Jagd im Burgenland – Infoblatt des burgenländischen Landesjagdverbandes, Ausgabe 4/2020

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JAGD IM

AUSGABE

04|20

BURGENLAND INFOBLATT DES BURGENLÄNDISCHEN LANDESJAGDVERBANDES

THEMENSCHWERPUNKT

JAGDGESETZNOVELLE SOCIAL MEDIA AB SEITE 5

AB SEITE 13

IN DIESER AUSGABE: NOVELLE JAGDGESETZ • GEOCACHING, • JAGD UND SOCIAL MEDIA • U. V. M.

Österreichische Post AG MZ 02Z030809 M Bgld. Landesjagdverband, Johann Permayer-Straße 2a, 7000 Eisenstadt


Jean-Jacques Rousseau

Genfer Schriftsteller, Philosoph und Pädagoge | 1712 – 1778

© Foto: Evgeni Evgeniev/Unsplash.com

„ Fortschritt in der ­Wissenschaft und ­Technik verbessern nicht die Moral der Menschen.“


EDITORIAL

Editorial

L

© Foto: Burgenländischer Jagdverband

iebe Jägerinnen und Jäger! Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer hätte vor einem Jahr gedacht und geahnt, welche Herausforderungen wir 2020 zu bewältigen und mit welchen Umständen wir zu kämpfen haben. Die im Regierungsprogramm vom 27. Feber 2020 angekündigte Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Auflösung des Bgld. Landesjagdverbandes wurde nun im Landtag ausschließlich mit den Stimmen der SPÖ am 10. Dezember beschlossen. Die politische Vorgabe vom Jahresbeginn wird in den nächsten zwei Jahren schrittweise umgesetzt. Es ist für uns Jägerinnen und Jäger unverständlich, dass eine unparteiische und unabhängige Interessensvertretung abgeschafft und so die jagdwirtschaftliche Aufbauarbeit von über 70 Jahren mit einem Schlag beendet werden soll. Welche Änderungen vorgesehen sind und welche Auswirkungen wir dadurch erwarten, haben wir in mehreren Artikeln zusammengefasst, da durch verschiedenste Aussendungen und Änderungen des Gesetzestextes der Landesregierung in letzter Sekunde unterschiedliche TextVersionen die Runde machen. Daher ist es mir sehr wichtig, euch über den aktuellen Stand der Dinge korrekt und umfassend zu informieren. Da wir die letztgültigen Entwicklungen abgewartet haben, kann es sein, dass euch diese Ausgabe erst zwischen den Feiertagen erreicht, eine Verzögerung, die wir bewusst riskiert haben, um euch am Laufenden zu halten. Ich betone hier explizit, dass der Vorstand alle Aktionen und Schriftstücke einstimmig beschlossen und mitgetragen hat. Wir werden uns auch weiterhin mit Sach- und Fachargumenten im Sinne der Jagd im Burgenland zu Wort melden. Ich danke allen Funktionären, die trotz der großen Herausforderungen und politischen Anfeindungen in dieser schwierigen Zeit weiterhin ehrenamtlich für den Verband arbeiten

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und kämpfen! Für mich eine Bestätigung des Konzeptes „Interessensvertretung Jagdverband“, das durch das Land oder die Bezirksverwaltungsbehörde niemals mit Leben erfüllt werden kann. Sollten unsere Bemühungen den Verband zu erhalten erfolglos sein, erwarten wir gravierende Verschlechterungen in der Servicierung der Bgld. Jägerinnen und Jäger, einen weiteren Verlust der gesellschaftlichen Stellung der Jagd im Burgenland und „Spätfolgen“, die wir aktuell nur schwer abschätzen können. Die Corona – Pandemie hat uns nach wie vor fest im Griff. Die persönliche Freiheit ist eingeschränkt, die sozialen Kontakte – auch ein wesentlicher Aspekt der (gemeinsamen) Jagdausübung – sind auf das Minimum beschränkt. Ich bitte euch, die allgemeinen Vorsorgemaßnahmen auch bestmöglich im Bereich der Jagd umzusetzen. Wir sollten mit positivem Beispiel voran gehen und zeigen, dass sich Jägerinnen und Jäger nicht nur für einen gesunden Wildbestand arbeiten. In diesem Sinne wünsche ich allen Jägerinnen und Jägern ein gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest, viel Erfolg und vor allem Gesundheit im Neuen Jahr und ein unfallfreies und sicheres Jagen für 2021. Weidmannsheil

Euer Landesjägermeister Ing. Roman Leitner

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Editorial

Inhaltsverzeichnis Thema: Jagdgesetznovelle

BLJV informiert

Jagdgesetznovelle 5 Unterschriften-Aktion 10 Bemerkungen zur 11 Gesetzesnovelle

Burgenländischer 28 Landesjagdtag 2020 Wildgenuss vom Feinsten 30

Der Jäger in den sozialen Netzwerken Von Cachern und Muggles Die Jagd im Fadenkreuz sozialer Netzwerke

13 17 21

Fachliches Tularämie 23 Zauber, Mythen, Legenden 24 Im Interview: Sylvia Leitner 26 Wildes Südburgenland 27

Bgld. Jagdhundeprüfungsverein 31

Schiesswesen Corona-Freundschaftsschießen 35 BLSV - Jahresrückblick 36

Thema: Aus den Bezirken – Eisenstadt – Oberpullendorf – Güssing

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© Foto: Nathan Dumlao/Unsplash.com

Thema: Social Media

Jagdhunde

IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), 7000 Eisenstadt, Johann Permayer-Straße 2a, Telefon 02682 66878, Fax 02682 66878-15, E-Mail: info@bljv.at, Website: www.bljv.at | Verlag: CRM Medientrend GmbH, Neudorferstraße – Betriebsgebiet 3, 7111 Parndorf | Redaktion und Bearbeitung: Verbandskanzlei des BLJV, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Andreas Duscher | Nach dem Mediengesetz für den Inhalt verantwortlich: Landesjägermeister Ing. Roman Leitner. Für die Beiträge, die mit Namen gezeichnet sind, trägt der Autor die Verantwortung. | Anzeigenkontakt: Burgenländischer Landesjagdverband (BLJV), Telefon 02682 66878, E-Mail: info@bljv.at | Produktion: Bohmann Repro-Media und Online GmbH, Leberstraße 122, 1110 Wien, E ­ -Mail: production@repromedia.at | Druckerei: Wograndl Druck GmbH, Druckweg 1, 7210 Mattersburg | Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird manchmal nur die männliche Schreibweise verwendet. Sie bezieht sich dann auf beide Geschlechter gleichermaßen. | C ­ overfoto: by Pixabay |

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Jagdgesetznovelle

Jagdgesetznovelle Mit 10.12. ist die Novelle des Bgld. Jagdgesetzes beschlossen worden. Hier die Änderungen im Detail inkl. Anmerkungen:

Landesjägermeister/Bezirksjägermeister (gültig ab 1. Jänner 2023) Bezirksjägermeisterin oder Bezirksjägermeister ist ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde, welches in einem Dienstverhältnis mit der Behörde steht oder mit Aufgaben der jagdlichen Verwaltung von dieser beliehen wurde. Landesjägermeisterin oder Landesjägermeister ist ein Organ der Landesregierung, welches in einem Dienstverhältnis mit der Landesregierung steht oder von der Landesregierung mit Aufgaben der jagdlichen Verwaltung beliehen wurde.

zulegenden Jagdkonzeptes (für jede Jagd). Im Jänner dürfen Hunde nur in Jagdgattern eingesetzt werden, in denen ausschließlich Schwarzwild vorkommt.

Anmerkung Die Voraussetzungen (fachliche Eignung, Besitz einer Jagdkarte, jagdpraktische Erfahrung,…) zur Bestellung dieser Personen sind nicht normiert.

Jagdgastkarten (ab 1. Jänner 2022) Jagdgastkarten werden von der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeit das Jagdgebiet liegt, auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten ausgefolgt.

Jagdgatter (gültig mit Kundmachung folgenden Tag) Umfriedete Eigenjagden bleiben bestehen. Wenn diese kleiner als 300 ha sind, hat der Grundeigentümer im letzten Jahr der Periode eine Betriebsbewilligung für die kommende Jagdperiode zu beantragen. Die Behörde hat unter Einholung eines jagdfachlichen, eines naturschutzfachlichen, eines forstfachlichen und eines veterinärfachlichen Gutachtens die Weiterführung zu bewilligen. Anmerkung Diese Bestimmung betrifft aktuell sieben der acht bestehenden Jagdgatter im Burgenland. Bewegungsjagden sind an 5 Tagen im Jahr erlaubt, bedürfen aber eines vor04/2020

Prüfungskommission Jungjäger – Jagdschutzorgan (gültig mit Kundmachung folgenden Tag) Mitglieder sind Bezirkshauptmann oder rechtskundiger Bediensteter (Vorsitz), Bezirksjägermeister oder vom Landesjägermeister entsandter Bezirksjägermeister, und veterinärmedizinischer Amtssachverständiger.

Anmerkung: Achtung!! Bereits im letzten Jahr der Periode (ab. 1. Jänner 2022) sind Jagdgastkarten ausschließlich über die Bezirksverwaltungsbehörde während des Parteienverkehrs erhältlich. Jagdkarte – Jagdkartenabgabe Die Jagdkarte ist gültig, wenn sie für das laufende Jagdjahr den Nachweis über die Bezahlung der Jagdkartenabgabe und über den Bestand einer Jagdhaftpflichtversicherung, welche durch das Land Burgenland organisiert wird, enthält. Ab 30. September 2021: Der Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung über den Verbandsbeitrag entfällt.

Ab 1. Oktober 2021 Die Jagdkartenabgabe ist vom Amt der Bgld. Landesregierung oder einer von ihr ermächtigten Stelle einzuheben. Zu diesem Zweck hat die Bezirksverwaltungsbehörde oder die von ihr ermächtigten Stelle den Inhabern einer gültigen Jagdkarte vor Ablauf des Jagdjahres eine Zahlungserinnerung zuzusenden. Mit 1. Jänner 2022 entfällt: Die Jagdkartenabgabe ist vom Burgenländischen Landesjagdverband einzuheben. Zu diesem Zweck hat der Burgenländische Landesjagdverband den Inhabern einer gültigen Jagdkarte vor Ablauf des Jagdjahres eine Zahlungserinnerung zuzusenden. Anmerkung: Für die Jagdkarte 2022 bedeutet dies: Die Organisation der Jagdhaftpflicht obliegt dem Land Burgenland. Die Abwicklung/Einhebung der Jagdkarte 2022 ist nicht klar definiert. Das Versenden der Zahlungserinnerung ist ab 1. Oktober 2021 durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder einer von ihr ermächtigten Stelle durchzuführen. Die Einhebung könnte bis 1.1.2022 vom Bgld. Landesjagdverband abgewickelt werden, nach diesem Datum ist die rechtliche Grundlage dafür aus dem Jagdgesetz gestrichen. Unklar ist allerdings, wie damit die Bezahlung der Jagdkarte des Burgenlandes, die sich bis 31.12.2022 aus Verbandsbeitrag und Jagdkartenabgabe zusammensetzt, ab 1.1. 2022 zu geschehen hat.

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Jagdgesetznovelle

Abzugeisen (ab 1. Jänner 2023) Befähigung zum Fallenstellen ist durch Kurs nachzuweisen. Fallen sind von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu registrieren. Fallen sind täglich zu kontrollieren. Überprüfung und Registration der Fallen erfolgt ebenfalls auf der BH.

Weiterbildung Jagdschutzorgane (gültig mit Kundmachung folgenden Tag) Jagdschutzorgane haben in den ersten drei Jahren nach der Bestellung einen Weiterbildungskurs zu besuchen. Anmerkung Organisation und Inhalte der Kurse nach Einstellen der Geschäftstätigkeit des BLJV sind nicht normiert.

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Trophäenbewertung (ab. 1 Jänner 2023) Beim Rehwild erfolgt die Bewertung durch Hegeringleiter und Bezirksverwaltungsbehörde. Beim männlichen adultem Rot-, Damund Muffelwild erfolgt die Bewertung kommissionell durch Hegeringleiter, Bezirksjägermeister und Bezirksjägermeister eines anderen Bezirkes. Bewertungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde zu organisieren. Wildfütterung (gültig mit Kundmachung folgenden Tag) In der Zeit von 1. Oktober bis 31. März Vorlage von blattreichem Heu bzw. Grummet, Grassilage, Maissilage sowie Kraftfutterrationen in Verbindung mit Heu möglich. Flächige Vorlage von max. drei Kilogramm Karotten, Äpfeln oder Klee als Fütterung für Feldhasen auf Äckern ist möglich. Kirrung von Schwarzwild mit max. 1 kg artgerechter Futtermittel je Kirrung zulässig. Zulässige Menge kann auf mehreren Stellen derselben Kirrung verteilt werden. Anzahl (3 Kirrungen pro angefangener 100 ha Wald-, Schilf- oder anderer unproduktiver Fläche) sowie Abstand 200m von landw. genutzten Flächen bleibt.

Schlichter (ab 1. Jänner 2023) Schlichter werden von der Landesregierung auf Vorschlag der Bgld. Landwirtschaftskammer bestellt. Sollte Uneinigkeit bei Beauftragung des Schlichters im Schadensfall bestehen, entscheiden Bezirksverwaltungsbehörde über Beauftragung. Bgld. Jagdverband (gültig mit Kundmachung folgenden Tag) Beschlüsse der Organe (Vorstand, Ausschuss, Vollversammlung, Finanzkontrolle, Hegeringleiter) sind der Aufsichtsbehörde unmittelbar nach Beschlussfassung vorzulegen. Beschlüsse können, wenn sie Gesetze und Verordnungen, Satzungen oder öffent04/2020

© Foto: BLJV

Unklar ist auch, ob die rechtlich verankerte „Organisation“ der Jagdhaftpflicht durch das Land auch gleichzeitig als Nachweis gilt bzw. wem dieser Nachweis dann vorzulegen ist. Zum Thema Versicherung: Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Jagdhaftpflicht hat der Bgld. Landesjagdverband aktuell für seine Mitgliedern eine Unfallversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit der Jagdausübung abgeschlossen. Diese beiden Versicherungen bleiben bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebes des BLJV bestehen. Inwieweit die Jagdhaftpflicht zu den derzeitigen Konditionen Versicherungsumfang (Jagdhunde, Beizvögel, Kundige Person etc.) sowie Deckungssumme (aktuell 3 Mio. Eur) bestehen bleiben kann, ist unklar.

Hegeringleitung (ab 1. Feber 2023) Bezirksverwaltungsbehörde hat Wahl zum Hegeringleiter zu organisieren. Wahl erfolgt durch Einzelpächter, Jagdleiter, Eigenjagdberechtigte oder Jagdverwalter wobei jedem Revier nur eine Stimme zusteht. Gewählt werden dürfen nur Jagdausübungsberechtigte aus dem Hegering. Hegeringleiter hat mindestens 3mal pro Kalenderjahr eine ­Sitzung zu organisieren, die im Gesetz übertragenen Aufgaben wahrzunehmen und die Interessen der Jagdreviere im Hegering zu vertreten. Der Hegeringleiter ist berechtigt, in Abschuss– pläne und Abschusslisten jederzeit Einsicht zu nehmen und die Trophäen zu besichtigen. Aus den Hegeringleitern des Bezirks werden zwei Personen für den Bezirksjagdbeirat gewählt. Der Landesjagdbeirat entfällt.


Jagdgesetznovelle

Höhe der Jagdabgabe (ab 1. Feber 2023) Die Höhe wird je nach Jagdperiode gestaffelt: a) Sie beträgt bei verpachteten und nicht verpachteten Jagdgebieten in der Jagdperiode 1. Februar 2023 bis 31. Dezember 2031 bei einem Pachtbetrag bis zu 25 Euro/ Hektar

2,5% des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 25,01 Euro bis 50 Euro/ Hektar

3 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 50,01 Euro bis 75 Euro /Hektar

3,4 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 75,01 Euro bis 100 Euro/Hektar

3,75 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 100,01 Euro bis 125 Euro/Hektar

5 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 125,01 Euro bis 150 Euro/Hektar

6,25 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag über 150,01 Euro/Hektar

7,5 % des Pachtbetrages.

b) Sie beträgt bei verpachteten und nicht verpachteten Jagdgebieten in der Jagdperiode 1. Jänner 2032 bis 31. Dezember 2040 bei einem Pachtbetrag bis zu 25 Euro/ Hektar

5 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 25,01 Euro bis 50 Euro/ Hektar

6 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 50,01 Euro bis 75 Euro /Hektar

6,8 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 75,01 Euro bis 100 Euro/Hektar

7,5 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 100,01 Euro bis 125 Euro/Hektar

10 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 125,01 Euro bis 150 Euro/Hektar

12,5 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag über 150,01 Euro/Hektar

15 % des Pachtbetrages

c) S ie beträgt bei verpachteten und nicht verpachteten Jagdgebieten in der Jagdperiode 1. Jänner 2041 bis 31. Dezember 2049 bei einem Pachtbetrag bis zu 25 Euro/ Hektar

7,5 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 25,01 Euro bis 50 Euro/Hektar

9 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 50,01 Euro bis 75 Euro /Hektar

10,25 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 75,01 Euro bis 100 Euro/Hektar

11,25 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 100,01 Euro bis 125 Euro/Hektar

15 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 125,01 Euro bis 150 Euro/Hektar

18,75 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag über 150,01 Euro/Hektar

22,5 % des Pachtbetrages

d) S ie beträgt ab 1 Jänner 2050 bei verpachteten und nicht verpachteten Jagdgebieten bei einem Pachtbetrag bis zu 25 Euro/ Hektar

10 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 25,01 Euro bis 50 Euro/ Hektar

12 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 50,01 Euro bis 75 Euro /Hektar

13,5 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 75,01 Euro bis 100 Euro/Hektar

15 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 100,01 Euro bis 125 Euro/Hektar

20 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag von 125,01 Euro bis 150 Euro/Hektar

25 % des Pachtbetrages

bei einem Pachtbetrag über 150,01 Euro/Hektar

30 % des Pachtbetrage

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Jagdgesetznovelle

lichen Interessen verletzen, aufgehoben werden. Beschlüsse, die entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäfte zum Gegenstand haben und einen Wert von 10.000,-- Euro übersteigen, bedürfen bei sonstiger Nichtigkeit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Überlassung von Liegenschaften bedürfen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Körperschaft öffentlichen Rechts „Burgenländischer Landesjagdverband“ endet am 31. Dezember 2022. Die Organe des Bgld. Landesjagdverbandes haben bis zu diesem Datum sämtliche laufende Geschäfte zu beenden. Bei Geschäften, bei denen eine pönalfreie ordentliche oder außerordentliche Beendigung nicht möglich ist, ist zudem eine aufsichtsbehördliche Bewilligung einzuholen. Darüber hinaus ­dürfen mit Inkrafttreten dieser Bestimmung keine Rechtsgeschäfte eingegangen werden, die den Burgenländischen Landesjagdverband über den 31. Dezember 2022 hinaus verpflichten. Auf Verlangen sind der Aufsichtsbehörde sämtliche Unterlagen über bestehende Rechtsgeschäfte vorzulegen. Einhebung der Jagdabgabe (ab 1. Jänner 2022) Einhebung der Jagdabgabe durch den Bgld. Jagdverband entfällt ab 1. Jänner 2022. Ab diesem Zeitpunkt ist das Amt der Bgld. Landesregierung für die Einhebung zum Fälligkeitsdatum Ende März des laufenden Jagdjahres zuständig. Anmerkung: Im Jahr 2022 beträgt die Jagdabgabe noch 2 % des Jagdwertes. Zusammenfassung: Der Burgenländische Landesjagdverband bleibt mit seinen Organen (Vorstand, LJM, LJM-Stv., BJM, BJM-Stv.) bis 31.12. 2022 erhalten. Die Pflichtmitgliedschaft bleibt ebenfalls bis zu diesem Tag erhalten.

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Was mit dem Vermögen des Verbandes, mit den Grundstücken (Schießstätte Eltendorf und Pinkafeld, Werkstatt Natur) sowie den Mitarbeitern passiert, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht klar. Ab 1.1.2023 gibt es keine Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger im Burgenland. Damit entfallen alle Service-Leistungen des Verbandes (Ausund Weiterbildung (z.B. Kundige Person, Weiterbildung JSO), Zeitung, Rechtsberatung, fachliche Beratung, etc.) Die Versicherungsleistungen (Jagdhaftpflicht, Rechtsschutz, Unfallversicherung) entfallen ebenfalls mit Ende 2022. Durch verschiedenste Übergangsfristen und Termine kommt es zu aktuell unklaren Regelungen was die Jagdhaftpflichtversicherung betrifft (Ab Kundmachung vom Land zu organisieren bis 30. Sept 2021 bleibt der Nachweis darüber im Rahmen des Mitgliedsbeitrages erhalten) bzw. wer die Jagdkartenabgabe bei der Verlängerung für das Jahr 2022 vorschreibt. Rechtlich notwendige Serviceleistungen, die bislang durch den Bgld. Landesjagdverband durchgeführt wurden, wie z.B. Jagdgastkarten, Jagdkartenverlängerung, Registration von Fallen, Wahl der Hegeringleiter, Trophäenbewertung werden zu unterschiedlichen Startzeitpunkten von der Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen des Parteienverkehrs wahrgenommen. Die Jagdgastkarten sind ab 1. Jänner 2022 ausschließlich über die Bezirksverwaltungsbehörde zu beziehen. Die Hegeschau und die Bezirksjagdtage entfallen mit 1. Jänner 2023, die Trophäenbewertung ist ab diesem ­ ­Zeitpunkt von der Bezirksverwaltungsbehörde zu organisieren. Das Land wie auch die Behörde werden sich der amtlich bestellten Organe Landesjägermeister sowie Bezirksjägermeister bedienen. Die Qualifikation sowie die Besoldung sind aktuell nicht geregelt.

Zusätzlich unterstützen die Hegeringleiter ehrenamtlich die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen der Abschussplangestaltung bzw. Trophä­ enbewertung. Eine Kostenentschädigung ist dafür nicht vorgesehen. Die Jagdprüfung wird mit Rechtsvertretern der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrate, dem amtlichen Bezirksjägermeister und einem veterinärmedizinischem Amtssachverständigen abgehalten. Da die Qualifikationen der teilnehmenden Personen nicht geregelt ist, kann es sein, dass kein aktiver Jäger in der Prüfungskommission vorhanden ist. Die Schlichtungsorgane werden ab 1. Jänner 2023 ausschließlich von der Bgld. Landwirtschaftskammer bestellt. Bei Uneinigkeit über den Schlichter entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde. Die Wildfütterung ist ab in Kraft-Treten der Novelle mit blattreichem Heu bzw. Grummet, Grassilage, Maissilage sowie Kraftfutterrationen in Verbindung mit Heu in der Zeit von 1. Oktober bis 31. März möglich. Über die Notzeit mit vorgeschriebener Futtervorlage entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde. Ab. 1 Jänner 2022 übernimmt die Einhebung der Jagdabgabe (bis Ende 2022 noch 2%, danach gestaffelt) das Amt der Bgld. Landesregierung. •

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Jagdgesetznovelle

Liebe Jägerinnen und Jäger! Am 10. Dezember wurde die 6. Novelle zum Jagdgesetz 2017 beschlossen. Vom 1. Entwurf dieser Novelle im September (massive Erhöhung der Jagdkarte, massive Erhöhung der Jagdabgabe, 10% Freibetrag beim Wildschaden) bis zur Beschlussfassung im Dezember wurde der Text einige Male komplett verändert. Sogar der letzte Text, der in Begutachtung war, wurde kurzfristig verworfen und ein vollkommen neuer Entwurf im Schnellverfahren (innerhalb einer Woche) im Landtag mit den Stimmen der Regierungspartei (SPÖ) beschlossen. Alle Oppositionsparteien (ÖVP, FPÖ, Grüne) haben die Zustimmung verweigert. Das ist eine Vorgangsweise, die absolut unüblich und demokratiepolitisch bedenklich ist! Von der großartig angekündigten Jagdgesetznovelle ist nichts übrig geblieben, außer die Abschaffung des Landesjagdverbandes und die Wiederzulassung der Jagdgatter. Tolle Leistung! Jetzt wird seitens der Regierung mit Verdrehung von Tatsachen und der Verbreitung von Halbwahrheiten versucht, die Jäger positiv zur Jagdgesetznovelle zu stimmen. Regierung behauptet: Der BLJV wollte nicht verhandeln und war nicht konsensbereit. Wahr ist: Der BLJV war in die Erstellung der Novelle nicht eingebunden. Zur ursprünglich geplanten Erhöhung der Jagdabgabe auf bis zu 30 % konnte der BLJV nicht zustimmen. Ein weiteres Entgegenkommen der Regierung wurde abgelehnt. Der Landeshauptmann hat auf das Ersuchen um einen Gesprächstermin bis heute nicht reagiert. Regierung behauptet: Die Bezirksjägermeister bleiben. 04/2020

Wahr ist: Die von den Jäger*innen demokratisch gewählten ehrenamtlichen Bezirks­jäger­ meister müssen mit Ende ihrer Funktionsperiode (2022) weichen. Die Regierung entwendet dem BLJV die Funktionsbezeichnungen „Bezirks­jäger­ meister“ und „Landesjägermeister“ und setzt selbst bezahlte Amtsorgane ein, die diese Titel tragen sollen. Die Jäger*innen werden nicht mehr gefragt! Regierung behauptet (Landesrat in der Fragestunde im Landtag): Die Jagdverwaltung muss professionalisiert werden, deshalb brauchen wir amtlichen BJMs, damit diese die Jagdgebietsfeststellung machen, Jagdkarten ausstellen und die Abschussliste führen. Wahr ist: Die Jagdgebietsfeststellung und die Ausstellung der Jagdkarte wurden schon jeher von der Jagdabteilung in den Bezirkshauptmannschaften durchgeführt. Die Abschussliste ist nicht vom BJM, sondern schon immer vom jeweiligen Jagdleiter zu führen. Regierung behauptet (Amtliche Mitteilung – Burgenland kompakt) Bewegungsjagden in Jagdgattern werden verboten. Wahr ist: Es sind Ausnahmen vom Verbot im Gesetz eindeutig normiert. Regierung behauptet: Künftig entsteht erst ab einer tatsächlichen Schädigung von 10% der Fläche eine Entschädigungspflicht für den Wildschaden durch die Jäger*innen. Wahr ist: Dieser Passus wurde in letzter Sekunde aus der Novelle gestrichen. Wir bleiben daher für den gesamten Wildschaden verantwortlich!

Regierung behauptet: Die Jäger ersparen sich durch die Abschaffung des Landesjagdverbandes 70 EURO. Wahr ist: Die Jäger ersparen sich 70 Euro. ABER: Die Jäger verlieren die Unfall- und Rechtsschutzversicherung durch den BLJV, sie verlieren die Verbandszeitung „Jagd im Burgenland“, sie ­verlieren die Beratungsund Auskunftsstelle, sie verlieren die Weiter­bildungskurse, sie verlieren die jagdlichen Veranstaltungen (Bezirksjagdtag, Hegeschau, Jagdhornbläsertreffen, Hubertusfeier und, und und …. Sie verlieren die Interessensvertretung im Burgenland, im Bund und in der EU !! - das sagt ihnen die Regierung nicht! Geschätzte Jägerinnen und Jäger! Die Gesetzesnovelle ist ein Schlag ins Gesicht der burgenländischen Jägerinnen und Jäger, aber ich versichere euch, dass wir uns nicht geschlagen geben. Wir werden dieses Gesetz mit aller Vehemenz vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen, weil wir nach Gesprächen mit Verfassungsexperten gute Chancen sehen, dass die einfache Abschaffung einer demokratisch gewählten, verpflichtenden Interessensvertretung nicht zulässig ist. Es ist für mich nur unverständlich, dass unser Landesrat, ein Jäger, ein Mitglied des Bgld. Landesjagdverbandes seine Interessensvertretung liquidiert oder liquidieren muss. Ich versichere Euch, dass wir – der Vorstand, die Fachreferenten, die Bezirksjägermeister, die Stellvertreter, die Delegierten und Hegeringleiter – auch weiterhin jederzeit für Euch da sind und mit Freude und vollem Einsatz für die Jägerinnen, Jäger und die Jagd im Burgenland weiterarbeiten. Weidmannsheil, euer Landesjägermeister

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Jagdgesetznovelle

Voller Erfolg!! Mit 7449 Unterschriften war unsere Unterschriftenaktion gegen die Jagdgesetznovelle mehr als erfolgreich!

Herzlichen Dank an alle Unterstützer! Wir haben mit dieser Unterschriftenaktion erreicht, dass die Landesregierung von Ihrem Vorhaben, die Jagdabgabe auf bis zu 30 % zu erhöhen, abrücken musste und es nunmehr nur zu einer moderaten Anpassung für die nächste Periode kommt. Das ist euer Erfolg! Weitere Steigerungen (ab 2032) drohen zwar, diese können aber sicherlich durch die nächste Novelle wieder abgeändert werden. Weil der Landesjagdverband – eure starke, unabhängige und überparteiliche Interessensvertretung – dem Regierungsvorhaben nicht zugestimmt hat und Stärke gezeigt hat, soll er nun liquidiert werden. Ein demokratiepolitisch äußerst bedenklicher Schritt!! Demokratische, unabhängige Interessensvertretungen können und dürfen sich dem Druck von Regierungen nicht beugen, da sie sonst nicht mehr unabhängig sind. Solche Interessensvertretungen – wie auch der Bgld. Landesjagdverband – müssen mit sachlicher Arbeit und stichhaltigen Argumenten das Beste für Ihre Mitglieder herausho-

Anzahl Unterschriften in Papierform: Rücklauf aus Bezirk ND EU MA OP OW GS JE Rest - Österreich Ausland (BRD, HU, CH;…) Summe Gesamt

Anzahl - Papier 931 1.276 484 1.301 1.224 391 775 7 2 6.391

Anzahl - Online 179 119 52 105 63 26 13 446 55 1.058 7.449

Von den abgegebenen Unterschriften waren wohnhaft: Wohnhaft in

Papier

Online

Burgenland

5.846

557

Nicht - Burgenland

545

501

% - Anteil Burgenländer

91,5 %

52,6 %

len. Dazu war und ist der BLJV jederzeit bereit. Die Regierung war jedoch nicht bereit, die Gesetzesnovelle nochmals mit dem BLJV und den anderen Betroffenen in

einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu verhandeln und ignoriert damit 7.449 Unterstützungsunterschriften! •

ACHTUNG In Verbindung mit der Zahlungserinnerung für die Verlängerung der Bgld. Jahresjagdkarte wurde ein Zahlschein mit der Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung bei unserem Versicherungspartner UNIQA beigelegt. Durch einen Druckfehler wurde der IBAN nicht korrekt auf den Zahlschein gedruckt. Der korrekte IBAN lautet: AT79 3300 0000 0100 3722 Den korrigierten Zahlschein finden Sie als Beilage in dieser Ausgabe.

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Jagdgesetznovelle

Bemerkungen zur ­Gesetzesnovelle Im Jahr 2017 wurde von der damaligen Landesrätin und jetzigen Landtagspräsidentin Verena Dunst das „innovativste und modernste“ Jagdgesetz beschlossen. Es war so modern, innovativ und perfekt, dass es innerhalb von 3 Jahren bereits 5mal novelliert wurde und mit der jetzigen 6. Novelle auch massive Veränderungen für das Jagdwesen im Burgenland bringt.

M

it Ende 2022 wird die Körperschaft Öffentlichen Rechts „Burgenländischer Landesjagdverband“ beendet, mit folgender Begründung: durch Wegfall der Pflichtmitgliedschaft ist damit auch der Selbstverwaltungskörper BLJV nicht mehr notwendig. Das ist ein einschneidender Schnitt für das Burgenland, aber auch für Österreich: die Abschaffung, die demokratiepolitisch bedenkliche Demontierung der Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger ist einzigartig seit Bestehen der 2. Republik. Exkurs Selbstverwaltungskörper Die Schaffung und Existenz von Selbstverwaltungskörpern basiert auf dem Prinzip der Gewaltentrennung in der österreichischen Bundesverfassung. Es bedeutet, dass bestimmte öffentliche Angelegenheiten selbst verwaltet und geregelt werden können. Diese Körperschaften sind frei von Weisungen und können übertragene Aufgaben ausführen, stehen aber unter Aufsicht einer übergeordneten Institution, im Falle des BLJV ist es die Landesregierung. Der Burgenländische Landesjagdverband fungiert seit über 70 Jahren als Interessensvertretung für Jägerinnen und Jäger im Burgenland. Wir vertreten nicht Großgrundbesitzer oder Eigenjagdberechtigte und deren wirtschaftliche Interessen. Wir vertreten Jägerinnen und Jäger und versuchen im Rahmen der Vielfalt der Jagd den bes04/2020

Landtagswahlordnung

Bgld. Jagdgesetz

Landtag besteht aus 36 Mitglieder (§ 1)

Vollversammlung besteht aus den 81 Delegierten (§ 127)

Zahl der Mandatare pro Wahlkreis nach Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Wahlkreis (§ 3)

Zahl der Delegierten je Jagdbezirk nach Anzahl Jagdkarten pro Jagdbezirk (§ 127)

Bezirkswahlbehörde bestehend aus Wahlkommission für BJM: BezirksBezirkshauptmann sowie 6 Beisitzer (§ 11) hauptmann sowie 3 Mitglieder (§ 133) Landeswahlbehörde bestehend aus Landeshauptmann und 12 Beisitzer

Wahlkommission für Organe des BLJV: Vorstand der für das Jagdwesen zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung sowie 4 Mitglieder

Der Landeshauptmann, der LH Stv. und die übrigen Mitglieder der Landesregierung werden vom Landtag in einem Wahlgang gewählt. (Artikel 53, Bgld. Landesverfassung)

Die Vollversammlung hat aus der Mitte der Verbandsmitglieder […] zu wählen: den Vorsitz (LJM*in) und die Stellvertretung weiteres Vorstandsmitglied […] (§ 121) ergänzend siehe auch §§ 146ff Bgld Jagdgesetz

ten gemeinsamen Nenner für die jagdlichen und naturräumlichen Aufgaben zu finden. Die Pflichtmitgliedschaft sichert das „Dabei-Sein“ aller Jägerinnen und Jäger und ist unabdingbare Voraussetzung einer Interessensvertretung. Viele Vereine und NGO’s vertreten ihre Interessen, meist Einzelinteressen ohne den Blick auf das große Ganze zu haben. Wer nicht mitgeht, geht zu einem anderen Verein. Die finanzielle Potenz sichert mediale Aufmerksamkeit und der Zweck heiligt die Mittel. Amtsschimmel ersetzt ­ Demokratische Strukturen Medial kommen plötzlich die demokratischen Strukturen in das Kreuzfeuer der Kritik. Der Gesetzgeber ist verant-

wortlich für die gesetzlich korrekten Rahmenbedingungen, im Falle des Bgld. Landesjagdverbandes sind diese sogar mit der Landtagswahlordnung wie auch der Bgld. Landesverfassung vergleichbar. (Siehe Tabelle) Wir stellen auch hier unmissverständlich klar: Die Vergleiche mit autokratischen bzw. totalitären Staatsformen sind an den Haaren herbeigezogen, diskriminierend sowie diffamierend und absolut entbehrlich. Mit der amtlichen Bestellung von Landesjägermeister und Bezirksjägermeister fallen die demokratischen Wahlen nun vollends weg! Es kommt schlimmer: diese Organe sind in ihrer Funktion und Anstellung beim Land Burgenland sogar weisungsgebunden!

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Jagdgesetznovelle

Was bedeutet die Abschaffung konkret? Es bedeutet den Verlust von Tradition und Kulturgut, das Kulturerbe „Jagd“ geht verloren. Die Archivierung und Dokumentation der Jagd im Burgenland (Jagdstrecke des Landes, Einzelereignisse, Burgenländische Jagd im Spiegel der Zeit und in Relation zu Rest Österreich) bleiben aus. Wertvolle Information für nachfolgende Generationen gehen verloren. Im Detail bedeutet des folgenden VERLUST für die bgld. Jäger*innen: • Mitgliederbetreuung wird ­eingestellt - Zentrale Verwaltung der rund 7.000 Jagdkarteninhaber*innen (Funktion im Revier, Gültigkeit Jagdkarte, Bestätigungen, Kurse, Ehrungen, Verlängerung Jagdkarte) - Organisation von verpflichtenden Weiterbildungskursen (Kundige Person, Jagdschutzorgane) - Ausgabe von Jagdgastkarten - Hilfe bei Jagd Online - Fachliche (jagdlich, wildbiologisch, juristisch) Service- und Auskunftsstelle - Umfassende Versicherungsbetreuung (Abwicklung, Bestätigung für Ausland) - Verbandsmedien (Zeitung „Jagd im Burgenland“, Homepage, Newsletter) - Kontaktstelle zum Dachverband „Jagd Österreich“ - Interessensvertretung im Bund und in der EU •F örderungen für Reviere wird eingestellt - J agdabgabe ab 2022 beim Land, d.h. rund 140.000 Euro für lebensraumverbessernde Maßnahmen, Wildwarnreflektoren, Untersuchungskosten für Fallwild, Förderung Kühlzellen etc. fallen weg -K eine Unterstützung mit Drucksorten (Hinweistafeln

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Jagdbetrieb, Wildbret-Direktvermarktung) • Förderung des Hundewesens wird eingestellt -K eine Bereichshundeführer - keine finanzielle Unterstützung bei Verletzung oder Tod des Hundes • Aus- und Weiterbildung wird eingestellt -Ö sterr. größte wald- und jagdpädagogische Einrichtung „Werkstatt Natur“ -O rganisation Kurs „Kundige Person“ (inklusive Hinweis bei Fristablauf) -O rganisation Weiterbildungskurs „Jagdschutzorgan“ -O rganisation Fallenstellerkurs inkl. Registration der Fallen -O rganisation Jungjägerkurse • Jagdliche Verwaltung wird eingestellt - Jagdstatistik -K oordination Abschussplanung in den Bezirken -O rganisation Trophäenbewertung, Hegeschau, Bezirksjagdtag -S tellungnahmen zu Gesetzen mit jagdlicher bzw. naturschutzfachlicher Relevanz - J agdfachliche Unterstützung der Behörde - Trichinenprobenpakete-Ausgabe -A bwicklung Sammelantrag Bejagung Krähenvögel bzw. Blässgans Und damit jetzt 70 Euro gespart? – Ja, aber auch alle Serviceleistungen verloren! Der Verlust des Bgld. Landesjagdverbandes führt zwangsläufig zur Verringerung der Gesamtkosten der Jahresjagdkarte – doch zu welchem Preis? Die jagdliche Verwaltung wird den ohnehin überlasteten Bezirksverwal­ tungsbehörden umgehängt: Mitgliederverwaltung, Jagdkartenverlängerung, Jagdgastkarten und allgemeine Anfragen können während des Parteienverkehrs von der BH abgefertigt

werden. Platz für individuelle Lösungen gibt es nicht. Aufgrund der Erfahrung schätzen wir den zusätzlichen Kostenaufwand bzw. Mehraufwand für das Land durch die Installation von Landesjägermeister sowie Bezirksjägermeister und der Verwaltungsübernahme durch die BH auf rund 400.000,-- Euro jährlich. Das Beispiel Wildschwein-Managementplan hat es im Frühjahr 2020 bereits eindrücklich gezeigt, was ohne Jagdverband passiert: Veterinärbehörde und Naturschutz kümmern sich um das jagdbare Wild! Wir wünschen viel Erfolg bei der nächstfolgenden Abwicklung der Ausnahmegenehmigungen für die Rabenkrähen bzw. Schusszeiten-Diskussionen! Einzelinteressen wirtschaftlich potenter oder medial gut vertretener Gruppierungen treten in den Vordergrund, der Blick auf „das große Ganze“ fehlt. Die Jäger*innen des Landes werden hinkünftig mit medienwirksamen Einzelaktionen in Verbindung gebracht, die für Betriebe oder Regionen gelten mögen, aber im Wesentlichen das Land nicht vertreten. Die „Freunde der Feldlerchen-Landebahnen“ oder der „Radikal – Uferbegleitvegetation – Ausmäher“ können niemals ausgewogen und mit Blick für alle 479 Reviere des Landes sprechen. Die „Jäger“ sind nicht mehr greifbar, ohne unabhängige, flächendeckende Interessensvertretung ist diese Entwicklung ein Rückschritt in der jagdlichen Verwaltung bzw. für das gesamte Jagdwesen im Burgenland. Denken Sie beim nächsten Kauf von jagdlicher Ausrüstung an den Verlust Ihrer jagdlichen Interessensvertretung, die für den Preis einer Schachtel Büchsenmunition an die Bezirksverwaltungsbehörde verkauft wurde. Weidmannsheil!

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Fachliches

Der Jäger in den ­sozialen ­Netzwerken Die Verfügbarkeit neuer Technologien hat unsere Kommunikation revolutioniert. Heute nutzen 3,2 Milliarden ­Menschen ein Smartphone. Die online-Welt absorbiert einen gigantischen Teil unserer Geistesanwesenheit und die Interaktion via Social Media ist zur neuen Norm der Kommunikation geworden. Vier von fünf Menschen in ­Deutschland, die das Internet nutzen, sind inzwischen auch in den sozialen Netzwerken aktiv und dies hat auch Einfluss auf die Jägerschaft: noch nie war die Jagd gesellschaftlich so transparent wie heute1. Social Media verlangt von uns Jägern daher eine kritische Beleuchtung des Status Quo. Von Christine Fischer, Akademische Jagdwirtin, www.hirschundco.com

© Grafik: C. Fischer

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eltweit nutzen unter 35-Jährige die sozialen Medien viel intensiver als über 35-Jährige2. Dadurch entsteht eine altersbedingte, digitale Kluft im Netz, ein sogenannter Digital Age Gap. Im Kontext mit der Jägerschaft kommt diese Kluft besonders deutlich zum Ausdruck. Grund dafür ist deren Überalterung – 60% der Jägerinnen und Jäger in Deutschland sind 55 Jahre und älter3. Lediglich 15% sind 1980 und später geboren und gehören damit zu den Digital Natives, den digitalen Eingeborenen (58.279 Personen; basierend auf der Anzahl der Jagdscheininhaber in Deutschland im Jagdjahr 2018/19: 388.529 Personen). Sie sind mit den neuen Medien aufgewachsen und verfügen über eine digitale Intuition im Umgang mit ihnen. Die große Mehrheit der deutschen Jägerschaft, nämlich 85%, gehört zu den Digital Immigrants, den digitalen Einwanderern (330.250 Personen)4. Sie sind analog geprägt, vor 1980 geboren und müssen den Umgang mit den sozialen Medien erst mühsam erlernen. In der Konsequenz bedeutet das, dass eine relativ kleine Gruppe von Jägerinnen und Jägern mit einer hohen Social Media Nutzungsfrequenz eine große Verantwortung trägt im Hinblick auf die Darstellung der Jagd in den sozialen Netzwerken. 04/2020

Einteilung der Jägerschaft je nach „angeborenem“ Umgang mit digitalen Medien. We used to just talk, now we talk photos In den sozialen Netzwerken spielen Bilder die zentrale Rolle. Visuelle Inhalte haben eine wesentliche Funktion bei der Übermittlung und Erklärung von Informationen. 90% der an das Gehirn übermittelten Informationen sind visueller Natur und unser Gehirn kann sie um das 60.000-fache schneller aufnehmen als schriftliche Inhalte5. Um die Bedeutung von Texten zu begreifen, müssen wir diese erst in ihrer Gesamtheit

verstehen. Das ist anstrengend und kostet Zeit. Unser Gehirn ist faul und visuelle Inhalte kommen der Bequemlichkeit unseres Gehirns entgegen. Nicht ohne Grund hat beispielsweise Facebook eine beeindruckende visuelle Interaktionsfrequenz: Täglich werden 350 Millionen Bilder auf die Plattform hochgeladen6. Deshalb ist ein sensibler Umgang mit jagdlichen Fotos im Netz für uns Jäger von essenzieller Bedeutung. Bilder formen unsere Botschaft. Auf Social Me-

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wichtig, weil es Emotionen sind, die die Suchalgorithmen im Netz bestimmen. Alle Motive in den sozialen Medien, die beim Betrachter starke Emotionen auslösen wie Hass, Abscheu, Wut oder Angst, provozieren viel Interaktion (Kommentare, Shares etc.) – und darauf sind die Algorithmen von Google, Faceboook oder Youtube ausgelegt. Warum brauchen wir Social Media? Social Media ergänzt und erweitert als Speerspitze der Digitalisierung die bestehenden „klassischen“ Kommunikationswerkzeuge. Wir haben in den sozialen Medien die Möglichkeit, unsere Botschaften eigenverantwortlich zu formen und zu platzieren und können dadurch direkten Einfluss auf das Image der Jagd in der Öffentlichkeit nehmen. Klassische Gatekeeper in Form von Verlagen oder Journalisten gibt es nicht mehr. Dadurch ergibt sich für uns eine echte Chance, jagdliche Klischees aufzubrechen. Die Themen, die wir Jägerinnen und Jäger abdecken, sind dabei in hohem Maße glaubwürdig. Die

Jagd bietet unzählige bildgewaltige und authentische Geschichten. Wir Jägerinnen und Jäger sind in dem, was wir tun, nicht von gestern, sondern hochaktuell! Themen wie Klimawandel, Biodiversität, Umwelt-, Tier-, Arten- und Naturschutz oder die Herstellung eines hochwertigen Lebensmittels mit positiver CO2-Bilanz entsprechen unserem aktuellen Zeitgeist und bewegen auch die nichtjagende Öffentlichkeit. Nicht nur können wir im Social Web einen ehrlichen Dialog über diese drängenden Themen führen, wir können auch aktuelle Stimmungsbilder zeitnah einfangen. In den sozialen Netzwerken bewegen wir uns am Puls der Jägerschaft und am Puls der Zeit. Um aber überhaupt in einen ausgewogenen Dialog mit der nichtjagenden Öffentlichkeit zu treten, müssen wir Jägerinnen und Jäger bereit sein, unsere kommunikative Komfortzone zu verlassen. Für junge jagende Social Media User ist der Aspekt des „Unter-sichbleibens“ nämlich sehr zentral. Sie bevorzugen den Austausch mit Gleichge04/2020

© Foto: Pratik Gupta/Unsplash.com

dia geht es um shared reality, um eine geteilte Realität. Aber das, was wir Jäger im Kollektiv auf Social Media von uns zeigen, hat mit der Realität wenig zu tun. Im Gegenteil – wir erzeugen durch eine Flut von Erlegerbildern ein Zerrbild der jagdlichen Realität mit negativen Konsequenzen für das Image der Jägerschaft in der Öffentlichkeit. Die Vielfalt des jagdlichen Handwerks und der gesellschaftliche Beitrag, den wir leisten, werden unterschlagen. Wir Jäger sind es leider oft selber, die die Munition für unsere Kritiker liefern. Es kommt erschwerend hinzu, dass sich unser jagdliches Tun nicht in wenigen Worten beschreiben lässt, da es auf komplexen Zusammenhängen beruht. Wir sollten deshalb Bilder vermeiden, die das jagdliche Zerrbild in der Öffentlichkeit zusätzlich befeuern. Wir haben eine kollektive Verantwortung im Umgang mit jagdlichen Inhalten im Netz. Bereits ein einzelnes Bild kann einen Imageschaden für die gesamte Jägerschaft verursachen. Sorgfältig ausgewählte Jagdbilder sind auch deshalb so


Fachliches

Verbandsstrukur und Social Media sind konträr

© Grafik: C. Fischer

sinnten. Geschlossene Gruppen sind deshalb äußerst beliebt. Über 80% der jagenden online User sind Mitglied in durchschnittlich vier jagdlichen Gruppen7. Solche Gruppen entsprechen zwar dem Bedürfnis nach Austausch und Zugehörigkeit, aber sie haben eine Tücke, denn sie suggerieren Privatsphäre, wo keine ist. Man befindet sich vermeintlich im vertrauensvollen Austausch mit Seinesgleichen. Dies kann fatale Folgen für das Image der Jagd haben, weil man sich dazu verleitet fühlt, Inhalte zu posten, die im Netz nichts verloren haben und besser im privaten Fotoalbum aufgehoben sind. Es muss uns bewusst sein: Im Netz gibt es keine Privatsphäre – auch nicht in geschlossenen Gruppen! Herausforderung Verbandsstruktur Ein interessanter Aspekt ist das ausgeprägte Potenzial der jungen Jägerschaft in Form einer hohen Bereitschaft zum persönlichen Engagement. 90% der jagenden Social Media User sagen, dass sie den Deutschen Jagdverband 04/2020

DJV bei Aktivitäten zur Imagepflege der Jagd unterstützen würden oder

de Merkmal der Social Media Kultur. Der Dialog findet unkompliziert und oh-

sich vorstellen könnten, dies zu tun8. Aktuell wird dieses Potenzial nur sehr beschränkt abgeschöpft. Das bestehende System lässt eine Einbindung nur schwer zu, da oft weder Kompetenzen noch Konzepte für eine Einbindung von talentierten, motivierten jungen Social Media Usern vorhanden sind. Die primäre Herausforderung liegt darin, dass die Verbandsstruktur der Charakteristik von Social Media konträr gegenübersteht. Es fehlt den Verbandsstrukturen schlicht an der notwendigen Durchlässigkeit, um flexibel zu agieren. Eine gezielte Nutzung des kommunikativen Potenzials der sozialen Netzwerke wird dadurch verhindert. Strenge Hierarchien, formale Zuständigkeiten und lange Entscheidungswege auf der einen Seite treffen auf eine barrierefreie, demokratische Kommunikation mit kurzen Abstimmungswegen auf der anderen. Im Netz werden unabhängig von Position und Status Allianzen geschmiedet – Hierarchien spielen dabei keine Rolle. Die Geschwindigkeit der Kommunikation ist dabei das ausschlaggeben-

ne zeitlichen Verzug statt, was wiederum schnelle Reaktionen und Entscheidungen erforderlich macht. Verbände bevorzugen oft noch den klassischen Top-Down- Informationsfluss, bei dem Inhalte von oben nach unten weitergegeben werden. Auf Social Media beobachten wir das Gegenteil. Charakteristisch ist der Bottom-Up- Ansatz, bei dem die Informationen von der Basis nach oben fließen. Jeder im Netz ist Sender und Empfänger von Informationen zugleich. Die digitale Welt ist eine Mitmachkultur. Junge Internet User wollen mitreden und mitgestalten und machen von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch. All diese Punkte weisen darauf hin, dass die Verbandsstruktur und die Social Media-Kultur nicht kompatibel sind und deshalb die Vorzüge des Social Web von den Entscheidungsträgern nur begrenzt genutzt werden können. Erst denken, dann Enter drücken Unsere Inhalte im Netz formen unser Image in der Öffentlichkeit und für die

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Fachliches

Darstellung der Jagd Die Jagd besteht nicht primär aus Trophäen - wir streben eine vielfältige, authentische und ehrliche Darstellung der Jagd an, die sich an den Kernaspekten der Nachhaltigkeit sowie an ihrem gesellschaftlichen ­Beitrag orientiert. Perspektivwechsel Unsere Posts vermeiden negative Emotionen aus Perspektive der nichtjagenden Öffentlichkeit sowie auch innerhalb der Jägerschaft. Isolierte Bildbetrachtung Unsere geposteten Fotos erzeugen in der Öffentlichkeit auch alleine und ohne weitere textliche Erläuterung ein positives Bild der Jagd. Informationsqualität Die Quellen der geteilten Inhalte sind uns bekannt. Wir sind sicher, dass es sich nicht um Fake News handelt. Bildsprache und Bildästhetik Wir vermeiden unästhetische Bilder, die beim Betrachter den Eindruck der Selbstdarstellung oder des Triumphs über die Kreatur hervorrufen. Jagdethik Unsere veröffentlichten Inhalte entsprechen unserem allgemeinen Verständnis der Waidgerechtigkeit. Wir sind Botschafter Soziale Netzwerke sind kein privates Fotoalbum, sondern öffentlich zugängliche Kommunikationsräume. Es ist ein Trugschluss, dass Jäger Inhalte für Jäger machen. Wir machen immer auch Inhalte für die Öffentlichkeit und sind deshalb Botschafter für unsere Anliegen und Interessen. Dialog Im Dialog mit Jägern und Nichtjägern bleiben wir stets sachlich und argumentieren ausschließlich faktenbasiert. Download Flyer Social Media Guidelines unter www.hirschundco.com

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wir diese wichtigen Aufgaben angehen können. Fehlende Ressourcen dürfen dabei kein Argument sein, um den Diskurs über eine fehlende Änderungskultur zu vermeiden. Die Chance ist jetzt. Das Netz wartet nicht auf uns. •

1 Brandwatch: www.brandwatch.com/de/blog/ facebook-statistiken/ 2 Rohleder, B. in: Social-Media-Trends 2018. BITKOM Studie. www.bitkom.org/sites/default/ files/file/import/180227-Bitkom-PK-Charts-­ Social-Media-Trends-2.pdf 3 https://www.jagdverband.de/zahlen-fakten/ zahlen-zu-jagd-und-jaegern 4 ,7,8,9Fischer, C. (2019): Digital Natives und ihr Zugang zur Jagd – Denkansätze für die Jägerschaft zur nachhaltigen Imagepflege im Zeitalter digitaler Transformation. Abschluss­ arbeit JagdwirtIn BOKU Wien 5 Br24 High quality media solutions: www.br24. com/de/blog-de/ 6 https://www.faktenkontor.de/pressemeldungen/ social-media-nutzung-auf-rekordniveau

ZUR PERSON Christine Fischer ist akademische Jagdwirtin und betreibt den Blog „Hirsch&Co“.

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EMPFEHLUNGEN FÜR EINEN SENSIBLEN UMGANG MIT ­JAGDLICHEN ­INHALTEN IM NETZ

Qualität dieser Inhalte sind wir selber verantwortlich. Was wir brauchen ist ein breiter Konsens darüber, wie wir Jägerinnen und Jäger von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden wollen. Wir brauchen Einigkeit über gemeinsame Standards, die definieren, welche Inhalte für Social Media geeignet sind und welche nicht. Daran müssen wir uns konsequent halten. Wir brauchen in der Jägerschaft mehr digitale Kompetenz und gesunden Menschenverstand im Umgang mit öffentlichkeitsrelevanten Inhalten. Wenn wir erst denken würden, bevor wir Enter drücken, wäre oft schon viel geholfen. Um die Selbstregulierung im Netz zu fördern, benötigen wir möglichst viele verantwortungsbewusste User, die mit gutem Beispiel vorangehen und andere für geeignete Inhalte sensibilisieren. Jagdverbände müssen an dieser Stelle eine viel bewusstere und stärkere Führungsrolle übernehmen und positiven Einfluss nehmen auf die Qualität der Inhalte. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Verantwortliche müssen benannt werden und das Angebot von Social MediaSchulungen muss ausgebaut werden (für Jagdausbilder, Verbandsmitglieder, Entscheidungsträger, Funktionäre und die breite Jägerschaft). In der Konsequenz muss der sensible Umgang mit jagdlichen Inhalten im Netz fester Bestandteil der Jungjägerausbildung sein. Das Bedürfnis in der Jägerschaft ist da: 60% der jagenden online User sind der Meinung, dass dieses Thema in jede Jagdschule gehört9. Der Jäger in den sozialen Netzwerken geht uns alle etwas an! Jeder muss Verantwortung übernehmen und dazu beitragen, die Verbreitung imageschädigender Inhalte zu unterbinden. Wir brauchen den kollektiven Willen zur gemeinschaftlichen Anstrengung. Wir müssen Kräfte mobilisieren, um strategische Konzepte zu schaffen. Wir müssen Ressourcen generieren, mit denen


Fachliches

Von Cachern und Muggles Die elektronische Schatzsuche erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die „Caches“ werden auch über soziale Netzwerke geteilt. Mag. Stefanie Wieser

© Foto Fot: Getty Images

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as Geocaching reiht sich ein in die immer stärker zunehmenden Sport- und Freizeitaktivitäten im Wald. Der Begriff „Geocaching“ leitet sich vom griechischen Wort geos (für Erde) und vom englischen cache (für geheimes Lager) ab. Vor wenigen Jahren erst einigen Insidern bekannt, findet das Geocaching immer mehr Anhänger. Bei dieser Art elektronischer Schnitzeljagd werden in einem „Cache“ (Behälter) ein Logbuch und manchmal auch wertlose Tauschgegenstände im Gelände versteckt. Der „Owner“ des Caches veröffentlicht die Koordinaten des Ver04/2020

stecks im Internet, sodass sich die „Cacher“ mit einem separaten GPSEmpfänger oder Smartphone auf die Suche danach begeben können. Dies soll möglichst unauffällig geschehen, also von den „Muggles“ (den Nichtcachern) unbemerkt bleiben. Der Finder trägt sich mit seinem „Username“ (Pseudonym) ins Logbuch des Verstecks ein und dokumentiert den Fund zusätzlich im Internet, wo Cacher untereinander Erfahrungen austauschen. Entsprechend einfach kann also ein Versteck breitenwirksam bekannt gemacht werden. Geocaching wird sowohl allein als auch in Gruppen ausge-

übt. Es finden auch organisierte Events statt, bei denen sich eine Vielzahl von Menschen gleichzeitig auf die Suche nach den ausgelegten Caches begeben. Geocacher hinterlassen und suchen Verstecke nicht nur in Stadtzentren und Parks, sondern gerne auch an besonders reizvollen Orten in der Natur wie Felsen, Ruinen, Höhlen, Stollen etc., was die Haftungsproblematik ­potentiell verschärfen kann. Laut der größten Geocaching-Plattform www. geocaching.com existieren weltweit mehrere Millionen aktive Caches. Der wohl ungewöhnlichste Ort eines Verstecks derzeit befindet sich außerhalb

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der Erde: Auf der internationalen Raumstation (ISS). Vom Geocaching sind einige Rechtsbereiche berührt, die im Folgenden exemplarisch dargestellt werden sollen. Betretungsrecht des Waldes und Geocaching Gemäß § 33 Forstgesetz darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. Eine darüber hinausgehende Benützung wie Befahren, Lagern bei Dunkelheit, Zelten oder Reiten ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig, hinsichtlich der Forststraßen nur mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt. Das Forstgesetz verlangt für die Zustimmung eine positive Willenserklärung. Das heißt, eine bloße Duldung genügt nicht. Erfasst das freie Betretungsrecht

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auch das Geocaching? Das „normale“ Begehen und der Aufenthalt im Wald sind gemäß § 33 Forstgesetz erlaubt, allerdings eben ausschließlich zu Erholungszwecken. Damit fällt jede darüber hinausgehende Art der Nutzung, insbesondere solche zu kommerziellen Zwecken, nicht unter das freie Betretungsrecht. Das Verstecken und zum Teil auch Vergraben von Gegenständen geht über die Legalservitut des Begehens und den Aufenthalt im Wald hinaus. Ein organisiertes Verstecken, Suchen und Finden ist nicht vom freien Betretungsrecht des Waldes umfasst und daher ohne die ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers rechtswidrig. Mögliche Folgen für Wald und Wild Das Geocaching erfolgt, wie viele andere sportliche Aktivitäten, zunehmend in

den Morgen- oder späten Abendstunden, vielfach abseits der Wege. Schwerwiegende Auswirkungen können sich durch eine unbedachte Ausübung dieses Sports beim Wild zeigen: Es wird in seinen Einständen gestört, der Verbiss stärker und die Bejagung schwieriger. Vor allem sogenannte Nachtsafaris (d.h. Geocaching in den Nachtstunden, oft in organisierten Gruppen und mit Stirnlampen) sind besonders störend für das Wild. Gefährdet sind je nach Versteck im Speziellen Höhlenbrüter wie der Waldkauz, oder Bodenbrüter wie Birkwild und Waldschnepfe. Eingrenzungen des Betretungsrechts können unter Umständen auch im Interesse des Jagdschutzes relevant sein. Der OGH hat hinsichtlich touristisch-gewerblicher Tierbeobachtungen in der Nacht („Nachtsafaris“; 7 Ob 251/03t, 10.11.2003) und im Fall eines Mountainbikers, der 04/2020

© Foto: Pixabay.com

Die „Caches“ (Behälter) werden im Gelände versteckt. Aufkleber täuschen Rechtmäßigkeit vor.


Fachliches

© Foto: kinderchaos-familienblog.de

Kleine „Caches“ passen in Astgabeln oder Baumlöcher ein – auch zum Schutze des Wildes – verhängtes Fahrverbot missachtete (1 Ob 159/00i, 21.6.2000), ausgesprochen, dass dem Jagdausübungsberechtigten (diesfalls Jagdpächter) ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn die betreffende Handlung im Jagdrevier an sich geeignet ist, das Wild zu stören und somit auch den Jagdbetrieb zu be-

einträchtigen. Es ist nicht von Belang, ob das Wild durch die Handlung (im vorliegenden Fall die Radtour) konkret beunruhigt wurde. Das Störpotenzial des Geocachings beschränkt sich freilich nicht auf Wild und Jagd. Forstwirtschaftlich gesehen ist, abgesehen von Schädigungen an reifen Bäumen, besonders die Naturverjün-

Auf der Jagd nach den richtigen Messern Messerset “Jagd”

3-teilig mit Klingengravur Officemesser “Jagdfieber” Filetiermesser “Jagdlust” Kochmesser “Wilde Küche”

gung dem Druck durch Outdoor-Sportarten ausgesetzt. Wiederbewaldungssowie Neubewaldungsflächen mit einer Bewuchshöhe von unter drei Metern dürfen gemäß § 33 Abs 2 lit c Forstgesetz nicht betreten werden. Der Phantasie beim Anlegen von Verstecken scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein. In einschlägigen Magazinen wird

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Fachliches

sogar Ausrüstung für sogenanntes „T5Caching“ angeboten: Seile, Karabiner, Klemmen etc. zum Baumklettern. Damit gehen wertmindernde Rindenbeschädigungen und zusätzliche Haftungsrisiken einher. Eigentumsrecht Der OGH hat wiederholt ausgesprochen, dass das freie Betretungsrecht nicht das Recht mit einschließt, Veränderungen im Wald vorzunehmen. Zurückgelassene Behälter sind Fremdkörper und haben in der Natur nichts verloren. Gegen unberechtigte Eingriffe dritter Personen gelten zivilrechtliche Abwehransprüche (Besitzstörungsklage, Eigentumsfreiheitsklage, Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigen-

ZUR PERSON Mag. Stefanie Wieser ist Juristin am Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) und Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht. Sie publiziert zu zivil- und verwaltungsrechtlichen Themen, insbesondere Forstrecht (Brawenz/Kind/Wieser: Kommentar zum Forstgesetz, 4. Auflage, erschienen im MANZ Verlag) stefanie.wieser@bfw.gv.at

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tum). Der Eigentümer kann vom Störer die Beseitigung der Störung begehren bzw. auf Unterlassung klagen. Dasselbe Recht steht auch dem Pächter einer Liegenschaft zu. Faktisch ergibt sich jedoch oftmals ein Durchsetzungsproblem dieser berechtigten Ansprüche, weil der Störer in den wenigsten Fällen zu identifizieren ist. Abgesehen von einem tatsächlichen Antreffen beim Suchen oder Verstecken bleiben die Cacher unter ihren Pseudonymen anonym. Schadenersatz und Strafrecht Verursacht der Geocacher bei Ausübung des Sportes einen Schaden, kommen Schadenersatzforderungen in Betracht. So etwa, wenn Nägel in einen Baum eingeschlagen werden und so zu einer Verletzung und damit Wertverlust führen (Pilzbefall, Verfärbung, Minderung des Wertholzanteils). Zusätzlich kann es durch Fremdkörper wie Metalleinschlüsse im Holz zu Umklassifizierungen oder sogar Ausschuss (Splitterholz) bei der Sortierung im Sägewerk kommen. Zur zivilrechtlichen Schadenersatzpflicht tritt allfällig auch noch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Cachers hinzu (Sachbeschädigung). Wie reagieren? Der Grundeigentümer hat im Falle des widerrechtlichen Ablagerns von

Nicht übereinander, sondern miteinander reden Wald, Wiesen und Äcker sind forst- und landwirtschaftliche Flächen und keine unbeschränkt zugänglichen Parkanlagen. Jede Grundfläche in Österreich hat einen Eigentümer- gleichgültig, ob es ein privater oder öffentlicher ist. Die Richtlinien der Geocaching Gemeinschaften sehen vielfach ausdrücklich vor, dass beim Verstecken eines Caches neben Bedacht und „Hausverstand“ die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind und die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden muss, bevor ein Cache auf einem privaten Gelände gelegt wird. Bei der Beschreibung des Verstecks können sinnvollerweise auch Naturzusammenhänge erläutert werden. Nicht zuletzt wegen seiner breiten Alterszielgruppe weckt Geocaching großes Interesse und wird sowohl von einschlägigen Anbietern als auch seitens des Tourismus beworben. Zum Schutz von Wald und Wild wird weiterhin entsprechender Einsatz nötig sein, um eine Sensibilisierung für die Ausübung dieser Freizeitaktivität im Naturraum zu gewährleisten. • 04/2020

© Foto Geocache.com

Rund um Eisenstadt sind 712 Caches versteckt.

Caches die Berechtigung, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, das heißt den Cache zu entfernen. Für eine langfristige Lösung kann auch die entsprechende Geocaching-Plattform kontaktiert werden, die den „Besitzer“ des Caches verständigt und das Versteck sperrt bzw. die Koordinaten im Internet löscht. Es stehen wie erläutert zivilrechtliche Mittel gegen unberechtigte Eingriffe Dritter zur Verfügung. Unabhängig davon muss aber für Geocacher gelten: Vor dem Verstecken ist mit dem Grundeigentümer Rücksprache zu halten. Die Caches sollen naturverträglich versteckt werden, nicht abseits der Wege, in Kulturen oder Naturverjüngungen sowie jagdlich sensiblen Gebieten. Nächtliches Suchen sollte jedenfalls tabu sein.


Fachliches

Die Jagd im Fadenkreuz sozialer Netzwerke Niemals zuvor konnten Texte, Bilder und Emotionen schneller mit anderen Menschen geteilt werden als seit der Etablierung sozialer Netzwerke in unseren Alltag. Selbst Menschen, die keine sozialen Netzwerke nutzen, werden spätestens durch die Abendnachrichten über die neusten Twitter-Meldungen prominenter ­Persönlichkeiten informiert. Der Kurznachrichtendienst Twitter ist gerade bei Journalisten, Politikern, Promis und Kunstschaffenden sehr beliebt, weshalb dem Medium sehr viel Aufmerksamkeit zukommt. Ein prominentes Beispiel für die auch oft ungewollte Wirksamkeit von sozialen Netzwerken, waren in der Vergangenheit die Twitter-Meldungen von Tesla-Chef Elon Musk. Ein Tweet des Tech-Milliardärs hatte 2019 ausgereicht, die Tesla-Aktie kurzfristig, um satte fünf Prozentpunkte sinken zu lassen. Lutz Molter, Bakk. Phil.

© Foto: Dachverband Jagd Österreich

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er Wirkungskreis sozialer Netzwerke ist also nicht nur auf die eigenen Nutzerzahlen limitiert, sondern beeinflusst eine Vielzahl von Menschen und Unternehmen. Wie das deutsche Statistikportal im August 2020 veröffentlichte, nutzen über 3,8 Milliarden Menschen weltweit soziale Netzwerke. Mit rund 2,4 Milliarden Nutzern steht Facebook unangefochten auf Platz 1. Das Videoportal YouTube belegt mit 1,6 Mrd. Platz 2, Platz 3 geht an den Kommunikationsdienst WhatsApp und Instagram sichert sich mit knapp 1. Mrd. Nutzer den vierten Platz. Angesichts dieser Nutzerzahlen und den hohen Geschwindigkeiten in denen Informationen geteilt werden, stehen Unternehmen, Verbände und Institutionen vor großen Herausforderungen. Nachrichten und Informationen müssen stärker als in der Vergangenheit abgewogen werden. Besonders auf die Formulierungen kommt es verstärkt an. Vor dem Siegeszug der sozialen Netzwerke in unserer modernen Medienlandschaft und in unseren eigenen privaten Informationsquellen, hatten Journalisten eine stärkere Übersetzungsfunktion. Die redaktionelle Sorgfalt sorgte dafür, dass nur zuvor geprüfte Meldungen verbreitet wurden. Dies hatte zur Folge, dass Meldungen zwar langsamer in Umlauf kamen, dafür waren diese Meldun04/2020

gen jedoch bereits überprüft und stichhaltig. Jetzt, da sehr viele Informationen mit hoher Geschwindigkeit in den sozialen Netzwerken zirkulieren, werden auch vermehrt Falschnachrichten verbreitet. Diese „Fake News“ bedienen sich oft bestehender Meldungen oder Nachrichten mit einem glaubhaften Kern und dichten schädigende und frei erfundene Informationen hinzu. Besonders Bilder sind anfällig für derartige Manipulationen. Moderne Grafikprogramme erlauben das Fälschen wichtiger Details in einem Bild oder Video, wie auch das Hinzufügen oder Wegretuschieren elementarer Bestandteile. Oftmals reicht es jedoch schon aus,

echte Bilder aus dem Sinnzusammenhang zu nehmen und einen reißerischen Text hinzu zu dichten. Auch die Jagd ist davon betroffen, denn die Bilder einer Bewegungsjagd, die freudig über WhatsApp, Facebook und Co. mit Freunden und anderen Jägerinnen und Jägern geteilt werden, können sich schnell verselbständigen und sich zu einem Bumerang in Form eines sogenannten Shitstorms entwi­ ckeln. In der Kommunikationswissenschaft beschreibt der Begriff „Shitstorm“ einen Sturm der Entrüstung, Empörung und des Protestes, der sich im Internet und überwiegend auf Social Media mit dem plötzlichen Anstieg ne-

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Fachliches

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Der „Stille-Post-Effekt“ funktioniert auch über WhatsApp. Die beiden Orte sind rund 230km voneinander entfernt. Bild auf Instagram, auf dem sie mit einem erlegten Fuchs zu sehen ist. Die Kommentare unter dem Foto triefen vor blankem Hass auf die junge Jägerin und sollen an dieser Stelle nicht nochmal wiederholt werden. Wenige Tage später sieht sie eine Gruppe von Personen durch ihren Garten streifen. Die junge Frau ruft die Polizei, doch die Gestalten können unerkannt fliehen. Nachdem die gerufene Polizeistreife weg ist, leuchten Gestalten mit Taschenlampen das Schlafzimmer der Studentin. In den darauffolgenden Tagen schleichen immer wieder mehrere Personen um ihr Haus herum und klingeln an ihrer Haustür. Auch der Jagdhund der jungen Frau wird zur Zielscheibe. Sie bekommt ein Bild auf der Plattform Snapchat geschickt, welches ein mit Tabletten gespicktes Stück Fleisch zeigt, dass jemand vor den Hundezwinger auf ihrem Grundstück hält. Darüber, ob die Justiz diesen Fall bereits klären konnte, gibt es keine Informationen, aber zumindest haben die Drohungen gegen die Jägerin in dieser Form aufgehört. Auch in Österreich gab es bereits Vorfälle dieser Art. So erlebte 2017 auch die bekannte Jägerin Elia Schneeweiß wegen eines geposteten Bildes einen solchen Shitstorm. Doch solche Hasskommentare haben ein juristisches Nachspiel und

können bis zu mehreren Tausend Euro Strafe bedeuten. Angesichts solcher Beispiele und der Stimmungsmache gegenüber Jägerinnen und Jäger im scheinbar anonymen Internet, wurden nun spezielle Hilfestellungen zum Umgang mit sozialen Netzwerken für Jägerinnen und Jäger entwickelt. Der von JAGD ÖSTERREICH entwickelte Leitfaden bietet auf Basis von „10 Geboten“ die wichtigsten Hinweise zur Nutzung von Sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Nachrichtenprogrammen wie WhatsApp. So soll der Leitfaden helfen, Shitstorms zu vermeiden und „Fake News“, also Falschnachrichten zu erkennen. Zudem gibt der Leitfaden Tipps zur Kommunikation mit Jagdgegnern und beinhaltet nützliche Adressen zur Argumentation im Internet. Dem Grundsatz der Public Relations „tu gutes und rede darüber“ folgend, gilt es neben der Vermeidung von negativen Schlagzeilen, allerdings gerade Positivbeispiele in die Auslage zu stellen. Hierzu können alle Jägerinnen und Jäger beitragen und die Interessensvertretungen in Form der neun Landesjagdverbände und die JAGD ÖSTERREICH unterstützen. Die taschentaugliche Broschüre kann bei Ihrem Landesjagdverband und bei JAGD ÖSTERREICH bestellt werden. • 04/2020

© Fotos: Privat

gativer und oftmals sehr emotionaler Kommentare, Beiträge und Artikel manifestiert. Ein Shitstorm stellt für das betroffene Unternehmen bzw. die betroffene Person ein großes Problem dar. Durch die ständige Verfügbarkeit des Internets durch die Nutzer, ist die Dynamik der öffentlichen Diskussion so stark, dass gerade im frühen Stadium des Shitstorms nahezu nichts entgegengesetzt werden kann. Gleichzeitig erwarten sich die Nutzer jedoch eine öffentliche Stellungnahme, die nicht selten zunächst wenig Wirkung zeigt. Investorenlegende Warren Buffett sagte einmal, dass es etwa zehn Jahre dauert einem Unternehmen ein positives Image zu verleihen, aber nur zehn Sekunden dieses zu verlieren. Für uns Jägerinnen und Jäger bedeutet dies, dass unsere Bemühungen das Image der Jagd zu stärken, mit einem Mal durch eine Unachtsamkeit gefährdet werden können. Gerade die sogenannten „Erlegerfotos“ bilden den Zündstoff, aus dem in den vergangenen Jahren einige Shitstorms entwachsen sind. Dabei spielt es oft keine Rolle, wo das Bild aufgenommen wurde. Als Beispiel ist ein Shitstorm aus dem Jahr 2018 zu nennen. Eine amerikanische Jägerin postete im Juni 2018 auf ihrem Instagram-Profil ein Foto, auf dem Sie vor einer toten Giraffe kniet. Da es sich bei dem Wildtier noch dazu um ein seltenes schwarzes Exemplar handelte, war der Sturm der Entrüstung so groß, dass auch österreichische Medien, allen voran die Kronenzeitung darüber berichteten. Die Kommentarspalten unter dem Artikel der Kronenzeitung füllten sich sehr rasch mit Beschimpfungen, Beleidigungen und Todeswünschen. Ein Nutzer schrieb, dass er hoffe, dass es der Jägerin eines Tages so ergeht, wie dem, der von einem Löwen angefallen wurde. Wie schnell aus solchen und weiteren Kommentaren Taten werden, zeigte ein Fall vom Jänner 2019 in Deutschland. Eine junge Studentin (25) postet ein


Fachliches

Tularämie Die Tularämie zählt zu den Zoonosen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Zoonosen als „ Krankheiten und Infektionen, die in natürlicher Weise zwischen Menschen und Wirbeltieren übertragen werden (WHO 1982). Dr. Charlotte Klement

Z

u den bereits bekannten Zoonosen, bei denen zum Teil auch erhebliche Kenntnislücken be­ stehen, kommen völlig neue, beim Menschen bisher unbekannte zoonotische Erkrankungen dazu. Aufgrund der globalen Erwärmung treten Krankheitserreger und Überträger in Europa auf, die hier bisher nicht heimisch waren. Aufgrund der Übertragungsmöglichkeiten kann die Tularämie als direkte Zoonose ( durch verschiedene Übertragungswege wird die Krankheit von einer Wirbeltierart auf die andere übertragen) oder als Metazoonose (hier wird die Krankheit durch Zecken ,Flöhe, Läuse,Milbenarten, Fliegenund Mücken von einer Wirbeltierart auf die andere übertragen). Tularämiebakterien finden sich sich bei zahlreichen Wirbeltierarten, bei Vögeln, Fröschen und auch Fischen. Zu den hochempfänglichen Tierarten zählen vorallem Hase und Wildkaninchen, Feld und Wühlmäuse. Fleischfresser sind weniger empfänglich und erkranken kaum. Ebenso Wildgänse, Fasane und Raub­ vögel. Unter den Wildwiederkäuern gibt es positive Tiere ohne Erkrankung. Tularämie bei Nagetieren Bei hoher Zeckenaktivität steigt die Anzahl der Erkrankungen. Die Inkubationszeit ( Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der ersten Symptome beträgt 2 bis 7 Tage. Danach unterscheiden wir einen perakuten Verlauf mit hohem Fieber, Mattigkeit, beschleunigter Atmung, Verlust der natürlichen Scheu, struppiges Erscheinungsbild, schwankender Gang. Infizierte Tiere verenden meist innerhalb weniger Tage. 04/2020

Der chronische Verlauf geht einher mit starker Abmagerung, Lymphknotenschwellungen und Tod innerhalb von 2 bis 8 Wochen. Der Zerlegungsbefund eines an Tularämie erkrankten Hasen zeigt Schwellungen der Lymphknoten, eine stark geschwollene Leber, Milz und Niere, Nekrosen und Abszesse an allen inneren Organen. Tularämie beim Menschen Der Mensch ist für den Erreger hochgradig empfänglich. Die Infektion ­geschieht meist beim Abbalgen, Aufbrechen oder Zerlegen infizierter Feldhasen durch direkten Kontakt. Aber auch durch Zecken, Flöhe, Stechfliegen ist eine Infektion möglich. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 3 Wochen. Die Krankheit beginnt mit starken Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und Mattigkeit.Der Weitere Krankheitsverlauf hängt von der Art der Infektion ab. • Infektion durch direkten Kontakt mit dem Erreger: An der Eintrittsstelle des Errregers kann es zu einer geschwürigen Hautveränderung und starker Lymphknotenschwellung kommen.

Infektion durch Einatmen von ­erregerhältigem Staub führt zu Lungen und Brustfellentzündungen, starken Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen bis zu Blutungen im Magen- Darmbereich. • Infektion über die Augen­ schleimhaut es ensteht eine starke Entzündung der Bindehaut. Schwere Verlaufsformen mit hohem, immer wiederkehrendem Fieber können sich in einem Multiorganversagen manifestieren. Der Verlauf und die Prognose der Tularämie beim Menschen sind unterschiedlich. Die Sterblichkeit liegt laut Literatur bei 4- 40%. Wie kann ein Infektionsrisiko vermieden werden? • Mundschutz beim Abbalgen und Ausweiden von Hasen • Handschuhe bei der Verarbeitung von Wild • Einhalten von Hygieneregeln Die Tularämie ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit!

Mensch

Zecken, Flöhe, Läuse, Stechfliegen

Rind, Schaf, Hund, Katze

Hasen, Wildkaninchen, Hamster, Mäuse, Ratten, Eichhörnchen

Die wichtigsten Infektketten

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FÜR DIE JÄGERIN

Zauber, Mythen, Legenden von Jagdgöttern und Jagdheiligen Beate Fumits

D

ie aktuelle Ausstellung „Diana und Aktäon“ auf Schloss Stainz handelt von der Frau in der Jagd, ihrer Rolle und der Entwicklung über die Jahrhunderte. Diese Ausstellung hat drei Aspekte: die Funktion der Frau in der Jagd, von der leidenschaftlichen Jägerin bis zur Berufsjägerin; das weibliche Wild und seine Rolle; und der umfangreiche Gemäldezyklus des steirischen Künstlers Gerald Brettschuh, nämliche „Diana und Aktäon“. Der Titel der Ausstellung bezog sich auf die römische Jagdgöttin Diana – und darauf möchte ich näher eingehen. Der Vorfahre des Menschen begann vor etwa zwei Millionen Jahren zu jagen, wie Funde an einigen ostafrikanischen Fundstellen belegen. Es sollte aber noch Tausende von Jahren dauern, bis auch die Religion Eingang in das Jagdwesen fand. Steinzeitmalereien in Höhlen können als Jagdzauber betrachtet werden. In Europa sind besonders die Höhlen von Altamira in Spanien und von Lascaux in Südwestfrankreich hervorzuheben. Die Höhle von Altamira wurde etwa 20.000 Jahre lang besiedelt, und das vor etwa 30.000 Jahren an. Die beeindruckenden Deckengemälde werden dem Zeitraum 16.500 bis 13.000 v. Chr. zugeordnet und enthalten auf über 5.000 m2 mehr als 900 altsteinzeitliche Bilder, die geritzt, mit roter Farbe gemalt oder mit Kohle gezeichnet wurden. Die Abbildungen enthalten Hirsche, Wisente, Pferde und Wildschweine. Die Höhlenzeichnungen von Lascaux sind wahrscheinlich jüngeren Datums, sie sollen

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etwa ab 17.000 v.Chr. entstanden sein, wobei neuere Funde auf eine viel frühere Besiedlung schließen lassen. Welche Bewandtnis hat es aber mit diesen Malereien? Dazu gibt es mehrere Auffassungen. Einerseits meinte man, diese Malereien seien Teil einer schamanistischen Religion. Die Menschen hätten sie in diesen Höhlen Götter, Geister und ihre Vorfahren verehrt. Andererseits meint man, diese Malereien, für die man sich tief in die Höhlen vorwagte und die also kaum von anderen Menschen gesehen wurden, hätten zur Jagdmagie gedient. Durch die Zeichnung allein erlangte der Mensch schon Macht über das dargestellte Tier und sollte die Erlegung dieses Tieres erleichtern. Die Jagdmagie hatte Jagd, Fruchtbarkeit und Vernichtung zum Ziel. Darum stellte man das Tier, das man erlegen wollte, dar. Die magische Wirkung wurde durch das Hinzufügen von Pfeilen und Verwundungen verstärkt, man bildete Opferzeremonien ab und meinte so, das Tier zu schwächen und leichter erlegen zu können. Der Fruchtbarkeitszauber hingegen sollte sich positiv auf die Vermehrung nützlicher Tierarten auswirken. Dazu stellte man Tiere bei der Paarung oder trächtige weibliche Tiere dar. Das scheint der Grund zu sein, warum weibliche Jagdgöttinnen bei heidnischen oder Naturreligionen auch als Fruchtbarkeitsgötter dargestellt werden, wie beispielsweise die Jagdgöttin Neith im Alten Ägypten, die gleichzeitig als Fruchtbarkeitsgöttin, aber auch

als Kriegsgöttin verehrt wurde. Auffällig ist, dass die meisten Jagdgöttinnen auch Fruchtbarkeitsgöttinnen waren, die männlichen Jagdgötter aber Kriegsgötter. Und man kann nicht nur von solchen Göttern im damaligen europäischen Raum ausgehen, sondern weltweit, sei es bei den Azteken, den Ainu in Japan oder bei den Inuit. In der klassischen Antike ist die Götterwelt allgegenwärtig. Dazu zählt im antiken Griechenland Artemis, die jungfräuliche Göttin der Jagd und des Mondes, Zwillingsschwester des Apollo und Tochter des Zeus, des griechischen Göttervaters. In der römischen Götterwelt wird ihr Diana gleichgesetzt. Sie wird mit Pfeil und silbernem Bogen dargestellt, ihre Attribute sind die Tiere des Waldes, besonders Hirsch und Bär – so spielt der Hirsch in der Mythologie und in den Legenden eine wichtige Rolle. Artemis ist keinem Mann untertan, sie ist frei und kinderlos, obwohl sie auch als Geburtsgöttin gilt. Der wohl bekannteste Mythos über ein Zusammentreffen mit einem Mann ist der von Aktaion, einem leidenschaftlichen Jäger. Als er mit seinen Freunden auf der Jagd war, verirrte er sich in ein Tal, das der Artemis geweiht war. Dort befand sich eine Grotte, wo die Göttin ein Bad nahm. Als Aktaion ihrer ansichtig wurde, verwandelte sie ihn in einen Hirsch, damit er nicht von dieser verbotenen Begegnung erzählen könne. Aktaion wurde wenig später von seinen eigenen Jagdhunden gejagt und zerfleischt. Der Bilderzyklus „Diana und Aktäon“ des steirischen Künstlers Gerald Brett04/2020


© Fotos: Wikipedia.org (2), GettyImages

FÜR DIE JÄGERIN

Diana von Versailles (Louvre, Paris)

Hl. Eustachius, Albrecht Dürer

Zeichungen in der Höhle von Altamira

schuh handelt also von diesem Mythos und umrahmt die Ausstellung in Schloss Stainz. Ab der Zeitenwende breitete sich das Christentum in Mittel- und Südeuropa aus und verdrängte die heidnischen Götter. Es sollte aber noch über drei Jahrhunderte dauern, bis das Christentum auch Staatsreligion wurde. In dieser Zeit kam es vielfach zu Christenverfolgungen. Einer dieser Märtyrer, so besagt die Legende, ist der hl. Sebastian, der im 3. Jahrhundert n.Chr. lebte. Er war Offizier der Leibwache von Kaiser Diokletian, bekannte sich aber öffentlich zum Christentum und wurde deswegen zum Tode verurteilt und von Pfeilen durchbohrt. Deswegen gilt er unter anderem als Schutzpatron der Jäger. Ein weiterer Schutzpatron der Jäger ist der hl. Eustachius. Auch er erlitt mit seiner gesamten Familie den Märtyrertod, weil er sich zum Christentum bekannte. Er lebte im 1. / 2. Jh. n.Chr. und war Heermeister in der Legion Kaiser Trajans in Kleinasien. Seine Legende ist die gleiche wie die des hl. Hubertus, es soll auch ihm – der damals noch den Namen Placidus trug – bei der Jagd am Karfrei-

tag ein Hirsch mit einem leuchtenden Kreuz zwischen dem Geweih begegnet sein, worauf sich er und seine Familie bekehrten. Doch er musste zahlreiche Prüfungen bestehen, seine Familie wurde getrennt und erst nach jahrelanger Irrfahrt wieder vereint und von Trajans Nachfolger Hadrian mit allen Ehren empfangen. Als er sich aber weigerte, an einer heidnischen Opferzeremonie teilzunehmen, wurde er mit seiner Familie den Löwen zum Fraß vorgeworfen. Diese griffen sie aber nicht an, deshalb wurden sie in kochendes Wasser gestoßen. Der Gedenktag des Heiligen, der im Jahr 118 starb, wird in der katholischen und orthodoxen Kirche am 20. September gefeiert. An vielen Orten Österreichs wird alljährlich die Eustachiusfeier zelebriert, die bekannteste ist die im Lainzer Tiergarten - in der romanischen Nikolai-Kirche -, die auf eine mehr als 300-jährige Tradition zurückblickt. Als der wohl bekannteste Jagdheilige gilt der Hl. Hubertus (655 – 727 n.Chr.), der im Unterschied zu Eustachius und Sebastian nicht den Märtyrertod erlitt – Mitteleuropa war um diese Zeit schon weitgehend christianisiert. Er war Pfalz-

graf am Hof Theoderichs III. in Paris, später am Hof Pippins des Mittleren in Metz. Nach dem Tod seiner Frau ging Hubertus als Einsiedler in die Wälder der Ardennen und verbreitete den christlichen Glauben – dort bestand noch der Diana-Kult um die römische Göttin der Jagd und Hubertus verbreitete hier das Christentum. Anfang des 8. Jh. wurde er zum Bischof geweiht und verlegte seinen Bischofssitz nach Lüttich, wo er eine Kathedrale erbauen ließ und wohltätig wirkte. Die Reliquien des Hl. Hubertus wurden am 3. November 743 erhoben, daher werden an diesem Tag zahlreiche Hubertusmessen gefeiert. Die Hirsch-Legende des Hl. Eustachius wurde auf ihn übertragen, er soll nach Anblick des Hirsches mit dem Kruzifix zwischen dem Geweih vom leidenschaftlichen Jäger zum Nicht-Jäger geworden sein. Trotzdem gilt er als Schutzpatron der Jäger und zahlreiche Kirchen und Bauwerke sind nach ihm benannt. Man kann also daraus folgern, dass die Jagd stets mit Kulthandlungen verbunden war und auch heute noch spiritueller Handlungen bedarf. •

04/2020

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FÜR DIE JÄGERIN

Im Interview Für Frauen ist es oft nicht einfach, Familie, Beruf und Hobby auch unter einen Jagdhut zu bringen. Sylvia Leitner aus Rauchwart ist das gelungen. Das Interview führte LJM-Stv. BJM VetR Dr. Charlotte Klement

Wodurch wurde das Interesse bei Ihnen zur Jagd geweckt ? Durch meinen Mann, der aus einer Jägerfamilie kommt und schon immer den Wunsch hatte die Prüfung zu machen. Beruflich bedingt war das relativ spät erst im Jahr 2003 möglich. Bei Durchsicht des Lehrprinzen, wurde mir erst bewusst, dass zum Jagen auch die Hege und Pflege dazu gehört. Die Wildökologie und der Schutz des Wildes weckte das Interesse umso mehr. Also beschloss ich, den Jagdkurs und die Jagdprüfung gleich mit meinem Mann zu machen. Sylvia Leitner verbringt jede Minute mit Kind und Kegel im Jagdrevier.

Ihr Mann ist auch Jäger. Ist es von Vorteil, wenn beide Partner zur Jagd gehen ? Auf alle Fälle, weil da viel Verständnis da ist, dass man viele Stunden am Hochstand verbringt. Oftmals alleine oder jeder auf einem eigenen Hochstand. Gemeinsam funktioniert das bei uns selten, da wir unterschiedliche Ansichten haben.

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Konnten Sie auch bei Ihrer Tochter das Interesse zur Jagd wecken ? Ja, das kam schon als ich für die Jagdprüfung lernte. Sie ist öfters mit am Hochstand, bei den Reviergängen, Fütterungen, hilft bei Reparaturen der Jagdeinrichtungen und ist perfekt beim Aufbrechen. Ihr großes Interesse gilt aber den Wildkrankheiten. Sie haben auch die Prüfung zum Aufsichtsjäger erfolgreich abgelegt. Was hat Sie zu dieser Prüfung veranlasst ? Einfach wieder eine Auffrischung vom bereits gelernten und was sich in den letzten Jahren verändert hat. Leider habe ich auch beim Aufklären mancher Naturnutzer festgestellt, dass man als Aufsichtsorgan ernster genommen wird. War das ein Vorteil in Ihrer ­Gesellschaftsjagd für Sie ? Nein, in unserer Jagdgesellschaft waren genug Aufsichtsorgane vorhanden.

Fühlen Sie sich in Ihrer Jagdgesellschaft gleichberechtigt oder sehen Sie Unterschiede zu Ihren männlichen Kollegen? Wenn ja, welche ? Im Großen und Ganzen ja. Es gibt aber hin und wieder Situationen wo bevorzugt immer mein Mann kontaktiert wird. Sie sind heute bereits Oma. Glauben Sie, spielt das Alter einer Jägerin in dieser männlichen Domäne eine Rolle ? Aus meinen Erfahrungen seit ich Jägerin bin, war das Alter nie ein Thema. War ja eher eine spätberufene als ich mit 42 Jahren erst meine Jagdprüfung ablegte. Kommt ihre jagdliche Ausbildung auch Ihren Enkelkindern zugute ? Auf alle Fälle. Meine Enkeltochter ist jeden Tag seit sie laufen kann mit mir im Revier unterwegs. Sie kennt mit ihren 4 Jahren die heimischen Wildtiere, viele 04/2020

© Foto: S.Leitner

Wie schwierig ist es für eine ­berufstätige Frau mit Kindern die Jagd auszuüben? Ich hatte das Glück, dass meine Tochter in der Zeit schon 14 Jahre alt war, Verständnis für meine Leidenschaft hatte und auch Interesse zeigte für die Wildtiere. Da ich die ganze Woche in Wien arbeiten musste, nutzte ich jede freie Zeit am Wochenende für die Hege, Pflege und Jagd. Die Jagd für berufstätige Frauen mit Kindern kann nur funktionieren wenn die ganze Familie Verständnis dafür hat und auch die entsprechende Unterstützung da ist.


Fachliches

Wildes Süd­ burgenland Vögel an ihren Lauten, weiß daß das Fleisch nicht vom Supermarkt kommt und das Erlegen der Tiere zum Leben gehört. Vieles wird ihr da auch noch von Ihren Eltern vermittelt, da ihr Papa auch Jäger ist. Wie wichtig würden Sie in der heutigen Zeit ein Basiswissen über Wildtiere, Naturschutz und Umwelt für Mädchen, Mütter und Omas halten ? Ein Basiswissen wäre für alle Naturnutzer wichtig. Denke, da würden viele vielleicht bewusster mit der Natur und ihren Gaben umgehen. Der Mensch ist eigentlich nur Gast auf diesem Planeten und dementsprechend sollte sich ein jeder danach verhalten. Es sollte für alle Nachkommen noch eine intakte Natur, mit all ihren Lebewesen und Schätzen erhalten bleiben.

© Foto: BLJV

Würden Sie es auch begrüssen, einschlägige Kurse für jedes Alter anzubieten ? Auf alle Fälle, da können die Jungen von den Alten und die Alten von den Jungen lernen. Vieles was vor Jahren noch gut war, muss heute nicht das Beste sein. •

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Auf Initiative der Bezirksjägermeister des Südburgenlandes Ing. Reinhard Knaus, Dr. Charlotte Klement und Ing. Klaus Gmeiner in Kooperation mit der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) „Südburgenland plus“ konnte ein innovatives und wegweisendes Wildbret Direktvermarktungsprojekt für das Südburgenland auf den Weg gebracht werden.

Die burgenländische Jägerschaft steht nicht nur im Zuge der COVID-Pandemie bezüglich der Wildbretvermarktung vor einer großen Herausforderung. Die Wildbretpreise die die Jägerschaft im Verkauf an den Wildhandel erzielen, liegen zum Teil weit unter dem Wert für ein natürliches, regionales und gesundes Lebensmittel. Für einen Feldhasen erzielt man im Verkauf zurzeit rund einen Euro und für ein Kilogramm Wildschwein bekommt man vom Handel zwischen 20 und 80 Cent um nur zwei Beispiele zu nennen. Zum einen ist die burgen­ ländische Jägerschaft aber häufig mehr oder weniger gezwungen, ihr hochwertiges „Produkt“ an den Handel abzugeben, da es an alternativen Vermarktungsformen und einer entsprechenden Infrastruktur dafür Großteils fehlt. Zum anderen steigt die Nachfrage nach Wildbret als gesundes, bekömmliches und regionales Lebensmittel beim Konsumenten. Diese soll von den heimischen Jägern bedient und weiter ausgebaut werden. Hier will der Burgenländische Landesjagdverband mit seinem Projekt „Wildes Südburgenland“ in den drei südlichen Bezirken entsprechend neue Akzente setzen. In Zusammenarbeit der Bezirksgeschäftsstelle Jennersdorf unter BJM Reinhard Knaus, der Geschäftsführerin der LAG Südburgenland Margit Nöhrer und Roman Bunyai

Projektpräsentation beim Vorstand der LEADER-Kommission. vom BLJV konnte hier ein österreichweit innovatives und wegweisendes Projekt im Bereich der Wildbretvermarktung konzipiert werden. Unter anderem bilden ein mobiler, voll ausgestatteter Zerwirkraum, Kurse und Schulungen im Bereich der Wildbretaufarbeitung und Vermarktung sowie Werbemaßnahmen für regionales Wildbret die Eckpunkte der Projektmaßnahmen. Vorgestellt und präsentiert wurde das Projekt „Wildes Südburgenland“ bei einer Vorstandsitzung der LAG „Südburgenland plus“ durch Projektleiter Ing. Roman Bunyai MA. Die Vorstandsmitglieder der LAG Süd zeigten sich begeistert von dem Konzept der regionalen Wildbret-Vermarktungsstrategie und genehmigten innerhalb des Gremiums die Übernahme von rund 80 % der Projektkosten von € 90.000,-. Projektstart soll bereits Anfang kommenden Jahres sein, damit zu „Saisonbeginn“ mit Aufgang der Schusszeit auf Rehwild die geplanten Maßnahmen für die Jägerinnen und Jäger im Südburgenland zum Tragen kommen! •

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BLJV informiert

Burgenländischer ­Landesjagdtag 2020 Am 11. Oktober 2020 fand, nach einigen durch COVID-19 bedingten Verschiebungen, die Vollversammlung (Landesjagdtag) des Burgenländischen Landesjagdverbandes im Bezirk Güssing statt. Die Gemeinde Eberau war Gastgeber und empfing rund 60 Delegierte. LJM Ing. Leitner konnte als Ehrengäste Landesrat Dr. Leonhard Schneemann, LAbg. Walter Temmel und Bürgermeister KR Johann Weber begrüßen. Beate Fumits

D

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v.l.n.r.: Bgm. KR Weber, LAbg. Temmel, LJM-Stv. Dr. Klement, LR Dr. Schneemann, LJM Ing. Leitner Nach dem Kurzbericht des Landesjäger­ meisters über das vergangene Jagdjahr (Waffengesetz, Neuregelung Kundige Person, „Wildes Burgenland“, div. Veranstaltungen) wie auch die aktuellen Herausforderungen (z.B. Situation Bleifreie Munition siehe „Jagd im Burgenland 3/20“) wurde über die bevorstehende Jagdgesetznovelle 2020 diskutiert. Dabei wurden nicht alle Punkte bemängelt (positiv für die Jäger sind die Änderungen betreffend Wildschaden und Wildfütterung). Allerdings sind die Jäger und Jägerinnen nicht mit der angedachten Situation der Bezirksjägermeisterin/ des Bezirksjägermeisters einverstanden, man will natürlich die eigenen Kompetenzen wahren. Auch die Erhöhung der Jagdabgabe fand natür-

lich keinen Anklang. Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, der BLJV alle rechtlichen und demokratischen Schritte gegen die Novelle ergreifen muss. Die Jäger betrachten die Jagd und die Ruhe in der Natur als willkommene Abwechslung zu ihrem oft anstrengenden Arbeitsalltag, aber auch als Berufung. Sie sorgen für die Hege des Wildes, für Wildstandsregulierung und Wildschadensbekämpfung und für Abholung des verunfallten Wildes – und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die Versammlung fand aber doch noch einen gemütlichen Ausklang bei einem Mittagessen im Gasthaus Buch, natürlich wieder unter Einhaltung der COVID-19-Regeln. • 04/2020

© Foto: BLJV

anach konnten sich die Messteilnehmer von der Qualität des heimischen Wildes überzeugen – es gab Wildwürste zur Stärkung, natürlich alles unter Einhaltung der Regeln zu COVID-19. In der anschließenden Vollversammlung der Delegierten, dieses Jahr im Innenhof des Gasthofs Buch in Eberau, stellte sich Dr. Schneemann als neuer „Jagd-Landesrat“ erstmals den Delegierten des Bgld. Landesjagdverbandes vor. In seiner Ansprache versicherte er, sich für die Jagd einzusetzen und der Jagd im Burgenland wieder den Stellenwert zu geben, den sie sich verdient hat. Im weiteren Verlauf der Vollversammlung wurden die Rechnungsabschlüsse des Verbandes und der Jagdabgabe von Finanzreferent KommR Siegfried Fleischacker erläutert und zur Diskussion gestellt. Die Prüfung der Verbandsgebarung erfolgte durch den Finanzkontrollausschuss und dieser empfahl, aufgrund der ordnungsgemäßen Buchführung, die Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2019 zu erteilen. Die Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und die Entlastung durch die Vollversammlung erfolgten ebenso einstimmig, wie die Annahme des Voranschlages für 2021. Der Verbandsbeitrag 2021 wurde entsprechend des Verbraucherpreisindex erhöht und beträgt EUR 92,60.


Neuheiten für die Jagd im Autohaus Kirschner

Fotos: Toyota, AHK • *) vorbehaltlich Covid-19 Verordnungen

MÖNCHHOF. Markantes Design, ein kraftvoller neuer Motor, mehr Komfort und eine exklusive Top-Ausstattung: Der neue Toyota Hilux und auch der neue Landcruiser sind ab sofort auch mit einem kraftvollen 2,8 l D-4D Motor mit 204 PS im Autohaus Kirschner erhältlich. Und beim Toyota RAV4 Hybrid sparen Sie bis zum Jahresende bis zu € 6.000,Der neue 2,8-Liter-Dieselmotor mit 150 kW (204 PS) im neuen Hilux und Landcruiser liefert ein Drehmoment von bis zu 500 Nm. Mit einer Beschleunigung von Null auf 100 km/h in 10,0 Sekunden ist dies nicht nur der stärkste Hilux aller Zeiten, das hohe Drehmoment im niedrigen

Drehzahlbereich sorgt auch genau dann für Power, wenn Sie sie benötigen. Hinzu kommen eine komfortable Aufhängung, die Anhängerstabilisierungskontrolle (TSC) sowie die geschwindigkeitsabhängige Servolenkung – eine Kombination aus beeindruckender Zugkraft und aus-

NEU: Toyota Landcruiser 204 PS - Willkommen zur Probefahrt!

NEU: Toyota Hilux 204 PS

gereiftem Komfort. Besuchen Sie unsere Homepage www.autohaus-kirschner.at Oder noch besser, kommen Sie auf ein jagdliches

Gespräch vorbei und schauen Sie sich um!* Hannes Kirschner und das Autohaus Kirschner-Team freuen sich auf Ihren Besuch.

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BLJV informiert

Wildgenuss vom Feinsten SCHMANKERLWIRTE. Fünf Gänge vom Wild brachten Genießer ins Schwärmen.

Menüfolge Diese begann mit Wildleberkäse zum Aperitif und steigerte sich über Wildschweinsulz, zu Rebhuhn, Feldhasenra-

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violi und Hirschkalbsrücken im Baumkuchen in ungeahnte, geschmackliche Höhen, um mit zarter Esterhazycreme ihren süßen Abschluss zu finden. Die jeweils hervorragend dazu passenden Weiß-, Rot-, und Süßweine gaben den Köstlichkeiten eine noch feinere, exklusive Note an die man sich als Ge-

nießer gerne zurückerinnern wird. Noch besser aber ist es, dieses WildGeschmackserlebnis mit Freunden und Familie im Herbst und Winter bei einem burgenländischen Schmankerlwirt zu wiederholen. •

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© Alle Fotos: Wilhelm Boehm

W

enn die Schmankerlwirte des Burgenlandes in Sachen Wild aufkochen, dann ist für volles Haus gesorgt. So geschehen und unterstützt von Genuss ­ Burgenland, Wein Burgenland, PANNATURA, dem Burgenländischen Landesjagdverband und dem Burgenland Tourismus im Gasthaus „Zum Fröhlichen Arbeiter“ in Apetlon. Fünf Gänge mit Weinbegleitung waren angesagt, ehe man sich lukullisch auf eine wild-sinnliche Reise begab.


Jagdhunde

Bgld. Jagdhunde­ prüfungsverein Feld- und Wasserprüfung Die Feld-und Wasserprüfung wurde am 13.09.2020 im Bezirk Neusiedl/ See abgehalten. Prüfungsleiter: Mf Johann Dobrovits

Es waren 20 Hunde genannt und 17 sind angetreten. Zwölf Hundegespanne haben die Feld-Wasserprüfung, zwei die Wasserprüfung und einer die Feldprüfung bestanden. Es wurden die Reviere Gattendorf I u. II, Nickelsdorf, Parndorf, Podersdorf, Kittsee und Frauenkirchen für die Prüfung zur Verfügung gestellt.

Vollgebrauchsprüfung Die Vollgebrauchsprüfung wurde am 12./13.09.2020 im Bezirk Neusiedl/See abgehalten. Prüfungsleiter: Hr. Gerhard Leier Es waren 11 Hunde genannt, 10 sind angetreten. 7 Hunde konnten durch-

© Foto: Pixabay.com

Egebnis der Feld- und Wasserprüfung Preis

Rasse Name

Hundeführer

Feld

Wasser

Wald

Gesamt

2. Preis A B

DK DK

Eburon v. Keltenberg Pan v. Markhveld

Heinrich Tinhof Daniela Schöck-Lagler

176 163

76 73

139 133

391 369

3. Preis A

DK

Wolfgang Lang

170

73

130

373

B C D E

DDR DK DL DDR

Aurelius Maximus v. Dandlberg Emma Palatina Raija v. Esterhazyhof Charly v. Schlosswald Karlo v. Koglberg

Erich Pela Clemens Buchmeyer Gerhard Braunschmidt Thomas Wallisch

159 160 134 113

76 68 69 73

134 105 109 120

369 333 312 306

04/2020

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Jagdhunde

Egebnis der Vollgebrauchsprüfung Preis

Rasse Name

Hundeführer

Feld

Wasser

Gesamt

1. Preis A B C D E F

DK DDR DK DK DL DDR

Kiron v. Leimbachtal Smoky v. Forstberg Hummel v.d. Antheringer Au Diva v. Fundergut Aron v. Gassel Berg Astor-Pan

Richard Eisler Walter Medl Walter Tschida Gregor Prantl Carina Bratengeyer Wolfgang-H. Stöger

234 231 236 230 221 217

74 76 69 70 72 76

308 307 305 300 293 293

DK

Caleb v. Riedelwald

Karoline Pittnauer

228

63

291

3. Preis A B C D

DDR DDR DK DRP

Christoph Papst Josef Fleischhacker Birgit Feierabend Raphael Karall

225 201 178 186

65 57 66 51

290 258 244 237

E

WK

Imperator od Abaje Alma Vervölgyl Flora v. Keltenberg Ace Jopp v. Kirsch­ blütenweg Akhiro v. Hagonberg

Manfred Kroyer

174

58

232

2. Preis

Egebnis der Anlagenprüfung Rasse

Name

Hundeführer

Feld

Gesamt

DRP DDR DK DK DK

Ace Joppe v Kirschblütenweg Astor-Pan Kiron v. Leimbachtal Diva v. Fundergut Hummel v.d. Antheringer Au

Raphael Karall Wolfgang-H. Stöger Richard Eisler Gregor Prantl Walter Tschida

108 108 108 108 84

168 153 108 108 84

geprüft werden. Die Prüfung konnte in den Revieren Jois, Neusiedl, Zurndorf Nord u. Süd und in den Heeresforsten des TÜPL Bruckneudorf durchgeführt werden.

Anlagenprüfung Die Anlagenprüfung (verschoben durch Corona) wurde am 12.9.2020 im Raume Neusiedl/See abgehalten. Prüfungsleiter: Hr. Michael Bernthaler Es hatten 7 Hunde genannt und 5 sind angetreten, welche auch be-

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standen haben. Die Prüfung konnte im Revier Zurndorf Nord abgehalten werden. Ein Dank den Revierinhabern, welche die ausreichend besetzten Reviere zur Verfügung gestellt haben. Danke auch den Richterkollegen, Richteranwärter und Revierführern für ihre tatkräftige Mithilfe. Ein besonderer Dank dem Berufsjäger Michael Heindl von den Heeresforsten TÜPL- Bruckneudorf, welcher uns bereits beim Auszetteln, beim Legen der Schweißarbeiten und beim Verbringen der Stücke tatkräftigst unterstützte.

50 Jahre Bgld. Jagdhunde­ prüfungsverein Im Anschluss an die Prüfungen trafen sich nicht nur die Teilnehmer, sondern auch eine stattliche Anzahl von Mitgliedern des Bgld. Jagdhundeprüfungsvereines bei der Hubertuskapelle der JG Neusiedl zur Festveranstaltung. Die Jagd­horn­bläser­gruppe „Neusiedlersee“ eröffnete die Feierlichkeiten. Obmann Heinrich Tinhof begrüßte alle Anwesenden, insbesondere die Vertreterin des Bgld. Landesjagdverbandes, LJM-Stv. Dr Charlotte Klement. Diese wies in ihrer Festansprache unter anderem auch auf die 04/2020


Jagdhunde

Brauchbarkeitsprüfung Oberwart

© Fotos: XXXXXXXX

Brauchbarkeitsprüfung im Bezirk Eisenstadt große Bedeutung der Jagdhunde im Jagdbetrieb hin. Die darauffolgende Abendmesse wurde von Kanonikus MMag. Michael Wagner und EKR Franz Unger gestaltet. Auch das Ende der Hl. Messe wurde wieder von der Jagdhornbläsergruppe musikalisch begleitet. Es folgte ein kurzer Bericht des Obmannes über die Geschehnisse der letzten Jahre im Verein. Anschließend schritten die Prüfungsleiter zur lang ersehnten Preisverteilung. Bevor man zum gemütlichen Teil überging, bat der Obmann noch den Ehrenpräsidenten des ÖJGV und unseren Ehrenobmann Mf OFö Ing. Alexander Prenner um einige Abschlussworte. Dieser wirkte seit der Gründung des BJHPV und bis zum jetzigen Zeitpunkt aktiv im Vereinsgeschehen mit und beeinflusste dieses immer äußerst positiv. Weiters übergab er dem Obmann eine beschossene Schützenscheibe anlässlich des 25jährigen Bestandsjubiläums. 04/2020

Brauchbarkeitsprüfungen 2020 Die BRAUCHBARKEITSPRÜFUNG 2020 für die Bezirke Mattersburg und Eisenstadt-Umgebung wurde diesmal am 17.10.2020 in den Revieren GJ Stöttera und St. Georgen abgehalten. Als Prüfer stellten sich Alexander Oktabec als Prüfungsleiter, EBJM Mf Ing. Gregor Prantl, Reinhard Hosiner und meine Wenigkeit zur Verfügung. Alle Prüfer sind Leistungsrichter des ÖJGV. Es haben sieben Hundegespanne zur Prüfung genannt und sind angetreten. Die bei der Prüfung Anwesenden waren aus den Bezirken Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg und Neusiedl. Sechs bestanden die gemeldete Feld-WasserSchweißprüfung und einer die genannte Feld- u. Wasserprüfung. Folgende Hunderassen waren bei der Prüfung vertreten: 3 Deutsch Kurzhaar und 4 Labrador Retriever. Geprüft wurde nach der gültigen Prü-

fungsordnung des Bgld. Landesjagdverbandes 2018. Ein Dank gilt den GJ Stöttera und St. Georgen für die zur Verfügung gestellten Reviere. Der benötigte Schweiß wurde dankenswerter Weise vom Esterhazy Tiergarten zur Verfügung gestellt.

Schweiß- und Gebrauchs­ prüfung 2020 im Burgenland – Österreichischer Brackenverein Die Schweiß- und Gebrauchsprüfung der GF Burgenland fand heuer von 16. bis 17. Oktober 2020 in Bad Sauerbrunn statt. Das Wetter beim Fährtentreten war nass und kühl, leichter Nieselregen in der Nacht verschlechterte aber die Bedingungen nicht. Prüfungsleiter und Präsident Mf Wolfgang Wachter konnte 8 Gespanne begrüßen , wobei 4 verschiedene Hunde-

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Jagdhunde

Zwei der erfolgreichen Teilnehmer an der Brackenprüfung

Herbstprüfungen 2020 des ÖJSpK Erweiterte Anlagenprüfung vom 12.09.03.10.220 in Winden am See/Biedermannsdorf: PL Dr. Peter Widmer R-Anwärterin Lisa Sövegjarto. Ergebnisse: 2.Preis - 164 Punkte-Sichtlaut ESS-Rüde BORIS VOM MÜRZER OBERLAND

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F/B Mag. Manfred Gänsdorfer, Z Rupert & Susanne Taberhofer; 3.Pr. - 128 Punkte–Spurtlaut ESS-Rüde FLETCH VOM WAGENSCHMIED, F Gerhard Halbarth, B/Z Gabriele & Gerhard Halbarth; Schweißergänzungsprüfung vom 12.09.2020 in Winden am See: PL Dr. Peter Widmer R-Anwärterin Lisa Sövegjarto. Ergebnis: UZ 4 - ESS-Rüde BORIS VOM MÜRZER OBERLAND F/B Mag. Manfred Gänsdorfer, Z Rupert & Susanne Taberhofer; Jugendprüfung vom 03.10.2020 in Biedermannsdorf/Laxenburg NÖ: PL Walter Moser, R - Dr. Peter Widmer, MF Gerhard Wagner. Ergebnisse: 3.Preis – 108 Punkte-ohne Laut CS-Hündin FOREVER INMY MIND MIKEY’S GREENHEART F Andreas Eggenreich B/Z Mag. Regina Nievoll; Anlagenprüfung vom 03.10.2020 in Biedermannsdorf/Laxenburg NÖ: PL Walter Moser, R - Dr. Peter Widmer, MF Gerhard Wagner, Heinz Diesenreiter. Ergebnisse: 1.Preis – 141 Punkte-Spurlaut ESS-Rüde PANSGROVE MOXIE MAROON F/B Eduard Leyrer, Z Susan Linda Meitzen; 2a.Preis – 128 PunkteSpurlaut CS-Rüde APOLLO FROM COLOURFUL PLAYFELLOW F/B Hans-Peter Ranegger, Z Monika Konya; 2b.Preis – 113 Punkte-ohne Laut ESS-Rüde PANSGROVE MANY MANSFIELD F/B Andrea Maurer, Z Susan Linda Meitzen; 3a.Preis – 105 Punkte-ohne Laut CS-Hündin KAROLA’S KALYPSO

F/B Stefanie Englert, Z Karoline Krainz; 3b.Preis 99 Punkte-ohne Laut ESS-Hündin CLEO VOM MÜRZER OBERLAND B Wiltrud & Katharina Hutter, F Katharina Hutter, Z Rupert & Susanne Taberhofer; 3c.Preis - 99 Punkte-ohne Laut ESSRüde CATO VOM MÜRZER OBERLAND, F Rupert Taberhofer, B/Z Rupert & Susanne Taberhofer; Schweißergänzungsprüfung vom 16.10.2020 in Pommersdorf NÖ: PL - Dr. Peter Widmer, R-Anwärterin Lisa Sövegjarto Ergebnis: UZ3 - ESS-Rüde FLETCH VOM WAGENSCHMIED, F Gerhard Halbarth, B/Z Gabriele & Gerhard Halbarth •

© Foto: Privat

rassen an der Prüfung teilnehmen, ein Juralaufhund, eine slowakische Bracke, vier steirische Rauhaarbracken und zwei Brandlbracken. Drei Gruppen arbeiteten die künstlichen Schweißfährten aus, wobei viele Verleitfährten die Arbeiten erschwerten und 2 Hunde die Prüfung nicht bestehen konnten. Revierführigkeitsfächer bildeten den Abschluß der Prüfung, sodaß im Anschluß durch den Präsidenten Mf Wolfgang Wachter und Gebietsführer Wolfgang Plangl die Zeugnisse und Preise ausgehändigt werden konnten. Ein herzliches Dankeschön an die Grundeigentümer der Esterhazyschen Forstverwaltung Revier Rosalia sowie auch an alle Leistungsrichter und Leistungsrichteranwärter, die zu Zustandekommen und Gelingen der Prüfung beigetragen haben. Einen besonderen Dank auch an Karl Reisinger, der kurzfirstig eine Formbewertung durchführen konnte.

04/2020


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Die Mannschaft aus dem Burgenland.

Corona-Freund­ schaftsschießen

Im Jahr 2020 wäre das Burgenland der Veranstalter für die alljährliche Bundesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen gewesen. Aufgrund der unklaren Situation und der zu erwartenden Maßnahmen wurde diese Veranstaltung bereits im Frühjahr abgesagt.

© Foto: Sbg. Jägerschaft

K

urzfristig entschied Bundesschießreferent und LJM Max Mayr-Melnhof ein Freundschaftsschießen auf Niveau des Bundesschießens in Salzburg zu veranstalten. Der unverbindlichen Einladung folgten alle Bundesländer. Das Training verlief am Freitag bei schönem Wetter ohne Probleme. Die Anlage des laufenden Keilers machte am Vormittag Probleme. Aufgrund der Situation und der Ungewissheit ob diese Anlage dann im Wettbewerb zuverlässig funktionieren wird, wurde anstatt des laufenden Keilers entschieden die 5 Schuß auf die DJV Gamsscheibe auf 200 Meter angestrichen am festen Bergstock zu absolvieren. 04/2020

Der Mannschaftsführerbewerb wurde mit 5 Schuß auf 200m Gams angestrichen am festen Bergestock, und 25 Compaktauben mit 1 Einzel und 2 Doubletten geschossen. Die Wettervorhersage für Samstag war sehr schlecht, und es wurde befürchtet unter schwersten Verhältnissen die Veranstaltung durchführen zu müssen. Zum Glück war dem aber nicht so. Für alle Mannschaften konnte der Bewerb unter guten Wetterbedingungen durchgeführt werden. In der Indoor-Kugelanlage war es teils für unsere Schützen schwer mit den Lichtverhältnissen klar zu kommen. Der Schrotbewerb verlief mit guten Gefühl und guter Stimmung für die bur-

genländischen Schützen. Es konnte daher ein tolles Ergebnis erzielt werden, und ein besseres Resultat als Niederösterreich in der Schrotwertung geschossen. Salzburg war durch seinen Heimvorteil nicht einholbar, und nach ihren großen Mühen einen schönen Bewerb aufzustellen war es ihnen auch von allen vergönnt diesen auch verdient zu gewinnen! Hinter Niederösterreich, Steiermark und Wien belegte die bgld. Mannschaft den 5. Gesamtrang. •

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BLSV - Jahresrückblick der Wettkämpfe Das Jahr 2020 war und ist nach wie vor herausfordern für alle von uns. Auch der Schießsport hatte und hat noch immer durch die COVID-19 Pandemie mit den Nachwirkungen der Einschränkungen, bis hin zum kompletten Lock Down und der damit verbunden vorübergehenden Schließung der Schießstätten, zu kämpfen.

Siegerfoto der Damen in Tattendorf

Siegerfoto der Damen Klasse (Marchegg)

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Siegerfoto der Senioren in Tattendorf

Siegerfoto der Senioren Klasse (Marchegg) 04/2020


© Alle Fotos: BLSV

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Siegerfoto der Manschaftswertung (Marchegg)

Siegerfoto der Mannschaftswertung (Leobersdorf)

Siegerfoto der Senioren2 (Leobersdorf)

Siegerfoto der Mannschaftswertung (Leobersdorf)

Siegerfoto der Juniorenklasse (Leobersdorf) 04/2020

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fortgesetzt und eventuell sogar um eine Trophy im Parcours erweitert. Hierfür befinden wir uns derzeit in der Planung und in Gesprächen mit möglichen Austragungsstätten und werden, sofern eine Umsetzung gelingt, rechtzeitig zu Beginn 2021 über die BLSV Homepage informieren.

ÖM Trap „AUT“ 18. und 1 9. Juli in Tattendorf: Unsere Trapschützen schlugen sich erfolgreich bei der Staatsmeisterschaft in der Disziplin AUT und konnten insgesamt 3 Medaillen, darunter zwei Goldene, in den Einzelwertungen gewinnen: Ergebnisliste „Damen“:

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Beweis stellen und eine beachtliche Anzahl an Medaillen für das Burgenland gewinnen.

Burgenland Trophy CPS 100 Tauben Auch dieses Jahr wurde schon recht früh mit den ersten Trainingswettkämpfen gestartet. Bereits Ende Februar war die Burgenland Trophy zu Gast im Steyr Mannlicher Zentrum in Wr. Neustadt. Anfang März wurde die Trophy in Neusiedl weitergeführt, alle anderen geplanten Trainingswettkämpfe mussten auf Grund von COVID-19 abgesagt werden. Sehr erfreulich zu erwähnen ist, dass dieses Format der Trainingswettkämpfe äußerst positiv bei unseren burgenländischen Schützen angenommen wird und auch immer mehr Gäste aus den umliegenden Bundesländern anlockt. Auch im nächsten Jahr wird die Trophy

Gesamt 115 110 87

Ergebnisliste „Senioren“: Rang Gesamt Stechen 1 Schwarz Josef (B) 138 22 2 Pöllmann Josef (B) 138 20 3 Kammerberger 137 23 Leopold

Österreichische Meisterschaft „CPS“ 25. und 26. Juli in Leobersdorf: Dass das Burgenland auch mit anderen Bundesländern mithalten kann und vorne „mitspielt“, bewiesen unsere jagd­ lichen Schützen bei der österreichischen Staatsmeisterschaft im Compak Sporting. Auch hier freuen wir uns über 3 Medaillen für das Burgenland. Besonders ­erfreulich ist die Bronzemedaille eines aufstrebenden burgenländischen Nachwuchsschützen in der Junioren Klasse: 04/2020

© unsplash.com/Lauren Wyckoff

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ie burgenländischen Landesmeisterschaften als auch Trainingswettkämpfe mussten fast zur Gänze abgesagt werden. Wir, als Vorstand des BLSV, sahen uns in der Verantwortung, die Gesundheit unserer Schützen nicht zu gefährden und entschieden uns deshalb schon im März Wettkämpfe abzusagen und somit den behördlichen Anweisungen und Empfehlungen Folge zu leisten. Durch die zeitweilige vollständige Schließung der Schießstätten war das Training und die Ausführung der Wettkämpfe leider unmöglich, was wiederum auch für die burgenländischen Schießstätten Einbußen bedeutete. Umso mehr hoffen wir auf eine baldige und nachhaltige Besserung der COVID-19 Pandemie und freuen uns auf ein starkes und erfolgreiches Sportjahr 2021. Trotz der deutlich reduzierten Anzahl von Wettkämpfen und fehlenden Trainingsmöglichkeiten, konnten die burgenländischen Schützen ihr Können unter

Rang 1 Zotter Sylvia (B) 2 Scheitz Nina 3 Scheuchen Doris


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Ergebnisliste „Junioren Klasse“:

Mannschaftswertung:

Rang Gesamt 1 Vlasin Paul 139 2 Rams Clemens 135 3 Röhrling Matthias (B) 134

Rang Gesamt 1 Steiermark 433 2 Niederösterreich 430 3 Burgenland 427 (Pöllmann J., Schwarz J. , Zotter A.)

Ergebnisliste „Senioren 2“: Rang 1 Meixner Ernst 2 Gras Walter (B) 3 Wagger Franz

Gesamt 150 144 143

Mannschaftswertung: Rang Gesamt 1 Oberösterreich 513 2 Burgenland 505 (Beck F., Wagner J., Traupmann M. ) 3 Niederösterreich 3 496

ÖM „PC“ 5. und 6. September in Leobersdorf:

Mannschaftswertung: Rang Gesamt 1 Oberösterreich 535 2 Burgenland 527 (Beck F., Traupmann M., Wagner J.) 3 Niederösterreich 527 Der burgenländische Landes Schützen Verband gratuliert den erfolgreichen Schützen aller Disziplinen aus 2020und freut sich auf ein erfolgreiches und krisenfreies Wettkampfjahr 2021.

Bei der österreichischen Staatsmeisterschaft im Parcours konnten sich unsere Burgenländer trotzt sehr starker Konkurrenz behaupten und erlangten in der Mannschaft Silber für das Burgenland:

Der Vorstand des BLSV wünscht allen Schützenfreunden ein erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2021 sowie viel Glück, Erfolg und Ausdauer um entsprechende Leistungen an den Wettkämpfen umsetzen zu können! •

ÖM Trap „AAT“ 15. und 16. August in Marchegg: Eine weitere sehr erfolgreiche Veranstaltung für unsere Trapschützen war die Staatsmeisterschaft „AAT“ in Marchegg. Auch hier konnten alle ihr Können auf hohem Niveau unter Beweis stellen und insgesamt 3 Medaillen erringen: Ergebnisliste „Damen Klasse“: Rang 1 Zotter Sylvia (B) 2 Haller Michaela 3 Schacher Doris

Gesamt 125 119 102

Ergebnisliste „Senioren Klasse“: Rang Gesamt Stechen 1 Zettel Georg 146 2 Schwarz Josef (B) 143 24 3 Dienst Johann 143 18

RAIFFEISEN WÜNSCHT FROHE FESTTAGE UND EIN GLÜCKLICHES NEUES JAHR.

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19.11.2020 14:11:28

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Neuigkeiten aus den Bezirken Eisenstadt

Liebe JägerInnen und Jäger des Jagdbezirkes Eisenstadt Corona hat uns das ganze Jahr beherrscht und hat tiefe Spuren hinterlassen. So nutze ich die Gelegenheit mich via Verbandszeitung an euch zu wenden. Maßnahmenbedingt sind heuer Bezirksjagdtag und Trophäenschau ausgefallen und auch die Hegeringsitzungen mussten abgesagt oder in reduzierter Form abgehalten werden. Ich habe versucht, euch trotzdem über E-Mail, WhatsApp, SMS und Telefon sowie über die Hegeringleiter am Laufenden zu halten. Daher geht mein besonderer Dank an alle Hegeringleiter und Jagdleiter, ohne deren Unterstützung die Informationsweitergabe im heurigen Jahr gar nicht möglich gewesen wäre. Aber keine Plattform kann die persönlichen Gespräche ersetzen. Leider ist auch unser Marketingkonzept „Wild&Wein“ der Pandemie großteils zum Opfer gefallen. Eine organisatorische Herausforderung waren heuer auch die Jungjäger- und Aufseher Kurse samt den Prüfungen. Wir haben für nächstes Jahr auch wieder einen Kurs geplant, allerdings ist der Start nach wie vor aufgrund der unsicheren Situation ungewiss. Wir hoffen, spätestens im April mit dem Kurs beginnen zu können.

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Als wäre das alles nicht genug, wird unser Verband von der Politik in Frage gestellt Mit der Unterschriftenaktion haben die Bgld. Jägerinnen und Jäger ein kräftiges Lebenszeichen gegeben. Es haben uns auch viele Freunde der Jagd und mancherorts Landwirte mit dem kompletten Jagdausschuss unterstützt. Ein eindeutiger Beweis, dass Pächter und Verpächter größtenteils gut zusammenarbeiten. So sind immerhin rund 1.300 Unterschriften in Papierform aus unserem Bezirk zusammengekommen und ein Beweis, dass die Jägerschaft im Bezirk ein hohes Ansehen genießt. Wir sind auch ein nicht zu unterschätzender Bestandteil der burgenländischen Kultur. Die Bevölkerung kommt gerne zu unseren jagdlichen Veranstaltungen, ob Bälle, Hubertusfeiern oder Frühschoppen mit Wild und Wein usw., feierlich umrahmt von den Jagdhornbläsergruppen unseres Bezirkes. Das Vertrauen, das uns die Burgenländer entgegenbringen, ist über Jahrzehnte gewachsen und wir werden sie auch in der Zukunft nicht enttäuschen. Gemeinsam haben wir für den Bezirk viel geleistet ,z.B. wurden Jagdpacht-

gelder für den Ausbau der Güterwege verwendet. Sie sind jetzt bei jedem Wetter benützbar und werden von der Bevölkerung in der Freizeit gerne angenommen. Über das neue Jagdgesetz kann man zum Zeitpunkt als ich dieses Schreiben verfasse nur spekulieren. Sollte jedoch der Bgld. Jagdverband zerschlagen werden, gibt es keine gewählte Vertretung der Jäger. Wir wären Spielball der Behörde, deren Leitungen ja von der Politik bestellt werden. Wenn man ohne Not, die gut funktionierende aber kritische Vertretung der Jägerschaft auslöscht, kann man sich vorstellen, wie es einen einzelnen ergehen kann, der in Not gerät oder einer Rat braucht. So geht das Jahr 2020 zur Neige. Ein Jahr, das uns sehr viel abverlangt hat. Vielleicht gibts am Ende doch noch eine positive Überraschung. Für heuer wünsch ich Euch noch ein paar gute Jagdtage und ein schönes Weihnachtsfest, hoffentlich mit der ganzen Familie und ein besseres und gesundes 2021. Weidmannsheil

Euer BJM Thomas Wucsits 04/2020


Aus den Bezirken

Ehrungen Tier mit Geweih ­erlegt

BJM Thomas Wucsits und BJM-Stv. Franz Rodenbicher überreichten Bezirksschießreferent Kurt Flasch den goldenen Bruch für 45jährige Mitgliedschaft standesgemäß am Schießplatz Steinbrunn.

BJM Thomas Wucsits überreichte Ehrenlandesjägermeister Peter Prieler den goldenen Bruch für 45jährige Mitgliedschaft im Landesjagdverband in seinem Jagdrevier in der Steiermark.

Ebenfalls im Genossenschaftsjagdgebiet Siegendorf wurde am 26. 10. 2020 von Kriebernegg K. ein Hirschtier mit Geweihbildung erlegt. Das Stück wog aufgebrochen 98 kg und war noch im Bast. Beim Aufbrechen wurde kein Kurzwildbret und keine Brunftrute festgestellt (Foto). Beim Auskochen wurde im Gehirn eine Art Tumor entdeckt!

Goldschakal ­erlegt Am 23. Oktober wurde in der Genossenschaftsjagd Siegendorf (HR I) Kriebernegg K. ein Goldschakal erlegt. Der Rüde wog 13 kg.

Oberpullendorf

© Fotos: Privat

Liebe JägerInnen und Jäger des Jagdbezirkes Oberpullendorf Das Jahr 2020 war von Covid-19 und der drohenden Jagdgesetznovelle überschattet. Wir konnten im Bezirk OP im Feber den Bezirksjagdtag und die Hegeschau abhalten. Es ist auch gelungen die Jagdkurse für Jungjäger und Jagdschutzorgane zu organisieren und zu Ende zu bringen. Die Prüfung konnte am 17.Juli abgehalten werden. Leider ist der Wiederholungstermin der Pandemie zum Opfer gefallen. Es ist auch gelungen fast alle Hirsche der Klasse I und II kommissionell zu bewer04/2020

ten. Ungewiss ist der Termin für Jagdkurs, Hegeschau und Bezirksjagdtag 2021. Projektinitiative „Wildes Mittel­ burgenland“ Angelehnt an die Wildbret Direktvermarktungsinitiative „Wildes Südburgenland“ soll im Zuge dieses LEADER Projektes auch das Projekt „Wildes Mittelburgenland“ mit der LEADER Region Mittelburgenland initiiert werden. Unterstützt durch Ing. Roman Bunyai

MA, bin ich gemeinsam mit den Hegeringleitern mit diesem Projekt bestrebt, eine Infrastruktur für eine wertschätzende Wildbretdirektvermarktung für den Bezirk Oberpullendorf auf die Beine zu stellen. Die geplanten Projektmaßnahmen reichen von einem mobilen, voll ausgestatteten Zerwirkraum über Kurse und Schulungen im Bereich der Wildbretaufbereitung sowie der Vermarktung bis hin zu unterstützenden Werbemaßnahmen. Dieses Projekt soll der Jägerschaft im Bezirk Oberpul-

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v

Aus den Bezirken

lendorf die Möglichkeit bieten, aus ihrem wertvollen „Produkt“ Wildbret auch eine angemessene Wertschöpfung zu erzielen. Das Projekt wird Anfang kommenden Jahres eingereicht und soll bei Genehmigung bereits im Frühjahr 2021 umgesetzt werden. „Die Novelle“ An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Hegeringleitern und Jagdleitern für die Organisation der aktiven Teilnahme aller an der Jagd interessierten Bevölkerungsschichten an der Unterschriften-aktion bedanken. Wir haben mit 1.406 Unterstützungsunterschriften im Bezirk OP das beste Ergebnis im Burgenland erreicht. Die Jagdgesetzesnovelle hat uns ja alle in Atem gehalten. Es war leider ein Anlaufen gegen Windmühlen. Noch bevor wir Jäger auch nur die leiseste Ahnung eines blassen

Dunstes hatten, hat das Regierungsprogramm vom 27.Feber 2020 bereits die Auflösung des Burgenländischen Jagdverbandes und die Wiederzulassung der Tiergatter als Novellierungsziel bis Ende 2020 vorgegeben. Das war für die Jägerschaft vollkommen unerwartet und schockierend. • Der Treiber für diese Entwicklung ist das Geschäftsmodell Abschussnehmerjagd, dem die Revierjäger, die eine gemeinnützige Leistung erbringen und der Landesjagdverband, der sie vertritt, ein Dorn im Auge sind. • Im Gegensatz zur JG Novelle 2017 ist die nun vorliegende von der Regierung im Alleingang ohne Einbindung des BLJV oder des Landesjagdbeirates vorbereitet worden. Diese Vorgangsweise der Landesregierung war für den BLJV vollkommen intransparent. Man wurde

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ohne Einbindung mit END Ergebnissen konfrontiert. Die von der Verfassung geforderte Sachlichkeit war in keiner Phase gewahrt. Es ist unfassbar was alles verloren gehen würde, wenn wir bei der Bekämpfung dieses Gesetzes nicht erfolgreich sind. Der Verband verfügt ja über 10 Fachreferenten, die alle Fachgebiete des Jagdwesens abdecken und betreuen. In Zukunft werden BJM und LJM bestimmt und nicht mehr gewählt. Es ist schockierend, was neben der Fachlichkeit an Tradition, Brauchtum und Kulturerbe verloren geht.

Die nachhaltige naturschutzorientierte Jagd im Burgenland wird dadurch am Altar des Businessmodells Jagd und der Macht geopfert. BJM Mag. Herbert Pfeiffer

Güssing

Heuer fand im August wieder in der Gemeinde Wörterberg eine Sommerwoche für die Kinder statt. Die Jagdgesellschaft Wörterberg hat sich mit ei-

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nem Revierausgang beteiligt. Um den Kindern und den E ­ ltern das Wildbrett näher zu bringen, wurden Wildschweinburger zum Verkosten beim Abschluss-

grillen angeboten. Diese sind bei Klein und Groß sehr gut angekommen.

04/2020

© Fotos: Privat

Sommerwoche in Wörterberg


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„JAGD ÖSTERREICH“ ist der Zusammenschluss der neun Landesjagdverbände Österreichs und vertritt die Interessen aller 130.000 JägerInnen auf nationaler und internationaler Ebene. „JAGD ÖSTERREICH“ mit Sitz in Wien ist Informations- und Koordinierungsstelle für alle länderübergreifenden jagdlich relevanten Themen. „JAGD ÖSTERREICH“ setzt sich für jagdpolitische Angelegenheiten ein, wie gemeinsame Agrarpolitik, Waffenrecht, Forst&Jagd-Dialog, Großraubwild, … und ist im engen Austausch mit allen relevanten Bundesministerien, Organisationen und Verbänden.

Unser Fokus liegt auf gemeinsame nationale Projekte: s Österreichweite standardisierte Jagdausbildung s Umsetzung einer modernen, zukunftsorientierten

Berufsjägerausbildung

s Österreichweite Wildbret-Plattform für

jagdliche Direktvermarkter

s Informationsmedium „Jagdfakten.at“ für die nicht-

jagende Gesellschaft

s Öffentlichkeitsarbeit: „JAGD ÖSTERREICH“ – die Marke

der gemeinsamenen Identifikation aller JägerInnen

s und viele weitere Projekte …

Wir ALLE sind JAGD ÖSTERREICH! www.jagd-oesterreich.at


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