I H R E WO C H E N Z E I T U N G F Ü R D I E S TA D T • A U S D E M H A U S E D E R D R E I E I C H - Z E I T U N G Donnerstag, 9. Juni 2016
Nr. 23 O
Auflage: 47.110
Ausgehtipps: Wohin am Wochenende?
Isenburg-Quartett: Hohe Kunst in leerer Bank
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Gesamtauflage 218.420
Anzeigen: 06106 2839000 / www.dreieich-zeitung.de
Sonderthema: Entdecken, Erleben, Genießen Seite 10
Stellenmarkt: Unser Sprungbrett für Ihre Karriere
Veranstaltungen: Kunst und Kultur in der Region
Fußball-EM: Turnier in Frankreich beginnt
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Energiespartipp der Woche Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
„Allianz“ pocht auf Sonntagsschutz Verkaufsoffener Sonntag in Neu-Isenburg untersagt – IHK kontra Honka (CDU) STADT/KREIS OFFENBACH. Mit Bedauern haben die Stadt Neu-Isenburg und die Interessengemeinschaft City am vergangenen Freitag auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt reagiert, wonach der für den 5. Juni geplante verkaufsoffene Sonntag von den Juristen untersagt wurde. Vorgesehen war, dass die NeuIsenburger Läden während eines Kinderfestes am Sonntag öffnen – dagegen aber hatte die „Allianz für den freien Sonntag“ Front gemacht. Dem eingereichten Widerspruch von ver.di Hessen wurde stattgegeben. Wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung und der bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf den Ausgang des Verfahrens hat die unterlegene Seite auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Die Geschäfte in der Hugenottenstadt blieben folglich geschlossen. Damit ist der Fall aber keineswegs erledigt. Denn das überregional beachtete Urteil des Gerichtes hat die Debatte um verkaufsoffene Sonntage und deren gesetzliche Grundlage in Hessen erneut befeuert. Ausgesprochen zufrieden mit der Darmstädter Entscheidung zeigte sich naturgemäß besagte „Allianz“, in der sich zusammen mit der Gewerkschaft viele katholische und evangelische
Info-Abend zu Kopfschmerzen OFFENBACH. Unter dem Motto „Hilfe, ich habe schon wieder Kopfschmerzen, was soll ich tun?“ steht der nächste InfoAbend im Sana-Klinikum, Starkenburgring 66, der am Dienstag (14.) um 18 Uhr in dessen Helmut-Nier-Saal (Ebene 0) beginnt. Dabei wird Oberarzt Dr. Thomas Skoberne unter anderem erläutern, wann ein Kopfschmerz gefährlich sein kann und welche Behandlungsstrategien es gibt. (hs)
PUNKTLANDUNG
Institutionen und Verbände für arbeitsfreie Sonntage einsetzen. Unter anderem hatte sich der Schulterschluss Anfang April an alle hessischen Kommunen gewandt und gefordert, diese sollten im Hinblick auf die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen endlich die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Die Unterzeichner bezogen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015: hinsichtlich der notwendigen Dominanz der Anlassveranstaltung gegenüber der sonntäglichen Ladenöffnung; der Ab-
Kaiserstraße 33 63065 Offenbach Tel.efon 069 9824920 www.achilles-zeitarbeit.de grenzung des von beiden eigenständig ausgelösten Besucherstroms; des notwendigen Vergleichs der räumlichen Ausdehnung von Anlass und geöffneten Geschäften; sowie der möglicherweise erforderlichen Beschränkung eines verkaufsoffenen Sonntags auf bestimmte Handelszweige. „Niemand soll sagen können, von solchen Entscheidungen nichts gewusst zu haben“, erklärte Bernhard Schiederig Fachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen damals, „auch wenn wir erwarteten, dass kommunale Verwaltungen hierüber nicht besonders informiert und zur Einhaltung der geltenden Rechtsprechung angehalten werden müssten.“ Nun, nach der Absage in Neu-Isenburg, fügte er hinzu: „Wenn die ‚Allianz für den freien Sonntag‘ die wahllose und ausufernde Flut an verkaufsoffenen Sonntagen sowie
die Rechtsgültigkeit der dazu erteilten Sondergenehmigungen thematisiert, dann wird sich – ausgenommen bei Gericht – sehr selten inhaltlich, aber häufig hochemotional damit auseinandergesetzt.“ Bestätigt sehe sich die Gruppe nicht nur im Hinblick auf die Hugenottenstadt, wo das Kinderfest nach dem Urteilsspruch übrigens kurzerhand auf Samstag (4.) vorverlegt wurde. Schiederig: „Das ‚Kinderfest‘ in Neu-Isenburg war offensichtlich derart ‚unspektakulär‘, dass es als Anlass für eine Sonntagsöffnung keineswegs prägend gewesen wäre.“ Dagegen fand in Usingen der verkaufsoffene Sonntag am 5. Juni in einem auf acht Straßen begrenzten Raum statt. Der Anlass, das „Käsefest“, erwies sich laut „Allianz“ zwar als Attraktion für einige tausend Besucher: „Doch in den zur Ladenöffnung ausgewählten Straßen waren lediglich 15 Geschäfte geöffnet und 21 geschlossen. Bereits ab einer Entfernung von 50 Metern vom ,Käsefest’ zeigte sich in den Straßen ,gähnende Leere’. Der verkaufsoffene Sonntag war also ein voller Flop.“ „Land Hessen gefordert“ Ihr Bedauern verbanden Magistrat und IG City am Freitag mit dem Appell an das Land Hessen, „eine handhabbare und kalkulierbare Regelung für Ladenöffnungen zu treffen“. In dieses Horn stößt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach. Die derzeitige Regelung mit der Koppelung an ein Fest oder eine Veranstaltung biete keine Rechtssicherheit, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Weinbrenner: „Wir erkennen den Sonntag natürlich als Feiertag an. Aber es gibt auch ein Interesse der Unternehmen und ein Interesse an lebendigen Innenstädten. Die Unternehmen brauchen bei den verkaufsoffenen Sonntagen Rechtssicher-
(Foto: jh)
heit.“ Er fügt hinzu: „Das jüngste Beispiel aus Neu-Isenburg zeigt, wenn verkaufsoffene Sonntage kurzfristig gekippt werden können, ist das dem betroffenen Einzelhandel gegenüber unsozial und unchristlich. Für die beteiligten Unternehmen ist es unzumutbar, im Vertrauen auf Verfügungen der Kommunen in einen verkaufsoffenen Sonntag zu investieren und dann hinnehmen zu müssen, dass die kommunale Verfügung von einem Verwaltungsgericht kurzfristig gekippt wird.“ Echte Rechtssicherheit bekämen die Unternehmen nur dann, wenn der Landesgesetzgeber Klarheit schaffe und den Anlassbezug für die vier verkaufsoffenen Sonntage pro Kommune streicht. Weinbrenner: „Anders als die CDU-Landtagsfraktion, sehen wir keine verfassungsrechtlichen Probleme, dies umzusetzen. (...) Vier verkaufsoffene Sonntage sind also bei einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen von Sonntagsruhe und den Interessen der Bevölkerung und der Unternehmen durchaus möglich. Dass ein Fest nicht zwingend Voraussetzung für einen verkaufsoffenen Sonntag sein muss, zeigen auch die Regelungen zur Ladenöffnung in mehreren Bundesländern, die keinen Anlassbezug im Gesetz haben.“ Während Weinbrenner noch einmal die Bedeutung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage als Stadtmarketinginstrument hervorhob, zeigte sich der Dreieicher Landtagsabgeordnete Hartmut Honka (CDU) mit dem Spruch der Darmstädter Richter ausgesprochen zufrieden. Aus Sicht des rechtspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion ist die Entscheidung richtig, „dass ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich eines Kinderfestes, welches noch nicht einmal am Weltkindertag stattfinden sollte, nicht zulässig ist“. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz gewähre von Montag bis Samstag alle Freiheiten, so Honka. Möglich sei dann die Öffnung von 0 bis 24 Uhr. „Daher bedarf es keiner Ladenöffnung an Sonntagen. Wem 24
Stunden Ladenöffnung an sechs Tagen in der Woche nicht reichen, dem ist nicht mehr zu helfen“, so der CDU-Politiker. Die immer wieder mantraartig vorgetragene Kritik, dass das Hessische Ladenöffnungsgesetz bezüglich der Sonntagsöffnung von Geschäften nicht hinreichend konkret und bestimmt sei, weist Honka zurück. Die Gemeinden seien „aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, (...) die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben“. „Hierzu haben bereits eine Vielzahl von Hessischen Gerichten und auch das Bundesverwaltungsgericht immer wieder eindeutig entschieden, dass der Markt, die Messe, das Fest oder eine ähnliche Veranstaltung das den Tag prägende Ereignis sein muss und die Sonntagsöffnung nur dazukomme und nicht umgekehrt“, so Honka abschließend. Die „Allianz“ wird derlei Ausführungen mit Wohlwollen zur Kenntnis nehmen. Aus ihren Reihen war wiederholt zu hören, sie werde das Schaffen künstlicher Anlässe für verkaufsoffene Sonntage nicht akzeptieren. Im Übrigen besitze „der Sonntagsschutz hierzulande Verfassungsrang“. (jh)
„WIE WIR DIE KLEINE SEEJUNGFRAU auf unserem Dachboden fanden“, heißt das Theaterstück für Kinder ab vier Jahren nach Motiven von Hans Christian Andersen, mit dem die Kindergruppe des Theaterclubs Elmar am Freitag (24.) ab 10 und 17 Uhr sowie am Samstag (25.) ab 17 Uhr im KOMM am Aliceplatz gastiert. Die 13 Akteure im Alter von 8 bis 14 Jahren haben gemeinsam mit den Regisseuren Nadine Graf und Simon Isser die Inszenierung eigenständig entwickelt. Dabei wollen sie zeigen, dass es zum Theatermachen nicht viel mehr braucht als Fantasie, Spielfreude und das, was gerade zur Hand ist. Tickets kosten 5 Euro für Kinder (Erwachsene: 7 Euro) beim Theaterclub unter der Rufnummer (069) 852714, beim OF-InfoCenter, Telefon (069) 80652052, sowie per E-Mail an karten@theaterclub-elmar.de. Besonders freuen sich alle Protagonisten auf den ebenfalls originellen Aufführungsort: einen leerstehenden Verkaufsraum im Einkaufscenter. Dank der Unterstützung durch Centermanager Frank Middendorf kann der Theaterclub somit erstmalig das KOMM als Bühne nutzen – für eine Premiere, die Jung und Alt begeistern möchte. (mi/Foto: Klauke)
Finanzspritze fürs Familienzentrum Land stellt 12.000 Euro für ZION in Offenbach zur Verfügung OFFENBACH. Hessens Familienminister Stefan Grüttner hat in dieser Woche einen Fördermittelbescheid in Höhe von 12.000 Euro an das Familienzentrum ZION (Zentrum für Integration und organisierte Nachbarschaft) übergeben. Das Familienzentrum ZION befindet sich im Offenbacher Stadtteil Mathildenviertel, in dem rund 12.000 Menschen mit unterschiedlicher nationaler Herkunft leben. Das Zentrum wurde aus der Kita der evangelischen Mirjamgemeinde heraus entwickelt und unterbreitet Angebote für alle Quartiersbewohner, unabhängig von Alter und Nationalität.
„Das Familienzentrum trägt mit seinen vielfältigen Angeboten dazu bei, den Stadtteil familienfreundlicher zu gestalten und die Integration von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund zu fördern. Hierbei werden bildungspolitische, gesundheitspräventive und gewaltpräventive Ansätze mit familienbezogenen Angeboten unter einer ganzheitlichen Betrachtung in einem Sozialraum verknüpft“, machte Grüttner beim Besuch in seiner Heimatstadt deutlich. Das Familienzentrum arbeitet mit der Mathildenschule Offenbach (Grund-, Haupt- und Realschule), der städtischen Kita 4,
der Evangelische Familienbildungsstätte, dem Quartiersmanagement, der Arbeiterwohlfahrt, der Seniorenbegegnungsstätte, dem Freiwilligenzentrum Offenbach, dem Arbeitskreis Runder Tisch Innenstadt, dem Runden Tisch Kinderschutz, dem Runden Tisch Trauer und dem interreligiösen Arbeitskreis zusammen. Die Landesregierung fördert seit 2011 Familienzentren, die über ganz Hessen verteilt sind und sich sowohl im städtischen Bereich als auch in ländlichen Regionen befinden. Im laufenden Jahr kommen 129 Häuser in den Genuss einer Finanzspritze. (jh)