Naturschutz und Bodenschutz ein wichtiges Naturgut im Rahmen Landschaftsplanung, der Eingriffsregelungen sowie der Umweltprüfungen auf Basis des UVPG bzw. der SUP, so dass auch hier Schnittstellen des Boden- und Naturschutzes offenkundig sind. Angesichts der materiellen Basis für den vorsorgenden Bodenschutz im Natur- bzw. Umweltschutzrecht sollten die derzeit in Teilen erkennbaren Vollzugs- und Abstimmungsschwierigkeiten überwunden werden. Insofern erscheint es zweckmäßig, die Aufgaben im Boden- und Naturschutz besser untereinander abzustimmen und zu koordinieren. Dazu sind ämterübergreifende Abstimmungen nötig, die in einzelnen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert werden. In der Planungs- und Genehmigungspraxis ist jedoch nicht selten ein Neben- oder sogar ein Gegeneinander zu beobachten. Dieser Missstand muss überwunden werden. Stattdessen wäre eine Konsenspflicht der unter dem Dach der Umweltbehörden zusammengefasst Natur-, Boden- und auch Wasserschutzbehörden zielführend. Im Resultat würden keine Einzelstellungnahmen getrennt für die einzelnen Naturgüter mehr verfasst. Nach Außen würden gemeinsam im Konsens abgestimmte Stellungnahmen und Genehmigungen erfolgen. Das würde die Stellung und Wahrnehmung der Umweltbelange nach Außen stärken und verhindern, dass bspw. die Belange der einzelnen Naturgüter gegeneinander ausgespielt werden. Eine derartige Zielsetzung der behördlichen Kooperation macht es erforderlich, dass zumindest die Aufgaben instrumentell miteinander verzahnt werden. Weiterhin müssen die Zuständigkeitsregelungen und Ausführungsbestimmungen entsprechend angepasst werden. Um einen wirkungsvolleren Bodenschutz in Kooperation mit dem Naturschutz zu gewährleisten, müssen daher, wie bereits dargelegt, zum einen die bodenschutzrechtlichen Grundlagen geschärft werden. Zum anderen empfiehlt es sich, schutzgutübergreifende Standardisierungsprozesse gemeinsam anzugehen. In diese Prozesse können auch Akteure wie z. B. die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) oder Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) eingebunden werden.
5. Ausblick: Natur und Bodenschutz als Einheit Natur- und Bodenschutz gehören unlösbar zusammen und müssen als Einheit gesehen werden. Bodenschutz muss vorsorgend ausgestaltet sein, damit Böden ihre Funktionen im Naturhaushalt nachhaltig und dauerhaft für die Zukunft gewährleisten können. Angesichts der grundlegenden, rechtlich verankerten materiellen Belange des vorsorgenden Bodenschutzes wird offensichtlich, dass in der Planungs- und Baupraxis vielfach gegen Bodenschutzrecht verstoßen wird. Diesem Mangel sollte 1. durch einen effektiveren vorsorgenden Bodenschutzvollzug und 2. durch ein besseres Bewusstsein aller Akteure im Hinblick auf die zentralen Funktionen der Böden im Naturhaushalt so schnell wie möglich begegnet werden. 3. sollte das Bodenschutzrecht dergestalt novelliert werden, dass die maßgeblichen Zielbestimmungen des vorsorgenden Bodenschut-
zes gesetzlich eindeutiger fixiert und hinsichtlich der materiellen Wirksamkeit mit entsprechenden Instrumentarien ausgestattet werden [7]. Die Auswirkungen des klimatischen Wandels zwingen uns zudem die Erkenntnis auf, dass Natur kein statisches Element unserer Umgebung ist. Stattdessen ist unsere Umwelt einem ständigen Wandel ausgesetzt. In diesem Wirkungsgefüge sind die Böden bedeutsame Grundlage für terrestrische Lebensgemeinschaften und Nahrungspyramiden. Gleichzeitig beherbergen Böden eine enorme Artenvielfalt (vgl. [8], [9], [10]). Die drei großen „B“ – Biodiversität, Biotope und Böden – stehen in einem sich ständig weiter entwickelnden Wirkungsgefüge. Boden- und Naturschutz müssen stärker zusammengeführt und harmonisiert werden. Im gegenseitigen Verstehen muss sich einiges ändern und verbessern. Die neuen gesellschaftlichen Themen und Herausforderungen im Umwelt- und Naturschutz erfordern ein interdisziplinäres Handeln und machen ein gemeinsames Agieren unabwendbar, um nachhaltige und rasche Erfolge zu sichern. Eine erfolgversprechende Zusammenarbeit zwischen Natur- und Bodenschutz kann allerdings nur gelingen, wenn der Bodenschutz seine methodischen und konzeptionellen Aufgaben ziel- und umsetzungsorientiert weiterentwickelt und harmonisiert.
Literatur [1] Miehlich G. & S. Schwank 2009: Bodenschutz im Naturschutz. NNA-Berichte 1/2009. [2] Breuer W. 2015: Der Schutz des Bodens in der Eingriffsregelung. Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 2/2015, aktualisierte Fassung des gleichnamigen Beitrages aus NNA-Berichte 22. Jg., Heft 1/2009: 54–61.) [3] DIN 19639: 2019-09 – Bodenschutz bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Beuth Verlag, Berlin. [4] Feldwisch, N. (2020): Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben. NEUE LANDSCHAFT, Ausgabe 2/2020, S. 43–49. [5] Feldwisch, N. (2015): Novellierung der BBodSchV – Anforderungen des vorsorgenden physikalischen Bodenschutzes. Bodenschutz, Heft 04/2015. [6] DIN 18915: 2018-06 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten. Beuth Verlag, Berlin. [7] BVB – Bundesverband Boden (2013): Stellungnahme zur „Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzstoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material. (Mantelverordnung, Entwurf vom 31.10.2012). http://www.bvboden.de/images/texte/stellungnahmen/ BVB-Stellungnahme%20Arbeitsentwurf%20Mantelverordnung_31102012.pdf [8] Heinrich Böll Stiftung 2015: Bodenatlas: Daten und Fakten über Acker, Land und Erde. https://www.boell.de/sites/default/files/bodenatlas2015_iv. pdf?dimension1=ds_bodenatlas, S. 12. [9] European Commission 2015: Global Soil Biodiversity Atlas. https://op. europa.eu/en/publication-detail/-/publication/c54ece8e-1e4d-11e6-ba9a01aa75ed71a1 [10] S. Jeffery, C. Gardi, A. Jones, L. Montanarella, L. Marmo, L. Miko, K. Ritz, G. Peres, J. Römbke and W. H. van der Putten (eds.) 2010: European Atlas of Soil Biodiversity. European Commission, Publications Office of the European Union. https://esdac.jrc.ec.europa.eu/Library/Maps/Biodiversity_Atlas/Documents/ Biodiversity_Atlas.pdf
Anschriften der Autoren Prof. Klaus Werk Stv. Vorsitzender des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz BBN Asternweg 3, 65321 Heidenrod Klaus.werk@werk-home.de Dr. Norbert Feldwisch www.ingenieubuero-feldwisch.de n.feldwisch@ingenieurbuero-feldwisch.de Dr. Jörg Zausig www.geoteam-umwelt.de joerg.zausig@geoteam-umwelt.de
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Bodenschutz
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