ZUKUNFT
NEUE RICHTLINE FÜR MEHR TRANSPARENZ IM ONLINEHANDEL Mit der Omnibus-Richtlinie will die EU den Verbraucherschutz modernisieren. Vor allem für Onlinehändler wird sich dadurch einiges ändern. Ab dem 28. Mai 2022 sind die neuen Vorschriften auf nationaler Ebene verbindlich anzuwenden.
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inkaufen im Internet boomt, Händlerinnen und Händler, die etwa im Lockdown ihre Geschäfte geschlossen halten mussten, verstärkten ihren Onlineauftritt. Gleichzeitig will die EU-Kommission das Verbraucherrecht modernisieren und dessen Durchsetzbarkeit verbessern. „Im globalen Vergleich hat die EU seit den 1980er Jahren die strengsten Verbraucherrechtsvorschriften. Allerdings haben medienwirksame Ereignisse wie der ‚Dieselskandal‘ zu einer öffentlichen Debatte über die Wirksamkeit der vorhandenen Rechtsinstrumente geführt“, weiß Sabine Brunner, Rechtsanwältin und E-Commerce-Expertin bei PwC Legal. Mit der Omnibus-Richtlinie werden bestehende EU-Richtlinien nach den Plänen der EU-Kommission modernisiert.
FÜR KENNZEICHNUNG „Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der neuen Herausforderungen, die damit einhergehen, war eine Anpassung des Verbraucherschutz-
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» Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der neuen Heraus forderungen, die damit einhergehen, war eine Anpassung des Verbraucherschutz rechts notwendig. « Arthur Stadler Rechtsanwalt, E-Commerce-Experte
rechts notwendig“, erklärt Rechtsanwalt und E-Commerce-Experte Arthur Stadler. So habe die VerbraucherrechteRichtlinie bisher Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen (wie etwa Cloud-Anwendungen, E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Streamingdienste), die kostenlos angeboten werden, aber personenbezogene Daten erfassen und speichern, nicht erfasst. „Dies wird sich nun ändern“, sagt Stadler. Damit wird Verbraucherinnen und Verbrauchern nun auch für solche „kostenlosen“ Dienste und Inhalte ein 14-tägiges Wider rufsrecht eingeräumt. Weiters soll mehr Transparenz auf Onlinemarktplätzen geschaffen werden. Schon vor Vertragsabschluss soll klar sein, ob bzw. wem gegenüber Rechte geltend gemacht werden können. Auch muss offengelegt werden, ob und, wenn ja, nach welchen Parametern ein Ranking der Angebote durchgeführt wird. Bezahlte Werbung oder spezielle Zahlungen für ein höheres Ranking müssen offengelegt werden.
AUS FÜR „SCHMÄHS“ Laut Stadler sollen Kundinnen und Kunden auch vor „Schmähs“ mit StattPreisen geschützt werden: Bei Preisermäßigungen ist der vorherige Preis anzugeben – also der niedrigste Preis, der innerhalb von mindestens 30 Tagen vor der Preisermäßigung angegeben wurde. Weiters sieht die Omnibus-Richtlinie die Rechtsbehelfe der Vertragsbeendigung, / Q1/2021
Fotos / Kanzlei, PwC Österreich, Österreichische Post/Christian Houdek
Text / Cornelia Ritzer