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HANDWERKERBONUS
HANDWERKERBONUS – LEHREN AUS DER KRISE
MIT DER WOHNBAUFÖRDERUNG NEU UND DER AUSWEITUNG DES HANDWERKERBONUS WERDEN IM BURGENLAND NEUE IMPULSE FÜR LEISTBARES WOHNEN GESETZT.
Krisenzeiten sind auch Lehrzeiten. Besonders in Ausnahmesituationen erkennt man Dinge, die man unter normalen Umständen wahrscheinlich nicht erkannt hätte. Das trifft auch auf die Lockdown-Phase während der Corona-Krise zu. Der Blick auf die Grundbedürfnisse des Menschen wurde schärfer und fokussierter. Auch auf das Thema leistbares Wohnen.
Das Thema Wohnbauförderung war im Burgenland schon vor Corona auf der Agenda des Landes. Die Burgenländische Wohnbauförderung ist im Bundesländervergleich die beste Förderung, die von Landesseite angeboten wird. Und für das Jahr 2021 wurden sogar noch eine ganze Reihe an zuDAS IST NEU kerbonus wird auf alle Bau- und
Sanierungsmaßnahmen auf
Grundstücken mit bestehenden privaten Wohngebäuden, deren
Baubewilligung zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens fünf
Jahre zurückliegt, erweitert (bisher zehn Jahre). ßenanlagen (z. B. Terrassen mit sätzlichen Neuerungen „on the top“ präsentiert (siehe Kasten unten). Ein wichtiges Instrument rund um das Thema Wohnen ist der Handwerkerbonus. Er ist ein wirksames Werkzeug, das bereits seit einigen Jahren der heimischen Baubranche durch die Wintermonate hilft.
Das Bonussystem funktioniert ganz einfach: Man hat Sanierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden und lässt diese von einem burgenländischen Unternehmen durchführen. Von der Burgenländischen Wohnbauförderung gibt es dann einen Zuschuss.
Der Handwerkerbonus ist keine „Corona-Erfndung“, den Blick auf die heimischen Eigenheimbesitzer und
Überdachung) und Installationen wie Regenwassernutzungsanlagen. Neben Arbeitskosten werden nun auch Materialkosten ersetzt.
Die Förderquote von max. 25 Prozent des Rechnungsbetrags bleibt.
Sanierungsarbeiten von 5000 auf 10.000 Euro, bei energieeffzienten
Maßnahmen von 7000 auf 14.000
Euro erhöht.
© Land Burgenland
Unternehmer gab es schon vor der Pandemie. Aufgrund der Corona-Krise wurde der Handwerkerbonus zu einer ganzjährigen Unterstützung erweitert. Damit wird nicht nur Besitzern von privaten Wohngebäuden geholfen, sondern auch heimischen Unternehmen. Das war und ist das erklärte Ziel des Handwerkerbonus.
Eine erste mehr als positive Bilanz konnte bereits gezogen werden. Zwei
Fördergegenstand des HandwerFörderung von Arbeiten an AuFörderhöchstbeträge werden bei Millionen Euro waren für das Jahr 2020
Mehrere Anträge pro Wohnein
16
heit sind möglich bei Deckelung von 10.000 bzw. 14.000 Euro. Sanierungsarbeiten, die zwischen 1. Jänner und 31. Mai 2020 durchgeführt und noch nicht bei der Burgenländischen Wohnbauförderung eingereicht wurden, können nach den neuen Bestimmungen gefördert werden. Zusätzlich können für bereits eingereichte Projekte die Materialkosten geltend gemacht werden.
Wohnbaulandesrat Dorner mit Unternehmer Paul Scheu (li.): Scheu führt in Neckenmarkt einen Installationsbetrieb und profitiert wie viele andere vom Handwerkerbonus
ursprünglich vorgesehen, durch die Krise wurde der Fördertopf dann um eine weitere Million aufgestockt, was dem Ganzen noch einmal einen zusätzlichen Schwung verlieh.
Um die Krise abzufedern, wollte man nicht noch ein weiteres neues Modell entwickeln, um burgenländische Handwerksbetriebe in dieser schwierigen Phase zielgerichtet unterstützen zu können. Die Landesregierung wollte sofort helfen und keine Zeit verlieren. Die Installation einer energiesparenden Fotovoltaikanlage auf einem privaten Wohnhaus kann gefördert werden Und das hat sich als absolut richtige Entscheidung herausgestellt, nämlich „auf das altbewährte Modell zu setzen und es ganzjährig anzubieten. Mit diesen Maßnahmen etablieren wir das Burgenland weiter als Wohnland“, sagt Landesrat Heinrich Dorner.
Förderungsfähig sind ausschließlich Arbeiten, die von Handwerkern und befugten Gewerbebetrieben mit Sitz im Burgenland durchgeführt werden. n
Nadja Tschank
© canstockphoto
Wohnbauförderung NEU
Das sind die wichtigsten Neuerungen
im Detail: Die Maßnahmen sollen ab 2021 umgesetzt werden.
Die Darlehenskonditionen werden attraktiver: In Hinkunft gibt es eine Fixverzinsung mit 0,9 Prozent auf 30 Jahre bei gleichbleibender Annuität (1,91 Prozent). Verbesserungen im Bereich der Sanierung: Der maximal förderbare Betrag der energetischen Sanierung wird auf 45.000 Euro aufgestockt (bisher: 30.000 Euro). Zudem wird die Förderquote der sonstigen Verbesserungs- und Erhaltungskosten im Bereich der umfassenden energetischen Sanierung auf 50 Prozent angehoben (bisher 25 Prozent). Erweiterung und Anpassung des
Bonussystems auf Basis des
Öko-Index: Wer ökologisch baut, kann sein Basisdarlehen um bis zu 40 Prozent erhöhen.
Dachbegrünungen und vertikale
Außenbegrünungen werden bei einem Neubau oder bei einer Sanierung gefördert (Dach Extensiv: maximal 3000 Euro; Dach Intensiv: maximal 4000 Euro; Fassade: maximal 5000 Euro). Höhere Förderung für bodenverbrauchssparendes Bauen: Erhöhung der Beträge für den Baulückenschluss von 70 auf 100 Euro/m² (plus 30 Euro; Wohnnutzfäche), von maximal 12.600 Euro (Deckelung) auf 20.000 Euro (plus 7400 Euro).
Bonus Abwanderungsgemeinden:
Wer in einer Abwanderungsgemeinde (ab zwei Prozent Abwanderung) baut oder saniert, erhält bis zu 15.000 Euro Darlehenserhöhung. Damit werden strukturschwache Gemeinden aufgewertet.