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GAV Forst Schweiz – ein Zwischenbericht

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Klemmschnitt

Klemmschnitt

GAV Forst Schweiz – ein gemeinsames Projekt; unter diesem Titel erschien im «Bündner Wald» mit dem Schwerpunktthema «Versicherungen in der Forstwirtschaft» (Jahrgang 71/Oktober 2018) ein thematischer Erfahrungs- und Standortbeitrag des Verbands Schweizer Forstpersonals (VSF/ASF/AFS). In der Zwischenzeit sind zwei Jahre vergangen, in denen an diesem anspruchsvollen Projekt weitergearbeitet wurde.

Ralph Malzach, Patrik Hofer

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Seit Anfang 2018 hat der im Jahr 2017 einberufene Ausschuss GAV Forst Schweiz insgesamt zwölfmal getagt. In dieser Zeit entstanden:

– ein von allen beteiligten Partnern gutgeheissenes

Grundlagenpapier GAV Forst Schweiz, welches als Basis für die späteren GAV-Verhandlungen dienen wird. Bei der Ausarbeitung dieser Grundlage konnte sich der Ausschuss auf bereits bestehende, kantonale GAV-Statuten abstützen. – die Umfrage zur Grundlagenerhebung für das

Projekt GAV Forst Schweiz bei 1200 Forstbetrieben, Waldeigentümern und Forstunternehmen.

Mit der Auswertung der erhobenen Daten erhielt man einen Überblick über die Gesamtheit aller in der Schweizer Waldwirtschaft tätigen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. – die Ausarbeitung und Publikation des gemeinsamen GAV-Argumentariums von den Branchenpartnern Forstunternehmer Schweiz (FUS), Verband Schweizer Forstpersonal (VSF) und Wald-

Schweiz (s. a. www.foresters.ch). – ein Akquisitionsprojekt GAV Forst Schweiz, welches die Ziele und Massnahmen sowie das Vorgehen zur Erhöhung der Mitgliederanzahl in den

Partnerverbänden aufzeigt. – diverse Pressemitteilungen und Medienberichte zum jeweiligen Stand und zu den Ergebnissen des Projekts GAV Forst Schweiz. – die im Rahmen des GAV-Verhandlungsprozesses ernannten Delegierten, welche für die beteiligten Partner die GAV-Verhandlungen führen, liessen sich von den jeweiligen Verbänden ein

GAV-Verhandlungsmandat erteilen. Beim wichtigen Arbeitgeber FUS kam diese Mandatserteilung leider nicht zustande, was dazu führte, dass

FUS den Verhandlungstisch verlassen musste. – intensive Vorabklärungen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu Fragen bezüglich Minimalanforderungen und Allgemeinverbindlichkeit (AVE) eines GAV Forst Schweiz. – eine kritische Würdigung der neuen Ausgangslage ohne FUS-Delegation. Daraus ist nun eine vom VSF und WaldSchweiz ausgearbeitete Skizze, welche das weitere Vorgehen im Prozess um den GAV Forst Schweiz aufzeigt, entstanden.

Zum einen sind das die laufende Erfassung neuer

Verbandsmitglieder unter dem Aspekt der Erfüllung der Minimalanforderung bezüglich der AVE und das Marketing für einen GAV Forst Schweiz, zum anderen betrifft es die Unterstützung kantonaler GAV-Anstrengungen unter dem Aspekt der späteren Integration in eine übergeordnete

Gesamtlösung GAV Forst Schweiz.

Mit der zunehmenden Mechanisierung kann die Arbeitssicherheit erhöht werden.

(Bilder: J. Clavadetscher)

Und was sagt die Praxis zu einem GAV Forst Schweiz?

«In der Forstbranche zeichnet sich ein Fachkräftemangel ab. Mit fairen Anstellungsbedingungen und guten Perspektiven können junge, motivierte Forstleute gehalten werden. Damit Forstunternehmer und Betriebe zeitgemässe Anstellungsbedingungen bieten können, braucht es gleich lange Spiesse. Waldarbeit ist sehr schön, aber auch gefährlich und birgt einen hohen körperlichen Verschleiss. Der GAV legt die Basis für fortschrittliche Anstellungsbedingungen, damit Waldarbeit auch mit 60 noch Freude macht.»

Florian Kislig, Co-Präsident Verband Berner Forstpersonal (VBF)

«Der GAV Freiburg hat es ermöglicht, die sozialen Bedingungen für das Forstpersonal zu standardisieren. Damit bieten die im Kanton tätigen Waldunternehmungen nun vergleichbare und attraktive Bedingungen für die Arbeitnehmer. Das Personal ist daher motivierter und die Loyalität gegenüber den Betrieben höher. Auch Unternehmen aus anderen Kantonen und aus dem Ausland müssen die Bedingungen des GAV erfüllen. Dadurch werden die Unternehmen gleichbehandelt, was es ermöglicht hat, einen gesunden und fairen Wettbewerb aufzubauen. Da nun alle Unternehmen ihren Mitarbeitern identische soziale Bedingungen bieten, sind diese nun verpflichtet, sich durch eine gute Arbeitsplanung, eine an die Baustellen angepasste Ausrüstung oder

Der GAV macht zwar die Waldarbeit im Winter physisch nicht leichter, aber die Gewissheit, fortschrittliche Arbeitsbedingungen im Rücken zu haben, kann einen psychischen Vorteil bringen.

durch andere Vorteile, die sie auf dem Markt wettbewerbsfähiger machen, zu unterscheiden. Daher verstehen wir, dass ein Branchen-GAV zu einer allgemeinen Verbesserung vor Ort und einer opti mierten Nutzung der Ressourcen beiträgt.» -

Michael Pachoud, Präsident Verband Freiburger Forstpersonal (VFF)

«Der GAV reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmer, weil arbeitsrechtliche Fragen geklärt und gemeinschaftlich festgelegt sind. Dadurch weniger Bürokratie in der Personalverwaltung. Der GAV sorgt für Transparenz unter den Arbeitnehmern und gibt ihnen Sicherheit im Anstellungs verhältnis.» -

Fritz Burkhalter, VizePräsident Wald Freiburg

«Im Kanton Wallis existiert bereits seit 1997 ein Gesamtarbeitsvertrag. Er wurde damals rund um die neu entstehende Forstrevier-Einteilung vorangetrieben. Im Kanton Wallis sind Burgergemeinden die Besitzer des Waldes. Sie hatten damals sehr unterschiedliche Anstellungsbedingungen für die einzelnen Forstleute.

Durch den GAV wurden diese vereinheitlicht, so auch das Lohnniveau. Dank des GAV konnten und können wir das Lohnniveau für Forstleute attraktiv gestalten, dadurch die Abwanderung in andere Branchen mindern und die Berufsleute in der Branche halten. Im Zusammenhang des GAV konnten in jüngster Zeit Projekte für die Gesundheitsförderung der Arbeit nehmer umgesetzt werden.» -

Christina Giesch, Geschäftsleiterin Walliser Wald

«Im Tessin haben wir den Branchen-GAV seit über 20 Jahren. Dieser Vertrag wurde vom «Forstunternehmerverband italienische Schweiz» verlangt. Der GAV hat es möglich gemacht, dass qualifizierte Forstwarte mehr geschätzt werden, indem sie eine gesicherte, gut bezahlte und eine dauerhafte Arbeitsstelle haben. Mit dem Erfolg des GAV haben die kantonalen Behörden in den öffentlichen Auftragsvergaben den Firmen die Pflicht auferlegt, dass sie qualifiziertes Personal haben müssen. Eine Reaktion auf den GAV war, dass die Anzahl der Forstwartlehrlinge sofort auf 30 bis 35 Lernende im Jahr angestiegen ist und dass somit das Tessin zum zweitgrössten Kanton für die Lehrlingsausbildung geworden ist. Dieses System erlaubt auch, die neuen diplomierten Forstarbeiter in die Forstbetriebe zu integrieren, damit diese von einer guten Praxiserfahrung profitieren können. Im Tessin hat der GAV ermöglicht, dass es praktisch keine Konkurrenz aus dem Ausland mehr gibt. Mit der Einführung des GAV können die Firmen natürlich nicht mehr machen, was sie wollen, weil die Paritätische Kommission die einheitlichen Richtlini en des GAV laufend korrekt kontrolliert.» -

Walter Schick, Präsident Forstunternehmer italienische Schweiz (ASIF)

«Durch einen schweizweit allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag hätten Forstunternehmungen und Forstbetriebe, welche überkantonal Arbeiten ausführen, immer dieselben Richtlinien zu erfüllen. Dies vermindert die Administration. Alle Regelungen könnten innerhalb der Branche unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern verhandelt werden. Es ist und war nie die Idee, utopische Anforderungen zu stellen, sondern für alle im Wald tätigen, gleiche Bedingungen und damit gleich lange Spiesse zu vereinbaren. Um das Fernziel, frühzeitige Pensionierung für das Forstpersonal zu erreichen, braucht es zwingend einen Gesamtarbeits vertrag.» -

Peter Piller, Co-Präsident Verband Schweizer Forstpersonal (VSF)

Allzu gerne wird dem Gesamtarbeitsvertrag das Schreckgespenst «vermehrte Bürokratie und übertriebene Betriebskontrollen» angehängt. Dies ist nur Angstmacherei! Alle vorbildlichen Betriebe haben nichts zu befürchten und alle Betriebe, welche gerne vorbildlich werden, denen wird selbstverständlich geholfen. Erst ein allgemein verbindlich erklärter GAV kann die Branche wirklich vor Marktverzerrungen und stark abweichenden Basislöhnen schützen. Alle anderen unverbindlichen Abmachungen können leicht untergraben werden.

Ralph Malzach ist Förster im Forstbetrieb Region Murtensee und leitet beim VSF im Nebenamt das Projekt GAV Forst Schweiz. Patrik Hofer ist eidg. dipl. Forstingenieur mit einem eigenen Unternehmen und betreut die Geschäftsstelle des VSF im Mandat.

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