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Grüezi

Blick Aus Der Schweiz

Beat Eglin lebt in Muttenz bei Basel. Fürs REGIO Magazin schaut er sich regelmäßig im Dreiländereck um. In dieser Ausgabe berichtet er über die Altersvorsorge in der Schweiz.

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Die Altersvorsorge in der Schweiz muss wegen der demografischen Entwicklung umgebaut werden. Immer mehr Renten müssen von den jüngeren, arbeitenden Personen finanziert werden. Seit Jahren befassen sich Parlament und Regierung mit Anpassungen. Der grosse Durchbruch, um wieder langfristige Stabilität in das System zu bringen, ist bisher aber noch nicht gelungen.

zwei Jahre ist möglich. Das gibt Kürzungen von 6,8 oder 13,6 Prozent.

„Der Freiheit eine Gasse!“ –Historienspiel zu den Ereignissen am Ostermontag 1848

Ostermontag, 10. April, 14 Uhr, Innenhof Regierungspräsidium

„Erinnern – Gedenken – Bedenken?“ Podiumsdiskussion zur Revolution 1848/49

Dienstag, 18. April, 20 Uhr, Aula Uni Freiburg, KG I

Weitere Veranstaltungen, darunter Wanderungen auf revolutionären Wegen: www.badische-revolution1848.de

Foto: © www.presstime.ch

Unsere Altersvorsorge stützt sich auf drei Säulen. Die wichtigste und älteste davon ist die Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV). Sie existiert seit 75 Jahren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen mit Lohnprozenten zu diesem riesigen Sozialwerk bei. Je nach Anzahl Beitragsjahren und Beitragshöhe wird im Pensionsalter eine monatliche Rente von CHF 1225 bis 2450 ausbezahlt. Ehepaare erhalten den anderthalbfachen Betrag der Einzelrente. Bei Frauen beginnt das Pensionsalter mit 64, bei Männern mit 65. Die Rente kann auch aufgeschoben werden. Dadurch erhöht sie sich um 5–6 Prozent pro Jahr. Auch ein Vorbezug bis

Da die AHV zum Leben schon lange nicht mehr reicht, gibt es mit der Pensionskasse die zweite Säule. Arbeitgeber übernehmen mindestens die Hälfte der Beiträge. Die AHV bezieht man als Rente, bei der Pensionskasse kann aber auch das Kapital ausbezahlt werden. Voraussetzung ist ein Minimallohn von CHF 22.050. Nach oben ist der versicherte Lohn auf CHF 88.200 begrenzt. Nachteilig ist die untere Limite für in Teilzeit arbeitende Personen in Branchen mit Niedriglöhnen oder für Personen mit mehreren Verdiensten unterhalb der Limite. Sie fallen durch die Maschen und erhalten keine Rente.

Mit der dritten Säule gibt es eine freiwillige Sparmöglichkeit von gegenwärtig CHF 7056 pro Jahr. Der Beitrag kann von den Steuern abgezogen werden. Beim Bezug im Pensionsalter wird darauf nur eine geringe Steuer erhoben. Wer bei allen drei Säulen dabei ist, kann seine Pensionsjahre ohne finanzielle Sorgen geniessen.

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