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Periodicum der jus.gras
Ausgabe November ´09
E-Voting: Zwar ein Flop aber dafür teuer... Die Wahlen sind geschlagen. Doch die Nachwehen des gescheiterten E-Votingprojektes beschäftigen nach wie vor das Ministerium und die Gerichte. Eine kurze Zusammenfassung des rechtlichen Nachspiels und der Abwicklung der ÖH Wahlen. Bei den ÖH-Wahlen im Mai 2009 konntest du erstmals deine Stimme auch im Internet abgeben. Das so genannte E-Voting wurde schon im Vorfeld, insbesondere von der GRAS, aber auch von VerfassungsexpertInnen und EDV-TechnikerInnen stark kritisiert. Nicht überraschend lief Vieles katastrophal schief – das Programm erwies sich nicht nur als datenschutzrechtlich bedenklich, es gab auch viele technische Pannen und Störungen. Wir kritisieren E-Voting da es in verfassungsrechtliche Grundprinzipien, wie die freie, geheime und persönliche Wahl, eingreift und gegen diese verstößt. Wir lehnen eine elektronische Stimmabgabe prinzipiell ab und wehren uns dagegen, dass Studierende als Versuchs-
kaninchen für solcherart demokratiepolitisch bedenkliche Zwecke benutzt werden. Immerhin steht zur Debatte, dass E-Voting auch bei künftigen Nationalratswahlen eingesetzt werden soll. Dieses Herumexperimentieren zeigt auch die Geringschätzung deiner Interessensvertretung und der Studierenden durch das Ministerium. Abgesehen von möglichen Eingriffen ins freie, geheime und persönliche Wahlrecht, ist E-Voting auch deshalb bedenklich, da es eine nachträgliche Auszählung der Stimmen unmöglich macht - auf Grund der nicht gegebenen Transparenz eine klare Verletzung der Verfassung (vgl Art 120c B-VG). Technisch jedoch laut ExpertInnen denkbar ist die Rückverfolgung einzelner Stimmen zu WählerInnen. Das bedeutet, dass überprüft werden kann, wer wie gewählt hat. Das eigentliche Chaos bei den ÖH-Wahlen ergab sich jedoch aus der Verwendung der E-Voting Software auch zur Verwaltung der Papierwahlen. Zwar wurden hier noch
konventionelle Stimmzettel verwendet, die Wahlunterlagen (insbesondere das WählerInnenverzeichnis) jedoch waren elektronisch. An vielen Unis führte dies unter anderem dazu, dass Menschen offiziell entweder gar nicht, nur teils oder absurderweise sogar mehrmals stimmberechtigt waren. Die ÖH selber stand ursprünglich geschlossen gegen E-Voting, ein Konsens den jedoch die ÖVP-AG später auf Druck ihres Minsters Hahns aufheben wollte. Unter anderem durch die Stimmen der GRAS konnte jedoch in der Bundesvertretung weiterhin eine Mehrheit gegen E-Voting gefunden werden. Hierzu ist zu beachten, dass die ÖVP-AG wie keine andere Fraktion von dem demokratiefeindlichen HSG 2005 und potentiell auch von E-Voting profitiert. Kein Wunder also, dass die AG selber auch E-Voting bewarb und eine Überschneidung von Fraktionsmitgliedern und MitarbeiterInnen von der Marketingfirma „studi.gv.at“
stattfand. Auch ist der Leiter des Projekts „E-Voting“ selbst ehemaliges Mitglied der Aktionsgemeinschaft. Das Ministerium gab für EVoting nach eigenen Angaben fast 900.000€ aus. Die GRAS schätzt dass die Gesamtkosten bei über 1 Million € liegen. Das bedeutet dass jede per E-Voting abgegebene Stimme etwa 420€ kostete. Der Prozentsatz der Studierenden die übers Internet wählten lag bei nicht einmal 1%. Zusammen mit über 25 Anfechtungen an den Universitäten - soviele wie noch nie - eine katastrophale Bilanz des Projekt.
Die GRAS hat die Wahlen an der Uni Wien und den 12 anderen Unis, an denen wir kandierten wie versprochen angefochten und unter anderem auch parlamentarische Anfragen zur Aufklärung der Missstände gestellt. Die Anfechtung des RFS wurde vom VfGH bereits abgewiesen, die der GRAS liegen noch im Ministerium. Wir kämpfen weiterhin für deine Rechte! Über Neuigkeiten rund um diese Anfechtungen halten wir dich gerne auf http://jus.gras.at am Laufenden. -qmc
Wohnst du noch oder klagst du schon? Gerade jetzt zu Semesterbeginn ziehen viele StudentInnen in ihre erste eigene Wohnung oder ihr erstes WG-Zimmer. Gründe dafür gibt es viele – aber leider ebenso viele Unklarheiten beim Wohnungssuchen. Grund genug, hier die wichtigsten Punkte kurz zusammenzufassen. Die Wohnungssuche: Die meisten Wohnungen und WG-Zimmer werden über Bekannte und FreundInnen vergeben oder über Wohnungsbörsen im Internet gefunden (z.B. www.jobwohnen.at – die Jobund Wohnbörse der ÖH). Hier heißt es schnell sein – die besten Plätze sind binnen weniger Tage oder auch nur Stunden weg! Doch egal wie groß der Zeitdruck ist, du solltest dir immer genügend Zeit für eine Besichtigung nehmen und dabei die gesamte Wohnung (und auch das Haus!) ausgiebig in Betracht nehmen: Passt die Raumaufteilung? Funktioniert die Heizung? Wie alt sind die vorhandenen elektrischen Geräte? Schimmelt es irgendwo? Oft bleibt auch nur der Weg über ImmobilienmaklerInnen, um eine schöne Bleibe zu finden. Die Besichtigung der Wohnungen, die sie vermitteln, ist kostenlos, du musst lediglich ein unverbindliches und kostenloses Formular unterschreiben (anders als ein verbindliches Anbot, welches auch meist
nung befindlichen Gegenstände zu machen, um keinen Unklarheiten bei der Rückerstattung der Kaution zu begegnen. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich nicht geregelt, üblich sind für gut erhaltene Wohnungen drei Bruttomieten. Teilweise wird auch Ablöse für Wohnungen verlangt. Das sind einmalige Zahlungen, die häufig rechtlich unzulässig sind. Daher prüfe genau: Jede Ablöse, für die keine gleichwertige Gegenleistung geboten wird, ist unzulässig! Wer Ablöse zahlt, soll sich auf jeden Fall eine Quittung geben lassen.
Wohnen kann teuer sein, vor allem dann, wenn du deine Rechte nicht geltend machst. ein Formular zum Ausfüllen ist!), dass du die Wohnung gesehen hast. Wenn dir die Wohnung gefällt, du sie mieten willst und einen Vertrag abschließt, ist eine einmalige Provision an den/die MaklerIn fällig. Diese beträgt bei unbefristeten Mietverträgen bzw. Befristungen über 3 Jahre maximal die dreifache Bruttomiete, bei Befristungen von 2-3 Jahren maximal die zweifache Bruttomiete und bei Befristungen bis zu 2 Jahren maximal die einfache
Bruttomiete (immer +20% USt). Abgesehen von MaklerInnenprovisionen verlangen VermieterInnen häufig auch noch eine Kaution. Diese wird einbehalten, wenn die Miete nicht bezahlt wird, aber auch dann, wenn die Wohnung in einem schlechteren Zustand zurück gegeben wird als in dem sie vermietet wurde. Daher ist es ratsam, die Wohnung bei der Übernahme zu fotografieren und eine genaue Aufstellung der in der Woh-
Lass dich niemals auf ein Mietverhältnis ohne schriftlichen Vertrag ein – egal was der/die VermieterIn argumentiert! Dies schafft nur Probleme und Unklarheiten, spätestens dann wenn du ausziehen willst. Vergiss nicht, überall deine neue Adresse bekannt zu geben! Binnen drei Tage solltest du dich bei einem magistratischen Bezirksamt offiziell melden. Abgesehen von einem Ausweis, dem StaatsbürgerInnennachweis und deiner Geburtsurkunde brauchst du dafür einen ausgefülltes Meldeformular, das von deinem/r UnterkunftgeberIn unterzeichnet wurde. Bei einer Änderung des Hauptwohnsitzes solltest du außerdem das Finanzamt, die Krankenkasse, die Führerscheinbehörde, die Bank und
die Versicherung verständigen. Apropos Versicherung: Es empfiehlt sich sehr eine Haushaltsversicherung abzuschließen, wie sie von den meisten Versicherungsanstalten angeboten wird. Sie lohnt sich spätestens beim ersten Wasserschaden. Es kommen für StudentInnen einige Beihilfen in Betracht: Die Mietzinsbeihilfe kann beantragt werden, wenn der Mietzins nach einer Sanierung erhöht wurde oder der/die EigentümerIn einen „Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag“ einhebt und das Jahreseinkommen unter einem gewissen Richtwert liegt. Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt. DienWohnbeihilfe ist Landessache. In Wien wird eine angemessene Wohnfläche (50m2=1Person), die monatliche Mindesteinkommensgrenze bzw. das Haushaltseinkommen sowie der Mietzins in die Berechnung miteinbezogen. Diese Unterstützung können sowohl ÖstereicherInnen als auch AusländerInnen, die seit 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben, bei der Stadt Wien (MA 50) beantragen. Auch WGs sind antragsberechtigt! Weitere Informationen findet du in der Broschüre „Studieren und Wohnen“ der ÖH und unter http://www.oeh.ac.at/wohnen. -EP
Kontakt: www.jus.gras.at, jus@gras.at, GRAS-Büro, Lindengasse 40, 1070 Wien