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Anhang zur Jahresrechnung 2022

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ALLGEMEINE DIENSTE

ALLGEMEINE DIENSTE

1. Angewandte Bewertungsgrundsätze für die Jahresrechnung

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt (Art. 957 bis 963 b , in Kraft seit 1. Januar 2013). Die wesentlichen Bilanzpositionen werden wie folgt verbucht:

1.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige Forderungen sind zum Nominalwert bilanziert.

1.2. Vorräte

Vorräte werden zum Verkaufspreis abzüglich einer Marge bewertet. Für Wertminderungen durch Artikel mit geringer Umschlagshäufigkeit oder unverkäufliche Artikel wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von einem Drittel des Vorratswertes vorgenommen.

1.3. Verbuchung der Erträge

Der Umsatz umfasst erhaltene Subventionen sowie alle Verkaufserträge aus Kursen, Bildungsmedien und Prüfungen der Stiftung Schweizerisches Polizei-Institut (SPI). Die Berechnung des Umsatzes erfolgt auf der Grundlage der am Bilanzstichtag erbrachten Kundenleistungen. Der Umsatz wird erfasst, wenn die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann und die Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Nutzens für das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) ausreichend hoch ist.

1.4. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wird in der Bilanz zu Anschaffungskosten abzüglich der nach der degressiven Methode berechneten Abschreibungen ausgewiesen. Für die Berechnung der Höhe der Abschreibungen werden folgende Abschreibungssätze und -methoden angewandt:

2.

2.3. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

2.4.

(sofern diese nicht innert 12 Monaten ab Bilanzstichtag auslaufen oder gekündigt werden können)

2.5. Reservefonds

Die Fonds werden als stille Reserven behandelt.

2.6. Eventualverbindlichkeiten

Im Jahr 2009 kam es zu einem Sprengunfall. Seit 2019 erhält das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) jedes Jahr einen Zahlungsbefehl im Zusammenhang mit diesem Unfall, gegen den Rechtsvorschlag erhoben wird. Aufgrund des Verfahrensstands und mangels eines genauen Zeitplans ist eine Schätzung der allfälligen Kosten nicht möglich.

2.7. Entwicklungsaufwand

Die BGK-Projektkosten in Höhe von CHF 219 138 sind als Entwicklungsaufwand ausgewiesen. Es ist jedoch vorgesehen, dass dieses Projekt von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) finanziert wird und die damit verbundenen Kosten zu einem späteren Zeitpunkt erstattet werden.

2.8. Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Posten in der Erfolgsrechnung

3. Weitere Informationen

3.1. Jahresdurchschnitt der Vollzeitstellen

Der Jahresdurchschnitt der Vollzeitstellen liegt bei unter 250 Mitarbeiter.

3.2. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Keine.

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