3 minute read
Betriebsrentenstärkungsgesetz – Wirkung noch begrenzt
Wirkung noch begrenzt
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung vor drei Jahren eine Reihe von Veränderung in der bAV angestoßen. Diese haben aber noch nicht vollständig Wirkung entfaltet. Für Berater bietet vor allem eine Art von Unternehmen Potenzial.
Die betriebliche Altersvorsorge ist älter als die gesetzliche: So wurden bereits im 18. Jahrhundert und damit über 100 Jahre vor Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland erste betriebliche Altersvorsorgesysteme eingeführt. Heute gewinnt die betriebliche Altersvorsorge aufgrund des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden, stetigen Absinken des Rentenniveaus immer stärker an Bedeutung. Um diesem Bedeutungszuwachs gerecht zu werden, hat der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) beschlossen, das zum 1. Januar 2018 in Kraft trat. Dabei wurde u. a. eine Fördermodell für Geringverdiener eingeführt. Dieses sieht vor, dass ein Arbeitgeber, der für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.200 Euro jährlich zwischen 240 und 480 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, 30 % des Altersvorsorgebeitrages von der Lohnsteuer für Arbeitnehmer einbehalten darf. Damit sichergestellt wird, dass sich die bAV auch für Geringverdiener auszahlt, wurde ein zusätzlicher Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt. In der Praxis stößt dieses Modell jedoch noch auf wenig Resonanz. So waren in einer Umfrage des Unternehmensberaters Lurse AG 51 % der Befragten skeptisch, dass damit eine höhere Verbreitung der bAV bei Geringverdienern erreicht werden kann, gerade einmal 18 % hatten eine positive Einschätzung. Die Förderung tatsächlich eingeführt hatten gerade einmal 8 % der befragten Unternehmen. Die Einführung scheitert laut der Studie vor allem daran, dass die Unternehmen der Meinung sind, die Förderung sei aufgrund des hohen Einkommensniveaus nicht relevant. Zudem ist die Auffassung weit verbreitet, dass die Mitarbeiter mit den bestehenden Pensionsangeboten gut versorgt seien.
Das halbe Dutzend ist voll
Mit dem BRSG wurde auch ein neuer Durchführungsweg beschlossen: So gibt es seitdem neben der Direktversicherung, den Pensionskassen, Pensionsfonds, der Unterstützungskasse
und der Pensionszusage als sechste Möglichkeit auch das Sozialpartnermodell. Bei diesem wird die Möglichkeit geschaffen, auf tariflicher Grundlage mit der reinen Beitragszusage neue Wege in der bAV zu gehen. Der Arbeitgeber muss hierbei keine bestimmte Rente garantieren und wird so aus seiner bisherigen Haftung genommen. Stattdessen wird nur noch eine „Zielrente“ vereinbart. Profitieren soll davon vor allem der Kunde. „Der Gesetzgeber hat beim Sozialpartnermodell bewusst auf Garantien verzichtet, um Arbeitnehmern die Chance auf mehr Rendite- und damit auf mehr Rente – zu eröffnen“, erläutert Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement AG. Ob der Kunde diesen Vorteil jedoch auch so sieht, ist laut Bernd Steinhart fraglich. Laut dem Leiter bAV Vertrieb bei der WWK stößt der Verzicht auf Kapitalgarantien beim Sozialpartnermodell auf große Skepsis: „Denn
Fabian von Löbbecke
Vorstandsvorsitzender HDI Pensionsmanagement AG
beim Thema Geldanlage und Altersvorsorge setzen die Deutschen von jeher auf Sicherheit.“ Seiner Meinung nach seien Garantien eher als Opportunitätskosten oder entgangener Gewinn zu sehen.
Noch Luft nach oben bei KMU
Ein wesentliches Ziel bei der Einführung des Sozialpartnermodells war es, damit die Verbreitung der bAV bei KMU zu stärken, denn bei diesen wird diese Säule der Altersvorsorge
Bernd Steinhart
Leiter bAV Vertrieb WWK Versicherungen
noch relativ wenig genutzt. Da viele Unternehmen in dieser Größenklasse jedoch nicht tarifgebunden sind, kommt für sie dieser Durchführungsweg nicht in Frage. KMU sollten das Thema bAV dennoch nicht vernachlässigen, gerade in Bezug auf die Mitarbeiterbindung: So gaben in der von Willis Tower Watson durchgeführten Global Benefits Attitudes Survey 2019/2020 45 % der Befragten an, dass die bAV für sie wichtiger denn je geworden sei. Hierbei werden jedoch auch die Unternehmen in die Pflicht genommen: Für 72 % der Umfrageteilnehmer ist es wichtig, dass der Arbeitgeber beim Thema bAV eine aktive Rolle einnimmt. Wenn sich Unternehmen dieser Aufgabe annehmen, können sie sehr davon profitieren: Für 66 % der Befragten ist eine bedarfsgerechte bAV ein wichtiger Grund für die Entscheidung, ihrem aktuellen Arbeitgeber die Treue zu halten. Um Beratern den Zugang zu KMU zu erleichtern, bietet die WWK mit „WWK bAV.digital“ einen vollintegrierten und digitalen Beratungs- und Antragsprozess für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler an. „Unserem Vertrieb ermöglichen wir damit einen noch besseren Zugang, insbesondere auch zu kleineren und mittelständischen Firmen“, so Bernd Steinhart. Auch bei Canada Life spielt die bAV von KMU eine wichtige Rolle. So hat sich der Versicherer auf die Betreuung kleiner und mittlerer Betriebe bis 250 Mitarbeiter ausgerichtet und begleitet diese Kunden mit spezialisierten bAV-Teams sowie einer zentralen bAV-Beratung – und bietet damit Vermittlern die Möglichkeit, ein häufig brach liegendes Feld zu bestellen. (ahu)