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S TA D T N AC H R I C H T E N F Ü R N E U - I S E N B U R G Mittwoch, 8. Juni 2016

Nr. 23 C

Weniger Knöllchen: Vertrag mit externen Hilfspolizisten verlängert Seite 2

Auflage: 17.650

Gesamtauflage 218.420

Sonderthema: Fußball-EM in Frankreich

Sonderthema: Entdecken, Erleben, Genießen Seite 8

Seiten 4/5

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Stellenmarkt: Unser Sprungbrett für Ihre Karriere

Veranstaltungen: Kunst und Kultur in der Region

Seite 18

Seite 7

Beilagen in Teilausgaben:

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„Allianz“ pocht auf Sonntagsschutz Verkaufsoffener Sonntag in Neu-Isenburg untersagt – IHK kontra Honka (CDU)

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Damit ist der Fall aber keineswegs erledigt. Denn das überregional beachtete Urteil des Gerichtes hat die Debatte um verkaufsoffene Sonntage und deren gesetzliche Grundlage in Hessen erneut befeuert. Ausgesprochen zufrieden mit der Darmstädter Entscheidung zeigte sich naturgemäß besagte „Allianz“, in der sich zusammen mit der Gewerkschaft viele katholische und evangelische Institutionen und Verbände für arbeitsfreie Sonntage einsetzen. Unter anderem hatte sich der Schulterschluss Anfang April an alle hessischen Kommunen gewandt und gefordert, diese sollten im Hinblick auf die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen endlich die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Die Unterzeichner bezogen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015: hinsichtlich der notwendigen Dominanz der Anlassveranstaltung gegenüber der sonntäglichen Ladenöffnung; der Abgrenzung des von beiden eigenständig ausgelösten Besucherstroms; des notwendigen Vergleichs der räumlichen Ausdehnung von Anlass und geöffne-

ten Geschäften; sowie der möglicherweise erforderlichen Beschränkung eines verkaufsoffenen Sonntags auf bestimmte Handelszweige. „Niemand soll sagen können, von solchen Entscheidungen nichts gewusst zu haben“, erklärte Bernhard Schiederig Fachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen damals, „auch wenn wir erwarteten, dass kommunale Verwaltungen hierüber nicht besonders informiert und zur Einhaltung der geltenden Rechtsprechung angehalten werden müssten.“ Nun, nach der Absage in Neu-Isenburg, fügte er

KREIS OFFENBACH. Mit Bedauern haben die Stadt NeuIsenburg und die Interessengemeinschaft City am vergangenen Freitag auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt reagiert, wonach der für den 5. Juni geplante verkaufsoffene Sonntag von den Juristen untersagt wurde. Vorgesehen war, dass die Neu-Isenburger Läden während eines Kinderfestes am Sonntag öffnen – dagegen aber hatte die „Allianz für den freien Sonntag“ Front gemacht. Dem eingereichten Widerspruch von ver.di Hessen wurde stattgegeben. Wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung und der bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf den Ausgang des Verfahrens hat die unterlegene Seite auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Die Geschäfte in der Hugenottenstadt blieben folglich geschlossen.

hinzu: „Wenn die ‚Allianz für den freien Sonntag‘ die wahllose und ausufernde Flut an verkaufsoffenen Sonntagen sowie die Rechtsgültigkeit der dazu erteilten Sondergenehmigungen thematisiert, dann wird sich – ausgenommen bei Gericht – sehr selten inhaltlich, aber häufig hochemotional damit auseinandergesetzt.“ Bestätigt sehe sich die Gruppe nicht nur im Hinblick auf die Hugenottenstadt, wo das Kinderfest nach dem Urteilsspruch übrigens kurzerhand auf Samstag (4.) vorverlegt wurde. Schiederig: „Das ‚Kinderfest‘ in Neu-Isenburg war offensichtlich derart ‚unspektakulär‘, dass es als Anlass für eine Sonntagsöffnung keineswegs prägend gewesen wäre.“ Dagegen fand in Usingen der verkaufsoffene Sonntag am 5. Juni in einem auf acht Straßen begrenzten Raum statt. Der Anlass, das „Käsefest“, erwies sich laut „Allianz“ zwar als Attraktion für einige tausend Besucher: „Doch in den zur Ladenöffnung ausgewählten Straßen waren lediglich 15 Geschäf-

te geöffnet und 21 geschlossen. Bereits ab einer Entfernung von 50 Metern vom ,Käsefest’ zeigte sich in den Straßen ,gähnende Leere’. Der verkaufsoffene Sonntag war also ein voller Flop.“ „Land Hessen gefordert“ Ihr Bedauern verbanden Magistrat und IG City am Freitag mit dem Appell an das Land Hessen, „eine handhabbare und kalkulierbare Regelung für Ladenöffnungen zu treffen“. In dieses Horn stößt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach. Die derzeitige Regelung mit der Koppelung an ein Fest oder eine Veranstaltung biete keine Rechtssicherheit, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Weinbrenner: „Wir erkennen den Sonntag natürlich als Feiertag an. Aber es gibt auch ein Interesse der Unternehmen und ein Interesse an lebendigen Innenstädten. Die Unternehmen brauchen bei den verkaufsoffenen Sonntagen Rechtssicherheit.“ Er fügt hinzu: „Das jüngste Beispiel aus Neu-Isenburg zeigt, wenn verkaufsoffene Sonntage kurzfristig gekippt werden können, ist das dem betroffenen Einzelhandel gegenüber unsozial und unchristlich. Für die beteiligten Unternehmen ist es unzumutbar, im Vertrauen auf Verfügungen der Kommunen in einen verkaufsoffenen Sonntag zu investieren und dann hinnehmen zu müssen, dass die kommunale Verfügung von einem Verwaltungsgericht kurzfristig gekippt wird.“ Echte Rechtssicherheit bekämen die Unternehmen nur dann, wenn der Landesgesetzgeber Klarheit schaffe und den Anlassbezug für die vier verkaufsoffenen Sonntage pro Kommune streicht. Weinbrenner: „Anders als die CDU-Landtagsfraktion, sehen wir keine verfassungsrechtlichen Probleme, dies umzusetzen. (...) Vier verkaufsoffene Sonntage sind also bei einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen von Sonntagsruhe und den Interessen der Bevölkerung und der Unternehmen durchaus möglich. Dass ein Fest nicht zwingend Voraussetzung für einen verkaufsoffenen Sonntag sein muss, zeigen auch die Regelungen zur Ladenöffnung in mehreren Bundesländern, die keinen Anlassbezug im Gesetz haben.“ Während Weinbrenner noch einmal die Bedeutung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage als Stadtmarketinginstrument hervorhob, zeigte sich der Dreieicher Landtagsabgeordnete Hartmut Honka (CDU) mit dem Spruch der Darmstädter Richter ausgesprochen zufrieden. Aus Sicht des rechtspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion ist die Entscheidung richtig, „dass ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich eines Kinderfestes, welches noch nicht einmal am Weltkindertag stattfinden sollte, nicht zulässig ist“. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz gewähre von Mon-

tag bis Samstag alle Freiheiten, so Honka. Möglich sei dann die Öffnung von 0 bis 24 Uhr. „Daher bedarf es keiner Ladenöffnung an Sonntagen. Wem 24 Stunden Ladenöffnung an sechs Tagen in der Woche nicht reichen, dem ist nicht mehr zu helfen“, so der CDU-Politiker. Die immer wieder mantraartig vorgetragene Kritik, dass das Hessische Ladenöffnungsgesetz bezüglich der Sonntagsöffnung von Geschäften nicht hinreichend konkret und bestimmt sei, weist Honka zurück. Die Gemeinden seien „aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, (...) die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder

Feiertagen freizugeben“. „Hierzu haben bereits eine Vielzahl von Hessischen Gerichten und auch das Bundesverwaltungsgericht immer wieder eindeutig entschieden, dass der Markt, die Messe, das Fest oder eine ähnliche Veranstaltung das den Tag prägende Ereignis sein muss und die Sonntagsöffnung nur dazukomme und nicht umgekehrt“, so Honka abschließend. Die „Allianz“ wird derlei Ausführungen mit Wohlwollen zur Kenntnis nehmen. Aus ihren Reihen war wiederholt zu hören, sie werde das Schaffen künstlicher Anlässe für verkaufsoffene Sonntage nicht akzeptieren. Im Übrigen besitze „der Sonntagsschutz hierzulande Verfassungsrang“. (jh)

Spektakel in der „guten Stube“ Die „BayernMän“ machen in Neu-Isenburg Station: Während des Altstadtfestes spielen sie zum Frühschoppen auf. (Foto: Band)

Altstadtfest mit Kulturprogramm NEU-ISENBURG. Keine Frage: Der Alte Ort ist die gute Stube der Hugenottenstadt, das Herzstück einer Kommune, die sich in den über 300 Jahren seit ihrer Gründung durch französische Glaubensflüchtlinge stetig und im 20. Jahrhundert durchaus massiv verändert hat. Alles wandelt sich, das Altstadtfest bleibt: So lautet auch in diesem Jahr die Botschaft, wenn es um jene Veranstaltung geht, die vielen Isenburgern – Alteingesessenen wie Neubürgern – so sehr ans Herz gewachsen ist. Das Altstadtfest, das in diesem Jahr vom kommenden Freitag (10.) bis zum Sonntag (12.) gefeiert wird, ist ein Forum der Geselligkeit und des Wiedersehens, eine Plattform für kulinarische Genüsse und eine Bühne für Kunst und Kultur. Eröffnet wird das Spektakel in den Gassen rund um den Marktplatz am Freitagabend um 19 Uhr. Bürgermeister Herbert Hunkel wird die Gäste begrüßen, danach sorgt die Band „Doctor Blond“ für Unterhaltung. In den Pausen und im Anschluss an den Auftritt der Band verleiht DJ Cadito dem Fest

„mit chilligen Sounds und heißen Rhythmen“ besonderes Flair. Am Samstag von 15 bis 18 Uhr darf sich das Publikum auf den Musiker „Rick Mayfield“ freuen. Energiegeladen geht’s um 20 Uhr weiter, wenn die Band „Funky Freds“ „abgeschmeckte Funk- und Soul-Sounds mit einer Brise Disco-Fever“ kredenzt. In den angrenzenden Gassen wird ebenfalls etwas geboten. 2016 sind mit von der Partie: „1st Black Watch MP3 Pipes & Drums“, Franktastico mit seiner Cowboy-Comedy-Show, die Mädels von „Triple A“ sowie weitere Walk- und Musikacts. Das Kammerkonzert der Philharmonischen Gesellschaft Neu-Isenburg findet ebenfalls am Samstag ab 18 Uhr in der Marktplatzkirche statt. Auf dem Programm stehen Werke von Svendson, Fletscher, Couperin und Telemann. Als Solistinnen treten Christiane und Katharina Martini (Blockflöte) auf. Der Sonntag startet mit einem zünftigen Frühschoppen auf dem Marktplatz: Die Formation „BayernMän“ aus Nordbayern erhielt unlängst den Fachme-

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von 11 bis 17 Uhr in den Pfarrgarten der evangelisch-reformierten Gemeinde sowie ins Stadtmuseum „Haus zum Löwen“. Im Pfarrgarten darf getobt werden. Dort locken eine Hüpfburg sowie eine Rollrutsche, beziehungsweise es findet ein Werkstatttag mit Kerzen ziehen, Drucken, Edelsteinschleifen und Malen statt. (jh)

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