Raumplanung: Zukunft Fussballstadion Schaffhausen

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ZUKUNFT FUSSBALLSTADION SCHAFFHAUSEN PLANUNGSEMPFEHLUNG

STANDORTEVALUATION | KONZEPTE | UMSETZUNG


impressum HOCHSCHULE FÜR TECHNIK RAPPERSWIL HSR Studiengang Raumplanung; Herbstsemester 2013 Planungsinstrumente und Methodik 6 Januar 2014 AUTOR

BERNHARD LEDER

FACHLICHE BETREUUNG

Prof. Dr. Dirk Engelke Prof. Andreas Schneider Martin Schlatter

SPEZIFISCHE INPUTS

pROF. MARKUS GASSER PROF. CARSTEN HAGEDORN


Inhaltsverzeichnis 1

Einleitung

1.1

Aufgabenstellung

1

1.2

Ausgangslage

1

1.3

Vorgehen

2

2

Rahmenbedingungen

2.1

FC Schaffhausen

3

2.2

Schweizer Fusbballstadien

4

2.3

Anforderungen der Schweizer Fussballliga

5

2.4

Konzeption Stadion Schaffhausen

6

2.5

Übersicht Standorte

7

3

standort breite

3.1

Standortanalyse

8

3.2

Grobbewertung

11

3.3

Grobkonzepte

12

4

Standort birch

4.1

Standortanalyse

16

4.2

Grobbewertung

19

4.3

Grobkonzepte

20

5

STANDORT HERBLINGERTAL

5.1

Standortanalyse

22

5.2

Grobbewertung

25

5.3

Grobkonzepte

26

6

standortwahl

6.1

Nutzwertanalyse

28

6.2

Standortentscheid

28

7

richtkonzept

7.1

Einleitung

30

7.2

Städtebauliches Leitbild

30

7.3

Verkehrskonzept

31

7.4

Projektbeschrieb

32

7.5

Bebauungsvorschlag

34

7.6

Chancen, Risiken & Abhängigkeiten

35

8

umsetzung

8.1

Raumplanerische Umsetzung

36

8.2

Quartierplan «Vordere Breite»

36

8.3

Anpassungen der Planungsinstrumente gemäss RPG

37

8.4

Weitere Planungsinstrumente

39

8.5

Verfahrensablauf

40

9

planungsempfehlung

9.1

Zukunft Stadion Schaffhausen

41

9.2

Vorzüge Gesamtprojekt Vordere Breite

42

Quellen- , Abbildungs- Und TABELLENVERZEICHNIS ANhang


zukunft fussballstadion schaffhausen

EINleitung

1

1.1 aufgabenstellung Bericht im Rahmen einer Semesterarbeit

Planungsempfehlung im Auftrag des Stadtrats

Fiktive und vereinfachte Aufgabenstellung

Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Moduls «Planungsinstrumente und Methodik 6» des Studiengangs Raumplanung an der Hochschule für Technik Rapperswil erstellt. Ziel des «Projekts Raumplanung 2013» ist die Erstellung einer Planungsempfehlung zum Fussballstadion in Schaffhausen. Der Autor wurde von der Exekutive der Stadt Schaffhausen mit der Ausarbeitung einer Planungsempfehlung beauftragt. Diese soll klären, welches Betriebskonzept bezüglich Stadion an welchem Standort mit welchen planerischen Massnahmen ermöglicht werden kann. Die Identifikation des aus planerischer Sicht am besten geeigneten Standortes ist Teil dieser Vorstudie. Für die planerisch beste Lösung wird ein Planungsinstrument gemäss RPG erarbeitet, welches die planerischen Rahmenbedingungen für das Stadion festschreibt. Die Aufgabenstellung ist fiktiv zu verstehen und wurde ausgehend von einer realistischen Fragestellung vereinfacht. Auch die Sachlage umfasst nur einen Teil der diskutierten Lösungen, so dass der vorliegende Bericht und insbesondere das darin empfohlene Projekt nicht als reale Lösung zu verstehen ist.

1.2 Ausgangslage Ein Verein mit grosser Tradition

Spielbetrieb nur dank Spezialbewilligung

Neubauprojekt im Herblingertal

Projekt «Lipo Park» droht zu scheitern

Mögliche planerische Unterstützung durch Stadt Schaffhausen

In der Stadt Schaffhausen wird seit über einem Jahrhundert professioneller Fussball gespielt. Der ansässige FC Schaffhausen [FCSH] zählt zu den ältesten Fussballclubs der Schweiz und gehörte bis dato über die Hälfte der Spielzeiten einer der beiden obersten Spielklassen an. Nach dem zwischenzeitlichen Fall in den Amateurfussball spielt der FCSH aktuell wieder in der Challenge League. Es sind jedoch nicht die sportlichen Leistungen des FCSH, die den Anlass zur Erarbeitung des vorliegenden Berichts bilden, sondern dessen Infrastruktur. Das Stadion Breite ist seit seiner Erstellung im Jahre 1950 die Heimstätte des FCSH und hat seither keine wesentliche Sanierung oder Erweiterung erfahren. So kommt es nicht von ungefähr, dass das Stadion den Anforderungen der Challenge League längst nicht mehr genügt und der FCSH seine Spiele daher in der Breite nur noch dank einer Spezialbewilligung der Schweizerischen Fussballliga SFL austragen darf.1 Dieser Missstand sollte gemäss Betreibergesellschaft, der FC Schaffhausen AG, bereits vor einigen Jahren behoben werden, so dass ein privat initiertes Projekt für einen Stadionneubau mit integrierter Mantelnutzung im Herblingertal geplant wurde, der «FCS Park». Dieses Projekt wurde in der Folge aufgrund verschiedener Umstände mehrmals abgeändert und redimensioniert.2 Nachdem mit dem Möbelhaus Lipo ein Ankermieter für die Mantelnutzung gefunden werden konnte, wurde das Projekt in «Lipo Park» umbenannt. Für dieses wurde ein Baubewilligungsgesuch gestellt, gegen welches die Umweltorganisation «Pro Natura» Einwände bei der Bewilligungsbehörde erhoben hat, dadurch verzögert sich nun das Baubewilligungsverfahren. Sollte bis Januar 2014 keine rechtskräftige Baubewilligung für das Projekt «Lipo Park» vorliegen, so scheint das Projekt gemäss Aussagen des Verwaltungsratpräsidenten der FC Schaffhausen AG gescheitert.2 Der Stadt stellt sich deshalb die Grundsatzfrage, ob und in welchem Rahmen der Profifussball in Schaffhausen unterstützt werden kann. Die Stadt besitzt sowohl das Grundstück des heutigen Stadion Breite, als auch weitere Grundstücke, welche für ein allfälliges Alternativprojekt in Frage kämen. Im Rahmen dieser Planungsempfehlung sollen diese Standorte sowie der sich in Privatbesitz befindende Standort im Herblingertal analysiert und mittels möglicher Betriebskonzepte bewertet werden. Auf diese Weise kann eruiert werden, wo, wie und mithilfe welcher Mittel die Stadt einen Beitrag zur Lösung der Stadionfrage beitragen kann. Schaffhauser Stadion: Volk hat noch nichts zu entscheiden; SRF Dem Fussballstadion Schaffhausen läuft die Zeit davon; SRF

1

2

1


zukunft fussballstadion schaffhausen

Einleitung

1

1.3 vorgehen Einleitung als Annäherung an die Thematik

Berücksichtigung der Rahmenbedingungen

Analyse und Grobkonzepte zu den drei Standorten

Nutzwertanalyse als Grundlage für den Standortentscheid

Erarbeitung eines detaillierten Richtkonzepts

Umsetzung mittels raumplanerischer Instrumentierung

Planungsempfehlung an den Stadtrat

Abb. 1:

Der vorliegende Bericht besteht aus mehreren Kapiteln, welche im Grossen und Ganzen jeweils auf die Vorhergehenden aufbauen. Die Einleitung besteht aus den bereits erwähnten Aussagen zur Aufgabenstellung und Ausgangslage sowie der hier beschriebenen Vorgehensweise. Das Kapitel wird auf der folgenden Seite durch eine Übersicht über die möglichen Standorte eines zukünftigen Fussballstadions komplettiert. Im Kapitel 2 werden die Rahmenbedingungen eines neuen Stadions und der allfälligen Sanierung der Breite erläutert. Diese beziehen sich einerseits auf den FC Schaffhausen und seine Zuschauerzahlen, andererseits wird ein Überblick über mögliche Referenzprojekte in der übrigen Schweiz geschaffen. Nicht zuletzt stellen die Anforderungen der Schweizer Fussballiga ein zentrales Element dar. Zum Ende des Kapitels werden die gesammelten Anforderungen und Annahmen zu einer standardisierten Konzeption eines Stadions zusammengeführt. Die darauf folgenden Kapitel 3 bis 5 beziehen sich jeweils auf einen der möglichen Standorte und bieten in einem ersten Teil eine detaillierte Standortanalyse zu verschiedenen Themen. Hiernach folgt eine prägnante Grobbewertung des Standortes, welche wiederum der Erstellung der nachstehenden Grobkonzepte dient. In Kapitel 6 werden die acht verschiedenen Grobkonzepte einander gegenübergestellt und mithilfe einer Nutzwertanalyse bewertet. Dasjenige Grobkonzept mit der höchsten gewichteten Punktzahl stellt dabei das Konzept mit dem höchsten Nutzen dar, so dass aufgrund dieser Resultate ein definitiver Standortentscheid gefällt werden kann. Dieser Standortentscheid und das dazugehörige Grobkonzept wird im folgenden Kapitel 7 detailliert ausgearbeitet. Anhand eines städtebaulichen Leitbilds und einem Verkehrskonzept wird das Projekt zu einem Richtkonzept verdichtet und die verschiedenen Teilprojekte näher beschrieben. Am Ende des Kapitels sollen dessen mögliche Chancen und Risiken sowie allfällige Abhängigkeiten erläutert werden. Die Umsetzung des Richtkonzepts mittels raumplanerischer Instrumente wird in Kapitel 8 abgehandelt. Dabei stellen sowohl das erarbeitete Planungsinstrument als auch die weiteren notwendige Anpassungen bereits bestehender Planungsinstrumente wichtige Bestandteile des Kapitels dar. Als Abschluss des Berichts fungiert eine an das Exekutivorgan der Stadt Schaffhausen gerichete Planungsempfehlung. Dabei werden dem Stadtrat die Vorzüge des Projektes [Richtkonzept und planerische Umsetzung] und die dabei zu berücksichtigenden Risiken aufgezeigt. Nicht zuletzt sollen auch die Konsequenzen einer möglichen Nichtberücksichtigung des Projektes dargelegt werden.

Das Stadion Breite mit Sicht auf die Haupttribüne [Mitte]

2


zukunft fussballstadion schaffhausen

Rahmenbedingungen

2

2.1 FC Schaffhausen

Eröffnung im Jahr 1950

Sicherheitsauflagen beschränken Zuschauerkapazität

Verpflegungsangebot und Lounge für Sponsoren

Abb. 2:

Die bestehende Haupttribüne des Stadions Breite

Zuschauerzahlen sind erfolgsabhängig

Aufstieg in die Super League verdreifachte die Zuschauerzahlen

annahme I

Stadion Breite 1 Der FC Schaffhausen bestreitet seine Fussballspiele im Stadion Breite. Dieses Kleinstadion wurde im Jahre 1950 eingeweiht und besteht hauptsächlich aus der damals erbauten Haupttribüne. Um den gestiegenen Anforderungen der Schweizer Fussballliga gerecht zu werden, wurde die Haupttribüne um eine Stirntribüne im modularen Gerüstbau ergänzt. Aktuell fasst das Stadion Breite aufgrund von Sicherheitsauflagen 1‘290 Sitzplätze [wovon 1‘028 gedeckt sind] und 2‘910 ungedeckte Stehplätze, so dass eine Zuschauerkapazität von 4‘200 erreicht wird. Rein theoretisch könnte eine Zuschauerkapazität von rund 7‘300 Personen erreicht werden. Die Zuschauer nutzen primär die beiden Sitzplatztribünen, die aktive Fanszene [«Bierkurve»] nutzt den Stehplatzbereich unmittelbar neben der Stirntribüne. Das Stadion bietet weiter mehrere Eingänge und Kassen, diverse Essens- und Getränkestände, ein Clubrestaurant mit 120 Sitzgelegenheiten sowie eine IWC-Lounge für geladene Sponsoren.

Zuschauerzahlen 2 Die Zuschauerzahlen der Schweizer Fussballclubs sind eng mit dem Erfolg des jeweiligen Clubs gekoppelt. So erstaunt es nicht, dass auch die Zuschauerzahlen des FC Schaffhausen wenig konstant sind. Der Zuschauerschnitt über die gesamten zehn letzten Saisons [2003/04 – 2013/14] beträgt rund 1‘700 Zuschauer pro Spiel. Betrachtet man die Zuschauerzahlen in Relation zur jeweiligen Spielklasse so fallen jedoch grosse Unterschiede auf. In der 1. Liga/Promotion resultierte ein Schnitt von rund 650 Z. p. S., in der Challengue League kamen durchschnittlich 1‘200 Z. p. S. und in der Super League besuchten durchschnittlich 3‘300 Zuschauer ein Spiel der ersten Mannschaft. Etwas vereinfacht kann somit davon ausgegangen werden, dass sich der aktuelle Zuschauerschnitt bei einem allfälligen Aufstieg in die Super League verdreifachen würde. Zuschauerzahlen Der Zuschauerschnitt von aktuell rund 1‘700 Z. p. S. würde sich somit auf ungefähr 5‘100 Z. p. S. erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass ein neues oder saniertes Stadion zusätzliche Zuschauer anlocken, die Zunahme jedoch die Minimalanforderung an ein Stadion der Kategorie A nicht übertreffen wird. Für Neubauten gilt somit eine Zuschauerkapazität von 8‘000 Sitzplätzen, bei einer allfälligen Sanierung des Stadion Breite soll eine etappierte Erhöhung der Zuschauerkapazität geprüft werden [5‘000, respektive 8‘000 Sitzplätze]. Homepage FC Schaffhausen; www.wikipedia.de www.weltfussball.com

1

2

3


zukunft fussballstadion schaffhausen

2.2

Drei Stadien als Referenzobjekte für Schaffhausen

Abb. 3: Arena Thun

Abb. 4

Swissporarena

Abb. 5

Stadion Schützenwiese

Abb. 6

neue Gegentribüne

Rahmenbedingungen

2

schweizer Fussballstadien Referenzobjekte Fussballstadion Im Folgenden sollen bereits realisierte Fussballstadien und deren Mantelnutzung beschrieben und analysiert werden. Die Projekte wurden bewusst aufgrund ihrer Vergleichbarkeit mit der Situation in Schaffhausen ausgewählt und zwar im Bezug auf die Einwohnerzahl [Thun] oder auf die sportliche und infrastrukturelle Ausgangslage [Winterthur]. Das dritte Referenzobjekt, die Swissporarena in Luzern, wurde gewählt, da hier bezüglich Mantelnutzung ein anderer Weg, als bei den bisherigen Projekten gewählt wurde. Im Anhang 1 befindet sich eine tabellarischer Überblick über mehrere realisierte oder geplante Fussballstadien in der Schweiz. ARENA THUN 1 Die im Sommer 2011 eröffnete «Arena Thun» ist ein modernes multifunktionales Fussballstadion mit integrierter Mantelnutzung. Das Stadion wird einerseits hauptsächlich vom FC Thun zur Durchführung seiner Spiele benutzt, andererseits finden jährlich einige Grossevents wie Live-Konzerte oder aber auch Spiele der U21-Nationalmannschaft statt. Das Stadion bietet an Fussballspielen eine Kapazität von rund 10‘000, an Konzerten eine von gut 20‘000 Zuschauern. Die Erstellungskosten des Stadion beliefen sich auf rund CHF 40 Mio. Als Mantelnutzung fungiert ein Einkaufszentrum mit rund 20 Geschäften [15‘000m2 Verkaufsfläche], ein Fachmarkt sowie Restaurants und ein Fitnesscenter. Swissporarena Luzern 2 Auch die Swissporarena in Luzern wurde im Sommer 2011 eröffnet und darf momentan als das modernste Fussballstadion der Schweiz bezeichnet werden. Die Kapazität an nationalen Fussballspielen beträgt rund 17‘000 Zuschauer, nebst den Spielen des FC Luzern sollen jedoch jährlich auch drei bis vier andere Events durchgeführt werden. Die Erstellungskosten beliefen sich auf rund CHF 80 Mio. Nebst einem Fussballstadion wurden als Mantelnutzung unter anderem eine Dreifachsporthalle, ein Hallenbad, ein Detailhändler und ein Fitnesspark erstellt. Speziell zu erwähnen ist jedoch die an der Südseite des Stadions gelegene Wohnüberbauung, welche aus zwei Hochhäusern mit 283 Mietwohnungen besteht. Stadion Schützenwiese, Winterthur 3 Die Spielstätte des FC Winterthur, das Stadion Schützenwiese, wurde im Jahre 1957 - nur sieben Jahre später als das Stadion Breite - erstellt. Nicht nur die Erstellung der beiden Stadien erfolgte beinahe zeitgleich, auch sonst lassen sich verschiedene Parallelen ziehen [obschon die beiden Vereine eine derby-ähnliche Rivalität auszeichnet]. So gehören beide Clubs zum eigentlichen «Inventar» der Challenge League [beide Clubs spielten die Mehrzahl ihrer Saison in dieser Stärkeklasse] und beide hegen von Zeit zu Zeit Ambitionen in Richtung Super League. Nicht zuletzt können beide auf eine ähnlich grosse Zuschauergemeinde zählen. Die zulässige Kapazität der Schützenwiese beläuft sich aktuell auf 8‘500 Zuschauer. Das bestehende Stadion soll keinem Neubau weichen, sondern soll ab 2014 saniert [bestehende Haupttribüne] und erweitert werden [Erstellung einer Gegentribüne]. Für den Bau der ersten Etappe stehen CHF 10 Mio. zur Verfügung. Für den Fall dass der FC Winterthur in die Super League aufsteigen würde, könnte die Anlage um zwei Stirntribünen erweitert und so die von der Schweizer Fussballliga geforderte Zuschauerkapazität erreicht werden. Auch für diese 2. Bauetappe beläuft sich das Budget auf rund CHF 10 Mio.

www.arenathun.ch www.swissporarena.ch 3 www.fcwinterthur.ch 1

2

4


Rahmenbedingungen

zukunft fussballstadion schaffhausen

2.3

anforderungen der schweizer fussballLiga 1

Zwei Stadionkataloge definieren die Anforderungen

Die von der Schweizer Fussballliga SFL verordneten Anforderungen an die Stadien sind in zwei verschiedene Kataloge unterteilt. Der Stadionkatalog der Kategorie «A» und «A-Plus» bezieht sich auf die Austragung von Spielen der Super League und von UEFA-Wettbewerben, der Stadionkatalog der Kategorie «B» auf die Austragung von Spielen der Challenge League. Die SFL vergibt jeweils zu Beginn einer Saison eine Lizenz, welche die Vereine zur Teilnahme am entsprechenden Wettbewerb berechtigen, dabei wird auch die Einhaltung der Stadionanforderungen geprüft. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an ein Stadion in Relation zur Spielklasse steht: Die Anforderungen an Stadien für den Spielbetrieb in der Super League sind höher als jene für Challenge League-Spiele, jene für den Spielbetrieb in UEFA-Wettbewerben höher als die Anforderungen an Super League-Partien.

Unterschiedliche Anforderungen gemäss Spielklassenzugehörigkeit

Kat. A

Kat. B

Spielfeld

105 x 68 m

105 x 68 m

Stadioninnenraum

120 x 80 m

120 x 80 m

Mannschaftsgarderoben

100 m2

80 m2

Schiedsrichtergarderobe

24 m

2

15 m2

Trainerraum

16 m2

12 m2

Zuschauerkapazität

8‘000 [ca. 8‘000m2]

5‘000 [ca. 4‘300m2]

Gästesektor

5%

5%

Business Seats

350

150

2

Stadioninnenraum / Spielfelder

Raumprogramm Spielbetrieb

Zuschaueranlagen [Sitzplätze]

Tab. 1: Auszug aus den Stadionkatalogen der SFL

annahme II

Anforderungen SFl Sowohl ein Neubau als auch eine Sanierung des Stadion Breite soll grundsätzlich alle Anforderungen der Schweizer Fussballliga gemäss Stadionkatalog «A» erfüllen [Stadioninnenraum, Raumprogramme Spielbetrieb, Medien & Veranstaltung, Zuschaueranlagen, technische Einrichtungen, Parkplätze]. Ausnahme bildet die in Annahme I getroffene Aussage, dass bei einer allfälligen Sanierung des Stadion Breite bezüglich der Zuschauerkapazität in einer ersten Etappe nur die Anforderungen gemäss Stadionkatalog «B» erfüllt werden müssen [5‘000 Sitzplätze].

annahme III

Kosten Die Erstellungskosten eines neuen Fussballstadions richten sich nach den Erfahrungen der Arena Thun. Die Kosten beliefen sich bei einer Zuschauerkapazität von 10‘000 auf rund 40 Mio. CHF. Da sich in Schaffhausen die Zuschauerkapazität um 20 % verringert, wird davon augegangen, dass sich auch die Erstellungskosten um diesen Prozentsatz reduzieren wird. Die Kosten belaufen sich somit auf rund 32 Mio. CHF. Bezüglich Sanierung des Stadion Breite richten sich die Kosten nach den in Winterthur budgetierten Zahlen. 1. Etappe Sanierung & Erweiterung Challenge League: 10 Mio. CHF; 2. Etappe Erweiterung Super League: 20 Mio. CHF. SFL Stadionkataloge der Kategorie «A», «A-Plus» und «B»

1

5


Rahmenbedingungen

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2.4

2

konzeption stadion schaffhausen

Grobkonzepte gemäss folgenden Annahmen

Begründung der Annahmen in Tabelle ersichtlich

annahmen Die in den folgenden Kapiteln 3 bis 5 beschriebenen Grobkonzepte sind möglichst kurz und vereinfacht dargestellt. Um deren Nachvollziehbarkeit zu sichern, gelten grundsätzlich die Angaben in der folgenden Tabelle. Die Annahmen bezüglich Zuschauerkapazität, Anforderungen der SFL sowie der Kosten wurden in den vorangegangenen Kapiteln hergeleitet. Die Begründungen der zusätzlichen Annahmen können der untenstehenden Tabelle entnommen werden.

Annahme

Begründung

Fläche

ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2]

gemäss Referenzstadion Arena Thun

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Minimalanforderung SFL gemäss Stadionkatalog «A»

Trainingsfelder

wenn möglich in Nähe Stadion

optimale Voraussetzungen FCSH

Etappierung

keine

baulich & finanziell eher schwierig realisierbar

Finanzierung

ohne Mantel öff. Hand; mit Mantel privat

ohne Mantelnutzung ein zu hohes Risiko für Investoren

Kosten

ca. CHF 32 Mio.

gemäss Referenzstadion Arena Thun1

STADION NEUBAU

[80 % der Kapazität; 80 % der Kosten] Sanierung Breite Fläche

ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2]

eigene Berechnungen gemäss Stadionkatalog «A»

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Minimalanforderung SFL gemäss Stadionkatalog «A»

Trainingsfelder

wenn möglich in Nähe Stadion

optimale Voraussetzungen FCSH

Etappierung

ist anzustreben

Finanzierung & Fortführung Spielbetrieb wird erleichtert

Finanzierung

öffentliche Hand

das Stadion Breite befindet sich in öffentlicher Hand

Kosten

Sanierung ChL: CHF 10 Mio.; Erweiterung SL: 10 Mio. gemäss Referenzprojekt Stadion Schützenwiese2

Mantelnutzung Fläche

Gewerbe: ca. 10‘000m2 GF

gemäss Referenzstadien Arena Thun & Stadion Aarau

Wohnen: je nach Standort & Konzept

BauO muss eingehalten werden

Integration Stadion

Gewerbe ja; Wohnen nein

Wohnnutzung unmittelbar im/beim Stadion nicht verträglich

Finanzierung

privat

Mantel Gewerbe & Wohnen richten sich an private Investoren

ÖV

soweit möglich mit aktuellem Angebot

keine Zusatzbelastung der öffentlichen Hand

NMV

Integration ins bestehende Netz

Anschluss; Netz der direkten Wege

MIV

Erschliessung auf übergeordneten Strassen

keine Belastung zusätzlicher Strassen

Parkierung

Berücksichtigung bestehender PP

ansonsten Anzahl PP gemäss VSS-Norm 640 281

Aufenthaltsflächen

mind. eine grössere Aufenthaltsfläche

Aufenthaltsbereich an Fussballspielen, Attraktivierung Umfeld

Grünräume

bestehende Grünräume verbinden

durchgängiges Grünraumsystem; Vernetzungskorridore

Erschliessung

UMGEBUNG

Tab. 2: Annahmen zur Konzeption Stadion Schaffhausen

Machbarkeitsüberprüfung Fussballstadion Aarau; Anhang 2 Jurybericht Stadion Schützenwiese Winterthur

1 2

6


Rahmenbedingungen

zukunft fussballstadion schaffhausen

2.5

übersicht STandorte

Drei Standorte auf städtischem Gebiet

Die im Rahmen dieser Planungsempfehlung zu diskutierenden Standorte liegen allesamt auf städtischem Gebiet. Sie unterscheiden sich jedoch insbesondere bezüglich der jeweiligen Eigentümsverhältnissen und ihrer Nutzungszuordnung gemäss Zonenplan der Stadt Schaffhausen. Die Standorte in der Breite und Birch befinden sich beide in öffentlichem Besitz und liegen in einer Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen. Der Standort im Herblingertal ist in Privatbesitz und befindet sich in der Industriezone mit Dienstleistungen [nord-westlicher Teil], respektive in der Industriezone [süd-östlicher Teil].

Die Stadt ist im Besitz von zwei möglichen Standorten

BIRCH

1

BIRCH

HERBLINGEN

BREITE

BREITE

Bahnhof

Bahnhof

Wohnen Altstadt

Alle Standorte sind aufgrund ihrer Fläche geeignet

Wohnen

Gewerbe/Industrie

Wald

Altstadt

öffentl. Nutzungen

Rhein

Gewerbe/Industrie Wald Abb. 7: Übersicht der möglichen Standorte eines zukünftigen Stadions öffentl. Nutzungen Rhein

Auch die Lage der Standorte in Bezug auf ihre Zentralität unterscheidet sich merklich: Der Standort in der Breite liegt rund 800 Meter Luftdistanz vom Bahnhof Schaffhausen entfernt, die Birch rund 2.2 km und der Standort im Herblingertal rund 3.3km. Alle Standorte eignen sich aufgrund ihrer Parzellenfläche zur Ansiedlung eines Fussballstadions. Detailliertere Angaben zu den Standorten Breite [Kap. 3], Birch [Kap. 4] und Herblingertal [Kap. 5] folgen. BREITE

BIRCH

HERBLINGERTAL

Parzelle [Kat Nr.]

1609, [1610]

Fläche

61‘124 m [64‘638 m ]

70‘736 m [84‘695 m ]

62‘073 m2

Zonenplan

ZöBAG

ZöBAG

Industriezone mit DL

Eigentumsverhältnisse

öffentlich [Stadt]

öffentlich [Stadt]

privat

2

1697, [1698] 2

2

21130, [21897] 2

Tab. 3: Übersicht der drei möglichen Standorte

7


STANDORT BREITE

zukunft fussballstadion schaffhausen

3.1

3

standortanalyse breite

Lage

Topographie

Situation Das bestehende Stadion des FC Schaffhausen befindet sich im Quartier Breite nordwestlich des Stadtzentrums. Die Sportanlagen [Stadion und Trainingsplätze des FC Schaffhausen] liegen zwischen der Breitenau- und Nordstrasse, zwei weitere Fussballplätze, welche von der Öffentlichkeit benutzt werden können, liegen südlich der Rietstrasse. Das Quartier Breite liegt nordwestlich der Altstadt und des Stadtzentrums etwas erhöht auf einem Plateau. Dieses wird östlich vom «Mühlental», westlich vom «Engiwald» und im Norden vom «Chlushau» begrenzt.

Breite

Bahnhof Schaffhausen

Abb. 8:

Standort Breite

Öffentliche Anlagen und Bauten Sport und Freizeit

Wohnen

Öffentlicher Verkehr

Nutzungen Der Standort Vordere Breite wird insbesondere durch seine öffentlichen Anlagen und Gebäude geprägt. So befinden sich kantonale Einrichtungen wie das Psychiatriezentrum Breitenau und das Amt für Militär und Zivilschutz in der Breite. Daneben existieren mehrere Sport- und Freizeitanlagen. Nebst dem Fussballstadion Breite und den dazugehörigen Trainingsplätzen befindet sich der KSS Freizeitpark Schaffhausen mit Wasserpark [Indoor & Outdoor], Wellnesspark und Eispark an der Breitenaustrasse. Zum Eispark gehören sowohl die IWC-Arena als auch eine Curlingbahn, welche dem Eishockey Club Schaffhausen respektive dem Curlingclub Schaffhausen als Heimstätten dienen. Ansonsten tritt das Quartier Breite als klassisches Wohnquartier in Erscheinung. Es handelt sich primär um Einfamilienhäuser, mehrere Reihenhäuser und wenige Mehrfamilienhäuser neueren Datums, welche allesamt meist von üppigem Grün umgeben sind. Erschliessung Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen erschliessen die Breite mit drei Buslinien. In unmittelbarer Nähe zum Stadion Breite liegen die Haltestellen «Schützenhaus» [Linien 3, 4 und 6] und «Nordstrasse» [Linie 4]. Vom Bahnhof Schaffhausen ist das Stadion Breite via Haltestelle «Schützenhaus» in etwas mehr als fünf Minuten erreichbar, wobei werktags zwischen 6 Uhr und 20 Uhr durchschnittlich ein 5-Minuten-Takt gilt. Das Stadion Breite selbst wird mit der ÖV-Güteklasse B «gute Erschliessung» klassifiziert.1 GIS Online Applikation; Kanton Schaffhausen

1

8


zukunft fussballstadion schaffhausen

standort breite

Nichtmotorisierter Verkehr

Der Standort Breite ist gut in das städtische Fuss- und Radwegnetz integriert, so verbinden mehrere Fuss- und Radwege den Standort mit dem Stadtzentrum und der Umgebung. Aufgrund seiner zentralen Lage ist das Stadion Breite vom Stadtzentrum und den umliegenden Quartieren relativ rasch zu erreichen. Die geplante Verbindung «Duraduct» zwischen Vorderer Breite und Weinsteig soll den Standort insbesondere bezüglich Topographie besser ans Stadtzentrum anbinden.1

Motorisierter Individualverkehr

Die Kantonsstrassen Gsteigstrasse und Nordstrasse bilden die zentralen Erschliessungsachsen für den motorisierten Individualverkehr. Sie verbinden die Vordere Breite mit dem Stadtzentrum und den weiteren Quartieren und bilden den Anschluss ans Nationalstrassennetz [A4; Autobahnanschluss Schaffhausen-Süd]. Die unmittelbar ans Stadion heranführende Breitenaustrasse ist als Sammelstrasse klassifiziert, diese wird an Spieltagen für den MIV gesperrt.2

Parkierung

Rund um den Standort Breite stehen bereits heute mehrere Parkierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Oberirdische Parkplätze an der Bühlstrasse [Schützenhaus], zwischen der Randen- und Breitenaustrasse [Zeughaus] sowie beim Freizeitpark KSS [Breitenaustrasse] bilden das heutige Hauptangebot an Spieltagen. Innerstädtische Parkhäuser [Diana, Tannenhof, Herrenacker & City Parking] dienen als Park&RideAnlagen als Zusatzangebot.

Bebauung

Freiräume / Grünräume

Natur und Landschaft

3

Städtebau Das Quartier Breite wird hauptsächlich durch zwei- bis dreigeschossige Einfamilienhäuser- und Reihenmehrfamilienhäusergebiete mit stark durchgrünten Aussenräumen geprägt. Die Einfamilienhäuser konzentrieren sich primär an der nördlichen [Chlus] respektive westlichen Hangkante [Engi], die Mehrfamilienhäuser befinden sich mehrheitlich in der Ebene. Die Wohngebiete umschliessen das in der Mitte gelegene Gebiet für öffentliche Bauten und Anlagen [Stadion, Zeughaus, Freizeitpark], dessen Bauten auch die einzigen Grossformen im Quartier darstellen [Psychiatriezentrum, Freizeitpark KSS]. Das Quartier Breite kann mit einer beachtlichen Vielzahl an Frei- und Grünräumen aufwarten. Insbesondere die öffentlich zugänglichen Sportplätze, der dem Psychiatriezentrum vorgelagerte Park sowie die rund um den Schützenhaus-Kreisel gelegenen Grünräume und der Belair-Park prägen das Quartierbild der Vorderen Breite. Im hinteren Teil der Breite vermitteln insbesondere die privaten Aussenräume das Bild eines durchgrünten Quartiers. Natur & Umwelt Das Quartier Breite ist umgeben von mehreren Wäldern [Engi, Chlus] und die begrünten Hangflanken des angrenzenden Mühlentals bilden einen langen Grünkorridor, welcher vom Stadtzentrum bis an die Stadtgrenze hinaus reicht. Die Grünflächen des Psychiatriezentrums und der Jugendherberge sind gemäss Richtplan Landschaft der Stadt Schaffhausen gesicherte Natur- und Landschaftsobjekte. Weiter soll im unmittelbaren Umfeld des Stadion Breite die Vernetzung des Lebensraumverbundes aufgewertet, sowie die Feinvernetzung hergestellt werden.

Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Schaffhausen 2 Strassenrichtplan Stadt Schaffhausen - Teil 1: Strassen

1

9


standort breite

zukunft fussballstadion schaffhausen

3

zentrale planungsinstrumente KANTON Instrument

Eintrag

Beschreibung

Richtplan 2013

ESP Wohnen 2-1-3/4

Entwicklungsschwerpunkt Wohnen; Verweis auf Wohnraumentwicklungskonzept

ESP Wohnen Vordere Breite

Entwicklungsschwerpunkt Wohnen; Potential 450 Einwohner

Verkehrsintensive Einrichtung

Schaffhausen Breite

Richtplan ÖBAG

Bildung, Sport, Freizeit

Parz. 1609 primär als Standort für Sportnutzung

Zonenplan 2005

ZöBAG

Parz. 1609: Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen

Entwicklungspotenziale Stadtplanung

Wohnen in Breite

Potential für 660 - 790 Einwohner auf dem Areal der Familiengärten sowie des Stadions Breite

Gesamtverkehrskonzept SH

Kapazitätsausbau Breite

VBSH-Netz Kapazitätsausbau Breite

REGION Agglomerationsprogramm

STADT

Tab. 4: Aussagen zentraler Planungsinstrumente

analysekarte Gebäude

P

Wohngebiet Strassen Bushaltestelle H

Psychiatriezentrum

Fussgängerquerung

'

k

ar

itp

ize Fre

P

P

S KS

Parkplätze Wald

4

P

Nordstrasse

Perimeter

H e

aus

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Bre

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B us

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n

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W

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Am

rM

3

P

î

H P

Schützenhaus

P

3 4 6

N

Abb. 9:

Analysekarte Standort Breite

3 4 6

P 10


standort breite

zukunft fussballstadion schaffhausen

3.2

3

grobbewertung standort SWOT-Analyse Stärken

Schwächen

Zentralität & Topographie

Nutzungsdruck Wohnen

Anbindung städt. Verkehrsnetz

übergeordnetes RP-Recht

Sport- und Freizeitstandort

Entscheid Wegzug Stadion

öffentliche Nutzungen vorhandene Infrastruktur Einzugsgebiet Wohnquartier Chancen

Risiken

Tradition

Konflikte Wohnen

Synergien Freizeitstandort

Verkehrsprobleme

urbanes Quartier an zentraler Lage Tab. 5: SWOT-Analyse Standort Breite

Nutzungsmix funktioniert bereits heute

Optimaler Standort für eine Verdichtung

Die Breite als Wohnstandort

Gewerbenutzungen sind kaum quartierverträglich

Sport- und Freizeitangebot scheint gedeckt

annahme BREITE

fazit & mögliche mantelnutzungen Die Stärken des Standortes Breite liegen klar in seiner heutigen Funktion als Zentrum sowohl für Sport- und Freizeitnutzungen, als auch für öffentliche Einrichtungen. Bereits heute bestehen ein gut funktionierender Mix und ein verträgliches Nebeneinander an diversen Nutzungen, eine ablesbare städtebauliche Anordnung und ein disperses Angebot an verschiedenen Grün- und Freiräumen. Die zentrale Lage sowie die gute Anbindung an das städtische Verkehrsnetz ergänzen das Angebot ideal, so dass sich die Vordere Breite als optimalen Standort für eine Verdichtung des erweiterten Stadtzentrum anbietet. Hier besteht die Chance ein urbanes Quartier an zentraler Lage zu schaffen und durch eine durchdachte städtebauliche Integration von Stadion und Wohnnutzung einen attraktiven neuen Stadtraum zu schaffen. Auch der Masterplan über die Vordere Breite [Projektstudie PASS] besagt, dass sich der Standort Breite optimal für eine Nachverdichtung eignet und die Ansiedlung von gut 500 Einwohnern möglich wäre1. Diese Aussage wurde mit der Festlegung eines Entwicklungsschwerpunkt Wohnen im kantonalen Richtplan und im Agglomerationsprogramm «Schaffhausen plus» abgesichert. Mantelnutzungen aus anderen Nutzungsbereichen können aus diversen Gründen ausgeschlossen werden. So ist eine rein gewerbliche Mantelnutzung oder die Ansiedlung eines grösseren Einkaufszentrum kaum verträglich mit den umgebenden Wohnquartieren. Solch publikumsintensive Einrichtungen, wie z. B. auch ein Fachmarkt, sind bereits durch die daraus resultierenden Verkehrsströme auszuschliessen. Dagegen sind Mantelnutzungen aus dem Bereich «Pflege & Bildung», wie z. B. ein Pflegezentrum oder eine Berufsschule, aufgrund ihrer schwierigen Finanzierbarkeit [durch die öffentliche Hand] als kritisch zu betrachten. Dies gilt auch für Nutzungen aus dem Bereich «Sport, Freizeit & Event», hier gilt es zu beachten, dass bereits heute ein attraktives Sport- und Freizeitangebot in der Breite [KSS, IWC Arena] und in der Stadt Schaffhausen vorzufinden ist [Aranea, BBC Arena, etc.]. Für die Grobkonzepte am Standort Breite, welche durch eine Mantelnutzung mitfinanziert werden sollen, wird eine vom Stadion losgelöste Mantelnutzung «Wohnen» empfohlen. Ein kleiner Anteil an Gewerbe- oder Dienstleistungsflächen ist zulässig.

Projekt PASS - Potenzialaktivierung Stadt Schaffhausen

1

11


standort breite

zukunft fussballstadion schaffhausen

3.3

3

grobkonzepte breite variante I: Fussballstadion ohne mantelnutzung Das bestehende Stadion Breite wird an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt, dabei soll ein reines Fussballstadion gemäss Stadionkatalog A+ erstellt werden. Das Trainingsfeld bei der Bushaltestelle Nordstrasse wird aufgehoben [Ersatz in der Birch, Parz. 1897], ein Teil kann neu als Quartierplatz und Aufenthaltsfläche ausgestaltet werden. Die Erschliessung durch den MIV soll über die Breitenaustrasse abgewickelt werden, an welcher sich die Einfahrt zur Tiefgarage befindet. Diese fasst mindestens 350 Parkplätze, sollte jedoch unter Berücksichtigung des hohen Bestandes nicht über 500 Parkplätze fassen. Das bestehende Angebot des öV [Linien 3, 4 & 6] muss nicht angepasst werden.

P Nordstrasse

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Beg

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Auf

P

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n Trai Sport & Freizeit

MIV

öff. Einrichtungen Wohnen

P

P

Grünraum Industrie & DL

P

ÖV

Training

Schützenhaus

1:6'000

N

Abb. 10: Grobkonzept Variante I

Kennzahlen Stadion

Erschliessung

Fläche

ca. 18‘000 m [150 x 120 m ]

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Trainingsfelder

2x Breitenaustrasse, 2x Rietstrasse

NMV

Begegnungszone & Abstellanlage Breitenaustr.

Etappierung

möglich

MIV

via Breitenaustrasse

Finanzierung

öffentliche Hand

Parkierung

Parkplätze Schützen- & Zeughaus, KSS

Kosten

ca. 32 Mio. CHF

2

Mantel

2

ÖV

VBSH-Linien 3, 4, 6 [5-Min-Takt; 6 - 20 Uhr] Haltestellen Schützenhaus & Nordstr.

P+R Bahnhof; evt. Einstellhalle mit max. 300 PP Umgebung

Nutzung

-

Aufenthalts-

nordöstliche Ecke Parz. 1609 als

Fläche

-

flächen

Quartierplatz

Integration ins Stadion

-

Grünräume

Grünflächen um Schützenhaus-Kreisel

Finanzierung

-

Parkierung

-

Psychiatrie-Park [Parz. 1593]; Familiengärten

Tab. 6: Kennzahlen zu Grobkonzept I

12


standort breite

zukunft fussballstadion schaffhausen

3

Variante II: Fussballstadion mit mantelnutzung Analog der Variante I wird auch bei der Variante II das bestehende Stadion Breite durch einen Neubau ersetzt. Als Mantelnutzung werden die zwei Wohnüberbauungen Randen und Nordstrasse realisiert. Aufgrund dieser Überbauungen müssen sowohl die drei bestehenden Trainingsfelder an der Breitenaustrasse, als auch die Familiengärten aufgehoben und ersetzt werden [Parz. 1897; Birch]. Der aus dem Landverkauf zur Realisierung der Wohnüberbauung erzielte Gewinn [geschätzte 16 Mio. CHF, Landpreis ca. 500.- CHF/m2] könnte nach Möglichkeit zur Finanzierung des Stadionneubaus eingesetzt werden. Die Erschliessung des Stadions erfolgt über die Nord-, diejenige der Wohnüberbaungen über die Breitenau-, resp. Randenstrasse. So ist es möglich die Breitenaustrasse als Begegnungszone auszugestalten.

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P

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Nordstrasse

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P

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M

Hallenbad

l

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Ma

Sport & Freizeit

P

Grünraum Industrie & DL

MI

Wohnen

V

P

öff. Einrichtungen

P

ÖV

Schützenhaus

Training

1:6'000

N

Abb. 11: Grobkonzept Variante II

Kennzahlen Stadion

Erschliessung

Fläche

ca. 18‘000 m [150 x 120 m ]

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Trainingsfelder

2x Rietstrasse

NMV

Begegnungszone & Abstellanlage Breitenaustr.

Etappierung

möglich

MIV

via Nordstrasse

Finanzierung

öff. Hand [Landverkauf] oder privat

Parkierung

Tiefgarage mit 500 PP; P+R Bahnhof

Kosten

ca. 32 Mio. CHF

2

ÖV

2

VBSH-Linien 3, 4, 6 [5-Min-Takt; 6 - 20 Uhr] Haltestellen Schützenhaus & Nordstr.

Parkplätze Schützen- & Zeughaus

Mantel

Umgebung

Nutzung

Wohnen, minimale Gewerbefläche

Aufenthalts-

nordöstliche Ecke Parz. 1609 als

Parzellenfläche

Randen 19‘500m ; Nord 12‘500m

flächen

Quartierplatz

Integration ins Stadion

Nein

Grünräume

Grünflächen um Schützenhaus-Kreisel

2

2

Finanzierung

Privat

Psychiatrie-Park [Parz. 1593],

Parkierung [1 PP/100 m2 BGF]

2x Tiefgarage mit je ca. 200 PP

neuer Quartierpark nördlich des Zeughaus

Tab. 7: Kennzahlen zu Grobkonzept II

13


standort breite

zukunft fussballstadion schaffhausen

3

Variante III: Sanierung breite Ohne mantelnutzung Die Sanierung des bestehenden Stadions Breite könnte eine effiziente und kostengünstige Alternative zum Neubau eines Stadion auf der grünen Wiese darstellen. Dadurch könnte insbesondere eine bedarfsgerechte Etappierung erreicht werden. In einer ersten Etappe soll die bestehende Haupttribüne saniert, erweitert und deren Infrastruktur an die Anforderungen der SFL angepasst werden. Zeitgleich kann mit dem Bau einer Gegentribüne eine Zuschauerkapazität von 5‘000 Sitzplätzen erreicht werden. Im Falle eines bevorstehenden Aufstiegs des FCSH in die Super League könnte die 2. Etappe in Angriff genommen werden. Diese enthält den Bau zweier Stirntribünen mit je 1‘500 Sitzplätzen, so dass bei einem vollständigen Ausbau eine Kapazität von 8‘000 Zuschauern gesichert ist. Bezüglich Erschliessung kann sowohl beim MIV als auch beim ÖV auf die bereits bestehende Infrastruktur zurückgegriffen werden. P Nordstrasse

ne

szo

ung

egn

Beg

t

hal

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Auf

P

ing

n Trai Sport & Freizeit

P

öff. Einrichtungen Wohnen

P

Industrie & DL

P

ÖV

MIV

Grünraum

Training

Schützenhaus

1:6'000

N

Abb. 12: Grobkonzept Variante III

Kennzahlen Stadion

Erschliessung

Fläche

ca. 18‘000 m [150 x 120 m ]

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Trainingsfelder

2x Breitenaustrasse, 2x Rietstrasse

NMV

Begegnungszone & Abstellanlage Breitenaustr.

Etappierung

Ja [Längstribünen & Stirntribünen]

MIV

via Breitenaustrasse

Finanzierung

öffentliche Hand [Landverkauf]

Parkierung

Parkplätze Schützen- & Zeughaus,

Kosten

pro Etappe ca. 10 Mio. CHF

2

Mantel

2

ÖV

VBSH-Linien 3, 4, 6 [5-Min-Takt; 6 - 20 Uhr] Haltestellen Schützenhaus & Nordstr.

P+R Bahnhof, KSS Umgebung

Nutzung

-

Aufenthalts-

nordöstliche Ecke Parz. 1609 als

Fläche

-

flächen

Quartierplatz

Integration ins Stadion

-

Grünräume

Grünflächen um Schützenhaus-Kreisel

Finanzierung

-

Parkierung [1 PP/100 m2 BGF]

-

Psychiatrie-Park [Parz. 1593]; Familiengärten

Tab. 8: Kennzahlen zu Grobkonzept III

14


standort breite

zukunft fussballstadion schaffhausen

3

Variante IV: Sanierung breite mit mantelnutzung Die Sanierung & Erweiterung des Stadion Breite erfolgt analog dem in Variante III beschriebenen Prinzip. Als Mantelnutzung werden die zwei Wohnüberbauungen Randen- und Nordstrasse realisiert. Aufgrund dieser Überbauungen müssen sowohl die drei bestehenden Trainingsfelder an der Breitenaustrasse, als auch die Familiengärten aufgehoben und ersetzt werden [Parz. 1897; Birch]. Neu entsteht nördlich des Zeughaus ein Quartierpark. Die Erschliessung des Stadions erfolgt über die Breitenau-, diejenige der Wohnüberbaungen über die Breitenau-, resp. Randenstrasse. Auch bei dieser Variante könnte der aus dem Landverkauf [Wohnüberbauungen] erzielte Gewinn von ca. 18 Mio. CHF [Landpreis 500.- CHF/m2] in die Sanierung & Erweiterung des Stadion investiert werden.

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Beg

P

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P

Nordstrasse

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Hallenbad

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Ma

Sport & Freizeit

P

öff. Einrichtungen Wohnen

P

Industrie & DL

P

ÖV

MIV

Grünraum

Training

Schützenhaus

1:6'000

N

Abb. 13: Grobkonzept Variante IV

Kennzahlen Stadion

Erschliessung

Fläche

ca. 18‘000 m [150 x 120 m ]

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Trainingsfelder

2x Rietstrasse, 1x Nordstrasse

NMV

Begegnungszone & Abstellanlage Breitenaustr.

Etappierung

Ja [Längstribünen & Stirntribünen]

MIV

via Breitenaustrasse

Finanzierung

öff. Hand [Landverkauf]

Parkierung

Parkplätze Schützen- & Zeughaus

Kosten

pro Etappe ca. 10 Mio. CHF

2

ÖV

2

VBSH-Linien 3, 4, 6 [5-Min-Takt; 6 - 20 Uhr] Haltestellen Schützenhaus & Nordstr.

P+R Bahnhof, KSS

Mantel

Umgebung

Nutzung

Wohnen, minimale Gewerbefläche

Aufenthalts-

Spielmeile als Quartierplatz südlich

Parzellenfläche

Randen 19‘500m ; Nord 17‘000m

flächen

des Stadionneubaus

Integration ins Stadion

Nein

Grünräume

Grünflächen um Schützenhaus-Kreisel

2

2

Finanzierung

Privat

Psychiatrie-Park [Parz. 1593],

Parkierung [1 PP/100 m2 BGF]

2x Tiefgarage mit je ca. 200 PP

neuer Quartierpark nördlich des Zeughaus

Tab. 9: Kennzahlen zu Grobkonzept IV

15


STANDORT Birch

zukunft fussballstadion schaffhausen

4.1

Lage

Topographie

4

standortanalyse BIRCH Situation Die Parzelle Kat. Nr. 1897 liegt rund 2,3km [Luftdistanz] nördlich des Bahnhofs und bildet den Abschluss des Mühlentals. Auf der Parzelle befindet sich aktuell eine Schiessanlage sowie das Schützenhaus, andererseits wird ein Grossteil der Fläche zu landwirtschaftlichen Zwecken bewirtschaftet. Das Gebiet Birch liegt eingebettet zwischen den beiden Hangflanken des Mühlentals. Das Tal hat im Bereich Pilgerbrunnen seine schmalste Verengung und weitet sich im Bereich der Parzelle 1897 auf rund 300 Meter aus, wobei diese westlich der Mühlentalstrasse etwas erhöht auf einem Plateau liegt. Birch

Bahnhof Schaffhausen

Abb. 14: Standort Birch

Gewerbe

Öffentliche Anlagen und Bauten

Wohnen

Nutzungen Das Gebiet Birch tritt insbesondere als Gewerbestandort in Erscheinung. Östlich der Mühlentalstrasse haben sich mehrere Gewerbebetriebe angesiedelt und auch im westlichen Teil liegen einige Betriebe in der «Gewerbe- und Wohnzone».1 Die Betriebe sind insbesondere der Bau- und Maschinenbranche zuzuordnen. Der Standort liegt gemäss Zonenplan der Stadt Schaffhausen in der «Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen» und beherbergt wie erwähnt die Schiessanlage Birch. In der Birch befindet sich weiter ein Standort des Berufsbildungszentrum des Kantons Schaffhausen [BBZ]. Das Gebiet Birch bietet jedoch auch einen gewissen Anteil Wohnnutzung an. Diese konzentriert sich im südlichen Teil entlang des Wirbelberg und tritt insbesondere durch seine fünfgeschossigen Wohnbauten in Erscheinung.

Zonenplan 2005 der Stadt Schaffhausen

1

16


zukunft fussballstadion schaffhausen

Öffentlicher Verkehr

STANDORT Birch

Erschliessung Die Birch wird von den Verkehrsbetrieben Schaffhausen VBSH durch die Buslinie 4 im 10-Minuten-Takt erschlossen. Die Haltestelle Birch im Umfeld des Schützenhauses bildet die Endstation dieser Linie, welche via Bahnhof in die «Gruben» führt. Weiter bedient die Buslinie 23 der Regionalen Verkehrsbetriebe Schaffhausen RVSH die Station Talberg im Stundentakt [Morgenstunden: 20-Min-Takt. Ein Grossteil der Parzelle 1897 liegt somit in der ÖV-Güteklasse C «mittelmässige Erschliessung».1

Nichtmotorisierter Verkehr

Das Gebiet Birch wird durch zwei städtische Radverbindungen sowie mehrere kantonale Wanderwege respektive städtische Fuss- und Wanderwege erschlossen. Aufgrund seiner peripheren Lage und der ungünstigen topographischen Lage ist die Erschliessung der Birch durch den nichtmotorisierten Verkehr jedoch nicht optimal.

Motorisierter Individualverkehr

Die Erschliessung durch den motorisierten Individualverkehr wird durch die als Hauptstrasse klassifizierte Mühlentalstrasse sichergestellt. Sie bietet einerseits Anschluss ans Stadtzentrum sowie an den Autobahnanschluss «Schweizersbild» der A4.

Parkierung

Das bestehende Parkierungsangebot ist sehr gering. Es existieren mehrere Parkplätze für die Gewerbebetriebe entlang der Mühlentalstrasse und ein Parkplatz bei der Bushaltestelle Birch, auf ein für den Stadionbetrieb notwendiges Parkierungsangebot kann jedoch nicht zurückgegriffen werden.

Bebauung

Freiräume / Grünräume

Natur und Landschaft

Umwelt

4

Städtebau Im Gebiet Birch ist kein einheitliches Bebauungsmuster erkennbar, im Gegenteil, das Gebiet tritt insbesondere durch seine Heterogenität bezüglich Volumen und Nutzungen in Erscheinung. Auffällig sind vor allem die fünfgeschossigen Wohnbauten am Birchweg und das Gewerbeband, welches sich der Mühlentalstrasse entlang zieht. Das Mühlental und somit die Birch stellen zwar eines der Siedlungsbänder dar, welches aus dem historischen Stadtkern hinausführt. Es scheint jedoch beinahe so, als würde man sich in der Birch in einer eigenständigen Ortschaft befinden und nicht in der Stadt Schaffhausen. Auch bezüglich Freiräumen ist in der Birch kein klares Muster erkennbar. Das Gebiet wird mehrheitlich durch die angrenzenden Wälder und die Natur geprägt. Natur & Umwelt Die Wälder des Wirbel- und Geissberges stellen ein prägendes Element der Birch dar und sollen gemäss kommunalem Richtplan Landschaft als Vernetzungskorridore des Lebensraumverbundes erhalten bleiben. Weite Teile des die Parzelle 1897 umgebenden Waldes sind den Bestimmungen der Landschaftsschutzzone unterstellt. In der nordwestlichen Ecke der Parzelle befinden sich gesicherte Natur- und Landschaftsobjekte, diese sind im Zonenplan durch eine «überlagernde Naturschutzzone» gesichert. Allgemein kann aufgrund der Aussagen im kantonalen Richtplan sowie im kommunalen Richtplan Landschaft festgehalten werden, dass das Gebiet Birch im Bereich Natur und Landschaft einen sensiblen Raum darstellt. Gemäss Richtplan Landschaft der Stadt Schaffhausen ist die Parzelle 1897 als «belasteter Standort» klassifiziert [Ergänzungsplan; K79]. Grund dafür scheinen die Schiesstätigkeiten bei der ansässigen Schiessanlage zu sein.

GIS Online Applikation; Kanton Schaffhausen

1

17


STANDORT Birch

zukunft fussballstadion schaffhausen

4

zentrale planungsinstrumente KANTON Instrument

Eintrag

Beschreibung

Richtplan 2013

1-2-4/88

Schutzobjekt von kant. Bedeutung [Geissberghöhlen]

1-5-2/9

Sonderwaldreservat Geissberg

5-2-0/1

regionale Indoor-Schiessanlage & Verlagerung Sportplätze von der vorderen Breite in die Birch

Richtplan ÖBAG

Bildung, Sport, Freizeit

Parz. 1897 primär als Standort für Sport- & Freizeitnutzung

Richtplan Landschaft

W12

Natur- & Landschaftsobjekt gesichert

Zonenplan 2005

ZöBAG

Parz. 1897: Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen

REGION Agglomerationsprogramm STADT

lärmvorbelastetes Gebiet überlagernde Naturschutzzone Tab. 10: Aussagen zentraler Planungsinstrumente

analysekarte Gebäude Wohngebiet Gewerbegebiet

W12

Strassen

Mühlen

Bushaltestelle

talstras

Fussgängerquerung

se

P

Parkplätze Wald Naturschutz

ge

Perimeter

nla

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Sch

4 BBZ

H

Talberg P

Birch

N

Abb. 15: Analysekarte Standort Birch

4 Birch Pilgerbrunnen

18


standort birch

zukunft fussballstadion schaffhausen

4

4.2 Grobbewertung standort SWOT-Analyse Stärken

Schwächen

Wald & Grünflächen

periphere Lage

Gewerbe [KMU]

Topographie

Naherholung

ÖV-Anbindung

Chancen

Risiken

Bildung KMU-Cluster

sensibles Umfeld räumliche Entwicklung Konkurrenz Standort Mühlental

Tab. 11: SWOT-Analyse Standort Birch

Disperser Nutzungsmix in sensiblem Umfeld

Höchste Anforderungen an das Projekt

Sport und Gewerbe als Mantel

Weitere Wohnnutzungen sind ausgeschlossen

annahme birch

Fazit & mögliche mantelnutzungen Eine abschliessende Charakteristik oder die bewusste Einordnung des Standortes Birch fällt schwer. Einerseits ist der Standort stark von seiner Lage und Funktion als Abschluss eines eigentlichen Gewerbebandes - dem Mühlental - geprägt. Andererseits tritt der Raum sowohl ländlich [Landwirtschaftsflächen] als auch sehr städtisch [fünfgeschossige Wohnblöcke] in Erscheinung und bietet mit seinen bewaldeten Hangflanken einen optimalen Ausgangspunkt zur Naherholung. Nicht zuletzt stellt der Standort Birch aufgrund seiner ausgeprägten Topographie und den angrenzenden Wäldern als Lebensraum für Flora & Fauna ein höchst sensibles Umfeld dar. Die Ansiedlung einer publikumsintensiven Einrichtung - wie die eines Fussballstadions - ist aufgrund dieser Feststellungen bereits sehr kritisch zu betrachten. Einerseits muss die FInanzierung des Stadions und die einer möglichen Mantelnutzung gesichert sein und deren Betrieb gewährleistet werden können. Andererseits müssen die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse eines Raums an peripherer Lage in einem sensiblen Umfeld berücksichtigt werden. Im Sinne einer massvollen Erweiterung des östlich der Mühlentalstrasse gelegenen Gewerbegebietes kommt als mögliche Mantelnutzung eine weitere Gewerbenutzung oder aber eine Sport- und Freizeitnutzung in Frage. Die Erstellung einer unterirdischen Schiessanlage in der Birch wurde seitens der Stadt bereits auf ihre Machbarkeit hin geprüft.1 Die Realisierung eines Fussballstadions mit einer unterirdischen Schiessanlage und einem vorgelagerten Gewerberiegels wäre somit durchaus denkbar. Eine Ausdehnung des Siedlungsgebiets durch die Erstellung einer Wohnüberbauung auf der Parzelle 1897 kann unter Berücksichtigung ungenutzter Verdichtungspotentiale im Umfeld der Innenstadt nicht im Sinne einer durchdachten räumlichen Entwicklung liegen.

Für das Grobkonzept am Standort Breite, welches durch eine Mantelnutzung mitfinanziert werden soll, wird eine im Stadion integrierte Mantelnutzung «Gewerbe & Einkauf» empfohlen. Die Integration einer unterirdischen Schiessanlage wäre wünschenswert.

Projekt PASS - Potenzialaktivierung Stadt Schaffhausen

1

19


standort birch

zukunft fussballstadion schaffhausen

4.3

4

grobkonzepte birch Variante V: fussballstadion ohne mantelnutzung Der Standort in der Breite wird aufgegeben und die gesamte für den Fussballbetrieb notwendige Infrastruktur in die Birch verlegt. Im Bereich der heutigen Schiessanlage wird ein Neubau mit 8‘000 Sitzplätzen und zwei Trainingsfelder für den FCSH erstellt. Aufgrund der Dimensionen sind Terrainveränderungen auf dem Gelände unumgänglich, so dass mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Aufenthaltsflächen konzentrieren sich auf die Vorbereiche der beiden Stirntribünen, können jedoch bei Bedarf auch entlang der Mühlentalstrasse ausgestaltet werden. Die Erschliessung erfolgt über die Mühlentalstrasse und führt ebenerdig in eine Einstellhalle unterhalb des Stadions. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr wird durch die Buslinie 4 gewährleistet. Dabei kann davon ausgegangen werden kann, dass eine punktuelle Taktverdichtung an Spieltagen unumgänglich ist.

Aufenth alt

Aufenth

Birch

Training

alt

Talberg

MIV

Sport & Freizeit

Wohnen

öff. Einrichtungen

Gewerbe

Grünraum

ÖV

1:6'000

N

P

Abb. 16: Grobkonzept Variante V

Kennzahlen Stadion

Erschliessung

Fläche

ca. 18‘000 m [150 x 120 m ]

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Trainingsfelder

2x auf Parzelle 1897

NMV

entlang Mühlentalstrasse

Etappierung

möglich

MIV

via Mühlentalstrasse

Finanzierung

öff. Hand [Landverkauf Breite] / privat

Parkierung

Einstellhalle mit 750 PP; P&R Bhf.

Kosten

ca. 35 - 40 Mio. CHF

2

2

ÖV

VBSH-Linie 6 [10-Min-Takt; Haltestelle Birch] RVSH-Linie 23 [Haltestelle Talberg]

evtl. Mitnutzung Gewerbeparkplätze

[Topographie; Einstellhalle] Mantel

Umgebung

Nutzung

-

Aufenthalts-

Aufenthaltsflächen im Vorbereich der

Fläche

-

flächen

Stirntribünen

Integration ins Stadion

-

Grünräume

angrenzende Wälder

Finanzierung

-

Parkierung [1 PP/100 m2 BGF]

-

Tab. 12: Kennzahlen zu Grobkonzept V 20


standort birch

zukunft fussballstadion schaffhausen

4

Variante VI: fussballstadion mit mantelnutzung Auch in Variante VI wird die gesamte Infrastruktur, welche für den Fussballbetrieb des FCSH notwendig ist, in die Birch verlegt. Somit bleiben sämtliche Aussagen aus Variante V in dieser Variante gültig. In der Breite wird die Möglichkeit geschaffen, eine Wohnüberbauung zu realisieren und in der Birch entsteht ein Fussballstadion mit 8‘000 Sitzplätzen und zwei angrenzenden Trainingsfeldern. Neu wird dem Konzept eine in das Fussballstadion integrierte Mantelnutzung zugefügt. Diese erstreckt sich entlang der Mühlentalstrasse und bietet mit seinen rund 10‘000 m2 Geschossfläche Raum für Gewerbenutzungen und einen Fachmarkt. Unterhalb des Stadions wäre die Errichtung einer Schiessanlage denkbar. Aufgrund des fehlenden Parkplatzangebotes ist die Errichtung einer unterirdischen Einstellhalle für den Spielbetrieb und die Mantelnutzung zwingend.

Aufenth alt

Aufenth

Birch

Training

alt

Sport & Freizeit

Wohnen

öff. Einrichtungen

Gewerbe

Grünraum

ÖV

1:6'000

N

Mantel

Talberg

MIV

Abb. 17: Grobkonzept Variante VI

Kennzahlen Stadion

Erschliessung

Fläche

ca. 18‘000 m [150 x 120 m ]

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Trainingsfelder

2x auf Parzelle 1897

NMV

entlang Mühlentalstrasse

Etappierung

nein

MIV

via Mühlentalstrasse

Finanzierung

privat

Parkierung

Einstellhalle mit 750 PP; P&R Bhf.

Kosten

ca. 35 - 40 Mio. CHF

2

2

ÖV

VBSH-Linie 6 [10-Min-Takt; Haltestelle Birch] RVSH-Linie 23 [Haltestelle Talberg]

evtl. Mitnutzung Gewerbeparkplätze

[Topographie; Einstellhalle] Mantel

Umgebung

Nutzung

Gewerbe, evtl. Schiessanlage

Aufenthalts-

Aufenthaltsflächen im Vorbereich der

Fläche

ca. 10‘000 m2 Geschossfläche

flächen

Stirntribünen

Integration ins Stadion

Ja

Grünräume

angrenzende Wälder

Finanzierung

privat

Parkierung [1 PP/100 m2 BGF]

Gewerbe-PP in Einstellhalle

Tab. 13: Kennzahlen zu Grobkonzept VI 21


STANDORT herblingen

zukunft fussballstadion schaffhausen

5.1

Lage

Topographie

5

standortanalyse HERBLINGEN Situation Der Standort Herblingental mit den Parzellen Kat. Nr. 21897, resp. 21130 ist der am weitesten vom Stadtzentrum entfernt gelegene Standort und liegt rund 3,3 Kilometer Luftdistanz vom Bahnhof Schaffhausen entfernt. Die Parzellen liegen in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses Schaffhausen-Herblingen [A4] und der S-Bahn-Station Herblingen in einem Gewerbe- und Industriegebiet. Der Standort Herblingen zeichnet sich durch seine flache und somit weitgehend unproblematische Topographie aus. Das Quartier Herblingen sowie die beiden Parzellen liegen auf dem Talboden am nordwestlichen Fusse des Solenberg.

Herblingen

Bahnhof Schaffhausen

Abb. 18: Standort Herblingen

Gewerbe

Weiteres

Nutzungen Der Standort Herblingen ist stark von seinen Gewerbe-, Industrie- und Einkaufsnutzungen geprägt. Westlich der Autobahn befinden sich beinahe ausschliesslich Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie ein Discounter und ein Fachmarkt, östlich davon befindet sich das grosse Einkaufszentrum «Herblinger Markt». In der näheren Umgebung befinden sich weder öffentliche Anlagen und Bauten, noch relevante Wohngebiete und grössere Sport- und/oder Freizeiteinrichtungen.

22


zukunft fussballstadion schaffhausen

Öffentlicher Verkehr

STANDORT herblingen

Erschliessung Momentan ist der Standort Herblingen nur per S-Bahn-Netz an das öffentliche Städtische Verkehrsnetz angeschlossen, eine Anbindung an das Busnetz der Verkehrsbetrieb Schaffhausen fehlt. Vom Bahnhof Schaffhausen-Herblingen verkehren im 30-Minuten-Takt S-Bahnen in Richtung Bahnhof Schaffhausen und nach Singen. Mit der im Agglomerationsprogramm «Schaffhausen plus» festgesetzten Takt-Verdichtung auf der Strecke Schaffhausen – Thayngen kann der Bahnhof Herblingen zukünftig im 1/4-h-Takt bedient werden und die Klassifizierung bezüglich öV-Güteklasse von aktuell «c» [mittelmässig] auf die Stufe «a» [sehr gute Erschliessung] erhöht werden. Weiter soll der Bahnhof ans städtische Busnetz angeschlossen werden.

Nichtmotorisierter Verkehr

Der Fuss- und Radverkehr ist am Standort Herblingen primär mit dem Quartier Herblingen vernetzt. Die Schliessung der Netzlücke für den Radverkehr in Richtung Stadtzentrum ist geplant.1

Motorisierter Individualverkehr

Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr scheint im Herblingental optimal zu sein. Der in unmittelbarer Nähe gelegene Autobahnanschluss Schaffhausen-Herblingen hat schon früh dazugeführt, dass an diesem Standort primär verkehrintensive Einrichtungen angesiedelt wurden.

Parkierung

Das bestehende Parkierungsangebot ist als hoch einzustufen. Es bestehen diverse oberirdische Parkierungsmöglichkeiten, insbesondere beim Einkaufszentrum «Herblinger Markt» und bei weiteren Dienstleistungs- und Industriebetrieben.

Bebauung und Freiräume

Natur und Landschaft

5

Städtebau Auch bezüglich Bebauung ist der Standort Herblingen stark von den ansässigen Industrie- und Gewerbebauten geprägt. Grossvolumen der Industrie und Gewerbehallen wechseln sich mit grossen Parkierungsflächen ab. Attraktive Freiräume sind kaum vorzufinden und die Grünflächen beschränken sich meist auf brachliegende Wiesen. Natur & Umwelt Die Natur und Landschaft wurde aufgrund der ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe an den Rand gedrängt. In Erscheinung tritt insbesondere der bewaldete Solenberg und die bereits erwähnten Brachen. Der Richtplan Landschaft legt das gesamte Industriegebiet östlich der Bahnlinie als Aufwertungsgebiet A6 fest. Auf den Parzellen 21130 und 21897 wurden weiter Natur- und Landschaftsobjekte erhoben, jedoch nicht gesichert.

Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Schaffhausen

1

23


STANDORT herblingen

zukunft fussballstadion schaffhausen

5

Zentrale Planungsinstrumente KANTON Instrument

Eintrag

Beschreibung

Richtplan 2013

2-1-3/3 [ESP Arbeiten]

Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten Herblingertal

3-2-2/6

Attraktivierung & Ausbau DB-Haltestelle Herblingen

ESP Herblingertal

Mischnutzung: Arbeitsplätze, Einkauf, Freizeit [Potenzial 2‘350 - 3‘400 Beschäftigte]

Verkehrsintensive Einrichtung

geplantes Stadion mit Mantelnutzung

REGION Agglomerationsprogramm

Optimierung Station Herblingen STADT Zonenplan 2005

I, ID

Industriezone; Industriezone mit Dienstleistungen

Gesamtverkehrskonzept

VBSH-Netz Modul 6

neue Buslinie im Herblingertal mit Einbindung Station

Richtplan Landschaft

Natur- und Landschaftsobjekte

Natur- und Landschaftsobjekte erhoben, nicht gesichert

Tab. 14: Aussagen zentraler Planungsinstrumente

Analysekarte 5

Gebäude Wohngebiet

t

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P

Gewerbegebiet

He

Industriegebiet P

Strassen P

Bushaltestelle S

Bahnhof Autobahn

erb fH o h hn Ba

S

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Fussgängerquerung

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P

Industriezone mit Dienstleistungen

Natur- & Landschaftsobjekte Wald

Lan di

P

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Parkplätze

Perimeter Industriezone

So

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Abb. 19: Analysekarte Standort Herblingen 24


STANDORT herblingen

zukunft fussballstadion schaffhausen

5

5.2 Grobbewertung Standort SWOT-Analyse Stärken

Schwächen

publikumsintensive Nutzungen

periphere Lage

S-Bahnstation

Einzugsgebiet für NMV

raumplanerische Voraussetzungen Autobahnanschluss Chancen

Risiken

Synergien Einkaufsstandort

Konkurrenz Zentrum / Altstadt Modal Split zugunsten MIV

Tab. 15: SWOT-Analyse Standort Herblingen

Standort für verkehrsintensive Einrichtungen

Kapazitätausbau des öV ist zwingend

Standort für Stadionnutzung geeignet

Mantelnutzung analog Projekt «Lipo Park»

Wohnnutzungen sind auszuschliessen

annahme herblingertal

Fazit & mögliche mantelnutzungen Sowohl der Eintrag als Standort für verkehrsintensive Einrichtungen, als auch jener als Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten im Agglomerationsprogramm «Schaffhausen plus» zum Standort Herblingertal kommen nicht von ungefähr. Denn die Stärken des Standorts Herblingertal liegen eindeutig in seiner Funktion als Standort für grosse, publikums- und verkehrsintensive Einrichtungen. Seit der Eingemeindung des ehemaligen Bauerndorfs erlebte das Quartier eine rasante Entwicklung, dies ist insbesondere auf die Zuteilung weiter Teile des Herblingertals in die Industriezone zurückzuführen.1 Raumplanerisch macht es durchaus Sinn publikumsintensive Nutzungen an einem gut erschlossenen Standort zu konzentrieren, im Falle des Herblingertals ist diese Erschliessung jedoch zu stark auf den MIV fokussiert. Dies soll sich in naher Zukunft mit der Attraktivierung der S-Bahn-Station Herblingen und einer Taktverdichtung [15-Min-Takt] ändern. Andererseits kann der Trend «unerwünschte» Nutzungen weitab des Stadtzentrums zu konzentrieren auch weitreichendere Auswirkungen haben und z. B. zu einer Entleerung des Stadtzentrums führen. Dennoch scheint der Standort für die Ansiedlung eines neuen Stadions gut geeignet zu sein. Die Auswirkungen, welche von einem Stadion in Bezug auf Raum und Verkehr ausgehen, können aufgrund der ansässigen Nutzungen im Herblingertal möglicherweise am besten absorbiert werden. Bezüglich einer möglichen Mantelnutzung zur Mitfinanzierung des Stadions ist die heutige Sachlage ziemlich eindeutig. Eine Gewerbe-, bzw. Verkaufsnutzung in der bestehenden «Industriezone mit Dienstleistungen» wie sie bereits im Projekt «Lipo Park» angedacht ist, scheint zweckmässig. Mantelnutzungen aus den Bereichen «Bildung», «Pflege» oder aber auch «Freizeit» sind aufgrund der fehlenden Zentralität, der anzunehmenden mangelnden Rentabilität oder einem bereits reichlich vorhandenem Angebot auszuschliessen. Dies gilt auch für eine mögliche Wohnnutzung. Die Realisierung von Wohnraum in einem gewerblich und industriell geprägten Raum ist aufgrund von Nutzungskonflikten zu vermeiden. Für die Grobkonzepte am Standort Herblingertal, welche durch eine Mantelnutzung mitfinanziert werden sollen, wird eine im Stadion integrierte Mantelnutzung «Gewerbe & Verkauf» empfohlen. Die Geschossfläche richtet sich nach derjenigen des redimensionierten «Lipo Park» [ca. 10‘000 m2].

Website des Quartiervereins Herblingen

1

25


STANDORT herblingen

zukunft fussballstadion schaffhausen

5.3

5

grobkonzepte herblingen Variante VII: fussballstadion ohne mantelnutzung In unmittelbarer Nähe zur S-Bahn-Station «Herblingen» wird ein neues Fussballstadion realisiert. Die gesamte Infrastruktur besteht aus einem Stadion mit 8‘000 Sitzplätzen und zwei angrenzenden Trainingsfeldern. Die optimale Anbindung ans Bahnnetz soll dazu genutzt werden einen möglichst tiefen MIV-Anteil zu erreichen. Die Erstellung einer Einstellhalle mit rund 400 Parkplätzen ist beinahe unumgänglich, doch soll mithilfe eines Parkraummanagement [z. B. P+R-Angebot ab Einkaufszentrum «Herblinger Markt»] auf ein bestehendes Angebot zurückgegriffen werden. Die Erschliessung durch den MIV wird über die Solenbergstrasse abgewickelt, im Bereich des ÖV ist eine Erweiterung der Buslinie 5 und die Errichtung einer neuen Haltestelle zwingend. Diese soll im Bereich der neu geschaffenen Aufenthaltsfläche errichtet werden.

in

rbl

e f. H

n ge

Au

in

in

g

Bh

on lt ha nt fe

di

a St

Tr a

Sport & Freizeit Gewerbe Industrie Industrie & DL

M

IV

Grünraum ÖV

1:6'000

N

Abb. 20: Grobkonzept Variante VII

Kennzahlen Stadion

Erschliessung

Fläche

ca. 18‘000 m [150 x 120 m ]

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Trainingsfelder

2x Solenbergstrasse

NMV

Aufwertung Industriestrasse

Etappierung

keine

MIV

via Solenbergstrasse

Finanzierung

privat / öff. Hand [Landverkauf Breite]

Parkierung

Einstellhalle mit 400 PP;

Kosten

ca. 32 Mio. CHF

2

Mantel

2

ÖV

S-Bahn-Linie 22; Regionalbahn [15-Min-Takt] Anbindung ans städt. Busnetz zwingend

Herblinger Markt als P+R wünschenswert Umgebung

Nutzung

-

Aufenthalts-

Aufenthaltsbereich zwischen S-Bahn-Station

Fläche

-

flächen

und Stadion

Integration ins Stadion

-

Grünräume

angrenzender Wald [Solenberg]

Finanzierung

-

Parkierung [1 PP/100 m2 BGF]

-

evtl. Restbrachen südöstlich Stadion

Tab. 16: Kennzahlen zu Grobkonzept VII

26


STANDORT herblingen

zukunft fussballstadion schaffhausen

5

Variante VIII: fussballstadion mit mantelnutzung Das letzte Grobkonzept besteht aus einem Fussballstadion mit integrierter Mantelnutzung im Herblingertal. Diese Variante kann aufgrund seiner Konzeption am ehesten mit den bereits vorhandenen Projekten «Lipo-Park», respektive «FCS-Park» verglichen werden. Die Erstellung des Stadions soll hierbei mit der gewerblichen Mantelnutzung (mit-)finanziert werden. Grundsätzlich gelten die selben Aussagen wie in Variante VII, jedoch kann aufgrund der Platzverhältnisse nur ein Trainingfeld realisiert werden. Als Mantelnutzung fungiert ein ins Stadion integrierter Gewerbebau mit einer Geschossfläche von rund 10‘000 m2. Dieser bietet Raum für einen Fachmarkt und diverse kleinere Verkaufsflächen. Aufgrund der publikumsintensiven Mantelnutzung ist von einer leicht höheren Anzahl Abstellflächen in der Einstellhalle auszugehen.

en

g lin

erb

.H

f Bh

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in

g

Sport & Freizeit

Tr a

in

Gewerbe Industrie Industrie & DL

M

IV

Grünraum ÖV

1:6'000

N

Abb. 21: Grobkonzept Variante VIII

Kennzahlen Stadion

Erschliessung

Fläche

ca. 18‘000 m [150 x 120 m ]

Kapazität

8‘000 Sitzplätze

Anforderungen SFL

A+

NMV

Aufwertung Industriestrasse

Trainingsfelder

1x Solenbergstrasse

MIV

via Solenbergstrasse

Etappierung

keine

Parkierung

Tiefgarage mit 400 PP;

Finanzierung

Privat

2

2

ÖV

S-Bahn-Linie 22; Regionalbahn [15-Min-Takt] Anbindung ans städt. Busnetz zwingend

Herblinger Markt als P+R wünschenswert

Mantel

Umgebung

Nutzung

Fachmarkt, Gewerbe, Verkauf

Aufenthalts-

Aufenthaltsbereich zwischen S-Bahn-Station

Fläche

ca. 10‘000 m Geschossfläche

flächen

und Stadion

Integration ins Stadion

Ja

Grünräume

angrenzender Wald [Solenberg]

2

Finanzierung

Privat

Parkierung [1 PP/100 m2 BGF]

in Einstellhalle Stadion integriert

evtl. Restbrachen südöstlich Stadion

Tab. 17: Kennzahlen zu Grobkonzept VIII

27


standortwahl

zukunft fussballstadion schaffhausen

6.1

Eine vergleichende Bewertung als Ziel

Die Analyse ist in zwei Teile gegliedert

6

nutzwertanalyse Vorgehen & Methodik Im Folgenden soll eine qualitative Nutzwertanalyse zu den acht verschiedenen Grobkonzepte erstellt werden. Ziel ist eine vergleichende Bewertung der verschiedenen Konzepte zu sechs unterschiedlichen Themen, welche auch die Hauptkategorien der Nutzwertanalyse darstellen. Es handelt sich dabei um die Themen Standort, Umwelt, Stadion, räumliche Entwicklung, Verkehr und Risiken. Diese sind wiederum in mehrere Kriterien unterteilt. Die Unterkategorien der Themen Standort und Umwelt wurden als sogenannte «standortbezogene Kriterien» definiert, da deren Bewertung unabhängig vom jeweiligen Grobkonzept gültig ist und spezifisch zum jeweiligen Standort gilt. Die restlichen vier Themen mit ihren jeweiligen Unterkategorien gelten als «konzeptbezogene Kriterien». Die detaillierte Gliederung sowie die Gewichtung der Kriterien sieht wie folgt aus:

THEMEN

KRITERIEN

konzeptbezogen

g1

Stadion

15

g2 Trainingsfelder

40

g2 Skalierbarkeit

60

Räumliche Entwicklung

25

Städtebauliche Integration

40

Nutzungsmix

20

Verkehr

15

Parkierung

50

Kapazitätsausbau ÖV

50

Risiken

15

Finanzierung

50

Verfahren

50

Situation

20

Lage & Erreichbarkeit

50

Erschliessung

50

Umwelt

10

Natur

60

Modal Split

40

g3 Stadtentwicklung

40

standortbezogen

Tab. 18: Gliederung der Nutzwertanalyse Bewertungsskala von 1 bis 5

Gewichtete Benotung

Überprüfung mittels Sensitivitätsanalyse

Sowohl die Themen, als auch deren Unterkategorien wurden gemäss ihrer Relevanz bezüglich eines allfälligen Projektes gewichtet. Den Grobkonzepten wurden pro Kriterium [z. B. «Trainingsfelder»] Punkte zwischen 1 und 5 zugewiesen, wobei sich die Skala nach folgender Bewertung richtet: 1 = sehr schlecht; 2 = schlecht; 3 = mässig/ neutral; 4 = gut; 5 = sehr gut. Die pro Kriterium erzielte Punktzahl [n] wurde mit der Gewichtung [G ‰] multipliziert, so dass in einem nächsten Schritt alle gewichteten Punkte [n*g] addiert und das Grobkonzept mit dem höchsten Nutzen bezeichnet werden konnte. Um die Gefahr einer zufälligen Bewertung zu vermeiden, wurden die Resultate der Nutzwertanalyse einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. So wurden die pro Kriterium erzielten Punkte [n] mit einer mehrfach geänderten Gewichtung multipliziert. Dadurch änderte sich zwar die jeweilige Gesamtpunktzahl, nicht jedoch die Rangierung der zwei Grobkonzepte mit dem höchsten Nutzen.

6.2 standortentscheid

Variante IV als Grobkonzept mit dem höchsten Nutzen

resultate nutzwertanalyse Mithilfe der qualitativen Nutzwertanalyse konnte sowohl das Grobkonzept mit dem eindeutig höchsten Nutzen evaluiert, als auch eine Tendenz in Richtung «Bewahren & Erweitern» festgestellt werden. Das Grobkonzept «Variante IV: Sanierung Breite mit Mantelnutzung» erzielte in der Nutzwertanalyse die höchste gewichtete Punktzahl. Insbesondere die Kriterien «Skalierbarkeit», «Städtebauliche Integration» und «Stadtentwicklung» wurden mit der Maximalpunktzahl benotet.

28


Standortwahl

zukunft fussballstadion schaffhausen

6

Die bei der Sanierung des Stadions Breite mögliche bedarfsgerechte Etappierung stellt einen grossen Vorteil dar. Mittels dieser können die Anforderungen der SFL stufenweise erreicht werden und der Finanzhaushalt der öffentlichen Hand geschont werden. Die im Konzept integrierte Mantelnutzung «Wohnen» setzt die in diversen Planungsinstrumenten festgesetzte Forderung nach einer Verdichtung der Vorderen Breite um, so dass in der Breite ein neuer, urbaner Stadtteil entstehen kann. Auch das mit der zweithöchsten Punktzahl bewertete Grobkonzept beinhaltet als zentrales Element die Sanierung der Breite. Auch wenn in diesem Konzept keine Stärkung des Wohnstandorts Breite verfolgt wird, so wartet diese Variante mit einer optimale Nutzung der bestehenden Infrastruktur auf. Die Grobkonzepte zum Standort Herblingertal rangieren auf den Plätzen drei und vier. Insbesondere die schlechte Integration der Trainingsfelder [VIII] sowie hohe Risiken im Bezug auf die Finanzierung und das Verfahren [VII] kosten den beiden Konzepten wichtige Punkte. Auffallend ist das schlechte Abschneiden der beiden Varianten in der Birch. Doch die in der Ausgangslage der Grobkonzepte Birch geäusserten Bedenken bezüglich der schwierigen Integration einer publikumsintensiven Nutzung an einem solch sensiblen Umfeld und die damit verbundene kritische räumliche Entwicklung wurde in der Nutzwertanalyse bestätigt.

Etappierung und Mantelnutzung Wohnen als grosses Plus

Eine Sanierung drängt sich auf

Standort Herblingen leicht abgefallen

Die Birch stellt keine Alternative dar

Weiteres vorgehen Abschliessend kann festgehalten werden, dass die beiden Varianten zur Sanierung des Stadions Breite im Vergleich zu den restlichen Konzepten am besten abschneiden. Aufgrund der erwünschten Wohnbautätigkeiten im Bereich der Vorderen Breite und einer Stärkung des Sport- und Freizeitzentrums Breite soll in einem nächsten Schritt das Grobkonzept «Variante IV: Sanierung Breite mit Mantelnutzung» weiterentwickelt werden. Denn sollte das privat initierte und finanzierte Projekt «Lipo-Park» in Herblingen doch noch scheitern, hätte die Stadt Schaffhausen mit dem Sanierungsprojekt in der Breite eine valable und kostengünstige Alternativlösung bereit. Diese garantiert die Fortführung des Spielbetriebs des FCSH in der Challenge League und ermöglicht eine Erweiterung gemäss den Anforderungen an den Spielbetrieb in der Super League.

Weiterentwicklung des Grobkonzeptes IV

Alternativlösung der öffentlichen Hand

Auszug aus der nutzwertanalyse

GROBKONZEPTE

[detaillierte Nutzwertanalyse in Anhang 1] BREITE

g1

BIRCH

HERBLINGEN

I

II

III

IV

V

VI

VII

VIII

n*g

n*g

n*g

n*g

n*g

n*g

n*g

n*g

konzeptbezogen Stadion

15

570

390

750

630

390

210

390

150

Räumliche Entwicklung

25

650

1‘050

850

1‘250

550

600

1‘250

1‘250

Verkehr

15

600

300

750

450

300

300

600

600

Risiken

15

150

375

450

675

225

375

225

600

1‘970

2‘115

2‘800

3‘005

1‘465

1‘485

2‘465

2‘600

900

900

900

900

300

300

700

700

standortbezogen Situation

20

Umwelt

10

500

500

500

500

180

180

420

420

1‘400

1‘400

1‘400

1‘400

480

480

1‘120

1‘120

total

3‘370

3‘515

4‘200

4‘405

1‘945

1‘965

3‘585

3‘720

Rang

6

5

2

1

8

7

4

3

Tab. 19: Resultate der Nutzwertanalyse

29


richtkonzept

zukunft fussballstadion schaffhausen

7

7.1 Einleitung

Erstellung eines Richt- und Betriebskonzeptes

Leitbild und Konzept setzen den Rahmen

7.2

vorgehen Aufbauend auf dem in Kapitel 3.3 skizzierten Grobkonzept «Variante IV: Sanierung Breite mit Mantelnutzung» soll im Folgenden ein detailliertes Richt- und Betriebskonzept zur Sanierung und Erweiterung des Stadions Breite erstellt werden. Auch die Mantelnutzung «Wohnen» in der Vorderen Breite stellt einen integralen Bestandteil des Richtkonzeptes dar. Ein städtebauliches Leitbild sowie ein Verkehrskonzept setzen die Leitplanken für das Projekt, welches in einem nächsten Schritt detaillierter ausformuliert wird. Die wichtigsten Aussagen sollen danach in einem verbindlichen Planungsinstrument gesichert werden.

städtebauliches leitbild

Bebauung • Die Vordere Breite soll auch in Zukunft ein von seiner durchlässigen und begrünten Struktur geprägtes Quartier sein. Es soll jedoch punktuell verdichtet werden. • Im Bereich der heutigen Familiengärten und der zwei Trainingsfelder entstehen dichte Bebauungen mit hochwertigen Aussenräumen. Es entsteht ingesamt Wohnraum für bis zu 800 Einwohner. • Die im Umfeld der Vorderen Breite vorzufindenden Bebauungsstruktur mit Reihe, Zeile & Blockrand soll adaptiert und der jeweiligen Situation angepasst werden.

• Die Grün- und Freiräume sollen besser miteinander verbunden werden und so ein durchgehendes Freiraumsystem bilden. Dieses besteht aus Grünflächen, Baumreihen, Trainingsfeldern, parkähnlichen Anlagen und halbprivaten Aussenräumen. • Im südlichen Bereich der heutigen Familiengärten entsteht ein öffentlicher Quartierpark. Der benachbarte Aufenthaltsbereich südlich des Stadions [Spielmeile] stellt die erweiterte Verlängerung dieses Grünbandes dar. Die Spielmeile ist entsprechend auszugestalten und zu möblieren.

• Im Bereich des Schützenhaus-Kreisels entsteht eine neue Stadtfront. Die umliegenden Grünflächen bieten eine ideale Puffer-Fläche und lassen die Überbauung weniger dominant erscheinen. • Das Stadion Breite soll sich dem Quartier weiterhin öffnen. Die vier Tribünen sollen nicht zusammengebaut werden, so dass sich die offenen Ecken ins Quartier einfügen und weiterhin Durchblicke möglich sind. freiräume • Durch die punktuelle Verdichtung des Quartiers sollen wertvolle Grün- und Freiräume erhalten bleiben. • Die Grünflächen rund um den Zeughaus-Kreisel bleiben in ihrer heutigen Ausdehnung bestehen und können weiterhin als Parkierungsflächen oder als Veranstaltungsort benutzt werden. • Durch die Überbauung Randenstrasse entfallen die Familengärten auf der Parzelle 1514. Diesen muss zwingend Ersatz geboten werden [z. B. Parz. 1897]. Abb. 22: städtebauliches Leitbild

30


richtkonzept

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7

7.3 Verkehrskonzept

Öffentlicher Verkehr [violett] • Die Erschliessung der Vorderen Breite erfolgt weiterhin über die VBSH-Buslinien 3, 4 und 6. • Zur Erschliessung des Stadions Breite dienen primär die zwei Haltestellen «Schützenhaus» sowie «Nordstrasse». Eine Verschiebung der Haltestelle «Nordstrasse» Richtung Süden ist anzustreben. So wird die Spielmeile und damit die Fussgängerverbindung an den ÖV gebunden und gewinnt an Bedeutung. • Die Überbauungen Randenstrasse sowie Nordstrasse werden über die Haltestellen «Hallenbad» [Linie 6], respektive «Nordstrasse» [Linie 4] erschlossen. Auch die Haltestelle «Schützenhaus» liegt in Gehdistanz. • Die heutige ÖV-Kapazität mit einem 5-Minuten-Takt bis Station «Schützenhaus» ist für den Spielbetrieb ausreichend. Bei einem Vollausbau mit zwei Wohnüberbauungen ist ein Kapazitätsausbau gemäss Gesamtverkehrskonzept Schaffhausen notwendig. motorisierter individualverkehr Erschliessung [rot] • Die Anlieferung zum Stadion erfolgt wie bis anhin über die Breitenaustrasse [Mannschaftsbus, Gastronomie, etc.]

Langsamverkehr [orange] • Sowohl das Stadion Breite als auch die beiden Wohnüberbauungen müssen mit einer direkten Linienführung für den Langsamverkehr erschlossen werden und ins bestehende städtische Fuss- und Radwegnetz integriert werden. • Die Breitenaustrasse sowie die Querverbindung Randenstrasse - Nordstrasse bilden die zentralen Erschliessungsachsen für den Langsamverkehr. • Durch die Weiterführung des Spielbetriebes in der Breite sowie einem beachtlichem Bevölkerungswachstum ist die Erstellung des «Duraduct-Lift» gemäss Gesamtverkehrskonzept Schaffhausen zur besseren Anbindung ans Stadtzentrum zwingend. • An der Breitenaustrasse sollen genügend Veloabstellanlagen [gedeckt] bereitgestellt werden. Die Empfehlungen der «Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 7 Veloparkierung» des Bundesamt für Strassen ASTRA dienen als Richtlinie. • Im Umfeld beider Wohnüberbauungen sind genügend gedeckte und gesicherte Veloabstellanlagen zwingend.

• Die Erschliessung der beiden Wohnüberbauungen erfolgt primär über die Randen-, bzw. Nordstrasse. Für die Überbauung Nordstrasse ist die Erstellung einer Erschliessungsstrasse zu prüfen.

P

Parkierung [blau] • Zum Betrieb des Stadions ist keine Erweiterung des bestehenden Parkierungsangebotes notwendig. Die Parkierungsflächen rund um den Schützenhaus-Kreisel [rund 500 PP] als Parkflächen 1. Priorität sowie jene beim Freizeitpark KSS [2. Priorität] genügen.

P

P

P

• Einzig in der nordwestlichen Ecke der Parzelle 1609 sollen neu ca. 60 PP für den Mannschaftsbus der Gäste sowie für VIP-Gäste erstellt werden. • Das Parkraummanagement stellt einen integralen Bestandteil des Verkehrkonzeptes dar. Die Erstellung eines Parkraumkonzeptes «Vordere Breite» mit Einbezug der Einstellhallen im Umfeld des Bahnhofs als P+R-Anlagen wird empfohlen.

4

P

6

P

3

P P

• Für die beiden Wohnüberbauungen sind unterirdische Einstellhallen zwingend. Gemäss VSS-Norm 640 281 ist davon auszugehen, dass die Erstellung zweier Einstellhallen mit ca. je 200 Abstellplätzen notwendig ist.

P

3 4 6

P

Abb. 23: Verkehrskonzept

31


richtkonzept

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7

7.4 projektbeschrieb Raumplanerische VORAUSSETZUNGEN Zur Realisierung des Projekts ist eine Parzellenbereinigung mittels Landumlegungung durchzuführen. Nur durch eine Neuparzellierung und Umzonung sowie einem Quartierplanverfahren können die Projekte Stadion Breite sowie die Überbauungen Randen- und Nordstrasse realisiert werden. Näheres dazu in Kapitel 8 «Umsetzung». parzellenstruktur und zonenplan [bisher - neu]

1610 1610 1514-1 1609

1514

1514-2 1609-1 1515

1515

ZöBAG W3

1609-2

ZöBAG 1291

W3

1291

Abb. 24: Parzellenbereinigung und Anpassungen Zonenplan

Etappierung gemäss Bedürfnissen des FCSH

Vollausbau mit 8‘000 Sitzplätzen

Funktionaler Ausbau nach heutigen Bedürfnissen

stadion breite: sanierung und erweiterung Die Sanierung und Erweiterung des Stadion Breite soll etappiert angegangen werden. In einer 1. Etappe wird auf der Parzelle 1610 [neu] eine überdachte Gegentribüne mit rund 2‘500 Sitzplätzen erstellt, in welcher auch der Gästeblock untergebracht ist. Das Gebäude der heutigen Haupttribüne wird insbesondere im Erdgeschoss gemäss den Anforderungen der SFL saniert [Raumprogramm]. Der Standard orientiert sich dabei am Funktionalen. Um die minimale Zuschauerkapazität gemäss Stadionkatalog «B» zu erreichen, muss die Haupttribüne nördlich und südlich erweitert werden. Die Fortführung des Spielbetriebs ist durch die Etappierung möglich. Sollte der FC Schaffhausen den Aufstieg in die Super League anstreben und diesen von langer Hand planen, so kann dieser Schritt mit der 2. Bautetappe auch infrastrukturell ermöglicht werden. Die Haupt- und Gegentribüne werden zu diesem Zweck mit zwei Stirntribünen ergänzt, diese beinhalten je 1‘500 Sitzplätze. Durch diesen Vollausbau kann die für die Teilnahme an der Super League minimal erforderliche Zuschauerkapazität von 8‘000 Sitzplätzen erreicht werden. Die Architektur des neu sanierten und erweiterten Stadions kann durchaus archaisch anmuten. Aus Kostengründen ist der Ausbau mittels modularen Elementen zu empfehlen. Die neuen Tribünen sowie die Erweiterung der Haupttribüne sollen mittels funktionaler Baustoffe wie Beton und Stahl erstellt und gegebenenfalls mit gläsernen Seitenwänden ergänzt werden. Die Architektur kann als Referenz an erste, ursprüngliche Fussballstadien verstanden werden, jedoch mit einer Infrastruktur, welche den Bedürfnissen der heutigen Zeit entspricht.

Abb. 25: Visualisierung des sanierten Stadions Breite 32


richtkonzept

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Berücksichtigung des Entwicklungsschwerpunktes Wohnen

Quartierplan als ideales Instrument zur Verdichtung

Wohnraumpotenzial für bis zu 800 neue Einwohner

7

Wohnüberbauungen Randenstrasse & Nordstrasse Die als Mantelnutzung für das Stadion angedachten Wohnüberbauungen setzen den Willen zur inneren Verdichtung und die Ziele des Entwicklungsschwerpunkts Wohnen in der Vorderen Breite um. Auf den Flächen der heutigen Familiengärten und der zwei Trainingsfelder entsteht eine dichte Bebauung mit bis zu fünfgeschossigen Gebäuden, hierfür ist die Umzonung der Parzellen 1514-2 und 1609-1 von der ZöBAG in eine Wohnzone notwendig. Diese partielle Verdichtung ermöglicht den Erhalt wertvoller Grün- & Freiräume, die der gesamten Quartierbevölkerung zur Benutzung offen stehen. Die Ausnützungsziffer richtet sich nach den Bestimmungen der Wohnzone W3 [im Rahmen eines Quartierplanverfahren] und beträgt für das gesamte Quartierplangebiet 0.6. Gemäss Art. 64b Abs. 2 BauO wird dafür das zulässige Nutzungsmass für das gesamte Quartierplangebiet ermittelt und als BGF ausgewiesen. Als anrechenbare Landfläche gilt die gesamte, vom Quartierplan erfasste Fläche in der Bauzone. Aufgrund dieser Voraussetzungen ist es möglich auf den beiden Flächen je ca. 20‘000m2 BGF zu realisieren, so dass eine Ansiedlung von rund 700 - 800 Einwohner möglich wäre [55m2 BGF je Einwohner]. Dies entspricht dem vom Amt für Stadtentwicklung für die Breite berechneten Potenzial von 660 - 790 Einwohner1, jedoch bedeutend mehr als dem im Agglomerationsprogramm «Schaffhausen plus» erwähnten Potenzial von rund 450 Einwohnern. Parz. Nr. [neu]

Nutzung

Zone

Parz.fläche [neu]

BGF [bestehend]

1514-1

Schulhaus Breite

ZöBAG

18‘810 m2

ca. 5‘340 m2

1515

Zeughaus

ZöBAG

15‘611 m2

ca. 6‘540 m2

2

1291

Wiese Ost [Zeughaus]

ZöBAG

4‘256 m

1609 - 2

Wiese West

ZöBAG

8‘618 m2

-

1610

Stadion Breite

1514 - 2 1609 - 1

BGF [neu] ZöBAG

37‘102 m

2

8‘000 m2

Wohnen Randen

W3

16‘557 m2

22‘100 m2

Wohnen Nord

W3

2

18‘917 m

22‘100 m2

119‘875 m2

ca. 64‘100 m2

TOTAL

AZ = ca. 0.55

Tab. 20: Berechnung der Ausnützungsziffer für das Quartierplangebiet Grün- und Freiräume für die Bevölkerung

Als Grün- und Freiräume dienen dem Quartier insbesondere ein nördlich des Zeughauses gelegener Quartierpark sowie die Spielmeile südlich des Stadions, welche als Quartiertreffpunkt funktionieren und die Umgebung des Stadions auch an spielfreien Tagen beleben soll.

Abb. 26: Visualisierung der Überbauungen Randenstrasse [links] und Nordstrasse [rechts] Entwicklungspotenziale - Übersicht der Potenziale

1

33


RICHTKONZEPT

ZUKUNFT FUSSBALLSTADION SCHAFFHAUSEN

7.5

7

BEBAUUNGSVORSCHLAG [1:2‘000]

Richtkonzept Vordere Breite Situation 1:2'000

1g

1

Fussballstadion Breite

1c 1g

1a

Sanierung / Erweiterung Challenge League Haupttribüne [ink. Medien/VIP, Garderoben]

1b

Gegentribüne [inkl. Gästesektor]

1c

Erweiterung Super League Stirntribünen

1d

Trainingsbereich Trainingsfeld

1e

Aufenthalt Spielmeile

1f

Erschliessung Parkierung Matchbesucher

1d 1b

1 1h

1a

1c

2 2b

1g

3b

3d 3e

1e 4b

2a

1h

3d

2c

3a

2

3c

4

4a

4b

3 3

1f

4 1f

N

0

10

50

Parkierung Gästemannschaft, VIP Bushaltestelle Nordstrasse

Wohnüberbauung Randen 2a

Zeilenbebauung mit total 21'900 m2 BGF

2b

Siedlungsaussenraum

2c

Parkierung Besucher & Einfahrt Tiefgarage

Wohnüberbauung Nordstrasse 3a

Hofbebauung mit total 13'812 m2 BGF

3b

Gewerbe- und Wohnriegel mit total 7'966 m2 BGF

3c

Siedlungsaussenraum

3d

Parkierung Besucher

3e

Einfahrt Tiefgarage

Quartierpark Vordere Breite 4a

Quartiertreffpunkt mit Verweilmöglichkeiten, Tischtennis, Petanque-Bahnen, Kletterelementen

4b

Spielplatz

100m

34


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richtkonzept

7

7.6 Chancen, risiken & Abhängigkeiten Chancen PROFIFUSSBALL IN SCHAFFHAUSEN Die Stadt beteiligt sich aktiv an der Lösungsfindung bezüglich der Stadionproblematik in Schaffhausen. Sie zeigt neue, unkonventionelle Wege und alternative Lösungsvorschläge auf und kann auf ein allfälliges Scheitern des privat initierten Stadionprojekts «Lipo Park» reagieren. Das vorliegende Konzept ermöglicht mit geringem finanziellen Aufwand die Weiterführung des erfolgreichen Profifussballbetriebs des FC Schaffhausen. URBANER STADTTEIL Die Stadt Schaffhausen erhält mit dem sanierten und erweiterten Stadion Breite sowie den zwei Wohnüberbauungen einen neuen Stadtteil mit urbanem Charakter und einem hohen Nutzungsmix. Sie schafft die Voraussetzungen damit an zentraler Lage sowohl qualitativ hochstehender Wohnraum realisiert werden kann, als auch der Betrieb eines professionellen Fussballclubs möglich ist. NACHHALTIGE BODENPOLITIK Die Stadt Schaffhausen setzt den Willen nach innerer Verdichtung um. Und zwar nicht im Sinne eines aktuell gebräuchlichen Schlagwortes, sondern mit dem Willen dichte städtische Bebauungen mit qualitativen Frei- und Grünräumen sowie einer nicht alltäglichen Nutzungskombination zu zulassen. Sie geht im Bezug auf die stetig wachsende Siedlungsfläche als Vorbild voran und zeigt im Umgang mit ihren eigenen Grundstücken, wie eine nachhaltige und aktive Bodenpolitik aussehen könnte.

Risiken & Abhängigkeiten KOMPLEXITÄT DES PROJEKTES Aufgrund der Komplexität des Projektes [mehrere Teilprojekte] und dem zu dessen Realisierung notwendigen Verfahren [Anpassung Zonenplan, Grundstückverkauf, Kreditantrag Stadion} ist das Projekt der Allgemeinheit nicht einfach verständlich zu machen. Es ist darauf zu achten, dass eine offene Informations- und Kommunikationskultur herrscht und das Projekt der Bevölkerung von Projektbeginn an nachvollziehbar gemacht wird. Ansonsten droht umgehend Widerstand. FINANZIERUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHE HAND Ein allfälliger Widerstand bezüglich der Wohnüberbauungen und/oder des Verkauf von städtischen Grundstücken kann die Finanzierung der Stadionsanierung auf wacklige Beine stellen. Die Sanierung des Stadions Breite muss nach Möglichkeit über den ordentlichen Haushalt finanziert und abgesichert werden. In Zeiten von aktivem Steuerwettbewerb unter Standorten und engen Haushaltbudgets kein leichtes Unterfangen. NUTZUNGSKONFLIKTE Die verschiedenen Nutzungen in der Breite mit ihren unterschiedlichen Nutzerkreisen tragen zu einer Attraktivierung und Belebung des Quartiers bei. Doch deren unterschiedliche Ansprüche an den Raum und Bedürfnisse nach Ruhe, Erholung oder Sport und Spass müssen nicht zwingend kompatibel sein. Dadurch kann es vereinzelt zu Nutzungskonflikten kommen. Auf allfällig bereits im Vorfeld bekannte oder zu erwartende Konflikte ist bereits bei der Projektierung zu reagieren.

35


zukunft fussballstadion schaffhausen

8.1 Mehrere Planungsebenen sind vom Projekt tangiert

Quartierplan als zentrales Planungsinstrument

8.2

Quartierplan gemäss BauG und BauO zwingend

Das Betriebskonzept wird mittels Quartierplan rechtskräftig umgesetzt

Quartierplan besteht aus Situationsplan und Vorschriften

Landumlegung im Quartierplanverfahren

Notwendige Zonenplan-änderung

umsetzung

8

raumplanerische umsetzung erstellung & anpassung von planungsinstrumenten Das vorliegende Projekt hat sowohl Auswirkungen auf das Stadtgebiet, als auch auf das gesamte Kantonsgebiet. Die Planung muss daher von Beginn an über mehrere Planungsträger bzw. Planungsebenen koordiniert werden. Zu diesem Zweck ist sowohl die Erstellung eines geeigneten Planungsinstruments notwendig, als auch eine Anpasssung verschiedener bestehender Planungsinstrumente. Der Quartierplan «Vordere Breite» stellt das zentrale Planungsinstrument des Projektes dar, welcher mittels Situationsplan und Quartierplanvorschriften das Projekt allgemeinverbindlich absichert. Zu dessen Gültigkeit ist gleichzeitig auf Stufe Nutzungsplanung eine Anpassung des Zonenplans notwendig. Die Anpassungen auf Stufe Richtplanung sowie anderer, informeller Planungsinstrumente dienen primär der Koordination.

quartierplan «vordere breite» rechtliche grundlagen Gemäss Artikel 17 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes sowie Artikel 65 der Bauordnung der Stadt Schaffhausen ist in Neubauquartieren und bei Überbauungen, die raumplanerisch besonders bedeutsam sind, vor Erteilung einer Baubewilligung ein Quartierplanverfahren durchzuführen. Diese zwei Bedingungen werden im vorliegenden Projekt aufgrund der Erweiterung des Stadions Breite [raumplanerisch besonders bedeutsam] und der zwei Wohnüberbauungen [Neubauquartiere] erfüllt, ein Quartierplanverfahren ist somit zwingend. inhaltliche grundlagen Die im städtebaulichen Leitbild und im Verkehrskonzept formulierten Ziele und Anforderungen an das Projekt stellen die Rahmenbedingungen des Quartierplans «Vordere Breite» dar. Sowohl diese Rahmenbedingungen als auch die konkreten Aussagen in Kapitel 7.4 bezüglich Sanierung & Erweiterung des Stadions, sowie den Überlegungen zur Bebauung und Dichte der Wohnüberbauungen sollen als konkrete Vorschriften in den Quartierplan einfliessen. Als formelle Grundlage dient das Merkblatt des Kantons über den Verfahrensablauf bei der Quartierplanung1 und dasjenige über Quartierpläne der Stadt Schaffhausen.2 bestandteile Der Quartierplan besteht aus einem Situationsplan und den dazugehörigen Quartierplanvorschriften. Der Massstab von 1:2‘000 wurde dabei dem Format dieses Berichtes angepasst. Als erläuternde Grundlage dient der Bebauungsvorschlag aus Kapitel 7.5. Die konkret ausformulierten Quartierplanvorschriften können im Anhang X nachgelesen werden, der Situationsplan 1:2‘000 folgt auf der nächsten Seite. abhängigkeiten Die zur Projektrealisierung notwendige Parzellenbereinigung kann mittels Landumlegung im Rahmen des Quartierplanverfahrens durchgeführt werden. Die Karte «Parzellenstruktur bisher - neu» in Kapitel 7.4 bildet hierfür die Grundlage. Der Landumlegungsplan ist gemäss Art. 20 Abs. 1 BauG als rechtskräftige Verfügung im Amtsblatt auszuschreiben. Die für den Quartierplan notwendige Umzonung der Parzellen 1514-2, 1609-1 und 1609-2 muss mittels Teilrevision des Zonenplans erfolgen. Auch hierfür bildet die Karte «Parzellenstruktur bisher - neu» in Kapitel 7.4 die Grundlage. Merkblatt über den Verfahrensablauf bei Änderungen der Nutzungsplanung Merkblatt Quartierpläne

1 2

36


ZUKUNFT FUSSBALLSTADION SCHAFFHAUSEN 1701

UMSETZUNG

8

1702

QUARTIERPLAN «VORDERE BREITE» SITUATION 1:2‘000

1611 1593

1612

1523 1613

I g II P run g / VI kie Par ieferu2n Anl 0 m 7 3'7

1615

III feld ne Bau tribü2 n Stir 7 m 0 1'1

1616

1618 1619

II feld üne Bau entrib2 Geg 7 m 3 1'7

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1620

5262 5

1 50

1514-1

1610

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1622

4126

IV feld ne Bau tribü2 n r i t S m 07 1'1

6

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410

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G eld uf 2 Ba 5 m 52

I feld üne Bau pttrib2 Hau 5 m 9 2'5

1514-2

E

1484

1621

1623

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1503

1504 4156

8158

A feld 2 Bau 0 m 0 2'4

H eld 2 uf m Ba 007 2'

1638

4051

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B feld Bau m2 750

ar rp tie 2 ar m u Q 038 5'

41

1637

C feld Bau m2 750

F eld uf 2 Ba 5 m 52

1609-1

05

1639

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D feld 2 Bau 5 m 3 1'9

1609-2

1640

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4121

1515

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1643

Sonnen

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1508

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41

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1510

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1511 Ra

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1291

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1297

07

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1645

Rie

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41

4100

4

ass

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1292 5232

Abb. 27: Quartierplan «Vordere Breite» 37


umsetzung

zukunft fussballstadion schaffhausen

8.3

8

anpassungen der planungsinstrumente gemäss rpg Nebst der Erstellung des Quartierplans sind zur Realisierung des Projekts Anpassungen diverser rechtskräftiger Planungsinstrumente gemäss Raumplanungsgesetz notwendig. Die folgenden Tabellen stellen hierfür einen Überblick dar. richtplanung KANTONALER RICHTPLAN EINTRAG erstellen

bearbeiten

Anpassungen entfernen

x

Eintrag «verkehrsintensive Anlage» in der Vorderen Breite gemäss Art. 4 Abs. 4 BauG

x

Hinweisender Eintrag «Sanierung & Erweiterung Stadion Breite» unter Ziffer 5-2-2 «Sportanlagen» [Kapitel 5 Öffentliche Bauten & Anlagen]

x

Hinweisender Eintrag «Sanierung & Erweiterung Stadion Breite» in Abb. 22 in Kapitel 2 «Siedlungsentwicklung» x

Der hinweisende Eintrag «Stadion geplant» in Abb. 22 in Kapitel 2 «Siedlungsentwicklung» zum ESP-Herblingertal ist zu entfernen.

» kleine Änderungen können vom Regierungsrat vorgenommen werden [BauG Art. 4 Abs. 3 ] KOMMUNALER RICHTPLAN ÖFFENTLICHE BAUTEN, ANLAGEN & GRÜNFLÄCHEN EINTRAG erstellen

Anpassungen

bearbeiten

entfernen

x

x

Der Richtplan ist gemäss neuer Parzellenstruktur & Zoneneinteilung anzupassen. Die Ziffern 601 [Familiengärten] und 910 [Sport] sind zu löschen, der Bereiche von Ziffer 167 [Sport] anzupassen.

» Die Anpassungen sind bei der nächsten Teilrevision/Nachführung anzubringen KOMMUNALER RICHTPLAN LANDSCHAFT EINTRAG erstellen

bearbeiten

Anpassungen entfernen

x

Im Richtplan Landschaft sind Ersatzflächen für die Familiengärten auf der Parzelle 1514 zu bezeichnen. Als Ersatzfläche wird die Parzelle 1897 in der Birch empfohlen. x

Der Eintrag zu den Familiengärten auf der Parzelle 1514 ist zu entfernen.

» Die Anpassungen sind bei der nächsten Teilrevision/Nachführung anzubringen Tab. 21: Anpassungen Planungsinstrumente «Richtplanung»

38


umsetzung

zukunft fussballstadion schaffhausen

8

nutzungsplanung ZONENPLAN DER STADT SCHAFFHAUSEN Der Zonenplan der Stadt Schaffhausen muss vorgängig angepasst werden: Die Parzellen 1514-2, 1291, 1609-1 und 1609-2 werden neu der Wohnzone W3 zugeteilt [ehemals ZöBAG]. Weiter muss der im Quartierplan festgelegte Quartierplanperimeter im Zonenplan als nutzungsüberlagerndes «Gebiet mit Quartierplanpflicht» eingetragen werden. Gemäss Art. 6 Abs. 2 BauG bedürfen die Änderungen zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung des Regierungsrates. Die folgenden zwei Abbildungen veranschaulichen den heutigen [links] und den zukünftigen Zustand des Zonenplans. 1610 1610 1514-1 1609

1514

1514-2 1609-1 1515

1515

ZöBAG

1609-2

ZöBAG 1291

W3

W3

1291

Abb. 28: Parzellenbereinigung und Anpassungen Zonenplan

massnahmenprogramme und sondernutzungsplanung AGGLOMERATIONSPROGRAMM SCHAFFHAUSEN PLUS EINTRAG erstellen

bearbeiten

x

Anpassungen entfernen x

Der Eintrag «Geplantes Stadion mit Mantelnutzung» unter Kapitel 2.5.3 «Verkehrsintensive Einrichtungen» ist zu entfernen. Für die Breite muss kein Eintrag vorgenommen werden, da ein solcher bereits existiert.

x

Die unter Kapitel 6.6 «Parkraummanagement» erwähnten 800 geplanten Parkfelder sind entsprechend einer neuen Nutzung zu berechnen oder zu entfernen.

» Die Anpassungen sind bei der nächsten Teilrevision/Nachführung anzubringen QUARTIERPLAN «INDUSTRIEQUARTIER HERBLINGERTAL» erstellen

bearbeiten

entfernen

x

x

Anpassungen Die Ergänzungen für die Teilflächen von GB Nr. 21130 zum Quartierplan Industriequartier Herblingertal sind aufzuheben oder gegebenenfalls anzupassen.

» Die Anpassungen können sofort angebracht werden. Tab. 22: Anpassungen Planungsinstrumente «Massnahmenprogramme & Sondernutzungsplanung»

8.4

weitere planungsinstrumente

Berücksichtigung der Raumplanungsund Umweltschutzgesetzgebung

Aufgrund der Auswirkungen, welche vom Projekt auf Raum, Verkehr und Umwelt ausgehen, sowie unter Berücksichtigung der Schweizerischen Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebunug [RPG, RPV, USG] sind zur Realisierung des Projektes folgende Erläuterungen von Relevanz.

Erstellung eines Erläuterungsberichts ist zwingend

erläuterungsbericht gemäss art. 47 rpv Im Zuge der Planung muss ein vertiefter Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV erstellt werden. Insbesondere die Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze [RPG Art. 1 & 3], der Mitwirkung [RPG Art. 4] und des Richtplans [RPG Art. 8] sowie der Umweltschutzgebung ist nachzuweisen. Namentlich Artikel 1 Abs. 2a sowie Art. 3 Abs. 4b RPG wird mit dem vorliegenden Projekt entsprochen:

39


umsetzung

zukunft fussballstadion schaffhausen

8

• der Boden wird haushälterisch genutzt; die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt [Sport, Wohnen in der Breite; Industrie im Herblingertal]; sowie wohnliche Siedlungen geschaffen [Randen- & Nordstrasse]. • Wohn- und Arbeitsgebiete werden einander zweckmässig zugeordnet [Wohnen in Zentrumslage] und durch den ÖV hinreichend erschlossen. • für ein im öffentlichen Interesse liegende Baute [Stadion] wird ein sachgerechter Standort zugewiesen, welcher für die Bevölkerung gut erreichbar ist. umweltverträglichkeitsprüfung Gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19.10.1988 ist die Durchführung einer solchen im vorliegenden Fall nicht zwingend notwendig.

8.5 VERFAHRENSABLAUF Parallele Durchführung beider Verfahren dauert rund vier Monate

Die notwendige Zonenplanänderung und das Quartierplanverfahren können parallel durchgeführt werden. Den untenstehenden Tabellen ist zu entnehmen, dass das Planungsverfahren ca. vier Monate dauert und maximal 18 Wochen beansprucht. Einwendungen und Rekurse können den Prozess jedoch verlängern. Um Einwände möglichst früh eruieren zu können, wird im Quartierplanverfahren die Durchführung einer fakultativen Mitwirkung empfohlen.

zonenplanänderung Vorprüfung

Mitwirkung

Beschluss

Genehmigung

BauG Art. 11 Abs. 1

BauG Art. 11 Abs. 3

BauG Art. 6 Abs. 2

Bevölkerung

Grosser Stadtrat

Regierungsrat

mit öff. Auflage

evtl. Einwendungen

Auflage 20 Tage

evtl. Rekurse

Mitwirkung

Beschluss

öff. Auflage

Genehmigung

Dauer

ca. sechs Wochen

Grundlage

BauG Art. 6 Abs. 2

BauG Art. 11 Abs. 2

Organ

Kanton

Bevölkerung

Hinweis

parallel Mitwirkung

öff. Auflage 30 Tage

quartierplanverfahren Vorprüfung Dauer

20 Tage

Grundlage Organ

Kanton

Bevölkerung

Hinweis

freiwillig

empfohlen

Baulandverkauf in Zuständigkeit des Grossen Stadtrates

Projektwettbewerb gemäss SIA empfohlen

Kreditvorlage als Volksabstimmung

BauG Art. 14 Abs. 2ff.

BauG Art. 14 Abs. 1

BauG Art. 14 Abs. 4

Stadtrat

Bevölkerung

Baudepartement

evtl. Einwendungen

evtl. Rekurse

NACHFOLGENDE VERFAHREN Die Wohnüberbauungen sollen durch private Investoren realisiert werden. Dadurch ist ein Verkauf der städtischen Grundstücke 1514-2 sowie 1609-1 notwendig. Der Verkauf von rund 3,7 ha Bauland liegt gemäss Art. 25 g) der Stadtverfassung in der Zuständigkeit des Grossen Stadtrates, unterliegt jedoch dem fakultativen Referendum. Zur Sanierung des Stadions wird ein Projektwettbewerb gemäss SIA-Norm 142 empfohlen [Architektur- und Ingenieurwettbewerbe; Dauer ca. vier Wochen]. Das nachfolgende Baubewilligungsverfahren dauert gemäss BauG Art. 64 Abs. 1 maximal zwei Monate [bei Einwendungen vier Monate]. Das bewilligte Bauprojekt der 1. Etappe [Sanierung & Erweiterung] muss als Kreditvorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Gemäss Art. 10 d) der Stadtverfassung haben die Stimmberechtigten obligatorisch über neue einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als 2 Mio. CHF zu entscheiden.

40


zukunft fussballstadion schaffhausen

planungsempfehlung

9.1

zukunft stadion schaffhausen

Keine standardisierte Patentlösung vorhanden

Die Standortevaluation und die in den Grobkonzepten durchgeführten Abwägungen zeigen auf, dass weder der eine, makellose Standort noch «das» vollkommene Konzept zum Betrieb eines zukünftigen Stadions existiert. Es kann somit nicht auf eine bereits existierende und ausgereifte Patentlösung zurückgegriffen werden. Die Widerstände, die dem Stadionprojekt «Lipo-Park» im Herblingertal entgegenschlagen - wie zum Beispiel die schwerfällige Investorensuche und die im Zuge des Baubewilligungverfahrens gegen das Projekt erhobenen Einwände - verdeutlichen diese Feststellung. Einzig der Standort in der Birch kann definitiv ausgeschlossen werden. Es kann jedoch nachgewiesen werden, dass Ideen bezüglich einer preiswerten Alternative zu einem relativ kostspieligen Neubau vorhanden sind und deren Umsetzung in Schaffhausen möglich ist. Auch im Bezug auf die Finanzierung einer Investitionssumme zwischen 10 und 40 Mio. CHF konnten neue Möglichkeiten dargelegt werden. Sollte für das Projekt «Lipo-Park» im Herblingertal bis im Januar 2014 keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen, so kann das Projekt gemäss Aussagen des Verwaltungsratpräsidenten der FC Schaffhausen AG als gescheitert betrachtet werden1. Da sich das im Besitz der Stadt befindende Stadion Breite den Anforderungen der Challenge League längst nicht mehr genügt und der FC Schaffhausen seine Spiele daher im altehrwürdigen Stadion nur noch dank einer Spezialbewilligung der SFL austragen darf, stünde der FC Schaffhausen in einigen Jahren ohne eigene Spielstätte da. Für die Stadt Schaffhausen drängt sich hiernach die Beantwortung zweier Grundsatzfragen auf: Soll in Schaffhausen weiterhin der Betrieb eines professionellen Fussballclubs möglich sein, und wenn ja, welche Rolle nimmt dabei die Stadt bezüglich der Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur ein. Diese Grundsatzfragen müssen im Rahmen einer politischen Debatte beantwortet werden. Vorausgesetzt die Stadt bekennt sich klar und deutlich zum Profifussball in Schaffhausen, so ist sie auch verpflichtet bei der Lösungsfindung eine aktive Rolle einzunehmen. Hierfür steht ihr mit dem in diesem Bericht dargelegten Richtkonzept und der dazugehörigen raumplanerischen Umsetzung mittels Quartierplan ein probates Mittel zur Behebung der Stadionproblematik zur Verfügung. Sowohl der Standort in der Breite, als auch das Konzept zur funktionalen Sanierung und Erweiterung des bestehenden Stadions und die Mantelnutzung «Wohnen» stellen hierfür gemäss Nutzwertanalyse und ausgearbeitetem Richtkonzept das Projekt mit dem höchsten Nutzen dar. Dem Stadtrat wird empfohlen dieses Projekt aufzunehmen und umzusetzen. Der Handlungsspielraum der Stadt ist eng bemessen und wurde bis anhin primär als Rolle einer Bewilligungsinstanz und Projektbegleitungsbehörde interpretiert. Aufgrund des privat initierten Stadionprojekts im Herblingertal war bislang eine aktivere Rollenauslegung auch nicht erforderlich. Sollte das Projekt «Lipo Park» jedoch endgültig scheitern, so kann die Stadt mit den sich in ihrem Besitz befindenden Grundstücken und der bereits bestehenden Infrastruktur in der Breite ein alternatives Projekt herbeiführen. Hierfür wird die bestehende Infrastruktur des Stadions - insbesondere jene der heutigen Haupttribüne - durch die öffentliche Hand saniert und um eine neue überdachte Gegentribüne erweitert. Der Kostenrahmen dieser ersten Bauetappe beträgt ca. CHF 10 Mio. und sichert den Spielbetrieb des FC Schaffhausen in der Challenge League. Weitere CHF 10 Mio. sind erforderlich, falls der Verein in die Super League aufsteigen sollte und eine Erweiterung des Stadions um zwei Stirntribünen zur Erfüllung der Anforderungen der Schweizerischen Fussballiga notwendig werden. Die Stadt und der Fussballclub Schaffhausen erhalten hiermit ein modernes, kostengünstiges und den eigenen Bedürfnissen gerecht werdendes Fussballstadion, welches so in seiner Form einzigartig für die Schweiz ist.

Neue Ideen und Konzepte als Alternativen

Risiko des Verlust der Spiellizenz für den Profifussball

Schaffhausen muss sich Grundsatzfragen stellen

Vorliegendes Projekt als reelle Alternativlösung

Sanierung Breite als Projekt mit höchstem Nutzen

Überprüfung des eigenen Rolleverständnisses der Stadt Sanierung Breite durch öffentliche Hand finanziert

Ein einzigartiges Projekt für die Stadt und die gesamte Schweiz

1

9

Dem Fussballstadion Schaffhausen läuft die Zeit davon; SRF 41


zukunft fussballstadion schaffhausen

planungsempfehlung

9

9.2 Vorzüge gesamtprojekt vordere breite Im folgenden sollen insbesondere die Vorzüge des Projektes hervorgehoben; jedoch auch auf zu beachtende Umstände hingewiesen werden. • Die Stadt und der FC Schaffhausen erhalten ein modernes, kostengünstiges und den eigenen Bedürfnissen gerecht werdendes Fussballstadion; die Konzeption des Stadions richtet sich nach funktionalen Ansprüchen. » Kapitel 7.4; S. 32 • Die Sanierung & Erweiterung des Stadions Breite dient primär der Sicherung des Spielbetriebs in der Challenge League und richtet sich nach den realistischen Bedürfnissen des FCSH; durch die Projektetappierung kann bei einem allfällig angestrebten Aufstieg des FCSH relativ rasch reagiert werden und der Zustand des Vollausbau erreicht werden. • Die Zuschauerkapazität richtet sich nach den minimalen Anforderungen der Schweizerischen Fussballliga und entspricht der realistischen Abschätzung der zukünftigen Zuschauerzahlen unter Berücksichtigung einer Attraktivierung im Zuge eines modernen Stadions. • Die Finanzierung lässt sich aufgrund der Projektetappierung schrittweise angehen; die für einen Vollausbau notwendigen Gesamtinvestitionen von ca. CHF 20 Mio. können auf diese Weise in zwei Teilbeträge von je ca. CHF 10 Mio. aufgeteilt werden und führen zu keiner einmaligen, übermässigen Belastung des öffentlichen Finanzhaushaltes. • Im Zuge des Umbaus des Stadions entsteht im Sinne einer ausgelagerten Mantelnutzung in der Vorderen Breite neuer, qualitativ hochwertiger Wohnraum; die zwei Wohnüberbauungen Randenstrasse und Nordstrasse setzen den Willen zur inneren Verdichtung sowie die Ziele des Entwicklungsschwerpunkts Wohnen um und bieten bei Vollausbau Raum für bis zu 800 neue EinwohnerInnen. » Kapitel 7.4; S. 33 • Mit dem sanierten Stadion, den zwei neuen Wohnüberbauungen und den bestehenden Sport- und Freizeitnutzungen entsteht in Zentrumsnähe ein neuer urbaner Stadtteil mit einem ausdifferenzierten Nutzungsmix und grosszügigen Grünflächen. • Die rechtskräftige Konsolidierung des Projekts mittels Quartierplanverfahren und einer damit verbundenen Zonenplanänderung stellt die optimale planerische Umsetzung dar und ist gemäss kantonalem Baugesetz ohnehin zwingend. » Kapitel 8.2; S. 36 • Der Quartierplan sichert eine bessere städtebauliche Gesamtlösung sowie die quartierverträgliche Nutzungsanordnung im Perimeter durch punktuelle Verdichtung und der damit verbundenen Freihaltung von wichtigen Grün- und Freiräumen; durch den Quartierplan wird die bestmögliche Koordination der Bebauungen und der daraus resultierenden Auswirkungen auf Raum, Verkehr und Umwelt erreicht. • Durch den Grundstückverkauf der Parzellen 1514-2 [Familiengärten] und 1609-1 [Trainingsfelder südlich des Stadions] wird eine aktive Bodenpolitik verfolgt und eine privat finanzierte Wohnüberbauung ermöglicht; der daraus resultierende finanzielle Gewinn von ca. CHF 18 Mio. kann je nach politischem Willen zur Deckung der Investitionen zur Sanierung und Erweiterung des Stadions eingesetzt werden. » Kap. 7.6; S. 35 • Aufgrund der Komplexität des Projektes mit verschiedenen Teilprojekten und den dazu notwendigen Verfahren ist ein möglichst rascher Einbezug der Quartierbevölkerung sowie eine offene Kommunikations- und Informationspolitik seitens der Stadt zum Gelingen des Projektes zwingend. • Auch wenn es sich beim vorliegenden Projekt um eine funktionale und kostengünstige Alternative zu einem Neubau des Stadions handelt, so sind die zur Sanierung und Erweiterung notwendigen 10 Mio. CHF für den öffentlichen Haushalt nicht ohne Weiteres zu finanzieren; der Gewinn aus dem Grundstückverkauf stellt hierfür jedoch eine ideale Option dar. • Die Kreditvorlage ans Volk bezüglich der Sanierung des Stadions muss gründlich und frühzeitig vorbereitet werden; die Vorzüge des Projektes für die Stadt Schaffhausen sowie die allfälligen Konsequenzen einer Ablehnung müssen eindeutig kommuniziert werden. 42


quellenVerzeichnis LITERATUR

Internet

SFL Stadionkatalog der Kategorie A und A-Plus; Swiss Football League; Bern; 21.12.2012

Schaffhauser Stadion: Volk hat noch nichts zu entscheiden; SRF; Roger Steinemann; 13.11.2013; http://www.srf.ch/news/ regional/zuerich-schaffhausen/schaffhauser-stadion-volk-hatnoch-nichts-zu-entscheiden [zuletzt besucht: 02.01.2014]

SFL Stadionkatalog der Kategorie B; Swiss Football League; St. Gallen; 22.06.2012 Machbarkeitsüberprüfung Fussballstadion Aarau; Schlussbericht; Buchhofer Barbe AG; Zürich; 12.12.2006 Jurybericht Stadion Schützenwiese Winterthur; Ersatz- und Ergänzungsbauten; Stadt Winterthur; Februar 2011 Projekt PASS – Potenzialaktivierung Stadt Schaffhausen; Schlussbericht; Wirtschaftsförderung Kanton Schaffhausen; 19.02.2008 Zukunft Stadtleben - ein Projekt zur Wohnraumentwicklung der Stadt Schaffhausen; Stadt Schaffhausen; 2012

Dem Fussballstadion Schaffhausen läuft die Zeit davon; SRF; Nicole Freudiger; 13.11.2013; http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/ dem-fussballstadion-schaffhausen-laeuft-die-zeit-davon [02.01.2014] Homepage FC Schaffhausen; http://www.fcschaffhausen.ch/default.asp?uk=0 [02.01.2014] Wikipedia-Artikel zum FC Schaffhausen; letzte Änderung am 23.11.2013; http://de.wikipedia.org/wiki/FC_Schaffhausen [02.01.2014] www.weltfussball.com; Zuschauer-Statistiken der Saisons 2003/04 bis 2013/14; http://www.weltfussball.com/zuschauer/sui-challenge-league-2013-2014/1/ [02.01.2014]

Wohnraumentwicklung Schaffhausen - Orientierungsvorlage; Stadt Schaffhausen; 06.07.2010

Arena Thun; www.arenathun.ch; [02.01.2014]

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FC Winterthur; http://www.fcwinterthur.ch/index.php?id=20048; [02.01.2014]

Merkblatt Quartierpläne; Hochbauamt Stadt Schaffhausen; Stand Juni 2010 Stadtverfassung vom 25. September 2011; Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen; Stand 1. Oktober 2013 Leitbild der Stadt Schaffhausen; Stadt Schaffhausen Legislaturschwerpunkte 2013 – 2016; Stadt Schaffhausen; 22. März 2013 PLANUNGSINSTRUMENTE Richtplan des Kantons Schaffhausen; Vorlage Kantonsrat; Federführung durch Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen; Erlass durch den Regierungsrat am 05.03.2013 Richtplanung – Anpassung Agglomerationsprogramm; Planungsund Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen; Juni 2011 Agglomerationsprogramm Schaffhausen plus – Teil Verkehr und Siedlung; Schlussbericht; Verein Agglomeration Schaffhausen; Schaffhausen; 17.12.2007 Bauordnung für die Stadt Schaffhausen vom 10. Mai 2005; Stadt Schaffhausen; Stand: 01.06.2010 Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Schaffhausen – Schlussbericht Phase 2: Massnahmen; Infras & SNZ; Zürich; 26.03.2008 [vom Stadtrat genehmigt am 01.04.2008] Richtplan Landschaft Stadt Schaffhausen; Stadt Schaffhausen; September 2009 Strassenrichtplan – Teil 1: Strassen [Karte]; Tiefbauamt Stadt Schaffhausen; 08.11.2002 Richtplan Landschaft – Teilbereich Natur- und Landschaftsschutz [Karte]; Hochbauamt Stadt Schaffhausen; April 2009 Richtplan Landschaft – Ergänzungsplan [Karte]; Hochbauamt Stadt Schaffhausen; April 2009 Richtplan Öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen [Karte]; Hochbauamt Stadt Schaffhausen; 31.08.2004 Zonenplan 2005 der Stadt Schaffhausen [Karte]; Stadt Schaffhausen; Stand: 01.06.2010 Entwicklungspotenziale – Übersicht der Potenziale; Stadt Schaffhausen; Stadtplanung; 23.03.2010

Swissporarena Luzern; www.swissporarena.ch; [02.01.2014]

GIS Online Applikation; Kanton Schaffhausen; http:// www.gis.sh.ch/GIS_SH/BM3.asp [02.01.2014] Quartierverein Herblingen; http://www.herblingen.ch/ [02.01.2014]


Abbildungsverzeichnis Titelbild Eigenproduktion Autor

Abb. 15 Analysekarte Standort Birch Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 1

Stadion Breite; Steffen Hüther; www.flickr.com

Abb. 2

Haupttribüne Stadion Breite; Eigenproduktion Autor

Abb. 3

Arena Thun; www.energieatelier.ch

Abb. 4

Swissporarena Luzern; http://files.newsnetz.ch/bildlegen de/40710/510286_pic_970x641.jpg

Abb. 5

Stadion Schützenwiese; www.fussballtempel.net

Abb. 20 Grobkonzept Variante VII Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 6

Visualisierung neue Gegentribüne; http://www.sollbergerboegli.ch/

Abb. 21 Grobkonzept Variante VIII Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 7

Übersicht Standorte Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 22 Städtebauliches Leitbild Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 8

Standort Breite Landeskarte LK 25; Bundesamt für Landestopografie

Abb. 23 Verkehrskonzept Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 9

Analysekarte Standort Breite Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 24 Parzellenbereinigung & Anpassungen Zonenplan Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 16 Grobkonzept Variante V Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten] Abb. 17 Grobkonzept Variante VI Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten] Abb. 18 Standort Herblingen Landeskarte LK 25; Bundesamt für Landestopografie Abb. 19 Analysekarte Standort Herblingen Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 10 Grobkonzept Variante I Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 25 Visualisierung saniertes Stadion Breite Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 11 Grobkonzept Variante II Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten] Abb. 12 Grobkonzept Variante III Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 26 Abb. 27

Abb. 13 Grobkonzept Variante IV Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 28 Parzellenbereinigung & Anpassungen Zonenplan Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Visualiesierung der Überbauungen Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten] Quartierplan «Vordere Breite» Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]

Abb. 14 Standort Birch Landeskarte LK 25; Bundesamt für Landestopografie

Tabellenverzeichnis Tab. 1

Auszug aus den Stadienkatalogen der SFL

Tab. 13

Kennzahlen zu Grobkonzept VI

Tab. 2

Annahmen zur Konzeption Stadion Schaffhausen

Tab. 14

Aussagen zentraler Planungsinstrumente [Herblingen]

Tab. 3

Übersicht der drei möglichen Standorte

Tab. 15

SWOT-Analyse Standort Herblingen

Tab. 4

Aussagen zentraler Planungsinstrumente [Breite]

Tab. 16

Kennzahlen zu Grobkonzept VII

Tab. 5

SWOT-Analyse Standort Breite

Tab. 17

Kennzahlen zu Grobkonzept VIII

Tab. 6

Kennzahlen zu Grobkonzept I

Tab. 18

Gliederung der Nutzwertanalyse

Tab. 7

Kennzahlen zu Grobkonzept II

Tab. 19

Resultate der Nutzwertanalyse

Tab. 8

Kennzahlen zu Grobkonzept III

Tab. 20

Berechnung der AZ für das Quartierplangebiet

Tab. 9

Kennzahlen zu Grobkonzept IV

Tab. 21

Anpassungen Planungsinstrumente «Richtplanung»

Tab. 10

Aussagen zentraler Planungsinstrumente [Birch]

Tab. 11

SWOT-Analyse Standort Birch

Tab. 22

Anpassungen Planungsinstrumente «Mass- nahmenprogramme & Sondernutzungsplanung»

Tab. 12

Kennzahlen zu Grobkonzept V


ANHANG


anhang 1 Schweizer Stadionprojekte Stadien Schweiz St. Jakob-Park

Stade de Suisse

Stade de la Maladière

AFG Arena

Arena Thun

Swissporarena

Stades de Bienne

Schützenwiese

Torfeld Süd

FCS Park

Basel

Bern

Neuchâtel

St. Gallen

Thun

Luzern

Biel

Winterthur

Aarau

Schaffhausen

Realisierungsstand Zuschauerschnitt

eingeweiht am 07.09.2001 26'500

eingeweiht am 30.07.2005 20'000

eingeweiht am 18.02.2007 4'000

eingeweiht am 05.07.2008 13'000

eingeweiht am 09.07.2011 4'000

eingeweiht am 03.09.2011 10'000

Eröffnung Sommer 2015 1'000

Baubeginn 2015 2'000

Eröffnung Sommer 2016 4'000

Projekt gescheitert 1'000

Kapazität [national] - Sitzplätze - Stehplätze

38'512

31'783

12'500

19'568

17'000 14'000 3'000

5'200 [erweiterbar auf 10'000]

6'000 [10'300] [7'000] [3'300]

10'000 – 12'000

4'400

10'000 8'000 2'000

8'091 8'091 -

Kernnutzungen

FC Basel, Events

BSC Young Boys, Events, Konzerte (2-3)

Neuchâtel Xamax FCS

FC St. Gallen, Events

FC Thun, Events

FC Luzern, Events

FC Biel-Bienne, Events

FC Winterthur

FC Aarau, Events

FC Schaffhausen

Mantelnutzungen

Einkaufszentrum (ca. 50 Geschäfte), Alterswohnungen, St. Jakob Turm (Wohnungen/Büro/ Geschäfte)

Einkaufszentrum (ca. 30 Geschäfte), Schule, Büros, Fitnesscenter, Restaurants, Discothek

Einkaufszentrum (ca. 50 Geschäfte), Feuerwehrdepot, Turnhallen, Büros

Einkaufszentrum, Fachmarkt, Restaurants, Freizeitcenter

Einkaufszentrum (20 Geschäfte), Fachmarkt, Restaurants, Fitnesscenter

Dreifachsporthalle, Hallenbad, Fitnesspark, Büro, zwei Wohnhochhäuser

Einkaufszentrum, Fachmärkte, Eisstadion, Curlinghalle, Büros, Restaurants

-

Einkaufszentrum, Büros, Wohnen, Freizeitcenter Rolling Rock, Restaurants

Einkaufszentrum, Büros, Restaurants

Verkaufsfläche

25'000 m2 EKZ

23'500 m2 EKZ m2 Fachmarkt

15'000 m2 EKZ

21'000 m2

-

11'000 m2

Parkplätze

930 [Tiefgarage ]

1'100 [Tiefgarage] 200 [Aussenplätze]

220 Mio.

340 Mio.

Erstellungskosten

ca. 250 Mio.

ca. 350 Mio.

- Stadion

ca. 125 Mio.

70 Mio.

- Mantelnutzung

ca. 225 Mio.

270 Mio.

13'500

900

750 [Tiefgarage]

ca. 200 Mio. ca. 40 Mio.

ca. 80 Mio.

ca. 22.5 Mio.

max. 1'600 [gesamtes Areal]

570 [Tiefgarage]

ca. 170 Mio.

ca. 105 Mio.

ca. 22.5 Mio.

ca. 36 Mio.

-

ca. 134 Mio.

PPP Initiant

x Marazzi

x Marazzi

x HRS Real Estate AG

x HRS Real Estate AG

x ?

x Stadt

x Stadt

Nein Stadt

x Stadt

x Marazzi / Porr Suisse AG

Verfahren

GesamtplanungsStudienauftrag

GesamtplanungsStudienauftrag

?

?

GesamtplanungsStudienauftrag

Investoren-Wettbewerb

GesamtplanungsStudienauftrag

Projekt-Wettbewerb zur Sanierung & Erweiterung

?

Privat

Landeigentümerin

Genossenschaft [Bürgergemeinde]

?

?

?

?

Stadt

Stadt

Stadt

?

Dritte

Stadioneigentümerin

Genossenschaft Stadion St. Jakob-Park

Stade de Suisse AG

?

Stadion St. Gallen AG

Genossenschaft Fussballstadion Arena Thun

Stadion Luzern AG

Stadt [Stockwerkeigentum]

Stadt

?

?

Investoren Betriebsgesellschaft

institutionelle Anleger Basel United

institutionelle Anleger Stade de Suisse AG

? ?

? Betriebsgesellschaft AFG Arena

? Arena Thun AG

Wettbewerb swissporarena events ag

institutionelle Anleger -

? ?

? ?

Fontana Invest ?

Rolle öffentliche Hand

Behörde

Behörde

?

?

?

Initiator, Mieterin, Betriebszuschüsse

?

?

?

Behörde

Die Grundlage dieser Übersicht über Schweizer Stadionprojekte bildet insbesondere Anhang 2 der «Machbarkeitsüberprüfung Fussballstadion Aarau» der Buchhofer Barbe AG; Zürich

Seite 1


anhang 2 nutzwertanalyse vorgehen & Methodik Im Folgenden soll eine qualitative Nutzwertanalyse zu den acht verschiedenen Grobkonzepte erstellt werden. Ziel ist eine vergleichende Bewertung der verschiedenen Konzepte zu sechs unterschiedlichen Themen, welche auch die Hauptkategorien der Nutzwertanalyse darstellen. Es handelt sich dabei um die Themen Standort, Umwelt, Stadion, räumliche Entwicklung, Verkehr und Risiken. Diese sind wiederum in mehrere Kriterien unterteilt. Die Unterkategorien der Themen Standort und Umwelt wurden als sogenannte «standortbezogene Kriterien» definiert, da deren Bewertung unabhängig

vom jeweiligen Grobkonzept gültig ist und spezifisch zum jeweiligen Standort gilt. Die restlichen vier Themen mit ihren jeweiligen Unterkategorien gelten als «konzeptabhängige Kriterien». Sowohl die Themen, als auch deren Unterkategorien wurden gemäss ihrer Relevanz bezüglich eines allfälligen Projektes gewichtet. Den Grobkonzepten wurden pro Kriterium [z. B. «Trainingsfelder»] Punkte zwischen 1 und 5 zugewiesen, wobei sich die Skala nach folgender Bewertung richtet: 1 = sehr schlecht; 2 = schlecht; 3 = mässig/neutral; 4 = gut; 5 = sehr gut.

Die pro Kriterium erzielte Punktzahl [n] wurde mit der Gewichtung [G ‰] multipliziert, so dass in einem nächsten Schritt alle gewichteten Punkte [n*g] addiert und das Grobkonzept mit dem höchsten Nutzen definiert werden konnte. Um die Gefahr eines Zufallproduktes zu bannen, wurde die Resultate der Nutzwertanalyse einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. So wurden die pro Kriterium erzielten Punkte [n] mit einer mehrfach geänderten Gewichtung multipliziert. Dadurch änderte sich zwar die jeweilige Gesamtpunktzahl, nicht jedoch die Rangierung der Grobkonzepte.

Detaillierte RESULTATE Standortbezogene Kriterien BREITE

BIRCH

HERBLINGEN

situation

20

Bewertung

n

n*g

Bewertung

n

n*g

Bewertung

n

n*g

Lage & Erreichbarkeit

50

Der Standort Breite liegt 800m Luftdistanz vom Bahnhof entfernt und ist im Vergleich zu den Konzepten Birch & Herblingen am besten zu bewerten. Der Standort kann vom Bahnhof aus auch zu Fuss oder per Velo erreicht werden. Aufgrund der Topographie müssen keine Komplikationen erwartet werden.

5

500

Der Standort in der Birch liegt rund 2km vom Bahnhof entfernt und liegt etwas abgeschieden am Ende des Mühlentals. Die topographische Situation ist äusserst kritisch zu bewerten. Besucher sind gezwungen per MIV oder ÖV anzureisen.

1

100

Der Standort Herblingen befindet sich rund 3,3 km vom Bahnhof entfernt. Aufgrund der beschränkt vorhandenen Wohnnutzung in unmittelbarer Nähe ist das Einzugsgebiet eher schwach zu bewerten. Besucher sind gezwungen per MIV oder ÖV anzureisen. Keine Komplikationen müssen bezüglich der Topographie erwartet werden.

3

300

Erschliessung

50

Die Breite ist optimal ins städt. Verkehrnetz integriert. Drei Durchmesserlinien [3, 4, 6] verbinden den Standort im 5-MinTakt direkt mit dem Bahnhof und einem Grossteil des Stadtgebietes. Ein Kapazitätsausbau ist gemäss Gesamtverkehrskonzept SH vorgesehen. Der nächste Autobahnanschluss [] ist in gut 1.5km Fahrdistanz zu erreichen.

4

400

Die Birch wird von der Durchmesserlinie 6 der städt. Verkehrsbetriebe im 10-Min-Takt erschlossen. Ein Kapazitätsausbau zumindest an Spieltagen ist zwingend. Der nächste Autobahnanschluss [Schweizersbild] befindet sich in rund 800m Fahrdistanz.

2

200

Dank Autobahnanschluss und S-Bahn-Station in unmittelbarer Nähe ist der Standort Herblingen gut erschlossen. Die festgesetzte Taktverdichtung auf dem S-Bahn-Netz zu einem 15-Min-Takt verleiht dem Standort zusätzliche Attraktivität. Zu bemängeln ist die Integration ins städt. Verkehrsnetz.

4

400

Umwelt

10

Natur

60

Da der Standort Breite bereits heute mit diversen Nutzungen belegt ist und keine sensiblen Naturräume vorhanden sind, werden keine negativen Auswirkungen erwartet.

5

300

Der Standort Birch ist aufgrund der erhöhten Anforderungen bezüglich Raum und dem sensiblen Umfeld als schwach zu beurteilen.

1

60

Aufgrund der bestehenden industriellen Nutzungen im umliegenden Umfeld sind keine gravierenden Auswirkungen bezüglich Natur zu erwarten.

5

300

Modal Split

40

Es liegen optimale Voraussetzungen für einen Modal Split zugunsten des Umweltverbundes vor.

5

200

Die Voraussetzungen für den Umweltverbund sind schwächer als die in der Breite zu bewerten.

3

120

Aufgrund der umliegenden publikumsintensiven Nutzungen, die primär von der guten MIV-Erschliessung profitieren, ist von einem erhöhten MIV-Anteil auszugehen.

3

120

19

1‘400

7

480

15

1‘120

TOTAL

TOTAL

TOTAL


anhang 2 konzeptbezogene Kriterien VARIANTE I g1 Stadion

g2

G‰

VARIANTE II

VARIANTE III

VARIANTE IV

Bewertung

n

n*g

Bewertung

n

n*g

Bewertung

n

n*g

Bewertung

n

n*g

15

Trainingsfelder

40

Vier. Im Umfeld des Stadions befinden sich vier Trainingsfelder, wovon zwei südlich des Stadions liegen.

5

300

Zwei. Die Trainingsfelder ums Stadion entfallen. Übrig bleiben zwei Trainingsfelder an der Rietstrasse und mögliche Ersatzfelder in der Birch.

2

120

Im Umfeld des Stadions befinden sich vier Trainingsfelder, wovon zwei südlich des Stadions liegen.

5

Drei. Die südlich des Stadions gelegenen Trainingsfelder entfallen. Das neue Angebot besteht aus einem Trainingsfeld östlich des Stadions und zwei Fussballfeldern an der Rietstrasse.

3

Skalierbarkeit

60

theoretisch möglich

3

270

theoretisch möglich

3

270

ja

5

ja

5

Städtebauliche Integration

40

Die Ansiedlung eines mächtigen Grossvolumens im feingliedrigen Bebauungsmuster ist problematisch zu betrachten und verhindert eine erwünschte Durchlässigkeit. Die Grünräume bleiben erhalten, sind jedoch z. T. nur einem beschränkten Nutzerkreis vorbehalten [Familiengärten].

2

200

Die Ansiedlung eines mächtigen Grossvolumens im feingliedrigen Bebauungsmuster ist problematisch zu betrachten und verhindert eine erwünschte Durchlässigkeit. Die zwei Wohnüberbauungen erweitern das gewachsene Siedlungsgebiet massvoll und die Breite erhält einen neuen Quartierpark.

3

300

Die Sanierung und notwendige Erweiterung des Stadions Breite passt sich gut in das feingliedrige Bebauungsmuster ein. Die vier Tribünen ordnen sich der Umgebung unter und bieten weiterhin eine gute Durchlässigkeit. Die Grünräume bleiben erhalten, sind jedoch z. T. nur einem beschränkten Nutzerkreis vorbehalten [Familiengärten].

4

Die Sanierung und notwendige Erweiterung des Stadions Breite passt sich gut in das feingliedrige Bebauungsmuster ein. Die vier Tribünen ordnen sich der Umgebung unter und bieten weiterhin eine gute Durchlässigkeit. Die zwei Wohnüberbauungen erweitern das gewachsene Siedlungsgebiet massvoll und die Breite erhält einen neuen Quartierpark.

5

Nutzungsmix

20

Die heutige Situation bleibt bestehen, der bestehende Sport- und Freizeitstandort wird gestärkt. Die erwünschte Entwicklung im Bereich Wohnen wird nicht erreicht.

3

150

Der bestehende Sport- und Freizeitstandort wird gestärkt und sinnvoll mit einer Wohnnutzung ergänzt.

5

250

Die heutige Situation bleibt bestehen, der bestehende Sport- und Freizeitstandort wird gestärkt. Die erwünschte Entwicklung im Bereich Wohnen wird nicht erreicht.

3

Der bestehende Sport- und Freizeitstandort wird gestärkt und die Ziele des Entwicklungsschwerpunktes Wohnen erreicht.

5

Stadtentwicklung

40

Grundsätzlich wird das Stadion 1:1 ersetzt. Die Verdichtungspotentiale des Standorts werden jedoch nicht genutzt.

3

300

Die Breite erhält ein neues Stadion und die erwünschte Entwicklung bezüglich Verdichtung mittels neuer Wohnüberbauungen kann erreicht werden.

5

500

Das heutige Stadion bleibt bestehen und wird erweitert. Die Verdichtungspotentiale des Standorts werden jedoch nicht genutzt.

3

Der vorhandene Raum in der Breite wird optimal genutzt. Durch die Sanierung und Ansiedlung von Wohnüberbauungen kann die Vordere Breite verdichtet werden.

5

Parkierung

50

Durch das zusätzliche Parkierungsangebot [ca. 500 PP] wird der Umweltverbund nachteilig beeinflusst.

3

225

Durch das zusätzliche Parkierungsangebot [ca. 500] wird der Umweltverbund nachteilig beeinflusst. Für die Wohnüberbauungen sind zwei Einstellhallen notwendig.

1

75

Mithilfe eines Parkraumkonzeptes, resp. -managements kann auf die ausreichend vorhandenen Parkplätze zurückgegriffen werden.

5

Mithilfe eines Parkraumkonzeptes, resp. -managements kann auf die ausreichend vorhandenen Parkplätze zurückgegriffen werden. Für die Wohnüberbauungen sind zwei Einstellhallen [ca. 400 PP] notwendig.

3

Kapazitätsausbau ÖV

50

nicht notwendig

5

375

Kapazitätsausbau gemäss Gesamtverkehrskonzept SH angedacht

3

225

nicht notwendig

5

Kapazitätsausbau gemäss Gesamtverkehrskonzept SH angedacht

3

Finanzierung

50

Rund 30 Mio. CHF für den Neubau eines Fussballstadion stellen die öffentliche Hand vor erhebliche Finanzierungsprobleme.

1

75

Mithilfe des Landverkaufs [ca. 15 Mio. CHF] für die Wohnüberbauungen könnte rund die Hälfte der notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.

3

225

Die für die 1. Etappe notwendigen Mittel von rund 10 Mio. CHF sind im Investitionsbudget der Stadt einfacher abzusichern als bei einem Neubau. Durch die Projektetappierung können auch die Investitionen etappiert budgetiert werden.

3

Mithilfe des Landverkaufs für die Wohnüberbauungen könnten bereits die notwendigen finanziellen Mittel für die 1. Etappe der Sanierung bereitgestellt werden. Im optimalen Fall kann dadurch auch die Erweiterung der 2. Etappe mitfinanziert werden [Total ca. 15 Mio. CHF]. Durch die Projektetappierung können die notwendigen finanziellen Mittel rückgestellt werden.

5

Verfahren

50

Das Risiko ist aufgrund einer notwendigen Volksabstimmung über einen möglichen Finanzierungskredit als hoch zu bewerten. Insbesondere da es sich hierbei um eine beachtliche Summe handelt.

1

75

Eine Kreditvorlage an die Bevölkerung ist zwingend. Deren Chancen sind aufgrund einer Teilfinanzierung mittels Landverkauf jedoch höher einzustufen als in Variante I.

2

150

Die Notwendigkeit einer Sanierung der Breite und die dafür notwendigen 10 Mio. CHF sind der Bevölkerung bei einer Kreditvorlage einfacher nachvollziehbar zu machen.

3

Die Notwendigkeit einer Sanierung der Breite und die dafür notwendigen 10 Mio. CHF sind der Bevölkerung bei einer Kreditvorlage einfacher nachvollziehbar zu machen.Die Reinvestierung des durch den Landverkauf erzielten Gewinns ist der Bevölkerung jedoch sachlich auzuzeigen.

4

26

1‘970

27

2‘115

36

2‘800

38

3‘005

19

1‘400

19

1‘400

19

1‘400

19

1‘400

Räumliche Entwicklung

VERKEHR

Risiken

standortabhängige Kriterien

25

15

15

konzeptabhängige Kriterien

26

1‘970

27

2‘115

36

2‘800

38

3‘005

TOTAL

45

3‘370

46

3‘515

55

4‘200

57

4‘405

Rang

6

5

2

1


anhang 2 VARIANTE V g1 Stadion

g2

G%

VARIANTE VI

VARIANTE VII

VARIANTE VIII

Bewertung

n

n*g

Bewertung

n

n*g

Bewertung

n

n*g

Bewertung

n

n*g

15

Trainingsfelder

40

Auf der Parzelle 1897 entstehen zwei neue Trainingsfelder.

2

120

Auf der Parzelle 1897 entstehen zwei neue Trainingsfelder.

2

120

Auf der Parzelle 21130 entstehen entlang der Solenbergstrasse zwei neue Trainingsfelder

2

120

Aufgrund des höheren Flächenanspruchs der Mantelnutzung kann auf der Parzelle 21130 nur ein Trainingsfeld erstellt werden.

1

60

Skalierbarkeit

60

theoretisch möglich

3

270

nein

1

90

theoretisch möglich

3

270

nein

1

90

Städtebauliche Integration

40

Die Ansiedlung eines mächtigen Grossvolumens in diesem sensiblen Raum ist äusserst kritisch zu bewerten. Für die Erstellung des Stadions und der Trainingsfelder sind grössere Terrainveränderungen notwendig.

1

100

Die Ansiedlung eines mächtigen Grossvolumens in diesem sensiblen Raum ist äusserst kritisch zu bewerten. Für die Erstellung des Stadions und der Trainingsfelder sowie einer möglichen unterirdischen Schiessanlage sind grössere Terrainveränderungen notwendig.

1

100

Die Erstellung eines Fussballstadions auf einer bestehenden Industriebrache stellt kein Problem dar.

5

500

Die Erstellung eines Fussballstadions mit einer Mantelnutzung Gewerbe & Verkauf auf einer bestehenden Industriebrache stellt kein Problem dar.

5

500

Nutzungsmix

20

Den bestehenden Gewerbenutzungen wird mit dem Stadion eine Sport- und Freizeitnutzung hinzugefügt. Der Mix aus Gewerbe, Sport- und Freizeit sowie Wohnen macht den Standort attraktiv.

3

150

Den bestehenden Gewerbenutzungen wird mit dem Stadion und der neuen Schiiessanlage eine Sport- und Freizeitnutzung hinzugefügt. Der Mix aus Gewerbe und Wohnen sowie einem neuen Sport- und Freizeitzentrum macht den Standort attraktiv.

4

200

Die umliegenden Industrie-, Gewerbe- und Verkaufsnutzungen werden mit einer Sport- und Freizeitnutzung sinnvoll ergänzt.

5

250

Die umliegenden Industrie-, Gewerbe- und Verkaufsnutzungen werden mit einer Sport- und Freizeitnutzung sowie einer weiteren Verkaufsnutzung sinnvoll ergänzt.

5

250

Stadtentwicklung

40

Die Ansiedlung einer publikumsintensiven Nutzung am Ende des Mühlentals ist aus raumplanerischen Überlegungen nicht sinnvoll. In der Stadt Schaffhausen sind geeignetere Standorte vorzufinden [z. B. Herblingen]. Durch den Wegzug des Stadions aus der Breite wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, an zentraler Lage eine Verdichtung mithilfe von Wohnüberbauungen zu realisieren.

3

300

Die Ansiedlung einer publikumsintensiven Nutzung am Ende des Mühlentals ist aus raumplanerischen Überlegungen nicht sinnvoll. In der Stadt Schaffhausen sind geeignetere Standorte vorzufinden [z. B. Herblingen]. Durch den Wegzug des Stadions aus der Breite wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, an zentraler Lage eine Verdichtung mithilfe von Wohnüberbauungen zu realisieren.

3

300

Die Ansiedlung eines Fussballstadions an einem Standort, welcher bereits heute eine Vielzahl an publikumsintensiven Nutzungen bereithält, ist folgerichtig. Durch den Wegzug des Stadions aus der Breite wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, an zentraler Lage eine Verdichtung mithilfe von Wohnüberbauungen zu realisieren.

5

500

Die Ansiedlung eines Fussballstadions mit Mantelnutzung an einem Standort, welcher bereits heute eine Vielzahl an publikumsintensiven Nutzungen bereithält, ist folgerichtig. Durch den Wegzug des Stadions aus der Breite wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, an zentraler Lage eine Verdichtung mithilfe von Wohnüberbauungen zu realisieren.

5

500

Parkierung

50

Durch das notwendige, zusätzliche Parkierungsangebot [ca. 750 PP] wird der Umweltverbund nachteilig beeinflusst.

1

75

Durch das notwendige, zusätzliche Parkierungsangebot [ca. 750 PP] wird der Umweltverbund nachteilig beeinflusst.

1

75

Durch das notwendige, zusätzliche Parkierungsangebot [ca. 400 PP] wird der Umweltverbund nachteilig beeinflusst.

3

225

Durch das notwendige, zusätzliche Parkierungsangebot [ca. 400 PP] wird der Umweltverbund nachteilig beeinflusst.

3

225

Kapazitätsausbau ÖV

50

An Spieltagen ist eine Taktverdichtung der VBSH-Buslinie 4 notwendig.

3

225

An Spieltagen ist eine Taktverdichtung der VBSH-Buslinie 4 notwendig.

3

225

Takt-Verdichtung an S-Bahn-Station Herblingen festgesetzt gemäss «Agglomerationsprogramm Schaffhausen plus».

5

375

Takt-Verdichtung an S-Bahn-Station Herblingen festgesetzt gemäss «Agglomerationsprogramm Schaffhausen plus».

5

375

Finanzierung

50

Ca. 35 - 40 Mio. CHF für den Neubau eines Fussballstadion stellen die öffentliche Hand vor erhebliche Finanzierungsprobleme. Ein Teil davon könnte durch einen Landverkauf in der Breite finanziert werden [ca. 15 Mio. CHF].

2

Die Finanzierung durch private Investoren ist aufgrund der schwachen Nachfrage äusserst kritisch zu bewerten.

1

75

Ca. 30 Mio. CHF für den Neubau eines Fussballstadion stellen die öffentliche Hand vor erhebliche Finanzierungsprobleme. Ein Teil davon könnte durch einen Landverkauf in der Breite finanziert werden [ca. 15 Mio. CHF].

2

150

Am Beispiel des Stadionprojektes «Lipo-Park» wird ersichtlich, dass sich die Finanzierung durch private Investoren äusserst schwierig gestaltet. Eine gewerbliche Mantelnutzung steht unter grossem Konkurrenzdruck aus dem Ausland.

3

225

Verfahren

50

Das Risiko ist aufgrund einer notwendigen Volksabstimmung über einen möglichen Finanzierungskredit als hoch zu bewerten. Es handelt sich hierbei um eine beachtliche Summe und eine Mitfinanzierung mittels Landverkauf in der Breite ist aufgrund unterschiedlicher Projekte nicht gesichert.

1

Zur Realisierung des Projektes ist eine Umzonung sowie der Verkauf [eines Teiles] der Parzelle 1897 notwendig. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Verfahren auf wenig Gegenwehr stösst.

4

400

Das Risiko ist aufgrund einer notwendigen Volksabstimmung über einen Finanzierungskredit als hoch zu bewerten. Es handelt sich hierbei um eine beachtliche Summe in welcher der Preis für den Landkauf in Herblingen noch nicht eingerechnet ist. Weiter ist eine Mitfinanzierung mittels Landverkauf in der Breite aufgrund unterschiedlicher Projekte nicht gesichert.

1

75

Einem privat finanzierten Stadion mit Mantelnutzung auf der Parzelle 21130 stehen kaum verfahrensrechtliche Risiken im Weg.

5

375

Räumliche Entwicklung

VERKEHR

Risiken

standortabhängige Kriterien

25

15

15

19

1‘465

20

1‘485

31

2‘465

33

2‘600

7

480

7

480

15

1‘120

15

1‘120

konzeptabhängige Kriterien

19

1‘465

20

1‘485

31

2‘465

33

2‘600

TOTAL

26

1‘945

27

1‘965

46

3‘585

48

3‘720

Rang

8

7

4

3


anhang 3 Stadt Schaffhausen

Quartierplan Vordere Breite Quartierplanvorschriften

Von den Eigentümern beschlossen am:

...................................................

Namens der Eigentümerin Einwohnergemeinde Schaffhausen:

...................................................

Kaufpartei XXX

...................................................

Vom Stadtrat beschlossen am:

...................................................

Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident:

...................................................

Der Stadtschreiber:

...................................................

Öffentliche Auflage

vom .................. bis ...................

Einschreiben an Betroffene vom:

...................................................

Vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt im Sinne der Verfügung vom:

...................................................


Quartierplan Vordere Breite

A

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Ingress Die Rechtsgrundlage des vorliegenden Quartierplans «Vordere Breite» bilden Art. 17 und 18 des Baugesetzes für den Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 und Art. 63 bis 65 der Bauordnung der Stadt Schaffhausen vom 10. Mai 2005. Art. 2 Ziel und Zweck 1 Der Quartierplan «Vordere Breite» bezweckt die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Stadions Breite, als auch eine koordinierte, in die örtliche Situation eingepasste Überbauung zu Wohn- und Gewerbezwecken der Vorderen Breite. 2 Mit dem Quartierplan ist inbesondere eine etappierte Sanierung und Erweiterung des Stadions nach den Anforderungen der Swiss Football League SFL (Stadionkatalog A und B) sicherzustellen. Er sichert den Betrieb des Stadions für den Spielbetrieb des FC Schaffhausen in der Challenge League und legt Massnahmen fest, welche einen allfälligen Spielbetrieb in der Super League ermöglichen. 3 Mit dem Gestaltungsplan «Vordere Breite» ist eine hohe Wohnqualität mit urbanem Charakter, eine massvolle Verdichtung und der Einbezug der angrenzenden Grünräume sicherzustellen. Art. 3 Perimeter Der Quartierplanperimeter ist begrenzt durch die Nordstrasse, die Neustrasse, die Randenstrasse, den Spielweg und die Grundstrücksgrenze zur nördlichen Nachbarzelle (Psychiatriezentrum Breitenau). Der Geltungsbereich des Quartierplans umfasst die im Situationsplan 1:2‘000 bezeichnete Perimeterfläche (Parzellen Kat. Nr.: 1291, 1514, 1515, 1609, 1610 und 4106) und umfasst eine Gesamtfläche von 119‘875 m2. Art. 4 Bestandteile Der Quartierplan «Vordere Breite» besteht aus: a) zu genehmigende Dokumente - Quartierplan Situation 1:2‘000 - Quartierplanvorschriften b) erläuternde Unterlagen - Bebauungsvorschlag 1:2‘000 Art. 5 Verhältnis zur Bau- und Nutzungsordnung 1 Soweit mit dem Quartierplan «Vordere Breite» keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Bauordnung sowie des Zonenplans der Stadt Schaffhausen. 2 Vorbehalten bleibt die übergeordnete Gesetzgebung des Kantons Schaffhausen und des Bundes, insbesondere die einschlägige Bau-, Planungs- und Umweltschutzgebung.

B Nutzungsvorschriften Art. 6 Teilgebiete & Baudichte 1 Das Quartierplangebiet umfasst eine Fläche von 119‘875 m2 und wird in verschiedene Teilgebiete unterteilt: - Baufeld I – IV: Teilgebiet Stadion Breite - Baufeld A – D: Teilgebiet Breitenaustrasse – Nordstrasse - Baufeld E – H:

Teilgebiet Randenstrasse – Breitenaustrasse

2 Die zulässigen maximalen Nutzflächen (anrechenbare Bruttogeschossfläche gem. Art. 12 BauO) betragen: - Baufeld I – IV: 8‘000 m2 - Baufeld A – D: 22‘100 m2 - Baufeld E – H: 22‘100 m2 3 Zwecks haushälterischen Umgangs mit dem Boden dürfen die zulässigen Bruttogeschossflächen um höchstens 15% unterschritten werden. Art. 8 Nutzweise «Stadionbereich» 1 Der im Situationsplan bezeichnete «Stadionbereich» dient der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für den Spielbetrieb des FC Schaffhausen. 2 Innerhalb dieses Bereiches darf ausschliesslich ein Stadion mit max. vier Zuschauertribünen und die für den Spielbetrieb notwendige Infrastruktur (gemäss SFL Stadionkatalog der Kategorie A) erstellt werden. 3 Gewerbe- und Gastronomienutzungen, welche für den Spielbetrieb notwendig sind oder einen unmittelbaren Bezug zum FC Schaffhausen haben, sind erlaubt. Diese sind primär unterhalb der Tribünen (Baufelder I – IV) anzusiedeln. Art. 9 Nutzweise Baufelder A – H 1 Innerhalb der Baufelder A – H sind hauptsächlich nur Wohnnutzungen zulässig. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind bis max. 20% an der anrechenbaren Geschossfläche zulässig. 2 Als Ausnahme gelten folgende Bestimmungen: Die Erdgeschossflächen sowie die Flächen des ersten Vollgeschosses innerhalb des Baufeldes

1

Stadt Schaffhausen


Quartierplan Vordere Breite

A dienen der Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung. Erlaubt sind insbesondere Verkaufs- und damit verbundene Lagerflächen sowie Restaurationsbetriebe, Büros und/oder öffentliche Einrichtungen.

C

Bau- und Gestaltungsvorschriften

Art. 10 Gesamtwirkung Alle Bauten und Anlagen mitsamt deren Umgebung sind, gemäss dem Planungsziel (Art. 2) in ihren Proportionen und Einzelheiten so zu gestalten, dass eine gute und harmonische Gesamtwirkung erzielt wird. Art. 11 Stellung der Bauten 1 Bauten dürfen nur innerhalb der im Situationsplan festgelegten Baufelder neu erstellt werden. 2 Vordächer, Erker, Gebäudevorsprünge sowie Balkone sind ausserhalb der Baufeldgrenzen bis zur Grundstücksgrenze oder einer Auskragung von max. 2.50 Meter zulässig. 3 Unterirdische Bauten sind bis an die Grundstücksgrenze zulässig. Dies gilt nicht für die im Situationsplan bezeichneten öffentlich zugänglichen Grünbereiche. 4 Zusätzliche Neben- und Anbauten ausserhalb der Baufelder sind im Rahmen der Gestaltungs- und Nutzweise des Quartierplanes zulässig. Art. 12 Baulinien 1 Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen allfällige zonengemässe Grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassenabstände. 2 Pflichtbaulinien sind zwingend zu bebauen. Entlang der Pflichtbaulinie ist die Fassade von Hauptbauten auf die ganze Gebäudehöhe auf diese zu stellen. Art. 13 Geschosse Innerhalb der Baufelder A – L sind maximal fünf Vollgeschosse zulässig. Die Erstellung von zusätzlichen Attikageschossen nach Art. 21 Abs. c) BauO ist erlaubt. Art. 14 Gebäudeabstände innerhalb der Baufelder Wird in den einzelnen Baufeldern A – H mehr als ein Gebäude erstellt, so gelten folgende Bestimmungen: Baufeld A; E – H Wird innerhalb des jeweiligen Baufeldes mehr als ein Gebäude erstellt, so muss ein Grenzabstand von mindestens 8.00 Meter eingehalten werden. Vorbehalten bleiben durch Dienstbarkeiten eingeräumte Grenz- und Näherbaurechte im Rahmen der kantonalen Vorschriften. Baufeld B - D Wird innerhalb des jeweiligen Baufeldes mehr als ein Gebäude erstellt, so müssen diese in der geschlossenen Bauweise unmittelbar aneinander gebaut werden. Die allgemein gültigen feuerpolizeilichen Bestimmungen (z. B. Erstellung einer Brandschutzmauer) müssen eingehalten werden. Art. 15 Dachflächen 1 Innerhalb der Baufelder A – D sind ausschliesslich Flachdächer zulässig. Innerhalb der Baufelder E – H sind Flach- und Satteldächer erlaubt. 2 Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Für die Ausführung gilt die Gründachrichtlinie für Extensivbegrünungen der Schweizerischen Fachvereinigung Gebäudebegrünung SFG als verbindlich. Nach Möglichkeit sind regionale Pflanzenmischungen zu verwenden (z. B. UFAMischung). 3 Die Terassenflächen der Attikawohnungen sind von der Pflicht zur Begrünung ausgenommen. Art. 16 Materialwahl und Farbgebung 1 Die Materialisierung der Fassaden und die äussere Farbgebung bedarf der Zustimmung des städtischen Hochbauamtes im Rahmen des Baubewilligungsverfahren. 2 Sonnenkollektoren und Photovoltaikzellen sind zulässig und soweit möglich in das Bauwerk zu integrieren. Zusätzliche Bestimmungen zum Stadion Breite Art. 17 Stadionbereich 1 In dem im Situationsplan bezeichneten «Stadionbereich» werden die Zuschauertribünen, das Spielfeld und die für den Spielbetrieb notwendige Infrastruktur erstellt. 2 Soweit keine abweichenden Regelungen festgelegt sind, gelten die Anforderungen der Swiss Football League SFL gemäss Stadionkatalog A. Art. 18 Zuschauertribünen 1 In den Baufeldern I und II soll die Haupt- sowie die Gegentribüne erstellt werden. Die bestehende Haupttribüne in Baufeld I muss nach Möglichkeit saniert und erweitert werden. Die Zuschauerkapazität bezieht sich auf die Anforderungen der Swiss Football League SFL (Stadionkatalog B) und beträgt mindestens 5‘000 Sitzplätze. 2 In den Baufeldern III und IV sollen zwei Stirntribünen erstellt werden. Die Zuschauerkapazi-

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Quartierplan Vordere Breite

tät beträgt pro Tribüne mindestens 1‘500 Sitzplätze. 3 Die Dächer der Zuschauertribünen sind nach Möglichkeit zur Gewinnung von Sonnenenergie/Wärme zu nutzen. Art. 19 Vorzone 1 Die im Situationsplan bezeichnete «Vorzone» dient primär dem Aufenthalt vor und nach einem Fussballspiel sowie der An- und Weglieferung. 2 In der Vorzone sind kleinere eingeschossige Neben- und Anbauten (z. B. Kassenhäuschen, Verpflegungsstände, Merchandise-Stände, etc.) erlaubt. Insbesondere die Kassen sind in der Vorzone zu errichten. Art. 20 Trainingsfeld 1 Auf der im Situationsplan bezeichnete Fläche «Trainingsfeld» wird eine Fussballfeld zu Trainingszwecken erstellt. Hauptnutzer dieses Spielfeldes ist/sind die Mannschaft/en des FC Schaffhausen. 2 Der westliche Übergang zum Stadion Breite soll nach Möglichkeiten mit dauerhaften Sitzgelegenheiten (z. B. Betonelemente) ausgestaltet werden.

D Umgebungsgestaltung Art. 21 Grundsätze 1 Die Bepflanzung und Umgebungsgestaltung innerhalb des Quartierplanperimeters hat öffentlich zugängliche Aussenräume mit hoher Gestaltungsqualität und urbanem Charakter sicherzustellen. Für die Bepflanzung und deren Pflege ist der jeweilige Grundeigentümer zuständig. 2 Es sind in erster Linie einheimische und standortgemässe Pflanzen zu verwenden. Es ist eine umweltbewusste Pflege anzustreben. Art. 22 Spielmeile 1 Die im Situationsplan als «Spielmeile» bezeichnete Fläche ist als öffentlich benutzbarer Platz mit hoher Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität auszubilden. Der Platz ist so auszugestalten, dass er sowohl dem Aufenthalt der Zuschauer und der Abfertigung der Zuschauerströme dient, als auch als Quartiertreffpunkt für die umliegende Wohnbevölkerung. 2 Insbesondere eine abwechslungsreiche Möblierung und eine Baumbepflanzung ist zwingend. Die Möblierung hat sich in erster Linie im südlichen Teil des Platzes zu konzentrieren. 3 Die Erstellung einer kleineren eingeschossigen Neben- oder Anbaute (z. B. Kiosk.) ist erlaubt. Die Gebäudefläche beträgt maximal 50m2. Art. 23 Grünbereich Die öffentlich zugänglichen Grünbereiche und der Baumbestand sind dauerhaft zu erhalten. Die versiegelte Fläche in den Grünbereichen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Art. 24 Quartierpark 1 Die im Situationsplan als «Quartierpark» bezeichnete Fläche ist als öffentlicher Aussenraum für die Bevölkerung des gesamten Quartierplanperimeters auszugestalten. Zu diesem Zweck muss die gesamte Fläche mit Baumbepflanzungen, Sitzmöglichkeiten, einem Kinderspielplatz und einer Möblierung zu Sport- und Spielzwecken ausgestattet werden (z. B. Tischtennis, Kletterelemente, etc.) 2 Die gesamte Fläche ist unversiegelt zu belassen und so naturnah wie möglich zu gestalten. Art. 25 Siedlungsaussenräume 1 Die unmittelbare Umgebung der Baufelder A – G, respektive H – L ist als halb-privater Aussenraum auszugestalten. Die versiegelte Fläche ist minimal zu halten. 2 Es sind Spiel- und Aufenthaltsflächen für eine breite Bevölkerungsschicht zu erstellen.

E Erschliessung Art. 26 Grundsätze 1 Die Erschliessung der Teilgebiete «Breitenaustrasse – Nordstrasse» und «Randenstrasse – Breitenaustrasse» erfolgt über die Nordstrasse respektive Randenstrasse. 2 Die Erschliessung des Teilgebietes Stadion Breite erfolgt über die Breitenaustrasse. 3 Die im Situationsplan bezeichnete Erschliessungsstrasse muss als Begegnungszone (Tempo 20) ausgestaltet werden. Art. 27 Parkierung allgemein 1 Soweit keine abweichenden Regelungen festgelegt sind, gilt die Verordnung des Grossen Stadtrates über die Erstellung von privaten Autoabstellplätzen (Parkplatzverordnung PPVO) vom 05.06.1990. 2 Innerhalb des Quartierplanperimeters sind genügend gedeckte Veloabstellplätze, sowie Abstellplätze für Mofas/Motorräder vorzusehen. Art. 28 Parkierung Wohnen 1 Pro Wohneinheit dürfen maximal 0.7 Parkplätze erstellt werden. 2 Die erforderlichen Abstellplätze müssen unterirdisch erstellt werden. Die im Situationsplan

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Quartierplan Vordere Breite

bezeichnete «Haupterschliessung Wohnen» legt die zulässigen Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen fest. 3 Oberirdische Abstellplätze sind nur für Besucher und nur innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Flächen zulässig. Art. 29 Parkierung Stadion 1 Innerhalb ders Quartierplanperimeters werden gesamthaft maximal 500 oberirdische öffentliche Abstellplätze für motorisierte Matchbesucher bereitgestellt. Diese sind ausschliesslich in den im Situationsplan bezeichneten Flächen «Parkierung Stadion» zulässig. 2 Die im Situationsplan bezeichnete Fläche «Parkierung III» westlich und östlich der Breitenaustrasse dient der Anlieferung. Weiter werden mehrere VIP-Abstellplätze zur Verfügung gestellt. Art. 30 Fuss- und Radwegverbindungen 1 Fuss- und Radwege müssen ans örtliche und gegebenenfalls regionale Fuss- und Radwegnetz angeschlossen werden. 2 Die Breite der Fuss- und Radwegverbindungen beträgt mindestens 2.50 Meter. Die Darstellung im Situationsplan ist symbolisch, die genaue Wegführung wird abgestimmt auf die Bauprojekte festgelegt. 3 Die im Situationsplan bezeichneten «Zugänge für Fussgänger/Radfahrer» beziehen sich auf eine ebenerdige Erschliessung des Innenhofs. Diese müssen zwingend erstellt werden. Art. 31 Bushaltestelle «Nordstrasse» Die heute an der nord-westlichen Ecke des Quartierplanperimeters gelegene Bushaltestelle «Nordstrasse» der Buslinie 4 der Verkehrsbetriebe Schaffhausen VBSH soll nach Abklärung mit den VBSH verschoben werden. Die neue Haltestelle soll in der unmittelbaren Nähe der Spielmeile platziert werden. Art. 32 Kehricht Es sind auf privatem Grund und nach Rücksprache mit dem städtischen Tiefbauamt geeignete Standplätze für Container vorzusehen. Die genauen Standorte sind im Baubewilligungsverfahren festzulegen. Art. 33 Entwässerung 1 Das Quartierplangebiet ist im Trennsystem zu entwässern. 2 Die erforderlichen Durchleitungsrechte auf privatem Grund sind im Grundbuch einzutragen.

F Umwelt & Energie Art. 34 Versickerung Das innerhalb des Quartierplanperimeters anfallende Regenwasser ist mit geeigneten Massnahmen für Retention und Versickerung dem Grundwasser zuzuführen. Art. 35 Energiekonzept 1 Alle Gebäude der Baufelder A – L sind nach MINERGIE-Standard zu erstellen. 2 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Energiekonzept samt Nachweis der Einhaltung des MINERGIE-Standards beizubringen. Art. 36 Lichtemissionen 1 Die Beleuchtung hat nach dem Beleuchtungskonzept der Stadt Schaffhausen zu erfolgen. 2 Der Betrieb der Flutlichtanlage des Stadion Breite ist auf den Spiel- und Trainingsbetrieb zu minimieren. Art. 37 Lärmschutz Es gelten die Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 29 BauO.

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Schlussbestimmungen

Art. 38 Wettbewerbspflicht Als Grundlage für die bauliche Entwicklung des Quartierplangebietes sind für die beiden Teilgebiete «Breitenaustrasse – Nordstrasse» (Baufeld A – G) und «Randenstrasse – Breitenaustrasse» (Baufeld H – L) Projektwettbewerbe nach allgemein anerkannten Regeln durchzuführen. Die Durchführung eines einzelnen Projektwettbewerbes über beide Teilgebiete ist zulässig. Mit dem Wettbewerb ist die angestrebte besonders gute Gesamtwirkung von Bauten, Anlagen und den umgebenden Grünflächen sicherzustellen. Art. 39 Anmerkung im Grundbuch Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Art. 40 Inkrafttreten Der Quartierplan tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement des Kantons Schaffhausen in Kraft.

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