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S TA D T N AC H R I C H T E N F Ü R N E U - I S E N B U R G Mittwoch, 11. Januar 2017

Nr. 2 C

Auflage: 17.650

Gesamtauflage 218.420

Gedenken: Neu-Isenburg erinnert sich

Motorwelt: Suzuki präsentiert den neuen Ignis

Seite 2

Seite 6

Sonderthema: Entdecken, Erleben, Genießen Seite 4

Anzeigen: 06106 2839000 / www.dreieich-zeitung.de

Stellenmarkt: Unser Sprungbrett für Ihre Karriere

Veranstaltungen: Kunst und Kultur in der Region

Seite 8

Seite 10

Verlosung: „Der Hexer“ mordet in Sprendlingen Seite 4

20 Jahre Bürgeramt: Unbürokratische Arbeitsweise Seite 3

Neues Zuhause in Gravenbruch Einige Geflüchtete sprechen schon Deutsch

Auch Hausbesuche

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In den drei Stockwerken sind pro Etage jeweils zwei Familien untergebracht sowie zwei Achtbett-Zimmer für Alleinstehende. Eine Familie wohnt allein im obersten Stock des Hauses, das zuvor zu gewerblichen Zwecken und zum Wohnen genutzt und umgebaut wurde. Die gemeinsame Küche und ein Essraum im Souterrain des Gebäudes wird von allen Bewohnern gemeinsam genutzt. Es gibt kein Catering, die Menschen bereiten ihr Essen selbst zu. Betreut werden die Neubürgerinnen und Neubürger von der Diakonie Offenbach-DreieichRodgau. Leiter der Unterkunft ist der Sozialarbeiter Chris-

toph Joschko, der die meisten Flüchtlinge auch schon in Dreieich begleitet hat. Nach Darstellung der Stadt NeuIsenburg ist Christoph Joschko Ansprechpartner für die Menschen in allen Fragen des täglichen Lebens. Bürgermeister Herbert Hunkel bitte alle, die Gravenbrucher und andere Neu-Isenburger, die helfen möchten oder Fragen haben, sich an Christoph Joschko zu wenden. Er ist via Mail (christoph.joschko@diakonieof.de) oder in dringenden Fällen mobil unter der Rufnummer (0175) 7482061 zu erreichen.

NEU-ISENBURG. In der Anfang Dezember 2016 eröffneten neuen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge des Kreises Offenbach in der Meisenstraße 13 in Gravenbruch sind mittlerweile insgesamt sieben Familien mit 25 Personen, darunter neun Kinder sowie 23 junge Männer zwischen 18 und 40 Jahren eingezogen.

Grundsteuer B wurde angehoben Hebesatz bleibt aber der niedrigste im Kreis NEU-ISENBURG. Wenn die Bürger der Hugenottenstadt dieser Tage Post von der Stadtverwaltung bekommen, wird sie der Inhalt nicht erfreuen. Denn in dem Schreiben werden sie über die vom Stadtparlament Ende November 2016 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bislang 250 auf künftig 350 Prozent infomiert, der seit dem 1. Januar gültig ist. Trotz dieser „Anpassung“, wie der satte Aufschlag in einer Pressemitteilung euphemistisch bezeichnet wird, hat Neu-Isenburg den Angaben aus dem Rathaus zufolge „im Kreisvergleich immer noch den niedrigsten Hebesatz und liegt auch unter dem vom Kommunalen Finanzausgleich angewandten Nivellierungshebesatz von 365 Prozent“.

Doch welche Auswirkungen hat der Dreh an der Gebührenschraube denn nun auf den Einzelnen? Auch darüber gibt das Schreiben der städtischen Pressestelle anhand zweier Rechenbeispiele Auskunft: Wer über eine Wohnfläche von 100 Quadratmetern verfügt, wurde bisher mit 129 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten und muss künftig 181 Euro abdrücken. „Der zu zahlende Betrag der Grundsteuer B erhöht sich also um 52 Euro per annum oder 4,33 Euro im Monat“, rechnet die Verwaltung vor. Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung wurden bislang 90,30 und werden ab sofort 126,70 Euro fällig. In diesem Beispiel wird’s also um 36,40 Euro im Jahr beziehungsweise um 3,03 Euro in jedem Monat teurer. (hs)

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Die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Gravenbruch sind nicht erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen, sondern sie leben schon seit vielen Monaten in Dreieich, wo sie in der Unterkunft des Kreises in der Damaschkestraße in Sprendlingen untergebracht waren. Laut Stadt sind einige, die jetzt in die Meisenstraße eingezogen sind, bereits seit eineinhalb Jahren in Deutschland und sprechen schon gut Deutsch. Nach Darstellung des Bürgermeisters sind die Geflüchteten auf dem Weg zu einer „gelingenden Integration“. Sozialarbeiter Christoph Joschko sagt, „es freut mich, wenn ich vor allem die Entwicklung der Frauen sehe. Viele sind sehr offen geworden und nehmen regen Anteil an den Chancen unserer demokratischen und gleichberechtigten Gesellschaft“. Die Menschen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Meisenstraße hätten alle eine Aufenthaltsgestattung, die es ihnen erlaube, für die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland zu bleiben. Die Menschen kommen nach Auskunft von Christoph Joschko vorwiegend aus Afghanistan (25), Pakistan (8), Iran (13) und Somalia (2). Zu Beginn der Flüchtlingswelle habe zunächst die Unterbringung und Versorgung der Menschen im Vordergrund gestanden. Jetzt sei es die wichtigste Aufgabe, die Geflüchteten in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sagt Bürgermeister Hunkel. Ziel sei es, aktiv die Bildungs- und Erwerbsbiographien der Angekommenen zu fördern. Der Schlüssel zur Integration sei

die Sprache. Die Bewohner der Meisenstraße besuchen laut Stadt Integrationskurse, spezielle Sprachförderprojekte und Ausbildungsprojekte mit Schwerpunkt Sprachförderung. Sieben Kinder gehen bereits in die Schulen, zwei Kinder sind für einen Kitaplatz in Gravenbruch angemeldet. Das nächste Treffen der Flüchtlingshilfe „Freundeskreis Gravenbruch“ findet am Dienstag (24.) um 17 Uhr in der Evangelischen Kirchengemeinde Gravenbruch statt. Alle Helferinnen und Helfer sind herzlich eingeladen. (red)

„DEIN IST MEIN GANZES HERZ“ lautet der Titel einer Operettengala, die laut einer Ankündigung „bekannte Melodien zum Träumen, Tanzeinlagen des Balletts, charmante Conférence und herrliche Stimmen“ umfasst und am Montag (16.) ab 19.30 Uhr in der Neu-Isenburger Hugenottenhalle über die Bühne geht. Ursprünglich sollte der Reigen aus „zündenden Rhythmen von Walzer, Csárdás und Foxtrott“ am Mittwoch (18.) stattfinden, doch wurde die Gala vorverlegt. Bereits erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit, weitere Tickets zu Preisen zwischen 25 und 35 Euro können unter anderem in der „Huha“ selbst erworben werden. (hs/Foto: schloteproductions)

„Abstumpfen“ ist Bürgerpflicht Stadt erinnert an Schnee- und Eisbeseitigung

Sozialarbeiter Christoph Joschko und sein Team unterstützen die Geflüchteten in der neuen Unterkunft in Gravenbruch bei der Integration. (Foto: p)

Kinderreiche werden bevorzugt Kriterienkatalog für Wohngebiet Birkengewann NEU-ISENBURG. Für die 16 städtischen Baugrundstücke im Wohngebiet Birkengewann hat die Stadt Neu-Isenburg bereits mehrere hundert Interessenten registriert. Um eine gerechte und transparente Vergabe der Grundstücke sicherzustellen, hat der Magistrat laut einer Pressemitteilung einen Kriterienkatalog ausgearbeitet, mit dessen Hilfe ein „strukturiertes Auswahlverfahren“ durchgeführt werden soll. „Die Auswahlkriterien wurden nach sozialen Aspekten definiert – so werden zum Beispiel kinderreiche NeuIsenburger Familien anderen Bewerbern vorgezogen“, heißt es. Der Fragebogen zur Teilnahme am Auswahlverfahren kann per E-Mail (liegenschaften@stadtneu-isenburg.de) angefordert oder im Internet (www.kip-hessen.de/neu-isenburg) heruntergeladen werden und muss ausgefüllt bis spätestens Freitag (20.) an den Fachbereich Liegenschaften, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, zurückgesendet werden. „Sämtliche Verkäufe werden den städtischen Gremien zu gegebener Zeit im Einzelfall zur Entscheidung vorgelegt und müs-

sen dort einzeln beschlossen werden“, teilen die Verantwortlichen mit. Die ausgewählten Bewerber werden bis zum 28. Februar über das weitere Vorgehen benachrichtigt. (hs)

NEU-ISENBURG. Die ersten Schneeflocken in diesem Jahr mit einer weißen Pracht auf den Straßen und Gehwegen nimmt die Stadt zum Anlass, um auf die Pflicht der Bürger, hier konkret der Haus- und Grundstückseigentümer, zur „Schneeund Eisbeseitigung“ hinzuweisen. Die Modalitäten sind in einer Satzung geregelt. Zum Lesen gibt es den Text auch online auf der städtischen Homepage (www.neu-isenburg.de) und dort unter dem Stichwort Straßenreinigung. Die wichtigste Nachricht: Als Streumittel muss vorrangig Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material verwendet werden. Salz oder salzdurchsetztes Streumaterial dürfe für Geh- und Radwege nur in unabwendbaren Fällen und dann nur in geringen Mengen verwendet werden. Der Gehweg müsse in einer Breite von 1,20 Meter vom Schnee geräumt werden. Dabei solle eine für Fußgänger in an-

gemessener Breite durchgehend benutzbare Fläche und gegebenenfalls ein Zugang zu einem Überweg geschaffen werden. „Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von zwei Metern abzustumpfen“, teilt die Stadt mit. Die Eigentümer sind verpflichtet, Gehwege, Radwege, Straßenrinnen sowie die Straße bis zur Mitte der Fahrbahn zu reinigen. Dies umfasse grund-

sätzlich auch die Entfernung aller nicht auf die Straße und Wege gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrats jeglicher Art. Was aufgekehrt wird, muss laut Stadt ordnungsgemäß entsorgt werden und darf nicht in die Gullys, die Entwässerungsanlagen oder in öffentliche Papierkörbe geschüttet werden. (air)

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