CLV Schulblatt Ausgabe Feb. 2019

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Das Schulblatt

FEBRUAR 2019 Zeitschrift des Christlichen Lehrervereins für Oberösterreich

CLV – der Serviceprofi

Sonderteil (Seite 17 – 25) Teil 1

Das „pädagogische Paket“

Teil 2

Bildungsreformgesetz


EDUCATION FESTIVAL Bildungsmesse feiert in Linz ÖSTERREICH-Premiere

23 – 25 Mai 2019 Design Center Linz Das EDUCATION FESTIVAL setzt auf das Erlebnis BILDUNG. Moderne Messen sind ein Ort der Begegnung und des Austausches. Das innovative Messekonzept bietet eine Mischung aus Kongress und Fachmesse. Ausstellung und Programm informieren umfassend über die Möglichkeiten des Lehrens und Lernens mit digitalen Medien. Unterstützt von

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IM PROGRAMM Internationale Keynote Speaker Start-ups im Bildungsbereich Maker Space – die digitale Kreativwerkstatt Best Practise Stage uvm.

Organisation


Editorial

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Za weg’n ? Einheimischen muss man es nicht erklären, Deutschen gegenüber würde man es mit „wozu“ oder „warum“ oder „zu welchem Zweck“ übersetzen. Die Frage ist immer dann angemessen, wenn eine Veränderung eintritt, deren Sinnhaftigkeit bezweifelt wird, bzw. deren Zielsetzung unklar ist. Als klassisches Anwendungsbeispiel taugt aktuell das Bildungsreformgesetz, das von der staunenden Lehrerschaft höchstens als etwas vermurkste Verwaltungs­ reform mit chaotischer Begleitmusik wahrgenommen wird. Lt. Ministerium gibt es nun pro Bildungsregion ein regionales Schulaufsichtsteam, „das nun mit einer über den einzelnen Schulstandort bzw. den Schulcluster hinausgehenden Perspektive und Verantwortung jene regionalen Strategien, Konzepte und Maßnahmen entwickelt und implementiert, die zur Verbesserung der Bildungsqualität und der Erhöhung der Chancengerechtigkeit in der Region führt...“

Und mit dieser schönen Ansage musste ein Landesschulrat zerschlagen werden, dem der Rechnungshof äußerste Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit attestierte, der über ein gut funktionierendes, transparentes Behördensystem und kompetenten Ansprechpartnern in den Bezirken verfügte und sich bei den Bildungsstandards von Test zu Test über regelmäßige Bestnoten im Österreich-Vergleich erfreuen konnte? Wir werden nicht jene an den Ohren ziehen, die sich nun gutmeinend und mit Eifer in den Dienst der „Reform“ gestellt haben, aber kritisch die Frage an jene Verantwortlichen richten, welche sinnstiftenden Maßnahmen sie zu tätigen gewillt sind, um o.a. Frage plausibel zu beantworten!

Mag. Wolfgang Schwarz, dzt. Redaktionsleitung

Inhalt Entlastung unabdingbar........................................... 4

SONDERTEIL............................................................................ 17

Generalversammlung................................................ 34

LO Paul Kimbergers Plädoyer für Doppelbesetzung an VS

• Pädagogisches Paket • Bildungsreformgesetz

Ein Rückblick

Jung und dynamisch........................................................ 8

Info aus erster Hand.................................................... 27

Neue Landesobfrau im Interview

Personalvertreter klären auf

CLV – ein stabiler Faktor in OÖ.................... 11

Wunder dauern etwas länger........................ 31

GS M. Weber am Wort

GÖD berichtet über Erfolge

Abgestimmt und beschlossen...................... 14

Lange Jahre – Verantwortung........................ 32

CLV Delegierte haben gesprochen

Ehrung von Johanna Müller

Pädagogisches Leitbild.......................................... 36 Teil II

LKUF als stabiler Faktor. ....................................... 39 Dir. Albert Arzt berichtet

www.clv.at................................................................................... 42 Attraktive Serviceplattform

Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Christlicher Lehrerverein für Ober­österreich (CLV), Stifterstraße 23, 4020 Linz; E-Mail: office@clv.at; Schriftleiter und verantwortlicher Redakteur: Maximilian Egger, MA; Redaktion: Michael Andexlinger, Birgit Loidl, Sabine Schmidt, Mag. Wolfgang Schwarz, Michael Weber; Redaktionssekretariat: Bernhard Trauner (0732/77 68 67), Maria Pauleder; Anzeigenleitung: Bernhard Trauner (0732/78 22 66); Erscheinungsort: Linz, Verlagspostamt 4020 Linz, P.b.b.; Offenlegung lt.§ 25 Mediengesetz: Die grundlegende Richtung des „Schulblattes“ ergibt sich aus den Satzungen des Christ­lichen Lehrervereins.

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DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

Mein Standpunkt Paul Kimberger

Die Heterogenität nimmt zu – Entlastung unabdingbar! Die Forderung nach Doppelbesetzung in der VS wird dringend

I

n der Volksschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, und hier ganz besonders die Schulanfängerinnen und Schulanfänger, hinsichtlich des Entwicklungsstandes, des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit und der Arbeitshaltung wie kaum in einer anderen Schulart. Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung der Unterschiede in allen Schulstufen, vor allem aber in der Grundstufe I, schafft die notwendigen Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, zu große Über- und Unterforderungen zu vermeiden. Guter Unterricht sollte ja in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld, Vertrauen und (Leistungs-) Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen. So lautet zumindest die Theorie. In der schulischen Realität stoßen aber unsere Volksschullehrerinnen und Volksschullehrer bei der bestmöglichen Förderung jedes einzelnen Kindes – speziell in größeren Klassen mit vielen gesellschaftsund sozialpolitischen Ausformungen – sehr schnell an die Grenzen des Möglichen und darüber hinaus. Damit aber auf die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler quer

» Give me a child until he is 7 and I will show you the man. « (Dieses Zitat wird sowohl dem griechischem Philosophen Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) als auch dem Gründer des Jesuitenordens Ignatius von Loyola (1491 – 1556 n. Chr.) zugeschrieben)t

über das gesamte pädagogische Leistungsspektrum möglichst optimal eingegangen werden kann, erscheint die stufenweise Hinführung zu einer permanenten Doppelbesetzung in allen Volksschulklassen dringend erforderlich.

Gedanken und Argumente für eine Doppelbesetzung: • Schulfähigkeit ist ein Entwicklungsprozess, der mit vielen Faktoren zu tun hat, die einerseits am Kind liegen und andererseits auch von der Schule abhängig sind. Gerade das 7. Lebensjahr ist von großen Entwicklungsunterschieden und Entwicklungssprüngen geprägt, die oft nur schwer einschätzbar sind. • Die Grundschule hat die Aufgabe der Bildung und der Erziehung – im Idealfall mit Unterstützung und Hilfe der Eltern. Schon länger ist aber tendenziell wahrzunehmen, dass neben der Unterrichtsarbeit immer mehr Erziehungsarbeit von den Lehrerinnen und Lehrern geleistet werden muss und somit die pädagogische Balance verloren geht.

• Als eine wesentliche Voraussetzung der Arbeit mit heterogenen Gruppen wird die Teamarbeit angesehen. Guter Unterricht erfordert fachliches Wissen, pädagogisches Know-how, zeitliches Engagement und optimale personelle Rahmenbedingungen, die nur eine Doppelbesetzung gewährleisten kann. • Es ist unser Anspruch, alle Schülerinnen und Schüler auf zukünftige Anforderungen bestmöglich vorzubereiten. Dies erfordert unter dem Aspekt der Menschenbildung eine ausgeprägte Individualisierung, gilt es doch, jedes Kind anhand seiner Lernmöglichkeiten und Lerngrenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und dem, was es will, zu fordern und zu fördern. Eine Individualisierung in dieser Form macht einen hohen Ressourceneinsatz und mehr Personal notwendig, um auch dem pädagogischen Anliegen einer Begabungs- und Begabtenförderung besser gerecht werden zu können. • Die Forderung nach mehr Individualisierung und Differenzierung sowie die Notwendigkeit noch besserer Förderung hat gerade am Beginn der Schullaufbahn unserer Kinder ihre ganz besondere Berechtigung. Deutlich wird diese Dringlichkeit beim individuellen Schriftspracherwerb. Die Vergabe unterschiedlicher Aufgabenstellungen muss gerade bei den Schülerinnen und Schülern erfolgen, die noch Entwicklungs-


Standpunkt

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rückstände aufweisen, um nicht zu demotivieren oder zu überfordern. So steht im Lehrplan der Volksschule: „… Die Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt.“ Im Sinne des methodengerechten Arbeitens sollten wir sämtliche Individualisierungsmaßnahmen und -möglichkeiten ausschöpfen, um auf alle Förderbedürfnisse einzelner Kinder eingehen zu können. • Eine ganz besondere Herausforderung für unsere Grundschulpädagoginnen und -pädagogen ist das soziale Lernen. Aus einer kleineren oder größeren Gruppe von „kleinen Individualisten“ muss so rasch wie möglich eine lernende Gemeinschaft geformt werden. Immer öfter weisen aber viele Schulanfängerinnen und Schulanfänger vor allem in diesem Bereich große Mängel auf und so muss vieles erst nachgeholt werden, was man vor einigen Jahren noch voraussetzen konnte. Soziales Lernen als Grundbaustein für kognitives Lernen und der Erwerb sozialer Kompetenzen als Bestandteil der Unterrichtsarbeit machen daher eine Verbesserung der derzeitigen personellen Rahmenbedingungen im Schuleingangsbereich notwendig, um allen einen guten Start in ein glückliches und selbstbestimmtes Leben gewährleisten zu können. Die Erwartungen an die Volksschulen sind hoch und in den letzten Jahren ist dieses „pädagogische Spannungsfeld“ immer widersprüchlicher und herausfordernder geworden. Jene, die darin arbeiten, haben jedenfalls Anerkennung, Respekt und Unterstützung verdient. Nun ist es aber höchst an der Zeit, endlich für Entlastung zu sorgen – an fehlendem Wissen kann es nicht liegen, allenfalls an mangelndem bildungspolitischen Willen, sprechen doch alle Fakten schon länger für eine Doppelbesetzung in der Volksschule!

Ihr Paul Kimberger P.S. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Max Egger, der die Grundlage für diesen Artikel geschaffen hat.

Anteil der Grundschulen, an denen laut Schulleitung nicht einmal 25 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger „Literacy Skills“ besitzen (Stand: 2016): Finnland Schweden Frankreich England Internationaler Mittelwert Deutschland Österreich

2% 5% 8% 12 % 31 % 71 % 74 %

(IEA (Hrsg.), PIRLS 2016, International Results in Reading (2017), Seite 182)

„Forschungen in der Neurowissenschaft haben offengelegt, dass die Empfindlichkeit wichtiger Areale im Gehirn, wie Bereiche der emotionalen Kontrolle, Sozialverhalten und sprachliche sowie rechnerische Fähigkeiten, in den ersten Lebensjahren ihren Höhepunkt erreichen.“

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Paul Kimberger – Interview im „Standard“ (Das Interview führte Lisa Nimmervoll)

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flichtschullehrervertreter Paul Kimberger will in Volksschulen im Interesse aller Kinder eine pädagogische Doppelbesetzung. Kind A kann sich die Schuhbänder noch nicht selbst zubinden. Kind B schreibt bereits den eigenen Namen in Druckbuchstaben. Kind C ist weder mit Grußformeln noch „Bitte“ oder „Danke“ vertraut. Kind D liest schon einfache Texte. Und Kind E ist nicht in der Lage, sich in eine Gruppe einzufügen. Sie alle sitzen jedoch gemeinsam in einer ersten Klasse Volksschule – und sollen miteinander Lesen, Schreiben, Rechnen und noch mehr lernen. Und wie? Na durch „individualisierten Unterricht“ lautet die politisch gern deponierte Devise und Anforderung an die Lehrerinnen und Lehrer. Bloß: „Das ist sehr oft eine ‚mission impossible‘“ sagt der oberste Pflichtschullehrervertreter Paul Kimberger im STANDARD-Gespräch.

„Prinzen und Prinzessinnen“ Der Vorsitzende der Pflichtschullehrergewerkschaft, der der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) angehört, beschreibt anhand des eingangs geschil-

derten Szenarios die schulische Realität, mit der es die rund 40.000 Volksschullehrerinnen und -lehrer in Österreich tagtäglich zu tun haben: „Sie haben bis zu 25 Sechsjährige mit Entwicklungsunterschieden von bis zu drei Jahren und mehr in einer Klasse. In diesem Spektrum spielt sich alles ab. Da sitzen von Heli­ koptereltern überbehütete, ,überförderte‘ und sozial völlig unterentwickelte ,Prinzen‘ und ,Prinzessinnen‘ neben Kindern, mit denen sich von Geburt an niemand beschäftigt hat, die bloß mit Smartphones und Fernsehen unterhalten werden.

Verlorene Lebenschancen Diese Gemengelage führe dazu, erklärt Kimberger, „dass in Wirklichkeit bei vielen Kindern bis zum sechsten Lebensjahr schon derartig viele Lebenschancen verlorengehen, weil sie nicht oder nicht richtig gefördert werden, dass wir dort dringend etwas tun müssen. Sonst können auch die besten pädagogischen Konzepte nur mehr wenig ausrichten. Und das betrifft Kinder aus sozial und ökonomisch schwierigen Verhältnissen oder mit besonderen Bedürfnissen oder mit einem sogenannten


DOPPELBESETZUNG

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Migrationshintergrund genauso wie Kinder mit Hochbegabungen.“ Der Gewerkschaftschef, einst selbst jahrelang Lehrer an Linzer Brennpunktschulen, leitet daraus eine pädagogisch begründete Forderung an die Bildungspolitik ab: „Wir brauchen in allen Volksschulklassen eine Doppelbesetzung, zwei Lehrerinnen bzw. Lehrer für jede Klasse. Zumindest in der Grundstufe eins, also in der ersten und zweiten Klasse, sollen jeweils zwei Pädagoginnen bzw. Pädagogen anwesend sein.“ Nur dann könnten sie auch den berechtigten Anspruch oder die selbstverständliche Erwartung der Eltern erfüllen, nämlich dass ihr Kind nicht nur die grundlegenden Kulturtechniken beigebracht bekommt: „Jetzt müssen die Lehrerinnen und Lehrer so viel nachholen, was früher auch die Eltern geleistet haben, dass diese Zeit natürlich von der eigentlichen Unterrichtszeit abgezogen werden muss“, erklärt Kimberger, der auch die Arge Lehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) leitet. Ihm sei bewusst, dass das von ihm ausgerufene „Ziel einer Doppelbesetzung in der

Volksschule etwas ist, das man nicht gern hört, aber: Je früher wir investieren, desto weniger müssen wir später reparieren. Das wäre eine sehr kluge und zukunftsorientierte Maßnahme, die sich mittelfristig x-fach rechnen würde.“

eine 24-Stunden-Lehrverpflichtung, unterrichte aber nur 18 Stunden: „Sechs Stunden steht er oder sie für solche Spezialeinsätze in Klassen zur Verfügung.“ Teilweise gebe es dort sogar Dreifachbesetzung.

Christlich-soziales Weltbild

Ganz allgemein kritisiert Paul Kimberger, „dass nicht nur die Politik in den vergangenen zehn, 15 Jahren immer glauben machen wollte, dass sich mit Pädagogik und Bildung jedes Problem in unserer Gesellschaft lösen lässt, aber: Schule kann nicht alles kompensieren, was Gesellschafts-, Familien-, Sozial- oder Sicherheitspolitik versäumen. Die Schule ist ohnehin eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen in diesem Land. Aber Chancengleichheit herstellen kann sie nicht allein, sie kann nur bis zu einem gewissen Grad kompensieren. Wir brauchen jedenfalls mehr Unterstützung und mehr Ressourcen, wenn wir uns wirklich bestmöglich um alle Kinder kümmern sollen.“

Der Landesvorsitzende des Christlichen Lehrervereins (CLV) für Oberösterreich argumentiert auch „vor dem Hintergrund eines christlich-sozialen Weltbildes“ und sagt: „Von zwei Pädagoginnen und Pädagogen in der Klasse würden ja alle Kinder profitieren, weil dann wirklich individuell auf die Bedürfnisse eines jeden Kindes eingegangen werden könnte. Auch von jenen, die es im Leben nicht so gut erwischt haben und die ganz besondere Unterstützung brauchen, aber auch von jenen, die zum Beispiel besonders begabt sind.“ Vorbilder für die von Kimberger geforderte personelle Aufstockung in den ersten Schulklassen finden sich in Skandinavien, „in abgewandelter Form“, wie er sagt. So habe in Finnland jeder Lehrer, jede Lehrerin

Sicherheitseinrichtung Schule

(Lisa Nimmervoll, 26.12.2018)

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Jung, dynamisch mit starker Bodenhaftung Die neue Landesobfrau im Gespräch Die Zustimmung fiel eindeutig aus: Mit mehr als 97 Prozent wurde Birgit Sailler zur neuen Landesobfrau des CLV gewählt. Mit ihrer Wahl an die Spitze des Vereins wurde ein Generationenwechsel eingeleitet, der deutlich zum Ausdruck bringt, dass auch die Anliegen der vielen Junglehrerinnen und -lehrer in den oö. Schulen ernst genommen werden. Im Gespräch mit dem Schulblatt spricht Birgit Sailler über ihre Motivation, kommende Herausforderungen und ihre ersten Erfahrungen als Landesobfrau.

Was war deine Motivation, die Aufgabe als CLV-Landesobfrau zu übernehmen? Anfangs war ich sehr überrascht, fühlte mich aber auch geehrt, als unser Landesobmann, Paul Kimberger, mich fragte, ob ich mir die Position als Landesobfrau vorstellen könnte. Alleine das Vertrauen, das von vielen Lehrer/innen jetzt in mich gesetzt wird, war ein überwältigendes Gefühl. Meine Motivation war und ist, dass ich jetzt noch größere Möglichkeiten habe, mitzugestalten und meine Ideen für den Verein im Sinne der Lehrer/innen einzubringen. Mein Motto ist „Lieber anpacken statt zu jammern“. Wir befinden uns momentan in spannenden Zeiten. Ich glaube, dass wir als CLV dafür zuständig sind, den Lehrer/innen Halt zu geben. Lehrer/innen, Schulleiter/ innen und auch die Schulqualitätsmanager/innen sind in der Phase der Umstellung vom Landesschulrat zur Bildungsdirektion verunsichert. Ich sehe es als Aufgabe des CLV für Klarheit zu sorgen und ich möchte dazu auch meinen Beitrag leisten. Die Mitglieder unseres Vereins müssen sich wohl, verstanden und sicher fühlen. Welche Pläne hast du als neue Obfrau? Wichtig ist mir, dass einerseits bestehende Strukturen gepflegt werden, anderseits

ist es meiner Meinung nach auch nötig, dass sich der Verein weiterentwickelt. Wie schon angedeutet, kommen viele Herausforderungen auf uns zu. Ein wesentlicher Punkt für uns ist, dass wir das Netzwerk im Hinblick auf die Schulvertrauenslehrer/ innen weiter ausbauen, vermehrt strategische Partner/innen für unseren Verein gewinnen und gute Kooperationen weiterführen. Große Unterstützung erhalte ich hier von unserem neuen Landesgeschäftsführer Bernhard Trauner. Für mich persönlich habe ich mir vorgenommen, den Bezug zur Basis nicht zu verlieren. Ich treffe mich nach wie vor mit meinen ehemaligen Kolleginnen und führe viele Gespräche auch mit Freundinnen und Freunden z. B. aus dem Junglehrerteam. Für mich ist es bedeutsam, dass ich bei vielen Schulbesuchen erfahre, wo der Schuh drückt. Deine Vorgängerin, Johanna Müller, wurde mit Standing Ovations verabschiedet. Was kann man sich von ihr mitnehmen? Zuerst ein riesengroßer Dank an Johanna. Mir ist bewusst, dass ich in große Fußstapfen trete. Aufgrund ihrer Korrektheit und Genauigkeit habe ich sie immer bewundert. Das, was sie sich vorgenommen hat,


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Der Kontakt mit den Menschen ist das Schöne an dieser Aufgabe.

hat sie immer zu 100 Prozent umgesetzt und ist dabei immer sehr akribisch vorgegangen. Johanna hat so ein unglaubliches breitgefächertes Fachwissen. Sie hat sich für die Lehrer/innen hoch engagiert eingesetzt. Ich durfte sehr viel von ihr lernen. Einen großen Beitrag hat sie auch bei den CLV-Seminaren geleistet. Durch sie konnten wir eine Auswahl an großartigen Referentinnen und Referenten aufbauen. Sie traf stets den Puls der Zeit und wir erhielten dafür stets positive Rückmeldungen von den Seminarteilnehmerinnen und – teilnehmern. Was sind die aktuellen Herausforderungen für den CLV im Jahr 2019? Eine große Herausforderung ist im Moment der Umbau zur Bildungsdirektion. Wir sind gefordert, Unklarheiten zu beseitigen. Sogenannte „Clearingsitzungen“ gibt es dank Paul Kimberger und Dietmar Stütz in nächster Zeit. In gewissen Bereichen konnten wir dadurch schon gemeinsam mit Mag. Melanie Öttl und Werner Schlögelhofer zur Klarheit beitragen. Ich persönlich bringe meine Gedanken besonders im Volksschulbereich dazu ein. Weiters ist neben dem Pädagogischen Paket und dessen Auswirkungen natürlich auch die Per-

Der Zeitplan des Pädagogik-Pakets ist ambitioniert, die Reihenfolge ist schlichtweg falsch gewählt.

sonalvertretungswahl im Herbst 2019 ein großes Thema. Für uns sind aber eigentlich immer Wahlzeiten, wir beschäftigen uns nicht nur jetzt mit den brennenden Themen – der beste Druck ist der Händedruck. Im Schuljahr 2019/2020 tritt das Pädagogik-Paket schrittweise in Kraft. Welche Maßnahmen dieses Pakets erachtest du als sinnvoll und welche siehst du kritisch? Der Zeitplan ist ambitioniert, die Reihenfolge ist schlichtweg falsch gewählt. Das passt hinten und vorne nicht zusammen. Zuerst werden Beurteilungsraster erstellt und dann erst werden die Lehrpläne weiterentwickelt. Dann das Mehr an Testungen. Ich halte ja die IKM beispielsweise für sinnvoll, ich habe sie selbst als Lehrkraft immer durchgeführt und die Daten waren Bestandteil des Elternsprechtags. Also, ich bin nicht gegen Testungen, aber wenn, dann sinnvoll und nicht – wie in den vergangenen Jahren – einfach Datenfriedhöfe erzeugen. Ich finde es auch nicht klug, dass das Vorschuljahr nicht mehr zur Schulpflicht zählen soll. Das ist in meinen Augen kontraproduktiv, denn es ist jetzt schon schwierig, den Eltern gegenüber für die Vorschule zu argumentieren, wenn sie ein Kind wirklich braucht. Positiv sehe ich

die Abschaffung der 7-teiligen Notenskala in der NMS, das ist für die Eltern wieder klarer und transparenter. Positiv sehe ich auch, dass in der NMS schulautonom entschieden werden kann, ob man beim Teamteaching bleibt oder ob homogene Gruppen gebildet werden. Mit der Beurteilung in der Grundstufe 1 hätte ich persönlich jetzt kein Problem gehabt, wenn das – wie früher – in der Kompetenz des Klassenforums entschieden werden könnte. Was erwartest du dir als Obfrau vom Projekt CLV.2025? Ich durfte bei diesem Projekt von Anfang an dabei sein, das war definitiv eine riesen Erfahrung für mich, die mich auch auf die folgenden Aufgaben vorbereitet hat. Vorweg ein großes Danke an die Gruppe Pädagogik.2025 unter der Leitung unseres Generalsekretärs, Michael Weber, die das pädagogische Leitbild des CLV ausgearbeitet hat, es ist visionär und ambitioniert. Jetzt gilt es, das Leitbild Wirklichkeit werden zu lassen. Ich habe ein paar Dinge im Kopf, die ich für sehr wichtig halte. Zum Beispiel gemeinsam mit strategischen Partnern für den Berufsstand der Lehrerinnen und Lehrer einzutreten. Verpflich-


Fotos: Bernhard Trauner

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Ganz wichtig ist das Netzwerk unserer Schulvertauenslehrer/innen – sie müssen wir weiterhin bestens betreuen, denn sie sind die Basis unseres Vereins.

tende Erste Hilfe Kurse zu bezahlen, wäre eigentlich Aufgabe des Dienstgebers. Dieser macht das aber nicht, jetzt haben wir Gespräche mit der LKUF und dem Roten Kreuz geführt, dass Kosten refundiert werden. Wichtig ist mir auch, dass der Leistungsgedanke in der Schule nicht verloren geht. Es geht aber auch um die Leistungen, die wir als CLV anbieten. Dazu nur die Stichworte Neu im Lehrberuf, Karenzberatung, Pensionsberatung, Arbeitnehmerveranlagung, Krisen- und Konfliktmanagement, Rechtssicherheitstraining, Angebote für unsere Pensionistinnen und Pensionisten, Reisen, da bieten wir wirklich eine breite Palette an. Ganz wichtig ist auch das Netzwerk unserer Schulvertauenslehrer/innen – sie müssen wir weiterhin bestens betreuen, denn sie sind die Basis unseres Vereins. Welche Erfahrungen aus den ersten Monaten als CLV-Obfrau nimmst du dir für die Zukunft mit? Viel Zeit zum Zuhören nehmen. Ich habe gemerkt, es sind viele Gespräche zu führen – ich rede ja eh gern – ich höre auch gerne zu. Das hat mich eigentlich sehr an die Zeit in der Schule erinnert. Der Kontakt mit den Menschen ist das Schöne an

Wichtig ist mir auch, dass der Leistungsgedanke in der Schule nicht verloren geht.

dieser Aufgabe. Was für mich persönlich wichtig ist – wo ich schon oft hineingetappt bin – wo ich viel lernen muss, dass ich den Mund halte und nicht gleich immer rede. Ich nehme mir vor, auch einmal eine Nacht darüber zu schlafen und mir zu denken, dass ich das jetzt nicht sofort kommentieren muss. Gibt es Erfahrungen und Tipps, die du jungen Lehrerinnen und Lehrern gerne mit auf den Weg geben möchtest? Zwei Sachen: Humor und Gelassenheit, das kann ich jetzt im siebzehnten Dienstjahr sagen. Natürlich regt man sich schnell einmal auf und ist vielleicht frustriert – nicht alles todernst nehmen und Mut zur Lücke haben. Ein persönliches Gespräch ist oft sehr viel mehr wert für einen Schüler. Man sollte auch auf die Erfahrung älterer Lehrer/innen bauen. Andererseits empfehle ich auch, sich mit Junglehrern und Junglehrerinnen zu treffen und sich auszutauschen. Dieser Dialog ist wichtig, aber auch die Kooperation im Team in der Schule. Natürlich sollte man bei Problemen die Junglehrervertreter/innen oder Bezirkspersonalvertreter/innen kontaktieren. In allen Bezirken gibt es tolle, motivierte Junglehrerteams, die gerne unterstützen.

Zum Abschluss ein Wordrap: Neujahrsvorsätze … gut auf mich schauen und mir trotz vieler Termine, die Zeit für Bewegung und Sport zu nehmen. Das brauche ich. Das hält mich am Boden … die Verbundenheit zu meiner Heimat, meiner Familie und meinen Freunden. Dadurch kann ich Kraft tanken … durch Lachen und Bewegung in der Natur. Erfolg … was mich nicht umbringt, macht mich stärker. Was findet man im Kühlschrank immer bei dir? Milch, damit ich mir nach dem Laufen eine Bananenmilch machen kann. Stress bereitet mir … wenn meine innere Ordnung durcheinandergebracht wird. Nicht genug bekommen kann ich von … humorvollen, aufmerksamen und intelligenten Menschen.

Das Interview führten Birgit Loidl und Maximilian Egger


CLV Generalsekretär

FEBRUAR 2019

Michael Weber, Generalsekretär des Christlichen Lehrervereins

Der Generalsekretär am Wort

Der CLV Oberösterreich – ein stabiler Faktor in unsicheren Zeiten

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ei der CLV-Delegiertenversammlung am 27. November 2018 wurde der CLV-Landesvorstand neu gewählt. Ein neues, dynamisches Team vertritt nun unter der Leitung von Obmann Paul Kimberger und Neo-Obfrau Birgit Sailler die Interessen von 13 600 CLV-Mitgliedern. Pädagoginnen und Pädagogen aus den unterschiedlichsten Bereichen (Dr. Gabriele Zehetner, Vizerektorin der PH der Diözese Linz, Werner Schlögelhofer, Leiter des pädagogischen Dienstes in der Bildungsdirektion OÖ, Andreas Mascher, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Berufsschulen und Doris Aflenzer, Schulqualitätsmanagerin in der Bildungsregion Grieskirchen) ergänzen das Team an der Spitze des Christlichen Lehrervereins. Gemeinsam mit der CLV-Personalvertretung und Gewerkschaft tragen sie nun große Verantwortung im CLV. Diese Breite an pädagogischer Expertise ist in Zeiten der Veränderung das Gebot der Stunde und Erfolgsgarant für die zukünftige Entwicklung des Vereins. Derzeit findet die Neugestaltung der Bildungsdirektion statt, die seit 1. Jänner 2019 offiziell anstatt des Landesschulrates installiert wurde. Viele offene Fragen unterstreichen die Bedeutung und Notwendigkeit, die dem Christlichen Lehrerverein als Vermittler und Gestalter von Bildung und Pädagogik in OÖ zukommt. Die CLV-Personalvertretung arbeitet unter Hochdruck unter Einbeziehung aller im Bildungsbereich Verantwortlichen an der Klärung offener Fragen und Themenbereiche. Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben sowie deren Transfer in praktikable Rahmenbedingungen für alle Schulleiter/innen sowie Lehrer/innen stehen dabei im Mittelpunkt. Keine leichte, aber notwendige Arbeit, um

Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit in der Schule gewährleisten zu können.

Partnerkonferenz Aufgrund der neuen Struktur der Bildungsdirektion beschäftigte sich unsere dritte CLV-Partnerkonferenz von 1. bis 2. Februar 2019 in Bad Leonfelden vor allem mit zwei Themen. Einerseits wurden die geplanten (inter-)nationalen Testungen im Bildungsbereich einer intensiven Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit unterzogen. Andererseits wurden die teilnehmenden Pädagog/innen und Partner aus allen Bildungsbereichen über die neue Struktur der Bildungsdirektion Oberösterreich informiert. Interessante Erkenntnisse und aufschlussreiche Diskussionen umrahmten das Programm. Die Partnerkonferenz gab Ausblick auf zukünftige Abläufe in der Bildungslandschaft und sorgte für Klärung mancher Unsicherheiten, da Absprachen zwischen den einzelnen im Bildungssystem verantwortlichen Institutionen getroffen werden konnten.

CLV.Pädagogik.2025 Bereits in der letzten Ausgabe unseres Vereinsmagazins habe ich das Projekt CLV. Pädagogik.2025 vorgestellt. Das pädagogische Leitbild des CLV wurde mittlerweile im Rahmen der Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen. Auszüge davon sind wiederum in diesem Schulblatt abgedruckt. Durch das pädagogische Leitbild bietet der CLV Handlungssicherheit, Stabilität und Orientierung für Lehrer/innen im Unterricht. Der CLV bietet mit diesem Leitbild einen Leitfaden für die täglichen Fragen des Schullebens.

didacta DIGITAL Austria – das neue Bildungsevent Ein in Österreich neues Messekonzept bietet die didacta DIGITAL Austria, die von 23. bis 25. Mai 2019 im Design Center Linz Premiere feiert. Die dreitägige Veranstaltung bietet eine Plattform für neue Konzepte, Lösungen und Diskussionen, die sich intensiv mit der DIGITALISIERUNG in BILDUNGSSYSTEMEN auseinandersetzt. Auf verschiedenen sogenannten Stages werden unterschiedliche Formate dargestellt. Das Format MAKER-SPACE – Kreativwerkstatt, Experimentierfeld und Begegnungsstätte in einem – gibt Pädagoginnen und Pädagogen die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden, zu programmieren, zu experimentieren und zu verstehen. Die EDUCATION ROCKSTARS – international erfolgreiche Entwickler, Forscher, Keynote-Speaker – gewähren auf der MAIN-Stage Einblicke in digital gestützte Bildungskonzepte. In der STARTUP-AREA zeigen junge Unternehmen aus dem Bildungsbereich innovative Ideen und Alternativen zu bekannten Vorgehensweisen und Produkten. Die didacta DIGITAL Austria setzt stark auf Mitmachen und Mitgestalten und schafft so einen Ort der Begegnung und des Austausches, ein Zusammenspiel von Praxis, Wissenschaft und Wirtschaft – ein österreichweites EDUCATION FESTIVAL, das jährlich in Linz stattfinden wird. Der CLV nimmt natürlich an dieser zukunftsweisenden Messe teil. Ein detailliertes Programm sowie der genaue Messestandort folgt – ich empfehle dazu einen regelmäßigen Blick auf unsere Homepage www.clv.at sowie die Anmeldung zu unserem CLV-Newsletter.

Stabiler Faktor Als stabiler Faktor in bewegten Zeiten wird der CLV weiterhin als Vordenker im Bereich der modernen Schule und Pädagogik für verlässliche und nachhaltige Bildung mit Wissen und Werten Sorge tragen! Mein Dank gilt allen, die sich in diesem Prozess konstruktiv einbringen und Verantwortung übernehmen. ■ Ihr Michael Weber

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Delegiertenversammlung

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

Die Delegiertenversammlung des CLV – repräsentatives „Parlament“ des Vereines Der CLV rief und über 400 Delegierte kamen, diskutierten und entschieden über Anträge, nahmen Berichte der Funktionsträger des Vereins entgegen, informierten sich über neue Entwicklungen im Schulwesen auf Bundes- und Landesebene, wählten eine neue Vereinsleitung und tauschten dienstrechtliche und pädagogische Erfahrungen aus der Zeitperspektive des nicht weit zurückliegenden Schulbeginns aus.

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ie Wahl der neuen Vereinsleitung war verbunden mit der Ehrung von Funktionsträgern, die entweder

meist über lange Jahre große Teile ihrer Freizeit in die mannigfachen Tätigkeitsfelder des CLV investiert haben oder auch nun

andere Aufgaben übernommen haben. Sie alle wurden vom Landesobmann entsprechend bedankt und gewürdigt:

Walter Utz, der als Büroleiter interne Managementfunktionen ausübte

Franziska Groissböck, die nun als stellvertretende LKUF Direktorin berufen wurde und das Fortbildungswesen im Verein innehat

Dr. Emmerich Boxhofer, der an der PH/Diözese die Sektion Hochschule leitete

Notburga Astleitner, die als bildungspolitische Referentin und PSI dem Vorstand angehörte

Helmuth Nitsch, der seit über 25 Jahren redaktionelle Aufgaben übernahm

Eugen Brandstetter, der als Obmann der Pensionisten vielfältige Tätigkeit ausübte und als Reiseleiter Fixpunkt vieler Unternehmungen wurde


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Neuwahl des Präsidiums Walter Wernhart – als Vorsitzender der Wahlkommission konnte nach Auszählung der geheimen Wahl dem Plenum die freudige Nachricht von Zustimmungswerten zwischen 98% und 100% mitteilen. Landesobmann: Landesobfrau:

Paul Kimberger Birgit Sailler

Stellvertreterin: Stellvertreter: Stellvertreter: Stellvertreterin:

Doris Aflenzer Ing. Andreas Mascher Werner Schlögelhofer Dr. Gabriele Zehetner

Generalsekretär: Personalreferent: Schriftführer: Vereinskassier: Vereinskassier Stv.:

Michael Weber Michael Weber Bernhard Trauner Albert Arzt Erika Merta

Rechnungsprüferin: Renate Brindl Rechnungsprüfer: Thomas Mitterlehner

Judith Roth, die als Standesvertreterin und Vertreterin der Berufsschulen im Vorstand ihre Berufsgruppe repräsentierte.

Der neue Bildungsdirektor, Dr. Alfred Klampfer, informierte über Bildungsperspektiven und Bildungsorganisation im Zusammenhang mit der neuformierten Schulverwaltung in Oberösterreich und betonte, die Schule „schützen“ zu wollen vor mächtigen Playern, die in die Schule hineindrängten, hob die Herausforderung durch die digitale Bildung hervor und zitierte u.a. eine amerikanische Gallup Studie (30.000 befragte UNI Absolventen verschiedener Altersgruppen), wonach berufliche und private Zufriedenheitskomponenten eine starke Abhängigkeit davon zeigten, inwiefern frühere Lehrer sich für sie „als Person“ interessiert haben.


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Delegiertenversammlung

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

Was die Delegierten beschlossen haben – was der CLV will ! Pädagogische Forderungen (Auszüge) Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts für jene Schüler/ innen, die am konfessionellen Unterricht nicht teilnehmen. VS: für je 2 Klassen eine weitere vollbeschäftigte Lehrkraft (bzw. grundsätzliche Doppelbesetzung je Klasse) Ressourcenzuteilung für den Sprachförderunterricht auf Vorjahresniveau erhalten Infrastrukturelle Anforderungen (Hardware / Software) für den Bildungserlass „Digitale Grundbildung“ definieren Beendigung der ständigen Kürzung der kreativen Fächer Wiedereinführung eines eigenständigen Lehramts für Sonderpädagogen

Dienstrechtliche Forderungen (Auszüge) Erweiterung der Anrechnungsmöglichkeiten von Vordienstzeiten Möglichkeit schaffen, „Überschuss“ in der Stundenberechnung (bei großen Schulen) auf Zeitkonto gutzurechnen bzw. diese „Überstunden“ an Kollegenschaft für administrative Arbeiten weiter zu geben Aufgabenstellungen von IT Betreuern genau definieren und auf jene Geräte und Dienstleistungen festzulegen, die dem unmittelbaren Unterrichtsbereich zuzurechnen sind Erhöhung der Abschreibstunden für IT Betreuer von 2(3) auf 5(7) – gestaffelt nach der Zahl der zu betreuenden Geräte Abgeltung für die Betreuung von EDV-Geräten an Volksschulen und Neuen Mittelschulen, durch genügend Abschlagstunden Anrechnung der Kindererziehungszeiten für alle Frauen – auch für Frauen im „Beamtenstatus“ Neubewertung der Leitung, der Klassen und GTS-Gruppen für Schulleiter/innen an Volksschulen


Fragebogen

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Im Rahmen der Delegierenversammlung zum CLV Landesobmann Stv. gewählt:

Werner Schlögelhofer, BEd LSI Werner Schlögelhofer wurde von Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann mit Wirksamkeit vom 1. November 2018 zum Leiter des Bereichs Pädagogischer Dienst in der Bildungsdirektion für Oberösterreich bestellt. Wir haben ihn ersucht, unseren SCHULBLATT-FRAGEBOGEN auszufüllen. Hier seine ganz persönlichen Antworten:

ich: … Als ich klein war, wollte on Lehrer Volksschule immer sch ... Seit der ersten Klasse werden. ht wissen, dass: … Meine Eltern durften nic einen schöin die Schule zu gehen, ... Ich manchmal statt bracht habe. unden im Kaffeehaus ver nen Vormittag mit Fre gut in: … Als Schüler/in war, ich on während ine Leidenschaft und sch ... Mathematik war me ieren von mm n ich mit dem Progra meiner Schulzeit began ersten Computern. Taschenrechnern und :… Heute bin ich gut darin ken, auch sieren, strategisch zu den ... Sachverhalte zu analy ren und, ah bew nen den Überblick zu in schwierigen Situatio rtnäckig zu bleiben. wenn es sein muss, ha :… ule am meisten genervt Das hat mich in der Sch ten vorsel nz wenn dies ohnehin ga .... Reckturnen – auch gekommen ist. :… ule am besten gefallen Das hat mir an der Sch n Mitschüine te Freundschaft zu me ... Die intensiv gepfleg ig – wenn äß elm aufrecht ist und reg lern, die bis heute noch – gepflegt wird. auch im kleineren Kreis ch: … guter Lehrer ist für mi Eine gute Lehrerin/ein der Lage ist, in rerpersönlichkeit, die ... Eine empathische Leh fzubauen. au rer-Schüler-Beziehung eine lernförderliche Leh

sort ist: … Mein Lieblingsbildung deutigen Ort. Es gibt so ein ... Da gibt es keinen vor dem denen man entspannt viele schöne Plätze, an er Me s da er die Sterne od Wohnmobil sitzen und beobachten kann. Buch oder E-Book? icher Form, atur meist in herkömml Pädagogische Fachliter am Tablet. Zeitung jedoch online aibchen? Schnitzel oder Gemüsel ! zel Eindeutig Schnit rühmte würdest du auf die be Welche drei Personen en? einsame Insel mitnehm gesamte nig: Unbedingt meine we zu d Drei Personen sin Familie – samt Hund! r Arbeit: … Als Ausgleich zu meine bil weg der, mit dem Wohnmo wie r me Genieße ich es im zu fahren. hast, dass danke, als du erfahren Was war dein erster Ge stellt wirst? agogischen Dienstes be du zum Leiter des Päd Zeitspanne en! Das ist der langen Endlich ist es entschied tellung erfolgt ist. geschuldet, bis die Bes … e sagen von mir, dass: Meine Kollegen/Freund schauen ch mi f au hr eite und me … ich zurzeit zu viel arb soll.

Der Christliche Lehrerverein gratuliert seinem neuen Stv. Landesobmann und wünscht ihm in seinem beruflichen, herausfordernden Tätigkeitsfeld viel Erfolg!

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PR

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

www.kwg.at

Einer der besten Stromanbieter Österreichs kommt aus Schwanenstadt Stromanbieter-Check 2018 bestätigt gute Position von KWG im Umweltranking

B

ereits zum zweiten Mal wurde von WWF und Global 2000 ein Stromanbieter-Check durchgeführt, bei dem insbesondere die umweltverträgliche Stromerzeugung im Vordergrund stand. Ziel des „Stromanbieter-Check“ ist es, Privathaushalten eine Entscheidungshilfe zur Hand zu geben, die über die gesetzliche Stromkennzeichnung und reine Preisvergleiche hinausgeht. Gerade beim beliebten Ökostrom wird deutlich, dass es große Unterschiede in der Qualität gibt.

Wie sauber ist der Ökostrom in Österreich tatsächlich? Wie sauber und nachhaltig der angebotene Ökostrom wirklich ist, hängt von meh-

reren Kriterien ab. Vor allem ist es wichtig, dass dieser tatsächlich in Ökostrom-Anlagen in Österreich erzeugt wird. Wie am Ergebnis des Stromanbieter-Checks zu sehen ist, wird ein Teil des in Österreich angebotenen Ökostroms durch ÖkostromNachweise aus dem Ausland versehen oder überhaupt von Firmen ohne eigene Kraftwerke angeboten. Einen großen Einfluss haben auch die Eigentumsverhältnisse mancher Anbieter. Diese sind manchmal nicht nur sehr schwer durchschaubar, sondern es kann auch passieren, dass man Ökostrom bei einem österreichischen Anbieter kauft, damit aber im Endeffekt einen Konzern im Ausland finanziert, der Atom- oder Kohlekraftwerke betreibt.

Grafik: WWF und Global 2000

0,2 % Treiber der Stromzukunft 0,8 % Solide Grünstromanbieter

4 % Stromanbieter im Wandel 39 % Stromanbieter mit großen Herausforderungen 28 % fossile Nachzügler

~27 % nicht mit dem Check erfasst

Ökostromanbieter in Österreich

So kann man zu KWG wechseln Ökostrom von KWG kann man in ganz Österreich beziehen und man erhält eine Gesamtrechnung für Strom und Netzgebühren. Der Stromanbieterwechsel geht sehr rasch und ist unkompliziert. Für ein individuelles Angebot einfach die letzte Jahresstromrechnung an kwg@kwg.at senden oder 07673 6996 anrufen. Die KWGMitarbeiter beraten gerne persönlich. ■

TOP 3 Energieversorger in der Region – sauber und günstig Der regionale Energieversorger KWG mit Sitz in Schwanenstadt erreichte auch 2018 wieder den österreichweit 3. Platz und ist damit das führende Unternehmen in der Kategorie „solide Grünstromanbieter“ (siehe Grafik). Wie der unabhängige Stromanbieter-Check zeigt, stimmt bei KWG die Qualität des Ökostroms auf jeden Fall. Das Beste daran: Der saubere Strom von KWG liegt auch preislich im Spitzenfeld Österreichs.

KWG Geschäftsführer Peter J. Zehetner: „Eine ökologische und nachhaltige Stromerzeugung ist für uns sehr wichtig. Das ist für uns nicht nur ein schicker Aufkleber, sondern ein stabiles Fundament. Wir freuen uns über diese neuerliche Bestätigung unseres ökologischen Weges. Unsere Kunden können sich sicher sein, dass sie bei uns Ökostrom durch und durch bekommen.“


ONDERTEI

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TEIL 1

t e k a P s e h c s i Pädagog Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Profis aus der CLV Standesvertretung haben die Vielzahl an Neuerungen, die im VS-Bereich ab nächstem Schuljahr, für den MS-Bereich wahlweise 2019/20 oder 2020/21 in Geltung gelangen, in ein Frage- und Antwortschema gebracht und dies mit dem jeweiligen Verweis auf die schulgesetzlichen Normen ergänzt. Gleichzeitig haben wir einige Kolleginnen und Kollegen um ihre Meinung dazu gefragt. Wir hoffen, mit dieser Darstellung die wesentlichsten Fragen beantwortet zu haben, unsere Personalvertreter bzw. Gewerkschafter stehen für weitere Detailauskünfte gerne zur Verfügung.

Die Redaktion

TEIL 2

z t e s e g m r o f e Bildungsr Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Bildungsreformgesetz bildet zusammen mit dem Bildungsdirektions-Einrichtungsgesetz sowie den zwischen den Ländern akkordierten Rahmenrichtlinien eine äußerst umfangreiche Gesetzesmaterie, die wir nur auszugsweise imstande sind, darzulegen und zu kommentieren. Im Vordergrund – dies wird häufig moniert – steht eine Änderung in der Verwaltungsorganisation. Im Grunde sind die Bestimmungen nur in Hinblick auf die geplante Autonomie der Cluster bzw. der Schulstandorte verständlich, die jedoch erst an einigen Pilotprojekten erprobt wird.

Die Redaktion


SONDERTEIL

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TEIL 1

t e k a P s e h c s i g Pädago

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Alternative Leistungsbeurteilung – gibt es die noch? • Ja, ist möglich, aber nur noch bis einschließlich des 1. Halbjahres der 2. Schulstufe. Das Schlusszeugnis muss bereits Ziffernnoten enthalten. • Zusätzlich zu den Ziffernnoten ist nun eine schriftliche Erläuterung auf Basis eines Bewertungsrasters vorgesehen.

Volksschule Förderunterricht – wie ist das zukünftig? • Er wird dann verpflichtend sein, wenn dies von der Lehrperson verlangt wird [§12(6) SchUG] „Hier eine Verpflichtung auszusprechen, war schon lange überfällig. Als Lehrkraft merkt man wohl am besten, wenn Lerndefizite schlagend werden. Das Urteil der Eltern ist da meist sehr subjektiv!“ Barbara Igler, VS Kreuzschwestern, Linz

Wie sieht dieser Bewertungsraster aus? • Gibt es dzt. noch nicht – wird erst vom Ministerium erstellt. „Hoffentlich stehen uns diese Bewertungsraster zeitgerecht zur Verfügung. Schließlich sollen sie als Grundlage für unseren professionellen Umgang mit der Leistungsbeurteilung hilfreich sein.“ Mag. Martin Sturm, VS Bad Goisern Wer beschließt, ob in den ersten drei Semestern mit ALB oder Ziffernnote gearbeitet wird? • Das Klassenforum innerhalb der ersten 9 Wochen Ist dieser Beschluss bzgl. ALB dann zwingend? • Jein, denn wenn „ziffernverliebte“ Eltern es beim Bewertungsgespräch verlangen [§ 18a (6) SchUG], so müssen trotzdem Ziffernnoten gegeben werden!

Bewertungsgespräche Hat sich bzgl. der KEL-Gespräche etwas geändert? • • Neu ist, dass diese nun auch in der VS durchzuführen sind. (§19 SchUG) Müssen dazu eigene Tage bzw. Abende vorgesehen werden? • Nein, dafür können auch die Sprechtage herangezogen werden

Klassenwiederholung Wann ist ein Sitzenbleiben nun möglich? • Erst ab der 2. Klasse. Ein automatisches Aufsteigen ist nur noch zwischen 1. und 2. Schulstufe vorgesehen [§ 25 (3) SchUG] „Manche Kritiker dieser Neuerung tun so, als würden nun landauf – landab Klassenwiederholungen stattfinden. Hier geht es doch eher um eine prinzipielle Anerkennung des Leistungsprinzips, in Wirklichkeit wird sich da kaum etwas ändern.“ Christine Neubauer, VS Katsdorf

„Das finde ich schon mehr als eigenartig: Auf der einen Seite stilisiert man Autonomie zum Maß aller pädagogischen Neuerung, auf der anderen Seite kann sie dann so leicht ausgehebelt werden!“ Mag. Stefan Pirc, VS Goetheschule, Linz

Wie erfolgt die Information / Empfehlung der Eltern zum weiteren Bildungsweg des Kindes in der 4. Klasse? • Lt. §19(8) SchUG sind spätestens zu Semester – wie bisher – KEL-Gespräche vorgesehen. Der Druck auf die VS Lehrer/innen bleibt offenbar aufrecht? • Dagegen plant das Ministerium folgendes: als ersten Schritt werden die BISTMessungen von der 4. auf die 3. Schulstufe vorgezogen und sollen zunächst für die VL bessere Grundlagen für Elterngespräche bilden. In einem weiteren Schritt sollen dann statt der BIST-Messungen – in der 3. und 4. Klasse „Kompetenz- und Potenzialmessungen“ eingeführt werden, um – zusammen mit der Note – eine stärkere Voraussagekraft bei der Schullaufbahnberatung gewährleisten und damit helfen, den Druck auf die Lehrkräfte zu verringern. „Höchste Zeit, dass durch gezielte Maßnahmen die Aussagekraft des Urteils der Lehrkräfte gestärkt wird. Ich hoffe nur, dass wir nicht vor lauter Testungen und Messungen am Unterrichten gehindert werden!“ Edda Wiesbauer, VS 3 Wels


PÄDAGOGISCHEs PAKET

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Mittelschule + ASO (Sek. I) (lt. §3 (4) 2 SchOG Änderung der Bezeichnung von NMS in Mittelschule ACHTUNG: Folgende Maßnahmen treten verpflichtend erst mit 20/21 in Kraft. Für Schulen, die damit bereits 2019/20 beginnen wollen, müssen mindestens die Hälfte der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler und mindestens die Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer der betreffenden Schule zustimmen.

Leistungsdifferenzierung – Niveaus

Benotung

Ab wann ist grundsätzlich die neue Leistungsdifferenzierung vorgesehen? • Eine Differenzierung in zwei Niveaus für D / LF und M findet in der 6. bis 8. Schulstufe statt. Anstelle von „grundlegend“ und „vertiefend“ treten nun die Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“. [§21b(2) SchOG bzw. § 17 (1b) SchOG]

Wie kann man sich die Ziffernbenotung bzgl. der zwei Leistungsniveaus vorstellen? • 1er und 2er beim Standardniveau entsprechen 3er und 4er beim AHS-Niveau

Homogene oder heterogene Schülergruppen? • Ab der 6. Schulstufe können die Schüler/innen zeitweise oder dauernd in Gruppen zusammengefasst werden. Diese Option entspricht jedenfalls gut dem Autonomieanspruch einer modernen Schule. Die Eltern können versichert sein, dass man mit dieser längst fälligen Möglichkeit professionell umgehen wird. Wer uns diese Professionalität nicht zutraut, beleidigt im Grunde genommen die Lehrerschaft, die gelernt und gezeigt hat, mit differenziertem Leistungsanspruch individuelle Förderung zu gewährleisten.“ Willi Resch, NMS Ried/Riedmark Wer beschließt dies? • Dies fällt hinkünftig in die Kompetenz der Schulleitung [§21d (2a) SchOG]. Wieso verzichtet man in dieser Frage auf die Mitbestimmung der Kollegenschaft, ich bezweifle, dass dies eine sachgerechte Aufwertung der Schulleitungen darstellt!“ Felix Grubich, NMS Hofkirchen/Mkr. Wer entscheidet über die Zuteilung eines Schülers zu einem Leistungsniveau? • Die in D / LF oder M unterrichtende Lehrkraft Kann man die bisherige Form der Binnendifferenzierung (mit Teamteaching) weiterführen? • Ja, lt. §31a(2) SchOG ist dies möglich!

Wie entgeht man der Gefahr, dass es dann letztlich wieder zu einer 7stufigen Skala kommt? • Dies stellt tatsächlich ein Problem dar und harrt im Zusammenhang mit dem angekündigten, aber noch ausstehenden „Bewertungsraster“ einer ministeriellen Lösung. „Da kann man wirklich gespannt sein, wie diese Problemlösung am Ende aussieht. Auf der einen Seite wird etwas angestrebt und andererseits fehlen die nötigen Schritte dazu. – Lässt „man“ auch in diesem Fall die Lehrer/innen im Regen stehen?“ Beate Sagmeister, NMS Gunskirchen

Bedarf die Beurteilung durch Noten noch zusätzlich einer schriftlichen Erläuterung? • Dies ist Beschlusssache des Klassenforums bzw. Schulforums und hängt ebenfalls von der o.a. Konstruktion eines „Bewertungsrasters“ ab! Wie ist das mit den KEL-Gesprächen? • Für die weiterhin verpflichtenden KEL-Gespräche können auch die Sprechtage herangezogen werden. [§19 (1a) SchUG] Wie ist das mit den ergänzenden differenzierten Leistungsbeschreibungen (EDL) • Sie erfolgen lt. §22 (1a) SchUG und §19 (2) SchUG jeweils am Ende jedes Schuljahres der 5. bis 7. Schulstufe sowie im 1. Halbjahr der 8. Schulstufe.

➔ „Wenn man schon von Autonomie spricht, so sollte dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein – gefällt mir sehr!“ Ursula Ortmann, NMS Ennsleite, Steyr

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ONDERTEIL

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PÄDAGOGISCHEs PAKET

Benotung Wie läuft das künftig mit dem Förderunterricht? • Lt. §12(6) SchUG ist der Förderunterricht für die Schüler in jenem Pflichtgegenstand verpflichtend, in dem die dort unterrichtende Lehrkraft einen Bedarf feststellt. „Mit dieser Verpflichtung wird die Rolle der Lehrerschaft eindeutig gestärkt. Die Feststellung eines Förderbedarfs muss aus der Sphäre der Beliebigkeit herausgenommen werden!“ Otto Schörkhuber, NMS Großraming

Gibt es in der 7./8. Schulstufe zusätzliche Information an die Eltern? • Ja, diese sind lt. §19(8) SchUG vorgesehen. Sie dienen der mündlichen Information der Eltern über Interessen und weiteren Bildungsweg der Schüler. Hinweis: BIST-Testungen werden zunächst von 8. auf 7. Schulstufe vorgezogen und bilden zusätzliche Informationsgrundlagen! Später werden diese Testungen durch Kompetenz- und Potenzialmessungen ersetzt. „Manchmal habe ich den Eindruck, dass die ministerielle Lust am Testen sich schon verselbständigt hat. Ich habe schon den Begriff „Testungswahn“ gehört...“ Armin Herrmüller, NMS Ostermiething Übertrittsberechtigung in AHS [§40 (3) SchOG] • In die 5. Klasse einer AHS kann übertreten, wer in der 8. Schst. Mittelschule (oder PTS – 9. Schst.) - in D / LF / M nicht schlechter als „Gut“ (gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau) beurteilt wird - ansonsten nicht schlechter als „Befriedigend“ beurteilt wird.

Polytechnische Schule Gibt es auch hier Differenzierungsmaßnahmen? • Lt. §28 (2) SchOG, § 30 (3) SchOG sowie Erläuterung (alte Z 26 und alte Z 27) kann an PTS zur Förderung der Schüler die Differenzierung durch zwei Leistungsniveaus oder Interessensgruppen vorgenommen werden. „Eine verantwortungsvolle Leistungsdifferenzierung – wie in der künftigen Mittelschule – kann auch im Poly nur von Vorteil sein.“ Wolfgang Korner, PTS Freistadt

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Übertrittsberechtigung in BMS [§55 (1 u. 1a) SchOG] • Voraussetzung: erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse Mittelschule - in D / LF / M Beurteilung gemäß „Standard AHS“ - gemäß „Standard“ nicht schlechter als „Befriedigend“ oder - erfolgreicher Abschluss der PTS Übertrittsberechtigung in BHS [§68 (1) SchOG] • Voraussetzung: erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse Mittelschule - in D / LF / M Beurteilung gemäß „Standard AHS“ - gemäß „Standard“ nicht schlechter als „Gut“ oder - erfolgreicher Abschluss der PTS Entscheidung durch Klassenkonferenz? • Die Befugnis zusätzlicher Übertrittsberechtigungen lt. Entscheidung durch eine Klassenkonferenz ist durch Streichung des § 40 (2a) SchOG nicht mehr gegeben! „Eigentlich kommt dies einer Entmündigung der Klassenkonferenz gleich, in manchen Zweifelsfällen konnten Schülern so noch der (prüfungsfreie) Weg ins Gymnasium ermöglicht werden.“ Margit Malvend, VS Grieskirchen Wie erfolgt der Wechsel eines Schülers von „Standard“ zu „Standard AHS“ und umgekehrt? • Lt. §31b (4 u. 5) ist der Schüler unverzüglich nach dem höheren Leistungsstandard zu unterrichten, wenn aufgrund der bisherigen Leistungen zu erwarten ist, dass er den Leistungserfordernissen im höheren Standard entspricht. • Der Schüler ist abzustufen, wenn er trotz Ausschöpfung der Fördermaßnahmen während des Jahres mit einem „Nicht genügend“ zu bewerten wäre – im entsprechenden D / LF / M.

Wie ist das mit dem 10. Freiwilligen? • Wird lt. § 32 (2b) SchUG jenen Schülern genehmigt, die ihr 9. Schuljahr an einer AHS, BHS oder BMHS absolviert haben und diesen Schultyp abbrechen wollen (oder müssen). Dies ist eine hervorragende Neuerung: Mit einem positiven Jahreszeugnis erhält man einen Abschluss der 9. Schulstufe und somit einen Pflichtschulabschluss. Dieser Abschluss ist oft Voraussetzung für den zukünftigen Beruf. Schulabbrecher von höheren Schulen haben diesen de facto nicht. Dieses Jahr in der PTS bedeutet eine gute Berufsfindung/Berufsorientierung!“ Joh. P. Indra, PTS Rohrbach

Sind auch im Poly KEL-Gespräche vorgesehen? • Ja, sie sind nun nach §19 (1b) SchUG auch hier verpflichtend; auch hier können Sprechtage dazu verwendet werden.


TEIL 2

tz e s e g m r o f e r s Bildung

ngsreform

Eine „fast geile Bildungsreform“ Mit diesen Worten bejubelte Staatssekretär Harald Mahrer („Ich komme aus der Wirtschaft“) am 17.11.2015 eine Einigung mit Ministerin Heinisch-Hosek. Diese sekundierte mit einem „Bildungssystem, das in die neue Zeit geht“. Grund genug für einen „High five“*) vor verblüfften Journalisten. *) High five ist eine besonders in den Vereinigten Staaten verbreitete Geste des Feierns, bei der zwei Personen jeweils eine Hand heben, um sie in die erhobene Hand des Gegenübers zu schlagen. Sie dient normalerweise dem Ausdruck gemeinsamer Zufriedenheit über einen Erfolg oder dazu, jemandem zu gratulieren. (Qu.: Wikipedia)

Kollateraleffekt 1 Die Schaffung von Bildungsdirektionen brachte u.a. den – offenbar gewünschten – Effekt, dass seitens des Bildungsministeriums nun ein direkter Durchgriff auf die Schulen ermöglicht wurde: Insofern der Bildungsdirektor nun – im Gegensatz zum früheren Landesschulratspräsident (der amtsführend anstelle des Landeshauptmannes agierte) – als weisungsgebundener Beamter unmittelbar dem Regime

des Ministeriums untergeordnet ist, und entsprechende Weisungen via Abteilungsleiter (6 in OÖ) an die Schulleitungen weiterzugeben hat.

Die „gemeinsame Zufriedenheit“ – wohin sie u.a. mündete!

Mag. Wolfgang Schwarz ehem. Institutsleiter an der PH OÖ

Kollateraleffekt 2 Die früher 20 oö. Schulbezirke wurden zu 6 Bildungsregionen zusammengefasst, die von Schulaufsichtsbeamten teils aus dem APS, teils aus dem AHS Bereich geleitet werden. Abgesehen von der Frage

der fehlenden schulartenspezifischen Expertise wird nun bildungspolitisch die Frage virulent, ob durch diese Schular-

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SONDERTEIL

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Bildungsreform

tenmischkulanz nicht ein weiterer Baustein für eine spätere gesamtschulische Organisation gelegt wurde (und dies dem „schwarzen“ Verhandlungsführer Mahrer entgangen ist...).

Kollateraleffekt 3 Die bisherigen Beamten der Schulaufsicht aus dem APS-Bereich sehen sich nun – mit zwei Ausnahmen (Region Steyr / Region Wels) – plötzlich in der Rolle von „Schulqualitätsmanagern“. Dieser als Degradierung empfundene Rollenwechsel betrifft auch einige LSI aus dem AHS- bzw. BMHS Bereich. Diese fachlich versierten und mit „ihren“ Schulen bestens vertrauten SQM (vormals PSI oder LSI) verlieren mit dieser Reform ihre Funktion als Dienstaufsicht. Die dienstrechtliche Kompetenz wandert an die jeweiligen Administratoren der Bildungsregion (die in Akkordierung mit dem SQM zu handeln haben). Dadurch entsteht eine ähnliche (ungünstige) Situation, wie es sie früher in einigen anderen Bundesländern (z.B. Salzburg) gegeben hat, wo die Schulaufsicht sich mit der eher „zahnlosen“ Fachaufsicht begnügen musste, wohingegen in Oberösterreich alles in einer Hand war und Schulleitungen wussten, wen sie als kompetenten Ansprechpartner und Entscheidungsinstanz hatten. Kenner verweisen auf künftige lange Amtswege. Zwei Beispiele: Ein (banales) Sonderurlaubsansuchen einer Lehrerin nimmt künftig seinen Weg über die Schulleitung, zur Stellungnahme an den SQM, zur Genehmigung an den zuständigen Abteilungsleiter und landet schließlich zur Approbation beim Leiter der Abt. Präs/4 in der Bildungsdirektion! Eine Kollegin wollte sich kürzlich – innerhalb ihrer Region – versetzen lassen. Ihre Annahme: So, wie bisher, „Versetzung innerhalb des Bezirks“. Auskunft: „Falsch“ – Formular und Fristen wie bisher „Versetzung von Bezirk zu Bezirk“! (Warum dann Regionen?)

Kollateraleffekt 4 Es zeigen sich bereits erwartbare Identifikations- und Informationsdefizite. Derzeit mit der Funktion des Abteilungsleiters (in OÖ sechs) Betraute, sind z.T. für Schularten zuständig, die ihnen bislang fremd waren. Ein ehemaliger LSI / AHS hatte z.B. in seiner früheren Funktion wenig Berührungspunkte mit Pflichtschulen und deren spezifischen Erfordernissen. Bei einer kürzlich stattge-

Dietmar Stütz Vors. der Personalvertretung Pflichtschule

Klarheit ist unser Ziel – für unsere Kollegenschaft! warum Kontaktgespräche mit der Bildungsdirektion OÖ wichtig sind

S

eit Jänner 2019 ist die Umstrukturierung des Landesschulrates in die Bildungsdirektion mit all den Problemen, die wir bei der Gesetzwerdung des Bildungsreformgesetzes 2017 aufgezeigt haben, in vollem Gange. Unter anderem wurden aufgrund von Bundesgesetzen die Struktur und die Aufgaben der Schulaufsicht grundlegend geändert und völlig neue Kompetenzzuteilungen geschaffen. Nicht gerade zur Beruhigung der Situation hat die äußerst

fundenen Besprechung von VS-Leitern mit ihrem neuen Abteilungsleiter (früher LSI /AHS), wusste dieser nicht einmal, für wieviel Schulen er nun zuständig ist (nach 4wöchiger Amtszeit!), hatte es jedoch eilig zu einer AHS-Besprechung zu kommen (und dort in bekannter Runde zu sein). Der psychologische Effekt – hie Pflichtschullehrer mit PÄDAK Abschluss – dort Professor mit akademischem Abschluss, wird von manchen Playern unterschätzt und bringt unnötige Reibungsverluste ins System.

Kollateraleffekt 5 Die Kompetenzreduktion der bisherigen Pflichtschulinspektoren wurde gem. Bildungsreformgesetz 2017 mit der Ausstattung weitgehender Autonomie der Schulen

begründet. Diese sind nun unter anderem zuständig für: • Gestaltung der Schulautonomie, • Autonomes Lehrpersonen-Recruiting, • klare Verantwortung für Dienst- und Fachaufsicht über Lehrpersonen am Standort (inkl. Unterrichtsbeobachtungen, Weiterbildung etc.). Gerade eine der wichtigsten Aufgaben – autonome Personalplanung – gewinnt zunehmend an Aktualität. Wie Insider verraten, ist jedoch ein konkretes Rekrutierungssystem, etwa für Neulehrer noch nicht in Sicht, es wird möglicherweise auch noch zu Schulbeginn 2019/20 nicht zur Verfügung stehen. Wäre dies tatsächlich der Fall, so führte dies zu denkbar schwierigen Situationen für die Schulleitungen, da die bislang kompetenten Ansprechpartner (PSI) nicht mehr dienstrechtlich zur Verfügung stehen.


Bildungsreform

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

nötig sind. Dies wurde uns auch seitens der Bildungsdirekträge, um nicht zu sagen verspätete, Gesetzwerdung in einition zugesagt. Ebenso wurde eine möglichst unmittelbare gen Bereichen beigetragen. Information an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Wie überall schaffen so große Umstellungen auf personeller bei etwaigen Änderungen versprochen. und struktureller Ebene Verunsicherung bei vielen Beteiligten. Mit Bedauern wurde beispielsweise seitens der LehrerDas war auch der Grund, warum wir seitens der Standesvertreschaft festgestellt, dass über so wichtige Bereiche und pertung möglichst rasch Clearingsitzungen mit dem Dienstgeber sonelle Entscheidungen (Stichwort: Verantwortliche in den eingefordert haben, um Sicherheit für die Leiterinnen und Leineuen Bildungsregionen) die Information aus Tageszeitungen ter beziehungsweise in den Schulen zu schaffen. stammten, bevor die Mitteilung auf dem Dienstweg an die Bereits am 16. Jänner 2019 fand ein Gespräch mit den Betroffenen ging. Die Auskunft über pädagogische sowie höchsten Vertretern der Bildungsdirektion OÖ (BD Mag. dienst- und schulrechtliche AngelegenDr. Alfred Klampfer, B.A., LdPäd.D. heiten soll weiterhin in LeiterdienstbeWerner Schlögelhofer, BEd, LdPräs. sprechungen weitergegeben werden. Mag. Melanie Öttl), dem Bundesvor» Es kann und darf nicht Hier ist auch noch der letzte „Feinschliff“ sitzenden der Lehrergewerkschaft Paul sein, dass sich Leiterinnen durchzuführen. Wird es LeiterdienstKimberger und mir statt. Ziel der Clearing-Sitzungen ist die Schaffung von und Leiter oder Lehrerinnen besprechungen geben, an denen alle Leiterinnen und Leiter (auch jene vom Rechtssicherheit und die Klärung von und Lehrer „im Regen höheren Schulbereich) der neuen BilGeschäftsgängen im Aufgabenbereich stehengelassen“ fühlen dungsregionen teilnehmen, oder wird der Bildungsdirektion. Grundlage für das Erstgespräch war das im Jänner oder, dass der Schulbetrieb wie bisher nach den „alten“ Bildungsregionen aufgeteilt? 2019 veröffentlichte Organigramm leidet! « Eine wichtige Frage wirft auch der und die vorläufige Geschäftseinteilung Bereich „Versetzungen“ auf: Nach beziehungsweise Geschäftsordnung Absprache mit den verantwortlichen der Bildungsdirektion OÖ. der Bildungsdirektion werden Versetzungen innerhalb der Ein besonderes Anliegen ist es uns, auf die gesetz„alten“ Bildungsregionen (BR) wie Versetzungen innerlich begründete Einbindung und der Erfahrung der Stanhalb des Bezirkes behandelt. Versetzungen von alter BR in desvertretung sowohl auf Bezirks- als auch auf Landeseine andere BR wird als Versetzung außerhalb des Bezirkes ebene hinzuweisen. Vor allem ist aber auch die rasche gesehen. Kommunikation über allfällige Dienstabläufe und AnAuf stürmischer See werden zur Navigation Leuchttürme sprechpersonen von Bedeutung. Es kann und darf nicht sein, benötigt. Als verlässliche Partner werden wir clv/fcg-Persodass sich Leiterinnen und Leiter oder Lehrerinnen und Lehrer nalvertreter auch in diesen bewegten Zeiten fixe Konstanten „im Regen stehengelassen“ fühlen oder, dass der Schulbetrieb und Orientierungshilfen sein. Nur durch konstruktive und leidet! Das tägliche Arbeitsspektrum im Schulbereich ist so gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber können vielfältig, dass eindeutige Regeln zur Sicherheit sowohl für wir das Schiff „Bildung“ sicher auf Kurs halten! ■ den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer unbedingt

Kollateraleffekt 6 Nachdem auf die Kompetenz von 25 bestens eingearbeiteten ZIS-Leiter/innen in OÖ. großzügig verzichtet wurde und diese durch 19 FIDS-Referenten/innen für „Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik“ ersetzt wurden (wovon 5 für überregionale Angelegenheiten abgestellt sind) stellen Insider kritisch fest, dass den nun Verantwortlichen z.T. ihre Zuständigkeiten weitgehend unklar sind, was sogar zu Schwierigkeiten im Ausstellen von SPFBescheiden führen kann

Kollateraleffekt 7 Der Vollständigkeit halber darf erwähnt werden, dass ob der neuen Situation so mancher jener Schulleiter/innen, die bisher

mit ihrem PSI so „ihre rechte Not“ hatten, sich nun klammheimlich die Hände reiben, weil deren frühere Vorgesetztenfunktion einem neuen Miteinander gewichen ist (das naturgemäß erst verantwortungsvoll mit Leben zu erfüllen ist). ■

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SONDERTEIL

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Bildungsreform

Stichworte zur Bildungsreform (Kurzfassung, siehe auch o.a. Publikationen!)

Ziele der Bildungsregion: • Ermöglichung eines adäquaten Bildungsangebotes und durchgängige Bildungswege für alle – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Geschlecht, Sprache, Beeinträchtigung etc. • Verbesserung der pädagogischen Qualität über den einzelnen Schulstandort bzw. Schulcluster hinaus • Gestaltung fließender Übergänge zwischen elementar-pädagogischen Einrichtungen, Schulstufen und Schularten aufgrund evidenzbasierter Analyse • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und regionalem Umfeld • Feststellung des Bedarfs an Entwicklungsbegleitung von Schulen auf regionaler Ebene • Entwicklung und Implementierung regionaler Strategien, die zur Verbesserung der Bildungsqualität und der Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit in der Region führen. • Die Bildungsregion ist eine regionale Koordinationsplattform für die Zusam-

menarbeit der Akteure innerhalb des Bildungssystems sowie an den Schnittstellen zwischen Schule und regionalem Umfeld. • Die Bildungsregion ist die erste Steuerungsebene für das Qualitätsmanagement und die Ressourcenplanung der Schulverwaltung. • Im Rahmen des Bildungscontrollings/monitorings werden für die Bildungsregion Steuerungsgrößen abgebildet und darauf aufbauend Entwicklungspläne für die Region erarbeitet.

- Schulqualitätsmanager (SQM; sie lösen die bisherigen LSI und PSI ab) und - Fachbereiche für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) • Zum 1. Jänner 2019 wurde jeweils ein Mitglied der regionalen Schulaufsicht mit der vorübergehenden Leitung betraut. Eine Ausschreibung der Leitungsfunktionen wird vom bmbwf in den nächsten Wochen erfolgen.

Abteilungen im Bereich Päd. Dienst:

• Sicherstellung der Implementierung bildungspolitischer Reform- und Entwicklungsvorhaben in der Region • Qualitätsmanagement: Evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung • Qualitätsmanagement: Evidenzbasierte Steuerung der standortbezogenen Schulentwicklung • Fachaufsicht und laufendes Qualitäts-Controlling (NEU: Trennung Schulaufsicht und externe Evaluation) • Strategische Personalführung der Schulund Clusterleiter/innen • Pädagogische Expertise bei Schnittstellen in der Bildungsdirektion • Weitere Aufgabe: Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall

• Den Abteilungen Päd/1 bis Päd/6 gehören an:

Steuerungsebenen der Schulverwaltung (vereinfacht)

Ebene 1: Qualitätsrahmen

Bildungsangebot und Pädagogisches Konzept der Schule

Bildungsangebot und Pädagogisches Konzept der Schule

Cluster

Cluster

Ebene 2: Schule

Ebene 3: Bildungsregion

Ebene 4: Bildungsdirektion

Entwicklungsplan pro Schule

Entwicklungsplan pro Schule

Schulaufsicht, FIDS, Schulpsychologie & Personal

Schulaufsicht, FIDS, Schulpsychologie & Personal

Regionaler Bildungs- und Entwicklungsplan

Regionaler Bildungs- und Entwicklungsplan

Bereiche innerhalb der Bildungdirektion

Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan

Ebene 5: Land / Bund

BMBWF / Bund Wirkungsorientierte Steuerung

Land

bmbwf.gv.at

Kernaufgaben der Schulaufsicht:

Kernaufgaben des Fachbereichs Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik: • Bereitstellung von Fachexpertise im Bereich der Fallführung für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik • Mitwirkung in der Erarbeitung von evidenzbasierten Entscheidungsgrundla-


reform

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

gen für die Abteilungsleitung in der Bildungsregion (regionales Bildungsmonitoring) • Unterstützung der regionalen Umsetzung bildungspolitischer Reformpakete mit Schwerpunkt des Fachbereichs sowie einschlägiger Querschnittsmaterien im Bereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik • Begleitung von Schulen und Ansprechpartner für Cluster- und Schulleitungen in allen Fragen der Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik

Bildungsregionen:

- aus dem Präsidialbereich: · Schulpsychologie · Personalabteilung · Rechtsabteilung

· Schulqualitätsmanager/innen (SQM) · Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS)

• In den Bildungsregionen werden multiprofessionelle Teams tätig: - aus dem Bereich Päd. Dienst:

Schulaufsicht neu...

D

ie Leiterin bzw. die Leiter der seit Jahresbeginn auf sechs reduzierten Bildungsregionen sind dzt. mit ihrer Funktion lediglich betraut. Diese Stellen müssen erst ausgeschrieben werden und

werden erst aufgrund eines objektiven Auswahlverfahrens definitiv besetzt. Die entsprechenden Schulqualitätsmanager (SQM) sind in ihrer Funktion bereits bestellt, können sich jedoch (via Ausschrei-

bung) – ebenso wie das Personal der Fachschaft – um die Leitungsfunktion ihrer oder einer anderen Bildungsregion bewerben.

Bildungsregion

Leiter

Regionales Schulaufsichtsteam

Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik

Linz / Linz-Land

Mag. Helmut Schwabegger, bisher LSI/AHS

RR Hofer-Saxinger, bisher PSI

Prof. Maria M. Bremberger BEd

Mag. Adelheid Schuhmayer, bisher PSI

SR Ute Grück

Franz Turek, bisher PSI

SOL Bettina Maria Kögl

HR Mag. Günther Vormayr, bisher LSI/APS

SR SOL Margit Anna Millner SOL Isolde Weissengruber

Steyr / Steyr-Land / Kirchdorf

HR Franz Payrhuber, bisher LSI/APS

Isabell Schaurhofer BEd MA

OSR SOL Pia Carstanjen

RR Sibylle Schmid, bisher PSI

SR SOL Edith Sikora

RR Eva Zöchling, bisher PSI Gmunden / Vöcklabruck

Braunau / Ried / Schärding

Mag. Dr. Christian Kitzberger

OSR Wolfgang Schatzl, bisher Dir. NMS

Dr. Helga Kreuzhuber, bisher PSI

SR Magdalene Gnigler

RR Franz Spiesberger

OSR SD Andrea Kendler

RR Robert Thalhammer BEd, bisher PSI

Mag. Andrea Kitzberger

Hans-Peter Palasser

Evelyn Bankhamer-Trauner BEd MA

Eva Panholzer

Thomas Gebetsberger Ursula Rudelstorfer

Wels / Wels-Land / Grieskirchen / Eferding

Freistadt / Perg / Rohrbach / Urfahr-Umgebung

RR Karin Lang, bisher PSI

Mag. Gerhard Huber, bisher LSI/AHS

Doris Aflenzer, bisher PSI

Klaus Haider

RR Johann Götzenberger, bisher PSI

SR Gabriele Holzinger

RR Franz Heilinger, bisher PSI

SR Maria Rieser BEd

RR Notburga Astleitner, bisher PSI

Roswitha Beham MA

HR Dr. Maria Theresia Binder, bish. LSI/BMHS

OSR Eva-Maria Sigl

RR Markus Gusenleitner, bisher PSI

SR Michaela Zeidler

Susanne Kaltenböck, bisher PSI RR Renate Scheuchenegger, bisher PSI

Verantwortliche für Schulrecht und dienstrechtliche Angelegenheiten / APS entnehmen Sie bitte dem VOBl. BD OÖ, Stück 1/2019

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Didacta DIGITAL Austria: Bildungsmesse feiert in Linz Österreich-Premiere

V

om 23. – 25. Mai 2019 geht in Linz ein neues, innovatives Messeformat an den Start. Die didacta DIGITAL Austria feiert im Design Center Österreich-Premiere. Die dreitägige Veranstaltung bietet den Rahmen und die Plattform für neue Konzepte, Lösungen und Diskussionen, die sich intensiv mit der Digitalisierung in Bildungssystemen auseinandersetzen.

• • • • • • • •

Die didacta DIGITAL Austria setzt stark auf Mitmachen und Mitgestalten und schafft so einen Ort der Begegnung und des Austausches, ein Zusammenspiel von Praxis, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft – ein österreichweites EDUCATION FESTIVAL, das jährlich in Linz stattfinden wird. Ausstellung und Programm informieren umfassend über die Möglichkeiten des Lehrens und Lernens mit digitalen Medien.

Erlebnis Bildung und geballte Stage-Power

Im Fokus stehen: • Digitale Grundbildung • Pädagogische Einsatzszenarien und Konzepte • Digitale Lehrmittel & Apps • Leistungsfähige, technische IT-Infrastruktur • Making, Robotic, Coding • Geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote

Das Festival richtet sich an eine breite Zielgruppe: • Die Bereiche Kindergarten, Schule, tertiäre Bildung bis zur Erwachsenenbildung

PädagogInnen und TrainerInnen Schulerhalter, Schulaufsicht (Groß)Eltern Politische Entscheidungsträger (Inter)Nationale Aussteller Bildungsdienstleister Start-ups im Bildungsbereich ExpertInnen aus Wissenschaft, Verbänden und Institutionen • Distributoren

Auf verschiedenen Stages werden unterschiedliche Formate dargestellt. Das Format Maker Space – Kreativwerkstatt, Experimentierfeld und Begegnungsstätte in einem – gibt BesucherInnen die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden, zu programmieren, zu experimentieren und zu verstehen. Die Education Rockstars – international erfolgreiche Entwickler, Forscher, Top-Speaker – gewähren auf der Mainstage Einblicke in digital gestützte Bildungskonzepte. In der Start-up-Area zeigen junge Unternehmen aus dem Bildungsbereich innovative Ideen und Alternativen zu bekannten Vorgehensweisen und Produkten. Keynote-Speaker, Best Practice Beispiele, Prämierungen von Contests uvm. werden auf einer weiteren Stage präsentiert. Darüber hinaus beinhaltet das Festival Veranstaltungsformate wie Podiumsdiskussionen, Workshops, Tagungen und Seminare. „Wir leben aktuell in Zeiten disruptiver Veränderung und eines damit verbun-

denen fundamentalen gesellschaftlichen Umbruchs. Oberstes Ziel ganzheitlicher Bildungsprozesse muss es sein, den Menschen in den Mittelpunkt dieser Veränderungsprozesse zu stellen, um die Auswirkungen und Wirkungsweisen aktiv mit zu verantworten. Moderne, digital unterstützte Lehr- und Lernprozesse können zeitgemäße Bildungsarbeit maßgeblich unterstützen und individuellen Lernerfolg positiv beeinflussen. Wir laden alle Bildungsinteressierten ein, sich im Rahmen dieses neuartigen Education Festivals von der Innovationskraft und den neuen pädagogischen Zugängen inspirieren zu lassen“, so Peter Eiselmair, MAS, MSc, Geschäftsführer Education Group. Die didacta DIGITAL Austria ist eine Kooperation des Didacta Verbandes der Bildungswirtschaft, Darmstadt und der Education Group, Linz. Die Durchführung des Festivals erfolgt von der GEE Global Education Events GmbH, Hamburg. Als exklusiver Medien-Kooperationspartner wurde der ORF gewonnen. Seitens Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie Landesregierung Oberösterreichs erfährt die Messe große Unterstützung. ■

23. – 25. Mai 2019 didacta DIGITAL Austria Education Festival – Place to be!


THEMA

Informationen aus Personalvertretung und Gewerkschaft

Oö. LDHg schafft neue Möglichkeit bei der Festlegung der Vertretung der Schulleitung Im Rahmen der letzten Oö. LDHGNovelle konnte nun endlich eine von uns lang geforderte Lösung bei der Vertretung der Schulleitung erreicht werden. Gemäß § 7a des Oö. LDHG ist nunmehr die Schulkonferenz ermächtigt, die Vertretung einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters für einen längstens bis zu zwei Monate dauernden Vertretungszeitraum festzulegen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: • Die Verhinderung einer Schulleiterin oder eines Schulleiters einer allge-

mein bildenden Pflichtschule an der Ausübung ihrer bzw. seiner Dienstpflichten darf längstens zwei Monate dauern. • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter kann bis zu drei geeignete Lehrpersonen vorschlagen. • Die Lehrperson, die mit der Vertretung betraut werden soll, muss zustimmen. • Eine Beschlussfassung in der Schulkonferenz gemäß § 57 Abs. 4 SchUG (Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen) muss erfolgen. • Die Beschlussfassung ist auch mög-

Pflegefreistellung § 59 LDG (gilt für pragm. Lehrer und Vertragslehrer) 1. Jeder Lehrer hat Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus folgenden Gründen nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist: 1.1. wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder 1.2. wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes, Wahl- oder Pflegkindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der der Landeslehrer in Lebensgemeinschaft lebt, wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, aus folgenden Gründen für diese Pflege ausfällt:

• Tod • Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt • Verbüßung einer Freiheitsstrafe sowie bei einer anderweitigen auf behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung • schwere Erkrankung Als nahe Angehörige sind folgende Personen anzusehen: • Ehegatte • Personen, die mit dem Lehrer in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Kinder) • Geschwister • Stief-, Wahl-, Pflegekinder • die Person, mit der der Landeslehrer in Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt. • Kinder von der Lebensgefährtin/dem Lebensgefährten

DIETMAR STÜTZ Vorsitzender im ZA Lehrerpersonalvertretung Tel.: 0732/718888-101 dietmar.stuetz@ bildung-ooe.gv.at

lich, bevor ein konkreter Verhinderungsfall eintritt. Die Entscheidung bleibt bis zu einem neuen Beschluss, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren, aufrecht. • Im Fall der Verhinderung einer betrauten Vertreterin bzw. eines betrauten Vertreters erfolgt die Vertretung der Schulleitung wie bisher.

Alois Prinzensteiner Personalvertreter im ZA Tel.: 0732/718888-105 alois.prinzensteiner@ bildung-ooe.gv.at

1.3. Im Falle der notwendigen Pflege ihres/seines erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) hat auch jene Lehrerin/jener Lehrer Anspruch auf Pflegefreistellung, die nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. 1.4. wegen der Begleitung seines erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der er in Lebens­ gemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft lebt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, sofern es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. ➔


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THEMA

2. Ausmaß: • Pro Schuljahr im Ausmaß der Unterrichtsverpflichtung • Auf jeweils dasselbe Ausmaß besteht im selben Schuljahr noch einmal Anspruch, wenn - die Pflegefreistellung im Ausmaß der Unterrichtsverpflichtung bereits verbraucht ist und - der Lehrer wegen der notwendigen Pflege seines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes (einschließlich Wahl- Pflegeoder Stiefkindeskindes oder Kindes der Person, mit der der Landeslehrer in Lebensgemeinschaft oder

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

eingetragener Partnerschaft lebt), welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, an der Dienstleistung neuerlich verhindert ist.

umzurechnen, das der Änderung des Stundenausmaßes bzw. der Lehrverpflichtung entspricht. Bruchteile von Unterrichtsstunden sind auf volle Unterrichtsstunden aufzurunden.

(Es darf sich bei der Inanspruchnahme dieser erweiterten Pflegefreistellung nicht um denselben Krankheitsfall handeln. Es muss ein neuer Krankheitsfall vorliegen.)

Die Pflegefreistellung ist in vollen Unterrichtsstunden zu verbrauchen. Die Regelungen über die stundenweise Pflegefreistellung gelten auch für die Landesvertragslehrer.

Ändert sich das dem Landeslehrer zugewiesene Stundenausmaß bzw. das Ausmaß der Lehrverpflichtung während des Schuljahres, so ist die in diesem Schuljahr bereits verbrauchte Zeit der Pflegefreistellung in dem Ausmaß

Für die Betreuung eines nahen Angehörigen, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, sieht das Gesetz ebenfalls keinen Anspruch auf Pflegefreistellung vor.

Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge vor dem Ruhestand Birgit Sailler Wie im LDG § 58 Abs. 3 Ziffer 2. geregelt, endet derzeit ein Karenzurlaub spätestens mit Ablauf des Jahres, in dem der Landeslehrer sein 64. Lebensjahr vollendet.

Diese Regelung wird aufgrund der 2. Dienstrechtsnovelle 2018 ersatzlos gestrichen.

Sabbatical Eine Landeslehrerin / ein Landeslehrer kann auf Antrag ein Schuljahr gegen anteilige Bezugskürzung innerhalb einer Rahmenzeit von zwei bis fünf vollen Schuljahren freigestellt werden (Vertragslehrer/in I-L lt. § 91d in Verbindung mit § 20a VBG, Landesvertragslehrperson pD lt. § 11 LVG in Verbindung mit § 20a VBG, pragmatisierte/r Lehrer/in lt. § 58d LDG, für II-L-Vertragslehrer/in nicht möglich). Als Schuljahr gilt für die Sabbaticalberechnung die Zeit zwischen 1. September und 31. August. Die Rahmenzeit umfasst die Dienstleistungszeit (Ansparzeit) und das Freijahr.

Personalvertreterin im ZA Tel.: 0732/718888-106 birgit.sailler@ bildung-ooe.gv.at

Michael andexlinger Um ein Sabbatical in Anspruch zu nehmen, muss der Lehrer/die Lehrerin mindestens fünf Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst gewesen sein und es darf kein wichtiger dienstlicher Grund dagegen stehen. Jeder Antrag muss genaue Angaben über Beginn und Dauer der Rahmenzeit, über Beginn und Dauer der Freistellung und über das gewünschte Stundenausmaß enthalten. Er muss bis spätestens 31. August vor Beginn der Rahmenzeit im Dienstweg eingereicht werden. Eine vorzeitige Beendigung ist auf Antrag möglich, wenn kein wichtiger dienstlicher Grund entgegensteht („Kann-Bestimmung“).

Personalvertreter im ZA Tel.: 0732/718888-107 michael.andexlinger@ bildung-ooe.gv.at

Die Freistellung ist ungeteilt zu verbrauchen und kann auch im letzten Dienstjahr vor der Pension liegen. Bei einer Rahmenzeit von zwei oder drei Jahren kann das Freijahr frühestens im zweiten Jahr, bei einer Rahmenzeit von vier oder fünf Jahren frühestens im dritten Jahr in Anspruch genommen werden. Während der Freistellungsphase darf der Lehrer/ die Lehrerin nicht zur Dienstleistung herangezogen werden. Eine Vollbeschäftigung während der Dienstleistungsphase ist nicht erforderlich, die Aufzahlung auf den


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FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

vollen Pensionsbeitrag (Altersteilzeit) ist möglich.

Dienstleistungsjahren zu 100% ausbezahlt, dafür im Freijahr nicht.

Die Rahmenzeit wird zur Gänze für die Vorrückung berücksichtigt. Bezüge gebühren innerhalb der gesamten Rahmenzeit. Die Höhe des Bruttobezugs berechnet sich aus der Summe aller Prozentsätze des Beschäftigungsausmaßes während der Dienstleistungsjahre dividiert durch Jahre der gesamten Rahmenzeit. Die Zulagen werden in den

Bei der Pensionierung werden für die Durchrechnung die aliquotierten Bezüge als Beitragsgrundlagen herangezogen. Eine Aufzahlung auf den vollen Pensionsbeitrag (Altersteilzeit) ist möglich. Das Sabbatical endet bei: • Karenzurlaub oder Karenz,

• gänzlicher Dienstfreistellung oder Außerdienststellung, • Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, • Suspendierung, • unentschuldigter Abwesenheit vom Dienst oder • Beschäftigungsverbot nach dem MSchG, sobald feststeht, dass der jeweilige Anlass die Dauer eines Monats überschreitet.

Krankenstand mit befristetem Dienstvertrag – Dauer und Folgen Als Vertragslehrer/in mit einem befristeten Dienstverhältnis bestehen folgende Fristen, die es zu beachten gilt, wenn der Fall eines Krankenstandes eintritt: Dauer des Krankenstandes

(§ 24 VBG und § 91a VBG) volles Monatsentgelt

weitere 42 Kalendertage

halbes Monatsentgelt + Krankengeld durch die LKUF E i n s t e l l u n g der Bezüge

Nach Kürzung des Monatsentgeltes ist bei der OÖ. LKUF das Krankengeld zu beanspruchen – die Auszahlung

Vors.-Stellvertreter im ZA Lehrerpersonalvertretung Generalsekretär des CLV OÖ Tel.: 0732/718888-108 michael.weber@bildungooe.gv.at

Ansprüche

bis 42 Kalendertage

darüber

Michael WEBER

(die Fortzahlung des Krankengeldes der LKUF richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses – im Anlassfall bekommt man eine detaillierte Information durch das Kundenservice der LKUF)

erfolgt automatisch. Alle Lehrerinnen und Lehrer, die bei der OÖ. LKUF sozialversichert sind, erhalten das Kran-

kengeld von der OÖ. LKUF. Eine weitere Dienstverhinderung innerhalb von 6 Monaten gilt als Fortsetzung des Krankenstandes. Wenn es zur Einstellung der Bezüge kommt, wird das befristete IIL-Dienstverhältnis aufgelöst. Für Lehrerinnen und Lehrer im pädagogischen Dienst/ Dienstrecht NEU erfolgt die Auflösung des Dienstverhältnisses erst mit Ablauf des befristeten Vertrages (siehe Datum am Dienstvertrag).

Damit Ihre Anliegen ernst genommen werden!

IHRE CLV/FCG PE RSONALVE R TRE TUN G IM ZE NTRALAU SSCHU SS

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THEMA

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

Gehaltserhöhung seit 1. Jänner 2019 Nach konstruktiven Verhandlungen hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) mit der Bundesregierung eine Einigung erzielt. Die Gehälter werden um 2,33 % und zuzüglich um einen Fixbetrag von 19,50 Euro angehoben. Die geringsten Ansätze steigen somit um

Petra Praschesaits Vors.-Stellvertreterin im ZA Lehrerpersonalvertretung und in der GÖD OÖ Tel.: 0732/718888-104 petra.praschesaits@ bildung-ooe.gv.at

+ 3,5 %, die höchsten um + 2,51 %. Im Durchschnitt bedeutet das eine Erhöhung um 2,76 %. Die Zulagen und Nebengebühren steigen um 2,76 %. Wir freuen uns, dass zur Inflationsabgeltung auch ein deutlicher Anteil am Wirtschaftswachstum zur nachhaltigen

LEHRER

und dauerhaften Kaufkraftstärkung durchgesetzt werden konnte.

VERTRAGSLEHRER

Gehaltsstufe

L3

L 2b 1

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 16+kl. DAZ 16+gr. DAZ 17 17+kl. DAZ 17+gr. DAZ

1.736,6 1.763,5 1.789,3 1.816,1 1.848,3 1.901,1 1.965,4 2.033,3 2.105,2 2.179,4 2.254,5 2.328,7 2.402,8 2.493,0 2.595,2 2.698,3 2.750,0 2.827,6 2.905,4

1.920,4 1.952,6 1.986,0 2.020,3 2.099,9 2.195,4 2.291,0 2.388,8 2.484,4 2.582,3 2.705,9 2.838,0 2.970,3 3.102,4 3.224,9 3.345,2 3.376,3 3.515,5 3.560,9

Verwendungsgruppe L 2a 1 L 2a 2 Euro 2.130,0 2.271,7 2.189,0 2.336,1 2.249,2 2.400,7 2.324,4 2.480,3 2.445,8 2.616,6 2.571,6 2.771,4 2.700,5 2.932,5 2.843,4 3.112,0 2.987,4 3.290,5 3.129,2 3.469,9 3.272,3 3.649,3 3.415,1 3.829,9 3.559,1 4.011,4 3.698,8 4.186,6 3.827,7 4.350,0 3.927,7 4.475,7 3.977,3 4.539,4 4.128,3 4.729,3 -

VERTRAGSLEHRER pd EntlohnungsEntlohnungsVerweildauer gruppe stufe in Jahren pd 1 2.719,9 3,5 * 2 3.095,9 5 3 3.473,0 5 4 3.850,1 6 5 4.227,4 6 6 4.604,6 6 7 4.837,7 * 3,5 Jahre als Master, 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS und 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS

Schulaufsichtsbeamte Verwendungsgruppe Gehaltsstufe S1 S2 Euro 1 4.562,0 3.577,3 2 4.790,5 3.740,6 3 5.019,4 3.905,1 4 5.248,3 4.068,4 5 5.477,1 4.231,7 6 5.706,0 4.506,8 7 5.933,9 4.780,8 8 6.213,1 5.054,7 9 6.534,4 5.328,8 10 6.855,8 5.602,7 10 + DAZ 482,1 410,8

L1

LPH

2.546,8 2.638,2 2.775,7 2.972,3 3.170,0 3.368,8 3.566,6 3.765,3 3.965,2 4.165,1 4.363,9 4.562,7 4.762,5 4.961,4 5.181,7 5.387,9 5.492,6 5.805,5 -

2.647,8 2.702,7 2.918,6 3.135,7 3.352,7 3.570,9 3.790,1 4.009,3 4.228,5 4.446,7 4.666,9 4.885,1 5.104,2 5.341,7 5.631,9 5.924,1 6.143,4 6.253,4 6.583,7

Entlohnungsstufe

lph

l1

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

2.758,5 2.814,4 3.040,0 3.265,7 3.492,5 3.719,1 3.947,9 4.177,0 4.404,7 4.634,7 4.865,6 5.095,6 5.324,5 5.577,0 5.894,1 6.199,2 6.503,3 6.731,1 -

2.599,4 2.681,1 2.792,9 2.984,2 3.184,1 3.381,8 3.576,2 3.777,3 3.978,1 4.165,1 4.363,9 4.562,7 4.762,5 4.960,3 5.168,7 5.357,9 5.451,4 5.734,9 -

LEITER von Unterrichtsanstalten in der Dienstzulagenstufe Dienstzulagengruppe 1 2 3 Euro a) in der Verwendungsgruppe LPH I 943,1 1.007,8 1.070,5 II 848,2 907,5 963,7 LPH III 754,3 806,0 855,7 IV 659,2 705,7 749,9 V 566,5 604,3 641,9 b) in der Verwendungsgruppe L1 I 841,6 898,8 953,8 II 756,4 810,5 858,9 L1 III 672,3 719,7 763,9 IV 588,1 629,1 669,1 V 505,1 539,6 573,0 c) in der Verwendungsgruppe L2a2 I 385,1 416,5 447,8 L 2a 2 II 316,2 341,1 366,9 III 253,6 272,9 292,5 IV 212,6 227,6 243,8 V 177,0 189,9 202,8 d) in den Verwendungsgruppe L2a1 und L2b1 I 300,0 326,9 352,9 II 252,5 274,1 292,5 l 2a 1 III 211,5 227,6 243,8 l 2b 1 IV 175,8 190,9 202,8 V 127,3 137,1 145,7 c) in der Verwendungsgruppe L2a2 I 237,5 242,8 257,8 II 175,8 182,3 195,3 L3 III 165,1 169,5 179,2 IV 118,6 122,0 129,6 V 83,0 85,2 89,6 VI 58,3 60,3 65,9

Schulaufsichtsbeamte neu Verwendungsgruppe Gehaltsstufe SI 1 SI 2 Euro 1 6.493,6 5.447,1 2 7.097,5 6.132,6 3 7.863,6 6.713,9

Entlohnungsgruppe l 2a 2 l 2a 1 Euro 2.364,2 2.214,8 2.431,9 2.276,1 2.497,4 2.338,4 2.581,2 2.415,8 2.723,1 2.542,4 2.884,2 2.672,5 3.053,0 2.807,9 3.238,8 2.955,1 3.425,8 3.104,4 3.615,0 3.256,1 3.804,1 3.405,4 3.993,2 3.556,9 4.182,3 3.708,4 4.366,1 3.855,6 4.537,0 3.989,9 4.717,4 4.131,8 4.900,0 4.278,0 5.031,1 4.381,2 -

l 2b 1

l3

1.986,0 2.021,3 2.058,0 2.096,6 2.180,4 2.282,5 2.384,6 2.484,4 2.585,4 2.687,7 2.815,5 2.954,1 3.092,8 3.230,1 3.358,1 3.483,9 3.619,3 3.748,2 3.778,3

1.783,9 1.812,9 1.840,8 1.868,9 1.906,4 1.963,4 2.034,3 2.109,5 2.187,9 2.265,3 2.343,7 2.421,1 2.500,6 2.594,1 2.701,6 2.809,0 2.914,3 3.021,8 3.075,6

Erzieherzulage Verwend.gruppe L1 L 2a L 2b L3

1 495,3 442,4 359,4 316,2

2 543,9 478,0 411,1 331,2

Zulagenstufe 3 627,0 541,6 467,2 361,5

4 708,9 618,2 483,4 393,8

5 790,9 696,0 512,7 427,3

VERTRAGSLEHRER Entlohnungsschema II L Entlohnungsgruppe

Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe

lph

l1

l 2a 2 l 2a 1 l 2b 1 l3

I II III IV IVa IVb V

für jede Jahreswochenstunde Euro 2.506,8 1.923,6 1.821,6 1.730,4 1.504,8 1.574,4 1.610,4 1.442,4 1.273,2 1.192,8 1.053,6 964,8

LEITER von Unterrichtsanstalten §106 LDG in den Gehaltsstufen 8 (2. Jahr Dienst-zula1 bis 8 ab 12 Verw7. Monat bis 12 (2. Jahr (2. Jahr gen(2. Jahr gruppe 6. Monat) 7. Monat) gruppe 6. Monat) Euro I 617,2 659,2 700,2 L 2a 2 II 575,0 615,0 652,9 III 473,7 506,1 537,4 IV 421,8 451,0 479,1 V 283,8 302,1 321,5 VI 236,2 252,5 267,6

Fachinspektoren neu Verwendungsgruppe Gehaltsstufe FI 1 FI 2 Euro 1 5.208,6 4.385,3 2 5.700,6 4.922,6 3 6.313,0 5.391,1


Gewerkschaft

Petra Praschesaits Vor. Stv. ZA APS OÖ Vor. Stv. GÖD OÖ

Man glaubt es kaum, aber Wunder dauern eben etwas länger

I

des Dienstes von März 1994 bis Oktober 1994. Für das erste Kind verringert sich die für den Antritt der Korridorpension erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit um das Höchstausmaß von 6 Monaten.

Deutliche Verringerung Die Kindererziehungszeit für die Zwillinge von November 1994 bis Oktober 1999 beträgt 60 Monate. Davon zählen bereits 50 Monate zur ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit, nämlich die Zeiten im Beschäftigungsverbot und in Karenz nach dem MSchG von November 1994 bis Oktober 1996 und die Dienstzeit nach Wiederantritt des Dienstes von September 1997 bis Oktober 1999. Für die Zwillinge verringert sich die für den Antritt der Korridorpension erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit um 10 Monate. Insgesamt verringert sich die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit in diesem Fall um 16 Monate (6 Monate für das 1. Kind und 10 Monate für die Zwillinge – siehe Grafik). Für die Inanspruchnahme der Korridorpension ab Vollendung des 62. Lebensjahres reicht daher eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 38 Jahren und 8 Monaten.

ch freue mich mit unseren Beamtinnen, Beispiel: dass eine Verbesserung zur ErreichbarErstes Kind: geboren März 1991, 24 Monakeit der Korridorpension gelungen ist. te im Beschäftigungsverbot und in einer Seit dem Jahre 2012 fordern wir als GÖD Karenz nach dem MSchG (März 1991 bis eine Verbesserung der Anrechenbarkeit Februar 1993), danach 1 Jahr „Anschluss­ der Anschlusskarenzzeiten als ruhegenuskarenzurlaub“ (März 1993 bis Februar sfähige Zeiten zur Erreichbarkeit der Kor1994), anschließend Dienstantritt. ridorpension, im Besonderen für unsere Zwillinge: geboren November 1994, Beamtinnen. 24 Monate im BeschäftiIn der Herbst-Dienstgungsverbot und in einer » Für die Inanspruchrechtsnovelle 2018 ist es Karenz nach dem MSchG nach einigen Verhand- nahme der Korridor(November 1994 bis lungsrunden gelungen, pension ab Vollendung Oktober 1996), danach die Dienstgeberseite von 10 Monate „Anschlusska des 62. Lebensjahres der Notwendigkeit einer renzurlaub“ (November Verbesserung zu über- reicht daher eine 1996 bis August 1997), zeugen. anschließend Dienstan ruhegenussfähige Für Beamtinnen galt tritt. Gesamtdienstzeit bisher – nur die Karenz Die Kindererziehungsnach Mutterschutzgesetz von 38 Jahren zeit für das erste Kind von Schritt in die richtige Richtung zählt als ruhegenussfä- und 8 Monaten. « März 1991 bis Februar Bestimmt wird es einige Kritikerinnen hige Gesamtdienstzeit. 1995 beträgt 48 Monate. und Kritiker geben, die meinen, das sei Durch Inanspruchnahme Davon zählen bereits 36 aber noch keine Gleichstellung mit der sogenannter „Anschluss­k arenzurlaube“ Monate zur ruhegenussfähigen GesamtASVG-Pension. Ja, das stimmt, aber immerwurde es für Frauen oft schwierig bis dienstzeit, nämlich die Zeiten im Beschäfhin ist es ein Schritt in die richtige Richunmöglich, die für die Korridorpension er­ tigungsverbot und in Karenz nach dem tung. Es ist schön bei meiner täglichen forderlichen 40 Jahre an ruhegenussfähiger MSchG von März 1991 bis Februar 1993 Beratungsarbeit, vielen Kolleginnen sagen Ge­samtdienstzeit mit Vollendung des 62. und von November 1994 bis Februar 1995 zu können, dass sie jetzt doch in die KorriLebensjahres zu erreichen. sowie die Dienstzeit nach Wiederantritt dorpension gehen können. ■ Um diese Härten abzumildern, wird nun die für die Inanspruchnahme der Korridorpension erforderliche ruhegenuss­ Geburt Geburt AnschlKU Dienst AnschlKU fähige Gesamtdienstzeit pro Kind (auch BV+KuMSchG BV+KuMSchG für Wahl- oder Pflegekinder!) um maximal sechs Monate reduziert, sofern nach der Karenz nach Mutterschutzgesetz eine sogeMärz 91 – Feb. 93 bis Feb. 94 bis Nov. 94 Nov. 94 – Okt. 96 Bis Aug. 97 nannte „Anschlusskarenz“ im Zeitraum bis zum 4. Geburtstag (bei Mehrlingsgeburten Ruhegenussfähige bis zum 5. Geburtstag) des Kindes vorliegt. 6 Mo Ruhegenussfähige Zeit 10 Mo Zeit Sich überlagernde Zeiten der Kindererziehung zählen für jedes Kind gesondert.

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Standing Ovations für eine bemerkenswerte Landesobfrau

Lange Jahre – Verantwortung Landesobfrau des CLV, Johanna Müller, ist nun in den Ruhestand getreten, ihre Nachfolgerin, Birgit Sailler, wurde im Rahmen der Delegiertenversammlung mit über 97 % Zustimmung gewählt. DAS SCHULBLATT hat recherchiert, in welchen Tätigkeitsbereichen Johanna Müller aktiv war und kam auf eine erstaunliche Vielzahl!

Lehrertätigkeit: • Seit 1976 Hauptschullehrerin und Lehrerin der PTS mit Begeisterung (Mathematik, Informatik, Geografie, ..) – 25 Jahre lang! • seit Dienstantritt selbstverständlich auch Mitglied des CLV!

CLV, Gewerkschaft und Personalvertretung im Bezirk Gmunden: • Mitglied des Gewerkschaftlichen Be­triebsausschusses im Bezirk Gmunden • Ab 1995 Mitglied des Dienststellenausschusses im Bezirk Gmunden • Ab 1994 CLV-Obfrau im Bezirk Gmunden mit dem geschäftsführenden Obmann Robert Thalhammer • 2000 bis 2006 Geschäftsführende CLV-Obfrau des Bezirkes Gmunden

CLV auf Landesebene: • Ab Mai 1998 Stellvertreterin des Landesobmanns im CLV (Schulblatt Juli 1998, Seite 14) • November 2010: Delegiertenversammlung – Wahl zur Landesobfrau des CLV OÖ, bis Nov 2018 (Schulblatt April 2011, Seite 27)

Überreichung des Ehrenrings bei der Generalversammlung im Nov. 2018 • CLV-Seminare – ein Erfolgsprogramm – seit 2005 Hauptverantwortung für das umfangreiche CLV-Seminarprogramm, das sich großer Beliebtheit bei den CLV-Mitgliedern erfreut.

Personalvertretung/ Gewerkschaft: • Mitglied des Zentralausschusses ab Dez. 1999 (nicht freigestellt) • Ab Juli 2001: freigestellte Personalvertreterin im Zentralausschuss für APS OÖ • Ab Sept. 2002 zur Gänze vom Dienst freigestellt und Vorsitzender-Stellvertreterin im Zentralausschuss • Regionalbetreuerin in den Bezirken Gmunden, Vöcklabruck, Schärding, Linz Land • Gleichbehandlungsbeauftragte • Mitglied des Landesschulratskollegiums • Mitglied der Landesleitung der Pflichtschullehrergewerkschaft • Mitglied im erweiterten Landesvorstand der GÖD OÖ • Mitglied in der erweiterten Bundesleitung der Pflichtschullehrergewerkschaft Österreichs

• Verantwortlich für die PV-Wahl 2014 • Pensionsberatungen und Pensionsberechnungen: Hunderte, wenn nicht Tausende!!! • Karenzberatungen • Beratungen zum Kinderbetreuungsgeld • PH-Kurse zum Schulrecht und Dienstrecht, daher lernte ich fast alle Schulleiter/innen in den oö. Pflichtschulen kennen

OÖ. LKUF: • Ab 2000: Mitglied des Aufsichtsrates der OÖ. LKUF • Dann Mitglied des Verwaltungsrates – laufend! • 2006 bis 2010 Vorsitzende des Verwaltungsrates • Vorsitzende des Anlagenausschusses (laufend) und Mitglied anderer Ausschüsse, wie zB. Kurausschuss, Verwaltungsausschuss • Ab 1. Februar 2015 Direktor-Stellvertreterin der OÖ. LKUF • Die erste Frau in einer Leitungsfunktion der LKUF • Weiterentwicklung des Präventionsprogramms der OÖ. LKUF in Hauptverantwortung und viele weitere Bereiche, ZB. Durchführung des 1. Gesundheitstages der LKUF


Johanna Müller

Dank des Landesobmannes!

Gratulation zum Leistungsumfang der abtretenden Obfrau • Mit 1. Dezember 2018 Pensionsantritt • Weiterhin Geschäftsführerin des Netz­ werk Lehrer/innen Gesundheit NLG (seit 2016) 1995: Hauptverantwortlich bei der Erstellung des Computerprogramms „ABC des Dienst- und Besoldungsrechtes“ auf Disketten (am Anfang auf 2, später auf 5 Disketten), das aus dem gedruckten Werk entstanden ist. In diesem Programm waren zu finden: über 400 Begriffe aus dem Dienst- und Besoldungsrecht – alle Texte jeweils auf dem neuesten Stand, Links zu Internet-Adressen und E-Mail-Adressen sowie die passenden Formulare.

Ein weiterer Entwicklungsschritt war die Herausgabe des Programms auf CD-Rom im Jahr 1999 (Schulblatt Sept. 1999 Seite 26 und 29) und schließlich 2011 online als Intranetversion – als ein exklusives Service für CLV-Mitglieder! Johanna Müller betreut bekanntlich mit großer Umsicht zahlreiche CLV Bildungsreisen und hat die Bereitschaft erkennen lassen, auch hinkünftig der Erwartung ihrer großen „Reisefamilie“ zu entsprechen und dieses CLV-Service weiterhin anzubieten! ■

Mit Johanna Müller ist eine Landesobfrau in den Ruhestand getreten, deren Aktivitätsdichte unmittelbarer Ausdruck der Sorge um das Wohl der Lehrerschaft in diesem Landes gewesen ist. Ihr professioneller Selbstanspruch, ihr Ideenreichtum und ihre Bereitschaft, spürbare Innovationen in den verschiedenen Bereichen ihrer Verantwortungsvielfalt Wirklichkeit werden zu lassen, hat ihr größte Wertschätzung von jenen zuteil werden lassen, die mit ihr persönlich zu tun hatten. Der Christliche Lehrerverein hat ihr im Rahmen der Generalversammlung seine höchste Auszeichnung, den Goldenen Ehrenring, verliehen und die Delegierten des Vereines zollten ihr minutenlange Standing Ovations, die den hohen Grad an Sympathie, Respekt und Dankbarkeit einer Leitungspersönlichkeit gegenüber deutlich zum Ausdruck brachten. Als Landesobmann des Christlichen Lehrervereines danke ich Johanna Müller und wünsche Gesundheit, Wohlergehen und Zeit für den Aufbruch zu neuen Horizonten! Paul Kimberger

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CLV-Generalversammlung Mittwoch, 28. November 2018, Design Center Linz CLV-Landesobmann Paul Kimberger „Schluss mit Bevormundung, Reformitis und Innovationshysterie!“ „Lehrerinnen und Lehrer werden immer öfter mit heftigen Angriffen, Respektlosigkeiten und Gewalt konfrontiert. Eltern delegieren Erziehungs- und Bildungsarbeit zunehmend an die Schule. Soziale Grundfertigkeiten und Benehmen fehlen oft. Hier wären wirkungsvolle Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen dringend angebracht und längst überfällig!“ „Nicht die Schule und wir Lehrerinnen und Lehrer versagen, wenn immer mehr Eltern an der Entwicklung ihrer Kinder nicht mehr teilnehmen. Vielleicht müsste man sogar diejenigen mit der Streichung von Transferleistungen sanktionieren, die nicht bereit sind, ihren elterlichen Verpflichtungen gegenüber der Schule und der (Aus-)Bildung der eigenen Kinder nachzukommen.“ „Lehrerinnen und Lehrer brauchen Ressourcen, um arbeiten zu können. Schließlich hätte nicht einmal Michelangelo malen können, hätte man ihm die Farben weggenommen!“

GÖD-Vorsitzender Dr. Norbert Schnedl „Bildung ist eine Investition in die Zukunft.“ „Wir brauchen keine designten Bildungsprogramme, sondern die Praxiserfahrung der Lehrerinnen und Lehrer. Investitionen in Bildung entlasten die Gesellschaft von morgen.“


Generalversammlung

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Univ.-Prof. Dr. Konrad Paul Liessmann: „Die Wende hin zur Kompetenz­ orientierung im Unterricht zeigt verheerende Ergebnisse. Den jungen Menschen fehlt teilweise das Wissen um die historische Kontinuität. Sie verstehen nicht, welche Faktoren der Vergangen­ heit für viele Konflikte in der Gegenwart verantwortlich sind.“

Bildungslandesrätin Mag. Christine Haberlander „Bildung und Wirtschaft sind kein „Entweder – Oder“ sondern ein „Und“. Es ist wichtig, jungen Menschen Kompetenzen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, ihr Leben zu meistern.“ „Entweder wir gestalten den Wandel, oder der Wandel gestaltet uns!“

„Die Vergangenheit wirkt noch heute nach. Geschichte ist nie eindeutig, sondern immer mehrdeutig. Interpretationen aus dem Licht der Gegenwart sind unterschiedlich.“ „Unsere Kinder sollen fähig sein, Zukunft und Vergangenheit sinnvoll in Verbindung zu setzen.“ „Politische Bildung muss beitragen, dass junge Menschen kritischer mit digitalen Medien umgehen. Technik kann nie eine Lösung für ein Problem sein. Digitaltechnologie im Bildungs­ wesen erfordert besondere Reflexion und Sensibilität. Sie birgt Potential im Guten wie im Schlechten!“

Der goldene Ehrenring für Johanna Müller – höchste Auszeichnung, die der Verein zu vergeben hat!

Georg Höfler & Sigi Mittermayr DISCIPULI CANTANTES – Chor der NMS Gaspoltshofen Hohe Konzentration auf das anspruchsvolle Referat von Univ.-Prof. Dr. Konrad Paul Liessmann

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Leitbild

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

Pädagogisches Leitbild – Teil II

I

n der letzten Ausgabe des SCHULBLATTES veröffentlichten wir Teil I jenes Leitbildes, das unter der fachkundigen Leitung von OStR Prof. Fritz Pirkl, BSI i.R., von einer Gruppe von Funktionsträgern des

Vereines – Schulaufsichtsbeamte ebenso wie Junglehrer erstellt und von den Delegierten des CLV zum Beschluss erhoben wurde. Darin sind Prinzipien formuliert, die hinkünftig als Maßstab und Richtschnur

der verschiedenen Agenden des CLV in Sachen Pädagogik dienen sollen. Wir veröffentlichen im Folgenden die nächsten drei Kapitel.

Sonderpädagogik / Inklusion

Lehrerinnen und Lehrer

Schulleitung

Jedes Kind ist in der Schule willkommen und hat das Recht auf bestmögliche Förderung. Das übergeordnete Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur Gestaltung eines möglichst selbstbestimmten autonomen Lebens aller Schülerinnen und Schüler. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen stehen erweiterte Unterstützungsmöglichkeiten und spezielle Förderangebote zur Verfügung. Das Curriculum bildet die Heterogenität ab. Nicht Gleiches für alle, sondern Individuelles für jeden! Dies inkludiert auch unterschiedliche Lernsettings und bedarfsorientierte Angebote der Beschulung. Dies erfordert eine entsprechende Ausstattung und pädagogische Expertinnen und Experten an den einzelnen Schulstandorten. Eine spezielle fundierte Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik / Inklusion ist unabdingbar. Zusätzliches Fachpersonal (Schulassistenz, Schulpsychologie, Sozialarbeiter, Mediziner, ....) ergänzt und unterstützt die Pädagogik und ist somit Bestandteil der Institution Schule.

Die Lehrerin/der Lehrer ist eine wichtige Persönlichkeit im Leben des Kindes. Sie/ Er beeinflusst neben der Familie und der Umwelt das Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung. Lehrpersonen gestalten die Lernumwelt und steuern aktiv den Lernprozess. Sie agieren als Experten kompetent, wertschätzend und reflektiert sowie mit Begeisterung in ihren Aufgabenbereichen und Handlungsräumen. Die Professionalität der Lehrpersonen basiert auf deren Sach-, Selbst-, Methoden- und Sozialkompetenz. Qualifiziertes zur Schule gehörendes Supportpersonal steht ausreichend zur Verfügung.

Schule ist eine Expertenorganisation. Jeder Schulstandort als lernende Organisation braucht eine Führungsperson, die ihre Führungsverantwortung wahrnimmt. Führung im pädagogischen Umfeld bedeutet • die „Energieversorgung sicherstellen“ (Empathie, Salutogenese, Motivation, Anerkennung, Konfliktmanagement, Wertschätzung, Kommunikation, Reflexionsfähigkeit, ...) • „Selbstgestaltungsräume schaffen“ (Vertrauen in die Expertise der Lehrer, Selbstverantwortung, Personal­ entwicklung, Freiräume aufzeigen, Grenzen sichtbar machen, Spielfeld abstecken, ...) • „Richtung vorgeben“ (gemeinsame Vision, Zielbilder, Schulentwicklung, Vereinbarungskultur, Vorangehen, Nachhaltigkeit sichern, Qualitätsmanagement, ...) ■


FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Leitbild

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BELAPRIM

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

BELAPRIM –

Sport oder Überlastung? Der Lehrberuf an Volksschulen ist eine bewegende Sache

B

eobachtungen von Primarstufenlehrerinnen und -lehrern zeigen, dass während einer Unterrichtseinheit die Änderung der Körperpositionen (Stehen, Sitzen, Hockposition, ...) durchschnittlich bis zu 350 Mal erfolgt. Das ist eine sportliche Herausforderung, die auch häufig von zusätzlichen psychischen Belastungen begleitet ist. Belastungen im Bereich der Lehre an Primarstufen werden in vielen Studien thematisiert, wobei physische und psychische Aspekte angesprochen werden. Es zeigen sich Belastungen bereits von Studierenden während der Praktikumsphasen. Diverse Bewältigungsmuster für derartige Belastungen zeigen sich in verschiedenen Studien (Schaarschmidt & Fischer, 2008; Rothland & Terhart, 2007; Boxhofer, 2014; Cramer, 2017). Die arbeitsbedingten physischen

Belastungen bei Lehrerinnen und Lehrer der Primarstufe haben weltweit je nach Region eine Krankheitshäufigkeit von 32 bis 67%. Die drei am häufigsten betroffenen Körperregionen sind der Nacken (39 bis 69%), der untere Rücken (38 bis 48%) sowie die Schulter (28 bis 73%). Der durchschnittliche Beschwerdebeginn lag bei den Betroffenen zwischen dem 32. und 42. Lebensjahr (Moom, 2015). Den allgemeinen Nutzen von Maßnahmen zur Reduktion der arbeitsbedingten Belastungen werden in verschiedenen wissenschaftlichen Beiträgen beschrieben. Die hohe Evidenz von z.B. Übungs- und Bewegungsprogrammen auf die Schmerzreduktion bei muskuloskelettalen Erkrankungen wurde bereits 2008 von Sockoll et al. dargelegt. In weiteren Untersuchungen wird eine durchschnittliche Reduktion von 27% bei krankheitsbedingten Fehlzeiten und einem „Return on Investment (ROI)“ von bis zu 1:10 beschrieben. Diese Beispiele zeigen positive Kosten-Nutzen-Effekte.

Unzureichende Gesundheitskompetenz

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Für Oberösterreich liegen für diese Gruppe keine vergleichbaren Daten vor. Somit besteht die Notwendigkeit vor der Entwicklung von Programmen zur Belastungsreduktion den Istzustand zu erheben. Zudem hat die European Health Literacy Survey (HLS-EU) zur „Gesundheitsbezogenen Selbstkompetenz“ gezeigt, dass 51% der Befragten in Österreich eine unzureichende bis problematische Gesundheitskompetenz haben (Sørensen, 2015). Die Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz, die Fachhochschule für Gesundheitsberufe OÖ, die Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (LKUF) und edugroup führen gemeinsam eine Studie zur physischen und psychischen Belastung von Primarstufenlehrerinnen und -lehrern (BELAPRIM) durch. Der Fokus des Projekts liegt auf der gesundheitsbezogenen Selbstkompetenz, die

HS-Prof. Mag. Dr. Emmerich Boxhofer Institutsleiter Forschung und Entwicklung Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz

eventuell in einer Handreichung für Primarstufenlehrer/innen münden soll. Viele von Ihnen haben vielleicht schon an dieser Befragung teilgenommen. Wenn Sie teilnehmen möchten können Sie dies noch tun. Die Beantwortung des Fragebogens dauert ca. 15 Minuten. Das Projekt wurde sowohl vom Landesschulrat für OÖ (nun Bildungsdirektion) und vom Ethik- und Forschungskomitee der FH Gesundheitsberufe OÖ genehmigt, ist völlig anonym und entspricht der Datenschutzverordnung. Weblink zur Befragung: https://www.unipark.de/uc/belaprim/ Bei Fragen können Sie sich auch direkt an belaprim@ph-linz.at wenden. Ziel dieser Befragung ist die Erhebung Ihrer persönlichen Belastungen. In einem weiteren Schritt sollen Maßnahmen zur Reduktion entwickelt werden. ■ Literatur Boxhofer, E. (2015). Nähe und Distanz. Belastungserleben von Lehramtsstudierenden in Schulpraktischen Studien. In: Bolle, R. (Hrsg): Schulpraktische Studien 2015 zwischen Standards, Alltag und Zukunftsvisionen. Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulpraktischer Studien (BaSS). Band 10. Leibzig: Universitätsverlag ( S. 47 – 80). Cramer, C. (2012). Entwicklung von Professionalität in der Lehrerbildung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt Moom, Rajinder Kumar; Singhb, L. P.; Singhc, Satnam; Singhd, Harbir (2015): Prevalence of Musculoskeletal Disorders among Primary School Teachers in Nawanshahr Punjab, (India) – A Case Study. Hg. v. 4th International Conference and Exhibition on Occupational Health & Safety. NIT Jalandhar. Toronto. Online verfügbar unter https://www.omicsonline.org/proceedings/prevalence-of-musculoskeletal-disorders-among-primaryschool-teachers-in-punjab-india--a-case-study-34077. html, zuletzt geprüft am 10.11.2017. Rothland, M. & Terhart, E. (2007). Beruf: Lehrer – Arbeitsplatz: Schule. Charakteristika der Arbeitstätigkeit und Bedingungen der Berufssituation. In: M. Rothland (Hrsg.) Belastung und Beanspruchung im Lehrberuf: Modelle, Befunde, Interventionen Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften (S. 11 – 31). Schaarschmidt, U. & Fischer, A. (2008). Arbeitsbezogenes Verhaltens- und Erlebensmuster (AVEM). London: Pearson PLC. Sockoll, Ina; Kramer, Ina; Bödeker, Wolfgang (2008): Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention. Zusammenstellung der wissenschaftlichen Evidenz 2000 bis 2006. Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA Report, 13). Online verfügbar unter http://www.wienernetze-br.at/UNTERSEITEN/gesundheit/BGF/iga-Report_13_Wirksamkeit_Gesundheitsfoerderung_Praevention_Betrieb.pdf, zuletzt geprüft am 10.11.2017. Sørensen, Kristine; Pelikan, Jürgen M.; Röthlin, Florian; Ganahl, Kristin; Slonska, Zofia; Doyle, Gerardine et al. (2015): Health literacy in Europe. Comparative results of the European health literacy survey (HLS-EU). In: European journal of public health 25 (6), S. 1053 – 1058


OÖ. LKUF

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

OÖ. Gesundheitsfürsorge Zusammenlegung NEIN – verstärkte Zusammenarbeit JA

D

ie Zusammenlegung der Sozialversicherungen ist zu einem alltäglichen Thema in den Medien geworden. Da die OÖ. LKUF jedoch nicht unter diesen Begriff fällt, sondern eine dienstrechtliche Kranken- und Unfallfürsorge und daher Angelegenheit des Dienstgebers – in unserem Fall des Landes OÖ. – ist, sind wir von der auf Bundesebene beschlossenen Gesetzesmaterie im Grundsatz nicht betroffen. Nichts desto trotz wurde von der Politik auch von den Krankenfürsorgen eine stärkere Kooperation mit Fokus auf einer noch effizienteren Steuerung und Ermittlung von Synergiepotentialen gefordert. Die oö. Krankenfürsorgen pflegen schon seit Jahren eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit, daher soll diese in der per Anfang 2019 neu gegründeten OÖ. Gesundheitsfürsorge weiter forciert werden. In dieser Allianz vereinen sich • die OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (OÖ. LKUF), • die Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete (KFL) und • die Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden (KFG). Diese Krankenfürsorgen erhalten keine Zuschüsse oder Förderungen aus öffent-

lichen Mitteln und finanzieren sich ausschließlich durch Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge sowie durch Selbstbehalte der Versicherten. Es wird keine neue Verwaltungseinheit geschaffen, sondern es werden bestehende Strukturen genutzt. Die Rechtspersönlichkeiten bzw. Rechtsstellungen der beteiligten Krankenfürsorgen bleiben unverändert bestehen. Das heißt, dass die OÖ. LKUF weiterhin ihre Eigenständigkeit bewahrt und auch in Zukunft maßgeschneiderte Angebote für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stellt.

Mehrwert der Zusammenarbeit Positive Effekte erwarten wir uns u.a. durch gemeinsame Verhandlungen in einer noch stärkeren Verhandlungsposition. Die Sicherstellung einer nachhaltigen, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Versorgung ist ebenso ein Ziel dieser Allianz wie ausgeglichene Budgets und eine nachhaltige Systembalance. Es wird laufend eruiert, in welchen Bereichen eine engere Zusammenarbeit einen Mehrwert bringt. Die beteiligten Krankenfürsorgen leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des hohen Leistungsniveaus und der Leistungsentwicklung im oö. Gesundheitssystem (z.B. Spitalsfinanzierung).

Altersspezifische Kostenentwicklung pro Versicherten im nationalen und internationalen Trend

Wirksame Präventionsmaßnahmen bewirken eine Verschiebung der altersspezifischen Kostenkurve So entsprechen beispielsweise die Kosten einer 65-jährigen Person mit Prävention derjenigen einer 60-jährigen Person

BOL SR Albert Arzt, Direktor der OÖ. LKUF

Herausforderungen im Gesundheitssystem Das Gesundheitssystem wird in Zukunft eine besondere Herausforderung mit sich bringen, nämlich die Kostensteigerung aufgrund der Weiterentwicklungen in der Medizin. Einen großen Anteil werden dabei sowohl Medikamente als auch Behandlungen in Krankenhäusern haben. Auch eine stärkere Bevorzugung von Wahlärzten wird spürbar werden – einerseits weil Vertragsärzte in zu geringer Anzahl vorhanden sind und andererseits weil der Arzt ausreichend Zeit für den einzelnen Patienten haben soll und dies vom Wahlarzt eher erwartet wird.

20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90

Zukunftssicherung der OÖ. LKUF

Alter in Jahren

Ohne erweiterte Prävention

Mit erweiterter Prävention

Ausgehend von den jeweils aktuell gültigen Parametern erstellt die OÖ. LKUF seit Jahren eine Prognose, wie sich die Kostensituation vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung entwickeln wird, auch wenn diverse Fortschritte in der Medizin und deren finanzielle Auswirkungen nicht abschätzbar sind. Wir wollen das System für unsere Versicherten auch in Zukunft

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OÖ. LKUF

langfristig finanzierbar und leistungsstark gestalten. Es ist unsere Intention, am Puls der Zeit zu bleiben und auch neue Leistungen, die sich durch den medizinischen Fortschritt ergeben, in unser Leistungsspektrum aufzunehmen. Dies braucht allerdings finanziellen Spielraum. Deshalb sind die LKUF-Verantwortlichen schon seit Jahrzehnten vom Nutzen der Prävention sowohl für die Versicherten als auch für die OÖ. LKUF überzeugt und sehen es als wesentliches Standbein. Durch gezielte und verstärkte Prävention in Zusammenarbeit mit den anderen Krankenfürsorgen und hoffentlich auch dem Land OÖ. müssen jetzt zwar noch mehr finanzielle Mittel für Prävention in die Hand genommen werden, aber in den folgenden Jahren werden wir letztendlich den Ertrag dafür ernten. Es ist bekannt, dass ein Großteil unserer Versicherten derzeit im Alter zwischen 50 und 65 Jahren ist. Ebenso ist es erwiesen, dass mit steigendem Alter auch die Gesundheitskosten wachsen. Da unser System von allen LKUF-Mitgliedern mittels ihrer Beiträge finanziert wird, haben auch alle das Recht auf die benötigten Leistungen, um den Lebensabend bestmöglich verbringen zu können. Ich bin froh, dass bei allen Krankenfürsorgen ein starkes Bewusstsein für die gesamte Kostensituation entstanden ist. In der OÖ. LKUF war dieses schon vorhanden, da wir in Analogie zur BVA die geringsten Dienstgeber-Beiträge erhalten und daher immer eine verschärfte Kostensituation zu berücksichtigen hatten. Aus Sicht der LKUFVerantwortlichen war es schon immer der bessere Weg zusammenzuarbeiten anstatt zusammenzulegen. An dieser Stelle möchte ich einmal ausdrücklich betonen, dass die Mitgliederanzahl des CLV sehr hilfreich war, um

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

die kritische Situation einer drohenden Zusammenlegung trotz des Gegenwinds so gut über die Bühne zu bringen. Allein durch Ihre CLV-Mitgliedschaft haben Sie dazu beigetragen, dass eine so gute und brauchbare Zukunftslösung in Form der OÖ. Gesundheitsfürsorge gelungen ist. Danke dafür! Ganz besonders möchte ich mich auch beim LKUF-Aufsichtsratsvorsitzenden Paul Kimberger bedanken, der durch seine politische Erfahrung und seinen Rückhalt bei den

Lehrerinnen und Lehrern ebenfalls wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen hat! Wir werden weiterhin in großer Eigenverantwortung und aus eigenen Mitteln ohne öffentliche Zuschüsse sämtliche Leistungen für die LKUF-Mitglieder erbringen und mit großem Verantwortungsbewusstsein unsere Ziele zum Wohle unserer Versicherten verfolgen! ■ BOL SR Albert Arzt, Direktor der OÖ. LKUF

31. Internationaler Linzer 3-BRÜCKENLAUF Sa, 27. April 2019 Start: 15 Uhr

21. OÖ Schülercup

Schüler haben die Möglichkeit per Sammelnennung GRATIS am Lauf teilzunehmen. Alle InfOS unTeR: www.3-brueckenlauf.at

Anmeldeschluß für Schulen 19. April 2019

SCHULE LÄUFT

Tel.: +43 (0) 732/77 48 63 E-Mail: office@3-brueckenlauf.at


Bildungspolitik

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Neue Regeln für AHS-Aufnahme

eine Reform der Lehrpläne sowie die Verbesserung der Grundkompetenzen. In den zum Teil 18 Jahre alten Lehrplänen soll Platz für Neues geschaffen werden. „Das muss dort geschehen“, so Faßmann. „Weil die Schulbücher richten sich nach den Lehrplänen und die Lehrer nach den Schulbüchern.“ In die Lehrpläne integriert werden müssten Themen wie Digitalisierung, Europa, Gesundheitserziehung und Finanzbildung. „Das ist ein Schlüsselprojekt, das wir auch nächstes Jahr nicht abhaken können. Das dauert länger.“ Schließlich will sich Faßmann den Grundkompetenzen widmen: „Sinnerfassendes Lesen, Rechnen, einigermaßen fehlerfreies Schreiben und Kompetenz in einer Fremdsprache. Da wissen wir, ein zu großer Prozentsatz weist diese nicht auf.“

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann will das kommende Jahr (also 2019, Anm. d. Redaktion) dazu nutzen, die Entscheidungsgrundlage, ob Kinder nach der Volksschule in die Mittelschule oder in die AHS wechseln, auf neue Beine zu stellen. Widerstand kam dazu umgehend von der SPÖ, die vor einer weiteren Vorverlegung der Entscheidung über die Bildungslaufbahn warnt.

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aßmann betonte am Sonntag im Interview mit der Nachrichtenagentur APA, er wolle die Schnittstellen für Schüler wie Eltern und Lehrer „stressfreier“ gestalten. Durch „Kompetenz- und Potenzialmessungen“ aller Schüler in der dritten und vierten Klassen Volksschule bzw. in der dritten und vierten Klasse AHS-Unterstufe bzw. Neue Mittelschule sollen neben der Note weitere Entscheidungsgrundlagen für die weitere Schullaufbahn zur Verfügung stehen. Die Messungen sollen auch die bisherigen Bildungsstandard-Testungen ablösen. Auf Grundlage der Ergebnisse und der anderen Schulleistungen sollen dann Gespräche zwischen Lehrern und Eltern über den weiteren Schulweg stattfinden. „Da erwarte ich mir einerseits eine bessere Erkenntnis der Eltern über die Potenziale ihrer Kinder, aber auch eine Validierung der Note, denn diese kann keine große Varianz zu den Messergebnissen aufweisen“, so Faßmann. Die Lehrer bekämen so eine verbesserte Entscheidungsgrundlage und würden außerdem gegen möglichen Druck der Eltern abgesichert. Endgültig entscheidend für die weiteren Berechtigungen etwa für die AHS bleibe aber „höchstwahrscheinlich“ die Zeugnisnote.

Comeback der Leistungsgruppen Die NMS und die AHS-Unterstufe müssten stärker darauf achten, sich auf diese Inhalte zu konzentrieren. Das sei eine Frage der Lehrplangestaltung, aber auch eine Sache der unterschiedlichen Leistungsniveaus in der Mittelschule. „Ich erwarte mir, dass es durch unsere Maßnahmen wie die Ermöglichung dauerhafter Leistungsgruppen zu einer Verbesserung kommt, weil man in leistungshomogenen Gruppen leichter unterrichtet. Der Lehrer muss sich nicht gleichzeitig unterschiedlichen Niveaus widmen.“

Ethikunterricht als Regelfach?

Faßmann plant eigenen Angaben zufolge als nächste Projekte im kommenden Jahr auch die Neugestaltung der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Volksschule,

Heinz Faßmann; Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Foto: BKA, Martin Lusser

Reform der Lehrpläne

Optimistisch ist der Minister bezüglich der Überführung des Schulversuchs zum Ethik­ unterricht in das Regelschulwesen. Vom Religionsunterricht abgemeldete Schülerinnen und Schüler haben derzeit ohne Schulversuch eine Freistunde – in Schulen mit Schulversuch müssen sie dagegen verpflichtend am Ethikunterricht teilnehmen. Eventuell gelinge eine Umsetzung noch für das nächste Schuljahr – für welche Schulstufen das gelten soll, sei aber noch nicht klar. „Ich möchte da keine halbfertigen Wahrheiten präsentieren. Persönlich glaube ich, dass es in der Volksschule noch nicht so zentral ist, ab der Sekundarstufe eins (AHS-Unterstufe, Neue Mittelschule, Anm.) aber ganz wichtig.“ ■ (Qu.: orf.news vom 16.12. – gekürzt)

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Service

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

www.clv.at – die Serviceplattform des CLV ab sofort „Smartphone-optimiert“ und damit noch „Userfreundlicher“ Die Homepage des CLV Oberösterreich erfreut sich großer Beliebtheit. Dies wird anschaulich, wenn man mittels Hilfe von Analysewerkzeugen einen Blick auf die Zugriffe wirft. Wir freuen uns jede Woche über mehr als 1000 aktive Nutzer und mehr als 5000 Seitenzugriffe. Der Zugriff ist ab sofort auch „Smartphone-optimiert“ möglich.

Berechnungsprogramme

CLV Kompasse & Seminare

CLV Intranet

Viele Zugriffe verzeichnen wir in den beliebten Berechnungsprogrammen zur Reiserechnung und Jahresnorm. An dieser Stelle sei unserem Zentralausschussvorsitzenden Dietmar Stütz besonders gedankt, weil dieses wichtige Mitgliederserviceprogramm von ihm entwickelt und ständig aktualisiert wird.

Mittlerweile werden beinahe 85% der Kompassbestellungen u. Seminaranmeldungen direkt über die Homepage angefordert und abgewickelt. Der CLV Schuljahresplaner und auch die Lehrerreisen nehmen eine wichtige Rolle im Serviceportfolio ein.

Das Intranet des CLV Oberösterreich ist jedem Mitglied auf Wusch exklusiv zugänglich. Dieses Serviceangebot, welches von unseren CLV Personalvertretern im Zentralausschuss stets gewartet wird, nutzen mehr als 3000 registrierte CLV Mitglieder. Beantragen Sie noch heute Ihren persönlichen Zugang auf der Homepage des CLV Oberösterreich unter www.clv.at.


Service

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Schulblatt online

CLV Events

CLV Facebook

Das clv.online.team ist sehr bemüht tagesaktuelle Beiträge unserer Vereinsspitzen zu veröffentlichen und natürlich auch eine Nachlese-Möglichkeit der CLV-Bezirks- u. Sektionszeitungen sowie des Schulblattes anzubieten.

Seit Beginn des Schuljahres steht allen aktiven Nutzern der CLV Homepage ein überregionaler CLV-Veranstaltungskalender zur Verfügung. Wir freuen uns sehr, dass auch dieses neue Serviceangebot hohe Zugriffszahlen aufweist. Bitte senden Sie uns die Einladungen zu Ihren regionalen CLV Veranstaltungen an bernhard.trauner@clv.at und diese werden gerne umgehend veröffentlicht.

Um auch eine breite Außenwirkung erzielen zu können, betreibt der CLV auch eine Facebook Seite, wo intensiv versucht wird, das beeindruckende Leistungsportfolio des CLV Oberösterreich eindrucksvoll einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Wir freuen uns über Ihren Zuspruch und bedanken uns für Ihre Treue. ■ Bernhard Trauner i.A. clv.online.team

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SEKTION Religionslehrer

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

Begründung des Religionsunterrichts an Schulen

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em Religionsunterricht geht es „nicht nur um Erkenntnis und Wissen, sondern ebenso um Verhalten und Haltung“. Er weckt und reflektiert die Frage nach Gott, nach der Deutung der Welt, nach dem Sinn und Wert des Lebens und nach den Normen für das Handeln des Menschen und ermöglicht eine Antwort aus der Offenbarung und aus dem Glauben der Kirche. Er macht vertraut mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt und hilft, den Glauben denkend zu verantworten. Religionsunterricht befähigt zur persönlichen Entscheidung in Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit Weltanschauungen und Ideologien und fördert Verständnis und Toleranz gegenüber Entscheidungen anderer. Er motiviert zu religiösem Leben und zu verantwortlichem Handeln in Kirche und

Gerlinde Meindl Leiterin der Sektion Religionslehrer im CLV

Gesellschaft. Der Gesinnung nach ist der konfessionelle Religionsunterricht ökumenisch. Religiöse Bildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Allgemeinbildung: • Lebendige Weitergabe einer erheblichen Dimension des kulturellen Gedächtnisses und des darin aufbewahrten Potential an Weltvergewisserung und Gemeinschaftsstiftung gegen den Trend der Dominanz des „Heutesich-Auslebens“ und der Ausmerzung von Erinnerung. • Festhalten an der Würde des einzelnen und aller Menschen als Zweck und verbindlicher Maßstab aller Bildung; Widerspruch gegen einseitige Funktionalisierung von Bildung. • Bewusstmachung, dass der Mensch sich verdankt und nur bedingt sein

eigener Macher ist: des Vorrangs der Gnade vor Leistung. Bewusstmachung der Endlichkeit als konstitutivem Moment des Menschseins und des zwischenmenschlichen Zusammenlebens. Bewusstmachung, dass „Schuldig-werden-können“ zur freiheitlichen Verfassung gehört. Bewusstmachung, dass Fehler und Scheitern keinen Anlass geben, die betroffenen Menschen abzuschreiben, sondern diese vielmehr in dem Maße zu fördern, wie es ihren Fähigkeiten entspricht. Verortung der Bildung von je individueller Identität im Horizont von universaler Solidarität. Bewusstmachung der Weltverantwortung des Mensch unter der Bedingung des „eschatologischen Vorbehalts“ (Bewahrung vor dem „Gotteskomplex, das Himmelreich auf Erden herstellen zu können)

Religionsunterricht wird sich als Schulfach weiter behaupten können, wenn er einem möglichen Ethikunterricht nicht zum Verwechseln ähnlich ist. Zwar gehören zum Religionsunterricht auch Fragen des moralischen Urteilens und Handelns und hierbei wäre eine Zusammenarbeit mit einem Schulfach Ethik auch denkbar, ist aber inhaltlich breiter aufgestellt. Im Religionsunterricht werden Themen über „Gott und die Welt“ und sich daraus ergebende Optionen für den Umgang mit sich selbst, mit den anderen Menschen, mit der natürlichen Umwelt (Schöpfung) und mit Gott (oder dem Göttlichen) als dem alles tragenden Grund behandelt. (Mitschrift: Fortbildung Zukunft des Religionsunterrichts, Dr. Norbert Mette)

Foto: Fotolia

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Bei einer gemeinsamen Sitzung der Berufsgemeinschaft der RL und der Sektion RL im CLV wurden diese Fragen mit kompetenter Begleitung unseres Schulamtsleiters, Mag. Franz Asanger, am 15.1.2019, im Priesterseminar diskutiert. Wir sehen im konfessionellen Religionsunterricht weiterhin ein Modell für die Zukunft. ■


Ethikunterricht

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Was die OÖN kürzlich recherchierten: • In den vergangenen Jahrzehnten ist die Zahl der Personen ohne Religionsbekenntnis stetig gestiegen: 1951 waren es vier Prozent, 2017 bereits 17 Prozent, die keiner Religion angehören. • In Oberösterreich liegt die Zahl derer, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen wollen, bei elf Prozent. • An 28 oberösterreichischen Oberstufengymnasien und an 19 berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wird bereits Ethikunterricht als Ersatz für Religion angeboten. • „Die Schulversuche in Oberösterreich funktionieren sehr gut“, sagt Bildungsdirektor Alfred Klampfer. Er begrüßt den Vorstoß von Bildungsminister Faßmann.

Wichtiges Signal! „Der Religionsunterricht wird besonders an den oberösterreichischen Pflichtschulen besonders gut angenommen. Die Abmelde­ zahlen an VS und NMS bewegen sich hierzulande auf konstant sehr niedrigem Niveau. Dies spricht auch für die exzellente Arbeit unserer Religionslehrkräfte. Natürlich bestehen zwischen Stadt und Land Unterschiede in den Abmeldezahlen. Dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsprogramm

ausdrücklich zum konfessionellen Religionsunterricht bekennt und den Ethikunterricht für Kinder, die keinen Religionsunterricht besuchen, einfordert, werte ich als wichtiges Signal für die Bedeutung des konfessionellen Religionsunterrichts für Integration und Wertevermittlung. In unserem christlichen Lehrerverein fordern wir dies ja schon seit Jahren. Besonders in unseren Polytechnischen Schulen, die zum Teil hohe Abmeldezahlen aufweisen, wäre ein verpflichtender Ethikunterricht bereichernd.“ ■

RR Prof. Mag. P. Stefan Leidenmühler, (Fachinspektor Schulamt der Diözese Linz, Geistlicher Konsulent des CLV)

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DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

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Eine Sonderausstellung im „Welios“/Wels dürfte sich zu einem schulischen „Renner“ entwickeln: Man zeigt neben Flugzeugoriginalteilen auch Exponate, bei denen man die Flugphysik eindrucksvoll demonstriert bekommt. Die Ausstellung richtet sich an alle Schulstufen und ist bis Mai 2019 geöffnet.

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Eine echte „Double Wasp,“ 18 Zylinder mit Sternmotor: „Unglaublich – und sowas fliegt?“


Sonderausstellung

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Kindheitstraum – zumindest einmal im Flugsimulator Pilot spielen!

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as Mitmach-Museum Welios hat für diese Ausstellung Hands-on-Exponate entwickelt, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, genau zu erkennen, wie die Druckverhältnisse an Flugzeugflügeln sein müssen, damit ein Flugzeug abheben kann. Auch der gefürchtete Strömungsabriss wird in einem Experiment sehr gut gezeigt. Ein weiteres Exponat zeigt, welche Form die windschlüpfrigste ist. Interessante Videos mit einem Flugkapitän, Motoren- Schnittmodelle aus dem Hause Rotax oder aus dem Hangar 7 sowie ein echter Flugsimulator bereichern die Schau, die in dieser Zusammenstellung einmalig ist! „Hier spricht der Kapitän!“

Innere Werte, Festigkeit und Leichtbauweise Mit weiteren MitmachStationen werden Eigenschafen von Carbon Faser Kunststoff (CFK) erforscht. Durch Drücken, Verdrehen und Verbiegen wird z.B. die Biegesteifigkeit, die Verarbeitungstechnik oder der Faserverlauf veranschaulicht. CFK leitet auch Strom, aber nicht in jedem Fall! Vorbeikommen und Ausprobieren!

„Wie funktioniert das nochmal – mit dem Auftrieb?“

Workshops für alle Schulstufen Begleitend zur Ausstellung können sich Schüler der VS, SEK I und SEK II im Workshop „Die Physik des Fliegens“ vertiefen. Es wird der Frage nachgegangen, warum und wie ein Flugzeug, ein Vogel, ein Samen, ein Ballon, eine Rakete fliegen kann. Diese Fragestellungen werden im Workshop in Gruppenarbeit spielerisch und mit genauer Beobachtung und Schlussfolgerungen „begreiflich“ und „anschaulich“ behandelt. Statischer und dynamischer Auftrieb,

sowie das Raketenprinzip werden mit einfachen Experimenten an konkreten Flugmodellen (Ballon, Flugzeugflügel, Vogelfedern, Ballonrakete) erforscht. Flugeigenschaften (Steuerung, Auftrieb) werden anhand von selbstgebauten und vorhandenen Fluggeräten getestet und verbessert. Ein praktischer Vergleich der selbstgebauten Fluggeräte im Weit- / Ziel- und Langzeit-Fliegen vertieft die gewonnenen Erkenntnisse und spornt zu weiterem Experimentieren und Forschen an. ■ (Nähere Infos unter www.welios.at)

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Sektion Berufsschullehrer

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Neues Outfit beim Sektionstag der Berufsschullehrer In einem ganz neuen Format präsentierte sich die CLV-Sektionsveranstaltung der Berufsschullehrer im Kulturzentrum Hörsching. Erstmals gab es anstatt eines Hauptreferats eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde zum Thema „Die Zukunft der dualen Ausbildung“. Durch den Nachmittag führte der Stv. Chefredakteur der OÖ Nachrichten, Mag. Dietmar Mascher.

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ach der Eröffnung und Begrüßung durch die CLV Sektionsleiterin Erika Merta und Sektionsleiter Karl Kammerer richtete auch der neue Direktor der Bildungsdirektion, Dr. Alfred Klampfer, seine Grußworte an die versammelte Lehrerschaft der OÖ Berufsschullehrerinnen und -lehrer. Dabei bedankte er sich bei den Lehrerinnen und Lehrern für ihr Engagement und wies auf die herausragende Qualität des Berufsschulwesens in OÖ hin, von dem er sich bereits persönlich ein Bild machen konnte.

Danke liebe Judith! Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Verabschiedung von Judith Roth in

den Ruhestand. GÖD-Bundesvorsitzender und neuer ZA-Vorsitzender Andreas Mascher würdigte in seiner Laudatio die Leistungen seiner Vorgängerin in „Zahlen, Daten und Fakten“ und hob besonders die menschlichen Qualitäten von Judith Roth in ihren langjährigen Funktionen als GÖD-Bundesvorsitzende und ZA-Vorsitzende hervor. Im Anschluss wurde Judith Roth vom Obmann des CLV OÖ und Bundesvorsitzenden Paul Kimberger, mit der goldenen Ehrennadel des CLV ausgezeichnet, Andreas Mascher überreichte ihr im Namen der GÖD das Goldene Ehrenzeichen. Eine sichtlich gerührte Judith Roth bedankte sich bei ihren Kolleginnen und Kollegen für die langjährige Freundschaft

Im Bild v.l.n.r.: Karl Kammerer, Paul Kimberger, Erika Merta, Judith Roth und Andreas Mascher

und wurde mit stehenden Ovationen verabschiedet.

Thema: Duale Ausbildung Weiter ging es mit der Diskussionsrunde zum Thema „Die Zukunft der dualen Ausbildung“, bei der auch Dietmar Mascher die Rolle des Diskussionsleiters übernahm. Die Runde war hochkarätig besetzt: Bildungslandesrätin Mag. Christine Haberlander, Leiter der Lehrlingsstelle WKOÖ Mag. Friedrich Dallamaßl, Leiterin der Karriereschmiede REWE Group Mag. Doris Rann­ egger und Ausbildungsleiter der Energie AG Stefan Karobath. Ausgehend von einer aktuellen Studie der KMU-Forschung, die der OÖ Wirtschaft bis 2030 einen gewaltigen Fachkräftemangel prognostiziert, wurden Strategien zu den arbeitsmarktpolitischen Megatrends wie demografischer Wandel, Digitalisierung und Tertiärisierung erörtert. Seien es die Implementierung neuer Berufsbilder, wie der „Kaufmann im E-Commerce“, die „Duale Akademie“, der eine Erfolgsgeschichte prognostiziert wird oder die Forderung nach mehr Mädchen in technischen Berufen – in einem waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig: Die duale Ausbildung hat Zukunft und wird eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels spielen! Umrahmt wurde die Veranstaltung durch musikalische Einlagen von Berufsschülerinnen und Berufsschülern der BS Rohrbach, die wieder traditionell mit dem Singen der OÖ Landeshymne endete. ■ Stefan Hutter Siehe Artikel der OÖ Nachrichten unter: https://karriere.nachrichten.at/aus-weiterbildung/ lehre/art200618,3079126

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Spaß und Teamgeist standen im Mittelpunkt

CLV-Volleyballturnier 2018 achdem sich die Sporthalle im Georg von Peuerbach Gymnasium in den letzten Jahren als optimaler Austragungsort erwiesen hat, fand das CLV-Volleyballturnier auch heuer wieder dort statt. 9 Mannschaften nahmen am Turnier teil. Für die Zusammensetzung der Mannschaften galten folgende Bedingungen: Mindestens drei Frauen mussten am Spielfeld sein, es durften nur Lehrkräfte spielen und es durften keine Meisterschaftsspieler/ innen teilnehmen. Der von Turnierleiter Dir. NMS OSR Alois Schlattner vorgegebene Turniermodus war Garant dafür, dass es zu sehr ausgeglichenen und spannenden Spielen kam. Den Turniersieg konnte sich heuer das Team „Woi-Seckl“ aus Langenstein holen. Es besiegte im Finale das Team „Volleyfaust“.

Die Siegerehrung fand noch in der Sporthalle statt. Das anschließende gemütliche Beisammensein bot ausreichend Gelegenheit, sich über die Gründe des (Miss-) Erfolgs auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und schulische Themen zu diskutieren. Über eines waren sich aber alle Teams einig: Nächstes Jahr wieder! 1. Woi-Seckl (Langenstein) 2. Volleyfaust 3. Bierball (Rainbach) 4. NMS Sattledt 5. CLV-Junglehrerteam 6. 5 Pfosten und ein Bodenleger (Marchtrenk) 7. NMS Timelkam 8. NMS Hellmonsödt 9. NMS Niederwaldkirchen

Ergebnis

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Der CLV bedankt sich bei allen teilnehmenden Mannschaften und allen Helfern, besonders bei Turnierleiter Alois Schlattner, für die Unterstützung. Als Termin für das nächste Turnier wurde der 6. November 2019 festgelegt. Der CLV hofft wiederum auf eine zahlreiche Teilnahme und tolle sportliche Wettkämpfe. Nächstes Turnier – 06.11.2019 – Termin jetzt schon vormerken! ■

Organisator Alois Schlattner und das Team „Woi-Seckl“ aus Langenstein

CLV Golfturnier 2019 Samstag, 25. Mai 2019

Zählwettspiel über 18 Loch / nach Stableford, HCP-wirksam Nenngeld: € 40,– Teilnahmeberechtigt sind aktive und im Ruhestand befindliche Lehrer/innen aus Oberösterreich und Gäste, Amateure, die Mitglied des ÖGV sind und über eine vom Heimatclub bestätigte Stammvorgabe von – 45 verfügen.

Anfragen und Informationen: Wolfgang Baumgartner 0699 10 55 55 88 Walter Utz 0664 240 15 46 Nennungen: Telefon 077 32 / 39 44 E-Mail: gcmariatheresia@golf.at http://www.gcmariatheresia.at Nennschluss: 24. Mai 2019, 12.00 Uhr

Foto: Fotolia

Golfclub Maria Theresia 4680 Haag am Hausruck, Letten 5


CLV Reisen Sommer 2019 Dänemark

Kopenhagen - Roskilde - Schloss Frederiksborg Schloss Kronborg (Nordseeland) Termin: 17. - 20. Juli 2019 Reisebegleitung: Walter Wernhart Kopenhagen – die dänische Hauptstadt zählt als Hafenstadt mit atemberaubender Sicht auf das Meer zu den schönsten Städten Europas. Wahrzeichen ist die berühmte kleine Meerjungfrau. Die Stadt bietet neben der wunderschönen historischen Altstadt, Tivoli, Schloss Amalienborg noch zahlreiche interessante Sehenswürdigkeiten und moderne Architekturjuwelen. Kopenhagen wurde mehrfach als lebenswerteste Stadt der Welt ausgezeichnet. Bei dieser Reise ist auch die Besichtigung der oben angeführten Sehenswürdigkeiten inkludiert.

Buchbar bis: 29. März 2019

Nähere Informationen und Details: Walter Wernhart, 0664 / 182 39 49, w.wernhart@eduhi.at

Schottland Termin: 20. - 27. August 2019 Reisebegleitung: Peter Baumgarten Schottland – eine der letzten noch unberührten Landschaften Europas – lockt mit seinen rauschenden Wasserfällen, tiefblauen Seen, sandigen Dünen und geschichtsträchtigen Burgen und Schlössern. Bekannt ist der raue Norden Großbritanniens vor allem für seinen Whisky, aber auch für das unverwechselbare Schottenkaro, die riesigen Schafherden und seine Kilts. Erleben Sie mit uns die landschaftliche Vielfalt Schottlands.

Buchbar bis: 26. April 2019

Nähere Informationen und Details: Peter Baumgarten, 0664 / 107 590 53, p.baumgarten@eduhi.at Moser Reisen, Simone Pargfrieder 0732 / 2240-16, pargfrieder@moser.at

Hamburger

Elbphilharmonie Termin: 3. - 6. September 2019 Reisebegleitung: Johanna Müller und Walter Wernhart Moser Reisen hat aufgrund der ungebrochen großen Nachfrage den großen Saal der Elbphilharmonie wieder exklusiv gemietet und die Hamburger Symphoniker zu einem Konzert verpichtet. Die Anreise erfolgt mit dem Zug und beinhaltet die Unterbringung in einem 4*-Hotel, eine Stadtrundfahrt, eine Hafenrundfahrt und einen Rundgang in der Speicherstadt sowie das Konzert in der Elbphilharmonie (Plätze in der Kartenkategorie I)

Buchbar bis: 1. März 2019 (je nach Verfügbarkeit)

Nähere Informationen und Details: Johanna Müller, 0664 / 132 04 69, j.mueller@eduhi.at und Walter Wernhart, w.wernhart@eduhi.at

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Tel. 0732 / 2240-43, ofce@moser.at www.moser.at


Sektion Werkerziehung

FEBRUAR 2019 | DAS SCHULBLATT

Kräuterwanderung mit Bio-Bäuerin Franziska Schafleitner Eine Kräuterwanderung machten am 16. Mai 2018 interessierte Lehrkräfte aus dem Bezirk mit Bio-Bäuerin Franziska Schafleitner auf unserem Bio-Hof im oberösterreichischen Pöndorf.

U

nser Kräutergarten ist zugleich nützlich und dekorativ, genauso unsere Wiesen wo wir die Pflanzen auch als Heilwirkung nützen. Die Magerwiese, die nur zwei mal im Jahr gemäht wird und direkt neben dem Kräutergarten liegt, ist ebenfalls ein Paradies für Insekten.

Brennessel An erster Stelle die Brennnessel „ brennend interessant“, von allen Kräutern kann die Brennnessel die körpereigenen magnetischen Felder und die Funktion des Gehirns am besten stärken. Junge Brennnessel weisen einen hohen Vitamin C-Gehalt auf. Etwa 25mg pro 100g, was dreißig mal so hoch ist wie im Kopfsalat. Der Vitamin E-Gehalt, welcher das Zellgewebe erneuert und die Haut strafft, ist beachtlich. Vitamin B2 für die Zellatmung, Vitamin B5 für den Stoffwechsel und die Hormonbildung sowie das seltene Vitamin K zur Blutgerinnung und für gesunde Knochen sind ebenfalls enthalten, wie auch das 25-fache an Magnesium, das Antistressvitamin, das 14-fache an Kalzium und das 50-fache an Eisen im Verhältnis zu Kopfsalat. Die Brennnessel verbessert nicht nur unser Blutbild, sondern steigert auch das Energieniveau und das Durchsetzungsvermögen in unserem Alltagsleben. Durch das enthaltene Vitamin C wird die Eisenaufnahme in unse-

rem Körper begünstigt, eine hervorragende Eisenquelle, die nicht zu Verstopfung führt, dazu macht man ein „Grünes Getränk“und trinkt es auf nüchternen Magen. Noch zu erwähnen sind die Brennnessel Samen frisch oder getrocknet. Die Samen im Winter verwendet, bewirken auf Grund ihrer wertvollen Inhaltsstoffe, Mineralien, Vitamine und Phytohormone – eine Kräftigung der Konstitution und stärken, ähnlich wie Ginseng, unser Immunsystem und sie helfen auch bei Müdigkeit. Brennnessel Samen oder das „Grüne Getränk“ aktiviert die Gehirnfunktion und stärkt die Lebenskraft, nicht nur für Erwachsene sondern auch für Kinder ein echtes Wunder. Das ist nur ein kleiner Auszug von den Inhaltsstoffen und wirken der Brennnessel. Wo wir jetzt stehen, da in der Wiese von diesem kleinen Fleckchen können wir ein ganzes Menü kochen. Und jetzt schauen wir mal, was da alles Essbare zu finden ist: Der Spitzwegerich ist für die Stimme gut, der Löwenzahn mit seinen Bitterstoffen, die Schafgarbe die von Natur aus alle Schüssler Salze beinhaltet, das Labkraut, die Schlüsselblume mit ihren gelben Blüten für Salat oder als Deko in der Wildkräutersuppe, das Wiesenschaumkraut für Süßspeisen, der Wiesenknöterich mit sei-

Kräutergarten am Bio-Hof in Pöndorf nen länglichen Blättern sehr Mineralstoff hältig, der Frauenmantel das Pflänzchen für die Frau und viele mehr. Der Wetter Gott war nicht so gnädig mit uns und wir waren froh, als wir am Hof wieder angelangt waren. Wo eine Stärkung mit selbst gemachten Brot, Wildkräuteraufstrichen und heißen Wildkräuter Tee auf uns wartete. Die Aufstriche liebevoll mit Blüten dekoriert, denn Blüten sind Balsam vor die Seele. ■ Franziska Schafleitner

Rezept zum nachmachen Bärlauch- oder Brennnesselaufstrich: 50g Bärlauch- oder Brennnesselblätter, 250g Magertopfen, 50g Sauerrahm, 1 Knoblauchzehe, 1 EL Zitronensaft, Salz, Pfeffer Zubereitung: Bärlauch oder Brennnessel waschen, fein schneiden. Topfen in einer Schüssel verrühren. Den zerdrückten Knoblauch, Bärlauch (Brennnessel) und den Zitronensaft unterrühren und zuletzt alles kräftig abschmecken. Tipp: Brennnessel mit Nudelwalker flach rollen, dann brennen die Blätter nicht mehr.

Naturlimo: In einen Glaskrug gebe ich, Taubnesselblüten, Gundermannblüten und ein bis zwei Stiele mit Blatt von der Brennessel, befülle den Krug mit Leitungswasser, stelle den Krug ca. 1 Stunde in die Sonne, wenn ich möchte kann ich noch eine Zitrone hineinpressen. Ich habe ein wunderbares erfrischendes Getränk. Ich wünsche guten Appetit! Interessierte Lehrkräfte auf Kräuterwanderung

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Lehrer helfen Kindern / Personalia

Lehrer helfen Kindern

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anchmal schlägt das Schicksal in Familien mit voller Härte zu. Sei es eine Krankheit oder der tragische Tod eines Familienmitgliedes, traurige Fälle, die oft zum menschlichen und emo-

tionalen Schmerz noch in eine finanzielle Notlage führen. Genau für solche unerwarteten Schicksalsschläge gibt es den Verein „Lehrer helfen Kindern“. Wir helfen schnell und unbürokratisch.

So konnten wir noch vor Weihnachten einen Schüler der VS 3 unterstützen: Julians Mama ist völlig unerwartet verstorben. Dank der

Schulvertrauenslehrerin Katharina Haslwanter, die uns von Julian berichtete, konnten wir eine Spende von 1.500 Euro übergeben.

DAS SCHULBLATT | FEBRUAR 2019

Sie können unsere Arbeit im Fonds „Lehrer helfen Kindern“ auf zweierlei Arten unterstützen: • Einerseits durch finanzielle Mittel (Spenden, Erlöse von Veranstaltungen...), • andererseits durch Ihre Mitteilung, wenn Sie in Ihrem Wirkungsbereich von einer Familie erfahren, die in finanzielle Not geraten ist. Helfen Sie uns, damit wir weiterhin helfen können! DANKE!

Spendenkonto: Lehrer helfen Kindern Raiffeisenlandesbank OÖ IBAN: AT16 3400 0000 0277 4859 BIC: RZOOAT2L

Katharina Haslwanter, Papa von Julian, Petra Praschesaits (Obfrau)

Unser langjähriger Stellvertreter und Schriftführer des Vereins Walter Utz ist mit November 2018 in Pension gegangen, daher hat Bernhard Trauner seine Funktion übernommen. Danke Walter für deine Unterstützung! ■ Petra Praschesaits In Leonding haben wir vom tragischen Tod des Vaters von Sebastian erfahren. Petra Grünbacher, die Schulvertrauens-

lehrerin hat uns informiert. Auch hier konnten wir mit einer Spende von 1.500 Euro helfen.

Sebastian und Mathias mit ihrer Mama, hinten Petra Grünbacher, Birgit Sailler (CLV Obfrau)

Im Bezirk Grieskirchen haben wir auch geholfen. Ella leidet an einer seltenen Krankheit, die sie von ihrem Vater geerbt hat. Hier hoffen wir, durch die Spende notwendige Therapien zu ermöglichen. Es ist schön, wenn man relativ schnell helfen kann und die Dankbbarkeit spürt.

Wir gedenken unserer Toten ROL i. R. Herta Schallmeiner, 4910 Ried HOL i. R. Gerhard Hippesroither, 4822 Bad Goisern VOL i. R. Günther Herzig, 4060 Leonding OSR VD i. R. Friederike Desch, 4742 Pram SR OLNMS Wolf Dieter Blasch, 4451 Garsten SR VHL i. R. Erna Gramberger, 5280 Braunau OSR VD i. R. Irmengard Kurzwernhart, 5310 Mondsee OLFWE i. R. Hermine Angerer, 4060 Leonding SR BOL i. R. Günter Hafner, 4600 Wels SR VHL i. R. Frieda Tunkl, 4291 Lasberg VOL i. R. Maria Layr, 4232 Hagenberg

BOL i. R. Josef Krenn, 4813 Altmünster OLFWE i. R. Elfriede Natschläger, 4332 Au OLFWE i. R. Anna Koller, 4941 Mehrnbach SR HOL i. R. Kurt Lebeda, 4400 Steyr OSR VD i. R. Ernst Hosner, 5161 Elixhausen OSR VD i. R. Ernst Hachleitner, 4802 Ebensee SR VHL i. R. Maria Wurm, 4710 Grieskirchen VD i. R. Christine Schiefermair, 4020 Linz SR HOL i. R. Reinhard Petter, 4963 St. Peter OSR HD i. R. Christian Mandlmayr, 4360 Grein OSTR Prof. i. R. Elisabeth Roithner, 4050 Traun SR VOL i. R. Ursula Ostermann, 4522 Sierning LNMS Richard Kiehas, 4332 Au

SR HOL i. R. Reinhard Petter, 4963 St. Peter SL i. R. Susanne Knogler, 4161 Ulrichsberg VOL i. R. Franziska Wirth, 4770 Andorf VL Ulrike Neumaier, 5221 Lochen HD i. R. Johann Lahnsteiner, 4802 Ebensee SR VHL i. R. Maria Soldan, 4553 Schlierbach SR VOL i. R. Josef Mayr, 4204 Reichenau/M. ROL i. R. Mag. Andreas Becherer, 4294 St. Leonhard OSR VD i. R. Johann Siebermair, 4443 Maria Neustift SR SOL i. R. Maria Deisl, 5351 Aigen-Voglhub Konsulent Prof. PSI i. R. Fritz Winkler, 4201 Gramastetten


Nordland 2019 Naturwunder pur |

Island, Skandinavien, Irland, Großbritannien

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Südengland: Cornwall

St. Petersburg - Baltikum

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Mit den Äußeren Hebriden Lewis, Harris und Skye + Callanish Stones auf Lewis 13. - 21.7., 27.7. - 4.8.2019 Flug ab Linz, Fähren, Bus, *** u. ****Hotels/meist HP, Eintritte, RL ab € 2.590,–

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Irland intensiv mit Nordirland

Irlands schönste Seiten: Vom Ring of Kerry bis zum Giant’s Causeway 6. - 20.7., 20.7. - 3.8., 27.7. - 10.8., 10. - 24.8., 17. - 31.8.2019 Flug ab Linz, Bus, meist ****Hotels/meist HP, Bootsfahrten, Eintritte, RL € 2.780,–

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Südnorwegen: Fjordwelt

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16. - 28.7., 4. - 16.8.2019 Flug ab Wien inkl. AIRail ab Linz, Bus, meist ****Hotels/meist HP, Eintritte, RL € 2.190,–

15 Tage - wöchentl. Abflüge vom 6.7. bis 4.8.2019 Flug ab Wien inkl. AIRail ab Linz, Bus, Schiff, *** u. ****Hotels/ meist HP, Eintritte, RL € 2.960,–

Rund um Island zu Gletschern und Vulkanen

9 Tage - wöchentl. Abflüge vom 5.7. bis 13.8.2019 Flug ab Wien inkl. AIRail ab Linz, Bus/Kleinbus, *** u. ****Hotels/ meist HP, Eintritt, RL ab € 2.820,–

Faszinierendes Island

+ Kjölur-Hochlanddurchquerung u. Landmannalaugar 5. - 13.7., 12. - 20.7., 23. - 30.7., 6. - 13.8.2019 Flug ab Wien inkl. AIRail ab Linz, Geländebus/Kleinbus, *** und ****Hotels/HP, Eintritt, RL ab € 3.250,–

Islands Gegensätze

16. - 27.7.2019 Flug ab Wien inkl. AIRail ab Linz, Geländebus/Kleinbus, ***Hotels/Gästehäuser/Country Hotels, Ausflug Heimaey, Walbeobachtungsfahrt, Eintritt, RL ab € 4.090,–

MietwagenRundReise Island zum Kennenlernen

In 8 Tagen mit vorgebuchten Quartieren und Mietwagen rund um Island Flug ab Wien inkl. AIRail ab Linz, Mietwagen der gebuchten Kategorie (bei 2 Personen), Hotels/Gästehäuser/NF ab € 1.990,–

Kneissl Touristik Lambach, Linzer Str. 4, ☎ 07245 20700-6614, lambach@kneissltouristik.at, www.kneissltouristik.at


Österreichische Post AG SP 02Z033370 S Christlicher Lehrerverein für Oberösterreich, Stifterstraße 23, 4020 Linz

ZUKUNFTS WERKSTATT

Time for Change Schule zwischen demokratischem Bildungsauftrag und manipulativer Steuerung Dienstag, 26. März 2019, 18:00 Uhr Redoutensaal, Promenade 39, 4021 Linz


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