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S TA D T N AC H R I C H T E N F Ü R D R E I E I C H Donnerstag, 28. Mai 2015

Nr. 22 B

Baugebiet: Erneute Klage beschäftigt Richter in Kassel Seite 2

Auflage: 18.450

Anzeigen: 06106 2839000 / www.dreieich-zeitung.de

„Artgerecht“: Wald- und Wiesenlauf lockt nach Offenthal Seite 3

Sonderthema: Auto & Verkehr

Kulturkalender Konzerte, Lesungen und Ausstellungen in der Region Seite 8

Seite 13

PPP-Debakel: Jusos fordern Konsequenzen

Beilagen heute:

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Das „Nein“ kam vor acht Wochen Denkmalschutz versagt Segen für den gewünschten Mauerdurchbruch Von Jens Hühner

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Neben der inhaltlichen Entscheidung der Denkmalschützer selbst lässt vor allem der Zeitpunkt ihrer Mitteilung aufhor-

SC Hessen löst die Fesseln DREIEICH. Neue Entwicklung im Dreieicher Fußball: Der SC Hessen löst die Fesseln, die er den assoziierten Vereinen angelegt hat. Wie verlautete, hat Hessen-Präsident Reinhold Gerhardt in einer Verwaltungsratssitzung die Vereine von den Vereinbarungen entbunden, die im Rahmen der Kooperation getroffen worden waren. Demnach sind sie nicht mehr verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Doppelmitgliedschaften in die Partnerschaft einzubringen, müssen nicht mehr ehrenamtlich beim SC Hessen mitarbeiten und dürfen ihre Spieler auch wieder bezahlen. Diese Auflage soll der ein oder andere Verein ohnehin geschickt umdribbelt haben, indem er Spieler als Trainer einstellte und entlohnte. (uss)

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am 14. Mai ausführlich dokumentiert. Eine Woche später (am 21. Mai) folgte die Replik des GHV und der AG der Vereine – beide Stellungnahme wurden am 19. Mai von der Stadtverwaltung an die lokale Presse weitergeleitet. Eine schriftliche Erklärung der Kommune zu dem in der Bevölkerung umstrittenen Vorhaben gibt es bisher nicht. Was weder am 21. Mai noch am Tag des ersten DZ-Berichtes am 30. April bekannt war: Die von den Vereinen als alternativlos dargestellte Notausgang-Variante im Bereich der SolmischenWeiher-Anlage ist mit besagtem Schreiben der Denkmalschützer vom 25. März 2015 längst vom Tisch. Dr. Katrin Bek machte am Dienstag die Haltung des Landesdenkmalamtes deutlich und begründete die Ablehnung mit exakt jenem Hinweis, den sinngemäß auch schon Böhme ins Feld geführt hatte: „Der wichtigste Grund dafür (für das Nein, Anm.) ist die Tatsache, dass es sich bei dem Mauerabschnitt nordwestlich der Turmhügelburg um den besterhaltenen, ungestörten Abschnitt der staufischen Mauer handelt. Er steht in direkter Verbindung zu der Turmhügelburg und weist noch Partien der hochmittelalterlichen Mauertechnik (,opus spicatum’) auf.“ Der zuständige Bezirkskonservator Udo Schreiber sei in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Offenbach nach eingehender Prüfung und intensivem Aktenstudium zu dem Schluss gekommen, „dass in diesem Bereich kein zusätzlicher Durchbruch genehmigt werden kann“. Nach Paragraph 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetztes sei diese Entscheidung bindend. Dr. Bek ergänzte: „Wir haben dem Geschichts- und Heimatverein Dreieichenhain nahegelegt, die Möglichkeit eines Durchbruchs im Bereich des Mauerabschnitts nördlich der Kirche zu prüfen, der ohnehin Kriegsschäden aus dem Zweiten Weltkrieg aufweist und erst nach dem Krieg wieder aufgemauert wurde. Unserer Meinung nach ist dies eine Alternative, die sowohl dem

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DREIEICH. Diese Meldung verdient das Prädikat „Paukenschlag“. In Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (Kreis Offenbach) hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen der Durchbrechung der staufischen Stadtmauer im Bereich der Hayner Burg eine klare Absage erteilt. Dies ergab die Recherche der Dreieich-Zeitung. Auf Nachfrage der DZ teilte die im Wiesbadener Schloss Biebrich residierende Behörde am Dienstag mit, dass ein vom Geschichtsund Heimatverein (GHV) Dreieichenhain eingereichter Antrag mit dem Ziel, einen Notausgang in die aus dem 12. Jahrhundert stammende Mauer zu brechen, abgelehnt wurde. Dieses verbindliche „Nein“ aus der Landeshauptstadt sei bereits Ende März nach Dreieich übermittelt worden, erklärte Dr. Katrin Bek im Gespräch mit unserer Zeitung.

chen – die traf nämlich am Hengstbach ein, noch bevor die Thematik überhaupt öffentlich wurde. Rückblick: Durch eine Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft der Vereine von Dreieichenhain erneut auf das Bauvorhaben aufmerksam gemacht (erste Hinweise auf die Thematik waren bereits 2014 einem GHV-Mitglieder-Rundbrief zu entnehmen), hatte die DZ erstmals am 30. April ausführlich über das Notausgang-Projekt berichtet. Neben der Darstellung der Beweggründe – es geht um verschärfte Vorgaben für Veranstaltungsstätten wie den Burggarten – wurde in diesem Beitrag auch

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die massive Kritik des renommierten Burgenforscher Professor Dr. Wolfgang Böhme erläutert: Die im fraglichen Bereich vollkommen intakte Mauer mit der seltenen Fischgrätmauertechnik bilde gemeinsam mit den angrenzenden Resten des zwischen 1050 und 1100 entstandenen Turms ein „einzigartiges, unverwechselbares Bauensemble“, so Böhme. Zitat: „Die noch heute erhaltene Westwand des mächtigen Wohnturms gehört zu den eindrucksvollsten Wohnburgen der Salierzeit in ganz Deutschland.“ Diese Worte waren Wasser auf die Mühlen von Gernot Schmidt. Der Heimatforscher gehört zu einer Gruppe von Dreieichenhainern, die sich mit scharfer Kritik gegen eine Zerstörung des auch nach ihrer Überzeugung wertvollen Mauerwerks wenden. Eine Bürgerinitiative sammelt seit Mitte Mai Unterschriften gegen einen Notausgang in unmittelbarer Nachbarschaft der Turmhügelburg-Reste. Ihre Haltung wurde in der DZ

Denkmal als auch den Sicherheitsvorschriften gerecht werden würde. Diese sind zweifellos notwendig, um das Funktionieren des Festivalbetriebes zu garantieren.“ Diese Variante hatte wiederholt auch Schmidt als Alternative ins Feld geführt, sich bei den Vereinen aber eine Abfuhr eingeholt. GHV-Chef Detlef Odenwald führte aus, die Alternative, einen Treppenaufgang hinter der Kirche zum Weiher hin herzustellen, sei nicht ernsthaft zu diskutieren: „Abgesehen davon, dass durch eine solche Maßnahme das historische Bild der Burganlage offensichtlich und schwerwiegend beeinträchtigt würde, dient eine solche Treppenanlage auch nicht einem gefahrlosen Verlassen des Innenraumes, sondern birgt selbst wieder Gefahren. Es liegt keine Barrierefreiheit vor.“ Er werte das Schreiben aus Wiesbaden von Ende März, das ihm vom GHV „zeitverzögert“ zur Kenntnis gegeben worden sei, nicht als „rechtsmittelfähigen Bescheid“, machte Erster Stadtrat Martin Burlon ebenfalls am Dienstag gegenüber der DreieichZeitung deutlich. Klar sei, dass nur ein Notausgang im Bereich der Solmischen-Weiher-Anlage einen zusätzlichen „barrierefreien Rettungsweg“ schaffe. Die Stadt werde die Vereine bei einer Lösung, die auch künftig größere Veranstaltungen wie das Hayner Burgfest zulasse, weiterhin unterstützen. Man werde das Schreiben der Denkmalschützer daher nicht auf sich beruhen lassen. Der Baudezernent erklärte aber auch, dass die Prüfung von Alternativen noch nicht abgeschlossen sei. Es seien weitere Gespräche nötig, in die auch der städtische Eigenbetrieb „Bürgerhäuser Dreieich“ eingebunden werden müsse. Dieser ist unter anderem mit „Jazz in der Burg“ und den Burgfestspielen ein reger Nutzer der historischen Anlage. Geschäftsführer Benjamin Halberstadt machte klar, dass ein zweiter Ausgang wünschenswert und notwendig sei. Ein solcher sei grundsätzlich auch an anderer Stelle denkbar, müs-

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich: Seit Anfang vergangener Woche ist unweit der Turmhügelburg jener Bereich markiert, an dem nach den Vorstellungen des Geschichts- und Heimatvereins Dreieichenhain (Eigentümer der Burg) und der Stadt Dreieich (Eigentümerin des betroffenen Mauerabschnitts aus dem 12. Jahrhundert) ein neuer Notausgang entstehen soll. Nun ist klar: Zum Zeitpunkt der „Malerarbeiten“ war der entsprechende Genehmigungsantrag längst abgelehnt. Fachleute des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen und der Unteren Denkmalschutzbehörde (Kreis Offenbach) haben einem Notausgang an dieser Stelle schon Ende März eine klare Absage erteilt und dabei unter anderem auf den Wert der hochmittelalterlichen Mauertechnik „opus spicatum“ (kleines Bild) verwiesen. (Fotos: Jordan/Hühner)

se aber finanzierbar sein. Burlon betonte abschließend, dass ungeachtet der Haltung des Denkmalschutzes die vorgenommene Markierung der geplanten Durchbruchstelle legitim und sinnvoll sei. Sie veranschauliche das Vorhaben, in dessen Planung die städtischen Gremien bislang nicht eingebunden worden seien. Dafür habe es im bisherigen Stadium der Überlegungen noch keine Veranlassung gegeben, so der Erste Stadtrat. Gegen den Plan, die auf die Zeit um 1160 datierte Mauer, die als öffentliches Eigentum ins Grundbuch eingetragen ist, anzugreifen, wenden sich derweil in immer größerer Zahl die Unterstützer der besagten Unterschriftenaktion. Zu erfahren ist, dass sich in der Informationsstelle (Fahrgasse 46) mehr und mehr Bürger mit Listen versorgen, um im Freundes- und Verwandtenkreis gegen den schon vor acht Wochen vom Denkmalschutz verworfenen Durchbruch zur Somischen-Weiher-Anlage zu mobilisieren.

Halber Eintritt, voller Spaß „Dreieich ohne Grenzen“: Wettstreit am 31. Mai DREIEICH. Es ist so weit: Am kommenden Sonntag (31.) finden auf dem Gelände des Parkschwimmbades an der Hainer Chaussee erstmals die Veranstaltung „Dreieich ohne Grenzen“ statt. Wie berichtet, konnten sich bis Ende April Vereine, Schulen und Firmen und andere Gruppen für den spaßigen Wettstreit unter freiem Himmel anmelden. Bei den Spielen kommt es auf Geschicklichkeit und Schnelligkeit an: Acht Mannschaften treten an, um gemeinsam einen fröhlichen Tag mit viel Lachen, Spaß und Bewegung zu haben. Der „Spaßwettbewerb“ ist von 14 bis 16 Uhr angesetzt. Es gilt, zahlreiche Aufgaben im und am

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Wasser zu bewältigen. Die beste Mannschaft gewinnt einen exklusiven Abend im Hallenbad Dreieich, zu dem sie bis zu 100 Freunde mitbringen darf. Am Sonntag gilt: Eintritt zum halben. Kommentiert und begleitet wird die Veranstaltung von Moderatorin Leni (planet radio). (jh)

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