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GZA 4332 Stein AG • Post CH AG • 22. April 2020

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Digitale Jugendarbeit in der Krise «JugendZone43» und «JAM» haben Präsenz in den sozialen Medien intensiviert Geschlossene Jugendtreffs, keine Partys, Sport- oder Musikveranstaltungen. Der Shutdown wird für viele Jugendliche zur Nervenprobe. Lockerungen sind in Sicht, Jugendzentren und Jugendtreffs bleiben aber bis auf Weiteres geschlossen. Wie gehen Kinder und Jugendliche und auch die Sozialarbeiter mit der Situation um? – fricktal.info hat bei der Offenen Jugendarbeit in Möhlin (JAM) und bei der «JugendZone43, die für die Gemeinden Eiken, Stein und Münchwilen zuständig ist, nachgefragt.

Kälber wollen saugen

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MARIANNE VETTER Technik und Digitalisierung hatten schon lange vor der Covid19-Pandemie in der Lebenswelt junger Menschen ihren Platz. Um die Jugendlichen zu erreichen, sind auch Jugendarbeiter seit Jahren gefordert, sich in virtuellen Räumen wie sozialen Netzwerken zu bewegen. Sie sind also diesbezüglich sehr gut aufgestellt. Dennoch, der digitale Austausch kann die reale Begegnung mit all den vielen Projekten und Aktivitäten, die Jugendarbeit ausmachen, nicht ersetzen. «Wir versuchen das Beste draus zu machen, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen», hält Aldo Soler, Jugendarbeiter der JugendZone43, fest. «Aufgrund der aktuellen Lage haben wir unsere Präsenz in den sozialen Medien intensiviert. Das heisst, dass wir den Kontakt zur Zielgruppe proaktiv suchen. Zudem haben wir unsere Erreichbarkeit über die digitalen Kanäle wie Whatsapp, Instagram, Facebook erhöht, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, jederzeit mit uns in Kontakt zu treten«. Auch das Jugendhaus «JAM» in Möhlin ist über «Instagram» mit den Jugendlichen im direkten Kontakt. Über soziale Netzwerke werden den Jugendlichen neben wichtigen Informationen auch regelmässig Tipps zur Freizeitgestaltung – online wie offline – vermittelt. Wer postet das beste Video, wer hat eine witzige Idee in Sachen Freizeitgestaltung? Zudem wurde bei der «JAM» wie auch bei der «JugendZone43» eine Hotline eingerichtet, über welche, die Jugendarbeitenden telefonisch zu erreichen sind. «Begleitung und Beziehungsarbeit sind gefragter denn je, auch um die Jugendli-

Bärlauch bedeckt Waldboden

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Plakativ: Aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Massnahmen. Jugendarbeitende informieren gezielt. Kleines Fotos: zVg Bild oben: Plakataktion der JAM; Zwei-Meter-Abstand: JugendZone43.

chen, mit denen wir bereits eine gute Beziehung aufgebaut haben, während der Krise nicht zu verlieren», so Bettina Ludwig, Jugendarbeiterin und Lehrlingsausbildnerin, JAM. «Wir wissen, dass die momentane Situation viel Zündstoff in den Familien birgt. Die Nerven liegen blank: Überlastete Eltern, finanzielle Sorgen, Angst um den Job. Mit Informationsschreiben und nützlichen Kontakten (Pro Juventute / Darge-

botene Hand etc.) machen wir darauf aufmerksam, dass es Hilfe gibt – für Kinder, Jugendliche und Eltern.» Um den Kontakt mit den Jugendlichen zu suchen, gehen die Jugend- und Sozialarbeiter auch auf die Strasse. An den Hotspots – Bahn- und Schulhöfen oder Tankstellen – sind nur kleine Gruppen anzutreffen. Die Jugendlichen sind aufgeklärt und halten sich überwiegend an die Vorgaben des Bundes, stellen die Jugendar-

beiter fest. Eine Zunahme von Vandalismus wird in den Fricktaler Gemeinden nicht festgestellt. «Es läuft ganz gut», so das Fazit. «Allerdings erreichen wir nicht alle Jugendlichen. Wir können nur immer wieder sagen: «Wir sind da, halten unser Netzwerk zusammen und versuchen zu helfen, wo Bedarf besteht.» www.jamkultur.ch

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fricktal.info n 17 n 22. April 2020

fricktal Aargau AG: Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Ein Kalb bekommt von Anfang an das, was es braucht – Milch Mast von Kälbern an Müttern und Ammen: Wichtig ist eine angepasste Genetik, ein gutes Management und genügend Milch für die Kälber Foto: FiBL, Rennie C. Eppenstein Foto: FiBL, Claudia Schneider

Kälber wollen saugen Mehrwert durch Mast von Biokälbern an Müttern und Ammen (fibl) Für Kälber ist es wichtig, dass sie direkt vom Euter trinken können, sei es bei der Mutter oder einer Amme. Um diese Haltungsform zu fördern, hat das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL in Frick mit Unterstützung von Coop Erfahrungen von Schweizer Biobetrieben ausgewertet und zugänglich gemacht. Die Resultate sollen weitere Betriebe dazu ermutigen, noch artgerechter Kalbfleisch zu produzieren. «Es stimmt für die Kälber, es stimmt für die Kühe, es ist wirtschaftlich. Wir haben Freude an diesem System, und es passt für uns.» Diese Bilanz zieht Biobauer Gregor Blattmann zur Kälbermast an Müttern und Ammen. Er bewirtschaftet einen Betrieb mit 30 Hektaren Grünland im Kanton Zug. Gut 40 Kühe sind in seinem Stall. Sechs davon sind Ammen, die seine Kälber säugen. «Das System hat uns zusätzliche Lebens-

qualität gebracht, weil der Aufwand abgenommen hat», erklärt der Biobauer weiter. Auch das gegenseitige Besaugen der Kälber und Rinder habe aufgehört, sagt er. Diese Entwicklungsstörung kann zu bleibenden Euterschädigungen führen, herrührend aus Zitzenverletzungen im Kälberstadium. Metzgermeister Christian Rogenmoser aus Baar, der Kälber von Blattmanns Betrieb entgegennimmt, erklärt: «Fett- und Fleischqualität sind super. Wir merken, dass ein Kalb von Anfang an das bekommt, was es braucht – Milch.» 20 Biobetriebe mit Kälbermast an Müttern und Ammen hat Projektleiterin Claudia Schneider vom FiBL-Departement für Nutztierwissenschaften in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen des gemeinsamen Projektes mit Coop untersucht. «Diese Haltungsform hat grosses Potenzial», bilanziert sie. «Mit der Biokälbermast an Müttern und Ammen erzielen wir grosse Fortschritte beim Tierwohl»,

zeigt sich auch Lukas Müller, Projektverantwortlicher seitens des Grossverteilers, überzeugt. «Das entspricht mitunter dem Wunsch von Kundinnen und Kunden. Zudem zeigen die Ergebnisse, dass es möglich ist, in diesem tierfreundlichen System qualitativ hochwertiges Fleisch zu produzieren.» «Die grundlegenden Fragen der Bäuerinnen und Bauern zu diesem Haltungssystem werden nun in einem Leitfaden beantwortet», erläutert Claudia Schneider das weitere Vorgehen. Einen Einblick geben bereits drei Videoporträts auf der Online-Plattform Bioaktuell.ch. «Diese zeigen auf, dass die Bäuerinnen und Bauern das Haltungssystem individuell einrichten, je nach ihrem Betrieb, ihrem Stall und ihren Tieren», erklärt sie weiter. Und sie sagt: «Wichtig bei dieser Haltungsform ist, dass jemand seine Tiere gerne beobachtet, zum Beispiel ob die Euter der Mütter und Ammen nach dem Säugen geleert sind und ob die Kälber

nach kurzer Zeit bereits wieder nach Milch verlangen.» Breites Interesse Auch der Verband der 7100 Knospe-Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe Bio Suisse sowie der Verein Mutterkuh Schweiz zeigen Interesse an den Resultaten. «Wie dieses Haltungssystem, das vor gut zwei Jahren noch eine Nische darstellte, in Zukunft noch stärker gefördert werden und Verbreitung finden kann, wird derzeit abgeklärt», erklärt FiBL-Beraterin Claudia Schneider. «Wichtig ist eine angepasste Genetik, ein gutes Management und genügend Milch für die Kälber», folgert Lukas Müller. Er sagt: «Mit den positiven Erfahrungen der Bio-Betriebe, die am Projekt teilgenommen haben, und den gewonnenen Informationen haben wir jetzt eine gute Grundlage, um weitere Betriebe über mutter- und ammengebundene Kälberaufzucht zu informieren.»

(pd) Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 «grosse Waldbrandgefahr». Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt ein Feuerverbot im und am Waldrand. Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Freitag, 17. April, eine erneute Lagebeurteilung der Brandgefahr im Freien vorgenommen. Die Verantwortlichen haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 3 «erheblich» auf die Stufe 4 «gross» zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid sind die gegenüber der letzten Beurteilung verschärfte Trockenheitssituation und die Wetterprognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» gilt bis auf weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Die Gemeinden können zudem zusätzliche, verschärfte Verbote erlassen. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen die Massnahmen strikte einzuhalten.

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Der Weg zu Ihrem Traumgarten 1. Kontaktaufnahme mit einem Fachbetrieb Steht der Entscheid zu einem Neuanfang im Garten, rufen Sie Ihren regionalen Fachbetrieb an und vereinbaren Sie einen Termin vor Ort. Schildern Sie Ihre Bedürfnisse, Ideen und Wünsche. Über die Jahre (vom Sandkasten zum «Bänkli» für Omi & Opi) sind die Anforderungen an den Garten in einem stetigen Wandel. 2. Gartenplanung Bei Gartensanierungen und Umänderungen ist eine Gartenplanung auf Papier lohnenswert. Ihr Fachmann bezieht Ihre Wünsche ein und integriert diese in einer ganzheitlichen Planung. Auch wenn im Moment vielleicht nicht alles umgesetzt werden kann, dient der Plan als roter Faden. Eine sinnvolle Etappierung der Umsetzung wird dadurch ermöglicht. Die Gartenplanung ist eine sinnvolle Investition. 3. Umsetzung Schritt für Schritt wird der Wunsch- und Traumgarten umgesetzt. Details werden in enger Zusammenarbeit mit Ihnen geklärt und ausgeführt. Oft werden in Zusammenarbeit mit anderen Fachbetrieben die Elektro- und Wasserfragen im Garten abgeklärt und koordiniert. 4. Gartenpflege = Werterhalt Der Garten ist vollendet. Es blüht, der Rasen ist saftig grün. Regelmässiges Düngen, Schneiden und das richtige Giessen lassen Ihren Garten über Jahre hinweg gedeihen und schön aussehen. Ihr Fachbetrieb unterstützt Sie dabei, dass der Garten seinen Wert beibehaltet und langfristig eine Immobilienwertsteigerung sein kann. Patrick Uebelmann, Gartenbautechniker TS/FH Stöckli Gartenbau AG, Frick


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fricktal Parteien

fricktal.info  17  22. April 2020

Kurzmeldung

SP Kaiseraugst: «Keine Umzonung für die Migros in Kaiseraugst» (pd) Seit Anfang April ist es definitiv: Die Migros schliesst am 2. Mai ihren Laden im Liebrüti-Zentrum. Auf der Tafel beim Eingang liest man: «Für Ihre Einkäufe empfehlen wir Ihnen gerne die benachbarten Migros-Filialen in Rheinfelden, Möhlin, Frick und Stein.» In den Medien erfährt man dazu, dass die Migros vorhabe, auf ihrem vor einiger Zeit gekauften Gelände Ecke Landstrasse/Giebenacherstrasse (ehem. Euromaster) eine Migrosfiliale zu bauen. Wohl wissend, dass das Gelände in der Wohnzone liegt. In einer regionalen Zeitung kann man dazu lesen: «Im Rahmen der laufenden Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist der orange Riese deshalb mit dem Anliegen auf die Gemeinde zugegangen, den Zonenplan so anzupassen.» Im gleichen Artikel kann man weiter Folgendes lesen: «Die Migros Aare geht nach wie vor davon aus, dass dies (die BNO-Anpassung) bis Mitte 2020 der Fall sein wird und anschliessend mit dem Neubau der Filiale begonnen werden kann.» Der SP ist unklar, woher die Migros diesen Optimismus nimmt und welcher Aussagen des Gemeinderats die Migros am Planen ist. Der SP fehlt in diesem Zusammenhang zudem eine klare Stellungnahme des Gemeinderats gegen das Bauvorhaben der Migros. Die Mitglieder der SP Kaiseraugst haben bereits im Frühjahr 2018 beschlossen, den Bau eines Ladens zu bekämpfen und dies dem Gemeinderat auch mitgeteilt. Das sind die Gründe für die ablehnende Haltung der SP: Kaiseraugst benötigt zu

den bereits bestehenden Läden keine weiteren Verkaufsflächen. – Die Stimmberechtigten haben einem Kredit von 6 Millionen Franken für die Sanierung und den Betrieb des Hallenbads für die nächsten 20 Jahre zugestimmt. Damit und mit dem geplanten Umbau und der Sanierung des gesamten Zentrums soll die Attraktivität des Zentrums und der eingemieteten Läden gesteigert werden. Gute, attraktive Einkaufsmöglichkeiten im Zentrum wurden sowohl von der Liebrütiverwaltung als auch vom Gemeinderat als Hauptargument für die Umzonung für den Bau Domus mit versprochenen altersgerechten Wohnungen angeführt. Deshalb wäre uns ein sog. Ankermieter wie die Migros weiterhin willkommen. – Die Erschliessung der von der Migros gekauften Parzelle ist mittels Dienstbarkeit durch das benachbarte Wohnquartier geregelt; Einkaufsverkehr durch dieses Wohnquartier ist für uns inakzeptabel. – Wenn man die Medienberichte liest, so hat man nicht den Eindruck einer dezidiert ablehnenden Haltung des Gemeinderats gegenüber den Migros-Plänen. Vor gut einem Jahr hat die SP ihre Haltung erneut dem Gemeinderat mitgeteilt, noch vor Eröffnung des BNO-Mitwirkungsverfahren. Im offiziellen Mitwirkungsverfahren hat die SP ihre Forderung deshalb erneut festgehalten. Die SP Kaiseraugst empfiehlt der Migros, ihre Pläne für diesen Neubau einzustellen. Vom Gemeinderat erwartet sie, sich in dieser Angelegenheit bald klar zu positionieren. Die vorgesehene Parzelle ist Wohnzone und soll das auch bleiben.

E-Mail-Adresse für Textbeiträge: redaktion@fricktal.info

Illegale Entsorgung im Magdener Wald 500 Franken Belohnung ausgesetzt (pd) Im Gebiet des Brandegg wurde am 11. April festgestellt, dass illegal im Wald Abfall entsorgt wurde. Die Gemeinde Magden nimmt solche Verstösse ernst und geht diesen nach. Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täterschaft führen, setzt die Gemeinde eine Prämie von 500 Franken aus. Die Informationen werden anonym behandelt. «Wir bitten die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit und bedanken uns für Meldungen von Vorkommnissen dieser Art zum Wohle unserer Natur», teilt der Gemeinderat mit. Bild: Unschöne Abfallentsorgung. Leider halten sich nicht alle an die Vorschriften und verursachen dadurch hohe Kosten sowie eine Beeinträchtigung des öffentlichen Raums. Foto: zVg

Generalversammlung Rhein-Parking AG schliesst Geschäftsjahr positiv ab (pd) Mit einem Gewinn in Höhe von Fr. 142  000 schliesst das Geschäftsjahr 2019 der Rhein-Parking AG positiv ab. Das Resultat liegt über dem Ergebnis des Vorjahres. Der Gesamtumsatz bei Gebühren und Mieterträgen ist leicht höher ausgefallen. Verschiedene Unterhaltsarbeiten an den Schrankenanlagen haben dazu geführt, dass die Erträge der Kurzparkierer den Vorjahreswert um 1,9 % unterschreiten. Bei den Erträgen aus Vermietungen ist

cherheitsvorschriften. Die Fassade bei der Schifflände und die Treppenhäuser wurden neu gestrichen. Beim Eingang Schifflände wurde gut sichtbar ein Defibrillator angebracht. Seit geraumer Zeit beschäftigt sich der Verwaltungsrat mit den offenen Treppeneingängen für die Fussgänger. Wegen fehlender Überdachung sind die Zugänge der Witterung schutzlos ausgesetzt. Wassereindringungen und stehendes Wasser führen zu Verschmutzungen und Rutschgefahr. Betrieb Vor diesem Hintergrund sollen ausgeIm Frühjahr konnten die neuen Schran- wählte Zugänge in nächster Zeit mit eikenanlagen in Betrieb genommen wer- ner Überdachung versehen werden. Die den. Sie entsprechen den aktuellen Si- Projektüberlegungen sind im Gange. demgegenüber eine Zunahme von 4,4 Prozent festzustellen. Im Jahre 2018 waren durchschnittlich 293 Parkkarten aktiviert. Das Parkhaus war somit gut ausgelastet. Der Verwaltungsrat der Rhein-Parking AG hat vom Rechnungsabschluss 2019 mit Genugtuung Kenntnis genommen. Die Generalversammlung hat die Ausschüttung einer Dividende in unveränderter Höhe von Fr. 40 pro Aktie genehmigt.

Leserbriefe

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Corona-Krise: Leidtragende sind die kleinen Dienstleister Leidtragende der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise sind die kleinen Geschäfte und Dienstleister, die vor fünf Wochen zwangsweise geschlossen wurden. Die Website www.solidarguthaben.ch erlaubt kleinen Anbietern, Gutscheine für Leistungen zu verkaufen, während ihre Geschäfte zwangsweise geschlossen sind – das verschafft ihnen kurzfristige Liquidität. Das Angebot ist gratis und verfolgt keinen kommerziellen Zweck. Nach der Publikation von www.solidarguthaben.ch am Tag des Lockdowns hat dieser Ansatz über 20 Nachahmer in der Schweiz auf den Plan gerufen. Damit konnten wir die Idee des Gutscheinkaufs verbreiten – allerdings auf eine andere Weise als erwartet. Denn das Resultat ist ein unübersichtliches Chrüsimüsi von Angeboten, das die Idee faktisch kaputt gemacht hat, da Anbieter und Konsumenten all die Adressen nicht kennen können. Die meisten der von uns angeschriebenen Gewerbeverbände wollten lieber warten, ob sie selber etwas auf die Beine bringen, als eine externe Initiative zu unterstützen. Wenige haben ihre Mitglieder über das Angebot informiert. Einige haben die Gutscheinidee kopiert, bei andern prangt immer noch Leere auf ihren Websites. Die breite Bevölkerung ist sich derweil des Schadens für das Kleingewerbe noch zu wenig bewusst, der weit über die temporäre Schliessung der Geschäfte hinausgeht. Aus der Krise werden die Giganten des Online-Handels nochmals gestärkt hervorgehen und die kleinen haben das Nachsehen. Ich glaube, hier einige Schwächen unseres Landes erkannt zu haben. Mehr Miteinander würde uns guttun. Michael Derrer, Wirtschaftsdozent und Unternehmer, Rheinfelden

Herzlichen Dank an den Samariterverein Wegenstetten Im Namen der über 65-Jährigen von Wegenstetten möchten wir dem Samariterverein und all seinen Helfern ein grosses Lob aussprechen, wie sie sich für die ältere Generation einsetzen in der nicht ganz einfachen Zeit. Mit der Einkaufshilfe, mit den herzlichen Süssigkeiten im Briefkasten und mit den netten Textbeiträgen. Ein grosses herzliches Dankeschön für euren Einsatz, verbunden mit der grossen Hoffnung, dass die schwierige Zeit bald vorbei ist. Für die ältere Generation von Wegenstetten Eugen und Martha Schlienger, Wegenstetten

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fricktal.info n 17 n 22. April 2020

Kirchen IM FRICKTAL

CHRISTK ATH. L ANDESKIRCHE

Möhlin: Aufgrund der Bestimmungen des Bundesrates und des Bistums Basel müssen wir aufgrund der Infektionsgefahr durch das Coronavirus alle Anlässe und Gottesdienste in unserer Pfarrei bis auf Weiteres absagen. Wir wünschen allen gute Gesundheit und Gottes Segen.

Aufgrund der Verordnungen des Bundesrates vom 16.04.2020 zum Schutz der Infektionen mit COVID-19 sind weiterhin alle kirchlichen Anlässe, Gottesdienste, Vereinsanlässe, Religionsunterricht abgesagt. Seelsorgepikett: Einen diensthabenden Seelsorger erreichen Sie unter Tel. 061 853 16 91. Homepage: www.christkatholisch.ch

Freie ev. Gemeinde, Rheinfelden Erlenweg 4 Sonntag. 10.00 Livestream Gottesdienst auf youtube. • Telefonkurzpredigt: Jeweils ab Mittwoch (ca. 5 Minuten) abrufbar unter 061 274 00 70.

aufgenommen in der Kirche Buus oder Maisprach, unter www.ref-buus-maisprach.ch unter der Rubrik «Gottesdienste.

Gottesdienste Mi, 22.4,12 Uhr, bis Mi, 29.4., 12 Uhr Aufgrund der neuesten Verlautbarungen des Bundesrates vom 16. April sind Gottesdienste weiterhin vom Veranstaltungsverbot betroffen – und zwar bis am 8. Juni. Nachher werden Lockerungen in Aussicht gestellt. REFORMIERTE L ANDESKIRCHE Rheinfelden/Magden/Kaiseraugst. LIVEÜbertragungen auf www.ref-rheinfelden.ch: Sonntag, 10.00, mit Pfr. Klaus-Christian Hirte. Die Predigt kann im Anschluss telefonisch abgehört werden unter 061 551 03 33. Buus/Maisprach. Kurze Online-Gottesdienste,

Rund um meine Kirche

Ref. Kirchgemeinde RheinfeldenKaiseraugst-Magden Olsberg Mittwoch, 22. April: 14 Uhr, Bibel-Teilen per Zoom mit Pfr. Andreas Fischer. Austausch im virtuellen Raum. Anmeldung per Mail an: andreas.fischer@ref-rheinfelden.ch.

Ref. Kirchgemeinde Buus-Maisprach Aufgrund der ungewissen momentanen Situation beachten Sie bitte die offiziellen Aushängestellen der beiden Gemeinden, unsere Homepage www.ref-buus-maisprach.ch sowie die Kirchenzettel in den Zeitungen – dort sind alle Aktualitäten in unserer Kirchgemeinde ersichtlich. Obwohl keine Gottesdienste stattfinden können, lassen wir diese trotzdem nicht ausfallen. Neu werden wir kurze Sequenzen von Gottesdiensten sowie Orgelstücken in unseren Kirchen Buus und Maisprach aufnehmen. Damit haben Sie die Möglichkeit, zuhause via YouTube-Kanal auf Ihrem Computer oder Smartphone einige Minuten den Worten von Daniel Hanselmann und den Klängen

RÖM.-K ATHOLISCHE L ANDESKIRCHE Rheinfelden und Magden: Unsere Kirchen sind offen für einen Moment der Stille und des Gebetes.

der Orgel zu lauschen. Sie finden die Videos auf unserer Webseite www.ref-buus-maisprach.ch unter der Rubrik Gottesdienst (grünen Link anklicken). Weiterhin stehen Ihnen die Predigten auch zum Nachlesen, Ausdrucken oder Herunterladen auf der Webseite zur Verfügung. Bei Bedarf legt Ihnen Daniel Hanselmann die Predigten auch gerne wöchentlich in den Briefkasten.

Ref. Kirchgemeinde Möhlin

Kirche@home – wir sind auch weiterhin für Sie da. Trotz partieller Lockerung sind wir angehalten, nach Möglichkeit zuhause zu bleiben. Gottesdienste und Veranstaltungen werden weiterhin nicht stattfinden. Aber wir werden unser Angebot Kirche@home aufrechterhalten. Unsere Seelsorgenden telefonieren regelmässig oder eine Gruppe Freiwilliger macht auf Wunsch Einkäufe oder Botengänge für Sie. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen, speziell auch bei Notfällen. Das Sekretariat gibt gerne Auskunft, Tel. 061 851 11 54. Auf unserer Homepage finden Sie alle aktuellen Informationen zu

Angebote Bezirk Laufenburg Infos und Anmeldung bei Beratungsstelle Bezirk Laufenburg, Widengasse 5, Frick, Fon 062 871 37 14 (von 8 bis 11.30 Uhr) www.ag.pro-senectute.ch

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Angebote Bezirk Rheinfelden Infos und Anmeldung bei Pro Senectute, Beratungsstelle, Bahnhofstr. 26, Rheinfelden, Fon 061 831 22 70 (von 8 bis 11.30 Uhr) www.ag.pro-senectute.ch.

Wichtige Information Die Beratungsstelle in Rheinfelden ist gerne für Sie da. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag zwischen 8 und 11.30 Uhr erreichbar. Persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich, jedoch bleibt der Schalter geschlossen. Mit unserer Alltags- und Haushaltshilfe sowie dem Mahlzeitendienst unterstützen wir Sie gerne. Auch unsere Sozialarbeiterin berät Sie telefonisch oder persönlich, falls Sie Fragen, Sorgen oder ein Anliegen haben. Zögern Sie nicht, uns anzurufen! Weiterhin abgesagt bleiben alle Kurse, Treffen, Veranstaltungen sowie die Sportaktivitäten in- und outdoor. Auf der Internetseite von Pro Senectute Aargau, www.ag.prosenectute.ch, finden Sie viele interessante Tipps und Links für eine möglichst gute Lebensqualität trotz Corona-Pandemie und physischer Distanz, z.B. Unterstützungsangebote, Anregungen für Körper, Gedächtnis, Geist und soziale Kontakte. Wir wünschen gute Gesundheit!

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Gemeinsame Angebote Infos und Anmeldung bei der organisierenden Beratungsstelle

Aktuell keine gemeinsamen Angebote.

Bezirksanzeiger

Impressum: Verlag: Mobus AG Brotkorbstrasse 3 4332 Stein Fon 062 866 60 00 Fax 062 866 40 19 www.mobus.ch info@mobus.ch Leitung: Ciril Moser Inseratverkauf: Ruedi Moser Carmen Wüthrich Andrea Kuhn Fon 062 866 60 00 Fax 062 866 40 19 inserat@fricktal.info Back-Office: Roland Dietrich

Redaktion:   Jörg Wägli (jw) (Leitung) Sonja Fasler (sfa) Marianne Vetter (mve) Hans Christof Wagner (hcw) Fon 062 866 60 00 Fax 062 866 40 19 redaktion@fricktal.info Freie Mitarbeiter: Peter Schütz (sch) Charlotte Fröse (loe)

Druck: Mittelland Zeitungs­druck AG, Aarau

Der Bezirksanzeiger und das Fricktaler Wochenblatt sind i­ntegrierte Bestandteile von fricktal.info und für folgende ­Gemeinden das amtliche Publikationsorgan: Arisdorf, Augst, Buus, Giebenach, Hellikon, Hersberg, Kaiseraugst, Magden, Maisprach, Mumpf, Münchwilen, Obermumpf, ­Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Sisseln, Stein, Wallbach, Wegen­stetten, Wintersingen, Zeiningen, Zuzgen. Nicht amtlich in den Gemeinden: Bözen, Densbüren, Eiken, Effingen, Elfingen, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Herznach, Hornussen, Kaisten, Kienberg, Laufenburg, Mettauertal, Möhlin, Oberhof, Oeschgen, Schwaderloch, Ueken, Wittnau, Wölflinswil und Zeihen fricktal.info, 9. Jahrgang Bezirksanzeiger, 76. Jahrgang Fricktaler Wochenblatt, 65. Jahrgang Erscheinungsweise 1 × wöchentlich jeden Mittwoch

Annahmeschluss für > Inserate: Montag, 16.00 Uhr > Text «Aus den Gemeinden»: Montag, 12.00 Uhr Urheberrechte an Text und Bild (Haftungsausschluss): Für unaufgefordert eingereichte Texte und Bilder übernimmt der Verlag keinerlei Haftung. Der Verlag geht davon aus, dass die Urheberrechte beim Autor liegen oder im Text auf die Quelle verwiesen wird. Ebenfalls setzt der Verlag voraus, dass die Zustimmung für die Veröffentlichung vom Urheber vorliegt.

Informationen aus dem Fricktal? Täglich aktuell im Internet auf www.fricktal.info

Neuapostolische Kirche Rheinfelden / Stein. Keine Gottesdienste. Bibelgemeinde Stein Zürcherstrasse4 Keine Gottesdienste.

unserem Gemeindeleben während der Coronazeit. Ebenso finden Sie dort die wöchentlichen Video-Andachten, die Pfr. Kai Hinz mit einem kleinen Andachtsteam gestaltet. Die Andachten können auf Wunsch auch in Papierform zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kirchennews (Gemeindebeilage) vom Mai nicht wie sonst üblich mit der Zeitschrift «Reformiert» geschickt werden, sondern als Sonderbeilage separat versandt werden.

Röm.-kath. Kirchgemeinde Rheinfelden-Magden-Olsberg Rheinfelden und Magden Unsere Kirchen sind offen für einen Moment der Stille und des Gebetes. Das Seelsorgeteam schenkt Ihnen besonders in dieser Krisenzeit auch seine Aufmerksamkeit. Rufen Sie uns an: 079 290 86 27. Ebenso ist das Sekretariat telefonisch von 9 bis 11.30 Uhr erreichbar: Tel. 061 836 95 55. Bitte informieren Sie sich auch aktuell auf unserer Homepage, in der Agenda und unter «Aktuelles / Corona Virus – Info Pfarrei!».

kirche • pro senectute fricktal.info gratuliert… 80. Geburtstag

91. Geburtstag

Mittwoch, 22. April Meyer-Zürcher Rosmarie, Zuzgen Samstag, 25. April Winkler Fritz, Frick Samstag, 25. April Winter Hildegard, Kaisten Samstag, 25. April Bausch Josef, Rheinfelden Sonntag, 26. April Keller Edith, Kaisten Montag, 27. April Reimann Heinrich, Frick Montag, 27. April Purgato Enzo, Laufenburg Montag, 27. April Yolalan Sedat, Rheinfelden Montag, 27. April Freiermuth Eugen, Stein Dienstag, 28. April Carino Luciano, Rheinfelden Dienstag, 28. April Schlienger Johann, Stein

Montag, 27. April Oeschger Alma, Gansingen

92. Geburtstag Dienstag, 28. April Müller Johann Richard, Hellikon

93. Geburtstag Dienstag, 28. April Schilling-Schwager Wilhelm Josef, Hornussen

94. Geburtstag

Freitag, 24. April Meisel Maria, Herznach

97. Geburtstag

Mittwoch, 22. April Welte Anna, Kaisten

Donnerstag, 23. April Klein Anna, Rheinfelden

85. Geburtstag Mittwoch, 22. April Flückiger Friedrich, Bözen Freitag, 24. April Jenzer Max Harald, Hellikon Freitag, 24. April Hahn Albert, Rheinfelden Samstag, 25. April Freudemann Maria Luisa, Kaisten Dienstag, 28. April Schaffner Fritz, Olsberg

Goldene hochzeit Freitag, 24. April Joss-Pfister Julia und Hans Peter, Bözen

Freitag, 24. April Amsler Marta und Kurt, Densbüren

Freitag, 24. April Bertin-Gloor Margrit und Giovanni, Hornussen

90. Geburtstag

Eiserne hochzeit

Dienstag, 28. April Roth Gretli, Rheinfelden

Donnerstag, 23. April Kraus-Paclt Marie und Jaroslav, Bözen

Leserbrief Gedanken zur Corona-Zeit Die Vögel sind aus ihren Winterquartieren zurückgekehrt, haben sich gepaart und bauen Nester für ihren Nachwuchs. Ein Zwitschern und Jubilieren an allen Orten. Magnolien, Forsythien und Zierkirschen blühen in voller Pracht. Frisches Grün überall. Die Sonne lacht so verschwenderisch vom Himmel, wie wenn sie ihre Strahlen nicht für den Sommer aufheben müsste. Die Nächte werden wärmer und ein grosser, gütiger Mond hüllt mich in sein mildes Licht. Frau Venus blinzelt verschmitzt auf mich herab, als wollte sie mir sagen, die Liebe sei nahe. Keine bierseligen Rufe aus dem BeizliGarten vor dem Haus, keine Kirchengesänge im Gemeindezentrum nebenan. Nur vereinzeltes Kinderlachen in den Gassen, Passanten unterwegs auf dem Rad. Keine Wangen-Küsschen mehr, keine Umarmungen. Die Menschen scherzen nicht mehr miteinander, halten Abstand voneinander, verschanzen sich in ihren Wohnungen und Häusern. Gespräche finden nur noch auf virtuellem Wege statt. Eilig fabrizierte «Geschlossen»-Schilder an Restaurant-Türen und beim Coiffeur auf der anderen Strassenseite. Die Geschäfte sind zu und die Nerven liegen blank. Bedrohung durch unsichtbare, todbrin-

gende Viren, die schneller sind als alle staatlichen Restriktionen und die das Leben auf dem ganzen Erdball zum Stillstand bringen. Bange Gedanken an den «verlorenen Geliebten» quälen mich und mein Herz sendet ihm wohlwollende Wünsche und stille Liebesschwüre. Die Verzweiflung, ohne seinen Halt leiden zu müssen, greift nach mir und die Angst, vielleicht sogar alleine zu sterben, nimmt mir die Luft. Schmerzlicher denn je empfinde ich die

MEDIZINISCHER NOTFALLDIENST Notfall  Telefon 144 Regionalspitäler Rheinfelden 061 835 66 66 Laufenburg 062 874 50 00 Ärzte

Unteres Fricktal 061 261 15 15 Oberes  Fricktal (mit Mumpf, Obermumpf, Schupfart, Stein) 062 874 31 31

Zahnärzte

Ganzes  Fricktal 0848  261  261

Apotheken

Unteres Fricktal 0800  300  001 Oberes  Fricktal 062 871 33 33 25. April, 16 Uhr, bis 2. Mai, 16 Uhr: Löwen-Apotheke, Frick Präsenz des Apothekers in der Apotheke: Montag – Samstag: nach Ladenschluss bis 20 Uhr. Sonn- und Feiertage: 10-12 und 17-19 Uhr. Ausserhalb dieser Präsenzzeiten: Telefonumleitung d urch die Zentrale an die 24-Stunden-Apotheken.

Tierärzte

Kleintierklinik Am Sonnenberg, Möhlin 061 851 10 25 und Kleintierpraxis, Laufenburg Dres. med. vet. Markus Müller (FVH) / Daniel Zulauf (DECVS): Fachtierärzte für Kleintiere/Kleintierchirurgie

TRIVET, Praxis für Gross- und Kleintiere, 0848 30 20 10 Blaieweg 1, Frick (www.trivet.ch / www.notfalltierarzt.com)

Ohnmacht, meine Lieben nicht beschützen zu können und mich auf Gebete, Engel und Gottes Hilfe verlassen zu müssen. Die Welt ist leiser geworden und Mutter Natur scheint aufzuatmen. Ich meine, ihre Gedanken zu hören: «… Staub zu Staub und Asche zu Asche … Werden die Menschen jetzt endlich erkennen, dass sie mich fast zu Tode schinden, wo ich ihnen doch Heimat und Nahrung bin!» Helga Weller, Pratteln/Augst

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Ist Ihnen bewusst, dass Sie als Job-Anbieter über die einschlägigen Portale im Internet nur diejenigen Personen erreichen, die aktiv eine neue Herausforderung suchen? Und was ist mit all denjenigen, die nicht aktiv suchen, sich aber für Ihr Job-Angebot interessieren, wenn sie von diesem wüssten? Diese Lücke kann nur eine Zeitung mit einer breiten Abdeckung ausfüllen. fricktal. info macht das!

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fricktal

fricktal.info  17  22. April 2020

Kochen mit Annemarie Wildeisen Kalbsschnitzelchen an Kräuterjus Für 4 Personen Vorbereitungszeit: 15 Minuten Koch-/Backzeit: 35 Minuten 1 Bund Dill 1 Bund Kerbel ½ Bund Estragon ½ Bund glattblättrige Petersilie 1 Orange frisch geriebene Muskatnuss 1 Frühlingszwiebel 12 kleine Kalbsschnitzelchen Salz, schwarzer Pfeffer aus der Mühle Bratbutter zum Braten 1 dl Kalbsfond oder Gemüsebouillon ½ dl weisser Portwein 60 g gesalzene Butter 1. Nur die sehr groben Stiele der Kräuter entfernen. Dann alle Kräuter fein hacken. In eine kleine Schussel geben. Die Schale von ½–¾ Orange dazureiben. Ebenfalls etwas Muskatnuss dazureiben. Zugedeckt beiseitestellen. 2. Die Frühlingszwiebel rüsten und mitsamt schönem Grün fein hacken. 3. Den Backofen auf 80 Grad vorheizen. Eine Platte und 4 Teller mitwärmen. 4. Die Kalbsschnitzel mit Salz und Pfeffer würzen. 5. In einer Bratpfanne 1 Esslöffel Bratbutter kräftig erhitzen. Jeweils 4–5 Schnitzel auf einmal auf der ersten Seite 1 Minute sehr heiss anbraten, dann wenden und nur noch 20 Sekunden weiterbraten. Sofort auf die vorgewärmte Platte geben. Auf die gleiche Weise die restlichen Kalbsschnitzel braten. Im 80 Grad

heissen Ofen 20 Minuten nachgaren lassen. 6. Den Bratensatz mit dem Kalbsfond oder der Bouillon sowie dem Portwein ablöschen und unter Rühren zur Hälfte einkochen lassen. Durch ein feines Sieb in eine kleine Schale giessen und beiseitestellen. Die Pfanne mit Küchenpapier auswischen. 7. Unmittelbar vor dem Servieren die

gesalzene Butter in Stücken in die Pfanne geben und schmelzen. Die Frühlingszwiebel darin 2 Minuten dünsten. Dann die Kräutermischung beifügen, 10 Sekunden mitdünsten, den Bratenjus dazugiessen und alles nur noch 1 Minute kochen lassen. Dann sofort über die Kalbsschnitzel verteilen und servieren. Als Beilage passen in Olivenöl gebratene kleine Schalenkartoffeln, ein Risotto

oder feine Nudeln (z.B. Stroh und Heu, als Frischteigwaren erhältlich). Für den Kleinhaushalt 2 Personen: Rezept in ½ Menge zubereiten, jedoch ½ dl Portwein verwenden. 1 Person: Rezept in ¼ Menge zubereiten, jedoch ½ dl Fond oder Bouillon sowie ¼ dl Portwein verwenden.

Heuet

Nordwestschweiz Für Erleichterungen bei Grenzübertritten am Oberrhein

Kontrollen erleichtert möglich sein solle. Auf deutscher Seite wurde eine vom Arbeitgeber ausgestellte «Pendlerbescheinigung» zwischen den Ländern BadenWürttemberg, Rheinland-Pfalz und dem (pd) Der Oberrheinrat fordert, die Mobi- Saarland abgestimmt, um die Arbeit der lität der zahlreichen Grenzgängerinnen Polizeikräfte an der Grenze zu beschleuund Grenzgänger vor dem Hintergrund nigen. der aktuellen Gesundheitskrise zu gewährleisten. Massnahmen sollten grenz- Forderung nach Bürokratieabbau überschreitend abgestimmt werden, um bei Kontrollen die Einschränkungen für die Bevölkerung Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die der Metropolregion Oberrhein so niedrig in Frankeich wohnen und in Deutschland wie möglich halten zu können. arbeiten, benötigen neben einem IdentiSeit Mitte März ist der Grenzübertritt tätsdokument aktuell bis zu vier zusätzlizwischen Deutschland, Frankreich und che Nachweise, um ihren alltäglichen der Schweiz zur Bekämpfung der aktuel- Weg zur Arbeit absolvieren zu können: len Situation bezüglich des Virus Co- – die deutsche Bescheinigung für Berufsvid-19 nur noch sehr eingeschränkt mög- pendler; – den französischen Nachweis lich. Neben dem freien Fluss des Waren- einer beruflichen Tätigkeit (Justificatif de verkehrs wurde bisher insbesondere déplacement professionel); – seit dem 8. das Ziel verfolgt, Grenzgängerinnen und April 2020 für den «Heimweg» zusätzlich Grenzgänger von Behinderungen mög- noch die französische Bescheinigung zur lichst auszunehmen. Die französische Einreise nach Frankreich (Attestation de Regierung teilte in einer Pressemittei- déplacement dérogatoire vers la France lung vom 19. März mit, dass das Überque- métropolitaine); – aufgrund des Einkaufsren der Grenze für Grenzgängerinnen verbots für Grenzgänger auf deutscher und Grenzgänger während der Phase der Seite (§ 3a Corona-Verordnung) ggf. zu-

frz. Welt- Teil der Nordsee geist(SkandiBilschweiz. licher navien) Volksmu- dungssikinstru- massnahme ment

Keimträger Süssgetränk

Abk. f. d. Wortteil: USbrit. heraus Schauspielerin Luft(griech.) † (Liz) waffe

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Kantonshauptort Angler(frz.)

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Klosterleiterin

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Liebi Buureslüt, jetze isch de Heuet nümme wit. Viili Reh händ Jungi gleit. D'Buure tüend scho Mässer schliife. Vo witem ghört mer hie und da es jungs Rehli pfiife. Wen de Radio schöns Wätter seit, denn het de Buur d'Meimaschine bereit. Jede tuet renne, jufle, mäie, aber keine dänkt, dass i dere Matte au es Rehli chönnt schreie. Jede Buur meint, die Tierli siget scho verschwunde. Aber oh herje, scho het es Rehli en Wunde. Drum Buur, wenn's passiert isch, das Missgschick, so schlon em nid eifach eis ins Gnick. Loss das Gschöpfli nid eifach lo liide, denn so eine isch en perfide. Bring's lieber im Jagtufseher zum hege und pflege. Wenn de denn gseht, dass es doch muess veröde, so tuet er's denn menschgrächt töde. Wenn hesch es weichs Herz, so chansch fühle dem Kitz sin Schmerz. Also, helf au mit, dass es witerhin so schöni Rehli git! Alice Müller, Mumpf

Abk.:

Abk.: Bär im Kinder- Obliga- circa buch tionen(dt.) Infekrecht

jp. Kaisertitel

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Lastenheber

poln. Parlament

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Auflösung Nr. 16

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digitales Telefonnetz

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Wie funktioniert das? In der gedruckten Zeitung «fricktal.info» finden Sie immer wieder Elemente (Berichte und Inserate), die mit unserem Logo für «AR» gekennzeichnet sind. Hierbei können, mittels unserer App auf dem Mobile-Gerät, zusätzliche Inhalte abgefragt werden. Laden Sie zu diesem Zweck unsere App (iOS oder Android) aus den Stores herunter und klicken Sie auf den AR-Button «blick∙fang» auf der Inhaltsübersicht ( ≡ ). Nach der Berechtigungserteilung für die Kamera scannen Sie das Element und schon zeigt Ihnen das Mobile-Gerät den zusätzlichen Inhalt zum entsprechenden Zeitungsbeitrag oder Inserat auf dem Gerät an.

schweiz. Schokoladefabrikant †

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engl. Flächenmass Mz.

schneefrei

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leidvoll klagen Beginn

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K E N R E P R G I U S C H

Was ist Augmented Reality (AR)? Bei der zu Deutsch «Erweiterten Realität» geht es um eine computergestützte Erweiterung in der Realitätswahrnehmung im Sinne von zusätzlicher visueller, digitaler Darstellung von Informationen, welche die reale Welt um virtuelle Aspekte erweitert. Einfach ausgedrückt nutzt fricktal.info diese Möglichkeit, um zur gedruckten Veröffentlichung von Pressetexten und Werbeinhalten digitale Ergänzungen bereitzustellen. Dies können Bildergalerien, Videoinhalte, Spiele u.v.m. sein.

5 PETROLEUM

span. InternetAdresMaler sen† engl.: (Salva-anhangAffen dor)

engl.: Tee

Planet mit Ringen

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Frauenname

best. Artikel (1. Fall)

Stadt Strom in Nord- durch holland Ägypten

den Geist betreffend

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steifer Unterrock

USWintersportort peinigen

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engl.: Alter

Fälschung im Internet

griech. Vorsilbe: Ohr

Jetzt kennen lernen mit einem Schnupperabo (4 Ausgaben für Fr. 20.–) Online-Bestellung unter www.wildeisen.ch/schnupperabo

E-Mail-Adresse für Textbeiträge: redaktion@fricktal.info

Kreuzworträtsel

Stil, Weise

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Mulde im Hoch-Bildhauergebirge

sätzlich noch die allgemeine französische Ausgangsbescheinigung (Attestation de déplacement dérogatoire), um auf dem Heimweg Einkäufe erledigen zu können. Für Grenzüberquerungen von EUBürgern aus Härtefallgründen wird eine ähnlich hohe Zahl an Nachweisen benötigt. Problematisch ist hierbei zudem, dass die Definition der Härtefallgründe in Deutschland und Frankreich nicht unbedingt übereinstimmt. Josha Frey, Präsident des Oberrheinrats: «Ich appelliere als Präsident des Oberrheinrats an die zuständigen Stellen, Grenzgängerinnen und Grenzgängern das Überqueren der Grenze zu erleichtern. Die guten grenzüberschreitenden Kontakte am Oberrhein müssen nun dafür genutzt werden, unnötige bürokratische Hürden abzubauen und die gemeinsame Metropolregion zu stärken.» Der Oberrheinrat möchte an dieser Stelle besonders auf die ausführlichen und kontinuierlich aktualisierten grenzüberschreitenden Informationen zur aktuellen Lage für alle Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der INFOBESTen hinweisen www.infobest.eu

«Annemarie Wildeisen’s KOCHEN»

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I R A N


über 10 Jahre

Rheinfelden Kaiseraugst Augst Olsberg Giebenach

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Wintersingen

im Fricktal Wir suchen: Pflegehelfer/in SRK und Assistent/-in Gesundheit und Soziales (AGS) 061 465 74 18 | curadomizil.ch

17 n 22. April 2020

Gemeinde- und Vereinsmitteilungen Überdachung Balkon: Länge 3.00m, Breite

2.50m; - Bauweise: Überdachung Balkon in Holzkonstruktion; - Weitere Angaben: Erweite­ rung Zufahrt mit Vorplätze in Sickerverbund­ stein, Total ca. 122.00m2, neue Versickerungs­ anlage für Dachentwässerung. Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwen­ Empfehlungen des Bundes, dungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/ Kehrichtentsorgung Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Si­ Einwenderfrist: 24. April 2020 bis 25. Mai 2020. tua­tion in der Schweiz, ist bei der Kehrichtent­ Gemeindeversammlungen verschoben sorgung auf folgendes zu achten: – Abfälle wie Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und beiden im Juni 2020 vorgesehenen Gemeinde­ Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch versammlungen verschoben. Der Gemeinde­ in kleinen Plastiksäcken sammeln. Diese Plas­ rat hat die Ortsbürgergemeindeversammlung tiksäcke, ohne zusammenpressen, verknotet neu auf Montag, 31. August 2020 angesetzt. in einen schwarzen Norm-Abfallsack stecken Die Einwohnergemeindeversammlung soll am und zuhause in einen Abfalleimer mit Deckel Donnerstag, 3. September 2020 stattfinden. werfen. – Abfallsack mit den entsprechenden GAF-Vignetten versehen und am Entsorgungs­ Sektor C, Kehrichtentsorgung Maifeiertag, tag der Gemeinde, wie immer bis um 7 Uhr, Freitag, 1. Mai bereitstellen (oder Entsorgung in den Press­ Die Ersatzsammlung findet am Donnerstag, containern, wo diese vorhanden sind). 30. April, statt. GAF Wichtig für Haushalte mit erkrankten Stadtbibliothek Personen oder unter Quarantäne: – Auf die Abfalltrennung ist zu verzichten. Alle «Dä gstifläti Kater» normalerweise separat gesammelten Abfälle, Erzähltheater, Märchen mit Beatrix Jocher-Stu­ wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpa­ der, für Menschen zwischen 6 und 99 Jahren; pier, alle Kunststoffe etc., sind mit dem norma­ Sonntag, 26. April, um 14 Uhr. len Kehricht zu entsorgen (Infektionsgefahr). «Ryte, ryte Rössli» – Alle Grüngutabfälle aus den Haushalten sind Für Kinder zwischen 9 und 36 Monaten mit ebenfalls mit dem Kehricht zu entsorgen. Begleitperson(en); Mittwoch, 29. April, um Grüngutabfälle nicht in den Kompost, die 9.30 bis 10 Uhr. Bio-Klappe oder einen Grüngutcontainer werfen. «(G)Wunderzyt mit Bilderbuech» Haushalte ohne erkrankte Personen, trennen Für Kinder zwischen 3 und 4 Jahren mit Begleit­ person(en); Mittwoch, 29. April, um 10.30 bis den Abfall weiterhin wie gewohnt. 11 Uhr. Öffentliche, nicht betreute Sammelstellen Mit Silvia Niederhauser, Leseanimatorin SIKJM. (Glas, Alu-Weissblech, etc.) In der Stadtbibliothek Rheinfelden, Salmen, – Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es un­ bedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und Marktgasse 10.

Magden

Alle Gemeinden

saubere Abfälle für die Separatsammlung vor­ erst zuhause lagern. – Falls die Sammelstelle trotzdem benutzt wird: Abstand halten; 2 Meter und die hygieni­ schen Massnahmen, wie Hände desinfizieren, etc. einhalten. Besten Dank für Ihre Mittwirkung in dieser aus­ serordentlichen Lage! GAF

Feuerverbot im Wald und am Waldrand – grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4) Die Verantwortlichen der Aargauischen Ge­ bäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefah­ renstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandge­ fahr). Deshalb gilt bis auf weiteres für das ge­ samte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spiel­ plätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verbot wird erst nach ausreichenden Nieder­ schlägen wieder aufgehoben. Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Massnahmen strikte einzuhalten: • Keine brennenden Raucherwaren und Zünd­ hölzer wegwerfen. • Bei starkem Wind im Frei­ en nicht feuern (gefährlicher Funkenflug). • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vor­ sicht geboten.

Rheinfelden Baupublikationen Gegen die nachstehend aufgeführten Bauge­ suche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben wer­ den. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche die­ sen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Baugesuch Nr.: 2020-061 Gesuchsteller: Sascha Alexander Gasser, Son­ nenbergstrasse 5, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Sonnenbergstrasse 7; Parzel­ le: 395; Umschreibung Bauvorhaben: - Art: Energetische Dachsanierung mit zusätzliche neue Balkonüberdachung, neue Versicke­ rungsanlage in Umgebung, Erweiterung Zu­ fahrt mit Vorplatz und Parkplätze; - Grösse:

Jahrgänger 1940

Absage, Mittwoch, 13. Mai: Spargelfahrt nach Heitersheim, Mittagessen, anschliessend Schwarzwaldfahrt, muss auf Grund des Co­ ronavirus abgesagt werden. Über die weiteren Anlässe wird zu gegebener Zeit informiert.

Jahrgänger 1943

Infolge der Corona-Krise müssen wir unsere für Mittwoch, 27. Mai, von Willi Zumsteg ge­ plante Frühlingswanderung leider absagen. Aber aufgeschoben, ist nicht aufgehoben, viel­ leicht klappt es spontan im Herbst oder sonst ganz sicher im Frühjahr 2021, dass wir diese Wanderung durchführen können. Freuen wir uns darauf! Bis zum nächsten Wiedersehen bleibt gesund! Willi und das OK-Team

Projektauflage Gemeinden: Rheinfelden und Magden Revitalisierung/Renaturierung Magdenerbach Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 27. April bis 26. Mai 2020, in der Stadtverwaltung Rheinfelden und der Gemeindeverwaltung Magden öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG). Aarau, 16. April 2020 Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald

Bereitstellen des Hauskehrichts Um zu verhindern, dass Abfallsäcke z.B. durch Tiere beschädigt werden, wird die Bevölkerung gebeten, den Hauskehricht am Vorabend frü­ hestens ab 19.00 Uhr und bis spätestens 07.00 Uhr des Abfuhrtages bereitzustellen. Bei durch Widerhandlung entstehenden Verunrei­ nigungen von öffentlichen Strassen und Anla­ gen können Bussen ausgesprochen werden. Besten Dank für Ihr Verständnis. Der Gemein­ derat

Öffnung Schwimmbad Aufgrund der Coronakrise kann der Öffnungs­ termin für das Schwimmbad Magden noch nicht festgelegt werden. Der Gemeinderat wird die Entwicklung für die Lockerung der Vorschriften durch den Bundesrat verfolgen und wieder informieren.

Waldumgang 2020 fällt aus Der jährliche Waldumgang für das Jahr 2020 fällt aufgrund der aktuellen Lage aus und findet erst nächstes Jahr wieder statt.

Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 Siehe unter Alle Gemeinden. Ein Merkblatt zu dieser Gefahrenstufe finden Sie auf der Home­ page der Gemeinde Magden (www.magden. ch) unter den Neuigkeiten.

Im Magdener Wald illegal entsorgt Im Gebiet des Brandegg wurde am 11. April festgestellt, dass illegal im Wald Abfall ent­ sorgt wurde. Die Gemeinde Magden nimmt solche Verstösse ernst und geht diesen nach. Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter­ schaft führen, setzt die Gemeinde eine Prämie von Fr. 500.00 aus. Die Informationen werden anonym behandelt. Wir bitten die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit und bedanken uns für Meldungen von Vorkommnissen dieser Art zum Wohle unserer Natur. Der Gemeinde­ rat

Naturschutzverein

Kaiseraugst

Aufgrund der Umstände durch das Coronavi­ rus müssen wir leider mitteilen, dass der Mai­ verkauf dieses Jahr abgesagt wurde. Vielen Dank für euer Verständnis. Euch allen eine Einreichen der Steuererklärung 2019 gute Zeit und bleibt gesund. Vorstand Frauen­ Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung verein 2019 wird für die unselbständig erwerbenden Personen (Formular C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Einreichungsfrist für die selbst­ ständig erwerbenden Personen (Formular A) sowie Landwirte (Formular B) wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Es muss kein Ge­ such für Fristerstreckung eingereicht werden. Die Steuerbehörde ist jedoch dankbar, wenn Banntag 2020 die Steuererklärungen trotzdem so rasch als Am 16.04.2020 hat der Bundesrat den Zeitplan möglich eingereicht werden. der nächsten Wochen bekannt gegeben. Die Waldbrandgefahr – Gefahrenstufe 4 verlangten Vorgaben können am Banntag nicht (Feuerverbot) eingehalten werden. Der Bürgerrat hat daher, Siehe unter Alle Gemeinden. Weitere Informa­ in Absprache mit dem für die Durchführung tionen unter www.ag.ch > Medien > Medien­ eingesetzten Verein, entschieden, den Bann­ tag 2020 nicht durchzuführen. Wir freuen uns mitteilungen aber schon jetzt, Sie in einem Jahr am Banntag Sofortige Anpassung der zu begrüssen. Bitte reservieren Sie sich schon Prämienverbilligung heute den 13.05.2021. Der Bürgerrat Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftli­ Balkonkonzerte chen Verhältnissen zur Entlastung bei den Die Kreismusikschule Pratteln – Augst – Giebe­ Krankenkassenprämien eine Prämienverbilli­ nach lädt alle Schülerinnen, Schüler, Eltern, gung (PV). Das Gesetz zum Bundesgesetz über Musizierende und Vereine ein, - trotz Corona­ die Krankenversicherung (KVGG) sieht vor, krise - zu konzertieren. Daher haben die Lehr­ dass bei einer wesentlichen Verschlechterung personen der KMS beschlossen, dass wir die der wirtschaftlichen Verhältnisse für mehr als KMS-SchülerInnen zu einem sonntäglichen sechs Monate eine ausserordentliche Anpas­ Balkonkonzert um 18 bis 18.15 Uhr ab dem sung der PV möglich ist. Als wesentliche Ver­ 3. Mai einladen. Wir laden auch alle musiktrei­ schlechterung der wirtschaftlichen Verhältnis­ benden Vereine und Einzelpersonen ein, mit­ se gilt, wenn sich das Einkommen um mindes­ zumachen, so dass wir in Pratteln, Augst und tens 20 Prozent verringert hat. Die Wartefrist Giebenach einen kleinen kulturell-musikali­ von sechs Monaten verhindert eine schnelle schen Beitrag leisten können. Jede/Jeder Entlastung von PV-Beziehenden, die infolge spielt alleine oder mit Familienmitgliedern die der Coronavirus-Krise massgebliche Einkom­ Musikstücke, die er/sie am liebsten spielt oder menseinbussen hinnehmen müssen. Daher am besten kann. Gespielt wird zu Hause auf hat der Regierungsrat für diese Personen ab dem Balkon, auf der Terrasse, bei geöffnetem sofort bis zum Ende der ausserordentlichen Fenster oder im Garten. Wir freuen uns über Lage die sechsmonatige Wartefrist aufgeho­ viele Mitwirkende: Los geht es am Sonntag, 3. ben. Aargauerinnen und Aargauer, die für das Mai, um 18 bis 18.15 Uhr. Wir musizieren bis Jahr 2020 bereits PV beziehen und von Ein­ zum Ende der Coronakrise jeden Sonntag um kommensverschlechterungen von mehr als 20 diese Zeit. Kreismusikschule Pratteln – Augst Prozent betroffen sind, können bei der SVA - Giebenach Aargau unter www.sva-ag.ch/aenderungsan­ trag eine ausserordentliche Anpassung ihrer Prämienverbilligung beantragen. Anhand des Änderungsantrags erfolgt eine Neuberech­ nung des Anspruchs auf PV. Für Personen, die (noch) keine PV beziehen, gilt die sechsmona­ tige Wartefrist nach wie vor. Der Gemeinderat

Giebenach

Aufgrund des Coronavirus streicht der Natur­ schutzverein Magden den Wildpflanzenmarkt am 25. April und den Wildkräuterkochkurs am 2. Mai. Alle weiteren Kurse sind noch auf dem Programm. Wir informieren Sie laufend unter Kein Pro-Senectute-Mittagstisch www.naturschutz-magden.ch. Am 6. Mai findet kein Mittagstisch in der Cafè­ GV des TV Magden wird verschoben teria Rinaupark statt. Wir danken für Ihr Ver­ Der Vorstand des TV Magden hat beschlossen, ständnis. Franziska Breitenstein und Margue­ die für den 24. April vorgesehene Generalver­ rite Schmid sammlung des Turnvereins zu verschieben. Grund ist die aktuelle Situation um die CO­ VID-19-Pandemie. Die Generalversammlung 2020 findet neu am 28. August statt. Über allfällige Verschiebungen von weiteren geplan­ ten Anlässen wie z.B. Volleyball-Mixed oder Waldgang werden wir so schnell als möglich orientieren. Tiefbauarbeiten Giebenacherstrasse Der Kanton Basel-Landschaft erneuert ab En­ de 2020 den Belag in der Giebenacherstrasse. Aus diesem Grunde beabsichtigen die Indust­ riellen Werke Basel (IWB) und die Gemeinde Augst ab dem 27. April 2020 in der Gieben­ acherstrasse im bestehenden Trassee die Gas­ leitung zu ersetzen sowie das Wasserleitungs­ netz auszubauen. Ebenfalls wird die Elektra Waldbrandgefahr - Stufe 4 Augst ihr Trassee in diesem Bereich ergänzen. Die anhaltende Trockenheit führt zu einer gros­ Für die Werkleitungsarbeiten muss der Ver­ sen Waldbrandgefahr. Es gilt ein Feuerverbot kehr auf der Giebenacherstrasse 1-spurig ge­ im Wald und am Waldrand (bis 50 m Meter führt werden. Der Verkehr wird mit einer Licht­ Abstand vom Waldrand). Beachten Sie dazu signalanlage geregelt. Das Trottoir auf Seite das Merkblatt auf unserer Homepage sowie des Restaurants Römerhof muss gesperrt werden. Um möglichen Schleichverkehr über auf der Gemeinde News App. das Wohnquartier zu verhindern, wird für die Baubewilligung vom 6. April 2020 gesamte Bauphase die Zufahrt zur Minerva­ Bauherrschaft: Michael Feistle, Spitalstrasse strasse gesperrt. Für die Leitungsbauarbeiten 20a, 4310 Rheinfelden; Projektverfasser: Mar­ wird mit einer Bauzeit von ca. 3 Monaten ge­ ty Häuser AG, Sirnacherstrasse 6, 9500 Wil; rechnet. Der Bauablauf ist stark von den römi­ Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit sepa­ schen Funden abhängig. Gemeinderat rater Garage; Ortslage: Untere Vorstadt, Ols­ Absage vom Banntag 2020 berg; Parzelle 312. Fristenstillstand vom 2. – Der Banntag 2020 wird abgesagt. Wir alle freu­ 19. April 2020 gem. Sonderverordnung 1 zur en uns auf den Banntag 2021. Bleibt gesund. Begegnung von Störungen der öffentlichen Der Bürger- und Gemeinderat Augst Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Not­ ständen infolge des Coronavirus vom Naturschutztag der VPA 1.4.2020). Wegen den Beschränkungen durch das Co­ ronavirus müssen wir leider den Naturschutz­ Thomy-Hütte tag vom 25. April absagen. Trotzdem ein herz­ Wegen des Coronavirus kann der Feuerwehr­ liches Dankeschön an alle, welche an diesem verein leider am Sonntag, 26. April, nicht in der traditionellen Anlass teilgenommen und für ein Thomy-Hütte wirten. Diese muss geschlossen sauberes Ufer entlang der Ergolz gesorgt hät­ bleiben. Wir bedauern dies sehr, bitten Sie ten. Bleiben Sie gesund und freuen Sie sich auf nächstes Jahr. aber um Verständnis.

Augst

Olsberg

Frauenverein / Maiverkauf

Arisdorf

Gemeindewahlen 2020 – Neue Termine

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die für die Monate Mai und Juni vorgesehenen Ge­ meindewahlen nicht durchgeführt werden können aufgrund der besonderen Situation. Zudem wurde die Amtsperiode aller Mandats­ träger und -trägerinnen, welche nicht am 9. Februar bzw. 22. März 2020 gewählt worden sind, bis längstens 31. Dezember 2020 verlän­ gert. Von der Landeskanzlei wurden nun neue Vorschläge für die Wahltermine unterbreitet. Gestützt auf diese Vorschläge hat der Gemein­ derat bzw. der Bürgerrat folgende Beschlüsse gefasst: • 28. Juni 2020: Wahl des Gemeinde­ präsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin und des Bürgerratspräsidenten; die Wahl er­ folgt an der Urne. Bei der Wahl des Gemeinde­ präsidiums besteht die Möglichkeit der stillen Wahl. In diesem Fall muss die Eingabe bis 11. Mai 2020, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwal­ tung erfolgen. Wenn die Wahl zustande kommt, wird der Wahlgang widerrufen. Anmerkung: In denjenigen Gemeinden, welche die Möglich­ keit der stillen Wahl nicht kennen, erfolgt die Wahl unter dem Vorbehalt, dass Anfang Juni die aktuell geltenden umfassenden Einschrän­ kungen der Versammlungsfreiheit massgeb­ lich aufgehoben sind. Für unsere Gemeinde trifft dies nicht zu, da stille Wahlen möglich sind. • 16. August 2020: Nachwahl für die allen­ falls am 28. Juni 2020 nicht gewählten Behör­ denmitglieder. Die Eingabe müsste in diesem Fall bis zum 6. Juli 2020, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. • 27. Septem­ ber 2020: Wahl der Mitglieder der Sozialhilfe­ behörde; Wahl der Mitglieder des Schulrats Kreisschule Arisdorf-Hersberg; Wahl des Mit­ glieds des Schulrats der Regionalen Musik­ schule Liestal; Wahl des Mitglieds des Schul­ rats der Sekundarschule. Für die Mitglieder der Schulräte beginnt die Amtsperiode sobald sie gewählt sind. Sie dauert ordnungsgemäss bis zum 31. Juli 2024. • Einwohnergemeinde­ versammlung September 2020: Wahl der Mit­ glieder der Rechnungs- und Geschäftsprü­ fungskommission; Wahl der Mitglieder des Wahlbüros. Für die Mitglieder der Rechnungsund Geschäftsprüfungskommission und des Wahlbüros beginnt die Amtsperiode ebenfalls


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region unteres fricktal sobald sie gewählt sind und dauert ordnungsgemäss bis zum 31. Juni 2024. Das Datum der Einwohnergemeindeversammlung wurde auf den 16. September 2020 festgelegt. • 29. November 2020: Nachwahl für die am 27. September 2020 nicht gewählten Mitglieder der Sozialhilfebehörde und der Schulräte. • Einwohnergemeindeversammlung Dezember 2020: Nachwahl für die an der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. September 2020 nicht gewählten Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission und des Wahlbüros.

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 20. April 2020 nebst verschiedenen Routinegeschäften noch folgende Geschäfte behandelt: – Im Zusammenhang mit der neuen Fassadengestaltung einer Liegenschaft in der Kernzone müssen vor einem Entscheid noch weitere Abklärungen getroffen werden. – Die verschobenen Termine für die Gesamterneuerungswahl einiger Behörden wurden gemäss Empfehlung der Landeskanzlei neu festgelegt. – Der Auftrag für die Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit der neuen Datenstruktur Siedlungsentwässerung wurde in Auftrag gegeben.

Massnahmenpaket zur Sicherung der Kinderbetreuung unter Corona Durch den Regierungsrat wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Kinderbetreuung in dieser ausserordentlichen Situation sicherzustellen. Die Einzelheiten dazu sind unter www.arisdorf.ch (Aktuelle Mitteilungen) zu finden.

Öffnungszeiten Tag der Arbeit / Auffahrt Die Gemeindeverwaltung bleibt an folgenden Tagen geschlossen: – Tag der Arbeit (Freitag), 1. Mai 2020; – Auffahrt (Donnerstag), 21. Mai 2020, Freitag, 22. Mai 2020. Ab Montag, 04. respektive 25. Mai 2020 sind wir gerne wieder für Sie da, bitten jedoch weiterhin aufgrund

Kaufe Banknoten und Münzen Einzelstücke oder ganze Sammlungen. banknoten@gmx.ch oder 076 368 11 79, Antonio Lupo, ab 19.00 Uhr

fricktal.info n 17 n 22. April 2020

Baselland

des Coronavirus um Voranmeldung bezüglich Um- und Anbau Wohnhaus/Schopf, ChilmetTerminen am Schalter. Besten Dank für Ihr Ver- weg 5, Parz. 252; Auflagefrist: 04.05.2020 ständnis. Bei Todesfällen erhalten Sie unter der Telefonnummer 076 234 45 80 Auskunft. VVM Maisprach Unsere Generalversammlung vom 24. April Kunststoffsammlung wird abgesagt. Auf unserer Homepage www. Mittwoch, 29. April. Sammelsack-Verkaufs- vvm-maisprach.ch haben wir Ihnen einige Vor- (pd) Die Einbruchdiebstähle haben im stellen in der Gemeinde sind der Volg und die schläge und Ideen für die Zeit zu Hause aufge- Berichtsjahr weiter abgenommen und schaltet. Gemeindeverwaltung. GAF befinden sich im Kanton Basel-Landschaft auf einem historisch tiefen NiRestaurant zum Kloster veau, wohingegen bei den Ladendiebstählen und Fahrraddiebstählen eine Hauptstrasse 3, 4464 Maisprach starke Zunahme verzeichnet werden musste. Die Zahl der Verkehrsunfälle war im 2019 rückläufig. Grüner Salat Fr. 5.50 Die Anzahl polizeilich erfasster StraftaKunststoffsammlung Gemischter Salat Fr. 7.– ten hat 2019 im Kanton Basel-Landschaft Mittwoch, 29. April. Sammelsack-Verkaufs- Nüsslisalat mit Ei und Speck Fr. 9.– im Vergleich zum Vorjahr um 7% (724 stellen in der Gemeinde sind der Volg und die Rahmschnitzel Schwein Fr. 19.50 Fälle) zugenommen. Insgesamt wurden Gemeindeverwaltung. GAF Nasi Goreng mit Poulet Fr. 19.50 11 594 (im Vorjahr 10 870) Straftaten erThai Curry mit Poulet Fr. 19.50 fasst. Analog zu den Vorjahren richteten Riz Casimir mit Poulet Fr. 19.50 sich 90% aller Delikte gegen BestimmunChicken-Curry mittelscharf Fr. 22.50 gen des Strafgesetzbuches, wobei gut Lamm-Curry mittelscharf Fr. 23.50 72% dieser Delikte gegen das Vermögen Kalbsgeschnetzeltes m. Nudeln Fr. 23.50 erfolgten. Diebstähle machten dabei den Paniertes Schnitzel m. Pommes Fr. 19.50 überwiegenden Teil aus. Insbesondere Wahl des Gemeindepräsidiums Cordon-Bleu Schwein Fr. 22.50 bei den Ladendiebstählen (350, +26%) Am 28. Juni 2020 erfolgt die Erneuerungswahl Cordon-Bleu Kalb Fr. 27.50 und den Fahrzeugdiebstählen (1778, des Gemeindepräsidiums (Amtsperiode Fitnessteller mit Eglifilet Fr. 19.50 +23%) musste eine deutliche Zunahme 01.07.2020 – 30.06.2024). Die Wahl vom 28. Fitnessteller mit Frühlingsrolle Fr. 19.50 registriert werden. 7% der erfassten Juni 2020 steht unter dem Vorbehalt, dass AnWurstsalat mit Pommes Fr. 17.50 Straftaten erfolgten gegen das Betäufang Juni die aktuell geltenden umfassenden Fr. 16.50 bungsmittelgesetz. Die polizeiliche AufEinschränkungen der Versammlungsfreiheit Tortellini mit Tomatensauce Spaghetti Bolognese Fr. 16.50 klärungsrate lag insgesamt bei 38% (i.V. massgeblich aufgehoben sind. Bei dieser Wahl 39%). besteht gemäss Gemeindeordnung die MögZu jedem Menu Während die Anzahl der Verstösse gegen lichkeit einer stillen Wahl. Wahlvorschläge sind 0.5 l Mineralwasser gratis! das Strafgesetzbuch gesamtschweizebis zum 48. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis zum Lieferung möglich, + Fr. 1.50 11. Mai 2020, 17.00 Uhr, der Gemeindeverwal- (nur in Magden, Maisprach und Buus) risch nahezu unverändert blieb, nahm sie im Kanton Basel-Landschaft um 6% zu. tung einzureichen. Sofern die Zahl der fristgeDie Kriminalitätshäufigkeit („Belastung“) recht Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Tel. 079 832 19 59 hat sich entsprechend erhöht, wobei BaZahl der zu Wählenden, widerruft die GeLieferzeiten: 11.00–14.00 Uhr sel-Landschaft mit 36 Straftaten pro schäftsprüfungskommission die angesetzte Wahl und erklärt die/den Vorgeschlagene/n 17.30–21.00 Uhr 1000 Einwohnern weiterhin deutlich unals gewählt. Formulare für die Wahlvorschläge ter dem Landesdurchschnitt (51) liegt. www.restaurant-kloster.ch können bei der Gemeindeverwaltung bezogen Gewaltstraftaten nahmen um 6% (i.V. werden. Ebenfalls steht Ihnen die Gemeinde15%) zu, wobei die Zunahme hauptsächverwaltung für Fragen sehr gerne zur Verfülich auf minderschwere Delikte wie Tätgung. lichkeit und Nötigung zurückzuführen Infos aus dem Fricktal? war. Baugesuch Nr. 0623/2020 «Seit dem Jahr 2014 gelang es, die EinGesuchsteller/in: Schaub-Schneider Susanbruchsdelikte weit mehr als zu halbieren na, Chilmetweg 5, 4464 Maisprach; Projekt:

Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik 2019

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und sie im Berichtsjahr sogar deutlich unter die 1000er-Marke zu drücken» (2014: 2362, 2018: 1010, 2019: 874), freut sich Kommandant Mark Burkhard. In absoluten Zahlen wurde damit das tiefste Niveau der letzten 20 Jahre erreicht. «Durch die Beibehaltung konzertierter Massnahmen ist es gelungen, die Anzahl Einbrüche nochmals um 136 Fälle zu reduzieren (-13%)», so Martin Grob, Chef Kriminalpolizei. Wiederum waren vorwiegend Wohnobjekte (unverändert 62%) von Einbrüchen betroffen. Weniger Verkehrsunfälle 2019 wurden im Kanton Basel-Landschaft 1030 Verkehrsunfälle polizeilich registriert, 70 Ver-kehrsunfälle (-6%) weniger als im Vorjahr. Die Gesamtzahl der Verunfallten nahm gegenüber dem Vorjahr um 52 auf 559 Personen (-9%) ab. Sowohl bei den Leichtverletzten (-7%) als auch bei den Schwerverletzten (-23%) wurde eine Abnahme verzeichnet. Wie in den Vorjahren verloren fünf Personen bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Nach der Lage ereigneten sich 64% der Verkehrsunfälle innerorts, 19% auf den Hochleistungsstrassen und 17% auf den übrigen Ausserortsstrecken. Einzig aus-serorts wurde eine Zunahme der Verkehrsunfälle um 7% registriert. Hauptunfalltypen waren mit 316 Fällen (31%) die Schleuder- und Selbstunfälle, gefolgt von den Einbiege- und Abbiegeunfällen mit gesamthaft 239 Fällen (23%) sowie den Auffahrunfällen mit 207 Fällen (20%). Diese Unfalltypen machten fast drei Viertel aller Verkehrsunfälle aus. Einzig die Einbiegeunfälle (+11%) und Frontalkollisionen (+13%) nahmen im Vergleich zum Vorjahr zu. Die detaillierten Statistiken zu beiden Bereichen sind einsehbar auf der Webseite www.polizei.bl.ch (Bereich Statistiken)

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fricktal.info n 17 n 22. April 2020

fricktal

Baselland Keine Wahlen und Abstimmungen im Mai und Juni (pd) Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, dass die Gemeindewahlen vom 17. Mai und die im Juni stattfindenden Nachwahlen sowie allfällige Sachabstimmungen auf Gemeindeebene nicht durchgeführt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai zu verzichten. Dies und die mit der Ausbreitung des Coronavirus einhergehenden behördlichen Massnahmen haben auch Auswirkungen auf die politischen Rechte – insbesondere auf die im Kanton Basel-Landschaft angesetzten Gemeindewahlen und Abstimmungen. Urnengänge im Mai und Juni abgesagt Der Regierungsrat hat beschlossen, die in den Gemeinden festgesetzten Urnengänge vom 17. Mai und die geplanten Gemeindewahlen und -abstimmungen im Juni abzusagen. Für die Gemeinden bedeutet die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen ein beträchtlicher logistischer, materieller und vor allem personeller Aufwand. Es muss sichergestellt werden, dass die Verarbeitung der eingegangenen Stimmkuverts und die Auszählung der Stimmzettel am Wahlsonntag durch diverse Personen durchgeführt werden kann. Hinzu kommt, dass den

Kandidierenden für die jeweilige Wahl die Möglichkeit gegeben werden muss, einen fairen und öffentlichkeitswirksamen Wahlkampf zu betreiben. Dies ist in Zeiten, in denen sich das Leben mehrheitlich zu Hause abspielt, nicht möglich. Ein Wahlkampf oder auch ein allfälliger Abstimmungskampf mit entsprechenden Informations- und Publikationsveranstaltungen kann zurzeit nicht stattfinden. Gemeinderäte konstituieren sich selber, bis ordentliche Präsidienwahlen durchgeführt werden konnten Deshalb können im Mai und Juni keine Wahlen, Abstimmungen oder Nachwahlen durchgeführt werden. Um die Kontinuität der Geschäfte sicherzustellen, wird die Amtsperiode von Amtsträgerinnen und Amtsträgern, die nicht am 9. Februar bzw. am 22. März bereits gewählt wurden, vorläufig bis zur Durchführung von ordnungsgemässen Erneuerungswahlen, jedoch längstens bis 31. Dezember, verlängert. Die Gemeinderäte konstituieren sich selber, bis die ordentliche Wahl der Präsidien durchgeführt werden konnte. Die Gemeinden sind aufgefordert, die neuen Wahltermine sowie den damit einhergehenden Beginn der Amtsperiode der neuen Funktionsträger festzulegen, sobald die Durchführung ordnungsgemäs­ ser Wahlen möglich ist. Der Regierungsrat appelliert an die bisherigen Amtsträgerinnen und Amtsträger, ihr Amt bis zum möglichen Amtsantritt der neu zu wählenden Amtsmitglieder wahrzunehmen.

Aargau

Frühlingszauber – Kraftquelle Natur: Gerade in der jetzigen Situation ist die Natur sehr wichtig. «Herz im Baumstamm» als Foto: Margrit Freudemann, Kaisten Zeichen für das Zusammenstehen.

Aargau Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt Arbeitslosenquote steigt auf 3 % – Kurzarbeit auf Rekordstand

Das SRK Aargau hilft beim Helfen (pd) Helfen, wo Hilfe am nötigsten ist. Auf Grundlage dieses Leitsatzes des Roten Kreuzes hat das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Aargau eine Vermittlung aufgebaut zwischen Freiwilligen und Personen der Coronavirus-Risikogruppen. Die Freiwilligen übernehmen den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten oder gehen mit dem Hund spazieren. Das SRK Kanton Aargau steht für Menschlichkeit und Solidarität und setzt sich für Menschen in herausfordernden Lebenslagen ein. Die aktuelle Situation mit dem Coronavirus bedeutet für Personen über 65 Jahre oder Personen mit einer Vorerkrankung, dass sie die eigenen vier Wände nicht verlassen sollten. Genau diese Menschen sind im Moment auf Unterstützung von ihrem eigenen Umfeld oder von Freiwilligen angewiesen.

Einbruchsdelikte wiederum rückläufig – Verkehrssicherheit hoch Polizeiliche Kriminal- und Verkehrsstatistik 2019 (pd) Dank intensiven präventiven und repressiven Bemühungen konnte die Anzahl der registrierten Einbruchdiebstähle um über 10 % gesenkt werden. Im Stras-senverkehr blieb die Anzahl der Verkehrsunfälle gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Zahl der Verkehrstoten sank auf 11. Die Verkehrssicherheit auf Aargauer Strassen ist erneut hoch.

Freiwilligkeit ist einer von sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes. Das SRK Kanton Aargau nutzt in der aktuellen Situation seine Erfahrungen als Freiwilligenorganisation und hat eine Vermittlungsstelle ins Leben gerufen, die Freiwillige mit Personen der Risikogruppe zusammenbringt. Unterstützung gesucht? Bitte melden! Die Freiwilligen übernehmen den Einkauf von Lebensmitteln und Medikamenten oder gehen mit dem Hund spazieren. Die Hilfe erfolgt kontaktlos, damit kein Ansteckungsrisiko entsteht, und ist für die Betroffenen kostenlos. Wer selbst Hilfe wünscht oder jemanden kennt, der Unterstützung benötigt, kann sich beim SRK Kanton Aargau melden (Tel. 062 835 70 48, www.srk-aargau.ch/ coronavirus). Bild: Helferkreuz des SRK Kanton Aargau. Foto: zVg

(pd) Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind bis am 3. April innerhalb von drei Wochen rund 10 000 Anmeldungen für Kurzarbeit beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingegangen. Auch die Zahlen der Stellensuchenden und Arbeitslosen sind stark gestiegen. Die Kurzarbeit ist infolge der Covid-19-Pandemie auf einem noch nie dagewesenen Stand. Die zuständige Stelle beim Amt für Wirtschaft und Arbeit ist mit Hochdruck daran, die Flut eingehender Anmeldungen zu bearbeiten. Per 3. April wurden 8043 Bewilligungen erteilt (Pendent sind noch rund 1800 Anträge, diese sollten aber demnächst erledigt werden). Von der Kurzarbeit sind 113 867 Personen betroffen. Am meisten Anmeldungen liegen für folgende Branchen vor: Gastgewerbe (15 Prozent), Detailhandel und Gesundheits-/ Sozialwesen (je 10 Prozent), Baugewerbe (9 Prozent), Grosshandel (8 Prozent), Motorfahrzeuge (Handel, Instandhaltung, Reparatur) (7 Prozent). Zudem sind viele Anmeldungen aus diversen Dienstleistungssektoren eingegangen (20 Prozent). Seit dem 1. April bearbeiten die Arbeitslosenkassen des Kantons die von den Unternehmen eingereichten «Anträge und Abrechnungen von Kurzarbeitsentschädigungen» und nehmen die Auszahlungen an die Unternehmungen vor. Allerdings wird es auf-

grund der hohen Anzahl betroffener Unternehmungen etwas Zeit brauchen, bis alle Zahlungen ausgelöst werden können. Starker Anstieg bei den Arbeitslosen und Stellensuchenden Bei den sieben Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren Ende März im Aargau 11 396 Personen als arbeitslos gemeldet, davon waren 6489 Männer (57 Prozent) und 4907 Frauen (43 Prozent). Das sind 1027 Personen mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote hat um 0.3 Prozentpunkte zugenommen und lag im März bei 3.0 Prozent. Schweizweit lag die Quote bei 2.9 Prozent (+ 0.4 Prozent). Die Zahl der Stellensuchenden hat um 1840 Personen zugenommen und lag im März bei 17 837. Im März haben sich 3682 Personen bei den RAV als stellensuchend gemeldet, der grösste Teil davon nach dem 13. März. Abgemeldet wurden im letzten Monat 1846 Personen. Ende März waren 3723 offene Stellen gemeldet, wovon 2236 (60 Prozent) meldepflichtig waren. Das sind 72 offene Stellen mehr als im Februar. Erleichterungen für Stellensuchende Da die Arbeitssuche zurzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie erschwert ist, hat das SECO für Stellensuchende einige Erleichterungen eingeführt: So erhalten alle im März oder später beim RAV gemeldeten Stellensuchenden zusätzliche Taggelder für die Dauer dieser ausserordentlichen Situation. Analog dazu wird die Rahmenfrist verlängert. Auch Stellensuchende, die im März ausgesteuert wurden, werden berücksichtigt.

ten durch Schwerpunktsetzung bei der Prävention und der Repression wiederum gesenkt werden. Die Gesamtzahl der Einbrüche gingen im Berichtsjahr auf 1355 zurück (Vorjahr 1542). Die Kantonspolizei Aargau konnte die Aufklärungsquote gegenüber dem Vorjahr nicht halten, diese ging auf 14,4 % zurück (19,1 %). Die Kantonspolizei verfolgt weiterhin die Absicht, mit einer lagegerechten Präsenz und einem hohen Kontrolldruck rund um die Uhr Einbruchsdelikte zu verhindern.

polizei 2481 Gewaltstraftaten, wobei die Aufklärungsquote bei 89 Prozent lag. Die Raubdelikte stiegen auf 59 (Vorjahr: 42) an, mehr als die Hälfte konnten geklärt werden. Die Gesamtstatistik der Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB) ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Bei 24 501 erfassten Straftaten konnte die Aufklärungsquote auf 46,9 % (Vorjahr: 46,2 %) gesteigert werden.

Tatverdächtige in beiden Tötungsdelikten ermittelt und festgenommen

Interventionen und Festnahmen Die Zahl der polizeilich registrierten Ver- durch die Polizei kehrsunfälle betrug 2375. Diese Zahl be- Die Polizeikräfte rückten im Jahr 2019 wegt sich immer noch plus/minus im über 2000 Mal an Fälle von häuslicher Bereich der tiefen Werte der Vorjahre. Gewalt aus. Dank intensiven Verkehrsund Die Zahl der Verkehrstoten sank auf ei- Personenkontrollen konnten im vergannen historischen Wert von 11 (Vorjahr: genen Jahr über 1900 Festnahmen er16). Die Gesamtzahl der schweren Perso- reicht werden.

Im Jahr 2019 verzeichnete die Kantonspolizei zwei vollendete Tötungsdelikte. In beiden Fällen konnte ein Tatverdächtiger Erneuter Rückgang der verübten ermittelt und festgenommen werden.Die Einbrüche Gewaltdelikte nahmen gegenüber dem Die registrierten Einbruchsdelikte konn- Vorjahr leicht zu. So zählte die Kantons-

Historischer Minusrekord bei den Verkehrstoten

nenschäden betrug 225. Dies bedeutet nach 2017 und 2018 einen ähnlichen, tiefen Wert. Die Hauptunfallursachen sind Missachtung des Vortrittsrechts, Zustand der Verkehrsteilnehmer, Nichtanpassen der Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit. Die Anzahl Unfälle auf einem Fussgängerstreifen sank leicht (66 Unfälle). Die Widerhandlungen beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss waren leicht unter den Vorjahreswerten.

WLAN für alle Asylunterkünfte COVID-19: Regierungsrat beschliesst, sämtliche kantonale Asylunterkünfte mit WLAN auszustatten (pd) Die Installation einer zweckmässigen WLAN-Infrastruktur soll zeitnah erfolgen: Der Aargauer Regierungsrat hat beschlossen, sämtliche kantonalen Asylunterkünfte mit WLAN auszustatten. Dies insbesondere, um die Kommunikation im beruflichen, schulischen und sozialen Bereich zu ermöglichen. Zudem sollen Ansammlungen um öffentliche WLAN-Hotspots verringert werden. Von den 50 kantonalen Asylunterkünften im Aargau sind derzeit zehn mit WLAN ausgestattet. Bisher erfolgte die Installation von drahtlosem Internet schrittweise, das heisst im Rahmen der Unterhaltsarbeiten und verfügbaren finanziellen Mittel. Angesichts der aktuellen ausserordentlichen Lage sieht der Regierungsrat jedoch dringenden Handlungsbedarf, die übrigen kantonalen Asylunterkünfte möglichst zeitnah mit WLAN auszustatten. Das Informationsbedürfnis der Menschen in den kantonalen Asylunterkünften ist bereits im normalen Alltag gross und hat seit der Coronavirus-Pandemie zugenommen. Ebenso verhält es sich mit der Kommunikation im beruflichen, schulischen und sozialen Bereich, die zunehmend digital verläuft, zum Beispiel im Austausch mit den freiwilligen Netzwerken. Bedingt durch den fehlenden Internetzugang in vielen Unterkünften, halten sich die betroffenen Personen oft an Standorten wie Bahnhöfen, Einkaufszentren oder Cafés auf, an denen ein kostenloses WLAN-Angebot zur Verfügung steht. Das führt zu Ansammlungen von Menschen in der Öffentlichkeit, die es aktuell zu vermeiden gilt. Deshalb soll die Installation von drahtlosem Internet in sämtlichen kantonalen Asylunterkünften zeitnah und zweckmäs­ sig umgesetzt werden. Zur Umsetzung hat der Regierungsrat dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 198 000 Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 117 800 Franken bewilligt. Die benötigten finanziellen Mittel wurden im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020-2023 sowie im AFP 20212024 nicht budgetiert. Daher wird die Notwendigkeit eines Nachtragskredits im Rahmen der Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite 2020 geprüft und dem Gros­ sen Rat gegebenenfalls entsprechend beantragt.


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Gemeinde- und Vereinsmitteilungen Architektur AG, Mariettaweg 1, 5070 Frick; Quarantäne stehende Personen leben, soll die dekanzlei Eiken folgende Bauvorhaben öffent­ Schweiz hat der Bundesrat am 16. März 2020

Alle Gemeinden Empfehlungen des Bundes, Kehrichtentsorgung

Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Si­ tua­tion in der Schweiz, ist bei der Kehrichtent­ sorgung auf folgendes zu achten: – Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in kleinen Plastiksäcken sammeln. Diese Plas­ tiksäcke, ohne zusammenpressen, verknotet in einen schwarzen Norm-Abfallsack stecken und zuhause in einen Abfalleimer mit Deckel werfen. – Abfallsack mit den entsprechenden GAF-Vignetten versehen und am Entsorgungs­ tag der Gemeinde, wie immer bis um 7 Uhr, bereitstellen (oder Entsorgung in den Press­ containern, wo diese vorhanden sind). Wichtig für Haushalte mit erkrankten Personen oder unter Quarantäne: – Auf die Abfalltrennung ist zu verzichten. Alle normalerweise separat gesammelten Abfälle, wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpa­ pier, alle Kunststoffe etc., sind mit dem norma­ len Kehricht zu entsorgen (Infektionsgefahr). – Alle Grüngutabfälle aus den Haushalten sind ebenfalls mit dem Kehricht zu entsorgen. Grüngutabfälle nicht in den Kompost, die Bio-Klappe oder einen Grüngutcontainer werfen. Haushalte ohne erkrankte Personen, trennen den Abfall weiterhin wie gewohnt. Öffentliche, nicht betreute Sammelstellen (Glas, Alu-Weissblech, etc.) – Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es un­ bedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung vor­ erst zuhause lagern. – Falls die Sammelstelle trotzdem benutzt wird: Abstand halten; 2 Meter und die hygieni­ schen Massnahmen, wie Hände desinfizieren, etc. einhalten. Besten Dank für Ihre Mittwirkung in dieser aus­ serordentlichen Lage! GAF

Abbruch/Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Ortslage: Parzelle-Nr. 1158, Bahnhofstrasse 67; • 2020-07; Bauherrschaft/Grundeigentü­ mer: Trcak Danijel und Darija, Weidenweg 21, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser: MDV Ar­ chitektur & Baumanagement GmbH, Birsig­ strasse 50, 4054 Basel; Neubau Einfamilien­ haus mit Garage, Ortslage: Parzelle-Nr. 1828, Fasanenweg; • 2020-08; Bauherrschaft/ Grundeigentümer: Eugen und Nina Ostertag, Schulstrasse 20, 4303 Möhlin; Projektverfas­ ser: MDV Architektur & Baumanagement Gm­ bH, Birsigstrasse 50, 4054 Basel; Einfamilien­ haus mit Garage, Ortslage: Parzelle-Nr. 1549, Fasanenweg. Die Pläne liegen bis 4. Mai 2020 auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben wer­ den; diese Frist kann nicht verlängert werden.

Baugesuche 2020-02 und 2020-11

Bauherrschaft/Grundeigentümer/Projektver­ fasser: Pontoniere Sisseln, c/o Stefan Notz, Rütistrasse 23A, 4334 Sisseln; Ersatz Holz­ pfeiler, Ortslage: Rhein, Parzelle-Nr. 1027 (Ko­ ordinaten 2641428/1267314), 4334 Sisseln (Kant. Zustimmung BVUAFB 20.160); Bauherr­ schaft/Grundeigentümer: Thomas Mahrer, Mühlerain 386, 5072 Oeschgen; Projektver­ fasser: Quaresima Architekten AG, Unterdorf­ strasse 1, 4334 Sisseln; Umbau Wohnhaus, Ortslage: Unterdorfstrasse 13, Parzelle-Nr. 1275, 4334 Sisseln. Diese beiden Baugesuche liegen aufgrund des Fristenstillstands vom 2. April 2020 bis zum 19. April 2020 (Sonderver­ ordnung 1 vom 1. April 2020) in der Zeit vom 27. April bis 26. Mai 2020 auf der Gemeinde­ verwaltung öffentlich auf. Gegen diese Bauge­ suche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlän­ gert werden. Die Einwendung muss vom Ein­ wender selbst oder von einer ihm bevollmäch­ tigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Ent­ scheid der Einwender anstelle der nachge­ Feuerverbot im Wald und am Waldrand – suchten Baubewilligung beantragt, und es ist grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4) darzulegen, aus welchen Gründen der Einwen­ Die Verantwortlichen der Aargauischen Ge­ der diesen anderen Entscheid verlangt. Auf bäudeversicherung (AGV) und des Kantons ei-ne Einwendung die diesen Anforderungen haben nach einer Neubeurteilung die Gefah­ nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. renstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandge­ Baugesuch 2020-12 fahr). Deshalb gilt bis auf weiteres für das ge­ 2020-12; Bauherrschaft/Grundeigentümer/ samte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald Projektverfasser: Boris Champion und Annett und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Fröhlich, Alte Bündten-Strasse 6, 4334 Sis­ Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die seln; Autoabstellparkplatz, Aussensauna und bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und Wintergarten (unbeheizt), Ortslage: Parzel­ bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spiel­ le-Nr. 1233, Alte Bündten-Strasse 6, 4334 Sisplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das seln. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 27. Verbot wird erst nach ausreichenden Nieder­ April 2020 bis 26. Mai 2020 auf der Gemeinde­ schlägen wieder aufgehoben. Auch ausserhalb verwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Bau­ der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, gesuch kann während der Auflagefrist beim folgende Massnahmen strikte einzuhalten: • Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung Keine brennenden Raucherwaren und Zünd­ erhoben werden; diese Frist kann nicht verlän­ hölzer wegwerfen. • Bei starkem Wind im Frei­ gert werden. Die Einwendung muss vom Ein­ en nicht feuern (gefährlicher Funkenflug). • wender selbst oder von einer ihm bevollmäch­ Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. • Feuer vor tigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Verlassen der Feuerstelle löschen und sich Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Ent­ tatsächlich erloschen sind. Für das Grillieren scheid der Einwender anstelle der nachge­ in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet suchten Baubewilligung beantragt, und es ist (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so darzulegen, aus welchen Gründen der Einwen­ weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich der diesen anderen Entscheid verlangt. Auf diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 eine Einwendung die diesen Anforderungen Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vor­ nicht entspricht, kann nicht eingetreten wer­ sicht geboten. den.

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Lena Müller, stellvertretende Gemeinde­ schreiberin, hat den berufsbegleitenden Zerti­ fikationslehrgang «Öffentliches Gemeinwesen Stufe I –Grundlagen» an der Fachhochschule Nordwestschweiz mit sehr gutem Erfolg abge­ schlossen. Der Gemeinderat und das Verwal­ tungspersonal gratulieren Lena Müller ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg und wünschen ihr weiterhin viel Freude an ihrem Arbeitsplatz und bei der beruflichen Weiterbildung.

Abfallentsorgung COVID-19

Sisseln Baugesuche 2020-05; 2020-07; 2020-08

Aufgrund des Fristenstillstandes vom 2. April bis zum 19. April gemäss Sonderverordnung 1 (SonderV 20-1) vom 1. April 2020 ändert sich das Enddatum folgender Publikationen: • 2020-05; Bauherrschaft/Grundeigentümer: Vogt Marco und Daniela, Bodenackerstrasse 21D, 4334 Sisseln; Projektverfasser: Hüsser

Auch in der Abfallentsorgung gilt es aktuell aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus folgende spezielle Verhaltensregeln zu beach­ ten: Im privaten Haushalt sind Abfälle wie Mas­ ken, Taschentücher, Hygieneartikel und Pa­ pierhandtücher unmittelbar nach Ge-brauch in Plastiksäcken zu sammeln; diese Plastiksäcke sind ohne zusammenpressen zu verknoten und in Abfalleimern mit Deckel zu sammeln; die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt; in Haushalten, in denen erkrankte oder unter

Abfalltrennung weitergeführt werden. Die se­ parat gesammelten Abfälle dürfen aber nicht von unter Quarantäne stehenden Personen in die Sammelstellen gebracht, sondern sollen zuhause gelagert werden, sofern es die Platz­ verhältnisse erlauben. Wo dies nicht möglich ist, kann auf die Abfalltrennung verzichtet und alle Haushaltabfälle (auch Grüngut) mit dem Kehricht entsorgt werden.

Sofortige Anpassung der Prämienverbilligung PV Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirt-schaft­ lichen Verhältnissen zur Entlastung bei den Krankenkassenprämien eine Prämienverbilli­ gung (PV). Das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) sieht vor, dass bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse für mehr als sechs Monate eine ausserordentliche Anpas­ sung der PV möglich ist. Als wesentliche Ver­ schlechterung der wirtschaftlichen Verhältnis­ se gilt, wenn sich das Einkommen um mindes­ tens 20 % verringert hat. Die Wartefrist von sechs Monaten verhindert eine schnelle Ent­ lastung von PV-Beziehenden, die infolge der Coronavirus-Krise massgebliche Einkom­ mensbussen hinnehmen müssen. Daher hat der Regierungsrat für diese Personen ab sofort bis zum Ende der ausserordentlichen Lage die sechsmonatige Wartefrist aufgehoben. Aargauerinnen und Aargauer, die für das Jahr 2020 bereits Prämienverbilligung beziehen und Einkommensverschlechterungen von mehr als 20 % betroffen sind, können bei der SVA Aargau unter www.sva-ag.ch/aende­ rungsantrag eine ausserordentliche Anpas­ sung ihrer Prämienverbilligung beantragen. Anhand des Änderungsantrags erfolgt eine Neuberechnung des Anspruchs auf PV. Für Personen, die (noch) keine PV beziehen, gilt die sechsmonatige Wartefrist nach wie vor.

Grosse Waldbrandgefahr Es gilt ein Feuerverbot im und am Waldrand. Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrän­ dern (Mindestabstand 50 Meter) ist im ganzen Gebiet des Kantons Aargau verboten. Zudem gelten im Siedlungsgebiet und Offenland fol­ gende Verbote: Feuern in unbefestigten Feuer­ stellen; bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können; Weg­ werfen brennender Zigaretten, anderer Rauch­ waren oder Streichhölzer; Steigenlassen von «Heissluftballons/Himmelslaternen» (gekauf­ te oder selbstgebastelte).

lich auf: • Bauherr: KIMO Beteiligungs AG, Schützenmattstrasse 6, 5080 Laufenburg; Grundeigentümer: KIMO Beteiligungs AG, Schützenmattstrasse 6, 5080 Laufenburg; Projektverfasser: Koch + Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg; Bauobjekt: Sanierung Vor­ platz Volg, Neubau Parkplätze; Bauparzelle: 3373+3390, Kirchgasse. • Bauherr: Einwoh­ nergemeinde Eiken, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken; Grundeigentümer: KIMO Beteiligungs AG, Schützenmattstrasse 6, 5080 Laufenburg; Projektverfasser: Koch + Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg; Bauobjekt: Sanierung Kirch­ gasse; Bauparzelle: 3373, Kirchgasse. Allfälli­ ge Einwendungen gegen diese Bauvorhaben sind gestützt auf § 60 BauG innert der Auflage­ frist schriftlich und begründet an den Gemein­ derat Eiken zu richten.

Sperrung Fussweg Höchiweg/Eichenweg

Vom Montag, 27. April 2020, bis Mittwoch­ abend, 29. April 2020, ist der Fussweg Höchi­ weg zum Eichenweg für Fussgänger und Velo­ fahrer infolge Tiefbauarbeiten gesperrt.

Bring- und Holtag

Der am 2. Mai 2020 geplante Bring- und Holtag muss wegen der anhaltenden Corona-Situa­ tion leider abgesagt werden. Es ist eine Ver­ schiebung vorgesehen. Der Gemeinderat wird Mittagstisch zu gegebener Zeit über das Ersatzdatum infor­ Siehe unter Obermumpf. mieren.

Voranzeige; Papier- und Kartonsammlung vom 6. Mai 2020

Die nächste Papier- und Kartonsammlung fin­ det am Mittwoch, 6. Mai 2020 statt. Bitte ver­ schnüren Sie das Altpapier und den Karton und stellen Sie die Bündel am Abfuhrtag bis spätes­ tens 07.00 Uhr an den Strassenrand (analog Kehrichtabfuhr), ansonsten kann nicht ge­ währleistet werden, dass das Altpapier mitge­ nommen wird. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.

Hundehalter, nehmt Rücksicht auf Rehkitze

Die Setzzeit der Rehe steht bevor. Gemäss § 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) gilt für Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Abseits von Waldstrassen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht. Davon sind nur Jagd- und Polizei­ hunde (in Ausbildung und im Einsatz) ausge­ nommen.

Feuerverbot

Siehe unter Alle Gemeinden.

Musikgesellschaft

Die Musikgesellschaft Eiken muss unter den aktuellen Umständen schweren Herzens das Jahreskonzert vom 9. Mai absagen. Wir freuen Seniorenvereinigung Pontoniere Sisseln uns darauf, Sie zu gegebener Zeit wieder mit Werte Senioren: Wegen dem Corona-Virus fallen unserer Musik unterhalten zu können. Bis da­ die Zusammenkünfte April und Mai aus. Wir hin geniessen wir die Musik, die uns der Früh­ hoffen , dass wir uns am 19. Juni wieder treffen ling bietet und wünschen Ihnen gute Gesund­ heit. MG Eiken können.

Münchwilen Altpapier- und Kartonsammlung Die nächste Papier- und Kartonsammlung fin­ det am Montag, 27. April 2020, statt. Das Papier/der Karton ist am Abfuhrtag ab 07.00 Uhr gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren und darf nur in gebündelter/verschnürter Form bereitgestellt werden.

Sanierung Münchwilen Kantonsstrasse K 292 (Zürcherstrasse) Aufgrund der Hygienemassnahmen im Zusam­ menhang mit Corona erfolgt die Mittagspause des Unternehmers in 2 Schichten, damit die Abstandsregeln und die maximale Personen­ anzahl eingehalten werden können. Dadurch wird auf der Baustelle über Mittag mit reduzier­ tem Mannschaftsbestand durchgearbeitet.

Johrgänger 1947 Leider ist es immer noch nicht möglich, unse­ ren Hock am 28. April durchzuführen. Jetzt hoffen wir auf den 26. Mai in der neuen Garten­ wirtschaft. Bliebed gsund und bis bald.

Eiken

eine ausserordentliche Lage, mit tiefgreifen­ den Massnahmen ausgerufen. Um der Situati­ on Rechnung zu tragen, haben wir von uns aus beschlossen, den Flugbetrieb ab dem 21. März 2020 auf unserm Flugplatz einzustellen. Die Ziele sind nun weitgehend erreicht wie der Bundesrat am 16. April 2020 mitteilt. Es ist aber weiterhin wichtig, die Vorgaben von Bun­ desrat und BAG einzuhalten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat den Betrieb für pri­ vate Flügen nie eingestellt. Flüge von Einzel­ personen und Personen aus dem gleichen Haushalt sind unter Einhaltung der BAG-Vor­ schriften im Flieger und auf dem Flugplatz ge­ stattet. Alle anderen Flüge, wie z.B. Schulungs­ flüge sind nicht erlaubt. In der Fliegerei ist das Einhalten der Trainingseinheiten ein wichtiger Aspekt der Sicherheit. Um die Lizenzen zu er­ halten, müssen wir minimale Stunden und Lan­ dungen vorweisen können. Ab Montag, 20. April 2020, werden wir einen eingeschränkten Flugbetrieb auf den Flugplatz Schupfart wie­ der freigeben und damit unseren Piloten die Möglichkeit geben, Ihren Verpflichtungen be­ treffend Training zum Erhalt der Lizenzen nachzukommen. Leider kann das Restaurant AirPick auf diesen Zeitpunkt seinen Betrieb noch nicht aufnehmen. AeCS Fricktal

Schupfart Gemeindeverwaltung geschlossen – Erreichbarkeit jedoch gewährleistet

Infolge des Corona-Virus bleibt die Gemeinde­ verwaltung bis auf weiteres geschlossen! Selbstverständlich sind wir weiterhin für Sie da. Die verschiedenen Abteilungen sind gerne auch weiterhin für Sie erreichbar und bedienen Sie am Telefon oder per E-Mail während den bisherigen Öffnungszeiten (Montag, 14.00 – 18.30 Uhr, Mittwoch, 09.00 – 12.00 Uhr, Frei­ tag, 14.00 – 17.00 Uhr). Gemeindekanzlei: 062 871 14 44, gemeindekanzlei@schupfart.ch; Abteilung Finanzen: 062 871 14 44, finanzver­ waltung@schupfart.ch; Einwohnerdienste: 062 871 14 44, einwohnerdienste@schupfart.ch. Besuche sind hingegen nur noch gegen Voran­ meldung telefonisch oder per E-Mail während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten und unter Berücksichtigung der Hygienevorschrif­ ten möglich. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen gute Gesundheit. – Ge­ meinderat Schupfart

Feierabendgespräch vom 4. Mai 2020 – Absage

Das Feierabendgespräch vom 4. Mai 2020 wird abgesagt. Am Montag, 14. September 2020, findet das nächste Feierabendgespräch zum Thema Jurapark statt. Weitere Infos fol­ gen. – Gemeinderat Schupfart

Obermumpf Coronavirus; Abfallentsorgung Siehe unter Alle Gemeinden.

Coronavirus; Sammelstelle beim Milchhüsli

Die Sammelstelle beim Milchhüsli ist weiterhin geöffnet. Das Bundesamt für Umwelt BAFU empfiehlt folgendes: • Die Verhaltensregeln (insbesondere 2 Meter Abstand) des Bundes­ rates sind einzuhalten. • Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle sollen möglichst zuhause gelagert werden. • Die Ab­ fallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten. Der Gemeinderat

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Siehe unter Alle Gemeinden. Weitere Informa­ tionen finden Sie auch unter waldbrandgefahr.ch.

Demission aus dem Gemeinderat

Herr Jürgen Schneider hat aus beruflichen Gründen auf den Zeitpunkt seiner Ersetzung seine Demission als Mitglied des Gemeindera­ tes eingereicht. Dieser Rücktritt wird sehr be­ dauert. Herr Schneider war ein kompetentes Gemeinderatsmitglied. Der Gemeinderat dankt Herrn Schneider für seinen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Obermumpf herzlich. Er wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aa­ rau, hat den Rücktritt stattgegeben und den Gemeinderat aufgefordert, die Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl eines Mitglie­ des des Gemeinderates für den Rest der Amts­ periode 2018/2021 findet am 27. September 2020 statt. Der Wahlvorschlag für Kandidatu­ ren muss mit sämtlichen formellen Erforder­ nissen spätestens am 44. Tag vor dem Haupt­ wahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 14. Au­ gust 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Obermumpf eingereicht werden. Ein vorberei­ tetes Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) be­ rücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zuge­ stellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandida­ turen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übri­ gen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfä­ hige Person als Kandidat gültige Stimmen er­ halten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Der Gemeinde­ rat

Pflanzenkrankheiten und Problempflanzen (Feuerbrand und Ambrosia)

Herr Adelrich Jeck, Obermumpf, ist vom Ge­ meinderat Obermumpf als Beauftragter für Pflanzenkrankheiten und Problempflanzen gewählt worden. Seine Stellvertretung über­ Baugesuchsauflage AeCS Fricktal – Flugplatz Schupfart nimmt der Gemeindewerksleiter, André Hofer. Vom 24.04. – 25.05.2020 liegen in der Gemein­ Wegen des Ausbruchs des Corona Virus in der Der Feuerbrand ist eine hochansteckende,


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region mittleres fricktal meldepflichtige Bakterienkrankheit. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker: alle Cotoneasterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Zierquitte, Vogelbeere, Eberesche und Stranvaesia. Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen. Zur Eindämmerung der Krankheit werden befallene Pflanzen gesucht und vernichtet, bevor sie weitere Infektionen auslösen. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte weder berühren noch abbrechen (grosse Verschleppungsgefahr!) sondern unverzüglich melden. Bei der Ambrosia handelt es sich um eine aus Nordamerika stammende Pflanze, welche die Volksgesundheit bedroht. Pollen dieser Pflanze fördern in hohem Masse Allergien, welche schmerzliche Angstzustände und starkes Asthma auslösen können. Die Pflanze muss vom Fachmann begutachtet, mit einer Staubmaske ausgerissen und via Verbrennung entsorgt werden. Grössere Bestände müssen speziell bekämpft werden. Falls Sie einen Verdacht auf Feuerbrand oder Ambrosia haben, melden Sie sich umgehend bei Herrn Adelrich Jeck (Telefon 079 633 66 83 oder adelrich53@gmail. com). Dieser wird die nötigen Massnahmen ergreifen. Der Gemeinderat

AeCS Fricktal Flugplatz Schupfart; Wiederaufnahme des Flugbetriebs Siehe unter Schupfart.

Mittagstisch

gen Zeit. Alles Gute und bleiben Sie gesund. Baugesuch Vorstand Samariterverein Obermumpf Bauherrschaft und Grundeigentümer: Reto und Nicole Jeanneret, Waldwiese 5, 4322 Mumpf; Projektverfasser: Husner AG Holzbau, Ziegeleistrasse 11, 5070 Frick; Bauobjekt: GB Mumpf, Pazellen 519 und 520, Waldwiese 5 / 7; Bauvorhaben: Anbau Einfamilienhaus mit Autounterstand und Wintergarten (Waldwiese 5) sowie Terrainveränderung (Waldwiese 7). Das Baugesuch liegt in er Zeit vom 23. April bis Grünmaterialsammelstelle und mit 22. Mai 2020 öffentlich auf und kann Um aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pan- während den ordentlichen Schalteröffnungsdemie grössere Menschenansammlungen bei zeiten der Gemeindeverwaltung Mumpf dort der Grünmaterialsammelstelle vermeiden zu eingesehen werden. Einwendungen gegen das können, ist die Sammelstelle an der alten Baugesuch sind während der Auflagefrist Obermumpferstrasse durchgehend geöffnet schriftlich an den Gemeinderat Mumpf, Schulund es ist keine Aufsichtsperson anwesend. gasse 1, 4322 Mumpf, zu richten. Eine allfällige Leider muss festgestellt werden, dass die Einwendung ist zu begründen und hat einen Grünabfälle nicht immer ordnungsgemäss ent- Antrag zu enthalten. Die Bauverwaltung. sorgt werden. Grünmaterial wird in der faleUmzug – elektronische Umzugsmeldung schen Mulde oder mit Plastik entsorgt und Abfallsäcke werden auf dem Areal liegen gelas- Mit eUmzug haben Sie die Möglichkeit, eine sen. In der Mulde für Astmaterial wurde sogar Adressänderung innerhalb der Gemeinde oder eine grössere Menge Humus entsorgt. Da- den Wegzug in eine andere Gemeinde bequem durch entstehen der Gemeinde nun Mehrkos- online zu melden. Unter dem Link https://ag. ten für die Entsorgung. Die Bevölkerung wird eumzug.swiss sind die Voraussetzungen für dringend aufgefordert, das Grünmaterial in die die Nutzung dieses Dienstes ersichtlich. Auf richtigen Mulden zu entsorgen (gemäss Be- der Homepage der Gemeinde Mumpf ist der schriftung) und das Areal sauber zu halten. Direktlink ebenfalls aufgeschaltet. Weitere Ansonsten müssen wieder Einschränkungen Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Einwohnervorgenommen werden bzw. eine vorüberge- dienste: Tel. 062 866 11 11. hende Schliessung der Anlage in Betracht ge- Meldepflicht von Vermietern und zogen werden. Der Gemeinderat. Verwaltungen

Mumpf

Der Mittagstisch bleibt zum Schutz der vulnerablen Bevölkerung bis und mit Sommerferien Fähri-Eröffnung geschlossen. Wir wünschen allen eine gute Aufgrund des anhaltenden VersammlungsverGesundheit! botes fällt der Apéro der Kulturkommission zur Eröffnung der Fähri-Saison vom 1. Mai in dieSamariterverein Anfang April hat der Schweizerische Samari- sem Jahr leider aus. Da ein Grenzübertritt nach terbund einen Spendenbrief an alle Bewohne- Deutschland derzeit auch nicht möglich ist, rinnen und Bewohner der Schweiz versandt. wird die Rheinfähre durch den PontonierfahrDer Samariterverein Obermumpf distanziert verein vorerst auch nicht eingewassert.

Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Ab sofort ist es möglich, uns diese Meldungen online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: «Gemeinde/Abteilungen/ Einwohnerdienste/Ein-und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)» zu übermitteln. Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (einwohnerdienste@mumpf.ch) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen. Einwohnerdienste Mumpf

sich in aller Form von diesem Spendenaufruf Feuerverbot und bedauert den Versand des «Bettelbriefes» durch die Dachorganisation in dieser schwieri- Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben die kantonalen Behörden die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 erKaufe Banknoten und Münzen höht (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. Dies Einzelstücke oder ganze Sammlungen. hat zur Folge, dass die Feuerstellen Orgebanknoten@gmx.ch oder 076 368 11 79, lehölzli sowie bei der Waldhütte Buchwald per Hundesteuer 2020 Antonio Lupo, ab 19.00 Uhr sofort geschlossen sind. Am 1. Mai 2020 beginnt das neue Hundesteuer­

fricktal.info n 17 n 22. April 2020

jahr. Der Versand der Rechnungen erfolgte im März mit Fälligkeit per Ende April 2020. Wir möchten alle Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass es ihre Pflicht ist, sämtliche ihren Hund betreffenden Änderungen (Kauf, Verkauf, Wohnortswechsel, Tod etc.) innert 10 Tagen an die Zentrale Datensammelstelle AMICUS (www.amicus.ch, info@amicus.ch) sowie die Gemeindeverwaltung (062 866 11 11) zu melden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Abteilung Finanzen Mumpf

Kunststoffsammlung

Parkplatz zu vermieten

Auflage vom 24.04.2020 bis 25.05.2020 Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 24.04.2020 bis 25.05.2020 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ.XXX einsehen. Falls Sie noch kein «Mein Konto» vom Kanton haben, können Sie sich registrieren. Baugesuchnummer: 2020-013 Bauherrschaft: Christin und Marcel Kiesewetter, Pappelweg 4, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Fr. Architekt , Beratender Dipl. Bauing. (FH), Ewald & Armin Gut , Part GmbB Gut, Bregstraße 16, D 78183 Hüfingen; Bauobjekt: Neubau EFH mit Carport und Abstellraum; Lage: Parz. 4082, Lilienweg la; Zone: W2. Baugesuchnummer: 2020-026 Bauherrschaft: Barbara und Philipp Basler, Vio­laweg 74, 4303 Kaiseraugst; Grundeigentümer/in: Philipp Charles Basler, Violaweg 74, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: S. Müller Holzbau AG, Sirnacherstrasse 6, 9500 Wil; Bauobjekt: Neubau EFH; Lage: Parz. 1951, Austrasse 18; Zone: W2. Baugesuchnummer: 2020-036 Bauherrschaft: Privat Van Tong und Nhu Phuong Luu, Salzstrasse 8, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projekt-

Per 1. Juli 2020 hat die Einwohnergemeinde Mumpf beim Mühleplatz einen Parkplatz zu vermieten. Die Kosten dafür betragen CHF 40.00 pro Monat. Interessenten melden sich bitte unter Tel. 062 866 11 11 oder einwohnerdienste@mumpf.ch

Erhebung Zählerstand Wasseruhren Jeweils per Ende März ist die Erhebung des Zählerstandes der Wasseruhren fällig. Von den versandten Erhebungsblättern haben wir aktuell 91 % zurück erhalten. Dies ist äusserst erfreulich und wir bedanken uns sehr für Ihre Mitarbeit. Gleichzeitig bitten wir alle, die das Erhebungsblatt noch nicht retourniert haben, dies bis spätestens am Montag, 27.04.2020 nachzuholen. Abteilung Finanzen

Mittagstisch Siehe unter Obermumpf.

Wallbach Papiersammlung Am 6. Mai 2020 findet die geplante Papiersammlung aufgrund der aktuellen Situation nicht statt. Die nächste Papiersammlung findet voraussichtlich am 15. August 2020 statt. Alternativ kann das Papier bei der Multi-Sammelstelle Schallen in Möhlin entsorgt werden.

Pfingstbootsverkehr Aufgrund der aktuellen Situation findet der Pfingstbootsverkehr am 31.05.2020 nicht statt.

Mittwoch, 29. April. Kunststoffsammelsack-­ Verkaufsstellen: Volg. GAF

Möhlin Baugesuche

Effingen/AG

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Möhlin/AG

Feriengefühle 5½-Zimmer-EFH mit Atelier, Baujahr 1979, laufend renoviert, Wohnfläche ca. 216 m², Grundstück 965 m², Cheminée, Kachelofen, Aussenpool, perfekte Besonnung. Grosszügige Grünflächen mit Gartenhaus, Garage.

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Fr. 1 085 000.–

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Fr. 3 000 000.–

Möhlin/AG

Frick/AG

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Mehrfamilienhaus in Möhlin Renditeobjekt in Möhlin Riburg, kernsaniert. MFH mit 4 Wohnungen, 2 x 3½-Zi-Wohnungen und 2 x 4½-Zi-Wohnungen. Individueller Grundriss und Innenausbau. Lift vorhanden. Grundstücksfläche 762 m².

Neubauwohnung – tolle Aussicht 4½-Zimmer-Hochparterrewohnung. Beliebte Wohnlage, WF 147 m², 3-Familien-Haus mit Lift, ged. Terrasse 31 m², ged. Balkon 9.5 m², Fusswegverbindung ins Dorf, viel Sonne, helle Räume, inkl. 2 AEHP.

Viel Sonne und Aussicht 4½-Zimmer-Dachwohnung, beliebte Wohnlage, in Neubau, Rohbau steht. WF 154 m², Kochen/Essen/Wohnen 76 m², 3-FamilienHaus mit Lift, offene Terrasse 31 m², gedeckter Balkon 9.5 m², inklusive 2 AEHP.

Unverbaubare Aussicht 4½-Zimmer-Wohnung, Wohnfläche 168 m². Cheminée im Wohnzimmer, erhöhte sonnige Lage, mehrere Sitzplätze, einer davon mit Whirlpool. Wintergarten, Balkon, Geräteschopf, Doppelgarage mit Vorplatz.

Fr. 2 870 000.–

Fr. 1 095 000.–

Fr. 995 000.–

Fr. 785 000.–

Möhlin/AG

Möhlin/AG

Möhlin/AG

Olsberg/BL

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Durchdachter Grundriss 4½-Zimmer-Wohnung im 1. Dachgeschoss, mit Lift, Wohnfläche 108 m², Baujahr 1995, eigene Waschküche und Keller. Nahe Zentrum, Schule und Kindergarten, inkl. Aussenparkplatz.

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fricktal.info n 17 n 22. April 2020

verfasser/in: Bauherrschaft; Bauobjekt: Sichtschutzwand; Lage: Parz. 3664, Salzstrasse 8; Zone: W2. Baugesuchnummer: 2020-037 Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Möhlin, Hauptstrasse 36, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: A. Aegerter & Dr. 0. Bosshardt AG, Bahnhofstrasse 130, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Anpassung Gehweg; Lage: Parz. 390 und 429, Bachstrasse und Poststrasse; Zone: Zentrumszone (Z). Baugesuchnummer: 2020-040 Bauherrschaft: Renate und Christian Zumsteg-Reimann, Ziegelackerstrasse 46, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Bauherrschaft; Bauobjekt: Sichtschutzwand; Lage: Parz. 790, Ziegel­ ackerstrasse 46; Zone: W2. Baugesuchnummer: 2020-041 Bauherrschaft: Traum-Garten GmbH, Landstrasse 42, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Bauherrschaft; Bauobjekt: Werbefahnen (bestehend); Lage: Parz. 808, Landstrasse 42; Zone: W2. Baugesuchnummer: 2020-042 Bauherrschaft: Steven Marc Lauber, Rothägliweg 6, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: EcoKlima GmbH, Safenwilerstrasse 19, 5742 Kölliken; Bauobjekt: Heizungssanierung - Neue Wärmepumpe; Lage: Parz. 1834, Rothägliweg 6; Zone: W2. Baugesuchnummer: 2020-043 Bauherrschaft: Baugesellschaft «Kellersmatt, p.A. Ritter + Kaiser AG, Hauptstrasse 21, 4312; Magden; Grundeigentümer/in: Ritter + Kaiser AG, Hauprstrasse 21, 4312 Magden; Projektverfasser/in: Grundeigentümer; Bauobjekt: Abbr. best. EFH und Neubau 2 EFH (+ Wärmepumpen); Lage: Parz. 367, Kellersmattstrasse 12; Zone: W2. Baugesuchnummer: 2020-045 Bauherrschaft: Ives und Tanja Piccand-Blum, Felödstrasse 93, 8180 Bülach; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Bauservice AG Fischer, Gotthardstrasse 55b, 6045 Meggen; Bauobjekt: Aussenraum (bestehend) und Fenstereinbau (neu); Lage: Parz. 4027, Fasanenstrasse 5b; Zone: W2.

Einbürgerungsgesuche

Verschiebung Sommer-Gemeinde­ versammlung Die diesjährige Sommer-Gemeindeversammlung war für die Einwohner (EWG) am 09. Juni und für die Ortsbürger (OBG) am 12. Juni 2020 geplant. Aufgrund der aktuellen Ereignisse wird die Sommer-Gemeinde auf den 01. September 2020 (EWG) resp. auf den 04. September 2020 (OBG) verschoben. Sollte die Sommer-Gemeindeversammlung im September 2020 nicht durchgeführt werden können entfällt diese und wird zusammen mit der Wintergemeindeversammlung am 03. Dezember 2020 durchgeführt. Die Akten werden wie gewohnt 14 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf-gelegt. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Verständnis. Gemeinderat

Lockerung Massnahmen Gemeinderat Zeiningen Der Gemeinderat Zeiningen hat an der Sitzung vom 20. April 2020 beschlossen, die Schliessung der Sammelstelle Werkhof Heugässli ab dem 27. April 2020 aufzuheben. Damit die Abstandsvorschriften eingehalten werden können, wird der Werkhof während den Corona-Massnahmen am Mo-Mi von 16.0017.00 Uhr und donnerstags von 16.00-18.00 Uhr geöffnet. Zudem ist die Sammelstelle am 1. Samstag im Monat von 09.00-11.00 Uhr (nächster Termin: 02. Mai 2020) geöffnet. WICHTIG: Der Abstand von 2 Meter muss von allen Besuchern immer eingehalten werden. Zudem werden nur 3 Autos gleichzeitig zugelassen. Die übrigen Besucher werden gebeten, in ihren Autos zu warten. Ein entsprechender Einweiser wird vor Ort sein. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Aufgrund des weiter geltenden Versammlungsverbots bleiben die Sportanlagen und – hallen, Spiel- und Schulplätze sowie das Blockhaus und die Bibliothek weiterhin geschlossen. Alle Massnahmen und Stornierungsbedingungen finden Sie auf unserer Webseite unter den Neuigkeiten «Corona-Virus Infos Gemeinde Zeiningen». Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Verständnis. Gemeinderat

Baugesuche – Verlängerung der öffentlichen Auflage Der § 3 (Rechtsstillstand im Verwaltungsverfahren) der Sonderverordnung 1 des Regierungsrates hat Einfluss auf die öffentliche Auflage der Baugesuche. Bei Baugesuchen, bei denen die öffentliche Auflage zwischen dem 2. und 19. April startet oder endet, verlängert sich diese um die Stillstandsfrist. Bei Baugesuchen, deren amtliche Publikation nach dem 01. April 2020 erfolgte, muss die Publikation wiederholt werden. Bauverwaltung

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Möhlin ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: – Kloda Pawel, geb. 1977, m., von Polen, Steinligasse 1; – Kloda Oliwia, geb. 2005, w., von Polen, Steinligasse 1. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Möhlin eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Baugesuche Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat Baugesuch Nr. 2020-05 Leinenpflicht für Hunde Bauherrschaft: GS Immobilien AG, Heugässli Hunde sind im Wald und am Waldrand während 3, 4314 Zeiningen; Grundeigentümer: GS Imder Brut- und Setzzeit des Wildes vom 1. April mobilien AG, Heugässli 3, 4314 Zeiningen; Probis 31. Juli zwingend an der Leine zu führen jektverfasser: Steck + Partner Architekten (Jagdverordnung § 21). Die Hundetaxe AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden; 2020/2021 beträgt Fr. 120.00 pro Hund. Die Lage: Heugässli 3, Prz. Nr. 1720; Bauvorhaben: Hundehalter werden die Rechnung für die re- Anbau und Sanierung Gewerbehaus. gistrierten Hunde Ende April per Post erhalten. Baugesuch Nr. 2020-07 (erneute Auflage) Ist Ihr Hund bei der Gemeinde und der Hundedatenbank AMICUS angemeldet? Falls Nein: Auf Grund der Sonderverordnung 1 des RegieBitte beachten Sie die Meldepflicht und rufen rungsrates muss die öffentliche Auflage dieses Sie uns an, Tel. 061 855 33 33 Gemeindebüro. Baugesuchs wiederholt werden. Bauherrschaft: Sacher Anita, Rebgasse 10, 4314 ZeiBesten Dank. ningen; Grundeigentümer: Sacher Anita, RebKunststoffsammlung, Möhlin Nord und Süd gasse 10, 4314 Zeiningen; Projektverfasser: Mittwoch, 29. April. Kunststoffsammelsack-­ Sacher Anita, Rebgasse 10, 4314 Zeiningen; Verkaufsstellen: Volg Ryburg und Oberdorf, Lage: Rebgasse 10, Prz. 9; Bauvorhaben: ErGemeindeverwaltung, Migros, Kiosk Kanzlei­ satz Heizung / Vergrösserung Backstube. strasse. GAF Aufgrund des Corona-Virus sind die Schalter der Gemeindeverwaltung mehrheitlich geHäckseldienst schlossen. Daher werden die BaugesuchsakFreitag, 8. Mai. Anmeldung bis spätestens drei ten elektronisch zur Verfügung gestellt. Das Arbeitstage vor Häckseltermin unter Kämpfer Dokument kann auf der Webseite heruntergeForst GmbH, Talhof Magden, www.kaempfer- laden werden. Die Baugesuche liegen vom 23. forst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. April bis am 22. Mai 2020 zur Einsichtnahme Häckselgut geordnet am Häckseltag bis 7 Uhr auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflageam Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereit- frist schriftlich, mit Begründung und Antrag stellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Me- beim Gemeinderat Zeiningen ein-zureichen. tallteile oder Plastik entfernen. GAF Bauverwaltung

Kursangebot des Samaritervereins Möhlin Da es unmöglich ist, in unseren Öffentlichkeitskursen die infolge der Corona-Pandemie geltenden Regeln einzuhalten, müssen wir leider alle bis August 2020 angebotenen Kurse absagen. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf unserer Homepage: www.samariter-moehlin.ch.

Zeiningen Öffnungszeiten 1. Mai 2020 Am Tag der Arbeit, Freitag, 01. Mai 2020, bleibt die Gemeindeverwaltung ganztags geschlossen. Telefone und Mails werden gerne wieder ab dem 04. Mai 2020 beantwortet. Wir danken für Ihr Verständnis und Kenntnisnahme. Gemeindekanzlei

Gesuch für Nutzung von Grundwasser für den Betrieb einer Wärmepumpe Gesuchsteller: Immo Anlage GmbH; Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 0 Versickerungsanlagen auf der Parzelle Nr. 185, Mitteldorf 12 in Zeiningen; Förderleistung: 4.17 l/s (250 l/ min). Aufgrund des Corona-Virus sind die Schalter der Gemeindeverwaltung mehrheitlich geschlossen. Daher werden die Auflageakten elektronisch zur Verfügung gestellt. Das Dokument kann auf der Webseite heruntergeladen werden. Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 23. April bis am 22. Mai 2020 öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

region mittleres fricktal

Kehrichtentsorgung Maifeiertag, Freitag, ckensituation und die Wetterprognosen für die Radovanovic, Weidstrasse 30, Wegenstetten; kommenden Tage, die weiterhin trockenes Projektverfasser: Schärer Planen + Bauen, 1. Mai0

Die Ersatzsammlung findet am Mittwoch, 29. Wetter voraussagen. Die stark ausgetrocknete Laubschicht im Wald erhöht die Gefahr zusätzApril, statt. GAF lich. Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» gilt bis auf weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in WälBaubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligun- dern und an Waldrändern. Das Verbot bleibt bis gen erteilt: – Meyer Rudolf und Anja für den auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreiErsatz der bestehenden Markiese, Hauptstra- chenden Niederschlägen wieder aufgehoben. sse 32, Parz. 60. – Wohnbaugenossenschaft Der Gemeinderat

Zuzgen

Zuzgen WOBAZU für den Abbruch der bestehenden Liegenschaft und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit altersgerechten Wohnungen, Schulstrasse 5 Parz. 614. Gemeinderat

Schwimmbäder Schon bald werden wieder die ersten Schwimmbäder gefüllt. Wenn das Wasser über eine längere Zeit stetig läuft, ist dies auf den Anzeigen der Wasserversorgung ersichtlich. Es muss ein Rohrleitungsbruch vermutet werden. Um Kosten für die Suche nach Lecken zu verhindern, werden die Schwimmbad-Eigentümer gebeten, den Brunnenmeister vorgängig mitzuteilen, wann Sie Ihre Bäder füllen. Herr Schib und seine Stellvertreter sind telefonisch unter der Nummer 061 855 34 50 oder 079 408 19 78 erreichbar. Für Schwimmbäder, welche für mehr als 6 Monate aufgestellt werden, muss ein Baugesuch eingereicht werden. Bei Fragen gibt die Gemeindekanzlei, Tel. 061 875 95 75, gerne Auskunft. Gemeinderat

Verwaltung geschlossen Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt bis vorerst am 26. April 2020 geschlossen. Termine können unter Voranmeldung jeweils am Vormittag vereinbart werden. Telefone und E-Mails werden wie gewohnt beantwortet. Achten Sie auf sich und Ihre Gesundheit und befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensmassnahmen vom Bundesamt für Gesundheit. Besten Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltungspersonal

Brauchen Sie Hilfe, möchten Sie helfen? Auch im Wegenstettertal gibt es Menschen, die in der aktuellen Krise Ängste entwickeln und mehr Aufmerksamkeit benötigen. Gemeinden und Kirchen haben Hilfe organisiert und appellieren auch an die private Fürsorge. Die Gemeinde Zuzgen hat zusammen mit den Kirchen ein Hilfsangebot aufgegleist, das sie allen anbietet, die jetzt wegen des Coronavirus oder andern Gründen das Haus nicht verlassen können oder dürfen. Insbesondere das Einkaufsangebot wurde bislang in Anspruch genommen. Für alle andern Hilfeleistungen stellen wir bis jetzt aber eine Zurückhaltung fest, was auch darauf zurückzuführen sein mag, dass die Nachbarschaftshilfe im Wegenstettertal nach wie vor funktioniert. Die Gemeinde und die Kirchen danken allen, die sich engagieren und ermutigt ältere Menschen und solche in Notlagen, aber auch Einsame, sich ohne Bedenken bei der Gemeinde zu melden, wenn sie ein Angebot annehmen wollen. Brauchen Sie Hilfe fürs Einkaufen, einen Transport zum Arzt oder eine Lieferung aus der Apotheke? Möchten Sie regelmässig per Telefon kontaktiert werden? Rufen Sie uns an: 061 875 95 75. Die Gemeinde und die Kirchen freuen sich auch, wenn Menschen ganz unkompliziert Personen anrufen, die möglicherweise nur wenig Aussenkontakte haben und nach ihren Bedürfnissen fragen. Ein Telefon zur rechten Zeit kann Wunder wirken. Kirchgemeinden und Gemeinderat

Schul-, Sport- und Freizeitanlagen gesperrt Gemäss kantonaler Verfügung vom 30. März 2020 sind sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau ab sofort von 20.00 Uhr abends bis 08.00 Uhr morgens gesperrt. Während dieser Zeit darf sich niemand auf diesem Gelände aufhalten. Bei Nichtbefolgen erfolgt eine Meldung an die Polizei und Widerhandlungen gegen diese Anordnung können mit Busse bestraft werden. Gemeinderat

Kehrichtentsorgung Maifeiertag, Freitag, 1. Mai Die Ersatzsammlung findet am Mittwoch, 29. April, statt. GAF

Hellikon Feuerverbot im Wald und am Waldrand Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt haben am 17. April 2020, eine Lagebeurteilung der Brandgefahr im Freien vorgenommen. Die Verantwortlichen haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 3 «erheblich» auf die Stufe 4 «gross» zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid sind die gegenüber der letzten Beurteilung verschärfte Tro-

Schliessung Deponieplatz für Baumschnittholz

In Zusammenarbeit mit René Isch wurde beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für schnitzelfähiges Baumschnittholz betrieben. Das Angebot steht ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfällen (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.) kann ab sofort wieder die Grüngutsammelstelle beim Gemeindewerkhof in Anspruch genommen werden (siehe nachfolgende Pressemitteilung). Sollte der Deponieplatz für Baumschnittholz von Herbst 2020 bis Frühling 2021 wieder geöffnet werden, so wird der Gemeinderat zu gegebenem Zeitpunkt wieder informieren. Der Gemeinderat

Wiederinbetriebnahme Grüngutsammelstelle

Infolge der Corona-Pandemie wurde der Betrieb der Grüngutsammelstelle zum Schutz der Bevölkerung sowie der Werkhofmitarbeiter vorübergehend eingestellt. Unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensmassnahmen (gemäss BAG) steht das Angebot der Grüngutsammelstelle ab kommendem Dienstag, 28.4.2020, unter folgenden Voraussetzungen wieder zur Verfügung: – Daten und Öffnungszeiten sind dem GAF Kalender zu entnehmen. – Die Aufsicht erfolgt durch den Gemeindewerkhof Hellikon. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. – Es befindet sich immer nur 1 Person auf dem Werkhofareal. – Wartende Personen haben den Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten. – Die Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfällen (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt, etc.) sind durch den Überbringer selbständig abzugeben. Der Gemeinderat und Gemeindewerkhof

Sämtliche Holzschläge verkauft!

Obschon die Holzgant 2020 infolge der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, standen die Mitarbeiter des Forstbetriebs Region Möhlin für die Vorbereitungen im Einsatz. Insgesamt wurden 22 Holzschläge im Unteren und Oberen Riederweg / Bueholdeweg hergerichtet. Wie in der Zwischenzeit bekannt ist, konnten sämtliche Holzschläge zum angebotenen Preis verkauft werden. Folglich findet im Jahr 2020 definitiv keine Holzgant statt. Der Gemeinderat freut sich bereits jetzt auf die Durchführung der Holzgant und Weiterführung der Dorftradition im nächsten Jahr. Der Gemeinderat und Forstbetrieb

Kriegstetten; Bauprojekt: Neubau Gartenhaus, Hundehütte und Eingansvordach auf der Parzelle 349, Weidstrasse. Begründete Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Baugesuch Folgendes Baugesuch mit den Plänen liegt vom 23. April bis 25. Mai 2020 während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Aufgrund der momentanen Lage ist vor einer Einsichtnahme eine telefonische Voranmeldung notwendig (061 875 92 92). Die aufliegenden Pläne stehen zudem unter www. wegenstetten.ch elektronisch zur Verfügung. Bauherrschaft und Grundeigentümer: Andreas Schlienger, Mühlegässli 1, Wegenstetten; Projektverfasser: Planung-Wyss-Bauleitung, Rothenfluh; Bauprojekt: Umbau EFH auf der Parzelle 237, Wissler 35. Begründete Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Bitte Ruhezeiten einhalten! In letzter Zeit häufen sich Beschwerden wegen Missachtung der Ruhezeiten. Im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal sind folgende Vorschriften einzuhalten: In Wohngebieten ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z. B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen etc.) im Freien verboten. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien. Während der Ruhezeiten sind lediglich kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sowie nicht aufschiebbare Arbeiten für die Landwirtschaftsbetriebe zulässig. Bei Feststellungen über Missachtung der Ruhezeiten sind die Verursacher direkt auf die fehlbaren Handlungen hinzuweisen. Bei wiederholten Belästigungen ist die Regionalpolizei Unteres Fricktal in Rheinfelden zu verständigen (Tel. 061 833 33 10). Sie setzt das Polizeireglement in den Gemeinden durch. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Einhalten der Ruhezeiten mit Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und die übrigen Dorfbewohner.

Gemeindeversammlungen verschoben Die Gemeindeversammlungen können aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht wie vorgesehen am 25. Juni 2020 stattfinden. Sie werden verschoben auf den 3. September 2020.

Feuerverbot im Wald und am Waldrand Siehe unter Alle Gemeinden.

Sofortige Anpassung der Prämienverbilligung

Seniorenausflug vom 20.5.2020 abgesagt Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen Leider fällt auch der geplante Seniorenausflug vom 20.5.2020 der Corona-Pandemie zum Opfer. Da Personen ab 65 Jahren sowie solche mit bestehender Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, wird der Seniorenausflug im Jahr 2020 ersatzlos gestrichen. Der Gemeinderat bedauert diese Massnahme und bittet alle Personen ab 65 Jahren die vom BAG kommunizier-ten Massnahmen einzuhalten: – Bleiben Sie zuhause. – Benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel. – Lassen Sie eine Freundin, einen Freund oder Nachbarn für Sie einkaufen. Sie finden auch Unterstützungsangebote bei verschiedenen Organisationen, über Ihre Gemeinde oder das Internet. – Nutzen Sie für geschäftliche und private Treffen das Telefon, Skype oder ein ähnliches Hilfsmittel. – Vermeiden Sie persönliche Kontakte. Der Gemeinderat freut sich auf die Durchführung des Seniorenausfluges im kommenden Jahr. Der Gemeinderat

und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftli-chen Verhältnissen zur Entlastung bei den Krankenkassenprämien eine Prämienverbilligung (PV). Das Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) sieht vor, dass bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse für mehr als sechs Monate eine ausserordentliche Anpassung der PV möglich ist. Als wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse gilt, wenn sich das Einkommen um mindestens 20 Prozent verringert hat. Die Wartefrist von sechs Monaten verhindert eine schnelle Entlastung von PV-Beziehenden, die infolge der Coronavirus-Krise massgebliche Einkommensbussen hinnehmen müssen. Daher hat der Regierungsrat für diese Personen ab sofort bis zum Ende der ausserordentlichen Lage die sechsmonatige Wartefrist aufgehoben. Aargauerinnen und Aargauer, die für das Jahr 2020 bereits PV beziehen und von Einkommensverschlechterungen von mehr als 20 ProAeCS Fricktal Flugplatz Schupfart zent betroffen sind, können bei der SVA Aargau Siehe unter Schupfart. unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag eine ausserordentliche Anpassung ihrer PrämienKehrichtentsorgung 1. Mai Die Ersatzsammlung findet am Mittwoch, 29. verbilligung beantragen. Anhand des Änderungsantrags erfolgt eine Neuberechnung des April, statt. GAF Anspruchs auf PV. Für Personen, die (noch) keine PV beziehen, gilt die sechsmonatige Wartefrist nach wie vor.

Wegenstetten Baugesuch

Folgendes Baugesuch mit den Plänen liegt vom 23. April bis 25. Mai 2020 während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Aufgrund der momentanen Lage ist vor einer Einsichtnahme eine telefonische Voranmeldung notwendig (061 875 92 92). Die aufliegenden Pläne stehen zudem unter www. wegenstetten.ch elektronisch zur Verfügung. Bauherrschaft und Grundeigentümer: Sinisa

AeCS Fricktal Flugplatz Schupfart Siehe unter Schupfart.

Kehrichtentsorgung, Maifeiertag, Freitag, 1. Mai Die Ersatzsammlung findet am Mittwoch, 29. April, statt. GAF

Begegnungen Infolge des Coronavirus fällt das Spielen für diese Saison aus. So Gott will, beginnen wir wieder ab Oktober. Euch allen wünschen wir gute Gesundheit. Bea und Rösli


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Gemeinde- und Vereinsmitteilungen keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten zuhause gelagert werden, sofern es die Platz- 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen Diese sollen künftig an heissen Sommertagen

Alle Gemeinden Feuerverbot im Wald und am Waldrand – grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4) Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Deshalb gilt bis auf weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verbot wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Massnahmen strikte einzuhalten: • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen. • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug). • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.

Seniorenvereinigung Pontoniere Sisseln

gemeldet wurden, hat das Wahlbüro am 14. April 2020, gestützt auf § 30a Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt: Cafaro Paolo, geb. 1978, von Oeschgen, in Oeschgen, Bingertenstrasse 502. Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Oeschgen, 14. April 2020 / Wahlbüro

Rechtsstillstandsfrist in Bausachen (§ 3 SonderV 20-1) Seit 2. April 2020 ist die Sonderverordnung im Zusammenhang mit dem Coronavirus vom Regierungsrat in Kraft gesetzt worden. § 3 dieser Verordnung (Rechtsstillstand im Verwaltungsverfahren) verordnet einen Stillstand der gesetzlichen Fristen vom 2. April bis 19. April 2020. Folgende Baugesuchsauflagen werden aufgrund des Fristenstillstandes gemäss § 3 SonderV 20-1 verlängert: • BG 2020-08: Schmid Colette und Essl Stefan, Herznach, Neubau Einfamilienhaus, Dittishalde 980, Frist bis am 22. Mai 2020. • BG 2020-09: Swisscom (Schweiz) AG, Basel, Erweiterung bestehende Mobilfunkanlage, Böllistrasse 416, Mastaustausch, Frist bis am 22. Mai 2020. • BG 202012: Zundel Rainer, Oeschgen, Ausbau Scheunenteil Erdgeschoss, Bündtenweg 115, Frist bis am 22. Mai 2020.

Werte Senioren: Wegen dem Corona-Virus fallen die Zusammenkünfte April und Mai aus. Wir Öffentliche Auflage Baugesuch hoffen , dass wir uns am 19. Juni wieder treffen Baugesuch-Nr.: 14/2020 können. Bauvorhaben: Abbruch Betonsockel, UmändeInformation der Samariter Staffeleggtal rung Eingangsbereich, Erneuerung Weg; BauDer Schweizerische Samariterbund hat an alle herrschaft und Grundeigentümer: Wunderlin Haushaltungen einen «Corona-Krise»-Spende- Max; Grundeigentümer: Max und Yvonne Wunbrief verschickt. Wir unterstützen dieses derlin, Mitteldorfstrasse 5, 5072 Oeschgen; Schreiben des SSB nicht, es ist nicht in unse- Projektverfasser: In Garden AG, Vorstadt 375, rem Sinn, während dieser Krisenzeit Geld zu 5072 Oeschgen; Ort / Zone: Mitteldorfstrasse sammeln. Wir vom Verein Samariter Staf- 5, Dorfkernzone DK. Das Baugesuch liegt vom feleggtal entschuldigen uns bei der Bevölke- 24. April 2020 bis 25. Mai 2020 öffentlich auf rung für diesen Spendebrief. Für uns ist Solida- der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtrität und gegenseitige Hilfe wichtig. So haben nahme auf. Einwendungen sind innert der Aufwir den Gemeinden Densbüren-Asp, Herznach lagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu und Ueken unsere Hilfe und unsere Unterstüt- richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu zung angeboten. Ebenso finden Sie diese An- erfolgen und muss einen Antrag enthalten sogaben auch auf unserer Homepage. www.sa- wie eine Begründung enthalten. mariter-staffeleggtal.ch

Waldbrandgefahr

Spitex Regio Laufenburg

Die Verantwortlichen des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand (siehe auch unter alle Gemeinden). Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung sich an das Feuerverbot zu halten.

Spitex in Zeiten von Corona geschützt im Einsatz Die Pflegekräfte und Haushaltshilfen der Spitex Regio Laufenburg betreuen täglich alle Klientinnen und Klienten auch in dieser herausfordernden Zeit. Dabei werden selbstverständlich die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie beispielsweise das Tragen von Hygienemasken und Handschuhen, die Verwendung von Desinfektionsmittel und alle Standard-Hygienevorschriften strikt eingehalten. Der Schutz der zu pflegenden Klienten und der Mitarbeiterinnen hat oberste Priorität. Auf ein Händeschütteln zur Begrüssung wird schon länger verzichtet. Die Spitex Regio Laufenburg dankt allen betreuten Personen für ihr Vertrauen und dass sie die Massnahmen mittragen. Ein grosses Lob geht an alle Mitarbeiterinnen, die ununterbrochen mit Herzblut täglich für die Menschen im Einsatz sind, die Pflege und Unterstützung zu Hause benötigen.

Tiefer Grundwasserspeigel im Grundwasserpumpwerk Langenfeld Aufgrund der grossen Trockenheit ist der Grundwasserspiegel im Pumpwerk Langenfeld tiefer als der übliche Wasserstand zu dieser Jahreszeit. Der Gemeinderat beobachtet die Entwicklung laufend und wird, sofern notwendig, notwendige Massnahmen anordnen und die Bevölkerung wieder informieren.

Frick Kommunale Kehrichtsammlung

Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten soll weiterhin gewährleistet werden. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Punkte einzuhalten: • Im privaten Tel. 062 874 41 75 Haushalt sollen Abfälle wie Masken, TaschenFremdsprachen ein Hinderniss? tücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken Mit einem Sprachkurs gesammelt werden. • Diese Plastiksäcke werwird jeder Urlaubsflirt erfolgreich! den ohne zusammenpressen verknotet und in Frick und Laufenburg den Abfallsack im Kehrichtkübel gegeben. Es soll vermieden werden, dass Abfallsäcke offen herumstehen. • Volle Abfallsäcke werden anschliessend wie üblich als Hauskehricht entsorgt. • Die Abfalltrennung in Privathaushalten ist wie anhin weiterzubetreiben. • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll die AbfalltrenStille Wahl eines Mitglieds in die nung ebenfalls weitergeführt werden. Die seSteuerkommission parat gesammelten Abfälle dürfen aber nicht Nachdem innerhalb der Nachmeldefrist von von unter Quarantäne stehenden Personen in fünf Tagen, d.h. bis Dienstag, 14. April 2020, die Sammelstellen gebracht, sondern sollen

Oeschgen

Sprachen

prachen Informatik

Allgemeinbildung nformatik

verhältnisse erlauben. Wo dies nicht möglich sind steuerfrei. Abteilung Finanzen ist, kann auf die Abfalltrennung verzichtet und alle Haushaltabfälle (auch Grüngut) mit dem Hundetaxe 2020 Die Rechnung für die Hundetaxe 2020 wird im Kehricht entsorgt werden. Gemeindekanzlei Mai allen Hundehalterinnen und Hundehaltern Kommunale Sammelstellen zugestellt. Neue Hundehalter werden gebeten, Die öffentlichen betreuten und nicht betreuten ihre Hunde zu melden und einzulösen. Falls Sammelstellen werden weiterhin im gewohn- jemand seinen Hund nicht mehr hält, bitten wir ten Umfang durch die Gemeinde betrieben. um eine kurze Mitteilung an die Abteilung FiVor Ort sind Plakate mit Handlungsanweisun- nanzen (Tel. 062 865 80 52 oder finanzen@ gen aufgehängt, damit die Abstands- und Hy- gipf-oberfrick.ch). Die Hundetaxe für das Jahr gienevorschriften eingehalten werden kön- 2020 beträgt gemäss Beschluss des Regienen. Bitte suchen Sie die Sammelstellen nur rungsrates CHF 120.–. Abteilung Finanzen auf, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht Sorgsamer Umgang mit dem Wasser verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gela- Bis Anfang März dieses Jahres sind der Wald, gert werden. Die Abfallverbrennung im Garten die Felder und die Gärten dank vieler Niederoder in Cheminées ist auch in der aktuellen schläge ausreichend mit dem kostbaren Nass Situation verboten. Vielen Dank für die konse- versorgt worden. Seit einem Monat sind die quente Einhaltung dieser Vorgaben, auch zu Niederschläge nun aber praktisch ausgeblieben. Zusammen mit der immer wieder auftreIhrem eigenen Schutz. Gemeindekanzlei tenden Bise hat dies zu einer starken AustrockFeuerverbot im Wald und am Waldrand – nung der Böden geführt. Unsere Wasservergrosse Waldbrandgefahr (Stufe 4) sorgung kommt das zu spüren über. Der Wasserverbrauch ist in den letzten Wochen überSiehe unter Alle Gemeinden. aus hoch und erreicht Werte wie im HochsomTurnveteranen Frick» mer. Auch wenn der Grundwasserspiegel noch Liebe VeteranInnen. Leider muss ich Euch mit- stabil ist, kann sich dies bei anhaltender Troteilen, dass die diesjährige Frühjahrs-Wande- ckenheit ändern. Es ist verständlich, dass Neurung in Herznach verschoben werden muss. anpflanzungen und Ansaaten in den Gärten Das Coronavirus ist noch zu unberechenbar und rund ums Haus mit Wasser versorgt werund grössere Gruppenansammlungen wurden den müssen. Hingegen brauchen Büsche, Bäunoch nicht erlaubt. Wir vom Vorstand hoffen, me und Rasen in der Regel noch kein Wasser. dass das Programm in der zweiten Jahreshälf- Vor allem sollte auf die Bewässerung mit Rate doch durchgeführt werden kann. Die Wan- sensprengern und dergleichen verzichtet werderung wird 2021 nachgeholt. Ich wünsche den. Sie sind wenig effizient und bewässern Euch und allen Angehörigen, Freunden und oftmals auch unnötig die Umgebung wie VorBekannten auf diesem Weg alles Gute und hof- plätze und Strassen. Herzlichen Dank für den fe auf ein baldiges Wiedersehen. sorgsamen Umgang mit dem kostbaren Nass. Gemeinderat

Gipf-Oberfrick Senioren-Träff vom 24. April - Abgesagt!

Wittnau

Aufgrund der aktuellen Lage des Coronavirus Ersatzwahl eines Mitglieds für den findet der Seniorenträff vom 24. April 2020 Gemeinderat vom 27. September 2020 Am 27. September 2020 findet die Ersatzwahl nicht statt. Seniorenrat eines Gemeinderatsmitglieds für den Rest der Strassensperrung Maiweg, Abschnitt Amtsperiode 2018/2021 statt. WahlvorschläAbzweiger Maigrund bis zum ge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die Freudackerweg politischen Rechte (GPR) und § 21b der VerordDie Gemeindeversammlung hat am 23. No- nung über die politischen Rechte (VGPR) von vember 2018 einem Kredit von 1.25 Mio. Fran- 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu ken für die Sanierung des Maiwegs zuge- unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei stimmt. Nach der Ausarbeitung des Projekts bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, erfolgte eine Information der direkt betroffe- d.h. bis am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr nen angrenzenden Eigentümer. Danach wurde einzureichen. Das erforderliche Anmeldefordas Projekt definitiv ausgearbeitet und am 27. mular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen Januar 2020 die Baubewilligung erteilt. In der oder auf der Homepage der Gemeinde Wittnau Woche ab dem 20. April 2020 wird mit den ers- (www.wittnau.ch, Aktuelles) heruntergeladen ten Arbeiten begonnen. Die Bauarbeiten dau- werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz ern bis ca. Ende August 2020. Gestartet wird verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in vom Freudackerweg her. Der Maiweg wird in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidadiesem Abschnitt für den Durchgangsverkehr tin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten gesperrt. Für die Anwohner am Maiweg und in kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Das Wahlbüro der Bleumatthalde ist die Zufahrt zu den Liegenschaften in der Regel möglich. Die Anwoh- Ersatzwahlen für drei Mitglieder der ner in der Bleumatthöhe können während den Schulpflege vom 27. September 2020 Bauarbeiten nur von der Enzbergstrasse her Susanna Steffen, Mirjam Müller und Benedikt zufahren. Diese direkt betroffenen Anwohner Furrer Walde treten per sofort als Mitglieder sind alle bereits brieflich informiert worden. der Schulpflege zurück. Der Gemeinderat beBesten Dank für das Verständnis. Gemeinde- dauert diesen Rücktritt und dankt ihnen für ihren Einsatz im Dienste der Gemeinde und der rat Bevölkerung Wittnau. Am 27. September 2020 Bring-und-Hol-Tag auf 2021 verschoben findet die Ersatzwahl für drei Mitglieder der Am Samstag, 25. April 2020, wäre der erste Schulpflege für den Rest der Amtsperiode Bring-und-Hol-Tag (Gratistauschbörse) beim 2018/21 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § Werkhof in Gipf-Oberfrick durchgeführt wor- 29a des Gesetzes über die politischen Rechte den. Auf Grund der aktuellen Lage der Corona- (GPR) und § 21b der Verordnung über die polivirus-Pandemie wird der Anlass auf nächstes tischen Rechte (VGPR) von 10 StimmberechJahr verschoben. Ein entsprechendes Ver- tigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und schiebedatum wird zu einem späteren Zeit- bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am punkt festgelegt und bekannt gegeben. Ge- 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr einzureichen. Das meindekanzlei erforderliche Anmeldeformular kann bei der Dorfzeitung, Verschiebung Eingabeschluss Gemeindekanzlei bezogen oder auf der HomeFür die zweite Ausgabe der Dorfzeitung ver- page der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch, schiebt sich der Redaktionsschluss um zwei Aktuelles) heruntergeladen werden. Werden Wochen auf den 30. Mai 2020. Vereine und nicht mehr wählbare Kandidatinnen und KanGewerbe werden eingeladen, Beiträge bis da- didaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, hin einzureichen. Redaktion Dorfzeitung wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der Zinsregelung für die Einkommens- und neue Vorschläge unterbreitet werden können. Vermögenssteuern Gehen innert dieser Frist keine neuen AnmelDie aktuelle Regelung fördert Ratenzahlungen. dungen ein, werden die Vorgeschlagenen von Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin vom der anordnenden Behörde als in stiller Wahl 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zu- gewählt erklärt. Das Wahlbüro dem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rech- Öffentliche Anlage - Bepflanzung nungsbetrag übersteigen. Offensichtlich über- In der vergangenen Woche wurden neben dem setzte Einzahlungen werden jedoch zurücker- Parkplatz des Gemeindehauses und auf der stattet. Für das Jahr 2020 beträgt der Zinssatz Wiese neben dem Schulhaus Bäume gepflanzt.

Schatten spenden. Die Bepflanzungsaktion wurde durch einen finanziellen Beitrag des Naturschutzvereins Wittnau und dem Jurapark Aargau unterstützt. Der Gemeinderat Wittnau dankt den Organisationen dafür ganz herzlich. Der Gemeinderat

Voranzeige Sammlung von Textilien und Schuhen Der Samariterverein führt am Samstag, 25. April 2020, die Sammlung von Textilien und Schuhen durch. Die Kleidersäcke sind am Samstagmorgen bis spätestens 8 Uhr bereitzustellen.

Wölflinswil Baugesuche – öffentliche Auflage • Bauherrschaft: Till Wälchli und Lorena Treier, Steindler 197, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: Till Wälchli, Steindler 197, 5063 Wölflinswil; Bauprojekt: Sichtschutz und Pergola; Ortslage: Parzelle 211, Steindler, Landwirtschaftszone; Kantonale Zustimmung erforderlich. • Bauherrschaft: Mario Herzog, Figgethof 273, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: do. Bauherrschaft; Bauprojekt: Abbruch von 3 Silos Ersatz durch 1 Silo; Ortslage: Parzelle 448, Figget, Landwirtschaftszone; Kantonale Zustimmung erforderlich. • Bauherrschaft: Alex Reimann, Steighof 233, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: do. Bauherrschaft; Bauprojekt: Grünfutterlager (Silo); Ortslage: Parzelle 468, Steig, Landwirtschaftszone; Kantonale Zustimmung erforderlich. Die Baugesuche liegen in in der Zeit vom 24.04. bis 25.05.2020 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Änderung Papiersammlung Am Montag, 4. Mai war die Papier- und Kartonsammlung durch die Schule geplant. Diese kann nicht stattfinden. Stattdessen findet eine «Spezialpapiersammlung» wie folgt statt: Altpapier und Karton können am Montag, 4. Mai ab 9 Uhr und am Dienstag, 5. Mai , bis 12 Uhr direkt im Container beim Gemeindehaus deponiert werden. Ein Einsammeln des Materials findet nicht statt.

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinde­rates sowie der Schulpflege vom 28. Juni Gemäss § 16 der Sonderverordnung (SonderV 20-1) vom 1. April 2020 des Regierungsrates können Gemeinden, welche ihre Behörden in der Gemeindeversammlung wählen, die notwendigen Wahlen an der Urne durchführen. Der Gemeinderat Wölflinswil nutzt diese Möglichkeit. Am 28. Juni 2020 findet die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates sowie der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. Mai 2020, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Das Wahlbüro

Absage der GV der CVP Wölflinswil Um niemanden zu gefährden und um die Vorgaben des Bundes einzuhalten, wird die GV der CVP Wölflinswil vom 11. Mai abgesagt. Wir danken Werner Müller für seine Bereitschaft, dass er über die aktuelle Situation der politischen Herausforderungen berichtet hätte. Wir schliessen nicht aus, je nach Entwicklung der aktuellen Situation, diese Einladung nachzuholen und mit dem aktuellen Geschehen zu ergänzen. Wer das Protokoll 2019 oder den Jahresbericht 2019 erhalten möchte, kann sich bei der Präsidentin melden (a.liechti-wagner@ bluewin.ch). Der Rechnungsabschluss wird im 2021 verabschiedet. Wir wünschen allen beste Gesundheit und gute Perspektiven. Alice Liechti-Wagner, Präsidentin CVP Wölflinswil


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region oberes fricktal Oberhof Ersatzwahl eines Stimmenzählers Gemäss § 16 der Sonderverordnung (SonderV 20-1) vom 1. April 2020 des Regierungsrates können Gemeinden, welche ihre Behörden in der Gemeindeversammlung wählen, die notwendigen Wahlen an der Urne durchführen. Der Gemeinderat Oberhof nutzt diese Möglichkeit. Am 28. Juni 2020 findet die Ersatzwahl eines Stimmenzählers, einer Stimmenzählerin für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. Mai 2020, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Das Wahlbüro

fricktal.info n 17 n 22. April 2020

räumlichen Entwicklungsleitbild vom 13. Mai Bienenhalterbeiträge 2020 2020 in der Turnhalle findet nicht statt. Zu ge- Siehe unter Bözen. gebener Zeit wird ein neues Datum festgelegt.

Häckseldienst

Am Samstag, 25. April 2020 findet der Häckseldienst statt. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung bis am Freitag, 24. April 2020 um 12.00 Uhr entgegen. Der Gemeinderat

Bözen Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Mit Medienmitteilung vom 17. April 2020 verfügt das Departement Gesundheit und Soziales Aargau das Feuerverbot im Wald und am Waldrand. Alle Informationen bezüglich Feuerverbot und Gefahrenstufe finden Sie unter folgenden Links: www.verwaltung3plus.ch; https://agv-ag.ch/agv/agv/news/523/feuBetreten von Wiesen und Äckern erverbot-im-wald-und-am-waldrand/. VerwalDas Betreten von Wiesen und Äckern ist grundtung 3plus sätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beein- Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus trächtigung noch eine Schädigung des Grund- und des Regionalen Steueramtes eigentums verbunden ist. Aus diesem Grund Die Verwaltung 3plus und das Regionale ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern Steuer­amt BEEHZ bleiben aufgrund von Arbei(z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen ten am Server vom Dienstag, 28. April 2020, von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) 16.30 Uhr bis und mit Sonntag, 03. Mai 2020 insbesondere während der Vegetationszeit zu geschlossen. Aufgrund der Arbeiten am Server verzichten. können wir in dieser Zeitspanne keine Dienstleistungen anbieten. Ab Montag 04. Mai 2020 Baubewilligungen sind wir gerne wieder für Dienstleistungen erDer Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung reichbar. Für dringende Fälle (Todesfälle und an Corinne und Aart Blom, Oberzeiherstrasse Bestattungsorganisationen) ist unter der Tele12a, eine Baubewilligung erteilt für den Neufon-Nummer 062 865 35 85 ein Pikettdienst bau von Steinmauern um den Garten auf der organisiert. Parzelle Nr. 950. Ausserdem wurden nachträglich bewilligt: a) die Umnutzung einer Schlitten- Bienenhalterbeiträge 2020 hundeanlage in eine Hundepension in der Lie- Der Bienenhalterbeitrag für das Jahr 2020 genschaft Iberg 3; bauliche Veränderungen, kann bis Ende April 2020 bei der Abteilung Fidie ohne Bewilligung vorgenommenen wur- nanzen am Standort Hornussen beantragt Baugesuch den, wurden abgewiesen und müssen wieder werden. Anmeldungen nach dem 30. April Bauherrschaft: Betriebsgesellschaft Büelhal- zurückgebaut werden. b) ein Tiergehege für 2019 können nicht mehr berücksichtigt werde, 5026 Densbüren; Grundeigentümer: Alpakas auf den Parzellen Nrn. 306 und 918, den. Wir danken den Bienenhaltern für ihren Schützengesellschaft Densbüren Asp und Ein- Röti. grossartigen Einsatz zu Gunsten unserer Natur. wohnergemeinde Densbüren als einfache Gesellschaft; Projektverfasser: Hans Blattner Erneuerung Spielgeräte auf dem Schulareal AG, Holzbau, 4663 Aarburg; Bauvorhaben: Auf Initiative der Elterngruppe wird das alte Anbau Unterstand an Schützenhaus, Gebäude Klettergerät beim Schulhaus durch eine neue Nr. 457; Ortslage: Parzelle 511 in Densbüren, Kletter-kombination und eine Doppelschaukel Büelhalde; kant. Bewilligungsgesuch: ja. Öf- der Firma Fuchs Thun AG ersetzt. Die Erneuefentliche Auflage der Pläne der Gesuche vom rung des Spielplatzes kostet rund 12 500 Fran23. April 2020 bis 25. Mai 2020 bei der Ge- ken. Die Finanzierung kann zu einem grossen meindekanzlei Densbüren. Allfällige Einwen- Teil mit Sponsorenbeiträgen eines anonymen Ersatzwahl für ein Mitglied der Schuldungen sind im Doppel während der Auflage- Spenders, der Elterngruppe und des Vereins pflege vom 17. Mai 2020 für den Rest der frist dem Gemeinderat schriftlich einzureichen Seifenkistenderby sichergestellt werden. Die Amtsperiode 2018/2021; Nachmeldefrist und haben einen Antrag und eine Begründung Gemeinde übernimmt die Restkosten. Die Ar- Infolge des Wegzuges von Frau Nicole Vogel zu enthalten. Der Gemeinderat beiten werden in den nächsten Wochen mit aus Hornussen wurde eine Ersatzwahl für die den Firmen Meier Oberzeihen GmbH und John Schulpflege Hornussen notwendig. Die ErsatzBaubewilligungen AG Zaunbau ausgeführt. Der Gemeinderat wahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Der Gemeinderat erteilte folgende Baubewilli- dankt den Sponsoren wie auch den beiden Un- Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurde auf gungen: an Heinz Schenk für die Sanierung der ternehmungen für die grosszügige Unterstüt- den 17. Mai 2020 angesetzt. Innert der AnmelHeizung mit Kamin und Wärmepumpe Aussen- zung dieses Projekts. defrist bis zum 03. April 2020 sind keine Kangerät auf der Parzelle 95, Gebäude Nr. 137 in didaturen eingegangen. Sind weniger oder Asp, Dorfstrasse 39; an B+M Haus- und Agro- Feuerverbot im Wald und am Waldrand gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kantech AG für den Umbau des Flachdachs zu ei- Siehe unter Alle Gemeinden. didaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist nem Pultdach auf der Parzelle 141, Gebäude gemäss § 33 Abs. 1 GPR mit der Publikation Nr. 81 in Densbüren, Burgmattweg; an Roland der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen Nussbaum für eine Viehunterführung Aemet­ anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingehof mit Unterquerung der Sulzbannstrasse auf reicht werden können. Wahlvorschläge sind den Parzellen 920, 914, 916 und 911 in Densvon 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu büren. unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d.h. bis Dienstag, 28. April Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2020 2020, 17.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliHundekontrolle / Rechnung Die Sommer-Gemeindeversammlung vom 12. Hundesteuer 2020 che Formular kann bei der Gemeindekanzlei Juni 2020 findet aufgrund der Corona-PandeDie Hundehalter werden gebeten, der Gemein- bezogen werden und steht auf der Homepage mie nicht statt. Die vorgesehenen Traktanden deverwaltung bis 30. April 2020 alle Mutatio- www.verwaltung3plus.ch zum Herunterladen werden auf die Winter-Gemeindeversammnen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Ad- bereit. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen lung vom 20. November 2020 gelegt. ressänderung, Tod des Hundes) bekannt zu nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergegeben (einwohnerdienste@effingen.ch) oder benen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene Zukunftsraum Aarau Der Gemeinderat hat nach Prüfung der Ergeb- selber im AMICUS einzutragen. Bei Neuanmel- von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlnisse der Fusionsanalyse entschieden, der dungen bedarf es zusätzlich einer Kopie des büro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 zum Thema Zukunftsraum Aarau voraussicht- Heimtierausweises oder Impfpasses. Im Mai Abs. 2 GPR). Sollten innert der Nachmeldefrist lich im Herbst 2020 stattfinden ausserordent- 2020 werden die Rechnungen für die Hunde- wiederum keine Kandidaten gefunden werden, lichen Gemeindeversammlung einen positiven steuer 2020 verschickt. Die Hundesteuer be- verzichtet der Gemeinderat Hornussen aufAntrag zu stellen und zu beantragen, dass sich trägt CHF 120.00. Taxpflichtig sind Hunde ab grund der aktuellen Situation des Coronavirus die Gemeinde Densbüren auf der Basis der dem 3. Lebensmonat. Für Hunde, die zwischen auf die Durchführung eines Wahlganges ohne Ergebnisse der Fusionsanalyse an der Fusions- dem 1. November und dem 30. April taxpflich- Kandidaten. Der Termin für die Ergänzungswahl würde auf Sonntag, 27. September 2020 vorbereitung beteiligt. Vorgängig zur Gemein- tig sind, ist die halbe Taxe zu entrichten. festgelegt. Somit hätten mögliche Anmeldundeversammlung wird ein Stammtisch durchgegen bis zum 44. Tag vor dem Wahltag am Freiführt, wozu alle Einwohnerinnen und Einwohtag, 13. August 2020, um 12.00 zu erfolgen. ner zu gegebener Zeit eingeladen werden. Weitere Details dazu werden im Anschluss an die Nachmeldefrist bekannt gegeben. WahlGesamtrevision Nutzungsplanung – büro Hornussen Mitwirkungsveranstaltung Die geplante Mitwirkungsveranstaltung zum Absage Seniorenreise 3. Juni 2020

Zeihen

Densbüren

lung; Ortslage: Parzelle Nr. 922, Mülimatt 430, 5075 Hornussen. Planauflage: 24. April 2020 bis 25. Mai 2020 während den offiziellen Öffnungszeiten in der Verwaltung 3plus. Gegen das Bauvorhaben können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hornussen schriftlich Einwand erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

nicht vollständig aufgehoben werden, wird auf diesen Anlass verzichtet. Ebenso wird die Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2020 verschoben. Ob die Traktanden der Sommergemeindeversammlung zu einem späteren Zeitpunkt an einer separaten Versammlung im Spätherbst behandelt werden oder ob diese an der Wintergemeindeversammlung vorgelegt werden, lässt der Gemeinderat vorderhand noch offen.

Pro Senectute Aargau sucht eine neue Ortsvertreterin

Aufgrund der aktuellen ausserordentlichen Lage und den Massnahmen gegen das Coronavirus hat der Gemeinderat entschieden, die Gemeindeversammlung vom 29.05.2020 abzusagen. Die nächste Gemeindeversammlung findet am 13.11.2020 statt. Danke fürs Verständnis. Gemeinderat

Für die Gemeinde Hornussen sucht die Pro Senectute Aargau eine Ortsvertreterin oder einen Ortsvertreter. Hauptaufgabe: Wiederaufbau und Leitung der monatlichen Mittags­ tische im Restaurant Feldschlössli, die Geburtstagsbesuche bei 75-Jährigen und Koordination und Durchführung der jährlichen Spendensammlung. Was es dazu braucht: Freude am Kontakt mit älteren Menschen, etwas Zeit zum Verschenken und Sozialkompetenz. Sind Sie interessiert, so melden Sie sich bitte bei Eva Schütz, Beratungsstelle Bezirk Laufenburg, Telefon 062 871 37 14, E-Mail laufenburg@ag.prosenectute.ch.

Elfingen

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Kaufe Banknoten und Münzen Einzelstücke oder ganze Sammlungen. banknoten@gmx.ch oder 076 368 11 79, Antonio Lupo, ab 19.00 Uhr

Siehe unter Bözen.

Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes Siehe unter Bözen.

Take Away täglich, ausser Sonntag, 11 – 14 Uhr und 17.30 – 20 Uhr – Stieracker 20, Frick Details und Menue-Wochenkarte bei www.herby-foodtruck.ch – Tel. 078 408 77 94

Fachleute finden Sie in der

Für die teilnahmeberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und Begleitpersonen der diesjährigen Seniorenreise ist der Gemeinderat Hornussen leider gehalten darüber zu informieren, dass der geplante Tagesausflug vom 3. Juni 2020 aufgrund der bundesstaatlichen Massnahmen gegen das Covid-19 nicht durchgeführt werden kann. Der zuletzt verkündete Ausstiegsplan des Bundesrats lässt eine Verwirklichung nicht zu. Der Gemeinderat hat sich im Vorfeld im Falle einer Verschiebung dafür ausgesprochen, dass die geplante Reise im 2021 ausgeführt, nachgeholt wird. Wir sehen uns am Mittwoch 2. Juni 2021; bitte schon vormerken. Vielen Dank für das Verständnis. Im Namen vom Gemeinderat Hornussen, Euer Vizeammann Guy David.

Bauwesen / Auflage Hornussen

Bauherr: Rubin Markus, Mülimatt 430, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Oberdorf 10, 5063 Wölflinswil; Grundeigentümer: Rubin Markus, Mülimatt 430, 5075 Hornussen; Objekt: Ersatzinstallation Wärmepumpe Luft-Wasser Aussenaufstel-

Gemeindeversammlung 29.05.2020 Absage

Kehrichtentsorgung während ausserordentlicher Lage

Feuerverbot im Wald und am Waldrand

In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll die Abfalltrennung zu Hause nur weitergeführt werden, wenn die Abfälle bis zur Genesung oder Ende der Quarantäne zu Hause aufbewahrt werden können. Wo dies nicht möglich ist, können die Abfälle mit dem Kehricht entsorgt werden.

Siehe unter Bözen.

Erteilte Baubewilligung

Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes

Barbara und Paul Rosebrock, Neumattweg 2, 5272 Gansingen; Einbau Wärmepumpe (Split-Anlage), Parz. 185, Neumattweg. Gemeindekanzlei

Siehe unter Bözen.

Bienenhalterbeiträge 2020 Siehe unter Bözen.

Hornussen

Effingen

Gansingen

Kaisten Baugesuch Bauherrschaft: Weiss Bernhard, Kaisterstras­ se 18, 5080 Laufenburg; Bauobjekt: Einbau drei Pferdeboxen in bestehende Remise und Auslauf, Parzelle GB Kaisten Nr. 535, Landwirtschaftszone. Die Akten zum obigen Baugesuch liegen in der Zeit vom 24. April bis 23. Mai 2020 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf. Um Einsicht in die Gesuchsakten zu erhalten, ist vorab eine telefonische Anmeldung zwingend notwendig. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/ pub­ likationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.

Mettauertal Bürgerforen Dreifachhalle abgesagt In diesem Frühling wollte der Gemeinderat in allen Ortsteilen ein Bürgerforum zum Bau einer Dreifachhalle für die Gemeinde Mettauertal durchführen. Wegen des Corona Virus und dem damit verbundenen Versammlungsverbot hat der Gemeinderat nun entschieden, alle Bürgerforen abzusagen. Die Bürgerforen sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Gemeinderat

Altweg Mettau teilweise gesperrt

Aufgrund von Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der beiden Fernwärmenetzen in Mettau ist der Altweg ab Donnerstag, 23.04.2020, bis voraussichtlich Freitag, 01.05.2020, nicht durchgehend befahrbar. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist jedoch ohne Behinderung möglich. Die Bevölkerung und insbesondere die Anwohner werden um Erteilte Baubewilligungen • Bauherrschaft: Rudolf Näf, Hauptstrasse 29, Ver-ständnis gebeten. Gemeinderat 5083 Ittenthal; Bauobjekt: Vergrösserung Feuerverbot im Wald und am Waldrand Fenster, Umbau Erdgeschoss, Parzelle GB Im gesamten Kantonsgebiet gilt neu die GefahKaisten Nr. 2465, Hauptstrasse, KE, Dorfkernrenstufe 4 «grosse Waldbrandgefahr». Das zone, ES III. • Bauherrschaft: Kies + Beton be-deutet, ein generelles Feuerverbot im Wald Münchwilen AG, Kieswerkstrasse 15, 4333 und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Münchwilen; Bauobjekt: Infrastrukturanlage, Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für FeuParzellen GB Kaisten Nrn. 538, 604, 536, 537, erstellen, bei Waldhütten sowie an Picknick539, Unterhalden, ausserhalb Baugebiet. und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft Waldbrandgefahr und wird erst nach ausreichenden NiederSiehe unter Alle Gemeinden. schlägen wieder aufgehoben. Forstbetrieb Leinenpflicht für Hunde Mettauertal-Schwaderloch Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau besteht vom 1. April bis Kaminfeger - Nachkontrollen 31. Juli 2020 eine Leinenpflicht für Hunde im Seit 01.01.2018 ist Uwe Bachmann als KaminWald. Diese erlassene Leinenpflicht dient den feger für die Gemeinde Mettauertal zuständig. frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Die meisten Feuerungsanlagen konnten in dieSetzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nach- ser Zeit wie vorgeschrieben kontrolliert und kommen. Demnach sind Hunde im Wald und gereinigt werden. In Ausnahmefällen ist es am Waldrand an der Leine zu führen. In der wegen fehlender Daten möglich, dass Anlagen übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen noch nicht geprüft worden sind. Damit alle Lieunter direkter Aufsicht ohne Leine geführt wer- genschaften über sichere Feuerungsanlage verfügen, werden diese Eigentümer gebeten, den. sich direkt beim Kaminfeger zu melden und Gemeindeversammlung vom 19. Juni einen Kontrolltermin zu vereinbaren: mail@ 2020 findet nicht statt bachmann-kaminfeger.ch oder 079 / 923 17 Am 16. März hat der Bundesrat für die Schweiz 33. Gemeindekanzlei Notrecht verhängt. Seit dann befindet sich die Schweiz in einem teilweisen Lockdown. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Verhaltensvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) halten und damit aktiv dazu beitragen, dass die Einschränkungen nun wieder vorsichtig gelockert werden können. Das Baubewilligung erteilt Coronavirus macht auch vor der Gemeindever- Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung sammlung nicht halt. Im Zuge der aktuell an- erteilt: – Odeste Jasmin und Pereira Dominstehenden Vorbereitungen zur Sommerge- gues Carlos Alberto, Herrengasse 6, 5082 meindeversammlung musste sich der Gemein- Kaisten, Neubau Einfamilienhaus mit Nebenderat mit der Durchführung auseinanderset- gebäuden, Parzelle-Nr. 650, Wängi, Schwaderzen. Eines der Hauptgeschäfte der Sommerge- loch. meindeversammlung beinhaltete die Erweiterung und Sanierung des Gemeindehauses. So Erneuerungswahl Gemeinderat hat der Gemeinderat für den 25. Mai eine In- Vielleicht haben Sie sich schon mal darüber formationsveranstaltung vorgesehen. Da mitt- Gedanken gemacht, ob Sie für den Gemeindelerweile davon auszugehen ist, dass die beste- rat die geeignete Person wären? Was bringen henden Einschränkungen bis auf weiteres Sie idealerweise mit? – Die Fähigkeit, fachlich,

Schwaderloch


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fricktal.info n 17 n 22. April 2020

politisch und sozial kompetent zu führen; – Freude am Dialog und am Miteinander; – Offenheit gegenüber anderen Haltungen und Ideen; – Kompetenz, eine Sache klar zu vertreten; – Die Fähigkeit, zeitgerecht, vorausschauend und mit Blick auf das Ganze zu handeln; – Den Willen, eine Rolle einzunehmen, sich darin weiterzubilden und die Gemeinde zu repräsentieren. Bis wann müssen Sie sich entscheiden? Am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, ist bei der Gemeinde der Anmeldschluss für die Listen und Kandidatennamen. Interessiert? Die Unterschriftenliste kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder auf der Homepage www.schwaderloch.ch heruntergeladen werden. Sie dürfen sich gerne an Gemeindeammann Rolf Häusler wenden rolf.haeusler@schwaderloch.ch oder 079 710 21 02. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.schwaderloch.ch.

Abfallbereitstellung Leider werden immer wieder Kehrichtsäcke viel zu früh für die Abfuhr bereitgestellt. Dies verärgert Nachbarn und Passanten, da die Säcke kein schöner Anblick sind und insbesondere in der warmen Jahreszeit bald übel zu riechen beginnen. Zudem lockt der Abfall Krähen, Katzen und/oder Füchse an, welche die Säcke aufreissen und den Inhalt verstreuen. Gemäss S 14 Abs. 3 des Abfallentsorgungsreglements der Gemeinde Schwaderloch darf das Abfallgut erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Der Gemeinderat bittet um Einhaltung dieser Vorschrift. Falls Ihr Haus keinen Abfallcontainer besitzt, stellen Sie bitte die Säcke erst

region oberes fricktal

am Morgen der Abfuhr (vor 7 Uhr) hinaus. Die Nachbarn werden Ihnen dankbar sein

Bedingtes Feuerungsverbot Aufgrund der zurzeit herrschenden Wärme und Trockenheit gilt auf dem Gebiet des Kantons Aargau zurzeit die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände (grosse Gefahr). Das Zurzibiet hatte in den vergangenen Wochen, wie viele andere Regionen, nur geringe Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Die Wetterberichte sagen weiter keine, bis allfällig vereinzelte örtliche Niederschläge voraus. Bei der Stufe 4, bedingtes Feuerverbot, gilt ein Verbot für: – Feuer im Wald und im Abstand von 50 Meter zum Waldrand. – Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungsgebiet. – Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer. – Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können. Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht: – Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills. – Bei Raketen und ähnlichem Feuerwerk ist ein Mindestabstand von 200 Meter zum Wald einzuhalten. Wir bitten Sie, sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (insbesondere beim Grillieren): – Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. – Lösch­mittel bereithalten. – Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Aargau Frühlingszauber – Kraftquelle Natur: Gerade in der jetzigen Situation ist die Natur sehr wichtig. «Herz im Baumstamm» als Foto: Margrit Freudemann, Kaisten Zeichen für das Zusammenstehen.

Aargau Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Arbeitsmarkt Arbeitslosenquote steigt auf 3 % – Kurzarbeit auf Rekordstand

Das SRK Aargau hilft beim Helfen (pd) Helfen, wo Hilfe am nötigsten ist. Auf Grundlage dieses Leitsatzes des Roten Kreuzes hat das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Aargau eine Vermittlung aufgebaut zwischen Freiwilligen und Personen der Coronavirus-Risikogruppen. Die Freiwilligen übernehmen den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten oder gehen mit dem Hund spazieren. Das SRK Kanton Aargau steht für Menschlichkeit und Solidarität und setzt sich für Menschen in herausfordernden Lebenslagen ein. Die aktuelle Situation mit dem Coronavirus bedeutet für Personen über 65 Jahre oder Personen mit einer Vorerkrankung, dass sie die eigenen vier Wände nicht verlassen sollten. Genau diese Menschen sind im Moment auf Unterstützung von ihrem eigenen Umfeld oder von Freiwilligen angewiesen.

Einbruchsdelikte wiederum rückläufig – Verkehrssicherheit hoch Polizeiliche Kriminal- und Verkehrsstatistik 2019 (pd) Dank intensiven präventiven und repressiven Bemühungen konnte die Anzahl der registrierten Einbruchdiebstähle um über 10 % gesenkt werden. Im Stras-senverkehr blieb die Anzahl der Verkehrsunfälle gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Zahl der Verkehrstoten sank auf 11. Die Verkehrssicherheit auf Aargauer Strassen ist erneut hoch.

Freiwilligkeit ist einer von sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes. Das SRK Kanton Aargau nutzt in der aktuellen Situation seine Erfahrungen als Freiwilligenorganisation und hat eine Vermittlungsstelle ins Leben gerufen, die Freiwillige mit Personen der Risikogruppe zusammenbringt. Unterstützung gesucht? Bitte melden! Die Freiwilligen übernehmen den Einkauf von Lebensmitteln und Medikamenten oder gehen mit dem Hund spazieren. Die Hilfe erfolgt kontaktlos, damit kein Ansteckungsrisiko entsteht, und ist für die Betroffenen kostenlos. Wer selbst Hilfe wünscht oder jemanden kennt, der Unterstützung benötigt, kann sich beim SRK Kanton Aargau melden (Tel. 062 835 70 48, www.srk-aargau.ch/ coronavirus). Bild: Helferkreuz des SRK Kanton Aargau. Foto: zVg

(pd) Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind bis am 3. April innerhalb von drei Wochen rund 10 000 Anmeldungen für Kurzarbeit beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingegangen. Auch die Zahlen der Stellensuchenden und Arbeitslosen sind stark gestiegen. Die Kurzarbeit ist infolge der Covid-19-Pandemie auf einem noch nie dagewesenen Stand. Die zuständige Stelle beim Amt für Wirtschaft und Arbeit ist mit Hochdruck daran, die Flut eingehender Anmeldungen zu bearbeiten. Per 3. April wurden 8043 Bewilligungen erteilt (Pendent sind noch rund 1800 Anträge, diese sollten aber demnächst erledigt werden). Von der Kurzarbeit sind 113 867 Personen betroffen. Am meisten Anmeldungen liegen für folgende Branchen vor: Gastgewerbe (15 Prozent), Detailhandel und Gesundheits-/ Sozialwesen (je 10 Prozent), Baugewerbe (9 Prozent), Grosshandel (8 Prozent), Motorfahrzeuge (Handel, Instandhaltung, Reparatur) (7 Prozent). Zudem sind viele Anmeldungen aus diversen Dienstleistungssektoren eingegangen (20 Prozent). Seit dem 1. April bearbeiten die Arbeitslosenkassen des Kantons die von den Unternehmen eingereichten «Anträge und Abrechnungen von Kurzarbeitsentschädigungen» und nehmen die Auszahlungen an die Unternehmungen vor. Allerdings wird es auf-

grund der hohen Anzahl betroffener Unternehmungen etwas Zeit brauchen, bis alle Zahlungen ausgelöst werden können. Starker Anstieg bei den Arbeitslosen und Stellensuchenden Bei den sieben Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren Ende März im Aargau 11 396 Personen als arbeitslos gemeldet, davon waren 6489 Männer (57 Prozent) und 4907 Frauen (43 Prozent). Das sind 1027 Personen mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote hat um 0.3 Prozentpunkte zugenommen und lag im März bei 3.0 Prozent. Schweizweit lag die Quote bei 2.9 Prozent (+ 0.4 Prozent). Die Zahl der Stellensuchenden hat um 1840 Personen zugenommen und lag im März bei 17 837. Im März haben sich 3682 Personen bei den RAV als stellensuchend gemeldet, der grösste Teil davon nach dem 13. März. Abgemeldet wurden im letzten Monat 1846 Personen. Ende März waren 3723 offene Stellen gemeldet, wovon 2236 (60 Prozent) meldepflichtig waren. Das sind 72 offene Stellen mehr als im Februar. Erleichterungen für Stellensuchende Da die Arbeitssuche zurzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie erschwert ist, hat das SECO für Stellensuchende einige Erleichterungen eingeführt: So erhalten alle im März oder später beim RAV gemeldeten Stellensuchenden zusätzliche Taggelder für die Dauer dieser ausserordentlichen Situation. Analog dazu wird die Rahmenfrist verlängert. Auch Stellensuchende, die im März ausgesteuert wurden, werden berücksichtigt.

ten durch Schwerpunktsetzung bei der Prävention und der Repression wiederum gesenkt werden. Die Gesamtzahl der Einbrüche gingen im Berichtsjahr auf 1355 zurück (Vorjahr 1542). Die Kantonspolizei Aargau konnte die Aufklärungsquote gegenüber dem Vorjahr nicht halten, diese ging auf 14,4 % zurück (19,1 %). Die Kantonspolizei verfolgt weiterhin die Absicht, mit einer lagegerechten Präsenz und einem hohen Kontrolldruck rund um die Uhr Einbruchsdelikte zu verhindern.

polizei 2481 Gewaltstraftaten, wobei die Aufklärungsquote bei 89 Prozent lag. Die Raubdelikte stiegen auf 59 (Vorjahr: 42) an, mehr als die Hälfte konnten geklärt werden. Die Gesamtstatistik der Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB) ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Bei 24 501 erfassten Straftaten konnte die Aufklärungsquote auf 46,9 % (Vorjahr: 46,2 %) gesteigert werden.

Tatverdächtige in beiden Tötungsdelikten ermittelt und festgenommen

Interventionen und Festnahmen Die Zahl der polizeilich registrierten Ver- durch die Polizei kehrsunfälle betrug 2375. Diese Zahl be- Die Polizeikräfte rückten im Jahr 2019 wegt sich immer noch plus/minus im über 2000 Mal an Fälle von häuslicher Bereich der tiefen Werte der Vorjahre. Gewalt aus. Dank intensiven Verkehrsund Die Zahl der Verkehrstoten sank auf ei- Personenkontrollen konnten im vergannen historischen Wert von 11 (Vorjahr: genen Jahr über 1900 Festnahmen er16). Die Gesamtzahl der schweren Perso- reicht werden.

Im Jahr 2019 verzeichnete die Kantonspolizei zwei vollendete Tötungsdelikte. In beiden Fällen konnte ein Tatverdächtiger Erneuter Rückgang der verübten ermittelt und festgenommen werden.Die Einbrüche Gewaltdelikte nahmen gegenüber dem Die registrierten Einbruchsdelikte konn- Vorjahr leicht zu. So zählte die Kantons-

Historischer Minusrekord bei den Verkehrstoten

nenschäden betrug 225. Dies bedeutet nach 2017 und 2018 einen ähnlichen, tiefen Wert. Die Hauptunfallursachen sind Missachtung des Vortrittsrechts, Zustand der Verkehrsteilnehmer, Nichtanpassen der Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit. Die Anzahl Unfälle auf einem Fussgängerstreifen sank leicht (66 Unfälle). Die Widerhandlungen beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss waren leicht unter den Vorjahreswerten.

WLAN für alle Asylunterkünfte COVID-19: Regierungsrat beschliesst, sämtliche kantonale Asylunterkünfte mit WLAN auszustatten (pd) Die Installation einer zweckmässigen WLAN-Infrastruktur soll zeitnah erfolgen: Der Aargauer Regierungsrat hat beschlossen, sämtliche kantonalen Asylunterkünfte mit WLAN auszustatten. Dies insbesondere, um die Kommunikation im beruflichen, schulischen und sozialen Bereich zu ermöglichen. Zudem sollen Ansammlungen um öffentliche WLAN-Hotspots verringert werden. Von den 50 kantonalen Asylunterkünften im Aargau sind derzeit zehn mit WLAN ausgestattet. Bisher erfolgte die Installation von drahtlosem Internet schrittweise, das heisst im Rahmen der Unterhaltsarbeiten und verfügbaren finanziellen Mittel. Angesichts der aktuellen ausserordentlichen Lage sieht der Regierungsrat jedoch dringenden Handlungsbedarf, die übrigen kantonalen Asylunterkünfte möglichst zeitnah mit WLAN auszustatten. Das Informationsbedürfnis der Menschen in den kantonalen Asylunterkünften ist bereits im normalen Alltag gross und hat seit der Coronavirus-Pandemie zugenommen. Ebenso verhält es sich mit der Kommunikation im beruflichen, schulischen und sozialen Bereich, die zunehmend digital verläuft, zum Beispiel im Austausch mit den freiwilligen Netzwerken. Bedingt durch den fehlenden Internetzugang in vielen Unterkünften, halten sich die betroffenen Personen oft an Standorten wie Bahnhöfen, Einkaufszentren oder Cafés auf, an denen ein kostenloses WLAN-Angebot zur Verfügung steht. Das führt zu Ansammlungen von Menschen in der Öffentlichkeit, die es aktuell zu vermeiden gilt. Deshalb soll die Installation von drahtlosem Internet in sämtlichen kantonalen Asylunterkünften zeitnah und zweckmäs­ sig umgesetzt werden. Zur Umsetzung hat der Regierungsrat dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 198 000 Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 117 800 Franken bewilligt. Die benötigten finanziellen Mittel wurden im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020-2023 sowie im AFP 20212024 nicht budgetiert. Daher wird die Notwendigkeit eines Nachtragskredits im Rahmen der Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite 2020 geprüft und dem Gros­ sen Rat gegebenenfalls entsprechend beantragt.


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Zum Schutz vor Coronavirus Bundesrat lockert schrittweise Massnahmen (pd) Ab dem 27. April können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufsund Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden präzisiert. Aufgrund der epidemischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Um Planungssicherheit zu schaffen, gibt er auch bekannt, wie er die weiteren Lockerungsschritte bis Anfang Juni plant. Für die Reihenfolge der Lockerungen hat der Bundesrat mehrere Risikofaktoren berücksichtigt. Schutz der Gesundheit und Vermindern der wirtschaftlichen Schäden Der Bundesrat verfolgt mit der Lockerungsstrategie mehrere Ziele: Er will weiterhin in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten. Der Bundesrat will weiter die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering

halten und die Einschränkungen der Grundrechte wo möglich verringern. Die Strategie soll schweizweit einheitlich und unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarländer umgesetzt werden. Erste Etappe am 27. April In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wieder aufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten. Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben. Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.

In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen. Etappen je nach Entwicklung der Epidemie Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen. Sobald die Fallzahlen in der Schweiz ausreichend gesunken sind, werden die Kantone die konsequente Rückverfolgung von Infektionsketten wieder aufnehmen: infizierte Personen sollen frühzeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden. Dazu werden eine erweiterte Teststrategie, ein Contact Tracing-Konzept und eine App entwickelt, die über Kontakte mit infizierten Personen informiert. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.

Trurig, aber mit viele schöne Erinnerigä nähme mir Abschied vo mim liebe Maa, eusem Papa, Schwiegervater, Grossvati, Brüeder, Schwoger, Götti und Unkel

Walter Freiermuth-Gremper 12. Januar 1957 bis 15. April 2020

Alles stoht no am alte Platz und doch isch d’Stube leer, wie wenn am heiterhelle Tag d’Sunne erlosche wär. Du hesch kämpft, ghofft und gschafft, bis der d’Chranked d’Chraft gno het. Dis Schicksal hesch du tapfer dreit und versuecht us jedem Tag s’Beschte z’mache. Dini Imbi wirsch nüm gseh fliege, aber sie wärde eus immer a di erinnerä. Was du im Läbe eus a Liebi geh hesch, do defür isch jede Dank z’chli. 4314 Zeiningen, Kirchweg 30 Mir si trurig Judith Freiermuth-Gremper Nadja und Ioannis Touzlidis Remo und Nathalie Freiermuth mit Fynn Verwandti und Fründe Dr Termin vom Abschiedneh wird spöter bekannt geh. Anstell vo Blueme goht Ihri Gab ad Stiftig MBF, Stein – Spendenkonto Postfinance 40-3302-5, Vermerk: Walter Freiermuth-Gremper

fricktal.info  17  22. April 2020

Ratgeber Gesundheit

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Dr. Monika Mayer Apothekerin Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken info@vinzenz-apotheke.ch • www.vinzenz-apotheke.ch

Sitzprobleme

In diesen besonderen Zeiten sind auch sicherzustellen, dass keine andere Grundbesondere Körperzonen speziell gefor- erkrankung vorliegt! dert. Wir machen Homeoffice und sitzen Je nach Schweregrad treten auch Probledabei sehr viel. Natürlich sind ein stündli- me mit dem Abdichten des Afters auf. Es ches Aufstehen und Herumlaufen mög- können feuchte Gase und Stuhl nach auslich, aber es machen leider nicht alle. Wir sen gelangen. Ein Ausschlag oder Entzünmöchten Sie dazu ermuntern, damit es dungen mit Juckreiz, Nässen und Brennen nicht zu den «sitzenden» Problemen sind zum Beispiel eine Folge. Oft reagiekommt. ren die Patienten mit einer allzu aggressiEin «Sitzproblem» sind Hämorrhoiden, ven Reinigung darauf. Das verstärkt aber die lokalen Beschwerden. Eine schonendas Thema dieses Ratgebers. Beginnen wir mit der Prävention. Die bes- de Reinigung mehrheitlich mit Wasser, te Möglichkeit einen Hämorroidalanfall zu ohne vorgetränkte «Feuchttücher» (Ausnahme die medizinischen) und Trocknen vermeiden: • Regelmässige körperliche Betätigung mit normalem WC-Papier oder besser mit (mindestens 30 min. täglich) wie schwim- warmer Luft sind zu empfehlen. men, wandern, joggen, walken, und/oder Was weiss man über die Ursache? zurzeit besonders gut machbar: Becken- Leider gibt es darauf keine konkrete Antwort. Eine chronische Verstopfung mit bodengymnastik • Ausgewogene und ballaststoffreiche Er- mangelnder Bewegung und die Verbindung mit einer sitzenden Tätigkeit scheinährung • Genügende Trinkmenge, mindestens 2 nen die Problematik zu begünstigen. Der Liter täglich; das ist besonders wichtig um Klassiker Übergewicht gehört auch dazu. die ballaststoffreiche Nahrung auch gut Das hohe Gewicht drückt auf den Enddarm, behindert dadurch dort die Blutzir«quellen» zu lassen kulation und erweitert somit die Gefäss• Sich Zeit nehmen für die tägliche «Sitpolster. Eine Schwangerschaft kann den zung», bitte kein übermässiges Pressen gleichen Effekt machen. Verstärkend • Keine zu langen Aufenthalte auf der Toi- kommt noch die Lockerung des Bindegelette (nicht länger als 3-5 min. sitzen blei- webes durch die hormonelle Umstellung ben) dazu. Eine genetische Komponente wird Was sind Hämorrhoiden? auch beobachtet. Menschen mit einem Alle Menschen haben sie. Es ist, entgegen «schwachen» Bindegewebe leiden häufider allgemeinen Vorstellung, keine Er- ger darunter. Das Alter ist ebenfalls ein krankung, sondern eine Art Gefässpols- Risikofaktor. Die Elastizität der Gefässter, das ringförmig unter der Schleimhaut wände lässt zunehmend nach und die am After liegt. Seine Funktion besteht Probleme kommen dadurch zustande darin, den Schliessmuskel zu unterstüt- oder verschärfen sich. Es gibt jedoch keizen, dass der After abgedichtet ist und der ne Daten, die den Konsum von Alkohol Stuhl willentlich zurückgehalten werden oder den Genuss von Gewürzen mit dem Auftreten von Hämorrhoidal-Beschwerkann. Wenn diese Hämorrhoiden sich vergrös- den verbinden. Betroffene beobachten sern und/oder sich tiefer präsentieren, aber sehr wohl beim Genuss verschiedekönnen sie Beschwerden verursachen. Im ner «Sachen» eine Verschlechterung. Das Volksmund werden sie eben fälschlicher- Weglassen ist bereits eine Hilfe. Wann muss man sofort zum Arzt? weise als Hämorrhoiden bezeichnet. - Bei starken Schmerzen (es kann sich um Welche Beschwerden treten auf? Anfänglich sind die Hämorrhoiden von eine lokale Thrombose handeln) aussen weder tast- noch sichtbar. Erst in - Schmerzen, die durch den Stuhlgang verfortgeschrittenen Stadien wölben sie sich stärkt werden, können auf tiefe Einrisse vor. Sie vergrössern sich und treten wäh- deuten oder auch auf einen Abszess rend des Stuhlgangs bei starkem Pressen - Dunkel gefärbtes Blut vor den After. Dabei kommt es meistens Ebenfalls ist ein zügiger Arztbesuch unerzu Blutungen. Das Blut ist hellrot und auf lässlich bei dem ausgeschiedenen Stuhl, auf dem To- Ungewollter Gewichtsabnahme ilettenpapier oder in der Unterwäsche sichtbar. Das Blut kommt von einer Be- - Unerklärlicher Müdigkeit schädigung der dünnen Gefässwände - Veränderung der Stuhlkonsistenz, gedurch den harten Stuhl zustande. Es ge- nauer bei einem ständigen Wechsel von langt in den Analkanal und dann «ins Durchfall und Verstopfung ohne Erklärung durch die genossenen Mahlzeiten. Freie». Je nach Grösse der Hämorrhoiden werden - Unerklärliche Dunkelfärbung des Stuh4 Schweregrade definiert. Wir können nur les die beiden ersten in der Apotheke bera- Im folgenden Ratgeber gehe ich noch geten. Beim erstmaligen Auftreten ist auch nauer auf die möglichen Behandlungen ein Arztbesuch zu empfehlen, einfach um ein. Lassen Sie sich von uns beraten: vinzenz apotheke – eine quelle der gesundheit

Polizeimeldung Unfall in Rheinfelden Polizei sucht Zeugen (pol) Beim Abbiegen zur Autobahneinfahrt der A3 in Richtung Basel kamen sich am Samstagnachmittag zwei Autofahrerinnen in die Quere und kollidierten seitlich miteinander. Die Kantonspolizei Aargau sucht Zeugen. 44-Jährige leicht verletzt Von Rheinfelden kommend spurten um ca. 16.40 Uhr am Samstag, 18. April, ein roter Renault und ein weisser Alfa-Romeo auf der Riburgstrasse ordentlich nebeneinander nach links, Richtung Autobahn A3, Fahrbahn Basel, ein. Beim Abbiegen streiften sich die beiden Fahrzeuge aus noch ungeklärten Gründen. Eine 44-jährige Spanierin wurde bei der Kollision leicht verletzt. Die zweite Automobilistin, eine 67-jährige Schweizerin, blieb unverletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 30 000 Franken. Aufgrund unterschiedlicher Aussagen und dem unklaren Unfallhergang werden Augenzeugen gebeten, sich bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Frick (Tel.: 062 871 13 33), zu melden.

Leserbrief

Ein herzliches Dankeschön Seit Wochen erhalten wir Senioren von Geisterhand verteilte Aufmunterungsschreiben und Süssigkeiten. Ohne jegliches Aufsehen werden diese Überraschungen in unseren Briefkästen deponiert. Es ist doch wunderbar, zu erfahren, welche Zuwendung uns Alten in dieser nicht einfachen Zeit zuteil wird. Was in diesen Tagen jüngere Jahrgänge an Gutem leisten, ist für uns einfach grossartig und vorbildlich. Deshalb ein ganz grosses und herzliches Dankeschön an all diejenigen, welche sich auf irgendeine Weise für uns Senioren einsetzen. Maria und Christoph Hugenschmidt


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fricktal.info n 17 n 22. April 2020

fricktal

Mittagsmenüs aus dem «Herby The Food Truck»

Fotos: Peter Bircher

Mobiles Mittagsbuffet Oberhof/Frick: Nach dem Start völlig neue Herausforderungen

Bild der Woche

Bi. Andreas Saleschak aus Oberhof hat in Frick ein neues Gastro-Angebot gestartet. «Herby The Food Truck» ist ein vollständig umgebauter «American Air­ stream»-Wohnwagen, welcher in Frick Mittagsmenüs anbietet mit Salat oder Dessert zu Fr. 16.90 und Vegi 2 Franken billiger. Dieses Take-away-Angebot findet lebhaftes Interesse. So konnten frisch vom Kombi-Wagen schon bis zu 90 Mittagessen an einem Tag angeboten werden. Weit über den Sommer hinaus gab es Reservationen von Zürich bis Basel für Familienfeiern, Firmenanlässe

Bärlauch: Er ist mit Schnittlauch, Zwiebel und Knoblauch verwandt und in unserer Gegend weitverbreitet.

In den Jurawäldern bedeckt er oft weiträumig den gesamten Waldboden. Die Blütezeit reicht von April bis Mai. In grossen Beständen findet er sich in schattigen, feuchten und humusreichen Buchenwäldern. Bärlauch breitet sich durch Anhaftung von Lehmboden an Tierfüssen aus und auch fliessendes Wasser kommt als Ausbreitungsmedium in Frage. Bärlauch hat eine Überfülle von Samen. Ein Quadratmeter Bestand kann 9000 Samen pro Jahr bilden. Trotz seiner langen Keimdauer von zwei Jahren vermehrt sich Bärlauch schnell über seine Zwiebeln und bildet so innerhalb weniger Jahre grosse Horste. Der Bärlauch ist eine altbekannte Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanze. Die Pflanze ist zwar komplett essbar, genutzt werden aber vorwiegend die Blätter. Die Verwechslungsgefahr mit Giftpflanzen ist nicht zu unterschätzen. Er ist dank dem starken knoblauchartigen Geruch leicht zu identifizieren. Trotzdem wird er immer wieder mit dem Maiglöckchen, den im Frühjahr austreibenden Blättern der Herbstzeitlosen oder den Blättern jüngerer Pflanzen des Gefleckten Aronstabs verwechselt. Beim Bärlauch ist die Blattunterseite immer matt, bei Herbstzeitlose und Maiglöckchen jedoch immer glänzend. Im Mittelalter wurde Bärlauch als Herba Salutaris bezeichnet und bereits als Arznei- und Nahrungspflanze genutzt. Während der Bärlauch an geschützten Standorten schon im März aus dem Schnee spriesst, kommt er mit der steigenden Wärme im Frühjahr rasch zum Blühen. Das satte Grün der Blätter und das prächtige Weiss der hochragenden Blüten ist mit seiner ganzen Fülle im jungen aufkeimenden Grün des Buchenwaldes schlicht und einfach schön. Erstaunlich ist, dass er sowohl im Tiefland gedeihen kann als auch bis in Höhenlagen von gegen 2000 Metern in den Voralpen. Das geschätzte Wildgemüse wird auch als wilder Knoblauch bezeichnet. apbircher@bluewin.ch

und bei Vereinen, die nun sistiert wurden. Der Jungunternehmer hat allein in den Food Truck sehr viel investiert. Dazu kommen Zugfahrzeug und Lagerraum sowie die Unterstützung durch eine sehr erfahrene Köchin. Saleschak hat im Gasthof zur Post in Bözen die Kochlehre absolviert und durfte dort auch nach dem Militärdienst wertvolle Berufserfahrung sammeln. Die Verpflegung kommt in einfachem, aber stabilem und kompostierfähigem Einweggeschirr daher. Details und Wochenkarte unter www.herby-foodtruck.ch

Kurzmeldungen Damit die bereits gebuchten Künstler nicht die ganze Last tragen müssten, verlege man das gesamte Programm auf die (eing.) Mit grossem Bedauern hat der Kul- Kulturtage 2021. turausschuss beider Laufenburg beschlossen, die diesjährigen Kulturtage nicht stattfinden zu lassen. Seit Mitte letzter Woche wisse man, dass Grossveranstaltungen bis 31. August untersagt seien. Da grenzüberschreitend gearbeitet werde, könne man keines- (gk) Eigentlich werden Behörden- und wegs absehen, wie die Verordnungen in KOmmissionsmitglieder in Wölflinswil der Schweiz ausfallen, wann überhaupt und Oberhof in Wahlversammlungen gewählt. Und so hatten die beiden Gemeindie Grenzen wieder geöffnet würden. «Es gibt zu viele Unwägbarkeiten, die uns den geplant, an ihren diesjährigen Somschliesslich, in Absprache mit Herrn Bür- mergemeindeversammlungen Ersatzwahgermeister Ulrich Krieger und Herrn len vorzunehmen. Aufgrund der aus­ser­ Stadtamman Herbert Weiss, zu dieser gewöhnlichen Lage sagen die GemeindeEntscheidung führten. Wir alle wissen, räte von Wölflinswil und Oberhof diese was dies für unsere Kulturlandschaft be- Wahlversammlungen nun ab. Gemäss deutet und dennoch – die Gesundheit hat Sonderverordnung vom 1. April können Vorrang», schreiben der Kulturausschuss Gemeinden, die ihre Behörden an der Gebeider Laufenburg und die Kulturkom- meindeversammlung wählen, die notwenmission Die Brücke in ihrer Medienmit- digen Wahlen an der Urne durchführen. Die Gemeinderäte von Wölflinswil und teilung.

Wölflinswil/Oberhof: Urnenwahlgang statt Versammlungswahlen

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(pol) Bei einer Geschwindigkeitskontrolle am Sonntagnachmittag am Benken waren acht Lenker so schnell, dass ihnen der Führerausweisentzug droht. Vier von ihnen mussten den Ausweis auf der Stelle abgeben. Aufgrund zahlloser Klagen der Bevölke-

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Oberhof haben entschieden, diese Möglichkeit zu nutzen. Folgende Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 werden am 28. Juni 2020 an der Urne durchgeführt: – ein Mitglied des Gemeinderates (Wölflinswil); – ein Mitglied der Schulpflege (Wölflinswil); – ein Der vollständig umgebaute «American Air­stream»-Wohnwagen Stimmenzähler (Oberhof).

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rung über Lärm und Raserei führte die Kantonspolizei Aargau am Sonntagnachmittag, 19. April, auf der Benkenstrecke bei Oberhof abermals eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dieser Ausserortsstrecke gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Wie immer bei diesen selektiven Kontrollen mit dem Lasermessgerät lag der Fokus ausschliesslich auf jenen Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche als grobes Verkehrsdelikt gelten. Am schnellsten unterwegs war ein Motorradfahrer, den die Kantonspolizei mit

140 km/h mass. Sie stoppte und verzeigte ihn sofort. Anschliessend nahm sie ihm den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab. Gleich erging es drei weiteren Motorradfahrern, die mit Geschwindigkeiten zwischen 124 und 127 km/h gemessen worden waren. Einstweilen weiterfahren durften drei Motorradfahrer sowie ein Automobilist, deren Geschwindigkeit zwischen 115 und 119 km/h lag. Auch ihnen droht der spätere Führerausweisentzug des Strassenverkehrsamtes.

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