Bezirkszeitung Puschtra Nr.13-14 - Zukunft Landwirtschaft

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lokales

Strom- und Gasverträge am Telefon Immer mehr KonsumentInnen rufen derzeit in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) an, weil sie plötzlich Stromrechnungen vom Anbieter „Facile Energy“ mit Sitz in Padua erhalten, den sie überhaupt nicht kennen. Jetzt hat die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine vorbeugende Verfügung erlassen. „Manche erinnern sich vage an ein Telefonat, wo ein Angebot angepriesen wurde – jedoch sind sich die Personen sicher, am Telefon keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Dennoch trudeln die Rechnungen für Strom und Gas ins Haus – und die Rechnungen sind hoch, weil dieser Anbieter sehr teuer ist (teilweise über 1 € / kWh)“, informieren die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Südtirol in einem Schreiben. Diese Fälle seien – in Südtirol und in Italien – dermaßen zahlreich, dass die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt auf den Plan getreten ist. Mit einer Dringlichkeitsverfügung gegen Facile Energy sei verfügt worden, dass provisorisch, bis zur Klärung der Angelegenheit: • keine Verträge per Teleselling mehr aktiviert werden dürfen, ohne dass der eindeutige Willen zum Vertragsabschluss klar feststeht; • keine Tätigkeiten zur Zahlungseintreibung mehr durchgeführt werden dürfen, falls die Kunden Beschwerde eingereicht haben;

Wenn Sie einen Werbeanruf erhalten, vermeiden Sie es, Ihre Identität zu bestätigen, und beenden Sie das Gespräch mit einem resoluten „No, grazie“.

• keine Lieferungsunterbrechun- des alten Vertrages oder um die gen mehr durchgeführt oder an- Aktivierung eines neuen Vertrages gedroht werden dürfen, falls die zu kümmern. Die VerbraucherzentKunden Beschwerde eingereicht rale rät: Wichtig sei in erster Linie, haben, und ohne angemessene eine schriftliche Beschwerde per Vorlaufzeit. Einschreiben mit Rückantwort Originaltext unter: https://www. oder PEC einzureichen. Diese agcm.it/media/comunicati-stam- Beschwerde sei die Grundlage pa/2022/6/PS12298 für alle weiteren Schritte gegen Dieses Eingreifen der Aufsichtsbe- den Anbieter; bei der VZS seien hörde für Wettbewerb und Markt sei Beschwerdevorlagen erhältlich, sehr wichtig, informiert die VZS; die per E-Mail an info@verbraues liege aber am Einzelnen, sich cherzentrale.it angefordert werden entweder um die Wiederaufnahme können. Der Anbieter müsse dann

innerhalb von 30 Tagen eine begründete Antwort geben; erfolge die Antwort nicht innerhalb dieser Fristen, steht den VerbraucherInnen eine automatische Entschädigung zu (von 25 – 75 Euro). Eine Lieferungs-Unterbrechung aufgrund der Nicht-Bezahlung einer Rechnung könne nicht durchgeführt werden, ohne dass den Kunden/Innen per Einschreiben eine Mahnung mit Vorwarnung der Unterbrechung zugeschickt wird. (VZS/red)

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