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Periodicum der jus.gras
Ausgabe November ´09
E-Voting: Zwar ein Flop aber dafür teuer... Die Wahlen sind geschlagen. Doch die Nachwehen des gescheiterten E-Votingprojektes beschäftigen nach wie vor das Ministerium und die Gerichte. Eine kurze Zusammenfassung des rechtlichen Nachspiels und der Abwicklung der ÖH Wahlen. Bei den ÖH-Wahlen im Mai 2009 konntest du erstmals deine Stimme auch im Internet abgeben. Das so genannte E-Voting wurde schon im Vorfeld, insbesondere von der GRAS, aber auch von VerfassungsexpertInnen und EDV-TechnikerInnen stark kritisiert. Nicht überraschend lief Vieles katastrophal schief – das Programm erwies sich nicht nur als datenschutzrechtlich bedenklich, es gab auch viele technische Pannen und Störungen. Wir kritisieren E-Voting da es in verfassungsrechtliche Grundprinzipien, wie die freie, geheime und persönliche Wahl, eingreift und gegen diese verstößt. Wir lehnen eine elektronische Stimmabgabe prinzipiell ab und wehren uns dagegen, dass Studierende als Versuchs-
kaninchen für solcherart demokratiepolitisch bedenkliche Zwecke benutzt werden. Immerhin steht zur Debatte, dass E-Voting auch bei künftigen Nationalratswahlen eingesetzt werden soll. Dieses Herumexperimentieren zeigt auch die Geringschätzung deiner Interessensvertretung und der Studierenden durch das Ministerium. Abgesehen von möglichen Eingriffen ins freie, geheime und persönliche Wahlrecht, ist E-Voting auch deshalb bedenklich, da es eine nachträgliche Auszählung der Stimmen unmöglich macht - auf Grund der nicht gegebenen Transparenz eine klare Verletzung der Verfassung (vgl Art 120c B-VG). Technisch jedoch laut ExpertInnen denkbar ist die Rückverfolgung einzelner Stimmen zu WählerInnen. Das bedeutet, dass überprüft werden kann, wer wie gewählt hat. Das eigentliche Chaos bei den ÖH-Wahlen ergab sich jedoch aus der Verwendung der E-Voting Software auch zur Verwaltung der Papierwahlen. Zwar wurden hier noch
konventionelle Stimmzettel verwendet, die Wahlunterlagen (insbesondere das WählerInnenverzeichnis) jedoch waren elektronisch. An vielen Unis führte dies unter anderem dazu, dass Menschen offiziell entweder gar nicht, nur teils oder absurderweise sogar mehrmals stimmberechtigt waren. Die ÖH selber stand ursprünglich geschlossen gegen E-Voting, ein Konsens den jedoch die ÖVP-AG später auf Druck ihres Minsters Hahns aufheben wollte. Unter anderem durch die Stimmen der GRAS konnte jedoch in der Bundesvertretung weiterhin eine Mehrheit gegen E-Voting gefunden werden. Hierzu ist zu beachten, dass die ÖVP-AG wie keine andere Fraktion von dem demokratiefeindlichen HSG 2005 und potentiell auch von E-Voting profitiert. Kein Wunder also, dass die AG selber auch E-Voting bewarb und eine Überschneidung von Fraktionsmitgliedern und MitarbeiterInnen von der Marketingfirma „studi.gv.at“
stattfand. Auch ist der Leiter des Projekts „E-Voting“ selbst ehemaliges Mitglied der Aktionsgemeinschaft. Das Ministerium gab für EVoting nach eigenen Angaben fast 900.000€ aus. Die GRAS schätzt dass die Gesamtkosten bei über 1 Million € liegen. Das bedeutet dass jede per E-Voting abgegebene Stimme etwa 420€ kostete. Der Prozentsatz der Studierenden die übers Internet wählten lag bei nicht einmal 1%. Zusammen mit über 25 Anfechtungen an den Universitäten - soviele wie noch nie - eine katastrophale Bilanz des Projekt.
Die GRAS hat die Wahlen an der Uni Wien und den 12 anderen Unis, an denen wir kandierten wie versprochen angefochten und unter anderem auch parlamentarische Anfragen zur Aufklärung der Missstände gestellt. Die Anfechtung des RFS wurde vom VfGH bereits abgewiesen, die der GRAS liegen noch im Ministerium. Wir kämpfen weiterhin für deine Rechte! Über Neuigkeiten rund um diese Anfechtungen halten wir dich gerne auf http://jus.gras.at am Laufenden. -qmc
Wohnst du noch oder klagst du schon? Gerade jetzt zu Semesterbeginn ziehen viele StudentInnen in ihre erste eigene Wohnung oder ihr erstes WG-Zimmer. Gründe dafür gibt es viele – aber leider ebenso viele Unklarheiten beim Wohnungssuchen. Grund genug, hier die wichtigsten Punkte kurz zusammenzufassen. Die Wohnungssuche: Die meisten Wohnungen und WG-Zimmer werden über Bekannte und FreundInnen vergeben oder über Wohnungsbörsen im Internet gefunden (z.B. www.jobwohnen.at – die Jobund Wohnbörse der ÖH). Hier heißt es schnell sein – die besten Plätze sind binnen weniger Tage oder auch nur Stunden weg! Doch egal wie groß der Zeitdruck ist, du solltest dir immer genügend Zeit für eine Besichtigung nehmen und dabei die gesamte Wohnung (und auch das Haus!) ausgiebig in Betracht nehmen: Passt die Raumaufteilung? Funktioniert die Heizung? Wie alt sind die vorhandenen elektrischen Geräte? Schimmelt es irgendwo? Oft bleibt auch nur der Weg über ImmobilienmaklerInnen, um eine schöne Bleibe zu finden. Die Besichtigung der Wohnungen, die sie vermitteln, ist kostenlos, du musst lediglich ein unverbindliches und kostenloses Formular unterschreiben (anders als ein verbindliches Anbot, welches auch meist
nung befindlichen Gegenstände zu machen, um keinen Unklarheiten bei der Rückerstattung der Kaution zu begegnen. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich nicht geregelt, üblich sind für gut erhaltene Wohnungen drei Bruttomieten. Teilweise wird auch Ablöse für Wohnungen verlangt. Das sind einmalige Zahlungen, die häufig rechtlich unzulässig sind. Daher prüfe genau: Jede Ablöse, für die keine gleichwertige Gegenleistung geboten wird, ist unzulässig! Wer Ablöse zahlt, soll sich auf jeden Fall eine Quittung geben lassen.
Wohnen kann teuer sein, vor allem dann, wenn du deine Rechte nicht geltend machst. ein Formular zum Ausfüllen ist!), dass du die Wohnung gesehen hast. Wenn dir die Wohnung gefällt, du sie mieten willst und einen Vertrag abschließt, ist eine einmalige Provision an den/die MaklerIn fällig. Diese beträgt bei unbefristeten Mietverträgen bzw. Befristungen über 3 Jahre maximal die dreifache Bruttomiete, bei Befristungen von 2-3 Jahren maximal die zweifache Bruttomiete und bei Befristungen bis zu 2 Jahren maximal die einfache
Bruttomiete (immer +20% USt). Abgesehen von MaklerInnenprovisionen verlangen VermieterInnen häufig auch noch eine Kaution. Diese wird einbehalten, wenn die Miete nicht bezahlt wird, aber auch dann, wenn die Wohnung in einem schlechteren Zustand zurück gegeben wird als in dem sie vermietet wurde. Daher ist es ratsam, die Wohnung bei der Übernahme zu fotografieren und eine genaue Aufstellung der in der Woh-
Lass dich niemals auf ein Mietverhältnis ohne schriftlichen Vertrag ein – egal was der/die VermieterIn argumentiert! Dies schafft nur Probleme und Unklarheiten, spätestens dann wenn du ausziehen willst. Vergiss nicht, überall deine neue Adresse bekannt zu geben! Binnen drei Tage solltest du dich bei einem magistratischen Bezirksamt offiziell melden. Abgesehen von einem Ausweis, dem StaatsbürgerInnennachweis und deiner Geburtsurkunde brauchst du dafür einen ausgefülltes Meldeformular, das von deinem/r UnterkunftgeberIn unterzeichnet wurde. Bei einer Änderung des Hauptwohnsitzes solltest du außerdem das Finanzamt, die Krankenkasse, die Führerscheinbehörde, die Bank und
die Versicherung verständigen. Apropos Versicherung: Es empfiehlt sich sehr eine Haushaltsversicherung abzuschließen, wie sie von den meisten Versicherungsanstalten angeboten wird. Sie lohnt sich spätestens beim ersten Wasserschaden. Es kommen für StudentInnen einige Beihilfen in Betracht: Die Mietzinsbeihilfe kann beantragt werden, wenn der Mietzins nach einer Sanierung erhöht wurde oder der/die EigentümerIn einen „Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag“ einhebt und das Jahreseinkommen unter einem gewissen Richtwert liegt. Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt. DienWohnbeihilfe ist Landessache. In Wien wird eine angemessene Wohnfläche (50m2=1Person), die monatliche Mindesteinkommensgrenze bzw. das Haushaltseinkommen sowie der Mietzins in die Berechnung miteinbezogen. Diese Unterstützung können sowohl ÖstereicherInnen als auch AusländerInnen, die seit 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben, bei der Stadt Wien (MA 50) beantragen. Auch WGs sind antragsberechtigt! Weitere Informationen findet du in der Broschüre „Studieren und Wohnen“ der ÖH und unter http://www.oeh.ac.at/wohnen. -EP
Kontakt: www.jus.gras.at, jus@gras.at, GRAS-Büro, Lindengasse 40, 1070 Wien
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GRASSIEREND
Ausgabe November ´09
Da kommt es: das UG-heuer!! Die Umsetzung der UG-Novelle 2009 steht vor der Tür. Im Vorfeld äußerten zahlreiche Organisationen ihre Kritik. Mit welchen Auswirkungen müssen wir rechnen? Und was bedeuten die Änderungen für uns Studierende?
Die wohl bekannteste Änderung betrifft die sogenannte STEP, die Studieneingangsphase. Die Idee dieser Eingangsphase, eine Orientierung für die StudentInnen, wird mit dieser Neuerung allerdings kaum gefördert werden. Und so neu ist diese Idee auch nicht, wird doch nahezu jedes universitäre Studium mit „Einführung in xy“ begonnen. Neu ist dabei nur die Möglichkeit für Universitäten, noch mehr Studierende durch Knock-Out-Prüfungen loszuwerden, wie selbst die Rektoren* offen zugeben. Hahn hätte mit dieser Novelle die Gelegenheit gehabt, die herrschenden Missstände in der Universitäts-
landschaft zu beheben. Doch stattdessen wurden neue Zugangsbeschränkungen eingeführt. Und nicht nur das. Mit einer weiteren Entmachtung der demokratischen Organe in den Universitäten und einer Aufwertung des Universitätsrates wird die Mitbestimmung und studentische Beteiligung weiter reduziert. Auch die Rolle der anderen Betroffenen in der Gestaltung der Universität, wie ProfessorInnen und Lehrende, wird geschwächt.
geben. Diese ist auf der Homepage der ÖH einsehbar und enthält eine Auflistung aller wichtigen Kritikpunkte an dem Entwurf von Minister Hahn.
Sie soll die Fähigkeit zu Kritik und Verantwortungsbewusstsein lehren. Wir sprechen uns daher gegen eine solche Beschränkung der Bildung an Universitäten aus!
Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der Novelle ausfällt und wie sehr die Rektoren die neu geschaffenen Möglichkeiten für Zugangsbeschränkungen nutzen. Die Novelle an sich lässt nichts Gutes vermuten.
Ein weiterer Kritikpunkt der GRAS ist die Beschränkung der studentischen Mitbestimmung. Schritt für Schritt werden die kritischen Stimmen an den Universitäten mundtot gemacht. Nach der Novelle des Wahlrechts der ÖH 2005 kommt mit dem neuen Universitätsgesetz eine weitere Schwächung deiner Vertretung. Dass Widerspruch und Widerstand gegen die Pläne des Ministeriums unangenehm sind, bringt scheinbar das Ministerium dazu, diese Kritik verstummen zu lassen.
Als 2008 die Koalition zerbrach, wurde damit auch die Diskussion über das Universitätsgesetz beendet. Nach den Neuwahlen und mit der neuen alten Legislative beginnt Gemeinsam mit den anderen Auch der öffentliche Aufruf von das Spiel - mit altem Inhalt und MiFraktionen wurde in der ÖH eine Gio Hahn an die Universitäten nister - nun von neuem. ausführliche Stellungnahme ent- doch die Möglichkeit der ZugangsWie üblich werden Gesetzesworfen und dem Ministerium über- beschränkungen zu nützen zeigt änderungen, die die Studierenden das Verständnis des betreffen, in den Sommerferien Wissenschaftsministers ausgearbeitet und präsentiert. für Bildung und die Doch anders als 2008 gab es Situation der Studierendieses Jahr keine Begutachtungsden. Geht es nach ihm, frist für den Entwurf von VPwären wohl alle Studien Minister Hahn. Die Begründung: beschränkt und die im „Es ist doch das gleiche Gesetz, vergangenen Jahr großund 2008 gab es schon eine Beteils abgeschafften Stugutachtung.“ Dass allerdings der diengebühren wieder Inhalt deutlich verändert wurde, eingeführt. so dass kaum noch vom gleichen Gesetz gesprochen werden Für die GRAS bekann, wurde dabei völlig ignodeutet Bildung nicht riert. Ebenso wie die Meinung bloß die Ausbildung zu der Betroffenen: Senate, Studieeinem bestimmten Berendenvertretung, Lehrpersonal ruf. Bildung hat auch und Studierendenproteste selbst die Aufgabe Menschen wurden vom Ministerium nicht Bildung ist mehr als Ausbildung! Hochschulen werden seit Jahren kaputtgezu selbstbestimmten ernst genommen und auch nicht spart, die Lösung dieser Probleme sind nicht neue Beschränkungen! Handeln zu befähigen. gehört.
Neue Wahlfachkörbe Mit Beginn dieses Semesters starten am Juridicum einige neue Wahlfachkörbe. Zwei davon möchten wir euch besonders empfehlen, darüber hinaus auch einen altbekannten: 1. Wahlfachkorb „Diskriminierungsschutz“: Gegenstand sind neben grundlegenden nationalen und internationalen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbestimmungen auf verfassungsrechtlicher Ebene auch einfachgesetzliche Regelun gen, allen voran das Arbeits- und Sozialrecht und das Zivilrecht sowie das öffentliche Recht und einzelne Bestimmungen des Strafrechts, in welchen die neuen Entwicklungen des Antidiskriminierungsrechts Niederschlag finden. 2. Wahlfachkorb „Legal Gender Studies“: Vor dem Hintergrund der rechtlichen Diskriminierungen von Frauen wird untersucht, inwiefern die Geschlechtszugehörigkeit auch heute noch die Verteilung von Freiheiten, Ressourcen und Verantwortung im öffentlichen wie im privaten Leben beeinflusst wird. Der Wahlfachkorb wurde übrigens von der Aktion innovationen_in_der_lehre der Universität Wien im Studienjahr 2002 für besonders hohes Innovations-
Wir suchen immer Studierende, die wie wir etwas gegen Misstände unternehmen und sich an einer widerständigen und lebendigen StudentInnenfraktion beteiligen wollen.
3. Wahlfachkorb „Indigenous Legal Studies“: Die Fragen in diesem Wahlfachkorb handeln von Staatlichkeit, Anwendung intellektueller Eigentumsrechte auf gemeinschaftliches „traditionelles Wissen“, Ausgestaltung rechtlicher Repräsentation ethnischer Gruppen oder interkultureller Deutung und Weiterentwicklung von Grund- und Menschenrechten. Der Wahlfachkorb betrifft eine Querschnittsmaterie: Berührt werden Völkerrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, G rund- und Menschenrechte sowie Fragen des Rechtspluralismus -JS Impressum: jus.gras, Grüne & alternative StudentInnen am Juridicum Wien, Lindengasse 40, 1070 Wien jus@gras.at www.jus.gras.at
*In Österreich gibt es nach wie vor ausschließlich männliche Rektoren.
Probier mal - jus.gras! Gemeinsam ist unsere Stimme lauter!
potential in der Kategorie „interdisziplinäre Projekte“ prämiert.
Die GRAS fordert endlich eine ordentliche Finanzierung der österreichischen Hochschulen, Mitbestimmung der Studierenden auf allen Ebenen und den freien Hochschulzugang. Bildung ist ein Menschenrecht und nicht nur das Recht einiger wenigen, die es sich leisten können, oder die zufällig noch Platz in den Kursen bekommen. -GS
Die Gras stellt einen Teil der ÖHExekutive der ÖH Uni Wien und ist seit den ÖH-Wahlen 2009 neuerlich in der Bundesvertretung der HochschülerInneschaft vertreten. Wir organisieren uns dort in verschiedenen Referaten (z.B Presse, Kultur, Sozialreferat, Internationales, Wirtschaft) und stellen auf der Universität Wien als stimmenstärkste Fraktion eine Person des Vorstitzteams. Auch auf der ÖH Bundesvertretung stellt die GRAS die stimmenstärkste Fraktion in der Exekutive. Wir verstehen uns als basisdemokratische, feministische, alternative und nachhaltige Studierendenvertretung. Wir treten klar dagegen ein, dass Bildung zunehmend zur Ware wird, kämpfen für mehr Frauen in höheren Positionen und Entscheidungsgremien der Universitäten, fordern eine radikale Verbesserung für ausländische Studierende und sind gegen jede
Form von rassistischem und faschistischem Gedankengut auf der Universität und in der Gesellschaft. Außerdem setzen wir uns für Nachhaltigkeit, Lebenslust und freie Bildung ein. Seit mehr als zwei Jahren gibt es auch wieder eine GRAS-Gruppe am Juridicum. In dieser Zeit haben wir schon viel erreicht. Wir haben spannende und gut besuchte Podiumsdiskussionen und Filmabende zu Themen veranstaltet, die sonst am Juridicum eher untergehen, wie zum Beispiel die Einrichtung des Asylgerichtshofs oder die „Burka vor Gericht“. Wenn du mehr über unsere Veranstaltungen wissen möchtest, schau einfach immer wieder auf unserer Homepage vorbei. Wir stellen regelmäßig neue und interessante Termine für dich zusammen. Auch in Zukunft haben wir vor, regelmäßig Diskussionsabende zu kontroversiellen Themen zu organisieren. Wenn auch du dich aktiv einbringen und andere linke, alternative und grüne Menschen am Juridicum kennen lernen möchtest, komm doch einfach bei einer unserer Veranstaltungen oder bei unseren wöchentlichen Treffen vorbei - wir freuen uns auf dich!
Termine: Die jus.gras trifft sich donnerstags um 20:00 im Café Möbel (Burggasse 10, 1070 Wien) Die genauen Termine findest du auf unserer Homepage:
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jus@gras.at Komm doch einfach vorbei !
Kontakt: www.jus.gras.at, jus@gras.at, GRAS-Büro, Lindengasse 40, 1070 Wien