S TA D T N AC H R I C H T E N F Ü R R O D G A U U N D R Ö D E R M A R K Mittwoch, 28. Dezember 2016
Nr. 52 E
Auflage: 30.570
Silvesterlauf: Sportlich ins neue Jahr
Veranstaltungen: Kunst und Kultur in der Region
Seite 2
Seite 8
Gesamtauflage 218.420
Anzeigen: 06106 2839000 / www.dreieich-zeitung.de
Einen guten Start ins neue Jahr 2017 wünscht das Team der Dreieich-Zeitung
Stellenmarkt: Unser Sprungbrett für Ihre Karriere
Beilagen in Teilausgaben:
Seite 4
Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt Kern: „Wollen gerecht sein“ – Opposition: „Ein Scherbenhaufen“ Von Jens Köhler RÖDERMARK. Er schwelt weiter, der Streit, den die Erzieherinnen der Rödermärker Kindertagesstätten und die kommunale Verwaltungsspitze rund ums Thema „Bezahlung“ ausfechten. 2017 geht die juristische Auseinandersetzung in eine neue Runde, nachdem eine Kita-Angestellte kürzlich einen Teilerfolg vor dem Arbeitsgericht in Offenbach verbucht hatte. Eine Nachzahlung von knapp 3.500 Euro, die von der Stadt Rödermark als Arbeitgeber eingefordert wird, hat die Klägerin erstritten. Doch Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) macht deutlich, dass die Kommune den Richterspruch so nicht akzeptieren will. Berufung sei eingelegt worden. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 werde darüber vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. In der jüngsten Magistratspressekonferenz stellte Kern klar,
Breitenbach bleibt JU-Chef RODGAU. Die CDU-Nachwuchsorganisation Junge Union wird in Rodgau weiterhin von Max Breitenbach angeführt. Auch seine Stellvertreter Vanessa Koller und Sascha Völkel wurden während der jüngsten JU-Generalversammlung in ihren Ämtern bestätigt. In seinem Rechenschaftsbericht machte Breitenbach auf den praktischen kommunalpolitischen Einfluss aufmerksam, den die CDU-Jugend dank dreier Stadtverordneter, die aus ihren Reihen stammten, im Rodgauer Parlament auf die Waagschale bringe – ein Ergebnis der Kommunalwahl vom März 2016. Ziel sei es, so der wiedergewählte Sprecher, „im Jahr 2017 vor allem mit inhaltlicher Arbeit zu überzeugen“ und mehr junge Leute in politische Diskussionen und Entscheidungen einzubinden. (kö)
dass er und seine Stadtratskollegen keineswegs einer schlechten Bezahlung der KitaKräfte das Wort redeten. Das Gegenteil sei der Fall: Es werde um eine angemessene, für die Stadtkasse leistbare Vergütung der auf dem Betreuungssektor erbrachten Arbeitsleistungen gerungen. Dabei, so der Bürgermeister, begrüße er es grundsätzlich, dass der komplizierte Sachverhalt vor Gericht zur Sprache komme und dass 2017 höchstwahrscheinlich ein endgültiges Urteil gesprochen werde. „Wir wollen und werden gerecht sein. Je nachdem, wie entschieden wird, gibt es eine Nachberechnung für alle Beschäftigten in unseren Kindertagesstätten“, bekräftige Kern während der Pressekonferenz. Sein Signal war unmissverständlich: Es müsse jetzt keine Klagewelle von den rund 120 Betroffenen losgetreten werden. Die Weichen seien gestellt für eine Art Muster-Urteil, das die strittige Angelegenheit für Rödermark in Gänze regeln werde. Apropos „kompliziert“: Das ist die Materie tatsächlich. Für einen Laien, einen Außenstehenden – ob Journalist oder Zeitungsleser – lassen sich die Dinge nur schwer aufdröseln. Hier dennoch der Versuch, in aller Kürze: Dass die Erziehungskräfte im Grunde genommen unterbezahlt sind und dass mehr Gehalt deshalb ein Gebot der Stunde ist, um vorhandenes Personal zu halten und neues zu gewinnen – diese Auffassung ist im Stadtparlament fraktionsübergreifend vorherrschend. Deshalb wurde mit einer „Nebenabrede zum Arbeitsvertrag“ vereinbart, dass die KitaBeschäftigten eine Gehaltszulage erhalten. Im ersten Halbjahr 2015 gelangte das LohnPlus zur Auszahlung, doch dann einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst auf neue Besoldungsgruppen (8a und 8b), was die Lage in Rödermark unübersichtlich machte. Denn die Gewerkschaft Verdi
pocht auf 8b: Das sei der angemessene, deutliche Gehaltssprung nach oben, den die Stadt mit der besagten „Nebenabrede“ vorgezeichnet habe, wie einen fließenden Vorab-Einstieg. Doch die Verwaltungsoberen widersprechen vehement: 8a sei das, was die finanziell angeschlagene Stadt leisten könne. Ein moderates Plus im Vergleich zur vorher gültigen Tarifgruppe 6. Mehr, so die Argumentation, die von der schwarz-grünen Mehrheit im Parlament gestützt wird, sei flächendeckend nicht drin. Nur fachlich herausgehobene Tätigkeiten seien der Gruppe 8b zuzuordnen. Kein Anspruch Das Arbeitsgericht in Offenbach habe deutlich gemacht, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Einstufung in 8b habe. Es sei damit der Auffassung der Stadt gefolgt, unterstreicht Kern. Gleichwohl wurde entschieden, dass der Angestellten die eingangs genannte Nachzahlung zusteht, da besagte „Nebenabrede“ nie gekündigt worden sei. Mittlerweile habe man diesen formalen Akt nachgeholt, betont der Bürgermeister, doch in den Reihen der örtlichen Oppositionsparteien vermag er damit keine Ruhe zu stiften. Im Gegenteil: SPD und FDP, die mit Samuel Diekmann und Tobias Kruger zur Bürgermeisterwahl am 5. Februar 2017 antreten, brandmarken die aktuelle Entwicklung mit scharfen Worten. Drohende Nachzahlungen im Gesamtvolumen von mehreren 100.000 Euro schwebten nun wie ein Damoklesschwert über der Stadtkasse, weil die Verwaltungsspitze handwerklich und moralisch unsauber zu Werke gegangen sei. „Ein Desaster. Fürsorglicher Umgang mit städtischen Angestellten sieht anders aus“: So der Tenor in den Reihen der Sozialdemokraten. „Ein Scherbenhaufen. Massiver Vertrau-
ensverlust gebenüber dem Arbeitgeber, der Stadt Rödermark, ist die Folge“: Zu diesem Urteil gelangen Kruger und seine FDP-Parteifreunde. Kern, der bekanntlich selbst zur Wahl im Februar antritt, erkennt in alledem den Versuch, einen verzwickten Sachverhalt bewusst aufzubauschen, um ihn – den Amtsinhaber – in ein schlechtes Licht zu rücken. „Es gibt aber keinen Grund für eine Skandalisierung“, hält der Verwaltungschef trotzig dagegen. Die Causa werde juristisch beleuchtet und zu einer finalen Bewertung gebracht. Rationale Abwägung sei angesagt. „Wir werden auch bei diesem Thema die Nerven behalten“, prophezeite Kern, als er gemeinsam mit dem für das Sozialdezernat zuständigen Ersten Stadtrat Jörg Rotter (CDU) den Pressevertretern Rede und Antwort stand.
UNTER DEM TITEL „BLÜTEN UND BLUMEN“ wird der Foto-Club Rödermark eine Ausstellung in der Stadtbücherei an der Trinkbrunnenstraße präsentieren. Für die obligatorische Werkschau im Januar, mit der die Kamera-Spezialisten traditionsgemäß den Jahresreigen „Kunst im Bücherturm“ einläuten, wurden diesmal „heimische und exotische Pflanzen in außergewöhnlichen Perspektiven und Stimmungen“ als Motivvorgabe ausgewählt. Die Besucher haben Gelegenheit, ihre Bilder-Favoriten mit Punkten zu bewerten. All jene Aufnahmen, die dabei am besten abschneiden, sollen später – zu einem Fotokalender 2018 gebündelt – in den Verkauf gelangen. Doch nun wirft erst einmal der Rödermärker Ausstellungs-Auftakt mit der Kennziffer 2017 seine Schatten voraus. Zur Vernissage wird am Samstag, 7. Januar, um 16 Uhr in die Stadtbücherei eingeladen. Bis einschließlich Sonntag, 5. Februar, besteht während der regulären Öffnungszeiten des Lesetempels Gelegenheit, die floralen Schönheiten unter die Lupe zu nehmen. (kö/Foto: srö)
Alle Jahre wieder Zwischen Ankunft und Ewigkeit: Wie die Kirche den Kalender prägt Von Jens Hühner Die Zeit lässt sich schinden und gewinnen, verplempern und totschlagen. Sie bringt alles an den Tag und heilt alle Wunden. Aber sie steht nicht still und wartet auf niemanden. Und die Zeit braucht ihre Regeln. Dies hat auch die christliche Kirche früh erkannt. Damit die Menschheit, sei sie nun katholisch oder evangelisch, zur selben Zeit an die elementaren „Heilstatsachen“ erinnert wird, wurde dem den Jahreszeiten unterworfenen Kalender ein weiteres Korsett verpasst. Dieses spaltet das Jahr in zwei Teile – in eine festliche und in eine stille Hälfte. Bis auf den heutigen Tag ist dieser Reigen der Feier- und Gedenktage im christlichen Kulturkreis Maß aller Dinge. Und mit diesen unverrückbaren Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben dem
Weihnachtsfest der Ostersonntag steht, leben auch jene Zeitgenossen, die religiösen Belangen skeptisch bis ablehnend gegenüber stehen. Am Kirchenjahr orientiert sich der Staat mit allen seinen Gliedern. Hinz und Kunz, die sich beim Blättern im Kalender wundern, dass Fasching wieder einmal sehr früh oder Pfingsten erneut sehr spät im Jahr gefeiert wird, leben mit dem sakralen Fahrplan. Und gerade weil das Wissen um derlei christliche Belange nicht wächst (es ist wohl eher das Gegenteil der Fall), lohnt sich am Beginn des „weltlichen“ Jahres der Blick auf die festen Regeln der kirchlichen Zeiteinteilung – mit der in Deutschland über 80 Millionen Menschen leben, um deren Hintergründe aber nicht einmal alle Christen im Volk Näheres wissen. Für Aufklärung sorgt beispielsweise „Der Kleine Katechismus Dr. Martin Luthers“, herausge-
geben vom Evangelischen Presseverband in Hessen und Nassau. Das Werk beleuchtet den Weihnachts-, Osterund Pfingstkreis sowie die Trinitatiszeit. Und sehr schnell wird deutlich, wie spannend es sein kann, das Gewohnte (neu) zu entdecken. Und sei es nur, um frühzeitig genug den Urlaub für einen der auch bei atheistischen Arbeitnehmern beliebten „Brückentage“ zwischen konfessionellen und gesetzlichen Feiertagen und dem Wochenende einzureichen. Nicht mit dem 1. Januar, sondern mit der Adventszeit beginnt das Kirchenjahr. Die Tage vor Weihnachten sind mit dem lateinischen Wort für „Ankunft“ überschrieben – und gemeint ist sicher nicht die immer wieder
beklagte Einkehr von Einkaufsstress und Familienhader. Etwa seit dem Jahr 350 wird von den Menschen christlichen Glaubens die Geburt des Gottessohnes am 25. Dezember gefeiert. Während auch Heiligabend und der 26. Dezember von den Kirchen als Fest- und Feiertage zelebriert werden, sind Silvester und der 1. Januar (als Beginn des Kalenderjahres) in kirchlicher Sicht nur eine Randerscheinung. Letztes fixes Datum in diesem sogenannten Weihnachtskreis, dem ersten Teil der „festlichen Hälfte“ des Kirchenjahres (1. Advent bis Trinitatisfest), ist der 6. Januar: Epiphanias – das, anders als vielfach angenommen, nicht das Fest der „Heiligen Drei Könige“ sondern nach aller Überlieferung das des Kindes in der Krippe ist. Alle anderen kirchlichen Feiertage sind keinem festen Datum im Kalender zugeordnet. Im Zentrum der weiteren Ereignisse steht das Fest der Auferstehung: Bitte auf Seite 2 weiterlesen
• Alarmanlagen • Videoüberwachung • Schließanlagen • Einbruchschutz • Schlüsseldienst
Einbruch? Diebstahl? Vandalismus? Ihr ganz persönliches Steuerbüro in Ihrer Nähe.
Wir haben die Lösung!
Wir beraten Sie gerne in allen Steuerangelegenheiten als Unternehmer oder als Privatperson.
Als Spezialist für Sicherheitstechnik beraten, planen und installieren wir Ihr individuelles Überwachungsoder Sicherheitssystem. Besuchen Sie uns in unserem Fachgeschäft in Ober-Roden.
Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine ganzheitliche Sichtweise. Sprechen Sie uns an!
Gerlinde Krenzer, Steuerberater Möwenweg 2 • 63322 Rödermark Tel: 06074-7570 • Fax: 06074-67234 www.steuerbuero-krenzer.de mail: service@steuerbuero-krenzer.de
Mainzer Str. 40 | 63322 Rödermark/OR Tel. 06074 95520 | Mobil 0171 4460950 E-Mail: info@alfa24-sicherheitstechnik.de www.alfa24-sicherheitstechnik.de Öffnungszeiten: Mo. und Mi. 9.00 Uhr – 12.30 Uhr Di., Do. und Fr. 9.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.30 Uhr – 18.00 Uhr