. 55 Traumgrundstücke in exklusiver Lage ,
. Exposé Bebauungsplan & Erschließungsplan ,
Impressum Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Verkauf und Beratung: Maklerbüro Arnold Ernst GmbH Hermannstraße 30 a 18225 Kühlungsborn Tel. 038293 / 64 30 Fax 038293 / 64 31 9
Inhalt
Hauptsitz: Maklerbüro Arnold Ernst GmbH Lange Straße 32 77652 Offenburg
Impressum 2 Vorwort Bürgermeister Rainer Karl 3 Einleitung Klaus Seigel 5 Kühlungsborn und Umgebung 6 Entfernungen 7 Zahlen, Daten, Fakten 8 Bebauungs-, Lage- und Erschließungsplan 10 Das Maklerbüro 12 Die Hausverwaltung 13 Örtliche Bauvorschriften 14 Preisliste 15
Tel. 0781 / 20 26 0 Fax 0781 / 20 26 19 eMail: info@immobilien-ernst.com Objektadresse: Kühlungsborn Ost „Achterstieg II“ – lt. dem Bebauungsplan Nr. 33 Bildnachweis Fotos Kühlungsborn: Klaus Seigel - Offenburg · www.pano-tec.de www.shutterstock.com · www.fotolia.com .2,
Vorwort Bürgermeister
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ehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser dieser Broschüre, wie schön, dass Sie sich für Kühlungsborn interessieren!
• Kühlungsborn-West, Baltic-Platz
Wirklich erstaunlich ist es allerdings nicht: Wer gern würzige, gesunde Luft atmet, wer gute Gesellschaft schätzt, wer gern auf Alleen und Strandpromenaden flaniert, wer ein Auge für architektonische Kostbarkeiten hat und sich gern dem lebendigen Charme der vorletzten Jahrhundertwende hingibt – der geht irgendwann in Kühlungsborn vor Anker. Jährlich begrüßen wir mehr als 300.000 Gäste bei uns. Gemeinsam mit den knapp 7500 permanenten Einwohnern genießen sie die hervorragende Wohnqualität und die richtige Mischung aus Ruhe und Geschäftigkeit. Kein Wunder, wenn immer mehr Menschen Kühlungsborner werden wollen. Wir freuen uns darüber und heißen Neuankömmlinge in unserer Mitte herzlich willkommen!
• Weg zum Strand
Ihr Rainer Karl Bürgermeister des größten und schönsten deutschen Ostseebades.
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• Panoramablick über Kühlungsborn
Einleitung
S • Weitblick über Kühlungsborn
ehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, ein Maklerbüro steht und fällt mit den Angeboten, die es seinen Kunden machen kann.
Deshalb sind wir außerordentlich froh, in Kühlungsborn vor Ort zu sein: an einem Ort, wo man gern leben möchte, mit bereits jetzt hervorragender Infrastruktur und großem Entwicklungspotenzial. Hier findet man herrschaftliche Villen, verwunschene Mühlen oder, wie am „Achterstieg II“, Grundstücke in Traumlage. Wir vom Maklerbüro Arnold Ernst legen großen Wert darauf, Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie individuell zu unterstützen. Wir beraten Sie umfassend, persönlich und mit der angemessenen Diskretion. Einen Geschäftsabschluss betrachten wir nur dann als erfolgreich, wenn Sie, unser Kunde, rundum zufrieden sind.
• Kühlungsborn-Ost mit Seebrücke
Auf dem Weg dahin kommt Ihnen nicht nur unser fundiertes Fachwissen zugute. Dank guter Kontakte und jahrelanger Präsenz in Kühlungsborn können wir den lokalen Markt genau beurteilen. Unsere Einsichten und Erfahrungen nutzen wir in Ihrem Sinne.
Ihr Klaus Seigel Geschäftsführer der Maklerbüro Arnold Ernst GmbH
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Das Ostseebad Kühlungsborn und seine Umgebung
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ühlungsborn ist das größte deutsche Ostseebad, und unter allen Badeund Luftkurorten Deutschlands gilt Kühlungsborn als einer der schönsten. Typische Bäderarchitektur prägt das Stadtbild. Um 1900 setzte auf dem Gebiet des heutigen Kühlungsborn ein regelrechter Bauboom ein. Zahllose Gäste kamen, suchten und fanden Erholung. Die sorgsam restaurierten Gebäude zeugen noch heute von Pracht und Lebensart des Klassizismus und des Jugendstils. Das Meer trägt eine frische Brise ins Städtchen hinein. Die Luft ist besonders rein und unbelastet, das Reizklima regt den Stoffwechsel an und tut Körper und Seele wohl. Kurkliniken und Wellness-Einrichtungen helfen, den Erholungsfaktor zu potenzieren. Von Kühlungsborn-West bis zum Bootshafen erstreckt sich auf mehr als drei Kilometern Deutschlands längste Strandpromenade. Der breite Strand mit seinem sanften Gefälle, dem feinen, hellen Sand und dem klaren Wasser lädt zu ungetrübtem Badevergnügen und ausgedehnten Spaziergängen ein. Der Zugang zu Promenade, Strand und Hafen ist barrierefrei, auch ein barrierefreier Badesteg ist vorhanden. Über eine 240 Meter lange Seebrücke gelangt man trockenen Fußes aufs weite Meer hinaus. Der moderne Bootshafen mit seinen 400 Liegeplätzen und direktem Zugang zum Meer hat sich innerhalb kürzester Zeit zum Anziehungspunkt für Touristen und Skipper entwickelt. Die Badewasserqualität wird den ganzen Sommer über regelmäßig und in kurzen Abständen untersucht und genauso regelmäßig für einwandfrei befunden. Für seine Umweltschutzmaßnahmen und die Wasserqualität erhält Kühlungsborn jedes Jahr die europäische Umweltauszeichnung „Blaue Flagge“. Auch über die für einen Badeort typischen Vergnügungen hinaus ist das Freizeitangebot in Kühlungsborn breit gefächert. Läden und Boutiquen, Pubs und Clubs, Restaurants, Cafés und Eisdielen machen die Straßenzüge und Alleen zwischen Stadt und Strand zu belebten und beliebten Flaniermeilen. Musikveranstaltungen finden in prächtigen Konzertgärten mit Blick auf die See statt.
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Bildende Künstler präsentieren ihr Werk in der Kunsthalle und den Galerien der Stadt. Es gibt ein Kino, eine Bibliothek und vieles mehr. In und um Kühlungsborn lässt es sich außerdem bestens segeln, surfen, Tennis spielen, Fahrrad fahren, golfen und reiten. Kühlungsborns Umgebung lockt mit zahlreichen Ausflugsmöglichkeiten. Die drei bedeutenden Hansestädte Rostock, Wismar und Lübeck liegen in nur 30, 40 bzw. 80 Kilometern Entfernung, noch leichter erreichbar sind die Seebäder Heiligendamm und Warnemünde und die Kreisstadt Bad Doberan mit ihrem gotischen Münster. Zwischen Heiligendamm und Bad Doberan trifft man sich auf der Ostseerennbahn, der ältesten Galopprennbahn des Kontinents. Nicht zuletzt lädt die herrliche Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns mit ihren über 2000 Seen zu immer neuen Streifzügen ein.
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• Yachthafen Kühlungsborn aus der Vogelperspektive
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Zahlen, Daten, Fakten Zahl der Urlauber: 147.277
Verkehrsanbindung: Kühlungsborn ist leicht erreichbar über die Küstenautobahn A 20 (Abfahrten Kröpelin oder Bad Doberan) oder über die Bundesstraße 105 (Abfahrten Bad Doberan, Kröpelin oder Neubukow). Per Schiene gelangt man über die Bahnstrecke Rostock-Wismar nach Bad Doberan, von dort mit der Kleinbahn „Molli“ oder dem Bus nach Kühlungsborn. Mit dem Flugzeug landen Sie auf dem Flugplatz Rostock-Laage oder auch auf dem Kleinflugplatz Zweedorf. Per Schiff ist Kühlungsborn über den Bootshafen oder die Landungsbrücke erreichbar.
• Golfplatz Wittenbeck
Lage: Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn liegt etwa mittig zwischen den Hansestädten Rostock und Wismar in der Mecklenburger Bucht.
Wirtschaftsstruktur: Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung Kühlungsborns liegt im Fremdenverkehr. Produktionsbetriebe dürfen sich nur in dem Maße ansiedeln, als keine negativen Auswirkungen auf den Erholungscharakter entstehen. Kleingewerbe und Handwerksbetriebe bestimmen die Struktur der Stadt.
• Yachthafen von Kühlungsborn
Hotels & Pensionen 59 Ferienwohnungen 2.148 Gastronomiebetriebe 79 Handelseinrichtungen 124 Apotheken 3 Tankstellen 3 Kreditinstitute 3 Sportschule 2 Reisebüros/Zimmervermittlungen 20
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• Seeblick auf Kühllungsborn-West
Bebauung der Grundstücke in Kühlungsborn Ost „Achterstieg II“ gemäß Bebauungsplan Nr. 33
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ie Baufläche „Achterstieg II“ befindet sich in ruhiger, grüner Lage, südlich angrenzend an das Wohngebiet „Achterstieg I“. Bis zum Ortskern von Kühlungsborn mit seinen Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants sind es wenige Gehminuten. Die Strandpromenade, der Jachthafen und die Seebrücke liegen etwa einen Kilometer entfernt. Im ersten Bauabschnitt werden 34 Grundstücke erschlossen. Insgesamt entstehen 55 Bauplätze für Einfamilienhäuser; bei 41 davon handelt es sich um Erbpachtgrundstücke der Kirche. Informationen dazu können Sie der Preisliste entnehmen.
Pro Haus ist eine Wohnung zulässig. Der Bau von Ferienhäusern bzw. Wohnungen mit gewerblicher Fremdvermietung ist nicht gestattet. Die Grundflächenzahl am „Achterstieg II“ beträgt 0,25, es darf also ein Viertel des jeweiligen Grundstücks bebaut werden. Freistehende Nebengebäude und mehrere nebeneinanderliegende Garagen sind unzulässig. Überdachte PkwStellplätze, Garagen, Wintergärten und Nebenanlagen sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche in das Hauptgebäude zu integrieren.
Seebrücke behindertengerechter Badesteg
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Dank dieser Bestimmungen werden großzügige Grünflächen den Charakter des neuen Kühlungsborner Wohngebiets prägen. Der Bebauungsplan sieht darüber hinaus die Gestaltung eines mittigen Grünstreifens mit kleinem Wasserlauf vor.
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Grundstücke „Achterstieg II“
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• Ausschnitt Stadtplan Kühlungsborn
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Bootshafen Kühlungsborn
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Auf der Fläche des „Achterstieg II“ ist eine ein- bis zweigeschossige Bebauung mit einer Firsthöhe von mindestens 6,50 m bis höchstens 8 m möglich. Für die Grundstücke, die sich im beigefügten Lageplan im WA (allgemeinen Wohngebiet) 1–3, 5, 6, 8–11 befinden, ist eine eingeschossige Bebauung mit Dachgeschossausbau, bei einer Dachneigung von 30° bis 45°, festgelegt. Die Grundstücke im WA 4 und 7 können zweigeschossig mit einer Dachneigung von 0° bis 25° bebaut werden. Die vorhandenen Geländehöhen dürfen um maximal 0,5 m verändert werden.
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Die Bebauung richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den wir Ihnen auf Wunsch gern zukommen lassen. Einen Auszug der örtlichen Bauvorschriften finden Sie in der Anlage.
• Lage- und Erschließungsplan
• Lage- und Erschließungsplan 3D-Ansicht
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• Blick über Kühlungsborn-Ost und die Grundstücke
Das Maklerbüro
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elbst dann, wenn man sich in ein Grundstück oder ein Haus auf den ersten Blick verliebt hat, fällt man eine Kaufentscheidung nicht aus dem Bauch heraus. Schließlich gilt es, einen Batzen Geld unter einem Arm, unterm anderen die gesammelten Werke der Rechtswissenschaft, einen bürokratischen Hürdenlauf auf sich zu nehmen. Das sollte man nur Experten zumuten.
Das Maklerbüro Arnold Ernst GmbH im Ostseebad Kühlungsborn wurde 1996 als Zweigniederlassung eröffnet. Unser Maklerbüro in Offenburg in Baden feierte 2008 sein 50jähriges Jubiläum. Dass es uns seit so vielen Jahren gibt, ist kein Zufall: Beständigkeit ist einer der Pfeiler unser Firmenphilosophie und die Grundlage für langjährige, vertrauensvolle Kundenbeziehungen.
• Das Team in Kühlungsborn, von links nach rechts: Anja Beetz und Katrin Balbach
• Das Team um Klaus Seigel, von links nach rechts: Tanja Kurfürst, Verena Geiler, Bernhard Staiger, Angelika Haas, Klaus Seigel, Edeltraud Schillinger, Andrea Fitzner, Angela Rosenfeld, Gebhard Deckert
Wir vom Maklerbüro Arnold Ernst besitzen das unerlässliche fundierte Fachwissen rund um Immobilienkäufe und -verkäufe. Wir sind reich an Erfahrungen und stehen mitten im Marktgeschehen. Unsere Finanzierungsberatung ist differenziert und umfassend. Wir stellen uns auf die persönliche und wirtschaftliche
Situation unserer Kunden, auf ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Gemeinsam gehen wir den optimalen Weg zum risikofreien Geschäftsabschluss und bleiben auch darüber hinaus ein verlässlicher und erreichbarer Ansprechpartner.
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Die Hausverwaltung
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lücklich, wer ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück besitzt! Unglücklich, wer nichts als Ärger damit hat… Glücklich wiederum, wer die vielfältigen Aufgaben, die aus dem Eigentum einer, mehrerer oder vieler Immobilien erwachsen, an einen kompetenten Partner abgeben kann. Wir vom Maklerbüro Arnold Ernst in Kühlungsborn decken im Auftrag unserer Kunden das komplette Spektrum der Immobilienverwaltung ab. Wir kümmern uns um die Neuvermietung von Wohnungen und Häusern, erledigen Formalitäten, wickeln Störungsannahmen, Instandsetzungen und Reparaturen ab, dirigieren den zuständigen Hausmeister, steuern vorbeugende Maßnahmen und wiederkehrende Arbeiten, und wir übernehmen, inklusive der lästigen Nebenkostenabrechnungen, das gesamte Kostenmanagement. Die Hausverwaltung in Kühlungsborn an der Ostsee ist ein eigenständiger Geschäftszweig der Immobilien Maklerbüro Arnold Ernst GmbH. Wir verfügen über 50 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Wohneigentum und bilden uns beständig weiter. Unsere wertvollen Kontakte zu Institutionen, Ämtern und Fachleuten kommen unseren Kunden zugute. Für uns ist es selbstverständlich, in allen Belangen der Hausverwaltung beste Leistungen für den Eigentümer zu erbringen.
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Örtliche Bauvorschriften 8. Örtliche Bauvorschriften (§9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V) 8.1 Für Dacheindeckungen der Hauptgebäude sind nur unglasierte, anthrazitfarbene Tonziegel oder Betonpfannen sowie Schiefer zulässig. Außerdem sind Dächer aus grauem, vorbewittertem Zinkblech zulässig. Dächer unter 5° Dachneigung dürfen auch mit grauen oder schwarzen Dachbahnen eingedeckt werden. 8.2 In den WA 1–3, 5, 6 u. 8–11 beträgt die zulässige Dachneigung bei der festgesetzten eingeschossigen Bauweise 30°–45°. In den WA 4 und 7 beträgt die zulässige Dachneigung bei der festgesetzten zweigeschossigen Bauweise 0°–25°. Geneigte Dächer sind als symmetrische Dächer auszubilden. 8.3 Dacheinschnitte sind unzulässig. Dachgauben, Zwerchgiebel und Zwerchdächer müssen je Gebäude in einheitlicher Form und in der gleichen Dachhaut wie das Hauptdach ausgeführt werden. Trapezgauben, Dreiecksgauben und Gauben mit Tonnendächern sind unzulässig. Dachgauben, Zwerchgiebel und Zwerchdächer mit einer Dachneigung über 45° sind unzulässig. Gauben mit Walm- bzw. Krüppelwalmdach sind nur zulässig, wenn das Hauptdach als Walm- bzw. Krüppelwalmdach ausgebildet ist. Mehrere Einzelgauben auf einer Dachseite sind symmetrisch anzuordnen und in gleicher Art und Größe herzustellen. Eine Einzelgaube darf max. 40 % der Trauflänge des Hauptdaches breit sein, mehrere Gauben dürfen insgesamt maximal 60% der Trauflänge des Hauptdaches breit sein. Der Abstand der Gaube von der Traufe muss mind. 0,5 m, von der Giebelseite mind. 1,5 m betragen. 8.4 Der Dachüberstand an der Traufseite muss mindestens 30 cm und darf maximal 80 cm betragen. Am Ortgang beträgt der Dachüberstand mind. 20 cm und max. 80 cm. Flachdächer sind auch ohne Dachüberstand zulässig. 8.5 Fassaden sind als verputze Flächen oder mit Sichtmauerwerk auszuführen. Außerdem sind Holzfassaden mit Ausnahme von Blockbohlenhäusern zulässig. Putzfassaden sind nur als Glattputz und wie Holzfassaden nur in weiß oder in gebrochenen Tönen der Farben weiß, beige, gelb, braun, grau oder rot zulässig. Klinkerfassaden sind nur in naturrotem, rotbraunem, braunem, oder weißem Klinker zulässig. Eine Verschindelung von Fassadenteilen ist unzulässig. Sichtbare Rolladenkästen sind unzulässig.
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8.6 Die Verwendung von reflektierenden Dach- oder Fassadenmaterialien ist mit Ausnahme von Glasflächen und von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie unzulässig. Die Verwendung von Dach- oder Fassadenmaterialien, die andere Baustoffe vortäuschen, ist unzulässig. 8.7 Sichtschutzanlagen sind mit Rankpflanzen zu begrünen. Die nur außerhalb des Vorgartenbereichs zulässigen Dauerstellplätze von Müllbehältern sind mit einer blickdichten, dauerhaften Bepflanzung, begrünten Umkleidung oder Rankgittern zu versehen. 8.8 Einfriedungen sind nur als Laubholzhecke aus heimischen Arten zulässig. Drahtzäune sind nur in Verbindung mit Hecken zulässig. Die zulässige Höhe für Zäune und Hecken beträgt an den Planstraßen 0,80 m. Zypressengewächse (z.B. Thuja) sind als Einfriedungen unzulässig. 8.9 Die Aufstellung oberirdischer Gas- oder Ölbehälter ist nicht zulässig. Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind auf den Dachflächen zulässig. 8.10 In den Allgemeinen Wohngebieten gilt: Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung bis zu einer Größe von 0,75 m2 im Bereich des Erdgeschosses zulässig. Werbeanlagen mit Leuchtfarben, wechselndem oder sich bewegendem Licht sind unzulässig. Die Aufstellung von Warenautomaten ist unzulässig. 8.11 Die Vorgärten sind gärtnerisch zu gestalten und dürfen nicht als Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Müllbehälter bzw. als Lagerflächen genutzt werden. Aus gestalterischen Gründen ist zwischen Stellplätzen für Kraftfahrzeugen oder Müllbehälter und allen Grundstücksgrenzen eine gärtnerisch angelegte Fläche von mind. 1,0 m Breite herzustellen. Sonstige nicht bebaute Grundstücksflächen sind als Gärten anzulegen und dauerhaft zu pflegen. 8.12 Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gestalterischen Festsetzungen verstößt, handelt rechtswidrig im Sinne des § 84 LBauO M-V und kann mit Bußgeld bis zu 100.000.– Euro geahndet werden.
Hier fehlt die Preisliste? Neue Preisliste anfordern unter: info@immobilien-ernst.com oder Tel. 038293 / 64 30
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