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DIESE RECHTE HABEN ARBEITNEHMER BEI KURZARBEIT
Bei der Kurzarbeit handelt es sich um die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit. Dies kann entweder alle Arbeitnehmer eines Unternehmens treffen oder nur einen Teil. Vielen hilft diese Hilfe gerade ihren Job zu behalten. Doch welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer eigentlich während der Kurzarbeit? Wir haben für euch recherchiert
Der Zweck von Kurzarbeit
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Die Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber eingeführt. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein erheblicher Ausfall des eigentlichen Arbeitspensums vorliegt – wie es aktuell auf eine Vielzahl an Unternehmen durch die Corona-Pandemie zutrifft. Durch die Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die Personalkosten reduzieren und wird so in dieser schwierigen Zeit entlastet. Da auch die Arbeitnehmer einen Einkommensverlust durch die schlechte Auftragslage erleiden, wird diesen der Teil ihres Einkommensverlusts durch das Kurzarbeitergeld erstattet. Die Kurzarbeit hilft also dabei Arbeitsplätze trotz Arbeitsausfall zu erhalten und somit auch den Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu schützen.
Wie lange kann Kurzarbeit angeordnet werden? Kurzarbeit kann über maximal zwölf Monate bezogen werden. Sollte sich die Lage kurzfristig wieder bessern, kann die Kurzarbeit für den Zeitraum auch wieder unterbrochen werden. Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten, erneuert sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes.
Müssen Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Überstunden machen? Im Vorfeld muss der Arbeitnehmer zunächst angesammelte Überstunden abbummeln. Erst danach gilt der Arbeitsausfall als unvermeidbar. Innerhalb der Kurzarbeit darf der Arbeitgeber jedoch keine Überstunden mehr verlangen, denn dies würde einen Widerspruch darstellen. Tut er es dennoch, macht er sich wegen Betruges strafbar.
Kann während der Kurzarbeit Urlaub genommen werden? Während der Kurzarbeit kann der Arbeitnehmer natürlich auch Urlaub nehmen. Das Urlaubsentgelt ist ihm dann vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen bleiben dann für die Zeit des Urlaubs gemäß § 11 Absatz 1 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz unberücksichtigt.
Was passiert, wenn man während der Kurzarbeit krank wird? Wenn der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erkrankt, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung der Höhe, wie er ihn ohne Krankheit verdient hätte. Das ergibt sich aus dem Lohnausfallprinzip. Somit vermindert sich der Entgeltanspruch im gleichen Umfang wie bei den anderen Arbeitnehmern, welche nicht arbeitsunfähig erkrankt sind.
Kann man während der Kurzarbeit gekündigt werden? Der Arbeitgeber kann während der Kurzarbeit auch eine Kündigung aussprechen. Diese kann sowohl aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen neben den Gründen, die für die Kurzarbeit verantwortlich sind, noch weitere Gründe dazu kommen, die die Situation im Betrieb bzw. Unternehmen verändert haben.
Kann während der Kurzarbeit neu eingestellt werden? Es kann durchaus passieren, dass der Arbeitgeber während der Kurzarbeit neue Arbeitnehmer einstellt. Arbeitnehmer, die jedoch erst nach Beginn der Kurzarbeit eingestellt werden, haben in der Regel keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Grund hierfür ist, dass der Arbeitsausfall durch eine Nichteinstellung vermeidbar gewesen wäre.
Die Corona-Pandemie hat große wirtschaftlichen Schaden angerichtet, für viele Arbeitnehmer steht ihr Job wahrhaftig auf der Kippe und das Kurzarbeitergeld, das vor allem für den Arbeitgeber eine Entlastung bringt, sorgt beim Arbeitnehmer unter Umständen aber auch für Unmut. Eine Berufsrechtschutzversicherung ist also gerade für Zeiten wie diese eine sinnvolle Angelegenheit. Denn hier seid ihr mit der Versicherungsagentur als neutralem Partner an eurer Seite geschützt, wenn Probleme zu jeglichen Rechtsfragen rund um Arbeitsverhältnis und Rentenansprüche auftreten.
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