Behörden Spiegel Januar 2023

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Ethikzentrum für die Polizei Berlin

(BS/mfe) Die Berliner Polizei soll ein Ethikzentrum erhalten. Dafür wurde im Oktober ein Bedarfskonzept erarbeitet. Nun wird ein Nutzer- und Bedarfsprogramm zur Ermittlung der entstehenden Kosten erstellt. Wann das Zentrum seinen Betrieb aufnehmen wird, ist noch unklar. Dazu wird durch die Polizei ebenfalls ein Bedarf an psychologischem Fachpersonal gesehen. Das Ethikzentrum soll die Handlungssicherheit und Gesunderhaltung der Beschäftigten stützen und den Wertediskurs innerhalb der Behörde weiter intensivieren. Zudem sollen Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren sowie den gehobenen Dienst die Möglichkeit erhalten, auf Situationen des beruflichen Alltages vorbereitet und für mögliche bevorstehende belastende Situationen sensibilisiert zu werden.

Konsultation gestartet

(BS/bk) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts begonnen. Öffentliche Auftraggeber, Konzessionsgeber, Unternehmen, Organisationen, Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 14. Februar Zeit, Ideen und Einschätzungen zur Reform des Vergaberechts kundzutun. Das Ministerium hat dazu einen Fragebogen zu fünf Handlungsfeldern erstellt. Die aufgeworfenen Fragen kreisen um die Themenkomplexe: Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung, Stärkung der sozial nachhaltigen Beschaffung, Digitalisierung des Beschaffungswesens, Vereinfachung und Beschleunigun g der Vergabeverfahren und Förderung von Mittelstand, Start Ups und Innovationen. Das Ergebnis der Konsultation soll in die Vorbereitung von Stakeholder-Fachgesprächen sowie in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes einfließen.

Das Rückgrat darf nicht brechen!

Raus aus dem Krisenmodus – Öffentlicher Dienst braucht Kehrtwende in Personal- und Finanzpolitik

“Es ist zutiefst verachtenswert, wenn die Feuerwehr alarmiert wird, um sie vor Ort mit Steinen und Feuerwerkskörpern zu bewerfen. Das werden wir nicht hinnehmen”, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf der 63. Jahrestagung des DBB Beamtenbunds und Tarifunion. Die zunehmenden Angriffe stammten aus unterschiedlichen Milieus, aber sie hätten eine Gemeinsamkeit: “Sie verachten unseren Staat und unsere Demokratie.”

Zugleich machte die Ministerin klar: “Diejenigen, die uns schützen, müssen sich auf den Staat verlassen können.” Denn die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes seien das Rückgrat unseres Staates. Dazu gehöre, dass die Dinge klar benannt würden: “Wir haben Probleme in Städten mit jungen Männern mit Migrationshintergrund.” Das gelte nicht generell, aber für einen Teil. Darauf könne es nur eine Antwort geben: “Die Polizei muss konsequent in die Milieus reingehen und die jungen Straftäter müssen schnell abgeurteilt werden.” Der Respekt vor dem Öffentlichen Dienst und dem Staat müsse wiederhergestellt werden. Das gelinge über schnelle Strafen, bei denen das Strafmaß auch ausgenutzt werde. Diese Null - Tole ranz - Hal tung gelte nicht nur nach außen, sondern auch nach innen, nämlich

wenn es um Extremisten und Reichsbürger in den eigenen Reihen gehe. Wer sich nicht auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung bewege und für diese einstehe, der habe im Öffentlichen Dienst nichts verloren. Deshalb müssten die wenigen Einzelfälle konsequent verfolgt und schneller aus dem Öffentlichen Dienst entfernt werden, auch um die übrigen Beschäftigten zu schützen, so die Ministerin mit Blick auf die Änderung des Bundesdiszipli -

Kommentar Bitte Abstand wahren

nargesetzes. Damit werde der gesamte Öffentliche Dienst unter Generalverdacht gestellt, entgegnete der DBB-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach (mehr dazu auf Seite 3)

Und auch hinsichtlich der Aburteilung der Straftäter hat er Bedenken: “Strafverfolgung findet wegen einer total unterbesetzten Justiz – von den Staatsanwaltschaften über Geschäftsstellenmitarbeitende, Richterinnen und Richter bis hin zu den Justizvollzugskräften – überhaupt nicht

statt”, kritisierte er. Der Hohn der Straftäter klinge allen in den Ohren. Damit müsse Schluss sein. Der Staat müsse klare Kante zeigen und statt Verhaltens- und Sprachkodex für Polizeikräfte für eine ausreichende Personal- und Sachausstattung sorgen, so seine Forderung. Deshalb sei auch der Bundesjustizminister gefordert. Er müsse den Ländern Druck machen, damit diese für eine bessere Ausstattung sorgten. Damit sprach er sich indirekt für eine Fortführung des Pak-

tes für den Rechtsstaat aus, der in der Justizministerkonferenz schon seit über einem halben Jahr diskutiert wird. Doch wie konnte es so weit kommen? Die Ursache benennt der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Pro f. Dr. Udo di Fabio: “Wenn der Eindruck entsteht, dass die Verwaltung und der Staat nicht mehr funktionieren, dann geht das Vertrauen in die Demokratie verloren.” Dahinter stehe eine grundlegende Entscheidung der Politik. “Wir haben uns lange darauf verlassen können, dass ein gut aufgestellter Öffentlicher Dienst ein tragendes Fundament ist, aber haben nicht geschaut, ob das Fundament brüchig wird.” Es sei wie mit den Autobahnen. Man habe zu viel Vertrauen in eine scheinbar ewig funktionierende Infrastruktur gelegt und zu wenig in deren Erhalt investiert. Damit am Ende nicht aus vielen Krisen eine Staatskrise werde, müsse der verfassungsrechtliche Garant für das Funktionieren des Staates und der Gesellschaft stärker in den Fokus genommen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger müssten auch weiterhin am öffentlichen Leben partizipieren können. Folgerichtig fordert der DBB-Bundesvorsitzende Silberbach: ”Wir müssen aus dem Krisenmodus raus!”

Und wenn nicht? Dann bricht das Rückgrat unseres Staates.

Die Bundespolizei übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Passagierkontrollen an den großen deutschen Verkehrsflughäfen aus. Und das ist auch gut so. Denn die Entscheidung, ob beim Fund eines gefährlichen Gegenstandes im Handgepäck im Ernstfall tatsächlich ein Terminal geräumt wird, ist eine hoheitliche Aufgabe und muss als gefahrenabwehrende Maßnahme von der Bundespolizei getroffen werden.

Aus diesem Grunde ist der “Neuen Welt” am Flughafen Frankfurt am Main auch mit Skepsis zu begegnen. Dort ist gemäß einem öffentlich - rechtli chen Beleihungsvertrag seit Jahresbeginn der private Flughafenbetreiber für die Luftsicherheitskontrollen der Passagiere verantwortlich.

Die Fraport AG, deren Aktien sich mehrheitlich im Besitz des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main befinden, ist seitdem u. a. für die Gestaltung und den Neuabschluss der Sicherheitsdienstleisterverträge, die Beschaffung von Kontrollinfrastruktur (hier sind modernere Geräte mit Computertomografie in Planung), die Gebührenkalkulation und -erhebung, das Qualitätsmanagement sowie die Steuerung der Sicherheitsdienstleister zuständig. Insbesondere Letzte-

res lässt unter Sicherheitsaspekten aufhorchen. Denn ob diese dann im Gefahrenfall genauso handeln, als wenn sie unter der Steuerung der Bundespolizei stünden, darf ernsthaft bezweifelt werden. Die Steuerung der Sicherheitsdienstleister sollte in polizeilicher Hand bleiben.

Zu enge Kennverhältnisse zwischen den entscheidenden Akteuren aufseiten der privaten Sicherheitsdienste sowie der Bundespolizei schaden grundsätzlich. Denn sie erschweren zum einen eine wirksame Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht. Zum anderen sind sie aus Compliance-Gründen kritisch zu sehen. Das gilt insbesondere ab einer bestimmten Führungsebene und ganz gewiss für Spitzenpositionen: sowohl bei den Dienstleistern und ihren Ver-

bänden als auch bei der Bundespolizei! Erst recht problematisch wird es, wenn diese engen Kennverhältnisse auch noch explizit herausgestellt werden. Zumal die Bundespolizei im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht über die Sicherheitsunternehmen auch zu einem Höchstmaß an Neutralität gegen ü ber den Reisenden verpflichtet ist. Diese ist jedoch nicht immer gegeben. Hier braucht es dringend Veränderungen. Die jeweiligen Di enst vorgesetzen aufseiten der Bundespolizei sind gefragt, ganz besonders im Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Denn spätestens hier muss die Einhaltung des auch – beamtenrechtlich verankerten – Distanzgebotes sichergestellt werden.

Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst ISSN 1437-8337 G 1805
Nr. I / 39. Jg / 3. Woche www.behoerdenspiegel.de
Berlin und Bonn / Januar 2023 Forderungen endlich umsetzen Dr. Uda Bastians über zentrale IT-Prozesse Seite 28 Aktuell keine Probleme Dr. Sabine Sütterlin-Waack zu Polizeinachwuchs Seite 34 Ein Rucksack voller Ideen Ulrike Czech über die Arbeit der FITKO Seite 39 (BS/Jörn Fieseler) Die Silvesternacht ist ein Brennglas auf die Situation des Öffentlichen Dienstes. Dessen Beschäftigte – allen voran die Einsatz- und Rettungskräfte – werden Opfer stetig zunehmender, immer brutaler werdender Gewaltexzesse. Doch es geht um mehr als nur um Strafverfolgung und Aburteilung der Täter durch die Gerichte.
Aufbruch
Der verfassungsrechtliche Garant für ein Funktionieren des Staates, der Öffentliche Dienst als dessen Rückgrat, muss von der Politik stärker in den Blick genommen werden. Foto: BS/freshidea, stock.adobe.com Adressfeld

Es stemmt tagtäglich die Aufgaben in der Verwaltung und in unserer Gesellschaft, gleichzeitig ist es aber auch eine Schwachstelle, mit der die Aufgabenerfüllung

arbeiten. Fotos: BS/EyeMFlatBoard, stock.adobe.com

Bizeps und Achillesferse im Öffentlichen Dienst

In die Zeit stellen – aber richtig Novellierung des Beamtendisziplinarrechts des Bundes umstritten Seite 3

Aktiv suchen statt ausschreiben und hoffen Wie Direktansprache und KI den Bewerbungsprozess verändern Seite 4

“Die Forderungen haben es in sich” Karin Welge zur anstehenden Tarifrunde von Bund und Kommunen Seite 15

Es lohnt sich! Wie wird man Stadtoberhaupt? Seite 18

Besseres Sicherheitsempfinden der Bürger gegeben Kriminalpräventive Wirksamkeit Kommunaler Ordnungsdienste Seite 20

Neuer Ansatz notwendig Digital, klimaschonend, preiswert und wirksam Seite 24

Extremismus entschieden begegnen Sachsens Justizministerium mit vielfältigen Maßnahmen Seite 35

“Wir kommen als Helfer und gehen als Opfer!” DFeuG-Vorsitzender zu den Silvester-Angriffen Seite 36

Innen Spiegel

Defence Day zum Ukraine-Krieg

(BS/df) Im Jahre 2021 launchte der Behörden Spiegel die Defence Days. Hierbei handelt es sich um eine Serie von Online-Diskussionsrunden, die im Rahmen einer Halbtagesveranstaltung ausgewählte Themen des Verteidigungsbereiches beleuchten. Eine Reihe der bereits stattgefundenen Sendungen finden interessierte Leserinnen und Leser in der Mediathek bei Digitaler Staat online unter www.digitaler-staat.online/ defence .

Impressum

Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de Herausgeber Dr. Eva-Charlotte Proll (CDO) und Uwe Proll Chefredakteur Uwe Proll Stv. Chefredakteur Guido Gehrt Leiter der Berliner Redaktion Jörn Fieseler Redaktion Jonas Brandstetter (Verteidigung, Wehrtechnik), Marco Feldmann (Innere Sicherheit), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Dorothee Frank (Verteidigung, Wehrtechnik), Guido Gehrt (Digitalisierung, Haushalt/Finanzen), Ann Kathrin Herweg (Personal, Online-Redaktion), Benjamin Hilbricht (Digitalisierung, IT-Sicherheit), Malin Jacobson (Kommunen), Bennet Biskup-Klawon (Katastrophenschutz), Tanja Klement (Online-Redaktion), Matthias Lorenz (Digitalisierung), Sven Rudolf (Online-Redaktion), Paul Schubert (Digitalisierung, IT-Sicherheit), Marlies Vossebrecker (Kommunen, Haushalt/Finanzen), Dr. Barbara Held (Innenpolitik), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030/726 26 22 12

Layout Beate Dach, Marvin Hoffmann, Maximilian Spuling, Karin Vierheller Verlag Bonn Anzeigen/Redaktion/Vertrieb Tel. 0228/970 97-0 Verlag Berlin Redaktion/Vertrieb 10317 Berlin, Kaskelstr. 41 Tel. 030/55 74 12-0

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Als erstes Highlight startet der Behörden Spiegel 2023 mit einem Defence Day zum Ukraine-Krieg, bei dem erstmals ukrainische Parlamentarier hauptsächlich zu Wort kommen. Ein weiteres Format behandelt ebenfalls im Januar die Einführung der F-35 und des Eurofighter ECR. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es auf: www.digitaler-staat.online/ programm Erfolgreiche vergangene Defence Days wie etwa “Die Luftbeweglichkeit der Landstreitkräfte” setzten nicht nur inhaltlich, sondern auch in der technischen Umsetzung Maßstäbe. Professionell ausgestattet, vorbereitet und durchgeführt unterscheiden sich die Formate des Behörden Spiegel von vielen anderen Online-Runden. Statt Wohnzimmerromantik wird eine Qualität wie beim Fernsehen geboten. Dadurch erfährt das Online-Format eine Wertigkeit, welche die inhaltliche Gestaltung positiv unterstützt.

Mit diesem Angebot rundet der Behörden Spiegel somit sein digitales Portfolio ab, das zudem noch aus einem wöchentlichen Newsletter auf Deutsch, den aktuellen Meldungen aus dem Bereich Verteidigung und Wehrtechnik auf der Homepage sowie dem Podcast “Voices in Defence” besteht. Gebündelte Informationen zu allen diesen digitalen Angeboten gibt es unter: www. behoerden-spiegel.de .

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Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 2 Inhalt
steht oder fällt. Die Rede ist vom Personal im Öffentlichen Dienst. Es sind die vielen Frauen und Männer, die im Büro oder auf der Straße das Zusammenleben in der Bundesrepublik ermöglichen und regeln. Doch kann diese Maschine auch ins Stottern geraten, wenn Teile des Personalkörpers fehlen oder gegen das Ganze
Fotoquellen Seite 1: Foto 1: BS/Frank Nürnberger Foto 2: BS/Frank Peter Foto 3: BS/FITKO Einer Teilauflage liegt eine Beilage der Technischen Akademie Wuppertal bei.
www.beteiligungsverwaltung.org Warum eigentlich Töchter? Tag der Beteiligungsverwaltung 28.02.–01.03.2023, Hamburg
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Aktuelles Öffentlicher Dienst

In die Zeit stellen – aber richtig

Novellierung des Beamtendisziplinarrechts des Bundes umstritten

(BS/Jörn Fieseler) Im geltenden Disziplinarklagesystem des Bundes dauern Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst knapp vier Jahre. Deutlich zu lang, wenn es sich um Extremisten oder sogenannte Reichsbürger handelt, die die freiheitlich-demokratische

das

KNAPP

Burn Out-Gefahr

diese Beschäftigten möglichst schnell loswerden zu wollen. Doch der nun

Sicht zwar möglich, geht jedoch über das Ziel hinaus.

“Diese Personen stehen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und haben im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen”, sagte unter anderem Roland Staude, Landesvorsitzender des DBB Beamtenbunds und Tarifunion in Nordrhein-Westfalen, nachdem im Dezember bekannt wurde, dass sich unter den Reichsbürgern Menschen befinden, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder waren.

Integrität wahren

Dieser Vorfall ist für die Bundesregierung das sprichwörtliche Wasser auf die Mühle, hat sie doch im Koalitionsvertrag festgehalten, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Öffentlichen Dienst zu entfernen, um die Integrität desselben sicherzustellen. Zugleich wirkte der Vorfall wie ein Brandbeschleuniger, der einer umfassenden Reform des Bundesdisziplinargesetzes ein jähes Ende setzte. Anstatt eine grundlegende Novellierung über zwei Jahre vorzubereiten und mit den relevanten Akteuren zu diskutieren, musste nun das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag rasch umgesetzt werden. Und wie immer, wenn etwas auf die Schnelle durchgeführt wird, sind Unmut und Widerstand entsprechend groß – wird doch nicht immer die beste Lösung gefunden.

Denn das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) plant nicht nur die Verschärfung bei der Entfernung aus dem Dienst in Zusammenhang mit Freiheitsstrafen, sondern auch die Abschaffung der Disziplinarklage zugunsten vo n umfassenderen Befugnissen der Disziplinarbehörden. Bislang ist die Disziplinarklage als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet. Das heißt, den Gerichten kommt eine eigene Disziplinargewalt zu. “Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Dienstverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehaltes durch Disziplinarverfügung aussprechen können”, heißt es in der Begründung eines Gesetzentwurfes, der auf der Webseite des BMI veröffentlicht ist.

Zugleich wird in dem Dokument eingeräumt, dass “eine weitere Beschleunigung der Disziplinarverfahren nur in sehr begrenztem Umfang und nur zulasten des Schutzniveaus der betroffenen Beamtinnen und Beamten möglich” sei, da der Einfluss des Bundes auf die Personalausstattung der Verwaltungsgerichte äußerst begrenzt sei. Deshalb “soll einem sorgfältigen, von einem MehrAugen-Prinzip geprägten behördlichen Entscheidungsprozess der Vorrang eingeräumt werden”.

Gründlichkeit vor Geschwindigkeit

Gerade für die Gewerkschaften ist diese Umstrukturierung des Verfahrens Stein des Anstoßes. “Auch wenn der DBB das erklärte politische Ziel der zügigen Ent-

fernung von Verfassungsfeinden aus dem Dienst ausdrücklich teilt, warnen wir vor “Schnellschüssen”, sagt Friedhelm Schäfer, Fachvorstand Beamtenpolitik und zweiter Vorsitzender des DBB Beamtenbunds und Tarifunion. Insbesondere der Eindruck einer Vorverurteilung von Beamtinnen und Beamten beziehungsweise der Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes sei von der Politik unbedingt zu vermeiden und sei in keiner Weise gerechtfertigt.

Noch deutlicher wird Rainer Wendt: “Angesichts der tatsächlichen Größenverhältnisse schießt die Bundesinnenministerin weit über das Ziel hinaus. Im Jahr 2021 sind wegen der Verletzung der Dienstpflicht “Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung” vier Beamte aus dem Dienst entlassen worden, in zwei weiteren Fällen wurde die Versorgung gekürzt”, nennt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) die Zahlen aus der Disziplinarstatistik des BMI. “Angesichts von rund 190.000 Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst sind dies 0,003 Prozent.” Deshalb sei es völlig unverhältnismäßig, für 100 Prozent der Beamtinnen und Beamten das Disziplinarrecht ändern zu wollen.

Grünes Licht vom BVerfG Verfassungsrechtlich ist die Abschaffung der Disziplinarklage jedoch möglich. In Baden-Württemberg ist diese bereits 2008 abgeschafft worden. Die dortige Regelung dient dem BMI für das eigene Vorhaben – quasi als Blaupause. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits in einem Beschluss des Zweiten Senats vor drei Jahren als ersten Leitsatz festgehalten, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gebe, wonach eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch erfolgen dürfe.

Schließlich gelte es, das Berufsbeamtentum an sich zu schützen, nicht aber das gewachsene Beamtenrecht, so die Karlsruher Richter. Dem stehe auch die grundgesetzlich normierte Weiterentwicklung entgegen, “solange eine strukturelle Veränderung an den für Erscheinungsbild und

Funktion des Berufsbeamtentums wesentlichen Regelungen nicht vorgenommen wird”. Keine einheitliche Regelung Maßgeblich für die Bestimmung eines hergebrachten Grundsatzes ist der traditionsbildende Zeitraum. Dieser beginnt mit dem 18. Jahrhundert und endet mit der Weimarer Republik. Zwar hat es in Bayern schon seit 1805 eine Regelung gegeben, wonach eine Entlassung nur durch Richterspruch möglich war und auch aktuell ist, allerdings gab es in den anderen Klein- und Mittelstaaten unterschiedliche Regelungen, bei denen die Entlassungsentscheidung bei der Exekutive lag. Dabei war diese zum Teil Einzelnen, zum Teil aber auch einem Kollegialgremium übertragen, wobei Letzteres aus Vertretern der Exekutive und der Judikative zusammengesetzt war.

Im Laufe der Zeit sind zwar immer mehr Staaten dazu übergegangen, die Entlassung durch Richterspruch zu normieren, dennoch sieht das BVerfG darin kein eigenständiges Strukturprinzip. Vielmehr handele es sich um die Ausprägung des Lebenszeitprinzips. Dieses wiederum erfordere keinen Richtervorbehalt für Entfernungen aus dem Öffentlichen Dienst, wenn effektiver nachgelagerter Rechtsschutz sichergestellt sei, formulierten die Karlsruher Richter einen weiteren Leitsatz in ihrem Beschluss. Schließlich sei es primär nicht darum gegangen, dem Dienstvorgesetzten die Disziplinarbefugnis zu entziehen, “sondern darum, den Beamten vor einer willkürlichen Entfernung aus den Beamtenverhältnis zu schützen und deshalb zu verhindern, dass die alleinige und letztverbindliche Gestaltung in der Hand eines Einzelnen liegt”.

Zudem könne ein etwaiger unberechtigter Eingriff durch nachträgliche gerichtliche Überprüfung hinreichend effektiv korrigiert werden. “Auch sofern mit einem Disziplinarverfahren finanzielle oder statusbezogene Nachteile etwa im Hinblick auf mögliche Beförderungen verbunden sind, kann dem unter Eilbedürftigkeitsgesichtspunkten durch die Instrumente des einstweiligen Rechtsschutzes wirksam begegnet werden”, heißt es weiter in dem Beschluss.

Abweichende Meinung

Allerdings fassten die Richter des Zweiten Senats den Beschluss nicht einstimmig. So vertrat Richter Prof. Dr. Peter M. Huber eine andere Auffassung. Für ihn gebietet die institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums, dass im Disziplinarverfahren eine Entfernung aus dem Dienst nur aufgrund eines förmlichen, Unparteilichkeit und Fairness sichernden Verfahrens angeordnet werden darf. Schließlich biete erst die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit die Gewähr dafür, dass das Berufsbeamtentum zur Erfüllung der ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe beitragen könne, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern.

Wirklich schneller?

Ob die geplanten Änderungen des BMI tatsächlich eine Verfahrensbeschleunigung bewirken, bezweifeln Schäfer und Wendt “Schließlich ist zu erwarten, dass die einzelnen Betroffenen ihrerseits Rechtsmittel gegen die Entlassung einlegen werden, was ein ebenso langes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, möglicherweise in mehreren Instanzen, erwarten lässt. Die Rechtskraft

einer Entlassung dürfte sich also lange hinauszögern, denn die Verwaltungsgerichte arbeiten nicht schneller, weil der Kläger wechselt”, so Wendt Einfacher ist daher der zweite Aspekt im Gesetzesvorhaben. Schon heute können Beamtinnen und Beamte aus dem Öffentlichen Dienst entfernt werden, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr verurteilt wurden. Dies soll nun verschärft werden. Künftig sollen Freiheitsstrafen ab sechs Monaten zur Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst führen. Lösung aus dem Vergaberecht

Doch auch hier geht der Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst erst ein Klageverfahren voraus, das sich über mehrere Instanzen und Jahre ziehen kann. Warum nicht analog zum Vergaberecht mit den Vergabekammern eine Bundesdisziplinarkammer bilden, die personell adäquat ausgestattet ist und in der die disziplinarrechtlichen Spezialkenntnisse gebündelt werden? Der gerichtliche Rechtsschutz bliebe davon unberührt. Auf diese Weise ließe sich nicht nur eine Verfahrensbeschleunigung, sondern auch ein zeitgemäßes Bundesdisziplinarrecht erreichen. Einen ähnlichen Vorschlag hat auch schon Prof. Dr. Huber ge m acht. Für ihn wäre die Einrichtung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit prozeduralen Sicherungen wie der Beteiligung der übergeordneten D i sziplinarbehörde, eines unabhängigen Disziplinarführers oder -anklägers, eines Verwaltungsausschusses oder ein kontradiktorisches Verfahren mit besonderen Rechtsbeiständen denkbar. Entscheidend sei, Beamtinnen und Beamte vor willkürlicher Entlassung und ihren Vor- und Nachwirkungen effektiv zu schützen.

Ist dieser Gesichtspunkt gewahrt, kann das Disziplinarverfahren in die aktuelle Zeit gestellt werden.

(BS/sr) Ein Studie von Verdi stellt die schwierige Personalsituation in der Sozialen Arbeit dar. Die Ergebnisse sind dabei so besorgniserregend, dass sie bereits vor der Veröffentlichung für Aufsehen sorgen. Diesen Ergebnissen zufolge sind sämtliche Bereiche der Sozialen Arbeit seit Beginn der Pandemie überlastet.

77 Prozent der Befragten gaben an, dass sie unter diesen Bedingungen nicht bis zur Rente weiterarbeiten könnten. Bei den Kindertagesstätten lag der Wert mit 86,5 Prozent noch einmal höher. Das ist auch kein Wunder: Immerhin geben 60 Prozent der Befragten an, häufig oder sehr häufig an ihre Leistungsgrenze zu geraten. Laut einem Personalcheck von Verdi fehlen allein in den Kindertagesstätten 175.000 Fachkräfte. Es muss also dringend an einer Lösung gearbeitet werden.

Bürokratieabbau

(BS/sr) Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2022 mit dem Titel “Bürokratieabbau in der Zeitenwende – Bürger, Wirtschaft und Verwaltung jetzt entlasten” veröffentlicht. Aus diesem geht hervor, dass der Erfüllungsaufwand für neue Gesetze um knapp 6,7 Mrd. Euro gestiegen ist und damit deutlich höher ausfällt als in den letzten Jahren. Zwar entfallen 90 Prozent dieser Steigerung auf die Erhöhung des Mindestlohns, dennoch sieht der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel den negativen Trend, als bedenklich an.

Lichtblick bei der Entbürokratisierung sei die Einführung des Digitalchecks. Demnach müssen alle Bundesministerien seit Januar 2023 ihre Gesetzentwürfe digitaltauglich gestalten. Der NKR prüft dann, ob und inwiefern Vollzugs- und Digitalisierungsfragen in der Gesetzgebung von vornherein mitgedacht wurden. An der Überbelastung von Bürgern, Unternehmen und Staat ändert sich dadurch allerdings ni c hts. Deswegen plädiert der NKR wiederholt dafür, dass die Bundesregierung ihrer Ankündigung eines Bürokratieentlasungsgesetzes Taten folgen lässt. Weitere Inhalte des Jahresberichts sind Thema auf Seite 21 dieser Ausgabe.

Verfassungsgericht sagt Nein!

Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin und der TdL (BS/sr) Kurz vor Weihnachten wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Beschwerde des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zurück. Grund für die Abweisung der Beschwerde war, dass sich das Land Berlin als Beschwerdeführer nicht auf die im betroffenen Fall anfallenden Rechte und Grundrechte berufen kann und die Arbeitgebervereinigung nicht beschwerdebefugt ist. Zudem hätte sie den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zunächst vor den Fachgerichten klären lassen müssen.

Die beiden Urteile des BAG um die es in der Beschwerde ging, haben die höhere Eingruppierung vieler Beschäftigter nach dem Tarifvertrag der Länder (TVL) zur Folge. Dadurch entsteht laut TdL eine erhebliche Auswirkung auf die Landeshaushalte. Daher will die TdL laut ihrem Vorsitzendem Dr. Andreas Dressel, hamburgischer Finanzsenator, nun sorgfältig prüfen und entscheiden, welche Konsequenzen aus der Entscheidung zu ziehen sind.

W e itaus positiver wurde die Entscheidung des BVerfG von

der Gewerkschaft Verdi aufgenommen. Stellvertretende verdi Vorsitzende Christine Behle sieht die Entscheidung als positives Signal für den Schutz der Tarifautonomie, die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften vor staatlichen Eingriffen schützen soll. Mit dieser Aussage zieht Behle einen Bogen zur Begründung des BVerfG-Urteils. Denn unter Punkt eins der Begründung verweist das Gericht auf den Umstand, dass Länder keine vom Staat distanzierte Einrichtung seien und es nicht im Einklang mit den Grundrechten

sei, wenn der Grundrechtsschutz die öffentliche Hand begünstige.

Im Falle der TdL sagt das BVerfG, dass diese nicht beschwerdebefugt sei, weil die Entschei dungen des BAG sie nicht unmittelbar adressiert hätten. Die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahren gelte nur für die Prozessparteien. Zudem sei mit der sofortigen Beschwerde beim BVerfG nicht der normale Rechtsweg eingehalten worden, der zur Korrektur von geltend gemachten verfassungsverletztenden Entscheidungen beitragen könne.

Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / Januar 2023 Grundordnung ablehnen. Entsprechend richtig ist Vorhaben der Bundesregierung, offengelegte Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern macht dies aus verfassungsrechtlicher Die Verfahren zur Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst dauern zu lange und die aktuell geplanten Änderungen verschieben den Prozess lediglich an eine andere Stelle in der Kette, sparen also nicht unbedingt Zeit. Foto: BS/geralt, pixabay.com

Im Vergleich zu klassischen Stellenausschreibungen und ähnlichen Personalgewinnungsmaßnahmen führt die Direktansprache von potenziellen Mitarbeitenden häufiger zu positiven Rückmeldungen. Während große Unternehmen in Deutschland bereits erfolgreich von Direktansprache im Bewerbungsprozess Gebrauch machen, greifen öffentliche Arbeitgeber jedoch nach wie vor überwiegend auf althergebrachte Methoden wie Ausschreibungen und Anzeigen auf Online- und Printkanälen zurück. Keppeler sieht in der Direktansprache als zusätzliches Werkzeug für die Personalgewinnung auch für den öffentlichen Sektor Potenzial – besonders dann, wenn die eigene Arbeitgebermarke weniger sichtbar sei als die von Wettbewerbenden auf dem Arbeitsmarkt vor Ort.

Die passenden Talente Der Direktansprache von potenziellen Mitarbeitenden gehen teilweise aufwendige Rechercheprozesse voraus. Um passende Fach- und Führungskräfte auf Social-Media-Job-Plattformen zu identifizieren, wird häufig eine Vielzahl an Daten ausgewertet. Bereits auf dem Markt verfügbare Software-Angebote, die zum Teil auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren, können hier Abhilfe schaffen. Natürlich könne die Suche nach geeigneten Mitarbeitenden auf Plattformen wie Xing, LinkedIn etc. auch ein Mensch übernehmen, erläutert Keppeler. Die KI könne allerdings in kürzerer Zeit viel mehr Daten verarbeiten und sei damit deutlich effizienter. Habe man dann geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle gefunden, so könne man mit der Direktansprache ebenjener beginnen.

Die kürzlich veröffentlichte Studie “Erfolgsfaktoren für die KIgestützte Personalgewinnung von Fach- und Führungskräften bei öffentlichen Arbeitgebern” (KISSStudie) von Keppeler und Jana Borchert zeige, dass es bei der Auswahl geeigneter Kandidaten

war bereichernd, so motivierte Menschen in der Verwaltung kennenzulernen und auch die eigene Arbeitsweise reflektieren zu können”, beschreibt ein Teilnehmender eines privaten Unternehmens die Erfahrung bei pioneer4Brandenburg (kurz pioneer4BB). Mit seiner Tandempartnerin aus dem Ministerium verbindet ihn das Engagement, etwas ausprobieren und verändern zu wollen. In seinem Unternehmen wird Agilität bereits großgeschrieben – seit der wechselseitigen Hospitation weiß er, wie und warum die Umstellung auf eine solche Arbeitsweise in der Verwaltung so herausfordernd ist.

Direkt pilotieren, um schnell zu lernen

Wie es trotzdem gelingen kann, zeigt das Programm selbst: Der Weg von der Idee bis zur Abschlussveranstaltung mit der Ergebnispräsentation der Tandems dauerte insgesamt nur ein Jahr. Der wichtigste Erfolgsfaktor war dabei der Rückhalt der Führungskräfte, die Maria Anna Kehrer, Referentin für Organisationsinnovation im MLUK, bei der Umsetzung der Idee unterstützten. Als sie ihrem Abteilungsleiter die Eckdaten des Konzept Ende 2021 vorstellte, “hatten wir das gemeinsame Ziel, eine möglichst abstimmungsarme und niedrigschwellige Umsetzung zu ermöglichen. Das ist uns für den Pilotdurchgang bei allen Schwierigkeiten gut geglückt”. Durch die Begrenzung auf eine wechselseitige, jeweils dreimonatige Hospitation brauchte es keine Arbeitnehmerüberlassung; alle

Aktiv suchen statt ausschreiben und hoffen

Wie Direktansprache und KI den Bewerbungsprozess verändern

einen

einen positiven Zusammenhang zwischen der Einschätzung der KI und der von Führungspersonal gebe, so der Assistenzprofessor. KI könne bei der Identifikation passender Profile unterstützen und diesen Prozess maßgeblich beschleunigen. Doch nicht nur das. Anhand bereits gefundener passender Kandidaten könne KI weitere ähnliche Profile identifizieren, Alternativen empfehlen oder eine Prognose zur Eignung erstellen. Auch für die Wechselbereitschaft einer Person könnten die Anwendungen Einschätzungen anstellen. Ein kürzlich aktualisiertes Profil, ein neues Profilbild, die Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber oder die Tatsache, ob in der nahen Vergangenheit vermehrt Stellenanzeigen angeschaut wurden, könnten Rückschlüsse auf die Umzugsbereitschaft und Wechselwilligkeit zulassen.

Für Menschen sei es relativ schwierig, dies anhand der Profile eines Nutzers zu erschließen, so Keppeler. Für KI hingegen sei es ein Leichtes, die Vielzahl an Informationen zu erheben und zu verarbeiten.

KI als Werkzeug

Bei all den Vorteilen, die KI für die Personalgewinnung bereitstellt, bleibt sie jedoch als Werkzeug zu betrachten. “Es geht nicht darum, den Recruiter zu ersetzen, sondern zu unterstützen”, betont Keppeler. Außerdem: “KI-Anwendungen sind kein Ersatz für eine zunehmende Professionalisierung im Bereich Personalgewinnung und Personalmanagement, wie sie insbesondere auch für die öffentlichen Organisationen gefordert wird. Die Rolle von KI als Arbeitswerkzeug gewinnt aber zunehmend an Bedeutung – die Nutzung birgt Chancen wie Ri-

in

siken.” Zu den Risiken gehört beispielsweise Diskriminierung durch die KI. Doch auch Menschen könnten eine verzerrte Wahrnehmung haben und diskriminieren, gibt Keppeler zu bedenken. “Wir müssen diese Zustände gegeneinander abwägen, nicht die KI gegen den Idealzustand”, fordert er. Der Assistenzprofessor warnt, der Einsatz von KIAnwendungen könne manche Zielgruppen von Bewerbenden abschrecken. Die KISS-Studie zeige, dass Fach- und Führungskräfte im Durchschnitt eher mit Aversion regierten, wenn sie erführen, dass sie mithilfe von KI ausgewählt worden seien. Insbesondere weibliche Fach- und Führungskräfte reagierten in solchen Fällen signifikant seltener mit Interesse auf Direktansprache. Bei der Pilotierung von KI-Anwendungen seien daher nicht nur deren Ergebnisse entscheidend, sondern auch deren Wahrnehmung unter den Nutzenden.

Er rät dazu, vorab zu testen, wie Personen auf den Einsatz von KI reagierten, da sonst die negative Wahrnehmung unter Nutzenden und Betroffenen die Effizienzvorteile beim Einsatz eliminieren könne. “Gesamtgesellschaftlich scheint es erforderlich, mehr proaktiv über die Ziele, den Nutzen und den Umfang von KIAnwendungen kommunizieren, um deren Bedenken zu begegnen. Medien und Bildungseinrichtungen könnten sich zudem vermehrt und differenziert mit den Themen‚ Chancen und Risiken von KI-Anwendungen auseinandersetzen”, so Keppeler

Erst der Anfang Auch Dr. Tobias Bringmann Geschäftsführer der Landesgruppe Baden-Württemberg des Verbands Kommunaler Unter-

Immer häufiger kontaktieren Arbeitgeber von sich aus mögliche Bewerberinnen und Bewerber. Künstliche Intelligenz kann dabei helfen, Social-Media-JobPlattformen nach geeigneten Fach- und Führungskräften zu durchsuchen. Foto: BS/fotomek, stock.adobe.com

nehmen (VKU), empfindet Direktansprache von Bewerbern sowie KI-gestützte Personalgewinnung als Chance. Bislang nutzten insbesondere große Mitgliedsunternehmen des Verbands die Methoden der Direktansprache unterschiedlich intensiv. Man wolle den Wandel zur vermehrten Nutzung mit innovativen Methoden anstoßen bzw. vorantreiben. Mit Blick auf die Nutzung von KI bei der Direktansprache erklärt der Geschäftsführer: “Wir stehen noch am Anfang. Insofern ist es wichtig, dass kommunale Unternehmen jetzt praktische Erfahrungen sammeln. So können die Unternehmen für sich die genauen Potenziale, Hürden und Einsatzfelder identifizieren.” Er empfiehlt: “Unternehmen sollten gegenüber den Kandidatinnen und Kandidaten mit Details über den Einsatz der KI, die überhaupt erst den Kontakt ermöglicht, verantwortungsvoll umgehen. Menschen wollen von Menschen gefunden werden, nicht von Algorithmen oder Programmen. Man muss nicht alle Tricks verraten, die zum Erfolg

führen.” Obwohl der Einsatz von KI in der Direktansprache von Talenten vielversprechende Möglichkeiten mit sich bringt, hängt es vom Unternehmen und den ausgeschriebenen Stellen ab, ob die Nutzung tatsächlich gewinnbringend ist. Für die Stadtwerke Heidelberg GmbH beispielsweise scheint die KI-gestützte Personalgewinnung inklusive Direktansprache von Fach- und Führungskräften derzeit noch zu aufwendig. Im Rahmen der KISS-Studie wurden für drei offene Stellen bei den Stadtwerken mittels KI Talente identifiziert. Dabei wurden für die Zwecke der statistischen Analyse in der Studie rund 2.000 Kandidaten angeschrieben, während sonst in der Direktansprache sehr gezielt einige wenige Personen angesprochen werden. Am Ende haben sich unter den direkt angesprochenen Personen nicht viele geeignete Bewerber gefunden, heißt es von den Stadtwerken. Eine Stellenbesetzung rein über die KI habe es nicht gegeben. Jedoch sei ein Bewerber über die KI angeschrieben worden, der

pioneer4BB

Veränderung einfach machen

(BS/Stefanie Klein/Dr. Franka Grünewald*) Als eines der ersten Bundesländer hat Brandenburg ein Hospitationsprogramm zwischen einem Ministerium, der Wirtschaft und gemeinnützigen Organisationen umgesetzt. Inspiriert von Work4Germany arbeiteten im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) drei interdisziplinäre Tandems über ein halbes Jahr an konkreten Projekten.

relevanten internen und externen Stellen wurden frühzeitig eingebunden und man einigte sich auf eine orts- und zeitflexible Zusammenarbeit, um eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts zu gewährleisten.

Gegenseitiger Perspektivwechsel

Diese Flexibilität und ein begleitendes Weiterbildungs- und Austauschprogramm bildeten den Rahmen für die Arbeit der Tandems an verschiedenen Projekten in den jeweiligen Referaten. Entstanden sind ein Leitfaden für die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsverfahren, ein überarbeiteter Personalgewinnungsprozess sowie Ansätze, um die Zusammenarbeit in einem Referatsteam strategischer und effizienter auszurichten. Durch den Blick von außen erhielten die Verwaltungsmitarbeitenden Impulse für eine andere Herangehensweise, während die Unternehmen die BlackBox “Verwaltung” und deren Herausforderungen besser verstehen lernten.

Im Alltag Raum schaffen Pioneer4BB schafft einen Experimentierraum und ist eine Plattform für den Austausch, sodass direkte Impulse für den

Interdisziplinäre Tandems entdecken im Hospitationsprogramm “pioneer4BB” gemeinsam neue Arbeitsweisen. Foto: BS/DigitalAgentur Brandenburg

Wandel hin zu einer lernenden, digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung entstehen und direkt in der Verwaltungsstruktur wirken konnten. Dies zeigt auch die begleitende Evaluation der DigitalAgentur Brandenburg (DABB), die als Kooperationspartnerin von Anfang an mit dabei war. Dabei lässt sich die wichtigste Erkenntnis aus dem Pilotdurchlauf

nicht mit Zahlen beschreiben: Pioneer4BB zeigt, dass Veränderung möglich ist und dass in kurzer Zeit praktische Lösungen entstehen können oder diese bereits vorhanden sind. Durch die Vernetzung und den Austausch ergeben sich neue Handlungsräume und die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin steigt, wenn entstandene Ideen umgesetzt werden.

Transformation? Einfach machen!

“Pioneer4BB ist die vielleicht beste Chance, schnell ins Tun zu kommen”, beschreibt Maria Anna Kehrer die größte Stärke des Programms: “Angesichts des drohenden Fachkräftemangels braucht es Lösungen, die am Kern und den wirklichen internen Bedarfen ansetzen und das kann pioneer4BB leisten. Für den nächsten Durchgang haben wir uns auf die Fahne geschrieben, den Dialog im Haus noch stärker in den Blick zu nehmen, damit das Programm einen noch größeren Mehrwert erzeugt.” Parallel dazu arbeitet die DigitalAgentur daran, den Transfer in andere Ressorts in Brandenburg sowie in Kommunen zu ermöglichen. “Wir stoßen natürlich häufig auf ähnliche Bedenken. Das Gute ist:

Für einen Großteil davon haben wir bereits Lösungen entwickelt. Und auch an Interessenten mangelt es nicht – weder im Ministerium noch in den Unternehmen. Am Ende kommt es vor allem auf die Führungskräfte an, die solche Ideen mittragen”, fasst Maria Anna Kehrer zusammen.

Gemeinsam statt im stillen Kämmerlein

Neben Studien, die den Mehrwert von Austauschprogrammen wie Work4Germany aufzeigen, wirkt auch der föderale Austausch bestärkend. Bereits zum Beginn von pioneer4BB suchte das MLUK den Kontakt zu anderen Bundesländern, von denen einige sich ebenfalls auf den Weg gemacht haben. Auch wenn sich die Ansätze vom Konzept her unterscheiden, stellen sich vielfach die gleichen Fragen. Dazu gehört auch die Herausforderung, das Programm langfristig aufzustellen und den Betrieb zu gewährleisten. Ein Austausch und das Teilen von Best Practices und vorhandenen Konzepten hat sich als sehr gewinnbringend herausgestellt. “Gemeinsam mit der DigitalAgentur schauen wir gerade, wie eine Verstetigung über die Häuser hinweg möglich wird und wie die Lernerfahrungen

sich zuvor bereits proaktiv auf die Vakanz beworben hatte.

Eine Frage der Ressourcen Grund für dieses ernüchternde Ergebnis könnten die Vakanzen gewesen sein. Es handelte sich hier um sehr spezielle Ausschreibungen für besondere Fachkräfte mit technischem Hintergrund. Monteure, Handwerker o. Ä. seien auf den Online-Portalen jedoch weniger zu finden und ein Einsatz von KI bei der Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften in diesem Fall daher wenig sinnvoll, so die Einschätzung vonseiten der Stadtwerke.

“Der Einsatz von KI kann bei einzelnen exponierten Vakanzen durchaus Sinn machen. Der Betreuungsaufwand ist recht hoch und die Erwartungshaltung der Kandidaten, was Reaktionszeit usw. betrifft, innerhalb einer durchschnittlichen Personalabteilung kaum realisierbar. Ebenso sind die Lizenzkosten diverser Anbieter sehr hoch und unflexibel”, heißt es.

Direktansprache wie auch der Einsatz von KI bei der Suche nach Fach- und Führungskräften verändern den Bewerbungsprozess. Sie helfen, geeignete Talente zu finden und können Personalverantwortliche entlasten. Gerade bei öffentlichen Arbeitgebern besteht noch viel Luft nach oben, wenn es darum geht, diese Möglichkeiten zu nutzen – auch wenn im Einzelfall abzuwägen bleibt, ob KI-Anwendungen bei der Suche von Talenten hilfreich sind. “Aus meiner Sicht kann der Einsatz von KI bei der Direktansprache einen Wettbewerbsvorteil darstellen”, zieht Keppeler ein Fazit aus der KISS-Studie. Auch andere empirische Studien, die sich mit KI-Anwendungen in Organisationen beschäftigten, kämen in Bezug auf Effizienzsteigerung durch KI sowie Aversion gegen diese zu ähnlichen Ergebnissen. Keppeler lädt ein, KI zu testen, z. B. auch mit wissenschaftlicher Begleitung, und den Einsatz auf Faktenbasis zu evaluieren – nicht nur im Personalbereich, sondern auch darüber hinaus.

weitergetragen werden können”, berichtet Maria Anna Kehrer. Rückblickend mündete die Pilotierung eines bis dahin völlig neuen Formats auch für Maria Anna Kehrer und ihr Team in einer sehr steilen Lernkurve. “Es war eine Reise durch verschiedene Welten, bei der engagierte Personen aufeinandertreffen, sich untereinander vernetzen und gemeinsam neue Arbeitsweisen entdecken. Wir hatten auch einige Hürden zu überwinden und mit dem Blick in die Zukunft würde ich mir wünschen, dass sich mehr Führungskräfte auf die Reise machen. Und erkennen, dass sie viel gewinnen, wenn sie ihren Mitarbeitenden die Chance geben, sich und neue Dinge auszuprobieren und in die eigene Organisation zu übertragen. Ich durfte das bei pioneer4BB tun und bin mir sicher – nur mit Mut und Eigenmotivation, ist Veränderung möglich!”

Sie möchten ein Programm initiieren und sich austauschen? Maria Anna Kehrer und ihr Team helfen: pioneer4bb@mluk.brandenburg.de

Weitere Informationen finden sich unter: https://mluk.brandenburg. de/mluk/de/aktuelles/ arbeiten-im-ministerium/ hospitationsprogramm oder: www.digital-agentur.de/ schwerpunkte/methodender-digitalen-transformation/ pioneer4bb-transfer

* Stefanie Klein ist Regionalleiterin bei der DABB. Dr. Franka Grünewald ist Bereichsleiterin für Methoden der digitalen Transformation bei der DABB.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 4 Aktuelles Öffentlicher
Dienst
“Es
(BS/Ann Kathrin Herweg) “Es gibt Trend zur Direktansprache – den USA, aber auch in Deutschland.” Dr. Florian Keppeler, Assistenzprofessor am Crown Prince Frederik Center for Public Leadership in Dänemark, beobachtet in der Personalgewinnung derzeit eine Abkehr vom Prinzip “ausschreiben und hoffen”. Statt traditioneller Prozesse, in denen sich Talente bewerben, suchen Arbeitgeber mehr und mehr proaktiv nach Fachund Führungskräften. Künstliche Intelligenz kann diese Suche vereinfachen – birgt aber gleichzeitig Risiken.

“Die Polizei und auch die Bundeswehr sind immer noch ein Spiegelbild der Gesellschaft”, diagnostiziert der Oberst der Reserve und Professor für Allgemeine Verwaltung an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NordrheinWestfalen (HSPV NRW Prof. Dr.) Patrick Sensburg. Analog zu Extremismus und Radikalisierungstendenzen in der breiten Bevölkerung seien derartige Haltungen deshalb auch in den Streitkräften zu erwarten. Allerdings dürfe man aus diesem Umstand kein generelles Extremismus-Problem rekurrieren. Nichtsdestotrotz gelte es, extremistische Tendenzen ernst zu nehmen. Deshalb bestünde eine hohe Wachsamkeit gegenüber extremistischen Bestrebungen in den Streitkräften. Folgerichtig macht Sensburg deutlich: “Wer Uniform trägt, muss mit seiner ganzen Persönlichkeit und seinem Verhalten unzweifelhaft deutlich machen, dass er für die freiheitlich demokratische Grundordnung einsteht.”

Null-Toleranz-Strategie

Mit der Novellierung des Bundesdisziplinarrechts (siehe Seite 3), würde sich auch das Verfahren zum Dienstausschluss von Soldatinnen und Soldaten, die an extremistischen Umtrieben beteiligt seien, bedeutend wandeln. Der Oberst der Reserve steht konsequenteren Maßnahmen offen gegenüber. “Aus meiner Sicht sind die Konsequenzen bei erkannten Extremisten noch nicht hart genug.

Entlassung ohne Gerichtsverfahren

Reform soldatenrechtlicher Vorschriften soll Verfahren beschleunigen (BS/jb) Seit Jahren verpflichtet sich die Truppe zu einer Null-Toleranz-Strategie bei Extremismus, dennoch werden immer wieder Vorfälle publik. Kann dem durch einen neuen Entlassungsstandard Einhalt geboten werden?

Bundeswehr, noch erfolgreicher gegen Extremismus in den eigenen Reihen zu ermitteln.

Kompetent und sensibel

Einzelfälle dürfen nicht den Ruf von tausenden treu dienenden Sicherheitskräften beschädigen”, so Sensburg Diese Bemühungen reihen sich in einen Maßnahmenkatalog ein, welchen sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unter dem Stichwort Null-Toleranz-Strategie selbst auferlegt hat. Seit 2017 müssen sich angehende Soldatinnen und Soldaten einer Einstellungsprü-

fung unterziehen. Personen, die aufgrund von Extremismus oder Gewaltdelikten bereits behördlich in Erscheinung getreten sind, ist der Weg in die Bundeswehr versperrt.

Zwei Jahre später richtete das BMVg eine zentrale Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfE) ein. Ihr Auftrag ist es, der Leitung des Ministeriums und der Öffentlichkeit ein möglichst vollständiges Lagebild

Mit fünf Punkten zu mehr Schutz?

Kritik am KRITIS-Dachgesetz (BS/bk) Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine, den Sabotageakten gegen die Deutsche Bahn und dem immer noch nicht geklärten Anschlag auf die Ostsee-Pipeline Nord Stream steht das Thema Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oben auf der Tagesordnung. Nun hat die Bundesregierung die Eckpunkte für ein KRITIS-Dachgesetz beschlossen, welches den physischen Schutz in den Mittelpunkt stellt. Expertinnen und Experten zeigen sich zwar erfreut, dass das Thema angegangen wird, dennoch gebe es einige Punkte, die mangelhaft seien.

“Wir müssen die Krisenresilienz in allen Bereichen stärken. Deshalb schaffen wir mit dem KRITIS-Dachgesetz erstmals eine bundesgesetzliche Regelung zum physischen Schutz Kritischer In-frastrukturen”, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu dem Papier. Das Gesetz hat fünf Ziele. Die Ziele umfassen: 1. KRITIS klar identifizieren, 2. Bedrohungslage und Risiken besser erkennen, 3. Schutzniveau verbindlich erhöhen, 4. Störungen des Gesamtsystems erkennen und beheben und 5. einen institutionellen Rahmen schaffen.

Warum mehrmals definieren?

So soll die bestehende Bestimmung, was zu KRITIS gehört, ergänzt und eine genaue Definition durchgeführt werden. Dr. HansWalter Borries, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSKI), wundert sich über diesen Punkt: “Es gibt von BBK, BSI und den Ländern schon Definitionen von KRITIS. Warum wird es als wichtigster Punkt betrachtet, diese abermals zu definieren?” Zudem fragt er sich, warum der neue Sektor “Siedlungsabfallentsorgung” nicht genannt wurde. Vorfälle sollen im Rahmen eines einzuführenden “zentralen Störungs-Monitorings” gemeldet werden. Auch das sieht das Eckpunktepapier vor. Daraus soll ein Gesamtüberblick über eventuelle physische Schwachstellen beim Schutz von KRITIS ermöglicht werden. Manuel Atug, Sprecher der AG KRITIS, kritisiert in einem Deutschlandfunk-Interview, dass bei der Erstellung des Eckpunktepapiers keine zivilgesellschaftlichen Akteure miteingebunden worden sei, obwohl dies im Koalitionsvertrag angekündigt worden sei. Zudem befürchtet er, dass

durch die Erstellung eines weiteren Lagebilds ein weiterer “Stuhlkreis” aufgemacht worden sei und es zu einer Verantwortungsdiffusion kommen könne. Es müsse auch geklärt werden, wie die Länder miteingebunden würden, die für den Katastrophenschutz zuständig seien. Dem kann sich Borries anschließen. Er macht sich dafür stark, dass das “KRITIS-Lagebild” in ein bestehendes Lagebild eingearbeitet werden sollte. So gebe es weniger Schnittstellen, an denen Informationen verloren gehen könnten.

Es braucht mehr als nur Papier Des Weiteren sieht das Eckpunktepapier die Durchführung von regelmäßigen Risikobewertungen und Mindestvorgaben für Betreiber von KRITIS für den Bereich der physischen Sicherheit vor. Borries sieht dabei die Gefahr, dass mit den Risikoanalysen nur mehr Papier produziert werde. “Diese werden aus Kostengründen und Bequemlichkeit eventuell nicht umgesetzt. Zurzeit werden Sicherheitskonzepte z. B. beim Arbeitsschutz oder IT-Sicherheit nicht vollständig umgesetzt. Hier wäre eine gesetzliche Konsequenz zur Umsetzung im KRITIS-Dachgesetz sinnvoll.”

Schlussendlich soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur “übergreifenden zuständigen Behörde für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ausgebaut”werden. Dies sei zu begrüßen, sagt der stellvertretende BSKI-Vorsitzende. “Wichtig wären ein Ausbau und eine klare Definition zur Zusammenarbeit von BBK und dem BSI, welches insgesamt ausgebaut werden sollte, um Kohärenz beim Cyber-Schutz und beim physischen Schutz von Kritischen Infrastrukturen zu erreichen.”

Atug bemängelt insgesamt, dass das Eckpunktepapier nicht das liefere, was gebraucht werde. Er befürchtet, dass viel CompliancePapier und viel Bürokratie produziert würden. Daraus entstünden aber wenige konkrete Maßnahmen.

Wenn das Dachgesetz wirklich zum Schutz von KRITIS beitragen soll, erwartet er mehr als eine Identifikation und eine Einführung von einheitlichen Mindestvorgaben. Es kommt etwas auf die Betreiber zu

Etwas wohlwollender betrachtet Borries das Eckpunktepapier in der Gesamtschau: “Die Grundidee ist gut, aber es gilt zu schauen, wie konkret das Gesetz wird und wie umsetzbar es sein wird. Wahrscheinlich wird die Umsetzung viele Fachleute in den aufgeführten KRITIS-Sektoren benötigen, die sich mit dem neuen Aufgabenbereich auch verstärkt um die physische Sicherheit der Unternehmen kümmern. Vermutlich werden viele neue Dokumente/Konzepte entstehen, die und nicht umgesetzt werden, wie es jetzt schon der Fall ist. Da sollte der Gesetzgeber gegensteuern und die konsequente Umsetzung unter einer Fristsetzung (zum Stichtag x) fordern.”

Generell sieht Borries bei der Einführung eines Dachgesetzes viel auf die kommunalen Unternehmen zukommen. “Ich vermute, dass die Unternehmen gerade in der Anfangszeit sehr zu kämpfen haben. Vielleicht wissen die Unternehmen nicht, dass sie KRITIS-Sektor bzw. ein KRITIS-Betreiber sind bzw. geworden sind. Dann müssen sie sehr schnell eine Risikoanalyse und ein Notfallkonzept vorweisen. Woher die zuständigen Fachkräfte kommen sollen, die im Unternehmen Ansprechpartner und Verantwortlicher für Notfälle sein sollen, bleibt mir auch ein Rätsel.”

von den extremistischen Bestrebungen in der Bundeswehr zu zeichnen. Ein Blick in die so gewonnenen Daten offenbart eine kontinuierliche Steigerung der Meldezahlen in den letzten Jahren. Im Berichtsjahr 2021 wurde in insgesamt 1.452 Verdachtsfällen gegen mutmaßliche Extremisten ermittelt. Dabei wurden 688 Fälle neu aufgenommen. 2020 wurden noch 574 Fälle neu aufgenommen. Auch die Anzahl der erkannten Extremisten stieg im Vergleich zum Vorjahr 2021 um vier Personen auf elf an. Die Bedeutung des Themas wird anhand dieses Umstandes offenbar. Daher weitete das BMVg die Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsüberprüfung zum 01.10.2022 auf Reservisten aus. Darüber hinaus intensivierte und erweiterte das Ministerium die Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen zum selben Datum.

Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Dr. Eva Högl, mahnt darüber hinaus an, die Verfahren – ob dienstrechtlich oder strafrechtlich – zu beschleunigen. Besonders bei den Truppendienstgerichten zögen sich die Verfahren bisweilen über Jahre. Es sei deshalb angezeigt, die Stellen mit dem nötigen Personal auszustatten. Rund ein Viertel der Richterstellen sei nicht besetzt. Auch die Wehrdisziplinaranwaltschaft, welche die Verfahren führe, müsse personell besser ausgestattet werden.

Des Weiteren kündigt das BMVg an, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) personell aufzubauen. Die zusätzlichen personellen Mittel sollen der Ermittlungsarbeit und der Zerschlagung etwaiger rechtsextremer Netzwerke dienen. Auf diese Weise ertüchtige man die

Praktische Digitalisierung

Zwar verneint Sensburg, sowohl ein kulturelles als auch ein strukturelles Extremismus-Problem innerhalb der Sicherheitsbehörden, er mahnt aber an, dass aus dem notwendigen Teamgeist keine Schweigekultur erwachsen dürfe. Folgerichtig verlangt er, bereits bei der Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten gegen Extremismus zu sensibilisieren. Auch die Wehrbeauftragte pocht auf den Ausbau bildungspolitischer Kompetenzen. “Die politische Bildung muss ganz oben auf der Tagesordnung stehen, denn hier hat die Bundeswehr die Chance, Rechtsextremismus zu erkennen und entgegenzuwirken.”

Das BMVg teilt diese Ansicht. Insbesondere die Disziplinarvorgesetzten nimmt es in die Pflicht, extremistische Tendenzen zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Seminare, Fortbildungen und Unterricht in politischer Bildung erachtet das Ministerium als geeignete Mittel, um die Wahrnehmung sowie die Resilienz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf Extremismus zu schärfen.

Vernetzt denken, vernetzt arbeiten

Digitale Kollaborationstools werden in der Arbeitswelt immer wichtiger. Große Organisationen – egal ob in der Verwaltung, der Wirtschaft oder bei den Streitkräften – können aber einige der bekannten Tools aufgrund von Sicherheitsrisiken nicht nutzen. Gemeinsam mit der Bundeswehr entwickelt die BWI geeignete Lösungen für eine bessere digitale Zusammenarbeit. Und liefert so einen wichtigen Beitrag für den Fortschritt und zur Modernisierung des Staates.

Aufgrund von Homeoffice, flexiblen Arbeitsmodellen und mobilen Endgeräten wird die Arbeitswelt immer dezentraler und digitalisierter. Gleichzeitig entwickeln sich vernetztes Denken und neue, bereichsübergreifende Formen der Zusammenarbeit zu wesentlichen Erfolgsfaktoren. Einheitliche und intuitiv bedienbare Kollaborationstools und -plattformen gewinnen daher immer stärker an Bedeutung. Als Digitalisierungspartner und Innovationstreiber der Bundeswehr entwickelt die BWI sichere und souveräne Lösungen, mit denen die Streitkräfte ihre Angehörigen ortsunabhängig miteinander vernetzen können. Dabei betrachten wir etablierte Standards und entwickeln für die besonderen Anforderungen der Bundeswehr passgenaue Anwendungen.

Groupware Bw: Gemeinsame Plattform ersetzt Insellösungen

Der Kollegin fix ein paar Infos per Chat schicken, mit dem Kollegen Dateien teilen oder Online-Meetings mit geteiltem Bildschirm abhalten – bis vor Kurzem war das für Angehörige der Truppe noch nicht so einfach, da sie etablierte Kollaborationstools aus Sicherheitsgründen nicht nutzen konnten. Deshalb hat die BWI als IT-Systemhaus der Bundeswehr “Groupware Bw” entwickelt. Die Plattform lässt sich von jedem beliebigen Ort nutzen und verknüpft Anwendungen wie Outlook, Sharepoint oder Jabber medienbruchfrei miteinander. An die Stelle von Einzellösungen und -prozessen rückt damit eine einheitliche Kollaborationsplattform. Sie öffnet

den rund 190.000 Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesverteidigungsministeriums ein großes Potenzial für vereinfachte Arbeits- und Verwaltungsabläufe und insgesamt mehr Übersicht im Informations- und Datendschungel.

BwMessenger: Sicher über das Smartphone kommunizieren

Auch die schnelle Kommunikation per Smartphone gestaltete sich in der Bundeswehr in der Vergangenheit mitunter schwierig: Wegen Sicherheitsrisiken können die MessengerDienste der Marktführer nicht verwendet werden. Daher hat die BWI eine sichere Chat-Lösung für die Bundeswehr entwickelt – den BwMessenger. Er basiert auf dem Open-SourceProtokollstandard Matrix und wird auf BWI-eigener IT-Infrastruktur betrieben. Dadurch ist er vollkommen souverän und erfüllt alle relevanten Sicherheitsvorschriften – selbst Inhalte der Klassifizierung “Verschlusssachen – nur für den Dienstgebrauch” können über den Messenger versendet werden. Etwa 85.000 Nutzer/innen verwenden derzeit den BwMessenger auf dienstlichen Computern, Smartphones oder Tablets, aber auch auf privaten Endgeräten. Und im kommenden Jahr stellen wir das Tool in angepasster Form als BundesMessenger öffentlichen Anwendern wie Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung. Per Avatar ins virtuelle Meeting

Gemeinsam mit der Luftwaffe haben wir darüber hinaus den Einsatz von Virtual Reality (VR) für die Planung, Vor- und

Nachbereitung von Einsätzen untersucht. Hintergrund: Bei der Planung größerer Missionen müssen Pilot(inn)en und Befehlshabende für Lagebesprechungen und Einsatzplanungen persönlich zusammenkommen, befinden sich aber oft an unterschiedlichen Standorten. Aufgrund fehlender Interaktionsmöglichkeiten können Videokonferenzen den Austausch vor Ort nicht ersetzen. Bei der Virtual-Reality-Lösung “VR Lage” kommen die Teilnehmenden in einem virtuellen Raum zusammen, um die Mission gemeinsam bis ins letzte Detail zu planen. Sie können über Avatare gestikulieren und so miteinander interagieren, als wären sie gemeinsam in einem physischen Raum. Hierbei hat unsere Innovationseinheit BWI innoX im Übrigen echte Pionierarbeit geleistet und zum ersten Mal im militärischen Kontext einen Sprachassistenten im VR-Raum eingesetzt. Die drei Beispiele zeigen, dass bei der Entwicklung von Kollaborationstools nicht nur die Bedarfe der Nutzer/-innen betrachtet werden müssen, sondern auch eine intuitive Bedienung wichtig für die Akzeptanz und Nutzbarkeit ist. Deshalb orientiert sich die BWI bei der Entwicklung an Funktionalitäten und Logiken, die aus der privaten Nutzung von Messengerdiensten, VRAnwendungen und Ähnlichem bekannt sind. Denn je einfacher die Benutzung ist, desto wahrscheinlicher ist die Anwendung. Dies gilt nicht nur für die Bundeswehr, sondern auch für die staatlichen Organisationen, da dort der Bedarf an übergreifender Zusammenarbeit, Sicherheit und Funktionalität ähnlich gelagert ist.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 5 Bund
Angehende Soldatinnen und Soldaten schwören ihren Eid auf die Verfassung, dennoch tragen einzelne Kameradinnen und Kameraden deren Werte nicht im Herzen. Foto: BS/ Bundeswehr, Sebastian Wilke von Martin Kaloudis Martin Kaloudis ist Chief Executive Officer (CEO) und Vorsitzender der Geschäftsführung der BWI GmbH, des IT-Systemhauses der Bundeswehr. Foto: BS/BWI

MELDUNGEN

Digitalstrategie für Schleswig-Holstein

(BS/lma) Ein neuer Vorsatz für 2023: Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich vorgenommen, in diesem Jahr eine ministeriumsübergreifende Digitalstrategie aufzusetzen.

Daneben solle es ein Digitalisierungsprogramm 3.0 geben, teilt die zuständige Staatskanzlei mit. Diese soll als Basis für die Umsetzung der Strategie fungieren. Für das Programm kalkuliert die Landesregierung zehn Millionen Euro ein.

Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU), der gleichzeitig Chef der Staatskanzlei ist, betont, für die Digitalisierung brauche es eine klare Vision. Die digitale Transformation sei eine Querschnittsaufgabe und müsse in allen politischen Bereichen mitgedacht werden. “Der Gestaltungsauftrag erfasst daher alle Ressorts und al le staatlichen Ebenen.” Dazu will sich der Minister auch auf die technischen Innovationen, welche die Digitalisierung mit sich bringt, fokussieren. Beispielsweise sollen Künstliche Intelligenz, die Nutzung von Daten und vollständig digitale Prozesse dazu beitragen,

aus Schleswig-Holstein ein klimaneutrales Industrieland zu machen. Insgesamt wolle man eine Vorreiterrolle einnehmen. “In den nächsten Jahren werden wir daher entlang festgelegter digitalpolitischer Leitlinien Grundsatzent scheidungen vorantreiben, die maßgeblich beeinflussen, wie das Land SchleswigHolstein in der Digitalisierung aufgestellt sein wird”, so der Minister weiter. Die Strategie, die nun entwickelt werde, könne man bei Bedarf nachjustieren. Sie soll maßnahmenorientiert gestaltet werden und im Sommer dieses Jahres finalisiert sein. Impulse für konkrete Umsetzungsprojekte sollen gesetzt werden.

Das parallel aufgesetzte Digitalisierungsprogramm 3.0 wird für die Jahre 2023 und 2024 gelten, erklärt Schrödter “Wir schaffen damit die Voraussetzungen, die Digitalstrategie durch konkrete Projekte zu operationalisieren und umzusetzen.”

Er kündigt an, dass konkrete Projekte noch im ersten Quartal ausgewählt werden sollen. Diese müssen sich konsequent entlang des Digitalstrategieprozesses ausrichten.

Brandenburg: 438 Tonnen Kampfmittel 2022

(BS/bk) Gegenüber dem Vorjahreszeitraum wurden in Brandenburg 2022 gut ein Drittel mehr Kampfmittel gefunden. Dies teilt der Kampfmi ttel beseitigungsdienst (KMBD) in seiner vorläufigen Bilanz mit. In dem nun beendeten Jahr entdeckten die Kampfmittelräumer rund 438 Tonnen Kampfmittel. Insgesamt konnten 347 Hektar Landesfläche aus dem Kampfmittelverdacht entlassen werden.

Die erhöhten Zahlen hingen mit den hohen Kampfmittelfunden bei Einzelmaßnahmen wie zum B ei spiel der Beräumung von Sprengtrichtern in Hohenleipisch (Landkreis Elbe-Elster) zusammen. Unter den knapp 440 Tonnen Kampfmitteln befanden sich circa 3.200 Stück Nahkampfmittel, 800 Stück Minen, 37.000 Stück Granaten, 800 Stück Brandbomben, 140 Stück Sprengbomben über fünf Kilogramm, 11.400 Stück Panzerabwehrraketen/Raketen, 7.500 Stück Waffen/Waffenteile sowie 578.000 Stück Handwaffenmunition.

Zudem hat der KMBD bis zum 30.11.2022 über 5.300 Anfragen von Grundstückseigentü -

merinnen und -eigentümern auf Kampfmittelbelastung bearbeitet.

Der Dienst wurde zu über 2.000 Zufallsfunden im Rahmen der Gefahrenabwehr gerufen.

Die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung in Brandenburg betrugen bi s Ende November 2022 insgesamt 13,9 Millionen Euro. Davon entfielen 7,7 Millionen Euro auf die Beseitigung von Kampfmitteln und 6,2 Millionen Euro auf Personal- und Sachkosten.

“Brandenburg weist nach wie vor den höchsten Anteil an Kampfmittelverdachtsflächen aller Bundesländer auf. Unser Land wird noch für Generationen mit dieser explosiven Last der Vergangenheit leben müssen”, erklärte dazu Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU). Erfreulich sei jedoch, dass in diesem Jahr kein Kampfmittelräumer bei der Arbeit verletzt worden sei.

Noch immer stehen ci rca 585.000 Hektar der Fläche des Landes unter Kampfmittelverdacht. Lokale Schwerpunkte sind neben Oranienburg auch Potsdam, die Oder-Neiße-Linie und der Bereich südlich Berlins.

Wechsel bei der Glücksspielaufsicht

(BS/sr) Mit dem Jahreswechsel stand auch ein Wechsel in der Glücksspielaufsicht an. Seit dem ersten Januar übt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ihre vollständigen Aufgaben aus. Eine symbolische Übergabe von Akten durch das Glücksspielkollegium fand bereits im Dezember mit der letzten Sit zung des Kollegiums statt. Damit trägt die GGL mit Sitz in Halle (Saale) nun die Verantwortung für die Regulierung des Online-Glücksspielmarktes.

Dazu GGL-Vorstand R ona ld Benter: „Mit diesem Schritt ist ein wichtiger Meilenstein des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erreicht. Durch die Bündelung der Kompetenzen in der GGL wird die Regulierung des Online-Glücksspielmarktes auf eine neue Stufe gehoben.

“ Wi r sind startklar”, ergänzt Benters Vorstandskollege Benjamin Schwanke . “Wir haben die entsprechenden Strukturen und Prozesse aufgebaut, um ab 01. 01. 2023 den Online-Glücksspielmarkt wirksam zu regulieren. Dabei können wir auf der Erfahrung des Glücksspielkol-

legiums und der Expertise in den Ländern aufbauen, wofür wir sehr dankbar sind.”

Zusätzlich erhält die GGL mit der Übernahme der Aufgaben noch einmal personelle Verstärkung. 20 gut eingearbeitete Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt gehen nun fest in den Kader der neuen Behörde über. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund, dass ihre vorherigen Aufgaben nun von der GGL übernommen werden, sinnvoll und sorge für eine effektive Fortsetzung der Aufgaben. Die Kombination von mehreren zuvor getrennt ausgeführten Aufsichts- und Regulierungsinstrumenten in der neuen B e hö rde kann die Effektivität derselben nochmals verbessern. Ein Ansatz, der bereits bei der Übernahme der ersten Aufgaben im Juni verfolgt wurde.

Die Behörde ist nach eigenen Aussagen also gut aufgestellt, um die aufkommenden Herausforderungen zu bewältigen. Ein erstes Fazit zum aktuellen Stand des Glücksspielmarktes und der Arbeit der Behörde wird es dann zum Ende des Jahres geben.

PLX – Die Kooperation

Polizeiliches Programm P20 in Berlin

(BS/Gritt Bauschke*) Die Zeiten von Klemmbrett und Kugelschreiber am Tatort sind vorbei. Der Polizist oder die Polizeibeamtin

Düsseldorf spricht alle wichtigen Informationen in die Notizbuch-App auf dem Handy. Die Polizistin oder der Polizist

übermittelt die Strafanzeige digital an das Landeskriminalamt (LKA) im Stadtzentrum. Dort kann sofort damit weitergearbeitet werden – ohne auf Papier zu warten oder etwas abzutippen.

Der oder die Analysierende in der Fachdienststelle sucht in Sekundenschnelle mit nur einer Abfrage in unterschiedlichen Systemen nach vergleichbaren Taten und bekommt zeitgleich Informationen aus dem bundesweiten Fahndungsbestand. Die Tatortermittelnden sichern Beweismittel und erfassen sie einmalig im System. Die Kriminaltechnikerin oder der Kriminaltechniker im Labor sowie der Verwaltungsbeamte oder die Verwaltungsbeamtin in der Asservatenstelle erkennen beim Scannen des Barcodes sofort, um welches Beweismittel es sich handelt, wer es gesichert hat, wie der Untersuchungsauftrag lautet und wo es gelagert wird.

Für viele mögen das Zukunftsvisionen sein – PLX bietet diese Möglichkeiten schon heute und entwickelt sie kontinuierlich weiter. Deshalb gehört PLX zu einem der drei InterimsVorgangsbearbeitungssysteme (iVBS) im Programm P20. Auf dem Weg zum bundesweit

für PLX – Die Kooperation gab der Abteilungsleiter Polizei und Feuerwehr der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, Klaus Zuch, im August vergangenen Jahres in der Bundeshauptstadt. Neben Vertreterinnen und Vertretern

rung des PLX-Systemlieferanten T-Systems Information Services GmbH (IFS) vor Ort.

Ganzheitliche IT-Lösung PLX – in Berlin besser bekannt als POLIKS, in Nordrhein-Westfalen als ViVA – ist mehr als nur ein Vorgangsbearbeitungssystem. Durch die Integration verschiedener Funktionalitäten und die modulare Struktur ist es eine ganzheitliche IT-Lösung für moderne Polizeiarbeit. Asservate und Spuren werden mit PLX digital verwaltet und Strafakten als E-Akten an die Justiz versendet, ohne dass ein weiteres Dokumentenmanagementsystem notwendig ist. Auch weitere zusätzliche Tools sind nicht mehr erforderlich. Schon bald wird in den vier Länderpolizeien und dem ZKA mit PLX gearbeitet. Die daraus resultierenden starken Synergien und innovativen Impulse sind vielversprechend und zukunftsweisend.

gründet, welche den Wechsel der Vorgangs bearbeitungssysteme vorbereiten und unterstützen sollen.

Etappenlauf zum Ziel

einheitlichen Informationsmanagement haben sich die Polizeien Berlins, Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Nordrhein-Westfalens sowie das Zollkriminalamt (ZKA) als Partner zusammengeschlossen. Sie bilden nunmehr PLX – Die Kooperation. Den offiziellen Startschuss

der jeweiligen Innenministerien und des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) waren auch der Brandenburger Polizeipräsident Oliver Stepien und der Polizeivizepräsident der Polizei Berlin, Marco Langner, sowie alle Programm- und Projektverantwortlichen und die Geschäftsfüh-

Die Entscheidungen für PLX f i elen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und beim Zoll schon Ende 2021. Seitdem wurden bei allen fünf Kooperationspartnern Einführungsprojekte eingerichtet, Expertinnen und Expe r ten geschult und themenbezogene Netzwerke ge-

Der ambitionierte Zeitplan für die Umsetzung ist allen bewusst. Gemäß Beschlusslage des Verwaltungsrates Polizei-IT-Fonds muss die Einführung eines iVBS bei allen Programmteilnehmenden bis spätestens 2024 gestartet und der Umstieg bis 2028 abgeschlossen sein. Das ist zwingende Voraussetzung, um sich gemeinsam dem Zielbild des Programms P20 zu nähern. Denn für den Aufbau des P20-Datenhauses müssen nicht nur sprichwörtlich noch einige Leitungen verlegt und Anschlüsse korrekt montiert werden, bevor es zur Schlüsselübergabe an die Anwendenden und zum Umzug kommen kann. Die fünf Kooperationspartner arbeiten für dieses Ziel mit Hochdruck über Landesgrenzen hinweg zusammen. Sie leisten mit der Fortentwicklung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems PLX im Rahmen des Programms P20 gemeinsam ihren Beitrag zur Polizeidigitalisierung.

* Gritt Bauschke ist Berliner Programmleiterin P20.

Iris2, Hessen und Baden-Württemberg

Satellitenkommunikation für BOS und für den ländlichen Raum? (BS/Benjamin Hilbricht) Mit 2,4 Milliarden Euro fördert die Europäische Union (EU) in den nächsten vier Jahren den Aufbau eines Satellitenkommunikationsnetzes. Hessen und Baden-Württemberg, aber auch die deutsche Industrie wollen von dem Projekt profitieren.

Iris2 heißt das Projekt. Das steht für “Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität und Sicherheit durch Satelliten”. Ziel ist, dass die europäische Raumfahrtagentur EAS genügend Satelliten in den erdnahen Orbit schießt, um eine sichere Breitbandversorgung per Satellit zu gewährleisten. Damit will die EU eine Infrastruktur aufbauen, die bei einem Ausfall der Kabel und Funkmasten die Kommunikation aufrecht erhalten kann.

Die EU verfolgt dabei zwei strategische Ziele. Einerseits will sie die Abhängigkeit von amerikanischen Anbietern reduzieren. Iris2 ähnelt der Technologie von Starlink, das dem Tesla-Gründer Elon Musk gehört. Andererseits sind die erdnahen Orbits schon ziemlich voll mit nichteuropäischen Satelliten. Solange es noch geht, möchte sich die EU also die guten Plätze reservieren.

Anschluss für den ländlichen Raum

Hessen und Baden-Württemberg sehen in dem Projekt Chancen. Die hessische Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus betont die Bedeutung für die krisensi-

chere Kommunikation von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Der Blackout – ein flächendeckender und über mehrere Tage anhaltender Stromausfall – sei nicht weit weg. Wie man im Ahrtal gesehen habe, könne die Kommunikation dann nur noch per Satellit aufrechterhalten werden.

Doch sie und ihr Kollege, Ministerialdirektor Stefan Krebs der CIO/CDO von Baden-Württemberg, kooperieren noch aus einem anderen Grund. “In BadenWürttemberg haben wir frühzeitig erkannt, welches Potenzial sich hinter der Satellitenkommunikation für eine flächendeckende Breitband- und Mobilfunkversorgung verbirgt”, sagt der CIO. Natürlich sei Glasfaser die erste Wahl. Doch Satellitenkommunikation solle “in den am stärksten unterversorgten Gebieten eine schnelle und praktikable Übergangslösung schaffen. Ziel ist es, dass die Menschen im Land überall die gleichen Chancen auf gigabitfähige Netze haben.” Auch in Hessen findet diese Idee Anklang. Aber wird Satellitenkommunikation einmal die Glasfaser ersetzen? Industrievertreterinnen

und -vertreter sind sich uneins. Von einer “disruptiven Technologie” spricht Stefan Wachter vom Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI). Die Situation erinnere ihn an den Beginn der Elektromobilität. Industrie und Politik sollten sich auf eine grundlegende Veränderung der Kommunikationsinfrastruktur einstellen. Dagegen sieht Hubert Einetter, der Geschäftsführer der Gesat GmbH, die Technologie lediglich als Ergänzung zur traditionellen Versorgung. Die Gesat bietet selbst Satellitenkommunikation an. Nick Kriegeskotte vom Verband der Digitalwirtschaft Bitkom, stimmt ihm zu. Satellitenkommunikation stelle keine Disruption dar.

Markus Schneider von der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) steht gerade vor den Verhandlungen zum Aufbau einer Satellitenkommunikation für die niedersächsische Polizei. Die Polizei wolle dieses Breitband als eine Redundanz für Katastrophenlagen nutzen. Aber auch bei lokalen Großlagen wie Festivals wolle sie auf Satelliten ausweichen können, falls der Mobilfunk überlastet sei. Dass Satelliten-

kommunikation die Anforderungen der Polizei erfülle, sei in Labor und Praxis getestet worden. Jetzt müsse sich zeigen, ob die Polizei und der einzige Bieter sich im Verhandlungsverfahren auf einen Vertrag einigen könnten. Deutschlands Weltraumindustrie zeigt sich ebenso erfreut über Iris2 wie über das Interesse aus Hessen und Baden-Württemberg. Denn Satelliten müssten ins All gebracht werden, betont Sabine von der Recke, die im Vorstand der OHB Systems AG, eines Bremer Raumfahrtunternehmens, ist. Aber sie weist auch darauf hin, dass Frankreich dem Projekt deutlich mehr Geld zur Verfügung stelle als Deutschland. Zudem sei die französische Industriepolitik eher auf die Beauftragung heimischer Unternehmen hin ausgelegt als die deutsche. Zwar fördere Deutschland Studiengänge und Start Ups mit Raumfahrtbezug, aber was das Ökosystem noch bräuchte, seien staatliche Aufträge. Auf den Einwand, dass das Vergaberecht nicht auf Start Ups ausgelegt sei, sagt die ausgebildete Politikwissenschaftlerin: “Das Vergaberecht kann man ändern, wenn man will.”

Behörden Spiegel / Januar 2023
in vom Abschnitt am Stadtrand von Berlin
Seite 6 Bund/Länder
PLX – Die Kooperation feierte im August 2022 den Auftakt ihrer Zusammenarbeit. Die Projektleitenden der iVBS-Einführungsprojekte (v. l. n. r.: Nicolas Walton, Saskia Strehlau, Felix Michaelis, Gregor Böhme, Michael Düing) erhielten im Rahmen einer symbolischen Übergabe den PLX-Schlüssel. Fotos: BS/Polizei Berlin

Dabei ist die grundsätzliche Funktion eines Sondervermögens wohlüberlegt: Bestimmte Aufgaben können hier effizienter finanziert und erfüllt werden. Da ein Sondervermögen außerhalb des Kernhaushalts liegt und somit eine Ausnahme der Einheit des Haushalts stellt, gelten bei der Errichtung strenge Maßstäbe und Vorgaben.

Aktuell existieren 27 Sondervermögen, von denen viele erst innerhalb der letzten Jahre eingerichtet worden sind. Oftmals erfüllen sie die strengen Auflagen nicht und sind zudem wenig rentabel. Daher verletzen sie aus Sicht des BRH die Haushaltsgrundsätze von Wahrheit, Fälligkeit und Jährlichkeit. Hauptkritikpunkt ist hier der zeitliche Abstand zwischen geplanter finanzieller Belastung und tatsächlicher Umsetzung aus dem Bundeshaushalt. Zweiter Nachtragshaushalt 2021

Im aktuellen Bericht des BRH wird vor allem der zweite Nachtragshaushalt 2021 bemängelt. In diesem ist festgelegt worden, dass bisher nicht benötigte Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds (EKF) fließen sollen, der zusätzlichen Programmausgaben zur Förderung von umweltschonender, zuverlässiger und bezahlbarer Ener -

Sonderfall Sondervermögen?

Bundesrechnungshof kritisiert Nachtragshaushalt

(BS/Marlies Vossebrecker) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat bei der Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Jahr 2021 keine bedeutsamen Abweichungen zwischen den Beträgen aus Rechnungen und Buchhaltung festgestellt. Auch wenn dies ebenfalls für die Sondervermögen gilt, so kritisiert der BRH deren Verwendung massiv und bemängelt in diesem Zusammenhang insbesondere den zweiten Nachtragshaushalt 2021.

gieversorgung sowie dem Klimaschutz dient. Außerdem ist im zweiten Nachtragshaushalt eine Änderung der Schuldenregel bezüglich Sondervermögen bei der Buchungspraxis beschlossen worden, welche die Berechnung von Nettokreditaufnahmen festlegt: Zuweisungen aus dem Kernhaushalt an Sondervermögen werden nun berücksichtigt. Dank dieser Änderung werden fortan Zuweisungen des Bundes an Sondervermögen auf Zuweisungen auf die Kreditermächtigungen der Schuldenregel angerechnet. Hierdurch wird nach Auffassung des BRH eine Förderung von verfassungsrechtlich probl ematischen Rücklagen innerhalb von Sondervermögen begünstigt. Darüber hinaus werden auf diese Art auch Spielräume für weitere Kreditaufnahmen geschaffen, wie es sich laut BRH schon im Jahr 2021 gezeigt hat – der Bund hat die Ausnahmeregeln zur Schuldenregel in diesem Zeitraum

überm äßi g beansprucht, um auf diese Weise solche Spielräume zu schaffen.

Verstöße gegen Haushaltsgrundsätze Neben den bereits genannten Kritikpunkten hat der BRH weitere verfassungsrechtliche Zweifel am zweiten Nachtragshaushalt. Er mahnt mehrfache Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze an: Nicht nur sollen vorhandene Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2021 aufbewahrt werden, um die Möglichkeiten weiterer Kreditfinanzierungen zu erweitern. So konnte etwa ein neues “Sondervermögen Bundeswehr” in Höhe von 100 Milliarden Euro eingerichtet werden. Der wahre Zweck solcher Sondervermögen ist es jedoch laut BRH, Kreditermächtigungen auf unbestimmte Zeit ablagern zu können. Auch die Geldzuweisung an den EKF stuft der BRH als fragwürdige Maßnahme ein: Der Klimawandel stelle kei -

Steuervollzug in Zeiten der Digitalisierung

Potenzielle Einsatzbereiche Künstlicher Intelligenz im Überblick (BS/Prof. Christoph Schmidt) Dem Steuervollzugsauftrag stehen wesentlich geänderte Rahmenbedingungen gegenüber. Von innen erschweren Personaleinsparungen und steigende Fallzahlen die behördliche Auftragserfüllung. Von außen wirken das sich aufgrund der Globalisierung und Digitalisierung stark gewandelte Wirtschaftsleben sowie die damit einhergehenden komplexer werdenden Lebenssachverhalte und Steuerrechtsnormen ein. Die Finanzverwaltungen stehen vor der Frage, wie der Steuervollzug effizienter bewältigt werden kann.

Bisher wurde die Thematik der Künstlichen Intelligenz stärker von privaten Unternehmen als von der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben. Allmählich ist sie jedoch auch in den Fokus staatlichen Handelns ger ückt , da die Institutionen vor enormen Herausforderungen stehen. Im Gegensatz zu den digitalen Geschäftsmodellen in der Steuerberatung eröffnet Künstliche Intelligenz für die Finanzverwaltung keine neuen Betätigungsfelder. Sie kann demnach primär genutzt werden, um die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer vorgegebenen Aufgaben zu unterstützen, sodass diese effizienter, kostengünstiger und/oder in materieller Hinsicht besser erfüllt werden. Aufgrund der jährlich großen Anzahl von Daten, die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens erhoben werden, in Verbindung mit den typischerweise etablierten Abläufen und weitgehend standardisierten sowie strukturierten Prozessen ist dieser Verwaltungsbereich für den Einsatz Künstlicher Intelligenz prädestiniert.

Einsatzpotenziale nutzen

Im Bereich der Finanzverwaltung bestehen mannigfaltige Einsatzpotenziale. Daher werden im Folgenden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einzelne Bereiche erläutert, in denen Künstliche Intelligenz von der Finanzverwaltung getestet wird,

bereits im Einsatz ist oder zukünftig implementiert werden sollte. Dabei erfolgt eine Differenzierung nach Front- Office und Back-Office sowie nach Entscheidungsunterstützung und Entscheidungsautomatisierung.

tungserstellung zu verschieben. Zudem kann der menschliche Entscheidungsvorgang im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens durch Künstliche- Intelligenz-Systeme effektiviert werden.

ne außergewöhnliche Notlage dar, sondern sei vielmehr eine dauerhafte Herausforderung. Mit der Umwandlung der Kreditermächtigungen und der Zuweisung in den EKF nutze die Regierung die Ausnahmeregeln ein weiteres Mal über Gebühr aus, bemängelt der BRH und warnt, dass durch eine solche Praxis künftig alle Vorgaben für Notlagenkredite ausgehebelt werden könnten. Eine staatliche Kontrolle sei hier dann nicht mehr möglich. Problematisch an der Umschichtung von Geldern in den EKF sei auch ihre nicht bedarfsgerechte Überveranschlagung. Die Zuweisungen seien nicht aufgrund eines für 2021 festgestellten Bedarfs erfolgt, sondern wegen noch verbliebener Kreditermächtigungen, die noch voll ausgeschöpft werden sollten.

Abschließend sieht der BRH im zweiten Nachtragshaushalt einen letzten Verstoß gegen das Haushaltsgesetz, weil er erst nach Abschluss des Haus-

haltsjahres 2021 nachträglich verabschiedet worden ist.

Weitere kritische Stimmen Nicht nur der BRH steht den Sondervermögen kritisch gegenüber. Eine ähnliche Einschätzung trifft auch der haushaltspolitische Sprecher der CDU/ CSU - Fraktion im Bundestag, Christian Haase: “Die Kritik des BRH ist berechtigt. Die Sondervermögen – eigentlich Sonderschulden – sorgen für eine erhebliche Intransparenz und zeigen nicht das wahre Ausmaß der Verschuldung.” Die Sondervermögen sollten im Haushaltsplan gesondert ausgewiesen werden, so Haase weiter.

D er Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt), Reiner Holznagel, schließt sich der Kritik ebenfalls an: “Sondervermögen sind in Wirklichkeit Nebenhaushalte.

Die (…) ausgelagerten Haushalte verfügen über eigene Kreditermächtigungen – unabhängig vom Bundeshaushalt – und werden

die Staatsverschuldung in den kommenden Jahren kräftig steigen lassen.”

Vorschläge zur Lösung

In seinem Bericht belässt es der BRH nicht lediglich bei kritischen Worten, sondern liefert auch Lösungsansätze. Grundsätzlich fordert er, die Ausgaben der Sondervermögen in den Kernhaushalt des Bundes zu integrieren. Insbesondere der EKF solle aufgelöst werden, weil die zugewiesenen Gelder den tatsächlichen Bedarf erheblich überschritten und für die vorgesehenen Leistungen nicht erforderlich seien. Der BRH appelliert an die Regierung, “konsequente finanzpolitische Prioritäten” zu setzen, um die Schuldenregel ab 2023 einhalten zu können.

Dies impliziere auch, die noch verbleibenden Kapazitäten aus dem Bundeshaushalt umso detaillierter zu beschreiben, da große Teile daraus bereits langfristig gebunden seien.

Für die Auflösung von Sondervermögen spricht sich auch Holznagel aus: “Wie wäre es mit einer Diskussion über Einsparungen in den öffentlichen Haushalten, mit mehr Transparenz und Ehrlichkeit – nämlich ohne in Sondervermögen versteckte Schulden?”, fasst er die Lage zu den Sonderhaushalten zusammen und gibt so einen Ausblick auf Alternativen.

Noch nicht vollständig geklärt

Bereichsausnahme für Rettungsdienste (BS/Bennet Biskup-Klawon) Die einen sagen, die Regelung führe zu einem “Closed Club”, die anderen verweisen auf die wichtige rettungsdienstliche Versorgung und den Aspekt der Gemeinnützigkeit. Die Rede ist von der Bereichsausnahme von Rettungsdienstleistungen im Vergaberecht. Auch nach mehreren Jahren ist die Nutzung der Bereichsausnahme in Deutschland umstritten. Eine Klärung, ob die Ausnahme zulässig ist, geschieht nur etappenweise. Auch verschiedene Gerichtsurteile konten bisher noch keine Klarheit oder einheitliche Regelung erzielen.

Vereinfachung der Prozesse Im Front-Office stehen der Kontakt zu den Steuerpflichtigen und die stärkere A u srichtung des Verwaltungszugangs an deren Bedürfnissen im Fokus. Digitale Zugänge sind überwiegend als reine Informationsquellen ausgestaltet. Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz eröffnen sich nunmehr völlig neuartige Möglichkeiten, um den Steuerpflichtigen den Kontakt mit der Verwaltung so unkompliziert und angenehm wie möglich zu gestalten. Das Back-Office als der Teil der Finanzverwaltung, der sich um die Verwaltung von Informationen und die Unterstützung von internen Abläufen widmet, gewinnt mit immer komplexer werdenden Verwaltungsstrukturen neben der eigentlichen Leistungserstellung zunehmend an Bedeutung. Die Unterstützungsprozesse generieren zwar keine unmittelbare Wertschöpfu n g, ermöglichen und/oder fördern allerdings erst die eigentlich angestrebten Prozesse. Angesichts der beschränkten Ressourcen der Finanzverwaltung besteht bei dieser ein großes Interesse an einer möglichst weitgehenden Vereinfachung durch Automatisierung. Ziel des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz ist es daher, das Personal von u nproduktiven Assistenztätigkeiten und Unterstützungsprozessen zu entlasten und in der Folge die vorhandenen Kapazitäten auf die relevante Leis-

Der Amtsträger kann zunächst bei seiner eigenständigen Entscheidungsfindung unmittelbar und zielgerichtet durch Bereitstellung von Daten und Informationen als Entscheidungsgrundlage unterstützt werden, indem ihm beispielsweise Empfehlungen zum Prozessablauf und zu etwaigen (Ermessens-) Spielräumen aufgezeigt werden, die dieser direkt in seinem Willensbildungsprozess berücksichtigen kann. Darüber hinaus können Handlungsalternativen und konkrete Rechtsanwendungsvorschl äge für die Fallbearbeitung generiert werden. Durch die Interaktion von Künstlicher Intelligenz und Amtsträgern verbinden sich die jeweiligen Stärken. Dabei ist es zugunsten der Akzeptanz sowohl aufseiten der Steuerpflichtigen als auch des Personals essenziell, die entscheidungsunterstützenden Systeme so auszugestalten, dass diese transparent und nachvollziehbar arbeiten.

Der Gesetzgeber in Deutschland sieht bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein transparentes Vergabeverfahren im Wettbewerb vor. In diesen Verfahren sollen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Doch sieht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch Ausnahmen vor.

(EuGH) musste sich dieses Streitthemas annehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf rief den EuGH in einem Rechtstreit zwischen der Stadt Solingen und dem Unternehmen Falck Rettungsdienste GmbH um Klärung an. Der Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass eine Bereichsausnahme für Rettu ngsdienste möglich ist. Jedoch sieht der EuGH

Braun & Zwetkow Rechtsanwälte. Seine grundsätzliche Kritik an der Regelung ist, dass die Hilfsorganisationen glaubten und sich auch so verhielten, als ob ihnen die Aufträge im Bereich des Rettungsdienstes zustünden. “Das ist grundsätzlich falsch”, so Braun. Er kritisiert die Regelung als Closed Club. Dies sehen auch private Rettungsdienste so. Doch Klarheit herrscht in Deutschland noch keinesfalls, ob die Bereichsausnahme greift oder nicht.

Foto: BS/privat

Autonom agierende Systeme Darüber hinaus kann der Entscheidungsträger gänzlich durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz ersetzt werden. Im Zuge der Vollautomatisierung wird der Mensch aus dem Entscheidungsprozess vollständig herausgenommen und die verbindlichen Entscheidungen werden autonom mithin ausschließlich automationsgestützt getroffen. Idealerweise wird das Personal so von als lästig empfundenen, monotonen Arbeiten entlastet. Um die Aktivitäten und Entscheidungen der autonom agierenden Systeme angemessen überprüfen zu können, ist Transparenz über deren Funktionsweise und Ergebnisse von elementarer Bedeutung.

Wo ist eine Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen zulässig, wo nicht? Es hilft nur ein Blick ins jeweilige Landesrecht.

Durch Paragraf 107 Absatz 1 Nr. 4 können bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sogenannte Bereichsausnahmen vorgenommen w erden. Das Vergaberecht findet keine Anwendung bei “Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden”. Unter gemeinnützige Organisation fallen Hilfsorganisationen, die durch Bundes- oder Landesrecht anerkannt sind.

Diese Regelung war schon häufiger Gegenstand von Streitigkeiten vor Gericht. Selbst der Europäi sche Gerichtshof

Foto: BS/Biskup-Klawon

die deutsche Definition von Gemeinnützigkeit bei Hilfsorganisationen kritisch. Eine einfache Anerkennung reiche nicht aus. Zudem dürfen diese keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Es läuft noch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik am EuGH. Als Abgrenzung zur Beförderung von Notfallpatienten fällt unter diese Bereichsausnahme nicht der qualifizierte Krankentransport.

Landesregelung entscheidend Einer, der die Bereichsausnahme kritisiert, ist Dr Christian Braun, Fachanwalt für Vergabe- und Verwaltungsrecht von

Entscheidend sei das Landesrecht, sagt Braun. Denn jedes Land mache es anders. So gebe es zu diesem Bereich verschiedene gerichtliche Entscheidungen. Während in Hamburg mit dem Beschluss vom 12.02.2020 (Az.: VgK FB 1/20) die Vergabekammer Hamburg die Nutzung der Bereichsausnahme nach dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) für zulässig erachtet, kam man im Nachbarbundesland Niedersachsen mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 12.06.2019 (Az.: 13 ME 164/19) zu der Entscheidung, dass die Bereichsausnahme in Niedersachsen keine Anwendung findet. Selbst wenn eine Bereichsausnahme besteht, bleibt ein Wettbewerb unter den Hilfsorganisationen notwendig: Der Sparsam- und Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gelte immer noch, so Braun. Denn es müsse geklärt werden, wie der Preis zustande komme oder wie lange der Vertrag laufe. Aber auch dieses Jahr erwartet der Rechtsanwalt Bewegung in diesem Thema. So stehe noch eine gerichtliche Entscheidung am OLG Düsseldorf aus, welche Mitte Februar erwartet werde. Wer diese Entscheidung nicht abwarten will, dem empfiehlt er die Vergabe von Rettungsdienstleistungen auszuschreiben. Denn dies sei stets auf freiwilliger Basis möglich.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 7 Finanzen
Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt ist Professor für Besitz- und Verkehrssteuern an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Er ist zudem Vorstandsmitglied sowie Vorsitzender des Fachausschusses I (Digitalisierbarkeit von Steuernormen) des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt).

Rechtssicher konzeptionieren / durchführen

Wie sind Vergaben mit Loskombinationen zu gestalten?

(BS/Dr. David Portner) Alle Vergabepraktiker kennen das im Vergaberecht verankerte Gebot, mittelständische Interessen durch eine inhaltliche und quantitative Aufteilung der zu vergebenden Leistung zu berücksichtigen. (Sektoren-)Auftraggeber haben gleichwohl oftmals ein Interesse daran, ihren Beschaffungsbedarf nicht in Lose aufzuteilen, sondern diesen mittels einer Gesamtvergabe zu decken. Als Gründe hierfür werden oftmals wirtschaftliche Vorteile, die Vermeidung von Haftungs- und Gewährleistungsabgrenzungen zwischen Auftragnehmern, personelle und technische Synergien und der geringere Koordinierungsaufwand beim Auftraggeber genannt. Gleichwohl sind die Hürden für ein vergaberechtskonformes Absehen vom Gebot der Losaufteilung hoch, wie die Rechtsprechung der vergangenen Jahre verdeutlicht.

Liegen die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nicht vor und unterlässt der Auftraggeber dennoch die Aufteilung der Leistung in Lose, geht er ein hohes Risiko ein. Neben dem Rüge- und Nachprüfungsrisiko und allen daraus resultierenden Gefahren für die zeit- und bedarfsgerechte Leistungsdeckung wirken sich Leistungsbündelungen tendenziell wettbewerbsverengend aus. Verstärkt wird dieser Effekt aktuell durch die Personal- und Materialknappheit in vielen Wirtschaftsbereichen.

Nur vermeintlich?

Eine Lösung dieses Dilemmas könnte es sein, die Leistung vergaberechtskonform in Lose aufzuteilen und im selben Vergabeverfahren die Bewerbung auf eine oder mehrere Kombi-

der Zuschlag, wird der Bedarf des (Sektoren-)Auftraggebers dann jedenfalls im Ergebnis durch eine vergaberechtlich zulässige gesamthafte Vergabe gedeckt. Das gilt dann unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB vorliegen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall also sämtliche Vorteile der Gesamtvergabe fruchtbar machen. Und dies – vermeintlich – ohne vergaberechtliche Risiken. Logische und sinnvolle Kombinationen

ausgestaltet ist oder Lose durch spezielle Vorgaben miteinander kombiniert werden. Es stellen sich ferner zum Beispiel folgende Fragen:

• Müssen Wirtschaftsteilnehmer bei Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs neben einem Teilnahmeantrag für das oder die Einzellose einen eigenen Teilnahmeantrag für die Loskombination beim Auftraggeber einreichen?

Hohe Löhne… …können vorteilhaft sein!

so, dass der Interessenkonflikt nicht mehr besteht. Dazu muss also die Kanzlei ausgewechselt und nicht etwa das Angebot ausgeschlossen werden.

nationen der definierten Lose zu ermöglichen. Diese Möglichkeit der Verfahrensgestaltung ist seit der Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 unter anderem in §§ 30 Abs. 3 VgV, 27 Abs. 3 SektVO, 5 EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A und § 22 Abs. 3 UVgO vorgesehen. Ist ein Angebot für die Loskombination das wirtschaftlichste und erfolgt darauf

Nur vermeintlich ohne vergaberechtliche Risiken? Auftraggeber müssen bei der Ausgestaltung des individuellen Vergabeverfahrens mit Losen und Loskombinationen zwar nicht mehr beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe vorliegen. Sie müssen aber gleichwohl sicherstellen, dass durch die festgelegten Verfahrensvorgaben (insbesondere zur Wertung) das Gebot der mittelständischen Interessen und im Übrigen das Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt werden. Ferner besteht die Herausforderung darin, beim Design einer Vergabe die Loskombination(en) logisch und sinnvoll in die vergaberechtlich zulässigen Vorgehensweisen “einzuweben”. Es muss etwa geklärt werden, ob eine Loskombination als eigenständiges Los

• Müssen die Bieter ein eigenes vollständiges Angebot für die Loskombination abgeben oder genügt die Abgabe eines “Kopplungsrabatts” im Fall der kombinierten Vergabe?

• Ist es zulässig, dass Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot nur für eine Loskombination, aber nicht für die Einzellose, aus denen die Loskombination besteht, abgeben dürfen?

• Wie darf der Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Angeboten für Einzellose mit den eingereichten Angeboten für eine Kombination von Einzellosen erfolgen, ohne mittelständische Interessen zu benachteiligen?

• Müssen die Zuschlagskriterien für die Einzellose und die Loskombination, die aus diesen Einzellosen besteht, identisch sein?

Diese und weitere Fragen sowie Problemstellungen werden im Webinar des Behörden Spiegel am 9. Februar 2023 umfassend diskutiert.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.fuehrungs kraefte-forum.de, Suchwort: “Loskombination”.

Markterkundung erleichtern

Neue Innovationsplattform gestartet

(BS/jf) Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) hat eine neue elektronische Plattform für Innovationen gestartet. Der KOINNOvationsplatz soll öffentlichen Auftraggebern und Bietern wie Start Ups oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit bieten, sich auszutauschen und damit die Identifikation von Innovationen zu erleichtern.

“Die Plattform dient vor allem der Markterkundung”, betont der Leiter des Kompetenzzen-

trums, Matthias Berg, mit Blick auf die öffentlichen Auftraggeber. Dazu bietet der KOINNOvations-

platz zwei Bereiche an. Unter dem Titel “Challenges” haben öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, beschaffungsrelevante Informationen zu thematisieren, also eine “Challenge” auszurufen. Daraufhin können Unternehmen einerseits eine Vorstellung von den Bedarfen des Auftraggebers und andererseits von den damit verbundenen Anforderungen erhalten sowie Lösungsvorschläge präsentieren. “Dieser Prozess ist keine Ausschreibung, an deren Ende eine Beauftragung steht. Es handelt sich vielmehr um eine Möglichkeit für Nachfrager und Anbieter, in Kontakt zu treten, die gegenseitigen Bedarfe und Lösungen kennenzulernen und so eine bessere Vorstellung für den Markt zu erhalten”, unterstreicht Berg. Für Unternehmen wiederum gibt es den Bereich “Marktplatz der Innovationen”. Diese können unter dieser Rubrik ihre Lösungen kostenlos präsentieren und auf die Beschaffungstauglichkeit für die öffentliche Hand überprüfen lassen. Auf diese Weise könnten beide Seiten voneinander profitieren und sich weiterentwickeln.

Eine Challange ist Anfang Januar noch nicht gestartet worden, sechs Unternehmen haben aber schon das Angebot genutzt, ihre Lösungen zu präsentieren. Mehr unter: www.koinnovationsplatz.de

Das Sicherheitsgewerbe ist geprägt von einer relativ hohen Personalfluktuation. Insofern kommt es bei der Beauftragung von Sicherheitsdienstleistungen nicht nur darauf an, dass ein Auftragnehmer aktuell in der Lage ist, mit seinem Personal einen Auftrag abzuarbeiten oder kurzfristig Personal zu gewinnen. Es kommt auch darauf an, dass er in der Lage ist, seinen Personalbestand zu halten und Personalabgänge kurzfristig wieder zu ergänzen. In solch einer Lage kann es für ein Unternehmen von Vorteil sein, sich gegenüber Wettbewerbern bei der Konkurrenz um das Personal besser zu stellen. Was bedeutet das nun für die Vergabe solcher Leistungen? Könnte man versuchen, die Lohnhöhe, die ein Dienstleister seinen Mitarbeitern zu zahlen bereit ist, als Zuschl agkriterium in die Wertung einfließen zu lassen? Genau darum ging es in einer Auseinandersetzung vor der Vergabekammer des Bundes. Ergebnis: Die Kammer hat keine Einwände gegen eine solche Wertung, sel bst dann nicht, wenn dies als Unterkriterium nicht einmal bekannt gemacht war. Der Auftraggeber hatte hier eine vergleichende Wertung im Unterkriterium “Personalgewinnung” zwischen den eingegangenen Angeboten vorgenommen. Bieter, die hier eine übertarifliche Bezahlung als Personalgewinnungsvorteil anpriesen, erhielten mehr Punkte als solche, die nur Tariflohn zahlen. Das sei sachgerecht, meint die Kammer, denn wer weniger zahle, werde es schwerer haben, Personal zu finden.

VK Bund (Beschl. v. 04.04.2022, Az.: VK 2-24/22)

Verbotene Doppelrolle Rückversetzung statt Ausschluss Welch eine Überraschung für den Bieter! Er liegt bereits in einem Vergabeverfahren im Streit mit einem Konkurrenten. Und um den nächsten Auftrag desselben Auftraggebers streiten sich die beiden wieder vor der Vergabekammer, nachdem zuvor beide schon die Zuschlagsabsicht zugunsten des jeweils anderen gerügt hatten. Doch al s dann der Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Auftraggebers eingeht, mag der Bieter seinen Augen nicht trauen: Es ist dieselbe Kanzlei, die in dem ersten Verfahren seinen Konkurrenten vertritt. Und bei Einsicht in die Vergabeakte kommt heraus, dass diese Kanzlei auch an der Preisaufklärung im zweiten Verfahren mitgewirkt hat. Dies und eine missglückte Wertungsformel, die erst den Streit um den Zuschlag ausgelöst hat, veranlasst die Vergabekammer, eine weitreichende Rückversetzung des Verfahrens anzuordnen.

Dass diese Kanzlei für den Konkurrenten nicht im selben, sondern in einem Parallelverfahren tätig ist, mindert nicht die Vermutung des Interessenkonfliktes. Jedoch: Der Interessenkonflikt ist auf Auftraggeberseite zu lösen! Es ist dessen Sache, einen solchen Konflikt zu vermeiden. Deswegen muss das Verfahren ab dem Zeitpunkt nach Auftragsbekanntmachung wiederholt werden, und zwar

VK Nordbayern (Beschl. v. 31.05.2022, Az.: RMFSG21-3194-7-13)

► ÖFFNUNG

Elektronisch geht’s leichter Vergabestelle darf Öffnung delegieren Das Ausschreibungsergebnis eines Krankenhauses für die Versorgung mit Medizinprodukten ruft den Widerspruch eines Bieters hervor, der eine ganze Reihe von Einwänden gegen die Zuschlagsabsicht vorbringt: Der für den Zuschlag vorgesehene Konkurrent sei nicht geeignet, biete einen ungewöhnlich niedrigen Preis, die Ausschreibung sei wegen Corona-bedingter Bedarfsänderung ohnehin zurückzuversetzen etc. Aufgrund der dadurch gewährten Akteneinsicht erfährt er außerdem, dass das Verfahren weitgehend auf einen Beschaffungsdienstleister delegiert wurde, einschließlich der Öffnung der (nur elektronisch zugelassenen) Angebote. Auch diesen Umstand nahm er in seine Argumentation auf, warum in diesem Verfahren kein Zuschlag erteilt werden könne. In der Tat ist es so, dass in der Vergangenheit – für papierhaft geführte Verfahren – die herrschende Meinung dahin ging, dass der Auftraggeber mit eigenem Personal die Angebotsöffnung und Protokollierung vornehmen müsse. Die Vergabekammer Südbayern rückt nun aber von dieser Ansicht ab Beim schriftlichen Angebot besteht die Gefahr einer Manipulation bei der Öffnung: Es könnten z. B. Preisangaben durch denjenigen geändert werden, der das Angebot erstmals in den Händen hält. Eine solche Manipulation gilt es durch besonders verpflichtetes Personal und das Vier-Augen-Prinzip zu unterbinden. Jedoch: Im elektronischen Verfahren ist eine Manipulation im Rahmen des Öffnungsvorgangs gar ni cht möglich, denn die Dokumente sind ja unveränderlich auf dem Server der Vergabeplattform hinterlegt. Infolgedessen senkt die Vergabekammer nun die Anforderungen und lässt auch die Angebotsöffnung durch einen externen Dienstleiter zu.

VK Südbayern (Beschl. v. 16.05.2022, Az.: 3194.Z3-3_0121-62)

► INTERIMSVERGABE

Nicht ganz ohne Wettbewerb

Geeignete Bieter einbeziehen!

Der Betreibervertrag für ein Impfzentrum lief aus, doch kurz vor dessen Ablauf kommt ein Erlass der Bayerischen Staatsregierung, der einen Weiterbetrieb vorschreibt. Dem Auftraggeber verbleiben nur wenige Tage für ein beschleunigtes Vergabeverfahren. In diesem Verfahren gehen fünf Angebote ein, von denen sich nur zwei als annehmbar erweisen. Eines stammt vom Bestandsauftragnehmer. Das zweite – von einem neuen Bieter –ist jedoch wirtschaftlicher. Ihm soll der Zuschlag erteilt werden. Dagegen wendet sich der Bestandsauftragnehmer mit einem Nachprüfungsantrag. Jetzt ist di e Not groß: Das Verfahren kann nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden. Ein In-

terimsauftrag ist erforderlich. Der Auftraggeber beauftragt den neuen Bieter gänzlich ohne wettbewerbliches Verfahren für drei Monate. Er glaubt, so könne es verhindert werden, dass auch die Interimsbeauftragung erneut angegriffen werde.

Weit gefehlt! Der Bestandsauftragnehmer stellt einen zweiten Nachprüfungsantrag und hat damit sogar Erfolg. Das Argument für die Beauftragung an den Neuen, eine weitere Nachprüfung vermeiden zu wollen, ist schon in sich zusammengefallen. Einen anderen Grund aber konnte der Auftraggeber nicht vorbringen, warum er nicht beide geeigneten Bieter zur Abgabe eines Interimsangebotes aufgefordert hatte. Soviel Wettbewerb wäre trotz extremer Dringlichkeit möglich gewesen, sagt die Vergabekammer. Der Interimsauftrag ist daher nichtig. Hätte der Auftraggeber hingegen beide einbezogen und sich dann für einen der beiden entschieden, hätte er den Zuschlag ohne Vorabinformation und damit ohne Angriffsmöglichkeit vergeben dürfen.

VK Nordbayern (Beschl. v. 31.05.2022, Az.: RMFSG21-3194-7-15)

► NACHPRÜFUNG

Nur nicht hudeln!

Verfrühter Antrag ist unzulässig Die Ausschreibung der Errichtung einer Restabfallentsorgungsanlage steht regelmäßig vor dem Problem, dass dafür ein geeignetes Grundstück benötigt wird. Solche Flächen sind in einer Stadt rar. Wenn dann die Kommune auch noch durch die Vorgabe von Umweltkriterien die Transportwege der Entsorgungsfahrzeuge zu minimieren versucht, werden die infrage kommenden Grundstücke noch weiter eingeschränkt. In dieser Situation hat ein Interessent an einem solchen Auftrag das Umweltkriterium gerügt, korrekterweise drei Tage vor dem Submissionstermin. In seiner konkreten Ausgestaltung würden willkürlich manche Umweltbelastungen in die Wertung einbezogen und andere nicht. Nachdem die Kommune der Rüge nicht unmittelbar abgeholfen hat, stellte er zwei Tage später einen Nachprüfungsantrag. Die Vergabekammer verwirft den Antrag mangels Antragsbefugnis. Er kam zu früh. Der Interessent mu ss in diesem Stadium des Verfahrens noch keine Nachteile befürchten. Er hätte ohne nachteilige Folgen abwarten können, bis die Kommune eine Nichtabhilfemitteilung sendet, oder sogar so lange, bis er befürchten muss, dass der Zuschlag an einen anderen erteilt werden könnte. Dies ist hier nicht der Fall, denn im Zeitpunkt der Antragstellung waren die Angebote noch nicht einmal eröffnet. Richtig wäre es also gewesen, auf die Nichtabhilfe zu warten und dann – ggf. auch wegen Aussichtlosigkeit ohne eigenes Angebot – einen Nachprüfungsantrag mit dem Ziel zu stellen, das Verfahren bis vor Aufforderung zur Angebotsabgabe zurückzuversetzen und das bemängelte Kriterium nachzubessern.

VK Hessen

(Beschl. v. 22.07.2022, Az.: 96e 01.02/332022/1)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, Mün ch en (Oppler Büchner PartGmbB)

Behörden Spiegel / Januar 2023
Seite 8 Vergaberecht
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Entscheidungen zum Vergaberecht Dr. David Portner
Kanzlei Portner Rusch Rechtsanwälte

rium. Dieses schickt ihn 2013 als Generalkonsul zunächst nach Sao Paulo, 2017 ins schottische Edinburgh und dann als Botschafter nach Deutschland. Sein Dienstsitz und die Residenz sind ein mächtiges, neoklassizistisches Eckgebäude im Berliner Tiergarten. Gebaut von 1938 – 43, wird es 2002, nach teilweisen Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg, im Originalzustand wiederhergestellt. Alter Glanz und neue Gloria? Was die deutsch-spanischen Beziehungen betrifft: schon seit ihrer (Wieder-) Aufnahme Anfang der 50er-Jahre.

“Das macht es uns einfacher”, meint MartÍnez Vázquez, “bedeutet aber keinesfalls weniger Arbeit.” Im Gegenteil: “Die vielfältigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontakte erfordern auch einen kontinuierlichen Kommunikationsfluss auf Regierungsebene – und dem gilt mein voller Einsatz. Als Botschaft haben wir etwa den Staatsbesuch des spanischen Königspaares mitorganisiert, waren voll in die Vorbereitung und Durchführung der bilateralen Regierungskonsultationen am 5. Oktober in A Coruña eingebunden, haben gut damit zu tun, die Kontakte zu Bundesministerien und den anderen Botschafterkollegen zu pflegen und uns überdies auch noch auf der Buchmesse 2022 als Ehrengast zu präsentieren.” Das Motto war “Sprühende Kreativität”. Und weil “nomen est omen” mitunter zutrifft, haben sich die Spree-Spanier auch am Main bestens in Szene gesetzt. Olé!

Ähnliche Situation

Kreativ gelingt es der Regierung in Madrid auch, die Geldentwertung daheim bei einer Inflationsrate von 8,8 Prozent zu mäßigen, Berlin derweil bei zehn Prozent. “Der allgemeine Anstieg der Energiekosten hat sich in Spanien aus verschiedenen Gründen etwas milder ausgewirkt; der Anteil von Gas an der Stromerzeugung ist geringer und die Regierung hat einen

Deckel auf den Gaspreis sowie einen “Tank-Rabatt” eingeführt. Anders als in Deutschland hat es in Spanien keinen fast Totalausfall gegeben, weil unsere Hauptlieferanten die USA und Al geri en sind”, erläutert der Botschafter.

Spanien verfügt über mehrere Flüssiggasterminals, die eine schnelle Verwertung des mit Tankern angelieferten LNG ermöglichen. Wir nicht! Unsere müssen erst noch gebaut und Betrieb genommen. In Wilhelmshaven soll dies in diesem Monat sein. Solange bleibt das Gas teuer. Und danach wahrscheinlich auch. Aber das ist eine andere Geschichte.

Rezept des Botschafters

Internationale Herausforderungen gemeinsam meistern

Der “Doppel-Wumms”, ein 200 Milliarden schweres EnergieEntlastungspaket für Bürger und Unternehmen, soll’s richten. Prompt gibt’s Kritik für das “egoistische Berlin” in der EU, da sich nicht alle Mitgliedsländer die hohe Gaspreis-Bremse leisten könnten. Auch sonst hält sich die EU-Begeisterung in der Gemeinschaft in Grenzen. Nationale Interessen dafür eher weniger. “In Spanien ist die ganz große Mehrheit der Bevölkerung proeuropäisch eingestellt und sieht Europa und seine Institutionen als einen Raum mit gemeinsamen Werten, wirtschaftlichem Fortschritt und

sozialer Gerechtigkeit”, betont Botschafter MartÍnez Vázquez. “Die spanische Gesellschaft ist sich sehr wohl im Klaren über die wichtige Rolle der Europäischen Union, z. B. bei der Corona-Pandemi e, deren negative Auswirkungen dank des europäischen Wiederaufbauplans NextGenerationEU” beträchtlich aufgefangen werden konnten. Daher fühlt sich unser Land dem Vorhaben Europa zutiefst verpflichtet. Nicht von ungefähr wird Spanien in seiner kommenden EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2023 eine proaktive Haltung einnehmen und die Stärkung der strategischen Autonomie der EU zu einem der Schwerpunkte machen. Das wird den Mitgliedsstaaten ermöglichen, die derzeitigen internationalen Herausforderungen gemeinsam und erfolgreich besser zu meistern.” Derweil sind die deutsch-spanischen Beziehungen auf allen Ebenen seit Langem eng und freundschaftlich. “Es ist eine Partnerschaft, die gerade

Die Chemie stimmt

Zutaten: 1 kg reife Tomaten, eine halbe Gurke, eine halbe grüne Paprikaschote, eine Knoblauchzehe, 20 ml Weinessig, 40 ml natives Olivenöl, ein wenig Salz und ein wenig Wasser.

Zubereitung: Mit dem Thermomix (wenn Sie einen normalen Mixer verwenden, müssen Sie den Gazpacho nach dem Pürieren abseihen, damit er fein ist): Tomaten, Gurke und Paprika in Stücke schneiden und in den Thermomix geben; Knoblauch, Essig, Öl und etwas Salz nach Geschmack und etwas Wasser hinzufügen (je nachdem, ob Sie ihn dick- oder dünnflüssiger bevorzugen). Den Thermomix schließen und nach und nach – nach jeweils 20 Sekunden – bis zur höchsten

Stufe drei Minuten lang mixen. In den Kühlschrank stellen und nach Belieben mit einem klein geschnittenen, hart gekochten Ei servieren.

in diesen Zeiten großer Herausforderungen ihren besonderen Stellenwert beweist”, lobt unser Kanzler, Olaf Scholz, knapp aber herzlich.

Auch zwischen deutschen und spanischen “Normalverbrauchern” stimmt die Chemie. So sind wir als Reiseland dort sehr beliebt. Vor der Pandemie, 2018, 2019, besuchten uns jeweils rund 1,1 Millionen Iberer. Nach den USA, Großbritannien und Holland ist das Königreich, gemessen an den Übernachtungen, der viertwichtigste Auslandsmarkt für Berlin. “Wir Spanier bewundern vieles an Deutschland und empfinden es daher als sehr attraktiv. Weiterhin sind die deutschen Tugenden und Werte, Traditionen und, warum auch nicht, einige Bräuche und Mythen wichtige Reiseargumente, um Deutschland zu besuchen”, erzählt Martínez Vázquez.

Beliebtes Urlaubsland

Spanien ist wiederum seit Jahrzenten mit bis zu zehn Millionen Touristen unser beliebtestes Auslandsreiseziel. “Seine Wahrnehmung hat sich hier auf sehr hohem Niveau stabilisiert. Unser Umgang mit Corona wird allgemein hoch bewertet, insbesondere der Erfolg der Impfkampagne, die dazu beigetragen hat, unser Image als Land mit einem sehr hohen Sicherheitsniveau zu festigen”, so der Chefdiplomat.

Das ist auch gut so – denn die Halbinsel in Südwest-Europa hat eines der reichhaltigsten Reiseangebote der Welt: Kultur, Gastronomie, Weine, Landschaft, Sportmöglichkeiten, Natur pur, Kongress- und Messezentren, Sonne, Meer und nette Menschen. Es ist also nicht verwunderlich, dass 45 Prozent der Deutschen dort zehnmal

oder mehr urlauben. “Dennoch arbeiten wir daran, das Image Spaniens etwa als Kulturreiseziel zu verbessern. 2023 feiern wir z. B. den 50. Todestag von Pablo Picasso mit einem sehr anspruchsvollen Kulturprogramm.

Nie gezeigte Werke des Meisters mit Ausstellungen in Málaga, Madrid, Barcelona, A Coruña und Bilbao dürften der perfekte Anlass sein, uns zu besuchen berichtet der 64-Jährige.

Fast 40 Jahre im diplomatischen Dienst Viereinhalb Jahre ist Ricardo Martínez Vázquez bei uns, bald 40 Jahre spanischer Diplomat und findet es immer noch nicht leicht, zu sagen, was einen guten Botschafter ausmacht. “Man muss für beide Regierungen und Bevölkerungen liefern, immer das Positive suchen, sodass beide Seiten den größtmöglichen Gewinn aus den Beziehungen ziehen können, sodass sie zu einer “Win-win-Situation” führen.

Ein Botschafter sollte immer klar, offen und frei die Wahrheit sagen, bei allem Respekt”, so Martínez Vázquez.

Mit Blick auf seine Jahre im Dienst Spaniens, in dem er gerne war und ist, freut er sich darauf, bald mehr Zeit für die Familie, besonders für die Enkelkinder, zu haben.

Letztes Wort?

“Ich weiß nicht genau, wie wir zu so einer Welt gekommen sind, wo es so viel Hass, Gewalt und Ungerechtigkeit gibt, aber ich würde unseren Kindern und Enkeln gerne eine friedliche Welt überlassen, ohne Krieg, ohne Gewalt und ohne Hass, dafür mit Gerechtigkeit und Solidarität.” Danke, Seňor Embajador, und

gutes neues Jahr.

Behörden Spiegel / Januar 2023
Diplomaten Spiegel
eine (BS/ps) Vázquez ist ein alter, sturmerprobter Fahrensmann in diplomatischen “Gewässern”. Seit 2018 ist der nun 64-Jährige “Steuermann” in Berlin. Nach dem Besuch der deutschen Schule und einem Jurastudium in seiner Heimatstadt Sevilla, kommt er 1986 ins Außenministerium in Madrid und ein Jahr später an die spanische Botschaft in Bonn. Es folgen Stagen in Genf, Panama-Stadt und Positionen daheim im Ministe- GAZPACHO – Kalt servierte südspanische und portugiesische Suppe aus ungekochtem Gemüse. Ein Gespräch mit dem spanischen Botschafter Ricardo Martínez Vázquez Seit 2018 als Chefdiplomat des Königreichs Spanien in Berlin: Botschafter Ricardo Martínez Vázquez
Foto: BS/stock.adobe.com, Jukov studio Seite 9
Foto: BS/Spanische Botschaft

UMWELTBUNDESAMT

Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340/21 03-0

Bismarckplatz 1, 14193 Berlin-Grunewald Tel.: 030/89 03-5400

Corrensplatz 1, 14195 Berlin-Dahlem Tel.: 030/89 03-0

Schichauweg 58, 12307 Berlin-Marienfelde Tel.: 030/89 03-4000

Paul-Ehrlich Str. 29, 63225 Langen Tel.: 06103/704-0

Heinrich-Heine-Str. 12, 08645 Bad Elster Tel.: 037437/76-0

Albert-Schweitzer-Str. 18, 38226 Salzgitter Tel.: 030/18 33-37116

Referat PB 1 Planung und Steuerung, Strategisches Controlling, Forschungskoordination TBe Franziska Wehinger 030/8903-3927

Referat PB 2 Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, Internet

RDir Martin Ittershagen 0340/2103-2122

Referat PB 3 Internationale Beziehungen

WissORin Dr. Nicole Adler 0340/2103-3125

Projektgruppe Internationale Akademie Transformation für Umwelt und Nachhaltigkeit WissDir Dr. Carsten Neßhöver 0340/2103-2341

Präsident

Referat Z 1.1 Personal

RDirin Susanne Lukas 0340/2103-2055

Referat Z 1.2

Finanzen RDir Christian Simon 0340/2103-2545

Referat Z 1.3 Bau und Technik TORRin Antje Schindler 0340/2103-2234

Baudienststelle Konrad unmittelbar ZBL unterstellt ORR Björn Klose 030/18333-7161

Referat Z 1.4 Justiziariat, Innerer Dienst, Registratur ORR Randolf Kipke 0340/2103-2395

Prüfgruppe Verbraucherrechtsdurchsetzung unmittelbar ZBL unterstellt m.d.W.d.G.b Andreas Keck m.d.W.d.G.b Carmen Thiem 0340/2103-2957

Referat Z 1.5

Administrative Vorhabenbetreuung, Zentrale Vergabestelle RDir Jakob Gross 0340/2103-2813

Aufbaustab Z 2 Digitalisierung und Organisation

LWissDir Andreas Lorenz 0340/2103-2716

Referat Z 2.1 Organisationsentwicklung, Verwaltungscontrolling ORRin Anke Schmidt 0340/2103-2974

Referat Z 2.2

IT-Strategie, -Steuerung und -Service WissDirin Steffi Blankenburg 0340/2103-5535

Referat Z 2.3 Digitalisierung und Umweltschutz, E-Government TB Marcel Dickow 0340/2103-2242

Referat Z 2.4 Fachbibliothek Umwelt, Informations-und Bürgerservice WissDirin Dr. Claudia Golz 0340/2103-2362

Abteilung I 1

Nachhaltigkeitsstrategien, Ressourcenschonung und Instrumente

TBe Dr. Kora Kristof 0340/2103-2105

Fachgebiet I 1.1 Grundsatzfragen, Nachhaltigkeitsstrategien und -szenarien, Ressourcenschonung TB Matthias Koller 0340/2103-3260

Fachgebiet I 1.2 Internationale Nachhaltigkeitsstrategien, Politik-und Wissentransfer ORR Hans-Joachim Hermann 0340/2103-2707

Fachgebiet I 1.3 Rechtswissenschaftliche Umweltfragen RDirin Dr. Nadja Salzborn 0340/2103-2476

Fachgebiet I 1.4 Wirtschafts-und sozialwissenschaftliche Umweltfragen, nachhaltiger Konsum TB Dr. Andreas Burger 0340/2103-2144

Fachgebiet I 1.5 Nationale und internationale Umweltberichterstattung TBe Dr. Sylvia Schwermer 0340/2103-2161

Fachgebiet I 1.6 KomPass – Klimafolgen und Anpassung DirProfin Petra Mahrenholz 0340/2103-2048

Fachgebiet I 1.7 Umweltinformationssysteme /-dienste, Satellitenfernerkundung, Dateninfrastruktur TB Dr. Christian Schweitzer 0340/2103-2624

Nationales Zentrum für Umwelt und Naturschutzinformationen (umwelt.info) m.d.W.d.G.b. Dr. Christian Schweitzer 0340/2103-2624

Dr. Sylvia Schwermer 0340/2103-2161

Abteilung I 2 Verkehr, Lärm und räumliche Entwicklung

m.d.W.d.G.b. DirProfin Dr. Katrin Dziekan 0340/2103-6555

Fachgebiet I 2.1 Umwelt und Verkehr

m.d.W.d.G.b. ORRin Annett Steindorf 0340/2103-2356

Fachgebiet I 2.2 Schadstoffminderung und Energieeinsparung im Verkehr TB Dr. Martin Lange 0340/2103-2310

Fachgebiet I 2.3 Lärmminderung im Verkehr WissDir Dr. René Weinandy 0340/2103-6554

Fachgebiet I 2.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen DirProf Thomas Myck 0340/2103-6529

Fachgebiet I 2.5 Nachhaltige Raumentwicklung, Umweltprüfungen TBe Alice Schröder 0340/2103-2625

Fachgebiet I 2.6 Nachhaltige Mobilität in Stadt und Land TBe Miriam Dross 0340/2103-2247

Abteilung II 1 Umwelthygiene

TORR André Conrad 030/8903-1715

Fachgebiet II 1.1 Übergreifende Angelegenheiten, Umwelt und Gesundheit m.d.W.d.G.b. TBe Kerstin Gebuhr 030/8903-5468

Fachgebiet II 1.2 Toxikologie, Gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung DirProfin Dr. Marike Kolossa-Gehring 030/8903-1600

Fachgebiet II 1.3 Innenraumhygiene, gesundheitsbezogene Umweltbelastungen WissOR Dr. Wolfram Birmili 030/8903-1306

Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken m.d.W.d.G.b TB Dr. Hans-Christoph Selinka 030/8903-1303

Fachgebiet II 1.5 Umweltmedizin und gesundheitliche Bewertung WissDir Dr. Wolfgang Straff 030/8903-1443

Fachgebiet II 1.6 Expositionsschätzung, gesundheitsbezogene Indikatoren WissDir Dirk Wintermeyer 030/8903-1356

Abteilung II 2 Wasser und Boden

TB Dr. Christoph Schulte 0340/2103-3162

Fachgebiet II 2.1 Übergreifende Angelegenheiten Wasser und Boden DirProf Prof. Dr. Jörg Rechenberg 0340/2103-2425

Fachgebiet II 2.2 Landwirtschaft TB Dr. Knut Ehlers 0340/2103-3356

Fachgebiet II 2.3 Schutz der Meere und Polargebiete DirProf Dr. Heike Herata 0340/2103-2053

DirProf Ulrich Claussen 0340/2103-2810

Fachgebiet II 2.4 Binnengewässer TBe Dr. Jeanette Völker 0340/2103-3314

Fachgebiet II 2.5 Labor für Wasseranalytik TBe Dr. Nicole Bandow 030/8903-5724

Fachgebiet II 2.6 Maßnahmen des Bodenschutzes WissORin Dr. Annegret Biegel-Engler 0340/2103-2074

Fachgebiet II 2.7 Bodenzustand, Bodenmonitoring TB Dr. Frank Glante 0340/2103-3434

Abteilung II 3

Trinkwasser-und Badebeckenwasserhygiene

TBe Dr. Camilla Beulker 030/8903-4286

Fachgebiet II 3.1 Nationale und internationale Fortentwicklung der Trinkwasserhygiene; Trinkwasserressourcen m.d.W.d.G.b TBe Dr. Jutta Fastner 030/8903-4257

m.d.W.d.G.b TBe Dr. Sandra Klitzke 030/8903-4247

Fachgebiet II 3.2 Schwimm-und Badebeckenwasser, chemische Analytik TB Dr. Alexander Kämpfe 037437/76-6331

Fachgebiet II 3.3 Wasseraufbereitung TB Prof. Dr. Aki Sebastian Ruhl 030/8903-4303

Fachgebiet II 3.4 Trinkwasserverteilung WissOR Dr. Thomas Rapp 037437/76-6338

Fachgebiet II 3.5 Mikrobiologie des Trinkund Badebeckenwassers TBe Dr. Christina Förster 037437/76-6209

Fachgebiet II 3.6 Toxikologie des Trinkund Badebeckenwassers m.d.W.d.G.b. TB Jochen Kuckelkorn 037437/76-6245

Abteilung II 4 Luft

TBe Marion Wichmann-Fiebig 0340/2103-2294

Fachgebiet II 4.1 Grundsatzfragen der Luftreinhaltung TB Dr. Marcel Langner 0340/2103-2460

Fachgebiet II 4.2 Beurteilung der Luftqualität WissDirin Ute Dauert 0340/2103-2531

Fachgebiet II 4.3 Luftreinhaltung und terrestrische Ökosysteme TBe Simone Richter 0340/2103-2725

Fachgebiet II 4.4 Experimentelle Untersuchungen zur Luftgüte Dr. Klaus Wirtz 0103/704-6134

Fachgebiet II 4.5 Luftmessnetz TB Dr. Bryan Hellack 0103/704-6165

Seite 10 Behörden Spiegel / Januar 2023 Personelles
Umweltbundesamt
Prof. Dr. Dirk Messner Foto:
BS/Susanne Kambor
Vizepräsidentin DirProfin Dr. Lilian Busse
Abteilung Z 1 Verwaltung und Service N.N.
Zentralbereich ZB Administrative Steuerung und Service Dir Dr. Wolfgang Scheremet 0340/2103-2325 Fachbereich I Umweltplanung und Nachhaltigkeitsstrategien DirProf Martin Schmied 0340/2103-6507 Fachbereich II Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme m.d.W.d.G.b TB.
Präsidialbereich N.N.
Dr. Christoph Schulte 0340/2103-3162
m.d.W.d.G.b Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt Aufgaben werden in Merseburg wahrgenommen Aufgaben werden in Dessau-Roßlau wahrgenommen Aufgaben werden teilweise in Dessau-Roßlau und Berlin wahrgenommen Aufgaben werden in Berlin und an den übrigen Standorten wahrgenommen Aufgaben werden in Salzgitter wahrgenommen Aufgaben werden in Bonn wahrgenommen

Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Umweltbundesamt Stand: Januar 2023

Geschäftsstelle SRU

TBe Dr. Julia Hertin 030/8903-6718

IT-Sicherheitsbeauftragter

WissOR Bernd Beule 0340/2103-2322

Geschäftsstelle Nationales Begleitgremium GSekr Venio Piero Quinque 030/8903-5497

Innenrevision, Beauftragte für Korruptionsprävention und Sponsoring; AGG-Beschwerdestelle ORRin Kathrin Otto 0340/2103-5623

Expertenrat für Klimafragen

TB Dr. Jakob Peter 030/8903-5575

Datenschutzbeauftragter

ORR Udo Langhoff 030/8903-5141

Aufbaustab Spurenstoffzentrum des Bundes DirProf Prof. Dr.-Ing. Adolf Eisenträger 0340/2103-3200

Geheim-und Sabotageschutzbeauftragter

RAR Jörgen Brinkmann 0340/2103-2661

Umweltbeauftragte WissORin Dr. Cornelia Sedello 0340/2103-3625

Tierschutzbeauftragte WissORin Dr. Simone Lehmann 0340/2103-2075

Personalrat Vorsitzende Christiane Krafft 0340/2103-2070

Jugend-und Auszubildendenvertretung Vorsitzender Leonard op de Hipt 030/8903-5105

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Christian Kluge 0340/2103-2681

Inklusionsbeauftragter

DirProf Dr. Guido Odendahl 0340/2103-2353

Fachkraft für Arbeitssicherheit TB Dr. Sven Wiese 030/8903-11424

Gleichstellungsbeauftragte TBe Regina Schreiber 0340/2103-2714

Abteilung III 1 Nachhaltige Produkte und nachhaltiger Konsum, Kreislaufwirtschaft

RDir Dr. Alexander Janz 0340/2103-2255

Fachgebiet III 1.1 Übergreifende Aspekte des Produktbez. Umweltschutzes, Nachhaltige Konsumstrukturen, Innovationsprogramm TBe Dr. Laura Spengler 0340/2103-3560

Fachgebiet III 1.2 Produktverantwortung –Elektrogeräte, Fahrzeuge und Batterien DirProf Dr. Guido Odendahl 0340/2103-2353

Fachgebiet III 1.3 Ökodesign, Umweltkennzeichnung, umweltfreundliche Beschaffung TBe Dr. Johanna Wurbs 0340/2103-3375

Fachgebiet III 1.4 Stoffbezogene Produktfragen TBe Katja Becken 0340/2103-2268

Fachgebiet III 1.5 Abfallwirtschaft, grenzüberschreitende Abfallverbringung WissRin Susann Krause 0340/2103-3035

Fachgebiet III 1.6 Kunststoffe und Verpackung TBe Dr. Ines Oehme 0340/2103-2585

Aufbaustab Einwegkunststofffond (organisatorisch III 1 unterstellt) N.N.

Abteilung III 2 Nachhaltige Produktion, Ressourcenschonung und Stoffkreisläufe

LRDir Michael Marty 0340/2103-2249

Fachgebiet III 2.1 Übergreifende Angelegenheiten, Chemische Industrie, Feuerungsanlagen TB Bernd Krause 0340/2103-3626

Fachgebiet III 2.2 Ressourcenschonung, Stoffkreisläufe, Mineral- und Metallindustrie TB Hermann Keßler 0340/2103-3563

Fachgebiet III 2.3 Anlagensicherheit WissDir Lars Mönch 0340/2103-3211

Fachgebiet III 2.4 Abfalltechnik, Abfalltechniktransfer DirProf Volker Weiss 0340/2103-3654

Fachgebiet III 2.5 Abwasseranalytik, Überwachungsverfahren WissORin Dr. Ulrike Braun 030/8903-4323

Fachgebiet III 2.6 Abwassertechnikforschung, Abwasserentsorgung WissDir Dr. Claus Gerhard Bannick 030/8903-4251

Fachgebiet III 2.7 Anlagenbezogene Berichterstattung WissORin Silke Müller-Knoche 0340/2103-3223

Fachgebiet III 2.8 Dekarbonisierung in der Industrie N.N.

WHO-Zentrum zur Überwachung der Luftqualität und Bekämpfung der Luftverschmutzung beim Umweltbundesamt

Postfach 33 00 22, 14191 Berlin

Tel.: 030 /8903-1281

WHO-Kooperationszentrum für Forschung auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene beim Umweltbundesamt Heinrich-Heine -Str. 12, 08645 Bad Elster

Tel.: 037437/76-275

Nationales EU-Luftqualitäts-Referenzlabor beim Umweltbundesamt Paul-Ehrlich-Str. 29, 63225 Langen

Tel.: 06103/704-134

Nationale Koordinierungsstelle zu Besten verfügbaren Techniken zur IE-Richtlinie (BVT) Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßlau Tel.: 0340/2103-3696

Anlaufstelle der Europäischen Umweltagentur Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßlau Tel.: 0340/2103-2148

Abteilung IV 1 Internationales und Pestizide

m.d.W.d.G.b. DirProf Ingrid Nöh 0340/2103-3250

Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement WissDir Dr. Hans-Christian Stolzenberg 0340/2103-3113

Fachgebiet IV 1.2 Biozide m.d.W.d.G.b. TBe Mareen Athing 0340/2103 m.d.W.d.G.b. TB Christoph Stang 0340/2103-3115

Fachgebiet IV 1.3 Pflanzenschutzmittel DirProf Dr. Jörn Wogram 0340/2103-3241

Fachgebiet IV 1.3-1 Ökotoxikologie und Umweltrisiken, Pflanzenschutzmittel WissORin Dr. Silvia Pieper 0340/2103-2073

TB Steffen Matezki 0340/2103-3829

Fachgebiet IV 1.3-2 Umweltexposition und Grundwasserrisiken Pflanzenschutzmittel TBe Dr. Christina Pickl 0340/2103-3128

Fachgebiet IV 1.4 Gesundheitsschädlinge und ihre Bekämpfung WissDir Dr. Erik Schmolz 030/8903-1363

Koordinierungsgruppe 1 Ökotoxikologie und Bioakkumulation TB Dr. Volker Strauß 0340/2103-2026

Abteilung IV 2 Arzneimittel, Chemikalien und Stoffuntersuchungen

TB Dr. Volker Strauß 0340/2103-2026

Fachgebiet IV 2.1 Informationssysteme Chemikaliensicherheit TB Marco Büchler 0340/2103-2999

Fachgebiet IV 2.2 Arzneimittel WissORin Dr. Malgorzata Debiak 0340/2103-1217

WissORin Ina Ebert 0340/2103-3255

Fachgebiet IV 2.3 Chemikalien WissRin Dr. Antje Schonsky 0340/2103-2028

TBe Dr. Frauke Stock 0340/2103-3127

Fachgebiet IV 2.4 Ökotoxikologielabor N.N.

Fachgebiet IV 2.5 Spurenanalytik, Fließ- und Stillgewässersimulation DirProf Ralf Schmidt 030/8903-4103

Fachgebiet IV 2.6 Wassergefährdende Stoffe RDir Steffen Süßmilch 0340/2103-2374

Koordinierungsgruppe 2 Exposition und Abbau DirProf Dr. Matthias Honnacker 0340/2103-3002

Abteilung V 1 Klimaschutz und Energie

TBe Dr. Susanne Dröge 0340/2103-2369

Fachgebiet I 1.1 Klimaschutz TBe Juliane Berger 0340/2103-2493

Fachgebiet I 1.2 Strategien und Szenarien zu Klimaschutz und Energie TBe Dr. Katja Purr 0340/2103-2916

Fachgebiet I 1.3 Erneuerbare Energien TBe Carla Vollmer 0340/2103-2917

Fachgebiet V 1.4 Energieeffizienz WissORin Dr. Bärbel Westermann 0340/2103-2338

Fachgebiet V 1.5 Energiedaten, Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare EnergienStatistik (AGEE-Stat) TBe Marion Dreher 0340/2103-2402

Fachgebiet V 1.6 Emmissionssituation TB Dirk Günther 0340/2103-2296

Fachgebiet V 1.7 Herkunftsnachweisregister für Strom aus Erneuerbaren Energien WissRin Elke Mohrbach 0340/2103-3017

Abteilung V 2 Deutsche Emissionshandelsstelle: Industrieanlagen, Klimaschutzprojekte, Kundenservice und Rechtsangelegenheiten DirProfin Juliane Steegmann 030/8903-5100

Fachgebiet V 2.1 Stahlindustrie, Raffinerien DirProfin Heike Leonhardt 030/8903-5110

Fachgebiet V 2.2 Mineralverarbeitende Industrie, Papier-, Zellstoff-, Nichteisenmetall-, Rußindustrie WissDir Dr. Markus Kollar 030/8903-5120

Fachgebiet V 2.3 Kommunikation, Kundenservice, Veranstaltungsmanagement TBe Gladys Takramah 030/8903-5130

Fachgebiet V 2.4 Rechtsangelegenheiten und Justiziariat Emissionshandel ORR Martin Fleckner 030/8903-5140

Fachgebiet V 2.5 Verfahrenssteuerung, Finanzierung, Wirtschaftsprüfungswesen ORR Holger Berg 030/8903-5150

Fachgebiet V 2.6 Klimaschutzprojekte –Nationale Zustimmungsstelle CDM/JI DirProf Frank Wolke 030/8903-5160

Fachgebiet V 2.7 Fachliches Datenmanagement und zentrale Datenqualitätssicherung N.N.

Abteilung V 3 Deutsche Emissionshandelsstelle: Energieanlagen, Luftverkehr, Register und ökonomische Grundsatzfragen DirProf Prof. Dr. Daniel Klingenfeld 030/8903-5200

Fachgebiet V 3.1 Energiewirtschaft DirProf Rainer Sternkopf 030/8903-5218

Fachgebiet V 3.2 Chemische Industrie und industrielle Feuerungsanlagen WissDir Lars Langefeld 030/8903-5225

Fachgebiet V 3.3 Ökonomische Grundsatzfragen des Emissionshandels, Auktionierung, Auswertungen DirProf Christoph Kühleis 030/8903-5230

Fachgebiet V 3.4 Registerführung WissDir Dr. Thomas Schütz 030/8903-5240

Fachgebiet V 3.6 Luftverkehr RDir Dr. Olaf Hölzer-Schopohl 030/8903-5260

Abteilung V 4 Deutsche Emissionshandelsstelle: Brennstoffemissionshandel und Informationstechnik

m.d.W.d.G.b. DirProf Christoph Kühleis 030/8903-5230

Fachgebiet V 4.1 BEHG-Vollzug: Überwachung und Berichterstattung für gasförmige Brennstoffe TORRin Ulrike Friedrich 030/8903-5295

Fachgebiet V 4.2 BEHG-Vollzug: Überwachung und Berichterstattung für flüssige und feste Brennstoffe RR Andreas Wendl-Damerius 030/8903-5195

Fachgebiet V 4.3 BEHG-Vollzug: Ausgleich indirekter Belastungen zur Vermeidung von Carbon-Leakage TORRin Kerstin Kallmann 030/8903-5270

Fachgebiet V 4.4 BEHG-Vollzug: Ausgleich indirekter Belastungen zur Vermeidung unzumutbarer Härten sowie Doppelbelastungen ORR Alexander Handke 030/8903-5603

Fachgebiet V 4.5 Informationstechnik, IT-Qualitätssicherung DirProf Dr. Sebastian Uhlmann 030/8903-5250

Fachgebiet V 4.6 Emissionsüberwachung, Emissionsberichterstattung und Verifizierung im Emissionshandel N.N.

UNESCO-Verbindungsstelle für Umwelterziehung beim Umweltbundesamt Postfach 33 00 22, 14191 Berlin Tel.: 030 /8903-2033

Nationale Koordinierungsstelle für das Nationale System Emissionsinventare nach Klimarahmenkonvention und Kyoto-Protokoll beim Umweltbundesamt Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßlau Tel.: 0340/2103-2296

Beratungsstelle nachhaltige Informations-und Kommunikationstechnik – Green IT Postfach 14 06, 06844 Dessau-Roßlau

Ansprechpartner: Dr. Hans-Jürgen Baumeister Tel.: 0340/2103-2640

Beratungsstelle Umwelthygiene (BU), Fachbereich II Postfach 33 00 22, 14191 Berlin Leitung: DirProf Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske Tel.: 030/8903-5496

E-Mail: heinz-joern.moriske@uba.de

Nationales Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum beim Umweltbundesamt Postfach 14 06, 06813 Dessau-Roßlau Tel.: 0340/2103-2200

Anlaufstelle Abwassertechnikforschung Postfach 33 00 22, 14191 Berlin

Ansprechpartner: Dr. Claus-Gerhard Bannick Tel.: 030/8903-4251

Geschäftsstelle zur Führung der “Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001” (§-11-Liste TrinkwV 2001) beim Umweltbundesamt Leitung: Dr. Hartmut Bartel Tel.: 030/8903-4156

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 11 Personelles
Fachbereich III Nachhaltige Produktion und Produkte, Kreislaufwirtschaft DirProfin Dr. Bettina Rechenberg 0340/2103-2785 Fachbereich IV Chemikaliensicherheit m.d.W.d.G.b. DirProf Dr. Matthias Honnacker 0340/2103-3002 Fachbereich V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle DirProf Dr. Jürgen Landgrebe 030/8903-5000
Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 12 Zahlen & Fakten CIO/ IT-Leiter:in Verbände undVereine Einrichtungender Gesundheitsversorgung Verkehrsunternehmen/ -verbünde Stadtwerke Bürger:innen Digitallots:innen Kommunales Rechenzentrum Hochschulen Digitalagentur Lokale Wirtschaft/ Unternehmen Digitallots:innen +weitere +weitere +weitere Aufbau der notwendigen Kompetenzen zur Gestaltung der digitalen Transformation 42 44 12 n=219 Einbindung und Kommunikation der unterschiedlichen Fachbereiche/Sachgebiete in Digitalisierungsfragen und -vorhaben 40 41 9 16 n=219 Etablierung klarer Strukturen, Verantwortlichkeiten und Prozesse für die Gestaltung der digitalen Transformation der Verwaltung/Binnendigitalisierung 40 40 12 8 n=220 Hierarchie- und fachübergreifende Zusammenarbeit in agilen Strukturen und Prozessen 25 48 19 5 n=219 Kommunikation nach innen und außen 29 44 21 5 n=219 sehr groß eher groß teils/teils eher klein keine keine Angabe möglich © Prognos 2022 Unzureichende Personalausstattung für die Digitalisierung 56 28 13 n=220 Fehlende Kapazitäten für die Umsetzung organisatorischer Konzepte und begleitende Veränderungsprozesse 45 36 15 n=220 Die Dynamik der Digitalisierung stellt Organisationsstrukturen immer wieder vor neue Herausforderungen. 37 40 17 4 n=220 Fehlende Haushaltsmittel, um die nötigen Stellen zu schaffen. 35 26 20 14 5 n=220 Fehlen einer Strategie bzw. eines Konzepts, wie eine “gute” organisatorische Verankerung ausgestaltet sein könnte. 22 35 22 16 4 n=220 Stimme voll und ganz zu Stimme eher zu Stimme teilweise zu Stimme eher nicht zu Stimme gar nicht zu keine Angabe möglich © Prognos 2022 VORHANDENIN ERSTELLUNG GEPLANTNICHT GEPLANT LK: n= 123 | KS: 53 | KaSG 42 64% 48% 40% 15% 24% 33% 19% 8%19% 7% 9% 6% KaSG LK KS KaSG LK KS KaSG LK KS KaSG LK KS 7% 7% 23% 37% 15% 12% 40% 22% 15% 23% 40% 31% KaSG LK KS KaSG LK KS KaSG LK KS KaSG LK KS … integrierte Digitalisierungsstrategie? LK: n= 123 | KS: n = 52 | KaSG n = 42 … Strategie für die Gestaltung der digitalen Transformation in der Verwaltung/Binnendigitalisierung? Illustration: BS/Beate Dach. Unter Verwendung von Grafiken von ©Julien Eichinger, stock.adobe.com; Miriam Lovis; ©elenabsl, stock.adobe.com; ©hvostik16, stock.adobe.com ©

Kommune

KNAPP

Damm oder Deichbruch?

Neuregelung zu Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein / Stärkung des kommunalen Ehrenamtes (BS/Jörn Fieseler) “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften” – so lautet der beinahe nichtssagende Titel eines Gesetzesvorhabens der regierungstragenden Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag. Doch das neunseitige Dokument beinhaltet reichlich Sprengstoff. Für die einen ist es ein Angriff auf die direkte Demokratie, für die anderen ein Betrag für mehr Rechtsfrieden.

“In Schleswig-Holstein droht ein Deichbruch”, sagt Roman Huber, geschäftsführender Bund esvorstan d des Vereins Mehr Demokratie e. V. Aus seiner Sicht gibt es dafür keine rationalen Gründe. Stattdessen sollen die guten Verfahren für kommunale Bürgerbegehren verschlechtert werden. Dabei seien Letztere oftmals der Motor für Klimaschutzmaßnahmen und Verkehrswendeprojekte.

Zum Beispiel in der Gemeinde Siek, im nordöstlichen Speckgürtel der Freien und Hansestadt Hamburg. Dort wollte ein ort sansässi ges Unternehmen, das Gelenke für Busse und Straßenbahnen herstellt, ein Areal von circa vier Hektar für die Erweiterung des Betriebes bebauen und bis zu 60 neue Arbeitsplätze schaffen. Ursprünglich sollte die landwirtschaftlich genutzte Fläche aufgeforstet und das ursprüngliche Gewerbegebiet eingegrünt werden. Zwölf der 13 Gemeinderatsmitglieder stimmten jedoch für die Ausweitung des Gewerbegebietes. Doch durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren im September 2022 wurde das Vorhaben zwischenzeitlich gestoppt.

Neujustierung angedacht Solche Fälle soll es in Zukunft nicht mehr geben. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine Neujustierung der Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vornehmen. Generell sind in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung Bürgerentscheide zu Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung nicht möglich. Einzige Ausnahme: der Aufstellungsbeschluss sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung. Dieser muss in der

Jedes Jahr werden mehr Anfeindungen gegenüber Kommunalpolitikerinnen und -politikern zur Anzeige gebracht, berichtet Manuel Leutner vom Landeskriminalamt BadenWürttemberg, dennoch müsse man davon ausgehen, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisbergs handle. Auch Johannes Becher (Bündnis 90/Die Grünen), MdL im Bayerischen Landtag und Sprecher für kommunale Fragen, geht davon aus, dass es einen großen Unterschied zwischen dem gebe, was still “ausgehalten”, und dem, was zur Anzeige gebracht werde. “Bei einer kürzlichen Umfrage gaben 46 Prozent der Befragten Kommunalpolitikerinnen und -politiker an, bereits angefeindet worden zu sein”, berichtet er. “Schaut man sich aber die polizeiliche Statistik an, sind die Zahlen sehr viel niedriger.” Man lese und höre andauernd von Beleidigungen auf Facebook, Drohbriefen, Sachbeschädigung und vielem mehr, führt der bayerische Landtagsabgeordnete aus. “Im ersten Moment scheinen das nur Einzelfälle zu sein, aber je mehr sich diese häufen, desto eher müssen wir von einem gesamtgesellschaftlichen Problem ausgehen.” Dies sieht auch der Landeskriminalbeamte als Zeichen einer wachsenden Verrohung der Gesellschaft und nimmt

Vorphase der Bauleitplanung aufgestellt und beschlossen werden. Erst mit diesem Beschluss beginnt die eigentliche Planungsphase eines Bauvorhabens. Diese Ausnahme soll mit dem neuen Gesetzesentwurf eingeschränkt werden. So beabsichtigen CDU und Grüne, Beschlüsse der Gemeinde einem sogenannten kassatorischen Bürgerbegehren zu entziehen, wenn diese mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung gefasst wurden.

Außerdem soll eine Sperrfrist von drei Jahren eingeführt werden, in der ein Wiederholungsbürgerbegehren in der gleichen Sache nicht mehr möglich ist, um so mehr Planungssicherheit für kommunale Projekte zu erreichen.

Einheitliche Quoren, kürzere Frist

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf die Vereinheitlichung von Quoren vor. Je nach Einwohnergröße sieht die Gemeindeordnung

in sieben unterschiedlichen Kategorien Quoren für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens vor. Aktuell ist ein solches zulässig, wenn Unterschriften von vier bis zehn Prozent der Einwohner gesammelt wurden. Mit dem Gesetzesentwurf sollen diese Zahlen künftig auf drei Größenklassen komprimiert werden. Gleiches gilt für die Annahme eines Bürgerentscheids. Dabei sind laut Zensus 2023, die meisten der 1.106 Gemeinden im “echten Norden” eher klein. 1.049 Gemeinden haben weniger als 10.000 Einwohner, weshalb sich für sie bei den Quoren nichts ändert.

Außerdem wird die Zeit für die Sammlung von Unterschriften bei kassatorischen Bürgerbegehren reduziert. Generell haben Initiatoren von Bürgerbegehren sechs Monate Zeit, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. “Einzig bei Bürgerbegehren, die sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richten, wird die Frist auf drei Monate verkürzt”, heißt es seitens des SchleswigHolsteinischen Gemeindetages

(SHGT). “Wir brauchen mehr Planungssicherheit für kommunale Infrastrukturprojekte” sagt Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des SHGT, zu den geplanten Gesetzesänderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. “Besonders wichtig ist die neue Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung, da wir Verlässlichkeit für kommunale Beschlüsse brauchen.” Dies stärke das kommunale Ehrenamt. Schneller vorankommen Die Landesregierung schließt sich dieser Einschätzung an. “Ich begrüße den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen, da auch wir als Landesregierung Bürgerbegehren nicht aushebeln wollen”, unterstreicht Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. “Mit diesem Entwurf würden sie auch mitnichten massiv eingeschränkt. Wir wollen aber ein Stück weit mehr Planungssicherheit in den Kommunen. Wir wollen, dass es vor allem in den Bereichen Woh-

nungsbau und Energieerzeugung bzw. Energieversorgung schneller und einfacher vorangeht – dies wäre mit diesem Gesetzentwurf möglich.” Das will auch ein Bündnis von Mehr Demokratie e. V., BUND und weiteren 22 Verbänden. Allerdings sehen diese die Planungssicherheit in einer frühzeitigen Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. “Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe”, sagt Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND in Schleswig-Holstein. Vorher einbeziehen “Letztlich geht es um eine behutsame Anpassung im Verhältnis von repräsentativer und direkter Demokratie”, wie Bülow verdeutlicht. Schließlich handele es sich bei allen Entscheidungen der Gemeindevertretungen um demokratische Beschlüsse mit der gleichen Legitimationsgrundlage wie bei Landtag und Bundestag. Das stimmt, doch viel besser ist es, wenn die Gemeindevertretung auf ihre Bürgerinnen und Bürger hört und diese im Vorfeld einbezieht. Das passiert schon. So geht etwa aus der Datenbank Bürgerbegehren der Bergischen Universität Wuppertal ( www. datenbank.buergerbegehren.info) hervor, dass auch in SchleswigHolstein mehrere Gemeinden im letzten Jahr durch den Rat ein Referendum gestartet haben, um die Bürger etwa bei der Planung von Solarparks rechtzeitig einzubeziehen. Diese Beteiligungskultur, bei der Einwände nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden, ist viel besser. Denn so muss es gar nicht erst zum Bürgerbegehren und -entscheid kommen.

Baustein, um den Zubau zu dynamisieren

(BS/mj) “Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen und Treibhausgase spürbar einzusparen, brauchen wir in den nächsten Jahren beim Ausbau regenerativer Energien eine nie da gewesene Geschwindigkeit”, erklärt Baden-Württembergs Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker anlässlich der Veröffentlichung des Praxisleitfadens Windkraft. Das Dokument wurde von der Taskforce Erneuerbare Energien erstellt und soll durch aktuelle Praxiserfahrungen regelmäßig weiter optimiert werden. Seit Oktober 2021 erarbeitet die Taskforce Erneuerbare Energien Maßnahmen, um die Genehmigungsverfahren für Windkraft- und FreiflächenPhotovoltaikprojekte in BadenWürttemberg zu beschleunigen. Dabei konnte sie die Projektdauer bei Windkraftanlagen bereits von sieben auf vier Jahre verkürzen. Mit dem nun veröffentlichten Praxisleitfaden Windkraft sollen konkret die Genehmigungsverfahren schneller und effizienter gestaltet werden.

Einheitliche Vorgaben in Schleswig-Holstein

(BS/mfe) In Schleswig-Holstein gelten ab sofort einheitliche Regeln für alle Kommunalen Ordnungsdienste (KOD). Diese waren und sind von Gesetzes wegen auch zur Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Einsatzmittel wie Fesseln, Reizstoffe, Diensthund oder auch durch den Einsatz von Schlagstöcken befugt. Mithilfe einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) wurden hier landeseinheitliche Maßstäbe geschaffen. Neu in der AVV sind Regelungen für den Einsatz von Diensthunden durch nichtpolizeiliche Vollzugskräfte. Diensthunde der KODs dürfen dabei nur mit Beißkorb und angeleint eingesetzt werden.

und der Sturm auf den brasilianischen Kongress 2023 – diese Beispiele zeugen davon, wie demokratisch legitimierte Institutionen von Minderheitsmeinungen angegriffen werden. Steckt auch hinter den Anfeindungen, Hassbotschaften und Übergriffen auf kommunalpolitisch Engagierte ein System, um gesellschaftlich und politisch Einfluss zu nehmen?

gebracht werden könnten. Und Misbah Khan MdB (Bündnis 90/ Die Grünen), Berichterstatterin für Rechtsextremismus ihrer Bundestagsfraktion, ergänzt: “Kommunalpolitiker sind lokale Feindbilder, an die man einfach herankommt.”

zudem eine zunehmende Verunsicherung bei Politikerinnen und Politikern aller föderalen Ebenen wahr. “Bei uns melden sich Mitarbeitende der Kommunen, Abgeordnete aus dem Landtag, Bürgermeisterinnen und Stadträte – da war bereits alles dabei,

so verschieden wie die Menschen, so verschieden auch die Vorfälle.”

“Auch Bundes- und Landtagsabgeordnete bekommen Drohungen und Hassnachrichten”, berichtet Becher, “aber wir sind mit entsprechenden Strukturen ausgestattet, um damit umgehen

zu können.” Als Kommunalpolitikerin oder -politiker habe man dies nicht. Das bestätigt auch Helga Stieglmeier , Stadt- und Kreisrätin in Erding: “Für eine kleine Stadträtin wie mich gibt es keine schützenden Strukturen, weil alle davon ausgehen, dass

wir ja nichts zu befürchten hätten.” Die Realität ist aber eine andere, weiß die Bayerin, die schon häufig Mails, Anrufe oder Briefe, meist mit sexualisierenden Inhalten, bekommen hat. “Wenn aber ein Brief mit Drohschreiben ohne Briefmarke ankommt, bedeutet das, derjenige hat direkt vor dem Haus gestanden, um ihn einzuwerfen.” Das fühle sich dann besonders bedrohlich an. “Was ging, habe ich zur Anzeige gebracht”, führt sie aus, “musste aber erleben, wie die Polizei zurückhaltend bis abwiegelnd reagiert hat.” Mails werden ihrer Erfahrung nach nicht zurückerfolgt, bei anonymen Schreiben käme das Argument “da können wir eh niemanden finden” und bei Texten im Konjunktiv – man “würde” ihr gerne etwas antun – nähmen Polizeibeamte die Bedrohung nicht ernst. Problematisch sei zudem, so Leutner dass sich viele Anfeindungen unterhalb der zivilgesellschaftlichen Strafbarkeitsschwelle befänden und somit nicht zur Anzeige

Gerade im ländlichen Raum kenne man sich, erläutert Dr. Sebastian Bukow, Leiter der Abteilung Inland in der HeinrichBöll-Stiftung. “Dass hier vieles weder digital noch anonym geschieht, bietet einen gewissen Schutz.” Umso bedenklicher sei es, wenn diese Hemmschwelle überschritten werde. “Ich lebe hier mit meiner Familie, meine Kinder gehen hier zur Schule – sie haben oft Angst um mich sowie ich um meine Kinder”, berichtet Stieglmeier. Man sei sowohl im Positiven wie auch im Negativen sehr nah an den Menschen dran.

“Mit dem Schüren von Angst, haben die Verbreiter von Hassund Drohnachrichten Erfolg”, beklagt der Landtagsabgeordnete Becher. Oft kämen die Kommunalpolitikerinnen und -politiker zu dem Schluss, dass sie nicht mehr kandidieren, sich den Angri ffen nicht mehr aussetzen wollten. Darin sieht auch Bukow ein strukturelles Problem, das größer sei als die Summer der Einzelfälle, wenn auch keine systematische Einflussnahme.

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2023
Behörden Spiegel
Berlin und Bonn / Januar
Für die einen ist ein Gesetzesvorhaben im “echten Norden” ein Dammbruch für die direkte Demokratie, für die anderen die Sicherung oder Dammverstärkung der repräsentativen Demokratie. Foto: BS/Frank Wagner, stock.adobe.com
System? Anfeindungen, Hassbotschaften und Übergriffe auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker (BS/Malin Jacobson) Die Stürmung des US-amerikanischen Kapitols 2021, die 2022 in Deutschland aufgedeckte Reichsbürgerverschwörung
Mit
Ist ein Drohschreiben ohne Briefmarke im Briefkasten, weiß man: Der Verfasser hat das Schreiben selbst eingeworfen, er oder sie weiß, wo man wohnt. Foto: BS/alho007, stock.adobe.com

Digitalkongress NeueStadt.org

“Mich nervt es, dass alte Ölheizungen immer noch durch neue Öl-Heizungen ersetzt werden”, erklärt Hans Hertle, Leiter des Teams Kommunaler Klimaschutz am Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) in Heidelberg. Auch Benjamin Herrmann, Abteilungsleiter des Regionalbüros für kommunalen Klimaschutz und Mobilität der Energieagentur RheinlandPfalz, beklagt die gestiegenen Absatzzahlen von neuen Ölkesseln während des ersten Halbjahrs 2022, “um vermeintlich vom Gas wegzukommen und auf Vorrat Öl zu tanken, wenn es günstig ist”. Beide fordern daher verbindliche Vorgaben seitens der Kommunen, beispielsweise in Form eines Wärmekatasters, damit Sanierungen auch zukunftsfähig sind. “Denn”, so Herrmann auf dem Digitalkongress NeueStadt.org, “was jetzt gebaut wird, besteht mindestens für die nächsten 30 Jahre. Bis dahin wollen wir aber bereits klimaneutral sein, weswegen wir entsprechende Vorgaben schon jetzt umsetzen müssen.”

Das gelte nicht nur für die Wärmeversorgung, sondern für den gesamten Gebäudesektor.

Klimaanpassung als Missstandsbeseitigung

Generell sei es wichtig, im Gebäudesektor nicht nur die einzelne Wohnung oder das einzelne Haus zu betrachten, sondern das gesamte Quartier in den Blick zu nehmen, ergänzt Tine Fuchs, Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). “Das fängt damit an, dass wir immer schauen müssen, ob wir Erneuerbare Energien auf dem Dach oder Kraft-WärmeKopplungsanlagen installieren und dann in offenen Kreisläufen mit dem Gebäude – aber auch dem Verkehr – verbinden können”, so die Abteilungsleiterin.

“Wenn wir uns die Quartiersebene anschauen, das Gebäude und dessen direkte Umgebung, sind ganz viele Maßnahmen möglich. Nicht nur im Klimaschutz, sondern auch in der Klimaanpassung”, meint auch Franziska Wittkötter, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Forschungsbereich Umwelt am Deutschen Institut für Urbanistik. Es gibt ihrer Meinung nach viele Maßnahmen, die sich im ersten Moment eventuell zu widersprechen scheinen, aber sich eigentlich gegenseitig bedingen. Daher sei ein ressortübergreifender Austausch wichtig, so die Wissenschaftlerin. Gerade Klimaanpassungsmaßnahmen müsste man laut Fuchs als Beseitigung eines städtebaulichen Missstands deklarieren können, um finanziellen Engpässen vorzubeugen. “Wenn Vorfälle durch Hitze oder Starkregen als Missstände gelten, dann hat man auch im R ah men der Städtebauförderung und im Ansatz der Quartierslösung einen Fördertatbestand geschaffen.”

Für Tim Si ppel , Referent für Elektromobilität im baden-württembergischen Verkehrsministerium, beinhalten ganzheitliche Quartierslösungen au ch den Verkehrsbereich. “Wir sehen das in Neubaugebieten, die nachhaltig gestaltet werden, wo es Ortskerne, Kitas, Einzelhandel und Aufenthaltsmöglichkeiten gibt, sodass wir es den Menschen ermöglichen, wieder kurze Wege zu gehen oder auch im Bereich

Schwarze Schafe und Schlammzonen

Herausforderungen und Lösungen im kommunalen Klimaschutz

(BS/Malin Jacobson) Aufgeplatzte Teerdecken, umgestürzte Bäume und weggespülte Brücken sind nur einige der kostenintensiven Auswirkungen des Klimawandels auf die Infrastruktur in Stadt und Land. Dabei gibt es bereits in allen Gebietskörperschaften ambitionierte Ziele für Investitionen in Klimaneutralität und Infrastruktur – sie müssen aber die personellen, materiellen und budgetären Ressourcen bekommen, um umgesetzt zu werden. Allerdings hat die Weltklimakonferenz erst vor ein paar Wochen wieder gezeigt: Große und umfassende Klimaschutzmaßnahmen sind nur schwer durchzusetzen. Ohne die Bereitschaft, im Kleinen in alternative Energie-, Bau- und Mobilitätskonzepte zu investieren, wird es keinen Klimaschutz geben, aber wie viel Handlungsspielraum haben die Kommunen überhaupt?

gien mitbedacht werden. “Etwa ein Quadratmeter Photovoltaik pro Einwohner und Jahr muss dazukommen”, erklärt Hertle in diesem Zusammenhang.

“Früher haben wir mit bis zu zehn Euro pro Person und Jahr an Investitionskosten für den Klimaschutz gerechnet”, führt er aus, “heute sind es rund 100 Euro auf kommunaler Ebene.” Das sei aber immer noch deutlich weniger als die Klimafolgekosten mit über 2.000 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Um diese Kosten den Entscheiderinnen und Entscheidern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene deutlich zu machen, ist es in Herrmanns Augen wichtig, Lebenszykluskosten und CO2-Schattenpreise stärker in den Fokus zu rücken. Das würde auch viel an den Eigenanteilsberechnungen für Maßnahmen und Projekte ändern und damit deren Finanzierung von kommunaler Seite erleichtern.

Aktien für den Klimaschutz

Das Problem kennt auch die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Pullach im Isartal, Susanna Tausendfreund: “Bei Förderprogrammen mit Eigenanteil haben Gemeinden ohne Rücklagen in vielen Bundesländern das Problem, dass deren Haushalte nicht genehmigt werden, wenn sie für solche Projekte Schulden aufnehmen müssen –selbst wenn es sich um rentierliche Schulden handelt, die sich bereits nach wenigen Jahren rechnen.”

Mikromobilität Wege zurückzulegen.” Er plädiert auf dem Digitalkongress dafür, den Parkraum zu verlagern, um die Straßen wieder für die Menschen freizugeben, beispielsweise in Form von Mobilitätshubs und E-Quartiershubs, die nicht nur Lademöglichkeiten, sondern auch Sharing-Lösungen böten, “sodass der Bedarf, ein Auto zu nutzen, mit der Zeit immer geringer wird”.

Rechtssystem verhindert Klimaschutz

“Der Verkehrssektor ist bezüglich des Klimaschutzes so etwas wie das schwarze Schaf unter den verschiedenen Sektoren”, erklärt Dr. Bernd Lämmlin, Leiter des Teams Klima Mobil der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW), weil dort nach wie vor kaum Emissionseinsparungen zu verzeichnen seien. Derzeit fokussiert man sich seiner Meinung nach vielerorts auf politisch komfortable Maßnahmen wie den Ausbau des Rad- und Fußverkehrs oder des ÖPNVs, welche sich gut verkaufen ließen, aber nicht ausreichten. Sie verhinderten lediglich, dass eine zusätzliche Emissionssteigerung im Verkehrssektor verzeichnet werde. “Wir brauchen einfache, aber aufeinander abgestimmte und mutige Maßnahmen, die den Kfz-Verkehr einschränken”, so der Verkehrsexperte. Hierzu gehörten beispielsweise das

Parkraummanagement oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, bei denen sich die Kommunen noch schwertäten, erläutert er auf der Digitalveranstaltung, auch weil auf Bundes- und Landesebene erst noch die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten. “Die Straßenverkehrsordnung ist nicht das Rechtssystem, das klimaschützenden Verkehr besonders befördert, sondern eher hemmt”, erläutert er und ergänzt: “Wir haben zwar das Tempo 30, das vielleicht keine direkte Klimaschutz-, aber eine Steuerungswirkung hat, was viele Kommunen aber nicht flächendeckend einführen können.” Das Gleiche gelte bei der Parkraumbewirtschaftung, für die die Kommunen erst aufwendig eine angespannte Parkraumsituation vor Ort nachweisen müssten.

Einfache und mutige Maßnahmen

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen, Sibylle Keupen (parteilos), beklagt zudem: “Wenn wir mutig in die Umsetzung von Maßnahmen gehen, lesen wir am nächsten Morgen in der Zeitung von wütenden Aufschreien der Bürgerinnen und Bürger, dass das so nicht gehe.” Daher dürfe man die Menschen im Laufe des Prozesses nicht verlieren, da sich sonst die Fronten verhärteten und man in der Mobilitätswende

nicht weiterkomme. Gleichzeitig brauche es den Druck, um konsequent Änderungen durchzusetzen, ist sich die Kommunalpolitikerin sicher. Durch einladende Aktionen allein werde man es nicht schaffen und man habe nicht die Zeit, über jeden Parkplatz zu diskutieren. Sie plädiert daher für einen “Zwang im Rahmen eines kommunikativen Prozesses”.

Ladeinfrastruktur im Raumkonflikt

Ein weiteres Problem ist laut Sippel, dass ein Kraftfahrzeug im Schnitt zwölf Jahre in Betrieb ist, sodass Fahrzeuge, die 2018 gekauft wurden, im Jahr 2030 immer noch unterwegs sein werden. Das erschwere das Stuttgarter Ziel, “dass bis 2030 jedes zweite Auto elektrisch und die Hälfte der Verkehrsteilnehmer selbst aktiv mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sein soll”. Allerdings sei es allein mit einer Antriebswende nicht getan, ergänzt Volker Gillessen, Bereichsleiter Elektromobilität und Prokurist bei EcoLibro. “Wie immer, wenn man in die Schlammzone geht, hakt es in der Schlammzone”, sprich: Der Grund, weswegen ein klimaneutraler Verkehrssektor in den Städten schwer umzusetzen sei, liege bei den Städten selbst. Das zeige sich am Beispiel der Ladeinfrastruktur, so Gillessen. In den Städten gebe es bereits

Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern, da sei kaum Platz für Ladesäulen. Und er gibt zu bedenken: “Wer Ladesäulen sät, wird Autos ernten, dabei wollen wir Autos aus den Städten raushaben.”

Dass Ladepunkte am Straßenrand wie Pilze aus dem Boden spri e ßen, empfindet auch der baden-württembergische Referent als problematisch, zumal diese Punkte erst aufwendig in Apps eingepflegt und für Nutzerinnen und Nutzer sichtbar gemacht werden müssten. “Wir plädieren dafür, dass das beispielsweise in Parkhäusern, an Gebäuden, an zentralen Punkten wie auch Points of Interest gebündelt wird”, so Sippel, “damit da kein Wildwuchs betrieben wird und sich das energetisch effizient gestalten lässt.”

Nicht nur für die Raumnutzung stelle die Ladeinfrastruktur eine Herausforderung dar, auch deren Energieversorgung – sollten alle Kraftfahrzeuge elektrisch und dam i t klimaneutral fahren – würde im Energiesektor zu enormen Problemen führen, weiß Lämmlin. Bereits der aktuelle Strombedarf könne nicht durchgehen klimaneutral gedeckt werden. Zusätzliche Bedarfe im Verkehrssektor oder im Wärmesektor, beispielsweise bei der Bereitstellung von Wärmepumpen, müssten daher beim Ausbau der erneuerbaren Ener-

Das werde am Beispiel Geothermie deutlich, für die es Förderprogramme wie das “Bundesprogramm effiziente Wärmenetze” (BEW) gebe, bei dem 40 Prozent aller anfallenden Kosten gefördert würden. Dennoch müsse der Eigenanteil irgendwo herkommen. “Die Geothermie-Projekte rechnen sich alle”, bekräftigt die Kommunalpolitikerin, “aber man muss auf 50 Jahre denken. Und wenn die Kommune dafür keine Kredite aufnehmen kann, weil dann der Haushalt nicht genehmigt wird und auch niemand da ist, der das Bohrrisiko absichert, dann trauen sich viele Gemeinden nicht, ins Risiko zu gehen oder können es sogar gar nicht.” Sie empfiehlt, diese Finanzierungslücke entweder über einen großen Fonds abzusichern oder es den Kommunen zumindest zu ermöglichen, rentierliche Schulden machen zu können. Auch private Investoren stärker einzubinden, wäre laut Hertle eine gute Finanzierungsmethode. Er sieht das unter dem Aspekt der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die nicht nur über Klimaschutzmaßnahmen und Energiesparprojekte informiert werden, sondern unmittelbar von diesen profitieren. Beispielsweise in Form einer Aktie an Wärmenetzen oder Windkraftanlagen ähnlich der früheren Telekom-Aktie, bei der alle einsteigen und sich für den Erfolg des Klimaschutzes interessieren.

Die Fachforen und Diskussionsrunden des Digitalkongresses NeueStadt.org 2022 finden Sie in der Mediathek auf www.neue stadt.org

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 14 NeueStadt.org
In der Vergangenheit galt vieles als wirtschaftlich, weil die Klimafolgeschäden nicht eingerechnet wurden. Mit jedem weiteren Jahr, indem zu wenig in den Klimaschutz und die Klimaanpassung investiert werden, erhöhen sich die zukünftigen Kosten. Foto: BS/ Prawny, pixabay.com In der Diskussionsrunde “Reduzierung von Treibhausgasemissionen” sprachen Sibylle Keupen, Marianna Roscher (Moderatorin), Tine Fuchs, Volker Gillessen und Tim Sippel über Maßnahmen für Klimaschutz und Infrastruktur. Screenshot: BS/Jacobson

ehörden Spiegel: Wie beurteilen Sie die Forderungen der Gewerkschaften für die kommende Tarifrunde?

Welge: Die Gewerkschaftsforderungen – in Summe die neben denen von Verdi gegenüber der Post erhobenen die höchsten derzeit im Raum stehenden Forderungen im Bereich der großen Flächenverträge – haben es, gelinde gesagt, in sich. Fasst man alle Einzelforderungen zusammen, reden wir nämlich nicht über 10,5 Prozent Lohnsteigerung, wie offiziell kommuniziert, sondern über eine deutlich größere Belastung für kommunale Arbeitgeber. Aufgrund des geforderten Mindestbetrags von 500 Eur o l iegt die geforderte Entgelterhöhung im Schnitt über alle Entgeltgruppen bei rund 15 Pro z ent. Dabei wirkt sich der Mindestbetrag aufgrund seiner Höhe bis in die Entgeltgruppe 14 der Anlage A zum TVöD aus (vgl. Behörden Spiegel November 2022, Seite 13). In der Spitze führt der geforderte Mindestbetrag sogar zu einer Entgeltsteigerung von bis zu 25 Prozent in den unteren Entgeltgruppen. Parallel zu den Entgeltsteigerungen für die Beschäftigten im kommunalen Öffentlichen Dienst werden außerdem Entgelterhöhungen für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie die Studierenden um 200 Euro monatlich gefordert.

Alles in allem würden diese Forderungen Kosten in Höhe von 15,4 Milliarden Euro verursachen. Angesichts einer finanziell äußerst angespannten Lage in unseren Kommunen und bei den kommunalen Arbeitgebern, die selbst auch von Kostensteigerungen betroffen sind, ist dies schlichtweg nicht leistbar. Und hierbei sind etwaige weitere strukturelle Forderungen

“Die Forderungen haben es in sich”

Karin Welge zur anstehenden Tarifrunde von Bund und Kommunen (BS) “Es würden Summen auf uns zukommen, die nicht leistbar sind und den Rahmen sprengen”, betont Karin Welge, Vorsitzende der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), angesichts der gewerkschaftlichen Forderungen für die am 23./24. Januar beginnenden Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen. Aus ihrer Sicht sind im Zuge des demografischen Wandels eher die Leitungspositionen in den Blick zu nehmen. Die Fragen stellte Jörn Fieseler.

nicht eingerechnet. In den Verhandlungen werden wir darauf achten müssen, die langfristigen Auswirkungen unserer Vorschläge gegeneinander abzuwiegen –und das in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit, die zeitgleich vom Fachkräftemangel gekennzeichnet ist.

Behörden Spiegel: Was würden die Forderungen für die Stadt Gelsenkirchen konkret bedeuten?

Welge: Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist Gelsenkirchen eine der Kommunen, die strukturell deutlich unterfinanziert sind und auch mit der bislang ungelösten Altschuldenproblematik zu kämpfen haben. Hinzu kommen erhebliche finanzielle Belastungen der Gegenwart, nicht nur durch den Zuzug geflüchteter Menschen, vor allem aus der Ukraine, sondern auch durch Folgen der CoronaPandemie, die klimabedingten zusätzlichen Anforderungen und deren Kosten sowie die gestiegenen Energiekosten. Wie bei jedem Privathaushalt steigen natürlich auch die Kosten für kommunale Arbeitgeber immens. Strom- und Heizkosten steigen, Dienstleister und auch die Träger von Jugendhilfeeinrichtungen und Kitas geben die gestiegenen Kosten an die Kommune weiter. Kostendeckende Ausgleiche dafür gibt es für die Kommunen nicht. All diese Mehrkosten müssen ganz wesentlich auch durch die Struktur abgefangen werden.

Auch wenn in der Personalkostenplanung der Stadt Gelsenkirchen bereits eine moderate Tarifanpassung berücksichtigt wurde, würden die Forderungen der Gewerkschaften jegliche Finanzplanung sprengen. Eine flächendeckende Entgelterhöhung um 10,5 Prozent bedeutete für unseren Haushalt rund 14 Millionen Euro zusätzliche Personalkosten. Darüber hinausgehende Mindestbeträge und Entgelterhöhungen für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie die Studierenden kämen hier noch einmal hinzu. Es würden also Summen auf uns zukommen, die nicht leistbar sind und den Rahmen sprengen.

Behörden Spiegel: Welchen Einfluss haben die Tarifabschlüsse aus 2022 für Ärzte und den Sozial- und Erziehungsdienst (S&E) sowie die parallel laufenden Verhandlungen mit dem Marburger Bund für die Gehaltstabelle 2023 auf die Verhandlungen mit Verdi und dem DBB?

Welge: Die Auswirkungen vergangener Einigungen auf bevorstehende Tarifverhandlungen sollten nicht überschätzt werden. So gehe ich beispielsweise nicht davon aus, dass die monatlichen Zulagen im Sozial- und Erziehungsdienst, die erst im vergangenen Sommer im Rahmen einer Sondertarifrunde für diese Sparte vereinbart wurden, für die Gewerkschaften eine Rolle spie-

Die gewerkschaftlichen Forderungen sind eindeutig: mehr Geld. Wie die Tarifverhandlungen verlaufen werden, ist noch nicht so eindeutig. So sind auch zusätzliche Regelungen für einzelne Arbeitsbereiche denkbar. Foto: BS/hkama, stock.adobe.com

len, wenn es darum geht, welche Berufsgruppen durch mögliche Warnstreiks schon frühzeiti g Druck aufbauen werden.

Für die Kommunen hingegen laufen die Kosten der erst frischen Tarifeinigungen im Sozialund Erziehungsdienst und mit dem Marburger Bund parallel zusammen. Und das, obwohl unsere Einrichtungen gleichermaßen unter den allgemeinen und den Teuerungen aufgrund stetig steigender Energiepreise zu leiden haben. Das Geld, über das nun in der diesjährigen Tarifrunde verhandelt wird, können wir aber nur einmal ausgeben.

Behörden Spiegel: Die Gewerkschaften haben auf strukturelle Forderungen verzichtet. Gibt es

seitens der VKA Forderungen für die Tarifrunde, etwa im Sparkassenbereich?

Welge: Es bleibt abzuwarten, ob die Gewerkschaften im Rahmen der erst beginnenden Verhandlungen bei ihrem Forderungskatalog bleiben oder die kommun alen Arbeitgeber mit kurzfristigen weiteren Forderungen konfrontieren.

Für mich ist jedoch klar, dass wir genau das Gegenteil von einem Mindestbetrag brauchen, um dem demografiebedi ngten Fachkräftemangel zu begegnen. Dieser wäre nach meiner Einschätzung das falsche Signal für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger im kommunalen Öffentlichen Dienst.

Wir merken schon jetzt, wie schwer es ist, anspruchsvolle Leitungspositionen mit fachlich wie persönlich geeigneten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besetzen. Natürlich werden wir die Verhandlungen dort differenzieren, wo es die Umstände nötig machen. Dazu zählen die von Ihnen erwähnten Sparkassen genauso wie unsere Krankenhäuser und die kommunalen Versorgungsbetriebe. Ob und welche Forderungen wir für diese Bereiche aufrufen werden, wird sich im Verlauf der Verhandlungen ergeben. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich den Verhandlungen nicht vorgreifen werde.

Behörden Spiegel: Wagen wir den Blick in die Glaskugel: Welche Prognose haben Sie für den Verlauf der diesjährigen Verhandlungen?

Welge: Ginge es nach mir, liegt am Ende eine Tarifeinigung vor, die sowohl den Problemlagen der kommunalen Arbeitgeber wie auch unseren Beschäftigten gerecht wird. Letztlich muss ein Gesamtpaket stehen, das uns Planungssicherheit gibt und das finanziell nachhaltig verkraftbar ist.

Auch von den Gewerkschaften erwarte ich, dass sie das Gesamtsystem und die Auswirkungen unseres Handelns auf die kommenden Generationen im Blick haben. Verhandlungsergebnisse, die unsere finanziellen Möglichkeiten übersteigen, werden die nach u ns Kommenden massiv belasten. Besonders in diesen turbulenten Zeiten stehen kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften mehr denn je gemeinsam in der Verantwortung, für Ruhe und Sachlichkeit, für Stabilität und Verlässlichkeit zu sorgen. Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber genauso für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Letztes

Jahr veröffentlichte der SWR die Ergebnisse einer Umfrage unter Ausländerbehörden (ABHs), in der 94 Prozent der Teilnehmenden die Personalsituation als (sehr) angespannt bezeichnen. Dieser Eindruck deckt sich mit Erkenntnissen, die Verwaltungswissenschaftler im Forschungsprojekt “Lokales Integrationsmanagement in Deutschland und Europa” zusammengetragen haben. Im Projektteil zur kommunalen Ebene in Deutschland wurden in 14 Fallkommunen Experteninterviews u. a. mit Beschäftigten kommunaler ABHs geführt. Insgesamt zeichnen diese das Bild einer strukturellen Überlastung der ABHs in nahezu allen Fallkommunen. Verglichen mit dem gestiegenen Anteil der ausländischen Bevölkerung, scheint der Personalzuwachs durchweg inadäquat sodass Aufgaben priorisiert und teils nicht erbracht werden (können). Symptomatisch ist z. B. die enorm gestiegene Dauer der Einbürgerungsverfahren, sofern die jeweilige ABH hierfür zuständig ist.

Neben der wachsenden Klientel ist zudem ein Aufgabenzuwachs zu konstatieren. Beispielsweise sind die ABHs, je nach Bundesland, seit 2020 durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren mit neuen Aufgaben konfrontiert, da sie im Gegensatz zum regulären Visumverfahren die notwendigen Schritte für die Fachkräfte einleiten und zentraler Ansprechpartner für die Arbeitgeber sind.

Was sich ändern muss

Zur strukturellen Überlastung der Ausländerbehörden (BS/Jörg Bogumil/Jonas Hafner/André Kastilan*) Ausländerbehörden sind zentrale Akteure für die gelingende Integration von Zugewanderten. In vielen Kommunen scheint ihre Handlungsfähigkeit jedoch substanziell eingeschränkt zu sein.

Aufgrund der starken Überbelastung von Ausländerbehörden in Deutschland ziehen sich viele Einbürgerungsverfahren über einen langen Zeitraum hin. Foto: BS/Rosy, pixabay.com

Auch wird die komplexe Rechtsmaterie als ursächlich für die angespannte Lage gesehen. Zusätzlich zu bestehenden unbestimmten Rechtsbegriffen sowie Ermessensspielräumen wird das Aufenthaltsrecht, das durch einen Befragten als “Flickwerk” bezeichnet wird, durch den Gesetzgeber stetig, mitunter kleinteilig, erweitert und revidiert. Dies führt dazu, dass neues Personal erst nach einer längeren Einarbeitungszeit den Großteil der fachlichen Entscheidungen selbstständig treffen kann. Selbst das vorhandene Personal auf aktuellem Stand zu halten, ist eine Herausforderung.

Zusätzlich verstärken sich diese Probleme in manchen ABHs durch eine erhöhte Personalfluktuation. Teils wird davon berichtet, dass Personalstellen zunehmend mit Quereinsteigern besetzt werden müssten, die dann häufig für Nachqualifizierungen freizustellen seien und zu einem nicht unerheblichen Teil die ABH während oder nach dieser Phase wieder verließen. In anderen Kommunen wird dementgegen berichtet, dass Stellenbesetzungen durch Externe schwierig seien, da “sich auch in der Stadt (herumspreche), dass man sein Geld einfacher

verdienen kann als bei uns”, wie ein Interviewpartner erläutert. Datenqualität im Ausländerzentralregister Herausforderungen zeigen sich darüber hinaus im Datenmanagement. Teils wird die Datenqualität des Ausländerzentralregisters (AZR) bemängelt. In diesem Zusammenhang üben interviewte Experten aber auch Selbstkritik. So führt ein Befragter aus: “Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. D. h., wir müssen natürlich auch erst einmal gucken, wie ist unsere eigene Datenqualität. Ich glaube, dass ABHs immer wieder auch zu kämpfen haben aufgrund personeller Miseren usw. Die Datenqualität auch unserer Daten oder unseres Fachverfahrens sind nicht immer top, weil auch die Qualität der Sachbearbeitung nicht immer top ist.” 2016 wur de beschlossen, zusätzliche Integrationsdaten (u. a. zur Bildung, Ausbildung und Sprache) im AZR zu speichern. Diese Integrationsdaten sollen u. a. an Sozialhilfeträger, Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Die Mehrheit der Interviewpartner der ABHs gibt diesbezüglich an, dass Integrationsdaten i. d. R. nicht durch die Mitarbeitenden eingetragen

werden. Manchen Befragten ist überdies gar nicht bekannt, dass derartige Daten im AZR hinterlegt werden können. Obwohl die Sinnhaftigkeit der Erfassung von Integrationsdaten prinzipiell von einigen Befragten gesehen wird, wird die mangelnde Nutzung in einem Gespräch damit begründet, dass vielmehr transparent gemacht werden müsse, aufgrund welcher Kriterien diese Integrationsdaten in das AZR eingegeben werden. Stellschrauben für leistungsfähigere Ausländerbehörden Zentrale Voraussetzung für ein funktionierendes Integrationsmanagement ist die Handlungsfähigkeit der einzelnen Akteure. Diese scheint bei ABHs aufgrund der dargestellten Problemlagen nur noch eingeschränkt gegeben zu sein, was sich nicht nur auf das Gesicht der Verwaltung hin zu den Bürgern, sondern auch auf die Zufriedenheit und Handlungsfähigkeit der Beschäftigten auswirkt. Dem wachsenden Aufgabenbestand ist in den Kommunen eine adäquate Stellenausstattung entgegenzusetzen. Gleichzeitig gilt es, die Fachlichkeit der Aufgabenerledigung durch eine angemessene, in vielen Fällen höhere Eingruppierung des Personals zu sichern.

Das Ausländerrecht wird in den ABHs vielfach als nicht mehr handhabbar beschrieben. Die Komplexität führt zu der Unmöglichkeit einheitlicher Rechtsanwendung. Daher ist der Bund gefordert, das Ausländerrecht in eine neue, stringente Form zu gießen. Zudem bedarf es einheitlicher Standards, die festlegen, auf welcher Grundlage welche Informationen in welcher Form zu den Datenpunkten eingetragen werden sollen, um die im AZR enthaltenen Integrationsdaten für die Akteure nutzbar zu machen.

*Jörg Bogumil ist Professor für öffentliche Verwaltung, Stadt- und Regionalpolitik an der Ruhr-Universität Bochum. Jonas Hafner und André Kastilan sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl.

Mehr zum Thema

Nähere Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie unter:

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 15
B
Kommunalpolitik
Vier Fragen – vier Antworten Interview mit Karin Welge, Vorsitzende der VKA und Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen Foto:
BS/Stadt Gelsenkirchen
l.rub.de/3b930b1e

Gestalten Sie mit uns die Zukunft der Wohnstadt im Grünen!

In einzigartig schöner Lage zwischen dem Ruhrgebiet und dem Münsterland befindet sich die Stadt Waltrop mit ihren rund 30.000 Einwohner:innen inmitten des Kreises Recklinghausen. Sie ist über ihre Grenzen hinaus sowohl als „Wohnstadt im Grünen“ als auch als „Stadt der Schiffshebewerke“ bekannt und eröffnet zudem Perspektiven für kreative Innovationen und wirtschaftliches Wachstum.

In den kommenden Jahren plant die Stadt Waltrop einige wichtige Stadtentwicklungsprojekte. Neben dem Neubau einer Feuer- und Rettungswache steht auch die Entwicklung des Industrie- und Gewerbeareals „Im Dicken Dören“ sowie die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes im Vordergrund.

Bringen Sie Ihre Expertise ein und unterstützen Sie uns mit Ihrer gestaltungsorientierten Führungspersönlichkeit als

Dezernentin * Dezernent für Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (w/m/d)

Die Besoldung dieser attraktiven Stelle erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.

Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Annika Lachmann, Yanna Schneider und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Personal, Digitalisierung, Wirtschaft – Sie steuern unser Querschnittsdezernat!

Wuppertal hat viel zu bieten. Die Universitätsstadt mit über 365.000 Einwohner*innen fungiert zugleich als Kultur- und Wirtschaftszentrum des Bergischen Landes und bildet durch die gute infrastrukturelle Anbindung sowie zahlreiche Freizeit- und Einkaufsangebote einen attraktiven Lebensstandort. Die weltberühmte Schwebebahn, das Tanztheater Pina Bausch, der Zoologische Garten sowie die durch Gründerzeit und Jugendstil geprägte Architektur verleihen der Stadt Wuppertal ihren einzigartigen Charakter.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Stadt Wuppertal eine dynamische Führungspersönlichkeit als Beigeordnete

* Beigeordneter (w/m/d) für Personal, Digitalisierung und Wirtschaft

Die Anstellung erfolgt als Wahlbeamtin/Wahlbeamter auf Zeit für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 5 LBesG NRW. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NW gezahlt. Als Führungspersönlichkeit wissen Sie, worauf es ankommt, um die Stadt Wuppertal zukunftsfähig aufzustellen. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.

Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Raza Hoxhaj oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Setzen Sie Impulse für unseren zukunftsorientierten Fachbereich Finanzen!

Die Große Kreisstadt Kehl am Rhein ist durch die Europabrücke mit der französischen Metropole Straßburg verbunden und stellt ein prosperierendes Mittelzentrum im Ortenaukreis dar. Mitten im Eurodistrikt wird hier der europäische Gedanke gelebt und Zukunft gestaltet. Ziel und Aufgabe der Stadtverwaltung mit ihren 860 Mitarbeitenden ist es, das Lebensumfeld und die Zukunftschancen der 37.000 Bürger*innen aktiv zu gestalten.

Damit die Fortentwicklung des Finanzwesens, des Beteiligungscontrollings, des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie die Erarbeitung von Finanzierungsmodellen sichergestellt ist, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit als

Diese attraktive Stelle bietet Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A15 LBesG BW bzw. wird nach EG 15 TVöD vergütet. Dem Fachbereich Finanzen sind die Produktbereiche Finanzdienste, Kommunale Abgaben, Stadtkasse und Liegenschaften mit Grundbucheinsichtsstelle zugeordnet.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.

Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Yanna Schneider, Annika Lachmann und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.

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Mit Ihrer Expertise sichern Sie die soziale Infrastruktur und Teilhabe – für ein faires Morgen!

Der Landkreis Tübingen, mit seinen rund 228.000 Einwohner*innen, gilt als einer der attraktivsten Standorte des Landes BadenWürttemberg und besteht aus 15 Kommunen, darunter drei große Kreisstädte. Wissenschaft und innovative Wirtschaftsbetriebe, die touristischen Ziele und Naturschätze tragen den Ruf des Landkreises in die Welt. Hier werden Ihnen erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität geboten.

Bei uns finden Sie beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in einem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem abwechslungsreichen Aufgabenbereich. Sie übernehmen eine Position, in der Sie einen hohen Wirkungsgrad und eine sinnstiftende Aufgabe vorfinden.

Das Landratsamt Tübingen sucht im Zuge einer Nachfolgeregelung für seinen Geschäftsbereich 2 eine motivierte Führungspersönlichkeit als

Geschäftsbereichsleitung Soziales und Jugend (w/m/d)

Die Besoldung dieser attraktiven Stelle erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe B 2 bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD mit einer Arbeitsmarktzulage.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Annika Lachmann, Birger Abromeit und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.

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Setzen Sie neue Impulse zur Weiterentwicklung unserer Schullandschaft!

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4.000 Mitarbeitende den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

Als Fachbereichsleitung Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst stehen Sie als erste Ansprechperson für die Belange der ca. 60 Krefelder Schulen zur Verfügung und bilden als Fachbereichsleitung die relevante Schnittstelle zu zahlreichen Akteur*innen der regionalen Bildungslandschaft.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine fachlich versierte und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als

Fachbereichsleitung Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst (w/m/d)

Diese herausgehobene Position wird für Beamt*innen bis zur Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW bzw. für Tarifbeschäftigte entsprechend außertariflich vergütet.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Maren Kammerer oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.

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Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de

Mit Weitsicht und Überblick führen Sie den Wirtschaftsstandort Fellbach in die Zukunft!

Fellbach, die Stadt zwischen Kappelberg und Hartwald, ist ein starker Wirtschaftsstandort mit mittelständischen Unternehmen, die sich auf dem Weltmarkt behaupten. Sie ist ein guter Ort zum Leben mit einem hohen Freizeitwert und einem vielfältigen Kulturangebot. Mit ihren großen Stadtfesten wie dem Fellbacher Herbst, ihrer Gastronomie und ihren vorzüglichen Weinen bietet sie nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch einen wundervollen Lebensmittelpunkt. Als Arbeitgeberin überzeugt die Stadt mit optimalen Rahmenbedingungen in einem modernen, innovativen Arbeitsumfeld.

Rund 4.000 Gewerbebetriebe, die daraus resultierenden jährlichen Gewerbesteuereinnahmen von ca. 50 Mio. Euro p. a. und ein hoher Kaufkraftzufluss von außerhalb sprechen für einen starken Wirtschaftsstandort Fellbach und bieten der Wirtschaftsförderung einen attraktiven Gestaltungsspielraum für die Umsetzung neuer Ideen.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine kommunikationsstarke und engagierte Persönlichkeit als

Amtsleitung Wirtschaftsförderung (w/m/d)

Die Stelle ist nach EG 15 TVöD bewertet.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Maren Kammerer oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 16 Personelles
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Fachbereichsleitung Finanzen als Kämmerin * Kämmerer (w/m/d)
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In verantwortungsvoller Position schaffen Sie Perspektiven für die Zukunft!

Der Rhein-Sieg-Kreis mit seiner Kreisstadt Siegburg und über 600.000 Einwohner*innen liegt im Ballungsraum Köln-Bonn mit hervorragenden Verkehrsverbindungen, vielfältigen Unternehmen, einer umfangreichen Hochschullandschaft und überregional wichtigen Naturschutzgebieten. Bei uns finden Sie herausragende Möglichkeiten für Freizeit und Erholung in einer reizvollen Landschaft.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit, die als

Dezernentin * Dezernent (w/m/d)

Sozialamt, Gesundheitsamt, Versorgungsamt, Kommunales Integrationszentrum

an der Entwicklung unseres Kreises aktiv und zukunftsorientiert mitwirkt. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten. Die Besoldung erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW. Tarifbeschäftigte erhalten eine außertarifliche Vergütung auf dieser Grundlage.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Sarah Jankowski und Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Agieren Sie gleichermaßen gestaltungs- wie umsetzungsorientiert!

Die Stadt Rösrath mit ihren rund 29.000 Einwohner*innen liegt mitten im Königsforst des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch die Stadtverwaltung und ihre 220 Mitarbeitenden tragen dazu bei, dass die Attraktivität der Stadt zukunftsorientiert und innovativ vorangetrieben wird.

Damit die kontinuierlich wachsenden Anforderungen in der räumlichen Stadtentwicklung und in weiteren technischen Bereichen effektiv und nachhaltig bewältigt werden können, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Führungspersönlichkeit als

Technische Beigeordnete * Technischer Beigeordneter (w/m/d)

Der zukünftige Geschäftsbereich des Dezernates obliegt der Gesamtverantwortung der Fachbereiche „Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität“ sowie „Immobilienservice und Hochbau“ und ist im Verwaltungsvorstand als direktes Mitglied angesiedelt.

Eine Änderung des Geschäftsbereiches bleibt vorbehalten.

Die Wahl erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW bewertet.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Birger Abromeit, Yanna Schneider und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4.000 Mitarbeitende den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt. Das Ziel des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung ist dabei, die Belange von Umwelt, Städtebau und Verkehr in einem ganzheitlichen und städtebaulich integrierten Planungsansatz zu vereinen.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine gestaltungsstarke und fachlich versierte Führungspersönlichkeit als

Fachbereichsleitung Stadtund Verkehrsplanung (w/m/d)

Die attraktive Position wird für Beamt*innen nach Besoldungsgruppe A 16 LBesG NRW bzw. für Tarifbeschäftigte entsprechend außertariflich vergütet.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Gianna Forcella oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Stellen Sie die Weichen für die Zukunft unseres Gesetzlichen Sozialversicherungsträgers!

Als Gesetzlicher Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst stellt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) einen wichtigen Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland dar. Die Gesundheit von rund sechs Millionen Versicherten ist uns anvertraut. Neben z. B. den Beschäftigten des Landes NRW sowie allen zugehörigen Städten, Gemeinden und Kreisen, zählen hierzu auch Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende. Bei uns steht stets der Mensch im Mittelpunkt.

Unser Aufgabenfeld reicht von präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen am Arbeitsplatz und in der Schule bis hin zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen.

Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum 01.11.2023 eine engagierte und umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit, die als

Geschäftsführung (w/m/d)

die langfristige Entwicklung der Unfallkasse NRW an entscheidender Stelle verantwortet.

Die Stelle der Geschäftsführung wird in Anlage 2 des Landesbesoldungsgesetzes (Landesbesoldungsordnung B) mit der Besoldungsgruppe B 5 ausgewiesen. Eine vergleichbare Beschäftigung ist auch in einem Angestelltenverhältnis möglich.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Waishna Kaleth und Edmund Mastiaux zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Sie managen die Finanzen und Beteiligungen unserer Stadt!

Wuppertal hat viel zu bieten. Die Universitätsstadt mit über 365.000 Einwohner*innen fungiert zugleich als Kultur- und Wirtschaftszentrum des Bergischen Landes und bildet durch die gute infrastrukturelle Anbindung sowie zahlreiche Freizeit- und Einkaufsangebote einen attraktiven Lebensstandort. Die weltberühmte Schwebebahn, das Tanztheater Pina Bausch, der Zoologische Garten sowie die durch Gründerzeit und Jugendstil geprägte Architektur verleihen der Stadt Wuppertal ihren einzigartigen Charakter.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Stadt Wuppertal eine verantwortungsbewusste und engagierte Führungspersönlichkeit als Stadtkämmerin

* Stadtkämmerer (w/m/d)

Die Anstellung erfolgt als Wahlbeamtin/Wahlbeamter auf Zeit für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 5 LBesG NRW. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NW gezahlt. Gestalten Sie die Geschicke der Stadt Wuppertal in entscheidender Funktion mit und übernehmen Verantwortung für den städtischen Haushalt.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Maren Kammerer oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfm-Karriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bauen Sie mit uns das Gesundheitsamt 2.0!

Im Zentrum des Landes NordrheinWestfalen gelegen, stellt der Kreis Unna mit seinen fast 400.000 Einwohner*innen einen zentralen, attraktiven Arbeitgeber dar.

Die Gesundheitsförderung und Prävention sind für jede Altersgruppe ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der Kreisverwaltung Unna und stellen durch den demografischen Wandel eine immer wichtiger werdende Herausforderung dar. Auch auf Basis der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie wird die Organisationsstruktur der Kreisverwaltung deutlich gestärkt, teils umgestaltet und erweitert. Dafür sucht der Kreis Unna eine strategische Persönlichkeit mit Spaß am Netzwerken und einem Gespür für zukunftsrelevante Themen im Gesundheitswesen.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit als

Dezernentin * Dezernent für Gesundheit, Schule und Bildung (w/m/d)

Die Besoldung dieser attraktiven Stelle erfolgt nach B2 LBesG NRW bzw. auf Basis einer außertariflichen Bezahlung im Angestelltenverhältnis.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Yanna Schneider, Annika Lachmann und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über das zfmKarriereportal unter www.zfm-bonn.de zukommen.

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In Nordrhein-Westfalen muss man noch nicht einmal in der Kommune wohnen, um dort Bürgermeister oder Bürgermeisterin werden zu können. Im größten deutschen Bundesland reicht es erst mal aus, mindestens 23 Jahre alt sowie EU-Bürger zu sein. So gesehen kann also fast jeder Mensch sich zur Wahl um diesen Posten aufstellen lassen.

Der Gesetzgeber hat offensichtlich bewusst keinerlei fachliche Kompetenz vorgeschrieben. Etwas Vernünftiges gelernt zu haben, schadet jedoch nicht. Ein Verwaltungshintergrund ist sinnvoll, aber nicht unabdingbar. Als Bürgermeister war ich eher als Führungskraft gefragt, die eine Vielzahl von unterschiedlichen Fähigkeiten mit sich bringt und nicht ausschließlich ein Spezialist auf einem Gebiet ist. Und in der Tat: Generalistinnen und Generalisten sind insbesondere in der Top-Führungsebene von Unt e rnehmen der Privatwirtschaft vorzufinden. Die Chefin der Lufthansa muss ja auch nicht unbedingt Pilotin sein.

Mentale und soziale Faktoren

Ich hätte mir jedenfalls keinen schöneren Beruf auswählen können. Natürlich war meine Amtszeit von Höhen und Tiefen begleitet. Aber in der Summe überwiegen die positiven Erfahrungen. Bürgermeister zu sein, bedeutete für mich Lust und Last. Es ist ein sehr spannender, aber auch ein sehr aufreibender Beruf. Wenn es ein Traumberuf ist, stellt sich schnell die Frage:

Amtsbonus geht. Das allein reicht natürlich nicht. Bürgermeister

Es lohnt sich!

Wie wird man Stadtoberhaupt?

Wie wird man eigentlich Bürgermeister?

Bevor man sich mit dieser Fragestellung eingehend beschäftigt, sollte jedoch etwas Wesentliches vorher geklärt werden: Bin ich als Person überhaupt für dieses Amt geeignet? Diese Frage kann man nicht mit dem Vorhandensein etwaiger fachlicher Qualitäten beantworten. Das wird sich sowieso im Laufe der Zeit zeigen. Der Bürgermeister-Beruf ist jedenfalls kein Ausbildungsberuf. “Learning by doing” ist angesagt. Es geht also um mentale und soziale Faktoren.

Kampf auf der Rasierklinge Eines steht fest: Ich konnte nur so lange ein guter Bürgermeister sein, wie ich das Amt innehatte. Ich brauchte also ein eigenes Marketing. Ein hohes Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit ist erforderlich. Es ist ein ständiger Kampf auf der Rasierklinge. Das Privatleben wird zunehmend öffentlich. Unter ständiger Beobachtung zu stehen, ist belastend. Auch die Familie leidet darunter. Andererseits wird man keine lange Amtszeit erleben, wenn man ewig “das unbekannte Wesen” in seiner Stadt bleibt. Der Bekanntheitsgrad ist wesentlicher Vorteil, wenn es um den sogenannten

müssen wie Künstler den Geschmack des Publikums treffen. Sympathiewerte spielen dabei eine große Rolle. Wer aber mit jedem “per Du” ist, übertreibt es wiederum. Ist man zu leutselig und zu kumpelhaft, mangelt es an der notwendigen Autorität, um in umstrittenen Situationen eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen. Solchen Menschen traut man nämlich nicht zu, die St adt neutral und befreit von persönlichen Verflechtungen in eine gute Zukunft zu führen. Bürgermeister und Bürgermeisterinnen müssen Leader und Ident i fikationsfigur sein. Auf das gesunde Mittelmaß kommt es an. Das entlastet die Bürger und Bürgerinnen und kann gleichzeitig für Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen sehr belastend werden. Was lasse ich also zu? Wo markiere ich die rote Linie? Keine Schwäche darf man in diesem eigentlich “brutalen Geschäft” zeigen.

Stets kompetent, freundlich und verbindlich Den erforderlichen Respekt wird in der Anfangszeit das Amt verschaffen. Aber bald ist die Schonzeit vorbei und man muss liefern. Das Gemeindeoberhaupt muss in allen Handlungsfeldern stets kompetent, freundlich und verbindlich wirken. Das Ausmaß der wöchentlichen Arbeitsbelastung ist erheblich.

Professionelle Distanz Nicht nur in der Politik, sondern auch in der Verwaltung lauert

Theater, Verwaltung oder Gastronomie?

(BS/mj) Sie sind groß und liegen meist mitten in den Stadtzentren: Die Galeria-KarstadtKaufhof-Filialen, von denen es aktuell noch rund 130 in Deutschland gibt. Mit dem Niedergang der Warenhäuser müssen seit Jahren immer wieder Schlüsselimmobilien einer neuen Nutzung zugeführt werden. 2014 wurde bei spi elsweise in Chemnitz das 1930 errichtete Kaufhaus Schocken zum

Sitz des Staatlichen Museums Sachsen für Archäologie. Bis 2001 war in dem Gebäude eine Kaufhof-Filiale untergebracht gewesen.

In der Stadt Neuss hat man einen Teil der Kreisverwaltung, das Rheinische Landestheater und ein Kino im ehemaligen Horten-Kaufhaus einquartiert. Dafür waren Umbaumaßnahmen von rund 85 Millionen Euro nötig gewesen.

der “Feind”. Man hat eigentlich keine Kollegen und Kolleginnen im Rathaus. Denn es bedarf einer professionellen Distanz.

Die besondere Dynamik in den Sozialen Medien und die Anonymität im Netz senken die Hemmschwellen für Beleidigungen und Aufrufe zur Gewalt. Das bekommen auch Bürgermeister und Bürgermeisterinnen zu spüren.

Ich habe Gott sei Dank derartiges nicht erlebt, kenne allerdings einige betroffene Kollegen und Kolleginnen. Das wirkt sich vor allem negativ auf die Familie aus. Aber selbst wenn das unterbleibt, ist ein Gemeindeoberhaupt Sündenbock für jegliches staatliches Handeln. Gerade aktuell wächst die Unzufriedenheit mit dem Regierungshandeln, nicht zuletzt wegen der besonderen Situation von Pandemie, Energiekrise und Krieg in der Ukraine. Natürlich muss man strafrechtlich relevante Angriffe nicht dulden. Aber eine Mimose darf man auch nicht sein.

Miteinander zu Bürgerschaft und Beschäftigten Offenheit und transparentes Arbeiten sind dringend geboten. Nach außen geht es um das Miteinander zur Bürgerschaft, nach innen um die Beziehung zur Mitarbeiterschaft. Bin ich bereit, viele Akteure an Entscheidungen zu beteiligen? Ein guter Bürgermeister und eine gute Bürgermeisterin müssen Ziele und Motive des Handelns erläutern und sich der Kritik stellen können.

Dass man in diesem Amt Verantwortung tragen muss, dürfte selbstverständlich sein, aber was heißt das genau? Ich muss Entscheidungen treffen und vor allem vertreten können. Nicht selten muss man mutig sein. Das Undankbare daran ist, dies unter dem Druck einer ständigen

Unsicherheit tun zu müssen; eine Unsicherheit, auf die man kaum Einfluss hat. Nur Menschen, die bereit sind, dies auszuhalten und in Kauf zu nehmen, werden erfolgreich sein. Erst wenn diese Frage mit einem eindeutigem “Ja” beantwortet werden kann, beginnt die eigentliche Strategieplanung.

Der Wahlkampf Sobald die Kandidatur öffentlich wird, stürzen sich die Medien

häufig auf die Personen, die es meistens nicht gewohnt waren, in der Öffentlichkeit zu stehen. Ich habe schon einige Kandidaturen erlebt, die bereits gescheitert sind, ehe der eigentliche Wahlkampf begann. Und zwar nur deshalb, weil man auf diese Situation nicht vorbereitet war.

Bevor die Wahlkampagne startet, sind wichtige Details zu klären: • Kandidiere ich als Kandidat einer Partei und wenn ja für welche Partei?

Oder versuche ich lieber mein Glück in einer freien Kandidatur?

Wie viel Zeit und Geld muss ich investieren?

• Und wie werfe ich letztlich meinen Hut in den Ring?

Erst dann geht es um Themen und um Methoden, die helfen, ein sympathisches und kompetentes Profil aufzubauen, das vor allem zur Person passen muss. Mit diesem Beitrag möchte ich keine Angst schüren. Im Gegenteil: Ich will ermuntern, es zu wagen. Für das Bürgermeisteramt steht man längst nicht mehr Schlange. Je mehr Menschen sich einer Wahl stellen, umso stärker wird unsere Demokratie sein.

Es wird sich lohnen, denn es gibt viele positive Effekte: Das Selbstvertrauen wächst, die Persönlichkeitsentwicklung ist positiv. In kaum einem anderen Beruf kann man so viel Anerkennung und Dank ernten und so viel bewirken. Und bei allen Fähigkeiten und Leistungen, die abverlangt werden, gilt: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Auch hier wird nur mit Wasser gekocht.

Webinar zum Thema

“Wie werde ich Bürgermeister*in” ist der Titel eines Webinars des Behörden Spiegel, in dem der Autor in zwei Modulen einerseits auf die fachliche Qualifikation und persönliche Kompetenz und andererseits auf die Wahlkampfstrategie eingeht. Modul 1 findet am Dienstag, 28. 02. 2023, von 10–13 Uhr sowie Modul 2 am Dienstag, 07. 03. 2023, zur gleichen Zeit statt.

Weitere Informationen unter www.fuehrungskraefte-forum. de, Suchwort: “Bürgermeister*in”

Schnellerer 5G-Ausbau mit Straßenleuchten

Mitbestimmung und Einnahmequelle für Kommunen

(BS/Ralf Gerbershagen*) Eine unauffällig modifizierte Straßenlaterne in Frankfurt am Main löst gleich mehrere Probleme: Sie erhellt abends und nachts ihre Umgebung, sorgt für schnellen 5G-Mobilfunk und ist für die Stadt wirtschaftlich interessant. Ein innovatives Konzept der 5G-Synergiewerke bringt Kommunen, Stadtwerke und Mobilfunkanbieter an einen Tisch und schafft es, dass alle profitieren.

5G-Synergiewerk entstand aus einem Zusammenschluss von sechs Stadtwerken. Die Verantwortlichen wissen also sehr genau, worauf es bei der Stadtentwicklung und beim Betrieb von kommunaler Infrastruktur ankommt. Gemeinsam mit dem Frankfurter Stadtwerk Mainova und dem Mobilfunkanbieter Telefónica wurde innerhalb weniger Monate die erste Frankfurter Straßenlaterne zum 5G-Standort. Erfolgreicher Pilot, Roll-out geplant

Büros, individuelle Läden und Gastronomie bilden in Oldenburg, in der ehemaligen Hertie-Filiale, eine Art Haus der Begegnung.

Und in Bonn kann sich der Vorstand des Vereins City-Marketing vorstellen, mehrere Popup-Geschäfte in dem Gebäude unterzubringen, in dem sich aktuell noch eine Galeria-KarstadtKaufhof Filiale befindet, sollte es zu einer Schließung kommen.

Wie lässt sich der Ausbau des 5G-Mobilfunks beschleunigen? Für die Telekommunikationsanbieter ist er kostenintensiv und aufwendig, denn geeignete Dachstandorte für die 5G-Sendestationen sind vor allem in den Innenstädten immer schwerer zu finden. Oft dauert es bis zu zwei Jahre, bis die entsprechende Technik installiert werden kann. Doch der schnelle 5G-Mobilfunk wird kommen – auch zum Vorteil der Städte. Industrie und Wirtschaft benötigen mittelfristig eine leistungsstarke Infrastruktur und auch für die Bürger werden Städte durch eine gut ausgebaute Kommunikationsinfrastruktur attraktiver. Die Kommunen selbst sind allerdings bisher kaum in den Ausbau der 5G-Infrastruktur involviert: Die Standortauswahl läuft über Akquise-Firmen, die Mieteinnahmen gehen größtenteils an private Standort-Vermieter oder Wohnungsbaugesell -

schaften. Mit einem innovativen Geschäftsmodell der 5G-Synergiewerk gelingt es, den 5G-Mobilfunk-Ausbau voranzubringen und zugleich die Mitbestimmung der Kommunen zu fördern sowie diese an den Einnahmen zu beteiligen: Die Stadt stellt ihre kommunale Infrastruktur, wie etwa Straßenlaternen, für den Ausbau zum 5G-Standort zur Verfügung.

Wie Kommunen vom 5G-Ausbau profitieren können Das 5G-Synergiewerk baut die bestehenden Straßenlampen in Mobilfunkstationen um, wobei der bisherige Mast durch ein neues Mastsystem ersetzt wird, in das die Technik eingebaut wird. Über die Mietentgelte wird der Umbau finanziert und die Stadt erhält anteilige Einnahmen. Genau dieses Konzept wird derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt. Das projektleitende

Mit dem Ergebnis des Pilotprojektes sind alle Beteiligten sehr zufrieden. Die 5G-Straßenlampe liefert eine ausgezeichnete Leistung und Reichweite bei geringem Platzbedarf sowie einer kosteneffektiven und schnellen Implementierung. Der Stadt Frankfurt entstehen keine Kosten für die Umrüstung der Laterne, denn diese übernehmen 5G-Synergiewerk und der Mobilfunkanbieter. Der Ausbau der Mobilfunknetze über weitere Straßenlampen ist nun in Planung. Das Projekt zeigt, dass sich kommunale Infrastruktur sinnvoll und wirtschaftlich für die Stadtentwicklung nutzen lässt – auch über den 5G-Ausbau hinaus in Richtung Smart City.

Weitere Infos und Details zum Projekt unter info@5gsynergiewerk. de oder www.5gsynergiewerk.de

* Ralf Gerbershagen ist CEO der 5G-Synergiewerk GmbH.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 18 Kommunalpolitik/Kommunale Infrastruktur
und Bürgermeisterinnen (BS/Rolf Hartmann) Nicht selten fragen mich die Studierenden der Hochschule für Polizei und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen, was ich denn so alles mitbringen musste, um erfolgreich Bürgermeister zu sein. Scherzhaft erwidere ich: Eine Ausbildung ist jedenfalls nicht erforderlich. Für jemanden wie mich, der 16 Jahre Hauptverwaltungsbeamter war, ist das eine sehr persönliche Fragestellung. Meine Gedanken dazu sind natürlich subjektiv geprägt. Rolf Hartmann war von 2004 bis Ende Oktober 2020 Bürgermeister der Gemeinde Blankenheim. Foto: BS/privat Wie kommt man ins Rathaus und wird Amtschef oder ­chefin? Foto: BS/pfluegler_photo, stock.adobe.com Mit neuen Masten für Straßenlaternen gelingt der 5G­Ausbau in den Kommunen. Foto: BS/5G­Synergiewerk GmbH

In einer Dokumentation über die Bilanz des Jahres 2022 und den Ausblick auf das Jahr 2023 warnen der seit dem 1. Januar erneut amtierende Präsident des DStGB, Dr. Uwe Brandl, Erster Bürgermeister der Stadt Abensberg, und Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg davor, dass die Grenze des leistungsfähigen Staates erreicht sei. Klimawandel, Inflation, Energiekrise, Flü ch tlingsproblematik – die Kommunen sollten alle diese Aufgaben bewältigen, könnten den gewaltigen Herausforderungen jedoch nicht mehr in adäquater Weise nachkommen, so der DStGB. Damit den Bürgerinnen und Bürgern auch und gerade in unsicheren Zeiten starke Kommunen zur Seite stehen könnten, komme es nun auf eine Neuausrichtung der deutschen Politik an. Dies impliziere ebenfalls die Eigenverantwortung der Bevölkerung, die sich nicht mehr allein auf den Staat bzw. auf die Kommunen verlassen dürfte.

Kommunen schlagen Alarm

Die Ausgangssituation bei den deutschen Kommunen ist besorgniserregend: Die bevorstehende Rezession bewirke verringerte Steuereinnahmen, sodass es zu Ei nschränkungen bei den zu erfüllenden Aufgaben der Kommunen kommen werde. Darunter fielen Daseinsfürsorgeleistungen, wie etwa die Bereitstellung von Wohnraum, Kindergarten- und Schulplätzen oder die Versorgung der Bevölkerung. Zudem gebe es

Schwere Zeiten – schwache Kommunen

DStGB fordert Neuausrichtung der deutschen Politik

einen nicht zu unterschätzenden Mangel an Personal und Fachkräften, wodurch sich die Problematik nochmals verschärfe.

Außerdem erschwerten überbordende Regulierungsvorschriften und bürokratische Vorgaben die souveräne Handlungsfähigkeit der Kommunen.

Beispiel Aufnahme von Geflüchteten

Als zentrales Beispiel nannte der DStGB die Situation bei der Aufnahme von geflüchteten und vertriebenen Menschen. Hier sei die Grenze der Belastbarkeit bei Kommunen und Städten bereits voll erreicht, und das mit Blick auf die Tatsache, dass die Zahl der Flüchtlinge weltweit künftig weiter ansteige. Nun sei die Bundesregierung gefragt: Die gleichmäßige und gerechte Verteilung der Geflüchteten auf ganz Europa sei unbedingt notwendig und erfordere vollen Einsatz. Außerdem müsse eine Gesamtstrategie ausgearbeitet werden, damit die Kommunen überhaupt angemessen helfen könnten.

Auch in anderen Bereichen sind die Kommunen mit Schwierigkeiten konfrontiert. So bemängelt

Brandl bezüglich der Energiekrise etwa, dass zwar die Bereitstellung von Flüssiggas in Rekordzeit umgesetzt werden konnte. Hingegen w e r de in andere Bereiche der Erneuerbaren Energien, die für die Energiewende von elementarer Bedeutung seien, zu wenig investiert und ein zu langsamer Ausbau betrieben.

In krisenreichen Zeiten, wie sie aktuell erlebt werden, haben

Haushaltsdaten auf Knopfdruck

“600 Millionen Euro Budget in drei Kapiteln. Dafür sind Sie zuständig” – das war die Transparenz, die mir bei meinem Start vor zwei Jahren als Abteilungsleiterin des Zentralen Services des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten gewährt wurde. Alleine meine Nachfrage, auf wie viele Titel sich das Budget verteilt, führte zu Irritationen.

Ich merkte schnell, dass ich aus meiner Rolle als Abteilungsleiterin, die über Ziele steuert, ganz andere Fragen hatte als die Haushälterinnen und Haushälter. Das Interesse an Daten und Transparenz war vergleichbar wie bei Pilot und Passagier.

Haushälterinnen und Haushälter können fast alle Fragen beantworten. Jedoch haben sie in ihrer Rolle einen anderen Blick auf den Haushalt. Es geht um die Haushaltswirtschaft, Festlegungen, Buchungen; der strategische Mitteleinsatz liegt meist nicht im Fokus. Anders sollte dies bei Führungskräften sein. Hier muss der wahre Wert der Daten erkannt und genutzt werden. Das Interesse an den Daten ist so unterschiedlich. Vergleichbar mit Pilot, Flugingenieur und Passagier in

Dr.

Fachstellen im Haushalt wird durch das neu entwickelte Dashboard erheblich vereinfacht, indem relevante Daten je nach Bedarf abgerufen werden können. Foto: BS/geralt, pixabay.com

Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat eine besonders hohe Erwartungshaltung. Das

bekommen die Kommunen deutlich zu spüren: Sie sollen eine leistungsstarke Vorsorge in Form von Angeboten zu Bildung, Kultur, Digitalisierung und Mobilität liefern, um auf diese Weise die Gesellschaft zusammenzuhalten und zu stabilisieren.

Zu hohe Erwartungen an Kommunen

Doch nur starken Kommunen kann es gelingen, in solch schwierigen Zeiten Sicherheit zu bieten. Angesichts der aktuellen enormen Mehrfachbelastung ist das jedoch kaum zu leisten. Darum sei eine ehrliche Kommunikation des Staates an seine Bevölkerung dringend erforderlich, so der DStGB. Nichts weniger als eine Neuausrichtung der deutschen Politik stehe im Raum. Denn ehe Leistungsversprechen gemacht würden, ohne diese zuvor

überhaupt auf ihre Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen, müsse in einem ersten Schritt festgelegt werden, auf welchen wesentlichen Aspekten der Fokus liegen sollte. Brandl und Landsberg finden klare Worte: “Wir brauchen einen politischen Kompass, um uns auf das Wesentliche zu konzentrieren, anstatt zu versprechen, dass der Staat jedes individuelle Problem lösen kann.”

Lösungsansätze erfordern Eigenverantwortung

Es gelte nun, zufriedenstellende Lösungen zu finden, betont der DStGB, denn der Staat könne nicht alle Probleme, Engpässe und Notlagen allein ausgleichen. Die Mithilfe und Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger sei hier gefragt. “Bund und Länder sind gefordert, den Bürgerinnen und Bürgern und auch der Wirtschaft ehrlich zu kommunizieren, was vom Staat in Zukunft noch prioritär geleistet werden kann und was nachrangig sein muss”, stellt Landsberg klar. Dies bedeute auch, die Bevölkerung auf mögliche Einschränkungen vorzubereiten und sie zugleich zur eigenverantwortlichen Vorsorge zu bewegen.

Brandschutz gewährleisten und Ehrenamt stärken

Beinahe 70.000 aktive ehrenamtliche Feuerwehrkräfte sorgen in den knapp 2.500 freiwilligen Orts- und Stadtteilfeuerwehren mit großem Einsatz und Engagement für die Sicherstellung des Brandschutzes in Hessen. Alle Feuerwehrkräfte, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, sind unverzichtbarer Bestandtei l für den Brandschutz in den Kommunen.

Gesetzliche Hilfsfrist

einem Flugzeug. Jeder von ihnen hat ein anderes Interesse und braucht zum Erreichen andere Daten. Führungskräfte müssen für eine zielorientierte Steuerung die Spielräume kennen. Viel zu oft ist das Kennen der Spielräume aber noch mit häu-

figen Abfragen in den Fach- und Haushaltbereichen verbunden. Viel zu häufig werden hier je nach Anfrage Sonderauswertungen gemacht. Diese sind meist mit viel zeitlichem und personellem Aufwand sowie noch mehr unterschiedlichen Excel-Tabellen verbunden. Jeder nutzt seinen Teil der Daten zur Beantwortung der Frage. Eine Qualitätssicherung für die Daten in den unterschiedlichen Quellen findet meist statt, aber durch das Zusammenführen der Daten verschwimmen sowohl Zuständigkeit als auch Verantwortlichkeit. Auch nachhal t ig ist das nicht. Weder im Sinne der Teilhabe, da das Wissen bei einigen Wenigen bleibt, noch im ökologischen Sinn, da für jede Anfrage Ausdrucke und zig EMails mit Anhängen erstellt und versendet werden und so der C O 2Ausstoß vergleichbar mehrerer Kilometer mit einem Mittelklasse-Pkw zustande kommt.

und Nachhaltigkeit auch eine Standardisierung und die Datenqualität sichergestellt werden. Diese Anforderungen wurden mit der Haushaltsüberwachung einer spezialisierten Firma umgesetzt. Mit dem entstandenen Dashboard können tagesaktuell Haushaltsdaten je nach Interesse mit einem “Klick” betrachtet werden.

Bei einer Vergleichenden Prüfung kleinerer Gemeinden haben wir untersucht, ob deren Feuerwehren die gesetzliche Hilfsfrist in Hessen von zehn Minuten gewährleisten konnten So konnten beispielsweise die Feuerwehren Amöneburg, Helsa und Ranstadt in allen geprüften Jahren die Hilfsfrist zu mindestens 85 Prozent einhalten. Insgesamt war aber bei der Mehrzahl der Feuerwehren die Alarmbereitschaft nicht zu allen Zeiten gegeben. Eine Gemeinde hatte gar keinen Überblick über Daten, die eine Überprüfung der Einhaltung der Hilfsfrist zuließen.

Handlungsbedarfe

Die stete Gewährleistung der

“Hilfsfrist ist vor allem von der Zahl der aktiven ehrenamtlichen Einsatzkräfte abhängig. Demografiebedingt ist vielerorts künftig mit einer abnehmenden Anzahl an Einsatzkräften zu rechnen. Bei den geprüften 18 Kommunen zeigte sich insgesamt, dass die Übernahmequoten aus den Jugendfeuerwehren zu gering sind. Nur fünf der achtzehn geprüften Kommunen werden voraussichtlich bis zum Jahr 2025 in der Lage se i n, die aus Altersgründen ausscheidenden Einsatzkräfte durch Nachwuchs aus der Jugendfeuerwehr zu ersetzen. Bei den anderen 13 Kommunen ist dies nach aktuellem Stand nicht möglich.

Handlungsoptionen

Wie unter einem Brennglas wird sichtbar: Städte und Gemeinden stehen vor der Herausforderung, die Zahl der

aktiven Einsatzkräfte zu erhöhen oder zumindest auf dem aktuellen Niveau zu halten. Zu den hierfür geeigneten Maßnahmen können je nach örtlichen Gegebenheiten zählen: • interkommunale und intrakommunale Zusammenarbeit, • gemeinsame Alarmierung der Ortsteilfeuerwehren, • Ausbau und Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehren, • Gewinnung zusätzlicher Einsatzkräfte etwa durch die Förderung des Ehrenamts und Werbemaßnahmen.

Lesen Sie mehr zum Thema “Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr” im Kommunalbericht 2022, Hessischer Landtag, Drucksache 20/9410 vom 25. November 2022, S. 163 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter rechnungshof. hessen.de abrufbar.

Foto: BS/privat

Ziel war es, dass Daten auf einen Knopfdruck verfügbar sind und j e nach Interesse Fragen beantwortet werden können. So können neben Geschwindigkeit

Die unterschiedlichen Funktionen stehen nach Organisationseinheiten, aber auch je Kapitel, Titel, Hauptgruppe, Untertitel ode r übergreifend zur Verfügung. Eine grafische Aufbereitung und ein Jahresvergleich ve r deutlichen auf einen Blick die Tatsachen, aber auch die Spielräume. Auf dieser Basis können operative und strategische Entscheidungen getroffen, aber auch nachvollziehbar dargestellt werden. Die Weiterentwicklung der App für die Doppik wird weitere Auskunft geben. Auch mögliche KPIs werden die St euerung unterstützen. Der Datenbus der spezialisierten Firma nutzt unterschiedliche Datenquellen in ihrer Integrität und Qualität und generiert neue Auswertungsmöglichkeiten. Dies kann Grundlage für strategische und taktische, aber auch operative Entscheidungen sein, um vorhandene und bekannte Spielräume zu nutzen.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 19
Kommunaler Haushalt
(BS/Marlies Vossebrecker) Angesichts verschiedener schwerwiegender Probleme und Krisen, mit denen die Kommunen in Deutschland bereits seit Längerem konfrontiert sind, verweist der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf den dringenden Handlungsbedarf bei Bund und Ländern, betont aber zugleich auch die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Innovatives Dashboard versammelt Daten zum Haushalt (BS/Dr. Carina Harms) Die neu entwickelte Datenbank erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Haushalts- und Fachbereichen. Mussten zuvor individuell relevante Daten einzeln angefragt werden, so bietet das Dashboard alle verfügbaren Daten je nach fachspezifischem Interesse auf Abruf. “Freiwillige Feuerwehr” Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat phil. Carina Harms leitet kommissarisch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin und ist Abteilungsleiterin Zentraler Service im Amt. Zudem ist sie Lehrbeauftragte an der Verwaltungsakademie Berlin für Themen der Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung und an der HWR Berlin für das Thema Personalmanagement.
Das Zusammenspiel zwischen verschiedenen
werktags tagsüber1) sonstige Zeiten 2016 2017 2018 20192020 2016 2017 2018 20192020 Allendorf (Eder)60%92% 77% 70%82%83%86%75%100%83% Amöneburg85%88%90%96% 91% 96%100% 97% 96%100% Berkatal–100%100%100%100%100%50%100%–100% Beselich88%64%100%88%90%86%92%100%100%100% Brombachtal k. A. Espenau90%90% 97% 100%100%83%100%88% 94% 91% Guxhagen 94% 88%96% 91% 95% 87% 100%100%79%100% Helsa 100%100%96% 91% 96%100%95% 97% 100%100% Hohenroda50%40%62%67%0%67%33%83%75%50% Kalbach80% 94% 65% 76% 93%89%82%78%89%92% Leun 85%83%75%85% 87% 88%85%90% 94% 93% Liebenau80%60%85%67%100%100%89%75%78%83% Meißner88%75% 91% 85%90%83% 91% 79%90% 94% Mittenaar100%100% 76% 92%95%100%90%93%93%100% Neu-Eichenberg83%90%100%100%100% 97% 96%80%100%100% Ranstadt100%98%100%98%100%100%100%100%100%100% Söhrewald100% 97% 91% 87% 90% 87% 92%73%100% 87% Waldsolms75%100%82%55%83%96%100%80%58%70% Einhaltung der Hilfsfrist 2016 bis 2020 = nicht eingehalten, = eingehalten, – = keine relevanten Einsätze, k. A. = keine Angaben Die Ansicht zeigt den Anteil aller relevanten Einsatzereignisse (gemäß FwDV 3) der Feuerwehren der Kommunen, bei denen die Hilfsfrist von zehn Minuten eingehalten wurde. 1) “Werktags tagsüber” definiert als Zeitspanne montags bis samstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Quelle: BS/eigene Erhebung; Stand: Juli 2021 Der Präsident des DStGB, Dr. Uwe Brandl, und der Hauptgeschäftsführer, Dr. Gerd Landsberg (re.), legen die Dokumentation über die Bilanz 2022 und den Ausblick 2023 für die Kommunen vor. Foto: BS/Handschuh, www.dstgb.de

Vor allem die kommunale Kriminalprävention erzielt seit den 1990er-Jahren hohe Aufmerksamkeit und wurde bereits umfangreich beschrieben und untersucht. Während Kustodialisierungs-Dienste wie die Sicherheitswacht oder private Sicherheitsdienste Beachtung in der Kriminologie erfuhren, trifft dies weniger auf die Kommunalen Ordnungsdienste (KOD) zu, vor allem im Hinblick auf empirische Arbeiten.

Von offizieller Seite wird gerne die positive Wahrnehmung und Akzeptanz der Außendienste der Ordnungsämter in der Bevölkerung beschrieben und deren reduzierender Einfluss auf die Kriminalitätsfurcht festgestellt, ohne dass es hierfür empirische Nachweise gibt. Eine Untersuchung am Beispiel des Stadtordnungsdienstes (StoD) in Leipzig soll dieses Manko beheben und auch eine Antwort auf die Frage geben, welchen Beitrag die KODs zur Kriminalprävention leisten können.

Leipziger Stadtordnungsdienst untersucht

Untersuchungsgegenstand ist der 1994 eingerichtete StoD, der nach einem Schlüsselereignis im Jahr 2017 eine lokalpolitisch initiierte Aufwertung erfuhr und in Anlehnung an das damalige Sächsische Polizeigesetz als Po-

Besseres Sicherheitsempfinden

Kriminalpräventive Wirksamkeit Kommunaler Ordnungsdienste

Ordnungsdienste zu einer Steigerung des Sicherheitsempfindens beitragen soll. Über wesentliche Aspekte der Herstellung lokaler Sicherheit liegen aus kriminologischer Perspektive gut replizierte Ergebnisse vor.

lizeibehörde umbenannt wurde.

Die Grundlage der Untersuchung bilden Daten einer Bürgerbefragung der Stadt Leipzig im Jahr 2018. Für die Datenanalyse standen bei einer Ausschöpfungsquote von 37,4 Prozent insgesamt 1.057 Datensätze zur Verfügung.

Die forschungsleitende Frage der Untersuchung lautet: Führt die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger an den StoD hinsichtlich der von ihm zu erfüllenden polizeilichen Aufgaben zu einer Verminderung der Kriminalitätsfurcht? Einer grundsätzlichen Zustimmung zum StoD stehen mit einem nur leicht positiven Ruf, einer durchschnittlichen Zufriedenheit mit dem Verhalten der Beschäftigten und deren Kompetenzen eher zurückhaltende, ambivalente Bewertungen gegenüber.

In der Beurteilung seiner derzeitigen Aufgabenerledigung nehmen die Befragten den StoD bislang als nur bedingt wirksam wahr. Der Befund weist auf

Dr. iur. Karsten Lauber, M.A., ist als Kriminologe und Polizei- und Verwaltungswissenschaftler auf die Themen Kriminalitätsfurcht, Kriminalprävention und Kommunale Ordnungsdienste spezialisiert. Seit September 2022 leitet er den Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. Foto: BS/privat

verschiedene Ursachen hin, vor allem ein geringes Maß an persönlichen Kontakterfahrungen, den mangelnden Bekanntheitsgrad des StoD sowie fehlende Informationen über Aufgaben und Befugnisse des StoD. Das gilt auch in der Abgrenzung zum Polizeivollzugsdienst.

Geringe Präsenzwahrnehmung

Bislang ist die Präsenzwahrnehmung gering ausgeprägt,

Große Probleme mit Clans

Problematik noch lange nicht gelöst (BS/Hülya Duran*) Die Clan-Kriminalität in Deutschland hat in den letzten Jahren große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Vor allem im polizeilichen Alltag ist dies zu einem Dauerthema geworden. Die Kriminalität der Clans ist breit gefächert. Sie reicht von Überfällen, Schutzgelderpressung, sogenannten Schockanrufen und Drogenhandel bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen untereinander.

Auch haben Clans eine weitere “Einnahmequelle” gefunden: Flüchtlinge. Bereits 2015 zählte der Verfassungsschutz mehr als 300 Anwerbungsversuche durch Salafisten und Clans. Zwar sind die Clan-Strukturen in Deutschland nichts Neues, das Ausmaß der Kriminalität jedoch gleicht denen der Mafia. Denn sie beherrschen Straßenzüge und führen dazu, dass deutsche Stadtteile zu No-go-Areas erklärt werden. Folglich ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in machen deutschen Städten nicht mehr zu gewährleisten.

LKA hat Definition entwickelt

Der Begriff Clan-Kriminalität ist auf polizeilicher Ebene nicht legaldefiniert. In diesem Zusammenhang hat das nordrheinwestfälische Landeskriminalamt (LKA) eine an die Definition zur Organisierten Kriminalität (OK) angelehnte Beschreibung des Begriffs Clan-Kriminalität entwickelt: “Der Begriff Clan-Kriminalität umfasst die vom Gewinnoder Machtstreben bestimmte Begehung von Straftaten unter Beteiligung Mehrerer, wobei in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird, die Tatbegehung von einer fehlenden Akzeptanz der deutschen Rechtsoder Werteordnung geprägt ist und die Straftaten einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind.

Historisch betrachtet basiert die Rolle der Ethnien und Stämme und somit die Clan-Historie in

MELDUNG

Weniger Verkehrstote

(BS/mfe) In den beiden CoronaJahren 2020 und 2021 ist die Zahl der im Straßenverkehr getöteten und verletzten Personen hierzulande erheblich gesunken. Seit 1991 wurde sogar ein his-

muslimisch geprägten Gebieten auf einer Tausende Jahre alten Tradition. Der Stamm gilt in den meisten arabisch und somit muslimisch geprägten Ländern als das wichtigste Glied innerhalb einer Gesellschaft. Hauptmerkmal ist dabei eine nach außen gerichtete symbolische soziale Gruppe, die Untergruppen aufw ei st und in einigen Ländern sogar politischen Schutz innehat.

Ablehnung jeder anderen Rechtsordnung

Die Stämme praktizieren dabei eine Tradition, die auf gemeinsamen Vorfahren, gemeinsamer Sprache, Kultur und Ideologie beruht. Die Untergruppe dieser Stämme wird als Clan bezeichnet. Der Clan ist dabei eine Verwandtschaftsgruppe, die sich auf eine gemeinsame Sippe bezieht. Eingeschlossen in diesen Clan werden nur Angehörige der Familie beziehungsweise die Verwandtschaft sowie die angeheirateten Ehepartner, ausgeschlossen die Wegheiratenden. Die Zugehörigkeit wird durch die Patrilinearität bestimmt. Der Clan stellt folglich eine Solidargemeinschaft mit eigenen Werte und Normen dar. Damit einhergehend wird jede andere Rechtsordnung, welche sich außerhalb dieses Clans bewegt, strikt abgelehnt.

Im Vergleich zu den repressiven Maßnahmen gestalten sich die Ansätze für eine wirksame Präventionsarbeit schwieriger. Dies hat vermehrt damit zu tun, dass die einzelnen Mitglieder eine Sozialisation erfahren haben, die weitab vom westlich geprägten Demokratieverständnis liegt. Das bedeutet, dass die Lebenswelt der Clans meist eine andere ist als

die der Mehrheitsgesellschaft.

Über Jahre hinweg wurde die Clan-Kriminalität als Teil der Kriminalitätsbekämpfung und damit als rein polizeiliches Problem klassifiziert. Heute wissen wir, dass dieses Phänomen weit über die klassischen und bisher bekannten Felder der allgemeinen polizeilichen Sicherheitspolitik hinausgeht und folglich alle anderen staatlichen Institutionen zusammenarbeiten müssen, um diese Kriminalität einigermaßen eindämmen zu können.

Bei der Eindämmung von Clan-Kriminalität kommt dem repressiven Faktor bis heute eine dominierende Rolle zu. Zu beachten ist jedoch, dass – allein durch ein hartes Vorgehen des St aat es – das Phänomen nicht ausschließlich bekämpft werden kann. Die Lehren aus nahezu 30 Jahren Integrationspolitik machen deutlich, dass Prävention mindestens genauso wichtig ist wie Repression. Die Bekämpfungsstrategien – seien sie repressiv oder präventiv –sollten als Sprachrohr derjenigen dienen, die aus diesem Milieu aussteigen wollen. Dies betrifft vor allem Frauen und Kinder. Es ist wichtig, dass der Staat beweist, wie hoch unser Demokratieverständnis ist.

*Hülya Duran arbeitet als Polizeibeamtin im Polizeipräsidium Münster. Außerdem ist sie als Dozentin an der HSPV Münster tätig. Dort lehrt sie das Studienfach Interkulturelle Kompetenz. Im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit ent w ickelte sie zusammen mit zwei ihrer Kollegen das Konzept “Alltagsreflexionen” und unterstützt damit die Polizeibehörden.

denn 67 Prozent der Befragten nehmen den StoD nur einmal im Monat, seltener als einmal im Monat bzw. nie im eigenen Wohngebiet wahr. Selbst in der I nnenst adt, dem maßgeblichen Einsatzgebiet, ist die Präsenzwahrnehmung nur geringfügig höher. Dort nehmen den StoD 61,8 Prozent der Befragten einmal im Monat, seltener als einmal im Monat bzw. nie wahr. Die städtische Strategie, den Schwerpunkt der Außendiensttätigkeiten auf die Innenstadt zu legen, deckt sich nur bedingt mit der Erwartungshaltung der Befragten, die den Bedarf stärker in Park- und Grünanlagen und vor allem an sozialen Brennpunkten sehen. Den Kern der Untersuchung bilden lineare Regressionen und

mehrfaktorielle Varianzanalysen. Demgegenüber sind in den bisherigen Studien über KOD Analysen unter multivariaten Bedingungen, d. h. Hinzuziehung weiterer, als bedeutsam angenommener Variablen, nur selten anzutreffen. Das ist insofern wichtig, als bivariate Zusammenhänge einerseits zwar eine Bedeutung für die Hypothesenbildung aufweisen, indem sie maximal Komplexität reduzieren, also einen Forschun gsgegen stand handhabbar machen. Andererseits aber bleibt stets die Unsicherheit, einen Scheinzusammenhang gefunden zu haben. Deshalb sind bivariate Zusammenhänge immer nur ein Zwischenergebnis, das multivariat auf seine Stabilität geprüft werden muss.

Empirisch stabil nachgewiesen Aus den Untersuchungen lässt sich im Sinne der forschungsleitenden Fragestellung ein empirisch stabiler Nachweis bezüglich

eines vermindernden Einflusses des StoD auf die Kriminalitätsfurcht der Befragten erbringen. In der Detailbetrachtung ergeben sich jeweils stabile Zusammenhänge (a) hinsichtlich der Bewertung der Wirksamkeit des StoD, (b) hinsichtlich der Wahrnehmung der Präsenz des StoD im eigenen Wohngebiet und (c) der Kontrollerwartung bei physischen Ordnungsstörungen (Incivilities). Damit gelingt der empirische Nachweis der omnipräsent vorgetragenen These, dass die Präsenz des KOD zu einer Steigerung des Sicherheitsempfindens beiträgt.

Als Spezialist angesehen Aus der inhaltlichen Perspektive signalisiert der negative Zusammenhang zwischen der Kontrollerwartung bei physischen Incivilities und der Kriminalitätsfurcht, dass der StoD in der Bevölkerung als Spezialist für die Kontrolle physischer Ordnung gilt, also als zuständig für Sauberkeit und Funktionalität im öffentlichen Raum.

Der empirische Befund — je höher die Kontrollerwartung bei physischen Incivilities ist, desto geringer prägt sich die Kriminalitätsfurcht aus — verweist darauf, dass di ese Aufgabenerfüllung nicht nur als selbstverständlich, sondern auch als funktionierend beurteilt wird.

E-Mobilität wird ausgebaut

Feuerwehren setzen verstärkt auf alternative Antriebe (BS/mfe) Erst kürzlich endete das Pilotprojekt eines E-Löschhilfefahrzeugs (E-LHF) bei der Berliner Feuerwehr. Nun sollen auch andere Einsatzfahrzeuge mit alternativen Antrieben beschafft werden. Einige gibt es bereits, nicht nur in der Bundeshauptstadt.

So sind derzeit vor allem rein elektrisch betriebene Rettungswagen in der Diskussion, u. a. in Hannover und Hamburg. Auch die Berliner Feuerwehr will drei von ihnen beschaffen, berichtet Karsten Göwecke, ehemaliger Ständiger Vertreter des Landesbranddirektors. Diese Fahrzeuge würden sich dafür besonders eignen, da sie viel im Innenstadtbereich unterwegs seien. In Berlin sollen sie aber im gesamten Stadtgebiet erprobt werden. Darüber hinaus sei die Anschaffung von vier weiteren E-LHFs vorgesehen, so Göwecke im Gespräch mit dem Behörden Spiegel. Sie sollen bis Ende kommenden Jahres zulaufen. Ein solches Fahrzeug hat auch die Freiwillige Feuerwehr Nörvenich im Kreis Düren bestellt. Die Münchner Feuerwehr verfügt über elektrisch betriebene Personenkraftwagen. Hinzu kommen werden in Berlin ein rein batterieelektrisch betriebener Einsatzleitwagen eins, fünf so betriebene Kommandowagen und eine E-Drehleiter, wie sie bei der Feuerwehr Zürich schon erprobt wird. Darüber hinaus sollen zwei elektrisch angetriebene “Gerätewagen Hygiene” für

die Nutzung in der sogenannten zweiten Welle angeschafft werden. Ein solches Fahrzeug mit konventionellem Antrieb hat die Berliner Feuerwehr bereits im Fuhrpark. “Zudem werden wir drei batterieelektrische Lastkraftwagen für Logistikaufgaben erwerben”, berichtet Göwecke, der inzwischen den Aufbau des geplanten Landesamtes für Katastrophenschutz in der Berliner Senatsinnenverwaltung vorbereitet.

Alternative Antriebe immer noch teurer

Aufgrund all dieser Beschaffungen, deren Summe höher sei als bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieb, sei ein Ausbau der Ladeinfrastruktur erforderlich. Um die Mehrkosten tragen zu können, habe die Berliner Feuerwehr fünf Millionen Euro extra erhalten. Dennoch plädiert Göwecke für weitere Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität.

Denn sie sei – auch bei Feuerwehren – kein ausschließliches Metropolenthema mehr. Aus Göweckes Sicht ließen sich E-LHFs auch gut im kleinstädtischen Bereich nutzen. Seiner Erfah -

rung nach wird dieser Antriebsart bei Feuerwehren oftmals jedoch noch mit Anfangsskepsis begegnet. “Diese ist aber nicht notwendig”, betont er. Vielmehr sei E-Mobilität ein sehr wichtiges Thema für die Feuerwehren. Schließlich seien diese auch oftmals im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes tätig. Alternative Antriebe tragen zweifelsohne zu Letzterem bei.

Zum Teil im Alltagsdienst unterwegs Bereits im Fuhrpark der Berliner Feuerwehr befinden sich darüber hinaus mehrere batterieelektrische Klein-Lastkraftwagen, fünf derart angetriebene Kommandowagen, die in Berlin auch als Einsatzleitwagen Erkunder bezeichnet werden, sowie vier wasserstoffelektrische Kommandowagen.

Letztere sind sogar im alltäglichen Alarmdienst der Berliner Feuerwehr unterwegs. Alle genannten Fahrzeuge werden an normalen Tankstellen im Stadtgebiet betankt. Für die Zukunft ist es Göwecke wichtig, die Resilienz auszubauen und sich nicht von einem einzigen Antriebssystem abhängig zu machen.

Künstliche Intelligenz gegen rote Ampeln

Geschwindigkeitsregulierung für Fahrräder

torischer Tiefpunkt erreicht.Die Zahl der Verkehrstoten in der Bundesrepublik sank demnach mit 2.719 im Jahr 2020 sowie 2.562 im Jahr 2021 erstmals klar unter die Marke von 3.000. Damit

lag die Zahl der Verkehrstoten im letzten Jahr um 16 Prozent niedriger als noch 2019. Das geht aus dem neuesten Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung hervor.

eine Säule zur Messung und Steuerung des Fahrradverkehrs entworfen.

Die Säule ist in Deutschland das bisher einzige Projekt dieser Art. Sie berechnet die Geschwindigkeitsempfehlung für passierende Fahrräder, damit diese die nächste Ampel idealerweise zeitgleich zur kommenden Grünphase für Fahrräder erreichen. So soll starkes Beschleunigen oder scharfes Abbremsen bei den Fahrradfahrenden vermieden werden, um gleichzeitig den

Fahrtkomfort zu erhöhen. Außerdem liefert die Säule wertwolle Messdaten zur künftigen Optimierung der Ampelsteuerung. Den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern wird nach Ermittlung ihres Tempos eines von vier Symbolen auf der Säule angezeigt, die Empfehlungen zur Anpassung der Geschwindigkeit geben. Ob Tempo erhöhen, halten oder verringern – Ziel ist es in jedem Fall, dass die Fahrradfahrenden an der nächsten Ampel nicht warten müssen.

(BS/mv) Im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel ist ein Pilotprojekt zur Steigerung der Sicherheit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern gestartet. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) berechnet eine Säule TempoEmpfehlungen für passierende Fahrräder, damit sie an der nächsten Ampel nicht warten müssen. 1.100 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer pro Tag haben im Jahr 2019 die Rothenbaumchaussee gekreuzt. Eine nicht unerhebliche Anzahl, für deren Sicherheit und Fahrtkomfort gesorgt werden muss. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) sowie ein Privatunternehmen haben in ihrer Zusammenarbeit als Projektgruppe “PrioBike-HH”

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 20 Kommunale Sicherheit
(BS/Dr. Karsten Lauber) Wiederkehrend wird auf die positive Wirkung der Kommunalen Ordnungsdienste auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung hingewiesen. Insbesondere in Bezug darauf, dass die bloße Präsenz der

Digitaler Staat

KNAPP

Es kann nur besser werden

2023 ohne digitalpolitisches Betriebskonzept

(BS/Matthias Lorenz) Willkommen im neuen Jahr. Dem Jahr 2023 nach der Geburt Christi und dem Jahr eins nach der Umsetzung des Onlinezugangsge… Ach nein, stopp, stimmt nicht. Nun ist die Frist verstrichen und das Ziel des OZG wurde verfehlt. Dies ist keine Überraschung, doch auch der OZG-Booster, mit dem man zumindest 35 Leistungen flächendeckend bis Jahresende umgesetzt haben wollte, hat nicht gefruchtet. Dies muss den Verantwortlichen Sorgen bereiten. Die Herausforderungen für 2023 sind riesig.

Dabei ist die erste Herausforderung klar: die weitere OZGUm s etzung. Hier sind gleich mehrere Hürden zu überwinden. So fehlen den Ländern allein für die weitere Verfolgung bereits begonnener Umsetzungsprojekte 700 Millionen Euro. Der Bund will für die gesamte OZG-Umsetzung zwar 754 Millionen Euro zur Verfügung stellen, aber nur 444 Millionen Euro für das Digitalisierungsprogramm Föderal. Somit entsteht eine Finanzierungslücke von 256 Millionen Euro.

Daneben müssen si ch alle Beteiligten dringend Gedanken machen, wie die Nutzungszahlen von Verwaltungsleistungen in di e Höhe getrieben werden können. Laut dem eGovernment MONITOR 2022 liegt die digitale Nutzungslücke in Deutschland derzeit bei 57 Prozent. Die Zahl beziffert die Differenz zwischen allen, die einen Bedarf an einer Verwaltungsleistung haben und diesen damit potenziell auch online decken könnten, und jenen, welche die Leistung dann tatsächlich auch online genutzt haben. Fragte man im vergangenen Jahr beispielsweise bei den Bundesländern nach, was denn getan werden könnte, um die Nutzungszahlen zu erhöhen, entstand aus den Antworten der Eindruck, dass man sich noch nicht bereit fühlte, in eine Marketingoffensive zu gehen. Zu groß ist die Angst, die Bürgerinnen und Bürger mit dem vorhandenen Angebot zu enttäuschen. 2023 müssen Verwaltungsleistungen so digitalisiert werden, dass die Umsetzer selbst davon überzeugt sind, eine gute und nutzerfreundliche Leistung entwickelt zu haben. Diese gilt es dann offensiv zu vermarkten. Vorstellungen, wie man Verwaltungsleistungen

richtig digitalisiert, könnten in ein OZG-Nachfolgegesetz gegossen werden. Dessen Entwicklung ist die zweite große Herausforderung des Jahres 2023. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat hierfür in seinem Jahresbericht 2022 Empfehlungen gegeben. Er rät, ein einheitliches Grundgerüst für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland zu schaffen. Dabei soll auch das EfA-Prinzip zum Einsatz kommen – aber nicht für einzelne Software, sondern für Basiskomponenten wie das Bürgerkonto, die eID oder eine Cloud-Betriebsumgebung. Eine einheitliche Basisinfrastruktur mit definierten Standards und Schnittstellen gibt es bis heute nicht. Doch nicht nur der NKR, sondern auch viele Expertinnen und Experten äußern die Sorge, dass die OZG-Novelle enttäuschen könnte.

Davon zeugt auch der bisherige Abstimmungsprozess zwischen Bu nd und Ländern, der dringend verbessert werden muss.

Die Kommuni kation seitens des Bundes bezüglich der OZGWeiterentwicklung empfanden einige Länder als Desaster. Der IT-Planungsrat hatte sich im vergangenen Herbst vorgenommen, die Zusammenarbeit auf eine neue Stufe zu heben. Hier darf gespannt darauf gewartet werden, was sich unter dem hessischen Vorsitz ändern wird.

Immerhin sieht der Zeitplan vor, seit Mitte Dezember die Länderund Verbände für ein Folgegesetz zu beteiligen. Am 15. Februar endet die Frist zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen. Einen Monat später soll ein Gesetzentwurf laut Behörden Spiegel-Informationen erstmals im Kabinett beraten werden. In Kraft treten soll das Gesetz laut Zeitplan der

Bundesregierung jedoch erst zum Jahresbeginn 2024. Große Herausforderungen liegen auch jenseits der OZG-Thematik. Die Registermodernisierung geht nach wie vor nur schleppend voran. Ähnlich wie beim OZG können Zeitvorgaben nicht gehalten werden. Hier ist dringend eine Beschleunigung vonnöten. Daneben stehen Entscheidungen beim Thema Cloud an. Zahlreiche, auch kleinere Anbieter, werden 2023 spezielle Angebote für die öffentliche Verwaltung auf dem Markt bringen. Wo man beim OZG auf das EfA-Prinzip und damit Konsolidierung setzt, fördern die unterschiedlichen Akteure in Bund, Ländern und Kommunen die Vielfalt beim Cloud-Angebot. Absolute Priorität muss es für die Ampel-Koalition jedoch haben, den chaotischen Eindruck zu korrigieren, den sie im Jahr 2022 im Digitalbereich hinter-

l ass en hat. Zum Antritt hatte sie sich einen “Aufbruch” vorgenommen, man wollte Strukturen verschlanken und mehr zentral steuern. Deswegen wertete man das Thema durch die Schaffung des Ministeriums für Digitales und Verkehr auf. Ein übergreifendes Digitalbudget wurde versprochen.

Leider war von diesem Aufbruch im vergangenen Jahr nicht viel zu spüren. Zuständigkeiten blieben bis in den Sommer hinein ungeklärt. Konsolidiert wurde in dieser Hinsicht wenig, wie unter anderem das kurz vor Jahresende veröffentlichte Wimmelbild des NKR zeigt. Was aus dem übergreifenden Digitalbudget wird, ist völlig offen. Die zentrale Steuerung eines gemeinsamen Budgets – so die Befürchtung der Koalitionspartner – könnte weitere Konflikte und ungeklärte Zuständigkeiten nach sich ziehen. So scheint man lieber darauf zu verzichten, denn Geld – heißt es – sei ja genug da. Jedoch ist es das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), welches den größten Imageschaden reparieren muss. Neben der vermurksten Kommunikation zum OZG 2.0 geht es vor allem um das Thema Cyber-Sicherheit. Weiter im Fokus ist der entlassene Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. Viele Mitarbeitende der weiterhin führungslosen Cyber-Sicherheitsbehörde fordern nicht zuletzt wegen offen gebliebener Fragen Auskunft darüber, was Schönbohm genau zur Last gelegt wird. Statt das BSI zu stärken, wie man es sich im Koalitionsvertrag vorgenommen hatte, schwächte Ministerin Nancy Faeser das Amt durch den Fall Schönbohm. Fortschritte erhofft sich die Koalition 2023 allerdings immerhin im Bereich der eID.

Map-on-demand für Bundesbehörden

(BS/lma) BS) Über einen Webservice können Bundesbehörden ab sofort druckfertige Karten und Kartenausschnitte erzeugen. Das Tool “Web on Demand für Bundesbehörden” wird vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung des Open-Data-Angebots des Amts. Im Gegensatz zu letzterer Variante umfasse das neue Angebot eine größere Kartenauswahl, erklärt das BKG. Für das deutsche Staatsgebiet stünden die topografischen Karten des BKG und der Länder zur Verfügung, heißt es. Neu seien Landkarten der einzelnen Bundesländer im Maßstab 1:400.000, die als Übersichtskarten genutzt werden könnten. Auf den Karten können Points of Interest (POI) dargestellt werden, zum Beispiel zu den Themen “ Gesundheit ” , “Versorgung” oder “Einsatzkräfte . Auch sei es möglich, selbst definierte Kartenausschnitte nicht nur deutschlandweit, sondern weltweit zu erstellen.

OZG 2.0: Stellungnahme veröffentlicht

(BS/lma) Die kommunalen Spitzenverbände NRW haben eine Stellungnahme zur Nachfolgeregelung des Onlinezugangsgesetzes veröffentlicht. Sie kritisieren, dass sich das Ursprungs-OZG zu stark auf Online-Formulare fokussiert habe. Stattdessen brauche es eine ganzheitliche IT-Architektur mit Standards, offenen Schnittstellen und nachnutzbaren Diensten. Ebenfalls brauche es ein bundesweit einheitliches Nutzerkonto. Ein weiterer zentraler Punkt sei die Weiterentwicklung des Einerfür-alle-Prinzips (EfA). Noch fehlten technische und finanzielle Voraussetzungen, um EfA-Dienste bundesweit auszurollen und zu betreiben, weswegen Kommunen oftmals auf eigene Entwicklungen setzen müssten. Grundvoraussetzung sei die dauerhafte Sicherung der Finanzierung.

Behörden Spiegel www.behoerdenspiegel.de Berlin und Bonn / Januar 2023
ZUKUNFTSKONGRESS BAYERN DAS BAYERISCHE DIGITALGESETZ MOTOR FÜR DEN SERVICEORIENTIERTEN DIGITALEN FREISTAAT 9. FEBRUAR 2023 | München www.zukunftskongress.bayern zkonbayern23 BehoerdenSpiegel BehoerdenNews BehoerdenSpiegel
Das bunte Gewimmel bleibt: Nach wie vor sind die Digitalisierungs-Zuständigkeiten in Deutschland breit gefächert. Eine Konsolidierung hat die Ampel-Koalition bislang nicht erreicht. Grafik: BS/NKR, CC BY 4.0

Neues

Bund und Länder haben sich im Jahr 2022 gemeinsam verpflichtet, 35 besonders wichtige OZG-Leistungen für die EfA-nachnutzungsfähige Bereitstellung beziehungsweise in der flächendeckenden Nachnutzung zu priorisieren. Die Priorisierung war uns wichtig, um vorhandene Ressourcen zu bündeln und so einen sichtbaren Fortschritt im Programm zu erzielen. Bisher hat die Priorisierung ausgewählter OZG-Leistungen insgesamt noch nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Die meisten dieser OZGLeistungen werden zwar noch in diesem Jahr EfA-fähig verfügbar sein, jedoch wird in vielen Fällen ein flächendeckender Roll-out nicht bzw. nur teilweise erreicht werden. Bund und Länder arbeiten weiter gemeinsam mit Hochdruck daran, insbesondere die priorisierten Leistungen zügig umzusetzen und in die Fläche zu bringen. Das BMI unterstützt die Länder im Rahmen der OZG-Programmsteuerung dabei mit aller Kraft. In ihrer Sondersitzung im August hat die Abteilungsleiterrunde zudem ein gemeinsames Kosten- und Preismodell für die Nachnutzung von EfA-Onlinediensten beschlossen, um den dauerhaften Betrieb von EfA-Lösungen zu ermöglichen.

Ein entscheidender neuer Ansatz, auf den wir uns im ITPlanungsrat geeinigt haben, ist der Aufbau eines elektronischen Marktplatzes durch govdigital eG, eine Genossenschaft von ITDienstleistern aus Bund und Ländern. Die Marktplatzinfrastruktur soll als Produkt des IT-Planungsrats zukünftig anbieteroffen, nachhaltig und unter Verwendung von Standards einen ebenenübergreifenden Austausch von IT-Leistungen ermöglichen, auch für Kommunen. Flankierend werden künftig in dem von der FITKO betreuten FIT-Store Onlinedienste zu standardisierten Vertragsbedingungen zur Nac hnut zung angeboten. Perspektivisch sollen Marktplatz und

Ein wichtiger Fokus meiner Arbeit als Vorsitzender werden die erstmals gemeinsam formulierten mehrjährigen Schwerpunktthemen sein. Mittels der großen Leitplanken sollen der Blick fokussiert und die Kräfte gebündelt werden, sodass wir schnellere Entscheidungen treffen, effektiver arbeiten und mehr Wirksamkeit erzeugen können. Die fünf gewählten Schwerpunkte sind zum einen

Neuer

Digitale Verwaltung im Aufbruch

Rückblick auf den Vorsitz im IT-Planungsrat 2022

(BS/Dr. Markus Richter) Das Jahr 2022 war ein besonderes Vorsitzjahr im IT-Planungsrat. Der Endspurt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), aber auch äußere Einflüsse wie der Angriffskrieg in der Ukraine und anhaltende Herausforderungen durch die Corona-Pandemie prägten die Agenda des IT-Planungsrates und führten in diesem Jahr zu besonders vielen Sitzungen. Neben den drei regulären Sitzungen haben wir uns dreimal zu Sonderterminen zusammengefunden und im November zudem erstmals eine Klausurtagung abgehalten. Im Zentrum der Arbeit des IT-Planungsrates standen dabei die Priorisierung der OZG-Leistungen, der Aufbau eines Online-Marktplatzes mit der govdigital eG und die Entwicklung strategischer Schwerpunktthemen für die kommenden Jahre.

Bei der OZG-Umsetzung sieht der IT-Planungsrat die Behördennummer 115 als eine wichtige Säule im Hinblick auf die voranschreitende Digitalisierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dies haben wir durch den Beschluss 2022/05 erneut bekräftigt. Das Team der 115 wurde gebeten, im Hinblick auf die Anforderungen aus der gemeinsamen OZG-Umsetzung insbesondere die Leistungen nach dem EfA-Prinzip bei dem weiteren Ausbau der Supportfunktion der 115 bevorzugt zu berücksichtigen.

Lessons Learned beachten Wir haben im IT-Planungsrat im Jahr 2022 viel erreicht und kürzlich in einer Klausurtagung einen wichtigen Reformprozess zu unseren Strukturen und unserem Selbstverständnis angestoßen. Das war uns als Bundesvorsitz ein wichtiges Anliegen. Der Endspurt bei der OZG-Umsetzung 2022 hat gezeigt, dass wir noch enger kooperieren und Partikularinteressen überwinden müssen, um noch einen Zahn zuzulegen. Denn zu einer flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung gibt es keine Alternative. Das gilt auch für die Weiterentwicklung des OZG, an der wir mit vereinten Kräften arbeiten und bei der die Lessons Learned aus dem OZG berücksichtigt werden.

FIT-Store der gesamten öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen. Dafür haben wir den Marktplatz govdigital ab 2024 zum Produkt des IT-Planungsrats erklärt und verlängern das Projekt bis dahin.

Damit Verw altungskunden digitale Verwaltungsleistungen einfach und schnell beantragen können, muss die Verwaltung ihre Registerlandschaft modernisieren und eine Architektur zur Nachweisübermittlung bereitstell en. Die Bund-LänderGesamtsteuerung Registermo-

dernisierung hat deshalb 2022 eine Architektur eines Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) entworfen. Dieses soll Fachverfahren und Registern auch den Anschluss an das europäische Once-Only-TechnicalSystem ermöglichen (Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung). Zudem hat die Gesamtsteuerung ein Reifegradmodell für Nachweisabrufe veröffentlicht. Ziel der Registermodernisierung ist es, mindestens elektronisch auswertbare Nachweise (Reifegrad C) und perspektivisch

bedarfsgerecht übermittelte Informationen (Reifegrad D) zu erreichen. Darüber hinaus stand die Weiterentwicklung einer leistungsfähigen OZG-Infrastruktur im Fokus unserer Bemühungen. Ein Konto, ein Postfach Der Beschluss von März 2022 zur Umsetzung des zentralen Bürgerpostfachs war wichtig und richtig als Startschuss zu einer verstärkten Bündelung zentraler Komponenten, insbesondere den Nutzerkonten von Bund und Ländern. Aktuell wollen viele Län-

Stärkung der Handlungsfähigkeit

der die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, mitnutzen und dafür künftig auf eigene Konten und Postfächer verzichten. Perspektivisch würde ich mi r wünschen, dass Bund und Länder noch einen mutigen Schritt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weitergehen und sich auf ein einziges Konto und Postfach verständigen.

Schwerpunkte für das Vorsitzjahr 2023 (BS/Patrick Burghardt) Es könnte kaum einen spannenderen Zeitpunkt geben als 2023, um den Vorsitz des IT-Planungsrats zu übernehmen. Denn es stehen inhaltlich viele große Themen an. Aber auch organisatorisch und strategisch steht der IT-Planungsrat – und mit ihm zusammen die Föderale IT-Kooperation (FITKO) – vor deutlichen Veränderungen. Denn eine Verwaltung, die agiler und digitaler werden muss und will, muss regelmäßig überprüfen, ob die bestehenden Organisationsstrukturen den Anforderungen noch gerecht werden. Dies ist bei der erstmals durchgeführten Klausurtagung des IT-Planungsrats im November geschehen. Das Vorsitzjahr wird also stark geprägt sein von Maßnahmen zur Stärkung der Handlungsfähigkeit des IT-Planungsrats und der FITKO.

Im vergangenen Jahr haben wir es geschafft, von der Entwicklungsphase ins Ausrollen zu kommen. Dem neuen Vorsitzland Hessen wünsche ich viel Erfolg bei der Leitung des IT-Planungsrates im Jahr 2023.

die digitale Infrastruktur mit Fokus auf der Cloud-Transformation und zum anderen die digitale Transformation, hier vor allem der Ausbau der digitalen Kompetenzen des eigenen Personals und die Standardisierung und Harmonisierung sowie der Abbau gesetzlicher Hemmnisse. Dritter Schwerpunkt sind digitale Anwendungen wie die

Weiterentwicklung des OZG, die Stärkung der Nachnutzungen sowie die Umsetzung der Single Digital GatewayVerordnung und die föderale ITArchitektur. Beim Schwerpunkt Datennutzung und Datenschutz st ehen Registermodernisierung und Once Only im Mittelpunkt. Fünfter Punkt ist die Informationssicherheit.

Übergreifendes Zielbild und politischer Wille Hessen legt 2023 sein Augenmerk auf Cloud, digitale Kompetenzen und OZG 2.0. Das Potenzial der Cloud-Transformation ist bezüglich der Steigerung von Effizienz und Arbeitgeberattrakti-

vität enorm. Noch fehlt es jedoch an einem abgestimmten Vorgehen, um dieses auch vollständig zu heben. Ziel Hessens ist es, gemeinsam mit Bund und Ländern im IT-Planungsrat die politischen und organisatorischen Rahmenbedi ngungen für eine erfolgreiche Cloud-Transformation der Verwaltung zu definieren und zu initiieren. Dazu ist es notwendig, ein übergreifendes Zielbild zu definieren und den politischen Willen zu formulieren. Weiterhin müssen wir die dafür erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen analysieren und prüfen sowie die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Etablierung eines sicheren und zuverlässigen Cloud-Marktes schaffen. Dazu müssen wir unter anderem über die Rolle und Aufgabe der öffentlichen IT-Dienstleister im “Spielfeld Cloud” und Möglich-

keiten der Konsolidierung von Angebot und Nachfrage nachdenken. Zudem müssen wir Projekte voranbringen, die schnell und in der erforderlichen Entschiedenheit die Cloud-Transformation ermöglichen.

Fortbildung im Fokus Erste Schritte auf dem Weg zur Stärkung der Digitalkompetenzen in der öffentlichen Verwaltung wurden bereits erfolgreich getätigt. So haben wir seit 2022 die Weiterbildungsplattform eGovCampus, um zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Verwaltungsbeschäftigten die Kompetenzen bei E-Government und Verwaltungsinformatik zu steigern. Hessen möchte – gerne gemeinsam mit weiteren Bundesländern – die Gestaltung und Pilotierung von Fortbildungsmaßnahmen auf Basis der Lernmodule aus dem eGov-Campus angehen.

Die OZG-Umsetzung hat viele Entwicklungsfelder auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung aufgezeigt. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse stehen im dritten Schwerpunkt OZG 2.0 die Mitgestaltung des OZG-Nachfolgegesetzes sowie die Weiterentwicklung der interföderalen Zusammenarbeit im Mittelpunkt. Konkret wird sich Hessen als Vorsitz dafür einsetzen, Hürden in der Verwaltungsdigitalisierung abzubauen, die Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsprozessen voranzutreiben und neue Dialogformate zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu etablieren.

Begleitet wird die thematische Arbeit von der Weiterentwicklung der Governance im IT-Planungsrat, um eine noch höhere Wirksamkeit des Gremiums zu erreichen. Neben den mehrjährigen Schwerpunktthemen soll durch die Einrichtung fachpolitischer Sprecher als Schnittstelle

zu den Fachministerkonferenzen die Verzahnung der Gremienarbeit verbessert werden. Zudem sollen die föderalen Arbeitsstrukturen unterhalb des IT-Planungsrats gestrafft und in den Sitzungen selbst mehr Raum für den strategischen Austausch und weichenstellende Entscheidungen für die digitale Transformation etabliert werden.

Ein besonderes Augenmerk wird Hessen auf das Kommunalgremium des IT-Planungsrats legen. Mir ist es wichtig, diesen Dialog zu intensivieren, um die Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung im Gefüge von Bund, Ländern und Kommunen zu optimieren.

FITKO stärken

Ebenso muss die FITKO als “Umsetzungsmuskel” des IT-Planungsrats weiter ertüchtigt und strategisch passgenau ausgerichtet werden. Wir haben daher die vor drei Jahren bei der Gründung der FITKO getroffenen Annahmen bewertet und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Denn wir wollen, dass die FITKO in der länder- und ebenenübergreifenden Verwaltungsdigitalisierung noch wirksamer wird. Nur so können wir das gemeinsame Ziel einer umfassenden Digitalisierung der Verwaltung schnell und effektiv erreichen.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 22
Dr. Markus Richter ist Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik. Foto: BS/Henning Schacht, BMI Patrick Burghardt ist Staatssekretär für Digitale Strategie und Entwicklung des Landes Hessen sowie Landes-CIO.
Informationstechnologie
Foto: BS/HMinD Der Aufbau eines elektronischen Marktplatzes sei ein entscheidender neuer Ansatz, auf den man sich im IT-Planungsrat geeinigt habe, sagt Dr. Markus Richter. Foto: BS/Rafael Ben-Ari, stock.adobe.com

Public Sector im

Die Herausforderungen der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung sind vergleichbar mit denen der Industrie. Allerdings gibt es hinsichtlich bestimmter Aspekte wie Personalausstattung und Finanzierung sowie der Jährlichkeit des Haushaltes Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Kontext der digitalen Transformation lässt sich die Verwaltung als ein “International tätiger Großkonzern Deutschland” mit mehr als fünf Millionen Beschäftigten – ca. 500.000 davon beim Bund – verstehen. Dieser “Großkonzern” ist in unzählige Sub-, Tochter- und Partnerunternehmen, jeweils mit einer Vielzahl von Abteilungen, Gruppen und Teams, gegliedert, die wiederum Dienstleistungen von gewerblichen Unternehmen beziehen bzw. diese beauftragen. Orchestriert wird der “Großkonzern Deutschland” von Gesetzen, Vorgaben und Richtlinien.

Sehr beweglicher und dynamischer Prozess Neben dieser Komplexität, die eine unzählige Menge von Anforderungen – die sich auch gegenseitig widersprechen können – ergibt, ist die digitale Transformation überaus beweglich und dynamisch. Jeden Augenblick entwickeln sich neue Ideen zu Einsatzbereichen und neue Lösungsansätze. Nur der Einsatz digitaler anstatt analoger Medien ergibt noch keine Verbesserung, wie das Beispiel der Umstellung von Papieranträgen auf PDF-Dokumente zeigt. Erst durch eine Anpassung der Organisation und Prozesse entlang der technologischen Möglichkeiten kann das Potenzial gehoben werden. Digitale Transformation ist weniger die Nutzung von Technologie als ein Veränderungsprozess in der Art und Weise, wie wir arbeiten! Durch den Einsatz von IT können mehr Informationen schneller verarbeitet werden. Dadurch entstehen neue Erkenntnisse und damit neue Bearbeitungsmöglichkeiten und evtl. neue Aufgaben.

Kurzum: bei der Realisierung von IT-Lösungen sind zu Beginn die Anforderung, das tatsächliche Potenzial der IT, aber auch die Veränderung der zu unterstützenden Aufgaben unscharf. Die IT-Lösung und die Art der Aufgabenumsetzung entwickeln sich gemeinsam iterativ weiter. Kaum ist das Produkt in einer Iteration implementiert und eingeführt, ergeben sich aus dem technischen Potenzial und der Veränderung der Aufgabenumsetzung neue Ideen und wiederum Anforderungen. Die kürzer werdenden Entwicklungs- und Innovationszyklen der Technologie beschleunigen dies weiter. Den schnelllebigen Veränderungsprozess der digitalen Transformation wird die Entwicklung und der IT-Betrieb im ITZBund durch moderne Methoden und Ansätze, aber auch durch innovative Technologien unterstützen. Dabei sind die rasant ansteigende Komponentenvielfalt bei ähnlicher Funktionalität (proprietär und Open Source) und asynchrone Entwicklungszyklen der eingesetzten Komponenten zusammen mit den Anforderungen an einfache Nutzbarkeit, Sicherheit und Datenschutz eigene Herausforderungen für die Bereitstellung von IT-Services. Bisher wurden die Anforderungen monolithisch

Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung

Unterstützung bei der schnellen Entwicklung und Anpassung von IT-Lösungen (BS/Alexander Heinrich) Die Digitalisierung der Gesellschaft, der Industrie und der öffentlichen Verwaltung gewinnt weiter an Geschwindigkeit. Während im privaten Leben jede und jeder Einzelne das Investitions- und Betriebsrisiko – basierend auf persönlichen Interessen und Veränderungswillen – selbst trägt, ist es in Industrie und Verwaltung ein deutlich komplexeres Themenfeld mit unzähligen Beteiligten.

in einer Applikation in der ITInfrastruktur im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel und der (meist politisch) gesetzten Zeitlinie realisiert und in diesem Zustand so lange wie möglich betrieben. Herausforderung für das ITZBund sind dabei die unterschiedliche Integrationstiefe und Verantwortlichkeiten der Kunden bei der Entwicklung und dem Betrieb der Applikationen und dem damit verbundenen Lösungsdesign- bzw. der Architektur.

Das ITZBund hat diese monolithischen Ansätze zu einer flexibleren Architektur weiterentwickelt. Es sind neben der Vielzahl an eigentlichen Applikationen auch Datenbank-, Web-, MiddlewareServer, Firewalls, Virenscanner und Managementsysteme usw. involviert. Jedes dieser Systeme ist in sich professionalisiert und leistungsfähiger als zuvor.

Die Realisierung der Funktionalitäten liegt nicht mehr in der reinen Entwicklung einer einzelnen Applikation, sondern im Design der gesamten IT-Lösung, die sich aus einer Kombination von Einzelkomponenten/-software und Basisservices ergibt.

Die Kunst im IT-Design des ITZBund liegt nun darin, die unterschiedlichen Komponenten und die Softwareentwicklung zweckmäßig und wirtschaftlich zusammenwirken zu lassen, um die benötigte Funktionalität in der gewünschten Güte als Mehrwert bereitzustellen. Dies muss nicht nur einmalig, sondern dauerhaft über die unabhängigen (Weiter-) Entwicklungsprozesse der einzelnen Komponenten passieren und erfordert eine kontinuierliche, enge Abstimmung von Anwendern mit Design und Betrieb. Im Folgenden wird “Design” statt bspw. nur “Entwicklung” verwendet, um den umfassenderen Aspekt aufzugreifen Transparenz und Koordination erforderlich Hierfür sind Transparenz und Koordination zwischen Design und Betrieb gefordert. Jede neu genutzte Komponente erfordert im Betrieb eine entsprechende Beschaffung und Betreuung mit der zugehörigen Kompetenz und entsprechenden Personal. Umgekehrt definiert das vorhandene Portfolio der Komponenten den Lösungsraum des Designs. Letztlich besteht ein Spannungsfeld zwischen der notwendigen Beweglichkeit im Design und der Stabilität im Betrieb. Während das Design mit der Geschwindigkeit der digitalen Transformation Schritt halten will und immer schneller Änderungen umsetzen möchte, steht der Betrieb vor

der Herausforderung, die immer komplexeren IT-Lösungen mit den individuellen Entwicklungslinien der Komponenten zu beherrschen, um die notwendige Qualität und Güte sowie die Sicherheit der IT-Lösung zu gewährleisten. Mit den Ansätzen in den Betriebsabteilungen des ITZBund zur Standardisierung, Wiederverwendbarkeit und Serviceorientierung sollen die notwendige Transparenz und Abstimmung, aber auch Verlässlichkeit zwischen Design und Betrieb gewährleistet werden. Darauf aufbauend werden die Automatisierung im Betrieb, Infrastructure-as-Code, die Ausprägung der technischen IT-Services als “Produkte” des Betriebes und die daraus folgenden Möglichkeiten zum Self-Service konsequent weiterentwickelt. Im Ergebnis kann das Design auf einer sol-

Digitale Transformation ist weniger die Nutzung von Technologie als ein Veränderungsprozess in der Art und Weise, wie wir arbeiten!

chen Plattform selbst schneller Entwicklungsumgebungen bereitstellen, Lösungen testen und letztlich produktiv stellen, ohne dass langsame manuelle Eingriffe und individuelle Aufbauten im Betrieb erforderlich sind. Design und Produktentwicklung können schneller und agiler auf die sich kontinuierlich wechselnden Anforderungen in der Nutzung reagieren. Der Ansatz der iterativen gegenseitigen Weiterentwicklung von Lösung und Aufgabenumsetzung wird optimal unterstützt. Dieser Plattformansatz mit verstärktem Self-Service aus einem definierten, abgestimmten Angebot folgt etablierten Ansätzen wie Dev(Sec)Ops und Scrum.

Auch diese definieren die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit zwischen Nutzung, Design und Betrieb. Letztlich sind diese Methoden alleine jedoch je nach Akzeptanz und Umsetzung nur bedingt erfolgreich. Es ist weniger ein technisches als ein kulturelles und kommunikatives Problem. Die Grundthese für erfolgreiche digitale Transformation ist einfach: Wenn dem Design die benötigten Komponenten sicher und stabil zur Verfügung stehen und der Betrieb rechtzeitig weiß, welche Komponenten zukünftig benötigt werden, kann die benötigte IT-Lösung immer pünktlich (einschl. der iterativen Weiterentwicklung) zur Verfügung

gestellt werden. Vergleichbaren Anforderungen steht bspw. die Automobilindustrie gegenüber; die wirtschaftlichste Herstellung und möglichst viele individuelle Kundenwünsche zu berücksichtigen, ist eine große Herausforderung. Es muss vom Kleinstwagen über E-Autos bis zum Transporter eine bezahlbare Lösung angeboten werden, die dem steigenden Anspruch an Sicherheit und Komfort sowie Nachhaltigkeit genügt. Dieser Anforderungslage kann nur durch hochgradige Wiederverwendbarkeit und damit Standardisierung begegnet werden, die gleichzeitig eine hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie individuelle Weiterentwicklung in den einzelnen Komponenten ermöglichen.

Spannungsfeld der Anforderungen auflösen

Im ITZBund werden diese Ansätze zusammen mit den technologischen Möglichkeiten moderner IT und agilen Methoden in den Betriebsabteilungen genutzt, um das Spannungsfeld der Anforderungen aufzulösen und Nutzende, Design und betriebliche Zielsetzung gleichermaßen zu unterstützen. Das ITZBund schafft zukünftig eine IT-Infrastrukturplattform, die on demand, im Self-Service, skalierfähig und betrieblich automatisiert alle Komponenten in Frameworks für Schutzbedarfe, Sicherheit und Datenschutz bereitstellt. Diese Plattform ermöglicht es dem Design, mit den Nutzenden in kurzen Zyklen, ohne lange Abstimmungen IT-Lösungen aufzubauen und weiterzuentwickeln. Sicherheit und Datenschutz sind in der Plattform gewährleistet. Die Betriebsabteilungen können sich auf Wirtschaftlichkeit, Stabilität, Sicherheit und Technologie fokussieren. Somit bildet die IT-Plattform im ITZBund eine Gleitschicht, die es Design und Betrieb erlaubt, innerhalb des gemeinsamen Ziels, Services termin- und bedarfsgerecht bereitzustellen, die jeweiligen Anforderungen an die Umsetzung rückwirkungsfrei für den anderen Bereich zu erfüllen. Eine solche Plattform manifestiert eine Vereinbarung zwischen Design und Betrieb technologisch; die Inhalte entsprechen den Anforderungen des Designs und werden durch den Betrieb unter Berücksichtigung von u. a. von Sicherheit und Datenschutz als Standard bereitgestellt. Nur diese Standards können durch die Designer genutzt werden. Bei Abweichungen erfolgt ein Rückschritt in den individuellen, manuellen Betrieb mit den zugehörigen zeitlichen und personellen Aufwänden. Diese können erst aufgelöst werden,

wenn eine Entscheidung über eine Erweiterung der Plattform stattgefunden hat. Grundlage ist die Verfügbarkeit von personellen und finanziellen Ressourcen. So lange wird die individuelle Lösung als technische Schuld (mit den Zusatzaufwänden als Zinsen) mitgeführt.

Diese Bereitstellung von standardisierten Services mittels einer automatisierten IT-Infrastrukturplattform wird auch als Cloud-Computing bezeichnet. In einer Cloud werden zentral hochstandardisierte Komponenten als Services-on-Demand, skalierfähig und im Self-Service, über ein leistungsfähiges Netzwerk bereitgestellt. Ein performanter und zuverlässiger Netzzugang ist die Grundvoraussetzung und durch den zunehmenden elektronischen Datenaustausch ohnehin ein kritischer Erfolgsfaktor in der Digitalisierung. Durch die zentrale Konsolidierung und Standardisierung mit der nun möglichen Automatisierung ergeben sich auch erhebliche wirtschaftliche Skaleneffekte. Der Drang oder Zwang des Designs nach Individualität und funktionaler Flexibilität steht dabei nur scheinbar im Gegensatz zu den hochstandardisierten ITServices der Cloud-Angebote. Gerade die Hyperscaler bieten fast jede mögliche Komponente als Service an. Noch fehlende Aspekte, wie bspw. der europäische Datenschutz, Schutzbedarfe der öffentlichen Verwaltung, zeigen jedoch die Herausforderungen der Standardisierung auch für die Hyperscaler auf. Portfolio- und Architekturmanagement

Durch ein aktives und zukunftsorientiertes Portfolio- und Architekturmanagement kann der Mehrwert des Cloud Computings nachhaltig werden, wie die Hyperscaler bewiesen haben. Es

Die konsequente Ausrichtung des Leistungsportfolios des ITZBund ... muss anhand der (zukünftigen) Anforderungen der Nutzenden erfolgen.

darf nicht unterschlagen werden, dass für die Vielzahl der Anforderungen, d. h. die steigende Anzahl der standardisierten Elemente und dafür erforderliche Folgeaktivität an Automatisierung und Integrierung in die Frameworks für Sicherheit, Datenschutz usw., enorme finanzielle und personelle Aufwände entstehen. Der Schwerpunkt des IT-Betriebs verlagert sich in einer CloudPlattform von der individuellen IT-Lösung und deren manuellem Betrieb zum Design und Orchestrieren von automatisch betrie-

benen Komponenten innerhalb der Infrastrukturplattformen mit dem dazugehörigen Portfolio- und Architekturmanagement zur Entwicklung und Bereitstellung der geforderten Komponenten (als Services). Vergleichbar ist das mit der Entwicklung im Automobilbau – von der Manufaktur über die Fließbandarbeit bis zur Nutzung von Robotern und deren Programmierung. Im Automobilbau werden (fast) alle Anforderungen über hochgradig standardisierte und entsprechend wirtschaftlich hergestellte Einzelkomponenten erfüllt. Sonderlösungen sind weiterhin, bei entsprechender Bezahlung wie in der o. g. Analogie der individuellen IT-Lösung, möglich.

Um im ITZBund umfassend von den vorhanden Cloud-Lösungen zu profitieren und die investiven und betrieblichen Aufwände so klein wie möglich zu halten, werden diese integriert. Das zukünftige Portfolio setzt sich aus den vorhandenen Lösungen der eigenen Cloud (Bundescloud, Betriebsplattform Bund), einer souveränen Cloud sowie einer Public Cloud zusammen. Das eigene Angebot des ITZBund ermöglicht es dabei, das Angebot der Plattform unabhängig von marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten der Industrie anzupassen und weiterzuentwickeln. Die bisherige, selbst entwickelte Technologie der Bundescloud bzw. Betriebsplattform Bund wird dabei durch marktverfügbare Cloud Stacks im Eigenbetrieb des ITZBund erweitert. Damit wird die MultiVendor-Strategie zur Beibehaltung der digitalen Souveränität des ITZBund auch in einer OnPremises Cloudlösung weitergeführt. Perspektivisch können die Angebote der Länder- und kommunalen Dienstleister integriert bzw. diesen standardisierte ITLeistungen zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt entsteht so ein Portfolio, das die vielfältigen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung an Schutzbedarf, Sicherheit und Datenschutz, Geschwindigkeit und Beweglichkeit sowie eine wirtschaftliche Bereitstellung erfüllen kann. Neben den umfangreichen Ansätzen zur notwendigen Automatisierung, dem Aufbau von Infrastructureas-Code, Standardisierung im Betrieb und den damit verbundenen strategischen Partnerschaften mit der Industrie wird auch das Architekturmanagement gestärkt. Eine konsequente Produktorientierung, nicht nur innerhalb der Plattform zur Definition des Leistungsangebots durch die Betriebs- und Entwicklungsabteilungen untereinander, sondern auch nach außen, sowie ein starkes und durchsetzungsfähiges Portfoliomanagement sind wesentliche Erfolgsfaktoren. Nicht zuletzt sind ein Kundenund Servicekatalogmanagement der Schlüssel zum Erfolg der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die konsequente Ausrichtung des Leistungsportfolios des ITZBund mit der IT-Plattform als wesentliches Standbein muss anhand der (zukünftigen) Anforderungen der Nutzenden erfolgen. Insofern sind Beratungsleistungen für die nutzenden Behörden und für Behörden, die selbst Fachanwendungen auf der Plattform entwickeln wollen, der abschließende Baustein im gesamten Leistungsangebot des ITZBund.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 23
Alexander Heinrich ist Leiter der Abteilung VI Infrastrukturbetrieb im ITZBund. Foto: BS/ITZBund, Peter-Paul Weiler
Themenseite

Den Autoren ist nicht bekannt, dass es zu den Inhalten hochschulübergreifende Abstimmungen gäbe. Innerhalb eines Bundeslandes, welches über mehrere Verwaltungshochschulen verfügt, sind zwar die Modulbeschreibungen in den Modulhandbüchern aus rechtlicher Notwendigkeit heraus abgestimmt, bei der konkreten Umsetzung und v. a. den Lehrmaterialien sieht es hingegen ganz anders aus: Diese sind nicht abgestimmt und schon gar nicht über Bundesländergrenzen hinaus. Somit ist z. B. die Vermittlung von Grundkenntnissen der Informationssicherheit jedem der zahlreichen Professorinnen und Professoren an den 38 staatlichen Hochschulen und etlichen privaten Hochschulen völlig freigestellt und so unterscheiden sich Lehrstoff, Lehrmaterialien und -unterlagen sowie die Leistungsfeststellung.

Vereinheitlichung hilfreich Eine Vereinheitlichung ist nicht zwingend notwendig, könnte aber in der gegenwärtigen Situation einer nicht wirklich vorhandenen Ausbildung bei den Digitalkompetenzen sehr hilfreich sein, um schnelle Fortschritte beim Aufbau digitaler Kompetenzen zu erreichen. Hilfreich sind hier eventuell die Bestrebungen im Bereich der Verwaltungsinformatik. So bietet der IT-Planungsrat über die FITKO mit dem eGov-Campus. org Kurse zu unterschiedlichen IT- und E-Gov-Themen an, die jeweils Umfänge von ca. 150 Stunden pro Modul haben. Mit einem einzigen dieser Module würde bereits dreimal so viel Zeit in Digitalinhalte investiert werden

Neuer Ansatz notwendig

Verwaltungsausbildung – digital, klimaschonend, preiswert und wirksam

relativ gesehen ausgesprochen gering ist; wie jüngst in Veröffentlichungen zweier Autoren dieses Beitrags, Thomas Hemker und Robert Müller-Török, u. a. im Behörden Spiegel/Juli 2022 gezeigt wurde. In einigen Ländern wie Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und SchleswigHolstein, aber auch für den Bund selbst findet sich in Modulhandbüchern der Verwaltungshochschulen keine Vermittlung von Digitalkompetenzen. In Brandenburg und Hessen sind in den Modulhandbüchern nur Inhalte zu finden, die die Bedienung von MS-Office-Anwendungen vermitteln. Die einschlägigen Laufbahnverordnungen schreiben bspw. in Hessen und Niedersachsen durchaus Digitalinhalte für die Verwaltungsausbildung vor.

wie im Mittelwert vom PflichtWorkload bei den Inhalten der Studiengänge für die öffentliche Verwaltung.

Dort, wo tatsächlich Digitalinhalte vermittelt werden, geht die Initiative von den Professorinnen und Professoren und/oder der Hochschule aus, auch mit teils wesentlicher Unterstützung von den jeweiligen IT-Dienstleistern der öffentlichen Verwaltung. Dieser Umstand richtet auch den Blick auf die Lehrenden-Situation: Woher sollen die Lehrkräfte kommen, die die relevanten Themen für die Ausbildung auswählen und in der Lehre vertreten? Aktuell ist und zukünftig wird die Anzahl der Menschen mit den dafür relevanten Profilen immer knapper. Dabei steht die Verwaltung in einer starken Konkurrenz zur Privatwirtschaft, die diese Expertise ebenfalls intensiv umwirbt. Vortragendenhonorare um 45 Euro pro Vorlesungsstunde erscheinen da nicht sehr attraktiv. Betrachtet man die digitalen Hilfsmittel, die zur Verfügung stehen, kommt man sich schnell in vor-informatische Zeiten zurückversetzt vor: Loseblattsammlungen werden gewälzt, regelmäßig

nachgeheftet und jede Lieferung entsprechend vom oder für die Studierenden einzeln bezahlt. Die Papierversion allein für Bayern umfasst 10.650 Seiten. Digitale Formen sind verfügbar und werden im Verwaltungsdienst

gemacht würden, käme man um neue Prüfungsformen wohl nicht mehr herum.

Beim Blick auf die fachlichen Inhalte finden sich schnell weitere Lücken: Warum wird Rechnungswesen so selten un-

nachbilden und ersetzen zu wollen, zeugen dann aber eher von fehlender zeitgemäßer DigitalKompetenz.

auch eingesetzt. Hieran zeigt sich, wie wenig die Digitalisierung in die Inhalte der nicht informatischen Fächer Einzug gehalten hat. Findet hier keine Umstellung statt, weil dann die Arbeitsweise mit den Hilfsmitteln in Lehre und Prüfung auch digital wäre und dadurch neue und digitale Kompetenzen gebraucht würden? Wenn Stichwortsuche und Kommentare zu Gesetzen auf dem Tablet zur Verfügung stünden oder zumindest nutzbar

ter Nutzung von einschlägigen ERP-Systemen mit den entsprechenden Funktionen gelehrt? Unabhängig von der praktischen Relevanz für den späteren Einsatz wird jeder, der in einem System schon Geschäftsvorfälle gebucht hat, zustimmen, dass gerade die Buchungssystematik in einer Buchungssandbox viel leichter durchdrungen werden kann als nur mit T-Konten auf Papier. Und auch gut gemeinte Ansätze, dies mit einer Tabellenkalkulation

Beim erwähnten eGov-Campus zeigt sich, dass von erfahrener Stelle bereitgestellte, unterstützende (digitale!) Materialien mit dem entsprechenden Onboarding, dafür sorgen könnten, dass gewünschte Inhalte im Sinne einer zukunftsgerichteten Ausbildung mit hinreichenden digitalen Kompetenzen so auch in bestehende Lehrveranstaltungen eingebracht werden könnten. Dies ist bspw. auch in Vorlesungen zu ERP-Systemen an Universitäten und Hochschulen normal, hier bietet SAP über die an zwei Universitäten in Deutschland angesiedelten University Competence Centers (UCC) standardisierte Lehrmaterialien zur Nutzung an. Dies sei nur ein, wenn auch wirksames, Beispiel, bei anderen relevanten IT-Systemen finden sich ähnliche Initiativen.

Der Weg zur “neuen Lehre” Wie “neue Lehre” aussehen kann, ist sicherlich noch festzulegen und die notwendigen Abstimmungen und Änderungen von Rechtsvorschriften werden einige Zeit brauchen. Wichtig ist es, an dieser Stelle klarzustellen, dass eine Verwaltungsausbildung, deren Vermittlung von (digitaler)

Inkompetenz gekennzeichnet ist, von Uneinheitlichkeit, Insellösungen, Mehrgleisigkeiten, und wo jeden Tag deutlicher wird, dass die deutsche Verwaltung in Bezug auf Digitalisierung “der kranke Mann Europas” ist, nicht zukunftsfähig ist. Ebenfalls nicht zukunftsfähig ist eine Lehre, welche den Hörsaal aus einem anderen Jahrhundert eins zu eins in einen Zoom-, WebEx- oder MS-Teams-Raum verlegt, ohne sich dabei zu verändern. Wie ELearning und Präsenzunterricht verbunden werden können, haben auch jüngst Mario Pfannstiel und unser Autor Peter Steinhoff in “E-Learning im digitalen Zeitalter” aufgezeigt. In jedem Fall braucht es sowohl in Inhalt wie Form eine grundlegende, ja sogar radikale Anpassung an die aktuellen Anforderungen unserer (digitalen) Zeit.

Und bei der Frage, was dies mit der Forderung im Titel zu tun hat: digital, klimaschonend, preiswert und wirksam – neben Inhalt und Form dürften das die wesentlichen Kriterien für notwendige Veränderung sein. Um zu starten, wäre es jetzt wichtig, bestehende Initiativen (vgl. eGov-Campus) noch wirksamer mit Ressourcen auszustatten, weitere Initiativen zu schaffen, die Digitalisierung auch in die nichtinformatischen Fachthemen tragen, und die gewollte Veränderung in diesem Sinne von den entsprechend zu befähigenden Hochschulen durch die verantwortenden Stellen auch formal einzufordern.

* Thomas Hemker, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Finanzen; Robert Müller-Török, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Peter Steinhoff, Hochschule für angewandtes Management, Ismaning bei München

E-Verkündung

Elektronisches Bundesgesetzblatt gestartet (BS/gg) Zum Jahresbeginn startete die elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf www.recht.bund.de. In Zukunft werden Gesetze und Verordnungen des Bundes nun nicht mehr analog verkündet. “Mit dem Start des elektronischen Bundesgesetzblatts sind wir auf dem Weg zum digitalen Rechtsstaat einen wichtigen Schritt weitergekommen”, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Seit dem 1. Januar 2023 werden Gesetze und Verordnungen des Bundes ausschließlich online auf der Verkündungsplattform des Bundes verkündet.

Gedrucktes Bundesgesetzblatt ist Geschichte “Das gedruckte Bundesgesetzblatt ist damit Geschichte”, erklärt Buschmann. Künftig stehe den Bürgerinnen und Bürgern das Bundesgesetzblatt in seiner amtlichen Fassung online zur Verfügung und sie könnten es ohne Einschränkungen speichern und weiterverwenden. Das schaffe Transparenz und spare gleichzeitig Ressourcen, so der Bundesjustizminister weiter. Zahlreiche Vorteile gegenüber Papier

Die amtliche elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts bietet gegenüber der papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Sie beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang zu den amtlichen Inhalten und spart Ressourcen. Bislang musste die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem bislang auf der Internetseite www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelte es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem war die Funktionalität im un-

entgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt.

Auf der neuen Verkündungsplattform kann das digitale Bundesgesetzblatt gelesen, heruntergeladen, gedruckt oder über einen Link geteilt werden. Mit der durch verschiedene Filter eingrenzbaren Recherchefunktion können alle veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab sofort durchsucht werden. Zudem kann ein Newsletter abonniert werden, der regelmäßig über die neuesten Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informiert.

Hohe technische Sicherheitsvorkehrungen

Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität soll durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen werden. Es ist u. a. vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.

Die Veröffentlichungen im elektronischen Bundesgesetzblatt werden vom Bundesamt für Justiz vorgenommen. Technischer Betreiber der Verkündungsplattform ist das ITZBund.

Mit der Verkündungsplattform wird die erste Stufe des Bundesjustizministeriums-Projektes E-Verkündung umgesetzt. In einer zweiten Projektstufe werden auch die der Verkündung vorgelagerten Verwaltungsabläufe digitalisiert. Das Projekt EVerkündung ist eine Maßnahme der Dienstekonsolidierung des Bundesinnenministeriums.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 24 Informationstechnologie
Active Directory: Reale Angriffe verstehen und effektiv verhindern Das Active Directory ist das Rückgrat der Unternehmens-IT und enthält kritische Daten für deren Betrieb, oft auch im Zusammenspiel mit Azure AD. Eingerichtet ist es schnell, doch der sichere Betrieb stellt viele vor große Herausforderungen. Dieses praxisrelevante Webinar vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um Ihr eigenes Active Directory angemessen abzusichern. 8. Februar 2023 Hier mehr erfahren: webinare.heise.de/active-directory Was war, was ist und was kommt auf uns zu? Konzepte, Funktionsweise und Probleme des AD So wird das AD real angegriffen –mit Demos Härtung des AD – Konzepte, wie Sie Ihr AD sicherer machen Programm Zero Trust ist ein Hype – doch die Technik dahinter hat Substanz und ist mittlerweile reif für den praktischen Einsatz. Aber welche Rolle spielen konkrete Maßnahmen wie Mikrosegmentierung, Conditional Access und TLS-Verschlüsselung in einem Zero-TrustKonzept? Diese und weitere Fragen werden in diesem praxisrelevanten Webinar geklärt. Zero Trust: Vom Buzzword zum praktischen Einsatz 25. Januar 2023 Jetzt informieren: webinare.heise.de/zero-trust -Webinare Jetzt Tickets sichern!
(BS/Prof. Dr. Thomas Hemker/Prof. Dr. Robert Müller-Török/Prof. Dr. Peter Steinhoff*) In der COVID-19-Pandemie wurde deutlich, dass die Ausbildung an den Hochschulen für den Öffentlichen Dienst hauptsächlich im Präsenzmodus stattfand, weil eine digitale Infrastruktur zur Durchführung von virtuellen Vorlesungen zumindest zu Pandemiebeginn so gut wie nicht vorhanden war. Ferner trat klar zutage, dass der Anteil der Digitalisierungsinhalte absolut wie Die Digitalisierung der Verwaltungsausbildung und die Vermittlung digitaler Kompetenzen muss entschieden und möglichst konzertiert vorangetrieben werden. Foto: BS/kristina rütten, stock.adobe.com

Behörden Spiegel: Warum haben Sie sich bei der OZGUmsetzung für die Nutzung von FIM entschieden?

Rudowski: Mit dem Beschluss 2018/23 hat der IT-Planungsrat vorgegeben, dass die Anwendung der FIM-Methodik bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) anzuwenden ist.

Das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Damit natürliche und juristische Personen die Möglichkeit haben, die online angebotenen Verwaltungsleistungen zu nutzen, müssen sie Kenntnis von derartigen Angeboten haben. Demzufolge muss die öffentliche Verwaltung entsprechende Informationen bereitstellen. Da es sich bei Online-Diensten regelmäßig um bundesweit nutzbare Angebote handeln dürfte, bietet es sich an, die leistungsbegründenden Informationen nach bundeseinheitlichen Vorgaben aufzubereiten und bereitzustellen.

FIM ganzheitlich gedacht

Gelungene Umsetzung im Land Sachsen-Anhalt

hemmnisse bei der Abwicklung der Verwaltungsleistung erkennen – z. B. Medienbrüche. Diese können für etwaige Rechtsanpassungen genutzt werden. FIM-Stamminformationen stellen damit Online-Dienste auf eine rechtssi chere Basis. Im täglichen Redaktionsgeschäft besteht in der konsequenten Anwendung von FIM auch die Chance, die vom OZG beabsichtigte “Sicht des Bürgers” auf die Verwaltung in die Welt der rechtsnormorientierten Fachverwaltung zu transformieren. Darüber hinaus können auf Grundlage der Dokumentation in den FIM-Bausteinen “Prozes-

anzuwenden, betroffen. Aus diesem Grund legt die Zentrale Landesredaktion (ZLR) ihren gesetzlichen Auftrag von Anfang an weiter aus und bezieht im Rahmen verfügbarer Kapazitäten interessierte (Leuchtturm-) Kommunen bei der Bereitstellung von Leistungs-, Prozessund Dat enf eldinformationen bereits mit ein.

Die Digitalisierung der Verwaltung – damit ist explizit nicht nur die OZG-Umsetzung gemeint – ist ohne die Einbeziehung der Kommunen nicht sachgerecht umsetzbar. Ein Beispiel: Nach dem OZG ist eine Verwal tungsl eistung digitali -

weiteren Redaktionswerkzeug für den Baustein erzeugen.

Bei der Lösung “ARIS4FIM” für die Bausteine “Prozesse” und Datenfelder wurde in diesem Zusammenhang noch Neuland betreten. Zum einen sind die Bausteine “Prozesse” und “Datenfelder” bundesweit noch nicht weitverbreitet umgesetzt. Zum anderen wurde ARIS4FIM in den zurückliegenden zwei Jahren auf Basis der Erkenntnisse aus der FIM-Landesredaktion SachsenAnhalt an die Bedürfnisse des FIM angepasst. Natürlich wäre es wünschenswert, dass sich möglichst viele Länder bzw. Landesredaktionen für eine gemein-

der Basisdienste unentgeltlich. Hierzu gehören auch die FIMRedaktionswerkzeuge.

Behörden Spiegel: Welche Prozesse wurden schon FIMkonform umgesetzt?

noch deutlichere Berücksichtigung erfahren, sofern sich das Bewusstsein dafür eingestellt hat, dass die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nicht an den elektronischen Posteingängen der Verwaltungen endet, sonde r n auch die Abläufe in den Backoffices mit zu berücksichtigen sind.

Behörden Spiegel: Welche Pr ozesse stehen noch auf der Roadmap?

Zu diesem Zweck steuert der IT-Planungsrat über die FITKO das Produkt “Föderales Informationsmanagement (FIM)”. Durch die methodische Anwendung dieses Produktes werden für jede einzelne Verwaltungsleistung entsprechend den rechtlichen Vorgaben erstellt: für natürliche und juristische Personen leicht verständliche Informationen (Baustein “Leistungen”), für Fachverfahrenshersteller und IT-Dienstleister nachnutzbare technische Parameter, z. B. Name, Adresse, Telefon (Baustein “Datenfelder”) und Informationen der öffentlichen Verwaltung über den organisatorischen Verfahrensablauf einschließlich der hierzu erforderlichen Bearbeitungs- und Prüfschritte (Baustein “Prozesse”).

FIM folgt dabei dem föderalen Ansatz der Bundesrepublik Deutschland. Leistungs-, Prozess- und Datenfeldinformationen zu einer Verwaltungsleistung – die sogenannten “FIM-Stamminformationen” –werden von der zuständigen gesetzgebenden Ebene erstellt und von der jeweils nächsten bzw. der mit dem Vollzug beauftragten Verwaltungsebene nachgenutzt oder ggf. von dieser ergänzt. Um das Ziel zu erreichen, den Übersetzungsund Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken, strebt der IT-Planungsrat die Nutzung der FIM-Methodik durch Bund, Länder und Kommunen bei der Digitalisierung von Verw al tungsleistungen nach dem OZG an. Der Bund und die Länder sind gebeten, zur schnellen und kontinuierlichen Befüllung der Bausteine “Leistungen”, “Datenfelder” und “Prozesse” beizutragen und dafür geeignete Strukturen zu etablieren.

Behörden Spiegel: Welche Vorteile bietet FIM in Kombination mit ARIS?

Beul: Di e FIM-Stamminformationen bilden den Ist-Stand ei ne r leistungsbegründenden Norm ab. Insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse aus den FIM-Bausteinen “Prozesse” und “Datenfelder” lassen sich so mögliche Digitalisierungs -

se” und “Datenfelder” etwaige Auswirkungen von Rechtsänderungen auf Online-Dienste transparent und unkompliziert ermittelt werden und so Anpassungen in den Diensten vorgenommen werden. Ohne diese Dokumentation wäre das nur schwer möglich.

Das von Sachsen-Anhalt maßgeblich mitentwickelte Werkzeug ARIS4FIM bietet den Vorteil, die Modellierung von FIM-Stammprozessen und -Stammdatenschemata in einem Tool durchzuführen. Aktuell wird auf der Ebene der FITKO von den drei FIM-Bausteinbetreibern für jedes FIM-Artefakt ein anderes Tool verwendet. Die jahrelangen Erfahrungen bei der kollaborativen Bereitstellung von Leistungsinformationen im FIM-Baustein “Leistungen” dienten als Grundlage für die Entwicklung von ARIS4FIM zu einem Modellierungswerkzeug für die FIM-Bausteine “Prozesse” und “Datenfelder”. Hierbei verfolgte die ZLR den Ansatz, die drei FIM-Bausteine ganzheitlich zu betrachten und die notwendige Interoperabilität der Werkzeuge untereinander sicherzustellen.

Im Ergebnis existiert mit ARIS4FIM ein Tool für zwei Bausteine, das eine Schnittstelle zum etablierten Redaktionswerkzeug BUS LSA besitzt, welches für den FIM-Baustein “Leistungen” genutzt wird. Ein bidirektionaler Datenaustausch auf Basis der Standards XProzess und XDatenfeld mit den Repositories der Bausteinbetreiber sowie den Werkzeugen anderer Anbieter ist möglich.

Behörden Spiegel: Nutzen Sie FIM nur für das Land oder auch für die Kommunen?

Heinemann: Grundsätzlich richtet sich der gesetzliche Auftrag der FIM-Landesredaktion in Sachsen-Anhalt nur an die obersten Landesbehörden. Allerdings besagen Schätzungen, dass 80 Prozent aller Verwaltungsleistungen durch die Kommunen vollzogen werden. Als Bestandteil der Landesverwaltung sind Kommunen ebenfalls von der Verpflichtung, das OZG umzusetzen und FIM

Alexandra

siert, sobald sie einschließlich aller Nachweise online beantragt werden kann. Doch was passiert in den vollziehenden Behörden/Kommunen? Die Erfahrung aus den Gesprächen mit kommunal en Vertretern zeigt, dass online eingereichte Anträge – im schlimmsten Fall als PDF-Datei – in den meisten Fällen ausgedruckt und in Papierform weiterbearbeitet werden. Damit zielt das OZG in seiner derzeitigen Fassung zunächst auf die bürger- und unternehmensseitige Digitalisierung der Verwaltung, nicht aber auf die Digitalisierung in der Verwaltung selbst – das sogenannte “Backoffice” bleibt hierbei oftmals unberücksichtigt. Und genau hier kann FIM einen wichtigen Mehrwert generieren. Insbesondere durch das Ergänzungsmodell von FIM können die vom Land zur Verfügung gestellten Informationen um kommunale Lokal-/Vollzugsinformation, wie z. B. auch innerbehördliche Geschäftsprozesse, ergänzt werden. Damit erhalten Online-Dienste- und Fachverfahrenshersteller eine “Anleitung”, wie mit dem Antrag in der vollziehenden Behörde weiterverfahren wird.

Behörden Spiegel: Können auch andere Bundesländer bzw. Kommunen diese FIM-Lösung nutzen?

Rudowski: An dieser Stelle muss noch einmal nach den FIM-Lösungen für den Baustein “Leistungen” und für die Bausteine “Prozesse” und “Datenfelder” differenziert werden:

Der bereits angesprochene verzeichnisbasierte Zuständigkeitsfinder “Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt” (BUS LSA; www.buerger. sachsen-anhalt.de) nutzt die Plattform der Infodienste Linie6Plus, die bereits in neun Bundesländern im Einsatz ist und in einem Entwicklerverbund der Mitgliedsländer weiterentwickelt w ird. Klar ist auch, dass die seit Mitte der 2000er-Jahre bestehenden Modelle der Zusammenarbeit bei der Erstellung von Leistungsinformationen im Kontext des Leistungskataloges (LeiKa) keinen Bedarf an einem

Lisa

schaftliche Weiterentwicklung von ARIS4FIM interessieren und in einen gemeinsamen Entwicklerverbund einsteigen. Den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt überlässt das Land die Nutzung des Landesportals einschließlich

Beul: Im Rahmen der OZGThemenfeldführerschaft Sachsen-Anhalts für “Bildung” wurde der Prozess “Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderung (bearbeiten)” umgesetzt. Darüber hinaus sind die Prozesse im Zusammenhang mit dem “Antrag auf Durchführung Grundstücksvermessung (bearbeiten)” modelliert. Das klingt zunächst nicht nach sonderli ch vielen Ergebnissen; zur Wahrheit gehört an dieser Stelle aber auch, dass die operative Umsetzung der FIM-Bausteine “Prozesse” und “Datenfelder”, anders als im Baustein “Leistungen”, noch in den Kinderschuhen steckt. Nur wenige Bundes- und Landesredaktionen setzen derzeit all e drei FIM-Bausteine um. Der Baustein “Leistungen” mit seinen mittlerweile gewachsenen Strukturen ist hier deutlich im Vorteil. Hinzu kommt, dass im Zuge der OZG-Umsetzung mit Stammtexten bzw. öffentlichen Leistungsbeschreibungen schneller ein greifbares Ergebnis für Bürgerinnen und Bürger präsentiert werden kann. Die Bausteine “Prozesse” und “Datenfelder” werden zukünftig eine

Heinemann: Aktuell wird im Themenfeld Bildung an den Prozessen “Aufnahme allgemeinbildende Schulen”, “Antrag auf Entlastung der Schülerbeförderung”, “Antrag auf Zeitkarte für die Schülerbeförderung” und “Antrag auf Bodenrichtwertkarten (bearbeiten)” sowie “Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (bearbeiten)” gearbeitet.

Die Herausforderung wird künftig insbesondere darin bestehen, die mit FIM betrauten Bediensteten in den fachlich zuständigen Landesbehörden methodisch so weit zu befähigen, dass sie die erforderlichen Informationen auch ohne Anleitung durch die FIM-Landesredaktion erstellen können. Aus diesem Grund hat die FIM-Landesredaktion Sachsen-Anhalt ein Schulungskonzept entwickelt, mit dem das erforderliche Methoden- und Werkzeugwissen vermittelt werden soll. Die modularen Schulungen sind mit ihrem modernen und bedarfsgerechten Lernansatz sowie dem hohen praktischen Bezug und Workshop-artigen Charakter auf die redaktionellen Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt und damit bestmöglich auf die Zielgruppe ausgerichtet. Das Feedback der Teilnehmer im Rahmen von Pilot-Workshops war bislang durchweg positiv.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 25 Informationstechnologie
(BS) Die Digitalisierung von Bund, Ländern und Kommunen ist und bleibt eine permanente Herausforderung für die öffentliche Verwaltung. Mit dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) existiert eine Methode, mit der Leistungsbeschreibungen, Prozesse und Datenfelder beschrieben und für eine weitergehende Digitalisierung bereitgestellt werden können. Über den Nutzen von FIM und die praktische Umsetzung beim Land SachsenAnhalt sprach der Behörden Spiegel mit drei Beschäftigten des zuständigen Ministeriums für Inneres und Sport: Jörg Rudowski, Ministerialrat, Leiter des Referats “Digitale Verwaltung und Informationstechnik” sowie Alexandra Beul und Lisa Heinemann, die beide in der FIM-Landesredaktion tätig sind. Das Interview führte Guido Gehrt. Jörg Rudowski, Leiter des Referats “Digitale Verwaltung und Informationstechnik”, Ministerium für Inneres und Sport, Sachsen-Anhalt Beul, FIMLandesredaktion, Ministerium für Inneres und Sport, Sachsen-Anhalt
LÖSUNGEN IN DIE DIGITALE ZUKUNFT. SIE SORGEN DAFÜR, DASS DAS ÖFFENTLICHE LEBEN FUNKTIONIERT. WIR BEGLEITEN SIE DABEI MIT SMARTEN In der Verwaltung sind digitale Lösungen der Weg, um den öffentlichen Auftrag optimal zu erfüllen. DATEV bietet dafür leistungsstarke und rechtssichere Software für Finanz-, Personalwesen und Verwaltungsprozesse. Das macht DATEV und die steuerlichen Berater zu verlässlichen Partnern an Ihrer Seite. Mehr Informationen unter datev.de/public-sector oder kostenfrei anrufen: 0800 0114348 B_ANZ_DATEV_PS_141x200_BehoerdenSpiegel_oSt_DU_04.10_ET_11.10.indd 1 04.10.22 10:15
Heinemann, FIMLandesredaktion, Ministerium für Inneres und Sport, Sachsen-Anhalt Fotos: BS/privat

Vision der Hessischen Landesregierung ist es daher, verantwortungsbewusste KI zum Wohle der Menschen zu gestalten. KI soll dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Wir haben in unserer Digitalstrategie “Digitales Hessen – wo Zukunft zuhause ist” den Anspruch formuliert, “KI made in Hessen” zu unserem Markenzeichen zu machen. Anfang des nächsten Jahrzehnts soll Hessen weltweit mit innovativer und vertrauenswürdiger KI verbunden sein. Den strategischen Rahmen hierfür bildet die im April 2022 veröffentlichte KI-Zukunftsagenda, die Teil der Digitalstrategie ist.

In dieser ministeriumsübergreifenden Agenda sind fünf Handlungs- und drei Innovationsfelder definiert, in denen bestehende KI-Maßnahmen gebündelt und neue Projekte vorgestellt werden, die das lebendige KI-Ökosystem in Hessen weiter stärken werden. Die Bandbreite reicht dabei von Hochschulen über Unternehmen, Start Ups und gesellschaftlichen Initiativen bis hin zur öffentlichen Verwaltung.

In der Verwaltung beispielsweise können mithilfe von Künstlicher Intelligenz sowohl für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen als auch für die Beschäftigten Abläufe optimiert, die Kommunikation erleichtert oder große Datenmengen schneller

(BS/Prof.

“KI made in Hessen”

Innovation, Verantwortung, Zukunft

Medizinische Abläufe in Notfällen ganz realistisch trainieren, inklusive optischer und akustischer

ausgewertet werden. KI-Projekte, die in der KI-Zukunftsagenda im Handlungsfeld “KI in der smarten Verwaltung entwickeln” vorgestellt werden, sind unter anderem die Forschungsstelle KI, die KI im Kampf gegen Steuerkriminalität einsetzt, das Hessische Statistische Landesamt, das KI-gestützt Satellitenbilder auswertet sowie der Innovation Hub 110. Hier plant, entwickelt und testet die hessische Polizei in Start-Up-Atmosphäre intelligente Softwaresysteme und neue Technologien. Potenziale zeigen sich zum Beispiel bei der Erkennung von Hatespeech und Terrorpropaganda sowie der Analyse von großen Datenmengen für die Bekämpfung von Kinderpornografie.

Von Erfahrungen profitieren Durch diese und weitere KIProjekte entsteht ein Erfahrungsschatz, von dem die Landesverwaltung auch bei weiteren Überlegungen zum Umgang mit und beim Einsatz von KI profitiert.

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Wenn wir an die digitalisierte Behörde denken, haben wir Bilder im Kopf: Keine Aktenordner mehr in den Schränken und zentral bereitgestellte IT-Anwendungen für jeden Arbeitsschritt, die alle nach dem Once-OnlyPrinzip miteinander vernetzt sind. Das ist allerdings nur ein Teil der Lösung; wer wirklich eine erfolgreiche digitale Transformation durchlaufen will, muss einen Kulturwandel schaffen, hin zu einer modernen Digital- und Innovationskultur.

Damit sich dieser Kulturwandel einstellen kann, braucht es sowohl entsprechende Technologien als auch neue Prozesse, Know-how und hierarchiefreie Räume zur freien, dynamischen Entfaltung von Ideen und Inspirationen sowie das richtige Mindset. An dieser Stelle setzt die Digitalwerkstatt des Statistischen Bundesamtes mit ihrem

Vor diesem Hintergrund wurde in meinem Hause Anfang 2021 der Arbeitskreis KI-Agenda ins Leben gerufen. Dieser bietet Vertreterinnen und Vertretern aus allen Ressorts ein

Forum für Austausch und Vernetzung, sowohl innerhalb der Landesverwaltung als auch mit der Wissenschaft, sowie Möglichkeiten, Best Practices kennenzulernen und Synergien zu identifizieren. Unter dem Dach des Arbeitskreises vorgesehen sind Projektgruppen zu konkreten Themen – im ersten Schritt zum Einsatz von Chatbots in der Landesverwaltung. Zudem wird ein Ideenwettbewerb durchgeführt, der die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema KI in der Verwaltung sensibilisieren

soll und Ideen für den Einsatz von KI in der Verwaltung auszeichnen wird.

Die Hessische Landesregierung fördert auch wichtige Zukunftsprojekte der Kommunen. Ein Beispiel ist das Projekt “eRisikomanagement – Starkregenfrühalarmsystem”, das vom Land Hessen im Programm “Starke Heimat Hessen” gefördert wird. In dem Projekt in Osthessen wird eine automatisierte, sensorgestützte Echtzeit-Lösung entwickelt, die unter anderem mehr Vorlaufzeit zur Ergreifung notwendiger Abwehrmaßnah-

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men durch die Kommunen und durch Betroffene erzeugt und eine frühzeitigere Lagebeurteilung durch die Einsatzkräfte ermöglicht. Ein konkreter Nutzen von Künstlicher Intelligenz für die Menschen.

Bündelung der Kompetenzen Ebenso investiert die Landesregierung in die Wissenschaft. Zu einem wichtigen Kristallisationspunkt für “KI made in Hessen” entwickelt sich das Hessische Zentrum für Künstliche Intelligenz, hessian.AI, dessen Aufbauphase von 2020 bis

Raum für eine neue Innovationskultur

Die Digitalwerkstatt des Statistischen Bundesamtes (BS/Simon

Digitale Transformationsprozesse brauchen neue Räume, in virtueller, physischer und gedanklicher Hinsicht, um ergebnisoffen die optimalen Lösungen für

2024 mit 38 Millionen Euro aus Landesmitteln unterstützt wird. Hessian.AI wird gemeinsam von 13 Hochschulen unterschiedlicher Hochschultypen getragen und verbindet deren Stärken. Das Zentrum bietet Spitzenforschung, anwendungsorientierte Forschung, Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft sowie Nachwuchsförderung. Um wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen – insbesondere Start Ups und KMU – einen niedrigschwelligen Zugang zu KI-Technologie zu ermöglichen, wird im Rahmen der Hessian.AI ein KI-Innovationslabor aufgebaut, das vom Land mit weiteren zehn Millionen Euro gefördert wird und Zugang zu High-EndKI-Recheninfrastruktur bietet. Künstliche Intelligenz ist eng mit ethischen und rechtlichen Fragestellungen verknüpft, denn nicht alles, was KI kann, ist auch gewünscht oder ethisch vertretbar. Diese Themen bearbeitet, vermittelt und erklärt das Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) in einem interdisziplinären, vernetzten und dialogorientierten Ansatz.

Um die Qualität von KI-Systemen zu fördern und nachweisbar zu machen, hat hat mein Ministerium gemeinsam mit dem VDE das AI Quality & Testing Hub initiiert. Im Hub sollen dazu relevante Forschung und Entwicklung, Normung, Prüfmethoden und -infrastrukturen sowie Experimentierräume unter einem Dach vereint werden.

Dies sind nur einige Beispiele, um “KI made in Hessen” innovativ und verantwortungsvoll zu nutzen – und zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen zu machen.

Weitere Informationen unter www.ki-hessen.de

tausch wird möglich, denn gute Ideen und Lösungen entfalten sich besser in einem dynamischen Umfeld.

Innovationsprozess zu digitalen Aspekten und den zugehörigen Mikrolern-Events und neuen Räumlichkeiten an.

Innovationen gehen einen klaren, aber ergebnisoffenen Weg Mit dem Innovationsprozess zu digitalen Aspekten wurde erstmals der Weg für innovative und digitale Ideen im Statistischen Bundesamt strukturiert.

Am Anfang steht die Idee, die jederzeit von allen Mitarbeitenden in digitalen Ideenpoolen eingebracht werden kann. Anschließend wird die Idee mit Unterstützung der Expertise

und Prozesse zu entwickeln. Die Digitalwerkstatt

Bundesamtes soll allen Beschäftigten solche Räume anbieten. Die Innovationsdynamik von fachübergreifenden und diversen Teams wird so unterstützt und gefördert.

der “Digitalwerkstatt” weiter verfeinert. Im Fokus steht dabei eine klare Aufteilung der Idee in die beiden Aspekte Problem und Lösung. Ein besonderer Ansatz der Digitalwerkstatt ist es, dass Mitarbeitende beim Einreichen einer Idee einen der beiden Aspekte vernachlässigen können, d. h. es können Probleme ohne Lösung und Lösungen ohne Problem eingereicht werden. Ein Service der Digitalwerkstatt ist es, bei der Ausarbeitung des fehlenden Aspektes zu unterstützen. Vollständige Ideen (d. h. Problem mit Lösung) werden dem Innovationsboard,

einem Gremium bestehend aus Mitarbeitenden verschiedener Abteilungen, vorgestellt. Dieses bewertet die Ideen hinsichtlich deren Potenzial für die Modernisierung des Amtes und geht dabei mutig und zugleich ressourcenschonend vor. Bei positiver Rückmeldung des Boards wird die Idee getreu nach dem “Fail-fast”-Ansatz in Form eines Prototyps erprobt. Hierzu wird kurzfristig ein interdisziplinäres Team mit der benötigten Expertise zusammengestellt, welches die Entwicklung i. d. R. mit agilen Methoden unter Nutzung neu eingerichteter Räumlichkeiten und Tools vorantreibt. Erweist sich der Prototyp als erfolgreich, so wird das Produkt weiter zum MVP (Minimum Viable Product) und bei Erfolg schließlich zum fertigen Produkt entwickelt.

Orte, die anregen, “out of the box” zu denken Neue Räumlichkeiten sollen bei der Generierung und Umsetzung von neuen Ideen unterstützen, denn im Allgemeinen üben Arbeitsräume der Mitarbeitenden einen subtilen, aber konstanten Einfluss auf das Denken aus: Im gewohnten Büro werden die gewohnten Arbeiten in gewohnter Weise verrichtet. Eine neue Digitalkultur erfordert jedoch Offenheit für sich ändernde Prozesse und ein “Sich-daraufEinlassen”.

Deshalb werden sich die neuen Räume deutlich von der üblichen Arbeitsumgebung unterscheiden: Der neue Laborraum wird für die Zusammenarbeit in cross-funktionalen Teams vorge-

sehen und mit moderner technischer Ausstattung versehen. Hier treffen sich Mitarbeitende des Amtes, die sonst vielleicht nie etwas miteinander zu tun gehabt hätten, um gemeinsam an innovativen digitalen Produkten zu arbeiten.

Der Kreativraum wird sich durch eine farblich völlig andere Einrichtung und Möblierung von den “normalen” Büroräumen abheben – dies zeigt bereits beim Eintreten: Hier ist Platz für Kreativität, agile Methoden und Teambuilding. Das dafür notwendige Material ist direkt im Raum verfügbar.

Der dritte Raum ist eine Besprechungslounge. Ein kleiner Raum, eingerichtet mit Urlaubsbildern und Urlaubsgeräuschen, soll ein völlig anderes Ambiente bieten. Mit diesem Perspektivwechsel können festgefahrene Situationen in ungewohntem Umfeld gelöst und innovative Besprechungsformen erprobt werden.

Alle Räume sind für alle Mitarbeitern nutzbar und flexibel einsetzbar. Ein Tisch ist dann nicht mehr nur ein Tisch, sondern auch eine Schreibfläche, und die Wände sind nicht mehr Raumbegrenzer, sondern große, magnetische und wiederbeschreibbare Whiteboards und somit freie Innovationsfläche für die statistischen Produkte der Zukunft.

Darüber hinaus bleibt es nicht bei den drei genannten Räumen: Einige gemeinsam genutzte Flächen, wie Kommunikationszonen, werden im Sinne des New-WorkAnsatzes mit flexibel einsetzbaren Möbeln für ein neues Arbeiten ausgestattet. Ein spontaner Aus-

Dieses Raumkonzept wurde bereits in einer ersten, einfacheren Ausbaustufe erprobt. Die gute Resonanz und die starke Nutzung trotz gestiegenem Homeoffice der Beschäftigten bestätigen das Konzept und rechtfertigen deren Umsetzung. Eine Fertigstellung der Räumlichkeiten erfolgt voraussichtlich noch im Jahr 2023.

Mikrolernen – neues Lernen im Arbeitsalltag

Für zukunftsgerichtete Innovationen und die digitale Transformation ist es essenziell, Mitarbeitenden regelmäßig die Chance zu bieten, moderne Methoden und Technologien nachhaltig zu erlernen.

Hier setzt das Konzept des Mikrolernens in den Kreativräumen des Statistischen Bundesamtes an. Mikrolernen bedeutet bei uns kurze Lerneinheiten (zehn bis dreißig Min.) bestehend aus Theorie und Praxis mit dem Ziel, den Teilnehmenden eine Technologie oder eine Methode des modernen Arbeitens zu vermitteln. Dieses Wissen soll sofort in der täglichen Arbeit einen Mehrwert bieten. Die Einstiegshürde zum Mikrolernen liegt so gering wie möglich: Keine formale Anmeldung, Zertifikate oder Bescheinigungen – nur der reine, persönliche Mehrwert zählt. Klassische Aus- und Fortbildungen macht das keinesfalls überflüssig: Mitarbeitende, bei denen eine Lerneinheit Lust auf mehr geweckt hat, können eine vollwertige Fortbildung mit ihrer Führungskraft vereinbaren.

*Simon Thomas ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich “Digitale Produkte, Digitalwerkstatt” beim Statistischen Bundesamt.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 26 Informationstechnologie
Thomas*) Produkte des Statistischen Dr. Kristina Sinemus) Reize, oder automatische Warnmeldungen, wenn der Herd in der Wohnung von älteren Menschen ungewöhnlich lange läuft, oder Chatbots, die Fragen automatisch beantworten: Künstliche Intelligenz (KI) kann unser Leben vielfach sehr erleichtern. Gleichzeitig birgt KI auch Risiken und keine andere Technologie wird unser Leben so stark verändern. Daher ist es wichtig, KI transparent und nachvollziehbar einzusetzen und Wissen über KI-Technologien zu vermitteln. Nur so kann langfristig Vertrauen in KI gebildet werden. Prof. Dr. Kristina Sinemus ist seit Januar 2019 Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. BS/Staatskanzlei, MinD Die ministeriumsübergreifende KI-Zukunftsagenda ist in Hessen Teil der Digitalstrategie der Landesregierung.
DIGITALE VERWALTUNG IN HESSEN 8. MÄRZ 2023, BAD HOMBURG – FÜR DEN DIGITALEN STAAT –www.hedigital.de #hedigital23 www.behoerdenspiegel.de
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DIGITALER-STAAT.ORG

STAAT IM UMBAU

Hier entsteht für Sie die Verwaltung von morgen

Klar ist: Es fehlt an einer guten gesetzlichen Grundlage für die Verwaltungsdigitalisierung, die die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung beachtet und auch die dauerhafte Finanzierung mit in den Blick nimmt. Man hat das Pferd vielmehr von hinten aufgezäumt: Anstatt auf durchgängig medienbruchfreie Verwaltungsleistungen bis ins Fachverfahren (und zurück) zu setzen und die Kommunikation der verschiedenen Register untereinander zu ermöglichen, um eine automatisierte Datenverarbeitung in Registern zu organisieren, hat man sich zunächst auf den bloßen Zugang zur Verwaltung fokussiert. So wurde auch die Chance vertan, Prozesse neu zu gestalten und die digitalen Möglichkeiten wirklich zu nutzen. Die eigentlich gute Idee einer arbeitsteiligen Umsetzung (“Einer-für-Alle”) krankt daran, dass bis heute noch viele offene Punkte zu klären sind, bevor eine Leistung z. B. aus einer Kommune in Mecklenburg-Vorpommern nach Nordrhein-Westfalen übernommen werden kann – und zwar ohne langwierige Ausschreibungen. Die kommunale Ebene wurde viel zu lange nicht mitgedacht, obwohl dort rund 80 Prozent der Verwaltungsleistungen erbracht werden. Darauf haben die kommunalen Spitzenverbände wiederholt aufmerksam gemacht.

Mit den “Dresdner Forderungen” die Digitalisierung der Verwaltung gestalten

Die “Dresdner Forderungen” zur digitalen Verwaltung von morgen sind ein progressiver Ansatz, wie die digitale Verwaltung gelingen kann – und zwar gewinnbringend für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Der beinahe simpel anmutende Ausgangspunkt ist die Frage, ob die Aufgabenverteilung aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts auch heute, im Zeitalter der Digitalisierung, unverändert

Dresdner Forderungen endlich umsetzen

Zentrale IT-Prozesse für zentrale Aufgaben

(BS/Dr. Uda Bastians) Die digitale Verwaltung ist spätestens seit den Kontakteinschränkungen wegen der Corona-Pandemie 2020/21 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 wurde die Hoffnung geweckt, bis Ende 2022 könnten Verwaltungsleistungen in großem Umfang digital abgerufen werden. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt.

übernahmen die Kommunen auch die Verwaltungsleistungen, die sie im Auftrag von Bund oder Land ausführten, obschon kommunale Handlungsspielräume fehlten.

Aber müssen diese Verwaltungsleistungen auch in digitalen Zeiten wirklich mit Front- und Backoffice in den rund 11.000 Gemeinden organisiert werden? Oder reichen eine Beratung und Begleitung vor Ort, die die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bei Bedarf durch einen zentral organisierten Prozess leiten?

Bislang muss sich jede Kommune individuell um erforderliche ITProzesse nicht nur für die kommunalen Aufgaben kümmern, sondern auch um die IT für zentrale Bundes- oder Landesaufgaben. Individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten dieser Aufgaben gibt es kaum Die Aufgabenfülle der Städte nimmt außerdem stetig zu. Gleichzeitig sehen sich viele Kommunen mit einem zunehmenden Mangel an Personal und Fachkräften konfrontiert. Um vor Ort mehr Kapazitäten und Gestaltungsspielräume für wichtige kommunale Aufgaben zu haben, wünschen sich die Kommunen die Stärkung ihrer ortsabhängigen Kernkompetenzen. Sie streben darüber hinaus eine bessere Aufgabenverteilung zwischen Kommunen, Ländern und Bund an. Es gilt, die Komplexität im föderalen Staat zu reduzieren.

Konkrete Schwerpunkte der “Dresdner Forderungen”

Eine große Verbesserung für die Städte wäre bereits erreicht, wenn zentrale IT-Prozesse für zentrale Aufgaben von Bund oder Land zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt würden.

künftig rein digital erbracht, kann dies auch unmittelbar von Bund oder Ländern geleistet werden. Vor Ort bliebe dann die Aufgabe der Beratung und Unterstützung der Bürger und Unternehmen. Damit würde langfristig eine Konzentration der Kommunen auf ureigenste kommunale Aufgaben mit Gestaltungspotenzial (z. B. Soziales, Kultur, Ortsbild und -entwicklung etc.) ermöglicht. Dass das gesamte Personal in den Kommunalverwaltungen jetzt und zukünftig dringend weiterhin gebraucht wird, steht dabei außer Zweifel.

OZG-Umsetzung und der generellen Verwaltungsdigitalisierung auf alle Schultern gleichmäßig verteilt wird, Komplexitäten reduziert und Zuständigkeitskonflikte ausgeräumt werden, dann wird die digitale Verwaltung Realität. Etliche Länder prüfen derzeit, für welche vom Bund übertragenen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder Auftragsange-

MELDUNG

legenheiten eine dezentrale technische Abwicklung verzichtbar ist. Das ist der erste Schritt. Der Bund kann dann für diese Leistungen zentrale digitale Verfahren bereitstellen. Im zweiten Schritt, am besten aber parallel zum ersten, sollte die Bundesregierung ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag angehen und einen Föderalismusdialog zur transpa-

renteren und effizienteren Verteilung der Aufgaben anstoßen, insbesondere zur Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung.

Zur weiteren Schärfung der Dresdner Forderungen wurden mittlerweile Einzelbausteine und Diskussionsfelder identifiziert. Dazu zählen u. a. die Vision der Verwaltung im digitalen Zeitalter zu schärfen, die Definition von Ro llen, Kompetenzen und Beteiligungsstrukturen im föderalen System für eine wirksame Digitalisierung, eine ganzheitliche föderale IT-Architektur unter Einbezug der kommunalen Ebene, die Evaluierung relevanter Leistungen und Prozesse für eine zentrale Bereitstellung von Online-Services und die Entwicklung von Servicestandards. Hinzu kommen die Definition von Rollen, Kompetenzen und Zusammenar-beitsstrukturen zwischen Kommunen und ihren eigenen sowie den privatwirtschaftlichen IT-Dienstleistern, Qualifizierungsmaßnahmen der Städte für ei ne effektive IT-Steuerung sowie die digitale Transformation und die Stärkung von digitaler Souveränität und Open Source.

Die “Dresdner Forderungen”, die auf dem Kongress des IT-Planungsrates am 18. März 2021 in Dresden vorgestellt wurden, sind ein wegweisendes Zeugnis der kommunalen Verwaltungsexpertise. Sie belegen den kommunalen Weitblick und die realistische Einschätzung der Dynamiken der Verwaltungsdigitalisierung. Sie müssen Realität werden.

beibehalten werden sollte. Die damalige Aufgabenzuordnung war der Tatsache geschuldet, dass die Rathäuser erreichbar sind. Und so

Eingebettet ist das Cloud-Projekt des IT-Planungsrates in eine diffizile Akteurskonstellation, der IT-Planungsrat ist nicht der einzige Partner, der Vorstellungen über das Wesen einer guten Verwaltungscloud entwickelt. Neben dem europäischen Projekt Gaia X haben auch die IT-Dienstleister selbst –öffentliche und private, nationale und internationale – je eigene Ideen für ein für die deutsche Verwaltung sinnvolles Cloud-Produktportfolio. So lässt das Bundesministerium des Innern (BMI) durch govdigital, die Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister, ein Minimal Viable Product (MVP) für eine sogenannte Koordinierungsstelle für eine Deutsche Verwaltungscloud erproben. Aber auch die sog. Hyperscaler, allen voran Microsoft mit SAP und Avarto, machen sich bereit, der deutschen Verwaltung ein Cloud-Produktportfolio anzubieten.

Gibt es überhaupt kommunale Kunden für die Cloud?

Die Erfahrungen des vergangenen OZG-Umsetzungsprozesses müssten allen Akteuren in Bund und Ländern deutlich gemacht haben, dass wir im Bereich staatlicher IT-Projekte ein handfestes Vollzugsproblem haben: Die

N icht jede Kommune müsste sich um individuelle ITLösungen für alle Verwaltungsleistungen kümmern. Auf längere Sicht muss an konkreten Beispielen durchgespielt werden, wie digitalisierbare Weisungsaufgaben ohne kommunale Gestaltungsspielräume wahrgenommen werden. Werden sie

Es bewegt sich was Genau dieser Umdenkprozess hat bei Bund und Ländern punktuell bereits eingesetzt. Das unterstreicht, wie sehr die Dresdner Forderungen die Realität der Verwaltungspraxis treffen, wie groß der Bedarf einer Verwaltungsreform und wie wenig zeitgemäß die Heterogenität der deutschen Verwaltungspraxis ist. Wir brauchen Skalierungseffekte, Effizienz, Gesetzesvereinheitlichungen und Bürgernähe, um als Verwaltungen ernst genommen und akzeptiert zu werden. Und hier spielen die Kommunen ganz vorne mit, als erster Anlaufpunkt vor Ort für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Nur wenn Bund, Länder UND Kommunen gleichberechtigte Rollen im OZG und möglichen Folgengesetzen zugewiesen bekommen und der Erfolg der

Breitbandportal auch für Kommunen (BS/lma) Das gemeinsam von Rheinland-Pfalz und Hessen entwickelte Breitband-Portal kann ab sofort auch von den rheinlandpfälzischen Kommunen genutzt werden. Dies teilt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung RheinlandPfalz (MASTD) mit. Mithilfe des digitalen Antrags- und Genehmigungsverfahrens will das Land das Tempo im Breitbandausbau erhöhen.

“Im Breitbandportal können Genehmigungsprozesse vollständig digital abgewickelt werden –vom Antrag bis zum Bescheid”, erklärt der rheinland-pfälzische Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer (SPD). Konkret können Telekommunikationsunternehmen in dem Tool die für den Ausbau notwendigen Genehmigungen medienbruchfrei eintragen. Die

zuständige Kommune kann den Antrag dann in einem standardisierten Prozess bearbeiten. Auch ermöglicht das Portal eine direktere Kommunikation zwischen den B et eiligten. Beispielsweise könnten frühzeitig Hinweise auf Ausbauhemmnisse gegeben werden, heißt es.

Neben der Digitalisierung der Antragsprozesse versucht die Landesregierung auch mittels Förderung, den Breitbandausbau zu beschleunigen. Insgesamt unterstütze man zurzeit rund 50 Ausbauprojekte, um dem Ziel einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur und von Gigabit-Geschwindigkeiten im ganzen Land näherzukommen, so Schweitzer. Am Dreikönigstag übergab der Minister dem RheinHunsrück-Kreis einen Förderbescheid in Höhe von knapp 27 Millionen Euro. Mit einer Eigen-

Kommunen in die Cloud – aber richtig!

Ein zukünftiger Dienstleister muss vieles können (BS/Dr. Ariane Berger) Während der bislang nicht von Erfolg gekrönte OZG-Umsetzungsprozess allen aufs Gemüt drückt, machen sich Bund und Länder auf, das Thema Verwaltungscloud anzugehen. Der IT-Planungsrat hat eine Deutsche Verwaltungscloud-Strategie (DVS) beschlossen, an deren Ende eine Struktur stehen soll, über welche die Verwaltung bestenfalls vergabefrei und unbedingt datensicher Cloud-Services beziehen soll. Cloud-Services sind IT-Dienstleistungen, die nicht on premise, also auf dem eigenen Server oder im eigenen Rechenzentrum, sondern in den Rechenzentren der Cloud-Dienstleister angeboten werden. Es geht also um zweierlei: zum einen um den Speicherort – on premise oder in der Cloud –und zum anderen um die cloudbasierten Services selbst.

entwickelten Produkte finden zu wenige kommunale Kunden. Dies gilt für singuläre Software-Entwicklungen wie SORMAS ebenso wie für einzelne OZG-Services, die jetzt langsam am Markt erscheinen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, ganz zentral sind aber fehlende Finanzierung und fehlender Nutzen. Gerade Letzteres sollte den Cloud-Planern schlaflose Nächte bereiten. Bedarfsanalyse tut also Not. Kommunen brauchen leistungsfähige Partner

Aus kommunaler Sicht muss man beim Thema Cloud zwischen Rechenzentrumsinfrastruktur einerseits und Cloud-Services andererseits unterscheiden. Ein nicht unerheblicher, landesspezifisch sehr unterschiedlich ausgestalteter Investitionsbedarf besteht im Bereich der kommunalen Rechenzen-

trumsinfrastruktur. Die jüngsten Hacker-Angriffe auf LandkreisIT zeigen, dass Informationssicherheit nur mit professionellen Rechenzentrumsinfrastrukturen gewährleistet werden kann, welche mindestens die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Hier sind die Kommunen auf entsprechend leistungsfähige Partner angewiesen. Das sind regelmäßig kommunale IT-Dienstleister, die sich allerdings selbst kritisch hinterfragen müssen, ob ihr Angebot auch noch in fünf bis zehn Jahren den Anforderungen an eine sichere Datenverarbeitung genügt. Fehlt ein solcher kommunaler IT-Dienstleister, werden Daten also noch “auf dem eigenen Blech” gespeichert, dann kann nur gelten: So schnell wie möglich in die Serverumgebung eines vertrauenswürdigen IT-Dienstleisters

wechseln! Wer hier Partner der Kommunen sein kann, hängt von verschiedenen weiteren Faktoren wie digitaler Souveränität und Wirtschaftlichkeit, aber auch von den angebotenen Cloud-Services selbst ab.

Der Nutzen der Cloud für die Kommunen muss klar sein So können neben einem informationssicheren Rechenzentrumsbetrieb auch die angebotenen Cloud-Services ein Grund für die Kommunen sein, in die Cloud zu wechseln. Cloud ist dabei kein Selbstzweck, entscheidend ist der Nutzen des jeweiligen Services für die Kommune. Hier besteht noch echter Forschungsbedarf. Unstreitig ist die Nutzung von Microsoft Office zu ermöglichen, sobald mit Office 365 Microsoft-Lösungen nicht mehr on premise angeboten werden. Alles weitere ist weniger

klar. Die kommunalen Fachanwendungen sind bislang überwiegend noch nicht cloudfähig und stellen zumindest aktuell noch kein relevantes Mengengerüst dar. Das mag sich zukünftig ändern, ein Cloud-Dienstleister muss daher eine Integration dieser kommunalen Fachverfahren in die Cloud ermöglichen können. Mit einer entsprechenden übergreifenden kommunalen Steuerung ließe sich auf diesem Wege in Bereichen, in denen es sinnvoll erscheint, auch über die Einführung von Ein-Produkt-Strategien (Einer-fürAlle) nachdenken. Sehr interessant können für Kommunen auch cloudfähige Smart City-/ Smart Regions-An-

beteiligung von rund 6,7 Millionen Euro und weiteren 33,6 Millionen Euro Bundesfördermitteln stehen dem Kreis 67,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Damit werden laut Ministerium neben der Verlegung der neu zu schaffenden Glasfaserkabelkilometer auch die damit einhergehenden Tiefbauleistungen sowie neu zu verlegende Leerrohrinfrastrukturen gefördert. Profitieren sollen von den Maßnahmen 3.301 unterversorgte Privathaushalte sowie 176 Unternehmen in Gewerbegebieten. “Für unsere Region und die weitere Entwicklung ist es extrem wichtig, dass wir schnellstmöglich die gute vorhandene Infrastruktur durch eine zukunftsgerichtete Breitbandversorgung stärken”, sagt der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Volker Boch (parteilos).

wendungen werden, die bislang noch nicht oder zumindest nicht flächendeckend gebündelt über Plattformen angeboten werden. Aus Sicht der Kommunen muss ein zukünftiger Cloud-Dienstleister also vieles können: Er hat einen datensicheren und skalierbaren Rechenzentrumsbetrieb zu gewährleisten, muss in der Lage sein, andere Cloud-Produkte wie Office 365 u. a. datenschutzkonform zu integrieren, hat Vorkehrungen für eine Integration cloudfähiger kommunaler Fachverfahren zu treffen und muss schließlich bereit sein, nach Kundenwunsch weitere Anwendungen in seine Cloud-Umgebung aufzunehmen. Und nicht zuletzt darf das Ganze nicht allzu viel kosten. Möglicherweise muss ein solcher Cloud-Dienstleister erst noch gebacken werden.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 28 Informationstechnologie
Dr. Uda Bastians ist Beigeordnete und Leiterin des Dezernats Recht und Verwaltung beim Deutschen Städtetag. Foto: BS/Frank Nürnberger Dr. Ariane Berger ist Leiterin Digitalisierung beim Deutschen Landkreistag. Foto: BS/Deutscher Landkreistag Zum Kongress des IT-Planungsrats in der sächsischen Landeshauptstadt stellten mehrere Kommunen Forderungen an die Digitalisierung des Staates auf – die Dresdner Forderungen waren geboren. Foto: BS/Anja, pixabay.com

Von September bis Oktober des letzten Jahres testeten Arztpraxen in Westfalen-Lippe das E-Rezept. Patientinnen und Patienten sollten ihre E-Rezepte in der Apotheke unter anderem dadurch authentifizieren können, dass sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in ein Lesegerät steckten. Dann stoppte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) überraschend den Probelauf. Es folgte ein harter Schlagabtausch. Die Vereinigung machte den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, für diesen Schritt verantwortlich. Er habe den Einsatz der eGK bei der Authentifizierung abgelehnt. “Die vom Bundesdatenschützer erteilte Ablehnung des eGK-Wegs bedeutet eine eklatante zusätzliche Verzögerung bis Mitte 2023”, kritisierte KVWL-Vorstand Thomas Müller. Jetzt seien technische Anpassungen in den ApothekenVerwaltungssystemen und in den Konnektoren erforderlich, begründet Müller die Verzögerung.

Der BfDI reagierte prompt. Er habe sich nicht gegen die Authentifizierung per Krankenkassenkarte ausgesprochen, sondern lediglich ein anderes Verfahren im Hintergrund angemahnt. Der von der KVWL genutzte Prozess sei nicht auf dem Stand der Technik gewesen. Sich in das Verfahren zu hacken, sei ein Leichtes. Dadurch seien die Daten von Bürgerinnen und Bürgern in Gefahr.

“Neue Funktionalitäten müssen Standardanforderungen an ITSicherheit erfüllen und dürfen nicht dem unberechtigten Zugriff auf den gesamten Bestand der E-Rezepte Tür und Tor öffnen”, erklärte der BfDI. “Eine Umsetzungszeit von sechs Monaten ist dabei in der Softwareentwicklung durchaus üblich und notwendig.”

Schuldfrage

Konfrontiert mit Kelbers Aussagen bestätigte die KVWL seine Version: Kelber habe nicht die

Die Schuldfrage

IT-Sicherheitsmängel

E-Rezepts

daran, dass die Einführung des E-Rezepts so vor sich hin holpert? Die Beteiligten schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.

Steckung der Karte, sondern das “Verfahren im Hintergrund” abgelehnt. Dann schiebt die KVWL den Satz hinterher, dass der BfDI “die Gematik zur Nachbesserung aufgefordert” habe. Einerseits zieht die Vereinigung also die generelle Anschuldigung ihres Vorstands zurück, dass der Bundesdatenschützer den eGK-Weg als solchen abgelehnt habe. Andererseits zieht sie einen weiteren Akteur in das Kuddelmuddel hinein: die Gematik.

Gematik in der Kritik

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – so der volle Name – ist ein Unternehmen des Bundes. Sie untersteht dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), entwickelt die eGK und sorgt dafür, dass die Karte in andere Prozesse – wie das ERezept – eingebunden wird.

“Wir wussten, dass die gematik einen Weg zur Übertragung des Rezepts via eGK vorbereitet und fertig spezifiziert hatte”, heißt es nun aus der KVWL.

“Es war nicht bekannt, dass dieses Verfahren derart gravierende Mängel (Bewertung BfDI) hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz aufweist, dass dies zu einer Ablehnung des Weges in vorliegender Spezifikation führen würde.”

BMG betont Verfügbarkeit per App

Die Gematik will sich zu dem Thema nicht äußern und verweist an das Bundesgesundheitsministerium. Hier betont man, dass der Rollout des E-

Rezepts fortgesetzt werde. Es sei bundesweit nutzbar. “Dafür bestehen verschiedene sichere, mit dem BfDI abgestimmte Zugangswege zum E-Rezept, beispielsweise mittels der ERezept-App der gematik”, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit.

“Der Zugangsweg zum E-Rezept per Krankenkassenkarte in der Apotheke wird derzeit – ergänzt um ein weiteres Sicherheitsfeature – umgesetzt.”

Nach den 30 Jahren, die die gematik schon am E-Rezept arbeitet, ist das kein gutes Fazit. Die Kassenäztlichen Vereinigungen und Apothekerverbände (ebenfalls Anteilseigner der gematik)

Rücken enger zusammen

BSI und Hessen unterzeichnen Kooperationsvereinbarung (BS/sp/bhi) Das Land Hessen und das Bundesamt

dürften nicht zufrieden sein. Den Patientinnen und Patienten sind die vorhandenen Zugangswege zu wenig komfortabel. Die E-Rezept-App wird wenig g enutzt. Deswegen wollte die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein als alternative E-Rezept-Lösung QR-Codes per Mail verschicken. Das sei nicht sicher, rügte die Landesdatenschutzbeauftragte. Daraufhin stoppte der Test-Rollout im Norden. In Westfalen-Lippe sollten die Menschen ihr E-Rezept per Gesundheitskarte einlösen können. Niemand hätte dafür eine App installieren müssen. Viele ältere Menschen, die kein

Smartphone besitzen, hätten so eine Lösung vermutlich bevorzugt.

Sicheres Verfahren Prof. Ulrich Kelber unterstreicht, dass er der Letzte wäre, der diese Idee ablehnen würde. “Ich fände es gut, wenn die Menschen die eGK mit einer PIN einsetzen könnten”, konstatiert der Bundesdatenschutzbeauftragte. Eine PIN würde zumindest eine zusätzliche Sicherheitsebene für sensible Patientendaten herstellen. “Es ist ein schweres Versäumnis der Krankenkassen, dass sie diese Funktion so langsam einführen”, kritisiert

er. “Aber auch das Stecken der Krankenkassenkarte ohne PIN kann sicher durchgeführt werden.”

Bevor Kelber BfDI wurde, war er Bundestagsabgeordneter und davor als Informatiker tätig. Daher kennt er die Materie und kann sie erklären. Wenn di e Patientin Lisa Musterfrau ihre Karte in das Lesegerät in der Apotheke einstecke, müsse das Lesegerät überprüfen, ob tatsächlich die Gesundheitskarte der Patientin stecke, für die das Rezept ausgestellt sei, erläutert Kelber. “Diese Prüfung fand zwar über das Apothekensystem statt, aber das Ergebnis ist nicht signiert worden”, kritisiert Kelber. “Das heißt, das Prüfungsergebnis hätte durch Dritte ausgetauscht werden können.”

Theoretisch hätte jemand einen anderen Patienten vortäuschen können. So hätten Hacker im Namen der Patientin Rezepte einsehen können. Der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert dagegen, dass ein Verfahren im Hintergrund mit doppelter Verifikation (einmal Karte, einmal Lesegerät) die Authentifizierung sicherstellen solle. “Dann wären nur die Rezepte der Patientin einsehbar gewesen, die gerade ihre Karte gesteckt hat, und nicht die von Olaf Scholz oder Helene Fischer. Das liefe alles im Hintergrund. Die Bedienung für Apothekerin und Patientin bliebe exakt gleich.” Dieses Verfahren sei Stand der Technik, sagt Kelber. Trotz allem bleibt er zuversichtlich: “Das sichere und komfortable E-Rezept wird kommen.”

E-Rezept kommt

So sieht man es auch Gesundheitsministerium. “Die Umsetzung soll ab Mitte des Jahres 2023 ausgerollt werden”, teilt ein BMG-Sprecher mit. So lange wird es also dauern, bis die doppelte Signatur des Verfahrens implementiert ist. Doch das E-Rezept kommt – bequem und sicher.

Größere Angriffsfläche

(BSI) haben eine Kooperationsvereinbarung für eine engere Zusammenarbeit in der Cyber-Sicherheit geschlossen. Vor allem das Thema Fortbildungen werde in den Blick genommen, heißt es aus Hessen.

“Das BSI und das Land Hessen arbeiten bereits seit Jahren vertrauensvoll zusammen”, erklärte BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser anlässlich der Unterzeichnung. “Mit dem heutigen Tage wird diese Kooperation auf eine neue Stufe gehoben: Eine rechtlich verbindliche Kooperationsvereinbarung wird unterzeichnet und in Kraft gesetzt.”

Solche Vereinbarungen hat das BSI schon mit Niedersachsen und dem Saarland geschlossen. Denn als Bundesbehörde dürfen die

in

Bonner den Ländern eigentlich nur Amtshilfe leisten. Wirklich dauerhafte Zusammenarbeit wird dadurch schwierig. Kooperationsvereinbarungen sind für das Amt das Mittel der Wahl, um die Zusammenarbeit mit den Ländern dennoch zu institutionalisieren.

So weit dies eben möglich ist, solange die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) versprochene Grundgesetzänderung nicht beschlossen ist. Dadurch w ill Faeser dem BSI weitere Befugnisse geben. Kriti-

ker befürchten jedoch, dass der Bund die Sicherheitshoheit der Länder untergraben will.

Enge Zusammenarbeit

Trotzdem wollen viele Länder eine engere Kooperation mit dem BSI – so wie jetzt Hessen. “Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung werden zukünftig das BSI und das Hessen3C im Hessischen Innenministerium in sieben Kooperationsfeldern enger zusammenarbeiten”, erklärte der Innenstaatssekretär des Landes,

Stefan Sauer (CDU). Besonders will man bei Fortbildungen und im IT-Krisenmanagement enger zusammenarbeiten.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) verstärkt dabei das Ausbildungsangebot des Hessischen CyberAbwehr Ausbildungszentrums (HECAAZ). Diese Einrichtung bildet Beschäftigte der hessischen Verwaltung weiter. Sie bringt ihnen bei, wie sie die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung nach Cyber-Angriffen wiederherstellen können. Mithilfe der Kooperation werden im HECAAZ Ergänzungen zu den bestehenden Inhalten vorgenommen. Zudem werden die Fortbildungen für IT-Fachpersonals erweitert. D iese orientierten sich schon zuvor an BSI-Standards. Zudem vertiefen das BSI und Hessen den Austausch von Cyber-Sicherheitsinformation und -Warnungen. Es wird gemeinsame IT-Grundschutztage geben. Hessen wird auch an der Fortentwicklung von BSI-Standards mitarbeiten.

MELDUNG

Mehr Cyber Crime-Straftaten in NRW (BS/sp) Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ihren “Bericht zur Cybersicherheit in Nordrhein-Westfalen 2021” vorgestellt. Im Vergleich zu 2020 seien die kriminellen Aktivitäten im digitalen Raum um 24 Prozent gestiegen. Und das, obwohl die allgemeinen Kriminalitätszahlen seit Jahren rückläufig sind.

Besonders stark angestiegen sind Hacker-Angriffe auf private Netzwerke und Spionage-Angriffe auf Behörden. Aktivitäten aus dem Ausland spielten dagegen eher eine untergeordnete Rolle. Da der Bericht ausschließlich das Jahr 2021 resümiert, werden Cyber-Aktivitäten, welche im Zuge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stattgefunden haben, nicht betrachtet. Der Bericht wurde hauptsächlich von der "Koordinierungssstelle Cybersicherheit" erarbeitet. Innenminister Herbert Reul (CDU) übernahm die Vorstellung.

Die Hauptursachen für den Anstieg von Cyber Crime-Straftaten sah Reul vor allem beim Wandel von Aktivitäten vom Analogen ins Digitale. Betroffen seien dabei unter anderem das Online Shopping, Distanzunterricht und Videokonferenzen. “Sensible Daten finden unbedarft den Weg ins World Wide Web. So vergrößert jeder Internetnutzer unbewusst

die Angriffsfläche für Kriminelle“, so Minister Reul.

Zwei Trends wurden im Bericht besonders herausgestellt: Erstens thematisierten die Autorinnen und Autoren die Verbreitung von “Internet of Things”-Geräten, die neue Einfallstore für Cyber-Kriminelle geschaffen hätten. Oft könnten durch einen Zugriff auf diese Geräte persönliche Daten recht leicht ausgelesen werden. Zweitens legt der Bericht seinen Fokus auf das Dauerthema Ransomware. Diese geht üblicherweise mit Erpressungsversuchen und Lösegeldforderungen einher. Ransomware richtet in Wirtschaft und Verwaltung gewaltigen Schaden an.

Insgesamt wurden in NordrheinWestfalen im Berichtsjahr rund 30.115 Cyber Crime-Straftaten erfasst. Allein durch Softwarepiraterie und Computerbetrug wurde im abgelaufenen Jahr ein Schaden von über 24 Millionen Euro im westdeutschen Bundesland verursacht.

Potsdam nach versuchtem Cyber-Angriff offline (BS/bhi) Brandenburgs Landeshauptstadt hat eine Brute Force-Attacke auf ihre IT festgestellt und vorsichtshalber die Internetverbindung gekappt. Bis R edak tionsschluss waren E-Mail-System und Terminbu-

chung außer Betrieb, aber Bürgerservice per Telefon und Fax war möglich. Derzeit überprüft die Stadtverwaltung, ob ihre IT kompromittiert wurden. “Die Sicherheitsbehörden haben uns mitgeteilt, dass es eine ernst zu

nehmende Bedrohung für unsere IT-Systeme gibt. Die Warnung haben wir sehr ernst genommen”, erklärte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD). Planmäßig soll die Stadtverwaltung noch im Januar wieder online gehen.

Seite 29 Behörden Spiegel / Januar 2023
IT-Sicherheit
für Sicherheit der Informationstechnik des behindern den Rollout (BS/Benjamin Hilbricht) Immer wieder steigen Kassenärztliche Vereinigungen und Apothekerverbände aus dem Probe-Rollout des E-Rezepts aus. Die Datenschutzbeauftragten würden zu hohe IT-Sicherheitsanforderungen stellen. So geschehen zuletzt in Westfalen-Lippe. Wer ist eigentlich schuld Eine solche Szene soll bald der Vergangenheit angehören. Doch die Einführung des E-Rezepts holpert und stolpert. Foto: BS/contrastwerkstatt, stock.adobe.com Stefan Sauer (CDU), Innenstaatssekretär des Landes Hessen (links), und BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser (rechts) bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung in Wiesbaden Foto: BS/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Zuletzt startete Twitter-Besitzer Musk eine Umfrage auf der Plattform, ob er CEO des Unternehmens bleiben solle. “Ich werde dem Ergebnis folgen”, erklärte der Milliardär, bevor er von der Mehrheit der Twitter-User aufgefordert wurde, das Amt abzugeben. Inzwischen erklärte er, dass er so lange CEO bleiben werde, bis eine geeignete Nachfolge gefunden sei. Wie lange sich die Suche gestalten wird, ist unklar. Musk könnte also noch eine Weile bei Twitter tonangebend bleiben. Ob allein diese Ankündigung einen Exodus verhindert, muss sich zeigen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist auf Twitter vertreten, zumindest noch aktuell. In einem Podcast des Redaktionsnetzwerk Deutschland, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit, dass “der Bundeskanzler und das Bundespresseamt sich die Entwicklung von Twitter seit der Übernahme durch Elon Musk sehr genau anschaut”. Bisher ist Scholz nicht auf der Twitter-Alternative Mastodon angemeldet und auch die Einrichtung eines Accounts auf der Plattform TikTok sei nicht geplant: “Wir haben uns das im BPA (Bundespresseamt) sehr gründlich angeschaut und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass TikTok nicht ein geeigneter Kanal für einen BundeskanzlerAccount ist”, erklärte Hebestreit. Ähnliche Töne vermeldete das Bundesverteidigungsministerium (BMVg), das sich vom musical. ly-Nachfolger aufgrund von “Datenschutzbedenken der Bundesregierung” bereits 2020 abgemeldet hatte.

Politik zieht sich zurück

Der Ministerpräsident Niedersachsens Stephan Wei l (SPD) hingegen, hat Konsequenzen aus den jüngsten Entwicklun-

Es geht darum, ob der §25a des Hessischen Sicherheitsund Ordnungsgesetzes (HSOG) verfassungsmäßig ist. In dem Paragraphen erhält die Polizei das Recht, in begründeten Einzelfällen und zur Gefahrenabwehr die bei ihr gespeicherten Daten automatisiert zu analysieren. Welche Datenquellen und welche Technik sie dafür nutzt, lässt das Gesetz offen.

Für die Analyse nutzt Hessen seit dem Jahr 2017 eine PalantirAnwendung. Laut dem Landesdatenschutzbeauftragten war die Software im Jahr 2021 bei über 14.000 Ermittlungen im Einsatz. Nutzen dürfen die Software über 2.000 Kriminalbeamtinnen und -beamte in Hessen.

Dagegen gab es mehrere Verfassungsbeschwerden. Unter anderem legte die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) in den Jahren 2019 und 2020 Beschwerde ein. Von einem “Angriff auf die Freiheitsrechte” sprach die GFF-Juristin Sarah Lincoln damals. Wer in den Fokus einer automatischen Datenanalyse gerate, werde schnell zum gläsernen Menschen.

Überhaupt erst in die Lage versetzt Anders sieht das Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Die Polizei sei mit enormen Datenmengen konfrontiert. “ Durch hessenDATA werden die polizeilichen Ermittler und Analysten überhaupt erst in die Lage versetzt, mit enormen Datenmengen in der notwendigen Tiefe zu arbeiten und damit Gefahrenzusammenhänge zu erkennen”, erklärte der Minister in einem Statement. So hätten die Sicherheitsbehörden hessenDATA zum Beispiel bei den bundesweiten Razzien gegen Reichsbürger eingesetzt.

Ein weiteres Beispiel für den Nutzen automatisierter Datenanalysen seien Kinderpornografie-Ermittlungen. Bei einem Fall liege das durchschnittliche

Droht jetzt der Twitter-Exodus?

Mastodon trotz rechtlicher Fragen mit starkem Zuspruch

(BS/Paul Schubert) Die Kommunikationsplattform des Tech-Milliardärs Elon Musk steht weiterhin in der Kritik. Viele Nutzende machen sich Sorgen um die Zukunft des Mediums und suchen Ausweichplattformen. Das Mastodon-Netzwerk wird als Alternative zu Twitter gehandelt. Personen und Institutionen aus Staat und Verwaltung haben sich dort

gen des Kurznachrichtendienstes gezogen und löschte Anfang Dezember seinen Twitter-Account.

Er teilte in seinem letzten Post auf der Plattform mit, dass unter dem Deckmantel der freien Rede der Verbreitung von Hatespeech auf Twitter freier Lauf gelassen werde. Dies sei für ihn nicht hinnehmbar.

Die Präsenz des niedersächsischen Innenministeriums deaktivierte sogar noch im November ihre Twitter-Page. Für Entgeisterung und weiteren Verdruss bei d en Nutzenden sorgte die Mitteilung des Kurznachrichtendienstes Mitte Dezember, Links zu anderen Social Media-Plattformen zu verbieten. Mittlerweile hat Twitter nach massivem Protest gegen die geplante Regelung den Post wieder gelöscht.

Transparenz durch Twitter-Files?

Um die vermeintliche Transparenz auf Twitter voranzutreiben, lässt Musk seit Anfang Dezember durch ausgewählte Journalisten sogenannte Twitter-Files veröffentlichen. Zum Publikmachen der Informationen nutzen sie die Plattform selbst. Sie werten darin interne Dokumente aus dem Konzern aus, die ihnen der neue CEO Musk zur Verfügung gestellt hat. Sie kommen mehrheitlich zu dem Schluss, dass es massive staatliche Einflussnahme auf Twitter gegeben haben solle. Vor allem das FBI solle regelmäßig

und in großem Umfang auf das Content-Moderationsteam von Twitter eingewirkt haben. Kritiker von Musk wie der Erfinder und Mitbegründer von Twitter Jack Dorsey werfen dem neuen CEO vor, dass Musk nur ausgewählte, ihm genehme Informationen ver öf f entlichen würde. “Wenn es das Ziel ist Transparenz zu bieten um Vertrauen zu schaffen, warum wird nicht alles ungefiltert veröffentlicht? Dann können sich die Menschen selbst ein Bild davon machen”, fordert Dorsey in einem Twitter-Beitrag. Mastodon in den Startlöchern

Eine beliebte Alternative zum zentralen Netzwerk ist der Mikroblogging-Dienst Mastodon. Der Dienst funktioniert ähnlich wie Twitter, ist allerdings dezentral organisiert und wird nicht von einem Unternehmen bereitgestellt. Durch die dezentrale Struktur arbeitet die Plattform mit unabhängigen Servern, Instanzen genannt. Nutzerinnen und Nutzer können auch mit Usern von anderen Instanzen kommunizieren, dafür ist allerdings die Adresse der zu erreichenden Person vonnöten. Mastodon ist aufgrund seiner Unabhängigkeit bei Politik und Verwaltung beliebt. Von den Bundesbehörden sind beispielsweise bereits das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Au swärtige Amt (AA)

Noch fliegt der Vogel des beliebtesten Kurznachrichtendienstes. Aber wie relevant wird die Plattform in Zukunft noch sein? Foto: BS/Elisa, pixabay.com

im Fediverse auf social.bund. de aktiv. Die Mastodon-Instanz wird vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) betrieben und zählt etwa 130 Accounts, von denen derzei t etwa die Hälfte aktiv bespielt werden. Die Instanz gestattet dabei ausschließlich den Parlamenten von Bund und Ländern, Ministerien und Behörden des Bundes, Datenaufsichtsbehörden der Länder und teilweise oder vollständig durch den Bund finanzierten Projekten die Einrichtung und Nutzung eines eigenen kostenfreien Accounts für Zwecke der eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, heißt es in den Datenschutzbestimmungen von social.bund. de. “Würde allerdings der Bun-

deskanzler einen Account auf unserer Instanz betreiben wollen, könnte man dort sicher eine Ausnahme machen”, heißt es mit einem Augenzwinkern aus der Behörde des BfDI.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Ulrich Kelber sieht die dezentrale Struktur der Plattform als Vorteil an, da “der Dienst nicht geentert und umgestülpt” werden kann. Es gebe keinen Algorithmus, der extreme Ansichten belohne. Mastodon zeige nur Beiträge der Menschen an, denen man folgt und die, die sie für sinnvoll halten: “Es wird nicht belohnt radikale Inhalte zu teilen, wie das bei anderen Plattformen der Fall ist, wo Verweildauer und Reaktionshäufigkeit als

Palantir-Einsatz in der hessischen Polizei

Bundesverfassungsgericht verhandelt über automatisierte Datenanalysen (BS/bhi) Kurz vor der Weihnachtspause hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mündlich über die Regelungen zum Einsatz von Massendatenanalyse-Software bei der hessischen Polizei verhandelt.

Datenvolumen bei 3,2 Terrabyte. “Solche Datenmengen kann die Polizei nicht händisch auswerten”, betonte Beuth in einem Statement. “Dafür braucht es eine leistungsfähige automatisierte Datenanalyse in Händen der Polizei.”

Verfassungsrechtliche Probleme

Wie automatisierte Datenanalysen einzusetzen sind, regelt in Hessen das HSOG, über das jetzt in Karlsruhe verhandelt wird. Obwohl die von der Polizei geschilderten Fälle sehr schwerer Kriminalität automatisierte Analysen rechtfertigten, dürften hessenData und Co kein Standardmittel werden, fordert Prof. Dr. Alexander Roßnagel. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisiert, dass die gefahrenabwehrrechtliche Vorschrift des § 25a HSOG zu unbestimmt sei. “Wenn der Anwendungsbe-

reich so weit formuliert ist, ist es schwer in der Praxis Grenzen einzuziehen”, sagt Roßnagel. H i nzu komme das Problem des Zweckbindungsgrundsatz polizeilicher Datenabfragen. Da hessenDATA Informationen aus allen polizeilichen Registern zusammenträgt, könnten Daten von “Unbeteiligten” in polizeiliche Ermittlungen hineingezogen werden. Die Betroffenen erführen davon nichts und könnten es nicht verhindern. Der Datenschützer sieht kritisch, ob eine Zweckbindung bei dieser Einbeziehung gegeben sei. “Alle Daten bei der Polizei werden Bestandteile eines Datenpools zur Analyse für weitreichende künftige Ermittlungszwecke”, erläutert Roßnagel.

Im Gerichtssaal ging es laut Medienberichten hauptsächlich darum, wie die Polizei Hessen automatisierte Analysen konkret einsetzt. Laut der taz wurden beispielhaft Ermittlungen zu einer Serie von Geldautomatenspren-

gungen vorgestellt. Die Polizei las das Navi eines Verdächtigen mit hessenDATA aus und ließ die Software die Standortdaten mit den Tatorten abgleichen. Heraus kam, dass das Navi an allen Tatorten war. Damit galt der Verdächtige als überführt. “Das, was die Polizei da macht, also Datensysteme zusammenführen und durchsuchen, wirkte jetzt nicht besonders ausgefeilt, technisch, und auch die Beispiele wirkten eher harmlos”, zitiert der Blog netzpolitik.org die GFF-

Anwältin Lincoln in Bezug auf die in der Verhandlung vorgestellten Bespiele. Doch Lincoln bleibt bei der grundsätzlichen Kritik: zu viele Daten, Zweckbindung nicht ausreichend sichergestellt und Eingriffsschwelle zu niedrig.

Andere Bundesländer Nichtsdestotrotz halten die Polizeien, die so eine Anwendung schon nutzen, sie für ausgesprochen hilfreich. Wie das Urteil des BVerfG ausfällt, dürfte deshalb nicht nur Hessen gespannt beob-

Qualitätsmerkmale eingeordnet werden”, so Kelber.

Noch Fragen offen Schwierigkeiten könnten sich jedoch in der rechtlichen Einordnung ergeben: “Es ist zu klären, ob ein dezentraler Dienst wie eine Plattform zu verstehen ist oder ob die einzelne Instanz bereits die Plattform darstellt und damit nicht dem Digital Service Act (DSA) unterliegt”, konstatiert der BfDI. Ähnlich äußerte sich auch Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen. Er rechnet damit, dass die neuen Vorschriften des DSA auf Mastodon schwer umsetzbar sind: “Die Frage ist, wie die Europäische Union mit dezentralen sozialen Netzwerken umgehen möchte und wer eigentlich die verantwortliche Stelle beim Dienst ist”, bemerkt der Jurist. Des Weiteren stellen sich auch infrastrukturelle Fragen, z. B. wie Mastodon mit den steigenden Nutzerzahlen umgehe oder wie die Finanzierung des Dienstes gestaltet werde, führt Kipker weiter aus. Dennoch wird Mastodon für Medienschaffende immer attraktiver. Seitdem der Twitter-CEO Musk mehrere Accounts von bekannten amerikanischen Journalistinnen und Journalisten sperren ließ, legen viele aus der Branche für den Fall einer Twitter-Sperre einen Mastodon-Account an. Musk hatte den gesperrten Medienschaffenden “doxxing” vorgeworfen, also das Verbreiten von Live-Standorten einer Person. Diese Sperrungen führen aber bislang nicht zum Exodus. Die Wenigsten melden sich wie Ministerpräsident Weil proaktiv vom Kurznachrichtendienst ab. Wohlmöglich wird der Großteil der Nutzenden Twitter erst dann verlassen, wenn der Vogel wirklich abgestürzt ist.

achten. In Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls seit zwei Jahren ein Palantir-Produkt (DAR) im Einsatz. Bayern hat erst im Sommer letzten Jahres ein Palantir-Tool eingeführt, dort heißt es VeRA. Es fehlt aber noch die Gesetzesgrundlage für den Einsatz in Bayern. Bei der Beschaffung hatte der Freistaat gleich einen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser erlaubt es anderen Bundesländern sowie dem Bund theoretisch, Palantir-Software ohne eine erneute Ausschreibung zu beschaffen. In Hamburg könnte sie ebenfalls bald zum Einsatz kommen. Es wird sich zeigen, ob die Richterinnen und Richter aus Karlsruhe automatisierte Analysen wie in Hessen nicht nur für hilfreich, sondern auch für verfassungsmäßig halten.

Schönbohm tritt neue Stelle an

Nachfolge weiter offen (BS/bhi) Arne Schönbohm ist der neue Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV). Nach bislang nicht belegten Vorwürfen musste er das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verlassen. Auch scheinen sich die Vorwürfe gegen Schönbohms Umfeld nicht zu erhärten.

Vor der Versetzung hatte der Bund die Stelle des Bundesakademiepräsidenten von B5 auf B8 hochgestuft. Als Präsident des BSI war Schönbohms Posten mit B8 dotiert. Das BMI konnte ihn als Beamten nicht entlassen, ohne die Vorwürfe gegen ihn zu belegen. Gleichzeitig mussten sie ihn auf eine angemessene Stelle versetzen. Erst nach der Aufwertung konnte Schönbohm auf den BAköV-Posten versetzt werden. Doch statt wie bisher rund 1.500 Beschäftigte zu leiten, wird Schönbohm nun Chef von 55 Mitarbeitenden.

Darüber hinaus beschloss der Bund die Stelle des BSI-Präsidenten zu einer B9-Stelle aufzuwerten. Kommende BSI-Präsidentinnen oder Präsidenten sind damit politische Beamte.

Anders als bei Schönbohm wird das Innenministerium damit in der Lage sein, sie nach Belieben zu entlassen. Noch ist Schönbohms Nachfolge ungeklärt. Der Personalrat des BSI kritisierte die öffentlichen Stellungnahmen des BMI in einem Brief ans Ministerium als “unbefriedigend”. “Wir hätten hier mehr Rückhalt und Transparenz erwartet”, schreibt der Personalrat. Sie hätten Schönbohm “als integre Person erlebt”. Sie monierten zudem, dass es Schönbohm untersagt worden war, sich persönlich von seinen Kolleginnen und Kollegen zu verabschieden. Der Personalrat wünscht sich nun ein Gespräch mit dem BMI. Anscheinend verlieren auch die Vorwürfe gegen Schönbohm an Substanz. Ihm war vorgeworfen

worden, er habe über den Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. allzu enge Verbindungen zu Russland. CybersicherheitsratPräsident Hans-Wilhelm Dünn war vorgeworfen worden, Gegenstand nachrichtendienstlicher Ermittlungen gewesen zu sein. Zu der Zeit habe auch Schönbohm mit ihm in Kontakt gestanden. In einem Schreiben an die Mitglieder des Cybersicherheitsrates. erklärte Dünn nun: “Auf meine Initiative wandte sich die Kanzlei Tsambikakis & Partner an die G 10-Kommission im Deutschen Bundestag (…), um eine Prüfung dieser Information vornehmen zu lassen“. Nach der Prüfung habe die Kommission mitgeteilt, dass es keinen Verdacht deutscher Dienste gegen Dünn gegeben habe.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 30 IT-Sicherheit
Für solche Analysen verwendet die Polizei eine Anwendung namens hessenDATA, welche die Firma Palantir entwickelt hat. Kommt bald ein Grundsatzurteil? bereits ein Profil eingerichtet. Doch Experten äußern Bedenken. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe überprüfen das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) auf Verfassungsmäßigkeit. Foto: BS/Udo Pohlmann, pixabay.com

Erfolgreiche Operationen im Informationsraum sind detailversessene, präzise durchgeplante Sabotageaktionen. Mehr im Stil von Ocean’s 11 als von Artilleriefeuer. Sie brauchen monate- bis jahrelange Vorbereitung, und wenn eine Operation aktiv wird, ist es in der Regel zu spät, um sie aufzuhalten.

Zugleich gilt, was Brigadegeneral Halvor Johansen sagt: “Cyber-Kriegführung hat Grenzen. Das sind gute Nachrichten für Cyber-Verteidiger”, meint der Kommandeur der norwegischen Cyber-Verteidigungsstreitkräfte. Er spielt darauf an, dass die erwarteten Cyber-Operationen im russischen Krieg gegen die Ukraine weitgehend ausgeblieben sind. Und wenn sie stattfanden, so hatten sie nicht annähernd die befürchteten Konsequenzen. Dennoch müssten sich die europäischen Armeen Handlungsfreiheit im Cyber-Raum schaffen.

Wettlauf im Cyber Space

“Wenn Sie im Cyber-Krieg kämpfen, müssen Sie das mindestens zwei Jahre im Voraus vorbereiten”, erklärt Brigadegeneral Thierry Bauer, der stellvertretende Kommandeur der Cyber - Verteidigung in Frankreich. Der Cyber-Krieg ist also in Friedenszeiten gefährlicher, als wenn die Bomben fallen.

Obwohl die EU-Staaten nicht offiziell mit China und Russland verfeindet seien, befänden sie sich doch in einem “Wettlauf” mit den beiden autoritären Mächten, betont Bauer. Aber auch gegenüber der NATO und unter den EU-Mitgliedern herrsche Konkurrenz im Cyber-Raum. “Wir sind keine Freunde, die alles teilen”, erklärt der Franzose. “Das Dilemma ist, dass wir zugleich unsere Last gemeinsam tragen und unsere Souveränität schützen wollen.”

Daten teilen – nicht mit uns

Der Kommandeur des Kommandos Cyber- und Informationsraum (CIR) der Bundeswehr, Vize-Admiral Thomas Daum , bringt es auf den Punkt: “Ich habe keinerlei Interesse daran, einen Teil meiner Autorität über meine Cyber-Streitkräfte abzugeben und ich denke nicht, dass andere Länder sich anders

Kriegführung im Cyber Space

Wettbewerb hat schon begonnen

verhalten werden.” Das Problem der Koordination im Cyber-Raum müsse gelöst werden, ohne dass eine Armee ihre Souveränität aufgeben müsse. Sinnvoll sei ein gemeinsamer Zielbestimmungsprozess auf EU- und NATO-Ebene. Dazu habe das Kommando CIR ein gemeinsames europäisches Verteidigungsprojekt ins Leben gerufen. Im europäischen Command Cyber and Information Domain würden Deutschland, Frankreich und weitere Partner in Zukunft ihre Cyber-Verteidigung koordinieren.

Das Teilen von Daten wird dabei mehr und mehr zur Kernfrage der Cyber-Verteidigung. “Dies ist eine lebenswichtige Frage”, betont der französische CyberKommandeur Bauer. So habe die ukrainische Verwaltung nach Kriegsbeginn nur deshalb weiter funktioniert, weil sie zuvor große Datenmengen ins Ausland gebracht hatte. “Wenn wir Daten ins Ausland übertragen,

wenn wir Daten teilen, geben wir einen Teil unserer staatlichen Souveränität auf”, gibt Bauer zu bedenken. Das sei jedoch nicht nur eine Sicherheitsmaßnahme im Falle territorialer Angriffe. “Wir als Bündnis – ob NATO oder EU - profitieren vom Wissen der anderen.” Doch de facto sei das Teilen von Informationen, Daten und Wissen ein neuralgischer Punkt der Bündnisarchitektur.

IT-Architektur der Zukunft Auch in der Architektur militärischer Informationssysteme sei das Teilen von Daten die Kernfrage, sagt Generalleutnant Tom Copinger-Symes. Als stellvertretender Kommandeur des britischen Strategic Command ist die Planung von Informationssystemen für das britische Verteidigungsministerium seine Aufgabe. Er steht vor einem Dilemma. Die großen technologischen Innovationen von Künstlicher Intelligenz (KI) bis

1Qay2wsx3edc ”

Am häufigsten geleakte Passwörter 2022

(BS/bhi) Die Stadt Postdam wurde mit einer Brute Force-Attacke angegriffen. Dabei probiert ein Computerprogramm systematische bekannte Passwörter sowie Wort-und-Zahlen-Kombinationen aus. Zeit für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, sich sichere Passwörter zu suchen. Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) hat eine Liste erstellt, wie man es nicht machen sollte.

Cloud beruhen auf dem Teilen von Daten und der Anbindung an andere Computersysteme. Aber jede Verbindung ins Internet und jedes Teilen von Daten macht die militärische IT verletzlicher. Um das Problem zu lösen, unterscheidet Copinger-Symes zwischen den offiziellen und den geheimen Systemen. Offizielle Systeme sollten ans Internet angebunden sein und Informationen teilen dürfen. Nur so könne das Militär Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) gewinnbringend einsetzen. Dahingegen solle bei geheimen Systemen, die vertrauliche Daten enthielten, sorgfältig abgewogen

werden. Die IT-Architektinnen und Architekten müssten Risiko und Nutzen sorgfältig gegeneinander abwägen. Anhand der Ergebnisse müssten sie dann die Verschlüsselungen und die Interoperabilität der Systeme designen.

Bitte keine neuen Gesetze In diesem Kontext müssten insbesondere Deutschland und Frankreich auch Datenschutzfragen und die entsprechende Gesetzgebung berücksichtigen, fügt der Brite hinzu. “Für uns wird das nicht so ein großes Pr oblem”, lächelt er. Braucht es generell neue Gesetze für die

Kriegführung im Cyber-Raum? Diese Frage verneinen die Experten entschieden. “Wenn wir noch mehr Regularien in das Völkerrecht schreiben, werden sich die Guten daran halten und die Bösen nicht”, begründet Daum seine Ablehnung.

“Wir brauchen kein neues Gesetz”, sagt auch John Reyels vom Referat für Cyber-Außenpolitik des Auswärtigen Amtes (AA). Stattdessen müsse geklärt werden, was Begriffe wie “Souveränität” im Cyber Space bedeuteten und welche Cyber-Angriffe einen Fall für den Artikel 5 des NATOVertrages konstituierten.

Mit Angriffen ist zu rechnen Und zu Angriffen werde es kommen. “Es gibt Menschen, die gewillt sind, ihr Leben und ihre Freiheit aufs Spiel zu setzen, um in unsere Systeme zu kommen”, stellt Tom Copinger-Symes fest.

“Es wird sehr schwer werden, sie draußen zu halten, besonders, wenn sie uns über das elektromagnetische Spektrum angreifen.” Deswegen müsse die elektronische Kriegführung realisieren, dass sie auch “Cyber machen”. “Cyber” sei nicht nur “das neue, sexy Ding”. “Kein Schiff schwimmt, kein Panzer fährt, kein Flugzeug fliegt mit einem Kabel hinten dran. Die gesamte Kommunikation findet im elektromagnetischen Spektrum statt.” Und das sehe man im UkraineKrieg. E lektronische Angriffe hätten verheerende Wirkung – vor allem im Cyber-Bereich. Denn moderne Waffen nutzten massenhaft Computertechnik. Vermutlich steht die CyberKriegführung noch am Anfang ihrer Entwicklung. Das wird nicht so bleiben. “Die jungen Leute auf beiden Seiten des Ukraine-Krieges lernen”, betont Copinger-Symes. “Die Obersten von heute sind in drei Jahren Generäle und die Scriptkiddies von heute werden beim FSB und GRU arbeiten.”

Die Liste enthält die zehn am häufigsten kompromittierten Passwörter des Jahres 2022. Dieser Liste liegt der Datenbestand des HPI Identity Leak Checkers zugrunde. Das ist eine Datenbank, in die das HPI regelmäßig Mail-Konten aufnimmt, die mit einem Klarpasswort irgendwo im Netz veröffentlicht wurden. In diesem Jahr pflegten die Betreuerinnen und Betreuer des Leak Checkers rund 300 Datenlecks in das Portal ein. Nutzerinnen und Nutzer kön-

nen auf der Webseite des Leak Checkers ihre E -Mail-A dresse eingeben und überprüfen, ob sie gehackt wurde.

Die Passwörter, die am häufigsten auftauchen, hat das HPI gerankt. Verschiedene Versionen der Zahlenreihe von eins bis neun erfreuen sich demnach hoher B eliebtheit. Wehe dem, dessen Paswort “123456” lautet. Accounts mit diesem Code wurden am häufigsten gehackt (erster Platz). Auf dem dritten Platz ist “1Qaz2wsx3edc” gelan-

det. Das ergibt sich, wenn man die ersten drei Reihen der Tastatur heruntertippt. Auf Platz sechs kommt “qwertz” und auf Platz sieben “ficken”. Aber auch “password” (fünfter Platz) und “passwort” (neunter Platz) haben es in die Top Ten geschafft. “Der Diebstahl und Handel mit persönlichen Daten ist längst ein Milliardengeschäft”, warnt Professor Christoph Meinel, Geschäftsführer des Hasso-Plattner-Instituts. “Der laxe Umgang mit Passwörtern ist gefährlich.”

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 31
Der
IT-Sicherheit
(BS/ Benjamin Hilbricht) Die Kriegführung im Cyber- Raum ist gerade so neu wie es der Luftkrieg im ersten Weltkrieg war. Ihr Nutzen liegt irgendwo zwischen Aufklärung und zerstörerischen Angriffen auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS). Doch das Feld entwickelt sich schnell, sowohl durch den Krieg in der Ukraine als auch, weil immer leistungsfähigere Technologien entstehen. Deswegen braucht es wegweisende strategische Entscheidungen.
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Französische, norwegische, deutsche und britische Kommandeure diskutieren über die Zukunft der Cyber-Kriegführung. V.ln.r.: Thierry Bauer, Halvor Johansen, Dr. Thomas Daum und Tom Copinger-Symes. Foto: BS/Trenkel
Sie warten auf eine Verschlusssache, der VS-Kurier wartet im Stau.
Wie sicher ist dieses Passwort? Foto: BS/Thomas Breher, pixabay.com
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Sicherheit & Verteidigung

Geldwäschebekämpfung intensivieren

Vorhandene Instrumente müssen stärker genutzt werden

(BS/Marco Feldmann) Geldwäsche verursacht

Dunkelfeldes

offenbar oftmals noch nicht konsequent genug Gebrauch.

Diese Kritik kommt jedenfalls von Polizeiseite. So würden – gerade auf Ebene der Amtsgerichte –regelmäßig Verfahren eingestellt oder Bußgelder gekürzt. Dies sei vor allem auf fehlendes Fachwissen sowie eine hohe Arbeitsbelastung zurückzuführen. Auch würden in vielen Fällen nicht nachvollziehbare Einziehungsentscheidungen getroffen. Hinzu komme eine hohe Fluktuation aufseiten der zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Legislativ gibt es ebenfalls Optimierungspotenzial, wenn man sich in den Behörden umschaut.

Dort wird der sogenannte AllCrime-Ansatz, der noch relativ neu im Strafgesetzbuch ist, von vielen skeptisch gesehen. Die Streichung des Vortatenkatalogs habe ermittlungstechnisch nur wenige Vorteile gebracht. Auch habe die Veränderung bislang kaum im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) geholfen. Kritisch wird bewertet, dass Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung aus der Geldwäschegesetzgebung gestrichen wurden.

Hieraus ersparte Aufwendungen würden nicht mehr als erlangter Tatvorteil aus der Geldwäsche gelten. Das erschwere die Arbeit der Ermittlerinnen und Ermittler massiv, heißt es aus Polizeikreisen. Problematisch seien darüber hinaus grenzüberschreitende Ermittlungen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union.

Einziehungen erleichtert Dabei müsse behördliches Handeln in diesem Bereich eigentlich immer dazu führen, dass sich Straftaten nicht lohnten und die Täterinnen und Täter auf den Vermögensstand vor der Tat

gestellt würden. Dies gelinge allerdings nicht in jedem Fall. Und das, obwohl sich die Rechtslage hier verbessert hat. Denn vor 2017 konnten Strafgerichte in ihren Urteilen keinen in die Zukunft gerichteten Wertersatz anordnen.

Nun stehen existierende Ansprüchen Geschädigter der gerichtlichen Anordnung einer (Wertersatz-)Einziehung nicht mehr entgegen. Nur wenn diese Ansprüche erfüllt sind, kann seitens eines Strafgerichtes keine Einziehung mehr ausgeurteilt werden. Früher konnte der Verfall des rechtswidrig Erlangten

nicht angeordnet werden, soweit Verletztenansprüche bestanden.

Die Einziehungsmöglichkeiten wurden mittlerweile erweitert und die erforderliche Beweisführung erleichtert. Problematisch bleibt in vielen Fällen jedoch weiterhin der Nachweis des unmittelbaren Tatertrags bei Vermögensstraftaten.

Noch nicht überall eigene Abteilungen

Noch nicht bei allen Staatsanwaltschaften existieren hierzulande eigene Abteilungen für die Vermögensabschöpfung. Berlin ist hier schon weiter. Die mittler-

Wege aus der Sackgasse

Papier zur Reform der Bundeswehr (BS/df) “Mit dem Aufbau der Bundeswehr begann bereits ihre erste Reform”, schreiben sogar die Streitkräfte unter dem Titel “Steter Wandel: die Reformen der Bundeswehr”. Bisher legte dementsprechend jeder Verteidigungsminister bzw. -ministerin ein Reformpapier, teilweise sogar ein Transformationspapier, vor. Nun folgte die erste entsprechende Vorlage von Ministerin Christine Lambrecht.

Wer die aktuellen Meldungen aus der Bundeswehr und auch die jährlichen Berichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages verfolgt, für den enthalten die Problembeschreibungen wenig Neues. Es gelte, Verkrustungen von Jahrzehnten aufzubrechen, heißt es in dem Reformpapier. Dies ließe sich kaum durch eine einzige Reform leisten. Sätze, die wahrscheinlich bereits bei der allerersten Reform der Bundeswehr im Bericht standen.

Allerdings herrschte damals noch die Angst vor einem direkt an der eigenen Grenze stehenden Gegner, die ersten Reformen bezogen sich also auf eine Verbesserung der Bundeswehr. Dies lässt sich nicht von allen Nachfolgenden sagen, da seit dem Ende des Kalten Krieges oftmals mehr die Notwendigkeit zum Sparen im Vordergrund stand statt einer umfassend funktionierenden Bundeswehr. Als Stichworte seien hier “Breite vor Tiefe” und die “Ausrichtung auf den Einsatz” genannt, die versuchten,

mit schönen Worten eine rein finanziell bedingte Demontage der Bundeswehr zu begründen. Während der deutsche Staat also Einnahmen erhielt wie nie zuvor, musste die Bundeswehr sich mit immer weniger Geld auf ein immer komplexer werdendes sicherheitspolitisches Umfeld einstellen.

Diese Sparmaßnahmen trafen die Struktur der Bundeswehr. Was Lambrecht vorfand, war eine Bundeswehr, die weder über genügend Munition noch über genügend Munitionslager oder entsprechend ausgestattete Standorte zur Lagerung verfügte. So zeigt das nun vorgelegte Reformpapier einen Reformbedarf bei Infrastruktur von rund 40 Milliarden Euro auf.

Auch die zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten benötigen Platz. Bis 2031 sollte die Bundeswehr auf rund 206.000 Soldatinnen und Soldaten anwachsen.

Das Reformpapier hält angesichts bisheriger Erfahrungen diesen Personalaufwuchs allerdings für kaum durchführbar. Zu wenige

Bewerberinnen und Bewerber, der Arbeitsmarkt ist deutschlandweit sehr angespannt. Das Reformpapier sieht daher verschiedene Maßnahmen vor, darunter eine Verlängerung der Zeitsoldaten, die dafür bessere Berufsförderungschancen erhalten.Insgesamt sollen der Einstieg sowie die Karrieremöglichkeiten deutlich flexibler werden. Neben der Infrastruktur und dem Personal ist die dritte Säule das Material. Hier bietet das Reformpapier wenig Konkretes zur Lösung. Dabei zeigte erst der 16. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten, der im Dezember veröffentlicht wurde, erneut die Defizite. Die Einleitung liest sich fast wie eine Entschuldigung dafür, warum trotz des durch Russland auf ganz Europa ausgeübten militärischen Drucks die Beschaffung neuer Systeme für die Bundeswehr weiter auf sich warten lässt.

Im nächsten Schritt soll das Reformpapier aus dem Verteidigungsministerium im Bundestag debattiert werden.

weile eigenständige Abteilung bei der Staatsanwaltschaft war früher in die Geldwäscheabteilung integriert. Die dortigen Juristinnen und Juristen führen einerseits eigene Ermittlungsverfahren mit dem Ziel der Einziehung – vor allem in den Bereichen Geldwäsche und OK. Anderseits leisten die Dezernentinnen und Dezernenten aus anderen Abteilungen Hilfe und führen selbstständige Einziehungsverfahren. Letzteres ist der Fall, sofern Vermögen in einem Verfahren sichergestellt wurde, aber keine konkrete Straftat nachgewiesen werden konnte. Bedingung ist zudem die sichere Überzeugung, dass das beschlagnahmte Vermögen aus inkriminierten Quellen stammt. Dies erfordert aber in der Regel umfangreiche Ermittlungen zu den finanziellen Verhältnissen des Betroffenen. Berücksichtigung finden können außerdem Erkenntnisse aus anderen Verfahren sowie Einlassungen der Betroffenen.

Hierbei gilt es Folgendes zu beachten: Eine Beweislastum-

kehr besteht nicht. Erst wenn die Staatsanwaltschaft einen schlüssigen Vortrag über die inkriminierten Vermögenswerte erbracht hat, reicht ein Schweigen des Betroffenen zu seiner Entlastung nicht mehr aus. Nicht immer mündliche Verhandlung

Für das selbstständige Einziehungsverfahren ist in Berlin – je nach Zuständigkeit im zugrunde liegenden Ausgangsverfahren – entweder das Amtsgericht Tiergarten oder das Landgericht zuständig. Die Verfahren erfolgen in der Regel schriftlich und enden mit einem Beschluss. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn dies eine Partei beantragt oder das Gericht eine solche selbst als erforderlich ansieht. Inzwischen beantragen die Rechtsbeistände der Betroffenen aber immer öfter mündliche Verhandlungen.

Wird das Verfahren komplett schriftlich geführt, kann der gefällte Beschluss entweder vor dem Landgericht oder vor dem Kammergericht angefochten werden. Ersteres ist zuständig, sofern das Ausgangsverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten geführt wurde. Das Kammergericht entscheidet letztinstanzlich, wenn erstinstanzlich das Landgericht zuständig war.

In Fällen, in denen eine mündliche Verhandlung durchgeführt wurde, sieht der Rechtsweg wie folgt aus: War das Amtsgericht zuständig und der Betroffene unterliegt dort, kann er Berufung zum Landgericht einlegen. Entscheidet dieses dann zu seinen Gunsten, steht der Staatsanwaltschaft noch die Revision zum Kammergericht offen. Bildet hingegen das Landgericht die erste Instanz, kann die unterlegene Partei nur noch Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Ist die Einziehungsentscheidung rechtskräftig, kann deren Vollstreckung bis zu zehn Jahre lang erfolgen. Dann besteht die Möglichkeit, etwa Löhne, Fahrzeuge oder Bargeld zu pfänden, das im Zuge von Durchsuchungen sichergestellt wurde.

KNAPP

Zulage gefordert

(BS/mfe) Die Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung wird zunächst als Direktion elf innerhalb der Generalzolldirektion (GZD) eingerichtet. Derzeit wird Personal gesucht und akquiriert. Dabei gibt es jedoch ein Problem. Zollbeschäftigte, die momentan die Polizeizulage oder eine Zulage aufgrund ihrer Tätigkeit bei der “Financial Intelligence Unit” (FIU) erhalten, könnten diese bei einem Wechsel in die neue Direktion verlieren. Und zwar nach dreimonatiger Tätigkeit. Das wollen die Gewerkschaften nicht hinnehmen. So verlangt Frank Buckenhofer von der GdP Zoll, die Polizeizulage allen Mitarbeitenden in der neuen Direktion während der gesamten Dauer ihrer dortigen Tätigkeit weiterzuzahlen. Offi ziell heißt es dazu aus dem BMF, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Stellenzulage in der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit, der Höhe und der entsprechenden haushalterischen Auswirkungen derzeit geprüft werde.

Notruf-App nora missbraucht

(BS/bk) Eine Gruppe von Aktivisten setzte über die Notruf-App nora falsche Notrufe im Stadtgebiet von Essen ab. Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei fuhren zu mehreren mutmaßlich dringenden Einsätzen, die sich nicht bewahrheiteten. So wurden den Einsatzkräften u.a. ein vermeintlicher Gasaustritt in einem Wohnhaus und eine blutüberströmte Person gemeldet. Zu allen vermeintlichen Einsätzen wurde eine Vielzahl an Kräften entsandt, die für mögliche andere Einsatzlagen nicht zur Verfügung gestanden hätten, teilte die Polizei Essen mit. Im Nachgang an die Einsätze teilte der Nutzer der App, der die Notrufe abgesetzt hatte, den Leitstellen per Chat-Funktion mit: “Ihr dachtet, es wäre ein Notfall, doch der wahre Notfall – die drohende Klimakatastrophe – durch die Millionen von Menschen sterben werden, wird von unseren Politikern konsequent ignoriert. Wir werden diese Form des Protests fortsetzen, bis unsere Bundesregierung effektive Gesetze erlässt, um die Klimakatastrophe zu verhindern.”

www.behoerdenspiegel.de
Behörden Spiegel
Berlin und Bonn / Januar 2023
innerhalb der EU pro Jahr Schäden in Höhe von rund 140 Milliarden Euro. Und dabei handelt es sich nur um eine Schätzung. Aufgrund eines großen dürften die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen noch massiver sein. Doch Richterinnen und Richter machen von den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln
DEFENCE DAYS Heer Luftwaffe, Marine, CIR, Sanität und SKB – DIE ONLINE-VERANSTALTUNGEN ZUR VERTEIDIGUNG –Nächste Termine: 15. FEBRUAR 2023 Einführung F-35 und Eurofighter ECR 29.MÄRZ 2023 Unbemannte Systeme WEITERE INFORMATIONEN UNTER WWW.DIGITALER-STAAT.ONLINE/PROGRAMM
Geldwäsche muss in Deutschland noch konsequenter bekämpft und verfolgt werden. Das gilt insbesondere bei den Gerichten. Foto: BS/uschi dreiucker, pixelio.de

Behörden Spiegel: Gibt es trotz der Konkurrenz anliegender Länder genug Bewerbungen für den Polizeivollzugsdienst in Schleswig-Holstein?

Dr. Sabine Sütterlin-Waack: Wir sind froh, weiterhin genug gute Bewerberinnen und Bewerber interessieren zu können. Dennoch merken auch wir, dass der Markt um gute Nachwuchskräfte umkämpft ist. Ich glaube aber, dass wir insgesamt einen sehr attraktiven Arbeitsplatz bieten. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass wir als Landespolizei gut aufgestellt sind. Wir finden immer noch sehr guten Nachwuchs.

Behörden Spiegel: Ihr Bundesland liegt in unmittelbarer Nähe zur Metropole Hamburg. Stehen Sie in einem Wettbewerbsverhältnis und macht Ihnen das bei der Bewerbung zu schaffen?

Sütterlin-Waack: Natürlich nehmen wir das wahr, insbesondere im Süden unseres Landes. Dort spüren wir starke Konkurrenz auch mit Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und der Bundespolizei. Ich bin jedoch überzeugt, dass wir immer noch ein guter Arbeitgeber sind. Deswegen entscheiden sich viele junge Menschen für eine Karriere in unserer Landespolizei.

Behörden Spiegel: Was machen Sie noch?

Sütterlin-Waack: Zudem tätigen wir große Anstrengungen in die Öffentlichkeitsarbeit. Ergebnis dieser Bemühungen sind u. a. zwei Instagram-Accounts. Einer dieser Accounts veröffentlicht Informationen speziell zur Ausbildung in der Landespolizei. Ein weiterer zeigt den Dienstalltag der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Über diese Medien vermitteln wir einen Eindruck über die Abläufe der Polizei in Schleswig-Holstein. Natürlich haben wir auch Konkurrenz aus der Wirtschaft. Doch trotz dieser Konkurrenzsituation bewerben sich weiterhin etwa vier Kandidatinnen und Kandidaten auf eine Stelle. Mit diesem Wert sind wir zufrieden.

Behörden Spiegel: Wie viele Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter benötigen Sie pro Jahr in etwa?

Sütterlin-Waack: Das ist sehr unterschiedlich. Zunächst ist

Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger ist laut jüngster Polizeilicher Kriminalitätsstatistik (PKS) etwa bei der Verbreitung pornografischer Schriften mit 17,2 Prozent sowie bei der Verbreitung, dem Erwerb, dem Besitz und der Herstellung kinderpornografischer Schriften (17,4 Prozent) überproportional hoch. Gleiches gilt für die Verbreitung von Kinderpornografie (14,6 Prozent) sowie deren Herstellung mit tatsächlichem Geschehen (24,8 Prozent weibliche Tatverdächtige).

Prof. Peter Walschburger, Psychologe an der Freien Universität Berlin mit Schwerpunkt Biopsychologische Anthropologie, verweist zunächst auf die begrenzte Aussagekraft der Kriminalitätsstatistik. Sie fasse die sehr komplexen Bedingungsgefüge der einzelnen Fälle zusammen, bei denen nicht nur die Eigenschaften der Tatbeteiligten eine Rolle spielten, sondern auch die sozialen, informationellen und weitere Umfeldeinwirkungen sowie das Vorgehen bei der Erfassung und Veröffentlichung der Befunde. Was nun die Rolle der Tatbeteiligten betreffe, so seien die Unterschiede zwischen einzelnen Personen im Allgemei-

Aktuell keine Probleme

Schleswig-Holstein findet noch genügend Polizeinachwuchs

dies davon abhängig, wie viele Kolleginnen und Kollegen wir in den Ruhestand verabschieden. In der letzten Legislaturperiode konnten wir einen enormen Personalzuwachs verzeichnen. 750 neue Stellen wurden geschaffen. Diese Neuankömmlinge mussten zunächst einmal ausgebildet werden. Ich hoffe, dass wir diesen Trend fortsetzen und auch im zukünftigen Haushalt neue Stellen schaffen können. Es ist unser Anspruch, die Landespolizei weiter zu stärken. Ich erachte deshalb einen jährlichen Zuwachs im niedrigen dreistelligen Bereich als angemessen.

sondern

bekämpfung

“Es handelt sich nicht um eine Hundertschaft im technischen Sinne, sondern es geht darum, den Bereich Kriminalitätsbekämpfung im Netz zu stärken.”

Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) ist Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes SchleswigHolstein. Diese Position hatte sie bereits in der vergangenen Legislatur inne. Zuvor war Sütterlin-Waack Justizministerin im hohen Norden. Foto: BS/© Frank Peter

sein sollte, 123 Personen, um eine Hundertschaft aufzustellen. Um einen personellen Puffer sicherzustellen, rechnen wir jedoch mit einem Personalvolumen von 130. Ziel ist es, den Aufbau der zweiten Einsatzhundertschaft in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Behörden Spiegel: Sie haben eine Cyber-Hundertschaft in Ihrer Landespolizei angekündigt. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

“Ich bin der Überzeugung, dass wir der Polizei mit dem Distanzelektroimpulsgerät ein gutes Hilfsmittel zuführen.”

Behörden Spiegel: Ihre Regierungskoalition hat die Aufstellung einer zweiten Hundertschafft angekündigt: Wann soll dies erfolgen?

Sütterlin-Waack: Das ist zunächst von den Haushaltsgesprächen für 2023/2024 abhängig. 50 Beamtinnen und Beamte haben die Ausbildung für die zweite Hundertschaft bereits durchlaufen. Nun braucht es, wie bekannt

Sütterlin-Waack: Der Begriff ist nicht im polizeitechnischen Sinne zu verstehen. Es handelt sich nicht um eine Hundertschaft im technischen Sinne, sondern es geht darum, den Bereich Kriminalitätsbekämpfung im Netz zu stärken. Für diesen speziellen Zweck wollen wir Personal gewinnen. Wir brauchen Expertinnen und Experten, die sich mit diesem Phänomen besser auskennen als andere Mitarbeitende der Polizei.

Behörden Spiegel: Um welche Kriminalitätsbereiche geht es hier besonders?

Sütterlin-Waack: Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung von Kindesmissbrauch, sondern um viele Themenbereiche. Gerade gehen wir den Aufbau dieser sogenannten Cyber-Hundertschaft

an. Ziel ist es, einen Pool von Beamtinnen und Beamten zu schaffen, die mit den nötigen Kompetenzen und Fähigkeiten für die Kriminalitätsbekämpfung im Internet ausgestattet sind.

Behörden Spiegel: Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage soll im kommenden Jahr in SchleswigHolstein wieder eingeführt werden. Wann ist mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu rechnen?

Sütterlin-Waack: Ich bin ein großer Fürsprecher dieser Maßnahme und freue mich sehr darüber, dass sich unsere Anstrengungen gelohnt haben und die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für den schleswig-holsteinischen Polizeiund Justizvollzugsdienst zum 1. Juli 2023 besiegelt ist.

Behörden Spiegel: Kann die Landespolizei in absehbarer Zeit mit dem Einsatz von Bodycams auch bei Einsätzen in Innenräumen rechnen?

Sütterlin-Waack: Auch die Grünen teilen die Überzeugung, dass die Mitarbeitenden der Polizei bei der Ausübung ihrer schwierigen Aufgabe bestmöglich geschützt sein müssen. Deshalb war uns gemeinsam wichtig, dass die Bodycams auch in geschlossenen Räumen genutzt werden können. Es ist gelungen, dies zu ermöglichen. Wir hoffen, Polizeibeam-

tinnen und Polizeibeamten damit mehr Schutz zu bieten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits fertiggestellt und durchläuft zurzeit die demokratischen Prozesse.

Behörden Spiegel: Wird es denn auch Distanzelektroimpulsgeräte in Schleswig-Holstein geben?

Sütterlin-Waack: Die Entscheidung kann ich nicht voraussagen. Aber das Pilotprojekt läuft sowohl bei der normalen Polizei als auch bei den Spezialkräften. Bislang haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Im Moment befinden sich 35 Geräte an zwei verschiedenen Dienststellen in der Erprobungsphase. Es gilt, deshalb zunächst Erfahrungen zu sammeln und diese wissenschaftlich zu evaluieren. Ich bin der Überzeugung, dass wir der Polizei mit dem Distanzelektroimpulsgerät ein gutes Hilfsmittel zuführen.

Behörden Spiegel: Welche Bedeutung haben Dashcams für Ihre Landespolizei?

Sütterlin-Waack: Wir setzen die Dashcams bereits in Polizeifahrzeugen ein. Wird das Blaulicht eingeschaltet, aktivieren die Beamtinnen und Beamten auch ihre Dashcam. Die Aufnahmen dienen der Beweissicherung. Das Material ist hilfreich, wenn Polizistinnen und Polizisten Fehlverhalten unterstellt wird. Derartigen Behauptungen wollen wir mit Dashcam-Aufnahmen entgegenwirken. Eine faire und eindeutige Beweisführung wird auf diese Wiese möglich. Der Datenschutz hat dennoch höchste Priorität. Deshalb erfolgt der Einsatz selbstredend innerhalb der gesetzlichen Grundlagen.

Behörden Spiegel: Inwiefern ist eine ethisch vertretbare Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) möglich und in welchen Bereichen würden Sie diese verorten?

Sütterlin-Waack: Sie sprechen ein hochkomplexes Thema an. Aus meiner Perspektive ist die

Kaum aktiver Missbrauch durch Frauen

Weibliche Tatverdächtige eher “organisatorisch” tätig

(BS/mfe) Im vergangenen Jahr gab es im Deliktsfeld des sexuellen Missbrauchs von Kindern insgesamt 11.572 Tatverdächtige. Nur 704 davon waren weiblich. Der Frauenanteil ist hier mit 6,1 Prozent sehr niedrig. Deutlich höher ist er bei einschlägigen Taten, die stärker im Hintergrund stattfinden. Forschende haben dafür verschiedene Erklärungsmuster.

nen deutlich stärker ausgeprägt als die Unterschiede, die sich in den Gruppenstatistiken von Frauen und Männern zeigten.

Bei der Begründung des dennoch deutlich geringeren Frauenanteils darf nach Walschburger nicht übersehen werden, dass Frauen und Männer nicht nur aufgrund kulturell-gesellschaftlicher Sozialisationsbedingungen, sondern auch “von Natur aus”, also wegen unterschiedlicher evolutionärer Anpassungsprozesse, ein unterschiedliches Verhaltensprofil in diesem Deliktfeld zeigten. Unterschiedliche evolutionäre Bedingungen hätten Millionen Jahre, und damit wesentlich länger als die historisch-kulturellen Bedingungen, auf Frauen und Männer eingewirkt und seien bis heute verhaltensrelevant.

Laut Walschburger neigen Männer eher zu manifester Gewalt als Frauen. Außerdem neigten

sie im sozialen Bereich zu einem oberflächlicheren und weniger einfühlsamen Blick auf ihre möglichen Sexualpartner. Die Evolution habe zwar für eine ausgeprägte Bereitschaft zu einem liebevoll-fürsorglichen Umgang erwachsener Menschen gegenüber Kindern gesorgt, die in ihrer ersten Lebensphase ja ganz besonders auf Schutz und Hilfe angewiesen sind. Bei Frauen sei diese Fürsorgetendenz allerdings stabiler und im Fall von Mutter-Kind-Beziehungen mit einer besonders starken, körperlich verankerten und Vertrauen stiftenden Bin dungserfahrung verknüpft. Derartige Bindungserfahrungen würden sich im Allgemeinen hemmend auf eine mögliche Sexualisierung einer sozialen Beziehung auswirken und die angesprochenen Gruppenstatistiken beeinflussen. Wo es für Mitglieder einer Grup-

pe darum ginge, ihren individuellen Willen zu artikulieren und durchzusetzen oder aber einfach nur mitzumachen, um ihr Ansehen und ihre Selbstachtung nicht zu verlieren, dort würden Männer – so Walschburger – stärker dazu neigen, eine dominante Stellung zu erlangen und auszuleben, während es Frauen eher um ein soziales Geltungsbedürfnis gehe. Sie seien in ihrem Handeln eher bereit, mitzumachen, um ihr Ansehen und ihren Anschluss innerhalb einer Gruppe nicht zu verlieren.

Unterschiedliche Typen von Tatverdächtigen Prof. Dr. Britta Bannenberg , Kriminologin an der Universität Gießen, zeigt vier verschiedene Typen weiblicher Tatverdächtiger auf, von denen auch Mischformen existierten. Es gebe sadistische, vermittelnde, paren-

tifi zierende und instruierende Tatverdächtige. Erstere seien sehr gewalttätig und befriedigten sich am kindlichen Leid. Vermittelnde Tatverdächtige führten die Kinder Dritten zwecks Missbrauch zu und erhielten dafür einen Vorteil, etwa Geld. Parentifizierende Tatverdächtige würden die Kinder sexuell desensibilisieren und den Missbrauch in den Alltag integrieren. Instruierende Tatverdächtige fungierten in organisierten Strukturen des Menschenhandels.

Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger , Leiter des Instituts für CyberKriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, weist darauf hin, dass die Anzeigewahrscheinlichkeit bei aktiven Missbrauchshandlungen durch Frauen grundsätzlich sehr niedrig sei. Außerdem seien weibliche Tatverdächtige bei der Verbreitung von Kin-

entscheidende Frage, was KI leisten kann. KI ersetzt nicht die menschliche Intelligenz. Ohne Frage würden wir die Beamtinnen und Beamten bei schwierigen Aufgaben, wie der Sichtung von Bildmaterial, welches sexuellen Missbrauch zeigt, gerne durch KI unterstützen. Es gibt auch Ansätze in diesem Bereich, aber die Hilfestellungen sind nicht so umfassend, wie es wünschenswert wäre.

Behörden Spiegel: Hinsichtlich Attacken auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Widerstandshandlungen ihnen gegenüber ist wiederholt das Strafrecht verschärft worden. Anscheinend aber erfolglos. Wie erklären Sie sich das?

Sütterlin-Waack: Ich vermute, dass Sie auf den leichten Anstieg der Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte anspielen. Das ist ein Umstand den man als Innenministerin nur furchtbar finden kann. Es ist verabscheuungswürdig, dass der Beruf und die Tätigkeit von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten oft auf Ablehnung treffen, manche Menschen ihnen gegenüber sogar gewalttätig sind. Ich finde das schrecklich, bin aber dennoch der Meinung, dass wir mit der Verschärfung der Gesetze keinen Fortschritt erzielen. Aggressive und gewalttätige Täterinnen und Täter werden kaum über das mögliche Strafmaß nachsinnen, während sie Angriffe durchführen.

Behörden Spiegel: Was braucht es dann?

Sütterlin-Waack: Ich glaube deshalb nicht, dass Gesetzesverschärfungen zu weniger Gewalt und Aggressionen gegen die Polizei führen. Statt Gesetzesverschärfungen braucht es einen bevölkerungsübergreifenden Diskurs über die schwierige und anspruchsvolle Arbeit der Polizei.

Das komplette Videointerview findet sich unter:

derpornografi e oftmals selbst noch minderjährig. Auch andere Expertinnen und Experten äußern sich so.

Verschiedene Motive Dr. Ulrike Hunger von der Universität Tübingen unterstreicht, dass es bei zahlreichen weiblichen Verurteilten männliche Mittäter gebe. Zudem unterscheide sich die zugrunde liegende Motivation von weiblichen und männlichen Verurteilten. Während es Frauen vor allem um ihr eigenes Nähebedürfnis gehe und oftmals eine Liebesbeziehung der Täterinnen zu den Mittätern existiere, handelten Männer fast ausschließlich allein sowie zur eigenen sexuellen Befriedigung.

Und der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow erklärt, dass berücksichtigt werden müsse, dass Frauen oft nur Teilnehmende in inkriminierten Chatgruppen seien. Wenn diese dann sichergestellt würden, würden die Frauen als Beschuldigte geführt. Im Anschluss komme es jedoch so gut wie nie zu Anklagen oder Verurteilungen, da keine individuelle Schuld feststellbar sei.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 34 Innere Sicherheit
(BS) Sie ist in der zweiten Legislaturperiode Innenministerin Schleswig-Holsteins: Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Mit dem Behörden Spiegel spricht sie u. a. über genügend polizeilichen Nachwuchs, die Aufstellung einer Cyber-Hundertschaft sowie die Ausrüstung der Beamtinnen und Beamten. Die Fragen stellten Uwe Proll und Marco Feldmann.

B

ehörden Spiegel: Was unternimmt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung im Bereich der Extremismusprävention?

Mathias Weilandt: Extremismusprävention und Extremismusbekämpfung sind sowohl für uns als Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) als auch für die gesamte Staatsregierung sehr wichtige Themen. Wir haben nicht umsonst explizite Maßnahmen in den aktuellen Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode geschrieben: Zum Beispiel gibt es erstmalig seit Ende 2021 ein Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus in Sachsen, das von der gesamten Staatsregierung verabschiedet wurde. Das haben wir im SMJusDEG maßgeblich mit vorangetrieben und dazu kamen und kommen aus unserem Haus viele konkrete Maßnahmen. Denn für uns ist klar: Rechtsextremismus ist weiterhin die größte Gefahr in Sachsen für unsere Demokratie.

Behörden Spiegel: Welche konkreten Maßnahmen für Ihren Bereich wurden daraus abgeleitet?

Weilandt: Unser Geschäftsbereich war hier besonders gefragt. Ich möchte hier ein Beispiel besonders hervorheben, welches bundesweit in dieser Form einzigartig ist: bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden haben wir die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Rechtsextremismus und

Extremismus entschieden begegnen

Sachsens Justizministerium mit vielfältigen Maßnahmen

(BS) Extremismus ist – egal aus welchem politischen Spektrum er kommt – ein

Dienst. Dies gilt ganz besonders im

und vollzugsnahen Bereich. Wie dagegen

unternommen hat, erläutert Mathias Weilandt im Gespräch mit dem Behörden Spiegel. Die Fragen an den Staatssekretär im Dresdner Justizministerium stellte Marco Feldmann.

Antisemitismus – kurz ZORA –geschaffen. Seit dem Frühjahr stehen dort drei Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Ansprechpersonen für Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger sowie zivilgesellschaftlich Engagierte zur Verfügung, die Ziel extremistischer Anfeindungen, Hetze oder Gewalttaten geworden sind. Durch dieses Angebot wollen wir Hürden in der Kommunikation abbauen und eine ansprechbare, menschliche Justiz und Staatsanwaltschaft schaffen.

Behörden Spiegel: Welche konkreten Beispiele können Sie noch nennen?

Weilandt: Außerdem gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden inzwischen einen Ansprechpartner zur Bekämpfung des Antisemitismus. Er steht in einem regelmäßigen Austausch mit dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für das Jüdische Leben und mit den jüdischen Gemeinden in Sachsen.

An ihn können sich jüdische Gemeinden oder jüdische und nichtjüdische Einrichtungen wenden, die Opfer von antisemitischen Straftaten wurden

beziehungsweise die solche Opfer betreuen.

Behörden Spiegel: Was bringt das?

Weilandt: Uns ist wichtig, dass wir auch hier ein niedrigschwellig erreichbares Angebot schaffen. Denn es gibt gerade in diesem Bereich bei den Betroffenen oft noch eine Zurückhaltung gegenüber staatlichen Stellen. Das wollen wir ändern.

Aufbau des BOS-Breitbands kommt

Behörden Spiegel: Was wurde noch getan?

erst im Ergebnis einer Gesamtbetrachtung über einen längeren Zeitraum ein aussagekräftiges und eindeutiges Bild über die Verfassungstreue einer Person. Es braucht demzufolge für den Ausspruch von Disziplinarmaßnahmen längere Fristen. Wir dürfen uns gegenüber Verfassungsfeinden im Öffentlichen Dienst

Weilandt: Extremistische Einstellungen müssen möglichst frühzeitig erkannt werden. Personen, die solche Einstellungen aufweisen, dürfen entweder gar nicht erst eingestellt oder müssen aus dem Öffentlichen Dienst schnell entfernt werden. Wer nicht auf dem Boden der Verfassung steht, hat im Öffentlichen Dienst nichts verloren. Wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Gleichwohl ist wichtig, dass entsprechenden Hinweisen auf verfassungsfeindliche Aktivitäten im Öffentlichen Dienst konsequent nachgegangen wird.

Behörden Spiegel: Gibt es eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Neueinstellungen im

durch zu enge gesetzliche Fristen nicht blind machen. Außerdem schlagen wir sowohl auf Bundesals auch auf Landesebene Anpassungen im Richtergesetz vor.

Justizbereich? Sollte eine solche Abfrage auch auf Bestandsbeamte ausgeweitet werden, sofern es einen entsprechenden Verdacht gibt?

Behörden Spiegel: Braucht es in Ihrem Geschäftsbereich noch mehr Sensibilität für das Thema Extremismusprävention?

Weilandt: Sensibilisierung und Sensibilität sind auch in diesem Bereich ein Dauerthema. Hier braucht es stetige Wachsamkeit und Sensibilisierung. Das Verständnis für die Problematik hat zwar schon zugenommen, aber das Thema muss kontinuierlich betrachtet und insbesondere noch stärker in die Aus- und Fortbildung eingebracht werden. Das bleibt eine Daueraufgabe für uns alle.

rien des heutigen TETRA-Netzes standhält – Frequenzen inklusive. Rund 60 MHz im UHF-Band 470694 MHz reklamiert die BDBOS für die “wirtschaftliche Realisierung” des künftigen Netzes. Diese Infrastrukturen sind aus Sicht der BDBOS die Grundlage “der Netze von morgen”. Sie sollen

initiale Innovationspartnerschaften mit den großen Telekommunikationsanbietern hat schon im Sommer 2022 begonnen. Derzeit befindet man sich gegenüber der Planung allerdings bereits rund ein halbes Jahr im Rückstand.

Eindeutige Schützenhilfe erhalten die BOS-Pläne und -Forderungen vom Branchenverband PMeV. “Öffentliche Netze haben sich bei der einsatzkritischen Kommunikation nicht bewährt”, erklärt der PMeV-Vorstandsvorsitzende Bernhard Klinger. Der dringend benötigte einsatzkritische BOS-Breitbandfunk könne allein aufgrund dedizierter Infrastrukturen realisiert werden.

Gegenüber TETRA würden die Ressourcen-Anforderungen im Breitband eher noch zunehmen.

Klinger konstatiert, dass nur ein lizensiertes Frequenzband die alleinige Kontrolle der Netzinfrastruktur durch den BOS-Netzbetreiber garantiere. Außerdem zeige die Erfahrung: “Dedizierte Netze sind zukunftssicher.”

Weilandt: Wir haben die Gründung und die Arbeit von drei Instituten finanziert, die sich mit der Extremismusforschung, Extremismusprävention und der Demokratiestärkung wissenschaftlich beschäftigen. Diese befinden sich an der Universität Leipzig, der Technischen Universität Dresden sowie an der Technischen Universität Chemnitz. Außerdem wurde das Fortund Weiterbildungsangebot für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Richterinnen und Richter zu diesen Themen intensiviert. Allerdings braucht es aus unserer Sicht sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene Veränderungen im Disziplinar- und Richterrecht, um noch effektiver gegen Extremistinnen und Extremisten im Öffentlichen Dienst vorzugehen.

Behörden Spiegel: Worum geht es Ihnen konkret?

Weilandt: Bei unserem Antrag bei der Konferenz der Justizministerinnen und -minister liegt der Schwerpunkt auf den erforderlichen Anpassungen und der regulatorischen Weiterentwicklung im Disziplinar- und Richterrecht. Im Disziplinarrecht wollen wir die Möglichkeiten des Ausspruchs von Disziplinarmaßnahmen sowie die Verwertung früherer disziplinarischer Verfehlungen ausweiten. Einzelne Äußerungen z. B. ergeben meist

Behörden Spiegel: Was ist hier erforderlich?

Weilandt: Wir müssen uns damit beschäftigen, wo solche Einstellungen herkommen und wie wir ihnen begegnen können. Die Erforschung der Ursachen extremistischer Einstellung auch im Öffentlichen Dienst ist dabei wichtig. Deshalb unterstützen wir auch die bereits angesprochenen Institute. Wir müssen auf dieser Grundlage die staatlichen Maßnahmen zur Extremismusprävention fortlaufend anpassen und nachbessern. Hier braucht es einen ganzheitlichen Ansatz im Öffentlichen Dienst, der bei allen Prozessen und Sachverhalten mitgedacht werden muss.

Behörden Spiegel: Wie wird bei einem Verdacht auf extremistische Einstellung vorgegangen?

Weilandt: Nein, eine Regelabfrage gibt es bei uns nicht. Eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen erfolgt derzeit nur bei entsprechenden Anhaltspunkten. In Zukunft könnte es aber eine Regelabfrage für Polizistinnen und Polizisten sowie für Justizvollzugsbedienstete vor der Einstellung geben, um der besonderen Bedeutung dieses Bereichs des Öffentlichen Dienstes gerecht zu werden. Das ist derzeit in der Diskussion, da durch diese Beamtinnen und Beamten unter Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols unmittelbarer Zwang angewendet werden darf. Aus meiner Sicht besteht hier deswegen ein besonderer Schutzbedarf.

Behörden Spiegel: Wie wird denn derzeit die Verfassungstreue geprüft, wenn keine Abfrage beim Verfassungsschutz erfolgt?

Weilandt: Die Verfassungstreue hat einen hohen Stellenwert beim Einstellungsverfahren und muss somit Thema bei jedem Vorstellungsgespräch sein. Hier erarbeitet das SMJusDEG zurzeit eine Handreichung für seinen gesamten Geschäftsbereich, damit die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern in allen Einstellungsgesprächen nach einheitlichen Maßstäben thematisiert werden kann. Auch das ist eine Sensibilisierungsmaßnahme.

Diese Forderungen sind Wasser auf den Mühlen der verantwortlichen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), die derzeit mit Bund und Ländern am Aufbau der künftigen BOS-Breitbanddienste arbeitet. Thomas Scholle BDBOS-Abteilungsleiter “Strategie und Steuerung”, fordert ein BOS-eigenes Breitbandnetz, das den einsatzkritischen Krite-

den BOS integrierte Einsatzunterstützungssysteme bieten, die einerseits den Austausch von Einsatzinformationen in Echtzeit und gleichzeitig die automatische Dokumentation des Einsatzverlaufs erlauben. Der performante Zugriff auf zentrale Datenbanken und die Überwachung von Sensordaten in einsatzkritischer Qualität gehören selbstverständlich dazu. Auch das Thema Messenger steht ganz oben an. Perspektivisch wird sich die BDBOS verstärkt mit Kryptografie, Künstlicher Intelligenz (KI), Moderner IT-Architektur und mit der zunehmenden Bedeutung des Internets per Satellit befassen, um die Einsatzkräfte mit hochmoderner Technologie zu versorgen. Die künftige Konnektivität werde effizient, intuitiv, überall bedienbar sein, so Scholle. Das komplexe Vergabeverfahren für

Dass die BOS-Forderungen zwar erhoben, aber damit noch lange nicht erfüllt sind, macht Lutz Heuschkel von der Bundesnetzagentur (BNetzA) deutlich, der auf die von der Agentur beauftragte “Goldmedia-Studie” zur Nutzung der UHF-Bänder verweist.

Aber nicht ohne eigene Frequenzen (BS/bah) Nachdem 2020 die hart umkämpften Frequenzen im 450-MHz-Bereich an die Energieversorger vergeben wurden, zeigten sich Vertreter der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) nun einig, dass für den dringend anstehenden Aufbau der Breitband-Infrastruktur für die deutschen BOS dedizierte Frequenzen erforderlich sind. So stellt der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) dem derzeitigen BOS-Digitalfunk grundsätzlich zwar ein gutes Zeugnis aus, weist aber auch auf Verbesserungsbedarf hin. Der Katastrophenschutz sei eine zentrale Aufgabe des Staates, die man jahrzehntelang vernachlässigt habe. Jetzt müssten Bund und Länder ausreichend Ressourcen für die Weiterentwicklung des BOS-Funks zur Verfügung stellen. Die Botschaft ist deutlich: “Wir brauchen ein BOS-Breitbandnetz auf Grundlage der derzeitigen gehärteten Infrastruktur.” Der Appell des Innenministers lautet: “Wir brauchen BOS-Frequenzen. Frequenzen retten Leben!”

Heuschkel erklärt, dass die derzeitigen Frequenzinhaber aus Rundfunk- und Veranstaltungstechnik sowie Betriebs- und Bündelfunk mangels Alternativen auch nach der Frequenzneuvergabe 2030 mit Bandbreite in diesem Bereich rechnen könnten. Ob und inwieweit die BOS-Ansprüche hier verwirklicht würden, müsse im Rahmen der nationalen und internationalen Verhandlungen zu den Weltradiokonferenzen (WRC) erst noch geklärt werden.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 35
Innere Sicherheit
massives Problem für den Öffentlichen Vollzugs- vorgegangen werden kann und was sein Ministerium bereits
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“Wir dürfen uns gegenüber Verfassungsfeinden im Öffentlichen Dienst durch zu enge gesetzliche Fristen nicht blind machen.”
Mathias Weilandt ist
seit Dezember
2019
Staatssekretär
und Amtschef im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Foto: BS/SMJusDEG, Daniel Meißner Fordert ein BOS-eigenes Breitbandnetz: Thomas Scholle, Abteilungsleiter bei der BDBOS. Foto: BS/Dr. Held

B

ehörden Spiegel: Was haben Ihnen Ihre Gewerkschaftsmitglieder und Feuerwehrkameraden von der Silvesternacht geschildert?

Siegfried Maier: Unsere Gewerkschaftsmitglieder und Feuerwehrkameradinnen und -kameraden berichten uns seit der Silvesternacht von den Angriffen auf die Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, aber auch von Angriffen auf die Kolleginnen und Kollegen der Polizei.

Im Wesentlichen wird uns das berichtet, was momentan in den Medien schon zu lesen und zu hören war.

Bei uns landen aber auch die Gedanken und Ängste, die nach den Angriffen bei den Einsatzkräften hängen bleiben,Unverständnis, Wut, Angst und der Wunsch nach Bestrafung solcher Gewalttaten: “Wir kommen als Helfer und gehen als Opfer! Ist das unsere Zukunft als Rettungskräfte? Wieso wird dies toleriert und evtl. Strafen sind nicht wahrnehmbar?

Die Angriffe und Gewalttaten gegen Helfer haben jetzt eine neue Qualität, die Spirale hat sich sehr deutlich weitergedreht. Absichtliche Hinterhalte gegen Feuerwehr und Rettungsdienst, waren in dieser Nacht gefühlt vorbereitet. Verletzungen, Traumata und vielleicht sogar das Töten von Einsatzkräften waren geplant? Was ist die nächste Stufe? Werden bei den nächsten Feierlichkeiten vielleicht sogar Feuer-, Rettungswachen und Notaufnahmen gestürmt, um hier zu vollenden, was auf der Straße nicht vollbracht wurde?

Wer hilft uns jetzt?“

Solche Fragen und Gedanken werden von den Kolleginnen und Kollegen nun gestellt und zeigen,

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat allerdings in seiner Rechtsprechung hervorgehoben, dass – ungeachtet des Primats der Politik – die Ausgestaltung der Aufstellung der Streitkräfte zur Verteidigung sich an deren Funktionstüchtigkeit in Bezug auf ihren Verfassungsauftrag zu orientieren hat. Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr haben demnach Verfassungsrang. Das heißt, die Bundeswehr muss in jeder Hinsicht so ausgestaltet und ausgestattet sein, dass sie unter den jeweiligen objektiven, tatsächlichen sicherheitspolitischen Bedingungen und ggf. antizipierten zukünftigen Entwicklungen ihrem Auftrag jederzeit nachkommen kann. Mit dem verfassungsrechtlich abgesicherten 100-Milliarden-Programm und der Anhebung des Verteidigungsetats scheint man den Anforderungen der militärischen Verteidigung nun – zumindest hi nsichtlich ihrer finanziellen Ausstattung – nachzukommen.

Zivile Verteidigung darf nicht Holzbein sein

In analoger Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG muss das Postulat der Funktionstüchtigkeit auch für die Zivile Verteidigung gelten. Beide Säulen der Verteidigung, die militärische und die Zivile Verteidigung, stehen in Abhängigkeiten zueinander, entfalten gegenseitige Wechselwirkungsbeziehungen und bedingen sich gegenseitig hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit. Dementsprechend bilden sie die Gesamtverteidigung gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG unter Einbeziehung der Wirtschaft und der Mitwirkung der gesamten Bevölkerung. Gesamtverteidigung ist somit ebenso Verf assungsauf trag wie NATO-Bündnisverpflichtung. Unter den Bedingungen hybrider Bedrohungen, deren Wesen es ist, dass vornehmlich mit zivilen Effektoren schädigend

“Wir kommen als Helfer und gehen als Opfer!”

(BS)

DFeuG-Vorsitzender zu den Silvester-Angriffen

zielführend ist. Die Fragen stellte Bennet Biskup-Klawon.

“Es muss für Einsatzkräfte wie auch vor allem für pozentielle zukünftige Täter erkennbar sein, dass solche Taten eine besondere Relevanz für unsere Gesellschaft und den Staat haben.”

diese Nacht hat Wunden undTraumata hinterlassen.

Behörden Spiegel: Sind Angriffe auf Großstädte und Ballungszentren beschränkt?

Maier: Angriffe gegen Einsatzkräfte sind nicht auf Großstädte und Ballungszentren beschränkt. Es gibt immer wieder auch Berichte, dass auch auf dem Land Angriffe gegen Einsatzkräfte erfolgen. Allerdings sind diese Angriffe dort (noch) nicht so häufig. In Großstädten und Ballungszentren sind diese Taten aber

sehr viel zah lreich er. Auch in den einzelnen Städten gibt es Unterschiede in den Bezirken und Stadtteilen.

Behörden Spiegel: Wie können solche Angriffe verhindert werden?

Maier: Ob Angriffe generell verhindert werden können, wage ich zu bezweifeln. Es muss aber verhindert werden, dass Täter straffrei davonkommen. Die Einsatzkräfte müssen erfahren, dass sie nicht alleine gelassen werden und sie müssen sehen, dass Angriffe verfolgt, aufgeklärt und bestraft werden. Es

muss für Einsatzkräfte wie auch vor allem für potenzielle zukünftige Täter erkennbar sein, dass solche Taten eine besondere Relevanz für unsere Gesellschaft und den Staat haben. Urteile müssen häufiger sichtbar gemacht werden! Sie müssen schnell erfolgen. Hier kann auf die Sondereinsatzlagen mit z. B. mobilen Justizzentren, Sonderstaatsanwaltschaften sowie Richterinnen und Richter z. B. beim G7 Gipfel in Elmau hingewiesen werden. Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft weist bereits seit 2016 auf Gewalt gegen Einsatzkräfte hin und sensibilisiert. Seit 2018 gibt es

Am scharfen Ende

Die Pflicht zum Kompetenzerwerb für Entscheider

dazu eine Zehn-Punkte-Forderung. Wir brauchen aber auch spezielle Therapie- und Versorgungslösungen für Kolleginnen und Kollegen, die durch Angriffe verletzt wurden. Hier ist auch wichtig, dass nach einem Trauma, körperlich wie psychisch, schnelle Hilfe erfolgt. Die Besonderheit unserer Helfer muss auch besonders gezeigt werden.

Behörden Spiegel: Was sind weitere Stellschrauben?

Maier: Eine Verbesserung der Ausrüstung ist ein weiterer Pfeiler, der helfen kann, aktiv wie passiv den Schutz in besonderen Einsatzlagen zu verbessern. Bodycams wie auch Dashcams können helfen, Täterinnen und Täter zu identifizieren. Dies könnte vor allem einen gerichtsfesten Vorteil schaffen, ohne Einsatzkräfte abstellen zu müssen, die das Einsatzszenario beobachten, um hinterher eine Identifizierung der Täterinnen und Täter zu ermöglichen. Die Be r ichte über die Erfahrungen bei der Deutschen Bahn und der Polizei lassen auch hoffen, dass die zukünftige Ausrüstung mit solchen Dokumentationsgeräten Einsatzlagen deeskalieren kann. Böllerverbote und Feuerwerkverkaufsverbote sind, aus meiner Sicht, wichtig

zu diskutieren. Mit dieser Diskussion müssen die Fragen nach Erforderlichkeit, Eignung und vor allem der Verhältnismäßigkeit einhergehen. Wenn es nicht gelingt, geeignete Maßnahmen “einzuführen”, die Einsatzkräfte schützen und erkennen lassen, dass diese besonders schützenswert sind, dann ist eine generelle oder örtlich begrenzte Reglementierung von privatem Böllern und Feuerwerk aus meiner Sicht die Ultima Ratio. Hi er muss aber auch ein Ersatz – öffentliche Feiern mit Feuerwerk – angeboten werden und eine Möglichkeit der sofortigen Sanktionierung (mobile Justizzentren) sichergestellt sein. Sonst läuft eine solche Maßnahme ins Leere. Ich hoffe aber, dass andere Möglichkeiten gefunden und umgesetzt werden.

Behörden Spiegel: Wo ist die Politik gefordert?

“Böllerverbote und Feuerwerkverkaufsverbote sind, aus meiner Sicht, wichtig zu diskutieren.”

Maier: Die Politik ist jetzt schnell gefordert. Sie muss es schaffen, verloren gegangenes Vertrauen der Einsatzkräfte wieder herzustellen. Sie muss tragbare Lösungen entwickeln und umsetzen. Nicht erst in fünf Jahren – wir brauchen diese jetzt! Viele Chancen hat die Politik nicht, um das System der Gefahrenabwehr in der jetzigen Form halten zu können. Vielleicht ist das nächste Silvester die letzte Chance! Natürlich sind die Analyse und das Benennen der Realitäten wichtig und müssen erfolgen, aber für die Einsatzkräfte sind die Ergebnisse, die man auf den Straßen merkt, das Maß, an dem die Politik gemessen wird.

(BS/Dr. Dr. Dirk Freudenberg) Die Gewährung von Sicherheit gehört zu den klassischen Staatszwecken. Das Grundgesetz hat die Bundesrepublik Deutschland als umfassend wehrhafte Demokratie nach innen und außen verfasst. Militärische sowie Zivile Verteidigung sind Verfassungsauftrag. Nicht erst die Aufkündigung der europäischen Sicherheitsordnung durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg in der Ukraine am 24. Februar 2022, sondern bereits die zunächst verdeckte russische Intervention in der Ostukraine mit der anschließenden widerrechtlichen Annexion der Krim haben das Thema Landes- und Bündnisverteidigung wieder auf die politische Tagesordnung gehoben und dementsprechend wurden konzeptionelle Anpassungen der nationalen Sicherheitsvorsorge postuliert und eingeleitet.

auf gegnerische zivile Kritische Infrastrukturen eingewirkt wird, sodass gerade unterhalb der Schwelle bewaffneter kriegerischer Auseinandersetzungen das Zentrum der Kraftentfaltung im zivil en Bereich liegt, darf die Zivile Verteidigung nicht länger der “Torso” bzw. das “Holzbein der Verteidigung” sein. Mithin kann es keine Sicherheitspolitik nach Kassenlage geben!

Die Bedeutung und Interdependenzen Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sowie deren Bedeutung für eine hochmoderne Wirtschafts- und Industriena-

gungen ab. Durch die jüngsten Cyber-Angriffe auf Regierungsinfrastrukturen, aber auch physische Anschläge beispielsweise auf Anlagen der Deutschen Bahn und deren vielschichtigen Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur als eine der Lebensadern des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, wurde dieses noch einmal signifikant offenbar.

Entscheidungsträger gefordert

Laufbahnlehrgängen und ggf. auch Studiengängen innerhalb oder außerhalb ihrer jeweiligen Organisationsbereiche unterziehen müssen, ist vergleichbares für die politisch und administratorisch Verantwortlichen im zivilen Bevölkerungsschutz nicht verpflichtend manifestiert.

tion, die den Anspruch erhebt, “Exportweltmeister” zu sein, sowie den Wirtschaftsstandort Deutschland schlechthin, werden insbesondere seit dem 11. September 2001 immer wieder durch verschiedene Akteure der deutschen Sicherheitsarchitektur hervorgehoben. Freiheit, Wohlstand und wirtschaftliche Prosperität der Bundesrepublik Deutschland hängen unmittelbar von der sicherheitspolitischen Lage und den entsprechenden geopolitischen Rahmenbedin -

Neben den finanziellen Defiziten, die es zu beheben gilt, ist ein wesentlicher Faktor, der zum Schu tz der Bevölkerung bzw. zur Verteidigungsfähigkeit des Staates im Rahmen des K atastrop henschutzes bzw. der Zivilen Vereidigung beiträgt, die Befähigung der Entscheidungsträger und Führungskräfte im Bevölkerungsschutz. Die offenkundige Überforderung der (politischen) Entscheidungsverantwortlichen im Bevölkerungsschutz, insbesondere während der Hochwasserkatastroph e 2021 an der Ahr, haben an dieser Stelle ein gravierendes Manko offengelegt. Während die operativ-taktischen Führungskräfte der nichtpolizeilichen, der polizeilichen sowie der militärischen Gefahrenabwehr sich zwingend qualifizierenden

Dieser Tatbestand gewinnt insofern an Bedeutung, als dass im Spannungs- und Verteidigungsfall der Katastrophenschutz der Länder im Rahmen der Zivilen Verteidigung zum Zivilschutz wird, mit der Folge, dass das eingesetzte Personal die hiermit verbundenen typischen Gefahren zu tragen hat. Die Schranke aus den meisten Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder, dass keine Verpflichtung zur Gefahrtragung von Leib und Leben besteht, wird demzufolge überlagert.

Gleichfalls endet hier auch das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Mitwirkung im Katastrophenschutz und auch eine Berufung auf Art. 4 Abs. 3 GG ist unzulässig, da dieser nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG nur eine Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe zulässt. Insofern stellt sich an dieser Stelle die Forderung, dass das für die Gesamtverteidigung vorgesehene Personal bereits im Frieden für das Krisenmanagement aus-, fort-, und weitergebildet werden muss.

Das gilt nicht nur – wie oben ausgeführt – für die operativ-taktischen Einsatzkräfte, sondern insbesondere für die Entscheider und Führungskräfte auf den

(zivilen) administratorisch-politischen bzw. Verwaltungsebenen. Für die Ebene der Bundesregierung lassen sich die Befugnis sowie als Kehrseite dessen die Pflicht zur Entscheidung aus Art. 62 ff. GG ableiten. Einer Verpflichtung zum Kompetenzerwerb für die politischen Mandatsträger steht aber als Schranke das Demokratieprinzip gem. Art. 20 GG i.V.m. dem Prinzip der Freiheit des Mandats gem. Art. 38 Abs. 1 GG entgegen; im Umkehrschluss bedeutet dieses aber, dass beamtete Staatssekretäre und Führungskräfte im nachgeordneten administrativen Bereich, welche nicht diesen verfassungsmäßigen Schranken unterliegen, entsprechende Qualifikationen aufweisen können müssen, um die politischen Mandatsträger fachgerecht zu beraten und Krisenmanagemententscheidungen sachgerecht vorbereiten zu können.

Pflicht für Landräte

Für die Ebene der Länder gelten die vorstehenden Aussagen entsprechend. Allerdings ist für die gewählten Hauptverwaltungsbeamten (HVB) auf der kommunalen Ebene, also Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte, diese Mandatsfreiheit wegen des Fehlens einer Rechtgrundlage analog Art. 38 GG nicht gegeben. Vielmehr ergibt sich für die meisten Länder eine konkrete Rechtspflicht des Landrates oder des Oberbürgermeisters einer kreisfreien Stadt (z. B. Paragraf 35 Abs. 2 BHKG NRW) zur Füh-

rung im Krisenmanagement, welche unter Umständen auch eine strafrechtlich relevante Garantenstellung im Sinne des Paragrafen 13 StGB begründen könnte. Schlusslogisch leitet sich aus dem Vorstehenden eine Pflicht zum Kompetenzerwerb in der Zivilen Verteidigung ab, welche einfachgesetzlich in Paragraf 11 Abs. 1 i.V.m. Paragraf 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a ZSKG verankert ist und die der Bund auch im Rahmen seiner oben dargestellten Zuständigkeit für die Gesamtverteidigung auch durchsetzen könnte, wenn er es denn wollte. Das dies so ist, ergibt sich aus dem Wortlaut des Paragrafen 11 Abs. 1 Satz 2 ZSKG, wo es heißt, dass das BMI Art und Umfang der ergänzenden Ausbildung “im Benehmen” und nicht etwa “im Einvernehmen” mit den Ländern festlegt, was im Ergebnis bedeutet, dass die Länder zu diesbezüglichen Entscheidungen lediglich die Gelegenheit zur Stellungnahme haben, ohne dass diese ihrerseits (rechtliche) Bindung entfaltet. Vor dem oben ausgeführten sicherheitspolitischen Hintergrund ergibt sich darüber hinaus auch eine Pflicht der jeweiligen Dienstherren aus dem gegenseitigen Treueverhältnis und den daraus ausfließenden Fürsorgegründen den Mitarbeitern gegenüber, sie angemessen auf die von ihnen zu übernehmenden Aufgaben vorzubereiten.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 36 Katastrophenschutz
Die Bilder der Ausschreitungen und Angriffe auf Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei in der Silvesternacht wirken auch Tage nach den Ereignissen nach. Im Interview erklärt Siegfried Maier, Bundesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG), was die Angriffe mit den Feuerwehrkräften machen und ob ein Feuerwerksverbot Dr. Dr. Dirk Freudenberg ist Dozent an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ). Foto: BS/privat Siegfried Maier ist Bundesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) und Feuerwehrmann bei der Berufsfeuerwehr München. Foto: BS/privat Angebote zur Vorbildung und zum Kompetenzerwerb an der BABZ finden sich unter diesem QR-Code:

Schnell griffen die Mechanismen zur Schadensabwehr, zumindest im Informationsraum. Während die Bundesministerin der Verteidigung in den ersten Stunden nach Bekanntwerden der Ausfälle noch eskalierte – und von der Industrie eine Behebung der Schäden innerhalb weniger Wochen forderte, ansonsten würde der Kauf weiterer Schützenpanzer auf Eis gelegt – ist auch dank der Weihnachtspause scheinbar wieder Ruhe eingekehrt. “Die im Laufe der VJTF-Ausbildung am Schießübungszentrum im Dezember 2022 ausgefallenen 18 Schützenpanzer Puma wurden zu Instandsetzungseinrichtungen an die Standorte Pfreimd, Regen sowie Unterlüß verlegt”, meldete das BMVg Anfang Januar. “Insgesamt ergibt sich ein differenziertes Bild überwiegend kleinerer und mittlerer, aber auch einzelner schwerwiegenderer Schäden. Die Industrie hat die Mängel an allen Schützenpanzern bis auf einen abstellen können. Es sind nun w eitere Untersuchungen notwendig, sie betreffen Hochwertteile sowie einen Brandschaden.”

Zu den Schäden hatten Ende Dezember bereits die beiden Puma-Hersteller Krauss-MaffeiWegmann (KMW) und Rheinmetall in einer gemeinsamen Erklärung verlautbart: “Die Analyse der Ursachen der offenbar sehr distinktiven Schadensfälle und Schadenausmaße wurde unmittelbar nach Bekanntwerden auch auf der industriellen Seite sofort angestoßen. Von Anfang an agiert die Industrie in diesem Prozess der Analyse engstens mit dem BMVg und der Bundeswehr.”

Kurz vor dem Jahreswechsel meldete sich dann auch noch der Inspekteur Heer, Generalleutnant Alfons Mais, zu Wort: “Meine Beratung des BMVg in Richtung der weiteren Nutzung des Schützenpanzers beruht auf den Erfahrungen mit dem VJTF-Puma, der dem Heer seit Anfang 2020 zur Verfügung steht. Er wurde seitdem in mehreren Übungsdurchgängen und sogenannten Feldtests mit der Truppe auf seine taktische Einsetzbarkeit im System "Panzergrenadiere – Schützenpanzer Puma" und "Panzergrenadiere mit System Infanterist der Zukunft" geprüft. Dabei hat es überwiegend Höhen, wie beim vorletzten Durchgang im Schießübungszentrum im September 2022, und wenige Tiefen, wie jetzt im Dezember, gegeben.” Der Inspekteur Heer führt weiter aus: “Insgesamt ist festzustellen, dass es in sehr enger, kooperativer und zielorientierter Zusammenarbeit zwischen Truppe, BAAINBw und Industrie gelungen ist, den Puma für den Einsatz bei der VJTF 2023 vorzubereiten. Insbesondere die Auswertung der Rückschläge hat uns in diesem Prozess zum Erfolg geführt. So fließen die technischlogistischen Erkenntnisse aus dieser Prüfungsphase des VJTFPuma bereits in die begonnene, konsolidierte Nachrüstung eines weiteren Teils der Gesamtflotte mit ein. Die zu erwartende erhöhte Stabilität des Pumas durch diese industriellen Leistungen, verbunden mit fortschreitender Erfahrung der Truppe aus intensivierter Ausbildungs- und Übungstätigkeit, rechtfertigen unseren Optimismus für die Zukunft des Systems Panzergrenadiere im Heer.”

Die letzte Einschätzung wird auch vom BMVg geteilt: “Grundsätzlich ist der Puma ein leistungsfähiger Schützenpanzer und verfügt über die Fähigkeit, der Truppe im Gefecht Wirkungsüberlegenheit zu verschaffen. Für ein kriegstaugliches System muss der Puma allerdings robust und zuverlässig sein. Derzeit kann das System nur in einem eng verzahnten System aus Truppe, Heeresinstandsetzungslogistik, Projektleitung und Industrie betrieben werden. Um das weitere Vorgehen zur Verbes-

Der Marder geht, der Puma steht

Das Scheitern des Schützenpanzers für den Einsatz

serung in der Nutzung festzulegen, wird das BMVg zeitnah zu einem Spitzengespräch unter Beteiligung der Industrie, der Truppe und der Beschaffungsorganisation einladen.” Ist also alles wieder gut an der “Puma-Front”? War die Aufregung, die Generalmajor Ruprecht von Butler mit seiner Mail auslöste, übertrieben?

Panik wegen Bagatellen?

Der Spiegel hatte aus der Mail Generalmajor von Butlers zitiert: “Vor allem die Elektronik der Hightech-Panzer ist offenbar besonders anfällig, in einem Panzer gab es sogar einen schweren Kabelbrand im Fahrerraum”. Die Art der Mängel sei der Truppe bereits bekannt gewesen, heißt es in der Mail, sie seien“allerdings noch nie in dieser Häufigkeit” aufgetreten. Damit sei nicht zu rechnen gewesen, denn die Systeme seien nur auf Schießbahnen in der norddeutschen Tiefebene bewegt und dort “nicht übermäßig beansprucht‘ worden.”

Wenn die Schäden allerdings zum Großteil reine Bagatellen waren und zudem im Grunde bereits bis auf einen einzigen Fall so gut wie behoben sind, dann müssten die Puma VJTF allerdings auch bei der diesjährigen NATO-Eingreiftruppe zum Einsatz kommen. Dem ist allerdings nicht so. Das BMVg sagte Anfang Januar deutlich: “Den Beitrag für die NATO-Speerspitze VJTF Land wird Deutschland mit Schützenpanzern vom Typ Marder gewährleisten. Teil des dazu gehörenden deutschen Gefechtsverbandes sind zwei Panzergrenadierkompanien mit insgesamt 28 Schützenpanzern.”

Die “Bagatellen” mögen also zwar nur kleinere Reparaturen erfordern, aber auch kleinere Fehler lassen Panzer ausfallen und ausgefallene Panzer gewinnen keine Kriege. Zudem müssen fünf der 18 Pumas zurück zu Rheinmetall, um vollständig instand gesetzt zu werden.

Zur Entlastung der Industrie wird zudem aufgeführt, einige der eingesetzten Panzer hätten sich in Wartungsintervallen befunden und deshalb eigentlich nicht zur Übung antreten sollen.

Nun ist ein Wartungsintervall bei einem Panzer allerdings mit einer Inspektion beim Auto zu vergleichen. Nur weil die Inspektion eines Pkw eigentlich schon fällig wäre, lässt niemand sein Auto stehen oder entschuldigt Ausfälle damit. Selbst der TÜV darf einen bestimmten Zeitraum überzogen werden, ohne dass der Versicherungsschutz darunter leidet. Zumindest beim Auto. Ein Kriegsgerät müsste eigentlich zuverlässiger sein. Schließlich soll

Letzteres auch dann noch funktionieren, wenn es beschossen oder angesprengt wird.

Durchhalten im Krieg

Hinzu kommt, dass sich eigentlich 40 Pumas im Stand VJTF einsatzbereit in der Bundeswehr befinden müssten. Die 18 zur Übung zusammengezogenen Panzer stellten demnach bereits das dar, was überhaupt noch vorhanden ist. Es sollte normale Schützenpanzer zudem nicht überfordern, wenn sie einige Wochen vor einem Einsatz in einer laut von Butler nicht besonders anspruchsvollen Übung durch den norddeutschen Winter fahren. Immerhin ist es Kriegsgerät und die Soldaten und Soldatinnen der Ukraine inklusive ihrer Schützenpanzer kämpfen beispielsweise bereits seit fast einem Jahr – ohne nennenswerte Pausen.

Vonseiten der Industrie wurde zudem beklagt, dass die Stückzahl zu gering und die bestellten Ersatzteile zu wenig seien. Tatsächlich besaß die Bundeswehr vom Schützenpanzer Marder seinerzeit rund 2.000 Stück mit entsprechend großem Ersatzteilvorrat.

Vom Puma wurden bisher 350 bestellt, inklusive unterschiedlicher Versionen. Je kleiner die Fahrzeugbasis, umso dramatischer jeder einzelne Ausfall.

In der Behörden Spiegel-Ausgabe vom März 2021 – also vor fast zwei Jahren – sagte Björn Bernhard, Geschäftsführer der Puma-Projektgesellschaft PSM, dem Joint Venture aus KMW und Rheinmetall: “Es gibt einen abgestimmten Zeitplan mit der Bundeswehr. Die 40 VJTF-Panzer werden aktuell geliefert. Diesen Monat beginnt die Ausbildung und Einweisung der Soldaten in die Panzer. Im April startet dann die größere Ausbildung und Qualifikation mit dem Ziel, die Ausbildung bis zum 31. Dezember 2021 abzuschließen.”

Und Bernhard antwortete auf die Frage des Behörden Spiegel, ob der Puma zur VJTF 2023 mit einem ausreichenden Klarstand einsatzbereit sein werde: “Er wird fertig sein. Er wird einen guten Klarstand haben, einen deutlich höheren, als ihn die Basisflotte hat. Das beruht schlicht auf der Tatsache, dass mit dem Puma VJTF schon entsprechende Ersatzteile und Werkzeugpakete mitbestellt wurden, was bei der Basisflotte nicht der Fall war. Er wird natürlich die Aufgaben eines modernen Schützenpanzers erfüllen können, und zwar besser, als es irgendein Schützenpanzer von heute kann.” Nun geht der Schützenpanzer Marder in die VJTF (L) 2023. Dies allerdings nicht plötzlich und überraschend, sondern planmäßig. Die Bundeswehr war

vorbereitet, ein Marder-Bataillon durchgehend mit eingeplant, es nahm an allen Ausbildungen und Zertifizierungen teil. Diese Marder werden nun abgerufen. Schuldzuweisung Richtung Technik und Forderungen Mittlerweile folgte fast unvermeidlicherweise der nächste Schritt im Informationsverdrängungsprozess: Die Schuldzuweisung Richtung moderne Technik bzw militärische Forderungen. Abgesehen vom unbemannten Turm entsprachen allerdings die Forderungen des Deutschen Heeres jenen, die alle anderen moderne Nationen an ihre Schützenpanzer stellen. Weiterhin wird als “Entschuldigung” oftmals aufgeführt, dass die Pumas – als Folge der damaligen Ausrichtung auf den Einsatz – im A400M transportierbar sein sollten. Dies sorgte für Beschränkungen bei der Größe und dem Gewicht. Eine richtige Feststellung: Aufgrund dieser Einschränkungen müssen beispielsweise Schutzelemente im Falle des Lufttransports separat verbracht und vor Ort wieder befestigt werden. Andererseits hatte die Industrie bei der Unterzeichnung des Entwicklungsvertrags im Frühjahr 2003 alle diese Herausforderungen angenommen. Die Lieferung der ersten Vorserienf ahrzeuge fand 2006 statt. Fast 17 Jahre liegen also zwischen diesem ersten Meilenstein und dem Totalausfall im Dezember, Zeit genug für Anpassungen.

Schützenpanzer-Projekte anderer Nationen Doch wie steht es um die Entwicklungen in anderen Nationen? Großbritannien hat mit seinem neuen Schützenpanzer Ajax sogar noch größere Probleme als die Bundeswehr mit ihren Pumas. Fast 600 Panzer wollte Großbritannien beschaffen, 2021 wurden zwischenzeitlich sowohl die Tests der Fahrzeuge als auch deren erste Nutzung gestoppt. Die im Ajax eingesetzten Soldaten hatten in signifikanter Zahl Hörschäden entwickelt. Die Schäden reichten trotz Hörschutz von leichtem Pfeifen bis hin zum hoffentlich nicht dauerhaftem Tinnitus. Zudem soll der Panzer dermaßen vibrieren, dass an die Abgabe eines Schusses während der Fahrt noch nicht einmal zu denken sei. Lösungen wurden bisher noch nicht gefunden, sodass das Projekt aktuell ruht.

Der Blick Richtung Polen offenbart wiederum ein Großprogramm, das für ein Mehrflottenkonzept mehrere Tausend neue Schützenpanzer für die verschie-

denen Rollen beschafft. Dies reicht von leichteren Schützenpanzern, die wahrscheinlich unter dem Namen Borsuk durch ein polnisches Rüstungskonsortium hergestellt werden – in einer früheren Phase hatte Polen hierfür auch den deutschen Lynx, den österreichischspanischen Ascod und den schwedischen CV90 untersucht. Als neue schwere Schützenpanzer testet das polnische Heer aktuell den koreanischen Redback.

Das Optionally-Manned Fighting Vehicle der USA

Die U.S. Army will mit dem “Optionally-Manned Fighting Vehicle"(OMFV)-Programm ihre rund 6.000 Schützenpanzer M2 Bradley ersetzten. Aber auch dieser Modernisierungsprozess läuft nicht unbedingt reibungslos. So berichtete der “Congressional Research Service” im Dezember 2021 an den US-Kongress: “Die Army hat zweimal versucht, den SPz M2 Bradley zu ersetzen – zunächst im Rahmen des “Future Combat System” (FCS) Programms, das 2009 vom Verteidigungsminister eingestellt wurde, und danach mit dem “Ground Combat Vehicle” (GCV) Programm, das 2014 vom Verteidigungsminister eingestellt wurde.”

Aktuell befinden sich noch fünf Industrieteams in der Auswahl, diese werden geleitet von BAE Systems, General Dynamics Land Systems, Oshkosh Defense, Point Blank Enterprises und Rheinmetall. Der nächste Abschnitt mit der Erstellung eines detaillierten Designs, für das bis zu drei Aufträge vergeben werden, ist für 2023 und 2024 vorgesehen. Die Prototypenphase soll 2025 beginnen und die Auswahlentscheidung bis 2027 erfolgen. Diesem Zeitplan folgend, könnte die Serienproduktion dann 2030 beginnen.

Das O MFV-Programm hat ein potenzielles Volumen von 45 Milliarden US-Dollar, an deutschen Unternehmen ist Rheinmetall mit dem Lynx im Rennen.

Der europäische Schützenpanzer

Vor der ursprünglichen PumaEntscheidung befand sich neben einer deutschen Eigenentwicklung noch der schwedische CV90 sehr lange in der Betrachtung. Aktuell wird dieser Schützenpanzer durch Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und die Schweiz genutzt. Im vergangenen Sommer entschieden sich zudem die Slowakei und Tschechien zur Beschaffung. Der mehrfach modernisierte CV90 ist mittlerweile ein europäischer Panzer. Aber auch in den USA ist er mit dem BAE-Systems-

Industrieteam im OMFV in der aktuellen Auswahl.

Die CV90 befinden sich in einem kontinuierlichen Modernisierungsprozess. So fand beispielsweise im Oktober 2022 der Roll-out der ersten modernisierten Schützenpanzer für die niederländischen Streitkräfte statt.

Die niederländischen CV9035Fahrzeuge enthalten mehrere verbesserte Fähigkeiten: ein aktives Schutzsystem (APS), eine Panzerabwehrlenkwaffe (ATGM), ein neues elektrooptisches Zielsystem (EOPS), ein digitales Backbone der vierten Generation sowie der von BAE Systems Hägglunds neu konstruierten CV90-Turm.

Aufgrund der hohen Nutzerzahl existieren verschiedenste Variationen des CV90. Der modulare Aufbau dieser Schützenpanzer ermöglicht die Integration nationaler Lösungen, die große Verbreitung könnte eine Basis für gemeinsame Logistik und Ausbildung in Europa bzw. an der NATO-Ostflanke schaffen.

Zukunft des deutschen

Schützenpanzers

Es bleibt die Frage, wie die Zukunft der Pumas aussieht. Der deutsche Schützenpanzer befindet sich aktuell in keinem internationalen Rüstungswettbewerb, die Bundeswehr bleibt absehbar der einzige Nutzer. Modernisierungen und Instandhaltung sind also durch Deutschland allein zu stemmen, mit allen Nachteilen, die eine Entwicklung und Produktion in Kleinstkontingenten bedeutet. Für das Taktische Luftverteidigungssystem (TLVS) bedeuteten diese Überlegungen das Aus, das BMVg setzte auf Patriot-Modernisierung.

Andererseits wurden Milliarden in diesen Schützenpanzer investiert und er befindet sich aktuell in der Truppe. Die Marder sind zwar zuverlässig, bieten sich für weitere kostspielige Upgrades allerdings nicht an. Sollte Deutschland sich für den Stopp des bisher als “too big to fail” geltenden Programms entscheiden, müsste also eine komplett neue Flotte beschafft werden, ohne dass sich die vorhandenen P umas gewinn- oder prestigeträchtig verteilen ließen. Schließlich gehen die Marder nicht nur in den Bundeswehranteil der VJTF 2023, sondern werden auch als deutsche Rüstungsunterstützung an die Ukraine geliefert.

Im Krieg zählt als erstes Zuverlässigkeit, die über Monate gleichbleibend bezahlbar zu garantieren ist. Und der Puma kann aktuell l aut BMVg “nur in einem eng verzahnten System aus Truppe, Heeresinstandsetzungslogistik, Projektleitung und Industrie betrieben werden”. Dabei erfordert die Landes- und Bündnisverteidigung das Bestehen unter widrigeren Umständen, als sie die norddeutsche Tiefebene zu bieten hat. Dies ist einer der großen Unterschiede zur früheren Ausrichtung auf den Einsatz, dessen Zeitgeist der Puma seine Entstehung verdankt.

Allerdings ist aus militärischen Kreisen zu vernehmen, dass die Soldatinnen und Soldaten – die aktuellen Nutzer des Puma – von dem Waffensystem begeistert sind. Die Kanone, die Beweglichkeit im Kampf gemeinsam mit dem Kampfpanzer Leopard 2 sowie die Vernetzung mit dem Infanterist der Zukunft sind Maßstäbe, an die auch andere Nationen erst einmal herankommen müssen. Zudem verfügt der Puma über Innovationspotential wie kein anderer aktuell vorhandener Schützenpanzer.

Sollte die Bundeswehr in Zusammenarbeit mit der Industrie den Puma in allen angesprochenen Bereichen in den Griff bekommen, dann wird es der beste Schützenpanzer für die Bundeswehr sein. Bis dahin könnten allerdings noch einmal fünf bis sechs Jahre vergehen.

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 37
Wehrtechnik
(BS/Dorothee Frank) Im Dezember fielen bei einer Übung alle 18 Schützenpanzer Puma aus, die eigentlich zur schnellen Eingreiftruppe für die NATO (VJTF (L) 2023) gehören sollten. Deutschland stellt den Lead bei dieser VJTF. In den vergangenen Wochen häuften sich nun die Analysen mit schnellen Problemlösungen, die von einer Enttechnologisierung von Schützenpanzern bis hin zur Abschaffung des Pumas reichten. Als Ersatz für die nicht zuverlässig einsetzbaren Schützenpanzer Puma gehen nun Marder sowohl in den deutschen Anteil der VJTF als auch als Rüstungsunterstützung in die Ukraine. Foto: BS/Bundeswehr, Marco Dorow

B ehörden Spiegel: Was ist der aktuelle Status des deutschen Chinook-Programms?

Hostetter: Die U.S. Army bereitet einen Letter of Offer and Acceptance vor, der an die deutsche Regierung geht. Wir erwarten, dass dieser LOA in naher Zukunft, wahrscheinlich Ende Januar, an Deutschland übermittelt wird.

Behörden Spiegel: Einer der kritischen bzw. problematischen Punkte in den aktuellen Verhandlungen sollen die Notausstiege im Frachtraum sein, können sie darauf kurz eingehen?

Hostetter: Ich wusste nicht, dass es damit Probleme gibt. Ich weiß nichts von irgendwelchen Problemen mit dem Notausstieg im Frachtraum. Wir bauen diese Hubschrauber bereits seit sehr langer Zeit und keiner unserer Kunden hatte an unserer Konfiguration etwas auszusetzen.

Behörden Spiegel: Was man ebenfalls immer wieder hört ist, dass es Probleme mit der Zertifizierung der Luftbetankung gebe, mit der die deutschen Chinook ausgestattet werden sollen. Wie ist hier der Status?

Hostetter: Es gibt keine Probleme mit der Zertifizierung. Aktuell hat die MH-47G der USSpezialkräfte dieselbe Luftbetankungsausstattung. Wir stellen Chin ook mit Luftbetankung seit 1988 her. Die Chinook absolvierten über 10.000 Luftbetankungen. Die deutschen Hubschrauber werden dieselbe Luftbetankungssonde und dieselben Treibstofftanks erhalten, welche die U.S. Army aktuell nutzt. Es handelt sich also um eine laufende und zertifizierte Produktionslinie, sodass die

Hubschrauber nach der Auslieferung direkt nutzbar sind. Di ese Konfiguration wird allerdings eine extra Ausbildung der deutschen Soldatinnen und Soldaten erfordern. Sie müssen es lernen und sie müssen es regelmäßig üben. Die Bundeswehr muss also sicherstellen, dass ihre Pilotinnen und Piloten für die Luftbetankung mit der Chinook zertifiziert sind. Diese Zertifizierung der deutschen Soldatinnen und Soldaten muss im Rahmen der Ausbildung nach

Bereit zur Nutzung

Status des Schweren Transporthubschraubers

einmal betonen, dass unser Block II Chinook mit der neuesten Technologie direkt von der Produktionslinie geliefert wird. Besonders wichtig ist auch, dass die deutsche Industrie bei Upgrades der Chinook-Flotte der Bundesw ehr eine sehr große Rolle spielen wird. Wir haben uns dazu verpflichtet, unseren deutschen Industriepartnern ein umfassendes technisches Verständnis des Chinooks zu vermitteln – und zwar noch bevor der erste Helikopter ausgeliefert wird. Schon heute stimmen wir uns mit der U.S. Army und dem BMVg ab, um den Transfer relevanten Know-Hows über den Chinook nach Deutschland sicherzustellen, insbesondere für MOR, Support und Training. Die deutsche Industrie wird von Anfang an in der Lage sein, technologische Upgrades an Bord zu bringen.

passt werden kann. Schrittweise Upgrades halten den Chinook dabei stets auf dem neuesten Stand. Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich der künftigen ChinookNutzer möchte ich sagen, dass Deutschland ganz am Anfang des Lebenszyklus des F Block II Chinook-Programms steht. Mehrere Länder sind derzeit in Gesprächen oder schließen bereits Verträge ab, um ihre Flotten auf die CH-47F Block II-Konfiguration aufzurüsten. Die Basis von knapp 1.000 Chinooks weltweit ermöglicht es Betreibern, Kosten für neue Technologien und Fähigkeiten zu teilen. Das bedeutet für die Bundeswehr: Erschwingliche und bewährte Lösungen. Mit der Beschaffung des CH-47F Block II Chinook wird Deutschland von einer langen Lebensdauer und modernster Hochleistungsfähigkeit profitieren.

Behörden Spiegel: Wie schnell könnten die ersten Chinook nach Vertragsschluss ausgeliefert werden?

der Lieferung der Hubschrauber erfolgen.

Behörden Spiegel: Da die Nutzungsdauer militärischer Hubschrauber sehr lange ist, wann rechnen Si e mit einem MidlifeUpgrade?

Hostetter: Das Chinook-Programm der U.S. Army kommt ohne sogenannte Midlife-Upgrades aus, genauso wie die Programme aller anderen Chinook-Betreiber weltweit. Stattdessen rüstet die

Modernisierung der Landstreitkräfte

Das Deutsche Heer informiert über seine Planungen (BS/df) Mit einer selbst herausgegebenen – und sehr gelungenen – Broschüre informiert das Deutsche Heer über die “Zeitenwende Ukraine-Krieg – Modernisierung der Landstreitkräfte”. Auf insgesamt 60 Seiten wird ein Gesamtüberblick gegeben, der vom New Force Model der NATO, den aktuellen Einsätzen, Personalplanungen sowie verschiedenen Waffensystemen bis zum Sondervermögen und der Vorstellung einzelner Großverbände reicht.

Mit dem New Force Model richtet sich die NATO neu aus. Neben der Rückkehr zur regionalen Verteidigungsverantwortung ist die angepasste Kräftestruktur ein entscheidendes Element. So sollen “der NATO zukünftig in der Dimension Land über 240.000 einsatzbereite Kräfte der Mitgliedsstaaten in unterschiedlichen Bereitschaftsstufen zur Verfügung stehen”, beschreibt die Informationsbroschüre des Heeres und führt weiter aus: “Der deutsche Kräftebeitrag zum NFM wurde im Juni 2022 zunächst informell gegenüber der NATO angezeigt. Seitens des Heeres sind hier mit einer schnellen Verfügbarkeit von maximal zehn Tagen vorgesehen:

• Das Multinationale Korps Nordost in Szczecin als regionales Land Component Command und Warfightingcorps einschließlich der notwendigen Korpstruppen.

• Der unveränderte deutsche Beitrag zur enhanced Forward Presence Battle Group (eFP BG) in Litauen.

• Zusätzlich ein vorgeschobener Brigadegefechtsstand einer in Deutschland stationierten enhanced Vigilance Activity Brigade (eVA Brig) zur schnellen Verstärkung der Verteidigung in Litauen. Die eVA Brig verbleibt zunächst unter nationaler Führung. (Der bereits bestehende deutsche Beitrag zu eVA Slowakei wird weiter fortgesetzt.)

• Ein Beitrag zur Allied Reaction Force LAND (ARF (L)) als multinationaler luftmobiler Infanteriegroßverband (force generated) für einen reaktionsschnellen

Ei nsat z innerhalb und außerhalb des Bündnisgebietes. Die ARF (L) soll zukünftig dem unverändert bestehenden 360-Grad-Ansatz der Allianz Rechnung tragen.”

• Innerhalb der durch die NATO vorgesehenen drei Bereitschaftsstufen (0–10 Tage, 11–30 und bis zu 180 Tage) legt das Deutsche Heer seinen Schwerpunkt in der Bereitstellung von Larger Formations mit einer Verfügbarkeit von bis zu 30 Tagen. “Hierfür ist seitens des Heeres die 10. Panzerdivision als Division 2025 mit zunächst zwei deutschen mechanisierten Brigaden und ggf. einer niederländischen Brigade eingeplant. Der zukünftige Einsatzraum für diese Division wird sich aus den finalisierten operativen und taktischen Planungen für die mitteleuropäische Region ableiten.”

Um dieses Ziel zu erreichen, will das Heer beginnend mit diesem Jahr eine neue Einsatzstruktur einnehmen, “die den geschlossenen Einsatz großer Truppenkörper bis hin zur Divisionsebene mit kurzer Vorwarnzeit ermöglicht. Neben der Umgliederung von Verbänden zur Herstellung der Einsatzfähigkeit in der Landes- und Bündnisverteidigung werden insbesondere Divisionsund Brigadeeinheiten gestärkt oder neu aufgestellt”, heißt es in der Broschüre.

Neue Struktur des Heeres Mit der Ausrichtung auf den Einsatz ist die Fähigkeit zur Landesund Bündnisverteidigung (LV/

BV) nahezu aufgegeben worden. Dementsprechend erfordert die jetzige Rückkehr zu einer entsprechenden Befähigung auch eine neue Struktur des Deutschen Heeres. Die Informationsbroschüre widmet dieser neuen Struktur ein eigenes Kapitel.

“Das im Heer entwickelte Zielbild für die Einsatzkräfte des Heeres sieht drei Divisionen mit Divisionstruppen mit acht nationalen Bri gaden in einem kohäsiven Verbund vor, die grundsätzlich querschnittlich bis in die Verbandsebene kaltstartfähig für die Landes- und Bündnisverteidigung gegliedert und ausgestattet werden sollen. Dabei gilt es, in einem ersten Schritt zunächst drei schwere Brigaden (PzBrig 12, PzGrenBrig 37 und dann PzLehrBrig 9) als einsatzbereites Kräftedispositiv für die Einmeldung in die NATO-Verpflichtungen und die Reaktionsfähigkeit im Rahmen LV/BV vorzuhalten und den Startschuss für die Implementierung der neuen Fähigkeiten mittlerer Kräfte in einem Brigadeverbund zu setzen”, beschreibt die Broschüre.

“Mit Billigung des Zielbildes durch das BMVg haben die Planungen zur Anpassung der Truppenstrukturen in einer ersten Phase in enger Abstimmung des Kdo H mit dem AHEntwg begonnen. Die hier entwickelten Grobstrukturanpassungen sollen mit zeitlich nachgestaffelter Entwicklung von Feinstrukturen zeitnah anzupassender Einzelelemente bis Ende des Jahres abgeschlossen sein und dann, vorbehaltlich der Billigung durch das BMVg, 2023 sukzessive in die Umsetzung gehen.”

US Armee ihre Chinooks fortlaufend mit neuester Technologie aus und verfügt somit stets über die modernsten Fähigkeiten. Zum Beispiel neueste Avionik, Software und Ausrüstung für die defensive oder elektronische Kampfführung. Anstatt auf Midlife-Upgrades zu warten, um den Chinook auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, richten wir uns nach Weiterentwicklungen von Technologien und Bedrohungen. Denn nur das ist wichtig, wenn es darum geht zu entscheiden, mit welchen neuen Fähigkeiten eine Flotte ausgestattet werden soll. Gleichzeitig möchte ich noch

Behörden Spiegel: Würden auch andere Nationen in ähnlichen Zeiträumen in Midlife-Upgrades gehen oder wäre Deutschland gewissermaßen der letzte Nutzer mit aktiven Chinooks?

Hostetter: Unsere Kunden integrieren im Laufe der Zeit Upgrades in ihre Hubschrauber. Gesonderte Midlife-Updates gibt es nicht. Ausschlaggebend für ein Update sind ausschließlich die Anforderungen unserer Kunden. Vergangene Updates haben gezeigt, dass der Chinook reibungslos an die jeweiligen lokalen Missionsanforderungen ange -

Hostetter: Wenn wir davon ausgehen, dass der LOA Ende Januar an Deutschland übermittelt wird, dann würde der Deutsche Bundestag wahrscheinlich im zweiten Quartal vor der Sommerpause darüber entscheiden, sodass die ersten Hubschrauber gegen Ende 2026 ausgeliefert werden könnten. Wenn sich die Unterzeichnung verzögert, verzögert sich der gesamte weitere Prozess. Wir brauchen drei Jahre, um einen Hubschrauber zu bauen. Es hängt also alles davon ab, wann der Vertrag realisiert wird.

Das vollständige Interview – mit weiteren Fragen und Antworten – ist in englischer Sprache hier abrufbar:

Mensch und Maschine als Einheit

EU-Projekt zu unbemannten Fahrzeugen (BS/jb) Ein Fahrzeug, das ohne menschlichen Einfluss Landschaften auskundschaftet, Material transportiert und Verwundete birgt, könnte im Rahmen des Projektes integrated Modular Unmanned Ground System (iMUGS) der Europäischen Union zur Realität werden. Erste Ergebnisse dieses nach Science-Fiction klingenden Konzeptes wurden in einer Vorführung gezeigt.

Während der Abschlussdemonstration des iMUGS am 15. Dezember 2022 in der Flämingkaserne in Brandenburg zeigte die Bundeswehr Anwendungsfälle und taktische Konzepte zum Einsatz dieses durch die EU-geförderten Projektes. Über einen Zeitraum von dreißig Monaten beteiligten sich Unternehmen und Institutionen aus sieben Ländern an der Entwicklung der unbemannten Systeme. Etwa 30 Millionen Euro standen zur Verfügung. Ausschwärmen und auskundschaften

Das vorgestellte taktische Konzept sieht zunächst vor, dass unbenannte Fahrzeuge das Gelände, dessen Beschaffenheit und mögliche Feindpräsenz auskundschaften. Zu diesem Zweck bedienen sich die Fahrzeuge eines sogenannten Swarming Algorithmus. Hinter diesem sehr technisch anmutenden Begriff verbergen sich festgelegte Handlungsabläufe, im konkreten Fall bestimmte vorprogrammierte Wege und Pfade, denen die Fahrzeuge folgen. Nebst diesem festgelegten Handlungsablauf verfügen die Vehikel über eine autonome Ebene, sowohl am Fahrzeug selbst als auch ferngesteuert etwa durch einen Menschen im Hintergrund. Beteiligen sich mehrere Fahrzeuge an einem Einsatz, kommunizieren diese miteinander. Darüber hinaus werden alle Daten an die be -

reits erwähnte taktische Einheit abs e its des Kampfgeschehens übermittelt.

Ergebnis der beschriebenen Aufklärung ist eine sogenannte Slam Map. Kodiert durch drei Farben, spiegelt diese Karte Hindernisse und Geländebeschaffenheit auf drei Höhenebenen wider.

Herauszuheben ist die große Flexibilität der Systeme. Auch während eines laufenden Einsatzes, können die Algorithmen aus der Ferne am autonomen Fahrzeug jederzeit angepasst oder völlig umgestellt werden.

Die Kamerasysteme sind die erweiterten Augen und Ohren der taktischen Einheit auf dem Gefechtsfeld. Sollten die unbemannten Systeme Anzeichen für eine drohende Gegenoffensive ausmachen, wird diese Information unverzüglich per Funk an die Soldatinnen und Soldaten übermittelt.

Wie bereits in der Phase der Aufklärung, beweisen die unbemannten Systeme auch in ihrer neuen Rolle große Flexibilität. Sie verharren nicht unbeweglich auf einer bestimmten Stelle, sollte keine Spähfunktion mehr an dieser Position notwendig sein. Stattdessen nehmen die Fahrzeuge eine neue Position ein.

Gegen technische Störungen gewappnet

Sollte der Kontakt zur taktischen Einheit abbrechen, sind die unbemannten Systeme trotzdem nicht

führungslos. Dank der Slam Map, die auf allen Fahrzeugen lokal gespeichert wird, ist das Rangieren und Begleiten von Truppen sowie der Lastentransport weiterhin möglich. Auch technische Defekte einzelner Systeme müssen die unbemannten Fahrzeuge nicht zwangsläufig lahmlegen. Sollte durch Beschuss oder anderweitige Beschädigungen ein Kamerasystem am Fahrzeug ausfallen, kann ein Operateur der taktischen Einheit unmittelbar die Kontrolle über das von Havarie bedrohte Fahrzeug übernehmen.

Er erhält Zugriff auf die noch funktionsfähige Kamera und kann so das beschädigte Gerät weiter manövrieren.

Eines der technischen Standbeine der unbemannten Fahrzeuge ist ein leistungsstarkes Funksystem. Die Besonderheit der Antenne ist, dass sie bewegungsfähig ist und sich selbstständig zum Verbindungsstärksten Punkt orientiert. Die Systeme funken auf zwei Kanälen. Darüber hinaus werden die Antennen in redundanter Ausführung installiert. Sollte eine Antenne aus unbestimmten Gründen ausfallen, geht damit kein Abbruch der Funkverbindung einher.

Weil alle an der Entwicklung beteiligten Staaten Mitglieder der NATO sind, wird die NATOStandard-Frequenz genutzt. Im Idealfall kann eine Distanz von circa 30 Kilometern überbrückt werden.

Behörden Spiegel / Januar 2023
Seite 38 Wehrtechnik
(BS) Das Vorhaben Schwerer Transporthubschrauber (STH) ist für die Mobilität, Luftbeweglichkeit und somit Schlagkraft des Deutschen Heeres mit das wichtigste Programm. Nachdem Ende 2020 entschieden worden war es als Foreign Military Sale zu realisieren und im Frühjahr 2022 die CH-47 Chinook ausgewählt wurde, verhandelt Deutschland weiterhin mit den USA über die finale Konfiguration. Der Behörden Spiegel sprach auf der diesjährigen Berlin Security Conference mit Michael Hostetter, Vice President Boeing Defense Germany. Hier folgt ein Auszug des Interviews. Das gesamte Gespräch kann im englischen Original auf der Behörden Spiegel-Website nachgehört werden. Das Interview führte Dorothee Frank. Ab 2026 könnte die Bundeswehr die ersten der dringend benötigten neuen Transporthubschrauber erhalten. Kooperationen ergeben sich dabei mit vielen anderen Nutzerstaaten, hier ein Chinook der U.S. Army. Foto: BS/Bundeswehr, Jana Neumann

Der Gründung vorausgegangen seien Jahre der konzeptionellen Arbeit und der Abstimmungen zwischen Bund, Ländern und den Mitgliedern des FITKO-Aufbaustabs, berichtet Ulrike Czech. Mit im Team waren von Anfang an die heutige FITKOPräsidentin Dr. Annette Schmidt und Jörg Kremer, der jetzt Leiter der Abteilung Föderales IT-Architekturmanagement, Projekte und Standards un d Schmi dts Stellvertreter ist.

“Wir alle hatten einen Rucksack voller Ideen”, erinnert sich die Abteilungsleiterin an die Anfänge im Dezember 2017. Insbesondere war man sich darüber einig, “wie wir uns von der klassischen Verwaltung, so wie wir sie kennengelernt hatten, unterscheiden wollten”. Als Aufbaustab sei man mit einem organisatorischen Hintergrund, insbesondere aber “mit einem Blick auf die Menschen” an die Sache herangegangen.

Operative Unterstützung für den IT-Planungsrat

Anlass für die Neugründung war der Wunsch des IT-Planungsrats, seine Koordinierungsaufgaben mit Bund und Ländern auf eine ebenso belastbare wie dauerhafte operative Basis zu stützen. Um die FITKO als Anstalt öffentlichen Rechts zu etablieren, wurde 2019 eigens der “IT-Staatsvertrag” von 2010 überarbeitet. Er legte unter anderem die Trägerschaft durch Bund und Länder wie auch den Behördensitz im hessischen Frankfurt fest. “Hessen hat den Vorteil, dass es so schön in der Mitte liegt und für alle gut zu erreichen ist”, kommentiert Ulrike C zech . Leider kam fast direkt nach der Gründung zum 1. Januar 2020 die Pandemie, die zunächst einmal den Standortvorteil zunichtemachte.

Mit einer Kombination von technischem Studium, langjähriger Berufserfahrung in digitalen Modernisierungsprojekten der hessischen Verwaltung und einem ausgeprägten Engagement in Organisationsfragen und Personalmanagement war Czech 2017 für organisatorische Aufbauarbeit offensichtlich prädestiniert. Zu ihren Stationen in der Landesverwaltung gehörte ab 2009 unter anderem die Projektleitung für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Hessen: “Da habe ich den Hessen-Finder, einen Baustein des heutigen hessischen Verwaltungsportals, miteingeführt.” Später wechselte sie ins Wirtschaftsministerium und begleitete die erste hessische Digitalstrategie aktiv. “Mit diesen zusammengesetzten Puzzleteilen hörte sich die Stellenausschreibung für die FITKO genau richtig an”, berichtet Czech: “Das war dann der Schritt, zu sagen: Da gehe ich hin.”

Von “hinterm Deich” nach Chicago

Dieser Schritt war der 1968 geborenen Cuxhavenerin keineswegs in die Wiege gelegt: “Ich komme direkt vom Deich, vom hinterm Deich.” Die Eltern hatten ein Elektrogeschäft in Cuxhaven, das heute der Bruder weiterführt. In einem solchen Haushalt waren damals Hauptschule oder Realschule die Norm: “Ich habe den Realschulabschluss gemacht.”

Danach haben die Eltern sie vor di e Wahl gestellt: Abitur oder Lehre? Die Wahl fiel auf Lehre.

Die 54-Jährige kommentiert im Rückblick: “1985 konnte man sich glücklich schätzen, wenn man eine Lehrstelle bekam.” Von den 30 Absolventen ihrer Abschlussklasse ergattern ganze zwei eine Lehrstelle: “Eine davon war ich.”

Zu r Ausbildung als Vermessungstechnikerin im Katasteramt kam sie dann eher zufällig über den Vater einer Mitschülerin: “Die haben mich sofort genommen, denn ich konnte a) den Satz des Pythagoras und

Ein Rucksack voller Ideen

darauf ausgelegt, dass die Studierenden von Anfang in Coaching-Situationen gehen, viel Reflexion war gefordert: “Ich habe danach einige Jahre lang nebenbei selbstständig als Coach in diesem Bereich gearbeitet.” Darüber hinaus lehrte Czech nebenberuflich zu Themen der Personal- und Organisationsentwicklung. Mit der wachsenden Arbeitsbelastung in der FITKO musste sie dieses Engagement allerdings aufgeben.

Wertereflexion zur Kompetenzentwicklung

Viel wichtiger ist ihr heute die Tatsache, dass das Studium stark auf “Haltung”, das heißt Werte, ausgelegt war: “Was ich tatsächlich mitgenommen habe aus dem Studium, ist mein Faible für Werte.” So hat sie ihre Masterarbeit über Wertereflexion als Mittel der Kompetenzentwicklung geschrieben: “Werte sind die Kerne von Kompetenzen. Wenn ich mir meiner Werte bewusst bin, sie reflektiert habe, dann kann ich auch meine Handlungen besser reflektieren und damit meine Kompetenzen weiterentwickeln.”

müsse der Dialog noch sehr viel umfangreicher und vor allem sorgfältig organisiert werden. “Wir merken aber schon, dass wir mit unserer Kommunikationsart und den neuen Formaten erfolgreich sind.” Eines dieser von der FITKO etablierten Formate ist das freitägliche “OZG-AustauschFormat”, bei dem die Länder im fachlichen Dialog ihre Erfahrungen teilen und ein gemeinsames Verständnis entwickeln können.

Ulrike Czech s Abteilung verantwortet auch das ganze klassische Sitzungsmanagement, also alle Gremien rund um den IT-Planungsrat, die AL-Runde etc. Dazu gehören die enge Zusammenarbeit mit dem Vorsitz, die Agenda-Abstimmung, die Bereitstellung der Unterlagen mit pro Sitzung bis zu 1.000 Seiten, die Erstellung der Beschlussvorlagen, die Sitzungsdurchführung und -dokumentation. “All das, was sich in zehn Jahren so an Gremienarbeit angesammelt hat, versuchen wir weiter zu verbessern.” Darüber hinaus wolle man die Kommunikation auf weitere Stakeholder ausweiten. Im Moment ist die Abteilung dabei, die Fachministerkonferenzen zu identifizieren, die gemeinsame Themen mit dem IT-Planungsrat haben, um mit ihnen in einen fruchtbaren Dialog treten zu können.

Genuss- und Familienmensch

sie brauchten b) jemanden zum Fußballspielen. Ich hatte keine Ahnung, was es war, nur dass es mit Karten zu tun hat und mit Mathe.” Und Mathematik gefiel ihr. Die Wahl war offensichtlich gut. Ulrike Czech ist für ihre Ausbildung heute noch dankbar, weil die Praxisorientierung ihr sehr lange auch noch im Beruf als Ingenieurin geholfen hat. Trotzdem war die Tätigkeit als Technikerin im Ritzbütteler Katasteramt längerfristig nicht befriedigend. Die wissbegierige junge Mitarbeiterin wurde bei Fragen gelegentlich von ihren Vorgesetzten mit der Begründung zurückgewiesen: “Das darfst Du nicht wissen, das ist Ingenieurswissen.”

Zur Horizonterweiterung ging die damals 20-Jährige 1988/89 erst mal als Au-pair nach Chicago in die USA: “Das war mit 20 Jahren schon ein Aha-Erlebnis. Chicago ist eine ganz tolle Stadt.” Teilweise sei sie den Gefahren der Großstadt sehr naiv gegenübergetreten, z. B. mit nächtlichen Fahrradtouren, aber: “Manchmal hilft auch ein bisschen Naivität, dass man gut durchs Leben kommt.” Zur damaligen Gastfamilie hat Czech noch heute Verbindung.

Zurück in Deutschland musste sie allerdings erst noch einmal die Schulbank für die Fachhochschulreife drücken, um studieren zu können. Die Eltern waren nicht begeistert: “Du hast einen Beruf, das langt.” Für ein Mädchen allemal. Nach dem erfolgreichen Abschluss ging es mit dem Studium der Vermessungstechnik weiter. Nicht unbedingt aus Leidenschaft, aber: “Ich wusste damals gar nicht, was man alles studieren kann und meine Eltern konnten mich auch nicht beraten.” Vermessungstechnik als Fach war ihr bekannt. Vor die Wahl zwischen Hamburg, Oldenburg und Mainz als Studienort gestellt, entschied sich die gebürtige Cuxhavenerin für die rheinland-pfälzische Hauptstadt: “Den Norden kannte ich ja schon.”

In Mainz ist sie “ganz klassisch hängen geblieben, weil ich hier meinen Mann kennengelernt habe, der an der Fachhochschule Darmstadt chemische

Verfahrenstechnik studierte.” Ausgerechnet am Rosenmontag sind sie sich in einer Mainzer Kneipe begegnet: “Dann war es vorbei mit dem Weiterziehen in Deutschland.” Die Familie Czech wohnt heute noch in Mainz-Bretzenheim.

Das Studium abgeschlossen hat die heutige FITKO-Abteilungsleiterin dann aber in Frankfurt, was den Weg in die hessische Verwaltung vorzeichnete. Direkt nach dem Abschluss wurde sie in ein hessisches Katasteramt aufgenommen und auch ihr Wunsch nach Aufnahme in die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienbewertung erfüllte sich bald. “Da ging es nicht nur um einzelne Häuser, sondern um Flächennutzungspläne, Umlegungsverfahren, Sanierungsgebiete etc., die bewertet wurden”, erklärt Ulrike Czech Das habe sie als ausgesprochen spannend empfunden.

Mit Teilzeit in die Verwaltungsmodernisierung

Die erfolgreiche Familiengründung veränderte das Berufsleben entscheidend. Die Vermessungsingenieurin bekam zwei Kinder, ging beruflich in Teilzeit und schied damit aus dem Bewertungsbereich und aus der technischen Fachlichkeit aus. Stattdessen übernahm sie neue Aufgaben im Kontext der Einführung des Neuen Steuerungsmodells, bei dem es auch darum ging, neue Organisationsformen in der Verwaltung auszuprobieren: “Damals habe ich auch schon Moderationstechniken und -methoden gelernt, weil die Einführung der einzelnen Teile des Steuerungsmodells begleitet werden mussten: Aufgabenkritik, Controlling, Prozesse und Finanzen.”

Die größte Veränderung kam 2005 mit der Standort- und Strukturreform in Hessen. Im Zuge derer wurde die gesamte Katasterverwaltung als Pilotprojekt “auf den Kopf gestellt”. Aus den bis dahin 42 hessischen Katastern wurden sieben Ämter für Bodenmanagement zusammengelegt. Glücklicherweise hät t en die Katasterämter bei der Digitalisierung schon weit

vorn gelegen, sodass man nach der Zentralisierung die Kunden problemlos habe online bedienen können, erzählt Czech mit gewissem Stolz. Der Strukturwandel war enorm und wurde ohne jegliche professionelle Unterstützung durchgezogen. So wurden auf ihrer Dienststelle sieben Ämter zusammengelegt. “Zuvor waren wir 80 Leute, nach der Zusammenlegung 320. Jeder Einzelne hat einen anderen Bürostuhl gekriegt, einen neuen Chef und zum Teil ganz andere Aufgaben.”

Die studierte Vermessungstechnikerin übernahm die Rolle des Projektbüros, das das Ganze begleitete: “Wir haben Teamentwicklung eingeführt, Teams zusammengestellt, Controlling etc.” Dank eines “sehr pfiffigen Chefs” sei der Umbau insgesamt gut bewältigt worden, urteilt sie im Rückblick.

Masterstudium Organisationsentwicklung

Trotzdem sei diese Erfahrung die Initialzündung für ein Masterstudium an der University of Applied Sciences in Frankfurt gewesen. Coaching, Supervision und Organisationsentwicklung waren da die Themen. Sie habe das Erlebte von akademischer Seite aufarbeiten wollen. An der Hochschule konnte sie die verschiedenen wissenschaftlichen Konzepte sehen und vergleichen. Das Frankfurter Studium war

Wenn man in eine Führungsposition gehe, so sagt die Abteilungsleiterin entschieden, sollte man eigentlich die ersten zwei Semester eines solchen Studiums absolviert haben, um sich Gedanken machen zu können, wie man mit Menschen umgeht.

Diese Sicht hat Auswirkungen auf Ulrike Czechs persönlichen Führungsstil. “Frau Czech ist eine ganz besondere Chefin, kann man sagen”, bestätigt Ariana Neves , die Kommunikationsund Presseverantwortliche der FITKO. Darüber hinaus habe diese Werteorientierung Aufbau und Ausgestaltung der FITKOAufgaben geprägt.

Die FITKO im Dialog “Dialog und Strategie”: Schon der Titel von Czechs Abteilung ist im deutschen Behördenkontext ungewöhnlich und natürlich Absicht. Die Themen des IT-Planungsrats seien schon fachlich enorm komplex, konstatiert sie. Schon im FITKO-Aufbaustab sei man sich einig gewesen, “dass wir mit einer Kommunikation, die eine Einbahnstraße ist, nicht weiterkommen, sondern dass wir – wenn wir uns in diesem ebenenübergreifenden Territorium des Föderalismus verständigen wollen – den Dialog mit allen Partnern suchen müssen”. Man könne die FITKO als eine Aktiengesellschaft betrachten, an der jedes Land und der Bund seinen Anteil habe. Aber jedes Land habe seine eigenen Ziele, seine eigene Historie und seine eigene Struktur. Um da gegenseitiges Verständnis zu erzeugen,

Bei aller beruflichen Umtriebigkeit und bei allen Erfolgen bezeichnet sich Ulrike Czech in ihrem Kurzlebenslauf als “Genuss- und Familienmensch”. Die jahrelange Dreifachbelastung von Beruf, Familie und Studium hat sie zusammen mit der Familie gut überstanden: “Das haben wir für alle Beteiligten gut hingekriegt.” Die beiden Söhne studieren inzwischen in Wiesbaden und Worms Fächer, deren technisch-soziale Ausrichtung verdächtig nach Einflussnahme der Mutter klingt. “Man muss ja ein bisschen beraten”, gibt sie zu: “Ich bin ja heute besser aufgestellt als damals meine Eltern, die keine Erfahrung in diesen Dingen hatten.”

Der Genuss hat viel mit dem VW-Bulli zu tun, mit dem die Familie in all den Jahren immer wieder zu Zielen im Ausland aufgebrochen ist, besonders gern nach Italien und “am allerallerliebsten nach Sardinien”. Dahin wird es auch 2023 wieder gehen, freut sich Czech. Und dann ist da noch die Wahlheimat Mainz mit ihrer Altstadt und ihren kommunikativen Weinlokalen und Straußwirtschaften: “Man lernt immer jemanden kennen, egal wo man ist. Auch das ist unser Genuss.”

In Zukunft: Den Föderalismus besser managen

Die Zukunft der FITKO betreffend bleibt Ulrike Czech optimistisch. Der Kern, die Haltung aus den Aufbaujahren der FITKO seien geblieben. “Aber den hohen Anspruch, den wir selbst an uns gestellt haben, den können wir – angesichts der Vielfalt und Komplexität der Themen und des schnellen Aufwuchses mit so vielen Kolleginnen und Kollegen – nicht mehr halten. Da müssen wir leider ein wenig abspecken.”

Andererseits: Auch wenn mit der Pensionierung von Präsidentin Annette Schmidt im Frühjahr möglicherweise zeitweilig ein gewisses Vakuum entstehe, werde der gewachsene Zusammenhalt die FITKO in die Zukunft tragen. Und: Nein, der Föderalismus sei nicht schuld an den mühsamen Fortschritten bei der Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Den würde Czech nicht ändern wol len. Er sei gut für den Wettbewerb und die eigene Kultur: “Was wir brauchen,

ein besseres Management des Föderalismus!”

Behörden Spiegel / Januar 2023 Seite 39
ist Ulrike Czech gibt eine Innenansicht über die Anfänge und die Zukunft der FITKO
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(BS/Barbara Held) Als die Föderale IT-Kooperation – kurz FITKO – 2017 in die Gründungsphase ging, war Ulrike Czech eine von gerade mal drei Mitstreitern. Heute ist die zentrale Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung bereits auf 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgewachsen. Die studierte Vermessungsingenieurin leitet die Abteilung “Dialog und Strategie”. Mit dem VW-Bus durch die Länder ist seit Jahren die bevorzugte Reiseart der Familie Czech. Dabei darf es ruhig in weniger belebte Gegenden gehen – wie hier in Albanien. Foto: BS/privat “Wir merken aber schon, dass wir mit unserer Kommunikationsart und den neuen Formaten erfolgreich sind”, sagt Ulrike Czech, Leiterin der Abteilung “Dialog und Strategie” bei der FITKO. Foto: BS/FITKO

DIE RICHTIGE WAHL FÜR DEUTSCHLAND

Der H-47 Chinook steht schon heute als risikoarme und zuverlässige Lösung für Deutschlands SchwerlastMissionen bereit. Über 6 Millionen absolvierte Flugstunden und mehr als 950 Chinooks im weltweiten Einsatz belegen seine Erschwinglichkeit und unerreichte Einsatzvielfalt. Der Chinook kann unter den härtesten Bedingungen und in den anspruchsvollsten Umgebungen fliegen und somit auch die herausforderndsten Missionen der deutschen Bundeswehr problemlos erfüllen. Ein weiterer Vorteil ist die hohe Interoperabilität mit den insgesamt 20 internationalen Betreibern, darunter 8 NATO Nationen, bei denen der Chinook weltweit im Einsatz ist.

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