S TA D T N AC H R I C H T E N F Ü R M Ü H L H E I M U N D O B E R T S H A U S E N • A U S D E M H A U S E D E R D R E I E I C H - Z E I T U N G Donnerstag, 24. März 2016
Mühlheim: Peitschenampel für die Hanauer Straße Seite 2
Nr. 1 F
Auflage: 22.340
Gesamtauflage 218.420
Kurz notiert: Meldungen aus Mühlheim und Obertshausen Seite 3
Anzeigen: 06106 2839000 / www.dreieich-zeitung.de
Handwerk: Bester Nachwuchs geehrt
Stellenmarkt: Unser Sprungbrett für Ihre Karriere
Seite 6
Seite 6
Innenministerium: Halbe Million Euro für Sportvereine Seite 9
Veranstaltungen: Kunst und Kultur in der Region Seite 8
Energiespartipp der Woche Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Alle Jahre wieder Zwischen Ankunft und Ewigkeit: Wie die Kirche den Kalender prägt Von Jens Hühner Die Zeit lässt sich schinden und gewinnen, verplempern und totschlagen. Sie bringt alles an den Tag und heilt alle Wunden. Aber sie steht nicht still und wartet auf niemanden. Und die Zeit braucht ihre Regeln. Dies hat auch die christliche Kirche früh erkannt. Damit die Menschheit, sei sie nun katholisch oder evangelisch, zur selben Zeit an die elementaren „Heilstatsachen“ erinnert wird, wurde dem den Jahreszeiten unterworfenen Kalender ein weiteres Korsett verpasst. Dieses spaltet das Jahr in zwei Teile – in eine festliche und in eine stille Hälfte. Bis auf den heutigen Tag ist dieser Reigen der Feier- und Gedenktage im christlichen Kulturkreis Maß aller Dinge. Und mit diesen unverrückbaren Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben dem Weihnachtsfest der Ostersonntag steht, leben auch jene Zeitgenossen, die religiösen Belangen skeptisch bis ablehnend gegenüber stehen. Am Kirchenjahr orientiert sich der Staat mit allen seinen Gliedern. Hinz und Kunz, die sich beim Blättern im Kalender wundern, dass Fasching wieder einmal sehr früh oder Pfingsten erneut sehr spät im Jahr gefeiert wird, leben mit dem sakralen Fahrplan. Und gerade weil das Wissen um derlei christliche Belange nicht wächst (es ist wohl eher das Gegenteil der Fall), lohnt sich am Beginn des
Beratung zieht um MÜHLHEIM. Die Sicherheitsberatung für Senioren findet nicht mehr im Rathaus statt. Das neue Domizil an jedem zweiten Mittwoch des Monats (11. Januar, 8. Februar, 8. März und 12. April) ist in der Zeit von 10 bis 12 Uhr der Pavillon in der Seniorenwohnanlage, Fährenstraße 6. Alle weiteren Termine finden Interessierte unter www.muehlheim.de/veranstaltungen-stadtmuehlheim-am-main. Für weitere Fragen stehen die beiden Sicherheitsberater Siegfried Fröhlich und Dieter Dickmann per E-Mail an sfs-muehlheim@ seniorenberater.help zur Verfügung. (mi)
„weltlichen“ Jahres der Blick auf die festen Regeln der kirchlichen Zeiteinteilung – mit der in Deutschland über 80 Millionen Menschen leben, um deren Hintergründe aber nicht einmal alle Christen im Volk Näheres wissen. Für Aufklärung sorgt beispielsweise „Der Kleine Katechismus Dr. Martin Luthers“, herausgegeben vom Evangelischen Presseverband in Hessen und Nassau. Das Werk beleuchtet den Weihnachts-, Osterund Pfingstkreis sowie die Trinitatiszeit. Und sehr schnell wird deutlich, wie spannend es sein kann, das Gewohnte (neu) zu entdecken. Und sei es nur, um frühzeitig genug den Urlaub für einen der auch bei atheistischen Arbeitnehmern beliebten „Brückentage“ zwischen konfessionellen und gesetzlichen Feiertagen und dem Wochenende einzureichen. Nicht mit dem 1. Januar, sondern mit der Adventszeit beginnt das Kirchenjahr. Die Tage vor Weihnachten sind mit dem lateinischen Wort für „Ankunft“ überschrieben – und gemeint ist sicher nicht die immer wieder beklagte Einkehr von Einkaufsstress und Familienhader. Etwa seit dem Jahr 350 wird von den Menschen christlichen Glaubens die Geburt des Gottessohnes am 25. Dezember gefeiert. Während auch Heiligabend und der 26. Dezember von den Kirchen als Fest- und Feiertage zelebriert werden, sind Silvester und der 1. Januar (als Beginn des Kalenderjahres) in kirchlicher Sicht nur eine Randerscheinung. Letztes fixes Datum in diesem sogenannten Weihnachtskreis, dem ersten Teil der „festlichen Hälfte“ des Kirchenjahres (1. Advent bis Trinitatisfest), ist der 6. Januar: Epiphanias – das, anders als vielfach angenommen, nicht das Fest der „Heiligen Drei Könige“ sondern nach aller Überlieferung das des Kindes in der Krippe ist. Alle anderen kirchlichen Feiertage sind keinem festen Datum im Kalender zugeordnet. Im Zentrum der weiteren Ereignisse steht das Fest der Auferstehung: Ostern. Es wird am Sonntag nach dem ersten Vollmond nach Frühlingsanfang (21. März) gefeiert. In jedem Jahr an einem anderen Tag. Und allein den Gestirnen ist es zu verdanken, dass der Osterhase (oder wer auch immer diese Aufgabe übernimmt) anno 2017 am 17. April die Eier verteilt.
Zwischen dem „Dreikönigstag“ (6. Januar) und dem Beginn des Osterkreises (dieser wird neun Wochen vor dem Ostersonntag eingeläutet) liegen nach alter Sitte die „Sonntage nach Epiphanias“. Ihre Zahl (mindestens einer, höchstens sechs) orientiert sich am Zeitpunkt des Osterfestes. Nach dem letzten Sonntag nach Epiphanias (5. Februar 2017) folgen als Auftakt des Osterkreises neun Sonntage mit lateinischen Namen. Die ersten drei liegen vor Fastnacht und damit in der Vorfastenzeit. Der erste trägt den Namen Septuagesimae (12. Februar 2017) – der 70. Tag vor Ostern. Mit dem Aschermittwoch (1. März 2017) endet nicht nur die unumgängliche Regentschaft närrischer Horden, es beginnt auch die Passions- und Fastenzeit. Die sich anschließenden sechs Sonntage bis Ostern tragen ebenfalls lateinische Namen: Invocavit, Reminiscere, Oculi, Laetare, Judika und Palmarum. In der Karwoche (auch Klage- oder Stille Woche genannt) liegen Gründonnerstag (Einsetzung des heiligen Abendmahls) und Karfreitag (Sterbetag Jesu). Nach Ostern folgt eine 40-tägige Freudenzeit bis zu jenem Tag, der der Erinnerung an Christi Himmelfahrt (25. Mai 2017) gewidmet ist. Zehn Tage nach Himmelfahrt (selbige fällt stets auf einen Donnerstag), wird mit dem Pfingstfest (4. Juni 2017, gemeint ist der 50. Tag nach Ostern) der Pfingstkreis eingeläutet. Der Einheit von Gott, Christus und Heiligem Geist (der heiligen Dreieinigkeit) wird am Sonntag nach Pfingsten gedacht. Im katholischen Glauben verortet, in Hessen aber ebenfalls arbeitsfrei ist Fronleichnam (15. Juni 2017). Bei den Protestanten beginnt derweil die
„Festarme Hälfte“. Alle Sonntage bis zum Beginn der Adventszeit werden als „Sonntage nach Trinitatis“ bezeichnet. Der Mittwoch vor dem letzten Trinitatis-Sonntag wird von der Evangelischen Kirche als Bußund Bettag (22. November 2017) zelebriert, ist aber als konfessionell sehr einseitiges „Opfer“ zur Mitfinanzierung der Pflegeversicherung seit 1995 außer in Sachsen kein gesetzlicher und damit arbeitsfreier Feiertag mehr. Dafür gibt es 2017 einen zusätzlichen freien Tag für alle: Weil in diesem Jahr der 500. Jahrestag des Lutherschen Thesenanschlages zu Wittenberg im heutigen Sachsen-Anhalt gefeiert wird, dürfen am 31. Oktober (einem Dienstag) alle lang ausschlafen. Seien sie nun überzeugte Protestanten, Anhänger des heiligen Stuhls in Rom, un- oder andersgläubig. Der letzte Sonntag des Kirchenjahres ist der Toten- oder Ewigkeitssonntag (26. November 2017), an dem aller in den vergangenen Monaten Verstorbenen gedacht wird. Vom Tod zum Leben: Am 1. Advent schließt sich der Kreis und der kalendarische Reigen beginnt von vorn...
FROST NEUJAHR!
(Foto: Mika)
Sozialverträgliche Lösung wird gesucht Erstmalig berechnete Hausmeisterkosten sorgen für Nachzahlungen OBERTSHAUSEN. Von unerwarteten Nachzahlungen überrascht wurden die Bewohner in der städtischen Altenwohnanlage „Im Loh“, nachdem erstmals Hausmeisterkosten abgerechnet worden waren. Bürgermeister Roger Winter und die Mitarbeiterinnen der Liegenschaftsverwaltung sowie der Fachdienstleiter Soziale Leistungen waren deshalb vor Ort. Winter erläuterte die Hintergründe für die Kostensteigerungen. Das im Jahr 2013 beschlossene Haushaltssicherungskonzept sehe eine vollständige Umlegung von bisher nicht berechneten Nebenkosten auf die Mieter vor. Die städtische Liegenschaftsverwaltung legte deshalb für den Abrechnungszeitraum 2015
erstmals die in der Wohnanlage entstandenen Hausmeisterkosten auf die Mieter um. Da aufgrund gesundheitlicher Probleme das bisherige Hausmeisterehepaar, das in der Anlage wohnt, seine Tätigkeit kurzfristig beendete, musste die Liegenschaftsverwaltung kurzfristig einen Ersatz engagieren. Die bisherigen Kosten des Hausmeisterehepaars, das im Rahmen von Mini-Jobs beschäftigt war, waren in der Vergangenheit den Mietern nicht berechnet worden. Wie sich damals ergab, waren die Kosten der Mini-Jobs für das Hausmeisterehepaar durch die Vorgaben des Mindestlohngesetzes sogar höher als die nun dokumentierten Kosten des neuen Hausmeister-
dienstes. Es war in früheren Jahren üblich, dass diese Hausmeisterkosten nur pauschal mit seinerzeit 5 Mark pro Monat und Wohneinheit umgelegt wurden. Die Abrechnungen werden nun zunächst gestundet. Des Weiteren wird das Leistungsverzeichnis des Hausmeisterservice auch im Hinblick auf die anderen städtischen Altenwohnheime geprüft. Auch wenn das Vorgehen der Verwaltung somit nachvollziehbar war, sieht Winter Handlungsbedarf. Er entschuldigte sich bei den Bewohnern für die fehlende Kommunikation seitens der Stadtverwaltung. Seiner
Meinung nach hätte frühzeitig das Gespräch mit den Bewohnern gesucht werden müssen. Kosten hätten vielleicht vermieden werden können, indem die Bewohner bestimmte Hausmeisterleistungen freiwillig übernommen hätten. Das zeigte sich auch im nun geführten Gespräch. „Die Mieter haben konstruktive Vorschläge gemacht, ob und welche Aufgaben sie eventuell selbst übernehmen können“, berichtet Winter. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, inwieweit die Nebenkostenabrechnungen für die verBitte auf Seite 2 weiterlesen