmeten und zum Rückgrat der Gesellschaft würden. „Dafür sollten sie angemessen besoldet werden“, fordert Di Fabio. „Weil das das Spiegelbild der Treue ist.“ Entscheidend sei: „Der Staat muss verstehen, was er an denen hat, die im besonderen Sorgfaltsverhältnis stehen.“ Der Staat könne das besondere Engagement von seinen Dienern außerdem nur dann erwarten, wenn er sie im Falle von Angriffen schütze und Fürsorge zeige. „Wenn sich die Beamtinnen und Beamten mit Steinen und Böllern bewerfen lassen müssen, dann muss der Staat sich vor sie stellen und diejenigen, die sie attackieren, mit gewisser Härte verfolgen.“ Außerdem brauche der Staat Flexibilisierung. „Wer Leistung verlangt, muss auch Freiheiten geben.“ Beamtinnen und Beamte abzuschaffen scheint demnach der falsche Weg. Alles beim Alten zu belassen aber auch. „Das Berufsbeamtentum ist zu achten und zu wahren“, erklärt Di Fabio. „Aber man kann es natürlich weiterentwickeln.“ Ein Ansatz, den er in diesem Zusammenhang empfehlt: ökologische Nachhaltigkeit. „Man soll im Forst nicht mehr Bäume schlagen als nachwachsen“, erläutert der Richter a. D. „Gleiches gilt auch für den Staat.“ Di Fabio fordert ein nachhaltiges öffentliches Dienstrecht. Man müsse überlegen, wo es hoheitliche Kernbereichsaufgaben gebe, die Beamtinnen und Beamten vorbehalten seien. Aber
Es braucht einen Baukasten mit den entsprechenden Instrumenten, um für alle potenziellen Mitarbeitenden möglichst das dabei zu Foto: BS/chokniti, stock.adobe.com haben, was ihnen wichtig ist.
auch, wo andere Mitarbeitende Aufgaben genauso gut erfüllen könnten und wie man interagieren könne. Obwohl in allen Arbeitsbereichen mit Fachkräftemangel zu kämpfen sei, sei der Öffentliche Dienst relativ beliebt bei Bewerberinnen und Bewerbern. Er müsse aber auch etwas dafür tun, dass das so bleibe, betont Di Fabio. „Das ist keine Einbahnstraße.“
von sich aus das Stellenangebot ablehnten. So konnte er deren Beweggründe zu erfahren. Die Antworten hätten ihn überrascht, gibt er zu. Häufig hätten die Befragten angegeben, dass ihnen sowohl die Stelle als auch das Recruiting gefallen
abzuheben, empfiehlt Stück daher zusätzliche Leistungen für die Mitarbeitenden.
Das besondere Etwas
Mehr als Durchschnitt Für Beamtinnen und Beamte bedeutet das besondere Treueverhältnis beispielsweise, dass sie kein Streikrecht haben. Von ihnen wird außergewöhnlicher Einsatz erwartet: Treue und volle Hingabe machen das Beamtenverhältnis aus. Das ist jedoch nicht mit blindem Gehorsam gleichzusetzten. „Beamtinnen und Beamte haben nicht nur das Recht zu remonstrieren, sondern auch die Pflicht“, stellt der Richter a.D. klar. Die Herausforderungen der letzten Jahre stellten die Frage, ob es Beamte noch brauche, in ein anderes Licht, betont Di Fabio. Die moderne Gesellschaft werde durch ständige Krisen durchgeschüttelt. Klimaschutz, besondere Herausforderungen in der Daseinsvorsorge und einiges mehr machten Transformation dringend notwendig. Der freie Staat als Rechtsstaat müsse unter allen Umständen handlungsfähig bleiben, auch um die Würde des Menschen zu sichern. Dass dem Berufsbeamtentum dabei eine entscheidende Rolle zukomme, müsse man in der Öffentlichkeit immer wieder erklären.
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hätten. Im Elternhaus zu wohnen und eine Arbeitsstelle ganz in der Nähe zu haben, sei aber bequemer – die Tendenz zum Umzug oder längeren Weg selbst für einen interessanteren Job nehme ab. Um sich im Vergleich zu anderen Arbeitgebern
Im Sinne von Diversity könne man z.B. über flexiblere Regelungen zu interkulturellen Feier- und Brauchtumstagen nachdenken. Außerdem sei es eine gute Option, Mitarbeitende bei ihrem ehrenamtlichen Engagement zu unterstützen. „Das kostet nicht viel Geld, ist aber in Zeiten von ‚Corporate Social Responsibility‘ und ‚Environmental, Social and Governance‘ gut für die Außenwirkung und ein ‚Nein‘ wirkt häufig Demotivierend auf Engagierte.“ Auch das Angebot einer Sozialberatung für Mitarbeitende könne ein Pluspunkt für den Arbeitgeber sein. Diese könne intern organisiert werden oder – wenn dazu kein Geld zur Verfügung steht – in Zusammenarbeit mit lokalen karitativen Einrichtungen, die diese oft kostenfrei anbieten. Und nicht zu vergessen: „Betriebliche Lagerfeuer“ – gemeinsame Aktivitäten, die in Zeiten von Homeoffice und mobiler Arbeit die Gemeinschaft stärken und die Mitarbeiterbindung verbessern. So notwendig das Beamtentum heute nach wie vor ist, so wichtig ist es, dieses zeitgemäß zu gestalten. Dann finden sich weiterhin Menschen, die gern als Beamtinnen und Beamte treuen Einsatz zeigen – über das Normale hinaus.
Beamtentum und öffentliches Dienstrecht attraktiv gestalten „Der Öffentliche Dienst muss sich etwas einfallen lassen, um die Leute zu sich zu bekommen oder überhaupt auf sich aufmerksam zu machen“, findet auch Rechtsanwalt Volker Stück, Syndikus und Lead Expert Arbeitsrecht und Mitbestimmung bei der BWI GmbH Bonn. Fachkräfteeinwanderung allein oder Arbeitsplatzsicherheit reichten nicht aus, um den Bedarf an Beamtinnen und Beamten zu decken. Ein wichtiger Faktor: Eine neue Generation mit anderen Werten komme auf den Arbeitsmarkt. Der Ansatz „one size fits all“ habe zwar in der Vergangenheit gepasst, heute brauche man aber eher ein Cafeteria-System. Oder anders ausgedrückt: „Man muss einen Baukasten mit entsprechenden Instrumenten bestücken, um für alle potenziellen Mitarbeitenden in ihrer jeweiligen Berufs- und Lebensphase möglichst das dabei zu haben, was für sie wichtig ist.“ Flexible Arbeitszeit, Vier-TageWoche, die Möglichkeit zu Sabbaticals oder Workation – die Liste an modernen arbeitsrechtlichen Instrumenten zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität ist lang (siehe Behörden Spiegel November 2023, Seite 4). Zudem kann der kontinuierliche Austausch mit Mitarbeitenden dabei helfen, Verbesserungspotenzial bei der eigenen Arbeitgebermarke zu erkennen. Stück rät beispielsweise zu regelmäßigen Culture-Befragungen unter den Mitarbeitenden, um Personalentwicklung und Instrumente entsprechend zielgenau anpassen zu können. Auch Exit-Gespräche bei Austritten und Eigenkündigungen seien sinnvoll, um Schwachstellen in der eigenen Organisation ausfindig zu machen und die richtigen Akzente setzen zu können. Der Rechtsanwalt führte früher als Personaler selbst Gespräche mit absagenden Bewerbenden. Er lud die Kandidatinnen und Kandidaten zum Austausch ein, die nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch
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Wenn alle Farben strahlen Herausforderungen gemeinsam meistern (BS/ast) Die Ampelregierung startete 2021 mit großen Zielen, wurde aber schnell mit zahlreichen unvorhergesehenen Krisen konfrontiert. Zur Halbzeit der Legislaturperiode trafen sich rund 100 Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf Einladung des Behörden Spiegel, friedrich30 und Moody’s Analytics. Auf dem „Ampelabend“ nutzten sie die Gelegenheit, sich in lockerer Runde auszutauschen. Angesichts der zuletzt stattgefundenen Wahlen in Bayern und Hessen, sinkenden Umfragewerten und öffentlich ausgetragenen parteipolitischen Differenzen ist das Bild der Ampelkoalition in der Öffentlichkeit nicht optimal. Aber: „Alle Abgeordneten tragen eine große Verantwortung in schwierigen Zeiten. Dies gilt es zu würdigen“, erklärte Dr. EvaCharlotte Proll, Chefredakteurin des Behörden Spiegel. „Wenn alle Farben der Ampel gleichzeitig leuchten und nicht nur eine, dann kann es klappen. Was verkehrsrechtlich nicht möglich ist, muss in der Politik – im Bundestag – gelingen.“ Auf Initiative der Abgeordneten Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen), Martin Gerster (SPD) und Karsten Klein (FDP) diskutierten die Abgeordneten in geschlossenem Rahmen. Fritz Rudolf Körper, Parlamentarischer Staatssekretär a. D. und Mitgründer von friedrich30, kommentierte: „Es gehört dazu und ist wichtig, miteinander streiten, diskutieren und letztlich Entscheidungen treffen zu können.“
Zur Eröffnung des Abends sprachen Fritz Rudolf Körper, Katja Hessel, Ekin Deligöz, Martin Gerster und Dr. Eva-Charlotte Proll (v.l.n.r.). Foto: BS/Lauritzen
Dennoch ließen sich große Konflikte besser erst mal intern austragen. Auch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Katja Hessel (FDP) forderte mehr Zurückhaltung bei inhaltlichen Differenzen. Sie hob hervor, dass Politik und Zusammenarbeit eine vertrauensvolle Basis brauchten. „Und diese entsteht nicht nur im Bundestag.“ In gemütlicherer Umgebung betonte Hessel: „Unsere Bilanz ist besser
als unser Ruf“ und erntete Applaus. Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bekräftigte: „Wir alle tragen eine Wahnsinnsverantwortung.“ Sie plädierte dafür, mehr miteinander zu reden. „Das hilft immer.“ Gerster erinnerte an den ersten Ampelabend vor zwei Jahren. Seitdem sei einiges passiert, doch er habe die Zuversicht, Herausforderungen gemeinsam zu meistern.
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Aktuelles Öffentlicher Dienst
Behörden Spiegel / Dezember 2023
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Der dritte Arbeitsort
führen kann. Anklang findet Coworking aber auch in Großstädten wie zum Beispiel Berlin.
as Homeoffice als zweiter Arbeitsort ist seit Beginn der Corona-Pandemie weit verbreitet, denn auch nach dem Ende der Pandemie bleiben viele Leute zumindest teilweise im heimischen Büro. Dadurch sparen sie sich Arbeitswege oder können ihren Alltag besser mit der Arbeit verbinden. Was aber, wenn der heimische Raum keinen geeigneten Arbeitsplatz oder die nötige Ruhe bietet? In solchen fällen kann ein Coworking Space eine Alternative sein. Von Konferenz- und Stillarbeitsräumen bis hin zu gemeinschaftlichen Küchen bieten diese Arbeitsorte ein weites Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten. Der Vorteil gegenüber dem privaten Büro zu Hause: Man sitzt nicht in Isolation und kann an Orten wie der Gemeinschaftsküche mit anderen Nutzern des Workspace interagieren. Dabei kann es sich auch um Menschen aus vollkommen anderen Branchen handeln.
Coworking Spaces als eine Alternative zum Homeoffice (BS/sr) Eine Alternative zum Homeoffice: So kann man Coworking Spaces wohl am besten beschreiben. Das Modell des geteilten Büros auf Anmietung ist in Deutschland ein stetig wachsender Geschäftsbereich der letzten Jahre. Es stellt sich nur die Frage, inwieweit Coworking Spaces für den Öffentlichen Dienst relevant sind.
Arbeitstypen Diese Vielfältigkeit kann dabei auch als eine der großen Stärken der Spaces gesehen werden. Denn praktisch ist es möglich, dass man sein Arbeitsumfeld den aktuellen Bedürfnissen bei der Arbeit anpassen kann. Wer also gerade konzentriert arbeiten muss, kann sich zurückziehen und wen eine gewisse Hintergrundmusik bei seiner Arbeit nicht stört, der findet auch dafür häufig Möglichkeiten. Genutzt werde diese Flexibilität aber noch nicht von jedem, wie Dr. Alexandra Bernhardt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Zentrums Digitale Transformation Thüringen (ZeTT) erklärt. Ihren Forschungsergebnissen nach gibt es drei verschiedene Typen von Büronutzern in Coworking Spaces. Zunächst gibt es die „konventionell Büroarbeitenden“, die sich durch die Trennung von Nicht-Arbeit und Arbeit auszeichnen und ein ruhiges und konzentriertes Arbeitsumfeld bevorzugen.
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rei Jahre: So lange ist potenziell der Anspruch, welchen Mutter und Vater auf Elternzeit haben, bei der Mutter wird allerdings die Zeit des Mutterschutzes in die 36 Monate eingerechnet. Anspruch auf Elternzeit haben aber nicht nur Mutter und Vater, sondern theoretisch auch Angehörige bis zum dritten Verwandtschaftsgrad, vorausgesetzt die Eltern sind aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Tod nicht in der Lage, dasselbe zu tun. In Deutschland gibt es allerdings eine rechtliche Besonderheit, die in diesem Fall zu beachten ist. Die Elternzeit beantragende Person muss im selben Haushalt wie das Kind leben. Daher verfallen die Voraussetzungen für die Beanspruchung von Elternzeit, wenn der Elternteil dauerhaft den Wohnort verlässt oder das Kind auf Dauer in ein Heim eingewiesen oder einer Pflegefamilie übergeben wird. Der Arbeitnehmer hat in solchen Fällen die Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren. Aber dies seien noch nicht alle Aspekte der Elternzeit, die juristisch etwas komplexer seien, wie Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, auf der Veranstaltung Zukunft Dienstrecht 2023 verkündete.
Kündigungsschutz Wer in Elternzeit geht, genießt Kündigungsschutz und das kann gerade für den Arbeitgeber zu einem Problem und für den Arbeitnehmer zum Rettungsschirm werden. Ein Beispiel: Wer mit einer Kündigung rechnet und gerade erst ein Kind bekommen hat, kann einen Elternzeit-
Ein Coworking Space kann auch eine Alternative zum Homeoffice sein, wenn zum Beispiel in den eigenen vier Wänden kein Platz für ein Foto: BS/leonidkos, stock.adobe.com Büro ist.
Sie tendieren außerdem dazu, sich feste Arbeitsplätze in den Coworking Spaces zu suchen. Die zweite Gruppe, die „unkonventionell Büroarbeitenden“, zeichnet sich durch gegenteilige Maßnahmen aus. Sie sind also offener und sozial interaktiver in ihrer Zeit im Coworking Space. Die dritte Sorte Büronutzender, die Bernhardt identifiziert hat, sind die „Büronomaden.“ Sie verfügen zwar wie die Unkonventionellen auch weniger über einen festen Arbeitsplatz, wechseln aber zwischen dem Arbeitsverhalten der anderen beiden Gruppen hin und her. Trotz der Unterschiede zwischen den drei von Bernhardt identifizierten Gruppen findet jede doch ihren optimalen Rhythmus in einem Coworking Space. Es braucht also nicht unbedingt einen bestimmten Typ Arbeitnehmenden oder Arbeit-
gebenden, um einen Coworking Space zu nutzen. Das Modell Coworking galt lange Zeit als Arbeitsplatz der Start-ups, wird mittlerweile allerdings auch von anderen Arbeitgebern und Arbeitnehmern viel genutzt. Auch im Öffentlichen Dienst sind Coworking Spaces bereits ein ergänzendes Arbeitsplatzmodell, das parallel zu Desksharing und Homeoffice genutzt wird. Allerdings ist die Hauptherausfordeung für den Öffentlichen Dienst bei Coworking-Angeboten die Sicherheit der IT-Infrastruktur.
Säule des Arbeitsmarktes Allein in NRW sind 394 neue Coworking-Arbeitsplätze entstanden. Für Tobias Kollewe, CEO der cowork AG und Präsident des Bundesverbandes Coworking Spaces Deutschland (BVCS), ist Coworking
daher nicht nur ein Trend des Arbeitsmarktes, sondern eine Säule desselben. Trotz des Wachstums ist das Modell Coworking allerdings noch nicht vollkommen anerkannt. Aufklärungsarbeit bei potenziellen Kunden oder Vermietern ist also von Zeit zu Zeit nötig. Ein entscheidender Faktor, der dabei immer wieder genannt wird, ist die Flexibilität, die ein Unternehmen durch die Erlaubnis der Nutzung von Coworking Spaces erhält. So können zum Beispiel Pendlerstrecken verkleinert werden, aber auch der Recruiting-Bereich des Unternehmens erweitert. Schließlich ist somit nicht unbedingt ein Büro in der Nähe eines Bewerbers oder ein voll ausgestatetes Homeoffice nötig. Kollewe führt aus, dass dies besonders im ländlichen Raum zu Entlastungen des Arbeitsmarktes
Ein Anspruch für Eltern Besonderheiten des Rechts auf Elternzeit (BS/sr) Die Elternzeit ist ein fester Bestandteil unseres Sozialstaates, sie soll frischgebackenen Eltern helfen, indem sie weniger arbeiten oder sich freistellen lassen können. Doch welche Fristen und rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es bei der Elternzeit zu beachten und gibt es Unterschiede für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes?
Die Elternzeit ist mit vielen Fristen und Terminen verbunden, von denen der Geburtstag des Foto: BS/MrPanya, stock.adobe.com Kindes zwar ein zentraler, aber nicht der einzige Punkt ist.
Antrag vorbereiten und denselben dann, kurz bevor er die Kündigung ausgesprochen bekommt, vorlegen. Denn der Kündigungsschutz gilt ab Beantragung der Elternzeit, nicht ab Beginn derselben. Dadurch soll verhindert werden, dass Leuten, die eine Elternzeit beantragen, gekündigt wird, bevor sie dieselbe antreten, denn die Elternzeit muss immerhin spätestens sieben Wochen vor Antritt des ersten Abschnittes beantragt werden. Sobald das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat, muss der Antrag mit einer Vorlaufzeit von 13 Wochen eingereicht werden. Für Tillmanns ist die rechtliche Lage beim Stand Kündigung gegen Elternzeitantrag klar: Wer zuerst zieht und seinen Anliegen vorbringt, der gewinnt. Natürlich wäre
das ein überspitzter Fall. Wichtig zu beachten bleibt dann nur noch der Fakt, dass nach deutschem Recht der Elternzeitantrag ein eigenhändig unterschriebenes Dokument sein muss. Eine E-Mail oder andere Kommunikationswege reichen hier nicht aus. Ebenfalls muss mit dem Beginn der Elternzeit mitgeteilt werden, wann in den nächsten zwei Jahren noch geplant ist, Elternzeit zu nehmen.
Auskunft über Elternzeit Da die Elternzeit für ein Kind auch noch bis zum Beginn seines achten Lebensjahrs genommen werden kann, passiert es ohne Nachhalten der bereits genommenen Elternzeit gerade bei wechselnden Arbeitgebern, dass die Übersicht verloren
wird. Damit dies nicht passiert, kann bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder spätestens bei der Beantragung einer weiteren Elternzeit die Vorlage von Bescheinigungen über die bereits in Anspruch genommene Elternzeit verlangt werden. Ausgestellt werden diese Bescheinigungen vom ehemaligen Arbeitgeber. Eine Pflicht, diese automatisch auszustellen, gibt es allerdings nicht. Da der Arbeitnehmer diese allerdings auch noch rückwirkend einfordern kann, empfiehlt es sich, die Bescheinigungen vorher auszustellen und nachzuhalten, um unnötigen Stress und Probleme zu vermeiden. Denn sollte die Bescheinigung nicht bis zum Antritt der Elternzeit vorgelegt werden, hat der Arbeitgeber das Recht, die Inanspruchnahme zu bestreiten. Das wiederum kann für Ärger mit dem alten Arbeitgeber sorgen, sollte er der Grund für das Fehlen der Bescheinigung sein. Unbedingt auf den Bescheinigungen zu vermerken ist dabei auch, für welches Kind (mit Angabe des Geburtsdatums) die Elternzeit genommen wurde, wenn mehrere Kinder im entsprechenden Alter sind.
Ablehnung der Elternzeit Die Ablehnung der Elternzeit durch den Arbeitgeber ist nur mit einer Ausnahme möglich. Dabei muss es sich um den 3. Abschnitt der El-
Coworking in der Stadtplanung Die Gesoworx, ein Zweig der hundertprozentigen Tochter der Stadt und des Landes Berlin Gesobau, widmet sich dem Thema der Coworking Spaces unter einem planerischen Aspekt. Die Gesobau ist eigentlich für den Bau und die Verwaltung von Wohnungen in Berlin zuständig. Mit 46.000 vermieteten und verwalteten Wohnungen ist sie einer der größten Vermieter der Hauptstadt. Bei aktuell zwei Projekten hat sich die Gesoworx dazu entschieden, in die Wohnhäuser auch einen Coworking Space zu integrieren. Eines der Projekte findet sich in Berlin-Weißensee und das andere in Berlin-Pankow. Ein drittes Projekt befindet sich derzeit in Planung. Die Projekte sind dabei als Ergänzung zu den in der Einheit verbauten Wohnungen zu sehen und sollen bei der Verwirklichung der „15-Minuten-Stadt“ helfen. Priorität hat die Integration in Wohngebäude allerdings dadurch noch nicht. Der Fokus bleibt auf der Bereitstellung von Wohnungen. Jonas Eicher, Großkundencenterleiter Investitionsmanagement bei der Gesobau AG, berichtet, dass das Projekt Anklang findet, wenn auch der Anteil an Nutzenden bei Gesobau-Kunden gerne höher liegen könnte. Denn gerade wenn in der eigenen Wohnung kein Platz für ein Büro ist, kann ein entspannter, kurzer Arbeitsweg im eigenen Haus doch sehr verlockend sein. Tatsächlich berichtet Eicher, dass es sogar schon Anfragen gab, in denen sich mehrere Bewohner eines Hauses die Anmietung eines Arbeitsplatzes teilen wollten. Das Interesse scheint also gegeben zu sein. Für Eicher ist die Integration von Arbeitsplätzen in Wohnungsbauprojekte ein Kernelement des zukünftigen Wohnungsbaus.
ternzeit handeln und dieser muss zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegen. Aber auch dann ist die Ablehnung nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe vorgebracht werden können. Zu solchen dringenden betrieblichen Gründen zählt, dass der Arbeitnehmer eine wichtige, unersetzbare Funktion ausübt oder die Elternzeit in eine Zeit fällt, während der der Arbeitnehmer nicht sinnvoll zu ersetzen ist. Die Frist zur Ablehnung beträgt acht Wochen ab der Erklärung der Inanspruchnahme. Bei einer zu Unrecht abgelehnten Elternzeit besteht für den Arbeitnehmer jedoch Schadensersatzanspruch. Für die Tarifgruppen des Öffentlichen Dienstes gelten diese Bestimmungen ebenfalls, die großen Unterschiede bestehen hier lediglich darin, dass die Elternzeit zwar als Beschäftigungszeit gilt, aber nicht auf die Stufenlaufzeit anggerechnet wird. Ein Umstand, der auch keine unmittelbare oder mittelbare geschlechterdiskriminierende Wirkung hervorruft, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes noch aus dem Jahr 2011 bestätigt.
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Behörden Spiegel / Dezember 2023
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uletzt wurde im Jahr 2018 die Obergrenze für Parteispenden von damals 141,9 Millionen auf knapp 184,8 Millionen Euro angehoben. Die Gesetzesänderung war bereits vom Bundestag beschlossen, wurde aber auf Normenkontrollklage der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke Anfang 2023 durch das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt. Die Begründung für eine solche Anhebung der Obergrenze sei nicht ausreichend vorhanden, hieß es in dem Urteil. Nun soll mit einem Gesetzesentwurf erneut die Obergrenze für Parteispenden angehoben werden. Diese Anhebung soll dabei auch rückwirkend bis zum Jahr 2018 gelten, also die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von Anfang des Jahres wieder „reparieren“.
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Die große Parteispende Neue und alte Obergrenzen für Parteispenden (BS/sr) Spenden sind ein wichtiges Element für die Finanzierung von Parteien. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Parteien daran interessiert sind, die Obergrenze dieser Spenden anzuheben. Aber wann ist die Anhebung der Obergrenze gerechtfertigt? Eine Frage, die sich Anfang des ausklingenden Jahres auch das Bundesverfassungsgericht stellte.
Ausreichend begründet Als Hauptgrund für die Anhebung der Obergrenze nennt der neue Gesetzesentwurf die Digitalisierung und die mit ihr verbunden Mehrkosten. Die Kosten für Internetauftritte und damit verbundener Datenschutz sowie IT-Sicherheit machen demnach die Anhebung notwendig, auch die Social-Media Auftritte der Parteien und Parteimitglieder verursachten zusätzliche Kosten. Sollte die Digitalisierung allerdings erfolgreich verlaufen, könnten hier auf lange Sicht auch wieder Kosten eingespart werden, heißt es im Gesetzesentwurf. Als zweiter großer Kostenpunkt wird die innerparteiliche Meinungsbildung in Form von Mitgliederbefragungen genannt. Diese spielen eine zunehmend größere Rolle. Die gegebenen Begründungen für eine Erhöhung der Gelder sind nachvollziehbar und angemessen das sagen zumindest die Experten. Der Begründungsanforderung des Bundesverfassungsgerichtes sei man mit diesem Entwurf „vollumfänglich nachgekommen“, wie Prof. Dr. Pia Annika Lange von der Universität Bremen feststellt. Geteilte Meinungen gibt
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as vorgeschlagene Gesetz solle mithilfe einiger rechtlicher Änderungen Medienbrüche verhindern, erklärt ein Sprecher des BMJ. Eine Unterschrift auf Papier störe beispielweise die Abläufe. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) bekräftigt: „Das ist nicht nur lästig, sondern sorgt auch für unnötigen Mehraufwand in der Verwaltung. Das ändern wir jetzt.“ Statt der strengen Schriftform will das BMJ der Anwaltschaft und ihren Mandantinnen und Mandanten erlauben, Anträge und Erklärungen als Scan bei Gericht einzureichen. Auch die Vereinfachung digitaler Strafanträge ist im neuen Referentenentwurf vorgesehen. Künftig soll es reichen, dass der Verfolgungswille und die Identität der antragstellenden Person sichergestellt werden. Dazu könne zum Beispiel die Personalausweisnummer im entsprechenden Online-Portal abgefragt werden, heißt es aus dem Ministerium. Durch den Einsatz von Videokonferenzen sollen Reisezeit und -kosten gespart und die Terminplanung flexibler gestaltet werden. Zudem sollen so inhaftierte Angeklagte einfacher an der Revisionshauptverhandlung, der Überprüfung eines Urteils, teilnehmen können.
Brückenlösung Hybridakte Die wichtigste geplante Neuerung ist die Einführung von „Hybridakten“. Buschmann zufolge stellt diese
Auch die Anhebung der Spendengrenze wird kontrolliert und muss gut begründet werden.
es jedoch bei der Frage nach der Rückwirkung der Anhebung bis ins Jahr 2018.
Verfassungsrechtlich schwierig Experten wie zum Beispiel Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg sehen keine Bedenken bei der rückwirkenden Umsetzung der Obergrenzen-Anhebung. Für ihn handelt es sich bei der rückgreifenden Wirkung eher um die Wiederherstellung eines „von Anfang an rechtmäßigen Zustands“. Schwarz spricht in diesem Zusammenhang von einem „Gedanken der Heilung“, der im Verwaltungsrecht vorliege. Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, teilt die Ansicht, dass die rückwirkende Anhebung verfassungsrechtlich vollkommen unbedenklich sei. Er
bezeichnet die Anhebung als Korrektur eines formellen Fehlers. Als schwierig bis sehr schwierig aus einer Legitimitätsperspektive sieht die Änderung hingegen Prof. Dr. Michael Koß, Leuphana Universität Lüneburg. Zudem sei die Heilung, „indem man den Parteien 100 Millionen rückwirkend hinterherwirft“, unangemessen, wenn man die aktuellen Sparzwänge berücksichtige. Prof. Dr. Sophie Schönberger, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, ist der Ansicht, dass die rückwirkende Gesetzesänderung bis 2018 ins Leere laufe, da es für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts grundsätzlich auf den Erlasszeitpunkt ankomme. Ob der Gesetzgeber aufgrund dieser Einschätzungen noch Änderungen vornehmen und auf die Rückwirkung bis ins Jahr 2018
Foto: BS/loufre, pixabay.com
verzichten wird, ist allerdings noch nicht absehbar. In Anbetracht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt des Jahres 2023 sollten die Stimmen der Experten auch bei Uneinigkeit berücksichtigt und geprüft werden.
Transparenz steigern Weniger Aufmerksamkeit kommt den mit dem Gesetz einhergehenden Bestimmungen zur Transparenzsteigerung zu. Als Grundlage für die gesteigerte Transparenz weist das Gesetz auf die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) hin. Diese schlägt Deutschland vor, die Ad-hoc-Anzeige- und Veröffentlichungsgrenze von Spenden herabzusenken und Regelungen zum Parteien-Sponsoring einzuführen. Mit dem neuen Gesetz müssen so zum Beispiel Interessierte in Zukunft
Hybridakte für die Justiz BMJ will die Digitalisierung beschleunigen (BS/Anna Ströbele) Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ vorgelegt. Die Schritte gingen in die richtige Richtung, finden Experten aus Wissenschaft und Praxis. Doch das Gesetz sei zu zaghaft, die Finanzierung müsse strategisch sein. Regelung eine „wichtige Starthilfe“ beim Umstieg auf die elektronische Akte (E-Akte) dar. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neuen Akten in der Justiz digital geführt werden. Bis dahin erlaubt die Hybridakte die digitale Arbeit mit einer Papierakte, ohne diese vollständig zu digitalisieren. „Hybridakten können in einigen Fällen sinnvoll sein“, kommentiert Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München (TUM). Das Festhalten an Brückenlösungen sei für die Beschäftigten allerdings mit Unsicherheiten und häufig mit Mehrarbeit verbunden. Daher müsse die Praxis zeigen, ob die Hybridakte für die Länder wirklich Erleichterungen bringe, folgert Heckmann. „Der Übergang von der Papierakte zur digitalen Akte sollte jedoch zügig und konsequent umgesetzt werden.“ Dem widerspricht ein Punkt im Referentenentwurf. Akten mit vertraulichen Bestandteilen sollen weitere zehn Jahre für die Digitalisierung erhalten, müssten also erst 2035 als vollständige E-Akten geführt werden. Markus Hartung, Rechtsanwalt und Beiratsmitglied beim Legal Tech Verband Deutsch-
land e. V., einer Plattform für Digitalisierung und Innovation auf dem deutschen Rechtsmarkt, kritisiert diese Übergangsfrist stark: „Das finde ich inakzeptabel.“ In seiner offiziellen Stellungnahme fordert der Legal Tech Verband eine Verkürzung der Frist auf fünf Jahre. Es heißt, die Erfahrung mit der Einführung der E-Akte habe gezeigt, dass eine lange Frist nicht zu einer besonders gründlichen, sondern zu einer verzögerten Umsetzung führe. Der Referentenentwurf bewege sich auf der Ebene
Die Hybridakte soll das digitale Arbeiten mit Papierakten erlauben. Foto: BS/Adobe Firefly
der kleinteiligen Herstellung einer Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV), „ohne tatsächlich Maßnahmen zur Digitalisierung zu enthalten“, so der Wortlaut der Stellungnahme. Rechtsanwalt Hartung begrüßt insgesamt alles, was den ERV erleichtert. An vielen Stellen wünscht er sich aber, der Referentenentwurf wäre weniger zaghaft. In manchen Ländern sei die technische Ausstattung noch „beklagenswert“.
200 Millionen Euro für Justizdigitalisierung Als eines der Hauptprobleme bei der Digitalisierung der Justiz identifiziert Hartung das Fehlen einer Bundessteuerung. Diese befürwortet er auch für den Umgang mit dem Digitalisierungsbudget. Für die kommenden Jahre hat Buschmann eine Summe von 200 Millionen Euro versprochen. „Wenn man die 200 Millionen Euro ohne Bedingungen verteilt, dann ist das ein Tropfen auf den heißen Stein“, erörtert der Rechtsanwalt. „Verwendet man sie zentral, quasi als Shared Services für die Länder, dann kann man mit 200 Millionen viel bewegen.“ Ein Beispiel dafür
nicht mehr auf Rechenschaftsberichte der Parteien warten, um über Großspenden ab einer Höhe von 35.000 Euro zu erfahren. Zuvor lag dieser Wert noch bei 50.000 Euro. Sponsoring-Maßnahmen werden zukünftig in einem gesonderten Teil des Rechenschaftsberichtes aufzuführen sein, wenn sie einen Wert von 750 Euro übersteigen oder mehrere Zuwendungen derselben Person vorliegen. Die Gesetzesänderung soll dazu ebenfalls ein Schlupfloch im Parteiengesetz schließen, das mit der Werbung Dritter zu tun hat. Von nun an müssen Dritte parteibezogene Werbung unter Angabe des Wertes der Maßnahme vor veröffentlichung derselben melden. Woraufhin die betroffene Partei darüber entscheidet, ob sie dieselbe als Spende zulässt. Folglich unterliegen solche Werbemaßnahmen zukünftig der Spendenregelung. So können die gerade im Wahlkampf häufig stattfindenden Parallelaktionen zukünftig unterbunden werden. Sollten Dritte eine geplante Werbung nicht oder nicht rechtzeitig vor ihrer Veröffentlichung anmelden, können diese Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro versehen werden. Von den neuen Regelungen sind keine Meinungsäußerungen oder Bekundungen zu Parteiprogrammen oder Aktionen einzelner Parteimitglieder betroffen, sofern sie im Rahmen der allgemeinen politischen Willensbildung liegen. Als eine Messlinie wird im Gesetz ein Wert von 500 Euro genannt.
wäre die zentrale Entwicklung von Software, die dann verpflichtend von den Ländern genutzt werden müsste. Heckmann, Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, denkt ähnlich: Ihm zufolge braucht es in der Finanzierung ein „strategisches, föderal abgestimmtes Vorgehen, bei dem auch neue kreative Ideen im Kleinen ausprobiert und beschafft werden, um nach einer erfolgreichen Erprobung zu skalieren“. Hierfür müssten die ITProjekte agil aufgesetzt und von Personen in der Justiz betreut werden, die fachlich mit den Entwicklern auf Augenhöhe reden könnt. Grundsätzlich müsse das gesamte Personal befähigt werden, betont Heckmann: „Wir brauchen mehr Medienkompetenz und IT-Verständnis.“ Vonseiten des BMJ heißt es, es gebe neben dem diskutierten Referentenentwurf eine „ganze Reihe von Vorhaben“, darunter die bereits beschlossene digitale Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung sowie der verstärkte Einsatz von Videoverhandlungen. Bis 2025 sollen zudem vollständig digitale zivilgerichtliche Verfahren erprobt werden. Hierzu soll ab Mitte 2024 ein digitales Angebot für zivilrechtliche Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro bereitgestellt werden. Der Aufbau der Infrastruktur in den Ländern liege hingegen in deren Verantwortung, so das BMJ.
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Deutschlands digitale Zukunft
ehörden Spiegel: Eine der Kernaufgaben des BMDV ist es, die digitale Transformation hierzulande zu beschleunigen. Welche zentralen Weichenstellungen kann das Ministerium vornehmen, um diesen Prozess flächendeckend zu befördern? Dr. Volker Wissing: Diese Regierung ist angetreten, Deutschland ins digitale Zeitalter zu katapultieren. Wir wollen zu den Spitzenreitern aufschließen und mit der Digitalstrategie haben wir einen klaren Fahrplan, wie wir das erreichen können. Jetzt kommt es auf Tempo bei der Umsetzung an. Der Gigabit-Ausbau geht so schnell voran wie nie: Jeder vierte Haushalt kann Glasfaser nutzen, die Versorgung mit 5G stieg innerhalb eines Jahres auf 89 Prozent Abdeckung. Damit liegen wir deutlich über dem EU-Durchschnitt. Ob Bund-ID, E-Rezept, digitale Patientenakte, Online-Fahrzeugzulassung oder das digitale Deutschlandticket – Deutschland ist in vielen Bereichen schon viel digitaler als noch vor zwei Jahren. Wenn wir in dem Tempo weitermachen, können wir unser Ziel erreichen. Natürlich müssen wir viel aufholen. Und es gibt Projekte, wo wir auf Widerstände treffen. Gerade die Verwaltungsdigitalisierung ist in einem föderalen Staat eine ungleich komplexe Angelegenheit, wo viele mitgenommen werden müssen. Da braucht man einen langen Atem und einen Teamleader, der Tempo macht. Das sehe ich als meine Rolle. Behörden Spiegel: Ein wesentlicher Hebel für eine erfolgreiche Digitalisierung ist die effektive, innovative und kundenorientierte Nutzung von Daten. Was können wir in Deutschland diesbezüglich noch besser machen?
Wissing: 80 Prozent der indus triell erzeugten Daten werden in Deutschland derzeit nicht genutzt. Das wollen wir ändern, denn Daten sind Grundlage für digitale Prozesse und wirtschaftliche Innovationen. Mit der neuen Datenstrategie der Bundesregierung schaffen wir ein verlässliches Umfeld für rechtssi-
Daten, KI und europäische Innovationen im Fokus (BS) Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing (FDP) ist fest entschlossen, die digitale Transformation voranzutreiben. Im Gespräch mit Dr. Eva-Charlotte Proll unterstreicht er die Bedeutung von Daten für digitale Prozesse und skizziert zwei zentrale Vorhaben seines Ministeriums: eine innovationsfreundliche KI-Regulierung und die Stärkung der digitalen Souveränität Europas. cheres Teilen und Bereitstellen von Daten. Da geht es viel um Vertrauen und niedrigschwellige Angebote. Im Verkehrsbereich betreiben wir mit der „Mobilithek“ eine Plattform zum Austausch öffentlicher Verkehrsdaten. Mit dem „Mobility Data Space“ bieten wir Unternehmen aber auch einen sicheren Marktplatz, auf dem sie ihre Daten handeln können. Der Bund muss beim Datenteilen mit gutem Beispiel vorangehen. In der Digitalstrategie haben wir uns deshalb verpflichtet, dass die Bundesverwaltung so viele offene Daten wie möglich bereitstellt. Datenteilen ist aber auch ein soziales Thema, das wird oft unterschätzt. So kann die Verfügbarkeit anonymisierter medizinischer Daten für jeden Einzelnen enorme Vorteile bringen, denn sie erleichtert die klinische Forschung und verbessert Behandlungsmöglichkeiten. Es liegt auch an uns selbst, hier eine positive Veränderung herbei-
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Unser BIP könnte durch den frühen Einsatz von KI bis 2030 um bis zu 160 Mrd. EUR höher liegen, als ohne KI.“
zuführen, indem wir beispielsweise anonymisierte Gesundheitsdaten für Forschungszwecke teilen oder Bewegungsdaten freigeben, um
Die Menschen sollten spüren, dass Deutsch land digitaler und ihr Leben so einfa cher werde, fordert Bundesdigitalminister Wissing. Foto: BS/Bundesregierung/ Jesco Denzel
Navigationssysteme oder Mobilität-Apps zu verbessern. Behörden Spiegel: Datenverfügbarkeit ist auch entscheidend für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz. Wie schaffen wir es, bei dieser Zukunftstechnologie vorne mitzumischen? Wissing: KI ist ein Gamechanger. Unser BIP könnte durch den frühen Einsatz von KI bis 2030 um bis zu 160 Mrd. Euro höher liegen als ohne KI. In Deutschland sind bereits über 500 KI-Start-ups entstanden, in nur einem Jahr ist die Zahl der KI-Startups um knapp 70 Prozent gestiegen. Wir setzen uns deshalb im Rahmen der Verhandlung der KI-Verordnung für eine innovationsfreundliche Regulierung ein: Bei konkreten Anwendungen unterstützen wir die risikobasierte Regulierung, beispielsweise muss aus meiner Sicht ausgeschlossen sein, dass KI für „Social Scoring“ verwendet wird. Aber wir dürfen KI nicht so regulieren, dass ihre Entwicklung einen großen Bogen um Europa macht und woanders stattfindet. Für Deutschland als Exportnation wichtig sind
Verständnis nicht benötigt? Bundeswahlrecht von 2020 ist verfassungsgemäß (BS/sr) Mit seinem Urteil vom 29. November hat das Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag zum Bundeswahlrecht aus dem Jahr 2020 für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Nachdem dieses Jahr bereits der Haushalt und die Anhebung der Parteispendenobergrenze vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurden, tut es gut, zum Ende des Jahres noch einmal positive Nachrichten aus Karlsruhe zu hören. Gegenstand war das am 14.11.2020 beschlossene Bundeswahlgesetzänderungsgesetz (BWahlGÄndG), dessen Ziel es war, den nach der Bundestagswahl 2017 erneut angewachsenen Bundestag zu verkleinern. Konkret ging es den 216 Antragstellern darum, dass ihrer Auffassung nach der Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG gegen das Gebot der Normenklarheit sowie gegen die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstoße. Die Bedenken sind allerdings unbegründet. Wie auch ein Eilantrag aus dem Jahr 2021 blieb der Normenkontrollantrag erfolglos. Allerdings fiel die Entscheidung mit 5:3 Stimmen nicht einheitlich aus. Die abweichende Meinung vertraten Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König, Richter Peter Müller und Richter Dr. Ulrich Maidowski. Zum Punkt der Normenklarheit sagte das Gericht, dass alle Normen
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hinreichend bestimmt seien. Auch die Tatsache, dass Bürger allein auf Grundlage des Gesetzestextes ohne Zuhilfenahme weiterer Informationsquellen nicht in der Lage seien die Regelungen im Einzelnen zu verstehen, ändere an dieser Tatsache nichts. Das liegt unter anderem daran, dass die Texte auch gar nicht an wahlberechtigte Bürger adressiert sind, sondern an die rechtsanwendenden Wahlorgane. Die Verkomplizierung des Gesetzestextes bei den Gesetzesänderungen ist daher kein Problem für dessen Kompatibilität mit dem Grundgesetz. Auch die neu strukturierte Sitzverteilung im Bundestag ist laut Verfassungsgericht rechtlich in Ordnung. Zwar sei die Erlaubnis der Zuteilung von bis zu drei Überhangmandaten ohne Ausgleich tatsächlich ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien. Doch diese Maßnahme sei erforderlich, um das Ziel der Stärkung der Personenwahl zu erreichen und bewege sich im Gestaltungskorridor, der dem Gesetzgeber zur Verfügung stehe. Eine ähnliche Lage findet sich, wenn es um Paragraf 6 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 BWahlG in Verbindung mit
Paragraf 6 Abs. 5 Satz 2 BWahlG geht. Die hierdurch mögliche Verrechnung von Direktmandaten mit Listenmandaten der Partei in einem anderen Bundesland ist mit einer Beeinträchtigung der Wahlgleichheit verbunden. Aber auch dieser Umstand ist durch eine Stärkung der Personalwahl gerechtfertigt. Insgesamt bewertet die Entscheidung des BVerfG die Änderungen des BWahlGÄndG als verfassungsrechtlich nicht relevant.
Im Blindflug Anders nehmen es die Gegenstimmen von Vizepräsidentin König, Richter Müller und Richter Maidowski war. Ihrer Auffassung nach misst die Entscheidung der Normenklarheit des Wahlrechts nicht das entsprechende Gewicht zu und mutet den Wahlberechtigten die demokratische Selbstbestimmung „im Blindflug“ zu. Das Wahlrecht solle aus sich heraus so verständlich sein, dass die Wahlberechtigten in der Lage seien, eine freie und selbstbestimmte Wahlentscheidung in Kenntnis der möglichen Konsequenzen ihrer Stimmabgabe für die Zusammensetzung des Parlaments zu treffen.
international anschlussfähige Regeln. Deshalb habe ich mich im Rahmen der G7 für einen internationalen KI-Verhaltenskodex eingesetzt. Es ist für unseren Standort ein großer Erfolg, dass wir den nun beschlossen haben, gemeinsam mit den USA. Das kann für die weitere europäische Gesetzgebung beispielhaft sein. Behörden Spiegel: Die Strategie zur internationalen Digitalpolitik soll die digitalen Aktivitäten der Bundesregierung auf internationaler Ebene ordnen. Kann Deutschland mit anderen Ländern digitalpolitisch zusammenarbeiten, die zwar in der Digitalisierung vorangeschritten sind, aber Menschenrechte verletzen? Wissing: Mit unserer Strategie für die Internationale Digitalpolitik setzen wir uns weltweit für ein freies und offenes Internet ein – ohne Zensur. Wir positionieren uns in allen Foren aktiv gegen grund- und menschenrechtsverachtendes Verhalten und suchen nach Mitstreitern, z. B. bei der „Freedom Online Coalition“. Nicht alle Staaten teilen unsere demokratischen Werte. Umso wichtiger ist es, dass wir diese beharrlich einfordern, wenn es darum geht, gemeinsame Antworten auf globale Herausforderungen zu finden. Behörden Spiegel: Mit welchen Maßnahmen will das BMDV strategische Abhängigkeiten von globalen Technologieunternehmen reduzieren?
Wissing: Der Schlüssel zur Vermeidung strategischer Abhängigkeiten liegt in der Stärkung der digitalen Souveränität in Europa. KI, Mikroelektronik und Kommunikations-technologien sind entscheidende Felder, wo wir unabhängiger werden wollen. Das gelingt uns durch kluge Innovationsanreize, die ein Ökosystem von Anbietern aus und in Europa fördern. Die Bundesregierung geht hier konzertiert vor und investiert gezielt in anwendungsorientierte Forschung und die Ansiedlung solcher Betriebe in Deutschland. Auch bei der Gesetzgebung auf europäischer Ebene setzen wir uns für Standards ein, die den Digitalstandort Europa stärken. Zum Beispiel mit europaweiten Standards für besseren Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten beim „Data Act“. Oder der Verordnung für eine europaweite digitale Wallet als Alternative zu den Identifizierungsangeboten großer ausländischer Techkonzerne. Behörden Spiegel: Wie können wir die Wirkung digitaler Ziele und Vorhaben besser messbar machen? Wissing: Die Menschen sollen spüren, dass Deutschland digitaler wird und Digitalisierung ihr Leben leichter macht. Ein wichtiger Indikator sind die Nutzerzahlen. Wir evaluieren aber auch gezielt qualitativ die Wirkung der Maßnahmen aus der Digitalstrategie, um daraus für die weitere Digitalisierung zu lernen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum lernenden digitalen Staat. Behörden Spiegel: Die Ressortverantwortlichen für Digitalisierung haben mit der „D16“ eine eigene Plattform ins Leben gerufen. Gibt es hier eine Zusammenarbeit bzw. einen regelmäßigen Informationsaustausch, damit Bund und Länder hier möglichst an einem Strang ziehen? Wissing: Bund und Länder sind bei der Digitalisierung auf eine enge Zusammenarbeit angewiesen, allein durch die vielen föderalen Zuständigkeiten. Deshalb freue ich mich, dass die Länder beschlossen haben, das D16-Format zu einer schlagkräftigen Digitalministerkonferenz auszuweiten. Der Austausch auf Ministerebene ist wichtig und kann vieles beschleunigen. Ich kann zusichern, dass wir unsere Gastrolle hier sehr konstruktiv ausfüllen werden.
Ära Gatzer endet zum Jahreswechsel (BS/gg) Werner Gatzer, mit kurzer Unterbrechung seit Dezember 2005 für den Bundeshaushalt zuständiger Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF), scheidet zum Jahreswechsel aus und wird von Bundesfinanzminister Christian Lindner in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Ausschlaggebend dürfte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Umwidmung von Mitteln des Corona-Sondervermögens in den Klimafonds sein. Außergewöhnlich an Gatzers BMF-Karriere ist nicht nur der lange Zeitraum, in dem er in 18 Jahren unter den Ministern Peer Steinbrück (SPD), Wolfgang Schäuble (CDU), Olaf Scholz (SPD) und zuletzt Christian Lindner (FDP) in drei unterschiedlichen Koalitionen (CDU/SPD, CDU/FDP, Ampel) diente. Vom
hohen Ansehen seiner persönlichen Expertise in Haushaltsfragen zeugt vielmehr auch die Tatsache, dass der SPD-Mann – anders als in der Praxis üblich – nach Regierungswechseln sowohl unter einem bürgerlichen sowie einem liberalen Minister im Amt blieb. Nachfolger von Werner Gatzer soll Dr. Wolf Reuter werden, aktuell Leiter der Grundsatzabteilung im BMF. Foto: BS/Bundes ministerium der Finanzen, Photothek
Länder
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er Staat steht damit vor der gewaltigen Aufgabe, die offenkundig außer Kontrolle geratene Nachfrage in geeignete legale Bahnen zurückzuführen. Umso überraschender ist der jüngste Vorstoß des Saarländischen Landtags zur Reform des Saarländischen Spielhallengesetzes (SSpielhG): In geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden soll nämlich fortan nicht mehr der Spieltrieb der Bevölkerung, sondern das Angebot an Geldspielgeräten in Spielhallen. Das gewerbliche Automatenspiel stelle, so die Entwurfsbegründung, ein „potenziell schädigendes Gut“ dar. Bestritten wird dagegen die Existenz eines Spieltriebs der Bevölkerung. Der hierin liegende Paradigmenwechsel, der in der Prohibition das primäre Regulierungsinstrument sieht und legalen Unternehmen, nicht den Spielern, inzident eine Tendenz zur Abwanderung in die Illegalität unterstellt, wirft vielfältige Fragen auf.
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Ohne Kanalisierung keine Prävention Reform des SSpielhG gefährdet Kanalisierungskonzept des GlüStV (BS/ Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein) Erst vor einem halben Jahr stellten Prof. Dr. Justus Haucap Dr. Susanne Thorwarth und Daniel Fritz ihre Studie vor, die auf die rasante Ausbreitung illegaler Glücksspielangebote im gewerblichen Automatenspiel hinwies. Doch damit nicht genug: Für die nächsten drei Jahre befürchtet das Expertenteam um den renommierten Ökonomen Haucap einen weiteren dramatischen Anstieg des Schwarzmarktanteils auf bis zu 62 Prozent.
„Prohibitionsdilema“
Gegen den GlüStV? Immerhin hatten sich die 16 Länder mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 darauf verständigt, der ausufernden Illegalität durch die breitere Öffnung kontrollierter legaler Spielmöglichkeiten entgegenzuwirken. Das zentrale Ziel des GlüStV liegt darin, „durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken“. Soll dieser Regulierungsansatz künftig (im Saarland) nicht mehr gelten? Natürlich kann man darüber nachdenken, die eher bildhafte Formulierung vom „natürlichen Spieltrieb“ anders zu fassen. Doch die hinter dieser Formulierung stehende empirisch gesicherte Erkenntnis, dass sich die Nachfrage nach Glücksspielen nicht durch eine bloße Verbotspolitik abschalten lässt, sondern sich stets ihren Weg bahnen wird, notfalls hin zu illegalen Angeboten ohne Jugend- und Spielerschutz, ist von zeitloser Gültigkeit. Genau deshalb bindet der GlüStV auch das gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten in den glücksspielrechtlichen
Ein unattraktives legales Angebot kann Spieler ins unsicherere illegale Angebot treiben.
Foto: BS/djvstock, stock.adobe.com
dem Prinzip der Vertragstreue gilt, dass intraföderale Verträge wie der GlüStV ihre Geltungsgrundlage im Bundesverfassungsrecht finden. Damit aber entfaltet der GlüStV bundesrechtliche Bindungen, über die sich ein einzelnes Land nicht eigenmächtig hinwegsetzen kann. Nach wie vor bestimmt daher der GlüStV die Zielvorgaben für die auf die genannten Standorte bezogene Regulierung des gewerblichen Automatenspiels. Die Änderungen des SSpielhG sind in seinem Lichte auszulegen. Wohl aus diesem Grunde ist der zuständige Ausschuss des Saarländischen Landtags denn auch vor Beschluss des Gesetzes zur Änderung des SSpielhG zurückgerudert und hat die Gesetzesbegründung
„zur Vermeidung von Fehlauslegungen“ dahingehend abgeändert, dass eine materielle Änderung des Kanalisierungsauftrags nicht beabsichtigt sei (LT-Drs. 17/630-NEU (17/447)). Wie wenig durchdacht die bis dahin propagierte Abkehr vom tradierten Kanalisierungskonzept war, zeigt sich nicht zuletzt mit Blick auf die in vielen Ländern (auch im Saarland) nach wie vor staatlich getragenen Spielbanken. Denn wie das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. v. 19.07.2000, 1 BvR 539/96) festgestellt hat, handelt es sich beim Betrieb der Spielbanken um eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die den Ländern nur deshalb gestattet ist, „um das illegale Glücksspiel einzudämmen,
Präventionsauftrag ein und misst ihm eine wichtige Kanalisierungsfunktion zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes bei. Wesentliches Element des konsistenten Grundkonzepts der Prävention durch Kanalisierung ist die Erkenntnis, dass kontrollierte und legale Glücksspielangebote „eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel“, also hinreichend attraktiv sein müssen, um die in die Illegalität abgedrifteten, natürlichen Spielaktivitäten in legale Bahnen zu lenken. Kann und darf sich ein einzelnes Land aus dem mühsam errungenen Regulierungskonsens des GlüStV verabschieden? Juristisch ist die Sache klar: Auch für die Länder gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“. Neben
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rotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe muss der Bund auch für den Wohnungsbau in Deutschland noch einiges tun. Ein Umstand, der auch auf der Bauministerkonferenz in Baden-Baden deutlich wurde. Die Bauministerinnen und Bauminister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein sind sich sicher: Ohne entsprechende Schritte wird mit dem Wohnungsbau in Deutschland auch der wirtschaftliche Bausektor zusammenbrechen. Grund für den Notstand des Sektors seien die hohen Kosten, die es den meisten Menschen unmöglich machten ein Eigenheim zu bauen oder zu renovieren. Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi sagte vor der Konferenz, dass das Bauen, aber auch das Sanieren von Wohnungen und Häusern rechne sich aktuell nicht mehr. Daher mahnen die Bauministerinnen und Bauminister den Bausektor, den Wohnungsbau und auch die Städtebauförderung zu stabilisieren und auch finanziell zu unterstützen. Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte, dass es an der Zeit sei, der dramatischen Lage mit wirksamen Maßnahmen entgegenzutreten. Ohne den Wohnungsbau würden aber nicht nur
dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen“. Wollte man sich von diesem Begründungsmodell verabschieden, entfiele die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die staatlichen Vorbehaltsrechte vollständig. Selbst die verfassungsrechtliche Legitimation des staatlichen Veranstaltungsmonopols für große Lotterien geriete hierdurch ins Wanken. Vor allem aber gilt es hervorzuheben, dass der im SSpielhG durchschimmernde prohibitive Grundansatz in einem deutlichen Kontrast zu den realen Verhältnissen in den Städten und Gemeinden unseres Landes steht.
Wohnungsbau stärken Bauministerkonferenz mit Forderungen an den Bund (BS/sr) Auf der Bauministerkonferenz fordern die Länder vom Bund mehr Einsatz bei der Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland. Es gilt, denselben wieder wirtschaftlich zu machen. Für sie ist klar: „Wohnungsbau stärken, der Bund muss liefern.“ wirtschaftliche Probleme auftreten. Denn ein Zusammenbruch des Wohnungsbaus werde auch soziale Probleme mit sich bringen.
CO2-neutral
Um diesem steigenden Bedarf gerecht zu werden, müssen neue Wohnräume erschlossen und gebaut werden. In Anbetracht des Klimawandels ist auch darauf zu achten, den geschaffenen CO2-Abdruck neuer Gebäude möglichst klein zu halten. Eine gute Alternative findet sich daher in der Renovierung von Bestandsgebäuden. Denn Renovieren ist fast immer klimafreundlicher als Neubau. Um Renovierungen auch finanziell attraktiver zu machen, fordern die Minister den Bund auf, diese Möglichkeit mit Förderinitiativen oder Steuererleichterungen zu unterstützen. Um die Planbarkeit beim Umbau von Bestandsobjekten zu verbessern, will sich auch die Bauministerkonferenz für bessere Kenntnisse über einfaches und nachhaltiges Umbauen einsetzen.
Die Bauministerkonferenz warnt vor Einsparungen beim Wohnungsbau. Foto: BS/Martin Stollberg
Investitionen und Vorschriften Mit der Haushaltssperre werden aber vor allem die Förderung und Finanzierung von Bau- und Umbauprojekten durch den Bund gefährdet. Das Bundesbauministerium hat bereits bekannt gegeben, dass die Ausstattung der sozialen Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung für 2023 gesi-
chert werden soll. Die Länder mahnen indes, dass die Förderungen auch für das Jahr 2024 mindestens auf demselben Level bleiben und fordern eine baldige Offenlegung der Pläne für das kommende Jahr. Gleichzeitig würde der Wohnungsbau auch von einem vereinfachten Zugang zu den Normen und Vorgaben so wie von einer vereinfach-
Die Realität ist geprägt durch ein massives Anwachsen illegaler Spielorte und illegaler Spielangebote. Diese sichtbaren Regulierungsdefizite würden durch eine weitere einseitige Minimalisierung legaler Angebote noch forciert. Längst sprechen Experten von einem „Prohibitionsdilemma“ und schätzen die monatlichen Geldabflüsse in der „Schattenwirtschaft“ bundesweit auf 250 bis 500 Mio. Euro (DerSpiegel, Nr. 35 vom 26.8.2023, S. 72). Mit diesem Kanalisierungsversagen gehen sämtliche Bemühungen um einen zeitgemäßen Spielerschutz ins Leere. Denn ganz gleich, ob man von einem natürlichen Spieltrieb oder einer nicht unterdrückbaren Nachfrage in der Bevölkerung spricht: Spielerschutz lässt sich nur im Rahmen legaler und staatlich kontrollierter Glücksspielangebote realisieren. Oder einfacher formuliert: Ohne Kanalisierung keine Prävention. Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre und Direktor des Zentrums für Informationsrecht, Heinrich-Heine-UniFoto: BS/privat versität Düsseldorf.
ten Antragsstruktur profitieren. Zu diesem Zweck hat die Bauministerkonferenz einen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) geschlossen. Der Vertrag hält fest, dass Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN konkretisiert werden sollen. Damit das gelingt, soll eine Trennung bauaufsichtlicher Vorgaben von weitergehenden Anforderungen in den Normen vorgenommen werden. Die Normen, die in der Bauleitplanung sowie in der Bauaufsicht zur Anwendung kommen, werden der Bevölkerung dann online zur Verfügung gestellt. Auch das Gebäudeenergiege- und Wärmeplanungsgesetz die im kommenden Jahr In Kraft treten, werden einen großen Einfluss auf den Wohnungsbau und die Renovierung von Bestandsobjekten haben. Folglich ist die nahtlose Integration der neuen Vorgaben wichtig für den Wohnungsbau. Eine unkomplizierte Verknüpfung der beiden Gesetze in ihrer Ausführung würde sowohl die zusätzlichen Anforderungen für private Bauherren als auch die Planbarkeit für Kommunen noch einmal verbessern. Schließlich würden sich dann Informationen zu beidem am selben Ort befinden und von einer Behörde verwaltet werden.
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Safety first! Sicher unterwegs trotz hoher Geschwindigkeiten (BS/Scarlett Lüsser) Schnell von A nach B kommen, wer mag das nicht? Dafür eignen sich innerhalb von Deutschland natürlich unsere Autobahnen und Schnellstraßen. Ob mit zwei, vier oder noch mehr Rädern ist dabei unerheblich, jedoch bergen schnell und viel befahrene Straßen auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Dabei kann man an den klassischen Autounfall denken – wie er schnell passieren kann, wenn man sich ablenken lässt, den Abstand nicht einhält oder schlicht übermüdet ist. Allerdings gibt es noch weitere Aspekte in puncto Sicherheit, die dem „Otto Normalfahrer“ vielleicht nicht direkt in den Sinn kommen. Laut einer Statista-Studie sind beispielsweise 17 Prozent aller Verkehrstoten von 2022 Motorradfahrer. Auf nur zwei Rädern und mit praktisch keiner Deformationszone, wie sie ein Auto bietet, ist das nicht sehr verwunderlich. Jedoch kann auch eine unscheinbare Linkskurve schnell zum Verhängnis für Motorradfahrerinnen und -fahrer werden.
Problematische Kurvenfahrt Lösung in Sicht? Denn nur allzu schnell liegt man zu tief in der Kurve, fährt dabei zu nah am Mittelstreifen und gerät so mit Kopf und Oberkörper in die Gegenfahrbahn. Dann reicht ein entgegenkommendes Fahrzeug aus um einen schlimmen Unfall zu verursachen. Um dieses Problem zu lösen, gibt es in Österreich aber schon seit 2016 einen Lösung: Kurvenmarkierungen für Motorradfahrer. Dafür wurden unterschiedliche Formen getestet, wobei sich Ellipsen und Balken als sinnvoll herausstellten. Diese Markierungen zeigen dann den Abstand an, den ein Motorradfahrer beim Kurvenfahren einhalten muss, um sich nicht versehentlich in den Gegenverkehr zu neigen. Dieser einfache Versuch, Motorradfahren sicherer zu gestalten,
Die Fahrbahnmarkierungen zeigen deutlich, wie die Fahrt auch beim sich-in-die-Kurve-lehnen sicherer fortgeführt werden kann. Foto: BS/Stefan Biermeier/Siegfried Körtgen/Straßen.NRW
wird seit Mai 2023 auch in Deutschland getestet. Im Kreis Düren wurde die „Panoramastraße“ L218 in der Gemeinde Hürtgenwald mit einer solchen Markierung in zwei aufeinanderfolgenden Linkskurven ausgestattet. Begleitet wird der Versuch sowohl vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW als auch aus wissenschaftlicher Perspektive vom Institut für Straßenwesen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Die gesamte Testphase wird zudem mittels Wärmebildkameras, Befragungen, Griffigkeitsmessungen und Befahrungen begleitet. Denn laut Straßen.NRW, in deren Zuständigkeitsbereich die
Keine Struktur und kein Plan Die Neustrukturierung der Berliner Vergabestellen scheiterte (BS/sr) Das Land Berlin vergibt im Jahr Aufträge in Milliardenhöhe. Die Organisation der Vergabestellen in den einzelnen Bezirken könnte jedoch nicht unterschiedlicher und gemeinschaftlich unorganisierter sein. Das ergab sich aus einer Überprüfung der Stellen durch den Berliner Rechnungshof. 2018 beschloss der Berliner Senat, die Vergabeorganisation umzustrukturieren, um ihre Effizienz und Effektivität zu erhöhen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch maßgeblich an fehlender Organisation der neuen Struktur. Nach dieser sollte jeder Bezirk seine eigene zentrale Vergabestelle in Leben rufen. In seinem Bericht weist der Rechnungshof auf, wo die Probleme der Vergabestrukturen liegen und wie dieselben zu beheben sind. Die mangelnde Organisation der Neustrukturierung zeigte sich vor allem darin, dass keine zentralen Vorgaben getroffen wurden. So blieb jede Verwaltung mit der Ausgestaltung ihrer Vergabestelle allein. Daher ergaben sich große Unterschiede in den wahrgenommenen Aufgaben und der Personalausgestaltung der einzelnen Stellen. Konsequenzen oder auch die Überprüfung der Vergabestellen bleiben seit 2018 vollkommen aus. Selbst eine Leitungsaufgabe für das gesamte Stadtgebiet wurde erst auf Prüfung des Rechnungshofes zugewiesen.
Nicht vergleichbar Auf Grundlage der Unterschiede in den wahrgenommenen Aufgaben kam es daher zu einer unübersichtlichen Datenlage, die sich in Qualität und Quantität unterscheidet. Daher sind diese Daten für Vergleiche ungeeignet. Da ebenfalls
keine Personalbedarfsermittlungen durchgeführt wurden, lässt sich auch nicht erschließen, wie es zu den unterschiedlichen Zahlen an Beschäftigten und Stellenbewertungen der zentralen Vergabestellen kommen konnte. Generell fehlte es bei der Umsetzung der Neustrukturierung an einer Zielsetzung und klarer Aufgabendefinition und Kontrollen in Form eines Zeitplanes oder Ähnlichem, wie der Rechnungshof festhält. Daher sei das Vorhaben der Regierung von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen.
Besserung gefordert Der Rechnungshof fordert nun, dass die Senatskanzlei zusammen mit den Senats- und Bezirksverwaltungen die nötigen Grundlagen schafft. Dazu gehören: • von der Landesverwaltung systematisch erfasste, belastbare Daten zur Vergabe von Leistungen, die transparent bereitgestellt werden, • eine neu aufgestellte und gebündelte Organisation des Berliner Vergabewesens, • die Definition klarer Aufgaben für die zentralen Vergabestellen und eine Personalbedarfsermittlung für eben diese Stellen, • eine regelmäßige Kontrolle unterstützt durch eine kennzahlorientierte Steuerung.
Landstraße liegt, gilt die L218 als Unfallschwerpunkt und gerade während der Motorradsaison komme es vermehrt zu schweren Zusammenstößen.
Einfach, aber effektiv Gerade für eine umfassende Sicherheitsbewertung müsse man mindestens über ein Jahr die Unfallzahlen beobachten, so Dr.-Ing. Dirk Kemper, stellvertretender Institutsleiter am Lehrstuhl und Institut für Straßenwesen der RWTH Aachen. Nach knapp sechs Monaten sei aber schon eine klare Tendenz auszumachen, wie die Zwischenbilanz von Dr. Kemper und Arnd Pettirsch zeigt. Tatsächlich zeigt die Auswertung, dass sich dank der neuen Fahrbahnmarkierungen ca. 86 Prozent der Motorradfahrenden an den Abstand zum Mittelstreifen halten, während in der Zeit vor den Markierungen nur ca. 42 Prozent den äußeren Bereich der Kurve
nutzten. Zudem scheinen sich die Markierungen auch positiv auf das Geschwindigkeitsverhalten der Fahrenden auszuwirken. Bei einer Befragung von betroffenen Fahrerinnen und Fahrern äußerte sich mehr als die Hälfte positiv, auch wenn einige Sorge vor Rutschgefahr und davor, abgedrängt oder geblendet zu werden, äußerten. Allerdings scheinen die Bedenken, zumindest aus unfallstatistischer Sicht, bislang unbegründet. Wie Kemper erklärt: „Im Gegensatz zu den letzten Jahren hatten wir in diesem Jahr keine schweren oder tödlichen Unfälle, nur zwei sehr leichte Unfälle.“ Wie aus der Auswertung hervorgeht, geben Kemper und Pettirsch eine klare Empfehlung für die Kurvenmarkierungen heraus, zumal sie nicht nur den gewünschten Effekt erzielten, sondern auch zu einer Geschwindigkeitsanpassung führten und der Einsatz der Markierungen einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen sei.
Rücksicht nehmen – nicht nur auf andere KfZ-Fahrer Unfälle sollten aber auch an anderer Stelle vermieden werden, nämlich bei den Autobahnstraßenwärtern, die mit ihrem Tun wiederum für mehr Sicherheit auf Autobahnen sorgen. Denn wie die Autobahn GmbH des Bundes mitteilt, sei die Unfallgefahr bei diesem Beruf rund 13-mal so hoch wie bei vergleichbaren gewerblichen Berufen. Mit ihrer Tätigkeit halten sie die Autobahnen instand, reparieren Leitplanken, stellen Schilder auf, kümmern sich um das Zurückschneiden von Grün oder betreiben den Winterdienst. Darum hielt die Autobahn GmbH zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW am Buß- und Bettag eine Gedenkfeier für alle im Dienst verstorbenen Kolleginnen und Kollegen ab, mit dem Appell an alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrweise und Geschwindigkeit anzupassen, um auf die Straßenwärterinnen und -wärter mehr Rücksicht zu nehmen. Um Unfällen zusätzlich vorzubeugen, gibt es zudem Sicherheitstrainings für Beschäftigte der Autobahnmeistereien und Bundesländer. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitteilt, spielten diese Unfallpräventionsmaßnahmen eine wichtige Rolle, da die Zahl der Arbeitsunfälle im fließenden Verkehr, bei denen andere Verkehrsteilnehmer beteiligt gewesen seien, um die Hälfte gesunken sei. Für das Training muss ein theoretischer Teil abgeschlossen werden, der für Gefahrensituationen sensibilisieren soll, sowie ein Risikoparcours absolviert werden. Dennoch kann ein solches Training die Sicherheit der Beschäftigten nicht zu 100 Prozent steigern, weshalb gerade Verkehrsteilnehmer mit hohen Geschwindigkeiten ihren Teil dazu beitragen müssen, dass Straßenwärterinnen und -wärter ihrer Arbeit sicher nachgehen können. Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde – und kann allgemein im Straßenverkehr nicht genug herrschen.
Frauen in Führungspositionen Öffentliche Unternehmen kommen Transparenzpflicht nicht nach (BS/Edmund Mastiaux) Praxis und Wissenschaft müssen zusammenwirken. Nur so kann der nach wie vor bestehenden Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen begegnet und es können Chancengleichheit sowie soziale Nachhaltigkeit vorangetrieben werden. Aus diesem Grund hat die Förderung und Begleitung der FIT-PublicManagement-Studie seit 2018 für zfm als eine auf den öffentlichen Sektor spezialisierte Personalberatung einen besonderen Stellenwert. Kürzlich haben wir den aus der neuesten Studie abgeleiteten dringenden Handlungsbedarf diskutiert, der sich auf die Unterrepräsentation von Frauen in der ersten Führungsebene bezieht. Ein sehr wichtiger Ansatz hierbei ist, bereits frühzeitig anzusetzen und zu reflektieren, wie eine höhere Frauenrepräsentation auf der zweiten sowie dritten Führungsebene öffentlicher Unternehmen erzielt werden kann. Je mehr qualifizierte Frauen ihren Einstieg in Führungskarrieren des öffentlichen Sektors finden, desto größer sind die Talentpools, aus denen später auch für Top-Management-Funktionen ausgewählt werden kann. Die Flex-Gov-Studie 2023 der Zeppelin Universität setzt genau hier an und liefert auf dieser Basis ebenso wie die FIT-Public-ManagementStudie äußerst wertvolle Impulse für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und öffentlichen Unter-
Edmund Mastiaux, Inhaber und Geschäftsführer von zfm – Zentrum für Management- und Personalberatung Foto: BS/zfm
nehmen, ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen. Wie die Studie dokumentiert, halten sich bislang nur 60,5 Prozent der öffentlichen Unternehmen an die verpflichtende Berichterstattung der Zielgrößen in Bezug auf die Geschlechterquoten der zweiten und dritten Führungsebenen. 39,5 Prozent legen nicht dar, welche Quoten sie erzielen wollen, obgleich es sich um keine fixen, sondern vielmehr um flexible Zielgrößen handelt.
Verschenkte Chance Zu viele öffentliche Unternehmen verschenken also noch immer ein immenses Potenzial. Die flexiblen Zielgrößen sind eine innovative Möglichkeit zur Selbstregulation und bieten Chancen – Chancen für interne Dialoge, für einen regelmäßigen Austausch
über eine situationsgerechte und individuelle Ausgestaltung der Geschlechterquoten, für Gleichstellung als Bestandteil einer gelebten Unternehmenskultur. Transparenz und Werteorientierung schaffen Vertrauen in die öffentliche Hand– und nicht nur das: Sie tragen auch zur Attraktivierung des öffentlichen Sektors als Arbeitgeber und somit zu seiner Zukunftsfähigkeit bei. Wichtig bleibt darüber hinaus jedoch auch weiterhin, über das Thema Personalgewinnung hi nauszudenken und Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu etablieren, die zu einer Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen beitragen. Gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen, flexible Arbeitszeitmodelle und Modelle geteilter Führung sind hier nur wenige der möglichen Stellschrauben. Also: Es ist viel zu tun! Nutzen wir die Ergebnisse der vorliegenden und der vorhergehenden Studien, um über relevante Handlungsansätze zu diskutieren und gemeinsam Verantwortung zu tragen. Die Studie können Sie über zfm kostenlos anfordern: service@zfmbonn.de
Finanzen
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Vom Regen in die Traufe
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ehörden Spiegel: Ist die Zinswende nur der Tropfen, der das Fass für die Kommunen zum Überlaufen bringt?
Uwe Zimmermann: Die Zinsen sind mehr als das, insbesondere für hochverschuldete Kommunen, denn sie belasten die kommunalen Haushalte sehr. Viele Städte und Gemeinden versuchen, ihre Schulden zu tilgen, doch wegen der hohen Zinsen nimmt die kommunale Verschuldung eher weiter zu – und Schulden werden aktuell immer teurer. Die Kommunen sind hier doppelt betroffen: Einerseits belastet sie bereits ein hoher Schuldenberg, andererseits kommen nochmals neue Schulden hinzu. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die Mittelübertragungen in den Klima- und Transformationsfonds aus dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 nicht rechtens waren: Die Kommunen sollen die Wärmewende und die Transformation maßgeblich mitfinanzieren, und nun stehen die Bundesförderungen dafür infrage. Behörden Spiegel: Wegen der verschlechterten Finanzlage bei Kommunen ist ein großer Investitionsrückstau entstanden. Welche Entwicklung ist in den Kommunen daher zu erwarten? Uwe Zimmermann: Laut aktuellen Zahlen aus dem kürzlich erschienenen Kommunalpanel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) belaufen sich allein die bisherigen kommunalen Rückstände auf inzwischen fast 170 Milliarden Euro. Diese sind über viele Jahre kommunaler Unterfinanzierung entstanden. Hier sind künftige, dringend erforderliche Investitionen noch gar nicht enthalten, wie etwa Klimaschutzmaßnahmen, Transformationen, Verkehrswende, die Krankenhausfinanzierung oder die Energiewende, um nur ei-
Verschlechterung der Kommunalfinanzen erwartet (BS) Die aktuelle Zinsentwicklung wirkt sich merklich auf die bereits gebeutelten Kommunen aus. Für immer mehr Aufgaben stehen zugleich immer weniger Mittel zur Verfügung. Doch wie ist dem drohenden gewaltigen Investitionsrückstau beizukommen? Im Gespräch mit Marlies Vossebrecker erläutert der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) Uwe Zimmermann Probleme und Möglichkeiten.
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Grundsätzlich leidet der kommunale Sektor unter dem Ausgaben- und Investitionsdruck einerseits und unter finanziellem Druck andererseits.“ Uwe Zimmermann, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DStGB Foto: BS/DStGB
nige Aspekte zu nennen. Für jeden der künftig umzusetzenden Punkte braucht es je einen dreistelligen Milliardenbetrag. Auf ein Jahrzehnt gerechnet, ergibt sich eine Investitionssumme von über einer Billion Euro, die den Kommunen für eine ausreichende Erfüllung und Umsetzung der Investitionen zur Ver-
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Es geht nicht ausschließlich um finanzielle Hilfen, sondern vielmehr um die Frage, was durch die öffentliche Hand tatsächlich leistbar ist.“
fügung stehen müsste. Doch tatsächlich stagniert die Wirtschaft bei gleichzeitig massiv steigenden Sozialausgaben. Zusätzlich reduzieren neue Bundesgesetze die kommunalen Haushalte und bringen neue Kosten mit sich. Durch das Wachstumschancengesetz und das Inflationsausgleichsgesetz 2022 zum Beispiel werden den Kommunen in den kommenden Jahren Steuerverluste von sieben bis acht Milliarden Euro jährlich entstehen. Grundsätzlich leidet der kommunale Sektor unter dem Ausgabenund Investitionsdruck einerseits und unter finanziellem Druck andererseits. Und die Erwartungen an die Leistungsfähigkeit der Kommunen sind hoch. Behörden Spiegel: Welche finanzpolitischen Maßnahmen sind bei der Zinserhöhung dringend erforderlich, und wie könnten die Belastungen für Kommunen durch die Zinswende kompensiert werden, außer durch
eine bessere finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder? Uwe Zimmermann: Seit der Corona-Pandemie macht sich ein deutlicher Wohlstandsverlust in Deutschland bemerkbar. Der Weg kann so nicht weitergehen. Es geht nicht ausschließlich um finanzielle Hilfen, sondern vielmehr um die Frage, was durch die öffentliche Hand tatsächlich leistbar ist. Kommunen mit hohen Altschulden sollten die Möglichkeit bekommen, diese abzubauen bzw. zu tilgen, denn den betroffenen Kommunen gelingt das aus eigener Kraft nicht mehr. Hier gibt es bereits Lösungsansätze etwa aus Hessen mit der Hessenkasse, aus dem Saarland mit dem Saarland-Pakt oder auch in Rheinland-Pfalz. Eventuell könnte auch der Bund trotz eigener schwieriger finanzieller Lage aushelfen. Allen unterstützenden Maßnahmen voran sollte zunächst ein ehr-
Haushaltskrise mit Ansage
N
och nie – auch nicht in der schweren Finanzkrise ab 2007 und der Euro-Krise 2010 – wurde ein so tiefes Loch in die Bundeskasse gerissen. Durch das Urteil des Verfassungsgerichts fehlen etwa 60 Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) reagierte hektisch mit Haushaltssperren, die Strom- und Gaspreisbremsen werden vorzeitig beendet. Die für Anfang Dezember vorgesehene Verabschiedung des Etats für 2024 wird verschoben; stattdessen gibt es einen Nachtragsetat für 2023 mit einer Neuverschuldung von etwa 45 Milliarden Euro, um die Ausfälle durch die nicht mehr nutzbaren Schattenhaushalte beziehungsweise Schuldentöpfe „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) und „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) wenigstens teilweise aufzufangen. Und Lindner versetzte den langjährigen Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer in den einstweiligen Ruhestand – ein klassisches Bauernopfer. Die Bundesregierung hätte gewarnt sein können, ja sogar müssen, was ihr beim Bundesverfassungsgericht blühen würde. Die Union hatte gegen die rückwirkende Verschiebung von Corona-Notkrediten im Jahr 2022 in den KTF geklagt. Damit war der KTF auf ein Volumen von 240 Milliarden Euro angeschwollen. Er soll helfen, Deutschland fit gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Inzwischen gibt es 29 Neben- und Schattenhaushalte wie den KTF mit einem Gesamtvolumen von 869 Milliarden Euro – fast doppelt so viel wie das ursprünglich für 2024 vorgesehene
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Urteil aus Karlsruhe war zu erwarten (BS/ Hans-Jürgen Leersch) Der Bundeshaushalt ist null und nichtig, Gelder für neue wichtige Maßnahmen sind nicht mehr abrufbar, die Transformation der Wirtschaft steht auf dem Spiel. Der frühere Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, zeigte die Dimension des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts auf: „Was wir jetzt erleben, ist ohne Beispiel in der bundesdeutschen Politik.“ Volumen des Bundeshaushalts. Der politische Hintergrund ist klar. Die Ampelkoalition hatte sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt: Schulden machen, ohne sie im Haushalt klar auszuweisen. Damit konnte die FDP behaupten, die Schuldenbremse eingehalten zu haben, die SPD konnte Sozialleistungen ausweiten und die Grünen brachten jede Menge Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg.
Vorzeichen ignoriert Dass es aus Karlsruhe Gegenwind geben könnte, wollte niemand wahrhaben. Dass die Zeichen sogar auf Sturm standen, war jedoch schon vor einem Jahr erkennbar, als das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der Unionsfraktion gegen die Nutzung der Corona-Kreditermächtigungen für den KTF zwar ablehnte, aber dennoch einige Botschaften in den damaligen Beschluss schrieb: Die Umwidmung dieser Gelder könnte nicht den Vorgaben an eine notlagenbedingte Kreditaufnahme des Bundes entsprechen. Außerdem sahen die Richter die Möglichkeit von Verstößen der haushaltsrechtlichen Verfassungsgebote der Jährlichkeit, Jährigkeit und der Vorherigkeit. Das bedeutet, dass der Staat nicht erst Geld ausgeben und dann einen Haushalt
licher Abgleich stattfinden, was die Kommunen und die öffentliche Hand insgesamt überhaupt gegenüber bestehenden Erwartungen leisten können. Städte und Gemeinden brauchen eine eigene Finanzausstattung, die nach ihren Investitionsansprüchen ausgerichtet ist. Es zeigt sich zum Beispiel beim Anspruch auf den betreuten Ganztag, dass die vom Bund gestellten Mittel bei Weitem nicht ausreichen, um die entstehenden Kosten zu decken. Ebenso verhält es sich bei der Wärmeplanung. Beide Vorhaben sind wichtig und richtig, doch es muss vorab der Weg zu einer gesicherten Finanzierung gefunden werden. Aus finanzpolitischer Sicht sollte also die Einnahmesituation der Kommunen stabilisiert und ausgeweitet werden, um ihre Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, bei gleichzeitiger Überprüfung der Leistungen der öffentlichen Haushalte. Behörden Spiegel: Werden die Bürgerinnen und Bürger die Zinswende ebenfalls zu spüren bekommen, etwa durch höhere Steuern? Uwe Zimmermann: Wenn die Bürgerinnen und Bürger selbst Schulden haben, werden auch sie die Auswirkungen der Zinswende bemerken. Im Bauwesen etwa hat sich aktuell eine völlig andere Zinssituation entwickelt als noch vor einigen Jahren. Dementsprechend ist die Finanzierung hier deutlich teurer geworden. Aber auch die Kommunen müssen die entstandenen Mehrkosten an die Anwohnenden weitergeben und auf sie umlegen, zum Beispiel bei Abwasserkanälen. Hier werden Bürgerinnen und Bürger mehr zahlen müssen, weil die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, die Verschuldung und die entstandenen Kosten zum Beispiel in Bezug auf die Kanalisation zumindest teilweise durch anteilige Gebührenanpassungen weiterzugeben.
bei der Vorstellung des jetzt zurückgezogenen Etatentwurfs 2024 salbungsvoll Abschied von der bisherigen haushaltspolitischen Notlage nahm, die Ausnahmen von der Schuldenbremse zulässt: „Wir sind jetzt konfrontiert mit strukturellen Herausforderungen, aber nicht mehr in einer außergewöhnlichen Notsituation, die eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes zulassen würde. Wir kehren also zur Schuldenbremse zurück.“ Knapp fünf Monate später ist Lindner wieder bei der Notlage angekommen, um die Schuldenbremse für 2023 – und vermutlich auch für 2024 – auszusetzen. Negative Folgen für die Bürgerinnen und Bürger soll das Haushaltsdrama nicht haben. „Wir lassen niemanden allein“, versicherte Kanzler Olaf Scholz im Bundestag.
Fortsetzung ungewiss
Wie geht es weiter mit dem Bundeshaushalt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Noch besteht keine Einigkeit darüber, woher die fehlenden 60 Milliarden Euro Foto: BS/jonicartoon, stock.adobe.com beschafft werden könnten.
aufstellen darf, sondern umgekehrt. Und dass er sich nicht erst die Kreditmöglichkeiten sichern darf, die Schulden aber erst in späteren Jahren aufnimmt. Im endgültigen Urteil, das das Haushaltskonstrukt der Bundesregierung komplett zum Einsturz brachte, werden exakt diese Gründe aufgeführt. Eine düstere Vorahnung hatte
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der am 21. Juni 2023 im Bundestag erklärte: „Wenn die Klage erfolgreich ist, würde das Deutschland wirtschaftspolitisch hart treffen, wahrscheinlich so hart, dass wir das nicht bestehen werden.“ Genau so kam es. Einen Plan B hatte Habeck aber ebenso wenig wie Lindner, der am 5. Juli
SPD und Grüne wollen jetzt die Schuldenbremse schnellstmöglich reformieren. Das ginge nur mit Zustimmung der Union, die CDUFraktionschef Friedrich Merz aber ausschließt. Doch nicht alle in der Union sind mit der Schuldenbremse glücklich: So haben die unionsregierten Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen 15 Milliarden Euro mit der vom Verfassungsgericht gekippten Möglichkeit finanziert. Inzwischen heißt es aus der Union, dass es keine weitere Klage gegen das erneute Ausrufen der Notlage für 2023 geben soll. Das könnte der Regierung etwas Luft erschaffen, die sie sonst nicht mehr gehabt hätte.
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Zahlen & Fakten
Illustration: BS/B. Dach; Grafiken unter Verwendung von: FAHMI, stock.adobe.com; Ne Mariya, stock.adobe.com; Yuliia, stock.adobe.com; djvstock, stock.adobe.com
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Beschaffung
Behörden Spiegel / Dezember 2023
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► Entscheidungen zum Vergaberecht ► KONZESSION
► AUFGREIFSCHWELLE
► EIGNUNG
► RECHTSBEISTAND
► E-VERGABE
Catering für Schulen
Welches Angebot zählt?
Nur ein einziges Angebot
Technische Schwierigkeiten
Gebühren der Plattform
Auch als Rahmenvereinbarung möglich
Preisabstand korrekt ermitteln
Referenzanforderungen zu hoch
Anwalt nur für Rechtsprobleme
Nicht den Bieter belasten
Der Auftraggeber erhielt für das Einsammeln und Verwerten von Alttextilien vier Angebote, die sich hinsichtlich des Entgeltes, das die Bieter für die Übernahme des Materials zu zahlen bereit waren, stark unterschieden: Zwei Angebote wiesen eine besonders niedrige, zwei andere eine jeweils deutlich höhere Vergütung aus. Der Zuschlag sollte auf das Angebot des Zweitplatzierten erteilt werden, nachdem sich herausstellte, dass dem vorteilhaftesten Bieter die Leistungserbringung aus technischen Gründen nicht möglich sein wird: Seine Container passen nicht zu den Maschinen in der Übergabestelle. Somit blieben ein günstiges und zwei teure Angebote in der Wertung. Der Drittplatzierte meint nun, der Zweite sei ungewöhnlich billig, nämlich mehr als 20 Prozent unter dem Dritten. Sein Preis müsse aufgeklärt werden. Die Vergabekammer verweist jedoch auf den Erstplatzierten: Sein Angebot müsse hinsichtlich der Aufgreifschwelle berücksichtigt werden. Denn es war zwar tatsächlich technisch nicht umsetzbar, entsprach aber dem Leistungsverzeichnis. Der Auftraggeber hatte das Kompatibilitätsproblem schlicht übersehen. Wenn das erstplatzierte Angebot aber wertbar war (und dennoch nicht beauftragt wird), so hätte die Aufgreifschwelle zwischen dem ersten und zweiten Angebot liegen müssen und nicht zwischen dem zweiten und dem dritten. Dann hätte höchstens das erste ungewöhnlich niedrig sein können, welches aber ohnehin nicht zum Zuge kommt. Für eine Prüfung des zweiten gibt es daher keinen Grund.
Wer die sprichwörtliche „eierlegende Wollmilchsau“ ausschreibt, steht mit großer Wahrscheinlichkeit später mit leeren Händen da. So erging es einem bayerischen Museum, welches eine Überarbeitung seiner Dauerausstellung beabsichtigte. Dafür schrieb es 2021 einen Planungsauftrag aus. Der Planer sollte das Konzept für die neue Ausstellung entwickeln. Die Ausstellung wird parallel zum Umbau des Museumsgebäudes neu konzipiert. Insofern gibt es Schnittstellen zwischen Bau- und Ausstellungskonzeption. Als Referenzen verlangte das Museum daher drei Aufträge zur (museumspädagogischen) Konzeption von Dauerausstellungen sowie zwei Bauvorhaben von mindestens 100 Millionen Euro Auftragswert. Das Planungsbüro solle zudem mindestens 80 Bauingenieure beschäftigen. Es gibt tatsächlich Büros, die diese beiden Leistungsteile vereinen, aber es gibt nur selten Aufträge der vergleichbaren Größenordnung. So haben zwar sechs Unternehmen die Unterlagen angefordert, nach Studium der Referenzanforderungen gab aber nur ein einziges ein Angebot ab, ein zweites beantragte die Nachprüfung. In der Beschwerdeinstanz wurde die Ausschreibung zurückversetzt. Referenzanforderungen müssen angemessen sein – auch im Hinblick auf den Wettbewerb. Wenn dieser so stark verengt wird, dass nur noch ein einziger potenzieller Auftragnehmer verbleibt, waren sie zu hoch. So muss die Ausschreibung zwei Jahre später mit abgesenkten Anforderungen wiederholt werden.
Über einen ehemaligen Kohletagebau soll eine neue Autobahn gebaut werden. Der Auftraggeber hatte dafür einen Generalunternehmervertrag ausgeschrieben. Hiergegen wendete sich ein Fachbetrieb zur Errichtung von Lärmschutzwänden, der verlangte, dass dieses Gewerk von der Gesamtvergabe abgespalten und als Fachlos einzeln vergeben werden müsse. Ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren endete mit der Rücknahme des Antrags, nachdem der anwaltliche Vertreter des Auftraggebers vorgetragen hatte, dass die Konstruktion der Lärmschutzwand mit der Errichtung des Dammes, auf welchem die Autobahn liegen solle, untrennbar verbunden sei: Das Gesamtbauwerk schwimme geradezu auf einem losen Kippgrund. Die Statik sei nicht zu trennen. Im Nachgang zu dieser Entscheidung streiten die Parteien über die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung des Auftraggebers. Diesen Streit gewinnt der Antragsteller. Grundsätzlich müsse davon ausgegangen werden, dass eine Behörde, die regelmäßig große Aufträge vergibt, hinreichende eigene Kompetenz im Hause besitze, um ihre Position im Nachprüfungsverfahren zu vertreten. Anderes gilt nur dann, wenn schwierige Rechtsfragen zu erörtern sind, die über das übliche Geschäft hinausgehen. Hier aber sei es nicht um schwierige rechtlich Fragen gegangen, sondern um komplexe technische Zusammenhänge. Die Rechtsfrage hingegen war so einfach, dass es eines Anwalts nicht bedurft hätte.
Das Einsammeln von Altpapier kann, je nach Marktlage der entsorgungspflichtigen Kommune, Kosten verursachen oder sogar Gewinne einbringen – je nachdem, ob der Erlös aus dem Papier die Kosten der Sammlung übersteigt oder nicht. Ein solches Szenario ist in einem offenen Verfahren nicht leicht abzubilden. Ein gängiger Weg ist die Veranstaltung einer elektronischen Auktion, mit der der Preis, sei er positiv oder negativ, gebildet werden kann. Für solch eine Auktion bedarf es besonderer Vergabeplattformen. Eine dieser Plattformen hatte in ihren AGB ausgeführt, dass der Auftraggeber den erfolgreichen Bieter verpflichten müsse, die Transaktionsgebühr der Plattform zu tragen. Ein Bieter in einem derartigen Vergabeverfahren lässt die Zulässigkeit dieser Kostenabwälzung nachprüfen. Die Vergabekammer hält es nicht für gerechtfertigt, dem Bieter diese Kosten aufzuerlegen. Sie sieht darin einen Vertrag zugunsten Dritter zwischen Auftraggeber und Plattform. Allerdings fehle hier eine Rechtsgrundlage, um dem Dritten – dem erfolgreichen Bieter – diese Kosten überzubürden. Es handele sich um eine Voraussetzung für den Zuschlag jenseits der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes, vergleichbar allenfalls mit einer Ausführungsbestimmung zum Dienstleistungsvertrag. Um diese einzuführen, fehle nach Paragraf 128 GWB jedoch der Auftragsbezug, nach Paragraf 129 die gesetzliche Grundlage. Diese Bedenken greifen analog für jedwede Gebühren von Vergabeplattformen. Sie müssen immer vom Auftraggeber getragen werden.
Ausgeschrieben war die mittägliche Verpflegung einer Vielzahl von Schulen. Die Kommune hatte dafür folgendes System erdacht: Zunächst wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, zu der alle geeigneten Bewerber zugelassen werden. In einem zweiten Schritt sollen die Schulen mit jeweils allen Bewerbern Probeessen durchführen und anhand des Ergebnisses und des Preises mit dem jeweiligen Caterer einen Konzessionsvertrag schließen, wonach der Caterer seine Entlohnung nicht durch die Schule, sondern durch die Eltern erhalten solle. Eine Schule hat sich bei dieser Einzelauswahl nicht an die von der Kommune veröffentlichte Bewertungsmatrix gehalten. Ihre Vergabe wird angefochten. Beide streitenden Parteien versuchen, das Nachprüfungsverfahren zu ihren Gunsten zu wenden, indem sie das gewählte Vergabekonstrukt grundsätzlich infrage stellen: Ist ein Rahmenvertrag für die Vergabe mehrerer Einzelkonzessionen überhaupt möglich? Die Vergabekammer beantwortet das mit einem klaren „Ja“. Auch wenn die Konzessionsvergabeverordnung dieses Instrument nicht ausdrücklich benennt, so lässt sie dem Konzessionsgeber große Freiheiten bei der Verfahrensgestaltung. Der Rahmen ist also wirksam, die Werte aller Einzelkonzessionen sind zusammenzurechnen und überschreiten den Schwellenwert. Der Nachprüfungsantrag ist demnach zulässig und hat auch Erfolg: Auch die Einzelauswahl muss sich nach den bekannt gemachten Regeln für die Wertung richten. VK Sachsen (Beschl. v. 22.06.2023, Az.: 1/SVK/012-23)
BayObLG (Beschl. v. 06.09.2023, Az.: Verg 5/22)
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 21.12.2022, Az.: Verg 37/22)
VK Südbayern (Beschl. v. 25.11.2022, Az.: 3194.Z3-3_01-22-27)
VK Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 13.01.2022, Az.: 2 VK 5/21)
Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Oppler Büchner PartGmbB)
jeden Monat im Behörden Spiegel ◄
Kritik an der Modernisierung des Vergaberechts Zwischen Vereinbarung, verpassten Chancen und Symbolpolitik (BS/bk) Die Meinungen könnten nicht weiter auseinanderliegen. Schon als die Bundesregierung den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöht hatte, hagelte es Kritik. Nun wurde in Mecklenburg-Vorpommern eine Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Diese Modernisierung legt eine Tarifbindung und einen Vergabemindestlohn fest. Während sich die Regierungsparteien für diesen Schritt loben, sehen die Oppositionsparteien die heimische Wirtschaft in Gefahr. Die rot-rote Koalition hatte sich für die derzeitige Legislaturperiode vorgenommen, dass „das Vergaberecht modernisiert werden soll, um eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung zu stärken“. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung von Tariflohn geknüpft werden. Zudem wird ein vergaberechtlicher Mindestlohn von 13,50 Euro festgelegt. „Wir stellen damit sicher, dass es für öffentliche Aufträge ab dem kommenden Jahr Löhne gibt, die sich lohnen. Das ist ein gutes Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land. Es stärkt unsere heimischen Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte und schützt vor Dumping-Angeboten“, erklärt Christian Winter, der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Wie zu erwarten, kommt Kritik von Union und FDP. So kritisiert der wirtschafspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller: „Statt der Wirtschaft die Hand zu reichen, wird diese zusätzlich belastet.“ Zudem finde er es irritierend, dass die landeseigenen Unternehmen selbst oftmals nicht nach Tarif bezahlen würden. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, David Wulff, spricht gar von „sozialistischer Symbolpolitik“. Das rot-rote Vergabegesetz sei ein bürokratisches Monster. Die geschaffenen Regeln seien nicht umzusetzen. Wulff wirbt dafür, das Vergabegesetz M-V ganz abzuschaffen. „Vergabefremde und unnötig bürokratische Regelungen müssen ersatzlos gestrichen werden. Die Verfahrensregelungen sollten an das europäische Vergaberecht angeglichen werden und die Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Vergabeordnung mit Vereinfachungen auch unterhalb der EUSchwellenwerte in MecklenburgVorpommern angewandt werden“, so Wulff weiter. Jutta Wegner, wirtschaftspolitische Sprecherin der
Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, begrüßt zwar die Modernisierung. Sie sieht aber auch eine verpasste Chance: „Aus unserer Sicht hat es die Landesregierung aber verpasst, im Gesetzentwurf eine verbindlich nachhaltige Beschaffung zu verankern. Wenn das Vergabegesetz schon modernisiert wird, dann sollten nicht nur soziale Aspekte im Vordergrund stehen, sondern auch die Nachhaltigkeit in der Beschaffung einen höheren Stellenwert einnehmen.“
Hamburger Vergabetag
18.–19. Januar 2024
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Personelles
Seite 14
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Referat PST. Präsidiale Stabstelle
Präsident Prof. Dr. Ulrich Panne
Dr. Merwe Buurman
Referat KM. Kommunikation, Marketing -1001
Oliver Perzborn
-1002
Interne Revision Kathrin Simon
Gleichstellungsbeauftragte -3022
Kathrin Kremer
-2310
Foto: BS/BAM
Vizepräsident Dr. Norbert Huber
-1010
Mitglied des Präsidiums Dr. Claudia Eggert
-1004
Abteilung 1 Analytische Chemie; Referenzmaterialien Prof. Dr. Carsten Engelhard
Abteilung 2 Chemische Sicherheitstechnik -1160
Fachbereich 1.1 Anorganische Spurenanalytik Dr. Björn Meermann
Prof. Dr. Katharina Löwe
Abteilung 3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher -1200
Dr. Frank Wille *
Fachbereich 2.1 Sicherheit von Energieträgern -1110
Dr. Kai Holtappels
-1330
Fachbereich 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien -1210
Dr. Anita Schmidt
-1310
Abteilung 4 Material und Umwelt
Abteilung 5 Werkstofftechnik Prof. Dr. Robert Maaß
Prof. Dr. Anna Gorbushina
Dr. Ute Resch-Genger
-1134
Fachbereich 2.2 Sicherheit in der Prozesstechnik Prof. Dr. Katharina Löwe *
Fachbereich 1.3 Instrumentelle Analytik Dr. Jens Riedel
Fachbereich 3.2 Gefahrguttanks und Unfallmechanik -1200
Prof. Dr. Frank Otremba
Fachbereich 4.1 Biologische Materialschädigung und Referenzorganismen Dr. Hans-Jörg Kunte
-1410
Fachbereich 2.3 Einstufung von Gefahrstoffen und -gütern -1130
Fachbereich 1.4 Prozessanalytik Prof. Dr. Carsten Engelhard * -1160
Dr. Heike Michael-Schulz
-1230
Fachbereich 3.3 Sicherheit von Transportbehältern Dr. Frank Wille
Fachbereich 2.4 Prüfung und Bewertung von Explosivstoffen/Pyrotechnik Dr. Gabriele Dudek
-1240
Fachbereich 4.2 Material-MikrobiomWechselwirkungen -1320
Fachbereich 3.4 Sicherheit von Lagerbehältern Dr. Holger Völzke
Dr. Sonja Oberbeckmann
-1340
Dr. Franz-Georg Simon
Dr. Michael G. Weller
-1150
Fachbereich 2.5 Konformitätsbewertung Explosivstoffe/Pyrotechnik Dr. Christian Lohrer
-1250
Fachbereich 3.5 Sicherheit von Gasspeichern Dr. Georg Mair
Fachbereich 1.6 Anorganische Referenzmaterialien Dr. Sebastian Recknagel
Fachbereich 3.6 Elektrochemische Energiematerialien -1111
Fachbereich 1.7 Organische Spuren und Lebensmittelanalytik Dr. Matthias Koch
-1170
Fachbereich 1.8 Umweltanalytik Dr. Rudolf Schneider
-1350
-1151
Dr. Tim-Patrick Fellinger
-3669
-1430
Fachbereich 4.4 Thermochemische Reststoffbehandlung und Wertstoffrückgewinnung Dr. Christian Adam
Fachbereich 1.5 Proteinanalytik
-1420
Fachbereich 4.3 Schadstofftransfer und Umweltechnologien -1330
-5670
Fachbereich 4.5 Kunst- und Kulturgutanalyse Prof. Dr. Oliver Hahn
Fachbereich 5.1 Materialographie, Fraktographie und Alterung technischer Werkstoffe
Fachbereich 5.2 Metallische Hochtemperaturwerkstoffe Prof. Dr. Birgit Skrotzki
Prof. Dr. Volker Trappe *
Prof. Dr. Jens Günster
Dr. Tilmann Hickel
-1640
-1540
Fachbereich 6.5 Synthese und Streuverfahren nanostrukturierter Materialien -1610
Fachbereich 6.6 Physik und chemische Analytik der Polymere -1560
Prof. Dr. Heinz Sturm
Dr. Franziska Emmerling * Benannte/notifizierte Stelle für Ortsbewegliche Druckgeräte Dr. Stephan Aris
-1244
Stammgelände Lichterfelde Unter den Eichen 87 12205 Berlin
Zweiggelände Fabeckstraße Unter den Eichen 44–46 12203 Berlin
Zweiggelände Adlershof Richard-Willstätter-Straße 11 12489 Berlin
T +49 30 8104 -0 F +49 30 8104 -72222
T +49 30 8104 -0 F +49 30 8104 -72222
T +49 30 8104 -0 F +49 30 8104 -72222
info@bam.de www.bam.de
* mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt (m. d. W. G. b.)
-1133
Fachbereich 6.4 Materialinformatik
Fachbereich 5.6 Glas
-1190
Direktorium der BAM
Dr. Özlem Özcan Sandikcioglu -1602
Dr. Andreas Thünemann
Dr. Andrea-Simone Stucchi de Camargo
-3144
Fachbereich 6.2 Grenzflächenprozesse und Korrosion
Dr. Franziska Emmerling
Dr. Reza Darvishi Kamachali * -3107
Fachbereich 1.9 Chemische und Optische Sensorik Dr. Knut Rurack
Dr. Vasile-Dan Hodoroaba
-3386
-3821
-1400
Fachbereich 6.1 Oberflächenanalytik und Grenzflächenchemie
Fachbereich 6.3 Strukturanalytik
Fachbereich 5.4 Multimateriale Fertigungsprozesse
-1250
-1250
-1133
-1690
Fachbereich 6.7 Materialsynthese und Design
Benannte/notifizierte Stelle für Explosivstoffe für zivile Verwendung Dr. Christian Lohrer
-1520
Fachbereich 5.3 Polymere Verbundwerkstoffe
Benannte/notifizierte Stelle für Pyrotechnische Gegenstände Dr. Christian Lohrer
Dr. Franziska Emmerling
-1510
Fachbereich 5.5 Materialmodellierung
Fachbereich 4.6 Molekulare und angewandte Entomologie Prof. Dr. Anna Gorbushina *
-1500
-1400
Dr. Dirk Bettge * Fachbereich 1.2 Biophotonik
Abteilung 6 Materialchemie
Mietobjekt Europa-Center Rudower Chaussee 11 12489 Berlin
BAM Testgelände Technische Sicherheit An der Düne 44 15837 Baruth/Mark
T +49 30 8104 -0 F +49 30 8104 -72222
T +49 30 8104 -0 F +49 30 8104 -72222
-1133
Personelles
Behörden Spiegel / Dezember 2023
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Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Stand: Dezember 2023
Vorsitzende des Kuratoriums
Wissenschaftliche Beiräte der BAM (Vorsitzende)
Dr. Daniela Brönstrup Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Energie Dr. Peter Richner
Material Prof. Dr. Rainer Fechte-Heinen
Infrastruktur Prof. Dr. Steffen Marx
Analytical Sciences Dr. Joachim Richert
Umwelt Dr. Bettina Rechenberg
Abteilung 7 Bauwerkssicherheit Dr. Andreas Rogge
Abteilung 8 Zerstörungsfreie Prüfung
-1700
Dr. Ulrike Ganesh
Fachbereich 7.1 Baustoffe Dr. Birgit Meng
Dr. Matthias Bartholmai
Dr. Matthias Baeßler
-1724
Fachbereich 7.3 Brandingenieurwesen Dr. Sascha Hothan
Dr. Ulrike Ganesh *
Dr. Hans-Carsten Kühne
-1711
Prof. Dr. Bernhard Schartel
-1850
Fachbereich 8.6 Faseroptische Sensorik -1731
Fachbereich 9.1 Komponenten für Energieträger Prof. Dr. Thomas Böllinghaus * -1020
Dr. Katerina Krebber
-1860
BAM-Zertifizierungsstelle Dr. Jan Sunderkötter
-1941
Dr. Frauke Behrens
Dr. Dirk Schröpfer
-3711
-1930
Prof. Dr. Michael Rethmeier
Dr. Mathias Ziegler
Michael Klook
Dr. Philipp Benner *
-2010
Referat Z.2 Haushalt Nicole Birkholz
-2110
-3718
Referat Z.3 Personal -3647
Boris Gregorius
-2020
-1550
Produktinfostelle Olaf Mätzner
-3748
Prof. Dr. Thomas Kannengießer -1551
Referat S.4 Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung Dr. Floris Akkerman
Referat Z.4 Informationstechnik Ronny Becker *
-3788
-3810
Referat Z.5 Beschaffung, Materialwirtschaft
Fachbereich 9.5 Tribologie und Verschleißschutz
Veli Bingöl
-3594
-2140
Referat Z.6 Innerer Dienst
Fachbereich 9.6 Additive Fertigung metallischer Komponenten
Nicole Schnabel
-2060
-3177 Referat Z.7 Bauten Serhat Gedik
-2220
-4184
Benannte/notifizierte Stelle für Bauprodukte Dr. Sascha Hothan
-1941
Referat S.2 Digitalisierung der Qualitätsinfrastruktur Dr. Claudia Koch
-2000
Referat Z.1 Organisation, Controlling
Referat S.3 eScience
Fachbereich 9.4 Integrität von Schweißverbindungen
Dr. Kai Hilgenberg
Referat S.1 Qualität im Prüfwesen Dr. Jan Sunderkötter
Fachbereich 8.7 Thermografische Verfahren -3787
-3810
Abteilung Z Zentrale Dienstleistungen Antje Wagner
Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats
Fachbereich 9.2 Versuchsanlagen und Prüftechnik
Dr. Dirk Spaltmann *
Fachbereich 7.7 Modellierung und Simulation Dr. Jörg Unger
-1840
-1021
Fachbereich 7.6 Korrosion und Korrosionsschutz Dr. Andreas Burkert
-1800
Fachbereich 8.5 Mikro-ZFP Prof. Dr. Giovanni Bruno
Dr. Floris Akkerman * -1020
Fachbereich 9.3 Schweißtechnische Fertigungsverfahren
Fachbereich 8.4 Akustische und elektromagnetische Verfahren Dr. Friedrich Bake
Fachbereich 7.5 Technische Eigenschaften von Polymerwerkstoffen
-1440
Fachbereich 8.3 Radiologische Verfahren
-4218
Fachbereich 7.4 Baustofftechnologie
-1910
Fachbereich 8.2 Zerstörungsfreie Prüfmethoden für das Bauwesen Dr. Ernst Niederleithinger
Abteilung S Qualitätsinfrastruktur
Prof. Dr. Thomas Böllinghaus -1800
Fachbereich 8.1 Sensorik, mess- und prüftechnische Verfahren
-1710
Fachbereich 7.2 Ingenieurbau
Abteilung 9 Komponentensicherheit
Referat Z.8 Justiziariat, Bibliothek
-4218
Dr. Torben Frank
-2298
Referat Z.9 Servicebereich Forschung Joanna Astupan
Arbeitsschutz Dipl.-Ing. André Schoppa
-1006
Brandschutzbeauftragter Oliver Nienaber
-4818
Beauftragter für Korruptionsprävention Dr. Jan Sunderkötter
-1941
Datenschutzbeauftragter
Personalrat (Vorsitzende)
Dipl.-Ing. Arne Nymschefsky -3773
Dr. Kathrin Böck
Geheimschutzbeauftragter
Schwerbehindertenvertretung
Forschungskoordination
Herbert Saul
Dr. Claudia Eggert
Dr. Frank Keidel
-3036
IT-Sicherheitsbeauftragte/r
Inklusionsbeauftragte
N. N.
Sabine Tschiersich
Qualitätsmanagementbeauftragter -2500
-2505
Dipl.-Ing. Sebastian Hein
-5844
-1004
Strahlenschutzbevollmächtigter -2130
Dr. Jörg Beckmann
-3691
-2262
Referat Z.10 Aus- und Fortbildung, Gesundheitsmanagement Sabine Tschiersich
-2130
Diplomaten Spiegel
Seite 16
Behörden Spiegel / Dezember 2023
„Wir Letten sind überzeugte Europäer“ Berliner Gespräch mit der lettischen Botschafterin Alda Vanaga (BS/ps) Lettland, das Alda Vanaga als Botschafterin in Deutschland repräsentiert, ist geografisch das mittlere der drei baltischen Länder. Ein Stück Lettland befindet sich, völkerrechtlich gesehen, auch in der Reinerzstraße in Berlin-Schmargendorf. Dort, in der ehemaligen Stadtvilla des Kommerzienrates Hermann Schöndorff, ist seit 2000 seine Auslandsvertretung und Alda Vanaga seit August letzten Jahres dort Hausherrin.
Alda Vanaga ist seit August 2022 außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin der Republik Lettland in der Bundesrepublik.
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ie 52-Jährige kommt 1992 in den diplomatischen Dienst ihres Landes. 1994 schickt sie ihr Außenamt in Riga für vier Jahre an die Botschaft nach Bonn und dann wieder retour. In den Jahren nach 2011 wird sie u. a. zweimal Botschafterin in Portugal, 2018 in Dänemark und 2022 bei uns in Berlin. „Ich hatte kaum Zeit, mich richtig einzuleben, weil so viel zu tun war und ist. Also habe ich einfach angefangen“, bringt es Vanaga auf den Punkt. Zum Glück kenne sie sich in Deutschland, wo sie von 1994 bis 1998 als junge Diplomatin in Bonn stationiert war, ein bisschen aus, erklärt sie. „Jetzt nach 30 Jahren zurückzukehren, ist natürlich eine Ehre für mich und auch sehr interessant. Aber Berlin ist nicht Bonn und auch sonst hat sich hierzulande seither viel geändert.“ Auch seien die Menschen direkt und verschwendeten ihre Zeit nicht gerne, erzählt Vanaga. Mag sein, dass Letten und Deutsche aufgrund dieser Eigenschaften ausgezeichnet miteinander harmonieren. Die stimmige Chemie geht bis auf das 13. Jahrhundert zurück, als 1237 die ersten Deutschen ins Baltikum einwanderten und jahrhundertelang das Stadtbürgertum und die Großgrundbesitzer stellten. Im Mittelalter verbinden sich die livländischen Städte, allen voran Riga, in der livländischen Konföderation (historische Landschaft mit dem heutigen Estland und dem größten Teil Lettlands) mit der Hanse und so durch Handelsverbindungen vor allem mit deutschen Hafenstädten wie Hamburg oder Bremen. Annäherung durch Handel – ein Wandel, der die trefflichen gegenseitigen Kontakte bis heute prägt und wohl dazu führt, dass bereits 1923 diplomatische Beziehungen zwischen Berlin und Riga aufgenommen werden. „Vor diesem Hintergrund und weil ich mir angewöhnt habe, klare Prioritäten zu setzen, läuft alles bestens. Momentan beschäftigen wir uns, nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, wohl oder übel mit der Sicherheitslage in Europa, insbesondere an der NATO-Ostflanke.“ Wenn man sich darauf konzentriere und mit den Abgeordneten im Bundestag oder Regierungsmitgliedern spreche, wie etwa die lettische Bevölkerung das wahrnehme, werde klar, dass dies für sie ebenso relevant sei, wie wirtschaftliche Themen, Energieversorgung oder die Digitalisierung, so Vanaga. Was Letztere bei der Umwandlung und Darstellung von Informationen
und Kommunikation betrifft und schon mal „digitale Revolution“ genannt wird, so stecken wir Madein-Germany-Erfinder irgendwo in vorrevolutionären Zeiten. Jedenfalls haben die sechs Millionen Balten, von Vilnius über Riga bis Tallin, im IT-Bereich die Nase vorn.
Gute digitale Infrastruktur „Wir Letten sind mit den Esten gleichauf. Nur in der Kommunikation und im Marketing sind sie besser, aber was die Digitalisierung der Steuererklärung, die Einsichtnahme in Justizakten, die Teilnah-
gewählt habe und 2014 schließlich Euro-Land geworden sei. Aber natürlich seien die Menschen besorgt, ob sie ihre Rechnungen bei der Inflation, die nach dem russischen Überfall auf die Ukraine auf acht Prozent gestiegen sei, bezahlen könnten: „Auf der anderen Seite, da der Krieg so nah ist, verstehen die Menschen auch, dass Sicherheit und Frieden eigentlich das Wichtigste für das Land, seine Gesellschaft und die Wirtschaft sind und daher ihren Preis haben“. Von Bedeutung ist auch das Verhalten der in Lettland lebenden
Der Zentralmarkt von Riga ist der größte Europas und nutzt dafür alte deutsche ZeppelinFoto: BS/bint87, stock.adobe.com Hangars.
me beim E-Parlament oder die KfzAnmeldung betrifft, sind wir auch spitze“, erklärt die Botschafterin. In den 90-er Jahren habe Deutschland die baltischen Länder sehr stark finanziell, moralisch und mit Know-how unterstützt. Lettland habe mit der Digitalisierung bei „null“ angefangen, es letztlich schnell geschafft und könne jetzt Deutschland einiges anbieten. „Wir helfen gerne, die Bundesrepublik digitaler zu machen“, sagt Vanaga. Das würde die Botschafterin dem Bundeskanzler auch in persönlichen Gesprächen anbieten.
Glücklich in der EU und NATO Unabhängig davon – die bilateralen Beziehungen sind erstklassig. Sie werden nur überschattet durch den Ukraine-Krieg und die bange Frage, ob dieser sich nicht auch auf Lettland ausbreite, so Vanaga. „Manchmal werde ich gefragt, ob wir davor Angst haben und möchte betonen, dass wir keine haben, weil wir NATO- und EU-Mitglied sind und einem starken Verteidigungsbündnis angehören.“ Daher könne Lettland erst jetzt so richtig schätzen und verstehen, wie wichtig es sei, dass das Land 2004 diesen Weg
ca. 21 Prozent russischstämmigen Mitbürger. „Das sind alles lettische Staatsbürger“, so Botschafterin Vanaga, „und sehr gut integriert.“ Lettland habe auch im diplomati-
Foto: BS/Botschaft der Republik Lettland
schen Dienst Kollegen russischer Abstammung. Einige seien größere Patrioten als manche Letten ohne russischen Hintergrund. In keinem Fall seien sie eine homogene Gruppe, die Russland unterstütze. „Aber natürlich gibt es unter ihnen Zeitgenossen, die unsere Gesetze nicht achten, nicht lettisch sprechen und immer noch in ihren russischen Propaganda- oder Informationsblasen leben“, erklärt die Botschafterin.
Russische Diaspora Teil des Landes Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden seien das allenfalls fünf oder sechs Prozent der gesamten Bevölkerung, die Putin für einen guten Präsident hielten, weil er den „Ukrainischen Faschismus“ bekämpfe. Diese paar ewig Gestrigen verkrafte die Demokratie allemal, so die Botschafterin. Diese gründet sich auf ein Grundgesetz, das in seiner modernisierten Form auf die Verfassung von 1922 zurückgeht, die zwischenzeitlich erst 1936 teilweise, dann durch die sowjetische Okkupation 1940 de facto vollständig außer Kraft gesetzt wurde und die, nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit 1990, 1993 vollständig wieder in Kraft getreten ist. Sie ist damit eine der ältesten noch geltenden Verfassungen Europas und das sechstälteste geltende republikanische Grundgesetz der Welt. „Meine Landsleute sind überzeugte Europäer und das hat nicht nur mit dem Krieg vor unserer Haustür zu tun. Wir Letten wissen es einfach
sehr zu schätzen, in Europa zu sein und einem starken Bündnis wie der Europäischen Union anzugehören“, erzählt die Botschafterin. Auch ehemalige Mitglieder des Staatenverbundes wie die Briten, kehren erstmals nach der Pandemie wieder mehr und mehr zu Urlauben nach Lettland zurück, ohne sich durch den Krieg in der Ukraine abschrecken zu lassen. „Es lohnt sich, zu uns zu kommen, um alles mit eigenen Augen anzuschauen“, ist sich Botschafterin Vanaga sicher. „Vor allem die Haupt- und Hansestadt Riga mit ihrer Jugendstil- und Holzarchitektur ist charakteristisch für das ganze Land, wie die vielen Märkte, wie etwa der Rigaer Zentralmarkt.“ Ferner habe das Land eine fast 500 Kilometer weiße Sandküste, an der man stundenlang spazieren gehen könne, ohne einen Menschen zu treffen. Gebadet werde das ganze Jahr über, verrät die Botschafterin. Die Hälfte ihres bisherigen Lebens ist Alda Vanaga im Dienst ihres Landes: „Ich fühle mich hier sehr willkommen, man sieht uns als sympathisch an und weiß allerseits über meine Heimat Bescheid.“ Bei den Antrittsbesuchen bei den Abgeordneten des Bundestags, den Regierungsmitgliedern oder im diplomatischen Corps, treffe sie immer sehr aufmerksame, interessierte Zuhörer, die gerne wissen wollten, was in Lettland los sei. Sie habe gemerkt, dass ihr Land einen guten Ruf habe und als zuverlässiger Partner gelte. „Das gilt natürlich auch für das Ansehen Deutschland bei uns“, bemerkt sie. Beruflich könne sie sich nichts Interessanteres und Spannenderes vorstellen, als den Diplomatenberuf. Man wechsle die Länder, man lerne die Sprachen und neue Kollegen kennen und arbeite immer mit einem anderen Team zusammen, was grundsätzlich auch nicht verkehrt sei: „Ich bin von Haus aus Juristin und gründete bei mir zu Hause einen Autismus-Verein, weil ich einen autistischen Sohn habe. Wenn meine Diplomaten-Karriere beendet ist, dann arbeite ich als Rechtsanwältin vielleicht für die Menschen mit Autismus und die Rechte autistischer Kinder, Jugendlicher oder Erwachsener“, erzählt sie. Letzte Frage – woran denkt Frau Alda Vanaga, wenn sie an Deutschland denkt? „In diesem Land werden in seiner großartigen Hauptstadt wichtige Entscheidungen für Europa getroffen. Ich spüre das auch bei meiner Arbeit: Deutschland ist ein Motor für Europa.“ Die Botschafterin glaubt, dass auch Lettland Deutschland dazu ermutigen sollte, diese leitende Rolle stärker wahrzunehmen.
Rezept der Botschafterin Pīrāgi – Lettische Speckbrötchen An Weihnachten ist und isst man mit der Familie zusammen gut und reichlich. „Ganz gleich“ erzählt Alda Vanaga, „ob ich in Lettland oder woanders zu den Festtagen bin, in meiner Familie gibt’s ein typisch lettisches Essen – mit Speck gefüllte Hefeteigbrötchen (Pīrāgi) und gekochte graue Erbsen mit gebratenem Speck und Zwiebeln.“ Zutaten: 1 Hefewürfel, ¼ Liter Milch (lauwarm), 1 TL Zucker, 500 g Mehl, 100 g Butter (weich), ½ TL Salz, 250 g geräucherter Bauchspeck, 1 Zwiebel (groß), ½ TL Pfeffer, 1 Eigelb Zubereitung: 1 Hefewürfel in ¼ Liter lauwarme Milch bröseln, 1 TL Zucker hinzufügen und verrühren. 30 Minuten gehen lassen. 500 g Mehl, 100 g weiche Butter und ½ TL Salz vermischen und die Hefemilch hinzufügen. Alles gut durchkneten und 30 Minuten mit einem Geschirrtuch abgedeckt gehen lassen. 250 g geräucherten Bauchspeck und eine große Zwiebel fein hacken und in einer Pfanne leicht anbraten. Mit einem ½ TL Pfeffer würzen. Teig ausrollen, runde Plätzchen ausstechen. Auf jedes etwas von der Füllung geben. Ränder zusammenklappen. Mit einem verquirltem Eigelb bestreichen. 15–20 Minuten bei ca. 220 °C backen.
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Kommune Behörden Spiegel
Berlin und Bonn / Dezember 2023
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Stadtquartier reloaded (BS/Marlies Vossebrecker) Ein Großteil der Deutschen lebt in Städten. Angesichts von Wohnungsmangel und Klimaerwärmung ist es heute wichtiger denn je, urbane Lebensräume mit hoher Aufenthaltsqualität und neutraler Klimabilanz zu schaffen. Innovative Quartiere verbinden Wohnen, Arbeiten und Freizeit miteinander, sind durchzogen von Natur und weisen einen geringen Energiebedarf auf. Doch die Umwandlung ist ein langwieriger Prozess.
Titelbild: BS/Hoffmann unter Verwendung von firefly.adobe.com
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ines der größten Stadtentwicklungsprojekte in Deutschland ist die Bahnstadt in Heidelberg. Rund 100 Hektar umfasst die Fläche des ehemaligen Güter- und Rangierbahnhofes, auf der ein „Zero-Emission-Stadtteil“ entsteht, wie die Stadt Heidelberg mitteilt. Für die Umsetzung des ehrgeizigen Ziels wurde hier eine der weltweit größten Passivhaus-Siedlungen errichtet. Der Energiebedarf eines solchen Passivhauses liegt um bis zu 80 Prozent niedriger als in herkömmlichen Wohngebäuden. Außerdem versorgt ein flächendeckendes Glasfasernetz den Stadtteil. „Die Bahnstadt ist als Stadtteil der kurzen Wege konzipiert. Bewohnerinnen und Bewohner erreichen alle Ziele des Alltags fußläufig“, heißt es aus Heidelberg. In unmittelbarer Nähe befinden sich etwa Supermärkte, eine Drogerie, Apotheken, Arztpraxen und viele Restaurants. Darüber hinaus gibt es Hotels, ein Konferenzzentrum und sogar ein Möbelhaus. Und auch Arbeitsplätze werden hier geschaffen: So stehen etwa speziell für Forschungseinrichtungen hochmoderne Räume zur Verfügung. Die barrierefreie Bahnstadt bietet allen Generationen hohen Lebenskomfort und hat sich daher zum beliebten Wohnraum entwickelt – immerhin die Hälfte der Bahnstädterinnen und Bahnstädter sei jünger als 30 Jahre, erläutert die Stadt Heidelberg. Auch Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen bevorzugten diesen innovativen Stadtteil. Obwohl bereits zwei Drittel der Neubauten fertig gestellt sind, ist das ambitionierte Projekt noch immer nicht abgeschlossen. Seit den Anfängen seiner Planung sind mehr als 20 Jahre vergangen, vor elf Jah-
ren zogen die ersten Bewohnerinnen und Bewohner ein, für weitere 800 Menschen soll noch Wohnraum entstehen. Bedeutet das Leben in solchen Innovationsquartieren also ein Leben auf einer ewigen Baustelle?
Quartiersentwicklung als Chance Ein ähnliches Projekt wird aktuell in Dortmund umgesetzt. Das etwa zehn Hektar große Karlsquartier ist ein nur kleiner Teil des riesigen Areals der Westfalenhütte, eines rund 400 Hektar großen ehemaligen Schwerindustriegebietes. Wie langwierig sich hier der Entwicklungsprozess bis zur finalen Fertigstellung der gesamten Fläche gestaltet, lässt sich angesichts des Größenausmaßes nur erahnen. Doch trotz des erheblichen Aufwandes bei Planung und Durchführung dürfen die gewichtigen Vorteile solcher Quartiersentwicklungen nicht vergessen werden. Die Stadt Dortmund merkt dazu an: „Eine Quartiersentwicklung in dieser Größenordnung bietet die Chance, verschiedene vor Ort vorhandene Bedarfe decken zu können.“ Das Karlsquartier schließt unmittelbar an das benachbarte Borsigplatzquartier an. Beide Stadtteile ergänzen einander: Das Karlsquartier soll Wohnungen, Schul- und KitaPlätze sowie Einkaufsmöglichkeiten bieten, die im Borsigplatzquartier dringend benötigt werden. Zudem schafft die Stadt Dortmund ein Umfeld von hoher Lebensqualität mit vielen Möglichkeiten: „Im Süden des Quartiers sollen ein neuer Supermarkt und weitere kleinere Läden errichtet werden. Hier können ein Café sowie ein Quartierszentrum entstehen, in dem u. a. eine Paket-Abholstation, Gemeinschaftsräume, eine Fahrradwerkstatt sowie
Mobilitätsangebote vorhanden sein werden“, heißt es aus der Stadt. Im nördlichen Teil des Quartiers sind eine Grundschule mitsamt Sporthalle, eine Kindertagesstätte sowie der neue Stadtpark „Grüner Ring“ geplant. Ähnlich wie in Heidelberg setzt auch Dortmund im neu geplanten Karlsquartier auf kurze Distanzen innerhalb des Quartiers, damit alltägliche Wege klimafreundlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigt werden können. Beim Wohnungsbau im Karlsquar-
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schen Städtetages. Dank vorausschauender Quartiersentwicklung könnten soziale Milieus erhalten bleiben und es könne ein Mix aus Wohnen, Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen sowie Frei- und Grünflächen gestaltet werden. Wärmewende und kommunale Wärmeplanung seien entscheidend für das Ziel der kommunalen Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Der Anschluss an Wärmenetze, die „das Rückgrat der Wärmewende“ bildeten, spiele für Städte und Stadtwer-
Quartiersentwicklung ist nicht nur eine städtebauliche Frage, sondern hat wirtschaftliche, soziale, ökologische und auch technische Aspekte.“ Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
tier sollen verschiedene Wohnungstypen berücksichtigt werden. Neben frei finanzierten Mietwohnungen und Eigentumswohnungen werden hier auch zahlreiche öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Nachhaltig und sozial im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist auch die künftige Energieversorgung mit Solar und Fernwärme im Quartier.
Wärmenetze entscheidender Faktor „Die Weiterentwicklung eines ganzen Stadtquartiers hat positiven Einfluss auf viele Bereiche. Denn Quartiersentwicklung ist ja nicht nur eine städtebauliche Frage, sondern hat wirtschaftliche, soziale, ökologische und auch technische Aspekte“, hebt Helmut Dedy hervor, Hauptgeschäftsführer des Deut-
ke gerade in neuen Quartieren eine zentrale Rolle, weil sie eine emissionsfreie, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung garantierten, so Dedy. Auch in Münchens neu geplantem Stadtquartier Freiham kommt der klimaneutralen Energieversorgung große Bedeutung zu. Die Stadtwerke haben sogar eigens eine neue Energiezentrale errichtet. Zusätzlich sollen Solarenergie und Erdwärme den Energiebedarf Freihams decken, der jedoch – ähnlich wie in Heidelberg – durch die kompakte Bebauung ohnehin sehr niedrig gehalten wird. Das darüber hinaus gebaute Heizwerk soll künftig nur noch bei Spitzenlasten im Winter aushelfen. Das neue Quartier Freiham im Westen von München entsteht ak-
tuell auf eine Gesamtfläche von rund 350 Hektar. Das Areal wird unterteilt in Freiham Nord und Freiham Süd. Zusätzlich soll ein knapp 58 Hektar großer Park angelegt werden. Ganz Freiham soll ein Stadtteil für den Querschnitt der Bevölkerung werden und daher barrierefrei. Außerdem soll hier das Konzept der „15-Minuten-Stadt“ angewandt werden: Wie schon in Heidelberg und Dortmund sollen auch hier alle alltäglichen Besorgungen fußläufig innerhalb weniger Minuten erreichbar sein. Freiham Nord soll verstärkt als Wohnviertel mit Wohnungen in gemischter Form für rund 25.000 Menschen ausgestaltet werden, etwa mit Geschosswohnungen, Reihenhäusern und zahlreichen Angeboten für den geförderten Wohnungsbau. Durchsetzt wird das Wohngebiet von einem Bildungscampus mit verschiedenen Schulen, kleinen Geschäften, vielen Grünflächen und einem Stadtteilzentrum, in dem unter anderem Gastronomie, Geschäfte und Büros untergebracht sind. Im Verhältnis der Verteilung von Grün- und Bauflächen hat München großen Wert darauf gelegt, dass nur sparsam versiegelt worden ist.
Bilanz positiv Im südlichen Teil Freihams soll primär ein Gewerbegebiet mit einem Technologiepark und Fachmärkten entstehen, wodurch planmäßig knapp 7.500 neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Trotz langwieriger und aufwendiger Planungsprozesse und des langen Weges zur Fertigstellung zahlen sich die großen Projekte der Städte zur Quartiersgestaltung auf dem Weg zur klimaneutralen und sozialen Stadt schließlich dennoch aus.
Kommunalpolitik
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Nachhaltigkeit finanzieren
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aetzel hob hervor, dass Nachhaltigkeit immer auf ökologischer, ökonomischer, partizipativer sowie sozialer Ebene stattfinden müsse. Als Beispiel für die Aufstellung eines nachhaltigen Haushalts führte Dr. Linus Tepe, Kreisdirektor im Kreis Coesfeld, seinen Kreis an. Die Wahrung der Generationengerechtigkeit und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit bezogen auf potenzielle Fördermittel hätten Anreize gesetzt, einen nachhaltigen Haushalt aufzustellen, betonte Tepe. Im Verlaufe des Prozesses habe es verschiedene Arbeitstreffen unter Beteiligung aus vier Dezernaten, einen Fachausschuss und ein Treffen der Arbeitsgruppe mit der Politik gegeben. Tepe riet, die EU-Taxonomie-Verordnung im Blick zu haben, auch wegen möglicher günstigerer Kreditkonditionen. Rahmenbedingungen hemmten Transformationsprozesse, warnte Michaela Bonan aus der Stabstelle „Zukunft der Gesellschaft & Quartiere/Fördermittel“ der Stadt Herne. So gebe es etwa bei den Transformationsprozessen in Herne kein gesamtstädtisches Controlling. Zudem seien die Nachhaltigkeitsziele noch nicht im kommunalen Haushalt verankert, was sich als schwierig unterzubringen erweisen könnte – denn 95 Prozent der Aufgaben im kommunalen Haushalt sind Pflichtaufgaben.
Nachhaltigkeitsrenditen steuern Auf die herausfordernde Lage der kommunalen Finanzen machte Dr. Henrik Scheller, Teamleiter Wirtschaft, Finanzen und Nach-
Präzise Planung unerlässlich (BS/Marlies Vossebrecker) Ein überregionales Problem erfordere überregionale Lösungen, eröffnete Professor Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft Lippeverband, die Veranstaltung zu kommunalen Nachhaltigkeitsaspekten des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Im Mittelpunkt stand die Finanzierung umfangreicher Nachhaltigkeitsvorhaben in Kommunen.
Damit Kommunen die gesetzten Nachhaltigkeitsziele umsetzen können, ist eine klare Foto: BS/Michele Ursi, stock.adobe.com Strukturierung der Finanzierung notwendig.
haltigkeitsindikatorik am Difu, aufmerksam. Haushaltsengpässe, hohe Investitionsrückstände und verbindliche Klimabeschlüsse belasteten die kommunalen Kassen in hohem Maße. Vor diesem Hintergrund müssten Investitionen in Nachhaltigkeitsziele betrachtet werden. Nachhaltigkeitsrenditen bezeichneten dabei den jährlichen Hinzugewinn oder Verlust an Nachhaltigkeit, der mit einer bestimmten Menge eingesetzter Finanzmittel
erreicht werde, erläuterte Scheller. Für erfolgreiche Gewinne sei ein methodisches Vorgehen sinnvoll: Erstens müssten die wichtigsten Ziele aus einer Fülle an potenziellen Zielen herausgefiltert werden, die für eine Investition relevant seien. Danach sollte die Bestimmung des Maximal- bzw. Minimalbeitrags erfolgen, der jeweils für die Zielerreichung notwendig sei. Schließlich müsse die Kostendimension Berücksichtigung finden.
Über ihre Forschungsergebnisse zur Naturkapitalbilanzierung berichtete Charlotte Stumme von der Technischen Universität Dortmund. Die Naturkapitalbilanzierung sei für Kommunen wegen ihres integrierenden Charakters von großer Bedeutung, weil sich hier ökologische, soziale und wirtschaftliche Belange vereinten. Außerdem seien Langzeitfolgen und Kosten so besser erkennbar. Die Bezeichnung Naturkapital umfasse etwa Ernte, CO2-Bilanz, Flüsse oder sogenannte Ökosystemdienstleistungen. Laut Stumme müsse man unterscheiden zwischen bereitstellenden Leistungen wie beispielsweise Ernte oder Energie, regulierenden bzw. erhaltenden Leistungen wie etwa der Schadstoffregulierung und soziokulturellen Leistungen, wie zum Beispiel dem Erholungswert für den Menschen. Die Leistungsrechnungen orientierten sich je nach Zugehörigkeit des Leistungsbereiches an verschiedenen Parametern, verdeutlichte Stumme: bei den bereitstellenden Leistungen etwa am Marktpreis für Holz, bei den regulierenden Leistungen an Kosten der Wiederbeschaffung wie etwa der Wasserreinigung und bei
Vorfahrt für unser Trinkwasser
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uch in Deutschland droht Wasserknappheit. Beispielsweise schrillen im Schwarzwald, in der brandenburgischen Lausitz oder in den Küstengebieten MecklenburgVorpommerns die Alarmglocken, weil dort das Wasser zu knapp wird. Alarm wird auch von der rheinland-pfälzischen Rheinschifffahrt geschlagen. Immer häufiger ist das Niedrigwasser so bedenklich, dass eine Einstellung des Schiffsverkehrs droht. An heiße Sommer und Dürre haben wir uns leider schon gewöhnt. Der Klimawandel gehört zum Alltag. Weitere Krisen wie die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine oder der Angriff der Hamas auf Israel tragen dazu bei, dass wir diese Problematik aus den Augen verlieren. Dem Klima ist das egal. Die klimatischen Veränderungen auf der Erde schreiten voran. Erst im Juli 2023 gab es neue Rekorde. Zum ersten Mal seit Beginn der Messungen lag die mittlere Erdtemperatur über 17 Grad, gemessen über 24 Stunden und alle Klimazonen. Die Wintertemperaturen auf der Südhalbkugel sind eingerechnet.
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Versorgung sichern (BS/Rolf Hartmann) Aktuelles Beispiel aus Übersee: Die Wüstenstadt Las Vegas sieht durch Wasserengpässe einer düsteren Zukunft entgegen. Dabei ist üblicherweise ausreichend Wasser im Colorado River und im Stausee Lake Mead vorhanden. Doch diese Gewässer trocknen aus. Es regnet zu wenig, es gibt kaum mehr Schmelzwasser, das den Fluss speist. Neues Grundwasser kann sich kaum mehr bilden. In der Summe gibt es weniger Niederschläge, die versickern können. Die hohen Temperaturen verlängern die Vegetationsperiode. Immer mehr Wasser verdunstet. Gleichzeitig wird in manchen Regionen sehr viel Grundwasser zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen entnommen.
Wasserknappheit droht Hinzu kommt, dass das Grundwasser in Deutschland durch Nitrat und Pestizide gefährdet ist. Die gute Nachricht ist, dass es in Deutschland eigentlich genug Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung gibt. Von den rund 180 Milliarden Kubikmetern Wassermenge nutzt die kommunale Trinkwasserversorgung in Deutschland
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Thementag: Bauen 4.0 – Digitalisierung im Planen, Bauen und Betreiben Dienstag, 23. Januar 2024 10:30 –13:45 Uhr
weniger als drei Prozent. Dennoch gibt es problematische Regionen, in denen beispielsweise bestimmte Quellen zu stark auf Regen reagieren und bei lang anhaltender Trockenheit nicht genug Wasser haben. Gerade dort geht es um eine vernünftige Steuerung des Entnahmebedarfs und die Sicherstellung ausreichender Vorkommen. Es müssen neue Gewinnungsgebiete erschlossen werden, aber auch die Abteufung neuer (tieferer) Brunnen in bereits genutzten Einzugsgebieten darf kein Tabuthema sein. Die Bereitstellung von Verbundsystemen zu benachbarten Versorgungsträgern ist dringend geboten, damit man sich gegenseitig bei möglichen Versorgungsengpässen aushelfen kann. Mehrere aufeinanderfolgende Trockenjahre sind mittlerweile ein
Ina Scharrenbach Bauministerin NRW
Kassem Taher Saleh
MdB Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Christoph Krupp Vorstandssprecher BImA
Dr. Heinrich Bökamp Präsident Bundesingenieurkammer
Szenario, auf das man sich einstellen muss. Jeder Wasserversorger braucht daher ein aktives Wassermanagement. Reichen die verfügbaren Trinkwasserressourcen aus? Wie steht es um Netzhydraulik? Wo nicht genug Wasser für alle Abnehmer vorhanden ist, muss die öffentliche Trinkwasserversorgung stets Vorrang haben. Die Wasserbewirtschaftung ist in Deutschland zu kleingliedrig ausgerichtet: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Hochwasserschutz oder Schifffahrt. Jede Sektion verlangt nach ihrem Recht. Es braucht eine gesamtkonzeptionelle Strategie.
Verantwortungsbewusstsein schärfen In der Vergangenheit fand ein zunehmender Wasserverlust in der Landschaft statt. In großem Stil angelegte Drainagen auf landwirtschaftlichen Flächen, begradigte und vertiefte Bäche und Flussläufe dienen vor allem der intensiven Landwirtschaft, weniger dem Wasserrückhalt. Ein Turnaround ist dringend geboten. Regenwasser versickert und verdunstet in unseren Städten zu wenig. Es wird zu schnell in Abwasserkanäle abgeleitet. Wir brauchen mehr Flächenentsiegelung und neue Versickerungsflächen. Das Regenwasser muss aufgefangen und nutzbar gemacht werden. Auch die Wasserspeicherung in Zisternen ist ein interessanter Lösungsansatz. Die Menschen müssen lernen, verantwortungsvoll mit dem wertvollen Gut Trinkwasser umzugehen. Das gilt für private Pools ebenso wie für die Bewässerung des eigenen
den soziokulturellen Leistungen beispielsweise an Reisekosten. Thomas Kull, Abteilungsleiter bei der NRW.Bank, versicherte, dass sich in NRW inzwischen alle Kommunen trotz großer Heraus- und Anforderungen auf den Weg zu mehr Nachhaltigkeit gemacht hätten. Der Fokus liege jetzt auf der Umsetzung pragmatischer Lösungen. Immerhin hätten bereits zwei von drei Kommunen ein Klimaschutzkonzept erstellt und seien mit dessen Umsetzung beschäftigt. Von kommunalen Nachhaltigkeitsaspekten seien unter anderem Rechtsnormen bzw. gesetzliche Vorgaben oder auch Interessengruppen von Anwohnenden betroffen. Aus den Bestrebungen für mehr Nachhaltigkeit ergebe sich laut Kull neben hohen Investitionsbedarfen auch ein etwa durch Sanierungen resultierender Handlungsdruck auf die Kommunen.
Detaillierter Plan erforderlich Der Direktor beim Hessischen Rechnungshof, Dr. Ulrich Keilmann, sprach sich für ergebnisorientiertes Handeln aus und nannte als Negativbeispiel die Förderpolitik: Hier würden nur Mittel in der Hoffnung bereitgestellt, dass sich der gewünschte Erfolg (z.B. CO2 Neutralität) schon einstellen möge. Wichtiger wäre esfestzulegen, bis zu welchem Zeitpunkt welche Fortschritte gemacht werden sollten, führte Keilmann fort. Kommunen mit einem nicht ausgeglichenen Haushalt sollten diesen konsolidieren, um gut für die anstehenden Herausforderungen aufgestellt zu sein.
Rolf Hartmann steuerte von 2004 bis Ende Oktober 2020 als Bürgermeister die Gemeinde Blankenheim. Foto: BS/privat
Gartens. Ordnungsbehördliche Maßnahmen dürfen jedoch nur das letzte Mittel sein. Priorität hat eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung zu sensibilisieren. Auch über die Möglichkeiten der Regenwassernutzung muss informiert werden. Bei Neubauten können unter Umständen getrennte Systeme installiert werden, um Regenwasser im Haus für die Toilettenspülung zu nutzen. In Kombination mit gebrauchtem Wasser aus der Spüloder Waschmaschine oder der Dusche kann der Verbrauch von Trinkwasser in einem Haus weiter reduziert werden. Und selbst wenn das aufgefangene Regenwasser nur für die Bewässerung des Gartens verwendet wird, ist wertvolles Trinkwasser gespart. Leider konterkariert das Kostendeckungsprinzip im Gebührenrecht nachhaltiges Verhalten der Bevölkerung. Denn je mehr Wasser verbraucht wird, umso günstiger wird der Gebührensatz je Kubikmeter Frischwasser. Die Seele des Dienstes an Bürgerinnen und Bürgern ist immer noch vor Ort. Vor allem die Wasserversorgung ist eine Kernleistung kommunaler Daseinsvorsorge. Die kommunale Ebene ist bei der Anpassung eigener Strukturen von Land und Bund unbedingt zu stärken. Diese Aufgabe ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Die Sicherstellung unseres Trinkwassers wird es nicht zum Nulltarif geben. Bund und Länder müssen daher die Kommunen gerade bei dieser Zukunftsaufgabe finanziell unterstützen. Las Vegas soll uns Warnung genug sein.
Kommunalpolitik
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Politische Baustellen
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o ist sich Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg, sicher, dass sich an der Art, wie Politik heute den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert werde, grundlegend etwas ändern müsse. Die staatliche Verwaltung solle den Einwohnerinnen und Einwohnern vermitteln, dass sie da sei, um Probleme zu lösen, nicht um „dreimonatige Prozesse“ anzustoßen, während derer die Antragsteller nichts mehr von ihren Anliegen hörten. Ansprechbar sein und Transparenz zeigen, dass sei wichtig. Zudem reichten Fakten nicht aus, um die Menschen für die eigenen politischen Überzeugungen und Ideen zu begeistern, man müsse auch die Geschichte und den Gedanken dahinter erklären, sonst würden das andere übernehmen, so Brosda. Politik brauche mehr Leidenschaft, um über Werte wie Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität zu sprechen. Das Problem dabei sei, dass „Freiheit“ und „Solidarität“ von vornherein positiv besetzte Begriffe seien, über die man auch aus einer positiven Perspektive sprechen könne. Dahingegen müsste man bei „Gerechtigkeit“ zunächst zugeben, dass es aktuell Ungerechtigkeiten gebe, bevor man diesen Umstand verbessern könne. Als letzten Punkt spricht Brosda die Notwendigkeit an, wieder mehr öffentliche Orte zu schaffen, anhand derer die Bürgerinnen und Bürger direkt sehen und spüren könnten, dass Veränderungen geschaffen würden. Somit könnten direkte Verbesserungen wahrnehmbar gemacht werden, sodass die Bevölkerung vielleicht wieder mehr Vertrauen in die Politik setzen könne.
Dauergast: Migrationspolitik Aber nicht nur, was die allgemeine Politik anbelangt, besteht Handlungsbedarf, auch ein sehr konkretes Thema beschäftigt Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen: die Flüchtlingspolitik und der Umgang mit Migrantinnen und Mi granten. Groß diskutiert wird zurzeit das neue Migrationspaket, welches der Bund im Oktober auf den Weg gebracht hat. Für Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler und Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus, ist Zusammenhalt in
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Aufräumen mit Politikverdrossenheit? (BS/Scarlett Lüsser) Die Politikverdrossenheit in Deutschland nimmt zu. Ein Zustand, den man dringend wieder ändern müsse, wie Teilnehmende auf dem DEMO-Kommunalkongress in Berlin finden. Doch nicht nur hier besteht Handlungsbedarf. Auch die Flüchtlingssituation treibt die Kommunalvertreter um.
Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler und Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus, ist der Meinung, dass der Zusammenhalt bezüglich der Migrationspolitik noch viel stärker werden muss. Foto: BS/Dirk Bleicker
Krisenzeiten ein wichtiger Baustein, auf dem eine für alle funktionierende Migrationspolitik aufgebaut werden kann. Ihrer Ansicht nach sind neun Vorraussetzungen unverzichtbar für die aktuelle Flüchtlingssituation und darüber hinaus. Zunächst einmal brauche es einen starken Flüchtlingsschutz, Humanität und Ordnung seien dabei von großer Bedeutung, und mehr legale Wege müssten geschaffen werden, damit auch der Kampf gegen Schleuser besser gelinge. Gleichzeitig müsse es mehr Respekt für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister geben, die alles in ihrer Macht Stehende versuchten, um Geflüchtete unterzubringen und ihnen eine Perspektive zu geben. Aber Dank allein reiche an dieser Stelle nicht, daher sei sie sehr froh über die 7.500 Euro, die nun pro Flüchtling an die Kom-
munen ausgezahlt würden. Hier sei es auch besonders wichtig, dass das Geld eins zu eins in den Gemeinden ankomme. Zudem sollte Herkunft niemals ein Schicksal sein. Egal wo man herkomme, jeder habe die gleichen Chancen verdient, so Alabali-Radovan. Deutschland werde wegen Zuwanderern nicht „untergehen“, auch wenn es das Land strapaziere. Stattdessen solle man auch an die Vorteile denken, die Zuwanderer bereithielten. Überall herrsche Fachkräftemangel, doch könne man Deutschlands Wohlstand sichern, wenn man alle Potenziale aus dem In- und Ausland ausschöpfe. Auch sei es ein Gewinn in kultureller Hinsicht. Doch Gesetze richteten wenig aus, es bedürfe eines positiven Mindsets und eines konsequenten Kampfes gegen Rassismus. Niemand werde als Antisemit oder
Die Stadt neu denken! Die NeueStadt lädt Sie dauerhaft zum Mitdiskutieren und Lernen aus dem Homeoffice oder aus dem Büro ein. Wir möchten Verantwortlichen und Interessierten
die Möglichkeit bieten, sich zu allen Aspekten des kommunalen Zusammenlebens sowie der kommunalen Verwaltungspraxis auszutauschen.
Rassist geboren und jeder, der aufgrund einer solchen Tat als Flüchtling verurteilt worden sei, werde abgeschoben.
Kommunale Einblicke Doch auch Kommunalpolitikerinnen und -politiker kamen zu Wort, sowohl mit positiven als auch negativen Beispielen. So beschreibt der Landrat von Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg, seine bisherigen Erfahrungen mit Flüchtlingen als sehr positiv und auch die Unterbringung habe bisher funktioniert. Seine Devise: Man müsse die Geflüchteten einbinden und müsse sie bei dem abholen, was sie „vorher schon konnten“. Auch mit Kritikern und Rassisten müsse man sich auseinandersetzen, ihnen dabei aber keine Bühne geben. Häufig habe er es mit Kritikern zu tun, die ihre Informationen nur aus zweiter
Hand hätten und selbst gar nicht von Problemen mit Flüchtlingen betroffen seien. Zugleich kritisiert er aber auch, dass immer mehr Aufgaben an die Kommunen abgegeben würden, ihnen dafür aber gleichzeitig die passenden Werkzeuge von gesetzgebender Seite fehlten und sie somit wenig effektiv an die Bewältigung der Aufgaben herangehen könnten. Eine ähnliche Ansicht vertritt auch Lena Weber, die Stadtbürgermeisterin von Hermeskeil. Sie habe in ihrer Gemeinde massive Probleme bei der Unterbringung von Geflüchteten. Ihr gehe schlicht der Platz aus, um noch mehr Menschen aufzunehmen. Zugleich würden Einrichtungen wie einem Mehrgenerationenhaus, welches eine gute Möglichkeit zur Integration biete, die Mittel gekürzt, sodass auch diese Art der Zusammenkunft von verschiedenen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen wegfalle. Sie findet es alarmierend, dass genau an solchen Stellen Gelder gekürzt würden, an denen es ohnehin schon fehle: Nämlich Orte, an denen Menschen zusammenkommen könnten. Ihr Ziel sei es momentan, erst einmal weniger Überbelegung zu schaffen, um auch das Unzufriedenheitspotenzial unter Geflüchteten zu senken. Jedoch falle ihr dies zunehmend schwer, da auch Abschiebungen sehr ineffizient seien. Es sei ein extremer Aufwand für mehrere Stellen, allerdings sei der Vorgang selbst so restriktiv, dass eine Abschiebung häufig an Kleinigkeiten scheitere. Somit sei auch das frei machen von Plätzen nicht einfach umzusetzen. Probleme existieren in unserer Zeit natürlich zur Genüge. Die Frage ist, wie möchte man sie angehen und vor allem: Wie entschlossen ist man, seinen Worten auch Taten folgen zu lassen?
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Kommunalpolitik
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n Städten, Gemeinden und Landkreisen werden Veränderungen aktuell beispielsweise durch Migrationsbewegungen, Klimakrise und Energiewende sowie Strukturwandel spürbar. Die damit einhergehenden Herausforderungen und Chancen werden auf kommunaler Ebene ausgehandelt. Konflikte sind hierbei allgegenwärtig und normal. Gesellschaftliche Veränderungen und Krisen können Verunsicherung auslösen und Konflikte sichtbar machen. In jeder Kommune leben Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen zusammen, die mitunter im Widerspruch zueinander stehen. Ein konstruktiver Umgang hiermit kann gesellschaftliches Zusammenleben und Teilhabe stärken – sofern Bedürfnisse, Interessen und Widersprüche gesehen und ausgehandelt werden. Das Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung des VFB Salzwedel e. V. (K3B) unterstützt Gemeinden, Städte und Landkreise im Umgang mit Konflikten. Durch erprobte Methoden werden die häufig sehr komplexen Situationen gemeinsam mit Entscheidungstragenden und Beteiligten verständlich und besprechbar gemacht. Darauf aufbauend werden Handlungsoptionen entwickelt und die Umsetzung dieser begleitet.
Integration und Teilhabe Beratungsanlass können zum Beispiel Konflikte sein, die im Bereich Integration verortet sind. Auf den ersten Blick scheinen diese häufig mit Fragen der Zugehörigkeit und Anpassung verbunden zu sein. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass es dabei immer auch um Fragen von Gleichheit, Anerkennung und Teilhabe geht, die über das Thema Migration hinausgehen.
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Toleranz statt Konflikte Konflikte innerhalb der Kommunen auflösen (BS/Sophia Matschinsky, Ornella Gessler, Verena Griesinger*) Kommunen gehen ständig mit den Herausforderungen gesellschaftlicher Veränderungen um und finden Lösungen dafür. Manchmal stoßen sie dabei aber an ihre Grenzen. Kommunale Konfliktberatung unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise dabei, lokale Konfliktsituationen und Spannungen besser zu verstehen und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Das K3B unterstützt Kommunen dabei, für verschiedene Interessengruppen zufriedenFoto: BS/Gerd Altmann, pixabay.com stellende Lösungswege zu schaffen.
Dies wird deutlich anhand eines Beispiels: In einer kleinen Stadt im ländlichen Nordosten Deutschlands wurde die Aufnahme von Geflüchteten im Jahr 2015 zunächst gut bewältigt – auch dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher. Ab 2018 veränderten sich jedoch die Gegebenheiten. Ankommende Geflüchtete wurden nun in einer Gemeinschaftsunterkunft außerhalb der Stadt untergebracht. Seither häuften sich Spannungen im Ort, insbesondere an der Schule. Eine weitere Eskalation wurde befürchtet. Die Kommune fragte beim K3B um Unterstützung an. Die Beratung nahm die Kommune als Ganze in den Blick. Die Stimmen verschiedener Gruppen wurden ge-
hört, der Kontext berücksichtigt und die vielfältigen lokalen Wechselwirkungen sichtbar gemacht. Die systemische Analyse, die auf der Grundlage einer Reihe von Hintergrundgesprächen erstellt wurde, ergab ein komplexes Bild. Dieses zeigte die Konfliktursachen auf und führte so von einfachen Schuldzuweisungen weg. Wichtige Aspekte der Konfliktdynamik waren, dass die Schule einer der wenigen zentralen Begegnungsorte war. Sie wurde zum Brennpunkt verschiedener Sorgen und Bedürfnisse. In der Stadt fehlte es zudem an Sozial- und Integrationsarbeitenden. Ferner waren die Zuständigkeiten zwischen Landkreis, Stadt und Ehrenamtlichen nicht klar gestaltet.
Dann wurde die Entscheidung über die Aufnahme von Geflüchteten zwar auf Bundesebene getroffen, musste jedoch auf Landes- und Landkreisebene bewältigt werden. Unabhängig von der Unterbringung Geflüchteter gab es in der Stadt bereits Zukunftssorgen, vor allem in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung, die auf Erfahrungen nach der Wiedervereinigung zurückzuführen waren. Darüber hinaus gab es auch Zuzug von Familien aus nahegelegenen Großstädten. Sie waren maßgeblich in der Flüchtlingsinitiative aktiv. In der Verwaltung, der Stadtpolitik sowie unter den Bewohnerinnen und Bewohnern verstärkte sich der Eindruck, dass sie zu wenig Einfluss auf die Gestaltung ihres Zusammenlebens und die Situation allgemein nehmen konnten. Durch den externen Blick der Konfliktberatung wurden Anfeindungen und Blockaden zwischen der Flüchtlingsinitiative und der Lokalpolitik überwunden. Die verschiedenen Faktoren, die zu Konflikten beigetragen hatten, konnten angesprochen und gemeinsame Interessen erkannt werden.
Ein Angebot für Kommunen im Wandel Kommunale Konfliktberatung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Konfliktgeschehens einsetzen. Die Verantwortung für den Umgang mit den Herausforderungen
verbleibt während des gesamten Prozesses bei den Akteurinnen und Akteuren in der Kommune. Lokale Potenziale für den konstruktiven Umgang mit bestehenden Herausforderungen werden identifiziert und Ressourcen aktiviert. Die Beratung ist durch die Kommune mandatiert und wird von einem externen, allparteilichen Beratungsteam über einen begrenzten Zeitraum hinweg durchgeführt. Eine an die Situation vor Ort angepasste Strategie und ein von allen Akteurinnen und Akteuren geteiltes Verständnis des Konfliktes wird entwickelt. Kommunale Konfliktberatung bietet passgenaue Lösungen für komplexe Herausforderungen in Kommunen anstelle von vorgefertigten Lösungen. Kommunale Konfliktberatung wird aktuell von zwei Organisationen in Deutschland durchgeführt, dem Forum Ziviler Friedensdienst e. V. (forumZFD) und dem K3B. Das K3B arbeitet seit 2016 mit Städten, Gemeinden und Landkreisen bundesweit zusammen und ist Ansprechpartner für Kommunen. Wir führen Projekte mit Förderung von EU, Bund, Ländern und Stiftungen durch. Weitere Informationen zu unserer Arbeit finden Sie unter www.k3b-saw.de . * Die Autorinnen arbeiten beim K3B – Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung des VFB Salzwedel e. V. Sophia Matschinsky und Verena Griesinger begleiten als Projektreferentinnen Beratungsprozesse in einem durch EU, Bund, und verschiedene Bundesländer kofinanzierten Projekt. Ornella Gessler leitet ein Projekt, welches die Zusammenhänge von Emotionen, räumlichen Dimensionen und lokalen Konflikten untersucht.
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Kommunalpolitik
Behörden Spiegel / Dezember 2023
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VIER FRAGEN – VIER ANTWORTEN Interview mit Martin Horn, Oberbürgermeister der Stadt Freiburg Foto: BS/Patrick Seeger, Stadt Freiburg
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ehörden Spiegel: Freiburg hat gerade erst mit dem Projekt eines Solar-bedachten Radweges beim Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2023“ einen Preis gewonnen. Welche nächsten Schritte, etwa mit Solar-Panels auf öffentlichen Gebäuden, sind geplant? Martin Horn: In Freiburg gibt es bereits mehrere herausragende PVProjekte, das ist etwa der innovative Radweg – oder auch die weltweit zweitgrößte Photovoltaik-Anlage auf einem Fußballstadion. Und wir wollen und werden die Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien weiter ausbauen, wir sehen hier noch großes Potenzial. Dafür haben wir gerade eine Photovoltaik- und Windkraftoffensive ausgerufen, um mit konkreten Projekten mehr grüne Energie zu produzieren. Bis 2030 wollen wir die Windkraft verzehnfachen und die Solarenergie verfünffachen. 2024 werden wir den „Masterplan Solar“ vorstellen, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen. Allein auf Freiburgs Dächern besteht ein Potenzial von 660 GWh Sonnenstrom pro Jahr. Momentan werden erst 57 GWh erzeugt – und damit nicht einmal zehn Prozent des möglichen Potenzials genutzt. Auch wenn andere Krisen die aktuelle Diskussion beherrschen, ist der Klimawandel immer noch die größte Herausforderung unserer Zeit. Die Auswirkungen betreffen uns schon jetzt alle und Extremwettereignisse werden in Zukunft weiter zunehmen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und nehmen die Energiewende ernst. Wir wollen als Stadt bis 2035 klimaneutral sein und das gelingt nur mit einem starken Ausbau von Windkraft und Solarenergie. Mir persönlich geht es allerdings weniger um
Sonne für Freiburg Mehr Klimaresilienz dank vieler Projekte (BS) Auch Freiburg hat sich auf den langwierigen Weg zur klimaneutralen Kommune gemacht. Viele einzelne Vorhaben versprechen Erfolg. Oberbürgermeister Martin Horn stellt aktuelle Projekte wie den Solar-Ausbau sowie ein Abfallvermeidungskonzept vor und hebt die Wichtigkeit der Wärmewende hervor. Die Fragen stellte Marlies Vossebrecker. großartige Ziele oder irgendwelche Jahreszahlen, sondern um konkrete Projekte. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.
Bis 2030 soll die Solarenergie in Freiburg verfünffacht werden. Der „Masterplan Solar“ soll den benötigten Ausbau beschleuFoto: BS/andreas 160578, pixabay.com nigen.
Behörden Spiegel: Ihre Stadt engagiert sich sehr für den Klimaschutz. Wären eine Zero-Waste-Strategie oder eine Verpackungssteuer wie in Tübingen auch für Freiburg denkbar? Horn: Die beiden Vorhaben werden gerade konkret auf den Weg gebracht. Die Verwaltung und ihre Tochtergesellschaft, die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg, arbeiten dafür zum einen an einer Zero-Waste-Strategie. Diese haben wir aber in Abfallvermeidungskonzept umbenannt, da der englische Ausdruck oft zu einer falschen Erwar-
tungshaltung führt. In dem Konzept werden verschiedenste Maßnahmen vorgeschlagen werden, die das Abfallaufkommen Freiburgs weiter verringern sollen. Die Menschen der Stadt verursachen im Vergleich gesehen schon heute relativ wenig Abfall. Verglichen mit anderen Städten belegen wir in Baden-Württemberg regelmäßig den ersten Platz für die geringsten Abfallmengen pro Kopf. Das ist aber kein Grund, sich auszuruhen, im Gegenteil. Wir wollen uns weiterentwickeln und den Fokus darauf legen, noch weniger Müll zu produzieren. Gleichzeitig verfolgen wir die Einführung der Verpackungssteuer weiter. Dies benötigt jedoch eine gewisse Vorbereitungszeit, da viele rechtliche, aber auch arbeitspraktische Fragen im Vorfeld geklärt werden müssen.
die potenziellen Auswirkungen von Starkniederschlägen, beschäftigen uns mit Hochwasserschutz. Wir haben erst dieses Jahr ein neues, großes Regenrückhaltebecken fertiggestellt, das Teile der Stadt vor einem Jahrhunderthochwasser schützt. In dieses Bauwerk haben wir fast 15 Millionen Euro investiert. Ich hoffe, wir werden den Damm nie brauchen, doch für den Fall der Fälle sind wir gerüstet. Bereits 2019 haben wir ein „Klimaanpassungskonzept Hitze“ ins Leben gerufen, jetzt folgt ein „Klimaanpassungskonzept Wasser“, das als Fachkonzept für städtische Planungen in den Gemeinderat eingebracht werden soll. Zu all diesen Bereichen gibt es zahlreiche Vorschläge, die aktuell in einer gesamtstädtischen Strategie zur Klimaanpassung gebündelt werden und nach und nach umgesetzt werden.
Behörden Spiegel: Viele Städte haben wegen der Bebauung und des Klimawandels Probleme mit Hitze und Überschwemmungen. Trifft das auch auf Freiburg zu, und wie könnte die Stadt noch klimaresilienter gestaltet werden?
Behörden Spiegel: Ab Januar tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Hat Freiburg in diesem Zusammenhang schon einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt?
Horn: Ja, auch Freiburg kennt die genannten Herausforderungen, ich würde sie sogar noch um den konkreten der Aspekt „Dürre“ ergänzen wollen. Wir arbeiten planerisch seit Langem mit Elementen des Schwammstadt-Prinzips, betrachten
Kleiner Wald, große Wirkung Tiny Forest in Innenstädten
Die Abkehr von fossiler Heizenergie hat riesiges Potenzial, um CO2 einzusparen. Ohne Transformation der Wärmeversorgung – die in Freiburg noch zu über 90 Prozent auf fossilen Energien basiert – können wir die städtischen Klimaschutzziele nicht erreichen. Erst kürzlich haben unsere Energieversorger und ein Tochterunternehmen, badenova und badenova Wärmeplus, gemeinsam mit der Firma Schwarzwaldmilch eine Energiezentrale eingeweiht. Die Investition von mehr als 16 Millionen Euro macht es möglich, zuvor ungenutzte Abwärme aus der Industrie in Energie für das Heizungsnetz umzuwandeln. Damit können die Wohnungen von rund 3.500 Menschen klimaneutral geheizt werden. Und es wird an einem noch größeren Wurf gearbeitet. Wir wollen die vorhandene Tiefengeothermie in der Region nutzen, um unsere Fernwärmenetze zu betreiben. In dem wichtigen Bereich der Wärmewende geht in Freiburg gerade richtig viel voran. Aber auch hier geht es mir nicht um Eigenlob, sondern einfach um mehr Geschwindigkeit. Wir Städte sollten voneinander lernen und gute Ideen sowie Projekte möglichst kopieren – nur so kommen wir gemeinsam schneller voran.
Horn: In dem Bereich sind wir in der Tat bundesweit weit vorne mit dabei. Unseren Masterplan Wärme haben wir bereits 2021 vorgestellt, damit haben wir frühzeitig die strategischen Weichen gestellt. Und die Umsetzung läuft bereits. Überall in der Stadt wird derzeit die Fernwärme ausgebaut, um die Wärmewende voranzubringen.
syte ermittelt rechtsverbindlich KI-basiert Nachverdichtungspotenziale
(BS/Marlies Vossebrecker) Kommt die Sprache auf Maßnahmen gegen den Klimawandel, denkt man meist an tiefgreifende Vorhaben, die mit enormem Aufwand verbunden sind und auf politischer Ebene mühevoll ausgehandelt werden müssen. Doch effizienter Klimaschutz geht auch einfacher. Viele Städte und Gemeinden leiden unter sommerlicher Hitze und unter Überschwemmungen in Regenperioden. Umfassende Konzepte zur klimaneutralen Kommune sind meist mit hohen Kosten und Anstrengungen verbunden. Die Kombination aus grüner und blauer Infrastruktur verbessert das Stadtklima, wie der Tiny Forest beweist. Mit vergleichsweise wenig Kosten und Aufwand erzielt er positive Auswirkungen auf die kommunale Klimaresilienz. Dabei werden Bäume auf engstem Raum gepflanzt, die dank beschleunigtem Wachstum in kürzester Zeit ein stabiles Ökosystem entwickeln.
Vorteile für das Ökosystem Auch in Deutschland entstehen immer mehr solcher Mini-Wälder. Darmstadt hat etwa 2021 seinen ersten Tiny Forest gepflanzt, Essen im Jahr 2023 sogar gleich zwei, und der Verein MIYA – Fachverband zur Förderung der Miyawaki-Methode e. V (MIYA) organisiert deutschlandweit die Pflanzung neuer Tiny Forests. Die Mini-Wälder zahlen sich für die Kommunen aus: Laut
MIYA bieten sie wertvolle Ökosystemdienstleistungen, wie etwa Wasserspeicherung oder Temperaturkühlung. Die positive Wirkung bestätigt auch die Stadt Darmstadt: Der Tiny Forest trage zur Verbesserung des Kleinklimas bei, bringe Kühlung durch Verdunstung sowie Beschattung und sei eine sinnvolle Maßnahme gegen die innerstädtische Aufheizung im Sommer. Außerdem sei das Ökosystem auf der bewaldeten Fläche insgesamt wieder reichhaltiger geworden, so die Pressestelle aus Darmstadt. Aus Essen heißt es, die Mini-Wälder filterten nicht nur Schadstoffe aus der Luft, sondern könnten im Falle von Starkregen auch große Niederschlagsmengen im Waldboden aufnehmen und so Überschwemmungen entgegenwirken. Der Tiny Forest spiele auch eine Rolle für das gesellschaftliche Zusammenleben, wie MIYA erklärt. In Darmstadt kann sich die Bevölkerung hier über ökologische Kreisläufe und Wachstumsprozesse informieren und sich an der Pflege beteiligen. Der Tiny Forest in Darmstadt ist in Zusammenarbeit
mit der benachbarten MontessoriSchule entstanden. Essen hebt die gesteigerte Aufenthaltsqualität für Mensch und Tier in unmittelbarer Nähe des Tiny Forests hervor, etwa durch eine Blumenwiese und Sitzbänke. Auch hier können sich die Anwohnenden an der Pflege des Waldstückes beteiligen, etwa durch Gießen im Sommer. Das Angebot stößt bereits bei einer anliegenden Schule und einem Seniorenheim auf reges Interesse.
Heimische Baumarten
Die Mini-Wälder bedürfen keiner besonderen Pflege, sondern werden sich selbst überlassen. Der Darmstädter Tiny Forest sei bis heute lediglich acht Mal gewässert worden, erklärt die Stadt. Ziel ist es, möglichst heimische Baumarten und Gehölze zu setzen, so MIYA. Darmstadt und Essen greifen ebenfalls auf heimische Arten wie etwa Rotbuche, Hainbuche, Eiche, Esche, Bergahorn oder Sandbirke zurück. Zusätzlich sind Sträucher wie Holunder, Weißdorn und Schlehe gepflanzt worden.
Durch die Verschneidung von XPlan-Daten und der syte-KI werden Flächenpotenziale in jeder Stadt und Kommune ausfindig gemacht.
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Personelles
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Als technisch versierte Führungspersönlichkeit agieren Sie gleichermaßen gestaltungs- wie umsetzungsorientiert! Die Region im Westen von Nordrhein-Westfalen bietet eine harmonische Verbindung von Natur und Urbanität. Die Kultur zeigt sich in Museen, verschiedenen Veranstaltungsorten und historischen Baudenkmälern. Mit über 1.200 engagierten Mitarbeitenden sieht sich die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen. Hier steht eine fach- und hierarchieübergreifende Zusammenarbeit im Einklang mit einem ausgeprägten Gemeinschaftsgefühl im Vordergrund. Im Zuge der Wachstumsoffensive gestaltet die Verwaltung konsequent einen attraktiven Lebensraum mit z. B. bezahlbarem Wohnraum, neuen Arbeitsplätzen und zahlreichen Freizeit-, Kultur- und Erholungsangeboten. Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine souveräne fach- und führungserfahrene Persönlichkeit als
Technische Dezernentin / Technischer Dezernent (w/m/d) Die Position wird für Beamt*innen nach Besoldungsgruppe B2 LBesG NRW bzw. für Tarifbeschäftigte entsprechend vergütet. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Yanna Schneider, Waishna Kaleth und Sanny Groß zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfmJobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Übernehmen Sie wesentliche Gestaltungsaufgaben für unseren Landkreis! Der Landkreis Ravensburg (290.000 Einwohner) ist mit seinen 39 Städten und Gemeinden Teil der wirtschaftsstarken und landschaftlich schönen Region Bodensee-Oberschwaben mit hoher Lebensqualität. Er bietet Möglichkeiten sowohl für ein urbanes Leben als auch für Wohnen in dörflich-ländlicher Umgebung, eine intakte Natur und einen hohen Freizeitwert. Der Landkreis Ravensburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und strategisch starke Führungspersönlichkeit als
Dezernent (w/m/d) für Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlicher Raum
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Diese attraktive und herausfordernde Vollzeitposition wird im Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe B2 LBesG BW bzw. alternativ als Beschäftigte/r außertariflich vergütet. Wir bieten Ihnen eine ungewöhnlich interessante Führungsaufgabe mit einer großen Verantwortung für zentrale Gestaltungsaufgaben des Landkreises. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Sanny Groß oder Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfmJobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
VERNETZT. SICHER. DIGITAL. Die über 800 Beschäftigten der #TeamRot Stadtverwaltung Fellbach arbeiten tagtäglich in den vielfältigsten Tätigkeiten für die Belange unserer Bürger*innen. Eine zuverlässige, sichere und moderne IT-Infrastruktur ist dabei essenziell und kann die interne Zusammenarbeit sowie Arbeitsabläufe deutlich vereinfachen. Unsere IT-Abteilung mit den zwei Sachgebieten „Helpdesk“ sowie „Infrastruktur, Projekte, Applikation“ beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit allen IT-relevanten Fragestellung, von dem Benutzer-Support über die Soft- und Hardware bis hin zu der Netzwerk- sowie Serververwaltung. Damit ist sie ein wichtiger Bestandteil unseres großen Teams. Für das Hauptamt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich versierte Persönlichkeit mit ausgeprägten Managementqualitäten als
Abteilungsleitung IT (w/m/d) Wir bieten Ihnen geregelte Arbeitszeiten (inkl. Arbeitszeitkonto), attraktive Weiterbildungsangebote sowie die Möglichkeit einer Verbeamtung. Eine moderne IT-Ausstattung und mobiles Arbeiten sind für uns selbstverständlich. Darüber hinaus profitieren Sie von den umfangreichen sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes.
Die Stadt Gronau (Westf.) mit ihren rund 50.000 Einwohner:innen liegt im Dreiländereck Nordrhein- Westfalen - Niedersachsen - Niederlande. Sie besteht seit dem Jahr der kommunalen Neugliederung in NRW aus den beiden Stadtteilen Gronau und Epe. Die unmittelbare Nachbarschaft zu den Niederlanden im Kulturraum Euregio und die gute Infrastruktur machen Gronau zu einem interessanten Wirtschaftsstandort. Gronau verfügt über abwechslungsreiche Kultur- und Tourismusangebote, eine vielseitige Bildungslandschaft, gute Betreuungsangebote für Kinder und beste Voraussetzungen für Indoor- und Outdoor-Sport.
Leitung (w/m/d) Jugendamt Diese attraktive Position wird nach Entgeltgruppe 14 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 14 LBesG NRW vergütet. Dem Jugendamt bzw. dem Fachdienst „Kinder, Jugend und Familie“ sind die zwei Sachgebiete Soziale Dienste und Verwaltungsaufgaben sowie die drei Stabsstellen Jugendhilfeplanung, Fachcontrolling und Inklusionskoordination zugeordnet. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Sanny Groß oder Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Gestalten Sie aktiv die Lebensbedingungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien in unserer Stadt Gronau mit!
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für die Stadt Gronau (Westf.) eine erfahrene Führungspersönlichkeit als
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Managen Sie innovative Bauprojekte und setzen Sie neue Maßstäbe! Der Eigenbetrieb Immobilien, Krankenhäuser und Pflegeschule (IKP) mit seinen rund 80 Mitarbeitenden entwickelt, plant, baut und betreibt die Immobilien und technische Anlagen für die Gesundheitsversorgung, die Verwaltung, die Schulen und soziale Einrichtungen des Landkreises Ravensburg. Der Geschäftsbereich Bauprojektmanagement beinhaltet insbesondere die Bauherrenaufgaben und die Projektsteuerungsleistungen für alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie umfangreichen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. In seiner Funktion als öffentlicher Bauherr verfolgt der Eigenbetrieb IKP für alle seine Bauvorhaben die Ziele Qualität in der Gestaltung, Innovationen in der Technik sowie nachhaltiges und energieeffizientes Bauen. Für die Leitung des Geschäftsbereiches Bauprojektmanagement suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich versierte und innovative Führungspersönlichkeit als
Geschäftsführung Hochbau (w/m/d)
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Zu Recht bei uns – Beraten Sie unseren Kommunalbetrieb in juristischen Belangen! Inmitten der Metropolregion Rheinland ist der Kommunalbetrieb Krefeld AöR (KBK) ein zentraler Akteur der Stadt Krefeld, der die Grundversorgung in Krefeld sicherstellt. Seit 2018 kümmert sich der KBK um eine Vielzahl von praktischen und ausführenden Arbeiten der Stadt Krefeld. Die Tätigkeiten erstrecken sich über entscheidende Schlüsselbereiche, darunter Abfall & Entsorgung, Natur & Grün, Abwasser & Entwässerung sowie Straßen mit dem Ziel, die Lebensqualität der Stadt kontinuierlich zu steigern. Als kommunaler Arbeitgeber mit einem vielseitigen Aufgabenspektrum beschäftigen wir 450 Mitarbeitende in verschiedenen Berufsfeldern. Für den Bereich Gebühren, Beschaffung und Recht suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit als
Fachabteilungsleitung Rechtsund Satzungsangelegenheiten (w/m/d)
Aufgrund Ihrer Erfahrungen, Ihrer innovativen Ideen sowie Ihres fachlichen Know-how sind Sie in der Lage, zukunftsweisende ITStrukturen in unserer Stadtverwaltung zu implementieren.
Diese attraktive Position ist für tariflich Angestellte nach EG 15 TVöD vergütet. Für Beamt*innen ist die Funktion nach A 15 besoldet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
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Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Annika Lachmann oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Alexander Wodara oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Birger Abromeit, Sanny Groß oder Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfmJobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
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Die Vergütung dieser attraktiven Vollzeitstelle erfolgt nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD.
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Behörden Spiegel / Dezember 2023
Führungspersönlichkeit mit Umsetzungsstärke gesucht: Sorgen Sie für ein nachhaltiges, positives und gepflegtes Erscheinungsbild der ältesten Stadt Deutschlands!
Steuern Sie mit Ihrer Expertise die Querschnittsfunktionen Finanzen, Personal, Organisation und IT unserer Stadt!
Der Lebens- und Wirtschaftsstandort Trier bietet mit rund 110.000 Einwohner*innen nicht nur kulturelle Wahrzeichen, vielfältige Freizeitangebote und eine beeindruckende Landschaft inmitten des Vierländerecks, sondern auch ein attraktives Arbeitsumfeld, in dem Sie persönlich und beruflich wachsen können. Als Stadtverwaltung schaffen wir gemeinsam einen Mehrwert für unsere Stadt, indem wir Innovationen leben und kreative Lösungen umsetzen. Das Amt StadtRaum Trier setzt sich aus dem ehemaligen Tiefbauamt, Grünflächenamt (ehemals StadtGrün) und der Stadtreinigung zusammen und deckt somit ein breitgefächertes Aufgabenportfolio ab. Für das erfolgreiche Management des Amtes suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit als
Amtsleitung (w/m/d) für das Amt StadtRaum Trier
Die Stadt Wolfenbüttel kümmert sich als kommunaler Dienstleister um die öffentlichen Angelegenheiten im gesamten Stadtgebiet. 1.000 Beschäftigte bearbeiten Tag für Tag einen bunten Strauß an Themen für die rund 53.300 Bürgerinnen und Bürger Wolfenbüttels. Wir verstehen uns als historisch gewachsene und gleichermaßen weltoffene, freundliche und vielfältige Kreisstadt – als Wohnzimmer der Region. Als eine der investitionsstärksten Gemeinden Niedersachsens möchten wir Zukunft gestalten. Hierzu suchen wir im Zuge einer Altersnachfolge zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit als
Stadträtin * Stadtrat (w/m/d) für Finanzen und Interne Dienste
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Elisa Heinen oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Position ist nach Besoldungsgruppe B4 LBesG BW bzw. außertariflich vergütet. Das Jugendamt nimmt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe alle Aufgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII wahr und ist Träger von Tageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren, Einrichtungen der Schulkindbetreuung, ambulanter und stationärer Erziehungshilfe und von Inobhutnahmeeinrichtungen. Im Jugendamt arbeiten rund 4.600 Beschäftigte. Die Finanzverantwortung beträgt etwa 800 Mio. Euro. Das Jugendamt ist fördernder Partner der Träger der Jugendhilfe. Es versteht sich als transparente, fachlich hochqualifizierte und moderne Behörde, die sich als Unterstützerin für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien einsetzt. Ausführliche Informationen finden Sie im Geschäftsbericht des Jugendamtes. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Julia Schwick, Theresa Meister und Raza Hoxhaj zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
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Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Gianna Forcella oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Elisa Heinen oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
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Um dem Strukturwandel in der Region aktiv zu begegnen, wurde im Jahr 2000 die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh (SEG) als Tochtergesellschaft der Stadt Frechen gegründet. Ziel ist eine nachhaltige Baulandpolitik zu betreiben und dadurch positiven Einfluss auf die stadtentwicklungspolitische Gesamtentwicklung der Wohn- und Gewerbegebiete zu nehmen. In den nächsten Jahren soll dabei schwerpunktmäßig das Gelände der ehemaligen Brikettfabrik „Grube Carl“ mit einem Projektvolumen von bis zu 150 Mio. Euro infrastrukturell und baulich entwickelt werden. So entstehen insgesamt ca. 1.500 neue Wohneinheiten für die Stadt Frechen. Um diese bedeutsamen Aufgaben langfristig zu verfolgen, suchen wir idealerweise für das zweite Quartal 2024 eine fachlich versierte und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als
Geschäftsführung (w/m/d) Auf Basis des Großprojektes „Grube Carl“ sowie des geplanten Ruhestandes des bisherigen Geschäftsführers (nebenamtlich) wird die Position im Zuge der Neubesetzung als Vollzeitstelle ausgeschrieben. Gehen Sie davon aus, dass die vertraglichen Rahmenbedingungen Sie überzeugen werden. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Annika Lachmann, Alexander Wodara oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
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Innovative Führungspersönlichkeit gesucht: Gestalten Sie die Zukunft unseres Landkreises an entscheidender Stelle! Im Zentrum Baden-Württembergs und in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart gelegen, zählt der Landkreis Reutlingen zu den wirtschaftsstarken Gebieten der Region. 287.000 Menschen leben in 26 Städten und Gemeinden vor und auf der landschaftlich reizvollen Schwäbischen Alb. Der Landkreis Reutlingen ist mit ca. 1.400 Mitarbeitenden ein attraktiver Arbeitgeber, der sich für Menschen, Natur, Wirtschaft und Kultur einsetzt und immer das Ganze im Blick hat. Nachdem sich der aktuelle Stelleninhaber in den Ruhestand verabschiedet, suchen wir zum 01.10.2024 eine strategisch agierende und umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit, die als
Leitung (w/m/d) des Verwaltungsdezernates die richtigen Impulse für unsere Zukunft setzt. In dieser Funktion obliegt Ihnen die Leitung des Verwaltungsdezernates inklusive der 2. Stellvertretung des Landrates. Die Besoldung dieser attraktiven Stelle erfolgt nach B 2 LBesG BW. Angestellten machen wir ein außertarifliches Angebot. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Yanna Schneider und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Im Zuge der Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine führungs- und facherfahrene Persönlichkeit als
Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Eine anschließende Wiederwahl ist möglich. Wir bieten Ihnen eine Bezahlung nach Besoldungsgruppe B 3 NBesG sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach der NKBesVO.
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Wir suchen zum 1. August 2024 eine Amtsleitung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Die Stadt Haan ist eine entwicklungsstarke Gemeinde mit über 30.000 Einwohner*innen, die verkehrsgünstig zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Wuppertal liegt. Mit ihrer reizvollen Innenstadt, einem familienfreundlichen Umfeld sowie umfassenden naturverbundenen Sportmöglichkeiten bietet die Gartenstadt eine hervorragende Wohn- und Lebensqualität mit einem hohen Freizeitwert.
Die Stelle ist nach A 16 LBesG NRW bzw. nach Entgeltgruppe 15 Ü TVöD bewertet. Dem Baudezernat zugeordnet sind derzeit das Bauverwaltungsamt, das Amt für Stadtplanung und Vermessung, das Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz, das Gebäudemanagement, das Tiefbauamt und der Betriebshof. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt ausdrücklich vorbehalten.
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Amtsleitung Jugendamt (w/m/d)
Wir suchen eine erfahrene und innovationsorientierte Führungskraft, die motiviert ist, das breite Aufgabenspektrum unseres Baudezernates zu verantworten.
Technische Dezernentin / Technischer Dezernent (w/m/d)
Die Stadträtin * der Stadtrat * (w/m/d) soll zugleich zur/zum Stadtkämmerin * Stadtkämmerer (w/m/d) berufen werden.
Die Vergütung dieser unbefristeten Vollzeitstelle erfolgt je nach Qualifikation bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD (ggf. zzgl. Arbeitsmarktzulage).
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Kommunalpolitik
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Kräftigung für Krefeld
enn ich auf unser Krefeld schaue, dann schaue ich auf eine Stadt, die noch immer eine unterschätzte Perle am Niederrhein ist. 230.000 Einwohner, sehr viel Grün, reizvolle Architektur: Vor rund 100 Jahren war Krefeld einmal eine der wohlhabendsten Städte Deutschlands. Das historische Erbe und die reiche Vergangenheit sind noch an vielen Stellen sichtbar. Das ist der eine, der optimistische Blick auf unsere Stadt. Es gibt eine zweite Perspektive, und auch die stimmt: Der Strukturwandel hat vor Krefeld nicht Halt gemacht, die Innenstadt ist im Wandel, es gibt zunehmend soziale Herausforderungen. Aus vielen Reaktionen, die uns im Rathaus in den vergangenen Jahren erreichten, haben wir unsere Schlüsse gezogen. Die Krefelder Bürgerinnen und Bürger spüren, dass sich die Innenstadt neu erfinden muss, um attraktiv zu bleiben.
Problemzone Theaterplatz Es gab in Krefeld viele Jahre ein Negativsymbol für die Innenstadtentwicklung: den Theaterplatz. Trotz aller großen Bemühungen im Rathaus um eine positive Entwicklung der gesamten City konzentrierte sich der Fokus der Menschen sehr stark auf diesen Ort als
Sabine Lauxen ist Beigeordnete für Umwelt und Verbrauchersch., Soziales, Senioren, Wohnen und Gesundheit in Krefeld. Foto: BS/Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Hotspot der Drogenszene. Dabei ist der Krefelder Theaterplatz eigentlich der zentrale Kulturort mit den Instituten Theater, Mediothek und der städtischen Veranstaltungshalle Seidenweberhaus. Wir fragten uns im Rathaus: Wie können wir dauerhaft für eine positive Veränderung sorgen, welche Hilfsangebote sind nötig, und wie schaffen wir, dass die Bürger die Innenstadt als sicher und sauber wahrnehmen? Vor rund einem Jahr wurde in Krefeld unter der Leitung unseres Oberbürgermeisters Frank Meyer (SPD) das „Stärkungspaket Innenstadt“ erarbeitet, politische Mehrheiten wurden gefunden und die
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it dem Projekt „Nachverdichtungspotenzial-Ermittlung per KI“, welches die Stadt gemeinsam mit dem Unternehmen syte betreibt, soll innerstädtisches Baupotenzial mittels KI-gestützter Analyseverfahren rechtsverbindlich identifiziert und nutzbar gemacht werden. Dabei soll eine umfassende Datenbasis geschaffen entstehen, mit deren Hilfe nicht nur das Ausbaupotenzial gefördert wird, sondern auch die sozioökonomische Transformation und energetische Sanierungspotenziale unterstützt werden.
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Wie das „Stärkungspaket Innenstadt“ für die Krefelder City wirkt (BS/Sabine Lauxen) Innenstädte im Wandel: „Handeln und Helfen“ als Reaktion auf soziale Herausforderung am Beispiel von Krefeld. Dort hat die Stadtverwaltung ein Drogenhilfezentrum eingerichtet und den Kommunalen Ordnungsdienst gestärkt. Die Ergebnisse werden zunehmend sichtbar. Fachabteilungen in der Verwaltung entsprechend ausgestattet. Rund ein Jahr später zeigt sich: Die Effekte des Stärkungspakets sind vielerorts ersichtlich, am besten wahrscheinlich am Theaterplatz, auf dem sich die Szene früher aufhielt, der nun wieder ein Platz mit Aufenthaltsqualität für Jung und Alt ist. Dieser Platz konnte sich nur so positiv entwickeln, weil das „Stärkungspaket Innenstadt“ eben nicht allein auf repressive Maßnahmen setzt, sondern das Helfen stark in den Fokus nimmt. Dahinter steht eine Überzeugung, die Kern unseres Miteinanders in der Stadtgesellschaft sein muss. Es gibt keine Menschen zweiter Klasse, wir alle zusammen sind Stadtgemeinschaft. Die Suchtkranken, die sich früher auf dem Krefelder Theaterplatz aufhielten, haben sich ihr schweres Schicksal nicht ausgesucht. Es sind Menschen, die oft durch private Rückschläge, falsche Freunde oder berufliche Schwierigkeiten an einem bestimmten Punkt im Leben auf die schiefe Bahn geraten sind. Die Perspektive auf diese Menschen und ihr Schicksal hat unser Agieren in Sachen Innenstadtentwicklung wesentlich mitbestimmt. Unsere Krefelder Schlussfolgerung heißt „Handeln und Helfen“ – dahinter steckt die Überzeugung, dass nur der Gleichklang von Hilfsmaßnahmen im sozialen Bereich sowie ordnungsrechtlichen Maßnahmen dauerhaft für eine positive Entwicklung sorgen kann. Für diese Perspektive stehen Oberbürgermeister Frank Meyer, Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian und ich als Sozialdezernentin.
Woraus besteht das Paket? Zum „Stärkungspaket Innenstadt“ gehören in Krefeld zahlreiche Bausteine. Wir haben ein Drogenhilfezentrum eingerichtet, den Bereich Streetwork gestärkt und wir arbeiten an einer Entwicklung unserer Notschlafstelle zu einem echten „Obdach Krefeld“. Ordnungsrechtlich wiederum wurden für unsere Innenstadt unter ande-
Öffentliche Wirksamkeit zeigen
Der Theaterplatz in Krefeld als zentraler Kulturort.
Foto: BS/Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
rem strengere Regeln für Alkoholkonsum und Bettelmöglichkeiten aufgestellt. Unser Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) wurde personell deutlich aufgestockt, mit nunmehr 48 Stellen zeigt er an sieben Tagen in der Woche für täglich 16 Stunden Präsenz auf den Straßen. Zur Stärkung des KOD gehört auch eine bessere materielle Ausstattung mit Bodycams und mehr Fahrzeugen; zum Beispiel ist der Ordnungsdienst nun mit einer Fahrradstaffel unterwegs. Auch an stadtgestalterischen Maßnahmen – mehr Attraktion durch Begrünung und Sitzmöglichkeiten in der City, mehr wertige Plätze – wurde gearbeitet. Mit all diesen Maßnahmen verfolgen wir das Ziel, die Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu steigern, gleichzeitig passgenaue Hilfe für Bedürftige anzubieten. Das kostet Geld, viel Geld: Wir sehen aber, dass es sinnvoll investiert ist. Insbesondere mit der Eröffnung des Drogenhilfezentrums, kurz DHZ, haben wir eine Erwartung verbunden. Ob diese sich erfüllen kann, das wussten wir vor einem Jahr natürlich noch nicht. Das DHZ liegt an der Schwertstraße, in der Nähe des Krefelder Hauptbahnhofs und direkt angrenzend an die Kern-Innenstadt. Aktuell ist das Drogenhilfezentrum an 365 Tagen im Jahr von 10 bis 18 Uhr geöffnet. 16 Mitarbeitende, teilweise in Teilzeit, sind dort tätig.
Es gibt keine Menschen zweiter Klasse, wir alle zusammen sind Stadtgemeinschaft.“
Natürlich gibt es im Vorfeld immer Kritiker, die einwenden, dass genau dieser Standort ungeeignet sei. Unsere erste Bilanz nach acht Monaten zeigt aber, dass das Angebot des DHZ wachsenden Zuspruch erfährt und die Standortwahl richtig war. Wir erreichen zunehmend die Klientel, und das liegt sicherlich auch in der Angebotsstruktur begründet. Neben einem Drogenkonsumraum bietet das DHZ auch einen angeschlossenen Tagestreff („Café Pause“), ein medizinisches Basisangebot („Medipoint“) sowie eine ausreichend große Außenfläche. Lag die Zahl der Konsumvorgänge im April im ersten vollen Betriebsmonat noch bei 1.001, so ist sie inzwischen auf 1.321 im Oktober gestiegen. Die Zahl der Klienten ist von anfangs 97 auf 130 im Oktober gestiegen. Im Konsumraum gibt es sowohl Kabinen für inhalativen und nasalen Konsum als auch Bereiche für intravenösen Konsum. Betreiber
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KI-unterstützte Stadtplanung Dortmund hebt Potenzial mit innovativer Technologie (BS/sl) Angesichts eines angespannten Wohnungsmarktes und Baugrundmangels in den urbanen Zentren kann Wohnraumverdichtung und -sanierung bislang nicht erschlossene Potenziale heben. Um solche Projekte angehen zu können, bedarf es aber zunächst passender Grundstücke in den Häuserschluchten der Großstädte. Bei der Stadt Dortmund kommt beim Finden solcher Grundstücke Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz.
3D-Modell offenbart Potenziale Durch die Einspeisung der Bebauungspläne im XPlan-Format ist eine Darstellung des Dortmunder Stadtgebietes in dreidimensionaler Ansicht möglich. Zusätzlich werden durch die KI-Analyse Flächenpotenziale identifiziert, sodass auch andere Aspekte für eine nachhaltige Stadtplanung errechnet werden können. Beispiele wären Parkflächennutzungen und Gründachpotenziale, die Analyse von städtischen Wärmeinseln oder die Berechnung von PhotovoltaikPotenzialen und Energiebedarfen. Je nach Art der Suche können verschiedene Nutzungsarten ausgewählt und mit einer Echtzeit-Berechnung von
des Drogenhilfezentrums ist die Caritas, die mit einem Team von Sozialarbeitern in der Einrichtung präsent und eng mit der Szene im Austausch ist. Jeder Konsumvorgang im Drogenkonsumraum ist einer, der nicht im öffentlichen Raum stattfinden. Diese Spritzen landen nicht auf der Straße. Die Klienten erfahren vor und nach dem Aufsuchen des Drogenkonsumraums Betreuung. Mit der Einrichtung des Drogenhilfezentrums sind also auch positive Effekte für das Innenstadtbild verbunden.
Mit einem 3D-Modell einer Stadt verschafft man sich einen schnellen Überblick
Foto: BS/Adobe Firefly
Dass „Handeln und Helfen“ zusammen gedacht werden, kann jede Bürgerin und jeder Bürger auf der Straße sehen. Zu bestimmten Zeiten sind in Krefeld die Streetworker und der Kommunale Ordnungsdienst gemeinsam auf den Straßen unterwegs. Sie haben mit dem „Kontaktpunkt City“ auch eine Anlaufstelle, die Bürger aufsuchen und Hinweise geben können. Drogenkonsum ist im öffentlichen Raum untersagt, der KOD verweist gemeinsam mit den Streetworkern stets auf das Angebot des Drogenhilfezentrums. Ein Effekt der ordnungspolitischen Maßnahmen ist, dass es nahezu keinen Drogentourismus von auswärts mehr nach Krefeld gibt. Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Verständnis für die Notwendigkeit des Drogenhilfezentrums sehen. Diese Akzeptanz insbesondere in den angrenzenden Quartieren konnten wir nur erreichen, weil es begleitend zur Eröffnung zahlreiche städtische Maßnahmen zur Stärkung der Quartiere gab. Quartiersbüros sind eingerichtet worden, Reinigungsintervalle wurden intensiviert, Ordnungsdienst und Streetwork zeigen stark Präsenz, auf Spielplätzen wurden Angebote gestärkt, damit diese nicht zum Rückzugsort der Szene werden. „Handeln und Helfen“ – wir legen in Krefeld nicht die Hände in den Schoß, sondern arbeiten weiter daran, dass das Programm dauerhaft Erfolg hat. Es gibt weiter Hinweise aus der Bürgerschaft, die wir aufnehmen und gemeinsam mit den Anliegerinnen und Anliegern an einer Lösung arbeiten. Das „Stärkungspaket Innenstadt“ ist für mich ein wirklicher Erfolg, den wir gemeinsam mit vielen Akteuren in unserer Stadt erreicht haben.
Fördermitteln unterfüttert werden. Michael Lenkeit, der Leiter des Business Information Service der Wirtschaftsförderung Dortmund, beschreibt den Einsatz der Plattform als zeitsparend: „Wir setzen das Tool der Firma syte für die Qualifizierung bestehender Gewerbegebiete ein. Wir vergleichen zunächst das mögliche Maß der baulichen Nutzung aus den Bebauungsplänen mit dem tatsächlichen realisierten Maß. Der Abgleich unterstützt uns bei der Ermittlung konkreter Aktionsräume. Mit „konventionellen Methoden“ würde dieses Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen, die personellen Ressourcen vorausgesetzt.” Technische Innovationen und interaktive Modelle für Städte und Kommunen können Gemeinden helfen, ihr Potenzial schneller zu erkennen und zu nutzen. Gleichzeitig kann es dabei unterstützen, klimarelevante und energiesparende Maßnahmen gezielter, sowie zeitnah umzusetzen. Projekte wie in Dortmund zeigen, dass Technologie viel zur Effizienz von städtischen Planungs- und Baumaßnahmen beitragen kann und sie gleichzeitig transparenter gestaltet, sodass auch Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Stadtentwicklung eingebunden werden können.
Kommunaler Haushalt
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„Bedeutung des Internen Kontrollsystems“
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist beser IKS bei Kasse und Subsystemen Landkreis Bergstraße
Landkreis Darmstadt- Dieburg
Stadt Hanau
Hochtaunuskreis
Landkreis Kassel
Landkreis Limburg-Weilburg
Main-Taunus-Kreis
Odenwaldkreis
Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt.
Rechtemanagement angemessen
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digitale Abbildung (Workflow)
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Dokumentation zum IKS vorhanden
3,3
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3,3
3,3
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Beachtung des Vier-Augen-Prinzips
7,8
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8,1
4,1
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5,0
Dokumentation zum IKS vorhanden
5,6
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Foto: BS/privat
Vier-Augen-Prinzip sinnvoll
Keine Körperschaft war durchweg gut aufgestellt. In allen Kommunen waren wir nicht zum ersten Mal und auch damals hatten wir schon Veränderungen gefordert. Automatisierte Schnittstellen zwischen den Subsystemen und dem Rechnungswesen setzte überhaupt nur eine einzige Körperschaft ein – und das auch nur in Teilbereichen.
Die Überörtliche Prüfung empfiehlt allen Körperschaften, eine wirksame Funktionstrennung und gezielte Kontrollen einzurichten (Vier-Augen-Prinzip), um das Risiko von dolosen Handlungen zu verringern. Zahlungsdaten sind so weit wie möglich automatisiert über Programmierschnittstellen zu übertragen. Prozesse und Überwachungsmaßnahmen sollten im Rahmen eines IKS schriftlich dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2023, Hessischer Landtag, Drucksache 20/11686 vom 21. November 2023, S. 248 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter rechnungshof.hessen.de abrufbar.
IKS Kasse
Auch im aktuellen Kommunalbericht 2023 haben wir das IKS untersucht. Das Prüfungsvolumen bei sieben Körperschaften lag bei rund 3,3 Milliarden Euro. Unsere Ergebnisse sind klar. Teilweise haben Kassenmitarbeitende Administratorenrechte und können so Stammdaten ändern oder auch neue Zahlungsempfangende aufnehmen.
IKS Subsysteme
Wer kennt nicht die Schlagzeilen: „Mitarbeiter(in) hat x Tausend Euro auf eigenes Konto transferiert“? Große Summen sowie unzählige Empfängerinnen und Empfänger sind regelmäßig die Basis für Straftaten. In der schieren Masse an verschiedensten Geldsummen und Auszahlungsempfangenden gehen Unregelmäßigkeiten eben zu leicht unter. Dagegen helfen nur Interne Kontrollsysteme (IKS). Natürlich stehen Kontrollen im Spannungsverhältnis zum Vertrauen. Kontrollen sind aber dann unerlässlich, wenn Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst mit öffentlichen Mitteln und folglich mit unserem Steuergeld umgehen. Deswegen untersuchen wir regelmäßig und wiederkehrend die IKS. Leider nicht immer mit dem gewünschten Erfolg. Oft werden die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen erst ergriffen, nachdem es bereits zu sogenannten dolosen Handlungen kam. Das ist zwar immerhin richtig. Allerdings würden wir uns dies schon im Vorfeld krimineller Handlungen wünschen. Zu oft finden wir Unzulänglichkeiten und müssen immer wieder vorbeugende Maßnahmen thematisieren und einfordern.
Es wurden Bewertungen zwischen 0 und 10 Punkten vergeben. Die Summe der erreichten Punkte der untersuchten Subsysteme wurde ins Verhältnis zur Anzahl der untersuchten Subsysteme gesetzt. = sachgerecht (6,7 bis 10 Punkte) = teilweise sachgerecht (3,3 bis 6,6 Punkte) = nicht sachgerecht (0 bis 3,2 Punkte) Quelle: BS/eigene Erhebungen
Fördermittel zur Steigerung der Lebensqualität Finanzierungshilfen bei EU-Förderprogrammen (BS/Marlies Vossebrecker) Den gebeutelten Kommunen hilft in der aktuell wirtschaftlich instabilen Zeit jede finanzielle Unterstützung weiter. Daher ist es kaum verwunderlich, dass das Kofinanzierungsangebot des Landes Niedersachsen deutlich häufiger als noch im Vorjahr beantragt worden ist. Die Kofinanzierungshilfe (Kofi) richtet sich an finanzschwache Kommunen, die EU-Förderprogramme in Anspruch nehmen möchten, um Projekte zur nachhaltigen Gestaltung vor Ort umzusetzen. Üblicherweise müssen solche Kommunen einen Eigenanteil aufbringen, damit die EU-Förderung bewilligt wird. Gerade finanziell schlechter gestellte Kommunen haben daher kaum Chancen auf wichtige Investitionen. Hier steuert die Kofinanzierungshilfe Niedersachsens gegen.
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Die von den Kommunen angestoßenen Projekte verbessern nicht nur die Lebensqualität vor Ort, sondern tragen auch zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume bei.“
Wiebke Osigus, niedersächsische Europa- und Regionalministerin
Als Voraussetzung für eine Förderung durch das Land Niedersachsen muss die von der Kommune geplante Maßnahme zunächst überhaupt durch eine Förderrichtlinie Niedersachsens unterstützt werden. Außerdem darf die Förderung durch den Haupt-
zuwendungsgeber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein. Schließlich muss die entsprechende Kommune nachweisen, dass ihre Steuereinnahmekraft innerhalb eines dreijährigen Zeitraums in der Vergangenheit deutlich unterdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Kommunen ihrer Größe war.
Verdoppelte Nachfrage Insgesamt haben im Jahr 2023 für die Kofinanzierungshilfe Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro zur Verfügung gestanden. Doch die Summe an tatsächlich beantragten Fördermitteln fiel mit mehr als elf Millionen Euro beinahe doppelt so hoch aus. Insgesamt haben 64 niedersächsische Städte und Gemeinden im Jahr 2023 Unterstützung durch Kofinanzierung bei den vier Ämtern für regionale Landesentwicklung beantragt. Diese Anträge werden nun in Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung und den kommunalen Steuerungsausschüssen ausgewertet, um die Vorhaben mit den besten Erfolgsaussichten für Entwicklungen auszumachen. „Eine verlässliche Förderung seitens des Landes ist gerade vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen für finanzschwache Kommunen essenziell. Wir ermöglichen diesen mit der Kofi, von der EU-Strukturförderung zu profitieren“, erläuterte Europa- und Regionalministerin Wiebke Osigus den Erfolg des Unterstützungsangebots Niedersachsens. Die von den Kommunen angestoßenen Projekte verbesserten nicht nur die Lebensqualität der Menschen vor Ort, sondern trügen auch zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume bei, so Osigus weiter.
„Wir lernen jetzt für die digitale Zukunft. Und das soll Schule machen.“ Fördern, was NRW bewegt.
Manfred vom Sondern, Chief Digital Officer von Gelsenkirchen, macht seine Heimatstadt zur digitalen Vorzeigekommune. Dazu gehören modern ausgestattete Schulen und Klassenzimmer mit interaktiven Whiteboards. Ermöglicht durch: die NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Die ganze Geschichte unter: nrwbank.de/gelsenkirchen
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en Auftakt gab Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW. Sie nannte das ambitionierte Ziel, NRW solle zur ersten klimaneutralen Metropolregion in Deutschland transformiert werden. Nicht nur für künftige Generationen seien Investitionen in den Klimaschutz entscheidend, so Neubaur. Die Politik müsse unter Berücksichtigung einer deutlichen Planungsbeschleunigung und Entbürokratisierung die Rahmenbedingungen schaffen, ohne eine detaillierte Gesamtplanung aufzuzwingen. So seien ursprünglich als Unterstützung zum Ausbau Erneuerbarer Energien und zur Wärmewende 500 Millionen Euro für Kommunen in NRW veranschlagt worden, betont Neubaur. Wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds und wegen der Haushaltssperre müsste allerdings nun für Ersatz der Fördermittel gesorgt werden. Die Ministerin bestätigte, dass teilweise bereits zugesagte Mittel vorerst nicht ausgezahlt werden könnten, was zu Unterbrechungen oder gar zum Abbruch bereits begonnener Vorhaben führen könne.
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Sorgenkind Energiewende Kommunen und Versorgerunternehmen unter Strom (BS/Marlies Vossebrecker) Wie kann der Umstieg von fossilen auf Erneuerbare Energien in Kommunen gelingen? Um diese Frage ging es unter anderem beim Stadtwerke-Forum der NRW.Bank in Düsseldorf. Kommunen und Stadtwerke erörterten Probleme sowie Herausforderungen bei der Wärmewende und der künftigen Energieversorgung.
Interkommunale Zusammenarbeit
Enormer Investitionsbedarf
NRW solle zur ersten klimaneutralen Metropolregion in Deutschland transformiert werden, erklärte Mona Neubaur, Ministerin für WirtFoto: BS/Schmidt-Domine, NRW.BANK schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, auf dem Stadtwerke-Forum der NRW.Bank.
In welch misslicher Lage sich die Versorgungsunternehmen aktuell befinden, machte Holger Gassner deutlich, Geschäftsführer der BDEW-Landesgruppe NRW. Neben der verlässlichen Versorgung mit Energie komme ihnen immer häufiger die Aufgabe des Krisenmanagements zu, wie etwa das Hochwasser 2021 gezeigt habe. Aktuell bestehe die größte Herausforderung im Transformationsprozess der Energiequellen und -netze. Denn das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft solle hauptsächlich durch grünen Strom und grünen Wasserstoff gespeist werden, so Gassner. Damit dies gelinge, sei der Ausbau Erneuerbarer Energien mitsamt
der zugehörigen Netze erforderlich, ebenso wie die Instandsetzung der bereits bestehenden Netze sowie der Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur. Es seien in NRW nicht nur Engpässe aufgrund des knappen Zeitplans zu erwarten, sondern auch ein enormer Investitionsbedarf, bei dem sich die staatlichen Hilfen in Höhe von 500 Millionen Euro wohl wenig bemerkbar machen dürften. Allein bis 2030 seien laut Gassner rund 600 Milliarden Euro notwendig, um die gesteckten Klimaziele und die Energiewende umzusetzen. Bis 2045 rechnet er sogar mit Kosten von bis zu einer Billion Euro.
Carsten Liedtke, Vorsitzender des Vorstands der VKU-Landesgruppe NRW und Vorsitzender des Vorstands der Stadtwerke Krefeld AG, zeigte Möglichkeiten und Probleme bei der Wärmewende am Beispiel der Stadt Krefeld als „typischer deutscher Großstadt“ auf. Aktuell würden 72 Prozent der Gebäude mit Erdgas versorgt, 14 Prozent mit Heizöl bzw. Holz und zwölf Prozent mit Nachtspeicher bzw. Wärmepumpe. Bis zum Jahr 2045 sollten 70 Prozent der Energie aus Nachtspeichern bezogen werden und lediglich 20 Prozent noch aus Gas. Liedtke nannte als Voraussetzung der Wärmeplanung eine gute Struk-
tur, die etwa Arbeitsgruppen, einen Expertenrat oder gemeinsamen Datenraum sowie Entscheidungen mit Ratsbeschlüssen impliziere.
Fernwärme nicht für Einfamilienhäuser geeignet Die Etablierung der Fernwärme bezeichnete er als größte Herausforderung. Denn sie sei nur für Mehrfamilienhäuser und für Häuser ab etwa sechs Wohneinheiten mit überdurchschnittlichem Wärmeverbrauch geeignet. Fernwärme sei allerdings nur dann effizient, wenn das Netz dicht gelegt werde, betonte Liedtke. Im Durchschnitt betrügen die Kosten für einen Meter Fernwär-
Jeder muss seinen Weg gehen
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er nicht gerade das 49-EuroTicket nutzt, weiß, dass die Preise für ein Bus- oder Bahnticket recht hoch sind. Deshalb ist es für viele Menschen günstiger, mit dem Auto in die Stadt zu fahren und flexibel zu sein. Wie lässt sich das nachhaltig ändern? Schon mehrfach gab es in Städten und Regionen Europas Überlegungen, den ÖPNV kostenlos anzubieten. In Luxemburg ist dies seit 2020 der Fall. Damit soll den finanziell schwächeren Haushalten die Nutzung des ÖPNV ermöglicht werden. Aber verbessert ein kostenloses Angebot auch die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel? Das war eine der Fragen, die auf dem Tomorrow.Mobility World Congress 2023 in Barcelona besprochen wurden. Bei der Antwort sind sich Mobilitätsexperten wie Miquel Nadal einig. „Kostenloser Nahverkehr ist keine gute Idee, wenn es darum geht, Menschen vom Auto in die öffentlichen Verkehrsmittel zu bekommen“, sagt Nadal. Statt Autofahrern würden sich eher Menschen, die den ÖPNV oder das Fahrrad bereits nutzen, animiert fühlen, mit Bus und Bahn zu fahren. Der Autofahrende hingegen bleibe. Zwar können günstige Preise den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel erleichtern. Aber ein weitreichender Schritt hin zur Mobilitätswende lässt sich so nicht herbeiführen. Wichtig für die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wäre eine Vernetzung aller Angebote des öffentlichen Verkehrs. Wenn alle Abschnitte einer Reise vom ersten bis
menetz rund 3.000 Euro – in allen Kommunen, deutschlandweit. Die zur Finanzierung bereitgestellten staatlichen Mittel müssten daher unbedingt vor dem Einsatz gründlich geprüft werden. Ohnehin reiche die Bundesförderung nicht aus und müsse erhöht werden, appellierte Liedtke und erklärte, für die Wärmewende würden pro Jahr etwa drei Milliarden Euro benötigt. Neben der Frage nach der Finanzierung bereitet ihm angesichts des erheblichen Personalmangels auch die Frage nach Kapazitäten im Tief-, Rohrleitungs- und Kabelbau Sorgen. Die Gasversorgung werde parallel nicht weiter ausgebaut, jedoch auch nicht aktiv zurückgebaut. Liedtke schloss mit der These, dass die Bündelung aller Erzeugungs-, Netz- und Versorgungskompetenzen maximales Synergiepotenzial hervorbringe.
Wie man den ÖPNV attraktiver machen kann (BS/sr) Der öffentliche Personennahverkehr soll eine tragende Säule der Mobilitätswende sein. Das 49-Euro-Ticket kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Doch auch nach der Einführung des Tickets ist das Auto in Deutschland das Transportmittel Nummer eins und die Verkehrswende kommt nur langsam voran. über das tatsächliche Angebot. Randolf Wilson, Leiter der Verkehrsabteilung im Kumasi Metropolitan Assembly (KMA) der ghanaischen Stadt Kumasi berichtet, dass die Verwaltung über keine Kenntnisse verfügt, wer überhaupt als Taxifahrer arbeitet. Deshalb werde der öffentliche Verkehr noch von inoffiziellen Angeboten dominiert. Damit die Mobilitätswende klappt, muss also jedes Land, jede Stadt und jede Region selbst herausfinden, welche Schritte hin zu einer erfolgreichen Wende nötig sind.
Daten sammeln Verkehrsplanung wird auch im Zusammenhang mit der Mobilitätswende immer wichtiger. Auch versuchen einige Städte, das Auto zumindest teilweise aus den Innenstädten zu Foto: BS/Adobe Firefly entfernen.
zum letzten Kilometer einfach und an einem Ort durchzuführen sind, kann das ein weitaus größerer Anreiz sein, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Erfahrungen, die dabei gesammelt werden, könnten dann zur Optimierung des Verkehrsnetzes genutzt werden.
Kein Allheilmittel Aber auch die Bündelung des Angebotes und der einfache Zugang zum selben sind kein Allheilmittel für die Mobilitätswende. Eine Lösung für alle kann es bei einem so komple-
xen und individuellen Thema wie der Mobilitätswende nicht geben. Allein in Europa sind die Anforderungen in Städten so unterschiedlich, dass klar ist, dass ein Modell unmöglich auch auf ein anderes passen kann. Während in europäischen Großstädten wie Amsterdam die Frage der Integration und Vernetzung eine entscheidende Rolle spiele, wie Chris de Veer, Strategic Advisor Smart Mobility bei Amsterdam Smart City berichtet, fehlt in Ländern wie z. B. Ghana der Überblick
Wie aber findet sich nun eine geeignete Lösung für einzelne Regionen? Die Antwort ist ebenso simpel wie offensichtlich, es gilt Daten zu sammeln. Ob dies nun über AppNutzungen, Auslastungszählungen oder doch dem direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgt, ist dabei egal. Gesammelte Daten von Apps sind leichter zu sammeln und liefern auch einen besseren Gesamtüberblick, besonders wenn es um die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs geht. Das Gespräch mit der Bürgerschaft liefert dafür einen Einblick, welche Probleme die Menschen mit dem Nahverkehr haben und wo sie Verbesserungsbedarf sehen. Das Ge-
Auch kleineren Gemeinden kann die Umsetzung der Wärmplanung gelingen, wie Karl-Heinz Ricken erläuterte, Kämmerer der Gemeinde Bad Sassendorf und Geschäftsführer der Gemeindewerke Bad Sassendorf GmbH & Co KG. Ein entscheidender Faktor sei dabei die interkommunale Zusammenarbeit. Gemeinsam mit zwei benachbarten, ebenfalls kleineren Gemeinden habe Bad Sassendorf einen Förderantrag gestellt, dessen Durchführung für das Jahr 2024 geplant sei. Vorteile der interkommunalen Zusammenarbeit erwachsen laut Ricken aus Einsparungen bei Personal und Finanzressourcen sowie aus dem größeren Auftragsvolumen, das wiederum den Zuschlag größerer Planungsbüros begünstige. Die Gemeinden selbst hätten zunächst eine Potenzialanalyse erstellt und verschiedene Maßnahmen für ein Energiekonzept geprüft. Außerdem sind zusätzlich ein kleiner Windpark mit fünf Windkraftanlagen und eine kleine Photovoltaik-Anlage errichtet worden.
spräch mit ihnen kann also auch dabei helfen, herauszufinden, welche Daten für eine Region überhaupt relevant bei der Planung eines Konzeptes sind. So ist zum Beispiel auch noch einmal deutlich geworden, dass Männer und Frauen bei der Nutzung des ÖPNV ganz unterschiedliche Anforderungen und Bewegungsmuster aufweisen. Das große Problem der Datengewinnung für den öffentlichen Sektor sei aktuell allerdings, dass ein großer Unterschied zwischen den vorhandenen Datenmengen des öffentlichen Sektors und privaten Unternehmen liege, wie Linda Pilkat von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) auf der Tomorrow. Mobility erklärte. Eine Diskrepanz, die auch zwischen den Unternehmen für ein Ungleichgewicht sorgt. So zum Beispiel die Hoheit über Livedaten der Deutschen Bahn, die das Bundeskartellamt erst kürzlich für rechtswidrig erklärte (siehe Behörden Spiegel-Ausgabe November 2023, S. 6). Ein Austausch von Daten zwischen Ländern und Städten könnte dem öffentlichen Sektor beim Schließen der Datendiskrepanz helfen. Durch den Austausch zwischen einzelnen Städten können zumindest allgemeingültige Daten in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und mit lokalen Daten ergänzt werden. Eine weit aufgestellte Datenbasis als Grundlage für Entscheidungen, die die nächsten Jahre der Verkehrs- und Stadtentwicklung bestimmen werden, sind definitiv ein Ziel, dass es zu verfolgen gilt.
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ierbei könnte Wasserstoff perspektivisch eine große Rolle spielen: Denn dieser kann durch überschüssige Energie, die bei entsprechender Witterung in den Wind- und Solarparks anfällt, mittels Elektrolyse erzeugt werden. Der Wasserstoff lässt sich ins Gasnetz einspeisen, dort transportieren, speichern und sektorenübergreifend einsetzen (Strom, Wärme, Mobilität). Aber: Ist das Gasnetz fit genug, um diesen zu transportieren? Kann der Wasserstoff mit Erdgas gemischt werden, wenn die Sonne nicht scheint? Ist das dabei entstehende Mischgas genauso wie Erdgas nutzbar? Sind Nachrüstungen nötig und wenn ja: wo? Zusammen mit Anwohnerinnen und Anwohnern haben wir von Netze BW GmbH, dem größten Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg, diese Fragen in unserem Netzlabor „Wasserstoff-Insel Öhringen“ untersucht.
Wärmewende dank grüner Gase Pilotprojekt Wasserstoff-Insel Öhringen
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eihnachtszeit ist in der Metropolregion Nürnberg auch eine faire Zeit. Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern beispielsweise schenkt ihren kommunalen Mitarbeitenden, den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Ehrenamtlichen einen Adventskalender mit Fairtrade-zertifizierter Schokolade. In der gesamten Region ist die „stade Zeit“ ohne Lebkuchen undenkbar. Vielerorts genießt man die Leckerei als faires Produkt, will heißen: überwiegend hergestellt aus fairen, biologischen und regionalen Zutaten. Der „Faire Schwabacher Lebkuchen“ zum Beispiel enthält Haselnüsse aus dem nahegelegenen Oberreichenbach sowie Apfelsaft und Dinkelvollkornmehl aus dem Gemeindeteil Gustenfelden. Der Schwabacher Lebkuchen ist Ergebnis regionaler Kooperationen: Schwabach tauschte sich mit den Städten Nürnberg und Erlangen aus, die bereits faire Lebkuchen auf dem Markt hatten. So konnten zum Beispiel Tipps zu nachhaltigen Verpackungsmöglichkeiten und Design weitergegeben werden.
Der Fair-Trade-Gedanke wird seit Jahren gelebt Dass es in der Metropolregion Nürnberg an vielen Orten – und nicht ausschließlich in der Weihnachtszeit – fair zugeht, ist kein Zufall. Schon 2017 wurde die Region, ein Zusammenschluss aus 23 Landkreisen und elf kreisfreien Städten aus Ober- und Mittelfranken sowie Teilen von Unterfranken und der Oberpfalz, als Fairtrade-Region ausgezeichnet. Mit der „Entwicklungsagentur Faire Metropolregion“ hat das Netzwerk seit 2018 eine Anlaufstelle, die nicht nur die Aktivitäten im fairen Handel unterstützt, sondern auch das Thema nachhaltige Beschaffung in den Kommunen
Energien nachgebildet und die Auswirkungen von volatilen Wasserstoff-Gehalten im Netz untersucht werden.
Nicht allein auf Strom setzen (BS/Heike Grüner) Keine Frage, Erneuerbare Energien stehen unerschöpflich zur Verfügung. Wetterbedingt sind sie jedoch starken Schwankungen unterworfen. Kann der Strom in Phasen hoher Produktion nicht direkt genutzt werden, führt das zu Abschaltungen der Wind- und Photovoltaikanlagen. Darum ist die Speicherung von Erneuerbaren Energien eine der größten Herausforderungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Energie- und Wärmewende. wie eine Insel innerhalb des Netzes. In diesem „Inselgebiet“, wozu eine selbstgenutzte Liegenschaft der Netze BW und rund 30 angrenzende Haushalte gehören, werden dem Erdgasnetz Schritt für Schritt bis zu 30 Volumenprozent Wasserstoff beigemischt. Wie das gelingt? Der benötigte Wasserstoff wird mittels eines Elektrolyseurs erzeugt. Dabei wird Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. Der dazu erforderliche Strom stammt aus Erneuerbaren Energien. In weiteren Anlagen wird der Wasserstoff zwischengespeichert, dem Erdgasnetz beigemischt und das entstandene Mischgas dann in das „Inselnetz“ eingeleitet.
Enge Kooperation mit der Anwohnerschaft
Schauplatz unseres Leuchtturmprojektes der Wärmewende ist Öhringen, eine Stadt im Nordosten Baden-Württembergs. Ein örtlich begrenztes Gebiet wurde hier vom bestehenden Erdgasnetz abgetrennt und eigenständig versorgt – quasi
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Mit der „Wasserstoff-Insel Öhringen“ beweisen wir, dass das Erdgasnetz bereits heute eine klimaschonende Energieversorgung mithilfe von regenerativ erzeugtem Wasserstoff ermöglicht. Denn klar ist: Die Energiewende dreht sich meist um Windkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen und Elektroautos. Mindestens genauso wichtig ist aber die Wärmeversorgung, die zu den größten Energieverbrauchssektoren in Deutschland gehört. Und hier spielt Wasserstoff eine entscheidende Rolle, weshalb das Projekt wichtige Erkenntnisse
Durch die Wasserstoff-Insel wird dem Erdgasnetz einer abgetrennten Parzelle der OrtFoto: BS/Netze BW schaft Öhringen Wasserstoff beigemischt.
liefert – auch über die Grenzen von Öhringen hinaus. Seit November 2021 versorgen wir unsere Betriebsstelle in Öhringen mit einem Erdgas-Wasserstoff-Gemisch. Im Sommer 2022 haben wir das Ziel – die Beimischung von 30 Volumenprozent Wasserstoff ins Erdgasnetz – erreicht. Anschließend startete Phase zwei, in der seitdem die umliegenden Haushalte ebenfalls das Mischgas für die alltäglichen Dinge wie Kochen und Heizen nutzen können. Der WasserstoffAnteil wurde auch hier schrittweise auf bis zu 30 Volumenprozent erhöht. Diese Zielmarke ist ein besonderer Meilenstein im Rahmen der Wärmwende. Das Einbeziehen der Nachbarschaft ist für ein möglichst realistisches Szenario besonders wichtig.
Schließlich hat jeder ein anderes Nutzungsverhalten; auch die verbaute Technik, wie Gasthermen und Gasherde, ist nicht überall gleich. Netze BW möchte daher zusammen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Stadt Öhringen zeigen, dass schon heute mit der bestehenden Infrastruktur sowohl netz- als auch anwenderseitig, also mit den Bestandsgeräten beim Kunden, so ein hoher Wasserstoffanteil möglich ist. Damit machen wir uns für eine klimafreundlichere und sozialverträgliche Wärmewende stark. Erweitert wird das Projekt in der nun beginnenden Heizperiode: Neben der zuvor beschriebenen schrittweisen Beimischung sind ab jetzt auch volatile Einspeisungen vorgesehen. Damit sollen die schwankenden Erneuerbaren
Vom Lebkuchen bis zur IT-Ausstattung Nachhaltige Beschaffung in der Metropolregion Nürnberg (BS/Daniela Ramsauer) Die Metropolregion Nürnberg ist Vorreiterin in der nachhaltigen und fairen Beschaffung. Seit einigen Jahren sind Landkreise, Städte und Gemeinden in diesem Bereich aktiv. Inzwischen hat sich ein stabiles und lebendiges Netzwerk entwickelt – mit einem Kernnetz aus 86 Pakt-Kommunen.
Dr. Bärbel Kofler (in der Mitte mit Korb), Parlamentarische Staatssekretärin der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zu Gast auf dem 3. „Fair Foto: BS/Rudi Ott Trade Gipfel“ der Metropolregion Nürnberg in Fürth
begleitet. Im Jahr 2019 hat die Metropolregion den Pakt zur nachhaltigen Beschaffung geschlossen. Mit ihrer Unterzeichnung sichern die Kommunen zu, dass fairer Handel und nachhaltige Beschaffung für sie eine herausragende Bedeutung haben. Im Pakt werden Kernpunkte des Engagements genannt und das gemeinsame Ziel einer Ausweitung der nachhaltigen Beschaffung in der Region festgehalten. Durchaus mit Erfolg: Schlossen sich dem Pakt im Jahr 2019 zunächst 37 Kommunen an, kamen in den folgenden Jahren weitere hinzu. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben insgesamt 86 Städte und Gemeinden unterzeichnet. Gemeinsam streben die Mitgliedskommunen an, mehr Produkte und Dienstleistungen nach Sozial- und Umweltstandards zu beschaffen. Beispielhaft für die Um-
setzung eines ganzheitlich nachhaltigen Konzeptes ist das Schlossbad in Neumarkt in der Oberpfalz. Kaum dass im Jahr 2018 die Entscheidung für das neue Schlossbad gefallen war, begann das Amt für Nachhaltigkeitsförderung der Stadt, sich mit den Stadtwerken Neumarkt über den Themenbereich nachhaltige Beschaffung von Arbeitskleidung und Textilien auszutauschen.
Nachhaltigkeit beim Bau einer Sauna- und Bäderwelt Auch bei weiteren Planungsschritten wie Standortbestimmung, Bau und Energieversorgung wurden die Aspekte Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit mitgedacht. So sind in der Sauna- und Bäderwelt Kochjacken und -hosen, Poloshirts für die Mitarbeitenden und auch die Bademäntel aus nachhaltig produzierten Materialien. In den ver-
schiedenen Gastronomiebereichen wird regional und saisonal gekocht. Durch nachhaltige Herstellung und kurze Transportwege werden CO2Emissionen eingespart. Als Fairtrade-Stadt und Unterzeichnerin des Pakts zur nachhaltigen Beschaffung hatte sich Neumarkt bei der Umsetzung des Projektes an den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) orientiert. Die 17 Ziele wurden im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verabschiedet und sollen zu mehr Nachhaltigkeit im ökologischen, ökonomischen sowie im sozialen Sinne führen. Diese Ziele sind auch in der Nachhaltigkeitscharta der Metropolregion Nürnberg verankert. In Neumarkt lag der Fokus auf Beschaffung nach sozialen Umweltstandards, Langlebigkeit, Reduzierung des Ressourcenbedarfs, Unterstützung von Textilrecycling, Verbannung gefährlicher Stoffe, Nutzung von Faseralternativen sowie umweltschonender Produktion. Dies entspricht den Nachhaltigkeitszielen SDG 7 (Bezahlbare Energie), SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) und SDG 12 (Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster). Die Metropolregion Nürnberg ist bundesweit Vorreiterin beim Monitoring nachhaltiger Beschaffung. Im Jahr 2022 kauften Kommunen in der Region, nach Kommunen aufgeschlüsselt und auf verschiedene Produktgruppen aufgeteilt, Waren
Die Wärmeversorgung in Deutschland basiert derzeit noch zu einem großen Teil auf Erdgas. Darum war es der Grundgedanke des Projektes, einfach Bestehendes zu nutzen und den Wasserstoff ins Erdgasnetz einzuspeisen. Damit kann einerseits der Wärmesektor dekarbonisiert werden und anderseits wird eine Möglichkeit geschaffen, Erneuerbare Energien mithilfe des über 500.000 Kilometer langen Gasnetzes zu speichern. Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, muss das bestehende Erdgasnetz als Baustein der Energiewende mit eingebunden werden. In den derzeitigen Planungen des „H2-Kernnetzes“, das den Grundstein für die Wasserstoff-Transportinfrastruktur in Deutschland bildet, ist dieser Aspekt berücksichtigt. Das Kernnetz wird nach derzeitigem Stand zu rund 60 Prozent durch Umwidmung bestehender Erdgasleitungen realisiert. Allein auf Strom zu setzen, reicht nicht aus, um die Mengen an Haushalten und Industrie sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen. Wasserstoff spielt daher in der Wärmeplanung – insbesondere im Bereich der Fern- und Nahwärmeversorgung – eine wichtige Rolle. Dr.-Ing. Heike Grüner ist Projektleiterin der „Wasserstoff-Insel Öhringen“ im Bereich Technik Innovationen der Netze BW GmbH. Foto: BS/privat
im Wert von rund 13,5 Millionen Euro. Die Kommunen setzen nicht nur im Einkauf auf soziale und ökologische Kriterien. Darzustellen, welche und wie viele Produkte nachhaltig beschafft werden, ist ebenfalls eine wichtige Maßnahme im Pakt.
Regelmäßiges Monitoring durch ein öffentliches SMARTdiagram Die größte Herausforderung der nachhaltigen Beschaffung für Kommunen ist es, Prozesse und Abläufe langfristig umzustellen. Die Stadt Coburg geht hier mit gutem Beispiel voran: Die Beschaffungsstelle hat ein ämterübergreifendes Einkaufsystem eingeführt und eigene Kataloge mit nachhaltigen Produkten ausgeschrieben. Im Haushaltsjahr 2022 beschaffte die Stadt in Oberfranken insgesamt Waren im Wert von über 1,24 Millionen Euro nachhaltig. Das entspricht einem Einkaufswert von 29,69 Euro pro Einwohnendem. Den größten Anteil an nachhaltig beschafften Produkten machte dabei IT-Ausstattung aus. Den zweitgrößten Posten nahm die Beschaffung von 567 neuen Stühlen ein, hier achtete die Stadt Coburg darauf, Stühle aus nachhaltigem Holz zu beschaffen. Und zur Weihnachtszeit wird sicher auch in Coburg der ein oder andere faire Lebkuchen gegessen beziehungsweise verschenkt. Daniela Ramsauer arbeitet als freie Journalistin und Redakteurin in Nürnberg. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind unter anderem kommunale Entwicklungszusammenarbeit und Foto: BS/Giulia Iannicelli Soziales.
Kommunale Sicherheit
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Behörden Spiegel / Dezember 2023
Zahlreiche Herausforderungen in der Notfallrettung Von Gewalt, Nachwuchsproblemen und fehlender Selbsthilfe (BS/mfe) Die Gesellschaft wird immer älter. Zugleich fällt es Dienstherren und Arbeitgebern immer schwerer, genügend Nachwuchskräfte zu finden. Davon bleibt auch die Berliner Feuerwehr nicht verschont. Dort gebe es einen Nachwuchsmangel im Bereich der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, berichten Dennis Körbacher und Patrik Lange von der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (BFRA). Personelle Defizite existierten zudem mit Blick auf die Lehrkräfte an der BFRA sowie für die Ausbilderinnen und Ausbilder auf den Lehrrettungswachen. Durch die Alterung der Menschen werde die Notfallrettung teilweise von einer Person gleich mehrfach in Anspruch genommen. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter seien deshalb weiterhin eine sehr wertvolle Ressource, die zielgerichtet eingesetzt werden müsse, so Körbacher und Lange auf dem Berliner Rettungsdienstsymposium.
Inzwischen gebe es ein neues Curriculum für die dreijährige Vollzeitausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin an der BFRA.
Gewalt gegen Kräfte steigt Ein Problem sei die anwachsende Gewaltbereitschaft gegenüber Kräften der Berliner Feuerwehr, warnte Jens-Peter Wilke von der BFRA. So gebe es bei der größten deutschen Berufsfeuerwehr rund 100 tätliche Angriffe pro Jahr. Hinzu komme ein wahrscheinlich sehr großes Dunkelfeld. Die Attacken erfolgten immer öfter aus der anonymen Menschenmasse heraus. Diese Problematik sei in der Ausund Fortbildung noch nicht ausreichend abgebildet, räumte Wilke ein.
Gefährliche Situationen für Feuerwehrleute seien bei der Anfahrt oftmals nur schwer oder erst sehr spät zu erkennen. Hinzu komme die erschwerte Manövrierfähigkeit von Feuerwehrfahrzeugen.
Mangel an Klarheit und transparenten Strukturen Kritik an der derzeitigen Situation der Notfallversorgung übte unterdessen Prof. Dr. Rajan Somasundaram von der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Zum einen sei der Begriff des Notfalls gesetzlich auf Bundesebene nicht klar definiert. Zum anderen bemängelte er heterogene und für Außenstehende intransparente Notfallversorgungsstrukturen sowie eine je nach Bundesland äußerst unterschiedliche
Finanzierung von Leitstellen. Hinzu kommen laut Somasundaram das Fehlen einer zentralen 24/7-Stelle, die bereits präklinisch eine Lotsenfunktion übernehme sowie der Umstand, dass im Rettungsdienst nur die Transportkosten über die Krankenkassen finanziert seien. Des Weiteren bemängelte der Mediziner die vielen verschiedenen Finanzierungstöpfe für die unterschiedlichen Sektoren der Notfallversorgungen sowie die heterogenen Regelungen in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer. Auch forderte Somasundaram eine Stärkung der Resilienzfähigkeit der Bevölkerung. Dies könne etwa durch die bessere Einbindung von Ersthelfenden in die Notfallversorgung erfolgen.
Hilfe für Amtsträgerinnen und -träger ZAMAT erhält psychosoziales Angebot (BS/lm) Das Innenministerium Baden-Württemberg gab bekannt, dass die Zentrale Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger (ZAMAT) erweitert wird. Sie wurde im Juli 2019 beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg eingerichtet, um Straftaten gegen Funktionsträgerinnen und -träger des demokratischen Systems zu bekämpfen. Nun soll ein psychosoziales Beratungsangebot hinzukommen. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl (CDU) betonte: „Bürgerinnen und Bürger, die Ämter und Mandate im Haupt-, Neben- oder Ehrenamt übernehmen, sind ein Eckpfeiler unserer Demokratie. Sie sind entscheidend für eine funktionierende Gesellschaft und ohne sie ist kein Staat zu machen. Wenn sie wegen ihres Einsatzes für unsere Gesellschaft beleidigt, bedroht oder angegriffen werden, nehmen wir
A
nknüpfungspunkt für die Entwicklung eines Verständnisses von Clan-Kriminalität aus der Perspektive des westdeutschen Migrationsrechts ist das Ausländergesetz von 1965, das der Exekutive im Allgemeinen und den Ausländerbehörden im Besonderen ein umfangreiches Ermessen einräumte; dies erwies sich wiederkehrend als ein Makel, wobei sich der Gesetzgeber erst mit dem Ausländergesetz von 1990 veranlasst sah, die Steuerungsmöglichkeiten der Verwaltung zu begrenzen. Kamen bis 1973 die meisten Asylbewerbenden noch aus Osteuropa, reisten ab 1974 zunehmend Personen aus dem Nahen Osten ein, die meisten aus dem Libanon. Der Anstieg nichteuropäischer Asylsuchender und die geringe Anerkennungsquote befeuerten den Diskurs um den Asylmissbrauch und die Integrationskraft Deutschlands („Das Boot ist voll“). Dem „Ausländerproblem“ sollte in der Folge auf den drei Ebenen Zuzugsbegrenzung, Rückkehrförderung und Integration begegnet werden. Die aus dem Libanon eingereisten Personen zählten zu dem heterogenen Personenkreis der „De-facto-Flüchtlinge“, bei denen es sich im eigentlichen Sinne nicht um politische, sondern um humanitäre Flüchtlinge handelte, bei denen wegen des Bürgerkriegs eine Abschiebung aus humanitären oder politischen Gründen nicht möglich war oder die fehlende bzw. ungeklärte Identität dagegenstand. Dieser Personenkreis stellte zu dieser Zeit das Gros der Duldungsinhaberinnen und -inhaber. Anders als häufig kolportiert, ermöglichte Paragraf 17 Ausländergesetz (AuslG)
das nicht einfach hin. Unsere klare Linie ist: Betroffene lassen wir nicht alleine; Täter ziehen wir mit aller Härte zur Verantwortung. Um Betroffene noch besser zu unterstützen, ergänzen wir die ZAMAT – also unsere Zentrale Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger – nun um ein psychosoziales Beratungsangebot.“ Mit dem psychosozialen Angebot sollen Opfer von Straftaten emotional und bei der Bewältigung von
Ängsten begleitet und unterstützt werden. Der baden-württembergische Landtag stellt für das psychosoziale Beratungsangebot der ZAMAT für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 120.000 Euro sowie für die Evaluation desselben 40.000 Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. Nach einem Rückgang der Straftaten gegen Amts- und Mandatspersonen im Jahr 2022 erwartet man für das Jahr 2023 wieder einen Anstieg der Zahlen: In den ers-
ten drei Quartalen des laufenden Jahres wurden bereits 297 Fälle registriert. Im Vorjahr bezifferte sich die Zahl zu diesem Zeitpunkt noch auf 220 Vorfälle. Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger erreichen das qualifizierte Beratungsangebot zu jeder Tages- und Nachtzeit unter 0711/5401-3003. Bislang gingen dort etwa 100 Anrufe ein, bei denen Betroffenen geholfen werden konnte.
Integration gelingt nicht nebenbei Clan-Kriminalität als Integrationskrise (BS/Dr. Karsten Lauber) Aufsätze zur Clan-Kriminalität haben Hochkonjunktur und sind seit geraumer Zeit in verschiedenen Fachzeitschriften anzutreffen. Zwar bietet sich die Clan-Kriminalität als idealtypisches Modell für eine Vielzahl empirischer Analysen an, doch ist auffällig, wie ähnlich sich etliche der bislang vorliegenden Aufsätze sind. Weitestgehend sind in den vorliegenden Beiträgen lediglich verkürzte und generalisierende Ausführungen zum Migrationsrecht der 1970er- und 1980er-Jahre anzutreffen.
Wie können Verwaltungen ein Abdriften ins Clan-Milieu verhindern und zu einer erfolgreichen Integration vieler unterschiedlicher Migrantinnen und Migranten beitragen? BS/beermedia, stock.adobe.com
(1965) i. V. m. der Arbeitserlaubnisverordnung auf dem Ermessensweg die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Geduldete, denn die Einführung des Duldungstatbestandes erfolgte mit dem Ziel, den Aufenthalt von Ausländern bis zu ihrer Abschiebung zu legalisieren und ihnen
die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.
Die Problematik der Kettenduldung Die Norm eröffnete den Ausländerbehörden einen weiten Spielraum in der Rechtsanwendung. In der Regel
war die Duldung auf sechs Monate befristet, räumlich beschränkt und konnte mit Auflagen versehen werden. Als Dauerduldung war die Aussetzung der Abschiebung nicht konzipiert. Gleichwohl er- und behielt die Duldung in den nächsten Jahrzehnten eine doppelte Funktion: Neben ihrer eigentlichen Zweckbestimmung, der vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung, entwickelte sie sich zu einem subsidiären Aufenthaltstitel für Fälle faktischer Aufenthaltsgewährungen. Die Problematik der Kettenduldungen haben Gesetzgeber und Verwaltung bis heute nicht in den Griff bekommen. Ausgehend von zwei Beschleunigungsgesetzen zur effizienteren Gestaltung des Asylverfahrens und einem Sofortprogramm der Bundesregierung wurde ab dem Ende der 1970er-Jahre ein Bündel an Maßnahmen zur Eindämmung des „Asylmissbrauchs“ umgesetzt, zu dem die Wiedereinführung der Sichtvermerkspflicht, die Streichung des Kindergelds für Asylbewerbende, Leistungsbeschränkungen bei der Sprachförderung, die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sowie Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes (Gewährung von Sozialhilfe auch als Sachleistung) zählten. Der defizitäre aufenthaltsrechtliche Status
Weniger Scooter in Berlin Weitere Verringerung angedroht (BS/bk) Der Berliner Senat verringert die Höchstzahl gewerblich angebotener E- Scooter um ein Viertel. Sind bis Ende dieses Jahres noch rund 25.000 E-Scooter auf Berlins Straßen erlaubt, dürfen ab Januar 2024 bis Ende März 2025 nur noch 19.000 Roller auf Berlins Straßen innerhalb des S-Bahnrings zum Anmieten angeboten werden. Sollte sich keine „spürbare Verbesserung der Ordnung auf den Gehwegen“ einstellen, behält sich der Senat eine weitere Reduzierung vor. Neben der Reduzierung der E-Scooter-Anzahl gelten auch strengere Vorschriften für die Anbieter. So müssen diese mehr Personal für Fußpatrouillen einsetzen, die insbesondere an den Hotspots für Ordnung sorgen und die verursachten Gefahren für den Fußverkehr beseitigen sollen. Zudem müssen die Betreiber ihre Mobilitätsdaten teilen. So sollen das allgemeine Nutzerverhalten und der Umgang der Anbieter mit der Verteilung der Roller ersichtlich werden. Neben den neuen Vorschriften und der Reduzierung werden weitere Parkverbotszonen geschaffen. „Mikromobilität gehört zu einem modernen Verkehrsangebot, allerdings muss das für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geordnet und möglichst sicher sein“, sagte die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner (CDU). In vielen europäischen Städten werden E-Scooter kritisch gesehen, da die abgestellten Roller häufig Gehwege blockieren. Paris hat als erste europäische Großstadt zum 1. September 2023 den Verleih verboten.
führte zu Ausgrenzungen auf dem Arbeitsmarkt, Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt und beim Empfang von Sozialleistungen sowie beim Zugang zu Bildungseinrichtungen. Verstehen wir Arbeiten, Bildung und Wohnen als Hauptfelder der sozialen Integration, wurde Migranten die Tür zur sozialen Integration verschlossen.
Defizitärer Status führt zu Ausgrenzung Der Soziologe Hartmut Esser bezeichnete 2001 den Spracherwerb als „wichtigste Vorbedingung“ für die soziale Integration und wies auf die begrenzte Wirkung von Sprachkursen hin, wenn es nicht „zu strukturell begründeten Gelegenheiten für interethnische Kontakte kommt“. Allerdings wird spätestens in der aktuellen Migrationsdebatte auch deutlich, dass Unterschiede zwischen der westlichen und orientalischen Kultur zu Überforderungen der hiesigen kulturellen Normen führen können. Integration gelingt nicht so nebenbei – und sie ist in vielen Fällen gescheitert.
Dr. iur. Karsten Lauber, M.A., ist als Kriminologe und Polizei- und Verwaltungswissenschaftler auf die Themen Kriminalitätsfurcht, Kriminalprävention und Kommunale Ordnungsdienste spezialisiert. Seit September 2022 leitet er den Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Foto: BS/privat
ZUKUNFTSKONGRESS
BAYERN
LASST ES UNS RICHTEN!
Digitaler Staat Behörden Spiegel
6. Februar 2024 | München
www.zukunftskongress.bayern
Berlin und Bonn / Dezember 2023
#zkonbayern24
www.behoerdenspiegel.de
Patient Krankenhaus (BS/Guido Gehrt) Spätestens seit dem Hacker-Angriff auf das Lukas-Krankenhaus in Neuss im Jahre 2019 ist klar, dass auch das Gesundheitssystem nicht gegen Cyber-Attacken immun ist. Erst vor wenigen Wochen wurde das Uniklinikum Frankfurt nach einem Angriffsversuch vom Netz genommen. Dies sind nur zwei Fälle von vielen und auch der aktuelle Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zeigt eine erhöhte Gefährdungslage für die Institutionen des Gesundheitssystems. Was also tun, um hier bestmöglich aufgestellt zu sein?
Foto: BS/rootstocks/Syda Productions, stock.adobe.com
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ine große Herausforderung für die Cyber-Sicherheit im Gesundheitswesen stellt dessen Struktur dar. Allein im Bereich der Krankenhäuser gibt es bis 1.500 unterschiedliche IT-Anwendungen – von Pathologie-Informationssystemen über OP-Planungssysteme bis hin zu „klassischen“ OfficeSystemen und vielerlei mehr. Auch die bis zu 35.000 vernetzten Medizingeräte stellen potenziell ein großes Einfallstor dar. Diese Zahlen präsentierte Volker Götzfried, Referent Cyber-Sicherheit für die Wirtschaft, Allianz für Cyber-Sicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), im Rahmen eines Thementages zur IT-Sicherheit im Gesundheitswesen, den der Behörden Spiegel auf seiner Plattform Digitaler Staat Online durchführte.
Zunehmender Fokus auf die Dienstleister Das BSI hat sich in seinem Anfang November veröffentlichten Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland auch mit der aktuellen Situation im Gesundheitssektor befasst. Die Auswertung von Vorfallsmeldungen aus dem Bereich medizinische Versorgung zeige eine hohe Bereitschaft der Betreiber, ihre Vorfälle an das BSI zu melden, heißt es dort. Fast die Hälfte der eingegangenen Meldungen aus dem Sektor Gesundheit hätten einen Ausfall oder eine Beeinträchtigung der durch den Betreiber erbrachten kritischen Dienstleistung angezeigt. Der Grund für die Störungen lag in den meisten Fällen, laut Angabe, in technischem Versagen.
Die meisten Mängel im Sektor Gesundheit betreffen laut Bericht den Bereich „Technische Informationssicherheit“. In etwa 20 Prozent der Meldungen spielten Angriffe eine Rolle. Bei diesen lässt sich laut BSI-Lagebild ein zunehmender Fokus auf die Dienstleister der Betreiber als Einfallstor feststellen: Anstatt die Betreiber Kritischer Infrastrukturen wie Krankenhäuser direkt anzugreifen, zielten diese sogenannten Supply-Chain-Angriffe auf Anbieter, Lieferanten und damit auf die etablierten Lieferketten. Indem Produkte bereits bei den Herstellern oder Drittanbietern kompromittiert würden, beschränke sich der mögliche Schaden nicht nur auf das angegriffene Unternehmen selbst, sondern betreffe alle in der Wertschöpfungskette nachgelagerten Unternehmen. Dieser Multiplikatoreffekt macht Supply-ChainAngriffe für Kriminelle besonders lukrativ, was das vermehrte Auftreten solcher Attacken erklären kann. Der beschriebene Trend ist jedoch nicht auf den Sektor Gesundheit beschränkt.
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Der Digitalisierungsdruck auf die Krankenhäuser ist enorm und geht noch viel zu oft zulasten der Informationssicherheit.“
Zu den weiteren Herausforderungen, mit denen der Krankenhausbereich im Hinblick auf die IT-Sicherheit zu kämpfen hat, zählt u. a. auch die heterogene Systemlandschaft mit unterschiedlichen Betriebssystemen.
Digitalisierungsdruck vs. IT-Sicherheit „Der Digitalisierungsdruck auf die Krankenhäuser ist enorm und geht noch viel zu oft zulasten der Informationssicherheit“, erklärte Jürgen Flemming, Beisitzer für den Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Bundesverband der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter. So fördere das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Digitalisierung und Informationssicherheit, allerdings sei die Finanzierung der absehbar hohen Betriebskosten nach Ablauf der Förderung noch offen. Zudem verfüge man zwar über rechtliche Rahmenbedingungen wie z. B. die Telematik-Infrastruktur und das Krankenhaus-Transparenzgesetz, es fehle jedoch an qualifiziertem Personal für die Umsetzung der Projekte und den Betrieb der Systeme. Der Einsatz moderner Technik sei aufgrund wirtschaftlicher Anforderungen und zur Entlastung des Personals wichtig, die daraus resultierende hohe Komplexität der Anwendungslandschaft sei aber einer der Risikofaktoren für Angriffe. Letztlich seien auch die Qualitätsanforderungen an die digitalen Prozesse angesichts eines hohen Änderungstempos bei fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen schwer aufrechtzuerhalten.
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Seitens der Krankenhäuser sind noch viele Hausaufgaben für die Digitalisierung und die IT-Sicherheit zu erledigen, aber die notwendigen finanziellen Mittel fehlen noch.“
„Seitens der Krankenhäuser sind noch viele Hausaufgaben für die Digitalisierung und die IT-Sicherheit zu erledigen, aber die notwendigen finanziellen Mittel fehlen noch“, so Flemming. Dabei gehe es zum einen um notwendige technische und organisatorische Maßnahmen. Die Krankenhäuser müssten in die Lage versetzt werden, durch bauliche Maßnahmen ihre physische Sicherheit zu verbessern. Diese Sicherungsmaßnahmen müssten dann auch umgesetzt werden. Die Umsetzung sicherer und sinnvoller Rollenund Berechtigungskonzepte müsse von den Anwendern akzeptiert werden. „Die Einschränkungen für die persönliche Neugierde sind Ziel und nicht Nebenwirkung“, erläuterte er. Weiter auf der Agenda stehe darüber hinaus die Schaffung von Awareness bei den Nutzerinnen und Nutzern als bestes Mittel, um Cyber-Angriffe z. B. durch Phishing-Mails zu ver-
hindern. Ein weiterer entscheidender Faktor sei die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für den sicheren Betrieb der Krankenhäuser. Neben den Betriebskosten für die im Rahmen der KHZG-Projekte eingeführten Systeme steht für Flemming hier insbesondere die Ausbildung und Bezahlung qualifizierten Personals in ausreichender Anzahl im Mittelpunkt.
Für den Ernstfall vorbereitet sein Da ein erfolgreicher Angriff nie zu einhundert Prozent ausgeschlossen werden kann, ist der Aufbau von Resilienz eine weitere zentrale Maßnahme. Dies reicht von der Planung der Erstmaßnahmen für den Fall einer erfolgreichen Cyber-Attacke bis hin zur Erarbeitung von Plänen für die Wiederherstellung des sicheren Betriebs. Um auf die Abläufe im Ernstfall gut vorbereitet zu sein, empfiehlt Experte Flemming das Abhalten regelmäßiger Übungen.
Thementag auf der Plattform Digitaler Staat Online abrufbar Die Aufzeichnung des Thementags „Nicht immun – IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ steht in der Mediathek auf Digitaler Staat Online kostenfrei zur Verfügung. Auf dieser Plattform findet sich unter anderem auch eine weiterer Thementag zu „Digitalanwendungen und Daten im Gesundheitswesen“.
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n NRW wolle man sich mit der IT-Architektur selbst befassen, erklärte die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem e-nrw-Kongress. Diese sei im Land sehr ausgeprägt. Es gebe zum Beispiel rund 52 kommunale Rechenzentren. „Wir haben uns vorgenommen, dass wir eine Struktur aufbauen.“ Diese werde auch den Kommunen empfohlen. Durch Standardisierung in der IT-Architektur solle die Resilienz erhöht werden. Ziel sei weiterhin, die digitalen Technologien so souverän zu beherrschen, dass jeder und jede Einzelne damit umgehen könne. „Wir wollen den Schulterschluss mit den Kommunen suchen, also sehr deutlich sagen: Das Land ist eins.“ Bei der Digitalisierung will die Ministerin nicht nur das erreichen, was man nach außen sieht, sondern auch einen Mehrwert für die Mitarbeitenden schaffen. „Ich habe Mitarbeiter, die sagen: Bleib mir weg mit der Digitalisierung, die macht mir nur mehr Arbeit“, erzählte Scharrenbach. Digitalisierung müsse daher Spaß machen und echten Fortschritt bringen. „Mehr probieren als diskutieren“, animierte die Ministerin. Und es brauche
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Scharrenbach: „Das Land ist eins“ Digitalministerin will Standardisierung in der IT-Architektur (BS/Anna Ströbele) Zur Erhöhung der digitalen Resilienz in NRW brauche es einen Schulterschluss mit den Kommunen, sagte die nordrhein-westfälische Digitalisierungsministerin Ina Scharrenbach (CDU). In der IT-Sicherheit gehe es vor allem um eine Frage der Haltung. Die Digitalisierung solle nicht nur nach außen erfolgen, sondern auch den Mitarbeitenden einen Mehrwert bringen.
„
Wer glaubt, bei ihm kommen keine Hacker rein, sollte diese Haltung auf den Prüfstand stellen. Kein Unternehmen und keine Verwaltung – egal welcher Ebene – kann hundertprozentige Sicherheit haben.
NRW-Digitalministerin Ina Scharrenbach (CDU) möchte für die „Sprache der Digitalisierung“ begeistern.
Das Problem sind wir selbst
S
tefan Latuski, Chief Information Officer (CIO) der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat diese Frage an ChatGPT weitergegeben und unter anderem folgende Antworten bekommen: Das Problem seien die traditionellen und starren Hierarchien und Arbeitsweisen sowie die komplexen Prozesse. Außerdem sei der Öffentliche Dienst sehr risikoscheu und fokussiere sich stark auf Fehlerfreiheit. „Das Problem sind wir selbst“, folgert Latuski. Ähnlich sieht das auch Beate van Kempen, Leiterin des Stabs Digitalisierung beim Landschaftsverband Rheinland: „Agilität überfordert die Führungsebene, weil die jetzt auch eine Aufgabe hat.“ Diese bestehe darin, die internen Strukturen und Prozesse so umzugestalten, dass agiles Handeln möglich sei.
Neue Wege für bessere Entscheidungen Im IT-Systemhaus des BA, dem Latuski als Chief Executive Officer (CEO) vorsteht, habe man diesem Umstand Rechnung getragen. Dort hätten die Führungskräfte keinerlei fachliche Aufgaben mehr und könnten sich so vollends ihren Führungsaufgaben widmen. In Einzelfällen habe das auch dazu geführt, dass vormalige Führungs-
Agilität in der Öffentlichen Verwaltung (BS/tkl) Wenn es hart auf hart kam, hat sich die öffentliche Verwaltung immer erstaunlich wandelbar und flexibel gezeigt. Trotzdem würden sie nur die wenigsten als agil bezeichnen. Aber wo liegt das Problem zwischen Öffentlichem Dienst und Agilität? kräfte diese Position wieder abgegeben hätten, um weiter fachlich arbeiten zu können. Fachliche Entscheidungen würden nun von der Stelle mit der größten Kompetenz getroffen, so Latuski, entgegen der behördlichen Tendenz, Entscheidungen immer möglichst hoch in der Hierarchie zu verorten. „Agilität ist keine Anarchie, aber sie funktioniert“, konstatiert der CIO der BA auf dem Kongress e-nrw. Um wirklich agil handeln zu können, müsse man auch die Prozesse im eigenen Haus von Grund auf hinterfragen. Im IT-Systemhaus der BA hätten sich bisher vierzehn Bereiche mit verschiedenen Aspekten des Arbeitslosengeldes befasst. Wenn dieser Bereich automatisiert werden soll, woran nach Latuski kein Weg vorbeiführt, dann müsse die Anzahl der beteiligten Akteure drastisch reduziert werden. Wichtiger Bestandteil der Agilität sei es demnach auch, gewachsene siloartige Strukturen aufzubrechen und
In Imder Ausstellungsbereich begleiten nutzten die Kongressteilnehmenden die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Im Zeitalter der Digitalisierung ist die Welt im ständigen Wandel. Die Strukturen der VerFoto: BS/Adobe Firefly waltung müssen sich anpassen.
Leslie Czienienga, Geschäftsführerin von Prosoz, forderte mehr Engagement für die Digitalisierung, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zu bewahren.
Praktiker, „Leute, die sagen: das geht oder das geht nicht“. Bezüglich der IT-Sicherheit bekräftigte die CDU-Politikerin: „Jede IT ist heute kritische Infrastruktur. Wenn sie nicht funktioniert, haben wir alle ein Problem.“ Als die Abiturklausuren in NRW im letzten Jahr wegen eines technischen Fehlers verschoben werden mussten, hätte sie sich gedacht: „Ich muss Hacker engagieren, damit sie die Landesregierung überprüfen.“ So hat die Landesregierung beschlossen, Schwachstellenscans durchzuführen. Mittlerweile würden die IT-Services und die Gerätschaften in den Häusern zusammen mit der landesweiten Ansprechstelle CERT NRW regelmäßig überprüft. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werde der digitalen Resilienz wegen einbezogen. Zur Verbesserung der IT-Sicherheit in NRW plant das Land kostenfreie Informationssicherheitschecks für Kommunen, kündigte Scharrenbach an. Die IT-Sicherheit fange „ganz entscheidend“ mit Haltungsfragen an, betonte die Ministerin. Kein Unternehmen und keine Verwaltung seien sicher. Wer glaube, bei ihm komme kein Hacker rein, solle „diese Haltung auf den Prüfstand stellen“.
im Sinne der Prozessoptimierung neu zu gestalten. Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei ein gewisses Maß an Agilität Pflicht, so Referatsgruppenleiter René Böcker: „Der Bus mit den Flüchtlingen war morgens da. Egal ob wir fertig waren.“ Aber Agilität müsse nicht von heute auf morgen geschehen. „Plötzliche Agilität braucht risikofreudige Führung,“ erklärt Böcker. Es gebe auch eine evolutionär gewachsene Agilität, die nicht alle von Anfang an mitnehmen müsse. Stattdessen fange dieses agilerWerden im Klein-Klein an. Die Teams müssten zunächst lernen, sich selbst zu organisieren und agil zu arbeiten. Sobald die kleinen Abläufe innerhalb der Teams umgestaltet seien, könne man damit beginnen, größere und übergreifende Strukturen anzupassen. Im BAMF fahre man seit 2018 einen solchen evolutionären Ansatz im hauseigenen IT-Labor – mit Erfolg. „Nehmen Sie das Klein-Klein ernst,“ empfiehlt Böcker. Mehr zu der Modernisierungsstrategie der Bundesagentur für Arbeit lesen Sie auf Seite 33 im Interview mit der Vorstandsvorsitzenden A ndrea Nahles.
Das Publikum hörte gebannt zu während Digitalministerin Scharrenbach von Hackern und Schwachstellenscans erzählte. Fotos auf dieser Seite: BS/van Groen
e-nrw
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Bianca Kastl, Vorsitzende des Innovationsverbunds öffentliche Verwaltung e.V., präsentierte die Bürgersicht auf die Registermodernisierung. Foto: BS/Ströbele
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er Vorteil von Start-Ups gegenüber traditionellen Wirtschaftsorganisationen sei, dass sie Probleme der Verwaltung schneller lösen könnten, erklärte Karl-Matthias Pick, Geschäftsbereichsleitung bei kdvz Rhein-Erft-Rur. Allerdings hätten die Start-Ups vor allem zu Anfang die Probleme, sichtbar zu werden, heißt es von Dr. Moritz Koch, Leiter Sourcing und Vergabe bei IT.NRW: „Start-Ups müssen die Initiative ergreifen und sich direkt an die Beschafferinnen und Beschaffer wenden.“ Dabei könnten diese auch flexibel bei den Vergabeprozessen agieren, eine Bevorzugung bei der Vergabe sei kein Rechtsbruch, so Koch.
Geben-und-Nehmen-Prinzip für die Kommunen Daniel Kehne ist mit seinem StartUp in Kooperation mit der öffentlichen Verwaltung sehr erfolgreich. Er hat mit Integreat eine Open Source Mobile App entwickelt. Dabei handelt es sich um eine digitale Integrations-Plattform, die auf
Dr. Eldar Sultanow, Enterprise Architect bei Capgemini, klärte zu KI-Mythen auf.
GovTech als Problemlöser der Verwaltung (BS/sp) Die Verwaltung schafft die Digitalisierung nicht alleine. Auch wenn die Kompetenz und die Lernfähigkeit der Mitarbeitenden des Öffentlichen Dienstes stetig besser werden, ist man immer offen für externe Lösungen. Durch GovTech soll die Zusammenarbeit von Start-Ups und Behörden durch Innovation und Mehrwert gestärkt werden. Doch in der Umsetzung liegen viele Fallstricke – von Unterschieden in der Kultur bis zu vergaberechtlichen Herausforderungen.
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Start Ups müssen die Initiative ergreifen und sich direkt an die Beschafferinnen und Beschaffer wenden.“ Dr. Moritz Koch, IT.NRW
kommunaler Ebene alle relevanten Informationen mehrsprachig an Neuzugewanderte vermittelt – egal ob Fachkräfte, Migrantinnen und Migranten oder Geflüchtete. Die Plattform hat er zusammen mit seinem Integrationsverein Tür an Tür – Digitalfabrik gGmbH und dem
Sozialreferat der Stadt Augsburg gegründet. Mittlerweile hat das Angebot mehr als 100 kommunale Partner gefunden. Kehne setzt bei der Anwendung vor allem auf ein „Geben-und-Nehmen“: „Kommunen lernen von anderen Kommunen und geben ihr Wissen dann weiter.“ Des
(BS/sp) Melanie Koring ist erste Beigeordnete und Kämmerin der Stadt Bad Salzuflen und denkt Kämmerei und Digitalisierung zusammen. Insbesondere in der aktuellen „multiplen Krisensituation“ solle die Digitalisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Querschnitt für alle Verwaltungsprozesse der Stadt mitgedacht werden.
Peter Adelskamp, Chief Digital Officer (CDO) und Leitender städtischer Verwaltungsdirektor der Stadt Essen, lobte Korings Resilienzpläne: „Kommunen müssen handlungsfähig bleiben.“ Erst kürzlich sei seine Stadt durch einen Cyber-Angriff attackiert worden. Durch den Einsatz
Weiteren möchte er die Synergien der Kooperation nutzen und die Kostenvorteile an die betroffenen Kommunen und Hilfsbedürftige weitergeben. Kehne hat die Lösung von einer Software zu einem Service-Ökosystem mit 100 Prozent Gemeinwohlfokus weiterentwickelt. Transparenz ist für ihn einer der wichtigsten Bestandteile für den Erfolg von Integreat. Der komplette Programmund Quellcode der Integreat-App sei „frei verfügbar und wird unter einer Open-Source-Lizenz (MIT) zur Verfügung gestellt“, erklärte der Geschäftsführer der Digitalfabrik. Des Weiteren beobachtet er eine zuneh-
mende Bereitschaft, sich an seiner Anwendung zu beteiligen, wenn der Ruhestand der Entscheidungsträger nahe: “Da sind die Menschen oft risikofreudiger”, berichtet er. Martin Krengel, Leiter Strategie und Innovation bei der nextgov iT GmbH, forderte, die Verantwortungen zwischen Behörden und StartUps „öffentlich zu akzeptieren“. Die neuen Dimensionen der Zusammenarbeit sorgt für neu zusammengestellte Teams zwischen Wirtschaft und Verwaltung und ermöglichten neue digitale und hybride Zusammenarbeitsformen. Diese seien zwar neue Herausforderungen für die Unternehmenskultur, die durch die Mitarbeitenden aber angenommen werden sollten, so Krengel. Der größte Erfolgsfaktor für GovTech ist seiner Meinung nach recht simpel: „Wir müssen für die Beteiligten die Mehrwerte für die Verwaltung aufzeigen.“ Dabei redete er sowohl von finanziellem und personellenmEinsparpotenzial als auch von der stärkeren Innovationsfähigkeit der jungen Unternehmen.
Ein „gemütlicher“ Abschied
Sensibilisierungsmaßnahmen mittels Simulationen
Für den Ernstfall bereit sein
Peter Adelskamp, Chief Digital Officer (CDO) der Stadt Essen, gab einen Einblick in die Maßnahmen und den Umgang mit Cyber-Sicherheit.
Frischer Wind für die Verwaltung
Digitale Resilienz stärken
Dieser Querschnitt betreffe alle Handlungsfelder, die die Kurstadt in ihren zukünftigen Entwicklung priorisiere: „Ganz egal ob Gesundheit, Tourismus, Kultur, Wohnen oder Wirtschaft, digitalisierte Prozesse stehen nicht als eigenständige zusätzliche Bereiche da, sondern werden in alle Prozesse implementiert.” Die digitale Resilienz steht dabei für die Kämmerin an vorderster Front. Um sie zu erhalten, seien Haltung, verlässliche Strukturen, Führung und ein cleveres Prozessmanagement erforderlich. Auch Strategien seien für die Weiterentwicklung von digitaler Resilienz notwendig. Koring nannte dafür die in ihrer Kommune verabschiedeten Stadt-, Digital-, Konzern-Strategien oder etwa die Mobile-Endgeräte-Strategie.
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Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke verabschiedet sich als Landes-CIO von NordrheinWestfalen nach „rund 400.000 Stunden Arbeitszeit“. In seinem Abschlussplädoyer sprach er sich für mehr zentrale IT aus und dass „das Rad nicht immer neu erfunden werden“ müsse. Als Dankeschön bekam der Mediziner einen Behörden Spiegel-Pullover von Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll überreicht (Foto). Damit wurde der letzte Regionalkongress in 2023 beendet. 2024 werden in vielen Bundesländern wieder Regionalkongresse zur Verwaltungsdigitalisierung ausgerichtet. Den Anfang macht der Zukunftskongress Bayern am 06. Februar.
Melanie Koring, erste Beigeordnete und Kämmerin der Stadt Bad Salzuflen, versucht, digitale Resilienz in alle Bereiche der Stadtverwaltung zu integrieren. Foto: BS/van Groen
von Digitalexpertinnen und Digitalexperten konnte die Aktion frühzeitig abgewehrt werden: „Die IT war auf Zack“, erklärte Adelskamp. Zur Stärkung digitaler Resilienz empfahl der CDO insbesondere Erfahrungsaustausche zwischen Informationssicherheitsbeauftragten. Dazu zählten auch Sensibilisierungskampagnen wie Phishing-Simulationen. Des Weiteren empfahl der städtische Verwaltungsdirektor auch das Vorbereiten von Checklisten, wenn der Ernstfall dann doch
In Einige der begleiten Teilnehmende schrieben mit, um Impulse mit nach Hause zu nehmen.
eintrete: „Wenns brennt, müssen die Handlungsempfehlungen und Abläufe klar sein“, erklärte Adelskamp. Um insbesondere kleine Kommunen „IT-ready“ zu machen, empfahl Adelskamp das IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunalverwaltung. Dieses liefere einen systematischen Einstieg in die Informationstechnik und damit „einen effektiven ersten Schritt zur digitalen Resilienz“, resümierte Essens CDO.
Neben Martin Lehrer moderierte Clarisse Schröder die Veranstaltung. Beide sind auch fachliche Leiter des Kongresses.
Foto: BS/Klement
Neben Gesprächen in der Ausstellungen konnten Besuchende AnwenFotos: BS/van Groen dungsfälle und neue Technologien selbst erproben.
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ern der E-Government-Dienste ist die Smartphone-App Diia (Дія, „Aktion“, https://diia.gov.ua). Die Seite enthält Dienste für Private, die nach dem Lebenslagenkonzept organisiert sind, sowie auch für Unternehmen. Man kann über Diia die Steuererklärung abgeben und erhält in der App dann auch den Steuerbescheid. Auch eine Nachzahlung oder Erstattung kann unmittelbar über Diia abgewickelt werden. Natürlich gibt es über Diia auch kriegsspezifische Dienste, etwa die Meldung von Feindbewegungen (e-Enemy), die Meldung von Kriegsschäden oder das Absetzen einer Evakuierungsbitte. Auch Kriegsanleihen können über Diia gezeichnet werden. Der Schwerpunkt aber liegt bei klassischem E-Government, wie es auch in Friedenszeiten benötigt würde. Diia hat (Stand September 2023) 19,5 Millionen Nutzer, was etwa 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung entspricht. Diia wurde von Präsident Wolodymyr Selenskyj 2020 vorgestellt und wird seither auch im Krieg konsequent weiterentwickelt. Wie konnte es der Ukraine gelingen mit vergleichsweise bescheidenen Mitteln und in einem Krieg ein solches System zu realisieren?
Drei wesentliche Erfolgsfaktoren Der Erfolg basiert auf drei wesentlichen Faktoren: (i) der konsequenten Verwendung der digitalen Signatur durch die Nutzer, (ii) der konsequenten Verwendung von zentralen Registern und (iii) der elektronischen Zustellung von durch die Behörde digital signierten Dokumenten. Der ukrainische Ansatz war – vollkommen richtigerweise – zuerst diese Grundinfrastruktur zu schaffen und sich dann erst den einzelnen Onlinezugängen
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ehörden Spiegel: Frau Knöchel, Sie sind Anfang Juni als Geschäftsführerin zum DVZ gewechselt. Damit liegen schon mehr als hundert Tage als Geschäftsführerin hinter Ihnen. Wie sind denn die Eindrücke aus den ersten Monaten? Uta Knöchel: Das DVZ mit seinen bald 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat mich herzlich aufgenommen. Von meinem Vorgänger Hubert Ludwig, der hier 18 Jahre Geschäftsführer war, habe ich ein Unternehmen übernommen, das sich in den letzten Jahren mit Blick auf die Beschäftigtenzahl, das unterstützte Leistungsspektrum und den Umsatz überzeugend entwickelt hat. Ich freue mich nach intensiven Monaten auf die weitere inspirierende und spannende Zusammenarbeit im Land und darüber hinaus. Behörden Spiegel: Welches sind momentan die „Großprojekte“, die das DVZ mit seinen Kunden zu bewältigen hat? Knöchel: Die Weiterentwicklung des IT-Standardarbeitsplatzes für die Beschäftigten der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern steht für uns neben dem Programm „E-Akte“ im Fokus. Dazu unterstützen wir die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch die Entwicklung bzw. den Betrieb des Verfahrens SGB XIV (Soziales Entschädigungsrecht) sowie durch den Betrieb der Containerlösung für den Digitalen Bauantrag. Diese Lösungen kommen als sogenannte Einer-für-Alle-Leistungen bereits erfolgreich in verschiedenen Bundesländern zum Einsatz. Außerdem haben wir aktuell Netzmodernisierungsarbeiten am Zugangsnetz Digitalfunk M-V sowie beim Weit-
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E-Government in der Ukraine Weiterentwicklung der App Diia auch in Zeiten des Krieges (BS/Prof. Dr. Robert Müller-Török/Prof. Dr. Alexander Prosser/Karyna Radchenko*) Von der deutschen Öffentlichkeit im Überlebenskampf der Ukraine nicht wahrgenommen wird deren mittlerweile weit fortgeschrittenes E-Government. Dieses ist gerade im Krieg gegen den russischen Aggressor für viele Menschen die einzige Möglichkeit, Dienste der ukrainischen Verwaltung überhaupt in Anspruch zu nehmen.
Über die App Diia greifen in der Ukraine aktuell rund 20 Millionen Nutzerinnen und Nutzer Foto: BS/mehaniq41/stock.adobe.com auf Online-Services zu.
für Verwaltungsdienste zu widmen. Insofern stellt Diia eine geradezu archetypische Erfolgsgeschichte im E-Government dar – auch darum lohnt ein Blick darauf. Betrachten wir im Folgenden diese Elemente:
eID über Handysignatur Die eID mit digitaler Signatur für Diia kann über jede Bankfiliale oder über die verschiedenen E-BankingSysteme beantragt werden. Die eID ist nicht kartenbasiert, sondern eine Handysignatur, wie sie etwa auch in Österreich weit verbreitet ist. Sie ist für die Nutzer kosten-
frei. Es gibt jeweils eine öffentlich zugängliche Seite, auf der jeder seine Dokumente unterschreiben bzw. die Gültigkeit einer Signatur überprüfen kann (https://sign.diia. gov.ua/). Damit kann ein gesichertes Login in die Verwaltungsdienste geboten werden und es können Anträge damit gezeichnet werden. Über die Signatur ist für die Bürger ein Single-Sign-On realisiert, ohne ein Passwort pro Anwendung. Eine eID mit staatlicher Signatur verbindet einen Eintrag im digitalen Einwohnermelderegister mit einem Signaturzertifikat, wobei diese Ver-
bindung von der Behörde digital signiert wird. Grundlage dafür ist natürlich ein zentrales und hochverfügbares Einwohnermelderegister. Sichtet man nun die digitalen Services auf diia.gov.ua, so steht hinter jedem Service mindestens ein Register – vom digitalen Grundbuch über das digitale Kfz-Register zum Gewerberegister. Die Liste beinhaltet weitgehend identisch die in der Anlage zum Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) gelisteten Register, die in Deutschland erst einmal geschaffen werden müssen - und geht weit darüber hinaus. So existiert in der Ukraine seit 2006 ein Register aller Gerichtsentscheidungen. Sie stellen die natürliche und zwingend notwendige Basis aller Online-Zugänge für Verwaltungsdienste dar. Dies führt auch dazu, dass der Nutzer im OnlineAntrag viel weniger Daten angeben muss als über ein Papier- oder PDF-Formular, da über den Registerzugriff automatisch die relevanten Daten zugebracht werden. Ein weiterer Vorteil der Nutzung von Diia. Kriegsbedingt sind diese Register über die Ukraine redundant verteilt, ein Backup wird in Estland betrieben. Das dritte Element einer erfolgreichen E-Government-Basisinfrastruktur ist die Stapelsignatur von Seiten der Behörden. Ausgehende Dokumente werden zu einem Ser-
Gemeinsam im Land erfolgreich sein DVZ-Chefin setzt in M-V auf breit angelegte Zusammenarbeit (BS) Seit dem 1. Juni 2023 ist Uta Knöchel die Geschäftsführerin der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Die bisherige CIO des Berliner Flughafens BER folgte auf den langjährigen DVZ-Chef Hubert Ludwig, der in den Ruhestand wechselte. Mit dem Behörden Spiegel sprach sie über ihren Einstieg ins Unternehmen, aktuelle Projekte und die zukünftige Ausrichtung des DVZ. Das Interview führte Guido Gehrt. verkehrsnetz CN LAVINE unterstützt. Und dann wäre da noch das große Programm LEBE.digital und unsere Mitarbeit in den Arbeitsgruppen „Cloud-Computing und Digitale Souveränität“ im Kontext der Deutschen Verwaltungscloud. Last but not least werden wir ein neues Rechenzentrum bauen.
zen. Aber ich bin der Meinung, dass wir mit den Herausforderungen wachsen. Ich sehe Potenzial. Neben den richtigen Projektmethoden und einer entsprechenden Finanzierung sind für mich eine gute Analyse, eine durchdachte Struktur und Architektur, ein planvolles Vorgehen, strategische Weitsicht, Know-how sowie die richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Bord wichtig. Themen müssen End-to-End bedacht sein, die Transitionsphase ist konsequent mitzudenken und das Change-Management zu fördern. Wir leben in einer komplexen, dynamischen Welt, die sehr viel Digitalisierungsund Automatisierungsbedarf hat. Zudem müssen uns intensiv mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) – den ethischen Ansprüchen, den datenschutzrechtlichen Herausforderungen und einer guten Integration – auseinandersetzen.
Behörden Spiegel: Wie möchten Sie die Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern gestalten? Knöchel: Ich stehe für Teamwork, Wertschätzung und Kommunikation, sowohl mit meinem Führungsteam, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch in der Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden. Komplexe Projekte kommen meist irgendwann an einem Punkt an, wo alle Beteiligten nur zusammen den Projekterfolg gewährleisten können. Ich schätze ein faires Miteinander, ein transparentes Vorgehen mit Risikoabwägung, das Finden von Planalternativen und eine konsequente Umsetzung im Lösungsraum. Behörden Spiegel: Wie würden Sie den derzeitigen Stand der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung bewerten und worauf legen Sie bei der Umsetzung wert? Knöchel: Umfassend kann ich dies aktuell noch nicht einschät-
Uta Knöchel, Geschäftsführerin des DVZ, war u.a. auch 15 Jahre als CIO im GesundFoto: BS/DVZ heitswesen tätig.
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Ich stehe für Teamwork, Wertschätzung und Kommunikation.“
Behörden Spiegel: Mit Blick auf die Digitalisierung, wie bleibt das DVZ am Puls der Zeit? Knöchel: Ob die aktive Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der Deutschen Verwaltungsstrategie (DVS), der Austausch mit Kolleginnen bzw. Kollegen oder der Input aus Fachgremien bzw. Kongressen: Es gibt in einer so inspirierenden Zeit viele Anregungen zu sortieren, zu priorisieren und letztlich zu unterstützen. Eine kontinuierliche Weiterbildung gehört im IT-Bereich
ver geroutet und dort stapelsigniert. Dies kann auch für eine sehr große Anzahl etwa von Steuerbescheiden erfolgen. Die Zustellung erfolgt in die Diia App. Der Nutzer hat damit die Sicherheit, dass das Dokument tatsächlich von der Behörde ausgestellt wurde und kann dies auch über die oben erwähnte Signaturseite selbst überprüfen.
Robust dank Basisinfrastruktur Damit hat die Ukraine die drei Elemente einer Basisinfrastruktur für digitale Verwaltung realisiert: digitale und zentrale Register, eID samt Signatur für die Bürger und elektronische Zustellung. Darauf setzen dann alle Services von diia. gov.ua auf. Man muss dabei die schwierigen Rahmenbedingungen von Diia realisieren: das Land unterliegt permanenten Bombardements durch die russischen Aggressoren, auch in Bezug auf die Kritische Infrastruktur. 20 Prozent des Landes sind besetzt und es kommt zu massiven Cyberattacken. Dennoch gelang und gelingt es der ukrainischen Verwaltung, digitale Dienste auszubauen und erfolgreich zu betreiben. Ein Beleg, wie robust EGovernment sein kann, wenn die entsprechende Basisinfrastruktur geschaffen wurde. *Prof. Dr. Robert Müller-Török lehrt Information Management und E-Government an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Prof. Dr. Alexander Prosser lehrt Produktionsmanagement und Logistik an der Wirtschaftsuniversität Wien. Karyna Radchenko arbeitet am Institut für Industrieökonomie der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine sowie an der Paris Lodron Universität Salzburg.
ebenso dazu wie das richtige Gespür für Trends. Bei uns arbeiten hochkompetente und sehr engagierte Fach- und Führungskräfte. Auch der IT-Nachwuchs ist uns sehr wichtig. Als IT-Dienstleister des Landes M-V sehen wir uns in der Pflicht und möchten zugleich Vorbild sein, die Auszubildenden und Dual Studierenden des DVZ
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Ich wünsche mir, dass wir als DVZ den Unterschied für Mecklenburg-Vorpommern ausmachen.“
professionell auf ihr zukünftiges Arbeitsleben vorzubereiten. So haben wir zum Beispiel Anfang Oktober ein eigenes Ausbildungszentrum eröffnet. Unser „talent. HUB“ bündelt technisches Knowhow und gibt frischen Ideen und Raum zum Wachsen. Behörden Spiegel: Wenn wir kurz in die Zukunft schauen: Wo sehen Sie das DVZ in fünf Jahren? Knöchel: Ich wünsche mir, dass wir als DVZ den Unterschied für Mecklenburg-Vorpommern ausmachen und in einer Win-win-Situation clevere Lösungen mit optimalen Prozessen zusammen mit den Ministerien, Landesbehörden und Kommunen für die Verwaltung und letztlich für die Bürgerinnen und Bürger schaffen.
Informationstechnologie
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ehörden Spiegel: Was ist Human Friendly Automation und was bedeutet sie für die BA? Andrea Nahles: Für uns in der BA heißt „Human Friendly Automation“: Automatisierung muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Deshalb richten wir uns bei diesem Thema an den Interessen und Bedürfnissen der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden aus. Das heißt zuallererst: Niemand wird bei uns durch die Automatisierung seinen Arbeitsplatz verlieren.
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Mindset Automatisierung Nahles will die Modernisierung an den Menschen ausrichten (BS) Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, hat das Potenzial der neuen Technologien erkannt. In ihrer Organisation will sie den digitalen Wandel vorantreiben und stellt dabei den Menschen in den Mittelpunkt. So versprach sie zum Beispiel, dass niemand aufgrund der Automatisierung entlassen wird. Im Gespräch mit Anna Ströbele erläutert sie ihre Motivation und ihre weiteren Pläne.
Nahles: Wir leben in einer Smartphone-Kultur mit Klick-Logik und die Bürgerinnen und Bürger orientieren ihre Ansprüche an Amazon und vergleichbaren Anbietern. Dienstleistungen sollen digital, schnell, rund um die Uhr und einfach nutzbar sein. Diese Erwartungen werden bei manchen staatlichen Dienstleistern nicht erfüllt, weil die Strukturen noch nicht stimmen. Wir orientieren uns daran, was die Bürgerinnen und Bürger in ihrer jeweiligen Lebenssituation gerade für einen E-Service von uns benötigen und bieten ihm diesen als Alternative zu den klassischen Wegen an. Die Daten sollen wandern, nicht die Bürgerinnen und Bürger. Damit erhöhen wir die Kundenzufriedenheit und stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leistungsfähigkeit des Staates.
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Von unseren 113.000 Mitarbeitern verlieren wir in den nächsten zehn Jahren mehr als ein Drittel. Diese erheblichen Personalabgänge lassen sich nicht mehr kompensieren.“
Behörden Spiegel: Ihr Fokus auf Automatisierung war sicher für einige schwer zu schlucken. Wie haben Sie Ihr Vorhaben erklärt? Nahles: Schon bevor ich das Amt der Vorstandsvorsitzenden bei der BA antrat, war mir klar: Digitalisierung und Automatisierung sind die entscheidenden Treiber. Das haben wir in der Organisation ganz deutlich formuliert und als Schwerpunkte für die nächsten zehn Jahre kommuniziert. So ist allen bewusst, in welche Richtung wir gehen wollen. Als Nächstes ha-
Behörden Spiegel: Sie wollen innerhalb der BA Ihre Geschäftsbereiche stärker bei der Automatisierung einbinden. Wie gehen Sie das an?
Andrea Nahles appelliert: „Wir müssen die Menschen mitnehmen!“ Dazu sollten vorhandene Ängste und Unsicherheiten abgebaut und BS/DRV Bund, Isabell Cißarz die Akzeptanz und Befähigung für moderne Technologien gestärkt werden.
ben wir klargemacht, dass es nicht um Stellenabbau geht, sondern um eine moderne, zukunftsfähige und bürgernahe Verwaltung. Das hat viel Spannung rausgenommen. Das heißt nicht, dass jetzt schon alle das Mindset Automatisierung haben. Aber immerhin wurde deutlich gemacht: Niemand muss Angst davor haben.
te gehören da ganz klar rein. Dass wir beim IT-Planungsrat nicht vernünftig eingebunden sind, finden wir ein dickes Ding, ehrlich gesagt.
Deswegen haben wir zusammen mit der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenversicherungen die Bundesinnenministerin
Nahles: Wir gehen so vor: Am Anfang steht die Prozessoptimierung, dann kommt erst die Automatisierung. Sonst läuft man Gefahr, dass schlechte Prozesse zu schlechten digitalen Prozessen gemacht werden. Und die Prozessoptimierung tangiert Mitarbeitende aus allen Bereichen. Deshalb ist Automatisierung für uns nicht eine Sache, die im stillen Kämmerlein der IT als Projekt umgesetzt wird. Wir denken das übergreifend, als ein Vorhaben, das die ganze Organisation in allen ihren Facetten betrifft.
Behörden Spiegel: Was haben Sie noch gemacht? Nahles: Erklärt, erklärt, erklärt! Ziel muss sein, die Mitarbeitenden bei dem ganzen Prozess mitzunehmen. Ohne Akzeptanz geht es doch auch nicht! Wir haben dabei schnell gemerkt, dass wir neue Wege gehen müssen. Mit epischen Textbausteinen und langen Mitarbeiterbriefen erreicht man niemanden mehr. Und so haben wir auf Formate gesetzt, die dialogisch, digital, kurzfristig und näher am Ereignis sind. Etwa „Digi-Weeks“, in denen wir den Kolleginnen und Kollegen erklären, was Digitalisierung und Automatisierung für jeden konkret bedeutet und wie sich jede und jeder einbringen kann. Der Aufwand hat sich gelohnt und wir haben dabei viel gelernt.
schneller, stärker, souveräner – GEMEINSAM. Andel's Berlin
SAVE THE DATE
Behörden Spiegel: Gibt es innerhalb der öffentlichen Verwaltung viele Menschen, die ähnlich denken wie Sie? Oder ist da viel Überzeugungsarbeit zu leisten? Nahles: Fast alle öffentlichen Einrichtungen stehen vor ähnlichen Herausforderungen – in Bund, Ländern und Kommunen. Mit den großen öffentlichen Sozialdienstleistern in Deutschland, der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenversicherungen, haben wir uns zu einer Allianz zusammengeschlossen. Wir wollen uns bei der Cloud-Nutzung und Weiterentwicklung der Regulatorik stärker vernetzen und arbeiten viel intensiver als früher zusammen.
Illustration: BS/B. Dach unter Verwendung von Tatiana; aleksandr; Sergey Niven, (alle stock.adobe.com)
Behörden Spiegel: Was ist die zweite Motivation?
Wir denken die Automatisierung übergreifend, als ein Vorhaben, das die ganze Organisation betrifft.“
angeschrieben und werden nun klären, wie sich die Sozialversicherungen in den Planungsrat einbringen können.
Behörden Spiegel: Warum setzen Sie verstärkt auf die Automatisierung? Die erste Motivation ist die demografische Entwicklung. Von unseren 113.000 Mitarbeitern verlieren wir in den nächsten zehn Jahren mehr als ein Drittel wegen Altersabgängen. Diese erheblichen Personalabgänge lassen sich aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels nicht mehr kompensieren. Um unsere Aufgaben mit knapper werdenden Personalressourcen leisten zu können, müssen wir die Automatisierung weiter vorantreiben.
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Behörden Spiegel: Sie wünschen sich einen Platz im IT-Planungsrat… Nahles: Das ist kein Wunsch, sondern eine Forderung. Der IT-Planungsrat stellt die Weichen bei der Digitalisierung der Verwaltung und soll sie vorantreiben. Die größten Behörden mit dem größten Workload und den meisten Erfahrungen bei der Umsetzung digitaler Projek-
DIGITALER-STAAT.ORG
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as im Oktober 2023 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG) setzt den nationalen Rahmen für den Weg zu mehr Klimaneutralität, jedoch zielt es primär auf große Rechenzentren ab, die VITAKO-Mitglieder eher selten betreiben. Es verpflichtet Kommunen zwar nicht direkt zu Energieeinsparungen, enthält jedoch wichtige Vorgaben zu geforderten Effizienzwerten, einzuführenden Energie- oder Umweltmanagementsystemen und dem verpflichtenden Anteil erneuerbaren Stroms, dessen Verwendung bis 2027 auf 100 Prozent ansteigen soll. Bereits ein Drittel der VITAKO-Mitglieder nutzt auf freiwilliger Basis ausschließlich erneuerbare Energien, was die Kommunalen IT-Dienstleister zu Vorreitern macht. Das Label „100% Ökostrom“ allein reicht nicht aus, da dieser wertvolle Strom anderswo fehlt. Daher liegt der Fokus auf der Power Usage Effectiveness (PUE)-Kennzahl, welche einen vergleichbaren Messwert für die Energieeffizienz der Rechenzentrumsinfrastruktur, einschließ-
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enerative Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Lage – mithilfe geeigneter Modelle und Algorithmen –, Texte, Dialoge, Bilder oder andere Medien neu zu generieren. Generative KI-Modelle lernen die Muster und die Struktur ihrer eingegebenen Trainingsdaten und generieren dann neue Daten mit ähnlichen Eigenschaften. Das Entscheidende: Generative KI versteht natürliche Sprache. Anwendende beschreiben in natürlicher Sprache, was die KI erledigen soll. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten für das Verwaltungshandeln und die Entlastung für die tägliche Verwaltungsarbeit. Als eines der wenigen KI-Modelle weltweit bietet Luminous von Aleph Alpha eine Nachvollziehbarkeit generierter Inhalte inklusive Quellenbenennung an – und bietet damit eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. Ein weiterer Vorteil: die KI-Sprachmodelle von Aleph Alpha werden in Deutschland entwickelt und betrieben, um
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Klimaneutrale Rechenzentren Wege, Herausforderungen und eine dringende Handlungsaufforderung
(BS/Katrin Giebel*) Europas Rechenzentren stehen vor einer anspruchsvollen Aufgabe – gemäß des Green Deals der EU-Kommission sollen sie bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Gleichzeitig fordern sowohl die EU als auch der Bund verbesserte Energieeffizienz, angesichts des steigenden Energiebedarfs durch rechenintensive Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) oder Cloud-Computing. Die kommunalen IT-Dienstleister stellen sich den daraus resultierenden Herausforderungen und setzen sich aktiv für die Klimaneutralität ein. Es besteht die Notwendigkeit von umfangreichen Unterstützungsleistungen durch Bund und Länder sowie eine Offenheit von kommunalen Kunden für nachhaltigere Lösungen. lich Kühlung und Klimatisierung, darstellt. Die deutsche Rechenzentrumslandschaft hat bei der Optimierung ihrer Energieeffizienz erhebliche Fortschritte gemacht. Neben der gesteigerten Energieeffizienz besteht ein innovativer Ansatz darin, die Nutzung vorhandener IT-Kapazitäten zu optimieren. Die Frage ist, ob eine gleichbleibende Rechenleistung für Kommunen für 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr bereitgehalten werden muss. Die Analyse der Bedarfe und die Anpassung der Rechenkapazitäten an bestimmten Wochentagen und Tageszeiten führen zu einem nutzungsorientierten Betrieb und sinkenden Strombedarf. Diese
Maßnahme erfordert jedoch die Bereitschaft der Kommunen zur Anpassung der vorhandenen Anforderungsprofile und Verträge. VITAKO sieht einen Dialog mit Bund und Ländern als dringend erforderlich, um die notwendigen politischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wesentliche Themen: Forschungsprogramme: Programme mit begrenzter Laufzeit können schnell wichtiges Wissen für die Transformation der Rechenzentren generieren. Im Fokus sollte die Modernisierung der kommunalen Rechenzentrumsinfrastruktur stehen z. B. durch die Unterstützung von Technologiewechseln wie Flüssigkeitskühlsysteme.
Förderprogramme: Bund und Länder sind aufgefordert, die Kommunen bei der Dekarbonisierung ihrer IT-Landschaft zu unterstützen. Notwendig sind einfach zugängliche Förderprogramme für die Beschaffung von ressourcenschonenden Technologien, sowohl Hard- als auch Software. Ausschreibung: In Ausschreibungen sollten Anforderungen zur Effizienz der Rechenzentren und Nachhaltigkeitskriterien allgemein integriert werden. Die Auftraggeber sollten gemeinsam mit den kommunalen IT-Dienstleistern erste Schritte in diese Richtung unternehmen. ProVitako, die Einkaufsgenossenschaft der VITAKO-Mitglie-
Potenziale erschließen Nutzen von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) (BS/Matthias Szymansky*) KI-basierte Sprachmodelle werden zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Materna und das Heidelberger Start-up Aleph Alpha haben eine strategische Partnerschaft speziell für den öffentlichen Sektor geschlossen. Das Lösungsangebot: Generative KI-Lösungen aus und für Deutschland, transparent, sicher und DSGVO-konform. die Souveränität der Verwaltung in Deutschland zu unterstützen. „Wir freuen uns, dass wir mit Aleph Alpha einen Technologiepartner gefunden haben, der unsere europäischen Werte in Bezug auf Souveränität, Datenschutz und Ethik teilt. Gemeinsam möchten wir das Potenzial in der Verwaltung mithilfe von Luminous heben. Als Materna sind wir nun vollumfänglich aufgestellt, um die strategischen Ziele unserer Kunden nach innovativen, souveränen und sicheren Lösungen zu unterstützen“, sagt Michael Hagedorn, Vorstand Public Sector bei Materna. Die Materna Generative AI Factory, bietet KI-Lösungen, die
auf den Sprachmodellen von Aleph Alpha basieren.
Intelligentes Verwaltungsportal – KI als Co-Pilot für Redakteure Die Materna Generative AI Factory unterstützt Behörden dabei, aus öffentlichen und verwaltungsinternen Daten Informationen zu generieren, die in allen Arbeitsschritten, Fachverfahren oder Berichten bei der täglichen Arbeit helfen und die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen (z. B. in Portalen) vereinfachen und beschleunigen. Dabei erfolgt die Kommunikation für alle Beteiligten sowohl in natürlicher Sprache als auch multi-lingual. Neben Deutsch sind in Luminous noch weitere Sprachen „nativ“ verfügbar. Materna hat seine Generative AI Factory
bereits an eine Version eines Verwaltungsportals angebunden. Dabei wird das spezifische Wissen genutzt, um in der deutschen Sprache mit dem Modell Luminous zu interagieren. Die Anbindung erfolgt direkt im Web-Editor der Redakteure des Government Site Builder, dem Content-Management-System der Bundesverwaltung und ist daher zu 100 Prozent in der bekannten Oberfläche integriert. In einem intelligenten Verwaltungsportal ist generative KI für verschiedene Bereiche einsetzbar: für die Automatisierung von Redaktions- und Nutzungsprozesse, als Auskunfts- und Bildungsangebot, als intelligenter Bürgerassistent und Auskunftsdienst über Antragsprozesse, als intelligente Suche und Recherche in Dokumenten-Manage-
der, systematisiert derzeit mögliche Nachhaltigkeitskriterien für die Beschaffung von Hard- und Software. VITAKO positioniert sich durch die neue Projektgruppe Nachhaltige Digitalisierung und Green IT als kompetente Ansprechpartnerin für die Politik. Die VITAKO-Mitglieder versorgen Ämter und Behörden seit Jahren mit energieeffizienter Hardund Software und zeigen Wege auf, wie Verwaltungsangestellte ressourcenschonend arbeiten können. Schätzungen zufolge bieten digitale Technologien allein bis 2030 das Potenzial, 150 Megatonnen CO2 einzusparen. Dies entspricht etwa der Hälfte der von der Bundesregierung avisierten Einsparziele. Insbesondere Kommunen können davon massiv profitieren, indem sie Technologien wie Smart Lighting nutzen, um die Effizienz der Straßenbeleuchtung erheblich zu steigern, oder Smart Parking, um die CO2-Emissionen im städtischen Pkw-Verkehr zu verringern. *Katrin Giebel ist Geschäftsstellenleiterin bei VITAKO.
ment-Systemen und Datenbanken, als kognitive Assistenz für Portalbesucher oder als Chat-Interaktion auf Basis von domänenspezifischen Fachinformationen. Viele weitere Einsatzbereiche sind denkbar. Bei dem Anwendungsfall Redaktions- und Nutzungsprozesse hilft KI der Redaktion bei der Erstellung von fachlichen Inhalten aus domänenspezifischen Fachinformationen, als Generator für Zusammenfassungen, Vervollständigungen, Teaser, Schlagworte, Übersetzungen und Vereinfachung. Luminous transformiert Fachtexte in einfache Sprache (Stichwort: Barrierefreiheit) und erkennt im Gegensatz zu anderen großen Sprachmodellen Infografiken aus Texten (Stichwort: Text2Grafik) und ist dabei auch datenschutzrechtlich sicher. Davon profitieren beispielsweise bundes- und landesweite tagesaktuelle Dienste, deren Redaktionen besonders viele Dokumente und Inhalte handhaben müssen. *Matthias Szymansky verantwortet das Data Management & KI Portfolio im Ressort Public Sector bei Materna.
Moderne Wissensspeicher Mit „eXo Plattform“ Bedürfnisse von Verwaltungen flexibel umsetzen (BS/Pauline Krekeler/Meike Schuit*) Effizient soll sie sein, übersichtlich und kommunikativ, außerdem an individuelle Bedürfnisse anpassbar. Für virtuelles Wissens- und Kommunikationsmanagement suchen Behörden meist eine Allzwecklösung. Um digitale und kollaborative Tools kommt die Öffentliche Verwaltung nicht herum. Denn die Arbeitsweise der Mitarbeitenden ändert sich durch wachsende digitale Kompetenz, während gleichzeitig Wissensabwanderung durch den demografischen Wandel zur Herausforderung für den öffentlichen Sektor wird. Bereits vorhandenes Wissen muss erhalten bleiben, gleichsam steigen die Anforderungen an die Integration von Weiterbildungen. Denn digitale Kompetenz hat durch die Geschwindigkeit der Digitalisierung nur noch eine geringe Halbwertszeit. Wissens- und Weiterbildungsmanagement müssen daher zusammengedacht werden.
Die Zukunft ist anpassbar Neben der Bedarfsanalyse braucht es für diesen Transformationsprozess vor allem eine gute Plattform, die sich eben diesen Bedürfnissen und Prozessen anpassen lässt. Wie das aussehen kann? Zum Beispiel
durch flexible Schnittstellen, die es bei eXo ermöglichen, neben OpenOffice Anwendungen und Kalenderund Notizfunktionen auch Apps wie Gmail und Microsoft Teams einzubinden. Hier sind kaum Grenzen gesetzt. Die Anpassungsfähigkeit von „eXo“ macht die Plattform zukunftssicher, da sie problemlos mit KI-Anwendungen erweitert werden kann, um mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten.
Digitale Souveränität durch Open Source Neben dem Faktor Funktionalität muss auch die Sicherheit des digitalen Betriebs durch die Plattform gewährleistet werden. eXo setzte gleich zu Beginn auf langfristige Open-Source-Lösungen. Dadurch behält die öffentliche Verwaltung die Kontrolle über ihre digitalen Systeme und Daten, ohne von proprietärer Software abhängig zu sein. Diese Unabhängigkeit ermöglicht es auch, Sicherheits- und Daten-
schutzstandards zu erhöhen, während gleichzeitig die Kosten gesenkt werden. Neben dem Sozialministerium Schleswig-Holstein nutzen daher auch die NATO und der Élysée -Palast eXo-Plattform.
Kollaboration statt Einzelkämpfer Der Trend geht zur Zusammenarbeit! Von „Einer für alle“ -Leistungen bis zur Registermodernisierung: Allein geht es nicht. Aber Kollaboration braucht gute Formate. „eXo“ bietet die Möglichkeit zur freien Gestaltung beispielsweise durch Community-Bereiche, Frage- und Antwortforen sowie kollaborativem Arbeiten mit OpenOffice. Damit schafft eXo einen digitalen Wissensspeicher für eine rechtssichere und effiziente Verwaltung. Nachnutzung erwünscht! *Pauline Krekeler und Meike Schuit sind beide für bimoso Consulting tätig.
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Behörden Spiegel / Dezember 2023
Digitale Verwaltung
Rheinland-Pfalz 2023
„W
ir haben in letzter Zeit leider auch schon den ein oder anderen Cyber-Agriff in Rheinland-Pfalz erlebt“, erinnerte Schweitzer auf dem Kongress Digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz. Die Konsequenzen solcher Angriffe seien sehr gefährlich. Außerdem generierten sie „enorme Kosten“, so der Minister. Schweitzer zufolge kämen die meisten Einfallstore über Verwaltungseinheiten, die glaubten, sie hätten damit nichts zu tun. „Diese müssen wir vorbereiten.“ Momentan sei die Sicherheitslage in den Kommunen zum Teil alarmierend. Als Minimum fordert der SPDPolitiker die Erfüllung der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und betont: „Jetzt in die Sicherheit zu investieren ist günstig verglichen mit den Kosten, die durch Cyber-Angriffe entstehen.“ Die Landesregierung unterstütze die Kommunen hierbei mit Beratungsangeboten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der Sicherheitsvorgaben lehnt der Minister jedoch ab: „Es bleibt in der Verantwortung der Kommunen.“
Teuer und gefährlich Cyber-Angriffe können jeden betreffen (BS/Anna Ströbele) Im letzten Monat hat Rheinland-Pfalz seine neue Digitalstrategie beschlossen. Nun muss die Umsetzung gelingen. Dafür wird aktuell das Monitoring aufgebaut, inklusive neuem Digitalbeirat und Lenkungskreis. Großen Handlungsbedarf sieht Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Alexander Schweitzer (SPD) bei der Cyber-Abwehr. Hier seien insbesondere die Kommunen gefragt. ist unerlässlich, und zwar in beiderseitigem Interesse“, äußerte Schweitzer. Zusätzlich zum regelmäßigen Monitoring soll es stetig arbeitende Strukturen geben. Im nächsten Frühjahr tage voraussichtlich der neue Digitalbeirat zum ersten Mal. Auf Ebene der Staatssekretäre werde ein Lenkungskreis ins Leben gerufen. Mit diesen Instrumenten soll ermöglicht werden, die Strategie im Laufe der Zeit zu verändern. „Da setze ich viel Hoffnung rein“, kommentierte der Digitalminister.
Mehr interkommunale Zusammenarbeit gefordert
„Es braucht viele Akteure“ In der Digitalisierung gebe es Unterschiede zwischen den Kommunen – manche seien weiter als andere. Daher sei eine Digitalstrategie mit gleichen Ansprüchen an alle wichtig. Die im Oktober vorgestellte Strategie des Landes solle Rückenwind geben. „Wir haben gemerkt: Es braucht viele Akteure“, erklärte der Digitalminister. Daher sei die Stra-
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efragt, was sie sich für die öffentlichen Verwaltung des Jahres 2037 wünscht, befürwortete Tatiana Muñoz, zweite Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bei PD, ein Zusammenarbeitsgebot der Länder. Gleichzeitig wünschte sie sich die Abschaffung des Ressortprinzips und des Beamtentums, mit Ausnahme weniger Bereiche wie bspw. Polizei und Justiz. Ferner sprach sie sich für Pools von Expertinnen und Experten in der öffentlichen Verwaltung aus. Eine Entwicklung, die auch dadurch unterstützt wird, dass der Wechsel einer Person aus der Wirtschaft in die Verwaltung und umgekehrt leichter und regelmäßiger stattfindet als heute. Generell sei es vor allem bei größeren Modernisierungsschritten aber wichtig, die Frage zu diskutieren: Was für eine Verwaltung wollen wir?
Weniger und klarere Gesetze Martin Schallbruch, CEO von govdigital, wünschte sind eine weniger komplizierte Verwaltung auf der Grundlage einfacherer gesetzlicher
Cyber-Angriffe stellen Schweitzer zufolge eine große Gefahr dar und generieren enorme Kosten. Die IT-Sicherheit müsse daher ganz vorne stehen.
tegie im Dialog entstanden, nicht ausschließlich im Ministerium und mit beratenden Unternehmen. Geplant ist nun die Umsetzung mit „starker Disziplin“, so Schweitzer. Mit einer neuen Governance-Struk-
tur werde das Erreichen der Ziele in engen Intervallen überprüft. Es bestünde weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ressorts, der Staatskanzlei und dem Digitalministerium. „Ich glaube das
Schweitzer sprach sich weiterhin für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aus. Rheinland-Pfalz Innenminister Michael Ebling (SPD) zufolge könnten auch unterschiedliche Verwaltungsebenen miteinander kooperieren. Die gemeinsamen Vorhaben wolle die Landesregierung unterstützen – auch finanziell, versprach Ebling. Leuchtturmprojekte wirkten positiv, da sie zeigten, „dass es geht“.
Missstände und Zukunftsvisionen Wohin soll die Reise der digitalen Verwaltung gehen? (BS/Guido Gehrt) Zukunftsgewandt diskutierte eine hochkarätig besetze Diskussion die zukünftige Entwicklung der digitalen Verwaltung. Neben visionären Ansätzen, Warnungen und Wünschen, kamen dabei aber auch Problemstellungen zum Tragen, die den Behörden im Transformationsprozess aktuell das Leben schwer machen.
Mit Blick auf die aktuelle finanzielle Diskussion im Bund ist für Dr. Fedor Ruhose, CIO des Landes Rheinland-Pfalz, klar: „Digitalisierung lässt sich nicht mit Haushaltsresten erfolgreich umsetzen“.
Regelungen. Derzeit sieht er eine rechtliche Übersteuerung in der Verwaltungsdigitalisierung selbst und wünscht sich eine abstrakte-
Detflef Bäumer, Prozessexperte und Changemanager bei der PICTURE GmbH, erklärte, wie Prozessmanagement erfolgreich eingeführt werden kann.
re Regulierung. Auch mit Blick auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) befindet er: „Wir können uns bei KI keine harte Regulierung leisten.“
Die Minister Alexander Schweitzer (Digitales) und Michael Ebling (Inneres) diskutierten über die neue Digitalstrategie.
Beim Thema Regulierung erhielt Schallbruch Unterstützung von Thomas Wieland, Bereichsleiter Digitalisierung und E-Government bei der Metropolregion Rhein-Neckar. Man könne in den Kommunen aktuell die Gesetze gar nicht mehr alle umsetzen, sondern müsse in einer Art „Verwaltungs-Triage“ eine Auswahl treffen, was überhaupt vor Ort noch umsetzbar sei. Zudem, so Wieland weiter, bedürfe es eines Reengineering von Verwaltungsprozessen, um das Ziel durchgängiger, medienbruchfreier, digitaler Prozesse umfassend zu erreichen. Dr. Fedor Ruhose, CIO der Landesregierung, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz, ist es wichtig, durch Digitalisierung die
Es gebe viele Bereiche, in welchen Rheinland-Pfalz bereits sehr digital arbeite. Ebling nannte unter anderem die Nutzung von Geodaten sowie die Kriminalitätsbekämpfung, bei welcher Künstliche Intelligenz (KI) eine Rolle spiele. „Gleichzeitig müssen wir uns jetzt darum kümmern, dass ganz zentrale Aufgaben ebenfalls vorangehen.“ Damit spielte der Innenminister auf die OZG-Leistungen an. Die Digitalisierung der Fokusleistungen wünscht sich Schweitzer
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Jetzt in die Sicherheit zu investieren ist günstig verglichen mit den Kosten, die durch CyberAngriffe entstehen.“
Alexander Schweitzer (SPD), Digitalminister
für das kommende Jahr. Letztlich entschieden die Menschen über ihr Konsumverhalten über den Erfolg der Digitalstrategie: „Wenn sie sagen: ‚Da hat sich was getan und das ist viel besser als vorher.‘ Das ist das größte Kompliment.“
Verwaltung näher an die Menschen zu rücken. Diesem Vorhaben diene auch bereits die weitere Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit über föderale Grenzen hinweg, welches der IT-Planungsrat als Zielbild für das Jahr 2024 formuliert hat. Wichtig sei es, dass die Verwaltung einen klareren ethischen Kompass habe. Vor diesem Hintergrund hätte sich der Staatssekretär rund um den Einsatz von KI eine breiter angelegte gesellschaftliche Debatte gewünscht.
Keine Fremdsteuerung durch KI Mit Bezug auf den Einsatz von KI gab Prof. Dr. Maximilian Wanderwitz, Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere das Recht der Informationstechnologie, Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld, zu bedenken, dass man vermeiden müsse, dass die Akteure in der Verwaltung durch Computer-Systeme gesteuert werden. Im weiteren KIEntwicklungsprozess müsse man zudem immer darauf achten, dass Bias und Diskriminierung vermieden werden.
Das Netzwerk Digitale Dörfer RLP präsentierte seine Angebote zur Förderung der DigitaFotos: BS/Bildschön lisierung in ländlichen Räumen und Kommunen.
Digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz
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Neben intensiven Diskussionen und umfänglichem sachlichem Input gab es auf Der OZG-Landeskoordinator und Referent im Digitalministerium, Daniel Petra Waldmüller-Schantz, Director Communications bei Governikus, Fotos: BS/Bildschön Hoffmann, erklärte den Rollout der zentralen Online-Dienste. dem Kongress auch viele heitere Momente. stellte die Signatur- und Siegelplattform DATA Sign vor.
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urch Siegel und Signaturen optimierte Prozessabläufe ermöglichen eine echte medienbruchfreie Verwaltung. Governikus DATA Sign stellt zentrale Siegel- und Signaturdienste und dadurch eine der zentralen Infrastrukturen für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung im Kontext des Onlinezugangsgesetzes bereit. Selten war ein Effizienzgewinn für alle Beteiligten so einfach zu realisieren.
Signieren und Siegeln leicht gemacht Governikus DATA Sign vereint alle Services in einer Plattform (BS/Petra Waldmüller-Schantz*) Innerhalb der Verwaltung sind bei der Antragsbearbeitung Prozesse rund um Mitzeich nen, Freizeichnen und Siegeln relevant. Verwaltungsmitarbeitende brauchen moderne und intuitiv nutzbare Arbeitsplät ze – egal ob im Büro, mobil zu Hause oder unterwegs.
Die Herausforderungen bei elektro nischen Daten und Dokumenten Elektronische Siegel und Signaturen sind die Lösung für eine medienbruchfreie und sichere Arbeitsweise, allerdings gibt es auch hier Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. An dieser Stelle fallen die Stichpunkte Authentizität, Rechtsverbindlichkeit, Integritätsschutz, Vertraulichkeit. Die ersten drei Genannten werden mittels elektronischer Signaturen, Siegel und Zeitstempel hergestellt. Diese sog. Beweiswerte müssen validiert werden sowie über lange Zeiträume und Systemwechsel hinweg dauerhaft lückenlos erhalten und nachweisbar bleiben. Die Vertraulichkeit wird mittels Ver- und Entschlüsselung gewährleistet. Hier wird zwischen einer qualifizierten elektronischen Signatur für natürliche Personen
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Mit wenigen Klicks einfach und schnell zu Siegeln und Signaturen – auch in automatisierten Verfahren
und qualifizierten elektronischen Siegeln für juristische Personen unterschieden. Governikus DATA Sign dient als Basisdienst in der landesinternen Verwaltung und Infrastruktur: eine ganzheitliche Lösung für viele
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ber nicht nur in Sachen Öffnungszeiten bietet diese Neuanschaffung Vorteile für Bürgerinnen und Bürger. Für alle Leistungen, die man am Terminal abrufen oder beantragen kann, sind die benötigten Technologien verbaut. Scanner, NFC-Chip-Reader, Ausweis-Scanner und mehr sind direkt integriert. Um am Terminal digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind also keine privaten Endgeräte oder besonderen Website-Kenntnisse notwendig. Außerdem habe man Infomaterial erarbeitet, das das Angebot und die Bedienung der Automaten in einfacher Sprache vorstelle. Auch auf eine möglichst barrierearme Umsetzung sei bei diesem Projekt geachtet worden, betonte die Chief Digital Officer des Landkreises Mayen-Koblenz, Sonja Gröntgen, auf dem Kongress Digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz Ende November. Nach der Pilotphase sollen noch fünf weitere Terminals im Landkreis aufgestellt werden. Bei der
schäftsprozesse garantiert. Hierbei werden einzelne Nutzende sowie automatisierte Verfahren gleichermaßen bedient und dank einer UXund UI-optimierten Weboberfläche (für Desktop und Tablet) sind das Signieren und Siegeln sowie der Validierungsprozess modern und intuitiv. Neben der digitalen Si gnatur und dem Siegeln von Dokumenten ist es möglich, weitere Personenkreise zum Unterschreiben einzuladen. Eine Übersicht aller laufenden Vorgänge sowie das Einrichten von Fristen und Erinnerungen gewährleisten einen sicheren Überblick über alle Prozesse. Mit seinen Funktionen leistet die Si gnatur- und Siegelplattform einen wertvollen Schritt hin zu mehr Verwaltungsdigitalisierung.
Fachszenarien und -anwendungen.
Verwaltungsmitarbeitende und -prozesse gleichermaßen im Fokus Die Governikus Signatur- und Siegelplattform stellt hierbei eine
Grafik: BS/Governikus
ganzheitliche Lösung für die Nutzung in vielfältigen Fachszenarien dar. Den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender entsprechend kann die Signatur- und Siegelplattform mit einem Webclient ergänzt werden, der sichere Ge-
Die Authentizität und Integrität aller Siegel und Signaturen ist dank der Validierung aller nötigen Beweiswerte gegeben. DATA Sign ist nachhaltig und investitionssicher: Dank vieler verschiedener Schnittstellen bleiben Nutzende anbieterunabhängig und können es unkompliziert in Fachverfahren eingliedern. *Petra Waldmüller-Schantz ist Head of Marketing & Academy bei Governikus.
Immer im Dienst Der Amt-O-Mat im Kreis Mayen-Koblenz (BS/tkl) Wer in der Verbandsgemeinde Vordereifel seinen neuen Personalausweis abholen möchte, kann das seit Neuestem sogar an einem Sonntag oder morgens um drei tun. Denn der Amt-O-Mat hat rund um die Uhr geöffnet. Das ganze Jahr. Auswahl des Standorts gebe es aber einiges zu beachten, erläuterte Gröntgen. Die Geräte müssten wettergeschützt, aber gut erreichbar platziert werden. Dabei habe man bewusst nach Standorten gesucht, die sich gut mit alltäglichen Wegen zum Einkaufen, zur Schule oder zur Arbeit verbinden ließen. Regelmäßiger Publikumsverkehr sei auch eine wirksame Maßnahme gegen Vandalismus. „Es funktioniert quasi wie ein Geldautomat. Wir hoffen nur, dass der Amt-O-Mat nicht ganz so oft gesprengt wird“, erklärte Gröntgen augenzwinkernd.
Startschwierigkeiten Wichtig sei nun ein Ausbau der verfügbaren Verwaltungsleistungen. Außerdem seien noch diverse Herausforderungen zu meistern.
Das Frankfurter Start-up ivicos GmbH präsentierte eine innovative Art der interkommuFotos: BS/Bildschön nalen Zusammenarbeit im digitalen Rathaus.
Selbstbedienung sei als Kanal der Verwaltung noch nicht etabliert. Die Bürgerinnen und Bürger müssten sich zunächst an das neue Angebot gewöhnen. Ein Vorgang, der bei weniger als zwei Amtsgängen pro Jahr Zeit in Anspruch nehmen könnte. Außerdem entwickelten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale und (teil-) automatisierte Verwaltungsleistungen nur langsam. So sei es erst seit Kurzem nicht mehr notwendig, für die Unterschrift des digitalen Antrags doch noch persönlich im Amt vorstellig zu werden. Ein unnötiger Medienbruch, so Gröntgen. Auch die komplexe Akteurslandschaft und die Pluralität der Systeme und Prozesse in den Kommunen bremse die Einführung von Selbstbedienungs-Terminals in
der Verwaltung aus. Auch wenn diese aus Sicht der Bürgerfreundlichkeit einen großen Gewinn darstellten, ohne dabei die eh schon dünne Personaldecke in den Kommunalverwaltungen weiter zu strapazieren. Statt den Fokus auf Probleme zu legen, plädiert Gröntgen jedoch dafür, den Amt-O-Mat als Chance zu ergreifen. Mit ihm können der elektronische Personalausweis besser genutzt werden. Außerdem sei es im Terminal vergleichsweise einfach, alle Leistungen in mehreren Sprachen anzubieten. Noch dazu sei der Besuch beim Terminal in der Regel fallabschließend. Vom Anliegen bis zum Ergebnis laufe der ganze Prozess für den Nutzer direkt am Terminal ab.
Jürgen Breithaupt, Deutsche Telekom, stellte sechs Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung heraus.
Das neue Terminal verspricht barrierearme Selbstbedienung. Sonja Gröntgen ist begeistert.
Digitale Verwaltung RLP 2024 Der nächste Kongress „Digitale erwaltung Rheinland-Pfalz“ findet V am 26. November 2024 im Atrium Hotel in Mainz statt. Weitere Informationen zum Programm stehen ab Sommer kommenden Jahres unter www.dv-rlp.de zur Verfügung.
Digitalminister Alexander Schweitzer stellte sich bei einer Pressekonferenz den Fragen der Journalistinnen und Journalisten.
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Himmel voller Wolken
nehmen. Wer digital souverän sein möchte, wird derweil auf die zahlreichen anderen Angebote zurückgreifen müssen.
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in unregulierter Markt, der aus Sicht des BMI ein Risiko darstellt, dann nämlich, wenn die Kriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), festgehalten im Kriterienkatalog C 5, nicht erfüllt sind. Zumindest die sogenannten Hyperscaler erfüllten schon die Grundvorraussetzungen im Regelfall nicht, dass keine Daten den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verlassen dürfen. Doch die Anbieter erkennen den staatlichen Markt nicht nur in Deutschland und machen sich nun in rasantem Wettbewerb auf den Weg, die Bedürfnisse der Public-Kunden mit sehr unterschiedlichen Konzepten zu erfüllen. Die europäischen Anbieter aus Frankreich und Österreich haben es da einfacher, ihnen traut man schon genetisch als europäischen Firmen eher über den Weg. Dann kommen noch deutsche Anbieter in den Blick, hier allerdings gelten für einige Einschränkungen, sie bieten nicht die Services der US-Giganten, die viele Kunden aus dem staatlichen und kommunalen Bereich so schätzen. Nun soll Ordnung in den Markt kommen.
Cloud-Ausschreibungen erregen den Markt (BS/Uwe Proll) „Eigentlich ist das alles illegal“, schimpft ein ranghoher Beamter aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und meint die Nutzung marktgängiger Cloud-Angebote nicht nur durch Kommunen und Länder, sondern auch durch Bundesbehörden. Hier im Innenressort, also der „Verwaltung der Verwaltung“ auf Bundesebene, weiß man selbst nicht mal, wer aus der Bundesverwaltung welche Angebote von AWS, Google oder Microsoft nutzt.
Viele Wege zur eigenen Wolke Vier Akteure auf der Beschafferseite gehen jeweils ihren eigenen Weg, um für ihre Kunden oder sich selbst verschiedene Formen von CloudAngeboten sicherzustellen. Dazu muss die Beschafferseite ertüchtigt und ein Modell entwickelt werden, wie verschiedene Cloud-Dienstleistungen unterschiedlicher Anbieter eingekauft und dann an die eigene Kundschaft weitergegeben werden können. Deswegen sind drei Akteure mit Ideen zu einer BrokerAusschreibung am Start oder in Vorbereitung. Da ist die 2019 als Genossenschaft gegründete govdigital, deren Mitglieder vorwiegend kommunale ITDienstleister sind. Die Genossen haben eine Ausschreibung laufen, in deren Ergebnis die eigene Organisation für den folgenden schwierigen Prozess ertüchtigt werden soll. Ihr CEO, Martin Schallbruch, sieht für die Mitglieder große Vorteile, wenn die zweite eigentliche Ausschreibung im Teilnehmerwettbewerb stattfindet und an deren Ende ein Paket aus mindestens drei Hyperscalern und mindestens zwei Anbietern mit einer Lösung, die den Anforderungen der digita-
Viel Dymanik ist aktuell in der Diskussion rund um Cloud-Angebote für die öffentlichen Verwaltung zu verzeichnen.
len Souveränität entspricht, steht. Es wird wohl Frühsommer werden, bis der Angebotskatalog für die Mitglieder steht, die dann mithilfe einer individuellen Identifikation ihre Cloud-Services auf den Portalen der Anbieter direkt buchen können. Abgerechnet wird dann über govdigital. Die Mitglieder werden dann Services für ihre Server, ihre Rechenzentren oder auch KI-Dienste ordern können. Ein Überbuchen wird verhindert, Transparenz für alle Mitglieder gilt als prioritär. Bis zum Sommer haben die Mitglieder Zeit, sich selbst Cloud-fähig zu machen. Von insgesamt 800 Anwendungen sind derzeit nicht mal fünf Prozent ready for Cloud. Also viel zu tun.
Personalwechsel = Paradigmenwechsel Der Wechsel an der Spitze der Zentralabteilung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hat
einen Paradigmenwechsel gebracht. Die bis dahin eigenständige IT-Abteilung wurde in die Abteilung Z integriert. Der neue CIO, Ministerialdirigent Ralf Kunzer, hat drei Aufgaben: Cloud-Lösungen, Digitalisierung des Ministeriums und der Bundesfinanzverwaltung sowie KI-Einführung. Der Abteilungsleiter Dr. Oliver Lamprecht sieht als zentralen Anbieter von Cloud-Services für die gesamte Bundesverwaltung das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), ehemals Rechenzentrum des BMF. Dessen Direktor Dr. Alfred Kranstedt stellte die Strategie erst vor Wochen dem CIO-Board aller Bundesministerien vor. Danach ist der erste Schritt getan. Mit der Bundes-Cloud wurde eine Private Cloud zur Verfügung gestellt. In zwei Ausschreibungen sollen wie bei govdigital die eigene Organisation ertüchtigt und dann sollen Cloud-Services eingekauft werden, um auf einer Brocker-
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Foto: BS/Genie Stock
Plattform der Bundesverwaltung insgesamt angeboten zu werden. Anders als govdigital wird das ITZBund allerdings helfen, seine Kunden Cloud-ready zu machen, dazu gehören Change Management und Migration der Daten. Hier werden sicherlich weitere Ausschreibungen folgen, denn viele Dienstleistungen sollen durch private Anbieter erbracht werden. Am Ende der Strategie des BMF, nach Private, dann Public Cloud, steht das Angebot der Firma Delos, welche auf Basis der Azure-Technologie von Microsoft den reibungslosen Weiterbetrieb der tausenden Microsoft-Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung sicherstellen soll. Doch das wird dauern, denn die Zurverfügungstellung der beiden Rechenzentren mit der gekapselten Azure Cloud, also alle Daten bleiben in den Rechenzentren unter Kontrolle deutscher Mitarbeiter der SAP, wird bis 2025 in Anspruch
Die Gefahr eines politischen Problems Auch die Sozialversicherungsträger marschieren im Verbund. Unter dem Lead der Bundesagentur für Arbeit (BA) kommt nächstes Jahr eine Broker-Ausschreibung für BA, Deutsche Rente und die Unfallversicherungsträger. Hier plant man, erst mal Datenmengen der Verwaltung in die Cloud zu migrieren. Die Versichertendaten stehen zumindest nicht auf dem ersten Todo-Zettel. Koordiniert wurde diese Allianz von Harald Joos, hierfür ernannter Sonderbeauftragter bei der Deutschen Rentenversicherung. Andrea Nahles, Präsidentin der BA, lässt keinen Zweifel: Wenn plötzlich eine Leistung wegen IT-Problemen nicht mehr ausbezahlt werden könnte, wäre dies kein IT- sondern ein hochpolitisches Problem. Auch wenn Microsoft auf Kundedruck den Support für Standardanwendungen verlängert hat, so bleibt doch klar: Bald gibt es die nur noch in der Cloud. Auch schaut Nahles auf KI, mit deren Hilfe die BA Antragsberatung, Bots und Anfragen steuern will. Letzter im Bunde ist die Bundeswehr, die mit Hilfe der BWI eine eigene Bundeswehr-Cloud bereits anbietet, aber auch zukünftig Public Cloud-Services aus dem Markt ihrem Kunden Bundeswehr anbieten will.
Alles in Ordnung nächstes Jahr? Bringt also das Jahr 2024 – so hofft man im Bundesinnenministerium – Ordnung, mehr noch, vor allem Transparenz in die Verwendung von Cloud-Services in der öffentlichen Verwaltung? Dass Kommunen oder auch die Polizei der Länder und des Bundes in eine der angebotenen Clouds gehen, gilt als wahrscheinlich, denn Anbieter jeglicher Provenienz haben sich im Markt positioniert. Das Jahr 2024 steht öffentlich für Cloud-Entscheidungen für den einen oder anderen Anbieter, aber in Wirklichkeit sollte es unter dem Motto stehen: Wie machen wir uns Cloud-ready: Daten, Personal und Strukturen? Erst mal Change Management am eignen Körper, danach ein Fahrplan für die Migration der Daten.
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Souveränität und Digitalisierung vereinen Wie man den „Sehnsuchtsort Cloud“ effizient erreicht (BS/Deborah Spanier*) Die Cloud ist unbestritten Technologietrend Nummer eins. Dies wurde kürzlich wieder bestätigt durch die Studie „Den Kopf in den Wolken – Cloud Native wandelt die Unternehmenskultur“ (techconsult & EuroCloud Native, 2023, gesponsert durch plusserver). 53 Prozent der befragten Organisationen sind sich einig, dass Cloud Computing den Mittelpunkt ihrer Digitalisierungsstrategie und Zukunftsinvestitionen bildet. Die Vorteile liegen auf der Hand: Prozesse müssen optimiert werden, die IT soll flexibler werden – auch, damit Mitarbeitende ihre Arbeit ortsunabhängiger erledigen können. Gleichzeitig steigt die Menge der zu verarbeitenden Daten immer weiter, was nach stabileren Systemen verlangt. Zudem versprechen sich viele IT-Entscheiderinnen und -Entscheider eine erhöhte IT-Sicherheit in der Cloud. Auch Behörden und öffentliche Verwaltungen befinden sich auf dem Weg in die Cloud. Doch wie erreicht man nun den „Sehnsuchtsort“ am besten?
Herausforderungen auf dem Weg Richtung Cloud Das scheint manchmal gar nicht so einfach zu sein. Als Hindernis werden oft technische Hürden angeführt. So erschweren Integrationsprobleme mit bestehender Infrastruktur häufig den Weg in die Cloud – das sagen 29 Prozent der Befragten der techconsult-Studie, zu denen auch das Segment rund um öffentliche Verwaltungen gehört. Zu den technischen Hürden gesellen sich Bedenken aufgrund möglicher Abhängigkeiten durch einen Vendor Lock-in (23 Prozent) sowie Verlustängste bzgl. der Kontrolle über die eigenen Daten (24 Prozent). Für weitere 23 Prozent der Befragten ist der Skill-Gap ein Problem: Fehlendes Know-how bei den Mitarbeitenden ist keine gute Kombi-
nation mit technischen Hürden und den bestehenden Souveränitätsbedenken. Wie können Behörden die IT trotzdem modernisieren und Cloud-Vorteile für sich nutzen?
Top Five der Hindernisse für einen Cloud-Native-Ansatz Basis: 139 Unterehmen | Filterung, wenn noch keln Cloud-Native-Ansatz in Nutzung | Mehrfachnennung möglich
Lösungen für die Herausforderungen der Digitalisierung Die Herausforderungen der IT-Modernisierung und der Digitalisierung sind für den Cloud Provider plusserver keine Unbekannten. Die eigene Historie und Entwicklung vom Managed-Hosting-Anbieter zum Cloud Provider hat die digitale Transformation zu einem Teil der Unternehmens-DNA gemacht. Durch das gewachsene Know-how kann plusserver öffentliche Verwaltungen ganzheitlich beraten – von Legacy bis zu Cloud-Innovationen. So können technische Hürden gemeinsam überwunden werden. Die Modernisierungsreise beginnt genau dort, wo sich die IT einer Behörde gerade befindet. Ist der Umgang mit der bewährten VMware-Technologie ein gewohntes Spiel, bietet plusserver mit der souveränen pluscloud VMware einen einfachen Weg in die Cloud. Wissen, Standards – all das kann wie gewohnt eingesetzt werden, jedoch dann in der Cloud. Gerade in der öffentlichen Verwaltung ist die Beantwortung der Frage, wie mit IT-Modernisierung die Infrastruktur auf ein innovatives Niveau gehoben werden kann, besonders komplex: Es herrscht ein öffentlichkeitswirksamer Digitali-
29% Integrationsprobleme mit bestehender Infrastruktur
24% Verlust über die Kontrolle unserer Daten
23% Fehlendes Know-how/Skill-Gap
23% Bedenken aufgrund möglicher Abhängigkeiten (Vendor Lock-in)
sierungsdruck, gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen permanent und der Anspruch an Datenhoheit muss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Ob es um die Digitalisierung von Fachverfahren geht, die Cloud-native Weiterentwicklung von Applikationen oder die digitale Kommunikation in Bildungseinrichtungen – die Anwendungsfälle sind vielschichtig und oft hochsensibel.
Um mögliche Abhängigkeiten (z. B. Vendor Lock-in) zu Cloud-Anbietern ganz generell zu vermeiden, sollten Behörden auf die Souveränität achten: Lassen sich Cloud-Lösungen problemlos in bereits bestehende (Multi-)Cloud-Konstrukte integrieren? Behält man als Auftraggeber die volle Datenkontrolle und kann selbst entscheiden, wohin die Daten bewegt werden – egal ob zum Cloud Provider, von ihm weg oder wieder zurück? Plusserver setzt bei seinen souveränen deutschen CloudPlattformen auf Basis von VMware oder OpenStack auf Offenheit und Transparenz. Daten werden nicht in den Clouds „eingesperrt“ und können bewegt werden, ohne dass Transferkosten dafür anfallen. Die behördlichen Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz drehen sich häufig um die Frage nach dem Ort der Datenspeicherung. Tituliert wird im Kontext der Datenhoheit u. a. die Anforderung nach Rechtsraumsicherheit. Zusätzlich untermauern Zertifikate und Testate, z. B. BSI C5, die Sicherheit der Daten. Plusserver bietet seine testierten CloudLösungen ausschließlich in deutschen Rechenzentren an. Die IT-Modernisierung erfordert unterschiedlichste Kompetenzen, die aufgrund des Fachkräftemangels in öffentlichen Verwaltungen zum Teil nicht verfügbar sind. Viele Verwaltungen wünschen sich eine ganzheitliche IT-Betriebsunterstützung
So private wie nötig, so public wie möglich. secunet – Cloud-Lösungen zu Ende gedacht.
Als langjähriger IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland gestalten wir schon heute souveräne Cloud-Lösungen ganz nach Ihren Bedürfnissen – on-premise, public oder auch kombiniert als flexible Hybrid Cloud. secunet.com protecting digital infrastructures
mit deutschsprachigem Support, um ihre Herausforderung des fehlenden Personals oder Know-hows zu lösen. Mithilfe der Expertise eines aufeinander abgestimmten Partner-Ökosystems lässt sich der Fachkräftemangel meistern. So ist z. B. auch die Schulung von Mitarbeitenden möglich, um fehlende Kompetenzen in der eigenen Organisation auf lange Sicht wieder aufzubauen.
Mit dem richtigen Partner schneller ankommen Auch die Befragten der techconsultStudie sind sich einig, dass das Hinzuziehen von externer Expertise zu den Best Practices zählt, um die eigene Strategie in Richtung Cloud-(Native) nach vorne zu bringen. Mit 34 Prozent ist die stärkere Zusammenarbeit mit Dienstleistern die am häufigsten bereits ergriffene oder geplante Maßnahme, um die interne Expertise zu erweitern und von zusätzlichem Wissen zu profitieren. So kann die Umsetzung der Strategie individuell auf die eigene Organisation ausgerichtet und zielführend umgesetzt werden. Mit dem richtigen Partner, der behördliche Anforderungen erfüllt und eine hohe Cloud-Expertise mitbringt, muss die Cloud kein weit entfernter Sehnsuchtsort bleiben. Gemeinsam lassen sich Herausforderungen besser angehen, um das Ziel, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, schneller zu erreichen. *Deborah Spanier ist Content & Product Marketing Managerin bei plusserver.
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as Problem dabei: Nicht immer kann die jeweilige Situation im Bund, im Land, in der Kommune genau eingeschätzt werden. Und noch viel weniger lassen sich die Konsequenzen von Entscheidungen bewerten. Das Resultat: Viele Entscheidungen fallen aus dem Bauch heraus – mit ungewissem Ausgang.
Steigende Bedeutung von Datenanalysen Viele Industrieunternehmen sind in derselben Situation. Angesichts von Märkten, die sich in einem nie gesehenen Tempo verändern, steigt dort das Tempo, in dem Entscheidungen über Marktanpassungen getroffen werden müssen. Dafür entdecken immer mehr Unternehmen den Wert von Datenanalysen. Sie helfen, Entscheidungen auf ein solides Fundament zu stellen und sogar einen Blick in die Zukunft zu werfen. Eine Perspektive auch für die Einheiten der öffentlichen Verwaltung? Datenauswertungen haben seit jeher ihre Bedeutung für die Verwaltungsprozesse. Dennoch lohnt sich eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema aus drei Aspekten: Zum einen hat sich die Technik weiterentwickelt. Bislang waren viele Einheiten nicht in der Lage, den unglaublichen Datenfundus auszuschöpfen. Doch nun sind die Kapazitäten dafür – auch bedarfsgerecht nutzbar – vorhanden. Zum Zweiten steht jenseits der eigenen Datenbestände eine Fülle von externen Daten zur Verfügung, die in die eigenen Analysen einbezogen werden können, um echte Mehrwerte zu erzeugen. Zum Dritten existieren immer mehr (auch auf Künstlicher Intelligenz basierende) Modelle, die präzisere Prognosen über die Auswirkungen erlauben. Ein erster realistischer Blick in die Zukunft wird möglich.
Kurs in Richtung Datenanalytik Kein Wunder, liebäugeln erste Städte und Gemeinden bereits damit, digitale Zwillinge aufzubauen. Diese sind bislang vor allem in der Fertigungsindustrie verbreitet. Digitale Zwillinge sind Abbilder von realen Entitäten wie Autos oder Maschinen, an denen experimentiert werden kann. Ein anschauliches Beispiel sind Crashtests, bei denen keine „echten“ Autos mehr gegen Wände fahren. Produktionsunternehmen spiegeln sogar komplette Fabrikhallen inklusive der Abläufe darin digital. Sie können so wie in einem Planspiel simulieren, welche Konsequenzen bestimmte Veränderungen haben und optimale Lösungen finden. Die Vorteile solch digitaler Zwillinge von Städten oder ländlichen Gemeinden für die Entwicklung der jeweiligen Kommune liegen auf der Hand: „Was wäre wenn“-Szenarien ließen sich leicht abbilden. So wertvoll ein digitaler Zwilling für eine Gemeinde wäre, so aufwendig ist auch dessen Realisierung. Für die nächsten Jahre werden detaillierte Zwillinge sicher noch eine Zukunftsvision sein. Viel sinnvoller ist es, klein anzufangen und die Potenziale von Datenanalysen für spezifische Herausforderungen zu eruieren, um dann in einem zukünftigen Folgeschritt den Weg zum digitalen Zwilling zu gehen. Ein großer Teil der Vorarbeiten wäre dann schon erledigt. Einer der ersten Schritte dahin wird es sein, eine Vielzahl von Daten – in Echtzeit – zusammenzutragen und kombiniert auszuwerten. Ein Blick auf eine Auswahl von Innovationsprojekten zeigt, dass viele
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Bereit für die Ära der Datenanalytik? BigQuery – digital souverän, leistungsfähig und sicher Mehr Investitionen in den Forschungsstandort Deutschland! Höhere Subventionen für den öffentlichen Nahverkehr! Mehr Lehrer und eine bessere Ausstattung von Schulen! Eine bessere Ausrüstung von Polizei und Bundeswehr! Die Liste der Forderungen verschiedener Gruppen ist lang. Und – Hand aufs Herz – wer wünscht sich nicht Züge, die pünktlich fahren und ankommen, saubere Energie, eine brummende Wirtschaft und bezahlbare, nachhaltig produzierte Lebensmittel? Doch die Realität zeigt, dass den Forderungen immer begrenzte Budgets gegenüberstehen. Die Gretchenfrage lautet daher, von Einheiten des Bundes über Landesinstitutionen bis hin zu Städten und Gemeinden, immer wieder: Wo sind die vorhandenen Gelder am besten aufgehoben? Wo erzeugen sie den größten Gewinn für das Land? Welche Maßnahmen bringen die besten Ergebnisse?
Datenanalysen können die öffentliche Verwaltung in Entscheidungsprozessen und bei der Entscheidungsbegründung unterstützen.
Kommunen genau so vorgehen. Sie heben Digitalisierungsmehrwerte für die spezifischen Herausforderungen, die am drängendsten sind und den größten Nutzen erzeugen. Typische Themen sind der Aufbau von Dashboards für Klimaziele. So können Umweltdaten über IoT und LoRaWAN eingesammelt, wiedergegeben und ausgewertet werden. Damit entstehen beispielsweise valide Aussagen zu Wasser- und Luftqualität. Gleichermaßen können Verkehrsströme einfach erfasst und analysiert werden – wahlweise inklusive der Verkehrsmittel des ÖPNV sowie des Fahrrad- und Fußgängeraufkommens. Die Analysen bieten Grundlagen für die Planung und Implementierung neuer Mobilitätskonzepte, besonders auf dem Land. Das Für und Wider elektrischer (möglicherweise autonomer) Rufbusse ließe sich auf Basis der Analysen erörtern – eine fundierte Entscheidungsfindung würde möglich. Ein weiteres, schon in manchen Kommunen etabliertes Modell für Datenerhebung und -analysen ist das Gebäudemanagement mit IoT-Sensoren. Detaillierte Energie-Dashboards erlauben ein effizienteres Energiemanagement. Datenanalysen können auch helfen, digitale Bürgerservices zu optimieren, beispielsweise durch die anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens auf der Webseite oder in digitalen Formularen. Wie lange dauert das Befüllen eines Formulars? Wo entstehen Fehleingaben? Wann wird die Formularbearbeitung abgebrochen? Wie kann der Bürger schon während der Eingabe mit Zusatzinformationen oder Hilfestellungen unterstützt werden? Öffentliche Einheiten gewinnen durch solche Analysen wertvolle Einblicke, wie sie digitale Prozesse vereinfachen und ein besseres Nutzererlebnis bieten.
Datenwelt mit hoher Diversität Die Welt ist voller Daten. Doch neben dem ersten Schritt, die Daten digital zu erschließen, wartet eine weitere Herausforderung beim Schritt in die datenbasierten Entscheidungen: Einheiten
Grafik: BS/T-Systems
der öffentlichen Hand brauchen leistungs- und zukunftsfähige Datenplattformen, mit denen sie des Datenzoos Herr werden. Praktisch jede Datenquelle setzt auf eigene Standards, nutzt eigene Datenformate und -modelle. Diese für Datenauswertungen zusammenzuführen, ist eine der wesentlichen Hürden für Digitalisierungsprojekte. Gleichzeitig verzögern sich viele derartige Projekte auch, weil technische Infrastruktur-Kapazitäten nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit bereitstehen.
Datenanalyse mit BigQuery aus der souveränen Cloud Mit der T-Systems Sovereign Cloud powered by Google Cloud ändert sich das. Mit der souveränen Cloud für den deutschen Markt erhalten Digitalisierungsprojekte auf Knopfdruck bedarfsgerechte IT-Ressourcen – die jederzeit zurückgegeben werden können. Das beschleunigt Innovationen für smarte Gemeinden maßgeblich. Doch Clouds sind mehr als nur skalierbare Infrastrukturen. Es sind auch die zusätzlichen Mehrwertdienste, die Clouds wertvoll machen. Die T-Systems Sovereign Cloud powered by Google Cloud bringt mit BigQuery einen leistungsfähigen Service für Datenanalysen mit. Durch die digitale Souveränität dieser Cloud-Lösung können sogar personenbezogene Daten sicher und compliant analysiert werden. BigQuery ist ein etabliertes Werkzeug, welches die Konsolidierung von Daten aus verschiedensten Quellen erlaubt. Anders als bei klassischen Ansätzen kann bei BigQuery ein Großteil der entstehenden Transformationsaufwände verlagert werden. Dies macht es möglich, Abfragen nicht nur an ein zeitlich entkoppeltes, normalerweise aufwendig aufbereitetes, sogenanntes “Enterprise Information Model” zu richten, sondern die Datenquellen erst zum Zeitpunkt der Analyse zu integrieren und korrelieren – ohne relevante Performanz-Einbußen in Kauf
nehmen zu müssen. Daten-Integrationsprojekte können schnell umgesetzt und durch das agile Anpassen dynamisch auf die aktuelle Fragestellung zugeschnitten werden. Durch die mitgelieferten leistungsfähigen Entwicklertools kann BigQuery mitunter sehr große resultierende Datenbasen gezielt und effizient analysieren. Es schafft damit die passende technische Grundlage für eine zukunftsfähige, agile Datenplattform. Auch bestehende Datenbasen und zusätzliche Datenquellen, bspw. On-Premises-Bestandssysteme oder neue Installationen wie IoT, können jederzeit angeschlossen und hocheffizient transformiert werden. Big Query wird „serverless“ aus der T-Systems Sovereign Cloud powered by Google Cloud bereitgestellt. Dieser technologische Aspekt macht den Service so leistungsfähig. Er holt sich automatisch die notwendigen Ressourcen und skaliert von selbst, sodass keine statisch zugeordneten In frastrukturressourcen notwendig sind. Dabei ist BigQuery in der Lage, auch extreme Datenmengen zu verwalten und zu verarbeiten, die bis in den Petabyte-Bereich gehen. Im Verhältnis zur betrachteten Datenmenge werden die Analysen mit sehr hoher Geschwindigkeit durchgeführt. Neben der hohen Leistungsfähigkeit zeichnet sich BigQuery auch durch seine hohe Nutzerfreundlichkeit aus: Die Anwender werden von Tätigkeiten wie Konfigurationen und Wartungen entlastet. Zudem nutzt BigQuery eine SQL-artige Abfragesprache, sodass Analysten und Entwickler keine neue Sprache lernen müssen. Mit integrierten MachineLearning-Komponenten können Modelle trainiert und Abfragen direkt im Data Warehouse vorgenommen werden. BigQuery wird in einem reinen Cloud-Modus genutzt – Anwender zahlen nur das, was verbraucht wird. Nach erfolgten Analysen werden die bereitgestellten Ressourcen durch den „Serverless“-Ansatz automatisch
zurückgegeben.
Integrations-Know-how wichtig Bei aller Leistungsfähigkeit und allen Chancen, die BigQuery bietet: Datenanalysen „out of the box“ kann das Werkzeug nicht versprechen. Dazu sind die Anforderungen der öffentlichen Einheiten zu unterschiedlich. Die Einsatzbeispiele und Ziele variieren, genauso wie die vorhandenen und zu berücksichtigenden Datenquellen. Expertise für den Einsatz des Tools aus der Cloud ist eine wichtige Komponente dafür, dass DatenanalyseProjekte gelingen. Dabei kann ein erfahrener Inte grationspartner helfen, der die spezifischen Anforderungen der Einheiten der öffentlichen Verwaltung in ein BigQuery-Projekt übersetzen kann. Er sollte auch darauf achten, dass die entstehenden Lösungen einfach erweitert werden können, um die Weichen für weitere Auswertungen und Einsatzszenarien zu stellen. Je komplexer Analysen werden, je mehr Datenquellen zu integrieren sind, desto wichtiger ist das notwendige Know-how.
Plattform, Souveränität und Integrationskompetenz Datenanalysen werden für die öffentliche Verwaltung zu einem wichtigen Werkzeug, um Entscheidungsprozesse zu unterstützen und Entscheidungen zu argumentieren. Der Startpunkt ist der Aufbau leistungsfähiger Datenplattformen, die Datenquellen erschließen und die Fähigkeit mitbringen, kontinuierlich mit den Aufgaben mitzuwachsen. Gleichzeitig sollten direkt bei der Konzeption von Analytik-Lösungen auch Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. Eine souveräne Cloud bietet hier klare Vorteile. Datenanalyse-Projekte sollten immer über die Technik hinaus ganzheitlich gedacht werden. Erst die Kombination aus Plattform, Souveränität und Integrationskompetenz schafft Erfolg. Das gilt – vielleicht noch mehr als früher – auch in Zeiten der Cloud.
IT-Konsolidierung
Behörden Spiegel / Dezember 2023
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ie IT-Konsolidierung in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt unverändert eine Vielzahl von Behörden bei Bund, Ländern und Kommunen. Das Beratungsunternehmen msg führt bereits seit 2015 im Zweijahres-Rhythmus eine gleichnamige Studie, um diesen Prozess empirisch zu begleiten. Die Ergebnisse der aktuellen Studie, für die Vertreterinnen und Vertreter aus insgesamt 150 Behörden befragt wurden, diskutierten die Teilnehmenden eines Politischen Abends des Behörden Spiegel in Berlin. Das Fazit der Erhebung, die den Gästen von Werner Achtert, Leiter des Geschäftsbereichs Public Sector bei msg, vorgestellt wurde, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Auslagerung des IT-Betriebs und die Nutzung von Basis- und Querschnittsdiensten nimmt erkennbar zu, ist aber bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Mit der IT-Konsolidierung Bund, der Einführung von Cloud-Diensten, dem Onlinezugangsgesetz 2.0 und der Registermodernisierung sowie vielen anderen Vorhaben und Maßnahmen wird die öffentliche Verwaltung unter den aktuellen Rahmenbedingungen noch das laufende Jahrzehnt für die Umsetzung benötigen. Die Qualität der Orchestrierung aller Beteiligten wird entscheidend für das Ergebnis und den Zeitpunkt des Abschlusses sein. Als wesentliche Erfolgsfaktoren gelten ausreichend qualifiziertes Personal, die Standardisierung von Services, eine mittelfristige Finanzplanung zur Stabilisierung lang laufender Vorhaben, ein klarer und stabiler politischer Wille sowie die Modernisierung von Fachverfahren und Interoperabilität.
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Ein dickes Brett IT-Konsolidierung braucht Stabilität und Offenheit (BS) Die IT-Konsolidierung in der öffentlichen Verwaltung ist ein Mammutprojekt mit entsprechenden Herausforderungen an Projektsteuerung, Standardisierung, Personal, Finanzierung, etc. Eine aktuelle Studie fühlt der Entwicklung den Puls.
Der Geschäftsbereichsleiter Public Sector von msg, Werner Achtert, stellte die aktuelle Studie der msg zur IT-Konsolidierung vor.
Vereint im Bestreben, die IT-Landschaft der deutschen Verwaltung zu konsolidieren, v. l. n. r.: msg-Vorstand Dr. Frank Schlottmann, BeFotos: BS/Hilbricht hörden Spiegel-Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll und CDU-Bundestagsabgeordneter Thomas Heilmann.
Hemmnisse bei der Nutzung von Cloud-Diensten Zusätzliche Dynamik hat das Thema IT-Konsolidierung zweifellos durch die Aktivitäten rund um die Deutsche Verwaltungscloud gewonnen, wie auch msg-Vorstand Dr. Frank Schlottmann im Rahmen des Events konstatierte. Doch auch bei der Cloud-Nutzung zeigt die Studie ein differenziertes Bild: Die größten Hemmnisse, Cloud-Dienste auf Bundesebene zu nutzen, sind mit 48 Prozent Bedenken im Hinblick auf die IT-Sicherheit und mit 40 Prozent die Abhängigkeit vom Anbieter. Ein bedeutendes Hemmnis ist auch der mögliche Verlust der Souveränität über Daten und Dienste und mit 36 Prozent ebenfalls gleichauf die Sorge, dass die Cloud nicht den erforderlichen Schutzbedarf abdeckt. Einzelne Meinungen aus den Expertengesprächen widersprechen dieser Aussage, da sie Sicherheitsbedenken eher als vorgeschobenes Argument sehen, hinter dem die Sorge um den gefühlten Kontrollverlust steht. Die Länder sehen zentrale Hemmnisse darin, dass ihre
linger die Situation im Alpenstaat. Möslinger ist als Leiter der Abteilung Cyber Security u.a. auch für die österreichische IT-Konsolidierung verantwortlich. „Ich habe nicht einmal ein Budget dafür“, klagt er. Das nötige Geld komme aus dem regulären Haushalt seiner Cyber Security-Abteilung. Österreich brauche dringend eine Dienstekonsolidierung, um seine IT-Personalprobleme zu lösen. Doch noch mache er Grundlagenarbeit. „Ein gemeinsames Lizenzmanagement wäre sehr gut“, sagt Möslinger. Dann würde nicht jedes Ressort dieselben Lizenzen wieder und wieder nur leicht verändert kaufen. Zudem habe Österreich derzeit noch eine „No-Cloud-Strategie“. Jeder DDoS-Angriff lande in seinem Hauptrechenzentrum. „Das muss weg“, ärgert sich der Österreicher. Er ist zudem auch der Leiter der interministeriellen „Cloud AG“. „In Deutschland seid ihr schon weiter bei der Dienstleisterertüchtigung“, sagt Möslinger.
Zuversicht in Deutschland „Die IT-Konsolidierung wird erfolgreich sein“, zeigte sich Folker Schweizer optimistisch. Der Leiter des Referats Programmmanagement im BMI ist für die IT-Konsolidierung verantwortlich. Er unterstrich die insgesamt positive Bilanz. Von 40 Maßnahmen seien zehn beendet, zehn im Rollout und sieben in der Testphase. Er räumt aber auch ein: Einige Projekte wie die E-Akte, das Personalverwaltungssystem und die Deutsche Verwaltungscloud seien „ganz dicke Bretter“.
Der Berlin Capital Club bot ein hervorragendes Ambiente für intensive Gespräche.
aktuellen Fachanwendungen nicht Cloud-fähig sind und zeichnen somit ein realistisches Bild einer der größten Herausforderungen für die Nutzung der Cloud-Dienste, die auch in den Expertengesprächen bestätigt wird. Die Abhängigkeit von öffentlichen IT-Dienstleistern ist mit 41 Prozent das zentrale Hemmnis auf Groß-
Clemens Möslinger, der Leiter der Abteilung Cyber Security und der österreichischen ITKonsolidierung, beneidet die Deutschen um ihre IT-Konsolidierung.
stadtebene. Im Vergleich zu den Ländern ist der Prozentwert mehr als doppelt so hoch. In Kombination mit der klaren Bejahung durch 48 Prozent der Großstädte auf die Frage, ob sie bereits Cloud-Services nutzen, ist der Trend zur Nutzung von Hyperscaler-Angeboten durch Großstädte auch hier klar erkennbar.
Lob aus Österreich Österreich blickt – überraschenderweise – neidvoll auf die deutsche IT-Konsolidierung. Das österreichische Bundeskanzleramt habe keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Ressorts. „Jeder Bundesminister in Österreich ist sein eigenes Organ und kann tun und lassen, was er will“, charakterisiert Clemens Mös-
Jedes Projekt des Öffentlichen Dienstes ist am Ende ein Erfolg, meint BMI-Abteilungsleiter Folker Schweizer.
msg-Studie zur ITDienstekonsolidierung Die digitale Transformation prägt die Strukturen der öffentlichen Verwaltung. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Beratungs- und IT-Unternehmens msg, welche die Herausforderungen und Perspektiven der IT-Konsolidierung sowie die zunehmende Bedeutung von Cloud-Technologien analysiert hat. Der Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung bleibt eine der größten Herausforderungen. Die Rekrutierung von qualifiziertem IT-Personal gestaltet sich unterschiedlich, wobei große Behörden und öffentliche IT-Dienstleister im Vorteil sind. Die Studie beleuchtet auch den Einfluss politischer Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der IT-Konsolidierung auf Bundesebene. Die vollständige Studie können Sie hier herunterladen:
IT-Security made in Europe
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eider hinken dieser Spruch und die Idee dahinter gewaltig. Zur Erläuterung zunächst ein einfaches Gedankenexperiment: Können Sie verhindern, dass in einer Behörde mit tausenden Mitarbeitenden irgendwann ein bösartiger Link in einer E-Mail geklickt wird? Wohl eher nicht. Denn beim Bearbeiten von E-Mails handelt es sich um ein hochgelerntes Routineverhalten. Büromitarbeitende müssen täglich unzählige E-Mails bearbeiten. Links anzuklicken ist Routine. Der Psychologe und Nobelpreisträger Daniel Kahnemann kann mit seiner Theorie der „zwei Systeme“ gut erklären, warum die Idee, jede E-Mail aufmerksam zu lesen, nicht möglich ist: Bei Routineaufgaben aktiv nachzudenken, kostet im wahrsten Sinne des Wortes Energie, etwas, was das Gehirn zu vermeiden sucht. Um zu überprüfen, ob eine E-Mail in Inhalt oder Kontext verdächtig ist, wäre diese Energie erforderlich und niemand kann sie dauerhaft aufbringen. Phishing-Detektion in aktueller Form ist also eine unlösbare Aufgabe für Menschen und sogar Vollprofis wie der Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), Linus Neumann, sind nicht sicher davor: In seinem Fall hat sein Passwort-Manager in seinem Browser verhindert, dass er seine Zugangsdaten auf einer Phishing-Website eingegeben hat. Im Kontext einer Behörde gesprochen: Wenn Mitarbeitende auf Links klicken und Schadsoftware installieren, die Ransomware verbreitet, sind nicht die Mitarbeitenden schuld, sondern die IT, die ihre Systeme nicht
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as NIS2UmsuCG soll voraussichtlich im März 2024 verkündet werden und dann bis zum 17. Oktober 2024 in Kraft treten. Bis zur Verkündung des NIS2UmsuCG können an dem Entwurf daher grundsätzlich noch Änderungen erfolgen. Der bisherige Entwurf des NIS2UmsuCG sieht vor allem eine weite Änderung des BSIG mit einer Ausweitung der Pflichten der Unternehmen, insbesondere einer erweiterten Haftung, vor. Der konkrete Umfang der Pflichten richtet sich danach, ob ein Unternehmen als besonders wichtige Einrichtung oder als wichtige Einrichtung zu werten ist und somit der Anwendungsbereich überhaupt eröffnet ist.
Security Awareness – wofür? Security-Training für Mitarbeitende löst keine IT-Probleme (BS/Prof. Dr. Angela Sasse/Jonas Hielscher) Wenn Sie den markigen Spruch „90 Prozent aller erfolgreichen Cyber-Angriffe starten mit dem Menschen“ lesen, geht es genau darum: Ein Mitarbeitender hat auf einen Link geklickt und nachfolgend Zugangsdaten auf der Phishing-Website eingegeben oder direkt Ransomware installiert. immer wieder, dass die meisten Organisationen nicht an die Benutzbarkeit ihrer Sicherheit denken. Beispiele sind langsame VPN-Verbindungen, zu viele erforderliche Passworteingaben, ein nicht erreichbares IT-Sicherheitsteam. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllt haben, müssen Sie gar nicht erst über Trainings und Sensibilisierungsmaßnahmen nachdenken, um die es Die Autoren zeigen mit der Sicherheitslernkurve, wie „sicheres“ Verhalten von Mitarbeitenden erreicht in den Schritten zwei Grafik: BS/Martina Sasse, Jonas Hielscher, Creative Commons 4.0 bis drei geht. Wenn werden kann. Sie solche Trainings patcht, Netzwerke nicht separiert dell, das erklärt, wie Organisationen machen, achten Sie darauf, dass und Sicherheit nicht nutzerfreund- ihre Mitarbeitenden zu sicherem sie zielgruppenspezifisch arbeiten. lich gestaltet. Verhalten führen können. Was Sie Wenn Sie ein Training wollen, dass Für Organisationen, die jenseits zunächst brauchen, ist Sicherheits- Mitarbeitende nicht einfach durchvon Sensibilisierung, Phishing-Si- hygiene: Ihre IT, Ihre Richtlinien, klicken und wieder vergessen, ist es mulationen und Trainings – alles ihre Sicherheitsmaßnahmen müs- wichtig, Ziele zu setzen, hinter deMaßnahmen mit umstrittener Wir- sen für die Mitarbeitenden ein- nen auch die Behördenleitung steht. kung für die Sicherheit einer Or- wandfrei funktionieren. Sie müssen Mitarbeitende müssen daran glauganisation – ihre Mitarbeitenden leicht verständlich anwendbar sein ben, dass sie mit ihrem Verhalten bei der Etablierung von sicherem und dürfen nicht in der Erfüllung einen Unterschied für die Sicherheit Verhalten unterstützen möchten, der eigentlichen Aufgaben stören. Ihrer Organisation machen, denn haben wir die sogenannte Sicher- Das klingt trivial, doch unsere For- sie brauchen eine funktionierende heitslernkurve entwickelt: Ein Mo- schung zeigt seit Jahrzehnten und Selbstwirksamkeitserwartung. An-
Auf kommende Pflichten vorbereiten NIS2-Umsetzungsgesetz und Auswirkungen auf kommunale Unternehmen (BS/Christine Grau) Anfang 2023 ist die zweite Fassung der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) EU-weit in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen NIS2 bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Für Deutschland liegen der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zum NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) sowie ein Diskussionspapier des BMI vor. Letzteres enthält bereits die Entwürfe der „Anlage 1: Sektoren mit hoher Kritikalität“ und „Anlage 2: Sonstige kritische Sektoren“, während die „Anlage 3: Sektor öffentliche Verwaltung“ bisher nicht vorliegt, sodass bisher unklar ist, in welcher Form der weite Geltungsbereich für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aus der NIS2 Richtlinie im deutschen Recht Umsetzung finden wird.
Christine Grau ist Equity-Partnerin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Foto: BS/privat
Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich ist eröffnet, wenn ein Unternehmen als eine besonders wichtige Einrichtung oder wichtige Einrichtung einzustufen ist. Im Gegensatz zur bisherigen BSI-KritisV wird der Anwendungsbereich erweitert und nunmehr insbesondere auf die Größe des Unternehmens abgestellt, womit nun auch einige kommunale Unternehmen, z. B. kleine Stromanbieter oder Abfallentsorgungsbetriebe, betroffen sein können, die bisher vom Anwendungsbereich der BSI-KritisV nicht betroffen waren. Eine „besonders wichtige Einrichtung“ liegt vor, wenn das Unternehmen entgeltliche Waren/Dienstleistungen erbringt und einer der in Anlage 1 genannten „Sektoren mit hoher Kritikalität“ zuzuordnen ist und • mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigt oder • einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. Euro aufweist oder • unter die gelisteten Sonderfälle fällt: qualifizierter Vertrauensanbieter, Top Level Domain Name Registries, DNS, TK-Anbieter, kritische Anlagen, Zentralregierung
Behörden Spiegel / Dezember 2023
gemäß Anlage 3 „Sektor öffentliche Verwaltung“. Eine „wichtige Einrichtung“ liegt vor, wenn das Unternehmen entgeltliche Waren/Dienstleistungen erbringt und einer der in Anlage 1 genannten „Sektoren mit hoher Kritikalität“ oder Anlage 2 „Sonstige kritische Sektoren“ zuzuordnen ist und • mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt oder • einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von über zehn Millionen Euro aufweist oder • ein Vertrauensanbieter ist. Die Definition der Sektoren in den Anlagen 1 und 2 scheint noch nicht abschließend zu sein, dürfte jedoch insbesondere für die kommunalen Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie die Stadtwerke von besonderer Bedeutung sein. Unter Anlage 1 fallen nicht nur wie gehabt Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung, Fernwärme- bzw. Fernkälteversorgung sowie Gas- und Stromlieferanten, sondern auch Ladepunktbetreiber gemäß §2 Nr. 8 LSV. Zudem wird pauschal auf „Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen“ verwiesen, wobei noch
unklar ist, welche Dienstleistungen zukünftig hierunter gefasst werden. Denkbar ist, dass zukünftig neben den klassischen kommunalen Krankenhäusern auch der kommunale Rettungsdienst eine besonders wichtige Einrichtung sein könnte. Auch die Betreiber von kommunalen Rechenzentren oder Cloud-Computing-Diensten sind grundsätzlich von Anlage 1 umfasst. Von der Anlage 2 sind nunmehr auch Unternehmen der Abfallbewirtschaftung umfasst, was insbesondere die größeren kommunalen Abfallwirtschaftsverbände betreffen dürfte.
Risikomanagementmaßnahmen und weitere Pflichten Der Entwurf beinhaltet eine deutliche Verschärfung der Pflichten, insbesondere der Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen der Einrichtungen, aber auch der Geschäftsführer. Die besonders wichtigen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen haben sich unter anderem innerhalb von drei Monaten beim BSI zu registrieren und geeignete technische und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen zu vermeiden und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten. Bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen sind • die Risikoexposition, • die Größe der Einrichtung, • die Umsetzungskosten, • die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere von Sicherheitsvorfällen sowie
• ihre gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen und mindestens die folgenden Maßnahmen zu ergreifen und Konzepte zu erstellen: • Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme, • Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, • Aufrechterhaltung des Betriebs, • Sicherheit der Lieferketten, • Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, -Komponenten und -Prozessen, • Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cyber-Sicherheit, • grundlegende Verfahren im Bereich der Cyber-Hygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit, • Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung, • Sicherheit des Personals, Konzepte für die Zugriffskontrolle und Management von Anlagen, • Verwendung von Multi-FaktorAuthentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation. Hierbei ist zu beachten, dass die Geschäftsleiter der Einrichtungen verpflichtet sind, diese Risikomanagementmaßnahmen zu billigen und ihre Umsetzung zu überwachen. Auch bei Einschaltung von Hilfspersonen bleiben die Geschäftsleiter letztverantwortlich. Diese Regelung dürfte zu einer erheblichen Ausweitung der Geschäftsführer-
schließend geht es darum, erlernte Fähigkeiten praktisch zu trainieren, zum Beispiel probeweise 2FABackup -Codes zu benutzen, um selbst zu erleben, dass man erlernte Maßnahmen erfolgreich anwenden kann. Zuletzt werden psychologische Interventionen eingesetzt, um das Einbetten neuer, sicherer Routinen zu unterstützen, z. B. das beliebte Nudging. Wenn sicheres Verhalten erreicht ist, kann die Organisation Belohnungen einsetzen, um es zu erhalten.
IT-Systeme nutzerfreundlich und hilfsbereit gestalten Basispsychologie zu ignorieren und Ihr Security-Budget in generische Trainings zu stecken, wird Ihre Behörde nicht sicherer machen. Ihre IT-Systeme nutzerfreundlich und Ihr IT-Team hilfsbereit zu gestalten, allerdings schon.
Prof. Dr. Angela Sasse ist Inhaberin des Lehrstuhls für Human-Centred Security der Ruhr-Universität Bochum. Jonas Hielscher ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Human-Centred Security und im interdisziplinären Forschungskolleg SecHuman an der Ruhr-Universität Bochum tätig. Fotos: BS/CASA, CAROLINE SCHREER)
haftung führen, da ein Verzicht der Einrichtung auf Ersatzansprüche aufgrund einer derartigen Pflichtverletzung unwirksam ist. Daher ist auf die Erstellung und Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen ein besonderes Augenmerk zu legen, um Haftungsansprüche zu vermeiden. Weiterhin ist zu beachten, dass Übergangsfristen zur Umsetzung o. Ä. aus dem vorliegenden Entwurf nicht ersichtlich sind. Die betroffenen Einrichtungen sollten sich daher bereits vor Inkrafttreten im Oktober 2024 mit der Erstellung und Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen beschäftigen. Im Falle von erheblichen Sicherheitsvorfällen sind diese dem BSI innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung zu melden, wobei hierbei bereits angegeben werden muss, ob ein Verdacht vorliegt, dass Dritte, insbesondere aus dem Ausland, beteiligt sind. Innerhalb von 72 Stunden hat eine zweite Meldung mit detaillierten Angaben, insbesondere dem Schweregrad und den Auswirkungen, zu erfolgen. Spätestens nach einem Monat ist eine Abschluss- oder Fortschrittsmeldung mit einer ausführlichen Beschreibung des Sicherheitsvorfalls und den getroffenen Maßnahmen einzureichen. Ein Verstoß gegen die obigen Pflichten kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit nicht unerheblichen Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Die kommunalen Unternehmen sollten daher zeitnah prüfen, ob sie eine besonders wichtige oder wichtige Einrichtung sind und sich auf die auf sie zukommenden Pflichten vorbereiten. Mehr zum Thema in einem Webinar des Behörden Spiegel am 7. Februar.
IT-Security made in Europe
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ei der Digitalisierung der öffent lichen Verwaltung ist ein Pro blem vordringlich zu lösen: die Mo dernisierung bereits vorhandener Netzwerke. Sie sind für die Umset zung anspruchsvoller Prozesse häufig nicht ausreichend, müssen erneuert oder angepasst werden. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der IT-Sicherheit, denn staatliche Ein richtungen sind im Visier CyberKrimineller. Zum Teil sind jedoch die Bedenken, ein IT-System sei nicht sicher genug, so groß, dass sie bis zur Entscheidungsunfähig keit führen. Dass innerbehördlich oft das not wendige IT-Fachwissen fehlt, ist nachvollziehbar und wäre an sich kein Problem, denn es gibt externe Spezialisten. Doch auch die Bud gets sind knapp. Die Folge dieses Dilemmas ist, dass Entscheidun gen vertagt werden, um nicht in die falsche Lösung und den falschen Anbieter zu investieren. Gesetzliche Vorgaben und Fristen zwingen zum Handeln – aber nicht nur sie. Cyber-Angriffe auf kommu nale und staatliche Einrichtungen
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Sichere IT-Netzwerklösungen Entwickelt in Deutschland für Behörden (BS) Die digitale Transformation des öffentlichen Sektors ist unter Druck. Gesellschaft und Wirtschaft erwarten digitale Angebote für ihre Verwaltungsanliegen. Durch gesetzliche Verpflichtungen, Umsetzungsfristen sowie das Onlinezugangsgesetz drängt die Zeit. Doch die Bedingungen sind nicht günstig: Der Bundes-Etat Digitalisierung wurde quasi auf null reduziert und ein Defizit von zehntausenden IT-Fachkräften jetzt und in Zukunft fordert IT-Netzwerklösungen, die sicher, flexibel und mit knappen Ressourcen möglichst einfach zu verwalten sind. verschärfen die Situation zusätz lich. Staat und Kommunen sind ein attraktives Angriffsziel, denn sensible personenbezogene Daten bieten ein lukratives Erpressungs potenzial.
Sicherheit als Treiber der Digitalisierung Die EU-Richtline NIS2 will hier Ab hilfe schaffen und erhöht gleichzei tig den Handlungsdruck. Auch Be reiche der öffentlichen Verwaltung sind jetzt als „kritisch“ eingestuft. Bis Herbst 2024 müssen entspre chende IT-Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden, darunter Back door-freie Netzwerktechnik und
-systeme und ein sicheres Netz werk-Management. Andernfalls drohen hohe Strafen. Was also tun? Wie werden Behör den in eine digitale Zukunft geführt, die sicher ist und das IT-Personal vor Ort entlastet?
IT-Netzwerkzugriff: skalierbar und sicher Die Modernisierung der IT-Netz werkinfrastruktur ist der erste wichtige Schritt zur sicheren Di gitalisierung. Ein weiterer folgt mit „Zero Trust“, einem zukunfts weisenden Konzept zur sicheren Kommunikation zwischen Orga nisation und Mitarbeitenden. Der
Bitkom formuliert: „Um uns bes ser zu schützen, braucht es einen Paradigmenwechsel. Bis 2025 muss die Cyber-Sicherheitsarchitektur in den Bundesbehörden den ZeroTrust-Prinzipien folgen.“ Zero Trust bedeutet, dass jeder Mitarbeitende nur Zugriff auf die Services und Anwendungen erhält, die er benötigt. Nicht mehr und nicht weniger. Diese Maßnahme hat nichts mit Misstrauen gegen über den Mitarbeitenden zu tun, im Gegenteil: Durch Zugriffsregeln können IT-Experten verdächti ge Unregelmäßigkeiten schneller identifizieren, weil Mitarbeitende als Verursacher nicht in Betracht kommen.
Network-Access-Security-Lösung
Die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeit Das TeleTrusT-Vertrauenszeichen „IT Security made in EU“ (BS/Prof. Norbert Pohlmann) Der Bedarf bezüglich IT-Sicherheit steigt kontinuierlich. Eine gute Unterstützung diesbezüglich erhalten Unternehmen unter anderem bereits seit geraumer Zeit seitens des TeleTrusT. Auch das Forschungsprojekt „Vertrauenswürdigkeits-Plattform“ des Instituts für Sicherheit if(is) hat zum Ziel, Anwenderunternehmen eine geeignete Hilfestellung in diesem Kontext zu bieten. Die IT-Sicherheitslage im CyberRaum verschlechtert sich jedes Jahr nachweislich, das belegt auch der aktuelle BSI-Lagebericht. Folg lich steigt für Unternehmen kon tinuierlich das Risiko, Opfer eines Angriffs zu werden. Aus diesem Grund sind vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen erforder lich, mit denen sich Unternehmen in Europa angemessen schüt zen können. Doch dies ist keine leichte Aufgabe. Denn mit der zunehmenden Digitalisierung er höht sich insgesamt der Grad an Komplexität – nicht nur jener der IT-Infrastrukturen, sondern auch der Technologien – wodurch es für den Anwender insgesamt zuneh mend schwieriger wird, einzelne IT-Sicherheitslösungen sowie de ren Hintergründe verstehen und bewerten zu können. Diese Ent wicklung führt nicht nur zu einer Verunsicherung der Menschen, sondern macht ihnen Angst, was letztendlich die Handlungsfähig keit einschränkt und dazu führen kann, dass sich ein Teil der Gesell schaft der digitalen Transformation verweigert. Um dem entgegenwirken zu kön nen, ist es somit grundsätzlich not wendig, dass es den Anwendern möglich ist, in die Digitalisierung zu vertrauen, denn nur so sind sie handlungsfähig und können die weitere Entwicklung aktiv mitge stalten. Um dies zu begünstigen, müssen Anbieter alles tun, damit der Anwender willens ist, sowohl in die IT-Sicherheitslösungen als auch entsprechend zum Unter nehmen Vertrauen aufzubauen – das bedeutet, Anbieter müssen vertrauenswürdig agieren. Insge samt besteht eine Wechselwirkung zwischen Vertrauen der Anwender und Vertrauenswürdigkeit der An bieter. Da im Rahmen der Digi talisierung Anbieter zunehmend weniger Möglichkeiten haben, interpersonelles Vertrauen im di rekten Kontakt zu den Anwendern aufzubauen, bedarf es hier einer neuen Ebene, des sogenannten in stitutionellen Vertrauens. Unter dem Aspekt, dass die Be ziehung zwischen Vertrauenswür
digkeit und Vertrauen vielschichtig ist, ist es für Anbieter notwendig zu wissen, was sie tun müssen, um das Vertrauen der Anwender zu gewinnen. Dieser relevanten Frage stellung wird derzeit im Rahmen eines großen Forschungsprojektes im Institut für Internet-Sicherheit if(is) nachgegangen und eine ent sprechende Lösung entwickelt. Der Ansatz ist, auf Basis eines Vertrau enswürdigkeitsmodells ein passen des Ökosystem zu designen und umzusetzen, um die Vertrauens würdigkeit der Anbieter und de ren IT-Sicherheitslösungen trans parent zu machen, unter anderem indem sie ihre Kompetenz, Inte grität und ihr Handeln im Sinne der Kunden dokumentieren (siehe vertrauenswürdigkeit.com).
Konkrete Angebote für mehr ITSicherheit in Europa Die Bedeutung der Vertrauenswür digkeit – insbesondere im Umfeld der IT-Sicherheit – hat auch der Bundesverband IT-Sicherheit Tele TrusT schon lange erkannt und aus diesem Grund die beiden Ver trauenszeichen „IT Security made in EU“ sowie „IT Security made in Germany“ etabliert. Um dieses Vertrauenszeichen zu erhalten, müssen sich IT-Sicherheitsanbie ter zu bestimmten Vertrauens würdigkeitsaspekten verpflichten: Ein IT-Sicherheitsanbieter aus der Europäischen Gemeinschaft (EU) oder entsprechend Deutschland muss erklären, dass er eine ver trauenswürdige IT-Sicherheitslö sung anbietet, was unter anderem bedeutet, dass keine Backdoors in seine IT-Sicherheitslösung einge bunden sind. Diese verbindliche Aussage hat eine hohe Relevanz, da es auch im Rahmen einer Eva luierung schwierig festzustellen wäre, das Nicht-Vorhandensein einer Backdoor nachzuweisen. Die Verwendung des TeleTrusTVertrauenszeichens „IT Securi ty made in EU“ wird auf Antrag und bei Konformitätserklärung zu einigen Kriterien zeitlich be fristet gestattet. Dabei muss der Unternehmenshauptsitz in der EU ansässig sein, die Organisa
tion vertrauenswürdige IT-Sicher heitslösungen anbieten und sich zu Anforderungen der EU-Daten schutzgrundverordnung verpflich ten. Des Weiteren dürfen die Pro dukte keine versteckten Zugänge wie Backdoors enthalten. Selbst verständlich müssen die IT-Sicher heitsforschung und -entwicklung des Unternehmens in der EU statt finden. Diese Konformitätserklärung ist sehr gut dazu geeignet, Vertrauen in die Anbieter und deren IT-Si cherheitslösungen zu schaffen. Ak tuell tragen fast 120 Unternehmen das Vertrauenszeichen „IT Security made in EU“ und 250 Unterneh men das Vertrauenszeichen „IT Security made in Germany“. Die Nutzbarkeit dieser Vertrauenszei chen ist immer auf ein Jahr be schränkt – das bedeutet, die IT-Si cherheitsanbieter müssen dieses Vertrauenszeichen jedes Jahr neu beantragen. Damit wird gewähr leistet, dass die Commitments zur Vertrauenswürdigkeit nicht einen einmal erreichten Status statisch abbilden, sondern immer den ak tuellen. Somit haben Anwender eine gute und pragmatische Mög lichkeit, anhand dieses Vertrau enszeichens die Vertrauenswürdig keit von IT-Sicherheitsanbietern und deren IT-Sicherheitslösungen zu überprüfen und darüber ihr Ri siko bei der Entscheidungsfindung und dem späteren Einsatz zu mi nimieren. Vertrauenswürdigkeit ist im Rah men der Digitalisierung ein rele vanter Aspekt und notwendig, um das Vertrauen der Anwender zu rechtfertigen. Um digitale Trans formation erfolgreich zu gestalten, ist es unumgänglich, dass Anbieter hier richtig agieren, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Prof. Norbert Pohlmann ist Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands IT-Sicherheit – TeleTrusT. Foto: BS/Institut für Internet-Sicherheit – if(is))
LANCOM hat auf diesen Paradig menwechsel eine Antwort: LANCOM Trusted Access (LTA) ist eine ver trauenswürdige Network-AccessSecurity-Lösung, die nach dem Zero-Trust-Prinzip funktioniert und sich für kleine Verwaltungen eben so eignet wie für große Behörden netzwerke mit mehreren hundert oder tausend Nutzern. Ob im Bü ro, zu Hause oder unterwegs – Be schäftigte können nur die ihnen zu gewiesenen Anwendungen nutzen. Gesteuert wird der Zugriff über die in Deutschland gehostete LANCOM Management Cloud (LMC). Auch ei ne lokale Instanz der Cloud ist mög lich, falls Behörden den Betrieb im eigenen Rechenzentrum vorziehen. LTA bietet eine bislang einzigarti ge Sicherheit und Skalierbarkeit. Die Lösung passt sich steigenden Sicherheitsanforderungen und spe zifischen Bedingungen an. Es ist sowohl eine VPN-Client-Vernetzung via Cloud möglich, um den Zugriff
auf ganze Netze zu realisieren, als auch eine Zero-Trust-Architektur, die eine umfassende Netzwerksi cherheit herstellt. Mit Trusted Access wird sicheres hybrides Arbeiten möglich und da mit auch ein flexibles Arbeitsmodell für Bewerberinnen und Bewerber – ein großer Benefit in Anbetracht des Personalmangels.
Cloud-basiertes NetzwerkManagement spart Personal Stichwort Fachkräftemangel in Ver waltung und IT: Dieser wird sich kurz- bis mittelfristig nicht behe ben lassen. Eine Lösung für diese Herausforderung ist die LANCOM Management Cloud: Wenn Netz werke Cloud-basiert automatisiert verwaltet werden, lassen sich damit beträchtliche Personal- und Kos teneinsparungen erzielen. Ganz zu schweigen von der damit gewonne nen Flexibilität: Netzwerke können durch die Cloud in Eigenregie vor Ort, remote und von unterwegs be treut werden. Ist das mit eigenem Personal nicht möglich, kann ein externer IT-Partner diese Aufga ben übernehmen – ganz unabhän gig davon, ob das Netzwerk in der Cloud gehostet wird oder auf den eigenen Servern.
Vertrauenswürdige Hersteller aus Europa wählen Bei der Planung und Umsetzung einer sicheren Netzwerkinfrastruktur empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Experten, der mit seinen Partnern Komplettlösungen „Engineered in Germany“ anbietet. Als langjähriger Berater und Netzwerktechnikausstatter für Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen kennt die deutsche LANCOM Systems die Herausforderungen im öffentlichen Sektor genau: Maximale Sicherheit, ausfallsichere Systeme, Datenschutz und Nachhaltigkeit sind wesentliche Kriterien im Pflichtenheft der Auftraggeber. Die LANCOM-Infrastrukturen erfüllen sie durch modernste Technik in effizienten, hochsicheren Komplettlösungen.
ZeDIS – Standardlösung zur Umsetzung des IT-Grundschutzes in Bundesbehörden Software as a Service-Lösung Services des ITZBund automatisiert in eigene Sicherheitskonzepte einbinden BSI-Mindeststandards in ZeDIS hinterlegen Datenerhebung dezentral mit automatisierten Fragebögen Daten aus dem GSTOOL und anderen Datenquellen importieren auf Basis der HiScout GRC Suite
www.hiscout.com/ZeDIS
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n der Schweiz liegt die Cyber-Sicherheit in der Eigenverantwortung. Aufgabe des Bundes ist es in erster Linie, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Bevölkerung, Unternehmen und Behörden selbst schützen können. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cyber-Sicherheit in der Schweiz und damit erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Cyber-Fragen. Außerdem ist das NCSC verantwortlich für die koordinierte Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie (NCS). Mit der steigenden Bedeutung der Cyber-Sicherheit werden die Aufgaben des NCSC stets umfangreicher und wichtiger. Deshalb wird das NCSC per 1. Januar 2024 in ein Bundesamt für Cybersicherheit überführt.
Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie NCS Cyber-Sicherheit ist ein Schlüsselelement der Sicherheitspolitik, unabdingbare Voraussetzung für die Digitalisierung, Chance für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz sowie ein zunehmend wichtiges Element der Außenpolitik. Sie betrifft aber nicht nur staatspolitische Themen, sondern ist längst ein Faktor des täglichen Umgangs aller Bürgerinnen und Bürger mit digitalen Technologien geworden. Daher muss die Nationale Cyberstrategie ein breites Spektrum an Themen und Maßnahmen berücksichtigen. Eine enge Koordination zwischen Bund, Kantonen und der Wirtschaft ist unabdingbar. Eine Analyse der Vorgängerstrategie hat gezeigt, dass ein Fokus auf Risiken zu stark einschränkt. Wo Risiken sind, da sind auch Chancen und eine konstruktive Cyber-Strategie muss solche erkennen und
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Ein Zentrum wird Bundesamt Schweizer Cyber-Sicherheitsarchitektur geht mit den Anforderungen der Zeit (BS/Florian Schütz) Die Bedeutung des Themas Cyber-Sicherheit nimmt stetig zu. Der Schutz vor Cyber-Bedrohungen ist eine gemeinsame Verantwortung von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. nutzbar machen. Die NCS hat fünf strategische Ziele definiert: • Selbstbefähigung, • sichere verfügbare digitale Dienstleistungen und Infrastruktur, • wirksame Erkennung, Verhinderung, Bewältigung und Abwehr von Cyber-Angriffen, • effektive Bekämpfung und Strafverfolgung der Cyber-Kriminalität, • führende Rolle in der internationalen Zusammenarbeit. Detaillierte Informationen zu den konkreten Maßnahmen bezüglich dieser strategischen Ziele hat das NCSC auf seiner Website publiziert.
Partner für Bevölkerung und Wirtschaft bei Cyber-Themen Das NCSC ist zentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung und die Wirtschaft bezüglich aller Themen im Zusammenhang mit Cyber-Bedrohungen, Cyber-Angriffen, Schwachstellen usw. Seit 2020 nimmt das NCSC Meldungen zu Cyber-Vorfällen entgegen. In dieser Zeit ist die Anzahl der Meldungen beim NCSC markant angestiegen: 2021 waren es rund 22.000 Meldungen und 2022 bereits über 34.000 Meldungen. Jede Meldung ist für das NCSC wertvoll und unterstützt uns bei der Einschätzung der Bedrohungslage. Um sowohl die Bevölkerung wie auch die Behörden und Unternehmen im Umgang mit der Cyber-Si-
Angriff ereignete sich am 7. Juni 2023, nachdem der Ständerat (die kleinere von zwei Kammern im eidgenössischen Parlament) einen Vorentscheid zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes gefällt hatte. Der zweite Angriff fand nur fünf Tage später, am 12. Juni 2023, statt. Für diesen Tag war eine Online-Rede des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj vor der Vereinigten Bundesversammlung angekündigt. Beide Angriffe hat das NCSC in einem Bericht aufgearbeitet.
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Jede Meldung unterstützt uns bei der Einschätzung der Bedrohungslage.“
Florian Schütz ist Delegierter des Bundes für Cybersicherheit und damit der oberste CyberFoto: BS/Gaëtan Bally, KEYSTONE-SDA Sicherheitsverantwortliche der Schweiz.
cherheit zu sensibilisieren, publiziert das NCSC über verschiedene Kanäle wie die Website oder Social Media umfangreiche Informationen und zeigt anhand von Beispielen aus den eingegangenen Meldungen auf, wie die einzelnen Cyber-Bedrohungen konkret aussehen und wie man sich davor schützen kann. Zudem führt das NCSC gemeinsam mit Partnerorganisationen nationale Sensibilisierungskampagnen durch, wie beispielsweise s-u-p-e-r.ch.
Unterstützung bei Cyber-Vorfällen Das NCSC unterstützt Betreiber Kritischer Infrastrukturen bei der Prävention und bei der Bewältigung von Cyber-Vorfällen. Das heißt, wir helfen bei einer Erstanalyse, damit der Schaden bestmöglich ab-
gewendet oder zumindest reduziert werden kann. Um das Meldewesen zu stärken, werden die Betreiberinnen und Betreiber von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) künftig verpflichtet werden, dem NCSC Cyber-Angriffe zu melden. Mit der Meldepflicht soll eine verbesserte Übersicht über Cyber-Angriffe in der Schweiz ermöglicht werden.
Untersuchungsberichte zu CyberVorfällen Bei Cyber-Vorfällen von besonderer Tragweite erstellt das NCSC umfangreiche Untersuchungsberichte zu den Ereignissen. Im Juni 2023 wurde die schweizerische Bundesverwaltung innert weniger Tage zwei Mal Opfer von politisch motivierten DDoS-Angriffen. Der erste
Management von Schwachstellen Wichtige Faktoren bei der CyberSicherheit sind das Erkennen und Beheben von Schwachstellen in Hard- oder Software. Das NCSC ist die offizielle Anlaufstelle für Meldungen von Sicherheitslücken in der Schweiz. Es koordiniert dabei zwischen Meldenden und Herstellern so, dass die Lücke so rasch wie möglich geschlossen werden kann. Als Teil des weltweiten Netzwerks zur Verwaltung von Schwachstellen in Informatiksystemen teilt das NCSC jeder uns gemeldeten Schwachstelle, genannt Common Vulnerabilities and Exposure (CVE), eine eindeutige CVE-Identifizierungsnummer zu. Mithilfe dieser Nummern identifiziert, definiert und katalogisiert MITRE öffentlich bekannt gewordene Schwachstellen.
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Berlin und Bonn / Dezember 2023
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Das Böse und der Wertekodex (BS/Jonas Brandstetter) Am Krieg in Gaza zerbrechen Illusionen. Wenn der Konflikt mit den Palästinensern schon nicht zu lösen sei – so die vor dem 7. Oktober herrschende Annahme – könne er doch eingedämmt werden. Die Gräueltaten der Hamas und das militärische-operative Vorgehen Israels hinterlassen ein Vakuum zur Gestaltung des Nahen Ostens.
Titelbild: BS/Spuling unter Verwendung von Vadim, Vitaliy; stock.adobe.com
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em kürzlich durch die New York Times erhobenen Vorwurf, Israel sei bereits über ein Jahr vor dem Angriff über die Pläne der Hamas informiert gewesen, gibt Aaron Sagui, der stellvertretende Missionsleiter der israelischen Botschaft in Berlin, indirekt recht. Denn dass es den israelischen Diensten nicht gelang, den Angriff vorauszusehen, sei auch darauf zurückzuführen, dass man die Anzeichen falsch gedeutet habe. „Wir haben die Puzzleteile nicht in die richtige Reihenfolge gebracht“, sagte Sagui auf der Berlin Security Conference (BSC) 2023. Auf die Frage, warum man sich in Israel nicht auf die Gefahr vorbereitet habe, findet Sagui ebenfalls eine Antwort. Die israelische Führung sei davon ausgegangen, dass die Hamas daran interessiert sei, das funktionale Weiterbestehen ihrer Führung zu gewährleisten. Denn ihr sei bewusst, dass sie keinen nachhaltigen militärischen Erfolg gegen Israel erzielen könne. Es habe daher für keine Seite zur Debatte gestanden, dass die militärische Reaktion der Israeli Defence Forces (IDF) auf einen Angriff das Ende des Hamas-Regimes bedeute. Von dieser Überzeugung geleitet, habe man das Risiko für einen groß angelegten Angriff der Hamas in Israel falsch eingeschätzt. „Wir glaubten
nicht, dass sie zu suizidalem Verhalten neigen“, so Sagui. Der Sprecher der IDF, Arye Sharuz Shalicar, teilt diese Einschätzung. Die gewählte Hamas habe den Eindruck erweckt, an Ruhe interessiert zu sein. Darüber hinaus habe auch die Brutalität des Angriffs überrascht. Die ausgeübte Gewalt ist laut Shalicar in ihrer Qualität mit der Shoah vergleichbar. Auf die Frage, welche Konsequenzen der Angriff haben werde, sind sich der Sprecher der Armee und der stellvertretende Missionsleiter einig: Es werde in Zukunft keine Hamas-Herrschaft im Gazastreifen mehr geben.
Terror mit Strategie In Anbetracht der gegenwärtigen Zerstörungen im Gazastreifen erscheint die Prognose Saguis und Shalicars durchaus zutreffend. Dass die Hamas trotz dieser Konsequenzen die Angriffe durchführte, hat laut Prof. Dr. Burkhard Meißner von der Universität der Bundeswehr Hamburg strategische Gründe. Denn in den letzten drei Jahren normalisierte eine Reihe arabischer Staaten ihre Beziehung zu Israel. Im September 2020 einigten sich die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Israel im Rahmen der Abraham Accords Declaration, formale diplomatische Beziehungen
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Die Israel Defence Forces stehen dem absolut Bösen gegenüber.“
Aaron Sagui, stellvertretender Missionsleiter der israelischen Botschaft in Berlin
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Ich bin Verfechter der Zwei-StaatenLösung, aber gegenwärtig ist sie schlicht nicht realistisch.“ Prof. Dr. Burkhard Meißner, Universität der Bundeswehr Hamburg
einzugehen. Im Dezember 2020 folgte Marokko diesem Schritt und etablierte seinerseits diplomatische Beziehungen mit Israel. Der Sudan war ebenfalls an den Abraham Accords Declaration beteiligt. Die Ratifizierung im eigenen Land steht allerdings weiterhin aus.
Die Zwei-Staaten-Lösung rückt in weite Ferne Mit der Unterzeichnung der Abraham Accords Declaration kehrten die genannten arabischen Staaten von der über Jahre aufrechtgehaltenen Forderung, diplomatische Beziehungen nur nach der Durchsetzung der Zwei-Staaten-Lösung auf Basis der Grenzen von 1967 zuzulassen, ab. Würde sich diese Entwicklung fortsetzen, könnte dies laut Meißner die palästinensische Frage an den Rand drängen. Dem habe die Hamas durch den Angriff zuvorkommen wollen. Darüber hinaus sei der Iran als bedeutendster Unterstützer der Hamas an einer instabilen Lage im Nahen Osten interessiert. Wie es scheint, ist die Strategie, die Meißner der Hamas und dem Iran zuspricht, von Erfolg gekrönt. Die Palästinafrage polarisiert weit über die Region hinaus und die vom Pentagon ins Mittelmeer verlegten Flugzeugträger sind keine Symbolträger eines befriedeten Nahen Os-
tens. Für Meißner ist dementsprechend klar, dass die Umsetzung der von ihm begrüßten Zwei-Staaten-Lösung gerade in weite Ferne rückt. Um staatsrechtliche Fakten schaffen zu können, seien zunächst 70 Jahre alte Konflikte zu lösen. Die arabischen Staaten müssten uneingeschränkt das Existenzrecht Israels anerkennen und Israel seine Siedlungen auf palästinensischem Gebiet aufgeben. Dieses Szenario sei im Moment mehr als fraglich. Ein realistischeres Ziel für Israel sei deshalb, den Einfluss der Hamas zurückzudrängen. Insbesondere die internationalen Finanzquellen auszutrocknen, sollte eine Priorität Israels sein. Dafür sei allerdings internationale Unterstützung vonnöten. Innerhalb der Europäischen Union sind sich die Staaten nicht einig zwischen uneingeschränkter Solidarität mit Israel und Empathie mit den Palästinensern. Diese Unsicherheit manifestiert sich auch bei der europäischen Bevölkerung.
Eine andere Zukunft gestalten Einer pessimistischen Einstellung über das weitere Geschehen im Nahen Osten verweigert sich der 12. Präsident des Europäischen Parlaments, Prof. Dr. Hans-Gert Pöttering. Laut Pöttering besteht kein Zweifel am Selbstverteidigungsrecht Israels
und an der Tatsache, dass die Hamas besiegt werden müsse. Deshalb müsse man sich nun der Aufgabe stellen, eine Vision für die Zukunft zu entwickeln. Er appelliert an beide Seiten, die Würde des jeweils anderen zu respektieren. Deshalb bedenkt er israelische Politiker mit scharfer Kritik, die seiner Ansicht nach keine Unterscheidung zwischen der Hamas und der israelischen Zivilbevölkerung vornehmen. Sie verwehrten der palästinensischen Zivilbevölkerung die Würde.
Friedensinitiative in weiter Ferne Dieser Einschätzung widerspricht Sagui scharf. Er verbittet sich eine moralische Gleichsetzung Israels mit der Hamas. Die IDF stünden dem absolut Bösen gegenüber und bewahrten sich trotzdem einen Wertekodex. Würde man dies nicht tun, gäbe es weit mehr Tote in Gaza. Jedem Luftangriff gehe eine Warnung voraus. Darüber hinaus bezweifelt Shalicar die Trennschärfe zwischen der Hamas und der Bevölkerung Palästinas. Die Hamas sei eine authentische palästinensische Organisation. Man nehme sie als Helden wahr. Er unterstellt fast der Hälfte der Menschen im Gazastreifen, mit der Hamas solidarisch zu sein. Dr. Hans-Jakob Schindler, leitender Direktor des Counter Extremism Project (CEP), relativiert diese Darstellung. Die Hamas sei 2006 an die Macht gekommen und herrsche seitdem mit Terror und Gewalt. Wer Kritik äußere, müsse um sein Leben fürchten. Angesichts der jüngsten Gewaltexzesse in Israel und Gaza bleibt zu hoffen, dass Pötterings Wunsch in Erfüllung geht, der Nahe Osten könnte wie Europa in den 50ern aus den Trümmern des Krieges eine friedliche Zukunft gestalten.
Innere Sicherheit
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eit Beginn der neunziger Jahre seien die Zahlen im Bereich der Gewaltkriminalität gefallen. Dieser Trend scheint nun gestoppt. Sei der Anstieg vom Vorjahr noch auf einen Effekt nach der Pandemie zurückzuführen, deuteten die aktuellen Zahlen darauf hin, dass hier eine Entwicklung deutlich werde: Vor allem der steile Anstieg bereite ihm Sorgen. Während bei den Fällen häuslicher Gewalt nur geringe Veränderungen festzustellen seien, sei insbesondere die öffentlich ausgeübte Gewalt auf Straßen und Plätzen, Bahnanlagen und in Gaststätten auf dem Vormarsch, so Münch.
Wirtschaftliche Belastung, Migration und Mobilität als Faktoren Er hob drei Faktoren hervor, die mit dem Ausmaß an Gewalt korrelierten: Zum einen sei die Mobilität ein Gradmesser für Gewalt, was ein Blick auf die Pandemiezeiten besonders stark verdeutliche. Je mobiler die Menschen seien, desto mehr Tatmöglichkeiten ergäben sich. Für Kinder und Jugendliche könnten sich zudem die Belastungen der Corona-Maßnahmen auf die Anfälligkeit für Straftaten auswirken. Ein weiterer Faktor sei die wirtschaftliche Belastung, die eine Gesellschaft wahrnehme. Je mehr die Inflation als individuelle Bedrohung wahrgenommen werde, desto höher sei die Neigung zu Gewalt. Folgerichtig seien in wirtschaftlich schwächeren Regionen die Fallzahlen tendenziell höher.
Gewalt steigt deutlich an Die Zahl der Gewaltdelikte ist im zweiten Jahr in Folge gestiegen (BS/Lars Mahnke) Im ersten Halbjahr 2023 ist die Zahl der Gewaltdelikte erneut gestiegen. Aus vorläufigen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) geht hervor, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 17 Prozent mehr Gewalttaten verübt wurden. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, gab diese Zahlen im Rahmen der Herbsttagung des BKA in Wiesbaden bekannt. Zuletzt nannte Münch die Mi gration als Indikator. Vor allem in Zeiten hoher Fluktuation – sei es Zu- oder Abwanderung – könne eine gesteigerte Gewaltbereitschaft festgestellt werden. Die Zuwanderer wiesen oft mehrere Risikofaktoren für Gewaltbereitschaft auf. Bei nichtdeutschen Tatverdächtigen ist dementsprechend ein höherer Anstieg (23 Prozent) zu verzeichnen als bei deutschen Tatverdächtigen (acht Prozent). Stellt man diesen jedoch ins Verhältnis zur deutlich gestiegenen Anzahl nichtdeutscher Personen in der Gesamtbevölkerung, fällt der relative Anstieg mit acht und neun Prozent ähnlich aus. Vielfältige Unsicherheiten und Stressfaktoren zeigen laut Münch gesellschaftspolitische Auswirkung. Es entstünden aber keine neuen Sicherheiten. Dieser Transformationsprozess zeichne sich durch eine hohe Geschwindigkeit, Komplexität, Gleichzeitigkeit sowie die Interdependenz der Faktoren aus. So führe die emotionale Eskalation von diffuser Überforderung zu konkreter Angst und Bedrohung. Die Unsicherheiten gingen einher mit dem Gefühl des Kontrollverlustes der eigenen Biografie.
Warnung vor systemischer Überforderung
Innenministerin Nancy Faeser nannte Gewalt einen Gradmesser für den Zustand Foto: BS/BKA einer Gesellschaft.
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ie Grünen schlagen vor, das Intelligence Analysis Centre (EU INTCEN) und das Intelligence Directorate oft the European Military Staff (EUMS.INT) zusammenzuführen und zu einer eigenständigen europäischen Nachrichtenagentur auszubauen. Durch die stärkere Vernetzung profitierten die einzelnen nationalen Nachrichtendienste in ihrer Analysefähigkeit, da sie die eigenen Erkenntnisse durch die Informationen aller anderen komplettieren könnten. Der Ruf nach einer Stärkung des europäischen Sicherheitsapparates erscheint angesichts der zunehmenden Herausforderungen verständlich. Die Initiative kann grundsätzlich als ambitioniert, die Zusammenarbeit im polizeilichen Bereich (Europol) als positives Vorbild verstanden werden. Doch arbeiten Nachrichtendienste auf einer anderen Grundlage als Polizeibehörden. Vertrauen und Diskretion sind in der täglichen Arbeit unabdingbar. Geheimdienste wollen und müssen frei entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten möchten.
Protagonisten sind zufrieden Der nachrichtendienstliche Austausch funktioniert zudem bereits. Die einzelnen nationalstaatlichen Dienste tauschen sich bilateral und situationsbedingt aus und sind mit dem Modus Operandi zufrie-
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Münch warnte auch vor einer zu erwartenden systemischen Überforderung durch explodierende Hinweiszahlen wegen des Inkrafttretens des Digital Services Acts (DSA) und des Child Sexual Abuse Acts (CSA). Hierauf müsse mit konsequent wirkungsorientierter Ermittlungsarbeit und justizieller Prioritätensetzung reagiert werden. Nach den Terrorangriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober war auch der Kampf gegen Antisemitismus ein zentrales Thema der BKATagung. Seit diesem Datum wurden
laut Münch mehr als 3.700 Straftaten im Zusammenhang mit dem Krieg verübt. Aber schon vor dieser Zeitenwende habe sich die Zahl der Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Extremismusforscher Ahmad Mansour warnte in diesem Zusammenhang vor der Rolle der Sozialen Medien als Katalysator von (Negativ-)Propaganda. Das bewusste Festhalten der Gräueltaten in hochauflösenden Videoaufnahmen solle Angst und Schrecken verbreiten. Auf diese Weise wolle man moderate arabische Länder destabilisieren, aber auch Sympathisanten in Europa aktivieren. Entscheidend sei, diese Bestrebungen durch digitale Sozialarbeit und Demokratieförderung in den Sozialen Medien einzudämmen. Ein weiterer Schlüssel sei eine wirksame Werte- und Demokratievermittlung. Essenziell sei dabei die Vermittlung von Toleranz gegenüber anderen Meinungen.
Existenzrecht Israels nicht verhandelbar Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezog deutlich Stellung: „Wer Teil unserer Gesellschaft sein will, kann nicht das Existenzrecht Israels infrage stellen.“ Der Staat werde auf die Gefährdung durch Extremismus und Terrorismus mit Organisations- und Betätigungsverboten reagieren. Im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) stiegen die Gewaltbereitschaft und das Ausmaß an Gewalt. Auch die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bereite Sorge. Die Gewalt gegen Frauen im Rahmen häuslicher Gewalt steige kontinuierlich an – in den letzten fünf Jahren um 13 Prozent. Auch die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gebe Grund zur Sorge.
Seit Jahren stiegen die Zahlen bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. Politische Bildung sei im Kampf gegen Gewalt neben der Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit eine der Hauptwaffen.
Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik gab zu bedenken, die Polizei verhindere nicht nur Gewalt, sie führe diese auch aus und erfahre sie. Auch in Berlin steige die Gewalt zunehmend an. Zudem sei eine Verrohung der Taten zu vermelden. Besonders besorgniserregend sei der Anstieg von Rohheitsdelikten bei Kindern und Jugendlichen von rund 5.000 auf 6.000 Fälle. Der Anstieg der Gewalt falle unter nichtdeutschen Kindern und Jugendlichen mit 52 Prozent im Jahre 2022 und 35 Prozent im laufenden Jahr am deutlichsten aus, so Slowik weiter. Entgegen dem allgemeinen Trend zur öffentlichen Gewalt, erführen Kinder und Jugendliche Gewalt vor allem im häuslichen und schulischen Kontext. 2022 habe sich die Zahl der Gewaltdelikte an Schulen verdoppelt, in diesem Jahr seien es bereits jetzt mehr als im Vorjahr. Wenn es ein verbindendes Element gebe, dann dass Gewalt männlich, jung und nichtdeutsch sei. Dabei finde die Gewalt innerhalb migrantischer Gruppen statt. Nichtdeutsche seien nicht nur Opfer, sondern auch Täter. Die Ursachen werden bei den prekären Lebenssituationen, sozialen Ungleichheiten und den Sprachbarrieren gesehen. Slowik betonte die Wichtigkeit des Vorgehens gegen häusliche Gewalt, denn „die Opfer häuslicher Gewalt von heute sind unsere Täter in Berlin von morgen“. Die Befürwortung von Gewalt von muslimischen Gruppen führe zu einem Vorverdacht gegen die gesamte
Ein europäischer Nachrichtendienst? Eine europäische Nachrichtenagentur soll den Informationsaustausch standardisieren (BS/Lars Mahnke) Die Partei Bündis 90/Die Grünen fordert in ihrem Programm zur Europawahl im Juni 2024 die Einrichtung eines zentralen europäischen Nachrichtendienstes. Die Notwendigkeit hierfür sieht sie in der Bedrohung durch grenzüberschreitenden Terrorismus und Geheimdienstaktivitäten insbesondere durch autoritäre Staaten wie China, Russland und Iran. Im Programm plädiert man für eine „bessere und rechtsstaatliche Zusammenarbeit“, um die „Analysefähigkeit zu stärken“. Es brauche „demokratisch legitimierte und rechtsstaatliche Kontrollmechanismen“.
Nationale Geheimdienste tauschen ihre Informationen in der Regel auf Vertrauensbasis Foto: BS/TayebMEZAHDIA, pixabay.com untereinander aus.
den. Während das EU INTCEN im zivilen Bereich Lagebeurteilungen zur Vorbereitung politischer Entscheidungen erstellt, zeichnet das EUMS.INT mit vergleichbarer Aufgabenstellung für die militärische Aufklärung verantwortlich. Eine Zusammenlegung beider halten Experten aufgrund ihrer nationalen Eigenheiten und militärischen Kulturen für wenig realistisch. Zudem existiert die Counter Terrorism Group (CTG), die aus dem „Berner Club“, einem informellen Zusammenschluss europäischer und aus-
gewählter internationaler Geheimdienstchefs, hervorgegangen war. Es besteht also bereits ein breites Netz des gegenseitigen Austausches. Wollte man die Zusammenarbeit weiter vertiefen oder institutionalisieren, dürfte dabei die nationalstaatliche Souveränität die größte Hürde darstellen. Artikel 4.2 des EU-Vertrags spricht die Zuständigkeit der nationalen Sicherheit eindeutig den einzelnen Unionsmitgliedern zu: „Insbesondere die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung
der einzelnen Mitgliedsstaaten.“ Eine Änderung des EU-Vertrags erscheint derzeit jedoch unrealistisch. Ob formell oder informell: Für eine engere und stärker vernetzte Zusammenarbeit bedarf es eines breiten gemeinsamen Willens aller oder zumindest möglichst vieler relevanter Mitgliedsstaaten. Ob eine Koalition der Willigen letztlich zustande kommt, hängt nicht zuletzt an der perzipierten Bedrohungslage.
Mehr Kontrolle oder mehr Befugnisse? Auf Anfrage des Behörden Spiegel betonte Dr. Konstantin von Notz, MdB und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), dass Die Grünen keineswegs für die Schaffung eines eigenen EU-Nachrichtendienstes plädierten, sondern eine EU-Agentur für deren Zusammenarbeit etablieren möchten, um auf die vielseitigen Bedrohungen besser reagieren zu können. Wichtig sei vor allem,
Community, wodurch sich viele in Deutschland lebende Muslime nicht gesehen, nicht gehört und missverstanden fühlten.
Lösungen müssen her Lösen will man das Problem durch direkte Ansprache und intensive Begleitung der Intensivtäter. Die Kombination aus repressiven und präventiven Maßnahmen zeitige die größten Erfolge. Damit gehe die Polizeiarbeit fast schon in Sozialarbeit über. Die Polizeipräsidentin mahnte an, dass die allgemeine Ressourcenknappheit bereits in der Präventionsarbeit zu spüren sei. Neben dieser sei die schnellere Ahndung von Delikten elementar, damit Strafverfolgung eine höhere Abschreckung bei potenziellen Tätern bewirke.
Ahmad Mansour warnte vor der Macht der Bilder, die über Social Media verbreitet werden, und ihre Auswirkungen auf die Gewaltbereitschaft innerhalb der GesellFoto: BS/BKA schaft.
Um dem Personalmangel adäquat zu begegnen, bedürfe es jetzt einer großen Kraftanstrengung. Neben deutlichen Veränderungen in verfahrensrechtlichen Regelungen und einer „tatsächlichen Digitalisierung“ forderte Slowik eine bessere Vernetzung innerhalb der Polizeien sowie die Möglichkeit der breiten Nutzung von Auswertungssoftware und KI. Nur so könne eine Beschleunigung ohne ein Mehr an Menschen gelingen. Die mediale Darstellung einer überforderten Polizei schüre die Gewaltbereitschaft gegen Beamtinnen und Beamte. Slowik forderte einen gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss, um dem Problem der Gewalt in angemessenem Maße begegnen zu können.
die Arbeit der Geheimdienste auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen: „Die heute auf informellen Wegen stattfindende Zusammenarbeit muss dabei zukünftig auf eine solide und transparente rechtliche Grundlage gestellt werden. Um rechtsstaatliches Handeln zu gewährleisten, muss eine verstärkte Kooperation zudem durch effektive, demokratisch legitimierte Kontrollmechanismen begleitet werden.“ MdB Roderich Kiesewetter, Sicherheitsexperte der Union und ebenfalls Mitglied des PKGr, befürwortet grundsätzlich eine bessere Vernetzung der europäischen Nachrichtendienste, lehnt aber eine übermäßige Kontrolle derselben ab: „Es bringt keinen Mehrwert für Sicherheit, wenn ihr dieselben Fesseln angelegt werden wie den deutschen Diensten bisher.“ Vielmehr gelte es zunächst, die Fähigkeiten deutscher Nachrichtendienste deutlich zu verbessern, indem Befugnisse für Informationsübermittlung ausgeweitet und Speicherfristen verlängert würden. „Zunächst brauchen wir deshalb anstatt der von der Ampel geforderte Überwachungsgesamtrechnung eine Bedrohungsgesamtrechnung, aus der Fähigkeiten, Befugnisse und Mittel abgeleitet werden, um deutsche Dienste effizienter sowie interoperabel mit Partnerdiensten zu machen.“
Innere Sicherheit
Behörden Spiegel / Dezember 2023
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it 46,5 Prozent war der Großteil der „Fälle mit Opfererfassung PVB“ dem Straftatbestand des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ zuzurechnen. Hier stieg die Zahl von 19.047 auf 19.894 Vorkommnisse, was einem Plus von 4,4 Prozentpunkten entspricht. Der größte Anstieg kann bei Bedrohungsfällen beobachtet werden. Hier entspricht der Anstieg der Gesamtzahl von 2.712 auf 3.636 einem Plus von 34,1 Prozentpunkten. Im Bericht wird vermutet, dass dieser rapide Anstieg auf die Verschärfung des Paragrafen 241 StGB, die im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität am 3. April 2021 in Kraft getreten ist, zurückzuführen ist. Nunmehr ist auch die Androhung einer Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert strafbar. Besonders erschreckend: Unter den insgesamt 37 (Vorjahr: 30) gezählten Tötungsdelikten (Mord/Totschlag) war in diesem Jahr auch ein vollendeter Fall mit zwei Mordopfern zu verzeichnen. Hierbei handelte es sich um den Mord an einer Polizistin und einem Polizisten im Rahmen einer Kontrolle wegen des Verdachts der Wilderei Ende Januar 2022 im Landkreis Kusel. Der Fall hatte ein ausgiebiges Medienecho nach sich gezogen.
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Sicherheitsarbeit gefährdet Mehr Gewalt gegen Polizeibedienstete (BS/lm) Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte kürzlich das Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB). Demnach sind Gewalttaten auf PVB erneut gestiegen. Der Anstieg von 39.649 auf 42.777 registrierte Übergriffe in den Jahren 2021 und 2022 entspricht einem Prozentsatz von 7,9 Prozent. Dieser Trend setzt sich bereits seit 2014 fort. 2013 war die Zahl letztmals um 1.120 gefallen. Auch die Gesamtzahl von Fällen, in denen Polizistinnen und Polizisten Opfer einer Gewalttat wurden, stieg um 8,6 Prozent auf 96.208. Auffällig ist, dass in Städten mit über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Gewalttaten auf PVB überproportional häufig sind. Drittel der Tatverdächtigen hatte das fünfundzwanzigste Lebensjahr bereits überschritten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) machte auf die dramatische Entwicklung, die sich in den vorgelegten Zahlen manifestiert, aufmerksam: Die Arbeit in den deutschen Sicherheitsbehör-
den sei gefährlicher denn je. Der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke konstatierte: „Mehr Fälle von Gewalt gegenüber uns Uniformträgern, mehr Opfer in den eigenen Reihen. Ich bin erschrocken über das, was wir im Dienst erleben.“ Er forderte mehr Unterstützung der
Dienstherren, besonders im Hinblick auf die derzeit angespannte Sicherheitslage mit verbotenen Versammlungen, Veranstaltungen und Großeinsätzen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Kopelke wies auf den Vorschlag der GdP zum Roll-out speziali-
sierter Sonderstaatsanwaltschaften hin, die gezielt Gewalt gegen Beschäftigte verfolgen sollen. Die GdP fordert die Unterstützung aller gesellschaftlichen Akteure, um gemeinsam eine sicherere Arbeitsumgebung für unsere Polizistinnen und Polizisten zu schaffen. In dem Bericht werden auch Widerstände und tätliche Angriffe auf die Feuerwehr und sonstige Rettungsdienste festgehalten. Das Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 2022 finden Sie hier:
Tatverdächtige vor allem männlich und deutsch Der größte Teil der ermittelten Tatverdächtigen ist männlich: Von den insgesamt 36.752 registrierten Tatverdächtigen waren 30.910 und damit 84,1 Prozent Männer. Die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger lag bei 10.999 (Vorjahr: 9.949). Der Anteil der Deutschen an allen Tatverdächtigen ist dabei von 70,6 Prozent auf 69,9 Prozent gesunken, während der der nichtdeutschen Tatverdächtigen von 29,3 Prozent auf 30,1 Prozent angestiegen ist. Nachdem unter der Gruppe der Zuwandererinnen und Zuwanderer die Zahlen von 2020 auf 2021 rückläufig waren (-9,6 Prozent), sind sie im aktuellen Bericht wieder gestiegen. Der größte Anstieg mit 41,8 Prozent (Vorjahr: plus 2 Prozent) wurde bei Schutz- und Asylberechtigten sowie Kontingentflüchtlingen, also Flüchtlingen, die in festgelegter Anzahl übersiedeln dürfen, festgestellt.
Der Nissan Townstar. Die Gewalt gegen Angehörige der Polizei nimmt seit Jahren zu. Foto: BS/Franz P. Sauerteig, pixabay.com
Fast drei Viertel der Tatverdächtigen ist „bereits polizeilich in Erscheinung getreten“. Wobei diese Kategorisierung weder auf das aktuelle Berichtsjahr bezogen ist noch mit einer Vorbestrafung gleichzusetzen ist. Rund die Hälfte der Straftaten wurden unter Alkoholeinfluss und knapp über zehn Prozent von Konsumenten harter Drogen begangen. In der Regel handelten die Verdächtigen allein. Zwei
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und ein Jahr nach der Zuschlagserteilung für die drei Lose der europaweiten Ausschreibung im September 2022 fasst die ACMOSS-Behördenleitung nun einen regionalen Betriebsstart des „Radionetzes der Zukunft“ (Reseau Radio du Futur – RRF) ins Auge: Im Juni 2024, kurz vor Beginn der Olympischen Spiele in den Regionen Paris, Marseille und anderen französischen Austragungsorten sollen Teile des neuen BreitbandNetzes live gehen. Selbstverständlich sei das sehr ehrgeizig, gibt Renaud Mellies, RRF-Leiter für Internationale Zusammenarbeit, zu, aber für die einsatzkritische Kommunikation unproblematisch, weil die bewährten schmalbandigen Tetrapol-Infrastrukturen für die französischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zunächst parallel weiter betrieben würden. Wenn die jetzige Entwicklung auch vergleichsweise rasant erscheint, so steht doch ein langjähriger Entscheidungsprozess dahinter. Anders als die deutschen Kolleginnen und Kollegen, die eine umfassende Modernisierung ihres Tetra-Netzes auf Full-IP beschlossen, verzichteten die zuständigen Beamten im französischen Innenministerium schon 2016 auf eine flächendeckende IP-Migration ihrer Tetrapol-Netze.
Der Newsletter mit Zukunft.
QR-Code scannen und anmelden Dahinter steckte zum einen die absehbare Absicht des Herstellers Airbus, die Tetrapol-Infrastruktur, die im Vergleich zum weltweit verbreiteten Tetra-Standard nur eine limitierte Kundschaft hat, auslaufen zu lassen: „End of Service“ –
Das BOS-Netz der Zukunft Radikaler Wechsel beim französischen Breitband-Netz (BS/Dr. Barbara Held) Angesichts des absehbaren „End of Life“ der bisherigen Tetrapol-Technologie seines BOS-Digitalfunks hat sich Frankreich früh zu einem radikalen Wechsel auf ein landesweites Breitband-Netz entschlossen. Die eigens gegründete ACMOSS (Agence des Communications Mobiles Opérationnelles de Sécurité et de Secours) betreibt die Umsetzung der ehrgeizigen Pläne. „End of Life“. Hinzu kam die aus Sicht der französischen Zentralregierung unübersichtliche Patchwork-Struktur der französischen Tetrapol-Netze, die sich in unterschiedlichen Zuständigkeiten einer Vielzahl regionaler und nationaler BOS befanden. Das sollte sich mit der Entscheidung für ein einheitliches landesweites „Netz der Zukunft“ ändern. Mitbestimmend für die Zukunftsperspektiven des RRF war 2015 der Beschluss der französischen Regierung, analog zu dem deutschen Vorgehen den französischen BOS nur sehr eingeschränkt brauchbare Frequenzen in Band 28 (2x3 MHz) und Band 68 (2x5 MHz) zuzuweisen. Ein dediziertes Netz sei damit ausgeschlossen gewesen, erklärt Bruno Chapuis, Leiter Betrieb bei ACMOSS. Dieses Spektrum werde man daher nicht in das künftige RRF integrieren, versichert Renaud Mellies. Vielmehr werde ACMOSS die Frequenzen seinen künftigen Abonnenten für die Verbesserung der Funkabdeckung in Krisensituationen zur Verfügung stellen. Rund 700 Millionen Euro will das französische Innenministerium in den nächsten Jahren in den Aufbau von Netz und RRF-Betrieb stecken. Vergleichbar mit dem deutschen BOS-Digitalfunk soll das RRF Polizei, Feuerwehren, Diensten und Rettungskräften der unterschiedlichsten Organisationen zur Verfügung stehen und landesweit eine nahtlose breitbandige BOS-Kommunikation ermöglichen. Bis 2027 will ACMOSS so rund 300.000 Abonnenten mit eigenen SIM-Karten gewinnen. Diese werden dann je nach Nutzung zahlen. Perspektivisch sollen auch Gelblicht-Organisationen und diverse Kritische Infrastrukturen aus dem Energie- und Verkehrssektor sowie aus
Willkür ist untragbar Dieser Vorfall ereignete sich 2016 und ist kein Einzelfall, sondern steht für vieles, was in der Polizei falsch läuft: In einem streng hierarchisch organisierten System führt das Melden von Fehlverhalten oft nicht zu Verbesserungen, sondern zu Sanktionen. Und die, die helfen wollen, werden Opfer derjenigen, die helfen sollen. Solche Willkür ist für einen Rechtsstaat untragbar. Seit diesem Sommer bietet das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland Personen, die bei Missständen nicht schweigen, erstmals gesetzlichen Schutz. Es regelt den Umgang mit Verstößen im Dienst und verbietet Repressalien gegen die hinweisgebende Person. Auch Behörden sind verpflichtet und ihre Beamten geschützt. Doch
Präfekt Guillaume Lambert ist ACMOSS-Direktor.
dem Gesundheitsbereich als Nutzer hinzukommen. Leasing-Gebühren werden künftig für die speziell zertifizierten Endgeräte von Samsung anfallen sowie für vielfältige Accessoires, die die Bedarfe der unterschiedlichen Nutzerorganisationen abdecken sollen. Dazu gehören im Zweifelsfall auch Tetrapol-Module. Ebenfalls vorgesehen ist das „Bring your own device“-Modell, da rund 200.000 potenzielle Abonnenten aus den BOS hybride Endgeräte der Firma Crosscall mitbringen werden. „Wenn Ihr ein landesweites Netzwerk aufbauen wollt, fangt nicht mit Etwas an, das nicht reif und erprobt ist“, fasst Chapuis auch mit Blick auf die europäischen Kollegen die Ergebnisse eigener Vorstudien zusammen. Wichtigste Grundlage sei die durchgehende Nutzung etablierter 3GPP-Standards der 4G/5G-Technologien, die sich in der weltweiten Telekommunikation durchgesetzt hätten, betont RRFProgrammleiter und ACMOSS-Direktor Guillaume Lambert. Die Ausschreibung setzte folgerichtig auf etablierte Akteure. Los eins richtete sich an die französischen Telekom-Betreiber mit landesweiter Netzinfrastruktur. Der Zuschlag im September 2022 ging an Bouygues Telecom und Orange.
Foto: BS/ACMOSS
Die Funkabdeckung der beiden Firmen ist hoch. In Krisensituationen erlaubt die Gesetzeslage die Einbeziehung der beiden anderen französischen Betreiber. „Alle vier Firmen zusammen decken 98 Prozent des französischen Territoriums ab“, so Guillaume Lambert. Die französische Regulierungsbehörde fordert von den Betreibern bis 2025 eine 100-Prozent-Abdeckung der Bevölkerung. Technologisch erfolgt der erste Aufschlag auf erprobter 4G-Basis. Auf 5G werde man erst umsteigen, wenn dies bei den kommerziellen Betreibern umfassend ausgerollt sei, erläutert Chapuis. Es müsse gesichert sein, dass BOS-spezifische Funktionalitäten wie Gruppenruf, DMO etc. implementiert werden könnten. Da seien zunächst weitere Studien angesagt. Los zwei beinhaltete die Rolle des technischen Integrators, der das Kernnetz aufbauen, die einsatzkritischen Dienste implementieren und die Projekteile zusammenführen soll. Der Zuschlag ging an Airbus, das schon für die französischen Tetrapolnetze verantwortlich zeichnet, zusammen mit Cap Gemini. Los drei schließlich zielte einerseits auf die sogenannten Operational Support Systems (OSS), die der zentralen
„Don’t shoot the messenger“
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ven W. will nur helfen: Am Rande des Christopher Street Days beobachtet er, wie zwei Frauen bedrängt werden. Er schreitet ein, es kommt zu einer Rangelei und die Polizei wird gerufen. Zur Streife gehört auch eine Polizeianwärterin, die im Rahmen ihres Praktikums unterstützt. Sie muss zusehen, wie ihr Ausbilder und seine Kollegen Sven W. misshandeln: Sie schlagen und fesseln ihn, beleidigen ihn homophob. Die Anwärterin schweigt nicht, sondern sagt aus – und fällt durch ihr Praktikum.
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Hinweisgeberschutzgesetz bei BOS (BS/Laura Kuttler) Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine Revolution für den Schutz von Whistleblowern in Behörden. Doch wie verhält es sich in der Polizei? Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) gibt mittels des Projektes „Mach Meldung! Starke Stimmen für die Polizei“ Antworten. um die Vorgaben erfolgreich umzusetzen, braucht es Infrastruktur: Staatliche Stellen müssen interne Meldestellen schaffen, an die sich Mitarbeitende wenden können, wenn sie beispielsweise Straftaten oder verfassungswidrige Äußerungen beobachten.
Ohne Zutun ein zahnloser Papiertiger Auf dem Papier wird derjenige geschützt, der sich für den Erhalt des Rechtsstaats einsetzt. Doch ohne das Zutun der Polizeibehörden ist das Gesetz ein zahnloser Tiger. Nur wenn Vorgaben durch die Hierarchien hinweg konsequent Anwendung finden und Mitarbeitende verstehen, dass es im Interesse aller ist, Missstände aufzuarbeiten, kann das Gesetz seine Wirkung entfalten. Behörden müssen jetzt handeln – auch wenn es für Einzelne erst mal unbequem wird. Das neue Gesetz ist eine Chance für die Polizei: Personell gut besetzte und funktionierende Meldestellen, die auch anonyme Meldungen bearbeiten und unabhängig ihrem
Auftrag nachgehen, können Probleme intern aufarbeiten, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen. Damit wird verhindert, dass das Vertrauen in Staat und Polizei beschädigt wird. Beamte, die sich mit ihrem Wissen von rechtswidrigem Handeln bisher allein gelassen fühlen, haben eine Anlaufstelle, die vertraulich mit dem Anliegen umgehen muss.
Zögerliche Umsetzung Bisher reagieren die zuständigen Innenministerien und Polizeibehörden zögerlich. Der Prozess, interne Meldestellen einzurichten, läuft schleppend. Das zeigen Nachfragen, die die GFF im Rahmen des Projektes „Mach Meldung!“ stellte. Anstatt die Chance wahrzunehmen, haben die Innenministerien der Länder und des Bundes mit gerade mal einer Meldestelle für alle Behörden eine Minimallösung gewählt. Trotz des vor mehreren Monaten in Kraft getretenen gesetzlichen Auftrags, die Mitarbeitenden zu informieren, wissen bisher nur wenige Polizisten von den neuen Meldemöglichkeiten.
Ungelöste Fragen Ein Grund dafür dürfte auch die unklare Gesetzeslage sein. Das Gesetz wurde in erster Linie für private Arbeitgeberinnen und -geber geschaffen. Viele Probleme sind nicht mitbedacht: Was ist zum Beispiel mit Menschen, die in Behörden arbeiten und gesetzlich verpflichtet sind, Straftaten zur Anzeige zu bringen? Wie kann eine von Polizisten betriebene Meldestelle vertrauensvoll mit Informationen und Hinweisgebern umgehen, wenn diese dem Legalitätsprinzip unterliegen? Und: Macht sich ein Polizist der Strafvereitelung im Amt strafbar, wenn er sich nur an die interne Meldestelle wendet und nicht an seine Vorgesetzten? Auf diese Fragen müssen Antworten gefunden werden, damit die Meldestellen effizient und sinnvoll ihren Aufgaben nachgehen können. Die Polizistin, die in ihrem Praktikum Fehlverhalten benannte, wäre heute geschützt. Durch die im Gesetz geregelte Beweislastumkehr müsste die Behörde beweisen, dass die schlechte Praktikumsbeurtei-
technischen Netzwerksteuerung dienen, und andererseits auf die Business Support Systems (BSS), die der Verwaltung kundenorientierter Prozesse, u. a. dem Customer Management, dienen. Hier gewann die Firma Atos. Eine Vertragsdauer von fünf Jahren mit der Option auf zwei Jahre Verlängerung verspricht eine mittelfristige Stabilität. Explizit nicht ausgeschrieben wurden Aufgaben, die im Zusammenhang mit persönlichen Daten im Sinne der DSGVO stehen. Solche Daten, insbesondere solche aus dem Gesundheitsbereich, sollen ausschließlich innerhalb von Datenzentren der französischen Verwaltung verarbeitet werden. „Das ist eine Frage der digitalen Souveränität“, konstatiert Renaud Mellies. Für die weitere Steuerung der RRF – vor allem über Strategie und Verträge – wurde zum 1. April 2023 per Gesetz ACMOSS als eine schlanke Behörde mit zunächst 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etabliert, die in den kommenden Jahren auf 100 Köpfe aufwachsen soll. Zum Direktor wurde per präsidentiellem Dekret der bisherige RRF-Programmleiter, Präfekt Guillaume Lambert, bestimmt. Die größte Herausforderung für ACMOSS, da ist sich der Präfekt mit seinen Mitarbeitern einig, ist die Migration der zahlreichen „Legacy“-Netzwerke inklusive der vielfältigen BOS-Leit stellen aus der Tetrapol-Welt auf Breitband – während man gleichzeitig ein neues Breitband-Netzwerk konstruiert. Im RRF-Programm arbeitet man schon seit eineinhalb Jahren mit den Endnutzern an der Planung einer nahtlosen Migration, die garantieren soll, dass die BOS im neuen Netz die gewohnten Funktionalitäten – und mehr – wiederfinden. Das Beta-Testing in Zusammenarbeit mit den künftigen Usern sei bereits in vollem Gang, berichtet Renaud Mellies. Spätestens 2027 soll das landesweite Netzwerk der Zukunft im Wirkbetrieb sein. Dann soll das Kernnetz der RRF zusammen mit anderen zentralen Diensten aus dem ACMOSS-eigenen Netzverwaltungszentrum im futuristischen Pariser Büroviertel La Défence betrieben werden.
lung nicht aufgrund ihrer Aussage erteilt wurde. Die Behörde müsste eine gewissenhafte und rechtsstaatlich handelnde Kommissar anwärterin schützen und so in ihren Nachwuchs investieren. Bisher überwiegt die Angst, dass derjenige, der Missstände anspricht, dafür Konsequenzen tragen muss. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz besteht nun die Hoffnung, dass nicht der Hinweisgeber die Nachteile erfährt, sondern die Personen, die für den Missstand verantwortlich sind. Auch die Polizei muss lernen: Der Hinweisgeber ist nur der Überbringer der schlechten Nachricht, die Verantwortung tragen andere. Laura Kuttler ist Juristin und arbeitet als Projektkoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. Mit dem Projekt „Mach Meldung! Starke Stimmen für die Polizei“ (www.mach-meldung.org) will sie Polizistinnen und Polizisten erreichen, die selbst Unrecht im Dienst erleben und nicht schweigen wollen. Davor war sie mehrere Jahre als Fachlehrerin für Einsatz- und öffentliches Dienstrecht im Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei tätig. Foto: BS/privat
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Innere Sicherheit / Katastrophenschutz
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„Ohne Moos nix los“
leich zwei entsprechende „Brandbriefe“ gegen Haushaltskürzungen erreichten in den letzten Wochen die zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Absender waren jeweils NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) im Oktober und Andreas Gegenfurtner, Präsident der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) Ende November. Thema waren beide Male die geplanten Mittelkürzungen für den Betrieb des aktuellen TetraBOS-Funks sowie die mangelnde Ausstattung der Entwicklung eines BOS-Breitband-Netzes.
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Fehlende Finanzierung für Frequenzen (BS/Dr. Barbara Held) Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) müssen hochmoderne und hochverfügbare Infrastrukturen und Anwendungen bereitstehen, um angesichts der Herausforderungen, die aus Klimawandel, Migration, Extremismus und Cyber-Kriminalität erwachsen, die Sicherheit in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Da ist sich die BOS-Funk-Branche einig: Innovationen bei Netzen, 5G-Technologien, Satellitenkommunikation und besonders beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) sind zwingend, aber die Politik tut sich schwer mit deren Finanzierung.
Sorgen um Finanzierung Unabhängig von seiner schriftlichen Botschaft an die Ministerin macht der NRW-Innenminister auch öffentlich keinen Hehl aus seinen Problemen „mit der Berliner Haushaltspolitik“, die durch fehlende Finanzen den Digitalfunk „massiv gefährdet“. Der Tetra-basierte, schmalbandige BOS-Funk sei derzeit die allgemein anerkannte bewährte Basis einsatzkritischer Kommunikation, sagte er zur Eröffnung der PMRExpo 2023 in Köln. „Aber auch die beste Technik wird von der Zeit eingeholt.“ Schon jetzt benötigten die BOS breitbandige Funkverbindungen für Videoübertragung, Drohnensteuerung, Real-Time-Einsätze in der Medizin und mehr. „Wir brauchen ein hochverfügbares breitbandiges Datennetz für die Einsatzkräfte“, mahnte der Minister. Dieses müsse in Sachen Abdeckung und Sicherheit über dieselben Qualitäten verfügen wie der derzeitige BOS-Funk. „Mittelkürzungen gehen da gar nicht!“ BDBOS-Präsident Gegenfurtner seinerseits erklärte in seinem Schreiben an die Ministerin Ende November, die Kommunikationsfähigkeit von 1,2 Millionen Einsatzund Rettungskräften sei „vor dem Aus“. Zum ordentlichen Betrieb des Digitalfunks sei der Bund für 2024 verpflichtet, seinen Anteil aus der Bund-Länder-Finanzierung in Höhe von 415 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Mit den im Haus-
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owohl Bundeswehr wie auch BOS streben den Aufbau eigener digitaler Fähigkeiten, z. B. nationaler Breitbandinfrastrukturen, an, die ihren Einsatzkräften die benötigte, jederzeit verfügbare, hochsichere und performante mobile Kommunikation ermöglichen. Schon 2019 haben die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und die Bundeswehr dazu eine gemeinsame Frequenzstrategie formuliert, in der unter anderem die ausschließliche Nutzung von 160 MHz in dem Bereich von 470-694 MHz – auch UHF-Band genannt – gefordert wurde. Da die derzeitige Nutzungszuweisung 2030 ausläuft, steht der wegen seiner Vorzüge bei der flächendeckenden Funkversorgung viel begehrte Frequenz-Bereich zwischen 470 und 694 MHz als kontroverser Diskussionspunkt auf der Tagesordnung in Dubai. In Deutschland wehren sich die aktuellen Nutzer des UHF-Bands vehement: Die öffentlichen Rundfunkanstalten betreiben hier mit DVB-T2 u. a. terrestrisches Fernsehen und die Veranstaltungstechniker, international unter PMSE (Programme Making and Special Events) geführt, unterstützen vom Konzert bis zum Fußballspiel die technische Realisierung einer Vielzahl unterschiedlichster Events. Als mächtiger Akteur erheben neben BOS und Bundeswehr die
Der Summit auf der PMRExpo lieferte Impulse für den BOS-Funk.
halt 2024 vorgesehenen 284 Millionen Euro könne das bestehende Tetra-Netz nicht erhalten werden. Von einem künftigen Breitbandnetz ist dabei noch gar nicht Rede.
Macht der Frequenzen Auf dem Kölner PMRExpo-„Summit“ rief der BDBOS-Präsident die „Community“ der BOS dazu auf, die Forderungen seines „Brandbriefs“ nach angemessenen Finanzmitteln öffentlich zu unterstützen. „Ohne Moos nichts los“, warnte Gegenfurtner vor den Konsequenzen der Sparmaßnahmen. „Wenn wir in den Haushalt nicht genügend Mittel einstellen, werden wir auch die benötigten Infrastrukturen nicht aufbauen können.“ Auch im Hinblick auf die derzeit tagende Weltfunkfrequenz (WRC)in Dubai ermahnte Gegenfurtner die Politik: „Frequenzen sind die Macht
der Zukunft.“ Er setzt darauf, dass die WRC frei werdendes Spektrum für den Mobilfunk freigeben werde. Dann werde man mit den Mobilfunkbetreibern eine Einigung erzielen müssen. Zu verzeichnen sind aber auch positive Signale: Nachdem die Entwicklung der ersten Jahre schleppend verlief, nimmt der Einsatz der 5G-Technologien insbesondere in Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) Fahrt auf. Die BNetzA hatte mit ihrer vorausschauenden Zuweisung von Spektrum im 3.700-3.800-MHz-Band sowie im GHz-Bereich für sogenannte lokal beschränkte „5G-Campus-Netze“ international viel Lob geerntet. Jetzt zahlt sich das aus. Mit Bund- und Länder-Unterstützung sind zahlreiche Projekte entstanden. Die Campus-Netze zeichnen sich u. a. durch hohe Bandbreiten und Echtzeitda-
Foto: BS/Dr. Barbara Held
tenübermittlung aus und werden damit schon von der Industrie für die Automatisierung von Produktionsprozessen genutzt. Durch ihre lokale Begrenzung lassen sie sich gleichzeitig hochsicher gegen Zugriffe von außen gestalten. So lassen sich beispielweise die komplexen Prozesse eines Industriehafens über ein Campus-Netz steuern und gleichzeitig effektiv gegen Cyber-Angriffe schützen. Eine Vielzahl von Möglichkeiten für den KRITIS-Sektor zeichnet sich hier ab. Das BSI fördert in diesem Zusammenhang das Verbundprojekt „Container-basierte resiliente Architektur für 5G Campus-Netzwerke (kurz: COBRA5G)“, das die Kriterien für sichere lokale Netze definieren soll.
Leitstellen als Impulsgeber Zukunftsweisende Projekte kommen derzeit ausgerechnet aus den Leit-
Entscheidung in Dubai Zukunft der Frequenznutzung (BS/Dr. Barbara Held) Vom 20. November bis zum 15. Dezember wird bzw. wurde auf der Weltfunkkonferenz (WRC-23) der International Telecommunication Union (ITU) in Dubai die Zukunft der weltweiten Frequenznutzungen verhandelt. Längerfristig betroffen von den dortigen Entschlüssen sind auch die Forderungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und der Bundeswehr nach der Zuteilung von Bändern aus der sogenannten „Digitalen Dividende III“ zum Aufbau von bundesweiten Breitbanddiensten. Mobilfunknetz-Provider, ständig auf der Suche nach weiterem Spek trum, Anspruch auf die Nutzung des UHF-Bands. Dabei wissen sie sich zunächst mit den Konkurrenten aus dem Sicherheitsbereich in dem Begehren einig, die WRC-23 möge das Band bevorzugt dem Mobilfunk widmen. Die beiden aktuellen Frequenzinhaber bestehen indessen hartnäckig auf „no change“, das heißt auf der vollständigen Beibehaltung ihres Frequenzspektrums für die Periode nach 2030. Publikumswirksam haben ihre Lobbyorganisationen das umstrittene UHF-Band als gesellschaftlich unentbehrliche „Kulturfrequenzen“ gelabelt. Tatsächlich hat sich die Bundesregierung auch grundsätzlich zur Sicherung des Besitzstands bekannt. Allerdings blieb genauso grundsätzlich undefiniert, in welchem Umfang die Frequenzen dazu den bisherigen Nutzern vorbehalten bleiben müssen. Studien von BNetzA und anderen Akteuren weisen darauf hin, dass eine sinnvolle Aufteilung, Kooperation und/oder Ko-Nutzung möglich und auch wünschenswert ist. Nicht
zuletzt, deswegen spricht man von der „Digitalen Dividende III“.
(Un)mögliche Alternativen In diesem Zusammenhang müssen die tatsächlichen Bedarfe und mögliche Alternativen sowie technische Möglichkeiten, die sich aus der rasanten Entwicklung der Funktechnologien und damit verbundener Effizienzsteigerungen ergeben, noch weiter analysiert werden. Zumindest in Ansätzen reden die konkurrierenden Parteien unter Einbeziehung der BNetzA miteinander. Die Bundeswehr spricht von konstruktiven Treffen, in denen kooperative Szenarien ausgelotet werden. Die BDBOS besteht derzeit weiter auf den geforderten 60 MHz für das dedizierte BOS-Breitbandnetz der Zukunft. Wenig hilfreich sind demgegenüber Interventionen wie die der digitalpolitischen Sprecherin der Linken, Anke Domscheit-Berg, die medienwirksam verkündete, BOS und Bundeswehr brauchten gar kein eigenes Breitbandnetz. Im Zweifelsfall könnten sie ab 2030 die Dienste der EU-Satellitenkonstellation IRIS2 in
Anspruch nehmen. So etwas zeugt allenfalls von der Ahnungslosigkeit der Volksvertreterin gegenüber den Bedarfen von BOS und Bundeswehr an ausfallsicherer Kommunikation, die bekanntlich die Einsatzbereitschaft angesichts heutiger Bedrohungen sichert und Leben rettet. Hinzu kommt die Unkenntnis von den begrenzten Möglichkeiten der diskutierten Technologien: Z. B. funktioniert Satellitenkommunikation nur außerhalb von Gebäuden.
Eine Wahl aus drei Möglichkeiten Die WRC-23 stellt in diesen Tagen die Weichen für mögliche künftige Nutzungen der umkämpften Bänder, z. B. zugunsten von Mobilfunkanwendungen. Europa entscheidet erst danach separat über den Einsatz des UHF-Bandes in sieben Jahren. Aus Sicht Europas stehen drei Optionen in Dubai zur Wahl: • „no change“, d. h. keine Zuweisung an den Mobilfunkdienst bzw. Vertagung auf WRC-27 oder WRC-31, • „ko-primäre Zuweisung“ für den Mobilfunkdienst ab 2031, spä-
stellen. Während diese in früheren Zeiten nicht unbedingt im Zentrum technischer Innovation standen, eignen sie sich im Zuge von organisatorischer Modernisierung und Digitalisierung mit Erfolg den Einsatz von KI an. In Köln waren sich die Experten aus BOS und Industrie darüber einig, dass dies auch zwingend notwendig sei. Mit der extrem steigenden Datenflut in den Leitstellen seien die Disponenten ohne KI-Unterstützung überfordert. Das gleiche gelte für die Leiter der operativen Einsatzkräfte. Da werde man sich in den kommenden zehn Jahre noch auf ganz neue Applikationen und Endgeräte einstellen müssen. Die präsentierten Use Cases gaben dazu einen Vorgeschmack. So initiierte Rainer Buchmann, Leiter der Integrierten Leitstelle des Saarlands, eine Studie, um die Abwehr von TDOS-Angriffen zu erforschen. TDOS mit KI fingierte falsche Notrufe, mit denen Leitstellen überschwemmt und gegebenenfalls lahmgelegt werden. Das Ergebnis der Simulation: Gegen KI-Angriffe kann man sich nur mit KI wehren. Darüber hinaus liefert die KI-gestützte Analyse von Einsatzdaten und -aufkommen Prognosen – und damit die Möglichkeit der Vorbereitung – für künftige Einsatzszenarien. Auch bei der Planung der Platzierung von Einsatzkräften bis hin zur Ermittlung eines Standorts für eine neue Wache kann KI helfen. Unter Einbeziehung einer Vielzahl von Variablen. Schließlich ist da noch die Sprachübersetzung bei Notrufen in Echtzeit. In Saarbrücken hat man deshalb für eine Notrufabfrageeinrichtung ein Übersetzungsmodul neu beschafft, das Sprachen erkennt, dem Disponenten eine schriftliche Übersetzung des Notrufs übermittelt und die Antwort an den Anrufenden in dessen Muttersprache zurückgibt. Im ersten halben Jahr des Betriebs kam das Übersetzungsmodul schon bei 1.800 Notfallmeldungen zur Anwendung, berichtet Leitstellenleiter Buchmann. So etwas kann auch Leben retten.
tere europäische und nationale Entscheidungen über die konkrete Nutzung, • „sekundäre Zuweisung“ an den Mobilfunkdienst, d. h. Bevorzugung der derzeitigen Nutzer, mögliche „Aufwertung“ auf „primär“ durch WRC-31. Die deutsche Abstimmung unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) befürwortete ursprünglich die zweite Option, die die Mobilfunkzuweisung bevorzugt hätte. Im Kontext der Verhandlungen für eine einheitliche Position der EUMitgliedsstaaten einigte man jedoch auf die dritte Option, die immerhin noch künftige Änderungen zulässt. Damit steht das Ergebnis der WRC-23 aber keinesfalls fest. Europa gehört dort zur „ITU-Region 1“, die außer Europa u. a. noch Russland, Teile des Mittleren Ostens und Afrika umfasst. Den Gerüchten zufolge wird Russland für „no change“ votieren. Die arabischen Staaten ihrerseits sind sehr an der Nutzung von Mobilfunkdiensten interessiert und dürften Richtung der zweiten Option tendieren. Afrika bleibt spannend. Dort kommt möglicherweise der internationale Einfluss Chinas zum Tragen, das in Afrika massiv in den Mobilfunksektor investiert. Die Ergebnisse werden wir im neuen Jahr kennenlernen. Dann wird auch die innerdeutsche Auseinandersetzung wieder aufleben.
Katastrophenschutz
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Wissen, dass es sie gibt
001-043) auf dem Leitlinien-Niveau S2k sollen einen Beitrag dazu leisten, diese Aufgaben zu bewältigen und dadurch die Patientenversorgung zu verbessern. Ziel der Leitliniengruppe unter Federführung der DGAI war das Erstellen von praxisnahen Leitlinienempfehlungen, um die Handlungssicherheit bei den Einsatzkräften und damit auch die Patientensicherheit zu erhöhen. Die Leitlinie umfasst Empfehlungen zu Verletzungen und akuten Erkrankungen, die in Großschadenslagen häufig vorkommen oder besonders relevant sind. Schwerpunkte sind Atemstörungen, traumatisch-thermische Verletzungen und chemische Kontamination. Gemäß dem notfallmedizinisch und rettungsdienstlich weit verbreiteten X-ABCDE-Schema werden die Behandlungsempfehlungen strukturiert dargestellt. Auch zu Ethik, Kommunikation, Palliation und Psychosozialer Notfallversorgung sind Kapitel mit Empfehlungen entstanden, da sie in der Katastrophenmedizin eine besondere Rolle spielen.
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B
ehörden Spiegel: Zusammen mit anderen Fachgesellschaften und Organisationen hat die DGAI erstmalig in Deutschland Leitlinien für Rettungskräfte in Katastrophenfällen veröffentlicht. Warum gab es nicht früher eine Leitlinie dafür? Annika Rohde: Die Idee und der Bedarf der Leitlinienentwicklung war bereits längere Zeit bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Einsatzkräften vorhanden, allerdings ist eine strukturierte Leitlinienentwicklung in dem komplexen Themenfeld der Katastrophenmedizin sehr aufwendig. Für die Forschungsförderung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe war ein längeres Bewerbungsverfahren notwendig. Die Konzeptionierung des Projektes und die strukturierte Literaturrecherche markierten den Beginn der Leitlinienarbeit im Rahmen des Forschungsprojektes.
Leitlinien für Katastrophenmedizin veröffentlicht (BS) Vor Kurzem wurden in Deutschland Behandlungsleitlinien für Katastrophenmedizin veröffentlicht. Dies stellt ein Novum dar, da es bisher Leitlinien dieser Art noch nicht gab. Die Entwicklung der Leitlinien fand im Rahmen eines vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) geförderten Forschungsprojektes der Universitätsmedizin Mainz unter der Koordination von Annika Rohde statt. Im Interview erklärt sie, welche Erkenntnisse aus vergangenen Katastrophen in die Erstellung eingeflossen sind und ob jede Rettungskraft diese Leitlinien gelesen haben muss. Die Fragen stellte Bennet Biskup-Klawon. Behörden Spiegel: Was macht die Leitlinie besonders? Rohde: Sie ist die erste medizinische Leitlinie nach den Qualitätsstandards der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., die außerklinisch tätigen Behörden und Organisationen in diesem Umfang für prähospitale Behandlungen integrierte Empfehlungen formuliert. Auch die multidisziplinäre Katastrophenmedizin in eine Leitlinie zu fassen, ist besonders, denn viele Leitlinien
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Jede Einsatzkraft sollte wissen, dass es Empfehlungen gibt und wo sie zu finden sind.“
Anschließend wurden medizinische Fachgesellschaften zur Mitarbeit eingeladen. Das Interesse an der Beteiligung stieg sichtlich mit den Herausforderungen der Pandemie, den Starkregenereignissen und zunehmenden Bedrohungen z. B. der Kritischen Infrastruktur, Terrorlagen und militärischen Auseinandersetzungen. Zum Forschungsprojekt gehörte auch die realitätsnahe Simulationsstudie KaBeSim, in der die Entwürfe der Behandlungsleitlinien durch Einsatzkräfte in der Versorgung von Schauspielpatientinnen und -patienten evaluiert wurden und in die die Erkenntnisse über die Anwendbarkeit von Empfehlungen für die Leitlinienarbeit einflossen. Die Leitlinienentwicklung nahm über drei Jahre in Anspruch. Behörden Spiegel: Welche Erkenntnisse flossen aus den vergangenen Katastrophen- und großen Schadenslagen in die Erstellung ein? Rohde: Aus den Starkregenereignissen in Deutschland und der SARS-CoV-2-Pandemie konnte unter anderem der Bedarf an gemeinsamen behörden- und organisationsübergreifenden Aus-/Fortbildungen und Trainings in die Empfehlungen einfließen. Dazu gehört auch die Notwendigkeit, die Krisenplanung von
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m dieser Erkenntnis Rechnung zu tragen, entschied die Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem Beirat im November 2020, die vielfach begehrten und hart umkämpften Frequenzteilbereiche im 450-MHz-Band (ehemaliges CNetz) vorrangig für die Kommunikation Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) der Energie- und Wasserwirtschaft bereitzustellen. Das der Vergabeentscheidung folgende Bewerbungsverfahren konnte schließlich die 450connect GmbH, bisherige Nutzerin eines Teils des Frequenzspektrums, für sich entscheiden. Die 450connect GmbH ist ein Joint Venture der Energie- und Wasserwirtschaft mit Sitz in Köln. Nachdem der formale Zuschlag für die Frequenznutzungsrechte im Juni 2021 nunmehr mehr als zweieinhalb Jahre
Arbeiten in dysfunktionaler Infrastruktur mit gleichzeitig einem hohen Patientenaufkommen stellt Ärztinnen und Ärzte sowie Rettungskräfte vor enorme Aufgaben und Verantwortung.“
Annika Rohde ist Fachärztin für Anästhesiologie am Kompetenzzentrum für medizinischen Bevölkerungsschutz der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied im wissenschaftlichen Arbeitskreis Notfallmedizin der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI). Seit einigen Jahren ist sie als Leitende Notärztin tätig und bildet in Kooperation mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter aus. Foto: BS/Peter Pulkowski
Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentlichem Gesundheitsdienst, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen so zu gestalten, dass die Schnittstellen und Zuständigkeiten klar sind und in Großschadenslagen funktionieren. Außerdem ist die medizinische Lagefeststellung und -bewertung durch die Ereignisse mehr in den Fokus gerückt. In den Einsatzleitungen und -stäben sollen ein medizinisches Lagebild und eine kompetente medizinische Fachberatung für die Sicherstellung
der medizinischen Grund- und Notfallversorgung vorliegen, um die Entscheidungen der Stäbe in diesem Bereich zu unterstützen. Auch die psychosoziale Notfallversorgung soll dabei berücksichtigt werden. Konkrete Empfehlungen zu Behandlungsmethoden/Dosierungen und die Konsequenzen aus dem Sichtungsprozess wurden in der Leitlinie ebenfalls berücksichtigt und erläutert, um den vor Ort tätigen Einsatzkräften die Arbeit unter hohen Belastungen zu erleichtern.
fokussieren sich auf ein Thema, wie z. B. die S3-Leitlinie „Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung“ oder die S3-Leitlinie „Intravasale Volumentherapie bei Erwachsenen“. Für Katastrophenmedizin gibt es wenig prospektive Forschung und randomisierte Studien, viel beruht auf jahrelanger Erfahrung und musste von den Expertinnen und Experten der Leitliniengruppe bewertet werden. Diese erste Version der Leitlinie erhebt nicht den Anspruch, alle relevanten Themenkomplexe der Katastrophenmedizin abzubilden, sondern möchte einen Rahmen empfehlen, der zukünftig durch weitere Erkenntnisse erweitert und modifiziert werden kann. Behörden Spiegel: Was beinhaltet diese Leitlinie und wie kann sie die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit unterstützen? Rohde: Arbeiten in dysfunktionaler Infrastruktur mit gleichzeitig einem hohen Patientenaufkommen stellt Ärztinnen und Ärzte sowie Rettungskräfte vor enorme Aufgaben und Verantwortung. Die neuen konsensusbasierten „Katastrophenmedizinischen prähospitalen Behandlungsleitlinie“ (AWMF-Register-Nr.
Behörden Spiegel: Was sollte aus diesen Empfehlungen folgen? Muss jede Rettungskraft die Leitlinie gelesen haben? Rohde: Die Empfehlungen sollten dafür genutzt werden, Schulungsund Trainingskonzepte für Entscheidungsfindung, medizinische Lagebewertung und vor allem Behandlungsmethoden in Großschadens- und Katastrophenlagen in Deutschland zu entwickeln und Einsatzkräfte dadurch zu stärken sowie um die Behandlungssicherheit zu erhöhen. Für die Bewältigung von zukünftigen Krisen sind resiliente, gut ausgebildete Einsatzkräfte und Führungskräfte notwendig und dafür werden auch finanzielle Mittel benötigt. Die Empfehlungen der Leitlinie sind auch in einer Kurzfassung ohne lange Erläuterungstexte und Quellenangaben auf der Homepage der AWMF verfügbar. Jede Einsatzkraft sollte wissen, dass es Empfehlungen gibt und wo sie zu finden sind, sie muss aber nicht die ganze Leitlinie gelesen haben. Die Autorinnen und Autoren sowie Expertinnen und Experten freuen sich, wenn die Informationen für den jeweiligen Bereich aufbereitet und genutzt werden.
Energieversorgung braucht sichere Kommunikation Aufbau des bundesweiten 450-MHz-Netzes geht voran (BS/Gerd Lehmann) Dezentralisierung, Vernetzung und Digitalisierung sind Eckpfeiler der voranschreitenden Energiewende. Ohne ausfallsichere Kommunikationsmöglichkeiten kann jedoch eine sichere Energie- und Wasserversorgung als zentrales Element der Daseinsvorsorge nicht gewährleistet werden. zurückliegt, interessierte uns, wie es um den Aufbau des bundesweiten Kommunikationsnetzes für die ausfallsichere Kommunikation Kritischer Infrastrukturen bestellt ist und ob sich die der Vergabeentscheidung zugrundeliegenden Erwartungen tatsächlich erfüllen werden. Nach Recherchen des Behörden Spiegel ist mit der Planung des Funknetzes bereits vor dem formalen Zuschlag der Frequenzen begonnen worden. Die Architektur des geplanten Funknetzes basiert
auf einer georedundanten Zen traltechnik, einem schwarzfallfesten Backbone, einer redundanten Richtfunkanbindung und einer 72-Stunden-Notstromversorgung. Zur Erschließung des gesamten Bundesgebietes sollen insgesamt rund 1.600 Funkstandorte aufgebaut und entsprechend ausgerüstet werden. In die Planungen konnten bereits zahlreiche in West- und Norddeutschland errichtete und von der 450connect betriebene Funkstandorte einbezogen werden. Dort war es
lediglich erforderlich, die bislang genutzte Technologie CDMA auf LTE-Standard upzudaten und die Standorte antennenmäßig nachzurüsten. Die übrigen Funkstandorte wurden bereits bzw. werden noch bei Energieversorgern und unabhängigen Mastanbietern auf der Basis langfristiger Vereinbarungen angemietet. Aktuell sind bereits mehrere hundert Standorte in Betrieb, viele andere erschlossen und in Bauplanung. Bis 2025 soll das deutschlandweite Netz aufgebaut und in Betrieb sein.
Bei vielen von der 450connect in West- und Norddeutschland betriebenen Funkstandorten war nur ein Update auf LTE-Standard erforderlich. Und es war eine antennenmäßige Nachrüstung notwendig. Foto: BS/REK, pixelio.de
Berliner Sicherheitskonferenz
Behörden Spiegel / Dezember 2023
„D
ie Planung der Streitkräftebasis geht davon aus, dass 1.800 Soldatinnen und Soldaten als zusätzliche Heereselemente nach Litauen verlegt werden müssen“, sagte der Inspekteur der Streitkräftebasis, Generalleutnant Martin Schelleis. Von denen seien in der finalen Konfiguration allerdings nur rund 200 zur Sicherstellung des Grundbetriebs dauerhaft in Litauen stationiert. Die schnelle Aufwuchsfähigkeit könne durch Vordislozierung von Großgerät sichergestellt werden. Der Sanitätsdienst plane die Aufstellung eines Sanitätszentrums am Standort und die Vordislozierung von Gerät. Im Bereich CIR würde der Standortbetrieb mit einem sehr kleinen Personalansatz durchführbar sein. Ob dies auf Rotationsbasis oder durch Festverlegung realisiert werde, bedürfe noch der weiteren Prüfung. Die Niederlande plane, sich mit einem Bataillon auf Rotationsbasis an der Brigade zu beteiligen.
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Wie viel ist genug? Fähigkeitsplanung erfordert bessere Abstimmung (BS/Thomas Hönig) Die Ausrichtung der Streitkräfte auf die Kernaufgabe Landes- und Bündnisverteidigung erfordert neue Ansätze bei der operationellen sowie bei der Streitkräfte- und Fähigkeitsplanung. Im Rahmen der diesjährigen BSC erörterten die jeweiligen Inspekteure der militärischen Organisationsbereiche der Bundeswehr sowie der Kommandierende General des königlich niederländischen Heeres, wie man diese entwickeln kann.
Reorganisation bis 2024
„Fusionierung“ hilft den Kleinen Die Beteiligung oder „Fusionierung“ von Streitkräften sei gerade für kleine Nationen von Vorteil, konstatiert Generalleutnant Martin Wijnen, Kommandeur der Landstreitkräfte des niederländischen Heeres. Es sei zweckmäßig, sich mit vollausgestatteten Verbänden bis zur Ebene Brigade in Divisionen größerer verbündeter Streitkräfte einzubringen, statt solche Divisionen selbst aufzustellen. Neben der Konzentration auf bestimmte Fähigkeiten, trüge eine solche „Fusionierung“ auch zu einer besseren operationellen Interoperabilität der alliierten Streitkräfte bei. Diese sollte von materieller Interoperabilität begleitet werden. Ein solcher Ansatz sei jetzt möglich, da das neue NATO Force Model den
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eben Middendorp, Vorsitzender des Internationalen Militärrats für Klima und Sicherheit und ehemaliger Verteidigungschef der Niederlande, diskutierten Professor Stefan Bayer aus München und Laura Birkmann aus dem Hager Zentrum für strategische Studien. Dazu kamen der italienische Brigadier General Raffaele Pio Manicone aus dem italienischen Hauptquartier der Carabinieri und Claudia Müller, Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung. Zudem nahm teil Emmanuel Jacob, Präsident von EUROMIL, einer politisch unabhängigen Dachorganisation für 34 militärische Verbände und Gewerkschaften aus 22 europäischen Ländern sowie Richard Brewin, Manager für Energie und Umwelt, Sicherheit und Wissenschaft im Nato-Hauptquartier.
ren seien Lücken bei der bodengebundenen Luftverteidigung entstanden. Gerade diese sei in der Ukraine entscheidend. Die Lücken müssten rasch durch neue „Stateof-the-Art“-Systeme geschlossen werden. Die Hauptaufgabe der Marine bestehe hingegen darin, mit dem Nordatlantik und der Ostsee zwei Seeräume gleichzeitig abzudecken, erläuterte Konteradmiral Wilhelm Tobias Abry, Chef des Stabes im Marinekommando in Rostock. Insbesondere die Ostsee würde in einem Konfliktfall umkämpft sein, nicht zuletzt, weil die nordischen Verbündeten bis zu 90 Prozent ihres Handels über die Ostsee abwickelten. Die Marine wolle hier eine Führungsrolle einnehmen und plane, für die Wahrnehmung dieser Rolle ein neues Hauptquartier aufzubauen.
Das Future Forces Forum auf der Berlin Security Conference lotet aus, welche Entwicklungen den Streitkräften bevorstehen. Foto: BS/Trenkel
Fokus bilde, und in den Planungen nun festgelegt werden könne, wer welche Rolle gegen einen nun bekannten Gegner übernehmen solle. Während Wijnen die Flexibilität des Force Model lobte, wies Schelleis auch auf dessen Herausforderungen hin. Das neue NATO Force Model sei mit seinen kurzen „Notice-to-Effekt“ Forderungen von zehn bzw. 30 Tagen bereits jetzt ein sehr forderndes Szenarium für den Unterstützungsbereich. Vor diesem Hintergrund orientiere sich die Reorganisation an den Kriterien „Effektivität – Effizienz – Agilität“. Jeder Ansatz müsse effektiv sein. Effizienz beschränke sich dann da-
rauf, den jeweils wirtschaftlichsten unter diesen effektiven Ansätzen zu wählen. Agilität ziele darauf, dass die neuen Strukturen reaktionsschnell auf unvorhersehbare Herausforderungen reagieren können müssen. Der Inspekteur machte deutlich, dass die „Enabler“ auch zukünftig knapp bleiben werden. Es gebe daher keine Alternative zur Abstützung auf den zivilgewerblichen Bereich. Bis zu einem gewissen Grad sei dies aber im Bereich des Enablements gut darstellbar. Denn hier seien nicht viele hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Auszeichnendes Merkmal der Luftwaffe ist, dass sie schnell verlege-
fähig und skalierbar sei, sagte Generalleutnant Thorsten Poschwatta, Kommandeur des Zentrums Luftoperationen. Mit ihr könne man ein Signal politischer Entschlossenheit senden. In der gegenwärtigen Situation trage sie dazu bei, an der Ostflanke der NATO ein „new normal“ herzustellen. Das gelingt, weil sie neben der Standardaufgabe des „Air Policing“ auch ihre Fähigkeit zur Durchführung fliegerischer Übungen und ihre Interoperabilität mit verbündeten Luftstreitkräften unter Beweis stelle. Allerdings verdeutlichten Erkenntnisse aus der Ukraine auch Mängel. Durch Fähigkeiten in den letzten 30 Jah-
Der Kampf um die Ressourcen Grenzüberschreitende Streitigkeiten über Wasser, Nahrung und Energie (BS/Ralph Kotsch) Der Klimawandel hat nicht nur ökonomische und ökologische Auswirkungen, sondern auch sicherheitspolitische. Ein vom niederländischen General a. D. Tom Middendorp moderiertes Forum auf der Berlin Security Conference widmete sich den Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheitsstrukturen Europas. Anliegen des Panels war es, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit Europas und des transatlantischen Bündnisses zu besprechen. Es ging unter anderem um die Frage, wie die weltweite Ernährungssicherheit und das Recht auf Nahrung zur Bekämpfung des Hungers durchgesetzt werden können. Der Schutz der Umwelt, der Artenvielfalt und der Ökosysteme stünde weit oben auf der Agenda, hieß es unter den Diskutanten. Die Rolle der militärischen Streitkräfte in Zeiten des Klimawandels müsse neu definiert werden. Vier von den
Admiral Rob Bauer zu hybriden Bedrohungen: Wenn es sich bewegt und klingt wie eine Ente, dann ist es eine Ente.
fünf größten globalen Risiken, mit denen die Gesellschaft konfrontiert werde – extreme Wetterereignisse, Versagen bei Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, vom Menschen verursachte Umweltschäden, Verlust der biologischen Vielfalt und Zusammenbruch der Ökosysteme sowie große Naturkatastrophen seien umweltoder klimabezogener Natur. Manche Menschen würden die Relevanz des Klimawandels für die nationale Sicherheit in Frage stellen, hieß es in der Runde. Tatsache sei jedoch, dass Europa an einige der
klimaempfindlichsten und klimaschädlichsten Regionen der Welt grenzt, einschließlich der Arktis im Norden, die rasch schmilzt und die MENA-Region im Mittleren Osten und Nordafrika. Dazu komme mit Russland ein großer Produzent fossiler Brennstoffe. Das bedeute, dass die Welt von einer Vielzahl klimabedingter Sicherheitsanforderungen tiefgreifend betroffen sein werde. Die Experten stellten eine stete Zunahme grenzüberschreitender Streitigkeiten über natürliche Ressourcen wie Wasser, Nahrung und
Im Ausstellungsbereich wurden zahlreiche wehrtechnische Innovationen präsentiert und rege diskutiert.
„Cyber ist bereits jetzt eine eigene Domäne“, stellt der Inspekteur des Kommando Cyber- und Informationsraum, Vizeadmiral Thomas Daum, fest. Sie habe nicht nur unterstützenden Charakter, sondern richte sich auch darauf, eigene Effekte im Cyberraum zu erzielen. Man habe bereits eine gute Qualität erreicht. Allerdings müssten, um kurzfristig in einem potenziellen Konfliktfall hinreichende CyberFähigkeiten einbringen zu können, Reserven aus dem zivilgewerblichen Bereich aufgebaut werden. Die vollständige Reorganisation des Bereiches soll bis 2024 abgeschlossen sein. Dazu sei es erforderlich, ein Verständnis für das „Kriegsbild der Zukunft“ zu entwickeln. Auch die nötigen Anbindungsfähigkeiten an andere Bereiche seien noch in der Entwicklung.
Energie fest. Diese Spannungen würden mit zunehmender Wasserknappheit und Ressourcenkonkurrenz anhalten. Nicht zuletzt würden sich viele der für die Energiewende wichtigen kritischen Materialien in fragilen und gefährdeten Ländern befinden. Es bestehe die Gefahr zunehmender internationaler Verteilungskonflikte zwischen den Haupttreibern des Klimawandels und den davon am stärksten Betroffenen. Damit gehe ein Risiko für die Einhaltung der Menschenrechte einher. Es zeige sich, dass der Klimawandel nicht nur strategische Auswirkungen habe, sondern dass er auch auf lokaler Ebene eine disruptive Wirkung entfalte, insbesondere in fragilen Regionen. Interne Instabilität führe zu Migrationsströmen, die Brutstätten Organisierter Kriminalität seien.
Nana Brink von WIIS e. V. (links) debattierte die Lage in der Schwarzmeerregion und an der südlichen Flanke. Fotos: BS/Trenkel
Berliner Sicherheitskonferenz
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Alles bereit für die Besucherinnen und Besucher der BSC.
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ultiple Krisen“ – wenn Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, die sicherheitspolitische Weltlage zusammenfassen müsste, würde dieser Terminus eine prominente Rolle einnehmen. Der Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten, der Klimawandel sowie Krisensituationen im Sahel – aus diesen Ereignissen könne es nur eine Schlussfolgerung geben, erklärte Keul auf der Berlin Security Conference (BSC) 2023. „Unsere Sicherheit können wir nicht als selbstverständlich annehmen“, konstatierte sie. Dieser Erkenntnis folgten strategische Ziele für die Bundesrepublik. Die Verpflichtungen in der NATO und der EU gelte es weiter zu vertiefen. Außerdem sei die Vorstellung, was Sicherheit bedeute, neu zu justieren. In der Nationalen Sicherheitsstrategie habe man dieses neue Denken und den Nomos der integrierten Sicherheit bereits abgebildet. Auch sei es angezeigt, die Investitionen in internationale Partnerschaften zu intensivieren. Darüber hinaus habe man aus der jahrelangen Abhängigkeit von russischem Gas gelernt. Deutschland werde sich zukünftig nicht länger blauäugig in kritische und einseitige Abhängigkeiten begeben. Zusätzlich spiele der Schutz der kritischen Infrastruktur und das Krisenmanagement eine prominentere Rolle. In Zeiten hybrider Bedrohungen, der Desinformationen und CyberAngriffen sei ein derartiges Vorgehen alternativlos.
„Nationale Zusagen mit Ressourcen hinterlegen“ Um die eigenen Fähigkeiten gemäß der strategischen Ziele aufzubauen, bedarf es umfangreicher und be-
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ür die Streitkräfte der NATO ist es dabei von besonderer Bedeutung, neue Waffensysteme und Technologien in gemeinsamen Einsätzen und Übungen integrieren zu können. Für diese Interoperabilität brauche man zwei grundlegende Dinge, so J. R. McDonald, Vice President of Business Development for the Integrated Fighter Group bei Lockheed Martin: geeignete Technologie und die Erlaubnis zu kooperieren. „Interoperabilität passiert nicht einfach. Die müssen wir uns erarbeiten“, betont McDonald. Marco Gumbrecht, Head of Combat Air Systems Sales bei Airbus Defence and Space plädiert dafür, die Sache nicht unnötig kompliziert zu machen. „Die NATO hat schon in der Vergangenheit interoperabel und integriert gearbeitet“, erinnert Gumbrecht. Man könne die Dinge,
Das Stabsmusikkorps der Bundeswehr spielte die Nationalhymne der Niederlande, Deutschlands und die Europahymnen.
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Die Staatsministerin bei der Bundesministerin des Auswärtigen, Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) nutzte die BSC für gute Gespräche.
Der Verantwortung stellen Über Jahre hinweg gewährleisteten die USA die Verteidigung Europas (BS/jb) Europa hat seit den 90er Jahren die eigene Sicherheit an die USA ausgelagert. Mit der Zeitenwende-Rede beschwor Olaf Scholz (SPD) die neue Selbstverantwortung. Auf der Berlin Security Conference bekräftigte Verteidigungsminister Pistorius (SPD) dieses Ziel. Doch die jahrelange Zurückhaltung lässt sich nicht über Nacht wettmachen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und die niederländische Verteidigungsministerin Kajsa Ollongren stehen für europäische militärische Zusammenarbeit. Foto: BS/Trenkel
ständiger Investitionen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versprach, die nötigen Mittel zu beschaffen. Dementsprechend werde man bereits im nächsten Jahr das Zwei-Prozent-Ziel überschreiten. Nur so könne gewährleistet werden, der verantwortungsvollen deutschen Rolle in der NATO nachzukommen. Als Drehscheibe der NATO im geostrategisch bedeutenden Mitteleuropa seien logistische Arbeit und der Host-Nation-Support deutsche Kernaufgabe. „Deutschland nimmt seine Verantwortung ernst“, versprach Pistorius. Denn die NATO sei der Eckpfeiler unserer aller Sicherheit. Bisher habe man diese Sicherheit allerdings in erster Linie den USA zu verdanken. Fortan jedoch müsse man zu einer
fairen Lastenverteilung im Bündnis kommen und zu einer gemeinsamen führenden Rolle der Europäer beitragen. Dieser Einschätzung pflichtete die Verteidigungsministerin der Niederlande, Kajsa Ollongren, bei. Die Ukrainerinnen und Ukrainer würden in der Ukraine auch für die Demokratie und westliche Werte sterben. Man sei es ihnen schuldig, mit dem gleichen Eifer die europäische Verteidigung auszubauen. „Wir müssen eine entscheidende Säule der NATO werden“, fordert Ollongren.
Kapazitäten aufbauen Auch Anne Marie Aanerud, Staatssekretärin im norwegischen Verteidigungsministerium kommt im Hinblick auf den Ukraine-Krieg zu
dem Schluss, dass Quantität auch in modernen Konflikten immer noch eine entscheidende Rolle spiele. In Russland habe man diese Entwicklung richtig analysiert und baue mit den internationalen Partnern die militärischen Produktionskapazitäten signifikant aus. „Sie legen die industrielle Basis für einen langen Krieg“, so Aanerud. Aus diesem Umstand zieht sie auch Konsequenzen für die europäische Verteidigung. Aanerud fordert auch in Europa, die militärischen Produktionskapazitäten aufzubauen. Unterstützung für diesen Vorschlag erhält sie vom stellvertretenden Außenminister der Niederlande, Marcel de Vink. Auch er fordert Investitionen und begründet diese Ansicht mit einem römischen Sprichwort: „Wer den Frieden will, muss den Krieg vorbereiten.“ Der deutsche Verteidigungsminister beschränkt sich nicht aufs Fordern und analysiert stattdessen, was größeren wehrtechnischen Kapazitätszuwächsen im Weg steht. Die Industrie strecke sich, aber sie arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten. In den letzten zwanzig Jahren habe sich ein Modus Operandi etabliert, indem die Industrie gerade so viel produziere, wie vertraglich abgesichert wurde. Im Jahr 2015 waren das 219 Millionen Euro. Mittlerweile ist die Summe im Milliardenbereich. Allerdings ge-
Integriert und interoperabel Die Integration neuer Waffensysteme in die Luftstreitkräfte der NATO (BS/tk) Die Luftstreitkräfte der NATO können aktuell mit Kampfflugzeugen der fünften Generation auf etablierte Technik Strukturen sowie eingespieltes Personal bauen. Mit dem Wechsel auf die sechste Generation stehen zusätzlich zukunftsweisende Technologien wie Combat Cloud, Joined Platform und bemannter und unbemannter Flug ins Haus. „Zur Vorbereitung müssen wir unsere Erfahrungen mit unseren Verbündeten teilen und weiter ausbauen“, so Generalleutnant Günter Katz, Kommandierender General beim Luftwaffentruppenkommando der Bundeswehr. die damals gut funktioniert hätten, einfach übernehmen und müsse sich nur noch auf die Teile konzentrieren, die verbesserungswürdig gewesen seien. Integration by Design müsse dabei nicht zwangsläufig auch Integration durch Beschaffung heißen. Auch mit verschiedenen Herstellern könne man ein gemeinsames System schaffen, solange man sich auf wenige verschiedene Modelle einigen könne.„Anzahl ist eine Fä-
Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll setzte die Entscheider auf die Couch: hier Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).
higkeit“, mahnt Gumbrecht. „Sie können die beste Ausrüstung der Welt haben, wenn Sie die nicht in einer kritischen Anzahl in die Luft kriegen, bringt das nichts“, führt er weiter aus. Diese kritische Anzahl ist bei der Einführung der F-35 Kampfjets kein Problem. Genutzt von mindestens zwölf europäischen Nationen, werden die ca. 550 Jets in Europa Synergieeffekte schaffen, erwartet Michael von Puttkammer, Vice President
Special Aircraft Services bei Lufthansa Technik. Und diese werden dringend benötigt, betont Generalleutnant André Steur, Kommandeur der Royal Netherlands Air Force: „Wenn ich mir ansehe, was in der Welt passiert, sehe ich überall Herausforderungen.“ Die Verantwortlichen müssten denken wie Krieger. „Wir müssen heute Nacht bereit sein. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Und wenn wir das schaffen, dann müssen wir den Kampf mor-
nüge dies nicht, um dauerhaft Produktionsaufbau bei der Industrie anzuregen. Nur Verträge mit langer Laufzeit seien Anlass für die Industrie, ernsthaft Produktionskapazitäten zu erhöhen. Es sei deshalb äußerst begrüßenswert, dass seit langer Zeit wieder der Abschluss von mehrjährigen Rahmenverträgen gelungen sei. Anders könne man die anspruchsvolle Aufgabe, gleichzeitig die eigenen Bestände aufzufüllen und die Ukraine mit Munition zu unterstützen, nicht bewältigen.
Interoperabilität mit Leben füllen Bei der Beschaffung neuer Munition müsse des Weiteren sichergestellt werden, nicht die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Pistorius erinnert daran, dass in der Vergangenheit zum Teil Munition gleichen Kalibers nicht unter Partnern ausgetauscht werden konnte. Das sei ein Kernproblem, denn die gemeinsame europäische Verteidigung könne nur über Interoperabilität gelingen. Ein Beispiel für den Wert der Zusammenarbeit lieferten Deutschland und die Niederlande, erklärt Ollongren. Die gegenseitige Unterstellung von Brigaden sei nicht nur historisch einzigartig, sondern biete auch taktische Vorteile. Auf diese Weise könne man auf Divisionslevel üben. Pistorius hebt zusätzlich die gemeinsame UBootbeschaffung Deutschlands und Norwegens hervor. Zu lange hat Europa seine Verteidigung in die Hände der USA gelegt. Nach der Zeitenwende lernt Europa wieder Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Aber fragmentierte Streitkräfte und eine ausgeblutete Wehrindustrie zu reanimieren, braucht Zeit.
gen fortsetzen können“, so Steur. Es sei unerlässlich, auch gemeinsam mit Verbündeten kämpfen zu können. „Ich hätte lieber nur 80 Prozent der Fähigkeiten bei 100 Prozent Interoperabilität als anders herum“, proklamiert er in einem Panel auf der Berliner Sicherheitskonferenz Ende November. Gerade kleine Staaten könnten von standardisierten Ausbildungen, gemeinsamen Trainings und Taktiken profitieren. „Kooperation ist in unserer DNA. Wir können uns gegenseitig unterstützen“, so Steur. Außerdem beschleunige eine standardisierte Vorgehensweise die notwenige Vorbereitung. „Wenn mir jemand sagt, alles läuft nach Standard, dann habe ich keine Fragen mehr“, betont er. Nur so könnte ein Höchstmaß an Flexibilität erreicht werden.
Angehörige der Bundeswehr tauschten sich mit dem interessierten Bereit zum Durchstarten: der Eurofighter von Airbus mit seinen neuen Fähigkeiten. Fachpublikum aus, das an ihre Stände kam. Fotos: BS/Trenkel
Berliner Sicherheitskonferenz
Behörden Spiegel / Dezember 2023
Generalleutnant Alexander Sollfrank, Commander des Joint Support and Enabling Command der NATO (links).
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er Indopazifik ist eine riesige Region, die von den Küsten Indiens bis Australien, von China bis Indonesien und Japan reicht. Und sie ist eine der unruhigsten Regionen der Welt. China beansprucht wichtige Seerouten wie das Südchinesische Meer und die Straße von Taiwan für sich. Zugleich rüstet die Volksrepublik unter Präsident Xi Jinping immer mehr auf. Daneben führt Nordkorea sein Nuklearprogramm fort und auch Russland könnte Interesse haben, diese Gegend zu destabilisieren. Die kritische Sicherheitslage im Pazifik scheint von Berlin aus weit weg. Das weiß Taiwans Vizeaußenminister. Doch das solle nicht täuschen, findet Dr. Roy Chun Lee. „Ich würde gerne näher bei Ihnen stehen“, sagte Taiwans Vizeaußenminister Dr. Roy Chun Lee auf der Bühne der Berlin Security Conference und machte zwei Schritte nach vorne. „Ich hoffe, Sie verstehen die Metapher.“ Die Inselrepublik brauche das dauerhafte europäische Engagement in der Region. Deutschland und alle anderen EULänder sollten so eng wie möglich mit Taiwan zusammenarbeiten. Denn China beobachte sehr genau, ob auf die westlichen Sicherheitszusagen für sein Land Verlass ist. „Sie kalkulieren die Kosten eines Angriffs auf Taiwan. Also muss unsere Abschreckungsstrategie darin bestehen, diese Kosten in die Höhe zu treiben“, erläuterte Lee. „Lassen Sie uns fest zu unseren Verpflichtungen stehen. Wenn wir dies nicht tun, sendet das das falsche Signal.“ China könnte sich dann zu einem Angriff entschließen.
Wahleinmischung und Aufrüstung Schon jetzt schildert der Vizeaußenminister die Sicherheitslage in seinem Land in dramatischen Zahlen: Über fünf Kampfflugzeuge pro Tag seien im letzten Jahr von der Luftraumüberwachung erfasst worden. Vier chinesische Kriegsschiffe seien in den internationalen Gewässern rund um Taiwan stationiert. 30 Millionen Cyber-Angriffe pro Monat träfen den öffentlichen Sektor der Inselrepublik. Dieser Ansturm korreliere zudem mit dem taiwanesischen Wahlkampf. Denn am 13. Januar 2024 wird gewählt. Die chinesische Regierung mische sich „äußerst explizit und laut“ in die Wahl ein. So habe erst in der letzten Woche ein Kandidat für die Wahlen seine Kandidatur zurückgezogen. Der chinesische Staat habe gegen seine Firma ermittelt. Nachdem er die Kandidatur zurückzog, seien die Ermittlungen gegen ein
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Rund 1.600 Teilnehmende verfolgten die aktuellen sicherheitspolitischen Debatten und brachten ihre Fragen mit ein.
Anne Marie Aanerud, Staatssekretärin des norwegischen Verteidigungsministeriums, diskutierte die NATO-Norderweiterung.
Reden, wenn möglich. Widersprechen, wenn nötig China besorgt seine Nachbarn. Anrainer wünschen sich europäische Präsenz im Indopazifik (BS/Benjamin Hilbricht) China dominiert den Indopazifik. Doch die Hegemonialansprüche und Provokationen des Landes besorgen die Anrainer. Auf der Berlin Security Conference forderten Vertreter Japans, Koreas, Taiwans und Australiens eine deutliche und dauerhafte europäische Präsenz in der Region.
Wie umgehen mit China und Nordkorea? Auf der Berlin Security Conference diskutierten (v. l. n. r.). Jan Senkyr, Yanagi Hidenao, Matt Foto: BS/Trenkel Hall, Petra Sigmund, Joost Flamand und Kim Hong-kyun Fragen der Rüstungskontrolle und Abschreckung.
geringes Bußgeld, eingestellt worden. „China enttäuscht uns nie in dieser Hinsicht“, kommentierte Lee. Doch China provoziert nicht nur in der Straße von Taiwan. „Im Südchinesischen Meer sehen wir einen klaren Bruch internationaler Regeln“, findet Jan Senkyr. Dem Referenten für Außen- und Sicherheitspolitik bei der KonradAdenauer-Stiftung zufolge schafft China dort Fakten. Durch die Aufschüttung künstlicher Inseln und deren Eingliederung in die chinesische Provinz Hainan, verstoße China gegen die Freiheit der Hohen See und die territorialen Ansprüche Südkoreas und Vietnams. Senkyr stellt fest, dass die Volksrepublik ihre Kapazitäten für den Bau von Atom-U-Booten im letzten Jahrzehnt um das Drei- bis Fünffache gesteigert hat. Im Jahr 2030 könne China drei bis vier atombetriebene U-Boote im Jahr produzieren. Das sei das Doppelte der US-Ziele.
Schlechtes Verhalten wird belohnt „Wir haben im Indopazifik keine Sicherheitsarchitektur wie Europa sie hat“, erläutert der militärische Repräsentant Australiens bei der NATO und in der EU, Major General Matt Hall. „Wir haben keine NATO.“ Er nennt die gegenwärtige Lage, die größte geopolitische Herausforderung in der Region seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Geschwindigkeit, mit der China aufrüstet, sei atemberaubend und zeitgleich werde „schlechtes Verhalten nach wie vor belohnt“, kritisiert der Generalmajor. So habe
Auch die neuesten militärischen Helikoptersysteme von Airbus waFotos: BS/Trenkel ren bei der BSC zu sehen.
beispielsweise ein Vorfall Mitte November, bei dem australische Taucher durch ein chinesisches Sonar verletzt worden seien, zu keinerlei Konsequenzen geführt. Von aggressiven und provokativen Vorfällen in den Beziehungen mit China können auch Japan und Korea ein Lied singen. China beanspruche Inseln für sich, die seit über hundert Jahren zu Japan gehörten, berichtet Yanagi Hidenao, der japanische Botschafter in Berlin. Das kommunistische Land habe rund zwanzig japanische Staatsbürger aufgrund eines Anti-Spionagegesetzes verhaftet. Fünf davon seien noch immer im Gefängnis. Zugleich fürchtet der japanische Botschafter die „große Bedrohung“ durch Nordkoreas AtomraketenProgramm. Der Indopazifik sei ein „globaler Hotspot“, stimmt der Botschafter der Republik Korea, Kim Hong-kyun, seinem Kollegen zu. Kim und Yanagi glauben beide, dass Nordkorea Russland mit Waffen für den Krieg in der Ukraine beliefert und im Gegenzug Hilfe bei seinem Atomwaffen-Programm erhalten habe.
Auch der Westen muss näher zusammenrücken Wenn die Feinde der regelbasierten internationalen Ordnung zusammenarbeiteten, muss auch der Westen enger zusammenrücken. Japan und Südkorea haben im März diesen Jahres das erste bilaterale Gipfeltreffen in zwölf Jahren abgehalten. Botschafter Kim hebt
diesen „Durchbruch“ in den diplomatischen Beziehungen hervor. Ebenso wichtig sei es jetzt enger mit Australien, Neuseeland, den USA und anderen zu kooperieren.
Kritische Güter für Europa Das sieht auch der taiwanesische Vizeaußenminister so. Für den Fall eines Angriffs des kommunistischen Chinas auf Taiwan, warnte Lee vor Konsequenzen für den Westen: „Europäische Länder sind unmittelbare Stakeholder in diesem Konflikt.“ Nicht nur produziere Taiwan Halbleiter oder Chips, die überall verbaut sind und die der Westen nicht so leicht ersetzen könne. Seine Heimat sei auch der weltweit größte Exporteur von Schrauben. Die Küchenregale fielen ohne Taiwan von der Wand, scherzte der Vizeaußenminister. Hinzu kämen Konnektoren für Hochgeschwindigkeitszüge und Infrastruktur für E-Mails. Im Falle eines Angriffs auf Taiwan könne man keine E-Mail mehr senden oder empfangen, warnte der taiwanesische Vizeaußenminister. „Vereinen wir uns“, forderte Lee. „Wir
wollen nicht dieselben Fehler in der Straße von Taiwan machen, die wir in der Ukraine gemacht haben.“
Dialog und Härte Die sicherheitspolitische Antwort aller Beteiligten auf diese Herausforderungen fällt ähnlich aus. Man brauche China und müsse im Dialog bleiben, da sind sich die Botschafter von Japan und Südkorea sowie der australische Militärrepräsentant einig. Zugleich brauche es Abschreckung. „Wir werden nicht schweigen, wann immer China gewalttätiges Verhalten zeigt“, verspricht Kim Hong-kyun. „Europäische Präsenz in der Region garantiert Frieden und Stabilität“, erklärt der japanische Botschafter Yanagi Hidenao. Noch dazu habe Europa ein ureigenes Interesse an der Freiheit der Seewege dort. Immerhin würden rund 40 Prozent des Welthandels über diese Wege abgewickelt. Der australische Militärrepräsentant Major General Hall stimmt zu: „Der Schlüssel für Australien ist, zu zeigen, dass Russlands Angriff auf die Ukraine keine Blaupause in irgendeiner Region der Welt ist.“ Verstöße gegen das Völkerrecht und Eroberungskriege müssten scheitern. Nur das könne China davon abhalten, seine territorialen Bestrebungen mit kriegerischen Mitteln weiterzuführen. Bis dahin folge Australien einen doppelten Ansatz: „Wir kooperieren, wo immer wir können, und werden Widerstand leisten, wann immer es nötig ist.“ Im deutschen Außenministerium hört man die Sorgen und Wünsche der indopazifischen Partner. „Eines unserer Hauptaugenmerke ist Rüstungskontrolle“, sagt Petra Sigmund, Leiterin der Abteilung für Asien und Pazifik im Auswärtigen Amt (AA). Das AA würde sich wünschen, dass China internationalen Rüstungsverträgen beitritt. In der Zwischenzeit aber setzt auch Deutschland auf Abschreckung. Wie Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Juni ankündigte schickt Deutschland im nächsten Jahr ein Kriegsschiff in den Indopazifik um zusammen mit den NATOPartnern Präsenz zu zeigen.
19.-20. November 2024, Berlin
www.euro-defence.eu
Die Teilnehmenden der Panels stellten sich den Fragen aus dem Publikum: hier Generalleutnant a. D. Dr. Klaus Olshausen
„Europäische Länder sind unmittelbare Stakeholder in diesem Konflikt“, sagte Taiwans Vizeaußenminister Dr. Roy Chun Lee auf der Berlin Security Conference.
Verteidigung / Wehrtechnik
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Behörden Spiegel / Dezember 2023
PORTRAIT-REIHE: Was machen Sie denn da gerade – Fregattenkapitän Inka von Puttkamer?
„Menschen zu einem tollen Team formen“ (BS) Eine der ersten weiblichen Kommandanten der Marine und dreifache Mutter erzählt Klaus Pokatzky von ihren 22 Jahren bei der Bundeswehr. Was hilft der Soldatin in allen Lagen? Souve ränität und Selbstvertrauen, Humor und eine gewisse Dick häutigkeit…
Kommandoüber gabe im „JeskoParka“: Ende „der schönsten Zeit bei der Bundeswehr für mich – Verantwortung für 45 Menschen aus wirklich allen Bildungsschichten dieser Nation“.
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ch übergebe in Kiel das Kommando über den Minenjäger „Homburg“ an Kapitänleutnant Anna Prehn. Und warum trägt meine Nachfolgerin den klassischen Dienstanzug und ich einen Parka? Weil ich im achten Monat schwanger bin und die Bundeswehr im April 2016 dafür noch keine passenden Uniformen hat. Und so habe ich dann das einzige angezogen, was noch passte: den Parka über einer dunkelblauen Hose, die irgendwie aussah wie eine Uniformhose. Die „Homburg“ habe ich im Juni 2013 übernommen: als eine der ersten weiblichen Kommandanten der Deutschen Marine. Das war die schönste Zeit bei der Bundeswehr für mich: Verantwortung für 45 Menschen aus wirklich allen Bildungsschichten dieser Nation, die ich zu einem tollen Team formen konnte. Hier ist jeder wichtig: auch der, der hinten „nur“ ein Kabel festhält und darauf aufpasst, dass das gerade läuft – wenn der das nicht richtig macht, dann funktioniert der ganze Auftrag nicht, weil sich das Kabel vertüdelt hat. Und wenn dann nach einer langen Seefahrt meine Offiziere mir ein Fotoalbum mit lieber Widmung schenken, dann ist das einfach ein Gänsehautmoment. In die Bundeswehr bin ich mit 18
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erwaltungshandeln findet in sämtlichen Organisationsbereichen und Dienststellen statt. In diesem Feld besteht großes Potenzial, die Effektivität und Effizienz zu verbessern, um die Bundeswehr bestmöglich zu unterstützen. Laut einer Umfrage des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr von 2020 sind nur 26 Prozent der Befragten zufrieden mit dem Stand der Digitalisierung. Nur 15 Prozent lernen neue Technologien kennen und nur drei Prozent arbeiten nach eigener Einschätzung mit dem neuesten Stand der Technik. Um das Verwaltungshandeln zu transformieren, ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, bei dem Datentransparenz und -verfügbarkeit im Fokus stehen. Dabei spielt auch eine große Rolle, dass trotz aller Harmonisierungsbemühungen zur genutzten IT in den letzten Jahren noch viele alte “kleine Helfer” auf Basis von Legacy-Systemen, Lotus Notes oder Access-Datenbanken und ähnlichen Tools im Alltag eingesetzt werden – die sogenannten “Systeme in Nutzung” (SinN). Hier gibt es eine hohe ermittelte Zahl und vermutlich eine noch größere Schatten-IT. Diese Systeme und Prozesse zu harmonisieren und zu integrieren, ist ein Schlüsselfaktor. Um dem Zielsystem digitale Transformation des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung gerecht zu werden, bedarf es echter Digitalisierung. Das heißt: Es dürfen keine analogen Prozesse in die digitale Welt übertragen werden. Vielmehr ist es wichtig, Verwaltungshandeln digital zu den-
Foto: BS/Dietrich-Peter Kleine, Marinekameradschaft Homburg e.V.
Jahren am 1. Juli 2001 eingetreten und gehörte dann zum ersten Offizierjahrgang mit Frauen. Mein Vater war Marineoffizier und hat natürlich immer berichtet, wie schön das da ist.
Das geht für Frauen nicht Ich fand das total abenteuerlich und spannend – und mich hat vor allem dieses Internationale gereizt: in verschiedene Länder zu kommen, mit vielen unterschiedlichen Menschen aus allen möglichen Nationen zusammenzuarbeiten. Es gab also für mich als Kind schon dieses Ewige: „Oh; ich will das machen, was mein Papa macht!“ Und vom Papa kam das Ewige: „Aber mein Kind, das geht für Frauen nicht!“ Und dann war das alles doch nicht für die Ewigkeit – sondern am 11. Januar 2000 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Frauen freiwillig genauso wie Männer Dienst an der Waffe leisten dürfen. Und da dachte ich: „Ah, Mensch; dann kann ich mich da ja mal bewerben und mir
das angucken.“ Und das habe ich bis heute nicht bereut. Abgesehen von den drei Jahren Studium der Staats- und Sozialwissenschaften an der Bundeswehr-Universität in München war ich anfangs bei den ständigen Ortswechseln ein richtiger Vagabund – dauernd unterwegs: Grundausbildung in Plön; mit der Gorch Fock bis auf die Kanaren gesegelt; Offizierlehrgang in Mürwik; anschließend eine Lehrgangstournee durch fast alle Kasernen, die die Deutsche Marine zu bieten hat. Endlich zur See fahren durfte ich dann mehrere Jahre auf einem Minensucher. Nach meiner „Homburg“-Zeit folgte der zweijährige Generalstabs- und Admiralstabslehrgang, kurz LGAN, an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Dort war ich zwischendurch „kurz“ für unser zweites Kind in Elternzeit – während mein Mann (ebenfalls Fregattenkapitän) das erste Lebensjahr dann mit Elternzeit voll gemacht hat, während er eigentlich grade als Referent im
Bundespräsidialamt eingesetzt war. Am Anfang war das als Frau bei der Bundeswehr nicht immer einfach. Ich erinnere mich, wo im Navigationshinterzimmer eines Schiffes lauter nackte Frauen aufgehängt wurden – wo ich ständig reinmusste. Das sind Dinge, die würden heute zum Glück ohne Konsequenzen nicht mehr passieren. Wenn heute eine Achtzehnjährige zur Bundeswehr geht – dann sollte sie Souveränität und Selbstvertrauen mitbringen, Humor und sicherlich auch eine gewisse Dickhäutigkeit.
Sind wir was Besonderes?
Sie muss sich eben auch als Frau beweisen: Weil wir nicht fünfzig Prozent der Menschen in den Streitkräften ausmachen, sondern de facto fünfzehn Prozent oder weniger. Und dadurch sind wir was Besonderes und werden besonders beobachtet; auch, wenn wir sicherlich sehr viel mehr zum Alltagsbild gehören. Seit 2021 bin ich im Allied Maritime Command in London eingesetzt:
„Smart Administration“ ist Grundlage wirksamer Streitkräfte Effiziente Prozesse sind entscheidend (BS/Timo Graf von Koenigsmarck) Die Bundeswehr steht vor vielfältigen Herausforderungen. Die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands hängen dabei nicht nur von moderner Ausrüstung, gründlicher Ausbildung und hoch motivierten Soldatinnen und Soldaten ab. Von besonderer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Streitkräfte ist auch die Effizienz der Prozesse in der Bundeswehrverwaltung. Hierbei spielen die Umsetzung konsequenter Digitalisierung und die Verzahnung aller Aspekte des Verwaltungshandelns eine entscheidende Rolle. Eine zielgerichtete Implementierung und die Nutzung von marktverfügbaren IT-Lösungen sind dafür zweckmäßig. ken, um die Potenziale des technologischen Wandels auch wirklich zu nutzen. Ein funktionierendes digitales Mindset und Ökosystem sowie agil-kollaborative Plattformen können dazu beitragen, Verzögerungen in den Verwaltungsprozessen zu minimieren und den Abstimmungsbedarf um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Gleichzeitig wird die Durchführung notwendiger Abstimmungen sichergestellt. Eine gemeinsame Datenbasis und Prozesslandschaft können dann vernetzt und kollaborativ genutzt werden und dienen als ebenengerechte Entscheidungshilfen. So kann beispielsweise der Übergang von einer Meldekette, die Monate für intransparente Aussagen zur Einsatzbereitschaft benötigt, zu einer Führungsebene, die auf Basis ständig verfügbarer Material-, Personal- und Infrastrukturdaten schnelle Entscheidungen treffen kann, gelingen. Fachkräfte müssen befähigt werden, die nächsten entscheidenden Schritte in Richtung Effizienz und Transparenz zu gehen. Dies kann durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien und die Automa-
Digitalisierung heißt, eigene digitale Prozesse aufzuziehen und nicht analoge Prozesse in Foto: Bundeswehr/Jane Schmidt die digitale Welt zu übertragen.
tisierung von Prozessen gelingen. Bereits heute können Verwaltungsprozesse beschleunigt und der Aufwand bezogen auf die Verwaltung deutlich reduziert werden. Motivierte und digital befähigte Fachkräfte können in Kombination mit moder-
nen Verfahren zur Digitalisierung und Harmonisierung von Prozessen (bspw. mittels No-Code- oder LowCode-Ansätzen) und einer agilen Handlungs- und Denkweise ein enormes Potenzial entfalten. Die Erhebung, Vernetzung und Nut-
dem maritimen Hauptquartier der Nato. Dort betreue ich einen der ständigen Schiffsverbände in See. Ich stelle immer wieder fest: Bei den Amerikanern, den Briten oder den Niederländern sind Frauen in den Streitkräften selbstverständlicher. Dass ich in den Medien oft als eine der ersten Frauen in Kommandantenfunktion herausgehoben werde, ist manchmal auch etwas anstrengend. Ich bin natürlich stolz darauf, was ich geschafft habe. Doch: Ist das jetzt etwas Besonderes, weil ich eine Frau bin? Ich würde eher sagen: Das ist was Besonderes, weil ich inzwischen auch eine Familie mit drei Kindern habe. Kamilla ist jetzt zwei Jahre alt. Die beiden älteren – Thekla (fünf) und Jesko (sieben) – gehen auf eine internationale Schule hier in London: mit Kindern aus allen möglichen Nationen, auch aus dem Libanon, die eben auch Krieg erlebt haben. Unsere Kinder haben, glaube ich, eine ganz gute Vorstellung davon, dass es nicht überall so schön ist wie hier. Und sie gucken jeden Tag die „Logo“Nachrichten (im ZDF) an. Da wird über den Krieg in der Ukraine gesprochen, in Israel; dadurch verstehen sie relativ viel. Ich wünsche mir nur, dass sie im Erwachsenenalter ein kleines Stückchen dazu beitragen, diese Welt schöner zu machen. Inzwischen gibt es übrigens eine Schwangeren-Uniform; die habe ich bei den letzten beiden Schwangerschaften sehr gerne getragen. Mein alter „Jesko-Parka“ wurde fast berühmt: Er war in einer Sonderausstellung des Militärhistorischen Museums in Dresden zu sehen. Mittlerweile habe ich ihn aber wieder zurück. Den brauche ich immer noch, wenn es auf See kalt und nass ist.
zung von Daten muss verbessert werden. So werden die Koordination und der Austausch von Informationen beschleunigt und damit die Basis für die Entscheidungsfindung und Projektsteuerung erheblich gestärkt. Für die Bundeswehr gilt jetzt: Stetig steigende Mengen an komplexen Daten müssen aggregiert und für die (KI-gestützte) Entscheidungsfindung verwertbar bereitgestellt werden. Ein rechtzeitiger und effektiver Austausch von Informationen ist elementar. Dies erfordert auch eine Veränderung der Zusammenarbeit und die Bereitstellung digitaler, hochmobiler sowie virtualisierter Arbeitsplätze. Wirksame Lösungen sind hierzu bereits am Markt verfügbar. Um diese zum Erfolg zu bringen, ist jedoch auch eine Veränderung im Mindset aller Beteiligten vonnöten. Dies muss durch ein begleitendes Veränderungsmanagement sichergestellt werden. Hier gilt es, Chancen aufzuzeigen und ein digitales Selbstverständnis in der Bundeswehr zu schaffen. Der ganzheitliche Ansatz „Smart Administration“ von Capgemini mit dem Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen sowie KI-gestützte Entscheidungsfindung können hierbei einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Steuerungsfähigkeit und Transformation des Verwaltungshandelns leisten. *Timo Graf von Koenigsmarck, Executive Vice President und Leiter Public Services bei Capgemini Invent, der Strategie- und Transformationseinheit von Capgemini.
Wehrtechnik
Behörden Spiegel / Dezember 2023
„S
oldaten sind keine Kriegstreiber“, stellt Oberst i. G. im Kommando Cyber- und Informationsraum, Sascha Mies, auf dem Defence Innovation Pitch Day am 9. November in München fest. Denn die Soldatinnen und Soldaten entschieden nicht, wann und wo sie eingesetzt würden. Ihr Ruf nach Aufrüstung und neuem Equipment sei daher lediglich als Wunsch zu verstehen, in den Kampfsituationen, in die man sie entsendet, eine Chance zu haben. Innovation und Verteidigung zusammenzudenken, sei demzufolge kein neues Phänomen, wie Wolfgang Sachs, Ministerialrat und Referatsleiter CIT I 2 im Bundesministerium der Verteidigung, betonte. Dies verdeutlichte er an einem Beispiel: In der Frühphase der Luftfahrt sei den Visionärinnen und Visionären keine militärische Nutzung ihrer Ideen in den Sinn gekommen. Es habe kreativer Geister im Militär bedurft, die das Potenzial dieser Entwicklung für die Verteidigung erkannt hätten. Erst dann sei die Luftfahrt zu einer militärischen Innovation geworden. Trotz dieser Kontinuität ist die Welt der Verteidigungsinnovation heute dennoch eine andere als zu den Zeiten der Gebrüder Wright. In der Vergangenheit waren die Innovationen zumeist analog und zielten auf Plattformen ab. Bei der digitalen Verteidigung sei das allerdings anders, stellt Sachs klar. „Digitale Innovationen offenbaren ihren Mehrwert erst in vernetzten Systemen. Bei der Bundeswehr ist das das IT-System.“ Genau bei Innovationen dieser Kategorie scheitere die Bundeswehr aber oft, sie in die Streitkräfte zu überführen. Die Gründe hierfür seien zumeist Probleme bei der Interoperabilität und der Cyber-Sicherheit. Darüber hinaus seien die
Die Zukunft der Verteidigung Um den wehrtechnischen Paradigmenwechsel zu bestehen, bedarf es Innovation (BS/jb) Nach jahrelanger Sparpolitik stehen der Bundeswehr mit der Zeitenwende finanzielle Mittel zur Verfügung, um rüstungstechnisch im 21. Jahrhundert anzukommen. Weil die Verteidigung aber längst digital geworden ist, reicht es nicht, das Altbekannte zu beschaffen. Innovation außer- und innerhalb der Bundeswehr ist in ausreichendem Maße vorhanden. Der Weg in die Truppe ist bisweilen steinig. Innovationszyklen kürzer, und die Ideenträger stammten häufig aus dem zivilen Bereich. Das müsse Anlass für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sein, sich selbst und seine Mittel infrage zu stellen, so Sachs. Deshalb hat man beim BMVg reagiert und zwei neue Stellen geschaffen.
ßeren wie der Inneren Sicherheit, bei handelsüblicher und disruptiver Technologie, auf der langfristigen wie der kurzfristigen Zeitachse – wir decken das ganze Technologiespektrum und alle Reifegrade ab“, betont Sachs. Aber auch auf der anderen Seite fehle es oft an Wissen über militärische Innovation. Nicht nur falle es Start-ups oft schwer, den militärischen Nutzen ihrer Produkte zu erkennen, auch stelle der besondere Duktus beim Militär eine Herausforderung dar. „Die Bundeswehr hat eine eigene Sprache, die schwer zu erlernen ist.“
Innovation aus dem eigenen Haus
Der Defence Innovation Pitch Day bietet Start-ups die Möglichkeit, innovative Ideen Foto: BS/Max Marquardt zu platzieren.
Der Cyber Innovation Hub soll an handelsüblichen Innovationen teilhaben und Dual-Use-Anwendungen entwickeln. Dabei steht die Geschwindigkeit im Vordergrund. Dem gegenüber steht die „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“, kurz „Cyberagentur“. Hier denke man langfristig mit dem Ziel, die disruptive Technologie der Zukunft zu entdecken. „Bei der Äu-
Bisher unerwähnt blieb das Innovationspotenzial aus dem eigenen Haus. Nicht nur gebe es unter Soldatinnen und Soldaten eine Vielzahl guter und fruchtbarer Ideen, auch die Bundeswehruniversitäten in München und Hamburg seien ein Biotop für neuartige und innovative Ansätze, erläutert Felix Kästner. Kästner ist Management Director von founders@unibw. Founders verstehe sich als das Entrepreneurship- und Intrapreneurship-Zentrum der UniBw, erklärt er. Das bedeute in der Praxis, dass man die Ausgründung von Start-ups in zwei Dimensionen unterstütze. In das Feld der Entrepreneure fielen die wissenschaftlichen Mitarbeitenden und die Professorinnen und Professoren. Demgegenüber stehen die
DEFENCE AND SPACE
Eurofighter „Elektronischer Kampf“ (EF-EK) Neue Fähigkeiten für Eurofighter mit der End-to-End Integration des Arexis© Systems und des Lenkflugkörpers „AARGM“: Verbesserter 360° Selbstschutz mit digitaler Systemtechnologie On-Board Datenverarbeitung vom Sensor zum Effektor mit der Fähigkeit aktiver elektronischer Gegenmaßnahmen Emitteranalyse und -lokalisierung
IM EINSATZ FÜR EINE SICHERE WELT
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Studierenden sowie die Soldatinnen und Soldaten. Beiden Gruppen steht founders@unibw bei der Gründung eines Start-ups zur Seite.
Von Öltankern und Partycrashern Lena Burth vom Planungsamt der Bundeswehr versteht sich als der langsame Öltanker im Vergleich zu den bereits vorgestellten „Innovationsschnellbooten“ wie zum Beispiel founders@unibw. Trotz der etwas schwerfälligeren Ansätze stehe das Amt Innovationen nicht entgegen. Die Abteilung 1 „Innovationsmanagement“ sehe sich als zentrale Akteurin, die Ideengeber verknüpfe, erläutert Björn Schüler vom Planungsamt. Die primäre Aufgabe und größte Herausforderung bestehe deshalb darin, Ideen zu finden und in einem Innovationsökosystem fortzuentwickeln. „Intern sind viele innovative Stakeholder unterwegs, von denen man zum Teil noch nie gehört hat“, sagte Schüler. Als Ideengeber kämen dabei Institutionen wie der „Cyberinnovationhub“ infrage. Lena Burth führte aus, warum es für Menschen mit innovativen Ideen und Visionen nützlich sein kann, an das Planungsamt heranzutreten. Hier könnten Kontakte in die Truppe geknüpft werden und man lerne, welche Themen die Bundeswehr bewegten. Insbesondere aber der Einblick in die Planungsprozesse der Bundeswehr sei der
größte Vorteil der Zusammenarbeit. Noch weniger schmeichelhaft als die Selbstbezeichnung des Planungsamtes fällt die von Dr. Jens Holtmanspötter aus. Als Mitarbeitender des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINbw) sieht er sich als „Partycrasher“. Das liegt daran, dass er zur Vorsicht mahnt, wenn Produkte über Start-ups oder off-theshelf in die Truppe gelangen. Denn der Auftrag des BAAINbws sei es, die quantitative Unterlegenheit der Truppe durch Technologie auszugleichen. Hier dürften keine Abstriche gemacht werden. „Die Soldatinnen und Soldaten brauchen keine halbfertigen, sondern ausgereifte Produkte!“ Deshalb führe kein Weg daran vorbei, bestimmte Produkte aus eigener Hand zu entwickeln. Nicht nur gebiete die Tatsache, dass Technologiehoheit ihrem Wesen entsprechend nicht off-the-shelf verfügbar sei, Eigenentwicklung. Auch investiere die Industrie nicht von selbst mit unsicherem Ausgang Millionen in die neuesten militärischen Innovationen. Diese Kritik Holtmanspötters darf allerdings nicht als grundlegende Ablehnung der Zusammenarbeit mit Start-ups und mit kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlinterpretiert werden. Vielmehr will das BAAINbw in Technologiezentren Ansätze und Ideen orchestrieren. Dazu dienen ein geplantes Innovationslabor und ein digitalisiertes Forschungsgelände. Hier soll gemeinsam mit anderen an einem Standort geforscht und Ideen zur Reife gebracht werden. An besagten Standorten der gemeinsamen Forschung herrschen explizit keine Denkverbote, weder bei bewaffneten Drohnen noch bei autonomen Systemen.
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Behörden Spiegel / Dezember 2023
Es gibt kein Gefängnis ohne Drogen JVA-Leiter Andreas Kratz glaubt aber an den Veränderungswillen von Menschen (BS/Ralph Kotsch) Es ist ein herrlicher Mittwochmorgen. Die Sonne strahlt nach Kräften. Das Herbstlaub leuchtet gelb und rot, einige Windräder drehen ihre Runden. Friedlicher kann die Stimmung nicht sein.
Das Plakat an der Mauer wirbt für eine Tätigkeit in der JVA. Im Hintergrund der Parkplatz für Bedienstete und Besucher.
D
er Besucher aus Berlin fährt von der Autobahn ab, passiert einen Golfplatz, ebenso die Hundeschule Zwanglos („Grunderziehung, Welpenspielgruppen, Verhaltenstherapie“), dann hat er die etwas versteckte Justizvollzugsanstalt Heidering im Brandenburgischen gefunden. Die Gebäude sind umgeben von hohen und respekteinflößenden Mauern mit kilometerlangem Stacheldraht obendrauf. An der Pforte holt Andreas Kratz den Gast ab. Kratz leitet die Justizvollzugsanstalt Heidering. Vom Besucher wird der Personalausweis kassiert, dafür erhält er eine Besucherkarte. Dann führt Kratz in sein Büro im ersten Stock. Das sieht aus wie jeder andere Behörden-Raum, karg möbliert mit einem Schreibtisch und einer Sitzecke. Kratz’ Kollege Milo, der seinen vollen Namen nicht nennen möchte, ist auch dabei. Er ist zuständig für den Vollzugsdienst in Heidering und hat viele Jahre die Ausbildung der Vollzugsbeamtinnen und Beamten geleitet. Zudem berät er die Anstaltsleitung. Es sei schwer, gutes Personal zu finden, sagt er. Und vor allem sei es nicht einfach, neues Personal an die JVA zu binden.
Fotos: BS/Kotsch
Die Bedingungen in einer Vollzugsanstalt sind hart, auch für die Beamtinnen und Beamten. Sie betreuen die Gefangenen im Schichtdienst. Die Brandenburger verdienen zum Teil deutlich weniger als die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern. Zudem drängt eine jüngere Generation nach vorn, die vielfach ganz andere Vorstellungen vom Arbeitsleben hat. Dennoch: Die JVA muss ihren Auftrag erfüllen und ähnlich wie ein Krankenhaus 24 Stunden am Tag in Bereitschaft sein.
wieder zurück im Büro des Chefs. Andreas Kratz erzählt seinen Werdegang. Er sei eher zufällig ins Vollzugswesen geraten. Er stammt aus Wiesbaden, hat nach seinem Examen zunächst als Anwalt gearbeitet und sich in mehreren Bundesländern auf einen Beschäftigung im Öffentlichen Dienst beworben. Sachsen-Anhalt hatte sich als erstes Bundesland gemeldet und ihm spontan eine Leitungstätigkeit im Justizvollzug angeboten. Er fand das überaus spannend und sagte zu.
Psychische Auffälligkeiten
Der Glaube an die Menschen
In Heidering sind Männer aus rund 60 Nationen mit unterschiedlichen Herkünften untergebracht. 647 Haftplätze stehen zur Verfügung. Viele Insassen sind psychisch auffällig. Es kommen Menschen mit schwierigen Biografien nach Deutschland, darunter solche, die keine Bleibeperspektive haben. Viele hätten noch nie gearbeitet oder nie acht Stunden am Stück irgendeine eine Tätigkeit ausgeübt, sagt Milo. Einfachste Handgriffe seien für manchen Insassen schon zu viel. Das ist eine Herausforderung für das Personal. Aber der Arbeitsmarkt hat sich geändert, auch für
Andreas Kratz hat den Wechsel 1996 nie bereut. Er spricht von einer spannenden und lohnenden Aufgabe. „Ich glaube an den Idealismus und an die Veränderungsbereitschaft von Menschen. Viele Straftäter sind allerdings in ihren Verhaltensmustern festgefahren, sodass es zunächst darum geht, die Ursachen der Straffälligkeit zu verstehen und ein Problembewusstsein zu schaffen, das Grundlage für eine Veränderungsbereitschaft ist. Der Straftäter muss seine Lebensführung als Problem erkennen, wenn schon nicht für die Gesellschaft, so doch zumindest für sich selbst.“ Wenn das gelinge, sagt der JVA-Leiter, könne der Justizvollzug helfen, nach der Haft ein straffreies und verantwortungsbewusstes Leben zu führen. Ihm sei es ein Anliegen, sich mit seinen Fähigkeiten und seiner Erfahrung in den Dienst der Anstalt zu stellen, sagt Kratz. Dazu gehört aber auch, die eigene Anstalt und die Institution Gefängnis stets kritisch zu hinterfragen. Und für neue Ansätze offen zu sein. Kratz nennt seine JVA eine frische und junge Institution, gewissermaßen ein Start-up des Berliner Vollzugs. Der moderne und transparente Bau wirke sich auf die Insassen positiv aus. Die Atmosphäre sei gut, auch beim Personal, was auch daran liege, dass die Baustruktur nicht vordringlich das Gefühl eines Gefängnisses vermittle. Letzte Frage, Herr Kratz: „Gab es in Heidering schon einen Fluchtversuch?“ „Nein!“
Andreas Kratz leitet die JVA Heidering seit Eröffnung im Jahr 2013. Er ist Volljurist und Leitender Regierungsdirektor (A 16) Er stammt aus Wiesbaden. In die Gefängnisbranche kam er eher zufällig.
die Justizvollzugsanstalt Heidering. Was sich aber nicht geändert hat: „Es gibt kein Gefängnis ohne Drogen!“ Andreas Kratz lädt zum Rundgang ein. Milo hat die Schlüsselgewalt. Er schließt jede Tür auf und nach dem Passieren sofort wieder zu. Sicherheit ist das oberste Gebot.
Fußball für die Gefangenen
Angehörige können einen Gefangenen maximal drei Stunden im Monat besuchen. Überwacht wird er in dieser Zeit nicht.
Zuerst das Besuchszentrum: Es hat zwei Räume für Langzeitbesuche der Angehörigen eines Häftlings. Ehefrauen, Kinder und weitere Personen können die Gefangenen dort für maximal drei Stunden im Monat treffen – zusätzlich zu den maximal drei Stunden Regelbesuch. Überwacht werden die Besuche nicht. Die Gefangenen arbeiten in drei großen Multifunktionswerkhallen. Dabei fotografiert werden wollen sie nicht. Es gibt Höfe für Freistunden und einen Andachtsraum, der für alle Konfessionen genutzt werden kann. Zur JVA gehören eine riesige Sporthalle, mehrere Fitnessräume – einer davon nur für die Bediensteten. Dazu kommt eine imposante Außensportanlage mit Fitnessparcours und Spielfeldern für Fußball, Volleyball und Basketball. Nach dem Rundgang sind wir
JVA Heidering in Zahlen Die Gefängnisanlage wurde vom Grazer Architekten Josef Hohensinn geplant. Sein Credo: „Durch den Freiheitsentzug fügt man den Menschen ohnehin schon die größtmögliche Strafe zu. Wie kann man sich als Außenstehender erdreisten, diese Situation auch noch zu erschweren? Es ist die Aufgabe von uns Planern, die Belastung der Freiheitsstrafe ein bisschen einzugrenzen und zu beschwichtigen.“ Der Spatenstich erfolgte am 8. Juli 2009, am 21. März 2013 war Eröffnung. Die Bauzeit betrug 3,5 Jahre. Die Kosten beliefen sich auf 119,9 Millionen Euro. Die Justizvollzugsanstalt Heidering liegt südlich von Berlin-Marienfelde. Sie hält Haftplätze für erwachsene männliche Straftäter aller Straflängen mit Ausnahme der Sicherungsverwahrung bereit. Die Anstalt verfügt über drei Werkhallen und eine Schule. Mehr als 75 Prozent der Gefangenen sind in Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen. Zur JVA gehören unter anderem eine 1.000 Quadratmeter große Mehrzweckhalle sowie eine weiträumige Außenanlage mit Sportplätzen, einem Fitnessparcours mit Laufstrecke sowie Spielfelder für Fußball, Volleyball und Basketball. Es gibt viele weitere Freizeitangebote, zum Beispiel eine ca. 153 Quadratmeter große Bibliothek. Träger der JVA-Heidering ist das Land Berlin. Die Anstalt hat 260 Stellen, davon 184 im Allgemeinen Vollzugsdienst. Die Kernausbildung mit Theorie und Praxis dauert zwei Jahre. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Probe, nach weiteren drei Jahren die Verbeamtung auf Lebenszeit. Die Berlin und Brandenburg haben in einem Staatsvertrag vereinbart, dass auf dem Gelände Berliner Vollzugsrecht gilt. Das Gros der Gefangenen (243) ist wegen Diebstahlsdelikten inhaftiert. Es folgen Körperverletzung (137) und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (123). Wegen Gefährlicher Körperverletzungen sitzen 99 Gefangene, wegen Mordes sechs. Vier Gefangene verbüßen eine lebenslange Haftstrafe. 54 Prozent der Gefangenen haben eine ausländische Staatsbürgerschaft, 37 Prozent eine deutsche.