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Konkurrenz. Der Amazon Marketplace hat für heimische Händler viele Vorteile, aber auch einige Tücken.
WENN FAKE-ANBIETER PRODUKTE KAPERN Unternehmen, die am „Seller-Programm“ des US-Onlineriesen Amazon teilnehmen, können viele Kunden ansprechen. Im schlimmsten Fall droht ihnen jedoch die „Kaperung“ ihrer Marken. Der Handelsverband fordert daher die Möglichkeit der Markenregistrierung auch für österreichische Händler. Text / Gerald Kühberger
er Onlinehandel boomt, 2021 steigen die Umsätze in Österreich um mehr als 20 Prozent. Der Ratschlag an die heimischen Unternehmen lautet deshalb, in ihre Onlineshops zu investieren. Für viele ist es jedoch schwierig, eine unabhängige Onlinepräsenz mit eigenem Webshop aufzubauen. Konsumenten nutzen überwiegend große Plattformen wie jene des US-Riesen Amazon. Auf dem Amazon Marketplace können auch KMU-Händler im „Seller-Programm“ an der erfolgreichen Infrastruktur partizipieren, ihre Produkte selbst anbieten und Millionen von Kunden ansprechen. Doch auf die österreichischen Händler lauern Probleme. „Besonders problematisch ist die ‚Kaperung‘ von Produktdetailseiten, wobei eigene Produktangebote schleichend von der Konkurrenz übernommen werden, etwa durch ungewollte Anpassungen von Produktbezeichnungen oder -beschrei-
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bungen. Wir haben Rückmeldungen betroffener Händler erhalten, bei denen ein einzelnes Produkt mehr als 600 Mal plagiiert wurde“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
PRODUKTDETAILSEITEN WERDEN KOPIERT Was passiert bei der „Kaperung“ der Produktseiten? Um als Händler auf Amazon verkaufen zu können, müssen Produkte gekennzeichnet werden, erklärt das Team von Stadler Völkel Rechtsanwälte. Amazon setzt im EURaum vorrangig die sogenannte European Article Number (EAN) ein. Jeder Händler, der ein Produkt vertreibt, wird durch die gleichnamige EAN an die dazu erstellte Produktdetailseite angehängt – dies soll eine transpa rente Kategorisierung sowie Ausweisung gleicher Produkte sicherstellen. Doch
es häuft sich das Phänomen, dass Produktdetailseiten eines Händlers nach und nach von einem Dritten „gekapert“ werden, etwa indem schleichend die Produktbezeichnung, Produktbilder sowie Detailbeschreibungen verändert werden. Damit kann plötzlich ein weiterer Händler auf einer Produktdetailseite aufscheinen, obwohl eine EAN vom betroffenen Dritthändler selbst
» Amazon akzeptiert nur Marken von ausgewählten staatlichen Markenämtern. Österreich fällt derzeit leider nicht darunter. « Arthur Stadler Stadler Völkel Rechtsanwälte
/ Q4/2021
Fotos / Shutterstock
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