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Design – Bau – Service Verwaltungsgebäude

Mehr Verständnis und Transparenz

Aber natürlich geht es vor allem um die größeren Vorhaben. So werden in Blankenheim aktuell der Rathausneubau und der Verkauf von Gemeindegrundstücken für Ferienhäuser im Bereich des Freilinger Sees – eines beliebten Badesees – von Teilen der Bevölkerung durchaus kritisch gesehen. Im Kern stehen – wie so oft bei baulichen Vorhaben – die ökonomische (Tourismus), die ökologische (Flächenverbrauch) sowie die soziale (“der See gehört uns”) Dimension im Konfliktfeld. Ein Bürgerbegehren ist derzeit angekündigt. Dies ist zwar Ausdruck einer basisorientierten Demokratie. Die entscheidende Zukunftsfrage wird jedoch auf eine Ja- oder Nein-Antwort reduziert. Das ist dramatisch zu kurz gegriffen, wenn es um wichtige Zukunftsfragen geht. Ein Nachhaltigkeitscheck würde dagegen zum besseren Verständ-

Foto: BS/MintBlak, stock.adobe.com building nale Nachhaltigkeitssteuerung, die auf entsprechend politischen Zielen beruht. Der Prozess hierzu begann zunächst exklusiv in der Verwaltung. Als die Bürgermeisterin die Idee des Nachhaltigkeitshaushalts im Kreis der Führungskräfte ansprach, reagierten

Leasing von Elektrofahrzeugen den Verbrauch von fossilen Brennstoffen durch Dienstfahrzeuge senken, der Ausbau des digitalen Alarmierungssystems in der Feuerwehr den Aufbau einer sicheren und widerstandsfähigen Alarmierung für Gefahrenlagen en und Recycling-Verpackungen sollen wichtigere Einkaufskriterien als der Preis werden. Auch die Frage, ob das Produkt vor Ort gekauft werden kann, aber auch Labels wie “Fair Trade” und “blauer Engel” sollen in Zukunft eine Rolle spielen.

Auf die etwas provokant gestellte Frage, ob nicht auch ein Stück Symbolpolitik dahintersteckt, meint Jennifer Meuren, dass sicherlich mit Nachhaltigkeitshaushalt und Nachhaltigkeitschecks starke Zeichen gesetzt werden sollten. Sie stünden für Signale, dass Blankenheim sich zu einer der nachhaltigsten und klimafreundlichsten Kommunen entwickeln möchte. Aber der eingeschlagene Weg solle kein politisches Showelement sein. Und das nehme ich ihr ab: Die Initiative von Bürgermeisterin Meuren hat eine andere Motivation als “Kartoffelbrei-Aktionen” gegen Gemälde oder die Atlantiküberquerung von Greta Thunberg zum UN-Klimagipfel in einem Segelboot.

Der Prozess des wirkungsorientierten Haushalts ist eine “Personalentwicklungsmaßnahme” auf allen Ebenen – sowohl für Politik als auch für Verwaltung. Er ist ein “Brainstorming in den Köpfen” aller Akteure. Jennifer Meuren wird dicke Bretter bohren müssen, wenn mehr als Symbolpolitik herauskommen soll. Die Power und Ausdauer dazu hat sie jedenfalls.

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Derartige Begehungen werden nicht angekündigt und sind meist anlasslos möglich. Teilweise stoßen diese Einsätze auf Ablehnung. In Berlin-Neukölln wurde dem Ordnungsamt die Teilnahme von der für das Ordnungsamt zuständigen Stadträtin zeitweilig untersagt. In manchen Kreisen gelten solche Einsätze als problematisch. Das sei rassistisch und stigmatisiere die Betroffenen, solche Einsätze fänden mit vorgeschobenen Rechtsgrundlagen unter fragwürdigen Begleitumständen statt. Und schließlich: An anderen Orten schaue der Staat weg. Keiner dieser Vorwürfe hält bei näherer Betrachtung stand: Der problematischste Vorwurf ist der des Rassismus. Das darf nicht sein! Ein Staat, dessen Sicherheitsbehörden dem Rassismus frönen, hat verloren. Das gilt umso mehr in Deutschland. Warum werden bei solchen Aktionen aber häufig Betriebe mit türkischoder arabischstämmigen Betreibern kontrolliert? Die Antwort ist profan: In manchen Stadtvierteln (etwa Nord-Neukölln) gibt es schlichtweg keine oder kaum Betriebe mehr, die nicht von — oft wirtschaftlich erfolgreichen — Migrantinnen und Migranten betrieben werden.

Finden solche Einsätze verschiedener Behörden dann aber nur in Neukölln statt und nicht etwa auch am feinen Kurfürstendamm? Nein, Verbundeinsätze mit oder ohne Polizei erfolgen landesweit und täglich. Zuzugeben ist, dass ein Verbundeinsatz mit Polizeibegleitung in der Neuköllner Hermannstraße wahrscheinlicher ist als am Kurfürstendamm. Das liegt daran, dass Einsatzkräfte dort weniger damit rechnen müssen, von Gewerbetreibenden oder/und von Umstehenden oder Gästen bedrängt zu werden.

Vorwurf trifft nicht zu Erfolgen solche Einsätze in rassistischer Manier? Auch das wird manchmal behauptet. Der Vorwurf ist nach meinen Erfahrungen unzutreffend. Bei der Auswahl zu kontrollierender Objekte wird vorab geschaut, ob und welche Erkenntnisse vorliegen. Ohne in Einzelheiten gehen zu dürfen: Die Frage der ethnischen Herkunft von Gewerbetreibenden und Gästen spielt dabei keine Rolle. Sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung solcher Einsätze darf auch nicht übersehen werden, dass mittlerweile ein erheblicher Teil der Kolleginnen und Kollegen der Polizei und anderer Ordnungsbehörden

Beobachtungen aus Berlin

Verbundeinsätze sind Teil des wehrhaften Rechtsstaats selbst einen Migrationshintergrund haben. Im Übrigen gibt es in Berlin seit 2020 ein Landesantidiskriminierungsgesetz, welches Betroffenen tatsächlicher oder vorgeblicher Diskriminierung ermöglicht, Schadenersatz sowie die Zahlung von Schmerzensgeld zu verlangen. Bislang halten sich die Verfahren nach diesem Gesetz in überschaubaren Grenzen. Schließlich gibt es seit August 2022 auch noch einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten.

(BS/Jörg Lehnert) Seit einigen Jahren versucht der Staat, in problematischen Innenstadtvierteln wieder mehr Anwesenheit zu zeigen. Dort, wo es lange Zeit in einer Mischung aus falsch verstandener Toleranz und der Angst, des Rassismus verdächtigt zu werden, unterlassen wurde, auf die Einhaltung staatlicher Ge- und Verbote zu drängen, zeigen Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Finanz- und weitere Sicherheitsbehörden nun regelmäßig Präsenz. Sie führen in Verbundeinsätzen Begehungen auf der Grundlage unterschiedlicher Rechtsgrundlagen durch.

Teilweise erhebliche

Verstöße festgestellt

Zum Argument der Stigmatisierung: Ja, für den Betreibenden einer Shisha-Bar gibt es Angenehmeres, als eine teilweise mehrstündige Kontrolle verschiedener Sicherheitsbehörden zu erleben. Nur ist es so, dass bei solchen Kontrollen permanent teils erhebliche Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendschutzes, des Immissionsschutz und des Steuerrechts festgestellt werden. Der Steuerschaden durch unversteuerten Shishatabak dürfte allein in Berlin in die Millionen gehen. Es handelt sich eben nicht nur um vernachlässigenswerte Verstöße gegen obskure Vorschriften, an die sich sonst auch niemand hält. Gewerbetreibende haben es auch selbst in der Hand, die Häufigkeit solcher Kontrollen mitzubestimmen: Werden auch bei wiederholten Kontrollen keine Verstöße beanstandet, dann gebietet es schon das Übermaßverbot, an diesen Orten ohne neue Erkenntnisse nicht erneut zu kontrollieren. Im Übrigen macht Polizei und Ordnungsbehörden der zunehmend bemerkbare Personalmangel zu schaffen. Für erkennbar nutzlose Kontrollen fehlt schlicht das Personal.

Einsatzplanung ist auch immer Prognoseplanung

Zu den immer wieder geäußerten Vorwürfen, die Durchführung solcher Einsätze sei mit unzumutbaren Belastungen und Stigmatisierung für Gewerbetreibende und zufällig Anwesenden verbunden, gilt Folgendes: Es

Bei Verbundeinsätzen arbeiten verschiedene Akteure zusammen. Diese Aktionen sind nicht unumstritten. Bei genauer Betrachtung erweisen sich die Vorbehalte allerdings als unbegründet. Foto: BS/ag visuell, stock.adobe.com denen sie berechtigt ist. Angesichts der seit Jahren steigenden Bereitschaft zur Gewalt, die in bestimmten Gegenden und zu bestimmten Zeiten steigt, erscheint eine Absicherung solcher Begehungen durch Polizeikräfte sinnvoll. Die Polizei sichert hier Prüfeinsätze durch Vollzugshilfe. Eigene Interessen aus dem Polizeirecht oder der Strafprozessordnung verfolgt sie damit im Regelfall nicht oder nicht von Anfang an. Das heißt aber nicht, dass die sichernden Polizeikräfte blind und taub sein müssen. Ergeben sich bei einem solchen Einsatz Beobachtungen, die zu Maßnahmen nach Polizeirecht oder der Strafprozessordnung berechtigen, erweitert sich die Tätigkeit zu einer Maßnahme aus eigenem Recht.

BGH hat entsprechend geurteilt

Jörg Lehnert beteiligt sich als Leiter der Berliner Geldwäscheaufsicht an Verbundeinsätzen. Foto: BS/privat mag im Einzelfall vorkommen, dass sich nicht jede Phase eines Verbundeinsatzes bei einer Ex- post-Betrachtung als lehrbuchmäßig durchgeführt erweist. Das liegt u. a. daran, dass jede Einsatzplanung immer auch eine Prognoseplanung ist. Niemand weiß vorher, was die teilnehmenden Kräfte genau erwartet und da wird im Zweifelsfall (wenn das Personal überhaupt noch vorhanden ist) eher ein größerer Kräfteansatz gefahren, einfach um zu vermeiden, im Konfliktfall eine Begehung wegen zu geringer eigener Kräfte im Angesicht eines gewaltbereiten Gegenübers abbrechen zu müssen. Also stehen dann auch mal 20 Kontrollkräfte innerhalb und

Änderung in Rheinland-Pfalz

Ordnungsämter sollen Blaulicht erhalten (BS/mfe) Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) will den Kommunalen Vollzugsdiensten die Ausstattung ihrer Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ermöglichen. Diese sollen aber ausschließlich in besonders eilbedürftigen Fällen eingesetzt werden dürfen.

Der Minister hat dafür die Aufhebung des sogenannten “Blaulichtverbots” angestoßen. Die Änderung sei auf den Weg gebracht. Ihre Umsetzung werde aber unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure voraussichtlich noch bis Ende des Jahres dauern, so der Mainzer Ressortchef. Ebling betonte: “Mit der nun angestoßenen

Novelle folgen wir einem lang gehegten Wunsch der Kommunen, für den auch ich mich in meiner Zeit als Oberbürgermeister stark gemacht habe. Mit den neuen Sonderrechten sollen die Kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden.”

Denn die dort Beschäftigten leis- teten einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit und Ordnung. “Auch sie können im Zuge der alltäglichen Aufgabenbewältigung mit Einsatzlagen konfrontiert sein, in denen höchste Eile geboten ist – etwa um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden”, so der Sozialdemokrat. vor einem Objekt, von denen viele dann doch nicht benötigt werden. Insoweit wird aber, auch basierend auf gemachten Erfahrungen, d ifferenziert: Die Kontrolle eines Juweliers kann eher mit minimaler Polizeibegleitung erfolgen. Situationen wie noch vor einigen Jahren, als sich bei einer anlasslosen Kontrolle in einem Juweliergeschäft bis zu acht Kontrollkräfte drängten (und weitere vor dem Laden) gehören der Vergangenheit an. Bei einer Shishabar, die als Treffpunkt für Clan-Mitglieder bekannt ist, bedarf es dagegen nach wie vor eines robusten und für alle deutlich sichtbaren Auftretens. Nicht zu beanstanden Auch das Argument, die Polizei würde Begehungs- und

Kontrollrechte anderer Behörden unzulässig nutzen, um sich so eine Kontrollmöglichkeit zu “erschleichen”, ist im Prinzip unzutreffend. In einem Gutachten der Berliner Fachhochschule für Verw altung und Rechtspflege wird die Auffassung vertreten, es komme vor, dass die Polizei rechtswidrig andere Behörden mit deren Betretungsrechten als “Türöffner” nutze. Dieser Vorwurf hält einer näheren Betrachtung ebenfalls nicht stand. Betreten Kontrollbehörden einen Betrieb, um dort eine Begehung durchzuführen, dann ist das nicht zu beanstanden. Die Grundlage ist, dass die fachgesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Erfolgt eine solche Begehung parallel mit weiteren Begehungen, etwa von Kassenprüfern der Finanzbehörden oder Vertretern der Bauaufsicht, ist auch das nicht zu beanstanden. Jede Behörde nutzt dabei ihre spezifische Rechtsgrundlage und führt die Prüfungen durch, zu

Einigung erzielt

Wird ein begleiteter Verbundeinsatz wie beschrieben durchgeführt, ist hieran nichts rechtswidrig. Problematisch wird es erst, falls eine Sicherheitsbehörde an einer Kontrolle selbst kein Interesse hat, sondern sie ausschließlich durchführt, um einer anderen Behörde (im Regelfall der Polizei) das Betreten einer Örtlichkeit zu ermöglichen. Das ist aber ein eher theoretischer Fall. Das liegt auch daran, dass Betroffene einer Begehung die Möglichkeit haben, Einsätze von den Verwaltungsgerichten im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage überprüfen zu lassen. Dass mit einem Einsatz verschiedene Zwecke verfolgt werden können, deren Ziele auch nicht alle gegenüber dem Betroffenen offengelegt werden müssen, hat 2017 der Bundesgerichtshof entschieden. Wenn also neben der Ermöglichung fachrechtlicher Kontrollen auch das Ziel verfolgt wird, vor Ort staatliche Präsenz zu zeigen, dann ist das legitim. Als Fazit bleibt: Verbundeinsätze sind ein rechtstaatliches Instrument, um die Befolgung von Gesetzen zu erreichen. Im Einzelfall mag nicht jeder Einsatz zur Gänze unproblematisch verlaufen. Mit Rassismus und Stigmatisierung hat das aber nichts zu tun. Wenn es — auch — durch solche Einsätze gelingt, die Rolle des Staates als unparteiischer Wächter über Gesetz und Ordnung zu festigen, dann profitieren hiervon alle. Nicht zuletzt die von Menschen mit Migrationshintergrund.

Neues Konzept gegen Farbvandalismus in Bremen (BS/mfe) Bremens Straßen sind vielfach durch illegale Graffiti an Häuserfassaden und Bauwerken verunstaltet. Allein im Jahr 2021 wurden in Bremen fast 800 derartige Straftaten registriert. Besonders betroffen ist u. a. die Umgebung des Hauptbahnhofs.

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hält das für nicht mehr zu tolerieren. Er erklärte: “Illegale Graffiti sind nicht nur für viele Menschen ein ästhetisches Ärgernis. Die Sachbeschädigungen bedeuten auch einen hohen wirtschaftlichen Schaden für private Eigentümerinnen und Eigentümer und auch die öffentliche Hand.” Öffentliche Haushaltsmittel zur Beseitigung sind kaum vorhanden, sodass bislang lediglich politisch, religiös und sexistisch motivierte Parolen zeitnah entfernt werden.

Mäurer: “Wir wollen aber, dass möglichst viele illegale Graffiti schnell – sowohl an öffentlichen wie auch an privaten Gebäuden – übergestrichen werden, denn sonst kommen schnell zu der einen weitere Schmierereien dazu.”

Um das zu erreichen, hat der Senat nun ein ressortübergreifendes Konzept für die Stadt Bremen verabschiedet. Vorbild dafür ist Freiburg im Breisgau. Das Konzept umfasst 14 Maßnahmen. Dazu gehören etwa die Erhöhung der Aufklärungsquote für Sachbeschädigungen durch Graffiti, die regelmäßige Entfernung von Schmierereien und Aufklebern auf Abfallbehältern, Ampel- und Lichtmasten, Bänken, Verteilerkästen und Straßenschildern im touristischen Bereich der Innenstadt sowie die Motivation privater Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zum Abschluss einer Wohnge- bäudeversicherung mit dem Zusatz für einen Graffiti-Schutz. Dies soll geschehen, indem sie im Schadensfall einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro zu der Selbstbeteiligung erhalten. Die Umsetzung des Konzepts soll ab dem zweiten Quartal erfolgen. Dem ressortübergreifenden Konzept war ein Pilotprojekt des Innenressorts vorausgegangen.

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