Behörden Spiegel März 2017

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Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / März 2017

Nr. III / 33. Jg / 10. Woche

G 1805

Verantwortlichkeiten klarer regeln

“Epochaler Gedankensprung”

“High Noon” im Bildungszentrum

Ansgar Heveling plädiert für Initiativrecht des Bundes ............................ Seite 5

Verkehrsminister Hermann: Ohne Blaue Plakette funktioniert es nicht! ................................. Seite 16

Ulf Bednarz zu den vielfältigen Aufgaben eines Bundeswehr-Juristen ........................ Seite 60

“Wir reißen uns nicht darum”

Berufsbildungszusammenarbeit (BS/ein) Griechenland und Deutschland wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung um weitere vier Jahren fortführen. Einen entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichneten im Februar der stellv. griechische Bildungsminister, Dimitrios Baxevanakis, und der Parl. Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Thomas Rachel. Fortan gibt es für deutsche Bildungsanbieter die Möglichkeit, durch gemeinsame Projekte die griechischen Reformbestrebungen zu unterstützen. Projektvorschläge würden derzeit geprüft und sollen im Sommer 2017 starten. Ziel ist es, die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern und die Beschäftigungsfähigkeit in beiden Ländern zu steigern. Teilweise sollen auch Maßnahmen über EU-Programme wie den Europäischen Sozialfonds und “Erasmus+” erfolgen, heißt es.

Operative Einheit gestartet (BS/mfe) Im Saarland hat eine neu gegründete Operative Einheit (OpE) der Landespolizei ihren Dienst aufgenommen. Die insgesamt 108 Vollzugsbeamten unterstützen zum einen die Polizeiinspektionen im Wachund Streifendienst. Zum anderen kommen sie bei Großlagen, Demonstrationen und beim Vorgehen gegen bewaffnete Gewalttäter zum Einsatz. Dafür erhielten sie spezielle Ausrüstung. Die Polizisten der neuen Einheit verfügen über sondergeschützte Fahrzeuge, Maschinenpistolen, Spezialpistolenholster sowie ballistische Schutzwesten und -helme. Stationiert sind die Kräfte mit jeweils 18 Beamten in sechs Polizeiinspektionen.

Europäisches Patentgericht (BS/ein) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/11137) in den Bundestag eingebracht, mit dem die Voraussetzungen zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden sollen. Ziel ist es, einen flächendeckenden, einheitlichen Patentschutz in Europa zu erreichen. Dieser soll kostengünstig und in einem effizienten Verfahren erlangt und vor dem einheitlichen Patentgericht für alle teilnehmenden EUMitgliedsstaaten durchgesetzt werden können. Das Gericht soll seinen Sitz in Paris sowie Abteilungen in München und London haben. Die Bundesregierung rechnet damit, dass Großbritannien das Abkommen trotz seines Austritts noch ratifizieren wird.

Gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr meidet juristische Grenzbereiche (BS/R. Uwe Proll/Marco Feldmann) Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen wollte eigentlich mehr, ein reales Übungsszenario auf Straßen und Plätzen. Das wurde durch die Innenminister der Länder, die eigentlichen Herren über Polizei und Spezialkräfte, abgebogen zu einer Stabsrahmenübung. Einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dass sie dennoch stattfand, war schon ein starker Ausdruck des politischen Willens. Man ist bereit – wenn vielleicht auch noch nicht fähig –, in einem besonders schweren Unglücksfall katastrophischen Ausmaßes die Bundeswehr im Inneren hoheitlich einzusetzen. Das feinziselierte Szenario der gemeinsamen Übung von Polizei und Bundeswehr (GETEX) sollte keinesfalls die rechtlichen Grenzbereiche anpeilen oder gar überschreiten. Konkret sollten der Bundeswehr bei der Übung keine hoheitlichen Aufgaben übertragen werden. Teile der Übung könnten demnach als “verschärfte Amtshilfe” bezeichnet werden. Es ging um die Unterstützung der Polizeikräfte bei Objektschutz, Verkehrsregelung, Evakuierung und Identifizierung/Dekontamination chemischer Waffen. Das ist alles im Rahmen der Amtshilfe ohne Gesetzesänderung möglich und in diesem Rahmen bewegte sich die Übung. Die Polizei behielt das Kommando, was ihr im Gegensatz zu Katastrophenschutzorganisationen nicht schwerfällt, weil sie ähnlich disziplinarisch strukturiert ist wie die Bundeswehr. Erinnert sei an das große Oderhochwasser (2002), bei dem die Bundeswehr mit zehntausenden Soldaten half, de facto aber mit ihren Alarm- und Kommunikationsketten sowie ihrer logistischen Erfahrung die Führung des Gesamteinsatzes übernahm. Das war hier anders, denn die Polizei kann selbst Kommandos geben. Dennoch wäre es möglich, einen Schritt weiter zu gehen. Das schi-

So etwas wird die Republik trotz der Übung von Polizei und Bundeswehr absehbar nicht zu sehen bekommen. Collage: Behörden Spiegel-Gruppe, Fotos: Metropolico.org, CC BY-SA 2.0, flickr.com; Dirk Vorderstraße, CC BY 2.0, flickr.com

en im Wahlkampfjahr aber sicherlich unangebracht und passte den Landesinnenministern der SPD nicht in den Kram. Denn spätestens seit der Einführung der sogenannten Notstandsgesetze 1968 sowie einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012 zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren bei besonders schweren Unglücksfällen wäre es möglich, die Bundeswehr über den oben genannten Rahmen hinaus einzusetzen.

Mehrere Staatsrechtler, wie Prof. Dr. Christoph Enders, gehen davon aus, dass die Karlsruher Richter bei der Definition des Begriffs “besonders schwerer Unglücksfall” auch an einen Terroranschlag gedacht haben dürften. Zumindest bejahen Experten dessen Vorliegen im Falle eines Terrorattentats. Die simulierten, zum gleichen Zeitpunkt angenommenen Szenarien der Übung, bei denen es sich um zwei Anschläge auf Bremer

Schulen, ein Sprengstoffattentat auf einen bayerischen Bahnhof, eine Geiselnahme im gleichen Bundesland, eine Bombendetonation auf dem Düsseldorfer Flughafen und einen Anschlag auf ein Konsulat in Stuttgart handelte, sind eigentlich alles “unterschwellige” Szenarien. Ihre Bewältigung sollte der Polizei ohne Bundeswehr gelingen. Das Übungsszenario, federführend konzipiert durch das Bundesamt für Bevölkerungs-

Kommentar

Ende des BSI-Monopols? (BS) Als erstes Bundesland gründet Bayern ein eigenes Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Der Freistaat möchte dies als ein starkes Signal für mehr IT-Sicherheit in der Landesverwaltung verstanden wissen. Der wahre Beweggrund dürfte sein, der Dominanz des BSI in der Informationstechnik zu entkommen. Nun trifft es auch die IT-Sicherheit. Nach 25 Jahren Monopolstellung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schickt sich der Freistaat Bayern an, mit dem angekündigten Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) diese Ordnung zu durchbrechen. Dass der Freistaat sich zu diesem Schritt entschlossen hat, lässt sich auch auf ein jahrelanges Versäumnis des BSI zurückführen, sich als Partner der Bundesländer zu positionieren. Vielmehr wurde das “Gegeneinander” kultiviert. Beispiel Verwaltungs-CERT-Verbund (VCV): In dem Verbund sollen Bund und Länder IT-Sicherheitsvorfälle melden. Im Sinne der Lagebild-

erstellung geht es dem Bund aber nur um die Meldungen der Länder, selbst stellte das CERT des Bundes bislang kaum Vorfälle ein. Auch beim BSI-Grundschutz, dem wichtigsten Regelwerk für IT-Sicherheit in Deutschland, versäumt das BSI nun bereits seit vielen Jahren, die von Ländern und Kommunen eingeforderte Modernisierung und Flexibilisierung vorzulegen. Nun also baut Bayern ein eigenes LSI auf. Zwar ist nicht zu erwarten, dass andere Bundesländer diesem Vorbild bald folgen. Sollte sich der Freistaat kooperativer zeigen als der Bund, wäre es durchaus möglich, dass andere Bundesländer mit Bayern zusammenarbeiten und Dienstleistungen über das LSI

beziehen. Perspektivisch ist auch ein Nordverbund im Bereich IT-Sicherheit denkbar, das länderübergreifende CERT der Dataport-Länder geht bereits in diese Richtung. Ob diese Föderalisierung der Sache dienlich ist, wird sich zeigen. Denn trotz aller Kritik hat sich das BSI den Ruf eines Gralshüters der IT-Sicherheit erworben. Das politische Ziel des LSI wird es nicht sein, die Vorgaben des BSI bestmöglich umzusetzen. Vielmehr wird sich das LSI vom BSI emanzipieren wollen und versuchen, angepasste Standards und Zertifizierungen zu etablieren. Damit ist der föderale Flickenteppich dann auch in der IT-Sicherheit institutionalisiert. Carsten Köppl

Big Publicity

schutz und Katastrophenhilfe (BBK), war aber letztendlich ein Konsens der Innenministerkonferenz (IMK). Es wurde ein Politikum und fiel entsprechend klein aus. Was wirklich passiert, wenn es Terroristen oder einem fremden Staat gelänge, auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Einfluss zu nehmen, bleibt also einer gemeinsamen Übung der Kräfte der Inneren (die übten das bereits) wie der Äußeren Sicherheit vorbehalten. Am Ende stand neben dem politischen Signal ganz einfach die Abstimmung der Leitstellen untereinander. Außerdem ging es schlicht um das gegenseitige Kennenlernen. GETEX war als Signal gedacht, dennoch bleibt die Uneinigkeit über Sinn und Zweck solch einer Übung. Die einen halten sie für völlig überflüssig, wie Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Die anderen, wie zum Beispiel Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), erachten sie als notwendig, “damit es in Extremlagen, bei denen die Polizeikräfte an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen, eine Unterstützung der Bundeswehr geben kann”. Ob es eine Wiederholung geben wird, auch darüber herrscht Uneinigkeit. Einer der führenden leitenden Generäle seitens der Bundeswehr meinte nur lapidar: “Wir reißen uns nicht darum!”


Inhalt

Seite 2

Behörden Spiegel / März 2017

Umwelt und Klimaschutz Die Luft wird dünner Immer mehr Unterstützung für einheitliche Plakette zur städtischen Luftreinhaltung

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Einfach Stroh tanken Zur Luftreinhaltung alle Möglichkeiten nutzen

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Wiederaufbereitete Geräte beschaffen Gelebte Abfallvermeidung in Landkreisen und Kommunen

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Ungeheure Rohstoffmengen Kreislaufwirtschaft eröffnet neue Perspektiven Umweltschutz, Klimaschutz, Energie- und Verkehrswende: Am Ende geht es darum, mit den vorhandenen Ressourcen einen möglichst hohen Nutzen zu generieren und dabei möglichst wenig Emissionen freizusetzen und Kosten zu erzeugen. Ohne funktionierende Kreislaufwirtschaft wird das kaum gelingen.

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Wirksamer, eng verknüpfter Klimaschutz Forstwirtschaft und Holzverwendung auf kommunaler Ebene

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Foto: BS/Gaby Stein, pixelio.de

Digitalisierung Digital ist real Public Sector Parc im Zeichen der Transformation

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Zwang zur Zusammenarbeit Verwaltungen bauen Big-Data-Kompetenz auf

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Start-up-Kultur in der Verwaltung IT-Inkubatoren zur digitalen Transformation des Öffentlichen Dienstes

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Open-Data-Gesetz – was nun? Es kommt auf die Eigenmotivation der Bundesverwaltung an

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Digitale Souveränität gefordert Der Öffentliche Dienst ist längst nicht mehr so antiquiert, wie manche meinen. Dennoch sind im digitalen Zeitalter die Herausforderungen die gleichen wie im analogen: Mehr Kooperationen eingehen, neue Kompetenzen aufbauen und vor allem die notwendige Motivation für Veränderungen mitbringen. Und das alles möglichst transparent. Foto: BS/©beeboys, Fotolia.de

Deutsche Forschungszentren veröffentlichen Positionspapier zur IT-Sicherheitsforschung

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Transparenz ist unser höchstes Gut Cisco startet Security & Trust Office in Deutschland

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Impressum Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de

Innen Spiegel

Lufthansa-Lounge Behörden Spiegel hebt ab (BS/Dr. Fabian Rusch) Der Rollcontainer kommt auf seinem Weg durch das Terminal zwei neben einem Zeitungsständer zum Stehen. Am Münchner Flughafen bestückt ein Mitarbeiter der Lufthansa, rechtzeitig vor dem ersten Flug des Tages nach Buenos Aires, die Zeitungs- und Zeitschriftenauslage mit den aktuellsten Ausgaben. Neben die Financial Times und die Sport Bild legt er den Behörden Spiegel. Dirk Arendt, einer von 230.000 Lufthansa-Passagieren an diesem Tag, betritt das Terminal. Er hat für seine heutige Dienstreise die Lufthansa gewählt. Während er wie gewohnt beim Boarding nach seiner Tageszeitung greift, entdeckt er den Behörden Spie-

gel. In freudiger Überraschung teilt er diese Neuigkeit per Twitter: “Der Durchbruch für E-Government? Behörden-News am Gate in MUC: Mehr geht nicht!” So oder so ähnlich dürfen sich die Passagiere der Lufthansa nun über den Behörden Spiegel

freuen. An fünf weiteren Flughäfen in Deutschland (Frankfurt am Main, Berlin-Tegel, Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart) liegt er nun prominent platziert aus und hebt von da in die ganze Welt ab. Mit 6.000 Exemplaren erwei-

tern wir damit unsere Außendarstellung, die neben der existierenden Leserschaft auch neue Wissbegierige sowie Interessierte aus anderen Branchen auf uns aufmerksam machen soll. Wir schaffen damit weiteren Raum und Möglichkeiten einer

“Ein effizienter Staat ist keine Beschäftigungsmaschine mehr, sondern der Garant für Daseinsvorsorge und ein Dienstleister zugleich.

erhöhten Wahrnehmung unserer Marke. Auch die Deutsche Lufthansa AG hat diesen Mehrwert für sich und ihre Kunden erkannt und unterstützt unser Anliegen. Zukünftig soll der Behörden Spiegel auch für weitere Reisegruppen zugänglich werden. Wir bemühen uns derzeit um eine weitere Ausbreitung der Zeitung in anderen öffentlichen Räumen, wie dem Schienenverkehr und der Hotellerie.

Professionalität, Managementkenntnisse, Flexibilität und Mobilität bestimmen die Anforderungen ans staatliche Personal, nicht allein die Loyalität. Dazu braucht es eine qualifizierte Ausbildung für Führungskräfte.” R. Uwe Proll, Chefredakteur des Behörden Spiegel

Potenziale erkennen Perspektiven schaffen Profile schärfen

Im Falle höherer Gewalt und Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Belieferung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Zeitung und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen (auch Werbeeinschaltungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Auflagenkontrolle durch

Das Behörden Spiegel-Stipendium In Kooperation mit renommierten Universitäten. Für Politikberater, für Verwaltungsexperten, für Nachwuchskräfte, für Modernisierer. Für alle, die mehr

Herausgeber und Chefredakteur R. Uwe Proll Leiter der Berliner Redaktion Carsten Köppl Leiter der Bonner Redaktion Guido Gehrt Redaktion Julian Einhaus (Kommunal- und Energiewirtschaft, ÖPP), Marco Feldmann (Innere Sicherheit, Katastrophenschutz), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Guido Gehrt (IT, ITK-Politik, Haushalt), Tobias Henke (IT-Sicherheit), Carsten Köppl (Demografie, Länder und Kommunen), Lora Köstler-Messaoudi (Haushalt, Finanzen), Dr. Gerd Portugall (Verteidigung, Wehrtechnik), R. Uwe Proll (Politik, Parlament), Benjamin Stiebel (IT, IT-Sicherheit), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Büro Brüssel Hartmut Bühl Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030 / 726 26-22 12, Fax 030 / 726 26-22 10 Layout Beate Dach, Cornelia Liesegang, Birte Schulz Verlag Bonn Anzeigen / Redaktion / Vertrieb, Tel. 0228 / 970 97-0, Fax 0228 / 970 97-75 Verlag Berlin Redaktion / Vertrieb, 10317 Berlin, Kaskelstr. 41, Tel. 030 / 55 74 12-0, Fax 030/557412-57 Anzeigenleitung Helga Woll, gültige Anzeigenpreisliste Nr. 28/2017, Jahresabonnement (12 Ausgaben) 9,80 Euro (inkl. Porto und MwSt.) Bankverbindungen Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE06 3705 0198 0007 5030 63, BIC: COLSDE33; Berliner Bank AG, IBAN: DE03 1007 0848 0482 2631 00 BIC: DEUTDEDB110; Postbank, IBAN: DE24 3701 0050 0022 6905 09 BIC: PBNKDEFF Geschäftsführung Helga Woll Vorsitz Herausgeber- und Programmbeirat Dr. August Hanning, Staatssekretär a. D. Reimar Scherz, Brigadegeneral a. D.

Behörden Spiegel samt gutem Kaffee: jetzt auch in der Lufthansa-Lounge.

wollen an der Schnittstelle von Management, Verwaltung & Politik.

Foto: BS/Rusch

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Fotoquellen Seite 1: Foto 1: BS/Feldmann Foto 2: BS/Verkehrsministerium Baden-Württemberg Foto 3: BS/Portugall

Satz Spree Service und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin Druck Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach Erfüllungsort und Gerichtsstand Bonn Zentrale Anschrift Verlag / Redaktion / Anzeigenleitung 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 57 Zentrale Sammelnummern Telefon: 0228/970 970 Telefax: 0228/970 97-75 Altpapieranteil 100%


Aktuelles Öffentlicher Dienst Behörden Spiegel

Berlin und Bonn / März 2017

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Flächendeckende Übertragungen

Rüffel für Regierung

Tarifrunde beendet, Einkommensrunde läuft weiter (BS/Jörn Fieseler) Zwei Prozent rückwirkend ab 1. März 2017, mindestens aber 75 Euro, und weitere 2,2 Prozent ab 1. Februar 2018 – das ist das Ergebnis der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst in Hessen. Insgesamt lassen sich die Verhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) einerseits und Hessen andererseits mit den Gewerkschaften so zusammenfassen: viel strukturelles, dafür weniger lineares und am Ende wieder Einigkeit zwischen den Lehrervertretungen. Und die Übertragungsaussichten auf die Beamten und Versorgungsempfänger sind ebenfalls vielversprechend. Hamburg, Rheinland-Pfalz und der Freistaat Bayern hatten bereits im Vorfeld angekündigt, das Tarifergebnis eins zu eins übernehmen zu wollen. Ebenso wird in Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der linearen Erhöhung angestrebt (alle grün markiert, siehe Karte) Niedersachsen hat bereits im Vorfeld eine Übernahme-Regelung im Doppelhaushalt 2017/18 vorgesehen, die im ersten Jahr mit 2,5 Prozent sogar höher ausfällt als das beschlossene Ergebnis. Dafür erhalten Niedersachsens Beamte 2018 nur zwei Prozent.

Übernahme des linearen Tarifergebnisses auf die Beamten

Sonderfall Berlin In der Hauptstadt soll die Besoldung weiter angehoben werden. “Wir werden erst den Durchschnitt aller Bundesländer betrachten und auf dieses Ergebnis dann zusätzlich circa ein Prozent addieren, sodass der Abschluss für die Beamten nicht hinter den Abschluss für die Angestellten zurückfällt”, sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung. Die Übertragung ist zum 1. August vorgesehen, wie es auch in der vergangenen Tarifrunde gehandhabt wurde. In den übrigen Ländern (gelb markiert) vertagten sich Landesregierung und Gewerkschaften auf weitere Gespräche, die bis Redaktionsschluss jedoch noch nicht stattgefunden hatten. So sagte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke gegen-

Übernahme mit Abstrichen Übernahme steht noch nicht fest

Leichte Abstriche Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen wollen das Ergebnis übernehmen, allerdings mit leichten Abstrichen. “Die Tarifeinigung, die die Länder und die Arbeitnehmerverbände für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes in NRW erzielt haben, ist ein anständiges Ergebnis, das aber auch in einer guten Konjunktur nicht mal eben so zu finanzieren ist”, sagte NRWs Finanzminister Norbert WalterBorjans. Zusammen mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihrer Vertreterin Sylvia Löhrmann hat Walter-Borjans zwischenzeitlich Gespräche zur Übernahme auf die Beamten geführt. “Das Gesprächsergebnis ist ein fairer Kompromiss zwischen dem berechtigten Interesse unserer Beamtinnen und Beamten nach einer attraktiven Bezahlung und der Finanzierbarkeit durch den Landeshaushalt.” Wie bereits 2015 vereinbart, wird das Ergebnis inhaltsgleich mit drei Monaten Verzögerung übertragen. Im Gegenzug wird der bis 2017 fällige Altersvorsorgeabzug gestrichen. In Thüringen soll die lineare Erhöhung ebenfalls übernommen werden, allerdings im ersten Jahr mit dem Abzug von 0,2 Prozent zur Versorgungsrücklage. Statt eines Mindestbetrages will Finanzministerin Heike Taubert die allgemeine Stellenzulage für die unteren Besoldungsgruppen bis A8 um 25 Euro auf insgesamt 45,48 Euro anheben. Die Details sollen aber noch weiter besprochen werden.

1:1-Übernahme

über dieser Zeitung: “Wie Sie wissen, bin ich stets für eine faire Beteiligung der Beamtinnen und Beamten am Ergebnis für die Tarifbeschäftigten eingetreten. Wir werden daher nun zügig alle Einzelheiten des Tarifergebnisses prüfen und dann mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden das Gespräch suchen. Inwieweit das Ergebnis für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden kann, muss anschließend zunächst das Kabinett und abschließend der Landtag entscheiden.”

Ergebnis der TdL Die TdL hat sich mit den Gewerkschaften Verdi, GdP (Polizei) und GEW (Erziehung und Wissenschaft) sowie dem DBB Beamtenbund und Tarifunion ebenfalls auf 2,0 Prozent für 2017, mindestens 75 Euro, sowie weitere 2,35 Prozent im Jahr 2018 geeinigt. Den Mindestbetrag erhalten Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen (EG) eins bis acht oder in Gruppe neun in den ersten drei Stufen oder in den EG zehn bis zwölf jeweils in der ersten Stufe eingruppiert sind. Außerdem das Pflegepersonal in den Entgeltgruppen KR 3a, 4a und 7a, in den ersten fünf Stufen der Gruppe KR 8a sowie in den Stufen drei und vier der EG KR 9a und in Stufe 3 der EG KR9b.

Zwischen 116 und 185 Euro Zudem wurde in allen Bundesländern in den Entgeltgruppen neun bis 15 sowie in den Gruppen KR 9a bis KR 11a in der Entgelttabelle für Pflegekräfte eine sechste Stufe eingeführt. Wie viele Tarifangestellte in den Ländern davon profitieren, ist jedoch

Quelle: BS/eigene Erhebung Darstellung: BS/Liesegang

Höherstufung von bestimmten Beschäftigten im Pflegedienst der Entgeltgruppe KR 9a von Stufe eins direkt in Stufe zwei, eine Neuregelung der Übergangsversorgung für Beschäftigte bei der Feuerwehr und im Justizvollzug, eine Angleichung der Vollzugszulage für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst an die beamtenrechtlichen Regelungen und die Anhebung der Entgelte von Auszubildenden von jeweils 35 Euro in beiden Jahren sowie ein zusätzlicher Urlaubstag für Azubis beschlossen. Mit den insgesamt 70 Euro Gehaltsplus sei die Forderung nach 50 Euro Lernmittelzuschuss pro Ausbildungsjahr abgegolten. Des Weiteren wird die Entgeltordnung zum TV-L überarbeitet werden. Hierzu schlossen die Verhandlungsparteien eine Prozessvereinbarung über die zu führenden Tarifverhandlungen ab. Diese sollen 2018 abgeschlossen sein, damit in der kommenden Tarifrunde mit den Ländern 2019 über eine Inkraftsetzung der dann geeinten Änderungen entschieden werden kann.

“Realität zur Kenntnis genommen” höchst unterschiedlich. Nach Informationen des Behörden Spiegel kommen zwischen 30 Prozent (z. B. NRW) und 65 Prozent (z. B. Thüringen) der Beschäftigten schon in diesem Jahr in den Genuss der Stufe sechs. Je nach Entgeltgruppe sind dies zwischen 116,50 Euro (EG neun) und 185,44 Euro (EG 15). Zudem wurden eine Zulage für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die

Außerdem sind die Gewerkschaften Verdi und GEW der Entgeltordnung Lehrkräfte beigetreten, die der DBB Beamtenbund und Tarifunion in der 2015er Tarifrunde allein abgeschlossen hatte. Dieser Schritt war notwendig geworden, weil TdL- Verhandlungsführer PeterJürgen Schneider dies zur Bedingung für eine Einführung der Stufe sechs machte. Die Landes-

finanzminister wollten so verhindern, dass nach einem Tarifabschluss die Lehrerschaften weiter für ihre Entgeltordnung demonstrieren und streiken. GEW-Vorstandsmitglied Andreas Gehrke hatte bereits vor der dritten Runde in einem Interview der Süddeutschen Zeitung angekündigt, dass sich seine Gewerkschaft in dieser Frage neu justieren und die Realität zur Kenntnis nehmen werde.

Hessische Besonderheiten Neben der abweichenden linearen Erhöhung sind in Hessen zudem weitere Besonderheiten zu verzeichnen. Zum einen verständigten sich beide Verhandlungsseiten auf die stufengleiche Höhergruppierung, wenn ein Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe erfolgt. Hessen ist damit das erste Bundesland, das diese Forderung umgesetzt hat. In der TdL wurde sie lediglich für einen Teil des Pflegepersonals getroffen. Zum anderen wurde eine Art 100-prozentiges Jobticket vereinbart. Ab 2018 können die Beschäftigten den Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen mit ihrem Dienstausweis kostenlos nutzen. Drittens kann Hessen für besonders begehrte Fachkräfte wie Ärzte, Ingenieure oder IT-Fachkräfte eine Fachkräftezulage zahlen. Diese beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro bzw. rund 20 Prozent der regulären Tabellenentgelte. Ebenso erhalten Forstbeschäftigte eine zusätzliche Unterstützung, wenn sie den eigenen Pkw im Dienst nutzen (viertens).

Vollverschleierungsverbot Darüber hinaus gibt es einen weiteren Passus, mit dem die Vollverschleierung während der Dienstzeit verboten wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht. Diese Regelung schließt jedoch die Tarifbeschäftigten nicht mit ein.

Kommentar

Beschleunigungsstreifen für richtige Pfade (BS) Langzeitkonten in fünf Bundesministerien und ein Stellenpool im Bundeshaushalt – nach außen fällt die Bilanz der Arbeitsgruppe F (AG F – Öffentlicher Dienst) der Demografie-Strategie nach fünf Jahren mager aus. Der Schein trügt, die AG hat sich bewährt. Nur nicht bei einem neuen Kampagnen-Portal. Es bleibt auch so noch viel zu tun. Vieles, was sich in den letzten Jahren getan hat, wurde nicht mit der Demografie-Strategie und der AG F verbunden: ressortweite Personalbedarfsanalysen, die Einführung eines systematischen Wissenstransfers, der Ausbau berufsbegleitender Qualifizierungsmaßnahmen oder “Führen in Teilzeit”. Auch die Einführung eines systematischen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), die Langzeitkonten und die gut angenommene demografievorsorgende Stellenpolitik (siehe Seite 14). Der Strauß an Maßnahmen ist breit gefächert. Es müssen nicht immer die großen Projekte

sein. Viel wichtiger ist der Austausch auf Arbeitsebene zwischen Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialpartnern. Hier wirkt der gesamte Prozess wie ein Beschleunigungsstreifen: Manches Projekt kommt so schneller zum Ziel und wird verbindlicher. Ob aber, wie am 16. März beim nächsten Demografie-Gipfel vorgestellt werden soll, eine einheitliche Dachmarke Öffentlicher Dienst als Arbeitgeber im Sinne eines gemeinsamen Portals benötigt wird, ist fragwürdig. Natürlich stehen Gebietskörperschaften untereinander und mit der Privatwirtschaft im

KNAPP

Wettbewerb um Nachwuchskräfte. Und der Austausch über erfolgreiche Kampagnen und Maßnahmen ist sicher nicht verkehrt. Aber muss es noch ein weiteres Portal geben? Macht ein Einstieg auf Bundesebene, der anschließend auf die Länder und bestenfalls die Kommunen verlinkt, an dieser Stelle wirklich Sinn? Nein. Stattdessen sind andere Themen wichtiger: Etwa die Wertschätzung der Mitarbeiter – das Projekt ist längst nicht abgeschlossen. Oder bei einem neuem Themenfeld: Karrierepfade in der öffentlichen Verwaltung! Jörn Fieseler

(BS/jf) Wegen Überschreitung der Kreditobergrenze ist der Landeshaushalt 2014/15 in Rheinland-Pfalz teilweise verfassungswidrig. Grund: Die Zuführungen des Landes an den landeseigenen Pensionsfonds für die Beamtenversorgung dürfen nicht als Darlehen und damit als Investitionsausgaben qualifiziert werden. “Die Landesregierung hat in der Vergangenheit eine andere Auffassung vertreten und diese auch vor Gericht dargelegt”, sagte Finanzministerin Doris Ahnen nach der Urteilsverkündung. Damit herrsche nun Rechtssicherheit in dieser Streitfrage. “Die Umsetzung der Entscheidung werden wir zügig angehen.” Die Schuldenregel werde trotz des Urteils jedoch weiterhin eingehalten. Das Urteil enthalte zudem weitere wichtige Hinweise für die zukünftige Ausgestaltung des Pensionsfonds. Deshalb soll nun eine intensive Auswertung vorgenommen und auf weitere Konsequenzen geprüft werden. Kern der Betrachtung werde dabei sein, wie sich das Ziel der haushaltsmäßigen Vorsorge für steigende Versorgungsausgaben in einer langfristigen Perspektive verwirklichen lasse.

Nach der Landtagswahl (BS/jf) Im Streit um die Förderung von Frauen im Öffentlichen Dienst in NRW hat die Landesregierung nach einer weiteren Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nun den Verfassungsgerichtshof angerufen. Mit einer Entscheidung wird allerdings erst im nächsten Jahr gerechnet. Zuvor sind im Düsseldorfer Landtag zwei Anträge der Oppositionsparteien CDU/CSU und der FDP bezüglich einer Normenkontrollklage vor demselben Gericht entweder nach namentlicher Abstimmung oder durch die Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt worden. Kritiker fordern, wie der Behörden Spiegel berichtete (siehe Oktober 2016, Seite 4), seit Verabschiedung des neuen Dienstrechts eine Änderung der Regelung (in dieser Ausgabe Seite 6). Im Gegenzug ist die Landesregierung, u. a. vertreten durch Emanzipationsministerin Barbara Steffens, von der Rechtmäßigkeit der Regelung überzeugt. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

Gutes Zeichen? (BS/jf) Im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist die Schlichtung bereits zum zweiten Mal verlängert worden. Das von den beiden Schlichtern, Ministerpräsident Bodo Ramelow und Ministerpräsident a. D. Matthias Platzeck, geführte Verfahren wurde durch einstimmigen Beschluss der Schlichtungskommission zwischenzeitlich erneut ausgesetzt und verlängert. Ursprünglich sollte das Verfahren bereits Mitte Februar beendet sein. Nun soll es bis zum Ende der zehnten Kalenderwoche abgeschlossen werden.


Aktuelles Öffentlicher Dienst

Seite 4

Behörden Spiegel / März 2017

Langsamer Zuwachs

Leistungsgerechte Bezahlung nicht zentral

Gleichstellungsindex 2016 vorgelegt

Studie untersucht Anreizfaktoren von Erwerbstätigen

(BS/jf) 34 Prozent: Das ist der Anteil von Frauen in Führungsverantwor- (BS/Swen Hildebrandt*) Was motiviert Beamte und Soldaten sowie Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft? Welche tung in den obersten Bundesbehörden. Ein Plus von 1,5 Prozent gegen- Anreizfaktoren sind für welche Generation maßgeblich? Antworten auf diese Frage liefert die Studie “Quantitative Analyse der Arbeitgeberatüber 2015. Dies geht aus dem Gleichstellungsindex 2016 hervor. Des- traktivität aus Sichtweisen von der Generation Baby-Boomer bis zur Generation Z”. sen Bewertung fällt unterschiedlich aus. “Wir haben viel geschafft”, sagte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die aktuellen Zahlen belegen, dass es mit der Gleichstellung der Geschlechter in den obersten Behörden des Bundesvorangeht. Grund für diese Entwicklung sei der steigende Anteil von Frauen im höheren Dienst, aus dem heraus Leitungspositionen überwiegend besetzt werden. Hier ist der Anteil auf 45 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von einem Prozentpunkt. Spitzenreiter ist nach wie vor Schwesigs eigenes Ressort, mit einer Quote von 56 Prozent Frauen in allen Leitungsfunktionen (Staatssekretäre, Leiter von Abteilungen, Unterabteilungen und Referaten). Dicht gefolgt von Bundesrat und Bundesverfassungsgericht (jeweils 50 Prozent). Mit 40 Prozent und mehr noch immer deutlich überdurchschnittlich ist der Anteil von leitenden Frauen im Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (45,1), für Bildung und Forschung (44,1), bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (44,4) sowie im Gesundheitsministerium (40,6). Am unteren Ende – mit weniger als 30 Prozent – stehen der Bundesrechnungshof (21,7), das Bundesfinanzministerium (23), die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (23,1), das Ressort von Ursula von der Leyen (25,2), das

Längst nicht abgestempelt: Die Frauenquote in Führungspositionen in obersten Bundesbehörden hat leicht zugenommen. Foto: BS/©Photo K, Fotolia.com

Auswärtige Amt (25,5; zu dessen neuen Staatssekretären siehe Seite 11 in dieser Ausgabe) sowie das Verkehrs- (28,6) und das Innenressort (29,5). “Wir sprechen von einem Zuwachs an weiblichen Führungskräften von unter zwei Prozent innerhalb eines Jahres”, kommentiert hingegen Helene Wildfeuer, Bundesvorsitzende der Frauenvertretung im DBB Beamtenbund und Tarifunion. “Das ist Gleichstellung im Schneckentempo.” Aus ihrer Sicht müsse dringend ein Gang höher geschaltet werden. Der Gleichstellungsindex wird jährlich im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst.

Anreizfaktoren zielen auf menschliche Leistungsvoraussetzungen ab und spielen beim Abwägen der Arbeitgeberwahl eine entscheidende Rolle. Der Arbeitgeber ist auf zufriedene und motivierte Erwerbstätige angewiesen. Arbeitsausfälle, Imageverlust, Kosten der Personalfluktuation und Motivationsstörungen treiben die Kosten für den Arbeitgeber in die Höhe. Ein guter und zufriedenstellender Job ist für viele Erwerbstätige ein äußerst relevanter Faktor für Lebensqualität. Die Relevanz für die Praxis, sich mit dem Thema Motivation der jeweiligen Erwerbstätigen-Generationen auseinanderzusetzen, ist hoch, da die Arbeitgeber gegeneinander um qualifizierten Nachwuchs kämpfen. “There is a war for talent, and it will intensify”, schrieb unter anderem Elisabeth G. Chambers. Über alle Altersgrenzen hinweg sind für die Statusgruppe der Beamte und Soldaten die “Sicherheit des Arbeitsplatzes”, eine “abwechslungsreiche Tätigkeit” und ein “kollegiales Arbeitsumfeld” die Top drei von insgesamt 16 Anreizfaktoren, die in der Stu-

die untersucht wurden. Anders bei den Tarifbeschäftigten (kurz: Beschäftigten) im Öffentlichen Dienst. Hier ist für alle Befragten dieser Zielgruppe das “unbefristete Arbeitsverhältnis” auf Rang eins, vor einem “kollegialen Arbeitsumfeld” (Rang zwei) und “flexiblen Arbeitszeiten” (Rang drei). Die hohe Arbeitsplatzsicherheit ist möglicherweise deshalb so weit vorne, weil sie sich in den vorteilhaften Formalien für Beamte zur Beendigung eines Dienstverhältnisses wiederfindet. Dies ist der Vorteil mit Alleinstellungsmerkmal, den Beamte haben und zugleich anstrebenswert sowie attraktiv für Beschäftigte, in Form eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Hinzu kommt, dass es betriebsbedingte Kündigungen nicht gibt. Und eine negative finanzielle Situation des Arbeitgebers trägt auch nur begrenzt zur Unsicherheit des Arbeitsplatzes bei. Im Vergleich hierzu ist es in der Privatwirtschaft (Arbeitnehmer) anders, wo die Relevanz der fi-

in “Fall” Wendt hingegen sind die Bezüge aus insgesamt fünf vergüteten Aufsichtsratsratsmandaten, besonders bei der Axa-Versicherung, in die die Deutsche Beamtenversicherung (DBV) aufgegangen ist. Alleine hier soll Wendt eine jährliche Vergütung von 50.000 Euro erhalten haben. Die Nebentätigkeit hatte er seinem Dienstherrn nicht gemeldet, daher läuft jetzt ein Disziplinarverfahren. In den 1980er-Jahren war Dr. Herbert Schnoor (SPD) in NRW Innenminister. Seine Freistellungspraxis wurde von anderen Ländern übernommen, quer durch alle Regierungsfarben: CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke. Der politische Grund für diese Freistellungspraxis sind die Personalvertretungsgesetze, die faktisch den Wahlgewinnern fast alle Freistellungen für die Personalratsarbeit zusprechen.

Deutsches Modell Kleine Polizeigewerkschaften wie die DPolG und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gehen dadurch de facto leer aus. Trotzdem sollen sie Stellungnahmen ihrer Gewerkschaften den Regierungen zukommen lassen und an Anhörungen teilnehmen, was sie aufgrund fehlender oder nur geringfügiger hauptamtlicher Kapazitäten kaum leisten können. Ein Strickfehler. Gedacht war die Maßnahme zum Erhalt der Viel-

B/S = Beamter/Soldat (Öffentlicher Dienst) B = Beschäftigter (Öffentlicher Dienst) A = Arbeitnehmer (Privatwirtschaft)

Deutschland in Gefahr? “Das System Wendt” – ein Strickfehler (BS/R. Uwe Proll) Die öffentliche Erregung ist groß: Polizeigewerkschaftsbosse werden von ihren Dienststellen für gewerkschaftliche Arbeiten freigestellt und erhalten volle Bezüge (Rheinland-Pfalz), reduzierte (Nordrhein-Westfalen) oder hälftige (Hamburg), ohne ihrer dienstlichen Tätigkeit jedoch nachzukommen. Dies ist auch schon deswegen kein “Fall” Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), oder des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger, weil geübte Verwaltungspraxis seit mindestens 1980. fältigkeit der Berufsvertretungen in Nordrhein-Westfalen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) liegt bei allen Personalratswahlen erfolgreich weit vorne, dürfte derzeit allein in diesem Bundesland auf 50 Freistellungen kommen. Die so Freigestellten sollen die Personalinteressen in den Ämtern und Kreispolizeibehörden wahrnehmen können, arbeiten natürlich nebenbei auch gewerkschaftlich. Diese Freistellungen sind gesetzesbedingt, die oben genannten politisch gewollt. Die Empörungslawine, durch Wendt selbst ausgelöst, rollt nun durch die Republik. Selbst in der DPolG-Bundesleitung wenden sich Vorstandmitglieder, namentlich Erich Rettinghaus, ab. Die Bundesleitung des Deutschen Beamtenbundes (DBB) war schon vorher auf Distanz gegangen, weil man dort, eng verwoben mit der Axa, die weiteren Umstände längst kannte, bevor sie öffentlich wurden. Wie viele politische Fälle vergleichbarer Freistellungen es im Öffentlichen Dienst insgesamt, also möglicherweise auch bei Lehrern, Finanzbeamten, Kom-

munen, Zöllnern, der Bahn oder Justizvollzugsbeschäftigten gibt, weiß im Moment keiner zu sagen. Kann ein Vertreter der Arbeitnehmer- oder Beamtenschaft die Interessen dieser vertreten, wenn er vom Arbeitgeber bezahlt wird? Diese Frage betrifft sowohl gesetzliche wie politische Freistellungen, legt aber die Axt an das bisherige System. Natürlich ist die Personalie Wendt auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen zu sehen. Insbesondere aber in seiner Rolle als “Lawand-Order”–Lautsprecher. Nicht zuletzt sein populistisches Buch “Deutschland in Gefahr”, dessen Erlöse er einer Stiftung zukommen ließ, machten ihn zu einem sehr persönlichen Angriffsziel. Bei etlichen freigestellten Personal- und Betriebsräten kommen mitunter üppige Aufsichtsratsbezüge hinzu, wenn sie es denn in solche Gremien geschafft haben. Auch kein wirklicher Aufreger, sondern geübte deutsche Praxis, die mit dem Instrument der Mitbestimmung – hälftige Besetzung der Aufsichtsräte durch die

faktoren unterstrichen. Hinsichtlich der verschiedenen Generationen werden die motivierenden Faktoren jedoch unterschiedlich stark bewertet (siehe Tabelle). Auffällig ist, dass für die Babyboomer (1956-1965), die Generation X (1965-1980), die Generation Y (1980-1990) die Anreizfaktoren “Standort”, “positive finanzielle Situation des Arbeitgebers”, sein “Ruf” sowie “gute Produkte und Leistungen” eher von nachrangiger Bedeutung sind. Anders als bei der Generation Z (ab 1990). Insgesamt wurden für die Studie 1.024 Personen aus dem Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft befragt. *Swen Hildebrandt absolvierte seinen Master of Science (M.Sc.) in Human Ressource Management an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Die hier vorgestellte Studie ist seine Master-Thesis. Interessierte können sich für weitere Informationen an swen hildebrandt@gmx.net wenden.

Platzierung Anreizfaktoren nach Generationen und beruflichem Status

Attraktivste drei Ränge der Anreizfaktoren (Rang 1 –3) Hinterste drei Ränge der Anreizfaktoren (Rang 14 – 16)

E

nanziellen Situation des Arbeitgebers von hoher Wichtigkeit ist. Der Grund dafür kann sein, dass hier eine Vertragsautonomie nach § 611 Bürgerliches Gesetzbuch und z. B. die variable Gestaltung des Arbeitsvertrages gegenwärtig ist. Es können individuelle Vergütungen, Leistungsprämien, Provisionen und “flexible Arbeitszeiten” (Rang zwei) vereinbart werden. Dieses ist einer der größten Unterschiede zum Öffentlichen Dienst, wo die Vergütung nur in Ausnahmen verhandelbar ist, generell durch die Entgeltabelle des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst bzw. der Länder (TVöD/TV-L) oder durch die Besoldungsordnungen von Bund und Ländern vorgegeben ist. Letztere sichern einen lebenslangen Unterhalt für die “volle Hingabe” gegenüber dem Dienstherrn. Daraus abgeleitet ist, dass eine Mehrarbeit und folglich eine “leistungsgerechte Bezahlung” nicht anzustreben ist. Dieses wird durch das Ergebnis der Bedeutung der Anreiz-

werden. Nicht nur diese lasche Praxis bei der Beamtengewerkschaft der Polizei, sondern insbesondere die Nichtanmeldung der Nebentätigkeit bei der Axa wurde Wendt zum Verhängnis. Denn als besoldeter Polizeibeamter Nordrhein-Westfalens hätte er seine Nebentätigkeit anmelden und sich genehmigen lassen müssen.

Kirche profitiert ebenfalls In Sachen Bezahlung und Freistellung von Gewerkschaftern kann nicht von einer “Causa Wendt“ die Rede sein, sondern von einem System. Foto: BS/Dombrowsky

sogenannte Arbeitnehmerbank – auf eine Konsenskultur statt eine Konfrontation im privaten oder auch öffentlichen Betrieb setzt. So ähnlich auch in öffentlichen Einrichtungen gelebt. Unterschiedlich regeln allerdings die Gewerkschaften die Abgabe dieser zusätzlichen Einnahmen. Teils müssen sie vollständig, teils ab der Höhe von 5.000 Euro oder in manchen Fällen, wie bei der DPolG, gar nicht an die Gewerkschaftskasse abgeführt

Aber auch die Kirche profitiert von diesem deutschen System. Bei der Polizei gibt es 110 katholische und 50 evangelische Polizeiseelsorger. Hälftig oder zu Teilen vom Staat bezahlt. Sie sind aber nur ihren Bischöfen verantwortlich und bei ihrer Tätigkeit innerhalb der Polizei unabhängig von staatlichen und polizeilichen Weisungen. Bei der Bundeswehr sind rund 80 Pfarrer als katholische und 100 evangelische Militärseelsorger tätig. Sie werden von den Bistümern und Landeskirchen entsandt, vom Staat als Beamter auf Zeit, aber voll bezahlt. Sie erfüllen kirchliche, nicht polizeiliche oder militärische Aufgaben. Die Diskussion kann sich der-

Tabelle: BS/Swen Hildebrandt

zeit also nur um die Frage drehen, ob die politischen Freistellungen nach heutigen Vorstellungen von Compliance in Behörden noch zu rechtfertigen sind. Außerdem wird wohl auch darüber zu diskutieren sein, ob das Personalvertretungsgesetz mit Blick auf die tatsächliche Abbildung der Wahlergebnisse effizienter gestaltet werden kann, sodass auch Wahlverlierer prozentual bei Freistellungen berücksichtigt werden. Die Diskussion um die Compliance-Fähigkeit von Freistellungen zur Pflege der Gewerkschaftsvielfalt sowie eventuell notwendige Veränderungen der Personalvertretungsgesetze sollte aber nicht auf die “Projektionsfläche” der Person Rainer Wendt reduziert werden.

Trennung erforderlich Zu trennen sind da die Frage der politischen Freistellung und seine nicht genehmigten lukrativen Nebentätigkeiten. Dies würde auch ermöglichen, die “Causa Wendt” individuell – sein ihm jetzt unterstelltes Fehlverhalten durch Verschweigen der Nebentätigkeiten – von einer notwendigen Debatte um das System zu trennen. Die Fokussierung auf die Person Wendt dient auch dazu, das Ganze auf eine persönliche Angelegenheit zu reduzieren. Doch das Problem ist ein System, politisch gewollt. Das Problem lässt sich nicht durch eine Person entsorgen.


Bund

Behörden Spiegel / März 2017

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ehörden Spiegel: Herr Heveling, welche Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit ziehen Sie aus dem vergangenen Jahr? Heveling: Nachdem zu Beginn des vergangenen Jahres noch die Themen Asyl, Migration und Flucht die deutsche Innenpolitik beherrschten, ist in der zweiten Jahreshälfte die klassische Innere Sicherheit wieder in den Vordergrund gerückt. Da stellte sich dann auch immer öfter die Frage, wie gut unsere Sicherheitsbehörden aufgestellt sind. Diese Frage gilt es insbesondere für die Abwehr von Terrorismus zu beantworten. Seit dem Anschlag in Berlin Mitte Dezember müssen wir uns außerdem noch intensiver als früher mit den Abläufen bei der Zusammenarbeit verschiedener Behörden befassen. Behörden Spiegel: Da dürfte neben objektiven Fehlern, die gemacht wurden, ein Hauptproblem in der föderalen Struktur der Sicherheitsbehörden liegen. Fehlt es nicht an einem gemeinsamen Vorgehen und an einem effektiven Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden? Heveling: Die Einrichtung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) nach den Anschlägen vom 11. September war in diesem Zusammenhang ein entscheidender Schritt nach vorn. Damit hat man zum ersten Mal eine Plattform zum Austausch von Informationen von Sicherheitsbehörden geschaffen. Außerdem hat man es geschafft, 40 Behörden an dem Zentrum zu beteiligen. In vielen Fällen hat das GTAZ auch schon erfolgreich Terrorabwehrarbeit leisten können. Jetzt zeigt sich aber, dass es notwendig ist, die Frage der Verantwortlichkeiten klarer zu regeln. Es muss deutlich festgelegt werden, welche Behörde wann Führungsverantwortung zu übernehmen hat. Das berührt natürlich auch Fragen der föderalen Ordnung. Ich denke, wir müssen in Zukunft verstärkt darüber diskutieren, ob Bundesbehörden wie etwa das Bundeskriminalamt in bestimmten Fällen nicht ein Initiativrecht erhalten sollten. Dann müssten sie aber auch die Gesamtverantwortung übernehmen. Behörden Spiegel: Würden Sie denn für ein derartiges Initiativrecht von Bundesbehörden plädieren? Heveling: Ja, auf jeden Fall. Das heißt allerdings nicht, den Föderalismus komplett aufzugeben. Wir werden auch weiterhin die Landespolizeien und Landessicherheitsbehörden mit eigenen Zuständigkeiten benötigen. Aber in bestimmten Deliktbereichen, etwa im Kampf gegen den Terrorismus, halte ich eine stärkere Konzentration bei den Bundesbehörden für sinnvoll. Behörden Spiegel: Täte der Bund nicht auch gut daran, zu überlegen, wie er seine eigenen Ressourcen bei Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz zielgerichteter bündelt? Heveling: Nein, diese Diskussion sollten wir jetzt nicht führen. Aktuell kommt es eher darauf an, diese Institutionen in sich selbst zu stärken. Auch das Trennungsgebot spricht übrigens dagegen, Behörden jetzt noch stärker organisatorisch oder institutionell zusammenzufassen. Behörden Spiegel: Aber das Trennungsgebot verbietet doch keinen Informationsaustausch?

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Verantwortlichkeiten eindeutiger regeln

linge wird uns weiterhin beschäftigen. Die Frage, wie Flüchtlinge europaweit verteilt werden können, ist weiterhin ungeklärt. Wir müssen aber unbedingt eine europäische Lö(BS) Ansgar Heveling (CDU) leitet mit den Sitzungen des Innenausschusses eines der wichtigsten Gremien im Deutschen Bundestag. Im Gespräch sung für die Flüchtlingsfrage mit dem Behörden Spiegel spricht er sich für deutlich erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes aus, zumindest in bestimmten finden.

Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses plädiert für Initiativrecht des Bundes

Deliktfeldern. Die föderale Ordnung abschaffen will er deshalb aber nicht. Die Fragen stellten R. Uwe Proll und Marco Feldmann. Heveling: Das stimmt. Das Trennungsgebot ist kein Kooperationsverbot. Es darf eben nur keine Exekutivmaßnahmen durch Nachrichtendienste geben. Aber Informationsaustausch ist ohne Weiteres möglich und muss auch weiter vertieft werden.

für dringend geboten, eine solche Befugnis auch im Asylverfahrensgesetz zu verankern. Dann könnte auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Handys von Migranten, deren Identität ungeklärt ist, analysieren. Das sollte zumindest in Fällen erlaubt werden, in denen Zweifel an der tatsächlichen Identität des Asylsuchenden bestehen oder in denen versucht wird, mehrere Identitäten zu nutzen.

Behörden Spiegel: Ist es nicht auch ein großes Problem für die Terror- und Kriminalitätsbekämpfung, dass es in Deutschland sehr viele unterschiedliche polizeiliche Ersterfassungs- und Weiterverarbeitungssysteme gibt? Heveling: Auch der Föderalismus verbietet weder die Zusammenarbeit noch besteht ein Verbot, einheitliche Systeme anzuwenden und diese auch gemeinsam zu nutzen. Behörden Spiegel: Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann, hat verlangt, die Schleierfahndung über den bisher geltenden 30-Kilometer-Radius hinaus auszuweiten. Wie bewerten Sie diese Forderung? Heveling: Ich glaube schon, dass es hier geboten ist, ergänzende Möglichkeiten der Bundespolizei und damit eigenständige Zuständigkeiten zu eröffnen. Das hielte ich für sinnvoll. Behörden Spiegel: Und wie sieht es mit Romanns Forderung aus, das gesamte Asylverfahren in der Zuständigkeit des Bundes zu belassen? Heveling: Das fügt sich in ein Gesamtbild ein. Schließlich hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière ja vorgeschlagen, Ausreisezentren in der Verantwortung des Bundes zu errichten. Und wir als Union halten ja immer noch die Schaffung von Transitzonen an den Grenzen für sinnvoll. Allerdings ist der Vorschlag von Herrn Romann nicht für alle Gruppen von Flüchtlingen sinnvoll. Er bringt nur etwas bei denjenigen, bei denen abzusehen ist, dass ihr Asylverfahren schnell abgeschlossen sein wird. Behörden Spiegel: Wie reagieren Sie auf Bürger, die eine direkte Verbindung zwischen dem Zustrom an Flüchtlingen nach Deutschland und wachsender Terrorgefahr herstellen? Heveling: Durch die große Zahl an Migranten, die inzwischen nach Deutschland gekommen sind, ist natürlich auch das Risiko angewachsen, dass sich Terroristen als Flüchtlinge tarnen. Einerseits gilt zwar: Flucht hängt nicht unmittelbar mit Terrorismus zusammen. Andererseits scheint auch klar zu sein, dass Terroristen die Flüchtlingswelle genutzt haben, um sich als Flüchtlinge auszugeben. Da müssen unsere Sicherheitsbehörden äußerst wachsam sein. Behörden Spiegel: Sollte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Befugnis erhalten, zur Identitätsfeststellung von in Deutschland ankommenden Flüchtlingen deren Mobiltelefone auszuwerten? Heveling: Die Ausländerbehörden, die ihr Handeln auf das Aufenthaltsgesetz stützen, dürfen das bereits tun. Ich halte es

Ansgar Heveling (CDU), Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, will die Sicherheitsbehörden des Bundes “in sich selbst” stärken. Das soll aber nicht dazu führen, dass die Landessicherheitsbehörden überflüssig werden. Foto: BS/Feldmann

Behörden Spiegel: Welche Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit werden Ihrer Meinung nach noch in dieser Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht? Heveling: Die Minister de Maizière und Maas haben sich ja auf

verschiedene Maßnahmen geeinigt. Ich glaube, dass diese nun kontinuierlich in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Dieses sollten sie bis zum Ende der Wahlperiode dann auch durchlaufen haben. Dabei geht es vor allem um die Regelungen zur Abschiebehaft für ausreisepflichtige Gefährder und um die elektronische Fußfessel für diese Personengruppe, Ich rechne fest damit, dass die de-Maizière/Maas-Vorschläge noch Gesetz werden, bevor die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages endet. Behörden Spiegel: Ist es möglich, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, in naher Zukunft nochmal ansteigt? Heveling: Das Thema Flücht-

Behörden Spiegel: Letzte Frage, Herr Heveling. Was sind aus Ihrer Sicht im Bereich der Inneren Sicherheit die wichtigsten Themen bis zum Jahr 2020? Heveling: Die Terrorismusabwehr wird weiterhin das TopThema in der Inneren Sicherheit sein. Da werden wir weiter an der Verzahnung der Sicherheitsbehörden arbeiten müssen. Gleiches gilt für den Ausbau der Möglichkeiten zum Informationsaustausch und für die einheitliche Datenverarbeitung. Die anderen beiden zentralen Themen der Zukunft werden die Bereiche IT und Cyber-Sicherheit sein. Davon bin ich überzeugt. Das vollständige Interview finden Sie auf www.behoerden spiegel.de, Suchbegriff “Heveling”.


Länder

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Behörden Spiegel / März 2017

Brauchen eine Attraktivitätsoffensive

rung auf, die Mittelzuführung deutlich zu erhöhen, mindestens auf rund 550 Mio. Zu guter Letzt gibt es noch einen Aspekt, der uns als Vertreter des Öffentlichen Dienstes wich(BS/Roland Staude) Am 14. Mai 2017 bittet Nordrhein-Westfalen wieder an die Wahlurnen. Traditionell sind die Parteien in den Monaten vorher tig ist. In den vergangenen Jahim Wahlkampfmodus. Da werden unangenehme Themen lieber gemieden und stattdessen werden Versprechungen im großen Stil gemacht. ren findet sich gesamtgesellDoch traditionell ist die Zeit vor den Wahlen auch der richtige Zeitpunkt, um von Gewerkschaftsseite auf Missstände hinzuweisen und begrün- schaftlich ein immer stärkerer Trend zu Aggression und Gedeten Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen. walt. Diesen bekommen Beim Öffentlichen Insgesamt ist in den vergange- doch in einem wirklichen Dialog Dienstzeit seiner Beamten, an- schäftigte andere als attraktiv. Gerade überdurchschnittlich Hochschulabsolventen können nen Jahren das Gefühl aufge- und vor allem ohne die Maßgabe ders als bei Angestellten, keiner- Dienst nur noch schwer für eine Tätig- kommen, dass zunehmende der Ausgabenneutralität. Wirk- lei Kosten für die Altersvorsorge häufig zu spüren. Längst gehökeit im Öffentlichen Dienst ge- “Basta-Politik” betrieben wird. liche strukturelle Verbesserun- entstehen. Natürlich steigen die ren Angriffe auf Polizisten, Jobwonnen werden. Und auch von an, center-Mitarbeiter und sogar gen lassen sich Gesamtaufwendungen Jobsicherheit kann mit Blick auf nun mal nicht wenn die geburtenstarken Jahr- auf Rettungssanitäter zum traudie hohe Zahl der sachgrundlozum Nulltarif gänge in den Ruhestand gehen, rigen Alltag. Das kann so nicht sen Befristungen wohl kaum umsetzen. Ein jedoch kommt das wohl keines- weitergehen. Natürlich hat der mehr gesprochen werden. gutes Beispiel da- wegs überraschend und könnte Dienstherr keinen unbegrenzRoland Staude, NRW-Landesfür ist das Thema mittels entsprechender Vorsor- ten Einfluss auf gesellschaftlivorsitzender des DBB BeamPaketlösung tenbunds und Tarifunion, forGesundheitsma- ge durchaus ausgeglichen wer- che Strömungen, was er jedoch machen kann, ist den Schutz dert mehr Dialog zwischen nagement. Es den. Helfen kann da nur eine AttrakLandesregierung und GeDiese Chance wird zumindest seiner Beschäftigten zu verbeswurde zwar auf tivitätsoffensive. Diese muss werkschaften. dem Papier durch in Nordrhein-Westfalen jedoch sern. Die Maßnahmen zur Geaus einem Gesamtpaket bestedas Gesetz zur verpasst. Zwar waren mit der waltprävention sind vielfältig hen, das die Verbesserung der Foto: BS/DBB NRW und reiDienstrechtsmo- Einführung Arbeitsbedingungen, den AusAttraktivität sinkt bau der beruflichen Entwick- Statt im Vorfeld gemeinsam mit dernisierung eingeführt, wie ge- der Versor“Wir würden uns wünschen, chen von sic h e r e n Dass das zunehmend schwieri- lungsmöglichkeit und eine at- den Berufsverbänden wirkliche nau es ausgestaltet sein soll, gungsrückdass die nächste LandesRaumkonger wird, macht deutlich, dass traktivere Vergütung zum Inhalt Lösungen zu finden, werden im- bleibt jedoch genauso offen wie lage und des regierung diese Themen zepten über der Fachkräftemangel schon hat. Darüber hinaus ist auch ein mer mehr Entscheidungen ge- die Fragen nach personellen und V e r s o r gefahrengungsfonds längst auch im Öffentlichen klares Bekenntnis zum Berufs- troffen, die einer verfassungs- finanziellen Ressourcen. in Kooperation mit den bewusste seinerzeit erPrüfung nicht Dienst angekommen ist. Grund beamtentum notwendig. Die Be- rechtlichen Gewerkschaften angeht.” Büroausste Weichen dafür ist die sinkende Attraktivi- amtinnen und Beamten nehmen standhalten. Das war beim Be- Berufsbeamtentum stärken stattung tät des Öffentlichen Dienstet als wichtige Tätigkeiten im Landes- soldungs- und VersorgungsanInsgesamt halten wir es für gestellt wordienst wahr passungsgesetz 2013/2014 der wichtig, das Berufsbeamtentum den. Nach der Zusammenfüh- bis hin zu verpflichtenden MitarArbeitgeber. und gewähr- Fall und auch beim Thema Frau- zu stärken. Wir erleben häufig, rung der beiden Systeme zum beiterschulungen zum Umgang Früher waren ein gutes Ein- “Das ist nicht “nur” kurz- leisten somit enförderung (§ 19 Abs. 6 LBG), dass gerade in der Öffentlichkeit Pensionsfonds kann jedoch auf- mit Gefahrensituationen und sichtig, sondern auch das Funktio- bei dem der DBB NRW im Vorfeld tariflich Beschäftigte gegen Be- grund einer massiv reduzierten zur Deeskalation. kommen und ein sicherer moralisch verwerflich.” nieren des schon Alarm aufgrund der amte ausgespielt werden und Mittelzuführung in Höhe von Abschließend lässt sich sagen, Staates. Diese Rechtsunsicherheit geschlagen andersherum. Dabei ist es ein 200 Mio. Euro kaum noch von dass in vielen Bereichen von der Job Attribute, L e i s t u n g e n hatte. die allgemeingesunder Mix aus beiden Be- nachhaltiger Vorsorge gespro- Politik schon einige erste Schrithin mit der Arbeit im Landes- sollten auch öffentlich anerschäftigungsgruppen, der am chen werden. Das ist nicht “nur” te in den vergangenen Jahren dienst verbunden wurden. In kannt und gewürdigt werden. Zweite Stufe bei Ende für eine gute Funktionsfä- kurzsichtig, sondern auch mo- gemacht wurden. Gleichzeitig ist Dienstrechtsreform sehr vielen Bereichen ist das in- Eine Möglichkeit dafür ist eine higkeit des Staates sorgt. Ein ralisch verwerflich, da noch jedoch eine Menge zu tun, um zwischen jedoch nicht mehr der perspektivische Festschreibung Als Beamtenbund würden wir Element dieser Diskussion sind nicht mal mehr die Hälfte der den Öffentlichen Dienst attrakFall. Im Vergleich zur Privatwirt- einer 1:1-Übernahme des Tarif- uns von den regierungstragen- auch immer wieder die unter- Mittel zugeführt werden, welche tiv zu halten. Wir würden uns schaft, zu welcher der Öffentli- ergebnisses im Öffentlichen den Parteien zudem wünschen, schiedlichen Alterssicherungs- die Beamten selbst durch Lohn- wünschen, dass die nächste che Dienst nun mal in Konkur- Dienst auf die Beamtenschaft – dass eine zweite Stufe der systeme. Dabei wird gerne außer verzicht jedes Jahr erbringen. Landesregierung diese Themen renz um die “besten Köpfe” steht, und zwar in finanzieller wie auch Dienstrechtsreform in Angriff Acht gelassen, dass für den Entsprechend fordert der DBB in Kooperation mit den Gewerkist die Gehaltsentwicklung alles in zeitlicher Hinsicht. genommen wird. Dieses Mal je- Dienstherren in der aktiven NRW die künftige Landesregie- schaften angeht. ür den Deutschen Beamtenbund Nordrhein-Westfalen ist eine der Kernforderungen, dass der Öffentliche Dienst nicht länger als ein “Mittel der Haushaltskonsolidierung” betrachtet werden soll. Natürlich ist uns klar, dass die Schuldenbremse 2020 eingehalten werden muss, jedoch lassen sich die zunehmenden Aufgaben des Öffentlichen Dienstes nicht einfach wegdiskutieren. Aber statt auf mehr Personal zu setzen, wurde jahrelang die Arbeit nur umverteilt und damit die Arbeitsbelastung auf die einzelnen Beschäftigten deutlich erhöht. Zwar ist hier eine Trendwende zu erkennen, jedoch zum Teil nur auf dem Papier. Es kann nicht sein, dass etwa 8.000 Planstellen im Landesdienst unbesetzt sind. Hier müssen intensivere Bemühungen stattfinden, geeignete Mitarbeiter zu finden.

NRW: notwendige Maßnahmen für den Öffentlichen Dienst in der nächsten Legislatur

Kritisch, aber konstruktiv

MELDUNG

Ohne Kinderarbeit (BS/ein) Der Landtag in Magdeburg hat beschlossen, in der nächsten Legislaturperiode das Bestattungsgesetz des Landes zu ändern. Die Landesregierung ist aufgerufen, Möglichkeiten zu prüfen, die künftig verhindern, dass Grabsteine aus “ausbeuterischer Kinderarbeit” verwendet werden. Dafür sollen auch Erfahrungen anderer Bundesländer einbezogen werden, die hierzu bereits Regelungen auf Grundlage von Art. 3 des Konvents der Internationalen Arbeitsorganisation (engl. kurz: ILO) getroffen haben. Das sind etwa Bayern und NordrheinWestfalen. Einzelne deutsche Städte hatten sich in den vergangenen Jahren bereits in der Verantwortung gesehen, ein Zeichen gegen Kinderarbeit zu setzen. Dadurch wurden etwa Friedhofssatzungen in Nürnberg und München entsprechend angepasst, allerdings vorerst ohne Gesetzesgrundlage. Das hatte in den vergangenen Jahren zu verschiedenen Diskussionen und Urteilen geführt, in deren Zentrum die rechtliche Abwägung gegenüber dem Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit der Steinmetze stand. NRW und Bayern haben dies als Anlass genommen, Rechtsgrundlagen zu schaffen, auf die sich die (kommunalen) Friedhofsträger in ihren Satzungen grundsätzlich berufen können. In Sachsen-Anhalt sollen sich künftig Trauer-, Bestattungsund Friedhofskultur “im Zuge einer zunehmenden Individualisierung von Lebensentwürfen, Säkularisierung und religiöser Vielfalt” im Bestattungsgesetz niederschlagen, heißt es. Auch sollen sogenannte Sternenkinder (fehlgeborene Kinder) unabhängig von Größe und Alter würdevoller bestattet werden.

Stimmungsbild der Länder zur Infrastrukturgesellschaft (BS/jf) Wer soll wo und für wen in der Straßenbauverwaltung arbeiten? Diese Frage wird derzeit auf allen Ebenen diskutiert. Die Gesetzentwürfe zur Bildung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr sollen Antworten geben, tatsächlich befeuern sie die Debatte, was Organisationsstrukturen und Personal betrifft. Für die Länder ist klar: Ein Rosinenpicken des Bundes soll es nicht geben. Und auch beim Einbezug der Personalvertretungen gibt es noch Verbesserungspotenzial. “Ich bin von den Vorteilen einer zentralisierten Autobahngesellschaft nicht überzeugt und habe mir diese Entscheidung nicht gewünscht. Sie ist nun aber als Teil einer grundlegenden Neuordnung der Beziehungen – auch der Finanzbeziehungen – zwischen Bund und Ländern so getroffen worden”, sagt Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir spiegelbildlich für die Meinung in vielen Verkehrsressorts. Deutlicher wird sein sächsischer Amtskollege, Staatsminister Martin Dulig: “Der Aufgabenübergang greift tief in die Organisationsstruktur der Länder und deren Organisations- und Personalhoheit ein.” Daher müssten die gesetzlichen Regelungen und die Umsetzungsschritte mit den Ländern gemeinsam festgelegt werden. Und der Abteilungsleiter Verkehr der Hansestadt Bremen, Gunnar Polzin, ergänzt: “Bei dem bisherigen Prozess war die Einbindung der Straßenbauverwaltungen der Länder seitens des BMVI nicht sehr kooperativ. Weiterhin hat das BMVI bislang kein schlüssiges Konzept zur Gestaltung des Transformationsprozesses der Auftragsverwaltungen vorgelegt.” Deshalb würden die Föderalstaaten nun die zeitnahe Einsetzung eines vom BMVI im Dezember zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundessregierung vereinbarten BundLänder-Gremiums erwarten. Denn: “Wir können dem Bund keinen Freifahrtschein erteilen, beliebige Stücke aus den Landesverwaltungen herauszulösen”, so Dulig. Gemeint sind die Beschäftigten

Neue Autobahnen sollen künftig von der Infrastrukturgesellschaft Verkehr geplant, gebaut und auch betrieben, das Personal dafür aus den Ländern überführt werden. Foto: BS/©biker3, Fotolia.com

in den Straßenbauverwaltungen der Länder. Nach dem Gesetzentwurf sollen diese in einem Zeitraum von 13 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes systematisch hinsichtlich Status, Wechselwillen, Arbeitsort und -platz erfasst werden. Letzteres meint, ob sie vorrangig für Bundesautobahnen und -straßen eingesetzt werden oder nicht. Ob diese Zeit ausreichen wird, ist offen. Dem Vorschlag, die Frist auf 26 Monate zu verlängern, hat das Bundesfinanzministerium inzwischen eine Absage erteilt. Die Länder wollen erst nach gültiger Gesetzeslage mit der Erhebung beginnen. Inwiefern, wie etwa in NordrheinWestfalen, die vorbereitenden Aufgaben jetzt schon ausgeführt werden, bleibt auch jedem selbst überlassen. Und wenn es am Ende zu wenig wechselwillige Beamte und Ta-

rifbeschäftigte gibt? Dann könnte das Personal auch zugeordnet, abgeordnet oder im Rahmen einer Personalgestellung gegen Kostenerstattung durch den Bund zur Verkehrsgesellschaft bzw. die Beamten zu einem noch zu gründenden FernstraßenBundesamt versetzt werden. Deshalb wollen sich Al-Wazir und Dulig besonders für die Beschäftigteninteressen einsetzen. Aus dem Haus von Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel heißt es dazu: Zur Übernahme des Personals seien Garantien und ein übereinstimmendes Vorgehen vorgesehen, genau darauf werde man ein besonderes Augenmerk richten. “Deshalb werden wir weiter dafür werben, insbesondere in den Bereichen Personalübergang, Sicherung der Beschäftigteninteressen, Privatisierungsschran-

ken, Steuerung und Kontrolle der Bundesautobahngesellschaft und regionale Präsenz von Autobahngesellschaft und Fernstraßen-Bundesamt zu ausgewogenen Lösungen zu kommen”, so ein Sprecher. Für Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider wäre dies vor allem in einer Infrastrukturgesellschaft in einer öffentlich-rechtlichen Struktur der Fall.

Jour fixe und Sonderversammlungen Weiter als ihr hessischer und sächsischer Amtskollege geht Thüringens Verkehrsministerin Birgit Keller: “Um die Interessen der Beschäftigten der Auftragsverwaltung zu sichern, fordern wir vom Bund, dass Tochtergesellschaften an den bisherigen Standorten der Straßenbauverwaltung der Länder und mindes-

tens einer Niederlassung des Fernstraßen-Bundesamtes je Land eingerichtet werden.” Außerdem müsste in das noch einzurichtende Bund-Länder-Gremium auch die Personalvertretungen einbezogen werden, ebenso in eine Schlichtungskommission. “Hier sind Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertreter zu beteiligen”, so Keller. Überhaupt sei es wünschenswert, wie es ein Sprecher vom Berliner Senat für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz formuliert, wenn die Personalvertretungen am gesamten Prozess beteiligt werden würden. In Sachsen-Anhalt und in Bayern erfolgt dies bereits. In Magdeburg informiert Verkehrsstaatssekretär Dr. Sebastian Putz einmal pro Monat in einem Jour fixe den Hauptpersonalrat sowie die Hauptschwerbehindertenvertretungen. Im südlichen Freistaat führt Staatsminister Joachim Herrmann in Sonderpersonalversammlungen die Mitarbeiter.

Länder stellen ein Insgesamt werden die Länder die geplante Zentralisierung der Autobahnverwaltung weiterhin kritisch, aber die Umstrukturierung der Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen konstruktiv begleiten. Hinzu kommt, dass erste Länder, wie Sachsen und Sachsen-Anhalt, signalisieren, dass der Bund das entsprechende Personal auch bekommen werde. Bis dahin wird angesichts des erhöhten Investitionsvolumens in fast allen 16 Ländern das Personal in der Straßenbauverwaltung weiter aufgestockt.


Finanzen

Behörden Spiegel / März 2017

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ehörden Spiegel: Herr Forst, Sie sind seit November 2016 Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. Wird es mit Ihnen eine neue Ausrichtung der Bank in Bezug auf das Kommunalgeschäft geben?

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“Förderung ist mehr als Zinssubvention” Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender NRW.BANK, im Interview

(BS) Der Förderbedarf der NRW-Kommunen steigt. Wohnraum für Flüchtlinge, Investitionen in Schulen und Erneuerbare Energien stehen dabei ganz oben auf der Bedarfsliste. Im Interview sprach der Behörden Spiegel mit Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK, über die Forst: Die NRW.BANK hat un- Förderbedarfe und Fördermöglichkeiten für Kommunen, die Herausforderungen durch hohe Schuldenstände und die Potenziale, die neue Ideen ter meinem Vorgänger, Herrn mit sich bringen. Die Fragen stellten Lora Köstler-Messaoudi und R. Uwe Proll. Klaus Neuhaus, ganz exzellent und erfolgreich als Partner für tur- und KommunalfinanzieKommunen in Nordrhein-West- rung nachgefragt. In den letzten falen gearbeitet. Das soll auch in Jahren hat aber auch die FördeZukunft so bleiben. Wir nehmen rung in den Bereichen Erneueraber dort Anpassungen vor, wo bare Energien und Flüchtlingsunterkünfte sich die Bedarfe ändern. So “Neben dem klassischen deutlich zugenommen. Seit wird in ZuBankgeschäft wird Anfang des kunft, neben dem klassidie Beratung in Zukunft Jahres bieten schen Bankgeeine noch größere Rolle wir vor dem Hintergrund schäft, die Bespielen.” des Sanieratung eine rungsstaus in noch größere Rolle spielen. Diese hat im ver- den Schulen das Programm gangenen Jahr bereits deutlich “Gute Schule 2020” an. Über zugenommen. Hatten wir im vier Jahre hinweg stellen wir Startjahr der Beratungsaktivitä- dort zwei Milliarden Euro Finanten 2015 ca. 30 intensivere Bera- zierung zur Verfügung. Nach tungen, so hat sich die Zahl 2016 dem, was wir aus den Kommumit 130 mehr als vervierfacht. nen hören, wird das sehr gut anDiesem gestiegenen Bedürfnis genommen. Dies ist ein Beispiel der Kommunen nach kompeten- dafür, wie wir immer wieder verter Beratung wollen wir auch in suchen, bestehende Bedarfe in Zukunft vollumfänglich gerecht NRW aufzugreifen und im Rahmen unserer Möglichkeiten werden. bestmöglich zu fördern. Behörden Spiegel: Geht es bei Behörden Spiegel: Viele Bander Beratung primär um die Aufnahme verschiedener Kreditfor- ken ziehen sich aus dem Kommumen und Förderanträge oder bie- nalgeschäft zurück. Wie sieht hier tet Ihre Bank auch Management- die langfristige Strategie der NRW.BANK aus? beratung?

Behörden Spiegel: Die Bedarfe und damit auch die Anforderungen an Ihr Haus ändern sich ständig. Welche aktuellen Tendenzen sehen Sie hier?

Forst: Im Fördergeschäft nehmen die Kommunen ein kraftvolles Drittel vom Gesamtgeschäft ein. Das soll auch so bleiben. Die Kommunalförderung gehört allein schon von Gesetzes wegen zu unseren Aufgaben. Ein Rückzug aus diesem Bereich steht für uns nicht zur Diskussion. Zudem steigt unser Gesamtfördervolumen weiterhin an. Man könnte ja vermuten, dass das Fördergeschäft bei Null- oder streng genommen sogar Negativzinsen in Zukunft weniger interessant für den Kunden ist. Das Gegenteil ist in der Praxis aber der Fall. Das zeigt sehr deutlich: Förderung ist mehr als reine Zinssubvention. Auch unsere langen Zinsbindungen und Beratungsleistungen sind für den Kunden höchst attraktiv.

Forst: Die Nachfrage nach unseren Angeboten ist oft abhängig von der aktuellen Situation, in der sich eine Kommune befindet. Ganz klassisch werden Förderprogramme zur Infrastruk-

Behörden Spiegel: Alles hat ein Auf und Ab, d. h. irgendwann wird das Zinsniveau wieder steigen. Für die Kommunen mit hohem Schuldenstand könnte das eine große Herausforderung wer-

Forst: Unsere Beratung umfasst alle Bereiche, in denen wir als Bank und als Institution des Landes helfen können. Und was noch wichtiger ist: Wir sind in der Lage, unsere Beratung dem individuellen Bedarf in den Kommunen anzupassen. Zu einem Schwerpunkt haben sich die speziellen Fragestellungen rund um Infrastrukturinvestitionen entwickelt. Dabei geht es insbesondere um die langfristige Wirtschaftlichkeit von Investitionen oder die spezifische Ausrichtung von Maßnahmen der Stadtund Quartiersentwicklung.

D

ie Freie und Hansestadt Hamburg hat mit dem Beschluss ihrer neuen Landeshaushaltsordnung im Dezember 2013 als erstes deutsches Bundesland die Grundlagen für ein vollständig doppisches Haushalts- und Rechnungswesen geschaffen. Auf dem dort kodifizierten doppischen Produkthaushalt basieren die Haushaltsplanung, -steuerung und -rechnung. Neben der Umsetzung der in der Verfassung verankerten (kameralen) Schuldenbremse gibt die neue LHO vor, auch die Ergebnisrechnung schrittweise auszugleichen. Diese Vorgabe, auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie Pensionsrückstellungen und Abschreibungen periodengerecht zu finanzieren, ist für ein deutsches Bundesland einzigartig. Zudem sollen ergebnisund wirkungsorientierte Kennzahlen im Produkthaushalt die Transparenz über Konsequenzen haushaltspolitischer Entscheidungen erhöhen und so das parlamentarische Budgetrecht nachhaltig stärken. Die Frage, ob der Doppelhaushalt 2015/2016 und das dazu-

Eckhard Forst ist seit November 2016 Vorstand der NRW.BANK. Er verantwortet hier die Bereiche Personal, Recht, Revision sowie Strategie, Kommunikation und Vorstandsstab. Foto: BS/NRW.BANK, Christian Lord Otto

den. Wie kann die NRW.BANK hier unterstützen? Forst: Die Herausforderung für Kommunen mit hohem Schuldenstand ist ja nicht neu. Viele Kommunen haben das niedrige Zinsniveau bereits genutzt, um längere Laufzeiten zu aktuell günstigen Zinssätzen abzu-

schließen. Damit ist bereits der erste Schritt zu einer längerfristigen Liquiditätssicherung getan. Und natürlich wird die NRW.BANK auch in Zukunft als zuverlässiger Partner bei der Finanzierung zur Verfügung stehen. Mit unseren Förderprogrammen gewähren wir in den meisten Fällen zehn Jahre Zinsbindung, in einzelnen Programmen sogar 20 Jahre. Die Kommune kann sich also darauf verlassen, dass für sie bis zu 20 Jahre lang ein fester Zinssatz gilt. Diese Verlässlichkeit resultiert aus der besonderen Struktur einer Förderbank.

Behörden Spiegel: Im Nachgang zur Finanzkrise hat sich auch aufsichtsrechtlich im Bankenumfeld viel geändert. Welche Auswirkungen hat das auf die NRW.BANK? Forst: Da wir laut Definition zu den wesentlichen Banken im Finanzsektor gehören, werden wir

auch von der EZB beaufsichtigt. Diese Zusammenarbeit läuft sehr gut. Was schwierig ist und auch von vielen anderen Banken kritisch betrachtet wird, ist die Masse an Informationen, die abgefragt wird. Wir können diese Informationsflut zwar bewältigen, aber die Arbeitsbelastung ist doch sehr hoch. Wir bemühen uns derzeit in gemeinsamen Gesprächen, hier eine pragmatischere Lösung für Förderbanken zu finden.

Behörden Spiegel: Lassen Sie uns zum Schluss noch in die Zukunft blicken: Was sind Ihre wichtigsten Ziele für die Bank in den kommenden Jahren?

Forst: Unsere Kommunen sollten uns weiterhin als ideenreiche und umsetzungsstarke Förderbank sehen. Hier wird der Ausbau der Beratung eine große Rolle spielen. Wir wollen nicht nur zuhören, sondern gemeinsam mit den Kommunen Ideen entwickeln und diese zur Zufriedenheit aller umsetzen. Behörden Spiegel: Im Rah- Das Gleiche gilt auch für unsere men des NRW.BANK.-Ideen- Mitarbeiter. Diese müssen auch wettbewerbs stand im Februar davon überzeugt sein, dass wir die Kür der Sieger an. Welches als Bank der richtige Partner Projekt hat Sie persönlich am sind, um sich von der Idee mitziehen zu lassen. Unser Credo, meisten beeindruckt? dass in Nordrhein-Westfalen Forst: Generell hat mich das keine gute Idee an der passenFinanzierungslösung enorme Engagement und die den Begeisterung der Menschen für scheitern soll, kann man als ihre Ideen beeindruckt. Wenn Mitarbeiter nur dann erfolgreich umsetman zugehört wenn hat, konnte “Wir wollen nicht nur zu- zen, man die gleiman schon hören, sondern gemein- che Begeistedas Gefühl beteilt. kommen, man sam mit den Kommunen rung Wenn uns das müsste bei Ideen entwickeln.” gelingt, dann diesem Spirit sind wir als alle präsentierten Ideen auszeichnen. Die Förderbank für NordrheinJury hat sich letztlich auch Westfalen genau da, wo wir schwer getan, eine Reihenfolge nach meinem Verständnis als festzulegen. Sehr spannend fin- Partner an der Seite der Komde ich das Onlinemagazin “here” munen auch hingehören.

NRW.BANK.Ideenwettbewerb 2015–2017 (BS) Anfang Februar wurden die Finalisten des 5. NRW.BANK.Ideenwettbewerbs ausgezeichnet. Die Gewinner sind die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe aus Detmold mit einem multimodalen Verkehrskonzept zur Sicherung des Nahverkehrs auf dem Land, die Bochumer Bürgerinitiative “Angekommen e. V.” mit dem Online-Magazin “here” für Flüchtlinge von Flüchtlingen, sowie die bürgerschaftliche Genossenschaft “VierViertel für Mettmann eG” mit einem Projekt zur positiven Quartiersentwicklung. Alle erhielten Preisgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro. Der Publikumspreis ging ebenfalls an die Bürgerinitiative aus Bochum. Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK, erklärt: “Nordrhein-Westfalen steckt voller guter Ideen und Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen. Das zeigen

die eingereichten Projekte eindrucksvoll. Wir als Förderbank für NRW wollen diesen Ideen mit dem Ideenwettbewerb Anschub geben.” Schirmherr Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen, ergänzt: “Ich gratuliere und freue mich mit den Gewinnern, dass ihre Idee jetzt Wirklichkeit wird.” Aus 61 Beiträgen hatte die Jury im März 2016 die 17 besten ausgewählt. Die Finalisten konnten ihre Ideen in “Ideen-Mining”-Workshops der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster weiter konkretisieren und im Rahmen der Abschlussveranstaltung präsentieren. Gesucht wurden kreative und innovative Ideen, mit denen die Lebensqualität in Kommunen verbessert werden kann. Es konnten Beiträge in den Wettbewerbskategorien “Integra-

tion”, “Quartiersentwicklung”, “Entwicklung des ländlichen Raums” und “Wirtschaftsförderung” eingereicht werden. Die Bandbreite der Ideen reicht vom Flüchtlingsmagazin bis zum flexibleren Nahverkehr auf dem Land. Konzept weiterentwickelt Die NRW.BANK veranstaltet den Ideenwettbewerb seit dem Jahr 2006. Für den NRW.BANK.Ideenwettbewerb 2015–2017 wurde das Wettbewerbskonzept im Vergleich zu den Vorjahren weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht nun eine projektorientierte Förderung des Engagements von Akteuren in Städten und Gemeinden. Anstatt, wie bisher, bereits verwirklichte Projekte, wurden diesmal noch nicht umgesetzte Ideen gesucht, die mithilfe des Ideenwettbewerbs zum Erfolg geführt werden.

Das Budgetrecht im doppischen Produkthaushalt Studie evaluiert Erfahrungen mit neuem Haushalts- und Rechnungswesen in Hamburg (BS/Dennis Hilgers*) Schon seit vielen Jahren nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg eine Vorreiterrolle bei der Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens ein. Der Einführung von Jahresabschlüssen nach kaufmännischen Standards für die Kernverwaltung im Jahr 2006 und ein Jahr später für den Konzern ist 2015 die vollständige Umstellung des Haushaltswesens auf die Doppik gefolgt. Die Hamburgische Bürgerschaft hat nun eine Forschungsstudie in Auftrag gegeben, um die ersten Erfahrungen mit dem politischen Berichtswesen auf Basis des neuen doppischen Produkthaushalts zu evaluieren. Erste Ergebnisse der Studie wurden im Februar 2017 im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft vorgestellt. gehörige Berichtswesen geeignet sind, um insbesondere das letztgenannte Ziel zu erreichen, war Gegenstand einer von der Hamburgischen Bürgerschaft in Auftrag gegebenen Forschungsstudie, die von der arf GmbH und dem Institut für Public Management Hamburg (IPM) durchgeführt wurde. Im Rahmen der Studie wurden Bürgerschaftsabgeordnete zu ihren Erfahrungen mit dem politischen Berichtswesen befragt. Die Interviewergebnisse wurden durch eine Befragung von Vertretern der Fachbehörden sowie um einen Vergleich mit nationalen und internationalen Reformbeispielen ergänzt. Die Studienergebnisse zeigen, dass die Hamburger Reformen

von Flüchtlingen für Flüchtlinge. Hier informiert das Redaktionsteam über aktuelle Angebote für geflüchtete Menschen. Und wer könnte Tipps für den Alltag in Deutschland und Behördengänge besser geben, als jemand, der das selber erlebt hat. Ich finde das eine tolle Idee.

von den politischen Entscheidungsträgern akzeptiert werden und sie konzeptionell bzw. inhaltlich mit internationalen Reformansätzen des Haushaltswesens wie zum Beispiel in der Schweiz vergleichbar sind. Die im Rahmen der Studie befragten Bürgerschaftsabgeordneten und leitenden Verwaltungsmitarbeiter nutzen die verfügbaren Berichtsinstrumente für eine Vielzahl politischer Zwecke. Nichtsdestotrotz formulieren die Studienteilnehmer drei zentrale Anliegen im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Berichtswesens. So sollte erstens der verwaltungsseitige Aufwand bei der Berichtserstellung reduziert werden. Zweitens sollten die politisch relevanten Berichtsinhalte in den Vorder-

grund gerückt statt durch das Zahlenwerk verdrängt werden. Drittens sollte die Rezeption der Berichtsinformationen zum Beispiel durch verbesserte Abweichungsanalysen und prägnantere Darstellungen erleichtert werden. Neben inhaltlichen, formalen und technischen Optimierungen der Berichte sollte daher ein Prozess zur Überarbeitung der Kennzahlen eingeleitet werden, um sie als wesentliches Instrument der Haushaltssteuerung zu stärken. Hierbei gilt es, erkannte Schwächen wie eine mangelnde Steuerungsrelevanz und die fehlende Anknüpfung einzelner Kennzahlen an politische Ziele zu beheben. Darüber hinaus wünschen sich die Bürgerschaftsabgeordneten mehr

Unterstützung bei der Auswertung der Berichtsinformationen und der Informationssuche, zum Beispiel durch die Aufbereitung überjähriger Kennzahlenvergleiche. Die Hälfte der befragten Abgeordneten befürwortet, dass diese Unterstützung in Form eines Budgetbüros institutionalisiert wird, das bei der Bürgerschaft angesiedelt werden sollte und eine Kopfstelle in der Finanzbehörde als feste Ansprechpartnerin erhalten könnte. Der vom Haushaltsausschuss der Bürgerschaft eingesetzte Projektkoordinator, Jan Quast MdHB 11 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, zeigte sich erfreut, dass im Rahmen der Studie nun 24 Vorschläge erarbeitet worden sind, die auf-

zeigen, wie das politische Berichtswesen in Hamburg weiterentwickelt werden könnte. Quast kündigte an, dass die Vorschläge nun im Parlament und mit dem Senat diskutiert würden. Das Ziel sei es, auch über die weiteren Reformschritte im fraktionsübergreifenden Konsens zu entscheiden. Die Ergebnisse der Forschungsstudie werden im April in einem Abschlussbericht veröffentlicht und auf der 6. Hamburger Fachtagung zur Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens am 18. und 19. Mai 2017 vorgestellt. Die Fachtagung bietet allen Interessierten eine optimale Plattform, um sich, eingebettet in einen Rahmen von Vorträgen namhafter Referenten, über Reformerfahrungen im In- und Ausland auszutauschen. *Professor Dr. Dennis Hilgers ist Vorstand des Instituts für Public und Nonprofit Management der Johannes Kepler Universität Linz und Adjunct Professor am Lehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement der RWTH Aachen.


Beschaffung / Vergaberecht

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Den goldenen Mittelweg finden

Behörden Spiegel / März 2017

Entscheidungen zum Vergaberecht

Strategischer Einkauf als Anwalt der Wirtschaftlichkeit (BS/jf) Angesichts des immer komplexer werdenden Vergaberechts wird immer mehr darüber diskutiert, Kompetenzen zu bündeln und zentrale Vergabestellen einzurichten. Doch wie viel Zentralisierung ist gut, wie viel Dezentralisierung tut not? Und welche Bedeutung kommt dem strategischen Einkauf dabei zu? “Nichts ist vor dem strategischen Einkauf sicher”, betont Bernd Düsterdiek, Referatsleiter im Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Umweltund Sozialkriterien könnten bei allen Produkten, Leistungen und Bauleistungen einbezogen werden. Beide Kriterien sind auch in Gemeinden von Bedeutung. Weniger die innovative Beschaffung, die ebenfalls Teil des strategischen Einkaufs ist.

E-Vergabe als Zentralisierungsschub Zumal für die Einbeziehung sozialer und ökologischer Kriterien der Organisationsgrad des öffentlichen Einkaufs erst mal zweitrangig sei. Das Vergaberecht biete zahlreiche Gestaltungselemente. Angefangen mit der Leistungsbeschreibung über Zuschlagskriterien, die Zulassung von Nebenangeboten bis hin zu Ausführungsbedingungen, so der Jurist. Aber: “Die verpflichtende Einführung der E-Vergabe ist ein Schub für die Zentralisierung der Vergabestellen”, ist sich Düsterdiek ebenfalls sicher. Übergeordnete Zen-

Erläuterte die Gestaltungsmöglichkeiten des Vergaberechts und die Möglichkeiten des zentralen Einkaufs: Bernd Düsterdiek.

trale Vergabestellen müssten ab April 2017 die E-Vergabe verpflichtend anwenden, alle anderen ab April 2018, führte der DStGB-Referatsleiter am zweiten Tag des Hamburger Vergabetages aus. Wie zentral oder dezentral die öffentliche Beschaffung strukturiert sei, sei vor allem eine Frage der Ressourcen. Wie viele Verfahren können in einem Fachbereich neben den eigentlichen Aufgaben erfüllt werden? Können die Fristen zur Umsetzung der E-Vergabe eingehalten werden? Wie aufwendig sind Schulungen der Mitarbeiter? Allgemeine Antworten könnten nicht gefunden werden, es hänge immer von den Gegebenheiten vor Ort ab. Kommunale Beispiele hätten jedoch gezeigt, dass einerseits vieles schon gebündelt sei, andererseits die Prozesskosten um bis zu 20 Prozent gesenkt werden können. “Und vor allem könnten die Fachbereiche wieder mehr inhaltlich arbeiten”, führt Düsterdiek weiter aus.

Leitlinien festlegen Hinzu kämen eine bessere Wirtschaftlichkeit und mehr Rechtmäßigkeit, ergänzt Prof. Dr. Matthias Einmahl von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Außerdem gehe mit der Aufgabenteilung zwischen Bedarfsträger und zentralem Akteur Qualitätskontrolle und Korruptionsprävention einher. Im Gegenzug steige der Abstimmungsbedarf und die Aufgabenteilung könne demotivierend auf Mitarbeiter wirken, so der Wissenschaftler weiter. Auch könnten Defizite in der Bedarfsdeckung nicht ausgeschlossen werden. Wie die Beschaffung letztlich

Diskutierten über das Für und Wider eines zentralen Einkaufs: Andreas Rönnau, Roland Blank, Martin Schellenberg (Moderator), Normann Röder und Prof. Dr. Matthias Einmahl (v.l.). Fotos: BS/Fieseler

organisiert sei, dass sollten die Politiker einer Gebietskörperschaft in Form von Leitlinien festlegen. Von der Durchführung der Vergabeverfahren sollten sie aber die Finger lassen, dass sei Sache der Vergaberechtsexperten, fordert Düsterdiek.

Alternative: Lead Buyer Auftrags- und Warengruppenmanagement, die Anwendung von elektronischen Tools, Controlling, Prozessverantwortung, Warengruppenstrategie und die Vertragstaktik – all diese Anforderungen sprächen für einen Zentraleinkauf, unterstreicht Roland Blank, Leiter der Servicestelle Beschaffung der Stadt Solingen. Zudem müsse der Beschaffer Beschäftigteninteressen, Umweltinteressen, Soziale Standards und Produktqualität unter einen Hut bringen. “Der Strategische Einkauf ist der Anwalt der Wirtschaftlichkeit”, betont der leitende Beschaffer. Als Alternative komme aus seiner Sicht nur ein Lead-BuyerKonzept infrage und damit eine Teilzentralisierung. Aber: “Es gibt auch Warengruppen, die muss man nicht zentralisieren.” Entscheidend seien jedoch nicht nur die Anforderungen, die an den Einkauf gestellt würden, sondern auch der haushalterische Konsolidierungsdruck.

Kostendruck in der Klingenstadt Der zentrale Einkauf sei in Solingen eine Maßnahme im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gewesen. 100 Mio. Euro vergebe die Stadt jährlich. Im Zuge der Neustrukturierung hätten 30 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingespart werden können. Sämtliche Ausschreibungen liefen über die zentrale Beschaffungsstelle, nicht aber das Warengruppenmanagement. Für dieses gebe es innerhalb der Kernverwaltung, aber auch bei einzelnen städtischen Eigenbetrieben Lead Buyer, führt Blank weiter aus. Insgesamt 30 Mio. Euro hätten durch die Umstrukturierung eingespart werden können. Und der Prozess sei längst noch nicht abgeschlossen. Als nächstes sollen das Vertragsmanagement optimiert, die Katlogbeschaffung auf weitere Warengruppen ausgedehnt und weitere Konzernteile – sprich Eigenbetriebe – in die zen-

trale Beschaffung aufgenommen werden.

Interessentenkonferenzen in Hamburg “Wir denken Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zusammen”, erläutert Normann Röder von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Das gelinge am besten im zentralen Einkauf. “Wir wollen nicht von den Fachbereichen getrieben werden, sondern als Kooperationspartner die Prozesse mitgestalten”, so der Leiter des zentralen Einkaufs in der Finanzbehörde. Der Fokus liege vor allem auf einer strategischen Ausschreibungsvorbereitung, weil dort die größten Einsparpotenziale lägen. Deshalb würden Ausschreibungsunterlagen nicht mehrfach verwendet, sondern jedes Mal neu konzipiert. Ein wichtiger Baustein des strategischen Einkaufs in der Freien und Hansestadt seien zudem Interessentenkonferenzen. Um den Kontakt mit Bietern zu erhöhen, würden regelmäßig solche Konferenzen geführt, um die aktuellen Entwicklungen des Marktes kennenzulernen und um über Anforderungen zu sprechen. “Die Ergebnisse dieser Gespräche werden der Bekanntmachung beigefügt, damit auch Bieter, die nicht teilgenommen haben, die gleichen Chancen haben.” Für die Zukunft stehe zudem das Lieferantenmanagement ganz oben auf der Agenda.

Grauen vor Bündelung “Die Zentralisierung hat viele Vorteile, aber mir als Mittelständler graust es vor der Auftragsbündelung”, sagt Thomas Rath, Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Hamburg. In der Frage der Zentralisierung des Einkaufes solle die Vergabestelle deshalb an den Bieterstrukturen ausgerichtet werden. Unternehmen, die Steuern zahlten und ausbildeten, könnten nur wachsen, wenn sie an öffentlichen Aufträgen partizipieren könnten, so der Malermeister. Ein Lieferantenmanagement sei zwar wichtig, aber es müsse sichergestellt werden, dass neue Lieferanten Zugangsmöglichkeiten hätten, ergänzt Andreas Rönnau, Bereichsleiter Mittelstandspolitik bei der Handwerkskammer Hamburg.

MELDUNG

Integrationsunternehmen mehr fördern (BS/jf) Geht es nach dem Willen der SPD, sollen Integrationsunternehmen in Bayern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gefördert werden. Einerseits sollen diese Unternehmen in die Verwaltungsvorschrift zum Vergaberecht als bevorzugte Bieter aufgenommen und andererseits der Anteil der vergebenen Aufträge an Integrationsunternehmen

gemessen am Finanzvolumen und der Anzahl der Aufträge statistisch erfasst und anschließend erhöht werden. Die Arbeit der Betriebe, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten besetzen, sei von großer Bedeutung und könne als gutes Beispiel für die Machbarkeit von Inklusion dienen.

BINNENMARKT

E-VERGABE

Grenzüberschreitung

Keine Holschuld

Hypothetisches Interesse zählt nicht Das italienische Recht kennt für Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte die Besonderheit, dass Vergabestellen Angebote ohne weitere Prüfung ausschließen können, die stark vom nächstteuren Angebot nach unten abweichen. Wenn aber nun ein Auftrag in Grenznähe vergeben wird, müsste er wie ein oberschwelliger behandelt werden. Ein unbedingter Ausschluss wäre dann europarechtlich nicht möglich. So argumentiert ein ausgeschlossener Bieter, dessen Nachprüfungsbegehren schließlich vor dem EuGH landet: Der Ausführungsort läge zwar 200 km von der italienischen Außengrenze entfernt. Aber es hätten sich auch italienische Betriebe aus bis zu 600 km Entfernung beworben. So müsse angenommen werden, dass der Auftrag auch für Bieter aus dem näher liegenden Frankreich interessant sein könnte. Daher müsse europäisches Recht Anwendung finden. Dem widerspricht der EuGH: Eine schematische Beurteilung eines grenzüberschreitenden Interesses sei nicht möglich. Die Tatsache, dass der Auftrag für weit entfernte inländische Bieter interessant sei, rechtfertige dies noch nicht. Denn schließlich müsste der ausländische Bieter auch Kenntnisse des italienischen Rechtes und der italienischen Sprache mitbringen. Der Entfernungsvergleich mit dem inländischen Bieter hinkt daher.

Bieterbenachrichtigung nötig

EuGH (Urt. v. 06.10.2016, Rs. C-318/15)

KOSTEN

Anwalt überflüssig Landesregierung hat genug Juristen Das Land Rheinland-Pfalz vergibt den Auftrag für den Aufbau eines Funknetzes für den Behördenfunk. Das wird viel aufwendiger als erwartet. Deswegen streiten sich verschiedene Anbieter mit dem Land, ob die diversen Nachtragsbeauftragungen hätten neu ausgeschrieben werden müssen. Das Land gewinnt das Nachprüfungsverfahren. Doch die Vergabekammer billigt die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht. Auch die Beschwerde gegen die Kostenentscheidung bleibt erfolglos. Das OLG erklärt dem Innenministerium, dass dem Minister wohl genügend Juristen im eigenen Hause zur Verfügung stünden, um die Landesregierung in Vergabeverfahren zu vertreten. Schließlich habe die Zentrale Vergabestelle des Landes sich auch bisher vor dem OLG selbst vertreten. Warum dies für das aktuelle Verfahren nicht gehen solle, hätte das Land erklären müssen. Stattdessen zeigten die Akten, dass man sich mit dieser Frage gar nicht auseinandergesetzt habe. Vielmehr sei hier für jedwede vergaberechtliche Fragestellung ohne weitere Ermessenserwägung regelmäßig eine externe Kanzlei eingeschaltet worden. Ohne Darlegung der Gründe für die Einschaltung externen anwaltlichen Rates aber könnten diese Kosten dem unterlegenen Antragsteller nicht auferlegt werden. OLG Koblenz (Beschl. v. 16.01.2017, Az.: Verg 5/16)

E-Vergabe-Plattformen zeichnen sich dadurch aus, dass die Bieter auf ihnen jederzeit uneingeschränkt alle für das Verfahren maßgeblichen Dokumente einsehen können. Problematisch wird das allerdings dann, wenn ein Bieter sein Angebot oder seinen Teilnahmeantrag bereits einige Zeit vor Ende der Einreichungsfrist abgegeben hat und erst danach noch relevante Bieterfragen auftauchen oder Änderungen durch den Auftraggeber vorgenommen werden. So ist es einem Bieter ergangen, der erst nach Angebotsöffnung erfuhr, dass der Auftraggeber die Leistungsphasen sieben bis neun nachträglich aus dem Auftrag gestrichen hat. Die Vergabekammer folgt nicht der Ansicht des Auftraggebers, dass den Bieter eine Holschuld treffe, sich stets über die Unterlagen auf dem Laufenden zu halten. Jedenfalls in Fällen, in denen ein registrierter Bieter seine Unterlagen bereits vollständig eingereicht habe, gelte dies nicht. Denn die Registrierung beim Auftraggeber habe ja (ausweislich der Begründung zu § 9 III VgV) gerade den Zweck, dass er vom Auftraggeber über jede Änderung unterrichtet werden könne. Darauf müsse der Bieter vertrauen können. VK Südbayern (Beschl. v. 17.10.2016, Az.: Z3-3-3194-1-36-09/16)

VERVOLLSTÄNDIGUNG

Paragrafen-Chaos Nachforderung und Aufklärung unterscheiden! Das Angebot für den Bau einer Parkpalette war dem Auftraggeber nicht konkret genug. Es fehlten zahlreiche Angaben, um es vergleichbar zu machen. Einige Unterlagen waren nicht vorgelegt worden, andere Angaben waren aus sich heraus nicht verständlich. So forderte der Auftraggeber vom Bieter unter Bezugnahme auf “§ 16 Nr. 3 VOB/A”, dass er binnen sechs Tagen diese Angaben vervollständigen und einige Fragen schriftlich beantworten solle. Erst danach sollte ein Aufklärungsgespräch stattfinden. Der Bieter reagierte darauf mit einer Rüge gegen eine ganze Reihe von Verfahrensfehlern, auch im Zusammenhang mit dieser “Nachforderung”. Mangels Abhilfe beantragte er die Nachprüfung. Die Vergabekammer gab ihm zumindest teilweise Recht: Der Auftraggeber habe hier eine nicht existente Norm zitiert. Es fehlte zum einen der Zusatz “EU”, wodurch irrtümlich der erste Abschnitt der VOB/A adressiert worden sei. Auch die Nummerierung innerhalb des § 16 sei falsch wiedergegeben. Das alleine wäre hinnehmbar gewesen, denn der verständige Bieter hätte erkennen können, was wirklich gemeint war. Doch der Auftraggeber hatte auch sein Aufklärungsbegehren irrtümlich unter diese falsch zitierte Nachforderungsregel subsumiert. Das hatte es unmöglich gemacht, für den Bieter auszulegen, welche Norm der Auftraggeber ansprechen wollte. So sei nicht mehr erkennbar gewesen, welche Teile des Schreibens der Fristsetzung des § 16 EU VOB/A unterliegen sollten und welche nicht. Die Aufklärung und Nachforde-

rung musste daher wiederholt werden. VK Bund (Beschl. v. 06.12.2016, Az.: VK 2-119/16)

DATENBLATT

Konkretisierung erfolgt Spätere Änderung nicht möglich Die neue Lüftungsanlage sollte eine Schalldämmung erhalten, die die Geräuschemission um 28 dB/A mindert. Ein Bieter hat auch dies in seinem Angebot bestätigt. Als er von der Vergabestelle aufgefordert wurde, für das von ihm zum Einsatz vorgesehene (und bislang nicht detailliert bezeichnete) Gerät das Datenblatt vorzulegen, legt der Bieter innerhalb der gesetzten Frist einen Ausdruck vor, in dem diesem Gerät eine Dämmung um lediglich 23 dB/A bescheinigt wird. Den Fehler bemerkt er erst, als ihm der Ausschluss verkündet wird. Mit dem Nachprüfungsantrag reicht er einen neuen Ausdruck des gleichen Datenblattes ein, der die richtigen Dämmwerte ausweist. Er trägt vor, er habe beide Ausdrucke irrtümlich vertauscht. Inwieweit dies bei unterschiedlichen Angaben zum gleichen Gerät glaubwürdig ist, kann dahinstehen. Denn der zweite Ausdruck wurde erst nach Ablauf der Einreichungsfrist vorgelegt. Damit ist bei der Wertung des Angebotes diejenige Angabe zugrunde zu legen, die innerhalb der Frist einging. Diese weicht aber von der Mindestbedingung ab. Der Ausschluss war unvermeidlich. VK Nordbayern (Beschl. v. 06.10.2016, Az.: 21.VK-3194-25/16)

PERSONAL

Zu wenige Mitarbeiter Ausschluss auch ohne Mindestvorgabe Ein Ausschluss eines Angebotes ist auch dann möglich, wenn es objektiv eine unmögliche Leistung verspricht, z. B. weil es weniger Servicekräfte vorsieht als erforderlich sind, um die beauftragten Arbeiten zu verrichten. Darauf hat das OLG Dresden im Streit um ein Angebot zur Krankenhausverpflegung hingewiesen. Der Bieter hatte für insgesamt drei Krankenhausstandorte Angebote abgegeben. Dabei kalkulierte er an zwei Standorten mit einer Servicekraft auf ca. 17,5 Patienten. Das dritte Angebot erschien dem Auftraggeber unplausibel, denn hier waren ungewöhnlich wenige Servicemitarbeiter der Kalkulation zugrunde gelegt. Er schloss das Angebot für dieses Los aus und sollte damit auch vor dem OLG obsiegen. Beim Nachrechnen des Angebotes durch das Gericht stellte sich heraus, dass hier auf einen Servicemitarbeiter fast 27 Patienten kämen. Der Bieter hatte sich bei der Berechnung der Patientenzahl schlicht getäuscht. Den Quervergleich zwischen den Losen als Grundlage für die Beurteilung der Unmöglichkeit der Leistungserbringung hat das OLG dem Auftraggeber zugebilligt. OLG Dresden (Beschl. v. 23.09.2016, Az.: Verg 3/16)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München und Unkel/Rh. (Oppler Büchner PartGmbB)

jeden Monat im Behörden Spiegel


Beschaffung / Vergaberecht

Behörden Spiegel / März 2017

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ürde von dem gesamten deutschen Beschaffungsvolumen von rund 350 Mrd. Euro nur ein Prozent für Innovationen verausgabt, wäre das in Summe mehr, als sämtliche Wirtschaftsförderungsprogramme von Bund und Ländern, unterstreicht der Leiter des Referats Grundsatzfragen der nationalen und internationalen Innovations- und Technologiepolitik. “Dafür brauchen wir Menschen, die bereit sind, sich von bisherigen Denkmustern zu verabschieden und mutig neue innovative Wege zu gehen”, betont Crasemann.

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Innovationen brauchen Mut!

heitsbefragungen durch. Ergebnis: Im Zeitraum Januar 2014 bis Juni 2016 wurden insgesamt 555 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 2,44 Millionen Euro an Integrationsunternehmen vergeben.

BMWi und BME verleihen zum 12. Mal Preis “Innovation schafft Vorsprung”

(BS/Jörn Fieseler) Was ist eigentlich innovative Beschaffung? Die Antwort liefert Wolfgang Crasemann, Referatsleiter im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): “Es sind Beschaffungen, mit denen Steuergelder gespart, die Verwaltung modernisiert und an die Wirtschaft Innovationsimpulse gesendet werden.” Wie dies in der Praxis gehandhabt werden kann und welchen Beitrag insbesondere Kommunen leisten können, wurde E-Autos im großen Stil am Tag der öffentlichen Auftraggeber des Bundesverbandes für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) diskutiert und ausgezeichnet. Die Klimaschutzziele der Bun-

Die Sieger sind… “Machen Sie weiter so, überzeugen Sie Menschen für innovative Beschaffungen”, fordert Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWi. Aus seiner Sicht ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt für Innovationen. Die Auftragsbücher der Industrie, aber auch der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seien voll. Jetzt müsse dafür gesorgt werden, dass dies auch in Zukunft so bleibe. “Innovationen von heute sind Aufträge von morgen.” Dazu brauche es gute Beispiele, die Schule machten, weshalb er die Schirmherrschaft über den Preis “Innovation schafft Vorsprung” gerne übernommen habe. Damit würden beispielhafte Leistungen öffentlicher Auftraggeber ausgezeichnet, die entweder innovative Produkte beschafft hätten oder aber innovative Lösungen bei der Beschaffung entwickelt hätten, so der Staatssekretär. Und Dr. Silvius Grobosch, Mitglied des geschäftsführenden BME-Bundesvorstands, ergänzt: “Die Entwicklung von Innovationen und deren Umsetzung in die Praxis ist für eine moderne Industrienation wie Deutschland unverzichtbar. Die diesjährigen Siegerkonzepte zeigen, wie neue, innovative Beschaffungskonzepte maßgeblich zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beitragen und dabei eine Vorbildfunktion für Projekte in anderen Institutionen und Kommunen haben.”

Lieferantenportal zur Rechnungsbezahlung Gewonnen haben in diesem Jahr die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe (DVV), der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und die Polizei Sachsen. Die DVV arbei-

Die glücklichen Gewinner zusammen mit Schirmherr Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWi (4.v.r.), Dr. Silvius Grobosch, Mitglied des geschäftsführenden BME-Bundesvorstands, und Wolfgang Crasemann, Referatsleiter im BMWi (v.l.). Foto: BS/BME

tet mit mehr als 2.800 Lieferanten zusammen, darunter viele KMU. Um deren Zugang zu Kapital zu verbessern, hat die DVV ein Lieferantenportal eingeführt, auf dem die Unternehmen entscheiden können, wann eine freigegebene Rechnung abgebucht wird. Dazu stellen die Versorgungsbetriebe täglich bis zu 500.000 Euro Liquidität zur Verfügung. Vorteil für den öffentlichen Auftraggeber: Bei Begleichung der Rechnung wird ein im Vorfeld zwischen der DVV und dem Lieferanten vereinbarter Zinssatz für die frühere Bezahlung angewendet, der der DVV als Skonto-Ertrag zugute kommt. Die Lieferanten profitieren im Gegenzug von mehr Transparenz über den Status der Rechnungen und können die Bezahlung an eigenen Buchungsvorgängen, etwa Lohnund Sozialabgaben, ausrichten.

Soziale Kriterien konsequent angewendet Das novellierte Vergaberecht sieht ausdrücklich die Anwendung sozialer Kriterien vor. Bislang wird darunter die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und die Zahlung von Mindestlöhnen verstanden. Welche Möglichkeiten noch zur Verfügung stehen, zeigt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Dessen erklärtes politisches Ziel ist es, die Beschäftigung von Menschen mit Schwer-

behinderung möglichst in Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Dazu hat der Verband eine Beschaffungsstrategie entwickelt, die eine mög-

lichst direkte Bevorzugung von Integrationsunternehmen (mit einem Beschäftigungsanteil von mindestens 25 Prozent Menschen mit Behinderung) vor-

sieht. Seit 2012 fertigt der LWLEinkauf eine halbjährliche Vergabestatistik an, unterhält eine Lieferantendatenbank und führt regelmäßige Zufrieden-

desregierung zu unterstützen, ist hingegen erklärtes Ziel der Polizei Sachsen. Dazu hat das Polizeiverwaltungsamt nicht nur 44 Elektro-Autos verschiedener Hersteller beschafft, sondern auch eine Ladesäuleninfrastruktur an allen Revierstandorten aufgebaut. Zudem sind im Rahmen des Projektes zwei Stellen innerhalb des Verwaltungsamtes geschaffen worden, deren Inhaber sich von der Vorbereitung der Ausschreibung über die Schulung aller Polizisten und Werkstattmitarbeiter bis zur Überwachung der betrieblichen Daten der E-Autos befassen. Bei diesen handelt es sich um Funkstreifenwagen, die über die polizeitypische Ausstattung verfügen (Sondersignal und Digitalfunkanlage) und im Regelbetrieb eingesetzt werden. Beckmeyer hofft, dass die Gewinnerprojekte Schule machen: “Nachmachen ist nichts Schlimmes.”

Konzessionen im Wandel Der Weg zum richtigen Konzessionär (BS/Dr. Christian Braun*) Kaum ein Rechtsinstitut hat im Vergaberecht eine derartige Aufwertung erfahren wie die Konzession. Während der gesetzgeberische Normierungswille Konzessionen bei der letzten Gesetzgebungsrunde noch nicht umfasst hat, musste dieser zwischenzeitlich anerkennen, dass die Konzession sehr viele Lebensbereiche betrifft, sodass eine förmliche Normierung durchgeführt wurde. Die seit 2016 bestehenden Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränken und in der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) schaffen Klarheit, werfen aber auch teilweise Fragen auf. Während Baukonzessionen z.B. den Bau und Betrieb eines Mautsystems auf Autobahnen, von Stadthallen, Parkhäusern und kommunalen Schwimmbädern betreffen, umfassen Dienstleistungskonzessionen fast alle Bereiche der entgeltlichen Daseinsvorsorge. Ausgeschrieben werden über das EUAmtsblatt Konzessionen, z.B. den Betrieb einer Alarmempfangsstelle eines Landkreises betreffend, für Häfen, Abfallentsorgungsanlagen, Sportstätten, Intensivtransporthubschrauber, Breitbandnetze, Feuerbestattungsanlagen, Kantinenund Verpflegungsdienste, das Verkehrs- und Personenbeförderungswesen, für die Verbesserung des Entlassungsmanagements und Stadtmöblierung, den Rettungsdienst sowie den Krankentransport. Vieles, was mit dem Begriff der “Konzession” versehen wird, wie z.B. Energiekonzessionen (Strom und Gas)

oder Wasserkonzessionen, fallen nicht unter die förmliche KonzVgV, sondern werden nach anderen Regeln vergeben. Deutschland verfügt schon bisher über eine differenzierte verwaltungs- und zivilgerichtliche Rechtsprechungstradition zu Dienstleistungskonzessionen, die allerdings nicht über die Detailtiefe der vergaberechtlichen Prüfung hinausgeht. In dieses ausdifferenzierte System wird durch die Novellierung oberhalb der Schwellenwerte nachhaltig eingegriffen. Die Grundregeln jeder Vergabe (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) und die strategischen Vergabeziele führen zu einer komplexen Verfahrensgestaltung. Dies wird zu einem gewichtigen Strukturwandel im Vergabealltag führen. Rein tatsächlich wird es insgesamt zu einer Formalisierung des Auswahlverfahrens führen.

Wie kommt die Behörde dann an den richtigen Konzessionär? Nur über den Konzessionspreis sicherlich nicht. Neben dem Preis oder den Kosten kann ein bunter Strauß von Anforderungen gestellt werden: qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien, insbesondere die Qualität, einschließlich des technischen Werts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften sowie Vertriebsund Handelsbedingungen, die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Konzessionsausführung haben kann, kann dies auch als Zuschlagskriterium genommen werden. Oder sollen die Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe sowie Lieferbedingungen wie Lie-

fertermin, Lieferverfahren sowie Liefer- oder Ausführungsfristen präferiert werden? Welche Grenzen gibt es für die Konzessionsvergabe?

Save the Date Diesen Fragen widmet sich die Konzessionsrechtstagung am 6./7. April 2017 in Berlin. Dort werden die neuen Rechtsgrundlagen und aktuelle Fragen des neuen Konzessionsvergaberechts in Vorträgen vorgestellt und diskutiert. Die Tagung richtet sich Leiter der Bereiche Einkauf/Wirtschaft, Führungskräfte, Juristen und Mitarbeiter, die sich mit Konzessionsvergaben beschäftigen und daher aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im in diesem Bereich kennen müssen. * Dr.Christian Braun ist Fachanwalt für Vergaberecht und Mitbegründer der Kanzlei braun undswetkow Rechtsanwälte.

Aus der Praxis für die Praxis

Beratung für Bewerter und Bieter

Kompetenz für Fach- und Führungskräfte

Ausschreibungen · Submissionen

Praxisseminare im April:

Vergaberecht und Vergabemanagement Facility Management 05. April 2017, Berlin

Die neue UVgO 2017 05. April 2017, Berlin

Das neue Vergaberecht 2017

Optimierung der Beschaffung durch Rahmenverträge

24. – 25. April 2017, Berlin

25. April 2017, Berlin

Bieterstrategien und Bieterfragen

Beschaffung von Bauleistungen

25. – 26. April 2017, Berlin

27. April 2017, Hamburg

Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de

Bildnachweis: Rainer Sturm, pixelio.de, Montage: BS


Beschaffung / Vergaberecht

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Behörden Spiegel / März 2017

Noch in dieser Legislatur

qanuun-aktuell

BMWi bringt Gesetzesentwurf zu Wettbewerbsregister in Ressortabstimmung

Individualismus in standardisierten Zeiten

(BS/Jörn Fieseler) Was 2013 zum Ende der 17. Legislaturperiode als Korruptionsregister-Gesetz nicht im Bundestag verabschiedet werden konnte, soll nun, fast vier Jahre später, Realität werden. Ein Wettbewerbsregister, mit dem durch Korruption und andere Delikte auffällig gewordene Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Damals stritten die Abgeordneten über einen entsprechenden Gesetzentwurf, der von den oppositionellen Grünen in den Bundestag eingebracht worden war. Nach viermaliger Vertagung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie blieb am Ende keine Zeit mehr, sich vor der Bundestagswahl zu einigen. Zu viele inhaltliche Fragen seien nicht geklärt, die Formulierungen teils unpräzise und überhaupt der falsche Zeitpunkt für ein solches Register. Mit den damals noch ausstehenden EUVergaberichtlinien sollte ein Katalog zwingender und fakultativer Ausschlussgründe vorgelegt werden, weshalb ein vorzeitig eingerichtetes Register nicht zielführend sei, wie es Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) zusammenfasste (siehe Behörden Spiegel, September 2013, Seite 39). Inzwischen sind die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe in den §§ 123 und 124 GWB normiert. Dazu zählen neben der Bildung und Finanzierung von terroristischen Vereinigungen u. a. die Straftatbestände Geldwäsche, Betrug und Bestechung. Und da die Vergaberechtsreform inzwischen abgeschlossen sei, habe nun das Wettbewerbsregister in Gesetzesform gegossen werden können, heißt es aus dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).

2,9 Mrd. Euro Schaden durch Wirtschaftskriminalität So sollen zukünftig die Unternehmen in dem Register aufgeführt werden, die wegen der Ausschlussgründe aus den §§ 123,124 GWB sowie wegen Steuerhinterziehung, Kartell-

lungsbehörden zusammengearbeitet oder einen Ausgleich gezahlt haben, heißt es im Gesetzentwurf, der dem Behörden Spiegel vorliegt.

BAFA oder Bundeskartellamt?

Anhörung zur Eintragung

Antrag auf vorzeitige Löschung bei Selbstreinigung

Die Funktionsweise des Wettbewerbsregisters

rechtsverstößen und Verstößen gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen aus dem Schwarzarbeits-, Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetz auffällig wurden. Denn: Laut Bundeskriminalamt beläuft sich der Schaden durch Wirtschaftskriminalität auf 2,887 Mrd. Euro. Ein Eintrag erfolgt bei einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung, bei Strafbefehlen sowie bestandskräftigen Bußgeldbescheiden. Die Meldung erfolgt durch die Strafverfolgungsbehörden und die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden (siehe Schaubild). Allerdings müssen Verurteilungen und Bußgeldbescheide klar einem Unternehmen zugeordnet werden können. Hierin lag schon damals die Schwierigkeit, denn in der Strafgerichtsbarkeit werden Menschen verurteilt, aber keine Unternehmen. Verurteilte natürliche Personen müssen deshalb für die Leitung des Unterneh-

Grafik: BS/BMWi

mens gehandelt haben, wozu auch eine Aufsichtstätigkeit zählt. Ein zweiter Eintragungsgrund liegt vor, wenn gegen Unternehmen eine Geldbuße verhängt wurde.

Selbstreinigung möglich Die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen sind verpflichtet, vor einer Auftragsvergabe ab 30.000 Euro Auftragswert ohne Umsatzsteuer abzufragen, ob für den in Aussicht stehenden Zuschlagsempfänger ein Eintrag vorliegt. Diese wiederum werden je nach Straftatbestand zwischen drei und fünf Jahren gespeichert. Unternehmen haben jedoch – wie schon 2013 diskutiert – die Möglichkeit der Selbstreinigung. Diese können sie beantragen, wenn sie nachweisen, entweder konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung ergriffen zu haben oder wenn sie aktiv mit den Ermitt-

Marktpreise oder Selbstkostenpreise? Viertes Anwendertreffen öffentliches Preisrecht in Düsseldorf (BS/Prof. Dr. Andreas Hoffjan*) Für viele ist es ein Buch mit sieben Siegeln: das öffentliche Preisrecht. Gerne machen öffentliche Auftragnehmer bei der Auftragsvergabe einen großen Bogen um Preistypen, Selbstkosten und Co. Später folgt dann das böse Erwachen, wenn die Preisprüfung einen überhöhten Preis feststellt und eine Rückzahlung ansteht. Umso besser, wenn man sich vorab dazu aus erster Hand informieren kann. Zum Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen findet am 21. und 22. Juni 2017 in Düsseldorf das vierte Anwendertreffen statt. Auf der Konferenz werden branchenübergreifend Kenntnisse zum öffentlichen Preisrecht und zu Zuwendungen ausgetauscht, vertieft und erweitert. Im Vordergrund des eineinhalbtägigen Treffens stehen der Erfahrungsaustausch und das Networking unter den Praktikern des Preisrechts aus dem Kreise öffentlicher Auftragnehmer. In insgesamt neun Fachvorträgen präsentieren die Referenten aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze in Verbindung mit der VO PR 30/53 (Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen) und den LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten). Zahlreiche Experten aus der Praxis, u. a. aus den Unternehmen Alcatel-Lucent-Digitalfunk, BWI Systeme, Rheinmetall und der Unternehmensberatung Sackerer, werden über ihre Erfahrungen berichten. Die zunehmende Bedeutung des Preisrechts für kommunale Unternehmen greifen Vorträge von Gelsenwasser, PWC und den Wuppertaler Stadtwerken auf. Besonders spannend dürfte die Diskussion zur Zukunft der VO PR 30/53 mit Dr. Thomas Solbach und Hans-Peter Müller werden, die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie die Novellierung des Preisrechts bei öffentlichen Aufträgen verantworten. Einen seltenen Einblick in die Prüfungspraxis gewährt Britta Friedrich von der Preisüberwachungsstelle Kiel, eine intime Kennerin der Prüfungspraxis. Thematisch wird ein breites Spektrum von Fragestellungen im öffentlichen Preisrecht und bei Zuwendungen abgebildet. Zwei Vorträge zeigen die Anwendung des öffentlichen Preisrechts in den Bereichen Stadtentwässerung bzw. Trinkwasserversorgung auf. Zur zuweilen schwierigen Frage des Preistyps wird über Erfahrungen bei der Umstellung von Marktpreisen auf Selbstkostenpreise in der IT

Mehr zum Thema Der Behörden Spiegel thematisiert die Besonderheiten des Preisrechts in zwei Seminaren. Preisrecht und Preisprüfungen bei Verteidigungsaufträgen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung am 8. März 2017 in Hamburg. Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen ist Thema eines Seminars am 18. September 2017 in Berlin. Weitere Informationen unter: www.fuehrungskraefteforum.de, Suchwort: “Preisrecht”

berichtet. Über sich in diesem Zusammenhang anbietende Gestaltungsalternativen bei der Gemeinkostenzuordnung wird ebenso referiert. Weitere Fachvorträge gehen auf die Ausgestaltung von Prüfungen, insbesondere der von Zuwendungen, und ihre möglichen Konsequenzen ein, speziell die Verjährung von Rückforderungsansprüchen. Besondere Probleme entstehen dann, wenn das Preisrecht auf spezielle organisatorische Ausgestaltungsformen der Auftragsbearbeitung trifft. Dies wird in zwei Fachvorträgen erörtert: bei Projektgesellschaften und Dauerschuldverhältnissen sowie in Verbindung mit mittelbaren Leistungen bei öffentlichen Aufträgen. Veranstalter des Anwendertreffen Preisrechts ist das Johannes-Rau-Forschungsinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen, RIF e. V. Nähere Informationen finden sich unter http://www.preisrecht-anwender.de/. *Prof. Dr. Andreas Hoffjan, ist der fachliche Leiter des Anwendertreffens. Er hat einen Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling an der TU Dortmund inne und ist Mitherausgeber des Leitkommentars Ebisch/Gottschalk – Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen.

Noch steht nicht fest, welche Behörde im Geschäftsbereich des BMWi das Register führen wird. Im Gespräch sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) und das Bundeskartellamt. Auf jeden Fall soll die Behörde 25 Planstellen für die neue Aufgabe bekommen. Insgesamt ist mit Kosten von rund sechs Mio. Euro zu rechnen. Etwa 3,8 Mio. für die technische Umsetzung, weitere rund 1,5 Mio. Personalkosten und circa 460.000 Euro Personalsachkosten. Für Wartung und technischen Betrieb wird der Aufwand auf 35.000 Euro jährlich geschätzt. Im Gegenzug werden Gebühreneinnahmen von 475.000 Euro erwartet, zudem verringere sich der Erfüllungsaufwand für die Bundesund Landesverwaltung um rund eine Mio. Euro, da Abfragepflichten aus dem Gewerbezentralregister künftig entfielen.

von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune Die Vorstellung, das menschliche Sein sei stets von Gegensatzpaaren geprägt, ist so alt wie der Mensch selbst. Einerseits gibt es heute die höchst individuelle Selbstoptimierung mittels App, was bei Mary Shelley’s “Frankenstein” noch deutlich mühsamer war, andererseits ist das genetische Standardbaby als Standardsoldat – leider nicht nur theoretisch – ein möglicher Bestandteil künftiger Kriegsführung. Was in diesem Zusammenhang als “Optimum” gelten darf, ist ethisch, rechtlich und wirtschaftlich kritisch zu hinterfragen. Weitaus weniger ethisch schwierig, praktisch aber durchaus bedeutsam ist die Antwort auf die Frage: Wir halten wir es mit Präventionssystemen, um rechtlich auf der richtigen Seite zu stehen? Einerseits möchte jede Institution die eigene Risikovorsorge selbst bestimmen, andererseits ertönt der Ruf nach vorbildlichen Mustern und Standards, um eine bestmögliche Aufgabenwahrnehmung der Behörden sicherzustellen. Nachdem 2014 der Implementierungsstandard ISO 19600

Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e. V. In jeder Ausgabe des Behörden Spiegel kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention. Foto: BS/www.qanuun.org

für Compliance-ManagmentSysteme veröffentlicht wurde, folgte Ende 2016 die ISO 37001 für die Implementierung von Korruptionspräventionssystemen. Diese ISO-Zertifizierungs-Norm (!) ist ebenfalls risikobasiert, geeignet für jede/n Größe, Struktur und Aufgabenbereich von Unternehmen, Behörden, NGO’s etc. und folgt konsequent dem PDCA-Zyklus (Plan-DoCheck-Act). Damit hat jede Behörde – neben Dienstanweisungen – eine Bauanleitung, um ihr Präventionssystem individuell und doch standardisiert einzurichten. Als Impulsgeber hat der Standard seine Funktion erfüllt.

Höhere Punkteausbeute Wie Unternehmen erfolgreicher an Ausschreibungen teilnehmen (BS/Patrick Hofstadt) Unternehmen, die an Ausschreibungen teilnehmen, können in vielen Fällen ihre Punkteausbeute deutlich verbessern. Dies gilt vor allem für die qualitativen Bewertungskriterien. Die Ansatzpunkte für eine höhere Ausbeute sind dabei vielfältig. Beispiele sind die frühzeitige Ausarbeitung der zu vermittelnden Botschaften, die redaktionell geschickte, plakative Aufbereitung der erzeugten Mehrwerte sowie eine professionelle und psychologisch wirksame Umsetzung der Inhalte auf der sprachlichen und grafischen Ebene. Die durchschnittliche Angebotsgewinnquote in Deutschland rangiert je nach Branche zwischen 20 und 30 Prozent. Einzelne Unternehmen erreichen aber eine Gewinnquote von 70 Prozent und mehr. Was machen diese Unternehmen anders als die breite Masse?

Tieferes Verständnis der eigentlichen Nöte Vor allem sind diese Unternehmen in den Bereichen der Bewertungsmatrix erfolgreicher, die qualitativen Bewertungen unterliegen. Weniger in den Bereichen, in denen nur eine dichotome oder an Unternehmensfakten gebundene Antwort möglich ist. Wenn die Bewertung einer Bieterantwort eine Bandbreite von zu vergebenden Punkten erlaubt, erlangt oft derjenige Bieter mehr Punkte, der über die rein faktische Erfüllung des Verlangten hinaus darstellt, in welcher Form die Umsetzung das mit der Ausschreibung bestehende Grundproblem löst. Anders formuliert: Sobald die bewertende Stelle einen Spielraum bei der Bewertung eines Kriteriums offenlässt, ist die faktische Erfüllung des ausgeschriebenen Leistungsbestandteils nur noch die “Pflicht”. Die “Kür” hingegen, die vielfach über Sieg und Niederlage entscheidet, erfordert ein tieferes Verständnis der eigentlichen Nöte, Bedürfnisse und Präferenzen der Entscheider und Auswerter. Zudem erfordert sie die Fähigkeit, aus Sicht und in der Sprache der ausschreibenden Stelle beschreiben zu können, wie die verstandenen Nöte gelindert und die Bedürfnisse befriedigt werden. Um dies zu erreichen, schneidern erfolgreiche Unternehmen

Bezug auf den Abgleich der gegebenen Antwort mit dem erwünschten ZielPatrick Hofstadt ist selbständiger Angebotsberater und bild ist, desto höinternational zertifizierter, her ist die Wahrlangjährig erfahrener Angescheinlichkeit, botsmanager. Punkte “liegenzulassen”. Um Foto: BS/privat das Optimum herauszuholen, auf Basis vertrieblicher Vorar- muss der individuelle Mehrwert beiten noch vor dem Beginn der für die ausschreibende Stelle in eigentlichen Schreibtätigkeit jeder Antwort daher so plakativ klare und belegbare Botschaf- zum Vorschein kommen, dass ten, die nicht nur erklären, dass ein Entscheider oder Bewerter ein bestimmter Leistungsbe- ihn schon beim ersten Querlestandteil erfüllt wird, sondern sen eines Antwortdokuments auch, welcher Mehrwert mit der nicht übersehen kann. Die dafür Erfüllung für die ausschreiben- notwendigen Darstellungskomde Stelle verbunden ist. Sie kon- ponenten umfassen sowohl die zentrieren sich damit nicht mehr richtige Strukturierung der Annur auf eine rein technische oder gebotsinhalte auf Dokumenten-, sachorientiere Darstellung von Kapitelebene und SubkapitelAntworttexten, sondern legen ebene, als auch die geeignete zugleich dar, welche Auswirkun- Verwendung von redaktionellen gen ein bestimmter Sachum- und typografischen Stilmitteln stand auf die Bedürfnisse der des überzeugenden Schreibens. ausschreibenden Stelle hat. Die Umsetzung der Inhalte in schnell verständliche InformatiPlakatives Antworten ons- und Überzeugungsgrafiken Ebenso wichtig ist die redaktio- gehört ebenfalls dazu. nelle Aufbereitung der erarbeiteten Inhalte. Je stärker die Trans- Präzise Formulierungen fer- oder Interpretationsleistung Nicht zu unterschätzen sind der ausschreibenden Stelle in zuletzt die Auswirkungen von Sprache, Stil und Satzbau auf der sprachpsychologischen Ebene. Erfolgreiche Angebotstexte kommunizieren durch Satzbau und Sprachwahl Nähe, In einem Seminar des BehörVerantwortlichkeit und Tatden Spiegel vom 21.– 24. März 2017 in Hamburg thematisiert kraft. Sie sind eindeutig und präder Autor u. a. Techniken und zise formuliert. Sie sorgen für ein Werkzeuge zur besseren Mehreinheitliches Verständnis des wertdarstellung, HandlungsAngebotsgegenstandes auf beiBest-Practices für die erfolgreiden Seiten und damit für Verche Umsetzung von Antworten trauen. auf komplexe Ausschreibungen Jedes Unternehmen muss sowie zahlreiche wertvolle Anselbst entscheiden, an welchen regungen für die Optimierung Stellrädern es Verbesserungen der unternehmensinternen Anvornehmen möchte. Eines ist gebotsprozesse. aber sicher: Je geringer die Gewinnquote in einem UnternehWeitere Informationen und Anmen heute ist, desto größer ist meldung unter: www.fueh der bei Verbesserungen entsterungskraefte-forum.de/detail. hende Hebel und damit der mögjsp?v_id=1886 liche Benefit der getroffenen Maßnahmen.

Save the Date


Diplomaten Spiegel

Behörden Spiegel / März 2017

“I

n Berlin”, so die 48-Jährige, “musste ich erst einmal Land und Leute, Gesellschaft und Kultur kennenlernen und verstehen. Ich bin immer noch beeindruckt, wie hilfsbereit, engagiert und effizient staatliche sowie nichtstaatliche Einrichtungen und die unterschiedlichsten Menschen hier sind. Dabei sind sie alle pünktlich, planvoll und fleißig. Ihre Ideen und Neuerungen machen oft den “Unterschied” weltweit aus.”

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Cabo Verde setzt auf Sonne und Wind Ein Gespräch mit Botschafterin Jacqueline Pires Ferreira Pires in Berlin (BS/ps) Cabo Verde, eine afrikanische Republik mit zehn bewohnten Inseln im Atlantik, ist mit 4.033 km2 ungefähr eineinhalbmal so groß wie das Saarland. Nach Afrika, im Westen, sind es 570 km und bis Saarbrücken 4.633 km. Gut 500.000 Menschen, also halb so viele wie an der Saar, leben dort. Die meisten von ihnen, ca. 32.000, in der Hauptstadt Praia auf der Insel Santiago. Dort ist Jacqueline Maria Duarte Pires Ferreira Pires, seit November 2015 Botschafterin der Republik Cabo Verde in Deutschland, aufgewachsen. Es ist ihr erster derartiger Job, nach über 22 Jahren im diplomatischen Dienst.

Tourismus im Vordergrund Nachdem Botschafterin Pires in etwa weiß, wie alles hier “tickt”, geht es ihr vor allem darum, deutsche Unternehmen für Cabo Verde zu gewinnen und den heimischen Tourismus anzukurbeln. “Seit unserer Unabhängigkeit von Portugal 1975 ging es wirtschaftlich langsam, aber sicher voran. Politische Solidität, Geldwert-Stabilität, Investition in das Bildungswesen und die finanziellen Zuwendungen von emigrierten Landsleuten sind die Hauptgründe hierfür. Und nun kommt, mehr und mehr, der Tourismus als bedeutender Wirtschaftszweig hinzu. 2014 machte er rund 21 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts (BIP) und aller Jobs aus. Allerdings ist die Förderung eines nachhaltigen Tourismus für Klima und Umweltschutz eine der wichtigsten Ziele des Landes.”

reits aus Erneuerbaren Energiequellen, auf den Inseln Sal und São Vincente sogar 30 bis 35 Prozent. Im Weiteren planen wir auch Investitionen in eine Energiespeichertechnik. Ein wichtiges Anliegen ist dabei auch die Wirtschaftlichkeit der Energiegewinnung, um die Strompreise für die Verbraucher niedrig zu halten.” Möglich machen dies alles unter anderem die freundschaftlichen und problemlosen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern. Deutschland hat Cabo Verde, seit dessen Unabhängigkeit 1975, im Rahmen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein hoher deutscher Anteil an multilateraler Hilfe. Gemessen am Pro-KopfVolumen der deutschen Hilfe lag das Land mit an der Spitze aller Empfängerländer der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

Hochschulstipendien aus Europa

Schöne, magische Musik und Mystik Die Nachhaltigkeit geht (zum Glück) nicht auf Kosten der Urlaubsvielfalt, denn jedes der Mit ihrem Los privat wie dienstlich in Berlin sehr zufrieden: Botschafterin Jacqueline Maria Duarte Pires Ferreira Rodrigues Pires Fotos: BS/Dombrowsky zehn Eilande ist anders – auch hinsichtlich seiner Angebote. Ob Baden, Strand, Surfen, Sport oder Wandern durch die bergigen Vulkaninseln – es gibt für jeCachupa rica (Eintopf mit Mais, Bohnen, Fleisch und Gemüse) den reichlich – auch Kultur. pfeffern und mit Paprika, Tabasco oder einer an“Überzeugen Sie sich selbst Zutaten Fleisch: Je 1/2 kg Schweine- und Rindderen scharfen Soße würzen und einige Stunden von der Vielfalt des Landes, seifleisch in Würfel schneiden, 100 g Chorizo (grobe, stehen lassen. ner schönen, magischen Musik, scharf gewürzte Wurst), 1/2 Schweinefuß, fünf Nun Olivenöl in eine große Pfanne geben und Scheiben durchwachsenes Schweinefleisch die Mystik der kapverdischen dann die Zwiebeln, das Lorbeerblatt, die HühnerKultur (auf Santiago befindet sich zum Beispiel die erste euroZutaten Gemüse: 200 g dicke Bohnen, 500 g Mais- brühe und den Knoblauch. Nun kommen die Topäische Kolonialsiedlung der körner, 1 kleine Büchse Black-eyed Beans (Augen- maten und das marinierte Fleisch dazu. Braun werden lassen, Deckel drauf und alles ca. 45 Min. bohnen), dito rote Bohnen, 1 Tasse Erbsen, 2 Tropen – einst ein Zentrum des garen. Die Chorizo-Wurststücke, die Black-eyedZwiebeln, 5 Knoblauchzehen, 1 Lorbeerblatt, OliSklavenhandels, nun UNESCOvenöl, Piri-Piri-(Chili)-Soße, Hühnerbrühe, 3 Toma- und die roten Bohnen einrühren, auf mittlerer HitWeltkulturerbe) und genießen ze köcheln lassen und evtl. nachwürzen. ten, Salz, Pfeffer, süßen Paprika, 600g Wirsing, 4 Sie die “Morabeza” (GastfreundDas Gemüse (Karotten, Maniok, Wirsing) in einer Karotten, 2–3 kleine Maniok-Knollen schaft) unserer Menschen.” weiteren Pfanne andünsten und in den Topf/die Im Jahre 2008 wird Cabo Verde Zubereitung: Gewürze in eine(n) Topf / Pfanne mit Pfanne mit den übrigen Zutaten einrühren, ca. 15 als zweites afrikanisches Land Min. köcheln und die Bohnen samt Mais zufügen. etwas Wasser, Olivenöl, Lorbeerblatt, Knoblauch nach Botswana von einem wenig Alles gut umrühren, bis die Soße eindickt. Nun alZwiebeln, Paprika geben, gut umrühren. Wasser entwickelten Land zu einem les in Olivenöl mit Zwiebeln und Knoblauch zugießen und darin die Bohnen und Maiskörner Land mit mittleren Einkommen “Fischverkäuferin”, Skulptur des schwenken. Fertig. Dazu passt unbedingt Aquavit, weichkochen und zur Seite stellen. Nun die Geheraufgestuft. Auch beim HuKünstlers Gracilino aus Assomada, Wodka oder Gin und etwas Bier. würzmarinade über das Fleisch schütten, salzen, man Development Index (HDI) Insel Santiago, Cabo Verde erreicht der Staat 2015, mit einem Wert von 0,646 in der RangDie Politik setzt dabei auf regefolge, Platz 122 von 187 und fällt gegebenenfalls “maßgeschnei- schaft mit der EU möglich bislang Erreichte zu bewahren, damit nicht mehr in die unterste derte Angebote” in Aussicht ge- macht. Innerhalb der “WWG” ist wird unsere Wirtschaft auch nerative Energie, um die AbhänKategorie (Least Developed stellt. der Inselstaat das kleinste von weiterhin gefördert, moderni- gigkeit des Landes vom Öl zu reCountry) wie etwa Sierra Leone. insgesamt 15 Mitgliedern, ihr siert und die Arbeitslosigkeit be- duzieren. 2010 und 2011 entsteEin weiterer Grund für die “Hö- Westafrikanische größter Beitragszahler und sieht kämpft. Was die Verkehrsinfra- hen so vier Wind- bzw. zwei groWirtschaftsgemeinschaft herstufung” dürfte, neben dem dadurch viel bessere Export- struktur betrifft, so müssen die ße Solarparks mit SpitzenleisErreichen fast aller MillenniVon großer Bedeutung ist im chancen für Dienstleistungen, Verbindungen zwischen den In- tungen. umsziele der Vereinten Natio- Übrigen auch die Mitgliedschaft z.B. im Gesundheitsbereich, der seln ausgebaut, optimiert, die nen, auch die liberale Investiti- Cabo Verdes in der Westafrika- Informations- und Kommunika- Transportkosten gesenkt, mehr Intelligente Transport- und Verteilernetze onspolitik der Regierung von nischen Wirtschaftsgemein- tionstechnik sowie bei Erneuer- öffentliche Dienstleistungen anPremier Correia e Silva in Praia schaft (ECOWAS), was denn baren Energien, in die Wirt- geboten und die Energieversor“Derzeit kommen 20 Prozent sein. Anlegern werden von ihr auch eine besondere Partner- schaftsgemeinschaft. “Um das gung noch verbessert werden.” unserer Stromproduktion be-

Botschafters Rezept

Und auch in Zukunft wird es weitere Kooperation mit Berlin, vor allem bei den Erneuerbaren Energien, sowie eine mit Cabo Verde bei der Meeresforschung, Klimabeobachtung, beim Schutz der westafrikanischen Fischgründe und der Hochschulbildung geben. Ein weiteres deutsch-kapverdisches Gemeinschaftsprojekt soll 2018 in Mindelo (São Vincente) den Betrieb aufnehmen: Das TroposInstitut Leipzig und die Kieler Ozeanforschung Geomar werden von dort aus fliegende Staubteppiche in der Atmosphäre, die von Waldbränden, Vulkanen, Blütenpollen oder Wüstensand stammen, analysieren und die Auswirkungen auf das Weltklima bestimmen. “Darüber hinaus gibt es natürlich Hochschulstipendien für unsere Studenten in Deutschland. Die Absolventen sind hierzulande hoch angesehen und vielfach an der Spitze der kapverdischen Verwaltung beschäftigt. Unser momentaner Finanzminister z.B. ist ein solch erfolgreicher Kandidat.”

“Klassisch” in Lissabon studiert Botschafterin Rodrigues Pires hat dagegen “klassisch” in Lissabon studiert, 1992 dort in “International Relations” den Bachelor abgelegt und kann sich durchaus vorstellen, noch mal was ganz anderes zu sein als Diplomatin. “Wenn das nicht geklappt hätte, wäre ich wahrscheinlich Lehrerin geworden. Schon wegen der positiven Interaktion zwischen den Schülern und einem selbst.” Abgesehen davon, dass sie gerne Klavier spielen könnte, ist sie mit ihrem Los, privat wie dienstlich, sehr zufrieden und – stolz auf ihr “Cabo Verde”: “Einem demokratisch stabilen, international geachteten Land auf einem guten Weg.”

Neue Staatssekretäre im Auswärtigen Amt Lindner und Sontowski folgen Gabriel ins Ministerium (BS/mfe) Im Auswärtigen Amt haben zwei neue Staatssekretäre ihren Dienst angetreten: Dr. Rainer Sontowski und Walter J. Lindner. Sie folgen auf Stephan Steinlein, der zusammen mit dem früheren Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier ins Bundespräsidialamt wechselt und im Auswärtigen Amt feierlich verabschiedet wurde. Sontowski studierte Politikwissenschaft und Geschichte in Hannover und promovierte 1989. Anschließend war er unter anderem als Referent der SPDFraktionen im niedersächsischen Landtag und im Deutschen Bundestag sowie als Leiter des Ministerbüros im Hannoveraner Kultusministerium tätig. Außerdem arbeitete der 58-Jährige als Referatsleiter im Bundeskanzleramt, als Abteilungsleiter in der niedersächsischen

Staatskanzlei und als Fraktionsgeschäftsführer der Sozialdemokraten im Hannoveraner Landtag. Des Weiteren war Sontowski als Abteilungsleiter im Bundespresseamt und als Büroleiter des SPD-Vorsitzenden und heutigen Bundesaußenministers Sigmar Gabriel tätig. Zuletzt fungierte Sontowski seit Anfang 2014 als beamteter Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Auch dort gab es einen Wechsel. Neuer Parlamentari-

nen, die diese Position in der Geschichte der Bundesrepublik jeDr. Rainer Sontowski, zuletzt mals innehatten. beamteter Staatssekretär im Lindner wiedeBundeswirtschaftsministerirum ist studierter um, wechselte in gleicher PoJurist. Er trat sition ins Auswärtige Amt. 1988 in den diFoto: BS/Bundeswirtschaftsplomatischen ministerium, Blumentritt Dienst ein und scher Staatssekretär im BMWi war unter anderem an den deutwurde Dirk Wiese. Der 33-Jähri- schen Botschaften beziehungsge ist eine der jüngsten Perso- weise Ständigen Vertretungen in

der Türkei, Nicaragua und New York tätig. Auch im Auswärtigen Amt hatte Lindner verschiedene Funktionen inne, etwa als Attaché in der Rechtsabteilung sowie als Sprecher und Afrikadirektor des Ministeriums. Des Weiteren war er deutscher Botschafter in Venezuela und von Oktober 2014 bis Juni 2015 Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Ebola-Krise. Zuletzt war Lindner deutscher Botschafter in Südafrika.

Auch der frühere deutsche Botschafter in Südafrika und ehemalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die Ebola-Krise, Walter J. Lindner, ist nun beamteter Staatssekretär im Auswärtigen Amt. Foto: BS/AA


Personelles

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Behörden Spiegel / März 2017

Senatskanzlei Hamburg Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei Rathausmarkt 1 + Hermannstr. 15 20095 Hamburg Hamburgservice 428 28-0 Tel: 040/428 31 – Durchwahl vorname.nachname@sk.hamburg.de

BgmII

II-P1 II-P2

Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund Jägerstraße 1–3, 10117 Berlin Tel: 030/206 46-0 Tel: 042831-2322 oder -2532 vorname.nachname@lv.hamburg.de

Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank

-2032

Marcel Kreykenbohm Nadine Neumann

-2021 -2125

Präsident des Senats BgmI – Erster Bürgermeister Olaf Scholz Foto: BS/Florian Jaenicke

SV-MD Staatsrat für Medien und Digitales Carsten Brosda -2810

PL Planungsstab LPL Dr. Christopher Schwieger

PL 1 Abteilung 1 – Planung Vertretung der Amtsleitung Christof Otto -2187/2188 PL 10 Betriebswirtschaftliche Grundsatzfragen, Finanz- und Personalwesen, Sonderaufgaben Dr. Nina Schmodde -2225 PL 11 Kita, Schule, und Berufsbildung Saskia Henze -2306 PL 12 Wissenschaft, Forschung, Kultur Axel Neuhaus -2214 PL 13 Mittelfristige Finanzplanung, Haushaltsangelegenheiten Werner Wollenweber -2209 PL 14 Bund-Länder-Finanzbeziehungen N.N. -2001 PL 16 Soziales, Familie, Integration, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik Martin Behnsen -2146 PL-BM Baukosten-Monitoring Radegund Kahle -3176

Projektgruppe Optimierung des Immobilienmanagements (OptIma) PL-I Dr. Ingolf Meyer-Larsen

Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe, Quelle: Senatskanzlei Hamburg, Stand: März 2017

-2200

PL 2 Abteilung 2 – Planung, OPREG Lexi von Hoffmann -2149 PL 20 Wirtschaft N.N. -1385 PL 21 Hafen und Verkehr Jonas Kuchenbecker -2202 PL 22 Controlling Regierungsprogrammund strategische Themenplanung, Gesamtsteuerung und Leitung OPREG/SIMS Dr. Roland Willner -1841 PL 23 Stadtentwicklung, HafenCity, Flächennutzungsplan, Landschaftsplanung, Geschäftsführung Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau Thomas Stögbauer -2201

-2185/86

PL 24 Bebauungspläne, Landschaftspflege, Naturschutz, operative Durchführung OPREG, Geschäftsführung Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau Ulrich Mehrmann -2205 PL 25 Klima-, Umwelt-, Ressourcen- und Hochwasserschutz Elke Pawelczyk -2193

SVSK

M LM

Medien N.N.

M1

Medien und Digitalwirtschaft Jens Unrau Medienrecht und Rundfunk Melanie Hönig d’Orville

M2

Chef der Senatskanzlei Staatsrat Dr. Christoph Krupp

-2015/16

PR Pressestelle des Senats LPR Jörg Schmoll

PRV -1456 PR 1 -1671 PR 2

Leitstelle Digitale Stadt MD Tim Angerer MD 1 Eike Richter MD 2 Matthias Wieckmann MD 3 Sandra Ruschmann

-3189 -2830 -2682 -2104

PR 3 PRIR

Stellv. Pressesprecher Sebastian Schaffer Pressereferentin Dr. Svenja Zell Redakteur Guido Geist Redakteurin, Organisation Simone Ollesch 1 Internet-Redaktion Klemens Jäger

PL 3 Abteilung 3 – Angelegenheiten des Senats und Intendanz, IT-Beauftragte, Beauftragte für den Haushalt (BfH) Cornela Schmidt-Hoffmann -2113 PL 30 Rechtsangelegenheiten einschl. hmb. Verfassungsrecht, Religionsgemeinschaften Dr. Jürgen Schween -2020 PL 31 Geschäftsstelle / Erste Protokollführerin des Senats Cornelia Schmidt-Hoffmann -2113 PL 33 Haushalt N.N. -2058 PL 35 Organisation / Personal Katrin Buseman -2137

PL 4 Abteilung 4 – Planung, Überregionale Zusammenarbeit Dr. Johanna Hadenfeldt -2210 PL 40 Gesundheit und Verbraucherschutz, Metropolregion, Standortmarketing Dr. Jan Thiele -2510 PL 41 Konferenzen u. Bund-LänderAngelegenheiten, Norddeutsche Zusammenarbeit, Behördlicher Datenschutzbeauftragter N.N. -2501 PL 42 Wohnungswesen, Soziale / Integrierte Stadtteilentwicklung, Bezirksangelegenheiten, Sport Marc Dralle -2223 PL 43 Erinnerungskultur Carola Kollmannsberger -4950 PL 44 Inneres, Justiz und Gleichstellung, Bürgerschaftliches Engagement, Antikorruptionsbeauftragte Swantje Glismann -2109

Verehrte Leserinnen und Leser! Sollten Sie Interesse an Organigrammen haben, die in früheren Ausgaben veröffentlicht wurden, besteht die Möglichkeit, diese über ein Abonnement der Behörden Spiegel-App zu erhalten. Dort finden Sie rückwirkend bis März 2014 alle Ausgaben und die Organigramme digital. Die App steht für Apple und Google in den App Stores zur Verfügung.

Personalrat Vors. Kerstin Möbius Vertr. Holger Thömen

Hamburg Liaison Office Shanghai 42831-1394 42831-2307 / 42841-2212

Schwerbehindertenvertretung bei den Senatsämtern Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Holger Bugzer 42831-1481 Erster Vertreter Sönke Behnk 42831-1406

Behördlicher Datenschutzbeauftragter André Wegner

42831-2501

Antikorruptionsstelle Swantje Glismann

42831-2109

Gleichstellungsbeauftragte Sabine Bellon Stellv. Gleichstellungsbeauftragte Annika Slowy

Landesbetrieb Rathaus-Service Geschäftsführerin Ursula Bandke

42831-2830 42831-2186

42831-2270

Hamburg-Vertretung Mumbai

Hamburg-Büro Leon

Hanse-Office St. Petersburg

-2243/44

-2241/42 -2183 -2170 -2155 -2166


Personelles

Behörden Spiegel / März 2017

Seite 13

Senatskanzlei Hamburg Bürgermeisterbüro P1 Andreas Meier P 2 Jan Büchner P 3 Nils-Christian Grohmann R1 Renate Rampf R 2 Angelika Ohland

-2014 -2023 -2530 -2855 -2208

Bürgerbüro BO 1 René Alfeis BO 2 Kirsten Seemann BO 4 Heiko Voß

-2006 -2412 -2411

ST Staatsamt LST N.N.

ST 1 Protokoll, Querschnitts- und Leitungsaufgaben, Grundsatzfragen Juliane Scholz-Foth ST 11 Referat Inland und Konsularangelegenheiten Grundsatz Konsularangelegenheiten, Veranstaltungen des Senats und Protokolltermine Vertretung ST 1 N.N. ST 12 Referat Ausland – Grundsatzangelegenheiten, Auslandsreisen, Staatsbesuche, Delegationen, Botschafterbesuche Juliane Scholz-Foth ST 13 Referat Veranstaltungen Senatsempfänge der Behörden, Nutzung Rathausmarkt / Ehrenhof, Goldenes Buch, Controlling, Geheimschutzbeauftragte Christine Fest

Büro des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für die deutschfranzösische kulturelle Zusammenarbeit ST-F Dorothee Wassener Leitung Büro II

OSZE/G20-Stab G20-1 Dr. Irina Soeffky Leiterin

BV

Bevollmächtigter beim Bund, bei der Europäischen Union und für Auswärtige Angelegenheiten Staatsrat Wolfgang Schmidt 030/20646100/101

-2111/12

-2136

-1834

-2136

-2440

-2455

-1431

ST 2 Internationale Zusammenarbeit, Vertretung der Amtsleitung, Querschnitts- und Leitungsaufgaben, Grundsatzfragen Uwe Ram -2130/2131 ST 21 Ostseekoordination, Ostseeorganisationen, Nordeuropa / Ostseeanrainer, Städtepartnerschaft Dresden Claudia Baumann -2528 ST 22 Vertretung ST2, Entwicklungspolitik Städtepartnerschaft Dar es Salaam Wolfgang Grätz -2500 ST 23 Asien, Städtepartnerschaften Shanghai und Osaka, CHINA TIME und India Week Hannah Dreger -2198 ST 24 Mittelamerika und Karibik sowie Nahost, Städtepartnerschaft León Cordelia Weist -2139 ST 25 Nord- u. Südamerika, Süd- u. Westeuropa sowie Türkei, Städtepartnerschaften Marseille und Chicago Antje Tiemann -1679 ST 26 Mittel- u. Osteuropa, Städtepartnerschaft Prag, Veranstaltungsorganisation Christiane Mörlins-Oksaar -2122 ST 27 Ostseekooperationsprojekte, Zusammenarbeit mit Dänemark und Öresundregion N.N. -2528 ST 28 Russland, Urkraine, Belarus, Zentralasien und Kaukasus sowie Australien, Neuseeland und Pazifik (Südsee), Städtepartnerschaft St. Petersburg, Haushalt N.N. -2377

ST3 / Angelegenheiten der EU HOL-HH Leitung des Hanse-Office in Brüssel Dr. Claus Müller -43 ST 31 Finanzen, Öffentliches Auftragswesen, Entwicklungszusammenarbeit Christoph Frank -52 Stellv. Leitung HANSE-OFFICE Brüssel B-1000 Brüssel, Avenue Palmerston 20 T: 040/426 09-DW (Zentrale: -40), Fax: -57 ST 32

Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe, Quelle: Senatskanzlei Hamburg, Stand: März 2017

Referat Europapolitik Europapolitische Grundsatzangelegenheiten und Gremienarbeit einschl. EMK, strategische Fragen EU-Fördermittel, europapolitische Öffentlichkeitsarbeit, Stellv. Abteilungsleitung in Hamburg Henrik Lesaar -2475

Vertretung der FHH beim Bund LVL Steffen Hebestreit

-103/04

LV 1 Stellv. Leiter der Landesvertetung, Sicherheitund Verteidigungspolitik Klaus Harneit -120 LV 10 Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Informationstechnik, Büro der Leitung LV und Koordination der Vorzimmer / Assistenz Kathrin Herrmann -111 LV 11 Verwaltungsleitung Andreas Voigt -350 LV 12 Leiter Gastronomie Rudolf Schuler -500/130

LV 2 Bundesratskoordinierung, Vermittlungsausschuss, Ausw. Angelegenheiten Sabine Spitzer LV 20 Inneres, Sport, Gesundheit Sören Fleischmann LV 21 Rechtspolitik, BR Koordinierung BGM II Kirsten Look LV 22 Wissenschaft, Forschung, Bildung, Kultur und Medien Anne-Kathrin Herrmann LV 23 Wirtschaft, Luftfahrt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hanna von Hahn LV 24 Finanzen Gerrit Kronenberg LV 25 Verkehr, Bau, Wohnungswesen, Maritime Angelegenheiten Julia Kripgans LV 26 Umwelt und Energie Juliane von Hennig LV 27 Arbeit, Integration, Soziales, Familie, Senioren, Frauen, Jugend, Presse Bundesrat N.N. LV 28 Bundesratsangelegenheiten, Ständige Vertragskommission Susanne Thüringer LV 29 Europa- und Ostseepolitik Dr. Heide Wedemeyer

-109 -110

-205 -112 -113 -114

-115 -116

-117 -301 -111


Gesundheit / Versorgung

Seite 14

Behörden Spiegel / März 2017

Düstere Aussichten, erfreuliche Reaktionen

Positive Annahme

Neue Prognosen zum Fachkräftebedarf / gesetzliche Personalbemessung gefordert

Zwischen Ruhestandseintrittsalter, Stellenpool und Neufassung des § 48 BHO

(BS/jf) Wie viele Pflegekräfte werden in Deutschland in den nächsten 20 Jahren benötigt? Und wie viel Per- (BS/Jörn Fieseler) Die Anhebung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand zeigt bereits Wirkung. sonal speziell im Klinik-Nachtdienst? Zu Ersterem hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) neue Zah- Allerdings muss diese Verschiebung auch mit personalpolitischen Maßnahmen flankiert werden, etwa durch len ermittelt, zu Letzterem Verdi. Doch während das BIBB Zustimmung erfährt, regt sich gegen Verdi Kritik. den im Bund eingerichteten Stellenpool. Doch nicht alles, was in Sachen Altersgrenzen derzeit unternommen wird, ist von demografiepolitischer Bedeutung. 2035 wird in Deutschland der Arbeitskräftebedarf in den Pflege- und Gesundheitsberufen ohne Approbation das Angebot um 270.000 Personen übersteigen. Das BIBB spricht von einem “flächendeckenden Engpass”, unter anderem aufgrund der vergleichsweise schwachen Lohnentwicklung und des stetigen Anstiegs der Nachfrage nach Pflege- und Gesundheitsleistungen. Die Forscher des Bundesinstituts haben deshalb zwei Ausgleichsmechanismen betrachtet, die die Entwicklung zu einem gewissen Grad mitbeeinflussen: die Lohnentwicklung und die berufliche Mobilität der Erwerbspersonen.

“Stayer”-Quote nimmt ab Die ungünstige Lohnentwicklung führe dazu, dass die sogenannte “Stayer”-Quote, die Zahl derer, die nach der Ausbildung in ihrem erlernten Beruf bleiben, bis 2035 um vier Prozentpunkte abnimmt. Die berufliche Mobilität werde dementsprechend zunehmen. Ein kritischer Faktor, zumal fachfremdes Personal nur begrenzte Zugangschancen hätte. Gleichwohl würden rund 70 Prozent des bestehenden Personals ihren erlernten Pflege- bzw. Gesundheitsberuf weiter ausüben, weshalb es lohnenswert sei, in diesem Bereich auszubilden. Zu einem attraktiven Berufs- und Ausbildungsfeld gehöre aber auch eine angemessene Vergütung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Aufstiegschancen, fordert auch Reinhold Weiß, stellvertretender Präsident und Forschungsdirektor des BIBB. Die Zahlen des BIBB decken sich mit den Ergebnissen anderer Studien. So kommt etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung auf eine Lükke von 140.000 Beschäftigten bis 2025. Allerdings beziehen sich beide Zahlen auf das gesamte Gesundheitspersonal von derzeit rund fünf Mio. Menschen, merkt eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKGEV) an. Trotzdem sieht die Gesellschaft hier erhöhten Handlungsbedarf. Dagegen erscheinen die Ergebnisse der sogenannten Nachtdienst-Studie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi der DKGEV und auch dem

Die Zahl der Krankenschwestern und -pfleger wird zurückgehen. Abhilfe soll durch mehr Geld für Ausbildung und Einstellung geschaffen werden. Ob das reicht? Foto: BS/©Kzenon, Fotolia.com

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zweifelhaft.

19.500 Stellen im Nachtdienst fehlen Verdi hatte nach eigner Hochrechnung auf der Basis einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie von Prof. Dr. Michael Simon und Sandra Mehmecke über den Personalschlüssel an Kliniken (“Nurseto-Patient-Ratios”) einen Bedarf von mindestens 19.500 Vollzeitstellen allein im Klinik-Nachtdienst errechnet. Laut Gewerkschaft würden auf Grundlage einer selbst erhobenen Stichprobe in Deutschland rund 17.000 Pflegekräfte bundesweit rund 324.000 Patienten versorgen. 64 Prozent der Pflegekräfte würden allein arbeiten und durchschnittlich 26 Patienten versorgen. Im internationalen Vergleich schneide Deutschland besonders schlecht ab. Würde man die Verhältnisse des australischen Bundesstaates Victoria anlegen, wären in Deutschland pro Nacht 36.500 Pflegekräfte notwendig. “Der internationale Vergleich zeigt den dringenden Handlungsbedarf. Darauf zu setzen, dass Markt und Wettbewerb es irgendwann schon richten werden, ist angesichts der Lage nicht mehr vertretbar”, betont Sylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied bei Verdi, und fordert eine gesetzliche Personalbemessung in Kliniken.

Zweifel an Zahlen, mehr Geld für Personal “Der angestellte internationale Vergleich ist problembehaftet”, meint man dazu im Bundesministerium für Gesundheit. Ohne

Kenntnis der weiteren Rahmenbedingungen von Pflegekräften und der Personaldichte könnten keine Rückschlüsse auf Arbeitsbelastung und Versorgungsbedingungen gezogen werden. BMG und DKGEV sind sich einig, dass eine pauschale Nachtdienstbesetzung mit immer mindestens zwei Vollzeitkräften nicht zielführend sei. Größe der Stationen, deren technische Ausstattung und die Krankheitsbilder der dort liegenden Patienten müssten individuell berücksichtigt werden. Auch sei es methodisch fragwürdig, die Differenzierung der Personalschlüssel zwischen Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen vorzunehmen, wie geschehen. So werde zwischen großen (ab 500 Betten) und kleinen Krankenhäusern unterschieden und bei größeren von einem höheren Personalschlüssel ausgegangen, so ein Sprecher des BMG. Den Autoren beider Studien ist insofern Recht zu geben, als dass eine gute Patientenversorgung nur mit ausreichend qualifiziertem Personal gelingen kann. Dafür werden im Etat des Gesundheitsministeriums Millionen von Euro bereitgestellt. Allein bis zu 830 Mio. Euro pro Jahr im Rahmen der Krankenhausreform. Zudem stehen seit 2016 bis 2018 insgesamt bis zu 660 Mio. Euro zur Verfügung, damit Krankenhäuser mehr Pflegekräfte einstellen können. Rund 6.000 neue Stellen könnten so geschaffen werden. Ab 2018 werden für die dauerhafte Finanzierung jährlich rund 330 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Zwischen 1999 und 2014 ist das Durchschnittsalter beim Eintritt in den Ruhestand von 59,7 auf 62,5 Jahre gestiegen. Dies geht aus dem “zweiten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern” hervor. Insgesamt waren 2015 im Bundesdienst 133.805 Beamte und Richter tätig. Davon 18.171 (13,6 Prozent) zwischen 55 und 59 Jahren alt und weitere 11.256 (8,4 Prozent) 60 Jahre und älter. Übertragen auf die Laufbahnen verteilt sich die Ausscheidungsquote von insgesamt 22 Prozent jedoch unterschiedlich. Besonders hoch werden in den nächsten zehn Jahren die Abgänge im einfachen Dienst (33 Prozent) und im höheren Dienst (30,3 Prozent) sein, während sie im gehobenen Dienst (21,6) und im mittleren Dienst (19,2) dem Durchschnittswert entsprechen. Zum einfachen Dienst ist jedoch festzuhalten, dass dies mit 591 Menschen zahlenmäßig die kleinste Gruppe ist. Demgegenüber scheiden im höheren Dienst rund 6.120 Menschen aus, in den anderen beiden Laufbahnen jeweils circa 11.000 Beamte. Nach wie vor bleibe es “sinnvoll und vertretbar”, die Regelaltersgrenze für Beamte des Bundes, ebenso wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben. Denn durch den demografischen Wandel bleibe der Öffentliche Dienst gefordert, Erfahrung und Wissen der älteren Beschäftigten stärker zu nutzen, heißt es im Bericht. Das Bundesministerium des Innern bekräftigt, dass die Daueraufgabe demografischer Wandel weiterhin aktiv begleitet werde, um “ein attraktives sowie altersund alternsgerechtes Gesamtpaket an Beschäftigungsbedingungen” zu bieten.

Windhundprinzip Im Rahmen der Demografiestrategie des Bundes sind deshalb mehrere Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis und der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs im Öffentlichen Dienst enthalten. Um beispielsweise das Erfahrungswissen ausscheidender Mitarbeiter zu erhalten, wurde 2016 im Bundeshaushalt ein zentraler Stellenpool eingerichtet. Insgesamt wurden 500 neue Planstellen bereitgestellt, die sich wie folgt staffeln: je 200 Stellen im höheren und gehobenen Dienst und 100 Stellen im mittleren Dienst. Gemäß Haushaltsvermerk waren diese Planstellen gesperrt. Die Entsperrung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgte in der 72. Sitzung am 13. April 2016, teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF)

auf Nachfrage des Behörden Spiegel mit. Die Inanspruchnahme einer temporären Planstelle aus dem Pool erfolgt nach Bewilligung eines elektronischen Antrags. “Die im Pool befindlichen Planstellen werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen, dem Windhundprinzip, vergeben”, heißt es dazu aus dem BMF. Seit dem Start des Antrags- und Bewilligungsverfahrens im Juni 2016 sind in rund acht Monaten über 204 Ressortanträge eingegangen. Allerdings machen elf Ressorts, das Bundespräsidialamt (BPräsA), Bundestag (BT), Bundesrat (BR), Bundeskanzleramt (BK-Amt), Bundespres-

mein erteilt, ohne dass bestimmte Voraussetzungen vorliegen mussten, heißt es in der Begründung des Gesetzestextes. Aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Höchstaltersgrenzen im Landesdienst von Nordrhein-Westfalen vom April 2015 und des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Berliner Fall sah sich der Gesetzgeber gezwungen, den Inhalt des Rundschreibens nun in der BHO direkt zu regeln. Die bisherige Praxis genüge nicht mehr dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgebot. Da bei den meisten Anwendungsfällen das 40. Lebensjahr zwar überschritten, das 50. Lebens-

Anträge und Bewilligungen zum Stellenpool des Bundes Bearbeitungsstand Ressort

PRäsA

Anzahl Anträge

Stelle zugewiesen

Bedarf anerkannt

4

4

BT

14

BR

2

BK-Amt

1

BPA

2

AA

22

BMI

43

BMF

21

BMJV

2

2

BMWi

7

7

BMEL

3

1

2

BMAS

22

2

3

BMVI

14

9

5

BMG

24

7

4

BMUB

20

2

15

BVerfG

2

2

BMBF

1

1

Summe

204

Positiv beschieden

5

8 2

1

20 13

40

27

102

142

Tabelle: Behörden Spiegel-Gruppe, Quelle: BMF

seamt (BPA) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unterschiedlich Gebrauch vom Stellenpool. Und seitens der Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Verteidigung (BMVg) wurden noch keine Anträge gestellt. Insgesamt wurden bislang 142 Anträge positiv beschieden.

Verfahrensrechtlich motiviert Die Neufassung des § 48 Bundeshaushaltsordnung (BHO) im “Gesetzentwurf zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften”, ist jedoch nicht zu diesen Maßnahmen zu zählen. Hierbei handelt es sich lediglich um die gesetzliche Festschreibung der bisherigen Verwaltungspraxis. Bislang lag die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Wege eines Rundschreibens bestimmte Altersgrenze bei 40 Jahren. Bei Einstellung und Versetzung von Beamten war die Zustimmung des BMF bis zum Alter von 50 Jahren jedoch allge-

jahr aber nicht vollendet war, wurde nun eine einheitliche Grenze auf 50 Jahre festgelegt. Kommt der VersorgungslastenStaatsvertrag zur Anwendung, nach dem die Versorgungslasten mit einem früheren Dienstherrn geteilt werden, erhöht sich die Altersgrenze auf 55 Jahre. Wurden bereits Anwartschaften im Bund erworben, sogar auf 62 Jahre. Immerhin spart der Bund durch diese Regelung laut Normenkontrollrat rund 4.000 Euro an Informationspflichten durch die Erteilung. In den vergangenen Jahren wurden durchschnittlich 14 Anträge pro Jahr gestellt.

MELDUNG

40 Prozent mehr (BS/jf) Die Versorgungsausgaben in Berlin werden in den nächsten zehn Jahren um über 40 Prozent steigen, von 1.577,4 Mio. Euro (2016) auf 2.258,9 Mio. (2026). Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung im Berliner Abgeordnetenhaus hervor (Drucksache 18/10225).


Kommune Behörden Spiegel

Berlin und Bonn / März 2017

www.behoerdenspiegel.de

Die Luft wird dünner

KNAPP Bund: Radschnellwege mitfinanzieren

Immer mehr Unterstützung für einheitliche Plakette zur städtischen Luftreinhaltung

(BS/Julian Einhaus) Stuttgart, München, vielleicht bald Düsseldorf. Immer mehr vollstreckbare Urteile der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit machen eines klar: Mit kleinen sym- (BS/ein) Laut eines Gesetzentbolpolitischen Maßnahmen gegen Abgas-Emissionen ist in deutschen Großstädten nicht mehr zu argumentieren. Spätestens ab 1. Januar 2018 werden (Ein-)Fahrverbote ausgesprochen. wurfes der Bundesregierung An einer vor allem einheitlichen und praktischen Gesetzesgrundlage auf Bundesebene fehlt es aber bislang. Das muss sich schleunigst ändern, um vor Ort handlungsfähig zu bleiben. “zur Änderung des Bundesfernweltministerium selbst die Einführung einer Plakette vorgeschlagen hatte, lehnt der zuständige Bundesverkehrsminister Dobrindt eine solche Lösung weiterhin ab. Der CSU-Politiker verweist auf die Möglichkeit, einzelne belastete Straßen für bestimmte Fahrzeuge zu sperren. Das halten nicht nur die Kommunen, sondern auch die Polizei für kaum praktikabel. Ein Dilemma für die Kommunen.

Die jüngst ergangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) dient dazu, ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 umzusetzen. Das Land Bayern wurde damals verpflichtet, den für München geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser schnellstmöglich Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub enthält. Für die Deutsche Umwelthilfe, die geklagt hatte, ist das nach Vollstreckungsurteilen in Düsseldorf und Stuttgart ein weiterer Meilenstein. Für Länder und Städte wird die Luft dünner.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwartet

Ab 2018 auf Dieselverbote vorbereiten Unter Androhung von Zwangsgeld ist der Freistaat Bayern jetzt verpflichtet, Vorbereitungen zu treffen, die Diesel-Verbote in der Landeshauptstadt vorsehen. Gleichwohl sieht das BayVGH aber in der aktuellen Straßenverkehrsordnung auch eine rechtliche Hürde. Das Land wird deshalb nicht gezwungen, unverzüglich Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, “jedoch zur konkreten und zeitnahen Vorbereitung diesbezüglicher Maßnahmen.” Eine unbefriedigende Lage, findet der Deutsche Städtetag.

“Bund in der Pflicht” “Wir brauchen nun zügig eine Regelung für die blaue Plakette durch den Bund”, fordert Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Kontrollen seien so einfacher umzusetzen und der Einsatz emissionsarmer Dieselfahrzeuge leichter zu fördern. Ähnlich argumentiert man in München. “Wir müssen dieses Thema genauso angehen wie

Ernst August I. und Ross mit Mundschutz: Greenpeace-Protestaktion gegen Abgas-Emissionen an der Statue des früheren Königs von Hannover vor dem Hauptbahnhof der niedersächsischen Landeshauptstadt. In mehr als einem Dutzend Verfahren klagt die Deutsche Umwelthilfe gegen deutsche Großstädte. Foto: BS/Michael Löwa, Greenpeace

Feinstaub”, erklärt Umweltreferentin Stephanie Jacobs. In anderen Worten: Verschärfung der Umweltzone durch neue Plaketten, abgestufte Verkehrsbeschränkungen für alte Diesel, Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für Akzeptanz beim Bürger. “Jetzt ist der Bund in der Pflicht, eine solche verhältnismäßige und vollziehbare Plaketten-Lösung zu schaffen.” Das sieht man in Stuttgart genauso. In der grün regierten AutoStadt ist noch mehr “Druck auf’m Kessel”: Beides, Feinstaub und Stickoxide, liegen

über der Höchstgrenze. Deshalb hat die schwarz-grüne Landesregierung nun auf Basis eines Wirkungsgutachtens Maßnahmen beschlossen – Fahrverbote sind für 2018 angesagt. Verkehrsminister Winfried Hermann (s. Interview S. 16) fordert seit Langem eine Blaue Plakette, die Diesel unter Euro-6 ausschließt, und wirbt dafür unter seinen Länderkollegen. Bisher mit wenig Erfolg.

Immer mehr Länder für blaue Plakette Bei der Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2016 hatte

sich die überwiegende Mehrheit der Ressorts gegen die Plakette ausgesprochen. Das Münchner Urteil scheint ihm nun aber Rückenwind zu geben: Neben Bremen und Hessen schwenken offenbar auch Berlin und das Saarland um. Mit der Unterstützung seines Landesinnenministers Thomas Strobl (CDU) versucht der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die Sache zudem an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel heranzutragen. Die Idee: Merkel soll Alexander Dobrindt überzeugen. Denn während das Bundesum-

Schließlich könnte ein noch ausstehendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig das politische Verfahren trotz Länder- und Bundeswahlkampf beschleunigen. Nach der bundesweit ersten Entscheidung zugunsten von Fahrverboten am Verwaltungsgericht Düsseldorf war die NRW-Landesregierung vergangenes Jahr in Sprung-Revision gegangen. Die Deutsche Umwelthilfe erhofft sich nun ein “bahnbrechendes Urteil” aus Leipzig, das auf die insgesamt 16 anhängigen Klagen in Deutschland ausstrahlt.

Dedy: Grenzwerte im Echtbetrieb einhalten Der Verband geht zudem davon aus, dass künftige Fahrverbote für alle Diesel-Pkws gelten werden, auch für Euro-6. Denn die aktuell verkauften Diesel-Pkws seien faktisch nicht sauberer als ältere Modelle nach Euro-4 und -5. Auch die Kommunen sehen die Hersteller in der Pflicht. “Die Städte erwarten, dass die Fahrzeuge die Grenzwerte in Zukunft tatsächlich im Echtbetrieb auf der Straße und im Stadtverkehr einhalten”, so Städtevertreter Dedy.

10. Bürgermeisterkongress

straßengesetzes” (18/11236) soll sich der Bund künftig finanziell am Bau von Radschnellwegen in Baulast von Ländern und Kommunen beteiligen können. Spezifische Radschnellwege stünden im Interesse des Bundes, da sie auch dazu dienten, Pendlerverkehre verstärkt mit dem Fahrrad abzuwickeln, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen, heißt es. Lärmbelastung und Schadstoffemissionen könnten deutlich gesenkt und die Bundesfernstraßen entlastet werden. Voraussetzung: Auf den Radschnellwegen finden täglich wenigstens 2.000 Fahrten statt und sie weisen einen Fahrbahnquerschnitt von meist vier Metern Breite auf. Dafür sollen den Ländern bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2030 Finanzhilfen für den Bau zufließen. Im Haushaltsjahr 2017 seien bereits 25 Mio. Euro eingeplant, die durch Einsparungen im Verkehrsressort finanziert würden.

Stabsstelle vorgesehen (BS/mfe) Im hessischen Offenbach wird es künftig eine Stabsstelle für ein sauberes städtisches Erscheinungsbild geben. Das beschlossen der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung. Die neue Position soll beim Ordnungsdezernat angesiedelt sein und spätestens im Frühjahr besetzt werden. Ordnungsdezernent Peter Schneider erklärte zu dem Vorhaben: “In dieser Stelle laufen alle Fäden zusammen.” Man wolle die einzelnen Kanäle zur Meldung von Verunreinigungen im öffentlichen Straßenland auf den Prüfstand stellen, Prozesse optimieren und vorhandene Ressourcen effizienter nutzen, so der Bürgermeister weiter.

3. – 4. April 2017 » Bonn

Risiken und Katastrophen in Deutschland www.buergermeisterkongress.de

Top-Themen:

» Terrorismus, Amok und schwere Unglücke — » »

kommunale Zusammenarbeit Klimawandel Cyber-Angriffe auf öffentliche Einrichtungen

Beratend: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe andreastrojak, CC BY 2.0, flickr.com

Eine Veranstaltung des


Kommunalpolitik

Seite 16

B

ehörden Spiegel: Herr Hermann, es scheint so viele Möglichkeiten zu geben, um die überhöhten Emissionen zu reduzieren: E-Busse und -Taxen, ausweichende Lkw-Routen, höhere Parkgebühren. Muss es in Stuttgart unbedingt eine Blaue Plakette sein?

Behörden Spiegel / März 2017

“Epochaler Gedankensprung” Verkehrsminister Hermann: “Ohne Blaue Plakette funktioniert es nicht!”

(BS) Acht Städte haben allein in Baden-Württemberg ein “Stickoxid-Problem”. Die Landeshauptstadt musste vergangenes Jahr zudem mehrmals Feinstaub-Alarm ausrufen. Landesverkehrsminister Winfried Hermann setzt sich Längerem für die Einführung einer Blauen Plakette ein, um ältere Fahrzeuge aus den urbanen Zentren im “Ländle” herauszuhalten. Kein einfaches Anliegen, weder in der Auto-Stadt Stuttgart noch in Berlin. Die jüngst vorgestellten Ergebnisse einer vom Regierungspräsidium Stuttgart in Auftrag gegebenen Studie lassen den Grünen-Politiker nun aber Hermann: Wir halten den Lkw- hoffen. Die Fragen stelle Julian Einhaus.

Verkehr schon großenteils aus der Innenstadt heraus. Auch ist die Bus-Flotte der Stuttgarter Verkehrsbetriebe schon recht modern: Es fahren Euro-6-Busse, zuletzt hat die Stadt mehrere Elektro-Fahrzeuge beschafft. Das sind aber alles zu geringfügige Maßnahmen. Es ist schlicht so, dass wir ohne einen Ausschluss älterer Fahrzeuge die Grenzwerte nicht einhalten werden. An der Blauen Plakette führt kein Weg vorbei!

lich ein wichtiges Kriterium für den künftigen Stadtverkehr, das Gesamtaufkommen des Individualverkehrs ist ein anderes. Inwiefern kann die schiere Zahl der Fahrzeuge in der Auto-Metropole Stuttgart reduziert werden?

City-Maut im Stuttgarter Talkessel auch gewisse Effekte. Diese Maßnahmen wären aber bei Weitem nicht so wirksam, den Bürgern weniger gut zu vermitteln und eine City-Maut momentan politisch nicht durchzusetzen. Behörden Spiegel: Die Blaue Plakette also als Allheilmittel?

Hermann: Das ist sie sicherlich nicht. Aber die dauerhafte Behörden Spiegel: In chinesi- Einführung einer Blauen Plaschen Metropolen, die mit weit kette für Benziner und Dieselgrößeren Smog-Problemen zu Fahrzeuge ab Euro-6 würde kämpfen haben, und auch ande- nach den uns vorliegenden Beren europäischen Städten wird rechnungen eine Reduktion von bei Einfahrverboten nach gera- 95 Prozent der Streckenlängen den und ungeraden KfZ-Num- ergeben, die heute zu häufig mern unterschieden. Kein Modell über der NOx-Belastungsgrenze liegen. Ein gänzlicher Ausfür Stuttgart? schluss von Diesel-Fahrzeugen Hermann: Nein, wir haben das käme auf ungefähr den gleichen nun untersuchen lassen. Eine Wert! Das macht die hohe Effeksolche Regelung schießt am Ziel tivität dieses Instruments deutvorbei, weil willkürlich auch lich, zumindest bei der Sticksaubere Fahrzeuge ausge- oxid-Belastung. Letztlich könschlossen werden. Der Vorteil ei- nen aber nur mehrere Maßnahner Blauen Umweltzone liegt men – u. a. bessere ÖPNV-Angebote und manhingegen cherorts auch nicht nur da“Für den Liefer- und Tempo-Limits rin, dass dreHandwerksverkehr kann – zum Gesamtckige Fahrman über Ausnahmeerfolg führen. zeuge keine Einfahrt mehr regelungen sprechen.” Zieht man die akute Feinerhalten, sonstaub-Belas dern auch in einer zu erwartenden Moderni- tung hinzu, ist auch die von uns sierungswelle. Es werden sau- verabschiedete neue Verordbere Fahrzeuge umgerüstet und nung für Komfort-Kamine sowie gekauft. Laut unserer Wir- die Pflicht zum Einsatz von Parkungsanalyse hätte die Erhö- tikelfiltern bei Baumaschinen hung der Parkgebühren, eine unerlässlich. Nahverkehrsabgabe für PkwBehörden Spiegel: Trotzdem Besitzer in der Region oder eine

Der baden-württembergische Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ist als einziger unter seinen Länderkollegen auch für die Luftreinhaltung im Land zuständig. Foto: BS/Verkehrsministerium Baden-Württemberg

ein scharfes Instrument, das viele Bürger und auch Handwerksunternehmen teil- und zeitweise enteignen würde... Hermann: Es geht hier aber nicht einfach um irgendetwas, sondern um die Gesundheit der Bürger! Die Plakette würde zudem erst dauerhaft eingeführt, wenn 80 Prozent der in Stuttgart zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge die Anforderungen daran erfüllen. Das ist voraussichtlich ab 2020 der Fall. Für den Liefer- und Handwerksverkehr kann man über Ausnahmeregelungen sprechen. Behörden Spiegel: Ihre Idee stößt bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt weiterhin auf Ablehnung. Das Ministerium müsste aber die gesetzliche Grundlage schaffen. Keine Lösung in Sicht?

Hermann: Als grün-schwarze Landesregierung setzen wir uns gemeinsam nun auch auf höchster Bundesebene für die Plakette ein. Einige Länder signalisieren bereits Zustimmung bzw. Gesprächsbereitschaft. Wenn der Einsatz für die Blaue Plakette aber bei meinen Länderkollegen und im Bund keinen Erfolg haben sollte, werden wir ab 2018 bei Feinstaubalarm bestimmte belastete Straßen sperren müssen. Diese müssten dann durch Polizisten zumindest stichprobenartig kontrolliert werden, weil die Fahrzeuge ja kein sichtbares Zeichen tragen, ob sie der Euro-6-Norm genügen oder nicht. Aus meiner Sicht ist das ein sehr unpraktischer Weg, der auch bei der Polizei auf keinen Zuspruch stößt. Behörden Spiegel: Nun ist die Sauberkeit der Fahrzeuge sicher-

schiedenen Richtungen im 30Minuten-Takt in die Stadt fahren. Die Züge fahren außerhalb des S-Bahn-Netzes ganz normal jede Station an, halten aber, je näher sie dem Stuttgarter Zentrum kommen im S-Bahn-Netz nur noch an Knotenpunkten. Das verkürzt die Fahrzeit und trotzdem kann innerstädtisch mit einem Umstieg in die S-Bahn jede Station erreicht werden. Darüber hinaus planen wir landesweit zehn und für Stuttgart drei Radschnellwege, die an den Hauptachsen in die Stadt führen sollen und auch mit Pedelecs befahren werden können.

Behörden Spiegel: Und wie Hermann: Unser langfristiges geht es juristisch weiter? Seit EnZiel ist es, den Straßenverkehr in de 2015 klagt die Deutsche Umder Landeshauptstadt um 20 welthilfe neben vielen anderen Prozent zu verringern. Dafür Großstädten auch gegen Stuttbaut die Stadt den ÖPNV aus gart auf bessere Luftreinhaltung. und wirbt um neue Fahrgäste. Hermann: In Stuttgart sind Mitarbeiter von Behörden und Unternehmen haben etwa die aktuell zwei Rechtsverfahren Möglichkeit, ein subventionier- anhängig. Im Verfahren gegen tes Job-Tickets zu bekommen, die Deutsche Umwelthilfe haum Busse und Bahnen zu nut- ben wir nun dem Verwaltungsgericht Stuttzen. Das gart durch schließt die bei“Als grün-schwarze das jüngst den AutomobilLandesregierung setzen vom Kabinett hersteller Porsche und Daimwir uns nun gemeinsam beschlossene Maßnahler ein, die soauch auf höchster menpaket gar ihrem eigeBundesebene für die mitgeteilt, nen Personal welche zuraten, mit öfPlakette ein.” sätzlichen fentlichen VerMaßnahmen kehrsmitteln zur Arbeit zu kommen. Der Por- wir gegen Feinstaub und Sticksche-Betriebsausweis gilt heute oxide vornehmen wollen. Bis als Fahrticket – das muss man August legen wir dann die vom sich auf der Zunge zergehen las- Gericht geforderte Fortschreisen. Ein epochaler Gedanken- bung des Luftreinhalteplans vor. Weiterhin haben zwei privasprung! te Kläger vor dem VerwaltungsBehörden Spiegel: Dann wä- gericht erwirkt, dass bis Ende ren da aber noch die rund 2017 mindestens eine Maßnah400.000 Pendler, die aus der Re- me umgesetzt wird, die vor ihrer gion Stuttgart in die Stadt pen- Haustür – am bekannten Stuttgarter Neckartor – sofort greift deln … und die NOx-Werte um 20 ProHermann: Ja, deshalb ver- zent senkt. So oder so: Ab 2018 dichten wir den Regionalver- wird es in Stuttgart definitiv zu kehr. Künftig soll ein sogenann- temporären Fahrverboten komter Metropolexpress aus ver- men.

Kaum freiwillige “Ehe-Versprechen”

Prozesse, Pannen und Betrüger

Planungsprozess für Gebietsreform in Thüringen stockt / Kommunen verunsichert

Mehrere Wahlwiederholungen in Niedersachsen

(BS/ein) Gebietsreform wider Willen: Nach mehr als einem Dutzend Verfassungsbeschwerden, einem Volks- (BS/ein) Die niedersächsische Kommunalwahl am 11. September 2016 hat ein mehrfaches Nachspiel: In Habegehren und unzähliger Kritik aus Städten, Gemeinden und Landkreisen steht die rot-rot-grüne Landesre- meln und in Quakenbrück musste ein Teil der Bürger den Urnengang wiederholen. Weiterhin laufen Betrugsgierung jetzt offenbar auch noch vor einer missglückten Freiwilligkeitsphase. verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Hannover und Osnabrück. Zum Ablauf der ersten Frist haben sich bis Ende Februar nur 18 Anträge im Landesinnenministerium eingefunden. Laut einer Umfrage des MDR sind demnach insgesamt 65 Kommunen bereit, aus freien Stücken zu fusionieren. Wie viele dieser Fälle “bescheidungsfähig” sind, teilte das Ministerium nicht mit. Es hätten aber 145 der insgesamt 219 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden das Beratungsangebot zur Neugliederung genutzt. Die zweite Freiwilligenphase läuft nun bis Ende Oktober 2017.

Unter den Kommunen herrsche derzeit große Unsicherheit, erklärte der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen, Ralf Rusch. Neben dem Ausgang der vielen anhängigen Klagen sei zudem unklar, inwiefern das Vorschaltgesetz zur Vorbereitung der einzelnen Fusionen künftig noch verändert werden könnte. “Ministerpräsident und Innenminister sprechen hier nicht immer mit einer Stimme.” Zugleich baue die Landesregierung aber enormen Druck auf, um die angekündigten Termine

im kommenden Jahr zu halten. Das sogenannte Vorschaltgesetz aus Erfurt sieht vor, landesweit etwa 600 Gemeinden zusammenzuschließen. Ziel Rot-Rot-Grüns ist es, bis Juli 2018 ausschließlich “demografiefeste” Gebietskörperschaften mit mindestens 6.000 Einwohnern aufzubauen. Zudem sollen vier der sechs kreisfreien Städte ihren eigenständigen Status verlieren und die Zahl der Landkreise von 17 auf acht verkleinert werden. Parallel laufen eine Aufgaben- und Funktionalreform.

Mehrfacher Mittenwalder Bürgerwillen Einwohner erreichen neues Hallenbad gegen Ratsmehrheit und Bürgermeister (BS/ein) Die Marktgemeinde Mittenwald im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Patenkirchen bekommt ein neues Hallenbad. In einem Bürgerentscheid stimmten Anfang Februar die Einwohner des 7.500 Einwohner zählenden Ortes mit letztlich 17 Stimmen Vorsprung für einen sofortigen Neubau des Ende 2016 geschlossenen Bades. Es war ein komplexeres Verfahren in der Alpen-Gemeinde. In einem Bürgerentscheid, das aus einem Bürgerbegehren hervorging, votierten die Einwohner einerseits mit rund 52 zu 43 Prozent für den sofortigen Neubau eines Hallenschwimmbades. In einem zweiten, vom Marktgemeinderat initiierten Bürgerentscheid (Ratsbegehren) stimmten hingegen 53 Prozent mit “Ja” (38 Prozent mit “Nein”) – und somit

für die “Zukunftsprojekte des Marktes Mittenwald”. Das Problem: Das Ratsbegehren widersprach dem Bürgerbegehren und sah eben keinen Neubau vor, sondern die Errichtung einer Mehrzweckhalle. Eine PattSituation. Den Ausschlag gab schließlich die Stichfrage, in der das Bürgerbegehren mit 49,38 zu 48, 95 Prozent bzw. 17 Stimmen Vorsprung gewann. Nun muss die

Gemeindeverwaltung “unverzüglich” mit den Vorbereitungen für den Bau eines Hallenschwimmbades samt Saunabereich beginnen. Bürgermeister Adolf Hornsteiner (CSU) sowie der CSU-dominierte Rat hatten sich dagegen ausgesprochen, SPD und Freie Wähler dafür. Die Wahlbeteiligung beim dreifachen Bürgerentscheid lag mit fast 65 Prozent für kommunale Verhältnisse sehr hoch.

Kein amtliches Endergebnis – so lautet bisher der Befund der niedersächsischen Kommunalwahl in Quakenbrück. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der rund 13.000 Einwohner zählenden Stadt bei Osnabrück gegen sieben Personen wegen Wahlfälschung.

Ermittlungen gegen Stadtratsmitglieder Ende Januar hatte die Polizei die Wohnungen von mehreren Stadtratsmitgliedern durchsucht, die an der mutmaßlichen Wahlfälschung beteiligt gewesen sein sollen. Drei Männer gehören der Partei Die Linke an, eine Frau ist Mitglied der FDP. Auch einige Familienmitglieder stehen unter Verdacht, in zahlreichen Fällen Stimmen manipuliert zu haben. Denn kurz nach der Wahl war aufgefallen, dass die Linke in zwei Wahlbezirken über 60 Prozent der Briefwahlstimmen erhielt. Damit konnte sie ihre Ratssitze verdoppeln und wäre als drittstärkste Kraft aus dem Urnengang hervorgegangen. Ein ähnliches Ergebnis lag bei den Wahlen der Samtgemeinde Artland vor, zu dem die Stadt Quakenbrück gehört und dessen Verwaltungssitz sie bildet. Stadt- und Samtgemeinderat hatten Ende vergangenen Jahres einstimmig beschlossen, die Briefwahl für den Stadtrat und für den Wahlbereich des Rates

der Samtgemeinde Artland zu wiederholen. Während die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft Osnabrück andauern, machen die rund 2.000 Quakenbrücker Briefwähler offenbar regen Gebrauch von ihrer erneuten Wahlmöglichkeit. Bis Redaktionsschluss. Auch in einem Wahlbezirk in der Stadt Hameln musste die Wahl wiederholt werden. Der Rat hatte die Wahl für einen im Norden gelegenen Wahlbezirk für ungültig erklärt, weil auf einigen Stimmzetteln die AfD nicht gelistet war, obwohl einer ihrer Kandidaten dort zur Wahl stand. Die Partei hatte gegen das Wahlergebnis von 2016 Einspruch eingelegt. Auch der städtische Wahlleiter erkannte es nicht an. Der erneute Urnen-

gang brachte allerdings keine politischen Verschiebungen und stieß auf geringeres Interesse – die Wahlbeteiligung fiel von zuvor 41 auf 27 Prozent.

Urkundenfälschung in Hameln?

Die AfD hatte in einem weiteren Wahlbezirk der RattenfängerStadt Einspruch erhoben, weil sie wegen vermeintlich gefälschter Unterstützer-Unterschriften von der Wahl ausgeschlossen wurde. Denn unter bestimmten Voraussetzungen wird Kandidaten einzelner Parteien der Zugang zur Wahl in Niedersachsen nur dann möglich, wenn diese vorab ein gewisses “Wählerpotenzial” nachweisen können. Vorab mussten mindestens 30 Wahlberechtigte mit Wohnsitz im Wahlbezirk ihre Unterstützung per Unterschrift bekunden. Die Partei erhob Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover seither wegen Urkundenfälschung Personen In Quakenbrück mussten die Briefwähler erneut ihre gegen Stimme abgeben. Im Bild: das Rathaus der Stadt zwi- aus dem Umfeld schen Osnabrücker Nordland und Oldenburger Mün- des AfD-Kreisverbandes Wesersterland bergland. Foto: BS/Volkmar Becher, CC BY-SA 2.0, flickr.com


Kommunalpolitik

Behörden Spiegel / März 2017

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on den Teilnehmern der Plenumsdiskussion zum Integrationsgesetz wurde insbesondere die Öffnung der Berufsausbildungsbeihilfen des SGB III positiv bewertet. Kritisch hingegen wurde die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen mit “guter” und mit “schlechter” Bleibeperspektive als Auswahlkriterium für den Zugang zu diesen Förderleistungen gesehen. Eine gewisse Beschleunigung des in der Vergangenheit sehr bürokratischen Verfahrens zur Arbeitsgenehmigung, bei der die Ausländerbehörden auf die Mitwirkung der Agentur für Arbeit angewiesen sind, erhofft man sich von der regionalen Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung. Das gilt bundesweit für alle Arbeitsagenturbezirke, in denen eine unterdurchschnittliche Arbeitslosigkeit herrscht, also z. B. nicht im Land Mecklenburg-Vorpommern oder einigen Arbeitsagenturbezirken in Franken.

“3-plus-2-Regelung” Gleichfalls als positiv wurde die bereits für das Asylpaket II – “Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom März 2016” – von der Großen Koalition angekündigte, dann aber doch nicht umgesetzte sogenannte “3-plus-2-Regelung” bewertet. Die bisher bereits mögliche Duldung für eine Ausbildung wird jetzt ergänzt durch eine weitere Duldung von zwei Jahren für eine Anschlussbeschäftigung. Dies gibt Flüchtlingen, aber auch Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit. Da viele Flüchtlinge die derzeit für diese Regelung gültige Altersgrenze von 21 Jahren überschreiten, wurde diese komplett aufgehoben.

Neustrukturierung der Integrationskurse Die Neustrukturierung der Integrationskurse hat sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in der Praxis durch die aktive Unterstützung der Kursträger und der für die Zuweisung der Teilnehmer zuständigen Behörden nach bisheriger Einschätzung gleichfalls sehr schnell eingespielt. Das inhaltliche Kursangebot ist im Umfang ausgeweitet worden. Als sehr bürokratisch und auch aufwendig wird von der Mehrzahl der Kongressteilnehmer allerdings die Neugestaltung des Kursträgerzulassungsverfahrens angesehen, das nach einem Punktesystem eine qualitätsabhängige zeitliche Staffelung der Zulassung von ein bis fünf Jahren ermöglicht. Als durchweg negativ und für eine Integration hemmend wurden von den Diskussionsteilnehmern des Kongresses die mit dem Integrationsgesetz geschaffenen gesetzlichen Regelungen eingeschätzt, umfangreiche Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten anzuordnen. Der Gesetzgeber hat mit der Er-

Das Integrationsgesetz im Praxistest Meilenstein in der Flüchtlingspolitik oder bürokratischer Moloch? (BS/Klaus Germer*) Das Integrationsgesetz ist im August letzten Jahres in Kraft getreten, einige der Neuregelungen, wie etwa die sanktionsbewehrte Verpflichtungsmöglichkeit zum Integrationskurs bei Leistungsbezug nach dem AsylbLG gelten erst seit dem 1. Januar 2017. Das Gesetz soll laut Bundesregierung dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern. Der Kommunale Flüchtlings- und Integrationskongress 2016, den der Behörden Spiegel Ende letzten Jahres in Düsseldorf/Neuss veranstaltete, bot den Teilnehmern aus der kommunalen Praxis, den Länderverwaltungen und den in der Integrations- und Flüchtlingsarbeit tätigen Organisationen Gelegenheit, sich über die Praxistauglichkeit des Gesetzes kritisch auszutauschen. weiterung der Regelungen über Leistungseinschränkungen im § 1a Asylbewerberleistungsgesetz und insbesondere dem verwaltungstechnisch sehr aufwendigen Verfahren von Ausnahmeregelungen einen bürokratischen Moloch geschaffen, der die Leistungsbehörden vor in der Praxis nur sehr schwer zu bewältigende Herausforderungen stellt. Nach Einschätzung vieler Praktiker werden diese Regelungen des Integrationsgesetzes sich nicht in der vom Gesetzgeber gewünschten Zeitnähe umsetzen lassen.

Wohnsitzauflage Die mit dem Integrationsgesetz eingeführte Wohnsitzauflage für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge ist das Herzstück des Integrationsgesetzes. Den Bundesländern soll mit der Wohnsitzauflage die Möglichkeit gegeben werden, die Verteilung von Flüchtlingen besser zu steuern. Damit ist es den Bundesländern erlaubt, Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen und Flüchtlingen mit beschränktem Aufenthalt einen Wohnort zuzuweisen. Voraussetzung: Sie sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die Wohnsitzauflage betrifft zunächst nur die Zuteilung zu einem bestimmten Bundesland und dann erst zu einem bestimmten Ort. Die Bundesländer haben darüber hinaus die Möglichkeit, bestimmte Orte von einer Wohnsitzzuteilung auszunehmen, z. B. weil die Bundesländer an dem betreffenden Ort davon ausgehen, dass kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Bei der Verabschiedung des neuen Integrationsgesetzes war der Gesetzgeber noch davon ausgegangen, dass die Wohnsitzauflage das richtige Mittel sei, um die Großstädte zu entlasten und Parallelgesellschaften zu verhindern. Doch jetzt stellt sich heraus: Die Länder zögern oder wollen sie gar nicht. Bisher haben nur wenige Bundesländer beschlossen, den Flüchtlingen innerhalb ihres Landes einen Wohnsitz vorzuschreiben. Welche Folgen eine schnelle Einführung der Wohnsitzauflage haben kann, berichteten Kongressteilnehmer aus NordrheinWestfalen. Städte wie Gelsenkirchen erhofften sich Erleichterung in der Flüchtlingsfrage und hielten die Auflage für eine gute Idee. Jetzt, nach den ersten Erfahrungen in der Praxis, wird das Gesetz als zu schlecht vorbereitet eingeschätzt. Denn je

MELDUNG

Bessere regionale Wirtschaftsentwicklung (BS/ein) Der Deutsche Landkreistag (DLT) beabsichtigt, anlässlich der Bundestagswahl 2017 Bundestag und Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode einen Forderungskatalog vorzulegen. Das haben die Landräte auf bayerischer Ebene zum Anlass genommen, ihre Bedürfnisse in einem eigenen wirtschaftlichen Positionspapier zu formulieren. Der Appell aus den Landkreisen zielt vor allem auf die gleichwertige Entwicklung im ländlichen Raum. Dafür fordern die Landräte vom Bund einen wesentlich

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höheren Entscheidungsspielraum in kommunalen Angelegenheiten. Die Anforderungen und bereitgestellten Finanzmittel aus Berlin müssten dem Konnexitätsprinzip strenger folgen und sollten durch eigene kommunale Finanzquellen ausgebaut werden. Die Kommunalpolitiker kennen die Situation vor Ort am besten, deshalb müssten sie über regionale Entwicklungsbudgets verfügen, heißt es. Die Abhängigkeit von Investitionsprogrammen der Länder schränke die Entwicklungsmöglichkeiten der Regionen ein.

programmiert. Einige Bundesländer unterlassen den nächsten Schritt, wie eine Rechtsverordnung zur konkreten Umsetzung zu verabschieden. Die Wohnsitzauflage sei ein “echtes Bürokratie-Monster”, heißt es in Niedersachsen. “Nicht umsetzbar” in Brandenburg.

Arbeitsmarktprogramm FIM Auch die ersten Praxiserfahrungen mit dem neuen Arbeitsmarktprogramm “Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen” (FIM) zur Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten für FlüchtDie erste Zwischenbilanz für das Integrationsgesetz fällt unterschiedlich aus. linge sind sehr unterschiedlich. Foto: BS/Dieter Schütz, pixelio.de “Mit dem Programm können sinnvolle Beschäftigungsmögnachdem, ob das Asylverfahren entweder das Jobcenter oder die lichkeiten für geflüchtete Mennoch läuft oder jemand schon Ausländerbehörde zuständig. schen geschaffen, dadurch als Flüchtling anerkannt ist, ist Verwaltungs-hin-und-her ist Sprachkenntnisse erworben

und gefestigt werden”, hieß es. Problem ist aber offensichtlich, dass zu wenig geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten von Maßnahmeträgern bereitgestellt werden, was möglicherweise an der sehr sparsam bemessenen Trägerpauschale in Höhe von 250 Euro pro von dem Träger betreuten Teilnehmer liegen könnte. Einige Kommunen sind daher bereits dazu übergegangen, zusätzliche Finanzmittel für das Programm zur Verfügung zu stellen. Die erste Zwischenbilanz für das Integrationsgesetz weist damit insgesamt ein Janusgesicht auf: In den wesentlichen Regelungen leider bürokratischer Moloch, wenig praxistauglich. In anderen Teilen ein guter Schritt zur Optimierung der Integration von Flüchtlingen. *Klaus Germer ist Verwaltungsjurist, langjähriger Landes- und Kommunalbeamter und als Referent mit den Schwerpunkten Bau- und Denkmalrecht, Ordnungsrecht, Asylrecht, Sozialrecht und Vergaberecht für die öffentliche Verwaltung tätig. Er ist zudem fachlicher Leiter des Bundeskongresses Kommunale Ordnung des Behörden Spiegel.


Kommunalpolitik / Demografie

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B

ehörden Spiegel: Wie sieht ihre Bilanz nach zwölf Jahren kommunaler Demografie aus? Tatje: Die Bilanz fällt für mich positiv aus. Ich bin mit der Stabsstelle Demografiebeauftragte direkt beim Oberbürgermeister gestartet. Meine Aufgaben waren, ein Demografiekonzept zu entwickeln, das Thema in der Stadt bekannt zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass der demografische Wandel in der Verwaltung der Stadt stärker berücksichtigt wird. Das war meine Aufgabenbeschreibung. Diese drei großen Arbeitspakete habe ich umgesetzt. Das Konzept enthält sechs demografiepolitische Handlungsschwerpunkte. Diese Schwerpunkte sind bis heute aktuell und werden weiter sukzessive umgesetzt. Das Konzept wurde damals im Rat einstimmig verabschiedet, ein entscheidendes Erfolgskriterium. Denn ich bin überzeugt, dass solche umfänglichen Änderungsprozesse einen politischen Konsens benötigen. Mit ganz unterschiedlichen Instrumenten habe ich versucht, das Thema in Bielefeld bekannt zu machen. Tagungen, demografische Stadtrundgänge, Veröffentlichung zu unterschiedlichen Themen etc. Das war erfolgreich, war aber nicht nur mein Verdienst, es half ungemein, dass der demografische Wandel 2005/2006 zu einem wichtigen Medienthema wurde. Als ich 2004 angefangen habe, gab es eine Meinungsumfrage, demnach konnten nur sieben Prozent der Deutschen etwas mit dem Begriff demograficher Wandel anfangen. Das sieht heute ganz anders aus.

Über die kommunalen Grenzen gucken! Deutschlands bekannteste kommunale Demografiebeauftragte geht in den Ruhestand (BS) Zwölf Jahre war Susanne Tatje für die Demografiepolitik der Stadt Bielefeld zuständig, zuerst mit einer Stabsstelle beim Oberbürgermeister, dann als Leiterin des deutschlandweit einzigen Amtes für Demografie und Statistik. Nach ihrem Ausscheiden wird die Stadt die Stelle nicht neu besetzen und das Amt auflösen. Tatje machte die kommunale Demografiepolitik deutschlandweit bekannt, ihr Demografiekonzept für die Stadt gilt als eine wichtige Referenz für andere Kommunen. Im Gespräch mit Carsten Köppl zieht sie eine Bilanz ihrer Arbeit und erläutert, welche Handlungsfelder kommunale Demografiepolitik stärker in den Blick nehmen sollte. wieder Entwicklungen nach oben. Vor Kurzem habe ich meinen letzten Demografiebericht 2016 vorgelegt. Darin gehen wir in der mittleren Variante, also bei einer moderaten Zuwanderung, bis zum Jahr 2045 von einem leichten Bevölkerungszuwachs aus. Behörden Spiegel: Kann kommunale Demografiepolitik den demografischen Trend einer Stadt beeinflussen? Tatje: Kommt darauf an, was man darunter versteht: Kommunale Demografiepolitik kann nicht die Geburtenrate einer Stadt beeinflussen. Aber sie kann und sollte, das ist die zentrale Aufgabe, dafür Sorge tragen, dass sich Städte und Gemeinden auf die demografische Entwicklung einstellen. Wie sieht die Bevölkerungsstruktur aus und welche Entwicklungen haben wir möglicherweise

Der Bielefelder Demografie-Stempel hat es sogar schon mal in eine Wanderaustellung geschafft. Foto: BS/Fieseler

Behörden Spiegel: Wo stand Bielefeld 2004 demografisch gesehen? Und wo steht Bielefeld demografisch gesehen heute? Tatje: Bielefeld war damals eine Stadt mit einer ganz normalen, keiner besonders auffälligen Bevölkerungsentwicklung. Erste Untersuchungsergebnisse besagten, dass Bielefeld einen moderaten Bevölkerungsrückgang zu erwarten habe. Das war in den nächsten Jahren dann auch so, aber es gab auch immer

Behörden Spiegel / März 2017

vor uns? Das sind nicht nur Zahlenmodelle, da hängen viele andere Fragen mit dran. Ein Beispiel ist die starke Alterung. Es steigt nicht nur die Zahl der Älteren, sondern vor allem auch die Zahl der Hochaltrigen, das ist leider ein oft vernachlässigtes Thema. Hochaltrigkeit beginnt ab 80 Jahren. Das ist genau das Alter, in dem auch die Pflegebedürftigkeit und die Anzahl der Demenzerkrankungen sehr stark zunehmen. Die Kommunen müssen

sich überlegen, was sie genau für diese Bevölkerungsgruppe tun können, um den Menschen ein menschenwürdiges Dasein und eine möglichst lange Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Behörden Spiegel: Was sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren für eine wirksame Demografiepolitik? Tatje: Zunächst ist es wichtig, Demografiepolitik als Querschnittsthema anzulegen: Das heißt, es sollte nicht in einem Fachbereich angesiedelt sein, zum Beispiel im Sozialdezernat oder in der Stadtentwicklung. Querschnittssthemen gehören in die Steuerungsfunktion, also in der Kommune, in das Dezernat des Oberbürgermeisters. Dann benötigen Demografiebeauftragte auch Möglichkeiten der Einflussnsahme bei Zukunftsthemen. Ich hatte beispielsweise ein festgeschriebenes Mitzeichnungsrecht bei entsprechenden Konzepten und Planungsvorlagen der Dezernate. Dies muss aber auch mit Leben gefüllt werden, das heißt, um diese Funktion auch wirklich wahrnehmen zu können, wird die Rückendekkung der Stadtspitze gebraucht. Behörden Spiegel: Sie haben den deutschlandweit einzigartigen “Demografiestempel” eingeführt. Was hat es mit diesem Stempel auf sich? Tatje: Den Demografiestempel habe ich eigentlich aus einer kleinen Boshaftigkeit heraus entwickelt: Ich hatte mich geärgert, dass es mit der Mitzeichung nicht richtig geklappt hat. Dann dachte ich: Wenn ich schon in der Verwaltung arbeite, entwickele ich eben einen Stempel. Im Ernst: Der Demografiestempel steht exemplarisch für einen Kriterienkatalog von demografischen Aspekten, die ich für Planungsvorhaben und Projekte entwickelt habe und die berücksichtigt werden sollten. Dazu gibt es noch einen kleinen Frage-

Susanne Tatje, die Leiterin des Amtes für Demografie und Statistik der Stadt Bielefeld: “Bevölkerungsrückgang sollte nicht für kurzfristige Sparmaßnahmen genutzt werden.” Foto: BS/privat

bogen, in dem die Fachdezernate ankreuzen können, ob sie die Kriterien berücksichtigt haben. Der Stempel wurde richtig bekannt, weil er in der Wanderausstellung “Zukunft leben: Die demografische Chance” der Leibniz-Gemeinschaft im Zuge der Demografiestrategie der Bundesregierung ausgestellt wurde. Behörden Spiegel: Haben Sie den Fragebogen dann wirklich abgestempelt? Tatje: Manchmal – aber ich tendiere eher dazu, mit den Kolleginnen und Kollegen konstruktiv zu diskutieren. Behörden Spiegel: Wie muss sich kommunale Demografiepolitik weiterentwickeln? Tatje: Wir müssen uns noch stärker als bisher mit der Bevölkerungsstruktur der Stadt in der Region beschäftigen und dann überlegen, mit welchen Handlungsfeldern wir eine positive Entwicklung schaffen können. Demografiepolitik sollte nicht an kommunalen Grenzen haltmachen. Das ist im Rahmen der Globalisierung schon fast albern, wenn jede Stadt für sich überlegt, wie sie z. B. junge Familien ansie-

deln kann. Das bringt alle letztlich nicht weiter. Wir müssen in größeren Regionen denken. Außerdem finde ich es falsch, den Bevölkerungsrückgang für kurzfristige Sparmaßnahmen zu nutzen. Das zeigt das Beispiel der Schließung von Schulen und Kitas. Ich war von Beginn an eher skeptisch, auf kurzfristige Trends mit dem sofortigen Abbau von Infrastruktur zu reagieren. Jetzt müssen viele Kommunen wieder hektisch neue Schulen und Kitas bauen, weil sich der Trend kurzfristig wieder geändert hat. Besser wäre es gewesen, die gesparten Ressourcen für eine Verbesserung der (früh-) kindlichen Bildung zu nutzen. Behörden Spiegel: Waren die Statistiker und Demografen nicht mit schuld an dieser falschen Politik? Schließlich war bis vor ein zwei Jahren die Diskussion noch von Schrumpfung geprägt und jetzt erleben wir teilweise ein enormes Wachstum in den Städten… Tatje: Weder das eine noch das andere ist richtig: Die “Deutschland-stirbt-aus” und “der-Letzte-macht-das-Licht-aus”-Szenarien halte ich für genauso überzogen wir jetzt von enormem Wachstum zu sprechen. Diese dramatische Schrumpfung war nicht überall festzustellen, auch nicht in Bielefeld. Und in den Re-

gionen, die stark geschrumpft sind, hatte es manchmal auch nichts mit Demografie zu tun, sondern einfach mit fehlenden Arbeitsplätzen für junge Leute, die dann reihenweise abgewandert sind. Bevölkerungsvorausberechnungen basieren auf den letzten fünf Jahren, die dann hochgerechnet werden. Auch kurzfristige Veränderungen schleifen sich so wieder ab. Das sind dann keine Zauberwerte, sondern schlichte Rechenmodelle, die nüchtern und emotionslos betrachtet werden sollten. Viele gesellschaftliche und politische Entwicklungen sind nicht vorhersehbar. Die Öffnung der Grenzen nach Osten hat durch große Migrationsbewegungen unsere Bevölkerungsstruktur stark verändert, ebenso die medizinische Entwicklung. Was wissen wir denn, wie sich Gesellschaft und Politik bis ins Jahr 2045 verändern? Behörden Spiegel: Die Stelle des Demografiebeauftragten hat sich in kommunalen Verwaltungen nicht flächendeckend durchgesetzt. Halten Sie eine solche Stelle dennoch für sinnvoll? Tatje: Sie ist nur sinnvoll, wenn sie mit bestimmten Funktionen und Kompetenzen ausgestattet ist. Ich habe im letzten Jahr eine kleine Untersuchung der kommunalen Demografiebeauftragten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Untersuchung ergab, dass es auf eine fachlich und hierarchisch angemessene Zuordnung innerhalb der Verwaltungsstruktur, geeignete Instrumente zur strategischen Steuerung, wie z. B. Demografie-Checks, und eine angemessene finanzielle Ausstattung ankommt.

MELDUNG

Vereinbarung zu Mehrgenerationenhäusern (BS/ckö) Das Bundesfamilienministerium und das Niedersächsische Sozialministerium haben die bundesweit erste Vereinbarung zur Förderung und Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser abgeschlossen. Damit stelle Niedersachsen die Mehrgenerationenhäuser “auf noch stabilere Beine”, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen

und Jugend (BMFSFJ), Caren Marks. Die niedersächsische Sozialsministerin Cornelia Rundt sagte eine Kofinanzierung der Häuser zu. Insgesamt werden 69 Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen gefördert. Das Bundesprogramm ist am 1. Januar 2017 mit einer Laufzeit von vier Jahren gestartet. Insgesamt können bundesweit rund 550 Mehrgenerationenhäuser teilnehmen.

A u s Demog rafiekongre 1. Zukunfts ss wird kongress S oziale Infra strukturen

THEMEN u.a.: Altersgerechtes Wohnen ▪ Quartiersentwicklung ▪ (frühkindliche) Bildung ▪ Integrationskonzepte ▪ neue Wege in der Pflege ▪ familienfreundliche Kommune ▪ vernetzte Nachbarschaften ▪ medizinische Versorgung ▪ Chancen der Digitalisierung

Mit Unterstützung von

Eine Veranstaltung des


Personelles

Behörden Spiegel / März 2017

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Städte, Gemeinden und Landkreise

Stellenmarkt MELDUNGEN

Staatssekretärin will Stadtoberhaupt werden (BS/ein) Die 59-jährige Staatssekretärin im hessischen Finanzministerium, Dr. Bernadette Weyland, soll 2018 als CDU-Kandidatin in das Rennen um die Oberbürgermeisterwahlen der Stadt Frankfurt am Main ziehen. Das beschloss der Frankfurter CDU-Kreisvorstand Mitte Februar. Der Schritt kam für viele überraschend, da bislang der aktuelle Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker als OB-Kandidat galt. “Als Kreisvorsitzender der stärksten politischen Kraft in Frankfurt, der Frankfurter CDU, halte ich es

Kandidieren voraussichtlich 2018 um die Frankfurter Rathausspitze: Dr. Bernadette Weyland und Peter Feldmann. Fotos: BS/CDU-Frankfurt/SPD-Frankfurt

für meine Aufgabe und Verantwortung, diejenige Kandidatin der Frankfurter CDU zur Nominierung vorzuschlagen, die ich am besten geeignet

dafür halte, in den kommenden Monaten für eine Mehrheit zu kämpfen und Oberbürgermeisterin werden zu können”, sagte Becker. Auf dem kommenden Kreisparteitag soll die Kandidatur von Weyland, die auch Stadtverordnete in Frankfurt ist, bestätigt werden. Danach wird die Juristin kommendes Jahr aller Voraussicht nach im Spitzenduell gegen den amtierenden Rathaus-Chef Peter Feldmann antreten. Der 58-jährige Sozialdemokrat setzte sich 2012 in der Stichwahl gegen den damaligen hessischen Landesinnenund heutigen Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) durch, dem er im ersten Wahlgang noch unterlegen war.

Feldmann löste damit die langjährige Frankfurter Oberbürgermeisterin und Christdemokratin Petra Roth ab.

Frieden folgt Manns (BS/ein) Wechsel des Geschäftsführers: Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) hat Dr. KarlHeinz Frieden zum neuen Geschäftsführer gewählt. Der 59-jährige Bürgermeister der Stadt- und Verbandsgemeinde Konz wird seine Tätigkeit Anfang 2018 aufnehmen und aus seinen bisherigen Ämtern ausscheiden. Er folgt damit auf Winfried Manns, der seit 2008 das Amt innehatte und zum Jah-

Ab 2018 Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz: Dr. Karl-Heinz Frieden. Foto: BS/GStB

resende in den Ruhestand tritt. Vor seiner Tätigkeit als Dezernent und Bürgermeister war Frieden Leiter der Berufsbildenden Schule Landwirtschaft und Weinbau in Bernkastel-Kues sowie Chef des Weinbauamtes Wittlich der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.


Personelles / Kommunaler Haushalt

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Behörden Spiegel / März 2017

SWAP-Risiko nicht sittenwidrig

Kommunen erhöhen Steuern

NRW-Kommune zieht vor Bundesgerichtshof

Höchste Hebesätze in NRW

(BS/lkm) Die nordrhein-westfälische Stadt Bönen will wegen eines umstrittenen Darlehensvertrages vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Die Gemeinde war bereits in den ersten beiden Instanzen gescheitert. Unterliegt die Stadt nun auch vor dem BGH, drohen ihr Anwalts- und Prozesskosten in Höhe von knapp 370.000 Euro.

(BS/lkm) Deutsche Kommunen drehen weiter kräftig an der Steuerschraube: In den vergangenen fünf Jahren haben 53 Prozent mindestens einmal die Gewerbesteuer und 61 Prozent die Grundsteuer B erhöht. Nur ein Prozent der Kommunen hat im gleichen Zeitraum die Steuern gesenkt. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY).

Anfang Februar entschied das Berliner Kammergericht, dass der Darlehensvertrag über ca. drei Millionen Euro, den Bönen 2007 mit der in Berlin ansässigen Dexia Kommunalbank abgeschlossen hatte und dessen Zinssatz von der Entwicklung des Euro/Franken-Wechselkurses abhängig ist, nicht sittenwidrig ist, auch wenn der Zinssatz derzeit 18,99 Prozent beträgt. Auch könne der Bank nicht vorgeworfen werden, ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Darlehensvertrages verletzt zu haben.

Bönen verlangte von der Bank bereits gezahlte Zinsen von über einer Million Euro für das Darlehen zurück. Die Dexia hatte daraufhin Widerklage erhoben und verlangte von der Gemeinde die Zahlung fällig gewordener Zinsen in Höhe von ca. 63.000 Euro. Das Berliner Kammergericht verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass das Darlehen, für das die Gemeinde das Währungsrisiko übernommen habe, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages im Jahr 2007 nicht sittenwidrig gewesen sei. Auf das extreme Ansteigen des

Zinssatzes in den späteren Jahren komme es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit nicht an, da die Bank mit einer solchen, für die Gemeinde so nachteiligen Entwicklung der Währungen nicht habe rechnen müssen.

Finanzwirtschaftliches Grundverständnis vorausgesetzt Die Bank hafte auch nicht auf Schadensersatz, da sie nicht gegen ihre Beratungspflichten verstoßen habe. Sie habe in den schriftlichen Unterlagen hinreichend darüber aufgeklärt, dass bei einer bestimmten Entwicklung der Währungen sehr schnell mit erheblichen Zinssteigerungen zu rechnen wäre. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass ein Stadtkämmerer die Verhandlungen aufseiten der Gemeinde geführt habe, bei dem ein gewisses finanzwirtschaftliches Grundverständnis vorausgesetzt werden könne. “Die Gemeinde ist bewusst das Risiko einer erheblichen Zinssteigerung eingegangen und hat nur – vergeblich – darauf gehofft, der Zinssatz des letztlich abgeschlossenen Darlehens werde dauerhaft niedrig bleiben”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes.

Rechtswidriger Swap Anfang des Jahres hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem ähnlichen Fall für die Kommune entschieden. In dem Acht-Millionen-EuroStreit um Darlehensverträge aus dem Jahr 2007 muss die Dexia Kommunalbank wegen Falschberatung Schadensersatz an die Stadt Kamp-Lintfort zahlen. Die Stadt sei aufgrund der Beratungspflichtverletzung berechtigt, die Erfüllung des Darlehensvertrages zu verweigern.

Allein im ersten Halbjahr 2016 haben 14 Prozent der Kommunen die Grundsteuer heraufgesetzt, bei 12 Prozent stieg der Hebesatz zur Gewerbesteuer. Dabei gibt es regional erheblich Unterschiede: So erhöhte fast jede zweite NRW-Kommune (47 Prozent) die Grundsteuer, im Saarland lag der Anteil sogar bei 67 Prozent. In Hessen schraubten immerhin noch 29 Prozent der Städte und Gemeinden die Grundsteuer nach oben. Deutlich weniger Erhöhungen gibt es hingegen in Thüringen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt: In diesen Ländern erhöhte weniger als jede zehnte Kommune den Grundsteuer-Hebesatz. Eigentümer wie auch Mieter müssen in Nordrhein-Westfalen mit Abstand am meisten zahlen: Dort liegt der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz bei 520 – ein Anstieg um 25 Punkte im Vergleich zu 2015. Am wenigsten verlangen die Kommunen in Schleswig-Holstein (319), Bayern (344) und Baden-Württemberg (350) von Haus- und Wohnungseigentümern bzw. Mietern.

Rechnungshof empfiehlt Anhebung der Hebesätze Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Bundesländern mit den niedrigsten Realsteuerhebesätzen. In seinem jüngst veröffentlichten Kommunalbericht fordert der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommerns deshalb die Kommunen auf, noch nicht genutzte Einnahmepotenziale konsequent zu heben. Eine Angleichung der Realsteuerhebesätze an das Niveau Thüringens würde beispielsweise rechnerische Mehreinnahmen von 40,3 Mio. Euro jährlich mit sich bringen, sächsische Durchschnittshebesätze brächten sogar 96,1

Eigentümer wie auch Mieter müssen in Nordrhein-Westfalen mit Abstand am meisten zahlen: Dort liegt der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz bei 520. Am wenigsten verlangen die Kommunen in Schleswig-Holstein (319), Bayern (344) und Baden-Württemberg (350).

Foto: BS/chocolat01, pixelio.de

Mio. Euro jährlich, heißt es in dem Bericht. Während die Mehrheit der deutschen Kommunen in den vergangenen Jahren die sogenannten Realsteuern anhob, waren Steuersenkungen die absolute Ausnahme: Gerade einmal 0,2 Prozent der deutschen Kommunen haben im vergangenen Jahr die Grundsteuer gesenkt; die Gewerbesteuer sank nur bei einer von 100 Kommunen. In absoluten Zahlen: Während im vergangenen Jahr gerade einmal 24 Kommunen die Grundsteuer gesenkt haben, kam es in 1.570 Kommunen zu einer Erhöhung dieser kommunalen Steuer.

stand meisten Erhöhungen der Grundsteuer gezählt. Die Kehrseite der Medaille: Reiche und arme Kommunen driften in puncto Attraktivität weiter auseinander. “Kurzfristig führen höhere Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze zwar zu einem Einnahmeplus. Auf lange Sicht könnten sich solche Maßnahmen aber als Bumerang erweisen: Die Gemeinde verliert an Attraktivität, Unternehmen könnten abwandern, Neuansiedlungen von Unternehmen werden unwahrscheinlicher”, warnt Bernhard Lorentz, Leiter des Bereichs Government & Public Sector für Deutschland, die Schweiz und Österreich bei EY.

Steuererhöhungen aus Finanznot

Kleine Steuerparadiese

Die Analyse belegt den Zusammenhang zwischen hoher Verschuldung und Steuererhöhungen: So liegen die Kommunen im Saarland, in RheinlandPfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen bei der pro-Kopf-Verschuldung bundesweit an der Spitze. In diesen vier Ländern wurden in den vergangenen fünf Jahren auch die mit Ab-

In zehn Kommunen müssen die Bürger keine Grundsteuer bezahlen. Sechs davon liegen in Rheinland-Pfalz, drei in Schleswig-Holstein und eine in Baden-Württemberg. Bei der Gewerbesteuer gilt in elf Kommunen der niedrigste Hebesatz von 200 Prozent. Acht davon liegen in Mecklenburg-Vorpommern und drei in Brandenburg.

MELDUNG

Straßen-Soli und Tourismussteuer

Die Gemeinde Lindlar (www.lindlar.de) mit ungefähr 22.000 Einwohnern liegt im Herzen des Naturparks „Bergisches Land“ und im Einzugsbereich der Stadt Köln (ca. 30 km Entfernung). Zum 31.12.2017 scheidet der bisherige Kämmerer altersbedingt aus. Für die Einarbeitung ist bereits zum 01.10.2017 die Stelle eines /einer  Kämmerers

/ Kämmerin im Verwaltungsvorstand  in Vollzeit zu besetzen

Bitte bewerben Sie sich bis zum 31.03.2017 online auf unserem Stellenportal www.interamt.de unter der Stellen-ID 369203. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Stellenbeschreibung im Internet unter www.lindlar.de  Politik und Verwaltung  Jobs und Karriere  Stellenangebote.

(BS/lkm) Niedersachsen hat Mitte Februar ein neues Kommunalabgabegesetz beschlossen. Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit, Kosten für den Straßenausbau als Pauschale über mehrere Jahre zu verteilen. Bislang konnten Kommunen Anwohner bei der Grunderneuerung von Straßen mit bis zu 80 Prozent an den Kosten beteiligen. Hier kamen auf die Anwohner hohe, zum Teil fünfstellige Rechnungen zu. Die neue Pauschale kann nun über mehrere Jahre verteilt werden und bezieht zudem einen größeren Personenkreis ein. Neben den direkten Anwohnern zahlen dann alle Hauseigentümer eines Wohnviertels für den Straßenausbau. Mit der Pauschale will die Landesregierung den Streit

um die Straßenausbaubeiträge entschärfen. Niedersächsischen Kommunen, die einen touristischen Anziehungspunkt haben, wird zukünftig auch erlaubt, eine Tourismusabgabe zu erheben. Zahlen sollen die Abgabe Wirtschaftsbetriebe, die vom

Tourismus profitieren, wie beispielweise Restaurants und Hotels, in abgestufter Form aber auch Bäcker und Handwerker. Mit den Erträgen aus der Tourismusabgabe soll die Infrastruktur finanziert werden, die ein Tourismusort braucht.

Forderungsmanagement

Die vier Säulen der Entlastung von Rechtsanwalt Bernd Krziscik

Ein Inkassounternehmen als Berater der öffentlichen Verwaltung? Kann das angesichts der kontinuierlich steigenden Arbeitsbelastung ein probates Mittel zur Entlastung der Verwaltung sein? Denkbar sind tatsächlich verschiedene Arten der Entlastung:

Entlastung im Kleinen, spürbar im großen Ganzen Es sind die vielen kleinen Aufgaben, die gerade in Zeiten der erhöhten Arbeitsbelastung die Konzentration auf die wichtigen Sachverhalte erschweren. Die Befreiung von diesen einfachen, aber notwendigen Arbeitsschritten ist eine Möglichkeit zur Unterstützung der öffentli-

Bernd Krziscik (48) ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der KOHL GmbH & Co. KG, www. kohlkg.de . Foto: BS/KOHL GmbH & Co. KG

chen Verwaltung. Im jeweils eigenen Aufgabengebiet kann jeder die täglich anfallenden, einfachen Aufgaben identifizieren und anschließend bewerten, welche von ihnen abgegeben werden können. Somit kann die Fokussierung auf das Wesentliche erfolgen und eine Entlastung im Kleinen stattfinden, die im großen Ganzen auch für jeden Einzelnen spürbar ist.

Auf weitere Handlungsprämissen weisen wir in den Folgeausgaben des Behörden Spiegel hin.



Kommunaler Haushalt / Stadtwerke

Seite 22

U

nter der Überschrift “Hannover tankt Stroh” meldeten sich die Stadtwerke Hannover Anfang des Jahres deutlich zu Wort. Dabei ging es der im kommunalen Unternehmensverbund für die alternativen Antriebe zuständigen enercity Contracting Gesellschaft nur bedingt um eine Verkaufsförderung für das an den eigenen fünf Erdgas-Tankstellen im Stadtgebiet erhältliche Bio-Methan. Es ist auch ein Zeichen, dass Erdgasfahrzeuge eine wichtige Rolle im kommenden Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Hannover übernehmen könnten. Denn Bio-Methan, wie es in Hannover und rund 100 anderen deutschen Städten verfügbar ist, vereint, anders als die Alternativen, die Summe aller Vorteile.”

Behörden Spiegel / März 2017

Einfach Stroh tanken Zur Luftreinhaltung alle Möglichkeiten nutzen (BS/Corinna Kleimann*) Kommunale Klimaschutzziele scheitern am Mobilitätssektor, Strafen aus Brüssel drohen wegen Überschreitungen der Feinstaub- und NOx-Grenzwerte, die Gesundheit der Bürger leidet unter den Abgasen von Autos und Lastwagen. Elektrofahrzeuge werden maximal langfristig Abhilfe schaffen und kurzfristig wirkende Fahrverbote sind bei Wirtschaft wie Bevölkerung unpopulär. Das zeigt: Weitere Maßnahmen sind nötig – zum Beispiel die Unterstützung der Erdgasmobilität.

Autohersteller sehen strategische Rolle

Wichtige Rolle im kommenden Luftreinhalteplan Mit dem in Hannover eingesetzten Bio-Methan vom ostdeutschen Produzenten Verbio fahren Erdgasfahrzeuge fast CO2frei, da nur so viel CO2 abgegeben wird, wie vorher von den Pflanzen aufgenommen wurde. Lediglich der bei der Produktion entstehende CO2-Anteil entsteht neu. Anders als beim Dieselmotor gibt es bei Erdgasfahrzeugen keine hohen Stickoxid-Emissionen – daher sind auch keine teuren und aufwendigen Abgasaufbereitungsverfahren nötig. Während die aktuell modernen, direkteinspritzenden Benzinmotoren an den zum Herbst

Besonders vorteilhaft in Innenstädten: Erdgasautos als Maßnahme gegen zu viel Feinstaub und Stickoxide

2017 gültig werdenden Feinstaubgrenzwerten scheitern, fällt bei Erdgas als Kraftstoff systembedingt Feinstaub gar nicht erst an. Attraktive Fahrzeugmodelle stehen von großen Volumenherstellern mittlerweile auch mit Erdgasmotor zur Verfügung – anders als Elektrofahrzeuge

sind sie meist wirtschaftlicher als konventionelle Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb, benötigen keine Ladestationen in der Stadt und haben ausreichend hohe Reichweiten. Bio-Methan aus Stroh lässt sich in jedem Mischungsverhältnis ohne Umstellungen am Motor mit einem Erdgasfahrzeug

Wie Stroh in den Tank kommt (BS/ein) Ein Mittelklasse-Pkw, wie der Erdgas-Passat oder der Golf Variant, kommt mit 500 Kilogramm Bio-Methan circa 11.500 Kilometer weit. Verbio erzeugt diese Menge aus nur vier Großballen Stroh in einem selbstentwickelten Prozess im ostdeutschen Schwedt/Oder. Den Produzenten hat enercity 2017 als Gaslieferanten gewählt, da dessen Bio-Methan (verbiogas) besonders nachhaltig ist. Denn Stroh eröff-

net ein großes Rohstoffpotenzial ohne Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion: Acht bis 13 Millionen Tonnen Stroh verbleiben jedes Jahr ungenutzt auf den deutschen Getreidefeldern. Damit können gut fünf Millionen Pkws Jahr für Jahr CO2-neutral fahren. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann der Tankstellenbetreiber das BioMethan als Kraftstoff ebenso günstig abgeben wie Erdgas.

tanken. Es entsteht aus Reststoffen aus der Landwirtschaft – die Tank-oder-Teller-Problematik gibt es hier nicht. Erdgasfahrzeuge können auch bei der Beschaffung von Behörden und Institutionen einfach berücksichtigt werden – neben der Wirtschaftlichkeit spricht auch die Vorbildfunktion dafür, mit der Verwaltungen Bürger und Wirtschaftsunternehmen zum sinnvollen Umstieg anregen können.

Wirtschaftliches Geschäftsmodell Private und gewerbliche Autobesitzer machen seit Jahren die positive Erfahrung, dass Erdgas nicht nur für eine umweltschonende Mobilität steht, sondern auch hilft, die Tankrechnung zu senken. Für Pendler, Vielfahrer

“Straßeninstandsetzung”

Das Geld liegt nicht auf der Straße – was ist die richtige Erhaltungsstrategie? von Dr. Ulrich Keilmann

Das kommunale Straßennetz macht mit rund 457.000 km mehr als 66 Prozent des gesamten deutschen Straßennetzes aus. Damit kommt den kommunalen Straßen auch eine wesentliche volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Die Kommunen sind angehalten, das Straßennetz entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und den Verkehrsbedürfnissen zu bauen, auszubauen und zu unterhalten. Rechtliche Anforderungen für ein systematisches Erhaltungsmanagement existieren nicht. Bei keiner der 19 geprüften Kommunen lag eine eigene Planung zur regelmäßigen Kontrolle der Straßen vor. Bei zehn von 19 geprüften Kommunen gab es zumindest eine technische Zustandserfassung und -bewertung des gesamten Straßennetzes als notwendige Grundlage für ein Erhaltungsmanagement. Insgesamt war in den 19 untersuchten hessischen Kommunen der Zustand des kommunalen Straßennetzes zu • 36 Prozent in einem sehr guten bis guten (Zustandsklasse 1 und 2), • 38 Prozent in einem mittelmäßigen (Zustandsklasse 3), • 20 Prozent in einem schlechten (Zustandsklasse 4) und • sechs Prozent in einem sehr schlechten Zustand (Zustandsklasse 5). Mit dem Wissen um den Straßenzustand hat man aber noch keine systematische Erhal-

auch für den Anbieter. Natürlich muss man in neue Wege investieren – jedoch muss von Anfang an erkennbar sein, dass sie kein dauerhafter Verlustbringer sind. Seit über 20 Jahren zeigt die Contracting-Tochter der Stadtwerke Hannover in ganz Deutschland bei über 1.200 Heiz-, Kälte- und Energiezentralen, dass sie Wirtschaftlichkeit und Ökologie verbindet. Mit dem gleichen Anspruch arbeiten die Mitarbeiter auch im Geschäftsfeld “Alternative Antriebe”.

tungsstrategie. Um den Kommunen insofern eine Hilfestellung zu geben, untersuchte die Überörtliche Prüfung modellhaft die Wirkung von drei Erhaltungsstrategien (Fall 1 bis 3). Ausgangspunkt der Modellrechnungen ist jeweils eine Straße, die im Jahr null der Zustandsklasse 3 zuzurechnen ist. Im Fall 1 wird der betrachtete Straßenabschnitt erst beim Erreichen der Zustandsklasse 5 grundhaft erneuert. Der Fall 2 greift im Jahr null mit dem Einbringen eines Dünnschichtbelags ein, um weiteren Substanzverzehr zu vermeiden. Diese oberflächenbezogene Maßnahme verlängert die Nutzungsdauer um

Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/Hessischer Rechnungshof

rund elf Jahre. Danach werden in den Jahren elf und 29 oberflächenbezogene Maßnahmen ergriffen (jeweils Tiefeinbau der Deckschicht, Nutzungsdauer 18 Jahre). Im Fall 3 wird der betrachtete Straßenabschnitt jeweils beim Erreichen des Zustandswerts 3,5 (nach zwei und 20 Jahren) mit einer oberflächenbezoge-

Gesamtkosten in Abhängigkeit der auf die Anlieger umlegbaren Kosten Umlagesatz (in %)

Fall

75

50

25

Kosten der Maßnahmen diskontiert auf t0 (in Euro/m²)

abzüglich umlagefähiger Kosten (in Euro/m²)

Gesamtkosten der Kommune in t0 (in Euro/m²)

1

182,94

137,20

45,74

2

53,30

0,00

53,30

3

119,54

55,84

63,70

1

182,94

91,47

91,47

2

53,30

0,00

53,30

3

119,54

37,22

82,31

1

182,94

45,74

137,20

2

53,30

0,00

53,30

3

119,54

18,61

100,93

Grafik: BS, Quelle: Eigene Berechnung

nen Maßnahme (Tiefeinbau Deckschicht, Nutzungsdauer 20 Jahre) saniert. Eine grundhafte Erneuerung muss zum Ende des Betrachtungszeitraums durchgeführt werden. Fall 1 setzt eine grundhafte Erneuerung voraus. Wenn 75 Prozent dieser Kosten auf die Anlieger umgelegt werden können, ist dies zwar für die Kommune die kostengünstigere Erhaltungsstrategie. Allerdings darf das Zuwarten bis zum Erreichen der Straßenzustandsklasse 5, um so die Kosten der grundhaften Erneuerung (Fall 1) auf die Bürger umlegen zu können, nicht ausschlaggebend für eine Erhaltungsstrategie der Kommune sein. Ähnliche Effekte unterstellt die Erhaltungsstrategie im Fall 3. Die Überörtliche Prüfung zeigt mit dieser Gegenüberstellung, dass die regelmäßige Instandsetzung (Fall 2) die kostengünstigste Maßnahme ist. Nur in den Fällen, in denen Straßenzustandsklassen bereits eingetreten sind, die eine grundhafte Erneuerung (Fall 1) oder eine Sanierung (Fall 3) erfordern, können die jeweiligen Erhaltungsstrategien kostengünstiger für die Kommune sein. Lesen Sie mehr zum Thema “Straßenunterhalt” im Kommunalbericht 2016, Hessischer Landtag, Drucksache 19/3908 vom 2. Dezember 2016, S. 300 ff. (abrufbar unter www.rech nungshof-hessen.de).

Foto: BS/enercity

und Lieferdienste gibt es meist keine günstigere Möglichkeit, unterwegs zu sein. Doch auch für kommunale Energieversorger hat die Erdgasmobilität eine wirtschaftliche Komponente. Denn anders als bei der Elektromobilität gibt es wirtschaftliche Geschäftsmodelle. Gerade kleine und mittlere Stadtwerke investieren zwar in Stromtankstellen und das Marketing – einen positiven Ergebnisbeitrag werden Elektroautos bei denen jedoch nicht liefern. Genau wie bei den ContractingAngeboten bei der Wärme- und Kälteversorgung von Liegenschaften setzt die bundesweit tätige enercity Contracting Gesellschaft auch bei den alternativen Antrieben auf Geschäftsmodelle, die wirtschaftlich funktionieren; sowohl für den Kunden als

Hannover gehörte zu den Hauptstädten der Erdgas-Mobilität, als die Fahrzeughersteller sich noch sehr zurückhielten. Die ersten Tankstellen entstanden bereits in den 1990er-Jahren. Doch mittlerweile hat auch die Automobilindustrie die Bedeutung von Erdgasautos erkannt. So sagte VW-Manager Jens Andersen im Interview mit dem Fach-Blog erdguenstig.de es genüge aus Sicht des Volkswagen-Konzerns nicht, alles allein auf die Karte E-Mobilität zu setzen. Wir bräuchten in Deutschland eine zweite, ökologisch gleichwertige Alternative. Und dies sei Erdgas. Er liegt dabei auf einer Linie mit Umweltpolitikern und anderen Autoexperten, die sowohl die nachhaltige Erzeugung von Bio-Methan hervorheben als auch die absolute Markttauglichkeit der Erdgas-Fahrzeuge betonen. Im Elektro-Hype in den Publikumsmedien gehen diese Expertenmeinungen leider unter. Doch immer mehr politische Entscheider in Bund, Ländern und Kommunen sehen das Potenzial und auch die Verwaltungen denken darüber nach, wie die Erdgasmobilität dabei helfen kann, die anstehenden Aufgaben zu lösen. *Corinna Kleimann ist Geschäftsführerin der enercity Contracting GmbH in Hannover.

Weniger Gehalt, mehr Pension Private und kommunale Unternehmen im Vergleich (BS/lkm) Privatwirtschaftliche Unternehmen stehen im Ruf, deutlich besser zu zahlen als kommunale. Die Realität ist jedoch nicht so einfach. Eine aktuelle Studie der Personalberatung Callidus Energie in Zusammenarbeit mit der Westfälischen Hochschule zeigt, dass die Gehälter in kommunalen Unternehmen zwar unter denen in der Privatwirtschaft liegen, dafür aber bei den Stadtwerken deutlich höhere Pensionen gezahlt werden. Die Vorstände der großen Energiekonzerne gehören zu den Topverdienern der Branche. Ihre Gesamtvergütung betrug 2015 im Schnitt 2,4 Millionen Euro. Vorstände von Stadtwerken mit über 1.000 Mitarbeitern erhielten im Vergleich dazu im Schnitt 455.000 Euro. Auch Spezialisten und Führungskräfte verdienen bei privatwirtschaftlichen Unternehmen durchschnittlich über zehn Prozent mehr als ihre Kollegen bei kommunalen Betrieben. Bei Beschäftigten auf Sachbearbeitungsebene lässt sich hingegen kein signifikanter Unterschied in der Gesamtvergütung feststellen. Bemerkenswert hoch sind vor allem die Pensionsrückstellungen bei kommunalen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Altersrückstellungen übersteigen bei nicht wenigen Vorständen die laufenden Bezüge. Für einzelne Vorstandsmitglieder betragen sie teils mehr als eine Millionen Euro pro Jahr. Das ist doppelt so hoch wie der Betrag, den DAX-Konzerne im Schnitt zurückstellen. Entscheidend ist aber nicht immer nur das Gesamtgehalt. Die Zusatzleistungen sind bei kommunalen Unternehmen beispielsweise insgesamt etwa elf Prozent höher als in der Privat-

wirtschaft. Der Unterschied fällt mit 830 Euro im Jahr allerdings nicht sonderlich groß aus. Etwas großzügiger sind die kommunalen Unternehmen laut Studie aber beim Wert ihres Firmenwagens. Der Anteil derer, die einen Firmenwagen erhalten, ist zwar in etwa gleich groß. In der Privatwirtschaft beträgt der Bruttolistenpreis eines Firmenwagens im Mittel 39.500 Euro, bei den kommunalen Unternehmen ist der Wert knapp 10.000 Euro höher. Zu der insgesamt etwas höheren Zusatzleistung kommt bei kommunalen Unternehmen eine stärker ausgeprägte Planbarkeit der eigenen Vergütung. Denn die fixen Vergütungsbestandteile sind dort deutlich höher als bei privatwirtschaftlichen Energieunternehmen, bei denen ein größerer Anteil des Entgelts bonusabhängig ist. So erhalten Beschäftigte in der Privatwirtschaft 38 Prozent höhere Boni als bei kommunalen Unternehmen. Besonders deutlich wird der Unterschied im Vertrieb. Liegt der durchschnittliche Bonus bei kommunalen Unternehmen bei gerade einmal 5.400 Euro pro Jahr, ist der Wert in der Privatwirtschaft mit 13.700 Euro im Jahr fast dreimal so hoch.


Abfallwirtschaft / Kommunalwirtschaft

Behörden Spiegel / März 2017

Seite 23

Wiederaufbereitete Geräte beschaffen

Ungeheure Rohstoffmengen

Gelebte Abfallvermeidung in Landkreisen und Kommunen

Kreislaufwirtschaft eröffnet neue Perspektiven

(BS/Sascha Roth*) Auf das Thema Abfall angesprochen, rühmen sich die deutsche Politik und Wirtschaft gerne mit dem Titel des Recyclingweltmeisters. Ob Papier, Verpackungen oder Elektrogeräte: Wir recyceln angeblich, was das Zeug hält. Gleichzeitig ist man auch beim Abfallaufkommen unter den traurigen Spitzenreitern: So sind die Deutschen mit 213 Kilo pro Kopf und Jahr Europameister beim Verpackungsverbrauch. Tendenz steigend!

(BS/Gottfried Jung*) Die Abfallwirtschaft in Deutschland hat im internationalen Vergleich in den letzten Jahrzehnten sehr viel erreicht. Waren ihre Anfänge in den 70er- und 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts davon geprägt, Strukturen zu schaffen, die es ermöglichten, die Abfälle einer geordneten Entsorgung zuzuführen, so begann vor allem in den 90er-Jahren eine stürmische Entwicklung hin zu einer Verwertung von Abfällen.

Dabei ist die Abfallvermeidung als oberste Stufe der Abfallhierarchie besonders dazu geeignet, Rohstoffe zu schützen und die klimarelevanten Emissionen zu reduzieren: Ein Handy, das repariert oder für die Wiederverwendung verkauft wird, ersetzt einerseits den Neukauf. Andererseits bleiben im Gegensatz zum Recyclingprozess die verarbeiteten Fraktionen Aluminium, Glas, Kunststoffe sowie eine Vielzahl seltener Erden erhalten.

Es fehlt eine programmatische Linie Landkreisen und Kommunen fällt es schwer, langfristig wirksame Abfallvermeidungsstrategien umzusetzen. Es mangelt an klaren Vorgaben und Orientierungshilfen von Bund und Ländern. Parallel existierende Ini-

Diese ist wegen ihrer unmittelbaren Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern in besonderem Maße geeignet, Abfälle zu vermeiden. Einerseits können Kommunen und Landkreise Überzeugungsarbeit bei Bürgerinnen und Bürgern leisten, andererseits können sie selbst etwa durch Vergaberecht und öffentliche Beschaffungsmaßnahmen aktiv zur Vermeidung von Müll beitragen.

Gutes Beispiel: GIB Entsorgung Wesermarsch Auf Langfristigkeit angelegte Strategien zur Abfallvermeidung haben dabei mehr Erfolg als kurzfristige Aktionen. Die Strategien sollten in einem bürgernahen Prozess unter Leitung der zuständigen Abfallbehörde sowie unter Beteiligung von Abfallgesellschaften, Stadtwerken, des lokalen Gewerbes sowie von

“Wenn Landkreise mit einfachen Maßnahmen bei sich selbst beginnen, erhöhen sie auch ihre Glaubwürdigkeit bei Bürgern, um diese für Abfallvermeidung zu gewinnen.” tiativen und Programme wie das deutsche Ressourceneffizienzprogramm, das Nationale Programm für Nachhaltigen Konsum oder das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder sind wenig mehr als gut gemeinte Empfehlungen mitunter für die Gemeindeebene. Es fehlt aber eine programmatische Linie, die eine Vorstellung davon gibt, was erreicht werden soll, welche Maßnahmen dazu geplant sind und welche Rolle die kommunale Ebene dabei einnehmen sollte.

Sozialkaufhäusern oder Reparaturinitiativen entwickelt werden. Dabei müssen Prioritäten klar benannt werden, z. B. auf welche Abfallfraktionen man sich mit welchem Reduktionsziel und über welchen Zeitraum konzentrieren möchte. Zudem bedarf es eines festen Ansprechpartners für das Thema Abfallvermeidung. Dieser koordiniert nicht nur den Umsetzungsprozess mit allen relevanten Akteuren. Er informiert zugleich regelmäßig Bürgerinnen und Bürger über geplante Aktionen und gibt

Tipps zu ressourcenschonenden Lebensstilen und weist auf Initiativen wie Sozialkaufhäuser oder andere Wiederverwendungsbetriebe hin. Ein gutes Beispiel für ein umfangreiches Informationsangebot über Abfallvermeidungsprojekte bietet die GIB Entsorgung Wesermarsch, die auf ihren Internetseiten über Projekte informiert und Gewinnspiele ausrichtet, um die Menschen zum eigenen Handeln zu motivieren.

UBA und Blauer Engel Ein großes Potenzial zur Vermeidung unnötiger Abfälle liegt in der öffentlichen Beschaffung. So sollten Qualität und Haltbarkeit von Geräten eine Kernanforderung bei der Beschaffung darstellen. Eine gute Orientierungshilfe liefern hierfür die Leitfäden des Umweltbundesamts und die Kriterien des Blauen Engels. Zwei Fliegen mit einer Klappe kann man schlagen, wenn die öffentliche Hand wiederaufbereitete Geräte beschafft und damit auch die Nachfrage lokaler ReUse-Märkte stärkt.

Verzicht auf Einweg Wesentlich leichter umsetzbar sind der Kauf von Mehrweggetränken und der Verzicht auf Einweggeschirr sowohl in den Behörden als auch auf öffentlichen Veranstaltungen. Wenn Landkreise mit solch einfachen Maßnahmen bei sich selbst beginnen, erhöhen sie auch ihre Glaubwürdigkeit bei Bürgerinnen und Bürgern, um diese für die Vermeidung von Abfällen zu gewinnen. *Sascha Roth ist Referent für Umweltpolitik beim NABU – Naturschutzbund Deutschland.

Zwang zur ordnungswidrigen Entsorgung? DUH kritisiert unzulängliche kommunale Schadstoffsammlung

arwirtschaft ablöst, Bis dahin schon vorhandurch den rauen Alldene Getrenntsammtag führt. Ein Verpalungslösungen für Wertckungsgesetz, das an stoffe aus Haushalten die Stelle der Verpawurden in Deutschland ckungsverordnung flächendeckend ausgeaus dem Jahr 1991 baut. In vielen Bereichen tritt, soll neue Impulse begann auch die Gefür den Umgang mit trenntsammlung von der Verpackungsflut Bioabfällen, die inzwibringen, eine neue Geschen ebenfalls weitgewerbeabfallverordhend flächendeckend nung soll dazu führen, eingeführt ist. 2005 endass das Recycling von dete nach einer zwölfjähgewerblichen Siedrigen Vorlaufphase die lungsabfällen deutlich Deponierung unbehangesteigert wird, eine delter Siedlungsabfälle. neue KlärschlammFür die Behandlung derverordnung soll die jenigen Abfälle, die nicht einem Recycling zuge- Vom Kreislaufwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2012 ging landwirtschaftliche führt wurden, standen das Signal aus, die herkömmliche Abfallwirtschaft im eu- Verwertung von Klärfortan Abfallverbren- ropäischen Kontext zu einer Kreislaufwirtschaft weiterzu- schlamm weiter beschränken und zunungsanlagen, zum Teil entwickeln. Foto: BS/©M Schuppich, Fotolia.com gleich die Rückgewinbiologisch-mechanische Behandlungsanlagen, zur Ver- sende Rohstoffe nach Möglich- nung von Phosphor aus Klärfügung. Die bei der Abfallver- keit durch nachwachsende zu schlamm fördern. Eine große Herausforderung brennung frei werdende Energie ersetzen. Das “Ökodesign” von wird durchweg verwertet, und Produkten rückt in Zukunft im- steht hinter dem Stichwort “Urviele der Abfallverbrennungsan- mer mehr in den Fokus, das ban Mining”: Unsere Siedlungslagen weisen eine beeindrucken- heißt die Herstellung langlebi- strukturen bergen ungeheure de Energieeffizienz auf. ger, ressourcenschonender, re- Mengen an Rohstoffen in sich, cyclingfreundlicher Produkte. die als “urbane Mine” genutzt Rohstoffe im Wirtschaftskreis- Die Verantwortung von Herstel- werden können. Beim Bau und lauf halten lern und Vertreibern für ihre Pro- Abbruch von Bauwerken entsteVor allem mit dem Erreichen dukte wird immer mehr zu einem hen Abfälle, die im Wirtschaftsdes Jahres 2005 schien für viele Eckpfeiler der Kreislaufwirt- kreislauf verbleiben und dort politische Entscheidungsträger schaft und lässt auch neue For- hochwertig verwertet werden der Punkt erreicht, an dem man men der Distribution von Waren sollen. Eine “Ersatzbaustoffverdas Abfallproblem als “gelöst” erwarten, die “Sharing Econo- ordnung” soll Anforderungen an betrachten konnte. Aber spätes- my” wird zu einem Megatrend. die Verwertung solcher Abfälle tens vom Kreislaufwirtschafts- “Nutzen statt besitzen” steht stellen. Man darf gespannt sein, gesetz aus dem Jahr 2012 ging ebenso für neue Formen des ob und wann es in der nächsten das Signal aus, die herkömmli- Konsums. Die “Repair-Bewe- Legislaturperiode des Bundesche Abfallwirtschaft zu einer gung” findet immer mehr Freun- tags zu einem solchen Regelwerk kommt. Kreislaufwirtschaft weiterzuent- de. wickeln – und dies in einem euro*Gottfried Jung war zuletzt von päischen Kontext, denn das Neue Impulse gegen die Verpackungsflut 2011 bis 2016 Abteilungsleiter Kreislaufwirtschaftsgesetz setzte die EU-Abfallrahmenrichtlinie Die Idee der Kreislaufwirtschaft für Klimaschutz, Umwelttechnik, aus dem Jahr 2008 in nationales eröffnet somit spannende neue Kreislaufwirtschaft und BodenRecht um. In der Kreislaufwirt- Perspektiven. Das darf nicht da- schutz im Wirtschaftsministerischaft ist der Abfall eine Res- rüber hinweg täuschen, dass der um Rheinland-Pfalz. Heute ist der source, die so lange wie möglich Weg in eine Kreislaufwirtschaft, Jurist für die Kanzlei Kunz in einem Wirtschaftskreislauf die unsere herkömmliche Line- Rechtsanwälte in Mainz tätig. verbleiben soll.

Ökodesign und Sharing Economy zunehmend im Fokus Mit ihrer Mitteilung “Den Kreis-

(BS/ein) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den schlechten Verbraucherservice bei kommunalen lauf schließen – Ein Aktionsplan Wertstoffhöfen. Laut einer von dem Verband durchgeführten Studie seien bei rund einem Drittel der unter- der EU für die Kreislaufwirtsuchten Kommunen keine stationären oder regelmäßig geöffneten Sammelstellen vorhanden. schaft”, kurz “Kreislaufwirt-

schaftspaket” genannt, die am 5. Dezember 2015 vorgestellt wurde, offenbart die EU-Kommission ein weitgehendes Verständnis von Kreislaufwirtschaft, das über einen bloßen Abfallbezug hinausgeht und den gesamten Lebenszyklus von Produkten umfasst. Sie dient dem Ziel, die Rohstoffe, die uns der Planet Erde zur Verfügung stellt, effizient zu nutzen und nicht nachwach-

Die Verbraucherschutzorganisation untersuchte Ende 2016 die Rückgabemöglichkeiten schadstoffhaltiger Abfälle in insgesamt 109 Landkreisen und kreisfreien Städten in den Bundesländern Bayern, BadenWürttemberg und Niedersachsen. Demnach stehen in 32 der untersuchten Kommunen keine festen oder regelmäßig geöffneten Sammelstellen zur Rückgabe schadstoffhaltiger Abfälle zur Verfügung.

Der Behörden Spiegel veranstaltet am 10. Oktober im Maritim Hotel Bonn den Kongress “Zukunft Abfallwirtschaft”. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Frage, wie der erfolgreiche Übergang von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft gelingt und vorhandene Ressourcen effizienter genutzt werden können. Die Antwort auf diese Frage ist gemeinsam mit der Energie- und Mobilitätswende hierzulande der Schlüssel für die nachhaltige Ausgestaltung von Staat, Gesell-

schaft und Wirtschaft. Der Kongress bietet eine Plattform, auf der sich die vielfältigen Akteure dieser Branche treffen und austauschen können. Vertreter von Kommunen, Stadtwerken, Behörden sowie Unternehmen und Verbänden der Umwelt- und Entsorgungswirtschaft sind eingeladen, aktuelle Themen gemeinsam und praxisorientiert zu erörtern. Weitere Informationen unter www.zukunft-abfallwirtschaft.de

Anordnungen an Grundeigentümer

“Schadstoffmobile können Stationen nur ergänzen” Zudem attestierte die DUH mehr als 70 Prozent der untersuchten stationären Rücknahmestellen das Prädikat “mangelhaft” beim Verbraucherservice. In vielen Kommunen werde es Verbrauchern nicht ermöglicht, schadstoffhaltige Abfälle wie Bauschaumdosen oder ausgediente Energiesparlampen ordnungsgemäß zu entsorgen, heißt es. In 32 von 109 untersuchten Landkreisen und Städten würden ausschließlich mobile Sammelfahrzeuge eingesetzt oder eine Abgabe von Schadstoffen war nur an wenigen Tagen im Jahr möglich. “Schadstoffmobile können stationäre Sammelstellen nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Verbraucher müssen in zumut-

Kongress Zukunft Abfallwirtschaft

Hamburg: Altpapier- und Biotonnen sind Pflicht Zum Beispiel Energiesparlampen: Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Kommunen auf, ihre Wertstoffhöfe zur Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle verbraucherfreundlich auszugestalten.

barer Entfernung regelmäßig eine Möglichkeit erhalten, Schadstoffe ordnungsgemäß zu entsorgen”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. “Wenn die Kommunen nicht nachbessern, dann zwingen sie die Bürger zu einer ordnungswidrigen Entsorgung und sollten durch rechtliche Vorgaben zum Angebot stationärer Sammelstellen verpflichtet werden.”

Luxemburger Modell Pro Kopf und Jahr würden in der Bundesrepublik nur etwa ein Kilogramm Problemstoffe über die Wertstoffhöfe gesam-

Foto: BS/Silke Gebel, CC BY-NC-ND 2.0, Flickr.com

(BS/ein) Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat begonnen, erste Anordnungen an etwa 11.500 Haus- und Wohneigentümer zu versenden, die noch immer keine Altpapier- und/oder Biotonne bestellt haben. Die Tonnen sind mit Inkrafttreten der Hamburger Wertstoff-Verordnung seit 2011 verpflichtend.

melt. Einzelne serviceorientierte Wertstoffhöfe kämen allerdings auf annähernd vier Kilogramm Problemstoffe. “Das saarländische Sammelmodell nach dem Luxemburger Konzept “SuperDrecksKescht” zeigt, wie wirkungsvoll eine serviceorientierte, saubere und akkurate Sammlung sein kann”, erklärte der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. “Arbeitnehmerunfreundliche Öffnungszeiten und Mitarbeiter, die Fragen von Verbrauchern nicht oder falsch beantworten, haben zur Folge, dass sie nie wiederkommen.”

Bevor ein solcher Stellbescheid als verbindliche Anordnung ergeht, prüft die Stadtreinigung in jedem Einzelfall, ob genug Platz für die neuen Tonnen vorhanden ist. Insgesamt gehe es um über 100.000 angeschlossene Haushalte, die bislang nicht die Möglichkeit haben, ihren Müll besser zu trennen. Ein Großteil der Anordnungen betrifft Wohnanlagen. Mieter hätten hier den Wunsch geäußert, Papier- oder Biotonnen zu erhalten, teilte die SRH mit. Die Bestellung der Tonnen ist aber Aufgabe der Grundeigentümer. Gemeinsam mit der zuständi-

gen Fachbehörde setzte die SRH die Einführung der Tonnen in einem dreistufigen Verfahren um: Grundeigentümer wurden mehrfach angeschrieben und aufgefordert, zu bestellen oder ggf. Befreiungsgründe geltend zu machen. Die Zahl der Biotonnen stieg so bei privaten Haushalten von 57.000 im Jahre 2010 auf zuletzt fast 129.000 Tonnen. In den meisten Fällen seien an eine Tonne mehrere Haushalte angeschlossen, sodass mittlerweile 536.000 Hamburger Haushalte Zugang zu einer Biotonne haben. Bei der Altpapiertonne sind es laut Stadt-

reinigung fast 700.000. “Offenbar reichten gute Worte und sechs Jahre Geduld bei einigen wenigen Grundeigentümern nicht aus”, erklärte Umweltsenator Jens Kerstan. Dabei gelte: “Wer trennt, der spart und schützt die Umwelt.” “Das ist das Motto der Recyclingoffensive”, so Kerstan. “Die jetzigen Anordnungen zielen auch darauf ab, dass Grundeigentümer ihren Mietern die Möglichkeit eröffnen müssen, von der kostengünstigen Mülltrennung Gebrauch zu machen, sich am Klimaschutz zu beteiligen und Wertstoffe adäquat zu verwerten.”


Kommunale Wirtschaft / Kommunale Infrastruktur

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Wirksamer, eng verknüpfter Klimaschutz Forstwirtschaft und Holzverwendung auf kommunaler Ebene (BS/Prof. Dr. Jürgen Bauhus*) Die Klimaschutzziele der Bundesregierung und der EU, die Treibhausgas(THG)-Emissionen bis 2050 um mindestens 80 bis 95 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, können nicht ohne große Anstrengungen aller volkswirtschaftlichen Sektoren realisiert werden. Die Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) und für Waldpolitik (WBW) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben in ihrem gemeinsamen Gutachten aufgezeigt, wie die Land- und Forstwirtschaft sowie die nachgelagerten Bereiche Ernährung und Holzverwendung in stärkerem Maße als bisher zum Klimaschutz beitragen können. Eine zentrale Feststellung des Gutachtens ist zunächst, dass die Forst- und Holzwirtschaft bereits jetzt einen großen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Dies ergibt sich durch die jährliche Zunahme des Kohlenstoffspeichers in Wäldern (ca. 60 Mio. t CO2-Äq) und Holzprodukten (ca. drei Mio. t CO2-Äquivalente), THG-Einsparungen aus der Verwendung von Holz anstelle von energieintensiven Materialien (ca. 30 Mio. t CO2-Äq) und Nutzung regenerativer Festbrennstoffe anstelle fossiler Energieträger (ca. 36 Mio. t CO2Äq). Durch diese stofflichen und energetischen Substitutionseffekte ist der Forst- und Holzsektor in Deutschland – im Gegensatz zu weltweiten Trends – eine Netto-Kohlenstoffsenke, welche sogar die THG-Emissionen aus der landwirtschaftlichen Produktion kompensiert. Ohne den Beitrag von Forstwirtschaft und Holzverwendung würden die gesamten jährlichen THG-Emissionen in Deutschland um 14 Prozent höher ausfallen.

Verwendung von Nadelholz von großer Bedeutung Ob und wie diese Klimaschutzleistungen der Forst- und Holzwirtschaft weiter erhöht werden können, wird im Gutachten anhand verschiedener Maßnahmenszenarien untersucht. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass eine produktive Forstwirtschaft und die nachhaltige Verwendung langlebiger Holzprodukte wirksame, systemisch eng verknüpfte Klimaschutzmaßnahmen darstellen. Die Stilllegung der forstlichen Bewirtschaftung stellt langfristig keine geeignete Klimaschutzmaßnahme dar. Insbesondere der Anbau und die

Verwendung von Nadelholz hat aufgrund der hohen Produktivität sowie der höheren Substitutionswirkung im Vergleich zu Laubholz eine besondere Bedeutung. Eine Anpassung der Wälder an den Klimawandel, unter

sichtigt. Der Klimaschutzbeitrag dieser Sektoren ergibt sich aus der Verzahnung von forstwirtschaftlich genutzten und produktiven Wäldern mit einer effizienten Holzverwendung. Um diese systemischen Zusam-

“Die Stilllegung der forstlichen Bewirtschaftung stellt langfristig keine geeignete Klimaschutzmaßnahme dar.” Beteiligung von trockenheitstoleranten Nadelbaumarten, ist daher von großer Bedeutung. Wälder mit hoher Klimaschutzleistung sollten möglichst aus den Kulissen von Waldschutzgebieten ausgeklammert werden. Der Waldbodenschutz und der Erhalt bzw. die Renaturierung von Waldmooren sind ebenfalls wichtige Maßnahmen (s. Tabelle unten) für eine Konkretisierung der wichtigsten Empfehlungen). Die erhöhte Verwendung von Holz, z. B. in Gebäudeaufstockungen und für städtische Lückenbebauungen, ist eine sinnvolle Klimamaßnahme der Kommunalpolitik. Derzeit liegt die Holzbauquote im Schnitt mit ca. 16 Prozent hinter den Anteilen der Massiv- und Stahlbauindustrien zurück. Hier besteht noch erhebliches Entwicklungspotenzial, vor allem für Produkte auf Laubholzbasis und die Entwicklung regionaler Wertschöpfungsketten.

Verzahnung von Nutzwäldern und Holzverwendung Viele der Empfehlungen des Gutachtens im Bereich der Forstwirtschaft und Holzverwendung wurden im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (BMUB 2016) berück-

menhänge zur Entwicklung betrieblicher oder kommunaler Klimaschutzstrategien besser quantifizieren zu können, stehen relativ einfache Hilfsmittel zur Verfügung, mit denen Entscheidungsträger die Klimawirkungen verschiedener Waldbewirtschaftungsoptionen simulieren können. Solche Modelle können auch helfen, die Klimaschutzleistungen der Forstwirtschaft und Holzverwendung auf kommunaler Ebene zu kommunizieren. *Prof. Dr. Jürgen Bauhus hat die Professur für Waldbau an der Universität Freiburg inne und ist Leiter der Arbeitsgruppe Klimaschutz des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik (WBW) und Kooperationspartner des Thünen-Instituts. Gemeinsam hat diese Gruppe den forst- und holzwirtschaftlichen Teil des Gutachtens “Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung” vorbereitet. Der vorliegende Artikel fasst die wichtigsten Aussagen und Empfehlungen mit Relevanz für forst- und holzwirtschaftliche Entscheidungen auf Ebene der Kommunen zusammen.

Behörden Spiegel / März 2017

MELDUNGEN

Mehr “Innenentwicklungsmanager” (BS/ein) Wenn es nach dem Bundesumweltministerium (BMUB) geht, sollen innerstädtische Flächen wie Baulücken und Brachflächen künftig besser genutzt werden, um mehr Bauland auszuweisen und den Wohnungsbau zu stärken. Dabei könnten “Innenentwicklungsmanager” eine zentrale Rolle spielen. In Modellvorhaben in Aalen, Berlin, Hamburg-Altona, Ludwigsfelde, Offenburg, Regensburg, Solingen und Trier unterstützt das BMUB Pilot-Verfahren: Die Stadtverwaltungen versuchen, mit einem “Innenentwicklungsmanager für den Wohnungsbau” Baulandreserven mit unterschiedlichen baurechtlichen Voraussetzungen zügiger zu aktivieren. Als zentrale Ansprechpartner adressieren die Innenentwicklungsmanager Eigentümer und Investoren, informieren und moderieren. “Die kommunale Praxis zeigt, wie schwierig es ist, die Flächenpotenziale für den Wohnungsbau zu heben”, erklärte der Direktor des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Harald Herr-

Lücken schließen: Der Einsatz von sogenannten Innenentwicklungsmanagern in Kommunen ist eine der Empfehlungen des “Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen”, das helfen soll, in den kommenden Jahren jeweils mindestens 350.000 neue Wohnungen zu schaffen. Foto: BS/m.p.3., CC BY-NC-ND 2.0, flickr.com

die Modellvorhaben fachlich und wertet die Ergebnisse wissenschaftlich aus. Im Ergebnis werden Lösungen erarbeitet, von denen auch andere Kommunen profitieren können. Das Forschungsprojekt ist Teil des Programms “Experimenteller Wohnungs- und Städtebau”, das das BBSR für das BMUB umsetzt. Das Projekt läuft bis Ende 2019.

mann. “Vielerorts fehlen Informationen, wie Flächen nutzbar gemacht werden können. Gleichzeitig haben die Kommunalverwaltungen oft keine Ressourcen für ein aktives Flächenmanagement, das Grundstückseigentümer und Investoren systematisch einbezieht.” Das BBSR berät gemeinsam mit einer Forschungsassistenz

Übergreifende Wertstofftonne statt gelber Sack? (BS/ein) Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) soll den gelben Sack in der Region künftig durch eine Wertstofftonne ersetzen, die Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen zusammenführt. Ein entsprechender Prüftauftrag durch die städtische Ratsmehrheit aus SPD und CDU sieht vor, dass das kommunale Abfallunternehmen die Einführung einer Wertstofftonne für Anfang 2018 prüft. Hierfür habe das Stadtwerk Kontakt mit dem Verhandlungsführer der Systembetreiber des Dualen Systems aufgenommen, das die

Entsorgung der Wertstoffe organisiert. Für eine Einigung müssten aber auch alle anderen Systembetreiber zustimmen, heißt es. “Aufgerissene gelbe Säcke haben Auswirkungen auf die Sauberkeit des Stadtbildes”, erklärte Thomas Schwarz, ahaGeschäftsführer. “In dicht bebauten Gebieten stehen oftmals nicht nur am Abfuhrtag die gelben Säcke auf der Straße, sondern auch an anderen Tagen. Wir würden hier gerne Abhilfe schaffen.” Neben Leichtverpackungen sollen künftig auch andere Wertstoffe wie Plastikspielzeug, -ei-

mer und -blumentöpfe sowie Eisenwaren (sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen) in die Tonne, um einer hochwertigen Wiederverwertung zugeführt zu werden. Schon 2010 hatte es einen Modellversuch in einigen Umlandkommunen der Landeshauptstadt gegeben, bei dem der gelbe Sack mit in der “O-Tonne” entsorgt werden durfte, mit der aha beide Abfallfraktionen – Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen – stärker zusammenführen wollte. Der Versuch wurde jedoch Mitte 2010 abgebrochen.

Kultbahn mit Kultboden

Forstwirtschaft im Klimaschutz

Kautschukböden für die neuen Fahrzeuge der Wuppertaler Schwebebahn Generelle Empfehlungen

Spezielle Empfehlungen

Umsetzung auf Landes- und Bundesebene

Umsetzung auf Kommunalebene

Produktive Wälder • Anbau von angepassten • Bereitstellung ausreichenund Kohlenstoffund produktiven der Fördermittel speicher erhalten Baumarten, insbesondere • Anpassungen bei den von trockenheitstoleranten Zielvorstellungen bei forstliNadelholzarten in Mischchen Förderprogrammen beständen mit Laubholz, (ELER und GAK) und einschließlich anbauwürdiZertifizierungsstandards gen und ökologisch inte(z. B. höhere Flexibilität bei grierbaren, eingeführten der BaumartenzusammenBaumarten setzung, Duldung von • Bodenschutz Naturverjüngungen von • Wiedervernässung von standortgemäßen NadelWaldmooren bäumen, auch in geförderten Laubholzverjüngungen)

• Reduktion bzw. Stopp des Verbrauchs von Waldflächen • Waldbegründung und Anpassung an den Klimawandel • Wiedervernässung von Waldmooren, Entwicklung von Au- und Bruchwald • Erhalt und Förderung von Waldbodenfunktionen • Förderung von waldähnlichen Strukturen in der Landwirtschaft (z. B. Gewässerrandstreifen)

Holzverwendung: • Beratungsangebote für • Bauordnungen an aktuelle Substitutionsöffentliche und private Erkenntnisse und technipotenziale steiBauherren und Architekten, schen Standards (z. B. gern um eine Erhöhung der Brand- und Schallschutz) Holzbauquote zu erwirken anpassen • Betreuung und Beratung der örtlichen Entscheidungsträger verbessern

• Beratung von Bauherren • Förderung von Holzverwendung • Förderung der Kaskadennutzung lokal anfallender, holzbasierter Rohstoffe

Empfehlungen für den Forst- und Holzsektor auf verschiedenen Verwaltungsebenen. Eine detaillierte Darstellung und Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen findet sich im Gutachten. Tabelle: Behörden Spiegel-Gruppe, Quelle: WBW

MELDUNG

NRW: Zwei Mio. Euro für Breitbandkoordination (BS/ein) Das Land NordrheinWestfalen stellt 13 Kommunen insgesamt rund zwei Millionen Euro zur Verfügung, um hauptamtliche, zentrale Ansprechpartner für den Breitbandausbau zu schaffen. Die Städte Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Münster und Remscheid sowie die Kreise Gütersloh, Lip-

pe, Recklinghausen, der Ennepe-Ruhr-Kreis, Rhein-Kreis Neuss und der Rhein-SiegKreis erhalten Zuwendungen von je 150.000 Euro. Durch den Einsatz dieser “Breitbandkoordinatoren” soll die Versorgungslage vor Ort genauer erhoben und der Netzausbau unter Einbezug der Fördermittel von Bund und Land verbessert wer-

den. “Der Breitbandkoordinator ist für die Umsetzung der Gigabit-Strategie, zum Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur, zur Einführung des 5G-Standards und den Anschluss von Gewerbegebieten an das Glasfasernetz unverzichtbar”, erklärte der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Garrelt Duin.

(BS) Sie ist das Wahrzeichen ihrer Stadt und einmalig auf der Welt: die Wuppertaler Schwebebahn. Seit mehr als 100 Jahren gleitet sie in luftiger Höhe über die nordrhein-westfälische Großstadt und ist dabei für die Zukunft bestens gewappnet: In den vergangenen Jahren wurde das gesamte Gerüst ausgetauscht und fast alle Haltestellen sowie die Schienen wurden erneuert. Auch eine hochmoderne Fahrzeugflotte geht an den Start. Auf der 13,3 Kilometer langen Strecke haben im Dezember 2016 die ersten neuen Wagen den Fahrgastbetrieb aufgenommen, bis Ende 2017 sollen alle 31 Fahrzeuge über die Stadt schweben und die alten Züge ersetzen.

Widerstandsfähigkeit in drei Farben

Besonderer Blickfang in den Wagen sind die farbigen Kautschukböden von nora systems. In Rot, Gelb und Grün sind sie perfekt auf die Innenausstattung abgestimmt und verleihen Wuppertals Wahrzeichen einen frischen, zeitgemäßen Look.

Attraktives Design, hoher Komfort und Sicherheit Die vom Berliner Designbüro büro+staubach entworfenen Wagen bestechen durch eine moderne Optik und einen verbesserten Fahrgastkomfort: Die Sitze sind erstmals gepolstert, der Gang in der Fahrzeugmitte ist breiter, es gibt Multifunktionsbereiche an beiden Fahrzeugenden, die Raum für Kinderwagen oder Rollstühle bieten. Größere Fenster sorgen für mehr Helligkeit im Inneren. Auch die Böden von nora systems müssen dem Betrieb nun viele Jahre standhalten. Dabei stand neben dem attraktiven Design der Böden vor allem deren Brandsicherheit im Vordergrund. “Die SchwebebahnFahrzeuge müssen höchste Brandschutzanforderungen erfüllen”, unterstreicht der Be-

Neben dem attraktiven, farbenfrohen Design der Schwebebahn-Böden stehen vor allem deren Brandsicherheit im Vordergrund. Foto: BS/Nora Systems

triebsleiter der WSW mobil GmbH, Thomas Kaulfuss. “Da wir zum Teil in zwölf Metern Höhe über dem Wasser fahren, gelten im Wesentlichen die gleichen strengen Bestimmungen wie bei Flugzeugen.” Nora Bodenbeläge sind brandtoxikologisch unbedenklich, da sie nicht nur schwer entflammbar sind, sondern auch keine chlororganischen Verbindungen, Halogene oder Furane enthalten, die im Brandfall zu schweren Verletzungen der Atemwege führen könnten.

Neben der Brandfestigkeit der Kautschukböden war für die Betreiber auch noch eine andere Eigenschaft wichtig: Aufgrund ihrer extrem dichten Oberfläche sind die nora Böden äußerst widerstandsfähig und resistent gegen Vandalismus. “Weil sie durchgefärbt sind und nicht beschichtet werden müssen, sieht man so gut wie keine Kratzer oder andere Beschädigungen”, weiß Kaulfuss aus Erfahrung. Denn auch in den älteren Schwebebahn-Fahrzeugen sowie im historischen Kaiserwagen liegen seit vielen Jahren nora Bodenbeläge. Auch die Farbpalette von noraplan sentica überzeugte: Es gibt jeweils zehn Wagen mit rotem und gelbem Fußboden, elf erhielten einen grünen Belag. Der Farbton der Kautschukböden wird in den Sitzbezügen wieder aufgenommen. Mit der neuen Fahrzeuggeneration ist eine perfekte Synthese zwischen Tradition und Innovation gelungen, sodass Wuppertals Wahrzeichen auch für die nächsten Jahrzehnte bestens aufgestellt ist.


Kommunale Infrastruktur

Behörden Spiegel / März 2017

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Hoch hinaus und doch ganz bodenständig

Lernen, in Alternativen zu denken

Luft-Nahverkehr: Seilbahnen eröffnen mehr Mobilität im urbanen Raum

Die Stadtgesellschaft ist erwachsen geworden

(BS) Auch in Zeiten von Pendlerstaus und Mobilitäts-Stress wollen die Menschen in Bewegung bleiben. Seil- (BS/Sebastian Beck*) Die Kooperationsstrukturen der Stadtentwicklung verändern sich. Zivilgesellschaftbahnen eröffnen im urbanen Raum hierfür neue Möglichkeiten. Ein Interview mit Claus Bürkle, Mobilitäts- liche Initiativen gewinnen an Relevanz: als Protestierer, vielmehr aber auch als Vermittler und Macher. Die und Infrastrukturexperte bei Drees & Sommer. Studie “Stadtmacherinnen und Stadtmacher” des vhw Bundesverbands für Wohnen und Stadtentwicklung rückt diese Entwicklung am Beispiel Berlins in den Fokus. +HUU % UNOH LQ M QJVWHU =HLW EH ULFKWHQ GLH 0HGLHQ LPPHU ZLHGHU EHU .RPPXQHQ GLH VLFK I U 6HLO EDKQSURMHNWH LQWHUHVVLHUHQ ]X OHW]W )LOGHUVWDGW 9RU ZHOFKHQ +HUDXVIRUGHUXQJHQ VWHKHQ GLHVH 6WlGWH XQG *HPHLQGHQ" 1LFKW QXU LQ %DGHQ : UWWHP EHUJ VWHKHQ ZLU YRU GHP 3UR EOHP PLW HLQHP ZDFKVHQGHQ 9HUNHKUVDXINRPPHQ ]XUHFKW ]XNRPPHQ 'DPLW YHUEXQGHQ VLQG 7KHPHQ GLH XQV DOOH DQJH KHQ /lUP XQG )HLQVWDXEEHODV WXQJ VWHLJHQGH &2 (PLVVLR QHQ RGHU DXFK GHU KRKH )OlFKHQ YHUEUDXFK I U QHXH RGHU HUZHL WHUWH 9HUNHKUVZHJH ,QZLHIHUQ N|QQHQ 6HLOEDKQHQ KHOIHQ GLHVH 3UREOHPH ]X O|VHQ" 6HLOEDKQHQ LP XUEDQHQ 5DXP VLQG HLQ QHXHU 9HUNHKUVWUlJHU GHU LQVJHVDPW VHKU QDFKKDOWLJ LVW =XP %HLVSLHO HQWVWHKHQ LP %HWULHE NHLQH &2 (PLVVLRQHQ ZHQQ GHU $QWULHE SHU gNRVWURP HUIROJW +LQ]X NRPPW GDVV 6HLO EDKQHQ QHXH 0RELOLWlWVNRQ]HS WH HUP|JOLFKHQ HLQIDFK ZHLO VLH QHEHQ GHP REHULUGLVFKHQ 6WUD HQYHUNHKU XQG GHQ XQWHULUGL VFKHQ 8 XQG 6 %DKQHQ HLQH GULWWH (EHQH LQV 6SLHO EULQJHQ $OVR HLQH $UW /XIW 1DKYHUNHKU" *HQDX 8QG GHU NDQQ EHVRQGHUV

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In der Luft statt im Stau: Seilbahn in Koblenz

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Foto: BS/Rahel Szielis, pixelio.de

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MELDUNG

“Höfe-Bonus” in Bayern

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte

Praxisseminare im April:

Geodaten

Geoinformationsrecht: Querschnittsmaterie in der öffentlichen Verwaltung 26. April 2017, Bonn

Beschaffung von Geodaten, Geoinformationssystemen und Geoinformationsdiensten 27. April 2017, Bonn

Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de

Bildnachweis: Tristan Martin, cc by sa 2.0, flickr.com

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Die größte Dynamik lässt sich in der Stadtgesellschaft derzeit in der Wohnungspolitik, der Flüchtings- und Integrationspolitik und bei der Gestaltung öffentlicher Plätze erleben. Foto: BS/vhw

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Kommunale Ordnung

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Behörden Spiegel / März 2017

Augsburg stockt Personal auf

Datenschützerin mahnt zur Vorsicht

Städtischer Ordnungsdienst mit zusätzlichen Stellen

Automatische Gesichtserkennung nur in sehr engem Rahmen erlaubt

(BS/mfe) Das Ordnungsamt im bayerischen Augsburg soll neue Mitarbeiter erhalten. Es sollen drei neue Stellen im städtischen Vollzugsdienst geschaffen werden. Dieser würde dann künftig 18 Mitarbeiter umfassen. Das käme einer Aufstockung um 20 Prozent gleich. Die Posten werden allerdings erst ausgeschrieben, wenn die Regierung von Schwaben den Augsburger Haushalt genehmigt hat.

(BS/ein/lkm/mfe) Berlins Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, warnt vor den Risiken biometrischer Gesichtserkennung. Der Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung könne die anonyme Bewegungsfreiheit in der Öffentlichkeit komplett unterminieren. Es gebe weder Möglichkeiten, sich dieser Technik zu entziehen noch sie selbst zu überwachen.

Dieser Schritt steht jedoch noch aus, sodass der exakte Starttermin des Besetzungsverfahrens weiterhin offen ist. Der zuständige Stadtrat für Ordnungsangelegenheiten Dirk Wurm sagt: “Aufgrund der Notwendigkeit der Stellen streben wir aber eine möglichst baldige Besetzung an.” Die Zweite Bürgermeisterin Eva Weber prognostiziert: “Die Genehmigung wird voraussichtlich erst im Sommer erfolgen.” Zu den Aufgaben der neuen Beschäftigten, die in die Entgeltgruppe fünf des Tarifvertrages

Öffentlicher Dienst (TVöD) eingestuft werden, gehören unter anderem die Ahndung von Verstößen gegen städtische Verordnungen und Satzungen.

Mitarbeiter kontrollieren Satzungen Dazu zählen zum Beispiel die Grünanlagen- und Abfallwirtschaftssatzung sowie die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung. Ebenso gehen sie gegen Zuwiderhandlungen im ruhenden Verkehr vor. Des Weiteren kontrollieren sie

Fahrradfahrer und bettelnde Personen. Eingesetzt werden die neuen Mitarbeiter – ebenso wie ihre schon vorhandenen Kollegen – im gesamten Augsburger Stadtgebiet. Dazu gehören auch soziale Brennpunkte. Arbeiten werden sie – je nach Bedarf - sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden und nachts, berichtet Wurm. Es wird mit jährlichen Personalkosten in Höhe von 140.000 Euro gerechnet. Zustimmung im Stadtrat erfuhr die gewünschte personelle Aufstockung von CSU, Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen. Gleiches gilt für die Wählervereinigungen Christlich-Soziale Mitte (CSM) und Pro Augsburg. Ablehnung kam hingegen von der Linken.

Weitere Verstärkungen für 2018 angedacht

Die Verwaltung im Augsburger Rathaus (Foto) plant eine personelle Verstärkung des städtischen Ordnungsdienstes. Dieser soll um drei Mitarbeiter aufgestockt werden. Das entspräche einer Steigerung der gesamten Beschäftigtenzahl um ein Fünftel. Foto: BS/Ulrich Berlet, pixelio.de

B

isher erschienen große Anlagen mit möglichst vielen Kameras als der einzig logische Weg, um weitläufige Areale absichern zu können. Jedoch stellte sich in den meisten Fällen heraus, dass solch ein Vorgehen zum einen das Budget sprengen würde. Zum anderen war es technisch bedingt nicht möglich, befriedigende Lösungen zu schaffen.

Komplett neuer Ansatz Durch die einzigartigen Möglichkeiten der patentierten Panomera® und deren unterstützenden Systemkomponenten wird ein völlig neuer Ansatz bei der Verbrechensprävention ermöglicht. Das Multifocal-Sensorsystem wurde insbesondere für die flächendeckende Absicherung weitreichender Areale entwickelt. Panomera® stellt enorme Weiten sowie Flächen mit großen Distanzen in vollkommen neuer Auflösungsqualität dar, und zwar in Echtzeit und bei hohen Frameraten von bis zu 30 frames per second (fps). Von einem einzigen Standort aus kann ein riesiges Areal überblickt werden – und die Auflösung kann je nach Beobachtungsauftrag skaliert werden.

Die drei neuen Stellen sollen übrigens nicht das Ende der Fahnenstange sein. Stadtrat Wurm kündigt an: “Nachdem sich der Aufgabenkreis unserer Ordnungskräfte in den letzten Jahren stetig erweitert hat, sind weitere Stellen dringend notwendig. Für das kommende Jahr ist die Verstärkung unseres Ordnungsdienstes mit drei weiteren Stellen angedacht.” Er schränkt allerdings auch ein, dass dieser Stellenaufwuchs zunächst noch durch die politischen Gremien Augsburgs beschlossen werden müsse.

Anders als bei konventioneller Videoüberwachung können Passanten nicht nur beobachtet, sondern während der Überwachung identifiziert werden. Dazu verhelfen etwa Abgleiche mit digitalen Fotografien, die mittlerweile vielfach vor allem in den sozialen Netzwerken kursieren.

“Mit hoher Sensibilität vorgehen” “Der Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennungsfunktionen ist mit erheblichen Risiken verbunden und nur in engen Ausnahmefällen zulässig”, warnt Smoltczyk. Weil identifizierende Daten über den eigentlichen Überwachungszeitraum hinaus gespeichert werden könnten, erleichtere dies, Bewegungsprofile über die Erfassungsbereiche von mehreren Videokameras hinweg zu erstellen. Unterschiedliche personalisierte Daten könnten miteinander verknüpft werden. “Bei der Verwendung dieser Technik ist daher mit hoher Sensibilität vorzugehen”, betonte die Berliner Datenschutzbeauftragte. Auch der europäische Gesetzgeber habe die enormen Risiken biometrischer Gesichtserkennung für die Privatsphäre erkannt und die Erhebung dieser Daten zur Identifizierung in der ab Mai 2018 geltenden EUDatenschutzgrundverordnung grundsätzlich verboten. Aus-

werden.” Das Risiko sei nicht zu unterschätzen, dass Menschen aufgrund unausgereifter Technik falsch erkannt oder gespeicherten Bildern falsch zugeordnet würden. Auch könnten solche Systeme dazu führen, Menschen im öffentlichen Raum permanent zu erfassen und naBiometrische Gesichtserkennung sei eine Technik mentlich zuzuordohne Zukunft, meint Berlins Datenschutzbeauftragte nen, so Voßhoff. Maja Smoltczyk. Unbestritten ist deren Einsatz mit er- Maßnahmen mit großen heblichen Gefahren verbunden, ausnahmsweise aber einer Streubreite seien rechtlich zulässig. ein intensiver Foto: BS/Leszek Leszczynski, CC BY 2.0, flickr.com Grundrechtseinnahmen seien nur in engen griff. Der Gesetzgeber kann solGrenzen zulässig, etwa wenn der che Eingriffe allerdings vorseBetroffene ausdrücklich einge- hen, wenn es um den Schutz bewilligt habe oder wenn die Iden- sonders wichtiger Rechtsgüter tifizierung aus Gründen eines geht. “Er muss dann klare Vorerheblichen öffentlichen Inter- gaben setzen, unter welchen Bedingungen dies zulässig ist. Daesses erforderlich ist. bei muss er die VerhältnismäAusnahmen zum Schutz ßigkeit wahren. Dies gilt insbewichtiger Rechtsgüter mögsondere für die Daten von Unbelich teiligten.” Deren Bewegungspro“Denkbar seien nur Maßnah- file mit einer Kombination aus men”, erklärt die Bundesbeauf- Gesichtserkennung und Videotragte für den Datenschutz und überwachung auf Vorrat zu erdie Informationsfreiheit Andrea stellen und zu speichern, wäre Voßhoff, “die aufgrund eines aber verfassungsrechtlich unkonkreten Anlasses für einen zulässig, betont die Bundesdabegrenzten Bereich geschaltet tenschutzbeauftragte.

Weniger Kameras für mehr Sicherheit Dallmeier unterstützt Kölner Polizei bei Videobeobachtung

(BS/Sebastian Alt*) Im Zuge der wachsenden Unsicherheit in der Bevölkerung werden quer durch die Parteienlandschaft die Forderungen nach einer Ausweitung von Videoüberwachung und die Erhöhung der Kameraanzahl im öffentlichen Bereich laut. Aber garantieren mehr Kameras oder Kameras mit immer mehr Auflösung wirklich mehr Sicherheit? Der Regensburger Hersteller Dallmeier, einer der weltweit führenden Anbieter von netzwerkbasierten Videosicherheitssystemen, sagt nein. Und zeigt in Köln, wie ein sinnvoller Einsatz zur Erhöhung der öffentlichen SicherWechsel zu aktiver heit auszusehen hat.

Beobachtung

Eine Panomera® mit acht Sensoren kann so circa 35 StandardMegapixelkameras ersetzen.

Bisherige Technik erlaubte keine vollständige Erfassung Die Ereignisse der Silvesternacht 2015 in Köln sind im Bewusstsein der Kölner Einwohner noch sehr präsent. Die Polizei erkannte die Notwendigkeit, ihr Sicherheitskonzept, insbesondere hinsichtlich der Absicherung öffentlicher Plätze, zu überarbeiten. Im Frühjahr 2016 wurden erste Konzepte vorgestellt, um die Überblickslage für die Polizei und die Führung von Einsatzkräften auf dem weitläufigen Areal Bahnhofsvorplatz/ Domplatte durch den Einsatz von Videosystemen zu verbessern. Frühzeitig erkannte man ein erhebliches Problem: Mit konventioneller Technik war die abzudeckende Fläche von 8.800

Mithilfe von Panomera®-Kameras kontrolliert die Kölner Polizei den Bahnhofsvorplatz sowie die Domplatte in der Rheinmetropole. Dadurch wird nun eine aktive Videobeobachtung ermöglicht. Foto: BS/Dallmeier

Quadratmetern nicht vollständig und mit der nötigen Auflösungsdichte zu erfassen.

Deutlich niedrigere Kosten Die Fachleute des Video-Experten Dallmeier wurden ins Boot geholt und konzipierten ein System, welches die vorgegebenen Anforderungen sogar übertraf. Statt einer Anlage mit zahllosen

Einzelkameras, was eine aufwendige Installation sowie hohe Infrastruktur- und Wartungskosten bedeutet hätte, deckt die Dallmeier-Lösung den gesamten Überwachungsbereich ab, bleibt aber diskret: Nur zwei Installationspunkte waren nötig, was den Aufbau einfach gestaltete und wesentlich geringere Kosten für die Stadt bedeutet.

Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland gesetzlich streng geregelt. Dallmeier sorgt durch verschiedene Vorkehrungen dafür, dass aufgezeichnete Daten die Vorgaben des Datenschutzes erfüllen. So können bestimmte Bildbereiche von der Kameraerfassung vollständig ausgeblendet oder Gesichter und Autokennzeichen

MELDUNG

MELDUNG

Wildtierverbot möglicherweise unzulässig

Bonn gestattet Grillen

(BS/mfe) Die Stadt Hameln darf es Zirkusbetreibern mit Verweis auf das Tierschutzgesetz nicht untersagen, Vorführungen mit Wildtieren durchzuführen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Damit wurde ein entsprechender Ratsbeschluss der niedersächsischen Kommune für rechtswidrig erklärt. Diesem zufolge hätten kommunale Flächen nur noch Zirkusbetrieben zur Verfügung gestellt werden dürfen, die keine Kunststücke mit

durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden. Zudem ist die Datenvorhaltung zeitlich begrenzt – eine Sicherung erfolgt nur in begründeten Verdachtsfällen und zu Beweiszwecken vor Gericht.

Wildtieren im Programm haben. Bereits in erster Instanz hatten die Richter des Verwaltungsgerichts Hannover entschieden, dass Kommunen überhaupt nicht berechtigt seien, derartige Verbote auszusprechen. Die Frage eines Verbotes wildlebender Tiere in Zirkussen könne nur vom Bundesgesetzgeber geregelt werden. Dieser habe im Tierschutzgesetz bisher allerdings nur festgelegt, dass das gewerbliche Vorführen von Tieren in Zirkusbetrieben von einer Behörde

genehmigt werden müsse. Aus diesem Grunde erachteten die Verwaltungsrichter das durch die Kommune erlassene Verbot als unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Zirkusbetreibers. Außerdem stelle die Untersagung eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Zirkussen mit Wildtieren und Betrieben ohne solche dar. Die Kommunalvertreter hingegen sind der Auffassung, dass ihnen bei der Vergabe eigener Veranstaltungsplätze ein weiter Ge-

staltungsspielraum zustehe. Da es einer Kommune grundsätzlich freistehe, Flächen für Zirkusse zu betreiben, stehe es ihr ebenso frei, detailliert festzulegen, wer diese Fläche unter welchen Bedingungen nutzen dürfe, meinen sie. Ebenfalls verneinen die Justiziare der Stadtverwaltung einen Verstoß gegen den grundgesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz. Dieser Agumentation folgte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg allerdings nicht.

(BS/mfe) Grillen in öffentlichen Grünflächen ist in der Bundesstadt Bonn künftig erlaubt. Es müssen aber gewisse Vorgaben eingehalten werden. Das beschloss nun der Rat der Stadt im Zuge einer Änderung der Bonner Straßenordnung. Untersagt ist in Zukunft ausdrücklich nur noch das offene Feuermachen. Das Grillen auch außerhalb von eingerichteten Grillplätzen wird dagegen erlaubt. Dabei müssen allerdings die Bestimmungen des nordrhein-westfälischen

Anstatt darauf zu vertrauen, dass eine große Anzahl installierter Überwachungskameras zu einer Verringerung von Kriminalitätsraten führt, kann die Polizei Köln nun von einer ineffektiven passiven Überwachung zu einer aktiven Videobeobachtung wechseln. Das bedeutet, dass potenzielle Gefahrenlagen erkannt werden, noch bevor sie zu Ereignissen in der Polizeistatistik werden können. Einsatzkräfte werden zeitnah alarmiert und zum Ort des Geschehens geleitet. Und für den Fall, dass es unter den “Augen” der Beamten zu einer Straftat kommen sollte, liegen dank Panomera® aussagekräftige und gerichtsverwertbare Daten für die strafrechtliche Verfolgung vor. *Sebastian Alt ist im Marketingbereich der Dallmeier electronic GmbH & Co. KG tätig.

Landesimmissionsschutzgesetzes eingehalten werden. Demnach ist das Grillen gestattet, “soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind”. Insbesondere müssen geeignete Grills verwendet und ein ausreichender Abstand zum Boden eingehalten werden, damit dieser nicht beschädigt und ein Ausbreiten des Grillfeuers verhindert wird.


Kommunale Ordnung

Behörden Spiegel / März 2017

S

ie alle werden dabei in ein Beamtenverhältnis übernommen. Denn: Die Verantwortlichen in Bad Kreuznach setzen bei ihrem Kommunalen Vollzugsdienst, der in seiner jetzigen Form seit 1999 existiert, nahezu ausnahmslos auf die Einstellung von Vollzugsbeamten. Nur ein Kollege, der bereits vor 1999 im Dienst war, ist als Tarifbeschäftigter angestellt. Die übrigen verbeamteten Mitarbeiter sind in die Besoldungsgruppe A 9 eingestuft. Gewonnen werden die Beamten unter anderem von Bundes- und Landespolizei und dem Zoll. Die meisten seien zuvor allerdings im Bereich des Justizvollzugs tätig gewesen, erläutert der Leiter des Kommunalen Vollzugsdienstes, Jörg Keil.

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“Bei uns wird es immer mehr” Kommunaler Vollzugsdienst Bad Kreuznach wird personell aufgestockt (BS/Marco Feldmann) Seine Mitarbeiter gehen gegen Fahrradfahrer vor, die verbotenerweise auf Gehwegen unterwegs sind, und führen Jugendschutzkontrollen in Gaststätten durch. Außerdem legen sie Fahrzeuge still und stellen herrenlose Tiere sicher. Die Rede ist von den Beschäftigten des Kommunalen Vollzugsdienstes im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach. Weil ihre Aufgabenfülle immer weiter zunimmt, sollen in dem Kurort mit rund 50.000 Einwohnern nun neue Kontrollkräfte eingestellt werden.

Arbeitszeiten stehen zur Debatte

Zwei neue Mitarbeiter sollen kommen Momentan verfügt die Behörde über acht Vollzugskräfte, von denen sieben verbeamtet sind. Noch in diesem Jahr sollen jedoch zwei hinzukommen. Und das scheint auch dringend notwendig zu sein. Schließlich sagt Keil hinsichtlich der wahrzunehmenden Aufgaben: “Bei uns wird es immer mehr.” Und er ergänzt: “Die Polizei besteht darauf, dass der Kommunale Vollzugsdienst seine Aufgaben auch tatsächlich wahrnimmt.” Das will Keil jedoch keineswegs als Kritik verstanden wissen. Denn gleichzeitig lobt er: “Wir arbeiten sehr eng mit der Landespolizei zusammen. Tagsüber laufen wir sogar gemeinsam Streife, und in den Sommermonaten auch

Die Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach haben ein großes Aufgabenportfolio. Sie kümmern sich zum Beispiel um die zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen und führen verschiedene Kontrollen durch.

Unterwegs im Stadtgebiet sind die Außendienstmitarbeiter grundsätzlich zu zweit. Sie können entweder per Fahrzeug (siehe Foto), zu Fuß oder mit dem Fahrrad patrouillieren. Fotos: BS/privat

nachts.” Darüber hinaus würden auch die Jugendschutzkontrollen in Clubs und Bars in Kooperation mit der Polizei stattfinden. Und auch mit dem örtlichen Jugendamt werde bei diesen Aktionen zusammengearbeitet, so Keil.

schwindigkeitskontrollen im fließenden und die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Ersteres fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises, Letzteres übernehmen acht Verkehrsüberwachungskräfte. Und auch Halterermittlungen führen die städtischen Beamten nicht durch.

Vielfältiges Aufgabenspektrum Zu den weiteren Aufgaben der städtischen Vollzugsmitarbeiter gehören das Vorgehen gegen Ruhestörungen, das Kontrollieren

von Lärmimmissionen sowie Aufenthaltsermittlungen für das Einwohnermeldeamt. Hinzu kommen die Überwachung der Einhaltung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung, Kontrollen im Bereich des Glücksspielwesens und meist vorab angekündigte Überprüfungen von Gaststättenkonzessionen. Es gibt übrigens nur wenige Aufgaben, für die der Kommunale Vollzugsdienst in Bad Kreuznach ausdrücklich nicht zuständig ist. Dazu gehören Ge-

Imterimsbestimmung läuft aus Kommunen müssen Auswahlentscheidungen im Glücksspielbereich treffen (BS/lkm) Im Bereich der Spielhallen stehen vielen Betreibern und Kommunen einschneidende Veränderungen bevor. In rund drei Monaten läuft die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Übergangsregelung aus. Die Kommunen stehen damit vor der schwierigen Aufgabe, aus mehreren legal arbeitenden Betrieben diejenigen auszusuchen, die ihr Geschäft schließen müssen. Was die Kommunen hier erwartet und welche Handlungsmöglichkeiten sie haben, war unter anderem Thema auf der Landeskonferenz Baden-Württemberg zum Glückspielwesen. Experten aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und der Wirtschaft diskutierten dort zum Beispiel über Defizite in der Glücksspielregulierung, Sperrsysteme, Zertifizierungen und die Umsetzung des Härtefalls in der kommunalen Praxis. Ministerialrat Stefan Landerer, Leiter des Referates für Finanzpolitik im Staatsministerium Baden-Württemberg, thematisierte etwa die Probleme, die auf die Kommunen aufgrund der in Kraft tretenden Härtefallregelung für Spielhallen zukommen werden. Ende Juni dieses Jahres läuft die im Staatsvertrag vorgesehene Übergangsregelung hierfür aus. Betreiber von Spielhallen benötigen dann neben der gewerberechtlichen Erlaubnis auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis.

Halber Kilometer Abstand in Baden-Württemberg Voraussetzung zur Erteilung dieser ist unter anderem die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Spielhallen. In Baden-Württemberg gilt dann ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie von Eingangstür zu Eingangstür. Derselbe Abstand muss auch zu Kindergärten eingehalten werden. Außerdem dürfen Spielhallen nicht mit anderen Spielhallen in demselben Gebäudekomplex untergebracht sein. Da dies jedoch auf viele bestehende Spielhallen zutrifft, müssen einige Betreiber von den Kommunen aussortiert werden und ihr Geschäft schließen. “Es steht zu erwarten, dass den Gerichten ab Juli dieses Jahres eine Klagewelle bevorsteht”, zeigte sich der Ministerialrat in Anbetracht dieses Problems überzeugt. Die

von 20 bis vier Uhr morgens im Dienst. Ausgestattet sind alle Außendienstmitarbeiter mit Pfefferspray, einem Einsatzschlagstock und Handschellen. Eigene Dienstwaffen führen die Beamten, die auf drei Fahrzeuge und Dienstfahrräder zurückgreifen können, aber nicht mit sich.

gebe das nordrhein-westfälische Innenministerium wenig realistische Vorgaben an die Hand.

Auf sofortige Vollziehung verzichten

Ministerialrat Stefan Landerer sprach aus Sicht der baden-württembergischen Landesregierung über die Zukunft der Glücksspielregulierung. Foto: BS/Dombrowsky

Anforderungen an die Verwaltungen der Länder seien “erheblich”, um einerseits den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages zu genügen und auf der anderen Seite den berechtigten Anforderungen der Justiz und den Interessen der Glücksspielanbieter gerecht zu werden, so Landerer. Christian Benzrath, Städtischer Rechtsdirektor der nordrhein-westfälischen Stadt Langenfeld, berichtete, wie Probleme bei der Härtefallregelung und Störerauswahl in der kommunalen Praxis gehandhabt werden können. “Glücksspiel ist in Deutschland legal. Und das ist die Grundlage für unseren Umgang mit den Betrieben”, betonte Benzrath. Die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages sei hier “deutlich misslungen” und nach Ansicht des Rechtsdirektors auch verfassungswidrig. Er könne hierfür aber keine perfekte Lösung und keine verbindliche Rechtslage präsentieren, “denn das kann noch nicht mal unser Gesetzgeber”, kritisierte der Langenfelder. Für die Auswahl der Störer

Auch Benzrath erwartet, dass Kommunen sich hier wohl oder übel vor Gericht zerren lassen müssen und mit erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden könnten. Um dem zuvorzukommen, empfiehlt Benzrath den Kommunen, auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Untersagungsverfügungen zu verzichten. Zudem sollten die Kommunen das Gespräch mit den Betreibern suchen, um alternative Lösungen zu finden. So könnten Betriebe zum Beispiel verlegt anstatt geschlossen werden. Ein weiterer guter Ansatz sei das Abschmelzungskonzept. Dieses sieht mittelfristig nur die Verringerung der Spielgeräte, nicht aber der Spielerorte vor. Ferner würde dort dargelegt werden, wann Erlaubnisse schrittweise zurückgegeben werden. Benzrath schlägt deshalb vor, einen Härtefall nur positiv zu bescheiden, wenn ein schlüssiges Abschmelzungskonzept vorliegt. “Bei der Frage der Mehrfachkonzessionen lässt sich nur mit Abschmelzungskonzepten auf Dauer eine vertretbare Härtfallentscheidung treffen – ohne eine solche Bereitschaft wohl kaum”, so der Rechtsdirektor. Im Ernstfall rät er den Kommunen zur Untersagung aller Betriebe beziehungsweise zur Nichterteilung der erforderlichen Erlaubnisse. Und als verbleibende effektive Gefahrenabwehr: die Entscheidung vor Gericht.

to-, Fuß- und Fahrradstreifen. “Letztere finden jedoch nur im Frühjahr und im Sommer statt”, schränkt Keil ein. In den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sind jeweils zwei Kollegen in der Zeit

Dennoch könnten auf sie künftig größere Veränderungen zukommen. Denn: Neben der personellen Verstärkung wird auch über eine Veränderung der Arbeitszeiten unter der Woche nachgedacht. Während es die bisherige Personalstärke laut Keil nicht zuließ, von montags bis freitags Spät- oder gar Nachtdienste durchzuführen, könnte das nun anders werden. Details zur künftigen Arbeitszeitgestaltung seien aber noch in der Diskussion, gibt Keil zu verstehen. Gleiches gelte für die Anschaffung von E-Bikes für Streifenfahrten. Was hingegen bereits feststehe und zeitnah starten solle, sind Sprechstunden des Kommunalen Vollzugsdienstes in verschiedenen Stadtteilen und Innenstadtbereichen Bad Kreuznachs. Hierzu steht ein VW-Bus mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung.

Unter der Woche meist sechs Mitarbeiter auf Streife Unterwegs sind die Mitarbeiter grundsätzlich in Doppelstreifen. Wochentags sind zwischen 6:30 und 16:30 Uhr in aller Regel drei Teams auf der Straße. Die exakten Einsatzzeiten variieren allerdings, da die Beschäftigten Anspruch auf Gleitzeit haben. Auch die Fortbewegungsarten unterscheiden sich. Es gibt Au-

Auf ihren Streifengängen und -fahrten tragen die Beschäftigten unter anderem einen Einsatzmehrzweckschlagstock mit sich (1. und 2. Person v. r.). Dienstwaffen haben sie hingegen nicht.



Deutschlands größte unabhängige Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel auf der CeBIT 2017: Halle 7, Stand A13

20.– 24. März in Hannover

Sonderausgabe zur CeBIT 2017

März 2017

www.behoerdenspiegel.de

Digital ist real

KNAPP Modellkommune gesucht

Public Sector Parc im Zeichen der Transformation (BS/Guido Gehrt) Die Digitalisierung schreitet auch in der öffentlichen Verwaltung mit zunehmendem Tempo voran. Während der CeBIT 2017 vom 20. – 24. März in Hannover wird der Public Sector Parc in der Halle 7 des Messegeländes erneut Fachbesuchern und Interessierten die Möglichkeit geben, sich insbesondere über innovative Produkte und Dienstleistungen rund um diesen Transformationsprozess zu informieren. Dort finden sie dann in der Ausstellung eine umfassende Bandbreite an neuen IT-Konzepten und praxisorientierten E-Government-Anwendungen vor. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Bund, Länder und Kommunen nutzen dabei die Messe, um sich und ihre Lösungen und Strategien zu präsentieren – an den eigenen Ständen oder in entsprechenden Foren. In diesem Jahr wird es in Halle 7 einige Neuerungen geben. So ist die Infora Unternehmensgruppe 2017 erstmals Partner der beiden Foren. Zudem wurde das Ausstellungsprogramm erweitert, welches nun auch die Digitalisierung öffentlicher Infrastrukturen (Smart City) und diverse Showcases einschließt, welche die Neuigkeiten erlebbar machen sollen. Begleitend hierzu wird ein themenspezifisches Konferenzprogramm im Convention Center des Messegeländes durchgeführt. Auch in diesem Jahr wird es im Public Sector Parc einen Gemeinschaftsstand des IT-Planungsrats (B42) geben, auf dem Bund und Länder ihre aktuellen Projekte vorstellen. Dazu zählen beispielsweise das Servicekonto Baden-Württemberg, das der sicheren Speicherung und Verwaltung digitaler Identitäten dient, das Haushaltsmanagement-System HAMASYS aus Thüringen zur Planung, Abrechnung und Kontrolle von Rechnungssystemen und die Maerker-App aus Brandenburg, die den Bürgern die Möglichkeit gibt, ihrer Kommune Missstände und Störungen per Smartphone zu melden. Vorgestellt werden auch das rlp ServiceKonto aus Rheinland-Pfalz für Bürgerdienste im Netz und die Initiative der Hochschule Hannover, die ihren Studien-

Data/Open Government” und der moderne Behördenarbeitsplatz.

Erneut drei Kommunaltage

Wohin führt der digitale Wandel ? Dieser Roboter, den die Bundesdruckerei auf der CeBIT 2016 präsentierte, ist sicherlich nicht als Zukunftsvision des “Kollegen” in der öffentlichen Verwaltung zu verstehen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen der Digitalisierung die Behördenlandschaft fundamental verändern werden. Dies wird sicherlich eines der beherrschenden Themen im Public Sector Parc der CeBIT sein. Foto: BS/Deutsche Messe

gang Verwaltungsinformatik vorstellt. Bereits am Eröffnungstag bringt die Deutsche Breitbandinitiative als gemeinsames Projekt der Initiative D21, des BMVI und des Bitkom zahlreiche Branchenakteure beim Breitbandgipfel zusammen. Unter dem Motto “Erfolgsfaktor Gigabit-Netze – Mittelstandsförderung durch Breitbandausbau” beschäftigen sich zahlreiche Fachvorträge und Paneldiskussionen mit der Notwendigkeit digitaler Infrastrukturen (Marktplatz Kommune, Stand D68,

14:00 Uhr). Zur gleichen Zeit stellt man sich im Forum Public Sector Parc die Frage: “Wozu braucht Deutschland den Portalverbund?” An der Podiumsdiskussion werden sich Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, Katrin Lange, Vorsitzende des IT-Planungsrates und Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, und Hartmut Beuß, Beauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

für Informationstechnik, beteiligen. Im Public Sector Parc werden in diesem Jahr wieder eine Reihe von Schwerpunktthemen gesetzt. So steht am 20. März das Thema “E-Government national und international” im Mittelpunkt, am 21. März geht es um echte “Mobilitätsvisionäre” mit innovativen Ansätzen aus dem Verkehrs- und Mobilitätsbereich. Tags darauf stehen supranationale Vorgaben für das EGovernment auf der Agenda und am 23. März die Themen “Open

Im Forum Marktplatz Kommune finden am 21. März der “Kommunaltag Niedersachsen” und eine Veranstaltung zum Thema digitale Verwaltungsprozesse statt. Der Folgetag steht ganz im Zeichen des “Kommunaltages Schleswig-Holstein” und der “EAkte”, während am 23. März Nordrhein-Westfalen zum Kommunaltag lädt. Der Behörden Spiegel wird auch in diesem Jahr wieder mit einem eigenen Messestand im Public Sector Parc (A13) vertreten sein. Interessenten sind herzlich eingeladen, sich dort über die zahlreichen Produkte der Behörden Spiegel-Gruppe zu informieren oder mit den Mitarbeitern über verschiedene ITModernisierungsthemen zu diskutieren. Zudem wird es auch 2017 wieder eine messetägliche Sonderausgabe des Behörden Spiegel E-Government-Newsletters geben, der auf der CeBIT erstellt und über die Neuigkeiten im Public Sector Parc und darüber hinaus berichten wird. Umfängliche Informationen zu weiteren Messeauftritten von Behörden und Unternehmen ab Seite 40.

(BS/stb) Das Bundesinnenministerium hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden das Pilotvorhaben “Modellkommune Open Government” gestartet. Noch bis zum 21. April können sich Städte, Gemeinden sowie Landkreise hierfür bewerben. Neun Modellkommunen mit je 50.000 Euro sollen letztlich bei der Konzipierung und Umsetzung von Open-GovernmentMaßnahmen unterstützt werden. Ziel ist es, über den Wettbewerb voneinander zu lernen, wie kommunales Open Government effizient und mit hohem gesellschaftlichem Nutzen eingesetzt werden kann.

Fünf Städte wollen das Internet-Institut (BS/lkm) Diesen Herbst soll das Deutsche Internet-Institut seine Arbeit aufnehmen. Nach einer ersten Auswahlrunde sind für den Standtort des neuen IT-Forschungszentrums noch fünf Städte im Rennen: Berlin, Bochum, Hannover, Karlsruhe und München. Im Mai sollen die fünf Finalisten ihre Konzepte präsentieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt in den ersten fünf Jahren bis zu 50 Millionen Euro für das Institut bereit. Niedersachsen hat eine Millionenunterstützung in Höhe von knapp sechs Millionen Euro für das Institut angekündigt. Auch Berlin sagte zu, sich dauerhaft mit sieben Millionen Euro pro Jahr am Institut beteiligen zu wollen.


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er Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode vom 16. November 2013 kündigte es an und die wesentlichen Eckpunkte der Ankündigung wurden auch umgesetzt: Demnach gelten unter anderem ab 01.04.2017 eine grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von Leiharbeitnehmern von 18 Monaten, das Verbot, Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen sowie das Equal-Pay-Gebot nach in der Regel neun Monaten.

CeBIT / Organisation & Management

Die AÜG-Reform Besondere Herausforderung für IT-Projekte (BS/Nikolaus Bertermann/Dr. Martin Römermann) Am 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Für den Öffentlichen Dienst bringt das Gesetz Licht und Schatten. Einerseits werden bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt, ob und inwieweit das AÜG auf Personalgestellungen Anwendung findet. Probleme dürfte in der Praxis die oft schwierige Abgrenzung zwischen Werk- und Leiharbeit bereiten, insbesondere IT-Projekte werden sich zunehmend mit Fragestellungen der Leiharbeit konfrontiert sehen.

Privilegierung für Tarifwerke des Öffentlichen Dienstes

Keine Anwendbarkeit auf Personalgestellung Durch das Einfügen einer Nummer 2b in Absatz 3 von § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird geregelt, dass die Vorgaben des AÜG in weiten Teilen nicht auf die in Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes vorgesehenen Personalgestellungen (beispielsweise § 4 Absatz 3 TVöD) anwendbar sind. Die Rechtsprechung hatte dies in der Vergangenheit teilweise anders beurteilt. Allerdings sind nur die aufgrund eines Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes vorgenommenen Personalgestellungen davon betroffen.

Behörden Spiegel / März 2017

Durch die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden Fragestellungen der Leiharbeit zukünftig auch in IT-Projekten eine größere Rolle spielen. Foto: BS/Klicker, pixelio.de

In § 1 Absatz 3 Nummer 2c AÜG findet sich eine weitere Ausnahme vom Anwendungsbereich des AÜG für Überlassungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sofern sie Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden. Die Regelung erfasst Überlassungen innerhalb des Öffentlich-rechtlichen Bereichs und damit Überlassungen im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, solange auf beiden Seiten der Arbeitnehmerüberlassung juristische Personen des öffentlichen Rechts stehen, die verfassungsrechtlich in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden sind. Die Ausnahme erfasst nur Überlassungen zwischen öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgebern, bei denen Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes und damit Arbeitsbedingungen auf vergleichbarem Niveau gelten.

Probleme beim Werkvertrag Werkverträge werden, so beschreibt es der Referentenentwurf zur Gesetzesänderung, in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft abgeschlossen. Nicht akzeptabel seien insbesondere Vertragskonstruktionen, die von den Vertragspartnern zwar als “Werkvertrag” bzw. “Dienstvertrag” bezeichnet werden, tatsächlich jedoch wie Arbeitsverträge oder Arbeitnehmerüberlassungsverträge durchgeführt würden. Bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung oder auch versehentlich erfolgten Falschbezeichnung konnte der vermeintliche Werkvertragsunternehmer bislang eine Verleiherlaubnis vorhalten und sich auf diese berufen, wenn die Arbeitnehmerüberlassung offenkun-

schaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). In Ergänzung dazu definiert der Gesetzgeber in § 2 neuerdings, wann Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen werden, nämlich dann, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Maßgeblich sind die anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung zu beurteilenden Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wobei es weniger auf die vertraglichen Abreden, sondern die praktische Umsetzung ankommen soll.

Nichtigkeit von Klauseln zu Nutzungsrechten Gerade bei IT-Projekten hat die Wahl für den Werkvertrag normalerweise diverse Gründe. Der Auftraggeber beschreibt das vom Auftragnehmer zu erstellende Werk (z. B. eine technische Prozessdokumentation, die Einrichtung oder Anpassung von Standardsoftware oder die Entwicklung einer individuellen Softwarelösung). Die Vergütung des Auftragnehmers wird dann nur fällig, wenn der Auftragnehmer das beschriebene Werk vollständig und mangelfrei erstellt und der Auftraggeber die Abnahme erklärt hat. Der Werkvertrag enthält üblicherweise umfassende Klauseln zu den Nutzungsrechten an den erstellten (Werk-)Leistungen. Erweist sich der Vertrag später aufgrund der gewählten vertraglichen Gestaltung oder aufgrund der praktischen Umsetzung der Leistungen im Projekt als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, so hat dies nach § 9 Nr. 1 AÜG die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Damit werden automatisch auch sämtliche getroffenen Vereinbarungen über die Einräumung von Nutzungsrechten nichtig.

Nichtigkeit von Klauseln zu Drittrechtsverletzungen

Sowohl Werk- als auch Dienstverträge mit externen Dienstleistern oder Freelancern enthalten typischerweise umfassende Regelungen zu sogenannten Drittrechtsverletzungen. Diese würden ebenfalls im Falle einer Nichtigkeit des geschlossenen Vertrages vollständig entfallen und den Auftraggeber damit unter Umständen ohne Regressmöglichkeiten teils umfassenden urheberNikolaus Bertermann (links), Fachanwalt für Informarechtlichen Haftionstechnologierecht, und Dr. Martin Römermann, tungsansprüFachanwalt für Arbeitsrecht, sind für die Rechtsanwaltskanzlei SKW Schwarz in Berlin tätig. chen aussetzen. Im Lichte des Fotos: BS/SKW Schwarz novellierten AÜG müssen Softdig wurde. Solche Konstruktio- wareentwicklungsprojekte klanen, die als “Fallschirmlösung” rer strukturiert und kontrolliert bekannt sind, werden nun werden. Auftraggeber sind gut durch das Gebot der sog. Offen- beraten, differenziert zu planen legungspflicht des § 1 Absatz 1 und eine klare Entscheidung zu Satz 5 und 6 AÜG verhindert. treffen, wie das Projekt aufgeDer vermeintliche Werkunter- setzt und durchgeführt werden nehmer und sein Auftraggeber soll. Bei vorrausschauender Plawerden zukünftig auch bei Vor- nung lässt sich vor Projektbelage einer Verleiherlaubnis nicht ginn sehr wohl entscheiden, welbesser gestellt sein als derjenige, che Elemente eines Projektes der ohne die erforderliche Er- reine Beratungsleistungen entlaubnis Arbeitnehmerüberlas- halten, welche Elemente geeigsung betreibt. Die Überlassung net für eine agile Entwicklungsdes Arbeitnehmers ist im Ver- methode sind und für welche trag also ausdrücklich als eine Elemente der klassische Werksolche zu bezeichnen. Somit be- vertrag das richtige Modell ist. darf es vor der Wahl einer Vertragsgestaltung juristischer ExDr. Martin Römermann wird, gepertise, um nicht versehentlich meinsam mit seinem Kollegen Dr. eine Falschbezeichnung zu tref- Bernd Joch, im Rahmen der IKTfen. Beschaffertage 2017 (20./21. Die erlaubnispflichtige Arbeit- Juni in München) einen Vortrag nehmerüberlassung liegt – wie zum Thema “(Verdeckte) Arbeitbisher – vor, wenn Arbeitgeber nehmerüberlassung bei ITals Verleiher Dritten (Entlei- Dienstleistungen” halten. Weitehern) Arbeitnehmer (Leiharbeit- re Informationen unter www.iktnehmer) im Rahmen ihrer wirt- beschaffertage.de


CeBIT / Organisation & Management

Behörden Spiegel / März 2017

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ie im Frühjahr 2009 beim Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz (IMK), der für die Innere Sicherheit zuständig ist, eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe für das Nationale Waffenregister (BL AG NWR) arbeitet unter Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) sehr ergebnisorientiert und zuverlässig. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) betreibt als gesetzliche Registerbehörde die zentrale Komponente des NWR mit dem zentralen Waffenregister. Derzeit sind etwa 550 lokale Waffenbehörden über Behördennetze sicher mit dem BVA verbunden und kommunizieren auf Basis des für das NWR entwickelten Datenstandards XWaffe sicher und synchron. Für die Polizeien des Bundes und der Länder sowie weitere nach dem Gesetz zur Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWRG) berechtigte Stellen besteht bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen ein automatisierter Zugriff auf das NWR. Dieser ist 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche gewährleistet.

NWR schafft Transparenz Das System läuft sehr stabil und wird umfassend genutzt. Die Suchmechanismen haben sich bewährt und auch die durch das NWR erstmals möglichen Statistiken werden zunehmend abgefragt. Mit dem NWR konnten zudem zahlreiche Ziele erreicht werden. Zum einen wurde im Waffenwesen Transparenz geschaffen. Durch das NWR sind unter anderem Angaben zur Anzahl der Waffen, zu ihrer Art sowie zum jeweiligen Kaliber und zu Seriennummern möglich geworden. Ebenso transparent recherchierbar sind nun Angaben zur Anzahl und zur Identität der Waffenbesitzer und zur Verteilung der Bedürfnisgründe. Zudem hat eine signifikante Erhöhung der Datenqualität durch eine systematische Datenbereinigung stattgefunden. So konnte innerhalb von nur zweieinhalb Jahren die Quote der noch nichtbereinigten Datensätze von anfangs über 40 Prozent auf unter fünf Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus haben die Einrichtung des NWR und die Nutzung von Standard XWaffe zu einer Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten sowie zu einem gemeinsamen Vokabular aller Beteiligten beigetragen. Außerdem können nun sämtliche Anfragen zu Waffen und ihren Haltern jederzeit umgehend, zuverlässig und unter Einhaltung höchster IT-Sicherheitsstandards beantwortet werden.

Noch nicht alles perfekt Dadurch leistet das NWR einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Inneren Sicherheit. Die Polizeien der Länder nutzen es unter anderem zur Klärung von Einsatzszenarien sowie zur Lösung von Altfällen nichtgeklärten Waffenbesitzes. Darüber hinaus schaffen die statistischen Auswertungen zur Verbreitung registrierter Schusswaffen eine belastbare Grundlage zur Herbeiführung politischer Entscheidungen. Doch bei allen Vorteilen, die das NWR bereits heute mit sich bringt, haben die vergangenen drei Jahre auch gezeigt, dass es an einigen wenigen Stellen durchaus noch optimiert werden kann. So werden bislang nur Waffen und Waffentypen erfasst. Nicht wirklich auffindbar sind jedoch die wesentlichen Waffenteile. Dies ist gerade aufgrund des zunehmenden Anteils sogenannter modularer Waffen ein wichtiger Aspekt. An der zuverlässigen Erfassung der einzelnen Waffenteile Lauf, Schaft und Verschluss führt perspektivisch kein Weg vorbei. Vor allem aber

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Eine Erfolgsgeschichte setzt sich fort Nationales Waffenregister kommt früher als von EU vorgeschrieben (BS/Dr. Joachim Sturm*) Zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie (2008/51/EG) wurde 2013 das Nationale Waffenregister (NWR) zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes erfolgreich in Betrieb genommen. Mit der um zwei Jahre vorfristigen Inbetriebnahme des NWR im Vergleich zur Forderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie wurde dem bestehenden Ordnungsbedarf im Bereich Waffenverwaltung zeitnah Rechnung getragen. Nunmehr steht der weitere Ausbau des NWR an. ist die vollständige Abbildung des Lebenszyklus einer Schusswaffe sowie ihrer wesentlichen Waffenteile für ein zukunftsfähiges Waffenregister unerlässlich.

NWR II soll Anfang 2019 kommen Bereits im Laufe des Jahres 2015 wurden diese Verbesserungspotenziale, die sich aus den praktischen Erfahrungen mit dem NWR herauskristallisiert haben, von der Projektgruppe in ein tragfähiges Realisierungskonzept überführt. Die IMK hat auf dieser Grundlage den Ausbau des NWR (NWR II) und seine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder beschlossen. Um eine Inbetriebnahme des NWR II zum 1. Januar 2019 sicherzustellen, hat die IMK die BL AG NWR beauftragt, alle für eine Umsetzung des NWR II beschriebenen notwendigen Schritte zu veranlassen. Das erforderliche Projekt ist eingerichtet und die Umsetzung der notwendigen Fach- und IT-Konzepte hat begonnen. Der IT-Planungsrat hat zudem der Einrichtung eines neuen Koordinierungsprojektes “Erweiterung und Ausbau des Nationalen Waffenregisters (NWR II)” unter Federführung des Bundes und Baden-Württembergs zugestimmt. Im Rahmen seiner Sitzungen wird der IT-Planungsrat weitere konkrete Unterstützungsmöglichkeiten für das NWR II abstimmen. Hier bietet sich beispielsweise die Möglichkeit der Ausgestaltung des Artikels 91c Grundgesetz an, in dem Bund und Länder gemeinsam eine Infrastruktur entwickeln und betreiben. Eine solche Zusammenarbeit würde auf eine Verwaltungsvereinbarung gestützt.

Erweiterung um Kopfstelle Entsprechend dem aktuellen Planungs- und Konzeptionsstand wird das NWR nun unter Weiternutzung der bisherigen Komponenten zur Abbildung des Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung erweitert. Hierfür sind die relevanten Daten der Waffenhersteller und -händler standardisiert in das NWR zu übernehmen und laufend aktuell zu halten. Eine unmittelbare Anbindung der aus dem Internet heraus agierenden Waffenhersteller und -händler an die zentrale Komponente des NWR im BVA ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Zur sicheren Kommunikation der Waffenhersteller und -händler wird das aktuelle NWR-Verfahren daher um eine sogenannte Kopfstelle erweitert. Diese ist der zentralen Komponente des NWR vorgelagert und für Waffenhersteller und -händler über das Internet erreichbar. Sie verfügt aber auch über eine geschützte Anbindung via Verwaltungsnetze an die zentrale Komponente des NWR. Meldepflichtige Daten sind entweder durch Nutzung einer XWaffe-Schnittstelle oder durch einen Webbrowser an die Kopfstelle zu übertragen. Dazu muss die erforderliche IT-Intelligenz vorhanden sein, um die überwiegende Anzahl der Transaktionen zum NWR vollautomatisiert abwickeln zu können. Auskünfte aus dem Register wird die Kopfstelle grundsätzlich nicht liefern. Den nun zu erwartenden Anforderungen aus der Novelle der EU-Feuerwaffenrichtlinie kann mit dem NWR II grundsätzlich

Anfang 2019 soll eine Weiterentwicklung des Nationalen Waffenregisters, das sogenannte NWR II, in Betrieb genommen werden. Dadurch soll künftig auch eine Abbildung des gesamten Lebenszyklus einer Waffe sowie aller ihrer Teile möglich werden. Foto: BS/Siegfried Fries, pixelio.de

entsprochen werden. Dies ist insbesondere zur Einhaltung des ambitionierten NWR II-Inbetriebnahmetermins zum Jahresanfang 2019 notwendig. Neben

der gesamten Konzeption und Realisierung des Systems innerhalb dieses engen Zeitrahmens besteht eine besondere Herausforderung darin, dass verschie-

dene Arbeitsgebiete effizient parallelisiert werden müssen. Denn während die Formulierungen und Ziele der EU-Richtlinie noch in Gesetzesform gebracht werden müssen, befinden sich Teile des Systems bereits in der technischen Umsetzung. In anderen Bereichen ist das NWR II in der Anforderungsanalyse oder Spezifikationsphase. Eine iterative Vorgehensweise zur Bewältigung und Abstimmung der notwendigen parallelen Arbeitsschritte ist daher erforderlich.

Firmen haben sich bewährt Eine weitere wichtige Maßnahme war die Auswahl und Beauftragung hochkompetenter Dienstleister. Darüber hinaus müssen die beteiligten Firmen vertrauensvoll und reibungslos

mit allen beteiligten Behörden und den anderen Dienstleistern zusammenarbeiten. Da dies im Rahmen der Entwicklung von NWR I bereits hervorragend funktioniert hatte, setzt die BL AG bewusst und gewollt auch für NWR II im Wesentlichen auf das bewährte Entwicklungsteam mit den Firmen Capgemini, Cassini, Seitenbau GmbH, ]init[ sowie der sogeti Deutschland GmbH. Zur Entwicklung der neu zu schaffenden Kopfstelle wurde zudem die DVZ M-V GmbH, der IT-Dienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit in das Team geholt. Zusätzlich zu den Mitteln, die von Bund und Ländern beigesteuert werden, wird das NWR II mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Die EU stellt dem Bund und den Ländern aus dem Fonds Innere Sicherheit eine Förderung in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro über die Projektlaufzeit von 2016 bis 2019 für den Ausbau des Registers zur Verfügung. *Dr. Joachim Sturm, Bundesministerium des Innern, ist Leiter der Bund-Länder AG zum Nationalen Waffenregister (NWR).


CeBIT / Organisation & Management

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N

ach dem Brexit-Votum und dem Einzug von US-Präsident Trump ins Weiße Haus ist auch hierzulande das gezielte Nutzen und Verknüpfen von Daten für den Wahlkampf in den Fokus gerückt. Die Methoden sind in den meisten Wirtschaftsunternehmen bereits seit Jahren Alltag. Auch im Bereich des Wahlkampfes ist das gezielte Nutzen von Daten nicht neu. So nutzte der vorige US-Präsident Barack Obama eine gigantische Datenbank mit mehreren hundert Millionen Namen. Durch das Sammeln und Analysieren konnte gezielter um potenzielle Wählende gekämpft werden, u. a. durch maßgeschneiderte Werbung im Internet. Die neuen technologischen Möglichkeiten ergänzen den Wahlkampf in bisher nicht dagewesener Weise. Das scheint zu Missverständnissen und auch Ängsten in der Bevölkerung und bei Politiker/innen in Deutschland zu führen. Folgt man manch einer Aussage, steht gar die Demokratie auf dem Spiel. Es ist also notwendig, einmal genau zu schauen, was eigentlich mit datenbasiertem Wahlkampf gemeint ist.

Dateneinsatz bei Wahlen ist nicht neu Daten wurden schon vor dem Einzug des Internets für den Wahlkampf eingesetzt. So wurde und wird auf kommerzielle Datenbänke (also Datensätze,

Behörden Spiegel / März 2017

Daten und Politik Warum unsere Daten zu einer besseren Politik führen können (BS/Sabrina Dietrich*) Viele Menschen äußern ihr Entsetzen darüber, wie Brexit-Befürworter und US-Präsident Trump Datenauswertung für ihren Wahlkampf eingesetzt haben. Nun schwirren Missverständnisse und irrtümliche Annahmen auch im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl in Deutschland durch die Bevölkerung. Dabei wird verkannt, dass in der Auswertung unserer Daten auch die Chance auf bessere Politik liegen kann. die kaufbar sind), Strukturdaten, zurückliegende Wahlergebnisse und Befragungen zurückgegriffen. Hintergrund ist das Filtern der Massen in Zielgruppen. Wenn also ein Politiker oder eine Politikerin von Tür zu Tür gehen und für Stimmen werben möchte, werden sie z. B. zunächst aufgrund der vorliegenden Daten ausmachen, in welchen Gebieten die Zustimmungswerte für die Partei hoch sind, die Wahlbeteiligung aber niedrig war. Als nächstes werden sie sich mit der Bevölkerungsstruktur auseinandersetzen, um die passenden Aspekte des Wahlprogramms auch an die entsprechenden Zielgruppen richten zu können. Eine junge Familie hat andere Bedürfnisse und Ansprüche an die Politik als der Erstwähler, der gerade das Studium in einer fremden Stadt begonnen hat oder eine alleinstehende Selbstständige, die plant, bald in Rente zu gehen. Mit diesem Wissen kann er nun vor Ort gut vorbe-

reitet die vermeintlichen Bedürfnisse adressieren und so auf mehr Aufmerksamkeit und Überzeugungskraft hoffen. Auch für die jeweiligen Wählenden ist dies von Vorteil, da sie individuell angesprochen werden und schneller an die Informationen kommen können, die für sie relevant sind. Übertragen auf die digitale Welt bedeutet das z. B., dass durch die Kenntnis der Struktur- und Interessensdaten bei Facebook gezielt Werbung geschaltet werden kann und Menschen so in ihren Bedürfnissen auch über den digitalen Kanal adressiert werden können. Struktur- und Interessensdaten sind die Informationen, die man über seine Person preisgibt und wie oft man Beiträge welchen Themas teilt oder likt. Diese Daten lassen sich zu Aussagen über die Person verknüpfen. Die Werbung in sozialen Netzwerken funktioniert bereits nach diesem Prinzip: Sogenannte Ads werden so exakt wie

möglich auf die Zielgruppe ausgerichtet (Targeting) und/oder nur zielgruppenorientiert geschaltet, d. h. sie erscheinen in nur den Timelines der vermeintlich interessierten Personen. Das kann die Altersgruppe betreffen, den Musikgeschmack oder auch die Region, in der man wohnt. So werden im FacebookProfil einer jungen Mutter mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen andere Produkte beworben als bei einem gutsituierten älteren Herrn, der seit seiner Pensionierung viel reist. Entsprechend dieser Datenanalysen können auch Parteien zielgerichtet im Internet und Sozialen Netzwerken werben und ihre Vorort-Kampagnen ergänzen.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit Die Anpassung an die individuellen Vorlieben und das Verhalten des Nutzenden ist positiv zu bewerten, wenn die Rahmenbedingungen transparent und

nachvollziehbar sind. Wenn es den Parteien durch deren wissenschaftliche Auswertung gelänge, die Wählenden besser zu verstehen, sie dadurch individueller ansprechen und zum Wählen motivieren zu können, ist dies ein großer Gewinn für die Demokratie. Denn: Je mehr Menschen sich verstanden und abgeholt fühlen und deshalb wählen gehen, desto besser ist dies für unsere Gesellschaft und schlussendlich für unsere Demokratie. Transparenz und Nachvollziehbarkeit müssen aber vor allem in politischer Meinungsbildung und einem datenbasierten Wahlkampf zentrale Begriffe sein. Die Adressaten der politischen Werbung müssen die Möglichkeit haben, nachvollziehen zu können, dass sie – analog zu den Wahlwerbespots im Fernsehen, die ganz klar als solche gekennzeichnet sein müssen – gerade Wahlwerbung anschauen. Ebenso muss transparent sein, warum exakt diese Werbung angezeigt wird.

Außerdem müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, inwiefern die neuen technologischen Möglichkeiten der Datennutzung reguliert werden sollten. Umkehrschluss darf nicht sein, dass vor allem die, die Technologien verstehen und zu nutzen wissen sowie die nötigen finanziellen Mittel haben, durch entsprechende Beeinflussung zukünftig den Ausgang der Wahlen beeinflussen. Das Internet ist extrem dynamisch und in jeder Wahlperiode kommen neue Technologien hinzu. Deswegen benötigen wir den Dialog über technisch Mögliches, rechtlich Erlaubtes und gesellschaftlich Gewolltes im Rahmen des datenbasierten Wahlkampfes. Um die zu diskutierenden Aspekte zusammenzutragen und die Erkenntnisse zu diskutieren, veranstaltet die Initiative D21 am 31. März die Konferenz “Data & Politics”. Diese Konferenz schafft gebündelt zum Thema Daten und Politik Klarheit über Möglichkeiten und Grenzen, vergangene Erfahrungen und die ganz konkreten Möglichkeiten, die sich für die politische Arbeit in Europa und speziell in Deutschland bieten. Mehr unter tics.org/

http://data-poli

*Sabrina Dietrich leitet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Initiative D21.

Der Behörden Spiegel ist Medienpartner der Initiative D21.

Zwang zur Zusammenarbeit Verwaltungen bauen Big-Data-Kompetenz auf (BS/ckö) Big Data ist nicht neu, aber Big Data im Einsatz von Verwaltungen dann doch. Dennoch gehen die Verwaltungen erste Schritte, wie sich auf der Veranstaltung “Big Data in der Amtsstube” zeigte. Das ITZBund baut in Hamburg ein Kompetenzzentrum Big Data auf, das derzeit 60 Mitarbeitende umfasst. Auch in Österreich gibt es die PAC-Einheit, Predicitve Analytics Competence Center. Nicht unbekannt, wenn auch immer noch in den Kinderschuhen stecken Big-Data-Anwendungen in der Verwaltung im Bereich der (Steuer-)Betrugsbekämpfung, bei Anwendungen im Sicherheitsbereich und intelligenter Verkehrsführung. Aber es gibt auch andere Verwendungen, wie auf der Veranstaltung gezeigt wurde, die vom Business Apps Network, dem Nationalen E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) und dem Interessenverband für Unternehmen der IT- und Internetwirtschaft in Berlin und Brandenburg (SIBB) ausgerichtet wurde, in Kooperation mit der Handelsabteilung der Österreichischen Botschaft Berlin. Beispielsweise in der Stadtentwicklung: Hier präsentierte Dr. Paul Hebes von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin eine Anwendung zur Berechnung und zum Vergleich der “urbanen Dichte” von Berlin und anderen Städten. Es zeigt sich, dass sich die Verwaltungen immer mehr mit Big Data beschäftigen, allerdings gibt es noch einige Hürden zu nehmen. “Daten-Analytiker sind das Schwierigste, was sie derzeit am Arbeitsmarkt bekommen können”, erläuterte Dr. Gerhard Popp, Sektionschef Informations- und Kommunikationstechnologie, E-Government im österreichischen Bundesministerium für Finanzen. Dennoch ist es dem österreichischen Bundesfinanzministerium gelungen, ein Predictive Analytics Competence Center (PACC) aufzubauen, dessen Leitung Hermann Madlberger ob-

liegt. Auch Madlberger thematisierte die Personallage im Öffentlichen Dienst und sagte in Richtung IT-Industrie: “Sie kreieren einen Formel-1-Wagen und gehen dann in die Fachverwaltung und fragen, ob die einen Fahrer haben.” Dennoch könne man die Verwaltung nicht von der technologischen Entwicklung abkoppeln, erläuterte Popp. Jedoch könne die Verwaltung auf Dauer nicht anders agieren wie die Wirtschaft, wenn sie Spezialisten haben will. Allen voran stünde die Konsolidierung, nicht jeder könne auf sein eigenes Data Warehouse bestehen. “Sie müssen es schaffen, in einem Umfeld, in dem jeder Ansprüche hat, die eigenen durchzusetzen”, erläuterte Popp die damit verbundenen Schwierigkeiten. Dabei sei Big Data eine Chance, aber auch Zwang zur Zusammenarbeit. Auch das Informationstechnikzentrum Bund hat eine Einheit für Datenanalyse gegründet, wie Hans-Georg Göhring, Direktor des ITZBund, berichtete. In Hamburg arbeiten mittlerweile 60 Mitarbeitende im Kompetenzzentrum Big Data. Einzelne BigData-Anwendungen habe das ITZBund bereits am Laufen. So führe eine Konsolidierung der Daten zu mehr Kirchensteuereinnahmen, ein Massendatenmanager gebe Zollbeamten Hinweise an die Hand, welcher Container geöffnet werden solle und mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeite man daran, Doppelauszahlungen der Sozialhilfe zu verhindern, erläuterte Göhring.


CeBIT / Organisation & Management

Behörden Spiegel / März 2017

I

n den USA wurden unter Präsident Obama gleich zwei Teams gegründet: (1) U.S. Digital Service: ein “Feuerwehr”Team, dass sich vor allem mit der Wiederherstellung des gescheiterten Onlinemarktplatzes zum Verkauf von Krankenversicherungen beschäftigt hat und danach als Stabstelle dem Weißen Haus zugeordnet wurde. (2) 18F (zu finden an der Straßenecke der 18th und F Street in Washington, D.C.) ein sogenannter “services company and product incubator”, der sich auf die Einführung von agiler Softwareentwicklung fokussiert und als interner IT-Dienstleister die Behörden auf neue IT-Akquisitionsformen vorbereitet.

Nach britischem Vorbild USDS und 18F sind nach dem Vorbild des britischen Government Digital Service (GDS) modelliert, der ursprünglich dafür gegründet wurde, um die überalterte Gov.UK-Webseite zu überholen. Im Laufe dieser Tätigkeit hat sich dann herausgestellt, dass es wichtig ist, interne Prozesse zu überdenken, anstatt nur das äußere Erscheinungsbild upzudaten. Das Ziel

Start-up-Kultur in der Verwaltung IT-Inkubatoren zur digitalen Transformation des Öffentlichen Dienstes (BS/Professor Dr. Ines Mergel) IT-Inkubatoren oder digitale Start-up-Teams sind sogenannte Digitale Service Teams, die sich in der öffentlichen Verwaltung mit Themen der digitalen Transformation auseinandersetzen. International sind besonders die Teams in den USA, Großbritannien, Australien, den Niederlanden, Dänemark oder auch Italien bekannt. ist es, Onlineprodukte der öffentlichen Verwaltung anzubieten, die in Qualität und Umgang mit Produkten externer Provider im privaten Sektor mithalten können. Ein ähnliches Team ist in Australien mit der Digital Transformation Agency (DTA) gegründet worden um OnlineDienstleistungen klarer, einfacher, und schneller anbieten zu können. Auch hier sitzt der Fokus darauf, was Bürger benötigen, wie deren Onlineverhalten ist und wie sich die öffentliche Verwaltung diesen Herausforderungen stellen kann. Italiens Premierminister hat ebenfalls einen IT-Inkubator auf den Weg gebracht und für dessen Leitung einen italienischen Landsmann, der derzeit einer der Vizepräsidenten von Amazon ist, eingestellt. Um das italienische Team Digitale aufzubauen, pendelt

Diego Piacentini zwischen Seattle und Rom und befindet sich in der Rekrutierungsphase einer Vielzahl von IT-Experten. Was ist all diesen Teams gemeinsam: Sie sind explizit in Form von IT-Inkubatoren in der Bürokratie aufgestellt. Oftmals sind diese Teams außerhalb der traditionellen CIO-Organisation angesiedelt, sodass sie sich inhaltlich nicht mit der Wartung und Instandhaltung der bestehenden IT-Infrastruktur beschäftigen. Sie sind mit Vollmachten und Budgets ausgestattet, die es ihnen erlauben, IT-Ingenieure aus dem privaten Sektor zu rekrutieren und dadurch Kompetenzen und Erfahrungen in den öffentlichen Sektor einzuführen, die bisher vor allem auf externe IT-Dienstleister beschränkt waren. Diese Teams arbeiten teilweise

A

usgangspunkt für die Entwicklung eines onlinebasierten Elterngeldantrages ist unsere Idee eines digitalen Familienministeriums: Bürgerinnen und Bürger sollen sich leichter informieren und einfacher familienbezogene Leistungen beantragen können. Mit dem Familien-Wegweiser und dem Elterngeldrechner bietet das Bundesfamilienministerium bereits beliebte und stark genutzte Online-Informationsangebote. Der Elterngeldrechner ist mit durchschnittlich einer Million Aufrufe pro Monat stark nachgefragt und bietet einen guten Einstiegspunkt. In Zeiten des digitalen Wandels sehen wir uns als moderne Verwaltung in der Pflicht, die Möglichkeiten der Digitalisierung auch beim Zugang zu Leistungen stärker zu berücksichtigen.

Elterngeld Online Der Elterngeldantrag soll zukünftig eine medienbruchfreie Beantragung und Übertragung der Daten vom Antragsteller bis zur Elterngeldstelle ermöglichen. Das Projekt ist als zusätz-

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die Ingenieure aus Silicon Valley von Firmen wie Google oder Twitter für sogenannte “Tour-of-Duty”-Anstellungen nach Washington bringt, die zwischen zwei Monaten und zwei Jahren begrenzt sind. Die Motivation der Ingenieure ist offensichtlich nicht das weitaus geringere Gehalt im Öffentlichen Dienst, sondern eine prosoziale Motivation, ihrem Land kurzfristig mit ihren Fähigkeiten aushelfen zu können und dadurch eine breite Wirkung auf die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Onlinediensten der öffentlichen Verwaltung für die gesamte Bevölkerung zu haben.

Professor Dr. Ines Mergel ist Professorin für Public Administration an der Universität Konstanz. Sie referiert auf dem Fachkongress Digitaler Staat zu digitalen ServiceTeams und wird zum Kongress einen Report dazu veröffentlichen. Foto: BS/privat

mit innovativen HR-Methoden, sowohl im Bereich der Rekrutierung als auch in den flexiblen Anstellungsoptionen, die es für IT-Ingenieure und Softwareentwickler leicht macht, kurzfristig einzusteigen, mit der Option, wieder in ihre bisherigen Jobs zurückzukehren.

Flexible HR Policy Beispielsweise nutzt die US-Regierung eine flexible HR Policy,

Elterngeldantrag Online Familienbezogene Leistungen modernisieren (BS/Dr. Ralf Kleindiek) Vor zehn Jahren wurde das Elterngeld als Familienleistung eingeführt. Seitdem haben über acht Millionen Mütter und Väter diese Leistung erhalten. Das Elterngeld hat sich seit seiner Einführung als erfolgreiche und beliebte Familienleistung etabliert: Jungen Eltern ermöglicht es während einer Auszeit vom Beruf materielle Sicherheit. Frauen können früher in den Beruf zurück, und Väter nehmen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Der Alltag von Familien wird heute bereits in vielfältiger Weise durch digitale Hilfsmittel erleichtert. Das Bundesfamilienministerium macht sich nun auf den Weg, Bürgerinnen und Bürgern auch den Zugang zu familienbezogenen Leistungen durch digitale Medien zu vereinfachen. Den Anfang macht das Elterngeld. Ab Frühjahr 2017 kann man es auch online beantragen. nen sie ihren Elterngeldantrag wie bisher in Papierform einreichen, den onlineDr. Ralf Kleindiek ist seit Jabasierten Antrag nuar 2014 Beamteter Staatsund die Hilfesekretär im Bundesministerifunktionen nutum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. zen, eine PDFVersion erstellen Foto: BS/BMFSFJ und ebenfalls in Papierform einliches Angebot an die Bürgerin- reichen oder den onlinebasiernen und Bürger, die Länder und ten Antrag und die Hilfefunktiodie Elterngeldstellen angelegt. nen nutzen und die AntragsdaLänder und Elterngeldstellen ten in elektronischer Form an können an diesem Angebot teil- die Elterngeldstelle übermitteln. haben, müssen es aber nicht. Die Bürgerinnen und Bürger ha- Herausforderungen ben später die Wahl: Je nachEine besondere Herausfordedem, wie die zuständige Eltern- rung ist das “doppelte Schriftgeldstelle ausgestattet ist, kön- formerfordernis”: Elterngeldan-

träge müssen in der Regel von beiden Elternteilen unterschrieben werden, da beide Eltern grundsätzlich anspruchsberechtigt sind. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil einen Antrag stellt. Der andere Elternteil erklärt sich mit seiner Unterschrift mit dem Umfang des Antrags einverstanden, damit im Falle eines weiteren Antrags die gemeinsame Höchstgrenze für Elterngeldmonate nicht überschritten wird. Aktuell prüfen wir neue Wege, um diese Hürde auf bürgerfreundlichem Weg zu nehmen.

Chancen Ansonsten bietet die Digitalisierung aber gerade für die Beantragung von Leistungen mehr

Möglichkeiten als ein Formular aus Papier: So soll ein elektronischer Antragsassistent die Antragstellerinnen und Antragsteller zukünftig durch den gesamten Antragsprozess führen und durch Hilfefunktionen sowie durch eine bürgerorientierte Sprache unterstützen. Kontextsensitive Eingabefelder erlauben, dass Abfragefelder je nach konkreter Antragssituation einund ausgeblendet werden. Wer selbstständig tätig ist, muss sich so zum Beispiel nicht mehr durch die Abfragen für nichtselbständig Tätige mühen. Das spart Zeit. Auch für die Elterngeldstellen ergeben sich Ersparnisse an Zeit und Bürokratie. Dass der Elterngeldantrag bereits online,

Die Start-up-Kultur mit breiter Mitbestimmung, flexiblen Arbeitszeiten, einer Just-do-itMentalität und kurzen Entwicklungszyklen steht im Konflikt mit der Top-down-Hierarchie der öffentlichen Verwaltung. Die Herausforderung in diesen ITStart-ups in der Verwaltung bleibt die Schwierigkeit, neue Technologien und Arbeitsweisen in die Bürokratie zu bringen und den Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung anzupassen.

Blue-Button-Initiative Jedoch haben die bisherigen Erfahrungen sehr innovative digitale Transformationen hervorgebracht, dazu gehört beispielsweise die Blue-Button-Initiative des Departments of Veterans Affairs, mit deren Hilfe sich Kriegsveterane in allen Bundesländern ihre Gesundheitsakten herunterladen können, oder die Vereinfachung des Immigrationsprozesses von 18 Webseiten auf eine Seite. Alle Teams müssen sich noch etablieren und über die Zeit wird sich zeigen, ob die Bürokratie digitale Innovationen mithilfe von IT-Inkubatoren oder digitalen Agenturen aufnehmen kann.

während des Ausfüllens, formale Eingabefehler erkennen kann, führt im Ergebnis zu fehlerärmeren Anträgen und verringert damit Rücklaufquoten. Die elektronische Übergabe der Daten macht zudem zukünftig die Eingabe der Antragsdaten per Hand durch die Elterngeldstellen überflüssig.

Den nächsten Schritt gehen Schon lange stellt Verwaltung Informationen online zur Verfügung. Das Bundesfamilienministerium geht mit dem onlinebasierten Elterngeldantrag den nächsten Schritt: Konkrete Dienstleistungen werden online mit einem besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Der Elterngeldantrag Online soll im Frühjahr 2017 in ausgewählten Pilotländern starten und dann nach und nach bundesweit zur Verfügung gestellt werden. Damit wird es für Mütter und Väter zukünftig noch einfacher, sich Beruf und Familienarbeit nach ihren Wünschen individuell und partnerschaftlich aufzuteilen.

Registrieren Sie sich jetzt online unter www.fuehrungsk raefte-forum.de

FÜHRUNGSKRÄFTE FORUM

Öffentliche Sicherheit durch moderne IT-Infrastrukturen 28. März 2017, Hotel Adlon Kempinski, Unter den Linden 77, 10117 Berlin Unter anderem mit:

Andreas Könen Leiter der Stabsstelle „IT- und Cybersicherheit; sichere Informationstechnik“, Bundesministerium des Innern

Eine Veranstaltung des

Renate Radon Mitglied der Geschäftsleitung, Bereich Public Sector, Microsoft Deutschland GmbH

Franz-Reinhard Habbel Sprecher Deutscher Städte- und Gemeindebund

mit fachlicher Unterstützung von


CeBIT / Informationstechnologie

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Behörden Spiegel / März 2017

Zahlen zum digitalen Staat (BS/stb) Die digitale Transformation birgt auch für die öffentliche Hand zahlreiche Herausforderungen und Chancen. Die jährlichen Ausgaben für IT der unmittelbaren Verwaltung werden auf 13 Milliarden Euro geschätzt. Ziel von Digitalpolitik ist es, Abläufe effizienter und transparenter zu gestalten. Dafür sehen E-Government-Gesetze von Bund und Ländern u.a. elektronische Aktenführung vor. Informationsfreiheitsgesetze sollen Bürgern – Bundesausgaben für IT-Forschung und -Entwicklung 2016 möglichst auf elektronischem Weg – Einblicke in Verwaltungspro281,5 zesse erleichtern.

237,9 Jährliche IT-Ausgaben der öffentlichen Verwaltung

181,3 123,9 Mio. Euro

3,8

3,9

Mrd. Euro

Mrd. Euro

Elektroniksysteme

Bund

Software- Mikrosystem- Kommunikationstechnik und technik systeme, konvergente IT Wissenstechnologien

Kommunen Im Rahmen des Forschungsprogramms “Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt” fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz.

5,1

Länder

Mrd. Euro

180 Mio. Euro (2015–2020)

ffentliche Verwaltung

Transparenz-Ranking Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern sollen Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen. Das Transparenz-Ranking bewertet die Gesetze danach, wie weit dabei Rechte und Pflichten gehen und wie groß Hürden ausfallen. Das Angebot elektronischer Antrags- und Veröffentlichungswege verbessert die Bewertung. Mehr zum Transparenz-Ranking im Beitrag auf Seite 37

Hamburg Schl.-Holst.

61 %

30.10.1999 21.11.2008

39 %

15.08.2006

Saarland

30.12.2015

Baden-Württ. Bayern

0 % **

Niedersachs.

0%

Hessen

0%

Sachsen

0%

1,1

38 %

01.01.2006 21.12.2007

3,6

38 %

01.10.2008

Thüringen

8,6 8,2 8,3

41 %

20.03.1998

Bund

Mio. Übermittlungen

21,0 20,0 16,1 15,2 12,0

45 %

29.07.2006

Sachs.-Anh.

Schon seit 2000 kann die Einkommenssteuererklärung mit ELSTER elektronisch angefertigt und abgesendet werden. 2013 haben erstmals mehr Bürger ihre Erklärung elektronisch abgegeben als auf klassischem Weg.

56 %

01.01.2002

Meckl.-Vorp. Brandenburg

62 %

01.08.2006

Rh.-Pfalz Nordrh.-Westf.

66 %

25.02.2000

Bremen Berlin

69 %

01.08.2006*

Mit ELSTER online übermittelte Einkommenssteuererklärungen

4,6

9,5

5,5

1,8

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

32 % 32 % 32 %

Inkrafttreten von E-Government-Gesetzen Das E-Government-Gesetz (EGovG) des Bundes verpflichtet Behörden u.a. zum Angebot elektronischer Datenübermittlung, Zahlmöglichkeiten und zur elektronischen Aktenführung. Auch die meisten Länder planen analoge Gesetze oder haben sie bereits verabschiedet.

* Datum des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes ** Diese Länder haben noch keine Informationsfreiheitsgesetz

SH: 31.07. 2009

Bund: 01.08. SN: 09.08. 2013

2014

BW: BY: BE: MV: NW:

01.01. 01.07. 10.06. 26.04. 16.07.

2016

Jahr

BB, HB, HE, NI, RP, SL, ST und TH planen eigene EGovG. In SH wird ebenfalls ein neues EGovG vorbereitet, da das Gesetz von 2009 andere Punkte regelt. In HH ist kein Gesetz nötig, da die Maßnahmen dort schon praktisch umgesetzt sind.

Illustration: BS/Beate Dach, unter Verwendung von Grafiken: © Mimi Potter, Fotolia.com und © Scusa, Fotolia.com; Quellen: Nationaler Normenkontrollrat, BMBF, IT-Planungsrat, Mehr Demokratie e.V., Open Knowledge Foundation e.V., BayLfSt, BMF Alle Grafiken und bildlichen Darstellungen unterliegen dem Copyright. Nachdruck oder andere Vervielfältigungen nur mit Genehmigung des Behörden Spiegel.


ÖFIT

Behörden Spiegel / März 2017

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Monatliche Themenseite in Kooperation mit:

KOMPETENZZENTRUM ÖFFENTLICHE IT (ÖFIT)

März 2017 beim Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme

Erkunden Sie das digitale Deutschland! Der Deutschland-Index der Digitalisierung 2017 beleuchtet die regionale Dimension der globalen Digitalisierung.

D

ie Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche. So oder so ähnlich lässt es sich in nahezu allen Publikationen zum Themenfeld lesen. Aber was ist überhaupt Digitalisierung? Wie wirkt sie sich konkret aus? Und ist sie wirklich so allumfassend, wie immer behauptet wird, oder gibt es auch hierzulande Unterschiede bei Angebot und Nutzung? Anhand von rund 90 recherchierten und selbst erhobenen Indikatoren in den Themenfeldern digitale Infrastruktur und Versorgung, digitales Leben, Wirtschaft und Forschung, Bürgerservices, digitale Kommune und digitale Bildung macht der Deutschland-Index der Digitalisierung 2017 die regionale Dimension der Digitalisierung auf Ebene der Bundesländer sichtbar. Dadurch kann er bei der Analyse unterstützen, regionale Stärken und Schwächen zu identifizieren und Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Bei der digitalen Infrastruktur zeigen sich noch erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern in Bezug auf schnelle Breitbandversorgung, Mobilfunkabdeckung und Vielfalt der zur Verfügung stehenden Versorgungstechnologien. Insgesamt liegen die Stadtstaaten hier vorn. Bei der privaten Nutzung digitaler Technologien wie mobilen Endgeräten oder Sozialen Netzwerken sind

Kommunen (Digitale Kommune). Bei den Bürgerservices belegen RheinlandPfalz und Bayern die vorderen Plätze. In Rheinland-Pfalz werden viele Formulare bereits elektronisch an die Verwaltung übermittelt. Zudem verläuft ein großer Teil der vergleichsweise vielen Informationsfreiheitsanfragen erfolgreich. Das Bundesland beteiligt sich am Open-Data-Portal GovData. Sowohl im Bereich E-Government als auch im Bereich Bürgernähe und Transparenz erreicht RheinlandPfalz daher eine gute Platzierung. Bayern verdankt seine Spitzenposition dagegen vor allem der regen Nutzung von E-Government-Angeboten. Bei näheren Analysen zeigt sich, dass die Nutzung von Online-Verwaltungsdienstleistungen stark mit dem digitalen Selbstverständnis der Bürger/-innen zusammenhängt. Dies verdeutlicht, dass die Digitalisierung kein homogenes Phänomen ist, sondern mit regionalen Faktoren in einem komplexen Wechselspiel steht.

die Unterschiede jedoch bereits weit weniger stark ausgeprägt. Die Infrastruktur ist demnach nicht der einzige Faktor, der auf die Nutzung wirkt. Wirtschaft und Forschung im IKTSektor spiegeln weitgehend die Wirtschaftsstärke der Bundesländer wieder und variieren entsprechend stark. Die IKT-Wirtschaft trägt also (noch) nicht dazu bei, regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszugleichen. Neben den Stadtstaaten finden sich diesmal auch Baden-Württemberg, Hessen und Bayern auf den vorderen Rängen wieder. Etwas geringer, aber immer noch erheblich sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern im Bereich der digitalen Bildung, die einen Bezug zum regionalen Fachkräfteangebot in der IKT aufweist. Auffällig ist, dass die Stadtstaaten diesmal nur im Mittelfeld landen. Stattdessen führen Schleswig-Holstein, das Saarland, Hessen und Baden-Württemberg das Feld an. Bereits hier zeigt sich, dass eine pauschale Unterscheidung in Nord und Süd oder Ost und West nicht zielführend ist, um die Digitalisierung zu erfassen und zu verstehen. Das Verhältnis zwischen Verwaltung und ihren Bürger/-innen wurde aus zwei Perspektiven beleuchtet: zum einen die konkrete Interaktion (Bürgerservices), zum anderen die digitalen Angebote der

Nutzung von Online-Verwaltungsdienstleistungen

Den Deutschland-Index der Digitalisierung 2017 gibt es als interaktive OnlineVersion zum Ausprobieren und Vergleichen unter www.oeffentliche-it.de/di gitalindex. Die vollständige Publikation mit allen Analysen lesen Sie unter: www.oeffent liche-it.de/publikationen .

Rückkehr zu Windows geplant

MELDUNGEN

München strukturiert seine IT neu

Viele Kommunen nicht vorbereitet (BS) 42 Prozent der deutschen Kommunen sind nur teilweise auf die Digitalisierung vorbereitet. Ein Fünftel fühlt sich sogar schlecht aufgestellt. Dies geht aus einer Kommunalbefragung hervor, die der VDI zusammen mit der Universität Hohenheim durchgeführt hat. Die Befragten gaben dabei vor allem finanzielle (53 Prozent) und technische (46 Prozent) Hürden an. Technisch wird fast ausschließlich der fehlende Breitbandanschluss in den Gemeinden genannt. Dies liegt zum einen an der ländlichen Struktur und flächenhaften Zersplitterung der Gemeinden, aber auch an fehlender Beratung. Während Klimaschutz-, Verkehrs- und Stadtentwicklungskonzepte weit verbreitet sind, liegen Breitbandausbaukonzepte nur bei wenigen der befragten

Auf der Ebene der kommunalen Verwaltung treten die Unterschiede zwischen den Bundesländern deutlicher zutage. Die Stadtstaaten liegen hier wieder an der Spitze. Für die Analyse wurden über 300 kommunale Webportale in ganz Deutschland untersucht. Das digitale Angebot der Kommunen für ihre Bürger/-innen wurde dabei hinsichtlich verschiedener Kriterien untersucht: Insbesondere bei der Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes, der Offenheit und der Nutzung von Basiskomponenten unterscheiden sich die kommunalen Webportale erheblich voneinander. Beim Zugang, also der Auffindbarkeit benötigter Informationen, und der Benutzbarkeit, sprich der Sicherheit, Ladedauer und Responsivität der Webseiten, befinden sich die Kommunen bereits auf einem guten Weg. Das tatsächliche Angebot digitaler Verwaltungsleistungen bleibt hingegen nach wie vor gering. Dabei ist die geringe Größe einer Kommune kein Hinderungsgrund, wie Beispiele sehr gut aufgestellter Klein- und Mittelstädte zeigen. Gemeinsam genutzte Angebote auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene sind teilweise noch nicht hinreichend in das kommunale Angebot integriert.

Kommunen vor. Ein Grund: Die Kommunen sehen das Thema Digitalisierung als eine freiwillige Aufgabe. Einige Kommunen fordern daher Bund und Länder auf, ihrer Pflicht des Aufbaus einer übergeordneten Digitalinfrastruktur nachzukommen. Viele Kommunen sind angesichts der finanziellen Beteiligung am Ausbau überfordert und klagen über mangelhafte Förderung bzw. über sehr komplizierte Förderrichtlinien. Auch der Mangel an geschultem Personal spielt eine große Rolle (43 Prozent). Durch die Altersstruktur der Mitarbeiter mit ihrer geringen Computeraffinität und geringem technischem Knowhow sei eine Umstellung schwer durchsetzbar. Hinzu kämen ein Mangel an Fachkräften und das Fehlen eines Organisationskonzepts zum Umstieg.

(BS/th) Das Stadtparlament in München hat mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CSU und SPD in einem Änderungsantrag die unverzügliche Entwicklung eines Konzepts beschlossen, um bis Ende 2020 eine stadtweit einheitliche Client-Architektur auf Windows-Basis zu schaffen. Ein endgültiger Beschluss für oder gegen einen Umstieg soll auf Grundlage des zu entwickelnden Konzeptes gefasst werden. Im Rahmen einer kontroversen Debatte wurde von den Oppositionsparteien u. a. kritisiert, dass bisher nicht feststeht, welche Kosten bei der Umstellung auf Windows anfallen werden. Unterschiedlich interpretiert wurde das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten der Firma Accenture, das die IT-Landschaft der Münchener Verwaltung genauer untersucht hat. “Accenture sieht in dem Betriebssystem nicht den entscheidenden Punkt”, so Dr. Florian Roth von den Grünen. Anne Hüb-

ner von der SPD hob dagegen hervor, dass eine Umfrage unter den Beschäftigten ergeben habe, dass nur die Hälfte mit ihrer IT zufrieden sei. Neben der Umstellung auf Windows wird in dem Antrag die Schaffung eines für das gesamte Stadtgebiet zuständigen IT-Referenten gefordert, der noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen soll. Mit der Stelle des IT-Referenten soll die IT in der Landeshauptstadt vereinheitlicht werden. Bislang ist die IT-Beschaffung der öffentlichen Verwaltung

in München dezentral organisiert. So gibt es die Hauptabteilung, IT-Strategie, IT-Steuerung und IT-Controlling im Direktorium der Landeshauptstadt München (STRAC), die das städtische IT-Controlling organisiert, und den zentralen städtischen ITDienstleister it@M. Beide sollen nun der Zuständigkeit des IT-Referenten zugeordnet werden. Darüber hinaus soll die Gründung einer Betriebs-GmbH geprüft werden, in die der Eigenbetrieb it@M überführt werden soll. “Prüfen heißt auch prüfen”, so

Oberbürgermeister Dieter Reiter, der verdeutlichte, dass ein endgültiger Beschluss in dieser Frage noch ausstehe. Darüber hinaus soll die IT in Schulen und Kindertagesstätten ebenfalls neu aufgestellt werden. Geprüft werden soll, das sogenannte pädagogische Netz möglichst bis Ende 2019 in einem ersten Schritt in eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke München zu überführen, um auf diese Weise zeitnah Verbesserungen in den Bildungseinrichtungen zu ermöglichen.

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte

Jobcenter setzt auf digitale Aktenführung (BS) Seit Sommer 2016 setzt das Jobcenter im Kreis Minden-Lübbecke die digitale Sozialakte des krz ein. Seitdem geschieht in Lübbecke, Espelkamp und Minden vieles automatisiert, wie z. B. Aktenbildung, Archivierung sowie Ablage der Bescheide und Protokolle mit fachlichen Metadaten. Dokumente werden mittels des DMS-Clients direkt am Arbeitsplatz digitalisiert und in die Akte eingefügt. Die OfficeIntegration ermöglicht es, Dokumente direkt aus Word und Outlook in der Akte abzulegen. Durch Anbindung an das Fachverfahren AKDN-Sozial können Sachbearbeiter den Akteninhalt auch von dort aus einsehen, Dokumente suchen oder weitere

ablegen. So ist zu jeder Zeit eine schnelle Auskunft möglich und die Sachbearbeitung wird unterstützt. Mehrwerte ergeben sich auch im Bereich Widerspruch und Klage, da die zuständigen Stellen nun direkt Zugriff auf die relevanten Dokumente haben. Für die Abgabe der Unterlagen an das Gericht wird eine durchnummerierte PDF-Datei erzeugt, die direkt aus der DMSAnwendung versendet werden kann. Derzeit wird eine zentrale Scanlösung mit dezentraler Bearbeitung auf Sachbearbeiterebene eingeführt, die ebenfalls dazu dient, Prozesse zu optimieren sowie schnell und qualifiziert auskunftsfähig zu sein.

Praxisseminare im April/Mai:

Informationstechnologie Rechtliche Steuerung von IT-Projekten

IT-Vergabe 26. April 2017, Bonn

05. – 06. April 2017, Köln

EVB-IT Intensiv 25. – 26. April 2017, Hamburg

Vertragsgestaltung in agilen IT-Projekten 27. April 2017, München

Gebrauchte Softwarelizenzen für Behörden

IT-Management in der öffentlichen Verwaltung

27. April 2017, Bonn

16. – 17. Mai 2017, München

Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de

Bildnachweis: Peter Kirchhoff, pixelio.de


CeBIT / Open Data

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eil die Initiative so spät kommt, ist Geschwindigkeit das Gebot der Stunde. Und Tempo sorgt dafür, dass Pragmatismus und Kompromisse Einzug halten. Vor allem Vertreter der Zivilgesellschaft kritisieren, dass die Gelegenheit nicht zu einer Konsolidierung der IFGFamilie genutzt wird. Aber das geht einerseits nicht innerhalb weniger Monate und es entspricht andererseits auch nicht der Zielsetzung. Das Open-Data-Gesetz darf nicht als ein Transparenzgesetz missverstanden werden. Vielmehr geht es darum, Wirtschaftsnutzen zu erzielen, Innovation zu fördern und die Interoperabilität der Verwaltung zu verbessern. Dass das Gesetz die Form eines Artikelgesetzes zum E-GovernmentGesetz hat, ist vor allem im Hinblick auf die damit einhergehende Anpassung der IT-Systeme zu begrüßen. Langfristig wird sich das Prinzip Open Data (im Sinne von “open by default”) nur durchsetzen, wenn offene Daten mehr oder weniger auf Knopfdruck zu generieren sind. Weitere Kritik richtet sich an die Beschränkung des Geltungsbereiches. Auf dem Weg vom Referentenentwurf bis zur Kabinettsvorlage wurde der Geltungsbereich des Gesetzes auf die unmittelbare Bundesverwaltung eingeschränkt. Dies mag dem Zeitdruck geschuldet sein, der es nicht zuließ, dass zahlreiche Datenrechtsverhältnisse in Bezug auf die nachgeordneten Behörden rechtzeitig hätten geklärt werden können. Auch Forschungsdaten mussten vom Geltungsbereich ausgenommen werden, weil das Bundesforschungsministerium zusammen mit dem Rat für Informationsinfrastrukturen zur Umsetzung von EU-Vorgaben bereits an einer forschungsspezifischen Open-Access-Strategie arbeitet.

Behörden Spiegel / März 2017

Open-Data-Gesetz – was nun? Es kommt auf die Eigenmotivation der Bundesverwaltung an (BS/Dr. Tobias Knobloch) Obwohl es im Koalitionsvertrag steht, glaubte kaum einer, dass sie noch in dieser Legislaturperiode kommt: die gesetzliche Grundlage, die Bundesbehörden dazu verpflichtet, Informationen, die bei der öffentlichen Daseinsvorsorge anfallen, maschinenlesbar und kostenfrei zu veröffentlichen. Mitte Februar hat das Kabinett den ressortabgestimmten Entwurf des Bundesinnenministeriums, der genau dies garantieren soll, angenommen und an die gesetzgebenden Gremien gegeben. Also wäre eigentlich bei allen, die sich für Open Data in Deutschland einsetzen, Freude angezeigt. Getrübt wird diese allerdings durch den politischen Realismus, der unverkennbar die Feder bei der Entstehung dieses Gesetzes führt. Hier musste dafür gesorgt werden, dass zwei in die gleiche Richtung zielende Strategien sich nicht in die Quere kommen und schlimmstenfalls sogar widersprüchliche Vorgaben machen. Das kann man zwar kritisieren, man müsste sich dann aber gegebenenfalls auch bis zur nächsten oder übernächsten Legislaturperiode gedulden, was eine Rechtsgrundlage für Open Data in Deutschland angeht.

Chancen Dass die Bundesregierung mittlerweile verstanden hat, dass der Staat als Akteur ins “Datengeschäft” nur dann erfolgreich einsteigen kann, wenn zuvor entsprechende Kapazitäten aufgebaut werden, verdeutlicht die im Gesetz vorgesehene zentrale Beratungsstelle, die zunächst mit sechs, später mit vier Stellen ausgestattet sein soll. In einer Zeit mannigfacher politischer Herausforderungen und angesichts des vernünftigen Ziels eines ausgeglichenen Haushalts muss man das durchaus würdigen. Worauf es dabei ankommt, ist nun weniger, bei welcher Institution diese Beratungsstelle angesiedelt ist, als vielmehr auf die darin versammelten Kompetenzen: Um die Bundesbehörden adäquat beraten und unterstützen zu können, muss sich darin beispielsweise technische Expertise ebenso befinden wie Daten-

Das Open-Data-Gesetz kann neue Potenziale erschließen, um Wirtschaftsnutzen zu erzielen, Innovation zu fördern und die Interoperabilität der Verwaltung zu verbessern, wenn entsprechend Zug in die Umsetzung kommt. Foto: BS/Rudolpho Duba, pixelio.de

schutzkompetenz. Einige Sachbearbeiter aus dem Bundesinnenministerium (BMI) oder einer ihm nachgeordneten Behörde zusammenzuziehen, wird nicht reichen, um eine adäquate öffentliche Informationsinfrastruktur rasch Wirklichkeit werden zu lassen. Apropos schnell: Je nachdem, wie die Bundesverwaltung die Lage bei sich einschätzt, kann es passieren, dass ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nichts und bis zu drei Jahre danach wenig passiert. So lang

sind nämlich die Übergangsfristen für die Datenbereitstellung. Und diese betrifft ja nicht einmal “historische”, sondern nur neu anfallende Daten. Welche Fahrt das Thema Open Data nach Inkrafttreten des Gesetzes wirklich aufnimmt, wird also ganz maßgeblich von der Eigenmotivation der einzelnen Behörden sowie von der Unterstützungsarbeit des BMI und der Open-DataBeratungsstelle abhängen. Vielfach kritisiert wurde der im Gesetz nicht festgeschriebene Rechtsanspruch auf Datenveröffentlichung. Doch auch wenn das aus Sicht der Befürworter offener Daten zunächst nach einem langen Hebel aussieht, kann man den Sinn eines solchen Anspruchs durchaus in Zweifel ziehen. Denn potenzielle Datennutzer (zu denen beispielsweise auch große US-Konzerne der IT-Branche gehören) könnten sich auf dieser Grundlage durch die Instanzen klagen und die Verwaltung dadurch lähmen. Zweck der Bereitstellung von Daten ist es aber nicht, die Kernaufgaben öffentlicher Daseinsvorsorge zu behindern.

gangsgesetz angelegten Paradigmenwechsel verpasst: die Widmung von Daten zur öffentlichen Sache. Dieser verpasste Schritt hätte einerseits der tatsächlichen Bedeutung von Daten in der heutigen Welt Rechnung getragen und ihren Stellenwert im Verhältnis zur physischen Infrastruktur adäquat bestimmt. Andererseits hätte er dabei helfen können, einen zentralen haushalterischen Einwand gegen die Bereitstellung offener Regierungsdaten (Veräußerung von Vermögensgegenständen des Bundes nur zu ihrem vollen Wert, vgl. BHO § 63, Absatz 3) zu entkräften. Das Open-Data-Gesetz leidet an einer weiteren systematischen Schwäche, die eine paradoxe Folge haben könnte. Im Datenzeitalter, in dem digitale Informationen aus vielerlei Quellen immer leichter miteinander verknüpfbar sind, in einem Datenbereitstellungsgesetz nur auf die vom Informationsfreiheitsgesetz geerbten datenschutzrelevanten sowie auf berechtigte Interessen (z. B. Geschäftsgeheimnisse) zurückzuführende Einschränkungen zu verweisen, ist eindeutig zu wenig. Zahlreiche internationale Beispiele, bei denen die Verfügbarkeit staatlicher Daten dazu beigetragen hat, Personen zu de-anonymisieren und zu kompromittieren, machen den schmalen Grat deutlich, auf dem man sich hier bewegt (vgl. www.stiftungnv.de/privacy). Klar sollte jedenfalls sein, dass der Staat nicht Praktiken der Datenverteilung und -nutzung, die er andernorts

zung des Open-Data-Gesetzes. Hier ist zentral (und vorgesehen, wie man hört), dass die zuständigen Mitarbeiter in Behörden Leitfäden an die Hand bekommen, welche Daten relevant sind, wie sie aufzubereiten und wo/wie sie zur Verfügung zu stellen sind. Dazu gehören, an das oben Gesagte anknüpfend, unbedingt auch Maßnahmen zur Einschätzung von Risiken für die Privatsphäre. Die Stiftung Neue Verantwortung hat eine praktisch anwendbare Toolbox für Datenschutz bei Open Data erarbeitet und stellt diese auf Anfrage gerne bereit. Mittelfristig wird man um die Zurüstung technischer Verfahren, beispielsweise für eine sichere Anonymisierung, nicht umhin kommen. Den damit verbundenen Aufwand wird man nur dann nicht scheuen, wenn der begonnene Kulturwandel in den Behörden fortgesetzt wird. Wenn man begreift, wie sehr man innerhalb der Verwaltung selbst von einer dem zweiten Maschinenzeitalter angepassten Verfügbarkeit von Informationen profitiert; oder wenn Fortbildung in Zukunft auch bedeutet, an einem “Hackathon” oder “Data Dive” teilzunehmen, um nur zwei Beispiele von vielen zu nennen. Entsprechende Impulse können nur von oben kommen und das OpenData-Gesetz kann gut als Ausgangspunkt für derlei Impulse genutzt werden. Welch positive Folgen das Erheben von Open Data zu einer politisch sichtbaren Strategie haben kann, lässt sich gut am Bundesverkehrsministerium ablesen. Weil dort ganz richtig der Aufbau eines ganzen Datenökosystems vorangetrieben und mit entsprechenden Ressourcen unterlegt wird, stellt sich der Erfolg fast von selbst ein.

Die Bundesebene darf nur der Anfang sein

Aber nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in einzelnen, bei dem Thema bereits weiter fortgeschrittenen Bundesländern wie NordrheinWestfalen, Hamburg und alsbald vielleicht auch Berlin gibt es Dr. Tobias Knobloch leitet nachahmensdas Projekt “Open Data and Privacy” der Stiftung Neue werte Vorbilder. Verantwortung. Gut ist in jedem Fall, dass sich der Foto: BS/SNV Bund bei den Verhandlungen zum Achilles-Verse Datenschutz zu Recht scharf kritisiert oder Länderfinanzausgleich im Die jetzt im Gesetzgebungspro- sogar unter Strafe stellt (z. B. bei Herbst 2016 von den Ländern zess befindliche Grundlage für Plattformbetreibern und Daten- die Zusage hat geben lassen, offene Daten wird leider nicht da- händlern), hier selbst Vorschub dass diese eigene Open-Datafür sorgen, dass Daten in jedem leistet. Das kann er aber nur ver- Gesetze auf den Weg bringen. Fall kostenlos zugänglich und hindern, indem er Praktiken der Niemand hindert die Länder danutzbar sind. Da Spezialgesetze datenschutzsensiblen Datenbe- ran, dass diese Gesetze weiter dem Open-Data-Gesetz vorge- reitstellung vorgibt und einüben gehen als das Bundesgesetz – hen und da diese in einigen Fäl- lässt sowie auch avancierte Me- und besser sind. Deutschland len vorsehen, dass Daten nur ge- thoden des technischen Daten- wird nur dann vollumfänglich gen Gebühren bereitgestellt wer- schutzes erforschen lässt und von offenen Daten profitieren, wenn sich alle Länder am natioden, wird das Gesetz nicht für zur Anwendung bringt. nalen Datenportal GovData beflächendeckend offene Daten im teiligen und auf diese Weise eine vollen Sinne sorgen. Das ist Auf die Umsetzung kommt es jetzt an breitflächige und gut zugänglischade und hemmt die volkswirtschaftliche Gesamtwirkung, Da dies weniger von einem – der che öffentliche Dateninfrastrukdie von offenen Regierungsdaten Natur solcher Texte folgend all- tur entsteht. Aus Datensicht wirklich interausgehen kann, wie etliche Po- gemeinen – Gesetzestext zu ertenzialstudien und Beispiele an- warten ist, befinden wir uns spä- essant wird es jedoch ohnehin derer Länder zeigen. Leider hat testens mit dieser Bemerkung erst auf der Kommunalebene. man hier die Gelegenheit zu ei- mitten im “Was-nun-Teil”, das Damit Open Data dort funktionem bereits im Geodatenzu- heißt beim Thema der Umset- niert, muss vor allem vehement an einem verbesserten Datenmanagement in den Behörden gearbeitet werden. Open Data IT als Treiber der wäre dann, recht verstanden, eiVerwaltungsmodernisierung: ne Art Abfallprodukt einer zeitgemäßen Data Governance im Der Newsletter E-Government, Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bis dahin ist noch Informationstechnologie und ein weiter Weg. Einige Anfänge Politik des Behörden Spiegel auf allen staatlichen Ebenen sind aber inzwischen gemacht. Und da der Anfang ja bekanntlich die Hälfte des Ganzen ist, Anmeldung: kann man bezüglich des Themas www.behoerdenspiegel.de Open Data in Deutschland eininewsletter@behoerdenspiegel.de germaßen optimistisch in die Zukunft blicken.


CeBIT / Informationstechnologie

Behörden Spiegel / März 2017

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Ländle goes digital

Für die Zukunft aufgestellt

Baden-Württemberg will bei der Digitalisierung vorangehen

Gastbeitrag von Peter Batt, IT-Direktor im Bundesinnenministerium

(BS) Die Landesregierung Baden-Württemberg setzt bei der Digitalisierung einen besonderen Schwerpunkt. Unter der Dachmarke digital@bw erarbeitet das Land derzeit eine Digitalisierungsstrategie. Als eines der ersten Bundesländer in Deutschland wurde dazu in Baden-Württemberg ein eigenes Digitalisierungsministerium unter der Führung des Stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl geschaffen. Darin steuert und koordiniert die Stabsstelle für Digitalisierung die Arbeit der Landesregierung in diesem Bereich.

(BS/Peter Batt) Die Digitalisierung hat unseren beruflichen und privaten Alltag in den vergangenen Jahren stark verändert. Parallel dazu konnten wir gerade in der aktuellen Legislaturperiode eine “Digitalisierung der Politik” erleben. Nicht zuletzt dank der Digitalen Agenda der Bundesregierung gibt es inzwischen kein Ressort mehr, das nicht die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für die eigenen Politikfelder erkannt hat.

Mit dieser Arbeit wurde das Ziel verknüpft, Baden-Württemberg zu einer digitalen Leitregion in Deutschland zu machen. Die Landesregierung betrachtet die Digitalisierung als eine Investition in die Zukunft, in Wohlstand und Lebensqualität. Deshalb investiert Baden-Württemberg insgesamt 325 Millionen Euro in der laufenden Legislaturperiode und arbeitet zusätzlich daran, verstärkt private Investoren über einen Wagniskapitalfonds einzubeziehen und so noch schneller bei der Digitalisierung voranzukommen. Dabei geht es der baden-württembergischen Landesregierung vor allen Dingen darum, das schnelle Internet flächendeckend im Land verfügbar zu machen. Den Ausbau einer schnellen digitalen Infrastruktur betrachtet sie als die Grundlage einer digitalen Gesellschaft und Wirtschaft. Das schnelle

Internet ist heute so wichtig wie ein Strom- und Wasseranschluss. Derzeit haben knapp 68 Prozent der baden-württembergischen Haushalte schnelles Internet mit mindestens 100 Mbit/s und mehr im Download. Fast drei Viertel aller badenwürttembergischen Haushalte, nämlich 73 Prozent, haben die Möglichkeit, Hochgeschwindigkeitsnetze mit 50 Megabit pro Sekunde oder mehr zu nutzen. Um das letzte Viertel zu erschließen, verstärkt die Landesregierung die Breitbandförderung im Jahr 2017 und verdreifacht erneut die Landesmittel auf knapp 100 Millionen Euro. Damit investiert das Land zehnmal mehr als noch im Jahr 2012. Die Digitalisierungsstrategie digital@bw bietet für BadenWürttemberg die Chance, die Standortvorteile des Landes nicht nur zu halten, sondern

JETZT VORMERKEN!

Baden-Württemberg 4.0 “Der Staat als Treiber digitaler Innovationen” 11. Juli 2017, Stuttgart Schirmherrschaft: Thomas Strobl, Digitalisierungsminister des Landes Baden-Württemberg In Kooperation mit der Stabsstelle für Digitalisierung Eine Veranstaltung des

weiter auszubauen. Zielgerichtete Maßnahmen sollen deshalb einen sichtbaren Mehrwert für das Land und einen spürbaren Nutzen für die dort lebenden Menschen und seine mittelständisch geprägten Unternehmen generieren. Als zentrales Element der Digitalisierungsstrategie soll ein gemeinsames Strategiepapier mit einer digitalen Agenda der Landesregierung erarbeitet und umgesetzt werden. Dazu werden unter Einbeziehung der Expertise aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zentrale Handlungsfelder definiert und die Aktivitäten der Ressorts entlang der strategischen Linie der Landesregierung besser miteinander vernetzt, koordiniert und sichtbar gebündelt. Im laufenden Jahr richtet sich die Landesregierung auch speziell an die Städte und Gemeinden. 2017 soll das Jahr der Intelligenten Kommunen werden. Mit einem Wettbewerb “Smart City – Digitale Zukunftskommune@BW” werden Kommunen als Modellvorhaben adressiert, eine langfristig angelegte digitale Agenda zu erstellen. Diese digitale Agenda soll sich an den jeweiligen Bedürfnissen und der Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger sowie der lokalen Wirtschaft orientieren. Die Idee dahinter: Modellkommunen sowohl im ländlichen Raum als auch in der Stadt gehen mit Projekten voran, die skalierbar auch auf andere Kommunen übertragen werden können und so “spill-over”-Effekte entstehen.

Hamburg ist Spitzenreiter bei Transparenz Im Transparenz-Ranking der Länder vor Schleswig-Holstein und Bremen (BS/stb) Über 17 Jahre ist es her, dass in Berlin und Brandenburg die ersten Landtage ihre Verwaltungen und Behörden durch Informationsfreiheitsgesetze zu mehr Offenheit im Umgang mit amtlichen Informationen verpflichteten. Bis heute haben zehn weitere Länder nachgezogen. Die Vereine Mehr Demokratie und Open Knowledge Foundation haben nun in ihrem ersten Transparenz-Ranking die verschiedenen deutschen Informationsfreiheitsgesetze der Länder geprüft und miteinander verglichen. Ergebnis ist eine Rangliste, die die Gesetze nach ihrer Güte bewertet. Wichtigstes Kriterium war für die Autoren das Ausmaß der Informationsrechte und Auskunftspflichten. Gute Bewertungen erhielten hier Gesetze, die Informationsfreiheit als Jedermannsrecht festlegen oder – wie in Hamburg – die eigenständige Veröffentlichung von Informationen vorsehen. Ebenfalls positiv bewertet wurde der Einbezug von Stellen, die nicht der unmittelbaren Verwaltung zuzurechnen sind, wie Hochschulen, Sparkassen oder staatliche Stiftungen.

Grenzen der Informationsfreiheit berücksichtigt Der Zugang zu amtlichen Informationen hat Grenzen. Wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind oder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu wahren ist, ist eine Güterabwägung notwendig. Wie weit solche Ausnahmeregelungen den Zugang zu Informationen einschränken, wurde im Ranking genauso berücksichtigt wie andere mögliche Hürden. Punktabzug gab es, wenn die Antragstellung unnötig kompliziert und Antwortfristen unnötig

lang gestaltet sind. Gute Bewertungen erhielten hier Länder, die elektronische und anonyme Anfragen zulassen und Sanktionen für Verstöße gegen gesetzliche Regelungen auf Behördenseite vorsehen. Schließlich wurde im Ranking auch die Höhe von etwaigen Gebühren berücksichtigt. Der Spitzenreiter des Rankings Hamburg hat mit seinem Transparenzgesetz von 2012 Vorbildfunktion. Das durch eine Volksinitiative eingebrachte Gesetz verpflichtet das Land, Dokumente wie Gutachten, Senatsbeschlüsse oder Verträge kostenlos und ohne vorherige Anträge im Internet zugänglich zu machen. Die Hansestadt hat in allen Bereichen gute Bewertungen erhalten. Als Abstriche nennen die Autoren die Ausnahme von der Informationspflicht von Rechnungshof, Steuerbehörden, Verfassungsschutz und öffentlichem Rundfunk. Gute Bewertungen erhielten auch Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin. In SchleswigHolstein und Bremen werden aktive Veröffentlichungsfristen gelobt – bei Letzterem gab es Abzüge wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten bei Überschreitung von Antwortfristen. Das Berliner Informationszugangsgesetz, das 2016 überarbeitet worden ist, überzeugte mit umfassenden Auskunftspflichten, für die nur wenige Ausnahmeregelungen gelten. Bemängelt wurde hier das dem-

gegenüber geringe Ausmaß von Informationsrechten.

Das Bundesministerium des Innern nimmt als klassisches Ressort in der Digitalisierung eine besondere Rolle ein. Es ist das einzige Ressort, das neben Themen “in eigener Sache” der Verwaltung vor allem querschnittliche Themen der gesamten Gesellschaft bearbeitet. Diese Verantwortung für die innere Verfasstheit unserer Gesellschaft beinhaltet die öffentliche Sicherheit ebenso wie Datenschutz und Informationssicherheit oder auch digitale politische Bildung. Aus gutem Grund ist es daher Kernressort der Digitalen Agenda.

Neue Impulse setzen und unterstützen Diese Querschnittlichkeit spiegeln auch die konkreten Vorhaben der Abteilung IT wider: Wir haben mit dem erfolgreichen Digitalen Flüchtlingsgipfel Impulse für neue Formen des digitalen Engagements gesetzt und unterstützen Initiativen wie die Spendenplattform betterplace, um Impulse zu setzen und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten die Digitalisierung für die Gesellschaft eröffnet. Zugleich haben wir mit dem IT-Sicherheitsgesetz, der Einigung zur europäischen NIS-Richtlinie und der neuen Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland vor dem Hintergrund einer stetig steigenden Komplexität und Interdependenz der täglich eingesetzten Technik wichtige Meilensteine zum Schutz unseres Landes auf den Weg gebracht. Wichtig ist uns auch hier der kooperative Ansatz. Nur gemeinsam mit der Wirtschaft, mit Unternehmen und Verbänden, können wir erfolgreich Sicherheit gesellschaftlich verankern und festigen. Mit der Unterstützung von “Deutschland sicher im Netz” und “BSI für Bürger” setzen wir uns zusätzlich für eine stärkere Prävention im privaten Umfeld ein. Zugleich treibt uns die Frage um, wie eine moderne Datenpolitik für unser Land aussehen

Peter Batt ist Abteilungsleiter IT (“Informationstechnik, Digitale Gesellschaft und Cybersicherheit”; IT-Direktor) im Bundesministerium des Innern. Foto: BS/BMI

kann. Neben den erwähnten Themen Datenschutz und Informationssicherheit beschäftigen uns hier auch Diskriminierungsverbote, die Kontrolle von “Big-Data”-Algorithmen, intelligente Regelungen für Plattformen und Online-Vermittler und der Grundsatz der Datenverkehrsfreiheit sowie Regelungen über den digitalen Nachlass, um nur einige Beispiele zu nennen.

Staat als zeitgemäßer Dienstleister Auch in eigener Sache (der Verwaltung) muss der Staat sich als zeitgemäßer Dienstleister zeigen. Zu Recht erwarten die Menschen von Behörden, dass auch sie ihre Services adressatengerecht anbieten – das heißt einfach und unbürokratisch online. Unser Ziel ist, das OnlineAngebot der öffentlichen Verwaltung so attraktiv zu gestalten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Anliegen gerne über das Netz erledigen. Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sollen hierzu zu einem Portalverbund verknüpft werden. Ergänzt werden soll dieser Verbund durch ein Nutzerkonto, mit dem eine einmalige Anmeldung erfolgt, die dann für alle Verwaltungsleistungen bundesweit genutzt werden kann. Um einen solchen digitalen Service in Deutschland an-

bieten zu können, ist ein föderal vernetztes Vorgehen notwendig. Bestehende IT-Lösungen von Bund, Ländern und Kommunen werden von Beginn an in die Planung einbezogen. Auch hier gilt: Nur ein Ansatz, der auf einem gemeinsamen Handlungswillen beruht, verspricht Erfolg. Deshalb hat die Bundesregierung im Dezember 2016 im Rahmen der Neuordnung der BundLänder-Finanzbeziehungen mit den Ländern vereinbart, eine Änderung des Grundgesetzes und den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz) auf den Weg zu bringen. Innerhalb von fünf Jahren sollen möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht nur online angeboten, sondern durch Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen einfach und sicher mit wenigen Schritten erreicht werden können. Mit dem Onlinezugangsgesetz verbinden wir jedoch nicht nur große Erwartungen an Länder und Kommunen. Wir kehren auch vor unserer eigenen Tür: Mit der Neuausrichtung der IT des Bundes im Zuge der vom BMI vorangetriebenen IT-Konsolidierung geht der Bund selbst bei der Modernisierung seiner Verwaltungsdienste voran. Mit der IT-Konsolidierung reduzieren wir die Komplexität der Anwendungslandschaft des Bundes und können so zentrale Sicherheitsstandards etablieren. Mit dem Projekt “Netze des Bundes” wird zusätzlich eine einheitliche und sichere Netzinfrastruktur der Bundesverwaltung geschaffen. Mit diesen Maßnahmen sichern wir langfristig die Handlungsfähigkeit von Politik und Verwaltung. Kurzum: Es bleiben in den kommenden Jahren nach der Bundestagswahl 2017 viele Aufgaben für das Bundesinnenministerium zu erledigen. Das zeigt schon der beschriebene Ausschnitt an Themen. Im BMI sind wir hierfür gut aufgestellt.

Schlusslichter wollen teilweise nachziehen Verbesserungsbedarf wurde vor allem für Thüringen, Saarland und Baden-Württemberg festgestellt. Auskunftspflichten und Informationsrechte sind hier nur schwach ausgeprägt. In Saarland und Baden-Württemberg werden teils hohe Gebühren bemängelt. Schlusslichter des Rankings sind aber Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen – keines dieser Länder hat bisher ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet. In Niedersachsen hat das Kabinett Anfang des Jahres einen Entwurf beschlossen, der aber die kommunale Ebene außen vor lässt. Auch Sachsen plant ein Gesetz. In Bayern und Hessen sind Versuche, ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden, bisher gescheitert. Auch das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2006 wurde für den Vergleich bewertet. Im Transparenz-Ranking liegt es im Mittelfeld. Die aktive Veröffentlichung von Informationen ist auf Bundesebene nicht geregelt. Bemängelt werden außerdem das geringe Ausmaß von Informationsrechten und fehlende Sanktionsregelungen, wenn Behörden Antwortfristen überschreiten. Gute Bewertungen bekam das Bundesgesetz für seine Gebührenvorgaben.

Aus für ROBASO BA stoppt millionenschweres IT-Projekt (BS/gg) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist im Februar mit einem herben Rückschlag bei der Umsetzung ihrer IT-Strategie 2020 an die Öffentlichkeit gegangen. Das Projekt ROBASO (Rollenbasierte Oberfläche) erwies sich während der Pilotierung der Software als nicht praxistauglich und wurde bereits zum Ende letzten Jahres gestoppt. Die bisherigen Kosten der mit massiver Unterstützung durch externe Dienstleister seit 2010 entwickelten Lösung gibt die BA mit 60 Millionen Euro an. In der im Oktober 2015 gestarteten Pilotphase wurde jedoch deutlich, dass die Lösung nicht in der Lage war, die Komplexität der Kundenanliegen und der damit verbundenen zahlreichen Fachverfahren zu managen. Vereinfacht beschrieben, ist es offenbar nicht gelungen, in der Lösung einen “Zurück-Button” zu implementieren, um einmal eingegebene Daten in den verschiedenen Fachverfahren korrigieren zu können.

Obwohl die Aufarbeitung derzeit noch läuft, hat man bei der BA aus dem Scheitern von ROBASO bereits erste Schlüsse gezogen. Die Entwicklung neuer Software soll in Zukunft nur noch “in überschaubaren Stufen mit begleitenden Anwendertests in der Praxis” erfolgen.

Großprojekte sollen zudem während der Projektlaufzeit regelmäßig extern auditiert werden, um das Risikomanagement zu überprüfen. Mit der Überprüfung von ROBASO will der Deutsche Bundestag hingegen den Bundesrechnungshof beauftragen.

Keine Behebung der Defizite möglich Diese Defizite hätten nicht zeitnah und wirtschaftlich behoben werden können, so die BA. Daher habe man sich entschlossen, das Projekt zu beenden. Der Projektabbruch sei durch ein unabhängiges externes Audit bestätigt worden.

Durch ROBASO sollten die Benutzeroberflächen für BA-Mitarbeiter rollenbasiert einheitlich gestaltet und die verschiedenen Anwendungen der BA gebündelt werden. Foto: BS/BA


CeBIT / Informationstechnologie

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ie gemeinsam mit der KGSt konzipierte Veranstaltung richtete sich in erster Linie an die für die IT verantwortlichen Mitglieder kommunaler Verwaltungsvorstände. Werner Haßenkamp, Präsident der gpaNRW, freute sich, ein so interessierendes Thema ausgewählt zu haben, konnte er doch über 100 Teilnehmer in den Dortmunder Westfalenhallen begrüßen. In seiner Einleitung sagte Haßenkamp, dass die gpaNRW in ihren Prüfungen beobachte, wie unterschiedlich das Thema IT und damit die IT-Steuerung organisiert sei. Unabhängig von der Größe der Verwaltung sei allerdings klar: Strategische ITSteuerung sei eine Kernaufgabe des Verwaltungsvorstandes und deren Qualität entscheidet maßgeblich darüber, wie ITLeistungen bereitgestellt würden.

Sensibilisierung der Verwaltungsvorstände Ziel der Veranstaltung war neben der Vorstellung und Diskussion der Erkenntnisse der gpaNRW auch eine Sensibilisierung der Verwaltungsvorstände für die vielfältigen Herausforderungen der Steuerung kommunaler IT. Dies übernahmen hochkarätige Experten mit ihren Vorträgen. Sowohl Hartmut Beuß, CIO des Landes NRW, als auch Dr. Marco Kuhn, Erster Beigeordneter des Landkreistages NRW, griffen in ihren Beiträgen die aktuellen Anforderungen für die Kommunen auf: die Umsetzung der Digitalisierung im Allgemeinen sowie die Umsetzung des E-Government-Gesetzes im

Thementag IT der gpaNRW Strategisches IT-Management als Kernaufgabe kommunaler Verwaltungsvorstände (BS) Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) prüft und berät die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nunmehr seit fast 14 Jahren in den Bereichen der Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit ihrer Aufgabenerfüllung. Der Bereich der IT gehört dabei seit Langem zu den Prüfgebieten der gpaNRW. Die neben der Prüfung im wettbewerblichen Umfeld erbrachten Beratungsleistungen zu IT-Fragen haben in den letzten Jahren deutlich an Umfang zugenommen. Dazu tragen sicherlich die große Spezialisierung der Berater und die wohl einzigartige Kenntnis der gpaNRW über die nordrhein-westfälische (Verwaltungs-)Wirklichkeit bei. Die gpaNRW sieht es auch als ihren Auftrag an, die vor allem in den vergleichenden überörtlichen Prüfungen fast aller nordrhein-westfälischen Kommunen gewonnenen Erkenntnisse immer wieder auch einem breiteren Publikum vorzustellen und zu diskutieren. Anfang Februar griff der “Thementag IT” ein in fast allen Kommunen sehr aktuelles und virulentes Thema auf: “Noch mehr Verantwortung? Strategisches IT-Management durch den Verwaltungsvorstand”. Besonderen. Ihr Fazit: Ein “Wegducken” vor diesen Themen sei nicht (mehr) möglich. Genauso wenig gebe es einen Musterprozess, den die Verwaltungen übernehmen könnten. Jede Kommune müsse in diesem Punkt ihren Umsetzungsbedarf ermitteln und priorisieren. Diese Aufgaben obliegen der Verwaltungsspitze, die es sich unbedingt zur Aufgabe machen müsse, Treiberin und nicht Getriebene der Veränderungsprozesse zu sein. Durch die in vielen Kommunen prekäre Haushaltssituation biete sich damit gleichzeitig die Chance zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit.

Kommunen stoßen an Grenzen Die Veranstaltungsteilnehmer aus den Kommunen verwiesen in der nachfolgenden Diskussion vor allem auf ihre bisherigen Erfahrungen. Geschildert wurden Fälle, in denen Verwaltungen bei der praktischen IT-Umsetzung von Bundes- und Landesrecht an Grenzen stießen. Vielfach bestünden Schnittstel-

lenproblematiken oder rechtliche Unsicherheiten. Umsetzungswillen und Umsetzbarkeit bei IT-Vorhaben stünden durchaus manchmal in einem Widerspruch. Sowohl Beuß als auch Dr. Kuhn interessierten sich sehr für die Probleme vor Ort und ermunterten die Teilnehmer, ihre Erfahrungen in die anstehenden Evaluationsprozesse einzubringen. Aus der Praxis berichtete anschließend Andreas Hoge. Als ehemaliger Geschäftsführer einer kommunalen Anwendergemeinschaft koordinierte er gemeinschaftliche Beschaffungen von IT-Dienstleistungen für über 30 Mitgliedskommunen. In seiner Zeit als Bürgermeister der Stadt Steinfurt stand er aber auch auf der Seite der Nutzer. Dabei musste er die speziellen Anforderungen der Verwaltung der Kreisstadt abstimmen und wirtschaftlich umsetzen. Hoges Fazit: IT-Verantwortung gehöre in den Verwaltungsvorstand und auch in vermeintlich kleinen Verwaltungen könnten und müssten IT-bezogene Entscheidungen von dort getroffen wer-

Einen Gang zulegen Deutschland bei Digitalisierung in Europa nur auf Platz elf (BS/lkm) Laut EU-Kommission macht Europa Fortschritte bei der Digitalisierung. Viele Länder müssten aber noch einen Gang zulegen, wie Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Anfang März bei der Vorstellung des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) erklärte. Insgesamt habe die EU zwar Fortschritte gemacht und mit einem Wert von 0,52 diesmal besser abgeschnitten als im letzten Jahr (0,49), doch die Entwicklung könnte schneller gehen. Es gebe auch große Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten. Die drei Spitzenreiter der EU, Dänemark, Finnland und Schweden, seien auch weltweit führend und liegen noch vor Südkorea, Japan und den USA. Deutschland liegt laut DESI auf Platz elf und habe vor allem Nachholbedarf bei der Verbesserung von Online-Behördendiensten. Bei der Frequenzzuteilung könne Deutschland jedoch mit guten Ergebnissen aufwarten. Beim Einstieg in die Nutzung mobiler Breitbanddienste und schneller FestnetzBreitbandanschlüsse würden die Deutschen aber hinter anderen Europäern zurückliegen. Bei der Internetnutzung liegen die Deutschen über dem Durchschnitt und machen der Untersuchung zufolge bei den digitalen Kompetenzen gute Fortschritte. 87 Prozent der Deutschen sind online; sie scheinen aber ein begrenzteres Spektrum von Online-Diensten zu nutzen als andere Europäer. Beim Online-Einkauf sind sie jedoch sehr aktiv. Bei der Integration der Digitaltechnik mache Deutschland langsamen Fortschritt. Deutsche Unternehmen seien bei der Nutzung von Software für den Informationsaustausch führend. Eine wachsende Zahl von KMU betreibe elektronischen Handel; allerdings sei ihr Umsatz aus dem Verkauf über das Internet rückläufig. “Alle Mitgliedsstaaten sollten mehr investieren, um den digitalen Binnenmarkt voll ausschöpfen zu können. Wir wollen

Behörden Spiegel / März 2017

bei der Digitalisierung kein Europa der zwei Geschwindigkeiten”, betonte Ansip. Die größten Fortschritte in der EU haben Slowenien und die Slowakei gemacht. Trotz einiger Verbesserungen hinken mehrere Mitgliedsstaaten wie Polen, Kroatien, Italien, Griechenland, Bulgarien und Rumänien in ihrer digitalen Entwicklung im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten immer noch hinterher.

Stagnation beim deutschen E-Government Bei der Verbesserung der Online-Interaktion zwischen Behörden und Bürgern zeige Deutschland nur geringe Fortschritte. Angesichts dessen, dass nur 19 Prozent der Bevölkerung elektronische Behördendienste nutzten, bestehe die größte Herausforderung darin, die Online-Interaktion zwischen Behörden und Bürgern zu verbessern. Auch bei Open Data sei kein Wachstum zu verzeichnen. Im Vergleich zum DESI-Index des Vorjahres blieb der Anteil

der Bevölkerung, die elektronische Behörden Dienste nutzen konstant. Hier nimmt Deutschland Rang 23 im europäischen Vergleich ein. Beim Thema Open Data schafft es Deutschland mit einem Wert von 51 Prozent auf Platz 20. Während Deutschlands Performance bei den behördlichen Online-Diensten weitestgehend stagniert, steigt die Nutzung im europäischen Durchschnitt. 34 Prozent der Internetnutzer sendeten ausgefüllte Formulare online statt auf Papier an Behörden zurück (2013 lag dieser Anteil noch bei 27 Prozent). Zudem stehen immer mehr Dienste online zur Verfügung, etwa für die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes, Geburtsanzeigen oder andere Ereignisse. Der DESI stellt die Leistung der Staaten in unterschiedlichen Bereichen dar – von der Internetanbindung und -nutzung und digitalen Kompetenzen bis zur Digitalisierung der Unternehmen und Öffentlichen Dienste.

Europa macht beim E-Government Fortschritte. In Deutschland hingegen stagnierten das Angebot und die Nutzung behördlicher Online-Dienstleistungen. Foto: BS/Gerd Altmann, pixelio.de

Werner Haßenkamp, Präsident der gpaNRW, konnte in den Dortmunder Westfalenhallen über 100 kommunale Verwaltungsvorstände zum Thementag IT begrüßen. Foto: BS/gpaNRW

den. Schließe man sich dabei zusammen, könnten Know-how gebündelt und umfängliche Synergien gehoben werden.

Klar definierte Verantwortungsbereiche “Die kommunale IT-Steuerung braucht auf unterschiedlichen Ebenen klar definierte Verantwortungsbereiche”, so lautete die zentrale These von Annika Krellmann, Referentin im Programmbereich Organisationsund Informationsmanagement der KGSt. Sie erläuterte das dort konzipierte Rollenmodell für die kommunale IT. Unabhängig von Größe und Organisation einer Verwaltung beschreibt es Rollen und Funktionen, die losgelöst von den aufbauorganisatori-

schen Strukturen realisiert werden sollten. Dieses Rollenmodell basiert auf Ergebnissen einer eigens einberufenen Arbeitsgruppe kommunaler Experten der gesamten Bundesrepublik. Christoph Gusovius, stellvertretender Präsident der gpaNRW, berichtete schließlich von den Prüfungserfahrungen der letzten Jahre. Die Bereitstellung von IT-Leistungen erfolge in den nordrhein-westfälischen Kommunen nicht nur durch eigene Infrastrukturen, sondern auch durch Eigenbetriebe, Zweckverbände und weitere Dritte. Damit sei die kommunale IT-Landschaft in NRW besonders “bunt”. Gusovius unterstrich, dass “bunt” und effizient nicht zwingend dasselbe meine.

In den durch die gpaNRW untersuchten Verwaltungen werde der Bereich der IT auf der Ebene des Verwaltungsvorstandes häufig nur formal verantwortet, stellte er weiterhin fest. Vielfach führe die vermeintliche Notwendigkeit von technischem Detailwissen zu einer tatsächlichen Verlagerung der Verantwortung auf die fachliche Ebene oder sogar auf den Dienstleister. Dies könne dazu führen, dass Leistungsanforderungen nicht immer unter Berücksichtigung der Interessen der Gesamtverwaltung definiert würden. Nur selten würden Geschäftsprozesse unter Verknüpfung von IT und Organisation optimiert. Zudem treffe die gpaNRW auch unzureichende Transparenz hinsichtlich der Ressourceneinsätze an; so ließen sich erstrebte Effekte durch den Einsatz von IT nicht nachweisen. Aus diesem Wissen hat die gpaNRW diese These aufgestellt: Betriebsmodell und internes Steuerungssystem stünden immer in der Verantwortung der Verwaltungsführung. Diese sollte sich u. a. fragen: Habe ich genügend Einfluss auf die ITLeistungserbringung? Sind die notwendigen Informationen zur eigenen IT vorhanden? Werden diese zur Definition von Anforderungen genutzt? Was hat der Thementag IT gebracht? Die Erkenntnis, dass die Strategische IT-Steuerung durch den Verwaltungsvorstand ein immens wichtiger Baustein für die Gestaltung einer zukunftsfähigen und effizienten Verwaltung ist, ist vielfach vorhanden. Die für die Umund Durchsetzung einer solchen Steuerung notwendigen Kompetenzen sind in vielen Kommunen (noch) nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die gpaNRW will mit ihren Prüfungen und Beratungen ihren Anteil dazu beitragen, dieses Defizit zumindest deutlich kleiner werden zu lassen.

Wettbewerb “Digitale Stadt” Gewinner wird umfänglich mit Technologie ausgestattet (BS/th) Der Digitalverband Bitkom führt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) den Wettbewerb “Digitale Stadt” durch. In der Gewinner-Stadt werden ab Anfang 2018 Infrastrukturen in den Bereichen Mobilität, Energie, Gesundheit und Bildung mit neuesten digitalen Technologien ausgestattet. Zudem soll die öffentliche Verwaltung dazu angeregt werden, innovative Online-Anwendungen anzubieten und der Handel für die Digitale Stadt intelligente Lieferdienste bereitstellen. Grundlage hierfür soll ein hochleistungsfähiges Gigabit-Netz sein. Für die Realisierung der Digitalen Stadt haben die beteiligten Unternehmen bis jetzt Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe in Aussicht gestellt. “In der Digitalen Stadt definieren wir Urbanität neu”, erklärte BitkomHauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. “Das Leben in der Digitalen Stadt wird so effizient und bequem, so bürgernah und umweltfreundlich sein wie in keiner anderen europäischen Stadt. Wir wollen zeigen, dass Deutschland ein Vorreiter bei der intelligenten, digitalen Stadtentwicklung sein kann.” 71 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren sind laut einer repräsentativen Umfrage des Bitkom der Meinung, dass digitale Technologien eine höhere Lebensqualität in Städten ermöglichen. Für den Wettbewerb können sich Städte mit 100.000 bis 150.000 Einwohnern bewerben, die über eine gute Verkehrsanbindung sowie eine Hochschule in der näheren Umgebung verfügen. “Dieser Wettbewerb ist ein ganz wichtiges Signal für die Städte und Gemeinden in Deutschland und kann in der Praxis die großen Chancen der digitalen Stadtentwicklung und der intelligenten Vernetzung vor Ort erlebbar machen”, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,

Dr. Gerd Landsberg. Großes Potenzial haben nach Angaben des Bitkom digitale Bürgerdienste, die von der jeweiligen Stadtverwaltung angeboten werden. 83 Prozent fordern laut der BitkomUmfrage von ihrer Stadtverwaltung die Möglichkeit, Behördengänge vollständig über das Internet erledigen zu können. Und 79 Prozent wünschen sich ein zentrales Anmeldeportal für Kitas und Schulen, um freie Plätze gerechter verteilen zu können. 85 Prozent der Befragten sagen, dass sie Katastrophen- und Sicherheitswarnungen der Behörden auf ihrem Smartphone erhalten wollen. 79 Prozent sprechen sich für die Einführung einer sicheren digitalen Patientenakte aus, in der Ärzte, Pfleger oder Therapeuten die Krankengeschichte des Patienten einsehen können.

Breites Bündnis mit Unternehmen geschmiedet Der Bitkom hat in den vergangenen Monaten ein breites Bündnis mit Digitalunternehmen geschmiedet, die das Projekt “Digitale Stadt” mit Produkten und Dienstleistungen in mindestens zweistelliger Millionenhöhe unterstützen wollen. “Unter unserem Dach versammeln sich das Know-how und die Wirtschaftskraft, die für so ein Projekt nötig sind. Die beteiligten Unternehmen werden investieren und die

Realisierung der Digitalen Stadt vorantreiben”, sagte Rohleder. Die Bewerberstädte sollten ihrerseits schon mit ihrer Bewerbung die Unterstützung relevanter Akteure vor Ort nachweisen, etwa aus der Politik und der lokalen Wirtschaft sowie von kommunalen Unternehmen und Vereinen. Jede Stadt soll bei ihrer Bewerbung ein eigenes Konzept für ihre Vorstellungen von der Digitalen Stadt einreichen und den eigenen Gegebenheiten anpassen. Die Gewinnerstadt, die Unternehmen und der Bitkom werden die Digitale Stadt gemeinsam entwickeln und sie auf die Bedingungen vor Ort abstimmen. Am Ende entscheide aber die Stadt selbst über die konkrete Umsetzung einzelner Projekte, so Rohleder. Neben dem Bitkom und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sind bislang folgende Unternehmen an dem Projekt beteiligt: Deutsche Telekom, Hewlett Packard Enterprise, SAP, Software AG, Vodafone, Autodesk, DJI, DocMorris, DPD Dynamic Parcel Distribution, eluminocity, eBay, Kathrein, Little Bird, m.Doc, PTV Group, Samsung, Speed4Trade und vitaphone. Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen sind abrufbar unter www.digitalestadt.org .


CeBIT / Informationstechnologie

Behörden Spiegel / März 2017

B

ehörden Spiegel: IBM hat in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der BWI mit Siemens und der Bundeswehr zusammen in einer Öffentlich Privaten Partnerschaft die weiße IT der Streitkräfte modernisiert. Das hat offenkundig gut funktioniert, doch nun ist die BWI seit Ende Dezember eine reine Bundesgesellschaft. Ist das für IBM eine Zeitenwende?

Koederitz: Natürlich ist dies eine Zeitenwende, sowohl für IBM als auch für die Bundeswehr selbst. Andererseits blicken wir auf eine über 50-jährige intensive Zusammenarbeit mit den Streitkräften zurück. Diese strategische Partnerschaft wird weiterhin Bestand haben und die Bundeswehr nach wie vor ein wichtiges Geschäftssegment der IBM Deutschland bleiben. Die Erfahrungen, die wir in den zehn Jahren bei der BWI auf beiden Seiten sammeln konnten, werden wir dabei sicherlich gewinnbringend in zukünftige Aktivitäten einbringen. Behörden Spiegel: Die Bundeswehr ist von einer reinen Verteidigungsarmee zu einer Armee im Einsatz geworden. Sie muss ihre Kernprozesse überprüfen, das digitale Gefechtsfeld ins Auge nehmen und die anfallende Datenflut so organisieren, dass sie intern, aber auch im konkreten Einsatz bestmöglich aufgestellt ist. Wie kann IBM hier unterstützen?

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Eine neue Dimension Bessere Erkenntnisse durch Optimierung der Mensch-Maschine-Interaktion (BS) IBM Deutschland ist seit Jahrzehnten ein enger Begleiter der Digitalisierung der Behörden und hat diese durch seine Produkte und Services maßgeblich mitgeprägt. Nicht zuletzt auch im Bereich der Streitkräfte, wo man in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der BWI IT die Modernisierung der sogenannten weißen IT der Bundeswehr vorangetrieben hat. Mit Watson bietet IBM nun ein kognitives System für die Datenanalyse an, das dazu geeignet ist, die Bundeswehr – aber auch andere staatliche Institutionen – angesichts der Vielzahl der anfallenden Daten bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Hierüber, aber auch über generelle Herausforderungen der Digitalisierung für den Staat, sprach der Behörden Spiegel mit Martina Koederitz, Vorsitzende der Geschäftsführung IBM Deutschland GmbH. Das Interview führte R. Uwe Proll. Bereich ebenfalls realisieren, egal ob es um den Gesundheits-, Bildungs- oder Energiesektor geht. Daher sollten der Bund und die Länder sich der Verantwortung stellen und mit gutem Beispiel vorangehen. Staatssekretär Vitt hat ja hier das Ruder in die Hand genommen und wir hoffen, dass auf Basis der E-Akte hier ein Durchbruch in der öffentlichen Verwaltung erreicht wird.

“Mit Watson sind wir in der Lage, das Verhältnis zwischen Mensch und Maschine in eine neue Dimension zu heben.”

Martina Koederitz, Vorsitzende der Geschäftsführung von IBM Deutschland, steht Forderungen nach einem speziellen Digitalisierungsministerium eher skeptisch gegenüber. Sie fordert stattdessen mehr Koordination zwischen den einzelnen Ressorts. Foto: BS/IBM Deutschland

gehörige stellt Fragen an Watson und erhält aufgrund kognitiver Analysen verschiedene Antworten, die aber keine endgültige Lösung darstellen, weil der Mensch am Ende noch darüber entscheiden muss. Aber der Analyseaufwand wird ihm abgenommen, weil Watson in der Lage ist, unzählige unstrukturierte Daten auf ihren kognitiven Zusammenhang hin zu analysieren und es im Bedarfsfall auch semantische Analysen durchführen kann.

Koederitz: Wir haben ein breites Angebot an kognitiven und analytischen Lösungen entwickelt. Dabei geht es um die Vielfältigkeit der Daten und die MenBehörden Spiegel: Die Sichergen, diese in Echtzeit zu bewerten und zu analysieren. Unser heitsbehörden klagen über die Ansatz ist mit kognitiver Analyse Qualität der Daten, die in die Pools eingegerichtig beben werden. schrieben – es “Meiner Ansicht nach Nehmen wir etgeht darum, beschäftigen wir uns wa das Beidie MenschMaschine-In- aktuell zu viel mit Angst- spiel der Erfassung von teraktion zu Szenarien ...” Flüchtlingen. optimieren Wie kann auf und in Echtzeit aus Daten verschiedenster Basis von fälschlichen oder unHerkunftsquellen neue Er- vollständigen Daten denn überhaupt eine vernünftige Analyse kenntnisse zu gewinnen. Mit Watson sind wir in der Lage, erfolgen? das Verhältnis zwischen Koederitz: Wir trainieren WatMensch und Maschine in eine neue Dimension zu heben. Der son derzeit auf bestimmte DoMensch kann mit dem System mänen. Wir geben deswegen interagieren und das System nicht alle zur Verfügung stehenlernt, welche Antworten erwar- den Daten gleichzeitig ein, um tet werden. Der Bundeswehran- keine falschen Analysen auf-

grund von falschen Daten zu provozieren. Auf der anderen Seite ist es so, dass die analytische Software in der Lage ist, ein Monitoring zu entwickeln, das Unregelmäßigkeiten und Abweichungen vom Muster erkennt. Diese Fähigkeit kommt nicht zuletzt auch im Bereich der Cyber Security zum Tragen. Da die Angriffe immer intelligenter werden, ist es wichtig, frühzeitig Abweichungen vom normalen Verhalten der Nutzer und der Datenströme zu erkennen. Behörden Spiegel: Im Rahmen der Digitalisierung sind derzeit vielfältige Aktivitäten zu beobachten. Welche Bereiche sollten dabei schwerpunktmäßig angegangen werden? Koederitz: Wir wünschen uns, dass das Thema digitale Bildung stärker vorangetrieben wird. Bisher wurde die Digitalisierung in Deutschland vor allen Dingen unter dem Thema Breitbandausbau und Netzverfügbarkeit diskutiert. Ich glaube aber, dass nicht zuletzt der vergangene ITGipfel in Saarbrücken deutlich gemacht hat, dass es vor allem um die Veränderungen in der Arbeitswelt und somit auch in der Ausbildung geht. Diese werden

Behörden Spiegel: Die Digitalisierung löst in der Arbeitswelt auch Ängste aus. Viele Menschen machen sich Sorgen, ob die Digitalisierung im globalen Maßstab nicht ihre Arbeitsplätze infrage stellt. Ist das für IT-Global Player wie IBM ein Thema?

durchaus fundamental sein. Den Behörden kommt dabei eine Koederitz: In jedem Fall, zumaßgebliche Aufgabe als Vorreiter zu, denn sie müssen ihre mal wir beim Thema Industrie Dienstleistungen und Angebote 4.0 in der Tat von einer revolutionären Entdigital realiwicklung aussieren. Nur “Wir wünschen uns, gehen. Und wir wenn dies gedass das Thema digitale müssen die schieht, wird eine AkzepBildung stärker voran- Ängste aufgreifen, und tanz in der Begetrieben wird.” zwar indem wir völkerung für den Menschen die Digitalisierung erreicht. Wir sehen doch, Perspektiven geben, wie sie sich dass der größte Teil der Bevölke- in diese digitale Welt hinein berung Google zur Informations- wegen können. Besonders wichsuche nutzt, sich in Sozialen tig ist es dabei, nicht nur die Netzwerken miteinander verbin- nächste Generation zu qualifidet. Dies muss der öffentliche zieren, um sie für die neue Be-

Behörden Spiegel: IBM ist ein gewichtiges Mitglied im Branchenverband Bitkom, der wiederholt einen IT- oder Digitalisierungsminister im Bundeskabinett gefordert hat. Teilen Sie diese Forderung? Koederitz: Das sehe ich eher skeptisch, denn welche originären Kompetenzen sollte ein solches Ministerium haben? Wie sollte sich das Ressort gegenüber anderen Ministerien abgrenzen, die ebenfalls mit der Digitalisierung beschäftigt sind, etwa Gesundheits-, Verteidigungs- oder Wirtschaftsministerium? Ich glaube, dass die Digitalisierung ein Querschnittsthema ist und man sich daher andere Lösungen suchen muss, um eine übergeordnete Zusammenarbeit zu organisieren. Es gibt ja dafür durchaus ein Beispiel, nämlich das Thema Industrie 4.0. Hier ist eine Plattform geschaffen worden, die verschiedene Ressorts zusammenbindet, um gemeinsame Rahmenbedingungen zu schaffen, Standards zu setzen und Initiativen zu ergreifen. Es braucht also sicherlich eine koordinierende, organisierende und übergeordnete Stelle.

Wie IBM Watson die Bundeswehr unterstützten soll (BS) Watson ist ein kognitives System, das in der Lage ist, nicht nur zahlenbasierte Daten, sondern auch natürlich-sprachige Texte sowie Bilder und Videos zu verstehen, zu interpretieren und Schlüsse daraus zu ziehen. Dabei lernt es stetig dazu und verbessert seine Fähigkeit, Muster und Zusammenhänge in unstrukturierten Daten zu erkennen. Für die Bundeswehr sind zahlreiche Lösungen auf Grundlage dieser Technologie denkbar. Zwei Beispiele: IT-Service-Management Militärische Prozesse, die auf Informationsbeschaffung über natürliche Sprache in Textform oder Tondaten basieren, können durch kognitive Analysen

beschleunigt werden. Störungen von Übertragungssystemen können automatisch erkannt und untersucht werden, um sie effizienter zu beheben. Risikomanagement und Cyber Security IBM Watson kann zahlreiche Daten aus internen Datenbanken und externen Sensoren oder öffentlichen Quellen zusammenbringen und zum Beispiel aus Textdokumenten, Tondaten, Geo-Informationen und Social Media Content umfangreiche Lagebilder generieren. So können Gefährdungen besser eingeschätzt und potenzielle Angriffe aus dem CyberRaum schnell und effizient aufgeklärt und abgewehrt werden.

Münchner

Münchner Cyber Dialog 29. Juni 2017, München

rufswelt fit zu machen und ihnen damit entsprechende Chancen zu eröffnen, sondern auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auf diese neue Welt vorzubereiten. Meiner Ansicht nach beschäftigen wir uns aktuell zu viel mit AngstSzenarien und verlieren dabei die neuen Möglichkeiten durch die Digitalisierung aus dem Blick. Die Chancen sollten aber in den Vordergrund gestellt werden. Dies ist sicherlich eine Bringschuld von Politik und Verwaltung, aber durchaus auch der Unternehmen.

CYBER Dialog

GESTALTETER WANDEL ODER ADMINISTRIERTES CHAOS? Die sichere digitale Transformation in Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ist entscheidend für die Zukunft des Standortes Deutschland. Gleichzeitig mangelt es oft an entsprechenden, zukunftsorientierten Digitalisierungsstrategien. Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit, wenn sich hochrangige Vertreter aus Politik und

REFERENTEN

Verwaltung, der Industrie und IT-Unternehmen zum Münchner Cyber Dialog 2017 treffen.

AUF DEM KONGRESS U.A.

Peter Batt Abteilungsleiter Informationstechnik, Digitale Gesellschaft und Cybersicherheit; IT-Direktor, Bundesministerium des Innern

Veranstalter

Staatsminister Dr. Marcel Huber

Univ.-Prof. Dr. Gabi Dreo Rodosek

MdL, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben

Direktorin des Forschungszentrums CODE, Universität der Bundeswehr München

Carsten Heitmann Vice President IT-Security Governance, Robert Bosch GmbH

www.muenchner-cyber-dialog.de


CeBIT / Informationstechnologie

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Der BND auf der CeBIT Cyber-Sicherheit im Bundesnachrichtendienst

Behörden Spiegel / März 2017

Behörden, Unternehmen und Bürger Lösungen für die drei Touchpoints der digitalen Verwaltung

(BS/BND) Wer sich für den Bundesnachrichtendienst (BND) als Arbeitgeber interessiert, verlässt nicht selten vertrautes berufliches Terrain. Gerade hierin liegen Reiz und Herausforderung einer Mitarbeit beim deutschen Auslandsnachrichtendienst. Interessenten haben auf der diesjährigen CeBIT in Halle 11, Stand B15, die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei der Bereich Cyber-Sicherheit. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Im Auftrag der Bundesregierung gewinnt und analysiert der BND Informationen über das Ausland und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Deutschland als Hochtechnologie- und Wirtschaftsstandort gerät immer stärker in den Fokus von Spionageaktivitäten. Es gehört zu den Aufgaben des BND, Spionagetätigkeiten aus dem Ausland frühzeitig zu erkennen und Schaden für unser Land abzuwenden. Das Internet ist integraler Bestandteil des heutigen Lebens und eine wichtige Kommunikationsplattform. Wir kommunizieren per E-Mail, posten in Sozialen Netzwerken, recherchieren und kaufen online ein. Wichtige Infrastrukturen wie Kraftwerke, Strom- und Telekommunikationsnetze oder Krankenhäuser sind über das Internet verbunden. Gleiches gilt für die hochkomplexen Abläufe in der Industrie und im Transportwesen. All dies geschieht im sogenannten Cyber Space. Darunter versteht man zunächst alle über das Internet auf Datenebene vernetzten ITSysteme, aber darüber hinaus auch die im internationalen Datenraum transportierten und gespeicherten Daten.

Wachsende Bedrohung aus dem Cyber Space Mit der Bedeutung des Datenaustausches über den Cyber Space wächst die Bedrohung und der Anreiz, durch Angriffe vernetzte Infrastrukturen und Systeme zu stören oder Informationen zu stehlen. Sowohl für terroristische Aktivitäten als auch für Cyber-Angriffe gilt: Es ist der Blick über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus, der das Erkennen und Bekämpfen vorbereitender Aktivitäten bereits im Planungsstadium ermöglicht. Der Bundesnachrichtendienst hat ein Verfahren entwickelt, um Cy-

ber-Angriffe mihilfe seiner nachrichtendienstlichen Kompetenz in der strategischen Fernmeldeaufklärung (Signal Intelligence, SIGINT) frühzeitig zu entdecken. Dieses Verfahren wird als SIGINT Support to Cyber Defense (kurz: SSCD) bezeichnet. Im Regelfall agieren die CyberAngreifer von ihren Heimatländern aus. So sitzen die Akteure im Fall staatlich gesteuerter Angriffe nicht selten zu lokalen Bürozeiten an ihrem dienstlichen Computer und entwickeln ihre Schadprogramme. Mit anonymen Bezahlmethoden mieten

bau und Struktur des Netzes, liest Passwörter zu weiteren Systemen aus und installiert Schadprogramme auf anderen Computern. Auf diese Weise sichert er sich langfristig den Zugang in das betroffene Netz. Ein Großteil der Betroffenen weiß häufig nicht, dass sie Opfer eines Cyber-Angriffes sind.

Hochgradig individualisierte Angriffe

Moderne Schutzsysteme werden zwar zunehmend leistungsfähiger. Um jedoch wirksam zu sein, müssen die Erkennungsmerkmale eines Cyber-Angriffes bekannt sein. Für einen gezielten Angriff ist es jedoch typisch, dass er hochgradig individualisiert durchgeführt wird und die für eine Abwehr erforderlichen Erkennungsmerkmale unbekannt sind. An diesen Stellen bringt sich der Bundesnachrichtendienst mit SSCD ein. Mittels SSCD beobachtet der Bundesnachrichtendienst täglich Cyber-Angreifer bei ihren Aktivitäten. Datenströme werQuelle: BS/BND den mithilfe komplexer Filteregeln untersie Server in Drittstaaten an sucht, Datenpakete werden oder dringen in unzureichend analysiert und auf Schadsoftgeschützte Systeme ein, um die- ware-Merkmale, sogenannte Sise für ihre anschließenden An- gnaturen, geprüft. Bereits ergriffe zu nutzen. kannte Schadsoftware-MerkAngenommen, ein professio- male ermöglichen, ebenso wie neller Cyber-Angreifer hat es von Angreifern genutzte IPnach mehreren Monaten akribi- Adressen und Internet-Domäscher Vorbereitung geschafft, nen, eine Zuordnung zu AkteuZugriff auf den Computer eines ren; gleichzeitig können daraus Vorstandsmitglieds eines Un- Angriffs-Methoden und Muster ternehmens zu erhalten. In der abgeleitet werden. Folgezeit wird er dem rechtmäIm Idealfall hat der Bundesßigen Nutzer des Computers bei nachrichtendienst die deutjedem Schritt virtuell über die schen Inlandsbehörden bereits Schulter schauen. Der Angreifer mit den für präventive Abwehrsieht jedes eingegebene Pass- maßnahmen erforderlichen Inwort, liest jede E-Mail, ver- formationen versorgt, bevor der schafft sich Einblick in Unter- im Ausland vorbereitete Cybernehmensentscheidungen und Angriff gegen deutsche Ziele bedie privaten Lebensumstände. ginnt. Hier arbeitet der BundesDas Austauschen des infizier- nachrichtendienst eng mit anten Computers schafft nur sel- deren deutschen und ausländiten Abhilfe. Ein zielgerichtet schen Sicherheitsbehörden zuvorgehender Angreifer befasst sammen. sich nicht nur mit Inhalten auf Dies alles stellt den BND vor dem Computer seines Opfers, große Herausforderungen und sondern infiltriert von hier aus dessen Informatiker, Ingenieure sukzessive das gesamte Unter- und Mathematiker regelmäßig nehmensnetz. Er erforscht Auf- vor neue, fordernde Aufgaben.

MELDUNG

Live-Programm der MACH AG (BS/gg) Um die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen – insbesondere in den Bereichen E-Personal, E-Verwaltung und E-Finanzen – geht es auch am MACH-Stand B14 in Halle 7 sowie im weiteren Messeprogramm der MACH AG. So wird es u. a. einen täglichen Showcase “E-Rechnung live!” geben, bei dem das Unternehmen zusammen mit den E-Government-Partnern Materna und der Bundesdruckerei auf dem Gemeinschaftsstand “Digital Government”, A28/6 in Halle 7, die Vision eines komplett elektronischen Bestell- und Abrechnungsprozesses präsentieren wird. Der Showcase basiert zum Großteil auf etablierten Lösungen, die sich bereits seit Jahren in der Behördenwelt bewähren und kombiniert sie zu einer neuen Gesamtlösung. Am Beispiel einer Behörde wird

der gesamte Rechnungsverarbeitungsprozess gezeigt. Mit weiteren digitalen Schritten, etwa zur Authentifizierung, ist dieser Prozess voll automatisiert durch verschiedene Workflows medienbruchfrei umsetzbar. Die Anforderungen der EURichtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sowie das nationale E-Rechnungs-Gesetz vom Dezember 2016 werden damit voll erfüllt. Aufwände und Kosten lassen sich deutlich senken. Das MACH-Messeprogramm: Dienstag, 21.03., “E-Akte im Praxiseinsatz. Dritte Etappe fast geschafft: effiziente Vergabe von Zuwendungen bei der Otto Benecke Stiftung”, Helene Fedorav (Otto Benecke Stiftung), Florian Kühne (MACH AG) Mittwoch, 22.03., “Prozessmanagement. Das Basislager für Ihren digitalen Aufstieg”, Stefan

Mensching (MACH AG), Linda Oldenburg (MACH AG) “E-Beschaffung und E-Rechnung als ganzheitlicher Finanzprozess – mit wenig Kraftverlust zum Gipfel”, Patrick Spahn (MACH AG) “Bergauf mit der E-Rechnung im Kreis Herzogtum Lauenburg – Bericht vom Etappen-Aufstieg”, Florian Kühne (MACH AG) Donnerstag, 23.03., “Das Ziel: Den Wandel im Personalwesen gestalten. Der Weg: Modernisierung der Personalprozesse in vier Etappen”, Maik Möwes (MACH AG) Freitag, 24.03., “Digitale Verwaltung: Wie geht das? Etappenziele bei der Modernisierung der Hochschul- und Universitätsverwaltung”, Dr. Per Hedde (MACH AG) Weitere Informationen zum Programm unter www.mach.de/ce bit-programm

(BS) Die öffentliche Verwaltung steht vor der Herausforderung, bei sinkenden Budgets immer mehr Aufgaben erledigen zu müssen. Sie steht unter hohem Druck, Arbeitsaufwand und Kosten einzusparen. Das IT-Dienstleistungsunternehmen Materna GmbH zeigt auf der diesjährigen CeBIT Wege auf, diesem Druck mit zunehmend digitalisierten und automatisierten Prozessen zu begegnen. In Halle 7, am Stand C18, präsentiert Materna seine neuesten Lösungen für die Touchpoints der digitalen Verwaltung – Behörden, Unternehmen und Bürger. Der IT-Dienstleister hat für die drei Zielgruppen der öffentlichen Verwaltung einige Neuheiten im Gepäck. Mit Showcases zu den Trendthemen elektronische Rechnung, elektronische Identifikation mit dem neuen Personalweis, sicheres Signieren mit dem Smartphone und Chatbots als modernemEingangskanal in den BürgerService adressiert Materna jeden Touchpoint der Behörden mit spezifischen Lösungsangeboten.

Showcase “E-Rechnung live” Durch die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und das nationale ERechnungs-Gesetz des Bundes vom 1. Dezember 2016 sind die öffentlichen Auftraggeber aufgefordert, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Am Gemeinschaftsstand “Digital Government” A28 in Halle 7 präsentieren die E-Government-Partner MACH, Materna und die Bundesdruckerei gemeinsam ihre Vision eines komplett elektronischen Bestell- und Abrechnungsprozesses, wie er bereits heute auf Basis vorhandener Komponenten in Teilen schon möglich ist. Ein durchgängiger, konsistenter und medienbruchfreier Prozess von der Bedarfsanforderung bis zur Bezahlung spart Arbeitsaufwand und Kosten.

Das vereinfacht die Haushaltsplanung, entlastet Behörden von manuellen Tätigkeiten und steigert die Effizienz. Eine transparente Darstellung sorgt zudem dafür, dass die Einzelschritte bis ins Detail und damit rechtssicher nachvollzogen werden können.

Online-Formulare mit dem Smartphone signieren Zum ersten Mal in Deutschland präsentiert Materna mit der Bundesdruckerei am Beispiel eines bundeseinheitlichen elektronischen Antrags die qualifizierte Signatur mittels Smartphone. In dem Showcase füllt der Antragsteller einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher als Online-Formular aus. Anschließend wird das ausgefüllte Formular rechtssicher über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung qualifiziert signiert und an das entsprechende Fachverfahren zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die Signaturanfrage erfolgt über das Sign-me-Portal der Bundesdruckerei und wird mittels SMS-TAN auf dem Smartphone bestätigt. Digitale Anträge bzw. Online-Formulare ersetzen Papiervordrucke und sind auf jedem Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop, PC) nutzbar. Eingegebene Daten können unmittelbar an das entsprechende Fachverfahren weitergegeben und weiterverarbeitet werden. Der Showcase

zeigt hierbei die Möglichkeiten eines komplett digitalisierten modernen Verwaltungsprozesses. Zusammen mit der eIDASkonformen Signatur erhält das Dokument größte Rechtssicherheit.

Online-Angebote für Bürger und Unternehmen ausbauen Weitere Themen sind moderne und barrierefreie Weblösungen auf Basis des Content-Management-Systems Government Site Builder, die durch mobile Apps, einfache Erklärfilme und intelligente Chatbots die Online-Service-Angebote von Behörden noch nutzerfreundlicher gestalten.

Verwaltung entlasten durch E-Akten und Social Intranets Materna informiert darüber hinaus über Neuheiten zur elektronischen Aktenführung und referiert in zwei Vorträgen in zwei verschiedenen Foren der Halle 7 über die Einführung eines Ablage- und Registratursystems der Generalzolldirektion, die mit knapp 7.000 Beschäftigten zu den größten Bundesoberbehörden Deutschlands zählt. Zudem können sich Besucher am Stand informieren, wie sie SharePoint optimal für sich nutzen und damit ihre interne Zusammenarbeit verbessern. Weitere Informationen unter www.materna.de

Startschuss für den digitalRat.niedersachsen Niedersachsen auf der CeBIT (BS/lkm) Im Januar hat das Land Niedersachsen 20 Experten aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Verbände, Wissenschaft und Forschung, Medien, Bildung, Ethik, Arbeit und Verbraucherschutz für den neuen digitalRat.niedersachsen berufen. Unter Vorsitz von Ministerpräsident Stephan Weil wird der digitalRat.niedersachsen am 20. März auf der CeBIT zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Zum Digitalisierungsrat gehören unter anderem Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der DGB-Bundesvorsitzende Reiner Hoffmann, Prof. Gesche Joost, Internetbotschafterin der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Blogger Sascha Lobo. Der digitalRat.niedersachsen berät die Landesregierung zu übergeordneten und ressortübergreifenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Er soll jährlich dreimal tagen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat operative Federführung für den digitalRat.niedersachsen übernommen. “Die Digitalisierung unserer Gesellschaft schreitet immer weiter voran – vielfach verbunden mit Sorgen und Ängsten, zum Beispiel um den eigenen Arbeitsplatz. Es gehört aktuell und künftig zu den wichtigsten Aufgaben der Politik, den digitalen Wandel positiv zu gestalten und die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung erkennen und entschlossen nutzen – und dabei gleichzeitig die Risiken erkennen und minimieren. Ich bin überzeugt, dass der fachlich sehr breit aufgestellte digitalRat.niedersachsen der Landesregierung auf diesem Weg eine wichtige Hilfestellung bieten wird”, betonte Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies bei der Berufung der Experten. Die Digitalisierung verändere nicht nur

die Arbeitswelt, Produktionsprozesse, Technik oder Kommunikation. Sie bedeute auch einen Kulturwandel in Wissensprozessen und fordere eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. “Der sprichwörtliche Blick über den Tellerrand ist in der Digitalisierung ein absolutes “Muss”. Der digitalRat.niedersachsen soll uns gleichermaßen ermuntern und ermahnen. Wir sind offen für Beratung, Ansporn und Impulse, genauso wie für kritische Debatten und vielleicht hin und wieder auch für ein klares Wort”, so Lies weiter. “Wir als Veranstalter der CeBIT freuen uns, dass im Rahmen der CeBIT 2017 der Startschuss für den digitalRat.niedersachsen gegeben wird. Die CeBIT bietet als Plattform für Digitalisierung den idealen Rahmen, um ressortübergreifend Fragen des digitalen Fortschritts zu diskutieren“, sagte Oliver Frese, Mitglied des Vorstands der Deutschen Messe AG.

Zukunft des ländlichen Raums Im Mittelpunkt des Kommunaltages Niedersachsen auf der CeBIT stehen praktische Hinweise für Kommunen zu IT-Chancen für den ländlichen Raum. “Wir führen diese Veranstaltung immer wieder gerne mit der Deutschen Messe AG auf der CeBIT durch, da die Kommunen dort die wichtigsten Anwendungen alle an einem Ort haben und diese anschauen und ausprobieren

können“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städteund Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. Rund 200 Bürgermeister und Kommunalpolitiker aus allen Teilen Niedersachsens werden am 21. März 2017 um 11:00 Uhr im Forum Marktplatz Kommune auf dem Messegelände Hannover, Stand D68, in Halle 7 erwartet. Jan Hesselbarth, Geschäftsführer beim Bundesverband für unbemannte Systeme, wird über das neue Zeitalter der Drohnen und wie diese fliegenden Systeme den ländlichen Raum verändern können, berichten. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer wird die IT-Chancen für Niedersachsen und den Breitbandausbau für den ländlichen Raum vorstellen und Prof. Dr. Joachim Hertzberg vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz wird die Teilnehmer über Agrarrobotik und Robotik-Technologie im ländlichen Raum informieren. “Wir freuen uns auf einen interessanten Ausblick in die Zukunft des ländlichen Raums, der mit immer besser werdender Technikausstattung Niedersachsens größtes Entwicklungspotenzial in der Welt von morgen sein dürfte. Der Bund und das Land müssen aber die Infrastruktur im ländlichen Raum im gleichen Maß zeitnah wie in den Großstädten ausbauen. Sonst werden wir nicht im internationalen Wettbewerb mithalten können,” so Bullerdiek.


CeBIT / Informationstechnologie

Behörden Spiegel / März 2017

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Governikus-Lösungsbausteine

Spracherkennung

Für die Digitale Verwaltung im Public Sector Parc

Digitale Entlastung für Behörden

(BS) Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen bietet zahlreiche neue Gestaltungsmöglichkeiten, gleichzeitig gilt es, den damit einhergehenden Herausforderungen zu begegnen. Beleuchtet man die rechtlichen und organisatorischen Handlungsfelder näher, geht es auch um die elektronische Kommunikation, die in der Gesamtprozesskette hin zu E-Akten über den gesamten Lebenszyklus hinweg abgesichert werden muss. Mit den aktuellen Gesetzesvorhaben zu E-Akten und Serviceportalen rücken damit Themenfelder des sicheren und rechtskonformen Identitätsmanagements, verschlüsselter elektronischer Datenübermittlung, Verifikation von Signaturen und Siegeln sowie die Erhaltung des Beweiswerts an Daten über sehr lange Zeiträume in den Fokus. Dabei sollten E-Government- und E-Justice-Angebote auch immer im Sinne von Interoperabilität und grenzüberschreitender Nutzung gedacht und konzipiert werden.

(BS) Mitarbeiter in Behörden und öffentlichen Verwaltungen erleben seit Langem eine erhöhte Arbeitsbelastung. Durch aktuelle Geschehnisse (Flüchtlingskrise, demografischer Wandel) verschärft sich dieser Zustand weiter. Ein Beispiel aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF): Bis Ende 2015 wurden 181.000 Flüchtlinge registriert, aber nur 54.877 Antragsverfahren abgeschlossen. Die Zahl der noch laufenden Verfahren stieg derweil auf 328.207 (Quelle: Die Zeit, “Behördenblues”, 48/2015, 26.11.2015). Ein technischer Wandel kann helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen – und das in allen deutschen Behörden.

Mit den Anwendungen des ITPlanungsrats Governikus und Governikus MultiMessenger stehen Lösungen zur Umsetzung der nationalen und europäischen Digitalisierungsstrategien, Gesetze und Verordnungen zur Verfügung. Das Governikus-Portfolio setzt sich aus Lösungsbausteinen und Produkten zusammen, um den gesamten Lebenszyklus elektronischer Daten abzusichern.

Weniger tippen, mehr Effizienz

Anwendungen am Stand des IT-Planungsrates Die für die beiden GovernikusAnwendungen federführenden Bundesländer im IT-Planungsrat – Bremen für die Anwendung Governikus und RheinlandPfalz für die neue Anwendung Governikus MultiMessenger – informieren am Stand des ITPlanungsrates (Halle 7, Stand B42) über die möglichen Einsatzszenarien und Umsetzungsmöglichkeiten, die mit den Anwendungen Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen. Von Basiskomponenten für interoperable Servicekonten, Identitätsmanagement, Zugang zu Verwaltungsdiensten, sichere Datenübermittlung, Umgang mit E-Rechnungen, elektronische Poststellen mit Multikanalkommunikation bis hin zur beweiswerterhaltenden Langzeitaufbewahrung lassen sich zahlreiche Szenarien mit den Anwendungen realisieren. Die durch die eIDAS-Verordnung entstandenen Vorgaben stehen bei der Weiterentwicklung der Anwendungen ebenso im Fokus wie die nationalen Gesetzesvorhaben und Strategien zur Interoperabilisierung.

AusweisApp2 und eID am Stand des BMI/BfIT Umfassende Neuerungen rund um AusweisApp2, die Software des Bundes für die On-

Die Digitalisierung bietet gerade Behörden und Ämtern viele Chancen. Denn sie bringt fortschrittliche Technologien mit sich, die die Effizienz und Produktivität steigern können. Beispielsweise durch Lösungen, die manuelle Arbeiten digitalisieren und somit vereinfachen, wie z. B. Spracherkennungssoftware. Sie sorgt für eine zügigere Dokumentenbearbeitung und -verwaltung per Stimme statt über die Tastatureingabe per Hand.

Das Governikus-Portfolio setzt sich aus Lösungsbausteinen und Produkten zusammen, um den gesamten Lebenszyklus elektronischer Daten abzusichern. Grafik: BS/Governikus KG

line-Ausweisfunktion, präsentiert Governikus am Stand des Bundesministeriums des Innern (Halle 7, Stand A58). Inzwischen als Beta-Version im Google Playstore verfügbar und produktiv einsetzbar, ermöglicht die GUI-optimierte Version der AusweisApp2 den eID-Nachweis am Android-Smartphone oder -Tablet-PC über kompatibles zukunftsfähiges NFC ebenso wie mit einem separaten Chipkartenlesegerät gekoppelt per Bluetooth. Mit an Bord der unter der EUPL nun auch für Entwickler offen weiterverwendbaren Software sind Prototypen des Software Development Kits zur Integration in die App oder Website sowie die Möglichkeit, Smartphones alternativ zum eID-Chipkartenleser stationär am PC oder Mac zu verwenden. Für beide Prototypen sowie eine iOS-Version ist die Veröffentlichung im Jahr 2017 geplant. Die Anwender können sich zusätzlich über eine Reihe an Video-Tutorials freuen, die in Kürze veröffentlicht werden.

Das Projekt TREATS (TRansEuropean AuThentication Services) öffnet der Verwaltung in Deutschland erstmals die eIDInfrastruktur des Personalausweises für den EU-weiten Zugang mit Identifizierungsmitteln anderer Mitgliedsstaaten. Gefördert als CEF-Vorhaben (Connecting Europe Facility der EU-Strategie Europa 2020) hat sich Governikus KG erfolgreich um die Konsortialführung bei TREATS für Deutschland beworben. Bereits mit der Umsetzung einer eIDAS-Middleware im Auftrag des BSI hat Governikus den ersten Schritt für die eIDASUmsetzung getan. Am 25.01.2017 wurde bekanntgegeben, dass es den Niederlanden, Österreich und Deutschland gelungen ist, ihre Identifikations- und Authentifizierungssysteme über interoperable eIDAS-Knoten produktiv zu vernetzen und damit die Nutzung der österreichischen oder deutschen eID im E-Government anderer EU-Mitgliedsstaaten zu ermöglichen.

dem Anwender in der Behörde. Um der steigenden Arbeitsbelastung entgegenzuwirken, kann man mithilfe von Spracherkennungssoftware Routinearbeiten, wie die Dokumentenerstellung und -verwaltung automatisieren und digitalisieren. Dragon Group von Nuance z. B. verringert nachweislich Korrekturschleifen. Das spart wertvolle Zeit für die direkte und persönliche Arbeit mit den Klienten. Mitarbeiter können produktiver sein – ohne Burn-out, RSI-Syndrom und zusätzlichen Stress. Denn warum viel tippen, wenn man sprechen kann?

Gute Spracherkennungssoftware verwandelt das gesprochene Wort bis zu dreimal schneller in Text, wie Sie tippen können. Man kann also einfach die eigene Stimme die ganze Arbeit machen lassen und Klientenakten erstellen, Berichte und Stellungnahmen verfassen oder die eigene Korrespondenz – von Brief bis E- Der nächste Schritt in Richtung Barrierefreiheit Mail – bewältigen. Die Erkennungsgenauigkeit der meisten Eine wichtige Aufgabe für und Diktierlösungen liegt mittler- in Behörden ist die Verbesseweile bei nahezu 99 Prozent – rung der Barrierefreiheit. passende Formatierung inklu- Spracherkennung trägt auch sive. Man kann heute also tat- hier dazu bei, Hürden abzusächlich effizienter sein mit bauen und Anwender mit BeSpracherkennungssoftware: einträchtigungen zu unterHochwertige und bewährte stützen. Die ComputersteueSoftware, wie bspw. die Firma rung erfolgt über SprachbefehNuance sie mit Dragon seit le, sodass die Nutzer ein hohes über 18 Jahren herstellt, er- Maß an Unabhängigkeit genielernt sogar spezielles Fachvo- ßen. Texte können von einer kabular. Diese intelligente Spracherkennung Dragon Group merkt sich Ihre Formatierungspräferenzen, fasst mehrere Arbeitsschritte in einem einzigen Benutzerbefehl zusammen oder transkribiert Ihre Audiodateien in Text. Zudem verringern Sie Korrekturschleifen, da der Einsatz von Dragon Rechtschreibfehler verringert. So kommt die Arbeit schneller vom Tisch, ohne dass man “einen Finger krumm machen muss”. Die optimierte Technologie Mit guter Spracherkennungssoftware von Nuance nützt vor allem fasst werden.

IKT-Beschaffertage 2017 20. – 21. Juni 2017, München

Stimme in natürlichem Ton vorgelesen werden und Dokumente oder E-Mails ohne den Einsatz von Händen erstellt werden. Das erhöht die Chancengleichheit für Mitarbeiter mit Einschränkungen und die Effizienz in Ihrer Behörde.

Und die IT? Die Integration und Verwaltung von Spracherkennungslösungen wie Dragon Group funktioniert heutzutage zentral. Behörden können leistungsstarke und gleichermaßen einfache Funktionen für eine zentrale Administration nutzen. Sie erleichtern die Einrichtung und Verwaltung der Software für eine bestimmte Benutzergruppe. Meist stehen dafür sogenannte zentrale Management Center der Spracherkennungssoftware bereit. Damit kann die IT-Abteilung Lizenzen im Blick behalten und effizienter einsetzen, Berichtspflichten einfacher erfüllen und die Gruppeninstallation zentral aussteuern. Jeweils benötigte Lizenzen lassen sich vom zuständigen Administrator nach Bedarf zuweisen und wechseln. So spart die zentrale Verwaltung sowohl dem Anwender als auch der IT enorm viel Zeit. Mehr zum Thema erfahren Sie unter www.nuance.de/dra gon.

können Texte dreimal schneller er-

Themen 2017 u.a.: » Möglichkeiten und Grenzen von IKT-Rahmenverträgen » Beschaffung flexibler Rechenzentrums-Kapazitäten

Die Beschaffung von Leistungen aus dem Bereich der Informationsund Kommunikationstechnologie (IKT) stellt regelmäßig besondere Anforderungen sowohl an die Vergabestellen, als auch an die potentiellen Bieter. Die Vergabeverfahren müssen den hohen Anforderungen an die zu beschaffenden Produkte gerecht werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung ist daher für einen wirtschaftlichen Vergabewettbewerb unerlässlich. Diesen und weiteren Themen widmen sich die IKT-Beschaffertage – wir freuen uns auf eine spannende Tagung gemeinsam mit Ihnen. www.ikt-beschaffertage.de

Veranstalter:

Fachliche Leitung:

» (Verdeckte) Arbeitnehmerüberlassung bei IT-Dienstleistungen » Neue Entwicklungen im Unterschwellenvergaberecht » Beschaffung sicherer WebAnwendungen

Foto: BS/Nuance


CeBIT / Informationstechnologie

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Behörden Spiegel / März 2017

Der BfIT-/BMI-Stand Übersicht der Ausstellungsthemen und Mitaussteller (BS) Der Bundesbeauftragte für Informationstechnik (BfIT) und das Bundesministerium des Innern (BMI) geben im Rahmen ihres gemeinsamen Messeauftritts in Halle 7 (A58) zusammen mit einer Reihe von Mitausstellern einen breit angelegten Überblick über zahlreiche Modernisierungsprojekte der öffentlichen Verwaltung.

Kompetenzzentrum Öffentliche IT

Reisepass er deutsche Reisepass gilt als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit. Deutschland erfüllt mit dem Reisepass die EU-Kriterien sowie die ICAO-Kriterien für elektronische Reisedokumente auf hohem Niveau. Mit ihrem deutschen Reisepass können Bürger ohne Visum in über 170 Staaten der Erde einreisen. Der neue Reisepass, der zum 1. März 2017 eingeführt wurde, soll diesen hohen Standard weiter anheben. Dazu ist er mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Zudem gibt es Verbesserungen bei der Nutzerfreundlichkeit durch den Einsatz neuer Materialien. Die Zugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union ist durch Änderungen im Aussehen stärker sichtbar. Auf der Messe wird zudem gezeigt, welche Informationen aus dem Chip bei der Grenzkontrolle zu sehen sind und wie Reisepass-Fälschungen identifiziert werden.

D ptischer Mittelpunkt des Standes wird eine Medienwand sein, auf der das Kompetenzzentrum Öffentliche IT den Deutschland-Index der Digitalisierung 2017 präsentiert. Dieser Index zeichnet das komplexe Bild der Digitalisierung anhand unterschiedlicher Kennzahlen wie Breitbandversorgung, freie Bildungsmaterialien oder E-Government-Nutzung nach. Ausführlich wird dabei auf das digitale Angebot der kommunalen Verwaltungen eingegangen. Durch den Index werden die Regionen in Deutschland im Hinblick auf diese Kennzahlen vergleichbar. Je nach Ausprägung gestaltet sich die Karte Deutschlands immer wieder neu und anders und liefert vielfältige und interessante Bilder. Zusammen mit dem Index wird ein “Bürgerdialog” angeboten, bei dem die Besucher selbst unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung diskutieren können.

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I.Themeninsel “Verwaltung Online” Im Ausstellungsbereich “Verwaltung online” werden Online-Angebote der Verwaltung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises präsentiert. Im Fokus steht das Zusammenspiel von Bürger- und Unternehmenskonten mit Verwaltungsdiensten. Ein zweites Thema sind die Neuerungen der AusweisApp2. Die mobile Nutzung der eID-Funktion kann an Smartphones und Tablet-PCs mit NFC (Near Field Communication) ebenso ausprobiert werden wie die Verwendung von Smartphones als Chipkartenlesegeräte in Verbindung mit stationären PCs oder Macs. Auch erste Projekte für die elektronische Identität in Europa werden erläutert.

eID und AusweisApp2

ie Governikus KG präsentiert umfassende Neuerungen rund um AusweisApp2, die Software des Bundes für die Online-Ausweisfunktion. Inzwischen als Beta-Version im Google Playstore verfügbar und produktiv einsetzbar, ermöglicht die GUI-optimierte Version der AusweisApp2 den eID-Nachweis am AndroidSmartphone oder -Tablet-PC über kompatibles zukunftsfähiges NFC ebenso wie mit einem separaten Chipkartenlesegerät gekoppelt per Bluetooth. Mit an Bord der nun auch für Entwickler offen weiterverwendbaren Software sind Prototy-

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pen des Software Development Kits zur Integration in die App oder Website sowie die Möglichkeit, Smartphones alternativ zum eID-Chip-Kartenleser stationär am PC oder Mac zu verwenden. Für beide Prototypen sowie eine iOS-Version ist die Veröffentlichung in diesem Jahr geplant. Mit Video-Tutorials werden Funktionen und Anwendung der Online-Ausweisfunktion und der AusweisApp2 erklärt. Das Projekt TREATS (TRans-European AuThentication Services) eröffnet der Verwaltung in Deutschland erstmals die eID-Infrastruktur des Personalausweises für den EU-weiten Zugang mit Identifizierungsmitteln anderer Mitgliedsstaaten. Gefördert als CEF-Vorhaben (Connecting Europe Facility der EU-Strategie Europa 2020), hat sich Governikus KG erfolgreich um die Konsortialführung für Deutschland beworben. Bereits mit der Umsetzung einer eIDAS-Middleware im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betraut, hat Governikus den ersten Schritt für die eIDAS-Umsetzung getan. Ende Januar wurde bekanntgegeben, dass es den Niederlanden, Österreich und Deutschland gelungen ist, ihre Identifikationsund Authentifizierungssysteme über interoperable eIDAS-Knoten produktiv zu vernetzen und damit die Nutzung der österreichischen oder deutschen eID im E-Government anderer EUMitgliedsstaaten zu ermöglichen.

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern eim Auftritt der AKDB können sich die Messebesucher über die neuesten Entwicklungen bei digitalen Servicekonten für Bürger und Unternehmen anhand von konkreten Anwendungsbeispielen informieren. Mit dem Unternehmenskonto, der digitalen Identität für juristische Personen, sind Mitarbeiter von Unternehmen in der Lage, digital verbindlich gegenüber der Behörde tätig zu werden. So können Vermieter, z. B. Wohnbaugesellschaften, den Einzug einer meldepflichtigen Person über die Wohnungsgeber-Bestätigung online an die Behörde übermitteln. Eine andere Anwendung ist die medienbruchfreie Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen für das Massengeschäft bei Großkunden wie Audi, die mit der Stadt Ingolstadt und unter Beteiligung des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolgreich getestet wurde. Am Messestand geht es unter anderem um die Interoperabilität von Servicekonten. Die (landes-) übergreifende Zusammenarbeit von digitalen Servicekonten (Interoperabilität) stellt einen wesentlichen Schritt bei der Weiterentwicklung von durchgängigen E-Government-Lösungen in Deutschland dar. Vorgestellt wird die Lösung Servicekonto Bayern, die sogenannte BayernID. Beispiel: Ein Bürger hat in NordrheinWestfalen ein Bürgerkonto angelegt und will nun in Bayern über dasselbe Bürgerkonto seinen Umzug melden.

neuen Personalausweises in die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der Abfrage bestimmter Daten aus dem Versicherungskonto, der Antragstellung oder der Mitteilung einer neuen Kontonummer.

II. Themeninsel “Sicherheit” Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) as Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) präsentiert den ZKI-Service für Bundesbehörden (ZKI-DE). Beispiele zeigen, wie aus Satellitendaten schnell und automatisch Hochwasser- und Feuerinformationen abgeleitet und visualisiert werden und inwieweit Erdbeobachtungsdaten zur Unterstützung der Arbeit von Bundesbehörden eingesetzt werden können. Die Satellitendatenanalyse erfolgt nach Bedarf für humanitäre Fragestellungen, für die zivile Sicherheit oder im Rahmen von Naturkatastrophen. ZKI-DE ist ein Service des DLR-Zentrums für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) und steht autorisierten Nutzern zur Verfügung.

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Deutsche Rentenversicherung Bund

ereinfachung des Verwaltungshandelns, Kosteneinsparung, Kundenservices und ITSicherheit sind leitende Themen für die Deutsche Rentenversicherung. Die Organisation hat dabei insbesondere ein hohes Interesse an einer sicheren Kommunikation. Auf der CeBIT stellt sie die bereits im produktiven Umfeld eingesetzten Online-Dienste mit Personalausweis mit elektronischer Identität, E-Antrag und De-Mail vor. Dabei können die Kunden sicher Informationen aus ihrem Versicherungskonto einsehen, Anträge stellen und mit der Deutschen Rentenversicherung kommunizieren. Zudem wird die Umsetzung von De-Mail und deren Anbindung an die Fachverfahren gezeigt. Mit De-Mail werden elektronische Nachrichten verschlüsselt, geschützt und nachweisbar verschickt. Neben Kostenvorteilen durch interne Effizienzgewinne (Reduzierung von allgemeinen Anfragen und Versandaufwand, reduzierte Transaktionskosten) bestehen auch Einsparpotenziale bei den Druck- sowie Portokosten. Ebenfalls präsentiert wird die Einbindung des

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Bundesamt für Kartographie und Geodäsie as Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) stellt Daten und sehen. Dienste im Rahvermessen. men des euroverstehen. päischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus vor. Diese bilden die Basis für die Erarbeitung thematischer Karten sowie die Beobachtung von Veränderungen und erlauben die Prognose und Planung zukünftiger Entwicklungen insbesondere in den Bereichen Umwelt und Landnutzung. Darüber hinaus präsentiert das BKG die intuitive Webanwendung GeoCoder, die es ermöglicht, Postadressen Koordinaten zuzuweisen, die dadurch räumlich darstellbar werden. So lassen sich Adressinformationen in Bezug zu anderen Geodaten setzen. Das BKG unterstützt hiermit aktiv die vom E-Government-Gesetz betroffenen Einrichtungen in der Umsetzung ihrer Georeferenzierungspflicht von Registern.

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IT-Konsolidierung Bund ie IT-Konsolidierung Bund ist ein mehrjähriger, ambitionierter und komplexer Modernisierungsprozess der Bundesverwaltung. Die Ziele sind, die Informationssicherheit bei steigender Komplexität zu gewährleisten, die Hoheit und Kontrollfähigkeit über die eigene IT dauerhaft zu erhalten, auf innovative technologische Trends flexibel reagieren zu können, einen leistungsfähigen, wirtschaftlichen, stabilen und zukunftsfähigen Betrieb sicherzustellen und ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Die Gesamtprojektleitung ist beim Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik im Bundesministerium des Innern angesiedelt.

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Gemeinsame IT des Bundes m Jahr 2016 startete die “Projektgruppe Gemeinsame IT des Bundes” zur Identifikation der bündelbaren IT-Bedarfe der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Durch den Abgleich von IT-Angeboten werden Potenziale zur

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CeBIT / Informationstechnologie

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IT-Konsolidierung erkannt und durch Maßnahmen realisiert. Ziel ist, bis 2025 für die unmittelbare Bundesverwaltung maximal zwei Basis- bzw. Querschnittsdienste für gleiche Funktionalitäten im IT-Leistungsverbund vorzuhalten. Darüber hinaus soll in allen Bundesbehörden grundsätzlich nur noch ein Standard-IT-Arbeitsplatz “Bundesclient” mit wenigen verschiedenen Ausprägungen eingesetzt werden.

Zentralstelle für IT-Beschaffung ie Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern hat zum 1. Januar 2017 die Arbeit aufgenommen. Die ZIB übernimmt die Ausschreibung und das Management von Rahmenverträgen für Hardware, Software, Informations- und Kommunikationstechnik sowie ITDienstleistungen und IT-nahen Dienstleistungen für die unmittelbare Bundesverwaltung. Die unmittelbare Bundesverwaltung erhält mit der ZIB einen zentralen Ansprechpartner, der sie in allen IT-Beschaffungsangelegenheiten berät und entlang des gesamten Beschaffungsprozesses kompetent unterstützt.

positiven Möglichkeiten auch Risiken, die es zu minimieren gilt. Das BSI bietet daher unter www.bsi-fuer-buerger.de ein speziell für die Bürger zugeschnittenes Internetangebot. Auf der Webseite werden die vielfältigen Themen und Informationen rund um das Thema IT- und Internet-Sicherheit so behandelt, dass sie auch für technische Laien verständlich sind. Neben der reinen Information bietet das BSI dort auch konkrete und umsetzbare Handlungsempfehlungen an.

III. Themeninsel “Digitale Gesellschaft”

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IT-Leistungsverbund as ITZBund wurde am 01.01. 2016 im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gegründet. Mit ca. 2.700 Beschäftigten an zwölf Dienstsitzen steht es insbesondere für die Bereitstellung sicherer, effizienter und innovativer IT-Produkte für die Kunden auf der Grundlage standardisierter Komponenten. Das Portfolio reicht u.a. von der IT-Beratung, der Anforderungsanalyse, der Entwicklung bis zum hochverfügbaren und sicheren Betrieb von Basis- und Querschnittsdiensten sowie Fachverfahren. Ferner werden mobile Endgeräte, eine Flächenbetreuung und ein 7x24h-Servicedesk angeboten. Gegründet wurde die BWI Informationstechnik GmbH 2006 als ÖffentlichPrivate Partnerschaft zwischen Bundeswehr, Siemens und IBM, um das IT-Projekt “Herkules” für die Bundeswehr zu realisieren. 2016 endete das Projekt zur Konsolidierung, Zentralisierung und Modernisierung des nicht-militärischen IT-Systems der Bundeswehr planmäßig. Seit dem 28.12.2016 ist die BWI eine hundertprozentige Bundesgesellschaft. Über 3.000 Beschäftige betreiben eine der größten und komplexesten IT-Infrastrukturen in Deutschland. Neben IT-Dienstleistungen für die Bundeswehr bietet die BWI diese für die gesamte Bundesregierung an.

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Bundesamt für Verfassungsschutz as Bundesamt für Verfassungsschutz bietet im Rahmen seines “Zukunftskonzepts Wirtschaftsschutz” – unter dem Motto “Prävention durch Dialog und Information” – umfangreiche Security-Awareness-Aktivitäten an. Qualifizierte Sensibilisierung zu Sicherheitsrisiken durch Spionage, Sabotage, Terrorismus und Extremismus für Wirtschaft und Wissen im partnerschaftlichen Austausch, das ist der Anspruch des Bundesverfassungsschutzes. Partnerschaftlich arbeitet der Bundesverfassungsschutz auch in der “Initiative Wirtschaftsschutz” von Verbänden und Behörden mit.

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ine wichtige Aufgabe des BSI ist die Information und Sensibilisierung von Bürgern für einen sicheren Umgang mit Informationstechnologie, mobilen Kommunikationsmitteln und Internet. Der Umgang mit IT und Internet beinhaltet bei allen

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Betterplace.org

etterplace.org ist Deutschlands größte gemeinnützige Online-Spendenplattform und unterstützt Hilfsprojekte kostenlos bei der Suche nach Geld- und Zeitspenden. Seit dem Start 2007 wurden über unsere Plattform über 40 Mio. Euro an mehr als 20.000 soziale Projekte aus der ganzen Welt gespendet. Die Macher entwickeln digitale CSR-Lösungen für Unternehmen und stellen mit dem betterplace lab digital-soziale Trends vor. Mit zusammen-für-flüchtlinge.de präsentieren sie die zentrale digitale Bühne für soziale Initiativen in der Flüchtlingshilfe.

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über die Digitalisierung als agile, moderne Behörde aufstellen, die schnell und flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen reagieren kann.

ie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Bayerischen Rundfunk (BR) und dem Goethe-Institut entwickelte App “Ankommen” richtet sich an geflüchtete Menschen, die erst seit wenigen Wochen in Deutschland sind. “Ankommen” ist ein Wegbegleiter zur schnellen und umfassenden Orientierung während dieser Zeit und auf die unmittelbaren Lebensbedürfnisse der Neuankommenden zugeschnitten. Die App enthält Informationen zum Asylverfahren, zum Arbeitsmarktzugang und zum “Leben in Deutschland”. In die App ist zudem ein kostenloser, multimedialer Sprachkurs integriert, der eine alltagsnahe Unterstützung für die ersten Schritte auf Deutsch bietet. Die Verbindung von Informationen und Sprachkurs stellt einen besonderen Mehrwert für die User dar. Persönliche Aussagen von Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind, vermitteln auf eine persönliche und informelle Art Informationen über das Leben hier. Die App ist seit Januar 2016 kostenfrei in den App-Stores für Android und iOS erhältlich und steht in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch zur Verfügung. Seit Dezember ist auch eine inhaltsgleiche Website online unter: www.ankommenapp.de . Rund 890.000 Menschen sind 2015 nach Deutschland geflohen; 2016 waren es noch einmal 280.000. Dies stellt Deutschland und seine Behörden vor besondere Aufgaben. Die Bearbeitung anhängiger und neuer Asylverfahren ist ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Gleichzeitig sorgt es dafür, dass Flüchtlinge und Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive möglichst rasch Integrationskurse beginnen, um den Einstieg in den Job, die berufliche Anschlussqualifizierung sowie die gesellschaftliche Integration erfolgreich zu gestalten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, will das Bundesamt mithilfe einer umfassenden Digitalisierungsstrategie Prozesse und Abläufe vereinfachen und beschleunigen, die Kommunikation mit Asylsuchenden und Bürgern verbessern und Schnittstellen zu anderen Behörden weiter digitalisieren. Dabei kann das Bundesamt bereits auf ersten Digitalisierungserfolgen aufbauen: Das Anfang 2016 eingeführte Integrierte Identitätsmanagement mit einem behördenübergreifenden Kerndatensystem und den Ankunftsnachweisen ist ein Beispiel dafür, wie sich Effizienz und Transparenz mit modernen Technologien deutlich erhöhen lassen. Die Digitalisierungsagenda 2020 beschreibt derzeit 28 Initiativen, die in drei Stufen sukzessive umgesetzt werden. Schwerpunkte sind zunächst vor allem die weitere Digitalisierung des Asylverfahrens, die Erhöhung der Effizienz in den Außenstellen des Bundesamtes und die erleichterte Administration von Integrationsangeboten. Mittelfristig will sich das Bundesamt

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Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen er Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU) präsentiert die neue Möglichkeit für Bürger, Anträge zur Akteneinsicht online zu stellen. Ausfüllen und Versenden des Antragsformulars sowie Identitätsfeststellung mit dem neuen Personalausweis (nPA) erfolgen vollständig elektronisch. Zukünftig können Anträge damit auch von zu Hause aus gestellt werden. Seit 1992 gingen beim BStU rund drei Millionen Bürgeranträge zur Akteneinsicht ein.

D Deutsche Digitale Bibliothek ie Deutsche Digitale Bibliothek ermöglicht allen Bürgern über das Internet kostenfreien Zugang zu Deutschlands kulturellem Erbe: rund 21 Millionen Objekte aus Archiven, Bibliotheken, Museen, Mediatheken, Denkmalpflege- und weiteren Wissenseinrichtungen sind verfügbar. Vollständig aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert, vernetzt die Deutsche Digitale Bibliothek die digitalen Bestände ihrer Partner, der Kultur- und Wissenseinrichtungen in Deutschland, und macht kontinuierlich die digitalen Bestände aller deutschen Gedächtnisinstitutionen auf einem gemeinsamen Portal zugänglich.

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Deutschland sicher im Netz e.V.

eit über zehn Jahren befähigt und motiviert die Initiative Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) Verbraucher und Unternehmen zum sicheren Umgang mit dem Internet. Dafür entwickelt der Verein unter dem Begriff der “Digitalen Aufklärung 2.0” niedrigschwellige Hilfestellungen, die an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtet sind. Beispiele sind die Angebote der Digitalen Nachbarschaft für ehrenamtlich Aktive und das Sicherheitsbarometer für den digitalen Selbstschutz (SiBa-App). Beide Angebote werden vom Bundesministerium des Innern gefördert, das auch Schirmherr der Initiative ist.

S Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Bundesverwaltungsamt ie Digitalisierung stellt die öffentliche Verwaltung in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen. Die Organisationsberatung des Bundesverwaltungsamtes unterstützt die Behörden und präsentiert unter dem Thema “Digitalisierung konkret” neue Möglichkeiten des vernetzten Arbeitens am Beispiel des Vorgehensmodells zur Einführung der E-Akte. Dieses wurde im Rahmen des Aktionsplans E-Akte entwickelt und bietet wesentliche Hilfestellungen zum Vorgehen im Projekt. Darüber hinaus ermöglicht es den Einführungsverantwortlichen, sich auf einer Kollaborationsplattform mit Experten und Organisationsberatern in der Bundesverwaltung zu vernetzen und zielgerichtet auszutauschen. Die Referatsgruppe Z II im Bundesverwaltungsamt mit über 100 Mitarbeitern steuert zentral alle Bereiche der Informationstechnik im BVA und gestaltet so Veränderungsprozesse in der Bundesregierung aktiv mit. Aktuell setzt Z II große Projekte im Bereich der öffentlichen Sicherheit und des Regierungsprogramms “Digitale Verwaltung 2020” um. Im Bereich der öffentlichen Sicherheit arbeitet das BVA in einem Großprojekt gemeinsam mit anderen Behörden an der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung. Dieses Projekt sowie weitere Initiativen werden auf der CeBIT präsentiert und zum Teil live vorgestellt.

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IT-Sicherheit

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in Darknet kann nur mit spezieller Software oder mittels spezieller Konfiguration und Autorisierung über normale Browser erreicht werden. Das bekannteste und daher meist als “das Darknet” bezeichnete derartige Netzwerk ist das Tor-Netzwerk. Es ist nur über den frei verfügbaren Tor-Browser zugänglich und dient zunächst der Anonymisierung des Nutzers. Eine mehrfach verschlüsselte Umleitung des Datenverkehrs über Server des Tor-Netzwerks macht eine Rückverfolgung praktisch unmöglich. Der Nutzer kann so im Prinzip das gesamte World Wide Web anonym erreichen. Doch das Tor-Netzwerk ermöglicht es auch, Webseiten anonym zu betreiben. Solche sogenannten Hidden Services sind über normale Suchmaschinen nicht auffindbar. Um sie zu erreichen, muss man ihre Adressen – Kombinationen von Buchstaben und Zahlen mit der Endung “.onion” – direkt im Tor-Browser eingeben. Längst nicht alle Hidden Services sind kriminelle Angebote. Umgekehrt findet man dort aber alle kriminellen Abgründe, die man sich vorstellen kann. Das legt zumindest der kleine Einblick in die Schattenseite des Internets nahe, den Volker Kozok bei der AFCEA-Veranstaltung bot. Kozok ist ausgebildeter IT-Forensiker und als Oberstleutnant im Verteidigungsministerium tätig. Mit dem Darknet beschäftigt er sich seit Jahren. Das Ausmaß an kriminellen Angeboten, von dem er berichten kann, ist erschreckend. Es gibt illegale Waren aller Art zu kaufen: Falschgeld und gefälschte Dokumente nach Wunsch; gestohlene Ausweise, Kreditkartendaten oder ganze virtuelle Identitäten; Pharmaka und Drogen; einsatzbereite Trojaner, Viren und andere Malware; Waffen; Kinderpornografie und Gewaltvideos. Genauso floriert der Markt für Dienstleistungen im Darknet: Crime as a Service. Botnetze können für Cyber-Attacken

Behörden Spiegel / März 2017

Die Schattenseite des Internets Vollkommene Anonymität macht das Darknet attraktiv für Verbrecher (BS/Benjamin Stiebel) Ein virtueller Raum, der abseits staatlicher Kontrolle liegt; in dem Menschen zusammenkommen und sich austauschen können, ohne dass ihre Identität oder ihr Aufenthaltsort nachvollzogen werden können. Das ist das Versprechen des Darknets. Damit lockt es diejenigen an, die unentdeckt agieren wollen oder müssen: Militär und Geheimdienste, Dissidenten und Aktivisten, aber natürlich auch Verbrecher. Welche Gefahren von kriminellen Aktivitäten in diesem scheinbar rechtsfreien Raum ausgehen, war die zentrale Frage einer Fachveranstaltung des AFCEA Bonn im Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) in Wachtberg-Werthhofen. stundenweise gemietet werden. Wem das Know-how dafür fehlt, selbst Angriffe durchzuführen, der kann auch einen Dienstleister beauftragen, der bereits viel Erfahrung mit dem Befehligen von gekaperten Rechnern und dem nötigen Malware-Instrumentarium sammeln konnte. Angeboten werden aber auch Verbrechen, die selbst nicht im Cyber-Raum ausgeführt werden: Bedrohung, Erpressung und Mord. Schließlich ermöglichen Foren einen Informationsund Erfahrungsaustausch über Angebote im Darknet, aber auch Anleitungen und Hilfestellungen für kriminelle Vorhaben bis hin zur planmäßigen Entführung und Vergewaltigung.

Der Service-Gedanke Dabei seien die kriminellen Angebote in den letzten Jahren zunehmend professioneller und zugänglicher geworden, wie Kozok bemerkt. Umschlagplätze für Drogen, Waffen und andere Güter bieten komfortable Suchfunktionen und Kundenbewertungssysteme. Ihre Aufmachung erinnere an bekannte Online-Marktplätze wie Amazon. Auch der IT-Trainer und Berater Ralf Wildvang weist auf die Kommerzialisierung der Internetkriminalität hin. Inzwischen sei jedes Cyber-Verbrechen “as a Service” zu haben. Dabei würden auch Marketing- und Serviceaspekte berücksichtigt. So sei ein bekannter Trojaner beispielsweise im Bronze-, Silber-, oder Goldpaket erhältlich, wobei letzteres vollen Anwendungssupport und erweiterte Garantie biete. Neuanmelder oder Erstbe-

Virtuelle Währungen wie Bitcoin ermöglichen komfortables und anonymes Bezahlen. Das erleichtert auch kriminelle Geschäfte im Darknet. Foto: BS/Tech in Asia, cc by 2.0, flickr.com

steller in Drogenshops bekämen gelegentlich Gratisproben. Im Darknet bezahlt man Leistungen und Waren aber anders als bei den meisten legalen Onlineshops nicht über die üblichen Wege der Kreditinstitute. Die bei Banken geltenden Kontroll- und Aufsichtsregelungen wären ein Risiko für kriminelle Geschäftsleute und Kunden. Es gelten vielmehr digitale Währungen, vor allem Bitcoin, die komfortable, direkte und vor allem anonyme Zahlungsvorgänge ermöglichen. Der Umtausch von normalem Geld in virtuelles Geld oder umgekehrt ist für jeden über legale Tauschbörsen abwickelbar. Die Akzeptanz und zunehmende Stabilität von digitalem Geld ist sicherlich ein wichtiger Grund für das Wachstum von Crime as a Service im Darknet.

Dieser Erfolg hat gerade im Bereich Cyber Crime aber auch viel damit zu tun, dass es Hackern leichtfällt, mit ihrem erworbenen Wissen und sonst nur geringem Ressourceneinsatz große Wirkung zu erzielen.

Baustelle IT-Sicherheit IT-Sicherheit sei zwar ein großes Thema für viele Unternehmen und Institutionen, jedoch mangele es bei wichtigen Maßnahmen häufig an der Umsetzung, urteilt IT-Trainer Wildvang. Schwachstellenanalysen, aus denen sich weiterer Handlungsbedarf erst ableite, seien oftmals zu oberflächlich, weil sie sich auf die Prüfung von PatchStänden und die Effizienz der Sicherung von geschäftskritischen Systemen beschränke. Wichtig sei es aber auch, Kommunikati-

onswege zwischen Geräten und Systemen zu analysieren, um potenzielle Angriffspfade zu erkennen. “Ein Hacker greift nicht direkt das Ziel an, sondern hangelt sich durch die Systeme – beginnend beim schwächsten Glied”, betont Wildvang. Auch Ramon Mörl von IT-Watch spricht von grundsätzlichen Problemen der IT-Sicherheit. So berge die Update-Fähigkeit vieler Geräte auch immer ein Sicherheitsrisiko. Beispielsweise ließen sich USB-Sticks leicht dahin manipulieren, dass sie unbemerkt schädlichen Code auf PCs übertragen. Auch sei die Authentisierung durch Passwörter bekanntermaßen unsicher, weil Nutzereingaben durch simple Programme abgreifbar seien. Das könne man zwar prinzipiell deutlich erschweren. Dafür seien aber die Hürden sehr hoch, weil viele Standardprozesse schon lange nach genau demselben technischen Prinzip gewollt Eingaben erfassen.

Schwierige Ermittlungsarbeit “Absolute Sicherheit gibt es nicht”, wie von IT-Experten gerne betont wird. Wie schwierig andererseits auch die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität ist, zeigt der Fall Ross Ulbricht. Der Betreiber von Silk Road, dem damals größten Markplatz für Drogen und andere Waren, wurde nach gut zwei Jahren Ermittlung im Oktober 2013 durch das FBI festgenommen und Anfang 2015 wegen Drogenhandels, Betriebs eines kriminellen Unternehmens und weiterer Anklagepunkte zu einer mehrfach lebenslänglichen Haftstrafe verur-

teilt. Der Erfolg der Behörden sei aber nicht gänzlich auf technische Expertise bei den Ermittlungen im Darknet zurückzuführen, wie Volker Kozok erklärt. Vielmehr hätte Ulbricht selbst Fehler begangen, die dem FBI letztlich in die Hände spielten. Schon vor der Eröffnung von Silk Road habe Ulbricht auf der Suche nach Unterstützern seine private E-Mail-Adresse mit Klarnamen in einem offen zugänglichen Forum angegeben und sich damit zum Hauptverdächtigen gemacht. Später habe er sich bei einer Programmier-Community mit Klarnamen und dem Nutzernamen “Frosty” angemeldet, den er auch als Administratornamen für Silk Road verwendet habe. Monatelang sammelten die Ermittler weitere Beweise, auch mithilfe von Undercover-Agenten im Darknet. Für eine Anklage musste aber noch der Standort des Silk-Road-Servers bestimmt werden. Hier half der Zufall: Die Nutzeranmeldung bei Silk Road war mit einem Captcha-Tool verknüpft, dass menschliche von maschinellen Zugangsversuchen auf die Seite unterscheiden sollte. Wegen einer Fehlkonfiguration sei dieses Captcha nicht über das anonymisierende Tor-Netzwerk, sondern über eine ungesicherte Standardverbindung im freien Internet gelaufen, berichtet Kozok. Das FBI habe diesen Teil des Datenverkehrs bis zum Silk-Road-Server in Island verfolgen können. Ulbricht wurde verhaftet und sein Marktplatz geschlossen. Schon wenige Wochen später ging der Nachfolger Silk Road 2.0 online. Auch gegen diesen und einige weitere Hidden Services konnte laut Kozok dank der Fehlkonfiguration des CaptchaTools vorgegangen werden. Seit Ende 2014 ist die Lücke aber öffentlich bekannt und das Captcha wird im Darknet kaum noch verwendet. Die Ermittlungsbehörden tappen also weiter im Dunkeln.

Mehr Beschwerden, mehr Datenpannen

Kein klassisches Cyber Crime in Brandenburg

Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde legt Tätigkeitsbericht vor

Erpressung des Flughafens Schönefeld durch loses Täter-Netzwerk

(BS/stb) Der Tätigkeitsbericht beinhaltet eine statistische Auswertung der Arbeit des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in den Jahren 2015 und 2016. Darin wird ein Anstieg von Datenschutzbeschwerden und entsprechenden Beratungstätigkeiten festgestellt. Außerdem sollen Datenpannen im Zusammenhang mit Internetkriminalität zugenommen haben.

(BS/mfe/stb) Die mit verzerrter Stimme getätigten Anrufe gegenüber Mitarbeitern des Berliner Flughafens Schönefeld, in denen mit der Detonation mehrerer Sprengsätze im Flughafen und in einem Flugzeug gedroht wurde, waren kein Fall von klassischem Cyber Crime. Zwar nutzten die Täter, die ein “Lösegeld” von bis zu einer Million Euro in der digitalen Währung Bitcoin verlangten, fremde Router-Zugänge und verschlüsselten ihre eigenen Rechner. Aber: Es handelte sich nur um ein lose verknüpftes, bundesweites Netz von Beteiligten.

Die Datenschutzaufsichtsbehörde ist in Bayern für etwa 700.000 nicht-öffentliche Stellen wie Unternehmen und Vereine zuständig und nimmt unter anderem Prüfungen und Kontrollen aufgrund von Beschwerden vor. Im Berichtzeitraum sind diese stark angestiegen. So seien 2014 noch 953 Beschwerden eingegangen, wohingegen 2015 1.103 und im Jahr 2016 schon 1.424 Beschwerden gezählt wurden. Die Behörde selbst führt diesen Anstieg auf ihre verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zurück. Grund für Beschwerden seien besonders häufig Videokameras zum Beispiel zur Wildbeobachtung, aber auch zur Überwachung von Grundstücken gewesen. In solchen Fällen erfolgen Beschwerden, wenn diese Kameras auch angrenzende Privatgrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen filmen. Obwohl bei der Hälfte der eingegangenen Beschwerden tatsächlich Datenschutzverletzungen festgestellt wurden, ist die Zahl der ausgestellten Bußgeldbescheide von 2015 (37 Bescheide) auf 2016 (15 Bescheide) zurückgegangen. Das liegt daran, dass aufgrund erheblicher Arbeitsbelastung Bußgeldverfahren nur in gravierenden Fällen eingeleitet wurden, wie die BayLDA im Bericht mitteilt. Laut Bundesdatenschutzge-

Bei Wearables wie Smartwatches und Fitnessarmbändern hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Datenschutzmängel festgestellt. Foto: BS/Kârlis Dambrâns, cc by 2.0, flickr.com

setz müssen Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht gemeldet werden, wenn personenbezogene Daten betroffen sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für betroffene Personen drohen. Die Zahl solcher gemeldeten “Datenpannen” ist in Bayern vor allem im Jahr 2016 stark gestiegen – von 28 gemeldeten Fällen im Jahr 2015 auf 85 Fälle im Jahr 2016 (2014 waren es 21 Fälle). Eine Zunahme habe es vor allem bei Datenpannen gegeben, die auf Cyber-Kriminalität zurückzuführen seien. Als typische Fälle nennt die BayLDA hier Hacking von Webseitenanbietern, um Nutzerdaten zu erbeuten, so-

wie das Ausnutzen von Sicherheitslücken in Webshops, um Bankdaten abzufangen. Auch die vermehrte Verbreitung von Malware und Verschlüsselungstrojanern sei im Zuständigkeitsbereich der Aufsichtsbehörde festgestellt worden. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht fungiert nicht nur als zentrale Melde- und Beschwerdestelle, sondern führt auch eigenständig Prüfungen von Produkten und Dienstleistungen durch. 2016 wurden Datenschutzprüfungen zum Thema Internet of Things (IoT) und sogenannten Wearables, also vernetzten Geräten, die am Körper getragen werden, durchgeführt. Hier wurden einige für den Datenschutz bedenkliche Feststellungen gemacht. So würden IoT-Geräte erhebliche Mengen an persönlichen Daten sammeln und zu Nutzerprofilen zusammenfassen, ohne dass ausreichende Informationen vorlägen, wie mit diesen Daten umgegangen würde. Bei allen untersuchten Wearables wurden Datenschutzmängel festgestellt. “Durchgängig fehlte es an der Transparenz über die Datenverarbeitungsvorgänge, sodass Nutzer eigentlich nicht wissen können, welche Daten von ihnen zu welchem Zweck erhoben und an wen übermittelt werden”, heißt es dazu im Bericht.

Das erfuhr der Behörden Spiegel von mit den Vorgängen vertrauten Personen. Demnach waren auch keine Strukturen von Banden- oder gar Organisierter Kriminalität feststellbar. Allerdings waren die Täter nicht nur in Schönefeld aktiv. Vielmehr gab es zuvor auch schon sieben Drohanrufe beim Düsseldorfer Flughafen, mit gleichem Inhalt und identischer Forderung. Auch Erpressungsversuche bei einem Düsseldorfer Lebensmittelmarkt, der Missbrauch von Notrufnummern in Mönchen-

gladbach und der Anruf mit verzerrter Stimme bei einer Polizeidienststelle in Düsseldorf werden der Tätergruppierung zugeschrieben.

Bisher nur eine Verurteilung Alle diese Taten wurden federführend vom brandenburgischen Landeskriminalamt und von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet. Insgesamt konnten acht Verdächtige im Alter zwischen

17 und 24 Jahren ermittelt werden. Bei Durchsuchungsaktionen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen wurden zahlreiche Computer, externe Datenträger, Router, Smartphones und SIMKarten mit einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 23.000 Gigabytes sichergestellt. Drei Haftbefehle konnten erwirkt und vollstreckt werden. Ein Beschuldigter wurde inzwischen zu einer 24-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, die übrigen Verfahren laufen noch.

MELDUNG

Hessen plant neues Kompetenzzentrum (BS/lkm) Das Hessische Innenministerium plant, seine Forschungsförderung im Bereich der Cyber-Sicherheit zu intensivieren. “Unser Ziel ist es, im engen Schulterschluss mit unserem Wissenschaftsstandort, innovative Produkte zu entwickeln, die für mehr Datensicherheit im Netz beitragen sollen”, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth anlässlich eines Treffens mit Vertretern der Forschungseinrichtungen in der Landeshauptstadt. “Wir wollen Datendieben auf allen Ebenen das Leben so

schwer wie möglich machen”, unterstrich der Minister. So habe das Land vor einem Jahr 2,5 Millionen Euro für das “Kommunale Dienstleistungszentrum Cyber-Sicherheit” zur Verfügung gestellt. Es bietet hessischen Kommunen Beratungsleistungen, Analyseinstrumente und Schulungen an, um ihre IT-Infrastrukturen abzusichern. Im Landespolizeipräsidium wird zurzeit ein neues Kompetenzteam aufgebaut, das Maßnahmen zur Cyber-Sicherheit identifiziert, um daraus konkre-

te Handlungsempfehlungen für den Kampf gegen Datendiebstahl und virtuelle Straftaten zu erarbeiten und die eigene Informationstechnik besser vor Angriffen zu schützen. “Virtuelle Straftaten müssen reale Konsequenzen haben, deshalb stärken wir in diesem Jahr die hessische Polizei mit 120 zusätzlichen Stellen im Bereich Cyber Crime/Organisierte Kriminalität”, sagte Peter Beuth. Auch das Arbeitsfeld “Digitaler Wirtschaftsschutz” im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) soll weiter ausgebaut werden.


CeBIT / IT-Sicherheit

Behörden Spiegel / März 2017

D

as Positionspapier “Cybersicherheit in Deutschland” ist Ergebnis einer Kooperation der Sprecher der Kompetenzund Forschungszentren für ITSicherheit: Prof. Dr. Michael Waidner, Sprecher CRISP (Center for Research in Security and Privacy) in Darmstadt, Prof. Dr. Michael Backes, Direktor CISPA (Center for IT-Security) in Saarbrücken und Prof. Dr. Jörn Müller-Quade, Direktor KASTEL (Kompetenzzentrum für angewandte Sicherheitstechnologie) in Karlsruhe. Die Autoren schreiben damit eine Publikation von 2013 fort. In dieser hieß es noch: “Umfassende digitale Souveränität ist nicht realistisch, aber es gibt sinnvolle Annäherungen.” Begründet wurde das einerseits mit dem Technologievorsprung vor allem der USA und andererseits mit Kostenvorteilen z. B. in China. Seit 2013 hat sich die Situation in dieser Hinsicht nicht grundlegend verändert. Dennoch steht im neuen Positionspapier, die digitale Souveränität müsse “ein vorrangiges strategisches Ziel sein”. Woher kommt das neue Vertrauen in die Fähigkeiten des eigenen Standorts?

IT-Sicherheitslage angespannt Zunächst ist die Ausgangslage eine andere. Das Risiko, Opfer von Cyber-Angriffen zu werden, hat sich für Behörden und Unternehmen in den letzten Jahren deutlich erhöht. Damit geht auch ein größeres Bewusstsein für die enorme Bedeutung von IT-Sicherheit einher. Das spiegelt sich auf politischer Ebene in Strategiepapieren wie der Digitalen Agenda oder der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland wider. IT-Sicherheitsgesetz und KRITIS-Verordnung stärken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und führen erste Verpflichtungen zu Mindeststandards ein. Forschungsförderung wird ausgebaut. Das Problem ist also erkannt und Maßnahmen wer-

Digitale Souveränität gefordert Deutsche Forschungszentren veröffentlichen Positionspapier zur IT-Sicherheitsforschung (BS/Benjamin Stiebel) Die drei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Kompetenzzentren haben ein Positionspapier zur IT-Sicherheitsforschung in Deutschland vorgelegt. Darin fordern sie digitale Souveränität in Deutschland und Europa. Strategisches Ziel solle es sein, sich unabhängiger von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu machen, die sich der Überprüfbarkeit und Regulierung entzögen. den ergriffen. Dennoch stellen Waidner, Backes und MüllerQuade eine Stagnation der Cyber-Sicherheitsabwehr fest. Die Herausforderungen nähmen schneller zu, als politische Maßnahmen greifen könnten, weil Komplexität und Dynamik bei IKT stiegen. Auch klassische Methoden und Denkweisen der Ingenieurswissenschaft stießen mittlerweile an ihre Grenzen, heißt es. Dazu kommt das Problem, dass sich die Forschung trotz des rasanten Wandels nicht nur auf zukünftige Technologien beschränken kann: Beim überwiegenden Teil heutiger IT-Systeme sei Sicherheit nicht ausreichend im Entwicklungsprozess berücksichtigt worden, sodass erhebliche Kapazitäten auf die Sicherung vorhandener Produkte und Dienste entfielen. Diese Kapazitäten seien aber knapp, weil IT-Sicherheit erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit regelmäßiger Bestandteil einschlägiger Ausbildungswege sei. Für die nahe Zukunft prognostizieren die Forscher sogar noch eine Verschärfung der Lage. Zunehmende Komplexität und Verbreitung von IKT und immer mehr datenzentrierte Geschäftsmodelle würden die Angriffsfläche noch vergrößern. In Verbindung mit neuen Angriffstechniken und fortschreitender Professionalisierung der Cyber-Kriminalität sei mit deutlich höheren Risiken zu rechnen. Dass die IT-Sicherheit strategisch und praktisch weiter vorangebracht werden soll, kann im Lichte dieser Einschätzungen also nicht verwundern. Aber warum muss digitale Souveränität ein vorrangiges strategisches

Bei der nationalen Konferenz zur IT-Sicherheitsforschung in Berlin übergeben Jörn Müller-Quade, Michael Waidner und Michael Backes (v.l.n.r.) ihr Positionspapier an Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka. Foto: BS/BMBF, Hans-Joachim Rickel

Ziel sein? Die Antwort der Autoren des Positionspapiers ist folgende: Weil die weltpolitische Lage heute eine andere sei als 2013 und weil die große Abhängigkeit von IKT aus dem außereuropäischen Ausland heute anders einzuschätzen sei. “Spätestens seit den Enthüllungen von Snowden ist bekannt, wie massiv und mit welchen Mitteln andere Länder ihre Interessen gegenüber Deutschland und Europa durchsetzen.” Hinzu kämen jüngere politische Entwicklungen, die auf mehr Nationalismus und Protektionismus in der nahen Zukunft hinwiesen. Unter diesen Voraussetzungen müsse technologische Abhängigkeit abgebaut werden, vor allem, was die Sicherheit in kritischen Bereichen angehe, meinen die Forscher. Die Forderung nach digitaler Souveränität ist aber nicht als Ruf nach absoluter Abschottung zu verstehen. In diesem Sinn wä-

IT-Sicherheit auf der CeBIT Betrachtung aus unterschiedlichen Blickwinkeln (BS/th) Auch in diesem Jahr werden alle führenden Anbieter von IT-Sicherheit ihre neuesten Lösungen auf der CeBIT vorstellen. Ob es um Neuerungen bei der Verschlüsselung von Kommunikation, dem Schutz der eigenen IT-Infrastruktur oder um Sicherheit in der Cloud geht, auf der CeBIT werden Aspekte der IT-Sicherheit abgedeckt. Ohne funktionierende IT-Sicherheit kann heute kein Unternehmen mehr erfolgreich sein. Am 20. März findet im Pavillon P37, Nord/LB Forum die englischsprachige Europäische Cyber Security (ECS) Konferenz statt. Die Veranstalter versuchen, das Thema hierbei aus möglichst vielen unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. Zum einen geht es z. B. um den Blick jedes Einzelnen auf seine Daten, aber auch um generelle Anforderungen, die Unternehmen an Security haben. Wichtige Themen auf der Konferenz sind in diesem Jahr u.a. die Skalierbarkeit von Sicherheitslösungen, “Security by Design” und die Frage, wie CyberSicherheit am besten organisiert werden kann. Insgesamt gibt es auf der CeBIT eine dreistellige Zahl an Vorträgen zu IT-Sicherheit. Neben der ECS finden diese im Rahmen der “Business Security Stage” in Halle 6 an Stand J 48 und der “CeBIT Security Plaza” in Halle 6 an Stand B 16 statt. Immer mehr Behörden und Unternehmen nutzen Cloud-Angebote, um einen Teil ihrer IT-Infrastruktur auszulagern. Daher gewinnt die Sicherheit in der Cloud immer mehr an Bedeutung. Dieser Tatsache trägt auch die CeBIT Rechnung. Mehrere Vorträge der Business Security Stage widmen sich der Sicher-

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heit von Cloud-Angeboten. Auf EU-Ebene hat sich in diesem Jahr einiges beim Thema Datenschutz getan. So wurde das EUPrivacy-Shield verabschiedet, welches das Safe-Harbor-Abkommen ersetzt, das durch den Europäischen Gerichtshof gekippt wurde und das den Datenaustausch zwischen Europa und den USA reguliert. Mit der Datenschutzgrundverordnung soll der Schutz persönlicher Daten in Europa vereinheitlicht werden. Moderner Datenschutz ist daher eines der Themen der Security Plaza.

Aktuelle Rechtslage in Deutschland und Europa Mit Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen verändert. Auf europäischer Ebene wurde zudem die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) verabschiedet, die ähnliche Ziele wie das ITSicherheitsgesetz verfolgt. Die Cyber Akademie bietet im Rahmen eines ca. halbsündigen Vortrags auf der CeBIT einen Überblick über die Rechtslage. Der Vortrag findet am 22. März um 09:30 in Halle 6 im Trainingsraum E 58 statt.

Um Schäden durch Cyber-Angriffe möglichst zu vermeiden, ist es wichtig, Cyber-Attacken möglichst früh zu erkennen. Aus diesem Grund bietet die Cyber Akademie während der CeBIT ein kurzes Cyber-Defence-Simulationstraining an. Interessierte Teilnehmer sollten hierzu einen Windows-Laptop mit einer WLAN- und Ethernet-Schnittstelle sowie einem HDMI-Kabel und eine halbe Stunde Zeit mitbringen. Ziel ist es, den Teilnehmern näherzubringen, woran sie welche Cyber-Attacken erkennen. Die Schulung findet 22. März um 11:30 in Halle 6 im Trainingsraum E 58 statt. Als zentrale Plattform für IT-Sicherheit bei Bund, Ländern und Kommunen, ist der IT-Planungsrat in diesem Jahr zum insgesamt vierten Mal auf der CeBIT vertreten und ist wie immer im Public Sector Parc in Halle sieben zu finden. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet interessierten Besuchern auf der CeBIT die Möglichkeit, sich über IT-Sicherheit auszutauschen. Es ist dort ebenfalls mit einem eigenen Stand vertreten. Er befindet sich in Halle 6 und trägt die Nummer H 30. Außerdem informieren auch zahlreiche Anbieter von IT-Sicherheitslösungen an ihren Ständen über neueste Produkte und Dienstleistungen.

re umfassende digitale Souveränität 2017 genauso unrealistisch wie 2013. Tatsächlich wird im Positionspapier eine strategiegetriebene Entwicklung der IT-Sicherheit nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene zum Ziel erklärt. Einerseits sollen hiesige Potenziale besser genutzt werden. “Zugleich muss die enge internationale Kooperation […] mit Partnern in Europa, aber auch mit in Cyber-Sicherheit führenden Nationen wie USA und Israel, fortgesetzt und ausgebaut werden.” Digitale Souveränität meint also keinen Alleingang, keine Unabhängigkeit um jeden Preis. Digitale Souveränität meint vielmehr einen eigenverantwortlichen Umgang mit den Heraus-

forderungen der Digitalisierung und den Willen, sie stärker mitzugestalten. Dafür seien Deutschland und Europa grundsätzlich gut aufgestellt, wie die Forscher betonen. Es sei aber notwendig, eine Strategie für Cyber-Sicherheit auf den Weg zu bringen, durch die Stärken besser erkannt und ausgebaut werden könnten.

Thesen zur Cyber-Sicherheit Ihre Empfehlungen präsentieren die Sprecher der Kompetenzzentren für IT-Sicherheit in sieben Thesen zur Cyber-Sicherheit. Der zentrale Gedanke besteht darin, digitale Souveränität zum vorrangigen strategischen Ziel zu erklären, weil die Abhängigkeit von IT-Herstellern, die sich der Überprüfbarkeit und

Regulierung entziehen könnten, abgebaut werden müsse. Stattdessen sollen vorhandene Potenziale in Deutschland und Europa besser genutzt werden. Als wichtige Grundlagen dafür nennen Waidner und seine Kollegen Förderung und Ausbau von Cyber-Sicherheitsforschung und von Aus- und Weiterbildungsangeboten. Nicht nur Erprobung und Markeinführung, sondern auch angewandte und Grundlagenforschung sollen sich an “möglichst realistischen Rahmenbedingungen orientieren”, also die tatsächlichen Bedingungen der Entwicklung und Implementierung von IT berücksichtigen. Innovationen sollen gezielt gefördert werden – durch fortgesetzte Unterstützung von Forschungsclustern, mehr Wettbewerb und Anreize für erfolgreiche Marktumsetzungen. Dem Fachkräftemangel auf dem Gebiet der IT-Sicherheit müsse mit schnellen und bedarfsspezifischen Ausbildungsangeboten begegnet werden. Kurzfristig sei vor allem auf Weiterbildungsangebote mit hohem Praxisbezug zu setzen. Große Bedeutung messen die Autoren des Positionspapiers auch Regularien zu Sicherheit, Datenschutz und Haftung bei. Besonders, aber nicht nur bei Kritischen Infrastrukturen seien Mechanismen zu entwickeln, damit adäquate Mindeststandards wirksam und schnell nachgewiesen und ihre Einhaltung eingefordert werden könnte. Haftungsregeln für Produkte und Dienste sollen Verantwortung und damit mehr Sicherheit und Vertrauen schaffen. Dass das funktionieren kann, sehe man in anderen Bereichen: “Die weit ausgereiften Regelungen zur Arzneimittel- und Medizinproduktehaftung können hier Orientierungspunkte und Vorbilder sein.”


CeBIT / Datensicherheit

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Behörden Spiegel / März 2017

Zusammenarbeit in NRW

Digitale Stammtische

BSI und Verbraucherschützer vereinbaren Kooperation

Sensibilisierung für IT-Sicherheit

(BS/th) Privatpersonen sind ebenso stark von Hacker-Angriffen betroffen wie Firmen und Behörden. Viele wissen nicht, wie sie sich nach einem (BS/lkm) Für ältere Bürger hat der Landkreis Leer “Digitale StammtiHacker-Angriff am besten verhalten sollen und wie sie sich vor Angriffen bestmöglich schützen. Angriffsmöglichkeiten sind z. B. der heimische sche” ins Leben gerufen. Dort sollen sie gemeinsam mit Experten per Router oder Phishing-Angriffe. Veraltete Software stellt ebenfalls ein Risiko dar. Videokonferenz u.a. über Themen wie die Sicherheit von Online-Banking, Verbraucherrechte im Internet oder darüber, was ein digitaler Nachlass ist, diskutieren können. Allein die Verbraucherzentrale NRW hat bislang 350.000 Meldungen über betrügerische EMails an Internetnutzer in ihrem “Phishing-Radar” registriert. Fälscher gaukeln hierbei Nutzern meist den Web-Auftritt eines echten Anbieters vor, um persönliche Daten abzugreifen, an sensible Kontodaten zu gelangen oder unbemerkt ein Schadprogramm auf privaten Rechnern einzuschleusen. Aufgrund der Meldungen von Betroffenen wurde die Sperrung von mehr als 14.500 dubiosen Seiten durch die Verbraucherzentrale veranlasst. Um die die Internet- und Informationssicherheit von Verbrauchern in der digitalen Welt zu steigern, ihnen beim Umgang mit Missbrauch zur Seite zu stehen und Internetsabotage wirksam zu bekämpfen, haben die Verbraucherzentrale NRW und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kooperation vereinbart. BSI-Präsident Arne Schönbohm und NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski haben hierzu eine Vereinbarung über ihre künftige Zusammenarbeit unterzeichnet. Das “Memorandum of Understanding zur Förderung der Informationssicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern” hat zum Ziel, den regelmäßigen Austausch und Wissenstransfer über Gefährdungen im Internet und die Entwicklung von wirksamen Strategien zur Ab- und Gegenwehr bei Cyber-Attacken zu intensivieren. Zunehmend wenden sich End-

NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski und BSI-Präsident Arne Schönbohm wollen mit ihrer Kooperation den Verbraucherschutz im Internet stärken. Foto: BSI

verbraucher mit Problemen zu den Tücken in der digitalen Welt an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot an Rat und Orientierung reicht hierbei von aktuellen Informationen über finanzielle Abzocke und Datenmissbrauch im Internet über persönliche Rechtsberatung bis hin zur Rechtsvertretung bei Problemen aufgrund von Cyber-Kriminalität. “Aufgabe des BSI ist es, die Cyber-Sicherheit für und gemeinsam mit der Gesellschaft zu gestalten. Mit unserem jeweiligen Know-how sind die Verbraucherzentrale NRW und das BSI ideale Partner, um Gefährdungspotenziale für Nutzerinnen und Nutzer zu ermitteln und ihnen gemeinsam zu begegnen”, erläutert BSIPräsident Schönbohm die Basis der künftigen Zusammenarbeit: “Wir arbeiten vielfach an den gleichen Themen und haben ein gemeinsames Interesse, die Bürgerinnen und Bürger in IT-Sicher-

heitsfragen zu sensibilisieren. Die heutige Kooperationsvereinbarung ist somit ein guter Schritt, um Aktivitäten zu bündeln und eine noch größere Wirkung zu erzielen.” “Was die zunehmende Vernetzung, Digitalisierung und Datenverfügbarkeit im Alltag für jeden Einzelnen bedeutet, darauf wollen wir ab sofort durch eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit Antworten finden und Auskunft geben”, so NRW-Verbraucherzentralenvorstand Schuldzinski

Verkauf von Smartphone wegen Lücken verboten Das BSI hat bei einem Smartphone mit veraltetem Android-Betriebssystem 15 nicht mehr behebbare Sicherheitslükken festgestellt und rät deshalb von einer Nutzung des Geräts dringend ab. Laut BSI könnten Angreifer unter anderem sensible Daten ausspähen und einen

Schadcode ins System einschleusen. Ein Gerät dieses Typs wurde noch kürzlich zum Kauf angeboten. Die Verbraucherzentrale NRW hat den Verkäufer abgemahnt und wird die Sachlage jetzt gerichtlich überprüfen lassen. Die Zusammenarbeit beim Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW, in dem Meldungen von Internetbetrügern erfasst, geprüft und zur Warnung veröffentlicht werden, soll intensiviert werden. Darüber hinaus ist auch eine abgestimmte Veröffentlichung von Sicherheitswarnungen sowie Musterbriefen im jeweiligen Internetauftritt der Kooperationspartner möglich. Auch mit weiteren Akteuren aus dem Regionalen Innovationsnetzwerk NRW ist ein regelmäßiger Austausch über Strategien zur Stärkung der ITSicherheit Teil der gemeinsamen Agenda von BSI und Verbraucherzentrale NRW.

Dafür wurde auf Initiative des Landkreises Leer das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Projekt Digital-Kompass in die Region geholt. Digital-Kompass bietet noch bis Mitte 2018 kostenlos deutschlandweit eine Beratung zur Einrichtung Digitaler Stammtische an und vermittelt dazu Fachexperten. Die Digitalen Stammtische werden dabei von lokalen Akteuren organisiert und beispielsweise in Büchereien, Mehrgenerationenhäusern, Volkshochschulen, PC-Klubs oder Seniorentreffs angeboten. “Ziel ist es, älteren Menschen Wissen zum Umgang mit dem Internet zu vermitteln, die Vorteile der Digitalisierung aufzuzeigen und Unsicherheiten bei der Anwendung

zu reduzieren”, so Guido Steinke, Fachreferent 60plus bei der Verbraucherinitiative. Um das Projekt im Landkreis Leer bekannt zu machen und Multiplikatoren und Organisatoren für Digitale Stammtische zu finden, wurde gemeinsam mit der Volkshochschule ein Multiplikatorentreffen ausgerichtet. Dabei wurde demonstriert, wie ein Digitaler Stammtisch ablaufen kann. Per Internet-Liveübertragung wurde ein Experte aus Mainz zum Thema Online-Banking zugeschaltet. Mit ihm konnten 13 Teilnehmer über die Chancen und Risiken von Online-Banking diskutieren. Im Anschluss erörterten sie, wie sich Digitale Stammtische dezentral im Kreisgebiet umsetzen lassen könnten.

MELDUNG

Vermeidung von Phishing-Angriffen (BS/th) Die Initiative Deutschland sicher im Netz e. V. (DsiN), die unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministeriums steht und der auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angehört, hat zehn Tipps veröffentlicht, wie Internetnutzer verhindern können, Opfer von Phishing-Angriffen zu werden. Sehr oft wird hier auf Bankdaten oder Login-Daten von Online-Bezahlsystemen wie z. B. PayPal abgezielt. Die Zahl derar-

tiger Angriffe hat sich laut Kaspersky Labs im vergangenen Jahr verdoppelt und ist auf 155 Millionen gestiegen. Die DsiN rät unter anderem, Bilder und Inhalte von Mails nicht automatisch nachzuladen, sobald eine Mail geöffnet wird. Auch sollten keine Anhänge geöffnet werden, die mehrere Dateiendungen enthalten. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte zudem nur EMails von Absendern öffnen, die ihm bekannt sind bzw. denen er zu 100 Prozent vertraut.


CeBIT / Datensicherheit

Behörden Spiegel / März 2017

B

ehörden Spiegel: Herr Lenssen, Cisco hat in Deutschland ein Security & Trust Office gestartet. Was steckt dahinter und wo ist dieses angesiedelt?

Lenssen: Das Security & Trust Office beschreibt keinen festen Ort, sondern vielmehr unsere globale Organisation, in der alle sicherheitsrelevanten Informationen in Bezug auf das Unternehmen, unsere Kunden und unsere Produkte zusammengefasst sind. Dabei geht es um Themen, die mit Information Security, Cyber Security, Product Security, Supply Chain Security etc. Berührungspunkte haben. Diesen Bereich, dem unser Chief Information Security Officer (CISO) vorsteht, gibt es im Unternehmen in den USA bereits seit rund 15 Jahren. Hinter dem Security & Trust Office verbergen sich dort ungefähr 650 Mitarbeiter, die zentral in diesem Bereich arbeiten. Diese Arbeit setzen wir nun fort und verlängern sie nach Deutschland. Unser neuer Ableger hierzulande ist eine Art Verbindungsbüro zu dieser Organisation, um für unsere Kunden und insbesondere auch für die Behörden – etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – eine Drehscheibe für eine enge Kooperation und direkte Ansprechpartner zu bieten. Behörden Spiegel: Was soll sich dadurch in den Beziehungen zu Ihren Kunden ändern? Lenssen: Das Security & Trust Office soll eine Dialogplattform für den Austausch mit unseren Kunden sein, bei der es explizit nicht um den Vertrieb von Produkten geht, sondern um Frage-

Transparenz ist unser höchstes Gut Cisco startet Security & Trust Office in Deutschland (BS) Klaus Lenssen ist Chief Security Officer Deutschland bei der Cisco Systems GmbH. Der IT-Sicherheitsexperte ist seit 18 Jahren für das Unternehmen im Sicherheitsbereich tätig und hat in dieser Zeit auch zahlreiche Projekte mit öffentlichen Kunden betreut. Dieser Tage bringt Cisco in Deutschland das Security & Trust Office an den Start. Was sich dahinter verbirgt, darüber sprach Lenssen exklusiv mit dem Behörden Spiegel. Das Interview führte Guido Gehrt. stellungen wie: Was gibt es aus der nationalen Perspektive für Anforderungen an die Produkte? Wo gibt es unter Umständen auch Bedenken, die man im Dialog klären und ausräumen kann? Solche Fragen konnten natürlich bislang auch beantwortet werden. Es ist aber komplizierter gewesen, weil z. B. unsere Zentrale in den USA einige Zeitzonen entfernt liegt. Da Deutschland für uns ein sehr wesentlicher Markt ist, haben wir jetzt diese Organisationsform hier geschaffen und bieten den Kunden eine Anlaufstelle, um mit dem Unternehmen über Interna reden und vertrauensvoll miteinander umgehen zu können. Wenn das Vertrauen da ist, kann man auch in anderen Bereichen zusammenarbeiten. Etwa in Forschung und Entwicklung. Wir arbeiten hierzulande bereits verstärkt mit wissenschaftlichen Institutionen und Clustern zusammen. Behörden Spiegel: Mit welcher Zielsetzung? Lenssen: Wir haben in Deutschland einen großen Bedarf an IT-Fachkräften. Hier wollen wir in der Ausbildung mit unseren Möglichkeiten Unterstützung anbieten. Dies haben wir auch in Gesprächen mit der Politik deutlich gemacht. Das Thema liegt uns sehr am Herzen

und ist ein wesentlicher Aspekt unseres Programms “Deutschland Digital”, welches wir vor fast genau einem Jahr gestartet

“Nur mit einem Unternehmen, dem man vertrauen kann, kann man Geschäfte machen.” haben und mit dem wir bis 2019 500 Millionen US-Dollar in die Digitalisierung in Deutschland investieren wollen. Mit dem Network Academy Program verfügen wir über eine große Lernplattform, die zwar weltweit betrieben wird, aber in jedem Land nationale Ansprechpartner bzw. Anknüpfungspunkte hat. In den USA etwa nutzt es die US Army für eine ITund IT-Sicherheits-Grundausbildung. Hierzulande sind es insbesondere Fachhochschulen, Berufsbildende Schulen etc., die diesem Programm beitreten und von uns mit Lerninhalten und dem Zugang zu Ausrüstung unterstützt werden, um die Studenten auch praktisch am Gerät auszubilden. Es bringt nichts, insbesondere im Cyber-Sicherheitsumfeld, das Ganze immer nur theoretisch zu betrachten. Man muss das einfach praktisch erleben. Behörden Spiegel: Wie groß ist

MELDUNGEN

Bundestag mehrere Stunden offline (BS/th) Der Deutsche Bundestag war Anfang März für mehrere Stunden online nicht erreichbar. Abgeordnete und Mitarbeiter konnten in der Zeit keine

Mails schreiben oder empfangen. Auch das bundestagseigene Intranet war betroffen. Die genaue Ursache war noch nicht bekannt. Wie eine Spre-

cherin des Bundestages dem Behörden Spiegel mitteilte, steht allerdings fest, dass es sich um ein Hardwareproblem gehandelt hat.

eIDAS-Verordnung wird umgesetzt (BS/th) Der Bundestag hat die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und elektronischen Aufenthaltstitels gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, kurz

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eIDAS-Verordnung, eingeleitet. Die EU-Mitgliedsstaaten sind ab 29. September 2018 verpflichtet, ihre elektronischen Verwaltungsverfahren für Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises zu öffnen. Auch Unternehmen im EU-Ausland können den elektronischen Identitätsnachweis auf freiwilli-

ger Basis anerkennen. Die eIDAS-Verordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gegenseitige Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten für den Europäischen Wirtschaftsraum. Neben der EU auch für Norwegen, Island und Liechtenstein.

Cisco will mit dem Security & Trust Office hierzulande eine Drehscheibe für den Austausch – insbesondere auch mit den Behörden – schaffen, wie Klaus Lenssen, Chief Security Officer des Unternehmens in Deutschland, im Gespräch mit dem Behörden Spiegel erklärte. Foto: BS/Benjamin Stiebel

dieses Netzwerk Deutschland?

aktuell

in

Lenssen: Derzeit sind über 40.000 Studenten auf der Plattform registriert, von denen momentan weit über 30.000 in verschiedensten Ausbildungsprogrammen aktiv sind. Wir sind mit zahlreichen Institutionen in Deutschland darüber im Gespräch, wie man sie spezifisch für den jeweiligen Einsatzzweck nutzen kann. Das ist genau die Offerte, die wir auch der Politik unterbreitet haben. Wir haben dies im Zu-

haupt erst wieder zu ermöglichen. Auch die Berücksichtigung der sogenannten No-SpyKlauseln in den EVB-IT war eine Aufgabe, die mein Team erfolgreich bewältigt hat. Wir können nun unseren Vertriebspartnern in Deutschland die Zusage machen, dass wir diese Kriterien erfüllen und sie entsprechende Verträge abschließen können. Ein ganz wesentlicher Aspekt der Transparenz ist natürlich auch die Offenlegung unseres Umgangs mit den Ermittlungsbehörden. Hierzu veröffentlichen wir in Transparency Reports die Anfragen, die wir weltweit von Ermittlungsbehörden bekommen haben. Dies ist auch auf der Webseite trust.cisco. com nachzulesen. Transparenz ist unser höchstes Gut, um das

sammenhang mit den Flüchtlingen noch mal angestoßen, um unter diesen IT-Fachkräfte, die zumindest über eine Basisausbildung verfügen, besser rekrutieren zu können. Wir haben sehr viel Content in unterschiedlichsten Sprachen auf dieser Plattform. Man könnte sie also auch nutzen, um im Bereich der Flüchtlingsinitiativen etwas zu tun, weil Fachkräfte in ihrer Muttersprache ausgebildet werden könnten oder zumindest in einer Sprache, die sie verstehen. Das sind Möglichkeiten, die man nicht ungenutzt lassen sollte. Daher mein Appell: Die Plattform ist da. Nutzen wir sie. Unser Ziel ist es, die Zahl der Nutzer in Deutschland von 40.000 auf 80.000 zu erhöhen und dadurch unseren Beitrag zu leisten. Behörden Spiegel: Welche Rolle spielt das Thema Datenschutz- und Datensicherheit im Security & Trust Office? Lenssen: Dieser Bereich ist für uns von herausragender Bedeutung. So gibt es im Security & Trust Office z. B. eine eigene Abteilung, welche die Basiskomponenten, die in unseren Produkten für Sicherheit relevant sind, zur Verfügung stellt. Hierdurch wird gewährleistet, dass bei jedem Produkt die Grundanforderungen an die Si-

Vertrauen der Kunden zu erlangen und zu erhalten. Sicherheit ist für uns dabei ein enabling factor. Nur mit einem Unternehmen, dem man vertrauen kann, kann man Geschäfte machen. Behörden Spiegel: Aber wie transparent können Sie denn überhaupt sein? Lenssen: Viel transparenter, als Sie vielleicht vermuten. Wir haben einen Service, den sogenannten Technology Verification Service (TVS), wo sich die Kunden Einblick in die “Kronjuwelen” – bis hin zu den Quellcodes – verschaffen können und sich von Zusagen, die wir hinsichtlich unserer Produkte gemacht haben, persönlich und individuell überzeugen können.

cherheit erfüllt werden. Dies geschieht natürlich im Einklang mit den nationalen Anforderungen. Hier sind wir in Deutschland zum Beispiel in engem Dialog mit dem BSI. Wenn sich im Anforderungs- oder Kryptokatalog der Bundesbehörden etwas in Bezug auf technische Lösungen und Dienstleistungen ändert, dann treten diese Änderungen meistens binnen zwei bis drei Jahren in Kraft. Wir passen unsere Produkte dann entsprechend an, um diese auch weiterhin hierzulande anbieten zu können. Die Diskussion um Security by Default führen wir seit Langem mit dem BSI. Dies bedeutet für uns als Anbieter die ständige Anpassung von Sicherheitsfunktionen in den Produkten, um die Produkte sicherer zu machen – auch in der Handhabung. Hier kommen wir dann auch in den Bereich der technologischen Souveränität. Wir versuchen, dem Benutzer so viel wie möglich an die Hand zu geben, dass er selbstständig entscheiden kann, ob er ein bestimmtes Produkt für einen bestimmten Einsatzzweck nutzen will und es auch sicher in diesem Kontext nutzen kann. Im Rahmen unseres Datenschutzprogramms dokumentieren wir zudem transparent, wie wir mit den Daten umgehen und welche rechtlichen Rahmenwerke dafür vorgesehen sind. Aktuell ist hier natürlich der Umstieg auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ein großes Thema. Wir haben uns, nachdem Safe Harbor in Brüssel gekippt worden ist, gemäß des EU PrivacyShields zertifiziert, um die Kommunikation und den Zugang zu diesen Dienstleistungen über-

Behörden Spiegel: Cisco ist weltweit in über 170 Ländern vertreten. IT-Sicherheit wird aber häufig im nationalen Kontext diskutiert. Wird dies den Herausforderungen gerecht werden? Lenssen: Keineswegs. Cyber Security ist eine globale Herausforderung. Deshalb können nationale Ansätze keinen nachhaltigen Erfolg haben. Sicherheit gibt es nur im internationalen Zusammenspiel über Ländergrenzen hinweg. Es hat sich zudem gezeigt, dass ein internationaler Ansatz den jeweiligen IT-Standort beflügelt. Wir wollen durch Transparenz Vertrauen schaffen, um genau diesen breit angelegten Dialog zu intensivieren.


Cyber Akademie

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Behörden Spiegel / März 2017

Themenseite in Kooperation mit:

Neues aus der Cyber Akademie

März 2017

Entspanntes Lernen im Sommer Zentrum für Informationssicherheit

(CAk/fl) In den Sommermonaten 2017 bietet die Cyber Akademie erstmalig Sommerkurse an. In der Summer School der Cyber Akademie können Interessierte die Ferienzeit nutzen, um sich intensiv mit dem Thema Informationssicherheit auseinanderzusetzen und Zertifizierungsseminare zu besuchen. In der wunderschönen Landschaft des österreichischen Tirols, direkt an der deutschösterreichischen Grenze, führt die Cyber Akademie in den Monaten Juli/August zwei Zertifikatslehrgänge und einen Workshop durch. Neben den Schulungen bietet die Summer School ein entspannendes Rahmenprogramm für die Teilnehmer, um Informationssicherheit in Ruhe und im Dialog mit erfahrenen Dozenten zu erfahren.

Zertifizierungskurse In der Summer School bietet die Cyber Akademie die Zertifizierungslehrgänge “ITGrundschutzexperte” und “LEAD-Auditor” an. Der “IT-Grundschutz-Experte” erläutert den Teilnehmern die Grundsätze der Informationssicherheit auf Basis des IT-Grundschutzes, vermittelt die Implementierung des Standards in das Unternehmen oder die Behörde und bietet praktische Hinweise für die interne Auditierung und den Zertifizierungsprozess. Im Seminar “LEAD-Auditor” werden den Teilnehmern die Grundsätze der Informationssicherheit auf Basis des internationalen Standards ISO/IEC 27001 erläutert und die Implementierung des Stan-

Informationssicherheit durch Know-how SUMMER SCHOOL

Lead-Auditor nach ISO/IEC 27001 17.–21. Juli 2017, Leutasch/Karwendel, Österreich IT-Grundschutz-Experte 7.–11. August 2017, Leutasch/Karwendel, Österreich

CYBER DEFENCE SIMULATION TRAINING Lernen in entspannter Atmosphäre: Die Cyber Akademie bietet im Juli und August 2017 in Tirol Sommerkurse mit Personenzertifizierung an. Foto: CAk/linznix, cc by 2.0, flick.com

dards in das Unternehmen /die Organisation vermittelt. Gleichzeitig werden praktische Hinweise für eine entsprechende Auditierung gegeben. In beiden Seminaren stehen die praktische Herangehensweise an den ITGrundschutz bzw. ISO/IEC 27001-Standard sowie die Implementierung und Auditierung des Standards im Zentrum der Schulungen. Durch Kurzvorträge, praktische Übungen, Gruppenarbeiten sowie Rollenspielen auf Basis einer Fallstudie mit zahlreichen PraxisBeispielen werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, den Standard zu durchdringen sowie Implementierung und Auditierung in der Praxis umzusetzen bzw. zu begleiten.

Incidence-Response-Workshop Ende August findet in der Cyber Akademie Summer School zudem der Workshop “Incidence Response” statt. Der Kurs, der in Form

eines Rollenspiels unter Begleitung eines Trainerteams und unter realitätsnahen Bedingungen stattfindet, richtet sich in erster Linie an Führungskräfte aus Wirtschaft, Industrie und Verwaltung. Die Teilnehmer müssen im Rahmen des Rollenspieles als Team auf Informationssicherheitsvorfälle reagieren und ihr Unternehmen erfolgreich durch die Krise steuern. Neben Notfallbewältigung (Response) und Krisenmanagement (Organisation) sind Kommunikation (Reputation Management) und Kooperation mit Dienstleistern, Behörden etc. Kernthemen dieses Trainings.

Weitere Informationen zur Cyber Akademie Summer School 2017 finden Sie unter www.cyber-akademie.de . Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per Mail an info@cyberaka demie.de mit dem Betreff Summer School zur Verfügung.

Workshop zur Ermittlungsarbeit bei IT-Sicherheitsvorfällen

Beispiele aus Wirtschaft, Industrie und Verwaltung Eine Darstellung der Situation aus Sicht eines großen Konzerns bot Erik Liegle von der Volkswagen AG. Er zeigte die Komplexität des Themas IT-Sicherheit im Konzern auf. Die Automobilbranche habe sich dabei als ein besonders eindrückliches Beispiel erwiesen, weil der Wandel des gesamten Geschäftsmodells im Zuge von Vernetzung und Automatisierung von Fahrzeugen und Produktionsabläufen zahlreiche neue Herausforderungen und Risiken mit sich bringe. Dass es bei der Aware-

19. September 2017, Berlin

BEST PRACTICE SEMINARE EU-Datenschutzgrundverordnung 4. April 2017, Hannover BSI-Grundschutz in der Praxis 4.–5. April 2017, Düsseldorf Grundlagen der Kryptologie 25.–26. April 2017, Hamburg Betriebsrat und Datenschutz 25. April 2017, Hannover Sichere Webanwendungen in der öffentlichen Verwaltung 25.–26. April 2017, Berlin IT-Sicherheitsgesetz, NIS-Richtlinie und mehr 27. April, Stuttgart Social Media rechtssicher und datenschutzkonform nutzen 9. Mai 2017, Berlin

Informationen zu diesen und weiteren Seminaren unter www.cyber-akademie.de Cyber Akademie (CAk) ist eine eingetragene Marke.

NEUES aus IT- und Datenschutzrecht

von Thomas Feil

Virenschutz braucht Datenschutzerklärung

(CAk/bs) Wie im Falle eines Vorfalls in der eigenen Institution am besten reagiert werden sollte und wie externe Dienstleister und Behörden bei der Krisenbewältigung und Ermittlung helfen können, war Thema des CyberAkademie-Workshops “Rechtssicheres Ermitteln in Unternehmen und Behörden”. Sicherheitsvorfälle in informationstechnischen Systemen bedrohen Unternehmen, Behörden und andere Institutionen gleichermaßen. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Cyber-Angriffs zu werden, in den vergangenen Jahren beträchtlich gestiegen. Dr. August Hanning, Staatssekretär a.D., sprach über das oft unterschätzte Problem des Geheimnisdiebstahls. In dem Zusammenhang sei nicht nur der klassische Hackerangriff von außen zu beachten. Auch die gezielte Abwerbung von Know-how-Trägern sei ein schwieriges Problem. Vor dem Wechsel in andere Unternehmen würden illoyale Mitarbeiter in manchen Fällen Insiderwissen nutzen, um Unbefugten Zugänge in IT-Systeme zu verschaffen.

16. Mai 2017, Berlin

Interessiert folgten die 50 Teilnehmer dem Vortrag von Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der “Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW” Foto: CAk/Benjamin Stiebel

ness von Mitarbeitern aber auch bei Gebäudeschutz und Organisation häufig Mängel gebe, erläuterte Wolfgang Straßer von @-yet anhand einiger Fallbeispiele. So habe man sich bei PEN-Tests für Kunden oft Zugang zu ITArbeitsplätzen oder Serverräumen verschaffen können, indem man die Hilfsbereitschaft von Mitarbeitern ausgenutzt habe. Straßer plädierte dafür, Angriffe durch Cyber-Kriminelle grundsätzlich öfter zur Anzeige zu bringen – schon deshalb, weil mehr Ermittlungsverfahren das Bewusstsein für die tatsächliche Gefahrenlage erhöhen.

Strafverfolgung Wie Betroffene von Cyber-Kriminalität von der Einbindung der Ermittlungsbehörden profitieren können, erklärten Daniel Keller vom LKA Baden-Württemberg und Oberstaatsanwalt Markus Hartmann von der Staatsanwaltschaft Köln. Neben der fachlichen Expertise eigener Cyber CrimeSpezialisten warte die Polizei auch mit Ermittlungs- und Fahndungsmethoden auf, die privaten IT-Forensik-Dienstleistern nicht zu Gebote stünden, erklärte Keller. Dazu gehörten die Überwachung des WLAN-Verkehrs, aber auch klassische Methoden wie Rechtshilfeer-

suchen bei grenzübergreifender Kriminalität oder Hausdurchsuchungen bei Tatverdächtigen. Hartmann betonte, dass vor allem die Analyse von Finanzströmen aufschlussreich sei, weil für heutige Cyber-Kriminelle Geld die wichtigste Motivation darstelle. Hilfestellung leistet auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – vor allem für die Bundesverwaltung und Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Steve Ritter beschrieb exemplarisch die erfolgreiche Zusammenarbeit des BSI mit internationalen Strafermittlungsbehörden bei der Zerschlagung des Bot-Netzwerkes Avalanche. Den Abschluss des Workshops bildete der Beitrag des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Martin Wundram. Er berichtete über rechtliche und praktische Herausforderungen bei der Erstellung IT-forensischer Gutachten. Bei der Untersuchung von Systemen und Datenträgern seien gute Planung, eine kritische Herangehensweise und lückenlose Dokumentation notwendig, um gerichtsfeste Gutachten erstellen zu können. Die zur Veröffentlichung freigegebenen Präsentationen der Veranstaltungen finden Sie unter www.cyber-akademie.de .

IT-Sicherheit und Datenschutz wachsen in der Zukunft immer mehr zusammen. Eine entsprechende Ausrichtung hat auch die EU-Datenschutzgrundverordnung. Das zum Schutz personenbezogener Daten Maßnahmen der IT-Sicherheit notwendig sind, ist selbstredend. Ein ausreichender Virenschutz ist für viele Behörden und Unternehmen selbstverständlich. Allerdings sind IT-Sicherheitsverfahren durchaus datenschutzrechtlich relevant. Virenscanner und Virenschutzprogramme sind häufig so ausgelegt, dass sie erkennen, inwieweit personenbezogene Daten bedroht werden. Eine solche Bedrohung kann durch einen Missbrauch, eine Veränderung oder die Löschung von personenbezogenen Daten erfolgen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es daher notwendig, im Einzelnen zu klären, inwieweit Antiviren-Programme personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Daneben ist zu bedenken, dass bei einer Nutzung von personenbezogenen Daten durch ein Antiviren-Programm auch Mitbestimmungsrechte von Personalräten und Betriebsräten betroffen sind. In der Praxis empfiehlt es sicher daher, für Antiviren-Programme eine Datenschutzerklärung zu entwickeln, die den rechtlichen Anforderungen entspricht. Gegebenenfalls muss von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden, eine Software zum Virenschutz einzusetzen.

Videoüberwachungsverbesserungsgesetz Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf besteht aus zwei Sätzen, die § 6 b Bundesdatenschutzgesetz ergänzen sollen. In der Beschreibung der aktuellen Problematiken und der Zielsetzung dieser Gesetzesänderungen wird darauf hingewiesen, dass § 6 b BDSG in der aktuellen Fassung zwar schon heute Sicherheitsbedürfnisse berücksichtige. Allerdings kritisiert der Gesetzgeber deutlich eine restriktive Aufsichtspraxis beim Einsatz optisch-elektronischer Sicherheitstechnologien. Ausdrücklich wird auf eine Maßnahme der Hamburger Datenschutzaufsicht aus dem Jahre 2011 verwiesen. Danach musste ein Betreiber von bundesweit betriebenen Einkaufscentern mit Sitz in Hamburg seine Videokameras in der Ladenpassage abbauen. Hier will offensichtlich die Politik gegensteuern. Der Entwurf berücksichtigt nicht gerichtliche Entscheidungen, die teilweise die An-

ordnungen der Aufsichtsbehörden ausdrücklich bestätigen. Ob der Gesetzesentwurf letztendlich zu mehr Klarheit führt, muss ausdrücklich bezweifelt werden. Datenschutzbeauftragte geraten nunmehr in eine schwierige Situation, da sie zum einen die bisherige Rechtsprechung zur Videoüberwachung auch bei der Neuregelung überprüfen müssen. Gleichzeitig ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Vielen Datenschutzbeauftragten ist vor diesem Hintergrund dringend anzuraten, auf eine zusätzliche Einschaltung eines Rechtsberaters hinzuwirken.

Thomas Feil ist Fachanwalt für IT-Recht und Dozent der Cyber Akademie. Foto CAk/privat


Sicherheit & Verteidigung Behörden Spiegel

Berlin und Bonn / März 2017

www.behoerdenspiegel.de

Deutschland als Vorbild?

KNAPP Gemeinsame Streifen in Berlin

Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum auch in Europa hilfreich

(BS/Marco Feldmann) Auch wenn es unterschiedliche Meinungen zur Bedeutung von Grenzen gibt – die einen halten sie für einen “Phantombegriff”, die anderen für passende Kon- (BS/mfe) In Berlin patrouillieren trollpunkte –, ist eines wohl klar: Für Kriminelle ist Europa heute schon ein weitgehend grenzenloser Raum. Zumindest beschränken sich Täter inzwischen schon lange nicht mehr in Bussen, Straßenbahnen und strikt auf ein bestimmtes nationales Territorium oder lassen sich durch Grenzen gar von ihrem Handeln abhalten. U-Bahnen Polizisten und Sichersich eine Ansiedlung dieses neuen Zentrums bei Europol an. Immerhin handelt es sich dabei um eine als EU-Agentur institutionalisierte Einrichtung. Bei der Counter Terrorism Group (CTG) ist das nicht der Fall. Sie stellt nur einen informellen Zusammenschluss von 30 europäischen Nachrichtendiensten dar. Vertreten sind dort auch nur die Inlandsnachrichtendienste der EU-Mitgliedsstaaten sowie von Norwegen und der Schweiz.

Dieses internationale Agieren, egal ob bei Wohnungseinbrüchen, Taschendiebstählen oder Cyber Crime, macht auf behördlicher Seite eine schnelle Reaktion erforderlich. Denn wie sagt die Präsidentin der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust), Michèle Coninsx: “Zeit ist entscheidend.” Dafür bedarf es gleichzeitig aber auch eines effektiven Informationsaustausches der Sicherheitsbehörden, wie ihn auch Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) fordert.

Handlungsdruck wächst Dieser Idee allerdings keineswegs förderlich ist der Umstand, auf den die Direktorin des Schweizer Bundesamtes für Polizei (fedpol), Nicoletta della Valle,

Jetzt vormerken!

21. Europäischer Polizeikongress 6.–7. Februar 2018 Die Reden und Vorträge des 20. Europäischen Polizeikongresses finden Sie unter: www.european-police.eu

Europol im Vorteil

Kommunikation der Sicherheitsbehörden untereinander und grenzüberschreitender Informationsaustausch sind heute wichtiger denn je. Schließlich kümmern sich Straftäter nicht mehr um Grenzen. Darauf müssen passende Antworten gefunden werden. Foto: BS/Rainer Sturm, pixelio.de

hinweist: Als “nur” assoziiertes Land hat die Schweiz derzeit keinen Zugriff auf die Datenbanken des Europäischen Polizeiamtes (Europol). Aber vielleicht schafft diesbezüglich ja das neue Europol-Statut Abhilfe, das zum 1. Mai in Kraft tritt. Dadurch solle die Kooperation mit Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Nationen außerhalb Europas verbessert und vereinfacht werden, betont Robert Črepinko, Leiter des European Migrant Smuggling Centers

(EMSC) bei der EU-Agentur mit Sitz im niederländischen Den Haag. So wird nun auch der Datenaustausch mit Drittstaaten möglich, mit denen weder ein operationelles noch ein strategisches Kooperationsabkommen besteht. Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Äquivalenzentscheidung der EU-Kommission. Allerdings drängt die Zeit. Denn: Im vergangenen Jahr hatte Europol die bisher meisten Fälle von Menschen- und Migrantenschmuggel in seiner Geschichte

zu bearbeiten. 2.000 neue Taten wurden untersucht. Um künftig auch über nationale Grenzen hinweg effektiver gegen solche Delikte vorgehen zu können, lohnt sich eine Diskussion über die Einrichtung von Strukturen nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Deutschland auf EU-Ebene. Diese Idee hatte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, ins Gespräch gebracht. Dabei böte

Europol hingegen umfasst alle 28 EU-Mitgliedsstaaten und hat mit zahlreichen Nationen strategische oder sogar operative Vereinbarungen geschlossen. Dazu gehören unter anderem Staaten wie Australien, Kanada, Russland und die Türkei. Insgesamt wäre der Teilnehmerkreis bei einer solchen Einrichtung also deutlich größer. Außerdem käme diese Einrichtung den Wünschen von de Maizière und EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos nach einer Kommunikation über möglichst wenige Schnittstellen hinweg sowie nach einem gemeinsamen europäischen Ansatz der Verbrechensbekämpfung entgegen.

Einheitlichkeit fehlt Psychosoziale Notfallversorgung nach Katastrophen noch zu stark vom Einsatz Einzelner abhängig (BS/Dr. Jutta Helmerichs) Psychosoziale Themen und Aufgaben haben im modernen Bevölkerungsschutz mittlerweile einen festen Platz. Notfallseelsorge und Krisenintervention für Menschen, die Notfälle, schwere Unglücksfälle, Katastrophen, Amokläufe oder Terroranschläge erleben müssen, sind in Deutschland fast flächendeckend verfügbar. Der Bund engagiert sich über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe seit Anfang 2000 für die Qualitätssicherung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV). Seither werden Forschungsprojekte zu grundlegenden PSNVFragestellungen beauftragt und es wurden gemeinsam mit allen PSNV-relevanten Partnern aus Bundes- und Landesbehörden, Organisationen des Katastrophenschutzes, Kirchen, Fachgesellschaften der Psychologie und Psychiatrie, Kammern, Versicherungen, einschlägigen Vereinen und Verbänden und Wissenschaftlern bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Leitlinien erarbeitet und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt. Das erfolgte zwischen 2007 und 2010 im sogenannten Konsensusprozess.

Frühe psychosoziale Akuthilfe anbieten Für eine qualifizierte psychosoziale Versorgung Betroffener sind vor allem zwei Aspekte von besonderer Bedeutung: Die PSNV muss sofort angeboten werden und es dürfen keine Betreuungslücken entstehen. Je früher die psychosoziale Akuthilfe für die Überlebenden, Angehörigen, Hinterbliebenen und Zeugen einsetzt, desto eher werden die Weichen für eine raschere psychische Stabilisierung gestellt. Als wissenschaftlich gesichert gilt, dass das Risiko, psychisch zu erkranken, dadurch deutlich vermindert wird. Deshalb ist inzwischen bundesweit vorgesehen, dass die Kräfte der Notfallseelsorge, Krisenintervention und Notfallpsychologie

schon über die Leitstelle (mit-) alarmiert werden und mit ihrer Arbeit bereits an der Einsatzstelle beginnen. Entsprechend qualifizierte operative Kräfte und Führungskräfte der PSNV stehen in allen Kommunen zur Verfügung.

derlich. Hinzu kommt, dass einsatzbedingte Faktoren einbezogen werden müssen, wie etwa der Charakter des Schadensereignisses (Dauer, Schwere, Grausamkeit der Eindrücke, anhaltende Unentrinnbarkeit), die Quelle der Verursachung (menschlich, technisch, natürBetreuungskontinuität lich), die Zuständigkeiten und sicherstellen Einsatzstrukturen vor Ort oder Im Idealfall setzt sich das Unter- die Wahrnehmung des Ereignisstützungsangebot für die Betrof- ses in der Öffentlichkeit (Berichtfenen nach der Akuthilfe nahtlos erstattung, Gedenkveranstaltungen). Die Qualität des Dr. Jutta Helmerichs ist Refepsychosozialen ratsleiterin für PsychosoziaManagements ist les Krisenmanagement und deshalb in hohem Leiterin der KoordinierungsMaße abhängig stelle Nachsorge, Opfer- und von hinreichenAngehörigenhilfe (NOAH) der Bundesregierung im Bundesder Vorbereitung amt für Bevölkerungsschutz und Vernetzung und Katastrophenhilfe (BBK). im Vorfeld, gelingender KommuFoto: BS/privat nikation aller Akfort, die PSNV ist Teil der gesam- teure und nahtloser Einbindung ten Versorgungskette und den der PSNV in die GefahrenabBetroffenen stehen in den ersten wehrstrukturen. Hier besteht Tagen und Wochen kontinuier- Handlungsbedarf. lich unterstützende Ansprechpartner für psychosoziale und Verbindlichkeit schaffen administrative Bedarfe und FraDenn ob die PSNV bei einer gen zur Seite. komplexen Gefahren- und SchaHierin besteht eine große He- denslage, bei der sie fachlich berausforderung für das psychoso- gründet ist, tatsächlich alarziale Management. Weil die Be- miert wird, liegt vielerorts im Erdürfnisse und Unterstützungs- messen der Einsatzleitungen bedarfe der einzelnen Betroffe- und Führungskräfte. Ob auf die nengruppen sehr verschieden Aufgaben der PSNV hinreichend sind und sich zudem auch noch vorbereitet wird, entscheiden im Zeit- und Bewältigungsver- Verantwortliche in den unterlauf ändern, ist hohe Flexibilität schiedlichen Gliederungen der und spezielle Fachlichkeit erfor- Feuerwehren, Hilfsorganisatio-

nen, Polizeien und privaten Verbände in ihren jeweiligen Zuständigkeiten. Ob die PSNV als freiwillige Leistung der Daseinsvorsorge gefördert wird oder nicht, wird auf kommunaler Ebene entschieden. Mit anderen Worten: Ob Betroffene nach Extremereignissen eine qualifizierte psychosoziale Unterstützung erhalten, ist zurzeit noch vom Engagement und der Überzeugungskraft Einzelner abhängig. Erste Rahmenrichtlinien, Verordnungen und Gesetzesentwürfe im Bereich der Katastrophenschutz- und Rettungsdienstgesetzgebung liegen zwar vor und es fehlt nicht an bundeseinheitlichen Aus-, Fortbildungs- und Ausstattungsvorschlägen sowie an Vorschlägen zu Zertifizierungsstandards. Derzeit ist die Umsetzung der PSNV im Bundesgebiet aber noch nicht verbindlich geregelt.

Ansprechstellen auf Landesebene stärken In der bewährten Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der PSNV wurde unter anderem die Konzeption für zentrale PSNV-Ansprechstellen auf Landesebene entwickelt. Darin werden alle PSNV-Belange im jeweiligen Bundesland zusammengeführt, alle relevanten Akteure sind vernetzt. Derzeit gibt es in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und

Schleswig-Holstein) eine Landeszentralstelle PSNV. Sie wurden von den Behörden für Inneres eingerichtet und werden durch diese getragen. In den anderen Bundesländern sind bisher Ansprechpartner für PSNV auf Landesebene durch Landesbehörde(n) berufen und zumeist in unverbindlicher Abstimmung mit diesen tätig.

Anlassbezogene Koordinierungsstellen hilfreich Wichtige Aufgabe der Zukunft für die PSNV-Ansprechstellen auf Landesebene wird die Vorbereitung und Vorhaltung einer anlassbezogenen und zeitlich befristeten Koordinierungsstelle für das psychosoziale Katastrophenmanagement sein. Bisherige Erfahrungen, etwa nach dem ICE-Unglück von Eschede 1998 oder dem Londoner Terroranschlag im Jahr 2005, zeigen, dass sich mit diesem Instrument die erforderliche Betreuungskontinuität sicherstellen lässt. PSNV-Angebote und Anliegen lassen sich zentral bündeln und abstimmen und den Betroffenen steht im Dschungel der Hilfsangebote und administrativen Anforderungen von Behörden und psychosozialen Diensten ein qualifizierter Lotsendienst zu Verfügung. Entsprechende Musterrahmenpläne für eine anlassbezogene Koordinierungsstelle PSNV werden derzeit in BundLänder-Arbeitsgruppen zur PSNV erarbeitet.

heitskräfte, die im Auftrag der Verkehrsbetriebe unterwegs sind, wieder zusammen. Das sieht eine Kooperationsvereinbarung vor, die Innensenator Andreas Geisel (SPD), die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Sigrid Nikutta, und Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt kürzlich unterzeichneten. Die Doppelstreifen sollen an jedem Wochentag und sowohl tagsüber als auch abends stattfinden. Wo die Sicherheitskräfte genau zum Einsatz kommen, hänge vom jeweiligen Kriminalitätslagebild ab, so Polizeichef Kandt. Gänzlich neu ist diese Form der Zusammenarbeit in der Bundeshauptstadt jedoch nicht. Bis 2003 gab es dies Doppelstreifen schon einmal.

Höhere Schichtzulagen in Hamburg (BS/mfe) Hamburgs Polizisten erhalten künftig mehr Geld, wenn sie Nachtschichten leisten oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Eine entsprechende Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO) hat kürzlich der Senat der Hansestadt beschlossen. Erhielten die Vollzugskräfte für einen geleisteten Nachtdienst bisher eine Zulage von 11,52 Euro, bekommen sie jetzt mindestens 29,34 Euro. Für Freitag- und Samstagnachtdienste erhalten sie sogar 36 Euro extra. Gleichzeitig wird allerdings nur noch der tatsächlich geleistete Dienst an diesen Tagen vergütet.

Weniger Maßnahmen gestattet (BS/mfe) 2015 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 193 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des grundgesetzlich geschützten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden. Das sind 25 Maßnahmen weniger als 2014, wie aus einer Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervorgeht. Dieser zufolge gestattete die G10Kommission, die jedem Eingriff in dieses Grundrecht zustimmen muss, den Nachrichtendiensten des Bundes im ersten Halbjahr 2015 106 Beschränkungsmaßnahmen und in den zweiten sechs Monaten des Jahres 87.

Bayern ermöglicht GPS-Ortung (BS/mfe) Die bayerische Polizei kann Personen, die den Notruf wählen, künftig über den GPSEmpfänger ihrer Smartphones lokalisieren. Dafür muss das Mobiltelefon über Netzempfang verfügen und die GPS-Funktion eingeschaltet sein. Im Ernstfall kann die Leitstelle dem Anrufer dann per Kurznachricht einen Internetlink auf das Handy schicken. Ruft der Betroffene diesen auf, wird einmalig die GPS-Position des Mobiltelefons ermittelt. Diese wird dann auf einer Karte in der zuständigen polizeilichen Einsatzzentrale angezeigt.


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Behörden Spiegel / März 2017

Europäischer Polizeikongress “W

Mehr Vertrauen notwendig

ir brauchen keine Grenzen, der Informationsaustausch gibt uns Sicherheit”, sagte Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamtes für Polizei (fedpol) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Grenzen (BS/Jörn Fieseler) Wie viele und welche Grenzen braucht Europa? Die Antworten auf diese Frage differieren. Denn Grenzen können auch Hinderseien heutzutage ein Phantom- nisse sein. Fest steht: Die Zusammenarbeit zwischen nationalen Sicherheitsbehörden untereinander und mit den europäischen Institutionen begriff. Sie würden nicht bei in- kann nach jahrelangen Forderungen und Credos immer noch weiter verbessert werden. Insbesondere beim Informationsaustausch. ternational agierenden Krimisei. Allerdings habe sich 20 Jah“Wir brauchen eine starke Aunellen helfen, sondern die Polire nach der Einführung des zeiarbeit eher behindern. Sie ßengrenze und keine BinnenSchengener Informationssyverstehe den Begriff deshalb als grenzen”, konkretisierte Fabrice stems gezeigt: “Nicht alle MitMöglichkeit für eine gemeinsa- Leggeri, Exekutivdirektor der gliedsstaaten waren in der Lage, me Zusammenarbeit von EU- Europäischen Agentur für die die Anforderungen zu erfüllen”, Mitgliedsstaaten und assoziier- Grenz- und Küstenwache (Fronkonstatierte Leggeri und forderten Staaten und Mitgliedstaaten tex). Das Bestehen des Schente: “Wir brauchen ein integriergen-Raums sei ein politisches des Schengen-Raumes. tes EU-System.” Ziel. “Dieser Raum muss jedoch Schengen weiterentwickeln weiterentwickelt werden”, erWeiterhin geteilte “Wir wollen Schengen”, entgeg- gänzte Günther Sablattnig, BeraVerantwortung nete MMag. Konrad Kogler, Ge- ter des Terrorismuskoordinaneraldirektor für die öffentliche tors der Europäischen Union. Doch Technik allein reiche Für Kogler gehört zur WeiterSicherheit der Republik Östernicht aus. Im Zuge der Kompereich. Verstärkte Grenzkontrol- entwicklung eine noch intensitenzausweitung seiner Behörde len etwa seitens Deutschlands vere Kooperation mit Frontex. gebe es zwar Instrumente für eiDiskutierten über ein grenzenloses Europa (v.l.n.r.): Günther Sablattnig, Fabrice Leggeri, Nicoletta della Valle, Moderator R. Uwe Proll, Michèle Coninsx an der österreichischen Grenze “Nur mit einem Mehr an Zusamne solidarische Zusammenarund MMag. Konrad Kogler. oder seitens der Alpenrepublik menarbeit können wir die öffentbeit, die Verantwortung sei aber Fotos: BS/Dombrowsky zu Ungarn und Slowenien seien liche Sicherheit gewährleisten, weiter geteilt. Zwischen Mitbewusst gesetzt worden. Denn für die wir schlussendlich ver- bank”, forderte della Valle. Kein ell gebe es Versuche, auch auf gliedsstaaten und Europäischer Zugriff bedeute weniger Sicher- militärische Datenbanken einen Union. So habe Frontex zwar die die Vielzahl der Flüchtlinge 2015 antwortlich sind.” heit. “Ohne Schengen-Informa- Zugriff zu bekommen, damit zu- Kompetenzen etwa zum Unterhabe das System überfordert. europäische halt eigener Schiffe im Rahmen tionssystem sind wir blind.” rückkehrende Für Österreichs obersten Poli- Zugriffshindernisse abbauen zeibeamten sind Grenzen pasFür diese Zusammenarbeit ist Dem konnte sich Sablattnig nur Kämpfer des sogenannten “Isla- des Küstenschutzes, die Besatsende Punkte, an denen Kon- der Informationsaustausch es- anschließen. Jeder Grenzposten mischen Staates” (IS) frühzeitig zungen würden aber, wie auch trollen durchgeführt werden senziell. Hier gilt es, Hindernisse müsse mit den nationalen Da- erkannt werden könnten. Ein die bisherigen Beamten, von den können. Zudem finde mit den abzubauen: “Die Schweiz braucht tenbanken der Mitgliedsstaaten Thema, das auch für die Türkei Mitgliedsstaaten gestellt. DesNachbarstaaten ein intensiver auch als assoziierter Staat den sowie mit denen von Inter- und als Transitland sowie für die afri- halb sei mehr Vertrauen von beiAustausch statt. Zugriff auf die Europol-Daten- Europol vernetzt werden. Aktu- kanischen Staaten von Interesse den Seiten notwendig, so der

“Ohne Schengen-Informationssystem sind wir blind”

Exekutivdirektor. Ein Mehr an Zusammenarbeit sei auch im Justizbereich erforderlich, unabhängig vom Schengen-Raum. Statt eines einheitlichen Rechtsbereichs bestehe die Europäische Union aus 28 Mitgliedsstaaten mit 24 unterschiedlichen Sprachen und 30 Rechtssystemen, erläuterte Michèle Coninsx, Präsidentin der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust). Angesichts komplexer werdender Lebenslagen und neuer Herausforderungen durch Social Media und Cybercrime sei es extrem wichtig, sofortige Reaktionen zu bekommen. “Zeit ist entscheidend, aber die Justiz kann noch schneller werden”, so die Eurojust-Präsidentin. Die alten Regime würden dazu nicht mehr passen. Stattdessen bräuchten auch Staatsanwaltschaften spezialisierte Netzwerke, um gegen Organisierte Kriminalität und Terroristen vorgehen zu können. “ Wir müssen mehr über den Tellerrand schauen.” Zumindest hinsichtlich der Terroristen gebe es eine gute Nachricht, so Sablattnig. Die Zahl der europäischen Dschihadisten, die in Kriegsgebiete reisen würden, sei rückläufig. Aber: Es kämen mehr zurück – und deren Familienangehörige.

De Maizière will starken Saat

Schengen-Raum in Gefahr?

Bundesinnenminister plädiert für konsequentes Vorgehen

Mehr Wissen über Grenzbewegungen erforderlich

(BS/mfe) Die Menschen in Europa sollen sich sicher und frei fühlen können. Wie das von staatlicher Seite sichergestellt werden kann, ist für Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) eine der Kernfragen. Schließlich durchlebten die Bürger aktuell schwierige Zeiten, in denen es um das subjektive Sicherheitsgefühl nicht immer zum Besten bestellt sei. Deshalb verlangte der Ressortchef auf dem 20. Europäischen Polizeikongress in Berlin: “Wir brauchen einen starken Staat, der seine starken Bürger in ihrer Freiheit beschützt.” Aus seiner Sicht ist es etwa nicht zu viel verlangt, dass ein nach Deutschland kommender Asylsuchender wahrheitsgemäß Auskunft über seine Identität und seine Herkunft gebe, so der Christdemokrat. Um hier Verbesserungen herbeizuführen, sprach sich de Maizière dafür aus, dass künftig auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Mobiltelefone von Flüchtlingen auslesen dürfe. Bisher ist das nur den kommunalen Ausländerbehörden gestattet.

Implementierungsphase steht bevor Ungeachtet dieser noch bestehenden Regelungslücke seien in den vergangenen 24 Monaten von der Bundesregierung zahlreiche Entscheidungen getroffen und Reformen angestoßen worden. So habe man etwa ein Integrationsgesetz und eine Novellierung des Asylrechts auf den Weg gebracht. Außerdem sei das Gesetz über das Bundeskri-

(BS/mfe) “Wir müssen mehr darüber wissen, wer über unsere Grenzen kommt.” In diesem Punkt war sich der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, mit dem deutschen Bundesinnenminister, Dr. Thomas de Maizière (CDU), einig. Um diese Informationen auch tatsächlich zu erhalten, sei es zudem erforderlich, den Schutz der europäischen Außengrenzen zu verbessern. Anderenfalls könne der Schengen-Raum, in dem normalerweise auf Binnengrenzkontrollen verzichtet wird, nicht aufrechterhalstizierte: “Die kommenden bei- ten werden, warnte der Vertreter aus Brüssel. den Jahre werden Jahre der Umsetzung.”

Drei Herausforderungen zu bewältigen

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) fordert ein stringentes behördliches Handeln gegenüber Asylbewerbern. Außerdem hält er es für zwingend notwendig, dass unterschiedliche Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse auch Partnern in anderen Staaten zukommen lassen.

minalamt reformiert worden und die Sicherheitsbehörden des Bundes seien sowohl in personeller als auch in technischer Hinsicht massiv gestärkt und ertüchtigt worden. Gleichwohl kritisierte der Bundesinnenminister, der auch einen Rückblick auf den ersten Europäischen Polizeikongress im Jahre 1994 unternahm: “Unsere IT-Strukturen stammen aus der Zeit von vor 40 Jahren.” Und er progno-

Dabei sieht der CDU-Politiker drei besondere Herausforderungen. Zum einen gelte: “Europa muss entscheiden können, wer nach Europa kommt.” Zum anderen sei klar: “Europa muss wissen, wer ein- und wieder ausreist.” Und noch ein Punkt müsse bei der nun beginnenden Umsetzungsphase besondere Beachtung finden: Die nationalen Sicherheitsbehörden müssten relevante Erkenntnisse auch über Grenzen hinweg untereinander austauschen. Eine derartige Verknüpfung nationaler und europäischer Maßnahmen sei zwingend erforderlich. Denn die Vergangenheit habe gezeigt: “Nationalstaatliche Maßnahmen alleine haben zu weniger Sicherheit geführt.” Als einen zentralen Schritt hin zu mehr Sicherheit bezeichnete der Bundesinnenminister daher schlussendlich auch das europäische Ein- und Ausreiseregister, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

Darüber hinaus verlangte Avramopoulos, den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu verbessern. Dieser sei momentan noch zu stark fragmentiert und außerdem gebe es an den Außengrenzen der Staatengemeinschaft noch keine systematischen Überprüfungen aller Reisenden. Gleichwohl könne man auch feststellen: “Wir haben Fortschritte bei der Identifizierung potenzieller Terroristen gemacht.” In diesem Zusammenhang unterstrich der Grieche: “Die Sicherheit eines Mitgliedsstaates ist gleichzusetzen mit der Sicherheit aller EU-Staaten und der Union als solcher.” Hierfür bedürfe es aber auch eines gemeinsamen Ansatzes sowie eines verbreiteten Verständnisses für die Bedeutsamkeit kollektiver Sicherheit, gab der Kommissar zu bedenken.

EU auf USA angewiesen Wichtige Elemente eines solchen Ansatzes seien Kooperation, Vertrauen und gemeinsame Aktionen. “Vertrauen ist ein essenztielles Element Europas”, betonte Avramopoulos. Dies gelte nicht zuletzt auch in den Be-

Für einen noch effektiveren Schutz der EU-Außengrenzen und verbesserte Erkenntnisse über Ein- und Ausreisen in die Staatengemeinschaft sprach sich der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, aus. Außerdem forderte er einen wirkungsvolleren, grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten.

ziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Denn: “Terrorismus ist nicht nur ein europäisches Phänomen.” Und deshalb brauche die Europäische Union im Anti-TerrorKampf die Zusammenarbeit mit den USA. Schließlich sei eines offenkundig: “Wir befinden uns an einem kritischen Punkt der Geschichte.” Populismus und Nationalismus bedrohten den

Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union, warnte Avramopoulos. Bei allen Bemühungen der Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus dürfe eines aber nie vergessen werden: “Offenheit und Sicherheit müssen Hand in Hand gehen”, schloss der griechische Kommissar.


20. Europäischer Polizeikongress

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er Vertreter aus Wien antwortete, dass die Grenzkontrollen auf der österreichischen Seite so lange fortgesetzt würden, wie die Grenze nicht sicher sei. Das sei ein legitimes Recht der Alpenrepublik. In diesem Zusammenhang verteidigte er die Schließung der ungarischen EU-Außengrenze zu Serbien. All diese Maßnahmen seien ein “wichtiges Signal” an die Schlepperbanden: hier kein Durchkommen, so Sobotka. Herrmann wiederum schilderte, dass er “begeistert” gewesen sei, als 1997 die österreichischen Grenzkontrollen im Rahmen des Schengen-Abkommens weggefallen seien. “Ein Mehr an Freiheit darf aber nicht zu einem Weniger an Sicherheit führen.” Wenn ein griechischer Minister öffentlich erkläre, sein Land sei nicht in der Lage, die Außengrenzen zu sichern, widerspreche das dem EU-Übereinkommen von Schengen. Dazu der CSU-Politiker: “So kann das nicht funktionieren!”

EU auf freien Verkehr angewiesen An den Innenminister Nordrhein-Westfalens Ralf Jäger (SPD) wurde die Frage gerichtet, ob denn die Grenzen zu Belgien

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Sicherheit nicht grenzenlos

dischen Sicherheitsbehörden besser werden müsse.

UNHCR als Basis

Innenminister diskutierten über Grenzschutz und Kontrollen (BS/Dr. Gerd Portugall) “Wie lange noch wird die deutsch-österreichische Grenze von beiden Seiten bewacht?” Das war die Eingangsfrage für die Diskussionsrunde der Innenminister und -senatoren auf dem Europäischen Polizeikongress. Direkt angesprochen waren Mag. Wolfgang Sobotka, Bundesminister für Inneres der Republik Österreich, und sein bayerischer Amtskollege Joachim Herrmann. und den Niederlanden “je sicher gewesen” seien. Der Düsseldorfer Ressortchef erwiderte, dass auch vor Schengen die Grenzen “nie vollkommen sicher” gewesen seien. Die EU könne es sich aber nicht leisten, auf freien Personen- und Warenverkehr innerhalb der Union zu verzichten. Sein niedersächsischer Amtskollege Boris Pistorius (SPD) ergänzte, dass die Fehler innerhalb des Schengen-Raums nicht nur bei den Staaten an den Außengrenzen lägen. Europa sei jedoch nicht Teil dieser Probleme, sondern die Lösung. Hier könne zum Beispiel die Schaffung einer “europäischen Grenzschutzpolizei” helfen, so der Sozialdemokrat aus Hannover. Angesprochen, ob auch Österreich nach Afghanistan abschiebe, erwiderte Sobotka, dass einige Regionen am Hindukusch durchaus “sicher” seien. Ein Problem in der diesbezüglichen

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU, l.) und sein Wiener Amtskollege Mag. Wolfgang Sobotka sprachen über die Notwendigkeit von Grenzkontrollen zwischen Deutschland und der Alpenrepublik.

Diskussion seien die unterschiedlichen Sicherheitsstandards. Wie sei es zum Beispiel um die Sicherheit in der Türkei oder im Kosovo bestellt? Von zentraler Bedeutung sei es, den Schleppern das Handwerk zu le-

gen, so der Österreicher. Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte hingegen: “Wir setzen in erster Linie auf freiwillige Rückkehr – und die fördern wir.” Während im Schnitt bundesweit auf eine Ab-

schiebung zwei Rückkehrer kämen, seien es in der Hauptstadt immerhin viereinhalb Heimkehrer. Allerdings habe der Terroranschlag am Breitscheidplatz gezeigt, dass der Datenaustausch mit den in- und auslän-

Auf die Nachfrage von Moderator R. Uwe Proll stellte Nordrhein-Westfalens Innenminister Jäger klar, dass alle Bundesländer nach Afghanistan abschieben würden. Grundlage für die Sicherheitseinschätzung sei der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR). Es gebe dabei aber immer eine Einzelfallprüfung. Sein niedersächsischer Parteifreund Pistorius bekräftigte, dass diese Einzelfallprüfung “der einzige Weg” sein könne. Holger Stahlknecht, sachsen-anhaltinischer Innenminister und CDU-Politiker, mahnte jedoch an, dass bei dieser Debatte auch “Rücksicht auf die eigenen Bevölkerung” genommen werden müsse. Dezidiert gegen eine nochmalige rechtliche Prüfung der Asylverfahren durch die Bundesländer nach der Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg sprach sich schließlich der Münchner Ressortchef Herrmann aus. Er sehe durch diese Verfahrensverlängerung sogar eine Verschärfung der Gefährdungslage.

Die dauerhafte Lage

Neue Koalitionen schaffen

Maaßen: “Wir brauchen eine Resilienz-Fähigkeit”

Terrorismusbekämpfung benötigt ganzheitlichen Ansatz

(BS/ein) Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) hatte vor Kurzem von einer “Krise” (BS/jf) Prof. Dr. Peter Neumann empfahl den Sicherheitsbehörden, über Radikalisierungswege neu nachzugesprochen, in der sich die Bundesrepublik aufgrund der kontinuierlichen Terror- und Sicherheitsgefahren denken, sämtliche Finanzquellen von Terrororganisationen zu beachten und Kleinstinformationen anders befinde. Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), spricht mindes- zu bewerten. Denn: Zu groß sei die Schnittstelle zwischen Kriminalität und Terrorismus. tens von einer “Lage”. Entsprechend müsse Deutschland bereit sein, “lageangepasst” reagieren zu können. “Wir brauchen eine Resilienz-Fähigkeit, die Fähigkeit auf Terroranschläge, auf Veränderungen im Cyber-Raum, auf Desinformationskampagnen und auf extremistische Gewaltausbrüche des Links- wie Rechtsextremismus reagieren zu können, ohne überzu reagieren”, so der BfV-Chef. “Und wir müssen in der Lage sein, schnell zum Normalzustand zurückehren zu können.” Die Umstände erforderten neue Denkweisen.

Rahmenbedingungen verschlechtern sich Ob der gescheiterte arabische Frühling, der Aufstieg euroskeptischer Parteien oder die politischen Manöver Donald Trumps: Maaßen geht von zunehmend schwierigeren Rahmenbedingungen aus, in denen der Verfassungsschutz von nun an arbeiten muss. “Vieles, was als konstant und stabil wahrgenommen wurde, scheint sich in Variablen zu verwandeln.” Mit der Flüchtlingskrise und deren Konsequenzen sei die Bundesrepublik mittlerweile Teil des Schauspiels geworden, das sich zuvor noch

Küchenmesser, eine Axt im Regionalzug bei Würzburg, in Nizza und Berlin ein Lastwagen. “Neben diesem maximalen Schaden ist auch das Eintrittsrisiko gewachsen.” Gleichzeitig steige die Zahl der “Gefährder”.

Hinweismenge wächst erheblich an

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Dr. Hans-Georg Maaßen, berichtete von der erheblichen Arbeitszunahme für seine Mitarbeiter.

aus gewisser Entfernung beobachten ließ. Staaten wie Syrien, Irak oder Tunesien rückten näher, die Gefahren wirkten unlimitierter: Es gehe um Menschen mit Kampferfahrung, die nicht nur mit Sprengsätzen, sondern auch mit Kalaschnikows umgehen könnten und wüssten, wie man tötet. In Gruppen wie in Paris oder Brüssel, immer öfter aber auch allein. “Einzeltäter agieren anders”, meinte Maaßen. Zuletzt kamen einfache Waffen zum Einsatz: im Hauptbahnhof in Hannover ein

Der Verfassungsschutz zähle inzwischen 1.600 Personen zum islamistisch-terroristischen Personenpotenzial. Die Polizei gehe nach ihrer Definition von über 500 Gefährdern aus. “Wir erhalten täglich zwei, manchmal vier Hinweise auf Tatbegehungen in Deutschland”, berichtete Maaßen. Aus der Bevölkerung seien im vergangen Jahr allein durch die entsprechende Hotline 1.204 Hinweise auf Terroranschläge eingegangen. Eine immense Steigerung: 2015 waren es 520, 2013 lediglich 103 Hinweise. “Jede der Informationen muss aufgenommen und geprüft werden” – ein großer Arbeitsaufwuchs. Weil bei den bestehenden beschränkten Ressourcen dabei nicht alles gleich intensiv bearbeitet werden könne, gehe es um ein adäquates Risikomanagement. Und Risiken können eintreten.

Beispiele wie die Attentäter von Kopenhagen oder Berlin zeigten, dass sich das Täterprofil der Dschihadisten enorm gewandelt habe. Während frühere Mitglieder von Al-Qaida zu 60 Prozent über eine universitäre Ausbildung verfügten, zu 75 Prozent aus der Mittel- und Oberklasse der Gesellschaft stammten und zu über 50 Prozent als hoch qualifiziert galten, seien die europäischen Anhänger des “Islamischen Staates” (IS) nur zu zwölf Prozent universitär gebildet, dafür zu zwei Dritteln polizeibekannt (davon zur Hälfte vorbestraft) und zu 25 Prozent arbeitslos, sagte der Direktor des Internationalen Zentrums für die Erforschung von Radikalisierung am King’s College London.

auch aus religiöser Sicht, genau das richtige Umfeld für Rekrutierer, die Erlösung versprächen und das Handeln legitimierten. Des Weiteren vernetzten sich die potenziellen Attentäter. Dies sei etwa bei den drei Tätern des Anschlags auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo deutlich geworden. Zwei Al-Qaida-Kämpfer und ein IS-Anhänger hätten die Tat geplant und

Kriminalität finanziert Terrorismus

Justizvollzugsanstalten als ideales Reservoir Gerade Kleinkriminelle würden für den Kampf des IS rekrutiert, so Neumann, der auch OSZESonderbeauftragter für den Kampf gegen Radikalisierung ist. “Die Dschihadisten rekrutieren an den Orten, wo früher Gangs und Rockerbanden rekrutiert haben.” Etwa in Gefängnissen. Mit der Haft rissen gesellschaftliche Kontakte ab, Insassen reflektierten ihre Taten,

ausgeführt, weil sie seit der gemeinsamen Zeit im Gefängnis Kontakt gehalten hätten. Und das trotz der unterschiedlichen Organisationen. Zudem erlaube ein solches Netzwerk den Transfer entscheidender Fähigkeiten, wie den Zugang zu Waffen, Möglichkeiten zum Abtauchen und das Fälschen von Pässen sowie die Gewöhnung an Gewalt. “Von der kriminellen Gewalt zur terroristischen ist es nur ein kleiner Schritt”, betonte Neumann.

Prof. Dr. Peter Neumann vom Londoner King’s College forderte eine neue Betrachtungsweise von Radikalisierungsprozessen. Dabei müsse auch viel stärker als bisher ein Augenmerk auf die Verknüpfungen zwischen Kriminalität und Terrorismus gelegt werden. Fotos: BS/Dombrowsky

Die kriminelle Vergangenheit diene zudem der Finanzierung des Terrors. Fast 40 Prozent der Anschläge zwischen 1994 und 2003 seien durch illegalen Handel mit gefälschten Produkten oder Drogen oder durch Kreditbetrügereien finanziert worden. Deshalb die Empfehlung, nicht nur große Geldtransfers zu beachten, sondern auch Informationen aus anderen Abteilungen über Kleinkriminalität stärker zu gewichten. Und es gelte auch, neue Kooperationen einzugehen, mit den Akteuren vor Ort: In Kommunen, aber auch im dritten Sektor. “Da muss man kreativ sein”, so Neumann abschließend.


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m diesem Trend entgegenzutreten, müsse staatliche Polizeiarbeit mit dem digitalen Wandel Schritt halten und im Netz erfolgreicher werden. “Dafür braucht es aber nicht nur ein Smartphone in der Tasche”, so der Wissenschaftler. Voraussetzung für den Umgang mit den neuen Medien sei auch ein neues Selbstverständnis, so Denef. Eine schwierige Aufgabe: “Die Polizei ist historisch kein Innovationstreiber gewesen, sondern hat traditionell für Sicherheit und Stabilität gesorgt.”

Bürger, Postboten und Kiosk-Besitzer machen mit In mehreren Großstädten hat man das erkannt. Neben den offiziellen Erfolgen der Kriminalitätsstatistik entwickle sich eine zunehmende Unsicherheit in der Bevölkerung, erklärte General Karl Mahrer, Landespolizeivizepräsident der Landespolizeidirektion Wien. Sieben von zehn Frauen fühlten sich in einigen Teilen der österreichischen Hauptstadt unsicher. “Wir müssen über die Gefühlslage der Menschen sprechen.” Neben den repressiven und präventiven Maßnahmen empfahl Mahrer, stärker mit den Bürgern in den Dialog zu treten, sie

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Nur gemeinsam sicher! Dem “Do-It-Yourself-Policing” entgegentreten (BS/Julian Einhaus) “Der Bürger macht Community Policing heute schon ohne die Polizei”, erklärte Dr. Sebastian Denef vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT. Private Netzwerke versprächen dabei Abhilfe in allerlei sicherheitstechnischen Fragen, vom Auffinden des gestohlenen Fahrrads bis hin zu neuesten Informationen rund um die Aufklärung eines Terroranschlags. Denef sprach hier von Ansätzen eines “Do-It-Yourself-Policings”, das sich zwar vorerst im Entwicklungsstadium befinde, sich aber fortentwickle. Und zu einer rechtsstaatlichen Herausforderung werden könnte.

Der Polizeipräsident Kölns, Jürgen Mathies, setzt zum einen auf die Dienste von 120 Bezirksbeamten. Sie sollen für die Menschen in einem bestimmten Stadtteil ansprechbar sein. Zum anderen hält der Behördenleiter eine deutlich erhöhte Polizeipräsenz auf der Straße und ein konsequentes Einschreiten der Beamten, nicht nur bei Straftaten, für zwingend notwendig.

zu beteiligen und Sicherheitspartnerschaften zu gründen. “Wenn die Menschen vor Ort mitgestalten dürfen, haben sie auch mehr Vertrauen in die Polizei. Das bedeutet mehr Rückmeldungen und zusätzliche Informationen für uns. Denn der Bürger ist der wirkliche Experte in seiner Umgebung.” Das habe positive Auswirkungen auf die Prävention und Aufklärung und

hinterlasse wiederum ein besseres Gefühl beim Bürger. Im Rahmen der Initiative “Gemeinsam sicher in Österreich” fordert die Polizei Bürger, Postboten und Kiosk-Besitzer dazu auf, sich gemeinsam mit den vor Ort zuständigen Beamten an einer Sicherheitspartnerschaft zu beteiligen. In Köln kümmern sich mittlerweile 120 Bezirksbeamte um

General Karl Mahrer, Landespolizeivizepräsident der Landespolizeidirektion Wien, erläuterte seine Erfahrungen im Bereich Community Policing. Dabei unterstrich er die Bedeutsamkeit einer Bürgerbeteiligung und -einbeziehung für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Polizei und Einwohnern. Fotos: BS/Dombrowsky

quent einschreite. “Wir schauen nicht weg, auch wenn es sich nur um Ordnungswidrigkeiten handelt.” Außerdem fordert die Polizei die Bürger zu verstärktem Engagement auf. Das Motto dabei lautet: Hinsehen, handeln, Hilfe holen (HiHaHo). Des Weiteren seien nach den Geschehnissen in der Neujahrsnacht zusätzliche Ermittlungsgruppen in Köln eingerichtet worden, berichtete der Polizeichef. Sein Münchner Amtskollege Hubertus Andrä betonte einen weiteren zentralen Punkt. Aus seiner Sicht kommt es heutzutage entscheidend darauf an, dass die Polizei als verlässliche Informationsquelle in den Sozialen Medien anerkannt werde.

Niederlande fortschrittlich bürgerorientierte Polizeiarbeit – wie Community Policing dort offiziell genannt wird – und halten Kontakt zu den Menschen in den “Fädeln”. “Das Vertrauen war in einem großen Maße zerrüttet, als ich mein Amt antrat”, erklärte Jürgen Mathies, seit Anfang 2016 Polizeipräsident in der Rheinmetropole. Die Situation nach den Silvester-Ereignissen war nicht nur durch Ge-

spräche und einen “Kuschelkurs” zu kitten. Um deutlich zu machen, dass man etwas gegen das Problem der Straßenkriminalität und der Diebstähle tue, hat Mathies – auch unter Einbezug der Bereitschaftspolizei – die Präsenz auf der Straße deutlich erhöht. Es gelte, dass die Polizei nicht nur gesehen werden soll, sondern auf die Bürger zugehe und im Zweifel konse-

Am weitesten scheint man beim Einbezug der Bürger übrigens in den Niederlanden zu sein. In Amsterdam komme auf 5.000 Einwohner ein Gemeindepolizist, erklärte Pieter-Jaap Aalbersberg, Polizeichef in der holländischen Hauptstadt. “Diese Person ist bekannt und hält täglichen Kontakt zu den Bürgern – auf der Straße genauso wie durch ein eigenes Facebook- und Twitter-Profil.”

Partnerschaften schließen

BSI will klare Trennung von ZITiS

Gemeinsamer Kampf gegen Finanzierung von Terrorismus und OK

Schönbohm spricht von “Code Makern” und “Code Breakern”

(BS/por) Konvergente Strukturen bei Finanzquellen von Organisierter Kriminalität (OK) und internationalem Terrorismus seien seit Langem bekannt. Das machte Prof. Dr. Arndt Sinn, Strafrechtler an der Universität Osnabrück, im Rahmen einer Diskussion über Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Finanzierungsmodelle dieser Phänomene deutlich. Als Beispiele nannte er unter anderem die nordirische IRA, die kolumbianische FARC und die libanesische Hisbollah. Von zentraler Bedeutung sei deshalb das “Abschneiden der Finanzquellen”. Dazu wiederum müssten Partnerschaften gebildet werden, bestehend aus Politik, Justiz, Wirtschaft und Gesamtgesellschaft, so Prof. Sinn.

(BS/ckö) Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verstehen sich selbst als “Code Maker” und nicht als “Code Breaker”. Das unterstrich der Präsident der Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn im Rahmen einer Diskussion mit seinem französischen Kollegen, Guillaume Poupard, Generaldirektor der Agence nationale de la securité des systèmes d’information (ANSSI).

Die sunnitische Terrormiliz des sogenannten “Islamischen Staates” (IS) finanziere sich beispielsweise durch das Erheben von Zöllen auf Routen, über die gefälschte Amphetamine nach Saudi-Arabien geschmuggelt würden, erläuterte der Jura-Professor. Die islamistischen Anschläge in Paris im Jahr 2015 offenbarten gleichzeitig eine “neue Generation” von Terroristen, zu denen nun auch Kleinkriminelle zählten, die nicht mehr größeren Organisationen angehörten, sondern kleine Zellen bildeten oder sogar Einzeltäter seien.

Werbung für Kooperation Der IS verliere momentan Territorien und Ölförderanlagen – und damit Finanzmittel, so Günther Sablattnig, Berater des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung. Ohnehin besitze Erdöl eine chemische DNA und lasse sich daher zurückverfolgen. In diesem Zusammenhang verwies der Österreicher auf den Aktionsplan gegen Terrorismusfinanzierung der EUKommission vom Februar des vergangenen Jahres. Darin wird

Diskutierten über mögliche Wege zum Trockenlegen der Finanzquellen von Terrororganisationen und Organisierter Kriminalität (OK) sowie über einen effektiven Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden (v.l.n.r.): Günther Sablattnig, Prof. Dr. Arndt Sinn, Moderator Jürgen Storbeck und Klaus Neidhardt.

unter anderem für grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz mit den Ölförderstaaten am Persischen Golf geworben. In der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen der Brexit auf die ermittlungstaktische Überwachung des Finanzplatzes London habe. Sablattnig erwiderte, er gehe davon aus, dass die enge Kooperation der Sicherheitsbehörden zwischen Europäischer Union und Großbritannien auch

nach dessen EU-Austritt fortgesetzt werde. Innerhalb der Bundesrepublik sei der Informationsaustausch aufgrund des föderalen Staatsaufbaus durchaus noch “optimierbar”, mahnte Klaus Neidhardt, ehemaliger Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei und zuvor lange Jahre beim Bundeskriminalamt (BKA). Außerdem gebe es bei diesem Abgleich Beschränkungen etwa durch Betriebsgeheimnisse von Privatunternehmen oder bei Nachrichtendiensten.

Diesem Eigenverständnis folgend, sei die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) ganz bewusst in München angesiedelt worden, während seine Behörde in der Bundesstadt sitze, erläuterte Schönbohm. Und er ergänzte: “BSI und ZITiS wollen im Bereich Krypto gar nicht miteinander reden!” Ansonsten entstünde der Eindruck, die Code Maker hätten gegen die Code Breaker verloren. “Für unsere Arbeit ist Vertrauen enorm wichtig, das darf nicht weggehen”, sagte Schönbohm.

Es kann nur einen geben Als der ehemalige Vorsitzende des Vereins Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. das Amt des BSI-Präsidenten vor etwa einem Jahr übernommen habe, sei ihm ein Punkt besonders wichtig gewesen: “Wir sind die nationale Cyber-Sicherheitsbehörde und gestalten Informationssicherheit für Staat, Wirtschaft und Bürger.” Dabei gelte das “Highlander”-Prinzip: Es könne nur einen geben, so Schönbohm. Trotz der Pläne in Bayern, ein Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie zu gründen, kün-

Es solle keine Zusammenarbeit zwischen BSI und ZiTIS im Bereich Krypto geben. Das machte der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm (links), im Rahmen einer Diskussion mit seinem französischen Amtskollegen Guillaume Poupard (rechts) klar. Ein Austausch zwischen Bonn und Paris hingegen finde sehr wohl statt.

digte der Sohn des früheren CDU-Politikers Jörg Schönbohm an, dass das BSI in Zukunft mehr für die Bundesländer tun wolle.

Paris stellt Forderungen an EU Bezüglich der Zusammenarbeit mit den USA ließ sich Arne Schönbohm hingegen nicht zu vielen Aussagen hinreißen. Im Bereich der Cyber-Abwehr brauche sich Deutschland aber vor den USA nicht zu verstek-

ken. Hinsichtlich der Kooperation mit Frankreich war der BSIPräsident gesprächiger. So berichtete er unter anderem, dass er sich mit seinem Pariser Amtskollegen Poupard alle drei Monate abstimme. Dieser wiederum erläuterte, dass bei der ANSSI der Schutz der Infrastrukturen klar im Vordergrund stehe. Zugleich verwies der Franzose oftmals auf die europäische Ebene. So verlangte er unter anderem: “Europa braucht unbedingt eine Cyber-Eigenständigkeit.”


20. Europäischer Polizeikongress

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Von Tera- zu Petabytes

Werterhalt des Netzes im Mittelpunkt

Polizeiliche Datenanalyse bald mit kognitiven Systemen?

Funktion und Verfügbarkeit von TETRA haben Priorität

(BS/ein) Es ist vor allem ein Dilemma für Analysten: Die Datenflut wächst weiter exponentiell. In vielen Sicherheitsbehörden und Diensten müssten heute täglich allein mehr als 600 Dossiers gelesen werden, um Lagebilder richtig einschätzen zu können. “Das sind zu viele”, erklärte Jochen Stark, bei IBM Watson zuständig für Business Analytics Solutions. Gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen führt das Unternehmen zwei Pilotprojekte durch, um den Mehrwert künstlicher Intelligenz für polizeiliche Aufgaben auszuloten.

(BS/leh) Bund und Länder haben mehrere Entscheidungen zur Sicherstellung des Werterhalts des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in den nächsten zehn bis 15 Jahren getroffen. Folglich geht es künftig zunächst vor allem um die Modernisierung des Netzes sowie die damit verbundenen Fragen zur All-IP-Transformation und zur Zukunft der mobilen Breitbandkommunikation. Diese Themen standen deshalb auch im Mittelpunkt des diesjährigen BOS-Anwenderforums auf dem Europäischen Polizeikongress.

Es geht besonders um große Datenmengen, zum Beispiel beim Management von Stammdaten. Weltweit existierten etwa 750 Millionen Namen, die sich jedoch in unzähligen sprachlichen und orthografischen Varianten überlagerten. Bei der Frage, ob es sich um die gleiche oder unterschiedliche Personen handelt, seien täglich viele Menschen damit befasst, Dubletten zu ermitteln. “Hier wäre es schon ein großer Sprung, wenn man sich in einem einzelnen Fall nur noch mit 70 statt mit 100 Namen befassen müsste”, erklärte Stark.

“Man muss ihn zum Kriminalisten machen”

rabyte-SSD-Speicher und sieben Terrabyte Arbeitsspeicher. Auch wenn ein “Watson” das Sprach- und Leseverständnis für 20 verschiedene Idiome aufbringe, sei der Roboter noch kein Kriminalist. “Man muss Watson erst zu einem Kriminalisten machen.” Für einzelne Verfahren sei es aufwendig, Roboter zu trainieren. Wenn aber in manchen Fällen ansonsten 99 Prozent der Daten überhaupt nicht gelesen werden könnten, gebe es langfristig keine Alternative. Picko: “Sie können keinen zeitnahen Rückschluss aus Daten ziehen, die Sie erst zehn Jahre lesen müssen!”

Bürgerkontakt nicht zu ersetzen “Vieles kann nicht durch die

Kriminalisten ausgewertet werden”, erklärte Helmut Picko vom Landeskriminalamt NordrheinWestfalen. Fotos, Aufnahmen, Dokumente: Hatte es seine Cyber-Crime-Einheit bei ihren Ermittlungen 2013 noch mit 16 Terabyte zu tun, waren es 2015 schon 0,7 Petabyte und 2016 bereits vier Petabyte. Diese Datenfülle werde noch weiter ansteigen, war sich Picko sicher. Aus diesem Grunde arbeite man mittlerweile mit einem 500-Ter-

Anknüpfungspunkte könnte es auch bei sprachlichen Barrieren geben. Die Landespolizei habe schon einen hohen Migrationsgrad, trotzdem könne man nicht alle Übersetzungen aus den eigenen Reihen leisten, erklärte Christiana Berg, Polizeipräsidentin der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen. “Ich habe aber noch Schwierigkeiten, mir das vorzustellen, gerade bei Ad-hoc-Einsätzen.” Berg betonte, dass der Mehr-

wert des menschlichen Kontaktes zwischen Bürgern und Polizei nicht vernachlässigt werden dürfe. Einen Bedarf sieht sie vor allem dort, wo sehr viele unstrukturierte Daten zusammenkommen und über Technik effizienter selektiert werden können.

“Ständig steigender Auftragseingang” “Polizei ist ein Unternehmen mit ständig steigendem Auftragseingang”, zeigte sich Rainer Wendt skeptisch. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) habe in seinen 43 Jahren als Polizist schon oft riesengroße Begeisterung erlebt, auf die sodann viel Ernüchterung folgte. Es gelte, neuer Technik nicht zu viel zu vertrauen, “sonst übt und trainiert keiner mehr”. Polizisten dürften nicht zu “Robocops” werden. “Wir sind eine Bürgerpolizei”, betonte Wendt. Technik könne zwar unterstützen, dürfe aber nicht den unmittelbaren Kontakt mit den Menschen verändern. “Das wäre das Ende von Bürgernähe”, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Der Leiter der Referatsgruppe Technik der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Thomas Scholle, stellte auf der Veranstaltung die Tätigkeiten und Maßnahmen vor, die notwendig sind, um die Funktionalität und Zuverlässigkeit der digitalen BOSSprachkommunikation bis mindestens 2030 zu gewährleisten. Demnach stehen die notwendige Umstellung aller Netzwerkelemente des BOS-Digitalfunknetzes auf IP-Konnektivität (All-IP Transformation) und die Sicherstellung des Betriebs durch ein entsprechendes Lebenszyklusmanagement der eingesetzten Netzkomponenten im Vordergrund der Netzmodernisierung. Darüber hinaus sollen aber auch offene Bedarfe der Nutzer zum Beispiel in Richtung Breitband, wachsende Kapazitätsbedarfe sowie die Netzkoppelung mit anderen Systemen und die Weiterentwicklung von Werkzeugen für den Betrieb berücksichtigt werden.

Europaweiten Überblick gegeben Den aktuellen Status der BOSKommunikation in Europa prä-

Das Anwenderforum zum Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), das parallel zum Europäischen Polizeikongress in Berlin stattfand, war auch in diesem Jahr wieder gut besucht. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand insbesondere die Netzmodernisierung. Foto: BS/Buecken

sentierte die Abteilungsleiterin Betrieb der BDBOS, Dr. Barbara Held. Die unterschiedlichen Lösungsansätze in den europäischen Staaten verdeutlichten die komplexen technischen Herausforderungen, trügen zugleich aber auch zur Orientierung und Einordnung bei. Bernhard Klinger, Vice President Business Development der Hytera Mobilfunk GmbH, stellte mit der App PTTConnect von Hytera und einer Hybridlösung TETRA & LTE die Möglichkeit einer anwenderfreundlichen, stufenweisen Migration zum Breitband vor. LTE für Sicherheitsnetze war das

Thema von Helge Krysiak, Director Public Safety Market Germany bei Nokia. Mit der Evaluation des Mobilfunks in Richtung 5G und der Bedeutung für die BOS befasste sich Dr. Christoph Bach, Head of Network Products Germany bei der Ericsson GmbH. Die zukunftssichere 5G-Plattform von Ericsson ermöglicht einen frühen Einstieg in den Mobilfunk der fünften Generation. Bereits 2019/2020 sollen die erforderlichen Funktionalitäten im PublicSafety-LTE-/ 5G-Netz zur Verfügung stehen, um auch die einsatzkritische Sprachkommunikation zu übernehmen.

London ist Vorreiter

Kampf gegen die Schattengesellschaft

Vorzüge von Videoaufzeichnungen

Lösungen zur Bekämpfung von Schmuggel und Produktfälschung

(BS/por) “Es kann nicht sein, dass Polizisten bei besonderen Vorkommnissen die einzigen sind, die diese nicht filmen.” Das betonte Adrian Hutchinson, Superintendent des Metropolitan Police Service (The Met). Er ist seit 27 Jahren im aktiven Polizeidienst. Als “Police Lead – Mobile Technology” verantwortet Hutchinson das aktuell weltweit größte Body-Cam-Vorhaben. Aktuell sind in Greater London rund 22.000 Körperkameras vom Typ “Axon Body 2” im Einsatz.

(BS/jf) Auf über 460 Milliarden US-Dollar beliefen sich allein die Profite durch Plagiate, führte Thomas Franke, Geschäftsführer des Forums Vernetzte Sicherheit, aus. Um dagegen vorgehen zu können, seien in mehreren Bereichen schnellstmögliche Verbesserungen notwendig. Auch zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Die Londoner Behörde habe die Erfahrung gemacht, so der Superintendent, dass der Einsatz von sogenannten Body-Cams zu einem Rückgang von 33 Prozent bei den Beschwerden über Polizisten geführt habe, weil die Einsätze per Video gerichtsverwertbar dokumentiert würden. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ausschreitungen in Pariser Vororten wies Hutchinson darauf hin, dass zum Beispiel Rassenunruhen sich dadurch verhindern ließen, indem die entsprechenden polizeilichen Einsatzvideos schnellstmöglich den “Minority Leaders” gezeigt würden. Die Londoner Öffentlichkeit akzeptiere und begrüße den Einsatz von “Body-Cams”. Unbestritten hätten diese einen mäßigenden Effekt bei der Polizeiarbeit. Auch für eine positive Öffentlichkeitsarbeit ließen sich

Der Superintendent des Metropolitan Police Service, Adrian Hutchinson, erläuterte seine Erfahrungen mit Körperkameras. Fotos: BS/Dombrowsky

die Bildaufzeichnungen nutzen, nämlich durch das Präsentieren von Einsatzerfolgen, so der Londoner Superintendent.

Erste offizielle Polizei Die Londoner Metropolitan Police, 1829 gegründet, war die erste offizielle, nicht-paramilitä-

rische Polizeibehörde der Welt. Der Metropolitan Police Service ist die Polizeibehörde des Verwaltungsbezirks von Greater London, mit Ausnahme des Stadtteils City of London, der seine eigene Polizei unterhält. The Met zählt rund 31.000 Polizeibeamte.

“Als erstes brauchen wir bessere Kooperationen der Institutionen”, forderte Prof. Dr. Knut Blind, Leiter des Fachgebiets Innovationsökonomie an der Technischen Universität Berlin und Experte bei Fraunhofer Fokus. Und vor allem den Einsatz von Technologien, die ein Tracking und Tracing auch von Standardprodukten beziehungsweise Konsumgütern ermöglichten. “Bei allen technischen Neuerungen dürfen wir aber nicht vergessen, dass am Ende immer noch der Mensch, der Zöllner, steht”, entgegnete Thomas Liebel, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Zollund Finanzgewerkschaft (BDZ). Zwar habe der deutsche Zoll allein 2015 im Warenverkehr 192 Millionen Abfertigungen mit einem Wert von 906 Milliarden Euro kontrolliert und mehr als 23.000 Plagiatsfälle mit über 123

Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Dies sei aber nur ein Bruchteil der Dunkelziffer.

Nur wenige Kontrollen Hinzu komme, dass der Zoll inzwischen vielfältigste Aufgaben erfülle, unter anderem die Kontrolle der Schwarzarbeit und des Mindestlohns, gleichwohl die personelle Entwicklung bei der Überprüfung der Warenverkehre stagniere. Und das bei zunehmenden Warenströmen im Zuge der Globalisierung. Dadurch seien einerseits heimische Unternehmen betroffen, andererseits finanzierten sich terroristische Organisationen unter anderem über Produktpiraterie und Drogenhandel. Kein Wunder, dass bei dieser Ausgangslage nur zwei Prozent der Container allein im Hamburger Hafen kontrolliert werden könnten. Unterstützung erhielt Liebel von

einem Kongressteilnehmer, der kritisierte, dass der Zoll und die Warenkontrolle in der Politik keinen großen Stellenwert hätten. Anders in der Wirtschaft: Gerade die Sportartikelindustrie sei hier sehr exponiert, führte Dr. Jochen Schäfer, Syndikus-Anwalt des Bundesverbandes der Sportartikelindustrie, aus. Diese Branche sei geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen, sogenannten “hidden champignons”, die ihre Marktstellung nur durch ständige Innovationen behaupten könnten. Maßnahmen, wie das Führen von Expertenverzeichnissen oder das automatische Schließen von Webseiten, auf denen gefälschte Produkte angeboten werden, seien nur einige Möglichkeiten. Trotzdem gebe es in Deutschland noch viele Ecken und Kanten zu beseitigen, schloss Schäfer.


20. Europäischer Polizeikongress

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Behörden Spiegel / März 2017

“Zukunftspreis Polizeiarbeit” verliehen

Maßnahmen notwendig

Sechs Arbeiten von Nachwuchswissenschaftlern mit insgesamt 5.000 Euro prämiert

Gefängnisse als terroristischer Rekrutierungspool

(BS/Marco Feldmann) Acht Absolventen der Fachhochschulbereiche Polizei, Justizvollzug und Sicherheitsmanagement sowie Angehörige kriminologischer Institute von Universitäten können sich über insgesamt 5.000 Euro freuen. Ihre Bachelor- und Master-Arbeiten wurden beim “Zukunftspreis Polizeiarbeit” prämiert. Mit dieser Auszeichnung, die in diesem Jahr bereits zum 6. Mal verliehen wurde, wird der polizeiliche Nachwuchs für innovative und zukunftsweisende Abschlussarbeiten ausgezeichnet.

(BS/mfe) Justizvollzugsanstalten sind ein idealer Ort für terroristisch motivierte Personen. Schließlich hätten sie dort sehr viel Zeit, um neue Anschläge zu planen. Auf diese Gefahr wies Orit Adato vom International Institute for Counter-Terrorism hin.

Damit wird auch die Exzellenz der polizeilichen Ausbildung gewürdigt, die angesichts der sich komplexer gestaltenden Sicherheitslage wichtiger denn je ist. Im Bereich der Bachelor-Arbeiten wurden Louisa Reeger und Judith Morgner von der Akademie der Polizei Hamburg auf den ersten Platz gewählt. Für ihre Abhandlung zum Nachweis von Blut- und DNASpuren nach thermischer Einwirkung mithilfe von Luminol erhielten sie eine Trophäe und ein Preisgeld in Höhe von 1.300 Euro. Die beiden Kommissarinnen konnten im Rahmen ihrer Arbeit zeigen, dass DNA-Spuren auch noch bei Temperaturen von 1.000 Grad Celsius nachgewiesen werden können. Diese Erkenntnis widerspricht der bisher einschlägigen Literatur zu dem Thema und könnte künftig die Erfolgschancen zur Aufklärung sogenannter Vortaten bei Verdeckungsbränden erhöhen. Die Geehrten auf den Plätzen zwei und drei – Nina Hagner von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Christian Stockmann sowie Gerit Korb von der Hochschule der sächsischen

Louisa Reeger (l.) und Judith Morgner von der Polizei Hamburg wurden mit dem ersten Preis in der Kategorie “Bachelor-Arbeiten” ausgezeichnet. Neben einer Trophäe erhielten sie 1.300 Euro Preisgeld für ihre Abhandlung zum Nachweis von Spuren mithilfe von Luminol.

Lars Mechler von der Hochschule Albstadt-Sigmaringen wurde Erster in der Kategorie “Master-Arbeiten”. Er bekam 1.500 Euro für seine Ausarbeitung zu Möglichkeiten der Dateienwiederherstellung unter dem Dateisystem HFS Plus, das von Apple verwendet wird.

Polizei – erhielten 1.000 beziehungsweise 600 Euro. Der Platz zwei wurde dabei für die Arbeit “Lässt sich anhand der “Bloodstrain Pattern Analysis” ein Tatwerkzeug ermitteln?” ausgewählt. Hagner konnte durch die Auswertung von 689 Blutabwurfspritzfeldern zeigen,

dass sich anhand der Blutspurenmusteranalyse zwar kein Tatwerkzeug ermitteln lässt. Gleichwohl existierten eindeutige Differenzen hinsichtlich der zuvor festgelegten Werkzeugkategorien “stumpfe Gewalt”, “halbscharfe Gewalt” und “scharfe Gewalt”.

Kopfschutz von zentraler Bedeutung Streifenpolizisten sind oftmals die ersten Kräfte, die an einem Tatort eintreffen. Gleichzeitig verfügen diese Beamten meistens über die wenigsten Infor-

Die frühere Militärangehörige im Range eines Generalleutnants warnte: “Gefängnisse sind ein Rekrutierungspool für Terroristen.” Um dieser Gefahr angemessen begegnen zu können, seien mehrere Maßnahmen notwendig, so Adato. Zum einen komme es darauf an, alle Gefangenen gleich zu behandeln und den terroristischen Ideen anhängenden Häftlingen so die Rolle eines angeblichen Anführers wegzunehmen. Zum anderen müssten gegen solche Gefangenen bei Regelverstößen sofort Sanktionen ausgesprochen und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Personalisierte Klassifizierung erforderlich

Den Herausforderungen und Problemen beim Umgang mit wegen Terrordelikten inhaftierten Personen widmete sich Orit Adato vom International Institute for CounterTerrorism. Sie plädierte dabei für individuelle Klassifizierungen solcher Gefangener.

Darüber hinaus müsse das Bewacherpersonal – zumindest einige Mitarbeiter – in den Gefängnissen besser im Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen geschult werden, forderte die ehemalige Soldatin. Ebenso komme es darauf an, terrorexponierte Häftlinge jeweils persönlich zu klassifizieren, da diese von Terrororganisationen – etwa zur Informationsbeschaffung – auch während Freigängen genutzt

würden. Des Weiteren müssten die Gefangenen professionell und dauerhaft überwacht und terroranfällige Häftlinge schnellstmöglich identifiziert werden. Bei ihrer Resozialisierung käme es schließlich darauf an, die Unterstützung moderater muslimischer Gruppen zu gewinnen, meinte Adato.

(BS/ckö/jf/mfe/stb) Wie sähe es aus, wenn Microsoft ein Polizeifahrzeug entwickeln würde? Welche Helme schützen Polizeibeamte auch vor Beschuss mit ballistischen Projektilen? Und wie können Videoüberwachungs- und Gesichtserkennungssysteme im Zusammenspiel miteinander zu einem Gewinn an Sicherheit beitragen? All diesen Fragen und noch vielen weiteren gingen die Industrievertreter auf dem diesjährigen Europäischen Polizeikongress nach.

Diebstahl und Produktpiraterie könnten in Zukunft wesentlich erschwert werden, denn auch Eigentumsnachweise oder Nutzungsrechte ließen sich in der Blockchain transparent und sicher nachweisen, unterstrich Baptist.

S

o stellte zum Beispiel Jamie Wylly, Worldwide Public Safety and National Security von Microsoft, Planungen seines Unternehmens zur Konstruktion eines intelligenten Streifenwagens vor. Das Auto beobachtet mit Sensoren und Kameras seine Umwelt und gleicht alle Beobachtungen permanent über die Cloud mit Datenbanken ab. Auf diese Weise kann es automatisiert Kennzeichen auslesen. Zudem warnt es den Fahrer, wenn sich Personen auffällig annähern, kann eine Drohne für 360Grad-Aufnahmen über das Auto fliegen lassen und erfasst über biometrische Sensoren, wie es dem Polizisten gerade geht. Auch die Body-Cam des Beamten ist automatisiert und schaltet sich etwa an, wenn die Waffe gezückt wird oder das Ansteigen des Pulsschlages auf eine bedrohliche Situation hinweist. “Das Potenzial der neuen Technologien für die Strafverfolgungsbehörden ist sehr groß”, sagte Wylly voraus.

Den dritten Platz erhielt der Prototyp einer Polizei-App ehemaliger Studenten der Hochschule der sächsischen Polizei. Bei den Masterarbeiten wurde nur eine Arbeit prämiert. Lars Mechler, der sein Studium an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen vollständig selbst finanzierte, erhielt für seine Arbeit zu Untersuchungen am von Apple genutzten Dateisystem HFS Plus eine Trophäe aus den Händen des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) und ein Preisgeld von 1.500 Euro. Mechler gelang es, aufzuzeigen, wie sich auch unter diesem Dateisystem gelöschte Dateien rekonstruieren lassen. Und das, obwohl dieser Schritt in HFS Plus eigentlich als äußerst schwierig gilt. Jeweils 300 Euro zur Anerkennung ihrer Leistungen erhielten Patrick John Eitelbuss und Marco Siegert von der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. Sie wurden von der Jury für ihre Masterarbeiten zur Analyse und Auswertung von Mobilfunkgeräten beziehungsweise zum Entwurf eines forensischen Reverse Engineering, einem Teilgebiet der digitalen Forensik belobigt.

Fotos: BS/Dombrowsky

Die Polizei der Zukunft Hersteller präsentieren zahlreiche Ideen und Innovationen

mationen und müssen auf alles vorbereitet und entsprechend geschützt sein. Deshalb ist gerade der Schutz des Kopfes von besonderer Bedeutung. Dabei müssten Helme gegen Schläge, Messerattacken, schwere Hiebund Stichwaffen und gegen brennende Flüssigkeiten schützen, erläuterte Alexander Scharpenack aus dem Bereich Business Development & Marketing Ulbrichts Protection der Ulbrichts Witwe GmbH.

Titan bietet besseren Schutz Doch schützen Helme, die diese Schutzeigenschaften nicht besitzen, nicht vor ballistischen Projektilen. In der Vergangenheit verfügten ausschließlich Helme für Soldaten über diese Schutzeigenschaft. Allerdings wurde als Projektil hauptsächlich von einem Granatsplitter ausgegangen. Aber: Die Helme verhindern zwar das Eindringen eines Projektils, allerdings können damit einhergehende Ver-

Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte

Praxisseminare im April/Mai:

Innere Sicherheit

04. – 05. April 2017, Hannover

Vergabe von Rettungsdienstleistungen 03. Mai 2017, Bonn

Traumatisierten und belasteten BOS-Einsatzkräften begegnen 16. – 17. Mai 2017, Berlin

Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de

Bildnachweis: Digitoxin, cc by 2.0, flickr.com

Soziale Medien bei Polizei, Feuerwehr und BOS

formungen zu solchen Schäden des Schädels führen, dass der Träger dennoch an den Folgen stirbt. Anders bei den Titan-Helmen von Ulbrichts Witwe. Diese weisen deutlich höhere Schutzwerte aufgrund des Materials auf. Bleibt die Frage nach dem Visier. Im Einsatz, zum Beispiel beim Gebrauch von Maschinenpistolen, kann dieses, etwa beim Zielen über Kimme und Korn, eher hinderlich sein – je nach Schutzgrad. Die Firma bietet daher vier unterschiedliche Visierarten. Neben einem Schlag- und Splitterschutzvisier eine Variante zum Schutz vor 9x19mm-Pistolengeschossen sowie zwei Varianten zum Schutz gegen Maschinenpistolen. Entweder flächenreduziert oder als Vollschutz.

Mit Gesichtserkennung zur sicheren Stadt Wie das Zusammenspiel von Videoüberwachung und Gesichtserkennung zur Sicherheit beitragen kann, erläuterte wiederum Akif Ekin, Präsident von Ekin Technology. Das Unternehmen arbeitet an einer umfassenden Sicherheitslösung für Städte. Ziel sei, so Ekin, dass alle relevanten Systeme miteinander kommunizierten, damit zukünftig alle Bewegungen von Personen, Fahrzeugen und Objekten erkennbar würden. Kern des Konzepts sei ein Betriebssystem, über das alle stationären Kameranetzwerke einer Stadt sowie mobile Überwachungssysteme von Streifenwagen sowie Body-Cams der Beamten zusammengeführt würden. So sollen schnelle Reaktionen in Gefahrenlagen ermöglicht werden. Ekin beschrieb ein mögliches Anwendungszenario: Kameras filmen einen herrenlosen Koffer an einem öffentlichen Ort und Analysesoftware registriert automatisiert eine Gefahrenlage.

Polizeilösung muss datenschutzkonform sein

Alexander Scharpenack aus dem Bereich Business Developement & Marketing Ulbrichts Protection von der Ulbrichts Witwe GmbH erläuterte das ballistische Schutzniveau von Helmen. Dabei lobte er den Kopfschutz aus Titan.

Der Präsident von Ekin Technology, Akif Ekin, präsentierte Möglichkeiten zur Verknüpfung von Videobeobachtungs- und Gesichtserkennungssystemen. Davon verspricht er sich eine deutliche Steigerung des Sicherheitsniveaus.

Aus bevorratetem Filmmaterial wird die Person ermittelt, die den Koffer abgestellt hat. Mittels Gesichtserkennung und sofortigen Abgleichs mit Datenbanken wird sie als gesuchter Terrorist identifiziert. Das System erlaubt nun die Verfolgung der Person in Echtzeit, indem das Gesicht zielgerichtet in allen Videodatenströmen gesucht wird. Gleichzeitig können Ermittler Aktivitäten der Person zurückverfolgen, indem sie gespeichertes Material der vergangenen Tage analysieren. So werden ein möglicher Komplize und sein Fahrzeug identifiziert und ebenfalls in der Stadt ausfindig gemacht und verfolgt. Die Verhaftung der beiden Personen wird exakt geplant und die Durchführung in der Zentrale in Echtzeit überwacht.

tionen schnell, kostengünstig, sicher und absolut zuverlässig machen können. Und tatsächlich: Eine Manipulation dieses “digitalen Grundbuchs” sei kaum möglich, erklärte Bernd Baptist, Head of Consulting Public Sector bei CSC Deutschland. Denn schließlich sei jeder einzelne Transaktionsvorgang über verschlüsselte Prüfsummen mit allen vorherigen und nachfolgenden Vorgängen aller Nutzer des Systems verknüpft. Eine Kompromittierung an einer Stelle würde also immer zu Diskrepanzen mit den anderen Daten des dezentralen BlockchainNetzwerks führen, erläuterte Baptist. Der CSC-Vertreter beschrieb auch die für das Polizeiumfeld interessanten Aussichten, behördliche Register und Datenbanken als Blockchain zu verwalten. So könnten Statusinformationen elektronisch hinterlegter Dokumente sicher und verlässlich verifiziert und bearbeitet werden. Ein Fahrverbot wäre so zum Beispiel direkt wirksam und der Entzug sowie die Rückgabe des physischen Ausweises würden entfallen.

Kompromittierung unmöglich Der sogenannten Blockchain wird das Potenzial nachgesagt, Finanzwirtschaft, Handel sowie Vertrags- und Versicherungswesen zu revolutionieren. Dementsprechend groß sind die Erwartungen. Immerhin soll die Technik die Abwicklung aller möglichen Arten von Transak-

Auf die Anforderungen eines für die Polizeiarbeit geeigneten Messenger-Dienstes ging schließlich Andreas Noack, CEO der heinekingmedia GmbH/stashcat ein. Dabei machte er klar: “Messenger sind heute ein Standard-Kommunikationsmittel.” Und er betonte: “Die Polizei benötigt einen Messenger, der alle Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes erfüllt.” Dies sei bei stashcat® der Fall. Dieses Programm sei unter anderem zum verschlüsselten Austausch von Informationen und Daten zwischen einzelnen Personen und Gruppen geeignet. Außerdem seien damit eine Dateiverwaltung sowie eine sichere Dateiablage möglich. Zudem verfüge der MessengerDienst über eine geschlossene Kontaktdatenbank und sei mit einem verschlüsselten Server verbunden. So sei eines durchgängig gewährleistet: “Die Behörde bleibt immer Herr der Daten.”

Bernd Baptist, Head of Consulting Public Sector bei CSC Deutschland, unterstrich die Fälschungssicherheit der Blockchain-Technologie. Außerdem berichtete er über mögliche Anwendungsfelder der Technik im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).


Innere Sicherheit / Katastrophenschutz

Behörden Spiegel / März 2017

W

aren in Europa zunächst Angehörige des jüdischen Glaubens Anschlagsziele des Daesh, wie es etwa durch die Attacken auf ein Restaurant und einen Konzertsaal in Paris oder durch den Angriff auf das Jüdische Museum in Brüssel deutlich wurde, sind inzwischen in Frankreich und Belgien auch solche der katholischen Kirche unmittelbare Ziele geworden. Die strategische Zielrichtung des Daesh ist klar: Die Verbreitung von Angst und Schrecken in der Gesellschaft, um sie zu spalten und die Religionsgruppen gegeneinander aufzuwiegeln.

Katholische Kirche in der Normandie angegriffen Nur zur Erinnerung: In Frankreich stürmten Ende Juli vergangenen Jahres zwei mit Messern bewaffnete “Soldaten des Islamischen Staates” während der Messe eine katholische Dorfkirche in der Normandie, nahmen Kirchenbesucher und Ordensschwestern als Geiseln, verletzten eine schwer, enthaupteten den 85-jährigen Priester unter “Allahu-akbar”-Rufen und filmten sich bei ihrem barbarisches Gemetzel. Beide Attentäter waren als islamistische Gefährder bekannt, einer trug eine elektronische Fußfessel. Die 15. Ausgabe des Daesh-Magazins DABIQ im Sommer letzten Jahres war ein einziger hasserfüllter Aufruf zum Kampf gegen die westliche Welt und das Christentum. Betrauert wurde der Märtyrertod der zwölf “Soldaten des Kalifats”, die bei den Attentaten von Orlando, Dhaka, Magnanville, Saint-Étienne-duRouvray, Würzburg und Ansbach im Kampf gegen “Liberalität, Feminismus, Atheismus und Christentum” gefallen seien. Zuletzt wurde Mitte Dezember letzten Jahres die koptisch-orthodoxe Kirche Peter und Paul in Kairo Ziel eines Sprengstoffanschlages, bei dem 25 Menschen in den Tod gerissen wurden.

Von “faking news” zu “breaking news”? Dschihadistische Bilderstürmer und Christenverfolger als neues deutsches Phänomen (BS/Uwe Kranz) Brennende katholische oder orthodoxe Kirchen, Entführungen und Vergewaltigungen christlicher oder jesidischer Mädchen und Frauen, Massen-Massaker an koptischen Christen, Verfolgung und Unterdrückung zig Millionen “Ungläubiger”: Das alles kennt man aus flüchtigen Nachrichten aus Staaten Nordafrikas und dem Nahen Osten sowie aus Nigeria, Afghanistan, Pakistan, Nordkorea, Indien, Kenia, Somalia, Eritrea oder Saudi-Arabien.

Serie TERRORZIELE (TEIL 7) Kurz vor Weihnachten rief Abu Mariya al-Iraqi von der Al-Nusra-Front “lone attackers” dazu auf, “das christliche Neujahr in einen blutigen Horrorfilm zu verwandeln”, die “Söhne des Islams (sollen) Kirchen, bekannte Hotels, vollbesetzte Cafés, Straßen, Märkte und öffentliche Plätze angreifen” . Als Anleitung verteilte er eine Liste mit 1.000 Kirchen in den USA, Kanada, Frankreich und den Niederlanden.

Alles harmlos? Die Erleichterung war groß, als sich angeblich herausstellte, dass die Meldung auf dem rechtskonservativen US-Nachrichtenportal Breitbart, ein 1.000-Mann-Mob habe zum Jahreswechsel unter “AllahuAkbar”-Rufen Brandstiftung an einer Kirche in Dortmund begangen, sogenannte Fake News gewesen seien (absichtlich als Nachrichten gestreute Falschinformationen in Sozialen Netzwerken). In Wirklichkeit habe sich (trotz bestehenden Pyrotechnik-Verbots) in dem Baunetz an der Reinoldikirche nur eine Silvesterrakete verfangen und dieses in Feuer gesetzt. Also alles ganz harmlos? Tatsächlich berichteten die zugrundeliegenden Ruhrnachrichten ursprünglich, dass in der Neujahrsnacht über 1.000 überwiegend junge ausländische Männer in kleinen und größeren Gruppen in der Dortmunder Innenstadt zusammenge-

Risikoanalyse vorgestellt Freisetzung chemischer Stoffe simuliert (BS/mfe) Die Bundesregierung hat die Ergebnisse der diesjährigen Risikoanalyse “Freisetzung chemischer Stoffe” bekanntgegeben. Wie in den Vorjahren auch erfolgte die Auswertung unter Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Angenommen wurde bei der Analyse ein Anschlagsszenario, bei dem an unterschiedlichen Orten in der Bundesrepublik zum selben Zeitpunkt terroristische Gruppierungen giftige Chemikalien freisetzen. Simuliert wurden dabei vier Teilszenarien. Dazu gehörten die Freisetzung einer toxischen Chemikalie in einem geschlossenen Gebäude, in einer Einkaufsstraße sowie aus einer chemischen Anlage heraus. Hinzu kam eine angenommene Explosion auf einer Großveranstaltung.

Bei der Simulation dieser Lagen zeigte sich, dass das Gesundheitssystem in Deutschland kurz- und mittelfristig stark gefordert und in einigen Bereichen sogar überlastet wäre. Das läge dann zum Beispiel daran, dass infolge der Ereignisse über 30.000 Menschen auf eine intensivmedizinische Betreuung angewiesen wären. Aufgrund begrenzter personeller und materieller Ressourcen würden dann rasch Engpässe entstehen.

Bundeswehr mit einbeziehen

Von chemischen Anlagen, wie hier in Gersthofen (Bayern), kann ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko ausgehen. Nun hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Folgen der Freisetzung eines chemischen Stoffes simuliert. Foto: BS/Hasan Anac, pixelio.de

Um dennoch angemessen auf eine derartige Lage reagieren zu können, empfehlen die Fachleute unter anderem, ausreichende Behandlungs- und Aufnahmekapazitäten länderübergreifend vorzuhalten und genügend Labore einsatzbereit zu halten. Des Weiteren wird angeraten, die technischen Einsatzelemente der CBRN-Gefahrenabwehr jederzeit einsatzbereit zu halten. Außerdem mahnen die Experten, Spezialfähigkeiten der Bundeswehr in Katastrophenschutzkonzepte zu integrieren und die Zusammenarbeit für solche Szenarien regelmäßig zu trainieren.

kommen seien. Aus deren Mitte sei Pyrotechnik in die Menschenmenge und auf Polizisten geworfen worden und am Hauptbahnhof habe ein Unbekannter eine Silvesterrakete auf einen Obdachlosen abgefeuert und diesen schwer verletzt, hieß es. Man fragt sich unwillkürlich, ob sich diese Silvesterraketen auch nur in dem Obdachlosen, in den Polizisten und in der Menschenmenge verfangen hatten?

Mehr und heftigere Fälle von Attacken auf Kirchen Natürlich ist man schon länger sensibilisiert: Angriffe auf Kirchen und religiöse Symbole gab es zwar schon immer, sie sind aber auch hierzulande deutlich aggressiver und häufiger geworden. In Deutschland wurden Tausende Straftaten in und an Kir-

einer auffällig schwachen (kriminal-)politischen Relevanz. Allenfalls finden sich kurzlebige Meldungen in der Lokalpresse. Die “Neue Züricher Zeitung” attestierte der deutFoto: BS/Dombrowsky schen Berichterchen registriert. Waren es früher stattung schon im Juni 2015 vorwiegend Diebstähle, sind es diesbezüglich blinde Flecken. heute jedoch immer öfter geziel- Ein langfristig angelegtes Lagete Sachbeschädigungen, bei de- bild auf Bundesebene wäre nen das Allerheiligste der Kirche längst erforderlich. Auch in deutschen Asylbewermit Kot beschmiert, Heilige Kreuze oder Christusstatuen die berheimen sind christliche Hände abgehackt werden oder Flüchtlinge zunehmend religiös Brände gelegt werden. Solche motivierter Gewalt ausgesetzt. Sachbeschädigungen sind zu- So machte zum Beispiel das meist Fälle mit geringer Aufklä- Hilfswerk “Open Doors” publik, rungsquote, noch geringerer dass die Zahl der Übergriffe von radikalmedialer Aufmerksamkeit und extremistischen, Uwe Kranz, Terrorexperte des Behörden Spiegel, sieht mittlerweile auch christliche Rituale und Kirchen durch Islamisten gefährdert. Außerdem warnt er vor zunehmenden Übergriffen von nicht-christlichen auf christliche Flüchtlinge auch hierzulande.

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islamistischen Salafisten in der Zeit vom Januar bis zum Oktober 2016 auf über 750 angestiegen sei. Berichtet wurde vorwiegend über Diskriminierungen, Körperverletzungen, sexuelle Übergriffe und Todesdrohungen. Die Opfer sind Christen und andere religiöse Minderheiten. Die Täter seien zumeist Mitflüchtlinge muslimischen Glaubens. In 205 Fällen sollen aber Gewalt und Diskriminierung auch vom Wachpersonal ausgegangen sein.

Mediale Hetze verschärft die Lage weiter Mediale Hetzkampagnen von Mitgliedern der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) gegen christliche Weihnachtsbräuche und Silvesterfeiern der angeblichen “Ungläubigen” verschärften die Lage zusätzlich. Das hatte zur Folge, dass die Polizei am vergangenen Heiligen Abend in vielen deutschen Städten ihre Präsenz vor Kirchen erhöhen und öffentliche Krippenspiele überwachen musste. Kirche und christliches Brauchtum sind damit im Zentrum der Gefährdungslage angekommen.


Innere Sicherheit / Katastrophenschutz

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Behörden Spiegel / März 2017

Neue Herausforderungen

Verschwimmende Grenzen

Auch Feuerwehren müssen Großlagen künftig anders angehen

TETRA und Breitband keine absoluten Gegensätze

(BS) Seine Einsatzkräfte mussten sich um die Erstversorgung der Opfer des Amoklaufs von München kümmern. Wolfgang Schäuble leitet die Branddirektion der bayerischen Landeshauptstadt. Im Interview mit dem Behörden Spiegel spricht er über Konsequenzen der Tat auf einsatztaktische Erwägungen sowie über Auswirkungen der immer stärkeren Nutzung Sozialer Medien für die Bewältigung von Großeinsätzen. Die Fragen stellten R. Uwe Proll und Marco Feldmann.

(BS) Auch der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) muss zukunftssicher gemacht werden. Dabei gehen die Staaten Europas unterschiedliche Wege. Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet Christoph Thomas, Geschäftsführer der Motorola Solutions Germany GmbH.

Behörden Spiegel: Welche Konsequenzen und Lehren ziehen Sie aus dem Münchner Amoklauf?

Verletzte, werden die von der Polizei an einen vorher definierten Übergabeplatz gebracht.

Schäuble: Aus dem Münchner Amoklauf haben wir mehrere Lehren gezogen. Zum einen war es aufgrund der hohen Dynamik kaum möglich, schnell ein Lagebild zu erstellen. Gleiches galt für die Lageerfassung. Zum anderen haben wir gelernt, dass in den Sozialen Medien und den übrigen Medien während der Tat ein eigener virtueller Raum entstanden ist, der mit dem realen Raum nichts zu tun hatte. Außerdem ist deutlich geworden, dass es außerordentlich schwer ist, einen geschützten oder sicheren Bereich für Einsatzkräfte auszuweisen.

Behörden Spiegel: Kürzlich hat die erste gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr (GETEX) stattgefunden. Wünschen Sie sich, dass künftig auch die Feuerwehren in solche Übungen einbezogen werden?

Behörden Spiegel: Wo lag denn für Sie als Münchner Feuerwehr das Problem dieses virtuellen Raumes? Schäuble: Das Problem war, dass auch in diesem virtuellen Raum immer wieder Verletzte auftauchten. Dann mussten wir entscheiden, ob sich dieser Verletzte bereits in einer gesicherten Umgebung befindet und wir Rettungskräfte ohne Weiteres zu ihm schicken können oder ob das nicht der Fall war und wir eine Eskorte durch die Polizei benötigen. Das waren äußerst komplizierte Abwägungsprozesse. Behörden Spiegel: Müssen Rettungskräfte denn eigentlich auch dann eingreifen und Personen retten, wenn sie davon ausge-

Wolfgang Schäuble leitet seit 2005 die Branddirektion München. Zuvor war der Diplom-Ingenieur bei der dortigen Berufsfeuerwehr Abteilungsleiter für Einsatz und Personal. Foto: BS/Branddirektion München

hen müssen, dabei unter Umständen selbst getötet zu werden? Schäuble: Das ist immer ein Abwägungsprozess. Aber es gibt schon sehr klare taktische Vorgaben: Eigensicherung geht grundsätzlich vor Rettung. Behörden Spiegel: Wie stehen Sie zu Diskussionen um sogenannte schwarze Zonen? Schäuble: Auch in Deutschland gibt es in diesem Bereich Festlegungen. So ist zum Beispiel zwischen Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei vereinbart, dass Verletzte nicht versorgt werden, sofern sich ein Attentäter noch im Gebäude befindet und sich dort noch ungehindert bewegen kann. Zudem gilt: Dringt Polizei mit Spezialkräften in ein Schulgebäude ein und findet

Schäuble: Grundsätzlich halte ich ein Einbeziehen der Feuerwehren in solche Übungen für richtig. So könnten zum Beispiel Schnittstellenproblematiken gelöst und Informationsflüsse verbessert werden. Es könnte etwa die Patientenübergabe an bestimmten Stellen im Einsatzgebiet trainiert werden. Wir müssen in einen Austausch über gegenseitige Abhängigkeiten und Notwendigkeiten kommen. Behörden Spiegel: Brauchen in Deutschland künftig auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter eine bessere Schutzausrüstung? Schäuble: Schutzwesten und Schutzausrüstung gibt es in unterschiedlichen Schutzstufen, und eigentlich muss man sie dann auch immer tragen, denn man weiß ja nie, was einem begegnet. Wir können mit ballistischen Schutzwesten jedenfalls nicht zu jedem normalen Notfalleinsatz ausrücken. Das geht aus praktischen Gründen nicht. Das vollständige Interview finden Sie auf www.behoerdenspie gel.de, Suchwort: “Amoklauf”.

Datenflut durch Body-Cams Managementlösungen müssen Kameraeinsatz begleiten

Digitalfunknetze für neue Einsatzszenarien rüsten – welche Entwicklungen gibt es in Europa und wie lassen sich die spezifischen Kundenanforderungen bewältigen?

oder als absolute Rückfallebene. Zugleich ebnen neue TETRAund LTE-Systemarchitekturen den Weg in die Breitbandigkeit und können heutige Arbeitsprozesse vereinfachen.

Thomas: Wir sehen in Europa heute unterschiedliche Trends: Während das Vereinigte Königreich sein landesweites Netz für seine Blaulichtorganisationen komplett von TETRA auf LTE umstellt, setzen Norwegen und viele andere europäische Länder weiterhin auf TETRA und entwickeln ihre Netze langfristig weiter. Aufgrund der individuellen Nutzerbedürfnisse erwarten wir auf lange Sicht sehr heterogene Netze, die auf diversifizierten Kombinationen von Technologien und Geschäftsmodellen basieren. Die vielfältigen Anforderungen lassen sich nur im Schulterschluss mit erfahrenen Anbietern bewältigen, die TETRA und LTE nahtlos integrieren können.

Wird Breitband den TETRAStandard komplett ersetzen oder ablösen? Thomas: Wir erwarten, dass die Grenzen zwischen TETRA und Breitband verschwimmen, denn beide Technologien ergänzen sich. Auch gehen wir davon aus, dass Unternehmen und Behörden LTE-Lösungen unterschiedlich schnell einführen. Nicht jeder wird dabei die gleichen Komponenten nutzen. Bedarf und Einsatzbereiche der Nutzer sind sehr vielfältig. Die Mehrheit der Kunden wird TETRA auch weiterhin für die taktisch-operative Steuerung im Krisenfall bei-

Und was müssen die Unternehmen tun? Thomas: Gleichzeitig sind die Technologiehersteller gefordert, ihren Kunden flexible, erweiterbare Lösungen anzubieten. Langfristige Funktionalität, Leistungsfähigkeit und damit Zukunftssicherheit müssen im Vordergrund stehen. Eine Möglichkeit für die Weiterentwicklung bestehender TETRA-Netze sind hybride Infrastrukturlösungen, die beste Interoperabilität für Sicherheitsbehörden bieten – mit TETRA als Fundament für alle einsatzkritischen Fälle

Der Geschäftsführer der Motorola Solutions Germany GmbH, Christoph Thomas, prognostiziert, dass sich die Grenzen zwischen TETRA und Breitband in Zukunft immer stärker auflösen werden.

spielsweise für Push-to-TalkSprachdienste einsetzen und Breitband ergänzend dazu für Datendienste verwenden. Motorola Solutions deckt mit seinem konvergenten Lösungsportfolio alle Anforderungen ab: So ermöglicht unsere WAVEGruppenkommunikations-Lösung eine nahtlose Sprach- und Datenübertragung zwischen TETRA- und Breitband-Endgeräten. Wir bieten zudem eigene Endgeräte, Infrastruktur, mobile Applikationen, intelligente Software und Services. Mit welchen Konzepten können Hersteller wie Motorola Solutions eine Modernisierung erreichen? Thomas: Motorola Solutions hat weltweit verschiedene Infrastruktur-Modernisierungskonzepte umgesetzt. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Nutzer auf gar keinen Fall im Wirkbetrieb gestört werden dürfen, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit einsatzbereit sind. Des Weiteren ist es ein großer Unterschied, ob man eine Migration in einem Mobilfunkbetreiber- oder einem PublicSafety-Netz plant. Wir haben uns auf die hohen Anforderungen von Sicherheitsorganisationen weltweit spezialisiert – von der Planung über die Anbindung von Leitstellen bis hin zur kompatiblen Umstellung von Vermittlungseinrichtungen für die Basisstationen. Dabei setzen wir auf regional zugeschnittene Konzepte und flexible Softwarebrücken wie die WAVE-Applikationen, um jede Anforderung individuell zu erfüllen.

Tückische Gefahr für Einsatzkräfte Kohlenstoffmonoxidbelastung muss ständig kontrolliert werden

(BS/Daniel Budde*) Kohlenstoffmonoxid (CO) stellt für Einsatzkräfte eine tückische Gefahr dar. Besonders (BS/Natalia Vilett*) Body-Cams zum Schutz von Polizeibeamten und zur Beweismittelerhebung sind euro- bei unklaren Situationen in geschlossenen Räumen werden die Helfer durch eine unbemerkte CO-Intoxikapaweit auf dem Vormarsch. Allein beim Metropolitan Police Service in London (“Met”) werden im weltweit tion schnell selbst zum Patienten. Rettungsdienste sind deshalb dazu übergegangen, Warngeräte mitzugrößten Body-Cam-Projekt bis Mitte 2017 rund 22.000 Axon-Kameras des Weltmarktführers Taser Interna- führen. Ein Beispiel für alle anderen ersten Kräfte an Einsatzstellen. tional eingesetzt. In der Bundesrepublik erfolgt ihr Einsatz mehrheitlich in Pilotprojekten. Ihr Nutzen ist unbestritten, jedoch wird spätestens der anstehende flächendeckende Einsatz in einigen Bundesländern deutlich machen: Gigantische Datenvolumina fallen an. Diese müssen erfasst und verarbeitet werden.

Plattform als Ergänzung

sen, Archivieren, Aufrufen und Weiterleiten von Videodateien. Mehr als 20.000 Body-Cams können effizient verwaltet werden. Einstellungsänderungen wie das Aktivieren von Tonaufzeichnungen oder Software-Updates werden über das Netzwerk zentral an alle Kameras übertragen.

Ein Beispiel: Erfahrungen von Taser zeigen, dass eine Body- Entlastung für Innendienst Cam im Außendienst pro Der minimale AdministrationsSchicht durchschnittlich 60 Mi- aufwand entlastet den polizeilinuten aufzeichnet, rund sechs chen Innendienst von zeitaufdavon sind beweisrelevant. Pro wendigen administrativen RouTag und Kamera entstehen so tinetätigkeiten. Die Effizienz der mindestens 0,5 Gigabyte Daten- internen Abläufe bleibt auch bei volumen. Die 22.000 Axon-Bo- akut hohem Datenaufkommen dy-Cams der Londoner “Met“ gewahrt, wie beispielsweise im produzieren folglich pro Schicht Rahmen der Großlage eines 11.000 Gigabyte, pro Woche ent- Fußball-Risikospiels. stehen rund 77 Terabyte an Daten. Deutlich wird: Der flächendeckende Einsatz von BodyCams erfordert zwingend eine Komplettlösung, die das IT-Datenmanagement integriert. Der Metropolitan Police Service London hat sich deshalb zusätzlich zu den Axon-BodyCams auch für die Datenmanagementplattform evi dence.com von Ta- Body-Cams generieren enorme Datenvolumina in ser entschieden. Sie Höhe von mehreren Terabyte. Das erfordert intelliermöglicht das au- gente Lösungen für das Datenmanagement. tomatisierte ErfasFoto: BS/Taser

Der Schutz persönlicher Daten wird unter anderem durch abgestufte Zugriffsrechte und Authentifizierungsverfahren gewährleistet. Evidence.com unterliegt deutschem Recht und wird durch T-Systems in Deutschland betreut. Videomaterial wird in einem physisch und digital gesicherten Bereich lokal auf der Kamera gespeichert. Die geschützten Daten werden automatisch beim Ladevorgang ohne Benutzereingriff verschlüsselt an die Verwaltungssysteme übertragen. So entsteht ein Mehr an Datensicherheit – denn der Zugriff ist genau definiert und protokolliert.

Nutzen über Polizeiarbeit hinaus In einem gesicherten Verfahren ermöglicht die Plattform evi dence.com zudem das Weiterleiten digitaler Beweismittel direkt an zuständige Ermittlungsstellen oder Strafverfolgungsbehörden. Über eine IT-Schnittstelle kann jederzeit zusätzliche Software – beispielsweise zur automatisierten Gesichtserkennung – integriert werden. Das Teilen digitaler Beweismittel funktioniert technisch auch über Ländergrenzen hinweg. Das kann die sonst übliche, aufwendige Systemintegration minimieren oder komplett überflüssig machen. *Natalia Vilett ist Senior Manager for International Marketing bei Taser.

Zwei Einsatzkräfte der Polizei sowie ein Mitarbeiter eines Wachdienstes wurden mit Ermüdung, Schwindel, Übelkeit in ein Krankenhaus gebracht. Regelmäßig liest man ähnliche Pressemitteilungen. Den Rettern im Brandeinsatz ist diese Gefahr in der Regel bewusst. Es gibt aber immer wieder Einsätze, in denen selbst die Retter die Gefahr unterschätzen. Häufige Einsätze mit CO-Gefahren sind Defekte und Wartungsmängel an Heizungsanlagen und Kaminen, der Einsatz von Geräten mit Verbrennungsmotoren bei unzureichender Belüftung, der Betrieb von Holzkohlegrills auf Balkonen und in Wohnungen, gasbetriebene Geräte in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel Heizpilze und Heizstrahler, oder Suizid durch gezielte Verwendung von Einweggrills in verschlossenen und abgedichteten Räumen. Oft deutet das erste Einsatzstichwort nicht auf eine COVergiftung hin.

Schutz durch Warngeräte Kohlenstoffmonoxid ist so gefährlich, weil es ein geschmack-, geruch- und farbloses Gas ist. Es wird hauptsächlich über die Atemwege aufgenommen und schränkt die Fähigkeit des roten Blutfarbstoffs Hämoglobin ein, Sauerstoff zu binden und zu transportieren. Die lokale Sauerstoff-Unterversorgung schädigt das Gewebe. Organe mit einem hohen Sauerstoffbedarf wie

Herz und Gehirn sind davon besonders betroffen. Die Einsatzkräfte selbst schützen sich mit Warngeräten vor den Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid. Diese Geräte sind klein, robust, ergonomisch und wartungsarm. Sie überwachen permanent die Umgebungsluft auf Kohlenstoffmonoxid-Kon-

ne Standzeit von mindestens 24 Monaten ohne Batteriewechsel und sollten in Deutschland alle vier Monate kalibriert werden. Zudem sollte ein regelmäßiger Anzeigetest zur Kontrolle der Funktionstüchtigkeit durchgeführt werden. Dieser kann mit einer Test-Station automatisiert bei Schichtbeginn vorgenommen werden.

Vor- und Hauptalarm voreingestellt

Das neue Eingasmessgerät Dräger Pac 6500 CO (Foto) ist ab Juni dieses Jahres verfügbar. Hier sind sowohl der Vor- als auch der Hauptalarm für zu hohe Kohlenstoffmonoxidwerte voreingestellt. Sie lassen sich aber auch individuell anpassen. Foto: BS/Dräger

zentrationen hin und warnen die Einsatzkräfte mittels optischem und akustischem Alarm sowie Vibration. Sie haben bei dauerhaft eingeschaltetem Betrieb ei-

Der Einsatztoleranzwert (ETW) für Kohlenstoffmonoxid liegt bei 33 parts per million (ppm). Unterhalb dieser Werte ist die Leistungsfähigkeit der Rettungskräfte nicht beeinträchtigt. Dies gilt zumindest für längere Einsätze bis zu vier Stunden beziehungsweise für einen Toleranzwert von 83 ppm für Einsätze mit einer maximalen Dauer von 60 Minuten. Liegt der Wert darüber, müssen sich die Einsatzkräfte schützen. Beim Standard-Eingasmessgerät für Kohlenstoffmonoxid Dräger Pac 6500 ist der Voralarm bei 30 ppm und der Hauptalarm bei 60 ppm voreingestellt. Diese Alarme lassen sich auch individuell anpassen, etwa auf Empfehlungen einzelner Rettungsdienstorganisationen mit 60, 200 und 500 ppm. Weitere Informationen unter: www.draeger.com/CO-Warner *Daniel Budde ist Marketing Manager für die Region DACH bei Dräger.


Wehrtechnik

Behörden Spiegel / März 2017

Seite 57

Neues aus der Wehrtechnik Modulares Drohnenabwehrsystem

IT-Sicherheit im “Internet of Things”

ESG

Rohde & Schwarz

(BS) Die ESG Elektroniksystem- und LogistikGmbH präsentierte ihr modulares Drohnenabwehrsystem gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern Diehl Defence sowie Rohde & Schwarz auf der U.T.SEC 2017 (“Unmanned Technologies & Security Expo & Conference”) in Nürnberg. Anfang März trafen auf der U.T.SEC Hersteller von unbemannten (Luft-)Fahrzeugen auf Anwender aus den Bereichen Perimeter- und Luftraum-

Foto: BS/ESG

D

ie immer komplexeren Angriffe erfordern den Ausbau der staatlichen Handlungsfähigkeit zum Schutze unseres demokratischen Systems und seiner wirtschaftlichen Grundlagen. “Auch wir wollen von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren, gleichzeitig aber die Risiken minimieren”, erläutert General Leinhos. “Wir bauen vorhandene Cyber-Fähigkeiten der Bundeswehr aus, schaffen neue Fähigkeiten, strukturieren und konsolidieren diese – immer im gesetzlichen Rahmen.” “Wir sind uns aber sehr wohl bewusst, dass erfolgreiche Abwehr von Cyber-Angriffen eine umfassende, ressortübergreifende enge Zusammenarbeit erfordert”, so Leinhos. “Die Bundeswehr leistet daher auch im Cyber- und Informationsraum einen Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge.” Mit der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland vom November 2016 hat die Bundesregierung einen ressortübergreifenden, strategischen Rahmen für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Das neue Strategiepapier baut auf den sicherheitspolitischen Aspekten des Weißbuches 2016 auf. Die gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur weist den verschiedenen Ressorts unterschiedliche Aufgaben zu. Die Cyber-Abwehr unterliegt der Verantwortung des Bundesministeriums des Inneren, während das Auswärtige Amt für die Cyber-Außen- und internationale Cyber-Sicherheitspolitik verantwortlich zeichnet. Verteidigungsaspekte der gesamtstaatlichen Cyber-Sicherheitsarchitektur werden gemäß Weißbuch 2016 als originäre Aufgaben des Bundesministeriums der Verteidigung und als verfassungsgemäßer Auftrag der Bundeswehr zugewiesen. “Insbesondere dem Schutz unserer eigenen Systeme der Bundeswehr kommt dabei die größte Bedeutung zu”, erklärt Leinhos. Es gilt für die Bundeswehr, ihre Waffensysteme, Bürokommunikation, IT-Systeme und Logistik zu schützen. Die Bundeswehr stellt dabei ein Hochwertziel für die Akteure im CIR dar und muss jederzeit mit komplexen und

schutz, IT und Krisenmanagement sowie Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen und Behörden. Im Nürnberger Messezentrum erläuterten die Experten der ESG für Drohnenabwehr die Funktionsweise des Systems, das sich bereits mehrfach im operativen Einsatz in unterschiedlichen Szenarien bewährt hat (unter anderem beim G7-Gipfel im oberbayerischen Elmau sowie beim Staatsbesuch von US-Präsident Obama während der Hannover-Messe). Im Ausstellungsbereich des Außengeländes wurde das Drohnenabwehrsystem inklusive des Fahrzeugs für den mobilen Einsatz gezeigt. Seit fünf Jahrzehnten ist die ESG auf dem Markt für die Entwicklung, Integration und den Betrieb komplexer, sicherheitsrelevanter Elektronikund IT-Systeme aktiv. Mehr als 1.600 Mitarbeiter weltweit erbringen für Kunden aus Militär, Behörden und Industrie Leistungen in der Logistik, der Systementwicklung, dem Training und der Beratung. Unabhängige Prozess- und Technologieberatung gilt als eine der Schlüsselkompetenzen dieses deutschen Unternehmens mit Sitz in München. Mehr Informationen unter www.esg.de

(BS) Die Next Generation Firewall “gateprotect Specialized Line” (Foto) wurde fu �r IT-Umgebungen mit dezidiertem Schutzbedarf konzipiert. Sie kann mit einer integrierten Echtzeitüberwachung (Deep Packet Inspection – DPI) den Datenverkehr bis auf die Ebene einzelner Anwendungen, Protokolle und Absender klassifizieren. Damit lässt sich ein Regelwerk erstellen, das selbst unbekannte Schad-Software abblockt. Diese Positivliste stellt sicher, dass IoT-Netzwerke nur über autorisierte Protokolle mit definierten Befehlen angesteuert werden können. Die Firewall ermöglicht dank ihrer “Singl- Pass”-Technologie sichere Protokoll- und Anwendungserkennung in Echtzeit. Die dafür eingesetzte DPI-Software R&S PACE 2 kann um branchenspezifische Kommunikationsprotokolle erweitert werden. Sie

wird von Rohde & Schwarz Cybersecurity auch an Hersteller von Netzwerk-Equipment lizensiert. Erstmals präsentiert Rohde & Schwarz Cybersecurity die Sicherheitslösungen des kürzlich übernommenen Websicherheitsspezialisten DenyAll auf der CeBIT. Die Web Applikation Firewalls (WAF) und Web Services Firewalls (WSF) schützen Online-Portale und Web-Dienste vor Angriffen. Da Maschinen zunehmend über WebServices miteinander kommunizieren, sind die verhaltensbasierten und applikationszentrierten Lösungen von DenyAll ein entscheidender Baustein bei der Absicherung von industriellen IoT-Anwendungen. Mehr Informationen unter https://cybersecuri ty.rohde-schwarz.com/de

Foto: BS/Rhode & Schwarz

Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum Eine Antwort auf die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen (BS/Oberstleutnant Markus Laisiepen*) Staat, Wirtschaft und Gesellschaft profitieren zunehmend von einer vernetzten, digitalisierten Welt. “Wir sind heute in einer Digitalgesellschaft”, so der zukünftige Inspekteur des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum (CIR), Generalmajor Ludwig Leinhos. “Diese digitale Verwundbarkeit der Gesellschaft haben in den letzten Jahren staatliche und nichtstaatliche Akteure in vielfältiger Weise auszunutzen versucht.” professionellen Cyber-Angriffen rechnen. Um sich diesen Herausforderungen zukünftig möglichst wirkungsvoll entgegenzustellen, wurde durch die Bundesministerin der Verteidigung neben der Aufstellung einer Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT) im Bundesministerium auch die Bündelung der Fähigkeiten in einem neuen militärischen Organisationsbereich CIR angewiesen.

Cyber/IT aus einer Hand – die neue Abteilung CIT im BMVg Mit der Abteilung CIT im BMVg ist seit Oktober 2016 unter der Führung eines “Ressort-Chief Information Officers (CIO)” die Verantwortung für das Thema Cyber und IT “in einer Hand” gebündelt worden. Klaus Hardy Mühleck ist als erster CIO verantwortlich für die Digital- und Cyber-Politik, die IT-Strategie und -Architektur, die IT- und Cyber-Sicherheit, die Realisierung und den Betrieb des IT-Systems der Bundeswehr sowie die inhaltliche Steuerung der BWI. Der CIO ist nicht nur für die in der Bundeswehr eingesetzten IT-Systeme, -Projekte und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Als Architekt des IT-Systems der Bundeswehr in seiner Gesamtheit schafft er die Grundlagen zur Wirkungsfähigkeit von Plattformen und Waffensystemen und macht dabei auch die Vorgaben für deren angebundene “Embedded IT”. Die Realisierung der einheitlichen Cyber-/IT-Sicherheitsarchitektur erfolgt über sogenannte Architekturprojekte, die durch den CIO initiiert werden und sich an einem klaren Zielbild ausrichten. Er legt damit die strategische Ausrichtung Cyber/IT der Bundeswehr fest, kann frühzeitig innovative Impulse für den Aufbau militärischer Fähigkeiten im Bereich Cyber/IT aufnehmen bzw. vorgeben und einen wirkungsvollen Beitrag für die

BMVg Abteilung Cyber- / Informationstechnik (CIT)

CIT BWI

Inhaltlich-strategische Steuerung BWI

CIT I

CIT II

Cyber-/IT-Governance

IT-Services/Informationssicherheit

CIT I 1

CIT II 1

Cyber- und Digitalpolitik, Cyber-/IT-Strategie, IT-Steuerung und IT-Konsolidierung Bund, nat./ internat. Cyber-/IT-Gremien und Zusammenarbeit

Grundsatz und Steuerung IT-System Bw, Bedarfskoordinierung IT-Serviceprovider

CIT I 2

CIT II 2

IT-Innovationsmanagement, Zukunfts- und Weiterentwicklung Cyber-/IT-Fähigkeiten, Forschung und Technologie, FBA/MFZ

Operativer Schutz IT-Systeme, Cyber-Abwehr, Informationssicherheit, Krypto-Sicherheit, Akkreditierung, IT-Krisenmanagement

CIT I 3

CIT II 3

Cyber-/IT-/Sicherheits-Architekturmanagement, Priorisierung Bedarfsträgerforderungen, IT-Personal und Ausbildung

Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdienste, Vertragssteuerung BWI

CIT I 4

CIT II 4

Digitale Verwaltung

Anwendungsdienste für Einsatz und Übungen

CIT I 5

CIT II 5

Geoinformationswesen Bw, Koordinierung Geoinformationsunterstützung für IT-Systeme Bw, Europäisierung Geoinformationswesen

Prozessorientierte IT-Unterstützung, SASPF und IT-Prozessgestaltung

Die neue Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT) im BMVg Grafik: BS, Quelle: Bundesministerium der Verteidigung, Stand: März 2017

XXXX

KdoCIR Bonn

XX

XX

KdoStratAufkl

KdoITBw

Grafschaft

Bonn

X ZGeoBw Euskirchen

Zentr AbbAufkl Grafschaft

AuswZentr EloKa Daun

ZCO

ZOpKomBW

Rheinbach

Mayen

ZU-StelleBw TAufkl Hof

EloKAtBl

BtrbZ IT-SysBWl Rheinbach

SchStratAufklBw Flensburg

ZSwKBw

ITSBw

Euskirchen

Pöcking

ZCSBw

ITBtl

Euskirchen

Der neue militärische Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR) Grafik: BS/Aufbaustab CIR im BMVg

Waffensysteme und Plattformen leisten. Dadurch kann er der IT als querschnittlichem “Enabler” gerecht werden und ist Treiber einer zukunftsfähigen Ausrichtung des Geschäftsbereiches BMVg.

KdoCIR – Reduzierung auf das Wesentliche Im neuen militärischen Organisationsbereich CIR werden die Kräfte und Mittel der Bundeswehr in der Dimension CIR gebündelt. Truppendienstlich und

fachlich wird der neue Organisationsbereich durch das “Kommando Cyber- und Informationsraum” (KdoCIR) geführt. “Bei der Ausplanung des neuen KdoCIR haben wir bei den erforderlichen Dienstposten für die truppendienstliche Führung und die querschnittlichen Aufgaben eines militärischen Organisationsbereiches bewusst einen sehr schlanker Ansatz gewählt”, so Leinhos. “Dies gilt für den Dienstpostenumfang als auch die Dotierung gleichermaßen.”

Die Position des Inspekteurs CIR (InspCIR) in der Dimension CIR manifestiert sich in seiner Eigenschaft als Taktgeber für die Entwicklung von Karrierepfaden und Gestaltung von Werdegängen für das Fachpersonal ebenso wie durch die zukunftsgerichtete Planung und Weiterentwicklung. In der Abteilung Planung des Kommandos werden daher die fachlichen Aufgaben in der Weiterentwicklung sowie übergreifende Aspekte für die fachspezifische Ausbildung zusammengefasst, die derzeit im nachgeordneten Bereich der Streitkräftebasis wahrgenommen werden. Ab 2018 werden diese Aufgaben im Zuge des fachlichen Aufwuchses des KdoCIR um bisher nicht in der Bundeswehr vorhandene CIR-übergreifende Planungs- und Weiterentwicklungsanteile ergänzt. Damit sollen weitere Synergieeffekte erzielt werden. In der Abteilung Einsatz wird die Unterstützung des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr und/oder des Nationalen Territorialen Befehlshabers durch CIR-Kräfte oder -Fähigkeiten sichergestellt. Im Gemeinsamen Lagezentrum CIR soll das CIR-relevante Wissen in der Bundeswehr korreliert und verfügbar gemacht werden. Das Verhältnis des Militärischen Nachrichtenwesens zum BND und MAD bleibt dabei grundsätzlich unverändert. Die Konzentration der operationellen und fachlichen Aufgaben im KdoCIR führt dazu, dass die nachgeordneten Stäbe des Kommandos Strategische Aufklärung (KdoStratAufkl) und des Führungsunterstützungskommandos der Bundeswehr (FüUstgKdoBw), zukünftig KdoITBw, entsprechend schlanker gestaltet werden. Diese Ebene wird sich zukünftig auf die einsatzrelevanten Aufgaben konzentrieren. Unterhalb dieser beiden Kommandos werden im

Wesentlichen das neue Zentrum für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr (ZCSBw), das Zentrum Cyber Operationen (ZCO) sowie das Zentrum Software Kompetenz IT-Systeme Bundeswehr (ZSwKBw) unsere Fähigkeiten im CIR deutlich verbessern.

Fazit “Mit der Aufstellung eines eigenen ministeriellen Bereiches und dem geplanten Aufbau eines neuen militärischen Organisationsbereiches CIR werden die Grundlagen gelegt, um wirksame Cyber-Fähigkeiten der Bundeswehr auszubauen, zu strukturieren und neu zu schaffen”, so General Leinhos. Die Mitarbeiter des neuen Organisationsbereiches werden ganzheitlich für die Dimension Cyber- und Informationsraum verantwortlich sein. Sie werden: • den Schutz und Betrieb des ITSystems der Bundeswehr sowohl im Inland als auch im Einsatz (Dauereinsatzaufgabe) sicherstellen, • Fähigkeiten zur Aufklärung und Wirkung im Cyber- und Informationsraum stärken und weiterentwickeln (elektromagnetisches Spektrum, Informations- und Kommunikationstechnik und Informationsumfeld), • mit dem Geoinformationswesen der Bundeswehr alle anderen Bereiche der Bundeswehr bei ihrer Auftragserfüllung unterstützen (u.a. Raumbezug als Basis und Scharnier zwischen CIR und anderen Dimensionen), • durch Austausch und Kooperation mit den anderen Institutionen in einer digitalisierten Umgebung zu einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge beitragen und die Cyber- Sicherheitsarchitektur stärken. Um diese vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, braucht es effizientere und schlagkräftigere Strukturen. Sie sind eine wesentliche und notwendige Voraussetzung für konkrete Verbesserungen wie schnellere Beschaffungsprozesse, einheitliche Strategien und harmonisierte Architekturen. *Oberstleutnant Markus Laisiepen, Aufbaustab CIR im BMvg


Verteidigung

Seite 58

B

ehörden Spiegel: Was sind die Hauptaufgaben des “Gemischtwarenladens” SKB?

Schelleis: Vereinfacht kann man sagen, dass wir uns um alles Militärische in der Bundeswehr kümmern, was nicht typisch für Heer, Luftwaffe, Marine oder Sanität ist. Also z. B. streitkräftegemeinsame Operationsführung, Militärpolizei, ABC-Abwehr, Logistik – d. h. Transport, Lagerung und Instandhaltung. Wir betreiben aber auch streitkräftegemeinsame Ausbildungseinrichtungen und nehmen Sonderaufgaben wahr, wie die Spitzensportförderung, das Militärmusik- und das Diensthundewesen. Die Bereiche strategische Aufklärung, IT und Cyber werden im Juli aus der Streitkräftebasis ausgegliedert und dem neuen Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum unterstellt. In der Folge wird der Personalumfang der SKB von derzeit rund 45.000 Männern und Frauen weltweit auf ca. 33.000 sinken. Auch damit aber bleiben wir der zweitgrößte Organisationsbereich nach dem Heer. Auch der Charakter des querschnittlichen zentralen Dienstleisters bleibt. Daneben bin ich als Nationaler Territorialer Befehlshaber verantwortlich für die Führung von Einsätzen der Bundeswehr in Deutschland. Da reicht die Bandbreite von der technischlogistischen Amtshilfe im Katastrophenfall (z. B. bei Hochwasser) über die Unterstützung der Polizei (wie bei GETEX 2017 geübt) bis hin zur Führung militärischer Operationen in Deutschland im Verteidigungsfall. Behörden Spiegel: Kämpfen Sie auch? Schelleis: Wir sind in allen vier Fähigkeitsdomänen – Führung, Aufklärung, Wirkung und Unterstützung – tätig. Wir haben auch Einheiten mit unmittelbarem Kampfauftrag, allerdings im Verhältnis zum Gesamtportfolio mit geringer Gewichtung. Dennoch sind wir auch im Kampfeinsatz unverzichtbar: weder Land- noch Luft- oder Seestreitkräfte können ohne unsere Fähigkeiten ihre Wirkung entfalten. Behörden Spiegel: In der Ukraine – vor unserer Haustüre – wird wieder intensiver in hybrider Form gekämpft. Was ist da für Sie zu tun?

“Bundeswehr ist nicht nur Hilfspolizei” Mit dem Inspekteur der SKB im Gespräch (BS) Mit der Aufstellung des Kommandos Cyber- und Informationsraum (CIR) im April wird die Streitkräftebasis (SKB) einen personellen “Aderlass” wie kein zweiter militärischer Organisationsbereich erleben. Gleichzeitig wird Deutschland als Transitland für alliierte Streitkräfte immer wichtiger. Über diese Herausforderungen sprach der Behörden Spiegel mit dem Inspekteur der SKB, Generalleutnant Martin Schelleis. Die Fragen stellte Chefredakteur und Herausgeber R. Uwe Proll. Schelleis: Wir können in Europa leider nicht mehr durchgängig von Frieden sprechen, in manchen Bereichen – denken Sie allein an den Informationsund Cyber-Raum – bestenfalls von Nicht-Krieg. Die veränderte sicherheitspolitische Situation hat für uns in Deutschland aufgrund unserer zentralen geografischen Lage und als wesentlicher Truppensteller für die Bündnisverteidigung Folgen. Daher steht die Landes- und Bundesverteidigung nun wieder gleichgewichtig neben den lange als dominant geltenden Aufgaben des Internationalen Krisenmanagements im Ausland. Asymmetrische Konflikte standen bislang im Vordergrund unserer Ausrichtung. Jetzt müssen wir uns zusätzlich auch wieder auf symmetrische Auseinandersetzungen vorbereiten, d. h. auch auf das hochintensive Gefecht. Die Konzeption der Bundeswehr von 2013 gibt vor, sich auf den Einsatz in bis zu zwei Krisengebieten vorzubereiten: in einem durchhaltefähig, im anderen schon mit wesentlicher Abstützung auf Dritte, z. B. auf Leistungen des Gewerbes oder der gastgebenden Nation, dem sogenannten “Host Nation Support” (HNS). Wir sind aber aktuell in 17 Einsätzen unterwegs. In zehn davon stellen die Deutschen Personalkontingente in nennenswerter Stärke, die dann immer die querschnittlichen Fähigkeiten der SKB fordern. Daher ist es nicht die Größe, sondern die Anzahl der Kontingente, die uns zu schaffen macht, weil wir strukturell anders aufgestellt sind. Behörden Spiegel: Es ist so, dass nach Osteuropa rotierende Truppenkontingente der Deutschen und anderer Nationen verlegt werden. Ist das eine schwierige Aufgabe für Ihr Kommando? Schelleis: Es ist nicht unsere Aufgabe allein. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der “Drehscheibe” Deutschland ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Aber natürlich ist die Bundes-

D

ie US-Forderung nach mehr europäischem “burden sharing” innerhalb der NATO ist so alt wie das Bündnis selbst. So forderte zum Beispiel eine Resolution des US-Senats vom April 1951, dem zweiten Jahrestag der Unterzeichnung des Washingtoner Gründungsvertrages, “dass der Hauptbeitrag zu den Landstreitkräften (…) von den europäischen Mitgliedern des Atlantikpaktes geleistet werden sollte.” Daraus schließen zu wollen, dass diese Forderungen seit der Gründung der Atlantischen Allianz nicht erfüllt würden, ginge an der empirischen Wirklichkeit vorbei. Schon die “alte” Bundesrepublik hat nach dem NATOBeitritt mit der sog. “Wiederbewaffnung” schwere Lasten gestemmt: schließlich ein stehendes Heer von rund einer halben Million Mann mit einer Aufwuchsfähigkeit von bis zu 2,3 Millionen Reservisten. Später folgten im Rahmen der Wiedervereinigung von 1990 die Abwicklung der Nationalen Volksarmee und der Aufbau der “Armee der Einheit”. Die russische Annexion der Krim im März 2014 erschütterte

Behörden Spiegel / März 2017

rum, sich bei Bedarf an Unterstützungsleistungen deutlich schneller als bisher auf Partnerfirmen abstützen zu können. Wir verfolgen ein Leuchtturmprojekt, bei dem wir bis zum 31. Mai einen Rahmenvertrag für die Unterbringung im Einsatz abschließen wollen. Die gewerbliche Wirtschaft ist sehr an diesem Modell interessiert. Dabei geht es immer um Unterstützung – militärische Kernfähigkeiten werden nicht ausgelagert! Behörden Spiegel: Zum Schluss würde ich gerne zu GETEX kommen. Was versprechen Sie sich von der Übung? Schelleis: Neu ist, dass wir zumindest in dieser Übung erstmals die Schwelle zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren überschreiten. Die Bundeswehr leistet dann nicht nur technisch-logistische Amtshilfe, sondern nimmt hoheitliche AufGeneralleutnant Martin Schelleis auf der Berliner Sicherheitskonferenz des Be- gaben in Unterstützung und unhörden Spiegel Foto: BS/Dombrowsky ter Führung der Polizei wahr. Das wird durch die Festlegung wehr über die SKB der erste An- gung, Betriebsstoffversorgung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 ermöglicht, wonach sprechpartner für alliierte Trup- etc. der Einsatz der Bundeswehr im pen. Erstmals seit Ende des KalBehörden Spiegel: Sie deuten Innern bei “Ereignissen von katen Krieges werden größere Truppenkörper nach Deutsch- Szenarien der hybriden Kriegs- tastrophischen Dimensionen”, land verlegt und durch Deutsch- führung an. Ist dann auch mit Sa- hervorgerufen durch Naturoder Menschengewalt, auch im land hindurch geleitet. Das ha- botageakten zu rechnen? Frieden zulässig ist. Dazu muss ben wir 25 Jahre lang nicht mehr Schelleis: In einer verschärften eine Großschadenslage vorliegeübt. Die Dimension einer schweren Brigade, wie bei “At- Sicherheitslage müssen wir gen, die durch die Polizei mit eilantic Resolve” zu Beginn dieses nicht nur mit legitimen gewalt- genen Kräften und Mitteln nicht Jahres, und möglicherweise ei- freien Protesten, sondern z. B. mehr bewältigt werden kann. ner Division – in dieser Kategorie auch mit Blockaden auf der Au- Dann könnten Freiheitsrechte müssen wir denken – hatten wir tobahn oder von Bahnstrecken von Bürgern durch Soldaten zuletzt bei den großen REFOR- bis hin zu Bombendrohungen z. B. beim Schutz von Objekten bzw. -anschlägen und Angriffen in Unterstützung der Polizei einGER-Übungen. geschränkt werden. Das hat es Wenn sich eine solche Übung in im Cyber-Bereich rechnen. bisher in der Form noch nicht geeiner angespannteren Situation Behörden Spiegel: Wer sind geben. verschärften Protesten ausgesetzt sehen sollte, muss man da- denn Ihre Ansprechpartner auf Behörden Spiegel: Aber unter von ausgehen, dass sie nicht ziviler Seite? Führung eines Polizisten? mehr reibungslos und ungestört Schelleis: Das sind die Landesvonstattengehen wird. Hier sind Schelleis: Ganz genau. Ich verim Frieden zunächst die zivilen innenbehörden, die Landratsspreche mir von der Übung tiefe Behörden gefordert, die auch ämter und die Polizei. Erkenntnisse zu Alarmierungsden Schutz der alliierten Kräfte Behörden Spiegel: Wie kann wegen und Abläufen in der Zugewährleisten müssen. Wir unterstützen bei der Koordination man die gewerbliche Unterstüt- sammenarbeit mit den zivilen mit Behörden, u. U. auch mit ge- zung für die Streitkräfte institu- und polizeilichen Behörden. Theoretisch ist das alles klar: Die werblichen Unternehmen zur Si- tionalisieren? Landeskommandos der Buncherstellung von TransportleisSchelleis: Generell geht es da- deswehr sind die Ansprechparttungen, Unterkunft, Verpfle-

Transatlantische Diskussionen Wie realistisch sind zwei Prozent? (BS/por) Durch das Brexit-Referendum vom Juni des vergangenen Jahres und die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten rund vier Monate später kommt Bewegung in das Thema “Lastenteilung” innerhalb der NATO. Schließlich wird Großbritannien nach dem zu erwartenden EU-Austritt nicht mehr Bestandteil der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union sein. “President elect” Trump bezeichnete die Atlantische Allianz wiederholt als “obsolet” und warf vielen Mitgliedsländern vor, nicht zu zahlen, “was sie zahlen müssten.” Dies sei “sehr unfair gegenüber den USA”, so der Republikaner. Was bedeutet all dies für die deutschen Verteidigungslasten?

Der “schnöde Mammon”, ohne den es jedoch keine Verteidigungsfähigkeit geben kann. Foto: BS/Portugall

die bis dato vorherrschende Friedensordnung in Europa. Mit einem Schlag war die “Friedensdividende” aufgebraucht. Die NATO – und mit ihr die Bun-

deswehr – musste feststellen, dass ihre konventionellen Fähigkeiten kaum noch für die Landes- und Bündnisverteidigung ausreichten. Der Aufbau

entsprechender militärischer Strukturen würde viel Geld kosten. Zu diesem Zweck beschloss die Atlantische Allianz im September desselben Jahres auf ihrem Gipfeltreffen in Wales als Zielgröße für die Verteidigungshaushalte bis 2024 einen Zwei-Prozent-Anteil am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Damals lagen neben den USA ledig Griechenland und Großbritannien darüber. Dies ist jedoch eine politische Absichtserklärung und keine völkerrechtliche Selbstverpflichtung: Im Gipfel-Kommuniqué ist nachzulesen, dass diejenigen Verbündeten, deren BIP-Anteile unter zwei Prozent lagen, “beabsichtigen, sich innerhalb eines Jahrzehnts auf die Zwei-Prozent-Richtlinie zuzubewegen, um ihre NATO-Fähigkeitsziele zu erfüllen und um

die NATO-Fähigkeitslücken zu schließen”. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sprach sich “auf mittlere und längere Sicht” für dieses Ziel aus. Das deutsche BIP betrug im vergangenen Jahr 3.132,7 Milliarden Euro. Legt man diesen Wert für 2024 zugrunde, so sollte der Einzelplan 14 dann, d. h. in sieben Jahren, 62,64 Milliarden Euro betragen. 2016 hatte der Verteidigungsetat eine Höhe von 34,29 Milliarden Euro, was einem BIP-Anteil von 1,19 Prozent entspricht. Immerhin wurde der deutsche Verteidigungsetat für dieses Jahr um 7,9 Prozent auf 37,00 Milliarden Euro erhöht. Bisher ist geplant, dass die Militärausgaben bis 2020 auf 39,2 Milliarden Euro steigen sollen. Den Wehretat jedoch innerhalb von nur sieben Jahren um mehr als ein Drittel

ner für die Landesregierungen. Aber jedes Land ist anders organisiert. Es wird für uns sehr lehrreich sein zu sehen, wie es in Nordrhein-Westfalen oder im Saarland im Einzelnen ablaufen wird. Und umgekehrt natürlich genauso. Zudem müssen wir uns im Interesse der Rechtssicherheit Detailfragen widmen: Wie genau läuft das ab, wenn die Bundeswehr hoheitliche Aufgaben wahrnimmt? Behörden Spiegel: Was für andere Fähigkeiten könnten aus Ihrer Ansicht nach noch eingebracht werden im Rahmen dieser Übung? Schelleis: Abhängig von der durch die Polizei angeforderten Unterstützung durch die Bundeswehr im Einzelfall werden gezielt Fähigkeiten der Bundeswehr bereitgestellt. Stellen Sie sich ein Anschlagsszenario mit unklarer Lage vor. Es sind noch Terroristen irgendwo in der Stadt. Wie kommt man dort unter Bedrohung mit polizeilichen Einsatzkräften hin? Bspw. mit einem geschützten Transportfahrzeug der Bundeswehr! Behörden Spiegel: Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, wie Polizei und Bundeswehr auf der Einsatzebene technisch miteinander kommunizieren? Schelleis: Natürlich müssen wir interoperabel sein. Wir brauchen entsprechende Kommunikationsmittel. Da haben wir Nachholbedarf. Wir sind aber in guten Gesprächen mit der Bundespolizei, um diese Dinge ganz systematisch anzugehen. Es geht nicht nur darum, voneinander zu lernen, wer für was zuständig ist, sondern auch darum, Fähigkeiten technisch miteinander zu harmonisieren. Bis hin zu der Überlegung, ob man nicht gemeinsam Dinge entwickelt, wie Schutzausstattungen. Auch Polizisten müssen gegen von Terroristen eingesetzte Kriegswaffen geschützt werden. Da gibt es große Überschneidungen mit der Bundeswehr. Warum nicht mit der Polizei gemeinsame Bedarfsforderungen aufstellen, vielleicht sogar gemeinsam beschaffen? Wir sind ja teils in den Einsätzen in polizeilicher Mission unterwegs: “Crowd and Riot Control” im Kosovo, wo wir polizeiliche Aufgaben mit entsprechendem Gerät (Schutzschilde, Wasserwerfer) mandatiert wahrnehmen.

auf ca. 62 Milliarden Euro zu erhöhen, erscheint nur realistisch – aber wenig wahrscheinlich – im Fall einer wirklich dramatisch verschlechterten Sicherheitslage. In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass erstens aus US-amerikanischen Alleingängen beim nationalen Verteidigungsetat noch keine Verpflichtung für die anderen Bündnispartner erwächst, es ihnen gleichzutun. Zweitens sind die US-Streitkräfte global disloziert und bündnispolitisch gebunden. Daraus folgt eine nur eingeschränkte Vergleichbarkeit zu den europäischen Zahlen. Diese Umstände entbinden jedoch nicht die Europäer, noch mehr militärische Lasten zu stemmen, wenn sie eine eigenständige Verteidigungsfähigkeit aufbauen wollen. Neben den oben genannten Bündnispartnern haben bisher lediglich Estland und Polen das ZweiProzent-Ziel erreicht. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag von Generalleutnant a. D. Dr. Klaus Olshausen auf Seite 59 dieser Ausgabe.


Verteidigung

Behörden Spiegel / März 2017

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iese Bilanz bestätigte einerseits die Richtigkeit des Ansatzes, eine umfassende militärische Luftfahrtbehörde für die Bundeswehr einzurichten, andererseits die Leistungsfähigkeit der Organisation. “Wir können mit dem Erreichten zufrieden sein”, so die Meinung vieler, national und international, nicht nur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes. Doch: keine knallenden Sektkorken, überschäumende Freude ohne Reflexion, denn: Zufriedenheit führt oft zu Stillstand, und dieser Stillstand wird den absehbaren Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht. Eine verantwortungsvolle Führung fragt nach der Zukunft, setzt Ziele. Bereits die Definition von Führung trägt das “zielsetzende und steuernde Einwirken” in sich. Ziele setzen ist damit ein unabdingbares Führungsmittel. So war es folgerichtig, die zu Beginn des Jahres 2017 angesetzte Strategieklausur des jungen Luftfahrtamtes der Bundeswehr mit diesem Thema zu befassen. Es gibt eine Antithese: Das prägnante Motto des Amtes lautet: “Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt”. Dabei wird Kompetenz vor allem auch so verstanden, dass aufkommende Herausforderungen mit Kreativität, gesichertem Grundwissen und gelebter Verantwortung im LufABw-Team gemeistert werden. Nicht alle diese Herausforderungen sind absehbar. Daher ist ein hohes Maß an Flexibilität bei der Auftragserfüllung unabdingbar. Ziele zu setzen, kann diese Flexibilität einschränken. Es nimmt die Zukunft vorweg, setzt Schwerpunkte, die sich angesichts revolutionär entwickelnder Technologien, Verfahren und ggf. auch politischer Entwicklungen zum Teil als nicht tragfähig erweisen können. Ohne weitere Überlegungen und Einordnung Ziele zu setzen, kann damit die notwendige Kreativität zur Bewältigung der Zukunft unnötig einschränken, ja die Auftragserfüllung gänzlich gefährden. Wie es zumeist ist, haben beide Thesen ihren Wahrheitsgehalt. Daher ist ein Blick aus fachlicher Sicht weiterführend.

Aspekte von Zielsetzung und Kreativität Das Luftfahrtamt der Bundeswehr ist “die” zentrale Einrichtung zur Sicherstellung eines sicheren und auch gesicherten militärischen Flugbetriebs in der Bundeswehr. Die Mission einer “Safety in Aviation” ist an

“Ziele setzen!” Unabdingbares Führungsmittel oder Unterdrückung der Kreativität? (BS/Generalmajor Dr. Ansgar Rieks*) Am Ende einer Aufbauphase, wenn alle Aufgaben übernommen sind, alle Aufträge wahrgenommen werden können und erfolgreich “Last auf die Organisation” gesetzt ist, geht man allgemein davon aus, dass ein Amt, wie das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw), “angekommen ist”. Und tatsächlich, es ist auch ein Stück befreiend, wenn man behaupten kann, dass die Mühen und Besonderheiten der Anfangszeit überwunden sind. Zu Beginn einer solchen Aufbauphase gilt es, Infrastruktur zu beziehen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihren Dienstposten zu etablieren, die notwendigen Netzwerke zu knüpfen sowie effiziente Prozesse einzurichten. So ist dann nach zwei Jahren Bilanz zu ziehen. sich “die” Zielsetzung. Daher gilt es, bei Garantie der notwendigen Kreativität, künftige Aufgaben anzugehen, die Zukunft zu identifizieren und zielsetzend zu gestalten. Vier Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen: 1. Das Gesamtzielsystem des Luftfahrtamtes der Bundeswehr setzt sich immer aus zwei Anteilen zusammen: Das erste Ziel ist, die zugewiesenen, oft behördlichen Aufgaben im “Grundbetrieb” zu meistern. Das andere Ziel ist die Weiter- und Fortentwicklung des Amtes und seiner Aufgaben vor dem Hintergrund künftiger Herausforderungen. Diese beiden Ziele greifen oft auch ineinander. 2. Inhaltliche, administrative und prozessuale Ziele greifen ineinander. Fehlende oder unzureichend ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine Auftragserfüllung begrenzen. Effiziente Prozesse erleichtern sie. Komplexe neue Aufgaben erfordern eine adaptierte Aufbau- und Ablauforganisation. Daher garantieren alle Arten von Zielen im Zusammenwirken erst ein auch in der Zukunft funktionierendes Luftfahrtamt. 3. Safety in Aviation ist nur im Zusammenwirken aller Beteiligten zu erreichen. Dazu gehören insbesondere die militärischen Organisationsbereiche, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (BAIUDBw). Das Luftfahrtamt der Bundeswehr wurde vor allem aufgestellt, um mit den internationalen Partnern zusammenzuarbeiten und, wo immer möglich, eine gemeinsame effiziente Aufgabenwahrnehmung abzustimmen und zu garantieren. Und ferner wird ein zunehmend wichtigeres Ziel, die Abstimmung zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt zu suchen. 4. Die Zukunft ist nicht vorherzusagen. Es gibt aber denkbare Zukünfte, die angesichts immer schneller laufender Innovationszyklen und technischer “Revolutionen” absehbar auf uns zukommen können. Ziele he-

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as Argument war, dass der Beistand für jedes Mitglied der Allianz im Falle eines Angriffs ohne Vorbedingung eine Verpflichtung aller sei – natürlich einschließlich der USA. Und jede ausgesprochene oder denkbare Einschränkung dieser Verpflichtung untergrabe das Fundament dieses Bündnisses. Die Aussagen von Vizepräsident Mike Pence und Verteidigungsminister James Mattis bei der Münchner Sicherheitskonferenz unterstrichen und bestätigten die unverbüchliche Zustimmung auch von Präsident Trump und seiner Administration zur NATO als dem wichtigsten Bündnis für die USA und in der Welt. Allerdings erinnerten beide, Pence und Mattis, die europäischen Verbündeten nachdrücklich an ihre Seite der Verpflichtung, nämlich die wiederholt – nicht erst seit September 2014 – gemachten Zusagen, ihre Ressourcen für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik drastisch zu erhöhen. Erst vor acht Mona-

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Das Gesamtzielsystem des LufABw (AC = Amtschef; LB = Leitungsbüro; FluMed = Flugmedizin; FluSi = Flugsicherheit; IQM = internes Qualitätsmanagement; LDI = Leiter der Informationsarbeit; 1–4 = Abteilungen 1–4) Grafik: BS/LufABw

rauszuarbeiten setzt daher voraus, die denkbaren Zukünfte im Sinne einer sicheren Luftfahrt auch zu denken. Kurzfristig stehen unbemannte ferngesteuerte Luftfahrzeuge und Cyber-Sicherheit als zentrale Herausforderungen an. Mittelfristig wird eine sichere Luftfahrt auch für Schwärme von Luftfahrzeugen zu garantieren sein. Künstliche Intelligenz wird verstärkt in die Luftfahrt integriert werden. Es ist zu spät und absehbar weder effizient noch erfolgreich, eine bereits existierende neue Technologie aus der Perspektive einer sicheren militärischen Luftfahrt erst anzudenken. Es gilt, Zukunftsbereiche aufzugreifen und frühzeitig anzugehen. Die Zukunft ist vorzubereiten. Dies ist ein wichtiges MetaZiel. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und für eine Zielsetzung, die weiterhin eine verantwortungsvolle Kreativität ermöglicht, sind Ziele des Luftfahrtamtes der Bundeswehr zu ordnen.

Generalmajor Dr. Ansgar Rieks erläutert sein Führungsverständnis. Foto: BS/LufABw, HFw Kulla

Ordnung von Zielen Sie lassen sich einerseits nach der Bedeutung einteilen. Taktische Ziele sind von operativen und strategischen zu unterscheiden. Die Präsenz auf Veranstaltungen ist eine wichtige Aufgabe, um die Arbeit des LufABw zu erläutern und ein Be-

wusstsein für eine sichere Luftfahrt zu schaffen. Sicherlich ist dies aber eine “taktische” Aufgabe. Demgegenüber ist die Entwicklung eines international harmonisierten Regelungsraums für ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge eine unabweisbar strategische Aufgabe.

NATO in Gefahr! Europäische Staaten suchen Ausflüchte von ihren Zusagen (BS/Generalleutnant a. D. Dr. Klaus Olshausen) Seit den Wahlkampfzeiten im Jahr 2016 in den USA mit den Aussagen von Kandidat Trump und später seinen Antworten in Interviews bis in die Tage vor der Amtseinführung im Januar 2017 (die NATO ist obsolet, leistet zu wenig im Kampf gegen ISIS) schien es “conventional wisdom”, dass es Trump ist, der die Nordatlantische Allianz in ihren Grundfesten gefährdet. ten in Warschau bestätigten sie die “NATO guideline to spend a minimum of 2 % of their Gross Domestic Product on defence”. Dies bedeutet, dass große, wirtschaftlich starke Bündnispartner mehr beitragen als wirtschaftlich schwächere. Darin liegt der Hauptgrund für diese Richtlinie und diese schließt viel mehr ein als die ständig als Ablehnungsgrund in den Vordergrund gerückte Rüstung.

Deutsche Reaktionen Wenn man die Reaktionen einiger, gerade auch deutscher Politiker – auch Mitglieder der Re– gierung – und Kommentatoren liest, reibt man sich die Augen. Der neue deutsche Außenminister ist sich offensichtlich der Bedeutung des Artikels 3 des Washingtoner Vertrags von 1949

Kautelen oder dem in einigen Regionen sprichwörtlichen “AbGeneralleutnant a.D. schwören”. Dr. Klaus Olshausen war in Seine ersten Reseiner letzten Verwendung aktionen auf die Deutscher Militärischer Vertreter im Militärausschuss der Hinweise und das NATO und bei der EU in BrüsDrängen der neusel. en US-AdminisFoto: BS/Privat tration (wie schon vieler vor ihr), nun nicht bewusst. Er weiß nicht, endlich die faire Lastenteilung oder will nicht zugestehen, dass Wirklichkeit werden zu lassen, die wichtigen Punkte des War- konkretisieren nicht etwa, was schauer Gipfels zur künftigen für die Gesamtstreitkräfte und Ausgestaltung der Sicherheit die Resilienz des Landes jetzt züund Verteidigung der NATO- gig auch von Deutschland getan Staaten zur Prävention und Ab- werden muss, sondern heben wehr von bewaffneten Angriffen, hervor, dass Diplomatie und einschließlich vieler hybrider Entwicklungshilfe für die SiGefahren und CyberAngriffe, cherheit Deutschlands bedeuvon der deutschen Bundesregie- tender seien als die Vorbereirung gebilligt worden sind – ohne tung der Gefahrenabwehr durch

Streitkräfte aller Allianzmitglieder. Dieses mit dem höheren moralischen Anspruch des Nicht-militärischen, verknüpft mit kaum verbrämtem Wegducken von den selbst zugesagten Verpflichtungen vorgetragene Bekenntnis, das er zuletzt beim Besuch des niederländischen Außenministers noch zugespitzt hat, gefährdet das Vertrauen in die Verlässlichkeit deutscher Zusagen. Bei dieser Gelegenheit hat Minister Gabriel sich nicht versagt hinzuzufügen, dass (wohl gerade aufgrund der deutschen Geschichte) unsere niederländischen Nachbarn “eher beunruhigt” wären, wenn Deutschland eine (“zu starke”) gut ausgebildete, nach NATO-Erfordernissen ausgerüstete und personell hoch qualifizierte Bundeswehr

Andererseits besitzen die Ziele eine zeitliche Dimension. Kurzfristige Ziele sind von mittelfristigen und langfristigen zu unterscheiden. Die Einführung anlassloser Kontrollen auf Alkohol und psychotrope Substanzen bei Besatzungen der Bundeswehr ist ein gesetzlich vorgeschriebenes kurzfristiges Ziel. Mittelfristig haben wir ein umfassendes internes Qualitätsmanagement aufzubauen. Langfristig wird das Anerkennungsverfahren mit unseren militärischen Partner-Luftfahrtbehörden auf alle Partner auszubauen sein, die gleiche Waffensysteme fliegen, im Einsatz mit der Bundeswehr zusammenwirken oder in anderer Form die Zusammenarbeit suchen. Hier kann die Zusammenarbeit bei allen Aufgaben der militärischen Luftfahrtbehörden vertieft oder sogar in einigen fachlichen Aspekten zusammengelegt werden. Insgesamt ist eine Ziel-Matrix durch alle Bereiche des Luftfahrtamts der Bundeswehr entwickelt worden, welche die Bedeutung und die zeitliche Dimension der Ziele zusammenbringt. Diese Matrix gilt es nun zu operationalisieren, messbar zu machen. Die dazu notwendigen, zu setzenden Messpunkte sollen und werden den Fortschritt messen. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass der Fortschritt und die gesicherte Auftragserfüllung auch in der täglichen Arbeit garantiert werden müssen. Auch hierfür gilt es, Ziele und Messpunkte zu setzen. Zurück zur Ausgangsfrage: “Ziele setzen – unabdingbares Führungsmittel oder Unterdrückung der Kreativität?”: Selbstzufriedenheit und Fremdzufriedenheit zusammen sind keine gute Ausgangsposition, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Ziele sollten daher nicht die Kreativität unterdrükken, sondern sie fördern. Dies ist ein Ziel an sich für eine lebendige und moderne Organisation. In diesem Bewusstsein ist “sich Ziele zu setzen”, gelebte Kreativität und zugleich verantwortliche Auftragserfüllung mit dem Blick nach vorn. Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt, das Motto des Luftfahrtamtes der Bundeswehr, wird künftig zielunterstützt; eine Herausforderung, die verantwortungsvoll, allemal lohnenswert, vielleicht sogar unabdingbar ist. *Generalmajor Dr. Ansgar Rieks, Amtschef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) in Köln-Wahn

für die Aufgaben im Bündnis und der Europäischen Union zur Verfügung stellt. Ja, geht’s noch? Das Totschlag-Argument von “65 Milliarden Euro für Rüs– tung” (purer Populismus übrigens mal von anderer Seite) und die Hinweise auf Diplomatie, Entwicklungshilfe, zivile Missionen für die Sicherheit, lösen keine der umfassenden Aufgaben, die sich seit Jahren für alle europäischen NATO- und EU-Nationen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik stellen und weiter der Erfüllung harren. Wer die Verlässlichkeit der USAdministration in Sachen Bündnis in Zweifel zieht, wer zugleich zu den Forderungen nach (endlich) fairer Lastenteilung solche Aussagen macht und wer damit den festgestellten Mangel an Fähigkeiten nicht überwinden will, der gefährdet einen erfolgreiche Verteidigung nach Artikel 5 des NATO-Vertrags. Denn er mag, wenn es “zum Schwur käme”, vielleicht den Willen zu kollektiver Verteidigung haben, aber nicht die Mittel.


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er 47-Jährige ist im BiZBw in Bonn der einzige Jurist, der sich mit Berufsbildungsrecht beschäftigt. Ein zweiter juristischer Kollege in der Bundesstadt ist als Referatsleiter zuständig für die Bundeswehrfachschulen und für die Auslandsschulen der Bundeswehr. Auf der Grundlage von Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit) prüft Bednarz, inwiefern militärische Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse grundsätzlich zivilberuflich verwertbar oder sogar anrechenbar sind. Dies kann zum Tragen kommen, falls aus dem Dienst ausscheidende Soldatinnen und Soldaten beispielsweise eine Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Büro-Management absolvieren möchten. Häufig ist gegenüber zivilen Stellen auch Erklärungsarbeit zu leisten. Zum Beispiel: Er war als Zugführer eingesetzt. Da kann es schon zu folgender Reaktion kommen: “Ah, ein Eisenbahner!”

“High Noon” im Bildungszentrum Die vielfältigen Aufgaben eines Bundeswehr-Juristen (BS/Dr. Gerd Portugall) Wenn man das Büro von Ulf Bednarz betritt, fallen einem als erstes die großen Filmplakate wie das mit Gary Cooper aus dem Jahr 1952 – hinter Glas – auf, als zweites zahlreiche Fotos eines kleinen blonden Mädchens – wie unschwer zu erraten: seine Tochter. Als Leitender Regierungsdirektor steht er dem Referat 1 (bildungspolitische Grundsätze) der Abteilung IV (Bildung, Qualifizierung und Zertifizierung) im Bildungszentrum der Bundeswehr (BiZBw) am Standort Bonn vor. Abwechslungsreiche Stationen gingen dieser Verwendung voraus.

Referatsleiter IV 1 Das Referat IV 3 beschäftigt sich mit Pilotprojekten der Anerkennung. Geht deren Bedeutung über den Einzelfall hinaus ins Grundsätzliche, so wird der Leitende Regierungsdirektor zuständig. Er hat dann Fragen zu klären wie zum Beispiel, nach welcher Norm im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sich ein ausscheidender Soldat an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden kann, um an einer sog. “externen Prüfung” teilnehmen zu können. Neben Grundsatzangelegenheiten können bei ihm auch Einzelanfragen landen. Dabei werden manche Erwartungen durchaus auch enttäuscht: So hatte ein Soldat in seiner aktiven Dienstzeit an einem dreimonatigen Lehrgang “NachschubBuchführungsmeister” erfolgreich teilgenommen und fragte jetzt nach, ob er damit den Meisterbrief besäße. Das Bildungszentrum gehört zum Organisationsbereich Per-

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dankbar für sehr intensive Gespräche, wie zuvor schon, als der Beamte noch im HFüKdo war, dem damaligen Kommandeur des Stabs/Fernmelderegiments 310, Oberstleutnant Reinhold Janke – heute als Oberst und Bereichsleiter für Konzeption und Weiterentwicklung am ZInFü tätig. Während seiner Dienstzeit am ZInFü ging der damalige Oberregierungsrat 2003 für drei Monate als Rechtsberater des 6. Deutschen Einsatzkontingents KFOR in den Kosovo. Schwerpunkt waren dabei nationale Angelegenheiten: Disziplinarrecht und (privat-)rechtliche Beratung von Soldaten, “was ich im Inland nicht tue”, erläuterte Bednarz im Hinblick auf die Beratung. Unter anderem weil die Einsatzregeln zwischen Aufnahme- und Entsendestaat zumeist nur für Militärangehörige gelten, ging er als Soldat mit dem vorläufigen Dienstgrad “Oberstleutnant” in den Kosovo. “Das war für mich eine wichtige Erfahrung im Hinblick auf das, was Soldaten im Einsatz abverlangt wird”, so der Zivilbedienstete.

Im Streitkräfteamt

Nächste Station wurde für Bednarz im Jahr 2004 das Streitkräfteamt (SKA) in Bonn – nun wieder als Rechtsberater eingesetzt. In jener Zeit hat er die positive Erfahrung gemacht, dass Leitender Regierungsdirektor Ulf Bednarz in seinem Bonner Büro neben dem Plakat seines Lieblingsfilms “High Noon” Foto: BS/Portugall in schwierigen Situationen sowohl militärische als auch zivile Vorgesetzte sich schützend vor sonal und untersteht der Abtei- markt”, so der Lebenszeitbeam- ßend wurde er als Grundwehr- Hagener Staatsanwaltschaft mit ihn stellten und ihm bei seiner lung Personal im BMVg unmit- te gegenüber dem Behörden dienstleistender für 15 Monate dem Aufgabengebiet “Tötungs- Arbeit den Rücken stärkten. telbar. Das BiZBw hat auch ei- Spiegel. Bei seiner anschließenden Verin die Heeresfliegerwaffenschule delikte”. Bednarz hat einmal gelernt: (heute Internationales HubNach dem Assessor-Examen wendung blieb der Jurist in nen Beratungsauftrag für andeWehrdisziplinaranwalt s c h r a u b e r a u s b i l d u n g s z e n - 1997 arbeitete der “frischgeba- Bonn, wechselte aber ins Bunre Dienststellen und Organisati- “Wer und Rechtsberater bei der Bun- trum) im niedersächsischen ckene” Jurist ein halbes Jahr desministerium der Verteidionsbereiche der Bundeswehr. deswehr wer- Bückeburg eingezogen. “Ich ha- lang in einer Anwaltssozietät in gung (BMVg), und zwar in das Was Bedden will, be das gerne gemacht. Das war Dortmund. Jene Zeit weckte in damalige Referat der Rechtsabnarz an seiner “Wer Wehrdisziplinarmuss die Sol- für mich wichtig”, erinnert er ihm Zweifel, überhaupt Rechts- teilung für Völkerrecht. Schwerjetzigen Vermö- sich heute an seinen Wehr- anwalt werden zu wollen. Als punkt seiner Arbeit dort war der wendung so anwalt und Rechtsberater daten gen.” Dies dienst. Bednarz von einer Kanzlei im ISAF-Einsatz. Im Jahr darauf gefällt: “Das bei der Bundeswehr fällt ihm nicht erste Mal Für ihn war klar, anschließend brandenburgischen Neuruppin wurde das Referat von Bonn werden will, muss die im Gerings- ein Studium zu absolvieren. Die eine Zusage auf seine Bewer- nach Berlin verlegt. Aus persönkann ich konSoldaten mögen.” ten schwer. Frage lautete nur: Rechts- oder bung erhielt, fuhr er mit seiner lichen Gründen wollte Bednarz struktiv Sol“Der Solda- Theater-, Film- und Fernsehwis- damaligen Verlobten – und heu- in der Bundesstadt bleiben und daten helfen, tenberuf ist senschaften. An beidem hatte tigen Ehefrau – dorthin, um den erhielt die Möglichkeit, in den und zwar bei deren Übergang vom Zeitsolda- notwendig für die Freiheit”, so und hat er ein großes Interesse. A r b e i t s v e r damaligen ten (SaZ) ins zivile Berufsleben.” der Referatsleiter. “Diese Hal- Auf beides hatte er sich bei der trag zu unterOrganisati“Das Leitbild vom Bei seinen vorherigen Verwen- tung war aber nicht ganz einfach Zentralen Vergabestelle für Stu- s c h r e i b e n . onsstab des Staatsbürger in Uniform BMVg dungen als Rechtsberater und in meiner Familie.” Schließlich dienplätze beworben. Maßgabe R e c h t z e i t i g zu als Rechtsdozent “war ich auf die war der Großvater 1935 von der für ihn war dabei: Dort, wo die vor der Unterist für mich in den Streit- wechseln. Vergangenheit hin orientiert Gestapo verhaftet worden. “Die- Zusage zuerst kommt, das wird zeichnung er2012 holte kräften immer noch zeit- ihn hielt er jedoch und musste prüfen, ob individu- se Erfahrung prägte das Bild von studiert! der damalos gültig und wichtig.” lige Referatselles Verhalten rechtmäßig oder Staatsgewalt in der ganzen FaSo nahm er 1990 in Bochum einen Anruf disziplinarrechtlich relevant milie”, so der 47-Jährige. Trotz- das Jurastudium auf. Bereits in seiner Mutleiter für war” –, und ob diesem Verhalten dem bewarb er sich nach dem seiner Schulzeit hatte er mit Be- ter, die ihm Rechts- und eine Maßregelung folgen muss- Studium der Rechtswissen- geisterung am freiwilligen mitteilte, dass gerade mit der Fachaufsicht über den Militärite. Die jetzige Tätigkeit sei “men- schaften als ziviler Jurist bei der Rechtskundeunterricht von Post eine Zusage von der Bun- schen Abschirmdienst zurück in tal einfacher”, weil es jetzt nicht Bundeswehr. Die Streitkräfte zwei Anwälten teilgenommen. deswehr gekommen war. die Abteilung Recht. Bednarz mehr darum gehe, “ob jemand sind für ihn ein “Garant der De- Zwei Jahre lang fand dieser Unwar im MAD-Referat Beauftragetwas Pflichtwidriges getan hat”, mokratie” und “keine Gefahr” terricht einmal die Woche nach- Als Jurist zur Bundeswehr ter des BMVg für den zweiten für dieselbe. so der beamtete Jurist. mittags drei UnterrichtsstunAlso ging der damals 28-Jähri- Untersuchungsausschuss zur Eigentlich sei seine jetzige Maden lang statt. Nach dem Ersten ge 1998 nicht als Rechtsanwalt Aufklärung der Morde, mutStaatsexamen im Jahr 1995 ab- nach Neuruppin, sondern für maßlich begangen vom NatioAls Oberstleutnant (vorläufig) im terie “trocken, aber kreativ”, weil Werdegang KFOR-Einsatz im Kosovo vor einem Lösungen gesucht würden, die Ulf Bednarz, Jahrgang 1970, ist solvierte er sein Referendariat vier Jahre als Rechtsberater nalsozialistischen Untergrund Transporthubschrauber vom Typ Si- weiterhelfen: “Es geht zielgerich- im Ruhrgebiet aufgewachsen. am Landgericht Hagen mit dem zum damaligen Heeresfüh- (NSU). Dabei “durfte” er rund tet um die bestmögliche Integra- Das Abitur hat er 1989 in Wetter Schwerpunkt “Strafrecht”. rungskommando korsky CH-53G der Bundeswehr (HFüKdo) 5.000 Seiten Untersuchungsaktion in den zivilen Arbeits- an der Ruhr abgelegt. Anschlie- Pflichtwahlstation war dabei die nach Koblenz. “Viel gelernt” ha- ten lesen. Foto: BS/Bednarz be er dort vor allen Dingen von seinem damaligen Vorgesetzten Privates Dr. Maximilian Kolb und von desUlf Bednarz ist verheiratet und sen Stellvertreter Eberhard “sehr glücklicher Vater einer Pförtner. Vom HFüKdo aus ging wunderbaren Tochter”, die dieer als Rechtsdozent zum Zen- sen Sommer eingeschult wird. trum Innere Führung (ZInFü) – “Mein Kind hat mein Leben ge(BS) Das in Mannheim ansässige Bildungszen- ristischen, sozialen und technischen Fächern. Die Abteilung “Bildung, Qualifizierung und ebenfalls in der Rhein-Mosel- hörig durcheinandergebracht, trum der Bundeswehr (BiZBw) trägt für den Zertifizierung” bringt sich mit ihrer Expertise in Stadt gelegen. Seine dortigen Ar- aber alles an seinen richtigen Bildungs- und Qualifizierungsprozess innerdie Weiterentwicklung ziviler und militärischer beitsschwerpunkte waren, vor Platz sortiert”, so der sichtlich halb der Bundeswehr die GesamtverantworAus-, Fort- und Weiterbildung ein. Die Abteitung. Denn in dieser Bundesakademie sind dem Hintergrund der damals stolze Papa. Seine Frau ist, wie lung “Zentrale Angelegenheiten” deckt die wesentliche schulische und berufliche Billaufenden Missionen im Kosovo er, Juristin. Kennengelernt haquerschnittlichen Aufgaben ab. dungsangebote zusammengeführt, die die Studenten auf dem “Roten Platz” des BiZBw in (KFOR) und in Afghanistan ben sich die beiden beim geDer als Bundesoberbehörde eingerichteten Bundeswehr ihren militärischen und zivilen Mannheim Foto: BS/BiZBw (ISAF), die “Rechte der Soldatin- meinsamen Studium in BoMitarbeitern bietet. Zudem ist die Dienststelle zivilen Dienststelle wurden im Rahmen der nen und Soldaten im Einsatz”. chum. Sie arbeitet heute bei der kelt seine breite Angebotspalette ständig weiAufstellung am 1. Januar 2013 auch die zehn ein zentraler Akteur im Bereich der PersonalWas Bednarz am Konzept der Industrie- und Handelskammer ter. 2016 führte das Bildungszentrum 919 Bundeswehrfachschulen und die sieben Ausentwicklung und Nachwuchsförderung eines Inneren Führung so begeistert, in Koblenz. landsschulen der Bundeswehr unterstellt. Hier- Lehrgänge durch. Allein am Standort Mannmodernen und zukunftsfähigen Personalmaist der Umstand, dass “Soldaten Neben Familie und Beruf bleibt mit wird die Palette aus akademischen Ausbil- heim nahmen daran über 8.000 Lehrgangsteilnagements. es sich selbst gegeben haben. nur Zeit für ein Hobby, in dem er nehmer teil, bundesweit mehr als 15.000. ZuRund 600 Mitarbeiter sind im BiZBw in insge- dungs- und Beratungsdienstleistungen entDas Leitbild vom Staatsbürger seiner Leidenschaft für Kinofilsprechend ergänzt. Mit der Ressource Bildung dem verantwortet das BiZBw für die Bundessamt fünf Abteilungen eingesetzt: Drei davon in Uniform ist für mich in den me und Theater frönt. Sein “abwehr immer wieder Sonderprojekte, wie beiverantwortet die Mannheimer Bundesakadesind die Lehrabteilungen “Wehrverwaltung”, Streitkräften immer noch zeitlos soluter Lieblingsfilm” ist der USspielsweise das Pilotprojekt “Mentoring”. Des “Wehrtechnik” und “Schulische Bildung”, wel- mie damit einen wesentlichen Faktor für die gültig und wichtig. Da wurde Westernklassiker “Zwölf Uhr Zukunft der Organisation Bundeswehr und ih- Weiteren gibt es am BiZBw regelmäßig Veranche die Laufbahnausbildungen nahezu aller mein Verständnis von Men- mittags” (im Original “High staltungen, zu denen auch Mitbürger eingelarer Mitarbeiter. Nachwuchsbeamten im Geschäftsbereich des schenführung mitgeprägt”, so Noon”) mit Gary Cooper in der Sowohl bundeswehrintern als auch in der ex- den werden. Hierbei präsentiert sich das BMVg verantworten. Die Mitarbeiter unterrichder Jurist. Noch heute sei er dem Hauptrolle. Ziemlich genau um ten den zivilen Nachwuchs in Lehrgängen von ternen Bildungslandschaft ist das BiZBw durch BiZBw als moderne und weltoffene Dienstdamaligen Bereichsleiter für zwölf Uhr mittags war der zweiunterschiedlicher Dauer in wirtschaftlichen, ju- vielfältige Kooperationen vernetzt und entwik- stelle. Grundlagen am ZInFü, Oberst stündige Besuch, der zu diesem im Generalstab Siegfried Morbe, Portrait geführt hat, beendet.

Das Bildungszentrum der Bundeswehr

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