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GKV-SPITZENVERBAND: GÜLTIGKEIT VON VERORDNUNGEN
Mit dem 01. April liefen die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus. Seitdem gelten auch die vertraglich vereinbarten Unterbrechungsfristen für Verordnungen. Zu klären gab es allerdings wie lange Verordnungen, die nach dem 01. April ausgestellt wurden, gültig sind. Diese Frage wurde nun beantwortet. Alle Verordnungen mit sechs verordneten Behandlungen, die ab dem 01. April 2022 ausgestellt wurden, sind 3 Monate gültig, alle mit mehr als sechs Behandlungen sind sechs Monate ab dem ersten Tag der Behandlung gültig.
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ERGOFIT FEIERT 75-JÄHRIGES JUBILÄUM
Im Rahmen einer Jubiläumsfeier beging das Unternehmen seinen 75. Geburtstag. Michael Resch, der ERGOFIT bis Anfang des Jahres, in dritter Generation führte, ging in einem Vortrag auf die Historie des Unternehmens ein, das sein Großvater Willi Resch kurz nach dem Ende des 2. Weltkriegs 1947 gründete. Zu Beginn stellte ERGOFIT Maschinen zur Schuhproduktion her, ehe es sich nach und nach als Medical Fitness spezialisierte. Dabei kamen einige Meilensteine der Unternehmensgeschichte zu Wort, wie z. B. das erste Fahrradergometer mit Wirbelstrombremse 1981. Diese Technologie wurde zum Goldstandard, den andere Anbieter übernahmen. 1990 war dann die Geburtsstunde von Medical Fitness. ERGOFIT brachte erste Kardiogeräte mit herzfrequenzgesteuertem Training auf den Markt, ehe fünf Jahre später das erste „Chipkartensystem“ mit digitaler Trainingssteuerung folgte.
2012 wurde dann das Portfolio durch Kraftgeräte erweitert, 2014 folgte der Einstieg in die kardiologische Rehabilitation, 2019 kam mit dem Ivo Trainer ein Produkt für Athletiktraining auf den Markt. Die designstarke VECTOR-Serie, die 2019 erstmals präsentierte wurde, zählt ebenfalls zu den wichtigsten Produkten des Unternehmens. Zudem standen eine Showroom- und Manufakturbesichtigung auf dem Plan.
NOVENTI MIT REKORDERGEBNIS IN 2021
Die NOVENTI Group konnte 2021 das Abrechnungsvolumen zum wiederholten Male steigern, nunmehr auf über 30 Milliarden Euro. Auch das EBITDA der NOVENTI Group konnte auf 35 Millionen Euro gesteigert werden. Zusätzlich wurden die Umsatzerlöse um 16,2 % auf 235,5 Millionen Euro erhöht.
Der Erfolgskurs von NOVENTI setzt sich auch im aktuellen Jahr fort. So wurden im dritten Monat des Jahres 2022 allein im Apothekenbereich erstmals 18,76 Millionen Rezepte abgerechnet und somit ein monatliches Rezeptabrechnungsvolumen von 2,27 Milliarden Euro erzielt.
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Die Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement wurden bis zum 24. November 2022 verlängert. Die aktuellen Sonderregelungen zum Entlassmanagement gemäß § 2a Abs. 2 der Heilmittelrichtlinie sind an die Gültigkeit der genannten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Durch die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gelten die Sonderregelungen zum Entlassmanagement bis zum 24. November 2022 weiter. Dabei gilt: Um weitere Arztgänge zu vermeiden, dürfen Krankenhausärztinnen und -ärzte für bis zu 14 Tage (statt bis zu sieben Tagen) Heil- und Hilfsmittel verordnen.
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BIOLITEC PRÄSENTIERT NEUES LASERTHERAPIE-GERÄT
Das neue Lasertherapie-Gerät beyondRED PRO findet als zugelassenes Medizinprodukt ein breites Einsatzgebiet und wurde für Physiotherapeuten, Sportler und Ärzte entwickelt. Mit 356 Gramm Gewicht und 26 Zentimeter Länge ist das beyondRED PRO kompakt und mobil. Es kommt ein doppelwelliges Infrarotlicht in fünf Leistungsstufen zum Einsatz, welches bis zu fünf Zentimeter tief wirkt.
Dadurch soll das doppelwellige Licht tiefliegende Faszien erreichen und die Abbauprozesse des Stoffwechsels für eine aktivere Regeneration beschleunigen. Mit dem Ergebnis, dass chronische und Temporäre Schmerzen gelindert, Entzündungen beispielsweise an Sehnen oder Muskeln reduziert werden, aber auch bei Wunden, Geschwüren und Verbrennungen helfen soll.
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THÜRINGEN: SCHULGELDFREIHEIT FÜR GESUNDHEITSBERUFE BLEIBT NUN DOCH
Bereits Mitte Mai wurde bekannt, dass Thüringen die Schulgeldfreiheit an den freien Schulen für die Gesundheitsfachberufe rückwirkend zum Januar abschaffen wollte. Nun wurde die Entscheidung revidiert und die Schulgeldfreiheit bleibt. Nun wird es spannend sein zu sehen, wie es möglich wird, dass die Ausbildungsstätten einen weiteren Schulgeldzuschuss erhalten, damit den Schülern das Schulgeld tatsächlich erspart wird. Aktuell werden mögliche Maßnahmen im zuständigen Ausschuss beraten.