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Anhang zum Jahresabschluss 2020
Anhang zum Jahresabschluss 2020 DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung
1 Allgemeine Angaben
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1.1 Einleitung 1.2 Gliederung des Jahresabschlusses 1.3 Haftung der Privatstiftung für die Sparkassen AG
2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Generalnorm 2.2 Bewertungsmethoden 2.2.1 Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten 2.2.2 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 2.2.3 Forderungen 2.2.4 Wertpapiere 2.2.5 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 2.2.6 Verbindlichkeiten 2.2.7 Rückstellungen
3 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4 Angaben zur Bilanz
4.1 Fristengliederung Forderungen und Verpflichtungen 4.2 Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.3 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 4.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 4.5 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 4.6 Wertpapiere 4.7 Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren 4.8 Finanzinstrumente des Anlagevermögens 4.9 Im Folgejahr fällig werdende Schuldverschreibungen 4.10 Nachrangige Vermögensgegenstände 4.11 Anlagevermögen 4.12 Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 2 KStG 4.13 Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 4.14 Leasing- und Mietverpflichtungen 4.15 Sonstige Verbindlichkeiten 4.16 Aufgeschobene Steuer aus der formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltungssparkasse in die Privatstiftung 4.17 Rückstellungen für Steuern 4.18 Sonstige Rückstellungen 4.19 Aufgliederung der Kapital- und Gewinnrücklagen 4.20 Sonstige außerbilanzielle Geschäfte
5 Kapitalflussrechnung 6 Angaben zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung
6.1 Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.3 Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 6.4 Aufwendungen für den Abschlussprüfer 6.5 Rücklagenzuführung 6.6 Entwicklung des Stiftungsvermögens
7 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 8 Liquidität 9 Angaben zu Organen und Arbeitnehmern
9.1 Anzahl der Arbeitnehmer 9.2 Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat 9.3 Organbezüge 9.4 Namen der Organmitglieder
113
113 113 113
113 113 113 113 114 114 114 114 114 114
115
115 115
115 115 115 116 117
117 117 117 117 117 120 120 120 120
120 121 121 121 121
122
122 122 122 123 123 123 123
123
123
124 124 124 124 124
1.1 Einleitung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte gemäß § 18 Privatstiftungsgesetz (PSG) unter sinngemäßer Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergaben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.
Zudem ist auf die im Vergleich zum Jahresabschluss 2019 geänderten Rahmenbedingungen aufgrund der Covid-19-Pandemie hinzuweisen. Die WHO hat am 11. März 2020 im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 einen öffentlichen Gesundheitsnotstand von globalem Ausmaß erklärt, der erhebliche Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen in der ganzen Welt nach sich zieht.
Für die Privatstiftung ergaben sich aus der Covid-19-Pandemie Auswirkungen aufgrund fehlender Erträge aus der Beteiligung an der Erste Group Bank AG, dies in Anwendung der Empfehlung der EZB, keine Dividendenausschüttungen vorzunehmen (EZB 2020/35). Im Jahr 2020 beliefen sich die Dividendenerträge auf EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 67.497). Die Annahme der Going-Concern-Prämisse wird durch diese Auswirkungen jedoch nicht berührt und ist weiterhin angemessen.
1.2 Gliederung des Jahresabschlusses
Durch die formwechselnde Umwandlung der Anteilsverwaltungssparkasse „DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Anteilsverwaltungssparkasse“ in „DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung“ (in der Folge die ERSTE Stiftung) und die damit verbundene Buchwertfortführung ergibt sich hinsichtlich der Gliederung des Jahresabschlusses der Privatstiftung eine Fortführung der BWG-mäßigen Gliederung.
1.3 Haftung der Privatstiftung für die Sparkassen AG
Mit der Eintragung im Firmenbuch entstand gemäß § 7 Abs. 1 PSG die ERSTE Stiftung. Die Anteilsverwaltungssparkasse besteht gemäß § 27b Abs. 1 SpG als Privatstiftung weiter. Die Privatstiftung ist seit 19. Dezember 2003 im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der FN 072984f und der Firma „DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung“ eingetragen.
2.1 Generalnorm
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Privatstiftung zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung der Privatstiftung unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen.
2.2 Bewertungsmethoden
2.2.1 Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Valuten und Fremdwährungsschecks wurden mit dem Referenzkurs der EZB bewertet.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich war (bzw. wurden mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt).
2.2.3 Forderungen
Forderungen an Kreditinstitute und sonstige Forderungen wurden nach den Vorschriften des § 207 UGB bewertet. Erkennbaren Risiken wurde durch entsprechende Wertberichtigung Rechnung getragen.
2.2.4 Wertpapiere
Wertpapiere (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden entsprechend ihrer Zuordnung zu den Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren Börsenkurs oder Marktpreis (beizulegender Zeitwert) („gemildertes Niederstwertprinzip“) bewertet.
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen erfolgt entsprechend den vom Stiftungsvorstand beschlossenen Organisationsrichtlinien.
Sind bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, die Anschaffungskosten höher als der Rückzahlungsbetrag, dann wird der Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG zeitanteilig abgeschrieben. Eine gemäß § 56 Abs. 3 BWG mögliche zeitanteilige Zuschreibung von Unterschiedsbeträgen erfolgt nicht.
Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag wieder zugeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert ist gemäß § 189a Z 4 UGB der Börsenkurs oder Marktpreis; im Fall von Finanzinstrumenten, deren Marktpreis sich als Ganzes nicht ohne Weiteres ermitteln lässt, der aus den Marktpreisen der einzelnen Bestandteile des Finanzinstruments oder dem Marktpreis für ein gleichartiges Finanzinstrument abgeleitete Wert; falls sich bei Finanzinstrumenten ein verlässlicher Markt nicht ohne Weiteres ermitteln lässt, der mithilfe anerkannter Bewertungsmodelle und -methoden bestimmte Wert, sofern diese Modelle und Methoden eine angemessene Annäherung an den Marktpreis gewährleisten.
2.2.5 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern blieben im Berichtsjahr unverändert. Die Abschreibungsdauer beträgt für • immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 4 Jahre (25 %), • sonstige Sachanlagen zwischen 4 und 15 Jahre (zwischen 25 % und 6,67 %).
Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.
2.2.6 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.2.7 Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen war.
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Als marktüblicher Zinssatz wurde jener Zinssatz gewählt, zu dem sich Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung entsprechendes Fremdkapital beschaffen können.
Gegenüber dem Vorjahr wurden im Berichtsjahr folgende Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube werden aus Gründen eines sektoreinheitlichen Ausweises im Gegensatz zu den Vorjahren nicht mehr in den sonstigen Verbindlichkeiten (Passivposten 4), sondern in den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 6) ausgewiesen.
4 Angaben zur Bilanz
In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangsangaben werden die Buchwerte jedoch ohne die zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.
4.1 Fristengliederung Forderungen und Verpflichtungen
Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
nicht täglich fällige Verpflichtungen mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 31. 12. 2020 31. 12. 2020 EUR TEUR
200.000.000,00 200.000
4.2 Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen sonstige Forderungen verbundene Unternehmen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 31. 12. 2020 31. 12. 2019 31. 12. 2020 31. 12. 2019 EUR TEUR EUR TEUR 0,00 0,00 84.524,13 0 300.000,00 0 0 6.597.025,00 6.597 0 0,00 0
4.3 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden im branchenüblichen Rahmen abgewickelt.
4.4 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten Anteile an folgenden wesentlichen Unternehmen und weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Firma und Sitz der Gesellschaft
Erste Group Bank AG, Wien Erste Social Finance Holding GmbH, Wien Fund of Excellence Förderungs GmbH, Wien Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG, Wien Sparkassen Beteiligungs GmbH, Wien Two Next GmbH, Wien
Anteil am Kapital gesamt (davon indirekt) in % Eigenkapital letztes Ergebnis Jahresabschluss per Jahr
EUR
EUR 11,25 % (5,35 %) 8.213.283.594,81 -118.354.832,91 31. 12. 2020 40 % 4.702.783,45 67.536,91 31. 12. 2019 42 % 74.711,69 -174.484,99 31. 12. 2019 50,50 % 853.650.671,80 -280.553.556,08 30. 6. 2020 100 % 60.750,57 -1.565,71 31. 12. 2019 100 % 313.997,56 -221.002,44 31. 12. 2020
Der Buchwert der Beteiligungen in Höhe von EUR 313.158.667,32 (Vorjahr: TEUR 326.415) betrifft mit EUR 1.804.199,63 (Vorjahr: TEUR 1.804) die 40 %-ige Beteiligung an der Erste Social Finance Holding GmbH und mit EUR 311.354.467,69 (Vorjahr: TEUR 324.594), reduziert durch eine weitere Einlage von 2.000.000 Stk. Aktien mit einem Buchwert von EUR 13.240.000,00 in die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG, die Beteiligung an der Erste Group Bank AG. Dieser Buchwert repräsentiert insgesamt einen Bestand von 25.361.956 Stk. Erste Group Bank-Stammaktien, die – je nach Anschaffungsperiode – auf drei verschiedenen Depots mit unterschiedlichen Anschaffungskosten geführt werden und die per 31. 12. 2020 einen Anteil am Grundkapital von 5,90 % (Vorjahr: 6,37 %) darstellen. Der Marktwert dieser Beteiligung, berechnet auf Basis des Schlusskurses der Wiener Börse von EUR 24,94, lag per Jahresultimo bei EUR 632.527.182,64.
Bei der ERSTE Stiftung handelt es sich im Verhältnis zur Erste Group Bank AG um kein übergeordnetes Kreditinstitut (Kreditinstitut oder Finanz-Holdinggesellschaft), das eine Kreditinstitutsgruppe im Sinne des § 30 Abs. 1 BWG begründet, weshalb die Einbeziehung der ERSTE Stiftung in den Konsolidierungskreis gemäß BWG nicht erforderlich ist. Auch unternehmensrechtlich ist gemäß § 244 UGB kein Konzernabschluss zu erstellen.
Die 42 %-ige Beteiligung an der Fund of Excellence Förderungs GmbH wurde im Jahr 2020 auf EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 17) abgeschrieben, da diese ihre Geschäftstätigkeit nur mehr auf die Abwicklung der bestehenden Verträge beschränkt und keine neuen Geschäftsabschlüsse tätigt.
Unter dem Bilanzposten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ ist die Sparkassen Beteiligungs- GmbH & Co KG mit einem Buchwert von EUR 327.560.028,78 (Vorjahr: TEUR 314.320), erhöht um eine weitere Einlage von 2.000.000 Stk. Erste Group Bank AG-Aktien mit einem Buchwert von EUR 13.240.000,00 aus der Einbringung von insgesamt 23 Mio. Stück EGB-Aktien (Vorjahr: 21 Mio. Stk.), ausgewiesen. Der Anteil, der von der ERSTE Stiftung indirekt über die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG am Grundkapital der Erste Group Bank AG gehalten wird, liegt bei 5,35 % (Vorjahr: 4,89 %). Der durch die ERSTE Stiftung direkt kontrollierte Anteil beträgt somit per 31. 12. 2020 insgesamt 11,25 % (Vorjahr: 11,25 %). Am 15. Dezember 2014 wurde die seit 2009 bestehende Aktionärsvereinbarung (Preferred Partnership Agreement) zwischen der Caixabank S. A. und der ERSTE Stiftung erneuert. Demzufolge ist die Caixabank S. A. dem Bündnis von Kernaktionären beigetreten, dem neben der ERSTE Stiftung auch die Sparkassen, deren Stiftungen und der Wiener Städtische Wechselseitige Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group angehört. Per 31. 12. 2020 hielt die Caixabank S. A. mit Firmensitz in Spanien 42.634.248 Stück (Vorjahr: 42.634.248 Stück) Erste Group Bank AG-Aktien, was einem Anteil von 9,92 % (Vorjahr: 9,92 %) am Grundkapital der Erste Group Bank AG entspricht. Gemeinsam mit den Syndikatspartnern kontrollierte die ERSTE Stiftung direkt und indirekt 31,16 % (Vorjahr: 30,39 %) am Grundkapital der Erste Group Bank AG.
Der durchschnittliche Bewertungskurs je Erste Group-Aktie für die von der ERSTE Stiftung direkt sowie indirekt in Form ihres Anteils an der Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gehaltenen Erste Group-Aktien lag per 31. 12. 2020 bei EUR 13,21.
Mit einem Buchwert von EUR 35.000,00 besteht ein Anteil von 100 % an der im Jahr 2011 gegründeten Sparkassen Beteiligungs GmbH.
Durch die Errichtungserklärung vom 19. 2. 2020 wurde die Two Next GmbH durch die ERSTE Stiftung gegründet und am 5. 3. 2020 ins Firmenbuch eingetragen. Die ERSTE Stiftung hält 100 % an dieser Gesellschaft. Im Jahr 2020 wurde ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von EUR 500.000,00 gewährt, welcher per 31. 12. 2020 voll abgeschrieben wurde.
4.5 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Es bestehen keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind.
Die in Aktiva 5 enthaltenen, zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere zum Börsehandel zugelassen, börsenotiert nicht börsenotiert
EUR EUR davon bewertet wie Anlagevermögen andere Bewertung EUR EUR
6.597.025,00 0,00 6.597.025,00 0,00
4.7 Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag betrug EUR 552.975,00 (Vorjahr: TEUR 553).
4.8 Finanzinstrumente des Anlagevermögens
31. 12. 2020
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Buchwert EUR Zeitwert EUR
6.597.025,00 7.173.565,00 Stille Lasten EUR Stille Reserven EUR
576.540,00
31. 12. 2019
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Buchwert TEUR
6.597 Zeitwert TEUR
7.263 Stille Lasten TEUR Stille Reserven TEUR
666
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen.
4.9 Im Folgejahr fällig werdende Schuldverschreibungen
Im Folgejahr werden von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren EUR 6.451.900,00 (Vorjahr: TEUR 0) fällig.
4.10 Nachrangige Vermögensgegenstände
Schuldverschreibungen
31. 12. 2020 31. 12. 2019 EUR TEUR 6.597.025,00 6.597
Gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren folgende Vermögensgegenstände nachrangig:
Schuldverschreibungen
31. 12. 2020 31. 12. 2019 EUR TEUR 6.597.025,00 6.597
4.11 Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich auf den folgenden Seiten.
Bezeichnung
Wertpapiere
d) Schuldverschreibungen
Summe
Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände
b) Sonstige
Summe
Sachanlagen
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
Summe
Summe Anlagevermögen Anschaffungskosten
per 1. 1. 2020
EUR
6.597.025,00
6.597.025,00
326.808.167,69
314.355.028,78
520.447,90
520.447,90
771.736,20
771.736,20
649.052.405,57 Sonstiges
2020
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
(Teil 2 – Kumulierte Abschreibungen und Buchwerte)
Bezeichnung
Wertpapiere
d) Schuldverschreibungen
Summe Kumulierte Abschreibung Abschreibung Zuschreibungen
per 1. 1. 2020 2020 2020
EUR EUR EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände
b) Sonstige
Summe 392.700,37
0,00
414.396,90
414.396,90 16.800,00
500.000,00
70.701,00
70.701,00 0,00
0,00
0,00
0,00
Sachanlagen
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
Summe
229.653,20
229.653,20
84.731,02
84.731,02
0,00
0,00
Summe Anlagevermögen 1.036.750,47 672.232,02 0,00
Zugänge
2020
EUR
0,00
0,00
0,00
535.000,00
0,00
0,00
158.029,02
158.029,02
693.029,02 Abgänge
2020
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19.957,87
19.957,87
19.957,87 Umbuchungen
2020
EUR
0,00
0,00
-13.240.000,00
13.240.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 Anschaffungskosten
per 31. 12. 2020
EUR
6.597.025,00
6.597.025,00
313.568.167,69
328.130.028,78
520.447,90
520.447,90
909.807,35
909.807,35
649.725.476,72
Kum. Abschr. Abgänge Kum. Abschr. Umbuchungen Kumulierte Abschreibung Buchwert Buchwert
per 31. 12. 2020 per 31. 12. 2020 per 31. 12. 2020 per 31. 12. 2020 per 31. 12. 2019
EUR EUR EUR EUR EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 6.597.025,00 6.597.025,00
0,00 6.597.025,00 6.597.025,00
409.500,37 313.158.667,32 326.415.467,32
500.000,00 327.630.028,78 314.355.028,78
0,00
0,00
0,00
0,00
485.097,90
485.097,90
35.350,00
35.350,00
106.051,00
106.051,00
19.753,87
19.753,87
19.753,87
0,00
0,00
294.630,35
294.630,35
615.177,00
615.177,00
542.083,00
542.083,00
0,00 1.689.228,62 648.036.248,10 648.015.655,10
Es besteht eine Forderung gegenüber der Republik Österreich aus der Verrechnung der Zwischenkörperschaftsteuer in Höhe von EUR 7.992.656,11.
Es ist im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nicht absehbar, ob beziehungsweise wann die unverzinste Forderung an die Republik Österreich aus der Vorauszahlung der Zwischenkörperschaftsteuer mit Kapitalertragsteuer auf Zuwendungen verrechnet werden kann. Aus diesem Grund wurde sie in Höhe von 50 % wertberichtigt.
Der Nennbetrag der Forderung aufgrund der noch nicht verrechneten Zahlungen der Zwischenkörperschaftsteuer beträgt EUR 142.630,88 (Vorjahr: TEUR 119).
4.13 Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden keine wesentlichen, nicht in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen.
4.14 Leasing- und Mietverpflichtungen
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 295.312,89 (Vorjahr: TEUR 290); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 1.476.564,45 (Vorjahr: TEUR 1.451).
4.15 Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
Verbindlichkeiten offene Rechnungen Verbindlichkeiten Zuwendungen
31. 12. 2020 31. 12. 2020 EUR TEUR 150.101,21 299 3.362.346,42 4.024
4.16 Aufgeschobene Steuer aus der formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltungssparkasse in die Privatstiftung
Die formwechselnde Umwandlung der Anteilsverwaltungssparkasse in die ERSTE Stiftung gilt gemäß § 13 Abs. 5 Z 1 KStG mit Ablauf des Umwandlungsstichtages, somit 1. April 2003, als bewirkt. Umwandlungsstichtag ist der Tag, zu dem die Schlussbilanz der Anteilsverwaltungssparkasse gemäß § 27a Abs. 6 SpG aufgestellt wurde.
Die aus der Umwandlung entstehende Steuerpflicht (der auf die einzelnen Wirtschaftsgüter der Schlussbilanz der Anteilsverwaltungssparkasse entfallenden Unterschiedsbeträge zwischen den steuerlich maßgebenden Buchwerten und den Teilwerten) verschiebt sich aufgrund eines Antrages gemäß § 13 Abs. 5 Z 2 KStG teilweise bis zur Veräußerung oder dem sonstigen Ausscheiden der Wirtschaftsgüter aus der ERSTE Stiftung. Dieser Antrag wurde im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung 2003 gestellt.
Der in Evidenz genommene Unterschiedsbetrag resultiert aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Steuerwert der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (nunmehr Erste Group Bank AG)-Stammaktien vor Umwandlung und wurde wie folgt ermittelt:
Der Steuerwert der Aktien der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG betrug vor Umwandlung EUR 31,48 (nach Aktiensplit EUR 7,87) pro Aktie. Der Verkehrswert der Aktien wurde als Sechs-Monats-Durchschnitt von Oktober 2002 bis März 2003 ermittelt und belief sich auf EUR 61,10 (nach Aktiensplit EUR 15,28). Die Differenz von EUR 29,62 (nach Aktiensplit EUR 7,41) wurde für 19.831.809 Stück Aktien (somit EUR 587.418.182,58) als Unterschiedsbetrag in Evidenz genommen. Durch Verkäufe in den Jahren 2004, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 verringerte er sich auf EUR 294.895.657,74. Der Unterschiedsbetrag für 1.500.000 Stück Aktien wurde bereits 2003 versteuert.
Die ERSTE Stiftung erzielt vor allem Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen, die gemäß § 13 Abs. 3 KStG bis einschließlich 2010 einer Zwischensteuer von 12,5 % und ab dem Jahr 2011 einer Zwischensteuer von 25 % (Vorjahr: 25 %) unterliegen. Die Erhebung der Zwischensteuer unterbleibt insoweit, als von der Stiftung Zuwendungen erfolgen und hierfür tatsächlich Kapitalertragsteuer entrichtet wird. Über die entrichtete und allenfalls wieder gutgeschriebene Zwischensteuer ist ein Evidenzkonto zu führen; der dort erfasste Betrag beläuft sich per 31. Dezember 2020 auf EUR 7.992.656,11.
4.17 Rückstellungen für Steuern
Die passive Steuerabgrenzung aus dem Jahr 2018 in Höhe von EUR 312.253,00 wurde für die in den Jahren 2013 bis 2015 nachträglich geltend gemachten Betriebsausgaben, welche bereits bei der Betriebsprüfung 2008 bis 2012 (abgeschlossen im Jahr 2015) aberkannt wurden, gebildet. Sich daraus ergebende etwaige Nachzahlungen wurden im Jahr 2018 als Rückstellung zugeführt. Der Rechtsansicht der Betriebsprüfung wurde somit bei der Berechnung des Steueraufwandes gefolgt, inhaltlich wird sie aber von der ERSTE Stiftung nicht geteilt und durch ein Rechtsmittel bekämpft.
Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen im Bereich der Abgrenzung von sonstigen betrieblichen Erträgen, die nach § 29 EStG zu versteuern sind. Die Rückstellung für latente Steuern weist zum 31. 12. 2020 einen Buchwert in Höhe von EUR 17.725,40 (Vorjahr: EUR 82,94) aus.
4.18 Sonstige Rückstellungen
Steuerrückstellung
Personalrückstellungen
Prüfungskosten
Sachaufwand EUR EUR EUR EUR EUR
31. 12. 2019 Verbrauch Auflösung Dotationen 31. 12. 2020
312.335,94 0,00 0,00 17.642,46 329.978,40
0,00 0,00 0,00 58.117,00 58.117,00
13.000,00 12.213,50 786,50 13.000,00 13.000,00
192.085,27 94.281,52 17.803,75 206.000,00 286.000,00
517.421,21 106.495,02 18.590,25 294.759,46 687.095,40
4.19 Aufgliederung der Kapital- und Gewinnrücklagen
In den Kapitalrücklagen ist die gebundene Kapitalrücklage im Zuge der formwechselnden Umwandlung im Jahr 2003 dotiert worden. Diese Kapitalrücklage resultiert aus den ursprünglich der Privatstiftung gewidmeten Vermögensgegenständen und ist gemäß § 27a Abs. 4 Z 4 des SpG grundsätzlich zu erhalten. Sie kann zur Deckung von im Zusammenhang mit den ursprünglich gewidmeten Vermögensgegenständen entstehenden Veräußerungsverlusten oder der Ertragsteuer auf Umwandlungs- oder Veräußerungsgewinne auf dieselben Vermögensgegenstände geschmälert werden.
4.20 Sonstige außerbilanzielle Geschäfte
Es bestehen keine nicht in der Bilanz und auch nicht gemäß § 237 Abs. 1 Z 2 UGB anzugebenden außerbilanziellen Geschäfte, welche für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig sind.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss +/- Gewinne/Verluste aus Wertpapieren + Wertberichtigungen auf Forderung an Kunden + Wertberichtigungen auf Finanzanlagevermögen + Abschreibung (operativ) + Zunahme der langfristigen Rückstellungen + Steueraufwand
= Geldflüsse aus operativer Tätigkeit
+/- Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten (ohne Bank- und Wechselverbindlichkeiten) sowie anderer Passiva +/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen
= Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2020 EUR
2019 EUR
-10.542.437,70 56.147.089,25 0,00 12.116,61 0,00 0,00 516.800,00 134.248,57 155.636,02 140.265,70 0,00 0,00 0,00 0,00
-9.870.001,68 56.433.720,13
-466.661,33 -91.368,27
-1.222.909,48 1.995.155,80
169.674,19 -45.389,24
-11.389.898,30 58.292.118,42
- Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen - Investition Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere +/- Kauf/Verkauf bzw. Einbringung von EGB-Aktien Einbringung Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG Kauf/Verkauf von EBG-Aktien Gewinne aus dem Verkauf von EBG-Aktien + Investitionen in Beteiligungen Erste Social Finance Holding GmbH (vormals good.bee Holding GmbH) Fund of Excellence Förderungs GmbH +/- Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen Sparkassen Beteiligungs GmbH Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG Two Next GmbH
= Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit
-158.029,02 -160.100,70 0,00 2.500.000,00 13.240.000,00 -8.382.354,58 13.240.000,00 6.630.000,00 0,00 -15.012.354,58
0,00 -102.900,00
0,00 -102.900,00 -13.775.000,00 -6.630.000,00
-13.240.000,00 -6.630.000,00 -535.000,00
-693.029,02 -12.775.355,28
+/- Einzahlung/Auszahlungen aus der Tilgung/Aufnahme von Bankverbindlichkeiten 20.000.000,00 -25.000.000,00 +/- verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 -30.000.000,00 = Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 20.000.000,00 -55.000.000,00
Zuwendungen
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
- Stand der flüssigen Mittel am Anfang der Periode + Stand der flüssigen Mittel am Ende der Periode
Gesamtveränderung des Finanzmittelbestandes -5.412.073,47 -7.716.787,95
2.504.999,21 -17.200.024,81
8.181.238,93 25.381.263,74 10.686.238,14 8.181.238,93 2.504.999,21 -17.200.024,81
6 Angaben zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung
6.1 Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinserträge in Höhe von EUR 299.774,26 (Vorjahr: TEUR 372) resultieren im Wesentlichen aus den Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren.
6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen betragen insgesamt EUR 6.257.519,47 (Vorjahr: TEUR 6.387) und betreffen zur Gänze Zinsaufwände für Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten und für die emittierten Anleihen.
Die Erste Group Bank AG hat aufgrund der Empfehlung der EZB, keine Dividendenausschüttungen vorzunehmen (EZB 2020/35), keine Ausschüttung im Jahr 2020 vorgenommen. Im Vorjahr beliefen sich die Dividendenerträge aus den direkt gehaltenen Anteilen auf TEUR 38.097 (EUR 1,4 pro Aktie) und den indirekt gehaltenen Anteilen durch die Beteiligung an der Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG auf TEUR 29.400.
6.4 Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer betrugen für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 EUR 12.213,50 (Vorjahr: TEUR 11). Für das Geschäftsjahr 2020 wurden EUR 13.000,00 rückgestellt (Vorjahr: TEUR 13). Andere Leistungen wurden nicht erbracht.
6.5 Rücklagenzuführung
Der Jahresfehlbetrag von EUR 10.542.437,70 (Vorjahr: Jahresüberschuss: TEUR 56.147) wurde im Jahresabschluss zur Gänze durch Rücklagen gedeckt.
6.6 Entwicklung des Stiftungsvermögens
Gebundenes Widmungskapital per 1. 4. 2003 Gebundene Gewinnrücklage per 31.1 2. 2019 (bzw. 2018) zuzüglich Dotierungen 2003 bis 2019 (bzw. 2018) abzüglich Zuwendungen 2005 bis 2019 (bzw. 2018) Stiftungsvermögen per 1. 1. abzüglich Zuwendungen 2020 (bzw. 2019) zuzüglich Auflösung 2020 (bzw. Dotierung 2019) Stiftungsvermögen per 31. 12. davon gebundene Rücklage per 31. 12. : davon freie Rücklage per 31. 12:
31. 12. 2020 31. 12. 2019 EUR TEUR 79.147.249,86 79.147 72.508.808,00 72.509 396.401.858,93 340.255 - 97.765.224,13 - 91.209 450.292.696,66 400.702 - 5.813.378,19 - 6.556 - 10.542.437,70 56.147 433.936.876,77 450.293 224.375.507,09 224.376 209.561.369,68 225.917
Zum Bilanzstichtag 31. 12. 2020 beträgt das buchmäßige Vermögen der ERSTE Stiftung, wie oben ersichtlich, ohne stille Reserven bzw. stille Lasten EUR 433.936.876,77 (Vorjahr: TEUR 450.293). Diese Veränderung des Stiftungsvermögens resultiert einerseits aus der Auflösung der freien Rücklagen für den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von EUR 10.542.437,70 und andererseits aus der Rücklagenverwendung durch Zuwendungen an Begünstige gemäß § 3 der Stiftungserklärung in Höhe von EUR 5.813.378,19.
7 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Im ersten Quartal 2021 wurden die Verhandlungen über eine teilweise Verlängerung der bestehenden, im Jahr 2022 fälligen Refinanzierung der Stiftung bis in das Jahr 2027 erfolgreich abgeschlossen.
8 Liquidität
Aufgrund der Empfehlung der EZB, keine Dividendenausschüttungen vorzunehmen (EZB 2020/35), wurden im Jahr 2020 keine Dividendenerträge durch die Erste Group Bank AG vereinnahmt. Es wurde daher ein Kredit in Höhe von EUR 20 Mio. mit einer Laufzeit von einem Jahr bei einer österreichischen Großbank aufgenommen.
In einer überarbeiteten Empfehlung der EZB vom 15. Dezember 2020 hat diese nun alle Banken aufgefordert, von Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufen bis 30. September 2021 abzusehen oder solche Ausschüttungen zu begrenzen. Damit wird die bislang geltende Empfehlung ECB/2020/35 ersetzt. Es soll maximal der niedrigere Betrag aus 15 % des kumulierten Gewinns für 2019 und 2020 oder ein Betrag von 20 Basispunkten der CET1-Quote ausgeschüttet werden. Die Erste Group Bank AG hat daher entsprechend dieser Empfehlung angekündigt, der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von max. EUR 0,50 pro Aktie vorzuschlagen.
Die ERSTE Stiftung konnte in den letzten Jahren aufgrund der erfolgten Ausschüttungen freie Rücklagen von über EUR 200 Mio. aufbauen. Die geplanten und bereits zugesagten Zuwendungen an Begünstigte können daher wie geplant ausgeschüttet werden.
Zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität steht der Stiftung ein jederzeit ausnutzbarer Rahmenkredit einer österreichischen Großbank von bis zu EUR 35 Mio. zur Verfügung. Es ist somit das gesamte Geschäftsjahr 2021 ausreichend Liquidität vorhanden, um sämtliche Verbindlichkeiten zu bedienen und die geplanten Aktivitäten durchzuführen.
9 Angaben zu Organen und Arbeitnehmern
9.1 Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 18,5 Angestellte (Vorjahr: 15,68). Insgesamt sind dies 24 Arbeitnehmer (Vorjahr: 20).
Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 3 Angestellte (Vorjahr: 0) tätig. Der Kostenersatz wurde in der GuV 8 ausgewiesen.
9.2 Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Vorstands bzw. Aufsichtsrats hafteten keine Kredite oder Vorschüsse aus.
9.3 Organbezüge
Entsprechend § 13 Stiftungserklärung erhalten die Mitglieder des Stiftungsvorstands für ihre Tätigkeit eine mit ihren Aufgaben und mit der Lage der ERSTE Stiftung in Einklang stehende, vom Aufsichtsrat festzulegende Vergütung, es sei denn, das Mitglied des Stiftungsvorstands erhält regelmäßige Bezüge von der Erste Group Bank AG oder einer von ihr beherrschten Gesellschaft.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf EUR 309.038,97 (Vorjahr: TEUR 197). An ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden keine Bezüge verausgabt.
An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde für das Jahr 2019 keine Vergütung ausbezahlt (Vorjahr: TEUR 78). Für das Jahr 2019 und 2020 besteht eine Rückstellung in Höhe von EUR 190.000,00 (Vorjahr: TEUR 80).
9.4 Namen der Organmitglieder
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstands tätig: Mag. Dr. Mario Catasta, Vorsitzender des Vorstands Mag. Boris Marte, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Mag. Franz Portisch Dr. med. Eva Höltl ab 1. 4. 2020
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrats tätig: Mag. Andreas Treichl, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Manfred Wimmer, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats GD Dr. Johanna Rachinger Mag. Bettina Breitender Ilse Fetik Barbara Pichler Dipl.-Ing. Maximilian Hardegg Dr. Markus Trauttmansdorff Dr. Peter Pichler bis 8. 11. 2020 Mag. Philipp Thurn und Taxis ab 1. 12. 2020
Die Vereinsversammlung bestand aus 112 Mitgliedern (Vorjahr: 117) und 36 Ehrenmitgliedern (Vorjahr: 35). Vereinsvorsteher: Mag. Andreas Treichl ab 1. 7. 2020 Geschäftsführender Vereinsvorsteher: Dipl.-Ing. Maximilian Hardegg bis 30. 6. 2020