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Kurzmeldungen

Energieausweis: Strengere Regeln in Deutschland

Analyse der Angebote. Seit 1. Mai gelten in Deutschland für Wohnimmobilien strengere Regeln für Energieausweise, der über den energetischen Zustand einer Immobilie Aufschluss gibt. Damit wird die Energieeffizienz von Wohnimmobilien transparenter und Miet- und Kaufinteressenten bekommen eine objektive Information darüber, mit welchen Energiekosten sie voraussichtlich zu rechnen haben. Immobilienanbieter sind nun verpflichtet, für die Immobilie einen Energieausweis zu erstellen und diesen spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Die neuen Regeln gelten nicht nur für Eigentümer und Hausverwaltungen, sondern auch für Makler. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und es nicht verkaufen oder neu vermieten will, braucht keinen neuen Ausweis.

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DIE ZAHL DES MONATS

100

Rendity. Die Plattform für digitale Immobilien-Investments, Rendity, bietet ab sofort Immobilien-Sparpläne an. Anleger investieren dabei in ausgewählte Projekte auf Rendity und müssen sich dabei um nichts kümmern. Das digitale Tool übernimmt Diversifikation und Risikostreuung ohne jegliche Kosten. „Bereits ab einem Betrag von 100 Euro pro Projekt können Anleger mit dem Immobilien-Sparplan ihr Vermögen aufbauen“, erklärt Lukas Müller, Co-Founder und CEO von Rendity. Dabei legen Investoren den monatlichen oder einmaligen Sparbetrag fest und entscheiden, welche Summe pro Projekt und gesamt angelegt werden soll. Der ImmobilienSparplan läuft so lange, bis der Rahmen ausgeschöpft ist. Zudem haben Anleger die Möglichkeit, eine Laufzeit zwischen mehreren Wochen bis zu Jahren zu bestimmen. Weitere Einstellungen zur Rendite, des Standortes der Immobilie oder des RendityRatings lassen sich ebenso definieren.

CC WIEN INVEST / EHL Wohnungsverkäufe starten

THEOs. CC Wien Invest (Consulting Company Immobilien) startet gemeinsam mit EHL die Vermarktung eines Paketes von 117 Wohnungen im „THEOs“ im 14. Wiener Gemeindebezirk, das insgesamt 5520 m² Wohnfläche, 1131 m² Freiflächen (Balkone, Terrassen) sowie 29 Tiefgaragenstellplätze umfasst. Die Fertigstellung ist für Sommer 2022 geplant. „Mit diesem Paket können sich institutionelle Anleger oder Family Offices an einer der attraktivsten Quartiersentwicklungen in Wien beteiligen“, erklärt Florian Kammerstätter, Geschäftsführer von Consulting Company Immobilien. Investor haben dabei mehrere Optionen: Langfristiges Halten und Vermietung oder teilweisen sowie gänzlichen Abverkauf der einzelnen Wohnungen.

„Das neue HomeofficeGesetz bringt Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität, Planbarkeit sowie steuerrechtliche Vorteile.“

Ursula Roberts, Partner und Leader Arbeitsrecht bei PwC Legal in Österreich

Homeoffice-Gesetz: Die wichtigsten Neuerungen ab 1. April

Österreich. Seit Beginn der Pandemie hat das „Arbeiten von Zuhause“ in Österreich enorm an Bedeutung gewonnen. Mit 1. April 2021 tritt nun das lang erwartetes Homeoffice-Gesetz der Bundesregierung in Kraft, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität und Planbarkeit sowie steuerrechtliche Vorteile bringen soll. Laut PwC sind die wichtigsten Neuerungen des Regelwerks aus steuerlicher und arbeitsrechtlicher Sicht folgende: 1. Homeoffice basiert weiterhin auf beiderseitiger Freiwilligkeit. Als Grundlage für den Arbeitsplatz von Zuhause dient künftig eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 2. Homeoffice ist nicht im Kaffeehaus möglich. 3. Das Homeoffice-Pauschale beträgt bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag. 4. Werbungskosten von bis zu 300 Euro pro Jahr sind für ergonomisch geeignetes Mobiliar anzusetzen, auch wenn kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorliegt. 5. Digitale Arbeitsmittel wie IT-Hardware als auch die benötigte Datenverbindung müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. 6. Arbeitszeit und Arbeitsruhe sind einzuhalten. 7. Die derzeitigen, für Homeoffice relevanten Regelungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG) und des Arbeitsinspektionsgesetzes (ArbIG) bleiben weiterhin anwendbar. 8. Keine direkte Haftung von Haushaltsangehörigen für Schäden an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers. 9. Die Unfallversicherung aus der Covid-Regelung wird weitergeführt, bei der Unfälle im Homeoffice auch in Zukunft als Arbeitsunfälle gelten.

Wir sind wo alles nur noch besser werden kann.da,

Wir gehen da hin, wo’s weh tut.

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