Ist Ihre Kommune schon energieeffizient?
Bis zu 32% Heizkosten & CO2-Emissionen einsparen mit dem Marktführer
Sichern Sie sich jetzt noch Ihre kostenlose Einsparanalyse!
www.vilisto.de/sparen
Ist Ihre Kommune schon energieeffizient?
Bis zu 32% Heizkosten & CO2-Emissionen einsparen mit dem Marktführer
Sichern Sie sich jetzt noch Ihre kostenlose Einsparanalyse!
www.vilisto.de/sparen
Bis Ende des Jahres sollten eigentlich die meisten Behördengänge auch online möglich sein. Doch bei der Digitalisierung hakt es an vielen Stellen. Was ist da los? Us aut doluptation rem.
Wie so oft nach der Sommerpause stehen auch diesen Herbst wieder viele Gesetzesvorhaben aus. In dieser Ausgabe des Behörden Spiegel widmen wir uns einigen von diesen. Mehr dazu auf Seite 2
Der „Deutschland-Pakt“ greift zu kurz
(BS/Dr. Eva-Charlotte Proll) Knapp ein Jahr ist es her, dass der Kanzler das neue „Deutschland-Tempo“ verkündete. Jetzt soll es der „Deutschland-Pakt“ richten. Das Land ist laut Olaf Scholz in Bürokratie verfangen, die Innovationen zuwuchert und die Transformation zugunsten Erneuerbarer Energien aufhält. Schon Roman Herzog adressierte vor 26 Jahren in seiner „Ruck-Rede“ ähnliche Herausforderungen. Dennoch haben es alle staatlichen Akteure versäumt, Lösungen auf die drängenden Probleme der Zeit zu finden.
Beispiel Bildung: Wie optimistisch Deutschland nach vorne schauen kann, hängt ab von dem, wie wir mit unseren Kindern – nichts weniger als die Zukunft – umgehen! Aber die Ausstattung in Kitas und Schulen ist schlecht, Geld für die Sanierung fehlt. Unterschiedliche Lehrpläne, der Wettbewerb um Lehrkräfte: Ungebremst rauschen Technologien und pädagogische Ansprüche vorbei. Ansätze von Bund, Ländern und Kommunen, diesen Trend zu verlangsamen, sind in der Zusammenführung der Schulformen und der Debatte um Quereinsteiger gescheitert. Auch ein halbes Jahr vor dem Ende des vom Bund aufgesetzten Förderprogramms „Digitalpakt Schule“ ist noch immer nicht die gesamte Summe verplant. Kommunen scheuen
Adressfeld
Folgekosten, die reparaturbedürftige Laptops nach sich ziehen und Qualifizierungsmaßnahmen fürs Personal obliegen dem Gutdünken der Schulleitung. Hier braucht es eine fundierte Diskussion, um die Jahrzehnte gewachsene Diffusion von Verantwortlichkeiten aufzulösen. Beispiel Unternehmen: Die Wirtschaft ist in der Rezession, Standortbedingungen sind schlecht. Es ist einfacher, ein Unternehmen im Ausland zu gründen. Statt die Bedürfnisse der KMUs zu hören, kommen Industriestrompreis und IntelAnsiedlung. Papier, das zwanzig Aktenordner füllt – so umfangreich sind die Unterlagen für die Genehmigung einer Windkraftanlage. Die Planung einer U-Bahn dauert hierzulande so lange, wie andere Länder für den Bau einer Schnellstrecke benötigen, bemängelt der Kanzler. Es sind zu viele Stellen zuständig. Natürlich – es muss geprüft werden, alles muss seine Richtigkeit haben. Aber wo früher ein Gutachten reichte, müssen heute mehrere her, weil sich Amtsleiter für jeden gefährdeten Lurch rechtfertigen müssen. Der Nationale Normenkontrollrat
rokratiebelastung. Er proklamiert, für jedes neue Gesetz ein altes zu streichen („One-in-one-out“). Aber es braucht weniger Gesetze, keine Stagnation und branchenübergreifende Reformen. Beispiel Migration und Integration: Die Kommunen ächzen unter den Folgen
wir den Mehltau aus Bürokratismus, Risikoscheu und Verzagtheit abschütteln.“
Bundeskanzler Olaf Scholz
Damoklesschwert über jedweder Veränderung. Mit ihr geht alles schneller, aber zu lange wurde über Standards und Schnittstellen diskutiert. Länder und Kommunen haben sich den Habitus angeeignet, jeglichen Fortschritt mit dem fehlenden Engagement – sprich Geld – des Bundes zu verbinden. Und hier bedeutet Fortschritt mehr als nur digitaler Zugang für Bürgerinnen und Bürger.
Es braucht nicht nur weniger Bürokratie, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, bessere Bildungs- und Betreuungsbedingungen für Kinder und Lösungen in der Migrationsmisere. Der Bund rühmt sich mit Gießkannenförderungen und immer mehr Gesetzen, den Ländern und Kommunen gehen finanzielle und personelle Mittel aus. Die Vollzugsfähigkeit staatlicher Aufgaben ist in Gefahr.
„Modern, feministisch, erfolgreich“
Die chilenische Botschafterin María Magdalena Atria berichtet über die Aufarbeitung der Pinochet-Diktatur. Seite 16
(NKR) ermüdet nicht an seiner jährlichen Wiederholung der gestiegenen Bü-
des Flüchtlingszustroms und der Asylpolitik. Unterbringung, Verpflegung und ärztliche Versorgung sind nicht alleine mit Bundesmitteln zu lösen. Sie haben die bombastische Aufgabe, Geflüchtete ans deutsche System heranzuführen, Schulplätze anzubieten, sie zu integrieren und diesen Prozess gesellschaftlich verträglich zu gestalten. Innenministerin Nancy Faeser argumentiert, der Staat sei „auf allen Ebenen gefordert“, aber anstatt Versäumnisse einzugestehen, verlieren sich die Parteien im Streit darüber, was populistisch ist. Trotz Komplexität braucht es hier mutige Entscheidungen. Beispiel Digitalisierung: Sie ist das
Deutschland braucht eine Diskussion über die Vorgabe von Standards und die Ziele der Daseinsvorsorge. Das Land braucht Handlungsfähigkeit. Mitnichten ist der Föderalismus reine Verfassungsfolklore, aber ein stumpfer Appell nach einem „Deutschland-Pakt“ reicht nicht. Olaf Scholz kann Veränderung nicht im Alleingang verordnen, aber er kann die Hand reichen, eine echte Föderalismuskommission vorschlagen. Bund, Länder und Kommunen müssen sich in die Diskussion um ein neues Selbstverständnis begeben, damit Bürokratie – und damit der Staat – nicht der Verhinderer von Fortschritt ist.
Die Null als Ziel Seit diesem Jahr ist Kiel die erste Stadt, die nach Zero-Waste-Standards zertifiziert ist. Seite 20
Die Zukunft der Luftbeweglichkeit im Heer Im Rahmen der fünf Säulen der Luftbeweglichkeit im Heer sind militärische Hubschrauber ein „Hochwert-Asset“. Seite 54
„Nur gemeinsam werden
Schwerpunktthema der Ausgabe
(BS) Mit Gesetzen und Gesetzesanpassungen werden Veränderungen angestoßen oder verankert. In der Regel kurz vor der Sommerpause oder danach – wie jetzt im Herbst – bringen Regierungen in Bund und Ländern ganze Pakete ein, die von den Parlamenten zu beschließen sind. Es gibt einige Vorhaben, die dieses Jahr noch auf den Weg gebracht werden sollen.
Springreiten
Drehtür und Milchglas
Änderungen des Lobbyregistergesetzes noch verbesserungswürdig Seite 8
Wer bringt das Internet unter Kontrolle?
Referentenentwurf zur Umsetzung des Digital Services Act Seite 29
Gesetzentwurf zum neuen BBF
Geldwäschebekämpfung in Deutschland bündeln Seite 47
Folgen Sie diesem Icon:
Dieses Icon finden Sie auf mehreren Seiten der aktuellen Ausgabe. Es zeigt an, dass es sich bei dem jeweiligen Beitrag um einen Schwerpunktartikel zum Thema „Goldener Herbst der Gesetze“ handelt.
(BS) Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. In seinem täglichen, privaten Umgang nutzt er amerikanische Software, mit der er vertraut ist. Gewohnheit ist in der öffentlichen Verwaltung aber keine Zielmarke, sondern Sicherheit, Vertrauen und Datenschutz. Heimischen, also europäischen Lösungen, mangelt es zwar noch an Usability, was zum einen die Nutzung und zum anderen einen Umstieg erschwert. Das spielt aber im Öffentlichen Dienst keine Rolle. Zukünftig sind sie verstärkt zu nutzen – das offenbart die Diskussion zur Umsetzung anstehender europäischer Gesetzgebungen. Dabei gilt: Kein Behördenmitarbeitender ist von heute auf morgen gezwungen eine neue Software zu nutzen. Die Prozesse müssen eng mit den jeweiligen Softwareentwicklern und der IT-Abteilung abgestimmt werden. Innerhalb Europas zeigt sich Deutschland auch als Vorreiter beim Datenschutz. Dabei muss der Staat zum Vorbild werden. Die Botschaft: Die Daten der Bürgerinnen und Bürger sind sicher! Durch den Ukraine-Krieg und die Corona-Krise ist unsere Resilienzfähigkeit in den Vordergrund gerückt. Produktion, Einsatz und Nutzung hiesiger Hard- und Software macht uns unabhängiger von Staaten, die nicht unsere Wertevorstellungen teilen. Auch die Diskussion um die 5G-Netze offenbart dies. Das
Bundesinnenministerium möchte z. B. keine chinesische Technologie (Huawei) verbaut sehen, weil davon „eine strukturelle Gefahr ausgehe“, sagte der Abteilungsleiter Cyberund Informationssicherheit im BMI, Andreas Könen. Bei NIS2 könnte es ebenso amerikanischen Softwareanbietern an den Kragen gehen: Aktuell wird diskutiert, ob Organisationen, die zukünftig durch NIS2 reguliert werden, überhaupt außereuropäische Cloud-Software nutzen dürfen, heißt es aus Fachkreisen.
Nicht zuletzt profitiert die digitale Souveränität. Eine Aufwärtsspirale folgt: Der Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa wird gestärkt, längerfristig entstehen auch bessere Produkte. Heimische Unternehmen wären dadurch in einer Poleposition und verstärkt motiviert, sich gegen Mitbewerbende durchzusetzen.
So oder so, deutsche oder europäische Produkte sollten eher früher als später von der öffentlichen Ver-
waltung genutzt werden. Also: weg von China, weg von den Vereinigten Staaten, hin zu Europa. Auch wenn wir Gewohnheitstiere sind: Jedwede Veränderung hat auch etwas Gutes. Geben wir uns einen Ruck!
Impressum
Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH.
Herausgeberin und Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll
Stellvertretender Chefredakteur Guido Gehrt
Leiter des Berliner Büros Ralph Kotsch
Aktuelles Öffentlicher Dienst Ann Kathrin Herweg, Sven Rudolf, Hans-Jürgen Leersch
Kommune Marlies Vossebrecker, Scarlett Lüsser
Digitaler Staat Paul Schubert, Benjamin Hilbricht, Anna Ströbele
Sicherheit & Verteidigung Marco Feldmann, Bennet Biskup-Klawon, Jonas Brandstetter, Lars Mahnke, Klaus Pokatzky
Sonderkorrespondenten BOS Dr. Barbara Held,
Gerd Lehmann
Online-Redaktion Tanja Klement
Parlamentsredaktion Berlin
Tel. 030/726 26 22 12, Fax 030/726 26 22 10
Zentraler Kontakt
Verlag/Redaktion/Anzeigenleitung
53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 57
Tel. 0228/970 97-0
Verlag Berlin 10317 Berlin, Kaskelstr. 41 Tel. 030/55 74 12-0
Geschäftsführung Dr. Fabian Rusch
www.behoerdenspiegel.de
Layout Beate Dach, Marvin Hoffmann, Maximilian Spuling, Karin Vierheller
Satz Spree Service und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin
Druck Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Monschau
Herausgeber- und Programmbeirat
Uwe Proll (Vorsitz)
Im Falle höherer Gewalt und Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Belieferung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete
Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Zeitung und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen (auch Werbeeinschaltungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Auflagenkontrolle durch IVW (www.ivw.de).
(BS) Die erste Ausgabe des Behörden Spiegel am 15. April 1985 titelte über den anstehenden Staatsbesuch des damaligen USPräsidenten Ronald Reagan in Bonn. Mit 24 Seiten erschien sie in Schwarz-Weiß in einer Auflage von 20.000 Exemplaren. Diese wurden händisch vor den Bonner Ministerien verteilt. Seitdem sind über 38 Jahre vergangen und treue Leser erinnern sich mitunter an die eine oder andere von insgesamt seitdem 22.384 geschrieben Seiten. Veranstaltungen und
von Uwe Proll und Dr. Eva-Charlotte Proll
Fortbildungen kamen dazu. Mit der Berliner Sicherheitskonferenz, dem Europäischen Polizeikongress, dem Digitalen Staat und der PITS ist eine Austauschplattform für den Öffentlichen Dienst in Deutschland entstanden.
Gegründet, herausgegeben und als Chefredakteur verantwortlich war
bisher Uwe Proll. Nun geht die Zeitung als Familienunternehmen in die zweite Generation. Seit 1. Oktober 2023 hat Dr. Eva-Charlotte Proll die operative Verantwortung für die Zeitung sowie alle weiteren Tätigkeiten des Verlags übernommen. Uwe Proll wechselt als Vorsitzender in den personell neu besetzten Herausgeber- und Programmbeitrat. Bereits mit der Umstellung auf ein fünfspaltiges Layout im April dieses Jahres hat sich das Printmedium modernisiert. Mit den zahlreichen Online-Formaten trägt die Verlagsgruppe zudem der Digitalisierung Rechnung. Der Behörden Spiegel verjüngt sich, bleibt seiner Zielgruppe aber treu.
Die Zeitung hatte seitenstarke Ausgaben, so im Dezember 1994, Doppelausgaben wie im Juli/August 1989, eine 13. Ausgabe 2009 zum 25-jährigen Jubiläum und Ausgaben mit besonderer Buchstruktur. Auch das kommenden Jahr wird ein besonderes für den Behörden Spiegel: Mit der April-Ausgabe startet der 40. Jahrgang der Zeitung.
zung der bisherigen Einzahlungen, die getätigt wurden, aber immer noch ein Plus für den Fonds.
2023 hat die Landesregierung
NRW nun einen Pensionsfondsgesetzesentwurf für den Umgang mit dem Fonds in den Landtag eingebracht, der sich in einem Punkt besonders von dem bisherigen Vorgehen unterscheidet:
die Zeiten scheinen sich geändert zu haben. Zwar will die Landesregierung nicht das bereits eingezahlte Geld entnehmen, sondern nur die Zinserträge für 2024. Das sind aber immer noch circa 343 Millionen Euro.
Zum weiteren Aufbau des Fonds wurde damals beschlossen, jährlich 200 Millionen Euro einzuzahlen, um die zunehmende Anzahl an Pensionären sicher versorgen zu können. Zwar waren die 200 Millionen schon damals eine Kür-
Dienackten Zahlen zeigen es –nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern überall in Deutschland: Die Ausgaben für die Pensionen von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern und ihrer Hinterbliebenen steigen von Jahr zu Jahr. Dies kommt nicht überraschend – die Zahl der aktiven Staatsbediensteten hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich erhöht.
Für viele „Babyboomer“ aus den geburtenstarken Jahrgängen steht nun der Ruhestand bevor oder hat bereits begonnen. Zudem werden die Menschen immer älter. Das bedeutet, dass die Zahl der Neupensionierungen die Zahl der aus der Versorgung ausscheidenden Personen seit Jahren deutlich übersteigt. Diese demografische Entwicklung hat in Nordrhein-Westfalen zu einem Anstieg der Versorgungsberechtigten von rund 123.000 im Jahr 2000 auf rund 223.000 im Jahr 2022 geführt. Die Prognosen sehen einen weiteren Anstieg bis 2028 mit einem Höchststand von rund 234.500 zu versorgenden Personen vor.
Für die öffentlichen Haushalte, aus denen die Pensionszahlungen erbracht werden müssen, bedeutet das in den kommenden Jahren eine erhebliche Belastung.
Der Staat muss für seine Bürgerinnen und Bürger, aber auch für seine Beschäftigten verlässlich sein und bleiben. Daher war es eine wegweisende Entscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen im Jahr 1999, also vor nunmehr fast 25 Jahren,
Besoldung und Versorgung bilden beim Alimentationsprinzip eine Einheit, welche die gesamte Erwerbsbiografie in den Blick nimmt und die aktive Phase sowie den Ruhestand aufeinander abgestimmt ausbalanciert. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen bestätigt. Der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion in NordrheinWestfalen (DBB NRW) hat kein Verständnis dafür, im Rahmen eines Änderungsgesetzes zum Pensionsfondsgesetz die Abschöpfung der Gewinne aus dem Pensionsfonds weit vor dem Höchststand der Pensionsausgaben im Jahr 2028 vorzunehmen. Zudem kritisiert der DBB NRW die Streichung weiterer Zuführungen durch das Land. Zwar soll hierdurch der Kapitalstock unangetastet bleiben, dieser
Er bietet der Landesregierung die Möglichkeit, sich an dem zurückgelegten Geld zu bedienen und es für andere Zwecke zu nutzen.
Zur Etablierung des Pensionsfonds hatte sie sich zwar noch dafür gelobt, dass man darauf verzichte, Gelder aus dem Pensionsfonds zu entnehmen, doch
Der Landesbund NRW des Deutschen Beamtenbundes (DBB) sieht diese Entwicklungen kritisch und schlägt ein neues System zur Pensionssicherung vor.
(BS/sr) Der Pensionsfonds in NRW dient dem Land als finanzieller Puffer für seine Beschäftigten. Mit 13,1 Milliarden Euro kann man auch einige Kosten auffangen. Mit einem neuen Gesetzesentwurf könnte diese Zahl nun aber auch ohne Auszahlungen an die Beschäftigten wieder schrumpfen. Entstanden ist der Pensionsfonds NRW im Jahre 2017 durch die Zusammenführung der Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds des Landes. Damals umfasste der Fond 9,8 Milliarden Euro. Zum Einsatz kommt der Fonds, um steigende Kosten aus den Personalausgaben abzufedern. Diese werden voraussichtlich in den kommenden Jahren ein neues Hoch erreichen.
NRWs Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) hingegen ist der Meinung, dass das Gesetz ein guter, zukunftsorientierter Lösungsansatz sei.
Beide Positionen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen erläutert.
Dr. Marcus Optendrenk zum NRW-Pensionsfonds
(BS/ Dr. Marcus Optendrenk) Die Babyboomer gehen in den Ruhestand und damit steigen auch die Ausgaben für die Pensionen – eine Herausforderung für die öffentlichen Haushalte. In Nordrhein-Westfalen haben wir uns für eine generationengerechte und verantwortungsvolle Lösung entschieden, die diesen Rahmenbedingungen Rechnung trägt.
zur Sicherstellung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten eine Vorsorge aufzubauen. Diese wurde ab 2005 noch deutlich ausgebaut. Schon damals war klar, dass die Belastung für das Land mit der Pensionierungswelle ab Mitte der 20er-Jahre stark steigen würde. Daher bestand seinerzeit Einigkeit darüber, ab diesem Zeitpunkt den gesamten Bestand der Vorsorge zur Abfederung der Pensionslasten zu nutzen - mit der Folge, dass diese irgendwann aufgebraucht sein würde.
Seit 2017 sind die ursprünglich gebildeten Vorsorgeeinrichtungen im Pensionsfonds des Landes gebündelt, dessen Bestand am 31.12.2022 rund 13,1 Mrd. Euro betragen und sich auch seitdem weiterhin positiv entwickelt hat. Der Pensionsfonds wurde als Sondervermögen errichtet und dient ausschließlich zur Sicherung und Finanzierung der Vorsorgeausgaben des Landes. Über die Jahre wurde der Pensionsfonds vor allem durch Zuführungen aus dem Landeshaushalt gespeist. Auch dank eines aktiven Fondsmanagements im Ministerium der Finanzen hat sich das Vermögen des nordrhein-westfälischen Pensionsfonds solide entwickelt. Inves-
tiert wird aufgrund einer nachhaltigen Anlagestrategie und seit dem Jahr 2023 sogar entsprechend des Paris-Aligned-Benchmark-Standards (PAB).
Wir brauchen langfristig tragfähige Staatsfinanzen, damit der Staat handlungsfähig bleibt. Zugleich müssen Spielräume für zukunftssichernde Investitionen in Bildung, Transformation, Klimaschutz oder Sicherheit geschaffen werden – die klaren Prioritäten unserer Landesregierung und somit auch Schwerpunkte im Haushalt.
Vorsorge in guten Zeiten ist ein Kennzeichen kluger und vorausschauender Haushaltspolitik. Schon als Abgeordneter habe ich mich hierfür eingesetzt. Klug ist es aber auch, vorhandene Ressourcen bei Bedarf verantwortungsvoll zu nutzen. Denn: Vorsorge ist gut und wichtig, aber kein Selbstzweck. Die Pensionierungswelle, für die wir vorgesorgt haben, kommt jetzt auf uns zu. Daher hat die nordrhein-westfälische Landesregierung entschieden, dass nun erstmals die Möglichkeit geschaffen werden soll, den Pensionsfonds entsprechend seiner gesetzlichen Bestimmung zur Mitfinanzierung der Versorgungsausgaben heranzuziehen. Zwingen die äu-
ßeren Umstände dazu, eine solche Vorsorge in Anspruch zu nehmen, darf dies keinesfalls leichtfertig geschehen. Die Anforderungen sind hoch: Mit Maß und Mitte, mit Sinn und Verstand und ohne Vorfestlegung müssen die Folgen abgewogen werden.
Dies haben wir getan und einen Gesetzentwurf erarbeitet, der klare Regeln und ein stimmiges Ausschüttungskonzept vorsieht. Wir planen, künftig nur die Erträge aus dem Pensionsfonds zu entnehmen, hierbei aber – anders als es bei Errichtung der Vorsorge bei den Beteiligten beabsichtigt war – den vorhandenen Kapitalstock von über 13 Milliarden Euro dauerhaft zu erhalten. Damit schaffen wir heute Handlungsspielräume und stellen durch den Erhalt des Kapitalstocks die Weichen für morgen. Mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen stellen wir eine langfristige, generationengerechte und nachhaltige Bewirtschaftung des in den letzten zwei Jahrzehnten aufgebauten Bestands sicher und kommen damit auch unserer finanzpolitischen Verantwortung nach. Denn uns ist wichtig: Wir wollen nicht vergangenheitsbezogene Verpflichtungen gegen dringend notwendige, zu-
Nicht jeder Rentenexperte ist auch fit in der Pensionsthematik
(BS/ Roland Staude, Malte Poerschke und Marcus Michel*) Viele Rentenexperten fordern die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei wird immer häufiger vergessen, dass Besoldung und Versorgung ein eigenständiges, verfassungsrechtlich geschütztes und einheitliches System darstellen.
wird aber laufend durch die jährliche Inflation substanziell entwertet und immer weniger auskömmlich. Anlass dieser Gesetzesinitiative zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann laut Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, nur die Haushaltssituation des Landes NordrheinWestfalen sein und nicht die Entwicklung der Pensionsausgaben.
Nach Auffassung des DBB NRW diskreditiert bereits die Wortwahl der Pensionsausgaben als „Pensionslasten“ die Lebensleistung der Beamtinnen und Beamten sowie
der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Der DBB NRW hat selbstverständlich grundsätzlich Verständnis dafür, dass zur (teilweisen) Deckung der Ausgaben für die Pensionen Mittel aus dem hierfür gebildeten Pensionsfonds entnommen werden.
Die Art und Weise sowie der Zeitpunkt müssen aber generationengerecht und nachhaltig sein. Dies gewährleistet das derzeit geplante Entnahmegesetz nicht.
Der DBB NRW schlägt daher zur passgenauen Finanzierung und
kunftsorientierte Transformationsinvestitionen abwägen müssen. Mit dem in Nordrhein-Westfalen verfolgten Ansatz schaffen wir eine gute Ausgangslage und Optionen, die viele andere Länder so nicht mehr haben, da sie ihre Sondervermögen in der Vergangenheit bereits ganz oder teilweise aufgelöst haben, um zumindest einen Teil ihrer Versorgungsausgaben zu decken.
Unser Mechanismus trägt dazu bei, in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige und generationengerechte Zuordnung von Mitteln zu erreichen: Zinserträge von eingezahltem Steuergeld stehen für die Absicherung von Versorgungsausgaben zur Verfügung.
So setzen wir unsere Ressourcen verantwortlich ein, behalten den Haushalt und das Land als Ganzes im Blick und bleiben auch in herausfordernden Zeiten handlungsfähig im Sinne einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik.
Dr. Marcus Optendrenk (CDU) ist seit dem 29. Juni 2022 Minister der Finanzen des Landes NordrheinWestfalen. Der Jurist arbeitete bereits von 2005 bis 2012 als Leiter des Ministerbüros und Gruppenleiter in der Haushaltsabteilung im Ministerium, seit 2012 ist er Abgeordneter im nordrhein-westfälischen Landtag. Foto: BS/Ralph Sondermann
zukunftssicheren Absicherung der Pensionsausgaben ein „Pensionsausgabensicherungssystem (PASS)“ mit dem Ziel vor, nach der aktiven Zeit für die Beamtinnen und Beamten einen Kostendeckungsgrad der Pensionen von 70 Prozent sicherzustellen.
Für die Finanzierung von PASS schlägt der DBB NRW folgendes Verfahren vor:
Durch den strukturell bereits erbrachten Eigenanteil der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger an der ehemaligen Versorgungsrücklage durch dauerhaften Verzicht der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfangenden auf 1,6 Prozent der Besoldung und Versorgung, in Summe etwa 700 Millionen Euro jedes Jahr; die Einsparungen des Landes durch Absenkung des Versorgungsbetrages von 75 Prozent auf 71,75 Prozent, in Summe 3,25 Prozentpunkte, sowie eine Zweckgebundenheit eines Teils der nichtverausgabten Personalkosten aus den rund 30.000 unbesetzten Stellen im Öffentlichen Dienst des Landes NordrheinWestfalen.
* Roland Staude ist erster Vorsitzender des DBB NRW, Malte Poerschke ist Rechtsreferent DBB NRW, Marcus Michel ist Referent für Public Affairs des DBB NRW.
Arbeitszeitmodelle müssen heute flexibel statt starr sein. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und neue ergonomische Schichtmodelle sind angesagt und sollten in Dienstvereinbarungen geregelt werden. Die vom Bundesarbeitsgericht verlangte Arbeitszeiterfassungspflicht steht auch der Vertrauensarbeitszeit nicht entgegen (BAG v. 13.09.2022 –1 ABR 22/21).
Ein neuer Trend ist die Vier-TageWoche, die bei einer 40-StundenWoche nach dem Arbeitszeitgesetzt sogar möglich ist, allerdings ohne Mehrarbeit wegen der zehn Stunden täglicher Höchstarbeitszeit. Hoch im Kurs stehen auch Sabbaticals bzw. Zeitwertkonten-Programme, die eine bezahlte Freistellung unter Erhalt des Sozialversicherungsschutzes zu verschiedenen
Zwecken ermöglichen (§ 7c SGB IV), die aber wegen der komplexen Kontenführung, Insolvenzsicherung (z. B. CTA-Modell), Anlage etc. in der Regel die Zusammenarbeit mit externen Spezialistinnen und Spezialisten erfordern.
Von Ort zu Ort
Beim Arbeitsort ist nach der Pandemie ebenfalls Flexibilität gefragt. Telearbeit, Homeoffice, mobiles und hybrides Arbeiten – also Kombinationen von Arbeit im Büro und zu Hause oder unterwegs – sind heute in vielen Jobs möglich, verbreitet und werden nachgefragt. Auch hierzu bedarf es Dienstvereinbarungen. In vielen Betrieben beträgt die Re-
Was Arbeitgeber für mehr Attraktivität tun können
(BS/Volker Stück*) Angesichts des demografischen Wandels verschärft sich der Fachkräftemangel und der Wettbewerb um gute Bewerberinnen und Bewerber wird härter. Diese haben heute auch andere Erwartungen an ihren Wunsch-Arbeitgeber. Doch welche modernen arbeitsrechtlichen Instrumente tragen dazu bei, als attraktiver Arbeitgeber punkten zu können?
Fortbildungsvereinbarungen mit einer Bindungs- und Rückzahlungsklausel vor Beginn getroffen werden, die der dazu ergangenen Rechtsprechung gerecht werden.
Der Faktor Führung
Weil in der Regel gilt „People join a company, but leave their boss or a bad culture“, sind eine gute Personalauswahl, z. B. durch Assessment Center, sowie gezielte Personalentwicklung von Führungskräften ausschlaggebend. Früher hat man nicht selten die besten Expertinnen und Experten zu Führungskräften gemacht – was oft schiefging. Für die Führung und Entwicklung der Mitarbeitenden ist es heute weit verbreitet, standardisiert-strukturierte Mitarbeiterentwicklungsgespräche zu führen, die Ziele, Aufgaben, Fortbildung etc. zum Gegenstand haben. Bei Austritten sollte mit sogenannten Exit-Gesprächen nach den Gründen gefragt werden, um eventuelle Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Die richtigen Mittel
Foto: BS/JMarques
mote-Work-Quote in Bürojobs jetzt 30 bis 70 Prozent.
Gerade unter jüngeren Beschäftigten ist auch „Workation“ en vogue, also die mobile Arbeit aus
dem Ausland aus privaten Motiven außerhalb des Urlaubs (§ 8 BurlG). Solche Modelle sollte man auf das EU-Ausland bzw. den europäischen Wirtschaftsraum sowie zeitlich auf
Das erwartet die Generation Z von einer guten Ausbildung im Öffentlichen Dienst
(BS/Ann Kathrin Herweg) Die ersten Ausbildungswochen hat der Azubijahrgang 2023 in vielen Behörden und Betrieben gerade hinter sich gebracht. Vom Onboarding bis hin zur Abschlussprüfung – die Ausbildung ist eine prägende Zeit für junge Menschen. Und diese haben klare Vorstellungen von ihren Lehrjahren und -betrieben. Die Prioritäten liegen allerdings manchmal ganz anders, als man sie von der Generation Z erwartet.
Wenn es darum geht, was den jungen Menschen an ihrem Ausbildungsbetrieb wichtig ist, sind laut Teil zwei der repräsentativen Studie Azubi-Recruiting Trends 2023 folgende Punkte wichtig: gute Übernahmechancen im Ausbildungsbetrieb, Arbeitsplatzsicherheit und Aufstiegs- sowie Fortbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung (Teil eins siehe Behörden Spiegel Juni 2023, Seite 3). Ebenso häufig genannt wurden Spaß an der Ausbildung und eine gute Work-LifeBalance. Über 90 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen diese Aspekte „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“ seien. Übertroffen werden all diese Punkte nur noch von dem Wunsch nach fachkompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern.
Erst die Karriere
Der Fokus liegt für Generation Z damit klar auf der eigenen Karriere. Wer denkt, die junge Generation wolle das Klima retten und sei ständig auf der Suche nach Sinnhaftigkeit, scheint sich zu irren. Die Nachwuchskräfte haben das große Ganze im Blick, es spielt jedoch eine untergeordnete Rolle. Nicht einmal die Hälfte – aber immerhin noch 46,8 Prozent – aller befragten Azubis empfindet es laut der Untersuchung der u-Form Testsysteme
GmbH & Co. KG als wichtig, dass sich der eigene Arbeitgeber in den Bereichen Soziales, Umwelt und Klima engagiert. Schaut man speziell auf die Azubis beim Öffentlichen Dienst, ist der Wert mit 48,8 Prozent nur unwesentlich höher.
Motivation für die Ausbildung ziehen viele Befragte daraus, einen Beitrag zu einem sinnvollen Zweck des Ausbildungsbetriebs zu leisten. Doch der häufig diskutierte Antreiber „Purpose“ ist nicht der
größte Beweggrund für die jungen Menschen. Noch weit mehr Wert legen sie darauf, ihre Fähigkeiten einbringen zu können und vor allem darauf, sich persönlich und/oder fachlich weiterzuentwickeln.
Gemeinschaft ist gefragt
Die Größe des Ausbildungsunternehmens spielt für die wenigsten Azubis eine Rolle. Auch Image und Bekanntheit des Betriebs empfinden gerade einmal ein Drittel der Befragten als wichtig. Viel entscheidender: gutes Miteinander. Die Gen Z wünscht sich Anerkennung und Wertschätzung der eigenen Arbeit sowie ein gutes Verhältnis zu den Ausbilderinnen und Ausbildern. Das gilt branchenübergreifend für über 90 Prozent der Befragten, lässt sich aber in gleichem Maße auf den Öffentlichen Dienst übertragen.
93,2 Prozent der Azubis im Öffentlichen Dienst gaben außerdem an, dass ihnen ein gutes Verhältnis zu anderen Auszubildenden „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“ sei. Bei der Gesamtheit der Befragten lag dieser Wert mit 84 Prozent deutlich darunter. Guter Umgang untereinander scheint damit Nachwuchskräften in allen Bereichen am Herzen zu liegen, im Öffentlichen Dienst jedoch einen besonders hohen Stellenwert zu haben.
Top drei knapp verfehlt
Die Mehrheit der Azubis ist mit ihrer Ausbildung zufrieden. Zwischen den einzelnen Branchen zeigen sich dabei allerdings deutliche Unterschiede. Die drei Bereiche mit den zufriedensten Auszubildenden sind laut den Azubi-Recruiting Trends Versicherungen, Maschinenbau und Industrie sowie Banken. Der Öffentliche Dienst liegt nur knapp hinter diesen Top drei und deutlich
vor den am schlechtesten bewerteten Bereichen Handwerk, Automotive und Chemie.
In allen Branchen steht die Zufriedenheit mit der Ausbildung in Zusammenhang mit der allgemeinen Lebenszufriedenheit. Es fällt auf, dass die Ausbildungsverantwortlichen um einiges zufriedener mit ihrer Arbeit bzw. ihrer Lebenssituation sind als die Azubis.
Orientierung geben
Auf dem Weg hin zur richtigen Ausbildung empfinden Nachwuchskräfte vor allem Berufsmessen als sinnvoll. 59,6 Prozent der befragten Azubis haben im Laufe des Berufsfindungsprozesses eine solche Messe besucht. Für Ausbildungsverantwortliche ein klares Zeichen, solche Veranstaltungen zu nutzen, um Nachwuchskräfte für das eigene Unternehmen bzw. die eigene Behörde zu gewinnen. Am Messeauftritt gilt es allerdings oft noch nachzubessern. 85,4 Prozent der Azubis würde sich wünschen, hier mit aktuellen Auszubildenden aus den Ausbildungsbetrieben ins Gespräch kommen zu können. Tatsächlich erhielten aber nicht einmal die Hälfte der Befragten häufig oder sehr häufig diese Möglichkeit. Besonders hilfreich für die Berufswahl sind laut Umfrage Praktika. Auf Girls’- und Boys’Day hingegen könnte die Hälfte der Befragten getrost verzichten. Auch Schülerfirmen, die Potenzialanalyse und der Besuch im Berufsinformationszentrum gehören zu den Angeboten, die Azubis am ehesten Streichen würden. Eine Mehrheit, die sich gegen eines dieser Angebote ausspricht, findet sich allerdings in keinem Bereich. Das gilt branchenübergreifend wie auch im Öffentlichen Dienst im Speziellen.
20 Arbeitstage (§ 2 Abs. 2 NachwG; § 95 Abs. 3 BetrVG) beschränken und beachten, dass stets eine A1Bescheinigung erforderlich und mitzuführen ist sowie dass keine
Arbeits-, tarif- und beamtenrechtliche Entwicklungen
22.–23. November 2023, Maritim Hotel Bonn
Weitere Informationen unter: www.zukunft-dienstrecht.de
Niederlassung im Ausland begründet wird, was mit Steuerfachleuten geklärt werden sollte.
Gut ausgestattet und versorgt Moderne, sichere und gute Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber zu stellen, z. B. Laptop, Smartphone (BAG v. 10.11.2021 – AZR 334/21), was auch bei vereinbarter Telearbeit gilt (§ 2 Abs. 7 ArbStVO). Hierzu gehören auch modern eingerichtete Büros, in denen sich die Beschäftigten wohlfühlen und die in HomeofficeZeiten die Funktion des „betrieblichen Lagerfeuers“ haben.
Ein neues Büro-Konzept ist zum Beispiel Desksharing, bei dem es grundsätzlich keine festen, individuell zugeordneten Arbeitsplätze gibt, sondern man sich bedarfsweise seinen Arbeitsplatz oder -raum bucht bzw. sucht. Bürohunde oder andere Bürotiere muss der Arbeitgeber nicht gestatten. Eine gute, günstige Kantine bzw. betriebliche Verpflegung oder Kaffee-Ecken können ein echter Pull-Faktor sein.
Immer up to date
Um einer schleichenden Dequalifizierung in Zeiten rasanter technischer und organisatorischer Entwicklung entgegenzuwirken und das Know-How up to date zu halten, sind gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wichtiger Bestandsteil der Personalentwicklung. Wenn diese weitergehende, höherwertige Qualifikationen vermitteln, länger dauern bzw. mit hohen Kosten verbunden sind, sollten darüber
Bei Compensation & Benefits gilt: Die Grundvergütung sollte marktgerecht und transparent sein. Zusätzliche leistungsbezogene Vergütungsbestandteile sind in vielen kollektivrechtlichen Vergütungssystemen verbreitet, z. B. nach Leistungsbeurteilung (summarisch oder analytisch), Kennzahlen oder Zielvereinbarungen. Nach Studien ist der motivierende Effekt einer Gehaltserhöhung aber nach maximal sechs Monaten verpufft. Ein effektives Mittel zur langfristigen Mitarbeiterbindung ist eine betriebliche Altersversorgung, der neben der gesetzlichen Rente und privater Vorsorge eine immer größere Bedeutung zukommt.
Corporate Social Responsibilty (CSR) und Environmental Social Governance (ESG) werden seitens der EU und national weitergetrieben und sind bei der „Fridays for Future-Generation“ angesagt, sodass ein Arbeitgeber auch hier punkten kann, z. B. mit dem Einsatz regenerativer Energie, umweltschonender Dienstwagenflotte, ÖPNV- oder Deutschland-Ticket, Homeoffice zur Vermeidung von Pendeln und einem internen Jobrad-Programm über einen spezialisierten Anbieter.
Gesundheit im Blick
Der obligatorische Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM, § 167 SGB IX) werden heute meist ergänzt durch Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bzw. der Gesundheitsförderung (BGF). Diese bieten Expertinnen und Experten aus Environment, Health and Safety (EHS) oft in Kooperation mit Krankenkassen und Förderung (§ 20 SGB V) an. Hierzu gehören z. B. Gesundheitstage, Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsscreening), Rückenschule, Ergonomie- und Entspannungstrainings oder Firmenläufe, für die aber kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht (LSG Berlin Brandenburg v. 21.03.2023 – L 3 U 66/21).
Mehr dazu und weitere Informationen rund um das Thema Dienstrecht erwarten Sie bei der Tagung Zukunft Dienstrecht.
*Volker Stück ist Rechtsanwalt und Lead Expert Arbeitsrecht und Mitbestimmung bei der BWI GmbH in Bonn, dem IT-Systemhaus der Bundeswehr und IT-Dienstleister des Bundes.
Das Museum soll ein Ort sein, an dem die europäische Idee wachsen kann. Hier werden das Verständnis für die europäische Geschichte in ihrer ganzen Komplexität verbessert, der Gedankenaustausch gefördert und Vorannahmen infrage gestellt. Dazu zeigt die Ausstellung die gemeinsamen Werte der europäischen Einigung auf: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. Mit anderen Worten: Im Museum wird sichtbar, was die Europäerinnen und Europäer erreichen können, wenn sie zusammenarbeiten und die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umwälzungen auf dem Weg zu einem friedlichen Zusammenleben überwinden.
Die paneuropäische Linse
Um dies zu verwirklichen, wurde 2011 ein multidisziplinäres Team aus Kuratorinnen und Kuratoren,
Wo die europäische Idee lebendig wird
(BS/William Parker-Jenkins*) Als der damalige Präsident des Europäischen Parlaments, Dr. Hans-Gert Pöttering, 2007 das Projekt „Haus der europäischen Geschichte“ vorschlug, lag die Begründung auf der Hand. Die Generation der Menschen, die die Tragödien des 20. Jahrhunderts miterlebt und die Europäische Union aufgebaut hat, verschwindet. Protektionistische und nationalistische Bewegungen stellen die Errungenschaften der europäischen Integration infrage. Das Haus der Geschichte wirkt dem entgegen.
perspektive auf den europäischen Kontinent, anstatt eine Summe nationaler Geschichten zu präsentieren. Bei der Auswahl der Inhalte wurden nur europäische Ereignisse und Entwicklungen berücksichtigt, die sich auf mehrere europäische Länder ausbreiteten und auch heute noch relevant sind.
Das Team sollte einen unparteiischen, wissenschaftlich unabhängigen Blick auf die europäische Geschichte werfen, eine Reihe von
tätige Zwecke zu nutzen. Die Dauerausstellung zeigt zunächst die Ursprünge und die Entstehung des Kontinents. Dann geht sie zu den politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts über, zeigt die Verwüstungen der Weltkriege und endet mit dem Wiederaufbau und Integrationsprozess des letzten halben Jahrhunderts.
Erinnerungen festhalten
Das Motiv der Erinnerung zieht sich durch die gesamte Ausstellung. Welche historischen Erfahrungen verbinden die verschiedenen Nationen innerhalb der europäischen Geschichte? Diese Überlegung wirft auch Fragen auf. Sollten sich die Menschen an tragische Ereignisse erinnern, um eine Wiederholung zu vermeiden oder sind sie verpflichtet, zu vergessen, um ein Weiterleben zu ermöglichen? Gemeinsame historische Ereignisse führen oft zu unterschiedlichen Erfahrungen und unterschiedlichen Arten der Erinnerung an denselben historischen Prozess. Das spiegelt das Museum wider.
Symbole der Geschichte
hinweg. Der in Jugoslawien unter FiatLizenz produzierte Zastava 750 symbolisierte Freizügigkeit, lange bevor die Europäischen Union Gestalt annahm.
Ein einzigartiges Erlebnis
Das Museum wurde im Vorfeld des Europatages am 6. Mai 2017 eröffnet. Kritikerinnen und Kritiker lobten das „wirklich einzigartige, mehrsprachige Erlebnis“. Es sei eine Brandmauer gegen Nationalismus und Chauvinismus. Es formierten sich allerdings auch kritische Stimmen. Sie bemängelten, dass die Dauerausstellung bestimmte nationale Helden oder Themen vermissen lasse und die EU entweder zu positiv oder zu negativ darstelle. Das Publikumsinteresse ist groß. Bisher besuchten 750.000 Besucherinnen und Besucher die Ausstellung.
Das Museum möchte auch für Menschen zugänglich sein, die Brüssel nicht besuchen können oder die tiefer in die historischen Inhalte eintauchen wollen. Hierfür besteht ein digitales Angebot. Ein virtueller Rundgang führt durch die Sammlung des Museums. Darüber hinaus werden Wechselausstellungen präsentiert, die Themen der Dauerausstellung aufgreifen, aktuelle Fragen aufwerfen und in ihren historischen Kontext stellen. Die Sonderausstellung „Fake For Real“ zum Beispiel zeigt, dass die Phänomene FakeNews und Desinformation eine lange Tradition haben. „When Walls Talk!“ untersuchte, wie gedruckte Plakate eingesetzt wurden, um das öffentliche Leben und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Das Haus der Europäischen Geschichte zeigt, was der öffentliche Sektor zu leisten imstande ist: Mutige, einzigartige Projekte, die für alle Gesellschaftsschichten zugänglich und relevant sind. Das Haus der Geschichte bringt Menschen zusammen und hebt unsere Gemeinsamkeiten hervor, statt unsere Unterschiede zu betonen.
*William Parker-Jenkins ist Verantwortlicher für digitale Kommunikation und Pressereferent beim Haus für Europäische Geschichte.
Im Haus der Geschichte in Brüssel nimmt man auf dem Boden sitzend eine Vogelperspektive auf Europa ein. Foto: BS/Haus der Geschichte
Pädagoginnen und Pädagogen und Museologinnen und Museologen zusammengestellt. Darüber hinaus wurde das Team von zwei beratenden Gremien, einem akademischen Beirat und einem Kuratorium begleitet. Auch vonseiten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission fand das Projekt Unterstützung.
Kern des Konzeptes ist, die Ereignisse in Europa durch eine paneuropäische Linse zu zeigen. Im Museum blickt man aus der Vogel
Mit der Richtlinie (EU) 2019/ 1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vom 23.10.2019 wurden die EU-Mitgliedsstaaten in die Pflicht genommen, eine nationale Regelung bis Ende 2021 zu schaffen. Das ist nach einem zähen politischen Ringen mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz: HinSchG) vom 02.06.2023 erfolgt.
Dieses sieht dabei vor, ein dreigliedriges Meldesystem bereitzuhalten, innerhalb dessen alle Beschäftigungsgeber verpflichtet werden, eine interne Meldestelle einzurichten, die hinweisgebenden Personen einen geschützten Raum gibt, in dem sie ihr Wissen über Rechtsverstöße vertraulich weitergeben können und gutgläubige, hinweisgebende Personen vor Repressalien durch ihren Beschäftigungsgeber zu schützen.
Das Gesetz ist von seinem Umfang her überschaubar, bedeutet aber im Detail für alle Beschäftigungsgeber, seien es nun Behörden oder Unternehmen, eine echte Herausforderung: Das beginnt nicht nur mit der detaillierten Listung der Verstöße, die gemeldet werden können und die einen dementsprechenden Schutzmechanismus zugunsten der hinweisgebenden Person auslösen, sondern auch das Nebeneinander von interner und externer Meldestelle und der be
Quellen, Stimmen und Erzählungen verwenden und sicherstellen, dass das Museum in 24 europäischen Sprachen erlebbar ist. Als Standort wurde eine ehemalige Kinderzahnklinik im Park Leopold in Brüssel, in unmittelbarer Nähe des Europäischen Parlaments, ausgewählt. Das Gebäude selbst wurde ursprünglich vom Erfinder der Kodak-Kamera und Philanthropen George Eastman finanziert. Er knüpfte seine Unterstützung allerdings an die Auflage, die Räumlichkeiten stets für wohl
Die Dauerausstellung umfasst über 1.500 Objekte, Dokumente und audiovisuelles Material aus über 300 Museen und Sammlungen aus ganz Europa und der Welt. Jedes dieser Objekte ist ein Stück europäischer Geschichte, ein Splitter oder ein Symbol unserer kollektiven Erinnerung. Diese Artefakte und ihre Hintergrundgeschichten ermöglichen es uns, darüber nachzudenken, wer wir heute sind. Die Bronzeskulptur „Versöhnung“, die den Händedruck zwischen General de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer darstellt, verdeutlicht zum Beispiel unsere Verbundenheit über nationale Interessen und Grenzen
Die Herausforderungen des HinSchG als Beschäftigungsgeber meistern
(BS/Dr. Stefanie Lejeune) Die Bedeutung von Hinweisen aus den Reihen der Beschäftigten zur Aufdeckung und Beseitigung von Missständen und Gesetzesverstößen in Unternehmen wie Behörden ist lange bekannt und wird von Ermittlungs- wie Aufsichtsbehörden, der Rechtsprechung und NGOs, die sich dieses Themas annehmen, gleichermaßen betont. Gleichwohl erfahren hinweisgebende Personen, besser bekannt als sog. Whistleblower, regelmäßig ein geteiltes Echo, wenn sie ihr Wissen an Stellen außerhalb des eigenen Beschäftigungsgebers weitergeben. Während bislang die hinweisgebenden Personen mit Repressalien bis zur Kündigung rechnen mussten, waren Führungskräfte des Beschäftigungsgebers, die für die Missstände verantwortlich waren oder die aus Gründen der Reputation lieber schwiegen, häufig nicht an einer offensiven Aufklärung interessiert. Für den Beschäftigungsgeber konnten solche Zustände, vor allem, wenn sie gegen geltendes Recht verstießen, erhebliche materielle wie immaterielle Schäden nach sich ziehen und im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden.
Dr. Stefanie Lejeune ist Rechtsanwältin in der Sozietät Göhmann Rechtsanwälte. Sie ist spezialisiert auf die Beratung von Behörden und öffentlichen Unternehmen in den Bereichen Corporate Governance, Compliance und Korruptionsprävention. Foto: BS/Göhmann
sondere Vertraulichkeitsschutz, der gegenüber der hinweisgebenden Person und der von dem Hinweis betroffenen Person sichergestellt werden muss und der ebenfalls nicht ausnahmslos gelten kann, sind in ihrer jeweiligen Gestaltung anspruchsvoll. Ob man neben der Möglichkeit zur vertraulichen Meldung noch die der
anonymen schafft, etwa mittels einer internetbasierten und entsprechend zertifizierten Plattform, liegt letztendlich im Ermessen des Beschäftigungsgebers. Zwar werden anonyme Meldungen, besonders von den von ihnen Betroffenen, kritisch gesehen, die langjährige Erfahrung zeigt jedoch, dass sie regelmäßig keinen denunziatorischen Hintergrund haben, sondern von Personen stammen, die die Missstände wohl aus nächster Nähe beobachten konnten, dementsprechend Repressalien durch die Verursacher der Missstände fürchten und sich in die Anonymität flüchten.
Die hinweisgebende Person soll nach dem Willen des Gesetzgebers die interne Meldestelle gegenüber der externen bevorzugen, wenn diese wirksam gegen den Verstoß vorgehen könne und keine Repressalien durch diese zu befürchten
seien. Ob die interne Meldestelle jedoch wirksam gegen den Verstoß vorgehen kann und ob die hinweisgebende Person hinreichend Vertrauen zu dieser fasst, hängt erfahrungsgemäß davon ab, wie die interne Meldestelle gestaltet ist. Der Beschäftigungsgeber kann mit der Aufgabe der internen Meldestelle eine bei ihm beschäftigte Person oder Personengruppe betrauen oder einen Dritten. Er muss in jedem Fall sicherstellen, dass diese Person oder Personengruppe ihre Aufgabe unabhängig wahrnimmt, dass es keine Interessenkonflikte mit anderen Tätigkeiten gibt, welche sie für den Beschäftigungsgeber wahrnimmt, dass sie über die hinreichende Fachkunde verfügt und letztendlich Folgemaßnahmen ergreifen kann. Gerade die Wahrung der persönlichen Unabhängigkeit
Mehr erfahren Sie unter www.eipa. eu. Dort können Sie sich auch zu den Veranstaltungen anmelden:
Neuigkeiten aus und für die Arbeitswelt von morgen (BS) Braucht ein erfolgreiches Diversitätsmanagement auch eine gute Organisationsentwicklung? Setzt man mehr auf Inklusion und achtet auf Sprache? Was sollte man bei der Gestaltung der hybriden Arbeitswelt stärker beachten und warum ist das Wohlbefinden am Arbeitsplatz dabei keine Utopie? Warum gehört Wissenstransfer in ein Demografiekonzept? Warum wird Wohlbefinden am Arbeitsplatz auch im Generationenmanagement immer wichtiger? Neugierig auf diese Themen und mehr aus Sicht von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung? Dann bietet das European Institute of Public Administration (EIPA) in den kommenden Wochen eine Auswahl an spannenden Themen an – kostenlos, virtuell, kurz und knackig und in deutscher Sprache.
und die Vermeidung etwaiger Interessenskonflikte, etwa weil man die hinweisgebende Person oder die vom Hinweis betroffene Person kollegialiter kennt, sind für Beschäftigte, denen die Aufgabe der internen Meldestelle überantwortet wird, im Einzelfall schwierig. Hinzu kommen die Plausibilitätsprüfung und rechtliche Einordnung eingehender Hinweise, die ebenso wie die angemessene Kommunikation mit der hinweisgebenden Person eine langjährige fachliche Erfahrung voraussetzt und die der Gesetzgeber mit „Fachkunde“ umschreibt. Zu der Fachkunde gehören Kenntnisse über Strukturen, Abläufe und Prozesse in Behörden wie Unternehmen gleichermaßen und im Idealfall hat die Person, die den Hinweis entgegennimmt, selbst Erfahrung mit der Führung und der Verantwortung für ein Team.
Vor diesem Hintergrund hat der Behörden Spiegel in Kooperation mit Göhmann Rechtsanwälte Berlin und der WhistleblowerSoftware ApS die Lösung WhistleGovHinweisgeberschutz (www.whistlegov.de) für Behörden und öffentliche Unternehmen entwickelt, um diesen die nötige Rechtssicherheit für die Implementierung einer internen Meldestelle zu geben.
(BS) Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland könnten unterschiedlicher nicht sein. Dennoch haben sie je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner nahezu gleich viele Beschäftigte. Nur das Saarland und Sachsen-Anhalt verzeichnen im Verhältnis eine sinkende Beschäftigtenzahl. So wie beim Bund (siehe Septemberausgabe des Behörden Spiegel, S. 6) steigen die Zahlen in allen anderen Bundesländern. Hamburg, Berlin und Bremen haben durch ihre Rolle als Stadtstaaten eine besonders hohe Anzahl an Beschäftigten gemessen an ihrer Bevölkerungsgröße.
Bereits während der letzten Legislaturperiode kam es vor, dass sachlich erforderliche Fristen zur Beratung von Gesetzesentwürfen verkürzt wurden. Eine Fristverkürzung ist in Ausnahmefällen gerechtfertigt, wenn es Gründe dafür gibt, die sofortiges Handeln durch Gesetz erfordern. Dies war etwa während der Corona-Pandemie so oder zu Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Die Häufigkeit jedoch, mit der die Ampel seit ihrer Regierungsübernahme Gesetzesentwürfe ohne ausreichende Beratung durch das Parlament gebracht hat, lässt sich mit Ausnahmen allein nicht mehr rechtfertigen. Das Ergebnis dieser übereilten Gesetzesverfahren sind in vielen Fällen nicht nur unausgereifte Gesetze mit vielen handwerklichen Fehlern, sondern auch eine schleichende Aushöhlung des Parlamentarismus. Denn dort im Parlament geht es nicht nur um die großen Linien (also beim Heizungsgesetz, wo machen Wärmepumpen Sinn), son-
Der Newsletter mit Zukunft.
QR-Code scannen und anmelden
Laut Entwurf des Bundesinnenministerium (BMI) soll für alle Personen, die für die Bundespolizei tätig werden sollen, in Zukunft eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchzuführen sein. Davon könne aber abgesehen werden, sofern Art oder Dauer der Tätigkeit dies erlauben. Die Verantwortlichen wollen damit bereits im Einstellungsverfahren verhindern, dass extremistische Personen in den Dienst der Bundespolizei gelangen und Zugang zu polizeilichen Informationen erhalten.
Unabhängig von der Novellierung des Bundespolizeigesetzes wird auch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz reformiert. Hier ist u. a. eine Ausweitung der Internetrecherche im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen, heißt es aus dem BMI. Aktuell befinde sich der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung.
Noch nicht erlassen ist unterdessen auch die Rechtsverordnung zum äußeren Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des BMI. Damit würde u. a. der Umgang mit sichtbaren Tattoos geregelt. Dies ist aber auch schwer rechtssicher durchzuführen.
Früher enthielt die Polizeidienstvorschrift 300 Regelungen über solche Tätowierungen. Dies reicht nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen inzwischen nicht mehr aus.
Noch immer keine Rechtsverordnung
Deshalb wurde das Bundesbeamtengesetz angepasst. Dort heißt es nun in Paragraf 61 Absatz 2: „Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes […] auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich […] können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt
(BS/Thomas Heilmann) Das sogenannte Heizungsgesetz steht weiterhin unter keinem guten Stern. Ohne eine weitere Beratung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und ohne eine Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf hat die Ampel die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause im Parlament beschlossen. Damit hat die Ampel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf meinen Eilantrag vom 05.07.2023, die explizit mehr Beratungszeit fordert, de facto missachtet. Diese Missachtung des doppelten Verlangens nach mehr Zeit und mehr Beratung ist ein Sinnbild für eine ganze Reihe von Problemen, die seit der Regierungsübernahme der Ampel bei den Gesetzgebungsprozessen erheblich zugenommen haben.
dern um die vielen wichtigen Einzelvorschriften. Sind solche Regeln schlecht definiert, stehen Bürger, Unternehmen und Verwaltungen vor großen Fragezeichen. Auch so entsteht leider viel Bürokratie. Um das zu vermeiden, bedarf es während des Gesetzgebungsprozesses jedoch einer ausreichenden Beratung im Parlament. Bereits Anfang März hatte sich die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mahnend an die Fraktionsvorsitzenden der Ampelparteien gewendet und um „eine in dem gebotenen Maße erforderliche Rückkehr zu ordentlichen Abläufen“ gebeten. Dies ist mit Blick auf die Novelle des GEG jedoch offensichtlich nicht geschehen. Am 19.04.2023 beschloss das Bundeskabinett nach wochenlangen internen Streitigkeiten einen ersten Entwurf für die Novelle des GEG. Das erklärte Ziel war es, die Novelle noch vor der Sommerpause zu verabschieden. In den darauffolgenden Wochen kam es zu weiteren Auseinandersetzungen, die dazu führten, dass die Novelle erst am 15.06.2023 und ergänzt um sog.
So könnte die Lösung Wärmepumpe aussehen, die sich die Bundesregierung mit ihrem Heizungsgesetz vorstellt.
Leitplanken an den Bundestag zur
1. Lesung übergeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war aber nicht klar, über welchen konkreten Gesetzesentwurf überhaupt debattiert werden sollte, denn die Leitplanken, die von jeder der drei Ampelparteien
Foto: BS/HarmvdB, pixabay.com
unterschiedlich interpretiert wurden, bildeten de facto die Grundlage für einen vollständig neuen Gesetzesentwurf. Am 21.06.2023 fand in dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine erste öffentliche Anhörung statt. Die Sachverständi-
Schärfere Überprüfung von Anwärterinnen und Anwärtern
(BS/Marco Feldmann) Im Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes ist eine Ausweitung von Sicherheitsüberprüfungen bei Neueinstellungen von Anwärterinnen und Anwärtern geplant. Allerdings ist die Reform, die schon lange diskutiert wird, noch immer nicht durch das Bundeskabinett beschlossen worden.
gen standen dabei jedoch vor dem gleichen Problem wie das Parlament in der Woche zuvor: Ein aktueller Entwurf für die zu diskutierende GEG-Novelle lag weiterhin nicht vor. Aufgrund dieser unhaltbaren Situation wurde für Montag, den 03.07.2023, eine zweite öffentliche Anhörung angesetzt. Erst drei Tage vorher legten die Ampelparteien eine insgesamt 111 Seiten umfassende Formulierungshilfe zu ihrem Änderungsantrag vor. Am 04.07.23 folgte der entsprechende Änderungsantrag, am 07.07.23, dem letzten Tag vor der Sommerpause, sollte die GEG-Novelle schließlich ohne Wahrung der üblichen Fristen im Parlament beschlossen werden. Das Verfassungsgericht schob dem einen Riegel vor. Leider kam es nicht zu zusätzlicher Beratung. Auch der Bundesrat ist unzufrieden. Zum gerade beschlossenen Gesetz schlägt er gleich auf 36 Seiten Änderungen vor. So kennt das Heizungsgesetz bislang eigentlich nur Verlierer, nicht zuletzt auch den Klimaschutz. Denn die schlechten Regelungen haben zu einem Einbruch beim Einbau von Wärmepumpen und zu einem Rekord bei neuen Öl- und Gasheizungen geführt.
Anwärterinnen und Anwärter der Bundespolizei sollen künftig einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Dafür müsste aber zunächst die Reform der entsprechenden Gesetzesgrundlage verabschiedet werden.
werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen.“ Das BMI wird ermächtigt, per Rechtsverordnung weitere Details festzulegen. Dies ist bislang noch nicht geschehen.
Aus dem BMI heißt es dazu, dass eine Verpflichtung zum Erlass einer solchen Rechtsverordnung nicht bestehe. Für den Bereich der Bundespolizei sei der Erlass einer derartigen Verordnung momentan aber dennoch in der Vorbereitung.
Juristische Bedenken gegen die Bestimmungen des BBG existieren aufseiten der Staatsrechtslehre nicht. Allerdings wird dort teilweise kritisiert, dass die Regelung zu schwammig formuliert sei.
Aus Gewerkschaftskreisen ist dazu zu vernehmen, dass Bewerberinnen und Bewerber mit sichtbaren Tattoos bei der Bundespolizei oftmals nicht eingestellt würden, während sie bei Bestandsbeamtinnen und Bestandsbeamten geduldet würden. Allerdings haben noch nicht alle Polizeigewerkschaften dazu eine
Foto: BS/Bundespolizei
bundesweit abgestimmte, einheitliche Meinung.
In Bayern existiert beim Präsidium der Bereitschaftspolizei eine Kommission. Diese prüfe, ob Bewerberinnen und Bewerber, die Tätowierungen im sichtbaren Bereich haben, das Auswahlverfahren durchlaufen dürfen oder als nicht polizeidiensttauglich eingestuft werden. Gegen Bestandsbeamtinnen und Bestandsbeamte werde im Freistaat ein Disziplinarverfahren
eingeleitet, wenn sie sich Tattoos im sichtbaren Bereich stechen ließen, berichtet der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein In Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Aachen im Eilverfahren entschieden, dass die Bewerbung eines Interessierten für die Ausbildung im Polizeivollzugsdienst zumindest nochmals zu prüfen ist (Aktenzeichen: 1 L 832/23). Denn die Einschätzung des Landes, dass eine konkrete Tätowierung am Unterarm des Bewerbers – diese zeigt einen Handschlag, wobei eine Hand durch einen Schlangenkopf ersetzt ist, der die andere Hand beißt – Zweifel an dessen Eignung begründe, halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar könnten grundsätzlich aufgrund von Tätowierungen Zweifel gerechtfertigt sein, die die Einstellung ausschließen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn durch entsprechende symbolträchtige Tätowierungen eine verfassungsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck komme, so die Verwaltungsrichter. Sofern einer Tätowierung kein in ihrem Deutungsgehalt eindeutiger, die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung infrage stellender Inhalt zukomme, bedürfe es aber weiterer Anhaltspunkte, um aus dem konkret gewählten Motiv auf eine Eignungszweifel begründende, z. B. gewaltverherrlichende, Einstellung des Bewerbers schließen zu können. Solche seien im vorliegenden Fall aber weder vom Land Nordrhein-Westfalen vorgebracht noch für das Gericht erkennbar gewesen, hieß es. Gegen den Beschluss kann das Land Nordrhein-Westfalen als Beklagte (vertreten durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten) Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. Bis Redaktionsschluss war ein solches Rechtsmittel aber noch nicht bei Gericht eingegangen.
Einen transparenten Staat und vor allem Transparenz bei der Willensbildung zu schaffen, das war zumindest das ursprüngliche Ziel, welches mit der Einführung des Lobbyregisters erreicht werden sollte. Doch die Erfahrungen des seit 2022 eingerichteten Lobbyregisters zeigen, dass es punktuellen Änderungen bedarf. So steht es zumindest im Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen. Neben den Änderungen sollen auch der Anwendungsbereich des Registers sowie die Pflichten zur Offenlegung erweitert werden, um die Aussagekraft des Registers zu erhöhen. Dadurch soll Transparenz bei Staatstätigkeiten geschaffen werden.
Mehr Aussagekraft
Ein Kritikpunkt, den das Gesetz umssetzen soll, ist die Einsicht, welche Lobbyisten sich mit welchen Entscheidungsträgern zu welchen Themen treffen. Um diesen Punkt zu klären, sollen zusätzliche Informationen vonseiten der Interessensvertreterinnen und Interessenvertreter ergänzt werden. Sie sollen unter anderem bzgl. des Gegenstands der Einflussnahme und des finanziellen Aufwands zusätzliche Informationen liefern, wenn sie in Kontakt mit Beschäftigten der Referatsleitungsebene oder höher standen.
Das Register soll auch, die früheren und aktuellen Ämter oder Mandate die ein Interessensvertreter innehatte, mitaufnehmen. Dadurch soll der sogenannte „Drehtüreffekt“ festgehalten werden, also
Durch Bestechungsfälle wie unter anderem bei der Beschaffung von Masken während der COVID-19-Pandemie ist das Thema präsent. Auch die ausbleibenden Folgen für die Betroffenen bleiben da nicht verborgen. Um in diesem Punkt Abhilfe zu schaffen, hat sich die Ampelkoalition nun vorgenommen, hier für Änderungen zu sorgen. Aktuell ist das Strafgesetzgbuch, welches Bestechlichkeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger regelt, alles andere als strikt. Mittlerweile sind einige Schlupflöcher für eine „straffreie“ Bestechung bekannt geworden. Aktuell sind es vier Schlupflöcher, die Bestechung straffrei möglich machen. Einige dieser Schlupflöcher sind sogar so einfach auszunutzen, dass sich die Frage stellt, wen das Gesetz überhaupt strafrechtlich aufgrund von Abgeordneten-Bestechung belangen kann.
Schlupflöcher
Die erste Lücke in der Strafgerichtsbarkeit bzgl. Bestechlichkeit von Abgeordneten ist, dass tatsächlich nur das innerparlamentarische Wirken der Abgeordneten strafbar
(BS/sr) Das Lobbyregistergesetz soll nachgebessert werden. Die geplanten Änderungen sollen dabei schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geht für Sachverständige zwar in die richtige Richtung, ist in einigen Punkten aber noch stark verbesserbar.
essengruppen wie Gewerkschaften, Kirchen oder Arbeitgeberverbände widersprechen dem Gesetzesziel. Vor allem führen sie letztlich zu einer erheblichen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung zulasten transparenter Interessenvertreterinnen und Interessensvertreter.“
Lobbyarbeit tätigen, sicher gerne absehen.
Das Lobbyregister soll die Entscheidungen des Staates nachvollziehbarer machen. Wenn es aber immer neue Ausnahmen enthält, entsteht nur ein semitransparentes Register, dass keine wirklichen Einblicke liefert.
der schnelle Wechsel von der Politik in die Wirtschaft, um zum Beispiel die Gesetzgebung zu beeinflussen. Aber auch zusätzliche Überwachung der Eintragungen ins Lobbyregister sollen für eine erhöhte Aussagekraft sorgen. So sollen neue Planstellen im höheren Dienst zur Überwachung geschaffen werden, die voraussichtlich jährlichen Ausgaben von 200.000 Euro nach sich ziehen werden. Ebenfalls angepasst werden in diesem Zusammenhang die Befugnisse der registerführen-
Foto: BS/geralt auf pixabay.com
den Stelle. Sie erhält Prüfbefugnisse, sollten eindeutig widersprüchliche Eintragungen vorliegen.
Unvollständig Der Allianz für Lobbytransparenz geht der Entwurf jedoch nicht weit genug. Sie bemängelt die Unvollständigkeit. Es seien nicht alle verpflichtet, sich in das Register einzutragen. Michael Henning vom Verband der Chemischen Industrie ist der Meinung, „die weitreichenden pauschalen Ausnahmen für wichtige Inter-
Ein Umstand, der mit den durch den Gesetzentwurf hinzukommenden Angaben noch verschärft werden wird. Dominik Meier von der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung und Prof. Andreas Polk von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sind ebenfalls der Meinung, dass Ausnahmen wie die von Kirchen und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zu entfernen seien. Im Gesetzesentwurf wird auf den Umstand verwiesen, dass auch Organisationen und Privatpersonen, welche nicht dazu verpflichtet sind, sich eintragen können.Das würde den Wert des Register erhöhen. Allerdings wäre dies ein Mehraufwand, von dem Organisationen, die aktive
Rechtliche Lücken zu Bestechung
(BS/sr) Immer wieder hat es Bestechungsfälle von Abgeordneten gegeben. Schlimm ist aber der Umstand, dass diese nicht strafrechtlich verfolgt worden sind. Der entsprechende Paragraf im StGB (§ 108e) scheint aktuell ein stumpfes Schwert.
ist. Wenn sie Vorteile für Gegenleistungen erhalten, die nicht ihre parlamentarische Tätigkeit betreffen, sind diese zwar unrechtmäßig, aber nicht strafbar. Auch rechtlich nicht belangbar sind Vorteile, die ohne die Forderung einer Gegenleistung erteilt werden. In solchen Fällen kann es sich um Vorteile zum „Anfüttern“ handeln. Das sind Vorteile, die mit dem Hintergedanken an zukünftige Forderungen oder Gegenleistungen verteilt werden. Genau andersherum funktioniert der Prozess aber auch als Schlupfloch. Wenn die Bestechung erst nachträglich im Sinne einer Belohnung erfolgt, ist dies ebenfalls straffrei. Beide Schlupflöcher wären nach den Bestechungsrichtlinien für Amtsträger aber strafrechtlich verfolgbar. Das letzte Schlupfloch betrifft nur die Bestechung von Kandidaten, die noch keine Ämter
Durch Bestechung werden die demokratischen Prozesse geschädigt. Umso wichtiger also, dass es für Bestechung und Bestechlichkeit angemessene Strafen gibt.
oto: BS/geralt auf pixabay.com
innehaben. Denn ihre Bestechung ist aktuell ebenfalls nicht abgedeckt. Dies ist jedoch ieher ein Nischenproblem.
Sonderrolle Die anderen Schlupflöcher scheinen im Umgang mit Abgeordneten leicht und breit gefächert nutzbar zu sein. Für andere Amtsträger sind, wie bereits erwähnt, diese Schlupflöcher nicht vorhanden. Es stellt sich also die Frage, warum diese Lücken existieren und wie sie sie geschlossen werden können. Ein Grund findet sich wohl in der Sonderrolle, die Abgeordnete im Gegensatz zu normalen Amtsträgern innehaben. Immerhin sollen sie Zahlungen wie z. B. Parteispenden annehmen können. Ein großes Problem für den Missbrauch der Schlupflöcher ist scheinbar schon
Weiterer großer Kritikpunkt am Gesetzesentwurf war die Tatsache, dass nach wie vor nicht nachzuvollziehen sei, wie politische Entscheidungen zustande kämen. Es fehle ein „exekutiver Fußabdruck“ im Lobbyregister. Laut Transparency International könne dieser Fußabdruck nur durch Politik und Verwaltung entstehen: Wenn bei Gesetzgebungsprozessen Politik und Verwaltung dokumentieren, wie Interessensvertreter am Prozess beteiligt waren. Denn laut Norman Loeckel von Transparency International sind nur sie in der Lage, dies mit einheitlichen Standards zu tun und damit eine vertrauenswürdige Grundlage zu gewährleisten. Hier müsste für Transparency und andere Sachverständige eine Umstellung vom bisherigen System der Eintragung durch die Interessensvertreter erreicht werden.
Transparenz verfehlt
Die aktuell geplante Dokumentationspflicht der Stellungnahmen durch Interessensvertreter könnte laut Transparency International sogar neue Umgehungsmöglichkeiten bieten sowie unnötige Kosten verursachen. Sie schlagen gemeinsam mit 66 anderen Organisationen vor, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Online-Konsultationsverfahren mit dem Lobbyregister zu verknüpfen. Das würde den Bürokratieaufwand minimieren, Transparenz gewährleisten und am Ende auch die gleichen Inhalte liefern.
in der Definition von Bestechung zu finden: Immerhin reicht schon die nachträgliche Zahlung aus, damit nicht mehr von Bestechung gesprochen wird.
Strafbar machen
Prof. Dr. Erol Pohlreich von der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina (Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Sanktionenrecht und Menschenrechte), erstellte im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten zum rechtlichen Rahmen. In diesem Gutachten erklärt er, welche wichtigen Punkte bei einer Anpassung und Schärfung des Gesetzes zu beachten sind.
Pohlreich schlägt in seinem Gutachten vor, den derzeitigen Tatbestand in Parafgraf 108e des Strafgesetzbuches bestehen zu lassen. Dafür sollten aber zwei neue Vergehenstatbestände ergänzt werden, um mit diesen die bestehenden Lücken im Gesetz abzudecken. Sein Vorschlag beinhaltet einen Tatbestand der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung und einen Tatbestand des Einflusshandels, die als Paragraf 108f und 108g ergänzt werden sollen. Gezielt sollte in Zukunft auf das Erfordernis einer konkreten Gegenleistung zur Herstellung eines Tatbestandes verzichtet werden. Dadurch würde man auch Zahlungen zur Herstellung der allgemeinen Gewogenheit erfassen. Auch sollte es genügen, wenn Abgeordnete im Zusammenhang mit ihrem Mandat Taten aufgrund von Bestechung ausüben. Also ihre Mandatsautorität oder das Personal, über das sie verfügen, verwenden. Durch die neuen Tatbestände werden auch die Zuwendungsgeber in der Verschärfung bedacht. Etwas das das über eine weitere Verschärfung des Abgeordneten gesetzes nicht möglich wäre. Ob die Lösungsvorschläge von Pohlreich jedoch angenommen werden oder doch eine andere Lösung gefunden wird bleibt abzuwarten.
MitBlick auf andere Förderprogramme (MELAP und MELAP Plus) zeigte sich, dass zusätzlich zu der jährlichen Aufnahme in das ELR auch eine auf mehrere Jahre konzipierte Förderung Vorteile bietet. Sie erleichtert die Umsetzung ambitionierter Förderziele, besonders dann, wenn man auch die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Zukunftsgestaltung einbindet. So entstand die Idee der Schwerpunktgemeinden (SPG) mit einem Förderzeitraum von fünf Jahren. 2013 konnten die ersten SPG anerkannt werden. Ein festes Förderbudget für den Anerkennungszeitraum und ein um bis zu zehn Prozent-Punkte erhöhter Fördersatz für gemeinwohlorientierte kommunale Projekte verstärken während der Jahre als SPG die Strukturförderung des ELR. Seit Einführung der SPG konnten in den anerkannten Gemeinden so über 27,4 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt werden. In den vergangenen zehn Jahren wurden in den Gemeinden wertvolle Projekte umgesetzt und eine vorausschauende Strukturentwicklung angestoßen. Im September 2023 wurden die Gemeinden Niedernhall (Hohenlohekreis), Höpfingen (NeckarOdenwald-Kreis), Eisenbach (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald), Bad Rippoldsau-Schapbach (Landkreis Freudenstadt) und die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen (Landkreis Tuttlingen) neu aufgenommen. Für sie beginnt nun die Umsetzungsphase der guten Ideen.
Die Bilanzierung von Strukturentwicklung ist nicht einfach, manche Projekte entwickeln sich langsam und zeigen erst nach Jahren ihre volle Wirkung. Anhand von zwei Beispielgemeinden zeigt sich aber, wie breit das Thema Strukturentwicklung in den SPG bisher angegangen wurde:
Pfalzgrafenweiler (Landkreis Freudenstadt)
Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler wurde für die Programmjahre 2018 bis 2022 mit allen sieben Teilorten als SPG anerkannt. Das ELR wurde schon vor der Anerkennung als SPG in vielen Ortsteilen aktiv genutzt. Die Schwerpunktsetzung der Projekte im Bereich Innenentwicklung/ Wohnen mit sehr vielen Umnutzun-
(BS/Knut Tropf*) Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist in Baden-Württemberg eine vertraute Konstante: Seit 1995 prägt es die Strukturförderung im ländlichen Raum. In den vier breit angelegten Förderschwerpunkten Wohnen/ Innenentwicklung, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen werden Kommunen, Unternehmen, Vereine und Privatpersonen dabei unterstützt, für den ländlichen Raum wertvolle Projekte umzusetzen.
reit sein, sich gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern intensiv darüber Gedanken zu machen, wie sie ihre Entwicklung zukunftssicher gestalten können. Wenn sie die klassische Strukturentwicklung in Verbindung mit klimasensiblen Maßnahmen sowie einem umfassenden Entwicklungskonzept umsetzen möchten, kann die Bewerbung als MOGENA eine gute Lösung sein. Eine Bewerbung als Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung ist für alle ländlich geprägten Gemeinden, Gemeindeverbünde und nun auch für Teilorte im ländlichen Raum sowie in den Randzonen der Verdichtungsräume möglich. Bei einer Bewerbung sind von den Gemeinden die folgenden Handlungsfelder intensiv zu bearbeiten:
1. flächensparende Siedlungsentwicklung,
2. demografische Entwicklung,
3. Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere im Sinne von kommunalem Klimaschutz und Klimaresilienz.
Jetzt Ticket sichern und Energieträger werden. hydrogendialogue.com/ticket-sichern
gen und Modernisierungen trug dazu bei, dass im Bestand sehr viel zeitgemäßer Wohnraum entstand. Wunderbar gelungen ist auch die Sanierung des denkmalgeschützten Backhauses im Ortsteil Bösingen im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen: Das charmante Haus wertet mit dem vorgelagerten Brunnen die Ortsmitte nicht nur optisch auf, es ist auch ein beliebter Treffpunkt – nicht nur, um zu backen.
Grafenhausen (Landkreis Waldshut)
Die Schwarzwaldgemeinde Grafenhausen wurde mit dem Programm-
jahr 2021 als SPG anerkannt, die die Umsetzung der projektierten Maßnahmen ist hier noch in vollem Gange. Bisher konnten schon eine Vielzahl an Projekten umgesetzt werden. Zu nennen sind beispielsweise Betriebserweiterungen in Holzbauweise, die Umnutzung leerstehender Ställe zu Wohnungen, die Erweiterung eines Hotels mit Gästezimmern und einem Wellnessbereich sowie die umfassende Modernisierung eines historischen Schwarzwaldhofes.
MOGENA – die klimasensible Weiterentwicklung der Schwerpunktgemeinden
Da es in der Strukturentwicklung wichtig ist, immer wieder neue, zeitgemäße Impulse zu setzen, war die diesjährige SPG-Auswahlrunde trotz der gegebenen Qualität die finale Runde. Wertvolle Impulse
gibt von nun an die neu konzipierte Förderlinie „Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung”, kurz MOGENA. Damit werden neue Akzente hin zu mehr Klimaschutz und hin zur mehr Klimaresilienz gesetzt. Denn Strukturentwicklung ohne Klimasensibilität ist im Jahr 2023 nicht mehr denkbar. Der für das ELR zuständige Minister Peter Hauk MdL ist sich bewusst, dass schon heute in den Kommunen des ländlichen Raums viel Akzeptanz für die Notwendigkeit von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen besteht. Das ELR unterstützt alle Gemeinden bei der Umsetzung zukunftsfähiger Projekte. Bereits mit der Veröffentlichung der Ausschreibung für das Programmjahr 2024 im Mai dieses Jahres wurden zahlreiche neue Impulse für die klimasensible Strukturentwicklung gesetzt. Die Gemeinden müssen be-
Die Förderbedingungen wurden mit der Neuausrichtung deutlich verbessert. Das zur Verfügung stehende Budget pro Modellgemeinde wurde entsprechend der veränderten Bedarfe und der allgemeinen Preissteigerungen erhöht. Das Spektrum der möglichen Projekte für MOGENA-Gemeinden ist groß. Besondere Akzente erhofft sich das Land auch im Bereich innovativer kommunaler Wohnumfeld-Maßnahmen: Entsiegelungen von Dorfplätzen, Integration von Wasserrückhaltearealen im Ort, Schaffung von kleinen schattenspendenden und kühlen Parks, Verschattung innerörtlicher Areale durch Baumbepflanzungen oder Umbau in wasserspeichernde Bodenbeläge. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zu finden:
POWERED BY
Wasserstoff – unsere Verbindung für die Zukunft 6.– 7. Dezember 2023 Messezentrum Nürnberg
*Knut Tropf ist Abteilungsleiter der Abteilung Ländlicher Raum, Landentwicklung, Bioökonomie, EFRE beim Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Künstliche Intelligenz an Schulen
(BS/akh) Ein langer Aufsatz, eine differenzierte Romankritik oder eine andere ungeliebte Hausaufgabe? Kein Problem, ChatGPT übernimmt. Künstliche Intelligenz kann im schulischen Kontext zur wahren Herausforderung werden. Sie bietet aber mindestens genau so viel Potenzial, Unterricht effektiver, individueller und nicht zuletzt zukunftsfähiger zu gestalten – vorausgesetzt sie wird sinnvoll eingesetzt.
„Das Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bestmöglich auf die Anforderungen einer digitalisierten Zukunft vorzubereiten und fit für eine aktive Teilhabe zu machen. Dazu gehört der Umgang mit KI“, erläutert Sandra Boser, baden-württembergische Staatssekretären und im Kultusministerium zuständig für Digitalisierung. Medienkompetenz ist ohne Frage ein enorm wichtiger Aspekt nachhaltiger Bildung. Doch ChatGPT und Co. können an Schulen nicht nur genutzt werden, um Schülerinnen und Schülern mit der richtigen Nutzung von KI vertraut zu machen, die KI-Anwendungen können auch zum effektiven Werkzeug für Lehrkräfte werden.
Chancen erkennen
„Niemals wird die Künstliche Intelligenz die Lehrkraft zu 100 Prozent ersetzen, denn jeder von uns weiß,
dass Bildung, Förderung und Erziehung niemals ohne Begegnung, ohne Kommunikation, ohne den Menschen gelingen können“, betont mecklenburg-vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Überflüssig machen wird die KI Lehrkräfte wohl nicht. In Zeiten von akutem Lehrkräftemangel kann sie aber als wichtiges Werkzeug dienen und das pädagogische Fachpersonal entlasten. Nicht nur Texte erstellen, auch diese bewerten, Übersetzungen anfertigen, Tests erstellen und einiges mehr erledigt die KI nach Vorgaben selbstständig. Richtig genutzt kann die Anwendung die Unterrichtsvorbereitung erleichtern und zeitaufwendige Arbeiten übernehmen, um Lehrerkräften Freiraum für andere Aufgaben zu schaffen. Um einen versierten Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Schulen
zu ermöglichen, geben die Bundesministerien der einzelnen Länder ihren Lehrkräften einige Hilfsmittel mit auf den Weg. Leitfäden und Handreichungen finden sich frei zugänglich auf den Internetseiten der Ministerien und auch das Angebot an Fortbildungen und Informationsveranstaltungen wird zunehmend ausgebaut. „Wichtig ist, dass Neues immer wissenschaftlich begleitet wird, dass umfassend über Grenzen und Möglichkeiten von allem Neuen aufgeklärt wird, um Überforderung zu vermeiden“, erläutert Oldenburg. „Nur so kann Akzeptanz und Vertrauen eben auch in die Nutzung von Künstlicher Intelligenz gefördert werden. Den Lehrkräften müssen wir Handwerkszeug in Form von themenbezogenen Informationen zur Verfügung stellen und sie benötigen einen Zugang zur Fortbildungsplattform.“
Behörden Spiegel: Welchen Stellenwert hat Cyber-Sicherheit für die baden-württembergische Landesregierung?
Strobl: Die aktuelle Gefahrenlage erfordert den höchsten Einsatz und die höchste Wachsamkeit. Prävention ist das Gebot der Stunde. Aus diesem Grund habe ich die Themen Cyber-Sicherheit, Cybercrime, Cyber-Spionage und CyberSabotage zu den Top-Themen bei uns im Land gemacht. Der digitale Wandel gelingt nur, wenn dieser hinreichend sicher ist. Wir können die Chancen der Digitalisierung nur nutzen, wenn die Menschen Vertrauen in ihre Nutzung haben.
Behörden Spiegel: Wie setzen Sie diese Themen praktisch um?
Strobl: Neben dem „Cybersicherheitsgesetz“ aus 2021 haben wir uns auch auf der operativen Seite besser aufgestellt. Wir haben eine spezialisierte Abteilung „Cybercrime und digitale Spuren“ im Landeskriminalamt. Des Weiteren ist unsere „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ rund um die Uhr erreichbar. Auch der Verfassungsschutz ist mit dem Arbeitsbereich Cyber-Abwehr verstärkt worden und unsere „Cybersicherheitsagentur BadenWürttemberg“ (CSBW) wurde zur Drehschreibe im Kampf gegen Cyber-Angriffe eingerichtet. Daneben haben wir – wie in der NIS2-Richtlinie gefordert – die CSBW zur zuständigen Behörde für Cyber-Sicherheit gemacht.
Behörden Spiegel: Sie hatten die CSBW angesprochen: Welche Rolle spielt die Einrichtung in der CyberSicherheitsarchitektur ihres Landes?
Strobl: Die CSBW ist im Grunde genommen der Dreh- und Angelpunkt im Kampf gegen Cyber-Angriffe. Gerade für öffentliche Stellen, wie etwa kleinere Kommunen, die wenig Manpower und einfach auch gar nicht die finanziellen Mittel haben, wollen wir konkrete Hilfestellung geben. Die CSBW hat ein
Strobl kritisiert BSI-Zentralstelle und fordert Zusammenarbeit auf Augenhöhe
(BS) Baden-Württemberg ist eines der Innovationslabore und -regionen in Europa. Das Land stellt dabei ein attraktives Ziel für Cyber-Kriminelle dar. Um diesen Wohlstand zu verteidigen, räumt die Landesregierung Cyber-Sicherheit eine hohe Priorität ein. Im Gespräch mit dem Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU), sprachen wir über die Lage der Cyber-Sicherheit im Land und die geplante Zentralisierung der Cyber-Sicherheit auf Bundesebene. Die Fragen stellten Dr. Eva-Charlotte Proll und Paul Schubert.
Bekämpfung dieser Verbrechen wird dazu z. B. die staatsanwaltschaftliche Sachkunde mit der technischen Expertise von IT-Forensikern kombiniert. Die Zentralisierung im Cybercrime-Zentrum ermöglicht eine noch effektivere Zusammenarbeit mit unserem Landeskriminalamt, dem Landesamt für Verfassungsschutz und der CSBW. Dies geschieht sowohl fallbezogen als auch abstrakt, etwa zum Austausch von Angriffsmethoden diverser HackerGruppierungen.
Behörden Spiegel: Gehen wir von der Landesebene zum Bund. In einem Positionspapier der CDU/CSUInnenminister lehnen unter anderem auch Sie die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab. Warum?
Lagezentrum, screent die Gefährdungslage und wertet die neuesten Informationen hochaktuell und länderübergreifend aus. Die wöchentlichen Lageberichte werden dann an etwa 800 Empfänger verteilt. Zusätzlich werden zu den Warnungen konkrete Handlungsempfehlungen verteilt. Die CSBW ist auch im Bereich Prävention tätig. Das beinhaltet auch IT-Sicherheitsanalysen bei Kommunen.
Darüber hinaus bauen wir ganz aktuell eine Beratungsstruktur für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf.
Behörden Spiegel: Wie intensiv engagieren Sie sich oder das Land
Neue Senatskommission gegründet (BS/akh) Berlin soll seine Klimaschutzziele einhalten. Alle Senatsverwaltungen sollen dazu konstruktiv zusammenarbeiten, Konflikte identifizieren und Lösungsansätze finden. Das alles sicherzustellen, ist Aufgaben der neu ins Leben gerufenen Senatskommission Klimaschutz.
„Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – und dieser Senat handelt“, erklärt Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner. „Wir werden unsere Anstrengungen beim Klimaschutz verstärken und die ambitionierten Ziele des Senats konsequent umsetzen.“
Hin zur Klimaneutralität
Auf dem Weg zu schnelleren Entscheidungen und damit zu einem klimaneutralen Berlin soll die Senatskommission laut Wegner künftig eine entscheidende Rolle spielen. Der Regierende Bürgermeister übernimmt die Leitung des im September gegründeten Gremiums.
Grundlage für die Arbeit der Senatskommission bilden die klimapolitischen Zielvorgaben des Berliner Senats. Vor dem Jahr 2045 die Klimaneutralität Berlins erreichen – so lautet das Ziel der Kommission.
Bei der konstituierenden Sitzung hat die neue Senatskommission festgehalten, dass erhebliche und beschleunigte CO2-Minderungen in den Bereichen Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft notwendig sind, um
die vom Senat gesetzten Zielmarken für die Jahre 2025 und 2030 zu erreichen.
Gemeinsam anpacken
Man kam zu dem Schluss, dass weitere Impulse durch das geplante Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ gesetzt werden können – ergänzend zu den ohnehin umzusetzenden Maßnahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms. Um bei Zielabweichungen rechtzeitig nachsteuern zu können, soll zudem das sektorscharfe Monitoring verstetigt werden. Der weitere Ausbau digitaler Datengrundlagen wurde in diesem Zusammenhang beschlossen.
„Klimaschutz und Klimaanpassung betreffen uns alle. Wir müssen Berlin schnell unabhängig von klimaschädlichen fossilen Energien und immer resilienter gegenüber Hitze, Trockenheit und Extremwetter machen“, betont Manja Schreiner. „Diese großen Zukunftsaufgaben packen wir in der Senatskommission gemeinsam an.“ Die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist stellvertretende Leiterin des Gremiums.
Baden-Württemberg im präventiven Bereich zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit?
Strobl: Es ist wichtig, jeden Einzelnen und jede Einzelne mitzunehmen, vom Sachbearbeiter bis in die Chefetage. Wir müssen wachsam sein, denn je mehr wir digitalisieren, desto angreifbarer machen wir uns. Ein gutes Bewusstsein und Sensibilität für Cyber-Sicherheit ist ein hohes Gut. Die meisten Fehler passieren z. B., wenn bei IT-Systemen keine Back-ups gemacht werden oder wenn länger bekannte Sicherheitslücken nicht geschlossen werden. Zudem: Das Passwort 01234567 ist kein Passwort, son-
Thomas Strobl (CDU), Innenminister des Landes Baden-Württemberg
Foto: BS/Thomas Imo, Phototek
dern kommt einem offenen Scheunentor gleich. Deshalb möchten wir durch IT-Sicherheitsangebote und Sicherheitsanalysen das Bewusstsein schärfen, z. B. im Umgang mit Phishing-Mails. Daneben entwickeln wir im engen Austausch mit den kommunalen Landesverbänden einen Stufenplan, um Mindeststandards bei der Cyber-Sicherheit zu erreichen.
Behörden Spiegel: Im zweiten Halbjahr 2023 soll in Karlsruhe ein „Cybercrime-Zentrum“ der Justiz entstehen. Welche Aufgaben werden dort übernommen und wie kooperieren Sie als Innenministerium mit dem Cybercrime-Zentrum?
Strobl: Das Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe soll eine landesweite Strafverfolgungszuständigkeit bei umfangreichen oder ermittlungstechnisch besonders anspruchsvollen Verfahren des Cybercrime erhalten. Für eine noch effektivere
Strobl: Zunächst einmal wehren wir uns dagegen, das Grundgesetz zu ändern. Bisher habe ich kein gutes Argument dafür gehört, warum wir unsere föderale Sicherheitsarchitektur verändert sollten. Überhaupt finde ich, wir sollten uns dezentral stärker aufstellen und gleichzeitig die länderübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung ausbauen. Ein gemeinsames und hohes Sicherheitsniveau baut auf Kooperation – und dafür brauchen wir eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Deswegen ist eine noch engere Zusammenarbeit des BSI mit den Ländern notwendig, schon allein um den Informationsaustausch zu verbessern. Es wäre clever, die Expertise, die bei den Ländern in diesem Bereich vorhanden ist, zu nutzen. In Baden-Württemberg legen wir auch in Anbetracht der bereits geschaffenen Strukturen in unserem Land darauf Wert, unseren verfassungsmäßigen Auftrag im Bereich der Gefahrenabwehr von Cyber-Angriffen weiter zu erfüllen. Insofern erteilen wir einer Grundgesetzgebung eine klare Absage, insbesondere wenn durch eine solche Verfassungsänderung die Länder am Ende des Tages zu Befehlsempfängern degradiert werden sollten.
Ein klares Nein zu Sexismus
Vertrauensanwältin für BaWü nimmt Arbeit auf
(BS/akh) Baden-Württemberg will seine Mitarbeitenden bestmöglich vor sexueller Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz schützen. Im Innenministerium hat eine Vertrauensanwältin ihre Arbeit aufgenommen und steht Betroffenen ab sofort beratend zur Seite.
„Sexismus und sexuelle Belästigung haben in der Verwaltung und bei der Polizei keinen Platz: Wir sagen nein zu sexuellen Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz! “, erläutert der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. „Verfehlungen sollen und dürfen nicht unter den Teppich gekehrt oder als vermeintlich dummer Spruch abgetan werden.“
Gut beraten
Die neue Vertrauensanwältin des Innenministeriums Baden-Württemberg berät Betroffene in allen Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Diese Beratung ist vertraulich und für die Beschäftigten kostenfrei. Bereits vorhandene Ansprechmöglichkeiten wie die behördeninternen Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder die Beauftragten für Chancengleichheit der Dienststellen stehen den Beschäftigten der Innenverwaltung und der Polizei auch weiterhin zur Verfügung.
Ein geschützter Raum
Mit der neuen Beratungsmöglichkeit sollen diese bereits bestehen-
den Angebote, die hauptsächlich vor Ort in den Dienststellen angesiedelt sind, ergänzt werden, so der Innenminister. „Bei allen bestehenden Beratungsangeboten fehlt es bislang an einer externen und unabhängigen Vertrauensperson, an die sich Betroffene erst einmal vertraulich wenden können, um sich juristisch beraten zu lassen. Diese Lücke haben wir nun geschlossen.“
Vertraulichkeit sei durch die anwaltliche Schweigepflicht garantiert, erläutert Strobl. Somit könne die Vertrauensanwältin Betroffenen einen geschützten Raum bieten und zu einer gut informierten Entscheidung über das weitere Vorgehen verhelfen.
Expertise und Emotionen
Den Posten der Vertrauensanwältin des Innenministeriums für Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz hat Melanie Freiin von Neubeck übernommen. Sie ist seit 2010 Rechtsanwältin, seit 2015 Fachanwältin für Strafrecht und praktiziert als selbstständige Rechtsanwältin in einer Stuttgarter Kanzlei. Zudem engagiert sie sich im Vorstand des Vereins Pflichtverteidigerbüro e. V. „Als er-
fahrene Strafrechtlerin hat sie das Fachwissen und das nötige Einfühlungsvermögen, um Betroffene auch in emotional schwierigen und krisenhaften Situationen zur Seite zu stehen“, betont Strobl. Nicht nur für Betroffene Alle Mitarbeitenden der allgemeinen Innenverwaltung können das neue Beratungsangebot nutzen. Dazu gehören, abgesehen vom Innenministerium, die vier badenwürttembergischen Regierungspräsidien, die IT-Dienstleisterin des Landes BITBW, die „Cybersicherheitsagentur“, das Landesamt für Verfassungsschutz und auch die Polizei Baden-Württemberg. Neben Betroffenen von sexueller Belästigung können sich auch Beauftragte für Chancengleichheit, Personalrätinnen und Personalräte oder Vorgesetzte an die Vertrauensanwältin wenden, wenn sie Fragen zum Thema haben.
Zudem gehören Fortbildungen und Vorträge zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu den Aufgaben der neuen Vertrauensanwältin. Diese werden in den Dienststellen der allgemeinen Innenverwaltung und der Polizei stattfinden.
„01234567 ist kein Passwort, sondern kommt einem offenen Scheunentor gleich.“
Lindner dürfte bis zum Jahresende bis zu 15 Gesetzentwürfe einbringen. Einiges befindet sich schon in der parlamentarischen Beratung, wie das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz. Und wie immer, wenn Gesetzesänderungen im Steuerbereich anstehen, gibt es die übliche Mischung aus Zuckerbrot und Peitsche.
Zu den angenehmen Überraschungen von Lindner gehört eine Extra-Steuersenkung für alle. Der Grundfreibetrag, mit dem das Existenzminimum steuerlich freigestellt wird, soll zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag soll um 228 auf 6.612 Euro erhöht werden. Diese Freibetragserhöhungen erfolgen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig, um die Wirkungen der Inflation und der sogenannten kalten Progression auszugleichen. Lindner wäre aber nicht Lindner, wenn er nicht gleichzeitig gegen die Koalitionspartner wegen deren Forderungen nach Kindergrundsicherung und höherem Bürgergeld gestichelt hätte: „Was für die Bezieher sozialer Leistungen recht ist, das muss für die Steuerzahler billig sein”, so der FDP-Chef im Bundestag. Zur Peitsche gehören einige Maßnahmen im Haushaltsfinanzierungsgesetz, mit denen Lindner die Wohltaten an anderer Stelle wieder einsammeln will. So ist vorgesehen, den Bezug von Elterngeld einzuschränken. Drastische Preiserhöhungen beim Tanken und
Zur Umsetzung der Agenda 2030 klafft weltweit jedoch eine enorme Finanzierungslücke. Vor allem die ohnehin bereits schlechte finanzielle Situation der ärmsten Länder und einiger Schwellenländer hat sich durch die vielfältigen Auswirkungen der CoronavirusPandemie, der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine drastisch verschlechtert. In vielen Ländern ist die Situation so prekär, dass kaum noch neue Kredite aufgenommen werden können und enorme Anteile der Staatshaushalte allein für die Rückzahlung von Schulden aufgewendet werden müssen. Dadurch werden viele Länder darin eingeschränkt, die notwendigen Investitionen in eine grüne Transformation, nachhaltige Entwicklung und wichtige öffentliche Güter zu tätigen.
Im Juni hat der neue Chef der Weltbank Ajay Banga angekündigt, eine Pause bei der Rückzahlung von Schulden zu ermöglichen, wenn ein Land von einer Klimakatastrophe betroffen ist. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus sollte die Weltbank nun jedoch vollumfänglich zu einer echten Transformationsbank umgestaltet werden, um so eine starke und dringend benötigte Treibkraft im Sinne der globalen Nachhaltigkeitsziele zu schaffen.
Folgen einer Reform der Weltbank
Die internationale Entwicklungsfinanzierung sollte so reformiert werden, dass multilaterale Entwicklungsbanken Geschäftsmodelle etablieren, die sich weiterhin der weltweiten Reduzierung von Armut und Ungleichheit verschreiben, jedoch zusätzlich die Auswirkungen globaler Krisen in den Blick nehmen. Die Weltbank kann dabei als standardsetzende Institution für
(BS/Hans-Jürgen Leersch) Nach den zum Teil hektischen Gesetzgebungsaktivitäten wegen der Corona-Pandemie und der „Zeitenwende“ nach Beginn des Ukraine-Krieges kehrt die Bundesregierung wieder zum gesetzgeberischen Normalbetrieb zurück. Einer legt dabei ein besonderes Tempo vor: Finanzminister Christian Lindner (FDP) liefert derzeit Gesetzentwürfe in Serie ab.
Heizen dürfte die Anhebung des CO2-Preises mit sich bringen. Der CO2-Preis soll von derzeit 30 Euro pro Tonne auf 40 Euro pro Tonne zum 1. Januar steigen. Nachdem im Zuge des Ukraine-Krieges die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden war, will Lindner diese Senkung schon zum Jahresende statt zum 1. April 2024 rückgängig machen.
Opposition übt Kritik Wird dann noch die bereits zum 1. Dezember stattfindende Erhöhung der Lkw-Maut hinzugerechnet, so ist ein Inflationsschub durchaus im Bereich des Möglichen. Die Opposition drängt darauf, die zum Jahresende auslaufende Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants zu verlängern. Die Branche rechnet andernfalls mit zahlreichen Restaurant-Pleiten. Schmerzhaft für die Beitragszahler könnte auch der Wegfall eines Zuschusses für die Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro werden. Die Opposition reagiert entsetzt: „So macht die Ampel das Leben immer teurer und die Menschen immer ärmer“, kritisiert CSU-Finanzsprecher Sebastian Brehm.
Lindner hat jedoch mehr im Gepäck als Steuersenkungen und Belastungen. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll der Finanzplatz Deutschland gestärkt werden, und junge Unternehmen (Start-ups) sollen leichter Kapital an der Börse
bekommen können. Lindner ist begeistert: „Gerade für Start-ups und Wachstumsunternehmen wird es künftig leichter, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben.“ Außerdem werde die
Transformationsbanken von großer Bedeutung
(BS/Heidemarie Wieczorek-Zeul) Im Jahr 2015 haben die Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen die Agenda 2030 verabschiedet. Damit hat sich die Weltgemeinschaft 17 globale Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) gesteckt, darunter Armut und Hunger zu beenden, Ungleichheiten zwischen Ländern zu verringern und den Klimawandel zu bekämpfen.
deutung, die Zuteilung von Sonderziehungsrechten zu reformieren.
Dabei handelt es sich um ein 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführtes Reserveguthaben. Das Sonderziehungsrecht bietet Ländern in Krisensituationen eine Möglichkeit, Reservewährungen zu erhalten. Bisher erfolgt dies aber im Umfang der Quoten, die die Länder beim IWF halten. Das heißt, die ärmeren Länder profitieren wenig. Deshalb sollten die reicheren Länder diese Mittel zugunsten der Entwicklungsländer umwidmen. Diese könnten zudem der Finanzierung eines neuen Klimafonds dienen und so die globale Transformation hin zu einer nachhaltigen Entwicklung befördern.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert. Mit dem Wachstumschancengesetz sollen Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter verbessert und eine degressive Abschreibung für Wohngebäude eingeführt werden. Der in der Koalition umstrittene Industriestrompreis ist in dem Gesetzentwurf nicht enthalten, sodass die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft die Maßnahmen zwar im Ansatz als „richtig und überfällig“, aber auch als unzureichend bezeichnen, um die strukturellen Probleme der Wirtschaft hinreichend zu lösen. Denn die Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes werden frühestens 2024 wirken, und dann auch erst mit 2,65 Milliarden Euro, während die von Lindner genannten rund sieben Milliarden erst im Jahr 2025 erreicht werden.
Bei einem wichtigen Reformprojekt seines Ministeriums kommt Lindner voran. Der Entwurf für das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, mit dem das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität errichtet werden soll, ist bereits zur Abstimmung an die anderen Ministerien versandt worden. Bereits in den Bundestag eingebracht ist ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen (FIU). Sie soll die Prüfung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen auf eine risikobasierte Arbeitsweise umstellen. Denn offenbar ist die Zahl der Meldungen explosionsartig gewachsen, sodass die FIU wieder einmal mit dem Andrang nicht mehr zurechtkommt. Unionsvertreter sprachen im Finanzausschuss des Bundestages von einem „katastrophalen Erscheinungsbild“.
Heidemarie Wieczorek-Zeul war von 1998 bis 2009 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Gouverneurin der Weltbank. Seit November 2016 gehört sie dem Rat für Nachhaltige Entwicklung an. Foto: BS/Heidemarie Wieczorek-Zeul
andere bi- und multilaterale Entwicklungsbanken mit solch einem neuen Geschäftsmodell als Transformationsbank voranschreiten.
Dabei sollte der Fokus vor allem darauf liegen, die Arbeit der Weltbank auf den Schutz und die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter auszurichten. Um dies zu erreichen, müssen konsequent die ökonomischen, ökologischen und sozialen Kosten von Investitionen sichtbar gemacht werden. So können Anreize geschaffen werden, um unter anderem die Energiewende zu beschleunigen, zukünftigen Pandemien wirkungsvoll zu begegnen, dem Verlust der Biodiversität Einhalt zu gebieten und sozia-
le Sicherungssysteme zu stärken. Konkret bedeutet das beispielweise, dass die Weltbank günstigere Kreditkonditionen für Projekte im Bereich von Pandemieprävention oder Klimaschutz anbieten sollte. Investitionen und Maßnahmen auf nationaler Ebene können so auch den globalen öffentlichen Gütern zugutekommen. Gleichzeitig sollten die Länder des Globalen Südens aktiver als bisher in die Entscheidungsfindung der Finanzinstitutionen miteinbezogen werden. Dies kann jedoch nur durch eine Anpassung der entsprechenden Governance-Strukturen und personellen Besetzungen gelingen. Zusätzlich ist es von zentraler Be-
Einsatz Deutschlands für Umstrukturierung zu Transformationsbanken Weiterhin kommt multilateralen Entwicklungsbanken auch hier eine besondere Rolle zu. Analog zu den Vorschlägen im Stimulus Programm des UN-Generalsekretärs sollten die multilateralen Entwicklungsbanken ein konkretes Instrument entwickeln, um die Verwendung von umgewidmeten Sonderziehungsrechten zeitnah zu operationalisieren und so zu einer erhöhten Kreditvergabe beizutragen. Deutschland könnte hier eine wichtige Vorreiterrolle einnehmen, indem die bisher ausgeschütteten Mittel, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden, stattdessen für die Entwicklungszusammenarbeit, über
multilaterale Entwicklungsbanken oder den Resilience Sustainability Trust des IWF den ärmsten und am stärksten betroffenen Ländern zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der geopolitischen Veränderungen muss Deutschland die Zeitenwende global verstehen und die wichtige Partnerschaft mit den Ländern des Globalen Südens fördern, um die Auswirkungen globaler Konflikte zu begrenzen. Dafür braucht es vor allem auch eine faire internationale Finanzarchitektur, die es allen ermöglicht, Kapital auf Finanzmärkten zu guten Konditionen aufzunehmen. Eine Reform der Weltbank sollte bei der anstehenden Jahrestagung des IWF und der Weltbank im Oktober in Marrakesch daher von der gesamten Bundesregierung vollumfänglich unterstützt werden. Wenn die Weltbank, als zentrale Akteurin der globalen Entwicklungsfinanzierung, mit einem neuen Geschäftsmodell als Transformationsbank voranschreitet und ihr Kapital zur Lösung globaler Krisen einsetzt, könnten dadurch jährlich zusätzliche Milliarden für die Umsetzung der Agenda 2030 mobilisiert werden. Eine Reform der internationalen Finanzarchitektur kann somit entscheidend dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen.
Das Konzept besteht im Wesentlichen aus drei Schritten:
1. Etwa ein Jahr vor dem Ausscheiden feststellen, dass jemand in den Ruhestand geht. Der bzw. die Vorgesetzte spricht spätestens sechs Monate vor dem Ausscheiden mit dem Mitarbeitenden.
2. Einem Nachfolgegespräch, das auch entfallen darf.
3. Einem Übergabegespräch mit dem Vorgesetzten unmittelbar vor dem Ende der Beschäftigung. Hier ist die Teilnahme der Nachfolge erwünscht. Falls das nicht möglich ist, folgt die Übergabe durch den Vorgesetzten.
Die Anteile an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommenssteuer sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und Städte. Diese Steuereinnahmen sind im Haushaltsplan abzubilden und der Planung zugrunde zu legen. Freilich schwankt die der Höhe Steuereinnahmen naturgemäß. Im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung stehen diese zudem noch nicht fest, sodass auf die Steuerschätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung beim Bundesministerium der Finanzen zurückgegriffen werden muss. Der Arbeitskreis Steuerschätzung ist ein seit 1955 bestehender Beirat, dem, neben dem federführenden Finanzministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände angehören.
Differenz zwischen realen und geplanten Einnahmen
(BS/Dr. Jürgen Hoffmann) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in seiner Abteilung Heimat vor einigen Jahren ein vierseitiges Konzept zum Wissenstransfer mit dem Titel „Strukturierter Wissenstransfer bei Altersabgängen“ vorgelegt. Ziel ist es, Wissen qualifizierter und langjähriger Mitarbeitender für die Behörde und damit die Gesellschaft zu erhalten. Leider hat dieses Konzept schwerwiegende Mängel und ist nur bedingt hilfreich, um das Ziel zu erreichen.
(BS/Tobias Schröter) Ein Haushalt ist die wichtigste Grundlage für das Handeln einer Kommune. Der Haushalt zeigt Einnahmen und Ausgaben, geplante Investitionen und manches mehr in eindeutigen Zahlen. Mit Blick auf die Einnahmen liegen den Haushalten, die regelmäßig zu Beginn eines Jahres beschlossen sein sollten, Steuerschätzungen zugrunde. Welche Folgen hat es aber für die kommunalen Haushalte, wenn sich diese Steuerschätzungen während des Haushaltsvollzugs gravierend negativ ändern? Vor diesem Problem stehen nun bundesweit dutzende Kommunen.
sprächsprotokoll abzubilden, ist sinnlos. Noch sinnloser ist der Versuch, Wissen vom Mitarbeitenden auf den Vorgesetzten und dann von dort auf die Nachfolge zu übertragen. Wer im Kindergarten „Stille Post“ gespielt hat, weiß, was dabei herauskommt.
Ein funktionierendes Konzept zum Wissenserhalt könnte so aussehen:
Das Konzept des BMI spricht von qualifizierten und langjährig erfahrenen Beschäftigten. Auf Stellen mit eher einfachen, täglich gleichartigen Tätigkeiten kann mit dem Konzept des BMI gearbeitet werden, weil hier eigentlich kein Wissenstransfer stattfindet. Das für diese Stellen notwendige Wissen ruht in den Köpfen der Vorgesetzten und scheidet ja in diesem Fall auch nicht aus. Für Leitungsfunktionen und Stellen mit höherer Qualifikation ist das Konzept des BMI unbrauchbar.
Enlastungspakets vom 25.10.2022 wurden spürbare Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger eingeführt.
Die damit verbundenen steuerlichen Entlastungen beispielsweise durch Anhebung des Grundfreibetrages, einer höheren Freigrenze beim sogenannten Soli, der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages usw. führen nun dazu, dass die Steuereinnahmen insgesamt sinken und mit ihnen die Einnahmen der Städte und Gemeinden bundesweit. Die steuerrechtlichen Gesetzesänderungen konnten bei der Steuerschätzung aus dem Oktober 2022 nicht berücksichtigt werden, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht geltendes Recht waren.
Aufgabe des Arbeitskreises Steuerschätzung ist es, zwei Mal pro Jahr eine Steuerschätzung zu erarbeiten, die damit Grundlage der Haushaltsplanung aller öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik wird. Die Steuerschätzungen werden jeweils auf Grundlage des zu
Die Frage des Wissensmanagements in Organisationen ist in den 1990erJahren ausführlich von Nonaka und Takeuchi untersucht worden. Im Kern steht die Erkenntnis, dass es implizites (z. B. Erfahrungswissen) und externalisiertes (z. B. Aktennotiz) Wissen gibt. Für die Wirksamkeit von Organisationen ist es wichtig, beide Arten von Wissen miteinander zu kombinieren und dadurch wieder neues Wissen zu erzeugen. Diese Vorgänge brauchen Zeit und einen Raum, in dem sie geschehen können. Nonaka und Takeuchi sprechen vom japanischen Konzept des Ba. Dabei handelt es sich um einen Platz – mental, virtuell oder physisch – den sich mehrere Menschen teilen.
Um effektiv Wissen weiterzugeben, reicht ein Gespräch nicht aus. Die ausscheidende Person und ihre Nachfolge
Effektive Übergabe
1. Etwa ein Jahr vor dem Ausscheiden feststellen, dass jemand in den Ruhestand geht. Unter Beteiligung des Mitarbeitenden wird eine Nachfolge bestimmt und ab sofort als Stellvertretung eingesetzt. Die folgenden zwölf Monate arbeiten beide Seiten täglich bei allen Aufgaben zusammen – am besten im selben Raum.
2. In Urlaubsvertretung übernimmt die Nachfolge die volle Verantwortung und Handlungsbefugnis.
Zugespitzt: Die Kommunen finanzieren die Entlastungsprogramme des Bundes anteilig mit.
Die Rolle des Kämmerers Wie Kommunen mit dieser Situation umgehen, liegt maßgeblich in der Verantwortung der Kämmerer. Sie haben grundsätzlich folgende zwei Möglichkeiten:
Die ausscheidende Person und die Nachfolge brauchen viel Zeit miteinander, wenn auch nur ein Teil
diesem Zeitpunkt geltenden Steuerrechts vorgelegt. Kommunen stellen ihre Haushalte regelmäßig im letz-
ten Quartal eines Jahres auf. Für die im laufenden Haushaltsjahr bewirtschafteten Haushaltspläne ist
des in 30 oder mehr Berufsjahren erworbenen Wissens erhalten bleiben soll. Der Versuch, dies mit nur einem Gespräch und einem Ge-
Es waren öffentlich Bedienstete, die schon vor 95 Jahren die HUK-COBURG als Selbsthilfeeinrichtung gründeten – als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Mittlerweile ist die HUK-COBURG der größte Beamtenversicherer Deutschlands. Sie bietet ein einzigartiges Geschäftsmodell mit ausgezeichneten Produkten zu einem exzellenten Preis-Leistungs-Verhältnis. Darauf vertrauen mittlerweile Beamte und Tarifbeschäftigte mit mehr als 4 Millionen Verträgen.
Als größter deutscher Kfz-Versicherer bieten wir Ihnen auch folgenden Schutz zu besonderen Tarifen.
Private Krankenversicherung
Stabile und günstige Beiträge für Beamte und
Beamtenanwärter
Geld zurück: aktuell bis zu vier Monatsbeiträge
Rückerstattung bereits ab dem ersten leistungsfreien
Kalenderjahr – Beamtenanwärter erhalten sogar bis zu sechs Monatsbeiträge Rückerstattung
Berufs-/Dienstunfähigkeitsschutz
Sicher: Sie erhalten eine monatliche Rentenzahlung um Ihre Kosten zu decken
Individuell: Passgenau ausgerichtet auf Ihre
individuellen Bedürfnisse
Flexibel: Sie können die Rentenhöhe Ihrer jeweiligen Lebenssituation anpassen
Altersvorsorge Sicherheit und Rendite vereint – durch Fonds- und Garantieguthaben
Maximale Flexibilität – ob Beitragsanpassung, Anlagepause, Sonderzahlung oder -entnahme
Bausparen Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen Zusätzlich mit attraktiven staatlichen Prämien die Basis fürs Eigenheim schaffen
Jetzt beraten lassen
Kommen Sie am besten gleich vorbei und fragen Sie nach den besonderen Tarifen für den öffentlichen Dienst.
Die Adresse und Telefonnummer Ihres Ansprechpartners finden Sie unter HUK.de/ansprechpartner
Code scannen. Berater finden.
3. Etwa sechs Monate vor Beginn des Ruhestandes erfolgt ein Stellenwechsel. Der bzw. die Mitarbeitende ist ab dann die Stellvertretung der Nachfolge.
Selbstverständlich wird es gegen diese Idee Einwände geben: Doppelbesetzung einer Stelle! Wer soll das bezahlen? Die eigentliche Frage ist, ob es teurer ist, die nachfolgende Person ein Jahr zu bezahlen, um einen echten Wissenstransfer zu ermöglichen oder 30 Jahre lang dafür zu bezahlen, das Wissen neu aufzubauen, weil man eine effektive Übergabe verhindert hat.
folglich die Steuerschätzung aus dem Oktober 2022 entscheidend gewesen. Diese Steuerschätzung hat für das (aktuelle Haushaltsjahr) 2023 einen Anteil der kommunalen Ebene an der Lohnsteuer von 14,4 Prozent (2022 hingegen nur 3,4 Prozent) ausgegeben. Für das Jahr 2024 prognostizierte man einen Anteil von neun Prozent. Im Bereich des Anteils an der veranlagten Einkommenssteuer wurde der Anteil der Kommunen für 2023 auf fünf Prozent, für 2024 auf 6,1 Prozent geschätzt. Mit der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 korrigierte der Arbeitskreis seine Prognosen deutlich nach unten.
Agilität hilft Organisationen und Unternehmen, die agile Methoden einsetzen, verstehen den Wert von Wissensmanagement. Hier arbeiten Mitarbeitende unterschiedlicher Berufe und Qualifikation in gemischten Teams miteinander, um Ziele der Organisation zu erreichen. Da ist ein täglich gelebter Standard, dass viele Aufgaben von zwei oder mehr Mitarbeitenden gemeinsam erledigt werden. Das hebt die Qualität der Arbeitsergebnisse durch das schnelle Erkennen von Fehlern und verhindert das Entstehen von Wissensinseln. Ein Ausscheiden ist in diesem Kontext ein menschlich trauriger Moment, weil der Kollegenkreis die Person sehr vermissen wird. Aber es reißt keine Lücke, weil das meiste Wissen auch in den Köpfen des Teams vorhanden ist. Ein Werkzeug wie Scrum ist also gut zur Zielerreichung und trägt ein Konzept für strukturierten Wissenstransfer schon in sich.
Dr. Jürgen Hoffmann ist Vorstand der ScrumAlliance D-A-CH e. V. und Geschäftsführer der Emendare GmbH & Co. KG. Foto: BS/privat
Der kommunale Anteil an der Lohnsteuer sollte für das Jahr 2023 nun nur noch 6,1 Prozent, für 2024 sieben Prozent betragen. Der Anteil an der veranlagten Einkommenssteuer wurde auf 0,8 Prozent für 2023 und 0,4 Prozent für 2024 geschätzt. Dies negative Veränderung hat nun Folgen für die kommunalen Haushalte, weil die Zuweisungen der Steueranteile auf Basis der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 erfolgen, die Haushaltsplanung aber auf die ungleich höheren Einnahmen der vorangegangenen Steuerschätzung aus dem Oktober 2022 abgestellt hat.
BAMF-Präsident soll politischer Beamter werden (BS/mfe) Politische Beamtinnen und politische Beamte können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Wer zu diesem Personenkreis zählt, ist im Bundesbeamtengesetz geregelt. Da könnte bald noch eine Amtsleitung auftauchen.
Entstehen „Haushaltslöcher“?
Dadurch dürften bei vielen Kommunen „Haushaltslöcher“ entstehen. Denn die tatsächlichen Einnahmen weichen deutlich von den geplanten Einnahmen ab. Die von der Kommune geplanten Ausgaben und Investitionen stützen sich aber auf diese geplanten höheren Einnahmen. Die Folge ist ein Delta. Aber woher kommen diese erheblichen Abweichungen in der Steuerschätzung binnen eines Jahres?
Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehört momentan noch nicht zu den politischen Beamten bzw. politischen Beamtinnen. Inzwischen hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes (BevStatG-E), des Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen beschlossen. Im Artikel fünf dieses Gesetzesvorhabens werden die Voraussetzungen für die Anpassung des einschlägigen Paragrafen im Bundesbeamtengesetz (BBG) geschaffen. Dadurch könnten die Präsidenten bzw. Präsidentinnen des BAMF sowie des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig politische Beamtinnen bzw. politische Beamte sein. Seitens des federführend zuständigen Bundesinnenministeriums (BMI) wird das mit der gewachsenen politischen Bedeutung der Fragen der Cyber-Sicherheit und der Migration begründet. Zudem komme diesen Positionen eine Transformationsfunktion zu, da sich ihre Inhaberinnen oder Inhaber an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung bewegten und entscheidend für eine wirksame Um-
Vom Arbeitskreis selbst darf man keine Antwort erwarten. Denn dieser begründet seine Prognosen nicht, seine Sitzungen sind zudem nicht öffentlich. Als wesentliche Ursache für die Verschlechterung sind die Steuergesetze des Bundes auszumachen. Mit dem Jahressteuergesetz vom 16.12.2022, dem Gesetz zum Ausgleich der Inflation vom 08.12.2022, der Verordnung zur Absenkung der Steuersätze vom 14.11.2022 und der Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten
Durch die negative Entwicklung der Erträge und Einnahmen – die Kommunen sind gesetzlich zum Haushaltsausgleich verpflichtet –ist zuerst über (partielle) Haushaltssperren nachzudenken. Diese haben zur Folge, dass bestimmte Ansätze im Haushaltsplan nicht (mehr) bewirtschaftet werden können. Hierdurch werden die Ausgaben reduziert und/oder an die verringerten Einnahmen angepasst. Zu beachten ist, dass die kommunalen Vertretungen solche Sperren durch Beschluss aufheben können. Möglicherweise ist jedoch der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zwingend, wenn sich zeigt, dass am Ende des Haushaltsjahres ein erheblicher Fehlbetrag bleibt, sich ein geplanter Fehlbetrag gravierend erhöht oder eine in der Haushaltssatzung festgelegte Erheblichkeitsgrenze überschritten wird. Ein solcher Nachtrag dürfte zum Erreichen des Haushaltsausgleichs mit der „Streichung“ von Ansätzen, Vorhaben und Maßnahmen verbunden sein und damit zu Verteilungskonflikten führen. Die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung bürdet den Verwaltungen binnen kurzer Zeit außerdem einiges auf. Vorgehensweise
setzung der Regierungspolitik in die Verwaltung seien.
Außerdem nehme das BAMF eine Schlüsselstellung bei der Umsetzung der gesellschaftspolitisch besonders bedeutsamen Migrationspolitik ein. Gleiches gelte im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Wahrnehmung innereuropäischer und internationaler Beziehungen. Die gesetzliche Anpassung soll voraussichtlich spätestens im Oktober in Kraft treten.
Bevor eine Nachtragshaushaltssatzung in Angriff genommen wird, sollten Einsparmöglichkeiten eruiert werden. Möglicherweise wird die Erheblichkeitsschwelle dann nicht überschritten. Der Blick richtet sich hierbei auf nicht benötigte Haushaltsansätze, die zum Beispiel wegen unbesetzter Stellen oder nicht (mehr) umsetzbarer Baumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht verausgabt werden. Im besten Falle werden so Haushaltsansätze gefunden, die „gestrichen“ werden können, ohne dass die Aufgabenerfüllung darunter leidet. Diese Haushaltsansätze sind dann wiederum durch den Kämmerer zu sperren.
Frank Gehlen, Bundesvorsitzender des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB), erklärte dazu: „Es handelt sich beim BAMF nicht um die einzige Behörde, deren Präsidentenstelle in den Bereich der politischen Beamten gehoben wird. Eine politische Einflussnahme ist durch das Weisungsverhältnis seitens des zuständigen Bundesministeriums des Inneren bereits vorher möglich gewesen.“ In der Vergangenheit habe es hier auch bereits Versetzungen gegeben. „Durch die Anhebung auf die Ebene des politischen Beamten besteht künftig auch eine Möglichkeit zur Entlassung durch fehlendes Vertrauen der politischen Führung.“ Gehlen fordert zugleich mehr Personal für das BAMF.
Tobias Schröter ist Rechtsanwalt bei Dombert Rechtsanwälte am Standort Potsdam. Dort befasst er sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen des Kommunalrechts und der kommunalen Finanzen. Foto: BS/Schröter
FÜR DENÖFFENTLICHEN DIENSTmüssen einige Zeit eng zusammenarbeiten. Foto: BS/tadamichi, stock.adobe.com
Ungewöhnliches Risiko
Wenn andere es tragen wollen
Bei der Herstellung eines begrünten Daches sind Bitumen-Abdichtungsbahnen zu verwenden, die einen erheblichen Teil des Materialwertes ausmachen. Bitumen wiederum ist ein Nebenprodukt der Erdölverarbeitung. Sein Preis schwankt ebenso wie der des Rohöls. Dennoch wollte ein Auftraggeber davon absehen, im Rahmen eines solchen Auftrages eine Preisgleitung für die Bitumenbahnen zu gewähren. Er habe in den letzten Monaten erkannt, dass keineswegs mit steigenden, allenfalls mit sinkenden Preisen in der Zeit nach der Ausschreibung zu rechnen sei. Als ein Bieter die Preisgleitung einfordert, schiebt er im Nachprüfungsverfahren das Argument nach, dass immerhin zehn weitere Bieter in der Lage gewesen seien, auch ohne Preisgleitung anzubieten. Dies spreche gegen die verbotene Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses. Die Vergabekammer aber schlägt sich auf die Seite des Bieters. Die VOB/A kennt noch das Verbot des ungewöhnlichen Wagnisses. Dass ein solches vorliege, ergebe sich aus den Rundschreiben des Bundesbauministeriums, die Bitumenbahnen aufgrund des Ukraine-Krieges ausdrücklich zur Preisgleitung empfahlen. Aufgrund der aktuellen Preisstabilisierung könnten in einem unberechenbaren Krieg insbesondere nicht für die Zukunft stabile Preise erwartet werden. Dass bei vom Auftraggeber vermuteten sinkenden Preisen eine Preisgleitung auch haushaltsrechtlich geboten sein könnte, spielte für die Nachprüfung keine Rolle.
VK Lüneburg (Beschl. v. 01.02.2023, Az.: VgK-27/2022)
► FB 213
Dritte Seite fehlt Nachforderung möglich!
Mit Formblatt 213 des Vergabehandbuches sendet der Bieter sein Angebotsschreiben, mit welchem er die Angebotsendsumme benennt, allfällige Nebenangebote und Preisnachlässe vermerkt und schließlich – auf der dritten Seite – die Verbindlichkeit des LV anerkennt, seinen Namen angibt und seine Unterschrift leistet. Letzteres entfällt bei der elektronischen Übermittlung. Einem Bieter widerfuhr es nun, dass sein Scanner mit Originaleinzug diese dritte Seite zusammen mit der zweiten einzog, sodass sie im PDF-Dokument nicht erschien. Ihm fiel dies nicht auf, wohl aber der Vergabestelle, die das Angebot ausschloss.
Die Vergabekammer weist den Ausschluss zurück. Da auf der dritten Seite keine variablen Eintragungen hinsichtlich des Angebotsinhaltes vorzunehmen sind, stellt sie im elektronischen Verfahren auch keinen Kernbestandteil des Angebotes mehr dar. Ein Ausschlussgrund könnte vorliegen, wenn der Bieter wegen des Fehlens nicht identifizierbar ist. Dies war aufgrund der sonstigen Angaben im Angebot aber problemlos möglich. Zudem war das Angebot ordnungsgemäß signiert. Ein manipulativer Eingriff in das Vergabeverfahren im Zuge einer Nachreichung der fehlenden dritten Seite ist also nicht möglich. Seine Rechtsverbindlichkeit hat es allein durch das Hochladen bereits erhalten, meint die Vergabekammer. Daher ist der Auftraggeber gehalten, die fehlende Seite nachzufordern.
VK Sachsen
(Beschl. v. 13.02.2023, Az.: 1/SVK/034-22)
► E-VERGABE
Richtig nachfordern
Kommunikationsweg beachten
Im Streit um die Vergabe einer Software-Installation entdeckt der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren in der Vergabeakte, dass der Beigeladene einer Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen nicht fristgerecht nachgekommen war. Das war natürlich ein „gefundenes Fressen“ für den Antragsteller. Ein Fristversäumnis, das zwingend den Ausschluss hätte nach sich ziehen müssen, hatte der Auftraggeber übersehen! Damit lässt sich leicht der Konkurrent aus dem Verfahren drängen. Allein, der Antragsteller hatte die Rechnung ohne die Vergabekammer gemacht. Die nähere Untersuchung der Akte zeigte, dass der Beigeladene sich darauf berufen hatte, er habe die erste Nachforderungsmail gar nicht erhalten. Eine Eingangsbestätigung für die Mail existiert in der Akte nicht. Und noch schlimmer: Obwohl der Auftraggeber ausdrücklich allein die Kommunikation über eine Vergabeplattform zugelassen hatte, hatte sein Berater die Unterlagen per E-Mail nachgefordert. Mit diesem Kommunikationsweg musste der Beigeladene daher gar nicht rechnen. Die Selbstbindung des Auftraggebers an die Plattform verhindert es schließlich, dass die Unterlagen überhaupt wirksam nachgefordert waren. Tatsächlich hat der Beigeladene auf eine erneute Mail umgehend reagiert und das Fehlende übersendet. Der Auftraggeber hat dessen Angebot daher zu Recht in der Wertung belassen.
► NIEDRIGER PREIS Reihenfolge beachten
Erst aufklären, dann interpolieren
Seit der letzten großen Vergaberechtsreform ist die starre Prüfungsreihenfolge (erst formale Prüfung, dann Zuschlagswertung)
gelockert. Der Sinn dahinter: Wenn eine Vielzahl von Angeboten eingeht, kann es Arbeit sparen, nur diejenigen Angebote formal zu prüfen, die aufgrund ihres Preises überhaupt in die Nähe einer Zuschlagschance kommen. Aber Achtung: Wenn die Wertungspunktzahl indirekt von den Preisen der anderen Bieter abhängt, ist hier Vorsicht geboten!
Für einen Bauauftrag gingen drei Angebote ein. Das Angebot von B lag mehr als 25 Prozent über A, aber noch deutlich unter C. Der Auftraggeber hatte ein Wertungssystem erstellt, wonach Angebote, welche mehr als 25 Prozent teurer sind als das preisgünstigste, in der Preiswertung keine Punkte mehr bekommen. A wurde zugelassen, B und C gingen bei den Preispunkten beide leer aus. C erhielt aber einige Leistungspunkte mehr als B und landete auf Platz Zwei. Die Vergabekammer gibt dem Antrag des Drittplatzierten B statt, A als Abmagerungsangebot auszuschließen. Denn durch den Ausschluss von A ist die untere Basis entfallen. Nun ist B das günstigste Angebot und bekommt die volle Preispunktzahl, während C Punktabzüge hinnehmen muss, die von dem Mehr an Leistungspunkten nicht aufgewogen werden. Durch den Wechsel der Reihenfolge von B und C bekommt B die Chance auf den Zuschlag. Merke daher: Vor der Interpolation muss die formale Angebotsprüfung erfolgen!
VK Südbayern
(Beschl. v. 29.11.2022, Az.: 3194.Z3-3_01-22-39)
Wertung geht weiter Losentscheid möglich Im Teilnahmewettbewerb um einen Planungsauftrag gingen insgesamt 28 Anträge ein. Die Auswahlkriterien des Auftraggebers offenbar waren relativ lax: 24 der Anträge erhielten gleichermaßen die höchste Punktzahl. Für diesen Fall hatte der Auftraggeber einen Losentscheid vorgesehen. Doch vor Durchführung des Entscheides rügte einer der 24 Bieter das Wertungsergebnis. Er meinte, die Beschränkung der Referenzen auf drei Stück sei rechtswidrig gewesen. Nachdem ein diesbezüglicher Nachprüfungsantrag zugestellt worden war, führte der Auftraggeber dennoch den Losentscheid durch – mit dem Ergebnis, dass der rügende Bieter kein Losglück hatte. Mit dem Hinweis darauf wollte der Auftraggeber die Nachprüfung zurückzuweisen.
Im Resultat hat er damit Erfolg. Zwar ist der Nachprüfungsantrag durch das Auslosungsergebnis nicht erledigt, doch wird dem Bieter die Verlängerung des Zuschlagsverbotes bis zur Entscheidung über seinen Nachprüfungsantrag verwehrt. Der Auftraggeber darf also allein mit den fünf ausgelosten Bietern in die nächste Runde gehen. Die Wertung – also auch der Losentscheid – darf auch bei (noch) bestehendem Zuschlagsverbot fortgesetzt werden. Das Ergebnis der Wertung – hier das Lospech – kann dann Grundlage für die Beurteilung sein, ob der Bieter noch eine realistische Zuschlagschance hat. Falls nein, fehlt es ihm zugleich an der Grundlage für eine Verlängerung des Zuschlagsverbotes.
BayObLG
(Beschl. v. 20.01.2023, Az.: Verg 17/22)
Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Oppler Büchner PartGmbB)
jeden Monat im Behörden Spiegel ◄
Erstmalig Vergabestatistik für ein gesamtes Jahr (BS/bk) Sie soll einen Beitrag zu einer „evidenzbasierten Wirtschaftspolitik“ leisten, heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Erstmalig wurde eine Vergabestatistik für die gesamte Bundesrepublik und ein Jahr veröffentlicht. Die Zahlen bieten einen umfassenden Einblick in die Vergabepraxis.
Insgesamt wurden im Jahr 2021
182.033 öffentliche Aufträge und Konzessionen mit einem Auftragsvolumen von 103,9 Milliarden Euro vergeben. Bei den Vergaben lässt sich feststellen, dass die eine Mittelstandsfreundlichkeit vorliegt.
Fast zwei Drittel aller Aufträge und Konzessionen gingen an KMU. Besonders auf kommunaler Ebene konnten sich viele KMUs über öffentliche Aufträge freuen. Im zweiten Halbjahr wurden auf dieser Ebene sogar über 70 Prozent aller kommunalen Aufträge an KMUs vergeben. Im gleichen Zeitraum vergab man
auf Bundesebene nur rund 46 Prozent aller Aufträge an KMUs. Ein Wermutstropfen sind die wenigen Angebote, die auf Ausschreibungen folgen. Auf allen Beschaffungsebenen gehen eher zwei bis drei Angebote ein.
Bei den Zuschlagskriterien ist immer noch der Preis der Standard. Bei nur
12.069 Aufträgen bzw. 12,7 Prozent aller öffentlichen Aufträge wurden soziale, innovative und umweltbezogene Kriterien berücksichtigt. Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) schreibt, dass das Potenzial der Verwendung von
Nachhaltigkeitskriterien groß sei. Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für die allgemeine bundesweite Vergabestatistik geschaffen. Anwendung fand die Verordnung ab Oktober 2020. Erstmals wurden damit in Deutschland die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen flächendeckend statistisch erfasst. Bislang hätten Bund, Länder und Kommunen über keine valide Datenbasis verfügt, so das BMWK. Einschränkend muss aber angemerkt werden, dass die VergStatVO Auftraggeber bei Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und nur eingeschränkt im Unterschwellenbereich zur Datenweitergabe verpflichtet. Der komplette Datensatz rund um den öffentlichen Einkauf findet sich auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes. Das BMWK schränkt aber ein: „Die Vergabestatistik ist eine sehr junge Statistik. In einer neuen Statistik seind die Datengrundlage und die Methodik noch nicht voll ausgereift. Daher werden mit den künftigen weiteren Zeitreihen und Folgeberichten auch die Ergebnisse und die sich daraus ableitenden Rückschlüsse immer belastbarer.“
Ausschreibungen · Submissionen
Die wie-für-mich-gemacht Ausschreibung
Früher. Passender. Einfacher. So geht Ausschreibung heute. www.a24salescloud.de
a24salescloud.de
Jetzt Ihre Vorteile entdecken
Missbrauchen Akteure neuerdings den freien Gebrauchtmarkt mit Software?
Andreas E. Thyen: Ja, bedauerlicherweise nutzen einzelne Akteure seit einiger Zeit verstärkt den freien Markt für unseriöse Machenschaften aus – und das vor allem im behördlichen Sektor.
Zum einen sind dies die unzähligen sogenannten Key-Reseller, die im Internet mit hanebüchenen Preisen und falschen Informationen werben.
Zum anderen gibt es eine Reihe von Händlern, die dieses „KleinKlein-Geschäftsmodell“ weitgehend hinter sich gelassen haben und im Grunde dasselbe falsche Spiel mit Behörden treiben, auch bei Ausschreibungen.
Welche Umstände nutzen Kriminelle in diesem Markt aus?
Thyen : Es existieren die von der Rechtsprechung aufgestellten zwingenden grundsätzlichen Erfordernisse für den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen. Im Rahmen dessen gibt es einen im Grundsatz freiheitlichen Markt und einen Gestaltungsspielraum für die Praxis. Bei immateriellen Rechtsgütern wie Software-Lizenzen sind deren Bestehen, Veräußerbarkeit und Berechtigung allerdings schwerer zu erkennen als bei üblichen Gegenständen. Auch eine sog. Offenlegung der Rechtekette hilft nicht. Zwar könnte die jeweilige vermutliche Einkaufsquelle sowie deren etwaige Vorgänger-Partei verifiziert werden. Jedoch stünde auch dann nur fest, dass jeweils zwei Parteien eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Dass jede Partei dieselben Lizenzen mehrfach „verkauft“, der Vertrag rückabgewickelt wurde oder Dokumente verändert wurden, ist nicht ausgeschlossen.
Somit helfen beliebig vervielfältigbare Dokumente in diesem Kontext nicht. Folglich gibt es keine
Im Zeitraum zwischen 2011 und 2021 kamen auf 602.468 Aufträge nur 89 Aufträge an Startups. In den ersten Jahren des betrachteten Zeitraums, von 2011 bis 2017, stellten Aufträge an Start-ups die absolute Ausnahme dar. Die Anzahl an Vergaben mit Auftragserteilung an solche neu gegründeten Unternehmen schwankte zwischen null und drei. 2018 stieg die Auftragszahl auf neun. Ab 2019 lagen die Zahlen dann im zweistelligen Bereich und stiegen in größeren Schritten an. (Eine genauere Analyse findet sich
Der Gebraucht-Software-Markt
(BS) Viele hunderte Millionen Euro im Jahr verdient ein einziger Software-Hersteller seit Jahrzehnten mit der Lieferung von Standard-Software-Lizenzen an deutsche Behörden. Der Markt für Microsoft-Lizenzen ist nicht zuletzt aufgrund von verschiedenen Herausforderungen wie Sorge um den Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Digitale Souveränität und IT-Sicherheit Gegenstand einer stetigen Diskussion. Der diplomierte Volkswirt Andreas E. Thyen beriet bereits Ende der 90erJahre als Managementberater die öffentliche Hand und gilt als Mitbegründer des Software-Gebraucht-Handels. Thyen ist mit fast 140 Veröffentlichungen ein Sprachrohr der Branche und Vordenker pragmatischer Lösungen für die sichere Umsetzung gesetzlicher Regelungen. Im Interview erklärt er, was Behörden tun können, um spezifische Vorkehrungen gegenüber kriminellen Strukturen im Gebrauchtmarkt zu treffen.
einfache Lösung, Missbrauch zu verhindern.
Welche Anzeichen für unseriöse Händler können Sie ausmachen?
Thyen : Neben einigen „geschmückten Shops“ im Internet sind die unseriösen Anbieter z.
B. auch kleine Systemhäuser für PC-Hardware. Sie werben weder mit gebrauchter Software noch haben sie ihren Geschäftszweck entsprechend formuliert. Wie diese Händler ohne echte Expertise im Enterprise-Umfeld an eine derartige Menge von Gebraucht-Software gekommen sein sollen, wirft Bedenken auf. Entweder handeln diese Unternehmen bewusst „heiße Luft“ oder sie sind beim Ankauf ignorant und operieren damit grob fahrlässig.
Nicht selten geht es um ausgeschriebene Produkte der neuesten Generation und das gleichzeitig in hoher Stückzahl. Wenn dann auch noch allein der günstigste Preis ausschlaggebend ist – wie bei Ausschreibungen üblich – sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass echte Ware angeboten wird, erneut.
Warum?
Thyen: Seit Anbeginn des Marktes liegt im Ankauf die Kunst! Gerade kleine und unbekannte Anbieter dürften diese aktuellen Lizenzen kaum von den entsprechend großen Konzernen mit den regelmäßig umfangreichen Enterprise-Verträgen angeboten erhal-
ten oder hier finanziell mitbieten können. Der Ankaufsprozess bei Konzernen ist zudem sehr aufwendig und mit hohem persönlichem Engagement verbunden. Außerdem wird vom Verkäufer auf die Reputation der potenziell ankaufende Händler genau geachtet. Dieser wird zudem zur Vertraulichkeit verpflichtet. Während es in der Privatwirtschaft ein unbekannter Akteur als Händler im Volumenlizenzumfeld üblicherweise sehr schwer hat, weil in Gesprächen eine entsprechend vorhandene oder fehlende Expertise erkennbar wird, stellt es sich im behördlichen Sektor schwieriger dar. Dort verhindert das formalisierte Vergaberecht regelmäßig solche Möglichkeiten.
Seit einiger Zeit gibt es in verschiedenen europäischen Ländern Händler, die wissentlich oder blauäugig in einem dubiosen Netzwerk agieren. Wer hier involviert ist und wer welche Rolle spielt, ist noch nicht ganz klar. Es liegt nahe, dass hinter den Akteuren dieselben Strippenzieher stecken. Von den seriösen Händlern werden stets die gleichen Namen geraunt. Da werden aus alten Vorratsgesellschaften plötzlich „jahrelange Markt-Player“, die keiner kennt. Nicht selten finden sich oft wechselnde Geschäftsführungen, Tätigkeiten bei gleich mehreren Händlern sowie ähnliche Webauftritte. Hinzu kommen schlicht falsche oder irreführende Aussagen wie das Anbieten einer EUKonformitätserklärung und vom Wettbewerb abgekupferte Informationen. Nicht zuletzt wurden Testkäufe durchgeführt, die tief blicken lassen.
Was können Behörden dagegen unternehmen?
Thyen: Die Behörden haben die Chance, das Juwel „GebrauchtSoftware-Markt“ zu schützen und damit maßgeblich für europäische Grundfreiheiten einzustehen. Dafür gilt es, offen zu sein für Gespräche mit Experten des Marktes. Es fängt also damit an, sich noch intensiver dem Gebrauchtmarkt zu öffnen, haushalts- und vergaberechtskonform zu beschaffen und nicht in die x-te Verlängerung eines Abos zu investieren.
Start-ups und die öffentliche Hand zusammenbringen
(BS/bk) Wie eine Untersuchung der Universität der Bundeswehr München und des Staat-up e. V. zeigte, werden zunehmend Start-ups von öffentlichen Auftraggebern beauftragt. Doch der Anteil der Vergaben an Start-ups ist immer noch verschwindend gering. Ändern sollte das, die Start-up-Strategie der Bundesregierung, die jetzt ein Jahr in Kraft ist.
in der September-Ausgabe des Behörden Spiegel, Seite 12)
Weniger als zehn Prozent der Maßnahmen noch nicht umgesetzt
Seit dem Beschluss der Start-upStrategie im Sommer 2022 sind laut dem ersten Fortschrittsbe-
25. und 26. Oktober
Fulda oder virtuell
Weitere Informationen sowie Online-Anmeldemöglichkeit unter: www.bos-beschaffertage.de
Eine Veranstaltung des Fachliche Leitung
richt zur Umsetzung der Strategie innerhalb eines Jahres mehr als 40 Prozent der Maßnahmen bereits vollständig umgesetzt worden. Darüber hinaus habe die Bundesregierung bei der Hälfte der Maßnahmen konkrete, substan-
zielle Vorbereitungen zu ihrer Umsetzung unternommen. Nur
in weniger als zehn Prozent aller Maßnahmen seien Projekte noch nicht gestartet. Es könnten aber bereits „konzeptionelle Vorarbeiten oder interne Überlegungen zur Umsetzung erfolgt“ sein.
Keine offenen Maßnahmen bei der öffentlichen Vergabe
Im Handlungsfeld „Öffentliche Vergabe“ sieht die Bundesregierung keine offenen Punkte bei der Umsetzung. 56 Prozent der Maßnahmen in diesem Handlungsfeld seien umgesetzt, abgeschlossen oder in fortlaufender Umsetzung. Bei den restlichen 44 Prozent der Maßnahmen seien konkrete und substanzielle Vorbereitungen zur Umsetzung unternommen worden. Unter diesen Maßnahmen, um Start-ups und die öffentliche Hand zusammenzubringen, fallen im Einzelnen z. B. die Transformation des Vergaberechts. (Hier soll demnächst ein Referentenentwurf vorliegen.) Das Transformationspaket soll das Vergaberecht innovativer ausrichten und Innovationen fördern. Es ist zudem geplant,
Bis heute ist es teilweise üblich, vergaberechtlich aber mindestens bedenklich, mit Herstellern über geplante Ausschreibungen zu sprechen und diese danach auszurichten.
Der Gebraucht-Software-Markt ist dagegen Ausdruck des vergaberechtlich gewünschten freien Wettbewerbs und grundsätzlich unabhängig vom unmittelbaren Einfluss des Herstellers. Ein aktiver Austausch mit den seriösen Gebrauchthändlern könnte daher nicht nur deutlich mehr Sparpotenziale bei den Behörden heben, sondern dabei auch die Vor- und Nachteile verschiedener Beschaffungswege und -praktiken legaler Gebraucht-Software aufzeigen. So sollten Behörden vor allem bei größeren Beschaffungen geforderte Mindest-Teilnahmebedingungen nicht nur verlangen, sondern auch überprüfen. Ich bin mir sicher, dass die wenigsten Betrüger z. B. in den Besitz eines Zertifikates zur Präqualifizierung gelangen können.
Im Hinblick auf Garantie- und Freistellungserklärungen, die dem Händler in Bezug auf die Einhaltung der Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung mittlerweile obligatorisch abverlangt werden, kann seitens der Vergabestelle z. B. geprüft werden, wer beim Bieter überhaupt zeichnungsberechtigt ist und ob neben einer allgemeinen Haftpflicht auch etwa eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Die Frage der Auskömmlichkeit sollte ebenso ernst genommen werden, wenn nur ein oder zwei Anbieter einen großen Abstand zum weiteren Angebotsfeld belassen.
Zugleich lassen sich zusätzliche freiwillige Nachweise erfragen, die neben dem Preis in eine Bewertungsmatrix einfließen. Hierfür empfehlen wir in Übereinstimmung mit dem Agieren der großen Software-Hersteller die vorgangsbezogene Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers. Dadurch kann das Treiben der Betrüger zumindest erschwert werden. Oft ist es die Summe der Indizien, die das Bild verdichtet.
die Belange junger Unternehmen im Vergaberecht besser zu berücksichtigen. Zu den weiteren abgeschlossenen Maßnahmen zählt die speziell für innovative Beschaffungen geschaffene Plattform KOINNOvationsplatz. Diese Plattform dient als Bindeglied. Auch das Projekt „Procurement for Government“ soll beide Seiten zusammenführen.
Gemischte Bilanz bei den Adressaten
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. zieht eine gemischte Bilanz. „Die ersten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und müssen jetzt in der Praxis Wirkung zeigen. Anderes lässt auf sich warten. Wir brauchen insgesamt mehr Tempo im Sinne der Innovations- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Die Bundesregierung muss Start-up-Themen mit mehr Priorität vorantreiben – die nächsten zwölf Monate sind zur Umsetzung der Start-Up-Strategie entscheidend“, mahnt Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Verbands.
Doch in der Verbandszwischenbilanz nimmt das Handlungsfeld „Öffentliche Vergabe“ wenig bis gar keinen Platz ein. So legt der Verband mehr Fokus auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder die Stärkung der Finanzierungsinstrumente, wie den Deep Tech and Climate Fonds (DTCF).
Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Stand: Oktober 2023
Leitung des Senatorenbüros
Daniel Klappholz -96951 Persönliche Referentin Leona Pape -82554
Referat 01
Überregionale Finanzangelegenheiten, EU-Angelegenheiten, Finanzverfassungsrecht, Bundesrat, Stabilitätsrat, Wissenschaftsfinanzierung
Dr. Daniel Buscher -90393
Referat 03
Bundesbau Bremen, Fach- und Rechtsaufsicht
Kay Markus Trottnow -89912
Abteilung 1 Steuern, Steuer- und Finanzpolitik
Dr. Dirk Schwieger -10969
Referat 10
Personalsteuerung und Ausbildung für Finanzämter und LHK, Betriebsprüfung und internationaler Auskunftsverkehr, Forderungsmanagement, Kassenwesen für LHK und Finanzämter, Vollstreckung, Insolvenzrecht
Robert Bauer -94126
Referat 11
Einkommensteuer, Außensteuerrecht, Umwandlungsteuerrecht, Europarecht, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Steuerpolitik, Fortbildung
Susanne Reinker -10271
Referat 12
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern
N.N.
Referat 13
Abgabenordnung, Steuerstrafrecht, Steuerfahndung, Gemeinnützigkeitsrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Gemeindesteuern, Vermögensteuer, Bewertung, Verkehrsteuern
Nils Biehle -96784
Referat 14
Organisations-, Automations-, Datenschutz- und Rechnungshofangelegenheiten der Steuerverwaltung, steuerliche Spielbankangelegenheiten, Personalbedarfsberechnung, Controlling und Innenprüfung für die Finanzämter, Steuerberatungswesen
Claudia Oberdörfer -10968
Senator Björn Fecker
Vertreterin im Amt
Staatsrätin Wiebke Stuhrberg
Abteilung 2
Haushalt, Kredit und Vermögen Holger Duveneck -2132
Referat 20
Finanzstrategien, Innerbremische Finanzbeziehungen, Zentrale Finanzen, Haushalte Wirtschaft, Häfen und Immobilien
Dr. Monika Hellmeyer -15516
Referat 21
Grundsatzang. Haushalt, Kosten-/Kommunalabgabenrecht, Zuwendungen, Begleitung Haushalts-/Finanzausschüsse und Rechnungsprüfungsausschüsse, Haushalte Bürgerschaft, Rechnungshof, Senatskanzlei, Bundesangelegenheiten, Datenschutz, Inneres, Kultur, Hochschulen/Forschung, Finanzen/Personal, Allgemeine Finanzen, IT-Budget
Andreas Fehren -2656
Referat 22
Haushalte Europa, Gleichberecht. der Frau, Staatsgerichtshof, Justiz, Sport, Kinder/ Bildung, Arbeit, Jugend/Soziales, Gesundheit/Verbraucherschutz, Umwelt, Bau u. Verkehr, Bremen-Fonds, Klimastrategie, Energie-/Ukraine-Krise
Mechthild Willenborg -6033
Referat 23
Kredit-, Vermögens- und Zinsmanagement, Bürgschaften, Bankwesen, Spielbank und Lotterien
Matthias Wieneke -2608
Referat 24
Reformen im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
N.N.
Gleichstellungsbeauftragte
Mareike Beder -2173
Stabsstelle Innenrevision
Dr. Tjark Kunstreich -8246
Interne Meldestelle hinweisgeberschutz@fimi.landsh.de
Vorsitzender des Personalrates
Mario Kühl -8032
Vorsitzender des Hauptpersonalrates
Nils Jessen -3965
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Oliver Poerschke -8205
Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Oliver Poerschke -8205
Abteilung VI 1 Allgemeine Abteilung
Thomas Stöcker -3901
BL1: Petra Frank -4101
Vertretung: Michael Holst -3940
Projekt „Weiterentwicklung DLZP“
Stephan Bremer -1887
VI 10 Informationstechnik, Organisation, Service
Meike Haß -4118
VI 11 Justiziariat, Arbeits- und Tarifrecht, Finanzielles Dienstrecht, Geldwäscheprävention
Michael Holst -3940
VI 12 Personal und Haushalt des Ressorts
Frank Muschke -3912
VI 13 Digitales Personalmanagement
Stephan Bremer -1887
VI 15 Bescheinigende Stelle der Fonds EGFL und ELER; Prüfbehörde EMFF
Reinhold Schneider -4963
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Silke Ruck -9500
Pressesprecher Matthias Makosch -94168
Referat 02
Innenrevision, Antikorruptionsbeauftragte/-r, Interne Meldestelle im Sinne der EU-Whistleblower-Richtlinie, Zuständige Stelle des Ressorts „Zuwendungen Dritter“
Helga Janke -6974
Vertreter im Amt
Staatsrat Dr. Martin Hagen
Abteilung 3 Personal- und Verwaltungsmanagement Dr. Anke Saebetzki -94070
Referat 30
Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Personalvertretungsrecht
Ute Schenkel -2414
Matthias Schneider -2183
Referat 31
Tarif-, Arbeits-, Sozial- und Zusatzversorgungsrecht, Vertretung Bremens in den Arbeitgeberverbänden und bei der VBL
Jörg Hentschel -15159
Referat 32
Personalcontrolling, Personalhaushalte, IT im Personalmanagement
Jens-Thorsten Sommer -10173
Referat 33
Personalentwicklung, Diversity Management, Gesundheitsmanagement, Stellenausschreibungen und Personalvermittlung, Nachwuchskräfte, Zuständige Stelle nach dem BBiG
Jochen Kriesten -18242
Susanne Pape -59990
Referat 34
Verwaltungsentwicklung und -organisation
Thorsten Schmidt -96849
Referat 25 Zentrales Beteiligungsmanagement und -controlling, Versicherungsaufsicht Ricarda Schüttrumpf -2054 Stabsstelle 2-1 Digitalisierung und Veränderungsmanagement im Finanzwesen
Dörte Kirschnick -13581
Abteilung 4 Zentrales IT-Management, Digitalisierung Öffentlicher Dienste
Carola Heilemann-Jeschke -94513
Referat 40
IT-Recht
Dirk Caliebe -82567
Referat 4X
IT-Basiskomponenten und -Plattformdienste
N.N.
Referat 4Y IT-Querschnitt und -Compliance komm. Thomas Rehbohm -99481
Referat 42 Digitalisierungsbüro
Referat 04 EU-Prüfbehörde, Finanzkontrolle EU-Förderprogramme
Katja Volkmann -90427
Abteilung Q Ressortstrategie und Ressortplanung, Beteiligungen SF, Immobilienwirtschaft und Hochbau Kerstin Kreitz -2418
Referat Q10
Personal- und Verwaltungsmanagement im Geschäftsbereich SF, Zentrale Dienste, Haushalt SF, Informationstechnik, Druckerei, Organisation
Klaus Steinkopff -18264
Referat Q11
Beteiligungsmanagement im Geschäftsbereich SF, Justiziariat und Nachlässe
Claudia Rottinghaus -2571
Referat Q12
Staatlicher Hochbau und Immobilienwirtschaft, Baufachtechnische Zuwendungsprüfung (BZP)
N.N.
Volker Andrae -15284
Referat 43 IT-Budget und Controlling
Carsten Wessels -94658
Referat 44
Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)
Frank Steimke -59195
Anna Dopatka -89265
Referat 45
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Unternehmen
Rainer Heldt -69591
Stabsstelle 4-1
Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind“
N.N.
Staatssekretärin Amtschefin (VI St)
Dr. Silke Torp -4900
Sekr. Elke Green -4102
Vertretung: Oliver Rabe -4100
Stabsstelle Bauen und Bewirtschaften von Landesliegenschaften
Andreas Koch -4020
Stabsstelle Haushalt
Dr. Matthias Lengnick -3920
Abteilung VI 2 Haushalt
Nadine Schlemminger -3902
BL2: Inga Holub -4002
Vertretung: Carola Berndt -4122
für VI 25: Christoph Jungk -4191
VI 20 Generalreferat für den Landeshaushalt
Carola Berndt -4122
VI 21 Task Force IMPULS, Einzelpläne 12 und 16
Andreas Brunner -3984
VI 22 Einzelpläne der Ressorts und Verfassungsorgane, Haushaltsrecht
Agnes Witte -4159
VI 24 Kassen- und Rechnungswesen
Dr. Andreas Krause -3955
VI 25 Kredit- und Zinsmanagement, Schulden- und Derivatverwaltung, Anlagemanagement
Christoph Jungk -4191
VI 27 Allgemeine Finanzverwaltung –Einzelplan 11 (ohne Kapitel 1116)
Nicht besetzt
VI 28 Bundesstaatlicher Finanzausgleich, Schuldenbremse, Kommunalfinanzen (ohne kommunalen Finanzausgleich)
Mathias Sonnenberg -3953
Ministerin Monika
Heinold
Stabsstelle Koordinierung
Christoph Hermann -3917
Staatssekretär für den Bereich Finanzen (VI StF)
Oliver Rabe -4100
Sekr. Monika Ketelsen -4001
Vertretung: Dr. Silke Torp -4900
Landeskasse Inga Junge -7500
Automation Steuerverwaltung
Michael Jahn -2391-1000
Amt für Informationstechnik
Michael Jahn -2391-1000
Foto: BS/Frank Peter
Abteilung VI 3
Steuern
Stephan Ramm -3903
BL3: Tamara Brodmann -4003
Vertretung: Dirk Lahrssen -8260
VI 30 Einkommen-, Lohn- , Kapitalertragund Kirchensteuer, Steuerpolitik
Eckhard Dorn -4041
VI 31 Körperschaft- und Gewerbesteuer, Gemeinnützigkeits-, Umwandlungssteuer- und internationales Steuerrecht, Steuerberatungswesen und Datenschutz nach der AO
Ingmar Schulz -8244
VI 32 Betriebsprüfung, Steuerstrafrecht, Steuerfahndung, Lohnsteuerstellen
Kai Vogel -8031
VI 33 Abgaben- und Finanzgerichtsordnung, Vollstreckung, Steuerliches Kassenwesen
Dr. Iris Reder -3932
VI 34 Personal Steuerverwaltung
Holger Wohlers (m.d.W.d.G.b.) -4081
VI 35 Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Bewertung, sonst. Verkehrsteuern, Spielbankabgabe
Britta Pagel-Grelle -3934
VI 36 Organisation in der Steuerverwaltung
Dirk Lahrssen -8260
Referat Q13
Fachaufsicht der Immobilien Bremen und der SVIT, Bürgerbeauftragte, Petitionen, Beiräte
Beate Schöne -15076
Referat Q14
Interne Steuerberatung der Freien Hansestadt Bremen
Thomas Knoop -2603
Stabsstelle Kompetenz-Center Personalrecht
Jens Kahle -2521
Hausanschrift
Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen Telefon: (0421) 361-0
Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig Holstein Stand: Oktober 2023
Ministerinbüro
Leiterin des Ministerinbüros
Franziska Richter -4011
Persönliche Referentin
Sünje Muxfeldt -4127
Politische Koordinierung
Christian Saftig -5114
Pressereferentin
Svea Balzer -3906
Hausanschrift Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel Postanschrift Postfach 7127, 24171 Kiel Telefon (0431) 988-0 E-Mail poststelle@fimi.landsh.de
Abteilung VI 4
Staatlicher Hochbau und Beteiligungen
Dr. Anika Luch -4000
BL4: Nicht besetzt Vertretung: Dr. Christiane Sorgenfrei -4060
VI 40 Grundsatzreferat für die Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Unternehmen GMSH
Torben Rossow (m.d.W.d.G.b.) -2933
VI 41 Hochschulbau, Allgemeines Grundvermögen, Einzelplan 12
Nadine Geske -8275
VI 42 Bauen und Bewirtschaften, Zentrales Grundvermögen für Behördenunterbringung
Tim Stöcken -4185
VI 43 Unternehmen Universitätsklinikum Schleswig-Holstein – Bauen und Wirtschaft
Torben Rossow -2933
VI 44 Beteiligungsverwaltung, Bürgschaften, Bank-, Kredit- und Wertpapierwesen
Dr. Christiane Sorgenfrei -4060
Amt für Bundesbau
Tobias Schubotz -8601
(BS/ps) Für gewöhnlich werden steil abfallende Küstenregionen ob ihres abrupten Endes hin zur See auch „Land’s End“ genannt. Wenn dieses Ende vermeintlich aber so gar nicht endet, dann ist man in „Chili“, d. h., „wo die Welt zu Ende ist“. Die Ureinwohner nennen ihr Land, das heutige Chile, weiland so. Fast 13.000 km von dieser geografisch langen, schlanken Republik entfernt repräsentiert diese seit Juli 2022 Botschafterin María Magdalena Atria in Deutschland.
etwa einem Jahr ist
Die 59-jährige studiert an der Juristischen Fakultät der Universidad de Chile in Santiago Rechtswissenschaften und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Nationale Kommission für Wahrheit und Versöhnung. Die sogenannte „Rettig-Kommission“ wird 1991 vom damaligen chilenischen Präsidenten Patricio Aylwin eingesetzt, um Menschenrechtsverletzungen mit Todesfällen, die in Chile während der Jahre der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet begangen wurden, aufzuklären und zu ahnden. Der Bericht stellt fest, dass über 2.000 Menschen aus politischen Gründen getötet wurden und Dutzende von Militärangehörigen wegen Menschenrechtsverletzungen schuldig sind. Bis zu ihrer Akkreditierung in Berlin leitet María Atria die Rechtsabteilung der nationalen Foreign Investment Promotion Agency. Die Regierungsbehörde ist für die Förderung Chiles auf dem Weltmarkt als Ziel für ausländische Direktinvestitionen verantwortlich und dient als Brücke zwischen den Interessen ausländischer Investoren und den Geschäftsmöglichkeiten in Chile.
Aufarbeitung der Diktatur
Für das Rettig-Team ist sie häufig in Bonn und Hamburg, um dort Aussagen über die während der Pinochet-Diktatur (1973-1990) begangenen Menschenrechtsverletzungen von Opfern und Zeugen aufzunehmen, die sich seinerzeit in Deutschland aufhalten. Von 1991 bis 1995 studiert sie in München Deutsch als Fremdsprache und macht von 2018 bis 2019 an der Universität Heidelberg den Master "Internationales Recht".
Die bilateralen Beziehungen bestehen seit 1952 und haben eine breite Grundlage in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur mit ähnlichen Auffassungen zu wichtigen multilateralen Themen „wie etwa beim Klimawandel, der Förderung Erneuerbarer Energien, Wahrung und Schutz der Menschenrechte und der Errichtung einer feministischen Außenpolitik“, so die Botschafterin. Sie ist damit auf einer Linie mit Präsident GabrielBoric, dessen Regierung die völlige Gleichstellung und von Frauen in Chile vorsieht, „weil alles andere das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial eines Landes verringert.“ So erhöhte das Land die Anzahl der Botschafterinnen auf 30 Prozent, was die höchste Zahl in der Geschichte der chilenischen Diplomatie darstellt. Zudem wurden Direktoren an der chilenischen
Diplomatenschule und im Ministerium für Auswärtige Beziehungen ernannt.“ Als Berlin während der deutschen G7-Präsidentschaft 2022 den „Climate Club“ ins Leben ruft,
ber 2022 abgelehnt. Die aktuelle Fassung beinhaltet weitgehende, wichtige Unterschiede zur derzeitigen Verfassung. Hierzu gehören die Verankerung eines sozialen
von der Ukraine sind, so hat man die Auswirkungen des durch die russische Invasion entfesselten Krieges auch bei uns gespürt, genau wie im Rest der Welt“, so die Juristin. Diesbezüglich habe Chile den russischen Einmarsch vom ersten Moment an verurteilt und wiederholt dazu aufgerufen, die Mechanismen zur Konfliktbewältigung zu wahren, die das internationale multilaterale System vorsehe. Der Mühe wert Magdalena Atria fühlt sich in Deutschland wohl: „Wenn ich an Deutschland aus kulinarischer und einer eher volkstümlichen Sicht heraus denke, fällt mir Bratwurst und Bier ein. Denke ich jedoch an die Charakterzüge der Deutschen, so bewundere ich ihre Verpflichtung mit der Verantwortung, die sie übernehmen, und ihr Durchhaltevermögen, um zu erreichen was sie sich vorgenommen haben.“
Santiago de Chile, die Hauptstadt des südamerikanischen Landes, ist im Westen durch den Südpazifik begrenzt und im Osten von großen Gebirgsketten umschlossen.
Foto: BS/progat, stock.adobe.com
um das Pariser Klimaabkommen von 2015 umzusetzen, ist Chile mit dabei. Zusammen mit Deutschland übernimmt es den Vorsitz der „Climate Club Task Force“, die während der UN-Klimakonferenz im Dezember 2023 in Dubai vorgestellt wird.
„Im Bereich Menschenrechte kooperieren Berlin und Santiago de Chile gleichsam intensiv, um die Erinnerung und Wiedergutmachung für die Opfer der totalitären religiösen Sekte Colonia Dignidad anzugehen. Dort wurden unter anderem von dem deutschen Koloniegründer Paul Schäfer, Jungen jahrelang systematisch sexuell missbraucht und während der Pinochet-Diktatur Menschenrechtsverletzungen begangen“, erklärt sie.
Die EU steht nach China und den USA an dritter Stelle der Handelspartner Chiles und Deutschland ist innerhalb der EU der wichtigste. Deutschland bezieht aus Chile überwiegend Rohstoffe und Nahrungsmittel und exportiert traditionell industrielle Erzeugnisse. Das gegenseitige Wohlfühl-Verhältnis kommt nicht zuletzt von der Reform der chilenischen Verfassung, die noch von der unseligen Militärdiktatur anno 1980 erlassen wurde: „Obwohl seit unserer Rückkehr zur Demokratie 1990 schon mehr als 40 Mal geändert, wird durch die sozialen Bewegungen 2019 das Bedürfnis offensichtlich, eine demokratische, moderne Konstitution zu haben, die sich mit den Themen der heutigen Zeit befasst“, so Atria Ein erster Entwurf dazu wurde aber per Volksabstimmung im Septem-
Rechtsstaats als Ersatz der subsidiären Rolle, die die Verfassung von 1980 dem Staat zuweist, sowie zahlreiche soziale Rechte, die in der derzeitigen Verfassung nicht exis-
Rezept der Botschafterin
Pastel de Choclo
tieren. Was die Aufarbeitung der Pinochet-Diktatur anbelangt, ist diese lange noch nicht abgeschlossen: „33 Jahre nach der Übergabe des Berichts der Rettig-Kommission 1990 haben der Staat und die chilenische Gesellschaft eine offene Schuld gegenüber den Opfern von Menschenrechtsverletzungen sowohl hinsichtlich der Wahrheit zu den damaligen Geschehnissen als auch hinsichtlich der Wiedergutmachung“, erklärt Atria. Daher habe Präsident Boric im März 2023 die Umsetzung eines nationalen Aktionsplans zur Suche nach während der chilenischen Diktatur verschwundenen Inhaftierten angekündigt. Dies erfolgte am Gedenkort im Gefangenenlager im Norden von Chile, wo 1990 die Überreste von 21 Chilenen gefunden wurden, die 1973 hingerichtet und deren Körper nicht ihren Familien übergeben worden waren. Ziel dieses Planes ist es, die Suche nach Gerechtigkeit zu einer beständigen Regierungsstrategie des Staats werden zu lassen.
In Chile weiß man, wovon der Präsident spricht und darum ficht es Land und Leute an, wenn Russland gegen die Ukraine Krieg führt. „Wenngleich wir sehr weit entfernt
Pastel de Choclo ist ein typischer Maisauflauf aus Chile und stammt aus den zentralen ländlichen Gegenden. Er ist vor allem im Sommer, wenn es frischen Mais gibt, sehr beliebt.
Laut Anthropologen hat dieses Gericht seinen Ursprung in der Kolonialzeit und entspricht einem Mestizengericht, das spanische Rezepte mit lokalen Ingredienzien und Traditionen kombiniert und könnte von Mapuche-Köchen der spanischen Conquistadoren und Siedler kreiert worden sein.
Zutaten für 6 Portionen:
6 Maiskolben oder 500 g Tiefkühl- oder Dosenmais, 50 g Basilikum, 100 ml Milch, 5 EL Olivenöl, 1 Prise Salz, 500 g Hühnerfleisch, 4 Zwiebeln, 4 EL Sonnenblumenöl, 500 g Rinderhack, 1 Prise Pfeffer, 3 TL Paprikapulver, 4 hart gekochte Eier, 100 g schwarze Oliven, 1 Prise Kristallzucker
Sie stimme mit dem ehemaligen US-Präsidenten Jimmy Carter überein, dass „wenn etwas zu tun wäre, das es der Mühe wert ist, so tue ich es, wo auch immer ich mich befinde, so oft ich kann, so lange ich kann und mit allem, was mir zur Verfügung steht, um etwas zu bewirken“. Und doch ist auch ihr Traum, nämlich Leadsängerin einer Rockband zu werden, (bislang) nicht in Erfüllung gegangen. „Ich denke, dass es immer noch möglich ist, den Traum zu verwirklichen, ein kleines Haus an einem Ort an einem wilden Meer zu finden, um mit dem Klang der Wellen einzuschlafen und während des Tages unter einer Decke zu lesen, auf das Meer zu schauen und ihm zuzuhören.“ Und dann vielleicht „Proud Mary“ wie Tina Turner zu singen: „And we′re rolling (Ooh), rolling (Ooh), rolling on the river. Listen to the story now!“
Letzte Frage: Mit wem würden Sie gerne für einen Tag tauschen? „Mit mir selbst an meinem 10. Geburtstag. Das war ein Sommertag, ich verbrachte Stunden damit, Kopfsprünge in einen riesigen Pool zu machen. Ich aß ein Sandwich mit Fleisch und Tomate und trank eine Coca-Cola am Rand des Schwimmbeckens. Und bis heute erinnere ich mich daran als den Zustand vollkommenen Glücks“, erzählt Atria zum Schluss lächelnd.
Foto: BS/lblinova, stock.adobe.com
Zubereitung: Die Maiskörner vom Kolben lösen und mit Basilikum und Milch fein pürieren, Öl und Salz beimengen und den Maisbrei bei niedriger Hitze und unter ständigem Rühren aufkochen, da er leicht anbrennen kann. Die gekochte Maismasse zur Seite stellen. Das Hühnerfleisch waschen und in Salzwasser kochen, bis es gar ist. Nach kurzem Abkühlen wird es vorsichtig zerpflückt und ebenfalls beiseite gestellt. Nun die Zwiebel schälen, in grobe Würfel schneiden und in eine heiße Pfanne mit Sonnenblumenöl gegeben. Nach kurzem Anrösten der Zwiebeln wird das Hackfleisch hinzugegeben und mit Salz, Pfeffer und dem Paprikapulver abgeschmeckt. Das Hackfleisch anbraten, bis es braun und krümelig ist. Den Backofen auf 200° Celsius vorheizen.
In einer feuerfesten Auflaufform nun das Hackfleisch verteilen. Darauf die gekochten, geviertelten Eier, die Hühnerstücke und grob geteilte Oliven gleichmäßig verteilen. Anschließend wird die Maismasse darüber gegossen und noch mit etwas Zucker bestreut. Der Auflauf wird bei 200° C ca. eine halbe Stunde gebacken. Danach die Temperatur auf 220° C erhöhen und weiterbacken, bis die Maiskruste bräunlich gefärbt ist.
Pastel de Choclo wird, wenn möglich, auf traditionelle Art in Tongefäßen gebacken und serviert. Dazu passt eine „Ensalada chilena“, das ist ein Salat aus Tomaten, Zwiebeln und Koriander, angemacht mit (Oliven-)Öl, Salz, Pfeffer und, wer mag, Zitrone oder Balsamico. Dazu passt entweder Bier oder der vorzügliche chilenische Rotwein. Guten Appetit! ¡Qué aproveche!
(BS/Ralph Kotsch) Am Anfang war das Feuer. So lautet der Titel eines Spielfilms, den der französische Regisseur Jean-Jacques Annaud im Jahr 1981 in die Kinos brachte. Gezeigt wird das Leben von Neandertalern, denen das Feuer ausgegangen war und die sich auf den Weg machen mussten, um neues zu finden. Im Film gelingt ihnen das. Und mit dem Feuer kam das Licht.
Jahrtausende später wurde die elektrische Beleuchtung erfunden. Das war eine Revolution. Sie ermöglichte Kochen, Heizen und Leuchten. Ab dem 19. Jahrhundert gab es nur noch wenige dunkle Ecken. Heute sind Städte und Gemeinden Tag und Nacht beleuchtet. Reklametafeln, Straßenlampen, Ampeln, Laternen und viele andere Lichtquellen finden sich allen großen und kleineren Städten, manche auch auf dem Land. Flackernde Neonlichter finden den Weg in die Wohnungen. Für permanente und extreme Beleuchtung von Städten und Gemeinden wurde der Begriff Lichtverschmutzung geboren. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, sieht enorme Chancen zur Kosteneinsparung durch eine moderne öffentliche Beleuchtung in Städten und Gemeinden. Mehr als ein Drittel des kommunalen Energieverbrauchs entfalle derzeit auf die Beleuchtung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen, schreibt er in einer Publikation seines Hauses. „Das Einsparpotenzial einer deutschlandweit rundum sanierten öffentlichen Beleuchtung wird auf bis zu 500 Millionen Euro jährlich geschätzt. Dies bedeutet eine Einsparung von ca. 1,4 Millionen Tonnen an CO2-Emissionen.“
Die LED-Beleuchtung bietet die größten Potenziale und gilt als Schlüsseltechnologie für den Klimaschutz, sagt Landsberg. Gut beleuchtete öffentliche Plätze, Wege und Gebäude würden nicht nur zur Attraktivitätssteigerung beitragen, sondern erhöhten auch die Aufenthaltsqualität in den Städten und Gemeinden. Sie vermitteln den Bürgerinnen und Bürgern ein Gefühl von Sicherheit. Landsbergs Kolle-
ge Alexander Kramer verweist aber auch auf die Problematik künstlicher Beleuchtung.
Diese sei gewissermaßen eine Fremdeinwirkung auf die Natur.
„Das Einsparpotenzial einer deutschlandweit sanierten öffentlichen Beleuchtung wird auf bis zu 500 Millionen Euro jährlich geschätzt. Dies bedeutet eine Einsparung von ca. 1,4 Millionen Tonnen an CO2Emissionen.“
„Gerade für nachtaktive Tiere besteht die Gefahr, dass ihr TagNacht-Rhythmus gestört wird. Zudem werden Insekten angezogen.“
So richtig stehe das Thema erst seit zehn Jahren auf der Agenda, sagt Kramer.
Die Pflanzen werden gestört Längst ist auch die Bundespolitik auf das Thema gestoßen. Im Jahr 2021 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes angenommen. Er basiert auf dem Aktionsprogramm
Insektenschutz der Bundesregierung. Dieses soll eine Trendumkehr einleiten und den zentralen Ursachen des Insektensterbens entgegenwirken.
Stephan Härtel vom NABU Berlin ist Spezialist für Bienen, Wespen und Hummeln. „Es ist bekannt, dass es in Städten mit sehr viel Licht, viele indirekte negative Effekte gibt“, sagt er. „Die Pflanzen werden gestört in ihrer Phänologie. Wenn es nachts hell ist, blühen sie zu Zeiten, in denen sie normalerweise nicht blühen würden. Damit wird die Synchronisation zwischen Bestäuber und Blüte durcheinandergebracht. Das ist ein indirekter Effekt über die Pflanzen auf die bestäubenden Insekten“.
Insekten fressende Tiere
Die Tiere orientieren sich am Mond, dem hellste Himmelskörper in der Nacht. Jede Lampe, die in die Nacht hinausstrahlt, ist für sie der Mond. Sie werden vom Licht gefangen und kommen nicht mehr aus dem Lichtkegel hinaus. Sie fliegen immer weiter gegen das Licht, bis sie runterfallen, weil sie entkräftet sind.“ Insekten fressende Tiere finden die geschwächten oder toten Tiere unterhalb von Lampen. Somit fällt der ständige Verlust oft gar nicht größer auf. Auf diese Art und Weise leistet die Dauerbeleuchtung einen signifikanten Beitrag zum Insektensterben. Kommt man sich nicht in die Quere mit der Beleuchtung von Wegen und dem Schutz von Insekten? „Das genau ist der Konflikt“, sagt Stephan Härtel. „Wir müssen Kompromisse finden, zum Beispiel lernen, Verkehrssicherheit mit smarteren Lösungen umzusetzen. Sind die Kommunen für diese Dinge sensibilisiert? Oder müssen sie den Park-
platz aus diversen Gründen immer beleuchten?“ Das Thema Sicherheit wird zu oft als Totschlagargument
„Die Tiere werden vom Licht gefangen und kommen nicht mehr aus dem Lichtkegel hinaus. Sie fliegen immer weiter gegen das Licht, bis sie runterfallen, weil sie entkräftet sind. “
genommen. Das hat Auswirkungen.
„Es gibt einen enormen Rückgang an fliegenden Insekten. Da spielt die
Lichtverschmutzung eine wichtige Rolle als negativer Faktor, der dazu führt, dass wir immer weniger bestäubende oder bodenbildende Insekten haben. Insekten sind die Grundlage unseres einheimischen Ökosystems. Wenn wir fahrlässig Insekten weiter herunterregulieren, werden unsere Ökosysteme noch fragiler. Das trägt mittel- und langfristig dazu bei, dass es immer extremere Wetterereignisse geben wird, viel mehr Dürren, weil immer weniger Wasser gebunden und verdunstet werden kann. Letzten Endes hat das Insektensterben auch massive Auswirkungen auf unsere Nahrungssicherheit. Wir fördern das noch, weil wir unter anderem nicht genügend gegen Lichtverschmutzung tun. Alles ist mit allem verbunden.
Und wie ist das Verhältnis zwischen den Kommunen und Ihnen? Macht jeder seins oder ziehen alle an einem Strang? Stephan Härtel: „Man kann gemeinsam zeitgemäße Lösungen für das Problem der Lichtverschmutzung finden.“
Lichtverschmutzung: Rechtliche Regelungen zur Beschränkung von Beleuchtung in Deutschland
Die gerade im Bereich von Großstädten kaum noch vorhandene Dunkelheit aufgrund von Beleuchtungen durch künstliches Licht wird als Umweltverschmutzung durch Licht oder Lichtverschmutzung bezeichnet.
In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches unmittelbar als Ziel die Bekämpfung oder Beschränkung der Umweltverschmutzung durch Licht verfolgt. Mittelbar können sich aber beispielsweise Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darauf auswirken, zu welchen Zeiten und mit welcher Helligkeit Beleuchtungsanlagen betrieben werden dürfen.
Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Beide Themenkomplexe haben Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter auf dem diesjährigen „Bürgermeister*innenkongress“ in Münster diskutiert und dabei Lösungsansätze sowie Ausbaupotenziale erörtert.
Flucht und Aufnahme stünden in Widerspruch zueinander, erklärt Professor Jochen Oltmer von der Universität Osnabrück. Die fliehenden Menschen hätten moralisch und juristisch einen Anspruch auf Schutz in Europa, der ihnen jedoch häufig nicht gewährt werde. Denn die Aufnahme setze als Ergebnis gesellschaftlicher Aushandlungen die Beteiligung zahlreicher Akteure voraus. In der Debatte darum kämen dabei insbesondere drei Fragen auf: „Können wir Flüchtlinge aufnehmen? Sollen wir Flüchtlinge aufnehmen? Wollen wir Flüchtlinge aufnehmen?“, führt Professor Oltmer weiter aus. Zielführend ist seiner Meinung nach eine Lösung auf Bundesebene, bei der die Migration als Pflichtaufgabe anerkannt werde. Nur so lasse sich europaweit eine bessere und gerechtere Verteilung der geflohenen Menschen erreichen. Wie ernst die Lage ist und wie dringend eine Lösung gebraucht wird, verdeutlichen Zahlen aus Dortmund. Laut Stadträtin Birgit Zoer-
Weil die Bäder im Lockdown schließen mussten, fiel der Schwimmunterricht aus. Für die Entwicklung der Kinder ein kolossaler Rückschlag. Ein bis zwei Jahrgänge kommen erst gar nicht ins Wasser, den anderen geht das Erlernte verloren.
Seit dem Jahr 2000 wurde jedes zehnte Schwimmbad in Deutschland geschlossen. Viele Bäder sind marode. Den Kommunen fehlt das Geld für die Sanierung. In meiner Zeit als Bürgermeister von Blankenheim wurde das Freibad geschlossen. Ich empfinde diesen Vorgang auch heute noch als meine größte politische Niederlage. Kurioserweise hatten sich in der Gemeinde sogar zwei Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren für die Schließung ausgesprochen. Das hatte zunächst ortsspezifische Gründe. Blankenheim ist eine Flächengemeinde mit 17 Orten. Das Schwimmbad im Kernort hätte aufwendig saniert werden müssen. Es gab einen jährlichen Zuschussbedarf von rund 150.000 Euro für ein Bad, das im Schnitt keine vier Monate offen war. In der Eifel hat man ja manchmal noch im Mai Bodenfrost. Zuletzt besuchten selbst bei bestem Sommerwetter nur 10.000 Menschen an rund 100 Öffnungstagen in Blankenheim das Freibad. Um eine Kostendeckung zu erreichen, hätten also sogar bei bestem Wetter 15 Euro je Person/ Besuch erhoben werden müssen.
Der überwiegende Teil der Bevölkerung in den Außenorten war nicht einverstanden, dass so viel Geld für Freizeitinfrastruktur im Kernort ausgegeben wird.
Schwimmunterricht mit Hindernissen
Auf dem Land haben viele Haushalte eigene kleine Pools. Badeseen haben im Sommer eine große Anziehungskraft. Aber in einem See lernt man nicht schwimmen. Im Winter
Hoffnungsschimmer in schwieriger Zeit
(BS/Marlies Vossebrecker) Die Kommunen werden von einer ganzen Reihe an Krisen gedrückt, die sich oft zudem verketten. So bringt die Frage nach dem Umgang mit der Migration auch und gerade finanzielle Fragen mit sich. Demgegenüber ist das Instrument der Bürgerbeteiligung ein Hoffnungsschimmer, der besondere Aufmerksamkeit verdient.
ner verzeichnet die Stadt seit 2010 einen deutlichen Anstieg bei ausländischen Passbesitzenden – 39 Prozent der Bevölkerung habe bereits einen Migrationshintergrund. Viele der Zugewanderten verfügten lediglich über geringe berufliche Qualifikationen. Da sie überwiegend in Deutschland blieben, seien die Kommunen umso dringlicher auf Unterstützung vom Bund angewiesen, appelliert Zoerner.
Bürgerbeteiligung auf dem Vormarsch
Der anhaltende Strom an Flüchtlingen sorgt für Spannung innerhalb der Bevölkerung. Umso wichtiger ist es, dass sich Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungen aktiv einbezogen fühlen.
Eine gute Möglichkeit bietet hier das Instrument der Bürgerbeteiligung. Doch die Mitwirkung der Stadtbevölkerung erfordere zunächst einmal bestimmte Struktu-
ren und Rahmenbedingungen, die im Gegensatz zur Beteiligung selbst nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnten, erläutert Dieter Schöffmann von der Kölner Freiwilligenagentur.
Es existieren verschiedene Möglichkeiten zur Beteiligung der Bevölkerung. So bietet etwa das Portal „Beteiligung NRW“ den Austausch via Forum, in dem Bürgerinnen und Bürger mit Kommunen diskutieren können. Außerdem können hier Anträge wie Bürgerbegehren gestellt oder Kampagnen von Einladung bis zur Veranstaltung detailliert ausgeplant werden. Sogar unterstützende Schulungen und technischer Support seien möglich, fasst Costa Stucken zusammen, Open-Government-Berater beim Kompetenzzentrum Digitalisierung aus Siegburg. Für die engere Kooperation zwischen Bevölkerung und Kommune bzw. zwischen Verein und Ehrenamt eigne sich gerade in kleineren Gemeinden
Um das Zusammenwirken zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung zu stärken, wirbt Teresa Beverungen für den Einsatz von Dorfmanagern. Foto: BS/Vossebrecker
eine Dorfmanagerin oder ein Dorfmanager, berichtet Teresa Beverungen aus eigener Erfahrung als Dorfmanagerin der Gemeinde Merzenich. In ihrer Funktion als Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik könne
Rückgang der Schwimmbäder
(BS/Rolf Hartmann) Deutschland kann nicht mehr schwimmen. Das war schon vor Beginn der Corona-Pandemie so. Mittlerweile ist von einer Generation von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern die Rede. Laut einer aktuellen ForsaStudie können 60 Prozent der Zehnjährigen nicht sicher schwimmen, bei den Erwachsenen sind es 50 Prozent. Tendenz: seit Jahren steigend.
Rolf Hartmann steuerte von 2004 bis Ende Oktober 2020 als Bürgermeister die Gemeinde Blankenheim.
Foto: BS/privat
sie Bürgerinnen und Bürger etwa in Planungsprozesse einbinden. Wichtig sei es insbesondere, die Menschen von Anfang an zu beteiligen und so das Zusammenspiel zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung zu stärken. In diesem Zuge solle das Vertrauen in öffentliche Institutionen gestärkt werden, so Beverungen weiter. Eine Herausforderung stellten aktuell die Folgen des demografischen Wandels dar, die Beverungen jedoch durch unterstützende Kommunikation abmildern könne.
Tiny Rathaus als Chance
Eine Innovation im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern ist das Tiny Rathaus aus Kiel. Es dient der Inbezugnahme der Anwohnenden und soll die Verwaltungen sowie Parteien der Bürgerschaft gegenüber mehr öffnen. Zugleich soll die Expertise der Kielerinnen und Kieler berücksichtigt werden. Referatsleiterin Annette Wiese-Krukowska aus dem Dezernat für Bildung, Jugend und Kultur der Stadt Kiel stellt das Tiny Rathaus als Bühne, Werkstatt und Stube vor, in dem auch vertrauliche Gespräche stattfinden könnten. „Es ist ein Instrument der Kommunikation“, hebt sie hervor, und hofft auf die Vorbildfunktion: „Wir hoffen, dass es Nachahmung findet.“
SOS für die Schwimmbäder in Deutschland: Wegen steigender Schließungen können immer weniger Menschen hierzulande schwimmen. Foto: BS/MichaelM, pixabay.com
zieht es die Bevölkerung in Wellness- und Spaßbäder. Geschwommen wird dort meistens nicht. Das reine Schwimmbad hat in der Gesellschaft an Lobby verloren. Die Grundschulen haben eigentlich den gesetzlichen Auftrag, die Schwimmausbildung zu übernehmen. Die Wirklichkeit ist aber, dass das Schwimmen an vielen Schulen zu kurz kommt oder gar wegfällt. Der Grund ist die fehlende Erreichbarkeit von Schwimmbädern. Dazu muss man wissen, dass es für diese Staatsaufgabe eine duale Zuständigkeit gibt. Es wäre ja zu schön, wenn es mal in Deutschland einfach gehen könnte. Da sind die Kommunen, die als Schulträger die Sportstätten, also auch die Schwimmbäder, zur Verfügung stellen müssen. Das bevölkerungsreichste Bundesland
Nordrhein-Westfalen sieht in seinen schulischen Lehrplänen den Schwimmunterricht zwar seit jeher als festen Bestandteil vor. Jedoch bleibt das Gesetz im Unklaren, ob der Schulträger geeignete Wasserflächen bereitstellen muss. Tatsächlich würden die Kommunen gerne ausreichend Schwimmflächen zur Verfügung stellen; wenn sie es denn dürften und auch sich finanziell leisten könnten. Denn wenn die Stadt überschuldet ist – und das sind die meisten – darf sie nur dafür Geld ausgeben, wofür sie verpflichtet ist. Während einige Bundesländer die Bereitstellung von Schwimmbädern für den Schwimmunterricht explizit zur Pflichtaufgabe erklärt haben, vermisst man diese Klarstellung im einwohnerstärksten Bundesland. Nebenbei bemerkt: Bei der Digitali-
sierung der Schule ist eine ähnliche Rechtslage festzustellen. Die Weigerung, diese Themen als dynamische Pflichtaufgabe anzusehen, hat Ursache und fatale Wirkung zugleich. Da grüßt zunächst das Konnexitätsprinzip. Denn würde das Land diese Aufgaben als pflichtig ansehen, müsste es den Gemeinden und Städten auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen: Wer bestellt, der bezahlt. Bei einer besonders schweren finanziellen Schieflage fordert das Land sogar die Kommunen auf, Schwimmbäder zu schließen. Es ist wenig zukunftsweisend, wenn bei der Bewältigung solch wichtiger Aufgaben wie Schwimmunterricht und Digitalisierung der Zufall der größte Freund ist.
Individuelle Hilfe
Die Schulen sollen den Kindern in den Schwimmbädern das Schwimmen beibringen. Jedoch besitzen viele Lehrerinnen und Lehrer, die an Grundschulen unterrichten, nicht die sogenannte Rettungsfähigkeit. Sportlehrende, die Kinder ab der fünften Klasse unterrichten, müssen dieses Abzeichen aber während des Studiums nachweisen.
Angesichts der steigenden Nichtschwimmerzahlen unter den Grundschulkindern ist es den Lehrkräften meist nicht möglich, die ursprünglichen Lerninhalte umzusetzen und den Lehrplan zu erfüllen. Hier könnten die Grundschulen durch den Einsatz von Schwimmassistentinnen und Schwimmassistenten unterstützt werden. Sie stellen eine personelle Entlastung der Lehrkräfte im Schulschwimmunterricht dar. Die Schwimmassistierenden betreuen vorzugsweise Klassen, in denen Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer oder sehr unsichere Schwimmerinnen und Schwimmer nicht in den Unterricht der gesamten Klasse integriert werden können. Wie der Sportunterricht im Allgemeinen bedarf es beim Schwimmunterricht mehr Empathie. Sportunterricht ist für die Unsportlichen oft eine Qual und viele Menschen haben Scheu davor, ins Wasser zu gehen. Es muss vor allem Wert darauf gelegt werden, Ängste vor dem Element Wasser abzubauen und dann Schwimmtechniken spielerisch zu vermitteln sowie die Kinder behutsam im Bewegungsraum Wasser zu begleiten. Das alleine wird nicht ausreichen. Dass Kinder bereits im Elternhaus, also weit bevor sie in die Schule kommen, mit Wasser in Berührung kommen, klingt simpel, ist aber heute leider längst nicht mehr selbstverständlich. Die Eltern können heutzutage oft selbst nicht mehr schwimmen.
Das Schwimmbadsterben muss also gestoppt werden, der Schwimmunterricht darf nicht an der fehlenden Rettungsfähigkeit der Lehrenden scheitern und schließlich muss auch beim Elternhaus angesetzt und versucht werden, die Eltern buchstäblich mit ins Boot zu nehmen. Dann könnte es auch wieder mit dem Schwimmen in Deutschland klappen.
Diesen Zielen wird das am 26. Mai 2023 verabschiedete Gesetz nicht gerecht. Es enthält keine langfristigen Lösungen der bestehenden Probleme und bleibt insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und die nachhaltige Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung deutlich hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und den Erwartungen der Verbändelandschaft zurück. In diesem Sinne ist der Großteil der Neuregelungen zwar grundsätzlich zu begrüßen, muss jedoch hinsichtlich der mangelnden Reichweite und Nachhaltigkeit als nicht ausreichend kritisiert werden.
Das betrifft z. B. das Thema einer langfristigen Finanzierung: Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung wird der bundeseinheitliche Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte erhöht (§ 55 Abs. 1 und 1a SGB XI).
Außerdem wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 umgesetzt, nach dem der Erziehungsaufwand von Eltern sowie die Anzahl der Kinder bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen seien (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Mit der Kombination aus Beitragssatzanhebung und Lastenverschiebung kann zwar kurzfristig eine Stabilisierung der angespannten Finanzsituation der Pflegekassen erreicht werden, langfristig kann die Finanzierung auf diese Weise aber nicht sichergestellt werden. Mit der Erhöhung und Dynamisierung der Leistungsbeträge, des Pflegegeldes und der Zuschläge zu den pflegebedingten Eigenanteilen sollen Pflegebedürftige finanziell entlastet, die pflegenden Angehörigen unterstützt und die häusliche Versorgung gestärkt werden (§§ 30, 36, 37 und 43c SGB XI). Auch die beschlossenen
Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
(BS/Michael Löher/Anna Sarah Richter) Die Ziele des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes sind die Stärkung der häuslichen Pflege, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege, die Entwicklung und bessere Nutzung digitaler Angebote sowie die Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung.
Erhöhungen der Leistungsbeträge und Zuschläge werden jedoch absehbar nicht ausreichen, um die realen Kostensteigerungen auszugleichen.
Was beinhaltet das Gesetz?
Im neuen § 42a SGB XI werden die Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ab dem 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser Betrag kann von den Anspruchsberechtigten flexibel eingesetzt werden und damit pflegende Angehörige wirksam entlasten. Außerdem kann ab dem 1. Januar 2024 das Pflegeunterstützungsgeld je pflegebedürftiger
Person für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist damit nicht mehr auf zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger
Person insgesamt beschränkt. Während einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme von pflegenden Angehörigen haben Pflegebedürftige ab dem 01. Juli 2024 außerdem den Anspruch, in derselben Einrichtung mitversorgt zu werden. Mit dem PUEG werden die Regelungen zum Begutachtungsverfahren neu strukturiert und das Verfahren zu einem schnelleren, transparenteren und besser verständlichen System in fünf neuen Vorschriften umgestaltet (§§ 18 bis 18e SGB IX). Hervorzuheben ist die Neuregelung zur telefonischen Begutachtung in bestimmten Fällen. Zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege werden von 2025 bis 2028 regionalspezifische Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige
QR-Code scannen und anmelden
und deren Pflegpersonen vor Ort und im Quartier gefördert. Die Förderung des jeweiligen Modellvorhabens ist daran geknüpft, dass das jeweilige Land oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft einen Zuschuss in gleicher Höhe zur Verfügung stellen (§ 123 SGB IX).
Unterschiedliche Neuregelungen sollen dazu beitragen, die Leiharbeit einzuschränken und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass betriebliche Ausfallkonzepte etabliert werden können. So werden eine höhere Bezahlung oder Vermittlungsgebühren für Leiharbeit nicht mehr durch die Pflegekassen refinanziert (§ 82c Abs. 2b SGB IX).
Als Alternative sollen beispielsweise trägerbezogene Personalpools eingerichtet und dafür mit den Pflegekassen eine höhere Personalausstattung vereinbart werden können (§§ 75 Absatz 3 und 113c Absatz 2 SGB XI). Weitere Neuregelungen zielen darauf, die Umsetzung des Personalbemessungsinstruments in der stationären Langzeitpflege zu beschleunigen (§ 113c Absatz 3). Digitalisierung auch berücksichtigt Um die Digitalisierung in der Pflege ebenfalls stärker voranzubringen, wird beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet (§ 125b SGB XI). Aufgaben sind, neben Analyse und Evaluation der Umsetzung digitaler Potenziale im
Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege, die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Zielgruppen und der Wissenstransfer für pflegebedürftige Menschen, informell und beruflich Pflegende und Beraterinnen und Berater in der Pflege. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz werden einige der drängenden Probleme in der Pflege zwar angegangen, aber lediglich kurzfristig abgemildert. Andere, wie z. B. die prekären Pflege- und Betreuungsarrangements mit im eigenen Haushalt lebenden ausländischen Betreuungskräften (sog. 24-Stunden-Betreuung), bleiben unberücksichtigt. Die unzureichende Finanzierung der Pflegeversicherung, steigende Kosten für Pflegebedürftige und der sich weiter zuspitzende Mangel an Pflegekräften bleiben ungelöst. Weitere Schritte sind dringend notwendig, auch und insbesondere zum weiteren Aus- und Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen, die eine gute Versorgung für Pflegebedürftige sicherstellen und pflegende Zu- und Angehörige vor Überlastung schützen.
Mehr Informationen dazu und wie Sie Mitglied im Deutschen Verein werden, finden Sie auf unserer Website: www.deutscher-verein.de.
M
arc Herter betont: „Politik für Familien ist explizit kein neues Politikfeld, sondern eine andere Perspektive. Familien sind maßgeblich für eine gute Stadtentwicklung. Weil sich unsere Anstrengungen auf die Lebensqualität, die demografische Entwicklung und Wirtschaftskraft der Stadt auswirken werden, ist dies eine äußerst lohnenswerte Investition.“ Die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Vorhabens wurden durch die Einrichtung eines Familiendezernats unter der Leitung von Dr. Britta Obszerninks geschaffen, in dem sämtliche Bereiche der kommunalen Jugend-, Bildungs-, Senioren-, Sozial- und Gesundheitspolitik gebündelt wurden. Die verschiedenen Aktivitäten werden seither von der 2021 geschaffenen Stabsstelle „Familienfreundlichste Stadt“ koordiniert und gesteuert.
Zunächst musste dafür erst einmal definiert werden, was Familienfreundlichkeit konkret ausmacht, Prozessqualitätskriterien mussten festgelegt und eine Struktur entwickelt werden, in der dieses umfangreiche Vorhaben bearbeitet werden konnte. Ein wichtiges Ergebnis dieser Planungsphase war, dass es vor allem auf drei Kriterien ankommt; so mussten die kommunalen Aktivitäten darauf abzielen, die Politik für Familien spürbarer (Wirkungsorientierung), sichtbarer (Transparenz) und gestaltbarer (Partizipation) zu machen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bei der Wirkungsorientierung geht es darum, die kommunale Politik für Familien so auszurichten, dass die eingesetzten öffentlichen Mittel zu möglichst großen und spürbaren Entlastungen und Verbesserungen führen. Dies wurde bspw.
Hamm möchte die familienfreundlichste Stadt Deutschlands werden
(BS/Dr. Nikolas Apitzsch*) Für Hamm ist die bestmögliche Unterstützung von Familien eine der zentralen politischen Zielsetzungen. So hat sich Oberbürgermeister Marc Herter (SPD) zum Ziel gesetzt, die Stadt in Westfalen mit ca. 180.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur familienfreundlichsten Stadt Deutschlands zu entwickeln, wobei nach dem Verständnis der Stadtverwaltung Familie überall dort ist, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen.
der Familienbefragungen beinhaltet. Familiendezernentin Dr. Britta
Obszerninks: „Am Ende kommt es darauf an, was die Familien selbst über die Familienfreundlichkeit Hamms denken und welche Entwicklungen sie sich wünschen.“
dem hier stattfindenden direkten Austausch zwischen Familien und Verwaltungsakteuren profitieren beide Seiten: Familien können die Spielräume der kommunalen Verwaltung zunehmend besser einschätzen, während die Verwaltung wichtige Entwicklungsimpulse erhält.
mit einer deutlichen Absenkung der Kita- und OGS-Gebühren oder mit kostenfreiem ÖPNV für Kinder und Jugendliche realisiert. Aber auch die Verdopplung des Spielplatzbudgets oder die mobil abrufbaren Standorte von Still- und Wickelräumen in der Stadt sind für viele Hammer Familien im Alltag inzwischen spürbar. Mit dem neuen Familienrathaus, in dem wichtige familienrelevante Dienstleistungen gebündelt und analog wie digital zur Verfügung gestellt werden, sowie mit einer neuen Jugendberufsagentur werden weitere spürbare Entlastungen umgesetzt.
Die Vergrößerung der „Transparenz“ zielt auf das legitime Interesse der Öffentlichkeit, sich ein Bild von den kommunalen Anstrengungen
zu machen, diese umfassend beurteilen und in Anspruch nehmen zu können. Vor allem geht es hier darum, eine höhere Übersichtlichkeit der vielen Angebote und Dienstleistungen herzustellen, diese bekannter zu machen und relevante Zielgruppen besser zu erreichen, seien es Freizeit-, Kultur- oder Bildungsangebote. Eine wichtige Rolle spielen hier das digitale Familienrathaus und die enge Verzahnung mit der stark ausgeprägten Stadtteilarbeit. Der 2022 erstmalig erstellte Familienbericht („Familien berichten“) trägt ebenfalls zur Transparenz bei, da er familienrelevante Entwicklungen in der Stadt beschreibt. Vor allem aber kommen die Familien hier selbst zu Wort, indem er die Ergebnisse
Wichtig ist, selbst mitzugestalten Ein besonderes Augenmerk legt Hamm daher auf das Kriterium der Partizipation, da ein solches Vorhaben nur umgesetzt werden kann, wenn sich möglichst viele Akteure und Institutionen dieser Zielsetzung verpflichtet fühlen und hier aktiv mitwirken. Dies bezieht neben den städtischen Einrichtungen u. a. auch Vereine, Kinderärzte, Gastronomie und den Einzelhandel ein. Insbesondere werden aber Familien über thematische Familienwerkstätten sowie den neu eingerichteten Familienbeirat, dem etwa 60 Personen angehören, in wichtige Planungs- und Umsetzungsprozesse direkt eingebunden. Um sicherzustellen, dass in dem Familienbeirat die Vielfalt der Hammer Familien mit ihren unterschiedlichen Perspektiven und Anforderungen abgebildet werden, wurde das Familienbeteiligungskonzept mit Akteurinnen und Akteuren der Stadtteilarbeit entwickelt. Um auch zeitlich stark belasteten Eltern eine Mitarbeit zu ermöglichen, erfolgt die Zusammenarbeit sowohl analog (Sitzungen im Abstand von ca. zehn Wochen) als auch digital über eine App (Hamm:Machen). Von
„Ein solches Vorhaben ist umfangreich und betrifft fast alle Lebensbereiche von Familien“, beschreibt Dr. Obszerninks die Vielschichtigkeit des Vorhabens. Um diese Vielschichtigkeit zu strukturieren und bearbeitbar zu machen, wurden strategische Zielsetzungen für acht Handlungsfelder definiert („Erziehung und Potenzialentfaltung“, „Wohnen und Wohnumfeld“, „Mobilität“, „Gesundheit und Umwelt“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Finanzielle Lagen“, „Familienfreundliche Verwaltung“, „Freizeit, Kultur und Sport“). So ist die Einrichtung des Familienrathauses etwa ein Leitprojekt des Handlungsfelds „Familienfreundliche Verwaltung“, während das neue kommunale Unterstützungssystem für Schulen einen wichtigen Beitrag zur „Erziehung und Potenzialentfaltung“ leistet. Bei vielen Themen ist man auf gelingende Kooperationen mit Partnerinnen und Partnern außerhalb der Stadtverwaltung angewiesen. Die Familiendezernentin Dr. Obszerninks äußert sich zufrieden: „Es kann nur gelingen, wenn sich alle einbringen. Und genau das erleben wir gerade auch so.“
*Dr. Nikolas Apitzsch ist promovierter Diplom-Psychologe, Verwaltungsdirektor und aktuell mit der Koordination des kommunalen Leitprozesses „Familienfreundlichste Stadt“ in der gleichnamigen Stabsstelle betraut.
Behörden Spiegel: Ist eine Stadt ohne Abfall überhaupt möglich?
Dr. Ulf Kämpfer: Zunächst einmal muss man schauen, worüber man spricht. Wenn es um den Restabfall geht – also das, was nicht recycelt oder sonst irgendwie sinnvoll verwertet werden kann –, dann ist ein Leben ohne Abfall in der Theorie wahrscheinlich nicht möglich. Doch wenn wir Abfall soweit wie möglich vermeiden und ansonsten wiederverwerten, reparieren und recyceln, bleibt am Ende kaum noch Restabfall übrig.
Wir müssen auch im Produktdesign eine ganze Menge ändern. Ein schönes Beispiel: Wurstverpackungen, die mit sechs verschiedenen Schichten Kunststoff hergestellt werden, die ich nicht recyceln, sondern nur verbrennen kann. Da müssen wir ran.
Wir erleben beim Abfall eine unglaubliche Ressourcenverschwendung. Das wollen wir angehen. Unsere Vision für eine Zero-Waste-Stadt soll deutlich machen, wie viel wir alle gemeinsam erreichen können.
Behörden Spiegel: Sie haben ein Zero Waste-Konzept mit den Bürgerinnen und Bürgern Ihrer Stadt entwickelt. Wie war da die Resonanz?
Wie lief da so diese Beteiligung ab?
Dr. Kämpfer: Die Resonanz war sehr groß. Wir haben mit einem Runden Tisch zu Plastiktüten angefangen. Dann ging es weiter mit einem Runden Tisch zu Einwegund To-go-Bechern. Daran haben wir auch die Einzelhändlerinnen und -händler und Bäckereien beteiligt. Wir haben überall offene Türen eingerannt und auch andere Beteiligungsformate genutzt,
(BS) Als er 2018 das erste Mal vom Zero-Waste-Netzwerk hörte, war für Dr. Ulf Kämpfer (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Kiel, klar, dass seine Stadt die erste deutsche Zero-Waste-Stadt werden sollte. Seit diesem Jahr ist Kiel die erste Stadt überhaupt, die nach Zero-Waste-Standards zertifiziert ist. Im Interview erklärt er, welche Maßnahmen zur Abfallvermeidung geklappt haben und welche nicht. Die Fragen stellte Bennet Biskup-Klawon.
auch viele Fremdstoffe im Bioabfall. Wenn wir das deutlich besser hinbekommen könnten, hätten wir sofort viel weniger Restabfall. Klar ist: Wenn wir die Gesamtabfälle minimieren, minimieren wir auch den Restabfall. Ich bin sicher: Mit kommunalen Maßnahmen kann man schon eine ganze Menge machen. Wir ändern auch Dinge in der Verwaltung. So haben wir zum Beispiel die Beschaffungsregeln angepasst. Wir haben auf der Kieler Woche ein Pfandsystem mit 1,2 Millionen Bechern eingeführt – das größte Pfandsystem auf einer Veranstaltung in ganz Deutschland. Die Uni-Mensa hat mittlerweile wiederbenutzbares To-go-Geschirr. Auch beim Thema Essensverschwendung geht noch mehr. In der Mensa wird in der letzten halben Stunde das Essen vergünstig abgegeben.
Das ist das Tolle und das begeistert auch die Leute: Mit ein bisschen Phantasie und Kreativität fallen einem jede Menge Maßnahmen ein, die für die Umwelt gut sind und mit denen ich zusätzlich soziale Zwecke erreichen kann.
Behörden Spiegel: Was hat im Nachhinein nicht funktioniert?
z. B. Challenges für Familien oder Onlineformate. Das ist wirklich ein Bottom-up-Prozess gewesen, der nicht allein von uns erdacht,
sondern intensiv mit der Stadtgesellschaft erarbeitet wurde. Dabei konnten wir übrigens auf gute Erfahrungen aufbauen, die wir beim Thema Meeresschutz und mit unserer Klimaschutzstrategie sammeln konnten. Grundsätzlich kann man sagen: In Kiel gibt es eine große Bereitschaft, mitzugestalten.
Die Felder Klimaschutz und Verkehr, die für uns auch wichtige Transformationsthemen sind, sind teilweise ja sehr ideologisch aufgeladen. Da wird es schnell emotional und es geht gegeneinander. Das ist beim Thema Müll und Zero Waste anders. Das finden alle richtig und einleuchtend. Es sortiert sich auch nicht so stark parteipolitisch. Beim Klimaschutz und beim Verkehr geht es immer um die Frage „Müssen wir verzichten, was kostet uns das?“ Beim Müll ist es offensichtlich, dass man viel Geld sparen kann. Beim Thema Abfall steht der Ressourcenschutz im Mittelpunkt. Der „Earth Overshoot Day“ war dieses Jahr in Deutschland schon am 4. Mai.
Wir verbrauchen also das Dreifache an Ressourcen, als wir uns eigentlich erlauben können.
Behörden Spiegel: Sie wollen bis 2050 von 50.000 Tonnen Restmüll auf 14.000 Tonnen runter. Haben Sie da einen Überblick? Wo klappt die Abfallvermeidung gut?
Dr. Kämpfer: Ich habe noch keine Zwischenergebnisse, weil wir jetzt ja auch erst richtig angefangen haben. Das wird sicherlich ein langer Weg werden. Den werden wir auch –das gilt aber für den Klimaschutz
genauso – nur mit einer entsprechenden Rahmengesetzgebung schaffen. Das fängt jetzt an: Wir haben den Einwegkunststofffonds,
Dr. Kämpfer: Wir hatten kurz vor Corona ein großes Projekt auf die Beine gestellt mit 100 Bäckereien und Verkaufsstellen, die wiederverwendbare To-Go-Becher anbieten. Ein System, bei dem ich den Becher behalten oder ich wieder abgeben kann. Da haben alle mitgemacht. Nur gab es überall weiterhin Einwegpappbecher. Und solange die To-Go-Becher nicht aktiv durch das Verkaufspersonal beworben wurden, war die Einweglösung für die meisten bequemer.
in den Firmen einzahlen müssen, die Gelder kommen in den Folgejahren dann bei uns an. Wir werden auch prüfen, welche Auswirkungen das Urteil zur kommunalen Verpackungssteuer hat, das Tübingen erstritten hat.
Über Analysen von Restmüllmengen können wir das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger beobachten. Dabei konnten wir feststellen, dass wir ein riesiges Potenzial bei der richtigen Mülltrennung haben. Da lassen wir unglaublich viel liegen – zum Beispiel haben wir viel biogene Stoffe im Restabfall, aber
Und dann kam Corona und die entsprechenden Hygieneregeln. Darum ist das System nicht so erfolgreich wie erhofft. Vielleicht muss man bei Aktionen wie dieser sagen: Jetzt ist es noch freiwillig, für einen bestimmten Zeitrahmen geht noch beides. Aber irgendwann sollte es dann nur noch wiederverwendbare To-go-Becher geben.
Bei bestimmten Sachen neigen wir alle zur Bequemlichkeit, der müssen wir mit klaren Regeln ein Schnippchen schlagen – sonst bleiben wir unseren alten Verhaltensweisen verhaftet.
„DigitalPakt Schule“
Die Welt verändert sich rasant. Die Digitalisierung wird ein zentraler Schlüssel sein, um die anstehenden Probleme (Demografie, Klima, Nachhaltigkeit u.v.m.) lösen zu können. Schon deswegen darf der Bildungsbereich nicht zurückbleiben. Schule muss unseren Kindern die notwendigen digitalen Kompetenzen vermitteln, um nicht zuletzt auch im internationalen Vergleich mithalten zu können.
dungsinfrastruktur mit insgesamt fünf Milliarden Euro. Von den Mitteln des DigitalPaktes erhält das Land Hessen 372 Millionen Euro. Das Land und die Schulträger stocken die vom Bund bereitgestellten Mittel auf, sodass insgesamt knapp 650 Millionen Euro für die Digitalisierung hessischer Schulen zur Verfügung stehen. Wir untersuchten bei sieben ausgewählten Landkreisen den
len ist exemplarisch beigefügt. Insgesamt zeigte sich ein zwar sehr homogenes Vorgehen der Kreise, allerdings auf durchaus überschaubarem Niveau. Insofern empfehlen wir, die Ausstattung der Klassenräume mit digitalen Präsentationsmedien zu forcieren, um damit die Nutzung digitaler Unterrichtsmethoden zu ermöglichen. Das positiv zu wertende homogene Vorgehen ist zurückzuführen auf die konkreten Vorgaben des Landes, wie die Annexe zum DigitalPakt und die IT-Infrastruktur umzusetzen sind. Insofern lohnen sich konkrete Vorgaben und ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Länder, um effizient einen flächendeckenden Ausbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur zu erreichen.
Foto: BS/privat
Das erfordert eine entsprechende technische Ausstattung der Schulen.
Mit dem DigitalPakt Schule (2019 bis 2024) unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die digitale Bil-
aktuellen Sachstand anhand vier zentraler Aspekte: technische Ausstattung, Service- und Betriebskonzept, Pädagogisches Konzept sowie Förder- und Beratungsprogramme. Die Übersicht über die technische Ausstattung der Schu-
Berliner Finanzplanung mit Investitionen (BS/Marlies Vossebrecker) Auch wenn das Land Berlin das Haushaltsjahr 2023 mit einem Finanzierungsdefizit beschließen wird, so blickt der Senat den kommenden Haushaltsjahren dennoch positiv entgegen: Der Doppelhaushalt 2026/27 soll das Ausgabevolumen wieder normalisieren.
Die Folgen der Migration, der Energiekosten sowie der Auswirkungen der Pandemie hinterlassen deutliche Spuren im Land Berlin – das Haushaltsjahr 2023 wird mit einem Finanzierungsdefizit in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro abschließen. Das geht aus aktuellen Zahlen
vor: „Mit dem Doppelhaushalt für das nächste und übernächste Jahr stemmen wir uns noch einmal entschieden und mit aller Kraft gegen die Herausforderungen unserer Zeit. Wir entlasten die Menschen in der Krise, wir investieren in die Zukunft und sorgen dafür, dass
„Wir entlasten die Menschen in der Krise, wir investieren in die Zukunft und sorgen dafür, dass Berlin gut für die Zukunft gewappnet ist.“
aus dem Statusbericht der Haushaltsprognose zum 30. Juni 2023 hervor, dem geprüfte Prognosen der Senatsverwaltungen und Bezirke zugrunde liegen. Finanzsenator Stefan Evers sieht angesichts der angespannten Haushaltslage und dem Finanzierungsdefizit Handlungsbedarf für die kommenden Jahre:
„Die klare Linie heißt weiterhin: Zukunftsinvestitionen ermöglichen, sparsam wirtschaften und auf die staatlichen Kernaufgaben konzentrieren“, kommentiert er die Lage.
Finanzplanung bis 2027
Zeitgleich hat der Senat die Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Die Reihung mehrerer Krisen während der letzten Jahre hat hier zwar gezeigt, dass Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Haushalt widerstandsfähig sind. Allerdings haben sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen dabei verschlechtert. So bewirken etwa Inflation und Zinsentwicklung einen erhöhten Finanzierungsbedarf bzw. eine finanzielle Mehrbelastung. Evers ist zuversichtlich und hebt geplante Investitionsvorhaben her-
Finanzsenator Stefan Evers
Berlin gut für die Zukunft gewappnet ist.“ Gleichzeitig stellt er klar, dass Berlin in Zukunft mit weniger Geld besser funktionieren müsse. Das sei umsetzbar, wenn das Land klug investiere, verantwortungsvoll haushalte und klare Prioritäten setze. „Für diese große Kraftanstrengung müssen alle an einem Strang ziehen. Berlin kehrt Stück für Stück in den haushaltspolitischen Normalmodus zurück. So können wir auch künftige Krisen erfolgreich meistern“, so Evers weiter.
Neue Investitionsvorhaben
Bei der ebenfalls durch den Senat beschlossenen Investitionsplanung liegt der Anteil der Investitionen am Landeshaushalt bis 2027 bei knapp zehn Prozent. Den größten Einzelanteil an den Investitionsplanungen macht dabei der Schulbau mit einem Volumen in Höhe von rund vier Milliarden Euro aus. Weitere Investitionsvorhaben sollen außerdem in Innere Sicherheit, Verkehr und Tiefbau, Stadtentwicklung und Förderung des Wohnungsbaus sowie in Wissenschaft und Forschung erfolgen.
Lesen Sie mehr zum Thema DigitalPakt Schule, „Digitalisierung der Bildung – Milliarden für die digitale Bildungsinfrastruktur“ im Kommunalbericht 2022, Hessischer Landtag, Drucksache 20/9410 vom 25. November 2022, S. 76 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter rechnungshof.hessen.de abrufbar.
1) Der Durchschnittswert bezieht sich auf die Ausstattung aller Schulen in den Vergleichslandkreisen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schulen, Schüler beziehungsweise Klassenräume in den Vergleichslandkreisen. Für die Kategorie Endgeräte wurde der Durchschnittswert anhand der summierten Ausstattung mit Computern, Laptops und Geräten durch die Gesamtschülerzahl aller Vergleichslandkreise errechnet. In der Kategorie Ausstattung der Unterrichtsräume wurde der Durchschnittswert anhand der summierten Ausstattung mit Whiteboards und Beamern durch die Gesamtzahl der Klassenräume in den Vergleichslandkreisen errechnet.
Quelle: Vgl. Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften, Kommunalbericht 2022, S. 81, LTagDrs. 20/941 vom 25.11.2022; Erhebungsstand: Juli 2021
Manfred vom Sondern, Chief Digital Officer von Gelsenkirchen, macht seine Heimatstadt zur digitalen Vorzeigekommune. Dazu gehören modern ausgestattete Schulen und Klassenzimmer mit interaktiven Whiteboards. Ermöglicht durch: die NRW.BANK –Förderbank für Nordrhein-Westfalen.
Die ganze Geschichte unter: nrwbank.de/gelsenkirchen
„Wir lernen jetzt für die digitale Zukunft. Und das soll Schule machen.“ Fördern, was NRW bewegt.
Sie setzen Akzente für eine soziale und familienfreundliche Stadtentwicklung vor Ort!
Die Schlossstadt Brühl mit rund 46.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt im Süden des RheinErft-Kreises verkehrsgünstig zwischen den beiden Städten Köln und Bonn. Bei uns finden Sie eine reizvolle landschaftliche Umgebung mit rekultivierten Waldflächen und vielen Seen. Hinzu kommen die beiden Schlösser Augustusburg und Falkenlust als Weltkulturerbe sowie der Freizeit- und Vergnügungspark Phantasialand, die die hohe Erholungs- und Lebensqualität der Stadt Brühl unterstreichen.
Die Stadt Brühl sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine verantwortungsvolle und dynamische Führungspersönlichkeit als Beigeordnete
für das Dezernat II.
Dem Dezernat zugeordnet sind die Fachbereiche Soziales und Kinder, Jugendpflege und Familie.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgt für eine Wahlzeit von acht Jahren. Wir bieten Ihnen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A16/ B2 Landesbesoldungsgesetz NRW sowie eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung NRW.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Theresa Meister, Gianna Forcella oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Mit Erfahrung und Innovationskraft führen Sie unser Gebäudemanagement zielgerichtet in die Zukunft!
Die Stadt Radevormwald mit ca. 22.500 Einwohner*innen gehört zu den ältesten Städten im Bergischen Land. Neben einer hohen Aufenthalts- und Freizeitqualität u. a. durch die Wupper- und die Bevertalsperre besteht zudem eine gute Anbindung an das angrenzende Rheinland und das Ruhrgebiet.
Das Gebäudemanagement der Stadt Radevormwald bündelt die Aufgaben und Kompetenzen des Gebäudeneubaus und der -unterhaltung in den beiden Abteilungen „Facility und Finanzwesen“ und „Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung“. Dabei setzt das Gebäudemanagement Bauprojekte mit einem Volumen von bis zu 25 Millionen Euro um. Der Bereich ist für alle Bürger*innen zentraler Ansprechpartner und Dienstleister für alle Anliegen und Fragen der städtischen und städtisch genutzten Gebäude und Liegenschaften. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine kommunikationsstarke und souveräne Führungspersönlichkeit als
Diese attraktive Position wird nach Besoldungsgruppe A 14 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 14 TVöD bewertet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Maren Kammerer oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfmJobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Mit Weitblick und Feingefühl führen Sie unser Liegenschaftsamt in die Zukunft!
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist mit ihren rund 628.000 Einwohnerinnen und Einwohnern das Zentrum einer der wirtschaftsstärksten Metropolregionen und innovativsten High-Tech Standorte in Europa. Zugleich ist die Landeshauptstadt Baden-Württembergs eine familienfreundliche Stadt mit einem hohen Freizeit- und Kulturerlebnis, geprägt von zahlreichen Sehenswürdigkeiten und teils historischen Immobilien.
Eine Metropole wie Stuttgart unterliegt einem stetigen Wandel und Zuwachs. In diesem Zusammenhang nimmt das Liegenschaftsamt innerhalb der Stadtverwaltung mit derzeit rund 200 Beschäftigten in vier Abteilungen zentrale Aufgaben im Grundstücksverkehr und Immobilienmanagement wahr.
Verstärken Sie uns im Zuge einer Altersnachfolge zum nächstmöglichen Zeitpunkt als überzeugende Führungspersönlichkeit in der Position der
Die Position ist nach Besoldungsgruppe B 3 LBesG BW bzw. außertariflich vergütet. In der Funktion berichten Sie unmittelbar an den Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Theresa Meister, Raza Hoxhaj und Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Sozial. Inklusiv. Innovativ –gestalten Sie die Gemeinschaft unserer Stadt!
Die Stadt Soest liegt im Herzen von Westfalen und blickt auf eine über tausendjährige Geschichte als Hansestadt zurück. Heute hat Soest rund 50.000 Einwohner*innen.
Der Fachbereich Jugend und Soziales besteht aus den zwei Abteilungen Jugend, inklusive der Arbeitsgruppen Verwaltung, Soziale Dienste und Jugendarbeit, sowie Soziales, inklusive der Arbeitsgruppe Soziale Leistungen.
Die Mitarbeitenden arbeiten hier täglich an der Förderung der Stadt Soest als familiengerechte und sozial inklusive Kommune. Dabei ist insbesondere die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Förderung von Jugendvereinen und -verbänden ein wichtiges Ziel der Stadtverwaltung.
Zum 01.07.2024 suchen wir zur Weiterführung des Erfolges eine motivierte und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als Fachbereichsleitung
Die attraktive Position wird für Beamt*innen nach Besoldungsgruppe A 16 LBesG NRW bzw. für Tarifbeschäftigte nach EG 15 Ü TVöD (VKA) vergütet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Alexander Wodara oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Anz_FBL-Jugend_Radevormwald_09-2023.indd 1 31.08.23 15:42
Zukunftsweisende Führungsaufgabe – Prägen Sie als Geschäftsführung das F3 Wohlfühlbad!
Das 2013 eröffnete F3 ist mit seinen Angebotsbereichen Familienbad, Freibad und Sauna eine der größten und bekanntesten Freizeitanlagen mit ca. 500.000 Besucher*innen pro Jahr im Großraum Stuttgart.
Im Zuge einer Neupositionierung im Jahr 2021 wurde aus dem Freizeitbad das heute bekannte F3 Wohlfühlbad. Der Saunabereich wird seitdem mit viel Liebe unter dem Motto „Sauna, Spa, Lebensart“ zu einem erstklassigen Wohlfühl-Refugium umgestaltet, während der Fokus im Familienbad auf Wasserspaß, Sicherheit/ Sauberkeit und einer familienfreundlichen Preispolitik liegt. In den Sommermonaten ergänzt das weitläufige Familienfreibad das Angebot mit Badespaß unter freiem Himmel. Das Erlebnis wird für die Gäste mit einem attraktiven Gastronomieangebot abgerundet. Übernehmen Sie als erfahrene sowie unternehmerisch denkende Persönlichkeit im Zuge einer Nachfolgeregelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
der F3 Betriebsgesellschaft Kombibad Fellbach GmbH.
Sie können sicher sein, dass unsere vertraglichen Rahmenbedingungen Sie überzeugen werden.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella, Roland Matuszewski oder Sarah Jankowski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfmJobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Werden Sie Teil des Verwaltungsvorstandes und steuern Sie die Finanzen der Vier-Täler-Stadt!
Die Stadt Plettenberg mit ihren rund 25.000 Einwohner*innen liegt im westlichen Sauerland, südlich des Ruhrgebiets. Das Stadtbild wird sowohl durch die starke mittelständische Industrie als auch durch die grünen, bewaldeten Anhöhen ringsum geprägt.
Die Stadtverwaltung Plettenberg ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit derzeit gut 400 Beschäftigten und vielfältigen Aufgabenbereichen. Der Fachbereich Finanzen besteht aus den vier Sachgebieten Finanzen, Steuern und Abgaben, Zahlungsabwicklung/ Stadtkasse sowie Liegenschaften. Die Leitung des Fachbereiches steuert die Kämmerei mit einem Haushaltsvolumen von jährlich ca. 80 Mio. Euro und ist gleichzeitig Teil des Verwaltungsvorstandes.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine handlungsorientierte und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als
Diese attraktive Position ist für tariflich Angestellte nach EG 14 TVöD vergütet. Für Beamt*innen ist die Funktion nach A 14 LBesG NRW besoldet.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Annika Lachmann oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Anz_FBL-Finanzen_Plettenberg_10-2023.indd 1 28.09.23 13:21
Arbeiten wo andere Urlaub machen? Gestalten Sie die Kommunikationsstrategie unserer Stadt im Herzen des Chiemgaus!
Die Große Kreisstadt Traunstein mit ihren rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt in der Nähe zum Chiemsee, verkehrsgünstig angebunden an die Städte Salzburg, München und Rosenheim. Das Oberzentrum der Region Chiemgau zeichnet sich als Wirtschaftsstandort mit sehr guter Infrastruktur aus. Auch das umfangreiche Kulturangebot sowie die Nähe zu den Chiemgauer Alpen machen Traunstein zu einer Stadt mit hoher Lebensqualität. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Große Kreisstadt eine kommunikationsstarke und engagierte
Die Vergütung dieser attraktiven Position erfolgt abhängig von Ihrer Erfahrung und Qualifikation bis zur EG 13 TVöD. In dieser Funktion berichten Sie direkt an den Oberbürgermeister. Wir bieten Ihnen großzügige Arbeits- und Gleitzeitregelungen kombiniert mit der Möglichkeit zum Homeoffice sowie leistungsorientierter Bezahlung, Jahressonderzahlung und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen.
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Gianna Forcella und Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Unterstützen Sie uns mit Ihrer zielorientierten Prüfungs- und Beratungsexpertise!
Das Erzbistum Köln ist mit knapp 1,8 Millionen Katholiken unter den deutschen Diözesen das mitgliederstärkste Bistum. Rund 1.800 Mitarbeitende sind in erzbischöflichen Einrichtungen, in der Verwaltung und im Kölner Dom tätig. Das Generalvikariat mit seinen ca. 780 Mitarbeitenden ist die zentrale Verwaltung des Erzbistums Köln.
Die Stabsabteilung „Rechnungskammer“ setzt sich aus der ITRevision, Baurevision, Vergabekontrollstelle, Revision Kindertagesstätten, Allgemeine Revision sowie Revision Kirchengemeinden zusammen. Ihr sind die Aufgaben der Revision für das gesamte Erzbistum Köln zugeordnet. Sie ist für umfassende Prüfungen in allen Teilen und Funktionen der Bistumsverwaltung zuständig und unterstützt damit die Bistumsleitung in ihrer Führungsfunktion.
Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine gestaltungsorientierte Persönlichkeit als
(w/m/d)
In dieser Funktion sind Sie direkt dem Generalvikar unterstellt. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.
Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Barbara Morschhaeuser, Waishna Kaleth, und Yanna Schneider zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Gestalten Sie das Erscheinungsbild unserer Stadt an entscheidender Stelle mit!
Unsere Stadt liegt im Herzen des Rheinlandes in unmittelbarer Nähe zu Belgien und den Niederlanden. Als attraktives Mittelzentrum bieten wir eine harmonische Verknüpfung aus Landschaft und städtischem Treiben.
Ähnlich vielfältig gestalten sich die Aufgaben unseres städtischen Service Betriebes. Diese umfassen die Abfallbeseitigung und -verwertung, Straßenreinigung, Grünflächen- und Friedhofsunterhaltung, Gebäudereinigung, Straßen- und Kanalunterhaltung, den Forstbereich, den Bäderbereich sowie die Straßenbeleuchtung.
Im Zuge einer Altersnachfolge suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.07.2024, eine branchenerfahrene Führungspersönlichkeit als
Service Betrieb
Die außertarifliche Vergütung dieser attraktiven Stelle erfolgt in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW. In dieser Funktion berichten Sie unmittelbar an den Technischen Beigeordneten. Details zu dieser Position finden Sie in Kürze auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Dennis Etzel, Gianna Forcella oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Informationen finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Als umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit liegt Ihnen eine nachhaltige Stadtentwicklung am Herzen!
Die Kreisstadt Bergheim positioniert sich mit ihren 66.000 Einwohnerinnen und Einwohnern als ein attraktives Mittelzentrum im Städtedreieck Köln, Aachen und Düsseldorf. Wirtschaftsgeographisch liegt Bergheim im Rheinischen Braunkohlerevier und besticht auch durch die Nähe zu den Niederlanden. Die ca. 1.100 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung tragen dazu bei, dass sich die Attraktivität der Stadt zukunftsorientiert, nachhaltig und innovativ entwickelt.
Die Kreisstadt Bergheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine verantwortungsvolle und dynamische Führungspersönlichkeit, die als
die Leitung für das Dezernat „Strategische Stadtentwicklung“ übernimmt.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgt für eine Wahlzeit von acht Jahren. Wir bieten Ihnen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW zuzüglich einer Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Eingruppierungsverordnung NRW. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Theresa Meister, Dennis Etzel oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
finden Sie unter www.zfm-bonn.de
Unterschiedlich farbige Tonnen für Restmüll und andere Sorten erfordern ein hohes Maß an Logistik, Informationen und auch Bereitschaft der Menschen, penibel den Müll zu trennen. Zudem bieten Kommunen weitere Möglichkeiten, alte Dinge oder „Kellerschätzchen“ loszuwerden. Man kann Sperrmüll abholen lassen, Abfälle auf einen Wertstoffhof bringen oder überzählige Dinge wieder in die Kreisläufe des alltäglichen Nutzens einspeisen – neben Bücherschränken gibt es „Verschenkbuden“ kommunaler Unternehmen, in denen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr benötigte Gegenstände für andere Menschen bereitstellen können.
Wie Kreislaufwirtschaft auch zur Verbesserung des Klimas beiträgt
(BS/Andreas Schmid) Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Teil kommunaler Daseinsvorsorge. Die Leerung der Abfalltonnen geht jeden privaten Haushalt und auch jedes gewerbliche Unternehmen an, das Trennen von Müll oder, wie es in der Branche heißt, das Sammeln von Sekundärrohstoffen, ist eine kontinuierliche und komplexe Aufgabe, die von den Kommunen auf individuelle Weise gelöst wird.
Kreislaufwirtschaft im Koalitionsvertrag
Die „große Politik“ hat die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft erkannt. Allein auf fünf Seiten des Koalitionsvertrags taucht das Wort Kreislaufwirtschaft auf. Sogar ein eigenes Kapitel ist dem Thema gewidmet: „Wir fördern die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klimaund Ressourcenschutz, Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze. Wir haben das Ziel der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe […]. In einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ bündeln wir bestehende
rohstoffpolitische Strategien“, heißt es dort. In der Branche wird dies positiv gewertet, auch wenn das Thema angesichts multipler Krisen in der öffentlichen Wahrnehmung
etwas in den Hintergrund gerückt ist. Das Magazin des WFZruhr, eines deutschlandweit einmaligen Kompetenznetzwerks, dessen Mitglieder sowohl aus der Privatwirt-
schaft als auch aus dem Bereich der öffentlichen Unternehmen kommen, titelte: „Fast schon eine Zeitenwende“. Neben den Statements eines Koalitionsvertrags gibt es in Deutschland Verordnungen und Gesetze, die festlegen, wie mit Verpackungen, mineralischen Abfällen, ausgedienten Elektrogeräten und vielem mehr umgegangen werden soll bzw. muss.
All dies macht allerdings noch keine moderne Kreislaufwirtschaft aus, die gleichzeitig Umweltschutz sein will. Mülltrennung ist für viele Menschen in Deutschland zwar selbstverständlich – die Bundesrepublik sieht sich stolz als Weltmeister in Sachen Mülltrennung. Stimmt, in Deutschland wird viel gesammelt, getrennt und recycelt – gleichzeitig produzieren die Bundesbürger aber auch immer mehr Abfall, pardon: Sekundärrohstoffe. Der Müllberg privater Haushalte nimmt – erstaunlicherweise – immer noch zu, auch wenn wir es doch alle besser wissen sollten. Aber Becher-to-go, Einwegflaschen und Plastikver-
Andreas Schmid ist Journalist mit Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft und arbeitet als Kommunikationstrainer und Coach für kommunale Unternehmen sowie Führungskräfte. Er ist Gründer der Firma „WHY! Agentur für Kommunikation und Wesentliches GmbH“ (www.why.ruhr) und ist u. a. für das WFZruhr in Lünen tätig. Foto: BS/WHY
regelmäßig Workshops zu Up- bzw. Recyclingthemen an, zum Beispiel wie Vogelfutterspender aus alten Tassen gebaut oder Design-Leselampen aus alten Konservendosen gefertigt werden. Lokal handeln, global denken, das ist das Motto vieler Kommunen. Darüber hinaus bieten Unternehmen Info-Tage für KitaKinder, Schülerinnen und Schüler oder Mitmach-Aktionen (Bottrop putzt etc.) an. Merke: Umweltschutz fängt vor der eigenen Haustür an! Dazu gehört auch, dass kommunale und private Fuhrparks umgestellt werden; immer mehr batterieelektrische oder wasserstoffgetriebene Fahrzeuge und Ladebagger sind im Einsatz.
Trommeln gehört zum Geschäft Nicht zuletzt ist eine deutlich verbesserte Kommunikation wichtig, um Kreislaufwirtschaft nach vor-
Infos und Anmeldung auf demo-kommunalkongress.de
Infos und Anmeldung auf demo-kommunalkongress.de
KOMMUNALKONGRESS
Treffpunkt
sozialdemokratischer Kommunalpolitik
November 2023
10249 Berlin (Friedrichshain)
NEUE LOCATION! NEUES FORMAT!
Wir wollen auf dem 18. DEMO-Kommunalkongress mit Expertinnen und Experten über die zentralen kommunalen Fragen diskutieren. Seid dabei und kommt mit wichtigen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern ins Gespräch!
Podiumsdiskussionen, Vorträge und Fachforen bieten Raum, sich intensiv auszutauschen. Freut euch auf neue Anregungen und Erfahrungsberichte, knüpft neue Netzwerke!
Umweltforum | Pufendorfstraße 11 | 10249 Berlin (Friedrichshain)
Vorbildliche Projekte und gute Ideen für Städte, Gemeinden und Landkreise werden beim geselligen Kommunalen Abend mit dem DEMO-Kommunalfuchs ausgezeichnet.
NEUE LOCATION! NEUES FORMAT!
Tag der Entsorgungs-Logistik & Kommunaltechnik“ 2023 in Selm/ NRW; jährlich in der ersten Septemberwoche organisiert vom WFZruhr. Foto: BS/Flowingmotion
Wir freuen uns auf euch in Berlin.
Wir wollen auf dem 18. DEMO-Kommunalkongress mit Expertinnen und Experten über die zentralen kommunalen Fragen diskutieren. Seid dabei und kommt mit wichtigen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern ins Gespräch!
9. – 10. November 2023
Infos und Anmeldung auf demo-kommunalkongress.de mit prominenten Gästen:
Podiumsdiskussionen, Vorträge und Fachforen bieten Raum, sich intensiv auszutauschen. Freut euch auf neue Anregungen und Erfahrungsberichte, knüpft neue Netzwerke!
Pufendorfstraße 11 | 10249 Berlin (Friedrichshain)
Vorbildliche Projekte und gute Ideen für Städte, Gemeinden und Landkreise werden beim geselligen Kommunalen Abend mit dem DEMO-Kommunalfuchs ausgezeichnet.
Wir freuen uns auf euch in Berlin.
kommunale trifft sich
Vorträge und Diskussionsrunden mit prominenten Gästen:
ALABALI-RADOVAN
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
NEUE LOCATION! NEUES FORMAT!
Wir wollen auf dem 18. DEMO-Kommunalkongress mit Expertinnen und Experten über die zentralen kommunalen Fragen diskutieren. Seid dabei und kommt mit wichtigen Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern ins Gespräch!
THORSTEN KORNBLUM
Vorsitzender der Bundes-SGK
Parteivorsitzende der SPD
Podiumsdiskussionen, Vorträge und Fachforen bieten Raum, sich intensiv auszutauschen. Freut euch auf neue Anregungen und Erfahrungsberichte, knüpft neue Netzwerke!
Vorbildliche Projekte und gute Ideen für Städte, Gemeinden und Landkreise werden beim geselligen Kommunalen Abend mit dem DEMO-Kommunalfuchs ausgezeichnet.
Wir freuen uns auf euch in Berlin.
Diskussionsrunden mit prominenten Gästen:
packungen sind fester Bestandteil unseres Alltags. Zitat Homepage Umweltbundesamt: „Bei einem relativ konstanten Anfall an Siedlungsabfällen von ca. 50 Millionen Tonnen pro Jahr stieg das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle […] von 37,6 Millionen Tonnen im Jahr 2000 auf 46,1 Millionen Tonnen im Jahr 2020 stark an. Pro Einwohner waren das im Jahr 2000 noch 458 Kilogramm, 2020 waren es 554 Kilogramm pro Einwohner […].“ Kreislaufwirtschaft ist mehr als Zahlen und Statistiken: Gerade kommunale Unternehmen weisen immer intensiver darauf hin, dass es nicht nur darum geht, Mülltonnen zu leeren, sondern konkreten Umweltschutz vor Ort zu realisieren. Und das ist der wesentliche Punkt: Kreislaufwirtschaft ist gelebter Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz. Entsorgungsunternehmen in kommunaler oder privater Hand haben die brennenden Themen unserer Zeit quasi in ihren Auftragsbüchern und Einsatzplänen.
Kommunikation verbessern, Umweltbildung intensivieren
Dazu gehört auch Umweltbildung. Kommunale Unternehmen wie zum Beispiel Entsorgung. Herne bietet
ne zu bringen. Das erkennen die Unternehmen, nicht zuletzt, um die eigenen Fachkräfte zu binden sowie neue Mitarbeitende zu gewinnen. Immer mehr nutzen SocialMedia-Kanäle und professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Das Kompetenznetzwerk WFZruhr mit Sitz in Lünen und mehr als 120 Mitgliedern fördert den Austausch der Fachleute aus privaten wie öffentlichen Unternehmen, setzt Impulse im Rahmen von Webinaren, informiert über neueste Entwicklungen und fördert den Dialog im Rahmen von eigenen Fachveranstaltungen wie dem mittlerweile etablierten Tag der Entsorgungs-Logistik & Kommunaltechnik in Selm.
Damit trägt das WFZruhr auch dazu bei, das immer noch mäßige Image der Branche zu verbessern. Dass Kreislaufwirtschaft heute und vor allem morgen neben den klassischen Aufgaben der Daseinsvorsorge für Nachhaltigkeit, aktiven Umweltschutz und CO2-Reduzierung steht, moderne Arbeitsplätze mit Perspektive bietet, das muss halt immer wieder aufs Neue vermittelt werden – Trommeln gehört eben mehr denn je zum Geschäft, gerade in der Zukunftsbranche Kreislaufwirtschaft, die sich Gehör verschaffen will und muss!
Die kommunale Familie trifft sich in Berlin.
Behörden Spiegel: Herr Strehmann, welche Bilanz können Sie einige Monate nach Einführung des Deutschlandtickets ziehen? Sollte das Angebot auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden oder braucht es Anpassungen?
Strehmann: Die Menschen erwarten, dass das Ticket fortgesetzt wird, denn es ist erfolgreich. Neben
Ein Interview über den Fortbestand des Deutschlandtickets
(BS) Im Mai dieses Jahres wurde das Deutschlandticket als gewünschter Nachfolger für das 9-Euro-Ticket eingeführt. Nach einem knappen halben Jahr haben wir Jan Strehmann, Referatsleiter Mobilität und Wirtschaft beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, nach einer Zwischenbilanz gefragt. Das Interview führte Scarlett Lüsser.
49-Euro-Tickets sicherlich auf öffentlichen Unmut stoßen. Sehen Sie den Fortbestand des Tickets denn aufgrund der Planungsunsicherheit als gefährdet an?
Strehmann: Politisch wäre es für alle Beteiligten ein immenser Schaden, sollte das Ticket zum Ende des Jahres schon wieder auslaufen. Die Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträger können aber keine Verträge abschließen, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Das scheint vielen nicht bewusst zu sein.
der Bezahlbarkeit hat das Ticket vor allem für eine Einfachheit gesorgt, die das System ÖPNV so bislang nicht kannte. Die Verkehrsunternehmen, Verbünde und Kommunen haben die Einführung mit enormem Aufwand ermöglicht. Sie fühlen sich aktuell aber aufgrund der offenen Finanzierungsfrage ab 2024 vom Bund im Stich gelassen. Ohne Planungssicherheit können die Verantwortlichen vor Ort eine Fortsetzung nicht garantieren.
Behörden Spiegel: In Anbetracht der hohen Nachfrage für ein solches Ticket und der zügigen Einführung, würde ein so schnelles Ende des
Bahnfahren soll in Baden-Württemberg wieder attraktiver werden (BS/Scarlett Lüsser) So, wie es aktuell im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zugeht, fällt die Wahl oft lieber auf den eigenen Pkw oder andere Transportmittel. Denn wer mit der Bahn fährt, kann sich häufig auf Verspätungen und Ausfälle einstellen. Diesem Umstand möchte das baden-württembergische Ministerium für Verkehr nun Abhilfe verschaffen.
Zwar bietet die Bahn eine klimafreundlichere Alternative zu Bussen und Autos, jedoch sind häufige Verspätungen nicht gerade ein gutes Argument, um mehr Menschen zum Bahnfahren zu animieren. Das sieht auch Winfried Hermann, der Verkehrsminister Baden-Württembergs, ähnlich: „Wenn wir zum Umsteigen einladen, müssen die Züge pünktlich und zuverlässig fahren. Und sie müssen sauber und attraktiv sein. […] Wir gehen deshalb jetzt in die Offensive – für mehr Qualität im schienengebundenen Nahverkehr und gegen den Verspätungsfrust.“ Mit diesen Worten stellt Hermann den „Aktionsplan Qualität im Schienenpersonennahverkehr“ vor, mit dessen Hilfe über einen Zeitraum von mehreren Jahren die Qualität des Schienennahverkehrs verbessert werden soll. Dabei handelt es sich allerdings um kein leichtes Unterfangen, denn mehrere Faktoren tragen zu den Problemen des SPNV bei: veraltete Infrastrukturen, fehlendes Personal oder auch Störungen und Baustellen. Personal fehlt an allen Ecken, nicht nur das Zugpersonal, sondern auch in den Werkstätten zur Instandhaltung der Züge und bei Infrastrukturunternehmen zur Instandhaltung der Gleise und Gleisanlagen.
Mit verschiedenen Maßnahmen
zum Ziel kommen
Mit dem Aktionsplan sollen verschiedene Maßnahmen angesetzt werden, um vor allem die Zuverlässigkeit der Bahn wieder zu steigern. So soll die Zuverlässigkeit von Verbindungen und Anschlüssen mehr Gewicht erhalten als maximale Zeitersparnis. Damit würden die Verbindungen zwar ein paar Minuten länger brauchen, dafür erreichen Fahrgäste aber besser ihre Anschlüsse. Mit einer wei-
teren Maßnahme sollen auch die Vertragsstrafen für Eisenbahnverkehrsunternehmen anders gewichtet werden, sodass eigenverschuldete Versäumnisse wie Ausfälle und Unpünktlichkeit teurer werden, während die Strafen für fremdverschuldete Qualitätsprobleme gesenkt werden. Durch andere Maßnahmen will das Land zudem auch die Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützen, sei es durch Werbe- und Personalkampagnen oder durch organisatorische, kommunikative oder auch finanzielle Unterstützung.
Auch Fahrgastinteressen sollen nicht zu kurz kommen
Auch die Interessen der Fahrgäste sollen während der Umsetzung des Aktionsplans vertreten werden, nämlich in Form eines „Qualitätsanwalts“, der das Unterfangen von Oktober an begleitet. Er soll die Fahrgastinteressen im Blick behalten und für eine bessere Kommunikation sorgen. Für diese Aufgabe stellt sich Matthias Lieb zur Verfügung, ein ausgewiesener Experte, der sich bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Funktionen für die Interessen von Fahrgästen eingesetzt hat.
Natürlich lässt sich dieses groß angelegte Vorhaben nicht nur mithilfe eines „Qualitätsanwalts“ bestreiten, weshalb schrittweise jeder Verkehrsvertrag von einem Qualitätsmanager betreut werden soll, der die Zustände überblickt und sich um Schwachstellen kümmert.
Gleichzeitig sollen auch in der Praxis strukturelle Qualitätsmängel identifiziert und gemeldet werden, indem nebenamtliche Qualitätsscouts in den Zügen eingesetzt werden. Wie schnell diese Maßnahmen jedoch in der Praxis umgesetzt sind, bleibt abzuwarten.
des Tickets aufkommen, wären vor allem die Fahrgäste die Leidtragenden. Eine zusätzliche Belastung kommunaler Kassen durch das Ticket ist nicht darstellbar. In den vergangenen Jahren sind die Beiträge der Kommunen zum ÖPNV aufgrund von Kostensteigerungen bei Energie, Kraftstoffen, Personal und durch die Anschaffung sauberer Fahrzeuge massiv angestiegen. Alleine in den Jahren 2017-2021 stiegen die Aufwände um über 35 Prozent. Dabei reden wir noch von Zahlen vor der Energiekrise.
Behörden Spiegel: Welche Folgen sind zu erwarten, wenn die staatliche Förderung endet und inwiefern sind die Kommunen davon betroffen?
Strehmann: Der Imageschaden für den ÖPNV wäre enorm, sollte das Ticket wieder eingestellt werden müssen. Sollten Bund und Länder nicht für alle Mehrkosten
Behörden Spiegel: Angesichts des ausbaubedürftigen ÖPNV-Netzes, wie sinnvoll ist das Angebot des Deutschlandtickets? Gäbe es „bessere“ Alternativen?
Strehmann: Das Ticket wird vor allem da gut angenommen, wo es mit schnellen Verbindungen eine Alternative zum Pkw gibt. In 120 Mittelzentren ohne Bahnanschluss und in der Fläche brauchen wir für
den Umstieg also mehr als attraktive Preise. Daher wurde aus unserer Sicht der dritte Schritt vor dem ersten gemacht. Zunächst gilt es, die Kostensteigerungen zu kompensieren und Angebote aufrechtzuerhalten. In vielen Kommunen stehen derzeit Abbestellungen von Busangeboten zur Entscheidung. Die zuletzt erhöhten Regionalisierungsmittel des Bundes stützen nur den Schienenpersonennahverkehr, der von den Ländern organisiert wird. Im zweiten Schritt bräuchte es eine Angebotsoffensive auf nachfragestarken Strecken und auf dem Land. Das Deutschlandticket wäre aus Sicht vieler Städte und Gemeinden dann nur so etwas wie die Kirsche auf der Torte.
KOMMUNALER BEDARF AUF DEN PUNKT GEBRACHT.
MESSEZENTRUM NÜRNBERG
18. – 19.10.2023
follow us on
twitter.com/kommunale #kommunale2023
JETZT TICKET SICHERN! kommunale.de/besuch
in Zusammenarbeit mit
KOMMUNALER BEDARF AUF DEN PUNKT GEBRACHT.
•Größte Fachmesse Deutschlands seit über 20 Jahren
•Bundesweit einzigartiges Angebot für den kommunalen Bereich
•Kombination aus Messe, Kongress, Fachforen und Netzwerkplattform
•Aktuelle Themen im Fokus: Digitalisierung, Klima, Energie und Wasser
•Garantiert dienstreisefähig!
• Persönliches Treffen von Mensch zu Mensch
„Eine zusätzliche Belastung kommunaler Kassen durch das Ticket ist nicht darstellbar.“
„Das Deutschlandticket wäre aus Sicht vieler Städte und Gemeinden dann nur so etwas wie die Kirsche auf der Torte.“
Mitrund 400.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr, die sich die spektakulären Installationen, Lightshows und Videomappings der internationalen und nationalen Lichtkünstlerinnen und -künstler anschauen, spielt es nicht nur in der europäischen Top Ten der Lichtkunstfeste, es ist zugleich das zweitgrößte Event dieser Art in Deutschland. Seine Erstauflage feierte das Essen Light Festival im Jahr 2016 und stieß direkt auf riesigen Anklang bei den Besucherinnen und Besuchern.
Kein Wunder, Essen war als Austragungsort mehr als prädestiniert. Denn die Stadt war schon immer ein Pionier bei der Beleuchtungstechnik der Innenstadt. So wurden bereits in den 1920er-Jahren die Essener Lichtwochen ins Leben gerufen, die bis heute von Ende Oktober bis Anfang Januar mit stimmungsvollen Lichtbildern und leuchtenden Figuren für Lichterglanz und adventliche Stimmung in der Innenstadt sorgen. Mit dem Essen Light Festival kam 2016 dann ein zeitgenössisches und innovatives Lichterfestival hinzu, mit dem die Stadt Essen wieder einmal beweisen konnte, im Bereich der leuchtenden Veranstaltungen führend und am Puls der Zeit zu sein. Fand das Festival bei der ersten Auflage an acht Tagen zeitgleich zu den Essener Lichtwochen statt, wurde es bereits bei der zweiten Auflage zeitlich von den Lichtwochen entkoppelt. Auch um die Besuchermassen in der Innenstadt besser zu verteilen.
Stetiges Wachstum Seitdem markiert das Essen Light Festival den Auftakt für die Lichtsaison. Und es wächst stetig. Waren es bei der ersten Auflage noch acht Standorte, an denen die Essener Stadträume völlig neu und faszinierend inszeniert wurden, sind es in diesem Jahr insgesamt 17. Auch die Route, auf der die Lichtkunstwerke liegen, ist bedeutend länger geworden und verläuft mittlerweile einmal durch die gesamte Essener Innenstadt, vom Hauptbahnhof im Süden bis in die Nord-City. So wird die Fassade des neuen Königshofs direkt am südlichen Eingang zur Innenstadt
Seit dem Inkrafttreten der Energiesparverordnung ist fast ein Jahr vergangen. Mitte April 2023 ist ihre Gültigkeit ausgelaufen. Doch obwohl Zierbeleuchtung etwa von Wahrzeichen, Denkmälern und Brücken aktuell wieder erlaubt ist, zögern einige Städte noch, die Beleuchtung wieder in Betrieb zu nehmen – selbst nach Umrüstung auf energiesparende Leuchtmittel. Angesichts der anhaltenden Krisensituation mit immer neuen Belastungen wird es Bürgerinnen und Bürgern auch nicht das oberste Anliegen sein, ob das historische Rathaus ihrer Heimatstadt oder die Skulptur im Park in der Dunkelheit angestrahlt werden. Und doch verlieren die Städte ohne Zierbeleuchtung etwas an Charme, insbesondere dann, wenn es um ihre Wahrzeichen geht.
Kölner Dom leuchtet mit LED
Das scheint auch die Stadt Köln so zu sehen. Seit September 2022 werden laut der Stadt etwa 130 Objekte nicht mehr angestrahlt, darunter Kirchen, Rheinbrücken und Baudenkmäler. Einzige Ausnahme ist das Wahrzeichen der Stadt, der Kölner Dom. Seit Ostern 2023 erstrahlt er dank energiesparender LED-Lampen zumindest teilweise allabendlich wieder wie gewohnt in altem Glanz. Weitere Beleuchtungs-
Herausragende Lichtkunst im Herzen der Stadt Essen
(BS/Ina Will*) In Essen, mitten im Ruhrgebiet, veranstaltet die EMG – Essen Marketing GmbH, eine 50-prozentige Tochterfirma der Stadt Essen, vom 29. September bis 8. Oktober bereits zum achten Mal ein Lichtkunstfest, das sich im Laufe seiner Entwicklung zu einem der bedeutendsten und schönsten in ganz Europa entwickelt hat: das Essen Light Festival.
schwappt und verloren geht. Quasi eine nachhaltiges Konsolen-Spiel, projiziert auf eine riesige Hauswand.
Nachhaltige Stromversorgung
Das Thema Nachhaltigkeit spielt beim Essen Light Festival von Beginn an eine große Rolle. Denn sämtlicher Strom kommt seit der ersten Auflage zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien. Dieser stammt von der Firma E.ON, die seit diesem Jahr auch Hauptsponsor des Festivals ist. Pro Besucherin oder Besucher und Stunde werden beim Essen Light Festival nur 25 Watt verbraucht. Zum Vergleich: Eine Stunde Fernsehschauen hat eine viermal schlechtere Energiebilanz. Darüber hinaus werden alle Getränke und Snacks an den Essen-Light-Festival-Gastronomieständen aus Mehrwegbechern bzw. wiederverwertbaren Materialien ausgeschenkt. Zudem werden mit dem Fokus auf starke Eigenproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern aus Essen und der Region emissionsstarke Anreisen eingespart.
Durch die Lichtinstallation „Hypar“ eines niederländischen Künstlerkollektivs können die Besuchenden einfach durchspazieren und starke Erinnerungsfotos schießen.
zu einer großen Projektionsfläche und die Baustelle auf dem Platz zu einem gigantischen Meer aus Licht.
Auf dem Kennedyplatz, dem größten und zentralen Platz der Innenstadt, steht ein vier Meter hoher Würfel, gespickt mit 60 Hochleistungslampen, die den kompletten
Platz zum Strahlen bringen. Ruhiger und besinnlicher wird es in der Marktkirche und dem Essener Dom. Dort kommen die Besucherinnen und Besucher nicht nur in einen besonderen Lichtgenuss, die Mitarbeitenden der evangelischen und katholischen Kirche geben ihnen sogar einen Segen mit.
Interaktive Kunstwerke
Nur ein paar Meter weiter steht ein illuminierter Baum, der die Wünsche der Besuchenden erfüllt. Diese werden über eine App einge-
Rund 400.000 kleine und große Besuchende kommen alljährlich zum Essen Light Festival, die hier zehn Tage lang von spektakulärer Lichtkunst verzaubert werden.
Foto: BS/Ralf Schultheiß, EMG
Foto: Hypar Collective
geben bzw. gesteuert. Der „Baum der Wünsche“ ist zum wiederholten Mal dabei und hat in diesem Jahr einen neuen Wunsch im Gepäck, das „Tanzen“. In einem ehemaligen Nachtclub in der Essener NordCity werden die Besucherinnen und Besucher Teil eines interaktiven Kunstwerks. Über Tracking werden ihnen Laser- und Klangsignale zugeordnet. Mit jeder ihrer Bewegungen ändern sie dann das Kunstwerk. Interaktiv geht es auch bei dem Projection Mapping Crowd Game „Saving Water“ zu, das an der Häuserfassade auf dem Kardinal-Hengsbach-Platz gespielt wird. Wie es der Name verrät, geht es bei dem Game, das von maximal sechs Besuchenden zeitgleich über eine App auf den Handys gespielt wird, darum, Wasser von A nach B zu befördern, ohne dass zu viel über-
Sparmaßnahmen bei Zierbeleuchtung
(BS/Marlies Vossebrecker) Durch den enormen Anstieg der Energiepreise im letzten Jahr sahen sich die Kommunen dazu gezwungen, Einsparungen vorzunehmen, wo auch immer möglich. Die Energiesparverordnung der Bundesregierung verpflichtete sie dazu, Zierbeleuchtung abzuschalten.
bereiche des Doms sollen ebenfalls noch umgerüstet werden. Bereits 85 der 130 Bauwerke sind bisher mit LED-Technik ausgestattet – das entspricht immerhin 65 Prozent.
Tatsächlich bringt der Verzicht auf dekorative Beleuchtung erhebliche
Kosteneinsparungen mit sich. Wenn ein Strompreis von 40 Cent je Kilowattstunde (KWh) zugrunde liegt, dann hat die Stadt Köln allein im vierten Quartal 2022 knapp 36.400 Euro eingespart (entspricht 91.000 KWh), im ersten Quartal 2023 etwa
33.200 Euro (83.000 KWh) und im zweiten Quartal 2023 aufgrund veränderter Lichtverhältnisse während der Sommermonate immerhin noch rund 8.000 Euro (20.000 KWh).
Ermöglicht wird ein so großes und strahlkräftiges Umsonst-unddraußen-Event fast ausschließlich durch die Unterstützung von Sponsoren und Spielortpartnern, von denen ein Großteil ihren Hauptsitz in Essen hat. Durch die Mit-Finanzierung eines Großevents, das Besuchende über die regionalen Grenzen hinaus nach Essen zieht, sorgen sie dafür, dass das Image der Stadt gehoben und die Aufenthaltsqualität in der City gestärkt wird. Darüber hinaus profitieren auch die lokale Gastronomie und der Einzelhandel von den Gästen, was sich positiv auf das Bruttosozialprodukt auswirkt.
Mehr Informationen unter:
*Ina Will ist im Bereich der Redaktion und Kommunikation der Essener Marketing GmbH tätig.
lerdings erfolgte zuvor überwiegend eine Umstellung auf LED-Leuchtmittel. Außerdem hat die Stadt die Beleuchtungszeiten eingeschränkt: zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens bleiben die besagten Bauwerke im Dunkeln.
Prägt die Stadt nicht nur bei Tageslicht: Der Kölner Dom wird seit Ostern mit energiesparenden LED-Leuchten angestrahlt.
Foto: BS/bea61, pixabay.com
Einsparungen zahlen sich aus Die Einsparungen lohnen sich nicht nur für Großstädte, sondern auch für kleinere Kommunen wie Königswinter. Die Stadt betont zwar, dass sich die Darstellung der eingesparten Kosten durch die Energiepreissteigerung schwierig gestalte. Dennoch ermittelte Königswinter innerhalb eines Jahres eine Kostenersparnis von rund 10.000 Euro (36.000 KWh), bei einem zugrunde liegenden Strompreis von 30 Cent je KWh. Die Stadt schaltete die Zierbeleuchtung vieler Bauwerke jedoch schon Ende August 2022 ab, also noch vor der Energiesparverordnung. Darunter fielen Kirchen, Brunnen, Kunstwerke und auch die Burgruine Drachenfels oberhalb der Stadt. Im Gegensatz zu Köln wurden die Gebäude jedoch ab Ende August 2023 wieder angestrahlt – al-
Umrüstung auf LED Gleich ganz abgeschaltet hat die Stadt Bonn in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken seit Beginn der Energiesparverordnung die Zierbeleuchtung bei 58 Objekten, zu denen etwa viele Kirchen, Brunnen oder auch Baumanstrahlung gehören. Eine erneute Anstrahlung mit energiesparender Technik soll noch geprüft werden. Ein Großteil der durch die BonnNetz betreuten Anlagen ist bereits auf LED umgerüstet, teilen die Stadtwerke mit. Da Stadt und Stadtwerke unabhängig voneinander eigenständig die Beleuchtung zu verschiedenen Objekten verwalten, gibt es bezüglich der Kosteneinsparung unterschiedliche Angaben. Die Stadt könnte demzufolge jährlich etwa 800 Euro (2.000 KWh) einsparen, wenn ein Strompreis von 40 Cent je KWh zugrunde liegt. Die Stadtwerke hingegen sprechen von rund 40.700 KWh, die innerhalb eines Jahres eingespart werden konnten. Außerdem entfielen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung.
Sprechverteidigung von entscheidender Bedeutung
(BS/Marco Feldmann) Die Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nimmt immer weiter zu. Das zeigen wiederholt Umfrageergebnisse. Es kommt zu verbalen Attacken, aber auch zu physischen Angriffen. Um sich gegen beides zu wappnen, braucht es eine gute „Sprechverteidigung“ .
Das gelte nicht nur für die Kräfte der Polizeien, sondern u. a. auch für die Beschäftigten der Kommunalen Ordnungsdienste (KODs). Bei der Sprechverteidigung handele es sich um die Schnittmenge der Verteidigung gegen verbale und körperliche Angriffe, erläuterte Oliver Pohl. Der Einsatztrainer für Kommunen lobte auf dem „Bundeskongress Kommunale Ordnung“ des Behörden Spiegel sogenanntes Sandboxen. Das sei ein Simulationstraining zum Einüben der Sprechverteidigung. Diese Art des Mentaltrainings schaffe Handlungssicherheit, zeigte sich Pohl überzeugt. Ebenso wichtig sei Resilienz. Denn wenn diese vorhanden sei, gebe es weniger Probleme und Konflikte. Gleichzeitig warnte er: „Problemlöser bleiben im Konflikt.“ Das sei für die Gesundheit von Körper und Seele kontraproduktiv.
Gefährdungsbeurteilungen
erstellen
Um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und sie vorn Angriffen zu schützen, seien Gefährdungsbeurteilungen auch im KOD-Bereich wichtig, betonte Christoph Balzer, fachlicher Leiter des Bundeskongresses. Am Ende dieses Prozesses, bei dem auch psychische Belastungen berücksichtigt werden müssen, könnten dann sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen stehen. Dazu gehörten etwa eine verbesserte Persönliche Schutzausstattung, der Verzicht auf Einzeldienststreifen oder die Nachqualifikation der Mitarbeitenden im Bereich des Eigenschutzes.
Problematisch aus Balzers Sicht ist jedoch, dass es in vielen Kommunen an einem Notfallmanagement bei Attacken im Dienst fehle. Bei der Ausarbeitung eines solchen
komme es entscheidend darauf an, Meldeereignisse festzulegen sowie Maßnahmen zur Unterstützung im Ernstfall zu organisieren. Dabei könne es sich z. B. um die Inanspruchnahme von Kriseninterventionsteams oder den Rückgriff auf kollegiale Ersthelfende handeln.
Denkbar und sinnvoll seien außerdem Nachbesprechungen, das Stellen von Strafanzeigen und -anträgen als Dienstherr bzw. Arbeitgeber und das Anbieten anwaltlicher Unterstützung oder betrieblicher Berufsunfähigkeitsversicherungen, meint Balzer. Wo es solche Angebote schon gebe, würden sie gut angenommen.
Neue Stadtwache
Hilfreich sein können auch gemeinsame Dienststellen und Streifen mehrerer Sicherheitsbehörden.
Dies wird u. a. in Magdeburg realisiert. Dort hat zu Anfang Oktober die neue Stadtwache ihren Regelbetrieb aufgenommen. Hier arbeiten Kräfte des städtischen Außendienstes und der Landespolizei in einer Liegenschaft zusammen, teilweise auch bei Groß- und Sondereinsätzen. Zudem gibt es gemeinsame Kontrollgänge, wie Gerd vom Baur aus der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt berichtete. Allerdings gebe es im Detail noch einige Probleme, die gelöst werden müssten, räumte er ein. Dies betreffe z. B. die Intensität der polizeilichen Präsenz in den späten Abend- und den Nachtstunden, aber auch die rechtliche Gleichstellung von städtischem Außendienst und Polizei. Hier seien noch Nachjustierungen und weitere Absprachen nötig. Außerdem wünscht sich vom Baur mehr Rechte und Befugnisse für die Kräfte des städtischen Außendienstes. Hier gebe es noch eine zu große Lücke zur Polizei.
Berliner Projekt entwickelt „große Blaupause“
(BS/mfe) Berlins bezirkliche Ordnungsämter sind wiederholt Teil der öffentlichen Diskussion, auch weil ihre Kräfte seit Jahren immer mehr Aufgaben bei gleichbleibender Personal- und Sachmittelausstattung erfüllen müssen. Nun gibt es in der Bundeshauptstadt ein fast abgeschlossenes Projekt, das zu mehr Einheitlichkeit in den Zuständigkeiten führen und die Ordnungsämter in die Zukunft führen könnte.
In dessen Rahmen sei ein Musterordnungsamt entwickelt worden, berichtete Christine Stollberg-Götze aus der Senatskanzlei. Dessen Aufbau solle – im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten – für alle Bezirke möglichst verbindlich sein. Dies sei allein schon aufgrund der anzubindenden IT-Infrastrukturen notwendig. Kleinere Anpassungen aufgrund örtlicher Besonderheiten wären den Bezirken aber möglich, sollte das Mustermodell tatsächlich kommen.
Grundsätzlich gilt laut StollbergGötze jedoch: „Wir geben die große Blaupause vor.“
Prognosemodell erarbeitet
Darüber hinaus sei ein Prognosemodell für die Berliner Ordnungsämter entwickelt worden. Weitere Handlungsempfehlungen des Projektes, das im kommenden Jahr abgeschlossen werden soll, sind u. a. regionalisierte Bewerbungsbüros, die Reaktivierung der Verkehrsüberwachung als eigenständiges Tätigkeitsfeld der Ordnungsämter
Opfer von Verkehrsunfällen nicht einfach hinnehmen
(BS/Marco Feldmann) Verkehrstote und -verletzte würden in Deutschland viel zu häufig als „Kollateralschäden“ betrachtet. Das müsse sich dringend ändern, verlangt der Leiter der Verkehrspolizeiinspektion im bayerischen Feucht, Stefan Pfeiffer. Helfen würden dabei u. a. höhere Bußgelder, ein Tempolimit auf Autobahnen und die Einführung einer Halterhaftung, so der Polizeidirektor.
Hedrich, überzeugt. Ebenfalls wichtig für die Erreichung dieses Ziels sei eine intensive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Hinderlich hingegen seien momentan noch einige Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hedrich setzt aber große Hoffnungen in eine geplante Novellierung. Die Bedeutsamkeit einer wirksamen Verkehrsüberwachung unterstrich auch Dr. Jens Schade von der Technischen Universität Dresden. Zugleich machte der Wissenschaftler aber auch auf begrenzende Faktoren aufmerksam. So verringere sich die Wirkung von verkehrsüberwachenden Maßnahmen recht schnell wieder, da sie nur punktuell und temporär durchgeführt würden. Hier würde möglicherweise die „Section Control“ helfen. Denn, so Schade: „Der Überwachungsdruck muss immer da sein.“
Polizistinnen und Polizisten auf Fahrrädern können viel zur Verkehrssicherheit beitragen. Denn sie sind z. B. in der Lage, auch Wege zu befahren, die mit Streifenwagen nicht zugänglich sind. Zugleich braucht es für einen Einsatz auf einem Zweirad aber auch Fachwissen.
Alleine im Zuständigkeitsbereich seiner Inspektion würden die Mitarbeitenden jährlich rund 3.500 Verkehrsunfälle mit zehn bis 15 Toten aufnehmen. Hauptunfallursachen dabei seien unangepasste Geschwindigkeit, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss bei Fahrzeugführenden, ein zu geringer Sicherheitsabstand sowie Vorfahrtsverstöße und Ablenkungen bzw. verkehrsfremde Aktivitäten.
Pfeiffer hält auch viel von der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle. Die sogenannte „Section Control“ existiert in Deutschland bislang aber nur in Niedersachsen. Und dort soll sie nun eingestellt werden. Das betrachtet Pfeiffer, dem zufolge die Priorität bei der Verkehrsüberwachung immer auf der Verhinderung schwerer Unfälle und nicht auf dem Erzielen finanzieller Einnahmen liegt, sehr kritisch. Der Polizeidirektor, der dem datenschutzkonformen Einsatz von Dashcams aufgeschlossen gegenübersteht, verlangte auf dem Bundeskongress „Kommunale Verkehrssicherheit“ des Behörden Spiegel in Rostock außerdem: „Wir müssen dafür Sorge tragen, unsere Streifenwagenbesatzungen mit in die neue Zeit zu nehmen.“
Foto: BS/cinberg, stock.adobe.com
Züge. Ein vierter Zug sei perspektivisch geplant, so Meinhold weiter.
Die Fahrradstaffel, die 2014 als Pilotprojekt eingerichtet und 2018 verstetigt wurde, ist ganzjährig von sechs bis 22 Uhr vorrangig in der Berliner Innenstadt unterwegs.
Zu den Aufgaben der Beamtinnen und Beamten gehören u. a. die Einflussnahme auf verkehrswidriges Verhalten von und gegenüber Radfahrenden, das Freimachen von Radverkehrsanlagen, die Prävention und Ansprechbarkeit sowie das Bestreifen von Gebieten, die mit Autos nicht befahrbar sind. Weitere Aufgaben sind die Feststellung unfallbegünstigender Faktoren auf Radverkehrsanlagen sowie deren Meldung an die Verantwortlichen, die Begleitung von Fahrradkorsen und Demonstrationen und Unterstützungseinsätze, auch in anderen Bundesländern.
Ohne Akzeptanz geht es nicht Und noch etwas sei wichtig: Das gesamte System müsse auch ausreichend Akzeptanz bei den Menschen finden. Dazu brauche es neben der Überwachung weitere Maßnahmen wie z. B. Präventionskampagnen oder Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Forscher unterstrich: Je höher die Regelakzeptanz ist, umso weniger Überwachung braucht es. Ganz ohne Verkehrskontrollen gehe es aber keineswegs, zumal es Verhaltensbereiche gebe, die sich nur schwer und mit hohem Personalaufwand kontrollieren ließen. Dazu gehörten u. a. das Fahren unter Alkoholeinfluss, weil es dafür Anhaltekontrollen brauche.
ab dem kommenden Jahr sowie ihre Einbindung in die geplante Kooperative Leitstelle der Bundeshauptstadt ab 2026.
Noch lange nicht am Ziel, aber auf dem richtigen Weg
Zudem sollten die Ausstattung der Außendienstkräfte angepasst und ihre Einsatzzeiten ausgeweitet werden. Des Weiteren wird empfohlen, eine zentrale psychologische Beratungsstelle für von Gewalterfahrungen betroffene Dienstkräfte einzurichten und die IT-Fachverfahren der Ordnungsämter voranzubringen. Einige der Handlungsempfehlungen sollen dabei in Folgeprojekte überführt und zeitnah umgesetzt werden.
Stollberg-Götze räumte gleichwohl ein: „Nach dem Projekt fängt die (Umsetzungs-)Arbeit erst an. Wir sind noch lange nicht am Ziel, haben aber den Rahmen gesetzt.“
Um tatsächlich erfolgreich zu sein, brauche es allerdings auskömmliche Ressourcen und die nötige Expertise. Das sei unabdingbar.
Bei der verkehrspolizeilichen Arbeit brauche es immer mehr Fachwissen, insbesondere wenn es um die Auswertung von Daten und technische Besonderheiten gehe. Pfeiffer gibt sich jedoch auch keinen Illusionen hin. Es werde – allen Bemühungen und der „Vision Zero“ zum Trotz – auch in Zukunft Verkehrstote und -verletzte geben.
Expertise auch auf dem Zweirad gefragt
Auch bei der Fahrradstaffel der Polizei Berlin braucht es Fachwissen. Ihre Einheit sei sehr erfolgreich und multivariabel einsetzbar. Allerdings werde sie personell nicht so schnell aufwachsen können wie ursprünglich geplant. Das erklärte die Leiterin der Staffel, Katja Meinhold. Laut aktuellem Koalitionsvertrag in der Bundeshauptstadt ist bis 2026 dennoch eine Verdreifachung des Personals in der Fahrradstaffel geplant. Derzeit umfasse sie 62 Mitarbeitenden, von denen 55 auf der Straße unterwegs seien. Diese verteilten sich momentan auf drei
Bei der Fahrradstaffel, bei der es sich laut Meinhold um eine Wunschdienststelle handelt, auf die sich Interessierte speziell bewerben müssen, wird mit zertifizierten Fahrradtrainerinnen und Fahrradtrainern gearbeitet. Außerdem seien die Arbeitszeiten sehr familienfreundlich und es gebe ein Zusatzbudget von 450 Euro pro Mitarbeitendem alle zwei Jahre. Damit könnten die Beamtinnen und Beamten z. B. passende Fahrradschuhe und -brillen erwerben. Aufgrund des ganzjährigen Einsatzes, also auch bei schlechtem Wetter und im Winter, sei die Fahrradstaffel „aber nicht für jedermann etwas“.
Unterstützt wird die Fahrradstaffel, die Teil der Abteilung Verkehr bei der Polizei Berlin ist, durch zusätzliche Fahrradstreifen einzelner Polizeiabschnitte. Insgesamt verfügt die Polizei Berlin laut Meinhold derzeit über rund 120 Beamtinnen und Beamte, die auf Fahrrädern unterwegs sind.
Auf Kommunikation kommt es an Durch sie lässt sich ein hoher Verfolgungsdruck aufbauen. Diesen brauche es nicht nur im Kampf gegen Ordnungswidrigkeiten, sondern auch im Bemühen um eine wirksame Verkehrswende. Denn wenn er nicht vorhanden sei, funktionierten alle anderen Steuerungsinstrumente auch nicht. Davon zeigte sich der Leiter der Straßenverkehrsabteilung der Stadt Gießen, Holger
Hält die Sanktionshöhen in Deutschland bei Verkehrsordnungswidrigkeiten für deutlich zu niedrig: Stefan Pfeiffer, Leiter der Verkehrspolizeiinspektion in Feucht (Bayern). Foto: BS/privat
Auch Elektrokleinstfahrzeuge seien polizeilich momentan nur schwer zu kontrollieren, betonte der Geschäftsführer der Verkehrskommission der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Marco Schäler Dabei gebe es hier viele Probleme und Verkehrsverstöße wie etwa das verbotene Fahren auf Gehwegen oder sogar Bundesautobahnen oder die Beförderung weiterer Personen. Auch würden viele dieser E-Scooter, die oft getunt seien, unter Alkohol- und Drogeneinfluss bedient. Hier müsse dringend gegengesteuert werden, findet Schäler. „Eine Helmpflicht bei der Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ist unumgänglich.“ Außerdem verlangte er eine Prüfbescheinigungspflicht, ein Alkoholverbot sowie den verpflichtenden Anbau von Fahrtrichtungsanzeigern an die Geräte.
Vor allem bei niedrigen Temperaturen sind für Menschen ohne alternative Wärmequelle bei lang anhaltender Störung der Wärmeversorgung auch gesundheitliche Schäden zu befürchten. Nach dem Prinzip des All-Gefahren-Ansatzes ist es aus Sicht des Katastrophenschutzes in Betracht zu ziehen, dass ein Ausfall der Energieversorgung unterschiedliche Ursachen haben kann. Sowohl technische Havarien, menschlich verursachte Unfälle und (Cyber-) Angriffe als auch durch natürliche Extremwetterlagen („Schneekatastrophe“) ausgelöste Beeinträchtigungen der Energieversorgung stellen Gefahrenquellen dar.
Betrachtet man die Bandbreite möglicher Ursachen sowie die Abhängigkeiten von verschiedenenVersorgungsleistungen (z. B. Gasund Stromversorgung), stellt somit zumindest eine regionale Energieversorgungskrise ein wahrscheinliches Szenario in der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Frage ist nicht ob, sondern wann und wo eine derartige Gefahr konkret eintritt. Angesichts der auch überregionalen Vernetzung der Energieversorgungssysteme ist wiederum eine dominoartige, überregionale Ausbreitung einer Störung als mögliches Szenario ebenfalls in Betracht zu ziehen.
Partnerschaftliches
Zusammenarbeiten
Die Katastrophenvorsorge in Mecklenburg-Vorpommern hat folglich die Hilfeleistung für Menschen im Falle einer Energiekrise detaillierter in die Planungen aufgenommen.
Seit dem 19. Oktober 2022 wird die Drohne erfolgreich in den polizeilichen Alltag integriert. Bis Ende November wurde diese ausschließlich für Einsätze und Aufklärungen anlässlich des entstehenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven verwendet und hat hierzu diverse einsatztaktisch wichtige Luftbildausnahmen zum polizeilichen Einsatz beigetragen. Seither hat sich die Drohne als wichtiges neues Einsatzmittel entwickelt. So konnten seit Ausstattung der Polizeiinspektion mit der Drohne insgesamt fast 70 verschiedenste Einsatzlagen bewältigt
Polizeikommissar Hendrik Janßen ist in der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland tätig. Foto: BS/Privat
M-V bereitet landesweit Wärmeinseln und Leuchttürme vor
(BS/Dr. Andreas Walus) Seit dem vergangenen Jahr baut der Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern seine Fähigkeiten deutlich aus. Ein besonderes Augenmerk wird u. a. auf Störungen der Energieversorgung gelegt. Vor allem die Elektrizitäts- und Wärmeversorgung stellen Kritische Infrastrukturen (KRITIS) dar, deren Ausfall kaskadenartige Gefahren auslösen können. Die gesamte Bevölkerung, öffentliche Verwaltung und Wirtschaft sind auf eine störungsfreie Energieversorgung angewiesen. Ist deren Funktion beeinträchtigt, kann dies für die Bürgerinnen und Bürger je nach Grad der privaten Selbsthilfefähigkeit gesundheits- oder gar lebensgefährlich werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums, des zuständigen Landesamtes für Katastrophenschutz (LPBK) sowie der Landkreise und kreisfreien Städte arbeiten hierbei partnerschaftlich zusammen. Ein abgestimmtes Handeln der Katastrophenschutzbehör-
„Gemeinsam entwickelte Standards schaffen Handlungssicherheit für alle Beteiligten. Sie schließen es nicht aus, dass lokale Besonderheiten und Schwerpunktsetzungen auf kommunaler Ebene möglich sind. Ganz im Gegenteil.“
den trägt maßgeblich zu einem leistungsfähigen Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern bei. Gemeinsam entwickelte Standards schaffen Handlungssicherheit für alle Beteiligten. Sie schließen es nicht aus, dass lokale Besonderheiten und Schwerpunktsetzungen auf kommunaler Ebene möglich sind. Ganz im Gegenteil: Das Prinzip der Subsidiarität im Katastrophenschutz schafft Freiräume für kreative und angepasste Ideen auf örtlicher Ebene. Viele Kommunen nutzen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Möglichkeit, ihr eigenes Vorsorgeniveau individuell zu skalieren. Dabei stellen Wärmeinseln und Leuchttürme zwei zentrale kommunale Instrumente des Katastrophenschutzes dar. Leuchttürme sind öffentliche Anlaufstellen für die Bevölkerung im Katastrophenfall, wenn insbesondere durch Ausfall der Elektrizitätsversorgung auch die Kommunikationssysteme gestört sind. In Leuchttürmen erhalten Bürgerinnen und Bürger einerseits Informationen zur Lage sowie Verhaltensempfehlungen; andererseits können sie Hilfeersuchen mit-
teilen, vor allem bei medizinischen oder sonstigen Notfällen.
Wärmeinseln sind ergänzendes Angebot
Wärmeinseln ergänzen das Angebot der dezentralen Anlaufstellen: Es handelt sich um Räume, die in Fällen niedriger Außentemperaturen dem vorübergehenden, wärmenden Aufenthalt von Bürgerinnen und Bürgern dienen. Planmäßig sollen sie u. a. eine vorgegebene Mindesttemperatur sowie Warmgetränke bieten. Eine Notstromversorgung für den eigenen Dienstbetrieb ist ebenfalls zu gewährleisten. Einheitliche Leistungsmerkmale bzw. Standards der Wärmeinseln und Leuchttürme werden durch Weisungen des Innenministeriums in Abstimmung mit den unteren Katastrophenschutzbehörden festgelegt.
In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich gegenwärtig mehrere Tausend Leuchttürme und Wärmeinseln in der landesweiten Planung. Die Finanzierung wurde zwischen dem Land und den Kommunen geklärt: Das Land trägt die Kosten für Beschaffungen der Kommunen,
Drohnen aber nicht uneingeschränkt verwendbar
(BS/Hendrik Janßen) Im Oktober 2022 wurde die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland als erste Flächenbehörde im Land Niedersachsen mit einer Drohne (UAS-POL) ausgestattet. Um eine Einsatzbereitschaft der Drohne zu gewährleisten, wurden durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen vier Mitarbeitende zu Luftfahrzeugfernführenden ausgebildet.
werden. U. a. wurden Übersichtsaufnahmen von Kontrollstellen und polizeilichen Großeinsätzen gefertigt. Bei diversen Brandermittlungen konnten Luftbildaufnahmen von entstehenden Bränden sowie der Aufnahme von Brandorten gefertigt werden. Auch wurde die Drohne schon mehrfach zur Absuche von schwer einsehbaren Geländen nach Tatmitteln inspektionsübergreifend eingesetzt.
Nicht bei Regen oder in der Nacht einsetzbar Im Juni dieses Jahres konnte weiterhin durch die Drohne nach einer 24-stündigen Suche eine demente,
abgängige Frau gefunden werden. Mittels der verbauten Wärmebildkamera konnte durch den eingesetzten Luftfahrzeugfernführer eine ungewöhnliche Wärmequelle unterhalb eines Baumes festgestellt werden. Hier konnte die mittlerweile stark dehydrierte Dame angetroffen und dem Rettungsdienst zugeführt werden.
Den Einsatzmöglichkeiten der Drohne sind aber auch Grenzen gesetzt. So kann diese nicht bei Regen oder zu starken Windböen eingesetzt werden.
Außerdem können Einsatzlagen zur Nachtzeit bei Dunkelheit derzeit nicht unterstützt werden. Dies ist erst nach Absolvierung eines weiteren, aufbauenden Lehrganges möglich.
Dr. Andreas Walus ist Direktor des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK).
BS/LPBK
wenn sie Leuchttürme und Wärmeinseln im Sinne der vorgegebenen Standards errichten.
Zielgerichtet kommunizieren Wichtiger Baustein der Katastrophenvorsorge ist auch im Zusammenhang mit Wärmeinseln und Leuchttürmen eine zielgerichtete Risikokommunikation bzw. Öffentlichkeitsarbeit. Die Örtlichkeiten und Fähigkeiten der Wärmeinseln und Leuchttürme werden durch eine aktive Pressearbeit transparent mitgeteilt sowie auf der Internetseite www.brand-kats-mv.de veröffentlicht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird deutlich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um öffentliche Wärmeinseln handelt. Im Ernstfall werden sie durch „private Wärmeinseln“ ergänzt, wenn Bürgerinnen und Bürger, die privat im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorsorgen, ihren Familien und Nachbarn helfen, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, sich z. B. am privaten Kamin zu wärmen. Diese kommunikative Betonung beugt einer unrealistischen Anspruchshaltung an den Katastrophenschutz vor und fördert die aktive, solidarische Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung.
Die Einsatzerfolge der Drohne spiegeln insgesamt den hohen Einsatzwert des relativ neuen Einsatzmittels bei der Polizei Niedersachsen wider, was einen zeitnahen, zusätzlichen Einsatz zur Nachtzeit wünschenswert macht. Derzeit werden weitere Polizeiinspektionen im Land Niedersachsen mit Drohnen ausgestattet, um einen flächendeckenden Einsatz gewährleisten zu können. Zusammenfassend lässt sich ein positives Resümee aus den ersten zehn Monaten Einsatz einer Drohne in der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/ Friesland ziehen.
schneller, stärker, souveräner –GEMEINSAM.
e consed magnisit venis pratem ipsa pariorr umquatiis consed molupid quo etur? Anis as dolora quodit aut dolora volut invel ipsapic aboribusam labores et etuscia dendiss intianda andant vel etus non rem ut as moditiistius moles as voluptate lanis voluptatem apitati
(BS/Benjamin Hilbricht) Der Digital Services Act (DSA) soll das Internet sicherer machen. Doch für die Durchsetzung des Gesetzes muss Deutschland die zuständige Behörde bestimmen. Die Koordination übernimmt wohl die Bundesnetzagentur (BNetzA). Aber um die Aufsicht über den Kinder- und Jugendschutz ist ein Streit entbrannt.
„Der Digital Services Act (DSA) der EU wird weltweit Standards setzen“, erklärte Tabea Rößner, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) beim Digitalen Staat Online. Die Vorsitzende des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag hält die EU-Verordnung – zusammen mit dem zugehörigen Digital Markets Act (DMA) –für das nächste große Gesetzeswerk nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es solle mehrere Fehlentwicklungen zurechtrücken, die sich im Umgang im und mit dem Internet im letzten Jahrzehnt etabliert haben. „Durch die große Zurückhaltung bei der Regulierung haben sich die Netzgiganten zu Gatekeepern entwickelt“, kritisiert Rößner Der Digital Services Act erlegt ihnen Transparenz- und Berichtspflichten auf. Sogenannte „Sehr große Online-Plattformen“ (VLOP) und „Sehr große Online-Suchmaschinen“ (VLOSE) sollen der EUKommission ihre Algorithmen offenlegen. Zudem soll es EU-weit Beschwerdemechanismen geben. Die Mitgliedsstaaten sind diejenigen, die den DSA gegenüber den kleineren Online-Plattformen und -Suchmaschinen durchsetzen müssen. Dafür schreibt Ihnen das Gesetz vor, einen Digital Services Coordinator (DSC) zu benennen. Dies hat das Bundesdigitalministerium (BMDV) inzwischen getan. Anfang August veröffentlichte es den Referentenentwurf des „Digitale Dienste Gesetzes“ (DDG-E). Demnach wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) die deutsche Koordinationsstelle.
Bundesnetzagentur wird DSC „Wir sind bereit“, sagt Dr. Julia Marquier, die Leiterin des Referats Netzneutralität, Plattformmonito-
ring, Künstliche Intelligenz in der BNetzA. Sie schildert intensive inhaltliche Vorbereitungen. Besonders das IT-Team bereite sich vor. Sie nähmen an allen Sitzungen der EU-Gruppe teil, um das Information Sharing System der EU kennenzulernen. Zudem suche die Agentur Mitarbeitende, die medien- und kommunikationswissenschaftliche
Durchsetzung des DSA gegenüber sehr großen Digitalkonzernen übernimmt. Hier sei die Medienaufsicht nicht vom Staat getrennt.
Drei zuständige Behörden Aber die Landesmedienanstalten sind nicht zur zuständigen Stelle für die DSA-Durchsetzung ernannt worden. Stattdessen erklärte der
Digitale Resilienz für NRW und seine Kommunen 31. Oktober 2023, Neuss www.e-nrw.info
Qualifikationen haben, um die 63 dafür vorgesehenen Stellen zu besetzen. Aber auch organisatorisch bereite sich die BNetzA vor: „Wir richten einen Aufbaustab ein. Dieser ist direkt dem Präsidium untergeordnet und nicht in die Abteilungen eingegliedert“, berichtet die Referatsleiterin. „Das ist notwendig, um die Unabhängigkeit als Digital Services Coordinator zu wahren.“
Aus der Zivilgesellschaft kamen immer wieder Forderungen nach Unabhängigkeit. Denn die Medienaufsicht ist in Deutschland staatsfern organisiert. „Der Teil der Bundesnetzagentur, der die Aufsicht übernimmt, muss vollständig unabhängig gestellt werden“, sagt zum Beispiel Tabea Rößner. Sie sieht es kritisch, dass die EU-Kommission selbst die
Referentenentwurf die Bundeszentrale für den Kinder- und Jugendschutz (BZKJ) zur verantwortlichen Stelle für diejenigen Aspekte des DSA, die den Schutz von Minderjährigen betreffen. Darüber hinaus wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) dafür zuständig sein, gegen Microtargetting und Profiling von Kindern und Jugendlichen vorzugehen.
„Ich glaube, dass das Zusammenwirken der Landesmedienanstalten und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BZKJ) sehr gut harmonisiert ist“, entgegnet der Direktor der BZKJ, Sebastian Gutknecht. Schon seit zwei Jahren nehme die Bundeszentrale strukturelle Jugendmedienschutzaufgaben ins-
besondere in der Vorsorge wahr. Dabei habe sie den „Risikoraum vermessen“ und Maßnahmen erarbeitet. Der DSA biete letztlich eine rechtliche Klarstellung dieser Aufgaben. Für die BZKJ bedeute der DDG-E im Grunde ein „Weiter so“. Die Bundeszentrale übernehme die strukturelle Vorsorge, die Landesmedienanstalten die Einzelfälle.
„Es ist ein Versäumnis, dass die Landesmedienanstalten nicht genannt worden sind“, kritisiert dagegen die Digitalausschussvorsitzende Rößner den Referentenentwurf des FDP-geführten BMDV. „In den Ländern sollen die bereichsspezifischen Regelungen erhalten bleiben“, erläutert Rößner. „In Deutschland gelten der Medienstaatsvertrag und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag sowie die Länderhoheit in Medienfragen“, betont die ehemalige Journalistin.
Laut den beiden Verträgen sind die Landesmedienanstalten nicht nur für die Medienaufsicht zuständig, sondern insbesondere auch für die Durchsetzung von Kinder- und Jugendmedienschutz. „Wir sind als zuständige Behörde für die DSADurchsetzung zu benennen, weil wir nach deutschem Recht eine zuständige Behörde sind“, bringt es der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragte der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Dr. Tobias Schmid, auf den Punkt.
Die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken betont, dass auch die Landesmedienanstalten Vorsorgeaufgaben wahrnähmen. Dazu arbeiteten alle Medienanstalten sowie die BZKJ in der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zusammen. Diese habe zum Beispiel über 100 technische Wege der Altersverifika-
tion zugelassen. Diese strukturelle Vorsorgemaßnahme setzten vor allem die Landesmedienanstalten durch – auch bei schwer greifbaren, international operierenden Pornografieplattformen. Die vertraglich festgelegte und durch die Praxis fixierte Zuständigkeit der Landesmedienanstalten sei anzuerkennen.
Straffer Zeitplan
Armin Jungbluth sieht das überraschenderweise ähnlich. Für die Durchsetzung des DSA dürfte das BMDV nur diejenigen Verwaltungsstrukturen aufbauen, die nötig seien, verteidigt er den Entwurf des Digitale Dienste Gesetzes. Doch der Referatsleiter „Rechtsrahmen digitale Dienste und Medienrecht“ im BMDV ergänzt: „Aus fachlicher Sicht teile ich die Einschätzung der Landesmedienanstalten.“ Das letzte Wort sei aber noch nicht gesprochen. Der Referentenentwurf könne in der parlamentarischen Beratung noch geändert werden. Jungbluth sorgt sich über den „straffen Zeitplan“. Bis zum 11. Oktober solle der Entwurf im Kabinett sein, um noch rechtzeitig den Bundestag und Bundesrat zu erreichen. Die Eile sei deshalb vonnöten, weil Deutschland laut DSA bis zum 17. Februar 2024 einen DSC ernennen muss.
Mehr zum Thema finden Sie auf digitaler-staat.online:
„Es ist ein Versäumnis, dass die Landesmedienanstalten nicht genannt worden sind.“
Tabea Rößner, MdBZukünftige IT-Strategien in Nordrhein-Westfalen
Neben ChatGPT von OpenAI hat Microsoft zwischenzeitlich das KI-Programm in seine Suchmaschine Bing integriert (MS BingAI). Aber auch die anderen US-Tech-Konzerne unternehmen große Anstrengungen in diese Richtung. So arbeitet Google an seinem KI-Programm „Bard“ und Meta an „Llamla2“, einer OpenSource-Variante auf der Azure Cloud von Microsoft. Apple, das mit seiner „Siri“-Software zur Erkennung und Verarbeitung von natürlich gesprochener Sprache lange Zeit führend war, will mit dem sogenannten „AppleGPT“ nun auch wieder aufholen. Selbst Elon Musk will mit einem neuen Unternehmen „xAI“ und der Software „TruthAI“ in den Markt einsteigen. Auch bisher nicht so bekannte Namen tauchen hier auf. Anthropic A.I. ist ein amerikanisches Start-up und gemeinnütziges Unternehmen, das von ehemaligen Mitgliedern von OpenAI gegründet wurde. Bis Juli 2023 hatte Anthropic 1,5 Mrd. US-Dollar an Finanzmitteln aufgebracht. Google investierte in das Unternehmen 300 Mio. US-Dollar für einen Anteil von 10 Prozent, wobei Anthropic Rechenressourcen von Google Cloud nutzt. Inflection AI ist ein weiteres solches Start-up, das mit vornehmlich Nvinda-Prozessoren einen Supercomputer baut. Darauf trainiert die unter
ChatGPT und die OWASP-Rangfolge der Sicherheitsgefährdungen
(BS/Oliver Wege) Derzeit gibt es einen großen Hype um ChatGPT, dabei ist dies nur die bekannteste Variante der KISprachmodelle (LLMs, Large Language Models). Auch andere Tech-Konzerne investieren in diese neue Technik. Dazu wurde von OWASP aktuell eine Top-Ten-Liste der Schwachstellen für die KI-Sprachmodelle veröffentlicht.
anderem von Bill Gates, Eric Schmidt und Nvidia finanzierte Firma ihren
KI-Chatbot „Pi“. Inflection AI kooperiert dabei mit der Azure Cloud von Microsoft, Nvidia und dem US-CloudDienstleister CoreWeave und hat bis Ende Juni 1,3 Milliarden US-Dollar an frischem Kapital eingesammelt.
Zum Vergleich: In Deutschland will die Bundesregierung bis 2025 insgesamt fünf Milliarden Euro für die Umsetzung der KI-Strategie bereitstellen, die – neben dem Sprachmodell-Bereich – weitere KI-Bereiche in insgesamt zwölf Handlungsfeldern umfasst.
Dabei ist das GPT-Grundprinzip immer das Gleiche, kurz gesagt: GPTProgramme formulieren einen Satz, indem sie Wort für Wort abschätzen, wie er weitergehen könnte. Ein Nachteil des Prinzips ist, dass das Programm kein Verständnis für die Inhalte hat. Deshalb kann es auch überzeugend Informationen ausge-
ben, die völlig falsch sind, es „halluziniert“. Dieses Problem ist besonders aus Datenschutzsicht relevant, da solche falschen Informationen aus der KI quasi nicht mehr weg zu bekommen sind.
Intrinsische Schwachstellen nutzen
Weil es keine klare Trennung zwischen Daten und Anweisungen gibt, werden neue sogenannte Prompt-Injection-Angriffe möglich. Im Einzelfall ist es über sogenannte Prompts möglich, die KI zu bewegen, Dinge auszugeben, die nicht vorgesehen sind. Die Programmierer geben zwar Regeln mit, um kritische Fragen abzublocken, aber durch geschickte Fragekonstruktionen und Anweisungen kann man diese umgehen.
„Da dies eine intrinsische Schwachstelle der derzeitigen Technologie ist, sind Angriffe dieser Art grundsätzlich schwierig zu verhindern“, so das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI).
OWASP (Open Worldwide Application Security Project), bekannt für die Auflistung der Top-Ten-Schwachstellen von Web-Applikationen, hat nun auch eine Top Ten für die KI-Sprachmodelle veröffentlicht. Prompt-Injection-Angriffe wurden auf Platz eins gesetzt, und zwar in Korrespondenz mit Platz sechs „Offenlegen sensibler Informationen“, wenn sensible Daten über solche Prompts ausgegeben werden. Auf Platz zwei folgt „Unsicheres Output-Handling“ (man denke nur an Cross-Site-Scripting etc.) und auf Platz drei das „Vergiften der Trainingsdaten“, um die KI zu falschen Aussagen zu bewegen. Platz vier und fünf sowie sieben und acht sind klassische Sicherheitsthemen jeder Software wie Denial-of-Service-Angriffe, mögliche Schwachstellen in der Software-Lieferkette, unsichere Plugins auch außerhalb der KI, um entfernten Programmcode auszuführen (Remote
Wir sollten lauter diskutieren und mutiger umsetzen
Am 30. November 2022 wurde
ChatGPT veröffentlicht – ein sprachund textbasierten Chatbot, der auf einem „Large Language Model“ basiert. Er arbeitet mit Mustererkennungen, welche die Wahrscheinlichkeit berechnen, welches Wort in einem Text als nächstes kommt.
ChatGPT zeigt eindrucksvoll, wie ein Werkzeug von heute auf morgen alltagstauglich eingesetzt werden kann. Wir haben dadurch eine andere, offenere und greifbarere Diskussion über die Themen Automatisierung und Künstliche Intelligenz. Jedem, der mit diesem Tool noch nicht experimentiert hat, sei dies wärmstens empfohlen. Mit etwas Offenheit wird man überwältigt sein von den Möglichkeiten, die es zur Entlastung bietet, aber auch von der Kraft, mit der es Aufgaben
von Berufsgruppen verändern oder ersetzen kann. Nicht umsonst sprechen Experten vom iPhone-Moment der Künstlichen Intelligenz. Und das iPhone hat ganz offensichtlich zur Disruption geführt.
Dies alles bedeutet aber auch, dass wir trotz einer bereits neuen Qualität der Diskussion noch intensiver über den Einsatz von Automatisierung und KI in den Kommunen diskutieren sollten. Gerade KI ist das zen-
trale und in seiner Wirkung mächtigste Thema der Verwaltungsmodernisierung. Ein gutes Beispiel für die Auseinandersetzung mit dem Thema ist die Stadt Köln. Sie hat ihren ersten Innovationsgipfel zum Thema KI veranstaltet. Ziel war es, das Thema frühzeitig diskutierbar und erlebbar zu machen. Rund 400 Personen nahmen teil – überwiegend Führungskräfte. Es wurde lebhaft und konstruktiv über Chancen und Herausforderungen diskutiert. Solche Diskussionen zeigen: KI wird nicht differenziert genug betrachtet. Wir müssen zwischen schwacher und starker KI und Automa-
tisierung unterscheiden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Diskussionsansätze und Umsetzungserfordernisse. Automatisierung ist klassische Rechenleistung. Wenn zum Beispiel ein Bürger alle Nachweise eingereicht hat, dann wird die Leistung genehmigt. Schwache KI ist in der Lage, eine definierte Aufgabe mit typischerweise dem Menschen zugeschriebenen Fähigkeiten zu lösen – um Beispiel wenn eine Kamera an einem Straßenübergang eine behinderte Person erkennt und die Ampelschaltung entsprechend anpasst. Starke KI erreicht oder übertrifft menschliche Fähigkeiten. Sie löst komplexe Probleme und arbeitet dabei mit selbst entwickelten Simulationen. Sie ist derzeit für Kommunen noch nicht praxisrelevant. Bei der Automatisierung
Code Execution) sowie zu viele Berechtigungen eines Chatbots. Erst auf Platz neun folgt das „übermäßige Vertrauen“ in die KI-Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fake-NewsProblem. Platz zehn wird dann vom Kopieren und damit Stehlen ganzer Modelle eingenommen, wobei dem Unternehmen wirtschaftliche Verluste entstehen können. Nicht genannt wird dagegen die Verwendung der GPTs zu automatisierten Phishingund Malware-Attacken.
Kriminelle GPT-Varianten Allerdings gibt es zwischenzeitlich auch schon kriminelle GPT-Varianten. „Fraud GPT“ kann PhishingMails schreiben, Cracking-Tools entwickeln und hilft, Opfer zu finden, die besonders leicht zu betrügen sind. FraudGPT sieht dabei aus wie eine dunkle Version des bekannten ChatGPT, wobei die Beschränkungen beispielsweise nach einem Text für betrügerische SMS oder Mails entfernt wurden. WormGPT“ ist ein weiterer Chatbot, der für kriminelle Zwecke trainiert wurde. Er soll auf einer älteren Open-Source-Variante von GPT-3 (GPT-J) basieren, die Barrieren eingebaut hatte, um nicht für kriminelle Zwecke ausgenutzt zu werden. Dieses wurde bei WormGPT offensichtlich ebenfalls ausgehebelt.
und der schwachen KI sollten wir schnell in die Umsetzung kommen. Hier gibt es bereits zahlreiche Beispiele, vom intelligenten Posteingang über Straßenzustandserkennung und Sperrmüllbewertung bis hin zu Übersetzungen in Leichte Sprache oder Avataren für Gehörlose. Hier gilt es anzusetzen und das Rad nicht neu zu erfinden.
Alles, was darüber hinausgeht, bedarf einer intensiven und lautstarken Diskussion, insbesondere über ethische Rahmenbedingungen und Leitlinien. Denn nur so kann KI zu einer Steigerung des Gemeinwohls führen. Vor allem aber braucht es Mut. Mut zum Experimentieren und Ausprobieren. Denn, um mit szu schließen: „Wer nicht will, muss irgendwann, kann dann aber nicht“.
governikus.de
Das Fundament für digitale Innovationen!
„KünstlicheIntelligenz in Kommunen“ Eine Kolumne von Marc Groß, Vertreter des Vorstands und Programmbereichsleiter Organisations- und Informationsmanagement der KGSt Foto: BS/KGSt
„DieInitiative D21 ist eine Organisation, die in der Vergangenheit gebraucht wurde und auch in der Zukunft gebraucht werden wird“, sagte Marc Reinhardt, neuer Präsident des gemeinnützigen Netzwerks für die Digitale Gesellschaft. Schließlich gebe es noch viel zu tun. „Deutschland muss pragmatischer werden“
Der aktuelle Takt ist Reinhardt zufolge jedoch „nicht schnell genug“ für die sich transformierende Welt. Daher wolle die Initiative Druck von außen machen. Denn: „Deutschland muss pragmatischer werden, Ergebnisse erzielen“, forderte der neue Präsident. Das Amt des Präsidenten führt Reinhardt ehrenamtlich aus. In seiner Haupttätigkeit leitet er den Bereich Public Sector Global Industry beim IT-Beratungsunternehmen Capgemini Deutschland.
Die neue Vizepräsidentin des Netzwerks, Valentina Daiber, freute sich über das ihr entgegengebrachte Vertrauen und bezeichnete die Initiative als etwas „ganz Besonderes“. Was die D21 ausmache, sei der Teamgeist. „Hier ziehen alle an einem Strang.“ Daiber betonte die
Der Initiative D21 geht die Digitalisierung nicht schnell genug
(BS/Anna Ströbele) Die Initiative D21 hat einen neuen Präsidenten, Marc Reinhardt. Zuvor hatte er bereits den Posten des Vizepräsidenten inne. Die Digitalisierung müsse schneller ablaufen, erklärte Reinhardt. Außerdem brauche es mehr Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Gleichzeitig wurde der bisherige Präsident, Hannes Schwaderer, nach 14 Jahren im Amt in den Ruhestand verabschiedet.
rerin der Initiative D21, nutzte den Anlass, um „auf zahlreiche erfolgreiche Projekte und gemeinsame Errungenschaften zurückzublicken“. Dazu wurde ein Video mit den Highlights aus Schwaderers vierzehnjähriger Amtszeit gezeigt.
„Deine hohe Professionalität und Ruhe hat uns angespornt, immer weiterzumachen,“ sagte Müller an Schwaderer gewandt. Er habe dem Netzwerk weiterhin viel Raum gegeben und die verschiedenen Expertisen seiner Mitglieder anerkannt.
Schwaderer als Integrationsfigur gewürdigt
lange nachwirken wird.“
Relevanz einer verantwortungsbewussten Digitalisierung. Diese sei „der Faktor, der die Zukunft unseres Landes sichert“. Die Verantwortung
IT-Unterstützung für das Fördermittelmanagement (BS/Stephan Göttlicher) In Deutschland gibt es derzeit mehrere tausend Förderprogramme. Die Vergabe und das Management dieser Fördermittel werden durch die unterschiedlichsten Organisationen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene durchgeführt. Die effiziente Verwaltung der Finanzmittel und die bestmögliche Erfüllung aller Anforderungen der Mittelgeber stehen dabei im Fokus. Dazu bedarf es eines intelligenten Datenmanagements über alle Organisationsgrenzen hinweg. In beiden Szenarien – der aktiven (Ausgabe der finanziellen Unterstützung) sowie der passiven (Empfang der Geldmittel) Förderseite unterstützt die PASS Consulting Group mit maßgeschneiderten Lösungen aus der PASS SolutionWorld „Funding Management“.
So steht mit der PASS FördermittelSuite (PASS FMS) für die aktive Förderseite eine Lösung zur Verfügung, die flexibel an die eigenen Anforderungen angepasst werden kann und eine rechtskonforme Verwaltung von Fördermitteln sicherstellt. Darüber hinaus wird der gesamte Lebenszyklus eines Förderantrags – von der Beantragung über den Verwendungsnachweis bis zum Abschluss – effizient und medienbruchfrei abgebildet. PASS FMS ist so ausgelegt, dass durch umfangreiche Konfigurationsmöglichkeiten das gesamte Fördergeschäft von den diversen EU- bis hin zu den unterschiedlichen nationalen Förderungen abgebildet werden kann. Berücksichtigt werden dabei die Vorgaben des Onlinezu-
sammenhang die Ausschöpfung der bewilligten Mittel. Für dieses finanzielle Controlling stehen diverse Reports inkl. grafischer Auswertungen bereit. Zudem können mit PASS FMM die erfassten Daten auf Basis spezieller und variierender Vorgaben zusammengestellt werden: So lassen sich mit wenigen Mausklicks beliebige Listen erstellen und nach Excel exportieren.
Die Umsetzung des Fördermittelmanagements kann je nach Anwender unterschiedlich interpretiert werden. PASS FMM ist daher in Bezug auf das Datenmodell vollständig anpassbar. Das bedeutet u. a., dass der Administrierende Felder auf Objektebene ergänzen und zudem beliebige neue Datenobjekte einführen kann.
Integration von KI-Algorithmen
bedeute in dem Zusammenhang, dass alle Menschen mitgenommen werden müssten, unabhängig von Wohnort und Herkunft. Jeder solle die Fähigkeiten erlangen, um mit der Digitalisierung umgehen zu können, kommentierte die neue Vizepräsidentin Lena-Sophie Müller, Geschäftsfüh-
Auch der neue Präsident widmete seinem Vorgänger ein paar Worte: „Du hast den Charakter des Vereins mitgeprägt.“ Dabei spielten die von Schwaderer verkörperten Werte eine besondere Rolle. Er habe als Integrationsfigur Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammengeführt. „Das ist eine ganz große Leistung, die
Thomas Langkabel, D21-Präsidiumsmitglied und ehemaliger D21Vizepräsident, erzählte von den Anfängen des scheidenden Präsidenten. Schwaderer kam bereits 2002 in den Vorstand der 1999 gegründeten Initiative. Er habe früh gemerkt, dass es um mehr gehe als nur online zu sein. „Dein Thema war immer die Bildung,“ so Langkabel. Er erinnerte an die zahlreichen Technik-Parcours im Bundeskanzleramt, welche den jährlichen Girls'Day eröffnen und die mittlerweile fest institutionalisiert im Terminkalender des Bundeskanzlers sind. Mädchen für den MINT-Bereich zu motivieren, sei ein klarer Fokus des Präsidenten gewesen. Schwaderer bekräftigte: „Es hat Spaß gemacht. Weil ihr mir diesen Spaß bereitet habt.“ Anschließend richtete er seinen Blick auf die Zukunft. Noch nie habe die Menschheit eine so schnelle Transformation erlebt wie heute. Um die Chancen einer digitalen Gesellschaft erkennen und nutzen zu können, brauche es Resilienz. An seinen Nachfolger übergab Schwaderer einen gravierten Kompass. „Möge er dir immer den Blick zum Nordstern, zur Vision und Mission der Initiative D21 richten.“
Zur feierlichen Übergabe der Präsidentschaft kamen etwa 150 Personen in Berlin zusammen.
In der Verwaltung sind digitale Lösungen der Weg, um den öffentlichen Auftrag optimal zu erfüllen. DATEV bietet dafür leistungsstarke und rechtssichere Software für Finanz-, Personalwesen und Verwaltungsprozesse. Das macht DATEV und die steuerlichen Berater zu verlässlichen Partnern an Ihrer Seite.
gangsgesetzes (OZG), umfangreiche Reporting-Funktionen sowie digitale Signaturen. Für die rechtssichere Abwicklung sind automatische Plausibilitätsprüfungen in einer frei konfigurierbaren „Rules Engine“ integriert. Es sind unterschiedliche Schnittstellen wie z. B. die SFC-Schnittstelle der EU sowie diverse nationale Kassensysteme (Bund/Länder) angebunden.
Diverse Reports und grafische Auswertungen
Die Empfänger wiederum können mit dem PASS Fördermittelmanager (PASS FMM) die erhaltenen Mittel bestmöglich verwalten, indem die relevanten Anforderungen an die Abwicklung dokumentiert werden. Von Bedeutung ist in diesem Zu-
Mit PASS FMS und PASS FMM bietet PASS Lösungen an, die das Fördergeschäft IT-seitig optimal unterstützen, sodass die effiziente Mittelausgabe und -verwaltung garantiert werden kann. Mit Blick auf die Zukunft entwickeln wir unsere Produkte entsprechend weiter und nutzen dabei auch die Daten der Vergangenheit, um das Design künftiger Fördermaßnahmen zu optimieren.
Dabei ist bereits absehbar, welche Evolutionsschritte die PASS SolutionWorld Funding Management künftig gehen wird: Aktuell prüfen wir den Einsatz von Deep-LearningMethoden, um die Wirksamkeit von Fördermaßnahmen bereits vor der Umsetzung beurteilen zu können –beispielhaft seien automatisierte Antragsprüfungen, roboterisiert erstellte Erfolgsprognosen und die maschinelle Personalisierung von Förderprogrammen genannt. Künstliche Intelligenz (KI) dürfte in Zukunft auch die Betrugserkennung mittels Musterkennung und Datenanalysen unterstützen und optimieren.
Schnell ist im Zuge der OZGUmsetzung deutlich geworden, dass das zentrale und bundesweite Bereitstellen von Leistungen durch verschiedene Anbieter nur eingeschränkt möglich war. Hürden waren neben den komplexen föderalen Strukturen unter anderem rechtliche Fragestellungen und das Fehlen einer durchgängigen IT-Rahmenarchitektur mit verbindlichen Standards und zentralen Basiskomponenten.
Ein gemeinsames „Zielbild OZG-Rahmenarchitektur“ als Grundlage … In einem gemeinsamen Kraftakt haben Bund, Länder und Kommunen seit 2017 erhebliche Fortschritte erzielt sowie eine nachhaltige Arbeitskultur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert und so das Fundament für eine zukunftsgerichtete digitale Verwaltung geschaffen.
Das Erarbeiten eines strategischen Zielbilds soll im Rahmen der „Daueraufgabe“ Verwaltungsdigitalisierung die Grundlage für einen Prozess zum Gestalten einer gemeinsamen, ebenenübergreifenden OZG-Rahmenarchitektur schaffen. Diese soll im Kern verbindliche Standards, einheitliche Schnittstellen sowie zentrale Basisdienste und -komponenten beschreiben, die es jedem öffentlichen oder privaten Anbieter er-
Bund und Länder erarbeiten Grundlage einer nachhaltigen Verwaltungsdigitalisierung
(BS/Sam van Wijk*) Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist eines der größten Modernisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung mit Auswirkungen auf die Prozesse und Arbeitsweisen des gesamten öffentlichen Sektors. Fachkundige verwundert es daher nicht, dass dieses Mammutvorhaben auch sechs Jahre nach Schaffen der gesetzlichen Grundlage noch erhebliche Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen erfordert.
möglichen, bundesweit kompatible Lösungen anzubieten.
Das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur soll eine arbeitsteilige Umsetzung von Digitalvorhaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen. Der Fokus auf einer einfachen Nachnutzbarkeit zentraler Infrastrukturelemente und Basisdienste zahlt dabei direkt auf die Faktoren Effizienz und digitale Souveränität ein.
… einer effizienten, vertrauenswürdigen und souveränen digitalen Verwaltung
Im Ergebnis muss für Antragstellende, Bearbeitende und weitere Nutzende ein vertrauenswürdiges, attraktives, medienbruchfreies Nutzungserlebnis stehen. Dies wird durch ein nahtloses Ineinandergreifen aller erforderlichen IT-Bausteine über einheitliche Schnittstellen gewährleistet. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch die schnelle und effiziente
Antragsbearbeitung, welche durch eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Sachbearbeitung ermöglicht wird.
Das Zielbild soll Erkenntnisse aus der bisherigen OZG-Umsetzung sowie Vorgaben des geplanten OZGÄnderungsgesetzes berücksichtigen und zunächst IT-Bausteine sowie in einem zweiten Schritt auch relevante Qualitäts- und Interoperabilitätsstandards umfassen. Das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur wird zurzeit als Vorhaben des föderalen IT-Architekturboards bis Anfang 2024 erarbeitet und bildet dann den Ausgangspunkt für einen zielgerichteten Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie weiteren Beteiligten. Der initiale Kick-off fand unter reger Teilnahme von elf Bundesländern am 11. September 2023 statt. Die Teilnehmenden treffen sich monatlich – jede zweite Sitzung findet in Präsenz statt. Nach erfolgreichem Abschluss soll das Zielbild der OZG-Rahmenar-
chitektur – unter Berücksichtigung bereits bestehender bzw. in der Entwicklung befindlicher IT-Bausteine –in ein konkretes Infrastruktur-Umsetzungsprogramm überführt werden. Dieses zu verwirklichen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern.
Begleitender Konsultationsprozess
Im Zuge der Zielbildentwicklung für die OZG-Rahmenarchitektur wird ein begleitender Konsultationsprozess mit relevanten Beteiligten aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen stattfinden. Dieser soll die Anforderungen der unterschiedlichen Zielgruppen sowie einen transparenten Prozess und die Identifikation möglicher Lücken fördern. Die Ergebnisse des Konsultationsprozesses fließen direkt in die Erarbeitung des Zielbilds ein. Dadurch wird eine umfassende und ausgewogene Grundlage für Entscheidungen geschaffen.
Bestandteil des Konsultationsprozesses sind unter anderem drei Online-Webinare zur Präsentation der Arbeitsgruppenergebnisse und mit anschließendem Dialog mit den Teilnehmenden. Die eigentliche Online-Konsultation erfolgt über die Veröffentlichung der Arbeitsgruppenergebnisse auf der OpenCoDEPlattform. Die Teilnehmenden können dort ihre Standpunkte darlegen und Empfehlungen abgeben. Sie spielen dabei als Impulsgebende und kritische Meinungsbildende eine entscheidende Rolle.
Rege Beteiligung erwünscht Das Team der OZG-Rahmenarchitektur freut sich über eine rege Beteiligung im Konsultationsprozess, um gemeinsam das Fundament für eine nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung zu schaffen.
Die Teilnahme am Konsultationsprozess steht für Interessengruppen mit begründeter Motivation offen. Eine Bewerbung ist noch bis 20. Oktober 2023 online möglich:
van Wijk ist als Enterprise Architect bei Capgemini
Die FMS-Plattform für digitale Formulare (BS/Johannes Rosenboom*) Digitale Formulare sind Dreh- und Angelpunkt vieler Verwaltungsleistungen. Das ITZBund liefert mit der FMS-Plattform einen Baukasten für ein schnelles Aufsetzen. Genauso wichtig wie Ende-zu-EndeProzesse sind intuitiv bedienbare Formulare mit einem nutzerzentrierten und barrierefreien Design. Ein passendes Angebot kommt von Materna.
Wie gestalten sich Formulare so, dass sie einer modernen User Experience folgen, barrierefrei, klar strukturiert und verständlich sind, keine motivatorischen Hürden beim Ausfüllen aufbieten und geeignete Ausfüllhilfen mitbringen? Mit der FMS-Plattform des ITZBund sind Formulare realisierbar, die einfach zu verstehen und damit intuitiv
Der Bedarf an Online-Formularen im Sinne des OZG inklusive der dahinterliegenden Backend-Anbindung ist hoch. Entsprechend hat das ITZBund mit der FMS-Plattform ein Angebot entwickelt, das für alle Bundesbehörden über die bekannten Rahmenvereinbarungen im Kaufhaus des Bundes nutzbar ist.
Die FMS-Plattform des ITZBund ist in der Lage, unterschiedlichste digitale Formulare auf einer gemeinsamen Plattform zu betreiben. Auch wenn bei Formularen „one size fits all“ nicht immer passt, sind wesentliche Teile in einem Formular-Projekt stark vergleichbar. Genau hier spielt die FMS-Plattform ihre Vorteile aus, denn sie bietet einheitliche Schnittstellen:
Zu den wichtigen, zentralen Diensten gehören die Zugänge zu BundID und Unternehmenskonto sowie nPA. Auch die Anbindung an E-Akte-Systeme und E-Payment sind vorhanden bis zur Integration von Fachverfahren und Registern. Die FMS-Plattform berücksichtigt zudem die Anforderungen der Barrierefreiheit und wird barrierefrei und responsiv für alle Endgeräte einschließlich mobilen Devices bereitgestellt.
Alle auf der FMS-Plattform betriebenen Formulare können die genannten Funktionen für die Digitalisierung komfortabel mitnutzen, was das Digitalisieren von Formularen ganz erheblich beschleunigt. Ergänzend helfen interdisziplinäre Digitalisierungsteams mit einem abgestimmten
Vorgehen bei der jeweils individuellen Umsetzung.
Die langjährig erfahrenen Digitalisierungsteams von Materna unterstützen bei der effizienten Umsetzung von OZG-Leistungen auf Basis der FMS-Plattform. Einmal erlangtes Wissen wird wiederverwertet und kommt so auch anderen Projekten
zugute. UX/UI-Design, Barrierefreiheit und Testing, Prozessunterstützung, Anbindung von Assistenzsystemen wie Chatbots und fachlich spezialisierte, digitale Assistenten, die beim Ausfüllen helfen, sowie die Anbindung von weiteren Schnittstellen – diese und weitere wichtige Themen machen echte Digitalisierung erst erfolgreich. Prozesse innerhalb der Formularbearbeitung müssen vom Antrag bis zum Bescheid durchgängig digital Ende zu Ende gedacht und aufgesetzt werden. Viele der von Materna realisierten OZG-Umsetzungen entsprechen den Reifegradstufen drei und vier der OZG-Konformität wie etwa für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Generalzolldirektion und die Bundesnetzagentur.
Robuste Infrastruktur, fachkundige Beratung, flexible Lösungen und Datensouveränität als Schlüssel zum Erfolg: Entdecken Sie die beste Cloud für die öffentliche Verwaltung.
Unternehmenssitz und Rechenzentren in Deutschland
ISO-27001 und ISO-50001 zertifizierte Data Center
Schutz vor US CLOUD Act
BSI IT-Grundschutz zertifiziert
Unsere Experten beraten Sie gerne. Wir zeigen Ihnen Einsatzmöglichkeiten und Vorteile der digitalen Verwaltung in der Cloud.
Jetzt persönlich beraten lassen: cloud.ionos.de
+49 30 57700-840 produkt@cloud.ionos.de
Es mangelt nicht an herausragenden Expertisen und spannenden Ideen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft für die digitale Transformation der Verwaltung. Genauso wenig fehlt das Interesse an diesem Wissen in Politik und Verwaltung. Zugleich gelingt der Austausch darüber nicht immer –entgegen den ernsthaften Bemühungen aller Beteiligter. Wie lassen sich Erkenntnisse aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft wirksam in die Praxis der öffentlichen Verwaltung übersetzen? Welche Austausch- und Kommunikationsformate funktionieren tatsächlich? Was zeichnet eine nachhaltige Transferkultur aus und wie kann sie weiter gestärkt werden?
Ein besserer Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zur nachhaltigen und effizienteren Nutzung des gegenseitigen Know-hows wird vielfach beschworen. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es dazu unter anderem: „Der Staat muss vorausschauend für seine Bürgerinnen und Bürger arbeiten. Dazu wollen wir ihn modernisieren, sodass er Chancen ermöglicht und Sicherheit gibt. Ein Staat, der die Kooperation mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft sucht, mehr Transparenz und Teilhabe in seinen Entscheidungen bietet und mit einer unkomplizierten, schnellen und digitalen Verwaltung das Leben der Menschen einfacher macht.“ Die Zivilgesellschaft wird im Koalitionsvertrag 31-mal explizit genannt, die Wissenschaft kommt sogar auf 65 Nennungen. So soll wissenschaftliche Expertise unter anderem für Vorhaben in der Energie- und Verkehrswende genutzt werden, aber auch im Gesundheits-, Bildungs- und Rechtsbereich.
Wie wichtig der Austausch mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist, um fundierte Entscheidungen zu treffen
und die gesellschaftliche Akzeptanz staatlicher Vorhaben zu erhöhen, zeigt sich beispielhaft am stetigen Austausch mit dem Robert KochInstitut und weiteren Virolog(inn) en und Wissenschaftler(inne)n zur Evaluierung von Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sowie an der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft bei der Entwicklung der Corona-Warn-App. Auch über den Gesundheitsbereich hinaus ließen sich vielfältige Synergien nutzen. Im Themenfeld der digitalen Transformation gibt es zahlreiche wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure, die über vertieftes technisches Wissen und Kompetenzen verfügen, die in der öffentlichen Verwaltung teils fehlen. Hier könnte ein gegenseitiger Austausch daher besonders fruchtbringend sein.
In der Praxis gestaltet sich der Wissenstransfer allerdings oftmals schwieriger, als es die hehren Ziele aller Beteiligten vermuten ließen. Unterschiedliche Organisationslogiken, Unkenntnis über die Bedarfe des Gegenübers, Unwissenheit über Vorhaben und Ansprechpersonen, mangelnde institutionalisierte Austausch-
Modellieren statt Programmieren
Oktober
Der Wissenstransfer zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung steht beim Kompetenzzentrum
formate und fehlende Strukturen, um die Nachhaltigkeit und interne Dissemination des Wissenstransfers sicherzustellen, erschweren den Austausch und führen zu Frustration auf allen Seiten. So werden Wissenschaft und Zivilgesellschaft teils zu wenig und zu spät in die Gestaltung miteinbezogen, nämlich erst dann, wenn Entwürfe zu politischen Vorhaben bereits vorliegen und somit wichtige Weichen bereits gestellt worden sind. Zuletzt wurde dies unter anderem bei der Erarbeitung der deutschen Position zur europäischen KI-Verordnung kritisiert.
Wissenstransfer ist keine Einbahnstraße Der Wissenstransfer ist dabei keine Einbahnstraße. Auch für Zivilgesellschaft und Wissenschaft ist es wichtig, Strukturen, Funktionsweisen und Bedarfe der öffentlichen
(BS/Dr. Stefan vom Brauk*) Low Code hat den Anspruch, Umsetzungsgeschwindigkeit, technische Kohärenz und Qualität in der Softwarenentwicklung zu erhöhen. Zudem sollen technische Eingangshürden für Mitarbeitende gesenkt und auch Fachexperten als „Citizen Developer“ befähigt werden, selbst Applikationen zu erstellen. Mit welchen Mitteln kann der Low-Code-Ansatz diese Ziele erreichen?
Ein zentrales Versprechen von Low Code ist, Softwaresysteme vor allem per Modellierung entstehen zu lassen. Hierzu bringen Low-Code-Plattformen entsprechende Werkzeuge mit, um mit visueller Modellierung und Konfiguration zentrale Aspekte der Lösung umzusetzen, u. a.:
• Benutzeroberflächen zur Ein- und Ausgabe von Daten,
• Geschäftsprozesse und Fachdatenmodelle,
• Reports, Charts und Dashboards,
• Integration von Standardsoftware, relationalen Datenbanken, externen Datenquellen, WebServices, Postfächern, Identitätsmanagement usw.
Mithilfe dieser Modelle werden durch die Low-Code-Plattformen automatisiert ausführbare Applikationen für unterschiedliche Endgeräte bereitgestellt. Low Code hat dabei nicht den Anspruch, konventionelle Softwareentwicklung zu ersetzen, sondern es haben sich einige Kernbereiche herauskristallisiert, in denen der Low-Code-Ansatz besonders gut funktioniert. Dies sind vor allem Anwendungen, die keine hohen technische Anforderungen
im Bereich der Nutzeroberflächen stellen. Viele Fachverfahren sind dementsprechend besonders dafür geeignet, mit Mitteln von Low Code modelliert zu werden.
Ein weiteres Anwendungsgebiet ist die Ablösung der sogenannten Schatten-IT. Low-Code-Plattformen ermöglichen es, diese Anwendungen und Lösungen mit einfachen Mitteln nachzubauen und auch in Zukunft weiterhin auf die jeweiligen in Excel, Access usw. enthaltenen Daten zuzugreifen; andererseits wird auch sichergestellt, dass Wartung und Fortentwicklung unabhängig von einzelnen Personen möglich sind und eine IT-Governance auch für diese Applikationen wieder angewandt wird.
Sowohl Bund, Länder als auch Kommunen können von der Anwendung des Low-Code-Ansatzes profitieren. Viele Verwaltungsleistungen folgen einheitlichen Mustern, greifen auf gleiche Datenbestände zurück und wären mit Low Code entsprechend einfach digitalisierbar. Naheliegende Anwendungsfelder:
• Meldeverpflichtungen der Wirtschaft,
• Ein- und Ausfuhranmeldung und -genehmigung,
• Subventionswesen,
• kommunale Aufgaben wie Parkraumraumbewirtschaftung.
Low Code für Public Services
Aus Sicht von CGI bietet Low Code die Möglichkeit, Schatten-IT in einen zukunftsweisenden Technologieansatz zu überführen und Digital Natives Werkzeuge an die Hand zu geben, selbst an der Digitalisierung intensiv mitzuwirken.
Low Code hat bereits als ergänzender Ansatz zur traditionellen Softwareentwicklung bewiesen, dass das Konzept hochwertige und vergleichsweise günstige Applikationen produzieren kann, die von Nutzern gut angenommen werden. Mit der Möglichkeit, mit standardisierten Bausteinen sich ähnelnde Anforderungen per Modellierung umzusetzen, ist Low Code für die Aufgaben der öffentlichen Hand geradezu prädestiniert.
*Dr. Stefan vom Brauk ist Vice President Consulting Services von CGI Deutschland.
Verwaltung besser zu verstehen, um nachhaltig und bedarfsorientiert deren Vorhaben begleiten zu können. Hierzu bedarf es einer Reihe an Maßnahmen: von einer Verstetigung des Austauschs über ein besseres internes Wissensmanagement zur nachhaltigen Nutzung gewonnenen Know-hows bis hin zu einem stärkeren Verständnis unterschiedlicher Funktions- und vorherrschender Denkweisen in den gesellschaftlichen Subsystemen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung.
Am 10. Oktober 2023 richtet das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) anlässlich seines zehnjährigen Bestehens den Blick auf den Wissenstransfer zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung und lädt dazu ab 16 Uhr in das Fraunhofer ENIQ am EUREF Campus in Berlin ein.
Es diskutieren Staatssekretär Dr. Markus Richter (CIO des Bundes), Dr. Henriette Litta (Open Knowledge Foundation), Prof. Dr. Moreen Heine (Universität zu Lübeck), Lena-Sophie Müller (Initiative D21), Prof. Dr. Peter Parycek (ÖFIT) und viele mehr. Vor dem Hintergrund der Verwaltungsdigitalisierung geht es um die kleinen und großen Herausforderungen des Wissenstransfers und die Identifikation gelingender Formate und Prozesse. Mit Impulsen werden darüber hinaus neue Perspektiven auf die digitale Transformation der Verwaltung eröffnet. Kostenfrei Anmeldung unter:
Innovatives Management 2023 in Lübeck
(BS) Wie kann mit digitalen Technologien Tempo ins Verwaltungshandeln kommen und der Spagat zwischen Wandel und Kontinuität gelingen? Mit dieser Frage beschäftigt sich in diesem Jahr der Kongress „Innovatives Management“ – kurz IMA – am 14. November 2023 in Lübeck.
Anhaltender Fachkräftemangel, demografischer Wandel und immer komplexere Gesetze erhöhen seit Langem den Druck auf öffentliche Einrichtungen. Die Digitalisierung von Prozessen verspricht Entlastung für überfüllte Schreibtische. Eine schnellere Verwaltung hätte zudem Strahlkraft in viele Bereiche: „Bürokratieabbau sorgt für Wirtschaftswachstum zum Nulltarif“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.
Matthias Kohlhardt betont, dass nicht nur die Wirtschaft unter der Bürokratie leidet: „Wenn die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in den Staat verlieren, weil sie ihn nicht mehr als fähig ansehen, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen, steht die gesamte Demokratie auf dem Spiel.“ Der Vorstandsvorsitzende der machgruppe wird gemeinsam mit Dirk Schrödter den Kongress eröffnen. „Die Zukunft der Verwaltung ist automatisiert, algorithmisiert, cloudifiziert und datenbasiert“, so der Chef der Staatskanzlei SchleswigHolstein Mit hochrangigen Vortragenden aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft möchte das „Innovative Management“ dieses Jahr den Heißhunger auf Lösungsansätze wie Automatisierung, Künstliche Intelligenz (KI), Digitalbaukästen, LowCode-Plattformen und Cloud-Ansätze wecken.
Die kostenfreie Anmeldung zum Kongress „Innovatives Management“ ist über die Veranstaltungsseite www.mach.de/ima möglich. Hier finden sich zudem weitere Details zum Programm. Der Behörden Spiegel begleitet die Veranstaltung traditionell als Medienpartner.
Wie gelingt ein nachhaltiger Wissenstransfer für die Ver waltungDer Vorstandsvorsitzende der machgruppe, Matthias Kohlhardt, freut sich auf den Erfahrungsaustausch im Rahmen des diesjährigen „IMA“ Mitte November in Lübeck. Foto: BS/MACH
Behörden Spiegel: Herr Teitge, welche Rolle kann die Digitalisierung bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung spielen?
Teitge: Der Fachkräftemangel ist eine der zentralen Herausforderungen des modernen Arbeitsmarktes. Aktuelle Studien von PwC und McKinsey kommen zum Ergebnis, dass 2030 bis zu einer Million Fachkräfte im öffentlichen Sektor fehlen könnten. Auch die öffentliche Verwaltung steht vor der Aufgabe, hochqualifiziertes Personal zu gewinnen, zu binden und weiterzuentwickeln, um den Anforderungen moderner Behörden gerecht zu werden. Der Mangel an Fachkräften resultiert dabei aus verschiedenen Faktoren wie dem demografischen Wandel, einem steigenden Wettbewerb sowohl mit der Privatwirtschaft als auch dem öffentlichen Umfeld selbst und einer im Vergleich zur freien Wirtschaft schlechteren Bezahlung. Die seit 20 Jahren kontinuierlich ansteigende Pensionierungswelle hat die Situation erheblich verschärft. Damit einher geht ein ebenso kontinuierlicher Wissensverlust. Digitalisierung bietet sinnvolle und notwendige Lösungen zur Optimierung und Umstrukturierung der Verwaltungsabläufe.
Behörden Spiegel: Wodurch im Ergebnis auch Bürgerinnen und Bürger profitieren.
Teitge: Richtig. Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten sämtliche Bereiche unseres Lebens grundlegend verändert. Sie hat nicht nur die Kommunikation und die Bereitstellung von Informationen revolutioniert, sondern auch die Art und Weise, wie wir arbeiten. Mit digitalen Technologien sind wir in der Lage, Aufgaben schneller und effizienter zu erledigen und die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen optimal zu nutzen. Das gilt auch und ganz besonders für die öffentliche Verwaltung, die sich heute in einem umfassenden Transformationsprozess befindet. Viele Verwaltungseinrichtungen müssen Personalengpässe überwinden, um auch in Zukunft ihre Leistungen und Angebote für Bürgerinnen und Bürger zuverlässig und rechtssicher erbringen zu können.
Behörden Spiegel: Wo liegt nun der konkrete Beitrag der Digitalisierung, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung zu begegnen?
Teitge: Die Digitalisierung macht Verwaltungsprozesse effizienter und schafft gleichzeitig ein moderneres Arbeitsumfeld für die Beschäftigten. Mit neuen digitalen Tools und Lö-
Durch Digitalisierung dem Fachkräftemangel wirksam begegnen
(BS) Laut „dbb Monitor öffentlicher Dienst 2023“ fehlen in diesem Bereich hierzulande aktuell bereits annähernd 360 000 Beschäftigte – Tendenz steigend. Der Behörden Spiegel sprach mit Thomas Teitge, Leiter des Geschäftsbereiches Bundesbehörden und Beschaffungsamt, Bechtle GmbH & Co. KG, IT-Systemhaus Bonn, und mit Thomas Fetten, CEO bei Matrix42, über die Chancen der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und wie sie dabei helfen kann, den Herausforderungen des Fachkräftemangels zu begegnen.
Thomas Fetten ist Geschäftsführer (CEO) bei Matrix42.
Foto: BS/Matrix42
Thomas Teitge leitet den Geschäftsbereich Bundesbehörden und Beschaffungsamt bei Bechtle, IT-Systemhaus Bonn.
Foto: BS/Bechtle
mit einer digitalen Arbeitsumgebung ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Neue Technologien ermöglichen flexibles Arbeiten an jedem Ort und verbessern so die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Zudem eröffnen digitale Wissensplattformen und Lernangebote ganz neue Möglichkeiten für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung. Auch damit kann die öffentliche Verwaltung bei jungen Fachkräften und Berufseinsteigern punkten.
Behörden Spiegel: Herr Fetten, welche Rolle spielt Matrix42 in diesem Kontext?
Fetten: Matrix42 ist ein führender Anbieter im Bereich „Enterprise Service Management“. Mit unseren Lösungen für intelligente Automatisierung, operative Agilität, User Experience, Prozesseffizienz sowie Kosten und Compliance unterstützen wir Unternehmen und Behörden dabei, ihre digitale Transformation zu beschleunigen. Dabei stehen die Bedürfnisse der Beschäftigten immer im Mittelpunkt. Öffentliche Verwaltungseinrichtungen setzen unter anderem auf Matrix42, um die Service-Qualität für ihre Anwender zu verbessern, neue digitale Technologien schneller am Arbeitsplatz einzuführen und ihre IT-Teams im Alltag zu entlasten. So tragen wir in vielen Behörden zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit bei und helfen den Beschäftigten, sich voll und ganz auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.
Behörden Spiegel: Wie sollte aus Ihrer Sicht eine effiziente Ressourcennutzung in der öffentlichen Verwaltung aussehen?
Thomas Fetten, Matrix42
trix42 kann hier Abhilfe schaffen –zum Beispiel durch Self-ServiceTools, mit denen Anwender viele Support-Anfragen selbst lösen können. Mit unserer Plattform lassen sich ITund Non-IT-Assets zentral verwalten, das Incident- und Problem-Management verbessern und auch komplexe Prozesse wie die Softwarebeschaffung weitgehend automatisieren. All dies führt zu schnelleren Reaktionszeiten, besserer Ressourcennutzung und mehr Transparenz: Verwaltungseinrichtungen sehen mit unseren Lösungen beispielsweise ganz genau, wie viele Softwarelizenzen sie tatsächlich nutzen – und welche Lizenzen sie künftig einsparen können.
Behörden Spiegel: Ihre Lösungen sind also insbesondere für IT-Abteilungen relevant?
office sind heute sowohl in Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung an der Tagesordnung. Mit unseren Lösungen ermöglichen wir eine sichere, performante und darüber hinaus moderne Arbeitsumgebung und unterstützen dabei, flexible Arbeitsbedingungen zu schaffen. Anwender profitieren von einer optimalen User Experience –ganz gleich, an welchem Ort und mit welchem Endgerät sie arbeiten. Auch diese Maßnahmen helfen dabei, den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver zu machen und Fachkräfte langfristig zu binden.
Behörden Spiegel: Wie wird dabei der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt?
Fetten: Bei der Integration von digitalen Lösungen spielen der Schutz sensibler Daten und die Gewährleistung der Integrität dieser Daten eine ganz zentrale Rolle. Gerade im öffentlichen Sektor sind die hohen Anforderungen an die Informationssicherheit insbesondere im Öffentlichen Dienst von übergeordneter Relevanz, da hier häufig mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird und das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten von essenzieller Bedeutung ist. Matrix42 legt großen Wert auf Datensicherheit und Compliance und bietet ausschließlich Produkte an, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Zudem verhindern wir mit unserer Lösung für Endpoint Data Protection unberechtigte Zugriffe auf sensible Daten.
liche Plattform führt dabei alle Lösungen zusammen – so hat man alles an einem Ort. Besser kann man sein IT-Management nicht im Griff haben. Der personelle Aufwand hierfür ist gering – ein weiteres Plus in Sachen Fachkräftemangel. Unsere Software ist zudem flexibel einsetzbar und lässt sich nahtlos in bestehende Systeme und Tools integrieren. Dadurch werden Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum reduziert. Gleichzeitig unterstützt unsere Plattform flexible Arbeitsmodelle und steigert so auch die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Datenschutz und Sicherheit stehen dabei immer im Mittelpunkt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.
Behörden Spiegel: Herr Teitge, welche Maßnahmen müsste der öffentliche Sektor sofort ergreifen, um das Problem des Fachkräftemangels in den Griff zu bekommen?
Teitge: Die Digitalisierung schafft die Grundlage für innovative Lösungen und eröffnet dem öffentlichen Sektor eine Vielzahl an Möglichkeiten, den Herausforderungen des Fachkräftemangels effektiv zu begegnen. Dabei gehen Personalgewinnung und Verwaltungsdigitalisierung Hand in Hand.
Auch in der Personalgewinnung spielt die Digitalisierung eine große Rolle. Bewerbungs- und OnboardingProzesse werden im öffentlichen Sektor meist noch als zu langwierig und bürokratisch empfunden. Bessere Einstellungsprozesse, die zu schnelleren Entscheidungen führen, und Automatisierungen im OnboardingVerfahren – wie sie u. a. die Software von Matrix42 bietet – sind erste notwendige Schritte.
Von entscheidender Bedeutung ist jedoch eine schnellere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen. Behördeninterne Prozesse müssen hinterfragt, verschlankt und im besten Fall end-to-end automatisiert werden. Bürgerinnen und Bürger sollten die wichtigsten Anträge medienbruchfrei und benutzerfreundlich über Self-Service-Portale im Sinne des Onlinezugangsgesetzes beantragen können.
Der öffentliche Sektor muss sich zudem an Innovationen trauen und sich verstärkt mit der Forschung und Tech-Unternehmen vernetzen. Erste gute Ansätze hierfür liefern der vom BMI – stellvertretend für den Bund – sowie weiteren Gründungsmitgliedern gegründete Verein „GovTech Campus Deutschland e. V. und die Einrichtung des ersten GovTech Campus in Berlin. Aber auch hier sind meiner Ansicht nach mehr Tempo und Mut gefragt.
Von effektiven Lösungen, die die Auswirkungen des Fachkräftemangels minimieren, profitieren letztlich nicht nur der Öffentliche Dienst und seine Beschäftigten, sondern die gesamte Gesellschaft.
sungen lassen sich zeitaufwendige Arbeitsabläufe vereinfachen und automatisieren. Das befreit die Beschäftigten von repetitiven Aufgaben, steigert ihre Produktivität und ermöglicht es ihnen, sich auf anspruchsvollere Aufgaben zu konzentrieren. Darüber hinaus können Behörden
Fetten: Viele Verwaltungseinrichtungen betreiben heute komplexe, gewachsene IT-Infrastrukturen, die einen enormen Support-Aufwand erfordern. IT-Abteilungen haben keinen vollständigen Überblick mehr über ihre Assets und können daher Investitionen nicht bedarfsgerecht planen. Langwierige Genehmigungs-, Beschaffungs- und Implementierungsprozesse binden zusätzlich wertvolle Ressourcen. Auch gibt es in vielen Einrichtungen noch großes Optimierungspotenzial beim Service-Management: Support-Mitarbeiter kommen mit der Bearbeitung von Anfragen nicht hinterher, sodass Anwender viel zu lange auf eine Antwort warten müssen. Ma-
Fetten: Ganz und gar nicht – die Automatisierung von Routineaufgaben ist für alle Bereiche relevant, in denen sie anfallen. Nehmen wir als Beispiel die Personalabteilung eines Unternehmens oder einer Behörde: Vom Bewerbermanagement über Onboarding-Prozesse bis hin zur Personalentwicklung lassen sich viele Schritte durch digitale Workflows optimieren. So können neue Kollegen schnell und effizient integriert und eingearbeitet werden. Den Personalabteilungen bleibt dadurch mehr Zeit für die strategische Planung und die Betreuung der Belegschaft.
Behörden Spiegel: Wie wird das mobile Arbeiten unterstützt?
Fetten: Die moderne Arbeitswelt erfordert zunehmend flexible Arbeitsmodelle. Mobiles Arbeiten und Home-
Behörden Spiegel: Zusammenfassend, welche Möglichkeiten bietet Matrix42 bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels?
Fetten: Matrix42 bietet maßgeschneiderte Lösungen für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung. Durch die Integration und Automatisierung von Prozessen lassen sich Arbeitsabläufe optimieren und die Produktivität in Behörden steigern. Unsere Lösungen sind fast, simple und secure. Sie sind so konzipiert, dass sie innerhalb von Tagen – nicht Wochen – implementiert werden können. Wir bieten zudem fertige Apps und Vorlagen, mit denen die Kunden sofort loslegen und ohne weitere Verzögerungen starten können. Dabei sind unsere Produkte ebenso kosteneffizient wie benutzerfreundlich. Unsere einheit-
Wie man mittels digitaler Strategien den Fachkräftemangel bekämpfen und Talente für die öffentliche Verwaltung gewinnen kann, ist Thema eines Webinars, welches der Behörden Spiegel in Zusammenarbeit mit Bechtle am 16. Oktober von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr durchführt.
„Digitale Wissensplattformen und Lernangebote eröffnen ganz neue Möglichkeiten für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung.“
Thomas Teitge, Bechtle
„Durch die Integration und Automatisierung von Prozessen lassen sich Arbeitsabläufe optimieren und die Produktivität in Behörden steigern.“
D ie Menschen in unserem Land haben zu Recht hohe Erwartungen an ihre Verwaltung. Akkurat soll sie arbeiten, leistungsfähig, verlässlich und fair sein, effizient funktionieren und zügig Ergebnisse liefern. In aller Regel werden unsere Behörden diesen vielfältigen Anforderungen gerecht, insbesondere dank des Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes. Raum für Verbesserungen gibt es dennoch.
Mit der Digitalisierung haben wir das Werkzeug an der Hand, diese Spielräume zu nutzen. Sie lässt Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Organisationen Wirklichkeit werden. Digitalisierung bedeutet dabei nicht, bestehende Verwaltungsvorgänge eins zu eins ins Internet zu übertragen – sondern sie bietet die Chance, eingefahrene Prozesse zu hinterfragen und Bürokratie abzubauen. Diese Chance müssen wir nutzen. Und wir arbeiten daran seit Jahren – unter Hochdruck.
Erreicht haben wir schon einiges: Bund und Länder haben gemeinsam neue Formen der Zusammenarbeit geschaffen. Es gibt bereits zu fast jeder Verwaltungsleistung heute schon einen Online-Service. Diese Services müssen nur endlich auch in die Fläche kommen. Die Onlineausweisfunktion des Personalausweises und die BundID zeigen stetig wachsende Nutzungszahlen. Erst vor Kurzem haben wir im Kabinett die Eckpunkte zum Digitalcheck beschlossen, der eine digitaltaugliche Gesetzgebung sicherstellt. Die neuen Regelungen zur Registermodernisierung sind im August in Kraft getreten, ein wichtiger Baustein zum Bürokratieabbau. Zu fast jeder Verwaltungsleistung gibt es heute schon einen Online-Service. Dazu zählen
Der Beschluss stellt aus meiner Sicht einen wichtigen Schritt auf dem Weg der digitalen Transformation unserer Gesellschaft dar, die als übergreifender gesellschaftlicher Veränderungsprozess eben auch übergreifende und effiziente Entscheidungswege benötigt. Ich bin davon überzeugt, dass wir eine Digitalministerkonferenz als politisch entscheidungsfähige Institution brauchen, um digitalpolitische Fragen der Länder in engem Zusammenspiel mit dem Bund erfolgreich anzutreiben.
„Digitalkabinett“ in Berlin
Was unter den 16 Bundesländern die DMK erfüllen kann – die Abstimmung auf höchster Ebene zu digitalpolitischen Themen – soll bei uns im Land Berlin in Zukunft ein sog. „Digitalkabinett“ leisten.
Dieses wird ab Oktober unter meinem Vorsitz seine Arbeit aufnehmen und die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, alle landesweiten Vorhaben und Prozesse der Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung zu beschleunigen sowie effektive Entscheidungsprozesse zu gewährleisten. Denn: Aus meiner Sicht brauchen wir eine deutlich engere Abstimmung und mehr Steuerung auf Senatsebene, wenn wir bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung wirklich vorankommen wollen.
Unser Ziel ist es, dass eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung auch bei den Bürgerinnen und Bürgern spürbar ankommt. Daher legt das Land Berlin einen besonderen Schwerpunkt darauf, die Bürgerdienstleistungen zu digitalisieren und dadurch schneller, aber auch bequemer und flexibler zugänglich zu machen. Ein Schlüs-
Gastbeitrag von Bundesinnenministerin
Nancy Faeser(BS/Nancy Faeser) Digitalisierung ist eine Daueraufgabe. Sie wird uns weiter beschäftigen – nicht zuletzt, wenn es darum geht, unsere Verwaltung digitaler zu machen. Wir haben uns auf den Weg gemacht, Deutschland auch im internationalen Vergleich in eine Spitzenposition zu bringen. Und wir machen Fortschritte.
beantragen – auch ohne händische Unterschrift. Sie sehen: Wir sind gut unterwegs – in Richtung einer modernen und nutzerfreundlichen Verwaltung.
Die Smart Country Convention findet vom 7. bis 9. November 2023 im hub27 auf dem Messegelände Berlin statt.
die digitalen Anträge für BAföG und Elterngeld, der digitale Bauantrag und das Bürgergeld, das App-gestützte „Germany4Ukraine“-Portal, die Einmalzahlung für Studierende, die Corona-Entschädigungen und vieles mehr.
Doch es gibt auch noch offene Baustellen: Zum Beispiel beim Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund und Länder, einschließlich der Kommunen, umsetzen.
Verstetigung der Daueraufgabe: OZG-Änderungsgesetz
Es steht außer Frage: Gegenwärtig ist die Digitalisierung hunderter Verwaltungsleistungen noch nicht so weit, wie wir 2017 bei der Verabschiedung des OZG erhofft hatten.
Aber wir haben aus dem bisherigen Prozess gelernt und ziehen die richtigen Schlüsse: Mit dem im Mai dieses Jahres im Kabinett beschlossenen „Paket für die digitale Verwaltung“, das den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des OZG („OZG-Änderungsgesetz“) sowie ein politischen Begleitpapier beinhaltet.
Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, wird am 7. November die diesjährige Smart Country Convention mit einer Keynote eröffnen.
Erfolgreiche Strukturen haben wir verstetigt, an anderer Stelle nachgebessert. Mit dem Paket setzt sich der Bund dafür ein, auf dem Weg zur digitalen Verwaltung sinnvoll zu priorisieren und zu standardisieren.
Mehr Nutzerfreundlichkeit erreichen wir zum Beispiel, indem wir deutschlandweit zentrale Basisdienste wie das digitale Bürger-
Gastbeitrag von Berlins neuer CDO
konto BundID anbieten. Mit dem Once-Only-Prinzip schaffen wir die „Zettelwirtschaft“ ab, das heißt, bereits vorhandene Nachweise (z. B. eine Geburtsurkunde) werden vom zuständigen Amt elektronisch bereitgestellt und müssen nicht jedes Mal analog neu eingereicht werden. Außerdem ist es zukünftig möglich, alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich digital zu
(BS/Martina Klement) Die Messe Berlin ist auch 2023 wieder Gastgeberin der Smart Country Convention (SCCON), die sich als wichtigste Digital-Messe rund um die Themen Smart City und E-Government bei uns in Berlin etabliert hat. Deshalb freue ich mich, dass wir Anfang November die Digitalministerinnen und -minister der Länder zum nächsten D16-Treffen auf der SCCON begrüßen dürfen – und zwar zusammen mit dem Land Brandenburg, mit dem Berlin derzeit den Co-Vorsitz des Digitalministertreffens innehat. Beim Treffen der Digitalminister wird es insbesondere auch darum gehen, den Austausch und die Zusammenarbeit der Länder auf ein noch solideres Fundament zu stellen. Dazu haben wir uns beim letzten D16Treffen darauf verständigt, die D16 zu einer „echten“ Fachministerkonferenz weiterzuentwickeln und die Gründung einer eigenständigen Digitalministerkonferenz (DMK) im November beim nächsten Treffen in Berlin voranzutreiben.
Martina Klement ist seit Mai 2023 Chief Digital Officer (CDO) des Landes Berlin und Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung.
Foto: BS/Hans-Christian Plambeck
selprojekt ist dabei die Einführung der digitalen An- und Ummeldung des Wohnsitzes, die wir voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2024 anbieten können. Außerdem werden wir noch im Jahr 2023 die voll digitale Meldebescheinigung im Land Berlin anbieten können.
Dabei ist das Angebot digitaler Dienstleistungen im Land Berlin keine Neuheit – seit der Einführung des sogenannten „Basisdienstes Digitaler Antrag“ im Jahr
2020 wurde bereits eine Vielzahl von Bürgerdienstleistungen digitalisiert. Allein in diesem Jahr wurde das Angebot beispielsweise um digitale Anträge für Wohngeld, Unterhaltszuschuss und den Härtefallfonds für Energieschulden erweitert. Seit Anfang September können außerdem alle Fahrzeuge ab dem Baujahr 2018 in Berlin auch online zugelassen werden –auch für gewerbliche Anbieter. Um auch die Inanspruchnahme der
Ganzheitlicher Blick auf Front- und Backend Das OZG-Änderungsgesetz sieht außerdem eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen vor. Das ist ein wichtiger Fortschritt: Denn während der Fokus bislang oftmals auf dem „Frontend“ lag – d. h. auf der Möglichkeit, Anträge online zu stellen –, wird nun stärker das „Backend“ in den Blick genommen – also der gesamte behördliche Bearbeitungsprozess. Das Ziel: Ein medienbruchfreier Ablauf von Anfang bis Ende –und zwar für alle Leistungen in Zuständigkeit des Bundes, die besonders häufig genutzt werden oder deren Digitalisierung hohe finanzielle oder zeitliche Einsparpotenziale bergen, innerhalb der nächsten fünf Jahre, verpflichtend. Eine weitere Fünf-Jahres-Frist gibt es für unternehmensbezogene Leistungen, die spätestens 2028 ausschließlich „digital only“ angeboten werden müssen.
Unterwegs auf klarem Kurs Wir haben uns einiges vorgenommen, um Deutschland in puncto digitaler Verwaltung ganz nach vorne zu bringen. Ich bin überzeugt: Wir werden erfolgreich sein! Denn wir haben einen konkreten Fahrplan entwickelt und können auf gut verankerte Strukturen aufbauen. Wir haben neue gesetzliche Regelungen geschaffen und die erforderlichen Mittel zur Realisierung unserer Vorhaben bereitgestellt. Es geht voran. Und ich werde dafür sorgen, dass wir auf Kurs bleiben. Jetzt liegt es an uns allen – Bund, Ländern, Kommunen –, die Digitalisierung mit voller Kraft in die Tat umzusetzen.
programms 2030, das der Berliner Senat vor wenigen Wochen auf den Weg gebracht hat.
Dienstleistungen vor Ort in den Behörden modern und kundenorientiert zu gestalten, haben wir im Ausbildungsbürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg außerdem im Sommer das Projekt „Bürgeramt der Zukunft“ gestartet. Hier wollen wir neue Dinge ausprobieren und anschließend für ganz Berlin ausrollen, was sich in der Praxis tatsächlich bewährt hat.
Digitale Kompetenzen stärken
Aber die Verwaltung kann nach außen hin nur modern agieren, wenn sie auch nach innen entsprechend aufgestellt ist. Dafür müssen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits technisch in die Lage versetzen, zeitgemäß und ortsungebunden zu arbeiten. Andererseits müssen wir sie aber auch qualifizieren und weiterbilden – insbesondere was die digitalen Kompetenzen angeht. Deshalb freue ich mich besonders, dass wir zusammen mit der Berliner Verwaltungsakademie seit einigen Wochen einen Digitalkompetenz-Check für unsere Landesbediensteten anbieten können. Dieser dient als Grundlage für individuelle und bedarfsorientierte Weiterbildungen zur Stärkung der digitalen Kompetenzen im Rahmen des Personalentwicklungs-
Um auch bei der dringend notwendigen Verwaltungsreform für das Land Berlin substanziell voranzukommen, setzen wir auf einen noch engeren Austausch und eine bessere Zusammenarbeit mit den zwölf Berliner Bezirken. So hatte unser Regierender Bürgermeister Kai Wegner im September alle Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister zu einer Klausurtagung eingeladen, um einen gemeinsamen Startschuss für eine Reform der Berliner Verwaltung zu geben – das gab es bislang noch nie. Nach der Klausur mit den Bezirksbürgermeistern wird dann Mitte Oktober der Senat eine Agenda für die Reform der Berliner Verwaltung beschließen und gleichzeitig ein strukturiertes Beteiligungskonzept vorlegen. Dabei setzen wir ausdrücklich auf die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung und wollen die Bezirke stärken. Klar ist aber auch: wir müssen die Zuständigkeiten klarer sortieren. Denn: Derzeit sind zwar oftmals viele zuständig, aber keiner fühlt sich verantwortlich. Spätestens Ende 2024 sollen Beschlüsse für die Verwaltungsreform vorliegen.
In allen Bereichen geht das Land Berlin wichtige und große Schritte bei der digitalen Transformation und der Modernisierung der Verwaltung. Und obwohl bereits wichtige Meilensteine erreicht werden konnten, hat sich das Land Berlin noch viel vorgenommen. Denn als gebürtige Bayerin und neue Chief Digital Officer des Landes Berlin ist mein Anspruch klar: Wir wollen es in Berlin noch besser machen als in Bayern. Ich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass Berlin es besser kann!
„PMflex“ – so heißt ein neues Angebot des Kompetenzzentrums (Groß-)Projektmanagement des Beratungszentrums des Bundes, das auf dem Zukunftskongress 2023 vorgestellt wurde. Das Beratungszentrum des Bundes gehört zum Bundesverwaltungsamt, das als zentraler Dienstleister des Bundes mit Hauptsitz in Köln mehr als 150 verschiedene Aufgaben erfüllt.
Ziele des Standards: einheitliche Projektmanagement-Sprache
Projektmanagement-Standards sind Voraussetzung, um Projekte erfolgreich zu steuern und gute Ergebnisse zu erzielen. Sie gewährleisten klar definierte Begriffe, Prozesse und Aktivitäten, benennen wichtige Dokumente und bilden den Rahmen für die Projektsteuerung. Ihr Einsatz hilft dabei, Komplexität zu reduzieren und knappe Ressourcen effektiver zu nutzen. Mit PMflex stellt das Kompetenzzentrum (Groß-)Projektmanagement kostenfrei ein einfaches und einheitliches Rahmenwerk für Projektmanagement bereit, das auf die besonderen Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung eingeht. Dadurch wird es öffentlichen Einrichtungen ermöglicht, eigenständig Projektmanagement-Kompetenzen aufzubauen. Sie können eine einheitliche Projektmanagement-Sprache etablieren, durch die die Projektmanagement-Qualität und die Zusammenarbeit z. B. in föderalen Projekten verbessert wird.
Grundlage des Standards: PM2
Die Basis von PMflex bildet die „PM² Project Management Methodology“ der Europäischen Kommission. PM² ist eine etablierte Methode, die sich in etlichen Projekten der Europäischen Kommission und anderen europäischen Organisationen bewährt hat. Sie ist umfassend konzipiert, leicht verständlich, einfach zu implementieren und zudem anpassbar. Nicht zuletzt entwickelt die Europäische Kommission PM2 kontinuierlich weiter und stellt so die Aktualität der Methode sicher. Der PMflex-Standard besteht aus vier Leitfäden, die alle Ebenen des Projektmanagements, von klassischem und agilem Einzelprojektmanagement bis hin zum Multi-
Vom Projekt bis zum Portfolio die gleiche Sprache sprechen (BS/Sven Matthies) Während sich die Daueraufgaben der öffentlichen Verwaltung in traditionellen bürokratischen Prozessen und Strukturen gut bewältigen lassen, sind sie oft weniger geeignet, um schnell Lösungen für neuartige und komplexe Vorhaben zu erarbeiten. Hierfür sind Projektmanagement-Methoden passender, deren Potenzial die öffentliche Verwaltung aber häufig nicht voll ausschöpfen kann. Um das zu ändern, wird im Bundesverwaltungsamt an einer gemeinsamen Projektmanagement-Sprache gearbeitet.
projektmanagement, abdecken. Alle Leitfäden enthalten im ersten Teil Einführungen, in denen auf Besonderheiten, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren des jeweiligen Leitfadenthemas eingegangen wird. Der zweite Teil umfasst die übersetzte und unveränderte PM2-Methode der Europäischen Kommission.
Leitfaden Projektmanagement
Der „Leitfaden Projektmanagement“ stellt grundlegende Projektmanagement-Konzepte und -Methoden vor. Er enthält eine Projekt-GovernanceStruktur, Handlungsempfehlungen für Prozesse und Aktivitäten des Projektmanagements, Vorlagen, eine Beschreibung wirksamer Mindsets sowie den S-O-S-Projektkompass als qualitätssicherndes Instrument zur Statusermittlung. Wie die Beratungspraxis des Kompetenzzentrums (Groß-)Projektmanagement immer wieder zeigt, muss das EinzelProjektmanagement zur Projektgröße und -komplexität passen. Daher enthält der Leitfaden ergänzend ein eigens entwickeltes Tailoring-Modell. Dieses gibt Empfehlungen und konkrete Hilfestellungen mit passenden Vorlagenpaketen zum maßgeschneiderten Projektmanagement für unterschiedliche Projektgrößen.
Leitfaden Programmmanagement
Komplexe Vorhaben erfordern häufig die Durchführung nicht nur eines Projektes, sondern einer Vielzahl von Einzelprojekten, die vielfältige Abhängigkeiten aufweisen und daher sorgfältig aufeinander abzustimmen sind. Sie werden häufig zusammengefasst in Programmen administriert. Im „Leitfaden Programmmanagement“ sind Konzepte und Methoden des Programmmanagements enthalten, die dabei helfen,
Papierlos, volldigital, höchste Effizienz.
Automatisierte Antragsprozesse - dank der marktführenden low-code Software bei den Landesförderinstituten in Deutschland.
Sven Matthies ist Leiter des Kompetenzzentrums (Groß-) Projektmanagement im Bundesverwaltungsamt.
Foto: BS/BVA
Programme erfolgreich zu steuern. Inhalte sind u. a. eine ProgrammGovernance-Struktur und zu empfehlende Prozesse und Aufgaben.
Leitfaden Portfoliomanagement Öffentliche Einrichtungen stehen zunehmend vor der Herausforderung, mehrere Projekte und Programme gleichzeitig zu steuern. Dabei ist es wichtig, Projekte im Hinblick auf die strategischen Ziele auszuwählen, zu priorisieren und zu steuern.
Der „Leitfaden Portfoliomanagement“ unterstützt dabei, ein Portfolio an Programmen und Projekten besser
zu planen, zu verwalten, zu überwachen. Er enthält die wichtigsten Konzepte und Methoden für das Managen von Projektportfolios und beschreibt eine Portfolio-GovernanceStruktur, notwendige Prozesse und Aufgaben sowie weitere Grundlagen.
Leitfaden Agil
Agile Methoden sind besonders geeignet, um mit der Dynamik und Komplexität in heutigen Projekten umzugehen. Im „Leitfaden Agil“ werden Methoden und Techniken für agile Projektarbeit beschrieben, die öffentlichen Einrichtungen helfen, Agilität in ihrer Organisation erfolgreich zu implementieren. Zudem enthält der Leitfaden ein Rollenmodell und beschreibt notwendige Dokumente agiler Projektarbeit.
Einbettung in ein System
Der PMflex-Standard wird durch zusätzliche Bausteine ergänzt und so zu einem ganzheitlichen Projekt-
management-System. Die Bausteine dienen der Wissensvermittlung und Verbreitung des Standards. Bereits verfügbar ist ein Projektmanagement-Wissenspool zur Themenvertiefung, der kontinuierlich weiterentwickelt wird. Zudem wurde mit der „NExTcommunity (Multi-) Projektmanagement“ ein Netzwerkangebot zum fachlichen Austausch etabliert. Perspektivisch will das Kompetenzzentrum (Groß-)Projektmanagement ein zielgruppenspezifisches PMflex-Schulungsangebot bereitstellen.
Mit der Zurverfügungstellung der Leitfäden ist die Basis für eine einheitliche Projektmanagement-Sprache der öffentlichen Verwaltung gelegt. Um das System weiterzuentwickeln und noch behördenspezifischer zu machen, freut sich das Kompetenzzentrum (Groß-)Projektmanagement über fachlichen Austausch und Rückmeldungen: grosspm@bva.bund.de.
Die Leitfäden, Vorlagen und der Wissenspool sind auf der BVA-Website zu finden:
Mit RegMo zum Erfolg von Once-Only
2023
7. bis 9. November
Stand NR. 312 / hub 27
Messegelände Berlin
Tansformieren Sie jetzt Ihre Anträge!
www.crealogix.com
governikus.de
SDG, OOP, IDNr – zugegeben, der Weg zur Digitalisierung ist mit vielen Abkürzungen gepflastert. Stefan Rauner, General Portfolio Manager bei Governikus, führt als Experte durch den Dschungel an Abkürzungen und erläutert die nächsten Schritte der Registermodernisierung. Der durchgehende Weg in die Digitalisierung führt über moderne digitale Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung, die einfach von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund stehen immer häufiger Aspekte, wie etwa die Benutzerfreundlichkeit, bei der Neugestaltung oder Überarbeitung von Anwendungen in Fachverfahren im Fokus. Von der durchgehenden Nutzung vollständig digitalisierter Prozesse profitieren Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen genauso wie die öffentliche Verwaltung selbst.
Das Once-Only-Prinzip
Once Only lautet die Überschrift, damit nicht mehr Dokumente von Amt A zu Amt B „getragen“ werden müssen, um Daten bereitzustellen, die bereits an anderer Stelle vorliegen.
Bis dahin gibt es aber noch einige Umsetzungshürden zu beseitigen und offene Fragen zu klären. Der Umstand, dass man Unterlagen und Nachweise bei Verwaltungsangelegenheiten stets aufs Neue vorzeigen muss, deren Informationen entweder der Verwaltung bereits vorliegen oder die sogar von der Verwaltung selbst stammen, widerspricht nicht nur dem Grundsatz der Benutzerfreundlichkeit, sondern steigert auch den personellen und wirtschaftlichen Aufwand auf beiden Seiten. Die Möglichkeit der Fälschung und der Manipulation von Daten besteht weiterhin und ist eine Gefahr für den Schutz personenbezogener Daten. Das OnceOnlyPrinzip adressiert genau diesen Umstand und fordert prinzipiell, den Abruf von Daten aus den Systemen der Verwaltung der Einreichung von Unterlagen vorzuziehen, wenn die Daten der
Governikus zeigt tragende Säulen der Verwaltungsdigitalisierung
(BS/Petra Waldmüller-Schantz*) Governikus präsentiert sich auch in diesem Jahr auf der SCCON und zeigt u. a., warum der Datenaustausch und die Registermodernisierung die tragenden Säulen der Verwaltungsdigitalisierung sind.
spricht und mit dem sich Daten eindeutig einer Person zuordnen lassen. Durch die Nutzung der IDNr kann die Umsetzung des sogenannten OnceOnlyPrinzips für Verwaltungsleistungen umgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Daten einmalig an eine Behörde übermitteln und andere Behörden können anhand der IDNr auf die Daten für andere Leistungen zugreifen. Hierbei gelten besondere Schutzmaßnahmen, die für die Nutzung der IDNummer zum Schutz der persönlichen Daten eingeführt wurden.
Über den Tellerrand: Blick nach Europa
Die Registermodernisierung spielt mit Blick ins europäische Ausland ebenfalls eine wichtige Rolle: 2018 beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG), welche ein digitales Zugangstor zu den Verwaltungsleistungen der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten etablieren soll.
Die Registermodernisierung ist ein zentraler Baustein, damit Nutzerinnen und Nutzer über moderne digitale Anwendungen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zukünftig einfacher in Anspruch nehmen können.
öffentlichen Verwaltung vorliegen –vorausgesetzt man hat das Einverständnis dazu abgegeben.
Für einige Registerabfragen existieren bereits etablierte Verfahren (z. B. Auskünfte aus dem Melderegister), für andere sind die Verfahren unbekannt oder existieren nicht.
Um das OnceOnlyPrinzip durchgehend in den Verwaltungsverfahren umsetzen zu können, müssen auch Registerauskünfte ermöglicht werden, die zurzeit nur manuell oder gar nicht zur Verfügung stehen. Etablierte Verfahren sind meist in einem direkten Fach
Drei volle Tage, viel Politprominenz
kontext zu finden, sodass bei einer Nutzung außerhalb des Kontextes neue rechtliche (fach und datenschutzrechtliche) Rahmenbedingungen betrachtet werden müssen. Um die deutsche Verwaltung zukunftsfähig digital zu gestalten, bedarf es daher einer umfassenden Modernisierung der Registerlandschaft. Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland über 350 verschiedene Registertypen, die es zu einen gilt – und das über alle föderalen Ebenen hinweg. Federführend für die Umsetzung ist die Gesamtsteuerung Registermo
(BS/gg) Vom 7. bis 9. November 2023 präsentieren zahlreiche Referentinnen und Referenten aus Digitalwirtschaft, Behörden und Politik ihre Ideen rund um die Digitalisierung von Staat und Verwaltung.
Neben Schirmherrin Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, werden auch
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, Bundesbauministerin Klara Geywitz, Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und
Verkehr, Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, und Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin, Keynotes halten.
Unter 400 nationalen und internationalen Speakern finden sich u. a. auch Dr. Ariane Berger vom Deutschen Landkreistag und Frauke
Janßen vom Deutschen Städtetag. Estlands Datenschutzbeauftragter Ott Velsberg wird einen Einblick in die digitale Entwicklung seines Landes geben. Sebastian Greiber, Bürgermeister von Wadgassen, zeigt, wie er seine Gemeinde zur digitalsten Kommune des Saarlands machen will.
Foto: BS/shutterstock_2247969967
dernisierung, welche ein OnceOnlyZielbild verabschiedet hat.
Eine Nummer für alle – die Identifikationsnummer Damit diese Mammutaufgabe umgesetzt werden kann, wurde 2021 das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (Registermodernisierungsgesetz) verkündet. Die Identifikationsnummer (IDNr) ist ein einheitliches und behördenübergreifendes Merkmal, welches der Steueridentifikationsnummer ent
Der Begriff „Single Digital Gateway“ (übersetzt: „einheitliches digitales Zugangstor“) geht auf die EUVerordnung 2018/1724 zurück. Mit dieser Verordnung rückt die Ausweitung und Erleichterung von grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten in den Fokus und einzelne Maßnahmen wurden dazu definiert. Damit Verwaltungsverfahren grenzüberschreitend digital und medienbruchfrei verfügbar sind, muss ein effizienter Datenaustausch durch harmonisierte Register ermöglicht werden. Die Umsetzung der SDGVerordnung ist Bestandteil der OZGUmsetzung und Teil des Projektes „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“. Interessierte können mit Stefan Rauner und weiteren Expertinnen und Experten für die Digitalisierung der Verwaltung am GovernikusMesserstand (StandNr.: 312) ins Gespräch kommen.
* Petra Wald müller-Schantz, Prokuristin, verantwortet u. a. den Bereich Marketing bei Governikus.
Die Bundesregierung will Huawei-Technologie in 5G-Netzen teilweise verbieten. Auf der Public IT-Security Conference 2023 (PITS) rechtfertigte der Abteilungsleiter Cyber- und Informationssicherheit des Bundesinnenministeriums (BMI) das Vorhaben. Es gebe Alternativen, erklärte Andreas Könen „Klarerweise geht von chinesischer Technologie eine Gefahr aus“, unterstrich Könen. Dabei sei zwischen zwei Fragen zu unterscheiden: Was sei schon in den 5G-Netzen verbaut und was werde noch verbaut? Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) analysiere das BMI gerade, was in den Netzwerken enthalten sei. „Andere Länder haben keine chinesische Technologie in ihren Netzen. Es ist möglich“, betonte Könen. So gebe es Technologie aus anderen europäischen Ländern, z. B. Ericsson und Nokia. Gerade hier eröffne sich auch eine Chance für deutsche Unternehmen. Brigadegeneral Armin Fleischmann ist Unterabteilungsleiter Cyber- und Informationstechnik (CIT) im BMVg. Er stellte klar, dass es keine chinesische Technologie in den Bundeswehrnetzen gebe. „Ausländische Technologie, ja, aber chinesische Technologie ist bei uns nicht verbaut“, erklärte Fleischmann Wie bekannt geworden ist, plant die Bundesregierung ein teilweises
Bei der Polizei existiere ein Werkzeugkasten. Dieser beinhalte auch Produkte beinhalten, die Schwachstellen gezielt ausnutzten. Für ihn sei es in seiner täglichen Arbeit eine Abwägungssache: „Was müssen und können wir mit einer Sicherheitslücke machen?“, fragt Kunze
In der Praxis gebe es zwar wenig
Fälle, wo es helfen könne, Schwachstellen offenzuhalten, dennoch würden sie als mögliche Elemente für Ermittlungen eingesetzt, sagte er.
Ein Unternehmen, welches derartige Produkte im Portfolio hat, ist Greenborne. Deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Jan Oliver Wagner, legt den Fokus auf die Schwachstellenfindung und deren Beseitigung. Ab und zu sei es aber nötig, Schwachstellen zu managen, insbesondere wenn Priorisierungen bei der Schadensbeseitigung vorgenommen würden: „Schwachstellen zu managen, heißt allerdings auch Risiken zu akzeptieren“, so Wagner
Bei manchen Sachzwängen komme eine sogenannte Triage zum Einsatz. Dabei werde ein Teil der Schwachstellen geschlossen, ein anderer Teil als akzeptiertes Risiko
Bundesregierung verbietet chinesische 5G-Technologie – Taiwan ist schon weiter
(BS/Benjamin Hilbricht/Eva-Charlotte Proll) Die Angst vor China steigt. Jüngst wurde bekannt, dass die Bundesregierung chinesische 5G-Technologie weitgehend verbieten will. Doch zur Resilienz gehöre mehr als unabhängige Infrastruktur, warnt Taiwans Digitalministerin aus eigener Erfahrung. Es brauche die ganze Gesellschaft.
als Pornodarstellerin gearbeitet, der aktuellen Präsidentin von Taiwan sei in Social Media durch die Volksrepublik „nachgewiesen“ worden, sie sei lesbisch und betreibe dies exzessiv.
Verbot von Huawei- und ZTE-Technologie in 5G-Netzen. Demnach sollen diese Technologien ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr im sogenannten Kernnetz verbaut sein. Für die letzte Meile – also die Anschlüsse der einzelnen Nutzenden – gälten Ausnahmen. Insbesondere sollten aber keine Huawei- oder ZTE-Technologien in den kritischen Regionen Berlin und Bonn eingesetzt werden. Doch nicht nur für die harte Technologie stellt China eine Gefahr dar.
Auch im Cyber-Raum warnten das
Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst, zuletzt Dr. Bruno Kahl auf dem „CyberSicherheitsForum“ Baden-Württemberg, vor Spionage und Desinformation aus China.
Taiwan erlebt dies als Ziel hybrider Angriffe aus China regelmäßig. Der große Nachbar erhebt Anspruch auf die selbstverwaltete Insel und damit die darauf lebenden 23,5 Millionen Menschen. Die taiwanesische Digitalministerin Audrey Tang warnt vor dem Schaden, den Cyber-An-
griffe und Desinformation für die Demokratie Taiwans anrichteten. Der Besuch der damaligen Vorsitzenden des US-Repräsentantenhauses Nancy Pelosi (Demokraten) sei ein Weckruf gewesen, berichtete Tang. Die Volksrepublik China hatte sich erst mit diplomatischen Mitteln gegen die Visite der US-Politikerin gewehrt. Als Pelosi dennoch kam, nahm die Anzahl an „Distributed Denial of Service“ (DDoS)Attacken binnen eines Tages um das Dreifache zu. „Mehr als wir je zuvor erlebt hatten“, sagte Tang Begleitet wurden die Attacken von gefälschten Nachrichten und bösartigen Posts chinesischer InternetTrolle. Alle Regeln seien gebrochen worden. Die Risiken seien echt gewesen. Die DDoS-Attacken „gingen weit über eine bösartige Unterbrechung des Alltagslebens hinaus“, erklärte Tang. Ziel sei die Zerstörung der Demokratie gewesen. „Die Angreifenden haben ihr wahres Gesicht gezeigt.“ Seekabel seien gestört worden, Pelosi sei unterstellt und auch fotographisch untermalt worden, sie habe in früheren Zeiten
Sicherheitsforscher und Sicherheitsbehörden geteilter Meinung
(BS/Paul Schubert) Der Koalitionsvertrag der Ampel lässt keine Fragen offen, wie mit IT-Schwachstellen umzugehen ist. Das Ausnutzen von Schwachstellen stehe in einem „hochproblematischen Spannungsverhältnis zur IT-Sicherheit und den Bürgerrechten“, heißt es im Vertrag von 2021. Die Realität bei den Sicherheitsbehörden könne allerdings auch anders aussehen, erklärte Dirk Kunze, Dezernatsleiter „Ermittlungen Cybercrime“ im Landeskriminalamt NRW.
dokumentiert und eine Beseitigung der Fehler auf später verschoben. Im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Sachlage hingegen klar. „Ich schließe alle Schwachstellen, die mir gemeldet werden“, erklärte Dr. Dirk Häger, Abteilungsleiter operative Cyber-Sicherheit im BSI. Insgesamt müsse die Softwarequalität besser werden, damit nicht so oft gepatcht werden müsse.
Mehr Vertrauen in den Staat
Des Weiteren müssten Sicherheitsforscher dem Staat mehr Vertrauen schenken: „Und genau dafür brauchen wir ein effektives Schwachstellenmanagement“, sagte der BSI-Vertreter. Die Organisationen sollten für Schadensvorfälle gerüstet sein. Dazu sollten Institutionen
im Vornherein klären, wer der Ansprechpartner bei Cyber-Vorfällen im eigenen Unternehmen sei. Das gelte sowohl für Verdachts- als auch Akutfälle, konstatiert Häger. Ein anderer Befürworter eines effektiven Schwachstellenmanagements ist Nikolas Becker, Leiter Politik und Wissenschaft bei der Gesellschaft für Informatik. Sie sei ein wesentlicher Bestandteil der Cyber-Abwehr. Sicherheitslücken wie ZeroDay-Schwachstellen gefährdeten die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung. Er wünscht sich eine veränderte Herangehensweise an das Thema: „Wir Sicherheitsforscher warnen seit vielen Jahren davor, dass IT-Sicherheit nicht reaktiv, sondern präventiv gestaltet werden soll“, so Becker. Das Managen von Schwachstellen ist sei-
ner Meinung nach problematisch:
„Damit beispielsweise ein Hackback gelingt, müssen Schwachstellen geheim gehalten werden.“ Diese könnte von Cyber-Kriminellen ausgenutzt werden und das gefährde sowohl die Sicherheitsstruktur der Organisationen als auch den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Zu einer guten IT-Sicherheitsstruktur zähle auch eine konsequente Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Security by Design, sagte Becker Letztere setzt Sicherheitsaspekte als integralen Bestandteil in allen Phasen der Software- und Hardwareentwicklung ein. Damit sollen Schwachstellen bereits bei der Produktentwicklung verhindert werden.
Ganz könne man IT-Sicherheitslücken aber weder mit Security by
Aber die Digitalministerin ist keine Pessimistin – im Gegenteil. Die Übungen hätten Wirkung gezeigt, auch wenn die psychologischen Effekte anders gewesen seien. Das Verteidigungsteam habe gewusst, was zu tun sei. „Das Herz der Verteidigung war unsere Zivilgesellschaft“, betonte die Taiwanesin. „Unsere jungen Leute waren kompetent. Sie machten Front-Line-Faktenchecks, um Des- und Falschinformation zu kontern.“ Am Tag von Pelosis Besuch – auf dem Höhepunkt der Angriffe – sei sogar der taiwanesische Aktienmarkt in die Höhe geschossen. Dies zeige, dass die Zivilgesellschaft vorbereitet gewesen sei. Hier müssten die Entscheidungsbefugten ansetzen. Die Gesellschaft müsse wissen, dass ein DDoS-Angriff nicht dasselbe sei wie eine Systemkompromittierung. Bei ersterem funktionierten ein paar Webseiten nicht. Bei letzterer seien die Daten und Funktionen der Systeme gefährdet. Tang resümiert: Neben Übungen, Aufklärung und Erfahrung bleibe der Wille der Menschen wichtig. Deswegen sei das Bekenntnis, Desinformation entschlossen entgegenzutreten, „kein bloßes Lippenbekenntnis“. Es sei lebenswichtig für die Demokratie.
Design noch mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verhindern: „Es gibt keine 100-prozentige IT-Sicherheit. Das ist eine Aufgabe, die wir in den letzten 20 Jahren nicht wirklich ernst genommen haben“, erklärte Catarina dos Santos-Wintz, CDUAbgeordnete im Digitalausschuss des deutschen Bundestages. Einen Weckruf zu ganzheitlicher Cyber-Sicherheit vermisse sie bisher: „Das BSI kann weiter nur im Rahmen der Amtshilfe handeln und auch in der nationalen Sicherheitsstrategie hätte ich mir eine stärkeren Ausrichtung auf die IT-Sicherheit gewünscht“, so dos Santos-Wintz Auch beim Digitalcheck vermisse sie die Implementierung von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Nichtsdestotrotz, um Schwachstellen effektiv zu schließen, sollten auch die digitalen Kompetenzen der Mitarbeitenden verbessert werden, vor allem im Rahmen von regelmäßigen Schulungen. Das werde zwar immer noch keine 100-prozentige Sicherheit geben. Die Verwaltung werde aber mit „Schulung für Schulung sicherer“, schlussfolgerte die CDU-Politikerin.
Bei der Guided Tour besuchten Studierende verschiedene Messestände und konnten Wirtschaft und Verwaltung hautnah kennenlernen.
R alf Stettner ist Abteilungsleiter Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und CISO der Hessischen Landesverwaltung. In dieser Doppelrolle, dem Miteinander von IT-Sicherheit und Verwaltungsdigitalisierung, sieht er eine „optimale Ergänzung“, da sich dazu nicht zuletzt auch die Möglichkeit biete, das Thema Sicherheit in die Fachverfahren hineinzutragen.
Für Thomas Menke, Referatsleiter „Koordinierungsstelle für Cybersicherheit NRW“, ist IT-Sicherheit die „Conditio sine qua non“, die bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung stets mitgedacht werden müsse. Der Markt für entsprechende Lösungen sei groß, „es gibt für alles ein Tool“, so Menke in der von Dr. Jan Remy, CISO des Freistaats Bayern, moderierten Diskussion. Wichtig sei es, im konkreten Fall zu schauen, was Sinn mache. „Je größer die Behörde, desto größer die Bereitschaft, Budget zur Verfügung zu stellen“ brachte Dr. Alexander Löw, Geschäftsführer des Unternehmens Data-Warehouse, seine Erfahrungen zum Ausdruck. Dem widersprach Franziska Weiß vom Unternehmen Bayoosoft. Für sie kommt es weniger auf die Größe der jeweiligen Institution an als vielmehr darauf, ob das Thema IT-Sicherheit im Hause – nicht zuletzt auf der Führungsebene – „gepusht“ werde oder nicht. Hilfreich sei an dieser Stelle oftmals die Wirkung staatlicher Regulierung, da diese mitunter als „Weckruf“ verstanden werde.
Auch Hessen-CISO Stettner unterstrich, dass es für die erfolgreiche
Auf dem Roten Sofa sprach Guido Gehrt u. A. mit Prof. Dr. Ina Schieferdecker über das Digitale
Nichts geht mehr: Einige Fachforen stießen auf reges Interesse, wie hier die Live-Simulation eines Cyber-Angriffs. Fotos: BS/Trenkel
IT-Sicherheit in der Organisation leben
(BS/gg) IT-Sicherheit wurde und wird in den Behörden auch heute noch oftmals als „Showstopper“ wahrgenommen. Um dies zu ändern, muss man nicht nur den Spagat zwischen Komfort und Sicherheit meistern, sondern das Thema auch fest in der Kultur des Hauses verankern. Neben diesen internen Anforderungen wird IT-Sicherheit in der Behördenlandschaft nur flächendeckend erfolgreich umgesetzt werden können, wenn man breite, ebenenübergreifende Kooperationen schmiedet und pflegt.
Verankerung der IT-Sicherheit innerhalb der Organisation nicht zuletzt auf eine Leitungskultur ankomme, die dem Thema eine entsprechende „Management Attention“ zukommen lasse. Auch für Alexander Löw kommt es auf eine in der jeweiligen Organisation gelebte
Kultur von Vertrauen und Transparenz an und letzten Endes auch auf eine gewisse Fehlerkultur.
„Security muss Teil der Kultur in der Organisation werden“, so Christian Drieling von der Firma Imperva. Für ihn ist dies jedoch ein höchst individueller Prozess, da es die eine Behörde nicht gebe. Erfolgskritisch ist für ihn dabei, dass es in der Umsetzung gelingt, den Spagat zwischen Nutzerkomfort und Sicherheit zu meistern. Insgesamt, so seine Erfahrung, hätten viele Behörden das Gefühl, beim Thema IT-Sicherheit nicht weit zu sein.
Es geht nur gemeinsam Thorsten Sokoll, Landesbeauftragter für Informationssicherheit (CISO) der Landesregierung im Saarland, widmete sich in seinem Vortrag insbesondere auch der Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Ebenen. „Informationssicherheit kann nur ganzheitlich und ebenenübergreifend funktionieren“, ist sich Sokoll sicher, der Vorsitzender der Arbeitsgruppe Informationssicherheit (AG InfoSic) des IT-Planungsrates ist.
der im kommenden Jahr verlängert werden soll. Zudem hat man mit den Rheinland-Pfälzern ein gemeinsames CERT und ist mit diesen und den Hessen auch im OZG-Verbund Mitte organisiert. Seit 2021
gibt es, auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages, darüber hinaus auch einen Standort des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in der Landeshauptstadt Saarbrücken. Auch die Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft im Land ist eng und erprobt.
Somit zeigte sich: (Behörden-) Kultur und Kooperationsbereitschaft sind Schlüsselinstrumente, um die Herausforderungen der Digitalisierung im Verbund mit und nicht gegen die Herausforderungen der IT-Sicherheit meistern zu können.
Resilienz.
Und bleiben Sie agil, wenn es darauf ankommt.
Das Saarland setzt bei der Verwaltungsdigitalisierung und bei IT-Sicherheit auf enge Kooperation. Foto: BS/Trenkel
Im Saarland zeigt sich diese enge Kooperation zum einen im bestehenden E-Government-Pakt mit den Kommunen des Landes,
Für resiliente Cyber-Infrastruktur braucht es immer ein Team (BS/tkl) Hochspezialisiert und professionell – Mit diesen Worten beschreiben die Referenten der PITS 2023 leider nicht die IT-Sicherheitsbeauftragten von Unternehmen und Organisationen, sondern deren Gegenspieler. Cyber-Angriffe funktionieren schon seit einiger Zeit nach einem Crime-as-a-Service-Modell, in dem Leistungen vom Marktführer eingekauft und an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können. Das Ganze passiert am laufenden Band und mit zunehmender Geschwindigkeit. Eine Realität, auf die sich die Sicherheitsbeauftragten für IT-Systeme einstellen müssen.
Es reicht schon lange nicht mehr aus, nur Lösungen gegen bekannte Angriffe zu bauen. Da sind sich die Experten einig. Jede Organisation müsse damit rechnen, Opfer eines Cyber-Angriffs zu werden und sich entsprechend darauf vorbereiten. Besonders wichtig sei es, im Voraus klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen festzulegen. Roberto Concu, Account Executive bei Rubrik, macht auf eine weitere Gefahrenquelle aufmerksam: „Das Schlimmste, was einer Organisation passieren kann, ist, dass mal ein Server kompromittiert war. Und das hat man dann in zwei Tagen wieder hinbekommen. Da fühlt sich [die Organisation] unbesiegbar. Aber das kann eben auch ganz anders aussehen.“
Das Team aufstellen
Vorbereitet werden müsse immer der Worst Case. Egal ob es sich dabei um einen Cyber-Angriff oder ei-
nen IT-Ausfall handle. Nur so bleibe man im Ernstfall handlungsfähig.
Bei der Zusammenstellung eines entsprechenden Teams dürfe man aber nicht nur bis zur Grenze der eigenen Organisation denken, betont Michael Dwucet, Referatsleiter
CERT-Bund im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI): „Niemand kann allein seine Organisation schützen.“ Neben den eigenen IT-Sicherheitsbeauftragten könne man hier auch Dienstleister und im Ernstfall staatliche Angebote mit einbeziehen. Besonders die Landeskriminalämter, der Verfassungsschutz und die Angebote des BSI würden in den Notfallplänen nicht immer berücksichtigt, so Dwucet.
Eine wichtige Basis für ein gutes Cyber-Sicherheitskonzept ist aber nach wie vor die Auswahl sicherer Softwareangebote. Helfen kann hierbei zum Beispiel die Zertifizierung durch das BSI. Im Gegensatz
zu einem TÜV-Stempel habe so ein Zertifikat zwar keine feste Gültigkeitsdauer, betont der zuständige Fachbereichsleiter Matthias Intemann, aber dies liege an den notwendigen Updates, die nach der jeweiligen Prüfung installiert würden. Bei IT-Sicherheitsfragen sollten Unternehmen und Organisationen sich nicht scheuen, in gute Lösungen zu investieren. Denn Cyberangriffe verursachen laut einer Erhebung des Bitkom jährlich einen Schaden von rund 203 Milliarden Euro. Die Investitionen in geeignete Systeme nähmen auch zu, so Concu. Allerdings fielen 85 bis 95 Prozent dieser Ausgaben bisher in den Bereich der Angriffserkennung und Prävention. Nur zwischen fünf und 15 Prozent der Investitionssumme flössen in Maßnahmen, die für die Wiederherstellung nach einer erfolgreichen Cyber-Attacke notwendig wären. Dieser Bereich sei damit noch stark ausbaufähig.
Erfahren Sie mehr auf splunk.com/digitale-resilienz
Ihr Pfad zur IT-Sicherheit:
Managed Breach Detection & Response –schützt bevor Schaden entsteht.
Agentenlos
Frühzeitige Erkennung: Proaktiver Schutz
Erfahren Sie jetzt mehr! www.cybersense.de
Doch die Kommunen schwächeln / BSI-Zentralstelle noch nicht in Sicht (BS/Anna Ströbele) Die deutsche Cyber-Sicherheitsarchitektur habe sich im Ukraine-Krieg bewährt, bestätigte Generalmajor Jürgen Setzer, stellvertretender Inspekteur des Kommandos Cyber- und Informationsraum (CIR) und CISO der Bundeswehr. Trotzdem gibt es noch einige Herausforderungen. Unklar ist, wie die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen in Zukunft aussehen soll.
Der Krieg in der Ukraine habe bestätigt, wie wichtig die Informationstechnologie für die Streitkräfte sei, sagte Setzer. Auch Mitarbeitende seien durch die reale Bedrohung tiefergehend sensibilisiert worden.
Gut aufgestellt Insgesamt habe sich Setzer zufolge die Architektur des Staates bewährt. „Wir sind so aufgestellt, dass wir in der Krise überzeugend der Bedrohung Herr werden konnten,“ erklärte der Generalmajor. Dabei stellte er vor allem die Kooperation mit dem BSI und dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) positiv heraus. Auch Dr. Dirk Häger Häger, Abteilungsleiter Operative Cyber-Sicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), merkte an: „Die Architektur hat sich nicht geändert. Aber Deutschland ist sicherer geworden.“ Schwierig sei noch immer die Bestimmung von Zuständigkeiten, bemerkte Dr. Sven Stephen Egyedy, Leiter Informations- und Kommunikationstechnik und Chief Digital Officer beim Auswärtigen Amt (AA). Im Internet gebe es schließlich keine deutlichen Grenzen, um zwischen In- und Ausland zu unterscheiden. „Wie gehen wir mit dem CyberRaum um?“ fragte Egyedy in diesem Zusammenhang.
Engere Kooperation gewünscht Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer stimmten in der Forderung nach mehr Austausch zwischen den Behörden überein. In den
konkreten Vorstellungen bezüglich der Cyber-Sicherheitsarchitektur zeigten sich jedoch deutliche Unterschiede. Dr. Michael Zimmer, Referatsleiter für "Informations- und Cybersicherheit" im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, sprach sich beispielsweise für eine engere Zusammenarbeit „über alle Verwaltungsebenen hinweg“ aus. Diese sei ihm zufolge „längst überfällig“ und der einzige Weg, um die Cyber-Abwehr ausreichend zu stärken.
Bereits seit zwei Jahren kooperiert das Niedersächsische Ministerium mit dem BSI. Damit gehört Niedersachsen zu den Bundesländern, die den Vorschlag einer Zentralstelle für die Cyber-Abwehr von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) befürworten. Die CDU/CSU-geführten Innenministerien lehnen diese hingegen ab, wie ein vor Kurzem veröffentlichtes Positionspapier verdeutlichte.
Auch im Kleinen dürfe die Sicherheit nicht vernachlässigt werden. Schließlich breche die Kette an der schwächsten Stelle, warnte Setzer. „Die Kommunen haben mehr Angriffsfläche für Hacker-Angriffe“, bekräftigte Häger vom BSI. Er wünscht sich daher, dass IT-Sicherheitssoftware in der Breite angewendet werde. Außerdem müssten, so Häger, Standards für Bund und Länder auch bei den Kommunen ankommen, „selbst wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht“.
Auch Alexander Sander vom Verein Free Software Foundation Europe
Technischer Fortschritt eröffnet Kriminellen neue Möglichkeiten (BS/jb) Digitaltechnologie bestimmt unser aller Berufs- und Privatleben. Kriminelle machen sich diese Abhängigkeit zunutze. Die Motivationen, mit maliziösem Interesse Computer und Handys zu infiltrieren, sind vielfältig. Gleichsam divers sind die kriminellen Methoden.
(FSFE) kritisierte die Entwicklung und Nutzung einer Vielzahl von Software-Lösungen, die teuer seien. „An anderer Stelle fehlt dann das Geld“, meinte Sander. Ihm zufolge wäre es „viel sinnvoller“, in die Entwicklung einer gemeinsamen Software zu investieren. Als Beispiel nannte er die Corona-Warn-App. Christian Stuffrein, Referent für Digitalisierung beim Deutschen Landkreistag, stellte klar: „Wir müssen eine angemessene kommunale Finanzausstattung erfahren.“ Bislang sei dies nicht der Fall. Bei der selbstständigen Investition von Ressourcen stießen die Kommunen an ihre Grenzen. Doch auch im Bund mangele es an Mitteln, weswegen Stuffrein eine BSI-Zentralstelle nicht als Lösung betrachtet.
Dranbleiben statt neu erfinden
Zentral sei ein Zusammenschluss, um Sicherheitslücken zu schließen, betonte Sander von der FSFE. Dabei müsse die Vernetzung „mindestens“ die europäische Ebene einschließen.
Dirk Arendt, Head of Government, Public and Health Care beim Unternehmen Trend Micro Deutschland, plädierte für ein „grundlegend anderes Verständnis von IT-Sicherheit“ und mehr Aufmerksamkeit auf allen Ebenen. Es brauche weder mehr Buzzwords noch neue Innovationen.
Dem stimmte Häger vom BSI zu und stellte klar: „IT-Sicherheit ist harte Kernarbeit. Wir müssen nicht große Sprünge machen, sondern am Ball bleiben.“
„Wir werden immer verwundbarer“, erklärte Dr. Dirk Häger auf der Public IT Security Conference 2023 (PITS). Zu dieser Erkenntnis kommt der Abteilungsleiter Operative Cyber-Sicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), weil kritische Dienstleistungen zunehmend digital geleistet werden. Folgerichtig müsse man sich ununterbrochenen Cyber-Angriffen erwehren. Das habe jedoch auch positive Seiten. Man verfüge deshalb über viel Erfahrung bei der Abwehr. Ein Stück weit möchte Häger den Angreifern dementsprechend fast danken, weil sie das IT-Immunsystem stärkten. Er beschreibt das Verhältnis zwischen Angreifenden und Verteidigenden als in einem ständigen Wettkampf begriffen. Die Angreifenden suchten fortwährend neue Einfallstore, während die Verteidigenden ihr System systematisch abdichteten. „IT-Sicherheit ist ein Weg und kein Ziel.“ Die Angreifenden zeigten sich dabei flexibel. Sie nutzten die Techniken für ihre Angriffe, die in der Breite zum Einsatz kämen. Bereits jetzt seien Kommunikationsplattformen wie Teams die bevorzugten Angriffsvektoren. Die Kriminellen hängen der Entwicklung also nicht hinterher. Es schließt sich die Frage an, wohin die digitalen Trends zeigen. Neue Arbeitswelt schafft neue Gefahren
Mit der umfänglichen Nutzung digitaler Technologien in allen Bereichen geht auch ihre räumliche Entgrenzung einher. Mobiles oder sogar ultramobiles Arbeiten wird zunehmend populär. Ein Ende dieses Trends ist nicht abzusehen. Entspricht der entstehende Freiraum doch den Präferenzen und Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt. An die Sicherheit stellt dies besondere Ansprüche. „Sie stehen im Fadenkreuz der Hacking-Aktivitäten“, erklärt Dr. Günther Welsch, Abteilungsleiter Krypto-Technik und IT-Management beim BSI. Die üblichen, auf stationären oder mobilen Systemen verbreiteten Schutzmaßnahmen fristeten auf ultramobilen Plattformen ein Schattendasein. Darüber hinaus seien ultramobile Systeme wie zum Beispiel Handys oder Laptops anfällig für Diebstahl. Ein unbeobachtetes Handy verschwinde schnell in einer fremden Tasche. Bei einem Stand-Computer sei das kaum zu erwarten. Ein zusätzlicher Risikofaktor sei, dass ultramobile Endgeräte öffentliche Netze oder private und fremde WLAN-Verbindung zum Einwählen ins Internet benötigten. Diese seien in der Regel ungenügend abgesichert. Kriminelle könnten sich diesen Umstand zunutze machen. Angesichts dieser Gefahren, denen viele Nutzende unbedarft begegnen, überrascht
es nicht, dass ultramobile Systeme sich für Angriffe anbieten.
Viele Vektoren führen ins Unglück Vom klassischen Lauschangriff bei unbedarften Besprechungen im Zug bis hin zum Aufschalten auf das mit dem Handy verbundene Providernetz bedienen sich Kriminelle vielfältiger Methoden. Die Möglichkeiten, Opfer zu inkriminieren, sind mannigfaltig. Das BSI kategorisiert sie deshalb in vier Angriffsziele: mobiles Endgerät, Zugangsnetz, Providernetz und Internet. Zur Kategorie der Angriffe, die sich primär dem
Beatrix Jakobs von der der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz warnt vor bandenmäßig organisierter Internetkriminalität.
Foto: BS/Trenkel
mobilen Endgerät widmen, zählt das Ministerium das Belauschen, Manipulationen am Gerät oder das Abgreifen von GPS-Daten. Dabei muss der Angriff nicht zwangsläufig auf dem Gerät erfolgen, das im Arbeitskontext zum Einsatz kommt. Ein privates Handy, das sich in unmittelbarer Nähe zum Zielobjekt befindet, könnte – wenn es gehackt wurde – als Wanze andere Systeme ausspähen. Auch die Zugangs- und Providernetze sind vor kriminellen Machenschaften nicht gefeit. Über die Erfassung und Echtzeit-Entschlüsselung der Luftschnittstelle bis hin zur Manipulation von Knotenpunkten des Mobilnetzes sind die Gefahren vielfältig. Zusätzlich kann das Internet zum Tatmittel werden. Die Erfassung von Sprachund Datenverkehr oder Angriffe wie zum Beispiel „Watering Hole Attacks“ fallen unter diese Kategorie. Beatrix Jakobs, Oberstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und Mitglied der "Landeszentralstelle Cybercrime" weiß, dass sich die Aufklärung solcher Verbrechen schwierig gestaltet. Die Täterinnen und Täter seien häufig bandenmäßig in Russland organisiert. Juristisch könnte man dieser nicht habhaft werden. Diese Gruppen seien wie kleine oder mittelständische Unternehmen organisiert, führte Jan Martin Lemnitzer, Assistenzprofessor an der Abteilung für Digitalisierung an der Copenhagen Business School, weiter aus. Im Umgang mit Technologie, insbesondere ultramobile sollte man allzeit Vorsicht walten lassen. Die Gefahr, Opfer von Kriminellen zu werden, ist groß.
Der aktuelle „Smart City Index“ des Bitkom vom Februar 2023 analysiert den Status. Er attestiert, dass immer mehr Städte digitale Bürgerservices umsetzen. Aber Dienste wie digitale Baugenehmigungsverfahren oder Ummeldungen bei Umzügen innerhalb einer Stadt sind immer noch selten. Und das ist nur die Situation in den deutschen (Groß-)Städten.
Digitalisierung wird dringlich Zeitgleich geht die schleppende Digitalisierung einher mit einem steigenden Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung. So konstatiert Ulrich Silberbach, der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, im ZDF-Inter-
Smarte Städte, smarte Regionen – eine schöne Zukunftsvision. Die Realität sieht aber anders aus. Die meisten Bürger und Unternehmensvertreter scheuen den Gang zu Behörden und mahnen komplizierte Abläufe an. Immer mehr Unternehmen überlegen, ihre Wertschöpfung in andere Länder zu verlagern, die ein weniger bürokratisches Umfeld bieten. Sie fühlen sich von Genehmigungsprozessen zusehends ausgebremst und fordern eine dringend notwendige Entbürokratisierung.
portfolio der T-Systems Sovereign Cloud powered by Google Cloud ermöglicht werden. Die souveränen Cloud-Lösungen erlauben es, digitale Initiativen mit den Ansprüchen der internen und externen Nutzenden sowie den regulatorischen Ansprüchen auszubalancieren. Digitale Lösungen brauchen Skalierbarkeit, Flexibilität und Innovationsfähigkeit,
Rechtsprechung eine zukunftssichere Basis für digitale Services der öffentlichen Verwaltung.
Google Cloud hat in die Sovereign Cloud Souveränitäts-Kontrollfunktionalitäten eingebaut und gibt diese in die Hände von T-Systems. Für den Support der Google-Cloud-Bereiche, die auf Sovereign Controls basieren, setzt Google nur EU-Mitarbeiter ein. Zu
gänge kommen aus der Sovereign Cloud. Da beide Varianten denselben technischen Stack verwenden, können die Abläufe mühelos miteinander integriert werden.
Potenzielle Einsatzgebiete
view riesige Personallücken, die zu Stress und Burnout führt. Die Berater von McKinsey belegen diese Momentaufnahme des Insiders mit Zahlen: Sie schätzen die aktuelle Personallücke im Jahr 2023 auf 360.000 Mitarbeitende. Bis 2030 soll sie auf 840.000 Kräfte anwachsen. Die Perspektive ist damit klar: Wird die öffentliche Verwaltung vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Anforderungen und Ansprüche nicht konsequent digitalisiert, wird Deutschland im internationalen Wettbewerb abgehängt; die Frustration der Bürgerinnen und Bürger wird anwachsen.
„Mehr und bessere Digitalisierung tun Not“, resümiert Jörg Scholz, Leiter des IT-Geschäfts für das Public-Segment bei der Deutschen
Telekom: „Zu Recht sensibilisiert die Smart Country Convention die öffentliche Verwaltung für Themen wie digitale Technologien, KI-Anwendungen in der Smart City, Tech-Trends für Smart-City-Lösungen sowie deren Rollout und Skalierung.“
Einen detaillierten Einblick in die Basis dafür bietet die Deutsche Telekom Tochter T-Systems im Rahmen der Veranstaltung auf dem Google-Cloud-Stand. Die Partner zeigen Ideen zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors, welche durch das gemeinsame Lösungs-
die moderne IT-Bereitstellung z. B. über DevOps-Prinzipien erlaubt. Sie brauchen aber gleichzeitig auch ein hohes Maß an Sicherheit und Souveränität für Daten und Services.
Skalierbarkeit und Innovation mit der souveränen Cloud Die Kombination von Sicherheit, Souveränität, Innovationsfähigkeit und Flexibilität beginnt auf der Ebene von Infrastrukturen und Plattformen für digitale Dienste. In puncto Innovation und Flexibilität hat sich die Cloud in den letzten Jahren zum Standard entwickelt. Sie ist aus modernen Digitalisierungsprojekten nicht mehr wegzudenken. „Mit einer Cloud, die zum einen den Zugriff auf ein innovatives Dienste-Ökosystem ermöglicht, beispielsweise für Datenanalytik und Künstliche Intelligenz (KI), und zum anderen Zukunftssicherheit hinsichtlich der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen gibt, sind Cloud-Anwender auf der sicheren Seite“, erläutert Scholz Mit der Einführung der ersten Ausprägung, den „Sovereign Controls by T-Systems“, haben T-Systems und Google Cloud seit 2022 ein Zeichen gesetzt: eine Hyperscaler Cloud mit eingebauten Souveränitätskontrollen. Sie bietet unabhängig von der aktuell geltenden
den eingebauten Kontrollmöglichkeiten zählen: Zugangskontrolle und -transparenz, DatenresidenzKontrolle, Monitoring und externes (durch T-Systems betriebenes) Schlüsselmanagement. In den späteren Ausbauphasen der Plattform kann zusätzlich das Management der Kundenidentitäten komplett über T-Systems erfolgen. Eine zusätzliche Sicherheitsüberwachung von außerhalb der Plattform wird über ein Security Operations Center (SOC) von T-Systems möglich. Organisationen nutzen die Mehrwerte der Sovereign Cloud Viele Kunden haben sich bereits für die Sovereign Cloud entschieden – zum einen, weil sie sich mit dem erhöhten Souveränitätsniveau in ihrem Markt differenzieren wollen, zum anderen, weil sie Ansprüche ihrer Kunden an Datensouveränität erfüllen wollen. Ein exemplarisches Beispiel dafür ist GovMarket. Die gemeinsame Tochter von PUBLIC Deutschland und PwC will Hürden zwischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern beseitigen. „Mit der T-Systems Sovereign Cloud powered by Google Cloud haben wir eine Plattform gefunden, die unser Geschäftsmodell nachhaltig auf ein souveränes Fundament stellt“, sagt Jana Janze, Managing Director von GovMarket.
Das 2022 gegründete Unternehmen aus Berlin hat einen Marktplatz aufgebaut, auf dem sich GovTech Start-ups vorstellen und ihre Leistungen öffentlichen Auftraggebern präsentieren. GovMarket ist folglich der App-Store, aus dem der Public Sector passende Lieferanten für spezifische Digitalisierungsfragen wählen kann. Die Beschaffung innovativer Technologielösungen vereinfacht sich dadurch – für beide Seiten. Eine kleine Revolution. Durch den Betrieb des Marktplatzes auf der T-Systems Sovereign Cloud powered by Google Cloud gewinnt GovMarket eine zukunftssichere Betriebsplattform, die perspektivisch viele technologische Möglichkeiten bietet. Die daraus abzuleitende Souveränität macht das Start-up mit seinem Geschäftsmodell zu einem Partner auf Augenhöhe. Es erfüllt die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber an Datensicherheit, Datenschutz und weitere Compliance-Anforderungen. Die Weichen in Richtung Zukunft sind gestellt, die souveräne Cloud hält dem Startup dafür den Rücken frei.
Souveräne Cloud für die öffentliche Hand
Mit der eingebauten Datensouveränität lässt sich die souveräne Cloud auch für Anwendungen und digitale Lösungen der öffentlichen Hand einsetzen. Hierbei können auch hybride Nutzererfahrungen entstehen. Öffentlich verfügbare Services wie der Betrieb von WebFrontends mit öffentlichen Daten können aus der öffentlichen Google Cloud bereitgestellt werden, Workloads mit sensiblen Daten wie die Verwaltung von personenbezogenen Daten für individuelle Vor-
Die Beispiele sind zahllos, in denen die Leistungen der souveränen und öffentlichen Cloud einander ergänzend genutzt werden können. Dies erlaubt den Einsatz der neuesten Innovation aus der Google Cloud, während gleichzeitig eine vertrauliche Verarbeitung der Daten sichergestellt ist. Beispielhafte Einsatzszenarien: • behördliche Prozesse durch Einsatz von KI entlasten, • Verbesserung von Bürgererfah-
rungen und somit Steigerung der Akzeptanz von Online-Angeboten durch die Bereitstellung moderner, interaktiver Benutzerschnittstellenkonzepte (z. B. KI-basierte Chatbots) • moderne Städteplanung durch Nutzung demografischer Daten.
Mit der Kombination aus Souveränität, Flexibilität und innovativen Services ist die T-Systems Sovereign Cloud powered by Google Cloud die richtige Lösung für die Digitalisierungsanforderungen der öffentlichen Hand.
Treffen Sie uns auf der Smart Country Convention am Stand 209 und diskutieren Sie mit uns Digitalisierungsideen mit einer souveränen Cloud:
„DieZerschlagung der Qakbot-Infrastruktur ist ein erneuter, entscheidender Erfolg gegen Cyber-Kriminalität“, erklärte Carsten Meywirth, Leiter der Abteilung Cybercrime im BKA. Qakbot firmiert auch unter den Namen Qbot und Pinkslipbot. Die Schadsoftware wurde mittels PhishingE-Mails verteilt. In E-Mail-Anhängen versteckt, installierte Qakbot ein Programm auf dem Computer, mit dem dieser sich fernsteuern ließ und Teil eines Netzwerks infizierter Computer wurde. Qakbot vermietete diesen fernsteuerbaren Computerschwarm an bösartige Cyber-Akteure. Conti, Revil und andere haben das Netzwerk laut dem US-Justizdepartment für ihre Attacken verwendet.
„Qakbot fuhr vielfache Angriffsserien und diente als sogenannter Dropper häufig als Türöffner für
Durch die Integration des sogenannten „Shared-Mailbox-Moduls“ in der Systemlösung SecurePIM sorgt Materna Virtual Solution jetzt für eine kleine Revolution: die funktionale Zusammenarbeit über ein gemeinsames E-Mail-Postfach ist nicht nur ultramobil, sondern auch hochsicher und DSGVO-konform – und hat sogar eine VS-NfDZulassung.
Ein Bauamtsleiter in der Gemeinde ist täglich auf vielen Außenterminen. Durch die enge Taktung bleibt wenig Zeit, um das Organisationspostfach der Abteilung zu prüfen und seinem Team Anweisungen für die Projektbearbeitung zu geben. So kommen immer wieder Genehmigungsverfahren ins Stocken. Auch der Bürgermeister wird täglich mit hunderten E-Mails belagert, deren
Größtes Botnetz der Welt vom Netz
(BS/bhi) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Server-Infrastruktur von Qakbot zerschlagen. Dies war Teil einer internationalen Aktion gegen das Botnetz unter Federführung des FBI. Seit die internationale Strafverfolgung Emotet abgeschaltet hatte, war Qakbot zum größten Botnetz der Welt aufgestiegen.
weitere Schadsoftware, darunter insbesondere Ransomware mit enormem Schadenpotenzial“, erläutert Meywirth
Transatlantische Kooperation
Das BKA hat nun zusammen mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) die Server-Infrastruktur laut eigenen Angaben „übernommen und zerschlagen“.
Die Maßnahme geschah in Koope-
ration mit den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Rumänien, Frankreich, Litauen und den Niederlanden. Auch Europol und Eurojust waren beteiligt. Die Federführung lag bei den USA.
Neuartige Technik gegen Botnetze „Der Ermittlungserfolg ist ein weiterer Beleg dafür, dass die internationale Kooperation der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Cybercrime funktioniert“, betont Oberstaatsanwalt
Dr. Benjamin Krause, Pressesprecher der ZIT. Die USA haben den Hauptteil des Schlags vorbereitet, geleitet und durchgeführt. „Zusammen mit unseren internationalen Partnern hat das Justice Departement Qakbots Infrastruktur gehackt, eine aggressive Kampagne begonnen, um die Malware von Opfersystemen in den Vereinigten Staaten und der Welt zu deinstallieren und hat 8,6 Millionen Dollar an gestohlenen Vermögenswerten sichergestellt“,
Alles für das sichere Organisationspostfach
(BS) Persönliche E-Mail-Apps, die das Arbeiten mit Verschlusssachen auf dem Smartphone und dem Tablet ermöglichen, gibt es schon lange – doch schwierig war bisher, die Einbindung von gemeinsamen Organisationspostfächern, die das gleiche Sicherheitsniveau aufweisen. Sprich: Ein Postfach kann mobil gleich von mehreren Anwendern genutzt werden, auch wenn es um klassifizierte Informationen des Geheimhaltungsgrades „VS-NfD“ geht.
Beantwortung ihn vollständig in Anspruch nehmen würde. Seine Assistenz ist häufig in Meetings mit ihm vertreten und kann deshalb den stationären Rechner ebenso wenig nutzen. So verbleiben abends stets unbeantwortete E-Mails, die Zusatzschichten erfordern.
Organisationspostfächer sind ein etabliertes Element, um die funktionale Zusammenarbeit von Personen und Einheiten zu ermöglichen. Doch längst haben ultramobile Anforderungen auch die behördliche
IT erreicht: Mitarbeitende müssen zu jeder Zeit und von überall mit mobilen Geräten auf die gemeinsamen Mailboxes zugreifen können, um effizient zusammenzuarbeiten. Bislang war das nicht so einfach möglich. Durch die Integration eines Shared-Mailbox-Moduls in die Kommunikations- und Kollaborationslösung SecurePIM gibt es dafür jetzt eine hochsichere und datenschutzkonforme Lösung. Über Webservices tauscht das Modul verschlüsselt Daten mit einem
Exchange-basierten Mailserver auf.
Die Datenübermittlung an die Systemlösung SecurePIM erfolgt per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Data in Transit), und die ruhenden Daten werden anschließend verschlüsselt im Software-Container gespeichert (Data at Rest).
So kann der gesamte Vorgang auf hochsichere Weise abgewickelt werden. Die gewohnte Funktionalität der Organisationspostfächer bleibt vollständig erhalten: zugangsberechtigte Team-Mitglieder können
fasst der amerikanische Generalstaatsanwalt Merrick B. Garland die Aktion zusammen. Wer die Täterinnen und Täter waren, ist noch unbekannt.
„Das FBI hat diese weitreichende kriminelle Lieferkette neutralisiert und sie an den Knien abgeschnitten“, sagt der FBI-Direktor Christopher Wray. Ihm zufolge waren im letzten Jahr rund 700.000 Computer mit der Malware infiziert. Er schildert, dass das FBI den Qakbot-Traffic auf eigene Server umgeleitet habe. Von dort aus habe es die infizierten Systeme angewiesen eine Deinstallations-Datei herunterzuladen und auszuführen. So habe das FBI Computer aus dem Botnetz herausgelöst und verhindert, weitere Schadsoftware zu installieren. „Das ist das erste Mal, dass wir diese innovative Technik angewendet haben“, sagt Wray
damit zu jeder Zeit und ortsungebunden auf Funktionspostfächer zugreifen, E-Mails lesen, senden und verwalten.
Die Systemlösung SecurePIM bietet umfangreiche Kommunikations- und Kollaborationsfunktionen – unter anderem E-Mail und Messenger, Kalender, Kamera sowie eine Microsoft-Office-Integration. Sie ist vom BSI geprüft und hat eine VS-NfD-Zulassung für iOS und eine Einsatzerlaubnis für Android. Dadurch kann ein Organisationspostfach, das kritische oder geheime Daten enthält, auch im ultramobilen Einsatz aufgerufen werden. Das Shared-Mailbox-Modul ist übrigens standardmäßig in SecurePIM integriert und kann ohne Zusatzkosten vom IT-Administrator aktiviert werden.
Behörden brauchen virtuelle Desktop-Anwendungen, mit denen sie VS-NfD-sichere Arbeitsplätze auch außerhalb des Büros realisieren können. Das Homeoffice spielt in der Arbeitswelt eine immer wichtigere Rolle. SecuSUITE for Samsung Knox von Secusmart bietet Sicherheit auch außerhalb des Büros – zum Beispiel mit VS-NfD-sicheren Konferenz-Lösungen oder virtuellen Desktop-Anwendungen.
Vertrauen auch Sie auf Secusmart. Für sicheres ultramobiles Arbeiten mit Smartphone, Tablet & Co.
www.secusmart.com
Besuchen Sie uns auf der
10.-12. Oktober in Nürnberg Halle 7A-621
Auch im Homeoffice müssen Mitarbeiter produktiv und sicher arbeiten können.
Die NCP VS GovNet Lösung erfüllt alle nötigen Anforderungen:
• BSI-Zulassung für VS-NfD
• Investitionsschutz durch Verwendung von Endgeräten mit Standard-Windows-Betriebssystem
•Inbetriebnahme für tausende Nutzer in kürzester Zeit
• Hohe Skalierbarkeit
•Kompatibel zu vorhandener Hard-/Software
• Flexible Lizenzmodelle
•Zentrales Management
•100% softwarebasiert
Weitere Infos auf unserer Webseite!
„Ich finde es bedrohlich, dass die Kommunen besonders oft von Ransomware-Ausfällen betroffen sind. [...] Wenn der Bund gehackt worden wäre, wäre Deutschlands Funktionsfähigkeit kaum eingeschränkt gewesen.“
Dr. Gerhard Schabhüser Vizepräsident des Bundesamtes fürSicherheit
in der Informationstechnik (BSI)10.10. is 12.10.2023
Halle 7A, Stand 412
Die Public Affairs-Beratung elfnullelf stellt am NCP-Stand im Rahmen der Initiative K exklusiv die Ergebnisse einer Studie zur Rolle von Zero Trust in deutschen Kommunen vor.
(BS/Bennet Biskup-Klawon) Über die Notwendigkeit einer Reform des Rettungsdienstes gibt es in Deutschland keine Diskussion. Wie so häufig ist es der Weg zu einer Reform, über den gestritten wird. Als ersten Aufschlag hat die Regierungskommission dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in ihrer Neunten Stellungnahme Empfehlungen zur "Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung" vorgelegt. Während die Verbände sich wohlwollend äußern, pochen bereits die Länder auf ihre Kompetenzen.
18. OKTOBER 2023
www.polizeitage.de
ImEinzelnen schlägt die Kommission u. a. vor, dass Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung sowie Rettungsmittel festgelegt sowie einheitliche Qualitätsstandards für das eingesetzte Personal in Leitstellen und der Notfallrettung gesetzt werden sollen. Ferner brauche es für eine bessere Patientensteuerung und Prozessoptimierung ein digitales Echtzeit-Register zur Erfassung und Abfrage der verfügbaren Ressourcen und deren Auslastung. Das Register solle sinnvollerweise mit dem DIVI-Intensivregister verbunden werden. Zudem erachtet die Kommission eine Konzentration und Zentralisierung der Leitstellen als sinnvoll. So könne man der „bisherigen Zersplitterung“ von knapp 300 Rettungsdienstbereichen mit ca. 240 Leitstellen entgegenwirken. „Mit Blick auf die medizinische Notfallversorgung kann perspektivisch als Orientierung eine Leitstelle (einschließlich einer 24/7-telenotärztlichen Besetzung) pro circa einer Million Einwohner in Betracht gezogen werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Aufgrund des Mangels an Ärztinnen und Ärzten sollen die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ausgeweitet werden. Dies könne durch eine Generaldelegation erfolgen, die durch die flächendeckend einzuführenden "ärztlichen Leitungen Rettungsdienst" erteilt würden. In Zukunft sollen dann speziell qualifizierte Notärztinnen und Notärzte nach einheitlichem Standard präklinisch nur in besonders komplexen Fällen zum
Einsatz kommen. Die Betriebs- und Vorhaltekosten des Rettungsdienstes sollen von den Krankenkassen getragen werden.
Vorschläge sollen in Reform einfließen
„Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierungskommission dazu jetzt Empfehlungen vorgelegt hat. Diese Überlegungen werden wir in unsere Reformpläne einfließen lassen, wie wir das auch in anderen Reformfeldern tun“, erklärte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das weitere Vorgehen. Die Notfallversorgung dürfe nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben.
Zustimmung für die Vorschläge der Regierungskommission kommt u. a. vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD). Auf Anfrage erklärt der 2. Vorsitzende Frank Flake: „Wir sehen die Reform als sehr weitreichend und zukunftsweisend an. Insgesamt sind sehr viele Eckpunkte der letzten Monate und Jahre eingeflossen, die immer wieder angeregt und diskutiert wurden. Nun müssen sie umgesetzt werden. Eine solch weitreichende Reform war längst überfällig und wird ja auch, wie man hört, von fast allen Verbänden unterstützt. Insofern sehen wir auch gute Chancen, sie umzusetzen.“ Er sieht durch die Ausweitung der Befugnisse der Rettungssanitäterinnen und -sanitäter keine Mehrbelastung, sondern eine Mög-
lichkeit, den Beruf so auszuüben, wie er bei der Entstehung gedacht worden sei. „Derzeit ist Deutschland ein Flickenteppich, wenn man die Kompetenzen der Notfallsanitäter betrachtet. In keinem Rettungsdienstbereich in Deutschland wird der Pyramidenprozess, so wie er von allen Fachgesellschaften und Beteiligten erarbeitet wurde, umgesetzt. Dass wir hier zehn Jahre nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes immer noch nicht weiter sind, ist ein Armutszeugnis.“
Es bleibt Ländersache Als Reaktion auf die Reformvorschläge heißt es beispielsweise aus dem bayerischen Innenministerium, dass man eine Reform des Rettungsdienstes grundsätzlich begrüße. Aber: „Die zentralen Positionen sind klar: Rettungsdienst ist und bleibt Ländersache.“ Von vornherein sei es ausgeschlossen, dass der Bund eigenständig Festlegungen treffe, die in die Zuständigkeit der Länder fielen.
In Bayern selbst sei man schon Vorreiter. So habe man einige Punkte der Kommissionsempfehlung bereits umgesetzt. Hierbei verweist das Ministerium auf das Notfallregister. „Unabhängig hiervon ist der Bund nun in der Pflicht, die Länder in den weiteren Reformprozess ordnungsgemäß einzubinden.
Die dabei zu klärenden Fragen sind vielschichtig und bedürfen einer gründlichen Prüfung, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden. In enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder wird das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration den Reformprozess kritisch und konstruktiv begleiten“, stellt man in München klar. Auch aus dem SPD-geführten Innenmi-
Grafik: BS/Spuling unter Verwendung von siroyagi3, stock.adobe.com; Simple Line, stock.adobe.com
nisterium in Niedersachsen heißt es: „Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten im Land Niedersachsen und der örtlichen Gegebenheiten sind Vereinheitlichungen bei Leitstellen und Rettungsdiensten durchaus zu prüfen, wobei bundesweite Vorgaben für die Ausstattung von Rettungswachen kritisch zu sehen sind. Die bei den Ländern liegende grundsätzliche Gesetzgebungszuständigkeit für den Rettungsdienst sollte dabei beachtet werden.“ Die Stellungnahme werde als Beratungsgrundlage in den derzeitigen Diskussionen berücksichtigt.
Ebenso wenig wird den Ländern auch der Anspruch der Krankenkassen schmecken, ein Wörtchen bei der Ausgestaltung des Rettungsdienstes mitzusprechen. „Die Finanzierung der Vorhaltekosten ist an klare bundeseinheitliche Anforderungen zu knüpfen, um eine am Bedarf der Bevölkerung orientierte, qualitätsgesicherte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Es ist begrüßenswert, dass die Krankenkassen in die Bedarfsplanung eingebunden werden sollen, denn es kann nicht sein, dass die Länder im Alleingang eine Struktur bestellen und die Kassen dafür zahlen“, heißt es auf Anfrage vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Wo kommt die eine Million her?
Ein Fragezeichen steht auch hinter dem Vorschlag bzgl. der Leitstellen. Eine Strukturreform der Notfallversorgung sei richtig und wichtig, ebenso auch die Rolle der Leitstellen als zentrales Steuerungselement für die Lenkung der Patientenströme, zeigt sich Marc Gistrichovsky, Vorsitzender des Fachverbands Leitstellen (FVLST), überzeugt.
Doch: „Ob die in der Neunten Stellungnahme der Regierungskommission erwähnte Zielgröße einer Einwohnergröße von einer Million Einwohner eine wissenschaftliche Evidenz hat, lässt sich aus unserer Sicht weder bestätigen noch widerlegen. Unstrittig ist, dass größere Einzugsgebiete die gebietsübergreifende Disposition von Einsatzmitteln und damit auch die Patientensteuerung erleichtern können“, so Gistrichovsky Man dürfe jedoch die Leitstellen nicht isoliert auf die Aufgaben des Gesundheitswesens betrachten. „Die BOS-Leitstellen haben aber neben ihren Aufgaben im Gesundheitswesen die herausfordernde Aufgabe, Einsätze der Gefahrenabwehr im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz zu steuern“, gibt der FVLST-Vorsitzende zu bedenken. Die Aufgaben seien die wichtigen Bereiche der Warnung der Bevölkerung, der Lagebilderstellung sowie der Lagebewertung. Dies müsse bei der sinnvollen Bewertung von Einzugsgebieten bedacht werden. „So wird in Ballungsräumen auf relativ kleiner Fläche die Zahl von einer Million Einwohner schnell erreicht sein, im ländlichen Bereich können allerdings schnell Gebilde mit erheblichen Einzugsgebieten hinzukommen. Dieses kann dann bei Flächenlagen, wie den zunehmenden Extremwetterereignissen, erhebliche Herausforderungen bei den dann erforderlichen Personalressourcen in den Leitstellen erzeugen.“ Es bleibt jetzt abzuwarten, welche Vorschläge nun in eine gesetzliche Form gebracht werden. Dass die vielen Köche, die mitreden wollen, den Brei verderben, will man nicht hoffen. Zu sehr sind der Rettungsdienst und seine Bediensteten unter Druck.
S trobl, der Vorsitzender des ressortübergreifenden Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ ist, betonte: „Hass und Hetze gehen uns alle an.“ Festzustellen sei, dass dieses Phänomen zunehmend vom Digitalen in die analoge Welt hinüberschwappe. Der Ressortchef stellte klar: „Diese offenkundige Verrohung in unserer Gesellschaft akzeptieren wir nicht und stemmen uns dagegen.“ Dafür seien u. a. Präventionsangebote ausgebaut sowie die Aus- und Fortbildung der Landespolizei weiterentwickelt worden.
Im Landeskriminalamt (LKA) existiert inzwischen eine 24/7-Ansprechstelle für bedrohte Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger. Sie werde gut genutzt, so Strobl. Zudem gebe es in allen Flächenpolizeipräsidien in Baden-Württemberg für das Thema speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten. Und im Landeskriminalamt (LKA) existiert eine Taskforce gegen Hass und Hetze. Hier gehe es insbesondere darum, die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Polizistinnen und Polizisten für dieses Phänomen zu verbessern, berichtete Andreas Taube, Leiter der LKA-Abteilung Staatsschutz in Baden-Württemberg. Außerdem sei es wichtig, das erhebliche Dunkelfeld bei Hass und Hetze aufzuhellen und eine effektive Social Media-Arbeit zu leisten. Unterstützung erfährt die Landespolizei auch von Polizeirabbiner Shneur Trebnik. Er berät die Beamtinnen zum Judentum sowie
(BS/Marco Feldmann) In Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr rund 6.200 politisch motivierte Straftaten polizeilich bekannt, darunter circa 380 gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- sowie Mandatsträger. Ein Jahr zuvor waren es noch rund 400 Delikte weniger. Diese erschreckenden Zahlen nannte Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) auf dem Stuttgarter Polizeitag des Behörden Spiegel und der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
te verzeichnet. Beleidigungen seien aber keine Opferdelikte, so Müller. Auch würden viele Berufe des Öffentlichen Dienstes nicht explizit in der PKS erfasst. Außerdem bilde die Statistik nur das Hellfeld, also die angezeigten Taten, ab. In einem Forschungsprojekt werde derzeit ein digitaler Meldedienst entwickelt. Im kommenden Jahr solle es Tests eines Demonstrators in Modellkommunen geben, berichtete Müller. Ein sich daran anschließender Regelbetrieb in Baden-Württemberg sei bislang jedoch nicht vorgesehen.
Vielschichtiges Problem
nalwahlordnung geändert worden, sodass bei den nächsten Urnengängen im kommenden Jahr – auch
„Hass und Hetze gehen uns alle an. Diese offenkundige Verrohung in unserer Gesellschaft akzeptieren wir nicht und stemmen uns dagegen.“
Thomas Strobl (CDU), Innenminister des Landes Baden-Württemberg
gegen Antisemitismus und führt Sensibilisierungen durch. Gleichwohl sei inzwischen die Kommu-
aus Angst vor Hass und Hetze – keine Privatadressen der Kandidatinnen und Kandidaten mehr auf den
Wahlzetteln veröffentlicht würden, sagte Strobl.
Immer mehr Übergriffe Der Innenminister stellte darüber hinaus klar, dass es bei der Landespolizei absolut keinen Platz für Antisemitismus, Rassismus und Extremismus gebe. Hierfür erhielt er Zuspruch vom GdP-Landesvorsitzenden Gundram Lottmann. Zugleich zeigte sich der Innenminister wegen der wachsenden Aggressivität gegenüber Polizistinnen und Polizisten alarmiert. 2022 habe es allein im „Ländle“ fast 5.500 Straftaten gegen Angehörige dieser Personengruppe gegeben. Dabei seien rund 2.700 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte verletzt worden. Das sind etwa 50 pro Woche. Strobl unterstrich: „Das ist inakzeptabel und viel zu viel.“ Helfen und deeskalieren kann hier möglicherweise der Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten.
Hemmschwelle schwindet Aber es gibt weitere Probleme, die sich schlussendlich auch auf die Arbeit der Polizei auswirken. So warnt Frank Dittrich, stellvertretender Leiter des baden-württembergischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV): „Die Hemmschwelle zum Extremismus schwindet“. Zudem sei feststellbar, dass staatliche Akteure und Institutionen in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus von Extremistinnen und Extremisten gerückt seien. Dafür würden insbesondere Soziale Medien genutzt. Die Extremistinnen und Extremisten profitierten dabei von einem zunehmenden Vertrauensverlust gegenüber dem und einer anwachsenden Entfremdung vom Staat und dessen Institutionen. Des Weiteren müsse eine Entgrenzung der Phänomenbereiche im Verfassungsschutzverbund konstatiert werden, so Dittrich weiter.
Immer gefährlicher würden die Reichsbürgerinnen und Reichsbürger sowie Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter. Hier seien eine erhebliche Staatsfeindlichkeit und eine große Waffenaffinität festzustellen, berichtete der LfV-Vizepräsident. Gleiches gelte für den Bereich der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer.
Ihr Agieren könne – auch aufgrund
des hohen Mobilisierungspotenzials – Radikalisierungsprozesse beschleunigen und zum Abgleiten in den Extremismus führen. Um dies zu vermeiden, brauche es eine bessere Medienkompetenz sowie eine klare und transparente Kommunikation des Staates. Außerdem müssten Informationslücken bei den Menschen geschlossen und Beratungsangebote weiter ausgebaut werden. Eines dürfe jedenfalls nicht passieren, warnte Dittrich: „Es darf keine gemeinsame Sache mit Extremistinnen und Extremisten gemacht werden.“
Kein umfassendes Lagebild Deutschlandweit existiert bisher jedoch kein umfassendes Lagebild zu physischer oder psychischer Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen
Es gebe nicht die eine Antwort, weshalb es vermehrt zu Hass und Hetze im Analogen wie im Digitalen komme, unterstrich Julia Goll, Innenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag. Festzustellen sei allerdings, dass fremde Meinung immer weniger akzeptiert und sich zunehmend nur noch in der eigenen Blase bewegt werde. Hinzu komme erheblicher Stress, der zwar ein Grund für Hass und Hetze, aber keineswegs eine Entschuldigung sein könne, ergänzte ihr Amtskollege von der SPD, Sascha Binder. Die zunehmende Hasskriminalität erschwere teilweise schon die Listenaufstellung für die kommenden Kommunalwahlen im „Ländle“, so Swantje Sperling, Mitglied für Bündnis 90/Die Grünen im Innenausschuss des baden-württembergischen Landtages. Deshalb brauche es eine konsequente Anzeigenerstattung und Strafverfolgung bei Angriffen und Beleidigungen gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, unterstrich Goll. „Die Strafe muss auf dem Fuße folgen.“ Zumal der Respekt ihnen gegenüber immer weiter abnehme, ergänzte der GdP-Landesvorsitzende Gundram Lottmann. Er plädiert dafür, abgeurteilten Straftäterinnen und Straftätern Bildungskurse aufzuerlegen. Zudem brauche es eine groß angelegte Image- und Werbekampagne zur Wertschätzung der Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst im öffentlichen Raum, findet die FDP-Politikerin Goll. Und im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet müssten die Plattformbe-
Warnte vor Extremistinnen und Extremisten: Frank Dittrich, stellvertretender Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg.
Dienstes. Dies wäre aber absolut wünschenswert, findet die Leiterin der „Geschäftsstelle Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention“, Franziska Müller. Denn einerseits seien inzwischen bei Weitem nicht mehr nur Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte von Gewalt betroffen, sondern z. B. auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Beschäftigte in den Jobcentern. Und andererseits weise die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) diesbezüglich Mängel auf und sei in diesem Zusammenhang nur bedingt aussagekräftig. Denn dort würden nur Opferdelik-
treiber stärker in die Pflicht genommen werden. Der SPD-Vertreter Binder wies in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass es aus seiner Sicht im Kampf gegen Hasskriminalität und Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten kein Regelungs-, sondern vielmehr ein Vollzugsdefizit gebe. Aufgrund der Masse an Verfahren komme es dann teilweise nicht zur Strafzumessung. Hier müsse angesetzt werden, meint Binder. Der Stuttgarter Polizeitag wurde von mehreren Unternehmen unterstützt, darunter Axon, secunet, Frequentis, Vodafone, stashcat sowie der Bundesdruckerei.
Um mit den langfristigen Faktoren beginnen, seien vor allem Kriege und Konflikte, instabile Staaten, wirtschaftliche Ungleichgewichte, die Effekte der Globalisierung und demografische Entwicklungen genannt. Neue Kommunikationsmittel und die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels führen zusätzlich zu einem wachsenden Maß an Mobilität. Die Bedeutung dieser Faktoren wird in Zukunft mit Sicherheit zunehmen und zu einem immer größeren Migrationspotenzial führen.
Konflikte, Kriege und Instabilität sind dabei die wichtigsten strukturellen Faktoren, auch wenn sie oft in Verbindung mit anderen Aspekten auftreten. In den letzten 30 Jahren war der massenhafte Zustrom von Flüchtlingen und irregulären Migrantinnen und Migranten aus dem ehemaligen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Syrien, aus Afrika oder aus Lateinamerika und jetzt aus der Ukraine hauptsächlich darauf zurückzuführen.
Während die Zahl der internationalen Migrantinnen und Migranten zwischen 1990 und 2020 um 84 Prozent von 153 Millionen
(BS/Michael Spindelegger) Die Europäische Union erlebt gegenwärtig die vielleicht schwierigste Zeit ihrer Geschichte –sowohl was die geopolitische Lage als auch was die Themen Migration, Flucht und Vertreibung betrifft. Die Union muss sich zum einen mit langfristigen und strukturellen Faktoren auseinandersetzen, welche Migration bewirken und verstärken. Zum anderen geht es aber auch um kurzfristige Ereignisse, die unvorhersehbar waren, aber – vielleicht auch gerade deshalb – einen großen Einfluss auf die Migrationssituation haben.
rend der Flüchtlingskrise von 2015 kamen innerhalb von zwei Jahren 2,6 Millionen Menschen nach Europa. Jetzt sprechen wir von 4,1 Millionen ukrainischen Flüchtlingen, die innerhalb von sechs Monaten um vorübergehenden Schutz in der EU ersucht haben.
Wir wissen nicht, wie sich die Situation weiter entwickeln wird, viele Flüchtlinge sind wieder in ihre Heimat zurückgekehrt oder möchten das in Zukunft tun. Andere werden bleiben. Die Bewältigung dieser Krise, die Integration der Flüchtlinge, ihre Rückkehr und der Wiederaufbau der Ukraine werden uns auf jeden Fall noch lange beschäftigen.
Tiefgreifender demografischer Wandel
sentlichen sind es die jungen und vergleichsweise gut Ausgebildeten, die aber keine Perspektiven in der Heimat vorfinden. Das gilt für irreguläre Migrantinnen und Migranten genauso wie für Flüchtlinge. Wo immer es möglich ist, sollten Investitionen und Entwicklungszusammenarbeit versuchen, für diese Zielgruppe Jobs und Perspektiven in der Heimat schaffen. Das wird nicht immer ausreichen, um Strukturschwächen zu beseitigen. Es wird aber auf jeden Fall die politische Bereitschaft in den Ursprungsländern erhöhen, in Migrationsfragen zusammenzuarbeiten. Und diese Partnerschaften brauchen wir.
Wir sollten unsere beruflichen Ausbildungsstandards in die Ursprungsländer tragen. Die Rückkehr von Migrantinnen und Migranten muss ebenfalls mit Investitionen und der Schaffung von Jobs verbunden werden, die dann auch der Infrastruktur und den
Lastenteilung sorgt, so schwierig das auch sein mag. Schlussendlich werden wir auch weiterhin funktionierende Migrations und Grenzkontrolle brauchen. Bestehende Fallstudien legen nahe, dass eine Kombination aus legalen Migrationsmöglichkeiten und strikter Migrationskontrolle, inklusive modernster Mittel zur Authentifizierung, am ehesten geeignet sind, irreguläre Migration zu verringern. Wir müssen uns aber eingestehen, dass diese Fortschritte in Summe noch zu wenig waren, um den kurzund langfristigen Herausforderungen gerecht zu werden. Wir werden mehr Einigkeit im Hinblick auf gemeinsame europäische Ziele brauchen. Zudem benötigen wir mehr
auf 281 Millionen anstieg, erhöhte sich die Zahl der Flüchtlinge und intern Vertriebenen um 400 Prozent von etwa 20 Millionen auf mehr als 100 Millionen. Und diese Zahl steigt weiterhin an. In diesem zunehmend instabilen globalen Umfeld haben sich Europa und die EU zu einem globalen Hauptziel von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie irregulären Migrantinnen und Migranten entwickelt. Und das wird auch in Zukunft so bleiben.
Flüchtlinge als Waffe
Seit letztem Herbst steht die EU vor neuen und komplexen Herausforderungen. Zunächst versuchte Belarus, Migration als Waffe gegen die EU einzusetzen, indem Flüchtlinge aus unterschiedlichsten Ländern an die Grenze zu Polen gebracht wurden. Dann führte die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine zur größten
Die geopolitischen Konflikte wirken sich aber auch auf Regionen aus, die weit von der jeweiligen Krise entfernt sind. Dies gilt momentan etwa für afrikanische Länder, die in hohem Maße von Weizenimporten aus der Ukraine und Russland abhängig sind und wo große Sorgen über Versorgungsengpässe bestehen. Sollten diese länger anhalten, wird das auf jeden Fall zu einem Anstieg der irregulären Migration in die EU beitragen. Wir dürfen gleichzeitig aber einen weiteren wichtigen Aspekt nicht vergessen. Die EU befindet sich inmitten eines tiefgreifenden demografischen Wandels. Europa wird immer älter und der Anteil der Erwerbsbevölkerung an der Gesamtbevölkerung nimmt stetig ab. Zwischen 2020 und 2050 wird der Anteil der Über-65-Jährigen um mehr als 60 Prozent steigen. Schon heute gibt es erheblichen Arbeitskräftemangel in einer Reihe wichtiger Branchen. Wir sollten also auch unbedingt darüber nachdenken, wie wir Arbeitsmigration besser gestalten können, um unseren Bedarf zu decken, aber auch um die Kooperation mit den Ursprungsländern zu verbessern und mehr Gemeinsamkeiten in der Migrationspolitik zu schaffen. Es gibt also eine Vielzahl an ganz großen Herausforderungen. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob es auch Lösungen gibt. Wir den
„Während die Zahl der internationalen Migrantinnen und Migranten zwischen 1990 und 2020 um 84 Prozent von 153 Millionen auf 281 Millionen anstieg, erhöhte sich die Zahl der Flüchtlinge und intern Vertriebenen um 400 Prozent von etwa 20 Millionen auf mehr als 100 Millionen. Und diese Zahl steigt weiterhin an.“
Flüchtlingskrise seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Wir müssen nur die aktuelle Situation in den Kontext früherer Erfahrungen stellen. Europa hat in den letzten Jahrzehnten drei große Fluchtkrisen erlebt. In den 1990erJahren flohen etwa eine Million Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien in die EU. Diese Bewegungen fanden über einen Zeitraum von acht Jahren statt. Wäh
GEWALT GEGEN POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN: Ausrüstung und Großeinsätze 5. Dezember 2023, Hyperion Hotel München www.polizeitage.de
„Schlussendlich werden wir auch weiterhin funktionierende Migrations- und Grenzkontrolle brauchen. Bestehende Fallstudien legen nahe, dass eine Kombination aus legalen Migrationsmöglichkeiten und strikter Migrationskontrolle, inklusive modernster Mittel zur Authentifizierung, am ehesten geeignet sind, irreguläre Migration zu verringern.“
lokalen Gemeinschaften in den Heimatstaaten zugutekommen. Wir müssen weiterhin in Richtung eines echten globalen Flüchtlingsregimes arbeiten, das unter Beteiligung der gesamten Staatengemeinschaft für eine gerechtere
Ressourcen, mehr Kooperation mit Ländern außerhalb der EU und einen Rahmen, der bewährte Ideen und Programme zu allgemeinen Politiken macht und es gleichzeitig erlaubt, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen.
Geldwäschebekämpfung in Deutschland bündeln (BS/Sven Rudolf/Marco Feldmann) Nach einem Gesetzesentwurf zu Verbesserung der Bekämpfung der Finanzkriminalität erhält das neu einzurichtende Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) u. a. ein Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG). Außerdem sollen der neuen Behörde auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und die Financial Intelligence Unit (FIU) unterstellt werden.
ken, dass das der Fall ist. Es gibt nur leider nicht die eine magische Maßnahme, die alle Probleme löst, sondern es braucht eine Reihe von Ansätzen.
Insbesondere junge Menschen migrieren
Zunächst müssen wir uns immer vergegenwärtigen, dass nur eine kleine Minderheit der Weltbevölkerung tatsächlich migriert. Im We
Die Überführung der beiden Zentralstellen soll nach Entwurf am 1. Juni 2025 stattfinden. Ziel ist es, Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen sowie die Zusammenarbeit nachhaltig zu verbessern. Zu den weiteren Maßnahmen, die das Gesetz vorsieht, gehört die Einrichtung einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht im BBF, welche die bundesweite Koordinierung geldwäscherechtlicher Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des NichtFinanzsektors unterstützt. Die Zuständigkeit für diesen Bereich liegt bislang bei den Ländern. Das neu geschaffene EZG im BBF soll die originäre Zuständigkeit für die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung von bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug erhalten. Abseits des neuen Bundesamtes soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) Mittel zur Schaffung von Stellen zur Geldwäsche und Finanzermittlung erhalten. Zur Verbesserung der Qualität des geführten Registers Geldwäsche und Finanzkriminalität werden der registerführenden Stelle zusätzliche Einsichtnahmebefugnisse für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Register, Verzeichnisse und Datenbanken eingeräumt. Auch wird ein Immobilientransaktionsregister eingerichtet. Die Einrichtung des Registers erfolgt beim BBF und ergänzt somit den ganzheitlichen
Ansatz des BBF, die Analyse sowie straf und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und die Aufsicht unter einem Dach zu bündeln.
Kritik bleibt nicht aus Von den Gewerkschaften kommt dennoch Kritik. So heißt es vonseiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass durch den Entwurf für das neue Gesetz keine neue Qualität bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität erkennbar sei. Das BBF sei nicht gut gemacht und werde aus kriminalpolitischer Sicht im Kampf gegen Finanzkriminalität nicht gebraucht. Die GdP schlägt vielmehr vor, die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von BKA und Zollkriminalamt (ZKA) zu stärken. Zudem sollte der Zollfahndungsdienst zu einer Finanzpolizei ausgebaut werden. Des Wei
teren müsste die Zollfahndung die Befugnisse zur Sanktionsdurchsetzung sowie zu präventiven Finanzermittlungen erhalten. Und die FIU sollte zu einem tatsächlichen IntelligenceDienst ausgebaut werden. Vom BDZ Deutsche Zoll und Finanzgewerkschaft heißt es, dass die neuen Stellen für das BBF nicht aus anderen Bereichen der Zollverwaltung abgezogen werden dürften. Zudem würden viele neue Befugnisse und Schnittstellen geschaffen. Der BDZBundesvorsitzende Thomas Liebel sagt: „Jetzt muss sich zeigen, ob die AmpelKoalition ihre im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Organisierter Kriminalität durch den Zoll wirklich ernst meint.“ Wenn FIU und ZfS 2025 ins BBF überführt würden, brauche es ein Rückkehrrecht in die Zollverwaltung für die überführten Beschäftigten, so Liebel weiter.
Behörden Spiegel: Herr Leitner, Sie sind der neue Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern. Was steht auf Ihrer gewerkschaftlichen Agenda – sowohl mit Blick auf den Freistaat als auch auf die Bundesebene?
Florian Leitner: Als neue gewählter und jüngster Landesvorsitzender der GdP in Bayern bin ich zunächst stolz, für rund 20.000 Gewerkschaftsmitglieder bei der Bayerischen Polizei sprechen zu dürfen. Das ist für mich eine große Ehre. Ich sehe es deshalb als meine Pflicht, die Interessen unserer Mitglieder bestmöglich zu vertreten und die Polizei in Bayern besser, moderner und attraktiver zu gestalten.
(BS) Florian Leitner ist noch recht neu Vorsitzender des bayerischen Landesbezirks der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der Behörden Spiegel sprach mit ihm über seine wichtigsten Vorhaben und die zentralen Herausforderungen für die Polizei des Freistaates. Die Fragen stellte Marco Feldmann.
Behörden Spiegel: Was ist Ihnen denn auf der Bundesebene der GdP wichtig?
Leitner: Dort geht es mir zuallererst um einen regelmäßigen Austausch mit den anderen Landes-
„Ganz konkret geht es mir in Bayern um die Erhöhung der Polizei- und Sicherheitszulage auf 300 Euro, eine bessere Besoldung für die Kolleginnen und Kollegen sowie um einen jährlichen Stellenzuwachs von 500 neu einzustellenden Beschäftigten bei der Bayerischen Polizei.“
und Bezirksvorsitzenden. Denn nur so kann es der GdP gelingen, alle für die Polizeien relevanten Themen zu identifizieren und abzudecken.
„Die Polizei darf auf keinen Fall einen Prellbock für die Politik darstellen, sondern muss die Innere Sicherheit sicherstellen. Attacken auf Polizeibeschäftigte dürfen nicht verharmlost werden.“
unser Nachwuchs ist unsere Zukunft.
Behörden Spiegel: Wie bewerten Sie ein Spezifikum des Freistaates, nämlich die Bayerische Grenzpolizei?
Behörden Spiegel: Um was geht es Ihnen ganz konkret?
Leitner: Ganz konkret geht es mir in Bayern um die Erhöhung der Polizei- und Sicherheitszulage auf 300 Euro, eine bessere Besoldung für die Kolleginnen und Kollegen sowie um einen jährlichen Stellenzuwachs von 500 neu einzustellenden Beschäftigten bei der Bayerischen Polizei. Außerdem ist mir die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig. All diese Themen versuche ich, zusammen mit meiner Stellvertreterin und meinen Stellvertretern sowie einem starken Geschäftsführenden Landesvorstand, in die Politik zu tragen und unsere Ziele zu erreichen.
Wichtig ist mir darüber hinaus der Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen des Bundesvorstandes sowie mit dem GdP-Bundesvorsitzenden Jochen Kopelke. Denn nur gemeinsam ist man stark und kann Dinge voranbringen. Außerdem zeigt sich nur so die Durchschlagskraft der GdP.
Behörden Spiegel: Vor welchen Herausforderungen steht die Polizei Bayerns?
Leitner: Für mich hat die Bayerische Polizei derzeit vor allem drei Herausforderungen zu bewältigen. Zum einen geht es um das gesellschaftliche Ansehen unserer Polizei und zum anderen um den Umgang mit der Digitalisierung bei der Polizei. Zudem geht es darum, sich
Florian Leitner ist seit Juni Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern. Er kommt aus Erding und war zuvor schon stellvertretender Landesvorsitzender.
jetzt schon einer sich verschärfenden Nachwuchsproblematik zu stellen.
Behörden Spiegel: Da müssten Sie bitte noch konkreter werden.
Leitner: Das Ansehen der Polizei ist in Bayern zwar immer noch hoch, schwindet aber auch bei uns in Teilen der Gesellschaft. Das zeigt sich ganz besonders an den steigenden Fallzahlen im Bereich der Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Sie sind inakzeptabel. Das muss sich definitiv ändern. Die Polizei darf auf keinen Fall einen Prellbock für die Politik darstellen, sondern muss die Innere Sicherheit sicherstellen. Attacken auf Polizeibeschäftigte dürfen nicht verharmlost werden.
Behörden Spiegel: Und was genau treibt Sie bei der Digitalisierung der Polizei um?
Jetzt
de.a
Foto: BS/GdP Bayern
Leitner: Wir haben noch deutlichen Nachholbedarf beim Vorgehen gegen Cyber Crime. Außerdem müssen die Vorteile der Digitalisierung für die Polizei als Organisation noch besser genutzt werden und die Polizei muss besser auf künftige Digitalisierungstrends vorbereitet werden.
Behörden Spiegel: Sie hatten auch noch von einer Nachwuchsproblematik gesprochen. Was hat es damit auf sich?
Leitner: Wir finden zwar immer noch genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst bei der Polizei in Bayern. Hier bahnt sich aber – nicht nur in Bayern – eine Trendwende an. Deshalb müssen hier neue Wege beschritten werden, um auch in Zukunft noch ausreichend Auswahl zu haben und auf die Besten zurückgreifen zu können. Denn
16.–17.
Leitner: Die Bayerische Grenzpolizei hat sich seit ihrer Gründung bewährt und stellt eine stabile Stütze der Grenzsicherung in Bayern dar. Wir als GdP Bayern unterstützen einen weiteren Aufbau der Bayerischen Grenzpolizei. Allerdings betrachten wir den aktuellen Personalaufwuchs dort kritisch. Denn dieser wird durch die Personalzuwächse der einzelnen Polizeiverbände in Bayern finanziert. Das bedeutet, dass jeder Polizeiverband von den neuen Kolleginnen und Kollegen, die er erhält, eine bestimmte Anzahl für die Bayerische Grenzpolizei abstellen muss. Das halten wir im Sinne der Einsatzbereitschaft des Regeldienstes der Dienststellen der Landespolizei für falsch. Die Personalpolitik darf nicht zulasten der Landespolizei gehen. Deshalb fordern wir eine neue Personalzuteilungspolitik für die Bayerische Grenzpolizei, die abgesetzt von der für die übrigen Verbände der Polizei erfolgt.
Der Behörden Spiegel veranstaltet zusammen mit der GdP am 5. Dezember in München einen Polizeitag zum Thema „Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten: Ausrüstung und Großeinsätze“. Weitere Informationen unter: www.polizeitage.de
Man beobachtete zuerst genau die technische Entwicklung und den Markt, bis sich 2016 ein erstes konkretes Projekt ergab: Das Open-Source-Projekt OpenROV ermöglichte das Üben von einsatznahen Szenarien. Die Verantwortlichen erkannten früh das Potential der schwimmenden Roboter beim Auffinden von vermissten Personen und Gegenständen.
Tauchdrohne mit Industriequalität
In der Ortsgruppe Unterhaching implementierte die Wasserwacht München 2022 den neuesten Stand der Technik: Eine Tauchdrohne in Industriequalität, die nun gezielt für ihre Einsatzzwecke erweitert wird. Bereits jetzt liefert die Drohne hochauflösende Videoaufnahmen aus Tiefen von bis zu 200 Metern. Unterwasserscheinwerfer und ein Greifarm unterstützen die Piloten bei der detaillierten Suche und Bergung kleinerer Gegenstände. Auch weit entfernt arbeitende Experten können
Tauchdrohnen in der Wasserwacht des Münchner Roten Kreuzes
spiel bei Blockaden, Kontamination oder Tiefen ab 40 Metern.
Einsatz vor allem bei unkalkulierbaren Situationen
Nachdem bereits im Mai 2019 unter meiner Leitung eine Arbeitsgemeinschaft zur Planung und Implementierung von Einsatzdrohnen bei der Berliner Feuerwehr ins Leben gerufen wurde, sind in der Folge sämtliche Vorbereitungen für den tatsächlichen Einsatz erledigt worden. Dazu zählten die Erstellung eines Nutzungskonzeptes, Fragen der Ausbildung, Haftungsfragen bei etwaigen Unfällen, die Erstellung von Betriebshandbüchern, Gefährdungsbeurteilungen, IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte sowie nachvollziehbare Leistungsbe-
Torsten Gräser ist Leitender Branddirektor bei der Berliner Feuerwehr. Er ist als Gesamteinsatzleiter und Abteilungsleiter der Abteilung Einsatzvorbereitung für Brand- und Bevölkerungsschutz sowie für technische Gefahrenabwehr tätig.
Foto: BS/Berliner Feuerwehr
schreibungen für die Ausschreibung zur Drohnenbeschaffung. Die zuerst beschafften Drohnen waren handelsübliche Drohnen in einem Preissegment von circa 4.000 Euro. Diese Drohne mit ihrer Sichtund Wärmebildkamera, diversen Anbauteilen (Lautsprecher, Kollisionswarnlicht, Scheinwerfer), der einfachen Bedienbarkeit und der sehr kurzen Rüstzeit erfüllte alle von uns gestellten Anforderungen. Mit fortschreitender Erweiterung der Aufgabenfelder stehen nunmehr auch Drohnen für den Übungs- und Indooreinsatz zur Verfügung sowie eine weitere mit Zoomkamera und verbesserter Auflösung des Wärmebildes. Diese kann zudem eine Nutzlast aufnehmen. Zusammen sind momentan 16 Drohnen in den
die Echtzeit-Livebilder aus der Tiefe empfangen, etwa wenn Kampfmittel identifiziert werden müssen.
Die technikbegeisterten Unterhachinger tüfteln und optimieren das Gehirn ihrer Drohne weiter: Eine spezielle Software wird mit Vergleichsbildern gefüttert und unterstützt die
komplexe Arbeit der Piloten. Besonders hohe Erwartungen weckt das sogenannte Ultra Short BaselineSystem (USBL) in Verbindung mit dem eigenen Multibeam-Sonar der Drohne. Damit können betauchte und noch zu untersuchende Gebiete in drei Dimensionen erfasst werden.
In einer schweren Hochwasserlage maximiert man die Sicherheit und Effizienz der Taucherinnen und Tauscher. Dank der Bilder und Karten tauchen sie perfekt vorbereitet –oder gar nicht. Manche Einsätze der Taucherinnen und Taucher wären zu gefährlich oder sinnlos, zum Bei-
Die künftigen Einsatzbereiche der Tauchdrohnen sind damit vor allem die Vermisstensuchen und Tauchaufgaben bei unkalkulierbaren und lebensgefährlichen Situationen. Zusätzlich bietet die Wasserwacht auch Forschenden ihre Hilfe bei der Erkundung und Erfassung von Gewässern an, denn der Klimawandel erzeugt immer schnellere geologische und ökologische Veränderungen – auch unter Wasser.
Drohneneinsatz bei der Berliner Feuerwehr
(BS/Torsten Gräser) Zur Unterstützung der Einsatzleitenden werden in Deutschland vermehrt Drohnen bei den Feuerwehren eingesetzt. Einige Projekte zur Integration von Einsatzdrohnen haben bereits die Pilotphase verlassen und sind in den Regelbetrieb übergegangen. Zu Letzteren gehört auch das Drohnenprojekt der Berliner Feuerwehr.
vier Drohnenteams im Einsatz.
Unsere erste Planung, die Drohnen auf den drei bereits vorhandenen
Einsatzleitwagen ELW 2 (Lkw-Größe) unterzubringen, wurde verworfen, weil sich herausstellte, dass diverse Einsatzanlässe zwar den Einsatz einer Drohne, nicht aber den eines ELW 2 erfordern. Zudem haben die kleineren Drohnenfahrzeuge (Größe Mannschaftstransportwagen, MTF 1) kürzere Rüstzeiten und sind schneller an den Einsatzort heranzuführen.
Zur Besetzung der vier sogenannten MTF-Drohnen konnte ein Teil des Personals der Führungsunterstützungseinheiten gewonnen werden. Drei der vier Drohnenteams werden von der Freiwilligen Feuerwehr gestellt und eines vom Fernmeldeeinsatzdienst der Berufsfeuerwehr als Zugleichaufgabe.
Gemäß geltendem EU-Recht sind Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zwar von der Pflicht der Erlangung eines formalen Kompetenznachweises befreit, dennoch sind die im EU-Recht formulierten Sicherheitsziele zu berücksichtigen. Damit besteht die Verpflichtung, die Sicherheit des spezifischen Drohnenbetriebs zu gewährleisten, nicht zuletzt aufgrund etwaiger Haftungsfolgen.
Ausbildung durch Externe Einsatzvorbereitend war es somit erforderlich, dass für die Drohnensteuerung vorgesehene Personal auszubilden. Mangels eigener Ausbilderinnen und Ausbilder wurde auf externe Dienstleister zurückgegriffen. Durch eine auf unsere Be-
dürfnisse abgestimmte Ausbildung der vorgesehenen Piloten mit einem abschließenden Kenntnisnachweis gemäß Luftverkehrsordnung wurde die Grundlage für den im August 2020 gestarteten Probebetrieb gelegt. Der Probebetrieb konnte nach einem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden und es folgte ab August 2021 der 24/7-Regelbetrieb. Nachdem in der ersten Fortbildungsmaßnahme im Jahr 2020 30 Drohnenführende ausgebildet wurden, wurde ab 2021 auf das neu eingeführte EU-Recht umgeschwenkt und weitere Drohnenführende wurden für den großen EU-Führerschein der offenen Kategorie ausgebildet, dem „A2-Fernpilotenzeugnis“. Zurzeit sind etwa 100
Fernpilotinnen und Fernpiloten ausgebildet und können in den Teams eingesetzt werden. Zur Ausbildung gehört aber nicht nur der genannte Führerschein, sondern auch die wiederkehrenden internen Aus- und Fortbildungen, die zum Erhalt der Befähigung verpflichtend sind. Hier werden die Besonderheiten des Feuerwehreinsatzes, die Einsatzabläufe und die Eigenschaften der verwendeten Geräte geschult.
Hauptaufgabe: Unterstützung der Einsatzleitung
Da die Drohnenteams vor allem die Einsatzleitenden unterstützen sollen, wurden diese bereits vor dem Start des Probebetriebes in mehreren Videokonferenzen über die
(BS/Alexander Heigl) Bereits seit 2012 sind Tauchdrohnen im Fokus der Wasserwacht des Münchner Roten Kreuzes. Die Retter erkannten früh das hohe Potenzial für die Verstärkung ihrer Rettungstaucher. Jetzt nutzen sie es in der Praxis. 24. und 25. Oktober
grundsätzlichen, rechtlichen und technischen Einsatzbedingungen dieser neuen Führungsunterstützung informiert. Letztendlich entscheidet der Gesamteinsatzleitende in Abstimmung mit der drohnenführenden Person über den tatsächlichen Einsatz der Drohne. Nach den ersten drei Einsatzjahren kann nunmehr festgestellt werden, dass die Feuerwehrleitstelle pro Jahr zu circa 250 Drohneneinsätzen alarmiert wurde. Bei etwa 80 Prozent handelt es sich um Brandeinsätze (z. B. Dachstühle, Hallen, Industrie). Die restlichen Einsatzanlässe teilen sich auf Technische Hilfeleistungen (z. B. Personen im Wasser, Eiseinbrüche, Ölspuren) und Amtshilfen (z. B. Tiersuchen) für andere Behörden auf. Das Feedback unserer Einsatzleitenden kann durchweg als sehr positiv bezeichnet werden. Die Drohnenbilder fließen permanent in das Lagebild der Einsatzleitung ein und werden bei deren Entscheidungen berücksichtigt.
„DieWarnung der Bevölkerung ist wichtig, damit im Katastrophenfall Menschenleben gerettet werden. Der heutige Bundesweite Warntag war wieder ein Erfolg! Die Vielfalt unserer Warnmittel wurde gleichzeitig ausgelöst, hat die Bevölkerung erreicht und gewarnt. Wir sammeln nun die Rückmeldungen aus den Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten und werten sie gemeinsam mit den Erfahrungsberichten der Bevölkerung aus. Wir freuen uns, wenn möglichst viele Menschen an unserer Umfrage teilnehmen und ihre Erfahrungen zum Warntag mit uns teilen, um so von Jahr zu Jahr immer besser werden zu können“, erklärte dazu Ralph Tiesler, Präsident des BBK.
Wie zum vergangenen Warntag auch konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen dem BBK mitteilen. Die Umfrage lief bis zum 21. September 2023. Die Ergebnisse werden wissenschaftlich ausgewertet und fließen in die weitere Optimierung der Warnsysteme ein. Positive Zwischenergebnisse
veröffentlicht
Nach einer vorläufigen Auswertung der Online-Umfrage hat der Bundesweite Warntag laut dem BBK 97 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger erreicht. Rund drei Viertel der Befragten erhielten eine Probewarnung per Cell Broadcast.
Über die Hälfte der Befragten wur-
Katastrophenwarnung darf nicht optimal sein
(BS/bk) Um 11 Uhr war es wieder so weit. Die Sirenen heulten und Handys piepten. Der dritte Bundesweite Warntag wurde durchgeführt. Erneut wurden alle Warnsysteme für den Ernstfall getestet. Nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hätten die Warnsysteme zuverlässig funktioniert. Forderungen nach einer weiteren Förderung und einer Gesetzesharmonisierung werden dennoch gestellt.
den durch mindestens eine WarnApp (59 Prozent) und/oder Sirenensignale (54 Prozent) gewarnt. Zwölf Prozent der Befragten haben eine Probewarnung durch eine persönliche Mitteilung wahrgenommen. Die anderen Warnmittel spielten eine geringere Rolle.
„Der Warntag war ein großer Erfolg. Ich freue mich, dass nach den ersten Auswertungen noch mehr Menschen über die verschiedenen Warnsysteme erreicht wurden. Eine rechtzeitige Warnung kann Leben retten, ganz gleich, ob es um Brände, schwere Unwetter, Waldbrände oder andere Gefahren geht. Wir wol-
Diskussionen, Dokumente und Überraschungen
(BS/bk) Den Begriff der "Katastrophen-Demenz" hat wahrscheinlich Albrecht Broemme, ehemaliger Berliner Landesbranddirektor und Präsident des Technischen Hilfswerks (THW) a.D., geprägt. Viel zu schnell vergesse man in Verwaltung und Politik nach den Katastrophen den Katastrophenschutz sowie die Lehren aus verschiedensten Schadenslagen. Stimmt aber das im Hinblick auf die Diskussion im politischen Raum?
Broemme konstantiert: „Immer wieder stelle ich fest, dass schlimme Ereignisse schnell vergessen und dass Fehler wiederholt werden sowie das man allenfalls bemüht ist, die Schuldigen zu suchen.“ Nach einem halben Jahr sei die Hälfte vergessen und nach einem Jahr alles.
Im Hinblick auf die Kürzungen im Bundeshaushalt im Bereich des Bevölkerungsschutzes könnte er recht haben. Fairerweise müssen im kommenden Bundeshaushalt voraussichtlich alle Ressorts bis auf das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) mit weniger Mitteln auskommen. Aber lässt sich daraus eine „Katastrophen-Demenz“ ableiten.
Einen anderen Versuch kann man über die Diskussionen in den verschiedenen Landesparlamenten und dem Bundestag sowie die Äußerungen von Abgeordneten starten. Hilfe dabei gibt die Seite „politx“, ein Analysetool zum politischen Monitoring. Es wertet alle veröffentlichten (politischen) Dokumente wie z. B. Protokolle, Drucksachen, Anträge, Gesetzesentwüfe, Pressemitteilungen oder Social-Media Posts aus.
Die Ahr-Katastrophe und ein Jahr danach
Ein Blick auf die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 hilft weiter. Diese Katastrophe mit über 190 Toten in Deutschland ist die letzte größere Katastrophe, die deutschlandweit für Diskussionen über den Katastrophenschutz gesorgt hat.
Im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 31.07.2022 finden sich unter dem Stichwort „Katastrophenschutz“ über polit-x 2.041 Dokumente, die mit 1.286 Abgeordneten verknüpft sind. Die Anzahl des Be-
len dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger sich und andere bestmöglich schützen und Gefahren rechtzeitig erkennen können. Dafür sind gut funktionierende Warnsysteme lebenswichtig. Wir werten jetzt weiter aus, an welchen Stellen die Warnsysteme weiter verbessert werden können“, erklärte dazu Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
90 Prozent erreicht
Der zweite Bundesweite Warntag 2022 war nach einer Auswertung des von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten ISF-Projektes „Warnung der Bevölkerung“ ein Erfolg. So seien 90 Prozent der Bevölkerung damals durch mindestens ein Warnmittel erreicht worden. Es habe keinen Unterschied gemacht, ob die Teilnehmenden sich auf dem Land oder in der Stadt befunden hätten. Der Standort habe keinen signifikanten Einfluss auf die Wahrnehmung einer Probewarnung gehabt. Das viel diskutierte Cell Broadcast erreichte rund 84
Prozent der Teilnehmenden. Faktoren wie Hersteller oder Anbieter des Mobilfunknetzes hätten eine vergleichsweise geringe Rolle gespielt. Jedoch seien bei 1,2 Millionen der 13 Millionen NINA-Warn-App-Nutzer keine Warnung ausgegeben worden. Nach Angaben des BBK liege das an den Handyeinstellungen, bei denen kein Standort aktiviert gewesen sei.
Kritik an Jubelmeldung
Doch nicht alle sehen den Warntag als reinen Erfolg. So kritisieren Manuel Atug und Johannes Rundfeldt von der AG KRITIS, dass es eine bundeseinheitliche Harmonisierung der Landesgesetze für Brand- und Katastrophenschutz brauche.
„Die Verantwortung für den Betrieb und die Beschaffung der Warnmittel soll explizit in die Hände der Länder gelegt werden. Derzeit delegieren die Länder diese wichtigen Aufgaben an die Kommunen, statten die Kommunen dann aber nicht mit den notwendigen Finanzmitteln aus“, sagen die Experten. Zudem kritisiert
die AG KRITIS, dass Kommunen freiwillig am Warntag teilnehmen könnten. Es bestehe kein Zwang. „Ein effektiver Warntag kann nur gewährleistet werden, wenn alle Beteiligten aktiv mitwirken“, so Rundfeldt und Atug Rundfeldt mahnt: „Katastrophenwarnung und deren Übung darf nicht optional sein!“
Kein Überblick im BMI
Auch André Hahn, Sprecher für Zivil- und Katastrophenschutz der Bundestagsfraktion Die Linke, sieht wenig Grund zur Freude: „Der Jubel, wenn ein Warntag gelingt, ist bei den verantwortlichen Behörden ja zumeist groß. Wichtiger ist aber, dass endlich ein Überblick im Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) hergestellt wird, wie bundesweit eigentlich der Zustand bei den Warnmitteln ausfällt.“ Dies habe aber im BMI keine Priorität. „Dass das Warnmittelkataster – also eine zentrale Übersicht darüber, wo im Land überhaupt (funktionstüchtige) Sirenen stehen – erst 2024 fertiggestellt werden soll, zeigt, dass es im Bundesinnenministerium weiterhin kein Umdenken gibt. Schon 2019 ist festgestellt worden, dass es an bundesweit einheitlichen Sirenensignalen mangelt“, so der Sprecher weiter. Das schon damals schmal bemessene Förderprogramm des Bundes zum Sirenenausbau sei keine sachgerechte Politik gewesen.
Deutschlands Wälder mit Satellitenbildern beobachten
(BS/Michael Grubb*) Mit einem Waldflächenanteil von 32 Prozent (11,4 Millionen Hektar) ist Deutschland eines der waldreichsten Länder Europas. Unsere Wälder leisten Beiträge von unschätzbarem Wert: Sie absorbieren z. B. riesige Mengen CO2, sind Grundlage für die Neubildung von Trinkwasser und liefern den Rohstoff Holz. Allerdings leiden unsere Wälder unter anhaltender Trockenheit, starken Stürmen, Hitzewellen und der massenhaften Verbreitung von Borkenkäfern. Laut dem aktuellen Waldbericht der Bundesregierung sind bereits 80 Prozent der Bäume in Deutschland sichtbar geschädigt.
griffs „Katastrophenschutz“ schnellt direkt nach der Ahr-Katastrophe in die Höhe, fällt dann aber ab September 2021 stark ab. Interessanterweise wird in diesem Zeitraum besonders stark im Bundestag über den Katastrophenschutz diskutiert (435 Dokumente).
Interessant deshalb: Katastrophenschutz ist eigentlich Sache der Länder. Der Bund kann höchstens unterstützend tätig werden. Es folgen die Landesparlamente von Nordrhein-Westfalen (192 Dokumente) und Rheinland-Pfalz (188 Dokumente).
Die Grünen als Katastrophenschutz-Partei?
Anscheinend hat in diesem Zeitraum auch die Partei Bündnis90/
Die Grünen den Katastrophenschutz als ein Thema für sich entdeckt. Diese Partei ist in diesem Zeitraum mit 647 Dokumenten verknüpft, gefolgt von der CDU (450 Dokumente) und SPD (357 Dokumente).
Auch in einem größeren Zeitraum scheint sich – zumindest was die politische Diskussion angeht –der Trend zu bestätigen. Im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 29.09.2023 bleiben die Grünen Spitzenreiter. Gleiches gilt auch für das Parlament, in dem der Katastrophenschutz besonders häufig Gegenstand ist: der Bundestag. Nun sind Diskussionen das eine und Papier ist geduldig, aber so lässt sich in einer sehr begrenzten Analyse festhalten: Ganz stimmt die Aussage Broemmes nicht, aber der Trend scheint ihm Recht zugeben. Wichtig für die Katastrophenschützerinnen und -schützer ist eher das, was am Ende der Diskussionen steht. Darüber kann diese Analyse nichts sagen.
Um unsere Wälder zu erhalten und sie dem Klimawandel anzupassen, ist eine Umgestaltung dringend erforderlich. Das bedeutet, dass unter anderem Mischwälder mit standortgerechten und klimatoleranten Baumarten angelegt werden müssen. Effektive Bewirtschaftung, Pflege und Umbau unserer Wälder bedürfen einer vollständigen und aktuellen Datengrundlage. Diese gibt es bis heute nicht. Aktuell werden die Daten zum Zustand der Wälder mühsam einmal jährlich mit manuellen Stichproben gesammelt. Ein kleiner, repräsentativer Teil des Waldes wird vermessen. Aus diesen Informationen wird anschließend der Gesamtzustand über den deutschen Wald abgeleitet – allerdings mit großer zeitlicher Verzögerung. Es bedarf neuer Ansätze und eines besseren Überblicks, um den Zu-
stand der Wälder zu verbessern. Die Technologie für ein hochfrequentes, KI- und satellitengestütztes Waldmonitoring mit beinahe Einzelbaum-Auflösung ist allerdings verfügbar und könnte bereits heute eingesetzt werden. Sie ermöglicht die flächendeckende Identifizierung von Baumarten sowie das zeitnahe und kontinuierliche Monitoring der Waldgesundheit, der biologischen Vielfalt, das Erkennen von Störungen und selektiven Holzeinschlag.
Zustand nahezu jedes Baumes überprüfbar Einige Bundesländer setzen bereits entsprechende Monitoringsysteme ein, zum Beispiel vom deutschen Geo-IT-Dienstleister EFTAS. Das System nutzt dafür u. a. Satellitenbilder und -daten von Planet und kann, dank einer Auflösung von drei bis vier Metern pro Pixeln, den
Zustand nahezu jedes einzelnen Baumes überprüfen. Es erkennt alle Wälder sowie Baumgruppen und kann monatlich, bei Bedarf auch deutlich öfter, Waldschäden, Rodungsflächen, Entwaldung sowie die Kohlenstoffspeicherung messen. Deutschlands Wälder zu schützen, ist essenziell. Um Maßnahmen zeitnah und effektiv steuern zu können, benötigen Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Forschung, Waldbesitzer und die Gesellschaft verlässliche sowie aktuelle Daten über Zustand und Entwicklung der Wälder. Neue Technologien in Kombination mit den Satellitendaten von Planet können es uns jetzt schon ermöglichen, die Daten aus dem All zum Schutz unserer Wälder einzusetzen.
* Michael Grubb ist EMEA Regional Marketing bei der Planet Labs Germany GmbH.
Behörden Spiegel: Die Invictus Games in Düsseldorf waren…
Marcel Bohnert: …für mich das größte Event für Einsatzrückkehrer und Verwundete seit Bestehen der Bundeswehr.
Behörden Spiegel: Jetzt, unmittelbar nach dieser Woche mit mehr als 140.000 Zuschauerinnen und Zuschauern, die 500 Soldatinnen und Soldaten aus der ganzen Welt angefeuert haben – was waren denn Ihre ganz persönlichen Höhepunkte?
Bohnert: Erst mal war ein dauernder Höhepunkt für mich die Stimmung während der einzelnen Wettkämpfe. Ich saß in dem bunt durchmischten Block der Freunde und Familien („Friends and Family“) – da saßen von Prinz Harry über Generale aller Nationen bis zu den Freunden und Familienangehörigen der Athleten alle durcheinander.
Und sie haben für alle Mannschaften gleichzeitig gejubelt. Das war ein einzigartiges Erlebnis.
Und dann: der Einmarsch der ukrainischen Verwundeten und Traumatisierten bei der Eröffnungsveranstaltung. Da sehen wir diese Mannschaft mit einer großen ukrainischen Flagge einmarschieren und jeder weiß, dass viele von ihnen Opfer des derzeitigen Krieges sind. Dass sie jetzt hier in Deutschland bei den Invictus Games mitmachen, während der Krieg in der Ukraine noch tobt – das schafft natürlich eine ganz besondere, beeindruckende Atmosphäre. Und da sind alle, aber auch wirklich alle in der Merkur-Spiel-Arena aufgestanden. Den Applaus habe ich auch nach einer Woche noch im Ohr.
Behörden Spiegel: Was bedeuten die Invictus Games – ganz allgemein?
Bohnert: Sie bringen die Gesellschaft und das Militär in Austausch. Sie erzeugen mehr zivil-gesellschaft-
Der ukrainische Kapitän war beeindruckt von der Wertschätzung und betonte, wie wichtig dies für ihn und sein Land sei. Er bedankte sich im Namen des gesamten Teams. Für seine Teamkollegin Yuliia Paievska „Tiara“ war die Teilnahme an den diesjährigen INVICTUS GAMES sehr besonders: Sie verkörpert die reale Bedrohung des Landes im Krieg. Am 16. März vergangenen Jahres kam sie in Mariupol in russische Gefangenschaft. Bei den diesjährigen Wettkämpfen gewann sie die Silbermedaille im Schwimmen und auch sie stellte die Bedeutung der Wettkämpfe für die Genesung heraus. Anlässlich der Spiele fanden sich 503 Teilnehmende aus 21 Nationen sowie deren Familienangehörige und Freunde in Düsseldorf zusammen. Darunter war auch der Initiator der INVICTUS GAMES, Prinz Harry. Während der Spiele begleitete ihn seine Frau Herzogin Meghan. Beide zeigten sich sichtlich gerührt von der Leistung der Athletinnen und Athleten und dem großen Zuschauerinteresse. Insgesamt 142.000 Zuschauende sorgten für eine beeindruckende Kulisse. Der Eröffnungsfeir wohnten 20.000 Zuschauerinnen und Zuschauer bei. Auch der Duke of Sussex bezeichnete die Ukrainerin „Tiara“ als inspirierend, insbesondere wie es ihr gelungen sei, wieder Lebensmut zu fassen. Alle Athletinnen und Athleten seien dadurch Vorbilder, betonte er bei der Eröffnungsfeier der INVICTUS GAMES.
Für alle Mitglieder des ukrainischen Teams geht der Krieg im Heimatland indes weiter, einige von ihnen werden an die Front zurückkehren.
(BS) Oberstleutnant i. G. Marcel Bohnert ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen BundeswehrVerbandes – und hat vom 9. bis 16. September 2023 die Invictus Games in Düsseldorf beobachtet: Die internationalen Sportwettkämpfe, die der britische Prinz Harry 2014 für kriegsversehrte Soldaten und Soldatinnen ins Leben gerufen hat. Ein Gespräch über ein einzigartiges Erlebnis. Die Fragen stellte Klaus Pokatzky.
liches Verständnis für unsere verwundeten und traumatisierten Einsatzrückkehrer und für die Hinterbliebenen von gefallenen Soldaten – das ist das eine. Und es ist einfach ein einzigartiges Erlebnis: Diese Athletinnen und Athleten machen ihren Sport gemeinsam mit ihrer Familie als Teil ihres Genesungsprozesses. Es gibt eine Studie unter ehemaligen Teilnehmern der Invictus Games, bei der 93 Prozent sagen, dass ihre Teilnahme an diesen Spielen für sie hilfreich war und dass sie einen enormen Beitrag für ihre Genesung und Rehabilitation geleistet hat. Damit wird also für die Athletinnen und Athleten etwas wirklich Besonderes geschaffen, was sie aufbaut, was sie motiviert, was sie zu einem möglichst erfüllten Leben zurückbringt.
Behörden Spiegel: Und was bedeuten die Invictus Games Ihnen ganz persönlich?
Bohnert: Eine ganz große öffentliche Anerkennung und Wertschätzung der soldatischen Leistungen. Und das empfinde ich als Soldat natürlich ungemein ermutigend. Es ist aber auch ein Impuls, den wir jetzt aufnehmen sollten. Es ist ein Meilenstein, ein Bezugspunkt für die deutsche Veteranenbewegung–von denen aus wir Strahlkraft und Schwung mitnehmen können und sollen. Da können wir Impulse aufgreifen, um jetzt in Diskurs zu treten mit der der Politik und der Gesellschaft, den Gewerkschaften, den Kirchen, den Sportvereinen, mit Kunstschaffenden und vielen mehr. Damit wir so das Verhält-
nis von Bundeswehr und Militär neu austarieren. Und damit wir mehr allgemeines Verständnis für unsere Veteranen erzeugen. Und für mich ganz persönlich ist es ein heftiger zusätzlicher Motivationsschub, dass ich meine Arbeit für die Veteranen weitermache. Diese Woche hat mich einfach dauernd ermuntert und unentwegt ermutigt.
Behörden Spiegel: Gibt es da irgendetwas, das so tief in Ihrem Kopf, in Ihrem Herzen geblieben ist,
dass Sie auch in Jahren noch daran denken werden?
Bohnert: Das war der direkte, unmittelbare Austausch mit den Verwundeten. Mir ist im Kopf geblieben: ein britischer Soldat, der beide Beine und einen Arm verloren hat bei einem Sprengstoffanschlag–und der einfach seinen Lebensmut nicht verliert. Der, trotz seiner deutlichen Einschränkungen, ich sage mal: ein cooler Typ ist und einfach das Beste aus seiner Situation
Die Behörden Spiegel Stiftung bedankt sich für Ihre Spende!
(BS/ecp) Dank der großen Spendenbereitschaft hat die Behörden Spiegel Stiftung 7.351,11 Euro für das Ukrainische INVICTUS GAMES Team gesammelt. Die Spende wurde im Rahmen des Empfangs „Thanks Friends“ während der INVICTUS GAMES in Düsseldorf an den Teamkapitän der Mannschaft Oleksandr Makovei übergeben.
macht und sich nicht hängen lässt. Er war selber früher Invictus-Games-Teilnehmer und auch bei ihm haben die Spiele zu seinen Fortschritten beigetragen. Das bleibt bei mir im Kopf und im Herzen sitzen: dieser direkte Austausch mit den Verwundeten.
Behörden Spiegel: Und, wenn wir jetzt mal etwas kritischere Töne anschlagen – gibt es irgendetwas, dass Sie gern anders gehabt hätten?
Bohnert: Ich hätte mir noch etwas deutlichere Statements vom Verteidigungsminister oder dem Bundespräsidenten erhofft. Deutlich waren ja deren Anerkennung und Unterstützung für die Ukraine. Das war super. Aber noch klarere Aussagen zu den Forderungen der Veteranenbewegung hätten mich schon erfreut – etwa zum Veteranentag oder einem Veteranenbüro. Ich glaube, da hätte man diesen Moment schon nutzen können. Es war alles schön, war in Ordnung und war angemessen. Aber es war sehr allgemein gehalten: Respekt, Wertschätzung, Anerkennung in der Bevölkerung – aber es war wenig Konkretes. Da ist nun ein Feld gelassen, auf dem wir anderen weiter ackern dürfen. Und das werden wir tun!
Behörden Spiegel: Wenn Sie einen Wunsch für die Invictus Games der Zukunft frei hätten – was wäre das?
Bohnert: Übertragung der wesentlichen Spielanteile zur besten Sendezeit in den deutschen Medien.
Behörden Spiegel: Die nächsten Invictus Games werden…
Bohnert: …im Februar 2025 in Vancouver in Kanada stattfinden –und auch da wird wieder ein deutsches Team antreten. Ich freue mich wahnsinnig darauf und hoffe doch sehr, dass ich wieder dabei sein darf.
Neben der zugesagten militärischen und zivilen Unterstützung Deutschlands für die Ukraine muss sich auch nach dem Ende der INVICTUS GAMES innerhalb Deutschlands eine Kultur des Respekts und der Wertschätzung, für jene etablieren, die im Dienst für ihren Staat und damit für ihre Gesellschaft Verletzungen und Schäden erlitten haben. Beschäftigte und Bedienstete, die für Deutschland Geist und Körper in Gefahr gebracht haben, bedürfen mehr Anerkennung – in Bundeswehr und den „Blaulichtorganisationen“. Neben sportlichen Leistungen gaben die Spiele deshalb auch Raum für eine Gründung: INVICTUS GERMANY soll die Ziele der INVICTUS GAMES in Düsseldorf weiter verfolgen. Die Stiftung wird durch D.LIVE, eine Gesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf, getragen. Auch die Bundeswehr möchte zu ihrem Erfolg beitragen. „Neu geschaffene Dienstposten in den Streitkräften sollen INVICTUS GERMANY unterstützen“, erklärte der Stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr, Generalleutnant Markus Laubenthal. International laufen die Planungen für die Spiele 2025 bereits – im kommenden Jahr werden die INVICTUS GAMES zum zweiten Mal in Kanada ausgetragen. Vom 6. bis 17. Februar werden Vancouver und Whistler zur sportlichen Heimat für die Wettkämpferinnen und Wettkämpfer. Erstmals gehören auch Wintersportarten zum Programm. Die Teilnehmenden werden sich 2025 auch im Rollstuhlcurling, Skeleton, Ski Nordisch und Ski Alpin messen.
Insellösungen und zahlreiche eingebundene elektronische Medizinprodukte: So sieht die IT-Landschaft der GesVersBw derzeit aus. Dazu kommen spezielle Anforderungen an IT-Schnittstellen und strenge Vorschriften zu Informationssicherheit und Datenschutz. Da verwundert es nicht, dass die IT der GesVersBw im Laufe der Jahre sehr komplex wurde – was nicht nur technische Auswirkungen hat, sondern auch den Arbeitsalltag des sanitätsdienstlichen Personals betrifft.
Genau da setzt die Bundeswehr gemeinsam mit der BWI als Digitalisierungspartner an: Benutzerfreundliche Endgeräte und moderne Software erhöhen die Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Ein robuster und resilienter IT-Betrieb steht darüber hinaus für hohe Verfügbarkeit und IT-Sicherheit. Vor allem im Hinblick auf einen möglichen Einsatz-, Krisen- oder Verteidigungsfall ist eine digitale, homogene und anpassbare IT-Landschaft mit standardisierten Schnittstellen unabdingbar. In den kommenden Jahren wird die BWI etliche Prozesse der GesVersBw digitalisiert haben. Die Basis bilden drei Säulen: die elektronische Gesundheitsakte Bundeswehr (eGABw), digitalisierte Geschäftsprozesse und IT-Services in Bundeswehrkrankenhäusern und -instituten.
Elektronische Gesundheitsakte
Bundeswehr (eGABw)
Mit der eGABw werden Papierakten durch digitale Akten abgelöst. Patientendaten, Befunde und Untersuchungsergebnisse sind damit jederzeit und ortsungebunden verfügbar. Die Plattform der elektronischen Gesundheitsakte ist das Health Information Management System (HIMS), sie fungiert als zentraler Speicher und ermöglicht den Informationsaustausch der Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte.
Auch Streitkräfte bedürfen zunehmend der drahtlosen Information und Kommunikation, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Das hierzu nutzbare physikalische Funkfrequenzspektrum ist allerdings eine begrenzte Ressource. Zunehmend stehen militärische Belange der Bedarfe an Funkspektrum in direkter Konkurrenz zu wirtschaftlichen Interessen. Seit Ende des Kalten Krieges wurden darüber hinaus die zur militärischen Nutzung ausgewiesenen Frequenzbereiche zugunsten ziviler Anwendungen, vor allem für den öffentlichen Mobilfunk, erheblich reduziert. Der NATO-Generalsekretär warnte bereits 2019 die Mitgliedsstaaten vor dem damit einhergehenden Fähigkeitsverlust. Die bisherige militärische Funkfrequenznutzung umfasst eine Vielzahl von wichtigen Funkdiensten für die Streitkräfte wie Flugfunk, Ortungsfunkdiensten, Navigation,
Nächste Schritte bei der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr
(BS/Anton Geissler*) Die IT der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr (GesVersBw) gilt als eines der komplexesten Systeme im Bundeswehrumfeld. In mehreren Großprojekten zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung werden nun viele Prozesse digitaler und effizienter.
Digitale und zum Teil automatisierte Prozesse entlasten das medizinische Personal. Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte können von jedem Standort aus schnell und unkompliziert auf alle Daten zugreifen. Die von der BWI bereitgestellte sichere IT-Infrastruktur ermöglicht es, Daten aller Leistungserbringer im
IT-Lösungen der BWI, etwa der Kollaborationsplattform Groupware Bw. Das fördert eine flächendeckende Vernetzung in der GesVersBw. Aufbauend auf diesen drei Säulen ergeben sich eine Vielzahl von Aufgaben für die BWI – angefangen bei Netzwerkharmonisierungen über das Hosting bis hin zum Change-
zu 4.500 PCs bereit. Diese werden nach einheitlichen Standards mit medizinischer Software ausgestattet.
Weitere 7.000 Laptops und Tablets ermöglichen dem Personal eine flexiblere und ortsunabhängige Arbeit.
So haben Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte direkt am Bett des stationär aufgenommenen Patienten
Einblick in dessen digitale Patientenakte und können schneller Entscheidungen zu seinem Wohl treffen.
Parallel dazu strebt die BWI eine Harmonisierung der Netzwerkinfrastrukturen an. Der IT-Dienstleister der Bundeswehr wird das Local Area Network (LAN) in den Bundeswehrkrankenhäusern und -instituten standardisieren, um die bisher heterogenen Netzwerkstrukturen zu vereinheitlichen.
integriert werden – wodurch es weniger Systembrüche gibt und Informationen schneller verfügbar sind. Die BWI ermöglicht den Datenaustausch mit anderen Systemen wie zum Beispiel dem Krankenhausinformationssystem (KIS) oder dem zukünftigen Health Information Management System (HIMS). Dazu entwickelt die BWI eine Fernwartungsplattform, die einen sicheren Standard in der Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Herstellern von Medizinprodukten gewährleistet.
Schneller ins Krankenhaus kommen
Gesundheitswesen auszutauschen.
Die BWI bringt die IT-Infrastrukturen in den Bundeswehrkrankenhäusern und -instituten zusammen, setzt Standards und schafft damit eine einheitliche Funktionsweise an allen Standorten. Dieser Schritt erlaubt es, technologische Neuerungen schneller zu adaptieren und stellt einen aktiven Beitrag zur Technologieentwicklung dar. Parallel dazu eröffnet sich der Zugang zu weiteren
Management für die Mitarbeitenden im Sanitätsdienst der Bundeswehr.
7.000 mobile Endgeräte und
4.500 PCs
Die BWI übernimmt zukünftig eine Fülle neuer Aufgaben, die das gesamte Spektrum der IT-Infrastruktur und -Dienste innerhalb der GesVersBw umfassen: Die BWI stellt den Bundeswehrkrankenhäusern und -instituten im ersten Schritt bis
Auch im Bereich des Hostings von IT-Anwendungen ist Standardisierung das Mittel der Wahl: Die BWI stellt Applikationen künftig bis zur Ausbaustufe „Software as a Service“ bereit. Ziel ist es, das Personal von fachfremden Arbeiten zu entlasten und ihnen mehr Zeit für ihre originären Aufgaben zu ermöglichen beziehungsweise zusätzlich den Fachkräftemangel im medizinischen Bereich abzufedern. Sowohl die notwendige Software als auch die IT-Infrastruktur betreibt die BWI und stellt sie dem Sanitätsdienst als Dienstleistung zur Verfügung.
Darüber hinaus sollen bisher nicht angebundene medizinische Geräte in das IT-System der Bundeswehr
Breitbandkommunikation in der BW ist zwingende Voraussetzung
(BS/Oberst I.G. Lars Ebinger) Die Möglichkeiten der drahtlosen Vernetzung bestimmen zunehmend unser Leben: vom Smartphone bis hin zu den 5G-Campusnetzwerken der Industrie 4.0. Sie alle nutzen das elektromagnetische Funkspektrum. Die Konkurrenz um die Frequenzen ist groß.
allgemeiner Funkdienst usw. sowie natürlich für den Mobilfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die bestehenden Kommunikationssysteme beschränken sich weitestgehend auf den Sprechfunk. Die derzeit zugeteilten Frequenzen decken den Bedarf an Spektrum für eine zeitgemäße breitbandige Kommunikation jedoch nicht ab. Aufgrund der physikalisch vorteilhaften Ausbreitungsbedingungen und den besonderen Anforderungen der Sicherheitskräfte, die auch ohne jegliche feste Infrastruktur auskommen müssen, sind ergänzende Frequenzen im so-
genannten unteren UHF-Bereich unabdingbar. Genau wie eine Weiterentwicklung des Mobilfunkstandards samt Datenraten im zivilen Bereich ist dies auch in der Kommunikation der Sicherheitskräfte nur mit geeignetem Zugang zum vorhandenen Frequenzspektrum möglich.Durch die „Zeitenwende“ hat sich die geopolitische Situation auch mit Blick auf nutzbare Frequenzen verschärft. Ein zusätzlich gesteigerter Bedarf an Frequenzen ergibt sich zum einen aus der besonderen zentralen geographischen Lage der „Drehscheibe Deutschland“ in Europa für den Funkbe-
9. November 2023, München
Holiday Inn Munich City Centre
Der Treffpunkt für die Defence- und Security-Start-Up-Szene, für Innovatoren der Streitkräfte, für Vertreter der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie für Vertreter von Universitäten und Forschungseinrichtungen.
www.defence-innovation.de
trieb von Gaststreitkräften. Zum anderen besteht die Notwendigkeit für eine Flexibilisierung der militärischen Frequenznutzung für eine schnelle Reaktionszeit in Krisensituationen. Nachdem die Bundeswehr trotz der bekannten Problematik bei den Vergaben der 700- und 450-MHz-Frequenzen im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern kaum berücksichtigt wurde, besteht für die zunehmende Digitalisierung der Streitkräfte ein eklatanter Mangel an militärisch nutzbarem Funkfrequenzspektrum im unteren UHF-Bereich. Ohne eine neue Zuteilung von Frequenzen sind bereits jetzt nicht kompensierbare negative Auswirkungen auf die Führungsfähigkeit und mithin die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr absehbar. Dabei hat die Bundesregierung sich in ihrem Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ausdrücklich zur Erlangung einer digitalen Souveränität und Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen ausgesprochen und damit die Absicht, die Abhängigkeit von ausländischen Informationstechnologien zu reduzieren.
Gemeinsames Frequenzband für Sicherheit und Rundfunk
Um den akuten Frequenzbedarf der BW zu begegnen, ist eine Mitnutzung im Frequenzband 470694 MHz mittlerweile alternativlos. Dieses Band steht bisher fast ausschließlich dem terrestrischen
Die Roadmap für die GesVersBw steht, mit der Umsetzung erster Anteile wurde begonnen. Bestes Beispiel für die Säule Digitale Geschäftsprozesse ist das Projekt „Patient Evacuation Coordination Centre“ (PECC). Mit dieser Software können Kameradinnen und Kameraden die Verlegung von kranken oder verletzten Soldatinnen, Soldaten oder Zivilpersonen aus Einsatzländern in das richtige Bundewehrkrankenhaus steuern. Im Hintergrund prüft die Software – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – die medizinischen Daten, meldet fehlende Angaben oder Inkonsistenzen und unterstützt die Mitarbeitenden des PECC bei der Organisation der Transporte. Mit dieser Lösung kann das PECC deutlich mehr Verwundetentransporte organisieren als zuvor: Bis zu 1.000 Patientinnen könnten damit pro Tag mit der optimalen medizinischen Versorgung in das Krankenhaus gelangen. Ein entscheidender Vorteil im Hinblick auf die gestiegene Bedeutung von Landes- und Bündnisverteidigung.
*Anton Geissler ist Head Of Customer Solution Unit GesVersBw, BWI GmbH.
Fernsehrundfunk für DVB-T2 zur Verfügung. Eine durch die Bundesnetzagentur beauftragte unabhängige Studie der Firma Goldmedia aus November 2021 untersuchte die perspektivische Nutzung des UHF-Bandes. Die Studie gab für die Nutzung der terrestrischen Rundfunkverbreitung mit DVB-T2 eine sinkende Nutzeranzahl an. Die Nutzung des Bands 470- 694 MHz unterliegt zur Zeit einer internationalen Neubewertung. Deutschland spricht sich hierbei für eine gleichberechtige Öffnung des bisher international harmonisierten Rundfunkbands für den Allgemeinen Mobilfunk aus. Unter dem Allgemeinen Mobilfunk sind die dringend nötigen Breitbandanwendungen der Bundeswehr regulatorisch leicht umsetzbar. Sollte sich Deutschland auf der internationalen Bühne nicht durchsetzen, muss die Mitnutzung des Bandes durch die Bundeswehr dennoch im Rahmen der nationalen Entscheidungen erfolgen. Die sicherheitspolitische Lage lässt ein erneutes Vertrösten der Mangelbehebung für die Streitkräfte nicht zu. Ein erheblicher Teil des Frequenzbands ist bereits heute mit den bestehenden Systemen der Sicherheitskräfte nutzbar und könnte unmittelbar für die notwendige mobile Kommunikation genutzt werden. Andernfalls sind teure Sonderlösungen notwendig. Das Frequenzband 470694 MHz bietet genügend Ressourcen, um die bisher vernachlässigte Ausstattung der Sicherheitsbehörden mit Frequenzspektrum abzudecken. Dies ist mit marginalen und lokal begrenzten Einschränkungen beim DVB-T2-Empfang umsetzbar. So besteht durch Öffnung des UHFBands nunmehr die Möglichkeit der „Zeitenwende“, in der Digitalpolitik Rechnung zu tragen.
Der Abteilungsleiter Cyber/IT (CIT) im Bundesministerium für Verteidigung (BMVg), Generalleutnant Michael Vetter, bezeichnete die Digitalisierung als Treiber der Modernisierung aller Streitkräfteteile. Die fundamentalen Grundsätze der Operationsführung würden sich grundlegend ändern. Panzer, Flugzeuge, Hubschrauber und Schiffe würden vermehrt zu Plattformen für digitale Anwendungen. Die Kräfte agierten auf den Schlachtfeldern der Zukunft weit aufgelockert, weitgehend autonom und selbst unterstützend. Trotz hoher Beweglichkeit sollten sie zu punktueller Kräftekonzentration befähigt sein, um entscheidende Wirkkraft gegen definierte Ziele entwickeln zu können. Hierbei kommt der Nutzung moderner IT und Software zentrale Bedeutung zu.
Software von Plattformen entkoppelt
Die SSD-Doktrin konzentriert die Modernisierung der Streitkräfte daher vor allem auf den SoftwareBereich. Hier sehen die CIT-Entscheidungsträger großes, schnell umsetzbares Entwicklungspotenzial. Ziel ist es, die Software sukzessive von den einzelnen Plattformen zu entkoppeln, um die Vorteile moderner Softwareentwicklung – Agilität, Skalierbarkeit und Flexibilität – für die Truppe nutzbar zu machen, vor allem aber vorherrschenden proprietären Neigungen entgegenzutreten. Dadurch will die Bundeswehr dem Dilemma entgehen, unterschiedliche, inkompatible Softwareversionen im Verbund zu haben, die dann aufwendig nachgerüstet werden müssen. Statt dies in einer großen, unrealistisch erscheinenden Aktion zu versuchen, sollten einzelne Software-Updates sukzessive im Rahmen anstehender Kampfwert-
Software Defined Defence ist die Zukunft
(BS/Lars Mahnke) Nicht erst nach den Erfahrungen des Russland-Ukraine-Krieges hat die Bundeswehr auf die neuen Herausforderungen der modernen Kriegsführung reagiert und mit der Software Defined Denfence (SDD) eine Doktrin formuliert, die sich an den Anforderungen einer zunehmend digitalen Welt orientiert. Im Fokus sollen nicht mehr die Plattformen selbst, sondern deren Vernetzung stehen.
keit der Software „over the air“ ist möglich und fördert Flexibilität und Schnelligkeit.
Menschen unterstützen, nicht zusätzlich fordern
Generalleutnant Lutz Kohlhaus, Stellvertreter des Inspekteurs der Luftwaffe, unterstrich auf dem Koblenzer IT-Tag, der vom BAAINBw und der AFCEA Bonn veranstaltet wurde, die Möglichkeiten der Digitalisierung in Bezug auf Einsparung von Personal, Verkürzung der Ausbildungszeit und Intuitivität der Benutzerschnittstellen. Die Technik sollte sich dem Zeitgeist entsprechend am Menschen orientieren, nicht der Mensch an der Technik. Zudem sei die Konnektivität essenziell für die Gewährleistung der Interoperabilität nicht nur auf technischer Ebene, sondern auch auf operationaler Ebene innerhalb des Verteidigungsbündnisses.
Generalleutnant Michael Vetter referierte in Koblenz zur Neuausrichtung der Bundeswehr im Zeichen von Zeitenwende und Digitalisierung; v. l. n. r.: Unterabteilungsleiter CIT I: Brigadegeneral Armin Fleischmann, die Koblenzer Bürgermeisterin Ulrike Mohrs, Abteilungsleiter Informationstechnik im BAAINBw: Brigadegeneral Dr. Volker Pötzsch, Generalleutnant Michael Vetter, Abteilungsleiter Planung und Digitalisierung Generalmajor Dr. Michael Heinz Färber.
steigerungen einzelner Plattformen erfolgen. In diesem Prozess möchte man auch Best Practices der Privatwirtschaft zum Einsatz bringen.
Vernetzung und Interoperabilität
Die modulare Vernetzung soll im Sinne der Interoperabilität der unterschiedlichen Systeme mithilfe standardisierter Schnittstellen auf gemeinsamer Datenbasis vonstattengehen. Als Vorbild kann das Internet der Dinge gelten. Die von Sensoren gesammelten Daten und Informationen müssen mittels Machine Learning und Künstlicher
Intelligenz (KI) eingeordnet und beherrschbar gemacht werden, um den OODA-Loop (Observe, Orient, Decide, Act) zu beschleunigen.
Auf diese Weise kann eine Informationsüberlegenheit erlangt und somit Führungs- und Wirkungsüberlegenheit beim Waffengang geschaffen werden.
Durch die Skalierbarkeit eingesetzter Software-Lösungen und die Möglichkeit, auf sicherheitsrelevante Entwicklungen schnell und flexibel reagieren zu können, ermöglicht das Konzept der SDD eine Steigerung der Resilienz der Bundeswehr
Foto: BS/AFCEA Bonn e. V
insgesamt. Zudem können im personellen Bereich mithilfe von Automatisierungen und mit dem Einsatz von Machine Learning und KI sowie im Bereich der Logistik und Materialerhaltung durch aufwandsarme Softwareanpassungen Ressourcen eingespart werden.
Erste Tests zeigten, dass bestehende Systeme rein softwarebasiert verbessert werden konnten. Durch Edge Computing und Einbindung von KI wurden die Objekterkennung und -lokalisierung, die Sensordatenfusion und die Präzision optimiert. Auch die Update-Fähig-
Mit dem Paradigmenwechsel von der plattformzentrierten Denkweise hin zu softwarebasierten Lösungen im Sinne der SDD verlässt die Bundeswehr den Weg prozessual orientierter Denkweisen und wendet sich einer pragmatischen Ergebnisorientierung zu. Schnelligkeit, Agilität und Flexibilität sind nicht nur auf dem Schlachtfeld gefragt. Auch Logistik und Verwaltung müssen sich modernen Anforderungen und Möglichkeiten anpassen. Dem SDDAnsatz immanent ist der verstärkte Einsatz von KI, denn sie ermöglicht mehr Wirkung im Ziel, geringeren Munitionsverbrauch und nicht zuletzt eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit der eigenen Truppe. Klar wurde, dass das Paradigma „Man in the Loop“ bei der rasanten Weiterentwicklung digitaler Technologien besonders mit Blick auf Schnelligkeit von Entscheidungen in überaus komplexen Situationen immer neu austariert werden muss.
airbus.com
Der einsatzerprobte Eurofighter ist ein weltweit führendes Mehrzweckkampfflugzeug von unübertroffener Flexibilität und Leistung. Mit seiner beispiellosen, auf kontinuierliche Verbesserung ausgerichteten Sicherheitsbilanz bildet der Eurofighter das Rückgrat von Luftstreitkräften weltweit. Gebaut, um uns heute und auch in Zukunft zuverlässig zu verteidigen und die Welt zu einem sicheren Ort zu machen.
Im Rahmen der fünf Säulen der Luftbeweglichkeit im Heer sind militärische Hubschrauber ein „Hochwert-Asset“.
Die erste Säule sind „luftgestützte Operationen“. Sie sind die anspruchsvollsten Operationen, weil hier alle Akteure eng zusammenarbeiten müssen. Dabei operieren Hubschrauber und Infanterie unter einer einheitlichen, gemeinsamen Führung.
Bei „luftmechanisierten Operationen“ hingegen unterstützen Hubschrauber die Operationen der Truppen am Boden oder werden als Manöverelement für Kommandeure der Bodentruppen eingesetzt. Hierbei spielen Kampfhubschrauber mit ihrer überlegenen Feuerunterstützung aus der Luft die entscheidende Rolle.
Die Säule „Lufttransport“ wird von Transporthubschraubern dominiert. Sie können Personen und Material schnell und effektiv über große Distanzen transportieren.
In der Säule „Allgemeine Unterstützung“ werden Bodentruppen besondere Fähigkeiten, wie beispielsweise luftgestützte Aufklärung, bereitgestellt.
In der Säule „Luftlandeoperationen“ können ebenfalls Hubschrauber eingesetzt werden, wobei hier der Einsatz von Flugzeugen dominiert. Insgesamt geben Hubschrauber dem militärischen Führer die Möglichkeit, schnell auf Veränderungen auf dem Gefechtsfeld zu reagieren und Schwerpunkte zu bilden beziehungsweise zu verlagern. Mit ihrer Bewaffnung leisten Hubschrauber einen Beitrag zur Streitkräftegemeinsamen Taktischen Feuerunterstützung. Mit ihren Sensoren und Kameras sammeln Hubschrauber Informationen und tragen so zum Gesamtlagebild bei.
Organisatorische Zuordnung Die drei Teilstreitkräfte der Bundeswehr verfügen über eigene Hubschrauberkräfte. Während Marinehubschrauber im Schwerpunkt für die Unterstützung der Kriegsführung seegehender Einheiten eingesetzt werden, stellen die Hubschrauber der Luftwaffe und des Heeres die taktische und operative Luftbeweglichkeit der Landstreitkräfte und Spezialkräfte auf dem Gefechtsfeld sowie in Einsatzräumen sicher. Die Hubschrauberkräfte des Heeres sind in der Heeresfliegertruppe zusammengefasst. Das Kommando Hubschrauber vereint die Fachaufgabe Flugbetrieb im Heer mit der truppendienstlichen Führung der Hubschrauberregimenter des Heeres, zentralisiert die Aus- und Weiterbildung der Heeresflieger und stellt gleichzeitig die fliegerische Grundqualifikation aller Teilstreitkräfte sicher. Die Fachaufgabe Flugbetrieb Heer wird im Auftrag des Inspekteurs des Heeres wahrgenommen. Im Kern geht es um die Umsetzung der Vorgaben der Heeresführung sowie der zuständigen Abteilungen des Luftfahrtamtes der Bundeswehr oder anderer weisungsgebender Dienststellen zur Sicherstellung des Flugbetriebes des Heeres, einschließlich der daraus resultierenden Ressourcenverteilung im Heer. Folglich nimmt das Kommando Hubschrauber zurzeit im Schwerpunkt Aufgaben als Fachkommando bzw. Fähigkeitskommando wahr. Die Heeresfliegerregimenter sind aktuell noch auf Einsätze im internationalen Krisenmanagement ausgerichtet, zusätzlich aber auch befähigt, Einsätze des Nationalen Risiko- und Krisenmanagements (NatRKM) –kaltstartfähig – durchzuführen. Der Fokus auf Landes- und Bündnisverteidigung wird deren zukünftige Strukturen wesentlich bestimmen.
Perspektive der militärischen Hubschrauber
(BS/Major i. G. Kai Christoph Meier*) Schnelligkeit, Flexibilität und die Fähigkeit, nahezu in jedem Gelände bei Tag und Nacht agieren zu können, zeichnet den Hubschrauber als Waffensystem aus. Der Einsatz von Kampf-, Transport- sowie Unterstützungshubschraubern wird dabei unter dem Begriff der „Luftbeweglichkeit“ zusammengefasst.
Die Andockfähigkeit für eine große Bandbreite unbemannter Systeme mit unterschiedlichen Fähigkeiten erhöht maßgeblich die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit. Unbemannte Systeme können schneller und wendiger agieren als bemannte Hubschrauber. Je risikoreicher die Mission, desto eher wird diese durch unbemannte Systeme zu übernehmen oder zu unterstützen sein. Auf diese Weise kann die Steigerung der abstandsfähigen Aufklärung und Wirkung erfolgen, was die Besatzungen zusätzlich schützen wird. Je komplexer die Mission, desto eher wird sie durch bemannte Luftfahrzeuge begleitet und geführt werden. Daher ist das bemannte Luftfahrzeug absehbar über die 2040er-Jahre hinaus nicht wegzudenken. Die Bedeutung des „human-in-theloop“ steht außer Frage und wird auch in den Zukunftsprogrammen anderer Nationen, wie beispielsweise dem US-amerikanischen „Future Vertical Lift“, anerkannt. Die mathematischen Möglichkeiten im Luftkampf sind zu komplex, als dass Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML) den Kontext verstehen, um zwischen autorisierten und nicht autorisierten Operationen zu unterscheiden, aus widersprüchlichen Zielen das richtige Ziel auszuwählen und neue Situationen interpretieren und bewältigen zu können.
Das Ausbildungs- und Übungszentrum Luftbeweglichkeit in Celle wird durch das Ausbildungskommando in Leipzig geführt.
Operationelles Kommando Hubschrauber
Seit der völkerrechtswidrigen Annektion der ukrainischen Krim durch Russland im Jahr 2014 hat die NATO den militärischen Schwerpunkt auf die Bündnisverteidigung zurückverlegt. Schon heute leistet die deutsche Heeresfliegertruppe mit der Aviation Task Force NATO Response Force (NRF) Land einen wesentlichen Beitrag zur Bündnisverteidigung. Bis 2025 sind die Hubschrauberkräfte zu befähigen, ein NATO-Korps mit Hubschrauberkräften zu unterstützen.
Einsatzverpflichtungen werden bisher ablauforganisatorisch aus der Grundstruktur der Heeresfliegerregimenter „tailored to the mission“ bereitgestellt. Die Anpassung der Grundgliederung an die Landesund Bündnisverteidigung ist noch zu untersuchen.
Künftig wird der Ausbau des Kommandos Hubschrauber zu einem operationellen Kommando erfolgen, die ersten Schritte dazu sind angestoßen. Im Zielzustand ist der Stab mit allen Führungsgrundgebieten für die operationelle Rolle unter Beibehaltung der Fachaufgabe zu stärken. Dies befähigt das Kommando langfristig zur gemeinsamen Führung von Hubschrauberkräften aus allen Teilstreitkräften inklusive der Integration multinationaler Partner auf Ebene eines NATO-Korps.
Die Frage, welche Leistungen zukünftig im Sinne der Stärkung der Kampftruppe noch durch die Streitkräfte zu erbringen sind und welche durch zivile und militärische Unterstützungskräfte sinnvoller erbracht werden können, ist im Sinne einer Fokussierung auf den militärischen Kernauftrag zu beantworten. Ob z. B. ein Kommandeur weit vorne zukünftig die Verantwortung für Instandhaltungseinrichtungen im eigenen rückwärtigen Raum oder den Betrieb des Heimatflugplatzes im Sinne der „Drehscheibe Deutschland“ übernehmen muss oder wie künftig die Aufgabenverteilung zwischen dem operationellen Kommandostab und den nachgeordneten Verbänden zweckdienlich zu gestalten ist, sind plakative Beispiele
für die Fragestellungen, welche die Zukunftsausrichtung der Truppengattung beeinflussen werden. Das Zusammenführen der Instandsetzungskapazitäten sowie die Einrichtung eines Flugplatzmanagements als Dienstleistung sind nur ein Ausschnitt möglicher Lösungsansätze. Die Bündelung umfangreicher Führungsmittel in einer Stabs- und Fernmeldekompanie sowie die Befähigung der Heeresfliegerausbildungsstaffel zur eigenständigen Sicherung der Führungsund Versorgungseinrichtungen im Einsatzfall könnten dabei maßgeblich zur Eigenständigkeit beitragen.
Kampf aus und im bodennahen Luftraum Gerade auf dem Gefechtsfeld der Zukunft wird der Wirkung von Luft-Boden-Effekten eine unverändert relevante Rolle zukommen. Deutschland verfügt mit dem Kampfhubschrauber Tiger (UHT) über ein Waffensystem, das zum Kampf im Rahmen der Bündnisund Landesverteidigung geeignet ist. Doch der UHT ist ein Auslaufmodell. Abnutzung und Verschleiß, das Auslaufen des Panzerabwehrlenkflugkörpers HOT Ende des Jahrzehnts, weitere Obsoleszenzen und das zu erwartende Ende der UHT-Nutzung in den 2030er-Jahren zeigen schon jetzt eine zu erwartende Fähigkeitslücke auf.
Auf dem Weltmarkt sind bereits Projekte zur Beschaffung moderner Kampfhubschrauber angelaufen: Die USA arbeiten im „Future Vertical Lift“-Programm (FVL) an den Nachfolgern für ihre derzeitigen Unterstützungs-, Kampf- und Transporthubschrauber. Die NATO verfolgt das „Next Generation Rotorcraft Capability High Visibility Project“ (NGRC), an dem neben Deutschland auch Frankreich, Griechenland, Italien, Großbritannien und die Niederlande beteiligt sind. Ziel ist die Entwicklung eines mehrrollenfähigen mittleren Hubschraubers. Die Europäische Union betreibt das Projekt „European Next Generation Rotorcraft Technologies“ (ENGRT). ENGRT soll die Anforderungen der europäischen Streitkräfte an den Einsatz von Drehflüglern über das Jahr 2030 hinaus erfassen und die konzeptionellen Ableitungen operationalisieren. Die Projektpartner werden Einsatzkon-
zepte für militärische Drehflügler analysieren, Schlüsseltechnologien für künftige militärische Drehflügler ermitteln und alternative Drehflügler-Konzepte und -Architekturen untersuchen. Ziel ist es, den Weg für die nächste Generation militärischer Drehflügler in Europa zu ebnen, den die Heeresfliegertruppe unbedingt mitgehen muss. Die Weichen dafür sind jetzt zu stellen. Um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können, soll die Heeresfliegertruppe, beginnend im Jahr 2024, Leichte Kampfhubschrauber (LKH) aus dem Sondervermögen erhalten. Der LKH schließt teilweise als Brückenlösung die zu erwartende Fähigkeitslücke Kampf und zeitgleich die bisherige Mustervielfalt, insbesondere in den Bereichen Schulungs- und Ausbildungshubschrauber sowie Unterstützungshubschrauber, durch eine einheitliche Plattform. Dies bietet die Chance, bereits kurz- bis mittelfristig die Regeneration bei den Fluglehrern für die Ausbildung effizienter zu gestalten und zeitgleich, durch eine zu erwartende deutlich höhere Verfügbarkeit an Flugstunden sowie einer bruchfreien fliegerischen Aus- und Weiterbildung, maßgeblich durch zur Attraktivität des fliegerischen Dienstes im Heer beizutragen.
Als Brückenlösung wird der LKH mit seinen Effektoren und der Sensorik, insbesondere der Integration weitreichender Panzerabwehrlenkflugkörper, der Fähigkeit zur vernetzten Gefechtsführung sowie sogenannten (Air)-Launched-Effects (ALE), auf dem Gefechtsfeld der Zukunft über eigener Truppe einen wesentlichen Beitrag leisten. Air Launched Effects sind kleine unbemannte Systeme, die mit unterschiedlichsten Effektoren und Sensoren (Aufklärung, Überwachung, Zielbeleuchtung, elektronischer Störung und letalen Wirkmitteln) ausgestattet werden können.
Manned-Unmanned-Teaming (MUM-T)
In der langfristigen Fähigkeitsentwicklung sind aber auch neue, wegweisende Technologien im Hinblick auf ihre Einsetzbarkeit im Umfeld eines LV/BV Szenars zu überprüfen. Vielversprechend ist hier die Kombination bemannter und unbemannter Systeme, das so genannte MannedUnmanned-Teaming (MUM-T).
Trotz laufender Forschung, um die KI für diesen Zweck zu erweitern, bleibt dies ein schwer erreichbares Ziel. Selbst wenn diese Fähigkeit erreicht würde, bliebe der Mensch immer noch notwendig, da der KI und dem maschinelle Lernen die dem Menschen innewohnenden moralischen Entscheidungshilfen fehlen. Eine der größten technischen Herausforderungen besteht darin, eine zuverlässige und sichere Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen bemannten und unbemannten Systemen sicherzustellen. Hier ist es notwendig, fortgeschrittene Technologien zur sicheren und unterbrechungsfreien Datenübertragung und -verarbeitung zu entwickeln, um sicherzustellen, dass alle Systeme Informationen korrekt übertragen und ein Eingreifen des menschlichen Entscheiders zum Einleiten letaler Maßnahmen jederzeit möglich ist.
MUM-T bietet dem Heer der Zukunft vielversprechende Möglichkeiten, wenn es gelingt, die technologischen und regulatorischen Herausforderungen zu überwinden, um das volle Potenzial dieser Technologien auszuschöpfen.
Zusammenfassung
Das Gefechtsfeld der Zukunft wird die Bundeswehr vor zunehmend komplexere Herausforderungen stellen. Dem Gefecht der verbundenen Waffen in einer vernetzten Operationsführung wird die entscheidende Rolle beim Gewinnen der militärischen Überlegenheit gegen einen Kontrahenten zukommen. Die Weiterentwicklung der Hubschrauberkräfte des Heeres muss dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Um den Anschluss an unsere Verbündeten und Partner sowie an die aktuelle und zukünftige Bedrohungslage halten zu können, ist die Befähigung des Kommandos Hubschrauber zu einem multinationalen, operationellen Kommando anzustoßen. Darüber hinaus sind, parallel zur Einführung des LKH, neueste technologische Entwicklungen in den Wirkungsverbund der Landstreitkräfte zu integrieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
*Major i.G. Kai Christoph Meier M.A. M.A. ist Abteilungsleiter G 3 des Kommandos Hubschrauber beim Deutschen Heer.
Drohnenkrieg verlangt neue Ansätze
(BS/jb) Der Ukrainekrieg zeigt: Im symmetrischen Konflikt spielen auch Drohnen eine wichtige Rolle. Ihre Aufklärungsfähigkeiten in Kombination mit zunehmend präziser und mobiler Artillerie stellen etablierte taktische Konzepte infrage. Die US-Armee trägt dem mit Umstellungen bei der Kampfpanzerentwicklung bereits Rechnung.
D r. Gustav Gressel, Senior Policy Fellow am European Council on Foreign Relations (ECFR), zeigt sich auf der Veranstaltung “Der Kampf um die Ukraine” der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) überzeugt: „Auf das Überraschungsmoment wie im vergangenen Jahr können die ukrainischen Truppen nicht mehr bauen.“
Mit Anbeginn der Sommeroffensive und darüber hinaus diagnostiziert er eine Veränderung des Charakters des Krieges. In der Ostukraine tobe zurzeit ein Abnutzungskrieg. Dies liege ganz im Interesse Russlands, das im Vergleich zu der vom Westen abhängigen Ukraine über mehr Kapazitäten bei der Nachproduktion militärischer Güter verfüge. Die Logik des Abnutzungskrieges spreche deshalb langfristig für Russland.
In den ersten Monaten des Krieges habe die Ukraine auf einen großen Vorteil zählen können, erläutert Roger Näbig von der Gesellschaft für Sicherheitspolitik e. V. Türkische Drohnen habe man mit großer Effizienz einsetzen können. Außerdem sei es gelungen, die anfangs geringe Zahl russischer Drohnen rechtzeitig abzufangen, führt Gressel weiter aus. Weil Russland allerdings technisch und taktisch aufrüstete, ist dieser Vorteil abhandengekommen. Dass der Westen sich weigere die Ukrainer auch zum Air-Land-Battle in der Tiefe zu befähigen, gab dieser Entwicklung Vorschub. Stattdessen hätten beide Streitkräfte ihre Taktiken angepasst. Man versuche nun, möglichst dezentral zu kämpfen. Diese Anpassung sei
notwendig, weil durch umfassende Drohnenaufklärung, Artillerie und Loitering-Munition die Konzentration motorisierter Infanterie verunmöglicht werde. Gressel diagnostiziert einen Paradigmenwechsel im Gefecht mit verbundenen Waffen. Hinter dem Konzept verbirgt sich die Idee, unterschiedliche Teilstreitkräfte, Truppen und Waffengattungen taktisch und operativ zu verschränken. Am Beispiel der Ukraine werde final deutlich, dass mit den neuen Möglichkeiten der Aufklärungs- und Wirkungsfähigkeiten
Details etablierter Vorgehensweisen weiter überdacht werden müssen. Erfahrung im modernen Kampf der verbundenen Waffen, konnte die NATO bereits im Syrienkonflikt sammeln. Eine „lesson identified“ wurde deutlich: Panzer sind auf dem modernen Gefechtsfeld vulnerabel. Dieser Eindruck bestätigt sich im Ukraine-Krieg. Es kann konstatiert werden: Neue Aufklärungsfähigkeiten sind ein entscheidender Faktor im Kampf mit verbundenen Waffen. Darauf muss auf allen Plattformen technologisch und taktisch reagiert werden. Dass die Erkenntnisse über den modernen Bewegungskrieg aus der Ukraine an den westlichen Streitkräften nicht vorbeigegangen sind, machen Entwicklungsverfahren deutlich. Die US-amerikanischen Streitkräfte beenden die Entwicklungsbemühungen um den Abrams M1A2 vers4 zugunsten der Neuentwicklung
M1E3. „Der Krieg in der Ukra-ine hat klar gezeigt, wie wichtig ein integrierter Schutz für die Soldaten ist, der
WIIS.de feiert 20-jähriges Jubiläum
(BS/ecp) Im November feiert der deutsche Verein des Netzwerks „Women In International Security Deutschland e.V.“ 20-jähriges Jubiläum. Zu den mittlerweile 750 Mitgliedern zählen u.a. die Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Siemtje Möller.
von innen heraus aufgebaut wird“, erklärte Generalmajor Glenn Dean, Program Executive Officer für Bodenkampfsysteme der USA. Ziel der Entwicklung sei es, die Manövrierbarkeit des Panzers und die Überlebensfähigkeit der Besatzung zu verbessern. Dieser Fertigkeitsaufwuchs sei auf der alten Plattform nicht ohne Gewichtsaufwuchs möglich. Eine Entwicklungssackgasse, weil gleichzeitig der „logistische Fußabdruck“ einer Schlankheitskur bedürfe. Der M1E3 soll daher die, im Krieg notwendige, Mobilität und physische Resistenz mitbringen. Die deutschen Streitkräfte realisieren für den Schützenpanzer Puma und den Kampfpanzer Leopard 2 A8 ähnliche Schutzkonzepte. Neben dem technischen Fertigkeitsaufbau biete das NATO-Joint Warfare Centre (JWC) in Norwegen Raum, um auf der drei- und vier-Sterne-Ebene zeitgemäße Tactical Procedures auszuarbeiten. Der Krieg in der Ukraine ist ein weiterer Anstoß im Kapitel des Gefechts mit verbundenen Waffen. Neue Konzepte, Aufklärung, Mobilität und Panzerung sind gefragt. Die Entwicklung des Abrams M1E3 und das JWC zeigen, dass sich die USA und ihre NATO-Partner der Pflichtaufgabe stellen. Nicht erst seit dem UkraineKrieg ist klar, dass Weiterentwicklungen aufgrund der hybriden Kriegsführung, der Nutzung des Cyber-Raums und durch den massiven Einsatz von Drohnen diskutiert werden müssen. Der Behörden Spiegel wird die Diskussion mit einer ausführlichen aktuellen Analyse in der nächsten Ausgabe weiter fundieren.
„Schon zu Beginn meines Mandats im Bundestag und damit auch meiner Mitgliedschaft im Verteidigungsausschuss trat ich in den Verein ein, denn es ist für mich selbstverständlich, dass Frauen sich in der Außenund Sicherheitspolitik gut vernetzen müssen, um gehört zu werden. Wir Frauen müssen gemeinsam dafür streiten, dass Frauen auch in Spitzenpositionen gleichrangig repräsentiert sind. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, auf dem wir auch die Männer als Unterstützer brauchen“, betont die Staatssekretärin. Ende der 1980erJahre wurde das Netzwerk in den Vereinigten Staaten von Madelaine Albright, ehemalige US-Außenministerin, mit gegründet. Seit 2003 gibt es den deutschen Verein mit dem Ziel, Frauen in der Sicherheitspolitik sichtbarer zu machen und miteinander zu vernetzen. Mittlerweile sind auch viele weibliche Mitglieder
des Verteidigungsausschusses und Entscheidungsträgerinnen aus der Verwaltung Teil des Netzwerks. „Es ist gut, wenn Frauen mitreden und gehört werden“, betont die Vorsitzende von WIIS.de, Silvia Petig. Sie ist der Ansicht, dass dies „auch den Blick auf die Sicherheitspolitik“ verändert. Am 16. November feiert WIIS. de im Rahmen einer internationalen Konferenz zu den „sicherheitspolitischen Strategien der Zukunft“ im Haus der Kulturen der Welt in Berlin 20-jähriges Bestehen. Anders als bei WIIS Global, dem amerikanischen Netzwerk, ist eine Mitgliedschaft in Deutschland nur für Frauen möglich. Mit zahlreichen Konferenzen, Vernetzungstreffen, Fortbildungen sowie weiteren Informationsaktivitäten hat sich WIIS.de als Netzwerk etabliert, auch wenn Frauen in der Sicherheitspolitik nach wie vor unterrepräsentiert sind.
Partner 2023: Niederlande
Weitere Informationen: www.euro-defence.eu
„Wirwussten, dass uns einiges erwarten würde und es war trotzdem vieles neu und unvorhersehbar“, sagt Katharina Beck. Der Bundestag und die Fraktionen mussten sich konstituieren. Die Arbeit in den Ausschüssen begann, auch die Abstimmung mit den Koalitionspartnern. Viele neue Prozesse. Sie hielt Reden, musste stets präsent sein, Verbände und Interessengruppen einbinden, Termine bewältigen. Dazu kamen unzählige Gremiensitzungen. Die Wochen waren durchgetaktet – so, wie sie es bis heute sind.
Glücklich im Job
Mit der Zeit wurden die Prozesse etablierter, aber der Job besteht fast täglich aus unvorhergesehenen Ereignissen und neuen Themen. Trotz des großen Umfangs der Arbeit und der sehr hohen Dynamik sagt Beck: „Ich bin sehr glücklich mit dem Job.“ Sie wurde finanzpolitische Sprecherin und kam in den erweiterten Fraktionsvorstand. Sie musste schmerzliche Kompromisse eingehen bei inhaltlichen Entscheidungen. Nicht immer konnte sie sich durchsetzen. Es gab Momente, in denen sie zweifelte: „Oh mein Gott, kannst Du das mittragen?“ Heute ist sie glücklich, dass sie es getan hat. Die Vielfältigkeit der Themen, die Dynamik der Prozesse und die Möglichkeiten, etwas zu bewirken,
(BS/Ralph Kotsch) Mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 hat sich das Leben von Katharina Beck verändert. Die studierte Regionalwissenschaftlerin, Unternehmensberaterin und Finanzbetriebswirtin sitzt seitdem für Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Der Umfang der Aufgaben im Parlament ist schwer vorstellbar. Auch die Belastung, die auf eine Familie zukommt.
der Bahn voneinander entfernt sind und ich während der Fahrt auch arbeiten kann.“
Ohne Unterstützung wären das Pensum und der teils rigide und sehr dynamische Terminplan bis spät abends nicht zu schaffen.
Becks Mann, der auch Vollzeit arbeitet, aber flexibler ist, kann einiges davon auffangen. Außerdem haben sie und ihr Mann sich gut organisiert. Es gibt mehrere Personen, die ihre Tochter von der Kita abholen können. Es gibt Babysitterinnen und Oma und Opa vor Ort. „Wir sind von lieben Menschen umgeben. Ich finde es schön, dass unsere Tochter von Anfang an unterschiedliche Erwachsene kennenlernen kann und mehrere Bezugspersonen hat“, sagt die Politikerin. „Um ein Kind großzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf,“ zitiert sie ein afrikanisches Sprichwort.
Bundestags-Kita als Entlastung
Ihre Tochter kam letztes Jahr in die Bundestags-Kita, auch Betriebskindertagesstätte genannt, und blieb dort ein Jahr. „Die Kita ist sehr gut“, schwärmt die Abgeordnete. „Dennoch haben wir uns für einen Wechsel in eine Einrichtung in Wohnortnähe entschieden. Der Lebensmittelpunkt meines Mannes und meiner Tochter ist in Berlin.“
machen ihr Spaß. Trotz einer durchschnittlichen 70-Stunden-Woche. Ihr Alltag strukturiert sich nach Sitzungs- und Wahlkreiswochen. In den 22 Sitzungswochen reiht sich ab Montagmorgen ein Termin an den nächsten, oft bis spät in die Nacht. Häufig muss kurzfristig umdisponiert werden, zum Beispiel weil spontan namentliche Abstimmungen angesetzt werden oder sich der Sitzungsablauf verschiebt. Freitags nachmittags fahren viele Abgeordnete zurück in ihre Heimat und ihre Wahlkreise, um vor Ort im Austausch zu sein. Becks Wahlkreis ist Hamburg-Nord. Durch ihr Amt als finanzpolitische Sprecherin hat Katharina Beck noch einige Termine mehr als andere – Ministerrunden, Koalitionsrunden, Sitzungen des erweiterten Fraktionsvorstands, Steuerungsgruppe des Fachbereichs Wirtschaft & Soziales, strategische Vorbereitungen von AG-Sitzungen und -Klausuren.
Mittwochs geht es um neun mit dem Finanzausschuss los, um eins dann im Plenum. Das dauert bis ungefähr 20 Uhr und donnerstags bis in die Nacht. Oft finden morgens vor neun Uhr noch Verhandlungen von Gesetzen statt, teilweise an fünf Tagen die Woche.
Pendeln von Ort zu Ort
Es ist nicht leicht, bei dieser Dichte an Sitzungen und dieser Fülle von Aufgaben ein Privatleben zu organisieren. Wie bekommt Katharina Beck Job und Familie unter einen Hut? „Ich habe meinen Wahlkreis zu Hause in Hamburg und bin dort viel in den sitzungsfreien Wochen. Meine Tochter geht in Berlin zur Kita. Das heißt, dass ich viel im Zug sitze und oft mehrmals pro Woche hin- und herfahre. Ich habe das große Glück, dass Hamburg und Berlin nur knapp zwei Stunden mit
Sie selbst pendelt zwischen ihrem Wahlkreis in Hamburg und Berlin hin und her. Sie liebt Hamburg. „Mit der Stadt bin ich emotional verbunden. Ich bin in Düsseldorf geboren und in Duisburg aufgewachsen. Ich habe in Köln studiert und mich sofort in Hamburg heimisch gefühlt. Aber ich laufe auch gern an der Spree durch das Berliner Regierungsviertel. Es war immer sehr schön, wenn ich von der Bundestags-Kita an der Spree vorbei zum
Bundestag gelaufen bin.“
Die Kita des Bundestags lobt sie in den höchsten Tönen. „Wir hatten supernette Erzieherinnen und Erzieher. Es war mir wichtig, dass es unserer Tochter gut geht. Wir sind glücklich, dass wir es so gemacht haben, aber der Abschied aus der Bundestags-Kita fiel mir schwer. Ich habe die Hoffnung, dass es unserer Tochter in der neuen Einrichtung auch so gut gefällt. Den Eindruck haben wir aber.“
Gerade wenn es einmal länger dauert im Parlament, sind Planung und Organisation noch wichtiger. „Es erfordert genaue Abstimmung und sehr viel Planung. Wer holt unsere Tochter aus der Kita ab, wer bringt sie ins Bett? Wer bringt sie morgens in die Kita? Mein Mann ist meist zu Hause bei ihr, wenn ich spät abends noch im Bundestag sitze. Wenn meine finanzpolitischen Themen im Plenum und wichtige Abstimmungen auf der Agenda stehen,
muss ich anwesend sein, und das kann auch bis spät abends oder sogar nach Mitternacht sein. Da kann ich nicht einfach gehen. Das müssen wir einplanen, denn mir ist es wichtig, meine Arbeit gewissenhaft und engagiert zu machen. Ich vertrete schließlich Bürgerinnen und Bürger.“
Jedes Wochenende setzen sie sich zusammen und besprechen die Folgewochen. Sie müssen längerfristiger planen als früher. Gleichwohl schafft es Beck, Freunde zu treffen oder ins Theater zu gehen. Sie liebt Konzerte, ob Rock oder klassisch. Sie geht sehr gern auf Festivals, zum Beispiel auf das DeichbrandFestival bei Cuxhaven. Zudem ist sie ein großer Ärzte-Fan. Deutschland kein Vorbild für Kindesbetreuung
Die Tagesbetreuung sei in anderen Ländern besser geregelt, sagt sie, Deutschland sei dafür kein Vorbild.
die Kita bis 17 Uhr oder bis 18 Uhr
„Frankreich, Norwegen und Holland sind uns voraus.“ Die Betreuungssituation sei besser, Schließzeiten gebe es weniger oder gar nicht. Es werden weniger Meetings auf sechs oder sieben Uhr gelegt, wenn die Familie zu Abend isst. „Das scheint mir in Deutschland verbesserungswürdig zu sein, um es mal freundlich auszudrücken. Es ist ein riesiger Unterschied, ob die Kita bis 17 Uhr oder bis 18 Uhr aufhat.“ Sehr vielen Kitas fehlt das Personal. Deshalb müssen sie sparen. „Der Sparkurs ist falsch, darüber mache ich mir ehrlich Sorgen“, sagt die Abgeordnete. „Wir sind ein Land mit Wohlstand, Bildung, guter Infrastruktur – aber manches ist marode. Manchmal wird Generationengerechtigkeit rein auf finanzielle Schulden bezogen. Aus einer breiter verstandenen Generationengerechtigkeit heraus sollten wir jetzt allerdings viel mehr in die Infrastruktur und Daseinsvorsorge investieren, damit wir das Land unseren Kindern und Enkelinnen und Enkeln in einem guten Zustand hinterlassen.“
In der Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages können die Kinder der Beschäftigten der Verwaltung, der Fraktionen und Gruppen und der Beschäftigten der Abgeordneten angemeldet werden. Die Kinder der Mitglieder des Deutschen Bundestages sind ebenfalls anmeldeberechtigt.
In der Kita werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung betreut. Viele Abgeordnete lassen ihre Kinder allerdings in den Wahlkreisen betreuen. Geöffnet ist die Kita montags bis donnerstags 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr (in Sitzungswochen bis 18:30 Uhr) und freitags bis 16 Uhr.
In fast allen Liegenschaften des Bundestages sind Liegeräume für Schwangere und stillende Mütter vorhanden. Darüber hinaus stehen zwei Eltern-Kind-Büros zur Verfügung, in denen Beschäftigte bei Ausfall der Kinderbetreuung arbeiten können.
In der Nähe des Plenarsaals ist ein Spiel-, Still- und Wickelzimmer eingerichtet, in dem Kinder betreut werden können. Die Betreuung organisieren die Abgeordneten selbst.
„Es ist ein riesiger Unterschied, ob
aufhat.“
„Oh mein Gott, kannst Du das noch mittragen?“
Katharina Beck über Kompromisse bei der politischen Entscheidungsfindung