Club Report 01.2022

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Aus dem Club | Rassebetreuer

ClubReport 1.2022

Corona-Sonderregelung für vorläufige Zuchttauglichkeitsprüfungen „ZTP“ Hüten oder Sport während der Corona-Pandemie In der Corona-Pandemie können wir möglicherweise zeitweise keine ZTP-Veranstaltungen durchführen. Bei entsprechender Notwendigkeit kann folgende Sonderregelung für eine „vorläufige ZTP“ genehmigt werden:

• • Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos, HWT oder Agility / Obedience Nachweis des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de Haan • Diese prüft und teilt bei Freigabe dem Antragsteller ein Mitglied des Zuchtrichterausschuss unter regionaler Berücksichtigung mit. • Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Mitglied des Zuchtrichterausschuss zwecks zeitlicher und organisatorischer Abstimmung in Verbindung • Der zur Zuchttauglichkeitsprüfung anstehende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen,

• •

Auswertungen und Prüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen haben Die vorläufige ZTP findet in der Regel bei einem Mitglied des Zuchtrichterausschusses unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt Die vorläufige ZTP unter der Corona-Sonderregelung gilt zunächst bis zur Verhaltensüberprüfung nur für einen Zuchteinsatz. Die fehlende Verhaltensüberprüfung ist bis 31.12.2022 bei einer offiziellen ZTP oder Körveranstaltung nachzuholen. Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 150.- € erhoben, die in bar bei dem Mitglied des Zuchtrichterausschusses zu entrichten ist.

Rasse Border Collie

betreuer

Liebe Border Collie Züchter und Besitzer, ich hoffe, alle konnten trotz der nun schon seit 2 Jahren andauernden Umstände ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest wie auch den Jahreswechsel im Kreise der Familie verbringen. Für dieses Jahr steht im März endlich wieder eine Züchtertagung auf dem Programm, zu der ich ja bereits schon im vergangenen Jahr eingeladen habe. Die Rahmenbedingungen sind aktuell noch immer die, dass nur schriftlich angemeldete Personen an der Tagung teilnehmen können. Die verbindliche Anmeldung erfolgt bitte ausschließlich per Mail an meine Adresse border@cfbrh.de.

Bestätigt wird die Teilnahme erst mit dem Eingang der Überweisung für die Tagungspauschale (€ 39,50 pro Person) – Zahlungseingang darf nicht später als der 12.02.2022 sein. Die Kontoverbindung hierfür bekam oder bekommt jeder nach seiner Anmeldung per Mail von mir zugeschickt. Gäste, sofern diese mitkommen möchten, müssen ebenfalls mit Vor- und Nachname angemeldet werden und auch die Tagungspauschale zahlen. Eine Rückerstattung der Tagungspauschale ist nach dem 12.02.22 nicht mehr möglich. Welche Rahmenbedingungen wir am 26.03. dann bezüglich Corona haben, bleibt abzuwarten. Beobachten Sie bitte hier das aktuelle Geschehen. Gehen wir aber im Minimum von einer 3G Veranstaltung aus. Änderungen vorbehalten. Nichterfüllung der offiziellen Corona-Vorga-

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